Antike volkswirtschaftliche Litteratur. 77 35. Die griechisch-römischen Lehren von Staat, Gesellschaft, Moral, Kecht und Volkswirtschaft gehören der Epoche an, in welcher theoretisch zum erstenmale ein gedankenmäßiger Zusammenhang des gesellschaftlichen Lebens gefunden und in welcher praktisch die älteren kleinen Städtestaaten sich erst in das makedonische, dann in das römische Weltreich auflösten. In Griechenland ist es das 5. bis 8. Jahrhundert bvor Christi, in Rom das Ende der Republik, der Anfang des Principats. Dort hatten in rascher Entwickelung die alten aristokratischen Verfassungen der äußersten Demokratie Platz gemacht: den dorischen Ackerbaustaaten stand die Blüte des Seehandels und der Gewerbe bei den Joniern gegenüber; Geldwirtschaft, Kredit, Spekulation, Luxus, scham— lose Erwerbssucht hatten hier Platz gegriffen, die alten Zustände aufgelöst; der Mittel— stand verschwand; die wenigen Reichen und die Masse der armen Bürger, die nicht arbeiten, sondern vom Staate leben wollten, standen sich aufs schroffste gegenüber; ver— nichtende sociale Kämpfe und kommunistische Projekte waren an der Tagesordnung. Unter dem Einfluß der großen Verfassungs- und Wirtschaftskämpfe entstand die uns heute noch, wenigstens bruchstückweise, erkennbare Litteratur. Während der Verächter der Demokratie, der große Heraklit (sf 478 v. Chr.) noch alle Gesetze und alle Ordnung der Gesellschaft auf die Gottheit zurückführt und zur Eintracht im Staate mahnt, sind es die Lehrer und Freunde der siegenden Demokratie, die Sophisten, welche das Individuum, seine Lust und seinen Nutzen als Princip ihrer Ethik, Recht und Gesetz als willkürliche Satzungen, als ein Machwerk der Starken hin— stellen, die Gesellschaft unter dem Bilde des Kampfes der Starken mit den Schwachen hegreifen, den Staat als durch Vertrag entstanden betrachten. Ihnen stellt Plato 47347 v. Chr.) feine Lehre von der Objektivität des Guten und der Herrschaft der göttlichen Ideen in der Welt und das Ideal eines aristokratifch-agrarischen Staates zutgegen, in welchem eine philosophische Beamtenklasse ohne Privatbesitz regiert, in dem der Grundbesitz, der Erwerb, die Aus- und Einfuhr, die Erziehung durch strenge Ordnungen gebunden und reguliert sind. Seine beiden Werke über den Staat und über die Gesetze sind die tiefernsten Mahnworte zur Umkehr und Besserung an die genuß- und herrsch— füchtige Demokratie seiner Vaterstadt Athen, an deren Zukunft er verzweifelt. Er ist nicht sommunist, sondern verlangt nur für die kleine herrschende Aristokratie Verzicht auf Sondereigen und Sonderkinder, um deren Egoismus und Habsucht zu bannen. Dem großen Idealisten treten teils gleichzeitig, teils direkt folgend die drei Realisten zur Seite: der Historiker Thukidides, der seine historische Erzählung aufbaut auf die Beobachtung und Würdigung der wichtigsten staatlichen und volkswirtschaftlichen Er— scheinungen seiner Zeit; der Feldherr Xenophon, der neben historischen staatswissenschaft— liche und volkswirtschaftliche Werke und darin über Staatseinnahmen, Hauswirtschaft, Geldwesen, Arbeitsteilung schreibt und den gesunkenen Republiken das Bild eines edlen sKönigtums vorhält; endüich Aristoteles (88—822 v. Chr.), dem die vollendetste Ver—⸗ bindung empirischer Beobachtung mit generalisierender wissenschaftlicher Betrachtung im Altertum gelingt, der mit seiner Ethik, Politik und Okonomik auch als der Ahnherr aller eigentlichen Staatswissenschaft gelten kann. Sein Hauptinteresse ist den politischen Verfassungsformen zugewendet; aber auch über das wirtschaftliche und sociale Leben hat er bedeutsame Wahrheiten ausgesprochen. Überall vom praktischen Leben ausgehend, knüpft Aristoteles das Gute und Sitt— liche an das Natürliche, die Tugenden an die von der Vernunft regulierten Triebe an. Staat und Gesellschaft läßt er nicht aus dem Kampfe feindlicher Individuen, aus Not und Vertrag, sondern aus einem angeborenen gesellig-ympathischen Triebe hervorgehen. Der Staat ist ihm nicht ein möglichst einheitlich organisierter Mensch im großen, wie dem Plato, sondern eine Vielheit von fich ergänzenden Individuen, Familien und Bemeinden; er betrachtet ihn als ein in der Natur begründetes Zwecksystem, in dem die Teile sich dem Ganzen unterzuordnen haben, dessen Selbständigkeit und Harmonie den Herrschenden und Beherrschten, den Klassen und den Individuen ihre Sphäre, ihre pflichten vorschreibt. Er schildert, wie aus der Arbeitsteilung und Besitzverteilung die dreialen Klafsen und Berufsstände sich bilden. Er setzt die natürliche alte Haushalts—