78 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [536 1753 (20 Guldenfuß), dem bis 1771 ein großer Teil der Reichsstände beitrat, schon einige Besserung und Vereinheitlichung geschafft, die Refultate des 19. Jahrhunderts waren ganz andere. In Deutschland schufen die Münzverträge von 1837 und 1888, sowie von 1857 wenigstens die volle Beseitigung der übermäßigen Scheidemünzprägung der Kleinstaaten und die Einheit des Silberthalers, die Münzgesetze von 1871 und 1878 endlich die volle Münzeinheit. Das französische Münzsystem von 1803 dehnte sich nach und nach über elf europäische und zehn amerikanische Staaten aus; die wichtigsten derselben traten 1865 zum lateinischen Münzbund zufammen; viele lassen in der fran— zösischen Münze in Paris prägen. Das englische Münzsystem erstreckte sich auf alle englischen Kolonien mit Ausnahme Indiens und Canadas. Die fftandinavischen Reiche haben sich 1878 zu einer vertragsmäßigen Münzunion zusammengefunden. Die meisten Kulturstaaten traten seit 1867 zu wiederholten internationalen, bis jetzt freilich ver— geblichen Münzkonferenzen zusammen. Es ist überall dieselbe Tendenz auf Herstellung größerer einheitlicher Münzgebiete. Und wenn wir zugeben müssen, daß dabei auch die internationalen Verträge eine dankenswerte Rolle gespielt haben, die wichtigsten Besserungen und Fortschritte treffen wir doch da, wo die Bildung centraler und maͤchliger Staatsgewalten gelang, und diese die Reform in die Hand nahmen. Die Verkoppelung des Münzwesens mehrerer Staaten kann große Gefahren bringen, wenn die Verträge nicht aufrichtig gehalten werden, wenn der eine Staat zur Papiergeldwirtschaft über— geht oder geringere Münze prägt. Deshalb stehen auch die nüchternen Politiker dem schönen Ideal eines künftigen, einheitlichen Weligeldes noch recht zweifelnd gegenüber. Das Problem des Tages, das der Weltverkehr und die Weltwirtschaft geschaffen hat, ist der heute immer klaffender werdende Gegensatz des Geldwesens der verschiedenen Staaten: Papiergeld- und Hartgeldländer, Gold- und Silberländer stehen sich so schroff gegenüber wie je früher die Gebiete verschiedenen Geldes. Aber man darf nicht hoffen, dieses schwierigsten modernen volkswirtschaftlichen Problems Herr zu werden, wenn man die Fortschritte preisgiebt, auf denen die Ordnung der Gegenwart beruht: die selbständige staatliche Gesetzgebung des nationalen Münzwesens. Sie haben wir zunächst ins Auge zu fassen. Sie beruht auf der ausgebildeten und anerkannten staatlichen Muünzhoheit, d. h. dem Recht des Staates, die gesetzlichen Bestimmungen über das Münzwesen zu erlassen und das Münzwesen zu ordnen, die Münzen allein zu prägen (Münzregal) oder unter seiner Autorität und Kontrolle prägen zu lassen, sremde Münze zu verbieten, jede un— berechtigte Herstellung von Münzen zu strafen. Die wichtigsten einzelnen volkswirtschaft— lichen Punkte in der Ordnung des Münzwesens sind die Bestimmungen des Gewichts und der Feinheit der Münzen auf der Basis eines Münzgrundgewichts, dann die des Münz⸗ fußes und des Münzsystems, des Verhältnisses von Courant- und Scheidemünze, ferner die Festsetzungen über Tragung der Münzkosten, über die Art und Pflicht, für genügende Geldmengen zu sorgen, endlich die Wahl der Währung und die Normierung des Verhältnisses von Hartgeld zu Banknoten und Papiergeld. Wir sprechen zunächst von den eigentlichen Münzfragen, um dann erst im Zusammenhang die Währungsfrage zu erörtern. a) Münzgrundgewicht, Gewicht und Legierung der Münzen. Jede Münze wird charakterisiert durch ihr Gewächt, und sofern sie legiert ist, durch ihren Feingehalt. Ihr Gewicht normiert sich nach dem vom Münzgefetz bestimmten Münzgrundgewicht. Als solches fungierte früher allgemein und neuerdings wieder das landesübliche Hauptgewicht; dazwischen hatten sich von dem Landesgewicht da und dort besondere Münzgewichte abgesondert. Das römische Pfund von 827,47 Gramm, das karolingische von 367 Gramm, später die Mark (das Zweidrittelpfund) von 188 bis 280 Gramm, in Deutschland vor allem die kölnische Mark von 238,85 Gramm, neuerdings das Kilogramm von 1000 und das Pfund von 800 Gramm sind die wichtigsten Münzgrundgewichte. Das Kilogramm von 1000 Gramm liegt der heutigen franzöfischen, das Pfund von 500 Gramm der deutschen Münze von 1837—1900, das Troy⸗Pfund von 373,24 Gramm resp. das / ie Pfund. die Unze, der englischen zu Grunde. Dir kölnische