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zu erschweren. Das Wesen derselben besteht darin, daß die vereinigten
Unternehmungen sich einen gemeinsamen Vorstand — trustee —
wählen, der nach den vereinbarten Richtungen die Geschäftsleitung
für alle übernimmt, was vielfach zu einer völligen Aufgabe der Selb-
ständigkeit der einzelnen Unternehmungen geführt hat, so daß, wie
erwähnt, der Shugartrust eine Anzahl kleiner Raffinerien gegen ent-
sprechende Entschädigung einfach zum Stillstand brachte und dafür
die Zentralanstalten vergrößerte, während die exproprlierten Unter-
nehmer weiter an dem Gesamtertrage partizipierten. Unter dem Druck
der gesetzlichen Maßregeln haben die Vereinigungen in Amerika abge-
sehen von den Fusionen noch zu einer anderen Form, nämlich der Holding
Company oder Kontrollgeseilschaft geführt, die mehr und mehr die alte
Trustform ersetzt hat, während der Name beibehalten ist. Das Wesen
der Kontrollgesellschaften besteht darin, daß sie die Mehrzahl der
Aktien der konkurrierenden Unternehmungen aufkaufen und damit die
Herrschaft über dieselben gewinnen, während diese als Einzelunter-
nehmungen bestehen bleiben. Sie sind schon früher vereinzelt vor-
gekommen, haben aber eine höhere Bedeutung erst seit den neunziger
Jahren gewonnen. Auch der größte und am allgemeinsten bekannte
Trust, die Standard-Oil-Company of New Jersey hat diese Form ange-
nommen. Begünstigt wird diese Entwicklung dadurch, daß in Amerika
die Aktiengesellschaften. viel verbreiteter sind und die ganz großen
Unternehmungen eine höhere Bedeutung gewonnen haben als in Europa;
außerdem durch die noch zu besprechende Gesetzgebung.

Die Wirkung der Kartelle ist bald in extremer Weise als nütz- Die volkswirt
lich, bald als schädlich hingestellt. Bald sind die weitgehendsten Wirkung.
Hoffnungen daraufgebaut (Brentano), bald die größten Befürchtungen
daran geknüpft, beides scheint uns wesentlich zu weit gegangen zu
sein. Nur in den Ver. Staaten hat die Entwicklung einen bedrohlichen
Charakter angenommen. Der Bedeutung der Kartelle sind gewisse
Grenzen gezogen, die besonders in Deutschland noch als sehr enge
zu bezeichnen sind. Zur Bildung eines Kartells, das eine nachhaltige
Wirkung erzielen soll, ist vor allem nötig, daß der größte Teil der
in Betracht kommenden Unternehmungen der Vereinigung beitritt,
da sonst unmöglich ein tiefgreifender Einfluß zu erwarten ist. Tun
sich nur einige Kohlenbergwerke zusammen, so werden sie eine
Beherrschung der Preise nicht erreichen können; ob sie ihre Produktion
einschränken oder nicht, bleibt für die Gesamtheit bedeutungslos, es
kann durch die anderen Unternehmungen leicht ausgeglichen werden.
Diese Voraussetzung wird aber nur erreicht werden, wenn die Zahl
der betreffenden Etablissements verhältnismäßig klein ist, was wieder-
um nur da der Fall sein wird, wo der Großbetrieb vorherrscht.
Danach erscheinen von vornherein alle Erwartungen als übertrieben,
welche von der Kartellierung eine allgemeine Beherrschung der wirt-
schaftlichen Produktion im Marxschen Sinne befürchten und ebenso
eine allgemeine gedeihliche Regelung der Preise und Löhne unter Be-
seitigung aller störenden Kämpfe erhoffen. Solange der Klein- und
Mittelbetrieb noch immer eine höhere Bedeutung hat als der Groß-
betrieb, wie das auf dem europäischen Kontinente der Fall ist und
noch in absehbarer Zeit bleiben wird, erscheint all dergleichen aus-
geschlossen. Dazu kommt, daß doch innerhalb der Großindustrie zu
viel Interessen individueller, wie lokaler Natur zur Geltung kommen,
um nicht auch da die Kartellierung zu erschweren und die durchge-

Voraus-
jetzungen der
Kartelle.