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Bakunin.

hat. Eigentum eines Jeden ist, was man ihm nicht zu entreißen ver-
mag, und Jeder ist zu dem Eigentum berechtigt, zu dem er sich selbst
ermächtigt.

Das Eigentum soll also nicht aufgehoben werden, es soll auch
keineswegs gleich verteilt werden. Der Eine braucht viel, der Andere
braucht wenig; womit sich ein Anderer begnügt, kann für mich ganz
ungenügend sein; ich muß deshalb soviel haben, als ich mir anzueignen
vermag. Vereine können hier das Mittel bilden, um dem Einzelnen
sein Eigentum zu sichern, aber auch Einzelnen zu entziehen, was
besser Gemeingut ist, so daß auch dieses sich ausbilden kann. Die
Umwandlung nun in den neuen Zustand kann nur durch gewaltsame
Erhebungen geschehen. Verbrechen heißt die Gewalt des Einzelnen,
and nur durch Verbrechen bricht er die Gewalt des Staates, wenn er
nur der Meinung ist, daß der Staat nicht über ihm, sondern er über
dem Staate stehe.

„Die Eigentumsfrage läßt sich nicht so gütlich lösen, als die Sozia-
listen und die Kommunisten meinen. Sie wird nur gelöst durch den
Krieg Aller gegen Alle.“ „Vor keiner Tat werde ich zurückbeben,
weil ein Geist der Gottlosigkeit, Unsittlichkeit, Widerrechtlichkeit darin
wohne, so wenig als der heilige Bonifazius von dem Umhauen. der
heiligen Eiche abstehen mochte.“ „Die Gewalt über Leben und Tod,
die Kirche und Staat sich vorbehielten, ich nenne auch sie die Meinige.“
Wir haben hier also die brutalste Form, den Egoismus walten zu
lassen, die wir bisher beobachteten, rücksichtslos und extrem in den
Zielen wie in den Mitteln sie zu erreichen. Daß Anhänger dieser
Lehre auch zu Verbrechen angeregt werden, liegt auf der Hand,
Tatsächlich aber ist eine solche Wirkung von Stirner sicher nicht
ausgegangen, da er bis in die neueste Zeit fast verschollen war; und
erst neuerdings, als der Anarchismus mit mehr Erfolg von anderer
Seite gelehrt wurde, erinnerte man sich, daß dergleichen schon da-
gewesen wäre, und man suchte Stirner zur Vergleichung hervor. Seine
Schrift war auch nicht für die große Masse geschrieben, sondern ist
verhältnismäßig schwierig zu lesen.

Weit größeren praktischen Erfolg hatte Michael Alexandro-
witsch Bakunin. Im Jahre 1814 im Gouvernement Twer geboren,
wurde er 1835 Artillerieoffizier, nahm aber sehr bald seinen Abschied
and verließ 1840 Rußland. Er trug sich schon damals mit revolu-
tionären Plänen, beteiligte sich 1848 in Sachsen an den Straßenkämpfen,
wurde gefangen und zum Tode verurteilt, aber an Rußland ausgeliefert,
wo er nach längerer Gefängnishaft 1857 nach Sibirien geschickt wurde.
1865 floh er über Japan und Amerika nach England. Sofort begann
er wieder, sich revolutionären Bewegungen anzuschließen und widmete
ihnen sein ganzes weiteres Leben; er starb 1876 in Bern. Von seinen
Schriften sind besonders hervorzuheben, da sie seine anarchistischen
Anschauungen am besten zusammenfassen (wir folgen hierin, da uns
die Schriften Bakunins nicht zugänglich gewesen sind, Eltzbacher):
„Proposition motiv6e au comite central de ]a Ligue de la Paix et de
la Liberte“ 1868, die Satzungen der „Alliance internationale de la
democratie socialiste“ 1868 und „Dieu et l’Etat“ 1871. Ueber seine
anarchistische Stellung drückt sich Bakunin sehr unumwunden aus.
„Mit einem Worte, wir verwerfen die Gesetzgebung, jede Autorität,
jeden privilegierten, patentierten, offiziellen und legalen Einfluß, auch
wenn er durch das allgemeine Stimmrecht geschaffen sein sollte, in