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sondern auch noch einen Ueberschuß liefern, das ist die Kapitals-
rente. Die Hauptursache also ist in der werterzeugenden
Kraft des Kapitals zu sehen, die sowohl in den Maschinen, wie in
den Fabrikgebäuden usw., auf der anderen Seite in der Nutzbar-
keit der Gegenstände liegt, wie in Wohngebäuden usw., welche na-
türlich in dieser Hinsicht völlig den gleichen Charakter haben, weil
sie für den Menschen ebenso bedeutsam sind wie jene, und weil sie
wegen der erwähnten Fungibilität des Kapitals wirtschaftlich auf
demselben Boden stehen. Der Ziegelstreicher, wie ebenso der Bau-
meister, verlangen dieselbe Bezahlung, ob nun ihre Tätigkeit in Anspruch
genommen war, um ein Wohnhaus oder ein Fabrikgebäude herzu-
stellen, oder ob es sich um Arbeiterhäuser handelt, welche der Guts-
besitzer oder Fabrikant den von ihm beschäftigten Leuten überläßt;
and ob der Besitzer des Hauses dasselbe selbst bewohnte oder gegen
eine Miete Anderen zur Benutzung überließ, ist für die Betrachtung
der Kapitalsrente völlig gleichgültig.

Diese Kapitalsrente ist nicht zu identifizieren mit dem Kapital-
zins, d. ji. dem Aequivalent für die Gewährung eines Darlehns, oder
der Verzinsung, welche man sich selbst nach dem allgemeinen Landes-
zinsfuße für die Kapitalien aus dem Erwerbsgewinn für das selbst
benutzte eigene Kapital berechnet.

Die Frage der Berechtigung des Zinsnehmens glauben wir in
Vorstehendem bereits beantwortet zu haben. Wir sehen sie in der
Produktivität resp. der Nutzbarkeit des Kapitals, infolge deren natur-
gemäß Jeder, der sich selbst der Verwertung des Kapitals zugunsten
eines anderen begibt, ein Aequivalent beanspruchen kann, das eben
der Zins repräsentiert. Und der Empfänger des Darlehns kann,
wenn es sich um Produktionskredit handelt, auch einen Zins zahlen,
da er wegen der Unterstützung seiner Arbeitskraft durch das Dar-
lehn auf einen höheren Ertrag derselben rechnen kann. Aristoteles
wie die Kanoniker, welche den Konsumtionskredit im Auge hatten,
konnten allerdings das Zinsnehmen als Wucher auffassen, wie auch
jetzt die Sozialisten, welche von der Unproduktivität des Kapitals
ausgehen, das Zinsnehmen als unberechtigt ansehen müssen. Die
Unhaltbarkeit dieser Auffassung suchten wir nachzuweisen.

Der Kapitalzins muß offenbar kleiner sein, als die Rente, welche
las Kapital liefert, weil er aus dem Ertrage zu zahlen ist. Niemand
wird für ein Darlehn 4°, zahlen, wenn er nicht eine größere Ein-
nahme durch dasselbe zu erlangen hofft. Der Kaufmann unterläßt
ein Geschäft, wenn der Diskont, den er zu zahlen hat, so hoch ist,
daß er den zu erwartenden Gewinn nahezu erreicht oder gar über-
steigt. Aber auch der Zins, der für ein Darlehn gezahlt wird, läßt
sich oft in verschiedene Teile zerlegen. | Außer dem Aequivalent für
die Nutzung des Kapitals enthält er noch vielfach einen Lohn für
die Arbeit des Leihgeschäftes, wie das bei dem Bankdiskont
jer Fall ist, oder wo es sich sonst um eine Kreditvermittlung han-
delt. Allgemeiner ist dagegen darin noch eine Risiko- oder Ver-
sicherungsprämie enthalten, die je nach der Gefahr eines damit
verbundenen Kapitalverlustes eine verschiedene Höhe hat. Stehen
auf einem Landgute oder städtischen Hause Hypotheken eingetragen,
von denen die erste die Hälfte des Wertes umfaßt, die zweite bis
zu zwei Drittel heranreicht, die dritte noch darüber hinausgeht, so
wird für die erste vielleicht ein Zins von 3, %,, für die zweite von

Kapitalzins.

Berechtigung
des Zinses.