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1666 verboten. Und als sich nun die Verarbeitung der Wolle in
Irland zu heben begann, wurde 1699 der Export von Wollwaren aus
Irland verboten. Als Ersatz suchte man in Irland die Leinenindustrie
zu heben, durfte dies aber nur tun, soweit sie England nicht nach-
teilig war. Krst 1705 gestattete man, aus Irland weiße und graue
Leinwand nach den Kolonien zu senden; gefärbte und gemusterte
aber erst seit 1777. Friedrich Wilhelm I. von Preußen verbot
die Ausfuhr von Wolle 1723, wie schon vorher der Große Kurfürst
dies zeitweise überhaupt, sonst den Juden und Händlern untersagte.
Friedrich der Große verschärfte die Maßregel noch 1774, und
als einige Gutsbesitzer die Schafherden zu verringern und zu be-
seitigen begannen, wurde dies bei 1000 Dukaten Strafe untersagt.
In dem gleichen Jahre wurde noch für 28 Warenkategorien und 490
Artikel die Einfuhr verboten oder dem Staate resp. privilegierten
Gesellschaften ausschließlich vorbehalten. Für fertige Waren wurde
allgemein ein Zoll verlangt, der vielfach eine prohibitive Höhe hatte,
womit einzelne Verbote Hand in Hand gingen, z. B. in England
Ende des 17%. Jahrhunderts das KEinfuhrverbot für französische
Seidenwaren, dich

Umfassend waren dagegen die Maßregeln, die inländische Industrie „Künstliche
zu heben, einmal durch Exportprämien und sonstige materielle Unter. hewerbern
stützung einzelner Gewerbetreibender. Colbert verwendete dazu
jährlich über eine Million Livres und mit außerordentlichem Erfolge.
Dazu trat die Privilegierung einzelner .Unternehmer, welche neue
Industriezweige einführen wollten. Die ersten Baumwollenfabrikanten
in Sachsen erhielten für 30 Jahre das Monopol für den alleinigen
Betrieb des Gewerbes, und in großer Ausdehnung nahm der Staat
selbst die Fabrikation in die Hand. Selbst in England war noch
unter Elisabeth die Herstellung von, resp. der Handel mıt Eisen, Oel,
Essig, Kohlen, Salpeter, Blei, Stärke, Fellen, Leder, Glas monopolisiert.
Aber noch unter ihrer Regierung wurden diese Waren infolge der
energischen Opposition des Parlaments freigegeben. Außerdem wurde
unmittelbar in „die, privatwirtschaftliche Tätigkeit eingegriffen, um
die Industrie In Ob Bahnen zu lenken, Del am REM N Een
erschienen. Colbert erließ verschiedene Reglements, wie in den Ge-
werben gearbeitet werden sollte. In der gleichen Weise gab Friedrich
Wilhelm I. Bestimmungen über die Beschaffenheit des Garns, welches
der Bauer zu einem bestimmten, von der Regierung angesetzten
Preise an das Lagerhaus abliefern mußte. Er vermittelte selbst
durch diplomatische Schritte in Petersburg Bestellungen für russische
Militärtuche und überwachte die Ausführung. Er verbot den Ge-
brauch gewisser Baumwollenwaren, während er den litauischen Bauern
den Anbau von Kartoffeln befahl und körperliche Züchtigung über
die verhängte, welche dem Gebote nicht folgten. Von mehreren
deutschen Fürsten wurde das Tabakrauchen verboten, und Friedrich IL.
gab seinen Untertanen die Weisung, lieber Warmbier statt Kaffee
zu trinken und das Geld lieber im Lande zu behalten, als es in das
Ausland zu geben.

Karl I. von England gebot, die Leichen nur mit Wolle bekleidet
zu begraben, um die Wollenweberei zu fördern, und unter Friedrich
dem Großen waren 22 Gewerbe mit Lohn- und Preistaxen von der
Regierung versehen. Es ist bekannt, wie er bestrebt war, die Seiden-
Zucht und Seidenweberei in Preußen zu foreieren. um auch hierin