361) Die neuere Zinsfreiheit und die Reaktion dagegen. 203 Der Umschwung ist wohl begreiflich. Die alten Zinsmaxima standen im Wider— spruch auch mit vielen legitimen Geschäften; oft mußten die Banken den Diskont auf 7 —–100/0 erhöhen, oft mußten die Staatsregierungen mehr als 50 Zinsen geben. Ein großer Teil der unteren und mittleren Klassen hatte sich wirtschaftlich so gehoben, daß man glauben konnte, sie seien reif für den freiesten Kreditverkehr; teilweise waren sie es auch; jedenfalls mußte der Bauer und der Handwerker der Neuzeit lernen, den Kredit zu nutzen. Aber immer war es eine optimistische Annahme, daß die Gefahren der wucherischen Ausbeutung, des falschen Kreditgebrauches ganz verschwunden seien. Man haätte sich gründlich darüber getäuscht, daß die unbedingte Kreditfreiheit rasch den Zinsfuß sehr ermäßigen, allen Schmutz und alle Betrügereien des Winkelkredites verbannen werde. Der Umschwung in der öffentlichen Stimmung von dem liberalen Optimismus zu einer pessimiftischen Reaktion trat sehr rasch ein. Eine große Zahl neuer Wuchergesetze wurden 1878 — 1900 in Deutschland, Hsterreich, Ungarn, der Schweiz und England erlassen, in anderen Ländern wurden solche gefordert. Man kehrte vereinzelt sogar zu einem gesetzlichen Zinsmaximum zurück, vermied dies aber doch in der Hauptsache, und zwar mit Recht, denn die Verhältnisse sind heute zu vielgestaltig für schablonen— hafte Sätze; und die Sorge für Zinsermäßigung wird heute besser der regen Thätigkeit der Genofsenschaften und der Banken überlassen. In der Hauptsache sucht die neue Gefetzgebung solche Darlehensgeschäfte unter Strafe zu stellen, bei welchen der Kredit- geber die Notlage, den Leichtsinn und die Unerfahrenheit des Kreditnehmers so ausnützt, daß er sich unverhältnismäßige Vorteile ausbedingt. Von manchen wird die Frage als eine offene behandelt, ob das ausreiche, ob nicht tiefere Einschnitte nötig feien. Es vird teilweise wieder Beschränkung der Wechselfähigkeit verlangt, was freilich kaum angezeigt ist. Es wird erwogen, ob nicht gewisse Teile des Grundwertes für unver— schuldbar erklärt werden sollten, ob nicht durch Übernahme alles ländlichen Hypotheken⸗ kredites auf öffentliche Organe eine andere Art der Prüfung gegenüber den entsprechenden Kreditgesuchen eintreten soll. Jedenfalls aber sehen wir heute, daß es eine Täuschung und verfrühte Erwartung war, wenn wir 1834-1870 annahmen, das legitime, ehrliche und anständige Kreditgeschäft herrsche so gänzlich vor, daß es allein noch in der Gesetz— gebung zu berücksichtigen sei. Wir wissen heute, daß dank einer besseren Kreditorgani⸗ jation hauptfächlich in den Staaten mit steigender Volksbildung und zunehmender wirtschaftlicher Erziehung dem Wucherkredit immer mehr Terrain abgewonnen wird, aber wir können daneben nicht leugnen, daß eine unehrliche wucherische Ausbeutung der Kleinbauern, ja auch vieler mitllerer Landleute, ebenso der Handwerker, der kleinen Beamten und anderer derartiger Kreise in vielen Ländern eigentlich erst seit 1850 dbegonnen habe, daß eine gefährlich rasche Zunahme der Verschuldung bis heute vielfach anhält, und daß die Anwendung unehrlicher Mittel und die absichtliche Verführung zur ungesunden Benutzung des Kredites auch heute noch eine so schlimme und breite Beigabe unserer Kredilentwickelung ist, daß man sich wohl fragen kann, was dagegen zu thun sei. Und in Ländern tieferer wirischaftlicher Kultur hat die ungehinderte freie Bethätigung der Kreditgeber seit 1880 Zustände erzeugt, die zweifeln lafsen, ob sie ücht den Segen des legitimen Kredites überwiegen. In Italien, in vielen Teilen Osterreichs, besonders in Galizien, in Rußland und Indien scheint der Dorfwucher zeradezu verheerend zu wirken. Der Kern der Frage liegt in der schwierigen Erziehung der Mittel- und unteren Klassen für die richtige Benutzung des Kredites, liegt in den Klassen- und Macht— gegensätzen von Gläubigern und Schuldnern, liegt in der großen Schwierigkeit, neben einem einheitlichen modernen Kreditrechte für bestimmte Personen und Kreditgeschäfte ein durchführbares besonderes Recht, bestimmte passende Kreditformen und zorgane zu schaffen. Noch heute wie vor 1000 und 2000 Jahren stehen sich hier große Interessen— zegensätze und Verschiedenheit der sittlichen und rechtlichen Beurteilung gegenüber; noch deute liegen dieselben Schwierigkeiten vor, die komplizierten Rechtsinstitute mit der ittlichen Volksüberzeugung in Übereinstimmung zu bringen, das reelle Kreditgeschäft