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Die Staatsromane.
Eob. von Mohl, Die Staatsromane. Zeitschr. f. Staatsw., 1845, Bd. II.

E. Kleinwächter, Die Staatsromane. Wien 1891.

Pöhlmann, Geschichte des antiken Kommunismus und Sozialismus. München
1893 u, 2. Aufl. 1900.
Das erste hierher gehörige Beispiel, welches unzweifelhaft die
nachhaltigste Bedeutung erlangt hat, ist das Staatsideal, welches
Plato in seiner Schrift über den Staat aufstellt, und das hier berück-
sichtigt werden muß, obwohl es unter ganz anderen Voraussetzungen
geschrieben ist, als die späteren und daher nicht ohne weiteres mit
jenen zusammengestellt und verglichen werden kann.

Plato lebte in einer Zeit der Entartung Griechenlands, wo auch
unter den Bürgern der Gegensatz zwischen arm und reich in extremer
Weise zur Ausbildung gekommen war, wo damit die Interessengegen-
sätze und der Kampf um die materiellen Interessen sich. mehr und
mehr fühlbar machten. Er untersucht nun, wie ein Staat organisiert
3ein müsse, um diese Uebelstände zu vermeiden, und legt seine An-
schauungen in seinem „Staate“ nieder, wobei er ausdrücklich aner-
kennt, daß eine völlige Durchführung derselben für Menschen un-
möglich sei, weshalb er in einer zweiten Schrift „Die Gesetze“ Vor-
Schläge für die vorliegenden Verhältnisse, die natürlich wesentlich
von seinem Ideal abweichen, macht.

Die Voraussetzungen, von denen er ausgeht, die man notwendig
beachten muß, um nicht zu einer falschen Auffassung seiner Ideen
zu gelangen, sind die folgenden: Er stellt sich vor allem die Neu-
zründung eines Staates vor, hat ferner nicht einen Staat in unserem
Sinne im Auge, sondern mehr eine Stadt von etwa 5000 Bürgern
und einer nicht sehr ausgedehnten Umgebung. Die dritte Voraussetzung
ist die Scheidung der Bevölkerung in drei Klassen: die herrschende
Kriegerklasse, die freie, aber nicht mit politischen Rechten versehene
Klasse, welche die gewöhnlichen wirtschaftlichen Aufgaben übernimmt.
und drittens die Sklaven.

Unter diesen Voraussetzungen sucht er nun festzustellen, wie
anter der kleinen Zahl der Kriegerklasse, welche allein die Landes-
verteidigung und die politische Leitung in der Hand hat, den „Wächtern“
des Staates, ein völliges Aufgehen in den politischen Interessen erzielt
werden kann. Den Staat faßt er als abgeschlossenen, fest gefügten
Organismus mit Selbstzweck auf, in dem auch die leitenden Bürger
nur als untergeordnete Glieder angesehen werden, die ihr ganzes
Sein der Gesamtheit zu widmen haben, individuelle Selbständigkeit
nur in beschränktem Maße beanspruchen dürfen, hauptsächlich als
Mittel zur Erreichung des höchsten Staatszweckes behandelt werden.

Die Aufgabe, die sich daraus ergibt, ist: 1. die Interessen aller
Mitglieder der Hüterschaft des Staates, also der herrschenden Klasse,
völlig gleich zu gestalten und alle individuellen Neigungen zu unter-
üdrücken; 2. dieselben zur Verteidigung nach außen zur höchsten
Leistungsfähigkeit zu bringen. Das Mittel hierzu sieht er in der Be-
seitigung allen Privateigentums und Erziehung in völliger Einfachheit
und Gleichheit, in der Aufhebung der Familie und der Ehe, Auswahl
der passendsten Individuen zur Zucht, wie bei einer Herde, Aussetzung

>atos Staat.