Würdigung der Stadtwirtschaft. Entstehung der Territorial- und Volkswirtschaft. 299 Schon in den etwas größeren Stadtstaaten des Altertumes, dann in den Klein— und Territorialstaaten der neueren Zeit bis zu 80 und 50000 Geviertkilometern, bis zu 1-500 000 Seelen, vollends in den neueren Großstaaten mit ihren weiten Flächen und Millionen Menschen, ihren verschiedenen Landesteilen, kannten und kennen sich die Menschen nicht mehr alle persönlich; die Gegenden, die Klassen, die einzelnen Familien und vollends die Geschäfte und Geschäftsgruppen stehen sich mit ihren wirt— schaftlichen Sonderinteressen ganz anders gegenüber; der selbstsüchtige Erwerbstrieb spielt in der arbeitsteiligen Gesellschaft nun eine ganz andere Rolle. Und wenn auch bald das lebendige, besonders zu gewisser Zeit die Massen stark beherrschende Nationalgefühl, die gemeinsame Litteratur und Geschichte, der steigende materielle und geistige Verkehr wieder neue sympathische Bindemittel erzeugen, wenn die Einsicht in den Wert der ge— meinsamen Staats-, Rechts- und Wirtschaftseinrichtungen nach und nach wächst, so sind die Voraussetzungen für das gemeinsame wirtschaftliche Leben in diesen viel größeren socialen Körpern doch ganz andere, kompliziertere, schwieriger herzustellende. Die Macht-— und Zwangsorganisation der Centralgewalt muß daher viel größer und stärker sein, zumal wo kräftige Gemeingefühle und die Einsicht in die Gesamtinteressen fehlen. Und doch muß den einzelnen Familien, Individuen, Unternehmungen, den untergeordneten Gebietskörperschaften ein gewisser Spielraum freier Bethätigung eingeräumt werden, sonst versiegt die frische Spannkraft, die Freude am eigenen Thun und Vorwärtskommen, alles Selbstgefühl. Mag daraus Selbstsucht, Hader, Interessenkonflikt und Kampf aller Art entstehen, das muß in Kauf genommen, durch gewisse feste Rechtsschranken gebän— digt, durch gemeinsame öffentliche Einrichtungen überwunden werden. Die getrennten, verselbständigten Elemente müssen in höherer Form wieder vereinigt werden. Aber das ist nicht leicht, ist nur durch schwerfällige, leicht falsch wirkende Institutionen möglich. Jedenfalls aber sind auf die einfachen alten genossenschaftlichen Sympathien wohl kleine fociale Körper von Dutzenden und Hunderten, aber nie solche von Millionen zu be— gründen. Die Wirtschaft der Staaten muß eine andere, viel stärkere Organisation, andere gröbere Züge an sich tragen als die der älteren kleinen socialen Gebilde:; sie muß ganz anders auf Macht und Zwang sich stützen können. In der Ausbildung dieser großen wirtschaftlichen Organisation der neuen Zeit werden wir unterscheiden können: J. die territoriale Zeit, wobei es sich um Kleinstaaten handelt; sie reicht für fast ganz Europa bis ins 16. und 17. Jahrhundert, für einen Teil Deutschlands, für ganz Italien und die Schweiz bis über die Mitte unseres Jahr— hunderts; 2. die Bildung der großen, meist nationalen Staaten und Volkswirtschaften, die vom 16.-19. Jahrhundert hauptsächlich durch den aufgeklärten Despotismus und seine merkantilistischen Maßregeln hergestellt werden; die Vollendung dieses Prozesses wird von den konstitutionellen und absoluten Staatsgewalten unseres Jahrhunderts übernommen, wobei es sich darum handelt, das Übermaß eentralistischer Leitung des Wirtschaftslebens zu beseitigen, Gemeinde, Unternehmung und Individuum wieder freieren Spielraum einzuräumen, die nationale, wirtschaftliche Abschließung nach außen zu ermäßigen oder zu beseitigen; es ist eine Bewegung, die 17831840 beginnt, von da bis 1875 siegt, leilweise sogar übers Ziel hinausschießt. Seither hat nun eine neue, vierte Epoche begonnen: die Weltwirtschaft greift immer mächtiger in die einzelnen Volkswirtschaften ein; die längst vorhandenen Tendenzen nach Welthandelsherrschast und Kolonialerwerbung schaffen einige weit über die Größe der bisherigen Nationalstaaten hinausgehende wirtschaftliche Weltreiche, in denen neue Abschließungstendenzen entstehen. Innerhalb der Staaten machen sich die centralen Wirtschaftsaufgaben wieder mehr geltend, die zugespitzten Klassengegensätze und -kämpfe machen eine Wirtschafts- und Socialpolitik nötig, welche eine Versöhnung der merkantilistisch-centralistischen und der individualistisch-liberalen Tendenzen darstellt; das Anwachsen der centralisierten Groß— betriebe und Kartelle bedeutet technischen und organisatorischen wirtschaftlichen Fortschriit, steigert aber die Kämpfe und bedroht teilweise die Staatsgewalt und die übrige Gesell— schaft mit Abhängigkeit; es erwachsen aus all' dem neue Formen des volkswirtschaftlichen, weltwirtschaftlichen und finanziellen Lebens.