1125] Die Bildung größerer Wirtschaftskörper. Die älteren Eroberungsreiche. 667 Nachbarn, oder gingen an der Unvollkommenheit ihrer inneren Verbindung, oder auch an der Degeneration, die mit der Macht und dem größeren Reichtum leicht sich einstellt, über kurz oder lang zu Grunde. So weit unsere heutige Geschichtskenntnis reicht, werden wir behaupten können, die Entwickelung zu solchen großen socialen und politischen Körpern sei in zwei nacheinander folgenden großen Epochen verlaufen: a) bis in die graue Vorzeit zurück reicht die Bildung der naturalwirtschaftlich-kriegerischen Reiche, in denen über rein lokalem und blutsgenossenschaftlichem, primitivem Wirtschaftsleben doch schon ein theokratisch-kriegerisch-wirtschaftlicher, despotischer Oberbau sich erhebt; b) dem klassischen Altertum und der neueren indogermanischen Geschichte gehört die andere Ent— wickelungsreihe an, die langsamer zu größeren Bildungen kommt, aber eine bessere innere Verbindung der Glieder und Teile herftellt, durch kompliziertere Organisationen und ihre Arbeitsteilung (geistliche und weltliche Gewalt, politische und wirtschaftliche, centrale, provinziale und lokale, allgemeine und Berufsorgane u. s. w.) sich Festigkeit giebt, die höhere sittliche, rechtliche, wirtschaftliche und sonstige Kultur erreicht. Sehen wir die aͤltere und die jüngere Entwickelungsreihe noch etwas näher an. 1. Tie orientalischen Staaten bis zum großpersischen gehören zu dieser älteren Reihe; dann auch die älteren indischen und malaischen, das chinesische und das ältere japanische Reich, fserner die arabisch-muhamedanischen und die centralamerikanischen des 15. und 16. Jahrhunderts, aber auch die älteren ägyptischen, das griechisch-mykenische und das merowingisch-karolingische und ottonisch-deutsche Reich. Einzelne spätere Phasen dieser Reiche, noch mehr das alexandrinische und die Reiche der Diadochen, sowie das römische von der Zeit feiner großen Eroberungen an, stehen nicht mehr ganz in dieser Linie, sie bilden bereits den Ubergang zu den modernen Großstaaten und Volkswirt- schaften. Uber die Größe und Menschenzahl dieser alten Reiche wissen wir nicht viel, aber doch einiges. Agypten hatte nur 27 000 qkm anbaufähiges Land, soll aber im ganzen bis 400000 umfaßt haben. Seine Bevoͤlkerung wird in verschiedenen Zeiten auf 83 und 7 Mill. angegeben. Das assyrisch-babylonische Reich setzt Ratzel in seiner bewohnten Fläche auf 130 000 qkm, im ganzen auf 1,5 Mill., erst das persische auf 5 Mill. 4km; man hat geglaubt, letzterem 80 Mill. Einwohner geben zu können; es hat aber auch nur etwa 250 Jahre existiert, ist dann durch das alexandrinische mit 4,5 Mill. qkm abgelöst worden, das freilich noch rascher wieder zerfiel. Dem römischen Reiche giebt man beim Tode des Augustus 8,8 Mill. qkm und 53 Mill. Einwohner. Das Inkareich hatte 83 Mill. qkm, war aber ein kaum eroberter Komplex von Tribut— staaten. China hat heute 11 Mill. qkm mit 8380 Mill. Einwohnern. Einzelne dieser Reiche hatten durch gesicherte geographische Lage und etwas höhere Entwickelung ihrer Centralorgane eine Existenz von Jahrhunderten und Jahrtausenden, andere nur eine solche von wenigen Generationen. Alle kamen bei jedem großen inneren Entwickelungs— prozeß in Gärungen, die Zerreißung und Untergang drohten, wie heute das türkische und chinesische Reich auseinanderzufallen beginnen. Alle diese Reiche hatten weder eine Staats- noch eine Volkswirtschaft in unserem Sinne. Alle waren mehr oder weniger theokratische Eroberungsreiche; alle waren noch mehr oder weniger auf dem Standpunkt der Naturalwirtschaft; die Mehrzahl der Menschen wirtschaftete überwiegend für ihren eigenen Bedarf; der Geldverkehr fehlte ganz oder war gering. Die wirtschaftliche Verfassung blieb eine lokale, familienhafte, geschlechts- und dorfartige oder grundherrliche; so weit Städte vorhanden waren, hatten sie nicht sowohl die Arbeitsteilung, der Handel und das Gewerbe, sondern kriegerische, kirch— liche, politische Zwecke geschaffen; die Teile des Reiches hatten keine oder minimale wirt— schaftliche Verbindung durch Arbeitsteilung und Verkehr. Aber über den mechanisch ver— bundenen Teilen stand die despotische Staatsgewalt mit ihren Priestern, Kriegern, Fron— vögten und Naturalsteuererhebern. Teilweise nahm die Staatsgewalt ein allgemeines Bodeneigentum in Anspruch und verteilte periodisch die Lose; jedenfalls forderte sie Kriegs- und Frondienste, hohe Naturalabgaben, speiste, kleidete, bewaffnete aber auch in der Not oder für allgemeine Zwecke die Volksmasse, die zeitweise beliebig in andere Gegenden versetzt, wie eine Schafherde geleitet und geschoren wurde. Sie ist rechtlos,