4751 Wesen und Entstehung des Marktes. — * 17 lich von den Beteiligten oder herrschaftlich von der Obrigkeit getroffen sind, um den Besuch des Marktes und die Geschäfte auf ihm zu fördern und zu ordnen. Wir gebrauchen die Begriffe Markt und Marktverhältnisse aber auch übertragen, um die Gesamtheit der Beziehungen bestimmter, regelmaͤßig mit einander verbundener Verkäufer und Käufer zu bezeichnen, ob sie sich nun an einem Orte und zu einer Zeit persönlich treffen oder nicht. Wir sprechen so von einem deutschen oder internationalen Getreidemarkie, von einen lokalen, provinzialen, staatlichen Markte. Auch bei diesem Sprachgebrauch wollen wir mit dem Begriffe die Verkaufenden und Kaufenden, ihre Zahl und Art, ihre herkömmlichen Beziehungen, ihre gegenfeitigen Machtverhältnisse wie die Verwaltungseinrichtungen, Sillen“ und Rechtsformen, welche die Beziehungen in bestimmte Ordnung und Form bringen, bezeichnen. Die Verschiebungen im Sprach⸗ gebrauch hängen zusammen mil der ganzen geschichtlichen Entwickelung des Handels— und Marktverkehrs. Machen wir uns zunächst klar, wie die Märkte und ihre Ordnung, hauptsächlich in der ersten und zweiten Periode des Verkehrs, die wir geschildert haben, entstanden find. Es handelte fich hauptsächlich um drei Veranlassungen, welche Menschen regel⸗ mäßig zusammenführten. Einmal kamen benachbarte, in friedlicher Berührung stehende Häuptlinge regel⸗ mäßig zur Ordnung gewisfer Geschäfte an feften Grenzpunkten zusammen und begannen da auch zu tauschen und zu kaufen, und es schlofsen sich deshalb wohl bald auch weiter⸗ Stammesglieder diesen Zusammenkünften an. Daneben kamen alle Stammesgenofsen zu den Volks⸗- und Gerichtsversammlungen, den religiöfen und sonstigen Festen regel— mäßig an geweihter Stelle ein⸗ oder mehrmals des Jahres zusammen Da blieb man einige Tage, da bedurfte man des Mahles und Trunkes, des Futters für das Vieh; da tauschte man dies und jenes gern; da trafen Hausierer und Händler aus der Fremde ein, die feilboten; da erschienen fremde Gesandte, die Tribut forderten oder brachten. Dahin nahm der einzelne mit, was er Uberflüsffiges hatte, Vieh, Felle oder wag es sonst war; da wurden Sklaben und Weiber getauscht und gekauft, fremde Schmucksachen, seltene Waffenstücke erworben. Das waren gebotene, gebannte Zusammenkünfte, aus denen sich gebannte Maͤrkte mit der Pflicht der im Gebiet Wohnenden, der in ihm Handeltreibenden zum Besuch leicht entwickeln konnten. Neben diesen so mit der Stammes— verfassung fich ergebenden Maͤrkten entstanden andere an den Landungsftellen, wo fremde Schiffer periodisch anlegten, sowie au den Kreuzpunkten der Karawanenstraßen und Haufierzüge, wo zeitweise allerlei Volk sich traf. Vorübergehend entstanden auch solche im Anschlufse an die Züge und die Raftorte des Heeres. „In allen diesen Fallen finden wir nun folgende Einrichtungen: ein besonderer Friede, der sich an den höheren Frieden der Volksversammlung, des kirchlichen Festes anschließt, verdietet auf dem Markte Streit, Ausubung der Blutrache, Fehden; den etwa kommenden Fremden wird Geleit und Schutz, ein Wergeld, d. h. eine Entschädigung für den Fall des Totschlags oder der Verwundung, ein Gastgericht versprochen. Meisit ist ein besonderer Platz für die Geschäfte abgesteckt und abgegrenzt; oft ist es die Kirche, oft find besondere Stände und Buͤden fur die Verkäufer hergerichtet; die öffentliche Gewalt sorgt dafür, daß Maß und Gewicht vorhanden sei und rontrolliert werde, daß ein Munzer da sei, der Bronze oder Edelmetall zu üblichem Gelde ‚auspräge“, daß ein Marktausseher Ordnung halle. Das war gar nötig, denn oftmals entstand Streit und Totschlag unter den Feilschenden, wie noch der Aufstand, der umer Konig Lothars Augen zur Zerstörung von Augsburg führte, auf dem Markl mit einem Streit zwischen Käufern und Verkäufern begonnen hatte. Lange Zeiten hindurch waren die dra Jahr⸗ märkte in Meldorf die drei einzig befriedeten Zeiten und Otte in Westholstein. Daß man Fremde nur zuließ, wenn fie Geschenke und Zoll gaben, daß man von allen, die auf dem umfriedeten Platz verkauften und einkauften einen Marktzoll als Gebühr für die ganze Einrichtung erhob, war selbstverständlich. Es war alle Sitte, daß man den Fremden, denen man'dem Zutritt gestattete, einen Preis für ihre Waren setzte, daß die Fürsten einzelne Waren, die sie für verderblich hielten, z. B. Wein oder Spiritus nichl Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 126. Auf