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von einem besonderen Unternehmergewinne zu sprechen? Mit Recht
hat man darauf hingewiesen, daß die Leistung der Aktionäre vor
allem in der Uebernahme des Risikos liegt, wofür über den Zins
hinaus eine Entschädigung berechtigt sei. Wo nun die Aktiengesell-
schaft Hervorragendes leistet, wird aber die Tätigkeit der ersten
Aktionäre, d. h. der Gründer ins Gewicht fallen, welche in dem
richtigen Momente die Initiative zur Bildung der Gesellschaft er-
griffen und ihr die rechte Richtung gaben. Die Leistung wird von
den Aktionären fortgesetzt durch die richtige Auswahl der leitenden
Kräfte und durch sonstige durchgreifende Maßregeln, welche für das
Gedeihen des Unternehmens von Bedeutung sind. Mag diese Ein-
wirkung auch nicht viel Zeit und Kräfte in Anspruch nehmen, so
gehört sie immerhin zur Arbeitsleistung, und der daraus ersprießende
Gewinn ist Arbeitsrente.

a Auf der anderen Seite gibt es Unternehmungen, bei denen das Kapital

srbeitsrente. eine durchaus untergeordnete Rolle spielt. Man braucht nur an ein
großes Dienstmannsinstitut oder an eine Privatschule zu denken, wo
es sich in der Hauptsache um die unter der Leitung des Dirigenten
stehenden Personen unter Hinzuziehung ev. ganz unbedeutender
Summen handelt und doch infolge der Tüchtigkeit des Leiters große
Gewinne erzielt werden können.

Aus dem angeführten Beispiele geht hervor, daß trotz des Gegen-
satzes der angeführten Unternehmungen sich doch als gemeinschaft-
lich ergibt, daß ein jeder Ueberschuß, welchen der oder die Unter-
nehmer erlangen, sich aus Kapital- und Arbeitsrente zusammensetzt.
Wir haben es nicht etwa mit einer vierten Art von Rente zu tun,
sondern ein Teil der früher behandelten ist bei dem Einkommen als
ein besonderer Teil eigener Art auszusondern und dem Kapitalzins
wie dem Arbeitslohne gegenüberzustellen.

Daß derselbe im großen ganzen seine unbedingte Berechtigung
hat, geht aus dem früher Gesagten genugsam hervor. Wenn ein
Krupp durch seinen Gußstahl, Gruson durch seinen Hartguß die
Leistungen ihrer Maschinenbauanstalten zu exzeptioneller Blüte
brachten, und nicht in der Form eines einfachen Kapitalzinses oder
Arbeitslohnes, sondern durch weit darüber hinausgehende Einnahmen
große Vermögen erlangten, so haben sie doch für die Gesamtheit
durch die Erfindungen, wie dann durch die Leitung in ihren Fabriken
unendlich mehr genützt und zur Steigerung des Gesamtwohlstandes
beigetragen, als die ihnen persönlich zugefallenen Summen betragen.
Diese Summen sind allein durch ihre persönliche Leistung geschaffen.
Ohne sie würden sie überhaupt nicht vorhanden sein; es hat daher
Niemand sonst darauf Anspruch. In ähnlicher, wenn auch sehr viel
anbedeutenderer Weise schaffen die übrigen Unternehmer bis zum
Handwerksmeister herunter einen Unternehmergewinn, sobald sie
durch ihre überlegene Tüchtigkeit höhere Erträge erzielen als der
Durchschnitt ihrer Konkurrenten. Natürlich kann die überlegene
Leistung, wie schon oben angedeutet, auch durch besonderen Groß-
betrieb mit Heranziehung größerer Kapitalien erreicht werden, als
sie den Konkurrenten zur Seite standen, aber auch dies ist ein Ver-
dienst des Unternehmers. Das Maßgebende bleibt, daß mehr erreicht
wird als von dem Durchschnitt der Unternehmungen, und mehr, als
für Kapitalzins und Arbeitslohn anzurechnen ist, und zwar durch
das persönliche Eintreten des oder der Unternehmer.