50 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. Die Landwirtschaft und der Zwischenhandel blieben nicht zurück und organisierten sich in zhnlicher Weise. Wo schwache Ministerien bestanden, die sich vor diesen Organisationen fürchteten, da traten sie um so kräftiger auf. Auch die amtlichen Interessenvertretungen, die man schuf, Handels⸗, Landwirtschafts-, Handwerkerkammern verstärkten die Bewegung. In Deutschland hat man zum Zweck der Unfallversicherung alle großen gewerblichen nternehmer in Berufsgenossenschaften mit Unterverbänden gegliedert. „Wo die Arbeiter sich in Gewerkschaften verbunden hatten, war die notwendige Folge, daß die Unternehmer zu Gegenverbänden zusammentraten. Kurz, auf allen Gebseien hatte sich langsam und schüchtern von 1840—78, immer stärker seit 1875 eine geue Vereins- und Verbandsorganisation der Unternehmer und der Geschäfte hergestellt. Sie verfolgten vielfach die legiümsten Zwecke, zeigten sich nützlich und förderlich für die Interessen der Mitglieder. Von der Preis-, Absatz- und Konkurrenzregulierung hatten se sich meist noch zurückgehalten, teils weil die Gesetzgebung dagegen war, teils weil es dem Geiste der Zeit widerfprach, ein sehr dringliches praktisches Bedürfnis noch nicht vorlag. Das 'wurde nach der großen Aufschwungsperiode von 1880 — 73 und der ihr olgenden jahrelangen Stockung anders. Die Märkte schienen allerwärts verteilt und überführt, ein neuer Aufschwung wollte lange nicht kommen; der übermäßige Konkurrenz— zruck hielt jahrelang an. Warum sollte man nicht versuchen, statt allgemein über Fachinteressen zu debattieren, den entscheidenden Punkt gemeinsam anzufassen: die Absatz⸗ ind Konkurrenzregulierung, die gemeinsame Preisfestsetzung, die Sorge für auskömmlichen Gewinn, für genügende Verzinsung des Kapitals, für gleichmäßige Beschäftigung der Arbeiter. Man wuüßte nichts davon, daß Derartiges früher oft in großem Maßstabe Jeschehen war. Man hatte ein dunkles Gefühl, daß man mit solchem Beginnen, Monopole schaffend, ein Unrecht thue; man hüllte sich möglichst in den Schleier des Geheimnisfses. Aber die Not drängte. Man handelte. So sind hauptsächlich von 1875 an die Kartelle, Konventionen, Ringe, Trusts entstanden und haben sich allmählich eine festere Verfassung gegeben. Die vorstehend geschilderten fachlichen Vereinigungen haben sie in der Regel nicht direkt gebildet, wohl sber sie vorbereitet; auch die leitenden Bankkreise, die ihre finanzielle Seite geordnet, ft sie ins Leben gerufen haben, sind nicht mit ihnen identisch. Wir verstehen unter den heutigen Kartellen die durch besondere, auf bestimmte Zeit geschlossene Verträge zwischen einer größeren Zahl von gleichartigen Unternehmungen hergestellten Verbände; fie haben den Zweck, durch Vereinbarung über Angebot, Preise und Verkaufsbedingungen die Größe der Produktion, den Markt und den Gewinn zu beherrschen. Wir rechnen die verwandten Gebilde, z. B. die Spekulantenringe, welche während kurzer Zeit durch Aufkauf und Zurückhaltung einer Ware den Preis bestimmen wollen, die Syndikate bon Banken zu Gründungen und Anlehensunterbringung nicht dazu. Die Kartelle wollen dauernd die Warenproduktion beherrschen und unter eine gewisse einheitliche Kontrolle bringen; sie stellen dauernde organische Einrichtungen der Volkswirtschaft dar. Sie unterscheiden sich von älteren analogen Anläufen, z. B. den Zünften, den organisierten VBerlegern, den regulierten Compagnien dadurch, daß es sich heute nicht um Kaufleute ind Kleinmeister, sondern um Großbetriebe mit Maschinenanwendung, meist um Aktien— gesellschaften mit sehr großen Kapitalien und um sehr viel größere Märkte, um die Märkte ganzer Großstaaten oder Weltteile handelt. Die Kartellbildung beginnt mit teilweise harmlosen Verabredungen über Lieferungs⸗ bedingungen und endigt zuleht da und dort mit vollständiger Fusion, mit der Entstehung von Riesenaktiengesellschaften, welche einige Dutzend bisher selbstündiger Geschäfte in sich vereinigen. Dazwischen liegen die verschiedensten Phasen des Kartells mit wachsender Bindung und Centralisieruug der Leitung. Da es sich zunächst um verschiedene Interessenkreise, um eine Reihe selbständiger Personen, um große und kleine, gut und chlecht eingerichtete Werke handelt, da der Vorteil für die einzelnen sehr verschieden ist, die ganz großen Geschäfte die Stütze des Kartells häufig nicht nötig haben, da mit dem Bruch der Verabredungen für einzelne Geschäfte oft große Gewinne sich ergeben,