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Gegner der
jrundrenten-
lehre.

rente, wiewohl der dadurch unmittelbar erzielte Reinertrag selbst
nicht Grundrente ist.

Wenn durch eine Drainage der Ertrag eines Gutes um 1000 Zentner
Getreide gesteigert ist, so nimmt dieser Mehrertrag an dem Vorteil
einer Preiserhöhung des Getreides ebenso teil, wie der übrige Ertrag.
Alle Konjunkturen kommen auch jenem in dem Grund und Boden an-
gelegten Kapitale zugute. Wird auf ein Haus noch eine weitere
Etage gesetzt, und die Miete steigt allgemein um 20 %, so wird auch
die neue Etage davon betroffen, wie jedes Haus teilnimmt an der
Steigerung des Wertes des Bauplatzes.

Trotz des Dargelegten sind doch bedeutende Nationalökonomen
als Gegner der Grundrententheorie aufgetreten, auch abgesehen von
Carey, dem sich der Franzose Frederic Bastiat anschloß, und
auf dessen Einwendungen wir bereits eingegangen sind. In Deutschland
ist es besonders Schäffle gewesen, der die Existenz einer besonderen
Grundrente leugnete, indem er den Nachweis zu führen suchte, daß
diese Rente dem Grund und Boden nicht eigentümlich sei, sondern
daß es sich dabei allein um einen Konjunkturengewinn handele, der
auch sonst in der Volkswirtschaft häufig vorkomme. Die Kurssteige-
rung eines Papieres trage auch zur Erhöhung des Vermögens eines
Rentiers bei, ohne daß er selbst darauf einen Einfluß ausübe. Auch
der Fabrikant habe einen Vorteil davon, wenn eine Bahn gebaut und
in seinem Wohnort eine Station errichtet werde, er könne sein Roh-
material dann billiger beziehen und die Waren gegen geringere Fracht
exportieren. Auch der Kaufmann, der nun Kolonialwaren mit weniger
Kosten aus einer Hafenstadt erhalte, könne nun noch eine Zeitlang
die alten Preise weiter fordern und Gewinn dadurch erlangen. Ueberall
bildeten sich Monopole, welche Konjunkturengewinne ermöglichten.
Dies ist als vollständig richtig anzuerkennen, doch liegt ein prinzipieller
Unterschied zwischen diesen Beispielen des Konjunkturengewinnes
und der Grundrente darin, daß die ersteren Gewinne fortdauernden
Schwankungen unterworfen sind und nur vereinzelten Persönlichkeiten
zugute kommen, daß bei dem Fabrikanten und Kaufmann die Wahr-
scheinlichkeit der Niederlassung von Konkurrenten neben ihnen vor-
liegt, sobald sie außergewöhnliche Gewinne erzielen, die ihnen den
Vorteil durch Preisdruck schmälern. Der Gutsbesitzer ist gegen eine
solche Konkurrenz geschützt. Die ganze Klasse der Grundbesitzer
ist außerdem mehr oder weniger den gleichen Konjunkturen unter-
worfen, dıe sich nur langsam als Ergebnis der ganzen Kulturentwicklung
verändern, Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Grundrente ist
daher eine völlig andere, als die sonstiger Konjunkturengewinne.
Man ist deshalb wohl berechtigt, ihr auch in der theoretischen Be-
handlung in betreff der Verteilung des Nationalertrages eine besondere
Stellung einzuräumen.

$ 80.
Die Kapitalrente und der Kapitalzins.
von Böhm-Bawerk, Geschichte und Kritik der Kapitalzinstheorien. Innsbruck
1884, Kapital und Kapitalzins, 2 Bde., 2. Aufl. 1900,

Ders... Art. Zins im Handwörterbuch der Staatsw.

Ders., Einige strirtige Fragen der Kapitalstheorie, 1900.

Kahn, Geschichte des Zinsfules in Deutschland. Stuttgart 1884.

Knut Wicksell, Ueber Wert, Kapital und Rente. Jena 18938.

Ders., Jahrb. f. Nat.-Oek, 1892, 2. F., Ba. IV.