386 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. Ebenso klar aber ist, daß mit dem Eigentum des Privatmannes, welches das direkte Bedürfnis seiner Person, seiner Familie überschreitet, Mißbräuche gesellschaftlicher Art verbunden sein können. Das Eigentum giebt eine Sphäre der Freiheit, einen Spielraum für individuelles und mannigfaltiges Thun, und je größer diese Freiheits— sphäre, desto wechselvoller können die Folgen sein. Der größere Grundbesitz, das größere Kapital giebt Macht, die recht und die falsch gebraucht werden, die der Gesellschaft nützlich oder schädlich sein kann. Alles größere Eigentum legt mehr sittliche als rechtliche Pfuichten auf, die erfüllt und vernachlaͤssigt oder verletzt werden können. Und darnach wird die Gesellschaft urteilen, darnach wird ihr Urteil über die bestehenden Eigentums— verhältnisse ausfallen. In der antiken Geschichte war das ältere gebundene und genossenschaftliche Eigentum zu rasch und zu plötzlich in den freien Latifundienbesitz einer kleinen entarteten, mehr durch Ausbeutung ihrer politischen Herrschaft als durch Arbeit überreich gewordenen Aristokratie umgeschlagen, während die Menge ebenso faul und genußsüchtig wie eigentumslos war. Der römische Principat legte auf das wertvollste Eigentum an Bergwerken, Salinen, Gütern und Fabriken durch Konfiskation und in anderer Weise die Hand und fammelte so gewaltsam ein Riesenvermögen, um das ungeheure Reich damit zu regieren, den Pöbel der Hauptstädte durch Brotspenden und Spiele zufrieden zu stellen; die großen aristokratischen Vermögen, die daneben in Privathänden, im Besitz der Possessoren blieben, wurden mit solchen Lasten im Staatsinteresse belegt, daß die Eigentümer bald lieber ihren Besitz aufgaben, durch erblichen Zwang in ihrer Stellung festgehalten werden mußten. Die neuere Entwickelung war viel langsamer, viel komplizierter, sie war in ihren wirtschaftlichen und sittlichen Folgen eine viel günstigere. Von dem großen Grundeigentum, das im Mittelalter sich bildete, und das einst die Grundlage der politischen und lokalen Verwaltung, der Kirche, des kriegerischen Dienstes gewesen war, ist der größere Teil später in die Hände freier mittlerer und kleinerer Cigentümer gekommen. So weit der Großgrundbesitzz sich erhielt oder neu in den letzten 200 — 300 Jahren sich bildete, gehört er überwiegend dem Staate, den Korporationen oder einer Aristokratie, welche politische Pflichten erfüllt, die lokale Selbstverwaltung ermöglicht, Träger des technisch landwirtschaftlichen Fortschrittes ist. Es ist von Seiten der Socialisten und der Verherrlicher des Großbetriebes neuerdings öfter behauptet worden, bald werde und müsse alles Ackerland zu Großbetrieben ver— einigt werden, um besser und mehr zu produzieren. Aber selbst in Nordamerika machen die Riesenfarmen nur einen verschwindenden Bruchteil des bestellten Landes aus; in England sind die Pachteinheiten viel kleiner als die Eigentumseinheiten; auf dem ganzen europäischen Kontinent dehnt der landwirtschaftliche Großbetrieb sich heute nicht nur nicht aus, sondern er weicht da und dort bereits dem Kleinbetrieb. Auch ist es nicht allgemein wahr, daß er größere Ernten billiger erzeuge als der Mittel-, vollends als der Klein- und Gartenbetrieb. Ob künftige Fortschritte in der landwirtschaftlichen Technik das ändern werden, muß dahingestellt bleiben. Für jetzt ist das Nebeneinanderfortbestehen der kleinen, mittleren und großen Güter als das der Produktion und der Gesellschaft Zuträglichste anzusehen. Jedenfalls hätten wir, falls heute ein Gesetz das bestehende Grundeigentum durch Rentenentschädigung der Grundeigentümer einziehen wollte, keine fähigen genossenschaftlichen oder anderweiten Organe, denen mit denkbar günstigem Erfolg das Land in direkte Pacht oder zur Unterverpachtung übergeben werden könnte. Genoffenschaften unserer Bauern und unserer Landarbeiter wie unsere Landgemeinden wären gleich unfühig dazu. Und alles, was wir heute an Triebkräften des Fleißes und der Spaärsamkeit in eigenem Besitz so segensreich wirken sehen, was wir an gesunder Verbindung von Familienwirtschaft und landwirtschaftlichem Kleinbesitz, an Verwachsung der Generalionen mit dem Hofe der Väter besitzen, wäre mutwillig zerstört. Von den landwirtschaftlichen Arbeitern verlangen heute die meisten nach einem kleinen individuellen, nicht nach einem genossenschaftlichen und staatlichen Eigentum.