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Schon Anfang der vierziger Jahre des letzten Jahrhunderts ist
der Ausdruck dann allgemein im Gebrauch und in alle modernen
Kultursprachen übergegangen. Eine lange Zeit hindurch sind die
Ausdrücke sozial und sozialistisch als völlig gleichbedeutend be-
handelt. Sie finden sich z. B. in der gleichen Bedeutung in kurz
nacheinander folgenden Sätzen bei Bruno Hildebrand in seiner
„Nationalökonomie der Gegenwart und Zukunft“ 1847. Kr spricht
z. B. S. 109 von „sozialen Wirtschaftstheorien“, „Kenntnis der Sozial-
theorien“ und den einschlagenden „Sozialistischen“ Schriften, aus
denen man die erstere entnehmen kann. Später hat in dem deutschen
Sprachgebrauch eine deutliche Scheidung des Begriffes beider Aus-
drücke stattgefunden. Sozial ist überhaupt nur eine einfache Ueber-
setzung für gesellschaftlich und, wie Rudolf Stammler in seinem
Buche: ; Wirtschaft und Recht“ es erklärt, als „äußerlich geregelt“
zu verstehen. Unter Sozialismus versteht man dagegen die Kigen-
tümlichkeit einer ganz bestimmten Gesellschaftsordnung und zwar
einer staatlich organisierten Gesellschaft, und das Adjektivum
„sozialistisch“ soll eben diese Eigentümlichkeit zum Ausdruck bringen.
Wie-das in der deutschen Sprache häufig geschieht, z. B. bei
dem Begriff der Nationalökonomie, daß die Lehre von einem Gegen-
stande mit demselben Ausdruck wie der Gegenstand selbst bezeichnet
wird, ist es auch bei dem „Sozialismus“ der Fall. Was aber ver-
steht man nun für eine Ordnung unter einer sozialistischen? Fürst
Bismarck erklärte in einer seiner Reden zugunsten des Sozialisten-
gesetzes auf den Einwand, der Ausdruck sozialistisch sei zu unbe-
stimmt, um ihn zum Ausgangspunkte einer Gesetzgebung zu machen:
Jeder Wähler habe wohl gewußt, wer Vertreter sozialistischer Ideen
sei und was damit gemeint werde. Und das ist unzweifelhaft richtig.
Für den gewöhnlichen Verkehr hat sich der Sprachgebrauch ge-
nügend geklärt. Ungemein schwierig dagegen erweist sich die
genaue wissenschaftliche Abgrenzung.

Es soll, wie es bei Pierre Leroux und Reybaud geschieht,
ein Gegensatz zum „Individualismus“ der Ad. Smithschen Lehre
zum Ausdruck gebracht werden. Nicht das einzelne Individuum,
sondern die gesellschaftlich organisierte Gemeinschaft wird zum Aus-
gangspunkte der Wohlfahrtsbestrebungen gemacht. Diese gesellschaft-
liche Organisation wird innerhalb eines festgefügten Staates verlangt
und vorausgesetzt, und hierin liegt die scharfe Unterscheidung vom
Anarchismus, wie wir sehen werden. Wie weit die Organisation der
Gesellschaft durch den Staat zu geschehen hat, darüber gehen be-
kanntlich innerhalb der sozialistischen Richtung die Anschauungen
wesentlich auseinander,

Aber dieses Moment allein ist nicht maßgebend. Der Sozialismus
verlangt eine ganz bestimmte Organisation, die im Gegensatz zur
gegenwärtig waltenden steht. Allgemein wird derselbe in der Be-
handlung der Eigentumsfrage gesehen, und zwar in der Ersetzung
des Privateigentums durch Kollektiveigentum, wodurch natürlich eine
Menge Abstufungen möglich und tatsächlich durchgeführt sind. Not-
wendig ist es daher, hier eine Grenze zu ziehen, wo die Anschauung
beginnt sozialistisch zu werden, wo dagegen noch nicht. In England
und Nordamerika wird jede Forderung der Verstaatlichung von Be-
sitz und Betrieb ohne weiteres als sozialistisch bezeichnet. Der Ver-
treter der Verstaatlichung der Eisenbahnen, Forsten, des Versiche-