327) Das Eindringen fremder Münze und die erste Münzprägung. 69 pätern Entwickelung des Geldwesens spielt das periodisch massenhaft eindringende Geld der handelsmächtigeren Völker in die Gebiete anderer, welche eines guten, eines Geldes in größeren Stücken, eines Handelsgeldes entbehren, noch eine große Rolle. Manche Regierungen haben lange Zeiträume hindurch ein gewinnbringendes Geschäft daraus gemacht, für wirtschaftlich niedriger stehende Länder, die ihr Geld überschätzten und zu hoch annahmen, zu münzen. Ein geordnetes, befriedigendes Geldwesen ergab sich durch dieses Eindringen fremder Münze kaum irgendwo auf die Dauer. Vorübergehend wurden dadurch freilich gewisse Fortschritte begründet, die aber zur Handelsabhängigkeit ührten, wenn die einführenden Völker nicht selbst bald die Münze nachschlugen. Jahr— Junderie lang können so fremde Münzen in großem Umfange bei Barbarenvölkern irkulieren, ohne daß eine Geldwirtschaft im neueren Sinn entsteht. b) Aber auch wenn die Völker in primitiver Weise beginnen, selbst zu prägen, wie es die germanischen unter den Merowingern und Karolingern, den sächsischen, iränkischen und schwäbischen Kaisern, sowie die meisten europäischen Staaten bis ins 12. und 18. Jahrhundert thaten, wird der Zustand nicht sehr viel anders, d. h. das Münz- und Geldwesen bleibt eine Einrichtung, die sich auf wenige Orte und Kreise beschränkt, die noch keineswegs die ganze Wirtschaftsweise umgestaltet, die Natural— wirtschaft nur in einzelnen wenigen Punkten verdrängt und modifiziert. Freilich gestaltet sich diese Periode des Geldwesens verschieden, je nachdem Münzeinrichtungen ind Münzrecht, Verkehr und Technik der älteren Kulturvölker in reinerer oder getrübterer Weise den Betreffenden überliefert und von ihnen aufgenommen wurden, je nachdem es ich um größere oder kleinere, centralisierte oder lose auseinanderfallende Staatsgebiete handelt, je nachdem sie an Länder höherer Kultur direkt grenzen, mit ihnen leichten Wasserverkehr haben oder mehr isoliert sind und große Ackerbauflächen umfassen. Im zanzen zeigt aber das Münz- und Geldwesen dieser Stufe der Entwickelung doch gewisse übereinstimmende Grundzüge. Wir suchen sie zu erfassen in dem mitteleuropäischen Geldwesen des 8. —18. Jahrhunderts. In fast allen europäischen Staaten treffen wir nach der Völkerwanderung und bis ins 8. und 9. Jahrhundert die Nachwirkung des antiken, in der Hauptsache des römischen Münzwesens. Die römischen Münzeinrichtungen erhalten sich im fränkischen Reiche; das ausschließliche Recht der Staatsgewalt auf die Münzprägung, das Verbot jeder privaten Prägung, die Bestrafung des Falschmünzens dauern in alter Weise fort. Dem derben Realismus der Fürsten jener Tage erscheint die Münzhoheit aber vor allem als eine Einnahmequelle: das Münzregal soll den iiskalischen Münzgewinn liefern. Die Tendenz hierauf blieb der vorherrschende Zug im zanzen Mittelalter. Ohne dieses Reizmittel des fiskalischen Gewinnes würden die damaligen Gewalten nicht leicht zur Münzprägung gekommen sein. Großer politischer oder wirtschaftlicher Pflichten in Bezug auf das Münzwesen waren sie sich nur aus— nahmsweise bewußt. Bis ins 17. Jahrhundert blieb es allen Regierungen unbegreiflich, daß man, etwa um gutes Geld zu haben, die Kosten der Prägung aus allgemeinen Mitteln bestreiten könne. Schon der Verzicht auf einen über die Kosten hinausgehenden Bewinn ist ein Gedanke, der in seinen Anfängen erst der Renaissancezeit angehört. Ruhte so also auch das Münzwesen der europäischen Staaten des Mittelalters auf dem wichtigen Princip der staatlichen Münzhoheit, so war das Ergebnis doch meist ein erfreuliches, weil die Absicht, Münzgewinne zu erzielen, doch bald und meist über— vog, und weil das Münzhoheitsrecht frühe an Große, an Städte und Korporationen ꝛller Art weggegeben, die Muͤnzprägung in Form der Münzpacht an Private kam und ohne rechte Kontrolle nur noch vom Standpunkt des Gewinns ausgeübt wurde, endlich auch weil die unvollkommene Münztechnik, aute Münze heraustellen, kaum oder nur mit zu viel Kosten gestattete. Immerhin ist es wunderbar, daß den Karolingern nicht nur eine für ihre Zeit erstaunliche Centralisation des Münzwesens in den Händen der Königsgewalt gelang, sondern daß sie auch verstanden, die Münzgesetzgebung und »verwaltung so zu ordnen, )aß für lange Zeilen ein relativ guter Zustand des Munzwesens eintrat, ein viel »esserer als später. hauptsächlich von 1180—13800 ab. Mit' den Karolingern beginnt