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sich verzweigt; und die darin liegende Gefahr ist unverkennbar. Die
Bedenken sind aber naturgemäß in einem Lande mit sehr großen
Unternehmungen und Konzentrierung gewaltiger Kapitalien, wie in
den Vereinigten Staaten, weit größer, als in Deutschland mit sehr
zahlreichen kleineren Betrieben, die außerdem bisher noch keine so
feste Organisation zeigten, wie die amerikanischen Trusts, Der Eisen-
und Stahltrust (United States Steel Corporation) in Amerika disponiert
über ein Kapital von 1100 Mill. und vereinigt 26 Gesellschaften; er
beherrscht eine ganze Anzahl Eisenbahnen und besitzt dadurch eine
kaum zu überschätzende Macht. Dem hat Deutschland nichts Aehn-
liches an die Seite zu setzen. Die Enquete, welche die Reichsregierung
über die bisherige Wirksamkeit der Kartelle in Deutschland vor
einigen Jahren veranstaltete, in der im kontradiktorischen Verfahren
beide Parteien zu rückhaltloser, ausgiebiger Aussprache gelangten,
hat verhältnismäßig wenig Mißbräuche und schädigende Wirkungen
an das Tageslicht gebracht. Im großen ganzen sind die Kartelle
völlig gerechtfertigt aus den Verhandlungen hervorgegangen, so daß
bisher ein scharfes Vorgehen gegen sie nicht als notwendig angesehen
werden kann, Gleichwohl ist von seiten der Wissenschaft wie der
Staatspraxzis wiederholt erwogen, in welcher Weise man die Kartelle
einzuschränken vermag, wo und wieweit sie sich als gefährlich erwiesen
haben.

Am schärfsten ist man in dieser Beziehung in den Ver. Staaten
Amerikas vorgegangen, wo die Trustbildung auch den größten Umfang
und den tiefgreifendsten Einfluß durch ein rücksichtsloseres Vorgehen
erreicht hat als in anderen Ländern,

Man hat dort von seiten einer Anzahl Staaten ein einfaches Ver-

bot eines jeden Trusts erlassen und jeden dahingehenden Versuch
mit harten Strafen belegt. Wie es drakonischer Gesetzgebung ge-
wöhnlich zu gehen pflegt, und wie es gerade in den Ver. Staaten
sehr häufig der Fall ist, behielten diese Gesetze eine Bedeutung allein
auf dem Papier, erlangten aber keine im praktischen Leben, weil sie
über das richtige Maß wesentlich hinaus gingen. Sie haben nur zu
Aenderungen in der Form geführt. Auch dem bedeutsamsten Gegner
der Trusts, Präsident Roosevelt, ist es nicht gelungen, Wesent-
liches zu erreichen. Da von den Kartellen hohe Abgaben verlangt
werden, haben einzelne Staaten z. B. New Jersey die Gründung be-
sonders begünstigt und bilden. Konzentrationspunkte für dieselben,
von denen aus sie ihre Tätigkeit und ihren Besitz in der ganzen
Union auszuüben vermögen.
‚ Kin sehr beachtenswerter Versuch nach dieser Richtung ist 1897
in Oesterreich durch einen Gesetzentwurf gemacht, der hauptsäch-
lich in zweierlei Weise den Ausschreitungen der Kartelle entgegen-
zuwirken suchte: einmal durch den Zwang der Veröffentlichung :aller
Bestimmungen des Kartellvertrages, die der Regierung vorgelegt und
von dieser der Oeffentlichkeit übergeben werden sollten. Es unterliegt
keinem Zweifel, daß mit solcher Veröffentlichung dem Mißbrauch von
vornherein eine wesentliche Schranke gezogen wird. Das Streben,
all dergleichen Vorgänge an das Tageslicht zu ziehen, ist in hohem
Maße beachtenswert und zu unterstützen. Dem.hat sich die neuere
Literatur auch allgemein angeschlossen.

Die zweite Maßregel, welche der Entwurf enthielt, war die Bil-
dung einer Kommission, zur Hälfte aus höheren Finanzbeamten, zur

Conrad, Grundriß der polit. Oekonomie. I. Teil. 8. Aufl.

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NEN
gegen die
Kartelle.