Die Moral im Verhältnis zu Sitte und Recht. 57 Teil vom Rechte nicht verlangt werden können. Die Sitte hat in der öffentlichen Meinung, in der Ehre, im Klatsch der Nachbarn, das Recht in der Staatsgewalt, die Moral haupt— sächlich im Gewissen ihren Exekutor. Die Moral ist ein unendlich feineres, verzweigteres Gewebe als Sitte und Recht; aber sie hat keine anderen Mittel, zur Geltung zu kommen, als Überredung und Uberzeugung. Die jeweilig in einem Volke herrschenden und zu Tage tretenden theoretischen und praktischen Moralsysteme sind der prägnanteste Ausdruck der in ihm herrschenden sitt— lichen Kräfte; Sitte und Recht sind nur ein Ausdruck von Teilen derselben, und zwar oft mehr ein Ausdruck für die Beschaffenheit dieser Kräfte in vergangener Zeit. Niemals aber können Moral, Sitte und Recht eines Volkes in zu schroffen, zu weiten Gegensatz untereinander treten, weil alle drei ein Ergebnis der herrschenden sittlichen Gefühle und Urteile sind. Die Moral beherrscht Sitte und Recht oder sucht sie zu beherrschen; jene ist das Allgemeine, diese sind das Besondere. Wo die Moral des Volkes eine gesunde ist, da ist auf eine Besserung von Sitte und Recht auch stets noch zu hoffen. Wo auch die Moral vergiftet ist, da steht es schlimm. Nur darf man nicht verzagen, wenn in ein— zelnen Klassen eine einseitige und falsche Klassenmoral sich breit macht, wenn in einzelnen philosophischen Schriststellern und Künstlern eine verkehrte Moral zu Tage tritt. Die freie geiftig-sittliche Entwickelung kann nicht ohne solche Symptome, zumal in den Zeiten großer Gärung und Umbildung, sich vollziehen. 29. Die Bedeutung der Differenzierung von Sitte, Recht und Moral. Indem die höheren Kulturvölker diese Scheidung der sittlichen Lebensordnung in drei Gebiete vollzogen haben, die unter sich aufs engste verwandt, doch selbständig nebeneinander stehen, aufeinander wirken, sich korrigieren, verschiedene Teile des gesell— schaftlichen Lebens verschieden binden und ordnen, haben sie einen der größten Fortschritte der Geschichte vollzogen. Nur die Trennung der sittlichen Regeln in Moral, Sitte und Recht erklärt die moderne Freiheit der Individuen einerseits und die Festigkeit unserer heutigen Kulturstaaten andererseits. Es ist eine Arbeitsteilung, welche den Zweck zu verfolgen scheint, einen Teil der socialen Lebensordnung immer fester, härter, unerbitt— licher, einen anderen immer elastischer, freier, entwickelungsfühiger zu machen. Nur das Recht verbindet sich mit der Macht und dem staatlichen Zwang; es wird das feste Rückgrat des socialen Körpers; durch die Sicherheit und Kraft seiner Wirkung allein werden große Staaten und große Wirkungen in ihnen möglich. Bis zur Härte steigert sich seine Kraft; der einzelne wird unbarmherzig von dieser starren Maschine auf die Seite geworfen, zermalmt, wenn er widerstrebt und sich mit dem Gange derselben nicht eins weiß oder sich nicht fügt. Aber dieser ungeheuere Zuwachs an Kraft und Wirk— samkeit, an einheitlichen Resultaten ist nur möglich durch Beschränkung auf das Wichtigste. Man hat das Recht ein ethisches Minimum genannt (Jellinek); das ist es, verglichen mit dem materiellen Umfang der sittlichen Lebensordnung überhaupt; aber es ist andererseits ein ethisches Maximum, nämlich an Kraft, an Wirksamkeit, an Resultaten. In der Beschränkung der stets starren Rechtsregeln auf das gesellschaftlich Not— wendigste liegt die Möglichkeit aller individuellen Entwickelung, aller persönlichen Frei— heit. Beide sehlen in den älteren Staaten mit ungeschiedenen, unerbittlichen Sitten und Rechtsregeln. Indem bei höherer Kultur die Sittenregel elastischer, ihre Exekution schwächer wird, die Moralregel nur noch den Exekutor des eigenen Gewissens hat, entsteht erst die Möglichkeit vielgestaltiger, eigenartiger Entwickelung, die Möglichkeit, daß neue Ideen rascher zur Wirksamkeil gelangen, daß die Kritik das Veraltete tadelt, daß Neues in größerem Umfange versucht wird. Dem Princip der fortschreitenden Entwickelung ist damit die Bahn eröffnet, und doch ist für die Menge nirgends die Regellosigkeit und die Willkür statuiert. Es sind nur gewisse Teile der Lebensordnung weicher, bildsamer ge— macht, es sind die Thüren aufgemacht für Ausnahmen und Besonderheiten. Es ist durch die höhere und feinere Ausbildung von Sitte und Moral eine unendliche Vielgestaltigteit zugelassen, die, für das Recht statuiert, den socialen Körper erdrücken würde. Auf niedriger Kulturstufe straft und tötet, verbrennt und rädert mian die Menschen wegen verschiedener Ansichten, man peinigt sie bis aufs Blut wegen Übertretung kirch⸗