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Hably und
A bo

Babenuf.

Auch in seinem „Emile“ und in dem 1762 erschienenen „Contrat
social“ finden sich noch eine Menge Stellen, die zur Ergänzung
dieser angeführten Sätze angewendet werden können, wie: „Die be-
stehenden Gesetze kommen nur den Reichen zugute, den Armen sind
sie schädlich.“ Daraus folgt, daß der Staat nur dann den Menschen
Vorteile gewährt, wenn, wie es sein soll, Alle etwas haben, Keiner
zu viel hat.

Von ähnlichem Geiste beseelt ist die 1776 erschienene Schrift
des Abbe Mably „De la legislation ou principe des lois“. und
schon vorher seine gegen die Physiokraten gerichtete Schrift „Doutes
proposes aux philosophes &conomistes sur Vordre naturel et essentiel
des societes politiques“ (Paris 1768).

Noch zwei Männer erwähnen wir kurz, die, durchaus Anhänger
der erwähnten Rousseauschen Lehren, dieselben weiter zu be-
gründen und auszubauen suchten: Linguet, „Theorie des lois ci-
viles“, 2 Bde., Paris 1767, und Brissot de Warwille, „Recher-
ches philosophiques sur le droit de la propriet& et sur le vol, con-
sidere dans la nature et dans la societe“ 1780. Beide erklären das
vorliegende Eigentumsrecht für ein Produkt der Gewalt und Willkür,
weiches keineswegs in der Natur des Menschen seine Begründung
unde, Sie erkennen aber mit Rousseau an, daß es nun nicht
mehr beseitigt werden könne, weil darauf die Kultur beruht.
Mirabeau sah es allein als Produkt freier Uebereinkunft an,
welches jeden Augenblick geändert werden könne und den Zeitver-
hältnissen nach auch in den Grundzügen umgestaltet werden müsse.
Es ist wohl zu beachten, wie auf Grund Rousseauscher Lehren
and mit der gleichen Argumentation das Privateigentum als die Ur-
sache aller Zeitübel hingestellt und angegriffen wird.

Die französische Revolution hatte in der Hauptsache unzweifel-
haft rein politischen Charakter. Man erstrebte, wenigstens in der
stürmischsten -Zeit, politische Gleichberechtigung, wirtschaftliche
Freiheit, soziale Brüderlichkeit und erhoffte damit allgemeine Wohl-
fahrt und Zufriedenheit zu erzielen. Die wirtschaftliche Gleichheit
wurde von den Einen als selbstverständliche Errungenschaft voraus-
gesetzt, von den Anderen nicht gefürchtet. Ks ist daher nicht
richtig, wenn neuerdings so vielfach behauptet wird, daß überhaupt
der Revolutionszeit der sozialistische Charakter fern lag, er trat
vielmehr wiederholt hervor, nur daß er von der herrschenden Partei
unterdrückt wurde.

Robespierre war unbedingt Sozialist, wenn auch ohne Klar-
heit und Konsequenz, Der Grundzug zeigt sich in seiner affektierten
Schwärmerei für den antiken Staat, seiner Bekämpfung des Testat-
rechts, der Proklamierung des Rechts auf Arbeit und Unterhalt, end-
lich in der Fassung der von ihm aufgestellten Menschenrechte. Den
Kommunismus allerdings bekämpft er. Saint Just war Kommunist,
Marrat vertrat nur ein einfaches Beraubungssystem.

Der Mann aber, der hier noch Beachtung beanspruchen kann, ist
Gracchus Babeuf (1760—97), der während seiner Gefangenschaft
sich ein vollständiges kommunistisches System ausdachte und dieses
in einem engeren Kreise der „Societe du Pantheon“ und durch die
Zeitschrift „Le Tribun“ zu verbreiten suchte, Alle Güter, die mate-
riellen und die geistigen, sollen der Gesamtheit gehören. Niemand
darf mehr genießen als die Uebrigen; ein Jeder hat ein Recht auf