381 —

hergestellt... Der Bauer konnte seine Kräfte ganz dem eigenen Lande
widmen und über seinen Grund und Boden frei verfügen. Durch
äas freie, gleiche Erbrecht wurde aber die Zerstücklung des Landes
ausdrücklich begünstigt. Durch die Konfiskation der Güter der Kirche
und zum großen Teil auch des Adels unter Hinzuziehung des Domanial-
besitzes konnte die Zahl der Bauernstellen außerordentlich vermehrt
werden. Damit war dem Aufblühen der Landwirtschaft eine be-
deutsame Anregung gegeben, die allerdings erst nach Beendigung
äer napoleonischen Kriege zur Wirkung gelangen konnte. Ebenso
wirkte die Gewerbefreiheit erst allmählich in dem folgenden Jahr-
hundert; “Aus Mangel an’ Geldmitteln konnte die Anwendung der
Maschinen erst erheblich später als in England eine allgemeinere
werden, und da in den übrigen Ländern wegen der Beibehaltung
der alten Schranken die Entwicklung noch viel langsamer vor sich
ging, mußte England einen außerurdentlichen Vorsprung vor dem
Kontinent gewinnen, der bei einer fortgesetzten Handarbeit mit den
englischen Maschinen nicht konkurrieren konnte, so daß England
sich bis tief in das 19. Jahrhundert auf Kosten der übrigen Welt
bereicherte. War so im Innern des Landes in Frankreich die wirt-
schaftliche Freiheit durchgeführt, so behielt man eben wegen jener
Uebermacht Englands ein strenges Schutzzollsystem. bei.
Deutschland blieb zum größten Teile-noch bis tief in das
neunzehnte Jahrhundert in dem mittelalterlichen Fahrwasser. Nur
Preußen ging bekanntlich unmittelbar nach der Katastrophe von Jena
durch die Stein-Hardenberg’sche Gesetzgebung in liberaler
Richtung vor und es ULtErNeSt KEILEM Zweifel, daß die physiokratischen
and Adam Smithschen Lehren darauf von großem Einfluß gewesen
sind. Waren doch Männer wie,.Schön und Thaer,..die dabei eine
wesentliche Rolle spielten, ausgesprochene begeisterte Schüler des
Adam Smith. Die Jahre 1807 und 1810 brachten dem preußischen
Bauern die persönliche Freiheit; 1811 wurde mit den Zunftprivilegien
aufgeräumt, so daß wenigstens gegen 40 Jahre hindurch die Gewerbe-
freiheit zur Geltung kam. Durch das Gesetz vom 14. September 1811.
wurde die Regelung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse auf
Grund von Enfschädirüngszahlung und durch Vermittlung der Staats-
gewalt ausgesprochen, welches durch das Gesetz von 1821 eine
weitere wesentliche. Ergänzung erhielt; und der Zolltarif von 1818
stellte sich, namentlich durch seine epochemachende Begründung,
prinzipiell auf den freihändlerischen Boden. So war hier nicht auf
äem Wege der Revolution, sondern der Reform durch die Staatsgewalt
dem Geist des Smithianismus Rechnung getragen, dem das übrige
Deutschland erst in späteren Dezennien nachfolgte. Sehr lehrreich und
bedeutsam ist es dabei, zu sehen, wie sich die Verhältnisse in Deutsch-
Jand. trotz. der, Verschiedenheit der Gesetzgebihg Ziemlich E1eIchmäßig
entwickelten. . Auch in dem übrigen Deutschland nahm “die” Land-
wirtschaft einen Aufschwung, während Handwerk und Fabrikbetrieb
trotz der Gewerbefreiheit in Preußen mehrere Dezennien hindurch
zu einer hervorragenden Blüte nicht zu gelangen vermochten. Es
fehlte hier noch in viel höherem Maße als in Frankreich an den
Kapitalien, vielfach auch an dem. nötigen Unternehmungsgeist, der
Gesamtheit der Bevölkerung aber an der nötigen Reife, um die Zeit-
verhältnisse richtig zu beurteilen. Das ist ein beachtenswerter Beleg
dafür, daß man die Wirkung der staatlichen Institutionen auf das wirt-

Deutschland