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        <title>Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft</title>
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            <forname>Gustav von</forname>
            <surname>Schmoller</surname>
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      <div>56 Einleitung. Begriff. Psychologische und fittliche Grundlage. Litteratur und Methode. 
es handelt sich um einen Glauben, der die Zweifel beruhigt, das Gemüt beherrscht, 
der das Gute finden lehrt, der ein klares und deutliches Sollen vorschreibt. Alle ältere 
Moral wird so als das logische Resultat eines religiösen Glaubenssystems erfaßt; sie 
fällt mit Sitte und Recht noch ganz oder teilweise zusammen. Man ist sich, wie wir 
oben sahen, lange über den Gegensatz von Sünde, Ritualvorschrift, Sitte und Recht 
nicht klar. Aber immer zielt die priesterliche Moral schon auf etwas anderes als Sille 
und Recht. Die äußeren Satzungen der Priester mögen noch auf Befestigung der gesell⸗ 
schaftlichen Verfassung gerichtet sein; die Spekulation über den Willen der Gottheit 
führt zur Erörterung des inneren Seelenlebens der Menschen. Zumal die höheren 
Religionssysteme erkennen mehr und mehr die Bedeutung der sittlichen Gesinnung für 
das Leben und die Handlungen. Das zusammenhängende einheitliche Nachdenken über 
die Ursachen, warum wir gut handeln sollen, über die sittlichen Gefühle, Urteile, Hand⸗ 
lungen erzeugt die Moral, d. h. einheitliche Lehrgebäude, welche das Gute begreifen, 
darstellen und lehren wollen, welche aus einheitlichen Grundgedanken und Principien 
die sittlichen Pflichten, Tugenden und Güter ableiten wollen. Die Moral, das Moral— 
ystem ist so stets im Gegensatz zu Sitte und Recht ein theoretisches und prattisches 
Ganzes; sie will Regeln und Gebote für alles Leben geben, aber sie formuliert sie nicht 
jest und klar, wie Sitte und Recht. Und sie will nicht bloß das äußere Leben regulieren, 
sondern auch das innere in die rechte Verfafssung setzen. Sie will das Gute' an sich 
lehren, sie will überreden, überzeugen, sie will die sittlichen Kräfte schaffen, aus denen 
Sitte und Recht selbst als abgeleitete Erscheinungen hervorsprießen. 
So lange in einem socialen Körper Kirche und Staat zusammenfallen, eine ein— 
heitliche Kirchenlehre alles innere und äußere Leben beherrscht, giebt es nur die eine 
kirchliche Moral, die eventuell mit Zwang und Gewalt ihre Gebote durchfetzt, ihren 
Blauben und ihre Lehrsätze jedem aufdringt. So ist es in den muhamedanischen Staaten 
noch heute; wie es dort noch kein weltliches Recht neben dem Koran giebt, so giebt es 
auch noch keine selbständige weltliche Moral. Das Christentum hat einen fertigen Staat 
vorgefunden, ihn der Kirche zeitweise untergeordnet, ihn mit seinen Säften und An— 
schauungen ganz erfüllt, aber die beiden Organisationen Staat und Kirche blieben doch 
stets getrennt. Neben der kirchlichen erhielt sich die philosophische Tradition des Alter, 
tums. Das Recht und die Sitte der germanischen Völker waren niemals bloß kirchlich; 
ein weltliches Recht blieb neben dem kirchlichen bestehen. Eine philosophische Moral— 
spekulation verknüpfte sich im Mittelalter mit der kirchlichen, machte sich aber mit der 
Renaissance der Wissenschaften vom 16. —18. Jahrhundert an von ihr los. Die Kämpfe 
innerhalb der Kirche erzeugten eine katholische, eine protestantische, eine Sektenmoral. 
Reben ihnen bildeten sich seit dem 17. Jahrhundert die weltlichen philosophischen Moral— 
systeme. Und so können wir heute sagen, jede Kirche habe heute ihre Moral, wie jede 
philosophische Schule; wir können beifügen, die Moral jedes Volkes, jedes Standes habe 
ihre eigenen Züge. Ein kräftiges, selbständiges Leben hat jedes Moralsystem in dem 
Maße, wie es eine Litteratur und Prefse erzeugt, in Wissenschaft, Kunst und Schule 
besonderen Ausdruck gewinnt, in Geistlichen, Vhilosophen, Dichtern und Schriftstellern 
besondere Träger erhält. 
Die selbständige Entwickelung der Moral gegenüber Sitte und Recht hat einerseits 
in den verschiedenen persönlichen Trägern, in den verschiedenen Spitzen der betreffenden 
Bewußtseinskreise, andererseits in verschiedener formaler Beschaffenheit, in den verschiedenen 
Zwecken ihren Grund. Sitte und Recht sind Regeln des äußeren Lebens, die Moral 
umfaßt äußeres und inneres Leben, alles menschliche Handeln und alle Gesinnung. 
Sitte und Recht sind in bestimmten Geboten und Verboten fixiert; die Moral wendet 
sich ohne feste Formeln und Sätze an die Wurzel des Handelns, sie will die Seele zum 
richtigen Handeln fähig machen, das Gewissen schärfen. Ihr Höhepunkt ist die freie 
Sittlichkeit, die ohne Bindung an schablonenhafte Regeln sicher ist, aus sich heraus 
überall das Gute und Edle zu' thun. Die Moral leuchtet als führende Fackel der Sitte 
und dem Recht, die ihr gar oft nur zögernd folgen, voran; sie fordert Gesinnungen 
aund Thaten, denen oftmals nur die Sitte der Besten enispricht die zu einem großen</div>
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