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seine Dienste hauptsächlich Oesterreich gewidmet und hatte durch
seinen Freund Friedrich Gentz einen nicht unbedeutenden poli-
tischen Einfluß. In den letzten Jahren seines Lebens war er unter
Metternich in der geheimen Staatskanzlei beschäftigt. Er starb in
Wien 1829, Seine Hauptschrift sind die „Vorlesungen über die Ele-
mente der Staatskunst“, 3 Bde., Berlin 1809. Er hat die Vor-
‚esungen in Dresden vor dem Prinzen Bernhard von Weimar ge-
halten. Ihm ist das Mittelalter mit seiner ständischen Verfassung,
den durch das Zunftwesen gebundenen Gewerben und der Verbindung
der Menschen überhaupt in geschlossenen Korporationen das Ideal.
Die Atomisierung der Bevölkerung in der Smithschen Volkswirt-
schaft erscheint ihm dagegen in hohem Maße verwerflich. Er wirft
Smith besonders vor, nur die einzelnen Konsumenten und ihren
momentanen Bedarf im Auge zu haben, während er demgegenüber
die Entwicklung der Gesamtheit in den Vordergrund stellen will,
and die Nachhaltigkeit der Leistungsfähigkeit des Landes ihm die
Hauptsache erscheint. Der Staat ist ihm selbständiger Kulturzweck,
ohne den der Mensch nicht gedacht werden kann; dem Staate weist
er daher auch die weitgehendsten Aufgaben zu. Smith habe nur
Jie materiellen Güter im Auge, von höherer Bedeutung seien die
geistigen, denen Müller ebenso einen wirtschaftlichen Wert bei-
legen will als jenen. Nur der Staat könne angemessen für die Zu-
kunft der Nation und ebenso für die Befriedigung der geistigen Be-
dürfnisse sorgen. Der Staat müsse die Totalität aller menschlichen
Angelegenheiten umfassen, in ihm müßten Familienleben, Wissen-
schaft und alle Erzeugnisse des menschlichen Geistes wurzeln und
aufgehen. Innerhalb des Staates müßte die Bevölkerung in eine
Reihe von Korporationen organisiert sein als Mittelglieder zwischen
Staat und Familie. Nur der Staat könne ferner die verschiedenen
Generationen der Vergangenheit und der Zukunft verbinden. Die
Smithsche Lehre habe nur Anwendbarkeit für einen Handelsstaat
mit mehr städtischem Charakter wie England. Auf dem europäischen
Kontinent sei dagegen die Landwirtschaft die Grundlage, der kon-
tinentale Staat habe mehr ländlichen Charakter und sei deshalb
anders aufzufassen. Unzweifelhaft widerspricht dem deutschen Geiste
ganz besonders die völlige Trennung der materiellen Aufgaben von
den sittlichen Grundlagen des Lebens, wie sie in dem „Wealth of
Nations“ hervortritt, und dieses Werk hat Adam Müller allein
berücksichtigt. Gerade diese Trennung greift er mit Schärfe an.
weshalb seine Schrift nicht ohne Eindruck blieb.

Die gleichen Anschauungen vertritt Karl Ludwig von Haller,L. v. Haller.
(1768—1854) Prof, des Staatsrechts in Bern. Auch er steht mit
seINEN. ganzen Anschauungen auf dem Boden des Mittelalters, ideali-
siert die damaligen Zustände in durchaus unhistorischer Weise und
vekämpft die neuere Entwicklung und vor allem den modernen In-
dustriestaat. Deshalb wünscht er in seinem „Handbuch der allge-
meinen Staatenkunde“, ‘1808, vor allem durch Fideikommisse die
großen Grundherrschaften für alle Zeiten festzulegen und ebenso mit
allen Mitteln den Bauernstand zu sichern. Den Gemeinden sollen
weitgehende Rechte und große Selbständigkeit eingeräumt werden,
um der lästigen Vielregiererei von oben entgegenzuwirken. Gewerbe-
freiheit sei nicht zu dulden, den Gemeinden sei zu überlassen, wen
sie als Bürger aufnehmen‘ und welche Beschäftigung sie ihm ge-

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