116 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. Die erzielten Produkte, die Jagdbeute, die erzielten Erze, die gefangenen Fische werden in natura geteilt, jedem bleibt überlafsen, ob er seinen Anteil verzehren oder verkaufen will. Es sind in älterer Zeit rein naturalwirtschaftliche Arbeitsgenossen— schaften, auch heute noch haben sie teilweise diesen Charakter, teilweise sind sie zu Genoffenschaften von Lohnarbeitern geworden, die gemeinsame Arbeiten übernehmen, in den Dienst eines Unternehmers treten. Der Verdienst wird nach Köpfen geteilt, dem Führer, dem Koch, dem Steuermann wird eine Vorzugsportion überlassen. Diese Genofssenschaften waren in älterer Zeit viel zahlreicher als später, sie kommen heute noch, z. B. als sogenannte Artels in Rußland, dann in China sehr häufig vor. Teilweise sind aus ihnen in der Folge anderweite kompliziertere Unternehmerorganisationen erwachsen. Unsere ganze Bergwerksverfassung entsprang dem gruppenweisen Zusammenarbeiten von 4, 8, 16 Erzgräbern, die noch bis ins 14. Jahrhundert ihren Verdienst in dem be— treffenden Erzanteil hatten, den sie teilten. In der Fischerei arbeiten noch heute in vielen Ländern einige Männer genossenschaftlich zusammen und teilen den Fang. Die ganze Geschichte der Matrosenlöhnung ist nur verständlich als allmähliche Umbildung des genossenschaftlichen Anteils an der Fracht und des Rechts jedes Genossen, Waren mitzuführen, in den späteren Geldlohn, die Heuer. Die Lippeschen Ziegelarbeiter, die italienischen Maurer, in gewissem Sinne alle Gruppenaccorde gehören diesem Typus der Organisation an. Noch heute wird besonders bei gefahrvollen Beschäftigungen die große Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit solcher Arbeitsgenossenschaften gerühmt; es lebt in diesen Gruppen ein straffes Ehrgefühl, eine strenge Auslese, die nur tüchtige Leute aufnimmt, da jeder Faule oder Unzuverlässige allen schadet. Aber es ist festzuhalten, daß für die meisten technischen Arbeitsoperationen über— haupt in älterer Zeit keine solche Gruppen von Männern nötig waren; der Ackerbau und die gewöhnlichen Gewerbe forderten nichts derart, sie lagen in den Händen von einzelnen oder Familien. Alle Handelsentwickelung ruht auf dem individuellen Erwerbs— trieb. Die zur Meerfahrt ausziehenden Wikinger schworen, die Beute zu teilen, den Handels- gewinn jedoch jedem persönlich zu lassen. Aber wo der Großhändler, der Plantagen- und Bergwerksbesitzer eine gröäßere Zahl zum Zusammenarbeiten eingeschulter dienender Kräfte bedarf, werden wir uns seine Leute, seine Sklaven vielfach als solche Arbeitsgenossen— schaften zu denken haben. So weit in älterer Zeit solche Arbeitsgenossenschaften in größerer Zahl blühten und selbständig thätig waren, ihre Produkte verkauften, kam stets leicht für fie die Zeit, wo ihre Organisation versagte, eben weil sie keine eigentlichen Unternehmungen waren und zu solchen nicht werden konnten. Sie waren zu technischem Fortschritt, zur Arbeits— teilung, zu reicherer Kapitalanwendung nicht fähig, noch weniger zur kaufmännischen Ausnützung ihrer Thätigkeit. Auch heute beobachten wir den Prozeß der Auflösung bei den noch so zahlreichen Fischereigenossenschaften; wo größere Schiffe nötig sind, tritt ein kapitalistischer Unternehmer an die Spitze; die genossenschaftlichen Fischer sind zum Verkauf ihrer Fische, zur Aufsuchung besserer Märkte unfähig, fallen dabei Wucherern in die Hände; sie verbessern heute ihre Lage häufig, wenn sie geldgelohnte Arbeiter werden. Erst wo die Betreffenden durch die Schule des individualistischen Erwerbs— lebens mit all' seinen Einrichtungen, seiner Buchführung, seiner Marktkenntnis hindurch— gegangen sind, kann der genossenschaftliche Geist wieder neue kräftige Blüten treiben, zu lebensfähigen Unternehmungen kommen. In Ländern wie Rußland, Italien und anderwärts, wo der moderne Individualismus noch wenig Herrschaft errungen hat, knüpft die neueste Agitation für Genossenschaftswesen mannigfach an die Reste diefer uralten Arbeitsgruppen an. Im ganzen aber haben nicht die brüderlichen Traditionen der Sippe, sondern die herrschaftlichen der Familie die Grundlage für die Unternehmungen gegeben. Wir haben oben (S. 289-244) die Entstehung der patriarchalischen Famihie und ihre Funktion als wirtschaftliches Organ kennen gelernt; sie faßt eine Anzahl Menschen zu gemeinsamer Arbeit zusammen, hat eine feste monarchische Spitze m Familienvater, der allen Gliedern ihre Aufgabe zuweist, sie kontrolliert, zur Thätigkeit