326 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. Die Arbeitsteilung ist eine und vielleicht die wichtigste Erscheinung des gesellschaft- lichen Lebens, sie trennt und verknüpft die Menschen politisch, geistig, wirtschaftlich und zwar in dem Maße, wie die Kultur steigt, die gesellschaftlichen Körper größer und ver— schlungener werden. Die Stämme roher, primitiver Menschen zeigen wenig körperliche und geistige Verschiedenheit; jeder lebt, nährt sich wie der andere, stellt seine Kleider und Geräte wie der andere her; auch der Häuptling führt alle die kleinen Verrichtungen für seinen eigenen Bedarf aus wie der letzte Stammesgenosse; selbst Mann und Frau unterscheiden sich nicht viel in ihrer wirtschaftlichen Lebensfürsorge, so lange jedes auf sich angewiesen ist. Sobald nun zu gewissen Arbeiten mehrere zusammentreten, sei es der Geselligkeit, sei es der Größe und Krafterfordernis der Aufgaben wegen, entsteht eine gewisse Vergesellschaftung; die Sippen in ihrer Thätigkeit, auch die Familien, später Nachbarn und Arbeitsgenossenschaften, die ältere Kriegsverfassung, manche Arbeiten, die mit der Feldgemeinschaft sich ergeben, führen zu solcher Gemeinschaft der Arbeit; Bücher — D nur die Gemeinsamkeit der gleichen, oft im Rhythmus verrichteten Arbeit, die nicht Aifferenziert, meist nur vorübergehend die Menschen in Beschlag nimmt. Sobald aber einer befiehlt, die anderen gehorchen, sobald die Frau den Hackbau treibt, der Mann jagt, sobald ein Teil der Männer Eisen schmilzt und Geräte fertigt, der andere den Acker baut, sind die Anfänge der Arbeitsteilung und eine höhere Form der Organisterung der gesellschaftlichen Gruppen vorhanden. Alle Arbeitsteilung knüpft an gewisse geistige, moralische, kriegerische, technische Fortschritte an. Aber nicht jeder solche Fortschritt erzeugt sfofort Arbeitsteilung. Die meisten Verbesserungen menschlichen Thuns, menschlicher Arbeitsmethoden fügen sich zunächst in die hergebrachte Lebensweise der betreffenden so ein, daß sie zu einer zeit— weise geübten Funktion ihres täglichen Lebens und Treibens werden. Das Feuer, die Werkzeuge, die Tierzähmung, die Künste des Kochens, Spinnens und Webens sind Jahrtausende lang von allen oder den meisten Gliedern unzähliger Stämme so ausgeübt worden, ohne zu einer Arbeitsteilung Anlaß zu geben. Jahrhunderte lang war der römische Bauer zugleich Soldat, der römische Großgrundbesitzer nebenher Priester, Jurist, Offizier und Kaufmann. Die ausgebildete Haus- und Eigenwirtschaft der indogermanischen und semitischen Völker umfaßte lange Ackerbau, Viehzucht und gewerbliche Künste aller Art, wie heute noch die der norwegischen und anderer isolierter Bauern. Bis in die Begenwart bleibt überall ein Teil alles wirtschaftlichen und Kulturfortschrittes auf das Ziel gerichtet, in den Thätigkeitskreis der Individuen und Familien so weitere Einzel— heiten und Verbesserungen einzufügen, die mit der bestehenden Lebensweise sich vertragen. Die Arbeitsteilung setzt erst da ein, wo ein Teilstück einer Lebenssphäre so anwächst, daß es nicht mehr Glied derselben bleiben kann, daß es seinen eigenen Mann fordert, wo die Einsfügung neuer Operationen und Thätigkeiten ins hergebrachte Leben nicht geht, zu schlechte Resultate liefert, wo man für die neue Thätigkeit einen freiwilligen oder erzwungenen Vertreter und eine ernährende Lebenssftellung für ihn findet oder eine solche schaffen kann. Das Leben derer, für die der arbeitsteilig Fungierende nun eine Arbeit übernimmt, wird meist nicht allzuviel verändert, es wird nur an einzelnen Punkten entlastet. Aber der, welcher den Teilinhalt nun zu seiner Lebensaufgabe macht, muß seine Lebensweise gänzlich umgestalten. Zwar muß auch er für seine und seiner Familie Wirtschaft und Lebenszwecke eine gewisse Zeit und Kraft behalten, denn gewisse unveräußerliche Eigenzwecke kann niemand aufgeben, aber sie werden eingeschränkt, müssen sich mit seiner neuen Thätigkeit für andere vertragen. Jeder Fortschritt der Arbeitsteilung verläuft so in Kompromissen zwischen dem Alten und dem Neuen, zwischen der bisherigen Vielseitigkeit der Arbeit und der Specialisierung. Was früher allgemein und selbstverständlich in der Wirtschaftsführung der Familie, der Gemeinde, einer Unternehmung verbunden war, ist nun eine getrennte Funktion von zweien oder mehreren, und wenn sich diese Scheidung eingelebt hat, so erscheint sie nun von diesem Standpunkte als etwas, dessen Verbindung, wo sie noch besteht, überrascht, als rückständig erscheint. Und doch hatte die ältere Berbindung oft