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Utopia des
Th. orte.

aller unvollkommen entwickelten Kinder und nur Aufziehung körper-
lich allen Anforderungen entsprechender Individuen, und zwar nicht
durch die Mutter, sondern gemeinsam in großen Staats-Erziehungs-
anstalten. Die größte Sorgfalt soll auf die körperliche und geistige
Erziehung verwendet werden, und zwar für beide Geschlechter in
der gleichen Weise.

Wir haben es hiernach nicht mit einem Staate nach unserem Be-
griffe zu tun, sondern allein mit einer Art Beamtenklasse, welche
auf Kosten der Gesamtheit ernährt und zur Verwaltung und Ver-
teidigung. herangezogen wird. Die wirtschaftliche Tätigkeit kommt
hierbei überhaupt nicht in Betracht. Daß die ganze Auffassung
unseren modernen, besonders christlichen Anschauungen von Menschen-
würde und individueller Freiheit zuwider ist, bedarf keiner weiteren
Ausführung.

Kin zweiter Versuch, ein Staatsideal aufzustellen, welcher hier
in Betracht kommt, taucht erst im 16. Jahrhundert in der berühmten
„Utopia“ von Thomas Morus, dem Lordkanzler Heinrichs VIIL
auf, Der Verfasser war geboren 1478 als Sohn eines der höchsten
Richter des Landes, er starb auf dem Schafott 1536 als Opfer seines
unbeugsamen Rechtlichkeitssinnes, mit dem er dem König entgegentrat.
Sein erwähntes Werk erschien 1516 in Löwen unter dem "Litel:
Libellus vere aureus nec minus salutaris quam festivus de optimo
veipublicae statu deque nova insula Utopia.

Thomas Morus lebte in einer Zeit, wo sich ebenso wie zur
platonischen der Gegensatz zwischen arm und reich besonders scharf
ausgebildet hatte. Der Grund und Boden war zum großen Teil in der
Hand einer kleinen Zahl von Männern konzentriert, die in der rück-
sichtslosesten Weise die Verwertung ihres Besitzes nur im eigenen
Interesse und vielfach zum Schaden der Gesamtheit durchführten. Be-
sonders wurde beobachtet, daß die Bauern verdrängt und die Aecker
in große Schaftriften und Jagdgründe verwandelt wurden, so daß sich
Heinrich VIIL genötigt sah, mit strengen Maßregein dagegen vorzu-
gehen. Außerdem waren durch die Konfiskation der Klöster und
Kirchengüter, aus denen bis dahin Massen von Armen unterhalten
waren, viele Tausende um den bisherigen Unterhalt gebracht, die nun
als Bettler im Lande umher vagierten. Auch diesem Üebelstand suchte
Heinrich VIII durch Gesetzgebung, und zwar durch übermäßig strenge
Bestrafung des Bettelns und Stehlens, vergeblich zu steuern. Der
äritte Uebelstand, der zwar nicht neu war, aber schärfer als bisher
erkannt wurde, war die große Zahl der Müßiggänger in dem Hof-
staate der Fürsten und Großen, die auf Kosten der Gesamtheit er-
halten werden mußte. Aehnlich wie Plato und unzweifelhaft durch
ihn angeregt, suchte Morus in seinem Idealstaate zu zeigen, wie die
Bevölkerung durch Erziehung und durch eine ganz neue Organi-
sation von den Schäden befreit werden könne, gegen welche die Ge-
set.gebung sich als unwirksam erwies. Er stellt sich dabei auf den
christlichen Standpunkt und geht umgekehrt wie Plato von der
Familie als Grundlage auch des Staatswesens aus. Bedeutsam ist
dabei, daß auch er nicht ohne Sklaven auszukommen vermag und
nur kleine Staatsgebilde zur Grundlage nimmt.

Auf einer Insel der südlichen Halbkugel „Utopia“ sind 54 etwa
eine Tagereise voneinander entfernte kleine Städte von 6000 Familien
gedacht, die in jeder Hinsicht gleiche Sitten und Einrichtungen