Litteratur und Begriffe der Verwandtschaftsgruppen. 231 Kultur- und Rechtsgeschichte der einzelnen Vöolker haben uns einen Baustein nach dem anderen dazu gereicht. Für die Nationalökonomie forderte Robert v. Mohl eine Ein— ügung der Familienwirtschaft in ihr System; Stein, Schäffle und andere machten Ver⸗ uche dieser Art; die Socialpolitik bemächtigte sich mit Riehl, Le Play, J. St. Mill der Frauen- und Familien-, jpäter der Wohnungsfrage. Die Kunstgeschichte und Archäo— logie machten aus der Geschichte der Architektur und Wohnweise eine ganz eigene Disciplin. Die philologisch-historischen Studien (Bachofen) und die Ethnologie und Sociologie entdeckten das Mutterrecht und kamen zu einem keimenden Verständnis desselben und der Gentilverfafsung. Lewis H. Morgan hat zwar durch doktrinäre demokratische Ideale und falsch generalisierende Konstruktionen mannigfach gefehlt, aber seine Untersuchungen über die älteste Familienverfassung bilden doch den Wendepunkt iu der neueren wissenschaftlichen Entwickelung dieser Fragen, waͤhrend neben ihm H. S. Maine als der Vegründer der wissenschaftlichen Geschichte der patriarchalischen Familienverfassung dasteht. Starke, Westermarck und andere haben die Ubertreibungen von Morgan nachgewiesen, aber im übrigen mehr Einzelheiten als die großen Fragen gefördert. Dargun, Grosse und Cunow scheinen viel mehr als die eben Genannten das Dunkel in der Urgeschichte der Familie einigermaßen geklärt zu haben. Die wissenschaftlichen Kämpfe auf diesem Gebiete sind noch nicht abgeschlossen. Ebensowenig sieht für die frühere Zeit der patriarchalischen und modernen Familie schon alles so fest, wie es wünschenswert wäre. Aber das kann uns nicht abhalten, zu ver— juchen, den Entwickelungsgang der Familie und Familienwirtschaft kurz so zu zeichnen, wie er sich uns eben nach dem Stande unseres heutigen Wissens darstellt. Wir erkennen wenigstens im großen und ganzen heute, wie die Formen der Familie sich entwickelt haben, und wie sie mit dem Gang der Technik und des ganzen volkswirtschaftlichen Lebens zusammenhängen; wie sie die Hauptphafsen des Familienrechtes bestimmten und selbst von Religion, Sitie und geistigem Leben beeinflußt und gestaltet wurden. Vieles einzelne und Äbweichende müssen wir beiseite lassen; nur das Wichtigste, volkswirt— schaftlich und gesellschaftlich Bedeutsamste darf uns beschäftigen. Berständigen wir uns vorher noch über einige Begrisfe und Namen. Wir wollen unter einer Horde eine kleine Zahl von 20—100 Personen (Männer und Frauen, Kinder, junge und alte Leute) verstehen, die, gemeinsamen Blutes, in engster örtlicher Verbinduͤng' als geschlossene Einheit ieben. Wo mehrere solcher Gruppen miteinander blutsverwandt, in nächster Nachbarschaft weilen, untereinander sich begatten, ein geschlossenes Ganzes ausmachen, da sprechen wir von einem Stamm, dessen Teile wir dun Sippen oder Gentes nennen. Der Stamm kann durch Verbindung von Horden, wie durch eigenes Anwachsen und Scheidung in Sippen entstehen. Die Stämme gehen von einigen hundert bis zu einigen tausend Seelen; haben sie schon eine kriegerische und politische, kräftige Spitze, so können sie neben den Blutsgenossen auch Blutsfremde, unterworfene Elemente mit umfassen; sie werden so nach und nach zu Völkern. In der Regel sind die später als Völker bezeichneten Einheiten durch Stammesbündnisse oder kriegerische Zusammenschweißung entstanden. — Die geschlechtliche Verbindung von Mann und Frau innerhalb der Horde oder des Stammes, welche über die Fortpflanzungs— thätigkeit hinaus bis nach Geburt des Sprößlings dauert, nennt Westermarck bereits Ehe. Wir werden besser thun, diesen Begriff nur auf geschlechtliche Verbindungen derselben Personen, welche in der Regel länger dauern, durch gesellschaftliche Sitte und Satzung anerkannt und geheiligt sind, meist mehr als einem Kinde das Leben geben, die Kinder gemeinsam erziehen wollen, anzuwenden. Unter Sippen oder Gentes verstehen wir Teile eines Stammes, meist von 80—500 Personen aller Altersklassen und beiderlei Geschlechtes, die ihre Abstammung auf eine gemeinsame Stammmutter (Muttersippen) oder einen gemeinsamen Stammvater —D innerhalb der Sippe sich nicht geschlechtlich verbinden. Regel ist, daß jedes Stammes— mitglied einer, aber auch nur einer Sippe angehört. Die Sippen können die verschiedenste Ausbildung haben; sie verfolgen teilweise nur den Zweck, gewisse Geschlechtsverbindungen zu hindern; bei höherer Ausbildung sind sie zu Kult-, Rechts- und Schutz-, zu Wirtschafts—