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an das Tageslicht zu fördern, sondern in möglichst großen Stücken,
die besser bezahlt wurden; unter Vermeidung einer Pulverisierung
des Restes, wodurch die Kohle am meisten entwertet wird; daß
Geräte und Maschinen mit größerer Sorgfalt vor Beschädigung behütet
und besser konserviert wurden; daß an Oel und sonstigem Material
erbeblich gespart wurde, um die Unkosten möglichst zu verringern.
Der Unternehmer hatte ebensolchen Vorteil davon wie die Arbeiter selbst.

Besonders beliebt ist dabei das Verfahren, nur die Hälfte des
Bonus auszuzahlen, die andere Hälfte aber in gemeinsamer Kasse
zurückzuhalten, die zugunsten der übrigen Arbeiter verfällt, wenn
der Arbeiter sich etwas zuschulden kommen Jäßt, entlassen werden
muß oder vor einer gewissen Zeit (5 oder selbst 10 Jahren) ohne
besonderen Grund die Stellung aufgibt. Es ist klar, daß dadurch die
Arbeiter an das Unternehmen gefesselt werden, besonders auch Strikes
erheblich erschwert werden. Der Vorteil liegt daher mehr auf seiten
des Arbeitgebers als des Arbeiters. Zu einem Mißbrauch wird
geradezu die Einrichtung, wenn die Teilnahme am Reingewinn Er-
satz für den gewöhnlichen Lohn bildet, und der Betrag in Form von
Aktienanteilen ausgezahlt wird, um die Arbeiter zu Mitaktionären
zu Machen, was namentlich dann mitunter beliebt ist, wenn die
Aktien unsicher sind und an der Börse keine Liebhaber finden.

Sind die Bezüge auf Grund der Teilnehmerschaft am Reingewinn
ein Zuschuß zu dem gewöhnlichen Lohne, so wird sich der Arbeiter
unzweifelhaft besser bei diesem Verfahren stehen; und wenn er die
nötige Reife besitzt, um seinen eigenen Vorteil richtig zu erkennen,
und die Tüchtigkeit, dem nachzustreben, wie bei jenem Beispiel des
englischen Kohlenbergwerks, so wird eine solche Einrichtung sich
als segensreich erweisen. Der Gegensatz zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer wird abgeschwächt, und das ganze Verhältnis wird
sich wohltuend entwickeln. Es liegen eine Menge Beispiele dafür
in den verschiedensten Industriezweigen fast aller in Betracht
kommenden Länder vor; auch vereinzelt in landwirtschaftlichen Be-
trieben. Wo dagegen die Arbeiter die nötige Reife nicht besitzen,
wird erfahrungsgemäß die Leistung derselben nicht gefördert, dagegen
Unzufriedenheit bei ihnen erweckt, wenn sie in ungünstigen Jahren
den gewohnten Zuschuß nicht erhalten. Es entsteht leicht Mißtrauen
gegen die Tüchtigkeit der Leitung, ja selbst gegen die Redlichkeit
derselben. Eine günstige Wirkung ist deshalb im allgemeinen von
dieser Einrichtung nur zu erwarten, wo der Arbeiterstand einen
hohen Grad sittlicher Reife und Intelligenz besitzt, wo er außerdem
auf Grund eines patriarchalischen Verhältnisses dem Leiter besonderes
Zutrauen entgegenbringt, und wo das Unternehmen prosperiert.
Unter solchen Verhältnissen wird daher die Einrichtung der Teil-
nehmerschaft am Reingewinn durchaus am Platze und mit Freuden
zu begrüßen sein, während eine allgemeine Einführung sich schon
deshalb verbietet, weil nur besonders günstig dastehende Unter-
nehmungen einen Zuschuß zu dem gewöhnlichen Lohn gewähren
können, während eine Herabdrückung des laufenden Lohnes und ein
Ersatz desselben durch die Teilnehmerschaft am. Reingewinn nichts
anderes heißt, als dem Arbeiter noch in erhöhtem Maße das Ge-
Sschäftsrisiko aufzubürden, während es vielmehr die Aufgabe sein
muß, ihm dasselbe in erweitertem Maße abzunehmen und dem Unter-
nehmer zuzuschieben.