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in weiterem Steigen begriffen. Es ist aber auch da zu beobachten,
daß durch Straßenbahnen, Fahrräder, Telegraphen und Telephon usw.
der Steigerung der Grundrente bereits energisch entgegengewirkt
wird, indem die Wohnungen der Geschäftsleute und Arbeiter, die in
3tädtischen Unternehmungen tätig sind, auf das Land verlegt, und
Fabriken mehr und mehr außerhalb der Städte angelegt werden. So
vollzieht sich die Verschiebung von selbst, welche die Sozialdemo-
kratie im Extrem und durch Gewaltmaßregeln in Verkennung der
menschlichen Natur und der volkswirtschaftlichen Vorgänge auf poli-
tischem Wege herbeizuführen trachtet. Oder sie stellt nach der
materialistischen Geschichtsauffassung sich vor, daß sie sich gerade
umgekehrt vollzieht und schließlich zu dem großen Zusammen-
sturze führt, den sie so sehnsüchtig herbeiwünscht. Bei genauerer
Beobachtung zeigt wenigstens die neuere Entwicklung gerade die
entgegengesetzte Strömung, als sie sie annimmt, sie scheint uns eine
durchaus gesunde und dem Kulturfortschritt förderliche zu sein.

$ 79. .
Die Grundrente.

Berens, Versuch einer kritischen Dogmengeschichte der Grundrente. Leipzig 1868.

Te Sir hlchte und Kritik der Lehre von der Grundrente, Jahrb, f. Nat.-

KRodbertus, Soziale Briefe an v. Kirchmann. Berlin 1851.

Schüffle, Die national-ökonomische Theorie der ausschließenden Absatzverhält-
nisse. Tübingen 1867.

v. Inama-Sternegg, Theorie des Grundbesitzes und der Grundrente in der
deutschen Literatur. Leipzig 1908,

Den Teil des Reinertrags der Grundstücke, welcher nach Abzug
des Zinses und der Amortisationsprämie für das mit dem Grund und
Boden verbundene Kapital und des Unternehmergewinnes übrig bleibt,
ı1ennt man vom volkswirtschaftlichen Standpunkte aus Grundrente.
Die Pacht, welche der Grundbesitzer bezieht, enthält mithin mehr als
Grundrente, nämlich: die Verzinsung für Gebäude, Meliorationen, ev.
des Inventars, welches dem Pächter mit übergeben wurde, und die
Entschädigung für die damit zusammenhängenden Unkosten. Sie
sind erst in Abzug zu bringen, um den Teil des Reinertrages zu
erhalten, der auf den Produktionsfaktor Grund und Boden und seine
Eigentümlichkeit zurückzuführen ist und daher den Namen Grund-
rente verdient. Diese fällt dem Grundbesitzer mithin ohne besonderen
Aufwand von Arbeit und Kapital infolge der Unvermehrbarkeit des
Grund und Bodens und des daraus erwachsenden Monopols durch
allgemeine wirtschaftliche Konjunkturen zu.

Die Momente, welche eine Grundrente bedingen, sind verschie-
dener Art. |

DA Dit 1. Solange noch Boden im Ueberfluß vorhanden ist, und jeder
der Lage. neue Ansiedler sich beliebig nach Lage und Qualität den Boden aus-
wählen kann, den er für den zweckmäßigsten hält, wird bei spärlicher
Bevölkerung der Preis des Getreides in der betreffenden Gegend den
Arbeitskosten entsprechen, die die Erzielung desselben im Durch-

schnitt beansprucht. Bildet sich in der Gegend, die von sonstigen
Kulturzentren abgelegen ist, durch gewerbliche Ansiedler usw.

eine Stadt heraus, die größere Ansprüche an Nahrungsmittel macht,