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        <title>Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft</title>
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            <forname>Gustav von</forname>
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      <div>Die deutsche Städtebildung bis ins 15. Jahrhundert, ihre Ursachen. 265

13, ins 18. 119, ins 14. 100, ins 15. 32. Diese 280 Städte dürften in der Zeit
ihres Aufkommens der Gesamtheit der deutschen Städte ungefähr entsprechen. Die älteren
sind die größeren, hauptsächlich durch Verkehr und Handel, Gewerbe und Marktwesen
emporgekommenen; die späteren Städte sind wesentlich die durch absichtliche Städtegründung
ins Leben gerufenen Landstädte, die den Marktmittelpunkt für einen ländlichen Bezirk
abgaben, diesen dadurch heben sollten. Vom 12.-15. Jahrhundert hat das Aufkommen
der deutschen Städte eine große Wanderbewegung vom Lande dahin erzeugt. Vom 15.
bis 17. handelt es sich um die letzten Stadien dieses Prozesses, dessen Endziel weniger
die Ausbildung großer als die zahlreicher Mittelpunkte der kleinen, selbständigen Wirt⸗
schaftsgebiete war. Wir werden im nächsten Kapitel die darauf fußende Stadtwirt—
ichaftspolitik kennen lernen.
Daß sehr viele der Städte aus einem Dorfe oder aus mehreren zusammengelegten
oder zusammenziehenden Dörfern erwuchsen, ist ebenso sicher, wie daß die meisten Jahr—
hunderte lang Ackerstädte blieben. Aber das erklärt nicht ihre Entstehung, nicht ihr Wesen.
Ebenso unzweifelhaft ist, daß die Umgebung mit Wall und Graben als Lebensbedingung
der Stadt damals und lange galt, daß das städtische Leben einen solchen Schutz voraus—
setzte; aber unzählige Burgen sind nicht zu Städten erwachsen; übrigens sind auch Dörfer
so geschützt worden. Jedenfalls könnte man außer der Umwallung auch den Bau größerer
Kirchen, Klöster, Pfalzen, Kauf- und Rathäuser, die baulichen Einrichtungen für Wage,
Münze, Handwerkerbänke und Ahnliches als Bedingung oder Folge des städtischen
Lebens anführen. Und das wirtschaftlich Entscheidende für die Stadtentstehung war doch
zuletzt, daß statt Dörfern und isolierten Fron⸗e und Bauernhöfen mit 20—150 Seelen
Wohnplätze mit 1000 -5000 Einwohnern entstanden waren, daß sie die wirtschaftlichen
Mittelpunkte ihrer Umgebung und weiterer Gebiete wurden, daß sie nicht bloß Bischofs—
sitze und Burgen, sondern Marktplätze und Sitze von Gewerbe und Handel waren;
endlich daß sie, durch eigentümliche Rechtsinstitutionen gefördert, zu besonderen vom
Lande getrennten Lebenskreisen, Genossenschaften, Korporationen erwuchsen.
Die Städte genossen, seit sie befestigt waren, eines besonderen königlichen Friedens;
sie wurden besondere Gerichtsbezirke; sie wußten die Rechtsverfassung oder, wenn man
will, das große Privileg für sich durchzusetzen, daß ihre Einwohner das ausschließliche
Recht des Handels und bald auch die persönliche Freiheit im Gegensatz zu den meist
unfreien Landbewohnern erhielten. Und weitere Privilegien kamen häufig hinzu: z. B.
die Zusicherung, daß auf einige Meilen kein anderer Markt errichtet werde, daß die
Straßen sie nicht umgehen, die durchziehenden Handelsleute in ihnen rasten und ver—
kaufen müssen (Stapelrecht); daß die ländliche Umgebung auf ihren Markt kommen
müsse; ferner die Verleihung von Zolleinnahmen und Zollfreiheiten und anderes mehr.
Die Summe von privat- und öffentlich-rechtlichen Satzungen, die so vom 12.-14. Jahrhundert
 als typisch für die Stadt sich herausbildeten, faßte man unter dem Begriff des
Stadtrechts zusammen und übertrug sie von Ort zu Ort.
Es ist ein großer, mehrere Jahrhunderte umspannender Prozeß, in welchen zuerst
die Könige, die Bischöfe, die Landesfürsten und großen Grundherren vieljach absichtlich
fördernd eingegriffen haben. Sie thaten es durch den Mauer- und anderen Bau, durch
Vergrößerung der Gemarkung, durch Herbeirufung von Kauf- und Gewerbsleuten, durch
Privilegien und Vorrechte aller Art, durch Übertragung des Gründungsgeschäftes an
kapitalkräftige Unternehmer, die dafür Gerichtseinkünfte und Schulzenrechte erhielten.
Die Gründung gelang aber doch nur, wenn die winrtschaftlichen und pfychologischen
Vorbedingungen dafür vorhanden waren. Das heißt: es gehörten zum Aufblühen der
Städte Menschen, die fähig waren, in genossenschaftlichem Geiste die komplizierte Ver—
waltung der größeren Gemeinwesen mehr und mehr selbst in die Hand zu nehmen. Und
es gehoͤrte eine Verdichtung der Bevölkerung, ein Bedürfnis nach Handwerk, Verkehr,
Marktwesen, eine gewisse Arbeitsteilung und Kapitalbildung, eine kaufkräftige Aristo—
kratie dazu.
Die älteren Städte erwuchsen im Südwesten Deutschlands gleichsam unter der
Vormundschaft der Könige, der Bischöfe, oft in Anlehnung an deren Fronhöfe und</div>
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