246 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. suchen; damit konnte ergänzt werden, was die Familie etwa noch auf ihrem Ackerstücke und in ihrem Hause schuf; und bald konnten von solchem Geldeinkommen zuerst einzelne Familien, dann viele ausschließlich leben, auch wenn sie kein Haus, keine Hufe mehr eigen besaßen, nicht ihre Lebensmittel, Kleider, Geräte, Wohnungen mehr selbst schufen. Freilich ist dieser Prozeß im Altertum sehr langsam vorangeschritten; nur die unteren Klassen in den Städten hatten die eigene Produktion ganz aufgegeben; die höheren Klassen, selbst der Mittelstand, wollten nicht darauf verzichten, selbst das Brot und das Wollgewebe, sowie vieles andere in der eigenen Wirtschaft zu erzeugen. Und ähnlich war die Entwickelung vom Mittelalter bis ins 18. und 19. Jahrhundert. Manche Patricier und Kaufleute der deutschen Städte trieben noch in Goethes Jugendzeit Acker- und Viehwirtschaft; in Italien suchen noch heute die städtischen Honoratioren sich ihr Getreide und Gemüse, ihre Trauben und Oliven mit Hülfe der auf dem Lande ihren Besitz verwaltenden Halbpächter zu ziehen, während die städtischen Handwerker und Tagelöhner, die Beamten und Lehrer auch dort darauf meist verzichtet haben, und heute in Nordeuropa der Städter fast jede Eigenproduktion von Lebensmitteln, meist auch von Geweben aufgegeben hat. Der Bauer und Gutsbesitzer freilich lebt vielfach noch zur Hälfte oder zu zwei Drittel von seinen eigenen Produkten; seine Familien— wirtschaft ist daher auch noch halb eine patriarchalische; und auch der Handwerker und der Tagelöhner, der Beamte und der Fabrikarbeiter auf dem Lande baut sich mit Recht noch seine Kartoffeln, füttert Hühner und Schweine und erleichtert sich so seine wirt— schaftliche Existenz, füllt so unbeschäftigte Stunden aus. Aber auch auf dem Lande nimmt das ab: in den deutschen Berufszählungen von 1882 und 1898 sinken die ländlichen Tagelöhner, die einen eigenen oder gepachteten Landwirtschaftsbetrieb haben, von 866 493 auf 382 872. Die wichtigste Folge der ganzen, immerhin heute für einen großen Teil der Be— völkerung vollzogenen Scheidung liegt darin, daß damit zwei ganz gesonderte und doch innig miteinander verbundene, aufeinander angewiesene Systeme der socialen und wirt— schaftlichen Organisation entstanden sind: das wirtschaftliche Familienleben einerseits, die Welt der Gütererzeugung, des Verkehrs, des öffentlichen Dienstes und was sonst noch dazu gehört andererseits. Dem ersteren Systeme gehören so ziemlich alle Einwohner eines Landes an: von 28,8 Mill. Preußen lebten 1. Dezember 1885 27,4 in Familien— haushaltungen, nur 0,37 in Einzel- und 0,54 in Anstaltshaushaltungen (d. h. Kasernen, Kranken- und Armenhäusern, Erziehungsanstalten, Hotels); von der am 14. Juni 1895 zezählten deutschen Bevölkerung waren 22,9 Mill. Personen im Hauptberufe erwerbs- thätig, d. h. übten einen erwerbenden Beruf aus; neben ihnen zählte man 1,8 Mill. — schaftlich nicht oder nur in der Familie thätig sind; die Erwerbsthätigen gehören ihr, soweit nicht Familienwirtschaft und Erwerb, wie beim Landwirt noch vielfach, zusammen— rallen, nur gleichsam mit ihrer halben Existenz, mit der Zeit, da sie nicht dem Erwerbe nachgehen, an. Aber auch sie müssen so wohnen, ihre Zeit muß so eingeteilt sein, ihr Verdienst muß so beschaffen sein, daß sie ihrer Stellung als Familienhäupter und Familienglieder ebenso genügen können, wie ihrer Funktion in irgend einer Unternehmung oder Arbeitsstellung. Die beiden Systeme der socialen Organisation gewinnen ihr eigenes Leben, verfolgen ihre speciellen Zwecke und müssen das thun. Von verschiedenen Principien regiert, können sie in Kollision kommen, sich gegenseitig schädigen und hindern. Die neue Sitte und das neue Recht für beide ist nicht leicht zu finden. Die Familienwirt— schaft existiert jetzt gleichsam nur als Hülfsorgan, häufig als schwächeres neben den neuen, stärkeren, größeren Gebilden der Volkswirtschaft. Sie kann und muß in loserer Form als früher ihre Rolle spielen, muß ihren Gliedern alle mögliche Freiheit geben. Sie ist teilweise sogar mit vollständiger Auflösung bedroht, wo die anderen Organe die Kinder und die Erwachsenen ganz mit Beschlag belegen, alle Zeit und alle Kraft für sich in Anspruch nehmen; das ist der Fall, wo schon die Kinder verdienen sollen, wo Frau und Mann von morgens 6 Uhr bis spät' abends in der oft weit entlegenen Fabrik thätig sein müssen.