Privat- und Staatswirtschaft in der Gegenwart. 323 Sie sind in Großbritannien und Preußen die größten Geldempfänger und ⸗zahler, die größten Kapital- und Kreditnehmer, die größten Abnehmer und Besteller von Bauten, don Erdarbeiten, von Maschinen und Waffen, häufig auch von Wagen und Schiffen; fie haben die größte Nachfrage nach Beamten und Arbeitern, sowie eine weitgehende Einwirkung auf alle Privatwirtschaften durch die Steuern und durch die wirtschaftliche VBerwaltung in der Hand. Wo vollends die centralen neueren Wirtschaftseinrichtungen für Verkehr und Kredit in ihren Händen ruhen, wo sie die Zoll— und Handelspolitik benutzen wollen, ist es nicht zu viel gesagt, wenn man behauptet, sie beherrschten damit das Ganze, auch wenn drei Viertel bis fünf Sechstel alles wirtschaftlichen Lebens noch dem freien Willen der einzelnen unterstehen. Eine außerordentliche Ausdehnung der staatlichen Wirtschafts- und Finangzthätigkeit hat von 1600 — 1815 und dann wieder von 1880 -1800 stattgefunden. Man hat deshalb von einem „Gesetz“ der wachsenden Ausdehnung der Staatsthätigkeit gesprochen. Wir haben mancherlei Zahlenbelege für 38 Auͤsssdehnung schon oben (S. 282-83) angeführt. Zur vollen Klarheit über ihre Bedeutung käme man freilich erst, wenn man zugleich in ücherer und umfassender Weise Rechenschaft darüber ablegen könnte, wie die Einnahmen und Ausgaben der Privatwirtschaften daneben stiegen.' Jedenfalls aber stehen dieser Steigerung, wie wir sahen, große Schwierigkeiten und eine bestimmte Grenze entgegen; es ist nicht davon die Rede, daß sie gleichmäßig fortdauern kann. Die Grenze liegt teils im Wesen der verschiedenen Bedürfnisse und der verschiedenen Wirtschafts— organisationen, teils in den besonderen Verhältnissen des einzelnen Staates. Ob man heute nicht teilweise schon zu staatssocialistisch geworden, ob man heute viel weiter gehen könne, darüber streiten die Parteien und Klassen. Ich glaube, die Bewegung auf Ver— staatlichung, noch mehr die auf Kommunalisierung ist augenblicklich noch im Wachsen, aber sie wird nicht mehr sehr wichtige und große Gebiete in absehbarer Zeit ergreifen. Der Unterschied der augeführten Zahlen in Bezug auf Preußen und Großbritannien zeigt, um welche Unterschiede es sich heute etwa in den Kulturstaaten handeln kann. Wo die Staatsgewalt nur !/ is des Nationaleinkommens ausgiebt, müssen andere wirt— — , VV — Der Unterschied, um den es sich dabei handelt, ist nicht durch den vexrschiedenen Reichtum, nicht durch die verschiedene Technik, auch nicht durch die verschiedene sociale Klassengliederung be sondern wesentlich durch die von Volkscharakter, geographischer Lage, Geschichte und politischer Verfassung hervorgebrachte Verschiedenheit in den Be— ziehungen der Staatsgewalt zu dem individuellen Leben. Eine stärkere oder schwächere bolitische und wirtschaftliche Centralisation kann es in ärmeren und reicheren Staaten Jeben, obwohl die moderne Volkswirtschaft wie jeder große gesellschaftliche Fortschritt nirgeuds ohne erhebliche Anläufe der Centralisation entstand; aber es fragt sich, ob eine solche anhält, ob nicht bald (wie zuerst einst in Holland, später in England, dann auch in Frankreich, vielleicht am meiften in den Vereinigten Staaten) die besitzenden Klassen es verstehen, mehr für ihre Skärkung als für die der Staatsgewalt zu sorgen. Die scheinbar demokratische, Lehre, der Staat müsse schwach, die Gesellschaft stark sein, bedeutete praktisch so viel wie: die oberen Klassen müssen ohne wesentliche Schranken fich bereichern, den Staatzbeheprschen können. Diese Schwächung des Staates und seiner wirtschaftlichen Mittel tritt leichtesten ein, wenn derselbe durch seine Lage, wie England und die Vereinigten Staaten, von außen gar nicht bedroht, am wenigsten, wenn er sehr gefährdet ist, wie Preußen. Dort kann am leichtesten die reiche Gesellschaft und der arme“Staat entstehen; es fragt sich nur, ob die reiche Gesellschaft nicht in Wahrheit eine solche mit einer kleinen Zahl sehr reicher und einer großen Zahl sehr armer Bürger sei, und ob so die schwächere Staatsgewalt einen Fortschritt bedeute, ob sie auf die Dauer der volkswirtschaftlichen Gesamtentwickelung günstig sei. Jedenfalls aber sehen wir mit diesen Betrachtungen, daß die Beziehungen der oöffentlichen Haushalte und der öffentlichen Wirtschaftsanstalten zur Vollkswirtschast weder rein wirtschastlich, noch rein technisch zu erklären sind. Gewiß, die Fortschritte des tech— nischen, des privatwirtschaftlichen Lebens, der Bedürfnisse, der Produktion, des Verkehrs 21*