304 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. diese Regeln, und sind die Ansprüche sehr groß, so endigt das System in einem er— drückenden Despotismus, der jede Freiheit und Selbstbestimmung vernichtet, jeden wirt— schaftlichen Fortschritt hemmt. Daraus entspringt entweder eine Auflösung der alten Verfasffung welche dem Staate seine Macht und Stellung nimmt; kriegerische Seestaaten, die den Übergang von der Schiffsgestellung zu einer königlichen Flotte nicht machen konnten, sind dadurch ebenso einer Schwächung für Generationen verfallen wie Lehns— staaten, deren Ritter den Dienst versagten; oder es entsteht, wenn man mit Zwangs— mitteln an den alten Einrichtungen festhält, eine Stagnation alles wirtschaftlichen Lebens. Wo die Regierungen das einsahen, wo die wirtschaftliche Lage es erlaubte, wo die Regierung über Domänenbesitz, Regalien, Steuern verfügte, wo die fortschreitende Ausbildung des privaten Wirtschafts- und Verkehrslebens in Stadt und Land es er— möglichte, da haben kluge Fürsten und Staatsmänner danach gestrebt, an Stelle dieser Verfassung Mittel zur freien Verfügung zu sammeln, um, unabhängig von der über— lebten schwerfälligen Dienst- und Naturalabgabenverfassung, wie eine große, unab— hängige Privatwirtschaft handeln zu können; mit solchen Mitteln, am leichtesten mit Geld, konnte man energischer, schneller, unabhängiger Leute werben, Krieg führen, Schiffe und Festungen bauen, nach allen Seiten hin handeln. Und die Bevölkerung kam dem überall entgegen. Die Krieger, die von ihrer Hufe Kriegsdienste thun, die Bauern, die Acker-⸗, Bau⸗ und Fuhrfronden leisten, die den Zehnten und andere Teile der Ernte abgeben, die Kaufleute, die ihre Schiffe dem Staate stellen und auf dem Markte einen Teil ihrer Waren an den Fiskus abtreten sollten, sie fühlten ja längst den unerträg— lichen Druck dieser Lasten, sie suchten sich in dem Maße, wie sie Überschüffe erzielten und Geld sammelten, diesen Eingriffen in ihre Wirtschaft durch Geldzahlungen zu entziehen. Die Regierung ging, wenn sie konnte, gern darauf ein: sie hatte den Armeren und den Rittern, die in den Krieg zogen, ja ohnedies schon Sold, Waffen und Verpflegung zu reichen begonnen; sie hatte angefangen, die niederen Beamten zu bezahlen, die Bauten an bezahlte Unternehmer zu vergeben. Durch eine gute Ordnung des Münzwesens, durch Beförderung des Verkehres, des Handels, der Geldwirtschaft erwächst so den Privat— wirtschaften wie der Finanzwirtschaft eine Fülle neuer und größerer Kräfte; beide können nun freier, eigentümlicher, lebendiger sich nebeneinander entwickeln, die Geldsteuer war trotz aller Schwierigkeit leichter als die Naturalsteuer umzulegen. Es kommt eine lange historische Epoche, in welcher die Gemeinwesen mit einer auf Geldeinnahmen und Geld— ausgaben, auf ein Geldsteuersystem basierten Finanzwirtschaft den altväterischen, rohen Gemeinwesen mit naturaler Dienst- und Abgabenverfassung unendlich überlegen sind, sie in Abhängigkeit von sich bringen. Da diese Umbildung aber zunächst nur den begünstigtsten Staaten gelingt, jeden— falls Jahrhunderte dauert, so ist der andere Ausweg zunächst der leichtere. Die Regierung verschafft sich einen großen Grundbesitz, über dessen naturalen Ertrag, über dessen spätere Geldrente sie frei verfügt, ohne in die übrigen Privatwirtschaften eingreifen, ein aus— gebildetes Steuersystem entwickeln zu müssen. Sehr viele der älteren Gemeinwesen bauten ihre Finanzen auf einem solchen Be— sitze des Herrschers oder der Volksgemeinde auf. Das römische Ararium hat in der Zeit der Republik wesentlich von dem in den Vogteilanden für dasselbe eingezogenen ager publicus gelebt; im Mittelalter beruht fast alle stärkere Staatsgewalt auf der Größe des königlichen oder fürstlichen Kammergutes, die gute oder schlechte Finanz auf seiner zguten oder schlechten Verwaltung; die meisten Fürsten haben aber, durch die Not des Augenblickes gedrängt, gegen 1600 ihr Kammergut bereits stückweise verkauft, verpfändet, oerschleudert. Es waren nur die fähigsten und tüchtigsten, die es in den folgenden Jahrhunderten wieder von Schulden befreiten, es den Pffandinhabern, meist dem Adel, in langen Kämpfen wieder abnahmen, es durch Kauf und Einziehung des Kirchengutes oergrößerten, es durch Verpachtung, der Landgüter, durch bessere Forst-, Berge und Salinenverwaltung höher auszunutzen verstanden. Die finanzielle Größe Sullys, Colberts, einiger dänischer und schwedischer Könige, der preußischen Finanzverwaltung von 1640 bis 1806 beruhte wesentlich mit hierauf. Wenn dann nach 1800 die großen Kriege