Die mittelalterliche Dorfgenossenschaft und ihre Wirtschaft. 289 Privateigentume sich nähernd, blieb sie doch unter einem Agrarrechte, das mehr die Gesamt- als die Einzelinteressen im Auge hatte, auf Erhaltung prästationsfähiger Bauernnahrungen zielte. Die Genossenschaft hatte keine gemeinsame Kasse; was sie etwa an Bußen ein— nahm, verteilte oder vertrank sie gemeinsam. Was sie an Lasten aufzubringen hatte, legte sie auf die einzelnen um. Sie hatte ursprünglich keine Organe, die über ihr als felbständige Spitze, als Personifikation der Korporation standen; Vorsteher, Schöffen, Gemeindeversammlung wurden erst langsam und nach und nach seit dem 15. —18. Jahr— hundert zu einer solchen. Aber der genossenschaftliche Geist war um so stärker; er erhielt durch die Feldgemeinschaft täglich und stündlich neue Nahrung. Jeder einzelne Hufner mußte wirtschaften wie der andere; eine Stärke der Sitte, der Gebundenheit, des Gemein— gefühls bildete sich aus, welche die Dorfgenossen bis heute vielfach wie eine große Familie mit gleichen Vorzügen und Fehlern erscheinen läßt. Das Eindringen neuer perjsönlicher Elemente war lange ebenso erschwert wie der freie Tausch- und Geschäftsverkehr nach außen. Die Veräußerung des Grundbesitzes an Nichtgenoössen war durch Näbherrechte der Verwandten und Dorfgenofsen gehemmt. Die Ausbildung erst der territorialen, dann der großen nationalen Staatsgewalten, sowie die der Geldwirtschaft gab den Anstoß zur Umbildung dieser älteren Dorfgenossen— schaft in die neuere Einwohner- und Ortsgemeinde, in welcher die einzelnen bäuerlichen Familien auf sich stehen, mehr und mehr für den Verkauf produzieren. Es ist eine Umbildung, welche in vier bis fünf Jahrhunderten langsam durch alle möglichen kleinen Anderungen der Staats- und Gemeindeverfassung, der Verwaltung und des Wirtschafts— lebens sich vollzog. Wir kommen auf die moderne Ortsgemeinde unten. Hier ist nur zu erwähnen, daß von der alten Verfassung mit ihrer Feldgemeinschaft auch heute noch in vielen europäischen Staaten erhebliche Reste bestehen. Wo die Gemeinde noch Wald und Weide besitzt, die Ackerstücke der Dorfgenossen noch in alter Gemengelage durch— einander liegen, wo damit der faktische — wenn nicht der rechtliche — Flurzwang noch besteht, da ist trotz aller Zunahme des individuellen Eigentums, trotz aller Einschrän— kung der alten Gemeinschaft noch ein gut Stück der alten Zustände vorhanden. Aber allerdings sind sie überall in voller Auflösung begriffen. Die Teilung der Allmende und Gemeinheiten an die einzelnen, die Güterzusammenlegung und die Feldwegregu— lierung haben den Betrieb der einzelnen Bauern mehr oder weniger auf sich selbst ge— stellt. Es lag darin eine naturgemäße Entwickelung. Die Ausbildung der Sonder— wirtschaft des Bauern, der selbständig werden, gewinnen, vorwärts kommen will, war jetzt so notwendig und heilsam wie einstens die genossenschaftliche Zucht, die ihn genötigt hatte, zu wirtschaften, zu pflügen, zu ernten, wie die anderen Genossen es thaten. In dem Maße, wie die Geldwirtschaft in die Dörfer eindrang, der Bauer anfing, mehr als bis— her für den Markt zu produzieren, mußte sein wirtschaftlicher Erwerbstrieb sich ent— wickeln; die alten genossenschaftlichen Traditionen schrumpften zu einer starren Sitte zusammen, die zunächst neue Blüten nicht treiben konnte. Rein auf das Herkömmliche beschränkt, hatte der Bauer des 16. —18. Jahrhunderts kein Verständnis für genossen— schaftliche Be- oder Entwässerung, für etwaige gemeinsame Unternehmungen; er war jeder Majorisierung abhold. Erst die Schule der Geldwirtschaft, die moderne Umbildung der Dorfverfassung, die Schaffung neuer, besserer Dorforgane, die Fortschritte der Technik und des Marktes, die Hebung der ganzen Intelligenz brachten es endlich in unserem Jahrhundert so weit, daß der ganz selbständig gewordene Bauer, der das Rechnen ge— lernt hatte, Verständnis für Molkerei-⸗, Maschinen-, An- und Verkaufs-, Darlehns— genossenschaften, für Güterzusammenlegung und gemeinsame Meliorationen bekam, daß das zur Ortsgemeinde gewordene Dorf auch die modernen Aufgaben des Wege-, Schul-, Armenwesens und Ahnliches übernehmen konnte. Der pfychologische Umbildungsprozeß von dem alten genossenschaftlichen, ohne Erwerbstrieb wirtschaftenden, dann der Grundherrschaft unterworfenen, von ihr vielfach gedrückten und dadurch stumpf gewordenen Bauern zum schlauen Egoisten und dann zum rechnenden Kleinunternehmer, zum freien Grundbesitzer der neuen Zeit und nun wieder Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. J. 4-6. Aufl. 9