48 Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode. sind an die Stelle getreten, deren sittlicher Kern und Wert teilweise noch recht zweifelhaft ist. Es wird die große Frage sein, ob die Ausbildung philosophischer, ethischer Systeme und das Anwachsen anderer sittlicher Lebensmächte, des Staates, der Schule, der öffent— lichen Meinung heute schon, ob sie jemals stark genug ist und sein wird, um für die Menge der gewöhnlichen Menschen die religibsen Stützen und Normen entbehrlich zu machen, ob nicht eine religionslose Gesellschaft einem Schiffchen gleicht, das, in gefähr— licher Lage zwischen tausend Klippen, in der Hoffnuug auf eine gute Brise neuen materialistischen Windes das Ankertau gekappt hat, das es bisher festhielt, das es bisher im wilden Spiel roher Naturmächte und Leidenschaften vor dem Zerfschellen an dem Felsen menschlicher Gemeinheit bewahrte. Die Läuterung unserer religiösen Vorstellungen bis zu dem Grade, daß sie mit unseren wissenschaftlichen und sittlichen Uberzeugungen wieder in UÜbereinstimmung kommen und so von neuem die volle alte religiöse Kraft auf unser Gemütsleben erhalten, scheint den Ausweg zu bieten, den in analogen Fällen die Geschichte schon öiters gesucht und gefunden hat. 8. Die sittlichen Ordnungen des gesellschaftlichen Lebens. Sitte, Recht und Moral. Lazaxus, UÜber den Ursprung der Sitten. Berlin 1867. — Schmoller, Grundfragen des Rechts und der Volkswirtschaft. 1875. S. 31 -52;, Wirtschaft, Sitte und Recht; jetzt Grundfr. S. 43-69. — Rümelin, RA. 2. S. 149 -175: Über das Wesen der Gewohnheit. v. Ihering, Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwickelung 14 Bde. 1852 -84. — Ders., Der Zweck im Recht. 2 Bde. 1877-84. — Maine, Ancient law. 1861. 3. Aufl. 1874. — Ders., Barly history of institutions. 1875. — Arnold, Kultur und Rechtsleben. 1865. — Ders., Knltur und Recht der Römer. 1868. — Trendelenburg, Naturrecht auf dem Grunde der Ethik. 1868. 2. Aufl. — v. Kirchmann, Die Grundbegriffe des Rechts und der Moral. 1869. — Jellinek, Die socialethische Bedeüutung von Recht, Unrecht und Strafe. 1878. — Bastian, Rechtsverhältnisse bei verschiedenen Völkern der Erde. 1872. — A. H. Post, Bau— steine für eine allgemeine Rechtswissenschaft, 2 Bde. 1880-81. — Schmoller, Die Gerechtigkeit in der Volkswirtschaft. J. f. G. V. 1881, jetzt auch Soc. u. Gew.ßP. — A. Merkel, Recht und Macht. J. f. G.V. 1881, jetzt auch in den Ges. Abhandlungen aus dem Gebiet der allg. Rechts— lehre 1, 1899. — Ders,, Juristische Enchklopädie. 1888. — A. Wagner, Grundlegung.“ 2. Teil. Volkswirtschaft und Recht. 1896 u. 1900. — Stammler, Wirtschaft und Recht nach materia— — 1896. — Henry C. Adams. Volkswirtschaft und Rechtsordnung. J. f. G.V. 1898. Alles sittliche Leben einschließlich des religiösen ist ein nie ruhender psychischer Prozeß, eine stete Umsetzung von Vorstellungen und Urteilen in Gefühle, von Gefühlen, die als Impulse wirken, in Handlungen. Auf Grund der natürlichen und historischen Bedingungen dieses Prozesses muß sich durch Wiederholung gleicher Fälle und gleicher Beurteilung immer wieder in bestimmten Kreisen ein fester Maßstab der Beurteilung bilden, der praktisch zur Durchschnittsregel, zur Norm des Handelns wird. Es hieße Ubermenschliches vom gewöhnlichen Individuum verlangen, wenn es ohne solche Durchschnittsmaßstäbe und Durchschnittsregeln, die dem gewöhnlichen Lauf des Lebens und den realen Bedingungen und Thatsachen desselben einerseits, den sittlichen Idealen andererseits angepaßt sind, sich jeden Augenblick zurecht finden sollte. Diese Regeln erhalten durch die oben geschilderten Kontroll- und Strafapparate ihren autori— kativen Charakter. Sie schärfen täglich und stündlich das Sittliche ein; sie sind gleichsam die geprägte Münze des Sittlichen, die stets umlaufend, stets gebietend und verbietend jede Handlung, jeden Schritt begleitet. Für die Mehrzahl der gewöhnlichen Menschen faßt sich so das Sittliche zusammen in diesen Normen, die den niedrigen Trieben ent— gegentreten, den Menschen in genereller und einfacher Weise sagen, welche Handlung die zu billigende, vorzuziehende, fittliche sei. Ob sie im einzelnen immer ganz genau passen, ist nicht so wichtig, als daß sie überhaupt bestehen, daß fie als Macht über den einzelnen und ihrem Triebleben anerkannt werden. Sie ersparen dem gewöhnlichen Menschen Prüfung und Wahl, zu der er bei den ewig sich wiederholenden inneren Konflikten und ihren