64 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [822 Pflichten bewußte Staatsgewalt sich wieder bildete, hat sie Versuche der einheitlichen Ordnung gemacht. Die Fürsten der großen deutschen Territorien haben Anläufe in dieser Richtung feit dem 16. Jahrhundert, die Könige von Frankreich seit Ludwig XI. unternommen. In Preußen freilich wagte erst Friedrich Wilhelm J. für die Mark Brandenburg 1718, erst Friedrich II. für Schlefien 1781 Maß und Gewicht der Haupt⸗ stadt der ganzen Provinz aufzuzwingen. Viele solche Gesetze sind lange auf dem Papier geblieben, wie selbst das neue metrische System in Frankreich weder von der Revolution, noch von Napoleon J., sondern erst von Louis Philipp 183752.40 wirklich ganz durch⸗ geführt wurde. Die meisten deutschen Staaten haben je für sich einheitliche Maß-— und Gewichtssysteme erst von 1806—858 erhalten; das nieberosterreichische Maß wurde erst 7858 in ben anderen Kronländern Hsterreichs eingeführt. Um welchen Wirrwarr es fich da handelte, zeigt die Thatsache, daß das badische Gesetz vom 10. November 1810 112 verschiedene Ellen, 92 verschiedene Flächen- und Feldmaße, 65 verschiedene Hohl⸗ maße, 168 verschiedene Fruchtmaße, 128 verschiedene Ohm— und Eimermaße, 63 ver— schiedene Wirts- und Schenkmaße und 80 verschiedene Pfundgewichte beseitigte (Hauschild). Es gab in Deutschland Ellen von 55—88 Centimeter, Scheffel von 28 bis über 200 Liter. In der Handels- und Meßstadt Frankfurt a. M. gab es 1800 noch 18 ganz verschiedene Gewichte für verschiedene Waren. In England waren nach dem Report von 1862 noch Bushel von 40 - 488 Pfd. und Ruthen von 16,6—36 Fuß im Gebrauch. Jinmer darf man nicht vergessen, daß der ältere Zustand erträglich war, so lange der Verkehr ein ganz überwiegend lokaler blieb, und. so lange die vorhandenen Maße und Gewichte, ganz mit den lokalen Sitten verwachsen, allgemein durch eine strenge Überwachung, durch allerlei Zunst- und Marktkontrollen in der Anwendung garantiert waren. Seit aber der Verkehr und die interlokale Arbeitsteilung so sehr wuchsen, und seit zugleich mit der Gewerbefreiheit auch eine erhebliche Zahl der alten Kontrollen alles Verkehrs fielen, wurde der Zustand immer unerquicklicher, wurde die Vereinheit— lichung des Maß- und Gewichtssystems für größere Staaten und Staatenvereine, sowie die durch besondere Verwaltungsbehörden, Polizei und Strafe zu garantierende Durch⸗ führung technisch vollendeter Maße und Gewichte eine vollswirtschaftliche Lebensfrage. In Deutschland hatte zuerst das preußische Gesetz vom 16. Mai 1816 für ein großes Gebiet diese Ziele ins Auge gefaßt, hatte die wichtigsten Maßgrößen einheitlich sür den preußischen Staat festgesetzt, die Herstellung guter Urmaße angeordnet, die Organisation der Aichungsbehörden, denen die Durchfuͤhrung und Kontrolle obliegt, vorgeschrieben und die entsprechenden Vorschriften über die Verwendung der Maße und Gewichte im öffentlichen Verkehr gegeben. Seit dem Zollvereinsvertrag erstrebte man eine Bereinheitlichung für die Zollvereinsstaaten und Deutschland an; man einigte sich 1837 und 1857 über ein einheitliches Münzgrundgewicht, 1839 über das gemeinsame Zollgewicht, das später zugleich einheitliches Post- und Eisenbahngewicht und 1857 dis 1860 auch meist Landesgewicht wurde. Nach Gründung des Norddeutschen Bundes gelangte man am 17. August 1868 zur einheitlichen Maß- und Gewichtsordnung, die heute besteht, deren Durchführung durch eine Reihe von Landes- und Bundes—-, resp. steichsgesetzen und Verordnungen garantiert ist. Man hat dabei in der Hauptsache das metrische System adoptiert, das in Frankreich 1789-1803 in der Meinung ent⸗ standen ist, man habe in seiner Grundlage, dem Meter, ein unveränderliches Naturmaß, ein Zehnmillionstel des Erdquadranten. Spätere Messungen haben gezeigt, daß dies nicht richtig ist. Aber die inneren Vorzüge des einheitlichen Systems, das aus dem Meter zuͤgleich alle Flächenmaße und aus dem mit Wasser gefüllten Cubus des Zehntel Meters Hohlmaß und Gewicht, Liter und Kilogramm hersiellte, und das durch diefe Einheit und seine decimale Anordnung alle Rechnung so sehr erleichterte, hat zu seiner Einführung in mehreren hauptsächlich romanischen Ländern, dann in Deutschland, zu jeiner teilweisen Benützung in allen Ländern geführt. Und seit es 1878 gelungen ist, ein internationales Institut fuür Maße und Gewichte in Paris ins Leben zu rufen, das allen beteiligten Staaten ganz zuverlässige und vräcise Urmaße und Gewichte liefert,