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Teindschaft
gegen das
Ausland.

;hutzzoll-
Dolitik.

C('‘olhert.

von Württemberg führte das Salzmonopol ein, und als dadurch nicht
genügend einkam, verfügte er, daß jeder Untertan mehr Salz kaufen
mußte, als er gebrauchte. Im Fürstenbergischen wurde jeder bei
LO Taler Strafe gezwungen, den Staatskalender zu kaufen, zugunsten
des Fürsten.

Für das Bestreben, das einzelne, Land möglichst. abzugrenzen.
und auf Kosten des Auslandes zu heben, bietet die Cromwellsche.
Nayigationsakte den bezeichnendsten Beleg, wonach jedes Schiff, das
in einen englischen Hafen gelangte, nur Erzeugnisse des eigenen
Landes verladen durfte, um damit den Zwischenhandel Hollands mit
einem Schlage zu vernichten und denselben den englischen Schiffen
selbst vorzubehalten. Spanien behielt sich den Handel mit den
neuen Kolonien ausschließlich vor, und um dieses kontrollieren zu
können, wurde der Handel auf drei Häfen, später auf Cadix allein
beschränkt, und nur spanische Schiffe durften in dieselben einlaufen,
was freilich allgemein umgangen wurde... Unter Philipp III wurde
Todesstrafe über den verhängt, der es unternahm, fremde Ware nach
dem spanischen Amerika zu importieren.

Die Abschließung des Landes durch eine scharfe. Zollgrenze
bildete sich schon Ende des Mittelalters heraus. Im Jahre 1304
boten die Wollarbeiter in Frankreich der Regierung eine Abgabe
von Tuch an, unter der Bedingung des Ausfuhryerbotes von Wolle.
Philipp der Schöne ging darauf ein und verbot zugleich die Ausfuhr
noch verschiedenen anderen Rohmaterials usw., was 1380 durch Aus-
gangssteuern ersetzt wurde. Aber besonders in der Mitte des
17. Jahrhunderts entwickelte sich zwischen den verschiedenen Staaten
ein intensiver Zollkrieg, besonders Spaniens und Englands gegen die
französische Konkurrenz. /

Die kolossale, Zufuhr von Edelmetallen. aus Amerika regte, wie
bekannt, die Goldgier in besonderer Weise an. Man nimmt an, daß
von der Entdeckung Amerikas bis zum Ende des 17. Jahrhunderts
der Yarrat.an..Mdelmetallen in Europa sich etwa veryjerfacht..hat,
and Spanien speziell suchte in” @&<tremster Weise jenen Goldstrom
ausschließlich nach dem eigenen Lande zu leiten und ihn dort fest-
zuhalten. Die Könige von Castilien hatten allerdings schon vorher
in der Mitte des 14. Jahrhunderts Verbote der Ausfuhr edler Metalle
erlassen, die 1480 noch wesentlich verschärft wurden. Philipp IV.
belegte sie 1624 mit Todesstrafe. Ausländer durften nur mit Scheide-
münze bezahlt werden. Aehnliche Maßregeln zur Zurückhaltung des
Geldes im Inlande unter Heinrich VIEL. von England lernten wir
jereits kennen, Sie bestanden ähnlich in den verschiedensten Ländern.

Die Förderung des Gewerbebetriebes zugunsten einer entsprechen-
den Hand@e]sbilahz Anden wir in jenen Zeiten in allen Ländern; am plan-
vollsten in Frankreich unter Calhech der deshalb auch als Haupt-
vertreter des Merkantilismus angesehen wird, nur daß er sich von
den Extreme AUSACTEE desselben ‚ferne hielt. Es ist sogar das
System auch als „Colbertismus“ bezeichnet. In einer Denkschrift
spricht er sich dafifi düßS: „ICh Will Frankreich alle Manufakturen
gehen,..deren. Produkte. jetzt...om.” Auslande bezogen werden.“ Aus-
fuhrverbot für Getreide bestand in Frankreich von 1598—1754, auch in
Preußen ist dasselbe wiederholt ausgesprochen worden. Die Ausfuhr war
in England eine lange Zeit untersagt, dagegen zugunsten der eng-
lischen Landwirte die Einfuhr von Schafen aus Irland 1663 und