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Die Arbeitsrente und die Arten des Arbeitslohnes.
Sombart, Lohnstatistische Studien. Arch. f, soz. Ges. 1889. Bd. 2.
E. Chevalier, Les salaires au XIX Siecle. Paris 1887.
H. Frommer, Die Gewinnbeteiligung. Leipzig 1886,
Böhmert, Die Gewinnbeteiligung. Leipzig 1878, .
L. Bernhard, Die Akkordarbeit in Deutschland. Leipzig 1903.
Ders., Handbuch der Löhnungsmethoden. Leipzig 1906,
Hahn, Neuere Luhnversuche. Jahrb, f. Nat.-Oek, 1406, 3. F., Bd. 32, S. 790,
v. Zwiedineck, Beiträge zur Lehre von den Lohuformen. Tübingen 1904.
Die Entlöhnungsmethoden in der deutschen Industrie. Einzelerhebungen und
Untersuchungen v. Zentralverb. f. d. Wohl der arbeitenden Klassen. Berlin 1906
R. Passow, Die Akkordkorps im Hamburger Kaibetrieb. Jahrb. f. Nat.-Oek
3. F., Bd. 46, 1913,
Arbeitsrente ist der Ertrag der menschlichen Arbeit, soweit er
sich aus dem Reinertrage eines Unternehmens feststellen läßt, nach
Abzug des den anderen Faktoren zufallenden Teiles. Sie tritt zutage,
wenn auch nicht vollständig, in dem Gehalt, welches der bei einer
Produktion beschäftigte Beamte bezieht, wie in dem Lohne des Ar-
beiters. In der gleichen Weise muß sich der selbst mit arbeitende Hand-
werker, Gutsbesitzer, Kaufmann, Fabrikunternehmer einen Lohn für
seine Tätigkeit in Anrechnung bringen, wie er ihn einem KErsatz-
manne geben müßte. Richtig ist es, daß der tatsächliche Ertrag der
Arbeit höher sein muß als der Lohn, welchen der Arbeiter empfängt,
denn ohne einen solchen Ueberschuß würde der Unternehmer den
Arbeiter nicht beschäftigen. Diese Mehrleistung fällt aber mit der
Kapitalsrente oder dem Unternehmergewinn zusammen. Ebenso wie
der Arbeiter ohne Kapital Höheres nicht zu leisten vermag, so auch
das Kapital nicht ohne den Arbeiter. Die Scheidung beider Renten
ist hier natürlich eine rein theoretische.

Der Arbeitslohn wie das Gehalt sind nun als die Entschädigung
für die dem Interesse eines Anderen gewidmete Arbeitskraft und für
die dadurch erzielte Leistung anzusehen.

Die Lohnzahlung kann nun in verschiedener Weise geschehen:
in Naturalien oder in Geld, sowohl nach der Zeit wie nach der
Leistung.

Der Naturallohn war in früheren Zeiten der gewöhnliche. In
dem Feudalstaate des frühen Mittelalters wurde auch das Gehalt
höherer Beamten in Naturalien gewährt, sei es durch Belehnung mit
Grundstücken zur ökonomischen Verwertung oder durch Anweisung
auf gewisse Domanialerträge u. dgl. Noch bis in die Gegenwart hat
sich Naturallohn auf dem Lande bei den Gutstagelöhnern erhalten,
ist aber leider im Schwinden begriffen.

Auf den größeren Gütern der östlichen Provinzen Preußens er-
halten die sog. Instleute, welche das ganze Jahr hindurch beschäftigt
werden, noch heute den größten Teil ihres Lohnes nicht in Geld,
sondern in der Form einer Wohnung mit Garten, außerdem Acker-
land, ein halb bis dreiviertel Morgen und mehr, meistens Weide und
auch Winterfutter für eine Kuh, Brennmaterial, Anteil am Dresch-
ertrage, oder bestimmte Quantitäten Getreide, weiche zur Deckung
des Bedarfes einer Familie ausreichen. In einer ähnlichen Weise er-
hält bekanntlich das Gesinde den hauptsächlichsten Lebensunterhalt
auch in den Städten in natura, z. T. ist dies auch noch bei Lehrlingen
and Gesellen in Form von Wohnung und Beköstigung der Fall.

Arbeitsrente
und Lohn.

Naturallohn.