Der Handel als Keim der Unternehmung. Die ältere Arbeitsgenofssenschaft. 415 schaften und Schwächen der Menschen zu nützen, die Preisdifferenzen zu verfolgen, sich bezahlen zu lassen in einer Weise, daß auch die Gegengabe wieder Vorteil bringe. Es ist eine gänzlich andere moralisch-psychologische Atmosphäre, die mit dem Handel ent— steht, die erst langsam und nach und nach ihre Sitte, ihr Recht, ihre Moral, ihre socialen Schranken erhielt. Die Auffassung der socialen Beziehungen zu allen ferner Stehenden unter dem Gesichtswinkel des Gelderwerbes, die damit verbundene Geistes— thätigkeit und Willensrichtung wird das zunächst rohe, aber unentbehrliche Hülfsmittel, um nach und nach die ganze Produktion umzugestalten, die Volkswirtschaft und in weiterer Linie den Welthandel zu schaffen. Diese bestimmte psychologisch-geistige Atmo— sphäre ist noch heute die Voraussetzung des überwiegenden privatwirtschaftlichen Geschäfts— zetriebes; sie kann, mit moralischen Elementen durchsetzt, nach und nach selbst eine ver— sittlichte werden. Nur darf man von ihr nicht den Verzicht auch auf den reellen Gewinn fordern. Wer allen Gewinn als „Profitwut“ anklagi und aus der Volkswirtschaft entfernen will, tötet ihre Seele und muß nachweisen, welch' andere Seele erihr einzu— hauchen im stande sei. Wie, durch welche Stadien, Einrichtungen, mit Hülfe welcher Anordnungen von Gemeinde und Staat der Handelsgeist sich nach und nach entwickele, haben wir hier nicht zu verfolgen. Nur das sei noch betont, daß aller Tausch und aller Handel, so sehr er der Organisation von Genossenschaften, Sippen, Karawanen, Gemeinden und Staaten bedarf, doch von Haus aus Sache der Individuen, zuerst der Häuptlinge, oft der großen Grundbesitzer, dann der Händler ist, und daß naturgemäß die Familien— glieder, die Sklaven und Diener der Betreffenden zu Gehülfen des Handelsgeschäftes dabei werden. Dazu braucht der Händler die Fähigkeiten und die Eigenschaften, die später überhaupt für jeden Unternehmer größerer Geschäfte nötig sind: die Kunst, Menschen zu behandeln und an sich zu ketten, vielköpfige Anstalten einheitlich zu leiten, richtig zu befehlen und Gehorsam zu finden. Haben wir so eine Vorstellung, wie an die Geschäftsseite der Unternehmung, welche mit dem Handel mistatt die organisatorische Zusammenfassung mehrerer sich anschließt, so ist, um sie richtig und ganz zu verstehen, von der Frage auszugehen, welche Rolle die älteren Formen socialer Organisation dabei gespielt haben, die genoffen— schaftliche, wie sie mit der Sippe, die herrschaäftliche, wie sie mit der Familie gegeben war. Die älteren Gentilverbände, die Sippen haben wir oben (S. 286—289) kennen gelernt: sie beruhen auf sehr starken Gemeingefühlen, sie fassen in einer Zeit ohne erheb— lichen individuellen und Familienbesitz je eine größere Zahl Männer zu Kriegs- und Beutezügen, zu Schiffs- und Hausbau, zu Rodung und Feldgemeinschaft zusammen. Als Unternehmungen können wir sie nicht bezeichnen, sie wollen keinen Gewinn machen; aber sie sind Arbeitsgenossenschaften und schulen die Menschen in gemeinsamer Thätigkeit. In der historischen Zeit der Kulturvölker sind sie meist in Auflösung begriffen oder in Mark- und Dorfgenossenschaften umgebildet, der wichtigere Teil aller wirtschaftlichen Arbeit ist jetzt auf die Familien übergegangen. Aber die alten Sitten des gruppen— weisen Zusammenarbeitens dauern doch in bestimmten Fällen da und dort umfangreich fort: eine Anzahl Männer jagen und fischen gemeinsam, arbeiten als Flößer und Schiffer zusammen, brechen Steine, bauen Erzgruben ab, übernehmen Fuhren, arbeiten später als Träger, Packer, Unterkäufer oder sonstwie gemeinschaftlich. Es handelt sich um lauter relativ einfache Arbeitsthätigkeiten, die, außerhalb der Hauswirtschaft geübt, das Zu— sammenwirken mehrerer nötig machen. Männer mit einfachen Werkzeugen, gleicher Kraft und Geschicklichkeit, ohne ausgebildeten Erwerbstrieb, ohne eigentliche Arbeitsteilung, als Verwandte, Nachbarn, Freunde und durch die Schule der gemeinsamen Arbeit von einem naiven Gemeinschaftsgefühl beherrscht, treten ohne schristlichen Vertrag unter einfachen Formen, z. B. unter Küssung eines Heiligenbildes, unter Trunk aus einem gemeinsamen Becher zusammen; damit ist der Bund unter den herkömmlichen, jedem bekannten Bedingungen geschlossen; ein Führer wird gewählt; oft wird für die Zeit der gemeinsamen Arbeit gemeinsames Mahl gehalten. Eine Kasse, ein gemeinsames Vermögen, eine Buchführung bestehen meist nicht oder nur in kümmerlichen Anfängen.