521] Die staatliche Ordnung von Maß und Gewicht. 63 Und es ist wohl begreiflich, daß, so weit wir heute wissen, kein anderes späteres Volk je ganz selbständig auf die Ausbildung eines solchen konventionellen Systems gekommen ist. Alle Völker haben durch Handelsberührung und andere direkte oder indirekte Ein— flüsse ihre konventionellen Maß- und Gewichtssysteme von Vorderasien erhalten; nicht so, daß die Maße und Gewichte ganz dieselben geblieben wären; sie haben immer wieder tausendfache Abwandlungen lokal und für einzelne Zwecke erfahren, und zwar um so stärker, je niedriger die Technik und die staatliche Gewalt der aufnehmenden Völker noch stand; aber immer kann man den Zusammenhang der Maße noch erklären und vermuten, und immer wieder haben sich die wesentlichen Einrichtungen technischer und staatlicher Art wiederholt. Allen Völkern, die so ein Maß- und Gewichtssystem nicht neu zu schaffen brauchten, ist damit der technisch-wirtschaftliche Fortschritt unendlich erleichtert worden. Es liegt außerhalb unseres Zweckes, diese teils nachgewiesenen, teils vermuteten Zusammenhänge und die Wechselfälle der konventionellen Systeme, ihren Kampf mit den Naturalmaßen, ihre stete Alterierung durch schlechte Durchführung und mangelnde Organisation der öffentlichen Gewalten hier zu verfolgen. Nur das sei erwähnt, daß die germanischen Völker ihre Gewichte teils den Griechen, teils den Römern verdanken, daß die karolingische Staatsgewalt neu festgestellte Urgewichte und -Maße in den kaiser⸗ lichen Palästen aufstellte und den gesamten öffentlichen Behörden wie der Kirche die Pflicht auferlegte, für richtiges Maß und Gewicht zu sorgen. In den nordischen Staaten sehen wir die Könige von 1100-1300 in gleicher Richtung thätig; die Urgewichte werden hier in Stein in den Kirchen niedergelegt. Da zunächst aber überall im Mittelalter die Marktgewalt und mit ihr das Recht, die Maße und Gewichte zu ordnen und zu kontrollieren, ein lokales wurde, so sehen wir eine unendliche Zersplitterung der Maße und Gewichte in der abendländischen Kulturwelt jener Epoche entstehen; ebenso treten neben den konventionellen sehr lange noch zahlreiche Naturalmaße auf, wie vor allem die Flächenmaße bis in das letzte Jahr— hundert teilweise rohe und ungenaue blieben. Die Kontrolle war vielfach eine sehr lässige; es konnten häufig egoistische Interessen eingreifen; wer Getreide oder Wein zu empfangen hatte, erhöhte die Maße, wer Derartiges zu liefern hatte, ermäßigte ste. Das geschah nicht bloß etwa zwischen Grundherren und Bauern, sondern ebenso im Handel; z. B. in Königsberg forderten die Kaufleute von allen Waren, die vom Oberland kamen, ein größeres Maß und verkauften weiter in kleinerem. Wenn eine Stadt eine Steuer auf eine Ware legte, erlaubte sie nach kleinerem Gemäß zu verkaufen, um so die Über— wälzung der Steuer zu erleichtern. Daneben aber sehen wir in den besser verwalteten Städten schon frühe die größte Fürsorge und einen großen Verwaltungsapparat, um für gut Maß und Gewicht zu sorgen. In Wien wurden jährlich alle Gewichte von den Münzbeamten untersucht; aller Handel mit Gold und Silber mußte die Wage auf dem Münzhof benutzen. Allerwärts bestanden seit dem 18. —14. Jahrhundert öffentliche Wagen, deren Benutzung für bestimmte Waren obligatorisch war. Für einzelne Güter waren besondere Messer angestellt, die keiner beim Verkauf umgehen durfte. Häufig verband sich mit der Messung eine Qualitätsuntersuchung, welche durch einen Stempel, z. B. auf dem Heringsfaß, jedem sichtlich angezeigt wurde. Fremde durften häufig nicht eigene Maße und Gewichte mitbringen. Umfangreiche Wägeordnungen bildeten einen wichtigen Bestandteil des Markt- und Meßrechts, und viel wurde über ihren Inhalt und ihre Handhabung gestritten. Die Märkte und Messen gediehen, wo gut Maß und Gewicht war, wo man sie richtig und billig handhabte. Wo große Handelsplätze ein besonderes Ansehen genossen, verbreiteten sich ihre Maße oft über weite Gegenden, ja ferne Länder. So das Gewicht von Troyes von den Messen der Champagne aus, so die Kölner Mark, die Brabanter Elle, das Nürn— berger Apothekergewicht. Aber es war eine mehr zufällige und eine auf bestimmte Waren des großen Handels beschränkte Verbreitung. Nur die öffentlichen Gewalten donnten mit Zwang der bodenlofen Zersplitterung und Unsicherheit der Maße und Gewichte dauernd entgegentreten. Und wo eine selbstbewußte, ihrer wirtschaftlichen