— 356 —

Bedürfnisse, nicht aber, um die geborgte Summe wirtschaftlich pro-
Juktiv anzulegen und daraus größeren Nutzen zu ziehen. Da der
Borgende also selbst keinen Gewinn aus der geliehenen Summe bezog,
war es für ihn allerdings eine Härte, wenn er für das Darlehn
ainen Zins zahlen sollte, während der Darleiher seinerseits durch
die Aingabe einer Summe, die doch bei ihm nur tot im Kasten ge-
iegen hätte, kein Opfer brachte, also auch auf eine Entschädigung
keinen Anspruch hatte. Es ist deshalb der kanonistische Gedanke
für jene Zeit nicht ohne Berechtigung. In einzelnen Fällen war
aber schon damals das Zinsnehmen nicht zu umgehen, so daß es bei
Staatsanleihen, bei dem kaufmännischen Wechsel, dem
Renfenkanuf gestattet wurde. Man fand es gerechtfertigt, daß
derjenige, welcher einem anderen behufs Ankaufs eines Grundstücks
eine Summe vorschoß, auch entsprechend einen Anteil an dem KEr-
trage des Grundstücks beanspruchte. Ebenso erkannte .man, daß
durch die Gewährung eines Darlehns in. Form einer Anweisung auf
einen Dritten an einem anderen Orte dem Betreffenden ein Dienst
erwiesen würde, der nicht ohne Risiko war, wofür ein Zins nicht zu
amgehen, da ohne denselben ein solches Darlehn nicht zu erlangen
gewesen wäre.

Ganz eigentümlich ist der Anschauung des kanonischen Rechts
die Verwerfung des Tanschwertes und alleinize Akzeptierung des
‚Gebrauchswertes...als Grundlage..des. Preises, Es sei allein gerecht,
einen Gegenstand nach dem Gebrauchswerte zu bezahlen, nicht aber
danach, wie sein Wert sich zufällig durch die Konkurrenzverhält-
nisse gestalte, daher das Streben nach einer Normierung der Preise
durch. die Staatsyewalt.
8 87.
‚Der Beginn der neueren Zeit.
KOT

Wiskemann, Darstellung der in Deutschland zur Zeit der Reformation herr-
schenden nationalökonomischen Ansichten. Leipzig 1861.

&. Schmoller, Zur Geschichte der nationalökonnmischen Ansichten in Deutsch-
jand während der Reformationsperiode. Tübing. Zr-itschr. 1860,

Walter, Th. v. Aquino, im Handw., 2, Aufl., VIIL S. 99.

Frank &, Ward, Darstellung und Würdigung der Ansichten Luthers vom
Staat und seinen wirtschaftlichen Aufgaben. ‚Jena 1898,

Ludw, Elster, Johann Calvin, iu Jahrb. f. Nat.-Oek. 1878, Bd. XXXI,

Troeltsch, Die Bedeutung des Protestantismus für die Entstehung der modernen
Welt. München 1911.
Wie nach vielen Richtungen, so ist auch für die Entwicklung
les Wirtschaftslebens das Mittelalter früher geschlossen, als es ge-
wöhnlich angenommen wird: schon mit dem 13, resp. 14. Jahrhundert.
Durch die Ausbildung der Städte und den stärkeren Handelsverkehr
mit dem Orient nach den Kreuzzügen bürgert@” wich der Geldverkehr
'mmer mehr ein, und entwickelte sich allmählich die Geht#iFtschaft.
Die Erweiterung der individuellen Freiheit innerhalb der“städtischen
Mauern, die Entwicklung. .der. Gewerbe unter der Zucht der Zünfte
örachten neues Leben in das gesamte Getriebe und bildeten erst
eine Volkswirtschaft, Durch die Ausbildung der absolufän Mönärchie
zuerst in Frankreich gewann die Staatsgewalt neue Aufgaben, die
auch das wirtschaftliche Leben erfaßten. Infolgedessen sehen wir
schon in jener Zeit Männer auftreten, welche die wirtschaftlichen
Vorgänge einer besonderen Untersuchung unterzogen: wie vor allem