Die Entstehung einer Arbeiterklasse. Die Sklaverei. 339 persönlichen Freiheit, des Rechtsstaates und der Geldwirtschaft und bildet das ergänzende untere Glied der modernen Unternehmung. a) Sklaven. Die Wurzeln der Sklaverei liegen, wie erwähnt, in der herrschaft⸗ lichen Familienversassung. Wo bisher der Kannibalismus geherrscht, d. h. wo man jeden Stammfremden als rechtlos betrachtet, ihn getötet und verzehrt hatte, da war es ein großer Fortschritt der Menschlichkeit und der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit, wenn man den Gefangenen nicht mehr tötete oder den Göttern opferte. Wie man Frau und Kinder damals als verkäufliches Eigentum in der Regel betrachtete, so begann man ebenso die erbeuteten oder erkauften Knechte und Mägde zu behandeln; man schonte sie, um sie zur Arbeit zu gebrauchen; man sah in ihnen nur die Arbeitskräfte, aber in ähnlicher Schätzung standen auch die Weiber und Kinder. Gewisse Fortschritte in der Familienverfassung und in der Technik, welche folgsame Arbeitskräfte als wünschenswert erscheinen ließen, mußten vorhanden sein, um die Sklaverei entstehen zu lassen. Meist nur Hirten- und Ackerbaustämme (neben wenigen hochstehenden Fischern) und meist nur kriegerische haben die Institution ausgebildet; sie wurde für lange Zeiträume die große mechanische Arbeitsschule der Menschheit. Da sie in der älteren Zeit fast regelmäßig nur durch Krieg und Beutezüge entsteht, so sind es die schwächeren, weniger gut organisierten, weniger klugen Stämme und Rassen, welche ihr unterliegen. In dieser Rassendifferenz fah man im Altertume und bis in die neuere Zeit ihre Rechtfertigung: wie das Kind, so hieß es, bedarf der niedriger stehende Erwachsene der herrschaftlichen Leitung und Zuchtrute, des Zwanges zur Arbeit; er ist zur mechanischen Arbeit brauchbarer als zur geistigen. Er läßt sich Leitung und Herrschaft nicht nur gefallen, er liebt seinen Herrn, giebt sich ihm in Treue und Gehorsam völlig hin. Der Sklave ist Eigentum des Herrn; er wird von ihm unterhalten und muß diejenigen Leistungen verrichten, die ihm befohlen werden; das find bei einzelnen auch höhere Arbeiten aller Art, bei den meisten aber handelt es sich um die mühevollen mechanischen Dienstleistungen in Haus und Hof, in Wald und Acker, später im Berg⸗ werke, auf den Schiffen, in den Handwerken und Fabriken. Die Sklaverei erzeugt so nicht sowohl einen bestimmten Beruf, als in aller Thätigkeit die Scheidung zwischen der leitenden und befehlenden und der mechanischen, ausführenden Arbeit. Der Sklave ist das unterste Glied der Hauswirtschaft; die bisher den Frauen zugemuteten schwersten Arbeiten werden nun ihm auferlegt; er hat keine eigene Wirtschaft, meist keine Familie; auch wenn die Sklaven massenweise erbeutet wurden, hat man sie einzeln dem König, den Häuptlingen, einem Tempel, einzelnen Familienvätern zugewiesen. Ihre Rechtsstellung ist ursprünglich mit der Familienverfafsung gegeben; sie find nicht gänzlich rechtlos, so lange sie als Familienglieder behandelt werden. Noch heute heitaten in Afrika viele Sklaven die Töchter ihrer Herren; der Islam hat stets eine Sklavenbehandlung angestrebt, die mit der Freilassung endigt. Aber wo der Familien⸗ fklave übergeht in den Plantagen- und Bergwerksstlaven, wo der Sklave nicht mehr in persönlicher Berührung mit dem Herrn steht, nicht mehr in der Familie mit dem Herrn lebt, wo er von ihm nur noch als eine Erwerbsquelle angesehen wird, wo an Stelle des Krieges der Sklavenhandel und die eigene Sklavenzüchterei die Hauptquelle der Sklaverei wird, wo ein hartes Schuldrecht die eigenen Volksgenossen der Sklaverei ausliefert, da entsteht jenes unbarmherzige, harte Sklavenrecht, das im Bewußtsein der Gegenwart häufig als dessen einzige Form erscheint. Es war eine Institution, die sich da notwendig zeigte, wo mit einfacher Technik große, riesenhafte Leistungen nötig waren: nur mit harter Disciplin und unbarmherziger Behandlung ließen sich wohlgeschulte Arbeitercompagnien aus den meist auf tiefster Stufe stehenden Rassenelementen herstellen. Die Verschärfung des Sklavenrechtes war vielfach die Vorausfetzung, Großes und technisch Besseres als bisher zu leisten. Aber dieses verschärfte Sklavenrecht vergiftete mit seinen Folgen ebenso das Familienleben der Sklaven wie das Verhältnis zum Herrn; es führte ganz entmenschlichte Verhältnisse, barbarische Mißhandlungen der oft gefesselten Sklaven herbei. Die Unternehmungen, die ganze Gesellschaft wurde durch die zunehmen— 22*