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abschluß infolgedessen ein sehr ungünstiger war. Es hieße das, den
Arbeiter für etwas leiden lassen, an dem er völlig unschuldig ist.
Er hat in diesem Jahre genau so gearbeitet wie in dem vorigen, er
hat deshalb auch denselben Lohn zu verlangen.

Nach allem ist unter unseren Verhältnissen das moderne Lohn-
system nach Zeit oder nach der einzelnen Leistung das allein Richtige.
Die Verwertung des fertigen Produktes, wie die Uebernahme der
Aufträge ist allein Sache des Unternehmers; der Arbeiter wird nicht
mit Unrecht, sondern mit vollstem Recht von der von ihm her-
gestellten Ware getrennt. Der Unternehmer hat das Risiko zu
iragen, wie ihm das Verdienst des Gesamtergebnisses des Unter-
nehmens zukommt. Aber, könnte man einwenden, tatsächlich hat
der Arbeiter das Risiko des Geschäftsganges in vielen Fällen mit zu
tragen, z. B. wenn der Unternehmer Bankerott macht, oder bei
ungünstigen Konjunkturen die Arbeit eingeschränkt wird. Das ist
leider richtig, und man soll daran arbeiten, den Uebelstand zu mildern,
aber nicht ihn durch die Teilnehmerschaft am Reingewinn noch mehr
zu verallgemeinern.

Genau ebenso wie in dem Fabrikbetriebe liegt die Sache aber
auch in der Landwirtschaft und bei dem Handwerk. Zwei benach-
barte Gutsbesitzer, welche Güter von gleicher Güte, gleicher Größe
und einen gleichen Arbeiterstamm haben, können sehr verschiedene
Erfolge erzielen. Es braucht der Eine nur eine falsche Fruchtfolge
einzuführen, schlechtes Saatgut zu verwenden, so können die Arbeiter
noch so gut pflügen, säen und mähen, die Ernte wird doch mangel-
haft ausfallen. Verfügt der Herr eine unrationelle Fütterung, hält
er eine ungeeignete Viehrasse, so kann auch der beste Hirte keinen
guten Nachwuchs, reichliche Milch und guten Mastzustand erzielen.
Ist der Arbeiter an die falsche Stelle gesetzt, seiner Tätigkeit eine
schiefe Richtung gegeben, so kommt er am unrechten Ziele an, trotz
seiner eigenen Gewissenhaftigkeit. Die Anstellung ist eben Sache
des Leiters. Macht der Schneidergeselle auch noch so sorgfältige,
saubere Arbeit, hat der Meister falsch Maß genommen, so sitzt der
Rock nicht, und der Kunde wendet sich das nächste Mal an ein
anderes Geschäft. Stößt der Meister durch Grobheit die feineren
Kunden zurück, zeigt er in der Auswahl der Zeuge nicht den
richtigen Geschmack, so bleiben die zahlungsfähigsten Kunden fort,
und die Einnahme ist dürftig. Nun liegt der Einwand nahe, daß,
wenn der Geselle schlecht näht, auch das gute Maßnehmen nichts
hilft; aber Sache des Meisters ist es wieder, nur gute Naht zu
akzeptieren; und ist allerdings mit unbrauchbaren Arbeitern ein guter
Geschäftsgang nicht zu erreichen, so ist doch wieder die Auswahl
der Arbeiter Sache des Unternehmers.

_ Wer dem Arbeiter ein Recht auf den Unternehmergewinn zu-
spricht, überschätzt die Leistung des einzelnen Arbeiters und seine
Stellung im gewerblichen Betriebe und unterschätzt dagegen die Be-
deutung des Unternehmers, was allerdings ein Grundzug der S0Ozia-
listischen Lehre ist.

Landwirt-
schaft.

Handwerk.

S 82. ;
Die Lohnhöhe.
W. Th. Thornton, Die Arbeit. 1870. nn N
Brentano, Das Arbeitsverhältnis gemäß dem heutigen Recht. Leipzig 1877.