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wesentlicher Fortschritt anzusehen sein. Dient die Preiserhöhung
aber nur dazu, den Unternehmergewinn Weniger zu steigern, ohne
daß damit ein anderer wirtschaftlicher Vorteil, z. B. eine Erwei-
terung industrieller Unternehmungen erzielt wird, so wird sie als
nachteilig bezeichnet werden müssen. Es kann nun kaum einem
Zweifel unterliegen, daß die Kartelle in vielen Fällen diesem zweiten
Zwecke dienen, nicht aber dem ersteren, wenn es auch sehr falsch
wäre, dieses in allen Fällen oder überhaupt nur in der Regel anzu-
nehmen, Mit Recht ist den Kartellen oft der Vorwurf gemacht, daß
sie dem Auslande ihre Produkte billiger verkaufen als dem Inlande,
und zwar ist dies durch Zollschutz und sogar direkt durch den Staat
vermittels Tarifermäßigungen auf den Eisenbahnen, also durch Ex-
portprämien begünstigt worden. Nun gibt es Fälle, wo dies gerecht-
fertigt sein kann, z. B. in Zeiten der Krisen, wo nur auf diese Weise
ein Absatz zu erzielen war, anderenfalls Arbeiter hätten entlassen
werden müssen usw. Aber es ist auch geschehen, wo ein solcher
Anlaß nicht vorlag. Ein solches Vorgehen schließt natürlich stets
eine Begünstigung des Auslandes auf Kosten des Inlandes ein, und
um So mehr, wenn es sich um Rohmaterial (Kohlen, Eisen) oder Halb-
fabrikate wie Draht, Walzeisen, Garne usw. handelt, wodurch die
ausländische Industrie auf dem Weltmarkt konkurrenzfähiger wird.
Das westfälische Kokssyndikat gab bei den kontradiktorischen
Verhandlungen der Kartellenquetekommission an, daß es im Jahres-
durchschnitt die Tonne
im. Thlande an das Ausland
inkl. Fracht
1900 für 17 M. 16,12 M.
1901 „ 17, 16,86
1902 . 15. 1311 .
verkauft habe.
Der Stahlwerksverband verkaufte 1904
Blöcke im Inland die Tonne für 82,50 M.
in Antwerpen „ n „ 68,00 „
Knüppel im Inland » »n » 90,00
in Antwerpen N „ 71200
Der Drahtstiftverband setzte im Inland 22300 Tonnen mit einem
Gewinne von 1177000 M. ab, an das Ausland 19500 Tonnen mit
einem Verlust von 859000 M. (W. Morgenroth, Die Exportpolitik
der Kartelle. Leipzig 1907. S. auch H. Levy, Die Stahlindustrie der
Vereinigten Staaten. Berlin 1905.) Das ist natürlich lebhaft zu
beklagen.

Es ist aber hier ausdrücklich im Auge zu behalten, daß, wie oben
ausgeführt, die Kartelle auch Organisationen ermöglichen, welche Er-
mäßigung der Produktionskosten und sonstige wirtschaftliche Vorteile
mit sich bringen. Es wird deshalb wünschenswert sein, daß von seiten
der Staatsgewalt Maßregeln getroffen werden, welche einer einseitigen
Verwertung der Kartelle entgegenwirken.

Hierbei ist noch zu erwägen, daß die kartellierten Unternehmer
ihr Uebergewicht leicht zur Bedrückung, wo nicht Unterdrückung ihrer
Konkurrenten verwerten können, sich also nicht gegen die Konsumenten,
sondern zunächst gegen die Produzenten selbst wenden, Noch vor
nicht langer Zeit erregte es Aufsehen, wie die Standard-Oil-Company
durch willkürliche, extreme Preisherahsetzung des Petroleums die