20 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. Marktes oder der ihm nächstgelegenen Straßen, eine amtliche Warenschau, Preissetzung und andere Maßnahmen der Marktpolizei erzeugten eine Organisation des Absatzes, welche die Innung selbst nach und nach in die Hand bekam; es lag darin eine Art Konkurrenzregulierung, die dem einzelnen Schranken auferlegte, ihn aber auch erzog und seinen Erwerb erleichterte. Die städtische, später die territoriale und staatliche Gewalt mußte nach Ausbildung des Zunftwesens suchen, die Oberleitung im Interesse der Gesamtheit in die Hand zu bekommen, den Handwerkern ihr Marktgebiet und ihren Absatz zu sichern. Nur wer der Zunft am Orte angehörte, durfte das Handwerk selb— ständig treiben, und er wurde nur aufgenommen, wenn er bei einem Gewerbsmeister als Lehrling gelernt, wenn er dann gewisse Jahre Geselle gewesen, gewandert war, ein Meisterstück gemacht hatte. Da der Meister zugleich nur Lehrlinge und Gefsellen seines Handwerks und stets nur in beschränkter Zahl halten durfte, so war damit erreicht, daß Meister und Gehülfen sich als eine gemeinsame Klasse fühlten, daß die arbeitenden Besellen mit der Aussicht auf die Meisterschaft nicht eigentlich zu einem besonderen Lohnarbeiterstand wurden, daß nur kleine Geschäfte mit Meistern an ihrer Spitze be— standen, die mehr technische Arbeiter als Kapitalbesitzer und Kaufleute waren. Durch zeitweilige oder dauernde Fernhaltung fremder Konkurrenz, durch das Verbot des Land— hdandwerks, durch oft jahrelange Einschränkung der Zulassung zum Meisterwerden oder gar durch eine geschlossene Meisterzahl wurde vollends der Nahrungsstand der Meister gesichert, aber auch eine Art Monopol erzeugt. Die Erhaltung der kleinen Geschäfte mit höchstens 128 Gehülfen lag in der Natur der damaligen Werkstatttechnik, in dem mäßigen Kapital jener Tage, in der Ratur des Kundenabsatzes; aber andere Faktoren wirkten mit: so das Verbot, daß kaufmännische Kräfte an die Spitze träten, daß ein Meister zwei Läden oder Werkstätten habe, die Produkte der Mitmeister aufkaufe, mit dem Rohstoff spekuliere; so die Be— grenzung der Lehrlings- und Gesellenzahl, das Verbot der Frauenarbeit, die wöchentliche Maximalgrenze für die Produktion. So lange diese gesamten Einrichtungen dem Verkehr und der Technik ihrer Zeit im ganzen angemessen waren, haben sie die Ehre, die Ausbildung, den Wohlstand der Handwerker gefördert. Seit dem 16. und 17. Jahrhundert, seit die interlokale Arbeits— teilung und der Fernabsatz da und dort begann, war an einzelnen Stellen diese alte Handwerksverfassung bedroht und überlebt; für den weitaus größeren Teil Europas aber blieb bis gegen 1850, ja 1870 der lokale gewerbliche Kundenmarkt die Hauptsache, und konnte daher das Handwerk zunehmen. Auch die Gewerbefreiheit hat, wo sie vor 1860 eingeführt wurde, wohl ein Landhandwerk geschaffen, aber das Stadthandwerk nicht befeitigt. Für viele Teile Deutschlands liegt die Entstehung und die Blüte des Hand— werks sogar erst in der Zeit von 1700 - 1870, der steigende Wohlstand zeigte sich bis 1860 in Deutschland vielfach in einer Zunahme der Handwerksmeister und ihrer Gesellen. Man kann ziemlich sicher schätzen, daß im heutigen Deutschland 1816 eiwa O,s Mill., 1861 1 Mill., 1895 1,3 Mill. Handwerksmeister vorhanden waren. Nach sehr wahrscheinlichen Berechnungen kamen auf 1000 Einwohner in Preußen und Deutschland: Handwerksmeister Meister und Gehülfen 24,0 30,8 28,3 59,0 2617 56,9. Im Jahre 1895 kamen auf 1000 Einwohner: in Städten mit Gebieten solchen — über 100 000 Einwohnern. 20- 100 000 ⸗ 100 - 150 25—50 pro Geviertkilometer Meister Meister u. Gehülfen 13,4 46 27,0 83 37,6 68 22,6 34