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der Ueberzeugung, daß derartiges immer nur zum Vorteil einer
herrschenden Minderheit von Ausbeutern und zum Nachteil der ge-
knechteten, ungeheuren Mehrheit gereichen kann. In diesem Sinne
sind wir in Wahrheit Anarchisten.“ Bakunin geht von einem all-
gemeinen Entwicklungsgesetz aus, nach dem sich die Menschheit
immer mehr vervollkommnen soll.

„Der Mensch war ursprünglich ein wildes Tier, hat allmählich
mehr und mehr tierische Triebe abgelegt nnd schreitet zu einem immer
vollkommeneren Zustande vorwärts, was sich mit naturgesetzlicher
Notwendigkeit vollzieht. Wir glauben an den endlichen Triumph der
Menschlichkeit auf Erden, wir sehnen diesen Triumph herbei und
suchen ihn mit vereinten Kräften zu beschleunigen. Die politische Ge-
setzgebung gehört einer niederen Entwicklungsstufe an und muß mit
dem Fortschritt der Menschheit verschwinden.“ „Keine Gesetzgebung
hat jemals einen anderen Zweck gehabt als den, die Ausbeutung des
arbeitenden Volkes durch die herrschenden Klassen zu befestigen
und zum Systeme zu erhöhen.“ So hat sie nur schädigend gewirkt.
Den Staat sieht er als ein geschichtlich notwendiges Uebel an, als eine
vorübergehende Form der Gesellschaft, die notwendig fallen muß, und
den Umschwung sieht er bereits herannahen. Die gegenwärtige Ge-
setzgebung wird dann beseitigt sein, aber ein Recht, welches auf
dem allgemeinen Willen ruht, wird es auch später geben. Vor allem
muß jedem Einzelnen, jeder Gemeinde, jeder Provinz, jedem Volke
das unbeschränkte Recht auf vollkommene Selbständigkeit gewahrt
bleiben, vorausgesetzt, daß die Selbständigkeit und Freiheit anderer
Personen, Gemeinden usw. nicht bedroht wird. Verträge müssen er-
füllt werden, aber Rechte und Pflichten gründen sich auf Freiheit.
„Das Recht freier Vereinigung und Trennung ist das erste und
wichtigste aller politischen Rechte“, „Grund und Boden, die Arbeits-
werkzeuge, sowie alles andere Kapital werden auf der nächsten Ent-
wicklungsstufe als Kollektiveigentum der ganzen Gesellschaft aus-
schließlich dem Nutzen der ackerbauenden und gewerblichen Ver-
einigungen dienen. Auch nach Beseitigung des Staates werden die
Menschen gesellig zusammen leben, denn die vollkommene Mensch-
lichkeit kann nur in einer Gesellschaft erreicht werden. Nur durch
gesellschaftliche Arbeit kann der Mensch die Natur bewältigen. Von
dem Joche seiner eigenen Natur wird er nur durch Erziehung und
Unterricht frei, wie sie nur in der Gesellschaft möglich sind. Die
vollkommene Menschlichkeit kann aber nur in einer freien Gesell-
schaft erreicht werden.“ „Meine Menschenwürde besteht darin, daß
ich als Mensch berechtigt bin, keinem anderen Menschen zu ge-
horchen und nur nach eigenem Gutdünken zu handeln.“ Eine freie
Gesellschaft kann nun nicht durch Autorität, sondern nur durch
Vertrag zusammengehalten werden. Die natürlichen Bedürfnisse,
Neigungen und Bestrebungen der Menschen müssen die Grundlage
für eine neue Organisation an Stelle der alten bieten. Das Privat-
eigentum in seiner jetzigen Ausdehnung gehört nur der tieferen Ent-
wicklungsstufe an, An Konsumtionsmitteln wird es auch weiter be-
stehen, im übrigen aber muß es beseitigt werden und zwar bald, denn
die gegenwärtigen Klassengegensätze, die das Privateigentum erzeugt
hat, sind bereits unhaltbar geworden. Sind die Produktionsmittel
Kollektiveigentum der ganzen Gesellschaft geworden, so istjedem Arbeiter
der Ertrag seiner Arbeit gewährleistet. und „Die Gerechtigkeit muß