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        <title>Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung</title>
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            <forname>Gustav von</forname>
            <surname>Schmoller</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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          <msIdentifier>
            <idno>1887256288</idno>
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  <text>
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        Grundriß

dert
Angemeinen Dolkswirtschattslehre.
Von

Gustav Schmoller.

Zweiter Ceil

Erste bis sechste Auflage.
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        Grundriß

Allgemeinen Volkswirtschaftslehre.

Zweiter TDeil.
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        <pb n="7" />
        Grundriß

8
Alggemeinen Volköwirtschaflslehre.

N
Gustav, Schmoller.

Zweiker Teil.

Werkehr, Handel und Geldwesen. Werk und Preis. Kapital und Arbeit. Einkvmmen. Krisen.
Rlassenkämpfe. Bandelspolitik. Biltorische Gelamkenkwickelung.

Erste bis sechste Ruflage.

— t c. Y

Leipzig,
Verlag von Duncker k Humblot.
—1904.
        <pb n="8" />
        Motto:
Wer nicht von dreitausend Jahren
Sich weiß Rechenschaft zu geben,
Bleib im Dunkeln unerfahren,
Mag von Tag zu Tage leben.
West-östlicher Divan.

5

Alle Rechte vorbehalten.
        <pb n="9" />
        Vorrede.

Später, als ich gehofft, und umfangreicher, als geplant war, erscheint dieser
zweite Teil. Als der erste Ostern 1900 ausgegeben war, wandte ich fofort alle freie
Zeit, die mir neben meinen zahlreichen anderen Berufsgeschäften blieb, auf die
Fertigstellung des zweiten. Ein Entwurf für ihn lag aus den Jahren 18098.1897
vor, an dem nur die beiden letzten Kapitel fehlten. Das Manuskript umfaßte nicht
ganz zwei Drittel von dem des ersten Teiles. Daher die Hoffnung, er werde der
kleinere bleiben.

Als im Frühjahr 1901 schon die 3000 gedruckten Eremplare des ersten Bandes

verkauft waren, und ein unveränderter Neudruck nötig wurde, trat die Befürchtung,
die mein Verleger und ich vorher hegten, ein starker Umfang des Grundrisses werde
der Verbreitung bei den Studierenden hinderlich sein, doch mehr zurück. Die neue
Bearbeitung des nun schon seit Jahren fertigen Manuskripts nötigte zu einer noch—
maligen Durchsicht der ganzen Litteratur und zu einer fast vollständigen Umarbeitung
des Textes. Die hierfür erforderliche Arbeit nahm viel mehr Zeit in Anspruch, als
ich angenommen; erst Ostern 1902 konnte ich die ersten, Februar und März 1904
die letzten Kapitel in die Druckerei senden. Zugleich wuchs damit der Umfang
erheblich. Besonders geschah. dies in den vier wichtigen Gebieten: Kredit und
Kreditinstitutionen, Arbeit und sociale Institutionen, Klassenkämpfe und Handels—
politik; sie machen fast zwei Drittel des Bandes aus. Es sind die Teile unserer
Wissenschaft, die zugleich in die specielle Volkswirtschaftslehre hineinreichen. Das
einzelne derselben, hauptsächlich die specielle Gesetzgebung, wollte ich auch nicht
geben, aber die allgemeine Entwickelung auf diesen wichtigen Gebieten mußte
deshalb vorgeführt werden, weil ohne die Hauptzüge gerade dieser Entwickelungs—
reihen ein Gesamtbild der ungeheuren Umwälzung der volkswirtschaftlichen Organi—
sation des 19. Jahrhunderts nicht gegeben werden konnte.
Die benutzte und angeführte Litteratur schließt bei den zuerst gedruckten
Kapiteln schon Ende des Jahres 1901 und Anfang 1902 ab; auch bei den später
gedruckten war es nur teilweise möglich, die 1902 —-1904 neu erschienenen Schriften
noch anzusehen und sie anzuführen. Doch auch von den zuletzt vor dem Drucke
in die Litteraturverzeichnisse aufgenommenen konnten natürlich nur wenige einen
eigentlichen Einfluß auf meine Darstellung ausüben.

Daß ich den Abschluß auch dieses zweiten Teiles erleben durfte, dafür bin ich
dem Schicksal fast noch dankbarer, als für den Abschluß des ersten. Denn erst
        <pb n="10" />
        *
Vorrede.

hiermit erreicht eine Arbeit ihr Ziel, der ich nun fast 17 Jahre (1887-1904) den
größeren Teil meiner Kräfte widmete, die in gewissem Sinne das Facit meines
wissenschaftlichen Lebens zieht. Niemand sieht ihre Unvollkommenheit mehr ein,
als ich selbst. Einen vollendeten-Überblick über die Wissenschaft der Volkswirt—
schaftslehre zu geben, überschreitet heute die Kräfte jedes einzelnen. Ihn zu geben
vom wirtschaftshistorischen Standpunkt aus, ist doppelt schwierig; ich war fast Seite
für Seite genötigt, Encyklopädisches, Generalisierendes zu geben, das weder mich
noch die historischen und volkswirtschaftlichen Detailforscher ganz befriedigen kann.

Und doch freue ich mich des Werkes. Ich habe den größeren Teil meiner
über 40jährigen wissenschaftlichen Tätigkeit der nationalökonomischen und wirtschafts—
geschichtlichen Detailforschung gewidmet, aber ich habe stets ebenso sehr mich bemüht,
diese Specialforschung in den Dienst der allgemeinen Probleme unserer Wissenschaft
zu stellen, mir das rechte Augenmaß für den Wert des einzelnen eben dadurch zu
wahren, daß ich die großen Richtlinien der wirtschaftlichen, politischen, rechtlichen
und psychischen Gesamtentwickelung mir klar zu machen suchte. Ich wollte die Volks—
wirtschaftslehre von falschen Abstraktionen durch exakte historische, statistische, volks—
wirtschaftliche Forschung befreien, aber doch stets zugleich generalisierender Staats—
und Wirtschaftstheoretiker so weit bleiben, als wir nach meiner Überzeugung heute
schon dazu festen Grund unter den Füßen haben. Wo solcher mir zu fehlen scheint,
da habe ich auch im Grundriß lieber nur die Thatsachen beschrieben und einige
Entwickelungstendenzen angedeutet, als luftige Theorien aufgebaut, die mit der
Wirklichkeit nicht in Fühlung stehen, bald wieder wie Kartenhäuser zusammen—
fallen.

So unvollkommen also mein Grundriß bleiben mag, so wenig er die theoreti—
schen Nationalökonomen wie die eigentlichen Historiker ganz befriedigen wird, der
Versuch solch' allgemeiner Zusammenfassungen ist nicht überflüssig und nicht un—
fruchtbar. Er mußte von einem Wirtschaftshistoriker unternommen werden, der
es immer als einen falschen Vorwurf empfunden hat, er strebe nur nach Schilderung,
nicht nach allgemeiner Erkenntnis der Gesetzmäßigkeit des wirtschaftlichen Lebens.
Nur mit einer solchen vom Ganzen aus entworfenen Darstellung kann man den
größeren Zwecken aller wissenschaftlichen Erkenntnis dienen. Ich überhebe mich nicht,
wenn ich sage, ich habe das Werk im Dienste der leitenden volkswirtschaftlichen
Ideen und Strömungen unserer Zeit und der Ideale geschrieben, die mein Leben
beherrschen. Ohne irgend anderen Richtungen zu nahe zu treten, glaube ich sagen
zu können, es sei angezeigt gewesen, daß ein Grundriß der Volkswirtschaftslehre
gerade von einem Gelehrten geschrieben wurde, der ebenso Verfassungs-, Ver—
waltungs⸗ und Wirtschaftshistoriker ist wie Nationalökonom, der die pfychischen und
socialen Entwickelungsprozesse ebenso verfolgt wie die rein wirtschaftlichen, der mit
den viel größeren Mitteln der heutigen Wirtschaftsgeschichte an das Unternehmen
ging, das Roscher vor 50 Jahren in Angriff nahm.

Ob ich nun das mir gestellte Ziel erreicht habe, darüber mögen andere, mögen
die kommenden Generationen urteilen. Ich hoffe jedenfalls, der Grundriß werde
für meine rein nationalökonomischen Schüler, deren ich mich ebenso freue wie
der wirtschaftsgeschichtlichen, den Ausgangspunkt bilden, die Theorie immer weiter
durch exakte Thatsachenforschung aller Arl zu unterbauen. Was mich selbst betrifft,
        <pb n="11" />
        Vorrede.

VII
so werde ich jetzt den Rest meiner Kräfte wieder der Wirtschaftsgeschichte überhaupt
und speciell der inneren preußischen Geschichte, der Fortführung der Acta Borussica,
d. h. meinen Lieblingsstudien widmen. Ich möchte sagen, ich kehre jetzt erst mit
der nötigen Klarheit über die Grundfragen der wirtschaftlichen und politischen
Entwickelung zu diesen Specialproblemen zurück; die Arbeit am Grundriß zwang
mich, mir diese Klarheit, so weit ich es überhaupt vermag, zu verschaffen, zwang
mich, in den letzten großen Fragen des gesellschaftlichen Lebens Stellung zu nehmen.
Und wenn ich nun mit meinem 65. Jahre auf diesem Specialgebiet vielleicht nicht
mehr allzuviel erreiche, so tröstet mich die Gewißheit, gerade hier sehr zahlreiche
selbständige Nachfolger und sehr tüchtige, mir nahe stehende Mitarbeiter und
Schüler gefunden zu haben, die vollenden werden, was ich einst erstrebte. —

Meiner Frau danke ich wieder für treue Mitarbeit, hauptsächlich für die
sorgfältige Korrektur des Bandes, meinem Assistenten, Herrn Spiethoff, für
dasselbe sowie für die Herstellung des Inder und manchen guten Rat, manche
Beihülfe, zumal in den Kapiteln, die sein Specialstudium ausmachen.
Bordighera, 18. April 1904.
Hustav Schmoller.
        <pb n="12" />
        Inhaltsverzeichnis zum zweiten Teile.

Seite

Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der

Einkommensverteilunge.

Der Verkehr, der Markt und der Handel...... . ....
148. Einleitung. Der Verkehr und der Handel S. 8. — 149. Die technisch-historischen
Thatsachen des Verkehrs. Die ältere Zeit S. 4. — 150. Die technischen und wirtschaft—
lichen Thatsachen des Verkehrs, im 19. Jahrhundert: Schiffahrt, Posten, Wegebau S. 6. —
1514. Die technischen und wirtschaftlichen Inecen des Verkehrs im 19. Jahrhundert.
Die ene —A
herkehrs. Entstehung, Wesen, Einrichtungen des ältesten Marktes S. 15. — 153. Die
Differenzierung der aͤlteren Märkte S. 19. — 154. Das Marktwesen der neueren Zeit
S. 25. — 155. Der Handel und die Handelsorganisation, die Teilnahme der übrigen Klassen
am Cirkulationsprozeß. a) Der Handel von 1300-1850 S. 81. — 156. Der Handel und
die Handelsorganisation. b) Der heutige Groß-, Klein- und Wanderhandel, die Handels—
hülfoͤgewerbe, der Spekulationshandel, das Warenhaus S. 83. — 167. Der Hauͤdel und
die Handelsorganisation. c) Das Resultat der modernen Entwickelung S. 89.

2. Die wirtschaftliche Konkurrenrz..
158. Wesen derselben, verschiedene Beurteilung in den entgegengesetzten Schulen S. 43. —
159. Die Verschiedenheit der Konkurrenzverhältnisse S. 46. — 160. OÖffentlichkeit und
Konkurrenzregulierung; ihre ältere Form, ihre Beseitigung 17801870 S. 30. — 161. Die
Mißstände der hentigen freien Konkurrenz und ihre Bekämpfung; neue Konkurrenz—⸗
regulierungen S. 54.

Das Maß—-, Gewichts-, Münz⸗ und Geldwesen. ... F
162. Das Maß- und Gewichtswesen S. 61. — 163. Entstehung des Geldes und der Münze
S. 65. — 164. Die Epochen des europäischen Geld- und Münzwesens bis ins 14. Jahr⸗
hundert S. 68. — 1685. Die Epochen des europäischen Gelde und Münzwesens von 1300
bis 1900 S. 71. — 166. Das Muünzwesen der neueren Zeit S. 77. — 167. Die Gold-,
Silber- und Doppelwährung. Das Problem und das ältere Nebeneinandercirkulieren
von Gold- und Silbermünzen S. 85. — 168. Die Gold-, Silber- und Doppelwährung.
Die Entstehung und, Ausführung der modernen Währungstheorie und -gesetze S. 88. —
169. Ergebnisse: Wesen und Folgen der Geldwirtschaft S. 98.

Der Wert und die Preise .. .
70. Begriff des Wertes überhaupt S. 102. — 171. Der wirtschaftliche Wert, sein
Wesen, seine Arten, seine Dogmengeschichte S. 104. — 172. Der Marktwert auf Grund
von Angebot und Nachfrage S. 109. — 173. Folgerungen aus vorstehendem. Gerechter
Preis und Wucher S. 114. — 174,. Taxwesen und Tarpreise in Vergangenheit uͤnd
Begenwart S. 118. — 175. Die Wert- und Preisbildungen bei den Verkehrsanstalten,
ihre Tarise S. 122. — 176. Die Analyse der Nachfrage: die Nachfrage in ihren all⸗
meinen Zügen und großen historischen Wandlungen; die Nachfrage nach Nährmitteln
A Die Analyse der Nachfrage: ihr neueres Gesamtbild, beleuchtet durch
die Einkommensstatistik und die Haushaltungsbudgets S. 187. 178. Die Analyse der
Pachfrage: ihre Schwankungen im einzelnen S. 143. — 179. Die Analyse des Angebots.
Seine Bestandteile; der Umfang der Hroduktivkräfte, die es bestimmen; die alte Ein—
teilung in drei, Arten des Angebois S. 146. — 180. Die Analyse der Produktionskoften
S. 149. — 181. Die Wirkung der Produklionskoften auf den Wert S. 188. i88. der
e Pehetetnnd Reachrage nach deln dan p&amp; — — Der

xt u je allgemeine Preisbewegung; Folgen derselben S. 163. — 182b. ier⸗
geldpreise und Papierbvaluta S. 168. gung; Folg Pavier

100
        <pb n="13" />
        Inhaltsverzeichnis zum zweiten Teile.

IX
Seite
1738

5. Vermögen, Kapital und Kredit; Kapitalrente und Zinsfußß.

182 6. Vorbemerkung. Entstehung und allgemeine Bedeutung des Kapitals S. 174. —
4183. Begriff von Kaͤpital und Vermögen S. 177. — 184. Die Versuche einer statistischen
Erfassung des Bermögens und Kapitals S. 181. — 185. Die Bedeutung des Kapitals
S. 185. — 186. Der Kredit, seine Hauptformen S. 186. — 187. Der Kredit, seine
Hauptformen. Fortseßzung S 191. —*188. Das Wesen des Kredils S. 196. 180. Die
vistorische Entwickelung des Kreditrechts, die Wuchertheorien S. 198. — 190. Die theo—
etischen Begründungen der Wucherlehre und der Kapitalrente S. 204. — 191. Die hhat⸗—
ächliche Bewegung des —D0
Zinshöhe S. 208. — 198. Der kaufmännische oder Bankzinsfuß S. 211.

Freditorgane und ihre neucre Entwickelung. Das Bankwesen. ........
24. Die 'alteren Kreditorgane; die Girobanken S. 218. — 195. Das Bankwesen von
650 anz die Entstehung der Notenbanken, die Notenbankgesetzgebung S. 220. — 186. Das
teuere Notenbankwesen, die großen Centralbanken S. 225. — 197. Die übrigen städtisch⸗
aufmännischen Banken. Das Privatbankiergeschäft, die Depositen-, Diskontoe, Effekten?,
Kolonial- u. s. w. Banken S. 281. 1898. Die gemeinwirtschaftlichen Grundkredit⸗
institute S. 238. — 199. Die Hypothekenbanken S. 242. — 200. Die Kreditanftalten
der kleinen Leute und der Arbeiter; Pfandleihanstalten und Sparkassen S. 247. —
201. Die Kreditanstalten der kleinen Leute und der Arbeiter. Die Kreditgenossenschaft

S. 258. — 202. Schlußbetrachtung über die Kreditentwickelung S. 258.

. Arbeitsverhültnis, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag und Arbeitslonn.
203. Die Entstehung des freien Arbeiterstandes S. 261. — 204. Die verschiedenen Ele—
mente des heutigen Arbeiterstandes S. 265. — 205. Die principielle Eroͤrterung des
Arbeitsverhaͤltnisses und ·vertrages S. 268. —. 206. Die verschiedenen heutigen Rechts—
ormen, welche das Arbeitsverhältnis ordnen 278. — 207. Die wichtigeren Einzelbeftim—
mungen des Arbeitsvertrages außer der Lohnhöhe: Zeitdauer und Kuͤndigungsrecht, Form
des Vertragsabschluffes Kontraklbruch, Arbeitszeit, Natural- und Geldlohn S. 379. —
208. Die wichtigeren Einzelbestimmungen des Arbeitsvertrages außer der Lohnhöhe. Die
Bemessungsmelhoden des Geldlohnes S. 286. — 209. Die thatsächliche Lohnhöhe S. 292. —
210. Die Alteren Lohntheorien S. 299. — 211. Die Ursachen der Lohnhöhe und ihrer
Bewegung. Angebot' und Nachfrage S. 305. — 212. Die Ursachen der Lohnhöhe und ihrer
Bewegung. Gesamtrefultat Ssn.

Die wichtigeren neueren socialen Institutionen. Armen- und Versicherungswesen, Arbeits—

nachmeis, Gewerkbereine und Schiedsgerichtt.
218. Einleitung. Das Lrmenwesen, die Entstehung und allgemeine Bedeutung der neueren
Armenpflege S 820. 214. Die Ausführung der Armenpflege S. 326. — 215. Das
Versicheruugswesen im allgemeinen. Seine Entstehung S. 835. — 216. Die Transport-
und die Feuerversicherung S. 838. — 217. Das Lebensversicherungswesen S. 841. —
218. Die uͤbrigen Verficherungszweige; Vieh- und Hagelpersicherung. Resultate S. 344. —
219. Die Arbeiterversicherung; ihr Wesen, hre wirlschaftlichen Voraussetzungen, S. 347. —
220. Die Durchführung der Arbeiterversicherung im allgemeinen und speciell in England
und Frankreich S. 854. — 221. Die Durchführung der deutschen Arbeiterversicherung:
Ursprung; die Krankenversicherung S. 361. — 222. Die Durchführung der deutschen
Arbeiterversicherung: die Unfall- ünd Invalidenversicherung S. 867. — 223. Urteil über
die, deutsche Arbeiterversicherung; die neuesten Reformen, anderer Länder S. 375. —
234. Die Arbeitslofigkeit der Arbeitsnachweis, und die Arbeitslosenversicherung S. 382. —
225. Die Entstehung der Gewerkvereine, die Koalitionsgesetzgebung, die Gewerkvereine in
den verschiedenen Staaten S. 394. — 226. Die Verfassung und Poölitik der Gewerkvereine,
die Arbeitseinftellungen, Boykotts, Strafmittel der Vereine S. 401. — 227. Die Unter⸗
— DDDDD
ergebnis S. 417.

Das Einkommen und seine Verteilung. Unternehmergewinn und Rente, Vermögens- und

Arbeitseintommen 3— ,7
228. Das Wesen des Einkommens und die Einkommensverteilung im allgemeinen S. 480. —
230. Die Verteilung des deutschen Nationaleinkommens im Jahre 1895 S. 406. —
231. Das Anternehmereinkommen, sein Wesen, seine Ausgleichung S. 481. — 282. Das
Steigen oder Fallen des Unternehmergewinns S. 483. — 233 die ländliche Grund—
entenbildung und der Monopolwert der ländlichen Grundstücke S. 487. — 234. Die
tädtische Bodenrente und die durch Extragewinne beeinflußte Kapitalrente S. 445. —
235. BDie Verteilung des Vermögenseinkommens S. 451. — 286. Die Einkommensver
teilung im ganzen S. 457.

Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen 46—

1. Die Schwankungen und Krisen der Volkswirtschaft.... .... 464
237. Einleitung zum vierkten Buch. Notwendigkeit der wirtschaftlichen Schwankungen.
Allgemeine Ursachen S. 468. — 238. Die Anvassung der Produktion an die Konsumtton

216

259
        <pb n="14" />
        Inhaltsverzeichnis zum zweiten Teile.

in der arbeitsteiligen Volkswirischaft S. 469. — 289. Die Einwirkung der Geldwirtschaft,
des Kredits, des Markt- und Preistreibens auf die Stockungen S. 473. — 240. Der
typische Verlauf der wechselnden Konjunkturen bei den modernen Kulturvölkern S. 477. —
241. Finorikn Abersicht der Auf- und Niedergangsbewegungen der letzten 200 Jahre
5. 480. — 242. Die bisherigen Krisentheorien und die Krisenlitteratur S. 484. —
248. Zusammenfassendes Urteil. Arten der wirtschaftlichen Schwankungen und Stockungen,
der Krisen S. 488. — 244. Bekämpfung und Milderung der Krisen, Krisenpolitik S. 492.
D Klassenkämpfe, die Klassenherrschaft und deren Rückbildung durch Staat, Recht und
245. Einleitung. Beziehung zwischen Staat und socialen Klassen überhaupt. Alteste
Klassenverhältnisse S. 497. — 246. Die griechischen Klassengegensätze und Klassenkämpfe
5. 500. — 247. Die römische Socialgeschichte S. 5083. — 248. Die mittelalterliche
Klassengeschichte bis ins 135. Jahrhundert. Die feudalagrarischen Klassen, die städtischen
S. 511. — 24989. Die neuere Klassengeschichte bis ins 19. Jahrhundert. Königtum und
Landstände. Ritterschaft und Bauern S. 518. — 250. Die europäische Klassengeschichte
im 19. Jahrhundert. Bourgeoisie, industrielle Arbeiter, Socialdemokratie, sonstige Klassen
5. 531. — 251. Resultate: die Klassenkämpfe, die Klassenherrschaft aAnd deren Über—
Lindung S. 542. — 252. Die sociale Gesamtentwickelung. Der gegenwärtige Stand
5. 549.
die wirtschaftlichen Beziehungen und Kämpfe der Staaten untereinander, die Handelspolitik.
253. Begriff und Wesen der Handelspolitik S. 562. — 254. Die Handelspolitik kleiner,
naturalwirtschaftlicher Stämme S. 564. — 255. Die Handelspolilik der antiken Völker
und Staaten S. 567. — 256. Die mittelalterliche Handelspolitik der Städte, haupt—
sächlich der italienischen und deutschen; die hanseatische Handelspolitik S. 570. —
257. Tie Handelspolitik der Territorien und Kleinstaaten vom 183.—14. Jahrhundert an
S. 576. — 258. Der Merkantilismus: Portugal, Spanien und Holland bis Anfang
des 19. Jahrhunderts S. 580. — 259. Der Merkantilismus: die französische Handels—
politik bis 1814 S. 586. — 260. Der Merkantilismus: die Handelspolitik Englands
»on 1600-1815 S. 589. — 261. Der Merkantilismus: Deutschlands und Preußens
Handelspolitik bis 1806 S. 593. — 262. Bedentung und Kritik des Merkantilismus
S. 599. — 263. Die Entstehung der Freihandelstheorie und ihre schutzzöllnerische Kritik
1750 - 1860. Ad. Smith, Fr. List, Marx S. 605. — 264. Die praktische Durchführung
der freihändlerischen Handelspolitik von 17831875 S. 609. — 265. Würdigung der
Freihandelsära. Handelsstatistisches Bild des 19. Jahrhunderts S. 616. — 266. Die
Rücktehr Rußlands und der Vereinigten Staaten zum Höchschutzsystem im letzten Viertel
des 19. Jahrhunderts S. 623. — 267. Die neuere Hochschuͤtzzollpolitit Frankreichs
S629. — 268. Die neuere Handelspolitik Mitteleuropas, hauptsächlich Deutschlauds
—A—
S. 637. — 270. Die Würdigung der neuesten Schutzzollära. Die neueren theoretischen
Argumente, die Frage des Industrie- und Agrarstaats S. 641. — 271. Schlußbetrachtung
aäber Handelspolitik, Handelsbilanz, Meistbegünstigung. Blick in die Zukunft S. 647.
Die wirtschaftliche und allgemeine Entwickelung der Menschheit und der einzelnen Völler.
nufsteigen, Blüte und Verfall derselben.. ...... . . . ..
272. Das Wesen des volkswirtschaftlichen Fortschrittes S. 653. — 273. Allgemeine
historische Entwickelungstheorien. 1. Mechanische S. 656. — 274. Allgemeine historische
Entwickelungstheorien. 2. Teleologisch-metaphysische, psychologisch-geistige S. 669. —
275. Die historische Stufenfolge der, wirtschaftlichen Verfassungsformen S. 666. —
6 Aufsteigen, Blüte und Verfall der einzelnen Völker und ihres Wirtschaftslebens
5. 678.
Register zum ersten und zweiten Teil des Grundrisses
J. Personen-Register. .. .......
II. Sach-Register...

Seite

196

55

359

379
879
391
        <pb n="15" />
        Verzeichnis der gebrauchten Abkürzungen.

A. d. pol. Okon. S Archiv der politischen HOkonomie und Polizeiwissenschaft. Bd. 1565, 1835 1848.
Herausgegeben von H. Rau. Neue Folge, der ganzen Reihe Bo 6215, 1843 - 1853. Heraus⸗
gegeben von H. Rau und G. Hanssen.

soc. G. — Arxchiv für sociale Gesetzgebung und Statistik. Herausgegeben von Dr. Heinrich
Braun. 1888 ff.

A. f. E. 1878 ff. — Archiv für Eisenbahnwesen.

Wunisen I — J. C. Bluntschli und K. Brater, Deutsches Staatswörterbuch. 11 Bde. 1856

is

D. V. J. — Deutsche Viertel-Jahrsschrift. 1838 ff.

D. Z. —333 — Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Herausgegeben von L. Quidde.

Hist. ge Historische Zeitschrift. Begründet von H. von Sybel, herausgegeben von F. Meinecke.

39 ff.
.W. 1ff. u. 4. 2 * Handwörterbuch der Staatswissenschaften. Herausge

*28 If — Lexis 8 Ed. ez 6 Bde. ensost 2 zteen Whed dopoad
2. Aufl. seit 1898 ff.

J. f. GB. 1877 ff. — Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im deutschen
Reiche. Jahrgang 124, 1877 1880 Herausgegeben von F. von Holhendorff und L Brene
Jahrgang 5 ff. von 1881 an herausgegeben von G. Schmoͤller

J. f. N. J. F. 1, 1863 ff.; 2. F. l I1880 ff. 3. F. 1, 1801 ff. — Jahrbücher für Nationalbkonomie
und Statistik. 1. Folge, Bd. 1-384, 18663. 1879; 2. Zolge, Vd. 1-21, 1880- 1890; 83. Folge,
Bd. 1, 1891 ff. Begründet von Brund Hildebraud. Herausgegeben von J. Conrad, 8. elster,
Ed. Loening, W. Leris.

Pr. J. 1, 1858 ff. — Preußische Jahrbücher.

Roscher, Ansichten d. V.W. — Wilhelm Roscher, Ansichten der Volkswirtschaft aus dem geschichtlichen
Standpunkte. 3 Auflagen, 1861 und'1878

Rümelin, R. A. 1, 2 u. 8 — Gustav Rümelin, Reden und Auffätze. 3 Bde. 1875, 1881, 1894.

Schmoller, Gesch. d. Kleingew. — Gustav Schmoller, Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im
19. Jahrhundert. Statistische und nationalökonomische Untersuchungen. 1870.

Schmoller, Grundfr. — Gustav Schmoller, Über einige Grundfragen der Socialpolitik und der Volks—

wirtschaftslehre. 1898, 2. vermehrte Aufte1904

Schmoller, Litt. Gesch. — Gustav Schmoller, Zur Litteraturgeschichte der Staats- und Socialwissen⸗
schaften. 1888.

Schmoller, U. U. — Gustav Schmoller, Umrisse und Untersuchungen zur Verfassungs-, Verwaltungs—
und Wirtschaftsgeschichte besonders des preußischen Staales un g Jahrhundert. 1888.

Schmoller, Soc. u. Gew. P. — Gustav Schmoller, Zur Social- und Gewerbepolitik der Gegenwart. 1890.

Schönberg. H. d. p. O. — Handbuch der politischen Okonomie. Herausgegeben von G. v. Schönberg.
3 Bde. 4. Auflage, U8o61898.

Stat. Monatsschr. — Slatistische Monatsschrift. Herausgegeben von der k. k. statistischen Central—
kommission, Wien 1815 ff.

S. B. fF. S. Schriften des Vereins für Socialpolitik. Bd. 145118. 1873-1904.

V. J.Sch. f. V.W. u. K.G. — Vierteljahresschrift für Volkswirtschaft und Kulturgeschichte. Heraus⸗
gegeben von Jul. Faucher u. isöε8—

W.V. 1u. 2 — Worterbuch der Volkswirtschaft. Herausgegeben von 8. Elster. 2 Bde. 1898.

3. d. pr. st. B. — Beitschrift des königlich preußischen statistischen Bureaus. 1861 ff.

3. f. de — Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht. Herausgegeben von L. Goldschmidt u. a.

f. St.W. 1844 ff. S ‚Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft. erausgegeben von

3 t dee utshriste wej fenschaft. Herausges

f. Völkerpfych. — Zeitschrift für Völkerpsychologie und Sprachwissenschaft. erausgegeben von

8 M. 5 — — 20 gho d do —— geg

3. f. V.W. Soc. u. V. — Zeiilschrift für Volkswirtschaft, Socialpolitik und Verwaltung. Heraus⸗
gegeben von E. v. Böhm⸗Bawerk, K. Th. v. Inama⸗Sternegg, E. v. Plener. 1, 897ff

A.
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        Druckfehlexrverzeichnis
zum ersten! und zweiten Teil des Grundrisses.
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8

„Zweiter Druck, 4. bis 6. Auflage. 1901.
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        Drittes Buch.
Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes
und der Einkommensverteilung.

1. Der Verkehr, der Markt und der Handel.
Allgemeines über Geschichte und Wesen des ane Vagl. die Litteratur vor F 113 über den
ar außerdem: Kießelbach, Der Gang des Welthandels“ im Mitlelalter 18600 — Roscher,
dationalökonomik des Handels und Gewerbfleißes. 1. Aufl. 1881, 7. Aufl. 1899 von Stieda“
bPigeonneau, Histotre du comméreede la Francen“s Bbe 16867 und 1889 (geht bis zum
Tode Richelieus). — Nosl, Histoire du commerce äu nonde2 Bde. 1892-94. — R. Mayr,
vehrbuch der Handelsgeschichte. 1804. — Cohn, Rationaldkonomie des Handels und des Verkehrs⸗
wesens. 1898. — Peez, Zur neuesten Handelapolitik. 1895. Schmoller, Sering und Wagner,
Handels- und Machtpoliuk. 2 Bde. 1900. — Schulte, Geschichte des mittelalterlichen Handels und
Verkehrs zwischen Westdeutschland und Italien. 8Bde. 19060.

Allgemeines über Geschichte und Wesen des Verkehrs: Stephan, Das Verkehrsleben im
Altertum, Histor. Taschenbuch. 1868. Der seIbe, Das Verkehrsleben im Mittelalter, daselbft 18690.
Schmoller, Umgestaltung von Produklion und Verkehr im 19. Jahrhundert, in Gesch. d. Kleingw.
S. 180ff. 1870. — Dexrs., Der moderne Verkehr im Verhaltnis zum wirtsch. soc. und sittlichen Forktschritt.
Pr. J. 31, 1878, jest Soc.⸗ u. Gew.P. — Perrot, d Geschichte des Verkehrswesens. 1871. — Löper,
Zur Geschichte des e in Elsaß⸗Lothringen. 1378. — Emil Sax, Die Verkehrsmittel in Bolks
ind Staatgzwirtschaft. A Bde. 187879. dDers., Transport⸗ und Kommunikationswesen in Schönberg,
H. d. p. S. I. DA de Foville, La ftrangformation des moyens de transport et ses con-
géquences économiques et sociales 1880. — Reulea ux, Der Weltverkehr und seine Mittel (Buch
der — * Bd. 9). 8. Aufl. 1901. — W. Götz, Die Verkehrswege im Dienste des Welt,
handels. 1888. — van der Borght, Das Verkehrswesen. i884. Golon, Transports et
tarifs, 2 ed. 1898.— H. Schuma cher, Die beftehenden Verkehrsverhältnisse Chinas A. f. E dn
W. Ibe Verkehrsentwickelung in Beutschland 1800 1900. 1900. Launhardt, Am saufenden
Webstuhl der Zeit. 1900.

Seeschiffahrt: Linds ay, History of merchant shipping and ancient comméree. 4 V.
1874 sff. - Kiager, Statistique internationale, Navigation maritime. 4 Bde. 1876-92. —
p. Neumann-Spallart, Hsterreichs maritime elwiscwine und die Hebung von Triest. 1882. —
Breusing, Geschichte der Nautik der Alten. 1886. Dul o, Gebiet, Geschichte und Charakter des
Seehandels der größten deutschen Osftseeplätze. 1888. — Wiillam W Bates, Americàân Marine.
The shipping question in history and' politics. 1893. — Denkschrift uͤber Deutschlands See⸗
interessen. 1897; die Steigerung der deutschen Seeinteressen. 1896-98. 1899, amtliche Denkschriften. —
Deussenpistane 5 Bde. 1898 1900. Maban Der Einfluß der Seemacht auf die Geschichte
2 Bde. 1888 ff.

—— — — Verhandlungen des Centralvereins für Hebung der Fluß- und Kanalschiffahrt.
—1872 ff., seit Id Zischr. f. Binnenschiffahrt. — Mosler, Die ameritanischen Wasserstraßen. 18277. —
7 er Rat. Ok. des Handels &amp;84 u. 4. — Me M. v. Weber, die Wasserstraßen Nordeuropas.
1881. — Meitzen, Die Frage des Kanalbaues in Preußen. J. fF. G. B. 1884. 66lichting,
Binnenschiffahrt. H. W. 2. — E. R. Johnson, Inland Watervays. Annal. of americ acad.
of pol. 18893. — Rurs, Schiffahrtsstraßen im Deutschen Reiche, ihre bisherige und Deniir
Entwickelung und ihre gegenwaͤrtige wirtschaftliche und finanzielle Ausuützung. INf. R. 83. F. 10

Schmoller. Grundriß der Volkswirtschaftslehre II. 1.6. Auf.
        <pb n="18" />
        2 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 460
1895. — F. Alrich, Staatseisenbahnen, Staatswasserstraßen und die deutsche Wirtschaftspolitik.
1898. — Eckert, Das Mainzer Schiffergewerbe in den letzten drei Jahrhunderten des Kurstaats.
1898. — Ders., Rheinschiffahrt im 19. Ie 1900. — Eger, Die Binnenschiffahrt in Europa
und Nordamerika. 1899. — H. Schumacher, Zur Frage der Binnenschiffahrtsabgaben. 1901.

Postwesen: Matthias, Ueber Posten und Postregale. 1832. — Stephan, Geschichte der
preußischen Post von ihrem Ursprung bis auf die Gegenwart. 18589. — Huber, Die geschichtliche
Entwickelung des modernen Verkehrs. 1893. — P. D. Fischer: Zahlreiche Auffätze in J. f. G. V.
1871, 1873, 1875, 1879, 1889, 1892. — Archiv für Post und Telegraͤphie seit 1876.

Wegewesen: Ber gier, Histoire des grands chemins de l'empire Romain. 1786. — v. Lüder,
Straßenbau- und Wegegeschichte. 17719. — Krünitz Die Landstraßen und Chausseen. 1794. — Laudon,
Beiträge zur Geschichte der alten Heer- und Handelsstraßen in Deutschland, Falke, Z.f. d. Kultur—
— 1856. — Vignon, Etudes historiques sur les voies publiques en France. 1862 -80. —
Bärr, Die Wasser- und Straßenbau-Verwältung im Großherzogtum Baden. 1870. — Bavier, Die
Straßen der Schweiz. 1878. — Huber, H. W. s. v. Wege. — Reitzenstein, Das deutsche Wegerecht
in seinen Grundzügen. 1890. — v. Rokenhan, Die Entwickelung der Landstraßen. 18097.

Eisenbahnwesen: Knies, Die Eisenbahnen und ihre Wirkungen. 1858. — M. v. Weber, Die
Schule des Eisenbahnwesens. 1857, 4. Aufl. 1885. — Cohn, Untersuchungen über die englische Eisen—
bahnpolitik, 2Bde. 1875. Nachtrag 1888. — Derselbe, s. y. Eisenbahn, H. W. 3. — A. von der
Leyen, Die nordamerikanischen Eisenbahnen in ihren wirtschaftlichen und politischen Beziehungen. 1885. —
Jadley, Railroad transportation, its history and its law. 1888. — Geschichte der königl.
ächfischen Staatsbahnen. 1889. — v. Ka ufmann, Die Eisenbahnpolitik Frankreichs, 2 Bde. 1896. —
Die italienischen Eisenbahnkonventionen und ihre Erneuerung, B. z. Allg. Zeitung, 7. Febr. 1901. —
Archiv für Eisenbahnwesen seit 1878 (hauptsächlich für die Entwickelung der preußischen Bahnen).

Alteres Marktwesen: P. J. Marperger, reeun der Messen und Jahrmärkte. 1711. —
c. W. Nitz sch, Der älteste Marktverkehr des deutschen Binnenlandes, Hans. Geschichtsbl. 1880 —81. —
d. Rathgen, Die Entstehung der Mürkte in Deutschland. 1881. — E. Mayer, Zoll; Kaufmann-⸗
chaft und Markt zwischen Rhein und Loire bis ins 13. Jahrhundert. Germ. Abh. 4. 70. Geburtstag
K. v. Maurers. 1893. — Gigl, Geschichte der Wiener Marktordnungen vom 16. bis 18. Jahrhundert.
Archiv f. östr. Geschichtsquellen XXXV, 1. - Ch. Gross, The gild merchant. 1890. — H. G.
Bengler, Deutsche Stadtrechtsaltertümer. 1882, 121-203. — Keutgen, Untersuchungen über den
Urspr. der deutschen Stadtverfassung. 1895. — Rietschel, Markt und Stadt 18097.

Messen: J. u. P. L. Savary, Dictionnaire univ. de commerce. 1760, s. v. foire II,
345281. —. Kriegk, Die Frankfurter Messe im Mittelalter (Frankfurter Bürgerzwiste). 1862. —
Philippi, Die Messen der Stadt Frankfurt a. O. 1877. — Böurquélot, études sur les foires
Je la enhace, 2Bde. 1865. — E. 940 e, Geschichte der Leipziger Messen. 1885. — F. Borel,
Les foirss de Geneve au 15. siècle. 1892. — 8. Goldschmide, Aniversalgeschichte des Handels⸗
rechts. I8o

Neueres Marktwesen und Markthallen: De Massy, Des halles et marchés ete. 2 Bde.
1861. - Ballard, Monographie des halles centrales — Paris. 1863. — Th. Risch, Schlacht⸗
jäuser und Viehmärkte in Deutschland, Frankreich, Belgien, Italien, England u. s. w. 1866.— 33
tein, Der Londoner Viehmarkt. 1867. Thomas, DPes hailes et marchés en gros. 8. édd. 18012. —
Hausb urg, Der Vieh⸗ und Fleischhandel in Berlin. 1879. — Eberty, Die Lebensmittelversorgung
don Großstaͤdten in Markthallen. 1884. — Laves, Zur Organisation des Lebensmittelmarktes.
J. f G.B. 1837. — v. Halle, Die Organisation des Serliner Vieh- und Fleischmarkies. J. f. GB.
1892. — Riedl, Der Wiener Tlaenedadn in seiner geschichtlichen Entwickelung. J. f. G. B.
1893. 707 Marouss em et O. Guérieé, Halles centräles de Paris et commerce d'alimenm
tation.

Getreidemarkt: Fuchs, Der englische Getreidehandel und seine Organisation, J. f. N. 2. F. 20,
1890. — Schumacher, Der Getreidehandel in den Ver. Staaten von Amerika und seine Organi—
sation, das. 8. F. 10, 1895. — Ders., Die Getreidebörsen in den Ver. Staaten von Amerika, das.
3. F. 11, 1896. — Wiedenfeld, Der deutsche Getreidehandel, das. 8. F. Bd. 9, 18058. — Ders., Die
Arganisation des deutschen Getreidehandels iin 19. Jahrhundert, J. G.V. 1900. — Schmoller,
Die Epochen der Getreidehandelsverfassung und ⸗politik, J. f. G.B. 1896.

Börsenwesen: Ehrenberg, Das Zeitalter der Fugger, Geldkapital und Kreditverkehr im
G. Jahrhundert. 2 Bde 18906. Großmann, Die Amsterdamer Börse vor 200 Jahren 1846.
Struck, Die Effektenbörse, eine Vergleichung deutscher und englischer Zustände. 1881. — Derselbe,
Börse, H.W. 2. — ‚Fuchs, Der Warenterminhandel, J. f G.B. 1891. — Schriften der
Borsenenquete⸗Kommisfion. Protokolle, Darftellung der haupts. Börsen, statstische Anlagen, Vericht
1892 - 93. — Weitere Litteratur Cohn III, 318 ff.

Handel und feine Organisation. Für die ällere Zeit: Jaques Savary, Le parfait négotiant,
générale Dyr ee i Fuoe —I3 8. 6. — EForbonnais

u çommerce. Buüßsch, Theoretisch-praktische Darstellung der Handlung. 1792.

2 Dyr 17o 2. Aufl. I09. Zusätze, * 1787 1800. - Fur die neuere Zeit —* ne III
u. Cohn III Leris, Der Handel in Schönbergs H. d. p. H. und Hataja, HWe 4. Ehren—
—5 — n handen hige wichaittigh . sa inneen Pflichten d wn Verhältnis zum
uere. ·7* en, Die sociale Bedeutung des Handels, Stenogr. Bericht d. 7. ev. soc. ⸗
gresses 1898 und die Handelsartikel im WB g v9 g ch eb. soc. Kon
        <pb n="19" />
        161]

Begriff von Verkehr und Handel.

3

Einzelnes: I Die Organisation des Liverpooler Baumwollhandels in Vergangenheit und
Gegenwart, J. f. G. V. 1890. — Jaffé, Die englische Baumwollindustrie und die Organisation des
Erporthandels, das. 1900. — Cohn, Zur Geschichte und Politik des Verkehrswesens. 1800.

Hausierhandel: J. G. Hoffmann, Besugnis zum Gewerbebetriebe. 1846. 240 ff. —
v. Plmenstein,, Über den Hausfierhandel, A. d. pol. Ökon. 1. 18358. Sexis, Wandergewerbe,
H.W. — S. V. f. S. über Hausierwesen, von W. Stieda, Bd. 77588. 18908 89, Bdo. 88. 1900
(Referat von Stieda).

Zwischenhandel: S., V. f. S. Bd. 37—388. 1888 und Bd., 88. 1899, Verhandlungen über die Ent⸗
wickelungstendenzen im modernen Kleinhandel. — Mataja, Großmagazine und Kleinhandel. 1891. —
Stege mann, Umwälzungen im Detailhandel, oe vom 31. IIJ. 1896. — Huber, Waren⸗
haus und Kleinhandel. 1839. — Die vLage des Kleinhandels in Deutschland, hrsg. von d Handelskt.
in Hannover. 2 Bde. 1899 1900.
148. Einleitung. Der Verkehr und der Handel. Wir haben in der
Einleitung und in den zwei Büchern des ersten Teiles die Grundlagen und die gesellschaft—
liche Verfassung der Volkswirtschaft darzustellen gesucht. Wir haben im zweiten Buche
die gesellschaftlichen Organe kennen gelernt, durch deren Ausbildung der Körper der
Volkswirtschaft entsteht, durch deren Zusammenwirken er zu funktionieren fähig ist. Wir
haben nun sein Leben zu studieren, hauptjsächlich die Einzelvorgänge und Bewegungen
darzustellen, die in millionenfacher Wiederholung als Außerungen der Organe erscheinen,
ihre Existenz unterhalten, ihr Wachstum, ihre Kräfte bestimmen. Es handelt sich um
die Gesamtheit der Verkehrserscheinungen, des Handels, des Wertes und Preifes, um
die Waren- Geld- und Kreditübertragungen, uüͤm die Bethätigung, Bewertung von
Kapital und Arbeit und ihre Folgen, um die Einkommensverleilung als ihr letztes
Ergebnis, wobei aber nicht bloß die thatsächlichen Vorgänge und Größenverhältnisse,
sondern ebenso ihre gesellschaftlichen Formen und die sie beherrschenden Institutionen,
da und dort auch in Ergunzung des zweiten Buches die hieher gehörigen eigentüm—
lichen specialisierten wirtschaftlichen Organe zu erörtern sind. Während es sich im
ganzen im vorigen Buche um eine Art Anatomie und Formenlehre des volkswirtschaft⸗
lichen Körpers handelte, ist hier eine Art Physiologie seiner Kräfte und Organe zu
versuchen. Es ist das wichtige Gebiet der Erscheinungen, welche vom 15. bis 18 Jahr⸗
hundert mit der Ausbildung der modernen Volkswirtschaft stärker hervortraten und
lange überwiegend oder allein den Gegenstand der volkswirtschaftlichen Theorie und
Litteratur ausmachten. Eine bloße Verkehrsnationaldbkonomie, eine Theorie von den
selbstsüchtig tauschenden Individuen, eine einseitige Naturlehre des Marktes war so
entstanden. Unsere Darlegung der Verkehrserscheinungen erfolgt von dem gesellschaft—
lichen, entwickelungsgeschichtlichen und ethischen Standpunkte qus, den wir im erften
Teile gerechtfertigt haben.

Wir schildern in diesem ersten Abschnitt erst die Ausbildung des Verkehrs, dann
die gesellschaftlichen Ordnungen des Handels, d. h. seine Rechtsformen, hauptsächlich das
Marktwesen, endlich die Entwickelung des Handels nach der persönlichen Seise. Wir
versuchen eine Darlegung der ganzen Entstehung des wirtschaftlichen Cirkulations—
prozesses nach den drei bezeichneten Seiten hin. Der Gegenstand bleibt in den drei
Teilen dieses Kapitels derselbe; er wird erst vom Standpunkt der Verkehrsmöglichkeit,
dann von dem der gesellschaftlichen Marktordnung, endlich von dem der perfönlichen
Organisation der Händler aus vorgeführt. Die beiden folgenden Abschnitte über Kon⸗
kurrenz und Geldwesen schließen sich dem an, ergänzen das hier Geschilderte.

Unter Verkehr im weiteren Siun versteht man die äußere lokale Ubertragung wirt⸗
schaftlicher Güter, Personen und Nachrichten von einem Ort zum anderen, wie die recht⸗
liche aus der Verfügungsgewalt einer Person in die einer anderen. Das erstere geschieht
durch die Verkehrsmittel und die Verkehrsanstalten, das letztere durch die Verträge, Kaus—⸗,
Kredit- und sonstigen Geschäfte. Scheidet man das letztere als ein Gebiet des wirt—
schaftlichen Lebens für sich aus, so pflegt man es unter dem Begriff des Handels
zusammenzufassen; dem Begriff des Verkehrs im engeren Sinne bleiben dann die räum—
lichen Übertragungen.

Beide Gruppen von Vorgängen greifen stets ineinander über. Fast jeder Kauf und
Verkauf ist mit einer Ortsänderung verbunden oder stellt eine solche in Aussicht; häufig
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        Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 462
ist es allerdings nur eine von Haus zu Haus an demselben Orte. Die räumliche
Veränderung kann natürlich auch erfolgen ohne Verkauf, ohne Übertragung des Eigen—
tums auf andere Personen. Besonders große Geschäfte, Korporationen, Staats⸗
verwaltungen vollziehen große ortliche Veränderungen in der Disposition ihrer wirtschaft—
lichen Güter ohne privatrechtliche Güterübertragung. Allein der größere Teil des Ver—
lehrs im engeren Sinn ist doch verbunden mit Handelsgeschäften, mit rechtlichen Güter—
übertragungen. In der älteren Zeit lag das Transportgeschäft meist zugleich in der
Hand der Waren verkaufenden Kaufleute; heute ist der Warenhandel und das Trans—
portgeschäft meist getrennt (vergl. oben 8 116 S. 335 —6). Zum Ein- und Verkaufs—
geschäft kommt der besondere Transportvertrag.

Die Ursache alles Verkehrs und alles Handels liegt in der Verschiedenheit der
natürlichen Schätze der Erde, in der Verschiedenheit der Menschen und ihrer Bedürfnisse
und in der Arbeitsteilung. Wir haben hier davon nicht weiter zu reden; das Nötige ist
im ersten Teile gesagt. Was wir hier zuerst uns klar zu machen haben, ist die Be—
deutung, welche Verkehr und Handel historisch nach und nach für das volkswirtschaft—
liche Leben gewonnen haben. Wir müssen uns ein Bild von der Umwandlung der
Volkswirtschaft von der Epoche der Eigenwirtschaft an bis zur heutigen Verkehrswirt—
schaft machen. Das thun wir am besten, wenn wir zunächst äußerlich die Verkehrs—
entwickelung schildern, welche im ganzen zugleich Handelsentwickelung ist, dabei aber
als Maßstab in erster Linie die Ausbildung der Transportmittel und -Anstalten ver—
wenden. —

149. Die technisch-historischen Thatsachen des Verkehrs. Die
ältere Zeit. Man wird die Thatsachen am besten überblickeuͤ, wenn man sie in drei
Epochen scheidet, die ich summarisch so bezeichnen möchte: a) die älteste Epoche des
zufälligen primitiven Nachbarverkehrs, b) die des bescheidenen aber regelmäßigen Lokal—
verkehrs und o) die des großen Verkehrs, welcher ebenso die Nachbarn und Volksgenofsen
wie die Völker- und Weltteile verbindet.

a) Wie es keine pfadlosen Länder giebt, so kennen wir keine Menschen und
Stämme ohne Anfänge von Handel und Verkehr. Schon in den ältesten Zeiten der
uns bekannten Menschheit wanderten durchbohrte Steine, Schmucksachen, Metallwerk—
zeuge und -Waffen Hunderte von Meilen, von Stamm zu Stamm. Noch heute findet
in Afrika zwischen den rohesten Stämmen an der Grenze ein sprachloser Handel statt,
wo einzelne Häuptlinge iauschen. Aber auch wo einige Hausierer kühn in fremde
Gebiete eindringen, bleibt dieser Verkehr etwas Zufälliges, oft für lange wieder Unter—
brochenes; er berührt meist nur wenige Höherstehende, liefert auch ihnen nur ein paar
Prozente ihres Gesamtbedarfs. Denn im ganzen fertigen in dieser Wirtschaftsepoche
die Individuen, die Gentes, die Familien, die Stämme so ziemlich alles, was sie
brauchen; die Eigenwirtschaft herrscht. Die Individuen und die kleinen Gruppen sind
auf sich angewiesen. Es giebt in solcher Zeit keine gebahnten Wege, keine Schiffe, keine
Karren. Mühjelig schleppt der Lastträger 30 Kilogramm täglich 10—30 Kilometer
weit. Ein barbarisches Völker- und Fremdenrecht hemmt vielfach die lebendige Be—
rührung der Stämme. Innerhalb der Stämme hindert die Gleichheit der Menschen
den Austausch. Unendlich lange Zeiträume hindurch hat ein solcher geringer Verkehr
gedauert. Bei den niedrigen Rassen ist er noch heute auf dieser Stufe. Barbarische
Kultur, roheste Technik, kümmerliche Versorgung, vielfach Hunger und Elend sind die
Begleiterscheinung dieser Verkehrsstufe.

b) Wenn dann mit dem Ackerbau, den städtischen Märkten, den Anfängen von
Gewerbe und Geldwesen der Verkehr wächst, wenn zumal an den Seeküsten, an den
günstigsten Punkten der Ströme Haͤndelsvölker und Handelsstädte erblühen, so ist doch
im Altertum und auch in der neueren Zeit bis vor 122 Jahrhunderten der Verkehr
ein im ganzen beschränkter geblieben: die Stadt kauft von ihrer ländlichen Umgebung
Lebensmittel, Vieh und Holz gegen einige Gewerbeprodukte; auf weitere Entfernungen
gehen nur wenige leicht transportable Waren, wie Salz, Spezereien, feine Gewebe,
Metallwaren, Edelsteine, Gewürze; es giebt noch keinen Massenverkehr. Die Wege
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        463) Altester Verkehr und stadtwirtschaftlicher Lokalverkehr. 5
bleiben schlecht und unvollkommen; man reist überwiegend zu Fuß oder zu Pferde.
Der Transport auf Schubkarren und Wagen ist für Holz, Getreide und andere schwere
Waren nur auf Entfernungen von 10—80 Kilometer möglich. Die Meere, die großen
Ströme bleiben lange eher Verkehrshindernisse, als Bindemittel. Der Schiffsbau bleibt
lange unvollkommen; die Schiffe sind klein, durch Ruder nur mit hohen Kosten zu be⸗
wegen; man wagt nur an der Küste und im Sommer zu fahren; man versteht die Segel—
stellung und -Behandlung noch nicht recht. Immer werden da und dort neben den
Schiffen mit 1 und 2, mit 10—50 auch schon solche mit 100 200 Tonnen (a 1000
Kilogramm) Ladefähigkeit gebaut. Sie sind das erste Transportmittel für etwas
größeren Verkehr. Soweit er sich entwickelt, soweit er größere Entfernungen bewältigt,
zerfällt der Handel meist in eine Summe kleiner Stationen, an deren jeder die Waren
umgeladen und in andere Hand gegeben werden. Die kleinen Gebiete mi verschiedener
Sprache und Verfassung, durch Handelsneid, Zölle, Stapelrecht getrennt, erschweren
allen glatten Verkehr in die Ferne. Das Handel und Verkehr sich widmende Personal
wird — von Handelsstädten abgesehen — im ganzen meist nicht üuber 825 Prozent
der Bevölkerung ausgemacht haben, während es heute bis zu 11-183, in Handels⸗
städten auf 30 und mehr Prozent gestiegen ist.

Im ganzen herrscht auch in dieser Epoche noch die alte Eigenwirtschaft vor; der
Verkehr auf weitere Entfernung wird auch in dieser ganzen Epoche nicht über einige
Prozente aller wirtschaftlichen Güter, der örtliche und der zwischen Stadt und
Land nicht leicht über 10—30 Prozent derselben erfaßt haben. Der erstere, der
Fernverkehr, bleibt unsicher, zufällig, arbeitet mit Verkehrsmitteln, die immer leicht
versagen, er liegt noch überwiegend in den Händen der reifenden Kaufleute selbst; soweit
Transportgeschäfte (Schiffer, Frachtfuhrleute, Pferde-, Kamelvermieter) entstehen, sind
sie klein, oft bloße Nebenbeschäftigung. Der letztere, der Lokalverkehr, hat sich zu einer
gewissen Stetigkeit entwickelt, aber er konnte dies nur, weil er im ganzen reiner Lokal⸗
verkehr zwischen Menschen blieb, die stets in einem Tage sich aufsuchen und wieder
heimkehren können. Dieser ganze Lokalverkehr spielt sich noch überwiegend zwischen
Produzenten und Konsumenten, zwischen dem Landmann und dem städtischen Handwerker,
Brauer, Krämer und Kaufmann ab. Der Fernverkehr brauchte um so mehr und um
so kompliziertere Mittelglieder, war auch deshalb notwendig sehr teuer ; wo er nicht
Gewinne von 50, 100 und mehr Prozent in Aussicht stellte, konnte er wegen seiner
Gefahren und Mühen sich nicht ausbilden. Den an bevorzugter Stelle stehenden Groß⸗
kaufleuten und Reedern gab er dementsprechend um so größeren Vorteil; sie wurden
(G 115 S. 334 -5) in der Heimat und in der von ihnen beherrschten Fremde oftmals
zur maßgebenden Aristokratie, ja zu Häuptlingen und Fürsten.

c) Die dritte Epoche des großen sowohl inneren als internationalen Verkehrs hat
in vereinzelten Anfätzen schon vor Jahrtausenden eingesetzt, siegreich durchgedrungen ist
sie nach den starken Anläufen von 1400- 1800 erst im letzten Jahrhundert. Die äͤlteren
Ansätze beruhen auf dem großen Wasserverkehr und auf dem großen Straßenbau, wie
ihn einzelne stark organifierte Staaten, hauptsächlich die Römer, auch früher die Chinesen,
einzelne arabische Reiche, das Inkareich in Peru ausbildeten. Wir werfen auf diese
alten Ansätze des Großverkehrs einen kurzen Blick.

Die wenigen Insel- und Küstenvoölker, welche Handel und Schiffahrt früh erlernten,
teilweise dafür den Innen- und Landverkehr vernachlässigten, waren 4000 Jahre v. Chr.
bis 1800 n. Chr. eben hierdurch die Pfadfinder des volkswirtschaftlichen Fortschritts,
die reichen kapitalkräftigen Volker. Die Phoͤniker, die Griechen wie die Römer scheinen
schon Schiffe gehabt zu haben, welche 5600 Menschen,7 800 Tonnen faßten, bis zu
28 Meilen (215 Kilometer) (Götz) im Tage zurücklegten. Vereinzelte Gebiete hatlen auch
früher durch Pflege der Fluß und Kanalschiffahrt einen etwas entwickelteren Innen⸗
verkehr, so Agypten und die Euphratländer im Altertum, dann China, Spanien, Nord⸗
italien, die Neder- und Rheinlande im Mittelalter. Im übrigen war die Flußschiffahrt
meist lange eine kümmerliche, durch schlechte Beschaffenheit der Flußbette, durch Wehre
und Stauungen, Zölle und anderes gehemmte. Einen etwas besseren Landverkehr konnien
        <pb n="22" />
        3. Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 1464
nur die fest organisierten mächtigen Staaten erreichen, welche zuerst aus militärischen
Bründen den Bau von guten Landstraßen durchsetzten, vor allem die Römer, welche
in ihrem großen Reiche von 3254 Mill. Quadratkilometer 140000 Kilometer brauchbare,
meist vorzügliche Straßen besaßen. Durch sie und die Beseitigung der bisher stets
drohenden Seeräubergefahr gelang ihnen neben dem wachsenden Lokal- ein Großverkehr,
der von China und Indien bis Westafrika und Nordeuropa reichte, für bestimmte
Güterarten sich großartig, teilweise auch zum Massenverkehr ausgebildet hatte. Immer
ist der damals erreichte Standpunkt von Handel und Verkehr nicht entfernt mit dem
unserer Tage zu vergleichen. Die Maschen des Verkehrs blieben sehr große; man dachte
nicht daran, alle Wohnplätze wie heute, zu verbinden; der cursus publicus, die damalige
Staatspost blieb eine militärisch-administrative Einrichtung, die nicht dem Handel
diente. Es fehlten gänzlich die großen centralisierten Verkehrsanstalten, die sicher und
zleichmäßig den Personen-, Waren- und Nachrichtenverkehr vermittelten. Man hat
berechnet, die europäische Aussuhr nach Indien habe zur Römerzeit einen Wert von 8,
im 15. Jahrhundert von 50, in der Gegenwart von 2000 Mill. Mark erreicht (Huber).

Vom Ende des römischen Reichs bis gegen Ende des Mittelalters sinkt Handel
und Verkehr auf ein viel tieferes Niveau zurück; aber gewisse Elemente erhalten sich,
gewinnen bei Chinesen und Arabern, auch im Abendlande feit dem 18. bis 15. Jahr⸗
hundert vereinzelt und vom 15. bis Anfang des 19. etwas umfangreicher mancherlei
Fortbildung. Die meisten Landwege freilich bleiben entsetzlich schlecht bis zur Wege—
baukunst von 1780 —1830 (Mac Adams Chausseebau 1820), wenn auch in Italien und
in den Niederlanden frühe einzelne Wege besser wurden, in Frankreich seit dem 17., in
Hfterreich seit dem 18. Jahrhundert breite Steinstraßen durch den Siaat, auch einzelne
hölzerne und steinerne Brücken erst durch die Kirchen, dann durch Gemeinde und Staat
gebaut wurden. Auf die Ausbildung des Postwesens seit 1600 kommen wir nachher.
Die Kanalbauten der Niederlande feit früher Zeit, Preußens seit 1666, Frankreichs
seit Colbert, Englands seit 1755 haben vereinzelt den Verkehr verbessert. Die Benutzung
der Kammerschleusen seit dem 15. Jahrhundert erlaubt, Höhenzüge mit den Kanälen zu
übersteigen; aber große Bedeutung erhielt das Kanalwesen doch erst in England, Frank—
reich, den Vereinigten Staaten 1790 —1850. Die Seeschiffahrt dagegen machte in Süd—
europa, wie etwas später in Nordeuropa, schon vor und bald nach 1300 erhebliche Fort—
schritte: der Schiffsbau schritt von kleinen Schiffen mit 135—2100 Tonnen zu solchen
von 500 - 1000, zu ihrer Armierung mit Kanonen, zur Benutzung des Kompasses und
des Fernrohrs, zu besserer Ausnutzung des Windes durch die Kunst zu lavieren, so daß
man die teuren Ruderer entbehren konnte, fort. Soweit vor 1800 ein großer Handel
sich an einzelnen Orten konzentrierte, waren es die großen Seeplätze: Venedig, Genua,
dissabon, London, Brüssel, Antwerpen, Amsterdam, Hamburg, Newyork (vgl. J 8 85
5. 134).

v war von 1500 —1800 erst in den Seestädten, dann aber auch in einzelnen
zrößeren einheitlichen Binnenstaaten ein erheblicher Aufschwung des Verkehrs und
Handels entstanden. Der Handel nach den Kolonien hatte die Kolonialwaren gebracht;
seinere Manufakte gingen von Land zu Land; der Getreidehandel hatte mit Holland
als Mittelpunkt begonnen, einen internationalen Charakter anzunehmen. Aber im ganzen
bewegte sich doch Handel und Verkehr gegen 1800 noch in den alten Geleisen. Im selben
Lande konnte auf 50 Meilen Entfernung Getreideüberfluß und Hungersnot neben—
einander bestehen. Nur wenige Städte hatten eine Nahrungszufuhr von über zwei
Tagereisen. Der Großverkehr war klein, der Lokalverkehr noch mäßig, die Eigenwirtschaft
herrschte auch in den meisten europäischen Staaten bei 850—90 Prozent der Menschen
and der wirtschaftlichen Güter vor.

150. Die technischen und wirtschaftlichen Thatsachen des Verkehrs
im 18. Jahrhundert; Schiffahrt, Posten, Wegebau. Die größeren
Staaten, welche sich vom 18.—19. Jahrhundert gebildet hatten, fühlten erst nach und
aach wieder, wie einst der römische Staat, die allgemeine Verpflichtung, den Verkehr
im Gesamtinteresse zu fördern. Der gesteigerte Handel und Wohlstand lieferten erst
        <pb n="23" />
        465) Der ältere Großverkehr. Fluß- und Seeschiffahrt der Neuzeit. 7
gegen 1820—1860 die großen Kapitalien, welche für die meisten Verkehrsanlagen nötig
waren. Die vorwärts drängenden Interessen des Verkehrs und des Großhandels
forderten nun von Tag zu Tag energischer Befriedigung. Die neue Technik lieferte
die Mittel, gab häufig den Anstoß. Der verbesserte Schiffsbau, die Flußregulierung und
der Kanalbau, die Dampfschiffahrt und die Eisenbahnen, die Posten und der Straßen⸗
bau wirkten zusammen, von 1880, noch mehr von 1870 an dinen Verkehr zu schaffen,
wie er früher nie bestanden hatte. Betrachten wir das einzelne etwas näher.

Die Flußläufe wurden in den Kulturstaaten successiv verbessert, mit Leinpfaden
versehen, durch Hafen und Quaibauten benutzbar gemacht. Die Kanalbauten nahmen
zu: Frankreich hatte 1700 678, 1800 1004 1870 4686 Kilometer; für Flüsse und
Kanäle hat Frankreich 1814 —51897 1,5 Milliarde Francs ausgegeben (Schumacher). In
Deutschland wurden bis 1786 1111 Kilometer, von da bis 1870 1621 Kilometer, von
da bis 1894 926 Kilometer künstliche Schiffahrtsstraßen gebaut; mit denen im Reichs—
land und mit denen von unsicherer Entstehungszeit machten sie 5264 Kilometer 1894
aus; daneben stehen 6—7000 Kilometer schiffbare Flußftrecken (Kurs). Die größeren
Binnenschiffe bewegten sich bis 1840 in Größe von 75-400 Tonnen, sie sind 1877
bis 1897 von 80 auf 160 Tonnen durchschnittlich gestiegen; mit den Stromregulierungen
und der Dampfschleppschiffahrt hoben sich viele auf 600, auf dem Rhein schon bis zu
1000, ja 2000 Tonnen. Die neuesten Kanäle werden für 400 und 6006 bis s800
Tonnenschiffe gebaut. Ein Schiff von 2000 Tonnen ladet so viel wie sechs Eisenbahn—
güterzüge. Der Verkehr auf den 6 rheinischen Hauptzollämtern stieg von 1833 auf 1880
und 1866 von 17,9 auf 46,9 und 82,6 Mill. Centner. Auf den gesamten deutschen
Wasserstraßen hob sich die Summe der geleisteten Tonnenkilometer (worunter wir die
Multiplikation der beförderten Tonnen mit der Zahl der durchlaufenen Kilometer ver—
stehen) von 1875 auf 1895 und 1898 von 2,9 auf 7,5 und 10,7 Milliarden. Schien
lange in der Zeit des Eisenbahnbaues der Verkehr auf der Eisenstraße zur Hauptsache
zu werden, so stieg er 1875—1895 doch nur um 148 Prozent, der Binnenwasserverkehr
aber um 159 Prozent; 1895 — 1898 der erstere um 283, der letztere um 48 Prozent.
Der langsame Maffenverkehr ist leichter unter Benutzung der billigeren Wasserfracht mit
Hülfe großer Schiffe auf verbesserten Wasserstraßen zu bewältigen.

Noch gleichmäßiger und großartiger war die Entwickelung der Seeschiffahrt.

Beruhte sie lange noch auf dem Segelschiff, seiner technischen Verbesserung, seiner
vollkommenen Segelnuͤtzung (vgl. J S. 212), jo wurde doch bald die Dampfschiffahrt
und der Bau der Schiffe aus Stahl und Eisen das leitende Princip. Die schüchternen
Anfänge der Dampfschiffahrt fallen in die Zeit von 1806 —30; die erste große praktische
Wirksamkeit in die von 1850—70; das Zurücktreten der Segel— gegen die Dampf—
schiffahrt in die letzten 30 Jahre. Die alten Hohgfegler hatten 2—300 Registertonnen
Raumgehalt, die neuen haben 2—3000; die großen Dampfschiffe 48000 ja bis
21000, die Schnelldampfer bis 16000; kosteten die Holzsegler bis zu 30000 Mt., so
kommt ein großer Schnelldampfer heute auj 10— 12 Hlinn Mark. In den beiben ver
gesetzten Jahren kamen nach dem Rautikus von der Sechandelsflotie auf die Dampf⸗
tonne (DI) und die Segeltonne (817)

in der ganzen Welt in England in Deutschland
1890 12,8 Mill. DT 10,5 Mill. 87 8,0 Mill. DD 8,6 Mill. 8s7 0,9 Mill. DD O, Mill. 87
1900 19.7 , 864 1120 26 æe 18. 053
Mehr und mehr find es die großen atlantischen Dampferlinien, welche außer dem
Personen- und Nachrichten- auch einen steigenden Teil des Güterverkehrs bewältigen.
Sie liegen in der Hand von riesenhaften Aktiengesellschaften; die Hamburg-Amerika—
linie hatte 1901 117 Ozeandampfer im Betrieb, 182 Flußdampfer, See- und Fluß—
schlepper, insgesamt 279 Fahrzeuge mit 661855 Rg.-Tons, ihr Kapital, ein—
schließlich Reserven, betrug 140 Mill. Mark. Da 7080 Prozent des ganzen Welt—
handels sich heute auf dem Meere bewegen, so liegt der Schwerpunkt des Weltverkehrs
heute auf den Seedampiern. Ihre Leistungsfähigkeit ermißt sich nach ver Berechnung
        <pb n="24" />
        3. Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 466
von Peez, daß 100 Kilogramm Weizen für 12 Mark früher auf der alten Landstraße
100, auf der Kunststraße 400, auf der ersten Bahn 18060 Kilometer weit befoͤrdert
wurden, auf den heutigen Bahnen 4500, auf den Ozeandampfern 25 000 Kilometer
weit befördert werden. Nach den Berechnungen von Jurafschek und anderen kann man die
Transportleistungsfähigkeit der Seehandelsmarine der wichtigeren Staaten in Millionen—
Registertonnen (324 Segeltonnen gleich einer Dampftonne) etwa so schätzen: 1820
3,8 Mill. 1831 8,09, 1850 8,0, 1875 80,2, 1898/98 68,8 Mill. Das ist eine Zu—
nahme der Fafsungskraft von 1: 17, und da heute 2—4 Reisen in derselben Zeit gemacht
werden, wo früher eine möglich war, der Leistung von 1: 34 bis 68. —

Der Landverkehr hatte schon vor dem verbesserten Straßenbau des 19. Jahr⸗
hunderts eine sehr große Förderung erhalten: die in der Hauptsache im 16. und
17. Jahrhundert gelingende Organisation der Posten. Wo in älterer Zeit eine starke
politische und militärische Gewalt über größere Gebiete entstanden war, wie in Persien,
vor allem später in Rom, hatte sie einen Läufer- oder Reiterdienst mit Ablosungs—
stationen errichtet, um ihre Befehle zu versenden und Berichte zu empfangen. Mehr
war auch, wie schon erwähnt, der römische cursus publicus nicht gewesen; er stützte sich
auf Zwangsdienste an Fronpferden, beförderte die Beamten und Offiziere, hatte in dem
zuten Straßensystem eine vortreffliche technische Grundlage. Die arabischen Reiche, die
hinefische Regierung hatten ähnliche Einrichtungen. Die Spanier übernahmen eine solche
wahrscheinlich von den Arabern in Granada. Die italienischen Mächte, vald auch die
mitteleuropäischen, versuchten solche Botenkurse seit den Kreuzzügen zu errichten; die
Aniversitäten und kaufmännischen Korporationen, die deutschen Territorialfürsten folgten
im 13. bis 16. Jahrhundert. Die Kaiser Marximilian und Karl V. ließen durch die
Familie Tarxis solche Kurse zwischen Brüssel, Innsbruck, Wien und Madrid einrichten.
Die Kosten waren groß. Und mit all' dem war das, was wir heute die Post nennen,
nicht erreicht.

Der gesteigerte Brief-, Geschäfts-, Reise- und Warenverkehr zwischen Italien,
Frankreich, Deulschland und Flandern legte es, wo diese Boten regelmäßig gingen,
nahe, ihnen erst private Briefe gegen Entgelt mitzugeben, dann auch sich ihnen zur Reife
anzuschließen, durch sie die Reitpferde zu deziehen, mit ihnen die Herbergen aufzusuchen.
Es bildeten sich so feste Routen mit festen Stationen, mit Wirtshäusern, mit Einrichtungen,
welche Pferde und Karren sowohl für die amtlichen Boten als für Private entgeltlich
stellten. Indem die Boten und ihre Vorgesetzten nunmehr auf die Brief⸗, Personen⸗,
Paket- und Geldbeförderung für Private Gewicht legten, wurden sie reich und angesehen,
wie das besonders von den spanischen Carreos majores berichtet wird. Auch die Wirte
und die Mezzger, welche die Pferde stellten, gewännen dabei. Allerlei Leute, Fleischer,
Ktaufleute, Wirte versuchten selbständig regelmäßige Fuhren zu machen; das Fracht—
juhrgeschäft entwickelte sich vom 16. bis 19. Jahrhundert neben und mit den Posten.

Indem die städtischen und fürstlichen Regierungen von 137051700 das ganze
Botenwesen und seine Thätigkeit für das Publikum festen Ordnungen und Tarifen
unterwarfen, die feste Periodizität der Boten- und Reitkurse, der Karren- und Wagen—
läufe festsetzten, teilweise die ganzen Anstalten auf ihre Rechnung übernahmen und in
den Dienst der Gesamtheit stellten, entstanden staatliche oder staatlich kontrollierte Groß—
betriebe des Verkehrs, welche ebenso dem öffentlichen Dienste wie dem Publikum die
Barantie der Sicherheit und Regelmäßigkeit der Brief- und in einzelnen Ländern bald
auch der Personen- und Warenbeförderung gaben. Das war die Post im heutigen
Sinne. Haben die Kurse auch erst im 18. und 19. Jahrhundert sich weiter ausgedehnt,
'onnten erst auf den besseren Straßen des letzteren die sogenannten Schnellposten, welche
seit 1820/80 statt 4228 8—18 Kilometer in der Stunde zurücklegten und damals wie ein
Wunderwerk angestaunt wurden, eingeführt werden, wurde das platte Land erst in den
letzten 80 Jahren in den täglichen Kursdienst der Post einbezogen, so waren die
Wirkungen doch schon von 1600 an erheblich. Beust sagt im 17. Jahrhundert: sobald
die Kaufleute wahrnahmen, daß sie den Wechselkurs, die Taxe und den Preis aller
Waren durch die Post für weniges Geld haben könnten, ohne nach Antwerpen zu reisen,
        <pb n="25" />
        467) Posten und Wegewesen der Neuzeit.

9
jog die Post eine unbeschreibliche Menge Briefe zusammen. J. J. Moser meint im
18. Jahrhundert: die Posten haben ganz erhebliche Folgen nach sich gezogen und die
Welt in manchen Sachen fast in eine andere Form gegoffen. Und doch kostete in
England 1889 ein Brief von London nach Edinburg noch 4385 Mark. Man sagte noch
1840, ein Brief in England koste so viel Thaler wie in Preußen Groschen oder Batzen;
man zahlte auch hier noch 1844 für einen Brief von Frankfurt a. M. nach Berlin
9,8 Mark. Die großen Portoresormen liegen erst zwischen 1840 und 1870. Die
preußische Post besoͤrderte 1840 erst 36, 1862 148 Mill., die deutsche 1898 2503 Mill.
Briefe. Im Jahre 1836 beforderte vie preußische Post 548 000, 1898 die deutsche
8033 000 Reisende.

Die letzteren Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. So bedeutsam der Post⸗
verkehr 16001840 eingegriffen haben mag, so hat doch erst die Zeit des großen
Chaussee⸗ und Wegebaus von 1820 an und die⸗ Epoche der Eisenbahnen und Telegraphen
Handel und Verkehr von Grund aus umgestaltet. Die ersteren haben den heutigen
Nahverkehr, die letzteren zusammen mit der Dampiffchiffahrt den heutigen riesenhaften
Fernverkehr geschaffen. —

Aller Wegebau hat sich naturgemäß langsam entwickelt. Die natürlichen Pfade
kosteten nichts, sie reichten lange für den Verkehr zwischen Stadt und Land aus. Die
ältere Agrarverfasfsung kam fast ohne Landwege aus; erst unsere Zeit hat jedem Ackerstück
einen Zugangsweg geschaffen. Die erheblichen Kosten des Wegebaues waren nicht leicht
aufzubringen und gerecht zu verteilen: man zwang wohl die Anlieger, den Weg zu
unterhalten, später solllen die Gemeinden allein oder in Verbindung mit den Anliegern
dafür aufkommen; beides in Form naturaler Stellung von Arbeitern und Gespannen.
Dabei gingen oft die, welche den Weg am meisten benutzten, so ziemlich frei aus. Die
Zahlung von Wege- Brücken- und Dammgeldern durch die Benutzer hatte man schon
im frühesten Mittelalter eingeführt; aber ihre Vereinnahmung durch Gemeinde, Grund⸗
herrn und Staat hatte in alter Zeit meist dazu geführt, daß sie nicht für den Zweck
des Wege- und Brückenbaues verwendet wurden. In neuerer Zeil bestand diese Gefahr nicht
mehr, aber die Erhebung der Wegegelder war vielfach so lästig, daß sie z. B. in Preußen
1874 beseitigt wurden. In England, wo die Wege am allerschlimmsten waren hatte
man im 18. Jahrhundert aktienartigen, halb öffentlichen Korporatignen den Wegebau durch
staatliche Konzeffionen gegen Erhebung von Wegegeldern gesiattet. Dieser dann auch
für die Kanäle betreten, Ausweg hatte den Fehler, eine wichtige Funktion von Staat
und Selbstverwaltung dem Zufall und mehr und mehr auch der egoistischen Gewinn—
spekulation auszuliefern. In den kontinentalen Staaten ist erst langsam im 19. Jahr—
hundert eine neue rechtliche Ordnung des Wegebaues, der Bau—- und Unterhaltungslast
entstanden; ein kompuͤgiertes Zusammenwirken von Staat, Provinz, Kreis Genaind
und Anliegern hat sich dabei herausgebildet; die Naturalfronpflicht der Anlieger und
Gemeindegenoffen ist vielfach beseitigt, aber keilweise auch heute noch nicht zu enbehren:
das Widerspruchsrecht der Grundbesitzer bei Geradelegungen, die Orbnung der etwaigen
Entschädigungen und alle ähnlichen Fragen sind vielfach erst in neuester Zeit leidlich
geordnet worden. In manchen Staaten fehlt noch viel zur ersprießlichen Regelung
aller einschlägigen Fragen. Auch die Technik des guten Wege- und Straßenbaues ist
relativ sehr jung: glatte Oberfläche, dauerhaften Straßenkörper, Vermeidung der zu
großen Steigungen und Gefaͤlle durch Einschnitte und Ausschüttungen, guten Unterhalt
durch stete Aufsicht und Ausbesserung von feiten angestellter Straßenwärter, all' das
erreichten nur die kultiviertesten und reichsten Staaten in den letzten Generationen.

Das römische Reich hatte einst nach den vorhin angeführten Zahlen auf den
Quadratkilometer 0,04 Kilometer gut gebaute Wege; wenn Frankreich im 16. Jahr⸗
hundert 25 000 Kilometer besaß, so wäre das eine ähnliche Dichtigkeit des Straßen⸗
aetzes gewesen. Heute hat es 6904588 Kilomede (einschließlich der gut gebauten Vicinal⸗,
d. h. Gemeindestraͤßen). Das sind 1,8 Kilometer pro Quadratkilometer, also der 32 fache
Betrag des älteren französischen und des römischen Netzes. Die großen französischen
Staatsstraßen machten 1840 12 300. 1890 37 000 Kilometer aus. Altpreußen dan
        <pb n="26" />
        10 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [468
1815 4100 Kilometer, 1837 80 000, 1886 50 000 Kilometer Kunststraßen. Das Deutsche
Reich soll nach Sar gegenwärtig 150000 Kilometer solcher mit einem Bauaufwand von
1206 Mill. Mk. besitzen, ganz Preußen hatte 1900 96 000 Kilometer. Nach einer Berechnung
Fauchers für 1868 besaßen auf die Geviertmeile Land- und Vicinalstraßen: Belgien 5,14,
Frankreich 4,84, England 4,72, Hsterreich 1,66, Preußen 0,98, Rußland 0,01 Meilen
I 7,5 Kilometer. Die russischen Wege waren 1860 noch so wie die westeuropäischen 1700.
Man wird nicht zu viel sagen, wenn man behauptet, weit über die Hälfte aller guten
Landwege und Brücken seien nicht über 50 Jahre alt, die Zeit der Eisenbahn habe
——

Hatte ein im Dienste des Landhandels stehendes Frachtfuhrgewerbe seit dem
Ende des Mittelalters sich entwickelt (in Antwerpen sollen gegen 1550 wöchentlich 2000
dastwagen einpassiert sein), einen großen Umfang erhielt es erst in den letzten 150 Jahren;
an den Hauptorten waren zahlreiche Wirte und Frachtführer entstanden, die 10 -100
Pferde hielten; wöchentlich ein oder zweimal bewegten sich ganze Züge von schweren
Lastwagen mit 428 Pferden und einer Tonnenzahl von etwa 8256 (63000 bis
3000 Kilogramm) auf den besseren Straßen: das Pferd, das einst 200 Kilogramm als
Saumlast getragen, zog jetzt 1000 1500 (auf dem Wasser freilich 50 000) Kilogramm.
Über den Umfang des Lastwagenverkehrs haben wir fast keine historischen Angaben. Aus
England wird berichtet, daß zur Zeit der Kanäle vor den Eisenbahnen 80 Mill. Tonnen
auf ersteren, nur 3 auf den Straßen jährlich befördert worden seien. Die Fracht war
in der ganzen Zeit des Karren- und Wagenverkehrs je nach den Straßen, den Kosten
des Fulters, je nachdem Pferde, Maultiere und Kamele ausdrücklich dafür gehalten
wurden oder nicht, natürlich sehr verschieden. Für England finde ich für die Zeit vor
dem Kanalbau die Angabe von 69 Pf. pro Tonne und Kilometer. Neuerdings hat
Schumacher im mordchinesischen Karrenverkehr für Tonne und Kilometer Preise von
5—48 deutsche Pfennige, ja für den Schubkarrenverkehr von 3—28 berechnet. In
Deutschland rechnete man 1840 -60 pro Tonnen⸗-Kilometer 830—50 Pfennige Fracht
auf der Chaufsee. Sie wurde in der ersten Zeit der Eisenbahnen für die feineren Güter
meist nur um 25 —500/0, für die schweren Massengüter gleich viel mehr ermäßigt (Peez).
Vor allem aber erweiterte sich überall mit den verbesserten Wegen und der damit ver—
billigten Chausseefracht der Verkehr der wachsenden Städte mit ihrer ländlichen Um—
zgebung aufs doppelte, vier- und mehrfache. Die Blüte der europäischen Landwirtschaft
1825— 70 hing ebenso sehr mit dem Wegebau wie mit dem beginnenden Dampfyverkehr
zusammen. Im übrigen hat dieser natürlich doch noch in ganz anderer Weise den
Landverkehr umgestaltet als die Post und der verbesserte Wegebau.

151. Die technischen und wirtschaftlichen Thatsachen des Verkehrs
im 19. Jahrhundert. Die Eisenbahnen. Das Wesen der heutigen Eifen—
bahnen beruht verkehrstechnisch darauf, daß man durch Eisenschienen, auf welchen die
Wagenräder laufen, einen besonderen, glatten, ebenen Spurweg schuf; das Pferd zieht
durchschnittlich auf ihm das 16—17 fache wie auf der Chaufsee; und daß man die
Wagen auf dieser Bahn durch die Dampfmaschine, später auch durch Elektricität be—
wegte. Die Holz⸗- und Eisenschienen stammen aus den Bergwerksbetrieben von 1600
bis 1800. Man wandte sie dann auch bei der Güter- und Personenbeförderung mit
Pferden in Städten und auf kürzere Entfernungen an. Der städtische Straßenbahn—
berkehr beruht noch heute, soweit nicht in den 80er und 90Oer Jahren die Elek—
tricität siegte, darauf. Die Dampfmaschine als Zugkraft für etwas größere Entfernungen
von über 20—100 Kilometer bürgerte sich dann 1828 —50 ein. Zuerst für die Haupt⸗
oerkehrslinien zwischen Hafen- und Fabrik-, zwischen Landes- und Provinzialhauptstädten.
Etwas längere Bahnen, hauptsächlich in den Kohlen- und Industriegegenden, wurden
in Westeuropa im ganzen 1840—70 gebaut. Von 1860—80 bildeten sich in den
reicheren Staaten die einheitlich systematischen Eisenbahnnetze mit Anschlüssen an die
Nachbarstaaten aus; von da bis zur Gegenwart haben die bevölkertsten Staaten die
Netze auf das platte Land in die abgelegenen Gegenden ausgedehnt, die Maschen des Netzes
immer enger gemacht, so daß (1898) auf 100 Geviertkilometer in Belgien 20, in Sachsen
        <pb n="27" />
        469] Landstraßenverkehr und Eisenbahnen. 11
18, im übrigen Deutschland 8—12, in Großbritannien 10, in Frankreich 7, in Osterreich 5,
in den Vereinigten Staaten ,, in Rußland fast 1 Kilometer Bahn kommen. Die Ver⸗
einigten Staaten, Rußland, Osterreich-Angarn haben erst 1865 —90 ihr großes Getreide⸗
gebiet durch Eisenbahnen aufgeschlossen. Britischindien, Canada, Suüdafrika, Südamerika,
Japan, Kleinasien haben erst in den letzten dreißig Jahren erheblichere Bahnlinien
erhalten. Die großen amerikanischen Pacifichahnenquer durch den Kontinent ent—
standen 18658 —80, die großen europäischen Durchgangslinien gehören überwiegend erst
den letzten 18 Jahren oder gar der Zukunft an. Nach dem Archsp für Eisenbahnwesen
betrug in Kilometern das Bahnnetz:
Europas

der Vereinigten Deutschlands
Staaten
8244
49 255
19395
268 409
29991

1840
1860
1875
1890
1898

241
170385
5,485

2102

31

469
11088
27474
42869
49500.

2210

— *

13754
A
Das Anlagekapital derselben belief sich in Mill. Mark auf:
1898 132614 71998 45 438 11854.
Wir haben heute kaum mehr eine richtige Vorstellung, wie groß fast überall und
zumal in den weniger reichen Laͤudern die Schwierigkeiten des Eisenbahnbaues waren.
Richt bloß, daß die verlehten Lokalinteressen, die bisherigen Verkehrsunternehmer, die
Fuhrleute, Träger, Schiffer, dann auch die Wirte an den Straßen sie bekämpften, nein,
die Hauptschwierigkeit lag darin, in der Gegenwart enorme Summen, oft viele
Millionen aufzuwenden, deren Verzinsung unsicher war, oft erst nach Jahren, ja Gene—
rationen erwartet werden konnte. Nur wo kühne, große Unternehmer mit viel über—
flüssigem Kapital eingriffen, wo weitblickende Regierungen mit gutem Kredit eintraten,
ging es zuerst voran. Auf dem Kontinent blieben die später einträglichsten Linien
(1880-60) oft viele Jahre lang liegen, kamen immer wieder Zeichen des Kleinmuts
und der Stockung.

Dagegen brachte jede günstige Konjunktur eine neue Vorwärtsbewegung. Die
meisten europäischen Regierungen erkannten nach und nach in der Zeit von 1840 - 70
die Bedeutung des neuen Verkehrsmittels, sie förderten es teilweise schon aus militärischen
Gründen. Die Geschäftswelt sah bald den ungeheuren Vorteil für den Absatz aller
Waren, die Bankwelt von 1840—60 an die unvergleichliche Kapitalanlage und die
Moglichkeit großer Gründergewinne und Dividenden; die Eisen- und Maschinenindustrie
hatte durch den Eifenbahnban ihre glängendften Tage; der Bergwerksbetrieb im großen
Stil und mit großem Absatz wurde durch sie erst möglich. Von 1845 an wurde in
England, von 1850 an in Frankreich, von 1860 an im übrigen Mitteleuropa teilweise
uberstürzt und fieberhaft gebaut, die Zausse- und Baisseperoden der gangen Volte—
wirtschast seit 1840 hängen damit zusammen Ebenso wichtig wie die Verkehrsförderung
zeigten sich bald die Folgen für die großen Organisationsfragen der Volkswirtschaft.
Die älteren Verkehrsmittel, Flüsse, Kanale, Landsrahen und Brucken hatten zwar schon
darauf, hingedrängt, daß ihr Ausbau und ihr Unterhalt in die Hände' immer groößeret,
lapitalkräftigerer, ürtlich weitreichender, öffentlicher Organe gelegt wurde, aͤbet der
Warentransport auf ihnen blieb lange überwiegend den einzelnen Familien, Produzenten,
Händlern, kleinen und mittleren Frachtgeschaͤften überlafsen; nur die Post war als
Frachtunternehmerin seit 1600, noch mehr seit 1800 überxall zu einem öffentlichen, een—

tralisierten Großbetrieb meist in Staatshänden geworden, weil sie nur so regelmäßig
und ficher den Dienst für die öffentliche Verwaltung und die Geschäftswelt zugleich
ausführen konnte. Der eentralisierte Großbetrieb im Verkehr ist so älter als die
Maschine. als die moderne Technik, als die Eisenbahn. Aber nit der Danmpfmaschine.
        <pb n="28" />
        12 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —1470
mit der Eisenbahn wurde der Großbetrieb noch viel unvermeidlicher. Die kindliche
Idee, man könne auf der Kisenschiene eine Reihe privater, kleiner Transportunternehmer
konkurrieren lassen, zeigte sich rasch als ganz unausführbar, zu ewigen Konflikten führend.
Es stellte sich als das Beste heraus, wenn der Eigentümer der Schiene auch Eigentümer
der Lokomotiven und des Wagenparks und Transportunternehmer wurde. Er that seinen
Dienst um so besser, über je mehr Kapital, über je längere Schienengeleise er verfügte.
Die meisten Eisenbahnen wuchsen sich rasch zu centralisiertesten Großbetrieben mit Riesen—
'apitalien, mit einem Riesenpersonal, mit einer Bezahlung nach veröffentlichten, irgendwie
kontrollierten Tarifsen aus. Die preußisch-hessische Staatsbahnverwaltung ist die größte
Unternehmung der Welt. Alle größeren Eisenbahnen haben mehr oder weniger ein
Monopol fur ihr Transportgeschäft. Sie konnten auch als Aktiengesellschaft gar nicht
rntstehen und bestehen, ohne daß der Staat ihnen weitgehende Hoheitsrechte (z. B.
das der Expropriation, der Polizei ꝛc.) und finanzielle Vorteile (Landschenkungen,
Kapitalbeteiligung, Zinsgarantien) einräumte, sie für bestimmte Zwecke, z. B. die Post-⸗,
die Militärbeförderung in Anspruch nahm. Sie konnten nirgends, oder nur ausnahms—
veise, in unerheblichen Fällen, eine gewöhnliche Privatunternehmung ohne öffentliche,
rechtliche Befugnisse sein. Aber doch war das Ergebnis dieser ihrer allgemeinen tech—
nischen und wirtschaftlichen Natur ein sehr verschiedenes.

In den Ländern, welche von der großen, kapitalkräftigen Geschäftswelt auch
politisch mehr oder weniger beherrscht werden, wie in England und den Vereinigten Staaten,
bildete sich ein staatlich-parlamentarisches System von Konzefsionen an Alktiengesellschaften,
die zu immer größeren Komplexen sich vereinigen, aus, deren Verwaltung, deren Monopol
und Riesengewinne man durch eine meist ziemlich erfolglose Staatsaufsicht und Besteuerung
in die richtigen Grenzen zu weisen sucht. In anderen Staaten, wie Belgien, Deutschland,
Norwegen, Serbien, neuerdings in der Schweiz, in Australien und Indien siegte teils
sofort, teils nach und nach und unter heftigen Kämpfen das einheitliche Staatsbahn—
ystem. Auch ein gemischtes System kommt vielfach vor, wie heute noch in Frankreich,
auch in Rußland. Wir dürfen diese Gegensätze und ihre Folgen hier nicht weiter ver—
solgen (vergl. I, 8 112 S. 821). Wir mußten nur belonen, wie die Eisenbahnen
durch ihre Natur zu den großartigsten centralisierten Anstalten im Staat und in der
Volkswirtschaft wurden. Ihre politisch-militärische Bedeutung, ihr enormes Kapital,
ihr Einfluß auf alle Produktion und allen Handel giebt ihnen, je mehr sie in Privat—
oder Staatshänden sich centralisieren, eine um so größere Macht. Je weiter die Arbeits—
teilung und der Verkehr wachsen, desto unwiderstehlicher wird ihr Einfluß. Sie
bedeuten in den Händen von privaten Kapitalisten eine der Regierung oft fast eben—
zürtige, ost gar überlegene Nebenregierung. Im englischen Parlament saßen 1900
57 Direktoren von Eisenbahnen oder Eisenbahnbauunternehmungen; alle großen Gesell—
schaften sind einfach oder mehrfach in ihm vertreten; nichts gehi durchs Unterhaus,
was nicht ihren Interessen günstig ist. Die Eisenbahntarifpolitik ist heute teilweise
ebenso wichtig wie die staatliche Handelspolitik. Die Eisenbahnkönige der Länder mit
Privatbahnen üben eine Art politischer und Klassenherrschaft aus. Nur etwa die Leiter
der großen Kartelle und der großen Kreditanstalten haben unter Umständen eine
ühnliche Macht. Das ganze Verhältnis von Staat und Volkswirtschaft, die großen
agen der Konkurrenz und der Vreisbildung sind durch die Eisenbahnen ganz ändere
geworden.

Nicht die Eisenbahnen allein, aber sie hauptsächlich und in ihrer Verbindung mit
Post-⸗, Telegraphen-, Telephonanstalten, mit den großen Dampferlinten und überseeischen
Kabelgesellschaften haben innerhalb der Staaten und zwischen den Staaten eine Ver—
bindung, eine Arbeitsteilung, eine geistige und materielle Gemeinschaft und Vergesell⸗
schaftung erzeugt, von welcher wir uns vor hundert Jahren noch nichts träumen ließen.
Zahlenmäßig ist das freilich schwer zu beweisen. Immerhin will ich zwei Versuche
von zahlenmäßiger Bemessung anführen. Nach Schulte stieg der Verkehr über den
Gotthardpaß vom Mittelalter bis 18831 wie 1:8,2, bis 1840 wie 1: 634, von 1840
bis 1888 von 1: 89,9, vom Mittelalter bis 1889 wie 1:287,22. Den Wert der
        <pb n="29" />
        471)] Organisation und Verkehrsleistung der Eisenbahnen. 13
gesamten Aus- und Einfuhr der Staaten mit Handelsstatiftik wird man (nach berechneten
Schätzungen von mir, Mulhall, Juraschek, Nauticus) etwa so angeben können:
1700 0,5 Milliarden Mark
1750 10
1800 6 u u
1850 17 .

1860 30 Milliarden Mark
—1870 45 1 te⸗
1880 60 J
1899 76 J
Da alle Waren sowohl in der Aus- als Einfuhr vorkommen, oft vom ersten
Empfangsland noch zu einem zweiten und dritten gehen, dürfte ihr Wert etwa ein Drittel
bis zur Hälfte dieser Zahlen betragen. Die Proportion der Zunahme (in 200 Jahren
1: 152) bleibt dieselbe. Der innere Verkehr ist wahrscheinlich noch viel mehr gestiegen;
Knies meinte schon 1833: der Nahverkehr zwischen den nächstliegenden Orten sei der
stärkste und einträglichste. Aber wie wäte er zu fassen, wer hätte ihn 1700 oder 1800
oder 1880 summiert? Wer wollte die Frachtwagen- und Kahnbelaädung älterer Zeit
vergleichen mit der der Bahnen und Schiffe der Gegenwart? Aus der letzten Generation
sei folgendes angeführt. Es wurden zurückgelegt:
auf deutschen Eisenbahnen auf österreichischen Eisenbahnen
Mill. Personen⸗ Mill. Tonnen⸗ Mill. Personen⸗ Mill. Tonnen⸗
kilometer. kilometer. kilometer. kilometer.
(d. h. die Multiplikation der Personen und Tonnen mit der durchfahrenen Kilometerzahl.)
1868 3212 5 042 1861 802 1128
1879 - 80 6148 12224 1881 2030 5021
1898 17554 32579 1897 6008 12462.
Auf den französischen Bahnen wurden 1888 10 409, auf den französischen Land⸗
straßen (nach Schätzungen) 6000 Millionen Tonnen-⸗Kilometer bewegt. Von der deutschen
Getreideernte von 19,0 Millionen Tonnen (1898) gingen 10,8 uͤber die Eisenbahnen.

Kohlen, Holz, Eisen und Erze, Getreide machen heute die Hauptmasse des Verkehrs
aus; mit ihrer Beförderung entstand vor allem jener Massenverkehr, der die Gegenwart
von der Vergangenheit unterscheidet, der unsere Schiffe und Eisenbahnen füllt, der
unsere Handels- und Verkehrsftatistik anschwellen läßt. 1897 waren unter 226 791
Millionen Tonnen beförderter Güter in Deutschland 94674 Stein- und Braunkohle.
Das vereinigte Konigreich Großbritannien und Irland bezog an fremdem Weizen
1766—-80 0o22, 183646 0,2, 1867 1,85, 1890 - 94 627 Millionen Tonnen.
Der Massenverkehr der heutigen Weltwirtschaft ermöglicht ganzen Völkern, überwiegend
von fremden Nahrungsmitteln zu leben; eine im' ganzen gesicherte Ausgleichung der
Ernten, der Vorräte, der Preisbildung ist so erreicht, wenn auch die Hauptaͤusfuhr und
die Haupteinfuhrlander damit gewissen neuen Mißständen ausgesetzt sind. Aller
gesteigerte Verkehr macht die Volkswirtschaft komplizierter, setzt sie leichter Krisen und
Verkehrsstockungen aus; all⸗ Verkehrserleichterung bringt stärkere Konkurrenz, verbilligt
die Waren um die verbilligten Transportkosten, bedroht aber auch ganze Industrien,
sowie den Alkerbau ganzer Länder in feinem biherigen Bestande, erniedrigt die Werte
der fixen Kapitalien. Schwere UÜbergangszeiten kdnnen so entstehen. Aber auf die D
überwiegt doch der Vorteil für die Gesamtheit.

Was mit der heutigen Organisation des Verkehrs, seinem Großbetrieb, seiner
staatlichen Kontrollierung und Ausführung erreicht ist, läßt sich in die Worte zusammen—
sassen: große Regelmäßigkeit und Sicherheit, außerordentliche Beschleunigung und
Verbilligung, Ausdehnung auf die schweren Güter, Abkürzung aller Entfernungen,
Umwandlung der menschlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, wie sie früher fur die
Ortsnachbarn bestanden, für Hunderttausende und Millionen Nur nach einigen Seiten
hin sei das noch mit ein paar Bemerkungen näher erläutert.

Die Kosten des früheren Landverkehrs pro Tonne und Kilometer haben wir
vorhin angeführt: wir können sie auf 20280 Pfennige für Mitteleuropa und seine
        <pb n="30" />
        1,4 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 472
Wege 1780 — 1850 ansetzen. Foville rechnet für die mittlere Eisenbahnfracht in Frank⸗
reich 1831 12,8, 1866 438, 1877 4,7 Pfennige; für Deutschland setzt Engel 1844
15, 1860 7,8, Cohn 1872 5,8, 1887 4,9 Pfennige als Durchschnitt an; für die
Gegenwart (1808 —51900) wird man 8,6—2,4 Pfennige als Durchschnitt in Westeuropa,
2,2-1,2 für Massengüter, große Entfernungen und Ausnahmetarife annehmen können.
Auf den deutschen abgabefreien Strömen rechnet man 0,5—1,1 Pfennig, auf den
Kanälen (einschließlich der Kanalabgabe) 1,141,9 Pfennige als Durchschnitt. Die
Seefrachten sind noch viel tiefer als die Binnenwasserfrachten, gehen auf 0,1 —0,4, je
nach der Größe der Entfernung sinkend, herab. Für die Personenbeförderung zahlie man
auf der Post seiner Zeit pro Kilometer 1027 Pfennige, jetzt zahlt man auf der Bahn
in Preußen 2, 4, 6, und 8 Pfennige je nach den 4 Klaffen, aber vor 1820 fuhr man
1-6, nach 1830 15 Kilometer, jetzt 30-90 in der Stunde. Im Jahre 1761 fuhr
die königliche Karosse von Paris nach Straßburg 12 Tage, jetzt fährt der Arbeiter
nicht viel mehr als 12 Stunden. Aber ebenso wichtig wie das Sinken der Frachten
auf ein Viertel, ein Zehntel und darunter ist die Sicherheit der Befbrderung zu
'esten Preisen; früher war es stets unsicher, ob das Wetter und der Wasserstand, ob
Kälte und Hitze, die Wege und die Futterpreise überhaupt und zu welchem Preise die
Beförderung gestatten; kein Schiffer, kein Frachtfuhrmann war verpflichtet zu fahren.
Jetzt garantiert die Technik, der Großbetrieb und die öffentliche Organisation die Be—
wältigung jedes Verkehrs, auch des massenhaftesten, auf Stunde und Minute. Die
zanze Verkehrsorganisation gleicht einem großen Uhrwerke, jedes Rad desselben greift
sicher in das andere: Post, Eisenbahn, Telegraph, Dampferlinien schließen sich in jedem
dande und darüber hinaus sicher an einander. Internationale Vereine und Verträge
dehnen den Mechanismus jedes Jahr weiter und zuverlässiger aus.

Die Umwälzung, welche die neuen Verkehrsmittel und die großen Verkehrsanstalten
für alles volkswirtschaftliche Leben herbeiführten, kann nicht leicht zu übertrieben ge—
schildert werden. Alle anderen großen eingreifenden Ursachen, z. B. die Fortschritte in
der Technik und dem Betrieb der gewerblichen Produktion, die Wirkungen der Gewerbe—
freiheit und des Freihandels, treten dagegen zurück. Wenn wir heute eine volkswirt—
schaftliche Revolution erleben, wie die Kulturvölker nicht seit 6000 Jahren, so sind in
erster Linie die neuen Verkehrsmittel die Ursache. Der Handel und der Verkehr wurden
seit 200 Jahren viel mehr als je früher der Organisator und Herrscher in der Volkswirt⸗
schaft. Früher sind die Verkehrsmittel langsam den Bedürfnissen der Verteidigung, der
Staatsverwaltung, der Bevölkerungsdichtigkeit, der wirtschaftlichen Produktion gefolgt.
Mit Dampf und Elektricität machten sie den großen Sprung an die erste, an die
führende Stelle; sie ergriffen die Initiative in der Führung und Umgestaltung der
Volkswirtschaft. Aller Handel und seine Formen wurden andere, wie z. B. der Termin—⸗
handel in Massenwaren und Effekten wesentlich erst durch die neuen Verkehrsmittel
entstand. Fast alle Betriebsformen wurden durch den großen Verkehr andere: nichts hat
den Großbetrieb mehr befsördert. Alle Standorte der Produktion und der Menschen
verschoben sich; die Arbeitsteilung, die persönliche und die räumliche, wurde jetzt eine
gänzlich andere durch die Möglichkeit, Produktion und Konsumtion auf einer längeren
Binie zu verbinden. Die Eigenwirtschaft in Haus und Familie, die Verzehrung der
Güter am Ort der Produktion und in der Hand des Produzenten reduzierte sich immer
nehr, schränkte sich in Ländern wie England auf einige wenige, in Deutschland im
Gesamtdurchschnitt vielleicht auf 10—80 070 aller Güter ein. Ein kompliziertes, kosten⸗
F Cirkulationssystem wurde die Voraussetzung jeder hochstehenden Volks—
wirtschaft.

Wenn Europa 1700—1890 von 110 auf 857 Millionen in seiner Bevölkerung
anwuchs (, 171), so ist das nur mit Hülfe der neuen Verkehrsmittel möglich gewesen,
ebenso wie es nur durch sie in eine Epoche der Groß- und Fabrikstädte eintrat, deren
Umfang die Städte von 1500 -1700 um das zehn- und mehrfache übertrifft (1. 2609
bis 277), deren Wirtschaft und Kultur ganz anders geartete Menschen schuf. Die
heutige Beweglichkeit der Menschen, die heutigen großen Wanderungen in die Nähe
        <pb n="31" />
        473) Folgen der Eisenbahnen. Rechtsformen des Handels. 15
und die Ferne, als Folge hievon die modernen Kolonisationen haben wir oben (1, 178
bis 182) als Folge der neueren Verkehrsmittel kennen gelernt. Mit der zunehmenden
Beweglichkeit der Menschen, mit dem Reife- und Warenverkehr, dem Kennenlernen
anderer Länder und Voͤlker hängt die Vereinheitlichung der menschlichen Bedürfnisse,
die zunehmende wirtschaftliche Energie, der wachsende, vor allem auch der rücksichtslose
Erwerbstrieb, die viel stärkere heutige Konkurrenz, der gesteigerte wittschaftliche Kampif
ums Dasein zusammen.

Auch alles politische Leben ist durch die Verkehrsmittel umgestaltet worden. Die
Kleinstaaten find zu Großstaaten, die Großstaaten zu Weltreichen geworden. Die
Centralisation der Verwaltung hat sich gesteigert, die öffentliche Meinung ist eine ein—
heitlichere und einflußreiche, die Kriegsführung ist sehr viel schneller und energischer geworden.

Wir dürfen diese Dinge hier nicht weiter verfolgen, auch nicht auf die pfychologi⸗
schen und moralischen Folgen eingehen. Wir müßten ohnedies dabei wiederholen, was
wir oben als Folge der neuen Technik überhaupt sagten (J, 225).

Ich füge nur zum Schlufse bei, daß die dret Verkehrsepochen, die wir unter—
schieden, den großen, im ersten Teile mehrfach erdrterten I 83,8 89,8 101 -106) wirt⸗
schaftlichen Entwickelungsstufen parallel gehen. Der Zeit der Haus-⸗ oder Stammes⸗
und Dorfwirtschast entspricht der ältefte zufällige Nachbarverkehr, der Epoche der Stadt⸗
wirtschaft der regelmäßige Lokalverkehr; wo einzelne Verkehrsmittel (Kuͤstenfahrt, Fluß⸗
schiffahrt, Wege, Botenkurse) über ihn hinaus führen, wird sich in der Regel die
Territorialwirtschaft entwickeln. Mit bem großen Verkehr entsteht die Volkswirtschaft,
und wo er sich vollendet, die Weltwirtschaft. Die Begriffe decken sich deshalb nicht
ganz, weil der fortschreitende Verkehr eine der Hauptursachen ist, die ältere Wiri—
schastsform in die folgende höhere überzuführen. —

152. Die Rechts- und Verwaltungsordnung des Handelsverkehrs;
Entstehung, Wesen, Einrichtungen des ältesten Marktes. Wir haben in
grobem Umrisse betrachtet, wie der Verkehr und der Haudel gewachsen sind, wie beide
die Voraussetzung der höher entwickelten Volkswirtschaft wurden. Wir haben nun
einen Blick auf die gesellschaftlichen und rechtlichen Bedingungen zu werfen, unter denen
die Verkehrs⸗, Transport⸗ Handelsgeschäfte sich entwickeln konnten. Beim rohesten wie
beim ausgebildetsten Verkehr mußten die Güterübertragungen und die Transport—
geschäfte sich vollziehen in einer Anzahl von Verträgen: Tausch, Kauf, Miete, Arbeits⸗
vertrag mußten sich ausbilden; in jeder Gemeinschaft friedlich tauschender Menschen
nahmen unter dem Schutz von Sitte, Recht und Moral diese Verträge eine bestimmte
typische Form an. Die Heschichtlich⸗ Entwickelung des Rechts, besonders des Privai—
rechts und der Verträge muß daher jeder kennen, der die Entwickelung des Ber—
kehrs und des Handels verstehen will. Wir können darauf aber hier nicht näher ein⸗
gehen. Ich kann nur verweisen auf das oben 8 25—-382 Gesagte und kurz folgendes
hinzufügen. Je roher und beschränkter die Tausch-, Kauf- und Dienstverträge sind, desto
kleiner ist die Zahl der Vertragsformen, desto umständlicher aber sind sie durch Sitie und
Recht geordnet. In der zweiten und vritten Stufe der geschilderten Verkehrsentwickelung
differenzieren sich die Verträge, ihre Zahl wird größer, die Formen werden einfacher und
zugleich glatter und präciser. Aus den immer komplizierter werdenden wirtschaftlichen Be⸗
ziehungen entstehen immer mehr und verschiedenartigere Vertragstypen: verschiedene
Arten des Kaufs, des Tausches, ver deihe, der Beauftragung, der Miete und Verpachtung,
der Kredit- und Arbeitsvertraͤge, der Transport⸗ und Aufbewahrungsverträge. Aber im
ganzen bleibt das Recht doch dei einer mäßigen, so ziemlich überall ähnlich geordneten
Zahl von Verträgen siehen. Das römische Recht hat zuerst in mustergültiger Weise
diese Vertragstypen nach ihren Voraussetzungen und Folgen präcifiert, sie zu einem
System geordnet. Die späteren Kulturvoölker haben es von ihm übernommen, es ver—
vollständigt, im einzelnen weiter gebildet. Diese Verträge sind heute das Gemeingut
der Kulturwelt. Das in ihnen krystallifterte Recht baut sich auf gewissen sittlichen
Grundgedanken, Gerechtigkeit, Treue und Glauben, Ausschluß von Betrug u. s. w. auf,
zwingt iede Gesellichaft, welche sich dieser Verträge bedient nebe der weniger in gewisse
        <pb n="32" />
        16 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [474
Bahnen. Dieses positive Vertragsrecht verbindet sich heute allerwärts mit einer Unzahl
Geschäftssitten und Usancen, mit ebensoviel Statuten und geschäftlichen Verabredungen,
welche seine Ausführung bis in alle Einzelheiten enthalten. Und daran schließt sich
weiter das ganze Straf- und Verwaltungsrecht, das Gewerbe-, Agrar-, Bau⸗, Nieder—
— DDD
der Selbstverwaltungskörper und Vereine. Und aus all' dem zusammen entsteht das
große System gesellschaftlicher Normierung des ganzen volkswirtschaftlichen Prozesses,
aller Güterübertragung, aller Dienstübernahme, alles Verkehrs. Es ist ein System von
Rormen, von Dämmen, Richtlinien, Ge- und Verboten, die den Strom des wirtschaft—
lichen Lebens regulieren, indem sie dies und jenes in den Verabredungen für strafbar
oder für rechtsunverbindlich erklären, hier Unklagbarkeit, dort Nichtigkeit oder Anfecht⸗—
barkeit der Verträge festsetzen. An der einen Stelle werden sormlose Verträge gestattet,
an der anderen — beim Wechsel, bei der Hypothek — wird die Gültigkeit an feste Formen
gebunden. Hier sind die Ge- und Verbote, die Sitten und Rechtsregeln sehr weit—
gehend, formalistisch entwickelt, an der anderen ist dem freien Belieben der Geschäftswelt
größerer Spielraum eingeräumt. Stets sind unsittliche Verträge, Verträge, die man
allgemein für schädlich hält, z. B. heute die Arbeitsverträge erblicher Art oder mit
Bindung für übermäßig lange Zeit ohne Kündigungsrecht, die Bezahlung der Fabrikarbeiter
in Waren statt in Geld, verboten oder unter Strafe gestellt. Stets ist die letzte Tendenz
dieser Ordnung des Verkehrs, durch Sitte und Recht eine gewisse freie Ausübung der
Eigenmacht zu gestatten, aber doch das Gesamtinteresse und den Schwächeren zu schützen, die
Bethätigung unsittlicher Eigenmacht zu hindern; es handelt sich darum, in den ungeheuren
Mechanismus dieses Verkehrs so viel sittliche Uberlegungen und Motive einzufügen, so viel
Vertrauen und Rechtlichkeit zu erzeugen, daß er möglichst ohne Strafen, ohne Erbitterung,
ohne zu brutalen Kampf sich abspielen kann. Nur ein hohes Maß gegenseitigen Ver—
trauens erlaubt einen großen und raschen Verkehr, und dieses Vertrauen ist die feinste
psychologische Folge einer uralten, durch Jahrtausende fortgesetzten, sittlich-rechtlichen
Kulturarbeit, eines unendlich langen Kampfes für das Gute und Rechtie.

Die Impulse zu allem Verkehr gehen aus von den Bedürfnissen der einzelnen,
der Familien, der übrigen Organe, die mit ihren Trieben und egoistischen Strebungen,
mit ihrem Erwerbssinn in den Strom dieses Verkehrs eintreten, mit ihm schwimmen,
in ihm voran- und obenauf kommen wollen; sie haben dabei stets, nach der Nähe der
neben ihnen Schwimmenden, nach der Erreichbarkeit der ihnen vorschwebenden Ziele einen
gewissen Spielraum freier Bewegung; aber stets find ihnen zugleich Fesseln gesellschaft—
licher Art in der Form sittlicher und rechtlicher, genossenschaftlicher und sigailicher
Schranken angelegt, die besagen: darnach darfft du greifen, und darnach nicht, mit
diesen Mitteln darfst du deinen Nachbarn zuvorkommen, mit jenen nicht. Und so hat
es niemals einen absolut freien Verkehr gegeben, niemals eine absolut freie wirtschaft⸗
liche Bewegung. Stets war diese Freiheit der Bewegung einmal thatsächlich abhängig
von der Zahl der Kräfte und der Fähigkeiten der Verkehrenden, von der Nähe und
Geneigtheit ihrer Mitmenschen, mit ihnen zu verkehren, und dann social von der ge—
samten fittlich-rechtlichen Ordnung, welche den realen thatsächlichen Verhältnissen ent⸗
sprungen und ihnen angepaßt fein muß, aber sie selbst wieder formt, gestaltet, nach
gewissen Richtungen hinleitet (vergl. auch J, 802).

„„So wenig wir, wie erwähnt, alle diese Gewohnheiten und Ordnungen hier
vorflhren und studieren können, so passend scheint es, den Kern aller wirtschaftlichen
Verkehrsinstitutionen, das Marklwesen zu erbrlern, d. h. die rechtliche und Verwaltungs—
institution, welche Wert und Preis, Angebot und Nachfrage, auch alle Konkurrenz
erzeugt hat, die Erscheinung, welche ebenso sehr als ein Komplex wirtschaftlicher Vor—
gänge wie als die Ordnung derselben durch die Gesellschaft sich darstellt. Was berstehen
wir unter Markt?

Wir brauchen das Wort „Markt“ zunächst als Bezeichnung des Ortes und der
Zeit, welche tauschende Käufer und Verkäufer zu vereinigen pflegt. Wir schließen dann
in den Begriff alle diejenigen Veranstaltungen und Anosdnungen ein, die genoffenschafi—
        <pb n="33" />
        4751 Wesen und Entstehung des Marktes. — *

17
lich von den Beteiligten oder herrschaftlich von der Obrigkeit getroffen sind, um den
Besuch des Marktes und die Geschäfte auf ihm zu fördern und zu ordnen. Wir
gebrauchen die Begriffe Markt und Marktverhältnisse aber auch übertragen, um die
Gesamtheit der Beziehungen bestimmter, regelmaͤßig mit einander verbundener Verkäufer
und Käufer zu bezeichnen, ob sie sich nun an einem Orte und zu einer Zeit
persönlich treffen oder nicht. Wir sprechen so von einem deutschen oder internationalen
Getreidemarkie, von einen lokalen, provinzialen, staatlichen Markte. Auch bei diesem
Sprachgebrauch wollen wir mit dem Begriffe die Verkaufenden und Kaufenden, ihre
Zahl und Art, ihre herkömmlichen Beziehungen, ihre gegenfeitigen Machtverhältnisse
wie die Verwaltungseinrichtungen, Sillen“ und Rechtsformen, welche die Beziehungen
in bestimmte Ordnung und Form bringen, bezeichnen. Die Verschiebungen im Sprach⸗
gebrauch hängen zusammen mil der ganzen geschichtlichen Entwickelung des Handels—
und Marktverkehrs.

Machen wir uns zunächst klar, wie die Märkte und ihre Ordnung, hauptsächlich
in der ersten und zweiten Periode des Verkehrs, die wir geschildert haben, entstanden
find. Es handelte fich hauptsächlich um drei Veranlassungen, welche Menschen regel⸗
mäßig zusammenführten.

Einmal kamen benachbarte, in friedlicher Berührung stehende Häuptlinge regel⸗
mäßig zur Ordnung gewisfer Geschäfte an feften Grenzpunkten zusammen und begannen
da auch zu tauschen und zu kaufen, und es schlofsen sich deshalb wohl bald auch weiter⸗
Stammesglieder diesen Zusammenkünften an. Daneben kamen alle Stammesgenofsen
zu den Volks⸗- und Gerichtsversammlungen, den religiöfen und sonstigen Festen regel—
mäßig an geweihter Stelle ein⸗ oder mehrmals des Jahres zusammen Da blieb man
einige Tage, da bedurfte man des Mahles und Trunkes, des Futters für das Vieh;
da tauschte man dies und jenes gern; da trafen Hausierer und Händler aus der Fremde
ein, die feilboten; da erschienen fremde Gesandte, die Tribut forderten oder brachten.
Dahin nahm der einzelne mit, was er Uberflüsffiges hatte, Vieh, Felle oder wag es
sonst war; da wurden Sklaben und Weiber getauscht und gekauft, fremde Schmucksachen,
seltene Waffenstücke erworben. Das waren gebotene, gebannte Zusammenkünfte, aus
denen sich gebannte Maͤrkte mit der Pflicht der im Gebiet Wohnenden, der in ihm
Handeltreibenden zum Besuch leicht entwickeln konnten. Neben diesen so mit der Stammes—
verfassung fich ergebenden Maͤrkten entstanden andere an den Landungsftellen, wo fremde
Schiffer periodisch anlegten, sowie au den Kreuzpunkten der Karawanenstraßen und
Haufierzüge, wo zeitweise allerlei Volk sich traf. Vorübergehend entstanden auch solche
im Anschlufse an die Züge und die Raftorte des Heeres.

„In allen diesen Fallen finden wir nun folgende Einrichtungen: ein besonderer
Friede, der sich an den höheren Frieden der Volksversammlung, des kirchlichen Festes
anschließt, verdietet auf dem Markte Streit, Ausubung der Blutrache, Fehden; den
etwa kommenden Fremden wird Geleit und Schutz, ein Wergeld, d. h. eine Entschädigung
für den Fall des Totschlags oder der Verwundung, ein Gastgericht versprochen. Meisit
ist ein besonderer Platz für die Geschäfte abgesteckt und abgegrenzt; oft ist es die Kirche,
oft find besondere Stände und Buͤden fur die Verkäufer hergerichtet; die öffentliche
Gewalt sorgt dafür, daß Maß und Gewicht vorhanden sei und rontrolliert werde, daß
ein Munzer da sei, der Bronze oder Edelmetall zu üblichem Gelde ‚auspräge“, daß ein
Marktausseher Ordnung halle. Das war gar nötig, denn oftmals entstand Streit
und Totschlag unter den Feilschenden, wie noch der Aufstand, der umer Konig Lothars
Augen zur Zerstörung von Augsburg führte, auf dem Markl mit einem Streit zwischen
Käufern und Verkäufern begonnen hatte. Lange Zeiten hindurch waren die dra Jahr⸗
märkte in Meldorf die drei einzig befriedeten Zeiten und Otte in Westholstein. Daß man
Fremde nur zuließ, wenn fie Geschenke und Zoll gaben, daß man von allen, die auf
dem umfriedeten Platz verkauften und einkauften einen Marktzoll als Gebühr für
die ganze Einrichtung erhob, war selbstverständlich. Es war alle Sitte, daß man den
Fremden, denen man'dem Zutritt gestattete, einen Preis für ihre Waren setzte, daß die
Fürsten einzelne Waren, die sie für verderblich hielten, z. B. Wein oder Spiritus nichl

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 126. Auf
        <pb n="34" />
        18 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Guterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 476
zuließen, daß man nur gute Waren dulden wollte; Preisfetzung, Warenschau, Auswahl
in der Zulafsung der Personen und der Waren, Marktzoll sind uralte Bestandteile aller
älteren Marltordnung. Wo sich freie Genossenschaften von Verkäufern, Gilden wie im
europäischen Norden vom 10.-13. Jahrhundert, der Marktordnung bemächtigten, da
haben fie das Marktrecht als ihr Monopol betrachtet, zum Verkauf nur die Genossen
oͤder wer ihnen willkommen war, genügend für ihre Einrichtungen zahlte, zugelassen.
Im übrigen war es meist die öffentliche Stadt- oder Staatsgewalt oder ihre Vertreter,
wie in Griechenland die Agoranomoi genannten Beamten, in Rom die ihnen nachgebildeten
Ädilen und Präfekten, später die Kirche, im Mittelalter der König und die Fürsten,
die Grafen, später die Stadträte, welche die ganze konventionelle Ordnung des Marktes
herbeiführten. Daher die Rechtsvorstellung, jeder ordentliche Markt bedürfe der fürst⸗
lächen Verleihung durch die öffentliche Gewalt; daher die Verleihung des Marktrechtes
stels mit dem Munz- und Zollrecht und mit der Banngewalt, auf Grund deren An—
ordnungen getroffen, Strafen verhaäͤngt werden konnten. Daher das Verlangen der im
Besitz eines Marktes Befindlichen, es dürse auf so und so viel Meilen kein anderer
eingerichtet werden. Daher die Ausbildung eines besonderen Marktrechtes, d. h. einer
Reihe zusammenhängender Normen und Sahungen in Bezug auf den Marktverkehr; das
„Markirecht“ enthäli die herkömmlichen poligeilichen und konkurrenzregulierenden Anord—
nungen der öffentlichen Gewalt ebenso wie die privatrechtlichen Gewohnheiten der Käufer
und Verkäufer. In einem Kapitular heißt es: nullus homo praesumat aliter vendere
aut emere aut mensurare, nisi sicut dominus imperator mandatum habet. Die schwer⸗
fälligen in älterer Zeit zur Sicherung von Treu und Glauben geschaffenen starren Ver—
kehrsöformen werden auf dem Markt nach und nach als zu hemmend abgestreift, die
alten Einreden ausgeschlossen, wie es in einem von Grimm mitgeteilten Weistum heißt:
„choufleute stritont, taʒ der chouf sule wesen stäte, der ze jarmarcate getan wirdet,
ér si reht alde unrebt, wande iz ore gewoneheit is.“

Alle Entstehung etwas größeren, periodisch sich wiederholenden Verkehrs war an
die Einrichtung von Märkten geknüpfi. Wohl tauschten und kauften auch außerhalb
der Märkte einzelne untereinander und vom Hausierer; aber das wollte nicht viel be⸗
deuten; das Hauptgeschäft, auch der fremden Händler und Hausterer, konzentrierte sich
auf den Märklen. Maͤrkte absichtlich zu schafsen, erschien deshalb in dieser Zeit als
das Mittel des volkswirtschaftlichen Fortschrittes; sehr viele freilich hat man vergeblich
zu gründen gesucht; denn es gehörte stets neben den Anstalten und konventionellen
Einrichtungen dazu, daß zahlreiche Käufer und Verkäufer sich periodisch versammelten.
Das wurde in äͤlterer Zeit durch die Zwangspflicht, auf dem Markt zu erscheinen,
erreicht; doch war diese für viele zu lästig, um für häufigere Märkte aufrecht erhalten
werden zu können; man beseitigte sie vielfach, verließ sich auf den freiwilligen Besuch, lockte
durch verschiedene Mittel dazu an, schloß auch mit anderen Städten, mit kaufmännischen
Gilden Verträge über regelmäßigen Marktbesuch. Eine Konstitution Friedrichs II. von
Undine (1285) verfügt: ut nemo cogatur ad aliquod forum invitus ire.

Die Besörderung der Märkte erscheint überall als die notwendige Vorbedingung
des Geschäftsverkehrs, so lange die persoönliche Beruhrung der Verkäufer und Käufer für
jedes Geschäft nötig war, d. h. so lange kein Brief- und Depeschenverkehr, keine Zeitungen
und Posten Nachrichten und Angebote vermittelten, so lange der ganze heute existierende
geschäftige Zwischenhandel nicht thätig war, Angebot und Nachfrage zusammenzubringen
und zu vermitteln. Die Märkte sind zugleich, so lange der ganze oder der überwiegende
Verkehr sich auf ihnen abspielt, ein sehr bequemes Mittel, ihn im öffentlichen Interesse zu
regulieren und zu besteuern, auch eine Konkurrenz zu schaffen, wo fie fehlt, eine
übersicht über die Geschäfte zu gewinnen. Und selbst nachdem die Zwischenglieder des
Handels begonnen haben, zwischen Produzenten und Konsumenten sich zu schieben, wird
es durch den Markt und seine konventionellen Anordnungen möglich, an den Stellen,
wo der Zwischenhandel als schädlich, als verteuernd erscheint, ihn durch direkte Zusammen—
führung der Produzenten und Konsumenten oder durch direkte Berührung der Kaufleute
verschiedener Gegenden überflüssig zu machen.
        <pb n="35" />
        1771 Alteste Markteinrichtung. Scheidung der Marktarten. 19
Aus all' diesen Ursachen wird es erklärlich, daß Jahrtausende und Jahrhunderte
lang das Marktwesen und seine konventionelle Ordnung die Verkehrsseite der Volks—
wirtschaft beherrschte. Es wird mit diesen Bemerkungen über die Formen alles be⸗
deutenderen aͤlteren Handelsverkehrs aber auch ein ganz allgemeines Princip deutlich
bewiesen: nämlich, daß aller Handel und Verkehr zwar von den Individuen, ihren
Bedürfnissen, bald auch von ihrem Erwerbstrieb ausgeht, aber eine staatlich geordnete
Gesellschaft und gesellschaftliche Institkutionen voraussetzt. Aller Handel ist gesellschaft⸗
liche Berührung mehrerer; er kann nur gedeihen, wo eine Mehrzahl von Verkäufern
und Käufern in regelmäßige Berührung kommt. Es sind von Anfang an Volks—
genossen und Fremde, Mächtige und Schwäche, sie kommen unter gesellschaftlichem Frieden,
unter bestimmtem Schutz, unter öffenilichen Ordnungen zusammen. Ihr Geschäft ge—
deiht nur unter dem Lichte der Offentlichteit, unter Ausschluß von Gewalt und Betrug,
unter der gesellschaftlichen Ordnung des Marktwesens, des Maß⸗, Gewichts- und Münz—
wesens, unker einer Kontrolle, welche Personen und Waren prüft, sie bald zuläßt, bald
ausschließt. Nie können deshalb auf irgend einem Markte bloß egoistische Triebe, bloß
Gewinnabsichten walten; gesellschaftliche Instinkte und Rücksichten, Sitten und Ordnungen
müfsen fie irgendwie einschränken, und zwar um so mehr, je verschiedener die Menschen
auf dem Markte sind, je mehr sie nicht Verwandte und Nachbarn, sondern nur ves
Geschäfts wegen zusammenkommende Personen sind.

Werfen wir jetzt einen Blick auf die Art, wie in der zweiten und dritten unserer
Verkehrsepochen das Marktwesen sich im einzelnen gestaltet und differenziert hat.

153. Die Differenzierung der älteren Märkte. Die ältesten Märkte der
Kulturvölker waren meist die jührlich ein- bis dreimal gehaltenen; in der christlichen
Zeit liegen sie häufig zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten. Die tria kora gehen den
tribus placitis, den drei ordentlichen Gerichtsversammlungen parallel. Viele dieser
Märkte sind älter als alle Städtebildung und haben lange existiert, ohne Städte zu
erzeugen. Noch heute giebt es solche Märkte in Afrika und Afien, wo jährlich Taufsende
vorübergehend zusammenkommen, und nach Ablauf des Marktes kaum ein paat Menschen
am Orte zu treffen sind. Wo aber gerade durch den „Jahrmarkt“ neben der bischöf—
lichen Kirche, dem fürstlichen Fronhof, dem Kloster sich ein größerer Ort bildete, da
entstand in Deutschland seit Ende des 10. Jahrhunderts, hauptsächlich aber im 12. - 14.,
neben dem forum annuale das septimanalte oder hebdomanale; die Landleute der Um—
gegend kamen nun jede Woche ein⸗- oder zweimal zu Markte und tauschten da mit
Kaufleuten und Hanbwerkern. Und daraus entstand mit der Zeit der taͤgliche Markt,
d. h. die gewerbuͤchen Meister, die Höker und die Kaufleute begannen nun täglich zu
verkaufen, wenn auch das Hauptgeschäft nur einmal in der Woche in Anwesenheit der
Bauern und Ritter der Umgegend stattfand.

So haben wir vom 13. Jahrhundert an den Jahrmarkt für die weitere Umgegend
und die fremden Handler, den Wochenmarkt für die nuüchste Umgebung, den taglichen
Markt für die Stadtbewohner. Und die Differenzierung geht noch weiter: in den
größeren Orten sucht man Linzelnen Jahrmätkten durch besondere Privilegien und Ein—
richtungen eine erhoͤhte Bedeutung zu geben; sie werden als nundinae universales, als
Messen bezeichnet, dauern 8514 Tage, wollen die Kaufleute von weiter heranziehen. Die
Bezeichnung „Messe“ knüpft an das Worl ann nsu ee occlesia, womit der Priester die
geistliche Handlung schloß. Sie erhalten hauptsächlich vom späteren Mittelalter an bis ins
19. Jahrhundert eine große Bedeutung als Centralpunkte des Warenumsatzes im großen
zwischen den Händlern verschiedener Gegenden und Länder und als Stationen und
Mittelpunkte des Zahlungs- und Kreditgeschäftes. Die Messen der Champagne sind
die ersten ganz großen Messen dieser Art, ihr folgen die von Genf, dann sind in
Frankreich die von Paris, Lyon und Besangon, in Spanien die von Medinga del Campo
von Bedeutung; in Italien sind später die von Piacenza und Sinigaglia, in Deutsch—
land die von Bozen, Frankfurt a. M., Leipzig, Frankfurt a. O. berühmt geworden;
in Rußland blüht heule noch die von Nishnij⸗Rowgorod.

Die Ordnung dieser verichiedenen Marktarten“ knupft an dieselben äußeren Ein—
        <pb n="36" />
        20 Drittes Buch. Der gefellschaftliche Prozeh des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 478
richtungen und dasselbe Recht an, aber sie wurden doch nach und nach etwas wesentlich
Verschiedenes, befriedigten verschiedene Verkehrsbedürfnisse, schieden den Cirkulations⸗
prozeß der Menschen, der Güter, des Geldes, des Kredits in bestimmte Gruppen und
zaben Veranlassung zu verschiedenen Versuchen der Konkurrenzregulierung.

Der altere Markt ist regelmäßig auf ein kleines lokales Gebiet, einen Platz in
der Vorstadt, eine Kirche mit ihrer Umgebung, auf den Marktplatz mit seinem Rathaus
heschränkt, das ursprünglich mehr Kaufhalle war und nur nebenbei ein Sitzungszimmer
für den Stadtrat hatte. Auf diesem Platze fahren die Landleute mit ihren Holz⸗,
Zetreide-, Heu- und Weinwagen, die Salzkärrner mit ihrem Salze an, da haben die
Kaufleute ihre Stände, die nach und nach in festgebaute Lauben oder Hallen sich um—
vandeln; da stehen je neben einander die Fleischer, die Bäcker, die Tuchmacher, die
Schuhmächer mit ihren Bänken und Buden. Die Feuerpolizei, das Interesse der
Warenschau, die Absicht, das Angebot zu vereinigen, wirkten zusammen, um die Vor—
schrift allgemein zu machen, daß nur auf dem Markte, in diesen Kaufhäusern, Hallen,
Ständen und Bänken, die zuerst meist dem Stadtherrn oder der Stadt gehören, ver—
fauft werden dürfe. Heute noch beschränkt sich in Athen, Smyrna, im ganzen Orient
aller Verkehr auf die Agora, den Bazar; es giebt keine Läden, die mit den Wohnungen
herbunden in der Stadt zerstreut lägen (Cohn). Aber im Abendlande hört mit der
Vergrößerung der Stadt und des Verkehrs dieser Kaufhaus- und Hallenzwang auf,
wenigstens fuͤr einzelne Handwerke, für bestimmte Waren und Kaufleute; man läßt
Werkflätten und Verkaufsgewölbe in der ganzen Stadt, aber nicht vor den Stadtthoren
zu. Der stärker besuchte Jahrmarkt hat auf dem alten Warktplatz keinen Raum mehr;
an muß in den wenigen Tagen seiner Thätigkeit neue Plätze, weitere Straßen heran—
ziehen. Wo der Jahrmarkt zur Messe wird, muß man größere Kaufhäuser bauen, die
freinden Händler in ihren Gasthäusern oder besonderen gemieteten Kellern, Gewölben
verkaufen laffen.

a) Der tägliche Markt in der Stadt. Schon mit diefen örtlichen und
baulichen Veränderungen gestaltete sich das Geschäft und seine konventionelle Ordnung
auf den einzelnen Gebieten verschieden. Für die Geschäfte der verkaufenden Handwerker,
Hoker, Krämer und Kaufleute, die sich nach und nach in der ganzen Stadt verteilen,
Dird die Stadt als solche zum Markt; sie dürfen nun nicht bloß am Jahr⸗ und
Wochenmarkt, sondern täglich zu jeder Stunde, in Werkstatt und Laden verkaufen.
Sie identifizieren nun Stadt- und Bürgerrecht mit Marktrecht; wer Bürger ist, darf
minute vendere, darf gewisse Geschäfte allein als das Vorrecht des Bürgers in Anspruch
nehmen, darf Bier brauen, Handel und Handwerk treiben, während es dem Land⸗
bewohner erschwert oder verboten, dem Stadtfremden nur periodisch auf Jahrmarkt und
Messe erlaubt wird. Die Stadt sucht im Interesse ihrer Bürger Gewerbe und Handel
n der Umgegend zu hindern, zu verfolgen; sie will die Handwerker, die auf dem Lande
sitzen, bei Bauern auf der Stör, d. h. im Hause des Konsumenten gegen Kost und
dohn arbeiten, nicht mehr dulden, versolgt sie als Sthrer und Bönhasen. Sie sucht
seden Verkäufer im Umherziehen zu benachteiligen gegenüber dem in der Stadt An—
Jesessenen. Der städtische Markt in dem Sinne des blühenden Absatzes und Geschäfts
aller Stadtbürger wird zum Angelpunkt der ganzen stadtwirtschaftlichen Politik.

b) Der Wochenmarkt. In dem System dieser Politik nimmt nun der Wochen⸗
markt die erste Stelle ein (ygl. JS. 296); seine Tage bleiben die Hauptverkehrstage
auch für den Kaufmann und Handwerker; die, welche in ferneren Stadtteilen wohnen,
suchen auf dem zum Wochenmarkte bestimmten Platze eine Verkaufsstelle zu erhalten.
Auf dem Wochenmarkt verkauft der Landmann der Umgegend seine Rohprodukte oder
Halbfabrikate, in erster Linie Lebensmittel, Getreide, Vieh, Fleisch, Gemüse und Der—
artiges, kauft er seine Werkzeuge, Tuch und was er sonst an städtischer Ware braucht.
Bis auf den heutigen Tag sind nur bestimmte Warengattungen zum Wochenmarkts⸗
berkehr zugelassen. Die Versorgung der Stadt und damit ihre Ruhe und Sicherheit
hängi an dem regelmäßigen Besuch des Wochenmarktes durch den Landmann. Dafür
wollen die lokalen Wochenmarkts- und Fürkaufsstatuten und allgemeine Landesgesetze
        <pb n="37" />
        479) Der tägliche und der Wochenmarkt. 381
sorgen. Der Wochenmarkt ist zeitlich und örklich bestimmt, die Marktpolizei in den
Hünden der Marktmeister und öͤffentlicher Messer und Wager ist auf gute Qualität der
Ware, richtiges Maß und Gewicht gerichtet; oft kommen Taren hinzu, welche von den
städtischen Behörden möglichst zu Guusten ihrer Bürger, zu ihrem Schutze gegen
Teuerung gemacht werden. Darum beklagt sich der Landmann über die Taxen, will
die ländliche Ritterschaft Teilnahme am Regiment des Wochenmarktes. Die Zufuhr sucht
man zu garantieren dadurch, daß durch Verträge oder Gesetz alle Produkte der Um—
gegend nach dem nächsten städtischen Markt gezwungen werdeü, daß man da und dort
die Weiterführung von Getreide nur für einen Teil der Zufuhr erlaubt, daß man für
gewisse Personen und Zeiten jeden Einkauf zum Wiederverkauf verbietet, so da und
dort allgemein für Holz und für Fische, für Häute und Talg, so für gewisse Zeiten,
z. B. im Herbst, da der Bürger sein Haus versorgt, für Vieh. Dem Landmann suchi
man den Verkauf zu Hause zu erschweren, durch den Kampf gegen fremde Hausierer
und das Verbot fur die Bürger, auf dem Lande einzukausen; oft erlaubt man den
Fleischern der Stadt nicht, aufs Land hinauszugehen, um da einzukaufen: der Bauer
soll sein Vieh zur Stadt bringen, so sich als der Anbietende zeigen, nicht als der von
der städtischen Nachfrage Gesuchte erscheinen. Das Wesentliche war, daß der Wochen⸗
markt mit Rücksicht auf die morgens zur Stadt fahrenden, nachmittags oder abends
heimkehrenden Landleute seine festen Stunden hatte, und daß nun der direkt bein
Bauer einkaufende Konsument in jeder Beziehung vor dem Hoͤker, dem Händler oder
gar dem Fremden bevorzugt wurde. Niemaud durfte, wenn der Markt um 8 Uhr
begann, vorher kaufen oder gar dem Bauer vors Stadtthor hinaus entgegengehen; von
8-12 Uhr sollten dann die Bürger für ihren Bedarf kaufen, erst nach 12 Uhr die
Händler und alle, welche wieder verkaufen oder ausführen wollten. Jede Verfehlung
gegen diese zahlreichen Bestimmungen war als Vorkauf oder Fürkauf unter Strafe gestellt.
Soweit ein Vorkauf, d. h. hauptsaͤchlich der Kauf, um wieder teurer zu verkaufen, erlaubt
war, z. B. für Höker, Kaufleute, Fremde, gewifse Handwerker, blieb die Art, der Um—
fang, die Grenze solchen Geschäfis genau bestimmt. Wenn der Markt geschlossen war
um 1oder 2 Uhr, so durfte nicht weiter verkauft werden. Manche Produkte durften
nur ein- oder zweimal zu Markte kommen; sein Holz oder Getreide unverkauft in der
Stadt zu lassen, war meist dem Landmann' in jeder Weise erschwert. Für Wolle hatten
die städtischen Tuchmacher, für Häute die Gerber oft ein Vorkaufsrecht. Wenn ein
Bürger oder Fremder größere Mengen Korn, Holz oder Vieh gekauft, konnte in der
Regel jeder Bürger oder jeder Zunftgenosse so viel Anteil am Kaufe zuͤ gleichem Preis
fordern, als er für sich nötig haite Das letzte Ziel der Wochenmarktspolitik war
möglichste Vermeidung jeder Zwischenhand, deren Verteuerung man fürchtete; Produzent
und Konsument sollen fich direkt begegnen und zwar so, daß die ländlichen Produzenten
ihr gesamtes Angebot auf dem Markte zusammen aufgestellt haben, daß dann zuerst
allein die Konsumenten in kleinen Mengen ihren Bedarf decken, die größere Mengen
begehrenden Händler erst einkaufen, wenn die übermudeten Produzenten nach dem Heim—
weg verlangen und geneigt find, zu jedem Preis loszuschlagen.

Wohl suchten nach und nach größere Produgenten, vor allem in Norddeutschland
die Rittergüter, lieber entfernte Märkte aufzusuchen, aber für die Mehrzahl der
Landleute war einfach durch die hohen Kosten der Fracht jeder andere Absatz als der
nach der nächsten Stadt ausgeschloffen. Noch bis auf den heutigen Tag ist in ab—
gelegenen Gegenden, ohne Eisenbahnen, ohne erhebliche Verkehrsbeziehungen, ein erheb—
licher Teil des wirtschaftlichen Cirkulationsprozesses der alte. Was das platte Laud
im Umkreis einiger Meilen erzeugt, kommt auf den städtischen Markt, wo es Kon—
sumenten und Zwischenhändler kaufen. Was die Landleute brauchen, kaufen sie immer
noch zu einem erheblichen Teil in der Sladt ein, wenn sie dort verkauft haben.

Eine Ergänzung der Wochenmarktsgefetzgebung war es, daß die meisten in der
Stadt verkaufenden Dörfer auf Grund bestimmter Abmachungen oder des Herkommens
ihr Bier aus der Stadt, oft in bestimmter Reihe von den Brauhäusern nehmen mußten.
Der ganze örtliche Cirkulationsprozeß hatte so eine feste geregelte Form angenommen;:
        <pb n="38" />
        22 Trittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —480
er setzte fich aus festen Größen von Angebot und Nachfrage zusammen; ein gewisser
gleichmäßiger Gang des Absatzes, der Preise war damit gegeben, aber auch die Kon—
kurrenz ermäßigt, der Sporn zum Fortschritt nicht groß, jede Anderung erschwert.
Doch lag die letzte Ursache dieser Zustände mehr in dem thatsächlichen Zustand von
Angebot und Nachfrage, Verkehr und Wegen, in der Schwierigkeit jedes Absatzes in
die Ferne, als in der konventionellen Ordnung des Marktes. Der größere Teil dieses
alten Wochenmarktrechtes ist in den Kulturstaaten erst im 19. Jahrhundert beseitigt
worden, teilweise erst seit 18340 —1870. Und wo das Recht gefallen ist, hat der Zustand
bdielfach in Form der Sitte fortgedauert.

c) Der Jahrmarkt. der ältere Jahrmarkt erhielt sich allerwärts neben dem
Wochenmarkt. Viele später vergrößerte Orte bekamen erst in den letzten zwei Jahr—
hunderten Jahrmärkte. Jedes Städtchen, oft sogar Dörfer strebten nach solchen. An
oder nach der Kirchweih, wo sich ohnedies mancherlei Volk versammelte, wollte man
auch ein- und verkaufen können. Manchen Orten gelang es, die Verleihung von 2,
4, ja 6 und 7 jährlichen Märkten zu erreichen. Der gewöhnliche Jahrmarkt dauerte
ein oder zwei Tage; er diente dem Viehhandel, der naturgemäß nur im Frühjahr und
Herbst seinen Hauptumschlag hat, und dann dem Detailverkauf der Kaufleute, Krämer
und Handwerker aus dem Umkreis von 6—8 Meilen; ein großer Teil der ländlichen
Bevölkerung, besonders der nicht regelmäßig zum Wochenmarkt fahrenden, gewöhnte sich,
auf dem naͤchsten Jahrmarkt ein- bis zweimal im Jahre alles einzukaufen, was man
an gewerblichen Produkten, Krämerei und Spezerei, Werkzeugen und Geräten brauchte.
Und diese von 1600- 1850 ausgebildete Gewohnheit hält heute noch so umfangreich
vor, daß deshalb auch bis in die Gegenwart die Jahrmärkte ihre Stelle behaupten, wozu
freilich die Schau- und Vergnügungssucht viel beiträgt, da ein Heer von Gauklern,
Zünstlern, Akrobaten und Dirnen heute, wie früher, den Jahrmärkten nachzieht.

Der Wochenmarkt ist ein Lebensmittelmarkt, der Jahrmarkt ein Vieh-, Tuch-,
Leinwand-, Schuhmarkt; auf den Wochenmarkt kommt der Landmann in die Stadt;
auf den Jahrmarkt zieht der Kaufmann und Handwerker der größeren Stadt, auf ihm
konkurriert Händler und Gewerbsmeister aller kleinen Nachbarstädte mit denen des Orts.
Auf dem gewöhnlichen Jahrmarkt findet kein Großhandel, sondern Detailhandel statt.
Die als Verkäufer zugelassenen Gäste oder Fremden sind aus der Nähe; oft waren früher
die aus anderen Ländern und Gegenden, oft auch die aus anderen großen Städten
ausgeschlossen. Der Stadtfremde durfte nur diesen Tag, an der bestimmten Stelle, nach
örtlichem Maß und Gewicht, oft erst nach einer Schau, welche die örtliche Zunft aus—
übte, nach Bezahlung von Zöllen und Marktgeldern verkaufen. Die Chikanen für die
Fremden hörten auch auf dem Jahrmarkt nie ganz auf. Und doch war der Jahrmarkt
ein wichtiges Stück freierer Konkurrenz gegenüber der sonstigen Gebundenheit; einige
Tage im Jahre wurden auf ihm die fremden Händler und die fremden Waren doch im
ganzen zugelassen; waren zahlreiche Jahrmärkte in der Nähe, so erwuchs für Stadt—
dürger und Landmann eine längere Zeit freieren Ein- und Verkaufs, eine stärkere
sKonkurrenz. Vereinzelt haben kluge und weitsichtige Stadträte, welche das Monopol
zgewisser Verkäufergrüppen in der Stadt als schädlich erkannten, wohl auch außer dem
Jahrmarkt größere Freiheit geschaffen, z. B. Back- und Fleischwaren aus der Umgegend,
aus den nächsten Orten auf gewisse Zeit zugelassen. Erst im Laufe des 19. Jahr⸗—
hunderts haben die meisten europäischen Regierungen mit der Gewerbefreiheit die Ver—
kaufsfreiheit der Jahrmärkte fürs ganze Jahr und alle Verkehrszweige statuiert.

d) Messen. Die Messen sind aus den besuchtesten, am besten verwalteten Jahr⸗
märkten der größeren günstig gelegenen Städte erwachsen; sie finden häufig an dem—
selben Orte zweimal jaͤhrlich statt; sie dauern 154 Wochen; sie vereinigen den Zweck
des Jahrmarkts mit dem Handel im Großen und mit dem beginnenden Geld- und
Kreditgeschäft, das zwischen verschiedenen Orten abzuwickeln ist. Auf der Messe trafen
sich die Großhändler der verschiedenen Gegenden und Länder, wie z. B. auf denen der
Champagne die Italiener, die Deutschen und die Niederländer; in Frankfurt a. M.
verkauften Niederländer und Kölner an oberdeutsche Tuchhändler das niederländische und
        <pb n="39" />
        181]

Der Jahrmarkt und die Messe.

23
englische Tuch im Großen. Aber meist wollten die Großhändler daneben auch im
einzelnen während der Messe verkausen. Die sich vom 15.—18. Jahrhundert ent⸗
wickelnde Haus-⸗, Manufaktur- und Fabrikindustrie hat zuerst hier ihren Absatz gefunden,
wie auch der Papier- und der Buchhandel. Solcher Meßhandel konnte sich nur an
den Hauptstraßen und an den Plätzen entwickeln, wo die periodischen Handelszüge halt
zu machen pflegten. Die Karawanenverfassung, d. h. das gildearlige, periodische Zu—
sammenausziehen der Kaufleute eines Ortes oder einer Gegend nach bestimmten Handels⸗
plätzen stand mit der Organisation des Meßhandels ebenso in Zusammenhang, wie
die Meßplätze durch den Straßenzwang und das Stapelrecht sich ihre Stellung
zu sichern suchten. Der Straßenzwang beruhte ursprünglich auf der Thatsache, daß
überhaupt nur wenige Wege vorhanden waren, daß auf ihnen die Zollstätten lagen,
daß die Fürsten den Zoll nicht missen, das Geleit nur auf ihnen geben wollten;
später ließen sich die Handelsstädte Privilegien auf bestimmte Straßeneinhaltung mit
der Absicht exteilen, daß aller Handel von weither ihren Markt berühren mußte. Zur
Zeit der Messe hierdurch ein großes Angebot und eine große Nachfrage zu sammeln,
war der Hauptzweck. Das Stapelrecht war aus der Gewohnheit der durchziehenden
Händler erwachsen, in der Stapelstadt Rast zu machen, die Waren anzubieten. Die
für ihren Markt und hauptsächlich für ihre Messen bedachten Stadträte wußten sich
Privilegien zu verschaffen, welche jeden auf Meilen Entfernung Vorbeisahrenden zwangen,
auf den städtischen Markt zum Stapel zu kommen, abzuladen, oft gar an den Orts—
bürger zu verkaufen, unter Umständen die Ware nur auf einen anderen Wagen oder
ein anderes Schiff umgeladen weiter zu führen. Das Stapelrecht galt das gange Jahr.
aber es hatte seine Hauptwirkung zur Meßzeit.

Um die Fremden anzuziehen und ihnen für die Meßzeit das Gefühl der größten
Sicherheit zu geben, war meist eine besondere Meßbehoörde eingesetzt, als Organ der
Meßpolizei und Meßgerichtsbarkeit. Der custos nundinarum in der Champagne hatte
seinen Kanzler, seine Schöffen und seine Notare, er sorgte für das nötige Personal an
Unterkäufern, Messern, Ausrufern, Trägern, für die bewaffneten Geleitsleute, die den
Kaufmannszügen entgegengingen, fie zu schützen; er konzeffionierte oder kontrollierte die
einheimischen und fremden Geldwechsler; bei ihm trug sich jeder Fremde in das Meß⸗
register ein; mit ihm verhandelten die Führer der fremden Kaufleute und Handels⸗
genossenschaften über Unterkunft, Marktabgaben, Streitigkeiten; er oder seine Beamten
leiteten das ganze Zahlungsgeschäft. An einigen ersten vorbereitenden Tagen wurden
die Waren ausgepackt, und ihre Oualität festgeftellt; dann fand ohne Behelligung durch
die Zollbehörde an den Haupttagen das Meßgeschaͤft statt; endlich folgte der Schluß
des Warengeschäfts; es wurde konstatiert, was jeder verkauft hatte, und danach fein
Zoll berechnet. Uud zugleich wurden nun die Zahlungs- und Ausgleichsgeschäfte zu
Ende geführt. Die ganze Handhabung der Meßfreiheit lag in den Händen der Meß—
behörde, durch deren Gerechtigkeit, Takt und Geschicklichkeit die Blüte der Messe bedingt war.

Die Meßfreiheit bestand darin, daß jeder Fremde gegen Repressalien und Strafen,
Arrest und Klagen, die nicht aus dem Meßgeschäft entsprangen, unbedingt sicher war,
bestand in der Haftung der Meßbehörde für jeden dem Fremden zugefügten Schaden; — vor
allem aber in der Sistierung aller oder der meisten Schranken, die für gewöhnlich dem
Geschäfte der Fremden, der sogenannten Gäste, entgegenstanden. Die lokale Interessenpoliit
hatte zum Schutze der Gewerbe und des Handels am Ort das Gast- oder Fremden—
recht dahin ausgebildet, daß kein Gast am Orte für gewöhnlich im Detail verkaufen,
mit keinem Gast aus drittem Orte ohne die Zwischenhand des Ortsbürgers handeln,
nicht Feuer und Rauch am Orte halten, meist nicht über so und so viel Tage im Jahr
am Orte bleiben durfte. Wo die Messe blühte, durfte nun Gast mit Gast handeln,
er durfte im Detail verkaufen, z. B. Wein ausschenken. Uber das einzelne und die
Grenzen war immer Streit mit den Orlsbürgern, so vor allem über die Schau, über
den Gebrauch des lokalen Maßes und Gewichts. Aber im ganzen war das Lebens—
element der Messe doch die Freiheit von den gewöhnlichen örtlichen Schranken des
Verkehrs, die rechtliche Gleichstellung von Bürgern und Fremden.
        <pb n="40" />
        24 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung— 482
Neben dem Warengeschäft war die Ausbildung des Zahlungs- und
Kreditgeschäfts fo wichtig, daß es für einzelne Messen frühe zur Hauptsache
wurde. Je mehr feine Manufakte und Gewürze von Land zu Land gingen, der Kredit
fich ausbildete, Zahlungen auf große Entfernungen zu machen waren, desto stärker
mußten Geld und Kredit an dem Cirkulationsprozeß sich beteiligen. Und doch hatte
jeder Ort und jedes Land anderes, viele hatten schlechtes Geld, eine nationale oder gar
internationale Post für den Geldverkehr gab es noch nicht. So war die persönliche
Zusammenkunft der Kaufleute verschiedener Gegenden und Länder auf den Messen die
einzige oder Hauptgelegenheit, die Zahlungen von Ort zu Ort abzumachen. Häufig
zahlte der schwächere Känfer dem Großhändler auf der solgenden Messe, was er in
dieser gekausft. Der Kaufmann, der nicht selbst zur Messe zog, beauftragte einen
Beschäftsfreund, für ihn zu zahlen oder Schulden einzuziehen. Die Geldwechsler, die
ursprünglich wesentlich den Handwechsel, das Umwechseln verschiedener Münzen mit
Gewinn getrieben, übernahmen nun noch mehr solche Aufträge. Die italienischen Geld—
wechsler besuchten die nordischen Messen, sandten ihre Vertreter überall hin, gründeten
Filialen und besorgten deren Aufträge auf den Messen. Der Wechsel ist dadurch ent—
standen, daß Kaufleute oder Geldwechsler von solchen, die Zahlungen an anderen Orten,
hauptsächlich für die Meßzeit zu machen hatten, das Geld am Orte des Schuldners
heute von ihm nahmen und nach einigen Monaten dieselbe Summe in der Münze des
anderen Ortes an den Bezugsberechtigten zahlten; sie gaben, da sie so einige Monate
das Geld in Händen hatten und nutzen konnten, etwas mehr, als fie später zahlten,
einen Zins, Diskontosatz; sie nahmen ein Darlehen und zahlten es am anderen Ort, in
anderer Münze zurück. Die Wucherdoktrin, welche die Zinsen verbot, wagte hier die
Zinsen nicht anzutasten, da sie gleichsam für den Münz- und Ortswechsel gezahlt waren.
Alle größeren interlokalen Zahlungen wurden auf die Messen und ihre Zahltage gestellt.
Eine feste Ordnung für die am Wechselverkehr Teilnehmenden trat ein; die Anerkennung
der Wechsel und Zahlungsverbindlichkeiten, die Folgen der Nichtanerkennung, der Nicht-
jahlung und der Protest wurden normiert; die Arl der gegenseitigen Ausgleichung, die
etwa nötige Exekution wurde geregelt. Die heutige formale Natur des Wechsels bildete
sich so im Zusammenhang mit diesen Einrichtungen aus. Wir kommen unten darauf zurück.
Millionen konnten hierdurch schon im 16. und 17. Jahrhundert ohne Barzahlung durch
Ausgleichung von Wechseln abgemacht werden. Der Geld- und Wechselumsatz auf einer
Quartalmesse zu Piacenza wurde zu Anfang des 17. Jahrhunderts auf 16 Mill. Dukaten
geschätzt. Die zahlreichen Geldgeschäfte Antwervens gegen 1550 giebt Ehrenberg auf
40 Mill. an. —

So war — um das Ergebnis des älteren Marktwesens zusammenzufafsen — überall
in jener Zeit der größte Teil des Waren⸗-, Geld- und Kreditverkehrs auf bestimmte
Orte und Zeiten konzentriert, gebunden an ein perfönliches Begegnen. Noch waren die
meisten wirtschaftlichen Güter und Leistungen nicht in den Cirkulationsprozeß hinein⸗
gezogen, und von denen, bei welchen das der Fall, legte der weitaus größte Teil nur
den kurzen Weg von der Umgegend der Stadt nach dem städtischen Narkt oder um—
gekehrt zurück, der kleinste Teil bewegte sich bis zu den Jahrmärkten und Messen.
Der ganze Güter- und Geldumlauf war in wenige klare Abteilungen geschieden; jede
Ware hatte zeitlich und örtlich ihren umgrenzten Markt. Die Veränderuugen waren
langsam, oft traten solche in Generationen nicht ein. Die Märkte waren zu übersehen.
Angebot und Nachfrage auf ihnen pflegten lange als stabile Größen nur mit kleinen
Schwankungen nach Ernte und Bedarf aufzutreten. Rur hatten natürlich die Jahr—
märkte und die Messen eine größere Möglichkeit des Wachstums in sich als vder
Wochens und der übrige lokale Markt. Denn schon der Jahrmarkt, noch mehr
die Messe konnte durch ihre Blüte, durch ihre Gewinne Käufer und Verkäufer von
weiter herlocken; der Wochenmarkt nahm nur zu mit der Stadtbevölkerung, die Messe
konnte ihren Umschlag auf das 10- oder 100 fache steigern, indem sie die Jahrmärkte
in der Nähe ersetzte, indem sie gewissen Waren neue Kunden warb, neue fremde Waren
heranzog, ihren Besucherkreis von 10 auf 100 oder 500 Mteilen ausdehnte.
        <pb n="41" />
        488)

Geldgeschäft der Messe. Neueres Marktwesen. 25
Waren die Jahrmärkte die älteste Form des Marktes, ihre größere Ausbildung
gehört doch erst der Zeit vom 14. 5185, die Hauptblüte der Messen noch späterer
Zeit an. Die Messe in Frankfurt a. O. hatte erst 18844585 ihren größten Umschlag,
die in Nishnij⸗-Rowgorod wuchs noch bis 1882, ging erst von da an zurück. Die
gewöhnlichen Wochen- und Jahrmärkte haben bis in die neueste Zeit in dändern wie
Rußland zugenommen, sie find nirgends so zahlreich wie in Ländern, die auf der
Stufe des westeuropäischen Mittelalters heute sind, 3. B. in Nordafrika, in Arabien.

Das Maß von Arbeitsteilung und Verkehrstechnik, wie fie vor den Posten, Eisen—
bahnen und Telegraphen vorhanden waren, bildet die Vorbedingung für dieses ältere
Marktwesen, mit feiner festen Rechtsverfafsung, seiner Konkurrenzregulierung, fei nem
Kampf gegen den Zwischenhandel, seiner Zerlegung aller Geschafte in bestimmle, zeitlich
und örtlich geschiedene Sphären. Die Einrichtungen schufen ein im ganzen loyales
Geschäftsleben, aber auch viele hemmende Schranken des Verkehrs, die vom Eigennutz
sehr mißbraucht werden konnten, den fortschreitenden Verkehr, die höhere Ausbildung
der Arbeitstetlung hinderten. Sie wurden von den Vertretern des Fortschritis längst
bekäm pft, mußten im 19. Jahrhundert nach und nach zu einem großen Teil fallen.

154. Das Marktwesen der neueren Zeit. Den Umschwung zu anderen
Verhältnissen bezeichnet es, wenn ein Franzose schon gegen 1700 Holiand preist, daß es
ohne Messen auskomme, weil das ganze vand jahraus und jahrein den Handel habe, zu dem
andere Staaten sich nur periodisch in ihren großen Jahrmärkten aufschwängen. Und
Turgot meint, Messen seien kein Zeichen blühenden, fondern gefesselten, mittelmäßigen
Verkehrs. Roscher führt das ganze ältere Marktwesen darauf zurück, daß der ältere
Verkehr zu dünn und schwächlich, um das ganze Jahr und überall hin zu fluten,
gleichsam der örtlichen und zeitlichen Aufstauung durch allerlei Mittel und Schranken
bedurfte, um zu blühen. Ich möchte sagen, so lange Briefverkehr, Post, kaufmännische
Presse, Chaufseen und Eisenbahnen fehlien, die Bevölkerung nicht zahlreich war und
zerstreut wohnte, konnte der mäßige Verkehr des persönlichen Zusammenkommens der Käufer
und Verkäufer, der Warenbesichligung nicht entbehren, konnten die zahlreichen, kost⸗
spieligen Mittelglieder des Zwischenhandels, welche heute die Maͤrkle vielfach überflüssig
machen, nicht entstehen. So lange alle politischen Körper klein waren, fast nur Stadt—
und Kantonstaaten bestanden, konnte auch nur eine im ganzen lokale Marktorganisation
und -Ordnung existieren. Wenn es von 1800 1850 nach und nach anders wurde, so
hatten daran' die verbesserte Verkehrstechnik, der Briefverkehr, die Seeschiffahrt, die
Kanäle, die besseren Wege, die Scheidung der Transportgewerbe vom Handel, die
Zunahme der Geschäfte auf den Messen ebenso viel Anteil, wie die moderne Staaten—
bildurg, welche einheitliche Märkte innerhalb der entstehenden Außenzolllinien herzu—
stellen suchte. Die wachsende Größe und die centralistische Verfassung und Verwaltung
der Staaten schuf oͤder erleichterte eine interlokale Arbeitsteilung und einen großen
innerstaatlichen und internatignalen Verkehr, beides freilich zunächft nur für die kraus—
portabelsten Waren, wie Gewebe, feinere Manufakte, Kolonialwaren. Im übrigen
blieben der lokale Markt und die Grundzüge seiner Verfassung bis gegen 1850 ziemlich
unverändert. Der sich ausbildende Handel blieb 16001850 ind seine zahlreichen
Stationen zerteilt; weil er komplizierter wurde, bildete er die Hülfsorgane, Spediteure,
Makler, Kommissionäre etwas welner aus, schied sich in verschiedene Ärten von Groß⸗
und Kleinhändler, wurde in dem Maße einflußreicher und gewinnreicher, als er meist
noch korporativ organisiert, sich die Konkurrenz nicht all zu schwer fernhalten konnte, das
große verkaufende und einkaufende Publikum ohne Kenntnis der vergrößerlen Rärtte—
und der komplizierten Handelseinrichtungen blieb.

Erst im neunzehnten Jahrhundert und hauptsächlich in seiner zweiten Hälfte
wurde das Marktwesen definitiv ein anderes. Für immer mehr Waren bildeten sich
an Stelle der lokalen die provinziellen, nationalen und Weltmärkte, oder vielmehr die
fortbestehenden kleineren Märkte kamen mit den größeren in solche Berührung, kamen
in solche Abhängigkeit von ihnen, daß sie ihre Selbständigkeit und damit auch ihre alte
Verjassung ganz oder teilweue verloren. Der Briei⸗ und telegraphische Verkehr, die
        <pb n="42" />
        26 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [484
Reisemöglichkeit, die zunehmende Verwandlung specialisierter in typische Durchschnitks⸗
oder gar fungible Waren, die Erleichterung für einen Kauf nach Probe, die Wirksamkeit
einer ausgebildeten, kanfmännischen Presse ermöglichten in steigendem Umfang große
und kleine Geschäfte ohne persönliches Zusammenkommen, ohne Besichtigung der Waren.
Der Bauer verkauft nun an herumreisende Agenten, statt auf den Markt zu fahren,
die Hausfrau kauft im Laden, statt auf dem Wochenmarkte; der Großhandel und die
Fabrik haltten von 1800, noch mehr von 1850 ab ihre Reisenden, sogar die städtischen
Seschafte ihre Stadtreisenden. Der Detaillist der kleinen Stadt kauft nicht mehr auf
den Messen, sondern vom Grossisten der großen Stadt oder vom Agenten der Fabrik.
Der meiste Verkehr dauert nun das ganze Jahr hindurch, die Schiffe gehen Winter
und Sommer. Die Ansammlung von Angebot und Nachfrage an bestimmten Orten
und zu bestimmter Zeit ist viel weniger notwendig; Handelsstatistik und Handels⸗
nachrichten orientieren über Aus- und Einfjuhr, Bestände der Lagerhäuser, Größe von
Angebot und Nachfrage. Diejenige Freiheit des Verkehrs, welche einstens der fremde
stanfmann nur auf der Messe, der fremde Handwerker nur auf dem Jahrmarkt gefunden,
hat die Gewerbefreiheit, das moderne Fremden- und Völkerrecht heute ziemlich allgemein
allen Staatsbürgern innerhalb des Staates, meist auch den Fremden aus den Nachbar—
staaten eingeräumt. Auf dem Wochenmarkte darf der Zwischenhändler nicht mehr
gegenüber dem aus erster Hand verkaufenden Bauern und Gärtner benachteiligt werden;
die alten Vorkaufsverbote sind beseitigt.

Kein Wunder, daß die liberalen Theoretiker, die für die Segnungen des unbedingt
freien Verkehrs schwärmen, welche in den alten Marktordnungen nur falsche Schranken,
salsche Bevorzugungen des Urproduzenten, des örtlichen Bürgers sehen, welche in jedem
weiteren Zwischenhaͤndler einen Absatzbringer und Vollender des harmonischen Verkehrs⸗
mechanismus erblicken, 1840 -70 erklaͤrten, alle Märkte und Messen müßten verschwinden,
fie seien veraltete Institutionen, die nur Zeit und unnötige Wege kosteten. Ohne alle
besonderen Zusammenkünfte, ohne Waren- und Menschenansammlung, ohne alle obrig⸗
keitliche oder gesellschaftliche Anordnungen darüber spiele sich der Handelsverkehr am
besten von selbst ab. Und doch ist dies nur teilweise wahr. Gewisse Märkte und
Marktarten gehen gewiß zurück, andere aber erhalten sich und bilden sich neu. Soweit
—D——
verschwindet, erhält er sich als Kompler geographisch verbundener Verkehrsbeziehungen
mit gewissen gemeinsamen Einrichtungen doch und bildet sich auch vielfach in neuer
Weise aus.

Die Ursache ist einfach. Die durch regelmäßigen Verkehr verbundenen Käufer und
Verkäufer bilden mit ihrem Hülfspersonal eine psychische und materielle Einheit, sie
haben Gefamtinteressen, ihr Geschäftsleben bedarf gewisser gemeinsamer Verabredungen
and Regulierungen. An vielen Stellen ist auch das althergebrachte Zusammenkommen, der
Markt und seine Vermittelung im alten Sinne als konventionelle Ordnung regelmäßig
zusammenkommender Geschäftsleute nötig. Die Verkehrserleichterung ist keineswegs überall
dieselbe, sie hat nicht jedem zu Hause bleibenden Käufer und Verkäufer ohne weiteres
einen Gegenkontrahenten verschafft. Die vermehrte Waren⸗, Markt- und Geschäfts⸗
kenntnis hat sich nicht gleichmäßig über alle Kreise der Gesellschaft verbreitet. Der
— Nachrichtendienft besagt teilweise nur den ersten und reichsten Geschäftshäusern,
aicht den kleinen Leuten, nicht der Hausfrau, wo man am besten ein- und verkauft.
Für viele Geschäfte bleibt persönliche Aussprache, Prüfung der Ware Bedürfnis. So
stehen sich heute naturgemäß die zwei entgegengesetzten Tendenzen gegenüber. Mit der
Ausbildung der Korrespondenz, der wirtschaftlichen Kenntnifse, der Verkehrsmittel wächst
das Geschäftsleben außerhalb des eigentlichen Marktes; aber mit der Zunahme des
Verkehrs im ganzen, mit der Ungleichmäßigkeit der erwähnten technischen Fortschritte
wird der Marktverkehr im engeren Sinne ebenfalls an gewissen Stellen ———
er wird an Stellen nötig, wo er früher fehlte. Je mehr der Zwischenhandel zunimmt
und die Kenntnis der Absatzwege nun als sein Geheimnis hütet, desto notwendiger
kann es teilweise für Produzent und Konsument werden, auf einem Markte selbst
        <pb n="43" />
        —485) Neueres Marktwesen. Wochenmarkt und Markthalle. 27
und direkt zu sehen, was angeboten und begehrt wird. Sehen wir, wie diese Tendenzen
auf die einzelnen Arten der Märkte wirkten

a) Der Wochenmarkt und die Markthalle. Die Selbstproduktion an
Lebensmitteln ist in der Stadt fast ganz, auf dem Lande wenigstens teilweise ver—⸗
schwunden. Die Hauswirtschaft hält viel weniger als früher Vorräte, sie kauft mehr
im einzelnen ein. Sie thut es vielfach im Detailladen, beim Gemüsekrämer, beim
Hoker; aber der Bedarf ist so enorm gestiegen, daß fast nirgends die stehenden Läden
ihn befriedigen können. Ein großer Teil der Waren muß täglich frisch vom Lande
kommen; der alte Wochenmarkt ift immer noch die einfachste Form der Vermittelung
und Versorgung der Stadt. Er hat freilich dies und jenes abgestoßen. Der Getreide—
handel ist auf die Schranne bder besondere Getreidemärkte verwiesen, der Vieh—⸗
und Fleischhandel hat sich teilweife besondere Organe geschaffen; der Wein- und Salze,
der Holz- und Kohlenhandel ist auf stehende Geschäfte übergegangen. Aber doch hat
der alte Wochenmaͤrkt meist in den sich vergrößernden Städten seit Jahrzehnten das
Bild unzureichender Versorgung geboten; auch wo er auf eine Reihe von Plätzen ver⸗
teilt wurde, wo neben die ländlichen Produzenten eine steigende Zahl von Zwischen⸗
händlern, Vorstadt- und Landfleischern und SBaͤckern hinzukam, reichte er meist nicht aus;
ein Beweis, daß die stehenden Läden ihn nicht erfetzen konnten. Nud seine Schattenseiten
liegen doch heute zu Tage: zwei⸗ bis dreimal in der Woche wird der provisorische
Markt mit seinen Buden aufgebaut, die Ordnung der Zufuhr, die Aufstellung von
Dutzenden und Hunderten von Wagen ist eine teure, beschwerliche, meist für halbe Tage
ganze Straßen sperrende Maßregel. Sonne und Regen, Hitze und Kälte, Staub und
Schmutz verderben viele Waren. Man hat es oft ausgesprochen: nur wer durch physische
Kraft, Wetterbeständigkeit und Derbheit der Form sich auszeichne, könne auf dem
Wochenmarkt verkaufen. Der Bauer wie die Hausfrau klagen über die Brutalität und
die Verabredungen der Zwischenhändler, seit fie den Selbstproduzenten auf dem
Markt ganz gleichgestellt sind. Also gewiß keine vollendete Einrichtung, aber doch eine
unentbehrliche. Rirgends fast hat eine praktische Stadtpolitik oder kaufmännische
Spekulation das Unzureichende der alten Wochenmärkte, die zu große Enge derselben,
die maßlosen Klagen uüber die Herrschaft kleiner Zwischenhändler-⸗ und Kommissionäreliquen
auf den Märkten, über die unnatürliche Verteuerung in den Städten durch volle Be—⸗
seitigung der zu kleinen Märkte zu heilen gesucht; nein, man hat an ihre Stelle ver—
größerte Markthallen gebaut, die gleichsam das Princip des mittelalterlichen Wochen⸗
marktes in moderner Form wiederherstellen: Centralisierung von Angebot und Nach⸗
frage, Nebeneinanderftellung der Verkäufer der gleichen Ware, der Händler und der
Zelbstproduzenten, Unterwerfung des eentralisierten Lebensmittelmarktes unter die
Offentlichkeil, unter eine strengere Maß- und Gesundheitspoligei, Belebung der Zusuhr
durch geschickte Darreichung der Verkaufsgelegenheit.

„ Die Markthalten entstanden teilweise schon zu Anfang unseres Jahrhunderts,
meist erst im lehten Menschenalter. Es sind überbeckte, gegen die Witterung geschützte,
täglich vormittags, nachmutags, ja abends gehaltene Maͤrkte, wo kleine Verkaussflaͤnde
teils täglich, teits für längere Zeit an Lebensimittelhändler und Produzenten moglichst
zu den Selbstkosten vermietet werden Jede Art der Ware hat ihren Platz, eine roße
Zahl Verkäufer derselben Ware stehen nebeneinander; der Großhaͤndel ist keils zeitlich,
teils ortlich vom Detailhandel in der Halle getrennt; neben den gewöhnlichen VBer—
käufern stehen amtlich bestellte Kommissionäre, an die jeder Waren zum Verkauf senden
kann; diese senden dem Auftraggeber den Erlbs sofort nach dem Verkauf unter Abzug
einer festen Provision; neben dem freihändigen Verkauf finden Auklionen statt, haupt⸗
sächlich die amtlichen Kommissionäre veranstalten sie. Die ersten 8 Berliner Hallen
haben 8—9 Mill. Mart, die Pariser allen ado Fagt Franes gekostet. Aber
hier wie anderwärts machen sie sich bezahlt, ja zeigen sich als die Vorausfetzung der
guten Versorgung einer Großstadh. Ein komplizierter Apparat von Beamten, Aufsehern,
Polizeiorganen, amtlichen Trägern ist nötig; eine Summe von Marktordnungen regelt
den Dienst und zugleich die Art der Konkurrenz im einzelnen. Kon de richtigen Ver—
        <pb n="44" />
        28 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 486
bindung mit den Eisenbahnen, mit den Schlachthäusern, dem Wasser- und Straßen⸗
verkehr hängt das Gedeihen der Markthallen ebenso ab, wie von dem Zusammenwirken
der in ihnen Verkaufenden mit dem übrigen Handel. Aber überall haben sie sich für
die Großstadt als unentbehrlich gezeigt, und überall haben sie da am besten funktioniert,
wo nicht etwa Aktiengesellschaften oder private Korporationen, sondern die öffentlichen
Gewalten, der Staat und die Gemeinde sie geschaffen, im Besitz behalten und verwaltet
haben.

Noch weniger als für die übrigen Zweige des Lebensmittelhandels hat sich die
Erwartung für den Vieh- und Fleischhandel bewährt, er werde ohne vergrößerte, gut ver—
waltete öfsentliche Märkte, ohne Vieh- und Schlachthöfe sich allein in zerstreuten privaten
stehenden Geschäften dem Bedarf entsprechend entwickeln. Die gröbsten sanitären Miß⸗
stände und die abnorme Verteuerung des Fleisches verschwanden in den großen Städten
erst, als man den Schlachthauszwang einführte, öffentliche Schlachthäufer baute, riesen—
hafte öffentliche Viehmärkte mit Stallungen einrichtete, wo die Viehhändler und Land—
wirte unter Vermittelung der Kommissionäre an die Fleischer und Exporteure verkaufen.

p) Der Jahrmärkt und die Specialmärkte. Das Warenhaus. Die
Auktionen. Viel überflüssiger als der Wochenmarkt ist der Jahrmarkt geworden;
und doch hat ihre Zahl kaum abgenommen; nur der Umsatz auf vielen derselben ist
absolut oder relativ zurückgegangen. Was früher der Landmann auf dem Jahrmarkt
zaufte, findet er jetzt selbst im Dorfladen, der Hausfierer bringt es ihm, er kauft es
zelegentlich in der Stadt. Aber daneben dauerten die alten Gewohnheiten und der
Vorieil der Angebotskonzentrierung auf dem Jahrmarkt, die Belustigungen desselben
sort; und für gewisse Waren ist es unentbehrlich, daß Käufer und Verkäufer periodisch
jährlich einigemal zusammenkommen und unter Besichtigung der Waren oder von
Proben abschließen. So haben die allgemeinen ländlichen Viehmärkte, wie die speciellen
Pferde⸗, Fohlen⸗, Schaf-⸗, Schweinemärkte, die Hopfen- und Weinmärkte, die Woll-,
Flachs-, Hanf⸗, Leinwand-⸗, Garn- und andere Märkte dieser Art auch in den letzten
Jahrzehnten immer noch an Bedeutung zugenommen. Urproduzenten verkaufen da an
Häudler, teiweise auch die kleineren an die größeren Landwirte, die örtlichen Händler
an die Geschäfte der Centralpunkte.

Dagegen hat sich in den Städten eine neue Art des Jahrmarkts, das große Waren—
haus entwickeli. In der Hand großer Kaufleute und Kapitalisten entstanden, fuchen
bie Warenhäuser wie einst der Jahrmarkt das Angebot aller Textilwaren Kleider und
Manufakte in riesigen Hallen örtlich so zu konzentrieren, daß das Publikum mit einem
Gang sich nach allen Seiten, etwa mit Ausnahme der Lebensmittel versorgen kann.
Ich komme auf sie unten zurück.

Die von den großen Compagnien ursprünglich veranstalteten Kaffee-, Zucker-,
Thee-, Baumwollauktionen stellen auch eine Art Markt, eine Konzentration des
Angebots an bestimmtem Ort, in bestimmter Zeit dar, haben sich vielfach bis in unsere
Tage erhalten und an den Centralpunkten des Welthandels auf andere Waren aus—⸗
gedehnt. In Hamburg finden Fisch⸗, in Leipzig Rauchwarenauktionen statt. Auch
dabei handelt es sich um Specialmärkte; das Angebot wird an bestimmten Tagen kon—
zentriert und der sich ebensalls versammelnden Nachfrage gegenübergestellt. Das Bedürfnis,
die Ware zu sehen, zu prüfen, im persönlichen Austausch aller Hauptverkäufer und
äufer zu einer richtigen Ansicht über die Marktlage und zu Geschästsverbindungen
aller Art zu kommen, der Vorteil, durch die Auktion auf einmal zu räumen und bare
Bezahlung zu erhalten, bei steigender Konjunktur gute Preise zu erzielen, hat zu dieser
Einrichtung geführt. Sie ist eine Veranstaltung, die man teilweise neuerdings auch
wieder verlafsen hat; bei sinkender Preiskonjunktur kann sie zu Verschleuderung und
weiterem Preissinken führen; meist aber hat man in den Ländern jüngerer wirtlchaft—
licher Entwickelung verfucht, die Einrichtung nachzuahmen.

c) Die Messen, die Musterlager, die Ausstellungen. Die Messen
haben den einen Teil ihres Verkehrs, die Abwickelung des Geld- und Kreditverkehrs,
ganz verloren; er ging auf die Post, an den Giro- oder Bankumschreibeverkehr. den Wechsel—
        <pb n="45" />
        487) Heutige Jahrmärkte und Messen. Die Börsen. 29
und sonstigen Handel der Banken und die Thätigkeit der Clearinghäuser, endlich auf
die großen Börsen und ihre täglichen Geschäfte uber. Von dem Warengeschäst haben
einzelne Messen den Teil behalten, bei dem die Warenprüfung absolute Bedingung des
Ver- und Einkaufs ist, wie z. B. in Leipzig der Leder- und Rauchwarenhandel der
Messen fortdauert. Im übrigen haben einzelne Messen den Charakter eines periodisch
gebildeten Musterlagers angenommen, wie das in Leipzig für Porzellan- und Glas—
waren, Spielzeug, Weberwaren geschehen ist. Derartige periodische oder dauernde
Musterlager sfind aber etwas von der Messe im ganzen Unabhängiges. Man hat solche
—R gerufen, so z. B.
in Stuttgart, Berlin, Dresden, Wien, Pest, Amsterdam, London, Belgrad; auch
schwimmende solche Ausstellungen hat man organisiert. Sie wollen im Kleinen, was
die großen Welt- und nationalen Ausstellungen im Großen seit 50 Jahren
bezwecken. Das sind auf einige Monate hergestellte Weltjahrmärkte, wo die aus—
stellenden Unternehmer ihre Produkte der ganzen zusammenströmenden Well in typischen
Eremplaren und Mustern vorführen und so Kunden erwerben wollen. In den Muster⸗
lagern wie in den Welt-, National- und Provinzialausstellungen wiederholt sich das
alte Princip des Wochen- und Jahrmarkts: die Konkurrenten werden direkt mit ihren
Waren nebeneinander gestellt, um die Vergleichung und den Sieg der besten zu er—
leichtern.

d) Die Börsen. In den größeren Handelsstädten bildete sich seit dem Mittel—
alter die Sitte, daß die Kaufleute, teilweise auch deren Hülfsgewerbe, die Mäkler,
Schiffer und ähnliche Berufe fich täglich auf dem Markte, in bestimmten Wirts- und
Kaffeehäusern oder besonders hiezu erbauten Hallen versammelten, um kurzer Hand
Geschäfte abzumachen, die Geschäftslage zu besprechen, Neues zu hören, die Geschäfts—
stimmung zu beeinflussen. Erft war es der Handel mit Kapital, mit Aktien und Staats⸗
papieren, der in Antwerpen, Lyon und Amsterdam zum Millelpunkt eines solchen Verkehrs
wurde; später kam der Lieferungshandel mit Kaffee, Getreide und anderen fungiblen
d. h. vertretbaren Waren hinzu. Hauptsächlich unter der Einwirkung von Eisenbahn, Dampf—⸗
schiffahrt und Telegraph hat von 1880270 an der Lieferungshandel sich zum Termin⸗
handel ausgebildet; d. h. zu einem Zeitgeschäft, das stets auf bestimmte Termine, gleich
große und gleichartige fungible Waren- und Effektenposten geht. Dieser gestattet, die
Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme auf Grund bestimmter Scheine leicht auf
10, 20, 50 weitere Personen zu übertragen. So haben sich die heutigen Börsen ent⸗
wichelt als regelmäßige, meist täglich stattfindende, in bestimmter Art organisierte
Zusammenkünste der Geschäftsleute eines Ortes, welche an den hiezu sich eignenden
Zweigen des Großhandels beteiligt sind; im einzelnen sehr verschiedenartig gestaltet, haben
sie im Laufe unferes Jahrhunderts eine immer größere Bedeutung bekommen, weil der
unendlich gesteigerte Verkehr am leichtesten und raschesten sich bewältigen ließ, wenn
die Beteiligten sich täglich sahen, wenn an Stelle der Ubergabe der konkreten Ware
ein Lade-, ein Lager⸗, ein Schluß- oder Lieferungsschein von Hand zu Hand ging,
wenn für den Geschäftsabschluß Formen von der Gesamtheit der Börsen besucher gefunden
und autoritativ festgesetzt wurden, die gestatleten, mit einem Wort, mat dem Ausseredn
einer Preiszahl die größten Abschlüsse perfekt werden zu lassen.

Die Börsen sind teilweise noch in alterer Weise solche für alle Arten von Geschäfts⸗
leuten, wie z. B. in Hamburg, Bremen, Stetlin, Danzig täglich sich alles, vom
Millionär bis zum Lehrling, vom Effekten- bis zum Kaffeehändler, vom Bankier bis
zum kleinen Reeder versammelt; teilweise und mehr und mehr sind sie ganz specialisiert,
wie meist in England, wo der Effekten⸗, der Getreide-, der Kohlen- und jede Art
wichtigen Handels seine besondere Boͤrse hat. Sie find teils freie Sammelplätze, in
die jeder eintreten kann, wie in Hamburg, teils aristokratisch geschlossene Klubs und
Gesellschaften, in die man nur durch Empfehlung, Aufnahme, Eintriitsgeld, Besitz einer
Aktie kommt, wie in England und den Vereinigten Staaten, teils ein Mittelding
zwischen diesen beiden Formen wie in Deutschland. Sie sind teilweise mehr durch
vprivate und genossenschaitliche Abmachung, teilweise mehr durch Staat und Gemeinde,
        <pb n="46" />
        30 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [488
kaufmännische Korporationen und Handelskammern ins Leben gerufen und in ihrer
Verfaffung geordnet worden. Mehr und mehr siegt allerwärts das Princip kaufmännisch⸗
berufsmäßiger Selbstverwaltung unter Staatsaufficht und im Rahmen einer normierenden
Staatsgesetzgebung.

Das volkswirtschaftlich Wichtigste ist, daß durch die Börsen einmal für den großen
Kapital- und Wertpapierverkehr, dann für den in den wichtigsten fungiblen Waren des
Weltmarktes, Getreide, Kaffee, Baumwolle große eentralifierie, täglich funktionierende
Märkte sich gebildet haben, auf denen Angebot und Nachfrage der einzelnen Gebiete
und Länder sich mit denen des ganzen Weltmarkts in Berührung und Ausgleich setzen.
Indem hier neben das tägliche Bargeschäft das für Wochen und Mongte laufende
Termingeschäft tritt, werden die Umsaͤtze gesteigert, wird sofortiger Ein- und Verkauf
der größten Posten möglich, wird der Scharffinn für Beobachtung der Ursachen künftiger
Preise gesteigert. Vorräte und Preise gleichen sich mehr aus, der Bedarf ver einzelnen
Gegenden und Länder wird besser gedeckt; die selineren und größeren Preiswechsel ver—⸗
wandeln sich in kleinere, täglich stattfindende. Wir kommen uͤnken auf das Wesen und
die Schattenfeiten der Spekulation und des Terminhandels zurück. Sie sind sicherlich
sehr groß und müffen bekämpft werden, nur nicht durch plumpe Verbote des Termin?
handels, welche auch das legitime Geschäft vernichten.

Die Bekümpfung der Börsenmißbräuche wird durch die Verfafsung der Börfe selbst
an die Hand gegeben: sie ist ein genossenschaftlich oder obrigkeitlich geordneter Markt,
mit mehr oder weniger Offentlichkeit, mit seften Sittlen und Gepflogenheiten; fie giebt
sich oder erhält Statuten, stellt Geschäftsformen im Gesamtinteresse fest, deren jeder
Teilnehmer sich bedienen muß. So findet mehr oder weniger eine Ordnung des Geschäfts⸗
lebens, eine Konkurrenzregulierung statt, die freilich unvollkommen, durch die egoistische
Macht einzelner beherrscht, aber auch durch vernünftige Gerechtigkeit und die Gesamt⸗—
interessen beeinflußt sein kann. Durch das Aufnahmerecht, oft auch durch die Zahl der
Stände, die Art ihrer Erwerbung wird bestimmt, wer an der Börse teilnehmen kann.
Die eine Börse läßt demokratisch, ohne Prüfung jeden, auch den Laien zu; die andere
nimmt nur gut empfohlene Geschaftsleute auf Grund eines prüfenden Aufnahme⸗
— — Besucher,
ohne daß die letztere entsprechend größere Geschäfte machte. Durch ihre Disciplin, ihre
Ehrengerichte bestimmt die Börse das Maß von Anstand, Ehrlichkeit, lohaler und illoyaler
Konkurrenz, das an ihr, oft auch das überhaupt an dem Platze herrscht. Durch die Art,
—
veröffentlicht, trägt sie zu richtiger oder falscher Preisbildung bei; durch die Art, wie
sie die Vertreter der Presse behandelt und kontrolliert, hat sie einen Einfluß darauf, ob
bestochene oder ehrliche Berichte in der kaufmännischen Prejse überwiegen. Die Organe
der Börse bestimmen die Waren und Effekten, die an der Börse gehandelt und die
Geschäftsformen, in denen gehandelt wird; indem sie zum Handel und fur Kursnotierung
nur Effekten zulassen, die ein Börsenkommissariat geprüft hat, üben sie eine gewisse
Auswahl und Censur, hindern sie die gröbsten Taͤuschungen und Betrügereien. Die
Börse oder das Gesetz bestimmen, in weschen Waren und Effekten überhaupt Termin—
handel, d. h. ein groͤßer Spekulationshandel standfinde. —

Die Börse ist heute der Markt aller Märkte, der Mittelpunkt alles großen
Geschäftslebens geworden. Die Börsenmeinung an ihr ist die Destillation der Geschaäfis—
kenntnisse aller leitenden wirtschaftenden Persoͤnlichkeiten. Indem sie den Kapitalmarkt
beherrscht, verfügt sie darüber, ob und zu welchem Preis Kapital fürs Ausland, für
die Regierungen, für bestimmte Geschäftszweige, für Neugründungen aller Art vorhanden
sei; ihre Kurse sind der Baromeler fürs ganze nationale und internationale Geschäfts—
leben. Sie ist gewissermaßen das Gehirn der Volkswirtschaft geworden. Die Böoͤrse
zertrümmern, weil sie Auswüchse und Schäden hat, weil ihre Centralisation der Geschäfte
einzelne riesenhaft bereichert, heißt doch das Infirument lahm legen, das die Vells
wirtschaft leitet.

Wo und soweit einzelne Geschäftszweige ihrer nicht bedürfen, machen sie schon
        <pb n="47" />
        489) Die Funktion der Börse. Die perlönliche Handelsorganisation. 31
hren Verkehr ohne sie ab. Wie wichtig aber das häufige Sichsehen auf ihr ist, zeigt
sich z. B. auf dem niederrheinischen Getreidemarkt, der auf der Kölner oder Duisburger
Börse sich nicht konzentrieren kann, dafür aber in festem Turnus Woche für Woche die
Hauptfirmen in einer anderen rheinischen Stadt versammelt. Ähnlich ist die riesige
englische Baumwollindustrie in ihrem Gange davon abhängig, daß alle Fabrikanten
fich Dienstag und Freitag auf, dem Markt zu Manchester sehen und sprechen.

Die Konzentration, die Größe, die Leichtigkeit und die Raschheit, mit der an der
Börse große, ja enorme Geschäfte durch die eigentlichen Besucher derselben, die großen
und kleinen Geschäftsleute und deren Auftraggeber gemacht werden können, das Spiel—
und Hazardmäßige, was in allen Geschäften über künftige Preise liegt — das bringt
es mit sich, daß nirgends sonst so große Gewinne und so große wirtschaftliche Verluste
vorkommen, daß leider auch der Reiz für den gewissenlosen und gewinnsüchtigen Speku—
lanten, andere, besonders Uneingewechte zu täuschen, hier größer ist als sonst irgendwo.
An der Börse finden die schärfsten und härtesten Konkurrenzkämpfe ftatt; sie erzeugt die
größten Vermögen, aber sie erzieht auch die klügsten und fähigsten Geschäftsleute.

Man muß mit allen Mitteln suchen, sie von ihren Mißbräuchen zu reinigen, die
Laienelemente, die nicht auf sie gehören, von ihr und ihren Geschäften fern zu halten,
aber so lange die heutige volkswirtschaftliche Verfassung, das private Eigentum am
Kapital und der heutige Cirkulationsprozeß besteht, wird die an ihr sich abspielende
Form des Kampfes ums Dasein nicht zu beseitigen, wohl aber zu verbessern, zu
reinigen sein.

155. Der Handel und die Handel sorganisation, die Teilnahme
der übrigen Klassen am Cirkulationsprozeß. a) Der Handel von
1500 -1850. Haben wir mit diesen Ausführungen über das neuere Marktwesen schon
die persönliche Organisation des Handelsverkehrs da und dort gestreift, haben wir sie
in gewissen Grundzügen oben schon bei der Arbeitsteilung dargestellt I 8115 S. 8338
bis 337), so haben wir hier doch noch ein Bild davon zu entwerfen, wie der ganze
Prozeß der wirtschaftlichen Gütercirkulalion fich nach und nach persönliche Organe schuf,
wie einerseits die Händler, andererseits die übrigen Klassen der Gesellschaft, die Pro—
duzenten und die Konsumenten, an ihm teilnehmen, in ihrer wirtschaftlichen Stellung
hiedurch bestimmt werden. Nur so erhalten wir eine konkrete Anschauung von seinem
Wesen, von der verschiedenen Stellung der socialen Klassen zu ihm.

Wir sahen, daß in jener ersten oben unterschiedenen Epoche des Verkehrs, wo wenig
und zufällig getauscht und gehaudelt wird, meist nur Fürsten und Hänptlinge ver—
schiedener Staͤmme direkt mileinander Geschäfte machen; der Händler fehlle nod ganz
oder fast ganz. Und auch in der zweiten oben gekennzeichneten Verkehrsepoche, lange
nach Ausbildung des städtischen Marktes, sucht man es dahin zu bringen, daß der
Landmann an den Städter, an den Handwerker, an alle städtischen Konsumenten, der
Handwerker an den Bauer direkt ohne Zwischenhand verkaufe Jedes Zwischenglied
muß für seine Arbeit ja einen Aufschlag machen, verteuert so die Ware, Ist es zu
entbehren, so ist es eine Ersparnis. Es geht bei geringem Verkehr auf kurze Ent—
fernungen, es geht, so lange Bauer und Handwerker sich regelmäßig und ohnedies auf
dem städtischen Markt treffen.

Es geht nicht mehr fuür Seltenheiten und Waren aus größerer Entfernung, die
zuerst der fremde herumziehende Händler hauptsächlich auf die Jahrmärkte bringt, aber
auch außerhalb desselben von Stadt zu Stadt, von Dorf zu Dorf, von Hof zu Hof
ziehend verkaust. Fahrende Händler, zu Schiffe und zu Lande erst in Karawanenform,
bald auch vereinzelt vordringend, waren überall die Pioniere des Verkehrs. Wir haben
oben (.l S. 33485, 414-85) geschildert, wie dieser fahrende Kaufmann, durch Talent,
Mut, Findigkeit, Welt- und Menschenkeuntnis der erste Unternehmer wurde, zu Besit
kam, oft eine aristokratische Stellung in der Heimat, eine Herrscherstellung in der Fremde
erwarb. Ein erheblicher Teil der Händler des Altertums und des Mitlelalters waren
fahrende reisende Leute, die von Markt zu Markt zogen. Sie begleiteten selbst oder
durch ihre Beauftragten (Supercargos) ihre Waren. Erst fseit dein 16. Jahrhundert
        <pb n="48" />
        32 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [490
wurde es üblich, daß der Kaufmann seine Ware dem Schiffer übergab, und dieser die
Stelle des Supercargo zugleich übernahm. Noch heute spielen in den Ländern ohne
moderne Verkehrsmittel nicht bloß kleine Hausierer, sondern auch größere fahrende
Kaufleute die Hauptrolle im Verkehr, so in Sibirien, in Westamerika und anderwärts.

Neben dem wandernden Handel, lange in den Händen derselben Personen, entsteht
der stehende ansässige Handel, schon im späteren Mittelalter nach und nach in Groß—
handel und Kleinhandel sich teilend; der erstere ist noch lange halb ein Wandergewerbe,
während der letztere, handwerksmäßig betrieben, sich auf den städtischen Markt beschränkt.
In dem Maße, als die Transportgewerbe, die Posten, die neuen Handelsformen des
Kommissionshandels sich ausbilden, als die neueren Staaten sich konsolidieren, die ge—
schlossenen Territorial- und Volkswirtschaften sich abrunden, rückt der stehende Groß—
und Kleinhandel an die erste Stelle; die Förderung des ansäfssigen Handels erscheint
vom 16. -19. Jahrhundert als eine öffentliche Aufgabe. Dieser wird von den be—⸗—
dächtigen Politikern jener Zeit so unbedingt gegenüber dem fahrenden Handel als ein
Fortschritt angesehen, daß ein generelles Vorurteil gegen den Haufierhandel, welchem
seit dem 17. und 18. Jahrhundert mehr nur kleine Leute mit dem Pack auf dem
Rücken, mit Schubkarren und Packpferd oblagen, wohl verständlich wird. Viele Zweige
desselben waren freilich so nützlich, so mit den Jahrmarktseinrichtungen, dem legitimen
Fremdenhandel verknüpft, daß alle erschwerende Wirtschaftspolitik ihn nicht ganz unter—
drücken konnte. Italienische Hausierer kamen von 1800—1800 mit Südfrüchten und
Ähnlichem nach Deutschland, Nürnberger nach Norddeutschland, norddeutsche in die
skandinavischen Reiche. Manche neuen abseits gelegenen Gewerbe konnten ihre Waren
nur durch hausierende Familienglieder absetzen, wie die böhmischen Glas-, die schwarz⸗
wälder Uhrmacher des 17.—19. Jahrhunderts. Der Neid der stehenden Geschäfte
that alles, die ungünstige Stimmung gegen sie zu mehren. Aber auch berechtigte
Motive wirkten auf seine Einschränkung. Nach dem 380 jährigen Krieg drohte ein ganzer
Teil der Bevölkerung in Vagabundage sich aufzulösen. Zigeuner und andere moralisch
zweifelhafte Wanderelemente, die Hehlerei, Dieberei, Betrug aller Art trieben, sich der
Polizei und der Besteuerung entzogen, waren lange so zahlreich, daß noch ein so
liberaler, weltkluger Mann, wie J. G. Hoffmann, die Fortdauer des Gewerbebetriebes
im Umherziehen in dem Deutschland von 1820—850 für eine rätselhafte Erscheinung,
die Zunahme der Hausierer für einen sittlichen und gewerblichen Rückschritt hielt. Stark
einschränkende Gesetze über Konzessionierung, Kontrollierung, Besteuerung der Hausierer
mit engen Vorschriften über die erlaubten Waren hatten allerwärts bis 1830—70, bis
zum Siege der Gewerbefreiheit Platz gegriffen. Sie waren in ihrem Kern nicht un—
berechtigt, in ihrer Ausführung meist stark übertrieben, verkannten die Bedürfnisse der
abgelegenen Konsumenten, des platten Landes.

Langsam und sicher dehnten sich bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts die stehenden
Groß-⸗ und Kleinhandelsgeschäfte aus; die ersteren auf die Verkehrscentren, Umschlags⸗
und Stapelplätze, fürstliche Residenzen im ganzen beschränkt; die letzteren in den
größeren wie kleineren Städten zu Hause, auf das platte Land noch kaum ausgedehnt.
Mehr und mehr war das Neztz dieser Geschäfte ein relativ dichtes, es war im ganzen
stabil geworden, wie die Handelsbeziehungen, die es schuf. In der kleinen Stadt fand
man ein oder zwei Gemischtwarenhandlungen, in der größeren nebeneinander die Höker,
Viktualien-, Kolonialwaren-, Manufaktur-⸗, (Gewebe aller Art)⸗, Metallwaren- und
Kurzwarenhandlungen; die Arbeitsteilung im Kleinhandel war gering, der Betrieb
gemächlich und handwerksmäßig; jeder Laden hatte seine Kunden, die er kannte, nahm,
was er brauchte vom befreundelen und nahen Großhändler. Das örtliche Markt- und
Innungsrecht sicherte ihm seine Nahrung.

Im Großhandel hatte langsam eine gewisse Arbeitsteilung Platz gegriffen. Freilich
war noch lange der Geld- und Kredit- zugleich Warenhändler, der Tuch- und Waren⸗
händler zugleich Verleger der hausindustriellen Heimarbeiter. Immer hatte der Kapital⸗
und Kredithandel zuerst in Italien, dann in Deutschland, Holland, Frankreich, England
jene halbfürstlichen Kaufleute, von den Medicäern, den Fuggern bis zu den Rothschilds
        <pb n="49" />
        491] Der ältere Hausier- und ansässige stehende Handel. 33
geschaffen, welche durch internationale Geschäfts— und Marktkenntnis und großes Kapital
anfingen, die Fürsten in ihrer Politik, die Märkte, die großen Compagnien, wie
—DDDDODD großen Reeder und
Händler der Seestädte mit Rohftoffen und Manufakten, die Getreide-, die Kohlen-, die
Seiden-⸗, Baumwollgewebe- und Tuchhändler u. s. w. auf. War die Getreideansammlung,
Vorratshaltung und Verteilung in Notzeiten, die Beherrschung der Getreidepreise n
älteren Epochen mannigfach Sache der Regierungen, der städtischen Magazin⸗, der
fiskalischen Annonarverwaltungen gewesen, mehr und mehr, besonders seit 1770 1880,
überließ man Derartiges dem privaten Großhandel. Die Händler mit Eisenwaren, die
Buchhändler und andere große Kaufleute kamen hinzu. Die Mäkler als lokale Ver—
mittler des Großhandels waren aus ursprünglichen Wirten und Fremdenführern zu
konzessionierten, kontrollierten halbamtlichen Vertrauenspersonen des Marktes, der
Regierung und der Händler geworden, denen jedes eigene Geschäft untersagt war.
Ihnen, wie allen am Geschäftsleben Beteiligten war durch korporatibe Verfassung, durch
Sitte, Statuten und Rechtssatzung ein fester Rahmen der Thätigkeit, bestimmte Gewinn.
chancen vorgeschrieben. Dem Handwerker war der Handel, dem Kaufmann, meist auch
dem Verleger, die Thätigkeit des Heimarbeiters und alle gewerbliche Produktion ver
boten; dem Bewohner des platten Landes, dem Haufierhändler wie deim Fremden standen
Hinderniffe aller Art im Wege. Und setzte der Groß- und Kredithändler fich da und
dort über die alten Schranken hinweg, verlangten von Peter de la Court, dem holländischen
Großhändler des 17. Jahrhunderts, bis zu A. Smith viele Stimmen ihre Beseitigung,
sie bestanden doch in weitem Umfang bis über die Mitte des 19. Jahrhunderts.

Noch existierten bis in die Zeil der Eisenbahnen große Gebiete der Volkswirtschaft,
die der Hündler gar nicht berührte: die Eigenwirtschaft der Familie, besonders auf
dem Lande, umfaßte noch 80 —80 Prozent aller Produktion, der alte Verkehr zwischen
Stadt und Land lebte noch 1880—2 70 meist ohne Zwischenhändler. Soweit die große
Masse des übrigen Volkes, soweit der Landmann, der staädtische Mittelstand, der Beamte,
der Soldat, der Arbeiter der Händler bedurfte, stand er ihnen gewiß meift kenntnislos
gegenüber. Das Händlertum hatte zwischen Konsument und Produzent eine meist
sichere, ost monopolartige Stellung ; der Handel ging lange Zeiten seine gleichmäßigen
Bahnen. Der Gewinn war ein im ganzen stetiger; er war im Kleinhandel und auch
sonst vielsach ein mäßiger, aber doch auskömmlicher, im Großhandel meist ein erheblicher,
ja sehr bedeutender; überall jedenfalls bewegte er sich, wie das ganze kaufmännische
Gebaren, in den hergebrachten Bahnen von Sitte, Gewohnheit und Recht; die Markt—
einrichtungen beherrschten und regulierten die Gewinnmöglichkeiten, legitimterten in den
Augen des Publikums den kaufmännischen Erwerb, mochte er klein vder groß sein.

Diese hergebrachte Ordnung des Groß- und Kleinhandels seit vielen Generationen
hatte meist einen Zuftand geschaffen, wie ihn Fuchs und Elliffon von den sfämtlichen
Gliedern des Liverpooler Baumwollhandels aus der Zeit von 1770 — 1860 rühmten: es
herrschte allgemeines Vertrauen, allgemeine Ehrenhaftigkeit, allgemeine, die einzelnen
kontrollierende Offentlichkeit, ein gewisser Grad von anständigem Wetteifer, aber keine
Mißgunst, kein harter Konkurrenzkampf. Etwas spießbürgerliche, korporative Ehrbarkeit
war die Signatur des europäischen Handels von 1800 I1850.

Und daher ist auch seine optimistische Verherrlichung in der beginnenden volks—
wirtschaftlichen Litteratur begreiflich. Die Dichter preisen ihn, wie die Politiker und
Staatsmänner. Er gleicht Uberfluß und Mangel aus, schafft erst Brauchbarkeit und
Wert, er erzeugt die höheren Bedürfnisse, bringt die Güter der höheren Kultur. Un—
zweifelhafte Wahrheiten! die nur die Kehrfeite übersehen, die in seiner Machtstellung,
in seiner beginnenden Beherrschung der übrigen Klafsen, in seiner teilweise unpvollkommenen
Organisation, in dem bei ihm viel stärker als bet allen übrigen Klaffen ausgebildeten
egoistischen Erwerbstrieb schon damals lagen. —

156. Der Handel und die Handelsorganisation. b) Der heutige
GBroß-, Klein-⸗ und Wanderhandel, die Handelshülfsgewerbe, der
Spekulationshandel, das Warenhaus. Die wesentlich andere Form und

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.-26. Aufl. 9
        <pb n="50" />
        34 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Pbrozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [(492
Art des Handels, die viel weitergehende Arbeitsteilung in ihm, der andere Geist, welcher
ihn bald vielfach beseelte, die anderen Einrichtungen und Organisationen, welche er sich
gab, sind nun natürlich nicht ganz neu. Die italienischen Handelsstädte des 15.-17.
JFahrhunderts, Antwerpen und Amsterdam im 16.—18., England seit der Ausdehnung
seiner Kolonien und seiner Schiffahrt haben die Anfänge davon geschaffen. Westeuropa
erlebte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts da und dort weitere Ansätze zu neuen
veränderten Handelsformen. Aber voll ausgebildet hat sich das neue System erst in
der zweiten Hälfte desselben.

Der Sieg der neuen Verkehrsmittel war die Hauptursache. Die Gewerbe— und
Handelsfreiheit kam hinzu, überall die Sprengung der alten Formen zu erleichtern, der
aufmannische Erwerbstrieb wurde auf den größeren Bahnen ein viel kühnerer, aber
auch rücksichtsloserer; er verbreitete sich auf weitere Kreise. Der definitive Sieg der
Geldwirtschaft, die Ausbildung der Kreditwirtschaft erleichterten das kaufmännische Wagen
ins ungemessene. Das Anwachsen des Kapitals machte eine Vorratshaltung, Spekulation,
Wertausgleichung zwischen verschiedenen Orten und Ländern ganz anders möglich als
früher. Die Heßpeitsche der Konkurrenz, mit ihrer Anfeuerung der Energie, aber auch
mit ihren Täuschungen, ihrem Betrug, ihren großen Mißbräuchen brachte in den kleinsten
Laden wie in die größte Bank andere Gepflogenheiten, einen anderen Geist, andere
Tendenzen.

Hie wesentliche Folge ist das Zurücktreten der Eigenwirtschaft, ist die Thatsache,
daß zwischen den weitaus größeren Teil aller Produktion und 'aller Konfumtion
Handelsvermittler treten, daß der lokale Verkehr zurücktritt gegenüber dem provinziellen,
dationalen und internationalen, daß neben dem längst bestehenden Handel mit wenigen
deuren Waren der Massenverkehr mit fast allen wirtschaftlichen Gütern als das wichtigere
erscheint. Die weltwirtschaftlichen Zusammenhänge dringen in jede Haus- und Familien-
wirlschaft, in den abgelegenen Bauernhof, auf das Rittergut, in die kleine Handwerks—
stätte, wie in die Fabrik, in den Detailladen, wie in das großkaufmännische Geschäft.
Ein immer steigender Teil aller Güterproduktion geht vom Produzenten zum Kon—
sumenten in den heutigen Kulturstaaten durch eine sich verlängernde Kette von Zwischen⸗
händen und Geschäften; teilweise sind es solche, welche zugleich die Produkte bearbeiten,
us dem Rohprodukt ein Zwischenprodukt, aus letzterem ein fertiges Gut für den Ver—
brauch machen, teilweise solche, welche nur die Funktion der Ortsveränderung, der
Lager⸗ und Vorratshaltung, der Warenverteilung an den Produzenten und Konsumenten,
der richtigen Preisherstellung besorgen. Immer mehr hängt alle Produktion von dem
bestellenden Handel, aller Konsum vom anbietenden Detailhandel ab. Ein immer er—⸗
heblicherer Teil der entscheidenden Nachfrage nach wirtschaftlichen Gütern geht von den
Konsumenten auf die Kaufleute über, die durch größere Kenntnis der Produktions⸗
quellen, der Waren, der Märkte, des Bedarfs das besser besorgen als die Konfumenten
selbst. Freilich wird zugleich damit die Maschine der Volkswirtschaft komplizierter, von
den guten oder schlechten Eigenschaften, den Fähigkeiten, der Gewinnsucht und den

Fehlern der Händler viel abhaͤngiger als früher.

Überall handelt es sich um neue Beziehungen zwischen Händlertum, Produzenten
und Konsumenten, um die Neuordnung der Geschäftsformen, um neue Sitten und
Gewohnheiten, um neue Handelseinrichtungen und -Organisationen. Wir stehen noch
mitten in dem chaotischen Ringen um deren segensreiche Ausbildung. Sehen wir das
einzelne etwas näher an, ehe wir ein Ergebnis ziehen.

Wir gehen vom alten Gegensatz von Groß- und Kleinhandel aus, der sich heute
freilich vielsach verwischt, ineinander übergeht, auch statistisch neuerdings nicht mehr
getrennt gefaßt wird. Preußen hatte 1837 etwa 4000 Großhändler (darunter 868
für Kredit), 1861 15 167 (602 für Kredit); 1895 werden in den alten preußischen
Provinzen etwa 7000 Kreditgeschäfte und etwa 80 000 Großhandelswarenbetriebe vor—
handen gewesen sein, wobei freilich der Getreide-, Vieh-, Holz-, Metall⸗, Woll⸗, Leder—
handel und ähnliche Geschäftszweige dem Großhandel zugerechnet sind. Der Großhandel
zeigt gegen früher eine viel größere Specialisierung in den Waren, wie in der Art des
        <pb n="51" />
        493) Der neuere Großhandel; Makler, Agenten, Kommissionshäuser. 35
Betriebes: neben den Eigen-hat sich in breiter Weise der Kommifsionshandel,
neben den Vorrats- der Spekulationshandel gestellt. Die felbftändige und
großartige Ausbildung der Kreditgeschäfte ist eine der prägnantesten Züge der
neueren Handelsentwickelung: das Kreditgeschäft sucht dem Warenhandel mehr und mehr
die schädliche Kreditierung der Bezahlung abzunehinen, ein großer Fortschritt in der
Arbeitsteilung; statt des inkompetenten Warenverkäufers ist jetzt mehr und mehr der
kompetente Kredithändler mit der Kreditgewährung betraut. Neben dem Kreditwesen
hat sich als besonderer Zweig das Speditionsgeschäft entwickelt, das die Ver—
mittelung zwischen Versender und Frachtgeschäft besorgt; dazu kommen die besonderen
Lagerhausgeschäfte, teils in den Händen der Spediteure, keils in solchen von
Aktiengesellschaften und Gemeinden: die Aufbewahrung der Waren gegen Gebühren ist zu
einem besonderen Geschäft geworden. Wo, wie in den amerikanischen Getreidelagerhäufern,
alles Getreide nach einem festen Klassenjystem tarifiert wird, hört der Einlegende auf,
Eigentümer der eingelieferten Ware zu sein; der ihm ausgestellte Lagerschein (Warrant)
berechtigt ihn nur zur Verfügung uͤber ein gleiches Quantum Ware derselben Klasse.

Das Maklerwesen als Hülfsgewerbe hat sich sehr ausgebildet, ist zugleich
aber etwas ganz anderes geworden; 1837 zählte man in Alipreußen 278 Makler, 1861
349 im Groß⸗, 1921 Makler und ähnliche Vermittler im übrigen Handel; 1898 zählte
man in den alten Provinzen etwa 20 000 Makler, Kommissionäre und Agenten (in
ganz Deutschland 46 784). Diese verschiedenen Arlen von Geschäftsvermittlern gehen
jetzt vielfach ineinander uͤber; der Makler hat mehr und mehr sich der alten Pflicht,
nicht selbst Geschafte zu machen, entzogen, er verbindet eigene Geschäfte mit der Ver—
mittlerrolle. Im ganzen aber ist auch heute noch seine Rolle die, am selben Orte, an
derselben Börse zwei Parteien ohne eigenes Risiko zusammenzubringen, dabei die In—
teressen beider wahrzunehmen.

Neben den Mäkler sind die Agenten und die Kommissionäre getreten. Die
ersteren sind Vermittler aller Art, suchen hauptfächlich den Warenabsatz für Fabriken
an dritten Orten, in großen Städten, Seeplätzen, fernen Ländern zu gewinnen. Sie
dienen so ähnlichen Zwecken wie die Reisenden der großen Geschäfte, deren Zahl im
19. Jahrhundert so außerordentlich zunahm. Aber der Reisende ist Beamter eines
Geschäfts, einer Fabrik; er wird mit festem Gehalt, vielleicht daneben mit Provision
bezahlt. Der Agent ist selbständiger Gewerbetreibender, er erhält regelmäßig eine
Provision. Er ist für ein bestimmtes örtliches Gebiet bestellt, hat häufig ein Muster—
lager, vertritt oft mehrere Häuser, denen er zugleich Mitteilungen über den Bedarf der
Kunden, über die Absahmöglichkeit macht. Er verkauft teils reisend, teils am Ort seines
Wohnsiztzes, aber nicht auf seine Rechnung, sondern auf die seiner Auftraggeber. Große
Maschinen⸗, Textil. Cigarrenfabriken haben so ihre Agenten an den Hauptverkaufsplätzen.

Daneben giebt es nun noch Hypotheken-, Geld-, Inseraten-, Verficherungs⸗, Aus—
wanderungs⸗-, Transportagenten, Musik- und Theateragenten, Agenten für Stellen—
vermittelung, Gelegenheitsagenten. Sie alle machen aus der Vermittelung ein Geschäft.
Da zu diesem Betrieb meist kein Besitz gehört, so ist der Zudrang und die Konkurrenz
vielfach sehr groß. Thatkräftlige, strupellose Elemente, oft auch in Konkurs geratene
sind nicht selten. Klagen aller Ärt über einzelne Branchen und Teile dieses Vermittler—
tums sind weit verbreitet, haben z. B. bei den Auswanderungsagenten zum staatlichen
Konzessionszwang geführt. Andererfeits sind ungewöhnlich tüchtige und sehr ehrbare
Leute unter ihnen, vor allem die verkaufenden Warenagenten vermitteln einen großen
Teil des Absatzes unserer Industrie; ohne sie wäre der Export häufig nicht möglich.
Sie sind oft das Zwischenglied zwischen dem Fabrikanten und dem exportierenden
Kommissionshaus.

Das Kommisfionshaus kauft und verkauft in fremdem Auftrag gegen eine feste
Entjchädigung, handelt aber dem Dritten gegenüber in eigenem Ramen, haftet häufig
dem beauftragenden Verkäufer für Zahlung des Käufers; es macht in fteigendem Um—
fang daneben eigene Geschäste, muß große Kredite geben, bedarf deshalb großer Mittel.
Das Kommissionsgeschäft hat sich zuerst, wohl in Antwerven, im 16. Jahrhundert
        <pb n="52" />
        36 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [(494
ausgebildet, machte im 17. und 18. dann weitere Fortschritte, ist aber zu seinem großen
Einfluß erst im 19. gekommen. Der Kommissionär ersetzt dem Kaufmann seine An—
wesenheit am fremden Ort. Die Fabrikanten und Grossisten haben den Exrport haupt⸗—
sächlich dadurch ausgedehnt, daß sie an Kommissionshäuser in der Fremde Ware „in
Konfignation“, d. h. mit Verkaufsauftrag zu bestmöglichem Verkauf fandten; diese
ließen dann von den Versendern sofort Wechsel bis zu zwei Drittel des Wertes auf
sich ziehen; den Rest bezahlten sie nach dem Verkauf. Auch der Welthandel in Getreide
und Baumwolle bildete fich so durch Konsignation aus. Die Kommissionshäuser be—
herrschen heute den großen Viehhandel; sie spielen im Bank- und Kreditgeschäft eine
erhebliche Rolle.

Der Spekulationshandel, obwohl in gewissem Sinne längst vorhanden, ist
das eigentlichste und eigentümlichste, aber auch das angefochtenste Ergebnis der neueren
Handelsentwickelung. Er tritt im Waren⸗, Effekten- und Kredithandel, sowie im
Gründungsgeschäft am meisten auf, zeigt sich auch im Grundstücks- und Baugeschäft,
wie überhaupt auf allen Geschäftsgebieten. Man wird unter ihm im weiteren Sinne
nicht bloß den vom Vorratshandel getrennten Terminhandel mit Waren und Effekten
an der Börse, sondern alle gewagten Geschäfte verstehen, die für ferne Zeiten oder für
ferne Orte, oder für beides zugleich in Erwartung großer Gewinne gewagte Auf—
wendungen machen, kaufen oder verkaufen, mit der Absicht, künftig wieder zu verkaufen
oder zum Zweck der Lieferung eines schon verkauften Objekts zu kaufen. Ein aus—
gebildetes Rachrichtenwesen, das über die ganze Erde täglich die neuesten, auf den
Markt und die Preisbildung bezüglichen Nachrichten vermittelt, hohe Kreditentwickelung,
große Kapitalmassen sind die Voraussetzungen des Spekulationshandels.

Die heutige Versorgung mit Gütern, die Monate und Jahre im voraus die
Produktion vorbereitet und im Gange hält, nötigt zu gewagten Zukunstsgeschäften.
Auf früheren Kulturstufen mit bloß lokalem Verkehr und einer Güterversorgung von
Woche zu Woche konnte man den Verkauf von nicht gewachsenem Korn wie alle ähn—
lichen gewagten Zukunftsgeschäfte verbieten; man sah das ungewisse, waghalsige Spiel
mit dem Schicksal, das in solchen Geschäften liegt, als unsittlich an. Auch heute liegt
in allen Geschäften für ferne Zeit und große Entfernungen eine Art Hasardspiel; aber
wir können folche Geschäfte nicht entbehren, wenn wir nicht darauf verzichten wollen,
die Warenvorräte der verschiedenen Zeiten und Länder untereinander auszugleichen.
Und darauf beruht heute der Welthandel und die Gleichmäßigkeit der Preise. Wir
eehen freilich klar, wie bei vielen Spekulationsgeschäften die Moͤglichkeit vorliegt, daß
ein Irrtum benußt, ja künstlich hervorgerufen wird, wir sehen, daß der Gewinn des
einen nur durch den Verlust des andern entsteht, daß Phantasie und Leidenschaften des
Laienpublikums durch die großen Gewinnchancen künstlich aufgestachelt, zur Teilnahme
verführt werden, und daß dieses dann schamlos ausgebeutet wird. Aber deswegen
önnen die Spekulationsgeschäfte nicht schlechtweg verurteilt werden, sondern es kann
und muß nur versucht werden, sie unter die Kontrolle der Offentlichkeit zu stellen,
zewisse unbemittelte, nicht sachkundige Personenkreise ihnen fernzuhalten.

Der Terminhandel der Börsen ist aus dem Lieferungsgeschäft für einen
ünftigen Zeitpunkt entstanden, wie es für den örtlichen und zeitlichen Ausgleich der
Warenmengen, zumal zwischen verschiedenen Ländern und Erdteilen in unserer Zeit
mehr und mehr sich notwendig zeigte. Wir haben oben schon auf seine Notwendigleit
hingewiesen (II, S. 80). Große Geschäfte in Getreide z. B. waren viel leichter ohne zu
erhebliche Gefahr möglich, wenn der Käufer bei niedrigem Preise Vorräte, lieferbar in
sechs Monaten, im voraus kaufen konnte. Produktion und Verfrachtung waren viel
eher in großem Stil zu organisieren, wenn die Verkäufer sich durch Verkauf auf Monate
im voraus einen Preis sichern konnten. Ein großer Markt, ein lebendiges Geschäft
auf ihm war viel leichter zu schaffen, wenn man den Lieferungsgeschäften die Form
des Terminhandels gab. Damit war es möglich, daß zwischen die reellen Verkäufer
und Käufer eine Summe von Leuten als Zwischenglieder trat, die nicht liefern
und empfaugen, sondern nur in der Zwischenzeit während der Dauer des Lieferungs⸗
        <pb n="53" />
        495)

Der Spekulations- und Terminhandel. 37
vertrags ein Geschäft machen, durch möglichst richtige Vorausberechnung der Preife
einen Gewinn erzielen wollten. Das sind die reinen Spekulationshändler, die aber
durch Studium des Marktes und der Konjunktur die Marktmeinung bilden helfen, die
wirkliche Preisbewegung wejentlich mit beeinflussen. Wollen sie auch nur gewinnen
durch die Differenz des Ein- und Verkaufspreises, sie stehen alle in einer Kette von
zusammenhängenden Geschäften, an deren einem Ende eine wirkliche Lieferung, an deren
anderem eine wirkliche Abnahme stattfindet. Sie allein ermöglichen es, daß jede beliebige
Warenmenge jeden Moment ge- und verkauft werden kann, daß das im Äugenblick in
anderen Zweigen der Volkswirtschaft überflüssige Kapital diesem Markt dient, daß ein
Teil der Gefahr des Preiswechsels den Vorratshändlern abgenommen wird. Das
Termingeschäft bildet so für den effektiven Haudel eine Art Risikoversicherung; dasfelbe
hat allein die Arbitragegeschäfte ermöglicht, d. h. Terminverkäufe nach anderen Orten,
wenn dort der Preis höher steht, Termineinkäufe, wenn er dort niedriger steht, wodurch
heute die großen interlokalen Preisausgleichungen geschehen, die Inlandspreise in den
wünschenswerten regelmäßigen Zusammenhang mit dem Weltmarktpreis kommen.

Wenn am Terminhandel erstens die großen Produktenhändler und Fabrikanten
(3. B. die großen Landwirte und Müller), zweitens die Vorratshändler selost, drittens
neben ihnen zahlreiche Kaufleute, Kommissionäre und Makler, die berufsmaͤßig diesen
Geschäften sich widmen, teilnehmen, so ist das normal; anormal ist es schon, wenn
viertens die Zahl halbbankrotker, jchwindelhafter Handelsleute, die sogenannten Jobber,
die ausschließlich der Spekulation leben, sich all zu sehr vermehrt; gefährlich und schädlich
ist es endlich fünftens, wenn Beamte, Offiziere, Rentiers, Handwerker sich zum Termin⸗
handel verführen lassen. Ein gemeinschädlicher, mit allen Mitteln zu bekämpfender
Mißbrauch ist es, wenn einzelne Teilnehmer der Bbrse durch Erkaufung der Presse,
durch unwahre Rachrichten und Ahnliches die Preisbewegung fälschen; ebenso wenn
große Häuser oder Konsortien durch Riesenankäufe sich vorübergehend Monopole schaffen
(ogenannte Korners, Schwänze). Eine offene Frage scheint es, ob die sogen annten
Liquidationskassen (Aktiengesellschaften, die als Vermittler in bestimmten Brauchen des
Spekulationshandels auftreten) vie Termingeschäfte künstlich und übermäßig besfördern.
J Im ganzen aber scheint es möglich, daß eine richtige Börsenverfassung diese
Ubelstände zuruͤckdrängt und mildert, ohne das Termingeschäft zu beseitigen. Es stellt
eine verfeinerte Technik des modernen Lieferungsgeschäfts dar; es enthält eine richtige
Arbeitsteilung zwischen preisbildendem und vorrathaltendem Handel; es ist ein Ju—
strument steigender richtiger Berechnung der Zukunftswahrscheinlichkeiten, ein Muͤtel
der Kontrolle über die wichtigsten Gebiete der Wertbildung, es ist eine Geschäftsform,
die verbessert, reguliert, ethisiert, aber nicht ganz beseitigt werden kann.

Auf die anderen Gebiete ver Spekulation hier einzugehen, würde zu weit führen.
Es sei nur bemerkt, daß es ebenso sehr viele Teile derselben giebi, deren Beseitigung
oder Einschränkung heute berechtigt erscheint (z. B. die Ersetzung spekulativer, oft
überstürzter Eisenbahngrundungen durch das Staatsbahnsystem, die Einschränkung der
Grundstücksspekulativn“ in den großen Städten durch eine weitausgreifende städtische
Bodenpolitik), wie andere Zweige des Spekulationshandels, z. B. die spekulative
Begründung von Aktiengesellschaften durch Gründungs- und Effeklenbanken, volkswirt—
schaftlich nicht zu entbehren find und richtig ausgeführt segensreich wirken.

Der stehende Detailhandel, der in offenen Läden und kleinen Gewerbs—
betrieben die Waren an die Konsumenten verkauft, hat in den zwei letzten Menschen⸗
altern sich in den dichtbevölkerten Siaalen Westeuropas wesentlich umgeftaltet. Er hat
sich in den größeren Orten vielfach weiter als bisher specialisiert: besondere Tabaks-⸗,
Thee⸗, Kaffee-, Butter⸗, Kaviarhandlungen sind entstanden; er hat sich auf die kleinen
Städte und das platte Land in ganz anderer Weise als früher ausgedehnt. Indem
die Eigenwirtschaft und die Vorratshaltung der Familie zurückging, wurden an sich
viel mehr Geschäfte nötig; wo die Bauspekulation blühte, hat 'sie so viel Läden al—
möglich im Parterre errichtet, weil damit dine höhere Miete herauszuschlagen war; viele
größere Produzenten begünstigten die Errichtung kleiner Läden, um durch sie abhängige
        <pb n="54" />
        38 Drittes Buch. Der gesellsthaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. (496
Vertreiber ihrer Waren zu erhalten. Mit der Gewerbefreiheit legten sich viele Hand—
werker auf das Ladengeschäft, drängten sich eine Menge läfsiger, oft auch sachunkundiger
Elemente in den Kleinhandel.

Man wird so sagen müssen, daß ebenso das praktische Bedürfnis die Zahl der
kleinen Ladengeschäfte vermehrt habe wie ungünstige und unberechtigte Nebenursachen;
die sehr starke Konkurrenz und die zu leichte Gründung schufen eine Überzahl von Geschäften.
Für die altpreußischen Provinzen wird man schätzen können, daß 1837: 47000, 1861:
82000, 1895: 200000 offene Läden und Detailverkaufsgeschäfte vorhanden waren,
33, 44 und 77 auf je 10000 Einwohner; von den 647 138 Warenhandelsgeschäften
Deutschlands (1895) werden etwa 430 000 offene Läden sein; 183 000 waren Kolonial—
waren⸗, 64000 Schnittwaren-, 150 000 gemischte Warenhandlungen. An Handels—
betrieben aller Art zählte man 1895 auf 10000 Seelen in Ostpreußen 68, in ganz
Preußen 138, in Baden 141, am Rhein 160, in Hamburg 384. Die Abstufung zeigt,
wie mit der Dichtigkeit der Bevölkerung die Handelsvermittelung wächst; diese Relativ—
zahlen, verglichen mit den obigen über die Detailläden, beweisen, daß die letzteren die
größere Hälfte aller Handelsgeschäfte ausmachen. Handelsgeschäfte aller Art waren in
Berlin 1846: 4464, 1890: 40003; damals war der vierzigste, 1890 der achtzehnte
Einwohner Berlins, also etwa der vierte bis fünfte erwachsene Mann, ein Kaufmann.

Die Lage der kleinen Geschäfte ist an vielen Orten deshalb eine schlechte, weil sie
fich zu nahe gerückt sind, weil sie auf einen zu geringen Kundenkreis zu große Spesen
haben. Sie ist aber auch deshalb mehr und mehr eine gedrückte geworden, weil der
Großbetrieb mit all' seinen Vorzügen sich naturgemäß auch auf dieses Gebiet warf.
Die sogenannten Magazine, d. h. Detailläden mit glänzenden Schaufenstern, kauf⸗
männischer Leitung und großem Kapital, häufig verbunden mit handwerksmäßiger oder
hausindustrieller Produktion waren 1820 —50 kaum vorhanden; sie haben sich dann
rasch verbreitet, spielen heute im Detailverkehr die Hauptrolle. Neben die Kleider-,
Schuhwaren⸗-, Schirmmagazine traten andere; die alten Eisenwarenläden wurden von
1860 -80 an Haus- und Küchenwarenmagazine; die Kurzwarenläden wurden Galanterie—
warenmagazine. Zwischen den Detaillisten und die Fabrik stellten sich die sogenannten
Engrossortimenter, um die Magazine und Läden mit den Waren aus Dutzenden von
arbeitsteiligen Fabriken zu versorgen.

Und wo ein besonders gewitzter Kaufmann an der Spitze eines Damenwaren⸗
magazins stand, der über viel Kapital und Kredit verfügte, Reklame und Kunden—
gewinnung, billigen Einkauf im großen verstand, da entstand das heute so viel—
besprochene Warenhaus; 1840-60 bildeten sich solche schon in London und Paris,
seit 1880—1900 folgten sie in den anderen Staaten; fünfhundert soll es jetzt schon in
Deutschland geben. Die größten verfügen über 3—55000 Angestellte, über ein Kapital
von 20—40 Mill. Mark, setzen jährlich für 60—120 Mill. Mark ab. Sie haben
mehr und mehr alle Arten des Detailverkaufs unter einem Dach, in großen Palösten
vereinigt. Ihr Geheimnis ist billiger Masseneinkauf, großartige Reklame, Anziehung
des Publikums durch alle möglichen Lockveranstaltungen; sie verkaufen möglichst billig
zegen Barzahlung, sie führen möglichst wenige Typen der gangbarsten Waren, die zu
Tausenden hergestellt, sehr billig abzugeben sind.

Aber auch viele große Specialgeschäfte haben einen ähnlichen Charakter, den des
kapitalistischen Großbetriebs, angenommen. Sie wie die Warenhäuser haben sich teil—
weise auf das, durch billiges Postpaketporto und Katalogversendung, ermöglichte Ver—
sandgeschäft geworfen; bis ins letzte Dorf, bis in die kleinste fernste Provinzialstadt,
bis in andere Staaten versenden sie täglich Hunderte von Paketen. Neben ihnen
drücken auf den kleinen Laden die großen Filialgeschäfte, die zuerst in der Hauptstadt
10— 80 Verkaufsstellen, jetzt oft in anderen Orten bis zu 100 und 200 Filialen besitzen.

Neben den stehenden Geschäften hat aber auch der Wanderhandel seit 80 Jahren
wieder außerordentlich zugenommen; nicht bloß weil die liberale Gesetzgebung ihn
zeitweise besser behandelte, ihn z. B. auch außer Jahr- und Wochenmarkt in die Städte
eindringen ließ, die Bedingungen für den Hausierschein erleichterte, sondern weil das
        <pb n="55" />
        497) Der neuere Detail- und Wanderhandel. 39
Bedürfnis des Verkehrs ihn da und dort wieder oder überhaupt erst mehr heranrief,
und weil da und dort die Not, die Konkurrenz ihm neue Kräfte in die Arme trieb.
Manche Gewerbe konnten nur so sich Absatz schaffen oder ihn erhalten; Heimarbeiter,
deren bisherige Abnehmer, die städtischen Detaillisten, nun billigere in⸗ und ausländische
Fabrikwaren kausten, wurden zu Hunderten wandernde Vertreiber von ihren eigenen
und ihrer Genossen Waren. Weite Kreise der Kleinfabrikanten halten sich nur durch
Wandervertrieb. In vielen Gegenden ist für zerstreutwohnende Ärbeiter, z. B. die der
Bergwerksdistrikte, die Wanderversorgung mit allerlei Waren, selbst mit Lebensmitteln,
am einfachsten. Der einkaufende, sammelnde Hausierhandel ist da notwendig geworden,
wo der kleine Landmann nicht mehr wegen jedes unbedeutenden Postens auf den Wochen⸗
markt ziehen und einen Tag verlieren will. Zeitweise haben Gesetze und Handelsvertraͤge,
die die fremden Hausierer den einheimischen unbedingt gleichstellten, den Wanderbetrieb
sehr vermehrt. Die preußischen Hausierer nahmen schon 1837—61 von 16000 auf
44 000 zu, am stärksten in der Rheinprovinz mit ihrer dichten Bevölkerung und ihrem
sebendigen Verkehr: nämlich von 2808 auf 8487. Nach der Erleichterung der deutschen
Gewerbeordnung von 1869 stieg 1870 —-82 die Zahl der deutschen Hausierscheine von
136700 auf 227617; 1893 waren es 226364. dDie Zunahme des Absahzes durch
Reisende steht teilweise dem Haufierhandel nahe; die Reisenden mit Mustecn haben
oielfach die Hausierer mit Waren abgelöst, besuchen nicht bloß Geschäfte, sondern finden
auch in den Familien Kundschaft. Legitimationskarten an solche wuͤrden in Deutschland
erteilt 1870 81285, 1898 70018. Neben der enormen Zunahme von 300 auf 5000
stehende deutsche Sortimentsbuchhandlungen im 19. Jahrhundert hat der Kolportage⸗
buchhandel mit jetzt 1248 Geschäften seit den letzten 80 Jahren sich einen rasch steigenden
Absatz erkümpft, er hat in den breiten Massen des Volkes durch sein eifriges Angebot
das Lesebedürfnis geweckt. Einen fliegenden Lebensmittelverkauf duldet man in den
Ven deutschen Städten nicht, in VParis sind 6000 ambulante Straßenverkaufer kon—
zessioniert.

157. Der Handel und die Handelsorganisation. c) Das Resultat
der modernen Entwickelung. Was ist das Ergebnis dieser ganzen Entwickelung?
Nicht daß überall heute zwischen Produktion und Konsum ein Handker oder gar eine
lange Handelskette steht. Wo sie zu entbehren ist, werden auch heute noch mit Recht
diese Kosten gespart. Die Eigenwirtschaft mag in Westeuropa noch 16 bdis 30 Prozent
der Gesamtproduktion ausmachen. Noch heute kaufen viele Hausfrauen vom Bauer
und Gemüsegärtner; der Staai, die Gemeinde, die Aktiengesellschaft bestellen heute wie
früher direkt beim großen Maschinenfabrikanten. Aber sher ist das Netz der Ver—⸗
mittelungen gegen früher außerordentlich gewachsen und verdichtet; die Zwischenhandels
glieder sind vielfach zu komplizierten, langgestreckten Ketten geworden. Ein steigender
Teil der Heimarbeiter, der kleinen und großen Fabrikanten, der Landwirte, ja der
Händler selbst vefindet sich mit seiner Thätigkeit, seinem Verdienst in Abhängigkeit von den
Vermittlergeschästen, zumal von denen, die in den großen Mittelpunkten des Verkehrs
stehen, den weiteften Uberblick, die meisten Verbindungen, die größte Macht haben. Die
Mehrzahl der Konsumenten erhält heute ihren gesamten Bedarf vom Kaufmann. Kon—
sumenten und Produgenten kommen nur durch ein oder zahlreiche Zwischenglieder in
Berührung; beide übersehen mehr und mehr die Verbindungslinie nicht mehr. Die
Iee suchen sie abfichtlich in Unkenntnis derselben zu halten, denn darin liegt ihre
Stärke.

Die meisten alten Schranken des Handels und Verkehrs sind gefallen und mußten
fallen, damit in freier Konkurrenz diese neuen Bindeglieder des Handels und des ganzen
wirtschaftlichen Lebens sich gestallen konnten. Die dange Neubildung mußte die Mehr—
zahl aller Menschen psfychologisch zu etwas anderem machen; sie mußten nun Tag und
Nacht sinnen, billig einzukaufen, leuer zu verkaufen; am meisten trat dieses für alle
Händler ein. Ihr Erwerbstrieb, ihre Energie mußte bedeutend wachsen. Der kluge,
der findige, der pfiffige und rücksfichtslose hauptsächlich kam voran, machte große Gewinne.
Nicht bloß die alten rechtlichen Schrauken, sondern auch die alten sittlichen waren ins
        <pb n="56" />
        40 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [498
Wanken gekommen, sie paßten auf die neuen Geschäftsformen nicht mehr. Die neuen
moralischen und rechtlichen Schranken waren noch nicht vorhanden, konnten sich erst
im Laufe von einigen Generationen bilden. Kein Wunder, daß die Klagen zeitweise
viel stärker wurden als die Empfindung des Fortschritts.

Und doch war die neue Handelsorganisation, die Zunahme der Zwischenglieder
nötig; die große moderne Volkswirtschaft und die Weltwirtschaft kann mit ihrer, die
Waren im ganzen verbilligenden Arbeitsteilung ohne die verbindenden Handelsketten
nicht bestehen. Die Frage ist nur, ob der neue Bau nach allen Seiten gelungen sei;
ob die steigende Abhängigkeit vom Zwischenhandel nicht große Kehrseiten und Mißstände
erzeuge. Was Marx Kapitalismus nennt und als solchen anklagt, ist im ganzen nichts
anderes, als diese Abhängigkeit der ganzen Volkswirtschaft von den egoistischen Gewinn—
absichten der Händler und ihrer egoistisch ausgenutzten Kapitalmacht. Die in den
weitesten Kreisen, hauptsächlich allerdings der Laien zunehmende Verstimmung über
allen Handel, besonders über den sogenannten Zwischenhandel, seine Wuchergewinne,
seine unvollkommene Organisation sind eine natürliche pessimistische Ablösung der alten
optimistischen Verherrlichung alles Handels. Sah man früher jedes neu eingeschobene
Zwischenglied als einen Fortschritt an, so bildet man sich jetzt in weiten Kreisen des
Publikums oft ein, jedes solche Glied sei überflüssig, unproduktiv, schädlich. Was ist
die Wahrheit?

Wir haben eine außerordentliche Veränderung und intensive Ausdehnung des
Handels erlebt; dieselbe ist nicht etwa planvoll einheitlich erdacht und ausgeführt
worden, sie ist durch das freie Spiel der wirtschaftlichen Kräfte entstanden. Das Ziel
aller Händler und aller sich einschiebenden Zwischenglieder ist ihr Handelsgewinn, nicht
die bestmögliche Bedienung der Gesellschaft, die möglichst gute Vorratshaltung und Ver—
teilung der Güter. Die Verkehrsmittel und die Arbeitsteilung forderten die neuen
Zwischenglieder; im einzelnen aber entstanden sie unter dem harten Konkurrenzkampf;
wer am klügsten, mit den findigst überredenden Worten sich einschob, einen neuen
Platz sich erkämpfte, dem Produzenten den Absatz, dem Konsumenten den Bezug er—⸗
leichterte, der erhielt sich mit Erfolg. Viele schoben sich ein und behaupteten sich, ohne
daß ein dringendes Bedürfnis vorhanden war, überflüssige Arbeitskräfte suchten eine
Stellung, überflüssige Kapitale Beschäftigung. Und neben den neuen Gliedern erhielten
sich zunächst viele alte und überlebte. Die hergebrachten Formen, die übergroße Zahl
von Zwischenstationen des Handels, welche den alten Verkehrsmitteln entsprachen,
behaupteten sich zunächst durch das Gesetz der Trägheit. Neue Handelsorganisationen
sind beinahe immer deswegen so schwer zu schaffen, weil jede größere Anderung zahlreiche,
in derselben Stellung Befindliche und daneben ganze Gruppen in benachbarter Thätig—
keit Begriffene mit betrifft; der einzelne und seine Einsicht vermag wenig, wo es sich
um ganze Gruppen, Berufe und Stände handelt. Ehrliche und anständige, gemeine
und gerissene, kluge und dumme Elemente wirkten bei der großen Umbildung mit.
Es handelte sich meist um ein Tasten und Probieren, für das man erst in der zweiten
und dritten Generation die rechten neuen Geschäftsformen fand. Es war ein Schlacht—
feld, auf dem die Schwächeren hinsiechen und fallen mußten; nur in beschränkter Weise
konnte man ihnen helfend, erziehend, umbildend beispringen. Wir sind noch mitten in
dem großen Prozeß der handelsmäßigen Neuorganisation begriffen. Die alten und die
neuen Formen, Sitten, Moralregeln und Gepflogenheiten käͤmpfen noch miteinander.

Ist es da auffallend, daß Unvollkommenes und Häßliches neben Fortschritt und
Verbesserung steht, daß die vergrößerte und technisch verbesserte Handelsorganisation
doch noch vielfach schlecht funktioniert, daß an manchen Stellen falsche Zwischenglieder
zentstanden, veraltete sich erhielten, daß da und dort neben dem Fortschritt Spefsen auf
Spesen sich häuften, daß wir noch heuie hier eine teure, schwerfällige Handelsvermittelung
treffen, dort ein monopolistischer ausbeutender Handel entstand oder sich erhielt?
—A Neubildungen zeigen neben den
glogen der Konsumenten, der Produzenten und gewisser Handlerkreise selbst, daß dem
so sei.
        <pb n="57" />
        499) Die Beurteilung der neueren Handelsorganisation. 41
Die kleinen Detailhändler klagen heute allgemein und nicht mit Unrecht über
ihre schlechte Lage. Regierung und große Parteien suchen sie durch eine wohlwollende
Mittelstandspolilik zu heben und zu stützen. Aber nicht minder wird über sie selbst geklagt;
sie lieferten teure, teilweise schlechte und gefälschte Ware; die Aufschläge durch sie seien
zu hoch, gingen bis 80, 50, 80 Prozent. Richtig ist, wie wir sahen, daß der Detail⸗
handel sich übermäßig vermehrt hat, daß viele Elemente in ihm einen Rettungsanker
erblicken, die weder geschästs- noch warenkundig sind; das Publikum findet es bequem,
in jedem vierten Hauje einen Laden zu treffen; die Uberzahl dieser halbbeschäftigten,
lechnisch und kaufmännisch nicht sehr hoch stehenden Geschäfte kann nicht gedeihen, trotz
Verabredungen und hoher Aufschläge. Die ihnen erwachfende Konkurrenz der Hausierer,
der Musterreisenden, der Versandgeschäfte, der Konsumvereine, der Warenhäufer mag
da und dort auf zu geringer Besteuerung, auf Schleuderware und Reklame beruhen;
im ganzen ist sie ein natürkicher Versuch, die Fehler und Mißbräuche des alten, etwas
schläfrigen, des Kapitals und der Intelligenz oftmals entbehrenden Kleinhandels zu
korrigieren. Der Konsumverein spart an teurer Miele und Reklame, er hat seine festen
Kunden; er liefert gute, unverfälschte, preiswerte Waren gegen Barzahlung, lockt die
Teilnchmer durch die Verteilung des Gewinns als Dividende nach dem Maß der Ein—
käufe. Die Großbazare und Warenhäuser, die so viele kleine Läden jetzt tot machen,
haben gewiß manche häßliche Zuge: aufdringliche, geschmacklose Reklame, teilweise Schund⸗
und Schwindelware; sie behaudeln ihr Personal nicht immex so sehr viel vesser als die
kleinen Geschäfte; aber die meisten werden — durch die Offentlichkeit kontrolliert —
auch bald genötigt, gute billige Waren zu liefern, ihr Personal gut zu bezahlen und zu
behandeln; fsie müssen coulant verfahren; fie strengen sich bis zum äußersten an, alle
technischen Fortschritte anzuwenden, durch großen Ümsatz den Nutzen, den sie an jedem
Stück haben, herabzusetzen, die große Verteuerung, die aller Zwischenhandel an sich
enthält, herabzumindern.

Das schließt nicht aus, daß ein großer Teil des alten Kleinhandels sich erhält;
er wird es um so eher, je rascher die geringeren Elemente aus ihm verschwinden, die
bleibenden die Vorzüge der Warenhäuser und Konsumvereine, ihre vorangeschrittenen
Geschäftsgepflogenheiten, soweit es den kleinen Geschaften möglich ist, nachahmen. Diese
behalten immer die großen Vorzüge örtlicher Nähe und einheitlicher Leitung durch den
Eigentümer. Man mag durch allerlei Mittel eingreifen, ihnen durch Kredit, durch
Verbände und richtige Besteuerung helfen. Das beste müssen sie doch selbst thun.

Konsumvereine und Warenhäufer stellen Großbetriebe dar, sind Vertreter des
Neuen, des Fortschrittlichen. Es wäre falsch, sie durch Steuern ober sonstwie erdrücken
zu wollen. Man hat gesagt, es widerstreite der Arbeitsteilung, daß der Konsument
im Konsumverein den Kaufmann spiele. Das thut er nicht: der kaufmännische Beamte
des Konsumvereins besorgt das Geschäft des Detailhändlers, und daß er dabei unter
emem genossenschaftlichen Vorftand sicht, daß die Miiglieder in der Generalversammlung
etwas von den Preisen, den Bezugsquellen, den Geheimnissen des Detailhandels erfahren,
ist kein Unglück. Beim Warenhaus steigert sich allerdings die centralisierte Macht des
Handelsvermittlers so, daß die Übermacht zu Mißbräuchen führen kann. Man bekämpfe
fie, suche ihm die Rechtsform zu geben, die dem Gesamtinteresse entspricht. Man hat
schon übertreibend gesagt, die Frage der Zukunft sei nicht, ob der alte kleine Detail—
laden sich erhalte, sondern ob er durch die genossenschaftliche oder durch die groß—
kapitalistische Organisation ersetzt werde. Auch die großkapitalistische kann sich in
Aktien- oder Genossenschaftsform auflösen, kann mehr als visher von der Offentlichkeit
kontrolliert, wo sie wirklich zum Monopol wird, enlsprechend hoch besteuert werden.

Jedenfalls aber kann es nie ein richtige Politik sein, alte absterbende, einer
vergangenen Technik, einem alten Verkehr entsprechende Lebensformen um jeden Preis
und in alter Ausdehnung künstlich erhälten zu wollen. Es kann in einer Zeit, in
welcher die Handelsvermiltler auf die dreifache Zahl gestiegen sind, in der diese Ver—
mittelung einen steigenden Teil der Preise ausmacht und ausmachen muß, nicht an—
gezeigt sein, jedes bestehende Glied in der Kette, jedes Geschäft, b es notwendig ist
        <pb n="58" />
        42 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [500
oder nicht, gut oder schlecht funktioniert, zu erhalten. Man kann wohl etwa den Land⸗
nann, vielleicht auch den Handwerker als gesellschaftlichen Selbstzweck betrachten, aber
nicht leicht irgend einen Haͤndler. Kommt die Gesellschaft mit einer geringeren Personen⸗
zahl aus, findet sie, daß sie mit 10 oder 25 oder 40 Prozent weniger Handelspersonal
gleich gut versorgt wird, so kann es keine richtige Politik sein, sich dagegen zu stemmen.
Is ist eine notwendige Bewegung in der heutigen Handelsorganisation, die darauf
ausgeht, Spesen zu sparen, Makler, Agenten und andere Zwischenglieder zu überspringen
und auszuschalten. Große und kleine Geschäfte, Reisende und Vermittler aller Art,
diele erst in den letzten Menschenaltern entstandene Zwischenglieder sind so in ihrer
Eristenz bedroht. Niemand verurteilt den Fabrikanten, der da und dort versucht, direkt
n das Detailgeschäft durch seine Reisenden zu kommen, statt durch ein oder zwei
Großhändler, oder den Großhändler, der sich Waren⸗ und Personenkenntnis zutraut,
den Makler zu überspringen, oder große Betriebe, z. B. Webereien, die sich eine
Spinnerei zulegen, um vom Garnhaͤndler und Garnmakler unabhängig zu werden.
Die landwirtschaftliche Genossenschaftsbewegung hat die Ausmerzung und Überflüssig⸗
nachung zahlreicher Handelsgeschaͤfte, Agenten, Ein- und Verkäufer zum Zweck. Zwei
der neueren großen amerikanischen Riesencompagnien haben es durch ihre Vereinigung und
die Neuordnung ihres Verkaufs dahin gebracht, je einige hundert Reisende und kaufmännische
Direktionsmitglieder und Commis zu entlassen. Die ganze Kartellbewegung, soweit sie
Produktion und Vertrieb centralisiert, macht Häudler uͤberflüssig oder drückt sie zu
Zeamten dieser großen Organisation herab. Es ist dieselbe Bewegung, die die über—
üfsigen und unvollkommenen Kleinhandelsbetriebe reduziert. Es fragt sich bei der
zanzen Tendenz, ob im konkreten Einzelfall die ausgeschalteten Glieder des Handels
Atbehrlich sind, ob die Versorgung ohne sie ebenso gut und ebenso billig erfolgt oder
nicht. Soweit es nicht der Fall, werden sie bleiben, werden die Versuche der Aus⸗
schaltung mißlingen.

Wir können das Resultat kurz zusammenfassen. Die Klagen über den wachfenden
Zwischenhandel in ihrer Allgemeinheit sind falsch; eine hochorganisierte Volkswirtschaft
Ind eine Weltwirtschaft bedarf zunehmender kaufmännischer Zwischenglieder. Nur sie
iind im ganzen fähig, für das Publikum die Versorgung, für den Produzenten den
Absatz immer technisch vollkommener, billiger, gleichmäßiger zu gestalten. Aber jedes
berflüffige Glied in der Kette ist vom üÜbel; es sollen nicht zwei und drei mehr
— Vermittler
iind um so größer, je unwissender über Märkte, Bezugsquellen, Absatz und Preise die
sonsumenten einerseits, die Produzenten, Landwirte, Kleinfabrikanten, Handwerker,
Heimarbeiter und sonstigen Arbeiter andererseits sind. Es entstehen so unter Umständen
Wuchergewinne und ausbeutende Monopole: 3z. B. die Herrschaft der amerikanischen
Aktienlagerhausgesellschaften in Bezug auf Getreidehandel und Getreidepreise zeigt dies.
Dagegen hilft nur die steigende kaufmännische Bildung aller Kreise, die Offentlichkeit
ind die genossenschaftliche Organisation der Konsumenten und der Produzenten.
2. Die wirtschaftliche Konkurrenz.
Litteratur über Konkurrenz: L. Blanc, Organisation du travail. 1889, deutsch von R.Prager.
1899. — Engels, Lage der arbeitenden Klassen in England. 1845. — Po uri er, Le gouveau monde
pdustriei. Deuvres d. 183485 pProudhon, Contradictions économiques. 2 Bde., deutsch von
K. Grün: Philosophie der Staatsükonomie oder Notwendigkeit des Elends. 1847. — B‚astiat, Volks-
wirtschaftliche naen 1850. Roscher, Grundlagen der Nationalökonomie 8 91. 1854. (22. Aufl.
897) - Tuo Morals of trade, Westminéter Review, 1859. — Schmoller, Über einige Grundfragen
des Rechts und der Volkswirtschaft. 1875 S. 80 ff., 9 Grundfr. 1808. — Emminghaus, Konkurrenz
im Handwerk. Handwörterbuch der Volkswirtschaftslehre von Rentzich. — G. Cohn, Nationalökonomie
des Handels 8 Io. 1808. - Gide, Concurrence du coopération. Musée soc. IV. 8. Mars 1809. -
Dvpenheimer, Käufer und Verküufer. J. f. G. VB. 1900. — Jenks, The trust problem. 1900.
über Nahrungsmittelfälschung und unlauteren Wettbewerb giebt es seit 1875 eine sehr große
Litteratur. Ich führe nur an: Tobner, Die Gesetzgebung des alten und neuen deutschen Reichs
vider Verfälschung der Rahrungsmittel. 1878. — Uffellmann, g—. W. Bd. 6. 1. Aufl. Waren—
älichung. — Stseda. Unlauterer Wettbewerb. FJ. f. N. 3. F. 11. Bd. 1896.
        <pb n="59" />
        5011

Wesen der Konkurrenz.

43
158. Wesen derselben, verschiedene Beurteilung in den entgegen—
gesetzten Schulen. Im Anschluß an die vorstehenden Ausführungen über Vertehr,
Marktwesen und thatsächliche Handelsorganisation erscheint es am richtigsten, das
Wesen der Konkurrenz zu eroͤrtern; in einzelnem der Wertlehre vorgreifend, bereiten
wir damit andererseits das Verständnis derselben vor.

Wir beginnen mit der Frage: Was verstehen wir unter Konkurrenz, unter Wett—
bewerb? Concurrere heißt zusammen⸗, neben einander herlaufen. Wir denken dabei
jedenfalls an einen gesellschaftlichen Vorgang, an dem mehrere beteiligt sind. Sie
konkurrieren, wenn sie ein gemeinsames Ziel erreichen wollen; sie streben nach ein und
demselben; sie wissen, daß sie einen Wettlauf unternehmen, daß das Ziel von ihnen
je nach ihren Kräften, ihrer Anstrengung früher oder später, besser oder schlechter, ganz
oder halb oder gar nicht erreicht wird. Wir sprechen von Konkurrenz im allgemeinen
überall da, wo Machterfolge, Ehre, Vorteile, wirtschaftliche Güter nicht in unbegrenzter
Menge vorhanden sind, wo die Beschränktheit des Erstrebten den Wettbewerb, “ja den
Kampf der Menschen oder der menschlichen Gemeinschaften erzeugt. Um das, waß jeder
ohne weiteres im Überfluß haben kann, wird nicht konkurriert. Das Ziel der Kon—⸗
turrenz ist immer ein solches, daß nur einer oder eine bestimmte Zahl es erreicht, oft
so, daß, wenn es sich um eine Mehrzahl von Siegern handelt, sie in eine Reihe
geordnet werden; häufig so, daß es Sieger und Ausgeschlossene giebt, mindestens
so, daß eine Hierarchie von viel und wenig Erreichenden entsteht. Die Art der
Entscheidung der Kämpfe ist die allerverschiedenste: bald ist es der brutale Kampf,
bald der Ausspruch eines Schiedsgerichts ober der öffentlichen Meinung, bald sind es
3— Verträge, die erstrebt, abgeschlossen oder abgelehnt, günstig oder ungünstig gestaltet
werden.

Die Konkurrenz ist nichts anderes als der Kampf ums Dasein; die Individuen,
die Stämme, die Völker haben nie ohne Reibung und Wettbewerb, ohne Kampf gelebt,
so sehr Moral, Sitte und Recht, gemeinschaftliche Gefühle und Interessen den Streit
da und dort ausgeschlofsen oder gemildert haben. Der Trieb nach Anerkennung, nach
Thätigkeit, nach Erfolg hat wie das menschliche Selbstgefühl bei etwas höherer Kultur
den Rivalitätstrieb erzeugt. Er hängt mit den selbstischen Gefühlen, der Eigenliebe,
dem Hochmut, dem Bessersein- und Besserwifsenwollen zusammen; er kann zum Unrecht,
zur Gemeinheit, zur Ungerechtigkeit, zur Gewaltthat führen; aber er ist zugleich die
Schule der Thatkraft, der Energie, des Fortschritts. Ohne Rivalität und Konkurrenz
tritt Stillstand ein. Das Leben entwickelt fich nur durch Kraftproben, durch Kräfte⸗
messung (I, S. 31).

Die Völker konkurrieren um die Weltherrschaft und den Weltmarkt, die politischen
Parteien und socialen Klassen um Einfluß und Macht in der Staals- und Kommungl—
verwaltung, die Provinzen, Kreise und Gemeinden um Eisenbahnen und Straßen, um
Förderung aller Art. In jedem gesellschaftlichen Kreise konkurcieren die Glieder um
Ansehen und Ehre, in jedem Beamlenkörper die einzelnen um Beförderung, Gehalt und
Auszeichnung, in jeder Schule die Schüler um die höheren Plätze und Prädikate.

Die wirtschaftliche Konkurrenz setzt einen Markt mit Kaͤufern und Verkäufern
voraus. Die Anfänge desselben entstanden mit dem ersten Verkehr. Aber er war
lange so beschränkt, alle Wirtschaft war lange so überwiegend Eigenwirtschaft der
Familie für den eigenen Verbrauch, daß mit dem, geringen und engen Marktverkehr
auch die Konkurrenz sehr gering war. So weit Überschuͤsse erzeugt wurden, übrige
Arbeitskraft vorhanden war, forderte sie der Grundherr, die Gemeinde, die öffentliche
Gewalt nach Sitte und fester Rechtssatzung. Auch so weit Gemeinde und Stammes—
mitglieder auf dem Markte tauschlen, betrachteten sie sich lange mehr als Freunde, die
sich Gefälligkeiten erwiesen; nur soweit Fremde mit Fremden tauschten, entstand eigentliche
Konkurrenz, freilich auch nicht ohne Schranken und Ordnungen aller Art. Erst wo
die Geldwirtschaft fiegte, die Märkte größer, aller Verkehr unperfsönlich wurde, erst als
in den vergrößerten Staaten ein freier, innerer Verkehr sich ausbildete, zwischen den
Staaten das Völkerrecht Ähnliches erlaubte, entstand die gesellschaftliche und wirtschaft—
        <pb n="60" />
        44 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Ginkommensberteilung. [5302
liche Bewegung und Reibung, an die wir heute vor allem denken, wenn wir von der
wirtschaftlichen Konkurrenz reden.

Wir sehen alle am wirtschastlichen Verkehr Beteiligten in gewisse größere und
kleinere Gruppen zerfallen: Käufser und Verkäufer, Konsumenten und Ladeninhaber,
Groß- und Kleinhändler, Unternehmer und Arbeiter zeigen sich uns als Gesamtgruppen
und in sich gegliedert nach bestimmten Berufszweigen; in jeder Gruppe lonkurrieren
die direkt nach dem gleichen wirtschaftlichen Zwecke Strebenden unter sich: die Unter—
nehmer der Baumwollindustrie unter sich und dann bis auf einen gewissen Grad mit
den Unternehmern anderer Gewerbszweige, sofern sie und die anderen Wasserkräfte,
Maschinen, Techniker, Arbeiter suchen. Jede Gruppe steht nun aber auch noch mit
einer oder mehreren anderen Gruppen in einem Konkurrenzverhältnis: die Konsumenten
mit den Verkäufern auf dem Wochenmarkt und in den Läden; die Unternehmer mit den
Arbeitern einerseits, den Großhändlern und Exporteuren, welche ihnen ihre Ware ab—
nehmen, andererseits; die Arbeiter stehen den Fabrikanten und dann den Wohnungs⸗
vermietern und Kleinhändlern als Gruppen von Konkurrenten gegenüber. Es handelt
fich bei dieser Gruppenkonkurrenz um die Verteilung gewisser Gewinne und Vorteile,
welche die aufeinander im Geschäftsleben angewiesenen Gruppen im ganzen machen, auf
die verschiedenen Teilgruppen.

Die unendliche Zahl von täglich und stündlich zustande kommenden Verträgen,
durch welche der größere Teil des heutigen volkswirtschaftlichen Prozesses der Produktion
und des Handels unterhalten wird, steht so unter dem steten Doppeldruck einmal der
Konkurrenten jeder Gruppe unter sich und dann des gesellschaftlichen und psychologischen
Einflufses, den das Aufeinanderwirken der im ganzen miteinander verkehrenden Gruppen
ausübt. Die Voraussetzung des Druckes ist, daß die Waren oder Arbeit Verkaufenden
und Kaufenden in Berührung kommen, von einander wissen, immer wieder durch ein
Ausleseverfahren zu Geschäftsabschlüssen kommen. Da jeder Abschluß auf dem Markt
stattfindet zu dem bestimmten Wert oder Preise, der augenblicklich zu allgemeiner An—
erkennung gekommen ist, so folgt, daß zu jeder Zeit nur die auf dem Markt verkaufen
und kaufen können, die sich dem Marktpreis unterwerfen. Zur selben Zeit kann auf
demselben Markt für dieselbe Ware und Arbeit im großen und ganzen nur ein ein—
heitlicher Preis herrschen; das ist die Folge des gesellschaftlichen Marktbewußtseins:
jeder Käufer will nicht mehr zahlen als der andere; jeder Verkäufer so viel erhalten
wie sein Konkurrent. Die Folge ist, daß jeder Verkäufer, der glaubt, so nicht verkaufen
zu koͤnnen, vom Geschäst ausgeschlossen wird; jeder Käufer, der nicht so viel zahlen
kann oder will, ohne Ware nach Hause gehen muß.

Damit ist zugleich bewiesen, daß es sich bei der wirtschaftlichen Konkurrenz auf
dem Markte stets um ein Ausleseverfahren, um eine Art des Daseinskampfes handelt.
Er kann zeitweise ohne Härten auftreten, wenn Angebot und Nachfrage gleich groß
sind, längere Zeit stabil bleiben, zu einem unveränderten Preise Ausgleich finden. Aber
so oft ein Wechsel auf der einen oder anderen Seite eintritt, ist ein Überschuß des
Angebots oder der Nachfrage vorhanden, eine Wertänderung wird wahrscheinlich, ein
Teil des Angebots oder der Nachfrage bleibt ausgeschlossen oder muß sich zu einem
unliebsamen Preise entschließen. Die ausgeschlossenen Verkäufer können versuchen, sich
so anzustrengen, ihre Produktion so zu verbessern, daß sie noch Absatz finden; fie können
auch versuchen, andere Märkte oder Käufer zu finden, die geringere Waren noch nehmen;
sie gehen aber auch leicht zu Grunde. Die Lohnarbeiter, die von anderen unterboten
werden, müssen mit dem kaͤrglicheren Lohn zufrieden sein oder hungern. Die, welche
kaufen wollten und zu dem leuren Preife nicht kaufen können, versuchen vielleicht mehr
zu verdienen, oder sie begnügen sich mit schlechterer Ware; dann beginnt aber mit der
herabgesetzten Lebenshaltung schon ihre Verkümmerung. So sind immer zeitweife
Unternehmer, Händler, Handwerker, Arbeiter durch die Wucht der Konkurrenz bedroht,
ja unter Umständen der Verelendung und dem Untergang verfallen.

Stellen wir uns diese Vorgänge klar und lebendig vor, so haben wir damit auch
die einfache Erklärung, warum die Konkurrenz in der älteren Litieratur von den einen
        <pb n="61" />
        503) Die Konkurrenz als Ausleseverfahren; Vorzüge und Nachteile. 45
als nur segensreich, von den anderen nur als verderblich betrachtet wurde. Den einen
erschien fie als das große Erziehungs-, den anderen als das Vernichtungsinstrument.

Die ersten Verherrlicher der freien Konkurrenz waren Child, North, Davenant,
die Physiokraten und Adam Smith. Die Konkurrenz, ruft Bastiat, ist die Freiheit,
ist das demokratische Gefetz, das die Unterschiede ausgleicht, eine wirksame Gemeinschaft
erzeugt, die großen Wohlthaten der Natur allen zugänglich macht, den Konsumenten
billige und gute Waren schafft. Die Konkurrenz, sagt Cauwes, macht die Bedingungen
des Tausches unpersönlich, proportioniert Bedarf und Vorrat, macht den einzelnen
unabhängig, ermäßigt die Gewinne, regelt die Produktion am besten. Die Konkurrenz,
'agt Roscher, ist die natürliche Folge von persönlicher Freiheit und freiem Privat-
eigentum, sie entfesselt alle Kräfte der Volkswirtschaft, allerdings auch die bösen neben
den guten. Wo über Konkurrenz geklagt werde, meint er, sei häufig das Fehlen der
Konkurrenz von der einen Seite die Ursache. J. St. Mill sagt, das Verlangen nach
Schutz gegen Konkurrenz bedeute Enthebung von der Notwendigkeit, so fleißig und so
geschickt zu sein wie andere Leute.

Aber schon Fichte nenut die freie Konkurrenz ein Raubsystem, Michel Chevalier
ein Schlachtfeld, auf dem die Kleinen von den Großen verschlungen werden. Fourier
meint, sie erzeuge den Betrug im Handel und die allgemeine Spitzbüberei. Nach
Louis Blanc ist sie ein System der Vernichtung für die Armen, qui prpare à Paveni
une genération deécropite, estropiée, gangrénée, pourrie; der Verweis auf die Billigkeit
sei eine Täuschung, da sie nicht anhalte; der bon mwarché, ruft er, ist die Keule, mit
welcher der reiche Produzent den armen totschlägt, der Hinterhalt, in welchen der kühne
Spekulant den Fleißigen lockt, das Todeßurteil für den Fabrikanten, der im Moment
die teure Maschine seines Konkurrenten nicht anschaffen kann; der bon marebs ist der
Erekutor der Meisterstücke des Monopols, der Vernichter des Mittelstandes. Die
Konkurrenz, sagt Engels, ist der vollkommenste Ausdruck des in der modernen bürger⸗
lichen Gesellschaft herrschenden Krieges aller gegen alle; es ist ein Krieg um das Leben,
um die Existenz, im Notfall auf Leben und Tod. Die Konkurrenz ist die schärffte
Waffe der Bourgeosie gegen das Proletariat.

Proudhon erkennt beide Seiten; für ihn ist die Konkurrenz einerseits der Ausdruck
der soeialen Spontaneität, das Sinnbild der Demokratie und Gleichheit, die Stütze der
Assoziation, die Triebfeder der individuellen Kräfte, der Sieg der Freiheit und Selbst⸗
verantwortlichkeit, der Bekämpfer der Faulheit; aber andererseits trägt die Konkurrenz
den Mordinstinkt an der Stirne, untergräbt alle Begriffe von Billigkeit und Gerechtig—
keit, vermehrt die wirklichen Kosten, erzeugt bald Teuerung, bald Entwertung; sie ver—
dirbt das öffentliche Gewissen, indem sie das Spiel an die Stelle des Rechtes setzt und
erzeugt überall Mißtrauen und Schrecken. Aber, fügt er mit richtigem Instinkt bei,
man muß die Konkurrenz nicht zerstören, sondern ihre Polizei finden.

Der gewöhnlichste Vorwurf ist heute, und zwar nicht bloß bei den Socialisten,
sie erzeuge die sogenaunte Anarchie der Produktion, den Wechsel von Überangebot und
Unterangebot, die Krisen, sie sei schuld an der allgemeinen Korruption des Verkehrs,
and ihr letztes Resultat sei stets oder häufig das Monopol und die Ausbeutung.

Man könnte sagen, die meisten dieser entgegengesetzten Urteile seien ebenso falsch
wie wahr. Oder vielmehr, sie seien gar nicht entgegengesetzt, so wenig wie die Aus—
prüche zweier Arzte, eine kleine Dosis von Arsenik delebe die Herzthatigteit, eine große
lähme sie und töte den Menschen.

Was wir Konkurrenz nennen, sind komplizierte gesellschaftliche, halb pfychische,
halb materielle Vorgänge sehr verschiedener Art und darum haben sie verschiedene
Folgen. Nur indem man die Personen und Personenkreise, die Größe oder Enge des
Marktes, die Verkehrsverhältnisse, die psychologische und sittliche Atmosphäre, die mit—
wirkenden Rechtsinstitutionen unterscheidet, kann man zu einem wohlbegruͤndeten Urteil
sommen. Nichts ist falscher als die Vorftellung, die Konkurrenz oder die freie Kon—
urrenz sei eine einfache gesellschaftliche Einrichtung oder eine Verfafsungsform der
Volkswirtschaft, die man durch Gesetz dekretieren könne, und die dann stets bestimmte
        <pb n="62" />
        46 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [504
gleiche Folgen habe, ein im voraus bestimmtes Maß von Wettbewerb, eine bestimmte
Wirkung auf die Preise oder auf die Produktion erzeuge. Der eine, der freie Konkurrenz
verlangt, denkt an die Beseitigung des Zunftwesens, der andere än die aller Schutzzölle,
der dritte an die Unterdrückung der Kartelle und Gewerkschaften. Mag die äußere
Rechtsordnung der Volkswirtschaft oder des Marktes viel ausmachen für das Maß von
Konkurrenz, das entsteht oder vielmehr entstehen kann — wir kommen darauf zurück —:
das erste bleibt die Zahl und die Art der im einzelnen Geschäftsgebiet vorhandenen
Menschen, die für sie vorhandene Verkehrsmöglichkeit, ihre gegenseitige Beeinflufsung,
das Maß ihres Erwerbstriebes, ihrer Rücksichtslosigkeit und alles Derartige. Suchen
wir uns diese Verschiedenheiten etwas im einzelnen klar zu machen.

169. Die Verschiedenheit der Konkurrenzverhältnisse. In jedem
Kreise von Menschen ist ein Durchschnittsmaß von Regsamkeit und Beweglichkeit, von
Welt- und Menschenkenntnis vorhanden, welche die Kraft und Art der Konkurrenz
bestimmen. Hauptsächlich die Art, wie sie sich in den Geschäftssitten äußert, ist ab—
hängig einmal von der Stärke der egoistischen Triebe, das heißt des Erwerbstriebes,
der Eitelkeit, des Kraftgefühls, der Rücksichtslosfigkeit, dann auch von dem Gefühle
technisch-kaufmännischer Überlegenheit, von dem Stolz auf die eigene List und Klugheit
und dann von dem Maß, in welchem erstens die moralischen Gegengewichte, das
Billigkeits und Rechtlichkeitsgefühl, der Anstand, die Ehrlichkeit, das Mitgefühl, und
weitens die intellektuellen, nämlich die Einsicht in die Schädlichkeit egoistisch-brutaler
Handlungen, in die zukünftigen Wirkungen derselben thätig sind. Folgt die Ent—
wickelung dieser psychologischen Voraussetzungen der Konkurrenz einem gewissen historischen
Gesetz, ist sie mit abhängig von der Größe und Art des Marktes, so ist doch anderer⸗
seits nicht zu leugnen, daß auf jeder Stufe der Verkehrsentwickelung die Intelligenz
und die Selbstsucht, die Ehrlichkeit und das Mitgefühl je nach der allgemeinen geistig—
sittlichen Atmosphäre verschieden auftreten können und wirken werden.

Die Größe des Marktes, die Zahl der regelmäßig an ihm Beteiligten und die
Art, wie sie sich treffen und kennen lernen, scheint im übrigen die Hauptursache für die
Gestaltung der Konkurrenz. Wo nur wenige Personen sich regelmäßig auf einem kleinen
Markte begegnen, ist die Konkurrenz eine schwächere als da, wo Hunderte und Tausende
neben und einander gegenüberstehen. Die wenigen kennen sich meist, nehmen Rückfsicht
auf einander; die vielen, die sich nicht mehr kennen, an verschiedenen Orten wohnen,
stehen sich unpersönlich gegenüber, überlassen sich dem Erwerbstrieb ganz anders. Dabei
kommt es, was die Staͤrke und die Wirkung des Wettbewerbes betrifft, nicht bloß auf
die Zahl an sich an, fondern ebenso auf das Maß der wirtschaftlichen Kenntnisse, auf
die Möglichkeit der Bildung einer Marktmeinung, auf das regelmäßige Zusammen—
kommen, auf die Verkehrsmittel, welche Personen und Waren in Berührung bringen,
endlich auch auf die Stellvertreter für diese oder jene Ware. Für die Köchin, die zum
Fleischeinkauf nicht über zwanzig Schritte gehen will, hat der nächste Fleischerladen ein
konkurrenzloses Monopol; geht sie hundert Schritte oder in die Markthalle, so hat fie
die Auswahl unter Dutzenden von Verkäufern. Wer sein Haus nur mit Gas beleuchten
will, kann meist nur an die eine Gasanstalt des Ortes sich wenden; wer sich überlegt,
ob er elektrisches, Gas- oder Petroleumlicht wählen soll, hat schon den Vorteil, diese
drei konkurrierenden Arten von Anstalten vergleichen, die billigste und für ihn beste
wählen zu können. Wem zahlreiche Märkte, die Geschäfte verschiedener Orte und Länder
zugänglich sind, ist in anderer Konkurrenzlage, als wer nur die örtlichen benutzen kann.
Die neuere Ausbildung der Verkehrsmittel, des Nachrichtendienstes und der Presse hat
am allermeisten die Zahl der konkurrierenden Personen und Geschäfte und die Wirkung
der Konkurrenz gesteigert. Die Verkehrsmittel haben die Geschäftsleute und die Arbeiter
sehr viel beweglicher gemacht als früher. Fast alle Konkurrenz vollzieht sich heute
innerhalb einer Summe engerer, nächstbeteiligter, örtlich konzentrierter Personen; dann
aber nehmen unter Umständen weitere, der elastischen Ausdehnung fähige Kreise teil.
Jeder Markt hat so einen inneren Kern regelmäßiger Teilnehmer, daneben eine Schicht
fernstehender, die durch Wohnort, Verkehrsschranken, andere Lebenssphären für gewöhn—
        <pb n="63" />
        805)] Die Grade und Arten der Konkurrenz. Die Geschäftsdringlichkeit. 47
lich fern gehalten, nicht eingreifen, aber je nach Preisen und Gewinnen, je nach
bestimmten Rachrichten und Veranlassungen doch sich beteiligen. Die jeweilige Neu—
anpassung der Produktion und des Handels an den Bedarf hängt mit dieser möglichen
Ausdehnung und Einschränkung der konkurrierenden Kreise zusammen.“

Ebenso wichtig wie die Zahl ist die Art der Konkurrenten hauptsächlich in der
Beziehung, ob für sie das abzuschließende Geschäft im Mittelpunkt oder in der Peripherie
hrer wirlschaftlichen Lebensinteressen steht. So weit rein wirtschaftliche Ursachen die
Stärke oder Schwäche der in einer Gruppe nebeneinander Konkurrierenden und der
einander gegenüberstehenden Gruppen bestimmen, werden wir sagen können, diese engere
oder entfernlere Beziehung des einzelnen Geschäfts zu den wirtschaftlichen Lebensinteressen
der einzelnen sei der ausschlaggebende Punkt für die Stärke der Wettbewerber. Er
äußert sich aber je nach der Lage und Stellung der Betreffenden in verschiedener Weise.

Die Bedeutung des einzelnen Geschäfts muß sich zunächst je nach der Entwickelung
der ganzen Verkehrsͤwirtschast verschieden geltend machen. In älterer Zeit, so lange
die Mehrzahl der Menschen nicht fur den Narkt, sondern für die eigene Wirtschaft, fuͤr
den eigenen Konsum thätig war, erschien jeder Verkauf von Waren oder Arbeit für sie
als eine mehr gleichgültige, zufällige Nebensache. Derartiges dauert aber auch heute
noch vielfach fort. Ein Teil unserer Bauern und Gutsbesitzer, auch viele andere auf
dem Laände oder in kleinen Städten Lebende ernähren sich noch zum Teil von eigenen
Lebensmitteln; was sie an Produkten oder Arbeit als Bauern oder Handwerker oder
Tagelbhner verkaufen, mag immerhin wichtig für fie sein, aber es ist keine solche Existenz—
rage, wie für den Besitzlosen der Verkanf seiner Arbeit, für den städtischen Kaufmann
der Vertrieb seiner Waren. Die Tausende von heimarbeitenden Frauen, die in der
Broßstadt heute eine paar Stunden des Tages für den Zwischenmeister arbeiten, im
übrigen einen Ernährer in ihrem Manne oder Vater haben, konkurrieren untereinander
nicht so, machen ihre Interessen gegenüber dem Verleger nicht so geltend, wie die, welche
allein von solcher Beschäftigung leben. J

Man wird weiter sagen koͤnnen, daß überhaupt der Armere, von den Sorgen des
Lebens Gedrückte im ganzen mehr Anlaß zur Konkurrenz hat als der Wohlhabende
und Reiche, für den das einzelne Geschäft nie so dringlich ist wie für den, welcher an
seinem Besitz einen Rückhalt hat. Freilich schließt das nicht aus, daß reiche Kaufleute
mit ausgebildetem Erwerbstrieb doch energischer konkurrieren als manche unbemittelte,
durch die Verkehrswirtschaft noch nicht so geschulte Leute. Die Verhältnisse sind über⸗
haupt so kompliziert und wechselvoll, daß es nicht gelingen wird, alle Fälle und Grade
der Geschäftsdringlichkeit hier zu erschöpfen. Es seien nur einige der wichtigsten Unter—
scheiduugen, die vjt schon gemacht wurden, erwähnt. Sie erhalten ihr rechtes Licht
wesentlich durch den hier eroͤrterten Gesichtspunkt der Geschäftsdringlichkeit.

Man hati es mehrfach ausgesprochen: die Verkäufer konkurrierten eigentlich allein,
die Käufer — man meinte damil die Konsumenten — wenig oder garnicht, nicht unter
sich, weil sie sich umeinander kaum kümmern, und nicht im Sinne eines Widerstandes
gegen die Verkäufer. Daran ist viel Richtiges, sofern der verkaufende Kaufmann und
Fabrikant meist ein größeres Interesse am einzelnen Geschäft hat als der einkaufende,
hesonders der wohlhabende Konsument. Für den Verkäufer bedeutet es eine große
Anderung seines Profits, ob er ein Pfund Kaffee ein paar Pfennige teurer oder billiger
giebt, für den einkaufenden Konsumenten ist das ein so kleiner Posten seines Budgets,
daß er vielfach kaum darauf achtet. Außerdem ist weiten Kreisen der Konsumenten
eine gewisse Unkenntnis der Waren, oft auch eine Acht- und Sorglosigkeit in ihrer
Konsumtion eigen, die sie in ihrem eigenen Geschäft ganz abgelegt haben. Sie, noch
mehr ihre Frauen und Kinder, geben auf der Reise, im Laden Hunderte aus, ohne nach
5 zu fragen, während sie als Verkäufer in ihrem Geschäft um jeden Pfennig

Neuerdings hat Dr. F. Oppenheimer die ganze wirtschaftliche und sociale Geschichte
aus dem verschiedenen Interesse der Käuser und — * der 8 zu e
gesucht, daß er so argumentiert: alle Käufer haben, wenn die Preise steigen, dasselbe
        <pb n="64" />
        48 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [1506
harmonische Interesse, den Einkauf einzuschränken; ihr Einzelinteresse stimmt mit dem
Besamtinteresse; die Verkäufer haben umgekehrt bei finkendem Preise nicht ebenso als
einzelne ein Interesse, das mit ihrem Gesamtinteresse übereinstimmte; statt daß alle
die Produktion einschränkten, dehnen die, welche es können, sie aus, um an der größeren
Verkaufsmenge bei sinkenden Preisen den alten oder einen größeren Profit zu machen.
Daraus sucht er zu beweisen, daß die Käufer untereinander stets nur in freundschaftlich
friedlichem Wettbewerbe, die Verkäufer in feindlichem Wettkampf stehen. In seinen
geistvollen Ausführungen ist sehr viel Richtiges, aber auch viel generalisierend und
konstruierend Übertriebenes. Ich kann auf seine Schlußfolgerungen hier nicht näher
ringehen.

Auch Herr und Frau Webb haben in ihrem bedeutsamen Buche „Industrial
Democracy“ die Grade der Konkurrenz in der heutigen Volkswirtschaft nach dem
Schema von Verkäufer und Käufer zu bemessen gesucht: der Käufer erscheint ihnen stets
als der, welcher warten kann, der Verkäufer als der, welcher das Geschäft möglichst
rasch und um jeden Preis abschließen muß. So zuerst der Arbeiter, der seine Arbeit
an den Fabrikanten verkauft; dann aber — sagen sie — ist der Fabrikant gegenüber
dem Großhändler in ähnlich dringlicher Lage; der Großhändler wieder als Verkäufer
zgegenüber dem Kleinhändler und dieser gegenüber dem Konsumenten. Die Webbs fuchen
den lawinenartig anschwellenden Druck der Konkurrenz, der in dieser Kette des Verkehrs
zusammenhängend sich von Glied zu Glied vom Konsumenten bis zum Arbeiter steigern
soll, möglichst drastisch damit zur Anschauung zu bringen. So viel Wahres ihre Dar—⸗
stellung enthält, so ist sie doch zu schematisch, um ganz wahr zu sein oder für alle
Verhältnisse zuzutreffen. Daß der Konsumenl stets dem Kleinhändler, dieser stets dem
Sroßhändler überlegen sei, ist nicht richtig; die Webbs führen selbst Ausnahmen an.
UÜberhaupt ist mit dem abstrakten Unterschied von Käufer und Verkäufer nicht das
Wefentliche bezeichnet. Man kann nur sagen: häufig werden die Verkänfer mehr kon⸗
urrieren als die Käufer. Oft aber sind auch letztere in einer Lage, daß sie — sei es
aus Not, sei es aus entwickeltem Erwerbstrieb — stärker konkurrieren.

Eine andere oft besprochene Unterscheidung in Bezug auf die Konkurrenz ist die
zwischen Landwirt und Fabrikant oder Kaufmann, die noch neuerdings Ministerial⸗
direktor Thiel so formuliert: „Es fehlt der Landwirtschaft der Stachel des Wettbewerbs,
des Kampfes ums Dasein ... Der fleißigste und tüchtigste Landwirt und der faulste
und dümmste können jahrelang die nächften Nachbarn sein, ohne sich einander zwingend
zu beeinflussen.“ Es ist das soweit wahr, wie der Landwirt keine Schuldzinfen zu
zahlen hat, nicht vom Markt abhängig ist, nicht Vermögen erwerben will, sondern
wesentlich von seinen Produkten lebt, in guten und schlechten Jahren auskomit, ob er
aun etwas mehr oder weniger verkauft hat. Oppenheimer fügt bei: der Landwirt ist
aicht, wie der Gewerbtreibende, am Preise einer Ware interessiert, sondern an dem
dieler; er kann bei sinkendem Preise die Produktion nicht so steigern und den Markt
o überführen wie jener. Ich möchte sagen: er ist nicht so in die Zusammenhänge der
Volkswirtschaft verflochten, er kann nie so spekulieren; sein Erwerbstrieb bleibt immer
ein anderer; seine sittlich-psychologische Atmosphäre unterscheidet sich von der des Städters
immer im ganzen so, daß er nicht leicht an der Konkurrenz sich stark beteiligt, nie so
auf die Abwege der feindlichen Konkurrenz kommen kann, aber auch meist nicht die
Thatkraft, die wirtschaftliche Energie und Findigkeit zeigt wie jener.

Wir haben damit die Unterschiede der socialen Klassen überhaupt in der Konkurrenz
berührt. Sie liegen auf der Hand, sind oft von Praktikern und Theoretikern erwähnt
und besprochen worden. Soweit die verschiedenen Klaffen einander im Konkurrenzkampf
gegenüberstehen, ist meist die eine die überlegene, sach- und marktkundigere, reichere,
kräftigere, wie z. B. der Kreditvermittler gegenüber dem Bauern, der Verleger und
Faktor gegenüber dem Heimarbeiter, der Großunternehmer gegenüber dem Arbeiter, der
Kleinhändler gegenüber der armen Hausfrau, während z. B. Groß- und Kleinhändler,
Roheisenverkäufer und Maschinenfabrikanten sich in der Hauptsache wenigstens als gleich
marktkundig gegenüberstehen. Wir haben dieie Gegensaͤtze teilweise schon berührt und
        <pb n="65" />
        5071 Konkurrenz verschiedener Klassen und Betriebsarten. 49
können nicht die Absicht haben, sie zu erschöpfen. Nur das sei noch betont: die steigende
Ungleichheit der socialen Klassen an persönlichen Eigenschaften und an Besitz muß nicht
bloß die Dringlichkeit der Geschäfte für die Glieder der verschiedenen Klassen sehr ver—
schieden gestalten, sondern auch die Folgen der Konkurrenz. Jeder Wetilauf relativ
gleicher Menschen erscheint uns überwiegend als eine Kräftebelebung, jeder Weltlauf
jehr ungleicher aber leicht als eine Barbarei, wobei der Schwächere unterliegen muß.
Freilich nicht bloß die Ungleichheit der Klassen, auch sonstige Ungleichheiten kommen
da in Frage, z. B. die der Raͤfse und die des Geschlechtes. Wenn der polnische und
russische Arbeiter den deutschen, der chinesische den amerikanischen Arbeiter unterbietet,
so entsteht dadurch nicht leicht eine Hebung der schwächeren Rafse, sondern eine Herab—
drückung der Lebenshaltung in ganzen Gebieten. Wenn an Stelle der Männer- die
billigere Frauen- und Kinderarbei bevorzugt wird, so wird damit weder die Maͤnnere,
aoch die Frauenarbeit an sich angespornt, wohl aber unter Umständen in weiten Kreisen
die ganze körperliche und geistige Zukunft der heranwachsenden Generation bedroht.

Die gesteigerte Ungleichheit der konkurrierenden Kräfte bedeutet es, wenn nicht
mehr bloß Personen, sondern auch Personenorganisationen neben⸗ und gegeneinander in
der Konkurrenz stehen. So lange ersteres nur der Fall ist, — so lange nur Arbeiter
oder Handwerksmeister, auch so lange nur Hausfrauen auf dem Markte nebeneinander
stehen, wird die Konkurrenz derselben untereinander wohl stets eine mäßige bleiben;
auch im schlimmsten Falle, wenn ein Arbeiter oder Handwerksmeister in seinem Beruf
keine Stelle mehr findet, so sucht und findet er einen Arbeitsplatz, für den seine Kraft
genügt; der brotlose Schuster wird Portier oder Diener einer Lesegesellschaft. Selbst
das Aufgeben eines Ladens, einer kleinen Werkstatt, so hart das für den Inhaber fein
mag, ist für die Gefellschaft kein großes Unglück. Die Konkurrenz zwischen Personen
und kleinen Geschäften bedeutet im ganzen nur die richtige Abstufung ihres Einkommens
nach ihrem Könuen, ihrer Geschicklichkeit. Fast nur einen jolchen Wettbewerb gab es
in den Tagen Turgots und Adam Smiths.

Ganz anders wird die Wirkung, wenn neben Personen und kleine Geschäfte große
Magazine, Fabriken, Groß-⸗ und Riesenbetriebe treten. Die persönlichen Kräfte sind
nun durch eine weite sociale, geistige und Vermögenskluft getrennt. Das große Geschäft
kann durch seine Mittel, seinen Kredit, seinen groößeren Verdienst von Jahr zu Jahr
sich ausdehnen und so dem kleinen die Kunden wegnehmen. Eine Wirkung der Kou—
kurrenz im Sinne des Anspornens, der Kräftebelebung der Kleinbetriebe ist von Anfang
an meist ausgeschlossen. Der Großbetrieb vernichtet vielfach den kleinen; man mag
das für ihn beklagen; wenn das Ganze dabei gewinnt, muß es hingenommen werden
Aber das ist eben die Frage, ob und in wieweit das Gauze nur Vorte habe, wenn mit
wpachsendem Verkehr alle Geschäfte und besonders die großen einen unmer stärkeren
Wettbewerb sich untereinander machen.

An Anspornung fehlt es dabei nicht; aber auch nicht an ungeheuerer Verschwendung
von Kapital und Arbeit, die eben für den Reibungsprozeß der Konkurrenz nölig wird
Ich führe nach den Mitteilungen von Jenks aus der neuesten amerikanischen Trust⸗
enquete folgendes an:c in vielen Gewerbszweigen find die Reklamekosten heute so groß,
daß man, sie sparend, die Waren um den halben Preis geben könute. Hunderte und
Tausende von Reisenden besuchen alle paar Wochen die Abnehmer, um sich den Absatz
streitig zu machen; die überflüssigen derartigen Ausgaben im nordamerikanischen Wiskey⸗
geschäft werden auf 40 Mill Dellat, jährlich geschätzt. Wo in großen Sitaaten di—
einzelnen Geschäfte ihre Abnehmer uüberalt zerstrent haben, werden Millivnen fur Fracht
ausgegeben, die gespart würden, wen jeder Käufer bei dem ihm nächsten Geschäft
aufte · Große Anlagen an ungeeigneten Drinn unfähigen Händen vergeuben Kraft had
Kapital: in den Vereinigten Staaten machten sich 40 große Zuckerraffinerien Konkurrenz;
als 18 mit enormen Verlusten Bankeroll gemacht, wurde der Trust gebildet, er schloß
noch viele Betriebe und lieferte mit den Rest leicht den ganzen Bedarf Konkurriennde
Eisen bahnen und Verkehrsanstalten überhaupt haben manchen Landern Milliarden
unnötig gekostet.

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. I1I. 1.-6. Aufl.
        <pb n="66" />
        50 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 508
Das ganze Konkurrenzsystem in den Gebieten des vollendeten Verkehrs und des
Großbetriebes erzeugt so neben höchster Anstrengung maßlose Verschwendung; es
begunstigt aber auch durch die riesenhaften Interessen brutale Rückfichtslosigkeit, ja
unehrliche Mittel, Erkaufung der Presse, unter Umständen der Parlamente und Gerichte,
ja einzelner Minister. Die großen amerikanischen Gesellschaften zahlen jährlich an Partei—
führer und Parteien Summen von 100 000-150 000 Dollars. Und zuletzt wird immer
leicht die Folge sein, daß die Großbetriebe sich als Kartell vereinigen, oder daß einzelne
Riesenbetriebe alle anderen aufsaugen und so zum Monopol kommen, das die Konkurrenz
ganz aufhebt, wie die Preisverabredung es schon teilweise thut.

Seit es Konkurrenz- und Marktkämpfe giebt, haben immer die klügsten Interessenten
versucht, solche Verbindungen herzustellen. Die Zünfte waren dasselbe, was heute die
Fabrikautenvereine, Trusts, Ringe und Kartelle sind. Es ist immer für die eine Gruppe
auf dem Markt das Vorieilhasteste, wenn sie zu einer Art Monopol oder zu Preis⸗
verabredungen kommt, auf ihrer Seite die Konkurrenz ganz oder halb stillstellt, auf
der entgegengesetzten Seite sie aber um so ungestörter wirken läßt. Die heutige Tendenz
auf Moͤnopole uͤnd Ringe wäre nicht so stark, wenn nicht der Konkurrenzdruck ein so
riesengroßer, für Jahre alle Gewinne in Frage stellender wäre. Auch die Arbeiter
juchten nicht in den Gewerkvereinen und Gewerkschafsten so eifrig Hülfe, wenn nicht der
Konkurrenzdruck ihre ganze Lebenshaltung und Erxistenz bedrohte. So oft die Gesetz-
gebung Derartiges zu hindern suchte und thatsächlich auch hinderte, immer kam es
ieder. Die Webbs konnten nicht mit Unrecht sagen, Konkurrenz hindernde Verab—
redungen seien ebenso natürlich wie die Konkurrenz selbst. Aus ihnen gehen teilweise
die Konkurrenzregulierungen hervor, die wir weiterhin zu betrachten haben.

Unser vorlaͤufiges Resuliat ist einfach: Die Konkurrenz wächst mit der Dichtigkeit
der Bevölkerung, den ausgebildeten Verkehrsmitteln, der wachsenden Abhängigkeit vom
Markt. Sie hat heute einen Umsang und eine Kraft erreicht wie niemals früher.
Wenn sie die alte Gemächlichkeit des wirtschastlichen Lebens aufhob, so belebte fie dafür
die wirtschaftliche Anstrengung und Energie, beförderte ein dem Fortschritt günstiges
Ausleseversahren. Aber wo die Konkurrenzkämpfe über ein gewisses Maß hinausgehen,
wo sie, wie so vielfach heute, eine übermäßige Härte erreichen, wo fie zwischen zu
ungleichen, zwischen weit getrennten socialen Klassen, zwischen zu verschieden focialen
Organen, zwischen immer größeren Organisationen stattfinden, da üben sie nicht bloß
für breite Schichten der Gesellschaft eine bedrohende, herabdrückende Wirkung aus,
sondern schädigen auch durch mancherlei Nebenfolgen die Gesamtheit, verderben durch
ruhelose Hast, durch vergiftende Selbstsucht die im Daseinskampf zunächst Gewinnenden
innerlich, steigern die Konkurrenzkämpfe zu Klassenkämpfen, deren Beseitigung jeder weise
Politiker erstreben muß. Wo sie zum wirtschaftlichen Monopol führen, ist Ausbeutung,
Bewucherung, Klassenherrschaft oftmals die letzte Folge, wenn das Monopol nicht unter
oͤffentliche Kontrolle oder Verwaltung gestellt wird.

180. Offentlichkeit und Konkurrenzregulierung; ihre ältere
Form, ihre Beseitigung 1780 -1870. Von dem eben gewonnenen Standpunkt
aus werden wir uns fragen, was gegen die Auswüchse der Konkurrenz durch die
Offentlichkeit und durch die gesellschaftliche Regulierung der Konkurrenz, wie sie die
Verbändẽ einerseits, Gesetze und Institutionen andererseits herbeiführen, geschehen könne.

Alle Konkurrenz selbst hängt ab von der Berührung der Menschen, von dem
Sich-Sehen und -Sprechen, von der Orientierung aller Beteiligten übereinander, über
Preise, Vorräte, Warenqualität, von den Kenntnissen und Nachrichten, die die Beteiligten
sich verschaffen können, oder die ihnen geboten werden. Reben der all gemeinen wirt—
schaftlichen Erziehung ist es eine guͤte oder schlechte Organisation der Hffentlichkeit, eine
anständige oder unanständige kausmännische Prefse, welche maßgebend, auf die Art der
Konkurrenz wirkt. Vieles unterläßt der Geschäftsmann, wenn er weiß, daß es sofort
bekannt wird. Die Unkenntnis von Angebot und Nachfrage kann leichter ausgebeutet
werden, wo die eine Seite sehr viel schlechter orientiert ist. Eine möglichst gut, rasch
und wahrheitsgetreu fungierende Hffentlichkeit ist das Lebenselement der guten Wir—
        <pb n="67" />
        5091 Die Öffentlichkeit und sonstige Konkurrenzregulierung. 31
kungen des Wettbewerbs. Daher die frühere Tendenz der Marktverwaltung, alle Ver—
käufer neben einander zu stellen, dadurch dem Käufer eine Übersicht zu schaffen; daher
die Bemühungen mittelalterlicher Stadtverwaltungen, durch Ausrufer und Unterkäufer
jedem Käufer wahre Nachrichten zu vermitteln. Daher heute noch der Kampf für
Börseneinrichtungen, welche zu möglichst wahrer Kursberichterstattung führen.

Keine Offentlichkeit freilich kann alle Menschen gleich markt-, geschäfts- und
warenkundig machen, und das wäre nötig, um alle Täuschung und Übervorteilung zu
beseitigen. So bleibt man immer wieder darauf hingewiesen, durch alle denkbaren
Mittel die höchstmögliche Ehrlichkeit überhaupt im Verkehr herzustellen, immer wieder
die geschäftliche Lehre einzuprägen, daß der Verkehr der am höchsten stehenden, reichsten
Staaten nur auf Grund hoher kaufmännischer Ehrlichkeit erblühte und nur so lange
sich in seiner Blüte erhielt, als diese moralische Voraussetzung vorhanden war. Und
doch ist dieses Ziel zwar stets angestrebt, aber immer nur partiell, in gewissem Um—
fange erreicht worden. Noch weniger kann man es dahin bringen, daß alle Marktteil—
nehmer die ferneren Folgen ihres Handelns für sich oder gar für die Gefellschaft über—
sehen und entsprechend dieser Weitsicht, entsprechend dem zu erwartenden gesellschaftlichen
Schaden handeln. Da dies nicht möglich ist, müssen allgemeine Regeln der Moral,
der Sitte, des Rechtes zur Abhaltung dieses Schadens aufgestellt und, soweit es geht,
auf dem Markte durchgeführt werden, das heißt, die Konkurrenz muß reguliert
verden.

Seit es Märkte und eine Verkehrswirtschaft giebt, ist die Konkurrenz auch mehr
oder weniger reguliert worden. Die gesellschaftlichen Gesamtinteressen, die Moral, die
Sitte und das Recht haben stets irgendwie auf den gesellschaftlichen Reibungsprozeß,
auf die Kämpfe reagiert, welche wir als Konkurrenz bezeichnen. Nicht nur alles Prival-
und Strafrecht, alles Verwaltungs⸗-, Staats⸗- und Völkerrecht enthält in gewissem Sinne
eine Regelung aller wirtschaftlichen Verträge, der Grenzen, in denen sie sich bewegen,
und somit auch der Konkurrenzvorgänge selbst, nein, auch darüber hinaus fanden niets
mehr oder weniger Eingriffe im Gesamtinteresse statt, besonders da, wo die Konkurrenz
nicht entsprechend durch die Offentlichkeit kontrolliert wurde, wo sie zur Korruption des
Reschaftslebens, zur Ausbeutung und anderem Mißbrauche führte, — ferner überall, wo
sie, wie der alte J. J. Becher sagte, zum Monopolium oder zum Polipolium Anlaß
Jab, d. h. wo durch natürliche oder rechtliche Bedingungen ein Produzent in die Lage
am, dem Käufer willkürlich hohe Preise zu diktieren, oder wo eine übergroße Menge
atemlos konkurrierender Produgenten sich gegenfeitig vernichteten.

i Werfen wir zunächst einen kurzen Blick auf die Vergangenheit, um dann die
iberale neuere konkurrenzfreundliche Gesetzgebung und ihre Folgen zu betrachten.

Ven Die Ordnung des Wochenmarkles in älterer Zeit, die danze stadtwirtschaftliche
— mit ihrem Zunft⸗, Stapel- und Fremdenrecht schloß zwar keineswegs alie
wonturrenz aus, aber regulierte sie doch fast überall: wie der Fremde regelmäßig nur
im Großen verkaufen durfte, nur auf dem Jahrmarkt dem Stadtbürger gleichstand, so
war der Verkauf des Landmannes geordnet, der des Zunftmeisters reguliert. Der auf⸗
geklärte Despotismus —
ergänzte sie rasch durch seine Schutzzölle und Schiffahrtsgesetze, durch seine hausindüstriellen
Reglements, durch seinen Bauernschuß, durch feine Getreidehandelsgesetzgebung; er fuchte
ebenso oft eine fehlende Konkurren, zu schaffen wie bestehende Monopole zu beseitigen
oder sie in öffentliche Verwaltung zu hehmen: die Bergwerke, die Salinen, die Domunen
und Forsten, die Groß⸗ und Musterbetriebe, die Verkehrsanstalten, Banken und Handels⸗
ompagnien waren im 17. bis 18. Jahrhundert ausgedehnter als später in staatlicher
Verwaltung, die Regalien nie so zahlreich wie damals. Immer wieder verfiel dieser
staatliche Betrieb der Fiskalität; aber im ganzen war doch der Geist des Gesamtinteresses,
die Förderung der Volkswirtschaft der Leitstern für die besseren Regierungen.

Die Fiskalität, die Übertreibung der staatlichen Bevormuͤndung, die neuen
Verkehrs⸗ und technischen Verhältnisse führten dann 1789 1870 untet der Leitung
der optimistischen Naturlehre der Volkswirtschaft den Glauben an den unbedingten

4*
        <pb n="68" />
        52 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 510
Segen der freien Konkurrenz zum Siege. Die Neubildung aller wirtschaftlichen Ein—
richtungen konnte am besten unter rascher Beseitigung eines möglichst großen Teiles der
alten Konkurrenzregulierung erfolgen. Die Mißstände der alten Zünfte und Kor—
porationen, der alten Handelsregulierung hatte man nun seit lange empfunden. Es
war natürlich, daß man das mit Stolz proklamierte Princip der wirtschaftlichen Frei—
heit so weit wie möglich anwandte, daß man immer wieder, statt die alten Schranken
zu beseitigen und sie zugleich durch neue, der modernen Technik, den modernen Verkehrs—
und Marktverhältnissen angepaßte zu ersetzen, — die Schrankenlosigkeit für alle wirt—
schaftlichen Verhältnisse verlangte. Sehen wir in kurzem UÜberblick, wie alle die wirt—
schaftlichen Freiheiten auf die Konkurrenzförderung wirkten, die Kräfte entbanden, Technik
und Produktion, Handel und Verkehr förderten, bald aber auch neue Arten des Mono—
poliums und Polipoliums erzeugten.

Die Gewerbefreiheit hob das alte Vorrecht der Städte auf den Betrieb der
Gewerbe und des Handels auf. Die Konkurrenz der Landbetriebe nahm meist rasch
zu, ist bis auf den heutigen Tag im Wachsen. Das Vorrecht hatte sich längst über—
lebt. Es hatte einst den Sinn gehabt, die Städte und ihre Märkte zu schaffen, hier
Handel und Gewerbe durch lokale Konzentration zu beleben. Jetzt hatte es längst die
Bevölkerung einseitig in die Städte getrieben, die Produktion verteuert, das platte Land
in seiner wirtschaftlichen Entwickelung aufgehalten. Die Gewerbefreiheit hob das Vor—
recht der örtlichen Zunftmeister auf dem lokalen Markt auf; die Waren und Meister
des ganzen Landes konnten nun miteinander zu konkurrieren beginnen, was für den
technischen Fortschritt und die interlokale Arbeitsteilung unentbehrlich war. Es konnte
nun jeder, auch der, welcher nicht Lehrling und Geselle gewesen, nicht die Meisterprüfung
gemacht, die bisher zünstigen Geschäfte beginnen; nur so konnte die Arbeitsteilung der
Betriebe sich der neuen Technik und dem neuen Verkehr entsprechend gestalten, nur so
konnten höhere Techniker und gelernte Kaufleute in viel weitere gewerbliche Kreise
dringen, größere, besser eingerichtete Betriebe ins Leben rusen. Die Gewerbefreiheit
erlaubte jedem Meister und Unternehmer, neben den Gesellen des Handwerks andere
Arbeiter, dann auch Kinder und Frauen anzustellen, mehrere Werkstätten oder Läden
zu haben, die Geschäfte beliebig zu vergrößern. Was die Gewerbefreiheit so von
1789 -1870 den westeuropäischen Staaten im ganzen brachte, war zeitgemäß und heil—
jam; das meiste wird sich dauernd als Grundlage des modernen Gewerberechts erhalten;
im einzelnen aber ist viel gefehlt worden. Von der alten Ordnung des Lehrlings—
wesens, der täglichen Arbeitszeit, der Lohnzahlung, der sanitären und sonstigen Waren—
kontrolle hätte man viel erhalten oder sofort in neue moderne Formen umgießen
onnen. Die modische Zeitströmung und die Nachgiebigkeit gegen die Geldinteressen der
großen Unternehmer hat zahlreiche Mißgriffe veranlaßt, welche man seit den letzten
20—40 Jahren durch Novellen zur Gewerbeordnung wieder gut zu machen sucht. An
odielen kleinen Orten bedeutete die Gewerbefreiheit lange nur die Auslieferung des
Publikums an einige träge Monopolisten, die keinen technischen und kaufmännischen
Fortschritt kannten.

Die Beseitigung der alten Reglements der Hausindustrie, welche
die Konkurrenz der Verleger, Zwischenmeister und Heimarbeiter aufs mannigfjaltigste
und im ganzen doch günstig, freilich oft auch unter Hinderung des technischen Fort—
schritts reguliert hatten, erfolgte von 1780-1850 und war nuötig, da die alten
Vorschriften auf die neu entstehenden konkurrierenden Fabriken nicht paßten. Es
entstand dadurch fast überall eine außerordentliche Steigerung der Konkurrenz, die
gewiß da und dort den technischen Fortschritt förderte, zahlreiche Hausindustrien aus—
dehnte, aber auch eine früher gehinderte wucherische Ausbeutung der kleinen Heim—
arbeiter durch die Zwischenmeister und Faktoren, einen maßlosen Lohndruck, eine sehr
weit verbreitete Proletarisierung, eine Förderung parasitischer Industrien erzeugte,
welche nur beim äußersten Hungerelend von Millionen Kindern, Frauen und geringen
Arbeitern sich erhalten können.

Die neuen Gewerbe, welche seit dem 16. Jahrhundert neben den alten zünftigen
        <pb n="69" />
        511)]. Die Konkurrenz der liberalen Wirtschaftspolitfki. 33
sich ausgebildet hatten, waren in den meisten Staaten bis in die erste Hälfte des
19. Jahrhunderts von staatlicher Konzesstonierung abhängig; ebenso allgemein
die Aktiengesellschaften und andere Groß- und Riesenbetriebe, die neuen Verkehrsanftalten,
die Versicherungs- und Bankgeschäfte. Staat und Polizei hatten damit die Entstehung
—
nöglichkeit die Konzession erteilen; sie beherrschten damit mehr oder weniger die Kon—
kurrenz. Die Aufgabe war lästig, die Ausführung oft schwerfällig und parteiisch, die
Sachkunde der Behörden nicht genügend. Bestechung und andere Kosten wurden beklagt;
wo es sich um parlamentarische Konzessionen handelte, wie in England, war die Sache
nicht besser, sondern teurer, langsamer, von Parteiinteressen beherrschter. Was war
verständlicher, als daß mit dem Glauben an die natürliche und harmonische Volkswirt—
schaft das ganze Konzessionssystem in Mißkredit kam und hier vollständig, dort teilweise
beseitigt wurde. Und es wird sich nicht leugnen lassen, daß die Aufhebung vielfach,
vielleicht sogar meist günstig wirkte, zumal wo es sich um kleinere Geschäfte handelte.
Die Konkurrenz wuchs, Angebot und Nachfrage konnten in vielen Zweigen besser als
die Polizei die Zahl der Geschäfte regeln; die selbstbewußte Unabhängigkeit des Unter⸗
rehmertums nahm zu. Aber auch große Mißstände entstanden da und dort: ein
übermäßiges Anwachsen der Schankgewerbe, des Pfandleihgeschäfts, der Detailläden,
der Tingeltangel und anderer, teilweise weniger wünschenswerter Betriebsarten. Man
sah vielerorts, daß nur das Interesse der Kapitalanlage Unternehmungen vergrößerte
oder schuf, deren Existenzberechtigung zweifelhaft war. Man griff nach längerer oder
kürzerer Zeit auf eine Konzesfionierung nach dem Bedürfnis wenigstens für einzelne
Geschäftsarten zurück. In Paris hat die Aufhebung der Bäckerkonzessionen und der
Brottaxen von 1866—1880 die Zahl der Bäcker verdoppelt, die Geschäste verkleinert, das
Brot verteuert, den technischen Fortschritt aufgehalten. Die Aufhebung der Kon⸗
zessionierung der gewöhnlichen Aktiengefellschaften hat die Konkurrenz in den meisten
dändern zeitweise sieberhaft gesteigert, den Großbetrieb sehr begünstigt, dem Kapital in
der Aufschwungsperiode freieste Vahn und, große Gründergewinne zugeführt, aber sie
hat auch den Schwindel, den Betrug, die UÜberproduktion da und dort gefördert. Und
bereits fragt man sich, ob nicht die Ringe und Kartelle mit ihrer Politik der Ver—
hinderung neuer Konkurrenzgeschäfte thatsächlich eigentlich wieder auf eine Art von Kon⸗
zessionszwang zurückführen, der vielleicht sachkundiger, aber nicht unparteiischer sei als
der alte, bureaukratisch gehandhabte. Auf manchen Gebieten, z. B. auf den der Ver—
kehrs⸗, Versicherungs- und Notenbankanstalten, hat man auch nie das Konzessionsprincip
beseitigt, nie das freie Spiel von Angebot und Nachfrage allein walten lasfen. Für
Sroßbriiannien wird behauptet, ein Viertel alles englischen Kapitals sei heute in
Betrieben (hauptfächlich Eisenbahnen) angelegt, welche der parlamentarischen Konzession
bedürfen; ie seen die vor dem Druck der Konturrenz geschützten und daher in der Lage,
Monopoldididenden zu zahlen.

Die Freizügigkeit, Niederlassungs- und internationale Wan—
derungsfreiheit' die sie 1800—1870 entstand, war ein unentbehrliches Mittel,
die Bevoͤlkerung im Raume den neuen Verhältnissen entsprechend zu verteilen. Die
Konkurrenz wuchs damit erheblich, die Löhne stiegen. Die Kehrseite ist, daß nicht bloß
wirtschaftliche Zwecke, sondern auch Genußsucht und andere ungünstige Motive die Zu—
und Abströmung beherrschen, daß das platte Land teilweise sich entvblkert, und daß
daneben in den Fabrikdistrikten und Großstädten Arbeitermassen sich ansammeln, die
beim kleinsten Ruckgang der Konjunktur der Armenunterstützung und der Notstands—
arbeiten bedürfen, daß das Einströmen von Arbeitermassen niedriger Rasse und
Lebenshaltung manchenorts alle Anstrengungen für die Hebung der unteren Klassen
dernichtet.

Gegenüber den maßlosen Überspannungen des alten Sperr- und Schutzsystems
waren die Ansätze zu freierem internationalen Handel, wie sie 1780—1790,
dann wieder 18181840 einsetzten, und der Sieg der Freihandelsideen von 18451875
ein großer Fortschritt. Damit erst wurde eine weitgehende internationale Teilung der
        <pb n="70" />
        54 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —(1512
Arbeit möglich: jedes Land konnte nun ganz anders als bisher das produzieren, wozu
es am geschicktesten war. Die internationale wachsende Konkurrenz war für viele Länder
das Hauptpressionsmittel zu technisch-wirtschaftlichem Fortschritt. Aber bald zeigte
dieser Druck auch seine Kehrfeite: die freie Konkurrenz begünstigte ausschließlich die
Länder, welche die besten Natur- und anderen wirtschaftlichen Bedingungen haben. Die
schwächeren und ärmeren Länder verloren einzelne Zweige ihrer Produüktion, ohne in
anderen voranzukommen, wie man früher fie getröstet hatte. Man kam zut Einsicht,
daß große selbständige Staaten eine gewisse gleichmäßige Entwickelung der Hauptwirt—
ichaftszweige, der wichtigsten Industrien haben mussen, daß es z. B. gewissen
europäischen Ländern kein ausreichender Trost für den Ruin ihrer Landwirtschaft ist, wenn
man ihnen sagt, dafür erblühe der nord- und südamerikanische und australische Acker
bau. Wir können gewiß ertragen, wenn einzelne specielle und kleinere Gewerbe bei
uns zurückgehen, sofern dafür andere voranschreiten. Aber nicht, daß sie in ihrer Ge—
jamtheit durch den Freihandel geschädigt werden. Und wir sehen deshalb heute wieder
ein, daß es gewisse Schranken der internationalen Konkurrenz geben muß, daß der
absolute Freihandel die Ausbeutung der schwächeren Staaten durch die staärkeren, die
einseitige Entwickelung der Volkswirischaft mancher Staaten bedeutet oder bedeuten kann.

Ist mit den angeführten Beispielen die Erwerbsordnung des freien Wettbewerbes
auch noch nicht erschöpfend dargelegt, sie genügen uns zu zeigen, daß die bestehende
iltere Regulierung der Konkurrenz im 19. Jahrhundert zwar mit Recht beseitigt wurde,
daß der Wettbewerb damit außerordentlich zunahm, daß er tausend Kräfte weckte, die
Wirtschaftlichkeit und die Technik, den Großbetrieb und die Arbeitsteilung förderte, die
Weltwirtschaft erzeugte, daß aber zugleich die oben erwähnten Mißstände der zu starken
Konkurrenz sehr erheblich zunahmen, daß allerseits die Frage entstand, wie dem ab—
zuhelfen sei, oder ob gar daraus ganz neue Formen des volkswirtschaftlichen Lebens
entständen.

161. Die Mißstände der heutigen freien Konkurrenz und ihre
Bekämpfung; neue Konkurrenzregulierungen. Vieles, über das heute als
Fol ge der Konkarrenz geklagt wird, ist die Folge der großen organisatorischen Anderungen
der heutigen Volkswirtschaft. Die Konkurrenz ist hier mehr nur ein Mittel, die
An derungen herbeizuführen, als die Ursache dauernder Mißstände. So wenn die älteren
Betriebsformen, Handwerk, Hausindustrie, Kleinhandel, gewisse Formen und Arten des
mittelbäuerlichen Betriebs verschwinden oder zurücktreten; so wenn die ganze Arbeits—
teilung und die ganze Art des Verkehrs eine andere wird, gewifse sociale Klassen in
den Hintergrund gedrängt werden, in der alten Art sich nicht halten können: z. B. der
gemächlich lebende Rittergutsbesitzer, der zwanzig Jahre Offizier war, von Landwirt—
schaft nichts versteht und nun im alten Schlendrian seine Gutswirtschaft führen will,
wie Vater und Großvater. Gewiß handelt es sich bei diesen, meist durch stärkeren Kon⸗
kurrenzdruck im einzelnen herbeigeführten Anderungen teilweise darum, den Übergang
durch gewisse Maßregeln zu erleichtern. Es handelt sich bei vielen der älteren Betrtebs
formen nicht um ein Verschwinden, sondern um eine Einschränkung; es handelt sich
darum, daß gewisse Klassen kaufmännisch und technisch richtiger für die veränderte wirt,
schaftliche Lage erzogen werden.

Auch das ist nicht als ein Unglück anzusehen, daß überhaupt heute, durch unsern
Berkehr, unsere Presse, unsere gesteigerte Berührung aller Menschen untereinander, eine
größere Reibung vorhanden ist. Ohne sie wäre auch der heutige Fortschritt nicht
nöglich; und er ist nicht bloß ein technischer und wirtschaftlicher, sondern auch ein
zeistiger und moralischer: die Trägheit und Stumpfheit der Massen, wie sie früher
bestand, ist nicht mehr möglich; alle Kreise, auch die obersten müssen sich mehr an—
strengen, die fähigsten Personen kommen mehr voran, auf die wichtigsten Stellen.
Aber — all' das zugegeben — die gesteigerte Konkurrenz hat daneben viel Häß—
liches und Ungesundes erzeugt. Wir können die Mißstände nicht erschöpfen. Auf das
Wichtigste aber müssen wir hinweisen. Ich meine vor allem eine gewifse Korruption
des Handels, dann die Erscheinungen des Polipoliums und Monopoliums, d. F. di
        <pb n="71" />
        513) Die Korruption des Handels durch die Konkurrenz.

55
wirtschaftlichen Folgen eines Übermaßes armer Konkurrenten, vor allem der Arbeiter,
und das Verschwinden aller Konkurrenz durch Monopolbildung.

Der liberale Optimismus hat, als er im ganzen mit Recht Gewerbefreiheit,
Handelsfreiheit und alles Derartige erstrebte, angenommen, es werde der bisher im
ganzen vorhandene reelle Geist des Geschäftslebens sich erhalten, die Hffentlichkeit werde
ihn überall erzwingen, wo etwa der Druck der Konkurrenz den einzelnen zum Gegenteil
verführen wolle.

Dieser Optimismus hat möglichst alle Organisationen zerstört, welche auf Waren—
und Qualitätsprüfung, auf Hintanhaltung des Betrugs im Verkehr hinzielten, und die
Besorgung der Nachrichtenverbreitung den einzelnen und den Geschäftsinteressen der Presse
allein überlassen. Und die Folge war, daß seit hundert Jahren in den Staaten der
wirtschaftlichen Freiheit neben ihren Segnungen eine Korruption und Betrügerei im
Handel und Wandel entstand, eine Täuschung und Belügung des Publikums durch Reklame
und Schwindelpresse Platz griff, wie sie wohl noch nie bestanden hatte. Gewiß nicht,
ohne daß starke Gegenströmungen im Sinne des Anstandes und der Ehrlichkeit von
Anfang an vorhanden waren und gegen das Übel kämpften. Aber sie hatten unter der
Wucht der ungezügelten Erwerbssucht weiter Kreise und unter der Schwierigkeit zu
den die Konkurrenz mit anständigen Mitteln gegen Betrüger und Schwindler zu

alten.

Die Fälschungen in der Herstellung zahlreicher Warenarten und beim Verkauf
haben zu einer förmlichen Wissenschaft des Betrugs, zu Betrugslexiken geführt. Zucker,
Kaffee, Gewürze aller Art, Mehl, Backwerk, faft alles wurde gefälscht, gefärbt, mit
wertlosen Zusaͤtzen, oft in falschen Gewichtspaketen verkaufit. Falsche Marken und
Etiketten, salsche Firmenbezeichnungen sollten täuschen; die Metalllegierungen enthielten
eine andere Zusammensetzung als versprochen war; auf Ramschbazaren, auf dem Lande
hat man Hosen verkauft, die geleimt, statt genäht waren. Dabei wurde stets der Schein
erregt, als ob man der ehrlichste Verkäufer wäre, die „feinste“, „billigste“ Ware nur
durch einen Glückszufall begünstigt führen könne. Die einkaufenden Dienstboten werden
in Tausenden von Läden bestochen; die verkaufenden Reisenden können ohne alle mög—
lichen Geschenke an die Commis der einkaufenden Häuser nicht auskommen. Die kon—⸗
kurrierenden Geschäfte sucht man heimlich oder offen schlecht zu machen; man sucht in
ihre Geheimnisse und Vorteile durch Bestechung zu kommen. In allen Ländern weiß
man von dem traurigen Verfall einzelner Geschäftszweige zu erzählen, der damit anfing,
daß illoyale Konkurrenten begannen, scheinbar ganz dieselbe Ware für geringeren Preis
zu geben; in dem betreffenden Paket Futterstoff z. B. waren statt 25 nur 24 Ellen;
bald überbot einer den andern; zuletzt waren noch 15 Ellen darin, aber die Industrie
war auch ruiniert; niemand nahm jetzt mehr die Pakete.

Annoncen, Verteilung von Reklamezetteln, Kauf von Zeitungen oder Spalten in
ihnen, um für gewisse Geschäfte Lärm zu schlagen, enthält an sich nichts Unrechtes.
In der Tendenz zur Massenproduktion und Großindustrie liegt es, daß man den Markt
erobern, die Menschen über die Vorzüge der eigenen Erzeugnisse aufklären muß. Nur
wer für einen Artikel von bestimmter Art und Marke über ganze Länder und Erdteile
Reklame zu machen weiß, wie es z. B. für die Jägerschen Wollstoffe gelang, macht
heute dauernd erheblichen Gewinn. Aber das ganze Reklamewesen ist eine unlautere
Kunst geworden, die mehr auf die Täuschung, auf die Leichtgläubigkeit und die Dumm—
heit als auf wahre Belehrung spekuliert, die fast mehr durch Lüge als durch Wahrheit
wirkt. In den Großstädten glückt fast kein Geschäft mehr anders als durch riesenhafte
Reklame der ladenhältende Mittelstand klagt, daß er für Reklame viel mehr als für
Steuern ausgeben müsse. In England, dem Lande der wirtschaftlichen Freiheit, hat
sich eine gemeinnützige Gesellschaft gebildet mit dem Zweck, es dahin zu bringen, die
heutige schamlose Reklame unter den gemeinrechtlichen Begriff der „Nuisance“* zu bringen.
Die Kondoner Stockbörse verbietet ihren Mitgliedern, ihre Dienste dem Publikum an—
zubieten, und in Deutschland beruht die Ausdehnung eines ungesunden Börsenspiels
unter dem nichtsachverständigen Publikum hauptsächlich auf der Art, wie die Firmen
        <pb n="72" />
        56 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —(514
der Börsenplätze durch Reklame und verlockende Anerbietungen, welche sie Tausenden
ins Haus senden, Gimpelfang treiben.

Ein Teil der Presse läßt fich direkt bestechen, ein anderer ist abhängig von den
Annonceneinnahmen und nimmt in seinen Anzeigenteil alles ungeprüft auf“ Manche
Börsenredakteure nehmen Schweigegelder oder Beteiligungen, wenn es sich darum handelt,
ein neues Papier, dessen Kurssteigerung betrieben wird, nicht durch Aufdeckung der
Wahrheit zu diskreditieren, oder sie loben es gar direkt. Die Eingeweihten wissen das,
sie kennen die Blätter und die Journalisten, die ehrlich und die, die käuflich sind; das
große Publikum aber läßt sich täuschen und fangen.

In der neueren amerikanischen Aktiengesellschafts- und Trustgründungsbewegung,
sagt Jenks, ist vielleicht der schlimmste Zug, daß der Absazß schlechter Aktien nur moͤglich
wurde durch eine Mitwirkung der Banken und Bankbeamten, die als Bestechung der—
selben sich darstellt; man gewöhnte sich, das Publikum zu täuschen; „die Geschäftsmoral
sank“. Sollte es in London, Paris, Berlin und Wien nicht vieles geben, was
ähnlich ist?

Gewiß sind die Übelstände je nach Staat, Nationalität und verschiedenen Geschäfts—
zweigen, je nach Rasse, kirchlichen Einflüssen und anderen moralischen Faktoren sehr
verschieden verbreitet; sie stellen sich hier mehr als eine vorübergehende Anfangserscheinung
des neuen volkswirtschaftlichen Getriebes, dort mehr als eine Entartung eines materialisti—
schen Zeitalters oder einer gesunkenen Kultur überhaupt dar. Aber sie fehlen doch
nirgends, wo die modernen volkswirtschaftlichen Formen zum Siege gelangen.

Ahnliches können wir von der Art sagen, wie die wirtschaftliche Freiheit und die
freie Konkurrenz teilweise auf den städtischen und ländlichen Mittelstand, fast überall
auf den eigentlichen Arbeiterstand wirkte. Diese Klassen waren 1780 — 1850 meist nicht
reif für die neue Geldwirtschaft, für den neuen Kampf ums Dasein. Ihre Schul- und
moralische Bildung, ihr technisches Können war rückständig; der bisher bevormundete
Arbeiter, gewöhnt an reine Naturalwirtschaft, unfähig mit Geld umzugehen, für die
Zukunft zu sorgen, sollte nun plötzlich rechnen, handeln, feilschen wie ein Kaufmann.
Das wichtigste Ergebnis, das kein Unparteiischer in Abrede stellt, ist, daß ein Teil des
Mittelstandes verschwand, nicht weil er an sich nicht mehr möglich war, sondern weil
ihm gegenüber der neuen Konkurrenz die Intelligenz und Thatkraft fehlte, weil der
UÜbergang ihm nicht erleichtert wurde; — und daß ein großer Teil des europäischen
Arbeiterstandes 1770 —5 1860 in Lebenshaltung, Einkommen, wirtschaftlichen und
moralischen Eigenschaften zurückging; daß hierbei die freie Konkurrenz mitwirkte, ja den
entscheidenden Einfluß ausübte, wird kein Geschäfts- und Sachkundiger leugnen. Aber
nicht sowohl die Konkurrenz an sich, als die Art, wie sie praktisch sich gestaltete, wie
fie allzu lange auf Lohnersparnis statt auf technischen Fortschritt und Benutzung besserer
Arbeitskräfte hinwirkte, wie die Industrie den billigen Löhnen nachzog, mit Frauen—
und Kinderarbeit die Männerarbeit, mit ungelernter die gelernte Arbeit unterbot, wie
sie auf Verlängerung der Arbeitszeit, Lohnersparung durch das Trucksystem hinarbeitete,
billige Heim- und Schwitzarbeit anwandte, wo richtiger schon die etwas teurere, aber
befsere Fabrikarbeit hätte eintreten können, wie die Unternehmer durch mangelnde Schutz-
und Gesundheitseinrichtungen sparten und parasitische Industrien unterhielten, — alles
Derartige hat bei rasch wachsender Bevölkerung auch in den reichsten Ländern lange die
Löhne gedrückt, kümmerlich ernährte, behauste und bekleidete Arbeitermassen, nicht in
allen Gegenden und Gewerben, aber doch in solchem Umfange erzeugt, daß gegen 1840
bis 1870 die ganze Zukunft der industriellen Völker Westeuropas bedroht, ja, der
körperliche, moralische und geistige Zustand dieser verkümmerten Arbeiter als ein den
ganzen socialen Körper ansteckender Giftstoff erschien.

Gewiß haben einzelne besonders blühende und fortschreitende, durch mancherlei
Umstände begünstigte und durch ihre Technik auf einen besonders kräftigen und tüchtigen,
kechnisch geschulten Arbeiterstand verwiesene Industrien sich stets durch höhere Löhne
und Auslese einen solchen verschafft und erhalten; zumal so lange die Konkurrenz sie
nicht zu sehr drückte. Auch die Unternehmer in allen anderen Zweigen der ländlichen
        <pb n="73" />
        515) Die Konkurrenz und die Arbeiterklasse. Die wirtschaftlichen Monopole. 57
und gewerblichen Thätigkeit haben sicher nie an niedrigen Löhnen eine besondere Freude
gehabt; der Unternehmer im Durchschnitt zahlt gerne so gute Löhne, wie er zahlen kann.
Aber es war eben die Frage, ob und wie lange erst die nationale, dann die internationale
Konkurrenz es ihm erlaubte. Die ganze Wucht derselben, die immer wiederholten Unter—
bietungen ließen den meisten keine andere Wahl als die des Lohndruckes, wenn fie noch
einen Gewinn haben wollten; nur da, wo der Erwerb von Patenten oder Monopolen
gelang, wo durch besondere kostensparende Fortschritte, durch größere Betriebe und
Ersparnis an Generalkosten, durch bessere Technik und neue Maschinen ein anderer
Ausweg sich öffnete, konnten die Unternehmer die alten oder gar höhere Löhne zahlen,
die wachsende Konkurrenz aushalten. — Die Kehrseite zur Herabdrückung der Massen
durch die Konkurrenz ist die Emporhebung einzelner durch wirtschaftliche Monopole.

Die ganze Lehre vom Segen der freien Konkurrenz ist bei der Naturlehre der
Volkswirtschaft im 18. Jahrhundert enstanden unter der Fiktion, daß alle Menschen
von Natur gleich seien, und unter der Beobachtung der damaligen überwiegend kleinen
Betriebe. Das erstere war eine Täuschung, das zweite eine Wahrheit nur für die
damalige Epoche. Zu allen Zeiten gab es verschiedene Menschen, und zu allen Zeiten
stiegen die fähigeren empor, bildeten aristokratische Kreise, wurden die Begründer der
reicheren Familien. Daher war der Wettbewerb zwischen den Individuen nie ein ganz
gleicher. Aber immerhin, die kaufmännischen, landwirtschaftlichen und gewerblichen Be—
triebe, wie sie 1750 — 1850 bestanden, waren der Mehrzahl nach alle klein, ihr Kapital
mäßig; die Kämpfe auf dem Markte stellten sich immer noch dar als ein Ringen von
Dutzenden und Hunderten ähnlicher Kleinbetriebe mit einander, wenn auch die ungleiche
Grundbesitzverteilung, die großen Compagnien, viele Privilegien schon eine Minderheit
in bevorzugte Lage gebracht hatte. Man hoffte, alle diese Vorrechte und Ungleichheiten
verschwänden mit dem Siege der wirtschaftlichen Freiheit.

Viele Vorrechte des Adels, der Zünftler, der Städte fielen auch, aber in dem
beginnenden fieberhaften Wettkampf kamen die fähigsten und rücksichtslosesten so rasch
voran, bildeten sich bald durch die Natur der Sache, durch glückliche Geschäftslage, durch
Erfindungen so beborzugte wirtschaftliche Stellungen, waren die Vorzüge des Groß—
betriebes über den Kleinbetrieb an vielen Stellen bald so groß, daß immer ungleichere
Personen, Vermögen und Geschäftsorganisationen nicht auf allen, aber auf vielen Rärkten,
an vielen Punkten mit einander kämpften. Und so entstand auf einem wachsenden Teil
der volkswirtschaftlichen Arena das Schauspiel, daß statt zweier Gruppen zahlreicher
Klein- und Mittelbetriebe, statt vieler Konsumenten und Produzenten, statt vieler Arbeiter
und vieler Arbeitgeber nur wenige oder gar ein Großer und Maͤchtiger den vielen
Kleinen und Machtlofsen gegenüberftand. Diese Erscheinung meint man, wenn man von
Monopolen in der Volkswirtschaft spricht. Wir haben oben schon darauf hingewiesen,
müssen hier noch etwas auf die Frage eingehen, was ein wirtschaftliches Monopol sei,
wie es wirke.

Man gebraucht den Begriff in ziemlich verschiedenem Sinne; bald nennt man es
Monopol,; wenn ein oder mehrere nur gewisse Vorzüge, größeren Kapitalbesitz, technische
oder persönliche Überlegenheit haben, bald will man als Monopol nur das ganz aus—
schließliche Recht oder die ausschließliche Macht eines Produzenten gelten lassen. Als
rechtliche Monopole stellen sich die Betriebe dar, die der Staat oder die Gemeinde sich
allein vorbehält; im weiteren Sinne die, welche die öffentlichen Gewalten durch Konzessionen,
Patenterteilung und in ähnlichem Wege nur einigen oder wenigen erteilen. Von that—
sächlichen Monopolen spricht man, wo in Zusammenhang mit der Eigentumsverteilung
zewissen Grundstücken, Erzlagern, Kohlenlagern eine bedeutende wirtschaftliche Überlegenheit
zu teil wurde. Man hat sogar alles private Grundeigentum ein Monopol genannt. Auch
besondere persönliche Vorzüge können zeitweise für bestimmte Geschäfte eine Art Monopol—
stellung begründen. Zeitliche und partielle Monopole entstehen, wo vorübergehend,
.B. durch Ernteverhältnisse, kriegerische Ereignisse die Zufuhr von ferne stockt, wo in
dem Umkreise von einigen Meilen die Konkurrenz fehlt. Gewisse Verkehrsanstalten, wie
Kanäle und Posien, Edenbahnen und Telegraphen haben meist jfaktisch ein Monovol,
        <pb n="74" />
        58 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [5316
auch wenn der Staat Konkurrenz zuläßt oder gar schaffen will. Häufig aber ist es
kein absolutes, die Eifenbahn konkurriert oft mit gewissen Wasserwegen; auf die ganz
großen Entfernungen konkurrieren gewisse Eisenbahnen unter sich. Je größer die Ge—
schäfte überhaupt werden, über je mehr Kapital und über je genialere Leiter sie ver—
fügen, desto mehr nähern sie sich einer gewissen Monopolstellung. Aber Jenks hat
ganz recht, wenn er betont, der erste Anlauf zum Großbetrieb habe überall die Kon—
kurrenz gesteigert, die Preise meist herabgedrückt. Erst wo einzelne Geschäfte über 40
bis 60 Prozent der Produktion an sich reißen, fangen sie an, den Markt zu beherrschen.
Erst wo die Großbetriebe sich kartellieren, erhalten sie thatsächlich ein Monopol, das
freilich oft wieder in Frage gestellt wird, wenn sie zu hohe Monopolpreise anfetzen.
Dann entsteht der Reiz zu einer neuen ebenfalls riesenhaften Konkurrenz.

Auch alle Verabredung der Arbeiter, alle Bildung von Gewerkvereinen, um das
Arbeitsangebot zu regeln, erzeugt etwas, was man ein Monopol nennen könnte, ist
jedenfalls eine Konkurrenzregulierung, wie die durch Kartelle entstehende.

Wir werden so zu dem Schlusse kommen, daß alle großen gefellschaftlichen
Organisationen, die sich auf das wirtschaftliche Leben beziehen, mit ihrer Planmäßigkeit,
ihrer wachsenden Ausdehnung Monopoltendenzen haben. Die Staats- und Kommunal-⸗—
gewalt kann man selbst als eine historisch eutstandene Monopoleinrichtung betrachten,
welche lange unter fiskalischen Mißbräuchen aller Art litt, dann aber nach und nach
alles, was sie wirtschaftlich übernahm, dem Gesichtspunkte des öffentlichen Wohles,
der gerechten Gesamtversorgung unterordnete; und daher klagt heute niemand mehr,
wenn der Staat das Monopol der Münzprägung, der Herstellung von Maßen und
Gewichten, der Posten und der Telegraphen beansprucht und ausübt. Aber wir folgern
zugleich daraus, daß, wo wirtschaftliche Monopole im Anschluß an imnier größere
Organisationen entstehen, sie der Staat kontrollieren oder in seine Hand nehmen müsse.
Damit entsteht eine Kartell- und Aktiengesetzgebung, ein Eisenbahnrecht, ein Wasser-,
ein Agrarrecht, ein Arbeitervereinsrecht, das mancherlei Stücke der freien Konkurrenz
aufhebt. Damit kommt man, wie wir schon sahen, teilweise wieder zu einem Konzessions—
ystem, das die betreffende wirtschaftliche Reugründung an eine Summe von Bedingungen
im Gesamtinteresse bindet. Das französische Verwaltungsrecht hat in seinen Gahiers
Jes charges das sehr gut ausgebildet. Die städtischen Verkehrsanstalten in Paris
haben die Form der Aktiengesellschaft, aber sie sind durch die steigenden Schranken und
Lasten, welche die Staatsbehörden beim Ablauf jeder Konzessionsperiode ihnen auflegten,
dahin gebracht, daß ein viel größerer Teil ihres jährlichen Gewinnes an Staat und
Gemeinde als an die Aktionäre geht. Vielfach kann Staat und Gemeinde auch so
eingreifen, daß, wo Konkurrenz fehlt, sie solche schaffen, z. B. da wo es an Wohnungen
mangelt, sie solche bauen, daß, wo in isolierter Lage ein wucherischer Detailhandel
die Arbeiter ausbeutet, sie einen Konsumverein gründen. All' das ist Konkurrenz—
regulierung.

Wir wollen auf die Kartell- und Gewerkvereinsgesetzgebung hier nicht näher ein—
gehen; sie ist, wie die ganze Arbeiterschutzgesetzgebung, wie die Neuordnung der öffent⸗
lichen Submission, die Hinarbeitung der Staats- und Kommunalbehörden auf die
Zahlung von Minimallöhnen auch nichts anderes als Konkurrenzregulierung. Wir
wollen nur darauf noch hinweisen, wie sehr der Staat neuerdings seine uralte
Aufgabe, durch eine richtige Marktordnung und Marktpolitik da einzugreifen, wo Miß—
bräuche, übermäßiger Konkurrenzdruck, Wucher und Betrug im Waren- und sonfstigen
Geschäftsverkehr entstehen, wieder den Mut gefunden hat, energisch aufzunehmen.

Wir erwähnten, wie man einzelne Bestimmungen der Gewerbefreiheit und der
Konzessionsfreiheit rückgängig machte, die Schutzzölle da und dort wieder herstellte. Mit
der neuen Kolonial- und Schiffahrtspolitik, der staatlichen Unterstützung gewisser
Dampferlinien, der Auswanderuͤngsgefetzgebung griff man auch in die freie Konkurrenz
ein. Dem Schutz der Schwachen gilt die neuere Wuchergesetzgebung, die Förderung des
bäuerlichen und handwerksmäßigen Kreditwesens, manche Maßnahme der neueren Steuer⸗
oolitik. In die Grundbesitzverteilung griff man durch die neuere Förderung der inneren
        <pb n="75" />
        5171 Die neuere Konkurrenzregulierung. 59
Kolonisation, in die großstädtischen Wohnungsverhältnisse durch Expropriation, Baupolizei,
Bau von Arbeiterwohnungen und Kreditmaßregeln ein. Der Arbeiterverficherungszwang,
das größte Stück der neueren deutschen Socialpolitik, ist auch ein tiefer Eingriff in
die wirtschaftliche Freiheit. Die Versuche einer Börsenreform, ob gelungen oder nicht,
wollten in verstärktem Maße eine gewisse Konkurrenzregulierung der Börsengeschäfte
durchführen, wie sie von den Selbstverwaltungsorganen der Kaufmannschaft seit zwanzig
Jahren in Deutschland angebahnt worden war.

Das neue Patentrecht, der gesetzliche Schutz gegen Nachdruck, der Schutz der
Muster und Marken, der Schutz der Warenzeichen, die Gesetzgebung über den Feingehalt
von Gold-⸗ und Silberwaren, sie schließen alle gewisse Arten der Konkurrenz aus, stellen
gewisse illoyale Verfahrungsarten unter Strase, vermindern das Übermaß des Kon—
kurrenzdruckes für gewisse Zeit und gewisse Geschäfte. Die Bekämpfung des unlauteren
Wettbewerbs steht allerwaäͤrts auf der Tagesordnung, sie hat in der französischen
Judikatur längst eine systematische Ausbildung erhalten; das deutsche Gesetz, das am
1. Juli 1896 gegen ihn in Kraft trat, bekaͤmpft die schwindelhafte und verlogene
Reklame, die Qualitätsverschleierungen, die unlautere Herabwürdigung von Konkurrenten,
die Spekulation auf Täuschung des Publikums durch Firmenschwindel, d. h. Benutzung
halb geänderter Firmennamen, sowie den Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheim
nissen. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, diese Dinge ins einzelne zu verfolgen. Es
handelte sich nur darum, zu zeigen, wie von den verschiedensten Seiten her heute not—
wendige und heilsame Schranken dem ganz freien Getriebe der Konkurrenz gesetzt
werden. Sie suchen teilweise überhaupt den Spielraum der Konkurrenz einzuengen (wie
die Schutzzölle, die Kartelle, die Konzessionierung gewisser Anstalten und Betriebe),
teilweise und viel mehr die Art der Konkurrenz zu regulieren, nur die anständigen Mittel
und Wege zuzulassen, den Druck der Konkurrenz aus einem auf Billigkeit der Preise
zerichteten in einen auf bessere Qualität zielenden zu verwandeln.

Nirgends soll der Wettbewerb ganz ausgeschlossen, der Kampf ums Dasein be—
seitigt werden. Die Konkurrenz und die aus ihr folgenden Handlungen haben auch
heute noch und werden in aller Zukunft einen weiten Spielraum der Freiheit behalten.
Er wird immer wieder um so freier gestaltet werden können, je anständiger und reeller
das Geschäftsleben wird. Aber da dies immer nur bis auf einen gewissen Grad ge—
schehen kann, da in Zeiten großen technischen und volkswirtschaftlichen Fortschrittes,
in Zeiten siegender Weltwirtschaft und großer Spekulation auch alle gemeinen Leiden⸗
schasten und Triebe zeitweise wachsen, so wird nur das Volk dauernd auf der Höhe
bleiben, das in solcher Zeit sich erinnert, daß die rücksichtslose Erwerbssucht gebändigt,
daß die Wogen des Konkurrenzdruckes in die rechten Kanäle geleitet, mit den Schranken
umgeben werden müssen, welche den großen sittlichen Lebensbedingungen der Gesellschaft,
der harmonischen Entwickelung der wirtschaftlichen Kräfte und Klassen entsprechen.

Eine solche Entscheidung über die heute innezuhaltende Grenzlinie zwischen freier
Konkurrenz und Konkurrenzregulierung ist nicht so einfach anzuwenden wie die, welche
der Manchestermann, und die, welche der Socialist giebt; der erstere erklärt, jede
Steigerung der Konkurrenz sei gut, der letztere, alle wirtschaftliche Marktkonkurrenz
müsse beseitigt werden. Aber beides sind abstrakt doktrinäre Entscheidungen, mit denen
im praktischen Leben nichts zu machen ist. Wer auf unsern Standpunkt sich stellt,
muß für jede einzelne praktische Entscheidung zweierlei kennen und richtig beurteilen;
den allgemeinen Gang der gefunden wirtschaftlich-kechnischen und moralisch⸗politischen
Entwickelung und die konkreten Kräfte, Strebungen und Verhältnisse des Specialgebietes,
um das es sich handelt. Danach wird er für freie Bewegung oder Regulierung sich
entscheiden. Es wird oft nicht leicht sein. Aber das gilt' für alle praktischen Maß—
nahmen der Politik. Es handelt sich in ihr fast stets um ein richtiges Kompromiß
zwischen entgegengesetzten an sich gleichberechtigten Principien, aus deren Gegeneinander—
wirken, aus deren abwechselnder Bevorzugung und Zurückdrängung die gesunde Ent—
wickelung entspringt. —
        <pb n="76" />
        80 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —(518
z. Das Maß⸗, Gewichts⸗, Münz⸗ und Geldwesen.
Naturalmaße: Grimm, Rechtsaltertümer, 8. Aufl. 1881. — Pott, Sprachliche Beziehungen
von Maß und Zahl in verschiedenen Sprachen, Z. f. Völkerpfych. Bd. 12.

Maß- und Gewichtswesen im Altertum: Böckh, Meirologische Untersuchungen über Gewichte,
Münzfüße und Maße des Aliertums in ihrem Zusammenhang. 1838. — Quéipo, Essay sur les
systèmes métriques et monétaires des anciens peuples dépuis les premiers temps historiques
jüsqu'à la fin du Rpalifat d'Orient. 1889. 3 Bde. — Hultsch, Griechische und römische
Melrologie. 1862. — Brandis, Das Münz-, Maß- und Gewichtswesen in Vorderasien bis auf
Alexander d. Gr. 1866. — H. Nissen, Griechische und römische Metrologie, in, J. v. Müllers
klass. Altert. JI. Bd. 2 Aufl. 1892. — C. F. Lehmann, Das altbabylonische Maß- und

ewichtssystem als Grundlage der antiken Gewichts-⸗ Münz- und Maßsysteme. 1893.

Neuere Zeit: Hagen, Deutsches Maß und Gewicht. 1849. — Noback, Münze, Maße und
Gewichtsbuch. 1858. 2. Aufl. 1879. — Nördlinger, Die Zukunft des metrischen Systems und die
deutsche Maß-, Münz⸗ und Gewichtseinigung. 1860. — Hauschild, Zur Geschichte des deutschen
Maß- und Münzwesens in den letzlen 60 Jahren. 1861. — Segnitz, Einige Betrachtungen über
die Maße und Gewichte ꝛc. 8. f. St. 1881. — Die Maß- und Gewichtsverhältnisse in Deutschland,
Unsere Zeit N. F. Bd. 8. 1867. — Hopf, Maß- und Gewichtswesen. H.W. 2. Aufl. 5. Bd. —
Schmoklex, Die, Verwaltung des Maß— und Gewichtswesens im Mittelalter. J. f. G.V. 18983. —
n get her die Verwaltung des Maß- und Gewichtswesens in Deutschland während des Mittel-⸗
alters.

Entstehung des Geldes: Wackernagel, Gewerbe, Schiffahrt und Handel bei den Germanen,
in Haupt, Zeitschr. f. deutsches Altert. 9. — Dietrich, Die hundert Silbers, das. 190. — v. Ingma⸗
Sternegg, Wert und Preis in der ältesten Periode deutscher Volkswirtschaft. J. f. N. 1. F. 30.
1878. — Fwolf, F. Tauschhandel und Geldsurrogate. 1882. — O. Schröder, Handelsgeschichte
und Warenkunde. 1886. — W. Ridgeway, The origin of metallie currency and weight
standards. 1892, dazu W. Lotz, Lehre vom Ursprung des Geldes. J. f. N. 8. F. 7. 1884. —
Schurtz, Grundriß einer Entstehungsgeschichte des Geldes. 1898.

Muüngztechnif und Numismatik: Karmarsch, Beiträge zur Technik des Münzwesens. 1856. —
vL. v. Ernst, Die Kunst des Münzers von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Wiener Num.
Zeitschr. 12, (1880) 22 ff. — Engel et Serrure, Traité de numismatique du moyen àâge.
2Bde. 1804

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1878. — Mommsen, Geschichte des römischen Münzwesens. 1860. — Leblanc, Traité historique
des monnayes en France. 1692. — Ruding, Annals of the coinage of Great Britain. 8 vol.
1840. 3 ed. — Soetbeer, Beiträge zur Geschichte des Geld- und Münzwesens in Deutschland,
Forsch. z. deutsch. Gesch. Bd. 126. — J. H. Müller, Deutsche Münzgeschichte. 1860. — Eheberg,
Über das ältere deutsche Münzwesen und die Hausgenoffenschaften. 1879. — Lamprecht, Deutsches
Wirtschaftsleben im Mittelalter II, 881 ff. — Krüse, Kölnische Geldgeschichte bis 1386. 1888. —
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Seld⸗ und Münzgeschichte. 1864. — Voßberg, Geschichte der preußischen Münzen ꝛc. 1848. —
Friedensburg, Schlesische Münzgeschichte. 2 Bde. 1887. — Dannenberg, Münzgeschichte
Pommerns im Mittelalter. 1803. 2 Grautoff, Historische Schriften 111. 1836 (lübische Münz—
zesch. — Bahrfeld, Das Münzwesen der Mark Brandenburg bis zu den Hoheunzollern. 1880,
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insbes. vom deutschen. 38. Aufl. 1784. — Klotsch, Kursächsische Münzgeschichte. 2 Bd. 1779. —
W. Pückert, Das Münzwesen Sachsens 1518-1545. 1862. — Wuttke, Zur Kipper- und Wipper⸗
zeit in Kursachsen, N. Archivef. sächs. Gesch. Bd. 15. — S. Becker, Das österreichische Münzwesen
1524 1838. 2 Bde. 1878. — F. G. Jaͤger, Beiträge zur Geschichte des Münzwesens in Württem⸗—
berg. 1840. — Hanauer, Etudes éonomiques sur l'Alsace. J. Bd.: les monnaies. 1876. —
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egweiser auf dem Gebiete der deutschen Münzkunde. 1869. — Nagl, Die Goldwährung und die
handelsmäßige Geldxechnung im Miltelalter. Wiener Numism.-Zeitschr. Bd. 260. 1884. Kalk—
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richtigen Scheidemünzpolitik vom 14.-19, Jahrhundert. J. f. G.B. 1800. — Menadier, Deutsche
Münzen. Ges. Aufsätze. 4 Bde. 1891 -1898. — A. Luschin v. Ebengreuth, Wiens Münawesen ꝛc.
im späteren Mittelalter. (Gesch. d. Stadt Wien Bd. 111.) 1902.

Meodernes Geld- und Münzwesen: F. G. Busse, Kenntnisse und Betrachtungen des neueren
Münzwesens. 2 Bde. 1795. — JS Kluber, Das Münzwesen n Deutschland nach seinem jeßzigen
Zustand. 1828. — JI: G, Hoffmann, Drei Auffätze über das Rünzwesen 1882. — Derselbe,
Die Lehre vom Gelde, 1838.-Michel Chevalier, La monnaie, 1850 u. 1866. — Schäffle, A.,
Die deutsche Münzkonvention v. 1887. 8. f. St. Bd. 13. 1857. — Grote, Die Geldlehre.
1865, in seinen Münzstudien. 4 Bde. 1854 -66. — Knies, Das Geld. 1873 u. 18858. —
International monetary conference. Paris 1878, nebst histor.-lIitter. Appendir von S. Dana
1879. —, R. Hilde brand, Die Theorie des Gelbeßs. 18883. — Sorbtbeer, Deutsche
Münsaverfassung. 1874 — 1881. — Ders. Litteraiur-Verzeichnis über Geld. und Munzwesen. insbesondere
        <pb n="77" />
        519) Die Entstehung des Maß- und Gewichtswefens. 61
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1886. — Helfferich, Die Reform des deutschen Geldwesens. 2 Bde. 1898. — Xeller, Die Frage
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1886. — Süß, Die Zukunft des Goldes. 1877. — Ders., Die Zukunft des Silbers. 1892. —
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wart. Erg.⸗Bd. zu Peterm. Mitteil. Bd. 13. 1879. — Derf, Materialien zur Erläuterung und
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Die vertragsmäßige Doppelwährung. 2 Bde. 1880. — Ders. Leitfaden der Währungsfrage, 12. Aufl.
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Silberkrisis und ünser Münzwesen. Pr. J. 74, 1893. — Schäffle, Für internationale Doppel-—
währung. 1881. — Lexis, Erörterungen über die Währungsfrage. J. f. G. V. 1881. — Ders., Die
Währungsfrage nach der Münzkonferenz, das. 1881. — Ders., Neuester Stand der Währungsfrage, daf.
1888. — Ders. Die Währungsfrage und die Produktionsverhältnifse der Edelmetalle, das. 1886. —
Der s. Zur Münz⸗- und Währungsfrage. J. f. N. 3. F. Bda 7. 1894. — Ders., Reuere Schriften
über Munz- und Geldwesen. J. f. N3. F. 18. B. 1899. — Ders., Der gegenwärtige Stand der
Währungsfrage. 18906. — Ders,,Doppelwührung im In B. 2, 2. Aufl. 1900. — Buxckhardt⸗
Bischoff, Die lat. Münzkonvention und der internat. Bimetallismus. 1886. — Statiftische Tabellen
zur Währungsfrage der österr.zung. Monarchie. 1802. — IpHta. Die internat. Währuügsprobleme.
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Geldwirtschaft: Hil debrand, Natural-, Geld- und Kreditwirtschaft, J. f. R. 1. F. 2 Bd.
1864. — Ders. Die Entwickelungsstufen der Geldwirtschast, J. f. R. 1. F. 26. Bd. 1876. —
Sim mel, Philosophie des Geldes. 1900. Anzeige J. f. G.V. 1901.

162. Das Maß- und Gewichtswesen. Seit die Menschen in Gruppen
zusammenlebten und sich durch die Sprache verständigten, haben sie in der Hand, dem
Fuß, dem Arm gewisse gemeinsame Längenvorstellungen gehabt und diese mit den
Ramen dieser Körperteile bezeichnet. Seit sie mit ihren zehn Fingern nur bis 10
zählen gelernt hatten, fingen sie auch an, nach dem Wechsel von Tag und Nacht und
dem des Mondes den Ablauf der Zeit zu zählen und zu messen. Seit sie Körbe,
Thon- und Glasgefäße herstellten, wurde es üblich, sie dem Bedürfnis entsprechend
immer wieder von gleicher Größe zu fertigen und diese dann durch Bezeichnung mit den—
selben Namen als Größenvorstellungen zu fixieren, sie von Gefäßen abweichenden Umfangs
zu unterscheiden. Seit man begann, den Ochsen vor den Pflug zu spannen, ergab sich
mmer wieder eine ähnliche Fläche, die man am Morgen oder am Tage pflügen könne,
und benannte man diese Fläche „Morgen“ oder „Tagwerk“. Seit man etwas
bessere Wohnungen aus Holz oder Backstein herstellte, seit man gar Wasserbauten und
Tempel aufführte, mußte man Risse entwerfen, Holz und Stein nach gewissen Maßen
herzustellen gelernt haben. Seit man größere Wege wiederholt zurückgelegt hatte,
wollte man sich für künftige Fälle im voraus Rechenschaft ablegen über die Entfernung,
man zählte die Schritte und rechnete nach je 1000 Schritten, milia passuum, nannte
diese Wegeinheit eine Meile. Und feit man Goldkörner, Bronze- und Kupierstücke,
Perlen und Edelsteine besaß und sie tauschte, war es klar, daß ihre Schwere den Wert
ausmache; man maß in den beiden Haͤnden zuerst das Gewicht ab und konstruierte
nach diesem Vorbild dann die Wage, auf der man nun die Metallstücke mit Gersten—
und Weizenkörnern wog. Noch in den Tagen Heinrichs VII. pflegte man in England
zu sagen, ein Pfund Sterling sei gleich 24 Gersten- und 32 Weizenkörnern.

So haben alle Völker mit dem Zählen das Messen nach natürlichen Maßen und
Gewichten gelernt; die sprachlich-gesellschaftliche Verständigung über die einfachsten Vor—
zänge der Hauswirtschaft, des Verkehrs, des Lebens wäre ohne das nicht möglich
gewesen. Die Natur bietet dem Menschen die verschiedensten natürlichen Maße gleich—
sam von selbst dar, und die kräftige Phantasie primitiver Völker ergriff die in die Sinne
allenden Vorstellungen mit Leichtigkeit; die Länge des Fußes und Armes (Elle), den
Wurf mit dem Hammer, die Fläche, auf dem ein dreibeiniger Stuhl steht, und anderes
derart, wie es uns in reicher Fülle Grimms Rechtsaltertümer aufzählen. Die Un—
genauigkeit aller dieser Naturalmaße schadet so lange nicht viel, als der Verkehr gering,
        <pb n="78" />
        62 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [520
die Technik wenig entwickelt war. Auch eine Anordnung der Gemeinde oder des Fürsten
über sie war kaum nötig, da die Sitte und die gleichen Namen in der Sprache aus—
reichten, ungefähr gleich Großes gleich zu benennen.

Mit höherer Technik, größerem Verkehr und dem Bedürfnis der besseren Zeit—
messung wurde das aber anders. Ob nun die Gestirnbeobachtung und das Bedürfnis
der Jahreseinteilung in Zusammenhang mit den Anfängen der Mathematik, oder das
Bedürfnis der Feldmeßkunst, wie es vor allem in den seweilig überschwemmten Niede—
rungen des Nils und der Ströme des Pendschab sich geltend machte, oder die Fortschritte
der Baukunst oder die des Metallverkehrs das treibende Motiv waren, ob, wie wahr—
scheinlich, diese Ursachen nebeneinander und zusammen wirkten, wollen wir nicht unter—⸗
suchen; sicher ist, daß zuerst bei den hochkultivierten Völkern Vorderasiens, hauptfächlich
bei den Babyloniern und Assyrern, sowie bei den Agyptern aus diesen bunt gemischten,
durch die Sitte vereinheitlichten Naturalmaßen Systeme einheitlicher, konventioneller
Maße und Gewichte heraus sich entwickelten, welche von Priestern und Regierungen auf
Grund großer technisch-mathematischer Kenntnisse ersonnen, auf in Tempeln niedergelegten
Urmaßen und -Gewichten basiert, den Versuch machten, in größeren Kreisen und ganzen
Staaten durch das Verbot anderer Maße, die gleichmäßige Anwendung der so her—
gestellten Maße und Gewichte zu erzwingen.

—ADD—
und Gewichtssystems ohne Zweifel an die bestehenden Sitten und Naturalmaße anschloß,
jo groß war doch der Fortschritt. Alle Naturalmaße konnten nur grobe, ungefähre
Quantitätsvorstellungen erzeugen; ewig wechselnd und unsicher gestatteten sie keine höhere
Technik, keine Sicherheit der Ackerbesitzer, keine Treue und Ehrlichkeit im Verkehr. Sie
entwickelten sich an jedem Orte, in jedem gesellschaftlichen Kreise anders. Es gab kein
Mittel, sie zu prüfen, zu kontrollieren, ihren Wandel in der Zeit zu hindern. Sie
standen unter sich in keinem Zusammenhang: das Längenmaß nicht mit dem Flächen-
maß, beide nicht mit dem Gewicht. Für alle drei Messungsaufgaben entwickelten sich,
so lange man nur Naturalmaße hatte, je nach den Waren und Bedürfnissen, die ver—
schiedensten Gewichte, Längen- und Flächenmaße neben einander. Erst ein offizielles
und konventionelles Maß- und Gewichtssystem konnte alle diese Übelstände beseitigen,
aber seine Entstehung war so wenig leicht wie seine Durchführung. Es setzte einen sehr
hohen Stand des Wissens und Könnens bei den Priestern, eine fehr starke, energische
Staatsgewalt voraus. Es handelt sich dabei um einen der stärksten Einschnitte in die
wirtschaftliche Freiheit, um eine der maßgebendsten Regulierungen alles Verkehrs, aller
Technik im Gesamtinteresse der Gefellschaft. Die große Neuerung hat sich überall nur
langsam gegenüber den Naturalmaßen und der Ortssitte durchsetzen können. Aber
wo ein solches System auch nur einigermaßen Platz griff, da gab es nun feste, sichere,
gleichmäßige, nach gewissen Urmaßen immer wieder zu kontrollierende Maße und Ge—
wichte. Es war damit die erste Voraussetzung für alle höhere Technik, ihre Über—
lieferung und Durchführung, für allen Verkehr und Handel erfüllt; es war das größte
Mittel, um Streit, Übervorteilung, Täuschung auf dem Markt zu beseitigen, die Ehrlich—
keit in Handel und Wandel, zwischen Grundherrn und Leibeigenen zu fördern. Es
konnten mun die verschiedenen Maße für Gewichte, Länge, Fläche, Hohlmaß, in
cichtige Übereinstimmung gebracht werden. Es war, wie die Sprache, ein Hauptmittel
der Vergesellschaftung und gesellschaftlichen Vereinheitlichung weiterer Kreise. Es ist
bei der Durchführung ohne harten Zwang und Strafe niemals abgegangen. Wir können
bei jedem Volk den ersten großen Sieg des konventionellen Systems in den beginnenden
Strafen für falsches Maß und Gewicht beobachten.

Die historisch erste Durchführung eines solchen Systems wird man neben der
Bildung der chaldäischen Priester der despotischen Ällgewalt der asiatischen Großtönige
zuzuschreiben haben. Wenn Dr. Lehmann recht hat, so zeigte das babylonische Maß—
und Gewichtssystem vor 5000 Jahren in seiner Anlage dieselbe innere Einheit, welche
das heutige metrische System auszeichnet: das Zehntel der babylonischen Doppelelle
war die Basis des Hohlmaßes. dessen Wassergewicht die Mine als Grundgewicht ergab.
        <pb n="79" />
        521] Die staatliche Ordnung von Maß und Gewicht. 63
Und es ist wohl begreiflich, daß, so weit wir heute wissen, kein anderes späteres Volk
je ganz selbständig auf die Ausbildung eines solchen konventionellen Systems gekommen
ist. Alle Völker haben durch Handelsberührung und andere direkte oder indirekte Ein—
flüsse ihre konventionellen Maß- und Gewichtssysteme von Vorderasien erhalten; nicht
so, daß die Maße und Gewichte ganz dieselben geblieben wären; sie haben immer wieder
tausendfache Abwandlungen lokal und für einzelne Zwecke erfahren, und zwar um so
stärker, je niedriger die Technik und die staatliche Gewalt der aufnehmenden Völker
noch stand; aber immer kann man den Zusammenhang der Maße noch erklären und
vermuten, und immer wieder haben sich die wesentlichen Einrichtungen technischer und
staatlicher Art wiederholt. Allen Völkern, die so ein Maß- und Gewichtssystem nicht
neu zu schaffen brauchten, ist damit der technisch-wirtschaftliche Fortschritt unendlich
erleichtert worden.

Es liegt außerhalb unseres Zweckes, diese teils nachgewiesenen, teils vermuteten
Zusammenhänge und die Wechselfälle der konventionellen Systeme, ihren Kampf mit
den Naturalmaßen, ihre stete Alterierung durch schlechte Durchführung und mangelnde
Organisation der öffentlichen Gewalten hier zu verfolgen. Nur das sei erwähnt, daß
die germanischen Völker ihre Gewichte teils den Griechen, teils den Römern verdanken,
daß die karolingische Staatsgewalt neu festgestellte Urgewichte und -Maße in den kaiser⸗
lichen Palästen aufstellte und den gesamten öffentlichen Behörden wie der Kirche die
Pflicht auferlegte, für richtiges Maß und Gewicht zu sorgen. In den nordischen Staaten
sehen wir die Könige von 1100-1300 in gleicher Richtung thätig; die Urgewichte
werden hier in Stein in den Kirchen niedergelegt.

Da zunächst aber überall im Mittelalter die Marktgewalt und mit ihr das Recht,
die Maße und Gewichte zu ordnen und zu kontrollieren, ein lokales wurde, so sehen
wir eine unendliche Zersplitterung der Maße und Gewichte in der abendländischen
Kulturwelt jener Epoche entstehen; ebenso treten neben den konventionellen sehr lange
noch zahlreiche Naturalmaße auf, wie vor allem die Flächenmaße bis in das letzte Jahr—
hundert teilweise rohe und ungenaue blieben. Die Kontrolle war vielfach eine sehr
lässige; es konnten häufig egoistische Interessen eingreifen; wer Getreide oder Wein zu
empfangen hatte, erhöhte die Maße, wer Derartiges zu liefern hatte, ermäßigte ste. Das
geschah nicht bloß etwa zwischen Grundherren und Bauern, sondern ebenso im Handel;
z. B. in Königsberg forderten die Kaufleute von allen Waren, die vom Oberland kamen,
ein größeres Maß und verkauften weiter in kleinerem. Wenn eine Stadt eine Steuer
auf eine Ware legte, erlaubte sie nach kleinerem Gemäß zu verkaufen, um so die Über—
wälzung der Steuer zu erleichtern. Daneben aber sehen wir in den besser verwalteten
Städten schon frühe die größte Fürsorge und einen großen Verwaltungsapparat, um
für gut Maß und Gewicht zu sorgen. In Wien wurden jährlich alle Gewichte von
den Münzbeamten untersucht; aller Handel mit Gold und Silber mußte die Wage
auf dem Münzhof benutzen. Allerwärts bestanden seit dem 18. —14. Jahrhundert
öffentliche Wagen, deren Benutzung für bestimmte Waren obligatorisch war. Für einzelne
Güter waren besondere Messer angestellt, die keiner beim Verkauf umgehen durfte.
Häufig verband sich mit der Messung eine Qualitätsuntersuchung, welche durch einen
Stempel, z. B. auf dem Heringsfaß, jedem sichtlich angezeigt wurde. Fremde durften
häufig nicht eigene Maße und Gewichte mitbringen. Umfangreiche Wägeordnungen bildeten
einen wichtigen Bestandteil des Markt- und Meßrechts, und viel wurde über ihren
Inhalt und ihre Handhabung gestritten. Die Märkte und Messen gediehen, wo gut
Maß und Gewicht war, wo man sie richtig und billig handhabte.

Wo große Handelsplätze ein besonderes Ansehen genossen, verbreiteten sich ihre
Maße oft über weite Gegenden, ja ferne Länder. So das Gewicht von Troyes von
den Messen der Champagne aus, so die Kölner Mark, die Brabanter Elle, das Nürn—
berger Apothekergewicht. Aber es war eine mehr zufällige und eine auf bestimmte
Waren des großen Handels beschränkte Verbreitung. Nur die öffentlichen Gewalten
donnten mit Zwang der bodenlofen Zersplitterung und Unsicherheit der Maße und
Gewichte dauernd entgegentreten. Und wo eine selbstbewußte, ihrer wirtschaftlichen
        <pb n="80" />
        64 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [822
Pflichten bewußte Staatsgewalt sich wieder bildete, hat sie Versuche der einheitlichen
Ordnung gemacht. Die Fürsten der großen deutschen Territorien haben Anläufe in
dieser Richtung feit dem 16. Jahrhundert, die Könige von Frankreich seit Ludwig XI.
unternommen. In Preußen freilich wagte erst Friedrich Wilhelm J. für die Mark
Brandenburg 1718, erst Friedrich II. für Schlefien 1781 Maß und Gewicht der Haupt⸗
stadt der ganzen Provinz aufzuzwingen. Viele solche Gesetze sind lange auf dem Papier
geblieben, wie selbst das neue metrische System in Frankreich weder von der Revolution,
noch von Napoleon J., sondern erst von Louis Philipp 183752.40 wirklich ganz durch⸗
geführt wurde. Die meisten deutschen Staaten haben je für sich einheitliche Maß-— und
Gewichtssysteme erst von 1806—858 erhalten; das nieberosterreichische Maß wurde erst
7858 in ben anderen Kronländern Hsterreichs eingeführt. Um welchen Wirrwarr es
fich da handelte, zeigt die Thatsache, daß das badische Gesetz vom 10. November 1810
112 verschiedene Ellen, 92 verschiedene Flächen- und Feldmaße, 65 verschiedene Hohl⸗
maße, 168 verschiedene Fruchtmaße, 128 verschiedene Ohm— und Eimermaße, 63 ver—
schiedene Wirts- und Schenkmaße und 80 verschiedene Pfundgewichte beseitigte (Hauschild).
Es gab in Deutschland Ellen von 55—88 Centimeter, Scheffel von 28 bis über
200 Liter. In der Handels- und Meßstadt Frankfurt a. M. gab es 1800 noch 18
ganz verschiedene Gewichte für verschiedene Waren. In England waren nach dem
Report von 1862 noch Bushel von 40 - 488 Pfd. und Ruthen von 16,6—36 Fuß im
Gebrauch.

Jinmer darf man nicht vergessen, daß der ältere Zustand erträglich war, so lange
der Verkehr ein ganz überwiegend lokaler blieb, und. so lange die vorhandenen Maße
und Gewichte, ganz mit den lokalen Sitten verwachsen, allgemein durch eine strenge
Überwachung, durch allerlei Zunst- und Marktkontrollen in der Anwendung garantiert
waren. Seit aber der Verkehr und die interlokale Arbeitsteilung so sehr wuchsen, und
seit zugleich mit der Gewerbefreiheit auch eine erhebliche Zahl der alten Kontrollen
alles Verkehrs fielen, wurde der Zustand immer unerquicklicher, wurde die Vereinheit—
lichung des Maß- und Gewichtssystems für größere Staaten und Staatenvereine, sowie
die durch besondere Verwaltungsbehörden, Polizei und Strafe zu garantierende Durch⸗
führung technisch vollendeter Maße und Gewichte eine vollswirtschaftliche Lebensfrage.

In Deutschland hatte zuerst das preußische Gesetz vom 16. Mai 1816 für ein
großes Gebiet diese Ziele ins Auge gefaßt, hatte die wichtigsten Maßgrößen einheitlich
sür den preußischen Staat festgesetzt, die Herstellung guter Urmaße angeordnet, die
Organisation der Aichungsbehörden, denen die Durchfuͤhrung und Kontrolle obliegt,
vorgeschrieben und die entsprechenden Vorschriften über die Verwendung der Maße und
Gewichte im öffentlichen Verkehr gegeben. Seit dem Zollvereinsvertrag erstrebte man
eine Bereinheitlichung für die Zollvereinsstaaten und Deutschland an; man einigte sich
1837 und 1857 über ein einheitliches Münzgrundgewicht, 1839 über das gemeinsame
Zollgewicht, das später zugleich einheitliches Post- und Eisenbahngewicht und 1857
dis 1860 auch meist Landesgewicht wurde. Nach Gründung des Norddeutschen Bundes
gelangte man am 17. August 1868 zur einheitlichen Maß- und Gewichtsordnung, die
heute besteht, deren Durchführung durch eine Reihe von Landes- und Bundes—-, resp.
steichsgesetzen und Verordnungen garantiert ist. Man hat dabei in der Hauptsache
das metrische System adoptiert, das in Frankreich 1789-1803 in der Meinung ent⸗
standen ist, man habe in seiner Grundlage, dem Meter, ein unveränderliches Naturmaß,
ein Zehnmillionstel des Erdquadranten. Spätere Messungen haben gezeigt, daß dies
nicht richtig ist. Aber die inneren Vorzüge des einheitlichen Systems, das aus dem
Meter zuͤgleich alle Flächenmaße und aus dem mit Wasser gefüllten Cubus des Zehntel
Meters Hohlmaß und Gewicht, Liter und Kilogramm hersiellte, und das durch diefe
Einheit und seine decimale Anordnung alle Rechnung so sehr erleichterte, hat zu seiner
Einführung in mehreren hauptsächlich romanischen Ländern, dann in Deutschland, zu
jeiner teilweisen Benützung in allen Ländern geführt. Und seit es 1878 gelungen ist,
ein internationales Institut fuür Maße und Gewichte in Paris ins Leben zu rufen, das
allen beteiligten Staaten ganz zuverlässige und vräcise Urmaße und Gewichte liefert,
        <pb n="81" />
        523) Die neueste Ordnung des Maß- und Gewichtswesens. 65
ist eine erhöhte Garantie für die dauernde Erhaltung der konventionellen Grundlage
des Systems gegeben, und die Wahrscheinlichkeit weiterer inlernativnaler Ausdehnung
desselben gewachsen.

Die Ein- und Durchführung des metrischen Maß- und Gewichtsfystems in
Deutschland hat in Zusammenhang mit den Forischritten der Präcistonstechnik und mit
der Wirksamkeit der physikalisch-echnischen Reichsanstalt in Charlottenburg, welche
gewisse seinere Meßinstrumente, z. B. elektrotechnische, prüft, dazu geführt, daß der
heutige Zustand ein im ganzen befriedigender bei uns ist. Im einzelnen hängt er davon
ab, wie die sogenannten Aichungsbehörden, welche die gewöhnlichen Maße, Gewichte und
Wagen prüfen und stempeln, fungieren, wie weit ihre und der Polizeibehörden Kontrolle
geht, wie weit der Zwang reicht, nur amtlich geaichte Maße, Gewichte und Gefäße zu
brauchen, und wie mit der wachsenden Sicherheit und Ehrlichkeit des Verkehrs alle
Handelsgebräuche und Sitten sich dem entsprechend verfeineru. Dahin gehört das
Vordringen des Handels nach Gewicht an Stelle des Handels nach Hohlmaß, die
steigende Anwendung von Meßinstrumenten für die Qualität, wie sie im Spiritus—
handel bei uns schon rechtens ist; — dann die Ermächtigung, die durch Gesetz vom
27. Mai 1896 8 85 jetzt der Bundesrat hat, für einzelne Gebiete des Handels vor—
zuschreiben, daß er nur in gewissen festen, konventionellen Mengen, 3. B. Kilogrammen,
Litern stattfinden dürfe. Nach diesen Richtungen hin sind noch große Fortschritte
möglich, vor allem auch im Verkehr der Arbeiter mit den Unternehmern; in England
z. B. werden die Wagen, welche die durch die Arbeiter geförderten Kohlen verwiegen,
durch diese selbst mit kontrolliert, was in Deutschland nicht stattfindet.

Es handelt sich bei allen diesen Fortschritten um die Vereinheitlichung und
Ethisierung der Verkehrstransaktionen, wodurch zugleich die Sicherheit und Raschheit
der Geschäfte, die Gerechtigkeit in Handel und Waudel wächst. Stets müssen die öffent—
liche Meinung und die Sitte ebenso mithelfen wie der staatliche Zwang, die staatlichen
Einrichtungen und die Strafe.

163. Entstehung des Geldes und der Münze. So gering der Tausch—
oerkehr primitiver Menschen sehr lange Zeiträume hindurch war, so hat er doch, wie
wir sahen, nie ganz gesehlt. Und nicht bloß halten früh einzelne Häuptlinge mit
Nachbarhäuptlingen Schmuck und Waffen, einzelue Stammesglieder mit anderen auf
dem Markte Vich und anderes zu tauschen, es waren daneben und vielfach in großem
Umfange Weiber zu kaufen, Bußen zu zahlen, Tribute an Fremde und Abgaben für
Stammeszwecke zu entrichten. Jeder Naturaltausch mußte den größten Schwierigkeiten
begegnen, sofern der eine wohl das Gut des andern, aber nicht leicht dieser das des
ersten brauchen konnte, sofern viele Güter nicht teilbar, nicht aufzubewahren waren; man
kam über die Hauptschwierigkeit nur hinweg, wenn der das Slück Vieh, den Sklaven,
das Schwert des andern Begehrende bereit uüud fähig war, ein Gegengut zu geben, das
allgemein beliebt, immer leicht wieder anzubringen, allgemein „gangbar und markt—
fähig“ war. Und auch beim Weiberkauf, bei den Bußen und Abgaben, nahmen die
Bezugsberechtigten nicht gern alles, sondern bevorzugten Vieh, Metalle, Felle, Muscheln,
kurz Güter, die auch bei den Nachbarn Absatz sanden, die allgemein auf dem Markte
begehrt wurden.

So entstanden sehr früh gewisse Gruppen von vorzugsweise begehrten und
beliebten Gütern als allgemeine Zahl- und Tauschmittel, Güter, die zunächst dem
Bedürfnis noch ebenso direkt dienten, wie sie daneben von Hand zu Hand gingen, die
aber doch nach und nach wegen ihrer Brauchbarkeit für den Markt und fuür audere
Zahlungen eine eigentümliche Stellung, eine besondere Wertschätzung erhielten, bald
auch wegen der Sitte, sie weiter zu geben, vorzugsweise in bestimmter Art, Form,
Groöße hergestellt wurden, so weit dies möglich war, in bestimmter Qualität ausgelesen
und zur Zahlung benutzt wurden, soweit he Leine Naturprodukte waren di Metalle
wurden in bestimmter Schmuck- oder Nutzform, als Messer, Pflugschar, Ring, oder auch
in Platten, Kugeln, Würfeln von gleicher oder ähnlicher Größe bevorzugt, die Felle
mußten die Schnauze des Tieres noch haben, die Stücke Wollgench— mußten als

Schmoller, Grundrißk der Volkswirtschaftslehre. II. I.26. Auf.
        <pb n="82" />
        66 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [324
Tauschmittel bestimmte Länge, Breite und Qualität zeigen. In Bezug auf die Metalle,
die Edelsteine, die Pakete Thee oder Tabak konnte man, sobald Wage und Gewicht
vorhanden war, Gewicht und Menge immer wieder' feststellen; man zahlte also mit
der Wage in der Hand, sofern es sich um Kupfer-, Bronze-, Silberstücke oder solche
Pakete handelte. Und ein Weiteres hat sich überall von selbst eingestellt: da diese
bevorzugten Güter alle nebeneinander zu Zahlungen verwendet wurden, dabei häufig
einander vertraten und dies konnten, so weit die einzelnen Exemplare sich im großen
und ganzen glichen, so hat das rohe und einfache Wertbewußtsein der primitiven
Menschen diese als Tausch- und Zahlmittel gebrauchten Güter nach Art und Maß in
eine feste Wertrelation zueinander gebracht. Sie konnten sich nun gegenfseitig ver—
treten, weil das ursprüngliche naive Wertbewußtsein viel mehr von objektiven Maß—
stäben als von individuell subjektivem Urteil beherrscht wird. Die Pecunia der Ouellen
des 5.-12. Jahrhunderts umfaßt alle diese bevorzugten Tauschmittel; in festen
Tarifen ist bestimmt, daß die zur Zahlung verwendete Kuh nicht über acht Jahre alt,
unbeschädigt an Hörnern, Schwanz, Euter und Klauen sein müsse, daß sechs Schweine
gleich einem Rind, ein edles Pferd gleich einem Leibeigenen sei. Inama sagt, 120 Jahre
lang schätzte man einen Modius Getreide und ein Denar bei den Germanen, noch
länger einen Leibeigenen und zwölf Denare gleich. Und noch im 13.-14. Jahrhundert
konnten im Osten Deutschlands ein Pfund Goldes oder 240 Denare bei Tausenden von
Menschen und in allen Anschlägen für gleichbedeutend mit 24 Scheffel Roggen oder
Gerste, 16 Scheffel Weizen, 12 Scheffel Erbsen, 48 Scheffel Haser und 120 Hühnern
zelten. Natürlich nicht so, daß nun nicht abweichende Preise unter besonderen Ver—
hältnissen einmal vorgekommen wären, sondern nur so, daß ein fester Grundstock
iypischer wirtschaftlicher Schätzungen vorhanden war und in der Regel Anwendung fand,
und daß das feste Rückgrat dieser Wertvorstellungen durch die beliebtesten Güter und
das Wertverhältnis gebildet wurde, in dem sie untereinander und zu allen anderen
Bütern standen. Durch diese Zahlen und die damit verknüpften Qualitäts- und
Quantitätsvorstellungen war eine Wertfkala mit bestimmten Graden entstanden, und
erreichte dieses Naturalgeld, wie wir es nennen können, eine viel größere Brauchbarkeit,
eine gewisse rohe Teilbarkeit, Vertretbarkeit, als wenn nur Vieh, nur Pelze, als wenn
beliebte Waren ohne Größen-, Qualitäts- und objektive Wertbemessung cirkuliert hätten.
Deshalb treffen wir auch überall eine Reihe solcher Zahlmittel nebeneinander.

Allerdings mit der Tendenz, daß der zunehmende Verkehr mehr und mehr einige
wenige dieser Güter und zuletzt gar eines in den Vordergrund drängt, das Gut, das
am häufigsten begehrt und genommen wurde, und das so zuletzt eine ganz eigenartige
Stellung erhielt. Es ist ein sehr langsamer Differenzierungsprozeß, den wir so vor
uns haben, der bei vielen Völkern lange Jahrhunderte und Jahrtausende dauerte, dessen
letztes Resultat aber stets war, daß die Metalle, und besonders und zuletzt die edlen,
an die erste Stelle unter diesen Tauschgütern rückten.

Der Besitz und die Benutzung der Metalle, die Fähigkeit sie zu verarbeiten, bildet
nach allen Seiten einen der wichtigsten Fortschritte in der wirtschaftlichen Entwickelung
der Stämme und Völker (vergl. I18 81 S. 201). Mit Bronze, Kupfer und Eisen
waren die Stoffe für alle Werkzeuge gegeben; die edlen Metalle waren das begehrteste
Schmuckmittel neben Perlen und Muscheln; sie wanderten als Ringe und in anderer
Zierform, bald aber auch in Nachbildung von Tieren, z. B. Stieren oder Stierhäuptern
und in Klumpen, Scheiben, Schüsselchen und Platten von Hand zu Hand; sie wurden
am frühesten mit der Wage gewogen, so dem Gewicht nach zu Zahlungen gebraucht
und dann naturgemäß in bestimmte Stücke zu ein oder mehreren Pfunden hergestellt.
Langsam hat so hier das Eisen und Kupfer, dort das Silber oder das Gold eine
bevorzugte Stellung unter den Tauschmitteln erreicht; meist treten mehrere derselben
zuerst nebeneinander auf, bis eines das Übergewicht erreicht, wie z. B. bei den Semiten
Vorderafiens, den Agyptern und Griechen das Silber, bei den Latinern das Kupfer.

Indem Maß und Gewicht naturgemäß auf alle diese Metallstücke angewandt
wird, indem erst Kaufleute, dann besondere privale Probierer die Pfundstücke Erz oder
        <pb n="83" />
        525) Das ältere Naturalgeld und die Entstehung des Münzgeldes. 67
Silber mit einem Zeichen versehen, indem das Verlangen entsteht, das Zeichen müfse
publica fides genießen, also von einer öffentlichen Autorität, dem Fürsten oder Gemeinde—
beamten herruͤhren, entsteht in langsamer Umbildung der Formen und Zeichen das
eigentliche Geld, die Münze; es ist da vorhanden, wo diese Zeichen bestimmte Metall—
stücke ausschließlich oder ganz überwiegend zum Tausch- und Zahlmittel stempeln, ihnen
die direkte Verwendung als Schmuckstück und Geräte nehmen. Und wir setzen in unferen
heutigen Vorstellungen und Benennungen auch die alten großen Metallstücke von ein und
nehreren Pfunden, obwohl sie einen öffentlichen Stempel haben, als Barren dem Münz—
geld gegenüber, verstehen unter letzterem nur die kleineren, handlicheren, zum Tausch—
mittel passenderen Metallstücke. Überall haben diese zuletzt die Form abgeplatteter
Cylinder angenommen, die mit Zeichen auf beiden Seiten oder auf einer versehen, am
besten der Cirkulation dienen, in Beuteln oder Rollen verwahrt werden konnten, am
wenigsten der Abnutzung unterworfen waren.

Die Sage berichtet, Münzen seien zuerst in den griechisch-kleinasiatischen Städten
und Lydien geprägt worden; wir wissen, daß in Agypten erst mit den griechischen
Herrschern das eigentliche Münzen beginnt, während hier, wie sonst in Asien, längst
ein nicht unerheblicher Marktverkehr und Handel bestand; auch in Mexiko und Peru traf
man einen solchen ohne Münze in unserem Sinne. Das ist wohl erklärlich, wenn wir
bedenken, daß wahrscheinlich ein sehr langsamer Umbildungsprozeß erst aus einer Reihe
von sich gleichstehenden, mit typischen Wertvorstellungen versehenen, durch Maß und
Gewicht zähl- und meßbar gemachten Gütern nach und nach die Metalle emporhob
und von den anderen schied, und daß auch die Umbildung von rohen Metallstücken
und Geräten zu festen Gewichtsstücken und zu geprägter, mit öffentlichen Zeichen ver—
sehener Münze wahrscheinlich sehr lange Zeitraͤume erforderte. Haben doch die Germanen
seit Cãäsars Tagen römische Geldstücke in großer Menge besessen, aber bis ins 7. und
3. Jahrhundert im Westen, bis ins 12. und 13. im Osten, ja teilweise noch länger
neben dem Metallgeld in solch bevorzugten anderen Gütern gerechnet, ihre Werte gedacht
und so gezahlt, ganz davon zu schweigen, daß ein erheblicher, vielleicht der größere Teil
ihrer wirtschaftlichen Transaktionen in der Form von Natuͤralabgaben und Viensten sich
bis ins 19. Jahthundert vollzog.

Die Frage also, wann und wo der Geldverkehr und die Geldwirtschaft in einem
dande oder bei einem Volke begonnen habe, ist nicht mit einer Jahreszahl, nicht einmal
mit einem Jahrhundert zu beantworten. Nur das wissen wir zur Zeit ungefähr,
wann einzelne Völker fremde Münze erhielten, wann sie begannen, eigene zu schlagen,
wann sie die öffentliche Gewalt damit in bestimmter Weise betrauten, die private Her—
stellung von Munzen verboten, wann sie die verschiedenen Stadien einer geordneten
Münzverwaltung zurücklegten und endlich zu einem gut geordneten Geldwesen gelangten.

Wir können so zugleich verfolgen, wie die ganze innere Ausbildung des
virtschaftlichen Wertbewußtseins sowie der höheren Arbeitsteilung und des großen Ver—
kehrs diesen Stadien der Geldentwickelung parallel ging. Die Epochen des Geld⸗ und
Münzwesens wurden in gewissem Sinne? zugleich die Cpochen der volkswirtschaftlichen
Entwickelung überhaupt. Es ist ein komplizierter Prozeß, wobei die technischen Eigen—
chaften der Metalle und die Verkehrsbedürfnisse, die Sitte des Marktes und der
staufmannschaft einerseits, die staatlichen Veranstaltungen andererseits immer wieder
zusammenwirken und ineinander greifen, wobei tastende Versuche und Fehlgriffe aller
Art, ja Rückschritte nicht fehlen, das egoistische Interesse des einzelnen immer wieder
die staatlichen und Handelseinrichtungen über den Haufen wirft oder korrigiert, und
diese doch immer wieder siegreich in verbesserter Form sich behaupten, weil nur sie
dauernd der großen und schwierigen Aufgabe, ein allgemeines Tausch- und Zahlmitiel
zu liefern, gerecht werden.

Die konventionell-staatliche Ordnung des Geldwesens werden wir gleich näher
ennen lernen. Die technisch-⸗natürliche Grundlage derselben aber liegt in den wirt—
chaftlichen Eigenschaften der Metalle überhaupt und speciell der edlen. Sie werden
»ei allen Völkern der Halb- und Ganzkultur eine der begehrtesten, wenn nicht die
        <pb n="84" />
        68 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [526
begehrtesten Waren, weil sie die Rohstoffe für alle oder die feineren Werlzeuge und für
allen Schmuck, für die feinsten Geräte bilden. Bis auf den heutigen Tag ist die Nach—
frage nach den edlen Metallen für andere als Münzzwecke die Wertbasis auch ihrer
Geldfunktion. Dazu kommt, daß die edlen Metalle durch ihre Seltenheit und ihre
hohen Produktionskosten einen besonders großen Tauschwert gegenüber ihrem Umfang
haben, daß kleine Münzstücke also einen relativ hohen Wert haben, daß man diese
leicht bei fich tragen und billig transportieren kann. Gold ist, sagt Roscher, 447772 mal,
Silber 15584 mal transportabler als Weizen. Alle Metalle sind leicht formbar,
behalten den Stempel und das Gepräge auch bei stetem Wandern von Hand zu Hand
sür längere Zeit; die edlen Metalle werden durch Luft und Wasser nicht angegriffen,
selbst das Feuer zerstört höchstens ihre Form, nicht ihre Materie; sie können ohne zu
biel Schwierigkeit in kleine und kleinste Teile geteilt und trotzdem mit kenntlichem
Stempel versehen werden, freilich bei primitiver Technik mit so erheblichen Kosten, daß
die Prägung kleinster Münze früher sehr erschwert war. Der Wert der Edelmetalle
ist zeitlich und örtlich ein relativ konstanter uund gleichmäßiger; örtlich, weil die
Transportkosten niedrige sind, zeitlich, weil die vorhandenen Vorräte nur durch Ab—
nutzung und kleine Zufälle sich vermindern, und sie also stets gegenüber der Produktion
des Tages und Jahres so groß bleiben, daß auch erhebliche Mehr- und Minderförderungen
nicht rasch die Gefamtmenge und den Wert steigern oder vermindern können.

164. Die Epochen des europäischen Geld- und Münzwesens bis
ins 14. Jahrhundert. Was wir im vorstehenden geschildert haben, können wir als die
alteste Epoche des Verkehrs, als die des Naturalgeldes bezeichnen: es ist die Zeit, da eine
Reihe von Gütern nebeneinander als Tauschmittel dient, und nur etwa die Metalle unter
— D —
Stelle rücken; es ist eine Zeit mit geringem Verkehr und stabilen Wertvorstellungen,
reine Zeit, welche man als die Epoche der mehrfachen Waren- oder Güter—
währung bezeichnen könnte, wenn wir unter Währung die Erklärung eines
Tauschmittels durch Gewohnheit oder Gesetz zum allgemein an—
erkannten Zahl- und Tauschmittel verstehen.

a) Eine neue Epoche beginnt, wenn die Metallstücke als Münze geprägt werden,
d. h. die geprägten Münzen von den Metallstücken, die als Geräte und Schmuck dienen,
sich definiliv geschieden haben, beide Arten der Metallformung sich als etwas Selb—
ständiges gegenüber treten. Wie diese Scheidung sich bei den Völkern vollzogen hat,
die zuerst Münze prägten, wissen wir nicht näher. Für alle späteren Barbaren- und
stulturvölker hat sich die Scheidung in der Weise gemacht, daß sie zunächst die geprägten
Münzen der Völker mit früherer Wirtschaftsentwickelung im Wege des Söldnerdienstes,
des Haufier- und Grenzverkehrs, des Verkaufs von Vieh und Sklaven, von einzelnen
Naturprodukten erhielten. Die rohen Stämme sahen, daß man mit solcher Münze
alles kaufen könne, sie begehrten sie zunächst mehr als Schmuck- und Schatz- wie als
Zahlmittel. Meist entstand mit dem Eindringen der Bronze-, Silber- und Goldmünze
eine leidenschaftliche Sucht nach solchem Besitz, eine naiv-kindische Freude an demselben,
vie wir das aus der deutschen Heldensage erfahren; jeder wird hochgepriesen, der durch
Tapferkeit, List oder Gewalt sich solche Schätze in die Truhe sammelte. Mehr die
wertvolle schwere Münze als die kleine wird zuerst begehrt; manche Völker des Ostens
und Afrikas haben heute noch Mariatheresiathaler als ihr großes, alle möglichen
Waren als ihr kleines Zahlmittel. Die fremde Münze wird als ein Produkt der
höhern Kultur angestaunt, hochgeschätzt und weit überschätzt. Sie wird als geheimnis—
volles Kunstwerk, ihre Herstellung als ein Vorrecht der mächtigen Kulturvölker betrachtet,
von denen sie stammt. Höchstens durch besondere Verleihung glaubten die Germanen—
oölker in den Besitz des römischen Münzrechts kommen zu können und schlugen dann
ihre ersten Münzen ganz in der Form wie die römischen.

Griechische, römische, arabische, in der neuern Geschichte die Münzen aller großen
Handelsvölker, haben so in weit ausstrahlender Weise bei allen möglichen Stämmen
und Völkern die Anfänge eines Geld. und Münzverkehrs begründet. Auch in aller
        <pb n="85" />
        327) Das Eindringen fremder Münze und die erste Münzprägung. 69
pätern Entwickelung des Geldwesens spielt das periodisch massenhaft eindringende Geld
der handelsmächtigeren Völker in die Gebiete anderer, welche eines guten, eines Geldes
in größeren Stücken, eines Handelsgeldes entbehren, noch eine große Rolle. Manche
Regierungen haben lange Zeiträume hindurch ein gewinnbringendes Geschäft daraus
gemacht, für wirtschaftlich niedriger stehende Länder, die ihr Geld überschätzten und zu
hoch annahmen, zu münzen. Ein geordnetes, befriedigendes Geldwesen ergab sich durch
dieses Eindringen fremder Münze kaum irgendwo auf die Dauer. Vorübergehend
wurden dadurch freilich gewisse Fortschritte begründet, die aber zur Handelsabhängigkeit
ührten, wenn die einführenden Völker nicht selbst bald die Münze nachschlugen. Jahr—
Junderie lang können so fremde Münzen in großem Umfange bei Barbarenvölkern
irkulieren, ohne daß eine Geldwirtschaft im neueren Sinn entsteht.

b) Aber auch wenn die Völker in primitiver Weise beginnen, selbst zu prägen,
wie es die germanischen unter den Merowingern und Karolingern, den sächsischen,
iränkischen und schwäbischen Kaisern, sowie die meisten europäischen Staaten bis ins
12. und 18. Jahrhundert thaten, wird der Zustand nicht sehr viel anders, d. h. das
Münz- und Geldwesen bleibt eine Einrichtung, die sich auf wenige Orte und Kreise
beschränkt, die noch keineswegs die ganze Wirtschaftsweise umgestaltet, die Natural—
wirtschaft nur in einzelnen wenigen Punkten verdrängt und modifiziert. Freilich
gestaltet sich diese Periode des Geldwesens verschieden, je nachdem Münzeinrichtungen
ind Münzrecht, Verkehr und Technik der älteren Kulturvölker in reinerer oder getrübterer
Weise den Betreffenden überliefert und von ihnen aufgenommen wurden, je nachdem es
ich um größere oder kleinere, centralisierte oder lose auseinanderfallende Staatsgebiete
handelt, je nachdem sie an Länder höherer Kultur direkt grenzen, mit ihnen leichten
Wasserverkehr haben oder mehr isoliert sind und große Ackerbauflächen umfassen. Im
zanzen zeigt aber das Münz- und Geldwesen dieser Stufe der Entwickelung doch gewisse
übereinstimmende Grundzüge. Wir suchen sie zu erfassen in dem mitteleuropäischen
Geldwesen des 8. —18. Jahrhunderts. In fast allen europäischen Staaten treffen wir
nach der Völkerwanderung und bis ins 8. und 9. Jahrhundert die Nachwirkung des
antiken, in der Hauptsache des römischen Münzwesens. Die römischen Münzeinrichtungen
erhalten sich im fränkischen Reiche; das ausschließliche Recht der Staatsgewalt auf die
Münzprägung, das Verbot jeder privaten Prägung, die Bestrafung des Falschmünzens
dauern in alter Weise fort. Dem derben Realismus der Fürsten jener Tage erscheint
die Münzhoheit aber vor allem als eine Einnahmequelle: das Münzregal soll den
iiskalischen Münzgewinn liefern. Die Tendenz hierauf blieb der vorherrschende Zug im
zanzen Mittelalter. Ohne dieses Reizmittel des fiskalischen Gewinnes würden die
damaligen Gewalten nicht leicht zur Münzprägung gekommen sein. Großer politischer
oder wirtschaftlicher Pflichten in Bezug auf das Münzwesen waren sie sich nur aus—
nahmsweise bewußt. Bis ins 17. Jahrhundert blieb es allen Regierungen unbegreiflich,
daß man, etwa um gutes Geld zu haben, die Kosten der Prägung aus allgemeinen
Mitteln bestreiten könne. Schon der Verzicht auf einen über die Kosten hinausgehenden
Bewinn ist ein Gedanke, der in seinen Anfängen erst der Renaissancezeit angehört.

Ruhte so also auch das Münzwesen der europäischen Staaten des Mittelalters
auf dem wichtigen Princip der staatlichen Münzhoheit, so war das Ergebnis doch meist
ein erfreuliches, weil die Absicht, Münzgewinne zu erzielen, doch bald und meist über—
vog, und weil das Münzhoheitsrecht frühe an Große, an Städte und Korporationen
ꝛller Art weggegeben, die Muͤnzprägung in Form der Münzpacht an Private kam und
ohne rechte Kontrolle nur noch vom Standpunkt des Gewinns ausgeübt wurde, endlich
auch weil die unvollkommene Münztechnik, aute Münze heraustellen, kaum oder nur
mit zu viel Kosten gestattete.

Immerhin ist es wunderbar, daß den Karolingern nicht nur eine für ihre Zeit
erstaunliche Centralisation des Münzwesens in den Händen der Königsgewalt gelang,
sondern daß sie auch verstanden, die Münzgesetzgebung und »verwaltung so zu ordnen,
)aß für lange Zeilen ein relativ guter Zustand des Munzwesens eintrat, ein viel
»esserer als später. hauptsächlich von 1180—13800 ab. Mit' den Karolingern beginnt
        <pb n="86" />
        70 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —(528
die Zeit, da in ganz Mitteleuropa wesentlich nur Pfennige oder Denare, später auch Halb—
und Vierteldenare aus Silber geprägt werden. Es ist erstaunlich, daß der Denar, welcher
300 ca. 1,7 Gramm Silber enthielt, 950 im Durchschnitt noch 1,8, 1150 noch 1,4
Gramm hatte; erst im 14. Jahrhundert stellte er sich auf ea. Oo.ß Gramm und darunter.
Wenn man, wie gewöhnlich, die Verschlechterung des Pfennigs auf die Münzrechts—
verleihungen an Bischöfe und andere Große, auf das Selbständigwerden der Grafen in
ihren Münzmanipulationen zurückführt, so hat zwar natürlich die Schwächung der
dentralen Gewalt und die Lockerung der Kontrolle von oben viel dazu beigetragen;
aber allein erklärt dieser Umstand die Erscheinung nicht. Er war auch 901250
vorhanden; warum wirkte er erst später in so starker Weise? Erst von da an, teilweise
noch später, beginnt die rasche Verschlechterung der Denare und wirkt an den ver—
ichiedenen Orten so verschiedenartig. Zu Ende der Hohenstaufenzeit wiegt der Pfennig
wischen 1,4 und 0,86 Gramm und enthält zwischen 975 und 415 Tausendteilen
Feinsilber.

Es will mir scheinen, man müsse zur Erklärung eine Thatsache heranziehen, die
von größter Tragweite war. Alle Pfennigprägung in Mitteleuropa war von 800 bis
gegen 1150 überhaupt eine ganz beschränkte. Man brauchte Pfennige gar lange
eigentlich nur auf dem Jahrmarkt, später auf dem Wochenmarkt in den Städten; die
Technik der Prägung war eine so unvollkommene, daß alle Pfennige in kürzester Zeit
ibgenutzt waren und dann nicht mehr gern genommen wurden; Pfennige anderer Orte
und Märkte wollte niemand annehmen, schon weil man, isoliert lebend, das Gepräge
der gnderen Orte nicht kannte. So entstand zuerst im Anschluß an die Jahrmärkte
die UÜUbung, daß man für jeden Jahrmarkt eine neue Münze prägte; in Schlesien ist
noch im 13. Jahrhundert die Ubung, daß ad tria fora, dreimal jährlich geprägt wird.
Anderwärts wurde es Sitte, zweimal jährlich, dann alle Jahre neue Pfennige mit
anderm Bild zu prägen. Es entstand die Gewohnheit, die bald allgemein zur Rechts—
sitte wurde, daß an jedem Orte, allgemein oder für bestimmte Zahlungen, besonders
die wichtigen, nur die neuen Pfennige des Ortes galten. Wer fremde oder alte Pfennige
brachte oder hatte, mußte sie auf der Münze gegen neue wechseln. Meist mußte man
13 alte für 12 neue Pfennige geben; an fein Silber sollten alte und neue gleich viel halten.
Den Reingewinn, den der Münzherr so machte, hieß man den Schlagschatz; er betrug
3,308/0; forderte man aber gar 16 alte für 12 neue, so stieg er auf 250/0, wie es im
14. Jahrhundert in der Mark Brandenburg üblich war. Die Prägekosten mögen
damals wohl 4-6/0 des Silberwertes durchschnittlich betragen haben; der Gewinn
am Schlagschatz war also ursprünglich nicht übermäßig hoch; in dem Capitular Pipins
aus dem ersten Jahr nach seiner Krönung ist er freilich nur auf den 22. Solidus, also
auf etwa 4,509/0 bestimmt.

Verfuhren also die Münzherren im übrigen redlich, hielten die neuen Denare
dasselbe Silber wie die alten, so war das Recht, die Münzen jährlich zu verrufen und
an ihre Stelle neue zu setzen, nicht notwendig vom Ubel. Es war eine jährliche Be—
teuerung der Besitzer von Münzen, die es den Münzherren ermöglichte, ohne finanzielle
Schädigung, ja mit Gewinn zu prägen, eine Einrichtung, die stets wieder alle alten schlechten
Münzen beseitigte. Aber es war offenbar eine Institution, die nur bei dem geringsten
GBeldverkehr und bei einigermaßen ehrlicher Handhabung erträglich blieb. Das mochte im
zroßen und ganzen bis 1150 und 1200 der Fall sein. Die Geldzahlungen waren wenigstens
nördlich der Alpen noch minimale; die Münzprägung und Überwachung war einfach;
man hatte nur eine einzige Münze, den Pfennig. Die jährliche Verrufung und Um—
wechselung in neue Pfennige war da noch durchzuführen.

Als nun aber die Zahlungen und der Münzbedarf wuchsen, als größere Zahlungen
m Handelsverkehr von Ort zu Ort nötig wurden, und dafür Denare in sehr
großer Zahl begehrt wurden, auch im weitern Umkreis als bisher cirkulierten, da
wurde die jährliche Neuprägung und Verrufung teuer und lästig, da wollten die Besitzer
oon Munzen die jährliche Umwechselungssteuer von 8—–28 Prozent nicht mehr tragen.
Man half sich mit der vom 12.—14. FJahrhundert in Deutschland weit verbreiteten
        <pb n="87" />
        5291 Das europäische Münzwesen bis ins 14. Jahrhundert. 71
Silberbarrenzahlung, zumal für den Großhandel; in Italien entstand die Großmünze
neben den Pfennigen, die im 14. Jahrhundert auch über die Alpen drang. In Bezug
aber auf den Pfennig entsteht die allgemeine Losung, die jährliche Verrufung müsse
aufhören: der denarius perpetuus wird stürmisch gefordert und durchgesetzt; früher
im Westen als im Osten; doch kommen in Frankreich noch im 14. Jahrhundert, als
zrob fiskbalifche Mißbräuche, mehrmalige Verrusungen im Jahre vor. Die Städte und
Stände bedingen sich ihren Bischösen und Fürsten gegenüber eine Verrufung nur alle
dier Jahre oder beim Regierungswechsel oder mit ihrer Zustimmung aus; die Städte
erwerben ein Kontrollrecht über die Munze oder kaufen sie ganz zum Zwecke von deren
Beseitigung. In Schlesien, Brandenburg, Dänemark dauert die alte Sitte aber bis
ins 14. Jahrhundert; Braunschweig erhält erst 1412 den ewigen Pfennig.

Für die Geldbesitzer war damit ein Mißstand beseitigt; für die Münze ergab
sich sosort ein neuer: der Verkehr wurde jetzt nicht mehr von der alten, abgenutzten
Münze vbefreit; die umlaufsenden Pfennige verschlechterten sich rasch maßlos; neue gute
hielten sich nicht daneben. Der Münzherr verlor seine Münzeinnahme; schon um auf seine
Prägekosten zu kommen, prägte er die Denare jetzt leichter als die Münzordnung besagte;
vo gute Stadtverwaltungen die Münze erworben hatten, widerstanden sie wohl dieser
Bersuchung mehr, hatten dann aber erhebliche Kosten. Zugleich fingen die zahlreichen
zeprägten Pfennige damals an, über die Städte hinauszudringen; aus der Umgebung
Koß jetzt viel leichter als früher die schlechtere Münze der Nachbarn ein, trotz aller
Verboͤte und Valvationen. Das erniedrigte auch den Wert des örtlichen Geldes. So
ist es wohl zu erklären, daß der Sieg des ewigen Pfennigs von 1180 -1400 zugleich
die Epoche der stärsten Verschlechterung seines Gehalts ist. Er ist in Köln 1880 auf
D,076 Gramm angelangt, also auf ss des Karolingischen; 1280 — 1880 wurde das
Kölner Geld, einst wohl das beste deutsche, jährlich um 2,81 Prozent schlechter (Kruse).

Die ganze Denarenepoche ist eine Zeit, in welcher Barren, Pfennige und andere
Zahlmittel noch nebeneinander stehen, in der aber nur, so lange der Umlauf ein ganz
beschränkter war, die Denare ihren Dienst thun; als mit dem wachsenden Verkehr und
der stärkeren Silberproduktion mehr geprägt werden soll, versteht man es nicht, die
Kosten des Münzschlags mit den Inieressen reichlicher und gleichmäßiger Prägung in
Einklang zu bringen. Die in den Städten 1160—1400 siegende Geldwirtschaft bringt
mit ihrer namenlosen Munzverschlechterung solche Münzwirren, Krisen, Müngzrevolten
und -Aufstände, daß ein neuerer Schriftsteller, K. Helfferich, das Paradoxon aufstellen
konnte, das gemünzte Metallgeld habe in gewisser Beziehung einen Rückschritt gegen
das ungemünzte Barrengeld bedeutet. —

Sb man das heuuige chinesische Geldwesen mit dem europäischen des 13.-14.
oder des 16. —18. Jahrhunderts parallelisieren soll, wird man bezweifeln können; jedenfalls
sehr vollkommen ijst es nicht und zeigt viele Züge des ältern europäischen. Es existiert
dort die alte seit 3600 Jahren bestehende durchlochte Kupfermünze, der Cash; Gewicht
ind Legierung schwanken sehr; um 3 Mark zu zahlen, braucht man etwa s Kilogramm
solcher Münzen. Im Inland werden aber die meisten Zahlungen mit ihm abgemacht.
Seit 1873 prägt man in Kanton die im Fremdenhandel beliebten Dollars, seit 10
Jahren prägen seinige Provinzialregierungen daneben kleinere Silbermünzen und Ein—
dollarstücke; es existieren jetzt schon über ein halbes Dutzend verschiedene Dollars. Der
Großhandel bedient sich seit laänge mehr der Silberbarren von 125100 Unzen, mit
Stempeln der Prüfungsbehörde und des ausgebenden Bankiers; 1 Ungze reines Silber
Jeißt ein Tael; auch deren giebt es sehr verschiedene; der wichtigste ist der Haikuan-Tael,
gach dem die Seezollämter rechnen. Es ist ein Chaos von einheimischen und fremden
Münzarten, das mit der Zeit verschwinden muß.

166. Die Epochen des europäischen Geld- und Münzwesens von
1300— 1900. 0) Die nächste klar sich abgrenzende Epoche des Münz- und Geldwesens
reicht in der neueren Geschichte im ganzen vom 14. bis ins 17.—18. Jahrhunder.
Es ist die Epoche der Kämpfe und lastenden Versuche, welche die Ausbildung
eines vollkommenen Münz- und Geldwesens begleiten mußte. Der Geld—
        <pb n="88" />
        72 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [530
verkehr siegt in den Städten, dringt aber daneben auch mehr aufs platte Land vor;
das Rechnen in Geldpreisen wird allgemeiner, ohne doch schon die Mehrheit zu beherrschen.
Die Kunst der Münzprägung machl einige Fortschritte, ist aber in ihrer Technik doch
im ganzen noch unbefriedigend. Man versteht die kleinen Münzen noch nirgends ganz
gleichmäßig und nirgends billiger herzustellen. Eine übergroße Zahl kleiner unvoll—
kommener Münzstätten erhält sich, trotz der beginnenden und nach und nach siegenden
Verstaatlichung und Centralisierung des Münzrechts und der Münzprägung.

Die wichtigste Anderung gegen früher war, daß man neben den Pfennigen und
Halbpfennigen größere Münzen zu schlagen begann, zunächst das Zwölfpfennigstück
(Florenz 1182 1192, Venedig 1180 — 1194 Frankreich 1200 -1300, Dentschland-Bbhmen
44. Jahrhundert), die Schillinge oder Groschen; in Lübeck zuerst 1325 Doppelpfennige,
18365 Schillinge; in Straßburg 1897 die ersten Groschen. In Italien kam frühe der
Doppelschilling, grosso, zu 24, bald ein solcher zu 36 und 48 Pfennigen auf; Venedig
schlug zuerst die Großsilbermünze von 240 Pfennigen 1472, die das Vorbild des
tirolischen und böhmisch-deutschen Guldengroschen oder Thalers wurde. Der Groschen
hielt ursprünglich 4,6 Gramm fein Silber (der heutige Franc 4,175), er ging freilich
frühe auf ein Gewicht von 8 und 2,5 (im 14. Jahrhundert) und 1559 auf etwa
1 Gramm fein herab; sein Feingehalt sank 1800 — 1600 von 16 auf 8 Lot (100 auf
50 Teile). Eben deshalb wurde als eigentliche Groß⸗ und Handelsmünze zuerst von Florenz
(1252), dann von Venedig (1284), im 14. Jahrhundert von sehr vielen Münzherren
der Goldgulden geprägt, der viel leichter gut zu prägen und in gleichem Gewicht und
in gleicher Feinheit zu erhalten war. Ursprünglich 3,683 Gramm fein Gold, blieb er
bis 1400 auch im Norden auf 8,4, war am Rhein freilich 1800 2,5; dabei blieb er;
der venetianische Goldgulden oder Dukat (Zechine) blieb 1282 —1797 auf etwa 8,88
bis 3,49. Der Goldgulden war ursprünglich als ein Aquivalent von ein Pfund
Pfennigen (240, oder 20 Schillingen) für den größeren Handel geschaffen worden; sein
Stellvertreter in Silber, seit 1484 in Tirol, später allgemein in Deutschland als
Guldengroschen oder Thaler geschlagen, erhielt sich auch als Species- und Konventions⸗,
als Kronthaler lange gut, sank nur von 27,4 auf 28-285,5 Gramm fein herab, um
freilich dann im preußischen Thaler 1750 auf 16,7 Gramm fein Silber zu gehen. Der
amerikanische Dollar mit 24, der russische Rubel mit 18 Gramm fein Silber sind
ebenfalls Ableger des Species- oder Konventionsthalers.

Seit so die Groß- und die Kleinmünze nebeneinander bestanden, fuchte der Groß⸗
handel mehr und mehr in der bessern, billiger zu prägenden, weniger abgenutzten
Broßmünge seinen Verkehr abzumachen. Es war damit fuͤr diese Geschäfte eine solide
Basis gewonnen, wo die Großmünze in genügender Menge vorhanden war. Es lag
darin ein großer Fortschritt. Die Städte und Gebiete mit relativ früher und reichlicher
Prägung von Großmünzen waren die, welche mit durch diese Einrichtung wirtschaftlich
am schnellsten vorankamen. Die Großmünze, von gewissen Handelscentren aus sich
verbreitend und erst lange nach ihrer Verbreitung von den lokalen Münzgewalten
nachgeprägt, hatte so von Anfang an einen interlokalen und internationalen Charakter.
Der Goldgulden ist im 14.—15 Jahrhundert fast eine europäische Münze.

Lag in der längeren Erhaltung von Gewicht und Feinheit der Großmünze und
in der bessern Sicherung aller Zahlungen durch fie, sowie in der Erleichterung des
großen Handels der Fortschritt des europäischen Münzwesens vom 18. —17. Jahrhundert,
so war die Kehrseite doch nicht minder ins Gewicht fallend; ja, wir werden sagen können,
daß sie in der Mehrzahl der Gebiete und Zeiträume überwog. Das Problem war ein
unendlich viel schwierigeres dadurch geworden, daß nun Groß- Mittel- und Kleinmünze,
Gold- und Silbermünze nebeneinander cirkulieren sollten und zwar so, daß diese ver—
schiedenen Münzen ein System ausmachten, daß der Goldgulden einen festen Wert in
Groschen und Pfennigen habe, daß bei der bis ins 16. Jahrhundert fortdauernden
Rechnung in Pfennigen die Silber, und die Goldgroßmünze, die ja ursprünglich als
12- und 240. Pfennigstück gedacht, aber schnell im Wert der Pfennige gestiegen war,
doch auch später in irgend welcher festen und sichern Relation zu den Pfennigen bleibe.
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        531)] Das Problem des Nebeneinanderbestehens von Groß⸗ und Kleinmünze. 73
Das wurde nur unter besonders günstigen Verhältnissen und vorübergehend erreicht.
Die Verschlechterung des Pfennigs dauerte überall fort. Er war 1400 etwa !/ 800,
16524 148016, 1551 1,2773 der feinen Mark. Die silberne und goldene Großmünze, aus
der Fremde stammend, konnte ihre Handelsfunktion nur erfüllen, wenn man fortfuhr,
—D——
münze in feste Relation gebracht werden; das war nur möglich entweder durch eine
Verbesserung dieser, die wegen der vorherrschenden Preise und der Nachbarn aus—
geschlossen war, oder durch eine Verschlechterung jener, zu der man nach und nach auch
schritt, wie man den rheinischen Gulden absichtlich leichter prägte, erleichterte, um ihn
dauernd im 15. Jahrhundert auf 24 Albus oder Großsilberstücke zu halten. Aus diesem
Kampf zweier entgegengesetzter gleichberechtigter Interessen kam man nicht heraus. Und
dazu kamen weitere Schwierigkeiten. Je größer das Bedürfnis an Münzen wurde, desto
schwieriger war für alle Münzherren ohne Bergwerke die Edelmetallbeschaffung. Bis ins
18. Jahrhundert haben stets wieder die meisten Münzherren ein, fünf, zehn und mehr
Jahre lang den Münzhammer aus diesem Grunde ganz oder fast ganz ruhen lassen müssen.

Die Normierung des Münz- und Geldwesens durch Instruktionen und Ordnungen
wurde in dem Maße schwieriger, als es sich nicht mehr um die örtliche Angelegenheit
eines städtischen Marktes, sondern um die ganzer Gebiete und Staaten mit verschiedenen
Zuständen und Interessen handelte, und als man mehr und mehr durch die Münz—
und Geldzustände der Nachbarn mit berührt wurde. Die Zersplitterung des Münz—
rechts wurde jetzt erst ein Übel ohne Gleichen; sie zu beseitigen gelang nur langsam,
an einzelnen Punkten. Und dabei dauerte die alte Finanzvorstellung, daß die Münze
einen fiskalischen Gewinn geben solle, nicht nur fort; sie erhielt durch die größeren
Prägungen einerseits, die wachsenden Finanznöte der Fürsten andererseits vom 14. Jahr-—
hundert an noch einen Antrieb stärkster Art zur Geltendmachung; man sah jetzt, daß man
durch schlechteres Geld, dem man den Stempel des alten bessern ließ, Tausende, ja bereits
Millionen im Moment schaffen könne; und die Versuchung hierzu war um so größer,
je schlimmer die Finanznot und je stärker die Regierungsgewalt war. Die heute noch
nicht verschwundene theoretische Vorstellung, daß der fürstliche Stempel dem Edelmetall
seinen Münzwert gebe, war damals noch viel verbreiteter, und sie wurde stets erst Lügen
gestraft nach Monaten und Jahren, nicht im Augenblick. Nimmt man alle diese
Momente zusammen, so begreift man, wie unendlich schwierig es gerade vom 14. —18.
Jahrhundert war, zu einem gesunden Münzwesen zu kommen, wie so mit der Groß⸗
münze zunächst eher eine Zunahme als Abnahme der Münzwirren und -Krisen eintrat.

In Italien hatten Florenz und Venedig in ihrer Blütezeit wohl ein gutes
Geldwesen; aber im übrigen und vollends im 16.418. Jahrhundert waren die
italienischen Münzzustände geradezu haarsträubend. In Frankreich hatte die Krone
das Munzwesen fruüh centralisiert, dafür waren aber auch die fiskalischen Mißbräuche
im 14. Jahrhundert und auch später oft wieder sehr schlimm. In England hatte die
starke Königsgewalt und ihre jrühe Ausbildung dem Lande bis etwa 1888 ein gutes
gleichmäßiges Silbergeld erhalten; dann folgten auch schlimme Münzfußerleichterungen,
am brutalsten 1349—52; von da an hat England sich durch ein im ganzen gutes
Geldwesen ausgezeichnet, wenn es auch noch manche Anstöße und Münzwirren erlebte.
In Deutschland haben einzelne Erzbischöfe und Städte, wie Köln, Straßburg, Lübeck,
Erfurt, Nürnberg, für einige Generationen wohl im Laufe des 18.—16. Jahrhunderts
sich ein leidliches Geldwesen im engsten Kreise erhalten, aber sie scheiterten immer wieder
durch die Berührung mit dem Münzwesen ihrer Nachbarn; ein Heer von Münzverträgen
und Münzvereinen sollte Besserung bringen, hat auch im einzelnen viel gebessert, im
ßdanzen aber die mangelnde einheitliche Staatsgewalt und Münzhoheit nicht ersetzen
können. Von 1850 1450 waren alle deutschen Stadtgebiete schon viel zu klein für
ine selbständige Münzpolitik geworden. Die Fürsten suchen von 1400 an das Münz—
wesen in den größeren Territorien rechtlich und faktisch zu centralisieren. Nur wenigen
dündern mit guter Verwaltung, hauptsächlich denjenigen mit Silberbergwerken, gelingt
es, für ein paar Jahrzehnte wieder mal Ordnung zu schaffen. Das Reich sucht durch
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        74 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [532
die Münzordnungen von 1524, 1551 und 1559 einzugreifen, und besonders die letztere
und die kreismäßige Kontrolle, die in dem letzten Viertel des 16. Jahrhunderts die
einzelnen Münzstätten zu beaufsichtigen beginnt, schuf gewisse Fortschritte, freilich um
dann wieder 1617525 ganz zu versagen. Und von 1650-1800 ist es nur in
wenigen großen deutschen Staaten, hauptsächlich in Sachsen, Hannover, Hsterreich und
Preußen, daneben in Bremen und Hamburg gelungen, zu erträglichen Geld- und Münz—
zuständen zu kommen. In den kleinen deutschen Staaten hörte man von 1500 - 1800
teilweise und zeitweise ganz zu prägen auf, und es drang dann massenweise schlechtes
fremdes Geld, hauptsächlich holländisches und französisches, ein; schweres gutes Geld
prägte man wenig; übermäßig leichtes da und dort bis 1837.

Der eigentliche Kern des Ubels war die Unklarheit über die Art der Aufbringung der
hohen Prägungskosten, die sich zwar bei der Goldmünze damals schon auf nur 0,6 Prozent,
bei der silbernen Großmünze aber auf 1,5—3 Prozent, bei den kleinen Münzen aber
auf 8—28 Prozent des Wertes der geprägten Münze stellte. Sie aufzubringen war
am einfachsten, wenn man alle Münzen, entgegen der Münzordnung und dem Preis
des Barrengeldes, entsprechend leichter prägte. Selbst der heftigste Eiferer gegen die
Münzmißbräuche der französischen Könige, der Bischof Oresmius, giebt zu, daß der
Ersatz der Prägekosten und ein mäßiger Gewinn erlaubt sein müsse. Die Münzherren
konnten auch damals noch zur Prägung nur durch den Münzgewinn gelockt werden.
Es war ja auch theoretisch nicht falsch, wenn man sagte, die geprägte Münze müsse
um die Prägekosten wertvoller sein. Sehr oft hatte die Münze auch einen solchen
Seltenheitswert gegen Barren, daß ihre höhere Ausgabe gelang. Schlimm war nur
immer, daß die Grenze diefses Gewinnes zunächst verschleiert werden konnte, indem man
nicht auf der Münze bemerkte oder bekannt machte, um wie viel leichter und weniger
fein man sie geprägt hatte. Unendlich viel komplizierter als früher war die Frage
jetzt dadurch geworden, daß man so verschiedener Münzen mit so verschiedenen hohen
Prägekosten bedurfte. Und diese Münzen sollten ein System bilden; der Groschen sollte
12 Pfennige, der Goldgulden 240 Pfennige wert sein. Wie war das zu erreichen, wenn
man die Sorten verschieden leicht, entsprechend den Kosten prägte. Wie konnte man fest—
stellen, welche Summen großer, mittlerer und kleiner Münzen der Verkehr ohne Ent—
wertung bei leichterer Prägung aufnahm. Die Münzordnungen und Anweisungen für die
Münzbeamten und Münzwardeine enthalten seit Ende des 14. Jahrhunderts eingehende
Bestimmungen, sie gehen auch meist von der richtigen Thatsache aus, daß man damals
Großgeld bis zu 0,6—8 Prozent, Kleingeld nur zu viel höheren Kosten herstellen
könne; aber sie bestimmten nicht, wo das Groß-, wo das Kleingeld Gültigkeit habe;
fie hatten über die Frage, ob und was die Regierung allein oder in Konkurrenz mit
Privaten prägen sollte, wann und wo Private in den fürstlichen Münzen prägen dürften,
wie man die Münzpächter genau kontrollieren müsse, noch keine oder keine ausreichenden
Vorstellungen. Sie wußten noch kein Mittel, wie der Schlagschatz mit einer guten,
soliden Prägung in Einklang zu bringen sei. Und so dauerten fast überall die zu großen
Gewinne in der Münzprägung fort. An einzelnen Punkten bildete sich ein förmliches
fiskalisches Raubsystem aus; wo die Regierungen sich nichts zu Schulden kommen
ließen, thaten es vielfach die Münzmeister und Münzpächter. Trotz der besten Gesetze
wurde immer wieder zu leicht geprägt, zumal die kleine Münze, die nicht so zu kon—
trollieren war. Und es entstand nun faft überall ein Agio, ein Mehrwert der großen
Münze berechnet in der kleineren; ja es bildeten sich häufig selbst in den Gebieten mit
besserem Münzwesen drei und mehr verschiedene Zahlungsweisen oder Währungen, je
nach dem verschiedenen Kurswert der verschiedenen Münzgattungen. So z. B. auch in
Venedig und Florenz. Die eine Münze wird nicht mehr für die andere genommen;
in den Verträgen wird häufig die Münzsorte ausgemacht; immer neue amiliche Val—
vationen versuchen, das Schwankende in den Relationen zu beseitigen; nach wenigen
Jahren passen fie nicht mehr. Nachdem die deutsche Munzordnung von 1558 mit faft
barbarischer Strenge die Prägekosten und den Schlagschatß bis zur Münze von Ns fi.
herab auf 2,04 Prozent, sür die kleine Münze auf 86,25 Prozent fixriert hatte, war
        <pb n="91" />
        5333) Die Aufbringung der Prägekosten, die Entstehung der Scheidemünze. 75
das notwendige Ergebnis, daß einzelne ehrlich darnach Verfahrende wie Kursachsen, fast
nur noch grobes Geld schlugen (das kleine war ja nicht unter 17-25 Prozent Prägekosten
herzustellen), alle anderen Münzberechtigten aber, um auf die Kosten zu kommen, um so
hiel leichtere und überwiegend Kleinmünzen prägten. Und dieses leichtere Geld verdrängte
mmer mehr das gute; in diesem leichten Gelde stieg die Barrenmark rein Silber, die man
zu etwas über 8 Guldengroschen ausprägen sollte, rasch auf 9, 10 und mehr Gulden.
Es war nur die Wahl, entweder nicht zu prägen oder schlecht zu prägen. Aus diesem
Dilemma kamen alle deutschen Münzstätten bis ins 17. und 18. Jahrhundert nicht heraus.

Es gab nur zwei Auswege: den einen betrat England 1666, indem es alle
Prägungskosten auf den Fiskus übernahm; wo das geschah, konnte man in der Haupt—
sache redliche, gute Münze nach dem Münzgesetz herstellen; freilich fragte es sich, ob die
Regierung immer genügend für gutes Kleingeld sorgte; auch die englische that es lange
nicht. Den anderen Ausweg hat man zuerst in Florenz und Venedig, viel später, aber
sangsam und nie vollkommen in Deutschland und anderwärts eingeschlagen: man be—
sttimmte, daß für gewisse größere Zahlungen im Handel, im Zoll u. s. w., von einer
zgewissen Grenze an nur die besseren Gold- oder Silbersorten zuzulassen seien, so daß
die unterwertige Kleinmünze nur für den Detailverkehr und für Teilzahlungen rechtlich
in Anwendung komme. Das war aber nur durchzusetzen, wenn a) die Privaten nie solch'
kleine Münzen prägen durften, b) die Regierung selbst sich Schranken in der Menge
des geprägten Kleingeldes auferlegte und c) niemand Kleinmünze außer für die kleinen
Zahlungen zu nehmen brauchte. Seit dem 14. Jahrhundert beginnen die Anläufe in
dieser Richtung.

Die deulsche Reichsmünzordnung von 1559 bestimmte, daß niemand bei großen
Zahlungen mehr als 25 Gulden kleine Münze zu nehmen brauche, daß kein Müngzstand
mehr solcher Münze als für den täglichen Bedarf prägen dürfe. Die letztere Klausel
war nicht klar und scharf genug; die Durchführung war überhaupt aus finanziellen
und technischen Gründen sehr schwer. Erst im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts bildete
ich der feste Rechtsbegriff der Scheidemünze in dem soeben unter a—e fixierten Sinne
aus. Nur sehr langsam kamen die bestverwalteten Staaten zu einer beschränkten Prägung
des Kleingeldes und zu dem Rechtssatz, daß es bei großen Zahlungen abgelehnt werden
önne. Preußen prägte endlich 17644 A86 auf “5 Groß- nur noch s Scheidemünzen und
ieß im Landrecht bei den Zahlungen unter 30—10 Thaler die Hälfte in Scheidemünze,
hei den unter 10 lauter Scheidemünze zu. Erst in diese Epoche des Sieges richtiger
Scheidemünzgrundsätze fällt auch die allgemeine Ermäßigung der Prägungskosten auf
2—1/2 Prozent; infolge vorangeschrittener Technik war so die Herstellung geordneter
Geldzustände sehr erleichtert. Die seit 1839 in Tirol begonnene Prägung mit der Walze
statt der mit Hammerschlag war ein großer Fortschritt, aber sie gelang doch erst
langsam, hat im 16. Jahrhundert sicher noch keine Verbilligung der Prägung herbei—
geführt. Erst der Balancierer oder die Spindelprefse, auch Stoßwerk genannt, welche
den Prägestock durch eine Schraube bewegte (1660—1800), und die Ringprägung schufen
ein vollendetes mechanisches Prägen der Münzen und eine gute Randherstellung. Die
großen fabrikartigen Münzen mit Dampfkraft, mit Walzwerk zum Herstellen der Zaine,
mit automatischer Justierwage und dem mechanisch bewegten Hebelwerk zum Prägen
(tatt der Schraubenbewegung des Balancierers) gehören erst dem 19. Jahrhundert an.
Man prägt jetzt mit solcher Einrichtung das 20-Markstück zu 0,287, das 10-Markstück
530, das 1-Markstück zu 1,75. die 10-Pfenniastücke zu 2 Prozent ihres Nominal—

ertes. —

„In dieser ganzen Epoche von 1300—-1800 wurde durch das Schwanken und die
Anficherheit des Gehaltes und des Wertes der Münzen zwar nicht immer, aber doch
sehr häufig und für lange Zeit eine Unsicherheit alles Vermögensbesitzes und alles
Einkommens herbeigeführt; die älteren Münzverrufungen und die späteren sich immer
loch oft wiederholenden amtlichen Herabsetzungen des Münzwertes schädigten stets
Loße Teile der Bevölkerung. Meist hatten die kleinen Leute, die Armen und weniger
Sachkundigen dadurch zu kdeiden, daß sie alle Munzen zu hoch annehmen mußlen
        <pb n="92" />
        76 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [534
und nur mit Verlust wieder anbrachten. Die Reichen und Sachkundigen hatten in
der schlechten Münze ein nie versagendes Instrument der Ausbeutung der Schwachen.
Wenn wir schon aus dem Altertum von Münzaufständen wissen, bei dem Taufende
umkamen, so steigerte sich auch im Mittelalter die Unzufriedenheit und die Erbitterung
über falsche und ungerechte Münzmaßregeln oftmals bis zu stuͤrmischen Auftritten und
revolutionären Bewegungen. Das milderte sich wohl von 1500 -1700, aber verschwand
nicht. Nicht umsonst erwächst gleichsam die ganze nationaldkonomische Litteratur aus
den Münzschriften vom 14. -18. Jahrhundert. Aber nur langsam reifte die bessere
Einsicht, noch langsamer folgte ihr das praktische Handeln gerechter und vernünftiger
Regierungen.

Die ganze Epoche, für den größeren Teil Europas die Zeit von 1280 -1300
bis ins 18. Jahrhundert umfassend, ist ein Beweis für die unendliche Schwierigkeit der
Aufgabe; es war eine Zeit der Versuche, der verfehlten Anläufe und daneben doch eine
Zeit der vordringenden Geldwirtschaft mit all' ihren segensreichen Folgen. Das Münz—
hoheitsrecht erlangt durch die Mißbräuche hindurch seine rechtliche und verwaltungsmäßige
Ausbildung und Umgrenzung; die Münztechnik vervollkommnet sich; die Münzprägung
nimmt stetig zu. Von einer festen Währungspolitik aber ist noch nicht die Rede. —

d) Das Geld-und Münzwesen der großen wohlhabenden Kultur—
staaten des 19. Jahrhunderts bildet die letzte, für uns die wichtigste Epoche der
Entwickelung. Es ist die Zeit des vollen Sieges der Geldwirtschaft. Die Staaten,
welche eine große eigene Edelmetallproduktion haben oder durch günstige Handels—
beziehungen in den Besitz des nötigen Metalls kommen, prägen nun in ganz anderem Umfang
als früher; in jedem Staate werden die Verkehrskanäle nach und nach mit einheitlicher,
einheimischer guter Münze erfüllt. Wenn auch jetzt noch zeitweise gewisse Münzwirren
nicht fehlen, hier die Ausgabe von Papiergeld, dort Währungsschwankungen oder der Abfluß
der Münze ins Ausland durch Handelsbilanzeinflüsse Schwierigkeiten schaffen, im gauzen
haben die befseren Regierungen der europäischen Staaten und der Kolonien mit europä—
ischer Bevölkerung doch in den letzten 100—150 Jahren endlich wieder ein solches
Geldwesen geschaffen, wie es Athen von Solon bis zum Tode Alexanders oder das
römische Reich in den zwei ersten Jahrhunderten des Principats besessen hatten. Die
hoch entwickelte nationale Volkswirtschaft der Großstaaten drängte auf das Ziel und
gab in gut geordneten Finanzen die Mittel dazu, wie andererseits die Ausbildung
dieser Volkswirtschaft und eine gute Finanzwirtschaft nur mit einem richtig geordneten
Geldwesen möglich war. Glückliche und normale Handelsbeziehungen nach außen ,eine feste,
starke, weitsichtige Regierung nach innen waren die Vorbedingungen des Gelingens. Das
zu erreichende Ziel war stets: eine Münze herzustellen, die wertbeständig sei, welche für
alle Verträge und alle Zahlungsverpflichtungen eines großen Staatsgebietes und einer
kürzeren oder längeren Zeitdauer die Garantie nicht sowohl gleichen Wertes, als gleicher
Edelmetallstücke in fich trage. Die Garantie gleichen Wertes ist insofern unerreichbar,
als das Edelmetall, wie wir später sehen werden, selbst im Wert gegen andere Güter
Schwankungen unterliegt; aber wenigstens die gleiche Silber- oder Goldmenge muß
ganz sicher jeder Bürger an jedem Ort und für Jahrzehnte erhalten, der über 100 Mark
kontrahiert hat. Das Problem war in den großen Staaten an sich nicht leichter,
jondern schwieriger geworden als früher, aber die Einsicht und Mittel zu seiner Be—
wältigung waren endlich vorhanden. Wir gehen auf das einzelne im folgenden
Paragraphen ein, suchen hier nur noch kurz zu formulieren, was wir heute unter Geld
und Geldwesen verstehen.

— Wenn heute von Geld schlechtweg die Rede ist, denkt jedermann an ein vom
Staate gemünztes Edelmetallgeld, das dürch den Warenwert des Edelmetalls feine
primäre wirtschaftliche, durch den staatlichen Stempel und alle daran sich knüpfenden
Rechtsfolgen seine sekundäre wirtschaftliche und rechtliche Funktion und Brauchbarkeit
erhält. Erklärt der Staat ein Stück Blech oder Leder oder Papier durch einen Stempel
als Geld, und nimmt es als Zahlung an oder wechselt dafür gar stets Edelmetallgeld
ein, so ist das eine kreditmähige Auweisung auf Geld, es kann an Geldesflalt cittu,
        <pb n="93" />
        535) Das neuere gut geordnete Geldwesen. Begriff des Geldes. 77
lieren, aber es ist kein Geld im überwiegenden Sinne des praktischen und wissen—
schaftlichen Sprachgebrauches. Weitet man den Geldbegriff so aus, daß man alle
Raturalgelder älterer Zeit und barbarischer Völker, alle möglichen Kreditpapiere, die
als Zahlmittel da und dort dienen, einbegreift, so wirft man zu Verschiedenartiges
zusammen und thut dem Sprachgebrauch Zwang an. Theoretiker, die das Geld in—
dividualistisch aus Sitte und Verkehr allein ohne Mitwirkung der staatlichen Ordnung
hervorgehen lassen, neigen dazu.

Das Geldwesen ist eine zugleich volkswirtschaftliche und staatliche Institution.
Aus dem Verkehr heraus haben sich die hiezu passendsten Güter zum allgemein beliebten
Tauschmittel, ausgebildet; den beliebtesten und passendsten hat der Staat durch aus—
schließliche Ubernahme des Prägungsrechtes und der Prägepflicht eine erhöhte Bedeutung
und durch eine bestimmie Ausbildung von wichtigen Rechtsfätzen eine privilegierte
Stellung gegeben. Der Staat forgt kraft seines Münzhoheitsrechtes und mittelst seiner
Münzverwaltung und Münzprägung dafür und zwar nicht bloß im Interesse des
Verkehrs, sondern auch in dem der Sicherheit aller Verträge und aller Zahlungen, daß
das aus dem wertvollen Edelmetall bestehende gemünzte Geld — die Münze — in
genügender Menge vorhanden fei und cirkuliere, und daß es so zum großen legitimierten,
mit publica fides umgebenen allgemeinen Tausch- und Zahlungsmittel, zum
Wert⸗- und Tauschmaßstab, zum Wertstellvertreter für alle Verträge, wenn das
sonst Bedungene nicht geleistet werden kann, zum Vermittler des Kapitalverkehrs und
zum besten Mittel der Wertaufbewahrung und der Werttransportierung werde.

Alles Geld hat ein natürliches Substrat und eine konventionell rechtlich geordnete
Form. Es ist nicht bloß Tauschmittel bei Kauf und Verkauf, sondern zugleich Zahl—⸗
mittel für Steuern, Besoldungen, Ausstattungen, Ablösungen, Schenkungen. Das
Geld wird zum Repräsentationsmittel aller wirtschastlichen Werte und zum Mittel der
Rechnung, Fixierung, numerischen Präcisierung aller wirtschaftlichen Vorgänge. Diese
verschiedenen Funktionen des Geldes haben sich historisch nach und nach entwickelt. Im
modernen geldwirtschaftlichen Staate sind sie alle voll und ganz vorhanden. Die
staatliche Ordnung des Geldwesens, die sich an die des Maß- und Gewichtswesens
anschließt, ist mit dieser die älteste und tiefgreifendste Verstaatlichungsmaßregel auf
oolkswirtschaftlichem Gebiete. Wenn der manchesterliche Radikalismus (z. B. in Ende—
mann) sich zu der Phrase versteigen konnte, die Entwickelung des Geldbegriffs lasse sich
als ein siegreicher Kampf gegen das Monopol der Staatsgewalt bezeichnen, so zeigt er
aur seine vollständige historische Unkenntnis. Allerdings ist richtig, daß das Handels—
nteresse immer wieder und oft stärker als die Staatsgewalt auf die Herstellung und
Erhaltung guter Münze, besonders der Großmünze, hindrängte, aber nie konnte es
allein ein gutes Münz- und Geldwesen herbeiführen. Das siaatliche Monopol, eine
zute staatliche Munzverwaltung mußte siegen. Heute würde die Aufhebung dieses
Monopols die allgemeine Falschmünzerei und Betrügerei im großen bedeuten. Das
Münzmonopol mit der staatlichen Münzpolitik und Münzpolizei ist die Voraussetzung
einer gewissen im Gesamtinterefsse erfolgenden Bindung, Formalifierung und Ordnung
alles Verkehrs.

166. Das Münzwesen der neueren Zeit beruht darauf, daß mit der
Vroßstaatsbildung umfangreiche einheitliche Münzgebiete entstanden, daß ausführliche
Münzgesetze und Münzverträge, sowie die Ausbildung des Privatrechts eine sichere rechtliche
Brundlage für das Geldwesen schufen, daß die staatliche Verwaltung und die freie
Prägung der Privaten sich streng an diese Ordnungen banden und genügende Mengen
an Münze schufen, daß an die Stelle der vielen kleinen unvollkommenen früheren Münz—⸗
stätten große entralisierte mit moderner Technik eingerichtete staatliche Münzanstalten
traten, welche die technische Möglichkeit vollendeter und billiger Münzprägung schufen.
datten Preußen, Osterreich, England, Frankreich schon im 18. Jahrhundert ein ein—
heitliches Münzwesen gehabt, halte auch in Deutschland der Zinnaische Münzvertrag
ↄon 1667 und der Leipziger von 1690 zwischen Brandenburg, Sachsen und Braun—
schweig, die Verträge über den Konventionsfuß zwischen Hsterreich und Bayern von
        <pb n="94" />
        78 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [536
1753 (20 Guldenfuß), dem bis 1771 ein großer Teil der Reichsstände beitrat, schon
einige Besserung und Vereinheitlichung geschafft, die Refultate des 19. Jahrhunderts
waren ganz andere. In Deutschland schufen die Münzverträge von 1837 und 1888,
sowie von 1857 wenigstens die volle Beseitigung der übermäßigen Scheidemünzprägung
der Kleinstaaten und die Einheit des Silberthalers, die Münzgesetze von 1871 und 1878
endlich die volle Münzeinheit. Das französische Münzsystem von 1803 dehnte sich nach
und nach über elf europäische und zehn amerikanische Staaten aus; die wichtigsten
derselben traten 1865 zum lateinischen Münzbund zufammen; viele lassen in der fran—
zösischen Münze in Paris prägen. Das englische Münzsystem erstreckte sich auf alle
englischen Kolonien mit Ausnahme Indiens und Canadas. Die fftandinavischen Reiche
haben sich 1878 zu einer vertragsmäßigen Münzunion zusammengefunden. Die meisten
Kulturstaaten traten seit 1867 zu wiederholten internationalen, bis jetzt freilich ver—
geblichen Münzkonferenzen zusammen. Es ist überall dieselbe Tendenz auf Herstellung
größerer einheitlicher Münzgebiete. Und wenn wir zugeben müssen, daß dabei auch
die internationalen Verträge eine dankenswerte Rolle gespielt haben, die wichtigsten
Besserungen und Fortschritte treffen wir doch da, wo die Bildung centraler und maͤchliger
Staatsgewalten gelang, und diese die Reform in die Hand nahmen. Die Verkoppelung
des Münzwesens mehrerer Staaten kann große Gefahren bringen, wenn die Verträge
nicht aufrichtig gehalten werden, wenn der eine Staat zur Papiergeldwirtschaft über—
geht oder geringere Münze prägt. Deshalb stehen auch die nüchternen Politiker dem
schönen Ideal eines künftigen, einheitlichen Weligeldes noch recht zweifelnd gegenüber.
Das Problem des Tages, das der Weltverkehr und die Weltwirtschaft geschaffen hat,
ist der heute immer klaffender werdende Gegensatz des Geldwesens der verschiedenen
Staaten: Papiergeld- und Hartgeldländer, Gold- und Silberländer stehen sich so schroff
gegenüber wie je früher die Gebiete verschiedenen Geldes. Aber man darf nicht hoffen,
dieses schwierigsten modernen volkswirtschaftlichen Problems Herr zu werden, wenn
man die Fortschritte preisgiebt, auf denen die Ordnung der Gegenwart beruht: die
selbständige staatliche Gesetzgebung des nationalen Münzwesens. Sie haben wir zunächst
ins Auge zu fassen.

Sie beruht auf der ausgebildeten und anerkannten staatlichen Muünzhoheit,
d. h. dem Recht des Staates, die gesetzlichen Bestimmungen über das Münzwesen zu erlassen
und das Münzwesen zu ordnen, die Münzen allein zu prägen (Münzregal) oder unter
seiner Autorität und Kontrolle prägen zu lassen, sremde Münze zu verbieten, jede un—
berechtigte Herstellung von Münzen zu strafen. Die wichtigsten einzelnen volkswirtschaft—
lichen Punkte in der Ordnung des Münzwesens sind die Bestimmungen des Gewichts und
der Feinheit der Münzen auf der Basis eines Münzgrundgewichts, dann die des Münz⸗
fußes und des Münzsystems, des Verhältnisses von Courant- und Scheidemünze, ferner
die Festsetzungen über Tragung der Münzkosten, über die Art und Pflicht, für genügende
Geldmengen zu sorgen, endlich die Wahl der Währung und die Normierung des
Verhältnisses von Hartgeld zu Banknoten und Papiergeld. Wir sprechen zunächst
von den eigentlichen Münzfragen, um dann erst im Zusammenhang die Währungsfrage
zu erörtern.

a) Münzgrundgewicht, Gewicht und Legierung der Münzen. Jede
Münze wird charakterisiert durch ihr Gewächt, und sofern sie legiert ist, durch ihren
Feingehalt. Ihr Gewicht normiert sich nach dem vom Münzgefetz bestimmten
Münzgrundgewicht. Als solches fungierte früher allgemein und neuerdings wieder
das landesübliche Hauptgewicht; dazwischen hatten sich von dem Landesgewicht da und
dort besondere Münzgewichte abgesondert. Das römische Pfund von 827,47 Gramm,
das karolingische von 367 Gramm, später die Mark (das Zweidrittelpfund) von 188
bis 280 Gramm, in Deutschland vor allem die kölnische Mark von 238,85 Gramm,
neuerdings das Kilogramm von 1000 und das Pfund von 800 Gramm sind die wichtigsten
Münzgrundgewichte. Das Kilogramm von 1000 Gramm liegt der heutigen franzöfischen,
das Pfund von 500 Gramm der deutschen Münze von 1837—1900, das Troy⸗Pfund von
373,24 Gramm resp. das / ie Pfund. die Unze, der englischen zu Grunde. Dir kölnische
        <pb n="95" />
        337)] Gewicht, Gehalt, Fuß der Münzen. 79
Mark, aus welcher die deutschen Münzen bis 1857 hervorgingen, wurde als Silbermark in
16 Lot, das Lot in 18 Grän, als Goldmark in 24 Karat à 12 Grän eingeteilt; wenn
man von 16.5, 15-, 12 lötigem Silber, von 24-, 20 karätigem Gold sprach, so meinte man
so viel Feingehalt sei in der betreffenden Legierung vorhanden. Heute wird der Feingehalt
der Münzen fast überall in Tausendstel des Edelmetalls angegeben; unsere guten deutschen
und die meisten anderen Münzen haben jetzt 900 Teile Edelmetall auf 100 Legierungs-
metall. Ganz sichere Münzgrundgewichte hat erst die Präcisionstechnik unseres Jahr—
hunderts geschaffen, wie unsere Technik auch erst die Möglichkeit bot, ohne zu große
Kosten und Schwierigkeit sicher reines Edelmetall wie jede beliebige Mischung her—
zustellen. Die antiken und älteren mittelalterlichen Münzen waren vielfach in dem
reinen Edelmetall geprägt, wie man es eben damals herstellen konnte. Später hat
man besonders den Silbermünzen erheblichere Zusätze von Legierungsmetall bis zu ein
Viertel, ja zur Hälfte und darüber beigefügt, in erster Linie aus Sparsamkeit oder um
einen Münzgewinn zu machen; teilweise glaubte man auch die Münze dadurch härter
und dauerhafter zu machen. Vom, Übermaß dieses schlechten Gemisches ist man zurück—
gekehrt, aber gaug hat man die Übung, legiertes Geld zu prägen, nicht aufgegeben;
ob es richtig sei, darüber streiten Techniker und Münzpolitiker noch.

Alle älteren und einige neuere Münzgesetze oder Instruktionen für Münzmeister
lkennen nur das legierte Metall; sie sagen, aus der Mark so und so legierten Silbers
mache man 60 Groschen oder 8 Thaler, aus dem Kilogramm 200 Silberfrancs und
3100 Goldfrancs; das einzelne Munzstück kann dann, entsprechend dem Einteilungs—
princip, in ein einfaches Zahlenverhältnis zum Münzgrundgewicht kommen. Der deutsche
Reichssthaler von 1666 wog /8 Mark oder 2 VLot; der französische Franc hat ein
Gewicht von 1000 /3200 S 5 Gramm. Die neueren deutschen Münzgesetze gehen davon aus,
daß nur das Edelmetall Wert verleihe, sie besagen also: eine Mark fein Silber, ein
Pfund fein Gold soll in 14 Thaler, in 189,5 Zehnmarkstücke geteilt werden; und da
nun zu dem Feingewicht ein Zusatz von Legierungsgewicht kommt, so wiegt das einzelne
Münzstück stets eiwas schwerer als ihr durch das Münzgesetz direkt bestimmtes Gewicht
an Feinmetall besagt; unser Thaler von 18357 hatte 16,66 Gramm fein Silber, war
18,518 Gramm schwer, unser Zehnmarkstück hat 8,884 Gramm fein Gold, ist 8,982
Bramm schwer.

b) Münzfuß. Die ältesten Münzen waren dem Gewicht und dem Namen nach
einfache Teile des Grundgewichts; wie der Römer nach Pfunden (Affen) und Zwölftel—
pfunden (Unzen) ursprünglich rechnete, fso hat man im ganzen älteren Mittelalter nach
Pfunden und ihren Teilen (240 Pfennige — ein Pfund Pfennige) gezählt, und das
englische Pfund Sterling, der franzöfische Franc, welcher nur ein neuer Name für das
Livre ist, der italienische Lire zeigen noch diesen Zusammenhang. In der langen
historischen Entwickelung des Münzwesens, wobei immer der Anschluß an die älteren
NRamen und Rechnungsgewohnheiten, an die bisher üblichen Münzen, die längst durch
Umlauf oder Leichterprägung einen anderen Wert erhalten hatten, den Ausschlag
gab, kamen nun aber alle moͤglichen komplizierten Einteilungen des Münzgrundgewichts
auf. Eine einfache Einteilung desselben war nicht Bedürfnis, weil man ja nicht Lote
oder Gramme Silber mit Loten oder Grammen Kaffee und Zucker verglich, sondern den
Wert von einigen Gramm Silber mit dem Wert eines Kilogramms oder Centners Ware.

Unter dein Munzfuß verstehen wir das Stückzahlverhältnis, nach welchem das
Münzgrundgewicht, das legierte oder das feine, eingeteilt ist, um die Hauptmünze des
Landes zu erhalten. Wir hatten in Deutschland vom 16. Jahrhundert an einen Acht—
chalerfuß, der sich fuccessiv in einen Vierzehnthalerfuß verwandelte, d. h. ursprünglich
wurden 8 Thaler aus der rohen, zuletzt 17650 -1871 14 aus der feinen Mark, 1857
bis 1871 30 Thaler aus dem Pfund fein (was fast identisch mit dem älteren Thaler
war) hergestellt. Das Münzgesetz vom 4. Dezember 1871 ordnet an, daß 18985 Gold—
mark- oder Drittelthaler aus dem Zollpfund sein Gold geprägt werden.

Die Hauptmünze erklärt aber allein für sich noch nicht das Münzsystem; sie
ist nur der Mittelpunkt, der zu einer erheblichen Zahl von Teilmünzen und mehrfachen
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        80 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —(1538
Münzen den Schlüssel bietet. Das Münzsystem muß eine möglichst einfache Anordnung
haben und doch zugleich den verschiedenen Bedürfnissen des täglichen kleinen Markt—
verkehrs, den Lohn- und anderen Zahlungen mittlerer Art, wie dem großen Verkehr
der Banken, des Großhandels und Weltverkehrs angepaßt sein. Wir finden dem ent—⸗
sprechend bei allen höheren Kulturvölkern hauptsächlich drei Gruppen von Münzsorten:
eine mittlere, wohin die attische Drachme von 4,83—83,4 Gramm, der römische Denar
von 4,5—3,4, der mittelalterliche Groschen von 4,6—283, der heutige Franc von 4,5,
die Mark von ßz, der englische Schilling von 5,2 Gramm sein Silber gehören. Unter
ihnen stehen die kleinen Teilmünzen von 1, 0,5, 0,1 oder noch weniger Gramm Silber
oder von Kupfer, Bronze und Nickel; über ihnen stehen die groben Münzen, z. B. die
vier⸗- und achtfache Drachme mit 13—514 und 27—28 Gramm Silber, die verschiedenen
Gulden und Thaler, Dollar und Rubel, Fünf-Schilling- und Fünf⸗-Francstücke von
9—16, 18-27 Gramm. Wo sie fehlen, pflegen die Goldstücke von 3ÿ58 Gramm eine
ähnliche Rolle zu spielen; der Aureus Constantius hatte 4,5 Gramm, die Goldgulden
und Dukaten 8,6—2,5 Gramm, ihre Verdoppelung, die Pistole 6,2-65,9, der englische
Sovereign hat 7,82, das Zwanzigfranestück 5,80, das deutsche Zwanzigmarkstück 7,16
Gramm fein Gold (7,86 Gewicht). Es kann nicht Zufall sein, daß so die verschiedensten
Völker immer wieder auf ähnliche Münzgrößen kamen. Sie entsprechen den Hauptarten
des Verkehrs entwickelter Volkswirtschaften.

Es kann im Anfang, besonders wenn fremde Münzen eindringen, vorkommen,
daß die neue grobe Münze isoliert für sich steht und nicht zahlenmäßig glatt in das
System der übrigen Landesmünze hineingepaßt ist, daß bestimmte Vertraͤge regelmäßig
ausschließlich auf eine solche bestimmte Münzart gestellt werden, wie im vorigen Jahr—
hundert in Preußen in der Hauptsache gewisse Zahlungen des großen Verkehrs in
Thaler-Gold (Friedrichsd'or oder Fünf-Thalerstücke, Pistolen), die übrigen in den
silbernen Thalern, s Thalern, Groschen und Pfennigen gemacht wurden. Aber stets
ist ein solcher Zustand unbequem und hemmend. Überall hat die Entwickelung dahin
gedrängt, daß die großen, mittleren und kleinen Münzen eines Landes nach ihrem
Gewicht, ihrem Feingehalt und ihrem Wert ein einheitliches System bilden, einander
vertreten können; und die Voraussetzung hierfür ist, daß sie ihrem innern Metallwert
(mit der Ausnahme der Scheidemünze, worauf wir gleich kommen), wie ihrem durch
die Prägung bestimmten Nennwert nach ein einheitliches klares Zahlensystem bilden:
100 Pfennige muß jeder für eine Mark, zehn einzelne Markstücke jeder für ein goldenes
Zehnmarkstück nehmen. Keine Münze des Systems darf in einer andern desselben
einen Mehrwert, ein Agio erhalten, ohne daß der ganze Verkehr in seiner Sicherheit
bedroht wird. Diesen in älterer Zeit fast immer vorhandenen Mißstand ganz zu be—
seitigen, war die Hauptaufgabe der neueren Münzpolitik.

Die Zahlenproportionen, in denen die verschiedenen Münzen zu einander stehen,
waren früher wesentlich nach dem Ouartal- und dem Duodecimalsystem gewählt, d. h.
die einzelnen Münzstücke verhielten sich wie 1:2: 4:8: 16 oder wie 1:3: 6:12: 24
zu einander. Es waren die Zahlen, welche für den Kleinverkehr am bequemsten sind;
man konnte beim Verkauf den Preis eines Pfundes am bequemsten so teilen. Neuerdings
hat mehr und mehr das Decimalsystem gesiegt, so in Nordamerika 1778, in Frankreich
1798, in Osterreich 1887, in Deutschland 1871578; die Münzen verhalten sich hier
wie 1: 10: 100 zu einander, mit Einschiebungen von 2-, 5- und 20 fachen Einheiten.
Es ist das Rechensystem, das zum Multiplizieren am besten ist, das die Mathematiker,
die Finanzleute, die Bankiers am meisten wünschten. Man hat den Sieg des Decimal—
systems als eine doktrinäre Maßregel bezeichnet, aber es hat sich überal bewährt und
ist die notwendige Ergänzung desselben Syftems im Maß- und Gewichtswesen.

Die Wahl des Münzsußes und der wichtigeren Munzsorten ist in den heute in
Betracht kommenden Kulturstaaten nirgends aus freier Wahl nach abstrakten Zweck—
mäßigkeitsgründen erfolgt, sondern überall, wo man wegen Währungswechsels, wegen
Zerrüttung oder Verschlechterung des bisherigen Münzsyftems, wegen Vereinheitlichung
des Münzwefens bisher getrennler Länder einen neuen Münzfuß und ein neues Münz⸗
        <pb n="97" />
        539) Die einzelnen Münzen, das Münzsystem, die Scheidemünze. 81
fystem schuf, war entweder der Anschluß an die bestehenden Gewohnheiten und Wert—
vorstellungen des Landes oder die Annahme der Münzen des Haupt- oder des Nachbar—
landes das Ausschlaggebende. Die Geschichte des Münzfußes der großen Kulturstaaten
besteht fast durchaus in der successiven Erleichterung des alten Geldes: nachdem es aus
den mehr erwähnten Ursachen schlechter geworden war, erkannte man das zuletzt gesetzlich
im neuen Münzfuß an. So ist der deutsche Thaler von 27,4 auf 16,6 Gramm von
1566-1871 gesunken; so das livre tournois oder der Franc von etwa 415 auf 5 Gramm
legierten Silbers; das ist ein Rückgang auf !/88 (Lexis). Als Deutschland einen neuen
Münzfuß 1871—78 wählen mußte, um endlich ein einheitliches Geld zu schaffen, war
nur die Frage, ob man etwa wie die Schweiz, Belgien, Italien, Griechenland, Spanien,
den französischen Frane wählen oder durch Annahme des /3-Thalers- oder 10-Groschen⸗
stücks fuür den größeren Teil Deutschlands den UÜbergang erleichtern wolle. Man
entschied in letzterer Richtung, weil man sich zugleich sagte, dieselbe Münze mit einem
großen Nachbarstaat zu haben, könne ohne Garantie einheitlicher Münzverwaltung,
einheitlicher Golde und Währungspolitik unter Umständen, vor allem durch Eindringen
der fremden Münze, mehr schaden als nützen.

Aus dieser historischen Entstehung aller Münzeinteilung erklärt es sich auch, daß
einzelne Länder zeitweise ihre Hauptmünze nicht geprägt haben, sondern nur Teile oder
vielfache derselben. Als Preußen 1666 und 1690 zu einem leichteren Thalerfuß über—
ging, prägte es lange nur ss- und /s-Thaler als Zahlungsmünze, weil es mit etwaigen
ganzen Thalern nicht dem alten schwereren Reichs- oder Speciesthaler Konkurrenz
machen wollte, der Thaler war also, bis Friedrich d. Gr. ihn auch prägte, nur eine
Rechnungsmünze. Manche deutsche Staaten haben lange nur kleines Geld geprägt,
um mehr daran zu verdienen, aber gar nicht den Gulden, nach dem gerechnet wurde.
Als Frankreich den Franc, Deutschland die Mark als Hauptmünze einführte, waren
——
Die 10- und 20fachen Stücke wurden deshalb die wichtigsten großen Münzen. Es
kann so ein Gegensatz bestehen zwischen der Hauptrechnungsmünze (der Mark) und der
Haupizahlungsmünze (dem 10—- und 20-Markstücke). Die Hauptrechnungseinheit ist mehr
durch traditionellen Gebrauch, die Hauptzahlungsmünze durch münz- und verkehrs—
technische Zweckmäßigkeit bestimmt. Die neuere Entwickelung hat aber teils die
Rechnungseinheit und die Hauptmünzeinheit zu identifizieren, teils sie wenigstens in ein
sehr einfaches Zahlenverhältnis zu bringen gesucht.

c) Scheidemünze. Das notwendige Nebeneinanderbestehen von großen, mittleren
und kleineren Münzen hat im neueren Muͤnzwesen zu dem Gegensatz von Voll- oder
Courantgeld und von Scheidemünze geführt, wie wir oben schon sahen. Während
in älterer Zeit alle Münze für die Zahlungen sich gleichstand, ist heute nur das
Courantgeld für alle Zahlungen gesetzliches Zahlungsmittel, die Scheidemünze braucht
nur in kleinen Beträgen genommen zu werden. Die historische Ursache liegt 1. in der
dechnisch⸗wirtschaftlichen Thatsache, daß man besser für Großzahlungen Großgeld, für
Kleinzahlungen Kleingeld verwendet und 2. in den Jahrhunderte langen oben geschilderten
Mißbräuchen, welche sich die Regierungen und Munzpächter mit dem kleineren Gelde
gestatteten. Das größere Silbergeld und das Goldgeld konnte man nicht so unbemerkt
immer schlechter machen, man prägte es dafür um so weniger; desto mehr aber kleine
Münze, und zwar immer leichter, immer mit stärkerem Kupferzusatz, so daß zuletzt die
Silbermünzen statt 183—514 nur 481btig waren, aus der Mark Silber statt 8—14
12— 20 Thaler geprägt wurden. Den so erzielten fiskalischen Münzgewinnen stand die
Verschlechterung des Müngzfußes, die Unsicherheit aller Münzwerte gegenüber. Auch
die mittleren Münzen hatten an diesem Verderb teilgenommen. Fast alle Münzwirren
von 1250 bis 1850 giugen hierauf zurück.

Da man nun in der neueren Münzpraxis doch davon nicht lassen wollte, die
kleinen Munzen entweder etwas leichter oder stärker legiert, oder beides zugleich,
oder gar aus billigem Kupfer oder Nickel zu prägen, so griff man zu folgenden Grund—
sätzen: An Scheidemünze darf pro Kopf der Bevölkerung nur ein bestimmter Betrag

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.—6. Aufl,
        <pb n="98" />
        82 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 540
und nur durch die Regierung, nie auf Spekulation durch Private geprägt werden, so
daß ihr geringerer Metallwert wegen ihres Seltenheitswertes praktisch keine Wirkung
hat; es ist gleichsam eine Kreditmünze, eine Zeichenmünze, eine staatliche Anweisung.
Teilweise sind auch Vorkehrungen getroffen, daß jeder die Scheidemünze gegen Vollgeld
umwechseln kann. Und niemand braucht sie bei größeren Zahlungen zu nehmen, z. B.
in Deutschland die Nickelmünze nur bis zu 1, die silberne Scheidemünze (50-Pfennig—
l⸗, 2- und 5-Markstücke) nur bis zu 20 Mark. In den Goldwährungsländern pflegt alle
Silbermünze neben der Kupfer- und Nickelmünze Scheidemünze zu sein; in den Doppel-—
währungsländern ist die Grenze verschieden bestimmt; in Frankreich sind die Münzen
von 2 Franc abwärts Scheidemünze. Durch diese jetzt in den größeren Staaten streng
jestgehaltenen Grundsätze und durch die Verpflichtung oder Praxis der Regierungen,
alle über das Maß des sogenannten Passiergewichts abgenutzten Münzen auf ihre
Kosten oder auf die des einzahlenden Besitzers einzuziehen, aber nicht mehr auszugeben,
sondern umzuprägen, ist endlich das große Ziel erreicht, ein solides feftes Geld- und
Münzwesen durch Jahrzehnte hindurch zu erhalten. Die Abweichung, die die neu—
zeprägten Münzen gegenüber ihrem Sollgehalt zeigen dürfen, das sog. Remedium, ist
ebenfalls in engen Grenzen heute gesetzlich festgelegt (z. B. bei den 10. und 20-Mark—⸗
stücken 21/2 pro Mille am Feingehalt, 2 pro Mille am Gewicht), so daß auch nach
dieser Seite die Garantie für volles gutes Geld gegeben ist.

d) Schlagschatz und Münzverwaltung. Die Konsequenz dieser Maß—
regeln ist der Verzicht auf erhebliche, unter Umständen auf alle Gewinne aus der
Münzverwaltung, der Verzicht auf den sog. Schlagschatz; die Münze mußte aus
einer finanziellen Einnahme eine unter Umständen kostspielige Verkehrsinstitution werden.
Man hatte früher einen Gewinn von 128 Prozent aus jeder Prägung verlangt oder
erstrebt und ihn dadurch erzielt, daß man entweder im Muͤnzgesetz das anerkannte, oder
unter rechtlicher Verschleierung desselben leichter prägte, als das Gefetz es bestimmte.
Verpachtete man die Münze, so stellte die Pacht diesen Gewinn, den Schlagschatz dar;
der Pächter schlug dann eben so, daß er auf seine Kosten und die Pacht kam. Prägte
der Staat auf seine eigene Rechnung, so mußte er entweder beim 30⸗Thalerfuß abwarten,
bis er Silber zu 29 Thaler 20—24 Groschen erhielt, dann konnte man aus dem Pfunde
30 Thaler prägen und daneben die Kosten ersetzt erhalten, ja sich noch einen Gewinn
Schlagschatz im engern Sinn) berechnen; oder man mußte eben auch leichter prägen.
Daher ist der Kern aller Klagen der Munzverwaltungen seit Jahrhunderten der „Silber—
kauf“. Bei billigem Preis des Rohsilbers, wenn beim 14-Thalerfuß die Mark fein
Silber nur 188/4 Thaler kostete, war leicht zu prägen; meist war aber die cirkulierende
Münze, mit der man kaufte, bereits abgenutzt oder unterwertig geprägt, und dann
konnte man für 18 Thaler 18 Groschen keine Mark, für 29 Thaler 20 Groschen kein
Pfund Silber kaufen. Der hohe „Silberkauf“ nötigte immer wieder zu schlechterer
Prägung, zum ubergang vom alten zu einem leichterr Münzfuß. Nun kann ein
großer Staat mit leidlich geordnetem Geldwesen sich auch dadurch helfen, daß er mal
ein oder mehrere Jahre gar nicht prägt, in der Erwartung, so den Wert der Münze
zu erhöhen, den der Barren herabzudrücken. Aber ob das Erperiment gelingt, hängt
vom Weltmarkt ab. Und wenn es an Münze fehlt, so reizt dieses Abwarten zum
Eindringen fremder schlechter Münze. Daher haben die weitsichtigeren staatlichen Münz⸗
derwaltungen sich im 19. Jahrhundert, soweit es überhaupt Sache des Staates blieb
selbst zu prägen, sich auf den Standpunkt gestellt, daß fie unabhängig vom jährlichen
Gewinn oder Verlust der Münzverwaltung jährlich bestimmte Mengen praͤgen; sie
konnten nur hoffen, einmal die Gewinne aus der Scheidemünzprägung und dann die
aus Jahren mit billigem Barrenpreis zu verwenden, um die höheren Münzkosten der
anderen Jahre auszugleichen. Handelte es sich um den Ubergang zu einer andern
Währung oder einem neuen Munzfuß, also um ganz große Münzprägungen in einem
oder zwei Jahren, so durfte man freilich auch Opfer von Millionen nicht scheuen,
um in kurzer Zeit unter Beseitigung der alten Munze einen Schatz neuer Munge von
10 - 100 und mehr Mark pro Kopf der Beyzlkerung zu schaffen.
        <pb n="99" />
        541)] Kosten der Münzverwaltung, Privatprägung, Münzbedarf. 83
Daneben hat man neuerdings auch ziemlich allgemein Privaten das Recht
eingeräumt, in der staatlichen Münze Courantgeld prägen zu lassen. Sicher ist dies
auch früher oft geschehen, zumal in Handelsstaaten. Aber es ist schwer, festzustellen,
in welchem Umfang. Jedenfalls haben in Deutschland seit den letzten Jahrhunderten —
von den Mißbräuchen der Münzpächter abgesehen — wesentlich nur die Regierungen
geprägt. Auch sonst gehört die Prägung durch Private mehr der Neuzeit an. Die
englische Regierung prägt für Private umsonst, die anderen thun es meist gegen eine
Prägegebühr, die den Kosten entspricht. Wo der Edelmetallhandel und die Kassenhaltung
aller großen Geschäftsleute auf große Banken übergegangen ist, welche das Verkehrs—
bedürfnis an Münze richtig übersehen, kann man in gewöhnlichen Zeiten es allerdings
diesen Organen überlassen, Barren in dem erforderlichen Betrag in Münze umwandeln
zu lassen. Nur müssen die Staatsorgane stets zugleich darauf achten, ob genügend
und zwar gutes eigenes Geld die Verkehrskanäle des Landes erfülle.

Sie werden zu diesem Zwecke die Cirkulation fremder Münze erschweren oder
derbieten, was nur Schwierigkeit bietet, wenn nicht genug eigene gute vorhanden ist;
sie werden stets statistisch zu verfolgen fsuchen, was von dem gemünzten Geld etwa
durch industriellen Verbrauch oder durch Export verschwinde, und werden darnach zu
überlegen haben, ob genug Münze vorhanden sei, ob sie etwa, falls nicht die Banken
prägen lassen, selbst durch Neuprägungen den Münzvorrat ergänzen sollen. Hauptsächlich
aber werden sie suchen, durch eine richtige Währungs-, Bank- und Handelspolitik auf
Erhaltung der nötigen eigenen guten Muͤnze hinzuwirken.

e) Der Münzbedarf der Kulturstaaten ist natürlich je nach dem Stande der
Arbeitsteilung, des Verkehrs, der Kreditentwickelung, welche viele Geldübertragungen
urch Kreditgeschäfte ersetzt, je nach dem Umfang der individuellen Schatzbildung und
Schnelligkeit der Geldcirkulation ein ganz verschiedener. Nach Soetbeers Schätzung von
1891 kommen in Skandinavien 17—-18 Mark, in der Schweiz 52 —53, in Deutsch⸗
and 56, in den Vereinigten Staaten 65, in Großbritannien 78, in Belgien 83, in
Frankreich über 200 Mark auf den Kopf der Bevölkerung. Humboldt schätzte im Anfang
des 19. Jahrhunderts den Bedarf des nördlichen und östlichen Europas auf etwa 24,
—DDDD
zwischen 20 und 588 Mark. Man kann wohl annehmen, daß der Bedarf pro Kopf
zuerst mit Ausbildung der Geldwirtschaft steige und zwar um so stärker, je langsamer
die Cirkulation, je größer noch die private Schatzbildung ist, daß aber von einem
gewissen Sättigungspunkt an die vollendete Geld- und Kreditwirtschaft wieder mit viel
deniger Hartgeld auskomme, zumal je mehr Banknoten, Papiergeld, Wechsel- und
Giroübertragungen zunehmen.“ Ich schätze, daß einzelne Gebiete Italiens und
Deutschlands schon im 15. -517. Jahrhundert Münabeträge von 156 —40 Mark pro
Kopf hatten.

UÜber die jährlichen Münzprägungen haben wir für einzelne Städte und Gebiete
und einzelne Jahre und Perioden sichere Zahlen bis zurück ins 16. und 16. Jahr⸗
hundert. Aber sie beweisen über den Münzumlauf nicht viel, da gerade aus den meist—
drägenden Orten und Gebieten sehr viel und rasch Geld ausgeführt wurde; wir wissen
auch nie, welcher Teil der neuen Münze aus Barren, welcher aus alter Münze geprägt
wurde. Kursachsen prägte 1572 —1629 für 15,8 Mill. Reichsthaler, etwa zu 4,18 Mark
also 71,1 Mill. Mark; die Bevölkerung wird höchstens eine halbe Million betragen
jaben, also pro Kopf 142 Mark; es cirkulierte aber 1600— 1620 sicher nicht 140 oder
davon mehr im Lande. Fur Brandenburg-Preußen berechnete ich, daß, alle Münze
auf Silber reduziert, die Prägungen auf eine Nillion Menschen bezogen, 1519 ca. 8333,
681-80 eo. 30 o00, 1764 1808 ca. As ob0, 1800 - 1836 ca. 43 000 Gewichtsmart
dher jährlich in Münze ausgeprägt wurden (also 249 000 preuß. Thaler 1519,
18 g00 1809 -1836). In Osterreich wurden nach S. Becker 1724 —48 jährlich etwa
Mill. osterr. Gulden, 1798 7834 jährlich etwa 19 Mill. österr. fi. geprägt Frankreich
VAa 1780/80 etwa 2200 Mill. Fr. Geld (100 auf 1 Mill. Seelen), 1888 etwa 800ö

10 auf 1 Mill.), während es 179518883 fur über 18 000 Mill. Fr. geprägt hatle.
        <pb n="100" />
        34 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [1542
England besaß 1794 etwa 22,5, 1836 30, 1858 90, 1885 110 Mill. 4 metallischer
Lirkulationsmittel; es hatte 1816—85 für etwa 252 Mill. Goldmünzen geprägt.
Deutschland hatte Ende 1900 2800 Mill. Mark Gold und 880 Mill. Mark Silber in
Cirkulation, zusammen 38680 Mill. oder 64 Mill. auf eine Million Seelen; Preußen
hatte 1809-86 92,6 Mill. Mark auf eine Million geprägt, also 1886 wohl auch auf
eine Million Menschen 80—50 Mill. Mark Umlaus. Veutschland hat 1872 -1900
3807 Mill. Mark netto in Gold geprägt; 1000 Mill. Mark sind ins Ausland gegangen
oder eingeschmolzen worden.

Der Münzvorrat jedes Landes an Vollgeld ist ein nationaler Schatz, der stets
so groß sein muß, um mäßige, zeitweilige Abgänge durch Einschmelzung und Export
zu ertragen; vollends wenn ein Land selbst Edelmetall erzeugt oder wie England der
Mittelpunkt des Weltedelmetallhandels ist, so wird neben dem Barrens oft auch ein
Münzabfluß je nach den Schwankungen der internationalen Handels- und Zahlungs
verhältnifse sich ergeben, ja sehr vorteilhaft sein können. Nur ein gewifsses Maß und
eine gewisse Dauer dürfen solche Abflüsse nicht überschreiten, wenn nicht der Geldverkehr
des Landes leiden soll. Es können dadurch große Mißstände, eventuell eine schlimme
Papiergeldwirtschaft entstehen.

Uber den Abfluß der einheimischen Münze ins Ausland durch übermäßige Papier—
geldausgabe und falsche Währungspolitik reden wir an anderer Stelle. Abgesehen
hievon hängt dieser Abfluß, sofern er als dauernder auftritt, wesentlich von den inter⸗
nationalen Bilanzverhältnifsen, d. h. von der Größe der gesamten Zahlungen in das
Ausland und vom Ausland ins Inland ab. Ein Land, das regelmäßig mehr ein⸗
heimische Waren exportiert als fremde importiert (GGandel bilanz), oͤder gar mehr
Zahlungen im ganzen vom Ausland empfängt als an dieses zu machen hat (Zahlungs⸗
bilanz), wird eher einen Metall- und Münzüberfluß haben. Ein armes, verschuldetes
Land mit dauernd ungünstiger Bilanz aber (d. h. mit größeren Zahlungen an das Aus—
land als von ihm) wird schwer seine Münze behaupten können, ohne tiefeinschneidende
handelspolitische Maßregeln, welche seine Zahlungen ins Gleichgewicht zu bringen suchen.
Er kann sonst leicht zur Papierwährung gettieben werden und wird diese schwer wieder
los, ohne die erwähnte Umgestaltung seiner Bilanz. Die früheren Hülfsmittel sich
dagegen zu schützen, waren Geldausfuhrverbote und Erhebung eines hohen Schlag—
schatzes; beide werden heute mit Recht verworfen, das erstere als undurchführbar; das
letztere ist zwar wirksam, aber ruiniert zugleich das eigene Münzwesen; man macht die
eigene Münze damit so schlecht, daß kein Fremder sie haben will. Nur das ist an
dieser Maßregel richtig, daß man für Private nicht ohne Ersatz der Prägekosten prägen
soll. Erhebt man sie, so werden immer eher die Barren, als das gemuͤnzte Geld aͤb—
fließen.

Überall aber werden vorübergehende Umstände eintreten (z. B. Bezug großer
Getreidemengen nach einer schlechten Ernte), welche zeitweisen Abfluß des Edelmetalls
und der Münzen hervorrufen. Man hat früher auch hiefür in Ausfuhrverboten und
Schlagschatz das Heilmittel gesehen. Heute weiß man, daß solche vorübergehende Abflüsse
sich meist rasch wieder ausgleichen, und daß sie leicht einzuschränken find durch eine
richtige Diskontopolitik der großen Centralbanken. Wo nämlich große Centralbanken
die Hauptmünzvorräte in Hünden haben (von Frankreichs Münzen liegt etwa !/ in
der französischen Bank), geschehen die Abflüsse nach außen in der Weise, daß Kredite
bei der Bank erbeten werden, um die Zahlungen zu machen. Erhöht sie nun den
Zinsfuß (Diskonto) hiefür, und läßt sie sich sogar stets für solche Zahlungen eine kleine
Prämie (Goldprämie) gewähren, so hemmt sie den Abfluß ziemlich rasch und wirkt durch
diese Maßregeln indirekt auf eine Gestaltung der Bilanzverhältnisse, welche den Abfluß
unnötig macht.

Wir jsehen durch diese Ausführungen, daß auch heute für jedes Land die Erhaltung
einer reichlichen guten Geldeirkulation keine einfache Sache ist, und wie die wirtschaft
liche Politik von den verschiedensten Seiten her dazu mitwirken muß. Und dabei häben
        <pb n="101" />
        543] Die Erhaltung der heimischen Münze. Die Währung. 858
wir einen der wichtigsten Punkte noch nicht ins Auge gefaßt, die Währungsfrage und
Währungspolitik.

167. Die Gold-, Silber- und Doppelwährung. Das Problem
und das ältere Nebeneinandercirkulieren von Gold- und Silber—
münzen. Wir haben oben schon bemerkt, daß die Erklärung eines Geldes zum ge—
setzlichen Zahlungsmittel das Wesen der Währung ausmache. Man pflegt daher
heute die drei eben genannten Währungen zu unterscheiden und kurz und populär zu
sagen: Bei der Doppelwährung ist Gold- und Silber⸗, bei der Gold- nur Gold-, bei
der Silberwährung nur Silbermünze gesetzliches Zahlungsmittel. Das ist nun, ganz
roh betrachtet, für die Gegenwart richtig. Aber das Wesentliche ist die feinere Unter⸗
scheidung. In gewissem Sinne haben ja auch die Silberländer in der Regel Gold—
münze, alle Goldländer haben regelmäßig Silbermünze; beides aber in anderer Art
und mit anderem Recht als in den Ländern der Doppelwährung.

Suchen wir uns also die technisch⸗wirtschaftlichen Voraussetzungen und die historische
Gestaltung des Nebeneinanderbestehens von mehreren Münzarten aus verschiedenem
Metall, hauptsächlich von Gold- und Silbermünzen klar zu machen.

Wir sahen, daß ursprünglich eine Anzahl von verschiedenen Gütern als Zahl—
mittel nebeneinander fungierten; sie konnten das, so lange das Wertbewußtsein so roh
und so stabil war, daß jeder für gewöhnlich die gleiche Quantität dieser Güter zu
gleichem Werte nahm. Mit der höheren Ausbildung des Wertbewußtseins und des
Verkehrs schieden nach und nach die übrigen Güter aus der Reihe der Tausch- und
Zahlmittel aus, weil sie dazu weniger taugten als Edelmetall und Münze, hauptsächlich
weil sie weniger wertbeständig waren. Es blieben aber meist mehrere Metalle, als
Barren oder in Munzform, Eisen, Kupfer und Bronze neben Silber, Kupfer und Silber
neben Gold als regelmäßige und rechtlich anerkannte Zahlmittel übrig. Und fie konnten
es in dem Maße leichter, als der Wert aller dieser Metalle und Münzen nicht leicht
und rasch große Schwankungen zeigte, als bei wenig ausgebildetem Handelsgeist noch
rohe Gleichsetzungen lange und in weiter Verbreitung sich erhielten. Der Verkehr
bemerkte früher kleine Wertschwankungen von Kupfer zu Silber oder von Silber zu
Gold nicht so leicht; und man war nicht geneigt und nicht fähig, teilweise schon der
Transportkosten wegen, kleine Werterhöhungen des einen Metalls dadurch zu nützen,
daß man es aus dem Verkehr zog und an andere Länder, wo es höher galt, au ver⸗
kaufen trachtete.

Es ergaben sich also, je unentwickelter der Verkehr war, desto weniger Schwierig⸗
keiten aus der gleichzeitigen Anwendung mehrerer Metalle zu Münzen. Sie erschien
überdies von praktischem Gesichtspunkt aus überall bequem, ja unentbehrlich. Die
Eisen- und Kupfermünzen dienten dem kleinen Verkehr, das Silber dem größeren. Wo
Gold ursprünglich fehlte, wurde es mit der Ausbildung erheblicher interlokaler Zahlungen
wegen seiner leichten Versendbarkeit herbeigezogen. In gewissem Umfang entschied stets
das Vorkommen und die Leichtigkeit oder Schwierigkeit des handelsmäßigen Bezugs
darüber, welche Metalle zuerst, welche später an jedem Orte als Zahlmittel gewählt
wurden. Überall aber trat mit höherer wirtschaftlicher Kultur Eisen, Kupfer und Bronze
zurück, das Gold dagegen in den Vordergrund. So gewöhnte man sich fast überall
daran, zwei oder mehr Metalle zugleich als Münze zu verwenden; Sitte und technisches
Münz- und Verkehrsbedürfnis forderten gebieterisch die Kombination.

Aber ebenso allgemein hat man verlangt, daß die nebeneinander zugelassenen
Metalle in ihren Münzen ein einheitliches System darstellen, daß 1 Gramm gemünzten
Silbers zu so viel Gramm gemünzten Kupfers oder Goldes in einem ganz bestimmten,
von Sitte oder Recht fixierten Wertverhältnis stehe. Wo das Verkehrsbedürfnis zu
kiner neuen Silber- neben der Kupfer-, zu einer neuen Gold- neben der Silbermünze
ührte, da suchte man diesem Bedürfnis zu genügen. Der neue Goldgulden des 183.
Jahrhunderts wurde zuerst so geprägt, daß er einem Pfund oder 240 Pfennigen, der
werthaler des 16. Jahrhunderts, daß er einem Goldgulden entspräche, die Pistole
oder der Friedrichsdor des 18. Fabhrhunderts so, daß er fünf Silberthaler darfielle.
        <pb n="102" />
        86 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —1544
Als man in Deutschland von 1857 an Goldkronen von 10 Grammen prägte, nahm sie
niemand, weil sie kein festes Wertverhältnis zur vorherrschenden Silbermünze hatten.
Man kann nur mit Münzen rechnen, die einen festen Nennwert haben, die einfache
Teile oder vielfache von einander sind. In jedem Münzsystem muß eine Hauptmünze
den Ausgangspunkt des Rechnens bilden; ist sie von Silber und herrscht die Silber—
münze vor, so muß die Kupfer- und Goldmünze ihren festen Wert nach ihr, ist sie
von Gold, so muß die Kupfer- und Silbermünze ihn nach diesem erhalten. Diese
Hauptmünze wird stets in den Gedanken der rechnenden und kaufenden Menschen zum
festen Wertmesser; mag diese Münze im Laufe der Jahrzehnte selbst im Wert schwanken,
die Menschen denken sie sich als das Feste, Unveränderliche ihres Wertbewußtseins;
was Ware ist, wird im Wert ihr gegenüber schwanken können, das ist die Natur der
Ware; was aber Geld ist, darf ihr gegenüber nicht im Wert schwanken; sonst thut es
keinen gehörigen Gelddienst. Daher das absolute Bedürfnis, in jedem Münzgesetz den
Nennwert der gesetzlich zugelassenen Münzen fest gegeneinander zu normieren.

Durch diese Fixierung des Nennwertes jeder Münze ergiebt sich nun aber auch
die große Schwierigkeit aller Anwendung verschiedener Metalle in demselben Münzsystem.
Man setzte 4,5 Gramm Silber (des 1-Francstückes) gleich Oo,29 Gramm Gold (/ο des
goldenen 20-Francstückes) im französischen Münzgesetz von 1808, weil gegen 1800 Gold
zu Silber wie 1: 15,5 stand. Derartig gleichgesetzte Münzen oder Edelmetallquantitäten
cirkulieren ohne Schwierigkeit zu solchem festen Nennwert nebeneinander, so lange das
Wertverhältnis dasselbe bleibt, oder so lange die Anderung nicht bemerkt wird oder nicht
vom Handel benutzt werden kann. Andert sich aber dieses Verhältnis, oder fallen die
erwähnten Bedingungen weg, so wird mit jeder Wertsteigerung des Goldes auch jede
Goldmünze in Silber, mit jeder Wertsteigerung des Silbers jede Silbermünze in Gold
wertvoller, erhält ein sogenanntes Agio, erfüllt nicht mehr die wahre Funktion einer
Münze, in festem klarem Wertverhältnis zu den übrigen Münzen zu stehen. Wo nun
aber ein entwickelter Handelsgeist diese Wertdifferenzen bemerkt, wird jeder, der Zahlungen
zu machen hat, soweit dies nach der Art und Menge der Münze möglich ist, nur die
im Münzggefetz übertarifierte, im Verkehr gegen den Nennwert wertloser gewordene
Münze zu solchen verwenden, die wertvoller gewordene im Münzgesetz untertarifierte
dagegen zurückhalten, ein Agio für sie fordern, sie im Auslande, wo ihn kein Münz—
gesetz an der Ausnutzung des höheren Wertes hindert, auszugeben suchen. Die letzie
Folge ist, daß, soweit der Handel verschiedener Länder untereinander den Abfluß ge—
stattet, stets bei jeder Wertänderung das Land seine Gold- oder seine Silbercirkulation
verliert. Und schon die geringen Anderungen von 1 oder 2 Prozent, welche die Münz—
gesetzgebung nicht beachtet, genügen in neuerer Zeit dazu. Solche Schwankungen treten
aber stets wieder ein; nur vorübergehend für ein paar Jahre oder Jahrzehnte hat sich
ein vom Münzgesetz angenommenes festes Wertverhältnis auf dem Weltmarkt erhalten.

UÜber das Wertverhältnis und die Wertschwankungen der beiden Metalle im
Altertum und im Mittelalter bis gegen 1650 wissen wir freilich bis jetzt nichts ganz
Sicheres, so daß eine ganz klare Erkenntnis der damaligen Währungszustände unmöglich
ist. So viel aber läßt sich doch erkennen oder wahrscheinlich machen, daß häufig von
der Zeit an, da ein entwickelter Handelsgeist und Metallhandel vorhanden und wirksam
war, das Nebeneinanderbestehen von Gold- und Silbermünzen zu bestimmtem Nennwert
auch früher die eben geschilderten Folgen, hauptsächlich die des Verschwindens der einen
Münzart aus dem Verkehr gehabt hat. Und wo die Gold- und Silbermünzen eines
Systems länger nebeneinander sich erhielten, wird die Ursache die gewesen sein, daß
entweder die Wertrelation länger stabil blieb, oder daß das Rebengeld, die Gold- oder
die Silber- und Kupfermünze, nur in ganz beschränkter Menge geprägt wurde und
cirkulierte. In einem solchen Falle nämlich wird die beschränkt geprägte Münzart zum
Zeichen- oder Kreditgeld; es wird ihr leicht ein wesentlich höherer Nennwert beigelegt
werden können als ihrem Metallwert entspricht. Und das kann ohne Schaden ge⸗
jchehen, sofern diefes Zeichengeld durch seine Seltenheit und seine Stempel, dadurch, daß
es nur der Stellvertreter des andern Hauptgeldes ist, seinen Nennwert auch bei Wert—
        <pb n="103" />
        545) Das schwankende Wertverhältnis von Gold und Silber und seine Folgen. 87
schwankungen seines Metalls behauptet, so lange diese nur in nicht allzu großem Umsange
auftreten. Ein solcher Zustand kann am leichtesten aufrecht erhalten werden, wenn nur
die Staatsgewalt und nicht die Privaten prägen, jene also es stets in der Hand hat, das
Mengenverhältnis zwischen Gold- und Silbermünzen zu bestimmen. Für die beiden Fälle,
ür das Verschwinden des einen Metalls und für seine Erhaltung durch die genannten
Maßregeln lassen sich zahlreiche Beispiele anführen. Als der Goldgulden von 1300
ab fich von Italien aus über Nordeuropa verbreitete, und nun der Goldgulden von
1350— 1500 sich neben der alten Silbermünze erhielt, war wohl die Hauptursache die,
daß das Silbergeld durch Abnutzung und fiskalische Verschlechterung allen Kredit ver—
loren hatte, nicht sehr stark neu geprägt wurde: der Goldgulden war in Deutschland
13850-1500 zum Mittelpunkt des Wertbewußtseins geworden. Als nun von 1500 ab
bdiel mehr Silber erzeugt, der schwere Silberthaler in Deutschland geschlagen wurde, und
der Wert des Silbers sank, brauchte der Goldgulden nicht notwendig zu verschwinden;
nan mußte nur, wie die Reichsstädte vorschlugen, die gesetzliche Wertrelation von 1: 11,5
erhöhen auf 1: 12-518; da man dies in Deutschland nicht that, während Frank—
reich z. B. 1641 schon zu 1: 18,5 überging, so verlor Deutschland in der Hauptsache
die Goldmünzen und blieb, von dem vergeblichen Versuche des 18. Jahrhunderts ab—
zesehen, sie wieder umfangreicher zu prägen, bei einer reinen Silbercirkulation mit weniger
hochtarifierten Pistolen und Dukaten bis 1871. Ähnliches scheint man schon in Attika
ind in der älteren römischen Zeit erstrebt zu haben: man prägte bei vorherrschender
Silbercirkulation Gold nur in beschränkter Weise und über seinen Handelswert, teil—
weise wie 1: 17. In der römischen Kaiserzeit war Gold dann das Hauptgeld, Silber
eine bloße Scheidemünze; zuletzt, 4222 n. Chr., prägte man Gold wieder 1: 18, während
der Marktwert 1: 18 stand. In neuerer Zeit haben Spanien und viele andere Länder
beschränkte Goldprägungen mit gesetzlicher Übertarifierung gehabt. Auch wenn das
Gold zeitweise etwas wertvoller wurde, verschwand es so lange nicht, als die Wert—
steigerung die Übertarifierung nicht erreichte. — J

In dieser Weise scheint vielfach in älterer Zeit der Übelstand, den das Nebeneinander—
bestehen von Gold- und Silbermünzen in Zeiten des Wertwechsels haben kann, gemildert
oder beseitigt worden zu sein: bei einer überwiegenden Goldcirkulation und Goldwährung
nachte man das Silber zu einer beschränkt ausgeprägten Art von Scheidemünze; bei
äberwiegender Silbercirkulation wurde das Gold zu einem beschränkt ausgeprägten
reditgeld. In beiden Fällen behauptete es für gewöhnlich seinen Nennwert. Man
jatte den Vorteil einer gemischten Eirkulation ohne den Nachteil. Man hatte ein
Münzsystem mit lauter Münzen festen Nenn- und Kurswertes; die Schwankungen
m Wertverhältnis von Gold und Silber berührten die Inlandsmünzen nicht.

Freilich erreichte man bis ins 17. und 18. Jahrhundert dieses Ziel mehr
rastend als durch klare Erkenntnis. Und als nun mit dem Aufschwung des Geschäfts—
lebens, des internationalen Handels, mit dem sehr gesteigerten Münzbedarf, mit dem
Wunsch der Händler, für Fernzahlungen immer mehr Goldmünzen zu erhalten, für
den Münzexport nach anderen Ländern rasch sich Gold- und Silbermünzen zu ver—
ichaffen, in den Haupthandelsländern die Sitte, auch für Private zu prägen, allgemeiner
und in der Weise zum Rechtssatz erhoben wurde, daß man die staatlichen Münzstätten
anwies, sowohl Gold- als Silbermünzen in jedem Betrag gegen Einlieferung von
Barren zu prägen (in England seit 1666, in Frankreich seit 1808, in den Vereinigten
Staaten seit 1792), da traten mit diesem freien Prägungsrecht, das liberaler Doktrinaris—
mus häufig als die erstrebenswerte Konsequenz der wirtschaftlichen Freiheit ansah, mit
dieser Verbindung von Doppelwährung und freier Prägung beider Metalle in viel
tärkerer Weise als früher die Schwierigkeiten des Nebeneinanderbestehens von Gold—
und Silbermünzen hervor. Nun fingen die Wechsler und Bankiers an, ein Geschäft
daraus zu machen, jede Wertdifferenz zwischen Gold- und Silbermünzen auszunußtzen.
Bold⸗ und Silbermünze konnte jetzt nun viel schwerer als früher nebeneinander bestehen;
eine Beschränkung in der Ausprägung des einen Metalls fand nicht mehr statt, und die
Folge war also sets, daß, mochte man die gesetzliche Wertrelation fixieren, wie man
        <pb n="104" />
        88 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [546
wollte, die kleinste Abweichung von dieser Relation auf dem Weltmarkt für die Münzen
des einen unterwerteten Metalls ein Agio, eine Wertunficherheit, zuletzt ein Verschwinden
ins Ausland erzeugte, was enorme Neuprägungskosten, zeitweisen Münzmangel und
Unsicherheit im Wert aller Kassenbestände zur Folge hatte. So verlor England 1680
bis 1717 sein Silber und kam zur faktischen Goldwährung, die es 1816 zur rechtlichen
machte. So hat Frankreich, nachdem es von 1808 bis etwa 1820 Gold- und Silber—
geld nebeneinander gehabt, von 1820—1851 eine ausschließliche Silbercirkulation mit
einem Agio für Goldmünzen, von 1832—-18585 eine reine Goldeirkulation mit Agio
sür Silbermünzen erhalten und stellte, als ihm wieder der Ersatz seiner Gold- durch
Silbermünzen drohte, 1878—1876 die private Silberprägung allmählich ganz ein, um
seine Goldmünzen sich zu erhalten. Ähnlich die Vereinigten Staaten.

168. Die Gold-, Silber- und Doppelwährung. Die Entstehung
und Ausführung der modernen Währungstheorien und -gesetze. Auf
dem Boden der eben geschilderten Thatsachen sind die neueren Theorien über einfache
und Doppelwährung und die entsprechenden Gesetze erwachsen. Die Theorien hatten
jetzt eine Wirkung, die einstens fehlte. Man kannte früher den heutigen Begriff der
einfachen oder Doppelwährung gar nicht, konnte also auch nicht, wie man jeßt so oft
behauptet, dementsprechend handeln. Man hatte in älterer Zeit (und teilweise auch noch
bis ins 19. Jahrhundert) meist im Drange der Umstände je nach dem Vordringen des
einen oder andern Metalls, je nach dem Zustand der Gold- oder der Silbermünzen sich für
eine Maßregel des Tages entschieden, welche dann die Theoretiker der Neuzeit als Gold—
oder Silber- oder Doppelwährung bezeichneten.

Erst seit Ende des 17. Jahrhunderts erörterte man die Frage theoretisch, ob
Gold oder Silber besser zum Gelde tauge und wertbeständiger sei, ob beide zusammen
und wie zu gebrauchen seien. Doch entschieden noch im ganzen 18. und im Anfang des
19. Jahrhunderts mehr praktische als allgemein theoretische Gründe die Münz⸗ und
Währungspolitik. Im Laufe des letztern aber hatten die Erfahrungen, hauptsächlich
die Münzkrisen von 1850 ab, der Abfluß des französischen Silbers, dann die Bewährung
der überwiegenden Goldcirkulation in England, der überwiegenden Silbercirkulation in
Deutschland, die Überzeugung befestigt und zu einer förmlichen Theorie ausgebildet,
daß nur eines der beiden Metalle in jedem Lande die Wäh rung, das gesetzliche Haupt⸗
zahlungsmittel sein solle. In Deutschland bedeutet die Münzkonvention von 1887 den
vollen Sieg der reinen Silberwährung. Und diese Überzeugung befestigte sich bis gegen
1873—75. Man unterschied nun einfache und Doppelwährung und erklärte die leßtere,
wie sie seit 1803 in Frankreich bestand, als auf die Dauer undurchführbar und schädlich;
sie raube dem Lande je nach einer Anzahl Jahre mit dem Wechsel des Wertverhält⸗
nisses von Gold zu Silber den einen oder den andern Teil seiner Münzen. Man
hatte nun erkannt, daß und in welcher Beschränkung die Goldwährung eine gewisse
Menge unterwertiger Silbermünze, die Silberwährung eine solche übertarifierter Gold—
münze ertragen könne. Die Doppelwährung, die man dabei verurteilte, war die,
wie sie bisher meist nicht bestanden hatte, die mit freier Prägung beider Metalle. Die
frühere Art der Kombination beider Metalle nannte man jetzt häufig Mischwährung,
auch Parallelwährung; unter letzterer verstehen Grote und Lexis das Nebeneinander—
bestehen von Gold- und Silbermünze ohne gesetzliche Wertrelation, wie fie mehr that⸗
fächlich als rechtlich früher oft vorkam, sofern man die vom Staate bestimmten Kurs—
werte mißachtete. Der Zustand, wie er in Preußen von 1768— 1850 etwa bestand,
daß für gewisse Zahlungen regelmäßig Gold, für andere Silber gegeben wurde,
hat man als Alternativwährung bezeichnet. Die Länder, welche Doppelwährung
einst besaßen, aber die freie und in der Hauptsache auch die staatliche Courantprägung
in einem Metall (dem Silber) eingestellt hatten, ohne alle Müngen dieses Metauls 4
Scheidemünzen zu verwandeln, hat man vielfach als Laͤnder mit hinkender Währung
bezeichnet. Dazu gehört Frankreich, weil es nur die Silbermünzen von 2 Francs ab—
wärts zu Scheidemünze gemacht, die 5-Francsftücke als Vollgeld belassen hat, und
Deutschland, weil es mit dem Übergang zur Goldwährung 1871 —-73 wohl die neue
        <pb n="105" />
        547) Die Entstehung der Theorie der einheitlichen Währung 1800 -1875. 89
silberne Münze zur Scheidemünze gemacht, aber die alten Thaler nicht ganz aus dem
Verkehr gezogen und neben dem Goldgeld bis jetzt als gesetzliches Zahlmittel belassen hat.

Der Übergang Deutschlands und Skandinaviens zur Goldwährung (1871 -78),
die Sistierung der freien Silberprägung in den Vereinigten Staaten (1878), den
Staaten des lateinischen Münzbundes (1877 —- 78), in Holland (1878), in Osterreich—
Ungarn (1879), in Indien (1893) waren der praktische Ausdruck der zur Herrschaft
gelangten theoretischen Vorstellungen über die Vorzüge der reinen Goldwährung.
Zugleich zeigten die Papierwährungsländer Italien, Osterreich und Rußland die Absicht,
zur Goldwährung überzugehen. Die beiden letzten haben das Ziel erreicht. Rumänien
folgte 1890, Japan 1897, die Vereinigten Staaten 1900, Indien, Peru und die Schweiz
planen dasselbe. Sanguiniker hatten mit der Steigerung der Goldproduktion von
1850 an (von jährlich 23697 Kilogramm 1801 -50 auf 180- 200 000 1830 - 80),
den baldigen Sieg der Goldwährung auf der ganzen Welt erhofft; jedenfalls hatte diese
enorme Produktion die Ausdehnung der Goldecirkulation allein ermöglicht, die im übrigen
aus dem Bedürfnis eines leicht transportablen Zahlungsmittels für den großen Verkehr
hervorgegangen war. Als reine Silberländer blieben zunächst nur die afiatischen, Indien,
China und die amerikanischen, Mexiko, Ecuador, Bolivia u. s. w. übrig.

Während nun aber die vermehrte Goldproduktion bis 1872 die bisherige Wert—
relation von Gold zu Silber, 1: 15,5 nicht wesentlich alteriert hatte, weil die Ver—
einigten Staaten und Frankreich große Beträge an Gold aufnahmen, der gesteigerte
Verkehr mehr Gold brauchte, der Verbrauch von Gold und Silber für die Industrie,
Schmück- und Gerätezwecke sehr stieg, endlich der Silberüberschuß nach Asien abfloß,
so wurde das von 1873 ab anders; die Wertrelation wurde 1873 —85 1: 19,4 und
neuestens gar 1896 1: 30,6, 1898 1: 36,0. Die Sistierung der Silberprägung, die
Ausbreitung der Goldwährung, die Verbilligung und Steigerung der Silberproduktion
1860 —-95 von 1 auf 5 Mill. Kilogramm jährlich, die Unfähigkeit Asiens und der
Silberländer, das überschüssige Silber aufzunehmen, wirkten dabei zusammen. Es ist
eine Wertänderung, wie sie historisch kaum je vorkam. Im Altertum schwankte die
Relation zwischen 1: 11 bis 1: 13; die Verhältnisse von 1:8 bis 1: 18 kamen nur
vorübergehend vor. Im Mittelalter behauptete sich auch meist 1:9 bis 1: 10. Dann
freilich hatte sich von 1600 bis 1700, hauptfächlich 1620 —80, der große Umschwung
vollzogen von 1: 10,5 zu 1: 15. Das Silber war so viel billiger geworden, weil es
mehr und leichter erzeugt wurde, und die Goldmünze so viel begehrter geworden war.
Von 1680 —-1872 blieb das Verhältnis zwischen 1:3 14 bis 1: 16. Nun erfolgte der
weitere stärkere Wandel aus denfelben Ursachen wie 1620—80. Aber damals verlor
das Silber 28,8 Prozent seines Wertes, heute 50 Prozent und mehr gegen Gold.

Es war natürlich, daß diese alle wirtschaftlichen Beziehungen und alle Preise,
allen Handel und Verkehr stark beeinflussende Umwälzung der Wertrelation nebst ihren
Folgen in der Währungspolitik die Theorie zur Frage veranlaßte, ob die Umwalzung
mehr eine unabänderliche Folge wirtschaftlich-technischer Vorgänge und Bedürfnisse oder
eine solche der auf bestimmte Theorien sich aufbauenden Geld- und Währungspolitik sei.
Es war natürlich, daß die öffentlichen und privaten Schuldner in den früheren Silber—
ländern sich sagten, bei Erhaltung der Silberwährung hätten sie jetzt nur die halbe
vast zu tragen. Schon in den 6der Jahren trat in Wolowski ein energischer Ver—
teidiger der Doppelwährung, wie sie Frankreich gehabt, auf; in den 70 er und 80 er
Jahren entstand die Agitalion für eine internationale Doppelwährung, die alle wirk—
lichen und angeblichen Mißstände der Goldwährung und des Nebeneinanderbestehens
von Gold- und Silberwährungsländern heilen sollte.

Wolowski meinte, entgegegen dem Wortlaut der französischen Gesetze von 1785
und 18083, die Doppelwährung habe nicht einen doppelten Wertmesser, nicht eine feste
Wertrelation zwischen Gold- und Silbermünzen statuieren wollen, sondern habe im klaren
Bewußtsein von dem ewigen Schwanken dieser Relation, allen Schuldnern freistellen
Ien stets im entwerteten Metall zu zahlen, weil das der Billigkeit entspreche, und

adurch die großen Schwankungen im Wert von Gold zu Silber vermindert würden.
        <pb n="106" />
        90 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 548
In dem zeitweiligen Verschwinden des einen Metalls im einzelnen Lande sieht er eine
gleichgültige Nebensache; er sagt, wenn die Doppelwährung nicht in Frankreich und
inderwärts bestanden und gewirkt hätte, so wäre mit der großen Goldproduktion von
1850 an eine beklagenswerte Verdoppelung aller Preife entstanden; wenn einst in der
ganzen Welt allein Goldwährung bestünde, so würde jede Einschränkung oder Aus—
dehnung der Goldproduktion furchtbare Preiskrisen erzeugen.

Wolowski hat sicher recht, daß ein nationales oder internationales Nebeneinander—
bestehen der Gold- und Silbercirkulation unter Umständen ausgleichend auf die Wert—
relation in der Weltwirtschaft wirken kann, und es ist wahrscheinlich, daß die preis—
steigernde Wirkung des kalifornisch-australischen Goldes 1830 — 70 durch das französische
Doppelwährungssystem abgeschwächt wurde. Aber es ist falsch, anzunehmen, die Doppel—
währung mit sreier Prägung beider Metalle werde solche günstige Wirkung jederzeit,
überall, bei allen Veränderungen in den Produktionskosten und den Produktionsmengen
haben. Die Sorge in Bezug auf den Sieg der Goldwährung auf der ganzen Erde ist
praktisch gegenstandslos, da in absehbarer Zeit nur die reichen Staaten Gold-, die
ärmeren Silber- oder Papierwährung haben werden.

Eine Begünstigung der Schuldner durch die staatliche Politik kann gegenüber
b estimmten socialen Klafsen zeitweise und in fest normierter Weise angezeigt und gerecht
sein; schlechtweg für alle Schuldner durch eine staatliche Währungspolitik eine Be—
günstigung einführen, die zeitlich und dem Umfang nach von den Schwankungen des
Weltmarktes abhängig ist, heißt eine grobe Ungerechtigkeit begehen und die Maßregel
überdies dem Zufall preisgeben. Und wenn Wolowski mit der Doppelwährung auf die
Stabilität des Geldwertes hofft, daneben aber die Agioschwankungen derselben ganz ignoriert,
so heißt das, das sichere Naheliegende über dem unsicheren Fernen vergessen. Das
Schwanken des Kurswertes der Münzen und der ewige Wechsel zwischen Gold- und
Silbereirkulation ist praktisch schlimmer und viel sicherer als die Geldwertsänderungen,
die er von der reinen Goldwährung fürchtet.

Die späteren Bimetallisten haben dies auch in gewissem Sinne anerkannt;
ihr Ziel geht dahin, durch internationale Währungsverträge der Kulturstaaten gerade
eine Stabilität der Wertrelation herbeizuführen. Sie geben zu, daß jede nationale
Doppelwährung schädlich wirke; sie glauben, daß wenn die großen wirtschaftlich ent—
vickeltsten Staaten ihren Gold- und Silbermünzen einen Nennwert auf Grundlage einer
sesten vertragsmäßigen Wertrelation beilegen und stets frei beide Münzarten prägen
lassen, die so angeblich stabilisierte Nachfrage für Münzzwecke genüge, die Wertrelation
dauernd und gleichmäßig ausf 1: 15 oder 1: 20 oder wenigstens 1: 80 zu erhalten.
A—
weiteres Sinken desselben hindern. Sie glauben damit zu der Währungspolitik zurück—
zukommen, die seit 3000 Jahren das Wohl der wirtschaftlich hochstehenden Staaten
ausgemacht habe; sie glauben damit am sichersten eine Stabilität des Geldwertes im
großen und ganzen, jedenfalls eher eine Geldentwertung (Steigerung der Preise), als
eine Geldverteuerung (Sinken der Preise) zu erreichen. Und letzteres fürchten sie am
neisten; die niedrigen Preise im Großhandel von 1875—95 führen sie auf die Gold—
vährung, die Silberdemonetisierung, die zu geringe Menge cirkulierender Münzen zurück.
Auf das erstere, auf eine künstliche Steigerung der Preise durch eine stärkere Geld—
cirkulation rechnen viele der Bimetallisten und sehen kein anderes Mittel hiefür als
die freie Silber- neben der Goldyrägung. Alle hoffen mit der inlernationalen Doppel—
währung, deren immer weitere Ausbreitung sie erwarten, die Handelsbeziehungen
wwischen den heutigen Gold- und Silberländern, die heute allerdings unter der Ver—
schiebung der Wertrelation zeitweise leiden, zu einer sehr viel besseren zu gestalten, den
Erport der Goldländer nach den Silberländern zu erleichtern. Ein Teil der Bimetallisten
sieht auch in der geringeren Rentabilität der Silberbergwerke ein Unglück, das man
beseitigen müsse.

Der theoretische Grundgedanke der Bimetallisten ist ähnlich wie der der Münz—
cheoretiker vergangener Zeiten: „der Staat gebe dem Edelmetall überhaupt erst seinen
        <pb n="107" />
        549)] Die neueren Doppelwährungstheorien. 91
Wert, indem er es zu Geld mache“ (Arendt). In der praktischen Argumentation verwiesen
sie vor allem darauf, daß die Goldproduktion von 1860 -85 zurückgegangen sei; sie
zlaubten an die düsteren Prophezeihungen von Süß, daß sie bald ganz aufhören werde.
Von 1883 —-1899 trat nun freilich wieder eine Steigerung der Goldproduktion aufs
dreifache ein, und diese verstärkte Produktion wird nach der Ansicht der Sachverständigen
für die nächsten 20—40 Jahre sicher vorhalten.

Angenommen nun, das Ziel der Bimetallisten sei zunächst erreicht, ein Doppel—
währungsbund zwischen Großbritannien, den Vereinigten Staaten, Frankreich und Deutsch—
land, vielleicht auch einiger anderer kleiner Staaten geschlossen, so würde doch sicher
die ganze übrige Welt, es würden die Papier- und Silberländer nicht beitreten; der
Anschluß Indiens und Chinas könnte gar nicht erwünscht sein, weil sie wahrscheinlich
bei ihrer günstigen Zahlungsbilanz dann rasch das europäische Gold anstatt des Silbers
an sich zögen. Nehmen wir an, es sei zunächst gelungen, die Wertrelation von Gold
und Silber bei 16—20 oder auch bei 30 zur vorläufigen Ruhe zu bringen, die kleinen
Oseillationen, wie sie 1830 —585 Frankreich sein Silber, 1380 — 1660 Deutschland sein
Gold raubten, würden doch rasch wieder kommen. Nun sagen die Bimetallisten, das
kann den europäischen Staaten, welche die Gläubiger der Silberländer sind, nicht viel
schaden; sie haben die Bilanz für sich, also wird man ihnen ihr Gold nicht leicht ent—
ziehen können. Aber Rußland, Indien und andere Getreideerportstaaten haben oft eine
sehr günstige Zahlungsbilanz. Sie würden aller Wahrscheinlichkeit nach die Gelegen—
heit eines Goldagios in den Bundesstaaten über kurz oder lang benutzen, um dem
Bunde sein Gold zu rauben. In diesem Augenblicke würden die größten und reichsten
Blieder der Vereinigung sicher ihr untreu werden; um ihr Gold zu retten, würden sie die
Silberprägung sistieren oder eine andere Relation statuieren. Thäten sie es nicht, so
bekämen sie die nun überwiegende Silberwährung und damit ein unvollkommenes Geld⸗
wesen. Sie gäben sonst in dem Kampf um den wirtschaftlichen Vorrang freiwillig
eines der besten Machtmittel aus der Hand. Jeder englische Kaufmann weiß, was es
F ist, daß in der ganzen Welt der englische goldene Sovereign als das beste

eld gilt.

Es ist aber gar nicht zu erwarten, daß es zu dem Bunde kommt; es ist nicht
denkbar, daß die Wiederherstellung des Silberwertes von 1: 15,5 und daß die Stabili—
sierung irgend welcher wesentlich erhöhten Relation auf Jahre hinaus gelinge. Um
Derartiges zu erreichen, wäre eine Einschränkung der Silberprodüktion auf die Hälfte
»der auf ein Viertel der Gegenwart nötig, wie sie einst 1836—75 bestand. Die Ver—⸗
taatlichung aller Silberbergwerke der Welt und ein Völkerbund oder ein Kartell aller
Bergwerke, welche die Erzeugung von Silber einschränkend regulierte, ist undenkbar,
ichon weil Silber meist ein Nebenprodukt der Blei- und Kupfergruben ist, weil die
Silberproduktion teilweise in Ländern ohne starke zuverlässige Regierung stattfindet, und
eine Kontrolle dieser Einschränkung nicht denkbar ist. Eine Hebung des Silberpreises
auf sein altes Niveau würde statt der Einschränkung der Silberproduktion eine starke
Vermehrung von 4885 auf 7—8 Mill. Kilogramm jährlich und damit einen neuen
Silbersturz erzeugen. Nur der niedrige jetzige Silberpreis kann es dahin bringen, daß
der Silberkonsum für Gerätschaften und der Silberexport nach den halbcivilisierten
Staaten so wächst, daß der heutige Silberüberschuß absorbiert wird.

Der Glaube, daß mit der Doppelwährung einiger Kulturstaaten die Silber—
aachfrage so steige, um die heutige Silberproduktion zum alten Preis oder auch zu
ꝛinem ermäßigten aufzunehmen, vergißt, daß von den 42-483 1493 -1895 erzeugten
Milliarden Mark Silber nach Annahme Klüpfels nur 9 Milliarden als Münze in den
Kulturländern eirkulieren, daß auch Soetbeer nur !/s bisls der Gesamtproduktion von
Gold und Silber als vermünzt voraussetzt. Andere Schätzungen gehen allerdings bis
zur Hälfte. Aber jedenfalls bildet für alles Edelmetall die Rachfrage für Muünzzwecke
aur einen Faktor, teilweise nicht einmal den wichtigsten des Wertes; und für die Grenze
eines sinkenden Wertes sind die Zwecke bestimmend, die sich als die unwichtigeren dar—
stellen, der Grenzwert. Eine verstärkte Vermünzung von Silber, wie sie 3. B. in den
        <pb n="108" />
        92 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[1550
Vereinigten Staaten 1878 —1898 stattfand, vermochte den Silberpreis nicht zu heben.
Auch ein Völkerbund dahingehend, daß die Kulturftaaten einige Jahre große Silber—
massen ankaufen, könnte nur vorübergehend den Silberpreis steigern. Die Masse
der Bevölkerung in den heutigen Goldländern würde sich doch nicht wieder an das
schwere Silbergeld gewöhnen. Die heutigen wesentlichen Goldländer haiten 1900 auf 18,5
Milliarden Mk. Goldmünze noch 8,9 Milliarden Mk. Silbermünze. Der Bimetallismus
könnte die letztere Zahl nicht sehr wesentlich erhöhen, ohne das Gold hinauszutreiben und
zu einer reinen Silbercirkulation oder Papierwirtschaft zu führen. Nur das wäre ver—
nünftiger Weise möglich, daß man mit Aufrechthaltung der Goldwährung in ihnen
das Silbergeld in seiner Funktion als Zeichengeld und Scheidemünze noch ein klein
wenig ausdehnte. Aber das änderte an der Gesamtnachfrage nach Silber nicht
sehr viel.

Doch liegt in Gründen und Gegengründen dieser Art nicht der eigentliche Schwer—
punkt der bimetallistischen Agitation. Ihre Kraft erhielt sie durch die Erwartung
höherer Preise und gewinnreicherer Geschäfte, durch die Hoffnung auf erleichterte Kon—
kurrenz Europas mit den asiatischen und amerikanischen Silberländern und endlich durch
das dunkle Gefühl einer materiellen Ungerechtigkeit, welche den Schuldnern und Nicht—
kapitalisten durch Ubergang zur Goldwährung zum Vorteil der Kapitalisten und
Gläubiger zugefügt worden sei. Wir werden unten von der Geschichte des Geldwertes
und der allgemeinen Preisbewegung von 1850 bis zur Gegenwart zu reden haben;
auch von den Handelsbeziehungen zwischen Gold- und Silberländern reden wir besser
in anderm Zusammenhang. So können wir hier nur sagen: im Gebiet dieser dunkeln
und schwierigen Fragen ist es heute unmöglich, eine klare, einfache wissenschaftliche
Antwort zu geben. Deshalb sollten aber auch die Hypothesen und Wuünsche der einen
und der andern Partei nicht den Ausschlag geben; jedenfalls ist der Satz nicht be—
wiesen, daß die niedrigen Großhandelspreise von 1878—95 überwiegend eine Wirkung
der Goldwährung seien. Von 1895—18900 sind die Preise ja im ganzen wieder ge⸗
stiegen; seither ist allerdings auch die bimetallistische Agitation immer schwächer
geworden. Noch weniger kann ein dunkles Gerechtigkeitsgefühl entscheiden, das dahin
geht, mit der Aufrechterhaltung der Silberwährung wären heute die Kapitalisten weniger
reich, die Schuldner weniger belastet. Gewiß wirken die großen weltgeschichtlichen
Wertverschiebungen oft zu Gunsten einzelner, zu Ungunsten anderer Klafsen. Und wo
solche Ungunst zu hart und genügend klar ist, kann mit Staatsmaßregeln unter Umständen
eingegriffen werden, wie wir vorhin schon gegenüber Wolowski sagten. Aber hier ist
einmal ficherlich das formale Recht nirgends verletzt, und dann stammen in den Gold—
währungsländern ohne Zweifel 90 Prozent aller Verträge heute aus der Zeit dieser Währung.
Die angeblich vor Jahren Geschädigten wären entfernt nicht dieselben wie die, welche
jetzt den Vorteil von der Hebung des Silberpreises auf sein altes Niveau hätten. Diese
Hebung würde ein so starker Eingriff in die Verteilung des Eigentums sein, würde
Tausende und Millionen so gewaltig schädigen, anderen Millionen so plotzliche Gewinne
zuführen, daß kein gerechter Politiker dazu raten kann. Auch sind es nicht die Armen,
die Arbeiter, die die Maßregel fordern, sondern gewisse Teile des bürgerlichen Mittel—
standes und der ländlichen Äristokratie.

Wir müssen so doch mit Lexis zu dem Resultat kommen, daß der internationale
Bimetallismus ein tollkühner Sprung ins Dunkle wäre, aus dem wahrscheinlich große
Wirren und Katastrophen, eine von Schwindel und Krisen begleitete Preisrevoluͤtion
hervorginge; die wirtschaftlichen und rechtlichen Argumente für ihn sind zweifelhafter
und unsicherer als die für Beibehaltung des jetzigen Zustandes. Der Sieg der Gold—
währung in den reichsten Kulturstaaten ist das historische Endergebnis einer Entwickelung,
welche ähnlich im Altertum verlief, welche notwendig von der Vielheit der Zahlmittel
und Wertmesser zur Ausschließlichkeit des Goldes als Währung vordrang, das für
Münz:e und Geldzwecke der Kulturftaaten das passendste Mittel ist. Die Goldwährung
der heutigen reicheren Staaten ist nicht bloß die Folge einiger Regierungsmaßregeln,
sondern ebenso die der beutigen Verkehrsbedürfnisse und Produktionsverhältnisse. Die
        <pb n="109" />
        51) Die Gründe gegen die internationale Doppelwährung. 93
gleiche Währung in allen Staaten und Ländern haben zu wollen, ist ein kindlicher, un—
durchführbarer Wunsch; man könnte ebenso gut wünschen, daß alle die gleiche Arbeits—
ceilung, die gleiche Technik, die gleiche Sprache und Regierung hätten.

Gewiß berührt heute das Geldwesen jedes Landes alle die Staaten, die mit ihm
in Verkehr stehen, aufs tiefste. Und deshalb werden in Zukunft die internationalen
Münzkongresse sowie Münz- und Währungsverträge nicht aufhören, sondern eine immer
größere Bedeutung erhalten. Aber fie werden nicht plötzlich die ganze Welt und ihr
Geld unifizieren können. Es bleiben ihnen große und dringliche Aufgaben genug. Die
nächsten Ziele werden sein 1. in den Goldwährungsländern eine gleiche Behandlung
der Silbermünze herbeizuführen, 2. auf eine möglichste Beseitigung der Papierwährung
in allen Staaten hinzuwirken, 83. dafür zu sorgen, daß der Kreis der Goldwährungs—
änder nicht übergroß ausgedehnt werde, 4. den täglichen Schwankungen des Gold⸗
vertes der verschiedenen Laäͤnder und Valuten in der Art entgegenzuwirken, daß sie
möglichst verschwinden, daß die Wertdifferenz stabilisiert werde. Vielleicht ist es auch
möglich, dafür zu sorgen, daß möglichst alle Staaten eine Goldreserve zur Ausgleichung
der internationalen Zahlungen erhalten, und daß diese Ausgleichung durch ein großes
internationales Institut ersolge. Durch derartige Maßnahmen werden die heutigen
Schattenseiten der Verschiedenheit der Währungen gemildert, das Geldwesen der ver—
schiedenen Staaten wird einander genähert, der internationale Zahlungsverkehr wird
erleichtert, ohne daß man durch gewagte Experimente die nationale Selbständigkeit des
I aufhöbe, wozu die heutigen Anfänge einer Weltwirtschait noch lange nicht
erechtigen.

169. Ergebnisse: Wesen und Folgen der Geldwirtschaft. Fragen
wir zum Schlusse, was diese ganze Entwickelung des Geld- und Münzwesens für das
volkswirtschaftliche und sociale Leben, ja für alles menschliche Wollen und Handeln
bedeute, so ist die scheinbar einfache Antwort die, sie habe die Geldwirtschaft geschaffen.
Aber was heißt dies? was bedeutet dieser allgemeine Begriff, in welchem wir das
Vorhandensein der Geldeirkulation und alle die vielfältigen wirtschaftlichen Einrichtungen
und Folgen zusammenfassen, welche sich daran geknüpft haben. Indem wir die Geld—
virtschaft der Naturalwirtschaft entgegenzufetzen pflegen, stellen wir zwei wirtschafts⸗
zeschichtliche Sammelbegriffe nebeneinander und verdeutlichen so etwas den Gegensatz,
wWer wir erklären ihn noch nicht. Und wenn wir die Naturalwirtschaft näher definieren
wollen, so sehen wir, daß der Begriff recht verschieden angewandt wird. Man denkt
hei ihr zunächst an die Wirtschaftsweise primitiver Stämme und Völker ohne oder fast
ohne allen Verkehr, jedenfalls ohne Geldverkehr, an die älteren agrarischen Zustände, wobei
eils die einzelnen fuür sich, teils die Familie und die Sippen für sich produzieren, was sie
onsumieren. Aber auch viel spätere Zustände, z. B. die ländlichen des 18. Jahr⸗
hunderts mit Grundherrschaft, Fronen, Naturalabgaben pflegt man noch als Natural-
wirtschaft zu charakterisieren. Man könnte fast sagen: Natural⸗ und Geldwirtschaft
eeien saft überall, auch heute noch, bis auf einen gewissen Grad mit einander verbunden.

Wir haben gesehen, daß die Entwickelung des Gelde und Münzwesens Jahr—
hunderte, ja Jahrtausende zuruückreicht. In der Mitte des 8. Jahrtausends vor Chr.
rechnete und kaufte man in den babylonischen Städten alles mit Edelmetall, zwar nicht
mit gemünztem, aber doch mit einem in große und kleine Stücke geteilten, in bestimmte
Form und Gewichtsgrößen gebrachten; hier, wie in Ägypten und anderwärts existierte also
ein Zustand, der einen nicht unbedeutenden wirtschaftlichen Verkehr einschloß, der den
ilten Raturaltausch abgestreift hatte, ja der über das ältere rohe Naturalgeld schon
veit hinaus war; ein solcher Verkehr näherte sich schon stark dem mit gemünztem Gelde,
vie wir ein solches in Lydien etwa 675—657 v. Chr. zuerst sicher treffen. Dieser
habylonische Verkehr übertraf in seinen allgemeinen Folgen den Geldmünzverkehr, z. B.
m karolingischen oder ottonischen Reiche ohne Zweifel weit. Was wir als Geldwirtschaft
bezeichnen, ist also eine langsame Entwickelung von 4265 Jahrtausenden, auch wenn wir
das ältere Vieh- und ähnliches Naturalgeld ganz ausscheiden; wollten wir auch dieses
rinbeziehen, so hätten überhaupt fast aue Zeiten und Völker, die wir kennen, Geld⸗
        <pb n="110" />
        94 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [352
wirtschaft gehabt, die reine Naturalwirtschaft wäre fast unauffindbar. Es handelt sich
also für die letzten 42565 Jahrtaufende und die geschichtlichen Völker so ziemlich überall
thatsächlich um eine gewisse Mischung von Natural- und Geldwirtschaft, um eine Stufen—
reihe der Geldentwickelung von kümmerlichen Ansätzen bis zur vollen Ausbildung. Und
es ist dadurch begreiflich, daß für Altertum und neuere Entwickelung die verschiedensten
Epochen als die des Sieges der Geldwirtschaft angesprochen werden, wobei die betreffenden
Historiker und Nationalökonomen offenbar je an verschiedene Stadien dieser Ent—
wickelung gedacht haben.

Lag uns aber in der historischen Erzählung daran, diese Stufen zu unterscheiden,
so wollen wir zunächst mal versuchen, von ihnen in abstrakter Weise abzusehen und das
Typische und Wesentliche der Natural- und der Geldwirtschaft hervorzukehren.

Freilich dürfen wir dabei nicht bloß sagen: bei der Naturalwirtschaft werden
Güter gegen Güter direkt, bei der Geldwirtschaft Güter gegen Geld, also Güter gegen
Güter nur indirekt getauscht. Das ist zwar richtig, aber trifft nur ein Außerliches, und
es erweckt vollends einen falschen Schein, wenn man sich einbildet, es hänge vom Belieben
der Menschen ab, ob sie so oder so tauschen wollen. Der Gegensatz ist ein tieferer,
allgemeiner, die ganze Ordnung der wirtschaftlichen und allgemeinen Beziehungen der
Menschen untereinander beherrschender. Es handelt sich bei der Natural- wie bei der
Geldwirtschaft um typische Formen des socialen und wirtschaftlichen Lebens, die die
Menschen in bestimmter Weise verbinden, gruppieren, in Beziehungen bringen; bei der
einen wie bei der andern stehen neben Leistung und Gegenleistung freie und erzwungene
einseitige Leistungen, aber in verschiedenem Umfsang und in verschiedener Art. Der
Typus der Naturalwirtschaft ist das familienweise Zusammenarbeiten und Zusammen—
konsumieren ohne wesentliche Arbeitsteilung, der Typus der Geldwirtschaft ist das
Kaufen und Verkaufen auf dem Markt und das arbeitsteilige geldbezahlte Zusammen—
wirken in Unternehmung und Volkswirtschaft, in Gemeinde und Staat. Wo die Natural—
wirtschaft über die Familie hinausgeht, wo sie in Grundherrschaft, in Krieger- und Priester—
staaten der alten Zeit zu großen Gebilden kommt, müssen diese die Familie, ihre herrschaft—
liche Ordnung, ihre Güterverteilung nachahmen. Alle Naturalwirtschaft setzt nahestehende
Menschen, die in dauernder Gebundenheit für und miteinander arbeiten, voraus. Ihr letzter
Zweck bleibt die Eigenversorgung, ihre Form ein Anordnungs- und Verteilungszwang,
eine herrschaftliche, bevormundende Fürsorge; die vielen Gehorchenden können schwer ganz
gerecht gelohnt werden, aber sie haben überall die Hülfen und Stützen, die Liebe und
Teilnahme des sie umfassenden Verbandes. Die Wirtschaftsführung beruht nicht auf
Wert und Preis, auf genauer Rechnung und rationeller Umsicht, sie zielt nicht auf
Gewinn und Erwerb, sie ist ganz den anderen Lebenszwecken untergeordnet. Die Geld—
wirtschaft setzt an die Stelle der Naturallieferung den Kauf, an Stelle von Grundstücks—
zuweisung Gehalt und Lohn; sie hat nicht die Eigen- sondern die Marktversorgung
und den erzielten Preis, die Steuerzahlung und Ahnliches im Auge. Sie entsteht mit
der Arbeitsteilung, dem wachsenden Verkehr, sie verbindet Tausende und Millionen,
wo die Naturalwirtschaft wenige, Dutzende, höchstens Hunderte verknüpfte; aber
sie läßt die einzelnen Verknüpften freier, sie findet sie mit Geldzahlungen ab, die
auf Werten, Preisen, vielfach auf losen, kurzen Verträgen beruhen. Auch wo Zwang
und staatliche Ordnung sich der Geldwirtschaft bedient, ist die Gebundenheit eine viel
geringere. Immer ist die Wirtschaftsführung durch die Beziehung auf Wert und
Preis eine rationell geordnete, meist eine weitsichtigere.

Wollen wir etwas konkreter sprechen, so können wir uns der Schilderung Hilde—
brands vbedienen, der in geistreicher Weise, das spätere Mittelalter mit dem 19. Jahr—
hundert vergleichend, Natural- und Geldwirtschaft etwa so einander entgegensetzte: der
Feudalstaat, das Lehnwesen, die bäuerlichen Raturallasten, die persönliche Fesselung an
die Scholle, der Mangel von Gewerbe, Handel und Konkurrenz sind wie die Fundierung
von Kirche und Staat auf Domänen die Folgen der Naturalwirtschaft. Erst das Geld
erzeugt als aufbewahrungsfühiges Gut das Kapital, schafft freie Arbeiter und freien
Grundbesitz, erzeugt den Markt, das Gewerbe, den Handel, es beseitigt die alten Verbände
        <pb n="111" />
        553) Das Wesen und die Stufen der Geldwirtschaft. 95
und Korporationen, die alte Feudalverfassung, es macht große starke Staatsgewalten mit
geldbesoldeten Beamten und Soldaten möglich; es differenziert die Gesellschaft, erzeugt
Reibung und Kampf, Konkurrenz und Fortschritt.

Wir kommen unten (S. 97— 909) auf diese allgemeinen Folgen der Geldwirtschaft
zurück. Hier kam es nur darauf an, die beiden Typen nebeneinander zu stellen, die Geld⸗
wirtschaft als die Wirtschaftsweise zu charakterisieren, welche die Naturalwirtschaft nach und
nach ersetzt. Sie schiebt sich langsam zwischen die alten Formen der Naturalwirtschaft,
zersprengi deren alte Zusammenhaͤnge, verändert die Motive und die wirtschaftlichen In⸗
ftitutionen, aber doch nie so, daß der Geldverkehr, der an einem Punkte Platz gegriffen,
sofort auf alle anderen Gebiete übergriffe. Besonders der Marktverkehr der Waren, die
Bezahlung der Arbeit in Haus, Unternehmung, Gemeinde und Staat, die ganze Ordnung
der öffentlichen Wirtschaften, das sind relativ selbständige Gebiete, die in verschiedener Zeit
von der Geldwirtschaft erfaßt werden, wie auch das wirtschaftliche Getriebe des platten
Landes gegenüber dem städtischen. Gerade in der Thatsache, daß die fortschreitende
— Selb⸗
ftaͤndigkeil nebeneinander hergehender Glieder erfolgt, daß jedes dieser Glieder sich selb—
ftändige und eigentümliche geldwirtschaftliche Institutionen schaffen muß, liegt die
Schwierigkeit, das Problem einheitlich zu fassen.

Naturlich fehlt ein Zusammenhang und eine gewisse gleichmäßige Stufenfolge
in der geldwirtschaftlichen Entwickelung dieser Teile der Volkswirtschaft nicht ganz.
Das agrarische Landleben bleibt überall sehr viel länger in den Formen der Natural⸗
wirtschaft als Handel, Gewerbe und Stadtleben. Die Gemeinde- und Staatseinrichtungen
pflegen allerorts viel später als der Warenmarkt von der Geldwirtschaft erfaßt
zu werden. Aber diese Folgen und Zusammenhänge gestalten sich doch überall wieder
verschieden. Wir sehen heute noch in jeder Volkswirtschaft, jedem Landesteile, jedem
Staͤcte verschiedene Stücke von Naturalwirtschaft, die sich erhalten haben. Ist die
Wirischaft der Familie, der Kaserne, des Arbeitshauses überall bis heute stückweise
naturalwirtschaftlich, so doch in recht verschiedenem Grade. Ob Arbeiter und Lehrlinge
noch unter dem Dache des Unternehmers hausfen oder nicht, ob die Dienstboten ihr
Essen oder das Geld dafür erhalten, hängt nicht bloß vom Grad der allgemeinen
geldwirtschaftlichen Entwickelung, sondern von vielen anderen Ursachen mit ab. Der
eine Staat hat — bei gleicher Geldwirtschaft — heute noch die allgemeine Wehrpflicht,
ein Einquarlierungs- und Pferdegestellungswesen als Stücke halber Naturalwirtschaft,
der andere nicht.

Immer aber wird man versucht sein, alle diese Einzelheiten zu Gesamtvorstellungen
und Gesamteindrücken zusammenzufassen, und so möchte ich die folgende Schätzung wagen,
ohne fie freilich im einzelnen beweisen zu können; ich möchte sagen: im Altertum habe
der Geldverkehr auch für die entwickeltsten Epochen Griechenlands und Roms sicher nie
uüber 168 —28, nur an einzelnen ganz wenigen Punkten, z. B. in Handelsstädten, bis
etwa 50 Prozent der Volkswirtschaft erfaßt; im älteren Mittelalter werden es nicht
über einige Prozent, auch 1400 1800 meist nicht über 18 — 40 Prozent gewesen fsein;
im 19. Jahrhundert erst wird er 50, 60 bis 80 Prozent der gesamten wirtschaftlichen
Vorgänge in“ den entwickelteren Kullurländern in sein Bereich gezogen haben. Jede
dieser Ausdehnungen wurde natürlich als ein Sieg der Geldwirtschaft empfunden,
mußte einen Teil der Folgen herbeiführen, die man an ihr preist oder beklagt.

Freilich konnte nie die Quantität der Ausdehnung allein entscheidend sein, sondern
auch die Qualität; die größere oder geringere technische Vollkommenheit des Geld⸗ und
Münzwesens, als Instikution, mußte die größten Unterschiede erzeugen. Wir haben
oben die Phasen dieser Ausbildung in ihren Grundzügen kennen gelernt. Wir sahen,
daß relativ hoch entwickelte Handelsstaaten sogar ohne gemünztes Geld schon einen
erheblichen Verkehr hatten, daß später viele Völker und Stämme lange ein so kümmer—
liches Münzwesen hatten, daß ihre Zustände kaum als geldwirtschaftliche zu bezeichnen
seien. Wir erfuhren, daß die Ausbildung eines gut geordneten Geld- und Münzwesens
sio große technische, finanzielle und organsatorische Schwierigkeiten bietet, daß viel mehr
        <pb n="112" />
        96 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [1554
Staaten an dem Ziele scheiterten als es erreichten; wo die Mißstände und Mißbräuche
übergroß wurden, da lähmten sie alles wirtschaftliche Leben, führten zu Epochen reiner
Naturalwirtschaft auch auf dem Markte zurück, wie z. B. noch in der großen fran—
zösischen Revolution für längere Zeit. Wir können sagen, nur in wenigen Staaten
und auf den Höhepunkten ihrer Entwickelung, hauptsächlich wenn große, weitblickendere
Regierungen entstanden waren, wurde man über die Schwierigkeiten Herr, und entstanden
mit den großen Münz- und Geldreformen glückliche wirtschaftliche Aufschwungsperioden,
im Anschluß an das endlich gut geordnete Geld. Wir lernen auf der Schulbank schon,
daß Solon das musterhafte attische Münzwesen schuf; und in allen Abhandlungen und
Lehrbüchern wird Mommsens Wort nachgeschrieben, daß die Decemvirn Rom sein erstes
zutes Kupfergeld gaben, daß die Einführung des Silbercourants mit der Eroberung
Italiens, die des Goldcourants mit der Umwandlung des italienischen Staates in die
räfarische Mittelmeermonarchie zusammenfalle und zusammenhänge. Die frühe Stabilität
des englischen Geldwesens dankt das Land der frühen englischen centralisierten
Monarchie, die Goldwährung den wirtschaftlichen und politischen Siegen von 1660 - 1818.
Deutschland und Italien hatten von 1100—1600 in denjenigen Stadtgebieten und
Territorien ein brauchbares Münz- und Geldwesen, die eine gute bischöfliche, fürstliche
oder aristokratische Leitung hatten; nachher litten fie so unsäglich unter den Münz⸗
wirren, weil die Zeit für ein nationales Münzwesen gekommen, dieses aber durch
die politische Zersplitterung unmöglich war. Große Teile ihrer Volks- und Finanz⸗
wirtschaft wurden dadurch für Jahrhunderte in naturalwirtschaftlicher Form festgehalten.
Preußen erhielt durch den Finanzminister Knyphausen und daunn durch Friedrich d. Gr.
zum ersten mal ein leidliches, ganz Deutschland durch Kaiser Wilhelm und Bismarck
erft ein ganz gutes, einheitliches Geldwesen, wie Frankreich durch Rapoleon J.. die
Schweiz 1850 durch ihre Zusammenfassung zum Bundesstaat.

Aber auch wo man ein relativ oder absolut gutes Geld hatte, waren natürlich
die Folgen für die ganze Volks- und Finanzwirtschaft, für den Verkehr, für das wirt—
schaftliche Haudeln der Menschen je nach den übrigen mitwirkenden Elementen der Rasse,
der wirtschaftlichen Technik, der moralischen Atmosphäre und der übrigen Institutionen
jehr verschieden. Der Geldverkehr in den deutschen Städten des 18 18. Jahrhunderts
schuf die ehrbaren Kaufmannsgilden, die bedächtigen Zünfte, den soliden Maärklverkehr,
wie den hartherzigen vielfach wucherischen Leihverkehr der Juden und Lombarden. Noch
heute nehmen die zahlreichsten Menschen an dem Geldverkehr teil, die von ihm entfernt
aicht so in ihrem innersten wirtschaftlichen Leben und Strebeu berührt werden wie
etwa die Bankiers, die Kaufleute, die Krämer. Ich habe in anderm Zusammenhang
darauf hingewiesen, wie verschieden der rechnende, spekulierende Erwerbstrieb, an den
wir als Hauptfolge der ausgebildeten Geldwirtschait denken, sich auch heute noch gestalte
18172189).

Trotz aller dieser Vorbehalte können wir 1. im großen die Epochen der Geld⸗
wirtschaft einzeichnen in unser allgemeines Bild der volkswirtschaftlichen historischen
Entwickelung und 2. gewisse allgemeinere Wahrheiten über die Folgen der Gelowirtschaft
aussprechen.

In ersterer Beziehung werden wir sagen: die Epoche der Stammes- und Gentil⸗,
der Dorf- und grundherrschaftlichen Wirischaft, der Eigenwirtschaft der Familie ent—
behrte der Geldwirtschaft fast noch ganz. Die Stadtwirtschaft schuf die Anfänge der
Geldwirtschaft auf dem städtischen Markte; daneben behielt das platte Land die Natural—
wirtschaft. Die Kanton- und Territorialwirtschaft gedieh da am besten, wo eine
zentralisierte Gemeinde⸗ oder fürstliche Finanz der Geldwirtschaft sich zuwandte. Durch
frühere Geldsteuern, Geldschatz, Geldbezahlung kamen einzelne kleine Staaten ihren
Rachbarn um Generationen voraus. Aber erst mit der neucten Volkswirtschaft breitete
sich die Geldwirtschaft siegreich immer weiter aus, teils im Zusammenhang mit dem
Handel, der Kreditwirtschaft, dem Erwerbstrieb, der Spekulation, teils im Anschluß an
die erstarkten Geldfinanzen, deren Mittel und Zwecke (wie Steuern, Schulden⸗
vesen, Beamtentum, stehende Heere, Förderung des nativnalen Wohlstandes. der
        <pb n="113" />
        555) Präcisierung und Rationalisierung der Wirtschaft durch das Geld. 97
Steuerkraft) auf Zurückdrängung der Naturalwirtschaft, Ausbreitung der Geldwirtschaft
hinwirkten.

Wenn wir in der anderen Beziehung darnach fragen, was die allgemeinen volks—
wirtschaftlichen und psychologischen Folgen der Geldwirlschaft gewesen seien, so müffen
wir natürlich dabei ihre verschiedenen Stufen und historischen Modifikationen auch etwas
im Auge behalten, werden aber doch diese Unterschiede mehr in den Hintergrund rücken,
wir werden das Allgemeine, mehr oder weniger überall Eintretende voranstellen müfsen.

Es ist nicht übertrieben, wenn man in der Ausbildung des ganzen Geldwesens die
Entstehung einer der wichtigsten volkswirtschaftlichen Institutionen uüͤberhaupt gesehen hat.
Sagt doch Klüber: außer der Sittenlehre sind Sprache, Schrift, Geld und Post die
vier größten Kulturmittel der Menschheit. Es giebt, sagt Lauderdale, keine Maschine,
die so viel Arbeit erspart. Hume parallelifiert die Naturalwirtschaft mit Bedürfnis—
losigkeit, Trägheit, Roheit, Unfreiheit und vorherrschendem Ackerbau, die Geld—
wirtschaft mit Fleiß, Industrie, Handel, Freiheit und Bildung. J. G. Hoffmann
meint, auch bei der größten Fülle der Natur bleiben Länder mit Naturalwirtschaft
arm; der steigende Wohlstand der europäischen Länder seit 400 Jahren, und mit ihm
Wissenschaft, Kunst und Gesfittung beruhten wesentlich auf dem Übergang zur Geld—
wirtschaft. Hoffmann möchte den verschiedenen Reichtum der einzelnen Länder Europas
mit dem Alter der Geldwirtschaft in den einzelnen in Zusammenhang bringen. Es ist
jedenfalls richtig, daß wir als reiche, volkswirtschaftlich blühende Staaten stets in
Geschichte und heutiger Vergleichung nur solche bezeichnen mit einem guten Geldwesen,
mit ausgebildeter Geldwirtschaft.

Aber wir fragen mit Recht, was waren denn nun die wichtigsten direkten Folgen
des Geldes. Ich betone ein erstes. Indem die Edelmetallprägung sich nach und nach
durchsetzte, indem alle wirtschaftlichen Vorgänge auf Münze uͤd Geld bezogen wurden,
rückte das Geld über alle anderen Güter und Waren empor, es wurde das begehrteste
wirtschaftliche Gut, die disponibelste Ware, mit der man alles kaufen, mit der man
am besten thesaurieren, Zahlungen überall hin machen konnte; das Geld wurde so der
Tauschmesser und Tauschmaßstab für alle anderen wirtschaftlichen Werte; diese wurden so
auf einen Nenner gebracht, vergleichbar gemacht; fie erreichten nun so Genauigkeit, zahlen—
mäßige Bestimmtheit; alle anderen Güter erhielten damit neben ihrer technisch nalürlichen
Brauchbarkeit eine in Geld ausgedrückte abstrakte Gebrauchs- und Vermögensqualiiät,
die Eigenschaft, in der das Geld sie vertreten kann. Die Produktionsmittel wurden auf
diese Weise zu einem in Geld geschätzten Kapital; der Kapitalverkehr konnte nur in der
Form der Geldwerte seine höhere Ausbildung gewinnen. Nur mit Geldwerten konnte
man Roh—- und Reinertrag berechnen, durch die Buchführung in Geld eine Kontrolle
und Übersicht aller wirlschaftlichen Vorgänge schaffen; nur so konnte man rationell
kontrollieren, ob man mit Gewinn oder Verlust arbeite und wirtschafte, ob die Auf—
wendungen dem Erfolge entsprächen. Die vollendet kluge und klare Rationalität alles
Wirtschaftslebens ist nur mit und durch das Geld und durch die Geldrechnung ent—
standen. Der vekaunte Vergleich vom Geld- mit dem Blutumlauf hat seine Wurzel
in der Geldqualität, die alle Waren und Leistungen annehmen; man sagt, wie alle
Nahrung sich in Blut umsetzt und in dieser Form alle Organe nährt, so setzt sich alle
wirtschaftliche Gütererzeugung heute in Geldwert um, alles Einkommen ist ebeufalls
Geldwert und fetzt sich nun durch Einkauf wieder in verbrauchliche Güter um.

Der zweite zu erwähnende Punkt ist folgender: die höhere Vergesellschaftung durch
Arbeitsverbindung und ⸗teilung, durch Verkehr und Handel ist auch ohne Muͤnzgeld
möglich, aber schwierig; die Zahl der ohne Geld zu verbindenden Menschen ift gering, die
Steigerung ihrer Leistung ist mäßig. Das Geld ist es, das größere Menschengruppen in
Staat und Gemeinde viel leichter dum Zufammenwirken und zur Arbeitsteilung bringt,
das der letzteren erst die volle Durchführung, ihre bedeutenden, ja riesenhaften Erfolge er—
nöglicht, das erst die lebendigen Märkte, den großen Handel und Verkehr schafft. Ein
sehr erheblicher Teil dessen, was man der Arbeitsteilung und dem Verkehr nachrühmt,
was sie an Wertsteigerung, an Potenzierung der Arbeitsleistungen schaffen, dankt man

Schmoller, Grundriß der Bolkswirtschaftslehre. 11. 1 4 Auft
        <pb n="114" />
        98 Drittes Buch. Der' gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [556
dem Gelde oder vielmehr den gesellschaftlichen Einrichtungen, wie sie durch das Geld
mit der Arbeitsteilung und dem Verkehr erwuchsen. Man wird so allerdings zugleich
jagen müssen, daß häufig das einseitige Lob des Geldes ebenso oder mehr der Arbeits—
teilung, dem Verkehr, dem Handel, dem Kredit, den heutigen Gemeinde- und Staats—
einrichtungen, die auf Geld basieren, zu spenden sei. Man wird nie vergessen dürfen,
daß es sich hierbei um lauter große gesellschaftliche Institutionen handelt, für die das
Geld eine, vielleicht oft nicht mal die wichtigste, jedenfalls nur eine neben zahlreichen
anderen Vorbedingungen sei.

Das dritte, was in die Augen springt, ist die Thatsache, daß der Geldverkehr die
wirtschaftlichen Beziehungen der Menschen unter einander in eine losere Form bringt;
die einzelnen, die in Geldform sich berühren, rücken auseinander, ihre gegenseitige
Beeinflussung und Abhängigkeit nimmt ab, sie treten in eine Art abstrakter Ferne zu
einander, wie ich es öfter schon im ersten Teile bezeichnete. Aber dafür verbindet die
Geldwirtschaft viel zahlreichere Menschen, macht große Organisationen und Betriebe,
Vereine und Heere, Gemeinden und Staaten erst recht möglich. Ohne Geldwirtschaft
ist weder der moderne Individualismus und die persönliche Freiheit, noch der moderne
Großstaat mit seinen Finanzen, seiner Wirtschaftspolitik möglich. Wer diese zwei
Refultate für große Fortschritte der Menschheit hält, muß auch dem Gelde als einem
Mittel dazu seinen Dank zollen. So bekannt dieser Zusammenhang längst war, so hat
ihn doch niemand bisher so geistvoll ausgeführt wie Simmel, dem ich im folgenden
einzelnes entlehne.

Alle naturalwirtschaftlichen Verhältnisse bedingten eine Verkettung von Person zu
Person, eine starke, persönliche, gegenseitige Beeinflussung; sie konnte eine sittliche Hebung
und Stützung bedeuten wie persönliche Abhängigkeit, innere Bereicherung wie Unfreiheit.
Ihr bestes Beispiel ist die Art, wie sie in der Familie stattfindet. Der Herr und der
Sklave, der Fürst und der Lehnsmann, der Gutsherr und der Bauer, der Meister und
der Geselle waren zusammengekoppelt, der eine abhängig vom anderen im Guten und
Bösen. Die Geldzahlung löst diese Bande mehr oder weniger, giebt ganze oder teil—
weise Freiheit, wie sie am meisten der Käufer und Verkäufer, aber auch der Beamte,
der Geldlohnarbeiter, der freie Bauer haben. Mit seinem Geldverdienst kann der
einzelne nun wenigstens in den freien Stunden thun, was er will; mit Geld in der
Hand ist jeder gleich, fühlt er sich unabhängig, auf sich gestellt; alle Geldkontrakte sind
kurz, leicht löslich. Die Geldwirtschaft giebt die persönliche Freiheit und Unabhängig—
keit, die Unkontrolliertheit, das ganz individuelle Für-sich-sein. In naturalwirtschaftlichen
Beziehungen berührten sich Dutzende, in Geldbeziehung kann man zu Taufsenden stehen.
Maͤn ist dann wohl auch von ihnen abhängig, aber nicht persönlich. Der Großstadtmensch,
sagt Simmel, wird immer abhängiger von Ganzheiten und Allheiten, aber unabhängiger
von Einzelheiten. Im Großbetrieb ist jeder Mitarbeitende vom Mechanismus der Technik
abhängig, aber nicht so von einzelnen Personen wie in der Familie. Man hat immer
wenigstens die Auswahl, die Möglichkeit des Ausweichens, am deutlichsten auf dem Markt,
im Kundenverhältnis. Aber die Kehrseite ist auch, daß man sich viel weniger beeinflußt,
daß man keine Rücksicht mehr nimmt, daß perfönliche Werte und sittliche Wechsel—
wirkungen verloren gehen. Der Mensch wird halb zur Nummer im großen Geldverkehr;
der Geldverkehr macht leicht rücksichtslos, schamlos, hart und egoistisch, treulos und
zleichgültig, weil der Mensch die sittliche Verpflichtung des versönlichen gegenseitigen
Gebundenseins nicht mehr so fuhlt.

Damit kommen wir zum letzten Punkt, zu den großen sittlichen Schäden, die die
Geldwirtschaft immer wieder mit ihren Siegen herbeiführt, die vielfach auch als wirt⸗
schaftliche Mißstände, als Notstände besonders der unteren Klassen sich zeigen. Indem
das Geld das begehrteste und allmächtigste wirtschaftliche Gut wird, dasjenige, was fast
jeder heute, um leben zu können, sich verschaffen muß, wird es für viele aus einem
dienenden Mittel zum Selbstzweck, ja zu dem alle anderen Lebenszwecke in den Hinter—
grund drängenden, alle Bande der Moral, der Sitte, des Rechts sprengenden Ziele des
Strebens; es ist unbegrenzt umlaufbar, giebt Genuß und Macht wie nichts sonst,
        <pb n="115" />
        557) Die socialen und psfychischen Folgen der Geldwirtschaft. 99
es erzeugt die Geldgier, den Geiz, den Machtmißbrauch. Indem es den einzelnen die persön—
liche Freiheit giebt, giebt es wohl vielen Wurde und Charakter, erzeugt aber auch bei
zahlreichen Besitzern Mißbrauch aller Art und dann Leere und Gleichgültigkeit. Indem es
die naturalwirtschaftlichen Bindungen und persönlichen Beeinflussungen aufhebt oder zurück—
drängt, raubt es vielen, oft Tausenden und Millionen, die sittlichen Zusammenhänge,
die Stützen, auf denen ihre Lebensführung beruhte; der des Lehnsnexus befreite Ritter—
gutsbesitzer wird Getreidespekulant, der befreite Bauer verschuldet sich, verkommt vielfach;
Tausende waren nicht fähig, sich zu halten, verloren ihre Hufe. Millionen von Arbeitern,
die 175801900 aus ihren naturalwirtschaftlichen Verhaͤltnissen herausgerissen wurden,
verarmten und verkamen, weil sie ohne Kuh, ohne Schwein, ohne kleine Kartoffel—
wirtschaft nicht sich zurecht fanden, im Getriebe der Großstadt die freie, selbständige
Geldwirtschaft nicht erlernten, der Verschuldung bei Bäcker und Krämer, dem Trunk,
dem Laster anheimfielen.

Die UÜberlegenheit des Geldes über alle andere Ware erzeugt die großen Gewinne
der Geldbesitzer. Die Geldleute sind die, welche immer gewinnen; bei ihnen wächst der
Reichtum oft lawinenhaft; die Geldwirtschaft erzeugt, wo fie eindringt, eine stärkere Diffe-
renzierung des Besitzes und Reichtums als je zuvor. Und da „in Geldsachen die Ge—
mütlichkeit“ aufhört, da mit der Geldwirtschaft die persönlichen Rücksichten zurücktreten,
so wird die Härte, die Rücksichtslosigkeit, die Macht der Geldleute leicht zum Krebs—
schaden der Gesellschaft. Sie kaufen alles, die öffentliche Meinung, oft sogar die Re—
gierung und die Parlamente. Bestechlichkeit, Korruption, Prostitution (die geistige und
die körperliche), das Überwuchern der Geldheiraten, der gewissenlose Materialismus, die
cynische Blasiertheit, die frivole Lieblosigkeit, die ausbeutende harte Klassenherrschaft,
das sind die Züge einer extremen Geldwirtschaft. Derartiges ist keineswegs immer ein—
getreten, kann, wo die Gefahren sich zeigen, bekämpft werden, aber häufig haben sich
solche Folgen in größerem oder geringerem Grade eiugestellt.

Die älteren Socialisten wollten deshalb alles Geld abschaffen, später es durch ein
Arbeitsgeld ersetzen: ihre Anklage ging dahin, daß früher der Aristokrat für den Sklaven
und Leibeigenen immer noch persbnliche Rücksichten gehabt habe, weil sein Interesse ihm
Schonung dgebot, daß der heutige Unternehmer den Arbeiter ausprefse, dann wegwerfe. Sie
haben darin Recht, daß die geldwirtschaftlichen Beziehungen zunächst leicht Entfremdung
und Gleichgültigkeit schaffen. Aber mit der Zeit sieht der Unternehmerstand doch ein,
daß ein tüchtiger, gut geschulter Arbeiterstand in seinem Interesse liege. Statt der
alten individuell personlichen Beziehungen und Rücksichten entstehen neue sociale Be—
ziehungen, Bindungen, Beeinflussungen; statt der alten entstehen neue Institutionen;
die Arbeiterverbände, die Schiedsgerichte, die Hülfskafsen, die Sparkassen ersetzen dem
Arbeiterstand, was früher der Leibeigene an seinem Herrn hatte.

Und so auch in anderen Verhältnissen. Das reine Geldverhältnis, der cashnexus,
der mit jeder Geldzahlung alle Beziehung erledigt glaubt, existiert kaum irgendwo voll⸗
ständig. Auch den Kaufmann und den Kunden verbinden dauernde sittliche Beziehungen
des Vertrauens, der Anhänglichkeit; je höher die Berufe stehen, desto weniger ist der
Beldempfunger mit dem bloßen Gelde zufrieden; der Arzt und der Gelehrte will nicht bloß
Honorar, der Beamte und Minister nicht bloß Gehalt, der Unternehmer nicht bloß Gewinn.
Die Ehre, die sittliche Achtung durch' andere und sich selbst spiell in alles Wirtschafts
eben cuch heute hinein Die vornehme Gesinnung muß geweckt und ausgebaut werden.
Es muß der sittliche Volksinstinkt die Gebiete finden und kennzeichnen, die jenseits alles
Beldwerts liegen; die persönliche Würde und Unkäuflichkeit wird sich dann wieder in
breiten gesellschaftlichen Verhältnissen behaupten, gegen die Korruption kämpfen. Die
Menschheit wird sich nach und nach klar werden, daß überall neben der Geldbeziehung
versönliche, höher stehende, über sie hinausreichende Beziehungen existieren und sich er—
halten müssen, die dem Leben den wahren Wert und auch dem wirtschaftlichen Getriebe
erst die rechte Ordnung geben.

Das Schlimmste, was wir an der Geldwirtschaft des sinkenden Altertums und der
letzten Generationen aussetzen, ist nicht bloß Folge dieser, sondern der bestimmten sitt—
        <pb n="116" />
        100 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [5358
lichen Kulturverhältnisse dieser Epochen. Auch heute sind die Folgen der Geldwirtschaft
in jedem Lande wieder andere. Es handelte sich um Auswüchse, welche wesentlich nur
bestimmte Gesellschastsschichten beherrschen, welche Gegenbewegungen und Korrekturen
erzeugen; es handelt fich darum, heute die neue Moral, die neue Sitte, das neue
Recht zu finden und zur Anerkennung zu bringen, welche der gesunden Geldwirtschaft
entsprechen.

Es gilt vom Gelde, was von unserer modernen Technik gilt; sie sind die Werk—
zeuge des Fortschritis; wir müssen sie nur richtig gebrauchen lernen, die rechten socialen
Institutionen dazu finden, dann brauchen wir sie nicht zu verlästern, nicht zu fürchten,
dicht zu verbannen, wie kindische Angst es verlangte.
Der Wert und die Preise.
Philosophische Litteratur: Die ganze neuere wissenschaftliche Psychologie kommt in Betracht,
ebenso die Eihlt. Erwähnt sei; A. Döring, Philosophische Guüterlehre. 1888. — Chr. Ehrenfels,
Werttheorie und Ethik, V.J. Sch. für wiss. Phil. Bd. 17 (1898). — Ders.„System der Werttheorie.
1897. D M. Naum ann, Die Lehre vom Wert. 1883. — Meinong, Pfychologische Untersuchungen
zur Werttheorie. 1804. — Tardé, Psychologis (conomique. 2 Bde. 1902.

Daun find die allgemeinen volkswirtschaftlichen und socialistischen Werke, hauptsächlich die
hocer von den Physiokraten bis Marx, Dietzel von Bedeutung, die wir hier nicht wiederholt
anführen.

Aus der allgemeinen Speciallitteratur über Wert und Preis sei erwähnt; Friedländer,
Theorie des Wertes. 1882. — Knies, Die nat.ök. dehne vom Wert. 3. f. St. W. 1855. —
Schäffle, über die ethische Seite der nat.-dk. Lehre vom Wert. 1862 jetzt Ges. Aufs.l 1886. —
Fr.I'Neumann, Beiträge zur Revision der Grundbegriffe der Volkswl. Z3. f. St.W. 1869 u.
Ig72 Ders., Grundlagen der Volkswl. 1. 1889. — v. Wäeser, Ursprung und Hauptgesetze des
wirtschaftlichen Wertes. 1884. — Ders., Der natürliche Wert. 1889. — p. Böhm-Bawerk, Grund⸗
züge der Theorie d. wirtschaftl. Güterwertes. J. f. N, 2. F. 13. 1886. — Ders.Kapital und
Kaͤpitalzins, 2. Bd. 1884. — Zuckerkandl, Zur Lehre des Preises mit bes, Berücksichtigung der
gesch. Entwickelung der Lehre, 1889. — Scharling, Werttheorien und Wertgesetz. J-f. N. * F. 16.
1888.— Auspiß und Lieben, Untersuchungen über die Theorie des Preises. 1889. — Dietzel,
Die klass. Werttheorie und die Theorie vom Grenznutzen. J. f. N. 2. F. 20. 1890. — Gerlach,
Aber die Bedingungen der wirtsch. Thätigkeit. Erörterungen zur Wertlehre. 1890. — A. Voigt,
Der ök. Wert der Güter. 3. f. St. W. 1802. — Wicksell, Über Wert, Kapital und Rente. 1893. —
8. v. Buch, Intensität der Arbeit, Wert und Preis der Ware. 1896. — Séeligmann, docial
elements in the theory of value. Quat. Journ of Economies. XV, 1901.

Die thatsächlichen Preisuntersuchungen. Preußisches, später deutsches Handelsarchiv seit 1848. —
Beiträge zur Statistik Hamburgs 182152. 1854. — Tabellarische Überfichten des Hamburgischen
ete (Zahlen von 1850 ab). — Mone, Beiträge zur Geschichte der Volkswirtschaft aus Urkunden.

59. FJoote und Newmarch, Die Geschichte und Bestimmung der Preise, deutsch mit Zusätzen
hon Afsher, 2 Bde. 1888—59. “ Kius, die Preis- und Lohnverbhältnisse des 16. Jahrhunderts.
J. . R. LAF. I. 1863. — Rogers, A bistory of prices and agriculture. 4J, 1866-87. -
Falke, Stakistik der Preise im Königreich Sachsen. I. f. N. 1. F. 18 u. 16. 1869 und 1871. —
Schebeck, Beiträge zur Geschichte der Preise. 1873. — v. Neumann⸗Spallart, später v. Juraschek,
Nbersicht über Produktion, Vertehr und Handel in der Weltwirtschaft, zuerst in Behms geogr. Jahrb.,
seit 1878ff. selbftändig. — Hanauer, Eudes écon. sur l Alsace. Denrées et salaires. 1876 - 78. —
Keller, Zur Geschichte der Preisbewegung in Deutschland 1466— 15258. J. f. N. 1.F. 34. 1879. —
b. Inama-Sternegg, Deutsche Wirtschaftsgeschichte 1258. 1879-21901. — Lehr, Beiträge zur
Statistik der Preise. 1888. — A. Soceibeer, Materialien zur Erläuterung und Beurteilung der
wirtschaftlichen Edelmetallverhältnisse und der Währungsfrage. 1885, 2. Aufl. 1886. — Lamprecht,
Deutsches Wirtschafisleben im Millelalter. 83 Teile. 1886. — Außerdem zahlreiche Handelstammer—
derichte, Ausstellungsberichte ꝛc. Fortlaufende jährliche Preigübersichten geben: der englische Economist
Gommercial hisstory and review), seit 1864, neuerdings jährliche Auszüge daraus im Journal of
the x. statist. society; die Zeitschrifi des preuß. statist. Buregus seit 1873; die Monatshefte z. Statistik
des Deutschen Reichs seit 1879 (seit 1884 auch im statist. Jahrb.' Conrads Jahrbücher enthalten
zahlreiche Übersichten von Conrad, Laspeyres, Plaasche), Soetbeer und geben seit 1898 eine
wirtschaftliche Chronik.
Gerechtigkeit der Preise: Trendelenburg, Naturrecht auf dem Grunde der Ethik, 2. Aufl. 1868
S. 122 . 838 ff. — Schmoller, Die Gerechtigkeit in der Volkswirtsch. Soc. u. Gew.P.

Preistaxen; Bergius, Neues Polizei- üund Cameral-Ptagazin, 6Bde. 1775-80. — Roscher,
Grundlagen der N.«Hk., 22. Aufl. 8114. — Jollos, Die Brottaxe in Paris. J. . G. V. 1885. —
o. Rohrscheidt, Die Brottaxen und die Gewichtsbäckerei. J. N, 2. F, 18, 1887. — Dersß,
Geschichte der Polizeitaxen in Deutschland und Preußen, daf. 17. 1888. — G. Adler, Die Fleisch—
        <pb n="117" />
        559

Litteratur über Wert und Preise. 101

deuerungspolitik der deutschen Städte beim Ausgang des Mittelalters. 18883. — Bücher, Die
Diokletianische Taxordnung. 8. f. St. W. 50. 1894. Kulischer, Zur Entwickelungsgeschichte des
Kapitalzinses. J. j. N. 3. F. 19, 1900, S. 590 ff. — v. Zwiedineck- SüdenhorstLohnpolitik
und —— 1900. — Klien, Minimallohn und Arbeiterbeamtentum. 1902.

Tarife der Verkehrsanstalten: Außer der ganzen oben angeführten Verkehrslitteratur sei
erwähnt: Lehr, Eisenbahntarifwesen und Eisenbahnmonopol. 1879. — Ullrich, Ddas Eisenbahn—
tarifwesen. 1886. — Ders., Reform der Gütertarise in Großbritannien. Arch. f Cis. W. 16. 1808.
d. Weichs, Wesen und Grundlage der Eisenbahngütertarife. 3. f. St. W. 49. 1893. Ders., Unter⸗
suchungen über die Grundlagen des Tarifwesens der Seeschiffahrt, das. 530. 1894. — Rank, Das
Eisenbahntarifwesen in seiner Beziehung zu Volkswirtschaft und Verwaltung. 18985.

Nachfrage- und Verbrauchsstatistik: Dieterici, Statistische Übersicht der wichtigsten Gegen—
stände des Verkehrs und Verbrauchs im preußischen Staate und im deutschen Zollverbande. 18831
bis 1836, mit 5 Fortsetzungen bis 1853 reichend. 1838 1835. — Ders. der Volkswohlstand im
preuß. Staate. 1846. Hierzu E. Engel, Z. d. pr. st. B. Bd. 4 S. 129130. — Hermann, Die
Eruten Bayerns. Beitr. z. Statist. d. Kg. Vayern, XV, 1866. — Fr. J. Neumann, Kenntnis von
den socialen Zuständen um uns. J. f. N. J. F. 18. 1872 Block, Statistique de sa —rance.
26d. 1874. — Keleti, Die Ernährungsstatistit der Bevölkerung Ungarus. 1887. — Patten,
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der Kauftraft des Geldes, Beil. z. Allgem. 3. 1896 Nr. 187. — Vergleiche außerdem unlen die Litteratur
üͤber Währungsfrage, Papiergeldpreise und -wirtschaft. Außerdem allgemeine Lehrbücher und die
Werle über Kredit, Geld- und Bankwesen. — Helferich, Die österr. Valuta seit 1848. 8. f. St.W.
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800 S. 832 ff. — Brückner, Geschichte des russischen Papiergeldes. J 5N. J. F. 1. 1863. —
derg, Kupfergeldkrisen. 1867. — Schmoller, Nat.hk. und focialpol. Rückblicke auf Nordamerika.
r. J. XVII T866. Neuwirth,. Vank und Valuta in österresch Ungarn. 2Rde3
        <pb n="118" />
        102 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[1560
Hertzka, Die Valutafrage. 1875. — Ders., Währung und Handel. 1876. — Bolles, Financial history
of the United States. 8 vols. 1886. — Kramär, Das Papiergeld in Hsterreich seit 1848. 1886. —
Ders., Russische Valutareform. 1897. — Menger, Übergang zur Goldwährung. 1892. — Denk—
schrift über das Papiergeldwesen der ung-österr. Monarchie. Verf. im Finanzministerium. 1892. —
Lexis, Papiergeld. H.W. VI. 2. Aufl. 1901. — Uisunomtya, Die Warenpreisbewegung in
Japan seit dem Jahr 1875. 1897. — G. Bunazel, Das moderne Geld- und Kreditwesen. Zeitsch.
f. V.W. Soc.pol. 7. 1898.

170. Begriff des Wertes überhaupt. Wir haben in den beiden letzten
Abschnitten den Mechanismus, die rechtlichen und wirtschaftlichen Institutionen ge—
schildert, auf denen Handel und Verkehr beruhen. Wir haben jetzt das überall im
bisherigen vorausgesetzte und gestreifte innerste Triebrad desselben, die nächstliegende
Ursache des wirtschaftlichen Handelns überhaupt, den Wert zu untersuchen.

Der Wert ist eine allgemein unser ganzes Seelenleben begleitende, all' unser
Handeln beherrschende Erscheinung. An jede Vorstellung, an jeden Eindruck knüpfen
sich gewisse Gefühle der Lust und Unlust, der Billigung und Mißbilligung an, die bei
einer gewissen Stärke zum Bewußtsein kommen. Diese Gefühle deuten das für das
körperliche und geistige, individuelle und gesellschaftliche Wohlbefinden Förderliche oder
Hemmende an (18 11, S. 20-22). Es sind die Wertgefühle, die entsprechend dem
Gesamtzustand des vorstellenden und fühlenden Wesens sich auslösen, je nach ihrer
Stärke und ihrer Fähigkeit, andere Vorstellungen und Gefühle zu verdrängen, den Vor—⸗
stellungsverlauf und das Handeln beherrschen, das Begehren erzeugen, je nach Erinnerung,
ordnendem Denken, klarem Kausalverständnis zu Werturteilen werden. Das Wertgefühl
giebt eine dunkle Direktive, das Werturteil sagt klar: das fördert dich, das schadet dir
oder der Gesellschaft aus dem und dem Grunde. Das Lebensförderliche erscheint „wert“,
das Lebensschädliche „unwert“. Alle Gefühlsthätigkeit hat Werte zum Ergebnis. Diese
Ergebnisse können irren, sie werden von allen normalen und anormalen Ursachen des
Seelenlebens beeinflußt; aber je gesunder und tüchtiger wir sind, je richtiger wir die
Zusammenhänge von Ursache und Wirkung überblicken, je höher und reiner unser
gesamtes Urteil steht, desto richtiger leitet uns das zum Werturteil gewordene Wert—
gefühl.

Stets handelt es sich dabei um einen komplizierten Vorgang der Seele, um ein
Abwägen von Nutzen und Schaden, von Vorteil und Opfer, um ein vibrierendes
Schwanken, Wählen, Taxieren und Ordnen; denn die Vorstellung, die ein Wertgefühl
erzeugt, setzt sfich mit anderen neben ihr vorhandenen Vorstellungen, das eine Gefühl
mit anderen widerstreitenden, auseinander; eine Reihe von Zwecken und meist für jeden
Zweck eine Reihe von Mitteln stehen vor unserer Seele; unser Wertgefühl sagt: aus
dieser Mehrzahl von Möglichkeiten, Zwecken, Gütern und Handlungen ist im Augen—
blick, ist morgen oder zukünftig, ist in dem oder jenem Zusammenhang dies zu wählen,
zu bevorzugen. Wert stammt vom mittelhochdeutschen „var“, wählen; das Werte
ist das von uns Auserwählte. Jedes Wertgefühl und jedes Werturteil schließt so eine
Wertordnung von mehrerem Möglichen und Verglichenen ein. Alle Wertgefühle und
rurteile knüpfen neben der momentanen Erregung von Lust- und Unlust-, Billigungs—
oder Mißbilligungsgefühlen an die Erinnerung und den ganzen Schatz früherer Gefühle
und vorhandener Urteile an, basieren so auf einem in der Erinnerung bereits vor—⸗
handenen Maßstab. Oder anders ausgedrückt: alle Wertung, so sehr sie zunächst einen
subjektiven Ausgangspunkt hat, beruht darauf, daß das Individuum das Gewertete
und Begehrte sich vergegenständlicht, als ein außer ihm Vorhandenes betrachtet, es mit
anderem vergleicht, in seinem Zusammenhang fieht. Damit wird das Gewertete für
ihn ein Objektives, durch Ideale und Normen Geordnetes. Eben deshalb werden die
Werte sofort von der Seele in die Dinge hinein verlegt. Es entsteht die Vorstellung
des vom Subjekt unabhängigen Normalwertes, als dem Festen, von dem die augen—
blickliche subjektive Wertung wohl abweichen, aber nicht sich losmachen kann. Die
Maßstäbe, welche diese Ordnung alles Wertes beherrschen, sind nicht bloß aus subjektiven
Erlebnissen erwachsen, obwohl schon diese das einzelne Werturteil durch Erinnerung in
        <pb n="119" />
        561)] Der psychologische Ursprung der Wertgefühle und -urteile. 103
einen allgemeinen Wertzusammenhang stellen; sie sind ein Ergebnis der Sprache, der
Verständigung, der gesellschaftlichen Zusammenhänge. Und so fieckt in jedem subjektiven
Werte ein Objektives.

Jedes Wertgefühl und Werturteil hat so eine Doppelnatur: es ist in der Seele
des einzelnen entstanden, von dem Individuum, seinen Trieben und Anlagen, seinen
Schicksalen, seiner augenblicklichen Lage und Reizung bedingt, aber es ist zugleich der
Ausdruck von Gefühlen, Vorstellungen und Überlieferungen eines gesellschaftlichen Kreises,
einer geistig-socialen Atmosphäre. Der Egoist wertet anders als der, welcher sich auf
den Standpunkt der Familie oder eines sonstigen weiteren Kreises stellt. Aber auch
der Egoist glaubt sicher nur an sich, wenn er sich in einer gewissen Übereinstimmung
mit anderen weiß. Die Mehrzahl der Menschen halten das für wert, was eine Autorität,
ein gesellschaftlicher Kreis bereits so geschätzt hat, was bisher von der öffentlichen
Meinung dafür erklärt wurde. Und das um so mehr, je naiver und primitiver der einzelne
ist, je mehr er noch als Herdentier fühlt und urteilt. Der hochgebildete, moderne Mensch
ist individueller, wird also auch individuellere Werturteile haben. Auch bei ihm jedoch
wird oft, ja meist das freieste subjektive Wertgefühl nichts als eine Modifikation des
gesellschaftlich objektiven Wertes sein, die der einzelne nach seiner persönlichen Stimmung
und Lage gegenüber dem Urteil der übrigen vorzunehmen wagt.

Der ganze historische Entwickelungsprozeß menschlichen Fühlens und Urteilens
ist der Boden, auf dem der Wert erwächst. Wie das Tier im Instinkt das ihm
Nützliche durchschnittlich richtig wertet, so sind es beim Menschen erst instinktive Gefühle,
dann die Triebe und Bedürfnisse, die ihn dabei beherrschen; aus dem physisch-animalischen
Leben, aus den praktisch-technischen Erfahrungen erwachsen die Wertungen, die dem
Menschen zeigen, was ihn am besten nährt, wärmt, fördert, womit seine Arbeit am
weitesten kommt. Und indem er höhere Gefühle ausbildet, indem die feineren und
edleren Bedürfnisse entstehen, verfolgt er höhere Zwecke auf Grund der höheren Gefühle;
es entstehen so neue Gruppen von Werten, Werturteilen und -Vorstellungen, die teil—
weise nicht mehr auf ein Haben, Besitzen, Arbeiten, sondern auf die Existenz gewisser
Verhältnisse, auf ein Anschauen und Genießen, auf die Herstellung socialer Einrichtungen,
ästhetischer Erscheinungen, sittlicher Zustände gerichtet sind.

Das wirtschaftliche Werturteil in dem Sinne der Schätzung der Nährmittel, der
Bekleidung, des Obdachs für die menschliche Existenz ist vielleicht eines der ältesten;
aber es paart sich fruh mit dem socialen Werturteil der Ehre, mit dem Bedürfnis des
Geschätztseinwollens; indem gesellschaftliche Institutionen entstehen, bildet sich das
politische Werturteil, die Schätzung der Institutionen für die Zwecke der politischen
Organisation; mit der Musik, den Künsten entsteht das ästhetische, das musikalische
Werturteil, mit der Wifsenschaft das wiffenschaftliche Werturteil. Es bildet sich kein
Sondergebiet aus, ohne daß neue Arten des Wertes entständen. Aber sie hängen alle
jusammen, wie die menschlichen Zwecke selbst; sie haben im menschlichen Selbstbewußt—
sein ihren Mittelpunkt. Sie kämpfen und ringen notwendig mit einander. Die alten
Gefühlsdisposttionen werden nach und nach von neuen modifiziert und verdrängt. Es
findet stets mit der Entwickelung eine größere oder kleinere Umwertung aller Werte
statt. Aber stets muß sich ein Gleichgewichtszusand, eine Ordnung, eine Hierarchie
der Werte wiederherstellen.. Und das 'kann nur geschehen von einem Überblick über
das Ganze des Lebens, d. h. alle Werte müssen sich jederzeit im sittlichen Werturteil
zusammenfafsen. Das sittliche Urteil beruht ja gerade auf der richtigen Wertung der
verschiedenen menschlichen Zwecke untereinander, auf ihrer geordneten Einheit. Die
sittliche Wertordnung ist das höchste und letzte Ergebnis des Wertgefühls und -urteils.
Alle anderen gesellschaftlichen, ästhetischen, technischen, politischen und sonstigen Wert—
urteile, vor allem auch das wirtschaftliche, sind nach der Seite der Zweckordnung und
der fittlichen Folgen im sittlichen Wertbewußtsein mit enthalten. Es handelt sich
gleichmähig bei allen Wertungen um das Suchen und Finden des Lebensförderlichen,
vom niedrigsten Mittel äußerer Zweckmäßigkeit bis zur idealen Ordnung des sittlich
vernünftigen Lebens. Das Nützliche, das Brauchbare ist das Lebensförderliche abe—
        <pb n="120" />
        104 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 1562
auch die Tugend, die moralische Handlung ist es — vom höheren Standpunkt aus
gesehen.

Wir haben es im folgenden nur mit dem wirtschaftlichen Werte zu thun. Über
sein Verhältnis zum sittlichen Werturteil aber sei hier noch folgendes bemerkt.

Da wirtschaftliche Mittel für alle Zwecke nötig sind, für die höchsten wie für die
aiedrigsten, so kann die Frage, wie die wirtschaftlichen Kräfte und Mittel auf die Ge—
samtheit dieser Zwecke zu verteilen seien, nicht bloß eine wirtschaftliche sein: d. h. die
Ordnung der Nachfrage nach den verschiedenen wirtschaftlichen Gütern enthält die Ord—
nung der Lebensführung überhaupt; ob wir von unserem Einkommen mehr für Essen
oder mehr für Wohnung, mehr für uns oder die Erziehung unserer Kinder ausgeben,
ist nicht bloß eine wirtschaftliche, sondern noch mehr eine sittliche Frage.

Da der wirtschaftliche Wert auf ein Haben und Besitzen bez. ein Arbeiten hin—
zielt, so fragt sich, wie die wirtschaftliche Arbeit und der wirtschaftliche Erwerb in die
Gesamtheit menschlicher Lebenszwecke eingefügt werden soll, welchen Rang diese Be—
strebungen haben sollen, wie weit wirtschaftliches Streben Selbstzweck oder Mittel sein
soll, wie weit und wo die wirtschaftlichen Werturteile gegenüber höheren zurücktreten
jollen. Es beruhen die größten sittlichen Fortschritte der Menschheit daraus, daß das
Individuum nach gewissen Seiten als höchster Wert, als Selbstzweck erschien, jenseits
alles wirtschaftlichen Wertes, daß gewisse Handlungen nicht als käufliche, bezahlbare
mehr erscheinen. Die Nichtbezahlung von Leistung und Gegenleistung in der Familie,
die Vergütung gewisser Amtsthätigkeit mit Ehre statt mit Geld und vieles Ahnliche be—
ruht darauf. Alles volkswirtschaftliche Handeln ist so auf höherer Kulturstufe begleitet von
einer säuberlichen Grenzregulierung zwischen den wirtschaftlichen und den höheren Werten.

Endlich wird auch gegenüber jedem wirtschaftlichen Werte, der auf dem Markt
als ein Ergebnis von Kräften und Größenverhältnissen sich neu gebildet hat, regelmäßig
die Frage aufgeworfen, ob er als ein diesen Elementen und den gesamten gesellschaft-
lichen Verhältnissen angemessener, als ein billiger oder unbilliger, als ein gerechter
oder ungerechter erscheine. Darauf komme ich nachher eingehender zu sprechen.

171. Der wirtschaftliche Wert, sein Wesen, seine Arten, seine
Dogmengeschichte. Die wirtschaftlichen Wertgefühle und Werturteile bilden sich
mit dem zweckbewußten wirtschaftlichen Handeln des Individuums und der Gesellschaft.
Selbst im primitivsten wirtschaftlichen Zustand steht der Mensch einer Mehrheit von
Bedürfnissen und Zwecken (Nahrung, Kleidung, Wohnung, Werkzeuge) gegenüber, die
ex nach ihrer Wichtigkeit ordnet; und diesen Zwecken stehen gewisse Mittel, natürliche
Schätze, Früchte, Tiere, vor allem aber die menschlichen Arbeilskräfte gegenüber; letztere
können zwar mit Mühe und Opfer, mit Anstrengung und Entsagung, aber doch mehr
und mehr mit Erfolg das schaffen, was zur Erreichung dieser Zwecke dienlich ist. Der
Mensch bemerkt, daß er bald reichlich, bald sparsam versorgt sei, daß er das eine mit
biel, das andere mit wenig Schwierigkeit, Mühe und Arbeit sich verschaffen könne. Je
komplizierter das wirtschaftliche Leben wird, desto zahlreicher werden die Bedürfnisse
und Zwecke, für die wirtschaftliche Mittel nötig sind, die Güter, die Arbeitsleistungen,
die hierfür in Betracht kommen. Die natürliche Erfahrung, die fortschreitende technische
Frkenntnis, die Einsicht in den natürlichen und gefellschaftlich-sittlichen Kausalzusammen—
hang der Dinge führt zu einer immer komplizierteren Wertung und Ordnung der wirt—
schaftlichen Zwecke und der wirtschaftlichen Mittel, die immer erfolgt von einem höher
oder niedriger gegriffenen Standpunkt des Überblickes über ein Ganzes von wirtschaft—
lichen Zwecken und Mitteln. Es kann der des Haushalts des einzelnen oder der
Familie, es kann der einer Unternehmung, einer Gemeinde, des Staates sein. Man
ragt sich, was ist im Augenblicke, in der gegebenen Lage, nach der Menge der vor—
handenen Mittel, der wichtigste Zweck, welcher folgt dann; man überlegt, welche Mittel
dem Zwecke dienen, bevorzugt das bessere; wenn dasfelbe Mittel mehreren Zwecken
dient, so sieht man zu, wie weit es über den wichtigen Zweck hinaus den unwichtigen
dienen könne. Man späht nach der Grenze des Nußens den kin in größerer Menge
vorhandener Gegenstand haben könne, nach dem sogenaunten Grenznußen. Man wernt
        <pb n="121" />
        563) Die Entstehung der wirtschaftlichen Werturteile. 105
im Überfluß vorhandene Güter und Arbeitsleistungen, die bis zur Verwendung für
ganz gleichgültige Zwecke reichen, weniger als solche, welche nur für die wichtigsten
genügen. Da die meisten Güter, welche wirtschaftliche Bedürfnisse befriedigen, und die
Produktionsmittel, hauptfächlich die Arbeitskräfte, welche sie herzustellen gestatten, bei
etwas gestiegener wirtschaftlicher Kultur in beschränkter Menge vorhanden find, so
pflegt man „wirtschaftlichen“ Wert überhaupt den Gütern nicht mehr beizumessen, die
in verhältnismäßig unbegrenzter Menge vorhanden sind. Sie erscheinen als wirtschaftlich
wertlos, man braucht sich um sie nicht zu bemühen, für sie nicht zu arbeiten; man
pflegt sie als freie Güter den wirtschaftlichen entgegenzusetzen. Alle übrigen Güter
schätzt man um so höher, je seltener sie sind, je schwieriger, mit je mehr Opfer und
Anstrengung sie herzuftellen sind, sofern sie gleich wichtigen Zwecken dienen; dienen sie
verschieden wichtigen, so drückt sich in ihrem Wert neben der Schwierigkeit der Erlangung
die Rangstufe des Zweckes aus.

Jede Überlegung, die zu einer wirtschaftlichen Wertbildung führt, erfolgt konkret
zu bestimmter Zeit, auf bestimmtem Gebiet, in bestimmtem Klima, innerhalb eines
Gesellschaftszustandes mit einer bestimmten Besitzverteilung und Klassenordnung, d. h.
unter konkreten Voraussetzungen, welche allen und dem einzelnen den wirtschaftlichen
Erwerb leicht oder schwer machen. Und so werden alle wirtschaftlichen Werturteile
durch Vorstellungen über die vorhandene Menge der erreichbaren oder verfügbaren
Güter und Arbeilskräfte, über die vorliegende leichte oder schwierige Beschaffenheit der—
selben beherrscht. Auch wer von seiner augenblicklichen Lage etwa abstrahiert, hat einen
angenommenen Durchschnittszustand der Natur und der Gesellschaft, der Triebe und
Bedürfnisse, der wirtschaftlichen Zwecke und Mittel im Auge, von dem aus er nun
seine Wertgefühle und -urteile gestaltet.

Der psychologische Vorgang bei der Bildung des wirtschaftlichen Wertes in der
Seele des einzelnen und der Gesellschaft ist dabei derselbe wie bei jeder Wertbildung.
Ein Individuum oder eine Gruppe von solchen, deren Zwecke, und zwar abgestuft nach
ihrer Bedeutung in einer hierarchischen Ordnung, die aus natürlich-technischen wie
gefellschaftlich-sittlichen Elementen sich ergiebt, das ist die Grundlage: auf die Personen
und Zwecke werden die vorhandenen und erwarteten Mittel (bez. die Möglichkeiten ihrer
Neubeschaffung) bezogen; Lust und Unlust, Nutzen und Schaden, Lebensförderung und
Lebenshemmung, welche sich mit einem Gute und seinem Eigentum, seinem Genuß und
seiner Entbehrung verknüpfen, werden gegeneinander abgewogen; man fragt sich stets
zugleich, was nützt dich diese Mahlzeit, was entbehrst du, wenn du sie nicht hast,
welche anderen Güter entgehen dir, wenn du dieses erwirbst, welche Mühe und Arbeit,
die auch anderes schaffen könnte, mußt du aufwenden, um in den Besitz dieses Gutes
zu kommen. So steht auf den zwei Wagebalken der inneren Überlegung stets hier der
Nutzen, die Brauchbarkeit, dort die Frage der Entbehrung, der Opfer und Kosten, der
Beschaffbarkeit. Diese letztere schließt die Frage der Seltenheit wie der Kosten, der
aufzuwendenden Arbeit in sich.

Aller Wert ist so ein Relationsbegriff, und zwar ein sehr komplizierter; es handelt
sich um die Relation, in welchen Personen und Zwecke, Zwecke und Mittel stehen, um
die Beziehungen, Gefühle und Urteile, welche hieraus entstehen, um die gegeneinander
abgewogene Ordnung der Zwecke und der Mittel, um die Bedeutung der ersteren, um
die Nutzbarkeit, die Größenverhältnisse, die Beschaffbarkeit der letzteren. Je nach dem
dabei angenommenen Standpunkt kann aus denselben Verhältnissen ein verschiedenes
Werturtell folgen. Der Woert Uegt nie in den Dingen selbst, sondern im Urteil der
Nenschen oder Menschengruppen, in den Beziehungen und Kulturverhältnissen, in dem
sie stehen, aber er erscheint den Menschen stets so, als ob er in den Dingen liege, weil
die objeklive Ordnung der Natur und der Gesellschaft das Urteil im wesentlichen bestimmt.
8 Man wird so den wirtschaftlichen Wert bezeichnen können als das durch
ergleichung und Schätzung enistandene Bewußtsein über das Maß
on Bedeutung, welches das einzelne Gut oder die einzelne
Arbeitsleistung gegenüber anderen durch ihre Brauchbarkeit und
        <pb n="122" />
        106 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[1364
Beschaffbarkeit für die wirtschaftlichen Zwecke des Menschen hat.
Das Werturteil wird sich stets ausdrücken in einer Gleichsetzung des einen mit einem
anderen als in seinem Wert bekannt vorausgesetzten Gute oder in einer Unter- oder
Uberordnung: a — b, à beoder à Ab. Nur bekannte Größen mit bekannten Quali—
täten können so verglichen werden. Erst ein leidlich geordnetes Maß- und Gewichts—
system konnte ein ganz deutliches Wertbewußtsein entstehen lassen. Die Wertmäß—
bestimmung des einen Gutes durch den Wert eines anderen als bekannt vorausgesetzten
ichließt eben, sofern dieses als bekannt angenommen wird, die Vergleichung mit zahl—
reichen anderen Werturteilen in sich. Das Werturteil 1 Pfund Fleisch — 1 Mark
schließt das Mitdenken aller Werte, die einer Mark gleichstehen, in sich. Wir sahen
oben schon, daß erst die Entstehung allgemein beliebter und kurrenter Tauschmittel und
zuletzt des Geldes ein ganz deutliches Wertbewußtsein bilden konnte. Jedes einzelne
Werturteil erhält erst durch die geahnte oder klar bewußte Einfügung in eine Wert—
ordnung, in der alle erheblichen Werturteile enthalten sind, seine feste Stellung. In
der Epoche der Geldwirtschaft ist es der auf dem Markt zur Erscheinung kommende,
meist durch Bezahlung in Geld ausgedrückte Wert, der Preis, der als der präciseste
Wertausdruck erscheint. Der Preis ist der konkret im einzelnen Fall zur That gewordene
Wert; der Wert ist die pfychologische Voraussetzung des Preises, der ideale Maßstab,
an dem der einzelne praktische Fall gemessen wird. — Die teilweise in den Lehrbüchern
gemachte Unterscheidung einer besonderen Wert- und einer besonderen Vreislehre halten
wir nicht für nötig.

Je nach den wirtschaftlichen Zwecken und je nach den Personen oder Personen—
gruppen, auf welche die Güter bezogen werden, ergeben sich die verschiedenen Arten
des wirtschaftlichen Wertes, die man zu unterscheiden pflegt.

Die wirtschaftlichen Güter und Leistungen werden vom primitiven Menschen
wesentlich nur auf seinen Gebrauch, seinen Genuß bezogen; sobald er aber zweckmäßig
zu wirtschaften beginnt, sieht er daneben in gewissen wirtschaftlichen Gütern und in
der Arbeit Mittel zur weiteren Produktion und schätzt nach ihrer Fähigkeit hierzu ihren
Wert; gnd wo der Tausch- und Marktverkehr begonnen hat, kommt zu diesen beiden
ersten Uberlegungen die dritte: das einzelne Gut kann andere eintauschen, wird so
gewissermaßen zu einem Stellvertreter anderer Güter. Daher schied man seit Quesnay
and A. Smith Gebrauchs- und Tauschwert, seit Rau Gebrauchs-(enuß-)wert,
Erzeugungs-(Produktions-, Ertrags-)wert und Tausch- oder Marktwert. Der
Gebrauchswert ist der innerste Kern in dem pfychischen Prozeß der Wertbildung, und er
bleibt es immer; er entspringt den lebendigsten Interessen an der eigenen und gesellschaftlichen
Wohlfahrt; auch die auf die anderen Zwecke bezogenen Werturteile find gleichsam an
ihm verankert, aus ihm entsprofsen. Aller Produktionswert oder Ertragswert wird
einem Grundstück, einer Maschine, einem Kapital, einer Arbeitsleistung nur beigelegt,
'ofern sie etwas zum Gebrauch oder Genuß Taugliches schaffen, zu dessen Erzeugung
etwas beitragen können; und unter den Produktionsmitteln werden die, welche die
besten und meisten Gebrauchsgüter liefern, und unter ihnen wieder die seltensten, am
ichwierigsten zu beschaffenden am höchsten gewertet, weil ihr Mangel die Menge und
Art der Gebrauchsgüter viel mehr bedroht, als es der der leicht ersetzlichen, in größerer
Menge vorhandenen Produktionsmittel thut. Der Tausch-, Markt⸗ oder Verkehrswert
endlich, der für den oberflächlichen Beobachter, aber nur für ihn, die Beziehung auf
den Gebrauch und Genuß abstreift, hat seinen letzten Grund doch in den Lust- und
Unlustgefühlen der Konsumenten, denen der ganze Mechanismus der Produktion und
des Verkehrs dient. Nur liegen hier bedeutsame Zwischenglieder der Wertung zwischen
Anfang und Ende dieses Wertbildungsprozesses.

Die Entstehung des Gebrauchs- und Genußwertes liegt in der Welt der mensch⸗
lichen Gefühle; das Heer der Lusi- und Unlustempfindungen in ihrem tausendfachen
Wechselspiel, in ihrer oft schwierigen Vergleichbarkeit beherrscht ihn. Man hat ihn
durch abstrakte Versuche der Messung der Gefühle in seiner Wuͤrzel zu fassen, zu ver—
deutlichen gesucht. Ohne viel Erfola. Die duukeln oft halb instinktiven Gefühle der
        <pb n="123" />
        565) Die wirtschaftlichen Wertarten.

—
s * *
Lust und Unlust find eben nicht direkt meßbar. Sie werden nur greifbar, 5 F
indem sie sich zu gewissen Schätzungen äußerer Art verdichten, indem die Jahg dsende
alte Erfahrung und Gewohnheit Maßstäbe und Größenvorstellungen, ne
die meßbaren Ertrags- und Tauschwertschätzungen, gebildet haben. Der Ertrag
gehört dem technischen und physiologischen Gebiete der äußeren meßbaren Erfahrung
an: von zwei gleich großen Grundstücken giebt das eine 10, das andere 50 Hektoliter
Weizen; so und so viel Centner Dünger steigern diesen Ertrag aufs Doppelte. Der
Verkehrs-, Tausch-, Marktwert ist durch Vertrag oder schätzende Autorität in Geld oder
in naturalen Einheiten, deren Wert als bekannt gilt, festgesetzt. Das sind zahlenmäßige,
faßbare, auf einheitliche Nenner zurückgeführte Größen, mit denen man rechnen, summieren,
Buch führen kann. Die beiden letzten Wertarten stehen wie erwähnt stets mit den
Genußwerten, mit dem Untergrund von Lust- und Unlustgefühlen in Relation, ent—
sprechen ihnen im großen und ganzen, so fsehr sie im einzelnen abweichen können. Der
Genußwert ist und bleibt das Primare; aber er ist das schwer Faßbare, Inkommensurable
und erhält deshalb durch Ertrags- und Tauschwert, durch die Rückübertragung von
deren Zahlengrößen auch erst seine Bestimmtheit. Die Untersuchung des Gebrauchs—
werts verläuft in pfychologische und kulturgeschichtliche Untersuchungen der Gefühle und
ihrer Veränderungen; die Untersuchung des Ertragswerts fußt auf technologischen und
physiologischen Erörterungen; die des Tauschwerts ist die eigentlichste Aufgabe der
Volkswirtschaftslehre.

Eine eingehende Theorie des Tauschwerts suchten A. Smith und Ricardo aufzustellen,
und zwar mit der Absicht, über den Wirrwarr der Wertschwankungen durch möglichste
Zurückführung derselben auf eine Ursache Herr zu werden; sie suchten einen sogenannten
natürlichen, idealen Wert, um den die täglichen Oscillationen des Werts gravitieren;
fie sagten, mit gewissen Ausnahmen ist jedes Gut so viel wert, wie seine Produktions—
kosten betragen; diese bestimmen den Wert im großen und ganzen. Hauptsächlich
J. St. Mill formulierte die Ausnahmen dahin, daß die Seltenheiten und die nicht
beliebig reproduzierbaren Waren in ihrem Wert nicht durch die Kosten bestimmt werden.
Die Kosten selbst suchte man auf ein absolutes, konstant gedachtes Wertmaß zurück—
zuführen; man erörterte, ob der Lohn, der Getreidepreis, das Geld, die Arbeit dieses
Maß sei und blieb zuletzt bei der Arbeit stehen, suchte alle Produktionskosten in Arbeit
oder Arbeitsstunden, alle geistige Arbeit in Handarbeit aufzulbsen. Man glaubte so
zu einer objektiven Werttheorie gekommen zu sein. Das Extrem dieser Richtung stellt
Marx mit seiner Lehre dar, der Gebrauchswert sei als etwas Technologisches volks—
wirtschaftlich bedeutungslos, aller Wert beruhe auf dem Quantum gesellschaftlich not—
wendiger (d. h. dem lechnischen Kulturniveau entsprechender) Arbeitsstunden, die eine
Ware gekostet. „Alle Werte sind als Ware nur bestimmte Masfen festgeronnener
Arbeitszeit.“ Als ob jemals irgend ein Mensch, unabhängig von feinen Bedürfnissen
und den Mengenverhältnissen der Güter, irgend etwas hoch wertete, nur weil Arbeits—
stunden darin stecken. Aller Wert der Arbeit und ihrer Produkte hänat von der Nütz-
lichkeit und Begrenztheit derselben ab (Dietzel).

Die Theorie mußte auf den Gebrauchswert wieder zurückkommen; sie that es
zuerst in der Form einer unklaren Verwunderung darüber, daß Gebrauchs- und Tausch—
wert sich nicht stets decken. Schon A. Smith hatte gemeint, daß die Dinge, welche
den hoͤchsten Gebrauchswert besitzen, wie Licht und Wasser, wenig oder gar keinen
Tauschwert haben. Proudhon schloß daran an, klagte, daß der Tauschwert durch
größeres Angebot sinke und so die Produzenten schädige; das Nugloseste sei teuer, das
Nüßzlichste woͤhlfeil. Um über diesen Widerspruch Herr zu werden, verlangt er eine durch
bessere volkswirtschaftliche Organisation zu erzielende Konstituierung des Wertes nach
der Arbeit; damit kann nur die unmögliche Ausschließung der anderen werterzeugenden
Ursachen, wie Nützlichkeit, Seltenheit u. s. w., gemeint sein. Bei jeder solchen Auffassung
ist übrigens der Gebrauchswert mit der Nuͤtzlichkeit verwechselt; der Diamant solt
geringen Gebrauchs- und hohen Tauschwert haben; das ist das Urteil eines Diogenes,
nicht das jener Frauen. welche Diamaunten begehren und bezaäahlen.
        <pb n="124" />
        108 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 566
Erfolgreicher waren die übrigens schon mit Rau, Friedländer, Rossi, Macleod
einsetzenden Erörterungen, daß das Kostengesetz die Wertlehre entfernt nicht erschöpfe,
daß der Gebrauchswert eine bisher vernachlässigte Bedeutung habe. Man fand immer
nehr praktische Fälle, in welchen der Marktwert nicht den Kosten entsprach. Und in
den letzten 80 Jahren suchten nun Gossen, Jevons, Walras, Menger, Wieser, Böhm⸗
Bawerk eine ganz neue Wertlehre aufzustellen, welche den Gebrauchswert, seine wesentlich
subjektiven psychologischen Ursachen und Schwankungen, seinen Zusammenhang mit den
Mengenverhältnissen und der Seltenheit in den Mittelpunkt der Theorie stellt, von
diesem Standpunkt aus auch das Kostengesetz besser formulieren will. Indem die öster—
reichischen Werttheoretiker dieses thaten, haben sie zwar keineswegs, wie Dietzel nach—
wies, etwas ganz Neues gelehrt, ebenso wenig der Wertlehre erst einen wissenschaftlichen
Charakter gegeben; die Adepten der Schule haben mit gespreiztem Selbstbewußtsein sich
selbst und untereinander zu oft das Zeugnis großer Geister ausgestellt. Aber fie haben
doch vieles richtiger und schärfer gesehen; wir koinmen auf ihre Verdienste unten zurück.
Ob zu denselben auch ihre neue Einteilung der Werterscheinungen in fubjektive und
objektive zu rechnen fei, ist mir zweifelhaft; doch stehen sie mit dieser Tendenz, die alte
Einteilung in Gebrauchs- und Tauschwert so zu ersetzen, nicht allein. Auch J. Neumann
unterscheidet so, giebt diesen Begriffen aber eine andere Bedeutung. Er versteht unter
jubjektivem Wert jede Beziehung desselben auf gewisse Personen und ihre Interefsen,
unter objektivem die im allgemeinen geschätzte Tauglichkeit eines Gutes zur Erreichung
eines Zweckes, wobei die Beziehung auf Personen zurücktrete. Den objektiven Wert
teilt er in Vermögenswert, Tauschwert und Ertragswert. Der erste entsteht durch die
Beziehung der innegehabten Güter und Rechte auf die allgemeinen Vermögensinteressen
des Verfügenden; der zweite entsteht durch die jeweilige Marktlage; der dritte durch
die Beziehung des Ertrags eines Gutes auf den Inhaber; der Ertragswert eines Land,
zutes von 1000 Mark Rente ist bei 5 Prozent durchschnittlicher Zinsen 20000 Mark,
der Tauschwert kann zur fselben Zeit 18000 oder 38000 stehen, je nachdem Käufer
sehlen oder in Hoffnung auf steigende Erträge zahlreich erscheinen und sich überbieten.
Der Vermögenswert dieses Landgutes kann für einen bestimmten Inhaber aus einer
— stehen.

Natürlich ist eine Einteilung der Werturteile nach den Personen, auf welche
wirtschaftliche Zwecke und Mittel bezogen werden, möglich. Es fragt sich nur, ob
damit die Erscheinungen klarer geordnet werden, zumal wenn man wie die Osterreicher
unter den neuen Namen doch die alten Erscheinungen, das subjektive Begehren einer—⸗
jeits, die Markterscheinungen andererseits erörtert. Schon der anderweite Gebrauch, den
J. Neumann von diesem Begriffspaare macht, zeigt, daß es keineswegs die allein klare
jeste Scheidelinie giebt. Man könnte versucht sein, es noch anders zu benutzen. Ich
erinnere daran, wie ich vorhin zeigte, daß meist in jedem individuellen Werturteil dus
der Natur und der Gesellschaft stammende, also objektive Elemente stecken, ja teilweise
den Ausschlag geben. Daran anschließend könnte man subjektiven Wert den nennen,
in welchem die individuellen Gefühle, objektiven den, in welchem die gefellschaftlichen
Urteile überwiegen. Man könnte auch daran denken, unter subjektivem Wert den zu
verstehen, dessen Elemente individuell egoistische Uberlegungen sind, unter objektivem
den, der sich auf die Gesamtinteressen gesellschaftlicher Gruppen bezieht, wie er sich z. B.
in den mittelalterlichen Bußen der Rechtsbücher, in öffentlichen Taxen und Tarifen, in
amtlichen Schätzungen von Steuerbehörden ausspricht.

Doch versolgen wir diese Dinge nicht weiter. Wir wollten nur kurz anführen,
wie verschieden die Begriffe subjektiver und objektiver Wert heute gebraucht werden.
Wir fassen nun zuerst den Tausch- und Marktwert im allgemeinen ins Auge. Er ist
nicht nur der prattisch wichtigste, der in der Wissenschaft bisher überwiegend vehandelte,
sondern er ist zugleich der fefie und greifbare, der, welcher allen wirtschaftlichen Werten
gleichsam Sprache verliehen hat. Die wissenschaftliche Untersuchung thut stets gut
daran, vom Sicheren, Greifbaren auszugehen.
        <pb n="125" />
        367)] Objektiver und subjektiver Wert. Marktwert. 109
172. Der Marktwert auf Grund von Angebot und Nachfrage.
Wir sahen, daß die individuellen und subjektiven Werturteile meist objektive Elemente
in sich haben, in und durch die Gesellschaft leicht zu übereinstimmenden Bekenntnissen
leinerer oder größerer Kreise werden; wir haben bei der Entstehung des Geldes gesehen,
wie in primitiver Zeit gewisse gewohnheitsmäßige Gleichsetzungen mehrerer Güter ent—
standen und durch lange Zeit hindurch sich erhielten. Schon die rohesten Zeiten und
Gesellschaftszustände können wir uns so nicht ohne eine Summe typischer Wertgleichungen
denken. Sie werden auch auf den ältesten Märkten den Ausgangspunkt aller Tausch-—
und Verkaufsgeschäfte gebildet haben. Aber indem der Markt die Tauschenden, die
Verkäufer und Käufer, örtlich und zeitlich vereinigte, indem auf ihm Gruppen von
Verkäufern mit dem Angebot bestimmter Warenmengen und ⸗arten den Käufern, der
sogenannten Nachfrage, entgegentraten, entstand das Marktfeilschen, der Druck von
Angebot und Nachfrage auf den überlieferten, herkömmlichen Wert und je nach diesem
Druck die eventuelle Hebung oder Senkung des Wertes. Und da fuür die entstehende
wissenschaftliche Betrachtung diesfe Wirkung von Angebot und Nachfrage das zunächst
Sichtbarste war, entstand die bis heute gültige Lehre, daß der Tauschwert von Angebot
und Nachfrage bestimmt werde. Wir werden sehen, daß und in welcher Formulierung
und Begrenzung dieser Satz heute noch Anspruch auf volle Gültigkeit hat. Auch die
oͤsterreichische Wertschule leugnet ihn nicht. Sie verlangt nur, was ganz richtig ist,
daß man Angebot und Nachfrage nicht als letzte Ursachen ansehe, sondern diese Er—⸗
icheinungen weiter zerlege und auf ihre Quellen zurückgehe.

Der Marktwert ist ein objektiver Wert, über den bestimmte Gruppen von Ver—
äufern und Käufern, trotzdem sie vorher vielleicht von ganz verschiedenen subjektiven
Wertschätzungen ausgingen, auf Grund von mancherlei Feilschen, von gewissen Kon—
urrenzvorgängen sich verständigen; zu dem an einem bestimiten Punkte so firxierten
Marktwert werden dann alle oder die meisten Geschäfte des Marktes abgemacht. Ja,
jeder Marktwert erhält über den Bereich der Teilnehmer hinaus eine gewisse Autorität;
er behauptet sich schon nach dem Gesetz der Trägheit meist bis zum nächsten Markte,
oft viel länger. Alle Geschäftswelt, alles präcise wirtschaftliche Kalkulieren bedarf der
iesten objektiven Wertgrößen und hält sich, wo ein lebendiger Verkehr entstanden ist,
an die Marktwerte, an die bisher gezahlten Preise.

1. Um die Wirkung von Angebot und Nachfrage richtig zu würdigen, müfsen
wir uns verständigen, was wir darunter verstehen. Es handelt sich zunächst jedenfalls
um Größenvorstellungen. Das Angebot ist die von den Interessenten gewußte oder
zeschätzte, bestimmte Menge einer Gattung von Waren, die auf einem bestimmten
Markte, in einer bestimmlen Zeit Käufer sucht, zum Verkauf bereit liegt oder zu den
üblichen Lieferungsterminen erwartet wird. Die Nachfrage ist der durch den Besitz von
Geld oder Kredit unterstützte Wunsch der Käufer desfselben Marktes und derselben Zeit
D der Händler, der Produzenten oder der Konsumenten —, diese Waren zu erwerben.
Die bekannte immer wiederholte Schlußfolgerung ist, daß eine Zunahme des Angebots
und ein Sinken der Nachfrage die Tendenz habe, den Wert herabzudrücken, eine Ab—
nahme des Angebots und eine Verstärkung der Nachfrage, ihn zu heben. Gs ist ein
Satz, der gleichsam selbstverständlich ist, mathemalische Evidenz hat. Er ist richtig
gefaßt so wahr, daß wir seine Bestäligung täglich im Leben beobachten können. Seine
praktische Anwendung setzt freilich voraus, daß wir Angebot und Nachfrage als zähl—

und meßvare Größen fassen können. Es wird deshalb alle praktische Preisuntersuchung
zuerst fragen, wo und wie kann ich diese Quantitäten bestimmen. Und so weit wir
fie bestimmen konnen, werden wir sehr vft dadurch die wichtigste Aufklärung über die
Ursachen der Werthohe und des Werlwechsels erhalten.
Iu Am zu diesem Ziele zu gelangen, muß man die Größe des Marktes und seiner
Beziehungen, die Art seiner Versorgung (ob sie auf einmal jährlich oder ununterbrochen
Jeschicht) kennen; man muß wissen, “'wo und zu welcher Zeit die Hauptmenge des
—X fich konzentriert z. B. in gewissen Lagern, auf gewissen Auktionen;
nan muß den Zusammenhang verschiedener Märkte untereinander kennen; man muß
        <pb n="126" />
        LIO Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —(568
unterrichtet sein, wie die Aus- und Einfuhr⸗-, die Ernte-, die Lagerhausstatistik, die
Statistik der indirekten Steuern, die regelmäßigen kaufmännischen Berichte und Cirkulare
gewisse Quantitäten angeben, welche das Angebot direkt enthalten oder auf dassfelbe
schließen lassen; aus den Ernteberichten schließt man z. B. sicher auf das Getreide—
angebot. Immer wird die Größe des Angebots, besonders das der wichtigsten Cerealien,
Rohstoffe, Metalle, Kolonialwaren leichter so zu konstatieren sein als die der Nachfrage,
über die auch die besten Berichte meist nur ungefähre, keine zahlenmäßigen Nachweise
geben. Doch fehlen sie auch hier nicht ganz; z. B. geben Arbeitsnachweise von Gewerk—
bereinen oder anderen Organen über bestimmte Gruppen der Arbeitsnachfrage feste
Zahlen. Und bestimmte Teile des Angebots, z. B. das von Waren, die zerstreut überall
gemacht werden, die stetig in kleinen Mengen überall zum Verkauf kommen, lasfsen sich
ebenso wenig genau fassen.

Uber die Wirkung einer genauen Kenntnis der angebotenen Quantitäten belehre
uns folgendes Beispiel. Im europäischen Kaffeehandel wußte man 1860-1870, daß
zur normalen Versorgung von Europa jährlich etwa 6 Millionen Centner gehören, und
daß am 1. Dezember regelmäßig 1,68—2 Mill. Centner auf den sechs europäischen
Hauptmärkten liegen. Als nun 1868 -1872 der Kaffeekonsum sehr rasch stieg, ohne
daß die Produktion gleich schnell folgen konnte, konstatierte man die entsprechende
staffeemenge auf den 6 Märkten folgendermaßen: 1869 waren es 2,1, 1870 1,5, 1871
1,3, 1872 0,8 Mill. Centner. Jeder Sachkundige mußte daraus schließen, daß 1872
bis 1878 eine ganz anormale Kaffeepreissteigerung kommen mußte. Dezember 1868 stand
1Pfund guter ordinärer Domingokaffee im Hamburg 58 Pf., 1878 110 Pf. Ahnlich
konnte man aus der mittleren Weltkaffeeproduktion 1882—1892 von durchschnittlich
10—12 Mill. Centnern schließen, daß ein Zurückgehen auf 82ÿ9 Millionen, wie es
1889 — 1891 eintrat, die Preise für längere Zeit heben mußte. Die Vorräte waren
1890 halb so groß wie 1883251885. In sehr zahlreichen Fällen, in welchen man
zunächst die Wertveränderung auf alle möglichen verschiedenen Ursachen schob, hat eine
nachträgliche genaue Untersuchung der angebotenen und begehrten Quantitäten die
Erscheinung vollständig erklärt.

2. Und doch sind alle Schlüsse aus den angebotenen und begehrten Quantitäten
allein immer wieder mit größter Vorsicht zu machen. Es hat nicht mit Unrecht die
sogenannte Quantitätstheorie den Vorwurf falscher Abstraktion und schablonenhafter
Schlüsse auf sich gezogen. Man hat mit Recht eingeworfen, man könne sich a gar
aicht vorstellen, wie die bloßen Mengen direkt aufeinander wirken könnten. Nicht um
ein Rechenexempel, das aus der Größe von Angebot und Nachfrage den Preis ergiebt,
sondern um die psychische Wechselwirkung einer Anzahl Menschen, in der Regel zweier
Menschengruppen, handelt es sich auf dem Markte. Man hat hinzugefügt, nicht bloß
die Mengen, sondern die Intensität des Angebots und der Nachfrage entscheide. Das
ist ganz richtig, sosern man darunter die fämtlichen bei Verkaufs- und Kauflustigen
vorhandenen Motive, Kenntnisse und Machtverhältnisse sowie die Art versteht, wie die
Personen und ihre Eigenschaften aufeinander und auf den überkommenen Wert ie nach
den konkreten Verhältnissen und Markteinrichtungen wirken.

Faßt man Angebot und Nachfrage so, so kann darüber, daß sie immer wieder
auf den Tauschwert bestimmend wirken, kein Zweifel sein; aber man hat damit auch
gewissermaßen die einsache fichere Formel der Erklärung aufgegeben; an Stelle der
einfachen Größen treten die kompliziertesten gesellschaftlichen Verhaͤltnisse und psychischen
Zusammenhänge. Immer muß es gelingen, durch fernere Analyse des Angebots und
der Nachfrage in diesem Sinne weiteres Licht zu schaffen. Das Allaemeinste ist hier,
Svezielleres weiter unten vorzuführen.

a) Es ist zunächst daran festzuhalten, daß der überlieferte Tauschwert stets den
Ausgangspunkt der Marktverhandlungen bildet. Er kann sehr fest sitzen, so daß ein
mäßiger Druck ihn nicht oder kaum berührt. Man hat gesagt, früher habe die Ge—
wohnheit die Preise beherrscht, heute thue es die Konkurrenz. Aber auch heute noch
hat die Gewohnheit, die Neigung, an überlieferten Säken festzuhalten, eine jsehr große
        <pb n="127" />
        569)] Die zahlenmäßige und die piychische Wirkung von Angebot und Nachfrage. 111
Macht. Man denke, wie organisierte Arbeiter oft ihre Lohnhöhe gegen die Marktlage
verteidigen, ebenso die Unternehmer das Lohnsteigen zu hindern wissen; man erinnere
sich, wie in ruhigeren Geschäftszeiten die Wechsel- und Effektenkurse, die Diskontosätze,
—D VV
kleiner Schwankungen von Angebot und Nachfrage stabil oder fast stabil erhalten. Ver
frühere gefetzliche Zinsfuß blieb jahrzehntelang auf demselben Niveau, trotz sehr starker
Schwankungen von Angebot und Nachfrage. Ich möchte ein Gleichnis gebrauchen.
Der Tauschwert erscheint mir wie ein zwischen Schienen befindlicher beweglicher Kolben,
der durch einen Druck von oben und unten (Angebot und Nachfrage) auf- und abbewegt
werden kann; diese Bewegung ist aber nicht nur von dem Krafstüberschuß des einen
gegenüber dem anderen Drucke abhängig, sondern auch von der festeren oder loseren
Preffung zwischen den Schienen; der hier vorhandene Reibungswiderstand kann unter
Umständen ebenso jede Änderung hindern wie es der gleich starke Druck von oben und
unten thut.

b) Der weitere wichtigste Punkt ist der, daß Angebot und Nachfrage, wie wir
schon bei der Erörterung der Konkurrenz sahen, insofern sehr häufig schwankende Größen
sind, als ein weiterer Kreis von Anbietenden und Nachfragenden vorhanden ist, der
bei ihm zusagendem Preise auch ver- und einkaufen würde, und ein engerer, der auf
dem augenblicklichen Markt allein zum Geschäft kommt, weil der durch Feilschen ent—
stehende neue Marktpreis ihm paßt. Aus den jeweiligen subjektiven Wertschätzungen
der Käufer und Verkäufer ergiebt sich die Grenzziehung zwischen der äußersten möglichen
und der effektiven Größe von Angebot und Nachfrage. Es ist das Verdienst Böhm—
Bawerks, die Wirkung der möglichen Verschiedenheit der subjektiven Wertschätzungen auf
den Tauschwert und seine jeweilige Bildung durch glücklich gewählte Zahlenbeispiele
anschaulich gemacht zu haben. Die verschiedenen subjektiven Wertschätzungen erscheinen
dabei als jeweilige stärkere oder geringere Verkaufs- und Kauflust.

Ein Pferdebesitzer will sein Pferd verkaufen, aber nicht unter 800 Gulden, sein
Nachbar will ein Pferd kaufen, aber nicht so viel geben; es kommt kein Geschäft zu
tande. Will aber umgekehrt jener nur 100 Gulden haben, dieser eventuell 800
geben, so wird ein Abschluß zwischen 100 und 800 an irgend einem Punkte möglich
sein; die Kunst des Feilschens, die Gewandtheit, die wirtschaftliche Lage beider wird den
Punkt bestimmen; schließen sie bei 200 ab, so hat jeder gegenüber seiner ursprünglich
ubjektiven Schätzung einen Gewinn von 100 gemacht. Der Abschluß kann aber auch
bei 120 oder 180 stattfinden, je nach den Ursachen, welche das Feilschen beherrschen.
Bdöohm⸗Bawerk führt dann das Beispiel in dem Sinne weiter, daß mehrere Kauf-
ustige einem Verkäufer, mehrere Verkaufslustige einem Käufer gegenüber stehen. Im ersteren
Fall stegt der tauschfähigste Bewerber, d. h. der, welcher die Ware im Vergleich zum
Preisgut am höchsten schätzt, im zweiten Fall verkauft derjenige, welcher seine Ware im
Verhaͤltnis zum Preisgut am niedrigsten schätzt. Gewöhnlich aber stehen sich mehrere
Kauflustige und Verkaufslustige auf“ dem Htrkt gegenüber. Der Verfasser fingierl,
daß von Jehn gleiche Pferde begehrenden Liebhabern jeder seinen Wunsch zu kaufen —
nach seiner fubjektiven Schätzung — etwas höher beziffere, von 180 bis zu 300 Gulden,
daß von 8 Verkaufslustigen in ähnlich abgestufter Weise der erste zu 100, der letzte
gur zu 260 verkaufen wolle. Das Ergebnis des Feilschens werde, wenn alle Beteiligten
über die Marktlage voll unterrichtet seien, dahin gehen, daß die Käͤufer, welche die
Pferde am höchsten, die Verkäufer, welche sie am niedrigsten schätzen, ß Paare zum
sSeschaftsabschluß bei einer Preislage von 210—215 kommen, weil nach den subjektiven
Schatzungen bei diesem Marktpreis (210 — 215) von den 5 Paaren jeder durch das
KLeschaͤft noch einen Gewinn mache. Die übrigen werden vom Geschäft ausgeschlossen,
Deil jeder mehr an subjektivem Wert hätte opfern müssen, als er bei dem Marktpreis
don 210 218 yätte erhalten können Obe der Marktwert bei 210 oder 21 be
— sich fixiere, hänge von den persönlichen Eigenschaften der 5 Paare ab. Das
gischen dauere so lange, bis die größtmögliche Zahl von Tauschpaaren bei einem

arktwert gejunden sei, welcher jedem der tauüschenden Paare einen kleinen oder großen
        <pb n="128" />
        112 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[1570
Gewinn lasse. Böhm-Bawerk faßt sein Resultat in die Worte zusammen: „Bei
beiderseitigem Wettbewerb stellt sich der Marktpreis innerhalb eines Spielraums fest,
der nach oben begrenzt wird durch die Wertschätzungen des letzten noch zum Tausch
kommenden Käufers und des tauschfähigsten ausgeschlossenen Verkaufsbewerbers, nach
unten durch die Wertschätzungen des mindesttauschfähigen noch zum Tausche gelangenden
Verkäufers und des tauschfähigsten vom Tausch ausgeschlossenen Kaufbewerbers.“ Die
gegenseitigen subjektiven Wertschätzungen kommen durch den Mechanismus gegenseitigen
auf möglichst großen Gewinn bedachten Feilschens endlich zu einem Punkt, der als
einheitlicher Marktwert nun für die fämtlichen zum Geschäft Kommenden in Kraft tritt,
alle Abschlüsse beherrscht, die Käufer ausschließt, welche nicht so viel geben, die Ver—
käufer, welche nicht so tief herabgehen wollten. Der Marktwert ist eine Resultante der
fubjektiven gegenseiti gen Begehrungen und Schätzungen, aber er ist kein zahlenmäßiger
Durchschnitt derselben. Die Zahl der ausgeschlossenen Bewerber hat keinen Einfluß.
Wenn noch 50 Verkäufer kämen, welche statt 210—215 250-300 begehrten, wenn
ebenso viele Käufer auf dem Markt erschienen, welche für ähnliche Pferde nur 100 — 200
geben wollten, es würde das den Marktwert nicht beeinflussen.

c) So wenig das fingierte Zahlenbeispiel die unendliche Vielgestaltigkeit der
Markterscheinungen erschöpfen kann, die Thatsache scheint doch durch dasselbe richtig
veranschaulicht, daß in der Regel die Abweichungen der subjektiven Schätzung der Ver—
käufer und Käufer die Grenzen bestimmen, innerhalb deren der neue Marktwert sich
bildet, daß der Preis, der nun als einheitlicher den Markt beherrscht, durch gewisse in
—DDDD
schließen können, bestimmt wird. Auch dürfte die Tafel der Preisbestimmungsgründe,
welche Böhm-Bawerk im Anschluß an die alten analogen von Hermann nun auf Grund
seines Beispiels aufstellt, im ganzen richtig und erschöpfend sein. Es sind folgende vier
Bestimmungsgründe:

l. Die Zahl der auf die Ware (die Pferde) gerichteten Begehrungen;
2. die Höhe der Schätzungsziffern auf Seite der Käufer;

3. die Zahl, in der die Ware (die Pferde) feil ist, und

4. die Höhe der Schätzungsziffern auf Seite der Verkäufer.

Dabei zerfällt die Schätzung sub 2 und 4 je in zwei Glieder. Der Pferdekäufer
schätzt a) den Nutzen des Pferdes für seinen Gebrauch oder sein Geschäft und b) den
Wert, den das Preisgut, das Geld, für ihn hat. Der Pferdeverkäufer schätzt ebenso
a) den Wert der Pferde und b) den des Geldes für seine Zwecke. Unter 1 ist die
Größe der Nachfrage, unter 8 die des Angebots gemeint. Wir kommen auf ihre weitere
Analyse zurück. Unter 2b und 46 ist die Thatsache gemeint, daß der subjektive Wert
des Geldes in jedem Augenblick, in jeder Lage, für jedes Individuum (je nachdem es
arm oder reich u. s. w. ist) einen abweichenden Wert haben kann. Unter 20 und 44
versteht Böhm-Bawerk den sfubjektiven Gebrauchswert im Sinne des Grenznutzens, d. h.
jeder schätzt jedes Gut nach dem Nutzen, den der letzte Teil des besessenen Gutes für den
noch zu bedeckenden unwichtigsten Zweck hat. Böhm-Bawerk giebt aber selbst zu, daß
in der heutigen arbeitsteiligen Gesellschaft niemand einen verlorenen und zu ersetzenden
Uberzieher nach seinem Grenznutzen, sondern nach den Kosten schätzt, die ihm ein neuer
macht. An die Stelle des Grenznutzens tritt sein „Substitutionswert“. Und der Ver—⸗
käufer, z. B. Borsig, schätzt eine zu verkaufende Lokomotive natürlich auch nicht darnach,
welchen Nutzen ihm oder seinem Geschäfte eine weitere Lokomotive bringen könnte, wenn
er sie behält, statt sie zu verkaufen, sondern er schätzt sie nach den Kosten. Die Be—
hauptung also, daß die subjektiven Schätzungen stets in letzter Linie vom Grenznutzen
beherrscht seien, löst sich praktisch auf dem heutigen Markte meist in anderweite
Anschaffungs- und Produktionskosten bez. in überlieferte objektive Maßstäbe und
Werte auf.

d) Bei dieser ganzen Betrachtung Böhm-Bawerks ist vorausgesetzt, daß alle
Beteiligten über die Marktlage voll unterrichtet seien. Diese Voraussehung trifft selten
ür alle, sehr häufig nur für einzelne, faft stets für die eine Seite oder Gruvpe der
        <pb n="129" />
        571) Der Einfluß der Ungleichheit von Macht und Bildung auf den Wert. 113
Beteiligten mehr zu als für die andere. Das Resultat wird dann immer sein, daß die
voll Unterrichteten mit mehr Kraft und Geschicklichkeit auftreten und einen größeren
Vorteil vom Geschäft haben, den Preis zu ihren Gunsten treiben oder senken können.

Indem man dies verschweigt, nähert man sich der aller älteren Wertlehre, wie
der älteren abstrakten Volkswirtschaftslehre überhaupt zu Grunde liegenden Fiktion
ziner Gleichheit der Menschen im Geschäftsleben, die nicht vorhanden ist. Die Zurück—
ührung der Marktvorgänge auf eine Summe von subjektiven Wertschätzungen läßt im
Dunkel, welcher Art sie seien, wie sie die Kauf- und Verkaufslust beeinfluffen. Ich
möchte sagen, das Wesentliche sei die Geschäftsdringlichkeit (wie ich es bei der Lehre
pon der Konkurrenz nannte) und die wirtschaftlichen Machtverhältnisse der Käufer- und
Verkäufergruppen bez. der einzelnen in ihnen. Je nach Marktkenntnis und Markt—
zeschicklichteit, je nach Einkommen und Vermögen, je nach Einfluß und Macht über—
haupt ist, wie in allem wirtschaftlichen Leben, so vor allem auch auf dem Markte,
häufig, ja vielleicht meist, die eine Seite die starke, die andere die schwache, die eine
isst akttiv, hat die Führung und Initiative, die andere ist passiv, läßt sich viel, wenn
nicht alles gefallen. Hiervon ist ein großer Teil aller Wert- und Preisbildung be—
influßt, wie wir schon in anderem Zusammenhange sahen. Das Ideal des Maͤrktes
väre, daß stets gleiche Kräfte in gleicher Zahl mit gleicher Anständigkeit, Ehrlichteit,
Marktkenntnis und Macht einander gegenüberständen; dann wären die Wertveränderungen
so, wie sie die ältere Theorie in der Regel darstellte: alle Preisbildung wäre billig
und gerecht, alle Wertänderung hätte heilsame Folgen. Die Machtungleichheit wie
die Ungleichheit an Erwerbstrieb, Schlauheit und Ehrlichkeit verändert einen sehr er⸗
heblichen Teil dieses Idealbildes; sie bewirken, daß häufig Wert- und Preisbildungen
erfolgen, mit denen die eine Seite unzufrieden sein muß. Die Machtungleichheit, ihr
hatsächlicher und möglicher Einfluß auf die Wertbildung erzeugt immer wieder die
Verbindungen der Käufer und Verkäufer; sie nötigt Gesellschaft und Staat zu Markt⸗
ordnungen und Konkurrenzregulierungen und zu anderen Eingriffen. Wir werden sagen
können, daß die richtige Erkenntnis dieser gesamten Einflüsse der sogenannten klaffischen
Volkswirtschaftslehre sehlte, und daß das Verftändnis für sie uns heute nicht bloß in
der Wertlehre und in allen socialen, sondern noch in sehr vielen anderen wirtschaft—
lichen Fragen zu veranderten Ergebnissen gegen früher bringe. In den handelspolitischen
Beziehungen z. B. handelt es sich auch dielfach um wirtschaftliche Machtungleichheiten
und ihre Folgen.

3. Unser Ergebnis können wir kurz so zusammenfassen. Nicht Angebot und
Nachfrage als Waren- und Geld- oder Kreditgrößen, sondern als Summierungen von
vsychischen Kräften beeinflussen den Wert. Sie wirken stets nur als Druck und Gegen—
druck auf den überlieferten Wert, der zunächst die Neigung hat, sich zu behaupten.
Bei der Summierung dieser Kräfte sind manche scheinbar zugehörige Elemente ohne
sede Wirkung. Von einem einfachen berechenbaren Ergebnis auch der zur Wirkung
kommenden Größen kann nicht die Rede sein. Die realen Anderungen der Waren—
engen (Angebot) und der Geldmengen (Nachfrage) werden allerdings die Werte, wenn
die dahinter stehenden pfychischen und Machtverhältnifse dieselben vder ganz ähnliche
bleiben, in der Regel entsprechend heben oder herabdrücken. Aber es bleibt stets fraglich,
ob diefe Voraussetung zutrifft. Thut sie es nicht, ändern sich die psychischen Voraus—
setzungen, die gesellschaftlichen Einrichtungen, und die Machtverhältnifse, so kann die
gleiche Mengenveränderung sehr verschiedene Änderung der Werte zur Folge haben.

Kleine Anderungen von Angebot und Nachfrage haben oftmals gar keine Wirkung
auf den Wert, bwohl sie je nach den Menschen und Verhältnissen nicht ausgeschlossen
st. Mittlere Anderungen werden sich bei Wiederholung häufig in gleicher Weise
8 machen. Doch krrifft dieses nicht immer zu, und noch weniger wirb aus der
oße der Mengen⸗ auf die entgegengesetzte Größe der Wertänderung zu schließen sein:
nn Deficit des Angebots von 5 Prozent kann den Wert um 2, um 5, um 10 oder
* Prozent heben. Häufig geben die Größenverhältnisse von Angebot und Nachfrage
iur gewisse Maximalgrenzen des Steigens und Fallens; ob die Schwankung des Wertes

Schmotler, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.-6. Aufl. 2
        <pb n="130" />
        114 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 572
aber sie erreiche, wird meist zweifelhaft sein. Wo sehr große Anderungen von Angebot
und Nachfrage eintreten, wird die Folge für die Wertbildung der Zukunft nicht voraus—
zusagen sein. Die Stadt Charlottenburg hatte auf ganz gleichem Bodenareal 1864:
13 500, 1898: 168 000 Einwohner; die Nachfrage nach Grundstücken wird also etwa
wie 1: 18 zugenommen haben. Der Bodenwert stieg von 6 auf etwa 800 Mill. Mark,
also wie 1: 50. Er könnte je nach den Menschen, der Spekulation, der Bauordnung,
den wirtschaftlichen Machtverhältnissen ebensogut von 6 auf 100 oder von 6 auf 400
zestiegen sein.

Die alte Vorstellung der Manchesterschule, daß mit Angebot und Nachfrage als
festen Größen stets ein bestimmter entsprechender Marktpreis gegeben sei, sich gleichsam
zurch ein einfaches Rechenexempel berechnen lasse, muß damit als vollständig über—
wunden bezeichnet werden.

Ehe wir nun auf die speciellere Analyse der Nachfrage und des Angebotes ein⸗
gehen, fügen wir einige Folgerungen und Betrachtungen hier ein, welche am besten an
diese grundlegenden Bemerkungen über den Tauschwert sich anknüpfen.

178. Folgerungenaus vorstehendem. Gerechter Preis und Wucher.
Das Schwanken des Tauschwertes, wie es von Angebot und Nachfrage erzeugt wird,
bringt Rückwirkungen auf diese hervor; das sich einschränkende Angebot z. B. hebt die
Preise, und diese vermehren wieder das Angebot; die ganze Produktion und der Handel
wird von den steigenden oder fallenden Preisen beeinflußt, wie wir unten des näheren
zeigen werden. Man hat oft und mit Recht in dieser Wirksamkeit des Preiswechsels
— DD
dem Boden der privatwirtschastlichen Interessen sich abspielt, gesehen. Jedenfalls liegt
darin eine notwendige, für unsere Volkswirtschaft unentbehrliche, im ganzen heilsame
Kraft. Und man hat deswegen den weiteren Schluß gezogen: alle Tauschwertsbildungen
seien dem Gesamtinteresse entsprechend, der freie egoistische Marktverkehr „stifte die ge—
jellschaftlich möglich größte Menge reinen Nutzens“ (Schäffle). Aber dies läßt sich doch
nicht so allgemein behaupten, so oft es vom optimistischen Individualismus aus—
gesprochen wurde. Auch Böhm-Bawerk zeigt, daß der Marktverkehr, vom Egoismus
der Individuen bewegt, nach möglichst großen Geldgewinnen strebend, nicht immer das
dem Gesamtinteresse Entsprechende herbeiführe. Er erinnert an die hungernden Irländer,
die sich von Kartoffeln nähren müssen, während der irische Weizen für tauschfähigere
Käufer ausgeführt werde, an den reichen Mann, der zu einem Dutzend Luxuspferde ein
kaum nötiges dreizehntes kauft und es durch höheres Gebot dem Bauer entzieht, der
es für seine Wirtschaft so nötig hätte. Die egoistische Konkurrenz jenes Reichen, fagt
er, bringt gesellschaftlichen Schaden. Doch fügt er bei, daß Derartiges mehr Ausnahme—⸗
älle seien. Im ganzen werde das Resultat des Marktverkehrs doch ein günstiges,
werde eine annähernde Proportionalität zwischen Preisstand und gesellschaftlichen Ver—
'orgungsverhältnissen vorhanden sein. Böhm-Bawerk dürfte für viele Fälle unseres
hJeutigen Warenmarktverkehrs im ganzen Recht haben; aber die Ausnahmen sind zahl—
reich, z. B. auf dem Gebiete der Löhne, der Mieten und sonst; nur wo die wirtschaft—
liche Hrganisation eine besonders gesunde, wo eine hohe Ehrlichkeit und kein Macht—
mißbrauch vorhanden sind, werden wir so optimistisch urteilen können.

Es liegt in der Natur der Sache, daß die Zufälle der Produktion und der
Konjunktur, die Machtverhältnisse und vollends falsche Gesellschaftseinrichtungen, daß
Betrug und Übervorteilung, einseitige Klassenherrschaft und Machtmißbrauch immer wieder
an einzelnen Stellen Marktwerte schaffen, welche vom Standpunkt der Nation und
ihrer gesunden Entwickelung unheilvoll sind, welche von den betroffenen Kreisen und
den Unbefangenen als schädlich, ja als ungerecht, als Mißbräuche, als Ausbeutung
betrachtet, welche unter Umständen auch von der Gesamtheit und ihren Organen, nicht
bloß von den Benachteiligten bekämpft werden.

Die entgegengesetzte optimistische Auffassung, welche alle Ausbeutung durch den freien
Marktverkehr leugnet, jeden wirtschaftlichen Machtgebrauch auf dem Markte recht findet,
velche die Kategorien der Gerechtigkeit und des Unxrechts auf gar keine Wert- und Preis—
        <pb n="131" />
        573) Giebt es gerechte und ungerechte Werte? 115
bildung anwenden will, übersieht die elementare pfychische Thatsache, daß jede Wert⸗
bildung, so gut wie jede andere gesellschaftliche Thatsache, dem Urteil unterliegt, ob sie
den fittlichen Idealen entspreche, heilsam fürs Ganze und alle Teile wirke. Sie nimmi
ohne Beweis an, jede ungesunde Preisbildung sei etwas Vorübergehendes und trage
stets eine Selbstkorrektur in sich: eine Herabdrückung des Lohnes z. B. decimiere die
Bevölkerung und erzeuge dadurch wieder höheren Lohn; sie verkennt, daß die Proletari—
sierung und die zu niedrigen Löhne leicht dauernde sein können. Sie steht auf dem
oon uns oben bekämpften Standpunkt, daß jede Größe von Angebot und Rachfrage
nit unabweislicher Folge eine bestimmte Werthöhe erzeuge, die nur mit dem Wechsel
dieser Größen wieder anders werden könne. Sie verkeunt die pfychischen und sittlichen
Ursachen, die hier eingreifen, die Werte modifizieren.

Es scheint zur Klarstellung der Beurteilung des Wertes, wie sie vom sittlichen
und gemein-wirtschaftlichen Standpunkt aus steis neben dem individuell⸗ egoistischen
erfolgt und auch praktische Wirkungen hat, nötig, noch ein Wort über die Möglichkeit
verschiedener Werturteile über dasselbe Gut und über die Frage gerechter Werte und
Preise zu sagen.

Schon nach dem oben (8 171) Ausgeführten sind abweichende Werturteile über
dieselbe Ware oder Leistung zur selben Zeit nicht bloß zwischen verschiedenen Personen,
sondern sogar von seiten derselben Person möglich, je nach den verfolgten Zwecken und
je nach dem Standpunkt, auf den sich die Urteilenden stellen. Wer' die Zukunft mit
in Rechnung zieht, an ein künftig mögliches Fallen oder Steigen des Wertes denkt,
arteilt anders, als wer nur das Heute im Auge hat. Der Affektionswert ist für
dieselbe Person ein anderer als der Kaufwert, diefser als der Ertragswert. Wer ver—
laufen will, urteilt etwas anders, als wer kaufen will. Wer nur an sich denkt, voll⸗
gieht andere Werturteile, als wer das Gemeinwohl berückfichtigt. Im Kopf jedes
Wirtschafters stehen neben den rein fubjektiven objektive Erwägungen; neben der Absicht,
nöglichst teuer zu verkaufen, möglichst billig zu kaufen, ist eine Vorstellung vorhanden,
daß ein Preis als hergebrachter, als den Koften entsprechender, als auskömimlicher, den
Verhaltnissen und sonstigen Preisen angepaßter gerecht und billig sei oder nicht.

So erklärt sich ja auch einfach der Widerspruch zwischen allen Rechtsphilosophen
von Aristoteles bis Herbart und Trendelenburg einerseits, die für den gerechten Markt—
verkehr verlangen, daß gleiche Werte auf dem Markte gegeneinander gegeben werden,
und der Behauptung neuerer Nationalbkonomen andererseits, die lehren, es könnte
überhaupt nur ein Geschäft zustande kommen, wenn der Verkäufer und der Käufer
Ware und Geld verschieden werteten. Beides kann und wird gleich wahr sein, jedes
bon einem anderen Wertstandpunkt aus. Der obige Pferdeverkauf zu 220 Markt setzt
poraus, daß A das Pferd, B die 220 Mark im RMoment etwas höher schätzt. Aber
beide entschließen sich leicht dazu, wenn ihre vorherigen subjektiven Schätzungen 220
nahe standen, wenn ihre Vorstellungen von einem entsprechenden angemessenen Preis
etwa zwischen 218 und 225 lagen. Dann sind für sie in der That das Pferd und
die 220 Mark im großen und ganzen eine Wertgleichung; der eine Wert wird als ein
Stellvertreter des anderen betrachtet. Hatte der Verkäuser aber auf 300 gehofft, der
Käufer nur 100 geben wollen, hatte vollends jeder seine subjektive Schätzung in Über—
einstimmung geglaubt mit dem bisherigen Marktwert, mit den Produktionskosten, mit
d durch das Pferd bez. seinen Verkauf zu erzielenden Gewinn, so fühlen sie sich
venachteiligt. Und zwar um so mehr, je mehr die Not sie zum Abschluß trieb, je mehr
der eine vom anderen Machtmißbrauch oder gar Schlimmeres annimmi.

Wir werden allgemein sagen können: je kleiner die Abweichungen der Marktpreise
bom hergebrachten oder vom gerecht empfundenen Werte sind, desto weniger werde
elagt, der volkswirtschaftliche Prozeß gehe dann ruhig seinen Gang, alle Teile feien
eridigt könnten auskommen. Jede starke plötzliche Abweichung aber vom hergebrachten
ie, jede Anderung, welche janzen Klafsen eine Einschränkung der Lebenshaltung
9 egt, werde als Stoͤrung für den einen Teil, als unbequeme oder gar als ungerechte
nderung des Vreises und des Finkommens empfunden. Aber auch Preis- und Wen
        <pb n="132" />
        116 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[574
verhältnisse, die schon länger bestehen, die vielleicht bisher als erträgliche und billige
angesehen wurden, können durch den Wechsel der Maßstäbe, durch neue Vergleiche mit
nalogen Werten, die gestiegen sind, durch veränderte Ansprüche ans Leben, nun als
anbillige empfunden werden. Im einen wie im anderen Fall wird das um so mehr
geschehen, als die Preise mit dem rücksichtslosen Gebrauch der Macht und wirtschaft⸗
ichen Überlegenheit zusammenhängen, als sie Folge der Ausnützung der Not und der
Unkenntnis der Schwächeren sind. Sie werden eben dann als Not- und Wucherpreise,
As Ausbeutung und Ungerechtigkeit bezeichnet werden; manchmal gewiß mit Unrecht,
oft aber auch mit Recht.

Wir kommen damit zur allgemeinen Frage: giebt es einen gerechten Wert und
Preis überhaupt? Und waäas ist sein Ursprung, seine Bedeutung, seine Folge?

Indem wir auf das verweisen, was wir allgemein über das Princip der Ge—
rechtigkeit in der Volkswirtschajst (1S. 74 und 75) und über die Schranken und Regu—
ierungen der freien Konkurrenz (j1l 8 160, 161) sagten, geben wir zu, daß die Wert⸗
erscheinungen zu einem erheblichen Teile nur Folge natuͤrlicher Elemente, zujälliger
Freignisse sind, daß sie von den unbeherrschbaren Schicksalen der Völker mit bedingt
sind. Aber das gilt nicht für glle Teile der Wertbildung; an vielen Stellen sehen wir
lar, daß die Preise und ihre AÄnderungen von individuellem Willen, von gesellschaft⸗
lichen Einrichtungen allein oder mit bestimmt sind. Und soweit das der Fall, sprechen
wir von gerechtem oder ungerechtem Wert.

Nun ist freilich die Scheidung dieser zwei Gruppen von Thatbeständen und Ur—
jachen der Wertbildung sehr schwierig. Der Mißmut der Betroffenen sieht leicht eine
Schuld und erhebt Anklagen, wo keine vertretbaren Fehler vorliegen. Andererseits
zeneralisiert der rücksichtslose gewinnlustige Realist ebenso falsch; er sieht nur die Fälle,
n denen Natur, Zusall, Schicksal die Preise für den verlierenden Teil so hart gestaltet
haben, und behauptet deshalb allgemein, daß es sich in der Volkswirtschaft nur um
Größenverhältnisse und ihre Folgen handele, die einer sittlichen Betrachtung nicht unter—
lägen. Zumal in einer materialistischen Zeit, in den habsüchtigsten Kreisen der Ge—
schäftswelt hält man es für das gute Recht des Klugen und Geriebenen, jede Gewinn—
möglichkeit mit äußerster Rücksichtslosigkeit auszunutzen. Und eine Gesellschaft mit
reiem Privateigentum und relativ freiem Verkehr muß das auch bis auf einen gewissen
Brad dulden, wenn sie nicht die freie wirtschaftliche Bewegung aufheben will. Aber
daneben wird die Gesellschaft und werden besonders alle höher stehenden, alle edleren,
feinfühligen Elemente in ihr sich bewußt bleiben, daß die Werte und Marktpreise in
der oben angegebenen Beschränkung durch menschliche Anordnungen und Einrichtungen
korrigierbar sind. Hier wird man sich stets erinnern, daß die Preise Gewinn und
Verlust in bestimmten Kreisen verteilen, welche, gesellschaftlich und sittlich verbunden,
eine billige und gerechte Ordnung ihres Einkommens erhoffen, verlangen und, soweit
es geht, durchseßzen wollen; unser Innerstes fordert, daß eine solche Ordnung im
zroßen und ganzen bestehe oder erstrebt werde. Keine Gruppe zusammengehsriger
Menschen, keine Markt- oder sonstige Gesellschaft wird je über unbillige Preise und
über eine unbillige Einkommensverteilung als deren Folge sich damit trösten können
und dürfen, das“ sei eben das Ergebnis des freien, willkürlichen Machtgebrauches der
Individuen. Sie wird immer zwischen sittlich und rechtlich erlaubtem und unerlaubtem
Machtgebrauch unterscheiden. Sie wird immer wieder den sittlich unerlaubten tadeln,
den rechtlich unerlaubien zu hindern und zu strafen suchen und überlegen, bis wohin
das rechtlich Unerlaubte gehen dürfe.

Die hierbei maßgebenden Gefühle und Überlegungen werden dabei stets dahin
treben, die größeren oder kleineren zusammengehörigen Gruppen von Menschen nach
hren Eigenschaften, Tugenden, Verdiensten, Fehlern in gewisse abzuschätzende Reihen
und Stufen zu bringen; man wird sagen: die Ehren und die Güter, die Strafen und
»ie Nachteile sollten diesen Urteilen, diesen Stufen entsprechen. Dann hätte jeder das
Seine, dann wäre die Gerechtigkeit voll und ganz hergestellt.

Jeder Vernünftige und billig Denkende weiß nun wohl, daß dieses Ziel nie ganz
        <pb n="133" />
        575) Die Grenze des sittlichen Werturteils über Marktvorgänge. 117
zu erreichen ist, weil der Mensch und die Gesellschaft die RNatur und die Güterwelt nie
ganz beherrschen, weil auch die Urteile über Reihenbildung, Güterverteilung, Gerechtig-
eit nie bei allen Menschen übereinstimmen, weil auch vieles, über das alle oder die
Besten einig find, in der Gesellschaft mit ihrem stets rohen Durchschnittsrecht und mit
ihren immer unvollkommenen Institutionen doch nicht durchführbar ist. Aber soweit
Finigkeit über das Gerechte vorhanden ist, soweit diese Einigkeit zu bestimmter starker
UÜberzeugung, zu Durchschnittsmaßstäben geführt hat, wird man doch versuchen, es durch
Sitte und Recht mehr oder weniger praktisch zu machen. Das wird mehr gelingen,
wenn bei einer Neusiedlung Grundstücke zu verteilen, wenn Dienste und Steuern um—
zulegen sind als auf dem Markte. Aber auch auf diesem, auch in Bezug auf alle
Preisbildung und ihre Folgen wird das Princip der Gerechtigkeit nicht ganz zu
ichweigen haben.

Zu allen Zeiten galten teils gewisse Bewertungen, teils gewisse sie begleitende
Verlragsbedingungen oder Umstände als unbillig, als wucherisch; zu allen Zeiten hat
man sie in dieser oder jener Form, als laesio enormis oder sonstwie anfechtbar gemacht,
hat man auch durch amtliche oder genossenschaftliche Taxierungen zu einer billigen und
gerechten Bewertung zu kommen gesucht. Natürlich war diese meist schwierig, und man
mußte deshalb vieles rechtlich zulassen, was man doch verurteilte. Aber mindestens
eine verurteilende öffentliche Meinung bildete sich, welche dies und jenes als Boden—
wucher, als Mietswucher, als Viehversiellungswucher, als Zinswucher verurteilte, und
eine gewisse Wirkung übt solches gesellschaftliche Urteil stets. Die praktische Wirklichkeit
stellt sich uns so als eine Stufenleiter von Versuchen dar, durch moralisches Urteil,
durch Aberkennung der Ehre in gewissen Kreisen, durch verwaltungs-, straf- und civil—
rechtliche Bestimmungen über Betrug und Täuschung, über rechtes Gewicht und richtige
Münze, über Abwesenheit von Überlistung und Notausbeutung, über Preisnotierungen
und Zahlungsart, durch anständige Gewohnheiten über Rabatte und Lohnberechnungen,
endlich auch durch genossenschaftliche und amtliche Preisnormierungen zu dem zu
ommen, was man als das Ideal billiger Werte, als die Hintanhaltung ungerechten
virtschaftlichen Machtgebrauchs, als den berechtigten Schutz der Schwächeren be—
zeichnen kann.

Die pfychologischen, sittlichen und wirtschaftlichen Erwägungen, die bei allen in
größeren Kreisen vereinbarten oder amtlich festgestellten Preisen maßgebend sind, werden
ähnliche sein, wie sie auch auf dem freien Markte wirken, sie werden nur in anderer
Stärke und Mischung auftreten. So z. B. wird die Berücksichtigung der Zahlungs—
fähigkeit der Käufer bei jeder Steuereinschätzung, bei jeder Ordnung“' von Fifenbahn-
oder Theaterbillets als felbstverständlich betrachtet; aber auch der Arzt, der Gastwirt
stuft seine Rechnung häufig danach ab; sogar der Fleischer und Krämer thut es ver—
einzelt, und wenn er es gewöhnlich unterlaͤßt, so will er nicht sowohl principiell den
armen und den reichen Käufer gleich behandeln, als gleiche Preise fordern, weil er
nicht Zeit und Möglichkeit hat, die Kunden nach ihrem Einkommen zu prüfen. Jeden—
alls werden bei äüllen kollektiven Verhandlungen über Preise, auf die wir gleich
ommen, die Produktionskosten, die mittleren sür anständig geltenden Gewinne, die
Rückwirkung der Preise auf Zu⸗ und Abnahme des Geschäfts erörtert; handelt es sich
um Löhne und Gehalte, so wird die damit mögliche Lebenshaltung, ihre Verbesserung
und Verschlechterung eroͤrtert, es werden Vergleiche mit analogen Kreisen gezogen werden.
urz, auf dem freien Markte wird weniger, bei solchen Verhandlungen mehr versucht
werden, zu Bewertungen zu kommen, welche eine mittlere Linie halten zwischen der
goistischen Absicht der Verkäufer, möglichst viel zu bekommen, und bem, was die eng—
ische Judikatur geuerdings immer haͤufiger für die Tarife auf den Privatbahnen ge—
ordert hat: nämlich billige, raisonnable, gleiche Preise.

Jedenfalls hat es zu allen Zeiten einen ursächlichen Zusammenhang zwischen
v Werttatsachen und dem sittlichen Urteil über billige und gerechte Preise, über
inschränkung unrechten Machtmißbrauchs auf dem Markte und bei aller Bewertung
gegeben. Vom gesetzlichen Zinsfuß der alten Zeit bis zu unserer neuesten Wucher—
        <pb n="134" />
        .18 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [576
gesetzgebung, von den älteren Taxordnungen bis zum heutigen Kampf für lebens—
auskoömmliche Minimallöhne und gegen übermäßige Monopolpreise der Kartelle, von
den ältesten Marktordnungen bis zum neuesten Boͤrsengesetz reicht die Kette von Maß—
regeln, die hierher gehört. Oft griff man zu plump ein, wollte unter Nichtachtung
der bestehenden Angebots- und Nachfragemengen gewaltfam höhere oder niedrige Preise
erzwingen. Das war gewiß oft verfehlt. Aber ebenso oft genügte eine kleinere oder
größere Konkurrenzregulierung, die Größe von Angebot und Nachfrage selbst, noch
häufiger die Druck und Machtverhältnisse, mit denen sie egoistisch wirkten, im Gesamt—
nteresse zu modifizieren. Und das war stets berechtigt, wenn dadurch starke sittliche
Mißbräuche verringert, die Marktwerte den berechtigten sittlichen Anschauungen über
den idealen, im Gesamtinteresse erwünschten Wert genähert wurden.

Trendelenburg sagt: wenn das Begehren der einzelnen mit den wahren Bedürf—-
nissen des sittlichen Menschen zusammenfiele, d. h. alle einzelnen vollkommen wären, so
töunte der Marktpreis des Lebens dem sittlichen Werte gleich oder nahe kommen. Da
dies nicht der Fall ist, so zeigt die nationalökonomische Wage leicht ein salsches Gewicht.
Begen diesen „wandelbar trügerischen Marktpreis“ muß als rechtsbildendes Princip die
politische und ethische Wertschätzung, die vom Ganzen ausgeht, kämpfen. Er erinnert
an die verteilende (weitergehende) und die korrigierende (bescheidenere) Gerechtigkeit des
Aristoteles; die erstere verteile Ehre, Macht und Güter nach Verdienst, sie müsse die
Staatsverfassung, das Strafrecht und ähnliche Gebiete beherrschen; die letztere könne
nur da und dort im Verkehr ein Zuviel oder Zuwenig ausgleichen und strebe so in
engeren Grenzen nach dem Ziel der ersteren. Sie mindestens ist auf dem Markte durch—
zusetzen. Wie das bei dem Taxwesen früherer Zeit geschah, wie wir heute teil—
veise wieder zu einer solchen zurückkommen, und wie die Preis- und Wertbildung der
modernen Verkehrsanstalten unter solchen Einflüssen sich gestaltete, soll nun noch gezeigt
werden. Es sind Erscheinungen, die nur aus dem innersten Wesen der Wertbildung
heraus richtig erklärt werden können.

174. Taxrwesen und Taxpreise in Vergangenheit und Gegenwart.
Wollen wir die Entstehung des älteren Taxwesens verstehen, so müssen wir uns noch—
mals dessen erinnern, was wir bei Erörterung der Anfänge des Geldwesens anführten,
nämlich daß in primitiven wirtschaftlichen Verhältnissen stabile Wertrelationen sowohl
wwischen einzelnen Gütern als zwischen Gütern und Geld sich bilden und lange Zeit
hindurch unverändert erhalten konnten. Der Marktverkehr ist sehr gering; Tausch- und
Kaufgeschäfte kommen mehr vereinzelt und zufällig vor; das Wertbewußtsein bildet sich
neben dem meist unbedeutenden Markte einmal an den Tarisen der Bußen und Kompo—
sitionen aus, wobei jeder für eine Kuh vier Schafe oder einen Solidus geben kann;
dann an den grundherrlichen Abgaben, wobei ebenfalls häufig Geld und Naturalien
alternativ in fester Stellvertretung geliefert werden können; endlich an der staatsrecht—
lichen Last der Militär- und Beamtenverpflegung, die erst umsonst zu liefern ist, dann
aber mit festen Geldsätzen für die gelieferten Naturalien vergütet wird. So fixiert sich
für Jahrzehnte, oft für Jahrhunderte ein Werttarif, der von aller subjektiven Wert⸗
chätzung ebenso absieht wie von der augenblicklichen Marktlage und den individuellen
Produktionskosten; nach der Qualität und der allgemeinen Nützlichkeit gewisser in
zleichmäßigen Typen sich wiederholender Waren und Leistungen kommt die Masse der
ioch wenig differenzierten Menschen zu stabilen Durchschnittswerten derselben, hält sie für
richtige und gerechte, obwohl natürlich mit dem zunehmenden Marktverkehr und seiner
wechselnden Lage immer mehr Abweichungen im Urieil und im praktischen Geschäft
dorkommen müssen. An diese ältere Stabilität der Wertvorstellungen scheint auch das
aͤltere obrigkeitliche Taxwesen auf den Märkten anzuknüpfen.

Ich zweifle nicht, daß in sehr weiter Verbreitung die Kulturvölker mit der Ent—
stehung der Märkte ein amtliches Taxwesen für den Detailverkauf der wichtigsten ge—
wöhnlichen Waren und Leistungen ausgebildet haben, und daß es mit den erwähnten
maffenpfychologischen und wirtschaftlichen Zuständen zusammenhängt. Man war stabile
Werte für die einfachen, wenig differenzierten und daher vielfach vertretbaren Waren
        <pb n="135" />
        577) Das ältere Taxwesen.

119
seit sehr langer Zeit gewohnt; das meiste Verkaufte war ein Überschuß über die Eigen—
wirtschaft; man konnte leben, ob man etwas mehr oder weniger dafür erhielt; ein
starker Erwerbstrieb fehlte noch, dagegen war die Verpflichtung, dem Armen, dem
Rachbar, der Gemeinde, dem König die UÜberschüsse abzugeben, noch lebendig; übergroße
Verkaufsgewinne erschienen noch jedem unrecht, wie z. B. ein karolingisches Kapitular
derbietet, an einen Wanderer teurer zu verkaufen als auf dem nächsten Markte.

Wenn wir aus dem Altertum nicht viel von Markttaxen wissen, so hängt das
wohl damit zusammen, daß unsere Überlieferung aus der spätesten geldwirtschaftlichen,
erwerbssüchtigen, die Taxen abstreifenden Zeit stammt. Jedenfalls sind dann Taxen
vom älteren Mittelalter bis auf das letzte Jahrhundert so allgemein vorgekommen, daß
ich glauben möchte, sie seien ein Bestandteil auch des antiken Marktwesens gewesen.
Der bekannte große Preistarif Diocletians, der für Hunderte von Waren und Leistungen
ieste Preise ansetzt, war gewiß eine Folge der damaligen Münzrevolution, er erstrebte
eine Anpassung der Preise an die neue Kupfermünze; er mag erlassen sein zum Zweck
der Sicherstellung der stark vergrößerten Armee; — eine solche Maßregel ist aber doch
rur denkbar, wenn Taxen überhaupt etwas Hergebrachtes waren. Die karolingische
Berwaltung hat dann ebenso Taxen auf den Märkten gekannt wie die ganze folgende
Zeit. Das Augsburger Stadtrecht von 1276 sieht Taxen für Lebensmittel, Wein,
Brot als selbstverständlich an; es verfügt nur, daß der Burggraf die Mitglieder des
Rats dabei zuziehen soll. Die Constitutio pacis generalis von 1281 sagt: es soll ein
ieglicher Richter in jeglicher Stadt und in jeglicher Pfarre mit den Alten, den Besten
und Teuersten, bei dem Eid vor der Kirche den Kauf setzen und das Lohn, Schmidten,
Webern, Schneidern u. s. w.; und wer mehr nimmt, deun ihm gesetzt ist, der soll dem
Richter als oft 72 Pf. geben. Wo die Taxen verschwinden, verlangt das Volk sie
immer wieder, wie z. B. das populäre Programm, das unter dem Namen eines
Testaments Kaiser Sigismunds bekannt ist. Wenn Geld- und Münzrevolutionen alle
Preisbildung verwirren, werden die Taxordnungen wieder nötiger als sonst, dehnen sie
sich auf zahlreichere Waren und Leistungen aus (wie 1622 -1680). Auch überall, wo
Truppen sich selbst verpflegen sollen, werden sie besonders eingeschärft, ausgedehnt, mit
größerer Sorgfalt als sonst gemacht; so 1158 in der Ordnung für das deutsche Heer
Si mercator teutonicus carius vendiderit, camerarius aufert ei omne forum suum et
verberabit eum), so von 1660-1718 in Preußen mit Schaffung des geldbezahlten,
auf Markteinkauf angewiesenen stehenden Heeres.

Aber auch ohne solche besonderen Anlässe bleibt obrigkeitliche Taxierung der
wichtigen Lebensmitiel, besonders von Brot, Fleisch und Bier, im größeren Teil Europas
üblich bis zur Gewerbefreiheit, teilweise bis über fie hinaus. Die englischen Lohntaxen,
welche von den Obrigkeiten seit dem 18. Jahrhundert, von den Friedensrichtern seit
1851 bis ins 18. Jahrhundert festgesetzt wurden, sind ebenso wie die gesetzlichen Zins—
sätze ein Bestandteil dieser auf die Herstellung eines „uustum préetium“ gehenden Politik.
An die Moͤglichkeit und Notwendigkeit gerechter obrigkeitlicher Preissatzung glaubten die
Menschen viele Jahrhunderte lang, und mit um so mehr Recht, je zufälliger und ge—
bundener der Marktverkehr noch war. Luther und Calvin verlangen Taxen, wie
Seckendorff und Becher, Leibniz und Thomasius, Friedrich der Große und Fichte. Erst
die individualistische Naturlehre der Volkswirtschaft verurteilte sie; sie lehrte: entweder
stimmten die Taxen mit dem natürlichen Marktwert überein, dann seien sie unnötig,
oder sie seien hoher oder niedriger; im erften Fall schadeten sie dem Konsumenten, im
weiten dem Produzenten, störten das Geschäft. Man hatte die Tarxen vor allem auch
als ein Mittel gegen das Monopol der Zunfte angesehen; jetzt, da sie fielen, nahm
man an, die freie Konkurrenz mache sie überflüssig, erzeuge ohne weiteres richtige Preise.

Die gewerbefreiheitlichen Taxierungsverbote erregten aber vielfach Unzufriedenheit
und Reaktion. In den meisten, zumal den kleinen Staͤdten wurden die bisher tarierten
Varen teurer, der erwartete technische Fortschritt trat nicht überall ein. Man entschloß
sich vielsach, einzelne Taxen zu belafsen, wie 1811 die für die Müller in Preußen,
791 die für Brol und Megerfleisch in Frankreich, noch 1878 beslanden n68
        <pb n="136" />
        120 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. (378
französischen Städten Brottaxen, 1884 fiel ein Gesetzesantrag, der alle franzöfischen
Brottaxen verbieten wollte. Auch in Deutschland find Taxen für Verkehrs- und
Straßengewerbe, für Auktionatoren, Feldmesser, Wäger, Apotheker beute noch erlaubt
und üblich.

Das Urteil über das ganze ältere obrigkeitliche Taxwesen wird kein einheitliches
sein können, weil die Institution so ganz verschieden angewandt wurde. Man kann
durch Taxen natürlich nicht in einer Hungersnot oder Revolution, wie 1793 -1794
in Frankreich durch das sogenannte Maximum, billiges Brot schaffen, Man kann
durch Taxen nicht ein entwerletes Papiergeld auf den Parikurs heben, in einem kapital⸗
Irmen Lande den Zinsfuß nicht von 10 oder 6 auf 5 oder 83 Prozent herabdrücken.
Und doch ist Derartiges oft versucht worden. Wohl aber kann man durch Taxen,
welche auf die Produktionskosten und einen billigen Gewinn der Verkäufer Rücksicht
nehmen, innerhalb der Grenzen, welche Angebot und Nachfrage als äußerste bestimmen,
den Preis etwas höher oder niedriger setzen; man kann so gewisse Schwankungen be—
eitigen, vor allem Übervorteilungen, Ausbeutungen und Machtmißbrauch in einzelnen
Fällen und gegen ganze Klassen hindern, ohne daß damit eine falsche Entwickelung der
Produktion, des Handels, der Einkommensverteilung herbeigeführt würde. Natürlich
war stets die Vorfrage, ob die taxierenden Behörden kundig genug waren, auf Grund
oon Vernehmung aller Beteiligten vorgingen, ob sie für die Interessen der einen oder
inderen Seite, der Verkäufer oder Käufer, der Unternehmer oder Arbeiter voreingenommen
waren. Endlich war die Maßregel leichter, je einfacher die Technik, je geringer die
Arbeitsteilung, je kleiner und abgegrenzter der Markt war, je mehr man die Preise
eines Produktes, wie Brot oder Bier, nach den Rohstoffpreisen (Weizen, Roggen, Malz)
in schematischer Weise abstufen, diese Rohstoffpreise in sicheren Durchschnitten, auf kleinen
Märkten fassen konnte, je mehr auch noch alle Produzenten den gleichen gesellschaftlichen
Schichten angehörten und mit einem bekannten jährlichen Durchschnittsgewinn zufrieden
waren. Die Taxen waren, selbst unvollkommen, doch da dringend nötig, wo die Kon—
kurrenz und die Hffentlichkeit noch fehlte, wo ohne Taxen die Konsumenten einzelnen
monopolistischen Produzenten oder Händlern ausgeliefert waren.

Fast alle diese Punkte haben sich in den letzten Menschenaliern geändert: statt
lokaler nationale und Weltmärkte, statt einfacher eine komplizierte Technik und Arbeits⸗
eilung, statt gleicher die verschiedensten Betriebsfformen und Produktionsbedingungen,
statt mangelnder große Konkurrenz und Offentlichkeit. Die alten Methoden und obrig—
keitlichen Taxbehörden wurden teils überflüssig, teils versagten sie; sie lieferten Resultate,
die sich nicht bewährten, die ungünstige Folgen hatten, vielfach umgangen wurden.
Dazu kam der theoretische Glaube der Zeit an das Unberechtigte aller obrigkeitlichen
Taten und der Wunsch der Geschäitsleuse, in ihren egoistischen Gewinntendenzen nicht
geniert zu werden.

Aber es ist mit der gewerbefreiheitlichen weitgehenden Befeitigung der früheren
Taxen und ihren Folgen nicht der Beweis geliefert, daß nicht Ahnliches wie früher,
wenn auch in anderer Form, sich neu bilde. Es scheint vielmehr, daß in breiter Weise
die moderne Volkswirtschaft wieder zu gewissen Preisfestsetzungen kommt, die nicht aus
dem Feilschen von Käufern und Verkäusern, sondern aus der Thätigkeit gesellschaftlicher
Organe hervorgehen, die für bestimmte Märkte, bestimmte Zeit, bestimmte Leistungen
und Waren die Käufer und Verkäufer binden. Diese Festsetzungen beziehen sich nun
nicht mehr in erster Linie auf Brot, Fleisch und Bier, sondern auf Löhne, Gehalte,
Rohstoff- und Halbstoffpreise, auf die gesamten Verkehrsdienste; sie können die individuali—
fierlen Waren und Arbeitsdienste so wenig wie früher erfassen, sondern nur typische,
in Tausenden von gleichen Fällen sich wiederholende; aber ihr Gebiet ist doch groß und
täglich wachsend. Sie suchen sich auf die Mitwirkung der beteiligten Käufer und Ver⸗
käufer zu ftützen, überall die iechnisch und kaufmännisch Sachverständigsten heran—
uziehen; sie beruhen teilweise auf freier Vereinbarung gesellschaftlicher Gruppen und
Korporationen, aber oft auch und in steigendem Maße auf der Mitwirkung von Schieds—
richtern und öffentlichen Behörden. Zumal wo große Monopole entstehen, wird deren
        <pb n="137" />
        579) Die Beseitigung der alten Taxen. Neue Anläufe zu solchen. 121
Eingreifen, wie im Tarifwesen der Verkehrsanstalten, immer unentbehrlicher. Auch die
Kartellpreise werden in Zukunft privater Gewinnsucht so wenig überlassen werden kbnnen
wie einst die Preise der Zünfte.

Schon in den „festen Preisen“, die jedes große Verkaufsgeschäft heute hat, liegt
der Verzicht auf die subjektive Möglichkeit, einem Käufer mehr abzunehmen als dem
anderen, liegt die Tendenz, große Umfsätze zu einem Durchschnittswert möglichst glatt,
ohne Feilschen zu erzielen; jedermann sieht darin ein reelles, anständiges Vorgehen.
Je größer die Geschäfte werden, desto unmöglicher ist es, in ihnen jedem untergeordneten
Verkäufer ein Aufschlagen und Ablassen im Preise zu gestalten, desto mehr kommen
feste Verkaufsbedingungen und Preise zur Herrschaft. Vollends wo Staat und Gemeinde
verkaufen, folgen sie meist dieser Regel, und mischen sich in ihre Preisfestsetzungen all⸗
gemeine volkswirtschaftliche und humane Rücksichten, teilweise freilich auch Steuer⸗
rücksichten und einseitiger Fiskalismus. Das Holz aus den Staatsforsten hat man
vielfach zu festen Preisen abgegeben, daneben freilich auch an den Meistbietenden ver—
kauft. Kommunale Gasanstalten und Wasserwerke liefern zu festen, als billig ver—
teidigten, in Ortsvertretungen erörterten Preisen.

Aber über die einzelnen Geschäfte und öffentlichen Betriebe hinaus hat das
praktische Bedürfnis nach festen durchschnittlichen Preisen zu Festsetzungen für ganze
Industrien geführt. Ein Beispiel ist die bekannte Preisferie für das Pariser Bau—
gewerbe. Zunächst wünschte man für die Submission von Staats- und Gemeinde—
bauten und die Prüfung der Gebote einen festen sachverständigen Anhalt. Morel, ein
Beamter des Ministeriüms der öffentlichen Arbeiten, machte eine solche Zusammen—
stellung, eine Preisliste, und revidierte sie von 1840 an jährlich. Die Seérie Morel“
erwarb sich solches Ansehen, daß sie zuletzt für fast alle privaten und öffentlichen
Bauten vom Publikum, den Unternehmern und Arbeitern ohne weiteres benützt, von
den Richtern ihren Entscheidungen zu Grunde gelegt wurde. Nach dem Tode Morels
hat der Seinepräfekt fie jährlich neu bearbeiten und prüfen lassen; seit 1872 wurden
Vertreter der Unternehmer, der Architekten, der Ingenieure und der Arbeiter dabei zu—
gezogen. Das ganze große Pariser Baugeschäft mit seinen 80000 Arbeitern wirt—
schaftete jahrzehntelang unter dieser Preisserie, ähnlich wie die Fleischer und Bäcker
einst unter ihrer Taxe, Erst in den achtziger Jahren führten die von den Arbeitern
in der Serie durchgesetzten Lohnerhöhungen zur Weigerung vieler Unternehmer, die
Serie anzuerkennen und zu langen Streitigkeiten. Sie endigten endlich Juli 1899 mit
Regierungsdekreten, wonach für öffentliche Bauten die Unternehmer verpflichtet werden,
normale gleichmäßige Löhne zu zahlen. Auch die Art, wie bis heute im kleinen
Müllergeschaft die Mahlmete (— i des Mehls) als Mahllohn stehen geblieben ist,
wie im deuischen Buchhandel die Sitte des Rabattgebens von seiten der Verleger
an die Sortimenter, von seiten dieser an die privaten Käufer sich erhalten hat, ist
ein Beweis, wie feste Sitten und Preissatzungen heute noch tief in die freie Wert—
bewegung eingreifen.

Können so heute Gewohnheit und Bedürfnis Preissatzungen zu autoritativem
Rang erheben, so haben natürlich auch die Gewerbefreiheit und ihre Verbote die Preis—
verabredungen aller Kreise nie ganz gehindert. Sie sind in steigendem Maße im
18. Jahrhuͤndert bei Bäckern und Fleischern, Klein- und Großhändlern, Fabrikanten
und Gutsbesitzern, Hausindustriellen und Arbeitern entstanden; überall erlahmte Polizei
und Gericht welche sie hindern wollten, zumal wo es sich um mächtige, reiche Ver—
käufer in leiner Zahl handelte, die sich beim Diner, beim Weggehen aus einer Sitzung
der amtlichen Interessenvertretung oder des Interessentenvereins verständigen konüten
Aber auch Dutzenden, Hunderten und Tausenden von Arbeitern und kleinen Produzenten
ist vielfach dasselbe gelungen; sie haben für bestimmte Leistungen und Waren gleich—
mäßige feste Preise verabredet und sie fur bestimmte Zeiten festzuhalten vermocht. Eine
Ihebliche Verstärkung erhielten diese einseitigen Verabredungen, wo es gelang, sie zur

rundlage zweiseitiger Verständigung zwischen Gruppen von Käufern und Verkaufern
zu machen. Wir haben die Organisatin dau hier nicht zu schildern. Auf das Zu—
        <pb n="138" />
        122 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung 580
sammenwirken der Arbeiter- und Unternehmerverbände kommen wir unten zurück; be—
onders wichtig erscheinen die neuerdings in England von dem Fabrikanten G. J. Smith
gegründeten „Alliancen“, welche durch gemeinsame Verabredungen den beteiligten
Ärbeitern Lohnerhöhungen, den Unternehmern feste auskömmliche Warenverkaufspreise
verschaffen sollen. Viele Unternehmerverbände haben mit den ihnen gegenüberstehenden
diejeranten bez. Abnehmern Preisverabredungen getroffen: z. B. landwirtschaftliche mit
Düngerlieferanten, Kohlenproduzenten und -händler mit Kohlenkonsumenten und Ver—
kehrsanstalten u. j. w. Über Diskonterhöhungen verständigen sich heute meist die großen
Banken. Am tiefgreifendsten haben die Preisdiktate der großen Kartelle und Trusts
seit 15 Jahren gewirkt.

Niemand, der die Wirklichkeit und die neueren Untersuchungen über dieses ganze
zroße Gebiet der kollektiven verabredeten Preisbildung kennt, wird heute mehr be—
haupten, daß diese Verabredungen einflußlos oder vergeblich gewesen seien. Sie haben
natürlich, so wenig wie die alten Taren, den Preis im entgegengesetzten Sinne von
Angebot und Nachfrage meistern können; sie konnten bei Uberangebot nicht hohe, bei
Maͤngel nicht niedrige Preise schaffen. Aber sie haben auf Angebot und Nachfrage
selbst eingewirkt und haben die Preise immer zeitweise zu modifizieren gewußt. Ob
mmer richtig, maßvoll, im Gesamtinteresse, ist eine andere Frage. Wie dem sei, die
Zahl derer, welche jede solche Verabredung und gesellschaftliche Festsetzung angreifen,
ist im Abnehmen; nur wo rücksichtslos hohe Monopolpreise anormal hohen Gewinn
exzeugen, findet noch allgemein eine Verurteilung statt. Die Festhaltung mäßiger und
steigender Löhne auf diesem Wege wird mehr und mehr von allen Seiten gebilligt. UÜber
die Kartellpreise streitet man, mit Recht, weil sie teilweise billig und gerecht, teilweise
schamlos und habsüchtig festgesetzt wurden. Die Untersuchung der Preise unter dem
Einfluß der Kartelle ist freilich sehr schwierig, weil andere Ursachen immer so bedeutend
mitwirken, daß die Stärke des Einflusses dieser Ursachen nicht leicht zu erkennen ist.
Das Beste darüber giebt jetzt die Untersuchung von Professor Jenks. Das Gallon
raffinierten Petroleums in New-York ist von 1866—1900 von 25—385 gesunken auf
5—410 Cents; die Differenz zwischen Rohöl und raffiniertem war früher 10 —30, jetzt
meist 228 Cents. Die Hauptursachen der Anderungen liegen in dem Reichtum der
jeweilig benutzten Quellen und den technischen Fortschritten. Den Gang der Oscillationen
aber hat der Trust und die spätere Compagnie wesentlich beeinflußt, und das ist schon
viel; die Organisfation hat ebenso den Fortschritt der Technik und hierdurch den Preis
beherrscht. Der nordamerikanische Zuckertrust hat die Preisdifferenz zwischen Roh⸗ und
raffiniertem Zucker zeitweise von 50—75 Cents auf 1-1,70 Dollar erhöht, damit aber
auch neue Konkurrenzen und neuen Preissturz erzeugt. Wo die Verabredungen den Bogen
überspannen, erzeugen sie durch Belebung der Konkurrenz der Draußenstehenden stärkere
Preiswechsel stalt der erstrebten Stabilitäͤt. Je maßvoller sie aber auftreten, je mehr
sie durch technische und organisatorische Verbesserungen wirken statt durch monopolistische
Preisheraufsetzungen, je mehr sie auf die Gesamtinteressen und die Konsumenten Rücksicht
nehmen, je mehr sie fich dem Ideal nähern, das früher alle Tarbehörden anstrebten,
desto günstiger wird man über sie urteilen.

175. Die Wert- und Preisbildungen bei den Verkehrsanstalten,
ihre Tarife. In schärferer Weise als auf irgend einem anderen Gebiete hat die
Preisgestaltung im Verkehrsdienste in alter wie in neuerer Zeit obrigkeitlichen Einfluß
erfahren, zu einem schematischen Taxwesen geführt. Feststehende Verzeichnisse der Be—
jörderungspreise nach Meilen und Kilometer, nach Art der Waren, nach Art der von
den Personen benutzten Fahrzeuge und Gelasse, nach der Schnelligkeit der Beförderung
waren und sind überall als Tarife im Gebrauche. Diese Tarife sind von gewissen
Principien aus entworfen, über deren Grundlagen und Berechtigung man streitet, die
stets neben technisch-wirtschaftlichen Gesichtspunkten fittliche und rechtliche, wirtschafts-
politische und sociale einschließen; soweit diese Gefichtspunkte sich widerstreiten, handelt
es sich im praktischen Leben um Kompromisse, die in den einzelnen Tarifen ihren Aus—
druck finden. Die Verschiedenheit der Tarife bei verschiedenen Verkehrsanstalten und
        <pb n="139" />
        581)] Die Taxen und Tarife der Verkehrsanstalten.

128
in verschiedenen Ländern ist ebenso sehr durch diese verschiedenen Principien wie durch
wirtschaftliche, technische, Angebots- und Nachfrageverhältnisse bedingt.

Wir machen uns die thatsächlichen Verhältnisse am besten durch eine historische
Erzählung klar.

Es handelte sich in allen älteren Zeiten um kleine Schiffer, um Pilger, um
Reisende und fürstliche Boten, um kleine Frachtfuhrleute, welche ieils im Nebenerwerb,
teils berufsmäßig gegen Entgelt Briefe, Güter und Personen beförderten. Thaten sie
es ursprünglich oft aus Gefälligkeit sehr billig, so nahmen sie doch bald, was sie er—
halten konnten; das war sehr viel, wenn die Beförderung sehr wichtig, die Reise ge—
fährlich und teuer war; für Waren mußte von Anfang an die örtliche Preisdifferenz
entscheiden, fie bestimmte jedenfalls die äußerste Höhe des Entgelts; hochgeschätzte
Güter, Kolonialwaren, feine Gewebe, die nicht sehr schwer, fern von ihrem Produktions⸗
ort 100—300 Prozent höher im Preise standen, kounten eine sehr hohe Fracht zahlen.

Wo ein regelmäßiger Verkehr durch die Transportgeschäfte, die Boten und Schiffer
entstand, machten sich so ziemlich überall folgende Umstaͤnde und Überlegungen geltend:
1. Hatten die öffentlichen Gewalten und die Geschäftsleute, beide, ein gleichmäßiges
Interesse an der Beförderung, an ihrer Sicherheit und Regelmäßigkeit; bei richtiger
Ineinanderpassung der Diensie für Gemeinde und Private konnten weniger Personen,
Pferde oder Schiffe dasselbe oder mehr leisten, als wenn man sich nicht zusammenthat.
2. Benutzten die Befördernden öffentliche Wege, Brücken, Hafenanlagen; sie verurfachten
so der Gesamtheit Kosten, an deren Aufbringung gedacht werden mußte. 8. War das
Bedürfnis meist ein ungleichmäßiges, nach Jahreszeit, Ernten, politischen und wirkt—
schaftlichen Ereignissen; die beförderuden Geschäfte und Personen hatten bald wenig,
bald sehr viel zu thun, boten sich deshalb vald fast umsonst an, bald forderten sie über—
mäßige Preise, wenn nicht eine gleichmäßige Taxe vorhanden war. 4. Fühlten sich die,
welche die Transportdienste begehrten, naturgemäß verletzt, wenn ohne besondere Ursache
dem einen viel, dem andern wenig für denselben Dienst abgefordert wurde, wenn der
Schiffer dem einen feinen Dienst versagte, dem anderen nicht. Dem Nicht⸗Magdeburger
auf der Fahrt zu Schiff nach Hamburg mehr abzunehmen als dem Stadtbürger, das
fand man fsreilich noch 1780 jelbstverständlich; aber alle Gemeindegenofsen gleich zu
behandeln, das war eine Forderung, die sich wohl seit Jahrhunderten in jedem socialen
Körper, welcher einige Transportveranstaltungen besaß, fest eingebürgert hatte.

Das Resultat war klar: die Schiffer, die Boten, die Frachtsfuhrleute wurden halb
als Diener der Gesamtheit angesehen, zumal da, wo man in älterer Zeit lange alle
vorhandenen Schiffe und Pferde für den öffentlichen Dienst, wenn es uötig schien,
requiriert hatte. So wurden die Transportleute meist wie ein Offigzialgewerbe be—
handelt, die man konzessionierte, aber auch in ihren Forderungen beaufsichtigte: ein
Tarwesen je für halbe und ganze Jahre, für Sommer und Winter entstand teils aus
Vereinbarungen der Benutzer und der Verfrachter, der Kaufmannschaft und der Schiffer—
gilde, teils unter Vermuütelung und Autorilät der Behbrden Es bildeten sich ein
Reihendienst der Beteiligten, fesle Abfahrtszeiten und Ähnliches. Jedenfalls seit dem
—18. und 14. Jahrhundert bis in die erfte Hälfte des 19. treffen wir überwiegend solche
Taren und, Einrichlungen, dielfach auch schon wie bei der Post — einen flaatlichen
Großbetrieb mit ausgedildeten Preistarisen. Und wenn daneben da und dort zeitweise
der ganz freie Betrieb der Einzelgeschäfte mit freier Preisbildung nicht fehlte, wie er
4. B. auf der Elbe mit dem Kriege von 1756 an eintrat und bis 1775 dauerte, fast
immer kehrte man zu den alten Einrichtungen zurück, sobald es ging; im angeführten
aber typischen Falle, weil Schiffer und Kaufleute einsahen, daß die überhohen
rachten 17386— 1764 und die derzweifelt niedrigen 17641775 ihnen beiden uleht
hadeten, die lehteren die ganze Schiffahrt ruinerten. Nur in der Seeschiffahrt mt
ihrer Vielgestaltigkeit wird stets mehr freie Bewegung und Preisbildung vorhanden
gewesen sein. Ob auch sie nicht da und dort zu Taren kam, kann ich nicht entscheiden.
ichni Fur die Höhe der Tarifsätze war stets maßgebend, daß die Verfrachter im Durch⸗
chnitt mindestens auf die Kosten kommen mußten. Man war von seiten der Obrigkeit
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        124 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [382
und der Benutzer geneigt, sie möglichst darauf herabzudrücken; man wollte so den Ver—
kehr fördern, Übervorteilung des Publikums hindern. Aber andererseits hatten die
Transportunternehmer den Vorteil, daß bei jedem Fortschritt in der Technik des Ver—
tehrs, der ja stets denselben Verkehrsdienst verbilligte, man sich doch zunächst an die
überlieferten Sätze hielt. So weit wir in das Dunkel älterer Frachtsätze und Tarife
einzudringen vermögen, ist stets, so oft eine neue bessere Technik aufkam, die hergebrachte
Vergütung das Maßgebende auch für die neuen Sätze gewesen. Als der große Kurfürst
seine Posten einrichtete, ging er von den bisherigen Botengebühren aus, setzte sie aber
etwas herab. Auch daß man von den Gütern die Viktualien etwas niedriger, die
„pretiösen“ Kaufmannswaren etwas höher setzte als die gewöhnlichen Pakete, wie in
dem ersten preußischen Posttarif, entsprach wohl altem Herkommen. Wo Kanäle gebaut
wurden, knüpfte man an die Frachten der Landstraße an; in England, mit seinen sehr
schlechten Wegen, wurden pro Tonne und Kilometer auf der Landstraße Anfang des
18. Jahrhunderts bis zu 60 und 70 Pf. gezahlt; auf den neuen Kanälen kam Fracht
und Kanalgebühr nun je nach den Güterarten auf 10—587 Pf. Die ersten Eisenbahn—
tarife knüpfen überall an die bisherigen Sätze der Land-, der Wasserfracht, der Posten
an. Auf der englischen Post zahlte man 1800-1834 für Person und englische Meile
5 p. (26,4 Pf. pro Kilometer); die gesetzlichen Maxima wurden nun auf 3,5 p. in
Diligence- und 3 p. in unbedeckten Wagen normiert. Und wie man die Abstufungen
der Fracht nach dem Wert der Güter und dem Rang der Personen aus alter Zeit
übernahm, so geschah es mit Erleichterungen und Befreiungen im Gesamtinteresse:
Wegebaumaterialien z. B. mußten die englischen Kanäle umsonst passieren lassen; auf
der preußischen Staatspost gingen 1660 — 1800 die amtlichen Sendungen umsonst, alle
Akten zu ermäßigtem Satz.

Als im 19. Jahrhundert die optimistische Lehre von dem Segen der freien Kon—
kurrenz einen Teil der alten Taxen und Tarife beseitigte, hat dies unzweifelhaft an
vielen Stellen, auf den großen Strömen und Straßen, günstig gewirkt: eine lebendigere
Konkurrenz entstand, die Frachten sanken; aber doch nur da auf die Dauer, wo, wie
im Seeverkehr, auf den großen Flüssen und besahrensten Landstraßen ein Wettbewerb
vieler Transport-Unternehmungen eintrat und anhielt. Es war nicht der Fall, wo
nur ein kleiner und unregelmäßiger Verkehr vorhanden war. Und wo wie auf der
Eisenbahn von Anfang an ein Monopol sich ausbildete, wo riesenhafte Großbetriebe
entstanden, da hatten sie es in der Hand, fast den ganzen Segen des technischen Fort—
schritts in ihre Taschen zu leiten, Sie standen nun dem kaufmännischen und übrigen
Publikum mit einer Macht und Überlegenheit gegenüber, wie nie die kleinen Schiffer,
Frachtgeschäfte und Boten der alten Zeit. Man verkannte das auch da nicht, wo man
die Eisenbahnen ganz der privaten Spekulation auslieferte. Man fetzte in England
in jede parlamentarische Eisenbahnkonzession Maximaltarife für Güter und Personen
ein, die aber, der älteren Beförderungstechnik entnommen, bald nicht mehr viel praktischen
Sinn hatten, nach den Warenklafssen, wie erwähnt, 10-37 Pf. pro Tonnenkilometer
betrugen, während man z. B. in Bayern schon 1845 6—-22 Pf. anrechnete, in Frank—
reich das vom Staate erlaubte Maximum 1857 10—16 Centimes betrug. Oder man
bestimmte, in Preußen 1888, daß der Staat in die Tarife eingreifen dürfe, wenn die
Dividende 10 (in sterreich später wenn sie 15) Prozent übersteige. Das war freilich
nicht ausführbar. In Frankreich nahm der Staat das Recht in Anspruch, alle Tarife
zu genehmigen; aber auch dieses Recht hatte keine sehr große praktische Bedeutung.
Das eigene Interesse der Privatbahnen, den Verkehr zu vermehren, führte ja nun zu
vielen Herabsetzungen; aber sie geschahen so langsam, spät und ungleichmäßig, mit so
parteiischer Bevorzugung einzelner Personen und Großbetriebe, oft so heimlich, daß
allgemeine Unzufriedenheit darüber entstehen mußte. Wo viele kleinere Eisenbahn—
gesellschaften sich in den Verkehr eines Landes teillten, waren ihre Tarife so verschieden,
der Durchgangsverkehr über mehrere so wenig geordnet, oft so ieuer, daß auch hierdurch
steigende Klagen über die Frachten entstehen mußten.

So verschieden nun je nach Staats-, Privat- oder gemischtem Eisenbahnbetrieb
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        583)] Die Wertbestimmungsgründe in den heutigen Verkehrstarifen. 125
sich 1830 —1900 die Art der Tariffestsetzung in den einzelnen Ländern gestaltete, eine
zewisse Staatsaufficht, eine Tarifhoheit, welche ordnend, Grenzen setzend, im Gesamt-—
interesse eingreift, noch mehr ein starker Einfluß der öffentlichen Meinung, hat sich
überall herausgebildet, freilich zu schwach und schüchtern in den Ländern der geld—
kapitalistischen Herrschaft, in England und in den Vereinigten Staaten, schon etwas
stärker in den Staaten eines gemischten Systems, wie in Frankreich, am stärksten in
den Gebieten des Staatsbahnsystems, wie in Deutschland. Und an die Staatsaufsicht
haben sich überall die Forderungen angeschlossen, daß alle Tarife veröffentlicht werden
mnüssen, daß die verschiedenen Eisenbahnen eines Landes möglichst einheitliche, klare,
ieicht verständliche Tarife, wenigstens Tarife mit gleichem System und gleichen Prin—
ripien haben sollen, daß das große Rechtsprincip der gleichen Behandlung aller Staats-
bürger von den großen Transportanstalten eingehalten, die Tarife nach dem Vrincip
der Gerechtigkeit gestaltet werden sollen.

Wenn wir nun fragen, wie vertragen sich diese Forderungen mit der Freiheit
des Geschäftslebens, die man ebenfalls als Grundgedanken unserer heutigen wirtschaft—
lichen Ordnung verlangt, so werden wir eine Antwort am besten geben können, wenn
wir zuerst principiell uns klar machen, was die Wertbestimmungsgründe im Verkehr
überhaupt, hauptfächlich im heutigen Eisenbahnverkehr, dann aber auch ähnlich im
ionstigen modernen Großverkehr seien.

Die Bestimmung der Höhe der Tariffätze, d. h. der für die Verkehrsdienste ge—
zahlten Preise, hat im letzten Grunde die gleichen Ursachen wie die Preisbestimmung
auf dem Markte. Die überlieferten Sätze bilden stets den Ausgangspunkt; auf sie
wirken nun die entgegengesetzten Interessengruppen in widersprechendem Sinne; je nach
dem Drucke von der einen oder anderen Seite kommt der Kompromiß bei höheren oder
niedrigeren Sätzen zustande. Die private Transportanstalt bietet ihren Dienst so teuer
wie möglich an, will so viel wie möglich gewinnen; Handel und Publikum fragen nach
den Transportdiensten, wollen sie so billig wie möglich haben, verlangen viel oder
venig Transportdienste je nach der Höhe der Tarife.

Die private wie die öffentliche Transportanstalt kann für ihre möglichst hohen
Forderungen stets zweierlei geltend machen: 1. die bisherigen Transportsähe warten
nach der'alten Verkehrstechnik) so und so hoch; setzt fie dieselben um 10 —380 Prozent
herab, so glaubt sie damit schon viel gethan zu haben, wenn ihr auch die neue Technik
Ersparnisse an Kosten von 410—80 Prozent brachte; 2. sagt sie: ich bringe eine Ware,
die pro Centner 30 kostet, nach einem Orte, wo sie 90 wert ist; ich leiste ihr also
inen Dienst, der 60 wert ist, warum soll ich nicht wenigstens 50—559 nehmen, ob
mich das nun 5 oder 40 oder 50 kostet; die Transportanslalt sucht auf den Verkehr
ju schlagen, was er nur irgend tragen kann.

Händler und Publikum, welche die Anstalt benutzen, sagen umgekehrt zu dieser:
t. du darfst höchstens nehmen, was dich der Transporidienst Pbs kostet nebst einem
billigen Gewinn; du sollst nicht nehmen, was du kannst, nicht den zehnfachen Gewinn
wie andere Geschäfte machen; sie sagen 2. zur Eisenbahn: du bist privilegiert, hast
oon Staat und Gemeinschaft alle möglichen Vorteile (Erpropriation, Polizeirecht,
Monopolrecht), also bist du verpflichtet, alle deine Tarife im wirtschaftspolitischen
Besamtinteresse, nach gewiffen ethischen, Gerechtigkeitss und anderen höheren Gesichts-
vunkten zu ordnen, soweit du es kannst, soweit du dabei noch auf deine Kosten kommst.

Mit diesen vier Gruppen von Motiven ist die Skala der Preisbestimmungsgründe
erschöpft. Sie kümpfen, wo freie Preisgestaltung noch vorhanden ist, wie im Sar und
Flußverkehr, in ähnlicher Weise wie Angebot und Nachfrage auf dem Warenmarkte
niteinander, immer freilich sehr beeinflußt durch die öffentliche Diskussion. An vielen
Siellen wird auch der Kleinverkehr amtlichen Tarifen unterworfen, wie der Droschken—
rr in den Städten, der Pferdebahnverkehr. In den meisten Gebieten des inländischen

roßverkehrs aber, im Poft-⸗ Eisenbahn- Telegraphenwesen, bekämpfen sich die er—⸗
wähnten Tendenzen und Motive in den öffentlichen Diskussionen über die Tarife; fie
        <pb n="142" />
        126 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 584
einigen sich zuletzt, nachdem in der Presse, in Enqueten, in Verhandlungen von Eisen⸗
bahnräten, Parlamentsausschüssen und Parlamenten alle Seiten gehört sind, teils in
der Form von Vereinbarungen, teils in der von Regierungsentscheidungen, aber immer
so, daß in der neuen veröffentlichten Tariffestfetzung für längere Zeit eine mittlere Linie
teils nach Recht und Billigkeit, teils nach dem jeweiligen Drucke der einen oder anderen
Seite als maßgebend festgesetzt wird.

Über die Art, wie die wichtigen angeführten Preisbestimmungsgründe sich da
geltend machen, seien nur noch einige Worte beigefügt.

1. Daß die Transportanstalten zunächst an den älteren überlieferten Frachtsfätzen
festhalten, zumal in der ersten Zeit ihrer Neubegründung, ist natürlich; ebenso, daß
sie im ganzen die höheren Sätze verteidigen. Doch haben sie vielfach auch eingesehen,
daß eine Herabsetzung ihnen durch gesteigerten Verkehr nützen könne. Die englischen
Eisenbahnen mußten freilich zu ausgiebiger Anwendung der ihnen später so nützlichen
dritten Personenklasse erst gegwungen werden.

Feste, wenigstens für gewisse Zeiten stabile Tarife begehrt in erster Linie das
Publikum; der Unternehmer und Händler muß einen festen Anhalt haben, wie er die
Frachten zu berechnen hat, fonst kann er keine Kalkulation für die Zukunft machen.
Oft hört man daher von dieser Seite den Ausspruch, Stabilität und Gleichmäßigkeit
in der Anwendung der Tarife sei wichtiger als Herabsetzung.

Aber auch die große Transportanstalt selbst mit ihren Hunderten und Tausenden
don Beamten kann täglich Tausende von Frachtverträgen glatt und schnell nur dann
abschließen, wenn sie feste Preise hat, nicht im einzelnen Fall feilschen will; fie kann
ihren Einzelbeamten keine Vollmacht dazu geben. Höchstens mit ganz wenigen großen
Benützern kann sie etwa Sonderverträge über große Frachtmassen schließen.

2. Die Abstufung der Frachtsätze nach dem, was eine Ware tragen kann, hat zu
den sogenannten Wert- und Klassifikationstarifen geführt; wie die älteren Frachtanstalten
haben die Eisenbahnen die im Verhältnis zu ihrem Gewicht wertvollen Waren hoch,
die schweren ihrem Gewicht nach billigen Massengüter niedrig belegt; erstere haben
große örtliche Preisdifferenzen, können leichter hohe Sätze zahlen; letztere können nur
n großer Menge verführt werden mit niedrigen Sätzen. Die Transportanstalten haben
dafür oft auch angeführt, der Transport der teueren Waren koste mehr, erfordere größere
Sorgfalt u. s. w.; bei der billigen Verfrachtung der schweren Maffengüter, Kohle, Erz,
Betreide, würden die Transportmittel allein voll ausgenützt. Die von den Eisenbahnen
zebildeten Wertklassen sind nun nicht ungerechtfertigt an sich; die Abstufung entspricht
zinem so natürlichen Gerechtigkeitsgefühl und einem so dringlichen wirtschaftlichen Bedurfnis,
daß sie überall eingetreten ist. Die Angriffe auf die Wertklassen der Eisenbahnen gehen
auch nicht sowohl gegen das Princip, als gegen die Art der Ausführung, gegen zu große
und zu zahlreiche, zu willkürliche Abstufungen, gegen die ungerechtfertigte Art, wie
private Erwerbsgesellschaften dadurch einzelne Industrien begünstigt und andere geschädigt
haben. Man verlangt mit Recht, daß die ganze Einteilung der Personen und Waren
in Klassen und die Abstufung der Fracht nach diesen Klassen eine im Gesamtinteresse
gemachte, von Regierung und öffentlicher Meinung gebilligte sei. Einige wenige Haupt—
flassen und einige Ausnahmetarife für geringer belegte Massengüter statt Dutzender
von Special- und Ausnahmesätzen ist jetzt überall das Ziel. Die Sätze für den ge—
wöhnlichen Frachtverkehr sind heute in Deutschland 12511 Pf. pro Tonne und Kilo—⸗
meter. Entsprechen die verschiedenen Sätze so der Leistungsfähigkeit der Personen, dem
Wert der Waren und dem volkswirtschaftlichen Bedürfnis ihrer erleichterten Cirkulation,
so werden sie als gerecht empfunden, nicht als ein Verstoß gegen das Princip der
Gleichheit angesehen.

3. Die Forderung, daß die Tarifsätze nach den Kosten sich richten sollen, liegt
m Wesen aller rationellen Wirtschaft; daß die Benutzer von Frachtanstalten möglichst
aur die Kosten zahlen wollen, ist ihr berechtigtes Intereffe. Es ist auch verständlich,
daß die Praxis der englischen Gerichte bei Tarifstreitigkeikten die Kosten als eine Ari
        <pb n="143" />
        588)] Erörterung der Wertbestimmungsgründe im Eisenbahntarifwesen. 127
Grundnorm gerechter Tarifbildung ansahen. Ebenso begreiflich ist es, daß, wo ein
Wirrwarr sehr komplizierter Werttarife und Ausnahmetarife das Publikum irritierte
und seine Ausbeutung ermöglichte, man unter der Fahne der Selbstkosten ihre Beseitigung,
Erfatz derselben durch Wagenraum- oder reine Gewichtstarife forderte. Aber ebenso
berechtigt ist die Stellung der Verkehrsanstalten, welche den Radikalismus dieser
Forderungen ganz oder teilweise ablehnte. Eine gewisse Abstufung nach Wert der
Waren und Leistungsfähigkeit der Personen ist nicht unbillig und nicht unwirtschaftlich;
gewisse Prozente über die Kosten muß ja an sich die Anstalt verdienen, um ihr Kapital
zu verzinsen, zu amortisieren, sich auszudehnen, Reserven anzulegen. Im einzelnen
sind für den isolierten konkreten Frachtvertrag die Kosten nie ganz sicher zu berechnen.
Es handelt sich bei allen Transportanstalten um den unten zu besprechenden Fall der
zusammengesetzten Produktionskosten; die Anstalt muß an einzelnen Zweigen viel, an
anderen wenig verdienen; die Konkurrenz kann sie sogar nötigen, gewisse Transporte
mit Verlust auszuführen; oft kann auch das Gesamtinteresse des Staates dahin drängen.
Sie muß nur mindestens im ganzen, im Durchschnitte ihrer Frachtgeschäfte auf die
Kosten kommen.
Vieles, was scheinbar als eine Ungleichheit, als eine Abweichung vom Kostensatz
erscheint, entspricht bei näherer Betrachtung den Kosten: so wenn Sperrgüter und
Stückgüter mehr zahlen müssen als Wagenladungen, wenn die Personen im Schnellzug
mehr als im gewöhnlichen, die Benützer der ersten Klasse mehr als die der dritten
geben. Eine besondere Abfertigungsgebühr, welche bei einer Weglänge von 5 und von
500 Kilometer gleich ist, ein Tarif, der Güter auf weitere Entfernungen pro Kilometer
billiger befördert (Staffeltarif, Differentialtarif), entspricht ganz oder teilweise den
Selbstkosten.

4. Daß Vorstellungen der Gerechtigkeit und des Gesamtinteresses in die Preis—
bildung überhaupt sich einmischen, ist nach unseren obigen Ausführungen natürlich;
doppelt daß sie sich geltend machen, wo große Verkehrsanstalten mit monopolistischer
Stellung der Staatsgewalt, der ganzen Gesellschaft, der nationalen Volkswirtschaft
gegenüberstehen. Es liegt im Wesen der privaten, wie der öffentlichen Verkehrsanstalt,
daß sie zunächst mehr an ihren Gewinn als an diese Gesichtspunkte denkt, aber es ist
ebenso natürlich, daß das Publikum, der Handel, die Staatsgewalt als solche sie geltend
machen und wo möglich gegen die egoistischen und fiskalischen Interessen der Anstalten
durchsetzen. Die Schwierigkeit ihrer Durchfetzung liegt auch hier darin, daß die Vor—
stellungen über Gerechtigkeit und Gesamtiniereffse keine einheitlichen, keine stets klar
erkennbaren sind. Das Princip der Gleichheit der Behandlung wird heute allgemein
anerkannt, aber die Durchführung dieses Princips ist sehr schwierig. Wir sahen schon,
daß Wertklassen und Differentialtarife nicht abzuweisen find, aber wenn die französische
Spitzenindustrie nachweift, daß sie früher mit der Post für 100 Kilogramm Spitzen 38,
jetzt mit der Eisenbahn 125 Francs für dieselbe Entsernung zahlt, so ist das eine un—
billige Klaffifikation. Die Erteilung von Freikarten für bestimmte Beamte, Abgeordnete,
wird überall für billig gehalten. Wenn aber, wie auf den amerikanischen Privatbahnen,
srüher die Freikarten, bis auf die Hälfte aller Benutzer sich ausdehnend, zu einem
Bestechungssyftem der Presse, der Parlamente, der Beamten, der großen Geschäfte
wurden, so liegt eine grobe Verletzung der Gleichheit vor. Daß gewisse Güterbewegungen
im Gesamtinteresse Beförderung und Frachterleichterung verdienen, giebt jedermann zu;
aber welche, darüber ist Streit: wer an die Konsumenten denkt, findet erleichternde
Einfuhrtabise, wer an die Steigerung der Exportindustrie denkt, billige Ausfuhrtarife
derechtfertigt. Wenn amerikanisches, in Glasgow geschlachtetes Fleisch nach London 42,
scotlisches für denselben Weg 70 Schilling zaählt, so ist das eine starke Benachteiligung
dee englischen auf Kosten des amerikanischen Fleischzüchters, aber ein Vorteil für den
Andoner Fleischkonsumenten. Aus diesen Konflikten giebt es keinen Ausweg auf dem
8 der egoistischen Privat- und Klasseninteressen; nur eine gerechte, abwägende

taatsgewalt“ kann den Ausgleich, die miltlere, billige Linie der Entscheidung fiuden.
        <pb n="144" />
        128 Drittes Buch. Der gefellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [386
Und deshalb vor allem kann die Preisbildung auf den großen Transportanstalten nicht
privaten Erwerbsgesellschaften allein in die Hand gegeben werden.

Die Darstellung der verschiedenen Tarifsysteme, die Darlegung ihrer Höhe und
Sätze im einzelnen gehört nicht hierher. Wir hatten der Tarife hier nur zu gedenken,
als einer wichtigen Form der Preisbildung, als einer neuen Art des Tarxwesens.

Das ganze Tarx- und Tarifwesen nebst allen Preiskonventionen steht heute als
eine ebenbürtige Erscheinung neben der freien Marktpreisbildung. Die letzten Ursachen
find dieselben; hier wie dort handelt es sich um kämpfende Kräfte und Gruppen, die
bei einem Punkte zum zeitweiligen Kompromiß kommen; der neue Preis behauptet auf
dem Markt für kürzere, auf dem Boden der Tarife für längere Zeit seine Autorität
und Geltung. Wohl aber ist der gesellschaftliche Prozeß, der die Feststellung herbei—
ührt, ein verschiedener; und unter den möglichen Motiven und Preisbestimmungs⸗
gründen, die eingreifen können, werden bei allen Tax- und Tarifbildungen die gemein—
wirtschaftlichen, die Vorstellungen über Gerechtigkeit und Gesamtinteresse stärker ein—
greifen. Dafür bleibt die freie Marktpreisbildung freier, beweglicher, anpafsungsfähiger;
fie kann von den elementaren Grundlagen, von Angebot und Nachfrage, sich weniger
loslösen, als es der Tax- und. Tarisbildung passieren kann. Zu falschen und un—
zerechten Ergebnissen in einzelnen Fällen kann das Spiel des Marktes, wie die ge—
sellschaftliche Thätigkeit von Taxbehörden, die Verabredung und die amtliche Tarif⸗
estsetzung führen.

Beide Arten der Preisbildung haben ihre Vorzüge und Nachteile. Sie ergänzen
ich und korrigieren sich. Ob in einer fernen Zukunft alle Preisbildung durch ein
zffentliches Taxwesen zu bewerkstelligen wäre, wie es Schäffle neuerdings für nicht un—
denkbar hält, ist eine heute nicht zu lösende Frage. Ich möchte sie negieren. Schäffle
sügt selbst bei: ein allgemeines öffentliches Taxwesen würde großen Schwierigkeiten
begegnen, welche heute durch die private Preisbildung auf den Waren- und Arbeits-
maͤrkten leicht überwunden werden. Und eine unvollkommene Lösung des Problems
önnte so viel Disharmonie zwischen Leistung und Einkommen herbeiführen, wie solche
in der kapitalistischen Gesellschaft sich einstellt.

Wir kommen nun zur Specialanalyse der Nachfrage und des Angebots.

176. Die Analyfe der Nachfrage: die Nachfrage in ihren allgemeinen
Zzügen und großen historischen Wandlungen; die Nachfrage nach Nähr—
mitteln. Um die Nachfrage, so wie wir sie oben zunächst als eine gegebene Größe
und dann als eine psychische Kraft der Individuen und gesellschaftlichen Gruppen erkannt
haben, weiter zu analysieren, erinnern wir uns, daß sie in Begehrungen besteht, welche
zuf Lust- und Schmerzgefühle, auf Bedürfnisse zurückgehen. Alle tiefer greifende Unter—
iuchung der Nachfrage ging davon aus.

Wir haben oben (18 11-18) aus den Lust- und Unlustgefühlen die Bedürfnisse
und Triebe der Menschen abzuleiten gesucht; wir haben erwähnt, daß man Über die
Bedürfnisse durch verschiedene Einteilungen sich klar zu werden suchte, daß man den
Versuch machte, durch eine Art Messung der Lust- und Schmerzgefühle zu einem Ver—
ständnis der Nachfrage zu kommen. Die österreichischen Werttheoretiker richteten ihre
zanze Aufmerksamkeit auf die Frage, wie die Intensität des Begehrens nach einer be—
stimmten Art von Gütern mit der Größe der Vorräte, entsprechend den verschiedenen
möglichen Zwecken, denen sie dienen können, wechsle: das Begehren nach Weizen z. B.
werde sehr stark sein, wenn der Vorrat nur zur knappen Lebensfristung, geringer, wenn
er zur reichlichen Ernährung, zur Geflügelmästung, zum Branntweinbrennen oder gar
zum Füttern von Papageien ausreiche; der Wert werde so in jedem Augenblick durch
das mindest wichtige Bedürfnis, für welches der verfügbare Vorrat reiche, bestimmt.
Der sogenannte Grenznutzen bedingt so die Intensivität der jeweiligen Nachfrage nach
ꝛinem und demselben Gute. Die Nachfrage im ganzen, ihre Abstufung je nach den
verschiedenen Bedürfnissen, ist aber damit nicht erkläri.

Einen Versuch der Art hat Patten gemacht; er versucht, eine Genuß⸗ oder Kon⸗
        <pb n="145" />
        5387)]

Methoden, die Nachfrage zu untersuchen. 129
umtionslehre als Grundlage der Nachfrage aufzustellen. Er hat eine Anzahl That—
jachen der Kulturgeschichte, der Psychologie, der gewöhnlichen Lebenserfahrung unter ein
Schema von Geseßzen gebracht (das Gesetz der Notdurft, der Mannigfaltigkeit, der Über—
ꝛeinstimmung u. s. w.) und glaubt so die Bedürfnisse und die Nachfrage einheitlich erklärt
zu haben.

Ich will nicht sagen, daß dieser und ähnliche Versuche unberechtigt, noch weniger,
daß sie ganz wertlos seien; aber sie genügen doch nicht, das große Problem einer
wissenschaftlichen Analyse und Kausalerklärung der Nachfrage zu lösen. Es ist vielleicht
berhaupt heute noch nicht lösbar. Man müßte dazu die Art der wirtschaftlichen
Konsumtion bei allen Völkern und Klassen und zu allen Zeiten einheitlich überblicken,
man müßte alle physiologischen und psychischen Ursachen kennen, die ganze Geschichte
der menschlichen Gefühlsentwickelung, der Sitten, der Kultur und des Luxus beherrschen.
Man müßte klar legen können, wie die Bedürfnisse und die Nachfrage sich entwickelt
haben, warum bestimmte Bedürfnisse teilweise stabil bleiben, andere sich ändern und
zunehmen. Die Vorarbeiten hierfür fehlen noch vielfach. Ich vermesse mich auch nicht,
alle vorhandenen hier zusammenfassen zu können. Ich muß mich nach meinen Studien
und dem hier verfügbaren Raum darauf beschränken, 1. ein Bild der historischen,
nationalen, konkreten Nachfrage in ihren großen Zügen und Veränderungen, 2. eine
Analyse der Nachfrage auf Grund der Einkommensstatistik und Haushaltungsbudgets
der neueren Zeit und 83. einen Überblick über die kleineren Schwankungen der Nachfrage
zu geben. Zunächst schicke ich noch zwei kurze Vorbemerkungen über den Größenbegriff
der Nachfrage und die nachfragenden Personen voraus. —

Das, was ein Volk an einer bestimmten Ware, z. B. Getreide, braucht und
zegehrt, stellt sich uns als eine doppelte Größe dar, 1. als Gesamtheit des verlangten
und verzehrten Getreides und 2. als die auf den Markt kommende Größe; die letztere
ist um so viel kleiner, als noch Eigenwirtschaften vorhanden sind, die Getreide produ⸗
zieren und dasselbe oder einen Teil davon konsumieren, ohne daß es auf den Markt
ommt. Noch heute, so wird vor nicht langer Zeit versichert, verzehre in Frankreich
die Hälfte der Bevölkerung selbstgebackenes Brot; im Durchschnitt von ganz Europa
wird wohl heute noch ein Drittel bis zur Hälfte, im Nordwesten Europas wohl zehn
bis zwanzig Prozent aller landwirtschastlichen Produkte in der eigenen Wirtschaft der
Famtlie produziert und konsumiert. Es ist das für den Marktwert von erheblicher
Bedeutung, sofern im ganzen bei einem solchen Zustande der Volkswirtschaft nur die
Überschüsse der Produzenten über ihren Hausbedarf auf den Markt kommen, nur ein
Teil der Konsumenten auf ihm als Nachfragende erscheinen, die Wertschwingungen sich
braktisch nur in einem engeren Kreis vollziehen. Immer darf man aber nicht ver⸗
gessen, daß bei ausgebildeter Geldwirtschaft auch die in der Eigenwirtschaft geschaffenen
und verzehrten Guter in gewissem Sinne der Marktwertbetrachtung unterworfen werden,
daß je nach dem Marktwert davon doch auch ein Teil verkaust wird, daß so diese
Büter einen Reservefonds für alle darstellen. Jedenfalls aber sind wir für viele Be—

rachtungen und Schätzungen darauf angewiesen, auf den Gesamtbegehr zurückzugreifen,
tatt aus die bloße Maͤrktnachfrage, weil wir ersteren eher fassen können.

Dann haben wir an das oben (8 157) über den Zwischenhandel Gesagte zu
rinnern. Die Nachfrage erster Hand ist heute nur noch teilweise eine direkte, d. h. eine
olche der Konsumenten bei den Produzenten. Für ihren größeren Teil ist sie eine
nehrfach gegliederte, in die Zwischenhäude von Unternehmern und Händlern gelegte.
Wir sahen schon, daß das bei richtiger Organisation dieser Zwischenglieder ein Fort⸗
chritt ist, sofern diese als arbeitsteilige Specialisten die künftige Nachfrage besser über—
ehen als die Konsumenten selbst. Wir sahen aber auch, daß bei ungesunder Organi—
ation der Zwischenglieder Mißbräuche, Monopole, Ausbeutungen entstehen können,
daß der Gewinnstandpunkt dieser Zwischenhände nicht immer die beste Versorgung der
don fumenten herbeiführt. Wir können hinzufügen, daß die Nachfrage der Händler
— stets neben der Hauptursache, nämlich der Schätzung der Nachfrage der Kon—
umenten, von einer Menge kleiner Nebenursachen beeinflußt ist, so von den augen—

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 126. Aufl.
        <pb n="146" />
        130 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [588
blicklichen Stimmungen der Kaufleute, ihrem Kredit, ihren Verabredungen und Ähn—
lichem. Daraus entstehen viele kleine Schwankungen der Nachfrage; die großen Züge
derselben werden dadurch kaum berührt; wir können also hier zunächst davon absehen. —

Wir kommen zur Sache, und ich füge nochmals eine Einschränkung hinzu. Wir
wollen, hauptsächlich des Raumes wegen, nur die Nachfrage nach Nahrungsmitteln
etwas näher betrachten; fie ist heute noch die wichtigste, nimmt bei der Mehrzahl der
Menschen 40—60 Prozent des Einkommens in Anspruch, stand in roheren Zeitaltern
wahrscheinlich noch viel mehr in erster Linie. Auf die Nachfrage nach Wohnung,
Kleidern, nach Gütern und Arbeit für alle anderen Zwecke wollen wir nur zum Schluß
mit ein paar Worten kommen. Wir fragen, wie hat sich diese Nachfrage entwickelt,
was wissen wir über sie? Die Physiologie hat uns neuerdings über die wünschens—
werte Art der Ernährung belehrt; sie hat uns gezeigt, welche Stoffe und in welcher
Menge und Mischung sie nötig sind; sie hat nachgewiesen, daß einerseits die Protein—
oder Eiweißstoffe, die stickstoffhaltigen Nährstoffe Blut, Muskeln, Nerven, Knochen
hilden, daß andererseits die stickstofffreien Stoffe, die Kohlehydrate und Fette, in drei
his viermal größeren Mengen als jene nötig sind, daß sie Wärme und Kraft ausldsen,
daß daneben noch Mineralsalze unentbehrlich sind. Außerdem hat uns die Geschichte
und Statistik, haben uns wirtschaftliche Beschreibungen aller Art ein großes Erkenntnis—
naterial geliefert. Ein besonders beliebtes und anschauliches Hülfsmittel des Über—
blickes über die Nachfrage in verschiedenen Ländern, Städten u. s. w. ist die Berechnung
der Durchschnittskonsumtion pro Kopf der Bevölkerung. Gewiß ruhen diese Berechnungen
nur teilweise auf genauen Erhebungen über Verzehr und Gesamtproduktion, über die
Aus- und Einfuhr; teilweise sind sie auf Schätzungen aufgebaut. Sie geben nur ein
cohes, nivelliertes Bild der durchschnittlichen Nachfrage großer Gruppen von Menschen,
in welche Arme und Reiche, Kinder und Erwachsene zu einer Mittelzahl vereinigt sind.
Aber sie stellen doch ein unentbehrliches Glied unserer fortschreitenden Erkenntnis dar.
Sie müssen nur durch unser sonstiges Wissen, durch Specialbeobachtung einzelner Fälle,
Personen und Klassen ergänzt, durch kritische Prüfung gesichtet werden.

Wir wollen uns mit der Urgeschichte der menschlichen Ernährung, die wir (18 78)
schon berührt, nicht lange aufhalten; aber wir müssen mit einigen Worten von ihr
ausgehen, um durch ihre Schwierigkeit und Unvollkommenheit die spätere Ernährung
in das richtige Licht zu setzen. Die Ernährung des Urmenschen war deswegen eine
schwierige, weil er weder Gramineen baute, noch Fleischnahrung und Milchgenuß kannte;
ex besaß weder Brot, noch Butter, er verstand nicht zu kochen und so die Nährmittel
verdaulich zu machen, er besaß weder Salz, noch Gewürze, weder Zucker noch Wein
und Bier, von Thee, Kaffee und Ahnlichem ganz zu schweigen. Er lebte von Früchten
und Wurzeln, von Kerbtieren und Insekten, Eiern und Schaltieren; er mußte wochenlang
hungern können und verschlang dann übermäßige Mengen; er lernte nur sehr langsam
Vorräte sammeln und erhalten; ein körperliches und geistiges Dasein rohester Art ent—
prach dieser Art der Ernährung. Als er gelernt, Fische zu fangen, Knollengewächse und
BGetreide zu bauen, Wild zu erlegen, Tiere zu zähmen, zu schlachten und zu melken, hatte
er die schwierigsten Aufgaben der menschlichen Ernährung gelöst. Es begann nun für ihn
ein ganz anderes wirtschaftliches Leben: eine Sicherung desselben, wie er sie bisher nicht
zekannt, eine reichliche Versorgung, eine Möglichkeit der Bevölkerungszunahme, der
größeren Gemeinwesen, wie sie für die höhere Kultur nötig war. Und doch hörte die
Schwierigkeit der Ernährung nicht auf, weil auch für die Getreide- und Fleischerzeugung
Loße Flächen sowie eine immer geschicktere Arbeit und Technik nötig war, ihre rasche
Steigerung den größten Schwierigkeiten und Kosten begegnete. Sehen wir etwas näher
zu, wie die Getreide- und die Fleischnahrung nebeneinander sich ausbildete, sich ergänzte,
welche Art der Nachfrage damit entstand.

Die Graskörner und einige Wurzelfrüchte wurden mit dem Hack- und Ackerbau
das Hauptnahrungsmittel der meisten Menschen. Mit dem Getreide hatte man die am
eichtesten aufzubewahrende, die am besten zu schmackhaften Speisen verschiedener Art
zu benutzende und diejenige Nahrung, die am eheften auch für sich oder mit geringen Zu⸗
        <pb n="147" />
        589) Die Nachfrage nach Nährmitteln, Getreide. 131
sätzen genügt, weil ihre Zusammensetzung die nötigen stickstoffhaltigen und stickstofflosen
Sloffe nicht ganz, aber annähernd enthält. Die Physiologen fordern heute für einen
arbeitenden Mann täglich 130 —150 Gramm Eiweiß-, 60 —90 Gramm Fettstoffe, 800
his 600 Gramm Kohlehydrate; zwei Pfund Brot haben etwa 62 Gramm Eiweiß-,
4Gramm Fettstoffe, 500 Gramm Kohlehydrate; die leichter zu beschaffende, aber ge—
ringere Ernährung der niedrigen Rassen durch Sago- und Dattelpalme, Banane und
Brotfruchtbaum hat eine viel üngünstigere Zusammensetzung, fordert in größerem Umfang
den Zusatz anderer Nährmittel; sie hat nirgends Menschen höherer Kultur, wie Getreide
und Brot erzeugt. Der Übergang zur Getreide- und Brotnahrung wurde schon in
rüher Zeit als großer Fortschritt empfunden. Homer setzt den energielosen Lotosessern
die Männer gegenüber, die die Früchte des Halms genießen; erstere vergäßen jedes
Auftrags und jeder Pflicht. Die Verbreitung, in welcher die Menschen heute über—
viegend von Mais in Amerika und am Mittelmeer, von Durha oder Hirse in Afrika,
von Reis in Ostasien (750 Mill. Menschen) und von Weizen, Roggen, Gerste, Hafer
in Europa und Amerika und ihren Kolonien (ca. 600 Mill. Menschen) leben, entspricht
teils gewissen Natur- und klimatischen Bedingungen, noch mehr der Kulturarbeit der
Völker, die langsam tastend nach dem Passenden suchten, von den geringeren zu den
besseren Getreidearten sich emporgearbeitet haben, soweit sie Boden und Klima lieferten.
Der Reis hat fast so wenig Eiweiß und Stickstoff wie die Kartoffel; aber er liefert in
China, Japan u. s. w. sehr große Ernten und ist mit Fischen, Bohnen, Erbsen und
Kaͤse eine erträgliche Nahrung. Die Kartoffel erlaubte auf gleicher Fläche viel mehr
Menschen zu ernähren als Getreide; sie wurde in vielen Teilen Europas zum Haupt—
nahrungsmittel der Armen; um die nötigen Eiweißstoffe und Kohlehydrate zu be—
kommen, mußte die Person aber täglich fünf und mehr Kilogramm Kartoffeln genießen,
was die Iren, auch viele Deutsche physiologisch herunterbringen, Magen und Darm
überfüllen mußte. So gefund 280—500 Gramm Kartoffeln für den erwachsenen, thätigen
Menschen sind, so schädlich sind so große Mengen. Hermann berechnet 1866, daß der
Deutsche das 3— 7 fache an Kartoffeln wie der Franzose esse.

Auch die Getreidearten stehen fich an Nährkraft nicht gleich: Gerste, Roggen und
Weizen verhalten sich wie 60: 75: 100. Und ebenso wenig ist die Zubereitung des
Betreides gleichgültig. Die Kunst der Mehl- und Mehlspeisebereitung, des Brotbackens
hat die Getreideernührung wesentlich gehoben und verbessert. Das Brot ist eine weit
»ekömmlichere Nahrung als der Mehlbrei und die Polenta; es kann am ehesten allein
gegessen werden und paßt doch zu allen anderen Speisen, wenn auch wahr bleibt, daß der
Soldat mit 8 Pfund Kommißbrot allein, wie dies anfangs des 19. Jahrhunderts vielfach
iblich war, körperlich verkommen mußte. Die Brotbereilung hat man in allen Sprachen
und Religionen als etwas Göttliches gefeiert, das Brot als den Inbegriff aller Speise an⸗
zesehen. Und doch hatte man sehr dange ohne Hefe, aus rohem Mehl gebackenes, sehr
Jartes Brot; erst der Gärungsprozeß hat es leichter und den Verdauungssfäften zu—
Jänglicher gemacht. Was wir heute Weißbrot nennen, kam in Paris und London von
1650 an durch bessere Hefe und Gärung auf. Die Weißbrotesser machten in England
1760 40, 1889 66 Prozent der Bevölkerung aus. Auch heute noch wird in Deutschland
and Osteuropa mehr das schwere Schwarz- und Roggenbrot gegessen; in Frankreich, dem
Hauptland des Weizens und der Weißbrotesser, leben noch 6 Mill. Menschen über—
viegend von Kastanien.
aꝛ.. In der Epoche von 1600— 1850 nahm man in den meisten mitteleuropäischen
Ländern einen mittleren jährlichen Getreidekonsum von 260—360 Kilogramm pro Kopf
der Bevölkerung an, freilich teilweise mit Einrechnung des Brauerei- und Brennbedarfs;
es war eine zu ausschließliche Mehlbrei- und Broternährung, die dann 1790 —18660
vdielsach noch durch die Kartoffel verschlechtert wurde; es fehlte die genügende Ergänzung
durch Leguminosen, Fleisch und Fett; sie wurde für das Landvolk freilich durch Milch
und Käse, Heringe und Rhnliches, was überwiegend die eigene Wirtschaft gab, erträglich.
In den preußischen Städten wurden 1888 —1861 etwa 144 -168 Kilogramm Weizen
ind Roggen auf den Kopbf verzehrt; jeht rechnet man an Getreide für Brot und Mehl-
        <pb n="148" />
        132 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —1390
ipeisen in Paris 170, in Berlin 185 Kilogramm, für ganz England 165, für ganz
Deutschland 140-5171 (Dade: für stark arbeitende Männer 278—-3685, für gering
arbeitende und Frauen 136—–182, für Unerwachsene 91-182). Die Zusätze anderer
Rahrung sfind heute viel größer; ob überall genügend, und ob es die richtigen sind,
ist die Frage. —

Die fischefssenden Küstenvölker waren in ältester Zeit die am besten ernährten,
daher oft auch die wohlhabenden; die Jägervölker haben zuerst eine starke Blut- und
Fleischkost sich verschafft; die Herden besitzenden Ackerbauer und Nomaden haben zuerst
mehr die Milch als das Fleisch verzehrt, aber sie sind doch vielfach dann große Fleisch—
efser geworden. Die Milch ist das beste Nährmittel, Eier und Fleisch dasjenige, das
in kleinster Quantität die größte Kraft giebt, am vollständigsten und raschesten in
den Körper übergeht, am ehesten in längeren Pausen und unregelmäßig verzehrt werden
kann. Die Bibel läßt Abraham für drei Engel ein ganzes Kalb schlachten; bei Homer
etzt Achill drei Gesandten drei Hammelkeulen vor. Die Völker mit stärkster Milch- und
Fleischkost waren die kühnsten Eroberer; noch heute kann man in England hören, eine
Handvoll fleischessender Engländer habe genügt, einige hundert Millionen reis- und
getreideessender Inder zu unterwerfen. Die meisten indogermanischen Völker waren auf
hren Wanderungen und lange nachher große Fleischesser. Im einzelnen hing die Ge—
wöhnung an Fleischkost vom Klima und von der Erwerbung und Acclimatisation der
Tiere ab. Nordisches Klima erfordert viel mehr Fleisch und Fett als sfüdliches; Fleisch—
zufuhr ist erst neuerdings und in beschränkter Weise möglich geworden; nur wo in
ilterer Zeit große Weiden waren, gediehen große Viehbestände; eine mäßige Bevölkerung,
große Herden, erheblicher Waldreichtum mit zahlreichem Wild, das waren die Be—
dingungen des älteren großen Fleischbegehrs; er erstreckte sich bis in die unteren Klassen.
Freilich oft in der Form von getrocknetem und gesalzenem Fleisch, das man durch über—
mäßige Pfefferdosen und Weingenuß erträglich machte. Für Frankfurt a. O. im Jahre
1308, für Nürnberg 1320 habe ich einen Kopfkonsum von 125 —150 Kilogramm wahr—
scheinlich gemacht; München hatte mit seinem behaglichen Wohlstand noch 1800 -19
einen solchen von 111 Kilogramm. Das ist nicht wenig: 150 Gramm täglich für
einen nicht angestrengt thätigen Arbeiter, 200—300 bei größerer Anstrengung, 500
Gramm für die Soldaten im Feld gilt heute als auskömmlich, ja reichlich; 200 Gramm
täglich sind 91 Kilogramm im Jahre; 111 Kilogramm also für Männer, Frauen und
Kinder im Durchschnitt bedeutet für arbeitende Männer gegen 600 Gramm oder noch mehr.

Der Rückgang der Fleischnahrung mit der steigenden Bevölkerung, den abnehmenden
Weiden, der Fleischverteuerung, der Armut breiter Volksschichten Europas setzt im
16. Jahrhundert ein und steigert sich teilweise noch 1750 — 1850. Zumal der Bauer
hört faft auf, Fleisch außer am Sonntag zu essen; der Verbrauch sinkt auf dem Lande
auf 5—10 Kilogramm jährlich, was freilich in den wohlhabenderen Gegenden und beim
Landmann durch die erwähnten Zusätze anderer Art teilweise gut gemacht wird. Er sinkt
aber auch in den Städten. In Leipzig ging er von 1377 -1820 von 78 auf 38 Kilo—
gramm jährlich zurück; im Königreich Sachsen stand er 1835 auf 16, 1855 auf 14,9 Kilo—
zramm an Rind- und Schweinefleisch; in Berlin 1777 -1784 auf 566-64, 1860 - 1869
uf 45 Kilogramm Fleisch überhaupt. Und die städtischen Mittelzahlen sind erreicht durch
einen Fleichkonsum der Wohlhabenden von 70 —-100, der kleinen Leute von 10-285.
Erst von 1850 an tritt wieder eine erhebliche Steigerung des Fleischverbrauchs ein.
Die verbesserte Landwirtschaft und Viehzucht konnten jetzt das Fleisch ohne große
Weiden durch starken Futterbau liefern: in England stieg der Verbrauch 1870 -1896
don 51 auf 65 Kilogramm, in Frankreich 1840—-1892 in den Städten von 49 auf 58,
auf dem Land von 15 auf 26 Kilogramm, in Sachsen 1835—1897 von 15 auf 47, in
Dresden von 1835—1894 von 20 auf 71 Kilogramm,; in ganz Deutschland schätzt man
die Zunahme 1879—-1897 auf eine solche von 88 bis 41 Kilogramm. Es fragt sich
aun sehr, welche Klassen an diesem Fortschritt teil haben; der Mittelstand und die
höheren Arbeiter ficher; die niedriger stehenden aber vielsach nicht, was da um so
unerfreulicher ist, wo auch ihr Fett., Käse-, Milch-, Leguminosenverbrauch zu gering ist,
        <pb n="149" />
        591)] Die Nachfrage nach Fleisch, Salz, Gewürzen u. s. w. 133
und wo der durchschnittliche Getreide- und Brotverbrauch wegen sitzender Lebensweise,
geringerer Thätigkeit der Gedärme abgenommen hat. Daß der laͤndliche erwachsfene
Arbener jährlich 60— 100 Kilogramm mehr Brot als der städtische esse, wird allgemein
angenommen und als zuträglich erachtet.

Wir sehen, daß so die Kulturvölker trotz erheblicher Schwankungen und Ver—⸗
schiebungen zwischen den paar Hauptnährmitteln im ganzen feit 6000 Jahren eine
ähnliche Getreide-, Fleisch-mMilch- und Gemüsekost haben. Was sich im wesentlichen
zeändert hat, ist die Zubereitung, die Heranziehung feinerer Nahrungs⸗ und Genuß—
mittel und die Ausbildung und Verbreitung der Getränke. Es kommt eben nicht bloß
zuf die Quantität Eiweiß und Kohlehydrate, sondern ebenso auf Schmackhaftigkeit
und Wechsel der Nahrung an; der Kulturmensch kann nur mit Appetit essen, wenn
das hinzukommt; alle Reiz- und Genußmittel werden so nach und nach zu notwendigen
Nahrungsmitteln.

Nur die rohesten Stämme lebten und leben ohne Salz, ohne das in unbegrenzter
Menge auf der Erde vorkommende, aber sehr ungleich verteilte, schwer zugängliche oder
schwer in genießbarer Form herzustellende Chlornatriumkrystall, dessen Genuß Ver—
dauung, Eßlust und Speichel- und Zellenbildung befördert, ohne das nach Plinius
kein menschliches Leben möglich ist. Es ist noch heute teilweise in Afrika so selten,
daß man vom Reichen sagt, er nehme Salz zu seinem Essen, daß man wohl für eine
Handvoll Salz ein oder zwei Sklaven giebt. Und doch war die Salzlieferung schon
hei den Römern so wichtig, daß bei der Vertreibung der Könige die zu teures Salz
iefernden Privatsalinen verstaatlicht wurden, um dem Volk billigeres Salz zu geben,
und daß von der Salzlieferung für Beamte und Soldaten aller Lohn den Namen des
Salzgeldes salarium erhielt. In den eigentlichen Kulturstaaten ist heute und seit lange
der Vegehr nach Speisesalz ein in gewissen sesten Grenzen von 8—m15 Pfund pro Kopf
iich bewegender, wo nicht enorme Steuern ihn verteuern; in England nahm er 1825
nach Aufhebung der Salzsteuer erheblich zu. In Deutschland ist er heute 7 —8 Kilo⸗
gramm, und schon im 18. Jahrhundert wurden bei dem preußischen Salzregal alle
uͤber 9 Jahre alten Personen gezwungen, 14 Pfund oder 4 Kilogramm Salz (ohne
das Viehsalz) im Gesamtpreis von 5510 damaligen Groschen zu kaufen. Bourdeau
behauptet, der Verbrauch sei heute in Frankreich 8, in England 22 Kilogramm und
sührt Stimmen an, die darauf die Verschiedenheit in der Muskelstärke zurückführen
wollen. Ich zweifle, ob die englische Zahl richtig sei, ob sie nicht den technischen Salz⸗
verbrauch einschließe.

Die indischen Gewürze, Pfeffer, Nelken, Muskatnüfse, Ingwer lernte das Abendland
erst seit den Kriegszügen Alexanders kennen. Nach Plinius wog man Pfeffer noch mit

Bold auf; erst seut dem 16. Jahrhundert sanken die Preise nach und nach so, daß diese
Bewürze, die uns jetzt für jede Ernährung nötig erscheinen, immer weiteren Kreisen
ugänglich wurden. Und ähnlich ging es mit dem Zucker; er ist im Altertum und
Mittelalter faft nur in der Form des Honigs bekannt; den Arabern dankte man den
Anbau des Zuckerrohrs in Südeuropa und Westindien; erst die Herstellung aus den
Zuckerrüben im 19.“ Jahrhundert hat ihn billig gemacht, so daß jetzt im englischen
Armenhaus Zucker gereicht wird, während im Mittelalter ein Töpfchen Honig oder einige
Pfund Zucker ein Geschenk der Könige unter einander war, und man bis 1600 den
Zucker lotweise als teures Medikament beim Apotheker kaufte. Noch heute ist der Jahres—
konsum ein sehr verschiedener pro Kopf: in Italien 8, in Rußland 3—4, in Hsterreich—
Angarn 6, in Deutschland O212, in Frankreich 11 12, in der Schweiz 16, in den
Vereinigten Staaten 28— 29, in Großbritannien 35—88, in Australien 50 Kilogramm;
er war in Deutschland 1840 2,4, 1860/64 4,7 Kilogramm gewesen. Die, welche unserer
Zuckerindustrie größern Absatz wünschen, bemerken mit Vorliebe, daß, wenn alle Welt
Zucker äße wie die Westeuropäer, siatt 3526 mindestens 50—60 Milliarden Kilo Zucker
ndtig wären. Die Ausdehnung wäre sehr erwünscht, da er ein sehr gutes Nährmittel
ist, in konzentriertester Form die nötigen Kohlehydrate giebt, für alle die doppelt
angezeigt ist, deren Magen und Darm große Brot- und Kartoffelmengen nicht recht aus—
        <pb n="150" />
        134 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [892
nützen kann. Ob in Deutschland der mäßige Wohlstand und die Zuckerpreise oder die
jesten Konsumgewohnheiten die Ursache des geringeren Konsums als in der Schweiz,
England u. s. w. sind, wage ich nicht zu entscheiden.

Ebenso wichtig aber für die menschliche Ernährung wurde der zunehmende Ge—
brauch von Olen und Butter, die Heranziehung von immer mehr Gemüse-, Obst-,
Salatarten und ihre feinere Zubereitung — 1500 kannte man in Paris 6, 1860
50 Kohlsorten —, dann der Gebrauch von Thee, Kaffee, Kakao sowie von besser zu—
bereiteten alkoholischen Getränken, hauptsächlich Wein, Bier und Branntwein. Der
Gebrauch von Theewasser ist in China Jahrtausende alt; wo das Quellwasser, wie in
Niederungsländern, häufig nicht recht trinkbar ist, war seine Ersetzung durch das Thee—
wasser besonders angezeigt; in Europa hat der Thee sich langsam im 17. und 18. Jahr—
hundert hauptsächlich in Holland und England verbreitet; der Thee belebt, ohne zu
berauschen. Das Pfund kostete im 17. Jahrhundert 13/2—38 Pfd. Sterling, jetzt ist
es auf 1 Schilling gesunken; man verbrauchte in Großbritanien 1766 6 Mill. Pfund,
1801 24, 1848 78, 1888/90 166, 1906 240 Miil. Pfund; pro Kopf 18901 98
2,5 Kilogramm, während damals der Verbrauch in Australien 8,3, in den Vereinigten
Staaten 0,6, in den Niederlanden 0,5 war, in allen anderen wichtigeren Ländern auf
einige Gramme (20— 40) herabsinkt, vielfach hier durch Kaffee und Kakao ersetzt ist.
Der Kaffee stammt aus Abessinien und dem Sudan, der Kakao aus Mexiko; beide
wurden im 17. Jahrhundert in Europa als Arzneimittel, im 18. als Leckerbissen, im
19. als Nahrungs- und Genußmittel heimisch. Der Kaffeeverbrauch ist in Deutschland
von 1835—1890 von 1 auf 2,8 Kilogramm pro Kopf gestiegen, in einigen Ländern
reicht er bis auf 3—55 Kilogramm; er ist mit seinen Surrogaten vielfach selbst für die
Armsten das Genußmittel, das eine kümmerliche Brot-, Kartoffel- und Mehlernaährung
erträglich macht.

Fruchtsäfte und Getränke, die durch Gärung hergestellt, Alkohol enthielten, be—
lebten, die Sorgen verscheuchten und berauschten, hat der Mensch feit Urzeiten gekannt
und geliebt; aber die bessere Herstellung und Erhaltung solcher Getränke, sowie ihre
Verbilligung ist ihm erst bei relativ höherer Kultur gelungen. Der Weinbau verbreitete
fich im Altertum vom Südrande des Kaspischen Meeres über Syrien nach den Mittel—
meerländern, von da später nach Frankreich und dem Rhein. Diese Gebiete sind bis
heute die Hauptweinländer geblieben, wo man (1886 — 1890) 50 -1185 Liter Wein jährlich
auf den Kopf verzehrt, während selbst in Osterreich-Ungarn nur 22, in Deutschland 6,7,
in Rußland 8,8, in Großbritannien 1,7 Liter auf die Person getrunken werden. Hehn
sagt mit Recht, dem Siegeszug des Weinbaues um den ganzen Kreis der antiken Welt
sei kein ähnlicher in der neueren gefolgt, denn der Weinbau Amerikas und Südafrikas
will nicht viel besagen. Die Bierbereitung aus Gerstenmalz und Hopfen konnte sich
leichter ausdehnen; das Bier, ein uraltes Hausprodukt in unvollkommener Herstellung,
wurde vor allem in unseren Tagen ein vollendetes technisches Kunstprodukt großer
Unternehmungen und das Lieblingsgetränk der Länder ohne Wein. Es ist das Getränk,
das neben der belebenden eine ernährende Wirkung hat, aber den Trinker auch schwer—⸗
fällig und dick macht. Der Bierverbrauch stieg in Deutschland im 19. Jahrhundert von
wenigen Litern pro Kopf jährlich auf über 100, in den Vereinigten Staaten von 6 auf
58 (1849 - 1801), selbst in Frankreich (1880 - 1891) von 10 auf 22; in Großbritannien
steht er auf 1386, in Belgien auf 177, in Dänemark auf 108 Liter, während er in den
jüdlichen Lündern wie Spanien und Italien nur 12 ausmacht.

Der eigentliche Branntwein, der 30—60 Prozent reinen Alkohol enthält, während
der Wein 8–20, das Bier 1210 Prozent besitzt, war dem Altertum unbekannt. Seit
dem 12. und 18. Jahrhundert als Medikament hergestellt, als Lebenswafser gepriesen,
von Sanguinikern als Hülfe gegen jedes Übel gelobt, blieben die seinen aus Wein und
Früchten, dann auch die aus Getreide hergestellten Sorten bis in unser Jahrhundert
ein Vorrecht der oberen Klassen. Erst als die heutige Industrie aus Kartoffeln und
allen möglichen anderen Stoffen ihn billig herzustellen lernte, wurde er ein weit ver—
breitetes Genußmittel gerade auch der Armen, denen er auf einige Stunden bei schlechter
        <pb n="151" />
        593) Die Nachfrage nach Thee, Kaffee, Spirituosen. 135
Ernährung die Kräfte steigert und die gute Stimmung giebt. Wo heute 8—7 Liter
reinen Alkohols auf den Kopf jährlich verzehrt werden, wie in Deutschland, Frankreich,
Belgien, kann man unzweifelhaft von einer ungesunden Ausdehnung des Branntwein—
konsums reden: er berauscht schnell, untergräbt an sich und durch seine ungesunden
Beisätze leicht die Gesundheit, ist gerade für die unteren Klassen zu einer wahren Pest
geworden; er täuscht die Armen durch künstliche Belebung der Herzthätigkeit über ihre
mangelnde Ernährung, führt um so raschere Erschöpfung der Kräfte herbei.

Doch ist das Laster der Trunkenheit, d. h. des zu starken und häufigen Genusses
berauschender Getränke nicht auf ihn allein zurückzuführen. Wie die Bibel Noah nach
der ersien Weinlese sich betrinken iäßt, wie die Arier sich in ihrer Soma berauschten,
so haben Römer und Griechen, Germanen und Slaven dem Laster gehuldigt, lange ehe
es Branntwein gab. Aber allerdings ist die Trunkenheit durch die heutige erleichterte
und verbilligte Produktion von Bier und Branntwein und die leichte Zugänglichmachung
derselben vielfach ein allgemeines Volksübel geworden. Es hat wohl nie früher Zeiten
gegeben, wo man behaupten konnte, wie jetzt von Großbritannien, Frankreich und
Deutschland, es werde ein Sechstel des Volkseinkommens für geistige Getränke aus—
gegeben. Ich führe die Schätzung Mulhalls darüber an, wie neuerdings (1895) in
einigen Ländern der Getränkekonsum in Mill. Mark zu den Ausgaben für die andern
Hauͤptposten der Ernährung sich stellte:

Fleisch
Broßbritanien 1251 1866 1886 128 681 7812
Fraukreich . 1948 1271 13538 302 1497 6971
Deutschland . 2091 1476 1456 4271 2030 8324
Osterreich .. 1558 928 574 738 1210 5 003
Ralien .. 923 369 738 410 779 3219
Schweiz.. * 82 103 62 82 103 432
Veteinigte Staaten 1845 2045 1292 1748 3239 10 164

Betreide

Getränke

Milchwirtsch.
VProdukte

Verschiedenes Zusammen

Man hat 1902 den Wert der in Deutschland verbrauchten alkoholischen Ge—
tränke auf gegen 8 Milliarden Mark berechnet; man hat betont, daß 70 Prozent der
jährlich zunehmenden Verbrechen mit dem Branntwein in Zusammenhang ständen, daß
das Übel durch Ausdehnung von den oberen auf die unteren Klassen, durch die Trink—
sucht der jungen, sich zu sehr selbst überlafsenen Arbeiter maßlos geworden sei.

Es handelt sich hier gewiß um einen der dunkelsten Punkte der Nachfrage, der
Volksgewohnheiten; wenn nur die Hälfte des für geistige Getränke ausgegebenen Ein⸗
kommens für bessere Nahrungsmittel und höhere Zwecke vorausgabt würde, so wäre
schon unendlich viel gewonnen. Alle Mittel der Erziehung, der Belehrung, der ver—
befserten Einrichtungen, Gewöhnung an höhere Bedürjnisse sollten hierfuͤr eingesetzt
werden. Die Hebung des Volkswohlstandes, eine richtige Schankpolizei, das Arbeiter—
vereinswesen und eine steigende Einsicht weiter Kreise in die Zusammenhänge können
schon viel wirken. Ob schnell, ob erst nach Generationen und Zeitaltern, steht dahin.
J Können wir doch überhaupt sagen, daß zwar Hunger und Durst, Geschmack und
ästhetischer Sinn den Menschen wohl seit Jaͤhrtausenden im ganzen richtig in der
Geftallung seiner Nachfrage nach Nahrungs- und Genußmitteln gelenkt habe; daß aber
der Geschmack und seine Verirrungen, die Unklarheit über die Geheimnisse der Er—
nährung doch die Menschen vielfach auch in falsche Bahnen führten; ganze Stämme
und Völker, ganze Klassen haben sich immer wieder falsch ernährt, haben sich über die
Nahrhafligteit der Speisen getäuscht, wenn sie nur den Magen gefüllt hatten; haben
die Gefahr gewisser Genuß- und Reizmittel verkannt. Erst seit zwei Menschenaltern
hat uns die Physiologie über alle diese Zusammenhänge aufgeklärt, und ihre Wirkung
ist noch kaum n die Massen gedrungen; sie wird aber ficher die künftige Ernährung
und damit die Nachfrage immer mehr beeinflussen.

Neben den Fehlern und Mißgriffen haben wir jedoch in der Geschichte der Er—
nährung doch auch Iroße Fortschritte zu verzeichnen: die Ausbildung des Acker- und
        <pb n="152" />
        136 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [1594
Bartenbaues, der Nährmittelindustrie, der Konservierungskünste, der Kochkunst und des
Handels hat dem Menschen seit lange eine bessere, vielseitigere, abwechslungsvollere
Nahrung im ganzen verschafft; die Sitte und das ästhetische Gefühl hat unsere Mahl—
zeiten verfeinert und veredelt. Die Ernährung ist für die einzelnen Berufe und Thätig—
keiten längst entsprechend specialisiert. Und ein Teil der Forlschritte der oberen Klaffen
ist auch auf die unteren schon übergegangen. Freilich noch nicht in dem Maße, wie
es erwünscht wäre.

Ich füge in dieser Beziehung einiges bei aus den Resultaten, zu welchen Dr. med.
Grotjahn in seiner feinen, umfangreichen Arbeit über die neuesten Ernährungsverhältnisse
gekommen ist. Er nimmt an, daß die älteren meist lokalen Typen der Ernähruͤng sich
mehr und mehr in Auflösung befinden; sie waren verschieden nach den örtlichen Rahrungs—
mitteln, meist eintönig aber genügend. Daraus hat sich ein neuer abwechslungsvoler
Typus der Kost der Wohlhabenden herausgebildet, der quantitativ und quälitativ
rationell ist. Der alte ländliche Ernährungstypus, besonders der der ländlichen Arbeiter,
hat sich dadurch verschlechtert, daß die Leute alles Marktfähige zu Gelde machen müssen
und so Eier, Käse, Milch, Hühner, Schweinefleisch, Fett vielfach weniger verzehren als
früher, wodurch ihre starke Mehl- und Kartoffelkost erst irrationell und ungenügend
wird. Die höher bezahlten Arbeiter nähern sich der guten freigewählten, mannigfachen
Kost der Wohlhabenden (mehr Fleisch, Milch, Eier u. s. w.). Die große Schicht der
Industriearbeiter steckt noch mitten im Übergang von der alten groben, einfachen
Bauernkost zur seinern abwechslungsvollern der Wohlhabenden; sie essen nicht mehr
genug Kartoffeln, Brot, Ole und Leguminosen und noch nicht genug Fleisch, Weizen—
brot, Butter und Zucker. Die Auslösung der untern Klassen aus der Naturalwirt—
schaft und den Zusammenhängen der früheren Gesellschaftsordnung, ihre Stellung auf
ich, ihre neue Lebensführung auf dem Boden der Geldwirtschaft zeigt sich auch in der
Ernährungsfrage als das schwierige Problem, das erst im Laufe von Genexationen
einer befriedigenden Lösung nahe zu bringen ist.

Fassen wir diese Bemerkungen zusammen mit allem, was wir über die Nahrungs⸗
nachfrage und ihre Ursachen anführten, so werden wir sagen können: die Ernährung
der Völker und der Klafsen ist eine typische, oft in Jahrhunderten sich kaum ändernde
Erscheinung; sie ist bedingt von Naturverhältnissen, inländischer Produktivn und
Handel einerseits, von den Gewohnheiten und Wohlstandsverhältniffen andererseits,
oder anders ausgedrückt von den Preisen und Kosten der Nährmitlel einerseits, dem ver—
fügbaren Einkommen andererseits. Aus diesen zwei Elementen und ihrem Gegeneinander—
wirken entsteht zu jeder Zeit ein Gleichgewichtszustand, der sich in Sitte, Gewohnheit
und Lebenshaltung des Volkes und der Klassen fixiert und darum mit der Zähigkeit
des Bestehenden fich zu erhalten sucht. Zumal wo er genügende und schmackhafte Rahrung
bietet, kann nicht davon die Rede sein, daß die Nachfrage (bei gleicher Bevölkerung)
eine ungemessen steigende sein könne. Wohl haben einzelne Staͤmme und Völker, einzelne
Klassen und Individuen vereinzelt und zeitweise auch zu viel gegessen; aber im ganzen
ist die nötige und begehrte Aufnahme von Eiweiß und Kohlehydraten eine gegebene,
nicht großer Ausdehnung fähige. Wohl aber ist ein stets wachsendes Bedürfnis vor—
handen, die Nahrung abwechslungsreicher, mannigfaltiger, künstlicher zu gestalten, die
Genuß- und Reizmittel zu vervielfältigen, die Getränke genußreicher, schmackhafter zu
machen, in die Freuden der Tafel allen möglichen ästhetischen Reiz und Lurxus
einzufügen. Dadurch wird die Nachfrage in den oberen Klafsen eine ganz andere, fehr
viel größere Geldmittel verlangende.

Daneben gestaltet fich nun aber die Nachfrage durch Bevölkerungszunahme,
steigende Schwierigkeit der Mehrproduktion häufig in ungünstiger Weise um; es tritt
eicht der Fall ein, daß die unteren Klafsen die teuren Nahruͤngsmltel nicht mehn bezahlen
können, daß vorübergehend oder auch dauernd eine Unterernährung eintritt, daß die
weniger Wohlhabenden die Verfeinerung der Ernährung, wie die höhere Kultur sie fordert,
nicht mitmachen können. Wo das geschehen ist, wie neuerdings in den meisten Ländern
der alten Kultur, da kann erst wieder mit der allgemeinen Hebung des Wohlstandes,
        <pb n="153" />
        585) Der Wandel in der Ernährung. Nachfrage nach anderen Gütern. 137
mit der verbesserten Technik, mit dem ausgebildeten Welthandel eine erhebliche Steigerung
der Nachfrage nicht bloß nach den Genußmitteln und den feineren, sondern auch nach
den Hauptnahrungsmitteln eintreten. Nachdem man heute die großen Gefahren einer
Unterernährung breiter Volksschichten auch vom physiologischen Standpunkt aus ein—
gesehen hat, muß alles Streben auf diese Besserung gerichtet sein. Sie verlangt
J. richtigere Einsicht, rationellere Behandlung der Nährstoffe, sittliche Selbstbeherrschung
in den Genußmitteln, hauptsächlich im Branntwein, 2. die Fortschritte der Produktion
und des Handels, die das Notwendige liefern, und 3. hauptsächlich die Einkommens—
gestaltung, die den unteren Klassen ermöglicht, die bessere Ernährung zu bezahlen.

Wir kommen damit auf den Zusammenhang des Einkommens und der Ein—
kommensgestaltung mit der Nachfrage überhaupt, fügen nur vorher ein paar summarische
Worte über die Nachfrage nach andern Gütern hinzu.

Sie ist auf primitiver Kulturstufe eine sehr beschränkte: einige Gewandstücke und
Tierfelle, eine rohe Höhle, einige Werkzeuge und Waffen genügen den Menschen. Je
höher die Kultur steigt, desto umfangreicher wird diese Nachfrage: feste geschützte
Wohnungen, eine Mehrheit von Räumen, ausgestattet mit einem mannigfaltigen
Mobiliar, zuletzt mit Komfort und Luxus aller Art, werden begehrt. Die Bekleidung
wird immer mannigfaltiger. Der Verbrauch von Baumwolle ist in Deutschland pro
Kopf 1836—1898 von 0,34 auf 6,830 Kilogramm gestiegen; in England war er 1860
wie 1896 fast 20 Kilogramm; der deutsche Wollverbrauch nahm 1871 -95 von 1,8
auf 8,8 Kilogramm zu, der englische von 4,8 auf 6,7 Kilogramm; der deutsche Seiden—
verbrauch von 186195 von 6,08 auf 0,07 Kilogramm (4. 188 Prozent). Wie die
geistigen Bedürfnisse steigen, läßt sich aus dem zunehmenden Papierverbrauch ermessen;
er stieg in Deutschland 1840 — 1895 um 1650 Prozent, ist jetzt 5 Kilogramm jährlich
pro Kopf, in England 6, in den Vereinigten Staaten 8. Wir dürfen, wenn wir die
steigende Nachfrage auf diesen Gebieten immer wieder mit so stolzer Fortschrittsfreude
betonen, nicht vergessen, daß sie zwar sicher höhere Kultur und größern Wohlstand
bedeuten, aber wie wir gleich sehen werden, nur mäßige Prozente des Einkommens
umfafsen, also für die Gesamtwirtschaft nicht so sehr viel bedeuten.

Und wenn wir vollends uns rühmen, daß wir in Deutschland 1834 5, 1897
134 Kilogramm Eisen pro Kopf der Bevölkerung verbrauchten, so beweist das gewiß,
daß wir enorme technische Fortschritte gemacht, daß wir unendlich bessere und mehr
Maschinen und Eisenbauten haben, aber nicht, daß wir um 5: 134 — 2680 Prozent
wohlhabender geworden seien. Wir mußten uns, um bei der unendlich vermehrten
Bevölkerung uns ebenso gut und etwas besser zu nähren, zu kleiden, zu behausen, uns
zu verteidigen und uns und alle Güter rascher zu bewegen, einen so vermehrten und so
teuren Wirtschaftsapparat aus Eisen und andern Materialien zulegen. Wir freuen uns,
daß wir ihn haben und im ganzen wohl richtig gebrauchen. Aber wir müssen hier
Ahnliches sagen, wie oben (I 83— 86 S. 225) bei der Beurteilung unserer modernen
Technik: der große Apparat an sich macht das Leben komplizierter, schwieriger, kämpfe—
reicher, das äͤußere und innere Glück ist damit an sich so menig gegeben wie die
bessere Ernährung und Wohnung, wofür wir den größern Teil alles Einkommens aus—
geben. Sie kann vorhanden sein und ist wohl in gewissem Maß vorhanden, aber
nicht in dem Verhältnisse, wie der Produktionsapparat gewachsen ist.

177. Die Analyfe der Nachfrage: ihr neueres Gesamtbild, beleuchtet
durch die Einkommensstatistik und die Haushaltungsbudgets. Die
Nachfrage der einzelnen und der Völker wird in ihrer Höhe bestimmt durch das Ein—
kominen; mehr als dieses beträgt, wird für Genußgüter nicht leicht begehrt, sehr viel
weniger meist auch nicht; denn was vom Einkommen zurückgelegt wird, übt auch, als
Kapital, für feste Anlägen, fur kriegerische Zwecke u. s. w., eine Nachfrage aus. In
der Höhe des Einkommens haben wir einen Gradmesser der Gesamtnachfrage; die Ver—
teilung des Einkommens in der Nation nach den socialen Klassen beeinflußt die Stärke
der Nachfrage nach den notwendigen und den überflüssigen Gütern.

Wir werden vom Einkommen und seiner Verteilung, seinem Wesen und seinen
        <pb n="154" />
        138 Drittes Buch. Der gejellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [396
Ursachen unten eingehender reden. Hier nehmen wir nur einige Bemerkungen und
Zahlen über seine Höhe und Verteilung vorweg. Neben der Statistik des Einkommens
sind die Haushaltungsbudgets für uns wichtig. In dem Budget jeder einzelnen Haus—
haltung, wie es sich auf die wichtigsten wirtschaftlichen Zwecke verteilt, haben wir einen
ächern Anhalt über ihre Dringlichkeit, ihre Rangordnung und so über die Verteilung
aller Mittel, mit welchen begehrt werden kann, auf die entsprechenden Zwecke und
Produktionszweige. Die genaueren Erhebungen von Haushaltungsbudgets begannen in
den 1840 er und 1850 er Jahren durch Le Play, Ducpétiaux und andere. Es ist seither
daraus fast ein selbständiger Zweig der Statistik und praktischen wirtschaftlichen Volks—
kunde geworden, dessen fortschreitend verbesserte Resultate wie für vieles andere so auch
jür die konkrete Lehre von der Nachfrage von großer Bedeutung sind. Wir haben die
Technik dieser Erhebungen hier nicht darzustellen, aber von den wichtigsten Resultaten
Gebrauch zu machen.

Die Erhebungen über die Größe und Verteilung des Nationaleinkommens haben
seit über 200 Jahren begonnen. Zu ganz sicheren Resultaten konnte man nie kommen;
nan mußte stets teilweise auf angreifbare Schätzungen und Schlüsse sich verlassen.
Man besitzt teilweise nur das Einkommen der im engern Sinne wirtschaftlich erzeugenden
Personen oder Familien, teilweise das aller erwerbenden physischen und moralischen Per—
'onen, vielfach nur das der bestenerten. Daraus hat man Gesamtzaählen für die Nation
und ihre Teile abgeleitet. Man hat neben dieser Methode persönlicher Summierung
reine sogenannte reale angewandt, welche die Hauptgruppen der verzehrten Güterarten
Lebensmittel, Feuerung, Wohngenuß u. s. w.) zusammenzählt, um so das nationale
Einkommen zu erhalten. Ich kann auf die Einzelheiten dieser Methoden hier nicht
eingehen; es würde auch zu weit führen, hier zu schildern, wie jede der einzelnen
folgenden Zahlen gewonnen ist. Ich betone nur, daß ich den ersten Autoritäten wie
Biffen, Dupin, Foville, Soetbeer, Rümelin, Kollmann u. f. w. folge, und daß ich immer
eher zu niedrige als zu hohe Summen angebe. Soweit der Geldwert oder auch der
Warenwert in den verschiedenen Zeiten und Ländern wesentlich verschieden ist, geben
die in heutigem deutschen Gelde ausgedrückten Zahlen keine direkt vergleichbaren Groͤßen.
Aber wenn man die Zahlen nach dem verschiedenen Geld- und Warenwert korrigieren
wollte, so käme man in ein Meer von Willkürlichkeiten. Man muß also sich bei den
'olgenden Zahlen erinnern, daß man in Preußen 1740 mit 100 Mark vielleicht so viel
aufte wie 1846 mit 180, wie 1899 mit 200, daß alle Steigerungen des Einkommens
hiernach in viel geringerer Proportion erfolgt sind. Auch wenn heute in Deutschland
das Einkommen pro Kopf 8350 —500, das in den Vereinigten Staaten auf über 1000 Mk.
geschätzt wird, so bedeutet das letztere vielleicht 420—60, nicht über 100 Prozent mehr
Kaufkraft für Güter und Arbeit. Die neuesten Mulhallschen Zahlen, die ich noch
beifüge, halte ich im ganzen eher für zu hoch; die preußischen, die ich teils Soetbeer
entnehme, teils nach seiner Methode berechne, halte ich für zu niedrig, möchte sie aber
nicht korrigieren.

(Siehe Übersicht S. 189.)
Ich füge noch bei, daß Mulhall für ganz Deutschland berechnet: 1840 7858
Mill. Mark 241 pro Kopf), 1869 15 069 (372 pro Kopf), 1804 28 937 (808 pro
Kopf); für Großbritannien 1895 29 172 Mill. Mark (738 pro Kopf), für Frankreich
24580 (640 pro Kopf), für Rußland 20588 (198 pro Kopf).

Viel schwieriger noch als die Berechnung und Schätzung des Nationaleinkommens
ist es, einen sichern zahlenmäßigen Ausdruck für seine Verteilung unter die Individuen,
Familien und Klassen zu finden. Nur die ganz verschieden angelegten Einkommens—
steuern bieten dafür einen einigermaßen brauchbaren Anhalt. Sie erfassen aber meist
aur einen Teil der Bevölkerung; auch von den Eingeschähten ist meist nicht das ganze,
sondern nur ein Teil ihres Einkommens wirklich erfaßt; die Steuereinkommen werden
dei ganzen Klassen 10—4650 Prozent hinter dem wirklichen zurückbleiben; endlich stehen
in den Steuerlisten — auch abgesehen von moralischen Personen — unvergleichbare
        <pb n="155" />
        597) Die Nachfrage bestimmt durch das Einkommen. 139
Übersicht über das Volkseinkommen einiger Völker und Staaten?
Das Volkseinkommen Das Volkseinkommen
Bevölkerung auf den Kopf Bevölkerunge; auf den Kopf
—————— in Mite“ im angeat der Bevol—
ill. RNark kerung. Mk. Ntart zerung. Mk.

1740
1786
1846
1872
1888
1899

2,2

51
16
34
8
58

Preußen
220

648

2400
6900
9300

11 150

900
70
3
—570
—

Frankreich
1800 27 4200 155
1846 35,4 8000 225
1892 388 20 000 522
England (a u. bp), resp. das Vereinigt.
Königreich (c u. d)
a 1688 3,5 870 157
b 1822 12 4257 340
c1848 27 10 360 381
11881 35 24 000 685
Vereinigte Staaten (nach dem Census)
1850 — 7185 308
1870 — 30 068 780
1890 — 65 037 1036

1840
1868
1883

i,6
7
9

Württemberg
236 147
478 274
702 356
Königreich Sachsen
2,9 900
57 1500

310
432

1865
1875
1885
1890

Oe

Oldenburg
44
53
62
67

180

907

248
Hamburg

129

415

Bremen
18347 -50 — 30,7 356
1891 -7295 — 123,5 660

Subjekte; die Steuer ist eine persönliche, in den untern Klassen hat aber eine Familie
— J. B. in der sächsischen Steuer, auch in der preußischen früher ziemlich allgemein —
häufig 2—383 Steuerzahler, weil Mann, Frau, einzelne Kinder besonders eingeschätzt sind.
In den obern Klassen ist dagegen meist nur das Familienhaupt Steuerzahler. Nur
wenn überall das Einkommen der Familie gefaßt waͤre, hätten wir vergleichbare Sub—
jekte. Aber immer müssen wir uns eine zahlenmäßige Vorstellung von der Art der Ver—
leilung machen, Weiteres, hauptsächlich die historischen Wandlungen, dem jpütern Kabitel
über das Einkommen überlassend.

Ich beschränke mich in der Hauptsache auf Preußen. Es gab dort an Censiten
(physischen Verjonen):

1892 1899

mit über 100000 Mk. Einkommen 1658 23311 fie hatten zusammen ein Einkommen
mit 9800 - 100 000 58 186 68 von Null. Mark:
mit 8000 8300 260 idß 8310 957 1892 1899
mit über 8000 Mk. Einkommen 316 889 390 957 2892,84 3572,36
mit 900 3000 Mk. Einkommen 2.18 Mill. 2.70 Mill. 2831,90 3685,45
Also etwa die gleiche Summe von Einkommen wird von 228 Mill. kleiner
Steuerzahler wie von 3—400000 großen verzehrt; dort durchschnittlich in Portionen
von 13—1400, hier von 9—-10060 Mark; unter letzteren sind 1899 49 phyfische
Personen mit 1218 Mill. Mark Jahreseinkünften. Unterhalb der kleinen Censiten
stehen nun noch die Steuerbefreiten: 1899 21,15 Mill. Personen, die etwa 4,28—86 Mill.
Familien darstellen. Ich bin fest überzeugt, daß die Hälfte dieser Familien trotz ihrer
Steuerbefreiung ein Jahreseinkommen von über 900 Mk. haben, also pro Kopf über 200
Mark. Setzt man aber für die ganzen 21,168 Mill. nur, wie ich oben bei Berechnung
des Volkseinkommens für 1899 that, 150 Mk. Jahreseinkommen pro Person, so giebt
das 3172 Mill. Mark. Dann haben wir folgendes Schema für 1899:
        <pb n="156" />
        140 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 598

ca. 400 000 Familien zu durchschnittlich 9ꝰ—10000 Mk. verzehren 3572 Millionen

ra. 2,6 Mill. — F 1300 -1400, 4685 F

ra. 4,25., 6—700, 3172
10429 Millionen.
Die Summe bleibt hinter der oben angegebenen noch zurück, da hier die zehn—
prozentigen Zuschläge (die ich nach Soetbeer wegen Mindereinschätzung beifügte) fehlen.
Beide Schätzungen, die obige und diese, sind wahrscheinlich wesentlich zu gering, aber
die Verhältniszahlen dürften richtig sein. Je etwa ein Drittel des Volkseinkommens
wird von den Wohlhabenden, dem Mittelstande und den untern Klafsen verzehrt.

Nach einer Betechnung Soetbeers nahmen 1886 im Vereinigten Königreich die
Leute mit über 3000 Mtk. Einkommen die Hälfte des ganzen Nationaleinkommens ein;
in Preußen verfügten dieselben also nur über etwa 33 Prozent. In den deutschen
Kleinstaaten mit relativ gleichmäßiger Vermögensverteilung ist die Quote nicht ganz
jo hoch; in sehr reichen kleinen Gebieten aber ist sie doppelt so hoch, z. B. in Hamburg
und in Bremen; an letzterem Orte hatten die Leute mit über 3000 Mk. Einkommen
1899 66,2 Projent des Gesamteinkommens zur Verfügung.

Was folgern wir aus diesen Zahlen und zwar zuerst aus denen für ganze Länder
für die Nachfrage. Zunächst wiederhole ich die obige Einschränkung: der Wohlstand
und die Nachfrage ist in Geld seit 200 Jahren pro Kopf wohl auf das 224 fache,
in Wirklichkeit entfernt nicht so gestiegen; in den letzten 50 Jahren aber zeigen die
historischen Zahlenveränderungen allerdings wohl das, Maß der gestiegenen Nachfrage
annähernd richlig an, da der Geldwert sich nicht sehr änderte, die begehrten Güter
teilweise billiger, teilweise (Wohnung, Fleisch u. s. w.) teurer geworden sind. Die Zahlen
bon 1800 sind auch zu beschränkt, um viel aus ihnen zu schließen; die von 1800 bis
1850 entsprechen dem nur mäßigen Fortschritt des Wohlstandes im allgemeinen, bei
schlechter Lage der unteren Klassen; die für 1880 —1900 entsprechen den großen Fort⸗
schritten der Technik und des Gesamtwohlstandes, aber sie lassen ganz offen, wie die
größere Nachfrage sich auf die verschiedenen Klassen verteile. Die Zunahme der
Rstahrungsmittelnachsrage allerdings haben wir schon näher kennen gelernt. Die Steigerung
des Einkommens wird teils ihr und ihrer schwierigeren und teuren Beschaffung, teils
iber auch den übrigen Bedürfnissen zu gute gekommen sein. Man wohnt heute besser,
kleidet sich besser, reist mehr, giebt für Schule, Bildung, Kunst, Gemeinde und Staat
sehr viel mehr aus.

Aber immer bleibtfür die Mehrzahl der Menschen das Einkommen in seiner
Gesamthöhe die enge unerbittliche Grenze für alle Nachfrage. Es würde von den
neisten Menschen auch heute sehr viel mehr begehrt werden, wenn das Einkommen
zrößer oder die Güter und Leistungen viel billiger wären. Aber diese Grenze, diese
Wirkung der Größe des Einkommens ist für die verschiedenen Klafssen und ihre Be—
—
Finkommensverteilung auf die gesamte nationale Nachfrage.

Der Ausgangspunkt der Entscheidung für den Reichen wie für den Armen ist
das Verhältnis seines Einkommens zu feinen einzelnen Bedürfnissen. Die Familie,
wvelche 600 Mk. zu verzehren hat, wie die mit 12183 Millionen steht vor der Frage,
wie sie ihr Einkommen auf die möglichen wirtschaftlichen Zwecke und Bedürfnisse,
weiterhin auf Verbrauch und Ersparnisse zu verteilen habe. Und für jede verschiedene
Einkommensgröße, für jede sociale Klasse wird sich eine Hierarchie der Bedürfnisse und
Zwecke ergeben; sie wird aus physiologisch-natürlichen Notwendigkeiten, aus sittlichen
Urteilen über das Heilsame und Rormale, über das Gute und Anständige, aus indi—
viduellen Neigungen und klassenmäßigen Maßstäben sich ergeben. Sitte und Nach—
ahmung spielen dabei eine Hauptrolle. Alle Steigerung der Bedürfnisse, alle ver—
mehrte Nachfrage erfolgt zunächst in den oberen Klafsen, erscheint so lange als Luxus,
als die Anderung sich auf sie beschränkt; so weit aber die Mittel reichen, ahmt zuerst
der Mittelstand, dann auch der dritte Stand das Neue nach;:; es wird so zuletzt all—
        <pb n="157" />
        599)] Die Nachfrage der verschiedenen socialen Klassen. 141
gemeines Bedürfnis, was einstens Luxus der Reichen war. Die letzte Entscheidung
wird in jedem Stande immer erfolgen durch die Erwägung: was kostet das Unent—
behrliche, was bleibt für das Entbehrliche übrig; wie ist das einzelne begehrte Gut
nach seinen Kosten in die größeren oder kleineren Mittel des Budgets einzufügen.

Derjenige, welcher sich in mittlerer wirtschaftlicher Lage besindet, kann sich die
notwendigsten, gewöhnlichen Güter im ganzen verschaffen; er wird, sofern er kein Geiz—
halz oder Sonderling ist, sie bis zur vollen Befriedigung erwerben, unter Umständen
so weit, daß der Grenznutzen des einzelnen Gutes für ihn sich dem Nullpunkt nähert;
für alle Zwecke und Bedürfnisse höherer, überflüssiger Art aber wird er schon zu Entsagungen
schreiten müssen; er kann oft nicht so wohnen, nicht so reisen, für seine und der Seinen
Gesundheit nicht so sorgen, seine Kinder nicht so erziehen, wie er möchte. Hier wird
er häufig da abbrechen müssen, wo der Grenznutzen noch hoch steht. Seine Nachfrage
wird sich dementsprechend abstufen.

Der Arme, und nicht bloß er, sondern die Mehrzahl der Arbeiter und der kleinen
Leute wird selbst für das Notwendigste nicht so kauffäͤhig sein, wie es für ihn wünschens⸗
wert wäre; manche werden sich je nach den Verhältnissen mit schlechter Nahrung,
Kleidung, Wohnung zufrieden geben; die sogenannte Unterkonsumtion ist der typische
Zustand auch heute noch für breite Schichten; die höheren Bedürfnisse kennen sie teilweise
noch gar nicht; soweit sie sie kennen, müssen sie fie teils unterdrücken, teils können sie sie
nur ganz kümmerlich befriedigen. Ein nicht unbedeutender Teil der Völker Westeuropas
lebt unter diesem Drucke, in dieser Enge; ihre Nachfrage ist dementsprechend. In
Italien pflegt man zu sagen, selbst nach schlechter Ernte steige der Weizen und der
Mais nicht im Preis, weun nicht die Olivenernte gut war und den Armen Beschäf⸗
tigung und damit Kaufkraft giebt. In Ländern mit weitgehender Armenpflege treten
deren Mittel teilweise ergänzend zur eigenen Nachfrage der Armen hinzu.

Umgekehrt die Reichen; sie befriedigen alle notwendigen Bedürfnisse reichlich; aber
auch für das Überflüssige sind ihre Mittel groß, um so größer, je reicher sie sind. Für
ein Gemälde Rafaels giebt es, wenn es verkauft wird, vielleicht nur 6—15 Bewerber
auf der Erde, aber jeder ist bereit, Hunderttausende für das Bild zu geben. Man hat
gesagt, die Nachfrage der Gesellschast hätten wir uns deshalb unter dem Bild einer
socialen Pyramide vorzustellen, die unten zahllose, dann auf jeder folgenden Stufe immer
weniger Personen umfasse; aber mit der Abnahme der begehrenden Menschen nehme
nicht ebenso ihre Kaufkraft ab, sfondern wachse nun im umgekehrten Verhältnis zur
kleinen Personenzahl; die geringere Zahl der Begehrenden werde in den höheren Quer—
linien der Pyramide ausgeglichen durch das größere Einkommen, es entstehe so eine um—
gekehrte Pyramide. So komme es, daß je ungleicher das Einkommen verteilt sei, ein
desto größerer Teil der Produktion der weniger notwendigen, ja der Luxuskonfumtion
der Reichen diene.

Mulhall hat versucht, nach ungefähren Schätzungszahlen für eine Reihe von
Staaten pro 1880 — 1882 ein Bild davon zu entwersen, was vom Volkseinkommen auf
die Ernährung verwendet werde, was für alle anderen Zwecke übrig bleibe; er will
damit die verschiedene Wohlhabenheit der Staaten charakterisieren. So angreifbar die
Zahlen sind, wir führen sie, auf deutsches Geld umgerechnet, doch an.

Vereinigtes Königreich
Frankreich
deutschland . 1
ußlaund
sterreich Ungarn
Jtalien 3
Vereinigte Stagienen,

Mirtcn *
Man gal auf
für die
gesamte Ernährunq
9
740
8 800
19220
20
3780
166680

Marf
Das Gesamt—
einkommen
war
24 940
19 800
17 900
16 960
12 040

6 900
28400

In Prozenten der
Einnahme fiel auf die
* auf alles
Ernähruno brige
o3 62.,2
40,1 599
518 482
60,1 39,9
531 46,9
540 46,0
37546 624

Die Ausgabe
für alles
übrige betrug
pro Kopi
in Mf.
420
300
180

80
144
120
340
        <pb n="158" />
        142 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Guterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [600
Viel zuverlässiger für derartige Berechnungen und Schlüsse sind die Resultate
der erwähnten Haushaltungsbudgets, so wenig sie auch im einzelnen ganz einwandfrei
sind. Ich führe zwei Tabellen an. Die erste giebt den summarischen Ausdruck von
100 Haushaltungsbudgets, wie sie Le Play und seine Schule sammelte; die Zusammen—
tellung ist von Cheysson und Toqus gemacht. Es ist berechnet, wie sich die Ausgaben
uf die Hauptposten je nach der Höhe der Gesamtausgaben pro Kopf des Haushaltes
derteilen.

Es kamen Gefsamtaus—
Jaben auf den Kopf
ahrlich .“cr 30—100 Fr. 200-250 Fr. 500- 600 Fr. 10001500 Fr. 2-38000 Fr.
Darnach betrugen die
Ausgaben für —2
Nahrung. .. 61,80
Kleidung... . . 16,2
Wohnung. 5 4
Heizung.
Diese Ausgaben zus.. 888 814 81,46 45,8 31,2
Für alle anderen Aus⸗
zgaben blieben 11,2 18,6 18,54 54,2 68.9
Um zugleich zu zeigen, wie neben den Prozentzahlen die absoluten Beträge für
die einzelnen Ausgabekalegorien sich je nach der Wohlhabenheit stellen, füge ich das
Ergebnis der Untersuchung Hampkes aus dem Jahre 1888 über vier hallische Familien
bei, welche jährlich von 1049 bis zu 18206 Mark verbrauchten.

Absolute Gefamtausgabe: 1049 Mk.

Sie verteilt sich auf: Mk. 0990 Mk. 90 Mk. 90 Mk. 900
Nahrung.... 555 332,9 1246 40,9 2211 28,0 2842 16,0
Kleidung... 241664 18,8 314 10,8 863 10.5 1554 85
Wohnung..4140 13,4 558 18,1 1234 15,5 4060 22,3
Heizung und Beleuchtung. 60 57 —A 239 30 470 2,6
Reinigung.... 3128 45 211 27 675 8,7
Summe dieser Posten.. 942 90 2 280 74,8 4732 59,7 9601 53,1
Alle anderen Ausgaben. 107 10 760 25,2 3213 40,3 8605 46,9

3045 Mk. 7945 Mk.

Auf alle diese Zahlen wirken die verschiedensten Nebenursachen, lokale und nationale
Preisb ildung, Standes- und Ortssitten und vieles andere. Aber die Hauptursache tritt
doch durchschlagend hervor: je ärmer die Familie oder die Nation, desto mehr steht
die Nachfrage nach Lebensmitteln im Vordergrunde; der Armere muß 50-60/0, ja
unter Umständen bis über 700/0 (nach einzelnen Nachrichten Le Plays) für die Nahrung
ausgeben. Wir sahen das oben schon. Mit steigendem Wohlstand verdoppelt, ja
berfünffacht sich die absolute Summe der Nahrungsausgaben, weil Fleisch und feine
Nahrung so viel teurer ist als Mehl und Kartoffeln; aber in Prozenten der Gesamt—
ausgabe sinkt die Quote der Ernährungsausgaben doch auf 40, 80 und noch weniger
Prozent herab; je reicher die Menschen werden, desto geringer stellen sich die Nahrungs—
»rozente, weil die auskömmliche guie Nahrung nur durch Luxus und durch Feste noch
im absoluten Betrage mäßig steigt, alle anderen wirtschaftlichen Lebenszwecke aber
diel leichter im Ausgabebudget anschwellen. Die reichsten Nationen der Mulhallschen
Tabelle geben nur 87—88 0/0 für Nahrung aus, die ärmste 60 00. In der Le Playschen
Tabelle sinkt die Ausgabe von 61 auf 18, in der Hampkeschen von 52 auf 160/0 je
aach der Wohlhabenheit.

Die Posten für Wohnung und Kleidung sind nächst der Nahrung die wichtigsten,
sie umfassen auch bei den ärmsten über 20, ja 280/0, auch bei den reichsten unserer
Tabellen nicht viel über 800/0; die absoluten Ausgaben hierfür steigen in unjserer
hallischen Tabelle von 304 Mark bei dem Armen bis 3600 Mark bei dem Wohl—
        <pb n="159" />
        s01]

Die Nachfrage und die Haushaltsbudgets. 148
habenden, also auf mehr als das achtzehnfache, während die Nahrungsausgabe
dieser zwei Budgets sich nur wie 1: 5 stellt. Denkt man vollends an die mehrfachen
Wohnungen und Schlösser der Millionäre, so sieht man, wie in diesen Bedürfnissen die
Ausgaben lawinenartig ansteigen können.

Immer ist der AUnterschied nicht so groß wie bei den Ausgaben für alle übrigen
höheren Zwecke; sie steigen von 11 auf 690/0 in der Cheyssonschen, von 10 auf 4700
in der Hampkeschen Tabelle; die absolute Verschiedenheit in letzterer ist 107 und 8105 Mark
zwischen dem Armen und dem Wohlhabenden, also 1: 80. In der Mulhallschen Tabelle
gibt die ärmste Nation pro Kopf 120, die reichste 420 Mark für alles übrige außer
der Nahrung aus. Auf diesem Gebiete liegen eben die Hauptausgaben und der große
Begehr der Reichen: ihre Reisen, ihre Geselligkeit, ihre Feste, ihre Kunstgenüsse und
⸗einkäufe, ihre Pfexdestaäͤlle und ihr Sport, auch die Erziehungskosten, die Bedienung,
die konsultierten Arzte steigern ihre Ausgaben in die Tausende und Hunderttausende,
ohne daß sie viel mehr essen, viel mehr Kleider tragen könnten als die in mittlerer
Lebenslage Befindlichen.

Mag dieser Überblick über den Stand unserer empirischen Kenntnis des wirt—
schaftlichen Begehrs und der Nachfrage auch noch recht unvollkommen sein, er zeigt uns
doch die allgemeinen Ursachen derselben, ihre Grenzen und Entwickelungstendenzen.
Er klärt uns doch wohl besser über die Nachfrage auf, als wenn wir mit Böhm-Bawerk
sfagen: „Kleider werden immer in größerer Menge begehrt als Sanskritgrammatiken,
Brot und Fleisch, die man täglich bedarf, in größerer Menge als Federmesser, die ein
paar Jahre dauern.“

Wir sehen, daß ein erheblicher Teil der Nachfrage bei den Kulturvölkern seit sehr
langer Zeit stabil ist, nur zeitweise durch mangelnden Wohlstand, zu hohen Preis der
Guter, der Mieten ⁊c. zurückgeht; wir bemerken daneben eine mit dem Wohlstand,
der verbesserten technischen Produktion, dem zunehmenden Handel wachfende Nachfrage;
sie liegt in der Verfeinerung der Ernährung, in allen übrigen höheren Gebieten der
Bedürfnisse. J
Die langsamen Anderungen, seien es Verbesserungen oder Verschlechterungen, fixieren
sich in Sitte und Gewohnheit; alle Nervenreize, alles Gefühlsleben, passen sich einem
gewissen Stand der technisch-wirtschaftlichen Möglichkeit der Bedürfnisbefriedigung an;
es entsteht so die feststehende Lebenshaltung; sie ist um so fester, je höher der Mensch
sleht, je reicher er ist; fester auf den Gebieten der notwendigen Konsumtion als
r dem der anderen hohen Bedürfnisse, die leichter und öiter einer Anderung unter—
iegen.

Neben der im ganzen vorhandenen Einheit der nationalen Konsumtionsgewohn—-
heiten steht die klassenmäßige und individuelle Verschiedenheit; letztere wird aber, je
höher Kultur und Wohlstand steht, als eine harte empfunden. Die Nachahmung, die
gegenseitige Berührung sucht immer, sie bis auf einen gewissen Grad zu überwinden.
Die Einkommensverschiedenheit set aber diesem Drange unübersteigbare Grenzen.

178. Die Analyse der RNachfrage: ihre Schwankungen im einzelnen.
Haben wir in der bisherigen Untersuchnng angenommen, die Nachfrage sei eine im
großen und ganzen konstante, durch die Macht der Gewohnheit fixierte, nur langsam
sich mit der Anderung der wirtschaftlichen Lebensbedingungen, der ganzen Kultur und
Sitte sich ändernde, so schließt die Wahrheit dieser Annahme es doch nicht aus, daß
fie fortwaͤhrend von Tag zu Tag, von Monat zu Monat kleinen Schwankungen unter⸗
worfen sei. Dieselben zeigen sich ebenso bei stabilen wie bei sich ändernden Zuständen.
Der Kaffeekonsum stieg in den Vereinigten Staaten pro Kopf 187151895 von 6-27
auf 8—Hu/ Pfund, aber mit jährlichen Schwankungen von 32—1 Pfund; der Durch—
schnittsverbrauch an Roggen war in den preußischen Städten 1838 —1861 ziemlich
lonstant 226 —-280 Pfund, aber er sank doch in einem Jahre auf 181, stieg in anderen
auf 260 - 264.
wiß Die Ursachen dieser wechselnden Nachfrage sind nun ziemlich verschieden. Teil—

eise handelt es sich mehr um einen Wechsel der begehrten Waren bei ähnlicher wirt—
        <pb n="160" />
        144 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [G02
schaftlicher Lage, bei gleichem Einkommen; wichtiger sind die AÄnderungen, welche aus
— —

Sofern die Launen der Mode wechseln, bald mehr Seiden⸗, bald mehr Wollstoffe
begehrt werden, bald dieses bald jenes Getränke, bald diese oder jene Art der Ver—
gnügungen vorgezogen wird, bedeutet das nicht einen Wechsel in den Ausgaben, oft
nicht eine Anderung in den einzelnen Posten des Ausgabebudgets, sondern nur eine
Verschiebung in der Wahl der Mittel, eine Anderung der Formen, der Stoffe, die
man begehrt. Freilich ist auch das volks wirtschaftlich nicht unwichtig, sofern zahlreiche
Unternehmungen ihren Absatz verlieren, sofern häufiger Modenwechsel alle Produktion
durch oftmalige Anderung im Produktionsapparat verteuert. Wichtiger aber sind die
Anderungen der Nachfrage, die durch Abweichungen der Lage der einzelnen und der
NRation vom gewöhnlichen Stande der Dinge bedingt werden. Der UÜbergang von
Frieden zu Krieg verändert wie die Rückkehr zum Frieden die nationale Nachfrage von
Brund aus. Schon drohende Kriege oder befürchtete Revolutionen schränken die gewöhn—
iiche Nachfrage ein; jeder spart, unterläßt überflüssige Ausgaben und Reisen. Beim
Friedensschluß hört die Nachfrage nach Waffen, Pulver, Pferden, hören alle die großen
Armeelieferungen auf. Die englischen Staatsausgaben hatten 1792 20, 1818 106 ,
1820 -1840 wieder 44 -55 Mill. H betragen, während Lord Liverpool das ganze Volks—
einkommen 1822 auf 250 Mill. K schätzte (etwas höher als unsere oben S. 189 angegebene
Summe). Es ist klar, welche Umwälzung in aller Nachfrage das bedeutete. Vollends
einzelne Vorkommnisse während des Krieges, z. B. Belagerungen, lassen manche Nach—
frage ganz aufhören, steigern andere ungemein. In dem belagerten Paris stieg 187071
ein Endivienkopf von 21/2 Cent. auf 1,25 Fr.; ein Schinken von 18 auf 120 Fr., eine
Gans von 5 auf 85 Fr.; ein Ei kostete 1 Fr., ein Pfund Butter 35 — 40 Fr. Hier
wie überall bei augenblicklicher großer Gefahr und beschränktem Angebot begehrt man
wesentlich nur das Allernotwendigste, bezahlt es nicht nach seinen Herstellungskosten;
die kommen nicht in Betracht, weil zu neuer Herstellung keine Möglichkeit vor—
iiegt, sondern nach der momentanen Nützlichkeit; der Grenznutzen, der bisher sehr tief
tand, steigt enorm. Ahnlich werden bestimmte Arzneimittel in den Tagen einer
Epidemie ganz anders als sonst begehrt. Roscher erzählt von einem Fall, da in Paris
die Blutegel 6009/0 teurer wurden; Shakespeare läßt seinen Richard II., da er fliehen
will, für ein Pferd sein ganzes Königreich bieten. Der Hauptfall schwankender wirt—⸗
schaftlicher Lage, der in der Volkswirtschaft die Nachfrage zeitweise beeinflußt, ist der
Wechsel guter und schlechter Jahre. Wir werden bei der Lehre von den wirtschaftlichen
Krisen die Ursachen derselben zu besprechen haben. Früher waren es hauptsächlich gute
uind schlechte Ernten, heute sind es mehr die guten und die schlechten Konjunkturen,
velche von Jahr zu Jahr das Einkommen der meisten Familien und der öffentlichen
Organe etwas größer und wieder etwas kleiner machen, oft noch mehr es als größer
und kleiner erscheinen lassen, jedenfalls zeitweise Einschränkung und Sparsamkeit, zeit⸗
weise flottes Ausgeben und Genießen erzeugen.

Dabei pflegen freilich die einzelnen und die öffentlichen Korporationen, je reicher
sie sind, desto mehr auch in den schlechten Jahren an einem gewissen Normalverbrauch
des Notwendigen festzuhalten; aber um so erheblicher schwanken die Ausgaben für
die Zwecke, welche leichter einer Einschränkung und Ausdehnung fähig sind, und sie
verden dies deshalb um so mehr thun, weil die Kosten für die nötigsten Dinge, z. B.
Ernährung, meist in den Jahren der Einschränkung, z. B. nach einer Mißernte, noch
erheblich gestiegen sein können. Wenn z. B. das sächsische Steuereinkommen 1880 982,
1884 1140, 1888 1387, 1892 1584 Mill. Mark war, und die notwendigen Ernährungs-
'osten entsprechend der Bevölkerungszunahme von erst 600 auf 720 Mill. stiegen, so
blieben 1880 für andere Zwecke 882, 1892 864 Mill. übrig, und diese Posten konnen
aoch stärker geschwankt haben, wenn die Kosten für dieselbe Ernährung wegen Preis—
veränderungen zwischen 500 und 800 Mark schwankten, was wohl denkbar wäre.
Natürlich wird in den guten Jahren mehr gespart, in den schlechten weniger oder gar
        <pb n="161" />
        303) Der Zusammenhang zwischen Preishöhe und Umfang der Nachfrage. 1458
nicht. Aber auch das wirkt indirekt auf die Nachfrage, vor allem auf die nach Arbeits—
cräften, zurück.

Hiermit hängt nun eine viel erörterte Erscheinung zusammen, die man häufig so
formuliert hat, daß die Größe des Angebots oder ihre Folge, der hohe oder niedere
Preis, die Nachfrage selbst zu beeinflussen vermöge; daß der steigende Preis die Nach—
rage einschränke, der sinkende sie hebe. In der Schulsprache der Grenznutzentheoretiker
vürde man sagen: großes Angebot läßt den Grenznutzen bis zum Unnoͤtigen sinken,
kleines hebt ihn, d. h. macht ihn vom dringlichsten Bedürfnis abhängig. Dieser Satz
sst in solcher Allgemeinheit nun nicht wahr; für alle ganz notwendigen Güter bleibt
dei einem halbwegs wohlhabenden Volke der Konsum doch in guten und schlechten
Jahren ein ähnlicher: z. B. Brot, Salz, die einfachsten Kleidungsstücke schwanken bei
uns in ihrem Verbrauch sehr wenig; das billigste Brot macht nicht, daß noch mal so
viel, das teure nicht, daß nur die Hälfte verzehrt werde. Freilich ist auch hier die
Stabilität von der Wohlhabenheit bedingt. In Paris ist seit lange der Brotkonsum
ijast unveränderlich, in Berlin hat der Getreidekonsum 1888 —1892 immer noch zwischen
180 und 170 Kilogramm pro Kopf jährlich geschwankt, wurde je nach den Jahren durch
mehr oder weniger Kartoffel, Gemüse, Fische ergänzt. Der Fleischverbrauch schwankt je
nach Preisen und Jahren überall etwas mehr als der Getreideverbrauch, noch viel
nehr aber der Zucker⸗, Kaffee- und Getränkeverbrauch.

Wenn Gregory King schon vor zwei Jahrhunderten sagte, bei einem Ernteausfall
von 100/0 steige der Preis um 80, bei einem folchen von 2009/0 um 80, bei einem
von 30 um 1600/0, und Engel noch Mitte des 19. Jahrhunderts berechnete, daß nach
den Marktpreisen in Preußen ein Sinken der Ernte um 10/0 ein Steigen der Preise
um 2!/30/0, ein Steigen der Ernte um 10/0 ein Fallen der Preise um 10 erzeuge,
so beruht das auf der relativ stabilen Nachfrage, auf der Thatsache, daß in Überschuß—
jahren die Billigkeit nur sehr geringen Mehrkonsum, in Deficitjahren die Teuerung nur
zeringe Verminderung der realen Nachfrage erzeugt; in teuren Jahren wächst bei den
meisten Menschen die Notwendigkeit, immer größere Mittel für die Ernährung zu ver—
wenden. Die sekundäre Folge ist, daß der für andere Zwecke verfügbare Teil des Ein—
kommens in entgegengesetztem Sinne schwankt, also bei billigen Brotpreisen der Ver—
»rauch von Kolonialwaren, Fleisch, besseren Kleiderstoffen wächst, bei teuren abnimmt.

Notwendige wirtschaftliche Güter haben deshalb, d. h. wegen der Stabilität der
Nachfrage schwankendere Preise, als überflüssige, deren Verbrauch sich leicht ausdehnt
and einschränkt. Bei diesen bewirkt leicht der steigende Preis eine Abnahme der Nach—
frage, der sinkende eine Vermehrung der nachfragenden Versonen und der Mittel, mit
denen sie begehren.

Daher der gewöhnliche vorhin schon erwähnte Satz: Preisverbilligung vermehrt
die Nachfrage, Verteurung schränkt sie ein. Er gilt nur für bestimmte Waren und
deistungen und nur in dem Umfang, wie körperliche Gewöhnung, Sitte, Wohlhabenheit
und Lebensverhältnisse noch nicht zu einer Fixierung des Bedarfss geführt haben; er gilt
da, wo ein stärkeres Schwanken erträglich ist, wo für bestimmte Fälle eine starke Zu—
nahme des Verbrauchs gleichsam in der natürlichen Lebensbahn der Betreffenden liegt.
Auch für die Wirkung der indirekten Steuern und der Post- und Eisenbahntarife auf die
Preise ist das wichtig. Wenn man Briefe um den halben Preis befördert, so kann ihre
Zahl sehr zunehmen, falls bisher das keuere Porto ein Hindernis war; aber unter
Umständen bleibt ihre Zahl dieselbe, und die Posteinnahmen sinken dann, weil nicht
in billigem Porto, sondern in ganz anderen Ursachen für die Mehrzahl der Menschen
das Motiv zum Briefsschreiben liegt. Als in den Vereinigten Staaten das Pfund
Zucker von 428 Cents auf 2,0 fiel nahm der Konsum von ellichen 40 auf 526 Pfund
zu; bei uns aber in Deutschland haben die tiefsten jeweiligen Zuckerpreise den Ver—
brauch nicht so gesteigert wie anderwärts, wohl doch, weil wir bisher weder so viel
Thee trinken noch Zuckerwaren essen mochten. Die Steigerung des englischen Thee⸗
sonsums im großen folgte allerdings dem Sinken des Preises, wie es durch Herab⸗
Schmolber, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.-6. Aufl. *
        <pb n="162" />
        — D— Einkommensverteilung. [604
setzung der Theezölle herbeigeführt wurde, aber ging keineswegs ihm stets parallel.
Roch weniger ift das allerwäris in Bezug auf den Eisenverbrauch der Fall. Wohl
väré der Eifenverbrauch überall nicht so bedeutend gestiegen, wenn das Eisen nicht im
ganzen billiger geworden wäre; aber in den einzelnen Jahren sehen wir gerade, wenn
das Eisen am billigsten ist, die geringste, wenn es teuer ist, die stärkste Nachfrage,
weil nicht der Stand der Eisenpreise, sondern der der gesamten Konjunktur zum Bau
von Eisenbahnen und zur vermehrten Maschinenaufstellung sowie zum stärkeren Haus-,
Brücken- und sonstigen Bau Anlaß giebt. Auch wenn wir den schwankenden Verbrauch
an Wolle, Baumwolle und Seide und der aus ihnen gefertigten Waren vergleichen
mit den Preisen, so sehen wir oft, daß ein Sinken der Preise infolge von Markt—
aberführung gar keine oder lange keine Konsumsteigerung erzeugt; der englische Verbrauch
von Baumwolle ging 1873-1877 von 1808 auf 1186, der von Wolle 187418789
von 362 auf 838 Miill. Pfund zurück infolge der schlechteren Konjunktur, aber die
niedrigen Preise genügten nicht, den Konsum zu beleben. Das Pfund Seide ging
1877. 1885 von 20 auf 128/4 Schilling herab; erst von da ab hob sich der Verbrauch
wieder etwas, und es stiegen nun auch die Preise wieder auf 13214 Schilling.

Das heißt, auch wo die Nachfrage in ihrem Umfang von der Größe des Angebots
und der Höhe der Vreise beeinflußt wird, ist die Wirkung oft eine sehr langfame, und
edenfalls ist sie steis von anderen wichtigeren Ursachen mit abhängig.

179. Die Analyse des Angebots. Seine Bestandteile; der Umfang
der Produktivkräfte, die es bestimmen; die alte Einteilung in drei
Arten des Angebots. Von einer Größe des Angebotes können wir in der isolierten
Eigenwirtschaft nicht eigentlich sprechen; die wirtschaftliche Familie hat gewisse Bedürjnisse,
und diesen kann genügt werden nach dem Maß und der Fruchtbarkeit des Bodens, über
den sie verfügt, nach der Zahl und Ausbildung der Arbeitskräfte, nach dem ganzen Stande
der Technik und der vorhandenen Werkzeuge und Vorräte. In der arbeitsteiligen Volks—
wirtschaft tritt nun immer mehr an die Stelle dieser direkten Beziehung der Produktivkräfte
zu den Bedürfnissen, an die Stelle der familienhaften Ansammlung von Genußvorräten
ur den Bedarf das Verhältnis des Angebotes zur Nachfrage, der produzierenden Kräfte
zu den konsumierenden Personen. Dieses Angebot ist nun aber von analogen Ursachen
hdedingt, wie die Möglichkeit der Bedürfnisbefriedigung in der Familie; es ist abhängig
I von den ganzen Raturverhältnissen des Landes; 2. von der Zahl und Ausbildung
der Arbeitskraäfte, d. h. von der Bevölkerungsdichtigkeit und der körperlichen und geistigen
Schulung, sowie der Technik und Organisation der Arbeitskräfte; 3. von dem Stand der
bvorhandenen Hülfsmittel, Kapitalien, Maschinen und Werkzeuge. Und wie dort die
Familienverfassung die gute oder schlechte Bedürfnisbefriedigung beeinflußt, so wirken
a der Volkswirtschaft auf das Angebot die geschäfts- und handelsmäßige Organisation
der Kräfte, die Unternehmungsformen, die Eigentumsverteilung, das Marktwesen und der
Verkehr. Dazu kommt der Zusammenhang der einzelnen Volkswirtschaft mit der Welt⸗
wirtschaft; durch ihn wird das Angebot gewisser Waren vermehrt oder erst geschaffen,
das anderer für das Inland, in dem Maße wie Ausfuhr stattfindet, eingeschränkt.

Das Angebot ist in der älteren Zeit geringer Arbeitsteilung und geringen
Verkehrs überwiegend ein lokales, später wird es in vielen Warenbranchen wenigstens
ein mehr provinziales, dann ein nationales, endlich ein einheitlich weltwirtschaftliches.
Es gehi in älterer Zeit mehr von Familienwirtschaften aus, welche ihren Überschuß an
debeusmitteln absetzen, ihre überflüssige Zeit in irgend einer Nebenarbeit nutzen wollen,
in späterer Zeit mehr von Anternehmungen, die ausschließlich den Markt im Auge
haben. In Linfachsten Verhältnissen stehen sich Produzent und Konsument noch direkt
zegenüber, später tritt mehr und mehr ein Zustand ein, wobei die Produkte eine Reihe
von Zwischengliedern der dechnischen Produktion und des Handels durchlaufen, wobei
Zwischenprodukte, Werkzeuge und fertige Waren längere Zeit im voraus hergestellt werden,
in großen und kleinen Vorratsanhäufungen an verschiedenen Punkten sich anstauen.
Die so entstandenen Vorräte spielen im heutigen Augebot eine große Rolle, obwohl
        <pb n="163" />
        605) Das Angebot abhängig von dem Umfang der Produktivkräfte. 147
natürlich neben ihrer jeweiligen Größe das Entscheidende immer bleibt, in welchem
Tempo und Umfang sie durch den Verbrauch gemindert, durch die Neuproduktion
wieder ergänzt werden. Wir stellen uns so das Angebot der Gegenwart am besten
unter dem Bilde zahlreicher kleiner Rinnsale vor, die in gewissen breiteren Thälern
sich in Becken und Reservoire sammeln, von da aus, wieder durch die Handelskanäle ver—
teilt, der weiteren Verarbeitung und zuletzt dem Verbrauch zugeführt werden. Die
sKräfte, die bei diesem Prozesse spielen, sind 1. die Anziehungskraft des Verbrauchs,
). h. die Nachfrage; 2. die Produktionskraft der Produzenten und 83. die Art und
Schnelligkeit, mit welcher in dem immer länger werdenden Kanalsystem die Bewegung
der Güter vor sich geht. Arbeitet die erste und zweite dieser Kräfte ganz gleich stark,
so ist die Bewegung eine normale; die Reservoire erhalten sich in gleicher Füllung,
das Wasser in gleichmäßiger Bewegung; steigt die Nachfrage, so wird die Bewegung
beschleunigt, die Füllung der Reservoire sinkt, es fragt sich, wie schnell die Produktions—
fraft folgen kann. Steigt umgekehrt die Produktion, ohne daß die Nachfrage ganz
gleichzeittg und im selben Maße zunimmt, so überfüllen sich die Reservoire. Die
Stockung beginnt. Die Hauptfrage nun ist, wie lange in solchen Fällen der Weg vom
Anfang bis zum Ende ist, und ob er in wenigen Wochen oder erst in Jahren sich zurück—
legen läßt. Gewisse Warenangebote kann man in wenigen Wochen, viele erst nach einem
Jahre, manche erst nach vielen Jahren in ihrer Größe und in ihrer Art ändern,
weil erst nach Jahren neue Kulturen oder Anlagen fertige Produkte liefern, Kapital
und Arbeit in andere Bahnen übergeführt werden können.

Gehen wir nun von den vorhin schon klassifizierten Produktionskrästen aus, die
das Angebot bestimmen, so ist klar, daß zwar der jeweilige Stand der Nachfrage sie
stets beeinflußt und gestaltet, daß sie aber an sich — als Land-, Natur-, Menschen-—
rräfte, Kapital, Technik, sociale und Betriebsorganisation — von viel weiter zurückgehenden,
illgemeinen großen Ursachen der Natur und der Geschichte in jedem Lande bestimmt
sind, von der jeweiligen Nachfrage nur in beschränktem Maße geändert, teils nur
angsam beeinflußt, teils gar nicht modifiziert werden können. Wir werden bei näherer
Prüfung der Produktivkräfte vor allem sagen: daß jeweilig ein erheblicher, bei alter
stultur vielleicht der größere Teil derselben in beschränktem Maße vorhanden sei. In
unbeschränkter Menge ist überhaupt nichts auf der Erde vorhanden; aber gewisse
Büter — die sogenannten freien — trifft der Mensch, zumal wo seine Zahl eine geringe ist,
in solcher Menge, daß sie ihm gegenüber seinem Bedarfe immer als unbegrenzt erscheinen,
vwvie das Trinkwasser, das Holz im Urwald. Alles übrige ist in beschränkten Mengen
vorhanden; und eben weil es so ist, und sich ein jeder für die Zukunft sichern
wollte, ist das Eigentum in Anknüpfung an den Wert, an die relative Seltenheit
entstanden. Die gesamten Ursachen der Eigentumsverteilung und die jeweilige Gestaltung
derselben werden so zugleich zu mittelbaren Ursachen des Angebots; doch haben wir
dabei nicht zu verweilen, denn jede Art ihrer Gestaltung spiegelt das wieder, was wir
hier im Auge haben, den beschränkten Umfang des Bodens, der Erz- und Kohlenlager,
der Wasser- und Naturkräfte. Und diese Beschränktheit wird sofort zur kümmerlichen
Enge, wenn wir die besten Böden, die reichsten Erzlager, die für den Verkehr bevor—
jugten Plätze ins Auge fassen. Daran ändert auch aller Fortschritt der Kultur principiell
nichts. Er kann freilich durch bessere Technik den fruchtbaren Boden verdoppeln und ver—
zehnfachen, selbst dem ärmsten Erträge abgewinnen, durch ein Wegenetz die Zahl der
zünstigen Lagen und Plätze vermehren; aber all' das doch wieder nur in beschränktem
Maße, wie wir oben bei Erörterung der Geschichte der Technik schon sahen. Und wenn
unterdessen die Menschenzahl noch mehr zugenommen hat, welche auf dieselbe Fläche
angewiesen ist, so bleibt die Relation die alte; nur wenn Kunst, Technik und sociale
Organisation jeweilig rascher gewachsen sind, ist die Beschränktheit nicht verschwunden,
aber zurückgedrängt, die Versorgung erleichtert.

Neben Boden- und Naturschätzen erscheinen nun die anderen Produktivkräfte als

die elastischeren: die Arbeitskräfte und die Kenntnisse, die Technik und die sociale

Organifation, die Kapitalien können jedenfalls in slärkerer Proportion zunehmen,
10*
        <pb n="164" />
        148 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [606
wenn die nötigen Bedingungen für ihr Wachstum erfüllt find. Aber gerade sie sind
meist nicht ohne weiteres vorhanden, und so entsteht dadurch die Erscheinung, daß nur
unter besonders günstigen Verhältnissen, in besonders glücklichen Epochen der wirtschaft—
lichen Entwickelung, bessere und ausgezeichnete Arbeitskräfte und Unternehmer, hohe
Technik und gute sociale Organisation, verhältnismäßig reichliche Kapitalien vorhanden
sind, sonst aber und bei den meisten Völkern, in vielen Gegenden und Gewerben, es
doch an dem und jenem mangelt. Vor allem perjsönliche Kräfte ersten Ranges, große
KQüustler, Techniker, Gelehrte und Staatsmänner sind felbst bei hoher Kultur so selten,
daß ihre Leistungen nicht bloß im Moment, sondern oft noch nach Jahrhunderten be—
gehrter und wertvoller als die seltensten Naturschätze erscheinen. Wir sehen das an
den Bildern Rafaels, Murillos, Rubens' und Van Dyks. Aber wenn wir auch von
den Genies absehen, so sind selbst in den Ländern dichter Bevölkerung und alter Arbeits—
ichulung, guter Volksschulen und technischer Bildung meist viel mehr geringwertige als
vorzügliche Arbeitskräfte zu haben. Erstere sind häufig überflüssig, oft gar arbeitslos,
letztere meist selten und begehrt. Als bei der neuesten amerikanischen Trustenquete von
den enormen Gehalten der Direktoren die Rede war, sagte ein Sachverständiger: The
first-class man is exceedingly rare and is cheap at almost any price; nothing is so
cheap as brainus.

Daß auch die gewöhnlichen Arbeitskräfte in Zeiten rasch aufsteigender Kultur zeit—
weise seltener werden, daß sie in Epochen großer Wanderungen einmal der Land—
wirtschaft, welche geringere Löhne zahlt als die Industrie, fehlen, ist richtig; häufiger
aber ist das Gegenteil zumal in den Ländern der alten Kultur, bei dichter wachsender
Bevölkecung der Fall. Und daher die Gefahr für die ungelernte, gewöhnliche Hand—
arbeit, zeitweise auch für die gelernte, nicht den Wert zu haben, der ihr menschlich und
social zu wünschen ist.

Und ähnlich geht es mit dem gewöhnlichen beweglichen Kapital. Es fehlt an
ihm in allen armen Ländern, in allen Gebieten langsamer wirtschaftlicher Entwickelung;
nur in den reichen ist es zeitweise so überflüssig, sinkt sein Zinsfuß auf solchen Stand,
daß es auch zu gewagten, oft zu unnötigen Unternehmungen verwendet wird, daß
iein Beschäftigungshunger schädlich werden, den Leichtsinn fördern kann. Aber es ist
doch stets so beschränkt, daß viele Arme nichts davon erhalten, daß die mit großem Kapital
lin Form des Eigentums oder des Kredits) für alles mögliche Ausgerüsteten eine kleine
Minderzahl bleiben, eine Art Monopolisten darstellen.

So vollzieht sich der Produktionsprozeß und damit die Herstellung des Angebots
ast an keiner Sielle ohne den Einfluß beschränkter Produktivkräfte. Nur unterliegen
die einzelnen Gruppen des Angebots diesem Einfluß in sehr verschiedenem Maß, und
ie werden dementsprechend verschieden leicht sich ausdehnen lassen: von der Seltenheit
einzelner Diamanten, Kunstgegenstände, Kunstleistungen geht es durch die Erzeugnisse
zeschränkter Weinlagen, einzelner besonders fruchtbarer, überreicher, für bestimmte Kultur
hesonders geeigneter Böden hindurch zu den gewöhnlichen Produkten des Ackerbaues und
dann zu den zahlreichen Ergebnissen des technischen Kunstfleißes und der menschlichen
Arbeit, von denen manche in überreicher Menge für den Bedarf der doppelten und zehn—
achen Menschenzahl sich herstellen ließen. Fast überall sind die Schranken elastische,
nii der höheren Kultur hinausrückende. Für viele Produkte waren sie, so lange der
Verkehr gering, die Frachtkosten sehr hohe waren, ganz andere als heute, wo wir jelbst
Massenprodukte über den halben Erdkreis führen.

Für sehr viele Produktionen handelt es sich um eine Reihe nebeneinander stehender
konkurrierender Unternehmungen, welche successiv unter ungünstigeren Bedingungen, auf
schlechterem Boden, mit geringerem Rohstoff, in abgelegenerer Lage, mit geringeren
dersönlichen Kräften arbeiten. Es ist das Verdienst Ricardos, schaͤrfer als vorher es
betont zu haben, daß in der Landwirtschaft solche verschiedene Bedingungen obwalten,
daß die steigende Nachfrage nötigt, auf schlechteren und entfernteren Böden die Lebens—
mittel zu gewinnen. Wir wissen heute, daß solche Abstufungen fast nirgends ganz
        <pb n="165" />
        307)] Die verschiedenen Arten beschränkten und unbeschränkten Angebots. 149
iehlen, in immer neuer Gestalt sich uns bieten. In welcher Geschäftsbranche gäbe es
nicht fähige und unfähige Unternehmer, hochstehende und geringere Arbeiter, verschieden
volkkommene technische Methoden. Nur wo die besten Produktivkräfte beliebiger Zu—
nahme und Ausdehnung fähig sind, verdrängen sie die geringeren. Und wo sie es
thun, bedarf es oft der Jahrzehnte und Generationen, wie wir heute in der Konkurrenz
vieler vollkommener Groß- mit unvollkommenen Kleinbetrieben sehen.

Was folgt aus allem für die Erkenntnis der Größe des Angebots und seiner
Urfachen? Zunächst, daß es nicht ganz richtig war, es einzuteilen in drei Gruppen,
von welchen man zwei als mehr nebensaͤchlich, eine als die Mehrzahl der Fälle um—
fassend darstellte. Man pflegte seit Ricardo und J. St. Mill zu unterscheiden, 1. das
Augebot einiger weniger Seltenheiten, deren Wert nicht durch die Produktionskosten,
sondern durch ihre Beschränktheit, ihren Nutzen und die jeweilige Kaufkraft der für sie
in Betracht kommenden Käufer bestimmt werde, 2. das Angebot der Güter, deren ver—
nehrte Produktion nur möglich sei unter größeren Schwierigkeiten und Kosten; man
jagte, ihr Wert werde durch die Kosten des Teils des begehrten und bezahlten Angebots
bestimmt, der unter den ungünstigsten Umständen produziert werde; man meinte damit
hauptfächlich Lebensmittel. 8. Das Angebot der Güter, deren Produktion beliebig
bermehr- und verminderbar sei. Diese Gruppe, wohin man vor allem die Mehrzahl der
—
Wert, jagte man, werde durch die Produktionskosten bestimmt. Der Satz, daß die
Produktionskosten den Wert regieren, galt als der Angelpunkt der Werttheorie. Es
kam nun nur noch darauf an, was man unter den Produktionskosten versteht. Wir
ommen darauf gleich näher zurück, bemerken aber gegenüber dieser ganzen Einteilung, 1. daß
die Produktion aller möglichen Waren entweder dauernd oder vorübergehend beschränkt
ist; alle Waren, deren Angebot von wechselnden Ernten abhängig ist, sind jeweilig
beschränkt oder im Übermaß vorhanden, sofern die Ernten vom Mittelmaß um 10 bis
10 Prozent sich entsernen; 2. daß die Verschiedenheit in der schwierigeren oder leichteren,
seuereren oder billigeren Produktion so ziemlich in allen Zweigen wirtschaftlicher Thätig⸗
eit vorkommt und 3., daß es eine ganz beliebige Vermehr- oder Verminderbarkeit der
Produktion eigentlich nirgends giebt: alle Menschen gehen nur schwer zu anderem
Berufe über; Geschäfte auszudehnen und einzuschränken ist auch da, wo es geht, eine
DOperation, die Wochen, Monate, Jahre dauert, vielfach aber ganz ausgeschlossen ist,
weil man einerseits das Kapital aus seiner derzeitigen technischen Verwendung nicht
herausziehen kann, andererseits zu beliebiger Vermehrung der Produktion nicht immer
die Mittel hat. So beschränkt sich jedenfalls der früher allein in den Vordergrund gestellte
Fall des Angebots ganz wesentlich; die Gesamtheit des Angebots zeigt in der Wirklichkeit
eine andere Erscheinung, als Ricardo, Mill und ihre Anhänger annahmen.

Trotzdem ist der ganze Sturmlauf, den Macleod, Jevons und in ihrem Gefolge
die Schule der österreichischen Werttheoretiker gegen das sogenannte Gesetz der Pro—
»uktionskosten eröffnet haben, im ganzen als ein mißlungener zu betrachten. Sie haben
zuletzt selbst zugestanden, daß in aͤller Regel die Produktionskosten praktisch die Preise
auf die Dauer bestimmen. Äber sie haben allerdings durch ihre Kritik den Fortschritt
herbeigeführt, daß man theoretisch die Definition und Wirkung der Kosten richtiger
bestimmt und umgrenzt hat, daß eine Reihe von früheren Irrtümern jetzt dauernd
beseitigt ist. Nemand glaubt heute mehr, daß die Aufwendung von Kosten oder Arbeit
irgendwo und wann einem Güte Wert gebe, wenn es nicht zugleich infolge seiner
Rützlichteit und seiner Beschränktheit begehrt ist. Riemand übersieht heute mehr, daß
die Produktionskosten nie direkt den Wert und die Preise bestimmen, sondern nur
dadurch und soweit, als sie die Größe des Angebots, also die Frage der Beschränktheit
beeinfluͤffen. Wie das geschehe, sehen wir nachher. Wir machen uns zunächst den
Begriff der Produktionsboften klar,

g 180. Die Analyse der Produktionskosten. Wer für sich ein wirtschaft—
iches Gut herstellt, fragt sich, ob der Erfolg der Anstrengung entspreche, ob er auf
andere Weife etwa bessere Eruährung durch kürzere Arbeit hätte erzielen können. Wer
        <pb n="166" />
        150 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 608
als Unternehmer für den Markt produziert, fragt, ob der erzielte Preis den Kosten,
d. h. dem Aufwand an Produktionsmitteln und -kräften entspreche. Er rechnet dazu
jedenfalls feine Arbeit und alle seine Auslagen, sofern sie dem Produktionsvorgang
gewidmet waren. Das find nun aber stets eine Summe von Aufwendungen, die nur
durch ihren Geldwert, ihren Preis auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen sind, die
im übrigen unvergleichbar nebeneinander stehen. Der Geldpreis dieser Elemente erschien
nun aber dem älteren Forscher, der tiefer eindringen wollte, als etwas Äußerliches, oft
Zufälliges; er wollte die letzten Ursachen ergründen, und wie es stets bei der wissen—
schaftlichen Anfangsbetrachtung geht, er wollte sie nicht in ihrer Kompliziertheit und
Verschiedenheit, sondern in einer einfachen Formel erfassen. Also fagten die Physiokraten,
die Produktionskosten bestehen aus verzehrten Lebensmitteln; die Theoretiker, welche Natur,
Arbeit und Kapital als Produktionsfaktoren hinstellten, sagten: sie setzen sich zusammen
aus der Vergütung für Naturbenutzung (Grundrente), für die Arbeit (Arbeitslohn) und
für das Kapital (Gewinn und Zins). Das schien aber wieder nicht einfach genug, man
konnte das Kapital als frühere Arbeit auffassen und so die Vergütung für Arbeit und
Kapital unter den einen Begriff der aufgewendeten Arbeit bringen und zugleich die
Grundrente dadurch in gewissem Sinne ausscheiden, daß man sie für einen Ausnahme—
all erklärte. Auf diesen Standpunkt stellten sich Ricardo und seine nächsten Nachfolger.
Von da war es dann nur noch ein kleiner Schritt zu dem Standpunkt, der alles
andere beiseite lassend oder als gleichgültige Ausnahme erklärend, die gesamten Pro—
duktionskosten in Arbeitsquantitäten auflösen will. Marx und Rodbertus vollzogen
ihn. Er hatte so viel Verführerisches, er brachte scheinbar allein und kurzer Hand Ein—
fachheit und Klarheit in das Gewirre der Produktionskostenerscheinungen. Er schmeichelte
dem demokratischen Zug der Zeit, der alle höhere Arbeit gern in einfache Handarbeits—
stunden umsetzte. Gegenüber den scheinbar zufälligen Preisen der Produktionskosten—
elemente, die als privatwirtschaftliche Erscheinung beiseite gelassen waren, schien man so
eine volkswirtschaftliche, absolute, objektive Erklärung zu haben. Es waren auch leicht
aus dem praktischen Leben viele vergleichbare Einzelfälle vorzuführen, in welchen offen—
bar die Verdoppelung der Arbeit Verdoppelung des Wertes erzeugte.

Man übersah nur, daß auch sehr viele Beispiele vom Gegenteil anzuführen waren;
nicht bloß der größere Diamant ist hundertmal mehr wert, als der kleine, obwohl
beide dieselbe oder ähnliche Arbeit gekoster, nicht bloß von zwei Sängerinnen, welche
gleiche Bildung erhalten und gleiche Anstrengung machen, verdient eine durch Unterricht
aim Abend fünf Mark, die andere durch ein Konzert tausend; — nein, fast von allen
Waren derselben Art, die auf den Markt kommen und hier für dasselbe Geld pro
100 Kilo verkauft werden, ist der eine Teil mit mehr, der andere mit weniger Arbeit,
mit mehr und mit weniger Kosten erzeugt. Und das Stückfaß Wein, das gleich nach
der Weinlese 1000 Mark kostet, wird vielleicht nach fünf Jahren mit 5— 10000 Mark
bezahlt, obwohl für nicht mehr als 30—500 Mark Arbeit in der Zwischenzeit darauf
berwendet wurde.

Wir mögen die Produktionskosten, wie wir wollen, näher untersuchen, wir kommen
immer wieder zu dem Schluß, daß sie sich in Quantitäten Arbeit, Arbeitszeit, gesell—
schaftlich notwendiger Arbeit oder wie wir es sormulieren mögen, nicht restlos auflösen
lassen, daß andere Ursachen mitspielen, und daß zuletzt ein anderer gemeinsamer Nenner
für dieselben nicht gefunden werden könne als der Geldwert. Es hat niemand auch
nur einen Schein von Beweis dafür vorbringen können, daß im Denken, Rechnen und
Handeln der wirtschaftenden Menschen je Arbeitsquantitäten schlechtweg das Ausschlag-⸗
gebende gewesen wären; es waren stets Wertgrößen in vergleichbarer Ware oder in
Geld ausgedrückt, Preise, welche der Unternehmer bezahlt und bucht. Jeder Unter—
nehmer hat sich bei der Einfügung jedes Produktionsgutes und ⸗elementes zu fragen,
was ist es anderweitig wert? Wie kann ich es etwa sonst verwerten? Er wird es
ür diese bestimmte Produktion benutzen, wenn er hoffen kann, den Geldwert, mit dem
er das Produktionselement in seine Kostenrechnung aufnimmt, im Reinertrag wenigstens
ersetzt, womöqglich noch mit einem Gewinn verauütet zu erhalten. Alle Ursachen,. die
        <pb n="167" />
        809) Die Art der Feststellung der Produktionskosten. 151
auf den Wert des Produktionsmittels wirken, werden so zu Faktoren der Produktions—
kosten selbst.

Der Unternehmer kann die Produktionskosten auf verschiedene Weise einteilen:
zunächst in specielle und in Generalkosten; zu den ersteren rechnet er, was er für Roh—
ttoff, Lohn u. s. w. bezahlt, zu letzteren die allgemeinen Ausgaben für Steuern, Ver—⸗
icherung, unter Umständen seinen eigenen Unternehmergewinn, auf den er möglichst
ommen muß. Unter den speciellen Produktionskosten stehen die Posten für Lohn und
ür Kapital (Maschinen, Gebäude, Grundstücke) in der Regel voran; die Aufwendung
ür Kapital zerfällt in solche für umlaufendes und stehendes; das stehende wird häufig
weiter unterschieden in Grundstücke, für welche Grundrente zu zahlen ist, und das uͤbrige
stehende Kapital. Doch sind das alles Unterschiede, die mehr für die privatwirtschaft⸗
iche Buchung als für unsere volkswirtschaftliche Betrachtung Bedeutung haben. Für
letztere zerfallen sämtliche Elemente der Produͤktion hauptsaͤchlich in zwei Gruppen:
in solche, welche leicht zu haben, in größerer Menge vorhanden, jederzeit durch andere
ähnliche zu ersetzen sind; z. B. gewöhnliche Arbeiter, gewöhnliche Roh- oder Hülfsstoffe,
gewöhnliche Kapitale, die ein tüchtiger Geschäflsmann jeden Tag, wenn er sie bei dieser
Zank nicht erhaͤlt, bei jener sich verschaffen kann; und 2. die, welche nur schwer oder
uur in geringerer Qualität oder gar nicht ersetzbar sind: besondere Eigenschaften des
Unternehmers oder seiner Beamten und Werkmeister, besondere Geschäftslage, besonders
wertvolle Wasserkräste, Grundstücke von besonderer Qualität. Alle die sub 2 genannten
klemente gehören zu denen, die in relativ beschränktem Umfang oder gar ganz selten
vorhanden sind. Ist die Nachfrage schon so stark, daß die Produktion zu den ge—
cingeren Produktionselementen überging, so haben sie einen größeren oder kleineren
Selienheitswert. Oder vielmehr der gestiegene Preis für das fertige Produkt giebt
dem Produzenten, der sie benutzt, einen groͤßeren UÜberschuß als den übrigen: einen
Extragewinn, eine Rente, wie man es genannt hat. Und sobald derselbe die Wahr⸗
scheinlichkeit hat, einige Zeit zu dauern, so äußert sich das, soweit es sich um stehende
stapitale, Grundstücke, Wasserkräfte, Erzlager handelt, in der Art, daß sie entsprechend
dem kapitalifierten Extragewinn einen hoheren Kapitalwert erhalten. Wer sie vom
zisherigen Eigentümer kauft, bezahlt für diese Grundstücke und Gebäude, für Wasserkraft
und die Firma so viel mehr und rechnet nun die landesübliche Verzinsung dieser
Kapitalsumme unter seine Produktionskosten. Soweit es sich um besondere persoönliche
Figenschaften handelt, entsteht dadurch ebenfalls ein Erxtragewinn, eine Quasirente, wie
man es genannt hai, die freilich nicht kapitalisiert werden kann. So erscheint die
Beschränklheit gewisser Produktionselemente als ein wichtiger Faktor der Produktions-
kosten, der freilich sich im einzelnen immer schwer feststellen läßt. Besonders je weiter
wir die Produktionskosten zurückverfolgen, desto weniger werden wir sicher sagen können,
in welchen Stoffen, Maschinen, Arbeilen eine solche stecke, ob und inwieweit die hiefür
gezahlten Preise durch Seltenheitsprämien erhöht seien. Aber fast nirgends werden
sie ganz fehlen, an vielen Punkten spielen sie die entscheidende Rolle. Und es war
eine vollständige Verschleierung der Thatsachen, wenn man die Seltenheit nur in Bezug
auf den landwirtschafilich benutzten Boden anerkennen und gar in Bezug auf seine
Produkte den Einfluß der Beschränktheit durch die Redewendung, wie wir vorhin be—⸗
merkten, scheinbar eliminieren wollte, die Grundrente bilde kein Element der Produktions—
kosten, weil der schlechteste und entfernteste noch angebotene und nötige Boden keine solche
Grundrente gebe Denn die Beschränktheit des guten und nahe gelegenen Bodens hat
die Nachfrage zu höherem Gebot veranlaßt, die Preise so gesteigert, daß die Rente
entstand, und sie bildet nun mit ihrer Konsequenz erhöhten Kapitalwerts des Bodens
ein wesentliches Element im ganzen Produktionsprozeß, in den Beziehungen aller Einzel—
wirtschaften untereinander, in der Aufstellung aller Produktionskostenrechnungen.

Ähnlich wie die Seltenheit spielt die Zeit, in welche die Funktion jedes Pro—
duktionselementes fällt, eine wichtige Rolle in jeder Produktionskostenaufstellung. Man
hat seit Carey den Satz aufgestellt und als Regel angenommen, daß nicht die Pro—
duktions⸗, sondern die Revroduktionskosten den Wert bestimmen. Man meint damit
        <pb n="168" />
        — —(1610
folgendes: jede privatwirtschaftliche Aufstellung von Kosten geht teilweise auf Be—
zahlungen zurück, die vor Monaten, vor Jahren gemacht wurden; wer Verträge auf
Jahre über Pacht, Miete, Zins geschlossen, wer Grundstücke vor Jahren, Rohstoffe vor
Monaten gekanft hat, will entsprechenden Ersatz dieser Kosten. Wenn nun seither die
Geldpreise dieser Elemente sich geändert haben, und wenn neben den Produzenten, die
rüher einkauften, eine große, den Markt beherrschende Zahl solcher steht, welche von
den billigeren Preisen der jüngsten Gegenwart ausgehen, so werden diese den Markt
und den Preis beherrschen: die sogenannten Reproduktionskosten, die so im Gegensatz
zu den Kosten einer bereits halbvergangenen Epoche gedacht werden. Als Schluß ergiebt
sich, daß diejenigen, die früher teurer eingekauft, beim gesunkenen Verkaufspreis Verlust
haben, diejenigen, die früher billiger gekauft, einen Extragewinn erzielen. Voraussetzung
des Eintreffens dieses Erfolges aber ist die siegreiche Konkurrenz derer, die in neuester
Zeit sich auf die Produktion eingerichtet. Ist dieser Sieg nicht vorhanden, bleiben
teurere und billigere Produktion nebeneinander für die Nachfrage nötig, so entscheidet
natürlich wieder die teuerste noch begehrte Produktion; der billiger Produzierende macht
Extragewinn, ob seine Produktionselemente und ihr Buchwert der jüngsten Gegenwart
angehören oder Jahre zurückreichen.

Alle Produzenten aber werden gleichmäßig den Unterschied machen, daß sie für
Vorarbeiten und Aufwendungen, die ein oder mehrere Jahre zurückliegen, eine andere
Vergütung zu erhalten fuchen, als für die gestern gemachten. Bei unendlich vielen
wirtschaftlichen Produktionen sind Anlagen nötig, die zunächst Jahre hindurch unbezahlt
bleiben; die erste Ernte von Weinbergen und Kaffeeplantagen kommt erst nach Jahren;
viele Waren müssen lange liegen, bis sie genußreif sind; um Salzlager zu erschließen,
sind Bohrungen und Vorarbeiten nötig, die erst nach Jahren sich bezahlt machen.
Alles Kapital stellt, wie wir im nächsten Kapitel sehen werden, Gütervorräte dar, die
aicht bloß Arbeit gekostet, unter Umständen Seltenheitswert haben, sondern die auch
mehr oder weniger durch Aufbewahrung wertvoller geworden sind. Die gewöhnliche
privatrechtliche Form, in der sich das ausdrückt, ist die, daß wir sagen, das Kapital
hat so viel Monate oder Jahre Zinsen gekostet, weil jeder, der fremde Kapitalien zur
Produktion verwendet, Zins für die Zeit zahlen muß, für welche er dem Eigentümer
die eigene Nutzung entzogen hat. Dementsprechend fordert er in den Produktionskosten
entsprechenden Ersatz und erhält ihn, sofern er richtig, d. h. der Nachfrage entsprechend,
produziert hat. Und insofern ist der allgemeine Satz richtig, daß neben den Arbeits—
kosten der Kapitalzins ein Element der Produktionskosten sei. Zwei Güter, welche
gleiche Arbeit gekostet, von welchen aber das eine nur Arbeit der Gegenwart, das
andere dieselbe Arbeit vor zehn Jahren erforderte, können im Wert für gewöhnlich nicht
gleich stehen, oder was dasselbe ist, gleiche Arbeit und ungleicher Kapitalaufwand für
zwei Güter bedingen nicht gleichen, sondern verschiedenen Wert. —

Wir fügen noch zwei Bemerkungen über die zusammengesetzten Produktionskosten
und die Verkehrs- und Handelskosten als Teile der Produktionskosten bei.

Wenn zwei Güterarten notwendig regelmäßig zusammen produziert werden, wie
Blei, Kupfer und Silber meist im Bergbau, Getreide und Fleisch in der Landwirtschaft,
Gas und Coaks in der Gassabrik, so haben sie zusammengefetzte Produktionskosten, und
der Unternehmer wird für sein Geschäft stets nur fragen, ob er durch die Preise der
zwei oder mehr Güter zusammen seine Kosten ersetzt erhalte. Er mag also buchmäßig
rechnen, daß unter seinen Roheinnahmen von 10000 Mark das Getreide 60, das Fleisch
40 Prozent ausmachen sollte; so lange er nur 10000 Mark im ganzen einnimmt, hat
er keinen Anlaß zur Anderung, wenn etwa das Getreide auf 40 Prozent der Einnahme
sinkt, das Fleisch auf 60 steigt. Es wird auf die verhältnismäßige Stärke der Nachfrage
nach dem einen und andern Produkt ankommen, welcher Fall eintritt. Wenn fremde
Konkurrenz im einen Zweige die Preise drückt, wird der Produzent versuchen, die Pro—
duktion im andern zu steigern; erst wenn ihm dies nicht gelingt, hat er Schaden, wird er
daran denken, seine Produktion anders zu gestalten, etwa den einen Teil der Produktion
durch anderes zu ersetzen. Jedenfalls bandelt es sich hier nicht um einen Fall der
        <pb n="169" />
        611)] Elemente der Produktionskosten Wirkung derselben. 153
Wertbildung unabhängig von den Produktionskosten, obwohl für Coaks z. B. an
manchen Orten zu wenig bezahlt wird, weil hohe Gasvpreise noch eine Ausdehnung des
Coaksangebots angezeigt erscheinen lassen.

Zu den Produklionskosten im weitern Sinn gehören alle Aufwendungen und
Spesen, die gemacht werden müssen, um die Waren in die Hände der Verbraucher zu
bringen, also auch alle Verkehrs- und Handelskosten. Wir haben oben schon erwähnt,
wie bedeutend sie seien; sie verteuern einzelne Waren um nur wenige, andere um
30 —-50, oft um 100 und mehr Prozent. Wer sich einbildet, alle Wertbildung liege
im Produktionsprozeß, kann dies nicht gerechtfertigt finden. Wer die Arbeit der Ver—
kehrsanstalten und der Händler und den sonstigen für den Cirkulationsprozeß nötigen
Auͤfwand genauer kennt, wird von diesem Aufschlag nicht überrascht sein, wenn er auch
zugiebt, daß der Handel oft falsch organisiert sei und deshalb übermäßig viel koste.
Auch die oft gehörte Klage, daß die Engrospreise und die Detailpreise sich nicht parallel
bewegen, ist im ganzen unrichtig; sie haben im großen und ganzen dieselbe Tendenz.
Aber es liegt in der Natur der Sache, daß die Großhandelspreise empfindlicher sind,
etwas mehr schwanken als die Detailpreise. Der Kleinhändler muß suchen, konstante
Preise festzuhalten, um seine Kunden nicht zu verlieren. Auch ist natürlich, daß je nach
der Spannung zwischen Angebot und Nachfrage, der Zwischenhandel und Verkehr seine
Spesen zeitweise reichlich, zeitweise nur halb ersetzt erhält; aber auf die Dauer muß er
sie auf den Käufer in dem Betrag überwälzen, der seinen Aufwendungen entspricht.
Und wenn der Zwischenhandel den reicheren, gut zahlenden Kunden geringere Preise
anrechnet als den ärmeren, vielfach oder gar nicht bar zahlenden, auf Kredit kaufenden, so
liegt darin auch keine Ausnahme von dem Sabze, daß die Handelskosten einen Bestand—
teil der Produktionskosten bilden.

Doch lassen wir diese Einzelheiten bei Seite und fragen wir nun, wie die Pro—
duktionskosten auf den Wert wirken?

181. Die Wirkung der Produktionskosten auf den Wert. Wir
müssen zuerst fragen: was bedeuten die Produktionskosten für den Produzenten oder
verkaufenden Händler? Er will sie mindestens ersetzt erhalten und womöglich noch
einen Gewinn machen; erhält er das nicht, so hat er einen Verlust; kann er mehr er—
halten, so nimmt er es; die Produktionskosten sind für ihn das Minimum, dessen Ersatz
ihn veranlaßt, das Geschäft wie bisher fortzusetzen; eine Grenze für seine Einnahme
enthalten sie nicht; steigt die Nachfrage, ohne daß das Angebot ebenso rasch zunimmt,
so steigt der Marktpreis vielleicht weit über die Produktionskosten; handelt es sich um
virkliche Seltenheiten, wie berühmte Bilder, so werden sie ganz gleichgültig. Auch wo
die tägliche Produktion durch die Natur der Sache sehr große Schwankungen zeigt, wie
iie aus den Fischmärkten großer Seestädte sich zeigt, entscheidet das tägliche bald große
bald kleine Angebot den Preis auf dem Markte mit seiner ziemlich stabilen Nachfrage,
yhne daß die Kosten des Tages direkten Einfluß hätten.

Der Konsument oder Kaäufer kennt selten die Produktionskosten so gut wie der
Verkäufer; aber er schließt auf sie aus dem bisherigen Preis, er sucht sich, wenn er
kann, zu unterrichten; unter Umständen legt er fich die Frage vor, mit welchen Kosten
er selbft das Gut herstellen oder wenigstens, wo er es anderweitig billiger erhalten
önnte. Er wird, wenn er seinen Zwed erreichen kann, nicht leicht mehr als die Pro—
duktionskosten geben; sie werden ihm als der billige Preis erscheinen, unter dem er
aber, wenn's moͤglich ist, gern bleibt, den er nur überschreitet, wenn das Gut ibm jehr
ötig erscheint, und seine Mittel die größern Auslagen gestatten.

3 So stehen jedenfalls psychologisch die Produktionskosten im Mittelpunkt der
überlegungen aller Marktteilnehmer. Und weiterhin wird die Frage, ob sie im Markt—
greise gerade ersetzt, ob sie überreichlich vergolten oder zum Teil gar nicht ersetzt werden,
zum Motiv für' die Regulierung des Angebots. Unter gewöhnlichen Verhältnissen
dird, wenn sie gerade ersetzt werden, das Augebot dasselbe bleiben; steht der Marktpreis
e ihnen, so entsteht eine Tendenz zu seiner Vermehrung, steht er unter ihnen, auf die

auer eine solche zut Einschränkung des Angebots. Und diese Veränderungen des An—
        <pb n="170" />
        154 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 612
gebots wirken dann wieder auf den Marktpreis zurück und suchen ihn den Produktionskosten
wieder zu nähern. Wie das geschehe und inwieweit, müssen wir näher ins Auge fassen.
Wir werden annehmen können, die wesentlichsten, denkbaren Fälle zu erschöpsen, wenn
wir folgende vier unterschieden: A) die Produktionskosten bleiben unverändert, 1. die
Nachfrage hebt oder 2. drükt den Wert vorübergehend oder dauernd; B) die Produktions-
kosten steigen oder fallen (14522), während die Nachfrage und der Marktwert zunächst
dieselben bleiben.

A) 1. Bei gleichen Produktionskosten wird in der Regel ein gleiches Angebot
geliefert; von der Ausnahme, daß Naturereignisse es bald heben oder senken, sehen wir
dier ab; dem gleichen Angebot trete nun eine steigende Nachfrage gegenüber. Was
zeschieht? Die Preise werden anziehen, und damit wird der Gewinn steigen; war er
bisher sehr klein, so wird der Preisaufschlag ihn auf das Mittelmaß erheben, war
dieses bereits erreicht, Extragewinne erzengen. Es ist der Eintritt in eine günstige
Konjunktur für den Geschäftszweig. Die Unternehmer und Händler werden sich fragen,
ob fie Dauer verspricht, ob demgemäß eine Vermehrung der Produktion, ein Waren—
bezug von weiterher lohne. Diese Ausdehnung ist nicht immer möglich; zahlreiche
Produktionsmittel sind, wie wir sahen, ganz beschränkt; der Bezug von entfernten
Orten kann durch Fracht, Zölle, die Länge der Zeit ausgeschlossen sein; oft ist eine
vermehrte Produktion erst in Monaten oder Jahren möglich. So können längere Zeit
oder auf die Dauer die Extragewinne andauern, ohne daß das Angebot sich vermehrt.
Auch wo keine solche Schwierigkeiten vorliegen, hängt die Ausdehnung der Produktion
seweilig davon ab, ob die Kapitale flüssig, der Zinsfuß niedrig, die wirtschaftlichen
Hoffnungen auf die nächsten Zukünfte rosige sind; in Ländern mit geringerem Unter—
nehmungsgeist, ob die Zahl der fähigen Unternehmer eine zunehmende ist; in Ländern
mit ältern vielfach trägen Geschäften, ob die Konjunktur kräftig genug ist, die vor—
nehmen satten Existenzen, die an der Spitze der Geschäfte stehen, in Bewegung zu
bringen. Häufig waren aber neuerdings in Westeuropa und den Vereinigten Staaten
diese fämtlichen Bedingungen, wenigstens in Bezug, auf die gewöhnlichen Industrie—
waren, vollständig erfüllt, war auch Kapital im Überfluß da, so daß fast zu leicht
und zu rasch, wenn die Nachfrage eine steigende Konjunktur erzeugte, die alten Geschäfte
ausgedehnt, und neue gegründet wurden; sie waren, wenn die Konjunktur dann rasch
voruüͤberging, nachher überflüssig, erzeugten ein UÜberangebot, einen Preisdruck, eine
Krifse, bis die Mehrproduktion wieder verschwand, oder die Nachfrage entsprechend ge—
wachsen war. Jede zu rasche Ausdehnung der Produktion infolge guter Preise und
steigender Gewinne hat die ungünstige Folge, daß die zu leichtsinnig gegründeten
Geschäfte auf schwachen Füßen stehen, bald Schleuderkonkurrenz treiben, geringere Waren
—
Elemente in die betreffende Arbeiterklasse eindringen. Augenblicklicher Kapitalüberfluß
und sehr erleichterter Kredit können diese Gefahr am leichtesten herbeiführen, weniastens
in den überhaupt ausdehnbaren Geschäftszweigen.

Im ganzen aber beweist all' das Angeführte, daß, soweit eine Geschäftsausdehnung
nöglich ist, fie meist über kurz oder lang erfolgt; fie wird dann die Preise wieder
auf den Betrag der Produktionskosten, die Gewinne auf ihr mittleres Maß herab—
drücken, wenn nicht unterdessen die Nachfrage nochmal erheblich gestiegen ist. Daß
dieses Steigen der Nachfrage aber keineswegs jederzeit und für alle wirtschaitlichen
Güter eintrete, haben wir oben gesehen (8 178).

Soweit es sich um ein schwer oder nicht vermehrbares Angebot handelt, was,
wie wir sahen, in umfassender Weise vorkommt, vor allem in der Landwirtschaft, in
der Bergwerksindustrie, im Angebot städtischer Häuser und Läden, in allen Gebieten
mit thatfächlichen oder faktischen Monopolen, da erzeugen die dauernden Ertragewinne
einen höhern Wert der stehenden Kapitale. Neue Erwerber rechnen die Verzinsung
dieser erhöhten Kapitalwerte dann zu den Produktionskosten, die so nominell steigen,
während sie thatsächlich die alten blieben. In Ländern alter Kultur spielt hierdurch die
Verzinsung höherer Boden- und Grubenwerte, teurer Firmen u. s. w. eine große Rolle
        <pb n="171" />
        618] Unveränderte Produktionskosten bei wechselnder Nachfrage. 155
im Gebiete der Produktionskosten. Die jetzt vor allem in den Vereinigten Staaten,
aber ähnlich im alten Europa betriebene sogenannte Verwässerung der Kapitalien gehört
hieher. Wo ein beschränktes Angebot hohe Extragewinne ergiebt, erfolgt, wenn 10 Mill.
Kapital wirklich aufgewendet wurden, die Ausgabe von 20—80 Mill. Aktien und
Prioritäten; und man rechnet dann dem Publikum vor, daß in dem Geschäft nicht
10 oder 40, sondern nur 5 Prozent verdient werden, da man die Gewinne statt auf
10 auf 20—-80 Mill. ausgegebener Wertpapiere bezieht.

A) 2. Wir nehmen an, die Produktionskosten blieben sich gleich, aber die Nach—
frage nehme ab. Es sind die ungünstigen Ernte- und Geschäftsjahre, die Zeiten rück—
gängiger Konjunktur, des stockenden Welthandels, um die es sich handelt. Die stockende
Nachfrage erzeugt bald Überfüllung der Märkte; die Preise haben eine fallende Tendenz.
Wieder ist für die Produzenten die Hauptfrage, ob sie die Stockung für eine vorüber—
gehende oder für eine dauernde halten, und ob sie die Zukunft richtig beurteilen, wie
ja für alle Überlegungen, die sich auf den Marktwert beziehen, die Schätzung der nächsten
Zukunft eines der wichtigsten Elemente ist. Erscheint die verminderte Nachfrage nur
als ein vorübergehendes Ereignis, so wird ohne zu großen Schaden für die Produzenten
durch etwas kürzere tägliche Arbeitszeit und ähnliche Maßregeln das Überangebot und
der Preisdruck in einigen Wochen oder Monaten, vielleicht wenigstens in ein oder zwei
Jahren zu beseitigen sein. Und die Marktpreise werden dann auf den Betrag der
Produktionskosten zurückkehren. Dauert die Störung aber länger, ist der Preisfall
zugleich sehr stark, ist die Ware aus der Mode gekommen, durch andere ersetzt, sind
dauernd fremde Märkte verloren, so entsteht eine längere Krisis für das betreffende
Gewerbe. Es fragt sich jetzt, wie die Einschränkung sich vollziehe. Am leichtesten ist
es, wenn es sich um Produkte handelte, welche die betreffenden Landwirte, Haus—
industriellen oder Gewerbetreibenden nur nebenbei herstellten, ohne daß ihre Existenz
von dieser Einnahme überwiegend abhing. Schwieriger wird es, wenn es sich um ein
Hauptprodukt der Betreffenden handeli, wie z. B. in der Landwirtschaft um das Getreide,
das man nicht wie Raps oder Tabak durch ein anderes Produkt ersetzen kann. Je
größer, komplizierter, kapitalkräftiger die Produktionsorgane, die Unternehmungen sind,
desto widerstandsfähiger find sie; sie versuchen die Verluste durch technische Verbesserungen,
Herabminderung der Generalkosten, Ausdehnung der Produktion auszugleichen; sie er—
zeugen so oft, wenn das Angebot schon zu groß ist, ein weiteres Uberangebot. Sind
sie als Verein oder Kartell gut organisiert, so können sie in mäßigen Schranken eine
Verminderung des Angebots um 3—20 Prozent wohl herbeiführen, die Ausdehnung
der Geschäfte hindern oder mit Konventionalstrafen belegen. Aber all' das hilft doch
nur vorübergehend und nicht gegen eine dauernde Verminderung der Nachfrage um
25 oder gar um 50 und mehr Prozent. In solchen Fällen, die von starkem Preisfall
begleitet snd, wobei die Unternehmergewinne verschwinden, große Verluste entstehen, machen
zunächst die Geschäfte Bankeroit, die unter den ungünstigeren Umständen arbeiten, in
der Landwirtschaft werden die schlechten Böden, im Bergbau die geringeren Erze nicht
mehr be⸗ oder abgebaut. Geschäfte, die technisch ihr Kapital herausziehen können, ver—
fuchen es, werfen sich auf andere Thätigkeiten, wie wir auf dem Thüringer Wald viele
Porzellanfabriken heute finden, wo vor 80— 40 Jahren noch Eisenwerke waren. Häufig
kann aber das fixe Kapital nicht herausgezogen, nicht anderweit verwendet werden;
biele Arbeitsmaschinen sind nur als alt Eifen zu verkaufen. Dann werden die Unter—
nehmer einfach sich sagen, dieses fixe Kapital ist nun mal verloren; es wird abgeschrieben.
Der Kapitalwert der Gebaude, Grundflücke, Maschinen, der ganzen Firmen sinkt
um 10, 20, 40 und mehr Prozent. Man arbeitet aber noch fort, wenn nur das ver—
minderte Kapital sich verzinst, und die übrigen laufenden Kosten sich noch ersetzen, be—
sonderz wenn eine ander Beschäftigung sich nicht bietet. So wird der Reduktions—
drozeß bald langsamer, bald schneller sich vollziehen, immer von großen Verlusten
degleitet. bis er sein Ziel erreicht, das Angebot in eben dem Umfang zu beschränken, wie
F Nachfrage es erheischt. Ist dies geschehen, wozu aber oft viele Jahre gehören, dann

ird der Marklpreis wieder den Produktionskosten sich gleichstellen. Die Produktionskosten
        <pb n="172" />
        156 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [614—
werden technisch vielleicht noch ganz dieselben sein, ihrem Geldpreis nach werden sie in
dem Maß sich reduzieren, wie die fixen Kapitalien entwertet, die Arbeitslöhne gedrückt sind.
Arbeiter, deren Familie seit Generationen im selben Gewerbe waren, zu anderer Thätigkeit
zu bringen, ist häufig ebenso schwierig wie das Herausziehen fixer Kapitalien. Weil
sie zähe und mit Liebe an ihrer Thätigkeit, z. B. der Handspinnerei, dem Handwebstuhl
hängen, lassen sie sich die größten Lohnreduktionen gefallen. Dadurch wird die Ein—
schrͤnkung des Angebots, das eventuelle Verschwinden des ganzen Gewerbszweiges
iehr verzögert. Zuletzt aber ist das Refultat doch dasselbe.

8) 1. Der andere Hauptfall ist der, daß die Nachfrage und der Marktwert zunächst
als unverändert angenommen werden, die Produktionskosten aber sich ändern. Setzen
wir ihr Steigen voraus, so ist klar, daß bei dem alten Preis ein Verlust für die
Produzenten entsteht, den sie höchstens dann zu tragen bereit sein werden, wenn sie
ihn als etwas Vorübergehendes ansehen, oder wenn bisher der durchschnittliche Gewinn
ein besonders reichlicher war. Trifft beides nicht zu, so werden sie fuchen, die Erhöhung
der Produktionskosten mittelst gesteigerten Preises auf das konsumierende Publikum
abzuwälzen. Handelt es sich um eine sehr notwendige Ware und um ein sehr kauf—
»ühiges Publikum, so wird es sich die Preiserhöhung gefallen lassen. Handelt es sich
um Zwischenhändler und Produzenten selbst, die mehr zahlen sollen, so wird schon eher
ein Widerstaud gegen den Zuschlag kommen. Und auch das übrige Publikum wird,
wenn es sich um überflüssigere Waren handelt, leicht seine Nachfrage einschränken, wenn
höhere Preise gefordert werden. Hierdurch entsteht Marktüberfüllung, Sinken des Preises,
Verlust bei den Produzenten. Es werden wieder zuerst die Geschäfte ausfallen, die
unter den ungünstigsten Umständen arbeiten, die anderen können eher den Verlust tragen.
Zuletzt vollzieht sich eine Einschränkung des Angebots bis zu dem Punkt, daß es dem
Teil der Nachfrage, der höhere Preise zahlen kann und will, gleichsteht. Nun decken
sich die Produktionskosten und der Marktwert wieder. Unter Umständen ist der Ein—
schränkungsprozeß mit einer neuen niedrigeren Wertung der fixen Kavpitalien verknüvft,
die in der Geschäftsbranche arbeiten.

Unterscheiden könnte man die verschiedenen Ursachen der erhöhten Produktions—
kosten. Ist der Lohn gestiegen, so ist die Frage, ob er bei gleicher Leistung der
Arbeiter höher wurde, so daß eine wirkliche reale Verteuerung eintrat, oder ob nicht
zugleich die technische Fähigkeit der Arbeiter an besseren Maschinen, mit feineren Lohn—
jahlungsmethoden so wuchs, daß trotz des höheren Lohnes auf die Dauer die Geld—
zusgaben für die Arbeit nicht oder nicht wesentlich höher wurden. Stieg der Zinsfuß,
was in reichen Ländern mit blühender Volkswirtschaft meist nur vorübergehend geschieht,
jo wird natürlich die Produktion, die fast stets irgendwie mit Kredit arbeitet, teurer.
Nicht umsonst haben schon die Merkantilisten als Voraussetzung blühender Volkswirt⸗
schaft niedrigen Zins verlangt. Nicht umsonst jammert die Geschäftswelt, wenn der
Diskont erhöht wird. Handelt es sich endlich darum, daß gewisse Produktionsfaktoren
Boden, Erzlager u. s. w.) nur in beschränktem Maß vorhanden sind, daß eine ver—
mehrte Nachfrage für andere Zwecke ihren Wert in die Höhe treibt, dann tritt für
längere Zeit ein Steigen aller der Waren ein, in welchen diese Beschränktheit des
Produktionsgutes eine ausschlaggebende Rolle spielt. Jahrhunderte lang ist aus dieser
Uriache Fleisch, Brot, Holz, Wild und Ahnliches teurer geworden.

B) 2. Die Nachfrage und der Wert sollen zunächst dieselben bleiben, die Pro—
duktionskosten aber sich vermindern. Die unmittelbare Folge ist ein größerer Gewinn
der Produzenten, der gegenüber anderen Geschäftszweigen eine Tendenz auf Ausdehnung
der Geschäfte und des Angebots erzeugt; diese führt, soweit dies nach den vor—
handenen Produktionsmitteln möglich ist, zu stärkerer Konkurrenz und zu Versuchen,
durch die jetzt möglichen Preisermäßigungen die Kundschaft anzuziehen. Doch ist es
angezeigt, hier gleich zu scheiden zwischen den verschiedenen Ursachen der Kosten—
verminderung. Sie kann bestehen in einem Herabgehen des Zinsfußes; ein solches
vird meist allen Geschäftszweigen eines Landes gleichmäßig zu gute kommen, die Pro—
        <pb n="173" />
        615) Veränderung der Produktionskosten bei gleichbleibender Nachfrage. 157
duktion erleichtern, bei den alten Verkaufspreisen die Gewinne etwas erhöhen. Ob im
Zusammenhang damit die Preise sinken, hängt von der Stärke der Nachfrage ab;
meistens ist sie, wenn der Zinsfuß infolge von Geschäftsstockungen vorübergehend sinkt,
eine abnehmende.

Sie kann ferner bestehen in einer Verminderung der Arbeitskosten, d. h. in Er—
sparnis an Arbeit und Anwendung ergiebigerer Arbeit oder in einem Sinken der Löhne.
Die erstere Erscheinung wird fast stets zunächst nur in einzelnen Geschäften oder Ge—
schäftszweigen vorkommen und dann je nach der Nachfrage und Marktlage zu Ertra—
gewinnen der Unternehmer oder Preisreduktionen führen; soweit die Anderung mit
technischen Fortschritten zusammenhängt, komme ich gleich noch besonders darauf. Das
Sinken der Löhne wird teils partiell in einzelnen Zweigen des Wirtschaftslebens, teils
allgemein eintreten können. In beiden Fällen wird die Lohnersparnis den Gewinn
zunächst erhöhen, dann aber durch die Konkurrenz zu billigeren Warenpreisen führen.
Ein solches Sinken der Preise verschafft den Konsumenten einen Vorteil um den Preis
der Herabdrückung des Einkommens der Arbeiter. Diese werden weniger kaufkräftig
als vorher, es kann die Armenlast und die sociale Not so steigen, daß hierdurch die
Gesamtheit viel größeren Nachteil hat als der Konsumentenkreis durch die billigeren
Waren Vorteil. Jede absichtliche Warenverbilligung durch Lohndrücken steht daher mit
Recht in schlechtem Geruch.

Die Verminderung der Kosten kann aber auch bestehen in technischen Fortschritten,
verbefserter Geschäftsorganifation, billigeren Frachten. Die beiden ersteren Momente
treten in der Regel so in die Erscheinung, daß zunächst einzelne sie finden und an—
wenden. Diese werden dann, so lange sie oder wenige Nachahmer allein im Besitze
der Vorteile sind, erhebliche Extragewinne machen; denn so lange sie nur einen Teil
der Nachfrage befriedigen, andere Geschäfte, die in alter Weise arbeiten, neben ihnen
noch nötig sind, bleibt der Preis der alte. Einzelne Familien, Städte und Länder,
die zuerst und länger allein die großen technischen und organisatorischen Forsschritte
vollziehen, werden dadurch die reichen. Man hat oft und mit Recht gesagt, nur dieser
Fall sei es, der heute nöch erhebliche Vermögen in den Händen der Umernehmer er—
zeuge. Die Quelle dieser Extragewinne kann aber stets nur eine gewisse Zeit hindurch
fließen. In dem Maße wie die Fortschritte bekannt und nachgeahmt werden, — auch
wo die Betreffenden Erfindungspatente auf eine Anzahl Jahre haben, geschieht es nach
Ablauf derselben — enisteht eine stärkere Konkurrenz, ein Überangebot, ein Versuch,
durch Preisminderung Kunden zu werben. Und so sinken mit der Zeit alle Preise im
Verhältnis des technischen Fortschrittes und der verbesserten socialen Organisation der
Produktionsorgane. Nur wo die Beschränktheit einzelner Produktionsgüter zu sehr in
entgegengesetztem Sinne wirkt, tritt die Verbilligung nicht ein, oder findet gar Ver—
—X Für die meisten Produkte des eigentlichen Gewerbefleißes, Zucker,
Chemikalien, Gespinste, Gewebe, Hausgeraͤte, Werkzeuge, hat durch diese Ursache eine
außerordentliche Verbilligung in den letzten Generationen stattgefunden. Der Meter
einen Wolltuches in Reims fiel 1816— 1883 von 16 auf 1,48 Francs; die englischen
Baumwollstoffe sanken 1880— 1880 um 60 Prozent im Preis. Marr führt an, daß
12 Dutzend Stahlfedern in England 1820 144 Schilling (als Folge des Handwerks—
betriebes) kostelen, 1880 8 Schilling (als Folge der Manufaktur-⸗), 1867 226 Pence
als Folge des Fabrikbetriebes). A. Wells führt als die durch technische Fortschritte
geuestens stark verbilligten Waren Zucker, Petroleum, Kupfer, Eisen, Quecksilber, Silber,
Zinn, Nickel, Bleiweiß Kohlen, Sulphale, Chinin, Papler, Salpeter an.

Noch rascher pflegt die Verbilligung durch bessere Transportmittel und gesunkene
Frachten zu wirken, da neue Verkehrswege und Verkehrsmittel, einmal hergestellt, sofort
jedem offen stehen. Wir haben oben schon (F150, 181) mancherlei Frachtermäßigungen
Zgeführt; wir werden für die letzten 200 Jahre im Durchschnitt aller Frachtuittel Lin
Sinken derselben von 20 —50 auf 0,83—8 Pf. per Tonnenkilometer annehmen können. Eine
Tonne Getreide don Newvork nach Liverpool zu schaffen kostete 1873 noch 30,68. 1893
        <pb n="174" />
        158 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ,616
7,6 Mark, von Britisch-Indien nach Hamburg damals 97, jetzt 42 Mark. Noch nie ist
in so kurzer Zeit eine solche Frachtverbilligung eingetreten. Sie mußte auf alle trans⸗
portablen Waren, die bisher durch Beschränktheit des Bodens oder der Naturschätze
gegenüber der Bevölkerung keurer geworden waren, im Sinne einer starken Verbilligung
wirken. Die relative Begrenztheit dieser Produktionsgüter ist damit außerordentlich
hinausgeschoben, ja zeitweise die Beschränktheit in ÜUberfluß verwandelt worden. Und
so sehr die Grundbesitzer und Landwirte darunter leiden, es ist daneben nicht zu ver—
gessen, daß ohne die Lebensmittelverbilligung die gestiegene westeuropäische Bevölkerung
in ihrer Masse heute in äußerst schwieriger, ja schlechter Lage wäre.

Fassen wir das Ergebnis kurz zusammen, so lautet es dahin: In vielen Momenten,
wahrscheinlich in der Mehrzahl der Markttage und Fälle weicht der Marktwert von
den Produktionskosten ab, weil die ganze Volkswirtschaft in steter Umbildung begriffen
ist, die Nachfrage sich jedenfalls mit der steigenden Bevölkerung, aber auch sonst mit
der Zeit ändert, weil das Angebot stets von den Ernten, von manchen anderen Zufällen
abhängt, von der fortschreitenden Technik, dem Welthandel, der Ausdehnung der Märkte
beeinflußt wird. Aber stets erzeugt die so durch die verschiedensten Urjachen hervor—
gerufene Abweichung des Marktwerts von den Kosten durch den Druck geschmälerter
oder vermehrter Gewinne eine Tendenz, das Angebot entsprechend zu ändern, der
Marktlage wieder besser anzupassen. Das ist aber nun nur in gewissen Fällen ganz
leicht: da wo die Vermehrung oder Verminderung der Produktion gar keinen Schwierig—
keiten begegnet. Und selbst da handelt es sich meist um Wochen und Monate, ja um
Jahre, während deren erst die Umbildung der Produktion sich vollziehen kann. In der
Zwischenzeit verursacht die Abweichung des Marktwerts von den Kosten gewisse Gewinne
oder Verluste. In vielen Fällen ist aber einerseits die durch die Marktlage angezeigte
Vermehrung des Angebots überhaupt nicht möglich wegen der Beschränktheit der Pro⸗
duktionselemente, und ist andererseits die angezeigte Verminderung nicht angängig ohne
große Verluste, weil die Produktionselemente nicht ohne weiteres zu anderer Produktion
dauglich sind; — da tritt längere Unterführung oder Überführung des Marktes ein,
die erstere ist mit Gewinnen, die letztere mit Verlusten für den Produzenten verbunden.
Es tritt hier also keine faktische Anpassung der Produktion ein, wohl aber nach und
nach eine privatwirtschaftliche Anderung der Produktionskosten, insofern die entscheidenden
Produktionselemente (Kapitale, Grundstücke) im Werte so steigen oder fallen, daß die
durch Verzinsung der erhöhten oder verminderten Nominalkapitale geänderten Pro—
duktionskosten den veränderten Marktpreisen wieder angepaßt sind.

Die Folge also, daß mit der Zeit die Marktwerte wieder den Produktionskosten
sich anpassen, tritt teils durch wirkliche Anderung des Angebots, teils durch bloße
Preisänderung der im Geschäft thätigen Produktionselemente ein. Zwei gänzlich ver—
schiedene Vorgänge, die aber darin übereinstimmen, daß die buchmäßigen, privatwirt—
schaftlich zu rechnenden Produktionskosten nach und nach wieder mit dem Marktwert in
Einklang kommen.

Mögen die Gegner der Kostentheorie aus all' dem folgern, daß die Kosten nicht
das einzige Princip des Wertes seien, daß in vielen Fällen vorübergehend, in vielen
dauernd die realen aufgewendeten Kosten nicht den Wert beherrschen, so ist darauf zu
antworten, es sei von den maßvolleren neueren Verteidigern der Kostentheorie mehr
richt behauptet worden als folgendes: der augenblickliche Wert auf dem Markt wird
stets durch die Spannung von Nachfrage und Angebot in der oben geschilderten
Weise bestimmt. Der dauernde Wert hängt von der Art ab, wie gegenüber der
gegebenen Nachfrage das Angebot sich den Produktionskosten anpaßt; die Oscillationen
des Angebots hängen von der Leichtigkeit oder Schwierigkeit ab, es immer wieder, je
nach dem Ersatz der Produktionskosten, zu ändern. Unter den Produktionskosten ist
der Ersatz der Kapitalverzinsung ein wesentliches Element. Und die Kapitalverzinsung
teigt oder fällt mit dem jeweiligen Seltenheitswert des betreffenden Kapitals. Mag
man dabei mit Recht betonen, daß die Rittergüter je nach dem hohen oder niedrigen
Getreidepreis höher oder niedriger im Wert stehen, und daß nicht umgekehrt der Weizen
        <pb n="175" />
        617)] Ausgleich von Produktionskosten und Marktwert. Der Geldwert. 159
teuer geworden sei infolge hoher Gutspreise, — das beweist nur, daß die Werte der
Gebrauchs- und der Produktionsgüter stets in gegenseitiger Abhängigkeit von einander
stehen, daß jede Weribildung auf ältere sie bestimmende Ursachen zurückgehe. Das erste
aller Wertgefühle und Werturteile zu fassen, wie es überscharfsinnige Werttheoretiker
versuchen, ist so unmöglich, wie den Beginn der Welt- oder Staats- oder Menschen—
schöpfung klar zu legen. Wir müssen uns mit der Erkenntnis begnügen, daß auf die
Dauer die Produktionskosten das Angebot und damit den Wert von der einen Seite
her regulieren, während er von der andern durch die Nachfrage und ihre Ursachen
bestimmt wird.
182. Der Geldwert. Angebot und Nachfrage nach Edelmetall und
Geld. Wir haben schon in der Geldlehre gesehen, daß alle klaren und deutlichen
wirtschaftlichen Wertvorstellungen erst mit und durch das Geld entstanden sind; soweit
wir bisher den Marktwert erörterten, war die Voraussetzung, daß er in Geld aus—
gedrückt sei und gemessen werde. Das Geld ist der relativ beste Wertmesser; alle
unsere Uberlegungen in Bezug auf den Wert gehen heute von der für kurze Zeiträume
und nahe Entfernungen im ganzen wahren Annahme aus, daß das Geld stabil und
gleichmäßig in seinem Wert fei. Die Werte der Waren denken wir uns als das
Wechselnde, den des Geldes als das Feste.

Aber diese Annahme hat nur beschränkte und relative Wahrheit; nicht bloß fub—
jektiy hat die Mark in der Börse des Armen einen höhern Wert als in der des
Reichen; auch objektiv gegenüber den gesamten Warenwerten in ihrem Durchschnitt,
gegenüber dem Mittel aller subjektiven Wertschätzungen hat das Geld einen zeitlich und
oͤrtlich wechselnden Wert; nicht bloß sofern es gutes oder schlechtes Geld ist, wovon
wir hier nicht reden, wir setzen gute Münze, ein geordnetes Geldwesen voraus, sondern
auch sofern das Geld aus Edelmetall besteht, dieses Edelmetall je nach Angebot und
Nachfrage, nach seinen Produktionskosten und nach seiner Verwendung da und dort
einen verschiedenen Wert haben kann. Und dieser möglicherweise wechselnde Wert des
Geldes muß sich in der Gesamtheit der Preise ausdrücken; hoher Geldwert ist gleich—
bedeutend mit niedrigen Geldpreisen, niedriger Geldwert mit hohen Geldpreisen; wo
wenig Geld vorhanden ist, da wird auch für jedes einzelne Gut wenig bezaählt werden,
alles ist billig; wo viel Geld ist, da giebt man in jeder Transaktion auch viel, alles
ist teuer. Daher der bekannte Satz: alle Geldpreise können zugleich fallen oder steigen;
alle Werte können niemals ebenso eine gemeinsame Bewegung zeigen; das Steigen
eines Wertes bedeutet so viel wie das Fallen der anderen; das allgemeine Steigen oder
Fallen der Geldpreise ist identisch mit der umgekehrten Bewegung des Geldwertes.

Da nun aber zugleich alle einzelnen Güter je ihre selbständige Warenwerts—
bewegung haben und alle zugleich in ihrem Geldpreis vom Geldwert abhängen, so
entsteht daraus ein sehr komplizierter Zusammenhang. Wir kennen nur die gezahlten
Geldpreise, wir können nur einen Teil derselben staustisch erfassen, örtlich und zeitlich
vergleichen. Bei jeder Änderung fragen wir: liegt die Ursache in einer Waren- oder
in einer Geldwertsänderung; auch soweit wir größere Durchschnitte von Preisen ver—
schiedener Waren und ihren Wechsel berechnen können, bleibt die Frage meist offen,
ob mehr Waren- oder Geldwertsänderungen die Ursache seien. Immerhin befreit uns
diese praktische Schwierigkeit der Erfassung nicht von der Pflicht, uns über den Tausch—
wert des Geldes, seine ürsachen und Veränderungen möglichst klar zu werden.

Der Tauschwert des Geldes, seine Kaufbefähigung gegenüber anderen Gütern und
Leistungen behauptet auf jedem Markte eine herkömmliche in der Gesamtheit der Preise
sich ausdrückende Höhe; alle einzelnen Preise haben an sich eine gewisse Tendenz, sich
zu behaupten; alle von demselben Geldwerte beherrschten Preise bedingen sich und alle
Absatzverhältniffe gegenseitig; jede Anderung einzelner Preise perschiebt ihr Verhältnis
zu allen anderen und verleßt so zahlreiche Interessen. Jede Änderung des Geldwertes
n ausgehen von einer Anderung in Angebot oder Nachfrage des Geldes oder des

delmetalls. Sie wird, wie wir das oben vonñ allen Anderungen des Angebois und der
        <pb n="176" />
        160 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. sE618
Nachfrage sahen, nur bei einer gewissen Stärke wirken; sie hat ein viel größeres Be—
harrungsvermögen zu überwinden als die Anderung des Angebots einzelner Waren, weil
eben der Geldwert im Gleichgewicht aller bestehenden Preise seinen Ausdruck hat; aber
mmer wird jede dauernde und starke Verschiebung in den Spannungsverhältnissen
von Angebot und Nachfrage des Geldes die Gesamtheit der Preise und den Geldwert
in der Weise modifizieren, wie überhaupt die Werte durch Angebot und Nachfrage
deeinflußt werden. Eine Summe von psychischen Faktoren kann und wird häufig auch
hier mitwirken. Aber das Nächste ist doch, Angebot und Nachfrage des Geldes, ihr
Auftreten auf dem Markte als Quantitätserscheinungen zu untersuchen.

Als Märkte kommen Gebiete mit einheitlichem Verkehr und einheitlicher Geld—
rirkulation in Betracht. Sie waren früher klein, heute erstrecken sie sich auf ganze
Staaten, ja Weltteile. Jedenfalls bilden die heutigen Centralpunkte des Geld- und
Kreditverkehrs in den Kulturstaaten einen mehr oder weniger einheitlichen Markt für
das Geld und seinen Wert. Von der lokalen Verschiedenheit des Geldwertes sprechen
vir nachher, wir fassen zunächst die Ursachen der zeitlichen Veränderungen ins Auge.

a) Das Angebot an Geld ist ein Teil des Edelmetallangebots. Auf jedem
Markt ist ein überlieferter Bestand an Münze, Edelmetallbarren, Gold- und Silber—
gerät; dazu gesellt sich, was jährlich durch die heimische Neuproduktion oder durch den
Handel hinzukommt; es geht ab, was ausgeführt wurde. In den früheren kleinen
Marktgebieten mochten große Beuteergebnisse oder neue Erz- und Metalllager das
Angebot rasch ändern; in den neueren Zeiten schwankte nach Soetbeer die jährliche
Ausbeute der Erde gegenüber dem Edelmetallvorrat meist nur zwischen 1 und 11/2 Prozent,
nur neuestens erhob sie sich bis gegen 2 Prozent beim Gold, etwas über 2 Prozent
beim Silber. Das Angebot von Edelmetall für Geldzwecke ist abhängig von der Münz—
zesetzgebung, der Nachfrage für andere Zwecke und den Export. Die Münggesetzgebung
bestimmt, ob Gold oder Silber oder beide zusammen Währung seien; sie ordnet an,
ob nur der Staat präge und also allein nachfrage, oder ob auch Private prägen dürfen;
die Münzverwaltung prägt entweder regelmäßig, alfo eventuell auch mit Verlust, wenn
der Rohmetallpreis gleich oder über dem durch den Münzfuß angezeigten Werte steht
(z. B. wenn Barrengold in Deutschland gegen oder über 1895 Mark gilt), oder sie
prägt nur, wenn er unter diesem Niveau (also z. B. in Deutschland 1390 —13092) steht.
Von allem dem hängt das Angebot geprägten Geldes ab. Aber die Handlungen der
Münzverwaltung und der prägenden Banken selbst sind wieder mit bedingt von der
anderweiten Edelmetallnachfrage und dem Export. Soetbeer schätzt, daß über die Hälfte
des 1881 -1885 neu produzierten Goldes für die Industrie gebraucht worden sei; Lexis
nimmt für die neueste Zeit etwan!/4 bis !/8 an; vom Silber ist es ein noch geringerer
Teil, etwa /5. Doch schwankt dieser ganze Verbrauch sehr. Er ist größer in guten
Jahren; er hört auf in schlechten; ja bei allen großen Geschäftsstockungen werden große
Mengen von Edelmetall, die bisher in Geräten und Schmuckform vorhanden waren, in
Münze verwandelt. Klüpfel schätzt 1895, daß in Europa 32 Milliarden Mark Gold
und ebenso viel Silber vorhanden waren, von welchen nur 16 als Goldmünze und 9 als
Silbermünze, der Rest in anderer Form gebraucht wurden. Jedenfalls hängt das
Angebot beider Teile enge zusammen, und das ganze europäische hängt außerdem davon
ab, was die hauptsächlichsten Gold und Silber erzeugenden außereuropäischen Länder
für sich behalten, und was Europa nach Asien senden muß.

In letzter Linie aber werden alle diese Größenverhältnisse davon bestimmt,
welche Summe die Produktion an Edelmetall jährlich liefert, zu welchen Kosten
das geschieht, und wie so der Gesamtvorrat anwächst. Ich führe die wichtigsten
Zaylen nach Soetbeer, Lexis und dem amerikanischen Münzamt an; einmal die
Kilogrammzahlen 1493 1890 in größeren Durchschniiten; dann die Jahresproduktion
von 1890—1900, nebst einigen Vorjahren und ihrem Marktwert in deutschem
Geld; diese Angaben nach der Statistik des amerikanischen Münzamtes. Die Schätzung
des Gesamtvorrats an Edelmetall ist, was den Silberwert betrifft, nicht torrekt:
die älteren Angaben sind im alten Silberwert, die von 1890—99 im heutigen
        <pb n="177" />
        319) Die geschichtliche Statistik der Edelmetallproduktion. 161
Marktwert gemacht; schätzt man das ganze Silber nach letzterem, so wäre der Wert alles
Silbers 1900 nur etwa 25 —26 Milliarden Mark.

Kilogramm Goldproduktion
ährlich zusammen
6970 754 800
9123 912 300
—18 001 900 000
283697 184 870
5
96 940
908 750
925 285
975 130
369 520
862 070
745 685
—
728180
52

Kilogramm Silberproduktion
ährlich zusammen
250 216 22 834 000
372 340 37 234 000
570 349 57 034 900
— zo 788 80
——— 49 826 350
386 10 140 578
904 990 1524 950
101 150 5 505 750
339 085 ö 095 425

969 425 9847 125
2450 252 12 251 260
2861709 14 308 545
2452 400 17 362 000

868 1 —
224 151 980

498 -1600

601 1700

11800

80ĩ ⸗i80

Is0
81 —
86 6 201 780
861 63 3
86-70 3
871785 73 9
A 1
88185 ag igj
86660 —
I To α
93 1I890

Kilogramm
1850 4,7
1890 11,9
1900 148

Der Gesamtvorrat an Gold und Silber ist zu schätzen

Mill. Milliarden Mark Kilogramm Mill. Milliarden Mark
13,2 149,8 29,4
33,18 224,1 42,1
415 273,2 46,7

Goldprodnuktion Silberproduktion
Kilogramm Mill. Mark Kilogramm Mill. Mark
8738 44700 103,1 1976600 328,5
878 79 209 —1999 282 300 338,2
8838 43 500 100,8 2773 300 395,9
80 —* —* v dd 496
90 —E 98 090 577
391 96 600 — 266 000 542,0
892 20 900 316,3 893 000 533,6
398 236 700 3604 165 400 518,2
894 278 200 762,2 3121000 118,09
895 301 500 346,2 234 000 440,8
396 305 700 349 3 x908 200 4446
897 356 900 901,1 3013 200 404,3
898 433 200 12051 418 400 429,0
899 463 500 128 õ 225 800 421,1
900 3641 1073,8 377 000 00
1890 -99 2967 000 8263,1 49 162 000 4678,8

Diese Produktion war abhängig von der Entdeckung und Erschöpfung der Gold⸗
ind Silberlager, die man jeweilig gefunden und bearbeitet hatte. Und es ist klar,
daß man stets um so größeren Anlaͤß und Reiz hatte, sie zu nutzen, je günstiger jeweilig
das Verhältnis der Ausbeute sich zu den Kosten stellte. Niedrige Produktionskosten
dermehrten, hohe schränkten die Ausbeute ein; daneben wirkte freilich vielfach das Lotterie—
artige der Gewinne im Minenbetriebe, so daß die Produktion auch bei geringer Aus—
beute fortgesetzt wurde. Im ganzen beruhte die Möglichkeit immer stärkerer Ausbeute
uf den großen Fortschrillen der Technik, wie sie vor allem im letten Jahrhundert
Jemacht wurden; sie erlaubten immer tiefer liegende Erze mit gleichen oder gar geringeren
Kosten abzubauen. Das Hauptsilbergebiet ist heute Rord- und Südamerika; es haudelt
ich da um gleichsam unerschöpfliche Silbererzlager, für deren Abbau es sich nur noch
darum handelt, Kapital und Unternehmungslust zu schaffen, sowie den Verkehr und di—

Schmobler, Grundriß der Vollswirtschaftslehre. N 1.26. Aufl. 1
        <pb n="178" />
        162 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [620
politischen Verhältnisse dieser Länder so zu ordnen, daß die Betriebe nicht gestört werden.
Die Bergwerkseinrichtungen sind nicht billig, aber die Erze als solche haben fast keinen
Seltenheitswert mehr; die zukünftige Produktion wird wahrscheinlich keine andere Grenze
als den fallenden Silberwert haben. Die Goldproduktion war hauptsächlich bisher
eine solche in den Schwemmländern der Niederungen, wohin das Wasser die Erzteilchen
gebracht; sie war damit wesentlich vom Zufall der Entdeckungen beeinflußt; der Kapital⸗
ufwand beim Betrieb war nicht sehr hoch; künftig wird mehr und mehr auch berg⸗
mannischer Abbau nötig; aber das Vorkommen bleibt ein unregelmäßigeres; und
vielfach lagert das Gold zu tief in der Erde, um es überhaupt zu erreichen. Daher
die Fuͤrcht, die Produktion des Goldes werde einst ganz aufhören. Zunächst ist hiervon
nicht die Rede; sie hat nach der kolossalen Zunahme von 18831 -75 zwar wieder um
iabgenommen, dann aber 1886 bis zur Gegenwart wieder sehr zugenommen.
Die Suͤberproduktion stieg in unserm Jahrhundert von jährlich O,6 auf 435 Mill.
Kilogramm. Fur die nächsten hundert Jahre wird die Produktion neben der technisch
bedingten Höhe der Produktionskosten wesentlich von den neuen Entdeckungen und der
politischen Lage der Produktionsländer abhängig bleiben.

Ratürlich darf man nun aber aus der Größe der jeweiligen Produktion und dem
Betrag, der hiervon dem einzelnen Land zukommt und da als Geld auftritt, nicht ohne
weiteres auf den Wert schließen, wie das in einseitiger Weise früher oft geschehen ist.
Denn es kommt neben dem Angebot auf den Bedarf, neben der Geldmenge auf ihre
Funktion an, wie wir sehen, wenn wir uns die Nachfrage klar machen.

p) Die Nachfrage nach Edelmetall wird in jedem Lande bestimmt 1. durch
den Bebarf für Geräte und Schmucksachen, 2. durch das Bedürfnis für den Handel
mit Gebieten, die in Edelmetall Vergütung ihrer Waren begehren und 83. durch den
Geldbedarf seibst. Dieser ist zunächst durch die Münz— und Währungsgesetzgebung auf
es voder beide Metalle geleitet; er ist dann hauptsäachlich abhängig von der Art, wie
die Geld- und Kreditwirtschaft gesiegt hat, wie die Münze aus einem Schatzmittel mehr
und mehr ein bloßes Zahlmittel und zwar ein durch Kreditmittel ersetzbares geworden
ist. Es kommt also an auf die Größe und Menge der durch Geld vermittelten Wert—
üͤbertragungen, auf die Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes, die mit der öffentlichen
Sicherheit wächst, aber auch in den Kulturstaaten der Gegenwart von Jahr zu Jahr
se nach den Zahlungsbedürfnifsen und den Konjunkturen sehr schwanken kann, dann
aber aͤuch auf die Menge und die Umlaufsgeschwindigkeit der kreditmäßigen Stell—
deriretes des Geldes, Banknoten, Papiergeld, Wechsel, Check- und Giroübertragungen.
Dder Bedarf an Zahlmitteln wächst mit der Ausbildung der Geldwirtschaft, dem Ver—
kehr, der Zunahme aller Geschäfte. Wenn die Edelmetall- oder Geldmenge sich ver—
zehnfacht, aber die Zahlungen ebenso, so kann der Geldwert ganz derselbe bleiben.
Dieselbe Geldmenge kann, wenn sie rascher umläuft, ein Sinken, wenn sie langsamer
cirkuliert, ein Steigen des Geldwerts herbeiführen. Vollends die Ausbildung des
Zahlungskredits verändert den Geldbedars wesentlich.

In den entwickeltesten Kulturländern haben heute die Banken Barvorräte an
Edelmetall und Münzen, welche den eirkulierenden Muünzen teils zur Hälfte oder ganz
an Wert gleichkommen, teils sogar sie übertreffen; diese Barvorräte können außer—
rdentlich in ihrem Betrage schwanken, liegen zeitweise lange unbenutzt, setzen dann sich

wieder rasch um; dem direkten Zahlungsbedürfnisse dienen diese Vorräte nicht, so not—
wendig sie sind. So kann eine Verdoppelung des geprägten Geldes dazu führen, daß
fie sehr zunehmen, ohne daß die Cirkulation, der Geldwert und die Preise davon berührt
werden.“ Noch stärker in gleicher Richtung wirken die Kreditmittel. Der Giro- und
Kassenverkehr des Berliner Kassenvereins stieg von 7,2 Milliarden Mark 1870 auf
2618 18727 sant auf 9,8 18765 das Londoner Clearinghaus hatte 1868, 1873, 1879,
1890 und 1892 Umsätze von 3,4, 6,0, 4,8, 7,8 und 6,2 Milliarden Pfd. Sterling, dem
wechselnden Bedürfnis entsprechend. Im ganzen nahmen diese Kreditvermittelungen
neuerdings fast stets zu: ungedeckte Noten und Papiergeld hatten nach Juraschek die
sechs größten Kulturstaaten 1880 1461, 1890 6751, 1893 5109 Mill. Mark; das
        <pb n="179" />
        621)] Angebot und Nachfrage nach Geld; lokaler Geldwert. 163
durchschnittliche Wechselportefeuille der wichtigeren Banken in sieben Staaten betrug nach
demselben Gewährsmann 1868 4214, 1880 6777, 1890 11196, 1893 10278 Mill. Mk.
Der Giroumsatz der deutschen Reichsbank stieg 1876 —1900 von 8,8 auf 81,8 Milliarden
Mark, um die doppelten Beträge, wenn man Einnahme und Ausgabe addiert. Wenn
es je irgendwo gn Zahlmitteln sehlt, steigert sich in der Regel die Kreditvermittelung,
und wo' sie im Überfluß da sind, schränkt sie sich ein. Sie ist das Hauptmittel, den
Geldwert im großen und ganzen stabiler als früher zu machen. Natürlich sind deshalb
Schwankungen doch nicht ausgeschlossen; es kommt immer auf die gesamte Spannung
von Angebot und Nachfrage an, und wir sahen, aus welch' zahlreichen Elementen sich
diese Kräfte zusammensetzen.

e) Der lokale Geldwert hat sich mit dem steigenden interlokalen und inter—
nationalen Waren-, Geld- und Kreditverkehr gegen früher viel mehr ausgeglichen, aber
er ist keineswegs ein überall gleicher. Er ist da am niedrigsten, wo das Angebot im
Verhältnis zur Nachfrage nach Edelmetall am stärksten ist, also in den Gegenden starker
Gold- oder Silberproduktion und in den Mittelpunkten des Weltverkehrs, wo alles
überschüfsige Edelmetall sich sammelt, wie heute in Newyork, London, Hamburg. Auch
in der nächsten Umgebung dieser beiden Arten von Sammelpunkten des Angebots wird
bei den geringen Transportkosten von Edelmetall und Geld der lokale Geldwert ein
ähnlicher oder gleicher sein. Freilich handelt es sich stets darum, ob diese benachbarten
Gegenden lebendigen Verkehr mit jenen Sammelpunkten haben. Wo ein solcher fehlt,
kann der Überschuß hier nicht auf den Geldwert dort wirken. So wird der lokale
Geldwert aller übrigen Gegenden, Länder und Weltteile abhängig von dem Maß des
Verkehrs mit den Centralpunkten. Je geringer die Verkehrsmittel dahin sind, je weniger
ein Land oder eine Gegend Exportwaren hat, die in den Ländern des Edelmetallüber—
flusses stark begehrt sind, einen desto geringeren Anteil am Gesamtbetrag des Edelmetalls
werden sie erhalten. Das Sinken des Geldwertes, wie es im Laufe der Geschichte
sich vollzog, geht aus von jenen Mittelpunkten und verbreitet sich in immer aus—
gedehnteren, aber auch schwächeren Wellenkreisen auf die peripherischen Gebiete. In
jedem einzelnen dieser letzteren kommt es darauf an, wie viel es an Edelmetall durch
Warenexport anzuziehen vermöge, wie dieses Edelmetall dann als Schmuck, als Münze,
als Schatz- oder Cirkulationsmittel genutzt werde, wie die gesamten Faktoren des
Angebots und der Nachfrage sich hier siellen. Im ganzen behalten alle Länder geringerer
wirtschaftlicher Entwickelung einen höheren Geldwert, d. h. niedrigere Preise.

1822. Der Geldwert und die allgemeine Preisbewegung;,, Folgen
derselben. Wollen wir nun tatsächlich die historischen und geographischen Anderungen
des Geldwerts untersuchen, so werden wir natürlich alle die bisher erwähnten Faktoren
und Ursachen im einzelnen festzustellen, wo irgendmöglich zahlenmäßig Angebot und
Nachfrage zu fixieren suchen. Aber stets ist der Vorgang ein so unendlich komplizierter,
daß alle Schlüsse aus solchem Material, das immer lückenhaft nach einzelnen Seiten ist,
weifelhaft bleiben. So find wir stets darauf angewiesen, doch den Schwerpunkt der
Anterfüchung auf die Gesamtbewegung der Preise zu legen, aus der Wirkung auf die
Ursache zu schließen. Wo die Preise ganz allgemein steigen oder fallen, da werden
vir immer veranlaßt sein, das auf den Geldwert zurückzuführen. Freilich sind auch
hier die Schwierigkeiten der Untersuchung fast unüberwindliche. Wir können nie die
Durchschnitte aller Preise erfassen; wir müssen uns immer mit Durchschnitten von
einigen oder einigen Dutzend Gütergattungen und meist mit rohen Rechenmethoden,
welche Waren verschiedener Bedeutung gleichsetzen, begnügen. Und stets bleibt, wie wir
e sahen, die Frage offen, ob nicht gerade die für unsere Untersuchungen zugäng—
ichen Gattungen konkrete Warenwertsänderungen in solchem Maße erfahren haben, daß
lirdurch mehr als durch den Geldwert der Durchschnitt sich geändert habe. Kein
—“ daß deshalb auch über die Deutung der so gemachten Preisuntersuchungen

Streit geblieben ist.
sch idn Die thatsächliche hästoxische Gesamtbewegung der Preise wird

in ihrem Zusammenhang mit dem Gelbdwert nach dem heutigen Stande unseres Wissens

11*
        <pb n="180" />
        64 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 622
etwa so zusammenfafsen lassen. Über das Altertum sind wir so schlecht unterrichtet,
daß wir uͤber begründete Vermutungen nicht hinauskommen. Wir werden auf Grund
der Untersuchungen von Böckh, Letronne, Peschel, Rodbertus und anderen es für wahr—
scheinlich erklären können, daß der Geldwert damals im allgemeinen wesentlich höher
stand als in den neueren Zeiten, und daß er örklich und zeitlich größeren Schwankungen
unterlag; er wird in Italien und Rom in der letzten Zeit der Republik und bis auf
Nero gefallen, von da an wieder gestiegen sein, weil die Edelmetallproduktion und die
Ausbeutung der Provinzen nachließ. Die Produktion war im Altertum ungleich teuerer
als in den neueren Zeiten; das Bedürfnis nach Schmuck, nach Schatz- und Zahlmitteln
aber war relativ groß; die heutige Ergänzung durch den Kredit fehlte. Ein Steigen
des Geldwertes und Sinken der Preise können wir bis ins 8.-9. Jahrhundert für
Europa annehmen; Streit ist über das Maß und die Stadien des Verlaufes.

Die Behauptungen Guérards und Lebers, daß im 8.—9. Jahrhundert der Geldwert
der 7—10 fache des heutigen, ebenso oder noch mehr die von Michel Chevalier, Levasseur
ind anderen, daß er noch 1500 der 6—10fache gewesen, gehen ohne Zweifel zu weit.
Soetbeer nimmt für die karolingische Zeit den KSfachen Wert von 1780-1800 an.
Das Ergebnis der Studien von Rogers und Mantellier geht dahin, daß die Preise von
1750 -1850 gegen die von 1256— 1400 auf etwa das Dreifache gestiegen seien. Helferich
und Wiebe haben ziemlich sicher bewiesen, daß die europäischen Preise von 14150 -1650
infolge des amerikanischen Silbers und anderer Umstände um 100-150 Prozent stiegen.
D'Avenel glaubt neuerdings folgende Tabelle der Kaufkraft des Geldes für Frankreich
aufstellen zu können; wenn die von 1890 — 1 gesetzt wird, so war die Kaufkraft der⸗
ielben Summe Geldes;“
201 - 25
226-1300
301 - 50
351- 75
876- 1400
401 - 29
430 - 1450

7

451-1500 651- 75 33
501 - 25 676 - 1700 2338
526 -50 701 - 25 275
551- 75 726 -50 — —43

576 - 1600 .. 2 1751- 75 ... 2333

1601 - 25 3 1775 - 1790. .. 2,00

1626—50 2,50 1890
Ich vermag die Tabelle nicht im einzelnen zu prüfen; schief ist jedenfalls die
Vergleichung der Preise eines Jahres (1890) mit langen Epochen; wäre 1800 - 90
— ! gesetzt, so würden alle früheren Zahlen niedriger sein. Lehrreich aber sind neben
den großen die kleineren älteren Schwankungen; beide werden durch andere Unter—
fsuchungen im ganzen bestätigt, hauptsächlich das Sinken aller Preise im 15. Jahr⸗
hundert, das in England und Beutschland ein ähnliches war: ebenso die billige Zeit
1726 - 50.

Von 1770—1815 stiegen die Preise so ziemlich in ganz Westeuropa, fielen dann
wieder 1815—80, um nochmal von 1830—75 etwa im Betrag von 20—30 Prozent
zu steigen, 1875 —51900 wieder etwa ebenso stark zu fallen. Je nachdem man die
Durchschnitte 3-, 10-, 20- oder 28 jährig macht, nur wenige oder viele Waren, nur
Broßhandelspreise oder auch Löhne, Mieten, Detailpreise einbegreift, je nachdem man
eine Zeit hoher oder niedriger Preise als Ausgangspunkt gleich 100 setzt, nehmen sich
die Resultate recht verschieden aus. Am bekanntesten sind die englischen Tabellen des
Ekonomist (22 Warengattungen) und von Sauerbeck (45), sowie die Hamburger
Preislisten, welche Laspeyres, Soetbeer und Conrad bearbeiteten. Die Ekonomisttabelle
jeigt folgende Wandlung: 1847 —580 —100, 1873 — 138, 1879 — 100, 1896 * 90,8
i980 — 575. Setzt man wie Sauerbeck die Preise der großen Hausseperiode 1868
bis 1877 — 100, so stellen sich die Preise von 1886 —95 auf 68, die von 1890 -99
auf 66, die von 1900 auf 78. Legt man die anormal tiefen Preise von 1821-30
— 100 zu Grunde, so stehen auch“ die von 189198 noch über, 100, 3. B. die
preußischen Roggenpreise noch 125. Setzt man mit Conrad die Hamburger Preise von
1847 -61 — 100, so waren fie 1871.80 — 105, 1881 88 — 85, 1886- 900 * 70,
—1891 -95 —71, 1899 — 67.
        <pb n="181" />
        328)

Die geschichtlichen Wandlungen des Geldwertes. 165
Was wir so sicher feststellen können, sind die Preisbewegungen einzelner Waren
oder Warengruppen; was unsicher bleibt, ist, inwieweit sie für die Stellvertreter aller
Preise gelten können, und inwieweit wir Geld- oder Warenwertsänderungen vor uns haben.
Es wird von den seit 1200 angeführten erheblichen Preisänderungen keine sein, wobei
nicht die Veränderungen in Produktions- und Transportkosten, in Nachfrage und An⸗
gebot der wichtigsten einbezogenen Artikel einen kleineren oder größeren Teil der Ur—
sachen ausmachen, so daß ihre bloße Bezeichnung als Geldwertsänderung immer
möglicherweise eine Übertreibung einschließt. Die billigen Preise 1726 —50 gehen wahr—
scheinlich zu einem erheblichen Teil auf eine Reihe überreicher Ernten, die hohen 1770
bis 1816 ebenso auf die Kriegsjahre, das Steigen 1880 —78 auf den beispiellosen Geschäfts⸗—
aufschwung, das Fallen 1875—1900 wahrscheinlich überwiegend oder zu einem großen
Teile auf die technischen und Verkehrsfortschritte, die so viele Produktionszweige zu
einer übermäßigen Ausdehnung veranlaßten, zurück. Man wird im Anschluß an unsere
Ausführungen über die Wirkungsart von Angebot und Nachfrage und über den Einfluß
nassenpsychologischer Elemente auch annehmen können, daß gleiche Vermehrung oder
Verminderung des Geld- und Münzvorrats relativ verschiedene Wirkungen haben können,
je nachdem das bestehende allgemeine Preisniveau sich zäher behauptet oder nicht, je
nachdem allgemein optimistische oder pesfimistische Geschäftsstimmungen mitwirken. Von
1815—40 war die Lage der europäischen Volkswirtschaften eher einem Sinken, 1850
bis 1878 eher einem Steigen der Preise günstig. Die Produktion an Edelmetall, das
Angebot an Geld kam beiden Bewegungen entsprechend entgegen; das Steigen wäre
1880 —78 ohne das wachsende Angebot wahrscheinlich nicht in dem Maße eingetreten.
Es wären bei der großartigen Zunahme des Verkehrs ohne die wachsende Geld- und
Silberproduktion wahrscheinlich große Verlegenheiten entstanden, obwohl der Kredit in
vieler Beziehung hätte helfen können.

Won 1875-1900 hat ja nun die Silberproduktion noch enorm zugenommen,
die Goldproduktion hat sich bis 1888 etwas eingeschränkt, ist dann aber wieder bis
1899 sehr stark gewachsen. Die niedrigen Preise von 1875—95 werden nun von
bielen, hauptsächlich den Bimetallisten (wie wir S. 90 jahen) auf den Umstand zurück—
geführt, daß das Silber in den Hauptkulturstaaten ganz oder teilweise demonetisiert
worden sei. Vielleicht wäre bei breiterer Erhaltung der Silberwährung in den Kultur—
ländern das Sinken der Preise ein etwas geringeres gewesen. Wie viel, wird niemand
jagen können. Jedenfalls hat es an Goldgeld und anderen Zahlmitteln nie in den
Kulturstaaten gefehlt. Das Wefsentliche war, daß wir 18785-95 in Europa und den
Vereinigten Staaten keine solche Haussekonjunkturen wie 18860 —75 und wiederholte
starke Ansätze einer Überproduktion erlebten. Von 1888—-98 verdoppelte sich die Gold⸗
produktion und hob die Preise doch nicht. Von 1895—99 erlebten wir einen Ge—
schäftsaufsfchwung wie 1834—57 oder 1868 —72, und das viel mehr als die vermehrte
Boldproduktion hob nun die Preise. Wenn die Sauerbeckschen Indexzahlen 1895
auf 62, 1900 auf 75 stehen, so sind daran in erster Linie die enormen Kohlen⸗ und
Eisenpreissteigerungen schuld, nicht der Geldwert.

Eirn erheblicher Teil der neueren dauernden Senkung der Preise, besonders der Lebens⸗
mittelpreise in den dichtbevölkerten Kulturstaaten, geht auf eine Preisausgleichung zwischen
dem Centrum und der Peripherie der Hauptmärkte, auf ein Verschwinden lokaler Geld—
wertsdifferenzen zurück, was Folge der verbesserten Verkehrsmittel ist. Die Preise
find in Westeuropa gesunken, in Osteuropa, Amerika, Australien und Indien entsprechend
gestiegen. Noch vor 50 Jahren hatte England einen viel höheren Geldwert als Nord—
deutschland, dieses als Süddeutschland, heute ist der Gegensatz fast verschwuuden. Kon—
denfierte Durchschnittspreise zum Beweis hiefür haben wir freilich noch weniger als
für die historischen Anderungen des Geldwertes überhaupt. Aber weunn z. B. der Weizen⸗
preis pro preußischen Scheffel in Silbergroschen in England und Preußen sich verhielt
17001750 wie 66 zu 40, 1820 -80 wie 112 zu 81 und 1861-70 schon wie 885
n 97, so sehen wir darin doch die Tendenz der Ausgleichung, die jetzt dahin gelangt
ist, daß die glischen Preise die niedrigeren sind. —
        <pb n="182" />
        166 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 624
o) Beurteilung des Geldwertes.“ Im ganzen können wir nach den vor—
stehenden Mitteilungen nun erst klar ermessen, daß und warum das Geld immer noch
iur alles praktische Geschäftsleben der befte Wertmesser sei. Obwohl weder der Zeit
nach stabil, noch in verschiedenen Ländern übereinstimmend, ist der Geldwert doch nur
so langsamen Verschiebungen unterworfen und erreicht zwischen Orten, die durch
lebendigen Verkehr verbunden sind, meist eine so weitgehende Annäherung feines
Niveaus, daß für die größte Zahl aller gewöhnlichen Geschäfte die Wertidentität an—
zunehmen nicht allzu falsch ist, daß jedenfalls eine Messung des Wertes an irgend einer
ndern Ware oder Leistung praktisch weniger richtig wäre. Die frühere Annahme, daß
der Wert eines Arbeitstages stabiler sein müsse, weil überall und jederzeit darin die
gleichen Unterhaltungskosten begriffen wären, war eine Hypothese der naturrechtlichen
Zeit, welche an die Gleichheit der Menschen glaubte. Wir wissen heute, wie verschieden
die Arbeitskraft und Leistung, die Art des Unterhaltes, die Lebensführung ist, wie die
dohnhöhe stieg, wie rasch diese Erscheinungen wechseln. Auch der Versuch, alle Werte
am Getreide zu messen, weil dieses stabiler im Wert sei als Geld, hat nur für gewifse
Verhältnisse seine Berechtigung. Gewiß kann bei stabiler Landwirtschaft und Bevölkerung,
bei unverandertem Verkehr einmal der Wert des Getreides Jahrhunderte stabil bleiben,
während der Geldwert sich ändert; in solchem Fall behält, wer 100 Scheffel Getreide
begieht, sicherer dieselbe wirtschaftliche Lage, als wer 600 Mark einnimmt. Auch ist
das richtig, daß, wenn ich Löhne naheliegender Zeiten und Länder vergleiche, ich neben
dem verschiedenen Geldlohn nach seiner Kaufkraft in Getreide als dem Hauptnahrungs⸗
mittel frage. Aber wo Landwirtschaft, Bevölkerung und Verkehr sich ändern, kann fehr
leicht auch bei wenig verändertem Geldwert der Wert des Getreides sich verdoppeln und
vervreifachen oder auch auf die Hälfte finken. Und es ist daher sicher falsch, beim Ver⸗
gleich sehr verschiedener Zeiten und Länder den Getreidewert für einen stabileren Wert—
messer als das Geld zu halten. Für die weiter auseinanderliegenden historischen und
geographischen Vergleiche wird man stets gut thun, neben den Geldpreisen Getreide und
andere Werte und Maßstäbe mit heranzuziehen. Für das praktische Leben und für die
Gegenwart, für benachbarte Länder genügt in der Regel das Geld.

Der Gedanke, daß es überhaupt ein wirtschaftliches Gut geben müsse, dessen Wert
absolut stabil sei, schließt folgerichtig den weiteren der Unveränderlichkeit der wirt—
schaftlichen Zustände in sich. Er ist die Negation des Entwickelungsgedankens. Nur
ganz gleiche Menschen, welche in ganz gleichen Verhältnissen lebten, könnten immer wieder
zu gleichen Werten kommen. Dann wäre aber nicht bloß ein Gut, sondern es wären alle
im Wert unveränderlich. Das heutige Zusammenwirken von Geld und kreditmäßigen
Zahlmitteln hat uns der relativen Wertstabilität des Tauschmittels genähert. Ob wir
darüber hinaus durch' staatliche Maßregeln der Geld-, Kredit- und Handelspolititk,
hauptsächlich durch systematische Vermehrung und Verminderung der Umlaufsmittel uns
diesem Ideal in Zukunft noch mehr werden nähern können, scheint mir eine offene Frage
zu sein, auf die heute noch keine ganz bestimmte und begründete wissenschaftliche Antwort
möglich ist. Ein Teil der Bimetallisten glaubt, durch ihre Vorschläge könne man
dieses Ideal erfüllen. Auch die Anhänger einer zukünftigen reinen Vapierwährung
hoffen auf Derartiges. —

c) Die Folgen jeder allgemeineren und dauernden Geldwerts- und Preis—
veraͤnderung sind die weittragendsten. Sie sind es vor allem dadurch, daß das Steigen
oder Fallen der Preise sich nicht auf einmal, sondern in jahrelangen kleinen Oseillationen
vollzieht. Dadurch werden alle wirtschaftlichen Spannungs- und Machtverhältnisse der
einzelnen Familien, Klafsen und Länder untereinander für längere Zeit verschoben.
Die einen gewinnen, die anderen verlieren. Man sagt nicht zu viel, wenn man be—
hauptet, jede bedeutende Geldwertsänderung gleiche einer großen Neuverteilung von
Bermögen und Einkommen, welche die einzelnen und die Klassen teils emporhebe, teils
niederdrücke, zwar nicht ohne daß sie durch ihre Fähigkeit und ihre Kräfte den Prozeß
AJ aber doch im ganzen in der Form eines sie hebenden und senkenden
Schicksals.
        <pb n="183" />
        325) Wesen und Folgen der Geldwertsänderung. 167
Wenn es sich um die Verteilung einer Geldwertsveränderung auf 25, 50 oder 100
Jahre handelt, so steigen oder sinken die Preise zuerst an gewissen Orten, in gewissen
Waren, in gewissen Geschäftszweigen; die übrigen folgen erst langsam nach, sie bleiben
oft lauge die allen; die Angebots- und Nachfrageverhältnisse an jedem Ort, in jedem
Zweig wirken fördernd oder hemmend ein, sieigern oder halten die Umbildung zurück.
So sind stets während der Veränderung der Marktpreise Renten, Zinsen, Löhne, Mieten,
Taxen nicht in der übereinstimmung, die sie vorher hatten, auf denen das Gleichgewicht
der Produktion und des Handels, das Einkommen und die Lebenshaltung beruhte.

Steigen alle Preise, so gewinnen zunächst alle die, welche für sich die entsprechende

höhere Bezahlung durchsetzen können, während ihre Ausgaben ganz oder teilweise noch
die alten sind; es verlieren umgekehrt die, welche bei der alten Höhe der Einnahme
schon größere NAusgaben haben. Es gewinnen die Völker, die Klassen, die einzelnen,
die beim Umbildungsprozeß in der Vorhand sind; es verlieren die Nachhinkenden,
denen der Preisausgleich erst nach Jahren, unter Umständen gar nicht gelingt. Im
16. Jahrhundert halten Spanier, Portugiesen, Holländer, im 18. die Kalifornier, die
Vereinigten Staaten, England zuerst den Vorteil der höheren Preise. Zuerst wuchs
von 1850 ab die Kaufkraft der Amerikaner; die englischen Exporteure und Exrportindustrien
folgten, dann die in Centraleuropa. Wer zuerst größere Einnahmen hat, treibt durch
ttärkere Nachfrage die Preise in den Kreisen in die Höhe, die mit ihm in Berührung
stehen. Stets find es bei steigenden Preisen die Händler, die Unternehmer, die bürger⸗
ichen Mittelklassen, die Pächter, welche noch die niedrigeren Produktionskosten der Ver—
Jangenheit und die erhöhten Verkaufspreise der Gegenwart haben und somit solche
Zeiten segnen. Schmunzelnd sprach der Londoner Ekonomist 1860-75 von der
„demoeratie power“ der Geldentwertung, d. h. von der steigenden Macht der unter—
nehmenden Bourgeoisie gegenüber Staal, Kirche, Adel, Rentnern, Beamten. Wer,
wie diese letzteren Kreise, überwiegend auf feste Geldeinnahmen angewiesen ist, kann die—
elben entweder gar nicht, wie der Rentner, oder erst langsam wie der Staat in seinen
Steuern, der Adel in seiner Pacht, der Beamte in seinem Gehalt, der Arbeiter in
einem Lohn erhöhen. Von den Grundbesitzern gewinnen freilich die, welche selbst wirt⸗—
schaften, ebenso wie die Pächter; die verschuldeten haben den Vorteil, daß die Geldschuld
im Verhältnis zum steigenden Gutswert sinkt. Im einzelnen können überhaupt die
größten Unterschiede obwälten, je nach der Art, wie die betreffende Klasse sich verhält,
gegenüber anderen ihre Kraft betätigt. Eine starke Regierung kann rasch ihre Ein—
nahme erhöhen, eine schwache kommt durch die Geldwertssenkung in dauernde Ver—
egenheit und Äbhängigkeit vom Parlament. Die Arbeiter Westeuropas sind 1500 bis
1650 tief herabgebrückt worden, weil sie nicht fähig waren, ihren Lohn entsprechend zu
erhöhen. Von 1850 an haben sie wohl zuerst auch unter der Preissteigerung gelitten,
aber bald eine Lohnerhöhuͤng durchgesetzt, die vielfach bis 1878 die Preisveränderung
überholte, wenigstens meist ihr gleichkam.
.. , Steigt der Geldwert, und sinken alle Preise für längere Zeit, so sind die Er—
scheinungen umgekehrt. Die Händler, die Unternehmer, die Pächter leiden unter der
ungünstigen Konjunktur; ihre Produktionskosten sind, soweit sie auf längeren Verträgen,
zuf Einkauf in der Vergangenheit beruhen, noch die alten höheren; ihr Erlbs beim
Verkauf ist stets leicht gedruͤckt, der Preisbewegung entsprechend. Wer verschuldet ist,
ühlt die gleiche Geldschüuld als drückendere Last. Umgekehrt gewinnen alle die, welche
este Geldeinnahmen haben, der Staat in seinen Steuern, der Rentner, der Beamte.
Alle Konsumenten reichen bei sinkenden Preisen mit ihren Geldeinnahmen weiter. Bei
den anormal niedrigen Preisen des 15. Jahrhunderts befanden sich die unteren Klassen
ebenso wohl, wie sie im folgenden unter den steigenden litten. Die billigen Preise von
878 1866 empfinden die Arbeiter allerwärts als eine Wohlthat und sind daher
überwiegend gegen den Bimetallismus, der die Preise steigern will. Ein starker an—
haltender Rückgang der Preise kann freilich auf das ganze Geschäftsleben so lähmend
wirken, daß der Vorteil für die Konsumenten, die Inhaber fester Geldeinnahmen und
die Arbeiter dadurch zweijelhaft wird.
        <pb n="184" />
        168 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 626
Es scheint sonach jedenfalls der wünschenswerte Zustand zu sein, daß der Geld—
wert stabil bleibe, daß weder ein allgemeines Steigen noch Fallen der Preise eintrete.
Die praktische Geschäftswelt aber wünscht immer mehr die Preissteigerung, die ja auch
in den letzten Jahrhunderten mehr vorherrschte als das Gegenteil, die sehr häufig mit
den großen Epochen des technischen und organisatorischen wirtschaftlichen Fortschrittes,
der Ausdehnung des Welthandels sich verknüpfte und schon deshalb als das Begehrte
erschien. Man hatte sich besonders 1840 —75 gewöhnt, steigende Preiskonjunkturen
als notwendig und heilsam anzusehen. Doch sollten wir nie vergessen, daß es wesentlich
eine manchesterliche Geschäftsnationalökonomie war, die diese Auffafsung verbreitete, daß
sie nur einseitig an die Interessen der Unternehmer dachte.

182b. Papiergeldpreise und Papiervaluta. Bei der bisherigen Er—
oͤrterung über den Geldwert und die allgemeine Preisbewegung hatten wir geordnete
Beld- und Münzverhältnifse vorausgesetzt. Daß in früheren Jahrhunderten durch die
häufige Ausgabe zu schlechten, leichten Geldes große wirtschaftliche Wirren entstanden,
haben wir oben schon bemerkt. Sie bestanden, soweit in einem Lande alles Geld ver—
ichlechtett wurde, in ähnlichen Erscheinungen wie die eben geschilderten Geldwerts—
iänderungen: in ungleichmäßigem Steigen der Preise entsprechend der Münzverschlechterung,
in unberechtigten Gewinnen und Verlusten, in einem ebenso schädlich wirkenden ungleich—
näßigen Sinken der Preise bei der Rückkehr zu dem guten alten Gelde. Sofern nur
ein Teil des Geldes, z. B. die Scheidemünze, verschlechtert wurde, bildeten sich zweierlei
Preise, die auf dem alten Niveau verharrenden in gutem, die gesteigerten in schlechtem
Beld; das letztere sank im Wert gegen das gute; dieses erhielt einen Mehrwert im
schlechten Geld (das plus nennt man Agio), hatte die Tendenz zu verschwinden, ins
Ausland abzufließen. Blieb das leichtere Geld Sieger, so fand damit eine Erleichterung
des Münzfußes und ein dauerndes Steigen aller Preise statt.

Wie nun die Regierungen in der Not sich durch leichteres und schlechteres Geld,
das fie für gutes ausgaben oder bald wieder für gutes einzuldsen versprachen, helfen
konnten, so lag es nahe, daß sie, wenn man ihnen traute, auch bloße Versprechungen
ausgeben konnten. Die Karthager legten ein Stückchen wertlosen Metalls in ein Leder—
täschchen, versiegelten es und ließen es mit einem hestimmten Münznominalwert eirku—
lieren. Plato schlägt für den inneren Verkehr Ähnliches vor. Chinesen, Japaner,
Inder, Mongolen, Perser haben sehr früh ein solches Kreditgeld aus Papier oder
anderem Stoffe hergestellt. Aber erst die Ausbildung der modernen Staatsfinanzen
und Banken gab vom 17. und 18. Jahrhundert an Veranlassung zu den Versuchen,
Papiergeld als eine Form des Zahlungskredits in umfassender Weise zu schaffen. Diese
Versuche kennen wir näher, und sie interessieren uns als wichtige Stücke der ganzen
volks- und staatswirtschaftlichen Organisation. Sie schließen sich historisch und praktisch
direkt an die eben erwähnten Münzverschlechterungen an.

Daß alle Ersetzung der Geldzahlungen durch Kreditoperation im weiteren Sinne
eine gewisse Bedeutung für den Geldwert und die Preise habe, sahen wir oben; die
streditpapiere scheiden sich nun aber in ihren Wirkungen sehr, je nachdem sie sich ihrer
rechtlichen und wirtschaftlichen Natur nach dem gemünzten Gelde nähern oder nicht.
Die Bezahlung durch Umschreibung, Checks oder Wechsel ersetzt auch Geldübertragungen;
aber in jedem einzelnen Fall handelt es sich um einen individuellen Vertrag, um eine
aus Geschäften stammende Wertübertragung; geht der Wechsel auch durch manche
Hände, er lautet nicht wie die Banknote oder das Papiergeld auf eine bestimmte runde,
niedrige Summe; er ist nicht auf Sicht jedem Inhaber zahlbar, sondern nur dem,
welchem er durch formales Rechtsgeschäft übertragen ist. Checks und Wechfel sind
entfernt nicht so cirkulationsfähig wie Geld. Banknoten und Papiergeld lauten auf
runde mäßige Summen Edelmetallgeld, sie sind keine individualisierten Schuldscheine,
sondern mechanisch für eine Massenausgabe hergestellt; fie find meist unverzinslich; sie
zgehen, so lange man stete Wiedereinlosung oder Zahlung nach Sicht auf Verlangen
des Inhabers erwartet, wie Geld von Haud zu Hand; sie thun so lange vollständig
Belddienste. Die Menge der Wertüberkragungen durch Checks und Wechsel dehnt sich nach
        <pb n="185" />
        327) Begriff und Arten des Papiergeldes. 169
dem Geschäftsbedürfnis aus und schränkt sich wieder ein; die einlösliche Banknote thut
dies schon nicht in gleichem Maße, das Papiergeld noch weniger, und deshalb wirken
Banknote und Papiergeld ganz anders auf den Geldwert und die Preise.

Eine Bank, die unverzinsliche Banknoten ausgiebt, nimmt vom Publikum un—
verzinslichen Kredit; sie ist verpflichtet, sie stets auf Verlangen gegen bar Geld ein—
zulösen, sie hält dazu ihren Barvorrat und sucht ihre Anlagen in rasch realifierbaren
verkäuflichen Werten zu machen, um so die stete Einlösung zu sichern. Das Recht zur
Ausgabe von Banknoten ist jetzt in den meisten Staaten ein gesetzlich streng geordnetes,
überwiegend auf große Centralbanken beschränktes. Nur wo der Staat durch ein Gesetz
eine Bank von der Bareinlösung ihrer Noten dispensiert, und wo er gar diese Noten
für gesetzliches Zahlungsmittel erklärt, erhalten sie rechtlich und wirtschaftlich ganz den
gleichen Charakter wie Papiergeld.

Während aber die einlösliche Banknote vom Kredit der Bank in ihrer Cirkulation

abhängt, von der Bank in der Regel in Kreditform ausgegeben, bei der Rückzahlung
dieser Kredite wieder eingezogen wird, also dem Geschäftsbedarf immer im ganzen sich
doch anschmiegt, so geschieht Ahnliches beim Papiergeld nicht. Nur der Staat hat das
Recht es auszugeben, behält sich dieses Recht auch meist ausschließlich vor, hat es nur
ausnahmsweise Korporationen übertragen. Das Papiergeld stellt eine staatliche Schuld
dar, die sich an die papierne Urkunde anknüpft; jeder Inhaber hat die Rechte, die
sich mit dem Schuldschein verknüpfen. Sie sind verschieden, je nachdem der Staat für
Einlöfung bei Vorzeigung sorgt oder nicht, je nachdem er das Papier bei Zahlungen,
besonders Steuerzahlungen, nimmt oder gar fordert (was man die Steuerfundation
nennt), je nachdem er dem Publikum überläßt, ob es das Papier als Zahlung nehme,
oder es sofort durch Gesetz dem Münzcourantgeld gleichstellt, also jeden zwingt, es bei
jeder Zahlung als Vollgeld zu nehmen. Hat der Staat reichlichen Kredit, und giebt
er nicht viel Papiergeld aus, so wird das Publikum gern sich dieses leichtesten, trans—
portabelsten Zahlungsmittels bedienen, ob die Einlöslichkeit sehr bequem gemacht ist
oder nicht, ob das Papiergeld gefetzliches Zahlungsmittel ist oder nicht. Giebt der
Staat aber so viel Papier aus, daß es beginnt, das Edelmetallgeld zu verdrängen,
dann wird es entscheidend, ob er für Einlösung sorge, ob er es zum gesetzlichen
Zahlungsmittel erkläre. Das zu viel ausgegebene einlösliche Papiergeld wird durch
die Einlösung, das nicht zum Zahlungsmittel erklärte durch Nichtannahme in der Regel
von selbst wieder auf sein rechtes Maß beschränkt. Diese Selbstkorrektur fällt mit der
Weigerung der Einlosung und dem Zwangskurs weg.
Man hat neuerdings häufig als Papiergeld im eigentlichen Sinne nur das un—
inlösliche, mit Zwangskurs versehene bezeichnet. Es ist meist ein solches, das in
Übermaß infolge von Finanznöten ausgegeben wird, gegen Edelmetall an Wert ver—
liert. Banknoten, die nicht mehr eingelöst werden, aber staatlichen Zwangskurs haben,
stehen diesem Papiergeld gleich. Der Staat giebt einer Bank ein solches Privileg nur,
wenn sie ihm entsprechende Kapitalvorschüsse leistet; er bedient sich der Bank, wenn ihr
— scheint.

In diesen Fällen entsteht die specifische Papiergeldwirtschast mit all' ihren be—
denklichen Folgen für die Preisbildung und den Verkehr. Das Papiergeld wird zum
allgemeinen Tauschmittel, zum Wertmesser, wie es gesehliches Zahlungsmittel ist; die
Edelmetallmünze, wenigstens die vollwertige Courantmünze wird zu einer Ware mit
Anem gewissen Seltenheitswert, zu einer Reserve, die im Staatsschatz und in den Banken
vohl gehütet, nicht mehr den Verkehr ausfüllt.

Mit Recht aber spricht man nicht bloß da von Papiergeldwirtschaft, wo die Un—
nlöslichkeit und der Zwangskurs rechtlich statuiert sind; die thatsächlichen Zustände
önnen sich vorher schon so gestaltet haben, daß Papier thatsächlich die Hauptvaluta
ausmacht. Heute ist die papierne Cirkulation eine überwiegende oder dem Münzvorrat
Jeiche in Portugal, Griechenland, Canada, Italien, Spanien, Osterreich-Ungarn,
Rumänien, Serbien und den meisten südamerikanischen Staaten; mehrere von ihnen
jaben erbebliche Barvorräte im Staatsschaß und den Banken und wie JItalien Tcl.
        <pb n="186" />
        170 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 628
che aber nicht faktische Einlsslichkeit. Hsterreich-Ungarn ist im Begriff, die Bar—
zahlungen wieder aufzunehmen, Rußland hat 1895—99 seinen Notenumlauf auf
38 Prozent seiner Goldmünze beschränkt, nachdem es mehrere Jahrzehnte eine entwertete
Papiervaluta gehabt hatte. Der Charakter der Volkswirtschaft dieser Länder ist mehr
oder weniger durch ihre Papiergeldausgabe beeinflußt oder bestimmt.

Historisch und volkswirtschaftlich teilt man die Volkswirtschaften mit Papiervaluta
am besten ein in solche, welche eine Entwertung ihrer Valuta nur um 8—10 Prozent,
dielleicht ausnahmsweise und kurz mal um etwas mehr Prozente erlebt haben, und in
jolche, in denen das Papier gegen Edelmetall bis 80 und 100, ja 300 und mehr Prozent
»erlor. Ist bei jenen die Papierentwertung nur eine vorübergehende, auf ein paar
Monate oder Jahre beschränkte, so hat sie wenigstens für die Preise noch nicht sehr
viel zu bedeuten; derart war z. B. die Sistierung der Barzahlung in Frankreich 1870,
die Entwertung der preußischen Tresorscheine 1810—18. Dauert sie länger, wie in
England 1797 —51819 oder in Rußland 1768 —88, so wird sie schon bedenklicher und geht
leicht in die schlimme zweite Form über, wie in Rußland von 1788 an. Die italienische
Valuta hat von 1866 an kaum je über 5 Prozent gegen Edelmetall verloren, die Bar—
zahlung wurde 1888 vorübergehend aufgenommen; schlimm können solche Zustände doch
fein. Äuch in Osterreich hat das Agio für Silbergeld 1848—69 kaum je viel über
5—30 Prozent betragen; eine volle Papiergeldwirtschaft mit ihren ungünstigen Folgen
war doch vorhanden, wie auch in Japan 1878 -86.

Ist die Entwertung eine sehr viel stärkere wie z. B. in Nordamerika 1776-81, in
Frankreich 1790 — 96, in Hsterreich 1800—1814, in Rußland 1790 — 1840 und 1854 bis
in den Anfang der 90 er Jahre, der Vereinigten Staaten 1860 —70, so macht es natürlich
auch einen großen Unterschied, ob die Sache in wenigen Jahren mit sehr starken
Schwankungen und endlich mit gänzlicher Entwertung verläuft (in Frankreich 1 Silber—
livte — 800 Papierlivres, Nordamerika 1780 1: 280, amerikanische Südstaaten 1864
1: 8000 - 120 000 u. s. w.), oder ob trotz großer Entwertung doch ein gleichmäßiger
Zustand für Jahre und Jahrzehnte eintritt, wie in Rußland 1815— 40, wo 1 Silberrubel
— 8,5—4 Papierrubel galt. Auch von 1890 bis zur Gegenwart gelang Rußland
eine weitgehende Stabilisierung des Rubelkurses.

Der eigentlichen Papiervaluta ist meist eine starke Papiercirkulation voraus—
gegangen; das Papier beginnt das Hartgeld um so mehr und um so rascher zu ver—
drängen, je mehr nicht bloß große Scheine, sfondern auch mittlere und kleine, ja Papier—
scheidemünze ausgegeben wurden. Beginnt nun die Uneinlöslichkeit und eine stärkere
Papierausgabe als der Verkehr erträgt, so entsteht in Papier für Edelmetall das Agio,
veil jedermann sucht, alles harte Geld zu behalten, nur in Papier zu zahlen; Staat,
Banken, Private wollen für die Not, für Zahlungen ins Ausland Edelmetall sich
sichern. Je nach der steigenden Emission von Papier und der Zahlungsbilanz fließt
das gemünzte Geld nun in ein oder mehreren Jahren ins Ausland ab, bis auf gewisse
Reserven des Staates und der Banken. In Grenzstädten, im Verkehr mit Fremden
hält sich das Hartgeld oft lange. Entsprechend der Papiergeldmenge und dem Ver—
lrauen auf Regierung und Banken fangen nun das Agio und die gesamten Preise an
zu steigen; aber keineswegs gleichmäßig. Im Agio druckt sich der Preis für Hartgeld
aus; die Nachfrage nach letzterem schwankt je nach dem Bedürfnis der Regierung an
olchem, je nach der Zahlungsbilanz und der Spekulation, welche enorme Gewinne durch
künstliche Beeinflussung von dessen Stand erzielen kann, außerordentlich, oft von Tag
zu Tag um 5—20 Prozent, was die übrigen Preise nicht notwendig berührt. Ein Agio
don 228 Prozent oder seine Änderung um solchen Betrag kann fast ohne Einfluß auf
die allgemeine Preisbewegung sein. Im übrigen aber muß natürlich in dem Maße,
wie eine steigende Papiermenge nach und nach alle Verkehrskanäle erfüllt, ein steigender
Preis erfolgen; wenn vorher 200 Mill. Hartgeld, jetzt 400 Mill. Papier cirkulieren,
önnen, troß der Zähigkeit, mit dem sich hergebrachte Preise behaupten, diese nicht fort—
dauern. Aber die Preissteigerung ist nun nicht bloß von allen Ursachen der speciellen
Warenbewertung, der augenblickkichen Bedarfss- und Anaebotsverhältnisse, von Krieg
        <pb n="187" />
        329)] Die Grade und die Folgen der Papiergeldwirtschaft. 171
und Frieden und Derartigem, sondern auch von dem Kredit des Staates, von der Er—
wartung weiterer Papierausgabe, dem langsamen oder raschen Eindringen des Papiers
in den Verkehr abhängig. Die Preise steigen um so langsamer, je geringer Verkehr
und wirtschaftliche Entwickelung ist, sie steigen an der Grenze, in Exporthäfen rascher
als im Inneren großer Staaten; nach Jahren und Jahrzehnten können in großen
Reichen, wie Rußland, abgelegene Gegenden noch die alten Preise haben. Die be—
stehenden Preise leisten da der Veränderung den bekannten Widerstand des Herkömm—
ichen, zumal die, welche wie Löhne, Gefälle, Taxen, durch ihre Natur leicht die Kon⸗
unktur gegen sich haben. Umgekehrt verhalten sich die aus dem Ausland bezogenen
dringlich begehrten Waren, die sofort im entwerteten Papiergeld um so viel teurer
bezahlt werden müssen; die exportierten Inlandswaren, die im Ausland unentbehrlich
sind, steigen ebenfalls sofort um den Betrag der Valutaentwertung; andere, weniger
dort begehrte, machen die Bewegung nicht so rasch mit, werden aber unter Umständen
im Auslande, eben weil sie gegen dortige Preise nun sich billiger stellen, begehrter.
Am sichersten drückt sich die Valutaentwertung im Durchschnittspreis der Wechsel auf
Hartgeldlaͤnder, im Wechselkurs aus. Ein mit einem Rubel in Petersburg gekaufter
Wechsel auf London, dort in Gold zahlbar, ergab eine Zahlkraft in London 1858
von 838,7 Pence (das war das sogenannte pari), 18658 von 31,6, 1879 von 24,1, 1887
von 2181 Pence; d. h. die russische Valuta wurde in London als auf fast die Hälite
185382 87 gefallen betrachtet.

Die Allgemeinen volkswirtschaftlichen Erscheinungen, die eine Entwertung der
Valuta begleiten, sind im ganzen aͤhnliche wie bei einer Entwertung des Edelmetalls:
mit dem Steigen der Preise tritt eine künstliche Belebung des Verkehrs, des Absatzes
und Konsums, ebenso oft eine künstliche Erniedrigung des Diskontos ein. Die Geschäfts-
velt, welche ihre Preise rasch erhöhen kann, macht große Gewinne; wer feste Einnahmen
hat und das entwertete Papier voll nehmen muß, verliert. Aber während die Geld—⸗
wertsänderungen meist langsam sich vollziehen und die durch Verkehr verbundenen
kulturstaaten ziemlich gleichmäßig erfassen, tritt die Papierentwertung meist rascher
uind auf den einzelnen Staat beschränkt auf; sie ist ein akuter, durch Regierungsakte
hervorgerufener Prozeß. Die Preisänderungen erfolgen stoßweise, sind viel schwankender,
diel mehr künstlicher spekulativer Einwirkung zugänglich. Es entsteht so durch sie eine
viel größere Unsicherheit über Handel und Produltion in der Zukunft; alles Geschäfts—
leben wird von der Spekulation auf den Preiswechsel, den Wechselkurs und das Agio
erfaßt; die ganze Volkswirtschaft wird zum leichtsinnigen Lotteriespiel; alle Pläne und
Reschäfte, die über Wochen und Monate hinausgehen, werden so gefährlich, daß die
joliden Kaufleute sich fsern halten, ja zuletzt verschwinden. In Papierländern, sagt
Hertzka, giebt es nur Börsenspieler und Krämer. Neben die stimulierende Wirkung der
Preissteigerung treten die politischen und finanziellen Gefahren, die großen Anderungen
von Angebot und Nachfrage, die der Krieg, der Aufruhr oder was sonst die starke
Papierausgabe veranlaßte, mit sich bringen. Der Markt, schreibt man 1863 aus
New-Pork, gleicht einem Kranken, der in einem Moment paralytisch gelähmt ist, im
anderen wieder wie im stärksten Fieber die unbändigsten Bewegungen macht. Das
heftige Schwanken der Preise, des Agios, der Wechselkurse raubt dem Papiergelde alle die
Eigenschaflen, die das Gelde haben soll, die ein gutes Hartgeld mehr oder weniger hat.
Die Belebung des Verkehrs durch das Preissteigen, welche in den Kreisen der
Spekulation natürlich mit Freude begrüßt wird, bringt erhebliche Gewinne mehr nur
einzelner, besonders der großen Spekulanten: den Hauptvorteil von dem Schwanken
des Agios und Wechfelkurses haben die großen Banken; die Masse der kleinen Leute
hat selbst in der Zeit des Aufschwungs keinen oder geringen Vorteil: die Arbeiter leiden
fast stets unter zurückgebliebenen Löhnen.

— Die künstliche Verschiebung der Aus- und Einfuhr durch den verschiedenen Stand
der Preise im In- und Ausland ist auch ein zweifelhaftes, von Schutzzöllnern oft über—
schätztes Glück. Wenn die Preise im Inland noch nicht entsprechend der Papierentwertung
zestiegen, im Ausland aber durchschnittlich die alten sind, so ist klar, daß dadurch,
        <pb n="188" />
        172 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [1630
alles übrige als gleich vorausgesetzt, der Import fremder Waren erschwert, der Export
— D—
sind thatsächlich relativ billiger. Und dazu kommt, daß die Erxporteure des Papier—
iandes Wechsel auf das Hartgeldausland meist mit Gewinn, umgekehrt, der fremde
importierende Kaufmann Wechsel auf das Papierland meist mit Verlust verkaufen muß.
Besonders Getreide exportierende, leicht an einer ungünstigen Zahlungsbilanz leidende
Agrarstaaten haben daher eine sinkende Papiervaluta oft mit freundlichen Augen an—
gesehen. Der ungarische Gutsbesitzer und Getreideexporteur befand sich 1830 —70, der
rufsische 1860—90 wohl dabei. Aber alle diese Wirkungen sind doch künstliche Vorteile
für einzelne Personen oder Klassen; es sind Wirkungen, die blind verteili, zufällig
wirken, einzelnen Vorteil, anderen Nachteil bringen. Jede direkte Politik des Schutz—
zolls oder der Exportprämie wäre besser, weil klarer in der Wirkung und weil gerechter
zu bemessen. Außerdem ist die ganze Wirkung eine springende; sie hört auf, wenn die
Valuta wieder steigt, das Agio sinkt; dann machen Dutzende von Geschäften, die am
Export beteiligt sind, durch die plötzliche Anderung der Bedingungen Bankerott. Oft
treten die erwarteten Folgen auch gar nicht ein. In Japan stieg der Import fremder
Waren mit der Papiergeldwirtschaft von 1877—82, weil die Belebung des Konsums
zrößer war als die schutzzöllnerische Hemmung durch das Agio und den Wechselkurs.
Alle diese Hoffnungen sind also unsicher; und was das Wichtigste ist, fie knüpfen sich
an Umstände, die für das Vaterland, seine Finanzen, seine Macht geführlich, ja unter
Amständen vernichtend sind. Jede Besserung der Valuta bedroht die wirkschaftlichen
Interessen derer, die bisher gewonnen haben.

Jede Bemühung, durch Wiedereinziehung eines Teils des Papiers oder andere
Mittel die Valuta wieder zu heben, hat die Kehrseite, die Preise herabzudrücken und
damit alle lähmenden Erscheinungen einer Geschäftsstagnation zu erzeugen. Daher
jaben fast in allen Ländern die Unternehmer und Kaufleute gegen solche Maßregeln
agitiert. Wie sie früher gewannen, so verlieren sie jetzt, während die Leute mit feften
Einnahmen nun den Vorteil haben. War die Entwertung auch nur eine mäßige und
ürzer dauernde, so muß doch möglichst rasch die Barzahlung wieder aufgenommen,
das Papiergeld so weit vermindert werden, daß es mit dem Hattgeld wieder pari steht.
Es muß in den Kauf genommen werden, wenn damit auch eine Wirtschafts- und Ge—
schäftskrisis mit steigendem Zinsfuß, beschränkter Konsumtionsfähigkeit, Arbeits- und
Absatzlosigkeit vorübergehend sich verbindet. Die Mittel zur Beseitigung der Entwertung
und des zu viel ausgegebenen Papiergeldes bieten meist große Anleihen, besonders
solche im Auslande, die Edelmetall schaffen. Es ist das für ein ärmeres Land
häufig eine teure, oft eine unerschwingliche Maßregel. Und hat das Land zugleich
regelmäßig eine ungünstige Zahlungsbilanz, so fragt es sich, ob und wie lange es
seinen neu erworbenen Edelmetallschatz bewahren kann.

War die Entwertung eine sehr langdauernde und bedeutende, so wird bei der
Wiederaufnahme der Barzahlungen oder beim Ersatz des entwerteten durch ein besseres,
dem pari nahestehendes oder gleiches Papier gar nicht der Versuch gemacht, die alten
längst entwerteten Scheine wieder auf ihren Nennwert zu heben. Es würde das eine
zu große Preisrevolution erzeugen, unzähligen Unberechtigten durch das successive stoß—
veise Steigen der Papierscheine große Gewinne zuführen; die Wertfteigerung käme nicht
denen zu Gute, die früher den Verlust hatten. Daher wechselt man in solchen Fällen
wie z. B. in Rußland 1889 und in den letzten Jahren) das Papiergeld zu einem
Kurse um, der dem Durchschnittswert der Valuta in den vorhergegangenen Jahren
entspricht. Eine Art Staatsbankerott liegt natürlich in einer solchen Maßregel. Aber
wenn seit zehn und mehr Jahren stark entwertetes Papier cirkuliert hat, so ist das
ursprüngliche Versprechen der Einlösung al pari ja ohnedies bedeutungslos geworden,
das Papiergeld hat seit lange gleichsam einen selbständigen Wert erhalten; war er
relativ konstant, so hat sich die hanße Volkswirtschaft, die Ein- und Ausfuhr darauf
zingerichtet. Und wenn nun das neue Hartgeld, wie in den letzten zehn Jahren in
Osterreich und Rukland, dementsprechend gewählt wird. so bleibl die EGefamüen da
        <pb n="189" />
        331)] Wiederherstellung der Valuta nach einer Papierentwertung. 173
Preise und der Wechselkurs nach dem Ausland, in dubio auch die gesamte Aus- und
Einfuhr in den gewohnten Geleisen. Und das ist volkswirtschaftlich viel wichtiger als
die formale Verletzung des alten Versprechens, die Scheine in ihrem Nennwert einzulösen.

Wenn trotzdem in solchen Fällen nicht alle wirtschaftlichen Kreise zufrieden sind,
so ist das leicht begreiflich. Es klagen die, welche überhaupt keine Rückkehr zur Bar—
zahlung wünschen, die, welche aus dem fortlaufenden Wechsel der Agios Gewinn zogen.
Außerdem können nie alle Interessenten gleichmäßig mit dem Umwechslungskurs des
alten Papiers in das neue Geld zufrieden sein, weil die Preise aus der Papier—
zeldzeit nicht alle gleichmäßig durch das Papiergeld beeinflußt waren. Die Opposition
geht teilweise auch von solchen aus, welche die ganze Sanierung zu teuer finden, welche
fürchten, der neue Zustand werde wegen einer dauernd ungünstigen Zahlungsbilanz sich
nicht halten lassen, wie Italien 1883 seine Barzahlung nicht aufrecht erhalten konnte.
Es giebt ja überhaupt Praktiker und Theoretiker, die behaupten, eine Papiervaluta fei
nicht bloß an sich viel billiger als eine Hartgeldvaluta; sie habe auch, sofern sie nur
stabil sei, keine wesentlichen Nachteile gegenüber dieser. Ja sie habe für weniger reiche
Länder den Vorteil, daß bei ungünstiger Bilanz das Edelmetall nicht sofort abfließe,
sondern daß durch den Druck der Wechselkurse die Preise der Exportwaren so weit herab—
gedrückt würden, daß Ausfuhr und Einfuhr sich ausgleichen können. Und wir werden
zugeben, daß ein erheblicher Teil der Schäden der Papiervaluta beseitigt ist, wenn es
einem Lande gelingt, sein Papiergeld gegenüber dem Hartgeld des Auslandes Jahre
und Jahrzehnte lang auf dem gleichen Niveau zu halten. Die wesentlichsten Ein—
wirkungen auf die Preise, die Unsicherheit, das Schwanken des Agios fallen damit weg,
wenn nicht ganz, so doch in der Hauptsache. Einzelne Theoretiker glauben für eine
fernere Zukunft, alle Cirkulation werde künftig in der Hauptfache in allen Staaten
wesentlich durch Papier unter Erhaltung großer Goldreserven im Staatsschatz und in den
Centralbanken bestritten werden.

Wie dem aber auch sei, mit größeren Gefahren ist jede Papiervaluta doch ver—
bunden. Und jeder halbwegs wohlhabende Staat, der es vermag, wird daher gut
thun, auch von einer stabil gewordenen Papiervaluta zur Barzahlung zurückzukehren;
d. h. nur so viel Papier und Banknoten im Verkehr zu lassen, daß das Hartgeld
wieder Preismaß und Regulator aller Preise wird, und damit die heimische Volks—
wirtschaft zu einer normalen Preisbildung und zu einem normalen Handel mit dem
Ausland zurückkehrt.

Politisceh und wirtschaftlich gut geordnete und hochstehende Staaten haben auch
Papiervaluten kaum in den letzten 150 Jahren gehabt. Für die weniger entwickelten
oder halbkultivierten, für die erst neu sich konsolidierenden Staaten waren sie häufig ein
Mittel der finanziellen Verzweiflung: die Regierungen wußten sich nicht anders zu
helfen; man überblickte früher auch die gefährliche Tragweite der Maßregel nicht. Mit
Papiergeldausgaben, wie sie die französische Revolutionsregierung in wenigen Jahren
bis 48 Milliarden Livres trieb, konnte man vorübergehend eine ungeheure Macht ent—
wickeln, fast alle Bürger und alles Eigentum auskaufen, aber um den Preis, daß die
Inhaber der Assignaten Bettler wurden. Es ist gleichsam eine kommunistische Maß—
regel, eine Besteuerung, die, auf den Zufall der Entwertung gestellt, wie ein Verhängnis
Tausende und Millionen im Staatsinteresse beraubt.

Es ist zu hoffen, daß gesittete Regierungen immer seltener und in immer geringerem
Maß zu diesem für Volkswirtschaft und Finanzen aleich verhängnisvollen Mittel
greifen werden.

5. Vermögen, Kapital und Kredit, Kapitalrente und Zinsfuß.
Außer den volkswirtschaftlichen Lehrbüchern von Roscher, Wagner, Philippovich
Schönberg: Hermann, Staatswirtschaflliche Untersuchungen. 4832 und 1870. — Knies, Gelt
und, Kredit, 1. Abt. 1878 und 1888. — v. Böhm-Bawerk, Kapital und Kapitalzins. 2 Bde.
1884 18890 2. Aufl. 1900. — Ders., Einige stritige Fragen der Kapitalstheorie. 1900. —
        <pb n="190" />
        74 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. s632
C. Menger, Zur Theorie des Kapitals. J. f. N. 2. F. 17, 1888. — F. J. Neumann, Grund⸗
lagen der Volkswirtschaftslehre. 1889.

Statistik des Vermögens und Kapitals: Dieterici, Mitteilungen d. stat. Bureaus in Berlin.
l, 1848, 110. Das Königreich Württemberg. 1882, 2, 865. — Becker, Unsere Verluste durch Wander—
ung. J. f. G.V. 1887. — Levi, Wages and éarnings of the working classes. 1885, p. 4. —
Losch, Volksvermögen, Volkseinkommen und ihre Verteilung. 1887. — Gitfon, The grovth of
capital. 1889. — Ders., Journal of the Stat. Soc. 53, 18900. — Foville, The wealth of France
and other countries, das. 56, 1893. — Kollmann, Das Herzogtum Oldenburg. 1898. —
Neymark, Une nouvelle é6valuation du capital et du revenu des valeurs mobilières en
France. Journal de lIa société de Stat. de Paris 1893. — Ders., Bulletin de l'Iustitut intern.
de St. 11 1899) 1, 98ff. 2,25 ff.; 12 (18900) 1, 212ff. — Christians, Das mobile Kapitalvermögen
in Deutschland, Deutsch. Okonomist 80. Jan. 1887. — Eberstadi, Der deutsche Kapitalmarkt.
1901. — May, Die Wirtschaft in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. 1901.

Geschichte des Kreditrechts, Wuchergesetze u. s. w.: Salmas sus, De usuris liber. 1688. —
Turgot, Mémoire sur le pyôt à intérèt 1769, gedr. 1789. — Bentham, Defence of usury.
1787. — v. Sonnenfels, UÜber Wucher und Wuchergesetze. 1788. — Braun und Wirth, Die
Zinswuchergesetze. 18856. — Rizy, Über Zinstaxen und Wuchergesetze. 1889. — P. Reichen—
pexger, Gegen die Aufhebung der Zinswuchergesetze. 1860. — Ders., Die Zins- und Wucherfrage.
1879. — M. Neumann, Geschichte des Wuchers in Deutschland. 1868. — Funk, Zins und
Wucher. 1868. — Endemann, Studien in der romanisch-kanonistischen Wirtschafts- und Rechtslehre.
2 Bde. 1874 — 1883. — Chorinsky, Der Wucher in Hsterreich. 1877 8 v. Stern, der
Wucher und sein Recht. 1880. — Eheberg, Gegenwärtiger Stand der Wucherfrage. J. f. G.V.
1880. Fortsf. 1884. — Lilienthal, Die Wuchergesetzgebung in Deutschland. f. N. 2. F.
4, 1880. — Der Wucher auf dem Lande. Sch. d. Vof. S. P. Bd. 35. 1887. — Gothein,
Die deutschen Kreditverhältnisse und der 30jährige Krieg. 1893. — Ashley, English eéconomic
history and theory. Bd. 2. 1893, deutsch 18906. — Taro, Der Wucher.“ 1893. — Roscher,
System, J. 22. Aufl. 1897, 8 189-194.

Uber Kapitalrente, Zins und Zinsfuß: Zeitschrift für Kapital und Rente. 1864—1876. —
danauer, Etudes écon. sur PAlsace J. 1876. — J. Kahn, Geschichte des Zinsfußes in Deutsch⸗
land. 1884. — Ströll, „Üüber die neueste Konversionsärg in Deutschland. J. f. N. 2. F. 18,
1886. — D'Aulnis de Bourouill, Der Zinsfuß, die Ursachen seines Sinkens, das. 2. F. 18,
889. — Knut Wicksell, Kapitalzins, und Arbeitslohn, das, 3. F. 4, 1892. - Ders.Wert,
stapital und Rente. 1893. — Ders., Geldzins und Güterpreise. 1898. — Billeter, Geschichte
des Zinsfußes im griechisch-römischen Altertum. 1898. — Kulischer, Zur Entwickelungsgeschichte
des Kapitalzinses. J. f. N. 3. F., Bd. 18, 19. 1899 und 1800

Über den kaufmännischen Zinsfuß, Diskonto und Diskontpolitik: Außer der ganzen Bank: und
Währungspolitik sei angeführt: Struck, Die Zinsbewegung auf dem englischen Geldmarkt. J. f. G. B.
1886. — Ders., Der, internat. Geldmarkt, das. 18862 1802. — J. Landesber ger, Goldprämien—
politik der Zettelbanken. 18992. — Maync, Der Diskont. 1899. — Landmann, System der
Diskontopolitik. 1900. — W. Lotz s. v. Diskonto im H.W. B. 2. Aufl. 1900. — dFie volks
wirtschaftliche Chronik in Conrads Jahrbüchern seit den leßten Jahren.

182e. Vorbemerkung. Entstehung und allgemeine Bedeutungdes
Kapitals. Wir haben im bisherigen den wirtschaftlichen Cirkulations- und Be—
wertungsprozeß als Ganzes untersucht; wir wenden uns zu seiner Untersuchung in der
Differenzierung von Kapital und Arbeit. In der Wirklichkeit stehen freilich nicht die
wei abstrakten Potenzen Kapital und Arbeit, sondern die Kapitalinhaber und die
Arbeiter nebst zahlreichen Ubergangsgliedern nebeneinander, auf das mannigfaltigste
derknüpft, in verschieden abgestusten Gegenfätzen und Gemeinschaften begriffen; es ist
daher mehr eine Abkürzung, wenn wir von dem Gegensatz von Kapital und Arbeit
prechen als eine Realität; gemeint sind immer die dahinter stehenden Menschen. Ihre
Sitten, ihre Rechts- und Wirtschaftsinstitutionen, die psychologischen Ausgangspunkte
hres wirtschaftlichen Handelns müssen wir daher hier ebenso ins Auge fassen, wie wir
s im bisherigen in Bezug auf andere wirtschaftliche Erscheinungen thaten.

Immer bleibt der allgemeine Gegensatz von Kapital und Arbeit bestehen, und er
ist wohl der wichtigste der modernen Volkswirtschaft; der ganze Produktions- und Ver—
teilungsprozeß wird von ihm beherrscht; die großen socialen Kämpfe der Gegenwart
entspringen aus ihm; ihre Versöhnung und richtige Verknüpfung ist die Voraussetzung
aller großen volkswirtschaftlichen Reform der Gegenwart.

Auf den allgemeinen Verlauf der heutigen socialen Kämpfe kommen wir im letzten
Buche. Hier haben wir die Elemente und einzelne Erscheinungen zu betrachten, welche
in den abstrakten Begriffen von Kapital und Arbeit enthalten sind. Wir sprechen
        <pb n="191" />
        Die Entstehung von Vermögen und Kapital. 175
zuerst vom Kapital, nachher von der Arbeit, oder vielmehr von den Fragen, Institutionen
und Werterscheinungen, die sich an sie knüpfen.

In Bezug auf das Kapital muß uns zuerst seine Entstehung kurz beschäftigen;
dann der Sprachgebrauch in Bezug auf die Begriffe Kapital und Vermögen; drittens
die Versuche einer Größenmessung des Kapitals; ehe wir weiter gehen, besprechen wir
die einzelnen Formen der Kreditgeschäfte, welche die Kapitalbewegung und -verwertung
beherrschen; dann erst können wir das Wesen des Kredits erörtern, die rechtsgeschichtliche
Entwickelung des zinsbaren Darlehens (die Geschichte des Wuchers) und die philosophisch—
aationaldkonomische Begründung der Kapitalrente und zuletzt die thatfächliche Höhe
derselben, den Zinsfuß, ihre Bewegungen und Ursachen darstellen.

Wir fragen also zuerst. wie entstand das Kapital, der Vermögensbesitz. Müssen
wir dabei an manches früher Gesagte anknüpfen, einiges wiederholen, so ist ein ein—
leitendes Wort über diesen Punkt hier doch nicht zu vermeiden, da durch die eigen—
tümliche Verschlingung individuellen Handelns und gesellschaftlicher Prozesse bei dem
Vorgang der Kapitalbildung so viele Irrtümer und Zweifel entstanden sind.

Die Menschen mußten einerseits denken, sich selbst beherrschen, die Zukunft in
Rechnung ziehen lernen, um Vorräte aller Art für den folgenden Tag, den Winter,
die folgende Generation anzusammeln; fie mußten andererseits technische Fortschritte
machen, um mit derselben Arbeit mehr zu schaffen, um die Vorräte zu konservieren,
um mit besseren Werkzeugen und Maschinen, auf melioriertem Boden mehr zu erzeugen,
als sie für den Augenblick brauchten. Sobald die ersten großen wirtschaftlichen Fort—
schritte gemacht waren, handelte es sich um die doppelte Aufgabe, die Vorräte für
direkten Verbrauch und die Produktionsmittel für bessere Arbeit anzusammeln, zu ver—⸗
mehren. Und sobald aus der Eigenwirtschaft durch Arbeitsteilung und Markt die Ver—
kehrswirtschaft mit Geldpreisen entstanden war, handelte es sich nicht bloß um die
GBebrauchsvorräte und Produktionsmittel, sondern auch um ihren Geldpreis, zu dem sie
berwertet, ge- und verkauft werden konnten, und um die Wertwechsel, die einzelne und
zanze Klassen bald bereicherten, bald schädigten.

Es handelte sich zunächst bei all' dem um die Ausbildung bestimmter Eigenschaften,
um einen langsamen Erziehungsprozeß; einzelne Individuen, Familien und Stämme
hatten die Eigenschaften mehr, entwickelten fie rascher. Die fähigsten, klügsten, kräftigsten
sammelten größere Vorräte, schufen bessere Produktionsmittel. Sie kamen am raschesten
voran, wenn sie zugleich kriegerisch und politisch organisiert, sich gegen Feinde aller Art
besser als andere schützen konnten. Sie erzielten sehr viel mehr, wenn sie früher als
andere das Zusammenarbeiten mehrerer in Stamm, Geschlecht, Familie, Gemeinde, Unter—⸗
nehmung und Staat erlernten und die Formen und Institutionen, in welchen das
geschah, ausbildeten. Diese Organisation wurde mit steigender Kultur ein Hauptmittel,
die Vorräte zu häufen, die Produktionsmittel ergiebiger zu machen.

Die wirtschaftlichen und technischen wie die organisalorischen Vorzüge der Familien
und der Stämme blieben meist jahrhunderte- und jahrtausendelang das Erbe der Nach—
kommen; sie gingen erst sehr langsain, erst mit höherer Kultur, in gesitteten Ländern
mit dem heutigen völkerrechtlichen Verkehr rascher und leichter auf andere niedrigere
Raffen, auf zuͤrückgebliebene Stämme und Klassen über. Und so ist noch heute in
ledem Lande, in jeder Völkergesellschaft eine weit auseinander liegende Stufenreihe von
Menschen vorhanden, die in all' den Eigenschaften, welche zur Kapitalbildung führen,
anendlich weit von einander abstehen: in der Sparsamkeit und Voraussicht, in der
Produktionsfahigkeit, in den technischen und organisatorischen Fähigkeiten. Je höher
nun aber die wirtschaftliche Kultur steigt, die Gejfellschafts- und Eigentumsverfassung
ich kompliziert, desto mehr wird die Kapitalbildung der Individuen und Klassen nicht
nehr bloß sich nach den perfönlichen Unterschieden differenzieren, sondern die Rechts—
and Wirtschaftsinstitutionen, sowie die großen, ganze Epochen beherrschenden Wert—
crãnderungen auf dem Markt werden darauf einwirken; die Gerechtigkeit und Un—
rrdtigteit der gesellschaftlichen Einrichtungen, sowie die Gunst der wirtschaftlichen

usammenhänge wird die Kapitalbildung dem'einen leichter, dem andern schwerer machen.
        <pb n="192" />
        176 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[1634
And zugleich werden die Rechts- und Wirtschaftseinrichtungen zurückwirken auf die wirt—
schaftlichen Eigenschaften des Fleißes und der Sparsamkeit, auf die technisch-kaufmännischen
Anstrengungen der Kreise, die vor anderen Kapital ersparen, es prodüktiv verwenden.
Gebiete der Natural- und der Geldwirtschaft, der Eigenwirtschaft und der Ver—
ehrswirtschaft, kleine Gemeinwesen, die sich ewig befehdeten und beraubten, und große
Kulturstaaten, die im Innern und unter fich eine gesittete Friedensgemeinschaft dar—
tellen, müssen sich in der Kapitalbildung wesentlich unterscheiden. Zur Zeit der vor—
wiegenden Eigenwirtschaft war der Trieb zur Sammlung von Vorräten und Pro—
duktionsmitteln nicht sehr stark und nicht sehr verbreitet, schon weil ihre Anhäufung
doch nur Häuptlingen, Priestern, Königen möglich und vorteilhaft war; jede Anhäufung
war an sich schwierig, sie gab dem gewöhnlichen Bürger wenig Gewinn und kaum ge—
teigerten Lebensgenuß. Mit der Geld- und Kreditwirtschaft, dem Handel und der
Produktion für den Markt und den hier möglichen Gewinnen, bildete sich eine ganz
andere Ansammlung von Geld und Besitz aus. Es entstand jetzt erst der Erwerbstrieb?
es begann die Erwerbswirtschaft im Gegensatz zur Hauswirtschaft; es begann mit dem
Leihgeschäft die Kapitalanlage, die Kapitalrente, die Möglichkeit, sie zu weiterem Erwerb
vie zu politischer Herrschaft und Luxus zu verwenden. Die komplizierten Rechtsformen
des Kredits, der Vermögensanlage bildeten sich aus. Die entsprechenden Eigenschaften
ind wieder zuerst das Vorrecht bestimmter Rassen und Klassen, der Kaufleute, der
Unternehmer, der Bankiers. Die Preiskonjunkturen, die Rentenbildung, die Folgen von
Monopolen greifen zeitweise sehr stark in die Einkommensverteilung und damit in die
Belegenheit und Möglichkeit der Rücklagen ein.
Die Vermögens- und Kapitalbildung der wirtschaftlich hochstehenden Völker wird
o zu einem sehr komplizierten Prozeß, der einerseits als volkswirtschaftliche Gesamt—
erscheinung betrachtet werden kann, als solcher von pfychischen und institutionellen
Besamtursachen abhängt, der andererseits in den verschiedenen Klassen, ihren Angehörigen
und Familien auf ganz verschiedenen Motiven und Einrichtungen ruht. Die ganzen
Zwecke der Wirtschaftsführung werden komplizierter: Man will wie früher im Haushalt
nit wenig Mitteln auskommen, daneben die Vorräte des Hauses für die Zukunft
teigern, die bessere Ausstattung des Haushalts erreichen; aber man will darüber hinaus
verbendes Vermögen erlangen, es zinsbar anlegen oder im eigenen Geschäft nutzbar machen.
Herade in dieser Richtung sind neuerdings die verschiedenen Klassen in so verschiedener Lage.
Die Arbeiter, die kleineren und mittleren Beamten haben ihr ziemlich festes Ein—
kommen; sie sollen damit auskommen. Ihre wirtschaftliche Tugend besteht darin, daß
ie mit dem gleichen Geld möglichst gut sich nähren und kleiden, leidlich wohnen, ihren
Hausrat verbessern und wenn es geht, noch etwas zurücklegen. Mehr und mehr gelingt
hnen dies auch. Der Kleinbauer, der kleine Handwerker und Händler steht vor derselben
Aufgabe, aber er soll und kann zugleich sein Geschäft durch Ersparnisse verbessern, es etwas
vergrößern, etwas mehr Vieh halten und so Kapital bilden. Auch die meisten Glieder der
liberalen Berufe können an der nationalen Kapitalbildung nur durch ihren haushälterisch—
sparsamen Sinn, durch Verbesserung ihrer Hauswirtschaft und Kindererziehung, durch
mäßige Sparkassen- und Versicherungseinlagen, Ankauf einiger Staatspapiere teilnehmen.
Anders der etwas größere Geschäftsmann, der Kaufmann, der Fabrikant, der
Spekulant. Seine häusliche Sparsamkeit kommt nicht sehr in Betracht neben seiner
Fähigkeit, durch technisches und kaufmännisches Geschick, durch richtige Benutzung des
Marktes, der Konjunkturen, durch Organisationstalent und Sinn für Verbesserungen,
größere Gewinne, ein viel größeres Einkommen als er braucht, zu erzielen. Ein großer,
—
glückliche Konjunkturbenutzung, unter Umständen auch durch Gexriebenheit und zweifel⸗
hafte Mittel; die Frage öleibt freilich immer, ob die geschäftliche Fähigkeit, ob das
Monopol, ob der Zujfall der Preisbewegung die Hauptsache bei derartiger Kapital⸗
bildung ausmache. Äuch die ganz großen Künstler, Schriftsteller, Arzte, die neben den
Chess der großen Unternehmungen heute Hunderitauseunde und Millionen verdienen,
werden durch ähnliche Ursachen wie die großen Geschäflstalente reich—
        <pb n="193" />
        335) Die Kapitalbildung. Die Entstehung des Kapitalbegriffes. 177
Daneben sehen wir aber noch eine dritte ganz andere Art der Kapitalbildung,
die weder mit der Sparsamkeit, noch mit dem Talent, der Konjunktur etwas zu thun
hat. Die reichen Leute, die mit erworbenem oder ererblem Vermögen heute das
5—10 fache von dem einnehmen, was sie selbst bei großem Luxus ausgeben können,
werden das nicht verbrauchte Einkommen immer wieder zurücklegen. Nebenbei vermehren
solche Leute vielfach auch ihr Kapital durch zufällige monopolistische Rentenbildung.

Mit dieser einfachen Unterscheidung fallen die thörichten Schulstreitigkeiten weg,
welche so lange darüber geführt wurden, ob die Kapitalbildung allein auf der Spar—
samkeit oder allein auf der Überschußproduktion oder anderen Eigenschaften und socialen
Einrichtungen beruhe. In welchem Maße freilich die verschiedenen socialen Klafsen
an der Vermögensbildung teilnehmen, ist bei dem Mangel an statistischen Grundlagen
schwer zu sagen; es wird auch in jedem Lande wieder aͤnders sein. Aber für Deutsch—
land möchte ich, anknüpfend an Beckers noch weiter zu erwähnende Schätzung von
2,8 Milliarden Mark jährlicher Rücklage, die Vermutung aussprechen, daß von ihnen
vohl 12/2 auf die Rücklagen der Reichen und der größeren Geschäftsleüte, aber
JMilliarde doch auch auf die kleineren Leute und wirklichen Sparer komme; unsere
Arbeiter zahlen heute 160180 Mill. Mark jährlich in die Versicherungsinstitute, den
deutschen Lebensversicherungsanstalten flossen jährlich 1888 1900 226 431 Mill.,
den deutschen Sparkaffen mindestens die gleichen Beträge zu; was kleine Bauern und
Geschäftsleute im eigenen Geschäfte, in Häusern, Grundstücken anlegen, dürfte sich
mindestens auch auf so viel belaufen.

Für alle Klassen der Gesellschaft hängt die steigende Kapitalbildung mit der all—
gemeinen Rechtsficherheit neuerdings ebenso zusammen wie mit der Ausbildung der
Krediteinrichtungen; das Sparkassen, und Genossenschaftswesen, das Versicherungs und
Bankwesen erleichtern die Anlage, reizen zu Rücklagen. Auch der Bauer hört auf, die
Thalerstücke in Strümpfen und Töpfen zu verbergen und zu vergraben, die Hausfrauen
werden immer seltener, die sich am gefüllten Leinenschrank an sich erfreuen. Man
wünscht Besitztitel und Renten, man bringt jede überflüfsige Mark in die Kreditkassen.
Alle Arten von Vermögens- und Besitzstücken werden nach ihrem Geldwert, nach ihrer
Fähigkeit Rente zu geben geschätzt und so als eine einheitliche Maße betrachtet, die
man vom einen Standpunkle aus als Vermögen, vom andern als Kapital bezeichnet.

Ehe wir von der allgemeinen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Kapitalbildung
reden, sei ein Wort über den wissenschaftlichen Sprachgebrauch der einschlägigen Begriffe
und über die statistische Meßbarkeit der Kapitalbildung gesagt.

.183. Begriff von Kapital und Vermögen. Wie die Römer schon die dar—
geliehene Summe caput, Hauptsumme, nannten im Gegensatz zu den Zinsen, die dabei
als der untergeordnete Teit de— Rechtsverhältnisses dem Hauptteil entgegengesetzt wurden,
gebrauchte man auch im Mittelalter capitaie (pars capitalis debiti) für Geld⸗ und
Viehdarlehen, und die Bezeichnung erhielt sich in diesem Sinne bis ins 18. Jahrhundert.
NRachdem daun Hume gelehrt hatte, daß die Höhe der Zinsen weniger von der Menge
des Geldes als von der angehäufter Reichtümer überhaupt abhänge, lag es nahe, alle
zurückgelegten Uberschüsse, die angehäuften Werte (aleurs accumulées), wie es Turgot
that, als Kapital zu bezeichnen und zu betonen, daß andere Dinge ebenso gut wie das
Veld Kapial sein könnten, da man ja mit ihnen Grundstücke und anderes kaufen umd
vom Interesse jedes Kapitals leben könne. Zugleich mit dieser wissenschaftlichen Definition
erbreitete sich in der westeuropäischen Geschästswelt der Sprachgebrauch, alles werbende
ermögen sofern man von seiner technischen statur absieht, an seinen Geidweri und seine
Nente denkt, Kapital zu nennen.
dufli Die Wissenschaft aber ging andere künstlichere Wege. A. Smith wollte die Pro⸗
duktion der wirtschaftlichen Güter gleichsam technisch erklären und an diese Erklärung
dr der Einkommensverteilung anknüpfen. Im Geschmacke seiner Zeit erschienen ihm
de Vatur, die Arbeit und die Produkte, welche weiterer Produktion gewidmet sind, als

en koordinierte Glieder. Er setzt den der unmittelbaren Konsumtion dienenden Gütern

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1. —6. Aufl
        <pb n="194" />
        178 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 6G36
sstock for immediate consumption) das Kapital (stock accumulated) gegenüber, das
Finkommen und Gewinn gebe, das die Arbeiter unterhalte, die Arbeitsteilung und
verbesserung erleichtere. Da er aber unter Natur nur die rein natürlichen Kräfte, unter
Arbeit nur die rohe elementare Kraft des Menschen versteht, so sind für ihn auch die
Verbesserungen auf den Grundstücken und die nützlichen erworbenen Geschicklichkeiten der
socialen Kraͤfte Kapital; letztere, meint er, ließen sich ja mit einer Maschine vergleichen,
die die Arbeit erleichtere. Es ist eine schiefe Generalisierung des Kapitalbegriffes, die
diel Verwirrung angestellt hat. Auch spätere Schriftsteller haben vielfach die Arbeits—
kräfte oder gar die gesellschaftlichen Einrichtungen als Kapital begeichnet, weil sie direkt
»der indirekt der Produktion dienten.

J. B. Say setzt zwar an einer Stelle die fonds industriels (die Arbeit) den
nstruments d'industrie, die er in unangeeignete, wie Meer und Atmosphäre, und an—
Jeeignete, nämlich Grundstücke und Kapitalien teilt, einander entgegen; aber er nennt an
nderer Stelle dann doch Natur, Kapital und Arbeit die produktiven „Fonds“, welche
Dienste leisten und dafür ihren Eigentümern Bezahlung eintragen. Er wird so der Be—
gründer der Lehre von den drei Produktionsfaktoren, denen die drei Einkommenszweige
entsprechen. Es ist die Lehre, welche die Deutschen, z. B. Roscher, wie die Engländer,
z. B. J. St. Mill, aufgenommen haben, die wesentlich den Kapitalbegriff beeinflußt
hat. Diese schiefe Vorstellung einer Bezahlung der drei sogenannten Produktions⸗
saktoren enthält ein wirres Durcheinander von technischen und rechtlichen Gedanken,
sie wirft Produktions-, Verteilungs- und Werterscheinungen durcheinander. Die Natur—
träfte fordern nirgends Bezahlung, wenn sie nicht selten und eben deshalb angeeignet
iind. Bei dem „Raturfaktor“ denken die meisten an die allgemein technisch-physiologischen
Wirkungen der Naturkräfte, wie an die sociale und rechtliche Struktur des Grundeigen—
ums. Im Kapital stecken frühere Arbeit, aber ebenso Naturkräfte in bestimmter Ge—
staltung und Seltenheitswerte. Natur und Kapital produzieren nicht wie die Arbeit,
edenfalls kann nicht auf die technischen Dienste, die sie leisten, die Grundrente und
der Kapitalzins, wie der Arbeitslohn auf die Arbeit, zurückgeführt werden. Für den
Kapitalbegriff war durch die Dreiteilung nichts gewonnen als der Schluß, daß darunter
nicht die Grundstücke, sondern nur die übrigen beweglichen und unbeweglichen wirt—
schaftlichen, für die Produktion bestimmten Güter zu verstehen seien.

Eine untergeordnete Frage war es daneben, ob man die so umgrenzten Kapitalien
noch in Produktiv- und Nutz- oder Gebrauchskapitalien teilen soll; die letzteren sind
die, welche zu einer Produktion fähig, aber im Moment für den Lebensunterhalt, den
Gebrauch benutzt werden, im Augenblick keine eigentliche Rente, sondern nur eine dem
Lebensunterhalt dienende Nutzung geben, wie vom Eigentümer bewohnte Häusfer, Parks
ind Ähnliches. Man wollte sie in den Kapitalbegriff einbeziehen, weil sie jeden Moment
wieder der Produktion dienen können, und ihr Genuß theoretisch der Rente gleichgestellt
werden kann.

Und das „Rente geben“ war ja der ursprüngliche Sinn des Kapitalbegriffs
zewesen; zu diesem Sinn kehrte Hermann, unter völliger Abstreifung der Say-Roscher—
Millschen technischen Gesichtspunkte der Produktionsförderung und der Produktions⸗
jaktoreneinteilung, zurück: Kapital ist ihm nur, was Vermögen sein kann; er definiert
z8 als dauernde Grundlage einer Nutzung, die Tauschwert hat; es ist die privatwirt⸗
chaftliche Auffafsung, die auch nutzbare Rechte für Kapital erklärt; und es ist klar,
däß hiernach Grundftücke ebenso dahin gehören wie andere Kapitalien. Daran knüpfte
sich dann ein laängerer Schulstreit, ob die Grundstücke zum Kapital zu rechnen seien,
pobei teils die groͤßen wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Unterschiede zwischen den
Grundstücken und den anderweiten der Produktion dienenden Gütern sachlich erdrtert

vurden reilich oft ohne Klarheit darüber, daß jede Einteilung und Reihenbildung nur
im Hinblick auf einen bestimmten wissenschaftlichen Zweck, nie absolut einen Sinn hat),
keils unter dem Deckmantel der Begriffsstreiterei der Kampf über die Monopolnatur
der Grundrente und eine Summe staatlicher Maßregeln in Bezug auf Grundbesitz und
anderweites Kapital geführt wurde.
        <pb n="195" />
        337)]

Die verschiedenen Kapitaldefinitionen. 179
Waren die Kapitalbegriffe von Turgot bis Hermann mehr einem theoretischen
Klaffifikationsbedürfnis entsprungen, so begann mit der Anzweiflung der Berechtigung
der Kapitalrente die Tendenz, in den Begriff des Kapitals seine Entstehungsgeschichte
und die Rechtfertigung des Kapitalgewinns und -inses hineinzuschieben. Für Macculloch
und viele Rachfolger' desselben wurde das Kapital angehäufte Arbeit; man glaubte, so
die Kapitalrente als Arbeitslohn oder als Parallele desselben gerechtfertigt zu haben,
hatte aber in Wahrheit keine Definition des Wortsinnes mehr, sondern nur die Hervor—
sebung einer Urfache neben der Unterschlagung anderer; denn jedes Kapital beruht
auf einer eigentümlichen Gestaltung bestimmter Naturstoffe und -kräfte, welche Wert⸗
steigerungen vder -minderungen erfahren, die nicht der aufgewendeten Arbeit entsprechen.
Die Socialisten knüpfen umgekehrt an den Besitz, das Eigentum und seine Aus—
autzung im rechtlichen Mechanismus der Gesellschaft an; sie wollen die Kapitalrente
als arbeitsloses Einkommen denunzieren. Ihnen ist ein augehäufter Vorrat von Gütern,
die im Bauernhof oder in der Handwerksstatt vom Eigentümer selbst umgetrieben
verden, nicht Kapital. Das Kapital ist für sie eine „historische Kategorie“, die seit
den letzten Jahrhunderten mit der Geldwirtschaft, dem Handel, der Produktion für den
Markt, der Unternehmung und dem Lohnverhältnis entsteht. Es umfaßt nach Marrx
die Produktionsmittel, die in der Hand des Warenproduzenten und ⸗»verkäufers dazu
dienen, den Mehrwert aus dem Arbeiter herauszupressen; der Kapitalist ist der Aus⸗
beuter, der sich durch seinen Besitz und seine Besitzüberlegenheit auf Kosten des Arbeiters
bereichert, er ist ein Heuchler, welcher der Welt weis macht, das Kapital entstehe durch
seine Entsagung, indem er sein Einkommen nicht verzehre, während er es in Wahrheit
auf Kosten der Armen akkumuliert. „Aneignung unbezahlter Arbeit ist das Geheimnis
der Plusmacherei.“ Kapitalbildung ist also Plusmacherei. Dieser Standpunkt erklärt
alle anderen Kapitaldefinitionen für Unsinn; Knies fugt in seiner feinen Weise bei, daß
die Marrsche auf dieses Prädikat in nicht geringerem Maße Anjspruch habe.

Der Kapitalist, den schon die englische Nationalbkonomie in unklarer Weise mit
dem Unternehmer zusammen geworfen hatte, wurde nun unter dem Einfluß dieser
Kapitaldefinition, der Sammelname für alles, was scheinbar oder wirklich dem Arbeiter⸗
interesse gegenüberstand; man verstand nun unter den Kapitalisten bald die höheren
Klassen überhaupt, bald alle Vermögensbesitzer, bald die großen Kaufleute und Unter—
nehmer, bald die gewerblichen größeren Geschäftsleute gegenüber den Grundeigentümern,
bald auch nur die Rentiers, die ohne Arbeitseinkommen leben.

Und ebenso schillert der Begriff der kapitalistischen Unternehmung, wie er auch
nn die nicht socialistischen Schriften übergegangen ist, in allen Farben: der eine meint
damit den Großbetrieb überhaupt, der andere die kaufmännisch spekulative, auf Ver—
ögenserwerb mehr als auf eigenen Unterhalt zielende Wirtschafts- und Geschäfts⸗
ührung, der dritte die Ausbeutung der Arbeiter, der vierte die Unternehmung mit
modernem Lohnverhältnis. Fast immer liest man durch die Zeilen, daß die Autoren
doch mehr oder weniger an die Nebenbedeutung denken, welche Marx dem „Kapital“,
als dem Vampyr, der die Arbeiter aussaugt, gegeben hat.

Sombart nennt neuerdings die kapitalistische Unternehmung die Wirtschaftsform,
deren Zweck es sei, „durch eine Summe von Vertragsabschlüfsen über geldwerte Leistungen
und Gegenleistungen ein Sachvermögen (Kapital) zu verwerten“. Eine disponierend⸗
ganisierende, eine kalkulatorisch-pekulative, eine rationalistische, auf Profit gerichtete
Thätigkeit sei damit gemeint; richtig — das sind eigentümliche wirtschaftliche Handlungen,
die in bestimmten socialen und wirtschaftlichen Zuständen eine große Rolle spielen, sich
emlich regelmäßig an die moderne kaufmännisch geführte Großunternehmung anschließen.
kin Sachvermögen wird dabei vorausgesetzt, seine Vermehrung ist das Ziel, aber nicht
owohl das Kapital an sich hat die Menschen zu dieser Art Thätigkeit gebracht, sondern
ine bestimmte Phase der pfychischen Entwickelung und der gesellschaftlichen Einrichtungen.
g Der ganze von den Socialisten angeregte Streit über den Kapitalbegriff ist ein spätes
Aberlebsel der sogenannten Realdefinition, des schiefen Glaubens, aus dem Kapital—
degriff heraus könne man das Wesen der socialen Kämpfe und der modernen Wirtschafts—

10 *
        <pb n="196" />
        180 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [6388
entwickelung erklären; — zugleich ein schlagender Beweis dafür, daß die Sprache aus
Mangel an neuen und zahlreicheren Worten immer leicht diefelben Worte in relativ
verschiedener Bedeutung gebraucht.

Wir wollen auf den Kapitalbegriff kein System aufbauen, aus dem Wesen des
Kapitalismus nicht erklären, was uns nur einej Specialanalyse unseres heutigen Wirt⸗
schaftslebens ergeben kann. Wir halten es für das Richtigste, bei der Definition der
einschlägigen Begriffe von den wirtschaftlichen Gütern auszugehen und unter ihnen im
Gegensatz zu den freien, in unbegrenzter Menge vorhandenen, diejenigen materiellen in
beschränkter Menge vorhandenen und daher im Eigentum bejessenen Objekte zu ver—
stehen, deren Nuͤtzlichkeit anerkannt ist, die darum Wert haben, den wirtschaftlichen
Bedürfnissen dienen. Nur im abgeleiteten Sinne und im Hinblick auf die Folgen des
gesellschastlichen Mechanismus kann man neben den realen Objekten die Vermögens—
nutzung und die Rechte auf wirtschaftliche Güter oder Leistungen unter den wirtschaft—
lichen Gütern mit begreifen. Die realen wirtschaftlichen Güter kann man dann einteilen
a) in solche, welche der Produktion dienen (Produktivgüter- oder -tapitalien; Güter
zweiter und späterer Ordnung nennt sie die österreichische Schule); b) in solche, welche
länger dauernder Benutzung dienen, wie Häuser, Kleider u. s. w. (Nutzkapitalien) und e) in
solche, die durch einmaligen Verbrauch in ihrer Gestalt und in ihrem Wert vernichtet
werden (Genußgüter, verbrauchliche Güter); fie und die vorhergehende Klaffe nennt
die österreichische Schule Güter erster Ordnung. Unter Vermögen verstehen wir dann
den Inbegriff wirtschaftlicher Güter, über welche einzelne oder Kor—
porationen in ihrem Interesse verfügen können; und da es für die einzelnen
nicht bloß auf das Eigentum, das Innehaben, sondern ebenso auf das Recht in Bezug
auf Güter und Renten, Schulden und Verpflichtungen ankommt, so sagen wir in über—
tragenem Sinne auch, das Vermögen sei der Inbegriff der wirtschaftlichen Güter, über
die jemand in seinem Interesse zu verfügen, das Recht habe (Reumann). Wir
denken uns dabei etwaige Schulden abgezogen. Wir begreifen unter dem Vermögen den
werbenden wie den nicht werbenden Teil (zumal die sogenannten Nutzkapitalien), und
wir drücken gewöhnlich das Vermögen in Geldpreisen als Werteinheit aus.

Das Kapital aber ist uns derjenige Teil des Vermögens, der
werbend in irgend einer Form, im eigenen Geschäft oder bei Dritten in Leih—
form angelegt ist, bei dem aber der Gedanke der technisch verschie—
denen Anlagemöglichkeiten und -arten zurücktritt gegenüber seinem
Geldwert und der Rente, deren Höhe in bestimmtem Verhältnis zu diesem
Geldwert steht. Wo und soweit vom Besitz im Gegensatz zum Nichtbesitz die Rede
ist (wie bei Marx), halten wir es für besser, von Vermögen und nicht von Kapital
zu sprechen. Wo Gutlervorräte, die weiterer Produktion technisch dienen, gemeint sind,
mag man das Wort Kapital auch brauchen; häufig wird es besser sein, wexbendes Ver⸗
mögen zu sagen. Im ganzen scheint es mir richtig, wenn wir mit C. Menger zu
vde Napitalbegriff zuruͤckkehren, wie er im geschäftlichen Leben feststeht und durch
keine theoretische Auseinandersetzung zu beseitigen ist, auch von allen Theoretikern, die
andere Begriffe vom Kapital geben, doch immer wieder nebenbei gebraucht wird.

Die durch A. Smith begründete Einteilung des Kapitals in umlaufendes und
stehendes geht vom Kapital im Sinne der der Produktion dienenden Gütervorräte aus.
Zum ersteren rechnet man die beweglichen Vorräte, Lebensmittel, Rohstoffe, Zwischen—
produkte, das Geld in den Geschäftskassen, zum letzteren die Werkzeuge, Maschinen,
Gebäude, Grundstücke, Meliorationen. Es ist in erster Linie ein technischer Unterschied,
aber dann auch ein geschäftlicher. Das umlaufende Kapital, Betriebskapital, erlaubt
technisch nur eine einmalige Verwendung; es giebt bei richtiger Produktion seinen ganzen
Wert in das Produkt, das stehende nur seine Nutzung, denn dieses erlaubt eine Ver—
wendung für Monate und Jahre. Das Betriebskapital ist technisch zwar teilweise nur
zu bestimmten Zwecken verwendbar, wie Wolle zu Wollgeweben; ein großer Teil aber,
Geld, Lebensnuttel und anderes, kann zu allem Möglichen dienen, und fast stets kann
das Betriebskapital leicht veräußert und so sein Wert anderen Zwecken zugewendet werden.
        <pb n="197" />
        339) Die Arten des Kapitals. Sein Geld- und sein Nutzwert. 181
Vom stehenden Kapital kann ein Teil, wie Häuser, Dampfmaschinen zwar auch technisch
zu verschiedenen Zwecken dienen, aber nie in dem Umfang wie das umlaufende Kapital;
das meiste stehende Kapital ist für immer einem bestimmten technischen Zwecke angepaßt,
wie ein Spinnstuhl, ein Waggon, die Maschinerie eines Berawerks; es ist auch viel
schwerer verkäuflich.

Das umlaufende Kapital entsteht zuerst; das stehende ergänzt sich stets aus dem
umlaufenden. Je reicher ein Volk ist, desto mehr wird es stehendes Kapital haben.
Doch werden beide Arten wachsen. In jedem einzelnen Geschäft ist das richtige Ver—
hältnis von stehendem und umlaufendem Kapital eine wichtige Frage. Oft wird von
Anfang an zu viel Kapital festgelegt, so daß es dann an Betriebskapital fehlt.

Die von den Socialisten aufgestellte Theorie, daß mit höherer wirtschaftlicher
Kultur ein immer größerer Teil des Kapitals in stehenden Anlagen fixiert werde, daher
immer weniger Betriebskapital zur Bezahlung der Arbeiter übrig bleibe, fällt mit der
Frage der zunehmenden Maschinenanwendung und ihren Folgen zusammen, ist oben
von uns schon erörtert worden. —

Wenn wir heute vom Vermögen oder Kapital einzelner physischer oder moralischer
Personen reden, so haben wir Wertgrößen im Auge, die sich in Geldsummen ausdrücken
lassen, und welche durch unsern Rechts- und Kreditmechanismus ihre konkrete wirtschaft⸗
liche Bedeutung erhalten. Nicht die Fläche eines Grundstückes, nicht seine Ertrags—
fähigkeit, sondern ob es 10 000 oder 20000 Mtk. Wert sei, 300 oder 600 Mk. Rente
gebe, ist das Entscheidende. Wer 100000 Mk. Staatsobligationen besitzt, hat so viel
Vermögen und Kapital, ob die einst dafür eingezahlte Summe noch in einer Staats—
bahn vorhanden oder in einem Kriege sachlich vernichtet ist. Sprechen wir dagegen
vom Vermögen oder Kapital einer Nation, fassen wir so die Summe der Vermögen
der einzelnen, der Korporationen und des Staates in einem Kollektivbegriff zusammen,
so treten die Vorstellungen zurück, die ausschließliche Folge des privatrechtlichen Stand—
punktes beim Privatvermögen und -kapital sind. Zwar können wir auch das National—
vermögen nur in Geldwert fummieren, weil wir keinen anderen bessern Generalnenner
haben: aber wir find uns bewußt, daß es für die Völker mehr auf die reale Nutzbar—
keit, z. B. ihres Bodens, ankommt als auf die hohen oder niedrigen Bodenpreise.
Nach einer Krisis kann es vorkommen, daß die Kurse aller Effekten um !/s gefallen
sind; der einzelne, der jetzt Papiere verkauft, ist so viel ärmer, das Volk aber hat nicht
ein Drittel seines in Effekten angelegten Vermögens verloren, wie sich in kürzester Zeit
durch das neue Steigen der Kurse zeigt. Wir sind uns klar, daß ein Patentrecht für
den einzelnen 100 000 Mk. wert sein kann; für die Ration bedeutet das nur, daß alle
vom Patentinhaber Kaufenden mehr zahlen müssen, nicht ein Plus an realem Ver—
mögen. Die Schulden rechnet auch der privatrechtliche Standpunkt vom Vermögen des
Schuldners ab, aber er fügt sie dem des Gläubigers zu. Die Kollektivbetrachtung des
Vermögens kaun letzteres nur so weit thun, als reale Gütervorräte der Schuld ent—
sprechen. Große Staatsschulden, die für unproduktive Zwecke gemacht wurden, wird
dieset Standpunkt nicht dem Volksvermögen zurechnen können.

184. Die Versuche einer statistischen Erfafsung des Vermögens
und Kapitals sind so alt wie eine ernstere wissenschaftliche Betrachtung des Volks—
wohlstandes. Aber sie haben wegen der Schwierigkeit des Problems bis in die neueste
Zeit zu keinen ganz gesicherten Rajultaten führen können. Stets hat es sich dabei darum
gehandelt, das Vermögen eines Volkes oder Gebietes im ganzen oder bestimmte Teile
desselben zahlenmäßig zu erfassen, nicht nur das einzelner Personen. Es handelt sich
aIso stets um eine große Kollektivrechnung, für die auch die beste Statistik nur eingzelne
Anhalte bietet.

Man hat hauptsächlich zwei Arten der Aufstellung zu unterscheiden:

S... Die individuell-subjektive, welche das Vermögen oder Kapital der einzelnen
Subjekte feststellen und addieren will; als Unterlage haben Einkommens- und Ver—
wögenssteuer⸗, auch Erbschaftssteuerlisten gedient, die dann durch Schätzungen des in
ihnen nicht Begriffenen ergänzt wurden. Die neueren Berechnungen Giffens über das
        <pb n="198" />
        182 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverkeilung. [640
Vermögen des Vereinigten englischen Königreiches von 1875 und 1885 sind nach der
englischen Einkommensteuer gemacht, wobei aus der Vermögensrente mit einem je nach
der Anlage abgestuften Multiplikator auf das Vermögen geschlossen wird. Die Be—
rechnung Fovilles über das französische, Pantaleonis über das italienische Vermögen
sind nach der Größe des jährlich der Erbschaftssteuer unterworfenen Vermögens und der
Annahme gemacht, daß diese Jahresbeträge 36 des Gesamtprivatvermögens seien.

2. Die objektiv-sachliche Berechnung sucht nach den Hauptkategorien des Ver—
mögens (Grundeigentum, Häuser, beweglicher Besitz in der Feuerversicherung erkennbar,
Verkehrsmittel, Forderungen ans Ausland unter Abzug der ausländischen Forderungen
ans Inland) und im Anschluß an die Katasterstatistik und ähnliche Hülfsmittel den
Gesamtbesitz der Privaten und der öffentlichen Personen zu erfassen. Solche Auf—
stellungen haben neuerdings Rümelin und Schall für Württemberg, Schott für Sachsen,
Kollmann für Oldenburg gemacht.

So vieles aber unficher bleibt, so notwendig scheint es doch, daß man auch auf
diesem Gebiete verfucht, zu festen Größenvorstellungen zu kommen, weil ohne sie eine
Anzahl der wichtigsten volkswirtschaftlichen Fragen unlösbar ist.

Wir können nun hier natürlich nicht für jede Zahl den kritischen Apparat an—
geben, durch den sie gewonnen wurde; wir müssen uns mit der Vorführung der
wichtigsten Resultate der zuverlässigern Forschungen begnügen; wir geben in der Haupt—
jache auch nur die Berechnung des Volksvermögens pro Kopf der Bevölkerung zu ver—
schiedener Zeit.

Dabei darf natürlich nie vergessen werden, daß Wertberechnungen dieser Art von
drei Ursachenreihen beherrscht sind: 1. von der Menge der Kapitalien, der Größe des
Vermögens an sich, 2. von dem zeitlichen und örtlichen Geldwert, 8. von der Art, wie
Seltenheit und Monopol (Grundrentenbildung) bestimmte Kapitale in ihrem Werte
erhöhen und so die Zahlen steigern, ohne daß mehr Vorräte, mehr Produktivmittel
vorhanden sind. Die Berechnungen wären also zum Zwecke des Vergleiches nur einwand—
frei, wenn wir die Ursachen sub 2 und 83 eliminieren könnten; das ist nicht der Fall. Nur
werden wir sagen können, für naheliegende Zeiten und Länder sei die Einwirkung der Ur—⸗
sachen sub 2 und 3 nicht so groß, daß nicht doch vieles aus ihnen geschlossen werden könne.

Für das Gebiet von Bremen haben wir eine Reihe, die von 1780 - 1876 reicht,
auf der Vermögenssteuer beruht, also das steuerfreie Vermögen der kleinen Leute und
der öffentlichen Korporationen nicht mit umfaßt. Das Resultat ist: 1730 1000 Mk.,
1770 1060, 1800 2100, 1820 1830, 1840 2690, 1858 3100, 1863 4160, 1876 4550
(Stadt Bremen 5590). Die letztere Zahl würde wohl auf ca. 6000- 6500 steigen,
wenn es sich um das ganze Vermögen handelte. Für Preußen könnten wir nach
Schätzungen von Hansemann, Dieterici und Miquel ansetzen: 1830 400, 1848 720
(beide wohl zu niedrig), 18900 2500—-8000; auch hier ist nur das Privatvermögen zu
erfassen versucht. Fur Württemberg haben wir sehr gute Berechnungen des ganzen
Volks- und Korporationsvermögens von Rümelin und Schall: 1868 2730 Mk., 1888
5180, während analoge Rechnungen für Oldenburg (1890) 4280 und für das König—
reich Sachsen (18900) 4260 ergaben; für ganz Deutschland dürften 3600—4000 Mk.
nicht zu hoch sein, wenn wir gleichzeitig mit Pantaleoni für Italien 1874 1260 und
1889 1410 Mk., für Hsterreich-Ungarn mit Inama 1880 1640 Mk., für Frankreich
mit Leon Say und Foville 1820 3200, 1885 etwa 5000 Mk., für Belgien und Holland
1880 4700 und 4800 Mk., für Norwegen mit Kiger 1890 1160 Mk. annehmen.

Für die englischen Verhältnisse läßt sich folgende Reihe nach den Zusammen—
stellungen von Foville und Giffen herstellen: England 1600 440 Mk., 1680 860,
1720 1014, 1750 1420, 1774 2800, 1800 3340 Mk. ; Vereinigtes Königreich 1812
3200 (wohl zu hoch?), 1845 2860, 1860 4150, 1885 53500; die letztere von Giffen
nach den Einkommensteuerergebnissen berechnete Zahl dürfte noch etwas zu niedrig sein.
Fur die Vereinigten Staaten ergiebt sich nach den Vermögensberechnungen des Census
folgendes: 1790 780, 1800 840, 1840 920, 1860 21830, 1880 3630, 1890 4180;
andere amerikanische Schätzungen gehen bis auf 6800 Mk.
        <pb n="199" />
        6417] Die historisch-statistische Bemessung des Kapitals. 183
Wir haben nur Zahlen aufgenommen, die nach ihrer technischen Herstellung und
nach ihrer inneren Wahrscheinlichkeit uns eine gewisse Gewähr der Wahrheit zu bieten
schienen. Es sind Zahlen, die, wie gesagt, nicht alle direkt vergleichbar sind, sofern das
öffentliche Vermögen und der häusliche Mobiliarbesitz nicht überall gleichmäßig ein—
bezogen sind, und sofern Geldwert und Preise in ihnen natürlich auch ihren Ausdruck
gefunden haben, nicht bloß der reale Nutzwert. Aber trotzdem erscheinen mir die Zahlen
sehr lehrreich. Die äußersten Gegenfätze von 400 zu 6—-7000 Mk. enthalten noch
nicht die möglichen Extreme: heute (1902) dürften die reichsten Länder bei 6—7000 Mk.
angekommen sein, und wenn man statt Preußen 1830 Rußland einsetzen könnte, wenn
man statt England im Jahre 1600 dasselbe Land im Jahre 1300 zahlenmäßig fassen
könnte, so wären wohl 100—150 Mk. die niedrigsten Zahlen. Andererseits enthält
die Steigerung ja Elemente, die, wie gesagt, mit der realen Vermögenssteigerung nichts
zu thun haben. Aber wir werden immer vermuten können, das nutzbare Vermögen
und Kapital sei, von seinem Geldwert abgesehen, in England von 1600 -1885 mindestens
auf das 5—6 fache (statt auf das 12 fache), in Preußen 1830— 1900 auf das 83 fache
gestiegen (statt auf das 72/2 fache, wie die Zahlen sagen).

Ich füge noch bei, daß für 1895 Mulhall analoge Zahlen berechnet hat, die ich
nicht kontrollieren kann. May giebt sie in deutschem Gelde so an: Vereinigtes König—
reich 6191, Frankreich 5166, Deutschland 3198, Rußland 1251, OHsterreich 2138,
Italien 2011, Spanien 2768, Portugal 1784, Schweden-Norwegen 2337, Dänemark
4715, Holland 3752, Belgien 3157, Schweiz 3362, Vereinigte Staaten 4797, Australien
5248, Argentinien 3157 Mk. Auch einige absolute Zahlen des geschätzten Volks—
vermögens führe ich noch an: Vereinigtes Königreich 1812 2190 Mill. Pfund Sterling,
1822 2600, 1860 6000, 1885 10077; Deutschland 1875 178 Milliarden Mk. (Becker,
heute sicher 200 und mehr), Frankreich 1892 225 Milliarden Francs, Vereinigte Staaten
1890 62,6 Milliarden Dollars.

Die Einteilung dieses Vermögensbesitzes in gewisse Hauptkategorien ist von nicht
minderem Interesse. Das gemeinwirtschaftliche und charitativen Zwecken dienende Ver—
mögen ist in Württemberg 1888 auf etwa 1000 des gesamten berechnet worden; es
wird in Preußen erheblich mehr sein, in Staaten ohne Domänen, Staatsbahnen,
Staatsbergwerken sicher viel weniger. In Deutschland beträgt der Wert der Staats—
bahnen gegen 10 Milliarden, der Staatsforsten über 2, das Kapital der staatlichen
Arbeiterversicherungskassen bald schon 1 Milliarde, das sind allein über 18 Milliarden
von 175 - 200.

Der Anteil des benutzten Grund und Bodens gegenüber den Gebäuden ist in
Ländern geringerer wirtschaftlicher Entwickelung viel höher als in reichen. Bodio jchätzt
ersteren in Italien auf 42, letzteren auf 9 Milliarden Lire. Wie ersterer relativ herabging,
sehen wir in England; er machte vom Gesamtvermögen 1690 600/0, 1885 1700 aus;
in Württemberg war er 1840 78,80/0, 1863 48,50/0 und 1883 34,49/0. Die Gebäude
wurden im Vereinigten Königreich 1812 auf 14 des Bodenwertes, 1878 auf 28 ge—
schätzt, 1885 betrug der gesamte Bodenwert 1691 Mill. Pfund Sterling, der Häuserwert
1927. Die Rente veränderte sich in England und Schotiland so:

aus Land aus Häufern
1860 49 Mill. Pfund Sterling, 53 Mill. Pfund Sterling,
1885 55 , 125
RNeuerdings nahm der Bodenwert und seine Rente in Großbritannien erheblich
ab. Wie der Gebaudewert steigt, seigen die Zahlen über den Versicherungswert der—
selben in Sachsen (der den Grundwert und den Wert der in der Erde liegenden Grund—
mauern nicht mit umfaßt); er betrug 1844 488, 1864 1869, 1884 8007, 1890 3728
Mill. Mark (auf 13—-14 Milliarden Gesamtvermögen 1890). Der Boden- und Bau—
wert der Berliner Grundstücke und Gebäude stieg 1842 -1892 von 8395 auf 5967 Mill.
Mark; er ist nach Blencks Rechnung jetzt so hoch wie der gesamte Grund und Boden
der vier Provinzen Ost- und Westpreußen, Pommern und Posen.
        <pb n="200" />
        184 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[642
Das Land- und Hausvermögen zusammen machen jetzt in Frankreich und Deutsch—
land noch etwa die Hälfte alles Vermögens aus, im Vereinigten Königreich 8600.
In letzterem ist die Rente aus fremden Papieren bereits viel höher als die aus Land—
eigentum (von Giffen 1884 auf 64 Mill. Pfund Sterling jährlich geschätzt); man hat
von anderer Seite neuerdings den Kapitalbesitz an fremden Effekten im Vereinigten
Königreich auf 42 —43, in Frankreich auf 16 (neuestens aus 24), in Deutschland auf
10—183 Milliarden Mark geschätzt; es sind erhebliche Bestandteile des Volksvermögens.

Das gesamte stehende und umlaufende Kapital, das Verhältnis des werbenden
zum Nutzkapital zahlenmäßig zu erfassen, ist nach den heute vorhandenen Materialien
fast nicht möglich. Ich führe nur an, daß die englische Erbschaftssteuer 1895 — 1896
48 Mill. Pfund Sterling immobile und 194 Mill. Pfund Sterling mobile Werte er—
faßt hatte. Die große neuere Zunahme des gewerblichen Kapitals erhellt auch schon
aus der relativen Abnahme des Landkapitals. Eine Scheidung der Kapitalien, welche
die Eigentümer im eignen Geschäft benutzen und denen, welche ausgeliehen sind, ist
genauer nicht möglich. Ich habe neuerdings die Schätzung gewagt, die ich hier nicht
näher begründen kann, daß vor 100 Jahren vielleicht einige Prozente, heute in Deutsch—
land 17, in England 409/0 alles Vermögens in Form von übertragbaren Papieren
besessen werden. Die Statistik Neymarks über mobile Werte giebt für England auf
10 Milliarden Pfund Sterling Gesamtvermögen über 7 Milliarden mobile Werte an, das
wären 700840; ich glaube, die 7 Milliarden umfassen nicht bloß die übertragbaren
Papiere. Neymark hat für Frankreich auf 225 Milliarden Francs 80 als Effektenbesitz
angesprochen, Christians für Deutschland etwas über 30 Milliarden deutscher neben
10 Milliarden fremder Effekten, zusammen 40 auf 175—200 Vermögen. In diesen
40 Milliarden sind aber die Hypotheken, Sparkassenguthaben und Ähnliches noch nicht
begriffen.

Über die Größe der jährlichen Kapitalbildung läßt sich aus den oben mitgeteilten
Zahlen und aus anderen Nachrichten, z. B. denen über Emissionen, Sparkasseneinlagen,
Feuerversicherungssummen wohl im allgemeinen einiges schließen, aber ganz feste An—
gaben, um wie viel Prozente sich jährlich das Kapital vermehre, sind doch kaum
möglich. Jedenfalls aber sehen wir aus den Bruchstücken unserer Statistik, wie verschieden
die Kapitalbildung pro Kopf zeitweise war. In Bremen von 1780 1770 kaum ein Fort—
schritt, nur 1750 -1769 eine ganz kleine Zunahme, dann 1776 - 1809 eine Verdoppelung,
der ein längerer Rückgang folgt; erst gegen 1840 ist wieder der Stand von 1806—1809
erreicht; dann wieder 1840 — 1876 mehr als Verdoppelung; 18656 - 1876 nimmt das
Vermögen jährlich um etwa 80/0 zu (um 30—40 Mill. Mark). Für England sind
1660 -1703, 1774 - 1812, 1845 - 1875 die Hauptforischrittsepochen, jedesmal findet
etwa Verdoppelung des Vermögens statt, während von 1875 — 1885 die Zunahme nur
i/ß ausmacht, also immer noch etwa 20/0 im Jahre. Man schätzte die dortige jährliche
Kapitalvermehrung 1814 - 1845 auf 5—2600, 1834 - 1859 auf 1200, 1863 auf 2200
bis 2400, 1866 1885 auf 8—4000 Mill. Mark; heute, 1900 1902, dürften es 45000
sein. Für Deutschland hat Becker 1886 die jährliche Vermehrung des Volksvermögens
durch reale Ersparnisse auf 2,5 Milliarden, durch Wertzuwachs des vorhandenen Be—
sitzes auf ebenso viel geschätzt. Wenn wir überlegen, daß die deutschen Emissionen (die
neu ausgegebenen, Rente gebenden Papiere) 1882-1898 jährlich 700-2300 Mill.
betrugen, daß die allein in den öffentlichen Anstalten gegen Feuer versicherten Summen
(die nicht die Hälfte der gesamten ausmachen) 1866—1875 um jährlich 45500, 1887
bis 1892 um 700— 1000 Mill. zunahmen, daß nach der preußischen Steuerstatistik das
Vermögen der physischen Personen mit über 8000 Mk. Einkommen 1898 -1900 jährlich
um über 1,75 Milliarde Mark stieg, was für ganz Deutschland auf 8 Milliarden schließen
läßt, daß nach der württembergischen Statistik die Zunahme in diefsem kleinen Lande
1863—18883 jährlich 25800 Mill. ausmachte, so duͤrften die 2,6 Milliarden Beckers
eher zu niedrig sein; es wären etwa 1,5/0, also immer noch mehr als die Bevölkerungs—
zunahme; in den guten Jahren steigt sie wahrscheinlich über 20/0, in den schlechlen
bleibt sie wohl etwas dahinier zurück.
        <pb n="201" />
        643) Die Wirkung des Kapitals auf das wirtschaftliche Leben. 185
185. Die Bedeutung des Kapitals. Fragen wir nun nach der all—
gemeinen wirtschaftlichen Bedeutung der Vorrats-, Kapital- und Vermögensbildung, so
egt sie auf der Hand; sie erst schafst gute und reichliche Versorgung, einen komplizierten,
technisch hochstehenden Produktionsprozeß, sie beeinflußt durch die Rente die Einkommens—
verteilung und wirkt endlich auf die sociale Gliederung ein, modifiziert in weitgehender
Weise die Machtverhältnisse innerhalb der wirtschaftlichen und politischen Gesellichaften
wie zwischen den Staaten.

a) Die arme und die reiche Familie, der arme und der reiche Staat unterscheiden

sich dadurch, daß bei ersteren zwischen dem Druck der wirtschaftlichen Bedürfnisse und
der Thätigkeit für dieselben wenig oder keine, bei letzterem große Vorräte und Hülfs—
mittel stehen. Der Arme lebt von der Stunde, er muß heute schaffen, wovon
er morgen leben soll; der Reiche wird von dieser Sorge nicht gedrückt, weil er für
Tage und Jahre im voraus versorgt ist, weil ihn ein Vorrat aus der Vergangenheit,
Besitz aller Art, Vermögen umgiebt. Alle höhere wirtschaftliche Kultur charakterisitert
sich in der Steigerung dieser Vorräte, dieses äußeren Apparates, der mit vollkommener
Technik und mit der steigenden Verfügung über Werte aller Art unsere Zukunft immer
sicherer stellt, uns von der drückenden Not des Moments befreit. In diesen zunehmenden
Vorräten von Gütern, von Werkzeugen, Maschinen, Gebäuden, von Rohstoffen, Lebens—
mitteln, Bekleidungsstoffen, Gerälen sah eine mehr äußerliche Betrachtung früher aus—
schließlich den Reichtum der Nationen; alle Menschen als gleich voraussetzend, glaubte
fie keine andere Aufgabe zu haben als die, diese Vorräte zu messen, ihre Entstehung
und Wirkung zu untersuchen.
Wir wissen heute, daß die Ursachen des Reichtums noch mehr in den Menschen,
in deren wirtschaftlichen Faͤhigkeiten und ihrer Organisation liegen als in den ge—
sammelten Gütern. Diese Eigenschaften, die Schulung der Menschen, ihre geistige und
moralische wie ihre technische Verschiedenheit erscheint uns als das Wichtigere, als das
erste. Wir stellen die gesammelten Vorräte und Produktionsmittel diesen persönlichen
Ursachen nicht gleich. Wir wissen, daß eine hochstehende Nation große Kapitalverluste
leicht erträgt und ersetzt, daß träge, alternde Völker durch denselben Verlust ganz anders
getroffen werden.

Aber wir geben natürlich zu, daß jedes voranschreitende Gemeinwesen mit mehr
Kapital und Vermögen besser versorgt ist, leichter vorankommt, daß für jedes Volk ein
ebenso rasches Wachstum der realen Vorräte und Produktionsmittel wie der Bevölkerung
erwünscht ist, daß die reicheren Individuen und Nationen durch die Kapitalleihe an
andere ihre Renten, die ärmeren durch dasfelbe Geschäft ihren Wohlstand erhöhen können,
Wir sehen aber auch, daß die ärmeren Individuen und Völker, wenn sie sich Kapital
auf Kredit verschaffen, nur dann vorankommen, wenn sie erhebliche Fähigkeiten haben,
den Kredit richtig benutzen; fehlt dies, so verkommen sie, aeraten in Schuldknechtschaft
und Bankerott.

b) Daß die höhere technische Produktion immer mehr Kapital fordert, haben wir
schon oben (1 886 6. 226) besprochen. Wir sahen, wie damit der Produktionsprozeß
in eine steigende Zahl von Stadien zerlegt wird: Herstellung der Werkzeuge und
Maschinen, Erzeugung der Roh- und Hüulfsstoffe, dann der Halb-, endlich der Ganz—
abritate. Monate und Jahre im voraus wird das vorbereitet, was wir heute brauchen.
Die Naturkräfte werden so besser ausgenutzt, die Produktion und der Verkehr können in
einzelnen Gebieten hierdurch ins ungemessene, auf den anderen und zwar den wichtigsten
Landwirtschaft, Rohstofflieferung u. s. w.) wenigstens erheblich steigen. — Daraus
wurde der Satz abgeleitet, daß das Kapital produktiv sei, d. h. die Produktion ver—
mehre, erleichtere. Es thut dies aber auf den verschiedenen Gebieten in sehr ver—
schiedener Proportion, es kommt auf manchen (z. B. gerade in der Landwirtschaft, aber
auch sonst) leicht an dem Punkt an, wo die kompliziertere mehr Kapital verwendende
Technik die Produktion nicht in dem Maße erleichtert und verbilligt, wie mehr Kapital
perwendet wird, wo sie also nur gesteigert werden kann, sofern die gestiegenen Vreise

ie verteuerte RProduktion bezahlt machen.
        <pb n="202" />
        186 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güternmlaufes u. der Einkommensverteilung. [644
Eine weitere wichtige Folge der neueren Kapitalbildung war die, daß die jeweilige
nicht immer dem Bedürfnis entsprechende Kapitalanhäufung in ihrem Rentenhunger
auf Geschäftsgründungen und ⸗erweiterungen einseitig und übertrieben hinwirkte, daß
das Kapital gleichsam eine zu selbständige Rolle spielte; daß ferner je nach den Kapital—
vorräten, der Kapitalkonzentration, der Konkurrenz auf dem Kapitalmarkt die über das
Kapital Verfügenden eine übermächtige beherrschende Stellung erhielten. Das meinte
man wefentlich, wenn man vom „Kapitalismus“ sprach. Überall und jederzeit wird
der jeweilige Mangel oder Überfluß an Kapital durch erhöhten oder erniedrigten
Zinsfuß die Produktion erschweren oder erleichtern. Die über das Kapital Verfügenden
sind, je höher die Kreditentwickelung geht, desto mehr die Kreditorgane, die Banken,
die Vorschußvereine u. s. w.

c) Hinter der thatsächlichen Kapitalverteilung durch die Kreditorgane steht die
Verteilung zu Eigentum. Wir wiederholen nicht, was wir oben über das Eigentum
und seine Verteilung sowie über die sociale Klassenbildung gesagt haben (18 128 137).
Wir betonen hier nur noch einmal, die ursprüngliche Eigentumsverteilung ist überwiegend
Folge persönlicher Eigenschaften; im Laufe der Generationen schließt sich daran eine ebenso
von Erbrecht, Zufall, Rentenbildung, Heiraten beeinflußte. Und in alle Eigentumsver—
teilung greifen Gewalt und Betrug ein. Bei hoher Kultur entsprechen daher meist nicht
mehr ganz die persönlichen Fähigkeiten der Größe des Eigentums. Die Vermögensverteilung
wird zu einem wichtigen, wenn auch sekundären Ursachenelement der socialen Klafsen—
bildung; ungefunde, ungerechte Verteilung kann großen Schaden stiften; sie kann die Pro—
duktion hemmen, die Konsumtion in falsche Bahnen bringen; sie kann die politische
und wirtschaftliche Macht in falsche Hände legen. Die Vermögens- und Kapitalbildung
wird, je mehr sie zunimmt, zu einem wesentlichen Faktor der socialen Machtverteilung,
zum ausschlaggebenden hauptsächlich in sinkenden Zeitaltern, in denen alles käuilich
geworden ist.

In gesunden aber, auf dem Höhepunkte der sittlichen und wirtschaftlichen Kultur,
pflegt die Vermögensverteilung mit der persönlichen Fähigkeit der höheren Klassen doch
in einer gewissen Übereinstimmung zu stehen, pflegen auch sociale Schichten ohne großes
Vermögen politischen Einfluß und Macht zu haben, können es durch große Leistungen
und richtige Organisation nach und nach erringen. Ich erinnere an das Beamtentum,
die Arbeiterschaft, die liberalen Berufe, die Geistlichen und Vriester mancher Zeitalter
und Staaten.

Darauf, daß die Eigentumsverteilung bei richtiger Kreditorganisation durch die
streditverteilung korrigiert wird, daß in den Epochen hoher Kreditentwickelung Finanz-
minister und Bankdirektoren über unendlich viel mehr Kapital verfügen als renten—
verzehrende Eigentümer, kommen wir nachher zurück.

186. Der Kredit, seine Hauptformen. Um das Wesen des Kredits und
seine Folgen für die Volkswirtschaft zu verstehen, muß man zuerst einen Überblick über
die Geschäfte sich verschaffen, die man unter dem Namen der Kreditgeschäfte zusammen—
zufafsen pflegt. Es handelt sich um gegenseitige entgeltliche Güterübertragungen, wobei
Kapital leihweise oder zur Nutzung vom Eigentümer auf einen Dritten übertragen
wird. Leistung und Gegenleistung fallen zeitlich ausecinander. Die Gegenleistung dessen,
der Kredit erhält, besteht außer der Rückgabe des Kapitals meist in einer Bezahlung,
der Rente, dem Zins. Um den Überblick nicht zu sehr anwachsen zu lassen, ordnen wir
die Kreditgeschäfte in einer schematischen Reihe nach der üblichen Einteilung.

MA. Natural- und geldwirtschaftlicher Kredit. Die naturalwirtschaft—
lichen Kreditgeschäfte sind die älteren, die geldwirtschaftlichen die jungeren. Bei den
ersteren werden Grundstücke, Häuser, Vieh, Getreide hingeliehen, in naturs zurückerftattet
mit einer Vergütung in Naturalien oder Arbeitsdiensten, teilweise auch schon in Geld.
Bei Gelddarlehen wird Geld gegeben und zurückerstattet, der Zins in Geld geleistet.
Die ältere Land- und Häuserleihe bestand in der kreditmäßigen Überweisung
von Grundstücken und Gebäuden durch den Eigentümer an einen Nutznießer. Aus der
Landleihe entwickelten sich die verschiedenen Formen der agrarischen Verfassung, die
        <pb n="203" />
        545] Die Hauptformen des Kredits. 187
älteren ländlichen Abhängigkeitsverhältnisse. Die Häuserleihe spielte in den Städten
des 10. —14. Jahrhunderts eine große Rolle. Da die Beliehenen meist ein sestes Besitz⸗
recht nach und nach erwarben, der Zins ein fester war, so bildete die Häuserleihe in
der Regel ein Mitiel des Aufsteigens für die kleinen Leute; ähnlich war es auch teil—
weise bei den verschiedenen Formen der Landleihe. Die Vieh- und Getreideleihe
war in älteren Zeiten außerordentlich häufig; die erstere ist teilweise heute noch als
Viehverstellung sehr verbreitet; der Schuldner hat die Nutzung, giebt aber nuch Jahres—
frist die Kuh“ mii dem Kalb, die 11/2 fache oder doppelte Getreidemenge zurück. Es
entstanden daraus die härtesten Schuldabhängigkeitsverhältnisse. Das Gelddarlehen
ist mit der Geldwirtschaft entstanden, es hat sich immer mehr ausgedehnt, es ist heute
der Kern des ganzen Kreditwesens. Der Gläubiger überläßt dem Schuldner eine Geld⸗
summe auf eine bestimmte Zeit, unter der Bedingung späterer Rückzahlung und meist
einer Vergütung, die als Zins bezeichnet, in Prozenten des Kapitalwerts ausgedrückt
wird. Das zinslose Darlehen, wie es zwischen Freunden und Verwandten aus
Gefälligkeit auch heute noch vorkommt, war in primitiveren Verhältnissen und in kleinen
Summen wohl das ältere, auch vom positiven Recht begünstigte; im ganzen ist es
mit der ausgebildeten Kreditentwickelung zurückgetreten; wo es geschäftsmäßig noch vor—
kommt, wie mannigfach im Depofitenvertrag, treten andere Vorteile an die Stelle
des Zinses.

B. Das Kreditgeschäft als Haupt- oder Nebenvertrag. Bei den
natural wie bei den geldwirtschaftlichen Kreditgeschäften erscheint der Kreditvorgang
bald als die Hauptsache und bald wieder mehr als Neb ensache. Beim Darlehen,
der Pacht, der Miete, der Leihe von beweglichen Gegenständen (z. B. Pferden und
Kleidern) ist ersteres der Fall; als nebensächlich erscheint der Kreditvorgang, wenn
beim Kauf⸗ oder Versicherungsgeschäft der Kaufpreis oder die Prämie gestundet wird,
wenn bei dem Zahlungsgeschäft statt Geld eine Krediturkunde übergeben wird, wenn
beim Arbeits- oder Dienstvertrag eine Kaution gestellt, oder der Lohn erst nach der
vollendeten Leistung ausbezahlt wird.

0. Konsumtiv- und Produktipvkredit. Nach den Zwecken unterscheidet
man die Darlehen für Konsumtion und die für Produktion, Konsumtiv- und Pro—
duktivkredii. Der erstere wird häufig in der Not in Anspruch genommen, in
Unglücksfällen, nach Verlusten, kann aber auch fur Aufwendungen begehrt werden, die
sich wahrscheinlich rasch wieder bezahlt machen, z. B. für Studienkosten. Der produktive
Kredit ist der heute gewöhnliche Geschäftskredit, der unter der Voraussetzung begehrt
und gewährt wird, daß das Kapital durch die Verwendung im Geschäft sich in seinem
Wert erhalte, verzinse, ja amortisiere, d. h. in kleinen Teilbeträgen abzahlen lasse.
Der konsumtive und Notkredit war in älteren Zeiten das Vorherrschende, der produktive
ist heute mehr und mehr die Hauptsache geworden.

D. Besitz-, Meliorations⸗-, Belriebskredit. Nach den weiteren Ver—
wendungszwecken unterscheidet man heute vielfach den Besitzkredit, der genommen
wird, un Guter ober Geschafte zu kaufen oder zu erhalten und Miterben auszuzahlen,
den Meliorationskrebdit, um geschäftliche Verbesserungen, hauptsächlich folche
dauernder Art, vorzunehmen, und den Betriebskredit, um Zahlungen im laufenden
Betriebe zu machen, welche durch Einnahme in kürzerer Frist wieder zu decken sind. Der
Befitzkredit wird haͤufig auch als Gruͤnd-, Boden-, Häuserkredit bezeichnet nach den
Obiekten, die durch den Kredit erworben oder erhalten werden sollen.

E. Personal- und Realkredit. Nach der Sicherung, welche der Schuldner
dem Gläubiger für die künftige Zahlung bietet, unterscheidet man den Personal-
und den Realkredit. Bei dem erfteren haftet die Person des Schuldners oder seines
Bürgen oder die mehrerer Gesellschafter und Genofssenschafter zusammen in den ver—⸗
schiedenen Rechtsformen des einfachen mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Darlehens—
vertrags, des Wechsels n. s. w. Bei dem lezzteren setzt der Schuldner ein Pfand zur
Sicherung, das neben seiner Person oder allein haftet. Der Personalkredit ist das
einfachere, er ift zu allen Zeiten bis auf einen gewissen Grad vorhanden gewesen, aber
        <pb n="204" />
        188 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [646
in seiner heutigen Ausbildung ist er erst das Erzeugnis einer hohen wirtschaftlichen
Kultur mit großer Rechtssicherheit, mit sehr reellen soliden Geschäftssitten und mit Ein—
richtungen, welche die persönliche Kreditwürdigkeit zu prüfen und festzustellen erlauben.
Der persönliche Kredit ist heute hauptsächlich in den Kreisen der Kaufleute und Groß—
industriellen ausgebildet, dehnt sich erst langsam von da auf große und kleine Land—
wirte, die übrigen kleineren Unternehmer, die Mitglieder der Genossenschaften aus.

Die ältere Kreditentwickelung war wesentlich durch den Realkredit und seine
verschiedenen Rechtsformen bestimmt, und noch heute ist er für einen großen Teil des
Konfumtiv-, des Besitz- und Meliorationskredits vorherrschend. Nach den drei Möglich—
keiten, das Pfand a) dem Gläubiger, b) einem Dritten in Gewahrsam zu geben und
e) dem Schuldner zu lassen, kann man die Rechtsgeschäfte des Realkredits einteilen.

a) Die Übergabe des realen Pfandes an den Gläubiger ist die älteste hand—
greiflichste Sicherung, die aber auch den Schuldner am härtesten trifft. Sie kam bei
Grundftücken und Häusern im Mittelalter vor in der Form der Saßung mit Über—
gabe des Gutes in die Nutzung und Gewere (faktische und rechtliche Verfügungsgewalt)
des Gläubigers und in der des Kaufs auf Wiederkauf. Es sind gleichsam
Formen des UÜberganges vom Bar- zum Kreditgeschäft: der Gläubiger will sofort einen
Gegenwert in die Hand bekommen, um den er nicht,prozessieren muß. Es sind Formen,
die mit zunehmender Rechtssicherheit verschwanden. Alter als solche Pfandübergabe von
Immobilien war die von Mobilien, und sie hat sich bis heute erhalten: das Pfand—
leihgeschäft kommt im Altertum vor, und wieder vom 7. Jahrhundert an, viel
rüher als die Satzung; es ist dann viele Jahrhunderte lang, bis ins 14. — 15. Jahr⸗
hundert die Hauptform auch des geschäftsmäßigen Darlehens gewesen; es ist heute noch,
in der alten Form der Verpfändung von Haushaltsgegenständen, Kleidern und Schmuck—
sachen, die der Armen und Leichtsinnigen, der kleinen Leute, die keinen besseren Kredit
finden. Es ist daneben in der Form des Lombardkredits ein kaufmännisches Geschäft
für solche, welche Waren oder Effekten dem Bankier verpfänden und übergeben; es wird
da angewandt, wo der Bankier keine Sicherheit durch ein Depositum des Krediisuchenden
hat, wo er aber ungedeckten Personalkredit nicht zu geben wagt. Die beweglichen
Wertgegenstände werden beim Pfandleihgeschäft auf bestimmte, meist kürzere Zeit vom
Schuldner dem Gläubiger übergeben, von diesem geschätzt, nach dieser Schähung zur
Hälfte, zwei Drittel oder mehr beliehen, der Zins von Anfang an abgezogen, und wenn
am Verfalltag der Schuldner nicht einlöst, hat der Gläubiger das Recht des Verkaufs
des Pfandes.

b) Die Übergabe des Pfandes an einen Dritten, der es sicher aufbewahrt, —
Gewahrsamkredit — hat sich mit dem Bau und der Verwaltung von Kauf- und
Lagerhäusern in öffentlichen und Priyathänden zu einer in der Gegenwart häufig an—
gewandten Geschäftsart entwickelt. Uber das Getreide oder andere so niedergelegte
Waren werden übertragbare Empfangsbescheinigungen oder Doppelscheine ausgestellt, die
sich in Besitz-, und Pfandschein trennen lassen. Durch UÜbergabe dieser Scheine, der
Warrants, kann die deponierte Ware verpfändet werden. Weder Gläubiger noch
Schuldner können sich einen Mißbrauch mit dem Pfandgut erlauben.

c) Die häufigste Form des Realkreditgeschäfts ist aber die, daß ein Pfandrecht
zur Sicherung eines Darlehens an einem Gegenstand, hauptsächlich an liegenden Gütern,
vertragsmäßig bestellt wird, diese aber zunächst im Besitz und Genuß des Schuldners
bleiben: die Hypotheken, der Buchpfandkredit. Schon im römischen Recht als
hyPotheéeéa bekannt und durch Privatvertrag, Richterspruch und allgemeinen Rechts—
satz (in diesem Fall stillschweigend) entstehend, hai diese Geschäftsart sich dann im
Mittelalter erst als Rentenkauf, dann als Hypothek im Auschluß au das römische Recht,
neuerdings im Anschluß an das Grundbuchwesen als Buchpfandkredit entwickelt. Bei
dem vor Gericht oder Rat konstituierten Rentenkauf erhielt der Gläubiger (der Renten—
käufer) gegen sein Kapital eine auf Haus oder Grundstück des Schuldners radizierte
Rente; ersterer konnte gar nicht, letzterer oft auch nicht kündigen; doch suchte eine
Bewegung von 1240— 1600 dem Schuldner das Kundiçungsrecht zu vernschaffen und
        <pb n="205" />
        647)] Der Real⸗- und Hypothetkenkredit. 189
die Ablösung der Renten zu erleichtern; die Kirche erkannte den Rentenkauf von 1425
an als nicht wucherisch an. Die Urkunden über die Rentenschuld, Rentenbriefe, Hand—
festen waren leicht übertragbar. Durch die öffentliche Bestellung war der Gläubiger
gesichert; er erfuhr dabei, ob und welche Renten etwa bereits auf dem Grundstück oder
Haus ruhten. Indem das eindringende römische Recht die öffentliche Bestellung des
Pfandrechts beseitigte und die Verpfändung des ganzen Vermögens und stillschweigende
Pfandrechte neben den speciellen Verpfändungen einführte, bedrohte es die ganze Sicher—
heit des älteren Pfandrechtes. Erst als die neueren Grundbuchgesetze und Hypotheken—
ordnungen im 18. und 19. Jahrhundert das Eigentum an Grund und Boden und
alle dinglichen Rechte daran an den Eintrag in öffentliche Bücher knüpften (Publizität),
jedes Pfandrecht auf ein bestimmtes Objekt und einen bestimmten Wertteil desselben
zu beziehen zwangen (Specialität) und die Reihenfolge der Pfandrechte nach dem Ein—
trag ordneten (Priorität), konnte diese Art von Geschäften sich rasch und umsangreich
entwickeln; teilweise gestattete man auch den Vertrag in der Weise, daß die Verpfändung
nicht als ein Accessorium eines Darlehensvertrags, sondern als selbständiger Vertrag,
als Grundschuld konstituiert wurde, d. h. so, daß nur das Grundstück als solches, nicht
persönlich der Kapitalempfänger verpflichtet ist. Der Eigentümer läßt sich in diesem
Fall von der Grundbuchbehörde Grundbriefe ausstellen, die er verkauft; der jeweilige
Eigentümer des Grundftückes verzinst sie dem jeweiligen Inhaber des Grundbriefes.
Es sind das alles Anderungen, welche den Abschluß von Pfandverträgen rasch, bequem,
sicher machen sollen. Sie haben im Zusammenhang mit der Befeitigung der älteren
Schranken der Bodenverpfändung, wie sie im Lehnswesen, der Grund- und Gutsherrlich—
keit u.sew. lagen, dazu geführt, daß in Westeuropa von 1700 -1900 die Verschuldung
des Grundbefitzes ziemlich allgemein von wenigen Prozenten bis zur Hälfte des Wertes
und über sie stieg. Der landwirtschaftlich benutzte Boden Preußens wurde nach Er—
mittelungen von 1871 - 1881 auf 24-30 Milliarden Mark, seine Verschuldung auf
10 Milliarden geschätzt; die jährliche Zunahme derselben beträgt 100 -300 Millionen,
wovon vier Fünftel aus Restkaufgeldern und rückständigen Erbportionen bestehen. Im
Jahre 18983 schätzte der Finanzminister die Summe der preußischen Hypotheken und
Pfandbriefe in Stadt und Land zu 16,5 Milliarden. Eberstadt giebt die Zunahme
der hypothekarischen Verschuldung in Preußen 1886—1897 für die Städte auf, 8,8
Milliarden, für das Land auf 2,4 an. Für ganz Deutschland berechnete derselbe
Gewährsmann die hypothekarische Verschuldung in Stadt und Land auf 42 Milliarden Mk.
Wenn der Gesamtwert des Vermögens in Deutschland etwa 200, der des Grund- und
Hausbesitzes etwa 100 Milliarden ausmacht, so würde sich ergeben, daß von dem Real—
befitz die Eigentümer noch über 38, die Gläubiger über 420/0 verfügen. Ähnlich ist
das Ergebnis in vielen Ländern. Der Häuserbesitz der größeren Städte ist noch mehr
nerschuldet als das platte Land, da fast alle spekulativ geschaffenen Bauten nur mit
hülfe des hypothekarischen Kredits entstehen. Es ist klar, welch' enormes Gebiet kredit—
mäßigen Geschäftslebens damit entstand; und ebenso wie die wirtschaftliche Existenz
der Mehrzahl der Eigentümer und Geschäftsleute teils von diesem Real-, teils vom
übrigen Kredit abhängt. Bei den Untersuchungen über ländliche Verschuldung wurde
vielfach konstatiert, daß die übrigen Schulden kaum geringer seien als die hypo—
chekarischen.

Die rasche Zunahme der Bodenverschuldung hat neuerdings vielfach die Frage
angeregt, ob nicht bestimmte Schranken der hypothekarischen Verschuldung zu ziehen,
oder gar eine staatliche Entschuldung einzuleiten sei. Jedenfalls ist die mit dem römischen
Recht eingedrungene beliebige gegenseitige Kündbarkeit aller Hypothekenschulden sehr
haduich Man hat sie seit Anfang unseres Jahrhunderts für einen Fehler erkannt ;
er verschuldete Grundbesitzer braucht langen Kredit, der ihm nicht zur Unzeit entzogen
werden darf. Daher haben die besseren Grundkreditinstitute versucht, den Grundkredit
sr den Schuldner insoweit unkündbar zu machen, als er ordnungsmäßig seine Zinsen
ezahlt. Wir kommen darauf zurück.
        <pb n="206" />
        190 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. (648
P. Der öffentliche Kredit. Nach den Personen der Schuldner hat man
den Kredit vielfach eingeteilt in den privaten und den öffentlichen Kredit; unter
dem letzteren sind die Darlehen begriffen, welche der Staat, Gemeinden und andere
öffentliche Körperschaften aufnehmen. Und das Wesentliche dabei ist, daß diese Darlehen
zu bestimmten Geschäfts- und Rechtsformen geführt haben, an die man vor allem denkt,
wenn man heute vom öffentlichen Kredit spricht, während man, sofern der Staat in
den gewöhnlichen Formen des privaten Geschäftslebens in Form von Wechseln, Bank—
vorschüssen und sonst Schulden macht, das nicht als öffentlichen Kredit bezeichnet.

Wir haben oben schon (bei der Staats- und Finanzwirtschaft JI S. 309-10)
von der Entstehung und Bedeutung der Staatsschulden und (bei dem Geldwesen
II S. 168ff.) vom Papiergeld gesprochen. Hier kommt es nun darauf an, die wefsentlichste
typische Geschäftsform des öffentlichen Kredits im Zusammenhang mit der Kredit—
entwickelung und die Stellung dieser Kreditart im Ganzen der Kreditvoraänge kurz zu
charakterisieren.

Die Schulden, welche Städte und Fürsten vom 18.-18. Jahrhundert machten,
hatten zuerst überwiegend die Form von privaten Darlehensverträgen; häufig mußten
die Schuldner Güter und Einkünfte verpfänden und verloren sie damit auf immer; das
Vertrauen auf die Fürsten war gering, stets wieder durch Gewaltakte und fürstliche
Bankerotte erschüttert. Man begann in den größeren Staaten vom 16. Jahrhundert
an, um das Vertrauen zu erhöhen, zuverlässige und kapitalkräftige Zwischenglieder
zwischen die Regierung und die Gläubiger zu schieben: die ständischen Korporationen
oder einzelne derselben, in Paris das Hotel de Ville, übernahmen oder garantierten
die Schulden; in Genug organisierten sich die Staatsgläubiger als Bank-, Kolonial⸗—
und Steuerverwaltung; die Staatsbanken des 17. und 18. Jahrhunderts, ja teilweise
noch die des 19. wurden vielfach geschaffen, um ein großes Kapital zusammenzubringen,
das sie dem Staat leihen konnten; ihre Aktien waren in Wahrheit eigentlich Staats—
schuldscheine. Es entstanden nach und nach in den besser verwalteten Staaten besondere
Staatsschuldenbehörden, welche verfassungsrechtlich eine gewisse Selbständigkeit und eine
sichere Verfügung über bestimmte Staatseinnahmen hatten, welche nur vom Parlament
genehmigte Schulden auf sich nahmen. Die früheren persönlichen Schulden der Fürsten
und einzelner Staatskassen, oft auch die der einzelnen Städte und Provinzen wurden
ihnen in der Form einer einheitlichen konsolidierten Staatsschuld übergeben. Die
privaten Schuldverschreibungen des Staates verschwanden; an ihre Stelle traten auf
mechanischem Wege hergestellte Schuldurkunden, welche auf runde größere und kleinere
Summen lauteten, ganz oder teilweise auf den Inhaber gestellt und mit meist halb—
jährlichen, auch auf den Inhaber gestellten Zinsscheinen (Coupons) versehen waren.
Das Kündigungsrecht der Gläubiger wurde erst beschränkt, dann ganz beseitigt, während
der Staat fich das Kündigungsrecht vorbehielt, um eventuell die Zinsen herabzufetzen;
die Rückzahlung wurde teilweise nach bestimmtem Plane versprochen, teilweise ganz in
das Belieben des Staates gestellt; die Gläubiger hatten an der Rückzahlung bei einer
sichern Staatsschuld kein Interesse mehr; sie suchten ja dauernde Anlage für Jahre
und fürchteten bei meist sinkendem Zinsfuß jede Rückzählung. —

Diese ganze Umbildung fällt hauptsächlich in die Jahre 16,(0—-1850. An die
Stelle einer großen Zahl einzelner verschiedener Darlehens- und Pfandverträge trat die
öffentliche Schuld des Staates und bald in gleicher Weise die der Provinzen, Kirchen
und Gemeinden; beide Arten von Darlehen nahmen einheitliche staats- und privat—
rechtlich genau fixierte Formen an. Nicht mehr einzelne Pfänder gaben die Sicherheit,
jondern die Garantie von Staat und Gemeinde, die Offentlichkeit der Verwaltung, die
EKinfügung der Schulden in das öffentliche Finanz- und Verwilligungsrecht; die stete
Möglichkeit des Ein- und Verkaufs der einzelnen Schuldtitel, die Notierung des Wertes
—D
und Amortisation glaubte, die Obligationen dieser Art als die beste Kapitalanlage
ansah. Wir haben hier auf das einzelne der rechtlichen und wirtschaftlichen Be—
jstimmungen in Bezug auf die Staatsschuld so wenig einzugehen wie auf den Gegensatz
        <pb n="207" />
        649 Der öffentliche Kredit. Die Effekten. 191
der fundierten und der schwebenden Staatsschuld (zu welch' letzterer Papiergeld, Schatz⸗
scheine, d. h. verzinsliche Schuldscheine auf einige Wochen oder Monate und Ahnliches
gehören). Wir haben nur noch beizufügen, daß auch andere öffentliche und private
Korporationen, große Geschäfte und Firmen mannigfach die so durch den Staatskredit
ausgebildeten Einrichtungen und Darlehnsformen nachahmten. Die Hypothekeninstitute,
Landschaften, Ablösungskafssen begannen, sich ihr Kapital seit 1770 durch Pfandbriefe,
Rentenbriefe und ähnliche Obligationen, die Eisenbahn- und anderen Aktiengesellschaften
durch Prioritätsobligationen zu verschaffen. Die Aktien der großen Gesellschaften wurden
wie Staatspapiere ausgeführt und von der Mehrzahl der Erwerber nur als eine
Kapitalanlage wie diese betrachtet.

Alle diese rentetragenden, in ähnlicher Weise hergestellten, meist als Inhaber—
papiere ausgegebenen, auch sonst unter ähnliches Recht gestellten Wertpapiere begann
man seit 1820—- 1850 unter dem einheitlichen Sammelbegriff der Effekten zusammen—
zufassen: es sind lauter Schuldurkunden, die zu Hunderten oder Tausenden überein—
stimmend von den oberen Organen des Staates und der Volkswirtschaft ausgegeben
werden, um große Kapitalien in kleinen Beträgen zu sammeln; die zahlreichen einzelnen
Gläubiger oder Eigentümer der Schuldtitel haben nicht mehr miß Leinzelnen kleinen
Schusdnern oder Geschäftstnhabern zu thun, sondern stehen wenigen großen. saatlich
und gesellschastlich organifterten, Verwaltungett gegenüber. Ein Ammer. Irößkexer Teil
——— uud Kapitals geht in diese Form der Wertpapiere, des papiernen Eigen—
Ams ü ber, wobei die papierne Urkunde, die Voraussetzung der Geltendmachung des
Rechts, zu einem selbständigen Werte geworden ist. Diese Werte und Effekten dienen der,
Kapitalanlage der Kapitalisten, wie der Banken; sie werden auch vielfach zu Zahlungen
und internalionalen Wertübertragungen, zur Begründung von Lombard- und Buch—
krediten benutzt. Sie haben das bewirkt, was man die Mobilisierung des Vermögens
heen hat; sie find der Hauptgegenstand der Zeit- und Spekulationsgeschäfte an der

rTe.

4

Ich habe schon oben angemerkt, wie groß eiwa heute der Effektenbesitz gegenüber
dem Gesamtvermögen zu schätzen sei. Ich fuͤge noch bei, daß nach den statistischen Er—
mittelungen bei Gelegenheit der Börsenenquete in deutschen inländischen Effekten 1882
bis 1892 2128 Mill. Siaats- und andere öffentliche Obligationen, 1061 Mill. Pfand—
briefe und 2615 Mill. Mark Aktien und Obligationen von Gesellschaften ausgegeben
wurden. Laveleye hat berechnet, daß auf 108072 Mill. Mk. 1872-1892 in allen
Staaten neu ausgegebene Effekten 46689, also fast die Hälfte Staats- und Gemeinde—
obligationen kamen. Ahnliches wird für die 161,6 Milliarden gelten, die dieselbe Quelle
1871-1898 als Gesamtemission der Kulturstaaten rechnet; alle diefe Zahlen enthalten
freilich die Konversionen, die gegen die Hälste der Betrüge ausmachen. In den Jahren
1890 1809 betrug allerdings der jährliche Anteil der dffentlichen Anleihen an den
Gesamtemissionen nur zwischen 16 und'88 6/0.

187. Der Kredit, seine Hauptformen. Fortsetzung. G. Der kurze
kaufmännische und Zahlungskredit. Der Grund- und Hypothekarkredit wie
der öffentliche Kredit, der Kredit, den die Aktiengesellschaften in Form von Obligationen
suchen, ist seiner Ralur noch ein danger, d. Hdie Schuldner müssen das Kapital für
Jahre, wenn nicht für Jahrzehnte bder für immer zu erhalten wünschen, sie müssen
gegen unzeitige Kündigung und rasche Rückzahlung geschützt sein. Im Gegensatz hierzu
handelt es fich beim laufenden Geschäfts- und kaufmännischen Kredit wie bei Haushalts—
schulden, beim Faustpfandkredit um Darlehen für Tage, Wochen oder höchstens Monate,
also um einen sogenannten kurzen Kredit. Die specifischen Formen desselben haben
fich hauptsächlich im Anschluß an das Zahlungsgeschäft entwickelt, weswegen man hier
auch häufig von einem Zahlungskredit spricht.

8 Seit die Geldwirtschaft im Altertum und in der neuen Zeit vorzudringen begann,
führte die Gefahr von Diebstahl, Raub und Brand, sowie die Schwierigkeit, mit dem
oft unsicheren und schlechten Geld Zahlungen rasch abzuwickeln, zur Sitte, daß die, welche
etwas mehr Geldein Händen hatten und häufige Zahlungen machen mußten, ihr Edel—
        <pb n="208" />
        — — —[650
metall und Geld an sicheren Stellen niederlegten, an sie zahlten und durch sie Zahlung
machen ließen. Das waren teils Tempel-, Gemeinde- und Staatskafsen, Klöster oder
deren Beamte, teils vertrauenswürdige Geldwechsler und Bankiers, welche zugleich Dar—
lehen gegen Zins gaben und nahmen. Mit den vom 14.-19. Jahrhundert in Europa
sich verbreitenden Bankgeschäften und der Sitte, bei ihnen augenblicklich überflüssiges
Geld niederzulegen, entstanden folgende Zweige des Zahlungskredites.

a) Das Depositen- und Girogeschäft. Der Bankier oder die Bank hält
Kasse für den privaten Geschäftsmann; dieser zahlt meist als zinsloses, später teilweise
auch als niedrig verzinstes Depositum eine bestimmte Summe ein; die Bank zahlt
daraus für ihn an Fremde bar, an ihre anderen Bankkunden durch Umschreibung in
hren Büchern; das letztere ist das Girogeschäft, die Hauptthätigkeit der größeren älteren
Banken in Venedig, Amsterdam, Hamburg, auch heute eine Hauptfunktion der großen
Centralbanken, z. B. der deutschen Reichsbank, der Bank von Frankreich. Die geschäftliche
Benutzung der Depositen durch den Bankier zu seinem eigenen Geschäfte fand in älterer
Zeit allgemein statt, führte aber zu so viel Bankerotten und Verlusten, daß man sie
verbot, und die großen Girobanken des 17. und 18. Jahrhunderts alle Depositen un—
berührt in den Bankgewölben liegen ließen. Der neuere Giroverkehr, der anderweitig
für solide Deckung und genügenden Barfonds sorgt, verlangt dies nicht mehr. Ein
streditvorgang liegt in dem Giroverkehr, auch wenn die Bank keine Zinsen zahlt, insofern,
als der Private der Bank Geld anvertraut, das sie benutzen kann, und als Gegen—
leistung die Besorgung der Kassengeschäfte und des Umschreibens kostenlos ausgefuührt
erhält. Je nach der Größe ihrer Mühewaltung bei den einzelnen Girokonteninhabern
pflegen die Banken ein bestimmtes Minimum festzusetzen, unter das die zinslose Depositen-
summe nicht sinken darf.

b) Anweisung, Checks, Clearinghaus. Hatte früher die Verfügung über
ein Depositum das perfönliche Erscheinen des Verfügenden, oft auch des Zahlungs—
empfängers resp. anderer Bankkunden auf der Bank zur Voraussetzung, so bildete sich
später die Sitte schriftlicher Verfügung durch Anweisungen aus. Zugleich entwickelte
sich das Bankdepositum gegen Gutschrift in laufender Rechnung. Jede Zahlung, die
der Kunde der Bank leistet, wird ihm gut-, jede, die die Bank fuͤr ihn leistet, wird ihm
zu Last geschrieben; für beides werden in laufender Rechnung Zinsen, etwas höhere für die
Schuldposten berechnet. Am Schluß des Jahres oder im Verlauf des Jahres wird abgerechnet.
Die schriftlichen Verfügungen aber über die in laufender Rechnung vorhandenen Gut—
haben resp. die den Kunden kreditierten Beträge erfolgen nun seit dem 17. Jahrhundert
auf Grund bestimmter Abmachungen zwischen der Bank und dem Kunden in der Art,
daß erstere dem letzteren entweder Quittungsbücher, aus denen der Kunde die einzeln zu
vollziehende Quittung ausreißt und mit ihr zahlt, oder sog. Checkbücher, d. h. Anweifungs⸗
bücher giebt, aus denen der Kunde ebenfalls den einzelnen Check ausreißt, ausfüllt und
damit seiner Bank die Anweisung giebt, zu zahlen oder eine Umschreibung zu vollziehen.
Der Check ist hauptsächlich in England im 18. Jahrhundert zu einer besonderen, ganz
bestimmt gearteten Einrichtung geworden, hat sich von da im Laufe des 19. Jahr—
hunderts auf die anderen Kulturstaaten übertragen. Er verbindet sich teils mit dem
Giroverkehr, teils mit dem einfachen Buchkredit. Regelmäßig sind Farbe und Form
des Checks, je nachdem er Barzahlung oder Umschreibung fordert, verschieden. Der
Check ist auf Sicht gestellt, läuft nur kurze Zeit um, der Auftrag wird möglichst rasch
ausgeführt. Wo die Checks allgemein üblich sind, wie in England und Nordamerika,
hat man besondere Abrechnungsinstitute gebildet, die sogenannten Clearinghäufer, in
welchen eine Anzahl großer Banken täglich ihre Checks austauschen. Durch die Ein—
richtung wird der groͤßere Teil aller Barzahlung erspart. Der Check ist überwiegend
Zahl-, nicht Kreditmittel. Aber er dient insofern dem Kredit, als er die kreditmäßige
Kassenhaltung beim Bankier, den Buchkredit, das Kontokorrent- und Depositengeschäft
ördert, unter Umständen als Kreditpapier durch mehrere Hände geht. Dem kredit⸗
mäßigen Zahlungswesen dient das Checksystem in derselben Weise wie die Giroein—
richtungen. Während aber letztere eine centralistische Organisatlion darstellen, ist das
        <pb n="209" />
        651) Depositen, Giroverkehr, Checks und Banknoten. 198
Checksystem bei zahlreichen Depofitenbanken decentralisiert und wird erst durch seine
Zusammenfassung mittelst Abrechnungshäufern zu höchster und dem Girowefen ganz
entsprechender Wirkung gebracht.

Die Depostten der Bank von England betrugen 1780 schon 94 Mill. Mk., stiegen
dann bis 1814 auf 296, um 1840 wieder auf 126 zu stehen; von 1831-1881 nahmen
sie von 830 auf 600 Mill. zu, die der übrigen großen Londoner Aklienbanken in
derselben Zeit von 170 auf 1840 Mill. Mk.; 1901 uün Dezember betrugen die privaten
und öffentlichen Depositen der Bank von England 1241 Mill. Mk. Die Depositen im
Vereinigten Königreich stiegen in den 1880er Jahren auf 10, 1898 auf 15 Milliarden
Mark. Die Privat- und Staatsdepositen der Banken der Vereinigten Staaten machten
1870 5317,6, 1897 1869,5 Mill. Dollars, also auch 7 28 Milliarden Mk. aus. Doch
darf dabei die eigentümliche Buchung und Berechnung der englischen Depositen nicht über—
sehen werden. Ein sehr großer Teil entsteht nur buchmäßig durch Gutschreibung eines
eingeräumten Kredits auf Grund von Effekten, Wechseln u.s. w. während in Deutsch⸗
land die Depositen in viel höherem Grade bar eingezahlt sind. Wenn also die deutsche
Reichsbank 1876 216, 1900 512 Mill. Mk. Depofiten hatie (wovon 72 und 888 auf
Giroguthaben), wenn die deuischen Effektenbanken 1888 250, 1900 997 Mill Mer
Depositen, die deutschen Notenbanken gar nur 1878 192,5 1901 48 Mill. Depositen
aufwiesen, so zeigt das zwar, daß das Depositengeschäft in Deutschland weniger aus—
gebildet ist als in England, aber die Differenz ist viel kleiner als die Zahlen befagen.
Auch die Ausbildung des Austausches von Checks und anderen Kreditpapieren
in den Abrechnungs- und Clearinghäusern ist in England sehr viel entwickeller: die
jährlichen Umsätze des Londoner Clearinghauses stiegen von 1876 -1901 von 101 auf
195, die der deutschen von der Reichsbank seit 1884 eingerichteten Abrechnungsstellen
bis 1900 von 12 auf 29 Milliarden Mk. Adolf Weber berechnet für 1899, daß die
Umsjätze der gesamten englischen Clearinghäuser 194, die der deutschen entsprechenden
Instikute 48Milliarden eexreichten.

c) Die Banknote. Quittungen über Gelddepositen bei vertrauenswürdigen
Stellen, welche an den Vorweiser wieder zurückgezahlt wurden, haben schon 23800 v. CEhr.
in Chaldäa wie Münze cirkuliert. AÄhnliches finden wir bei den Römern, dann im
Mittelalter in Venedig, in Genua und anderwärts. In London stellten die Goldschmiede
seit 1645 solche Quittungen aus. Indem man sich dann gewöhnte, derartige Scheine
wegen ihrer leichteren Übertragbarkeit stets in runden Summen auf 10, 100, 500 oder
1000 Pfund oder Gulden auszustellen, den Namen des Deponenten auf ihnen weg—
zulassen, von seiten der Bank auf jede Kompensativuseinrede zu vbergichten und zugleich
den Noteninhabern ein Vorzugsrecht vor allen anderen Gläubigern der Bank zu geben,
war die Umwandlung aus dem Depositenschein in die Bantnote vollendet Die
Banknoke ist sozein auf runde Summen der Landeswährung gestelltes, mechanisch
hergestelltes, durch Übergabe des Zettels übertragbares, zinsloses Zahlungs—
versprechen einer Bank, dem Inhaber jeder Zeit auf Verlangen qGauf
Sichth die Summ⸗ zu zahlen. Indem private Bankiers und große Banken von
1650- 1800 an begannen, solche Noten in Menge auszugeben, d. h. so zinslos vom
Publikum Kredit zu nehmen, in der Form, daß sie damit zahlten, Kredit gaben, Wechsel
diskontierten, wurden die Banknoten einerseits von 1700 -51850 das große Schwungtad
der Bank—⸗ und kaufmännischen Kreditentwickelung, andererseits die Veranlassung zu leicht⸗
snnigem Kredit, zur Preistreiberei und zu Krisen. Die Banken konnten in Momenten des

ertrauens und des Geschäftsaufschwunges sehr viel mehr solche Noten ausgeben, als sie
Depofiten oder Bargeld hatten, resp. als sie nachher im Moment des Mißtrauens ein—

sen konnten. Daher traten frühe allgemeine Schranken und Vorschriften über das
Recht der Notenausgabe ein, auf die wir unten kommen. Die Note war von Anfang
qr nur halb kaufmaͤnnisches Kreditmittel, sie war durch die Art, wie das kaufmännisch
W große Publikum sie aufnahm, wie durch ihre Form und ihre Rechtsklaufeln halb
An Münzzeichen, ein Geldstellvertreter und fiel als solcher unter die ordnende Hand der
Staatsgewall.

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre, II. 1.26. guf!
        <pb n="210" />
        194 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [652

Der Notenumlauf der Bank von England stieg 1780 — 1860 von 168,2 Mill. Mk.
auf 429,6 Mill. Mk., seither schwankt er zwischen 400 und 600 Mill. Mk.; der der
Provinzialbanten sank 1860—- 1897 von 126 auf 28 Mill. Mk., der der schottischen
stieg zur selben Zeit von 93 auf 158 Mill. Mk. Die französische Bank hatte 1840
180 Mill. Mk., 1870 etwa 1200, 1897 etwa 2966 Mill. Mk. im Umlauf, die preußische
1847 36, 1875 754, die deutsche 1876 684, 1900 1188 Mill. Mk. (die Privatnoten—
hanken 1873 830 und 1900 175 Mill. Mk.) im Umlauf. Die belgische Bank hat
1851—–1880 ihre Noten mehr als verzehnfacht, seither haben sie nicht viel zugenommen;
die niederländische verdoppelte 1864 —1881 fast ihre Noten, seither trat so ziemlich
Stabilität ein. Wir kommen auf die Ursachen, warum in den hochentwickelten Ländern
die starke Zunahme der Notencirkulation aufhört, im nächsten Kapitel zurück.

d) Der Wechfel. Am wichtigsten aber für die Ausbildung des kaufmännischen
kurzen Kredits wurde der Wechsel, wie er sich vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart
als eigentümliche Vertragsform entwickelt hat. Die Voraussetzungen seiner Entstehung
waren die damaligen Schwierigkeiten der doch immer dringlicher werdenden interlokalen
Geldzahlungen, wie sie in der Verschiedenheit der Münze, dem Mangel an Posten und
Postanweisungen, den Geldausfuhrverboten lagen, sowie die Möglichkeit, unter der Form
eines Münzwechsels die für den Kaufmann unentbehrlich gewordene Verzinsung für
kurze Darlehen zu verbergen. Man erhielt heute in Florenz Geld in italienischen Gold—
gulden und zahlte sie in zwei Monaten in Pfennigen auf einem Meßplatz der Cham—
pagne zurück; was man hier mehr zahlte, verbarg den Zins, man koante dieses Mehr
als Ersatz der Transportkosten und des ideellen Münzwechsels bezeichnen. Die Geschäfte
bildeten sich nun in zwei Formen im 13. und 14. Jahrhundert unter den italienischen
Kaufleuten und Banken und ihren Gesellschaftern, Geschäftsfreunden und Kunden an
anderen Orten aus: 1. in der Form notariell beurkundeter und als Cambium bezeich—
neter Darlehensgeschäfte auf kurze Zeit, wobei die Einzahlung und Rückzahlung in
berschiedener Münze und meist an verschiedenem Orte erfolgte. Wer eine Zahlung an
einem anderen Orte zu machen hatte, wandte sich an einen Geschäftsmann, der bar
Geld für kurze Zeit brauchen konnte und nutzen wollte und etwa bald an jenen Ort
ceiste oder dort einen Socius oder Schuldner hatte, der für ihn dort zurückzahlen konnte.
Der Geldempfänger (Wechfelaussteller) am ersten Orte stellte dafür die Cambiumurkunde
aus, und mit ihr erhielt der andere (der Wechselnehmer) die Möglichkeit, am anderen Orte
die Gegenleistung zu erheben; 2. in der Form privater kaufmännischer Anweisungen,
sog. Zahlungsbriefe, lettera di pagamento, die erst gegen Ende des 14. Jahrhunderts
als Wechselbriefe (lettera di cambio) bezeichnet wurden. Es waren Anweisungen, die
ursprünglich in der gewöhnlichen Korrespondenz enthalten, nach und nach als selbständige
Briefe aus ihr herausgenommen wurden. Ein Geschäftshaus (der Wechselaussteller,
Trassant) beauftragt einen Socius, Kunden oder Schuldner am andern Orte (den Be—
zogenen, Trassaten), an einen Dritten (den Wechselnehmer, Remittenten) gegen UÜber—
reichung des Zahlungsbriefes eine bestimmte Summe zu zahlen. Der Trassant erhält
die Valuta, die niedrigere Summe am Orte vom Wechselnehmer bezahlt, oder er
kreditiert sie; dieser erhält die höhere am andern durch den Trassaten. So entstand im
Laufe des 14. —17. Jahrhunderts der sog. gezogene Wechsel; man sparte mit ihm die
notarielle Urkunde; die Sicherheit der Zahlung erhöhte sich durch die Haftung des
Ausstellers im Falle der Nichtzahlung durch den Trassaten; es wurde üblich, daß
dieser vorher schriftlich erklärte, ob er den Wechsel acceptiere, also sicher zahlen wolle;
auf den Wechselmessen, auf welche die meisten Wechsel gestellt waren, führte man im
Fall der Nichtzahlung den Wechselarrest als sicherstes Exekutionsmittel ein; daraus ent⸗—
wickelte fich der heutige rasche und strenge Wechselprozeß, die Wechselstrenge; durch die
Ordreklausel, d. h. die Ermächtigung, den Wechfel weiter zu verkaufen, durch einfachen
chrijtlichen Vertrag auf seiner Rückseite oder gar nur durch Unterschrift des Verkaufenden
an dieser Stelle (Indossament, Girierung), wurde der Wechsel zu einem Zahlungsmittel,
das durch viele Hände gehen konnte, und zugleich steigerte sich damit seine Sicherheit, indem
alle so auf seiner Rückseite Eingetragenen ebenfalls für die Zahlung hafteten. Der gezogene
        <pb n="211" />
        653)

Der Wechsel und der Wechselkredit. 195
Wechsel erhielt so seine heutige formale Natur, er wurde ein Wertpapier in dem Sinne,
daß die Urkunde an sich das techt verkörpert; er wurde das sicherste und ehe es Papier—
geld, Noten und telegraphische Geldüberweisungen gab, das bequemste und rascheste
Zahlmittel von Ort zu Ort. Er wurde ein Summenversprechen ohne Gegenversprechen,
dem keine Einreden aus dem unterliegenden Rechtsverhältnis entgegenzustellen sind.

Das heutige Recht kennt neben der überwiegend angewandten Tratte, dem eben
geschilderten gezogenen Wechsel, noch den fogenannten eigenen Wechsel, d. h. einen
Schuldschein, auf den die Wechselstrenge und Exekution anwendbar ist.

Die heutige Bedeutung des gezogenen Wechsels als Zahlmittel einerseits und
Kreditmittel andererseits wird sich fo charakterisieren lassen.

Wer als Schuldner an einem anderen Ort zu zahlen hat, kauft Wechsel auf diefen
und sendet sie seinem Gläubiger, oder er giebt seinem Gläubiger anheim, einen Wechsel
auf ihn (den Schuldner) zu ziehen, und acceptiert ihn, worauf der Gläubiger ihn sofort
verkaufen (diskontieren) und sich so rasch bezahlt machen kann, während der Wechsel vom
Schuldner in der Regel erst in 1458 Monaten einzulösen ist. In beiden Fällen können
und werden sich häufig Bankiers dazwischen schieben. Der Berliner Schuldner, der einen
Wechsel auf London in bestimmtem Betrag kaufen will, findet ihn nicht ohne weiteres,
oft auch bei seinem Bankier nicht; aber dieser kann steis auf seinen Londoner Geschäfts—
freund, mit dem er regelmäßig abrechnet, einen solchen ziehen und so dem Schuldner
dienen. Der Gläubiger in London wird häufig lieber auf ein Berliner Bankhaus einen
Wechsel ziehen oder durch seine Bank ziehen lassen als direkt auf den Schuldner, weil diese
Wechsel bekanntere Unterschriften tragen. Die Wechsel, welche so ohne die Zwischenhand
der Banken entstehen, sind die sogenannten Geschäftswechsel, aus welchen die kundigen
Wechselhäufer stets das unterliegende Geschäftsverhältnis erkennen, obwohl es im Wechsel—
brief nicht ausgedrückt ist. Die Wechsel, welche die Banken ausstellen oder auf sich ziehen
lassen, sind die sogenannten Bankwechsel; sie sind die Ersatzmittel der Geschäftswechsel, fie
sind gleichsam sekundäre Bildungen, denen die Geschäftswechsel zur Grundlage dienen. Je
häufiger die Wechsel von Hand zu Hand gehen, desto größer ist die Zahl der für sie
Haftenden, desto sicherer werden sie. Daher zuweilen der Grundsatz, nur Wechsel zu
aufen resp. zu diskontieren, die wenigstens drei gute Unterschristen haben. die des Aus—
stellers, des Bezogenen und des Remittenten.

Als Kreditmittel dienen die Tratten in folgender Weise: 1. die einem Kunden
Kredit gewährende Bank gestattet ihm, einen Dreimonatswechsel auf fie zu ziehen,
den fie alsbald acceptiert; mit dem Accept erhält der Kunde nun die Moͤglichkeit, den
Wechsel sofort gegen Abzug des dreimonatlichen Zinses (Diskonts) zu verkaufen, und er
hat, wenn'er nicht weiteren Kredit erhält, seinen Bankier doch erst mit Ablauf der drei
WMonate zu decken. Solcher Acceptkredit ift nicht ohne Gefahren; aus den so entstandenen
Wechseln ist nicht zu ersehen, in welchen Geschäftsverhältnissen die Trafsanten stehen.
De hat man vielfach diese Kreditart eingeschränkt, den deutschen Notenbanken ist sie
verboten die englischen Diskonthäufer geben sie nicht, wohl aber die englischen Aktien—
dofitenbanken und noch mehr die großen deutschen Banken (Effektenbanken) ohne
otenausgabe. 2. Die gewöhnliche weitaus vorherrschende Form des Wechselkredits ist
ie, daß der gezogene ein- bis dreimonatliche Geschäftswechsel von einem Bankier mit
em Zinsabzug gekauft, d. h. diskontiert wird, dann entweder weiter verkauft oder
is zum Verfalltag liegen gelassen, endlich an diesem eingezogen wird; in der Frist
Wischen Diskontierung und Einziehung und dem Diskonto liegt der Kreditvorgang.
Idr Kaufmann und Unternehmer, der Wechsel zieht, durch Wechsel sich zahlen läßt,
rhau so sofort sein Kapital wieder, kann so besser seine Geschäfte weiter führen.
v ein Bankier einen Wechsel nicht kaufen, d. h. nicht für ihn verhaftet werden,
aun er ihn in der Form des Lombardgeschäfts beleihen. Er kann ihn auch nut

zum Einkassieren für seine Kunden uͤbernehmen.
W Der Rachweis, wie vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart die Benutzung des
Wedeie als Zahl. und Hreditmittel gewachsen sei, ist für die aitere Zeit shwer zů
ren, da es an statistischen Erhebungen fehlt. Für das 19. Jahrhundert haben wir

259*
        <pb n="212" />
        196 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 654
wenigstens einige sichere Anhaltspunkte über die Zunahme des Wechselgebrauchs und
über das verschiedene Maß derselben je nach den Ländern und den Zwecken, denen der
Wechsel dient. Als Zahlmittel nahm er in den entwickeltesten Staaten bis gegen 1850
stärker zu als später; er trat dann als solches etwas zurück, weil in diesen Ländern
die sofortige Barzahlung mit der Abkürzung der Geschäftstermine, mit den heutigen
Verkehrsmitteln zunahm, weil der Wechsel vielfach durch Noten-, Giro- und telegraphische
Zahlungsüberweisung ersetzt wurde. Als Kreditmittel nahm er überall bis in die
neueste Zeit zu, aber wohl am stärksten in den Ländern der jüngern wirtschaftlichen
Entwickelung, die vor 1850 noch kein sehr großes Wechselgeschäft gehabt hatten. Großen
Schwankungen ist die Zahl der umlaufenden und diskontierten Wechsel stets je nach
der Konjunktur ausgesetzt.

Tooke schätzt die im Vereinigten Koönigreich jeweilig durchschnittlich im Umlauf
gewesenen Wechsel 1848 auf 2,8, 18560 auf 8, 1856 auf 4 Milliarden Mark.
Der Durchschniitsbestand an Wechseln in der preußischen Bank war 18174518385 80,
1840- 18850 27 -42, 1870 - 1875 276- 866 Mill. Mk.; er stieg bei der deutschen
Reichsbank von 402 Mill. 1876 auf 800 im Jahre 1900. Der Gesamtbetrag der bei
der preußischen und deutschen Reichsbank im Jahre vorgekommenen Wechsel war 1847
Zos, I860 1068, 1875 4007, 1888 6888, 1800 8764 Mill. Mk. Vom Wechselstempel
wurden in Deutschland 1870 Wechsel im Betrag von 12, 1878 von 15,6, 1886 von
13,1 1891 von 16,2, 1900 von 28,8 Milliarden Mk. erfaßt. Der durchschnittliche
jeweilige Wechselumlauf in Deutschland stieg 1872 -1900 von 3 auf 5,8 Milliarden.
Rach einer Zusammenstellung, welche Neumann-Spallart und Juraschek über das
Wechselportefeuille einer bestimmten Zahl Notenbanken verschiedener Länder machten,
ftieg der Wechselbestand derselben Ende Dezember 186851878 von 422 auf 6,9, sank
dann bis 1880 auf 5—6, stieg bis 1890 auf 11,1, sank bis 1893 wieder auf 10,2
Milliarden Mark. Mag der Wechselverkehr in England, Frankreich und Deutschland
1860 — 1900 entfernt nicht so gestiegen sein wie z. B. der Giroverkehr oder wie in den
Vereinigten Staaten sowie in Hsserreich, Italien und Rußland, weil er in diesen
Ländern bis 1860 ziemlich mäßig war, das zeigen die Zahlen jedenfalls, um welche
enormen Beträge, um welche kolossalen Zahlungen und Kreditierungen es sich da handelt.

188. Das Wesen des Kredits. Kehren wir nach dieser Aufzählung der
einzelnen Arten und Formen des Kredits zu der Frage zurück, wie wir die Summe
der so geschilderten wirtschaftlichen Vorgänge ziehen und begrifflich festhalten können,
so werden wir den Kredit definieren, weder bloß als ein Vertrauen auf ein Versprechen,
noch als Übertragung von Kapital schlechthin — darunter fällt jeder Kauf, jede Ver—
erbung ebenso —, sondern als den Inbegriff der psychologischegeschäftlichen
Vorgussetzungen und der in Sitte und Recht wurzelnden Beziehungen
und Einrichtungen der Volkswirtschaft, welche entgeltliche leihweise
Guüterübertragungen mit zeitlich differenzierter Leistung und Gegen—
leistung herbeiführen. Das Kreditwesen eines Landes ist der Inbegriff der
hierauf bezüglichen Geschäftsverhältnisse und Institutionen. Durch den Kredit entsteht
ine Unfumme von Gülerübertragungen und Kaufkräften, welche künftigen Zahlungs—
verbindlichkeiten entsprechen; diese sind für Tage, Monate, Jahre im voraus bestimmt;
der Kredit erzeugt nicht Kapital, sondern nur Forderungen, Kreditpapiere und
urkunden; er anticipiert nicht künftige Güter, sondern verteilt nur die vorhandenen
in anderer, wenn er richtig sungiert in passenderer, den wirtschaftlichen Verhältnissen
angemessenster Weise; ohne den Vermögensinhabern ihre Rechte, ihre Rente zu nehmen,
überträgt er die Güter auf andere unter der Bedingung künftiger Gegenleistungen. So
entsteht durch den Kredit in jedem Moment eine von der Eigentumsverteilung ab—
weichende, durch die wirtschaftlichen Bedürfnisse, durch die Prozesse der Güterproduktion,
des Güterumlaufs, des Zahlungswesens bedingte Kapital- und Güterverteilung.

Die Voraussetzung dieser Güterübertragungen ist eine kleinere oder größere Un—
gleichheit der Vermögensverteilung, ist die Thatsache, daß an vielen Stellen der wirt⸗
schaftlichen Welt Uberfluß an Gütern, an andern Mangel ist, daß Eigentumsverteilung
        <pb n="213" />
        655) Das Wesen und die Bedeutung des Kreditzs. 197
und Guterbedarf sich nicht decken. Das kann der Fall sein, wenn die Eigentumsverteilung
eine ungesunde ist, kann aber ebenso gut bei normaler Verteilung zutreffen, weil viele
Eigentümer nicht jeden Moment ihr Vermögen selbst ganz verwerten und umtreiben
können, weil stets die vorhandene Eigentumsverteilung Folge der Vergangenheit ist,
die Güterverteilung, wie sie durch den Kredit herbeigeführt wird, sich den Kräften und
Talenten der aufwachsenden Generation anzupassen hat.

Die Voraussetzung des Kredites in allen seinen Formen ist eine gewisse Vermögens—
und Kapitalansammlung, eine geordnete Regierung, eine gewisse Festigkeit der Rechts—
verhältnisse; die höhere Kreditentwickelung fetzt Geldwirtschaft, Ausbildung der Kredit—
organe, gute Justiz, einen hohen Stand kaufmännischer Moralität, reellen Geschäfts—
lebens voraus. Die einzelnen Arten des Kredites hängen von der Ausbildung der
wirtschaftlichen Geschäftssitten und der komplizierten, den Kredit ordnenden Rechtsformen
ab. Der jeweilige augenblickliche Stand des Kredites ist bedingt durch die wirtschaft-
lichen Hoffnungen und Befürchtungen, durch massenpsychologische Stimmungen, die auf
Erkenntnis der realen Verhältnisse wie auf falscher Hoffnung, auf Irrtum oder Angst
beruhen, von Pessimismus und Optimismus beeinflußt sein können.

Es entsteht mit dem Kredit für alle Kreditnehmer, Staat und Gemeinde,

Unternehmer und Aktiengesellschaft, Handwerker und Kaufmann eine gesteigerte Leistungs—
jähigkeit, die freilich nur dann von Segen ist, wenn die übernommene künftige Last
von den Betreffenden getragen werden kann, wenn die augenblickliche größere Kraft auch
eine solche für die Zukunft bedeutet. Da viele Kreditnehmer die Zukunft falsch be—
urteilen, so können sie durch den Kredit in schlechtere Lage kommen als sie vorher waren.
Nicht bloß der Not-, der Konsumtiv-, der falsch gewährte Besitzkredit, der Lotter- und
Wucherkredit kann, viel Unheil anrichten, auch der solide Geschaͤftskredit erzeugt in der
Haufsekonjunktur Übertreibungen und steigert so die strisen, in denen dann ein großer
Teil alles Kredites versagt.
3 So lange der Kredit nur den oberen Klassen zugänglich ist, vermehrt er ihre
Ubermacht; er führt zeitweise den geschickt arbeitenden Geschäftsleuten, Banken, Aktien—
gesellschaften, oft auch bloßen Reklamegeschäften, ja Betrügern und Abenteurern enorme
Mittel zu, er steigert die Kapitalkonzentration in verschiedener Weise. Er kann so die
ungesunde Eigentuͤmsverteilung noch ungesunder machen.

Aber er thut dies nur, so lange er nicht richtig organisiert ist, so lange seine Organe
und Formen nicht entsprechend ausgebildet sind. Je mehr die Kreditgeschäfte unter der
Kontrolle der Offentlichkeit sich entwickeln, je mehr der Kredit sich demokratisiert, auch
dem kleinen Sparer entgegenkommt, dem soliden Borger unter den rechten Bedingungen
Kapital schafft, dem kleinen Eigentum ermöglicht, in Aktien- und Genoffenschaftsform an
den großen Geschäften teilzunehmen, desto segensreicher wirkt er auch für die mittleren
und unteren Klassen. Deshalb ist es einseitig, wenn Marx sagt: „Der Kredit ist die
speeifische Maschine zur Konzentration der Kapitale, er zieht durch unsichtbare Fäden
die über die Oberfläche der Gesellschaft in großen und kleinen Massen zersplitterten
Geldmittel in die Hände individueller oder associierter Kapitalisten.“ Das thut er
unter Umständen; aber er thut auch, je nach seiner Organifation, ganz Anderes und
Entgegengesetztes
Der Kredit erlaubt, von der Rente zu leben, aber auch für Witwen und Waisen,
für Hranke und Alle eine unabhängige Existenz zu sichern. Ohne Kredit keine weit—
Lehende Sparfamkeit und keine allgemeine Wirtschaftlichkeit; ohne Kredit keine große
opitawildung, kein reiches Volk. Der Kredit erzeugt die Verbindung der wirtschaft—
ichen Gegenwart mit der Zukunft; er verflicht eine steigende Anzahl der Einzelwirt—
schaften in eine große solidarische Kreditkette; er erzeugt Pünktlichkeit und Ehrlichkeit
a allen Zahlungen, Voraussicht und Anstrengung für die Zukunft. Alles wirtschaft-
iche Geschäftsleben wird durch'ihn künstlich und komplizierl; Störungen und Krifen
damit gegeben und können bei unvollkommener Handhabung des Kredites schwere
Tordon schlagen. Aber weitsichtige, hochstehende, vom Gesamtinteresse ebenso wie vom

werbstrieb beherrschte Kreditorganifationen verstehen auch die Störungen von weither
        <pb n="214" />
        198 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [656
zu sehen, sich darauf einzurichten, durch den Kredit die Mittel zu schaffen, die nötig
find, um Staaten zu erhalten, Kriege zu führen, großartige Kulturarbeiten zu ermög—
lichen, Notstände zu mildern, über Hunger und Not hinweqzuhelfen, Krisen mit mög—
lichst wenig Opfern zu überwinden.

189. Die historische Entwickelung des Kreditrechtes, die Wucher—
theorien. Haben wir im vorstehenden uns anschließend an die Übersicht der Kredit—
geschäfte ein Urteil über das Wesen und die Bedeutung des Kredites im allgemeinen zu
verschaffen gesucht, so haben wir auf den Hauptpunkt aller Krediterscheinungen, die Kapital—
rente, den Zins, seine Berechtigung, seine rechtliche Ordnung, seine Höhe und Bewegung
nun noch einzugehen. Es könnte am besten durch eine eingehende Geschichte des Kredit—
rechtes, der Zins- und Wuchergesetzgebung sowie der faktischen Zinshöhe geschehen, in
die zugleich die Geschichte der theoretischen Lehren über alle einschlägigen Fragen und
die Geschichte der einzelnen um die Hauptfrage gelagerten Rechtsinstitutionen (z. B. die
der Schuldhaft, des Exekutions- und Subhastationswesens, der Eingriffe der Kirche, der
Gerichte, der Staatsgewalt durch Afsyle, Moratorien und Schulderlasse) eingefügt wäre.
Aber ein solcher Plan würde ein Werk für sich fordern, würde uns hier viel zu weit
führen; es fehlen dazu auch noch vielfach die Vorarbeiten. So beschränken wir uns
hier auf einen summarischen historischen Überblick über die entscheidenden Wendungen,
welche die Rechtsordnung des Zinses erfahren hat, und knüpfen daran einen solchen
über die philosophischen und wirtschaftlich- theoretischen Grundlagen dieser Anderungen.
Daran schließt sich dann am besten die Darlegung der thatsächlichen Zinsbewegung und
der Ursachen, welche sie beherrschen.

Die Geschichte des Kredit- und Zinsrechtes beginnt mit einem scheinbar grellen
Widerspruch. Wir erblicken in der Zeit der beginnenden Kreditentwickelung, in der
Epoche des Überganges von der Natural- zur Geldwirtschaft, in der Zeit des über—
ganges von kleinen Stammesgemeinden zu etwas größeren Staats- und Wirtschafts—
körpern mit Arbeitsteilung und Klassengegensätzen zwei selbständige Entwickelungsreihen,
die harmlos nebeneinander zu liegen scheinen, innerlich aber doch wohl sich historisch
folgen: auf der einen Seite sehen wir in den engsten Kreisen, wenigstens bei den höher
stehenden Rassen, eine Neigung, dem Verwandten, dem Nachbar, dem Gildebruder,
dem Freunde aus Gefälligkeit zu borgen und zu leihen; wer heute ein Darlehen gegeben,
rechnet morgen, ein solches zu empfangen; Zinsen werden nicht verlangt und nicht
gegeben, Rechtsmittel nicht gestattet, wie ursprünglich beim römischen mutuum. Bei
Griechen und Römern, Germanen und Semiten finden wir in der älteren UÜberlieferung
zahlreiche Spuren solcher freundnachbarlicher Kreditvorgänge. Und doch dicht daneben
—
oon Schulden, enorme Zinsen für Getreide- und Gelddarlehen. Wo Reich und Arm
sich gegenübertreten, da ist auch von Gläubigern und Schuldnern, von unerschwinglichen
Zinsen, von harten Klassengegenfätzen und Klassenkämpfen, die sich daran knüpfen, die
Rede. Ich erinnere nur an die Zustände in Athen vor Solon, in Rom vor dem
Zwölftafelgesetz, an das, was J. Cäsar über die Verschuldung der Gallier an ihren
Adel sagt, was ich oben aus den Brehon-laws über die irischen Kelten anführte. Die
Voraussetzung solcher Zustände sind freilich stets: etwas größere Gemeinwesen, größerer
Besitz, starke Rassen- und Klassengegensätze, Verkehr mit Fremden; sie haben eine naive,
ganz unbeschränkte Ausnutzung der Uberlegenheit des Besitzes zur Folge; mit der
härtesten Klafsenherrschaft, mit der Sklaverei, der politischen Entrechtung verbindet sich
ein brutales hartes Schuldrecht, das aber nicht ausschließt, daß die älteren Gefühle,
Beziehungen und Einrichtungen der Nachbarn, der Sippegenossen untereinander daneben
in gewissen Kreisen fortdauern. Je nach Rasse, moralischen und religiösen Tendenzen,
wirtschaftlichen Lebensvoraussetzungen tritt uns die eine oder andere Seite der Ent—
wickelung mehr entgegen. Die erste ist der sittlichen Gemeinschaft, die andere dem
Verkehr und dem natürlichen Triebe des individuellen Egoismus entsprungen.
Wiährend die zwei Tendenzen nun aber ursprünglich, weil auf verschiedene Ver—
Jältnisse sich beziehend, harmlos nebeneinander bestehen, kommt mit der weiteren wirt—
        <pb n="215" />
        357)] Die Gegensätze in der Geschichte des Kreditrechtes. 199
schaftlichen und socialen Entwickelung der Punkt, wo sie sich bekämpfen müssen, weil sie
ineinander übergreifen, und ein einheitliches Urteil und Recht über alle Kreditvorgänge
nötig erscheint. In religiösen und philosophischen Lehren, in Verfassungs- und Klassen—
kämpfen, in der jeweiligen Gestaltung des positiven Rechtes treten sie einander gegen—
über, ringen um die Herrschaft. Und bis heute ist dieser große Streit praklisch noch
nicht ganz beendigt. Noch heute schwanken das Rechtsbewußtsein, die Wirtschaftstheorie
und die gesetzgeberische Praxis zwischen dem Standpunkt, welcher der Kapitalmacht
möglichst freie Bahn und Schutz im Kreditverkehr geben, und dem, welcher, die Schatten—
seiten gewisser Kreditgeschäfte erkennend, dieselben mit allen möglichen Schranken und
Verboten umgeben will; der eine hat mehr den Gläubiger, der andere mehr den
Schuldner im Auge, der eine mehr das produktive Geschäfts-, der andere das konsum—
tive und Notdarlehen. Und gegenüber dem theoretisierenden Radikalismus, dessen jede
Wuchergesetzgebung schroff verurteilende Darlegungen hauptsächlich von Bentham bis zu
den Gesetzen der Jahre 1850 —-1870 reichen, darf an das Wort Friedrichs des Großen
erinnert werden, der Stein der Weisen jeder Gesetzgebung sei die richtige Regulierung
des Verhältnisses von Gläubiger und Schuldner; die Regierung müsse sich dabei immer
auf den Standpunkt des armen Mannes stellen.

Der theoretische und praktische Kampf um die Gestaltung des Kreditrechtes, der
bei den älteren Völkern erst nach der Ausbildung ihrer Geldwirtschaft einsetzt, bei den
abendländischen aber an das geistige Erbe des römischen Rechtes und der christlichen
Kirche anknüpft, ist nun in der Hauptsache folgendermaßen verlaufen. Bei den Israeliten
hat Moses wohl gewisse mildernde Grundsatze für das Darlehengeben und Pfand—
nehmen aufgestellt und untersagt, von armen Brüdern Zinsen zu nehmen. Aber erst
in der Zeit nach der Gefangenschaft, also in einer Zeit relativ hoher wirtschaftlicher
Kultur, wird die Zinsennahme gegenüber allen Juden, nicht aber gegenüber den Fremden
untersagt. In Attika hat Solon (594 v. Chr.) die Schuldsklaven befreit, die Schuld⸗
summen durch Gesetz herabgesetzt, die Verpfändung der Person für die Zukunft ver—
boten, aber den Zinsfuß nicht beschränkt. Erst sehr lange nachher haben Plato und
Aristoteles aus der sittlichen Reaktton gegen die schlimmen Zustände ihrer erwerbs—
süchtigen, egoistischen Zeit heraus alles Zinsennehmen verboten wissen wollen. Die
Römer versuchten, nachdem die Schuldabhängigkeit der unteren Klassen bis zur socialen
Revolution geführt hatte, die Höhe des Zinsfußes gesetzlich auf 100/0 zu beschränken,
das Darlehen zwischen Römern zeitweise ganz zu verbieten (lex genucia 332
v. Chr.); aber im ganzen umsonst; die von Tugend triefenden Aristokraten der späteren
Republik nahmen sehr hohe Zinsen, wie z. B. Marcus Brutus 480/0 von Provinzialen,
obwohl sein Schwiegervater Cato den Zinswucherer für noch einmal so schlecht als den
Dieb angesehen hatte. Zwölf Prozent wurden dann durch die Magistratsedikte erlaubt,
und Juflinian schließt die römische Entwickelung ab, indem er von Bauern 4/0 zu
nehmen, den vornehmen Personen ebenso viel zu fordern erlaubt, den Kaufleuten 80/0
und beim Seedarlehen 120/0 zu nebhmen gestattet, auch sonst eine Reihe von rechtlichen
Schranken beifügt.

Christus hatte in der Bergpredigt seine Anhänger ermahnt, nicht bloß denen zu
leihen, die uns wieder leihen. Aber die Kirchenvätler und die Kanones der Kirche
faßten diese Ermahnung in weiterem Sinne, lange freilich ohne praktische Wirkung für
das weltliche Recht, wie wir schon aus der justinianischen Gesetzgebung sehen. Die
Kirchen versammlung zu Nicäa (325) verbot nur den Geistlichen, Zinsen zu nehmen.
Mit dem Niedergang alles komplizierten wirtschaftlichen Lebens, mit dem Vorherrschen
naturalwirtschaftucher Zustände und der Sorge christlicher Regierungen für den Schutz
der Bauern und kleinen Leute, ging die Kirche, wie die weltliche Macht z. B. in den
Kapitularien weiter; auch den Laien wurde theoretisch und kirchlich das Zinsennehmen
als usura, als Wucher verboten. Aber praktisch hatten die natural- und geldwirt—
deftlichen Leihgeschäfte bis ins 12. und 18. Jahrhundert außerordentlich zugenommen;
weltliche Regiment verfolgte fie nicht; die Kirchen und Klöster hatten an dem

eschäft gern und viel keilgenommen. Uud nun erft entstanb aus den aufeinander
        <pb n="216" />
        200 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [1658
platzenden starken Interessengegenfätzen die volle Ausbildung der kirchlich-kanonistischen
Wucherlehre, die in dem Verbot aller Zinfennahme gipfelte, und der Versuch, sie auch
im weltlichen Recht zur vollen Herrschaft zu bringen. Die Juden hatten, als dem christ⸗
lichen Verbot nicht unterworfen und von Bischöfen und weltlichen Herren vielfach als
Förderer des Geld- und Kreditverkehrs privilegiert, das Darlehens- und Pfandgeschäft
am meisten betrieben, aber auch durch betrügerische Praktiken die unteren Klassen damit
sehr ausgebeutet. UÜberhaupt hatten die verschiedenen Arten der Kreditgeschäfte zunächst
in den breiten Schichten halbkultivierter, roher Menschen mehr Unheil angerichtet als
genützt. Die Klagen über die Mißbräuche und Verschuldung ertönten so laut,
revolutionäre Bewegungen gegen die Gläubiger, Judenverfolgungen und -verbrennungen
(1096 — 1400), brutale Kassationen der Judenschulden, bald im Interesse der vornehmen
Herren, bald in dem der kleinen Leute, waren so häufig, daß die regierenden Gewalten
und das Recht gezwungen waren, dazu Stellung zu nehmen. Die katholische Kirche ging in
den Konzilienbeschlüssen von 1179, 1275 und 1311 zur vollen Konsequenz ihres Stand—
punktes voran; sie belegte alle Wucherer, d. h. Zinsennehmer, schlechtweg mit den höchsten
Kirchenstrafen, erklürte alle entgegenstehende weltliche Gesetzgebung für nichtig, nötigte
diese mehr oder weniger zur Nachfolge.

Die revolutionären Bewegungen gegen die Gläubiger von 1200 - 1500 wie diese
schroffe kirchliche Lehre sind die Parallele zu dem, was Solon, was das Zwölftafelgesetz,
die lex genucia beabsichtigte. Aber die Kirchenlehre griff viel tiefer ein, die germanische
Welt war eine andere, der Erwerbstrieb und das Kreditwesen war damals auch noch
weniger entwickelt als im Altertum, die Kirche war eine unendlich größere Macht als
die wenigen griechischen und römischen Gesetzgeber, welche in ähnlichem Sinne hatten
eingreifen wollen. Freilich das Zinsennehmen konnte auch die Kirche nicht plötzlich
wieder allgemein beseitigen; aber sie beschränkte die Kreditentwickelung auf dem platten
Lande, sie gab allen Kreditformen Schranken und Gestalt, sie wirkte auf die Zinshöhe
und die Darlehensbedingungen ein. Sie erzeugte in der kanonistischen Litteratur des
183. — 16. Jahrhunderts die theoretisch-juristische Grundlage, auf der das ganze Kredit—
wesen sich entwickelte. Es ist daher gründlich falsch, diese ganze Kirchenlehre darzustellen
als einen groben Irrtum über das Wesen des Kapitals und des Kredites und als ein
vergebliches Ankämpfen gegen die angeblichen Gesetze der Volkswirtschaft. So viel die
Kirche dabei theoretisch und praktisch im einzelnen irrte, so wahr bleibt das Wort von
Knies, die Aufnahme des Kampfes gegen den Wucher gehöre zum Rühmlichsten, was
über die Sinnesrichtung und Absicht von der Kirche des Mittelalters zu rühmen sei.
Auch praktisch verfuhr sie nicht so einseitig, wie ihre liberalen Gegner heute oft meinen.

Wie schon Accursius (1220 -5 1260) und Thomas von Aquino das Zinsennehmen
unter gewissen Bedingungen genehmigt, wie dann spätere Kanonisten den Zins gestattet,
wenn der Gläubiger einen Gewinn hätte machen können, oder wenn der Schuldner in mora
sei, so hatte Martin V. den Rentenkauf gebilligt (1425), da ein auf nutzbares Eigen—
tum radiziertes Darlehen gleichsam einen Teil von deffen natürlicher Rente überträge;
Paul de Castro (4 1441) hatte gelehrt, daß bei Darlehen zwischen Kaufleuten ein
entgangener Gewinn stets anzunehmen sei, und er hat damit die geistlichen Gerichte Roms
beherrscht. Die Zinsen für Gemeinde- und Staatsanleihen hatten die Billigung der
Kanonisten nach und nach gefunden. Auch andere Kreditverträge wurden im Laufe des
15. und 16. Jahrhunderts von der Kirche genehmigt; und wenn Luther und später
die Gegenreformation vorübergehend wieder auf den extremen Standpunkt jeder Kredit—
verurteilung zurückgriffen, so hatte das praktisch keine Bedeutung. Melanchthon und
Calvin hatten sich den gemäßigten Kanonisten genähert. Die berechtigten Kreditgeschäfte
wurden so ziemlich überall gegen 1300 —1600 anerkannt, aber sie hatten sich zugleich
so gestaltet, wie es im einzeinen dem praktischen Bedürfnis, den konkreten Menschen
und den socialen und politischen Anschauungen der christlichen Welt entsprach. Dazu
wirkten die wachsende Kapitalbildung, die entstehenden Kreditorgane wesentlich mit; das
Sinken des Zinsfußes ermöglichte oder erleichterte die Durchführung der gesetzlichen
Zinsmaxima. Aber die Kapitalbildung und die natürliche Bewegung des Zinsfußes
        <pb n="217" />
        659) Das Kredit⸗ und Wucherrecht von 1300 -1850. 201
hätten allein nicht vermocht, die Dinge in eine so wesentlich andere Bahn als im
Altertum zu überführen.

Der Rechtszustand Westeuropas, wie er sich von etwa 1600 bis gegen 1850
im allgemeinen gestaltete, war folgender: nicht mehr bloß das auf Grundeigentum
bafierte Darlehen, der Rentenkauf, wurde erlaubt, sondern das reine Darlehen gegen
Zins schlechtweg. Als verbotener und zu bestrafender Wucher galt nicht mehr das
Zinsennehmen an sich, sondern nur der Zins, welcher das gesetzlich erlaubte Zins—
maximum überschritt, und die Darlehens- und Kreditgeschäfte, welche die persöünlichen
Schranken und die rechtlichen Bedingungen, welche jedem einzelnen Kreditgeschäft gefetzt
waren, verletzten. Das erlaubte Zinsmaximum war 14285 für den Rentenkauf 7—1000,
von 1468 au für die Montes pietatis 8S—150,0, 1476 für den kaufmännischen Dar—
lehensvertrag (sogenannten contractus trinus) 59/0, 1580 für die sogenannten Wieder—
—
land 530/0, 1714 in England 39/0, in Hsterreich 1751 35—60/0, 1794 im preußischen
Landrecht 50/0 für Hypotheken und alle gewöhnlichen Darlehen, 69/0 für Kaufleute, 8 970
für Juden. Meist waren für kurze und lange Darlehen, für das Pfandleihgeschäft, für
kaufmännische Zinsen, für Hypothekengeschäfte die Säte besonders normiert. Manche
voreilige Herabsetzungen hatle man da und dort nach wenigen Jahren wieder erhöhen
müssen. Fur die verschiedenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kreise bestand meist
ein besonderes Kreditrecht. Den Gutsbesitzern und Bauern war durch das bestehende
Lehensrecht, die gutsherrliche Verfassung jede Verschuldung erschwert, resp. an gewisse
Bedingungen geknüpft; Beamte und Offiziere sowie alle Militärpersonen durften meist
Schulden nur mit Zustimmung ihrer Vorgesetzten machen; für Prinzen, Studenten, öffent⸗
liche Korporationen bestanden erschwerende oder verbietende Satzungen; das Maß von Kredit,
das Verleger und Faktoren an Heimarbeiter geben durften, war vielfach mit Recht ganz
—
von sich abhängig zu machen. Wechselschulden durften nur Kaufleute machen. Juden,
Pfandverleiher und ähnliche Personen standen unter relativ strengen Kontrollen, die
Bankiers und die Banken waren meist staatlich konzessioniert und durch Statut und
Privileg an bestimmte Geschäfste und Geschäftsbedingungen gebunden. Jede einzelne
Art der erlaubten Kreditgeschäfte war im positiven Recht nach und nach genau fixiert
worden und war in dieser rechtlichen Fixierung, im Hypotheken-, Depositen-, Wechsel-,
Notenrecht, im Recht der Krediturkunden, der Inhaber- und Wertpapiere zugleich mit
den Schranken umgeben worden, welche der Mißbrauch als notwendig und heilsam an die
Hand gab. Ich erwähne z. B. die gewöhnlichen Bestimmungen über das Darlehensgeschäft,
das als wucherisch, also strafbar galt, wenn weniger Kapital gegeben als verschrieben
wurde, wenn hohe Provistonen abgerechnet, wenn Waren übermaäͤßig hoch angerechnet,
Geschenke und Dienstleistungen von Schuldnern gefordert waren.

Will man dieses Kreditrecht richtig beurteilen, so muß man sich zuerst erinnern,
daß richtig gegriffene Preistaxen, wie wir oben (II S. 118ff.) gezeigt haben, zumal für
gewisse wirtschaftliche Kulturstufen, ihre großen Vorzüge haben. Man muß zugleich
m Auge haben, daß in solcher Zeit diese Ordnung des Kreditrechts einen weitgehenden
Schutz der Ärmeren gegen die ohnedies vorhandene Übermacht der Reicheren im Sinne
Frledrichs des Großen war. Man muß hauptsächlich sich erinnern, daß in der ganzen
Zeit von 1300 —1830 die zwei ganz verschiedenen Arten von Kreditgeschäften, auf die
wir schon hinwiesen, noch gleichmäßig nebeneinander standen. Die eine Art hat über—
wiegend günstige, die andere überwiegend ungünstige Folgen. Von allem Kreditnehmen
und ⸗geben in kaufmännischen, sowie überhaupt in Kreisen, die wirtschaftlich rechnen
gelernt haben, können wir im Durchschnitt annehmen, daß der Kredit günstig wirke;
auch Darlehen aus momentaner Not, zu konsumtiven Zwecken werden mit, UÜberlegung und
Nutzen von solchen gemacht werden können; die Kreditgeber dieser Kreise sind ihrer
Stellung und Gesittung nach überwiegend anständige Leute, die, wenn sie sich nicht
selbst schädigen wollen, ihre Kreditkunden im ganzen reell bedienen müssen. Anders
aber liegen die Verhällnisse meist in den Anfängen der Kreditentwickelung, und bis auf
        <pb n="218" />
        202 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[1660
den heutigen Tag nimmt diese ungünstige Art des Kreditgebens noch einen breiten
Raum ein. Wo die Kreditgeber Fremde find, einer anderen Rasse oder Klasse angehören,
ist an sich die Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß sie ihre Überlegenheit stark, unter
Umständen bis aufs äußerste ausnutzen. Wo die Kreditnehmer kleine Leute sind, die
aus Not Darlehen begehren, werden sie häufig gar nicht fähig sein, ihre Verbindlich—
keiten für die Zukunft richtig zu schätzen; je ungebildeter und roher, je leichtsinniger
und wirtschaftlich ungeschulter der Mensch ist, desto mehr lebt er nur dem Augenblick,
unterschätzt die Zukunft, hofft er auf einen glücklichen Zufall. Er ist meist geneigt, leicht—
iinnig und unüberlegt Schulden zu machen, für Grundstücke zu viel zu bezahlen, wenn
nur die Zahlung in zukünftigen Zielern liegt; er übernimmt zu hohe Erbschafts—
schulden, weil er ihren Druck nicht richtig abschätzt; er läßt sich das Vieh zu teuer
anschwatzen, wenn er nur nicht bar bezahlen muß. In allen derartigen Kreditverhält—
nissen bilden sich Gepflogenheiten aus, die bei Lichte besehen auf Täuschung und Betrug,
auf Ubervorteilung und Ausbeutung hinauslaufen. Der Kreditgeber will den Borger
in solche Abhängigkeit von sich bringen, daß er sich alles gefallen lassen muß, daß' er
dem Gläubiger zu halbem Preis verkaufen, von ihm zu doppeltem Preis kaufen muß.
Es entsteht eine Art Schuldknechtschaft. Nach Derartigem haben oft die reichen Völker
gegenüber denen gestrebt, denen sie borgten; nach ähnlichen Zielen haben in älterer
Zeit die fremden Geldverleiher gegenüber den einheimischen, die städtischen Kreditgeber
gegenüber dem ländlichen Schuldner vielfach getrachtet. Heute noch ist es der dorf—
wucherer, der so handelt, womöglich nicht im Dorfe wohnt, das er ausbeutet. Bis
auf unsere Tage sind alle nicht kaufmännisch geschulten Klassen der Gesellschaft, wenn
sie anfangen, Kredit zu nehmen, in der Gesahr, zuerst so mißhandelt zu werden, wenn
es an Konkurrenz loyaler Kreditgeber gegenüber dem kleinen unsauberen Geldverleiher
sehlt. Noch neuerdings konnte ein hervorragender englischer Bankier im Journal of the
Institnte of bankers sagen: in einem halb barbarischen ländlichen Gemeinwefen stiftet
der Geldverleiher mehr Schaden als Nutzen. In solcher Lage war ein erheblicher Teil
Europas im 16.-18. und teilweise noch im 19. Jahrhundert.

Die Gesetzgebung hatte also die schwere Aufgabe, das positive Kreditrecht so ein—
zurichten, daß einerseits das legitime und heilsame Kreditgeschäft sich entwickeln konnte,
daß auch die bisher am Kredit nicht Teilnehmenden für ihn erzogen wurden, und daß
andererseits das schädliche Kreditgeschäft teils verboten oder erschwert, teils wenigstens
in Formen weniger schädlicher Art auftreten mußte. Und man wird sagen können, sie
habe 1600—1850 im ganzen dieses Ziel erreicht. Denn die Kreditentwickelung West⸗
europas war bis gegen 1850 unter diesem Rechte immerhin eine sehr bedeutende
geworden, was den legitimen geschäftlichen und produktiven Kredit betrifft, und anderer—
seits waren die Schranken gegen Ausbeutung und Bewucherung der kleinen Leute doch
jolche, daß die hier langsam vordringende Kreditentwickelung nicht zu viel Schaden
anrichten konnte.

Eine neue Zeit begann litterarisch, wie wir schon erwähnt, mit den Schriften
von Turgot und Bentham fuür die Wucherfreiheit, praktisch erst mit der Aufhebung der
zesetzlichen Zinsmaxima von 1854 an. England eröffnete den Reigen 1834, nachdem
es 1833—1839 schon für kaufmännische Darlehen, nicht hypothekarische und für Summen
über 10 Pfund Sterling die Grenze der 50/0 aufgehoben hatte. Dänemark folgte 18585,
Spanien und Sardinien, Niederland und Norwegen 1857, Belgien, Osterreich, Preußen,
Deutschland 1865—1867 mit der absoluten Zinsfreiheit; zugleich waren die alten
agrarischen Schranken des Kreditwesens meist gefallen, die Wechselfähigkeit wurde auf alle
ausgedehnt, welche sich überhaupt durch Obligationen verpflichten können; die Straf—
gesetzbücher hatten die Wucherstrafen ermäßigt, den strafbaren Wucherbegriff auf gewisse
Janz grobe betrügerische Manipulationen eingeschränkt. Die vollständige Freiheit des
kreditmäßigen Kapitalverkehrs war in den meisten Ländern erreicht, nur das Pfandleih—
geschäft blieb zum Teil den alten Schranken unterworfen; Frankreich behielt freilich für
die gesamten Varlehensgeschäfte seine alte Gesetzgebung; auch manche Staaten der nord—
amerikanischen Union gingen nicht auf das neue Rechkt ein.
        <pb n="219" />
        361) Die neuere Zinsfreiheit und die Reaktion dagegen. 203
Der Umschwung ist wohl begreiflich. Die alten Zinsmaxima standen im Wider—
spruch auch mit vielen legitimen Geschäften; oft mußten die Banken den Diskont auf
7 —–100/0 erhöhen, oft mußten die Staatsregierungen mehr als 50 Zinsen geben.
Ein großer Teil der unteren und mittleren Klassen hatte sich wirtschaftlich so gehoben,
daß man glauben konnte, sie seien reif für den freiesten Kreditverkehr; teilweise waren
sie es auch; jedenfalls mußte der Bauer und der Handwerker der Neuzeit lernen, den
Kredit zu nutzen. Aber immer war es eine optimistische Annahme, daß die Gefahren
der wucherischen Ausbeutung, des falschen Kreditgebrauches ganz verschwunden seien.
Man haätte sich gründlich darüber getäuscht, daß die unbedingte Kreditfreiheit rasch
den Zinsfuß sehr ermäßigen, allen Schmutz und alle Betrügereien des Winkelkredites
verbannen werde.

Der Umschwung in der öffentlichen Stimmung von dem liberalen Optimismus
zu einer pessimiftischen Reaktion trat sehr rasch ein. Eine große Zahl neuer Wuchergesetze
wurden 1878 — 1900 in Deutschland, Hsterreich, Ungarn, der Schweiz und England
erlassen, in anderen Ländern wurden solche gefordert. Man kehrte vereinzelt sogar zu
einem gesetzlichen Zinsmaximum zurück, vermied dies aber doch in der Hauptsache,
und zwar mit Recht, denn die Verhältnisse sind heute zu vielgestaltig für schablonen—
hafte Sätze; und die Sorge für Zinsermäßigung wird heute besser der regen Thätigkeit
der Genofsenschaften und der Banken überlassen. In der Hauptsache sucht die neue
Gefetzgebung solche Darlehensgeschäfte unter Strafe zu stellen, bei welchen der Kredit-
geber die Notlage, den Leichtsinn und die Unerfahrenheit des Kreditnehmers so ausnützt,
daß er sich unverhältnismäßige Vorteile ausbedingt. Von manchen wird die Frage
als eine offene behandelt, ob das ausreiche, ob nicht tiefere Einschnitte nötig feien. Es
vird teilweise wieder Beschränkung der Wechselfähigkeit verlangt, was freilich kaum
angezeigt ist. Es wird erwogen, ob nicht gewisse Teile des Grundwertes für unver—
schuldbar erklärt werden sollten, ob nicht durch Übernahme alles ländlichen Hypotheken⸗
kredites auf öffentliche Organe eine andere Art der Prüfung gegenüber den entsprechenden
Kreditgesuchen eintreten soll. Jedenfalls aber sehen wir heute, daß es eine Täuschung
und verfrühte Erwartung war, wenn wir 1834-1870 annahmen, das legitime, ehrliche
und anständige Kreditgeschäft herrsche so gänzlich vor, daß es allein noch in der Gesetz—
gebung zu berücksichtigen sei. Wir wissen heute, daß dank einer besseren Kreditorgani⸗
jation hauptfächlich in den Staaten mit steigender Volksbildung und zunehmender
wirtschaftlicher Erziehung dem Wucherkredit immer mehr Terrain abgewonnen wird,
aber wir können daneben nicht leugnen, daß eine unehrliche wucherische Ausbeutung
der Kleinbauern, ja auch vieler mitllerer Landleute, ebenso der Handwerker, der kleinen
Beamten und anderer derartiger Kreise in vielen Ländern eigentlich erst seit 1850
dbegonnen habe, daß eine gefährlich rasche Zunahme der Verschuldung bis heute vielfach
anhält, und daß die Anwendung unehrlicher Mittel und die absichtliche Verführung
zur ungesunden Benutzung des Kredites auch heute noch eine so schlimme und breite
Beigabe unserer Kredilentwickelung ist, daß man sich wohl fragen kann, was dagegen
zu thun sei. Und in Ländern tieferer wirischaftlicher Kultur hat die ungehinderte freie
Bethätigung der Kreditgeber seit 1880 Zustände erzeugt, die zweifeln lafsen, ob sie
ücht den Segen des legitimen Kredites überwiegen. In Italien, in vielen Teilen
Osterreichs, besonders in Galizien, in Rußland und Indien scheint der Dorfwucher
zeradezu verheerend zu wirken.

Der Kern der Frage liegt in der schwierigen Erziehung der Mittel- und unteren
Klassen für die richtige Benutzung des Kredites, liegt in den Klassen- und Macht—
gegensätzen von Gläubigern und Schuldnern, liegt in der großen Schwierigkeit, neben
einem einheitlichen modernen Kreditrechte für bestimmte Personen und Kreditgeschäfte ein
durchführbares besonderes Recht, bestimmte passende Kreditformen und zorgane zu schaffen.

Noch heute wie vor 1000 und 2000 Jahren stehen sich hier große Interessen—
zegensätze und Verschiedenheit der sittlichen und rechtlichen Beurteilung gegenüber; noch
deute liegen dieselben Schwierigkeiten vor, die komplizierten Rechtsinstitute mit der
ittlichen Volksüberzeugung in Übereinstimmung zu bringen, das reelle Kreditgeschäft
        <pb n="220" />
        204 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [662
sich frei entwickeln zu lassen und doch die Raub- und Habsucht der pfiffigen und
wucherischen Geldmacher zu bändigen.

Wir stehen vor demselben Gegensatze, wenn wir nun neben das positive Recht
und seine Geschichte die Entwickelung der philosophischen und wirtschaftstheoretischen
Begründung des Zinsennehmens und der Kapitalrente stellen.

190. Die theoretischen Begründungen der Wucherlehre und der
Kapitalrente. Die ersten Versuche einer theoretisch-philosophischen Begründung der
Ablehnung oder Zustimmung zu dem Institut des Gelddarlehens und der Zinsen sind
recht äußerlicher und naiver Art. Bei Aristoteles beruht die Verurteilung des Zinses
vom Geldleihkapital auf einer naturwissenschaftlichen Analogie: vom gepachteten Acker
kann ich einen Zins geben, weil er Früchte giebt, das Geld aber ist unfruchtbar, also ist
der Zins naturwidrig. Thomas von Aquino lehrt, daß die Zeit Gemeingut aller
sei, und daß man deshalb für eine Rückzahlung derselben Summe nach einer gewissen
Zeit kein Entgelt fordern dürfe. Außerdem findet er es in der Natur des Geldes und
Betreides begründet, daß sie mit dem einmaligen Gebrauch auch verbraucht werden;
wer an ihnen den Gebrauch übertrage, übertrage das Eigentum, das Recht des Ver—
brauches und könne sich nicht dieses (in der Kapitalrückzahlung) und den Gebrauch (im
Zins) besonders bezahlen lassen; es gebe an solchen Gütern keine selbständige Nutzung,
also gerechter Weise auch keinen Preis dafür. Diese Argumente spielen bis ins
17. Jahrhundert die Hauptrolle; daneben etwa noch der Satz, daß in allen Verträgen
Leistung und Gegenleistung gleich sein follen; diese Gleichheit werde durch eine Zins—
zahlung aufgehoben, wobei freilich übersehen ist, daß der heutige Empfang von
100 Mark und die Rückzahlung in einem Jahre nicht gleichwertig fei, was zuerst
Baliani bemerkte.

Die Erörterungen der Kanonisten über bestimmte Fälle, in denen der Zins erlaubt
sei, gehen in der Hauptsache von dem sogenannten damnum emergens und lucrum cessans
des Gläubigers aus: wer Kapital zeitweise hingiebt, erleidet einen Schaden, verzichtet
auf einen Gewinn, sofern er damit gewinnbringende Geschäfte hätte machen können. Das
wird dann von Calvin und Molingeus im 16. Jahrhundert, von Salmasius und seinen
Nachfolgern im 17. näher ausgeführt; auch Turgot und Bentham sagen im Grunde
nichts anderes als: das Geldkapital ist produktiv, weil man Gewinn damit machen,
Grundstücke dafür kaufen kann, die Rente geben.

Mit den Physiokraten und Adam Smith stellt sich das Problem insofern
auf einen breiteren Boden, als der Leihzins vom Geldkapital nunmehr in den theoretischen
Vorstellungen zu einer Unterart der Kapitalrente überhaupt wird. Das Kapital giebt
für gewöhnlich eine Rente, ob es im eigenen Geschäft verwandt oder ausgeliehen wird.
Beides, sagt man, muß eine einheitliche Ursache haben; der Leihzins vom ausgeliehenen
Geldkapital erscheint gerechtfertigt, wenn es die Kapitalrente überhaupt ist.

Ich bemerke, daß ich vom Unternehmergewinn weiter unten im Kapitel über die
Einkommensverteilung rede, er schließt die Kapitalrente für das eigene Kapital des Unter—
nehmers in sich. Hier haben wir es nur mit der reinen Kapitalrente zu thun, die im
bedungenen Leihzins, wie als Teil des Unternehmergewinnes auftritt.

Böhm-Bawerk hat die seit Ad. Smith über die Berechtigung der Kapitalrente
aufgestellten Theorien neuerdings unter die vier Kategorien gebracht: Produktivitäts-,
Nutzungs⸗, Enthaltungs- und Ausbeutungstheorien. Wir folgen seinen scharfsinnigen
Erörterungen.

Die naive Produktivitätstheorie (J. B. Say, Roscher) sagt, das Kapital
leistet Dienste, also muß es seinem Eigentümer eine Rente geben; das Kapital ist pro—
duktiv, schafft mehr Güler, mehr Wert. Aber, kann man einwerfen, aus der Thatsache,
daß das Kapital technisch und naturgesetzlich die Produktion fördert, ist nicht erklärt,
warum im Bruttoertrag über die Produktionskosten hinaus ein Mehrwert herauskommt;
wir bezahlen auch die Sonne nicht, so sehr sie unsere Ernten fordert.

Die motivierte Produktivitätstheorie (Lauderdale) lehrt: Das Kapital
ersetzt Arbeit und leistet Arbeit, die der Mensch gar nicht verrichten könnte. Malthus
        <pb n="221" />
        363)] Die Theorie zur Begründung des Kapitalzinses. 205
fügt bei, der Kapitalgewinn ist ein Element der Produktionskosten, sie müssen ersetzt
werden. Aber es ist einzuwersen: nur wenn die erzeugten Produkte begehrt genug und
nicht in übergroßer Menge vorhanden sind, steht ihr Wert so hoch, daß das angewandte
Kapital eine Vergütung erhält.

Die Nutzüngstheorien schließen sich an die Widerlegung des Thomas durch
Salmasius und andere Zinsverteidiger an. Hermann lehrt, daß es auch an verbrauch—
lichen Gütern neben ihrem Gutswert einen besonderen selbständigen Nutzungswert gebe.
Daran halten Knies und Menger fest, der erstere in der Fassung, daß er den Zins,
das Entgelt für ein wirtschaftswertiges und gewertetes Objekt, den Preis für die ge—
währte Befriedigung eines wirtschastlichen Bedürfnisses nennt; der letztere indem er
die Kapitalrente aus seiner Werttheorie ableitet, den Kapitalnutzungen einen Wert
zuspricht, weil und sofern sie nicht in hinreichender Menge vorhanden und ausgeboten
find. Böhm-Bawerk sucht mit einem den Scholastikern würdigen Scharfsinn zu be—
weisen, daß die Vorstellung einer selbständigen Nutzung von verbrauchlichen Gütern
falsch sei, wie der heilige Thomas gelehrt, daß deshalb diese Vorstellung nicht der
Rechtfertigungs⸗ und Erklärungsgrund des Zinfes fein könne. Vielleicht täuscht er sich
darüber, daß eine naive Volksvorstellung doch die Nutzung als etwas Selbständiges,
Wertvolles und daher zu Bezahlendes aufgefaßt habe.

Die sogenannten Abstinenztheorien knüpfen an die bekannteste und zu allen
Zeiten lebendig empfundene psychologische Wahrheit an, daß ohne eine Kapitalrente, die,
welche mehr haben als sie brauchen, dieses Mehr nicht aufbewahrt, ausgeliehen oder
produktiv verwendet hätten. Senior hat diesen Gedanken zu der Theorie ausgestaltet: zu
den Produktionskosten gehört Arbeit und Enthaltung, also muß beides bezahlt werden im
Arbeitslohn und Kapilalzins; der Zins ist die Belohnung der Enthaltung, und die
Mehrzahl der späteren Nationalökonomen sprach das nach. Böhm meint: ein richtiger
Gedanke, aber grob generalisiert und schablonenhaft verwendet. Wir sahen schon, wie
viel Kapital heute ohne direkte Entbehrung der Eigentümer entsteht, und Lassalle hatte
leichtes Spiel, unsere großen Kapitalisten als entbehrungsreiche Büßer zu verhöhnen.
Das aber bleibt für alle Kapitalbildung wahr: der künftige Gewinn muß dem
momentanen Verbrauch vorgezogen werden.

Die Ausbeutungstheorie, wie sie am prägnantesten von Rodbertus und
Marx geschaffen wurde, geht von dem Axiom aus, daß aller Wert durch Arbeit entstehe;
sie lehrt demgemäß, daß der Kapitalzins eine Aneignung fremder Arbeit, also un—
berechtigt sei. Aber einmal ist es falsch, daß aller Wert allein auf der Arbeit oder
gar auf der Arbeit des Handarbeiters beruhe; der Wert entsteht neben dieser durch
frühere geistige Arbeit, durch richtige Anpassung der Produktion an den Bedarf, er
entsteht stets zu einem Teil durch die Seltenheit der Stoffe und Naturkräfte. Aber
auch, sagt Böhm, wenn man den Satz zugiebt, daß dem Arbeiter der ganze Wert des
von ihm geschaffenen Produktes gehören soll, so kann das nur heißen: der jetzige Wert
jetzt, der zukunftige Wert künftig; aber die Socialisten verlangen den zukünftigen Wert
jetzt. Wenn ein Äürbeiter heute einen Wert von drei Mark erzeugt, und dieser in einem
Jahr für vier verkauft wird, so ist das auch, abgesehen von weiterer Umarbeitung,
von Transport- und Verkaufskosten normal, weil dieselben Güter heute und übers Jahr
nie denselben Wert haben können.

Auf diesen von Galiani und anderen früher schon ausgesprochenen Gedanken führt
Bbhm-Bawerk nun den reinen, von allen Rechtsinstitutivnen unabhängigen „natür—
lichen“ Kapitalzins zurück, der auch in jeder socialistischen Gesellschaftsorganisation nicht
verschwinden könne. Gegenwärtige Güter, sagt er, sind in aller Regel mehr wert als
künfstige Güter gleicher Art und Zahl. Letztere sind nicht so sicher wie die im Moment
vorhandenen. Viele Menschen hoffen auf eine bessere Zukunft, nehmen deshalb künftige
Verbindlichkeiten leichter als gegenwärtige; die Gegenwart steht allen eindringlicher vor
Augen, daher werden gegenwärtige oder nahe Güter höher geschätzt als entfernte. Mit
gegenwärtigen Gütern kann man technisch, in Form der vervollkommneten Produktion
eine größere Menge Zukunftsgüter erzeugen, daher würden mit Recht 100 Gütereinheiten
        <pb n="222" />
        206 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[1664
von heute 120—200 oder mehr, die übers Jahr oder in mehreren Jahren fällig sind,
gleich gesetzt. Aus den unzähligen schwankenden subjektiven Schätzungen dieser Art
müfse auf dem Markt ein einheitlicher höherer Durchschnittswert der Gegenwartsgüter
—DD0
Jahr wiedergeben, das sei die unabänderliche Folge des Wertgesetzes. Und wenn im
Darlehen der Vertrag so geschlossen würde, daß der Schuldner die gleiche Summe
zurückzahle unter Zufügung eines Zinses für jedes Viertel- oder Halbjahr, so sei das
nur Folge praktischer Bequemlichkeit der Durchführung. Der innere Kern des Ver—
hältniffes sei die natürliche Wertdifferenz von Gegenwarts- und Zukunftsgütern.

Der Verfasser glaubt wohl selbst nicht, daß er mit dieser an sich ganz richtigen
Ausführung die Vorstellungen der Volksmassen getroffen habe, die praktisch seit Jahr—
tausenden zur Kapitalrente geführt und den Zins im Rechtsbewußtsein gerechtfertigt
haben. Dieselben kleideten sich überall in ein praktischeres greifbareres Gewand, aber
widersprechen deshalb nicht seiner Ausführung. Man sah steis, daß viel mehr Kapital
begehrt als angeboten wurde; wäre es in unbegrenzter Menge vorhanden, so gäbe es
keinen Zins. Man schätzte das Darlehen stets als Hülfe in der augenblicklichen Not,
die man dringlicher empfindet als spätere Bedürfnisse, und man schätzte es, seit und soweit
man wirtschaftlich rechnen gelernt hatte, als Gelegenheit zu Verdienst, zu Erwerb, zu
größerem Einkommen. Die sogenannte Produktivitätstheorie, wie die Nutzungstheorie läßt
Böhm-Bawerk implicite in seinen Ausführungen wieder erstehen. Und die Enthaltungs—
theorie ist nichts als ein schiefer Ausdruck für die beschränkte Menge alles Kapitals;
die Ausbeutungstheorie hat eine partielle Wahrheit da, wo der Gläubiger seine Über—
macht in einer Weise geltend macht, die den sittlichen und rechtlichen Anschauungen
der Zeit widerspricht. Der zweitausendjährige Kampf gegen den Wucher ist nichts
anderes als die Anerkennung der partiell vorhandenen Ausbeutung, die da vorliegt,
wo der Zins zu hoch, das Darlehen mit unredlichen ungerechten Bedingungen ver—
knüpft ist.

191. Die thatsächliche Bewegung des landesüblichen Zinsfußes.
Die praktische Spitze aller Erörterung der Rente und des Zinses ist die Frage, was
muß der Schuldner dem Gläubiger für die Benutzung des Kapitals bezahlen: die
Zinshöhe. Seit lange hat man dieselbe so berechnet, daß man den Geldwert des
Kapitals und den Geldwert der monatlichen oder jährlichen Entschädigung, des Zinses
verglich, den letzten in Teilen oder Prozenten des ersteren ausdrückte. Und die so sich
ergebende Zahl nannte man den Zinsfuß; heute ist die Berechnung nach Jahren und
Prozenten die allgemein übliche.

Mancherlei über den Zinsfuß haben wir schon in dem Abschnitt über die historische
Entwickelung des Kreditrechtes anzuführen gehabt. Doch waren das wesentlich nur
Bemerkungen über die gesetzlichen Versuche, den Zinsfuß zu regulieren. Hier stehen
wir vox der Frage, wie der Zins sich thatfächlich bewegte. Wir versuchen zunächst, in
kurzer Übersicht das historisch- geographische Material unseres Wissens vorzulegen und
beschränken uns dabei auf den sogenannten landesüblichen mittleren Zinsfuß, wie er
beim Durchschnitt der gewöhnlichen Geschäfte, der für längere Zeit unter den gewöhn—
lichen Bedingungen ausgeliehenen Kapitalien vorkommt. Den kaufmännischen Zinsfuß
der für kurze Zeit ausgeliehenen Kapitalien werden wir nachher besonders besprechen.

Es ist bekannt, daß ein Zins von 50—800/0 bei rohen Völkern früher häufig
vorkam und noch heute vorkommt. Für die Blütezeit Griechenlands giebt J. von Müller
12 — 180/0 als eine Art Normalzins an, der bei Seedarlehen bis auf 33070 stieg. Daß
bei den Römern die 12 Tafeln den Zins auf 100/0 herabdrücken wollten, daß Marcus
Brutus von Provinzialen 480/0 nahm, sahen wir schon. Nach Billeter steht der
Zinsfuß 80 v. Chr. auf 66/0, sinkt unter Augustus auf 4, steigt unter Trajan bis
Marc Aurel wieder auf 5—6, um bald darauf auf 4, ja 8170 zu sinken. In den Zeiten
oon 400 - 1000 n. Chr. steht er wieder sehr hoch. Bei Getreide ist 50070 im Mittel—
alter sehr häufig. Roscher führt an, daß in Verona 12828 der gesetzliche Zinsfuß für
Gelddarlehen auf höchstens 18,5 00, in Modena 1270 guf 20. in Brescig 1266 anf
        <pb n="223" />
        —*

* J
—Ax
bös Geschichte der landesüblichen Zinshöhe. z 8

8 8
100/0 bestimmt worden sei, daß Friedrich II. ihn in Neapel umsonst auf 1 XZuößigen *
wollte, daß in Florenz den Juden 1470 auferlegt wurde, nicht über 200/0 ükhnen.
Von Frankreich glaubt d'Avenel sagen zu können, der Zinsfuß mobilen Kapitaksihe
durchschnittlich bis 1800 200/0 betragen, Acker und Häuser hätten 10*/0 gegeben, im
uübrigen seien Schwankungen des Zinsfußes von 11-450/0 zu konstatieren; der fran⸗
zösische Zinsfuß sei höher als der deutsche und der italienische gewesen. In England
war der gesetzliche Zinsfuß bis 1600 100/0, die Lombarden und Juden forderten bis
zum Doppelten.

Für Deutschland können wir nach den Untersuchungen von Neumann, Pauli,
Stobbe und anderen im 18. Jahrhundert am Rhein 9—10 9/0, im Osten meist wesentlich
mehr, im 14. Jahrhundert teilweise eine erhebliche Ermäßigung, im 185. vielfach schon
5280/0, im 16. 5—60/0 annehmen. Den Juden erlaubten die rheinischen Städte
1255 33 — 480/0; ähnliche, ja höhere Sätze für die kleinen Wochendarlehen kommen
bis 1500 vor. Im Elsaß werden 4 und 50/0 schon von 1400 an nachgewiesen.

In Frankreich sinkt der Zinsfuß im 16. Jahrhundert; doch steht er noch 6-6/s,
steigt im 17. wieder auf 6—28 (d'Avenel), um im 18. auf 50/0 zu sinken; 1766 ver⸗
bietet der Staat die Reduktion auf 4, ähnlich wie der Rat von Basel schon 1677
bis 1682 gegen ein Sinken auf 32/2—4 eisert und 50 für göttliches Gebot erklärt
(Hanauer). In Deutschland blieb er bis 1620 auf 50/0. In England stand er bis
zJegen 1700 auf 6—8. Roscher führt nach Child an, daß 1660 der Zins in Italien
und Holland 8, in Frankreich 7, in Schottland 10, in Irland 12, in Spanien 10 -12,
in der Türkei 200/0 betragen habe.

Im 18. Jahrhundert galten 309/0ige englische Konsols schon 1737 107 statt 100.
Auch in Deutschland kommt z. B. in Göttingen 1794 30/0 ausnahmsweise vor. In
Holland aber sinkt der Zinsfuß ziemlich allgemein auf 21/2070 (d'Aulnis de Bouronik),
während er dann seit den Revolutionskriegen und bis 1820 allerwärts wieder steigt
auf 5, ja auf 6—90/0; wenigstens Rußland, Frankreich und sterreich mußten für ihre
Anlehen 1814 -1820 70 90 zahlen, auch Preußen 5—60; der deutsche Hypothekar⸗
zinsfüß stand in dieser Zeit nur am Rhein auf 40/0, sonst allgemein 5, ja 6 und
mehr Projent.

Von 1820—1845 fand, von vorübergehenden Erhöhungen z. B. 1830 - 1831
abgesehen, in ganz Westeuropa ein langsames Sinken des Zinsfußes statt, im ganzen
etwa von 5 auf 31/20/0 für die besten Staatspapiere und Pfandbriefe; für die ganz
sicheren Hypotheken steht er auf demselben Betrag in den reichsten Gegenden, während
er in Süddeutschland auf 4, in Ostdeutschland auf 80/0 blieb. Große Zinsfuß herab—
setzungen der Siaatsanleihen fanden 188301845 statt. Auch in Hsterreich zahlte die
Regierung 1845 nicht mehr ganz 40/0 (Cahn).

WVon 1845—1871 greift wieder eine entgegengesetzte Bewegung Platz; der Zinsfuß
steigt in dieser Epoche des Eisenbahnbaues, der starken Maschinenanwendung, des volks⸗
wirtschaftlichen Aufschwunges im ganzen wieder von 831/2 auf 50/0. Er war bis 1848
und dann 1831 1858 elwa 40/0, stieg 1834 mit dem Krimkrieg auf 8, sank wieder
twas bis 1868 — 1864, um dann bis 1871 zu steigen. Im Jahre 1863 zahlten die
Regierungen nach dem Durchschnittskurs ihrer Anlehen während 20 Monaten: Preußen
. Belgien 4355 Rußland 6,85, Italien 6/8, Hsterreich 6,8. Die Kapitalausfuhr nach
Lündern mit höherem Zinsfuß nahm 1860-1871 große Dimensionen an; viele
kapitalisten gewöhnten sich an 5—76/0ige Papiere. Der Hypothekenzinsfuß stand
1860 — 1870 in Westdeutschland zwar auf 8—4, in Ostdeutschland aber bis auf 6—7/0.
Die Gründung zahlreicher Hypethekenbanken knüpfte daran an.

WVon 1873, noch mehr von 1878 an sinkt der Zinsfuß wieder; etwa um 100
bis 1884, um weitere 1*/8 bis Mitte der neunziger Jahre. Die Staaten, welche
rüher 6—70/0 gaben, erhielten jetzt fͤür 4—4*/20/0 Kapital; der Eisenbahnbau und
die Firxierung des Kapitals in großen Fabriken hatte sich verlangsamt. Seit der zweiten
Hälfte der achtziger Jahre sind wir in eine neue Ära der Konversionen wie 1880 1845
ingetreten. Nach Neymark wurden in den Kulturstaaten 1889 —1896 62,4 Milliarden
        <pb n="224" />
        208 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [666
Effekten im Zinsfuß herabgesetzt, so daß die Gläubiger einen jährlichen Verlust von
Milliarde Rente hatten. Die Gläubiger des englischen Staates erhalten von 1888
his 1918 28/4, von 1913 -1928 212/20/0. Auch in den Vereinigten Staaten sank der
Zinsfuß für ganz sichere Anlagen fast auf 22/20/0, in Mitteleuropa auf 30/0. Die
ranzösische 390 ige Rente stand 1894 auf 99,9, 1897 auf 108,1; die 300 igen
oreußischen und Reichsanleihen hatten 1895 den Parikurs erreicht. Aber mit dem
Zzroßen Geschäftsaufschwung stieg der Zinsfuß wieder etwas von 1895 —1900, besonders
in Deutschland, weniger in England und Frankreich; die französische 80/0ige Rente sank
1900 erst auf 99,5, die preußische schon 1899 auf 87,25, was mit den besonderen
Beldmarktverhältnifssen Deutschlands, seinen übermäßig gesteigerten Kapitalansprüchen
zusammenhängt.

Überhaupt sfinkt nicht bloß der kaufmännische, sondern der allgemeine Zinsfuß in
den Jahren der Geschäftsflauheit wie 1380 —1895 und steigt in solchen der Hausse wie
1895— 1900; solche Schwankungen heben aber das historische Sinken im ganzen nicht
auf. Es ist nicht undenkbar, daß der Zinsfuß, wie er im 18. Jahrhundert auf 8, im
19. auf 28/4 und 21/8 fiel, so im 20. unter 2, ja bis auf 11/20/0 sinkt.

In der vorstehenden kurzen abersicht sind eine Menge kleiner vorübergehender
Hebungen und Senkungen absichtlich nicht erwähnt, weil ein historischer Gesamtüberblick
gegeben werden sollte. Ebenso wenig geben die wenigen eingefügten Thatsachen über
die geographischen Verschiedenheiten ein ausreichendes Bild. Noch heute sind die
Differenzen in Europa die allergrößesten. Und ebenso sind sie in verschiedenen Ge—
chaͤftskreisen, socialen Schichten, je nach den Rechtsformen selbst in den reichen Ländern
nit großer Rechtssicherheit vorhanden: hier werden 2—808/0, dort 6-10 bezahlt.
Rebengebühren, Provistonen und Ahnliches spielen mit. Wir kommen darauf teilweise
in anderem Zusammenhange zurück. Hier intereffiert uns in erster Linie die große
historische Veränderung einer Zinsermäßigung von 50 auf 31/2 und 21/20/0, oder wenn
wir nur bei den reicheren Staaten und letzten 5 Jahrhunderten stehen bleiben, von
10 auf 21/20/0. Es ist eine der größten Wandlungen der Volkswirtschaft, der Technik,
der socialen Verhältnisse, die sich in diesen Zahlen ausspricht. Wie begreifen wir die
Ursachen am richtigsten?

192. Die Ursachen der Zinshöhe. Zuerst haben wir festzustellen, daß
die als Zins gezahlte Summe (die sogenannte rohe Rente, der rohe Zins) neben der
Vergütung für die Kapitalüberlassung (der sogenannten reinen Rente) in sehr ver—
schiedenem Umfang andere Elemente in sich schließt. So die Bezahlung für Dienst-
eistungen, Arbeit aller Art, wenn es sich um kleine auf Tage und Wochen gegebene
Darlehen, wenn es sich um die Vermietung von Pferden, Maschinen und Ahnliches handelt.
Bei der Hausmiete zahlt der Mieter meist zugleich Steuern, Reparaturen und Derartiges,
zx muß ferner dem Eigentümer die Abnutzung ersetzen, die bald Uroo, bald !/20 des
Hauswertes sein kann. Schon unter etwas anderen Gesichtspunkt fällt das Risiko,
das der Eigentümer eines Kapitals mit der Verleihung läuft; es kann so groß sein,
daß eine sehr hohe Risikoprämie im Zins steckt. Wenn ein Geldverleiher jedes Jahr
4/20 seiner Kapitale verliert, wird er neben dem reinen Zins 50/0 allein hiefür ver—
langen. Je größer früher die Rechtsunsicherheit war, desto mehr kam dieses Moment in
Betracht; es erklärt heute noch einen großen Teil der Zinsverschiedenheiten.

Kommen wir so zu der Erkenntnis, daß aller reine Zins weniger zeitliche, örtliche
und persönliche Verschiedenheit zeigt als der rohe, so bleiben doch auch für ihn noch
große Abweichungen. Aber zur selben Zeit, auf demselben Markte pflegt man zu sagen,
muß er dieselbe Höhe haben. Dies ist so weit wahr, wie volle gesetzliche Freiheit der
Kapitalbewegung besteht, wie jeder Kapitalbesitzer die Zinshöhe in allen Anlagen kennt,
wie gleiche Gefahr vorhanden ist, wie eine vollendete Kreditorganisation und Geschäfts—
enntnis jedem ohne viel Kosten gestattet, seine Kapitalanlagen zu ändern, sich der
eweilig günstigsten Anlage zuzuwenden. Soweit solche Bedingungen zutreffen, wird
jeder Gläubiger an einer steigenden Zinskonjunktur teilnehmen wollen, also wenn er
disher weniger erhielt, kündigen und so viel wie andere sordern; ieder Schuldner um—
        <pb n="225" />
        367) Roher und reiner Zins. Einheitlichkeit der Zinshöhe. Kapitalangebot. 209
gekehrt wird verlangen, weniger zu zahlen, wenn andere weniger zahlen. Und so weit
die Kündigung (3. B. bei den meisten Effekten) ausgeschlofsen ist, so weit es fich um
verkäufliche, regelmäßig in Verkehr kommende Grundstücke, Gebäude, Fabrikanlagen
handelt, werden diese Kapitalien bei sinkendem Zinsfuß entsprechend im Kapitalwert
lim Kurse) steigen, bei steigendem ebenso sinken, so daß der neue Wert des Kapitals
bei gleich gebliebener Rente nun dem mittleren Zinsfuß wieder entspricht. Ein erheb—
licher Teil des Steigens und Fallens der Bodenpreise und der Effektenkurse ist so eine
Folge wechselnden Zinsfußes. Soweit also das Kapital ganz beweglich und jederzeit
ündbar ist, so weit das unkündbare einen großen Markt hat und dementsprechend im
Werte und Kurse schwankt, so weit ist es richtig, daß der jeweilige Zinsfuß auf dem—
selben Markte im ganzen ein einheitlicher ist, nach gleichem Niveau strebt.

Immer aber treffen die erwähnten Bedingungen nur in beschränkter Weise zu.
Nur ein Teil der Kapitalien hat diese Beweglichkeit, nur ein Teil der Gläubiger und
Schuldner hat die Geschäftskenntnis, den Zugang zum Kapitalmarkt, um an jeder Be—⸗
wegung teilzunehmen. Und deshalb ist der Satz, daß die Konkurrenz zur selben Zeit,
auf demfelben Markte nur einen einheitlichen Satz des reinen Zinses zulasse, nur be—
schränkt wahr. In derselben Gegend, derselben Stadt giebt es verschiedene getrennte
Kapitalmärkte, die sich nicht berühren; die Kreditorganisation führt dem einen leicht,
dem anderen schwer oder gar nicht das an sich vorhandene Kapital zu. Der landes-
übliche und der kaufmännische Zinsfuß find oft ganz verschiedene, weil es sich um
getrennte Märkte handelt, die nur langsam sich gegenseitig aushelfen. Wir kommen
darauf zurück. Die Errichtung einer Spar—-, einer Darlehenskasse hat oft da und dort
den Zinsfuß um !/2—100 sofort vermindert, nicht weil sie das Kapital vermehrte,
ondern nur weil sie es zugänglicher machte. Doch bleibt es wahr, daß auf demselben
Markt zur selben Zeit eine Tendenz auf gleiche reine Zinshöhe vorhanden ist. Was
bestimmt sie? Natürlich das Angebot einerseits, die Nachfrage andererseits.

Das Angebot hängt zuerst von der Stärke und Art der Kapitalbildung, die wir
oben besprochen haben, danu von der zunehmenden Gewohnheit, erübrigtes Kapital aus—
zuleihen, weiter von all' den gesellschaftlichen Einrichtungen und Kreditinstitutionen,
die das Kapital sammeln und dem Bedarf zuführen wollen, ab. Es ist in älterer Zeit
nmer mehr ein lokales, später ein von Ort zu Ort, von Provinz zu Provinz, ja von
Staat zu Staat sich nach und nach ausgleichendes. Doch hängt diefe Ausgleichung
auch heute noch von vielen Umständen ab; der Kapitalexport nach anderen Ländern hat
von Italien und von den deutschen Reichsstädten aus früh begonnen, er hat sich in
Holland im 17. und 18. Jahrhundert erheblich entwickelt, großen Umfang erhielt er
in den letzten 4050 Jahren und hat so naturgemäß den Zinsfuß in den reichen
Ländern etwas erhöht, in den ärmeren ermäßigt.“ Im allgemeinen können wir sagen,
n dem steigenden Kapitalangebot, das wir heute gegen früher konstatieren können,
ege die Erklärung des finkenden Zinsfußes; man wird auch die großen Wechsel des
Zinsfußes wie sie noch im 19. Jahrhundert vorkamen, mit der zeitweisen Verschieden—
heit des Angebotes und der Kapitalbildung in Zusammenhang bringen dürfen.

Die von den Kapitalinteressenten oft aufgestellte Behauptung, daß sinkender
Zinsfuß die Kapitalbildung einschraͤnke, daß dieses Sinken also nicht wünschenswert,
ja der Volkswirtschaft schädlich sei, dürfte vor genauerer Prüfung der Thatsachen nicht
stand halten. Die Länder und Zeiten des niedrigsten Zinsfußes sind die, welche am
stärksten Kapital bilden. Wir werden kaum viele Menschen finden, welche bei sinkendem
Zinsfuß licber ihre Eispachisfe eet aufbrauchen und verschwenden, oder welche
r solchem Falle lieber eigene Geschäfte anfangen als ihr Kapital ausleihen. Die
eichtsinnigen Verschwender werden nicht durch Zinsfußreduktion zu ihrem Prasserleben
o rass
oNranlaßt. Auch wer vor der Frage steht, ob er von der Rente leben oder din Geschäft
innen soll, wird nicht in erfter Linie von der Zinsfußhöhe beeinflußt. Auch wenn
dnstig der Zinsfuß auf 2 und Tu o/ sinken follie, vin dadurch die Kapitalbildung
iicht aufhören; man könnte sogar sagen, sie werde einen neuen Impuls erhalten.

Schmoller, Grundriß der Vollswirtschaftslebre 1. 1.20 Aum
        <pb n="226" />
        210 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes!u. der Einkommensverteilung. ,668
weil nur durch Kapitalvermehrung der Rentenverlust für den Besitzer wieder gehoben
werden könne.

Die Nachfrage nach Kapital ist immer eine doppelte gewesen; sie geht von den
einzelnen und von den Korporationen aus, die in der Not solches brauchen, und sie sind
bereit, so viel dafür zu zahlen, als sie glauben, Zinsen später aufbringen zu können.
Da der Naive und Ungebildete leicht sich darüber täuscht, so hat dieser Umstand früher
die Zinshöhe sicher sehr in die Höhe getrieben. Heute kommen die Privaten, die Not—
darlehen aufnehmen, nicht so sehr mehr in Betracht; die Gemeinden, Provinzen und
Staaten sind die Hauptborger; teilweise für wirtschaftliche Zwecke, dann werden sie sich
dieselben Fragen wie Geschäftsleute vorlegen, teilweise für militärische und politische,
für Berwaltungs- und Kulturzwecke; dann hat die Regierung sowie die Volks- und Ge—
meindevertretung sich zu überlegen, ob und wie weit die Steuerkräste reichen, ob bei
Kapitalmangel und bei sehr hohen Zinsen der Zweck die Belastung noch rechtfertige.
Daß die enorme Steigerung der öffentlichen Schulden im 19. Jahrhundert zu den
periodischen Zinsfußsteigerungen wesentlich beigetragen habe, darüber kann kein Zweifel
sein. Welch' großen Teil aller Ersparnisse ste in Anspruch nehmen, haben wir schon
zahlenmäßig nachgewiesen (II S. 184).

Neben der Kapitalnachfrage für den Verbrauch, für Erbabfindungen und alle
möglichen nicht direkt wirtschaftlichen Zwecke steht die für das Geschäftsleben, für die
Produktion, den Handel und Verkehr. Diese Nachfrage ist in erster Linie von der Über⸗
legung beherrscht, was mit dem Kapital verdient werden könne. Der durchschnittliche
Uñternehmergewinn wird also für sie maßgebend jein. Die Grenznutzentheoretiker sagen,
der Zinssuß muß sich richten nach der Produktivität (dem Gewinn) des letzten unter
den ungünstigsten Verhältnissen angewandten, aber noch als nötig erscheinenden Kapital—
deils. Das ist so wahr wie die Annahme, jeder Kapital Verleihende sei auf den großen
offenen Markt angewiesen, auf dem sich nach dem Grenznutzengesetz ein Einheitspreis
bildet; in jedem Moment seien alle Stellen und Chancen, wo größerer Gewinn zu machen
sei, besetzt; ein neu eintretender oder ein sein Geschäft ausdehnender Unternehmer müßte
ftets sein Kapital an der ungünstigsten Stelle verwenden. Es ist eine Annahme, zu der
— V —
der Beteiligten überhaupt nicht zutrifft. Und daher sagen wir lieber, soweit nicht die
oben erwähnte Notnachfrage eingreift, wird der durchschnittliche und bekannte Gewinn
in den Unternehmungen die Kapitalnachfrage bestimmen. Deshalb ist der Zinsfuß hoch
in Kolonialländern, wo Bodenüberfluß, reiche Naturschätze, geringe Zahl von Unter—
nehmungen sehr große Gewinne erlauben. Darum steigt der Zinsfuß mit dem wachsenden
Gewinn, z. B. wenn große Fortschritte der Produktions- und Verkehrstechnik zeitweise und
jur ganze Epochen die Gewinne erhöhen wie in Westeuropa 1845-1880. Der Zinsfuß
muß dagegen sinken, wenn in Zeiten stillstehender Technik und mehr stabiler Volks—

wirlschast die Unternehmungen sich nicht ausdehnen, der Gewinn sinkt; wenn alle Ge—
legenheiten und Stellen zu guten Anlagen besetzt sind, wenn man schlechteren Boden
bebauen, unrentablere Fabriken anlegen muß, um das Kapital zu beschäftigen. Für
solche Zeiten können wir sagen, die ungünstigeren neuen Anlagen bestimmen durch ihren
geringen Gewinn den Zinsfuß. In solcher Lage war England 1750—1790, war West⸗
zuropa bis zu einem gewissen Grade von 1875 —-1895. Sinkt der Gewinn von 6—10
auf 4800, so muß auch der Zins bis 21/2 und 30/0 heruntergehen, soweit nicht die
Kapitalauswaunderung und die Forderungen des Staatskredits eingreifen. Die ersten
Eisenbahnen, welche die rentabelsten Linien wählten, gaben meist 8—ÿ15 d /0 Gewinn;
da mußte der Zinsfuß steigen; heute geben die Eisenbahnen 254 0/0 (auch die alten
Linien einbegriffen, deren größerer Gewinn sich freilich unterdessen in den 11/2—8 fachen
Kavitalwert umgesetzt hat), und da muß der Zins entsprechend niedrig sein.

Im ganzen werden wir das Ergebnis unserer Betrachtung dahin zusammenfassen
können, daß die Gesamtlage der Volkswirtschaft den Zinfuß bestimme. Fortschreitende
echnische Kultur, bessere Organisation der Volkswirtschaft, Hebung der wirtschaftlich—
technischen und der moralischen Erziehung steigert die Kapitalbildung; große Kapital—
        <pb n="227" />
        669) Die Nachfrage nach Kapital. Das Sinken des Zinsfußes. 211
bildung ermäßigt den Zinsfuß, jeder neue Aufschwung der Volkswirtschaft hebt ihn
wieder. Aber im ganzen bleibt er, je höher die Kullur steigt, ein finkender. Vor
allem mit der Vervollkommnung der Kreditorganisation, die wir im nächsten Abschnitt
betrachten, macht fich diese Tendenz geltend und kommt allen Kreisen zu gute.

Das dauernde Sinken des Zinsfußes ist einer der größten socialen Fortschritte.
Gewiß erschwert er daneben etwas das Leben von der Rente allein; das ist aber für
alle Gesunden und Kräftigen nur ein Glück; für die Alten und Kranken kann und
wird immer mehr durch Versicherung gesorgt werden. Die Hauptsache aber ist, daß
finkender Zinsfuß abnehmende Macht des Kapitals, steigende Macht der Arbeit bedeutet;
diese Folge kann stets wieder dadurch gehemmt werden, daß die Reichen noch größere
Kapitalmassen als früher erwerben. Aber auch das hebt eine andere günstige Folge
nicht auf, nämlich daß mit sinkendem Zinsfuß der Kredit allen tüchtigen Leuten die
eichtere Möglichkeit bietet, sich selbständig zu versuchen. Noch eine weitere mögliche
Kehrseite des sinkenden Zinssußes ist zu erwähnen. Wo er zeitweise eintritt und inen
unbeschäftigten Kapitalüberfluß anzeigt, da kann er zu leichtsinnigem Kreditgeben, zu
falschen Neugründungen, zu Schwindel und Spekulation führen. Wo er dauernd in
einem wohlhabenden Staale sich zeigt, kann er ein Zeichen sein, daß die ganze Volks—
wirtschaft zu einem behäbigen, ja indolenten Stillstand gekommen ist, wie in den Ver—
einigten Niederlanden des 18. Jahrhunderts. Aber auch ein längeres Sinken des
Zinses erzeugt keineswegs notwendig die Stagnation, wie wir daran jehen, daß es von
1820-1845 in England, Frankreich und Deutschland der Ausgangspunkt für den
zrößten volkswirtschaftlichen Aufschwung wurde.

Was wir oben (II S. 109 ff.) über die Wirkung der meßbaren Größenverhältnisse
von Angebot und Nachfrage sagten, gilt auch für den Kapitalmarkt und den Zinssatz;
fie wirken, aber nicht mechanisch; die Menschen, die Stimmungen derselben, ihre Macht—
verhältnisfse und Kenntnisse, die jeweilige Kreditorganisation und ⸗gesetzgebung wirken
auf die Bethätigung von Angebot und' Nachfrage 'und damit auf die Zinshöhe ein.
Wie die gesetzlichen Zinsmaxima Jahrhunderte lang von Einfluß waren, so ist es heute
die Zinspolitik der Staaten; ihre Zinsreduktionen haben ties in die Bewegung des
Zinsfußes eingegriffen, ähnlich wie die Diskontopolitik in die des kaufmännischen Zins⸗
fußes; natürlich nie so, daß sie die Größenverhältnisse wesentlich ändern, aber stets so,
daß sie an sich vorhandene Bewegungen verlangsamen oder beichleunigen, in ihrem
Umfang modifizieren konnten.

.1893. Der kaufmännische oder Bankzinsfuß ist neben dem landes—
üblichen selbständig zu betrachten, weil er wohl eine mit ihm zusammenhängende und
don denfselben allgemeinen Ursachen beherrschte Bewegung hat, aber doch im einzelnen
fich als etwas Selbständiges darstellt, häufig in entgegengefetzier Richtung sich bewegt.

Die Ursache dieser Selbständigkeit ist einfach: die große Masse des Kapitals ist
mehr oder weniger dauernd der Materie nach in Grundstücken, Fabriken, Geschäften
aller Art, der Form nach in Effekten, Hypothekenbriefen oder sonstwie angelegt. Nur
ein Teil des nalionalen Kapitals befindet sich in Geldform in den Händen der Kauf—
lente und Banken, welche die Kreditgeschäfte besorgen, die kurzen Zahlungs- und Be—
triebskredite (Wechsel Lombarde, Buchkredit u. s. w.) geben. Je mehr der Kredit sich
ausgebildet hat, ein desto größerer Teil alles neugebildeten Kapitals sammelt sich zuersi
in den Banken, in die so stets neue Zuflüsse kommen, die daneben immer wieder von
ihrem Kapital erhebliche Teile zu festen Anlagen abgeben, aber einen Grundstock be—
weglichen Kapitals fur ihre Geschäfte behalten müssen. So bildet das Bankkapital
— ein Reservoir für sich, in das siets das neue und das wieder frei werdende
Kapital strömt, aus dem einerseits die kurzen Kredite gegeben, wovon andererseits das
u neuen festen Anlagen gebrauchte Kapital abfließt; das Bankkapital ist so mit dem
viel größeren Reservoir des allgemeinen Kapitalmarktes der festen Anlagen auf das
Atnnigiachste verbunden; aber die Verbindung ist doch keine solche, daß die Zu— und

nahme beider Kapitalgruppen eine übereinstimmende sein müßie. In Zeiten der

5
        <pb n="228" />
        212 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [670
gefunkenen Unternehmungslust sammelt sich das Kapital in den Banken viel stärker an
als auf dem übrigen Kapitalmarkt. In Zeiten der Hausse und Geschäftsblüte tritt
Ebbe in den Banken ein, ohne daß es möglich wäre, aus den festen Anlagen der all—
gemeinen Kapitalmassen große Zuschüsse zu bekommen. Im Gegenteil, viele Geschäfts—
Ausdehnungen werden mit kurzem kaufmännischen Kredit gemacht, für die man besser
langfristigen Kredit hätte heranziehen oder das Geschäftskapital vergrößern sollen. Und
—DD
sich. Es handelt sich da überwiegend um Kreditgeschäfte für Tage, Monate, höchstens
Viertel- und Halbjahre. Innerhalb dieser Termine haben die Banken so viel Kapital,
als ihr eigener Geschäftssonds ausmacht, als ihre Kunden ihnen in Depositen und
anderer Form zuführen oder kreditmäßig von ihnen nehmen, so daß durch diese im
ganzen fuͤr sich bestehenden Größenverhältnisse der kaufmännische oder Bankzinsfuß be—
stimmt wird.

Er ist selbst wieder kein einheitlicher; er zerfällt zunächst in den Zinsfuß, zu dem
die Banken vom Publikum leihen und den, zu dem das Publikum bei ihnen Kredit
erhält. Geschieht das erstere in Form von Obligationen, so fällt es unter die Gesetze
des landesüblichen Zinsfußes; geschieht es in Form von jederzeit zurückziehbaren oder
in kurzer Frist kündbaren Depositen, sowie in der Form der laufenden Rechnung, so
ist der Bankier stets nur in der Lage, einen Teil dieser ihm zugeführten Kapitalien zu
nützen, einen anderen muß er bar in der Kasse behalten, um die Rückzahlungen zu machen,
Anweisungen und Checks auf die Depositen zu honorieren. So muß der Zinsfuß, den
der Bankier für derartig eingezahlte Gelder gewährt, niedriger sein als der, zu dem
der Bankier ausleiht; beide müssen eine Differenz zeigen, mindestens so groß, daß dem
Bankier die Kassenhältung möglich und seine Arbeit und sein Risiko vergütet wird.
Am höchsten noch können mit dem Depositenzins die Banken gehen, welche, im Vertrauen
auf den Kredit bei höheren Banken, fast keine oder wenig Kasse halten. In England
verzinsen die Makler und Diskonthäuser alle Depofiten, die größeren Banken nur die,
welche 7— oder 14tägige Kündigung haben oder den Betrag, der durchschnittlich 3, 6
und 12 Monate bei ihnen steht, die Bank von England verzinst die Depositen gar nicht,
weil sie für alle anderen Banken die Metallreserve halten muß. Die deutsche Reichs—
bank verlangt von jedem, der am Giroverkehr teilnimmt, auch ein unverzinsliches
Depositum, wofür sie die Giroübertragungen unentgeltlich ausführt. Im übrigen gilt
allerwärts Ähnliches wie in England. Der Depositenzinsfuß ist meist 12/2—-2, sfeltener
3040; er steigt etwas bei guter Konjunktur, wenn es gilt Depositen anzulocken, er ist
fast stets 122040 unter dem kaufmännischen Zinsfuß, zu dem der Bankier verleiht.

Dieses Leihgeschäft zerfällt in den Wechsel-, den Lombard-, den Buchkredit, endlich
in das Report- und Deportgeschäft. UÜber letzteres zuerst ein Wort. Der Hausse⸗
spekulant, der gekauft hat, um vor dem Schluß des Monats wieder zu vertaufen, aber
das nicht mit Gewinn thun konnte, setzt seine Spekulation durch ein Reportgeschäft fort,
d. h. er giebt die Waren oder Effekten, die er gekauft hat, bei einem Bankier, wie man
sagt in Kost, d. h. dieser zahlt für ihn, läßt sich von ihm einen Zins, den Report, geben,
und der Spekulant nimmt die verpfändeten Wertobjekte an dem Termin zurück, der aus—
zemacht ist. Der Baiffespekulant macht das Deportgeschäft; er soll liefern, konnte aber
üicht billig genug kaufen, er leiht gegen den Deportzins die Effekten und giebt sie nach
Ablauf des meist kurzen Termins zurück. Das Report- und Deportgeschäft erfolgt als
Kauf und Verkauf der Effekten, und der Zins ist enthalten in der Differenz des An- und
Verkaufspreises. Der Geldkapital benötigende Haussier verkauft das ihm gelieferte Papier
zu einem niedrigeren Kurse, als er es in bestimmter Frist (in der Regel der nächste
Ultimo) zurückzuerwerben verspricht; der Effekten bendtigende Baissier zahlt heute einen
höheren Preis als der ist, zu dem er den späteren Wiederverkauf erfüllt. Wenn die
Kapitalbedürfnisse der Haufse- und die Stückebedürinisse der Baissepartei sich für ein
Papier gerade ausgleichen, so entsteht weder der Deport- noch Reportzins. Die Report—
und Deportgeschäfte kommen hauptsächlich dann vor, wenn bei starken Preiswechseln
hestimmte Händlergruppen sich in der oder jener Spekulationstendenz noch länger halten
        <pb n="229" />
        671)] Der kaufmännische Zinsfuß; die Ursachen seiner Höhe. 213
wollen; es handelt sich um gewisse Geschäfte für ganz kurze Zeit. In der Epoche der
Krisis oder kurz vor der Krisfis steigt der Report leicht auf das doppelte und vierfache
des gewöhnlichen Bankzinses.

Das Report- und Deportgeschäft ist ein bankmäßiges Kreditgeschäft, durch das
der Bankier Zinsen und Kommissionsgebühren verdient; der Bankier beeinflußt durch
die Zinsenhöhe die Spekulation, steigert durch sie das Börsengeschäft des großen
Publikums, das eigentlich nicht die Mittel zur Spekulation hat. Durch zu billigen
Reportzinsfuß erwirkt der Bankier den Anschein des Kapitalüberflusses, durch starke
Erhöhungen bedrückt er die wirtschaftlich Schwachen, ja vernichtet einzelne. Große
Ausdehnung dieser Geschäftsart wird daher mit Recht als eine ungünstige Thätigkeit
der Banken betrachtet.

Überall sind aber die anderen Arten des Bankkredits die wichtigeren: der Wechsel-,
Lombard-, Buchkredit; diese giebt der Bankier seinen gewöhnlichen geschäftsmäßigen
Kreditkunden, dem Kaufmann, dem Fabrikanten, dem Landwirt, kurz Leuten, die des
Kredites für ihre Geschäfte bedürfen.

Für diese drei Arten der Geschäfte wird der Zinsfuß meist auf ähnlicher Höhe
sich halten; eine große Differenz ist nicht möglich, weil sonst die Nachfrage nach der
billigeren Kreditart rasch zunehmen und Ausgleichung herbeiführen würde. Bei den
gewöhnlichen Erörterungen über den kaufmännischen Zinsfuß hat man stets den Wechsel—
kredit im Auge, der die führende Rolle hat. Er wird Diskont genannt, weil er als
Abzug vom gekauften Wechsel berechnet wird: der Bankier, der einen Wechsel von
1000 Mk. kauft und 40/0 Zins (Diskont) rechnet, bezahlt 990, wenn er in drei
Monaten fällig ist, 980, wenn er in 6, 960, wenn er in 12 Monaten zahlbar ist.
Man spricht von 49/0, obwohl 40 Mk. Zinsen für 960 Mk. Kapital etwas mehr aus—
machen würden. Notiert wird der Diskont stets als Jahreszins, während die meisten
Wechsel nur 128 Monate laufen.

Der jeweilige Wechseldiskont ist so wenig wie der jeweilige landesübliche
Zinsfuß ein ganz einheitlicher; aber er hat natürlich die Tendenz zur Übereinstimmung.
Je größer und vornehmer eine Bank ist, desto niedrigeren Diskont pflegt sie zu fordern,
und sie kann es, weil sie ihre Depositen nicht oder geringer verzinst. In den Ländern
mit großen Centralbanken hat sich mehr und mehr die Sitte herausgebildet, daß die
etzteren jeweilig bekannt machen, zu welchem Zinsfuß sie diskontieren. Doch halten
sie nicht alle an diesem Satze fest; sie fordern je nach der Marktlage und je nach den
stunden teils elwas mehr, keils etwas weniger.

Neben dieser zur Verdffentlichung gelangenden Diskontrate der Centralnotenbanken
wird an den Boͤrsen ein sogenannter Privatdiskont notiert, dessen Höhe sich in
reier Konkurrenz des Marktes, der Kapitaldarleiher und Kapitalnachfrager bildet. Dieser
Satz wird aber nur auf die erstklassigen Wechsel angewendet, bei denen nach mensch—
lichem. Ermeffen jedes Risiko ausgeschlossen ist; thatfächlich kommen hierfür in der
auptsa che nur Papiere mit der Unterschrist eines erfttlaffigen Bankinstitutes in Betracht.
Man wird an dieser Stelle, wo auf die feineren Zusammenhänge nicht eingegangen
eden kann, sagen dürfen, der Privatdiskont stellt einen kurzfristigen, reinen Geld⸗
lapitalzins dar, in dem keine Risikoprämie enthalten ist. Er bleibt deshalb stets oder
fast stets mehr oder weniger erheblich unter dem Satz der Centralbanken zurück; mehrere
der Centralbanken gehen nicht unter 20,0, während der Privatdiskont der Vörse bis
auf 22, ja 8/80/0 sinken kann. Steht Bankrate und Privatdiskont sehr nahe oder gleich,
— ist übermäßiger Andrang zur Centralbank; ist die Differenz groß, so findet das

egenteil statt. Die Centralbank vergrößert die Differenz durch Erhöhung ihrer Rate,
venn fie ihre Kapitalvorräte schonen will, sie verringert selbige, wenn das nicht er—
Drderlich ist. Diese beiden veröffentlichten Diskontsätze bilden die Normen, nach denen
d der Zins der großen Masse sonstiger Wechseldiskontierungen und auch anderer
—— orientiert. Die ersten Industrie- und Handelshäuser verzinsen ihre

echsel eiwas über Privatdiskont, alle anderen Papiere werden so und so viel Prozent
unt 3 7 ã
er oder über Bankdiskont berechnet.
        <pb n="230" />
        214 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [672
Abgesehen nun aber von diesen Verschiedenheiten, wie von anderen, auf die wir
nicht eingehen, z. B. der für Wechsel mit verschiedener Laufdauer u. s. w., werden wir
den Wechfeldiskont als einheitliche Größe fassen und über seine Bewegung folgendes
iagen können.

Der Diskont wird in den reichen Ländern niedriger stehen als in den kapitalarmen,
ꝛbenso wie der gewöhnliche Zinsfuß. Er wird in seinen Jahresdurchschnitten von letzterem
nicht sehr weit abstehen; nur in den Jahren der geschäfstlichen Flauheit wird er wesentlich
tiefer, in denen der Überspekulation wesentlich höher stehen. Seine Bewegung in
Jahresdurchschnitten wird der allgemeinen Hausse und Baisse des Geschäftslebens
parallel gehen, wie z. B. die folgende Tabelle für Wechsel erster Klasse zeigt (Struck):
London baris Berlin Amsterdam
84 248 48 290 84
ͤßs 30 215 391 337
886 2,12 2,22 218 1,95
887 2,36 242 2,25 2,17
888 232 2,71 2,10 2,12
889 2,64 2,60 2,64 2,16
890 3,74 3,87 2,49 2,41
891 2,88 2,57 2.330 2.35

Neuyork
4,64
332
425
5,38
4,50
4,28
5,05
5.48

Das heißt, in den Jahren 1884—1886 waren die Anforderungen an den Geld—
kapitalmarkt gering gegenüber den Vorräten; sie stiegen bis 1889 —1890 und nahmen
dann wieder ab. Für die letzten Jahre giebt Conrads volkswirtschaftliche Chronik die
Sätze der großen Notenbanken so an:

895
896
897
898
899
900
901

London

Baris Berlin Amsterdam Wien
2,09 3,14 2,50 30
2,48 3,66 3,03 09 —
263 381 3,14 1,63
25 2,20 427 2,83 4,16 480
5,75 3,06 5,04 3,58 5,04 5,32
3,96 3,25 5,83 3,61 4,58 5,56
372 3 4,10 33238 408 5.16

Vetersburg

In den Zahlen spiegelt sich die Aufschwungsperiode 18935—1900, die Krisis von
1900 - 1901 und der verschiedene Kapitalreichtum der einzelnen Länder. Aber im
ganzen wollen Jahresdurchschnitte für die Erkenntnis der Diskontbewegung nicht viel
besagen: die Schwankungen von Woche zu Woche, von Monat zu Monat sind das
Wichtigere. Fast in jedem Jahre kommen Veränderungen von 4-142, ausnahmsweise
noch größere bis zu 4580/0 vor. Die Diskontansprüche der Geschäftswelt steigern sich
stets gegen 1. Januar, gehen dann zurück, erreichen wieder mit dem Quartalwechsel,
m allgemeinen im Sommer und Herbst, einen Höhepunkt. Die Mittel der Banken
schwanken je nach den Einlagen der Privaten und der Regierungen. Die Aufnahme
zroßer Anleihen, die Durchführung großer Kredite ans Ausland, großer Effektenankäufe
im Ausland absorbieren die Mittel der Banken. In Amerika hat die Bundesregierung
in Ermangelung einer Centralbank vielfach den Diskont durch das Mittel beeinflußt,
daß sie rasch für viele Millionen Bonds der Vereinigten Staaten zurückkaufte oder
den Banken Regierungsdepositen gab; das füllte die Kassen der Banken mit Edelmetall.
Der Stand der Zahlungsbilanz und der Wechselkurse bestimmt die jeweilige Höhe der
Edelmetallschätze der Banken, und das ist der wichtigste Teil des disponibeln Bank—
dapitals. Insofern ist es wahr, daß nicht der landesübliche Zinsfuß, sondern der
kaufmännische von der vorhandenen, hauptsächlich von der in den Banken sich sammelnden
Beldmenge abhängig, beeinflußbar sei.

Im Anfang unseres Jahrhunderts waren die Schwankungen des Börsendiskontes
innerhalb desselben Jahres noch viel größere als heute; das besser ausgebildete Bank—
wesen hat die Möglichkeit geschäffen, mait geringeren Anderungen, die ja stels der Ge—
        <pb n="231" />
        373) Die neueren Diskontschwankungen. Die Diskontpolitik. 215
schäftswelt unwillkommen sind, auszukommen. In Berlin schwankt der Satz 1815 bis
1825 oft zwischen 2 und 39/0 als Minimum und 6—120/0 als Maximum,; schon in
den dreißiger Jahren bewegt er fich nur zwischen 8 und 8, später ist er teilweise noch
Jleichmäßiger gewordeni, außer in den Jahren mit Handelskrisen, wo 2 und 10, ja
mehr Prozent diemlich dicht nebeneinander liegen. Den großen privilegierten Central—
hanken mit ihren großen Mitteln und sonstigen Gewinnen wurde es teilweise zur Auf—
Jabe gemacht, zu möglichst gleichmäßigem Satze zu diskontieren; die franzöfische Bank
hat es so im ganzen 1820 1848; auch die preußische strebte bis in die füniziger
Jahre dahin; die französische hat auch neuerdings noch zuweilen jahrelang ihre ojfizielle
Finsrate stabil gelassen. Dabei ist aber nicht zu übersehen, daß diese Banken auch bei
fabiler Rate oft durch strengere Prüfung der Wechsel, Ausschluß aller länger kursierenden
Wechsel die Diskontierung einschränkten, wenn ihre Mittel knapp waren. Und das
wurde oft ebenso hart wenn nicht härter empfunden als eine Diskontoerhöhung. Außer—
dem war diese Stabilisierung der Bankrate für beste Wechsel ja keine Stabilisierung
der Diskontierungen überhaupt. Und sie war 1820— 1850 leichter, weil die Geschäfte
nehr in gleichmäßigem Gange sich bewegten, der Kapitalmarkt noch nicht so inter⸗
national war.

In den beiden letzten Jahren 1900 1901 gingen die Länder mit geringem Kapital⸗
reichtum und stärkerer Kapitalerschöpfung in den Diskonterhöhungen der Centralbanken
voran: Petersburg kam 1900 schon bis 71/8, Wien bis buss, Berlin 51/3 —7, während
man am offenen Markte, z. B. in Berlin noch zu 8,75, durchschnittlich zu 4,42 dis⸗
ontierte. Im Laufe des Jahres 1900 sanken allerwärts die Sätze, standen Ende 1900 bei
der Reichsbank 8, am offenen Markt in Berlin 4,18 —4,75. Im Jahre 1901 blieb
Petersburg (Centralbank und offener Markt) schwankend zwischen 5,8 und 7,6, Paris
war dagegen schon wieder auf 8 (im offenen Markt zeitweise auf, 360-2) gesunken;
Berlin Reichsbank stand zwischen 8,6, 4 und f5, Privatdiskont zwischen 2,26 und 8,79.

Heute gilt es allgemein für die Pflicht der großen Banken und ganz mit Recht,
daß sie den Konjunkturen entsprechend mit einer gewissen Voraussicht den Diskont ver—
indern, vor allem ihn vor einer drohenden Überspekulation bei Zeiten erhöhen. Nicht
als ob nicht auch heute es für alle Geschäfte besser wäre, auf eine gewisse Stabilität des
Zinses rechnen zu können, und nicht als ob die großen Banken die Macht und die Pflicht
hätten, im Gegensatz zu Angebot und Nachfrage, künstlich einen Diskont zu diktieren.
Aber allerdings haben sie bei ihren enormen Mitteln und ihrem Einfluß auf den
sonstigen Diskontverkehr die Möglichkeit, die an sich gegebenen Schwankungen in sehr
verschiedenen Kurven verlaufen zu lassen und damit leitend in das ganze Geschäftsleben
einzugreifen. Jede starke Diskonterniedrigung verbilligt alle mit Kredit arbeitenden
Beschaͤfte, jede Erhöhung verteuert sie und deutet bei richtiger Handhabung an, daß es an
Beldkapital zu mangeln beginnt, daß man in der Spekulation, in der Gründung neuer
Geschäfte vorfichtig sein müsse. Die Erhöhungen und Erniedrigungen der Bankrate der
Centralbanken wirken um so särker, einen je größeren Teil des Wechselkredites sie befriedigen,
und je mehr ihr die Privatbanken zu folgen gewöhnt, teilweise durch Verabredungen oder
durch eingreifende Maßregeln gezwungen find. Die Bank von England zwingt ab und zu,
wenn sie ihre Rate erhöht hat, die Privaten zur Nachfolge dadurch, daß sie dem offenen
Markt durch Geldaufnahine Millionen entzieht. Wenn die großen Banken zur Zeit des
apitalüberflusses nicht so weit herabgehen wie die anderen, so machen sie geringere
Beschäfte; wenn sie bei beginnendem Kapitalmangel früher erhöhen, so schraͤnken sie
vieder ihr Geschäft ein. Aber sie sollen eben, wie wir im nächsten Abschnitt noch
aäher sehen werden, auch nicht suchen, bloß möͤglichst viel Geschäfte zu machen und zu
verdienen, sondern sie sollen durch ihre Diskontopolitik in der richtigen Weise auf die
zanze Volkswirtschaft und das Tempo ihres Ganges einzuwirken suchen. Wir haben
chon bei der Geldlehre gesehen, daß sie durch dieses Mittel auch den Edelmetallschatz des
Landes bewahren sollen. Wenn aus einem Lande infolge ungünstiger Zahlungsbilanz
ind der hieraus folgenden ungünstigen Wechselkurse viel Geld abfließt, wenn vollends
mm Nachbarland der Zinssatz für Kapital höher steht und dadurch ein Reiz entsteht,
        <pb n="232" />
        216 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —1674
Kapital in Geldform dahin zu schicken, so wird durch eine entsprechende Erhöhung des
Diskonts der Centralbank eine Gegenbewegung erzeugt.

Man meinte früher, es geschehe dadurch, daß mit der Diskontoerhöhung und der
damit gegebenen geringeren Diskontierung und Notenausgabe eine Kottakticn der
Cirkulationsmittel, ein Sinken der Preife und durch dieses eine Vermehrung der Waren—
ausfuhr, eine Verminderung der Einfuhr und des Geldabflusses einirete Heute legt
nan nach den Ausführungen Goschens den Nachdruck auf etwas anderes: man sagt:
erhöhter Diskonto oder Versteifung des Geldmarktes bewirken viel rascher, als sie
Warenwertsänderungen und Veränderungen im Gange des Warenhandels erzeugen,
eine Reihe von Kreditoperationen bezüglich der inneren und der international vorhandenen
Werte und Gelder. Die Erhöhung ermäßigt die Nachfrage nach Kredit und Geld und
lockt alles mögliche Kapital und Geld aus seinen Winkeln nach den Banken, sie bewirkt
dapital- und Geldübertragungen aus dem Ausland und erzeugt damit wieder ein
normales Verhältnis zwischen Nachfrage und Angebot, zwischen den Anforderungen der
Wechseldiskontierung und den verfügbaren Milleln der Banken.

Wenn die Diskontpolitik und damit da, wo die Centralbank die Diskonthöhe
überhaupt beherrscht, die ganze Bewegung des kaufmännischen Zinsfußes nicht bloß
von der Menge des disponiblen Kapitals und der Nachfrage nach ihm, sondern auch
von den allgemeinen Ursachen der Zahlungsbilanz, der Edelmetallbewegung und ⸗menge
beherrscht wird, so pflegen kurzsichtige Geschäftsleute und Spekulanten, sowie deren
Advokaten in Parlament' und Presse darüber zu klagen. Aber vom Standpunkt des
Besamtinteresses mit Unrecht. Die Zahlungsbilanz ift eine der wesentlichsten Ursachen
auch des Angebots von kaufmännischem Kapital; und die Sorge für ausreichende Zahl⸗
mittel ist eine notwendige Voraussetzung ausreichenden Wechselkredites. Eine gute
Diskontopolitik besteht eben darin, bei Zeiten für Füllung der Kasse der großen
Centralbanken und für genügende Zahlmitlel im ganzen Lande zu sorgen. Vorüber—
gehende Verteuerung des Kredites durch sie bedeutet bessere Lage in den folgenden
Monaten. Gute Diskontpolitik ist bewußte Preisbildung, die in Erkenntnis von
Angebot und Nachfrage doch von höheren Gesichtspunkten aus diese selbst in gewissem
Sinne meistern und leiten will und kann.

Wir werden das im folgenden Kapitel, bei der Betrachtung der Notenbanken noch
deutlicher sehen.
z. Die Kreditorgane und ihre neuere Entwickelung. Das Vankwesen.
Alteres Kreditwesen, Girobanken: Nafse, Das venetianische Bankwesen im 14., 15. und 16.
Jahrhundert. J. f. N. J. 34. 1879. — Gothein, die deutschen Kreditverhältuifse und der
Dreißigjährige Krieg. (Ein Neu: Nutzlich und lustiges Colloquium von etlichen Reichstags-Punkten.)
1893. — Ehrenberg, Das Zeilaller der Fugger. Geldkapital und Kreditverkehr im 16 Jahr⸗
— 2 Bde. 1896. — Sieveking, Genueser Finanawesen II. 1899. 6. Halle, Die Ham—
urger Girobank und ihr Ausgang. 1891.

Allgemeines Bankwesen, Notenbanken: Büsch, Sämtliche Schriften über Bank- und Münz⸗
wesen. 1801. — Gilbart, The history and principles of Bankinge 1887. Nec edit. 1871. -
M. Niebuhx) Geschichte der K. Bant in Berlin bis 1945. 1834 Hübnex, Die Banken. 1854. —
Macleod, Theory and practice of banking. 2 Vol. 1855, 1892. X. Wagner, Zur Lehre von
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wesen in Schönberg, H. d. p. S. 4. Aufl. 1. 1896. — Wolows Ki, La question des banques 1864.
Ders, La Banque“ de TVngleterre. 1867. — 0. Michaelis, Noten und Deposilen. VJ.s.
VB.W. u. K.G. 1865 jetzt Schriften, 2. Bd. — Bagehot, Lombardetreet. 1872; deutsch 1874,
1890. — v. Poschinger, Die Vanten im Deutschen Reiche, J. Bayern, Sachsen. 1874. Ders.,
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Studien über den englischen Geldmarkt. J. f. GB. 1886. — Ströll, Gegenwart und Zukunft des
deutschen NotenbankwesengeJ f. G VB. 1886. — Lotz, Geschichte und Krikik des deutschen Bankgeseßes
von 1875. 1888. Ders., Ber Steit um die Verstaatlichung der Reichsbank. 1898.. Lumm,
Die Entwickelung des Bankwesens in Elsaß-Lothringen seit der Annexion. 1891. — Breckenrideé'
        <pb n="233" />
        378)

Litteratur des Bankwesens. 217
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Rosendorff, Die Goldprämienpolitik der Banque de France. J. f. N. 3. F. 21, 1901. — Gygax,
Kritische Betrachtungen über das schweizerische Notenbankwesen mit Beziehung auf den Pariser Wechsel⸗
kurs. 1901. — Godet, Das Problem der Centralisation des schweizerischen Banknotenwesens. 1902.

Periodische Litteratur: Ihe Economist, Supplemente in jedem Mai und Oktober, seit 1857,
resp. 1859. — The Bankers Magazin, wöchentlich. — The Banking Almanac, jährlich. — Der
deutsche Okonomist, wöchentlich. 20 Jahrgänge seit 1882. — Raffalovich, Le marché fnancier,
jährlich — Volkswirtschaftliche Chröonik, Beilage zu Conrads Jahrbüchern seit 1898.

Die Depositen-, Dislonto-, Effekten- u. s. w. Banken: Sattler, Ddie Effektenbanken. 1890. —
Lotz, Die Technik des deutschen Emissionsgeschäftes. Anleihen, Konversiouen und Gründungen.
Ja f. G.VB. 1890 und fseparat. — Neumann-Hofer, Depositengeschäfte und Depositenbanken.
1894. — Model, Die großen Berliner Effektenbanken. 1896. — B. Meyer, Die Emission der
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J. f. N. 8. F., 20. 1900. — Fleischhammer, Centralisation im Bankwesen in Teutschland.
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Tes banques de dépot, les banques de crédit et les sociétés financières. 1901. — Adolf
Weber, Depositenbanken und Spelulationsbanken. Ein Vergleich deutschen und englischen Bank—
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Mannheimer Banken 18701900. 1902.

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Matern, Die volkswirtschaftliche Aufgabe der landwirtschaftlichen Hypothekenkreditinstitute. 1868. —
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der letzten 30 Jahre lin der Geschichte der österr. Lande und Forstwirtschaft 1818 —1898. 18908. —
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don Grundstücken fur die Beleihung. J. s. G. B. 1900. — Gerlach und Dade, Die staatliche Aufsicht
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Ien Deutscher Hkonomist. Zahlreiche Jahresberichte, besonders die für 25 Jahre, 3. B. von der
Rheinischen Hypothekenbank, Manuͤheim, der pr. Centr.⸗Bod.-Kr.-Aktien-Gef. u. s. w.

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*8mottec, Die öffentlichen Leihhäuser. J. f.G.V. 1880. — 8ning in Schönberg. H. d. p. H.
Aufl. Bd. III, 2 S. 452. 1898 Le Pore Ludovic de Besse., Le bienhbeuréux Bernardin

e Feltre et son oeuvre. 2 vol. 10902.

Sparkassen: Malchus, Die Sparkassen in Europa. 1888. — Schmidt und Brämer, Das
Sarkassenwesen in Deutschland 2 Bog, 1860. — Fischer, Die englischen Postsparkafsen. Ife.
“. F. ib. 1871. Ehrenverg, sterreichs Spartassen. 1878. Statistigue interngtionale
e caisses d'épargne; compilée par le bureau de Stat. du royaume d'Italie. 1876. —
* Candolle, Les caisses d'épargne de la Suisse. 1883. — Schoönborn, Ursprung und ge—
— Entwickelung des Sparkassenwesens in Curopa, J. f. G. B. 1884. — C. Roscher, Poft⸗
— und Lokalsparkassen in Deutschland. 1885. —- Das Sparkassenwesen in Schleswig-Holftein.
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ngtichlands 1898. — W. Roscher, Axmenwesen, und Armenpolitik. Bd. Vnd, Syst. b Ratd
8 7T.Orape, „Das Sparkassenwesen in seiner Bedeutung für die Arbeiterwohlfahrt. Schr. d.
tralftetne für Arbeiterwohlfahrt. 1834. — Seidel, Das deutsche Sparkassenwesen. J1. Wd.
* 5 Ders, Das Sparkassenwesen in Deutschland und dessen socialpol. Vedeutung, Pr. Verw.⸗Bl.

30. 18909. — Derf.. Sparkasse. H.W. 2. Aufl. 1901. Wolff, Die Sparkafse in
        <pb n="234" />
        218 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [676
England. J. f. N. 8. F., 12. 1896. — Ders., Saving bankcs at home and abroad, Journ.
of the Stat. Soc. 60. 1897. — Tie Sparkasse, Organ des deutschen Sparkassenverbandes, früher
von Heyden-Essen, jetzt von Schäfer-Hannover herausgegeben.

Über die gewerblichen und ländlichen Kreditgenossenschaften vergl. die Bd. 1S. 412-183 vor
z1838 angegebene Litteratur; außerdem: Heiligenstadt, Die preußische Centralgenossenschaftskasse,
1897, und die jährlichen Geschäftsberichte der Kasse. — Blondel, Etodes sur les populations
curales de l'A emagneé et la crise agraire. 1897. — Krauß, Geschichte, Statistik und Beschreibung
der ländlichen Genossenschaften Raiffeisenscher Organifation. 1899. — Marchet, Darlehnskassen in
5. W. 2. Aufl. 1900. — Krüger, Jahrb. des aug Verbandes der auf Selbsthülfe beruhenden
deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften 124. 1897-1900. — Jahrbuch des allg. Ver⸗
bandes der deutschen landw. Genossenschaften, jährlich bis 1902.

194. Die älteren Kreditorgane; die Girobanken. Wir haben im
ietzten Kapitel eine Übersicht über die Kreditgeschäfte gegeben. Wir müssen nun noch
die Organe, die Geschäfte und Anstalten darstellen, welche das Kapital sammeln, Kredit
arbeitsteilig nehmen und geben.' Wir setzen dabei das als bekannt voraus, was wir im
ersten Teile (S. 61 ff., 230) über die Organe des wirtschaftlichen Lebens gesagt haben.
Die Kreditorgane bieten dadurch besonderes Interesse, daß sie in der neueren Volkswirtschaft
zu einer Art centraler herrschender Stellung gekommen sind, und daß deshalb mehr und
mehr die Gesamtheit und der Staat sich um die Form dieser Organisation kümmerten, daß
aus kleinen Privatgeschäften große Aktiengesellschaften und öffentliche Korporationen mit
Pflichten für das allgemeine Wohl wurden. Ihre Ausbildung ist eines der wichtigsten
Symptome höher entwickelter Volkswirtschaft; und sie ist dabei trotz einheitlicher Tendenzen
doch in so verschiedener Weise möglich, hat in den verschiedenen Ländern zu so ver—
chiedenen Gebilden und Folgen geführt, daß eine Kenntnis der neueren Volkswirtschaft
ohne einen Überblick über diese Organisationen recht unvollkommen wäre. — Wir be—
zinnen mit einem Worte über die älteren Kreditorgane.

Von den Alten wissen wir nur weniges, z. B. daß schon bei den Chaldäern
2300 v. Chr. Einlagen bei Bankiers, Zahlungsaufträge an sie, Darlehen und eine
Art Bankbillete vorkommen, daß die griechischen Tempelverwaltungen Gelder für Private,
Städte und Herrscher aufbewahrten und Kapital ausliehen, daß die griechischen Geld—
wechsler mit fremdem Kapital arbeiteten, daß die staatlichen Kassierer der Ptolemäer eine
hankierartige Vermittlerrolle spielten, und daß endlich das spätere römische Bankiergeschäft
Darlehens-, Zahlungs-, Anweisungsgeschäfte auf Grund eines komplizierten Buchungs—
wesens umfaßte und von Hadrian an unter eine gewisse Staatskontrolle gestellt wurde.

Im älteren Mittelalter treten zuerst die reicheren Klöster und die fremden Kauf—
leute, besonders die Juden als Geldverleiher auf. Schon frühe sehen wir daneben die
aus den Münzern sich entwickelnden Geldwechsler auch Kredit geben und nehmen. Sie
scheiden fich zuerst in Italien seit dem 14. und 15. Jahrhundert in drei Gruppen:
die vornehmeren bancheérii treten neben die tiefer stehenden usurarii (Pfandverleiher)
und bancharoti (Handwechsler). In Venedig wird 1528 sogar die Verbindung des
handwechsels mit dem Kreditgeschäft verboten. Alle diese Geschäftsleute sind in Venedig,
Florenz, Genua, in Italien wie in Deutschland und anderwärts von der Obrigkeit
'onzessioniert und kontrolliert, haben einen gildeartigen Zusammenschluß mit festen
Sitten, Recht, Standesehre, kaufmännischen Gewohnheiten. In einer Reihe deutscher
Städte erhebt sich der Teil des Münzpersonals, der den Geldwechsel treibt und der
Münze Edelmetall liefert, zu der geschlossenen Korporation der Münzerhausgenossen;
es ist von 1100 bis nach 1300 eine Art Bankaristokratie. Sie tritt im 18. und 14.
Jahrhundert zurück; die Städte übernehmen vielfach selbst den Geldwechsel und die
Kreditgeschäfte, teilweise aber konzessionieren sie einzelne Private dazu. In Italien
nimmt das Geschäft der banchérii, campsores von 1300 — 1600 einen großen Aufschwung.
Sie werden teils durch ihre Zunftvorstände (z. B. in Florenz durch die Arte di cambio),
eils durch besondere Staatsbehörden (z. B. in Genua durch das Officium mercantie)
'ontrolliert; besondere Statuten und Gesetze umschrieben ihre Pflichten und Rechte; sie
verden auf ihr „Amt“ vereidigt, leisten Bürgschaft oder Kaution. In dem Maße wie
die Kaufleute, die Privaten, die öffentlichen Korporationen und der Staat Geld bei
hnen deponierten, wie sie ein großes Umschreibe-(Giro-)geschäft entwickelten und das ihnen
        <pb n="235" />
        577)] AÄltere Kreditorgaue. Die Girobanken. 219
anvertraute Geld ausliehen oder zu eigenen Geschäften verwendeten, mehrten sich auch
die Zahlungseinstellungen bei ihnen. Contarini erzählt 1584 von Venedig: von
103 Banken, deren man sich erinnert, hätten 96 ein schlechtes Ende genommen; trotz
Konzefsionierung, die im 16. Jahrhundert jährlich durch den venetianischen Senat er—
solgie und hoher Kaution, trotz der Überwachung durch staatliche Provisores, trotz des
Berbotes gefährlicher Geschäfte für sie, gingen diese privaten, die glänzendsten Gewinne
machenden Bankhalter immer wieder daran zu Grunde, daß sie für die großen Einlagen der
Kaufleute zu wenig Barvorrat hielten. Dem ersten Zwecke, alle Zahlungen ihrer Kunden
uintereinander durdh bloße Umschreibungen zu erledigen, genügten sie, aber oft nicht dem
anderen, größere Summen an Dritte oder an die Deponenten sofort herauszuzahlen.
Das letzte Ergebnis der mehrhundertjährigen Klagen und Untersuchungen war daher
1884. 1587 in Venedig die Einführung einer staatlichen Girobank für das ganze
Zahlungs- und Umschreibegeschäft mit bestimmten Rechten; die Privatbanken wurden
zunächst verboten, erst späler, 1895, wurde daneben wieder eine Privatbank zugelassen.

In Genuaübernahm die Oasa di 8t. Giorgio als aristokratisch-genossenschaftliche
korporative Schulden⸗, Steuer-, Kolonialverwaltung von 1408 an auch Girogeschäfte
vie die anderen Privatbanken, gab sie aber 1444 auf, weil sie durch zu gefälligen Kredit
gegenüber dem Staat in Verlegenheit gekommen war; erst 1586 eröffnete sie wieder
in Depositen- und Girogeschäft, wurde eine Art Staatsbank. Die 1592 in Mailand
gegründete St. Ambrosiusbank ist eine Nachbildung von ihr.

Ahnliche Ursachen wie in den großen italienischen Städten und dazu die große
Ansicherheit des Münzgeldes haben in Amsterdam 1609 und in Hamburg 1619 zur
Errichtung von Girobanken unter städtischer Aufficht und Garantie geführt. Es handelte
äch darum, das Zahlungswesen einer großen Handelsstadt dadurch ganz sicher und
rasch zu machen, daß alle größeren Händler in die Girobank Einlagen machten und
eeils durch Umschreibung in den Büchern der Bank, teils durch die Bank, hauptsächlich
die Wechsel, bezahlten. Indem diese Banken auf alles Kreditgeben an die Kaufleute
oerzichteten, exreichten sie den Zweck der Zahlungssicherung absolut (sofern sie nicht
päter auch heimlich der Stadt oder dem Staate oder großen Compagnien erhebliche
Summen liehen). Aber dem kaufmännischen Kredit dienten sie nicht mehr in um—
fassender Weise. Diesen zu geben, war nun Privaten oder später (von 1700 an) den
NRotenbanken Aberlassen. Die Hamburger Girobank hat bis zur Schaffung der deutschen
Reichsbank, 1. Januar 1876, vestanden, und hat bis dahin das lokale Hamburger
Zahlungswesen in mustergültiger Weise durch Giroübertragungen besorgt, wurde dann
bei Schaffung der neuen Reichsbank von dieser übernommen und als Grundstock ihres
Hamburger Giroverkehrs benutzt.

Schon in der Zeit von 1400-1700 traten andere Organisationen neben die
Girobanken. In manchen italienischen Städten, hauptsächlich in Florenz, verstehen
es einzelne Bankierfamlien, ihr Kreditgeschäft durch Gewinn, und fremdes Kapital,
durch die Bildung von Gesellschaften und die Gründung von Comptoirs und Filialen
nn einem großen Teil Europas zu einem solchen zu machen, daß sie Fürsten und Städte
virtschaftlich beherrschten, dann wieder durch ihre Bankerotte große Handelskrisen er⸗
jeugten. Das Bankhaus der Medici steigt zum Herzogsstuhl in Florenz empor— Die
Iroßen Kaufhäuser diesseits der Alpen erreichen teilweise durch ihre Geld- und Kredit—
geschäfte eine ähnliche Stellung, z. B. die Fugger und Welser in Augsburg.

Die Klagen über sie, ihr Monopol, ihren Einfluß, ihre Gewinne waren auch
zroß genug, aber ihre Macht, ihre Wirkung auf Handel, Bergwerk und Industrie war
ju groß, sie beherrschten bereits mehr oder weniger die Fürsten und ihre Politik, als
daß man gewagt und verstanden hälte, ihnen die Instrumente ihrer Wirksamkeit aus
der Hand zu nehmen oder ihnen ernstlich Konkurrenz zu machen. Anders war das
zůglich der kleinen als Wucherer verschrieenen Kredithändler, der Juden und Pfand—
eiher. Ihre Geschäfte hatte man seit den Tagen der Kreuzzüge und dem zunehmenden
Sieg der kanonistischen Wucherdoktrin bald ganz zu unterdrücken, bald durch Normen
und Verbote der veischiedensten Art, durch Zinsmaxima für das jüdische Darlehen und
        <pb n="236" />
        220 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[1678
Pfandgeschäft zu regulieren gesucht. Man jah endlich von 1400 ab ein, daß alle
Verbote und Judenverbannungen nichts nützten, wenn man nicht eine bessere Konkurrenz
an die Stelle setzte. Die Bischöfe und Stadträte versuchten Leihanstalten und Wechsel—
geschäfte zu errichten: so in Frankfurt a. M. 1402, in Florenz 1478, in Nürnberg 1498.
In vielen Städten nahmen die öffentlichen Kassen alles Geld, was sich ihnen bot, und
liehen es in verschiedener Form wieder aus. In den italienischen Städten gründeten
die Franziskaner von 1462 an eine erhebliche Anzahl Pfandleihhäuser, die Montes
pietatis, wozu das Kapital erst durch Geschenke und Stiftungen, bald auch durch Dar—
lehen, aufgebracht wurde. Wir kommen auf sie als ausschließlich dem Kredit der kleinen
Ldeute dienend weiter unten zurück.

Neben den erwähnten Einrichtungen kommen nun seit dem 16. Jahrhundert die
gemeinen Kassen der protestantischen Lünder (Kirchen-, Schul- und andere Stiftungen)
'owie die landschaftlichen Kassen, welche fürstliche und Landesschulden übernahmen, von
den ständischen Ausschüssen und ständischen Beamten verwaltet wurden, als Kapital
sammelnde und ausleihende Anftalten in Betracht. Sie spielten neben den städtischen
Kassen eine große Rolle in der Kreditentwickelung. Gothein meint, diese mit großen
Hoffnungen unternommenen Versuche würden damals schon zu einer öffentlichen Organi—
sation des Kredits in Deutschland geführt haben, wenn nicht der 80jährige Krieg fast
allen Kredit in Deutschland auf lange zerstört hätte.

Knies hat den Ausspruch gethan, die Kreditorganisationen dieser ältern Zeit seien
reils auf private Geldwechsler-, Giro- und Kreditgeschäfte, teils auf staatliche und öffentliche
Thätigkeit zurückgegangen; die Staatsregierungen hätten jenen Geschäften „eine prüfende,
heaufsichtigende, normierende und unterstützende Thaͤtigkeit zugewandt, aber auch bestimmte
Dienste im öffentlichen Interesse von ihnen verlangt“. Raffe will dies letztere leugnen,
veil er in Venedig eine Staatseinmischung erst spaͤt (1587) findet. Ich glaube, Knies
hat doch recht gesehen. Schon der Ursprung der Kreditgeschäfte aus der Münzverwaltung
erklärt, daß die Regierungen frühe sich einmischten; sie sahen von Anfang an die große
Bedeutung, die Macht und die möglichen Mißbräuche der Kreditorgane, das Interesse,
das alle wirtschaftlichen Kreise an der richtigen Kreditorganisation hatten.

195. Das Bankwesen von 1650 an; die Entstehuüng der Noten—
banken, die Notenbankgesetzgebung. Von Mitte des 17. Jahrhunderts an
beginnt eine neue Epoche der Kreditorganisation. England und Frankreich übernahmen
die Führung, wie vorher Italien und Holland. Große Staaten haben sich gebildet,
der Staatskredit verlangt nach neuen Formen und Organen der Vermittelung; eine
befsere Ordnung des Münzwesens in größeren Gebieten beginnt; Zahlungen auf größere
Entfernungen werden immer häufiger; der Gebrauch des Wechsels und das Bedurfnis,
Wechsel zu diskontieren, wird allgemein; aus dem Depositenschein entwickelt sich die
Banknote, und das Banknotengeschäft wird zum Haupthebel für die sich ausbildende
reditorganisation, wie wir bereits oben (S. 198, 2183 ff.) sahen.

Wie im 16. und 17. Jahrhundert die Girobanken, so stehen von 1700 -1870
die Notenbanken, und zwar im 18. Jahrhundert wie in der neuesten Zeit die staatlich
privilegierten Centralbanken, im Vordergrund der Kreditinteressen. Sie erscheinen lange
als die wichtigsten, ja fast als die einzigen großen Banken; sie übernehmen deshalb
lange auch alle möglichen anderen Kreditfunktionen, neben ihrem Hauptzweck der Wechsel—
diskontierung und der Notenausgabe. Sie dienen lange so wesentlich dem Staats—
kredit, daß man fast sagen könnte, die Mehrzahl der großen Notenbauken verdankten
ihm ihre Entstehung.

Die Bank von England wird 1694 vom Staate als Aktiengesellschaft genehmigt,
um 24 Mill. Mark Kapital der Regierung zu leihen; ebensoviel durfte sie Noten aus—
geben; 1797 schuldete der Staat ihr etwa 240 Mill. von 260 ihrer Aktiva und bei
iner Notencirkulation von 192 Mill. Mark. Im ganzen 19. Jahrhundert blieb der
Hauptposten ihres Aktienkapitals die Schuld des Staates. In Schottland entstanden 1695
die Bank von Schottland, 1727 die königl. Bank und 1746 die Brittische Binnen—
ompagnie als konzessionierte Aktiennotenbanken. In Franukreich gründet John Law 1716
        <pb n="237" />
        3791

Die Entstehung der Notenbanken. 221
die allgemeine, später sogenannte königliche Bank, welche von ihren ersten Einzahlungen
drei Viertel, von ihren späteren den ganzen Betrag in Staatspapiergeld annahm, damit
die schwebende Staatsschuld tilgen follte, dann enorme Notenmengen ausgab, rasch
wieder zusammenbrach. Ihre erste Nachfolgerin, die Caisse d' Escompte (1776), war
ine Akliennoten- und Disskontobank, deponierte von ihren 15 Mill. Francs Kapital 10
in Staatsschuldscheinen. Die 1800 gegründete, heute noch bestehende Bank von Frank⸗
reich hat noch nach dem Gesetz vom 17. November 1897 von ihrem Grundkapital von
190,5 Mill. Francs 140 in einem unkündbaren Darlehen an den Staat festgelegt und
besitzt außerdem so große Beträge französischer Staatsrente, daß ihr gesamter Wert an fest⸗
gelegten Forderungen an den Staat neuerdings wiederholt 840 Mill. Francs und mehr
zusmachte. Die zwei ersten Unionsbanken der Vereinigten Staaten 1791 51810 und
1816 —–1836 hatten ihren Hauptzweck in der Übernahme von Unionsschulden und der
Stütze des Unionskredits. Als die anticentralistische Partei sie beseitigt hatte, trat
volle Notenfreiheit ein; aus ihren Mißbräuchen erwuchs dann erst im Staate Neuyork,
später, von 1868 —1882, in der Union ein System der Gesetzgebung, das die National⸗
m Gegensatz zu den Staaten-) Banken zwang, so viel Unionsbonds zu kaufen und
oͤffentlich zu deponieren, daß sie zur Notenausgabe im Verhältnis von 10: 0 stehen.
Wir kommen darauf zurück. Die privilegierte österreichische Staatsbank, von 1816 bis
heute die einzige Notenbank in Osterreich-Ungarn, mußte zehn Elftel ihres Kapitals in
Staatspapiergeld nehmen, erhielt dafür eine 21/20/0 ige Staatsobligation; sie lieh der
Regierung nachher immer wieder, zeitweise bis 800 Mill. Mark. Bis 1899 noch waren
don ihrem Kapital von 163 Mill. Mark 134 in Form einer Schuld des Staates au
die Bank vorhanden, erst die Veränderungen von 1899 redusierten diese Schuld auf
etwas über ein Drittel des bisherigen Betrages.

Ähnliche Verbindung mit den Staatsfinanzen hatte die schwedische Reichsbank
von 1606— 1776, die dänische Courant- und Staatsbank von 1786 an. Die preußische
Bank war von 1765 —1806 nur ein Staatsinstitut zur Verwaltung von gerichtlichen
Depositen und Privateinlagen; sie wurde 1817 eine selbständige staatliche Noten— und
Diskontobank, von 1846 an eine solche mit Privatbeteiligung, welch' letztere bis 1867
mmer stärker wurde; 1876 bei ihrer Umwandlung in die deutsche Reichsbank mit 120
Mill. Mark Kapital wurde sie eine Art Altiengesellschaft unter Staatsleitung mit aus—
schließlichem Privatkapital. Sie hat von allen älteren großen Banken allein dem
Staatskredit sast nie anders als nebenbei und bankmäßig gedient. Die russischen älteren
großen Banken, wie die 1860 gegründete russische Reichsbank waren und sind nichts
als Hülfsorgane des Finanzministeriums.

Dennoch wäre es falsch, die ganze Entwickelung der Notenbanken historisch an
die Bedürfnisffe des Staatskredits anzuknüpfen. Das praktische Bedürfnis der kauf⸗
männischen Kreditgebung im Diskont-, Lombard-, Kontokurrentverkehr war ebenso wichtig.
And wo man den zunehmenden Privatbankiers und Aktiengesellschaften gestattete, Noten
auszugeben, da haben von 1730 bis zur, Gegenwart diese immer wieder den aus⸗
giebigsten Gebrauch davon gemacht: zuerst in England und den Vereinigten Staaten,
m 19. Jahrhundert auch auf dem Kontinent. Sie konnten so am leichtesten und
zilligsten Kredit geben; ihr eigenes geringes Kapital und ihre Depositen, deren An—
sammlung nur schwer und langsam Sitte wurde, erst seit 1850 in England große
Beträge ärgab, waren lange ungenügend. Wo man die Notenausgabe nicht gestattete,
da blieb das ganze Bankwesen leicht in seiner Entwickelung zurück. Auch konnten die
privilegierten größeren Notenbanken in Frankreich, Preußen, Osterreich und den meisten
deutschen Staaten lange dem Bedürfnis nicht genügen; sie waren in der Provinz ohne
eden Einfluß. In den meisten kleinen Staaten fehlten lange alle Notenbanken. Die
Schweiz erhielt ihre erste 1834, Baden 1870, Württemberg 1871..

So entstand in England 1780 -1844, in den Vereinigten Staaten von 1780
bis heute, in den kontinenkalen Staaten vielfach erst seit 1840—1860 der große Kampf
um die Banknotenausgabe, der zugleich zum Kampf zwischen den großen Centralbanken
und den kleinen und privaten Banken um das Kreditgeschäft überhaupt wurde. Der
        <pb n="238" />
        222 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 680
politische und wirtschaftliche Liberalismus forderte und erreichte da und dort die mög—
lichst weitgehende Bank- und Notenfreiheit; die öffentliche Meinung trat ihm nicht bloß
aus allgemeinen Gründen, sondern auch deshalb bei, weil sie nur so glaubte, zu einem
ausgebildeten kaufmännischen Kreditsystem zu kommen; die privaten Bankierkreise forderten
dasselbe, weil sie die privilegierten Notenbanken um die großen Gewinne des Zettel—
geschäfts beneideten; sie wiesen immer wieder auf die Vorzüge eines decentralisterten
Bankwesens, auf die Fehlgriffe und Bankbrüche vieler älterer großer Banken hin, be—
tonten, daß diese nur dem Staatskredit, der Hauptstadt, den großen Geschäften, nicht
der gesfamten Geschäftswelt dienten.

Und doch trat bald wieder, in England seit 1840, in den meisten anderen Ländern
seit 1830—-1870 ein Umschwung in Bezug auf diese Theorie der Notenfreiheit und der
Begünstigung zahlreicher kleiner Notenbanken ein. Frankreich und Preußen, Osterreich
und Rußland haben durch die Sirenengesänge der Bankiers und Gründer über die
Notenfreiheit nie sich verführen lassen. Fast überall, wo man durch Zettelfreiheit die
Zahl der Privatbankiers und kleinen Aktienbanken rasch künstlich vermehrt hatte, waren
nach wenigen Jahren oder Jahrzehnten große Mißstände eingetreten. Von 1790 bis
1800 und später brachten immer wieder alle paar Jahre Hunderte von Bankerotten
Aeiner Zettelbanken Tausende um Hab und Gut. In England hatten 1792 etwa 100,
1816 240, 1825 70 Landbanken ihre Zahlungen eingestellt, allerdings ebenso durch
reichtsinnige Verwaltung ihrer Depositen wie durch die große Notenausgabe. In den
Vereinigten Staaten zählten 1814, 1818, 1821, 1837, 1889 und 18857 die Bankbrüche
je nach Hunderten. Auch auf dem Kontinent Europas war es zeitweise mit der Thätig—
keit der kleinen Notenbanken schlimm genug, während sie sich freilich daneben in
Schottland und Schweden bewährt hatten. Und so war es kein Wunder, daß man
allerwärts auf Grund dieser handgreiflichen Erfahrungen mehr und mehr den größeren
und speciell den centralisierten Notenbanken sich zuwandte, welche mit Staats- oder
Aktienkapital arbeitend einer weitsichtigen nicht allein auf Gewinn bedachten, im Ge—
samtinteresse erfolgenden Leitung mehr und mehr unterstellt wurden.

Um den Sieg dieser Tendenz zu erklären, ist ein Wort über das Wesen der
Notenbank und über die nach und nach sich im 19. Jahrhundert ausbildende Noten-—
bankgesetzgebung nötig.

Die Notenbank ist eine Anstalt, die als Staatsinstitut, Korporation, Aktien- oder
andere Gesellschaft ein eigenes Kapital besitzt, das ihren Gläubigern haftet; sie sucht
daneben durch Notenausgabe, durch Depositen und Giroeinlagen im Kontokorrent oder
auch in Form von Obligationen weiteres Kapital, oft das mehrfache ihres eigenen,
kreditmäßig heranzuziehen; sie leiht nun den größeren Teil dieses ganzen Kapitals auf
bestimmte Termine aus, während nur ihr eigenes ihr gar nicht, das fremde meist in
kürzeren Terminen entzogen werden kann. Je mehr sie sich ihr disponibles Kapital
aur durch Noten und käglich kündbare Depositen schafft, desto mehr darf sie felbst auch
nur ganz kurzen Kredit geben. Sie thut es hauptsächlich in der Form der Wechsel—
diskontierung und des Lombardgeschäftes, womit sie Kredit auf wenige Tage, Wochen
oder Monate giebt; kauft sie fremde gute Wechsel aus Ländern mit geordneter Valuta,
so stehen sie fast dem baren Gelde gleich. Schon das Lombardgeschäft darf sie nicht
so ausdehnen wie das Wechselgeschäft, weil selbst die besten verpfändeten Effekten nicht
'o leicht und so sicher zu verkaufen sind wie gute Wechsel. Giebt sie aber gar längeren
Kredit an Staat, Korporationen, Fabriken und andere Geschäfte, legt sie einen erheblichen
Teil des ihr anvertrauten fremden Kapitals in nicht leicht verkäuflichen, im Kurs
schwankenden Effekten, in Aktien oder gar in Hypotheken, Grundstücken, Industrie—
geschäften an, so kann sie durch Rückströmen ihrer Noten und Kündigung ihrer Depositen
dei jeder kleinen Geschäftsstockung in große Verlegenheit kommen. Stets muß sie einen
größeren Barvorrat halten, um den augenblicklichen Rückforderungen gegenüber gedeckt
zu sein. Die Zu- oder Abnahme des Barvorrats an sich und im Verhältnis zu den
kurzfälligen Verbindlichkeiten ist der wichtigste Punkt in der Bankleitung. In Zeiten
der Geschäftsstille, wenn keine ftarke Nachfrage nach Kredit ist, füllt sich die Bankkasse,
        <pb n="239" />
        381) Das Wesen der Notenbanken. Die Notenbankpolitik. 223
die auszugebende Notenmenge ist dann oft geringer; in der Haussekonjunktur schwindet
bei starker Kreditnachfrage die Kaffe, und die ausgegebene Notenmenge schwillt meistens
in dem Maße an, wie Wechsel diskontiert, Lombardkredite gegeben werden. Kommt
dann der Umschlag und die Krise, so soll die Notenbank, während ihr unter Um—
ständen Noten präsentiert und Depositen entzogen werden, wie bisher, ja noch
mehr Kredit geben. Das kann sie nicht, wenn ihre Notenmenge schon übergroß, ihr
Bacvorrat klein, ihr Kapital festgelegt ist; ste vermag es aber, wenn sie von ihren
Anlagen einen erheblichen Teil sofort einziehen oder versilbern kann, wenn sie beizeiten
vorsichtig im Kreditgeben war, den Diskontsatz frühzeitig erhöht, damit ihren Bar—
vorral zusammengehalten hat; dann kann sie ihre Noten einlösen, die zurückgeforderten
Depositen bezahlen und doch den Kreditwürdigen noch Kredit, wenn auch zu höherem
Satze geben. Sie kann es um so leichter, je weniger sie ihr eigenes und das geliehene
Napital festgelegt, je mehr sie Anlagen hat, welche sie, wenn nicht im Inland, so im
Ausland rasch in Bargeld zu verwandeln vermag, je mehr sie etwa bei noch größeren
oder fremden Banken augenblickliche Kredithülfe findet.

Die Erkenntnis dieser heute allgemein anerkannten Wahrheiten ist aber erst
langsam im Laufe des letzten Jahrhunderts auf Grund zahlreicher Irrtümer, großer
Krifen, massenhafter Bankerotte erwachsen. Und an die tastenden Versuche, die Miß—
bräuche zu bekämpfen, die falsche Bankleitung zu erschweren, knüpft fich die ganze
Notenbankgesetzgebung und die Entscheidung zwischen Privat- und kleinen Aktienbanken
einerseits, großen centralisierten Aktien⸗ und Staatsbanken andererseits an.

a) Das erste, was so aus dem Wesen der Notenbank folgt, ist die Einsicht, daß
es falsch sei, das eigene Kapital der Bank, noch mehr das ihr von Deponenten an—
veriraule oder durch Notenausgabe geschaffene zu benutzen, um den einheimischen oder
fremden Regierungen einen großen und vollends einen langen Kredit für Jahre zu
geben. Jeder solche Kredit entzieht das so hingegebene Kapital für Jahre seinem
eigentlichen Zwecke, macht die Bankmittel illiquid. Es ist für die Banken von England,
Frankreich und Osterreich ein großer Schaden, daß sie noch heute in dieser Weise große
Mittel festgelegt haben. Wo in der Gegenwart große Börsen und gute Effektenbanken
sind, können die Regierungen, auch ohne die Mittel der Notenbanken in Beschlag zu
nehmen, große Anleihen rasch unterbringen. Wo sie noch die Hülfe der Centralnoten—
banken für Begebung von Schuldscheinen, Schatzkammerscheinen (kurzfristige verzinsliche
Schuldscheine) brauchen, müssen sie stets darauf sehen, diese Posten bald wieder abzustoßen.
Die meisten großen Centralnotenbanken find bemüht, dahin zu kommen, sind auch in
ihren Statuten jetzt überwiegend gegen falsche Staatszumutungen geschützt. Daß sie
in äußerster Not ihre Regierungen nicht im Stiche lassen können, wie die Bank von
Frankreich 1870, das versteht üch. Gegen solche Notzeiten hilft kein Gesetz und keine
Bankordnung.

Dagegen ist es kein Schade, sondern ein Vorzug und eine ganz normale Thätig⸗
keit großer Centralnotenbanken, wenn sie, wie die Bank von England, die deutsche
Reichsbank und andere Centralbanken die Zahlungsgeschäfte für die Regierungen besorgen.

bp) Der enge Zusammenhang jeder Banknotenausgabe mit dem ganzen Währungs-
und Geldwesen des Landes hat nicht allein, aber doch wesentlich mit dahin gewirkt,
daß die Gesetzgebung mehr und mehr die Notenausgabe kleiner privater Banken be—
eitigte oder inschrankte, sie centralen großen Instituten übertrug, denen die Sorge für
die Erhaltung der Währung und für geordnete Geldcirkulation zur Pflicht gemacht
werden konnte. Jede Notenausgabe ist ein Teil des wirtschaftlichen Cirkulationswesens.
Rirgends war eine Notenausgabe auf die Dauer möglich, ohne eine sie begünstigende

Ordnung des Rechtes der Inhaberpapiere. Auch war von Anfang an klar, daß das Recht
zur Notenausgabe dem Berechtigten zeitweise außerordentliche Gewinne bringe, daß es
also in Privalhänden die Macht und den Reichtum der Bankaristokratie vermehre. Die
Bankier- und Geschäftsnatidnalskonomie der Jahre 1820 —1860 suchte dies zu leugnen,
indem sie die Banknotenausgabe als ein Kreditgeschäft wie jedes andere darstellte, die
Banknote dem Wechsel ganz aleichstellte. Doch ist dies rechtlich und wirtschaftlich jalsch.
        <pb n="240" />
        224 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 682
Der Wechsel ist ein Obligationsverhältnis zwischen wenigen bestimmten Personen; die
Note, welche der Verkehr aufnimmt, geht durch Hunderte und Tausende von Händen,
wirkt wie Geld; zumal kleine Noten verdrängen stets das Metallgeld. Daher hat
man fast überall nach und nach die Notenausgabe auf große Beträge beschränkt, wie
in Deutschland jetzt nur Noten von 100 Mark an existieren (die 5-, 200 und 50-Mark—
scheine sind Papiergeld des Reiches). Aber auch die großen Scheine nähern sich dem
Gelde, fungieren bis auf einen gewissen Grad wie Geld. Zwar ist es richtig, daß
in einem Lande wie England, mit sehr verbreiteter Gewohnheit der höheren Klassen,
seden im Moment nicht nötigen Betrag von Münzen oder Noten bei einem Bankier zu
deponieren, die Möglichkeit, zu viele Noten auszugeben, geringer ist als in anderen
Ländern. Aber auch hier ist bei ganz freier Notenausgabe kleiner unsolider Banken
die Wahrscheinlichkeit vorhanden und stets wieder durch die Konkurrenz herbeigeführt,
daß in der Haussezeit der Schwindel und die Preistreiberei dadurch gefördert werden.
Überall wo zahlreiche verschiedene Noten nebeneinander umlaufen, entsteht leicht dadurch
eine Unsicherheit der Cirkulation.

Von der übertrieben betonten Gefahr aller Notenausgabe aus kamen manche
Wirtschaftspolitiker (z. B. Knies) zu dem Schlusse, man müsse den Banken alle Noten—
ausgabe überhaupt verbieten; der Staat solle allein das Recht haben, papierne Geld—
scheine auszugeben. Dieser Standpuntt übersieht, daß das Bedürfnis an papiernem
Zahlmittel je nach dem Umfang der Geschäfte und dem begehrten Kredite ein sehr
schwankendes ist; stehen diesem Bedürfnis nur das bare Geld und das Papiergeld
zgegenüber, so sind einmal zu viel, dann wieder viel zu wenig Zahlmittel da; das
Papiergeld hat nicht die Elastieität des Banknotenumlauses, welcher sich dem jeweiligen
volkswirtschaftlichen Bedarf anpaßt. Daher siegt überall die Tendenz, durch eine
Kontrollgesetzgebung die Notenbanken zu richtiger Funktion zu bringen und die etwaigen
besonderen Vorteile, welche den privaten Eigentümern der Notenbanken das Noten—
ausgaberecht brächte, durch Besteuerung, Gewinnbeteiligung, Auflegung bestimmter
Pflichten und Schranken auszugleichen. Man ist mit solchen Maßregeln sowohl gegen
große und centrale Banken, wie gegen kleine lokale vorgegangen.

c) Die zwei Hauptpunkte jeder Notenbankgesetzgebung sind 1. die Regulierung
der Notenausgabe und ihrer Bedeckung und 2. die Umgrenzung der erlaubten Geschäfte
durch beides wirkt man auf eine solidere Bankleitung, auf eine Hinderung leicht—
sinniger, gewinnfüchtiger Kreditgebung hin, welche in der Krise zur Zahlungseinstellung
ühren kann.

Meist gilt heute der Rechtssatz, daß zu jeder Notenausgabe staatliche Konzession
oder mindestens der Nachweis eines gewissen eigenen Geschäftskapitals nötig sei. Die
Rotenmenge hat man vielfach, zumal für die kleinen Banken, auf den Betrag des
eigenen Bankkapitals beschränkt. Durch solche Schranken wird die Gesahr leichtfinniger
and zu umfangreicher Notenausgabe sehr beschränkt, aber auch leicht deim Notengeschäft
jede größere Bedeutung und die Elasticität genommen. Man hat vorgeschrieben, daß
die Banken für die ihnen erlaubten Noten Staatsschuldscheine, die sie bei Staatsbehörden
aiederlegen müssen, erwerben und damit, wie mit gewissen ebenfalls öffentlich deponierten
Barmitteln, für die Noten haften (Vereinigte Staaten). Dadurch sichert man eine
zukünftige, nicht immer die vor allem wichtige sofortige Einlösung der Noten, legt
iber das Kapital der Banken unbankmäßig fest, schränkt den Notenumlauf übermäßig
ein (so daß z. B. in den Vereinigten Staaten das Papiergeld sie zeitweise zum großen
Teil verdrängt hat) und raubt den Banken den Vorteil, ihre Mittel dem Verkehrs—
bedürfnis anzupassen. Man hat ferner gestattet, daß der Notenbetrag, unter welchen
die Cirkulation seit Jahrzehnten nie herunterging, gar keine besondere bankmäßige
Deckung (durch Bargeld oder leicht realisierbare Schuldscheine wie Wechsel) erhalie,
dafür aber der überschießende andere Teil der cirkulierenden Noten jederzeit ganz
durch einen gleich großen Barvorrat gedeckt werde (sog. direkte Kontingentierung, eng⸗
lisches Gesetz von 1844). Es ist eine plumpe mechanische Regel, welche für die Bauf
don England in ieder großen Krisis suspendiert werden mußte, weil sie die Bank zur
        <pb n="241" />
        383) Die gesetzliche Regulierung der Notenausgabe und der Notenbankgeschäfte. 225
Kreditverweigerung trotz großen Barvorrats genötigt hätte, weil die Annäherung an
den Punkt der Verweigerung schon eine Panik erzeugte. Sie hat in Zusammenhang
nit der sonstigen restriktiven englischen Bankpolitik den ganzen Schwerpunkt des eng
ischen kaufmännischen Bankkredits vom Noten- auf das Depositen- und Checkgeschäft
verlegt. Man hat endlich in manchen Staaten den Notenbanken zwar das Recht
uinbeschränkter Notenemission gegeben, aber dadurch auf ein Maßhalten hingewirkt, daß
aur eine bestimmte Menge unbesteuert ausgegeben werden darf, der überschießende
Betrag aber die hohe Steuer von 539/0 zahlen muß (so in Deutschland und Hsterreich;
indirekte Kontingentierung. Die Banken werden, wo dies gilt, in der Regel nur zu
der höheren Ausgabe schreiten, wenn der Diskont über 530/0 gestiegen ist. Außerdem
hat man meist, wie auch die Notenmenge im übrigen reguliert sein mag, die stete
Deckung der jeweilig umlaufenden Noten durch Bargeld und gute Wechsel, häufig in
einer festen Zahlenproportion (1/8 Geld, ?/s Wechsel) gesetzlich oder statutarisch gefordert;
so z. B. in Deutschland.

d) Ebenso wichtig aber wurde es, daß man mehr und mehr den Notenbanken,
besonders den großen, gewisse gefährliche oder das Kapital für Jahre festlegende Ge—
chäfte verbot, so den Ankauf und die hypothekarische Beleihung von Grundstücken,
Börsenspekulationen und Gründungsgeschäfte, Wechselaccepte, Ankauf von Waren und
urshabenden Papieren, teilweise sogar die Annahme verzinslicher, täglich kündbarer
Depositen, ganz oder über einen mäßigen Betrag hinaus (in der Reichsbank bis zum
Betrag des Aktienkapitals und Reservesonds). Letzteres Verbot erfolgt deshalb, weil
die Verzinsung der Depositen die Direktoren oft verleitet hat, behufs Wiedereinbringung
der Zinszahlung gewagtere, jedenfalls ungeeignetere Geschäfte zu machen, die die
Liquidität herabsetzen. Richtiger aber als dieses Verbot, welches ein sehr heilsames
Beschäft unterbindet und das beste Mittel, alles irgendwo im Moment überflüssige
kapital aufzufaugen, verbietet, ist eine Ausdehnung der Deckungsvorschriften der Noten
auf die kurzen Depositen.

Die Notenbanken blieben so mehr und mehr auf die Wechsfeldiskontierung, die
Lombarddarlehen, das Kontokorrent⸗, Depositen⸗- und Notengeschäft beschränkt. Außerdem
zwang man allgemein eine gewisse Hffentlichkeit durch regelmäßige Publikation ihres
Beschäftsstandes und traf Einrichtungen, welche das rasche Rückströmen und Einlösen der
Noten erleichterten und sicherstellten.

9 Man kam so 1844-1900 in den meisten Staaten für die großen, wie für die
leinen Notenbanken zu einer immer komplizierteren, die Bankleitung in feste Schranken
bannenden Normierung, teilweise auch zu einer kontrollierenden Staatsaufsicht oder zu
iner Ernennung der eigentlichen Bankleiter durch den Staat. Diese Maßregeln haben
weifellos viele der älieren Mißbräuche verhindert, die leichtfertige Kreditgebung er—
chwert, die Wirkung der Krisen abgeschwächt; aber sie haben auch in den meisten
Staaten den kleineren Notenbanken das Leben so erschwert, daß sie teils auf das
Notenausgaberecht verzichteten, teils wenigstens den Schwerpunkt ihres Geschäfts in
die anderen Arten der Kapitalansammlung und des Kreditgeschäfts legten. Ich führe
loch einiges über die einzelnen Länder, ihre Notenbanken, ihre neuere Entwickelung,
Stellung und Verfassung im Anschluß an das bisher Gesagte an.
d, g196. Das neuere Notenbankwesen, die großen Centralbanken.
Die Bank von England hatte schon 1780 51814 ihren Notenumlauf von 8 auf 28
Mil. Pfund Sterling gesteigert, er stand dann 1818—51844 auf 17421, 18355 1865
zuf etwa 20, seither auf 252.80 Mill. Pfund Sterling; er hat also im 19. Jahrhundert
aum zugenommeü. Neben ihr standen schon 1750 etwa 150, 1790 etwa 856 kleine
Banken, die meist Noten ausgaben. Das Gesetz von 1844 normierte die Notenausgabe
der Bank von England dahin, daß sie 14 Mill. Pfund Sterling Noten, welche durch
die Schuld des englischen Staates an sie gedeckt seien, ohne besondere Deckung und jeden
peiteren Notenbetrag nur gegen Bardeckung ausgeben dürfe. Für die 207 privaten
mene Noten ausgebenden Vanken und die gleichen 72 Aktienbanken Englands (zusammen
Notenbanken), die in den letzten 12 Wochen vor Erlaß des Gesetzes 8.6 Mill. Pfund
Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II 1. —6. Aufl.
        <pb n="242" />
        226 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [684
Sterling Noten cirkulieren hatten, wurde bestimmt, daß sie künftig niemals mehr Noten
ausgeben sollen, daß neben ihnen keine weitere Notenbank entstehen dürfe, daß ihre etwa
aufgegebene Notencirkulation zu Dreivierteln der Bank von England zuwachse. Ihre
Zahl war schon 1894 rechtlich zusammen auf 110, 18899 fattisch auf, 42 (Scharling)
gesunken, ihre Noten 1897 auf etwa 1,4 Mill., 1900 auf 0,8 Mill. &amp;(8 VNo der englischen
Rtoten). Im Jahre 1900 war die Notencirkulation der Bank von England 600 Mill.
Mark, die der deutschen Reichsbank dagegen 1188, der österreich- ungarischen Bank 1154,
der rufsischen Staatsbank 1168, der Bank von Frankreich 3268 Mill. Mk. Das Gesetz
ovon 1844 hat seinen Zweck, die Privatnotenbanken zu vernichten und die Notencirkulation
der Centralbank einzuschränken, erreicht, aber um den Preis einer Hemmung der Ent—
wickelung der letzteren überhaupt. Sie hat von 1844 -1902 mehr und mehr die
leitende Stellung auf dem Kredit- und Geldmarkt Englands verloren; sie ist höchstens
noch ein primus inter pares gegenüber den anderen großen Londoner Banken; ihre
Depositen stiegen 1844 -1900 (nach Adolf Weber) um 2630/0, die der vier größten
Londoner Depositenbanken um 12580/0; sie beherrscht den Diskontmarkt nicht mehr;
sie reicht als Barreservekasse für alle anderen Banken und den Staat nicht mehr recht
aus; sie hat infolge ihrer mechanischen Geschäftsregulierung nicht diejenige Freiheit der
streditgewährung, die man von einer Centralbank verlangt. Sie hat nur wenige
Zweigniederlassungen, während die großen Aktienbanken sie zu Hunderten haben. Es
giebt in England fast 4000 Bankstellen, wovon 12 auf die Bank von England fallen.
die Reform ihrer Verfassung ist seit Jahren auf der Tagesordnung, wird aber ernstlich
wohl erst in Angriff genommen werden, wenn eine große Krisis ihre Schäden offen für
jedermann dargelegt hat.

Auf das besonders geregelte schottische und irische Banknotenwesen gehen wir
nicht ein, bemerken aber, daß auch in diesen Teilen des Königreiches seit 1844 keine
eue Notenbank und keine Ausdehnung der Notencirkulation gestattet wurde.

Die Bank von Frankreich hat ihr Notenmonopol 1808 von Napoleon
erhalten, dem die Konkurrenz einiger anderer Notenbanken schädlich für die richtige
Auswahl der durch Diskontierung zu begünstigenden Geschäftsleute erschien; er sagte,
die Bank gehört den, Aktionären und dem Staate, sie hat einen öffentlichen Charakter.
Da die Bank aus Ängstlichkeit keine zahlreichen Comptoire in der Provinz errichtete,
kam es langsam 1817—-1848 zu einer Reihe Provinzialnotenbanken; sie gaben in
der Hausse leichtsinnigen Kredit, versagten in der Baisse vollständig und wurden
daher Mai 1848 mit der Bank von Frankreich vereinigt. Seitdem existiert im
Lande selbst nur die eine große centrale Notenbank (die Bank von Algier darf
150 Mill. Francs Noten ausgeben); sie ist seitdem mehrmals vergrößert worden, sie hat
etzt 134,8 Mill. Mk. Kapital und den größten Barvorrat der Welt (1900 2626 Mill.
Wark, die deutsche Reichsbank 853, die Bank von England 680 Mill. Mk.), sowie die
größte Notencirkulation; die Höhe der ihr erlaubten Notenausgabe ist successiv erhöht
vorden, 1897 auf 5000 Mill. Francs. Sie hat erst spät und auf wiederholten Druck hin
sich auf die Provinz ausgedehnt, hatte aber 1897 94 Sukkursalen, 38 Hülfsbureaus und
105 alle fünf Tage geöffnete Zahlstellen in kleinen Orten, welche 189741915 noch
wesentlich vermehrt werden müssen. Sie hat jetzt 2331 Beamte, 10883 in der Centrale.
Die Frauzosen rühmen von ihr, daß sie das mächtigste Kreditinstitut der Welt sei,
daß sie billiger und gleichmäßiger als jede andere Centralbank und auch kleine Wechsel
bis zu 5 Francs herab diskontiere, daß fie stets für alle Kunden den gleichen Diskonto—
satz anwende, daß sie 1890 in der Krisis ohne jede Schwierigkeit der Bank von England
75 Mill. Francs Gold leihen konnte. Sie ist gewiß ein großartiges, musterhaft
geleitetes Institut; aber daß sie ohne größere Diskonterhöhungen auskommt, liegt
einerseits in der großen Stabilität der Volkswirtschaft und des Handels von Frankreich,

andererseits in der Doppelwährung; sie kann jedem, der ihr Gold abfordert, Silber
anbieten und dadurch leicht ihren Goldschatz hüten; wer Gold will, muß eben infolge
der Doppelwährung eine besondere Extraprämie zahlen. Wenn sie auf 2626 Mill. Mk.
Barvorrat 3265 Mill. Mk. Noten cirkulieren hat, so zeigt das, daß die hohe Noten—
        <pb n="243" />
        385) Englisches, französisches, deutsches Notenbankwesen. 227
summe nicht sowohl eine sehr große Geschäftsthätigkeit als den Ersatz der Münze durch
Noten bedeute. Ihr Wechselportefeuille war durchschnichtlich 1900 699 Mill. Mek., das
der Reichsbank 800 Mill.; ihre Lombardbeleihung allerdings 408, bei der Reichsbank
nur 80 Mill. Mk. Von den gesamten französischen Wechseln diskontierte sie 1881
42 00, 1891 390/0. Aber ihr Wechselbestand war Ende 1880 926 Mill. Francs,
1898 901, während die vier größten Pariser Kreditbanken, die mit ihr konkurrieren,
in demfselben Zeitpunkte 816 und 1199 Mill. Francs nachwiesen (Thorwart). Ihre
wirtschaftliche Machtstellung ist also doch etwas zurückgegangen, wenn sie sich auch eine
jsehr viel größere auf dem französischen Markte erhalten hat als die Bank von England
auf dem englischen.

An deutschen Notenbanken bestanden bis 1840 erst 4, bis 1851 erst 9,
1857 aber 28, 1870 31, 1878 mit der preußischen Bank 33. Die vorsichtige preußische
Bankpolitik war bis 1870 durch die Kleinstaaten paralisiert worden; diese hatten in den
Aufschwungsperioden übermäßig viel Notenbanken konzessioniert, welche nun künstlich
zanz Deutschland mit Noten überschwemmten und in kritischen Jahren, namentlich 1866,
fich nicht bewährten, den Kredit übermäßig einschränkten, sich nur hielten, weil die
zroße preußische Centralbank in entgegengesetztem Sinne operierte. Die deutsche Noten-
rirkulation war 1850 120, 1860 460, 1870 840, 1878 1480 Mill. Mk. (wovon
über 1000 Mill. [600 mit Metall bedeckt] auf die preußische Bank fielen) gewesen.
Man verlangte allgemein ihre Einschränkung. Das Bankgesetz von 1873, welches die
dreußische in eine Reichsbank verwandelte, schränkte unter allgemeinem Beifall die
Thätigkeit der kleinen Rotenbanken ein. Von den 82 damals bestehenden existieren
jetzt (1902) nur noch 6 als Notenbanken neben der Reichsbank; im Jaähre 1900 hatte
letztere 1188 Mill. Mk., die übrigen Notenbanken 175 Mill. Mk. Noten cirkulieren;
die Banknovelle von 1899 zwingt sie, sobald der Diskoni der Reichsbank 40/0 erreicht
hat, ebenso teuer und auch vorher schon höchstens 2/8 oder /4 billiger zu diskontieren,
beschränkt also die Unterbietung der Reichsbank sehr. Die Frankfurter Bank hat seither
auf das Notenrecht verzichtet; andere wollen durch ein ausgedehntes Filialensystem
oersuchen, fich mehr zu Depositenbanken zu entwickeln. Soweit eine erhebliche Konkurrenz
für die Reichsbank auf dem Diskontomarkt heute noch stattfindet, liegt sie nicht in den
Noten⸗ sondern in den Effektenbanken, deren Depositen- und Diskontogeschäft neben der
Reichsbank sehr ins Gewicht fällt. Immer behauptet diese die führende Stellung in
Deutschland. Ihr Kapital wird in einigen Jahren 180 Mill. Mk., ihr Reservefonds
530 Mill. betragen. Von allen deutschen Wechseln diskontierte sie 1880 31, 1900 88 00.
Am Jahresschluß 1900 lagen (nach Thorwart, Bankarchiv) bei den Privatnotenbanken
7.20/0, bei den großen Verliner Effetlenbanken 4102 5 vei der Reichsbank 51,9 0/0
der von diesen Instituten diskontierten Wechsel; so beherrscht sie in der That den
Diskont in Berlin und damit auch in Deutschland und wird es künftig noch mehr
thun. Mag daneben das Kapital der Deutschen Bank 150 Mill., das aller deutschen
Effektenbanken 1900 1039 Mil. Mk., das der übrigen Notenbanken 99,7 Mill. Mk.
betragen; moͤgen die Effektenbanken am Jahresschluß 1900 1583 Mill. Mk. Wechsel
und 897 Mil. Mt. Depofiten gehabt haben, während die Reichsbank nur 1088 Mill.
Wechsel und 107 HMill. Rl. taguch faulige Guthaben nachwies (Gie übrigen Rotenbanken
hatten 170,8 Mill. Wechsel, 48,7 Mill. solcher Guthaben), das ändert an der be—
serrschenden Stellung unserer Centralbank nichts. Sie hat sehr früh zahlreiche Zweig⸗
anstalten gehabt, 1875 schon 182, 1900 330; ihre Beamtenzahl war 1900 2322, wovon
563 auf der Berliner Centrale Die Klagen, daß sie zeitweise zu teuer diskontiere,
sind ganz falsch; nur indem fie dies that, hat fie die Krifen 1866. 1870, 1873, 1896
bis 1891, 1900 1901 richtig beschworen. Die deutsche Goldwährung und die ganze
deutsche Münzeirkulation hat sie mit Geschick geleitet und derteidigt; sie hal in mustet
hafter Weise den Giroverkehr und das Abrechnungswesen in ganz Deutschland ein—
Ferichtet, die Umsätze ihres Giroverkehrs 18762 1000 von 10 auf U68 Munacden dut.
iührlich gesteigert, dadurch das Zahlungswesen vereinfacht, an Kapital und Umlaufs⸗
mitteln enorme Summen der deutschen Volkswirtschaft erspart. Ihre Einrichtungen
        <pb n="244" />
        228 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 686
werden mehr und mehr von den anderen großen Centralbanken bis nach Rußland und
Japan hin nachgeahmt. Auf ihre innere Veriasfsung komme ich nachher noch mit
ꝛinem Worte.

In Belgien bestanden zwei große Notenbanken, 1822 und 18385 gegründet; sie
mußten beide 1848 ihre Noteneinlosung einstellen; die 1850 neu gegründete National—
hank unter staatlicher Leitung mit ähnlicher Verfassung wie die französische und deutsche
Tentralbank hat das alleinige Notenrecht, mit dem sie von 81 auf 476 Mill. Francs
Rotencirkulation 1831 451895 kam. Die niederländische Centralnotenbank, 1814
Jegründet, mehrfach reorganifiert, hat im Notengeschäft keine Konkurrenz; Präsident und
andiger Sekretär sind vom König eingesetzt. Die schwedische, 165662- 1668 gegründete,
rur den Reichsständen unterstehende Reichsnotenbank erhielt hauptsfächlich seit 18283,
ioch mehr seit 1863 in Privat- und Aktiennotenbanken eine große Konkurrenz; schon
1881 beschloß aber eine Untersuchungskommission das Aufhören der Notenemission aller
inderen Institute; das Gesetz von 18907 gab der Reichsbank das alleinige Notenrecht
—ED
Staatsbank; fie machte 1813, wie der Siaat selbst, Bankerott. Die 1818 an ihre
Stelle tretende Nationalbank war eine Aktiengesellschaft, aber in staatlicher Abhängigkeit;
ie erhielt das Notenmonopol, das sie bis heute behielt; die besonders seit 18834 -1857
sunehinenden anderen Banken haben ein Notenrecht. In Norwegen liegt die Bank⸗
derfafssung ähnlich wie in Dänemark; nur ist die Centralnotenbank mit dem Noten-
monopol ganz von der Landesvertretung abhängig; der Storthing wählt die Direktion
und die Leiter der Filialen.

Östexreich-Angarn hat stets nur die eine Centralnotenbank gehabt, sie heißt
seit 1878 Hsterreich-Angarische Bank; sie hat 1898 in 204 Plätzen eine Vertretung.
Ihre Neuordnung von 1899 beläßt ihr nicht nur ihr Notenmonopol, sondern steigert
auch wesentlich den Einfluß der beiderseitigen Regierungen auf die ganze Bankleitung.
In der Schweiz sind bis 1900 85 Notenbanken (14 Altien-, 21 Kantonalbanken) ent—
ldanden; ihre sich unterbietende Konkurrenz, die Verbindung des Notengeschäftes mit
anderen unbankmäßigen Geschäften, ihre Unfähigkeit (trotz mehrerer sog. Konkordate der
Banken untereinander zu gemeinsamer Aktion, zu richtiger Diskontpolitik, zu genügender
Finwirkung auf Bilanz und Cirkulationsmittel) haben eine solche Unzufriedenheit er—
jeugt, daß seit 1870 eine Reformbewegung im Sinne der Notenregulierung durch den
Zund und Centralisation der Notenausgabe in Gang kam; sie hat einiges, aber noch
— E——
in den Juteressen der Kantone, der bestehenden Banken, dem Streit über Aktien- und
Staatsbank mit Kantons- und Bundesmitteln oder Privatkapital bis jetzt gescheitert.
In Italien bestanden bis 1866 in den einzelnen Staaten eine Reihe von Noten—
banken; sie waren fast die einzigen Bauken; schon 1866 erhielt die italienische National—
hank eine Vorzugsstellung; aber es blieben bis 1893 sechs größere Notenbanken, deren
zu weit benutzies Emissionsrecht die künstliche Spekulation immer wieder in falscher
Weise anstachelte, deren Korruption das ganze öffentliche Leben ungünstig beeinflußte.
Das Gesetz vom 10. August 1893 räumte endlich auf: nur drei Notenbanken blieben,
die von Italien, Neapel und Sizilien; die beiden letzteren in beschränkter Stellung,
zie erstere als eigentliche Centralbank und für den Zahlungsdienst des Staates im
zanzen Königreiche bestimmt. Dem Staate ist ein Einfluß gewährleistet. Die russische,
i860 gegründete, aus einer Anzahl bestehender Institute vereinigte Reichsbank ist,
wie schon erwähnt, Staatsinstitut, sie hat das alleinige Notenrecht, das vor allem mit
der nun erfolgten Aufnahme der Barzahlungen des Staates Bedeutung erhält. Ihr
Kapital betrug 1900 108 Mill. Mk. ihr Notenumlauf 1163 ihre sonstigen täglich
auigen Verbindlichkeiten 1845, ihr Metallvorrat 1826, ihr Wechselbestand 453 Mill.
Mark.

In den Vereinigten Staaten hatte das leichtsinnige Notenausgeben und
die mangelnde Deckung für die Depositen von 1836—–1860 die oben schon geschilderte
Gesetzgebung der Union 1863 — 1882 herbeigeführt; sie machte allen gewöhnlichen Bank—
        <pb n="245" />
        687)] Das Notenbankwesen der übrigen Staaten. Der Sieg der Centralbanken. 229
geschäften und allen von den Staaten konzessionierten die Notenausgabe durch eine
hohe Steuer von 100/0 fast unmöglich. Die neuen National-Banken dürfen heute nur
eine im Verhältnis zum Aktienkapital bestimmte Notenmenge ausgeben; sie müssen
50/0 ihrer Roten bar und daneben Unionsbonds (von nicht weniger als 4 des
Aktienkapitals, mindestens aber 560000 Dollar) beim Staatsschatz deponieren,
sie dürfen nur 9009/0 dieses Depots als Noten ausgeben, müssen */2 9/0 Steuer vom
Notenumlauf zahlen, ihre gleichmäßigen Notenformulare von dem „Comptroller“ der
Währung in Empfang nehmen. Die Folge war, daß der Notenumlauf immer mehr
abnahm, alle Banken immer mehr das Depositen- und Checkgeschäft ausbildeten. Der
mäßige Notenumlauf hörte fast auf, dem Kredit zu dienen, er wurde ein Bestandteil der
im übrigen aus staatlichem Papiergeld u. s. w. bestehenden Papiercirkulation. Große
Krisen wurden dadurch nicht gehindert; in der Krisis von 1893 hörten 100 National-
banken, 172 Staatenbanken, 177 private Banken auf zu existieren. Das Unionsschatzamt
löst alle Nationalbanknoten ein, hat dazu Depots von den Banken, kauft und verkauft
Bundesschuldscheine, nimmt am Clearingverkehr teil; die Geldreserve des Schatzamts
beherrscht den Geldmarkt; das Schatzamt ist zu einer Art Unionscentralbank geworden,
aber doch ohne den Einfluß auf den Diskont wie eine Centralbank, ohne eine Elastieität
der Mittel, wie sie die europäischen Centralbanken besitzen. Seit 1894 sieht man die
Unhaltbarkeit des Systems ein, ist aber noch nicht zu einer ausgiebigen Reform ge—
kommen. Denn die 1900 durch das Währungsgesetz gegebene Erleichterung der Gründung
von kleinen Nationalbanken mit Notenumlauf hat zwar in einem Jahre nicht weniger
als 563 Banken in Orten mit unter 6000 Seelen geschaffen, den Notenumlauf sehr
vermehrt, die Geschäftsthätigkeit künstlich gesteigert, aber die Grundmängel, das Fehlen
einer großen elastischen Centralnotenbank nicht beseitigt.

Trotz aller Verschiedenheit zeigen diese kurzen summarischen Nachrichten über die
Notenbankentwickelung der wichtigsten Kulturländer den oben erwähnten überein—
stimmenden Grundzug: allerwärts fiegen die großen Centralbanken, gehen die kleinen
Notenbanken zurück oder verschwinden. Dazu hat viel mitgewirkt: die Unzufriedenheit
des Publikums mit einer Uberzahl verschiedener kleiner Roten, die schwer zu prüfen
sind, das geringere Vertrauen, das fast alle kleinen Notenbanken genossen, die leichtere
und leichtsinnigere Notenausgabe und Kreditgebung der meisten kleineren konkurrierenden
Banken, ferner die mangelnden kürzeren, seltneren öffentlichen Geschäftsberichte der
kleinen Banken, endlich der Zug zum Großbetrieb mit all' seinen Ursachen, seiner
Kostensparung überhaupt. Das Entscheidende war aber doch überall die Gesetzgebung,
welche mit ihren Schranken den kleinen Banken zu unbequem wurde, die großen Central⸗
banken beförderte oder erzwang. Und die Motive für dieselbe lag stets in dem Zu—
jammenhang der Notencixkulation mit den volkswirischaftlichen und staatlichen Gesamt⸗
interefsen, deren Durchführung nur in den Händen einer Centralbank garantiert schien.
Die Aufrechterhaltung der Landeswährung, der geregelten guten Münzeirkulation, die
richtige Einwirkung auf die Edelmetallaus- und einfuhr, die Herstellung einer stets
genügenden Edelmetallreserve für alle anderen Banken, für die Staatsregierung und
die ganze Volkswirtschaft, all' das kann nur einer großen centralen Noten— und Diskonto⸗
bank, gelingen; nur eine solche kann eine Diskontopolitik großen Stils betreiben und
damit alles kaufmännische Kreditgeben, alle nationale Produktion von dem höheren
Standpunkte der gesamten Volkswirtschaft und des Staatswohls aus richtig leiten.
Eine solche Centralbank hört, wie auch ihre Verfassung sei, durch die Natur der Sache
auf, ausschließlich oder in erster Linie Gewinne machen zu wollen; sie wird ein öffent⸗
iches Institut, sie wird das wichtigste Organ der ganzen Volkswirtschaft, das, welches
allein oder hauptsächlich die akuten Krisen beschwören und verhindern kann.

Wenn sonach heute für die kapitalreichen und vorgeschrittensten Völker eine
Centralisation des Noienbankwesens das Richtige, ja etwas Unentbehrliches ist, so war
s doch nicht falsch, auf Stufen niederer volkswirtschaftlicher Entwickelüung und geringeren
Reichtums mit einer Decentralisation des Notenwesens und einer gewissen Notenfreiheit
zu beginnen, da die Entstehung eines Bankwesens überhaupt hierdurch wesentlich ge⸗
        <pb n="246" />
        230 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. I[GB88
fördert wurde, und die lokalen Bedürfnisse, solange es an anderen Organen noch gebrach,
vielfach so besser befriedigt werden konnten.

Eine große Centralnotenbank versieht ihre Funktion am besten, wenn sie dem
Staate gegenüber eine gewisse Selbständigkeit behauptet, und wenn sie zwar in engster
Fühlung mit den anderen größeren Banken steht, aber doch ihnen überlegen bleibt,
wenn sie durch möglichst viele lokale Niederlassungen nicht bloß die Geschäfte der Haupt—
stadt, sondern des ganzen Landes übersieht, beeinflußt, ja beherrscht.

Jede Selbständigkeit gegenüber der Staatsgewalt verschwindet, wenn die Central⸗
bank eine Staatisbank ist, mit staatlichem Kapital arbeitet; sie verfällt dann leicht
fiskalischen Tendenzen, dient allein den Finanzen, nicht der Volkswirtschaft. Ist sie
umgekehrt reine Aktienbank, wird sie wirtschaftlich durch Direktoren geleitet, die von den
Aktionären gewählt und selbst Großaktionäre sind, so kommt sie ganz in die Hände des
Großkapitals, sucht die höchste Dividende zu erzielen, was meist nur im Widerspruch mit
dem Dienst für die Gesamtheit möglich ist. Wenn die französische Bank durchschnittlich
1878 -1884 19, die italienische Nationalbank 12,6, die englische 9,89/0 Dividende
verteilte, die deutsche aber 1876—1888 nur 5,7 8/0, so hängt dies nicht allein, aber
zum Teil von diesem Gegensatz ab.

Die Bank von England wird von 24 jährlich durch die Aktionäre gewählten
Direktoren, welche stets Kaufleute, nicht Bankiers sind, geleitet, ebenso werden die
Gouverneure bestellt; die Gewählten scheiden zuerst stets wieder nach Jahresfrist aus;
erst nach mehrmaliger Pause ist dauernde Wiederwahl üblich. Es ist eine veraltete und
einseitige Form der Bestimmung der Leiter; sie hat auf die gänzliche Herrschaft des
Herkommens hingewirkt, sie hindert nicht eine gute, aber jede geniale und kühne Leitung,
sede Reform. Die Bank von England hat eine veraltete, schwerfällige Verfassung,
welche die Abhängigkeit vom Staate doch nicht hinderte, das Herabsinken von ihrer
einstigen Höhe erklärt.

Die Mehrzahl der europäischen Centralbanken hat heute Aktienform, arbeitet mit
dem Kapital der Anteilsinhaber, steht aber unter Beamten, die ganz oder teilweise
vom Staat ernannt sind. In Frankreich so, daß der Gouverneur und seine zwei
Stellvertreter vom Staate ernannt sind, während das Kollegium der Regenten und die
drei Censoren von der Generalversammlung gewählt werden, alle genannten aber einen
sehr großen Aktienbesitz haben müssen. In Deutschland so, daß das Reichsbank—
kuratorium, aus dem Reichskanzler und einigen anderen Ministern und Bundesrats—
mitgliedern bestehend, die Oberaufsicht hat, das Direktorium aus acht ernannten Be—
amten (ursprünglich Kaufleuten und Staatsbeamten), die keine Anteile besitzen dürfen,
keine Tantieme erhalten, die wirkliche Bankleitung ausübt, wenn nominell auch nur im
Auftrage und als Untergebene des Reichskanzlers. Unter dem Direktorium steht die ganze
übrige Beamtenschaft, die sich aus Kaufleuten rekrutiert, die durch längeren Dienst in der
Reichsbank sich qualifiziert gemacht, deren höhere Glieder eine Tantieme neben dem Gehalt
bekommen; diese wird ihnen aber nicht ausgezahlt, sondern haftet bis zum Ausscheiden
für vertretbare Verluste; neben dieser kaufmännisch und juristisch geschulten Hierarchie
der Beamten steht die Vertretung der Anteilseigner, der Centralausschuß, aus der Haute
Finance gewählt, die monatlich zusammentritt, nur Rat erteilt, die Wechseldiskontierung
prüft und drei Deputierte wählt, die den Sitzungen des Direktoriums beratend an—
wohnen; beide Organe haben einen bestimmenden Einfluß nur, wenn die Reichsbank
dem Reich oder einem Einzelstaat einen über die Statuten hinausgehenden Kredit geben
soll. Diese Zusammensetzung der maßgebenden Organe erklärt die Leistungen und die
Stellung der Reichsbank. Nirgends sonst ist der Einfluß der Aktionäre so beschränkt;
er genügt aber auch hier vollständig, um die rechte Fühlung mit der übrigen Bank—
welt und die bankmäßige Sachkenntnis der Leitung herzustellen. Das Personal ist so
geschult, daß ein erheblicher Teil der übrigen Banken ihre wichtigsten Stellen mit in
der Reichsbank und ihren Zweiganstalten geschulten Leuten zu beseßen sucht. Die Ver—

bindung gut preußischer Beamsentradition mit kaufmännischer Schulung macht das
Wesen des Personals aus. Es ist eine Verbindung, die wie die Gewinnteilung zwischen
        <pb n="247" />
        689)] Die innere Verfassung der Centralbanken. Gesamturteil. 231
Reich und Aktionären heilsam wirkt; diese ist neuerdings von Deutschland aus in die
Gesetzgebung einer Reihe von anderen Centralnotenbanken übergegangen, so in die von
Hsterreich, Frankreich, Belgien und Italien.

Wir sind am Schluß unserer Erörterung über die Notenbanken. Was für die
Girobanken 15871620 in einigen Handelsstädten, wurde für sie 1800-1900 in
großen Staaten erreicht: eine Centralisierung im Gesamtinteresse, hervorgegangen aus
Ind verbunden mit einer weitgehenden gesetzlichen Reglementierung aller Geschäfte. Der
ausgebildetste Teil der heutigen Kreditorganisation ist so nicht etwa verstaatlicht,
aber durch seine Verfassung antikapitalistisch umgebildet. Die Bankleitung ist so kon⸗
struiert, daß sie nicht bloß hohe Dividende machen, sondern das Gesamtinteresse von
Staat und Voͤlkswirtschaft fördern will. Das berühmte Wort Tookes, Notenfreiheit
sei nichts als Schwindeifreiheit, wird heute in der Mehrzahl der Kulturstaaten geglaubt,
nicht ohne daß man da und dort das Notengeschäft vielleicht zu sehr eingeschränkt, die
Noie zu sehr aus einem Kredit- zu einem bloßen Zahlmittel gemacht, die Bank—
verwallung etwas zu sehr bureaukratifiert und schablonisiert hat, aber im ganzen doch
sehr viel mehr zum Segen als zum Schaden der Staaten, welche ihr Notenbankwesen
Fon 1844. 1902 einer centralistischen und regulierenden Reform unterworfen haben,
ohne doch die kaufmännischen Sachkenntnisse und. die Gewinnabsichten ganz aus dem
Mechanismus zu verbannen.
197. Die übrigen städtisch-kaufmännischen Banken. Das Privat—
bankiergeschäft, die Depositen-, Diskontos, Effekten-, Kolonial- u. s. w.
Banken.“ Der Entwickelung der Notenbanken von 1700 - 1900 ging zunächst der
Ausbildung des privaten kleinen und großen Bankiergeschäfts parallel; hauptsächlich
die großen Privatfirmen hatten vielfach schon vor den großen Notenbanken 1700 1850
in den Centralpunkten Westeuropas eine beherrschende Stellung, wie einst die italie—
nischen, holländischen, oberdeutschen im 13.- 17. Jahrhundert, sich errungen. Im
Laufe des 19. Jahrhunderts, hauptsächlich von 1880-1900, zweigen sich dann eine
Reihe neuer großer Aktienbanken teils als Specialitäten von den Notenbanken ab, teils
entsiehen fie aus den großen Privathäusern oder bilden sich in steigender Zahl neu.
Wir besprechen zunächst die Formen der Banken, die dem kaufmännisch-gewerblichen
Kredit angehören, häuptsächlich als Aktiengesellschasten auftreten: die Depositen⸗, Dis⸗
konto⸗, Essekten- und Kolonialbanken.

Ich suche zuerst eine Vorstellung von der Entwickelung des Privatbankiergeschäfts
zu geben. Wir jahen oben (II S. 34), daß der preußische Staat 1837 368, 1861 602
Großhändler für Kredit zählte; die Zollvereinsstatistik führt 1861 1551 Inhaber von
Bankgeschaäften mit 8188 Gehuülfen auf. Die Berufszählungen von 1882 und 1895
erwähnen 5181 und 5069 Erwerbsthätige im Geld- und Kredithandel als Betriebs⸗
leiter, 17608 und 83 689 als dienendes Personal; die Gewerbestatistik von 1895 ergiebt
6233 Hauptbetriebe, von welchen 1605 Alleinbetriebe, 4893 Betriebe mit 2-20 Personen,
214 solche mit 21-100, 21 solche mit 101 - 1000 Personen waren. Diese Zahlen
werden uns ein ungefahres Bild der westeuropäischen Entwickelung überhaupt geben,
wenn auch England und Frankreich, Belgien und Holland Deutschland um ein Menschen⸗
alter oder mehr voraus gewesen sein mogen. Das gewöhnliche Privatbankiergeschäft in
Deutschland war bis 1840 - 1860 mäßig entwickelt, nahm dann einen außerordentlichen
Aufschwung, hauptsächlich 1860 —1882; in den letzten zwanzig Jahren nimmt die Zahl
der Vetriebe Laum zu, aber ihr Umfang; immer erscheint auch 1895 noch das kleinere
Bankgeschaft als überwiegend, 23 760 Personen kommen auf die Betriebe mit unter
20, 12818 auf die mit über 20 Personen. Ich Jüge noch bei, daß Wiedfeldt für
Berlin nachweist: fur 1846 110 Selbständige im Bankiergeschäft und 205 Abhäugige,

1861 160 und 847, 1890 1315 und 6697. Das deutsche Bankierbuch zählt 1898 für
Berlin 410, für Breslau 88, für Frankfurt a. O. 135, für Hamburg 65 Vrivatbanken
auf; das können nur die größeren Firmen sein. Vielleicht spricht aus diesen Zahlen
aber auch schon der seit 1885 stark einfetzende Aufsaugungsprozeß der kleinen Bankiers
        <pb n="248" />
        232 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [690
durch die großen Banken. Mit den Eisenbahnen und Telegraphen, den zunehmenden
Filialen der großen Banken setzte er ein und nahm neuerdings rasch zu.

Die Aufgabe des alten kleinen Lokalbankiers war, den ihm persönlich bekannten
Kunden Wechsel- und Kontokorrentkredit zu geben, von ihnen Depositen anzunehmen,
ür fie Effekten zu kaufen, zu verkaufen und aufzubewahren, ihnen perfönlichen Rat zu
exteilen, unter Umständen für sie Spekulationsgeschüfte an den Börsen auszuführen.
Schon in dem Maße, wie letzteres zunahm, fragte es sich, ob die Kunden an den kleinen
Orten nicht lieber, um es zu verbergen und Spesen zu sparen, sich an eine größere
Bank in der Provinzial- oder Landeshauptstadt wandten. In jeder größeren Krisis
fiel von den kleinen Bankiers eine gewisse Zahl; sie verloren so vielfach das Ver—
trauen, während es größeren Banken mit regelmäßiger Bilanzveröffentlichung leichter
erhalten blieb.

Die größeren fähigsten Privatbankiers an den Haupthandelsplätzen sind im Laufe
des 19. Jahrhundert successiv über das bloße lokale Kundengeschäft hinausgewachsen.
Sie sammelten große Vermögen und konnten es so wagen, Fürften und Regierungen
große Kredite zu geben, Aktiengesellschaften zu gründen, fremde Anleihen zu übernehmen,
Edelmetallhandel zu treiben, fremde Wechsel zu kaufen u. s. w. und doch daneben ihre
alte Kundschaft weiter zu bedienen. Ihre Geschäfte verbanden sich noch lange da und
dort mit Warengeschäften. In England heißen solche große Privatbankhäuser wie z. B.
die Rothschild, Baring, Huth u. s. w. noch überwiegend merchants, zumal wenn sie vor
allem mit eigenem Kapital arbeiten, nicht den Schwerpunkt in das Depositen- und
Diskontogeschaͤft verlegt haben, große Spekulationen betreiben. Aber sie verschwinden
nehr und mehr in London, gehen in Aktienbanken über. Nach Jaffé find 1810 40
solcher großen Privatbankfirmen Mitglieder des Clearinghauses gewesen, 1873 noch 17,
1800 nur noch 8. Auch in Berlin, Frankfurt a. M., Paris sind nur noch Reste
olcher großen Privatfirmen vorhanden: in Berlin z. B. die Mendelssohn, Bleichröder,
Warschauer, Krause u. s. w. Jaffsé meint, in der englischen Provinz erhalte sich der
Privatbankier mehr als in den Centralpunkten, gehe aber dort teilweise auch in den
pucherischen Pfandverleiher über. Andererseits erhalte sich das englische Privatbankier⸗
zeschäft wohl etwas mehr als das deutsche deshalb, weil die englischen Sparkassen alles
Kapital in Staatsschuldscheinen anlegen müssen, und dort nichts derart wie unsere
städtischen und ländlichen Kreditgenossenschaften, unsere Hypothekenbanken, Pfandbrief—
institute u. s. w. existiert.

Ehe wir nun aber die siegenden und sich vergrößernden Aktienbanken betrachten,
eei die Bemerkung eingeschoben, daß die ältere Kreditorganisation mit den zahlreichen
kleinen Lokalgeschäften von Privatfirmen und einer oder ein paar Notenbanken
in den meisten Kulturstaaten, trotz mancher Verschiedenheit im einzelnen, im Alter
der Entwickelung u. s. w. doch im großen und ganzen mehr übereinstimmte als
die 1840 -1900 sich ausbildende Bankentwickelung, die wesentlich in Aktienform und
nit zunehmender Arbeitsteilung sich vollzog. Schon das ganz verschiedene Aktienrecht
bedingte große Unterschiede (in England z. B. wird das Kapital vielfach nur bis zu
/8—, oft noch weniger, in Deutschland ganz eingezahlt); dann waren die Kredit—
sitten und Bedürfnisse sehr verschieden, die Differenzierung der Banken schloß sich an
die ganz verschiedenen Aufgaben, welche die einzelne Volkswirtschaft stellte, an. Deshalb
ist eine summarische Darstellung des neueren Bankwesens sehr schwierig; es fehlt auch
noch an den entsprechenden Vorarbeiten. Wir müssen uns hier darauf beschränken,
den wichtigen Unterschied der englischen und deutschen resp. der kontinentalen Entwickelung
urz vorzuführen. —

Englische Aktienbanken wurden erst 1826 und zwar 65 Meilen von London
entfernt, 1838 in London erlaubt; die erste große Londoner Bank, die „London und
Westminster“ wurde 1834 gegründbet; 1879 gab es (ohne die Kolonial- und die sog
fremden Banken) 79, 1885 110, 18901 wieder nur 77 infolge der Verschmelzungen;
daneben 10 schottische und 8 irische. Ihr Hauptpassivgeschäftist die Sammlung von
Depositen; von 1840 — 1860 an wird es allgemein üblich, daß alle Geschäftsleute,
        <pb n="249" />
        691)] Das ältere Privatbankgeschäft. Die englischen Depositen-⸗ und Diskontbanken. 233
alle bemittelten Familien bis in den unteren Mittelstand, ihre Einnahmen einer Bank
übergeben, durch sie zahlen; die Depositenbanken verstanden durch ihr Filialennetz überall,
auf dem Lande, in jeder Vorstadt Kunden zu werben. Die Banken zahlen keine oder
geringe Zinsen für das niedergelegte Geld; die Depositen der oben genannten Banken
stiegen bis 1879 auf 198 Mill. Pfd. Sterling, bis 1901 auf 541 Mill. Pfd. Sterling
(vgl. oben S. 193 die Bemerkung über den statistischen Sinn der englischen Depositen).
Die großen Depositen erlauben den Banken, mit mäßigem eigenen Kapital auszukommen;
das eingezahlte beträgt durchschnittlich nicht 1 Mill. Pfd. Sterling. Ihre Kassen⸗
haltung ist auch mäßig; sie verlassen sich auf die Bank von England. Ihr Haupt—
passivgeschäft besteht in Wechseldiskontierung, Lombarddarlehen und Kontokorrentkredit
ohne Deckung auf kürzeste Zeit; Spekulations- und Gründergeschäfte machen sie nicht.
Es handelt sich um solide, gleichmäßige, für die länger schon bestehenden Banken
nicht sehr rentable Betriebe; ihre Thätigkeit ist noch dadurch erleichtert, daß sie ihre
— zu einem großen Teil nicht selbst, sondern durch die Wechselmakler
esorgen.

Diese Makler haben früher nur zwischen den Kreditsuchenden und den Banken
vermittelt; sie sfind dann mehr und mehr selbsthaftend in das Geschäft eingetreten, sind
damit selbst zu Bankiers geworden. Die größten haben sich zu Aktiengesellschaften aus—
geweitet, werden jetzt als Diskonthäuser bezeichnet; es gab schon 1880 drei solcher in
VLondon neben etwa 830 Wechselmaklerfirmen. Sie können billiger als die Depositen-
banken diskontieren, weil sie sich arbeitsteilig auf specielle Geschäftszweige beschränken,
in ihnen eine viel größere Personen- und Sachkenntnis haben. Ihre eigenen Mittel
und ihre eigenen Deposfiten sind nicht groß; sie arbeiten wesentlich mit Kapital, das
ihnen die Depositenbanken für ganz kurze Zeit anvertrauen, das sie ihren Kunden
etwas teurer geben als sie es erhalten; da ihre Konkurrenz untereinander sehr groß ist,
so ist ihre Geschäftsführung meist zu gewagten Krediten genötigt; in der Zeit der
Krisis, wenn die Depositenbanken ihren Kredit an sie einschränken, wird ihre Stellung
gefährdet. Die großen Krisen in England begannen stets mit dem Fall von Diskont—
häusern. Die größten kaufmännischen Bankerotte 1857, 1866 und 1890 betrafen
Diskonthäuser. Sie haben vor allem auch dadurch gesfündigt, daß sie ihre Kunden
Wechsel auf sich ziehen ließen, sie acceptierten und so diesen möglich machten, die
Accepte bei großen Banken günstig zu diskontieren. Baring Brothers hatten vor ihrem
Zusammenbruch 1890 auf nicht 4 Mill. Pfd. Sterling eigenes Kapital 1720 Mill.
Pfd. Sterling Accepte auf sich laufen. Seither hat sich dieser Acceptkredit ziemlich
eingeschränkt. Jaffé glaubt, daß die Wechselmakler und Diskonthäuser künftig durch
die Wucht der Konkurrenz zum Verschwinden gebracht werden, daß die Depositenbanken
doch mit der Zeit sie aufsaugen, ihre Geschäfte in dem Maße an sich ziehen werden,
wie sie sich ausdehnen, durch Filialen überall hin Verbindungen bekommen.

Ist der Votzug dieses englischen Depositen- und Diskontbanksystems, daß es von
Spekulations-, Börsen-⸗, Gründer⸗-, Anlehengeschäften mit ihren Gefahren sich fern hält,
daß es in engster Fühlung mit Warenhandel und Warenproduktion diese genau kennt,
unterstützt und lenkt, daß es die ganze Bevölkerung zur Sparsamkeit erzieht, alle
Zahlungen sehr billig durch die Checks, das Umschreiben und die Clearinghäuser abmacht,
so entbehrt es doch auch der Schattenseiten nicht: es ˖ wird über zu wenig eigenes
Kapital, zu großen Verlaß auf die Barrefserve der Bank von England, über zu starke
Ausdehnung des Lombardgeschäftes, bei dem auch unsichere Papiere genommen werden,
über sieigende Konkurrenz der Banken unter sich, abnehmende Rentabilität und unüber—
sichtliche kümmerliche öffentliche Ausweise geklagt.

Die Vorausfetzung der im ganzen soliden Depofitenbanken war, daß für die
gewagteren Kreditgeschäfte eigene Organe entstanden. Einmal die Kolonialaktienbanken,
dann die sogenannten fremden Aktienbanken, endlich die financial Companies, Trusts u. s. w.
Die saämtlichen Geschäfte dieser Art lagen früher in den Händen der ganz großen Privat—
firmen, der Merchants. Sie hatten das internationale und koboniale Edelmetlalle,
Wechsel-. Arbitragegeschäft. wie Gründungen und Staatsanleihen in der Hand, hatten
        <pb n="250" />
        234 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 692
überall ihre Vertreter. Jetzt bestehen 80 Kolonialbanken, die arbeitsteilig die Geld⸗
und Kreditgeschäfte mit den englischen Kolonien besorgen; fast ebenso viele „fremde“
Aklienbanken, welche die gleichen Geschäfte mit den anderen Staaten erledigen; unter
ihnen sind auch große nicht englische Geschäfte, wie die Deutsche Bank, der Crédit
Tyonnais, welche den englischen Banken ein gut Teil der Geld⸗ und Kreditvermittelung
nach ihren Heimatländern abgenommen haben.

Machen diese Banken schon große Anlehens- und Gründergeschäfte, so thun es
noch mehr die besonderen Finanz- und Trust-Aktiengesellschaften, die neben ihren Aktien
Obligationen ausgeben; sie sind Nachbildungen des Pariser Orédit mobilier, machen
große Operationen wie die deutschen Effektenbanken, aber ohne ihr großes Kapital und
Ihne das gewöhnliche Bankiergeschäft damit zu verbinden. Sie haben sich 1887 —1895
in den Ruf der Unsolidität gebracht; viele wollten dem Privatkapitalisten die Anlage
in Aktien und Effekten abnehmen; manche haben es mit Geschick und Ehrlichkeit, manche
ohne das gethan, waren wefentlich auf die Erzielung schwindelhafter Gewinne und hoher
Direktorengehalte gerichtet. Viele sind damals gefallen. —

Auf dem Koͤntinent, speciell in Deutschland, war die Entwickelung eine ganz
aundere. Neben die Notenbanken, welche man im ganzen bis 1850, ja bis 1870 als „die
Banken üherhaupt“ ansah, mußten in dem Maße, wie ihnen gefährlichere Geschäfte,
solche mit längerer Festlegung des Kapitals verboten wurden, andere Kreditanstalten
reten. Fur die Gruündung von Aktiengesellschaften, die Überführung von großen Privat-
geschäften in Aktienform, die Finanzierung der Aktien, Obligationen, Staatsanlehen
mußten sachkundige, arbeitsteilig hiefür geschulte große kapitalkräftige Organe entstehen.
überall wollten Regierungen und Geschäftswelt von der Monopolherrschaft der ganz großen
überreichen Privatfirmen, der Rothschilds, Sinas u. s. w. loskommen. Wie man in
Preußen zu solchem Zweck im 18. Jahrhundert schon die staatliche Seehandlung gegründet
hatte, so schuf Napoleon III. und die alten Socialisten, die Gebrüder Pereire, das
Kieseninstitut des Crédit mobilier, das mit seinem großen Kapital, seiner genialen aber
leichtsinnigen Geschäftsführung, seinem Gründungs- und Börsenschwindel das Vorbild
für viele ändere Institute auch außerhalb Frankreichs wurde; einige Jahre zahlte es
morme Dividenden, endete dann aber mit großem Krach. Die österreichische Geld—
und Geburtsaristokratie schuf 18358 in Wien die Kreditanstalt für Handel und Gewerbe;
in Berlin entwickelte fich die Diskontogesellschaft zu ähnlicher Geschäftsführung, und neben
ihr entstand die (Darmstädter) Bank für Handel und Industrie in Anlehnung an das
Pariser Muster. Die deutschen Kleinstaaten und ihre Fürsten zeichneten sich auf diesem
Gebiete, wie auf dem der Notenbanken, durch eine nicht uninteressierte Freigiebigkeit der
Konzesfsionen aus; in der Zeit 1869—1875 wurden die größten der anderen heute in
Deuischland thätigen Effekten- und Spekulationsbanken gegründet; die Befreiung der
Aktiengesellschaften von der staatlichen Konzesston förderte die Bewegung ebenso wie der
geschäftliche Auffchwung und das praktifche Bedürfnis. Zahlreiche solcher Banken brachen
18731879 wieder zusammen. Es werden in Deutschland 78 Banken überhaupt mit
1482 Mill. Mk. aufgezählt, die 1878 —1878 liquidierten. Auch später brachte jeder Ge⸗
schäftsaufschwung wieder unsolide und solide Neugründungen, große Kapitalvermehrung der
bestehenden Banken. Eine der schlimmsten Gruͤndungen war die ultramontane Pariser
Vnion geénérale mit ihren in Hfterreich und sonst weitverbreiteten Tochtergesellschaften; ihr

Zusammenbruch 1888 bedeutete für Frankreich eine Krisis. Hauptsächlich in den Auf⸗
schwungsperioden 1879—51882, 1887- 1890, 18985 -1900 erfolgte die Ausdehnung der
Effektenbanken in Deutschland und anderwärts, aber auch ihre im ganzen solidere
Geschäftsführung setzte sich in diesen letzten zwanzig Jahren durch. Für die Jahre 1875
und 1878 führt J. Basch 37 und 82 deutsche Banken, die nicht Noten- und nicht
Hypothekenbanken sind, an; von 1883 an haben wir die Statistik des deutschen —R
welche die Banken mit 1 Mill. Mk. Kapital und darüber umfaßt: es sind 1888
71 Kreditbanken, 1891 98, 1900 118, darunter 5 mit über 100 Mill. Mk. eigenem
Kapital (Deutsche, Dresdener Bank, Diskontogesellschaft, Schaffhausenscher Bankverein,
Bank für Handel und Industrie), 4 von 5090 Mill., 10 von 30—42 Mill. Mk.
        <pb n="251" />
        398)

Die deutschen Effektenbanken.

235
Man hat diese Banken bald als Gründungs- und Spekulutionsbanken, bald als
Depositen- und Diskontobanken bezeichnet, früher auch Industrie⸗ oder Kredit⸗, neuer—⸗
dings Effektenbanken genannt. Ihre Benennung ist deswegen schwierig, weil ihre
Eigentümlichkeit eben darin besteht, daß sie in ihrer Mehrzahl das gewöhnliche Bank⸗
geschäft (Depofiten-, Diskonto-, Lombard-, Kontokorrentgeschaft ohne Rotenausgabe) ver—
dinben mit dem Gruündungs-, Effekten⸗, Anlehengeschäft und der Spekulation, die an
diese letzteren Zweige sich anschließt. Manche haben besonders 1858-1873 sich fast
ausschließlich auf diese gewagte, spekulative Thätigkeit geworfen: so der Crédit mobilior
in Paris, die Darmstädter Bank in ihren Anfängen, später auch noch manche andere
der großen Pariser, Berliner, Wiener, Brüsseler Banken. Aber schon weil nur in den
—D das Kapital be⸗
schäftigen, sahen sich doch alle diese Banken immer wieder genötigt, das solide Kunden—
geschäfl daneben zu treiben; und man wird sagen können, je mehr sie es thaten, je
größer ihr solider Kundenkreis wurde, je mehr sie Filialen dafür errichteten, desto fester
und angesehener wurde ihre Stellung, desto größer konnte auch ihr Gründungs-⸗,
Effekten-⸗ Spekulationsgeschäft werden, desto segensreicher wirkten sie auf Förderung und
Belebung der Industrie. Aber natürlich liegen in der Verbindung dieser zwei ver⸗
schiedenen Zweige des Kreditgeschäftes gewisse Gefahren; sie müssen nur durch Statuten
uund Geschaͤstsführung, durch die Höhe der den einzelnen Zweigen zugewandten Mittel,
durch die richtige Aneinanderpafsung der Aktiva und Passiva möglichst in den Hinter⸗
grund geschoben oder ganz beseitigt werden. Das Verhältnis der kürzer fälligen Ver—
dindlichkeiten zu den rasch realisierbaren Mitteln ist auch hier das Entscheidende.

Jede Effektenbank muß möglichst ein großes eigenes Kapital, eine große Reserve
haben, die beide ihr nie entzogen werden können; sie darf gar keine Noten ausgeben
uͤnd darf ebensowenig zu viel kurzsichtige Accepte auf sich laufen haben; die Zahl der
Depositen, die ihr täglich abverlangt werden können, darf nicht zu groß sein; sie nehmen
besser daneben auch einmonatlich, halbjährlich kündbare; ihre Lombard- und Report⸗
anlagen werden groͤßer sein dürfen als bei der Notenbank, aber die Anlage in guten
Wechseln ist auch für fie das Sicherere; ein großer Posten Aktien und Effekten u. s. w.
liegt im Wesen der Effektenbank. Ich füge die Hauptposten der Jahresausweise des
deutschen OÖkonomist für die deutschen Effektenbanken nach drei Jahren bei.
Aktiva in Millionen Mark.
Zahl der Lombards Effekten⸗, Hypotheken⸗ Diverfe
Banken Kasse Wechsel einschl. Reports abae adeleitiungen Debitoren
1883 71 100 458 228 247 886
881 95 206 798 306 .7 13685
1900 118 321 1593 597 741 3602
Passiva in Millionen Mark
Vdaner Aktienkapital Referve Kreditoren Devpvositen Accepte ———
888 71 705 90 498 250 346 49 6,99
891 95 1058 191 808 385 503 64 611
1900 148 1959 394 2130 997 1294 140 718

Nach diesen Zahlen sind weder die Lombarddarlehen, noch die Effekten gegenüber dem

eigenen Kapital und der Kasse anormal hoch; die Depositen find durch die Kasse über
oder zu 173, durch Kasse und Wechsel überreich gedeckt; immer aber ist aus diesen
Zahlen die Lage und Liquidität nicht klar zu ersehen, da man nichts Näheres über die
Kreditoren und Debitoren, über die Art der Effekten erfährt, auch aus diesen Zahlen
nicht ermessen kann, welche Gefahren das starke Anwachsen der Accepte in sich schließt.
Der Vorwurf, daß die Effektenbanken das Depositengeschäft nicht gehbrig entwickelten,
erscheint nicht gerechtfertigt; sie haben ihre Depositen 1890—- 1809 um 24400, die
englischen Jointftockbanken nur um 1610/6 gesteigert (Adolf Weber).
        <pb n="252" />
        236 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß dezs Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [694
Die Kernfrage bleibt immer, ob sie das Gründungsgeschäft, die Effektenspekulation
anständig und richtig betreiben, ob sie nicht das Publikum zu sehr zur Börsenspekulation
verführen, und ob sie daneben das gewöhnliche Bankgeschäft entsprechend fördern, Handel
und Industrie durch ihre Kreditgebung richtig lenken, im rechten Augenblick zurück—
halten, im rechten vorwärts treiben.

Das Gründungs- und Emissionsgeschäft ist ein heilsamer und berechtigter Zweig
ihrer Thätigkeit; er wird viel besser von großen in der Hffentlichkeit kontrollierten
Effektenbanken betrieben als von Privaten und von kleineren unbekannten Banken. Es
liegt am besten in den Händen der großen genialen, teilweise freilich oft auch schwindel⸗
haften und gewissenlosen, teilweise aber auch peinlich ehrlichen, die große Verantwortung
Joll fühlenden Bankdirektoren, wie sie heute an der Spitze vieler Effektenbanken stehen.
Von übernommenen Anlehen, gegründeten Aktiengesellschaften müssen die Banken große
Bestände längere Zeit in den Händen behalten, um die Kurse zu halten, die Verwaltung
der neugegründeten Gesellschaften zu beeinflussen. Aber natürlich müssen sie dann nach und
nach sich wieder von diesen Lasten befreien, um ihr Kapital neuen Zwecken zuzuwenden.
Sie müssen dabei an der Börse die von ihnen eingeführten Effekten kaufen und verkaufen;
aber sie sollen nicht künstlich die Kurse beeinflussen, um wesentlich durch gemachte Kurs⸗
inderungen große Spekulationsgewinne zu erzielen. Noch weniger sollen sie durch über—
maͤßige oͤrleichterung des Kredits an Börsenspekulanten (in Form von Accepten, Lombards,
Reports) die Spekulation der Privaten und berufsmäßigen Spekulanten an der Börse
künstlich fördern, nur um hohe Provifionen zu verdienen oder gar um ihre Spekulations—
kunden durch geschickte Manoͤver um ihren Besitz zu bringen. Die Banken, welche sich
solche und andere Sünden in zu starker Weise zu Schulden kommen lassen, fallen ja nun
vielsach in den Epochen der Krisis, wie so viele 1878—1875, wie Bontoux (Union geénérale)
1882 in Paris, wie 1890 -1891 und 1901 einzelne deutsche und englische große Häuser.
Damit wird die Luft gereinigt, aber es fragt sich, ob auf die Dauer und ob wirklich
die größesten oder nur die dummen Sünder fallen. Auch erste, heute noch bestehende
Effektenbanken haben schwer gefehlt, sich und ihren Kunden Verluste von Millionen
zugefügt, ihre enormen Deficite oft künstlich zugedeckt, zuletzt wieder durch glückliche
zeüe Spekulationen und Fusionen ausgeglichen. Aber ein Fortschritt zum Besseren
scheint doch bei den großen deutschen Effektenbanken vorhanden zu sein. Die Offent⸗
lichkeit zwingt sie dazu, die Erfahrungen der früheren Krisen haben gut gewirkt.

Das laufende Kundengeschäft haben die besseren Effektenbanken Deutschlands, wie
vor allem die Deutsche Bank, mit Energie und Geschick ausgebildet; sie haben dabei die
Aufgaben der deutschen Volkswirtschaft zu Hause und auf dem Weltmarkt mit weitem
Blicks erfaßt, die Industrie- und Exportentwickelung machtvoll gefördert, vielleicht eher
zu sehr durch billigen kurzen Kredit auch da gefördert, wo die Geschäfte nur mit eigenem
Kapital, nicht mit Bankkredit, der zuletzt immer unsicher und kurz bleibt, sich hätten
ausdehnen sollen. Sie haben auch in der Zeit der Krisen sich dadurch mehr und, mehr
bewährt, daß sie die Reichsbank in dem Bemühen unterstützten, gute und solide Geschäfte
zu halten, sowie dadurch, daß sie fallende Gesellschaften ohne eigentlichen Konkurs zu
sanieren, auf neue Grundlage ohne zu große Verluste für die Gläubiger zu stellen
suchten. Sie sind unberechtigten plötzlichen Depositenkündigungen nicht ohne Vor—
bereitung und Geschick entgegengetreten; eine der Berliner Banken vermochte in der
letzten Krise bei einem Depositensturm mit, Hülfe anderer Institute in wenigen Tagen
6ò Mill. Mk. zurückzuzahlen, was 1873, ja 1890 kaum möglich gewesen wäre.

Immer kann noch vieles besser werden; und in Zeiten der Krise, wie gegenwärtig
(1900 1902), werden Reformen aller Art gefordert. Viele Wünsche sind berechtigt,
wie eine größere Einschränkung des Acceptkredits, der in seiner Entartung zur Wechsel⸗
reiterei führt, eine viel größere Enthaltsamkeit in der Begünstigung des Börsenspiels
der Privaten; ferner die Forderung eingehenderer, häufigerer oöͤffentlicher Berichte, vollends
umfangreicher öffentlicher Jahresberichte; die jetzigen verschleiern die Geschäfte oft mehr
als fie fie darlegen. Ob und wie weit man durch Statut oder Gesetz nach dem Vor—
bild der Notenbankgesetzgebung die Deckung der Devositen, die Art der erlaubten und
        <pb n="253" />
        895]) Das Gründungs⸗ und das Kundengeschäft der Effektenbanken. Ihre Centralisation. 237
unerlaubten Geschäfte näher festlegen könne und solle, ist eine offene Frage: ebenso ob ihnen
die Ausgabe von verzinslichen Obligationen und auf welche Kündigungstermine erlaubt
sein soll, wie einst der Seehandlung, ob sie ihre eigenen Aktien beleihen oder zurückkaufen
dürfen, ob ihnen für Grund- oder Hypothekenerwerb eine Schranke gesetzt werden soll,
ob ihnen die eigene Börsenspekulation, die Termingeschäfte verwehrt oder erschwert werden
sollen? Wir wollen auf all' diese Fragen nicht näher eingehen. Eine anständige Praxis
hat vielfach der Gesetzgebung, die kommen wird, vorgearbeitet.

Die radikale Forderung, daß die kontinentalen Effektenbanken sich nach englischem
Vorbild in reine Depositen- und Diskontbanken und in reine Effektenbanken scheiden
sollen, ist praktisch nicht erfüllbar. Die richtige Verbindung beider Zweige hat, wie
wir glauben, mehr Vorteile als Nachteile, dürfte namentlich dahin wirken, daß die
Banken nicht auf die Forcierung des Gründungsgeschäftes angewiesen sind, sondern
dieses unter Berücksichtigung der allgemein volkswirtschaftlichen Interessen betreiben
können; wo diese Verbindung eingelebt ist, könnte sie nur verboten werden, wenn
ungeheure Mißstände vorhanden wäͤren, was jetzt nicht der Fall ist.

Einiges hat praktisch das Geschäftsbedürfnis aus dem Umkreis ihrer Thätigkeit

ausgeschieden: es sind auch auf dem Kontinente besondere Kolonial- und überseeische
Banken entstanden, welche freilich teilweise in enger Fühlung und Personalunion mit
den Effektenbanken stehen. Und ebenso haben sich Trust— und Finanzgesellschaften ge—
bildet, welche, wie z. B. die Eisenbahnrentenbank in Frankfurt a. /M. auswärtige Vicinal—
eisenbahnaktien, überhaupt Anlagewerte erwirbt und verwaltet, die das Vublikum nicht
seicht kauft, nicht beurteilen kann.
Dieser differenzierenden Bewegung steht aber eine entgegengesetzte centralisierende
—D0— schon seil den 1860 er und
1870 er Jahren die großen Emissionsbanken zu einzelnen Konsortialgeschäften und bald auch
zu dauernder Gruppenbildung (in Deutschland zur Rothschildgruppe und ihren Gegnern,
in Berlin jetzt zu den 18 Banken des sogenannten Stempelvereins) zusammengetreten
waren, einen erheblichen Teil der Konkurrenz ausschalteten und so zu Monopolstellungen
gelangten, haben seit den letzten 10 und 158 Jahren die Fusionen mittlerer und großer
Banken, die Verschmelzung der hauptstädtischen mit den provinziellen Banken, die große
Ausdehnung des Filialensystems immer größere, mächtigere Organisationen geschaffen.
Diese Bewegung ist es, welche einen großen Teil des kleinen und des großen Privat⸗
bankgeschäfts beseitigt, welche bei weiterem Fortgang vielleicht eine noch gewaltigere
Centralisaltion wie im Notenbankwesen herbeiführt, welche auch Staat und Gesetz⸗
gebung eher aus ihrer bisherigen passiven Rolle den Effektenbanken gegenüber locken
wird als die seitherigen, eher ab- als zunehmenden Mißbräuche.

Die Ursachen der Centralisation find teilweise ähnliche wie bei den Noten—
—DD—— Kosten sind vielfach
zrößer; die Provinzialinstitute müssen sichere Vertreter in der Hauptstadt haben. Dann
haben die Konsortialgeschäste die Bewegung vorbereitet; oft war das Motiv der Ver⸗
schmelzung auch nur ein Kursgewinn; wenn die Aktien des einverleibten kleinen In—
stituts z. B. auf 100, die des absorbierenden auf 200 standen, so konnte damit ein
Gewinn im Betrage der Kursdifferenz dieser beiden Aktien, also von 100, gemacht
werden. In Englaud hat die Barcleys Bank in wenigen Jahren 18 andere absorbiert;
in Deutschland haben die großen Berliner Banken hauptsächlich seit 1895 teils durch
Fusionen, teils durch Kommanditbeteiligung bei anderen großen Banken eine beispiel—
lose Centralisation erreicht. Die Deutsche Bank, an sich die größte nach der Reichsbank,
oerfügt jetzt über 8 größere Banken, als ob es ihre Filialen wären⸗ Die großstädtische
Bankwelt gewinnt damit noch mehr als bisher das Ubergewicht über die Provinz; von
1989 Mill. Mk. Kapital der Effektenbanken 1900 fallen 1019 Mill. auf die Berliner;
das eigene und fremde Kapital der Effektenbanken machte 6958, das der Berliner
3821 Mill. Mk. aus. Die Macht der Bankleiter ist durch die Centralisation außer—
ordentlich gesteigert worden; ebenso hat aber die Schwierigkeit und die Verantwortlich—
        <pb n="254" />
        238 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. I[696
keit der Leitung zugenommen. Es ist ein Seitenstück zur Kartell- und Trustbildung
in der großen Industrie.

Die kleinen Leute, die Mittelstandspolitiker, die Lokalinteressenten beklagen die
Bewegung. Ihre Schattenseiten hat sie natürlich; sie vermindert teilweise die Konkurrenz,
sie setzt unter Umständen an Stelle ortskundiger, selbständiger Geschäftsleute Beamte,
die aus der Hauptstadt kommen, keinen eigenen Willen, keine eigene Verantwortlichkeit
haben können. Sayous schildert den neuesten französischen Bankcentralisierungsprozeß
nur von der ungünstigen Seite: die großen Banken werden von Reglements beherrscht,
statt von selbständigen Köpfen; er sieht als Folge nur engherzige Kreditbewilligung
und Verwendung des Kapitals an der Börse und in der Hauptstadt. Dagegen
ist zu bemerken, daß die Centralisierung sehr verschieden durchgeführt werden kann,
daß die Leiter der Filialen wohl auch orts- und sachkundige, selbständige Leute sein
können. Außerdem bedeutet die Centralisation doch auch Kostenersparung und Kredit—
erleichterung. Und zunächst bleibt doch noch überall eine erhebliche Zahl konkurrierender
sich bekämpfender großer Institute übrig, und sie werden im Durchschnitt heute doch
besser und weitsichtiger geleitet, unterstehen mehr der öffentlichen Kontrolle als die
rüheren kleinen Anstalten. Ob die Bewegung zuletzt, wie bei den großen Notenbanken
und künftig wohl auch bei den Trusts und Kartellen, zu irgend welcher Vertretung der
Gesamtinteressen in der Leitung dieser Institute führen werde und müßte, wollen wir
hier nicht weiter erbrtern. Wir vermuten es für die Zukunft.

198. Die gemeinwirtschaftlichen Grundkreditinstitute. Aus dem
kaufmännischen Bankiergeschäft erwuchsen die bisher dargestellten Banken, und Händler—
organisationen blieben sie im ganzen auch da, wo sie dem Staatseinfluß unterstellt,
durch Gesetze reguliert wurden; ihre Hauptaufgabe war immer und ist heute noch kauf—⸗
männisch geschulten Kreisen Kredit zu geben, für sie Kredit-, Zahlungs-, Gründungs—
uind andere Geschäfte zu besorgen.

Wir kommen mit unserer Betrachtung nun in eine andere wirtschaftliche Welt,
zu dem Kredit, den Gutsbesitzer und Bauern, Handwerker und Manufakturisten, kleine
Leute und Arbeiter brauchen. Ob etwas höher oder niedriger stehend, sie besitzen weder
die kaufmännischen Kreditkenntnisse, die für solche Geschäfte nötig sind, noch wissen sie
lieicht die Stellen und Personen zu finden und zu beurteilen, wo fie Kredit sinden.
Der Besitz-⸗, Meliorations- und Betriebskredit des großen und kleinen Landwirtes, der
Hypothekenkredit, auch der Personalkredit, der Viehleihkredit der Landleute, der
ganze Pfandleihkredit, der Personalkredit des Mittelstandes und der unteren Klassen,
aller Konsumtiv- und Notkredit gehört in dieses Gebiet. Ihm dienen, wie wir sahen,
erst gute Freunde, Nachbarn, Verwandte, bald aber und viel häufiger kleine private
Kapitalbesitzer, Viehhändler, Krämer, mehr und mehr auch dunkle Ehrenmänner und
Wucherer. Wir haben im vorigen Kapitel die vielfach ungünstigen Folgen dieser Kredit—
arten schon beschrieben. Es ist lange nicht möglich gewesen, für dieses Geschäft solide,
anständige, größere, nichtwucherische Kreditorganisationen zu schaffen, schon weil dieser
Kredit zu viele Gefahren bietet, seine Verwaltung anrüchig ist, weil das vorhandene
Kapital zunächst in anderen Bahnen leichtere, lohnendere und zugleich anständigere
Beschäftigung fand. Und daher sehen wir auf diesem Gebiete Kirche und Staat,
Gemeinden und humane Vereine von Anfang an eine ganz andere Rolle spielen, gemein—
wirtschaftliche Kreditorganisationen da gründen, wo man eine klare Empfindung der
Mißstände hatte, wo die privaten Kapitalverleiher und Wucherer es nicht gehindert
haben. Die Entwickelung war in den verschiedenen Ländern vielleicht eine noch ver—
schiedenere als in Bezug auf Depositen- und Effektenbanken, weil eben nicht bloß wirt⸗
schaftliche, sondern ebenso sittliche, politische, Verwaltungsursachen in die Bewegung ein—
griffen. Das Problem bestand überall im ganzen darin, für gewisse Kreditgebiete und
Kreditvorgänge, die an sich geschäftlich behandelt sein müssen, die in den Händen des
privaten Leihgeschäftes aber leicht zu wucherischen Vorgängen ausarten, weil die eine
Partei geschäftsunkundig ist, Kreditorgane zu schaffen, die Besseres leisten als der Privat—
kredit, die geschäftsmäßig und doch von höheren Zielen geleitet ihren Kredit geben, nicht
        <pb n="255" />
        697) Die Entstehung gemeinwirtschaftlicher Kreditinstitute. Die Landschaften. 239
auf großen oder überhaupt nicht auf eigentlichen Gewinn spekulieren. Wir behandeln
zunächst die Organe für den hypothekarischen Realkredit. Es stehen sich da die älteren
gemeinwirtschaftlichen Organe und die später ihnen nachgebildeten Aktiengesellschaften
gegenüber.

Wo der private hypothekarische Kredit einigen Umfang erreicht hat, zeigt er sich
meist als unzureichend, ja als drückend, teuer und unsicher. Angebot und Nachfrage be—
gegnen sich schwer; auch Hypothekenmärkte und -Makler helfen nicht wesentlich, sind
nur an Centralpunkten zu haben. Die Unterhändler kosten sehr viel. Wer Kapital
braucht in abgelegener Gegend, verliert Wochen und Monate, bis er einen Kreditgeber
zufällig findet, ist ihm dann leicht preisgegeben. In kritischen Zeiten wird dem Grund—
besitzer gekündigt, er kommt in äußerste Not; er muß möglichst unkündbaren Kredit
erhalten. All' dem wird abgeholfen, wenn zwischen den Kapitalisten und den Kredit
suchenden Grundeigentümern eine Anstalt mit allgemeinem Vertrauen tritt, welche
den Grundbesitz einschätzt, das Kapital und die Zinszahlung vermittelt; sie kann leichter
und billiger Kapital erhalten, sie kündigt nur, wenn der Grundbesitzer kreditunwürdig
wird, die Kapitalisten vertrauen ihr gerne und dauernd ihr Geld an, weil sie mit
Sachkenntnis verfährt, den Hypothekenmarkt und die Schuldner kennt und verfolgen
kann. Sie kann partielle jährliche kleine Rückzahlungen (Amortisationsbeträge), da sie
viele solcher erhält und sosort wieder anlegen kann, annehmen, während der einzelne
Gläubiger dadurch in Verlegenheit käme.

) Die Landschafken. Nach dem 7 jährigen Kriege war der ritterschaftliche
Grundbesitz Preußens sehr verschuldet; Zinsen bis 100/0, Maklergebühren von 2—300
kamen vor; Hunderte von Gütern schienen für die Familien verloren. Ein Berliner
Kaufmann, Bühring, legte 1767 Friedrich II. den Plan eines Kreditvereins für
Schlesien vor. Zwei Jahre später führte der König und der spätere Großkanzler
Carmer den Gedanken der Begründung der schlesischen „Landschaft“ aus; 1777-1788
folgten die anderen östlichen Provinzen, bald auch andere Länder und Städte; 1850
bis 1882 wurden die Institute vielfach reorganisiert und neue ähnliche im Gebiete
Nordosteuropas da und dort gegründet. Sie werden als Landschaften, landschaftliche
Kreditvereine, Pfandbriefinstitute bezeichnet.

Sie sind Korporationen des öffentlichen Rechtes, Assoziationen von Grundbesitzern,
umfaßten ursprünglich mit Solidarhaft, später meist ohne solche, alle Rittergüter einer
Provinz, heute die beigetretenen größeren und kleineren Güter derselben; die Verwaltung
liegt heute in den Händen der Provinzialorgane unter Staatsaufsicht. Die Geschäfte
werden durch Beamte besorgt. Die Landschaft giebt jedem Mitglied gegen Verpfändung
feines Gutes Kredit bis zur Hälfte oder zwei Drittel des von ihr festgestellten Taxwertes;
fie verschafft sich das Kapital durch Ausgabe von Pfandbriefen, d. h. Schuldurkunden der
dandschaft, die Inhaberpapiere sind, und die sie verzinst, auf denen ursprünglich das
betreffende Gut als Pfand bezeichnet war. Der Pfandbrief war früher seitens des In—
habers kündbar, jetzt ist er es nicht mehr; er ist ja jederzeit verkäuflich. Der Schuldner
zahlt die Zinsen an die Landschaft; so lange er das thut und gut wirtschaftet, wird ihm
nicht gekündigt; neben den Zinsen zahlt er jetzt allgemein eine Amortisation, welche
nach und nach seine Schuld tilgt; die Landschast kauft entsprechend der Amortisation oder
sonftiger Rückzahlung Pfandbriefe zurück oder lost folche zur Rückzahlung aus.

Die Landschaften waren und sind auf das hypothekarische Kreditbedürfnis der
großen Grundbefitzer zugeschnitten; sie kamen dem bäuerlichen Besitz ursprünglich gar
nicht, auch heute nur unvollkommen zu gute. Sie hatten ursprünglich große Privilegien,
wie sie bei den unsicheren Rechtsverhältnissen damals nötig waren. Ihr Verdienst ist,
mit relativ einfacher, billiger, ganz vertrauenswürdiger Verwaltung, ohne vorherige
Aufbringung eines Geschäftskapitals, ihren Mitgliedern einen soliden, billigen, dauer—
haften Kredit verschafft, durch die Pfandbriefe eine allgemein beliebte sichere Kapital—
anlage geschaffen, durch die Einführung der Amortisation auf successive Herabminderung
der Verschuldung hingewirkt zu haben. Wo sie ins Leben getreten sind, erscheinen sie
Auch heute als die ersten und besten Grundkreditinstitute für alle größeren Besitzer.
        <pb n="256" />
        240 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [698
Von anderen Bankgeschäften wie von jeder Gewinnabsicht halten sie sich fern; eigenes
Kapital erhielten sie nur nach und nach durch die Differenz des geforderten und ge—
zahlten Zinses und einige Gebühren in Form eines angesammelten Reservefonds, und,
soweit dieser es gestattete, eines ersparten Vermögens. Die Höhe der Pfandbriefschuld
der altpreußischen Provinziallandschaften und der 1878 gegründeten Centrallandschaft
betrug 1805 161, 1860 511, 1900 über 2000 Mill. Mk. Die Reservefonds und das
eigene Vermögen der Landschaften sind nach und nach bedeutend geworden (Kitterschaft
der Kurmark 18897 10,9 Mill. Mk.) und das letztere wurde in sechs Provinzen dazu
benutzt, um besondere landschaftliche Darlehenskassen, hauptsächlich von 1869 an, je
mit 1,2 bis 5 Mill. Mk. zu dotieren. Es sind Bankgeschäfte, die im Eigentum der
Provinz stehen, von den Provinzialorganen verwaltet, dazu bestimmt sind, die Pfand⸗
briefausgabe, die Rückkaufs- und Konversionsgeschäfte zu erleichtern, alle mit den
hypothekengeschäften sich verbindenden Zahlungen und Kreditierungen auszuführen, den
n der Landschaft Verbundenen Personalkredit zu geben. Die Berliner hat einen Jahres—
umsatz von 1800 Mill. Mk. Die Kassen haben sehr gut gewirkt, den Pfandbrief—
instituten eine gewisse Unabhängigkeit auf dem Geld- und Kreditmarkt verschafft.

Wenn die ganze Entwickelung der Landschaften und ihrer Darlehnskassen etwas
bureaukratisch sein muß, weil die Beamten an feste Regeln gebunden sein müssen, wenn
es schwer hält, sie dem kleinen Besitz zugänglich zu machen, wenn die 2—383 Milliarden
Pfandbriefe noch lange nicht die privaten Hypotheken erreichen, so sind dafür die
Solidität der Geschäftsführung, die Amortisation, die Unkündbarkeit, die Ausbildung
eines geordneten Taxwesens, die Schulung aller Teilnehmer in genossenschaftlichem Sinn
und in der Selbstverwaltung von größtem Wert. Es ist durch die Institute der
Beweis geführt, daß tüchtige kaufmännische und bureaukratische Beamte und ehrenamt—
liche Vorstände gewisse einfachere Kreditgeschäfte doch im großen Stile besorgen können,
ohne daß auf Dividenden und persönliche Gewinne hingearbeitet wird.

b) Die Landeskreditanstalten und Ahnliches. Einen ähnlichen gemein—
aützigen, die Gewinnabsicht ausschließenden Charakter wie die Landschaften haben die
teilweise schon früher, hauptsächlich seit 1830, in den mitteldeutschen Staaten errichteten
Landeskreditkassen: Braunschweig 1766, Altenburg 1792, Kurhessen 1882, Nassau
1840, Hannover 1842, sächsische Oberlausitz 1844, Meiningen 1848, Gotha 18683. Die
inderen thüringischen Staaten, Oldenburg, Großherzogtum Hessen folgten 1869 —1890.
Die Kassen fsollten ursprünglich meist zugleich die Ratenzahlungen, durch welche die
Bauern ihre feudalen Lasten ablösten, einnehmen und den bisher Berechtigten die Ab—
ösungssummen in Obligationen zuführen; daneben aber für Stadt und Land, Groß
und Klein einen soliden billigen Hypothekenkredit an erster Stelle bis zur Hälste oder
wei Drittel des Taxwertes geben und das Kapital hierzu teils durch Ausgabe verzins—
licher Obligationen, teils durch die ihnen von Staat oder Provinz zugewiesene Dotation
beschaffen. Neuerdings geben sie auch an Gemeinden ohne Verpfändung Korporations—
kredit. Die kleineren Kassen werden von Staatsbehörden nebenbei verwaltet, die größeren
haben eine selbständige Beamtenorganisation unter Staats- oder Provinzialaussicht,
daneben möglichst viel kleine nebenamtliche Agenten, so daß jeder Bauer durch einen
kurzen Weg und mündlichen Verkehr sie erreichen kann. Sie sind dadurch wahre
Bauernbanken geworden; sie leihen in Posten bis zu 50 Mark herab, lassen ebenfalls
iberwiegend amortisieren, geben fast nur unkündbaren Kredit, machen sonst keine Bank—⸗
zeschäfte, geben keinen Personalkredit (außer die Institute der Lausitz und Altenburgs).
Sie haben außerordentlich günstig gewirkt. Die gute Lage des Bauernstandes wird
da und dort in Zusammenhang mit ihnen gebracht. Es fehlt ihnen der genossenschaft—
liche Charakter der Landschaften, das Geschaͤft wird bureaukratisch behandelt, aber das
Vertrauen der Schuldner und Gläubiger ist allgemein. Die ausgegebenen Obligationen
werden eine halbe Milliarde 1900 schon wesentlich üͤberschreiten.

In Preußen, das solchen Einrichtungen bisher fremd geblieben war, wurden 1850
die Rentenbanken in den einzelnen Provinzen errichtet und Staatsbeamten zur Ver—
valtung übergeben. aber nur um das Ablösungsgeschäft zu übernehmen; sie haben bis
        <pb n="257" />
        599) Die Landeskreditanstalten und ähnliche Institute. 241
1895 526 Mill. Mk. Rentenbriefe ausgegeben, von denen damals 387 Mill. noch im
Umlauf waren. Durch das Rentengutsgefetz vom 7. Juli 1891 haben sie die Aufgabe
erhalten, den neuen Rentengutsanfiedlern durch Ausgabe von Rentenbriefen den sehr
weitgehenden nötigen Kredit zu verschaffen, wodurch sie fich den Landeskreditkassen Mittel—⸗
deutschlands näherten. Die in der Rheinprovinz 1888 aus der Provinzialhülfskasse
gebildete Landesbank, die ähnlich entstandene Landesbank in Westfalen, sowie die
Provinzialhilfskafsen in Schlesien und Ostpreußen haben einen ähnlichen Charakter. Sie
sind als Provinzialinftitute mit öffentlichen Mitteln dotiert, geben hauptfächlich Realkredit
an Gemeinden, Genossenschaften, Provingialinstitute, aber auch an Private. Besonders
in Notzeiten haben fie (z. B. die schlesische Kasse mit Staatsunterstützung) den Nach⸗
suchenden weitgehende und günstig wirkende Kredithülfe in den Formen der dandes—
kreditkassen gebracht, sind in der Beleihung bis zu 5/6 gegangen und haben durch
geschickte Prüfung der Personen und Verhältnisse dabei doch deine Verluste gehabt.

Auch die seit 1861 in Sachsen, seit 1881 in einigen preußischen Provinzen
sowie in Hefsen bestehenden sogenannten Landeskulturrentenbanken, die freilich teilweise,
besonders in Sachsen, wo fie mit der Landrentenbank, d. h. dem Ablösungsgeschäft ver—
bunden ist, eine große Entwickelung nahmen und dem hypothekarifschen Meliorations—
kredit dienen sollen, haben verwandte Aufgaben: es sind Sidats- oder Provinzialinstitute,
die Kulturrentenbriefe ausgeben, hypothekarische Darlehen an einzelne und Geuofsen—
schaften zu Meliorations- und Kulkurzwecken erteilen.

In gewissem Sinne hat das im Laufe des 19. Jahrhunderts weit ausgebildete
Hypothekengeschaͤft der öffentlichen Sparkassen einen ähnlichen Charakter wie das der
Landschaften und Landeskrediikafsen. Wir kommen auf die Sparkassen weiterhin.
Hier sei nur bemerkt, daß sie theoretisch ihrer Natur nach keinen unkündbaren Kredit
zeben können; sie müssen kündigen, wenn ihnen die Einkagen entzogen werden; doch
ommt das prakttisch nicht leicht vor; immer haben sie den Grundfatz der Unkündbar—
eit nicht principiell angenommen. Auch fur die Amortisalion durch Annuitäten sind
sie — nach ihrer Beamtenschaft — nicht geeignet. Aber doch sind ihre Hypothekengeschäfte
ehr groß. Sie haben von den über 8 Milliarden Einlagen 1900 über 500/0 in Hypotheken,
Zavon die Hälfte in ländlichen angelegt; also haben fie 4, die Landschaften etwa 21/5, die
dandeskreditrentenbanken, Landeskuͤlturbanken wohl auch I! / Milliarden dem Hypotheken—
sredit zugeführt. Wenn wir dazu nehmen, daß geistliche und kirchliche Stiftungen eben—
alls im größten Umfang Hypothekengeschäfte treiben, daß die großen deutschen Versiche⸗
rungskassen und einstitute große Hypothekengeschäfte machen, so dürften wohl in Deutsch—
and über 10 Milliarden durch die öffentlichen Institute dem Hypothekenkredit dienstbar
Lmacht worden sein. Wenn Eberstadt recht hat, daß in Deutschland 42 Milliarden
Hypothekenschulden existieren, so wären 10 immer erst eiwa 4 davon. Wir werden sehen,
— Hypothekenbanken 1900 etwa 6 Milliarden dem Grundbefsitz zugeführt hatien.

Auch in anderen Ländern hat der Hypothekarkredit mannigfach eine ähnliche
zemeinwirischaftliche Entwickelung genommen. In der Schweiz haben gemeindeweise
gebildete Garantiegenossenschaften die Entlastung von Hypotheken und Grundlasten so
übernommen, daß sie gemeinsam das Kapital aufnahmen, die Bereinigung der Grund—
rotokolle durchsührten (Knies). Im übrigen bestehen in der Schweiz in fast allen
antonen Noten- und andere Banken, die daneben Hypothekenkredit geben, leilweise
auch besondere Hypothekenbanken. In Hsterreich haben nach Bräf schon seit dem
16. -18. Jahrhundert die Stiftungen und die obrigkeitlich verwalteten Waisenfonds,
owie die aus öffentlichen Magazinen entsprungenen 1788 geschaffenen Kontributions—
getreidefonds dem Hypothekenkredit gedient. Ihre Thätigkeit reichte aber 1840 — 1870
8 keiner Weise aus. Osterreich wurde zunächst ein Tummelplatz der Hypothekenbanken.
ls aber der größere Teil dieser 137821878 wieder zusammengebrocheu war, entftanden
wie 1841 schoön in Galizien, 1862 in Böhmen, 1867 in Schlesien) 1876 1900 fast
allen Provinzen die Landeshypothekenbanken als Institute der „Länder“ ohne
Aepes Vermögen, ohne Gewinnabsicht; sie geben unkündbaren Hypothekenkredit in

adt und Land, in Annuitätenform, fast durchgehends 11 o niedrigeren Zins als
Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. I1. 17 3
        <pb n="258" />
        242 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung —700
der Privatkredit nehmend. Ende 1895 hatten sie zwar die Thätigkeit der Sparkassen
(mit 1068 Mill. Gulden) noch lange nicht erreicht, aber sie waren den Aktienbanken
(die 301 Mill. Realkredit laufen hatten) mit ihren 250 Mill. Gulden Hypothekarkredit
schon nahe gekommen; die Waisenfonds berechneten den ihrigen auf 77, die Vorschuß—
kafssen auf 136 Mill. Gulden zu gleicher Zeit.

In Rußland bestehen seit 1802 —18285 in den deutschen und polnischen Gebieten
den deutschen Landschaften nachgebildete Institute; von 1871 an folgten eine Anzahl
Aktienhypothekenbanken, welche z. B. 1898 durchschnittlich 18—190/0 Dividende gaben.
Um besser als sie dem adeligen und bäuerlichen Kreditbedürfnis abzuhelfen, entstanden
als Staatsinstitute die Bauernagrarbank 1882, die Reichsadelagrarbank 18885, welche
nach dem deutschen Okonomist 1896 5858,5 Mill. Rubel Hypothekarforderungen hatten
gegenüber 1174,7 Mill. solcher Forderungen überhaupt und 8344,0 Mill. auf die
Aktienbanken fallender. Ich erwähne endlich, daß seit 1895 in Neuseeland und einigen
anderen australischen Staaten staatliche Hypothekenleihämter errichtet wurden.

Es ist lehrreich, zu sehen, daß die ganze Bewegung für eine derartige gemein—
wirtschaftliche Realkreditorganisation in der Hauptsache in zwei geschiedene zeitliche Cpochen
zerfällt: in die Epoche von 1770 - 1850, in der es Händlerbanken für diesen Zweck noch
nicht gab, und der absolute oder wohlwollend-konstitutionelle Beamtenstaat für Besserung
des Hypothekenkredits, Erhaltung des Standes der Gutsbesitzer und Bauern sorgen
wollte; und in die Epoche von 1875 -1900, in der die 1830—75 von der Zeitströmung
begünstigten Hypothekenbanken schon ihre Schattenseiten gezeigt haben, die Landwirte
und Grundeigentümer zum Klassenbewußtsein gekommen, ihre Schuldnerorganisationen
den Händlerbanken entgegensetzen wollten, und wo das Vertrauen zu Staat und Kor—
poration wieder ein größeres war als 1860—1875 in der Epoche der siegenden liberal—
manchesterlichen Wirtschaftstheorie.

Die Länder, welchen solche gemeinwirtschaftliche Realkreditorganisationen ganz oder
fast ganz fehlen, wie England, Frankreich, Italien, Holland, den Vereinigten Staaten,
sind diejenigen, in welchen die Welt der kapitalistischen Geschäftsleute auch politisch
herrscht, in welchen man auf Beamtenthätigkeit sich weniger verläßt und verlassen kann.

Alle die gemeinwirtschaftlichen Bodenkreditinstitute haben nicht die Beweglichkeit
wie die kaufmännischen, sie werden unter Umständen nicht so energisch auf neue Geschäfte
und, Geschäftsformen ausgehen; sie können dem Schlendrian verfallen; sie sind vor—
sichtiger. Aber sie sind im ganzen nicht teurer, sondern billiger, sie haben nicht Divi—
denden von 6—180/0 herauszuwirtschaften. Sie haben fast allein dem kleinen Grund—
besitzer guten und billigen Hypothekarkredit gebracht, sie haben solide und technisch gut
ausgebildete Schätzungsmethoden gefunden, sie sind die Begründer des unkündbaren uünd
des durch Annuitäten regelmäßig amortisierten Kredits. Sie haben gezeigt, daß gute
Beamtenverwaltungen für diesen Geschäftszweig unter staatlicher oder provinzieller Kontrolle
möglich sind. Es ist kein Wunder, daß im Anschluß hieran Ideen über Verstaatlichung
alles Hypothekengeschäftes, über körperschaftlich-genossenschaftliche, ausschließlich privilegierte
Hypothekarorganisationen, über Beseitigung aller kündbaren Individualhypotheken immer
wieder in den Zeiten der Hypothekarkreditnot aufgetaucht sind und zwar nicht bloß
von socialistischer, sondern gerade auch von konservativ-agrarischer Seite (Schäffle,
Wilmans, Becker, Ruhland u. s. w.). Das Berechtigte an derartigen Wünschen ist die
Förderung, die Ausbildung, die Vervollkommnung der bestehenden gemeinwirtschaftlichen
Hypothekarinstitute. Sie müssen sich ausdehnen, möglichst alle ländlichen Hypotheken
in ihren Besitz bringen, möglichst weit damit die Unkündbarkeit und die Amortisation
ausdehnen, sich zugleich in richtige Verbindung mit dem Personalkredit und seinen
Organen setzen, dann ist das Wesentliche dieser Wünsche erreicht. Es ist aber nur zu
erreichen, wenn die leitenden Kräfte an der Spitze dieser Institute ebenso pflichttreue
Beamte bleiben wie kluge, dem Forischritt huldigende kaufmännische Geschäftoleute find
und noch mehr werden als bisher.

199. Die Hypothekenbanken. Die Hülfe der bisher erörterten Institute
reichte im Laujse des 19. Jahrhunderts besonders dann nicht aus, wenn technisch—
        <pb n="259" />
        701) Wesen des gemeinwirtschaftlichen Realkredits. Hypothekenbanken. 243
landwirtschaftliche Fortschritte, Meliorationen, Grundentlastungen, stärkere Erbabfindungen
als früher den Kapitalbedarf steigerten, wenn in Aufschwungsperioden das Kapital
stark in der Industrie oder für Staatsanlehen, für Kapitalexport begehrt wurde, wenn
Zeiten steigenden Zinsfußes viele Kündigungen brachten. In vielen Ländern mangelten
ja auch die genannten Anstalten ganz, und trat doch wie in Frankreich nach 1850, in
Italien nach Begründung seiner Einheit ein sehr verstärktes Bedürfnis nach Hypothekar—
kreditinstituten ein. Wo gar kein Inftitutskredit den privaten Verleihern Konkurrenz
machte, hat im 19. Jahrhundert die Bewucherung des Landmanns Schritt für Schritt
mit der zunehmenden Geld- und Kreditwirtschaft sich gesteigert.

So war es natürlich, daß man schon 1820 1880 neben den Sparkafsen sich an
die gewöhnlichen Banken wandte, die in ihren Anfängen vielfach harmlos Noten aus—
gaben und daneben auf Hypotheken liehen. Die preußische Bank hatte es im 18. Jahr⸗
hundert so gemacht, war sreilich dadurch 1806 bankerott geworden; die pommersche
ritterschaftliche Bank erstrebte das Gleiche 1824. die bayrische Hypotheken- und
Wechselbank, 1835 gegrundet, wurde verpflichtet, neben allen andercu Bankgeschäften
auch Hypothekendarlehen aus einem Teil ihres Aktienkapitals (von 20 Mill. Gulden 12)
zu geben; erst von 1864 an gab sie Pfandbriefe zu diesem Zwecke aus. Auch
einzelne andere deutsche Noten- und Effektenbauken der Epoche von 1840 - 1860 be—
hielten diesen gemischten Charakter, und noch heute haben manche deutsche Hypotheken—
banken diese Doppelnatur. Von der Schweiz sahen wir das Gleiche, und daß es in
Osterreich und Italien noch bis in die neuere Zeit geschah, und zum größten Schaden
dieser Länder, darauf kommen wir gleich. Jedenfalls genügte das nicht. Man ver—
langte kaufmännisch verwaltete Aktienbanken speciell für den Hypothekarkredit; man
erklärte sie (im Einklang mit der theoretisch 1880— 1875 vorherrschenden Theorie) für
die einzig richtige Form dieses Geschäftes: ihr Erwerbstrieb werde ihnen den Schwung
und die Energie geben, die den öͤffentlichen Instituten fehle.

In der Zeit von 1830—1875 rief man überall nach leichterem Hypothekenkredit;
das Bedürfnis außer auf dem Lande war auch in den Städten durch ihre rasche Ver—
größerung, ihre Uüm- und Neubauten außerordentlich gestiegen; das ganze städtische
Bauwesen konnte sich nur mit einem gut organisierten Hypothekarkredit von großen
Anstalten entwickeln. Und dafür taugten zunächst auch kaufmäunnisch betriebene Hypo—
thekenbanken am besten. Auf diesem Geschäfisgebiet ließen sich leicht erhebliche
Gewinne und Dividenden erzielen. Man war schon mit Rückficht hierauf in vielen
Ländern bereit, in der Konzessionierung der Aktiengesellschaften, in der Prüfung der
Statuten gefälliger zu sein als bisher. In Frankreich begann Napoleon III. mit
dem Plan, in jedem Departement eine Hypothekenbank zu errichten, ließ fich dann aber
dafür gewinnen, ein Riesenaktieninstitut für ganz Frankreich, den Crédit foncier, zu
schaffen, dessen Pfandbriefe so viel leichter uünterzubringen jeien als die von kleinen
Departementsinstutmen Die Gesellschaft, einst mit der Hoffnung begrüßt, ganz Frank—
ich von feiner Hypothekarischen Schuldlast (damals zu heuie uis Minden
Francs geschätzt) zu befreien, hat erst mit 60, später mit 170,6 Mill. Francs Kapital
gearbeitel; fie hat von der Gründung bis Dezember 1898 4,4 Milliarden Hypothekenkredit
egeben, aber nur 10 davon auf landuch— Grundstücke; 8/4 haben dem städtischen Kredit
I dem Baugeschäft gedient, ihr Dhpothekenstand war 1898 nur 1,7 Milllarden in
b lauter ganz großen Posten. Das Hauptinteresse der Geschäftsführung lag bis zur
ersuchung von 1890 im Effektengeschäft und in Börsenspekulationen, teilweise
hlimmsier Art; fie hat die Bestechung der Pariser Presse förmlich in ein Syftem
racht gab 1890 regelmäßig jährlich dafür 1.22 Mill. Francs aus, kounte aber auch
8 uimmer eine sehr hohe Dividende zahlen. Der französische Bauer hat nichts von
xgehabt, als daß sie andere Hypothekarkreditinstitute hinderte. Das Unglück war,
9— wie der Crédit mobilier, so auch der Crédit foncier das Vorbild für viele In—
itute jn anderen Ländern, Hsterreich, Holland, Italien wurde.

Sy Osterreich haben wir schon berührt (S. 241). Als die alten Institute und
arkaffen nicht ausgureichen schienen, hat man zunächst 1856 der Nationalbank eine
16*
        <pb n="260" />
        244 Drittes Buch. Der gelellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 702
Hypothekenabteilung mit gesondertem Kapital und Pfandbriefausgabe gegeben, die bis
1865 auf 51 Mill. Gulden anwuchsen; sie diente fast nur dem großen Grundbesitz.
Im Jahre 1864 folgte, dem Crédit foncier nachgebildet, die K. K. priv. allg. österr.
Bodenkreditanstalt in Aktienform; und daran schlossen sich zahlreiche ähnliche Gesell—
jchaften, hauptsächlich bis 1878. Man war zur Zeit des damaligen „wirtschaftlichen
Aufschwungs“ mit Konzessionen und larxen Statuten sehr liberal; man gab 1868 den
Pfandbriefen Mündelsicherheit. Die meisten der Hypothekenbanken beteiligten sich am
Gründungsgeschäft, am Effektenhandel, an der großstädtischen Bauspekulation. Man
machte die Pfandbriefe durch Prämien und Lotterien schmackhaft. Eine erhebliche Zahl
dieser Banken fiel oder liquidierte 1973 — 1876. Die Sparkassen hatten sie schon weit
überholt; die nun ins Leben getretenen oben geschilderten öffentlichen Landesbanken
erreichen sie bis 1895 schon beinahe im Geschäftsumfang. Die übrig gebliebenen
Aktienbanken machten aber glänzende Geschäfte, verteilten z. B. 1889 durchschnittlich
190/0 Dividende, natürlich nicht durch ländliche Darlehen.

Nirgends als in Italien mit seinem halb wucherischen großen Privathypotheken—
tredit war das Bedürfnis nach guten Hypothekenanstalten dringlicher. Regierung,
Spekulation, Parlament und Presse debattierten und experimentierten seit 1866 unauf⸗
hörlich. Es fehlte an Kapital und Erfahrung; einige große Sparkassen, Stiftungen
and die großen Notenbanken suchten die Lücke auszufüllen; die letzteren gerieten aber
dadurch, hauptsächlich 18885—1890, in eine so unsolide Bauspekulation, die Beleihungen
wurden durch UÜbertaxierungen so gesteigert, daß die Banken eigentlich bankerott waren.
Von 1890 begann die Sanierungsarbeit: es wurde der besondere Crédit foncier in
Rom gegründet, den großen Banken das weitere Hypothekengeschäft verboten, ihre un—
solide Pfandbrieflast von 1894 an liquidiert; die tief gesunkenen diskreditierten Pfand—
briefe erlangten nach und nach wieder das öffentliche Vertrauen. Aber im ganzen ist
die Hülfe der großen Hypothekenanstalten für Italien auch heute noch ganz ungenügend.
Die Privatdarleiher fordern auch gegenwärtig noch in einem großen Teil Italiens
3-1000. Der Orédit foncier kommt, obwohl er mit Amortisation nur 4,640/0
ährliche Zinsen fordert, nicht schnell voran. Der Bodenkredit Italiens, sagte noch vor
rurzer Zeit ein italienischer Gelehrter, ist ein Kadaver.

Deutschland hat neben seinen bereits geschilderten Bodenkreditinstituten haupt—
ächlich 1368251872 und dann nochmals 1898-1897 eine größere Zahl Hypotheken—
aktienbanken bekommen. Man zählte 1870 18, 1875 26, 1890 31, 1900 40 Hypo⸗
chekenbanken mit 186, 951, 3081 und 6518 Mill. Mk. Pfandbriefen und Kommunal—
obligationen. Sie waren teilweise für den ländlichen Kredit nötig und segensreich,
vo es, wie z. B. in Bayern und Baden, an anderen großen Anstalten fehlte. Teil—
weise hoffte man von ihrer energischeren, kaufmännischen Thätigkeit eine belebende Kon⸗
urrenz für die alten öffentlichen Institute, eine Kapitalzufuhr in die kapitalarmen
Provinzen; so vor allem in Preußen. Hauptsächlich in der liberalen Ara und der
Zeit ländlicher Kreditnot 1864—51870 waren die Aktiengesellschaften das Schoßkind der
Regierungen und der öffentlichen Meinung. Und daß ihre Konkurrenz in vieler Be—
ziehung Leben und Fortschritt brachte, wird sich auch nicht leugnen lassen. Das
wichtigste praktische Bedürfnis aber, das sie befriedigten, war der staͤdtische Hypotheken⸗
kredit; ihm wandten sich die meisten Banken ausschließlich oder ganz überwiegend
zu; sie haben meist gar keine Organe für das ländliche Geschäft. Es läßt sich nun
aber nicht leugnen, daß neben diesen legitimen Ursachen auch in Deutschland die un—
ehrliche Spekulation und das leichtsinnige Gründungsfieber eine Anzahl von Hypotheken—
banken ins Leben rief, daß neben vielen sehr soliden und anständigen Instituten auch
in Deutschland mancherlei Wucherpflanzen auf diesem Gebiete vorhanden waren und
änd, vielleicht mehr als je auf dem Gebiete des übrigen Bankwesens. Das in den
Städten mit der Bauspekuülation verbundene Geschäft ist ebenso gefährlich wie unter
Umständen mit Riesengewinnen verbunden; es erlaubt so viele Täuschung und Unehrlich⸗
keit; man findet dazu in den heutigen Großstädten nicht schwer unehrliche oder bezahi—
bare Taxatoren, geriebene Bodenspekulanten, strupellodse Commis, Vrokuristen, Vank—
        <pb n="261" />
        703) Die Entwickelung und der Charakter der Hypothekenbanken. 2485
direktoren und Auffsichtsräte, daß natürlich auch in Berlin, München, Hamburg
u. s. w. die Mißbildungen nicht fehlen konnten, die wir von Varis, Rom, Wien
berichteten.

Und doch waren die deutschen Beamtenregierungen immer vorsichtig gewesen;
man hatte keine Hypothekenbank ohne Konzesston zugelassen, ohne ihr in den Statuten
die Geschäfte vorzuschreiben, meist auch nicht ohne eine gewisfe Staatsaufsicht auszuüben.
Preußen hat dreimal, 6. Juli 1868, 22. Juli 18675 und 27. Juni 1893 die ein—
jchränkenden Normativbedingungen bekannt gemacht, nach denen es die meisten (nicht
alle) Konzessionen einrichtete. In den süddeutschen Staaten blieben die hauptsächlich
das ländliche Geschäft betreibenden solchen Banken, die etwa ein Viertel des Geschäfts aller
deutschen Hypothekenbanken in der Hand haben, in so enger Fühlung mit den ängstlich
jede Unsolidität hemmenden Regierungen, daß fie sich thatsächlich kaum von den öffent⸗
lichen Landeskreditanstalten unterscheiden. Aber im übrigen waren die Statuten so
berschieden, die Staatsaufsicht war so lax, daß die verschiedenste Art der Geschäftsführung
entstehen konnte. In Preußen hemmten die Normativbbestimmungen die Geschäfte nach
dielen Beziehungen mehr als in den anderen, besonders den mitteldeutschen und sonstigen
norddeutschen Staaten. Die Rechtsungleichheit erzeugte große steigende Mißstimmung,
zumal die freien außerpreußischen Institute auch in Preußen zum Geschäft zugelassen
wurden. Erst am 18. Juni 1899 kam endlich ein Reichsgeseß über das Hypotheken—
bankwesen zu stande, das die Geschäftsführung einheitlich normierte, freilich in den
entscheidenden Bestimmungen über die erlaubten Geschäfie nicht auf die bestehenden
Banken ohne weiteres anwendbar ist.

Das für uns Wesentliche aber ist, daß die ganze Entwickelung doch wie einst
bei den Giro-, dann bei den Notenbanken darauf hindrängte, das Hypothekengeschäft
der Aktienbanken rechtlich vom übrigen Bankgeschäft zu trennen und es durch Gesetz zu
regulieren, weil, wo man es nicht that, Unredlichkeit und Schwindel, Betrug und un—
gesunde Geschäftsentwickelung als Folge der gesteigerten Erwerbssucht, der wirtschaftlichen
Freiheit und Konkurrenz eintrat. WBir haben das einzelne aus dem Gange der Ver—
waltungspraxis und Gesetzgebung hier nicht darzustellen, nur kurz die Hauptpunkte
anzugeben, um die es sich hiebei bei uns in Deutschland wie anderwärts handelte.

Aktienhypothenbanken bedürfen der Konzession, jetzt in Deutschland durch
den Bundesrat.“ Eine Hauptfrage ist dabei, ob das Bedürfnis geprüft, ob die einzelnen
Banken auf bestimmte Landesteile beschränkt werden, wie zeilweise in Italien, was
aatürlich die Wucht der Konkurrenz sehr einschränkt.

Ihr Hauptgeschäft soll in der Bewilligung von städtischen und ländlichen Hypo—
theken darlehen bestehen und zwar möglichst in solchen, welche für gute Zinszahler
unkündbar sind und durch kleine Teilzahlungen amortisiert werden. Daneben hat
an den Banken überall gestattet, an Geineinden oder andere Selbstverwaltungskörper,
leinbahnen Kredit zu geben. Ihr Kapital soll sich die Bank durch ein nicht zu
lleines eigenes Kapital, durch Reserveansammlung und Ausgabe von Pfandbriefen (für
die Hypotheken), Obligationen (für den Kommunalkredit) verschaffen. Die Höhe der
erlaubten Pfandbriefe bestimmt sich nach dem eigenen Kapital; das neue deutsche Gesetz
setzt den 15fachen Betrag fest; sonst kam der 5-, 10-, 20 fache vor. Niemals sollen
mehr Pfandbriefe ausgegeben werden, als Hypotheken erworben sind; darüber war früher
viel Mißtrauen, wo nicht die Hypotheken schon einer Vertrauensperson zu Faustpfand
übergeben waren. Das deutsche Gesetz von 1899 bestimmt, daß alle Hypotheken in ein
Register eingetragen und einem Treuhänder zur Aufbewahrung übergeben werden.
Allerwarts bestimmten Statut, Verwaltungspraxis oder Gesetz die Beleihungsgrenze
der Grundstücke und Häuser und die Art der Wertermittelung; meist handelt es sich
um die Hälfte bis zwei Drittel des Wertes; leichtfinnige Baukverwaltungen wußten
Taren herbeizuführen, die angeblich die Grenze einhalkend den gemeinen Wert des
Objekts weit überschritten. Es war das ein Manöver, um in den großen Städten den
Bauschwindel zu fördern, die Häuserpreise in die Höhe zu treiben, große Provisionen
zu verdienen.“ Eine richtige Ordnung des Taxwesens durch ehrliche, unbestechliche
        <pb n="262" />
        246 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 704
Taxatoren oder Taxämter ist eine der Hauptvorausfetzungen solider Hypothekenbank—
eschäfte.

— Vielleicht der schwierigste Punkt in der Normierung desselben ist die Beschränkung
in Bezug auf die gewöhnlichen Bank- und sonstigen Geschäfte. Die Hypotheken—
bank soll nicht die Geschäfte der Noten--Gründungs-, Depositen-, Effektenbank treiben,
weil sie damit in gefährliche Kollisionen kommt, ihre Zahlungsfähigkeit gefährdet. Sie
darf also in der Regel keine Noten ausgeben, keine verzinslichen Depositen oder nur
in beschränkter Weise annehmen; sie soll auch Wechsel und Effekten nur kaufen, sofern
sie im Augenblick disponible Mittel nicht anders anlegen kann. Unendlich viel ist
dagegen gesündigt worden; die Grenze ist schwer zu ziehen. Sie soll auch in der Regel
nicht Grundstücke (außer um eine Hypothek zu retten) erwerben, keine Bauten aus—
jühren, keine Bauspekulation treiben, keine eigenen anderen Geschäftsbetriebe führen;
denn dadurch kommt sie gegenüber ihren Kreditkunden in falsche Stellung. Immer
wieder haben unehrliche Banken das letztere Verbot durch Strohmänner, durch Tochter—
—A V
ausgebend nicht konzessionspflichig waren, umgangen. Ebenso haben gewissenlose
Direktoren sich nicht gescheut, dieselben Geschäfte für sich wie sür ihre Banken zu
machen und sie bei gutem Verlauf sich selbst, bei schlechtem der Bank zuzuschreiben. —

Ein allgemeiner Zwang zu wahrheitsgetreuer bestimmter Bilanzaufstellung, ein
Zwang, enisprechende Geschäftsberichte halbjährlich und jährlich zu veröffentlichen, sie in
kürzeren Terminen den Aufsichtsräten zuzustellen, ist immer mehr angestrebt worden; ebenso
eine Staatsaufsicht durch besondere sachverständige Beamte, Revision der Bücher u. s. w.

Die kaufmännischen Leiter der Banken, die unehrlichen am meisten, aber auch
die ehrlichen haben immer wieder über all' diese Schranken geklagt; sie behaupten immer
wieder, das Geschäft werde mehr dadurch gehemmt, als daß der Sache genützt werde;
die geriebenen Direktoren wüßten ja doch jeden Staatskommissar, ja jeden Aufsichtsrat
zu täuschen. Das ist bis auf ein gewifses Maß wohl wahr. Aber die Regulierung
hebt bei richtiger Handhabung doch nach und nach das Durchschnittsmaß an Reellität
und Ehrlichkeit. Wo skrupellose Habsucht an die Spitze großer Anstalten kommt, muß
Staat und Gesetz einschreiten. Gelingt es nicht, damit die Zustände zu bessern, so
muß man weiter gehen und durch anständige Konkurrenz, sei es der Gemeinde und der
Provinz, sei es des Staates helfen. —

Im ganzen haben die deutschen Hypothekenbanken in ihrer Mehrzahl das städtische
Hypothekengeschäft reell entwickelt. Ihre Dividenden bewegen sich im ganzen zwischen
6 und 90/0, erreichen nicht die Durchschnittshöhe der französischen, österreichischen,
italienischen, was für sie spricht. Einzelne von ihnen haben auch dem ländlichen Kredit
gut gedient. Sie leiden nur alle daran, daß sie nicht genügend decentralisierte Organe
für das letztere Geschäft besitzen, daß ihr Pfandbriefabsatz nur flott geht, wenn der
Kapitalmarkt sonst nicht in Anspruch genommen ist. Sie haben sich in der Hausse—
periode 1896—1900 vielfach in den rasch zunehmenden Städten so sehr auch dem
soliden Baugeschäft versagt, daß bereits einzelne Städte, wie Düsseldorf, besondere
städtische Hypothekeninstitute fur die Beförderung des Bauwesens schaffen. Auch die
deutschen Invalidenversicherungsanstalten sind in die Lücke gesprungen, und man hat
schon vorgeschlagen, in jeder derselben eine besondere Hypothekenabteilung zu errichten,
die zugleich als folide Baubank wirke.

Wir sehen, die Wege sind hier zuletzt ähnliche wie bei den Notenbanken; zu—
nehmende Regulierung, eventuell Konkurrenz öffentlicher Anstalten. Für das platte
Land haben nur gewisse füddeutsche Anstalten sowie die auch unter besonderer Staats—
aufficht stehende Preußische Centralbodenkreditanstalt Erhebliches geleistet. —

. Die Gesamtentwickelung, die wir in Bezug auf den Grundkredit dargestellt haben,
läßt fich kurz so formulieren: durch den wachsenden Hypotheken- und Anfialtskrebit ist
im Laufe des 19. Jahrhunderts erstens ein immer groößerer Teil alles Grund- und
Hausbefitzes von Gläubigern abhängig geworden, aber diese Abhängigkeit verwandelt
sich aus einer versönlichen in eine aunstaltliche, unbdersönliche, von Gechtspunklen der
        <pb n="263" />
        705) Die Hypothekenbankgefetzgebung. Der Kredit der kleinen Leute. 247
Volkswirtschaft und des Staatsinteresses beherrschte dadurch, daß die Gläubiger mehr
und mehr Banken und öffentliche Körperschaften werden. Die Entwickelung wird in dieser
Beziehung in den nächsten hundert Jahren immer weiter gehen, und die Folgen hiervon
sind noch kaum absehbar. Eine rasch steigende Vergefellschaftung unseres wirtschaftlichen
Lebens liegt auch in diesem Vorgang.

200. Die Kreditanstalten der kleinen Leute und der Arbeiter.
»und b Pfandleihanstalten und Sparkassen. Wir haben, indem wir zum
Grundkredit übergingen, an die Ausführungen angeknüpft, welche wir im vorigen Kapitel
über den Wucher machten. Indem wir jetzt zum Kredit der kleinen Leute kommen,
haben wir noch mehr als dort an die eigentümlichen Voraussetzungen dieses Geschäfts—
zebietes zu erinnern. Bei ihm handelt es sich bis auf den heutigen Tag halb um Not—
kredit, handelt es sich um Leute, die zwar Kredit brauchen, in der Benutzung des Kredits
aber erst erzogen werden müssen, die zunächst die Einsicht in die Geschäftsformen des
Kredits nicht besitzen, in Geldsachen, Preisen, geordneter Geschäftsführung unerfahren
sind, die zukünftigen Lasten nicht recht schätzen koͤnnen, daher so leicht in die Schlingen
des Wucherers, des Viehverstellers, des Faktors, des Krämers, des Hausvermieters
fsallen. Es war eine der schwierigsten Aufgaben der Socialpolitik, diese kleinen Leute
und Arbeiter an Sitten, Geschäfts- und Rechtsformen zu gewöhnen, die ihrem Horizont
angepaßt, sie nach und nach in die moderne Geld- und Kreditwirtschaft einführten, sie
nach und nach fähig machten, den Wucherer zu durchschauen, sich von ihm los zu
machen. Wie schwer lernte der Handwerker und Kleinhändler eine geordnete Buch—
ührung, wie viel später noch der mittlere und kleine Landwirt. Wie zähe setzen die
zanzen unteren und mittleren Klassen, die an das Borgsystem gewöhnt sind, noch heute
aller Barzahlung Widerstand entgegen; wie schwer hält die Gewöhnung an präcise
Einhaltung von Zahlungsfristen. Und doch ist in all' diesen Dingen ein großer
Wandel noͤtig; es ist auch vieles bereits erreicht, noch mehr freilich künftig zu thun.

Ein Hauptpunkt der Reform war es, bessere, auf ihre Sitten berechnete, sie richtig
behandelnde Kreditorgane zu schaffen; wenn man den wuchernden Lotterkredit des Klein—
händlers durch einen Konsumverein beseitigte, wenn man das falsche private Ausleihen
der kleinen Leute untereinander durch eine Sparkasse ersetzte, wenn man den ländlichen
Wucherer durch eine Kreditgenossenschaft verdrängte, so wurden falsche und schädliche
in anständige Kreditgeschäfte verwandelt, so wurden bessere wirtschaftliche Sitten über—
Jaupt geschaffen. Keine dieser Reformen konnte bloß vom Geschäfts- und Gewinn—
standpunkt aus gelingen. Religibs-humane, pädagogische, landesväterliche, social—
zenossenschaftliche Antriebe und Ideale mußten mitwirken.

a) Pfandleihhäuser. Der erste Versuch dieser Art liegt Jahrhunderte zurück
ind gehört den Städten zunächst Italiens an. Wir sprechen von der Entstehung der
öffentlichen und kirchlichen Leihhäufer.

Aller Not- und ein erheblicher Teil des Geschäftskredits vollzog sich im Mittel—
alter in der Form des Pfandleihgeschafts. Die Konige verfetzten ihre Kronen, wie die
Burgersleule ihre Mobilien, ihre Schmucksachen und Kleider. Wir haben oben gesehen,
daß die Pfandverleiher in Italien seit dem späteren Mittelalter sich von den Bankiers
und Geldverleihern schieden, je liefer sie social standen, desto höhere Zinsen nahmen sie,
desto wucherischer verfuhren sie, Das Geschäft lag vom 1315 Jahrhundert bei
20 -80 00 Zinfen wesentlich in den Händen der Juden, und bei den vielen damit ver—
bundenen Mißbräuchen erschien es zuleht als der einzige Ausweg, wenn die Staͤdie
elbst oder kirchliche Stiftungen das Geschäft unter villigen Bedingungen, ohne wucherische
Erwerbsabsicht übernahmen. In derselben Zeit, da der Kanzler der Pariser Universitaät
den Erlaß eines neuen Wucherdekrets auf dem Konstanzer Konzil hinderte, da die
Judenmorde verschwanden, da ein großer Aufschwung aller Darlehnsgeschäfte begann,
Jründete Florenz als Staatsanstalt 1473 seinen Mons subventionis et pietatis, und
derstanden es daun die Franziskaner unter Führung des großen Kanzelredners Bernardino
zus Feltere ihre Montes pieétatis trotz aller Gegnerschast der in ihrem Geschäft bedrohten
Juden und der reaktionären Dominikaner zu errichten. Gegen 1500 bestanden schon
        <pb n="264" />
        248 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —706
Dutzende in den italienischen Städten, und im 16. Jahrhundert breiteten sie sich dann
casch weiter aus. Es waren Pfandleihhäuser, die ihr Kapital erst durch Geschenke,
Stiftungen, fürstliche und Gemeindezuwendung erhielten, von 1550 an auch gegen Zins
aufnahmen; sie liehen auf ein oder mehrere Monate den kleinen Leuten gegen Pfand,
anfänglich umfsonst, später gegen 8 —15 0/0, die sogenannte Entschädigung. Sie standen unter
der Aufsicht der Bischföfe. Im 17. Jahrhundert verbreiteten sie sich auch im mittleren
Europa, in Deutschland, Frankreich, Flandern, doch gediehen sie in Deutschland nicht
dauernd. Im 18. Jahrhundert wird ihre Errichtung wieder allgemein empfohlen. Es
entstehen auch manche öffentliche, daneben aber auch zahlreiche private Pfandleihgeschäfte,
die z. B. in Preußen 1787 unter strenge Aufsicht gestellt wurden. In Frankreich hatte
die Revolution die zahlreichen öffentlichen Leihhäuser beseitigt, Napoleon stellte sie
wieder her, und man suchte dann mehr und mehr alle privaten Pfandleihgeschäfte zu
hindern. Ihre Verwaltung erscheint aber im 19. Jahrhundert nicht als eine richtige;
sie wird allgemein getadelt. England hat neuerdings nur Privatpfandverleiher, und sie
zelten mit Recht mehr oder weniger als Wucherer. In Deutschland blieb ein gemischtes
System; in den größeren Gemeinden hat man bis gegen 1860 öffentliche Anstalten,
hauptsächlich Gemeindeinstitute zu fördern gesucht. Dann erschien es vielfach mit der
Gewerbefreiheit angezeigt, der Privatthätigkeit freie Bahn zu lassen. Nicht zum Segen
der unteren Klassen hat sich diese seit 1860 sehr ausgedehnt, wenn auch neuerdings
gewisse polizeiliche Erschwerungen und Schranken wieder hergestellt wurden.

Die Sache liegt seit den letzten 30 —40 Jahren so: das Bedürfnis, kleine Dar—
lehen gegen Faustpfänder unter anständigen Bedingungen zu erhalten, hat seit der
Errichtung der genossenschaftlichen Kreditkassen in den Handwerker- und ähnlichen
Kreisen abgenommen; aber es ist doch noch stark in den unteren Schichten vorhanden
und steigt in jeder Notzeit sehr. Besser als die privaten Pfandleiher und Rückkaufs—
händler sind alle öffentlichen Institute, die doch jede Heimlichkeit vermeiden, nirgends
wucherisch die Not ausbeuten. Aber sie leiden daran, daß sie seit Generationen fast
ohne Reform im alten Geleise fortgeführt werden. Sie müßten nach verschiedenen
Seiten reformiert werden, den Charakter von Wohlthätigkeitsanstalten abstreifen, den
von geschäftsmäßigen Kreditanstalten für die untersten Klassen annehmen; sie müßten
neben dem Pfand die Person prüfen, die Pfänder dann nicht bloß bis zur Hälfte des
Wertes beleihen, bestrebt sein, ähnlich wie der Vorschußverein, ihre Schuldner zu heben,
zu erziehen, zu kontrolliexen.

Sie waren einstens und lange ein Fortschritt, aber nirgends verbreitet genug
sie sind jetzt seit zwei Generationen nicht mehr auf der Höhe der Zeit, vielmehr eine ver—
altete Institution, die ebenso oder mehr den Leichtfinn fördert als zu richtigem Kredit—
gebrauch erzieht.

b) Die Sparkafsen. Dreihundert Jahre später als die Begründung von
humanen, gemeinwirtschaftlichen Leihinstituten für die Notdarlehen der kleinen Leute
setzen die Versuche ein, für sie Kassen zu schaffen, die, ähnlichen Charakters, ihnen die
Möglichkeit bieten sollen, ihre kleinen Geldersparnisse sicher, verzinslich anzulegen: die
Sparkafsen. Ihre Anfänge liegen 1763 —-1800, ihre ernstliche Ausgestaltung 1840
bis 1870, ihr Anwachsen zu einer großen volkswirtschaftlichen und socialen Bedeutung
von 1870 bis zur Gegenwart. Und großen weiteren Reformen gehen sie entgegen.

Man könnte fragen, warum die kleinen Leute nicht in Form von Depositen bei
den Bankiers und kleinen Geldverleihern ihre Ersparnisse einzahlten. Die Antwort ist
einfach: sie trauten ihnen nicht, sie kannten sie vielfach auch nicht; soweit sie ihr Geld
bei ihnen einlegten, wurden sie vielfach bewuchert, verloren es in Krisen; der Depositen⸗
zinsfuß war zu niedrig und zu wechselnd, um die kleinen Leute zu locken. Die Banken
konnten meist kleine Einlagen von 15150 Mk. nicht annehmen und verzinfen; auch
heute opfert jede Sparkasse an ihnen durch die Verwaltungskosten mehr, als sie durch
das Ausleihen verdient. In der Zeit, als die Sparkassen begründet wurden, fehlten
in vielen Gegenden auch solche Geldverleiher, hatten die Banken noch nicht ihre zahl—
reichen Filialen; die jetzt mit den Spaärkassen konkurrierenden Kreditgenossenschaften
        <pb n="265" />
        707)

Pfandleihhäuser und Sparkassen.

249
existierten vor 1860, die ländlichen vor 1880 kaum. So fiel die Aufgabe der Er—
richtung und Verwaltung solcher Anstalten gemeinnützigen Vereinen, Stadt- und Kreis—
verwaltungen, Fürsten und Regierungen zu, denen erst spät und in wenigen Staaten
Aktiengesellschaften sich zugesellten. Die oberen Klassen haben sie im Interesse der
Hebung der unteren geschaffen; wirtschaftliche Erziehungsabsichten waren das Maßgebende,
nicht Gewinnabsichten des Kapitals, der Begründer.

Wir werden so die Sparkafssen definieren können als gemeinwirtschaft—
liche und gemeinnützzige Leihinstitute meist lokaler Art, dann aber über ganze
Staaten mit Filialen sich erstreckend, deren erster Zweck ist, Spareinlagen
von kleinen Leuten verzinslich anzunehmen und sie ihnen auf Ver—
langen fofort oder gegen kurze Küundigungstermine zurückzuzahlen,
deren zweiter sein muß, diese Einlagen so anzulegen, daß dieser
erste Zweck erreicht wird, daß die Verwaltungskosten gedeckt, und ein Reservefonds
gesammelt wird. Der Zins, den die Kassen zahlen, muß so viel niedriger sein als der,
welchen sie bei der Anlage erhalten, daß damit die Kosten gedeckt werden, und so viel
Kasse gehalten werden kann, die sofort fälligen Rückzahlungen jederzeit zu machen. Die
Einzahlungen werden in Bücher eingeschrieben; in ihnen werden die Zinsen und Ab—
hebungen ebenso gebucht; die Bücher werden auf den Namen der Einleger gestellt,
aber legitimieren zur Erhebung. Minima der auf einmal anzunehmenden Summen
(1 oder 2 Mark) werden bestimmt, um die Verwaltungskosten nicht zu hoch werden zu
lassen, Maxima der gesamten Einlagen einer Person (z. B. 1000 Mark) sind angeordnet,
um die Sparkassen ihren eigentlichen Zwecken zu erhalten. Jede Sparkasse besorgt
ihre Geschäfte nach ihrem Statut; in den meisten Ländern haben von 1817 an au—
gemeine Gesetze oder Verordnungen ihren Wirkungskreis abgegrenzt, ihre Verwaltung
normiert, eine gewisse Staatsaufsicht eingeführt. So lange es sich um wenig umfang—
reiche Geschäfte rein lokaler Art handelte, war die Verwältung nicht schwierig, konnte
sie von einem Gemeindebeamten oder Beauftragten des Vereins in einigen Stunden der
Woche nebenbei erledigt werden. Sobald die Geschäfte größer wurden, entstanden
Schwierigkeiten aller Art.

In England bekümmerten die Notabeln (Gutsbesitzer, Geistliche u. s. w.), die
als Treuhänder, Trustees, an der Spitze der Kassen stauden, sich so wenig um die
Geschäfte ihres Clerk oder Actuary, daß die Sparkassen 1840 1860 förmlich in Miß—
kredit kamen; häufige Bankerotte waren an der Tagesordnung; die Treuhänder wollten
vielfach nicht haften; eine Untersuchung stellte 1838 fest, daß die paar Hundert privaten
Sparkassen 88 Mill. Mk. Deficit hatten; die Hälfte der Kassen war wöchentlich nur
einmal geöffnet. Gladstone suchte vergeblich der verlotterten Mißwirtschaft und Schwer—
fälligkeit dadurch eine Ende zu machen, daß er den vornehmen Treuhändern staatliche
Beamte als verantwortliche Kassterer aufdrängen wollte.

Den französischen Gemeindesparkassen (1840 270, 1870 511) machte man
das Geschäft dadurch seit 1835 leicht, daß man ihnen erlaubte, mehr und mehr ihre
Einlagen in den Staatsschatz abzuführen, wo sie in französischer Rente angelegt wurden;
die Verwaltung wurde um so lässiger. Der Kurs der franzoͤsischen Rente stieg infolge
dievon. Aber die Kassen wurden 1848 dadurch halb bankerott, daß ihnen der größere Teil
aller Einlagen entzogen wurde; ihre Einlage war 1845 892 Mill. Francs, 1850
74 Mill. Ähnlich mußten sie 1870 ihre Zahlungen einstellen. Auch in Belgien
hatten die 6 bestehenden Sparkassen 1880 ihre Zahlungen fistieren müssen. Erst die
1865 gegründete staatliche Oaisse d'épargnes brachte in Belgien Fortschritt in das
Sparkassenwesen.

In Preußen entstanden zuerst fast nur Gemeindesparkassen, seit 1834 auch eine
Anzahl Kreissparkassen; es waren 1885 80, 1865 517. Es kamen keine solchen Kata—
strophen vor, wie wir sie eben erwähnt, dank der bureaukratischen Oberaufsicht und
geordneten Kommunalverwaltung. Aber die Entwickelung blieb auch kümmerlich:
1868 noch keine Million Sparkassenbücher. Es fehlte den Kaffen der Geist der
Initiatide! die werbende Kraft. Die Kassen waren zu selten offen; als Anlagen wurden
        <pb n="266" />
        250 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 708
sast nur Hypotheken gewählt. ühnlich stand es in den anderen deutschen Staaten.
Schleswig-Holstein hatte Privatkassen wie England; sie zeigten teilweise auch dieselben
Schattenseiten wie dort, waren aber im ganzen doch gut verwaltet und dienten ebenso
isehr dem lokalen Bedürfnis der Kreditsuchenden wie dem der Sparer. In Hsterreich,
Italien, der Schweiz, Holland, den skandinavischen Ländern war die Entwickelung bis
1850 - 1860 eine ganz geringe gewesen.

Von da an kam aber ein neuer Zug in das Sparkassenwesen. Die sociale Frage
kam auf die Tagesordnung; man kümmerte sich allgemein mehr um diese und ähnliche
Fragen. Die Löhne fingen an zu steigen, ebenso der Sinn der arbeitenden Klafsen für
Rücklagen, der Spartrieb; die Mittelklassen benützten die Sparkassen mehr als bisher.
Das Genossenschaftswesen, das Hülfskassenwesen begann zu wirken. Vor allem weckte
die englische Begrundung der Postsparkasse (1861) und ihre Nachahmung in vielen
dändern die Geister auf. In Deutschland gaben die Selbstverwaltungsreformen den Ge—
meinden und Kreisen so viel mehr inneres Leben, daß sie ihre Sparkassen verbesserten;
die vergrößerten Kassen schufen einen besonderen Stand von Beamten, Bürgermeistern,
die sich speciell um diese Fragen kümmerten, erst provinzielle Verbände, dann einen
deutschen Sparkassenverband schufen, in welchem alle einschlägigen Fragen mit Sach—
kenntnis erörtert, Anregung aller Art gegeben wurde.

Gladstones Postsparkafse (1861) hatte die Einzahlstellen, deren es bisher nur
rinige Hundert gegeben, auf ebenso viel Tausend vermehrt (1880 8351); sie gab jedem
die Möglichkeit, an jedem Postschalter des Königreichs einzuzahlen und abzuheben; sie
wurde hauptsächlich von den Armeren benutzt; sie veranlaßte auch die alten Trustee—
lassen zu allerlei Reformen. Immer blieben sie im ganzen seither stabil, während die
Postsparkasse wuchs; man zählte im Vereinigten Königreich:

Bücher Einlagen Bücher Einlagen
der Postsparkasse der Trusteesparkassen
— 0 Mill. Pfd. Sterling 1860 1,5 Mill. 41,2 Mill. Pfd. Sterling
888 85 Mill. 558 1885 1,551, 468
1899 808, 130,1 — 1899 16686 514 3

tr
n
Die englische Postsparkasse erwarb sich als centralisiertes Staatsinstitut, das
alle Einlagen in englischen Konsols anlegte, das allgemeinste Vertrauen, obwohl es
nur 21/20/0 Zinsen giebt. Das Beispiel lockte zur Nachahmung; Frankreich fsolgte 1875
his 1881, Belgien machte 1869 die Postbureaus zu Erhebungsstellen feiner Staats—
sparkasse; Italien führte 1875, die Niederlande 1880, Osterreich 1882, Schweden 1888,
Angarn 1885, Rußland 1889 Postsparkassen ein. Auch Rumänien, Japan, die
australischen Staaten, Canada u. s. w. haben sie. Ihre Vorteile liegen auf der Hand,
sumal für Länder von sehr zerstreuter Wohnweise; ebenso für wirtschaftlich tief
stehende Länder, deren Gemeinden, so wenig wie private besitzende Kreise zur Organisation
von Kassen bereit und fähig waren, deren untere Klafsen bisher noch wenig zum Sparen
zeneigt find. Immer sind die Erfolge keineswegs überall so groß wie in England;
J. B. in Frankreich stiegen die Einlagen der Postsparkasse bis 1897 auf 844 Mill.
Francs, während die alten Sparkassen folgendes Bild zeigen:

1875 515 Kassen 2,36 Mill. Einleger 600 Mill. Francs Einlagen
1897 545 6,776 , 3427
Auch im übrigen hat die centralisierte Staatsanstalt ihre Nachteile; sie zieht das
Kapital der kleinen Leute nach der Hauptstadt; wo ausschließlich Staatspapiere gekauft
wverden, hebt dies deren Kurs zeitweise auf unnatürlich übertriebene Weise, um dann
wieder bei Sinken der Kurse Verluste bis 10 80 zu erzeugen, Die englische Postsparkasse
jat bis 1808 an den Fiskus 11/8 Mill. Pjfd. Sterling Überschüsse bezahlt, die den
Einlegern hätten zu Gute kommen müssen. Die Staatsanstalt arbeitet teilweise billiger,
teilweise teurer als die Gemeindekassen. Sie hindert, wenn sie gedeiht, die Fortschritte
        <pb n="267" />
        709) Post- und Gemeindesparkassen 1860- 1900. 251
der örtlichen Sparkassen und deren Ausleihegeschäft in den Kreisen, welche ihr Geld
zur Sparkasse bringen. Die Sparerfolge sind teilweise in den Ländern ohne Post—
sparkasse größer als in den Ländern mit ihr. Das waren auch die Motive, welche in
Deutschland 1885 die Ablehnung des Gesetzentwurfes zu einer Postreichssparkafse
herbeiführten.

In Deutschland haben die Gemeinden und Kreise in der Hauptsache das ganze
Sparkassenwesen in den Händen behalten und im ganzen richtig weiter zu bilden
zgewußt. PVreußen zeigt folgende Entwickelung:
835 80 Sparkassen mit 99645 Sparkassenbüchern 16 Mill. Mk. Guthaben 160 Mk. auf 1 Buch
865 323 n * 919 313 k 268 —A
895 11888 6327387 4000 618 1
1900 1490 F 8670709 3 5745 33 J 6623 —1
Für ganz Deutschland hat man 1884 6 Mill. Bücher mit 2838 Mill. Mark
berechnet, für 189721899 18,8 Mill. Bücher mit 8186 Mill. Mk. Die Zahl der
Annahmestellen ist in Preußen 1881 -1900 von 2088 auf 4871 in 3518 Orten, in
Württemberg 1879 -51895 von 84 auf 1415 gestiegen; für ganz Deutschland zählt
Drape 18891-1892 6878 Annahmestellen. Auf 100 Einwohner fielen 1891 -1892
Sparkassenbücher: in Deutschland 21,2, in Preußen 20, in Sachsen 47, in Bremen 71,
in Großbritannien 17, in Frankreich 20, in Hsterreich 14, in Italien 12, in der
Schweiz 27, in Dänemark 88. Die Guthaben bis 300 Mark machten in Preußen
600/0 aus; die Bücher der eigentlichen Arbeiter machten bei 6 Kassen, die Drape nach—
weist, 30 750/0 aus.

Die Gesamteinlagen der Sparkassen betrugen 1897-1900 etwa in Deutschland
329 Milliarden Mark, in Großbritannien 4-38, in Frankreich 3—4 Milliarden Mark.
wobei was in Genojfenschaftskassen liegt, nicht gerechnet ist. So trügerisch ein großer
Teil aller vergleichenden Sparkaffenstatistik ist, weil die Kassen der verschiedenen Länder
lerschiedene Bevölkerungsklassen umfassen, verschiedene Organisation haben, die gröbsten
Thatsachen der Entwickelung spiegelt die Statiftik doch richtig wieder. Sie zeigt, daß
Deutschland mit seinen kommunglen Kassen nicht hinter den Postsparkassenländern zurück—
blieb, sondern sie überholte. Sie zeigt auch, daß in Frankreich und Osterreich ihr
keineswegs eine stärkere Heranziehung der Arbeiter gelang.

Die Reformen der Sparkassen, welche teils schon begonnen haben, teils und noch
nehr erst der Durchführung harren, liegen gleichmäßig auf dem Gebiete der Spar—
nregung und Sparerleichterung, wie auf dem der Anlage des gesammelten Kapitals.
In ersterer Beziehung ist die Losung: mehr Einzahlstellen, lange Hffnung derselben
und zu den für die kleinen Leute passenden Stunden, möglichst Annahme der kleinsten
Zahlungen, Ausbildung von Lockmitieln aller Art für die Einzahlung. Da die kleinste
die die größte Einzahlung fast gleich viel Verwaltungskosten macht, die kleinsten für die
Verwaltung zu teuer werden, so hat man den Verkauf von Pfennig- und Groschen—
marken eingeführt, die auf Karten bis zum Betrag der Minimaleinzahlung von einer
oder auch von mehreren Marken geklebt, dann als Zahlung angenommen werden. Man
hat Pfennigsparkafsen als Sammelstellen und ebenso Schulsparkassen gegründet,
wobei die Lehrer die Kinder anregen und deren Pfennige in Empfang nehmen. Belgien,
England, Frankreich haben die Schulsparkassen ausgebildet (es gab im letzten Land
1896 24 000 Jugendsparkafsen mit 0,44 Mill. Sparern, 12,0 Mill. Franes Cinlagen).
Durch Fabriksparkassen hat man den Arbeitern die Einlegung zu erleichtern gesucht.
Freilich erleichtert keine Einrichtung die Einlegung mehr als die Postsparkasse.

Ein kaum begonnener Versuch ist der wöchentliche Abholungsdienst für die, welche
8 wünschen: die englisch-amerikanische Volksversicherung verdankt ihm ihre großen
Erfolge; manche deutsche Sparkassen und ländliche Vorschußvereine haben ihn organisiert;
er kostet zuerst viel, in Frankfurt a. M. z. B. jährlich 15000 Mk. Aber 'er wirkt
ehr erziehend. Er bereitet den Sparzwang vor, den bis jetzt einzelne Fabriken für
uugendliche Arbeiter eingeführt haben, den Schanz verallgemeinern moöchte, um für jeden
        <pb n="268" />
        252 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 710
Arbeiter eine Reserve für Arbeitslosigkeit zu schaffen. In geistvoller Weise hat Scherl
vorgeschlagen, einen allgemeinen Abholungsdienst zu organisfieren und die Zinsen der
abgeholten Gelder vom ersten Jahr zu einer Prämienlotterie für die zu verwenden, die
zu solch' wöchentlicher Zahlung sich verbindlich machen. Das würde gewiß sehr locken,
und wenn man die Abholung den Postbriefträgern übergäbe, wie Schanz vorschlug,
könnten die Kosten auch nicht zu hoch werden. Prämien und lotterieartige Gewinne
zahlen jetzt schon manche Sparkassen, z. B. die von Krupp in Essen.

Nicht sowohl beliebter als segensreicher gestaltet die Einrichtung das Sparen,
daß man jetzt unter mancherlei Bedingungen gesperrte Sparbücher ausgiebt; die Ein—
lagen oder ein Teil derselben können erst in einem gewissen Alter, bei gewisser Ver—
antassung erhoben werden. Die Übertragbarkeit der Einlagen von einer zur anderen Kasse
hat heute schon ziemliche Fortschritte gemacht; sie ist in den Ländern der lokalen Spar—⸗
lafsen voll nur zu erreichen durch eine Centralsparbank, mit der alle Sparkassen in
Abrechnung und Giroverkehr stehen. Daß alle Sparkassen für ihre Kunden die Pflicht
haben sollten, sichere Staatspapiere zu kaufen, aufzubewahren und wieder zu verkaufen,
ist eine selbstverständliche Forderung, der leider in Deutschland noch so viel Förmlich—
keiten angehängt sind, daß sie theoretisch zugestanden, praktisch unausgeführt bleibt.
Wenn eine solche Übung allgemein geworden ist, so schadet auch die Beschränkung auf
1—-3000 Mk. als Maximum der Einzahlung nicht mehr. Viele Kassen haben sie nicht
mehr und nehmen gern große Summen von Geschäftsleuten bis 40—-60000 und mehr
Mark. Aber zu Banken der mittleren und höheren Geschäftsleute sollen die Kassen
doch nicht werden; sie sollten solchen Einlegern jedenfalls nicht mehr Zins geben, als
die Banken jeweilig Depositenzins zahlen. — Den kleinen Sparern sollten die Kassen
stets so viel Zins geben, wie sie bei solider Geschäftsführung können, und wie heute die
Vorschußkassen zahlen, die ihnen sonst die Sparer wegnehmen.

Fast noch größere Schwierigkeiten bietet die Anlage der Kapitalien, zumal in
den großen Sparkassen. Das Sicherste ist zuletzt die in Staatspapieren; die Post—
sparkassen verfahren fast ausschließlich so. Aber die lokalen Kassen haben mehr und
nehr, und zum größten Segen der betreffenden Orte, sich dem lokalen Kredit zugewandt;
am meisten dem Hypothekarkredit. In Hsterreich haben sie diesen zu einem großen
Teil in Händen. In Preußen waren 1900 38,480/0 in städtischen, 24,88 in länd—
lichen, 26,60 in Inhaberpapieren, 0,15 in Schuldscheinen ohne Bürgschaft, 2,37 in
solchen mit Bürgschaft, 1,44 in Wechseln, 1,63 in Faustpfand, 9,68 bei öffentlichen
Instituten, O,68 anderweitig angelegt. Von der Art dieser Anlagen hängt auch die Höhe
des zu haltenden Barvorrates ab. Er pflegte bisher im ganzen genügend zu sein, um
sederzeit den Rückforderungen, auch ohne Einhaltung der Kündigungstermine, Genüge
thun zu können. Jede größere Sparkasse muß heute einen bankmäßigen Charakter
nsofern annehmen, als sie entsprechend den wahrscheinlichen oder möͤglichen Rück—
'orderungen durch Barvorrat oder leicht realisierbare Anlagen gedeckt sein muß, möglichst
Hypothekenkündigungen vermeiden, ja unkündbare Darlehen geben sollte. Man rechnet,
daß die deutschen Sparkassen durchschnittlich 1,80/0 ihrer Einlagen Barvorrat halten,
das wären bei 8 Milliarden schon 120 Millionen. Je mehr sie gute Wechsel, leicht
verkäufliche Effekten und ein erhebliches Depositum bei sicheren Banken haben, desto
mehr können sie daran sparen; 120 Mill. Mark zinslos liegen lassen, bedeutet einen
Verlust von 4,8 Mill. Zinsen zu 40/0. Der jetzt viel erörterte Plan, für alle deutschen
Sparkassen eine Centralbank aus ihren Mitteln, ihren Reserven zu gründen, würde
Derartiges von selbst herbeiführen, alle Ubertragungen unter den Sparkassen erleichtern,
den Ein- und Verkauf der Effekten verbilligen, in Zeiten der Krisis allen Sparkassen
die nötige Hülfe geben. Außerdem aber erhalten die Sparkafsen ihre sociale und
kommunale Funktion viel besser, wenn sie nach dem Vorbild der Merziger Kreis—
parkasse, der holsteinischen Privatsparkassen und der Kassen der größten Städte mit
Vorficht anfangen, nicht bloß auf sichere Anlagen, sondern auch auf richtiges Kredit⸗
geben in ihrem Bereiche zu sehen. Was Landrat Knebel in Merzig durch Umgestaltung
der Kreissparkasse zu einer wahren Bauernbank erreicht hat, ist mit richtigem Personal
        <pb n="269" />
        711)] Neuere Reformen im Sparkassenwesen; allgemeine Bedeutung. 253
an vielen Orten möglich, ist auch das einzige Mittel für die Sparkassen, die Konkurrenz
mit den Vorschußkassen auszuhalten. Ratürlich muß die Sparkasse stets besonders
vorsichtig und solid bleiben, sie darf ihren ersten Gesichtspunkt, die Sicherheit der
Sparanlagen, nicht aus den Augen verlieren. Sie muß eine öffentliche Anstalt bleiben,
darf nicht auf Gewinn arbeiten; ihre Leiter bleiben Kommunalbeamte, können nicht
bloße Kaufleute und Bankiers sein. Aber indem sie das lokale Bauwesen fördern, den
lokalen Wucher bekämpfen, die Arbeiter und kleinen Leute nicht bloß zum Sparen,
sondern auch zum rechten Kreditnehmen erziehen, erreichen sie doch erst den ganzen
Erfolg, den sie haben können.

Die Staatsaufsicht über sie und die staatlichen Normativbestimmungen für sie
müssen damit etwas andere werden; das preußische Gesetz von 1888 ist längst veraltet,
ein neues in Vorbereitung. Es muß etwas mehr Freiheit geben als bisher, aber dabei doch
den Geschäften feste Bahnen vorschreiben, so gut wie die Gesetzgebung den Noten- und
Hypothekenbanken ihren Wirkungskreis eingeengt hat. Es wird mit Recht auch bestimmen,
wie hoch der Gewinn der Sparkasse an den Einlagen sein darf (1896 war /2 070
einschließlich der Verwaltungskosten vorgeschlagen; letztere waren 1900 in Preußen 0,18 00
der Einlagen, während die Zinsüberschüsse 0,860/0 betrugen), welcher Teil der Uber—
schüsse für kommunale und gemeinnützige Zwecke verwendet werden darf, wie die
Zahlungsfähigkeit zu garantieren sei, wie weit der Reservefonds anwachfen soll u. s. w.

So werden die Sparkassen ein immer nützlicheres Glied unserer heutigen Kredit—
organisation werden. Wenn fie heute in Deutschland 8 Milliarden Kapital angesammelt
haben, und daneben 1900 die deutschen Kreditbanken über eigenes und fremdes
sKapital im Betrag von 6,9 Milliarden verfügten, die deutschen Hypothekenbanken
3,5 Milliarden Pfandbriefe und Kommunalobligationen ausgegeben hatten, so sprechen
diese Zahlen für ihre Bedeutung. Gewiß hat man die Sparkassen früher oft überschätzt,
der Socialismus hat sie dann unterschätzt, behauptet, sie dienten gar nicht dem Arbeiter.
Die Sparkasse hat natürlich nicht alle Not beseitigt, die unteren Klassen nicht plötzlich
anders gemacht. Aber sie ist doch ein wichtiges Hülfsmittel gewesen, um den Spar⸗
sinn zu wecken und zu verbreiten und damit Tausende zu erziehen zu Voraussicht und
—AüD
Leben in den Tag eingeschränkt; sie hat Tausenden Mut und Sicherheit gegeben im
Kampfe des Lebens, sie hat die moralischen Kräfte gesteigert, sie hat die Menschen
gelehrt, die Zukunft ins Auge zu fassen und über die ungewissen Wechselfälle Herr zu
werden. Die Sparkasse war zugleich ein glückliches Mittel, die höheren Klassen, die
Bemeinde und den Staat in dem Dienst für die unteren Klassen zu schulen, das
Vereinsleben und die Selbstverwaltung zu beleben, Gemeinde und Staat an seine
ocialen Pflichten zu gewöhnen und die Formen zu finden, in denen diese Pflichterfüllung
noglich ist. Die Sparkasse war ein Gedanke der höheren Klassen, aber sie ist zu einer
deiter für das Emporsteigen der unteren geworden. Der Arbeiter, der ein Sparkassen—
huch mit einigen Hundert Mark besitzt, ist ein anderer Mensch, er ist kein Proletarier
nehr, er ist derknüpft mit der bestehenden Ordnung der Gesellschaft. Wenn heute in
Deutschland 18 Mill. Sparkassenbücher vorhanden sind, so kann es in 50 Jahren die
oppelie und dreifache Zahl sein. Und wenn kein Arbeiter mehr existiert ohne ein
Sparkassenguthaben, so werden alle Krisen, alle zeitweilige Beschäftigungslosigkeit ganz
anders zu ertragen fein als heute. Die vollendetste Staats- und Wirtschaftsordnung
ann nichts nüßzen, wenn nicht selbst die untersten Glieder der Gesellschaft gewisse
intellektuelle und moralische sowie wirtschaftliche Eigenschaften haben, zu deren Aus—
bildung unter heutigen Verhältnissen die Sparkassen erheblich beitragen können.

201. Die Kreditanstalten der kleinen Leute und der Arbeiter. Die
reditgenofsenschaft. c) Die städtisch-gewerblichen Vorschußvereine.
Während die Sparkassen vom passiven Kreditgeschäft für die unteren Klassen ausgingen,
hat das Genossenschaftswesen, dessen Entstehung und allgemeine Bedeutung wir oben
— schilderten, in seinem wichtigsten Zweige das aklive Darlehnsgeschäft für die
zleinen Leute, hauptsächlich für die Kleinhändler, Handwerker und Bauern ins Auge
        <pb n="270" />
        254 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. (712
gefaßt. Im Anschluß an das dort Gesagte erörtern wir zunächst die deutschen, über—
wiegend städtisch-gewerblichen Vorschußvereine, deren Gründung Schulze-Delitzsch zu
danken ist, und nachher die ländlichen.

Ein gewisses Bedürfnis für solche Kassen zeigte sich auf dem Kontinent, wo der
Mittelstand viel stärker sich erhielt, das allgemeine Bankgeschäft spüter und langsamer
sich entwickelte als in England, relativ früh. Aber man fand nicht die rechte Form
dafür. Fast zu gleicher Zeit wie die ersten Sparkassen gründeten Fürsten und Menschen—
freunde gemeinnützige städtische Leihkassen, die halb mit geschenktem Kapital gegen
billigen Zins ohne Pfand kleinen Leuten mäßige Summen liehen. Aber diese Kassen
haben 1770 -1850 keinen rechten Erfolg gehabt; sie waren indolent verwaltet; trotz
der Kreditnot und der Bemühung weiter Kreise brachten sie oft ihre Vereinsbestände
nicht unter. Erst als Hermann Schulze und seine Freunde in Eilenburg und in
Delitzsch solche Leihkassen von 1850 ab dadurch zu heben suchten, daß sie die kredit—
suchenden Kleinmeister zu genossenschaftlichen Trägern und Eigentümern der Kasse
machten, gewannen sie ein kräftiges Leben. Von 1852—-89 bildeten sich bereits gegen
200 solcher Vorschußvereine oder Volksbanken in Deutschland. Es waren Genossenschaften
von Schuldnern, nicht von Gläubigern oder Händlern, die zusammentraten, Kredit
unter Solidarhaft suchten, von keinem Gläubiger Wohlthaten annahmen, sich selbst
helfen wollten; sie organisierten sich als Kasse und Geschäft, jeder verpflichtete sich, durch
tleine monatliche Beiträge einen Stammanteil (ursprünglich wenige Thaler) zu er—
werben; durch die Solidarhaft und dieses Vereinsvermögen gedeckt, suchten sie Kredit
bei Kapitalisten in größeren, bei Sparern in kleinen verzinslichen Posten und gaben
ihren Mitgliedern nun den ihnen nötigen Kredit auf 1253 Monate gegen einfache
Schuldscheine oder gegen Bürgschaft zu etwas höherem Zins, meist nicht unter 30/0,
oft bis 7 und 809/0 und 1-17/30/0 Provision. Die rein geschäftsmäßige Verwaltung,
der Sparzwang, das Princip der Selbsthülfe, die lebendige genossenschaftliche Teilnahme
aller Mitglieder in der Generalversammlung wirkte sehr günstig; die aufopfernde Thätig—
fkeit vieler demokratischer Idealisten, welche die Kassen leiteten und doch nur nüchterne
—0
hatten, erzeugtke im Zusammenhang mit dem Geschäftsaufschwung und dem bisher un—
befriedigten Personalkreditbedürfnis der Mittelklassen ein Wachstum ohnegleichen
hbis gegen 1875: es bestanden nun schon 17—-1800 solcher Kassen in Deutschland, auch
bereits viele Nachahmungen im Ausland. Von da bis zur Gegenwart aber trat nur
noch eine langsame, mäßige Zunahme ein. Die Gesetzgebung hatte in Preußen 1867,
in Deutschland 186851872 und 1889 die Formen rechtlich fixiert, welche Schulze
und der von ihm gegründete Verband nebst der Anwaltschaft in der Hauptsache geschaffen.

Die blühenden Vereine waren bald von einigen Dutzend zu einigen Hundert (1900
durchschnittlich 369), ja die größeren zu einigen Tausend Mitgliedern gekommen; sie
wurden bald in vielen Städten das einzige oder wichtigste Personalkreditinstitut. Das
zinfache Geschäft auf Schuldscheine und Bürgschaft trat zurück gegen das Wechsel-,
Kontokorrent-, Depositen- und Checkgeschäft; die Gelder häuften sich so, daß man sie
oft schwer unterbringen konnte, sie nun auch in Hypotheken und Effekten anlegte. Die
Anteile der einzelnen waren auf 2—800 Mark durchschnittlich gestiegen, erhebliche
Reserven entstanden. Schulze hatte stets auf Erhöhung des eigenen Kapitals gegenüber
dem fremden, möglicherweise und besonders in Zeiten der Krisis plötzlich abfließenden ge—
drungen; die Vereine sollten in wenigen Jahren 20—- 285, später womöglich 830 -500/0
eigenes Kapital zum Ausleihen haben. Die an die Anwalischaft berichtenden Vorschuß—
vereine zeigen in dieser Beziehung folgendes Bild:
zoht der
ereine
859 80
870 140
880 906
1890 1072
900 975

Mitalieder

18 676
314 656
60656
518 003
555 049

Anteile Reserven
Mill. Mill.
0.78 9,09 3.04
20,84 8,64 137,99
20816309 36444
117,07 2847 458,82
149.41 49.25 65337

Fremdes
Kavital

Eigenes Kapital Gewährte Kredite
im Prozen iver⸗ im Jahre
hältnis z. fremden Mill.
27,50 —12,39
31,87 622,85
3330 14533
387 437
30. 40 240909
        <pb n="271" />
        718) Die Schulzeschen Vorschußvereine. 255
Diese Zahlen deuten schon an, daß viele der größeren Vereine zu erheblichen Bank—
geschäften geworden sind; daß man ihnen 1871 gesetzlich erlaubte, mit Nichtmitgliedern
Geschäfte zu machen, und daß man den Vorständen teilweise erhebliche Tantiemen neben
den Besoldungen gab, verführte manche zu kühnen Börsenspekulationen. Manche ver—
wandelten sich in Aktienbanken, besonders als ihnen 1889 das Recht wieder genommen
wurde, Nichtgenoffen Kredit zu geben. Etwa 100 nahmen 18890—1890 die Form der
Aktiengesellschaft an. Viele dehnten ihre Geschäfte weit über die Gemeinde aus, in
der sie saßen. In manchen Gegenden traten auch viele Landwirte ein. Im ganzen
aber blieben sie die Banken des städtischen Mittelftandes, der Handwerker und kleinen
Kaufleute. In der weitaus überwiegenden Mehrzahl blieb der alte Geist der Solidität
und geschäftlicher Tüchtigkeit, gepaart mit genossenschaftlichem und Gemeinsinn vor—
herrschend; die Anwaltschaft, das Gesetz, die Musterstatuten, die provinziellen und
Gesamtverbandstage wirkten energisch aͤuf streng solide Grundsätze hin. Möglichst
fuchte man das Kreditgeben an die Vorstände, die Hauptquelle der Mißbräuche bei
den Aktienbanken, zu erschweren. Die immer zahlreicher werdenden Vorstände, Auf—
sichtsräte und Beamten, ihre Bindung an Instruktionen hatten natürlich eine mehr
bureaukratisch⸗routineartige Verwaltung zur Folge; die Verwaltung wurde auch teurer.
Die Generalbersammlung behielt nicht überall den großen beherrschenden Einfluß wie
früher. Man betrachtete hohe Dividenden von Ansang an als erwünscht, um Mit—
zlieder zu locken; sie wurden mannigfach erstes Geschäftsprincip und traten der Tendenz,
den Kredit für die kreditsuchenden Genossen zu verbilligen, entgegen. Alle großen
Vorschußvereine nähern sich so den Aktienbanken in ihren Tendenzen. Es ist natürlich,
daß sie, zu großen kaufmännischen Kreditinstituten erwachsend, gleichsam zwei Seelen
oder Tendenzen haben: die idealistisch-genossenschaftliche des Schuldnervereins, die dem
leinen Mann aufopfernd helfen, die gewinnfüchtige der Anteilbesitzer, die hohe Dividende
haben und vorwaͤrts kommen will. Allein es sind das doch die zwei Richtungen, die
in jeder Menschenbrust und in jeder socialen Organisation liegen. Es ist kein Unglück,
wenn die letztere Tendenz in einzelnen Vereinen die Oberhand erhält; sie sind dann
eben dasselbe, was eine andere gewöhnliche Bank ist. Es würde nur aus der ganzen
Institution etwas anderes machen und ihr die große Bedeutung für die Zukunft rauben,
wenn diese Tendenz allgemein stegte. Doch ist davon nicht die Rede. Nur das wird
nan sagen können? die geringere werbende Kraft des Gedankens seit 1875—51880, der
seither dielfach eingetretene Süllstand komme daher, daß die bestehenden Vereine und
ihre Führer als béati possidentes mehr die Geschäfts- als die ideale Seite pflegten.
Teilweise mag die Ursache auch darin liegen, daß die vorhandenen 2—383000 städtisch-
gewerblichen Vorschußvereine in der Hauptsache das ihnen günstige Gebiet nun erobert
hatten, und ihre Formen zur Ausdehnung auf die kleinen Orte und das platte Land
aicht so paßten.

Jedenfalls aber sind diese Volksbanken einer der erfreulichsten und schönsten Zweige
am Baum der deutschen Volkswirtschaft. Es ist eine segensreiche, den ganzen Mittel—
stand heilsam beeinfluüffende Thatsfache, daß diese soliden Vereine, an denen weit über
eine Million kleiner und mittlerer Geschäftsleute beteiligt sein wird, fast in allen
Städten das Personalkreditwesen so solide organisierten, daß sie und nicht ebenso viele
private Bankiergeschäfte es in der Hand haben.

Osterreich, Jialien, die Schweiz haben, wenn keine gleiche, doch eine analoge
Entwickelung, während sie England und den Vereinigten Staaten ganz fehlt, in Frank—
reich und Belgien nur kümmerliche Anfänge sind. Wo sie mangeln, ist auch in den
Städten das Wuchergeschäft viel größer, die Abhängigkeit von kreditvermittelnden
Notaren und Rechtsanwälten viel umfassender, kann der ganze Mittelstand sich viel
niger halten. Die deutschen Vorschußvereine bilden mit ihren zahlreichen provinziellen
Zewanden und ihrer centralen „Deutschen Genossenschaftsbank von Sörgel, Parisius

Co.“, welche seit 1867 einen Giroverband, seit 1896 eine Checkvereinigung aus—
gebildet hat, cinen festen Stamm für eine solide, rein lokale Kreditorganisation.
        <pb n="272" />
        256 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —714
d) Die ländlichen Darlehns- und Sparkassen. Auch für die kleinen
Leute auf dem platten Lande wurden in verschiedenen Ländern humanitäre Leihkassen
Viehleihkassen, Hülfsvereine, in Bayern 1878 Kreishülfskassen) ohne erhebliche Be—
deutung vor 1850 errichtet. Erst der Bürgermeister F. W. Raiffeisen gab dem 1849
begründeten Flammersfelder Hülfsverein zur Unterstützung unbemittelter Landwirte und
dem Heddersdorfer ähnlichen Vereine 1884 eine solche Form und ein solches Leben,
daß von 1860—1880 in der Rheinprovinz und bald auch in den übrigen Teilen des
deutschen Westens zahlreiche ähnliche Vereine entstanden.

Es sind, wie die Schulzeschen Kassen, Genossenschaften von Schuldnern, die unter
solidarischer Haft sich einen besseren und billigeren Kredit, zunächst wesentlich Personal—
kredit verschaffen wollen. Aber fie unterscheiden sich von diesen im übrigen wesentlich.
Wie jene den städtischen Verhältnissen, so haben sie sich den ländlichen angepaßt. Es
sind viel kleinere Vereine, fast immer auf eine Landgemeinde beschränkt, meist nur 50 bis
100 Mitglieder umfassend. Sie geben ihren Mitgliedern durchaus längere Kredite,
oft auf mehrere Jahre, teilweise auch auf Hypotheken, aber überwiegend auf einfache
Schuldscheine, gegen Bürgschaft; sie schließen Wechselgeschäfte ganz aus. Sie prüfen
jedes Gesuch genau, verfolgen jeden Schuldner täglich; sie haben das Recht, jedem
wöchentlich zu kündigen, wenn er sich schlecht hält. Sie geben z. B. ab und zu einem
Trinker ein Darlehen unter dem Versprechen, daß er das Trinken lasse, und haben große
moralische Erfolge so erzielt. Ihre Geschäftsführung ist stets einfach; sie entwickeln
sich nicht wie viele Schulzeschen Kassen zu eigentlichen Banken. Sehr viele wollen
zugleich Sparkassen sein und haben es sehr verstanden, die Spareinlagen des platten
Landes an sich zu ziehen. Mit Erfolg haben viele Kassen begonnen, ihren Mitgliedern
beim Grundstückkauf zu helfen; sie erwerben die sogenannten Steigerungsprotokolle,
sorgen für Zahlung der Grundstückspreise durch Einziehung der Teilzahlungen von
den Erwerbern; sie haben in diesem wie im Viehleih- und sonstigen ländlichen Kredit—
—R
Prozent den Bauern abnahmen. Ihre ganze Wirksamkeit ruht auf ihrer großen Lokal—
und Personenkenntnis im engsten Kreise.

Entsprechend den christlichen humanitären Gesinnungen Raiffeisens und den
Sitten und Gewohnheiten des platten Landes, dem Nachbar- und Gemeindegeist daselbst
ist die ganze Organisation mehr als die der städtischen Kassen auf sympathischer Nächsten-
liebe aufgebaut. Man hält so weit wie möglich daran fest, daß kein Vorstand und
Auffichtsrat Gehalt und Tantieme erhält, nur bezahlte Rechner sind vorhanden; bei
den meisten Kassen beschränken sich die jährlichen Verwaltungskosten auf 100 —200 Mk.
Daher kann der Kredit durchschnittlich so billig gegeben werden. Zuerst ließ Raiffeisen
die Mitglieder auch keine Anteile erwerben; die seinem Verband angeschlossenen Vereine
haben heute noch nur Anteile von 2—-515 Mk.; in allen werden die Anteile nur mit
dem gewöhnlichen Zinsfuß verzinst: es soll keine Dividendenjagd gezüchtet werden, so
wenig wie ein Streben nach hohen Gehältern und Vorstandstantiemen. Was gewonnen
wird, soll dazu dienen, einen sogenannten Stiftungsfonds und einen möglichst großen
Reservefonds zu sammeln. Der Stiftungsfonds darf nie geteilt werden, er soll bei
etwaiger Auflösung dem allgemeinen Wohl der Gemeinde dienen. Es haben heute viele
Kassen einen solchen nicht mehr; aber alle suchen den Hauptteil des Gewinnes entweder
der Reserve oder der Verbilligung des Kredits für die Schuldner zuzuführen.

Das nötige Kapital haben die Vereine sich zuerst ausschließlich bei wohlhabenden
Nachbarn verschafft und es leicht und zu billigem Zinsfuß bekommen. Sie sind auch
aie in Verlegenheit gekommen, obwohl sie ihr Kapital gegen vierteljährliche Kuündigung
erhielten und es meist auf die doppelt bis zehnfach so lange Zeit hingaben. Als
die Vereine aber sich auch in ärmeren Gegenden ausbreiteten, erhielten diese doch
nicht mehr so leicht das Kapital. Und allerwärts mußte sich in den Kassen der Üübel—
stand zeigen, der in den Schulzeschen durch die Verschiedenheit der socialen Stellung
der Mitglieder vermieden wird, nämlich, daß diese Kleinbauern eines Dorfes fast alle
zu gleicher Zeit im Jahre Gelkd bedürfen und dann wieder übrig haben.
        <pb n="273" />
        715)

Die ländlichen Darlehenstassen. 257
So machte sich viel mehr als bei den Schulzeschen Kassen, die meist wohl fundiert,
eher für fich bestehen können, das überflüssige Geld der Landwirte dem Haudwerker
und umgekehrt leihen, das Bedürfnis geltend, in größerem Umkreis zu Geldausgleichs—
stellen und Centralkassen zusammenzutreten, wie eine solche Raiffeisen zuerst 1872 bis
1877 in Neuwied gründete.

Die Entwickelung der ländlichen Kassen bis Mitte der 1880 er Jahre hielt sich in
mäßigen Grenzen. Es waren bis 1885 wohl im ganzen etwa 1200 —1400 Kaffen in Deutsch⸗
land entstanden. Die Frage ihrer Unterstellung unter das bestehende Recht brachte manche
Schwierigkeiten; die Angriffe der Schulzeschen Kassen und ihrer Anwaltschaft hemmten
da und dort: es war ja auch immer ein Kunststück, in jedem Dorf unter den etwas
höher stehenden Bauern und Schriftkundigen, den Pfarrern, Schullehrern, Post—⸗
beamten und ähnlichen Leuten, die sähigen und opferbereiten Leiter für diese Zwerg⸗
banken zu finden. Aber alle Schwierigkeiten wurden nach und nach doch überwunden;
neben Raiffeisen traten andere hervorraäagende Männer in den anderen Provinzen und
deutschen Staaten an die Spitze. Das Gesetz von 1889 erleichterte den Kassen ihre
Eintragung und die Bildung von provinziellen Centralkassen, welche als Genossenschaften
von Genosfenschaften sich konstituierten. Die große landwirtschaftliche Krisis drüngte
zu Reformen, zu Verbesserungen im Kreditwesen, zur Frage der Zinsverbilligung und
zur Wucherbekämpfung noch mehr als vorher. Man sah allgemein ein, daß die hypo—
thekarische Verschuldung in Deutschland eher schon zu weit gehe, daß der Personal⸗
kredit vielfach günstigere Folgen habe, sofern er den Schuldner erziehe und kontrolliere.
Die Regierungen stellten sich der Bewegung freundlich gegenüber, unterstützten die ge—
nossenschaftlichen Centralkassen z. B. in Sachsen 1891, Bayern 1898. In Preußen wurde
als Mittelpunkt der provinziellen Genossenschaftskassen am 1. Oktober 1898 die staatliche
„Preußische Centralgenofssenschaftskasse“ erst mit 8 Mill. Mek. eröffnet, dann mit 20, 40
und 50 Mill. staatlichem Kapital ausgestattet. Durch diese Banken höherer Ordnung kam
jast ein Gründungsfieber zustande; überall sah man durch ihren Rat und Kredit die Sache
erleichtert. Die Zahl der landwirtschaftlichen Darlehens- und Sparkassen stieg von 1885
bis 1900 von etwa 1200 -1400 auf etwa 10 000. Die preußische Centralgenossenschafts—
kasse steht 1901 mit 30 ländlichen und 19 städtischen provinziellen Verbandskassen in
regelmäßiger Geschäftsverbindung, giebt ihnen den Kredit, den die Verbände dann den
einzelnen Genossenschaften weitergeben. Ihr Gesamtumsatz stieg 1895 — 1901 von 141
auf 5862 Mill. Mark. Sie wird von Jahr zu Jahr mehr der Mittelpunkt des ganzen
deutschen genossenschaftlichen Kreditwesens, beherrsche durch ihre Bedingungen und ihren
oliden Geschäftsverkehr die Verbände der Genossenschaften und die einzelnen Genossen—
chaften. Ihr Ziel ist nicht, hohe Gewinne zu machen, sondern möglichst billigen
stredit zu geben,

Auch in Hsterreich, Italien, selbst in Großbritannien und Irland entstand eine
ebhafte Bewegung für solche kleine ländliche Personalkreditkassen genossenschaftlicher Art.
In manchen deutschen Gegenden haben schon 40 — 500/0 aller vörfer sie heute. Geht
die Entwickelung weiler so voran, und halt fie fich in soliven Veahnca, vas zu heffe
ist, so wird bald die Mehrzahl aller kleinen Landwirte und aller großen, die nicht den
aufmännischen Kredit der älteren Banken vorziehen, in dieser Weise mit dem denkbar
dilligsten und bequemsten Personalkredit versehen sein. Und zwar wird zugleich die
Schule des genossenschaftlichen Lebens, die sittliche und technisch geschäftliche Kontrolle
durch die Kafsen den ganzen Bauernstand auf eine höhere Stufe erheben. Es ist eine
Keform von unsagbarer socialpolitischer Bedeutung; es vollzieht sich damit eine Hebung
dr kleinen Leute auf dem Lande, die fast allen Wucher und den größeren Teil ungesunder

bhängigkeit veseitigen wird.

Die Organisation ist einer der wichtigsten Abteilungen oder Flügel im Neu—

and Umbau unserer modernen Volkswirtschaft. Die richtige Centralisation ist hier

derbunden mit voller Selbständigkeit der Ortsorgane; das wichtigste ist der

ebsthuue zu verdanken, die Staatshülfe hat nur an gewissen Punklen eingegriffen.
er wirtschaftliche Erwerbstrieb ist nicht negiert, sondern nur in vollkommenere,
Schmoller. Grundrißz der Volkswirtschaftslehre. II. 126 Nu —
        <pb n="274" />
        258 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [716
mit dem Gemeinwohl verträgliche Bahnen geleitet; zugleich aber haben alle edleren
Motive des reellen Geschäftslebens, wie z. B. die Nachbarrücksicht, die humane Teil—
nahme der Starken an der Entwickelung der Schwachen, der streng rechtliche Sinn,
der unsauberen Gewinn verschmäht, Anteil an der Ausbildung dieser Organisation.

202. Schlußbetrachtung über die Kreditentwickelung. Die Aus—
bildung der Kreditgeschäfte und der Kreditorgane zeigt uns von Anfang an und in
steigendem Maße bis in die neueste Zeit, am stärksten bei den höchststehenden Völkern,
eigentümliche Züge, welche sie von den anderen Zweigen des wirtschaftlichen Lebens,
der privaten Hauswirtschaft, der Landwirtschaft, der gewerblichen Produktion, auch den
meisten anderen Handelszweigen unterscheidet. Nur die Verkehrsentwickelung und die
Ausbildung der Verkehrsorgane hat in verstärktem Maße dieselben Tendenzen. Die
Kreditorganisation und die Verkehrsorganisation werden die führenden und centrali—
fiertesten Stücke der volkswirtschaftlichen Organisation. Freilich das Versicherungs—
wesen und die großen Kartelle beginnen teilweise auch schon ähnliche Züge der Centrali—
fierung, staatlichen Regulierung, öffentlichen Korporationsbildung anzunehmen.

Bereits in den Anfängen des Kreditwesens zeigt das belreffende Geschäft durch
seinen Zusammenhang mit dem Geld- und Münzwesen, dann bald auch durch den mit
den staatlichen Finanzen einen eigentümlichen Charakter; die Bildung des Staatsschatzes,
des Kirchen⸗ und Klostervermögens, der ständischen und fiskalischen Centralkassen führt
zu Kreditgeschäften dieser Organe; die Münzer werden Bankiers und bleiben doch halb
oder ganz Beamte. Die öffentlichen Gewalten konzessionieren und regulieren die ein—
schlägigen Geschäfte.

Dann bemächtigt sich allerdings der arbeitsteilige Handel der Sache; kleine private
Geld- und Kredithändler wie große, zu fürstlichem Reichtum aufsteigende Bankiers
bilden die Technik des Geschäfts aus, bringen aber auch alle übrigen Klassen, zuletzt
den Staat von sich in Abhängigkeit. Das allmächtige Privatkapital scheint so die
Volkswirtschaft zu beherrschen. Falsche Doktrinen wollen ihm unbedingte Freiheit
geben, weil das Kreditgeschäft ein Geschäft wie jedes andere sei, weil der Staat durch
sein Kreditrecht und durch Staatsbanken nur sich und die Volkswirtschaft in ungesunde
Bahnen bringe. Aber es zeigt sich im 18. und 19. Jahrhundert bald nur zu sehr, daß
der falsche, der hastig habfüchtige Machtgebrauch der privaten Kreditorganisation schädlich
ist, die unvermeidlichen Krisen steigert, zu einer Klassenherrschaft der privaten Bank⸗
häufer, zu einem aussaugenden Wuchertum der kleinen Geldverleiher führt.

Die Gesetzgebung unterwirft die einzelnen Kreditorgane einer Regulierung; es
wird ihnen vorgeschrieben, welche Geschäfte und in welcher Form sie sie machen dürfen.
Der Staat übernimmt gewisse Zweige auf seine Rechnung, oder er ernennt die Leiter,
er centralisiert gewisse Zweige wie das Notengeschäft. Die Provinzen und Gemeinden,
öffentliche und gemeinwirtschaftliche Korporationen gründen Hypothekeninstitute, Spar—
kassen, Pfandleihanstalten. Die sämtlichen übrigen Klassen der Gesellschaft, die bisher
nur Kredit suchten und ihn teuer und schwierig genug erhielten, fangen an sich zu
organisieren; sie setzen den Händler- die Schuldnerbanken gegenüber, wie es z. B. die
Kreditgenossenschaften sind.

Immer lebendiger wird das Gefühl, daß alles wirtschaftliche Leben und Gedeihen
von der rechten Kreditentwickelung abhänge, daß Staat und Volkswirtschaft in ihren
rentralen Interessen durch die Kreditorganisation berührt werden. Der Kredit centralifiert
fich allerwärts, die Centralorgane der verschiedenen Kreditzweige müssen unter sich und
mit der Staatsgewalt Fühlung haben; der kleinste bäuerliche Vorschußverein hängt
durch Provinzialkassen, Landescentralgenossenschaft, Reichsbank mit dem Centrum des
Kreditlebens ebenso zusammen wie die Filialen der kaufmännischen Effektenbanken.

In diesem ganzen Entwickelungsprozeß suchen immer wieder die Leiter großer
Institute möglichste Selbständigkeit, möglichft große Macht zu erhalten, und sie erwerben
auch für sich Millionen. Aber sie haben doch nicht mehr die Siellung, wie noch 1880
die Rothschilds, 1306—1560 die Fugger. Die Direktoren der Centralnotenbanken und
anderer halb oder ganz gemeinwirtschaftlicher Centralinstitute sind mächtiger als die
        <pb n="275" />
        717) Die Stellung der heutigen Kreditorganisation in der Volkswirtschaft. 259
der Aktienbanken; die Tausende von Bankbeamten handeln mehr und mehr nicht in ihrem
egoistischen Privatinteresse, sondern überwiegend im Gesamtinteresse. Der Centra⸗
lisierung in der Leitung der Bankinstituie geht die Demokratisterung des Kreditgeschäftes
und die Reinigung von Wucher und Machtmißbrauch parallel. Indem das Kreditgeschäft
aus seinen Flegeljahren herauskommt, wird es mehr und mehr durch Offentlichkeit,
Moral, Sitte und Recht reguliert.

Ist die moderne Ausbildung des Bankgeschäftes die Spitze dessen, was man
Kapitalismus genannt hat, zeigen sich auch heute noch in diesem Gebiete die größten
Gewinne, die größte wirtschaftliche Habsucht, die gröbsten Macht⸗ und andere Miß⸗
bräuche, zu denen die Verfügung über enorme Kapitalmittel verführt, — die Ent—
wickelung der letzten fünfzig Jahre im Sinne der Centralisierung, Staatskontrolle und
Offentlichkeit, im Sinne der Krediterziehung aller Klassen, im Sinne einer anständigen
durch gemeinwirtschaftliche Gesichtspunkte degulierten Konkurrenz zeigen, daß dem fso—
genannten Kapitalismus nicht bloß ein ebenbürtiger, sondern, wo Volksgeist und Staats—
verfafsung gesund sind, ein überlegener Gegner erwachsen kann.
. Arbeitsverhältnis, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag und Arbeitslohn.
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J Dazu kommen als regelmäßige Publikationen: Der Arbeiterfreund, Zeitschr. des Centralvereins
für das Wohl der arbeitenden Klassen, von 1859 an. — Konkordia, Zeitschrift für die Arbeiterfrage,
hon 1871 an. — Socialpolitisches Centralblatt von 1892 an, später un b.. Soziale Praxis von
Braun, spüter Jastrow, seit 1897 bon E Francke. — Hitze, Arbeiterwohl, Organ des Verbandes
lathol. Industrieller und Arbeiterfreunde. Die amtlichen Mitteilungen aus den Fabrikauffichts⸗
berichten der verschiedenen Laͤnder. — Viel Material enthalten die Schriften des Vereins für Social—
politit und die Veröffentlichungen des Musee vocial in Paris.
ditterg Die verschiedenen Clemente und Kypen des Arheiestandes: Die vor 8 188 angeführte
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Die ländliche Arbeiterklasse u. d. preußische Staat. 1808. Le Play, Les quvriers européens.
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Lage der Arbeiterinnen in den deuischeu Großstädten. J. f. G.B. 1888. — Schönlank, Die
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n Großbritannien. igt. Bauer, Arbeiterfragen und Lohnpolituͤnn Australasien.
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2
        <pb n="276" />
        260 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteileng. 718
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den vollen Arbeitsertrag. 1886. 2. Aufl. 1891. — Dersß.Das bürgerliche Recht und die besitzlosen
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. Simon, Die Fabrikinspektorinnen in England. J. f. G. B. 1807. — Dies., Die englische
Fabrikgesetzgebung, das. 1898. — A. Weber, Die Entwickelung der deutschen Arbeiterschutzgesetzgebung
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1900. — Löning, Der Arbeitsvertrag. H.W. Bd. 1. 2. Aufl. 1898. — Liefmann, Allianzen,
gemeinsame monopolistische Vereinigungen der Unternehmer und Arbeiter in England. J. f. N. 8. F.
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— vergl. Rechtsw. 15, 1901. — Derst, Die Arbeitsordnungen im deutschen Gewerbe—
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Pri cde, Industrial peace, its advantages, methods and difficulties. 1887. — Schmoller, Wesen
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J. f. G. V. 18097.

Arbeitszeit: Fränkkel, Die tägliche Arbeit in Industrie und Landwirtschaft. 1882. —
Cohn, Die gesetzliche Regelung der Arbeitszeit im Deutschen Reiche. J. f. N. 2. F. Bd. 6. 1883. —
Stieda, Die Reichsenquete über Sonntagsarbeit. J. f. G.V. 1888-89. —- Ders., Sonntagsarbeit.
79 6. Bd. 2. Aufl. 1901. — Losch, Der Marimalarbeitstag in technisch-beruflicher Beleuchtung.

.f. G.V. 1891. — Schuler, Der Normalarbeitstag in seinen Wirkungen auf die Produktion.
A. f. soc. G. 4. 1891. — Brentano, Über das Verhältnis von Arbeitslohn und Arbeitszeit zur
Arbeitsleistung. 2. Aufl. 1893. — Schoenhof, The economy of high vages. 1892. — Ansiaux,
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beteiligung. 1886. — Gilman, Profit sharing. 1889; deutsch von Katscher. 1891. — Schmoller,
doe Verbeleihnung Soc. u. Gew. B. 1890. — Waxweiler, La participation aux béné—

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Reiches. J. f. G. 18914. p. Mayr., Deutsche Arbeiserstalftit Nelhbodologisches und Technuches
        <pb n="277" />
        719)] Die Litteratur über das Arbeitsverhältnis. 261]
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1798. — Ob. Hali, The éffects of civilisation on the peopleè in Kuropean States. 1806. “
M. Thompson, Ap inquiry into the principies of me distribution ot vwealtü. 1824. 8. Aufl.
1869. — Senior, Threée lectures on the raté of wages. 1830. — Thünen, Der naturgemäße
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esonderer Berücksichtigung des Minimallohnes. 1900. — Verustein, Zur Geschichte und Theorie
des Socialismns 1901
2038. Die Entstehung des freien Arbeiterstandes. Wir habenJoben
in den Kapiteln über Arbeitsteilung und gesellschaftliche Klassenbildung (I, 88 116
und 117, 88 188 ff.) zu zeigen gesucht, daß und warum die wirtschaftliche Gesellschaft
sich stets dei höherer Kultur in aristokratisch führende Kreise, in einen Mittelftand
und in handarbeitende untere Klaffen geschieden hat; wir haben gesehen, daß die
letzteren nach einander die Rechtsform der Sklaverei, der Hörigkeit und der freien
Arbeit durchlaufen, daß aber nirgends bis jetzt der große Fortschritt zur persön—
lichen Freiheit und zur Rechtsgleichheit aller Klassen das Verschwinden einer besonderen
Arbeiterklasse und der Klassenschichtung überhaupt herbeigeführt habe.

Wir suchten nachzuweisen, daß das Ent- und Bestehen von handarbeitenden
Klafsen ein Ergebnis der notwendigen gefellschaftlichen Differenzierung sei, daß diese
weder in ihrem Ursprung und ausschließlich auf die verschiedene Eigentumsverteilung,
wie die Socialisten glauben, noch ausschließlich auf die Rassenverschiedenheit, wie
Gobineau und seine Schule lehrt, zurückzuführen sei; wir nahmen an, daß der Fortschritt
des menschlichen Geschlechtes nur in der Form möglich sei, daß immer zunächst einzelne
Personen und Gruppen je nach Rasse, Fähigkeiten, Kräften und Begabung sich arbeits—
teilig emporschwingen, die politischen, technischen, organisatorischen Führer werden, daß
fie als Familienväter, Heerführer, Grundeigentümer, Kaufleute, Schiffsführer und
Unternehmer zahlreicher ausführender, dienender Kräfte bedürfen, und daß dazu ihre
züngeren Söhne und Verwandten nicht ausreichen, daß so alle Anläufe zu großen und
einheitlichen herrschaftlichen Organisalionen auch zu der Entstehung gehorchender hand⸗
arbeitender Klassen der Gesellschaft führten. Die aus der Verschiedenheit der persönlichen
Eigenschaften, der Berufe und ihrer Erfolge sich ergebende Verschiedenheit der Macht
und des Eigentums in der Gesellschaft. wie die Ausbildung von rechtlich normierten
        <pb n="278" />
        262 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[720
Arbeitsverfafsungen mit besehlenden und gehorchenden Elementen erschienen uns so als
die zwei nolwendigen Folgen des gesellschaftlichen Differenzierungsprozesses überhaupt,
ohne welchen die aufsteigende Entwickelung der Menschheit sich nicht vollziehen könne.

Die Differenzierung und das Organisationsbedürfnis der Gesellschaft schuf dauernde
Klafsengegensätze; sie konnten sich nur anlehnen an die körperlichen und geistigen Ver—
schieden heiten, welche teils vorhanden waren, teils durch die Macht, das positive Recht,
die Beschäftigung, die Erblichkeit des Berufes, den Besitz weiter gesteigert wurden.
Stets war dabei eine größere oder geringere Abhängigkeit der unteren handarbeitenden
Klassen von den höheren die Folge, und aus ihr, wie aus dem Organisationsbedürfnifse,
aus den politischen Ideen der Zeit, aus den sonstigen Staats-, Rechts- und Wirt⸗
schaftsverhältnisfsen gingen die erwähnten typischen Rechtsformen der Sklaverei, der
Hörigkeit und der freien Arbeit nach einander hervor. Jede von ihnen setzt erhebliche
sociale Klassengegensätze voraus; aber jede solche von anderer Art und ein ganz anderes
Stadium der volkswirtschaftlichen Entwickelung sowie eine ganz andere socialpolitische
Ideenwelt. Den Unterschied der drei Rechtsformen wird man vielleicht am kürzesten so
sormulieren können: Die Institution der freien Arbeit giebt den führenden Kreisen ge—
ringere Herrschafts- und Machtbefugnisse als die Hörigkeit, diese geringere als die
Sklaverei. Wir werden alfso annehmen können, daß die letztere Institution, die
Sklaverei, einst da sich bildete, wo etwas größere Familien, Betriebe, Herrschasten zu
organisieren nur mit den weitgehendsten Machtbefugnissen möglich war, wo die unteren
Klassen noch roh und gewaltthätig, nur so in die Familien und Betriebe einzuordnen
waren. In etwas gemilderter Abstufung war dies bei der Hörigkeit der Fall. Die
beiden älteren Arbeitsverfassungen entsprachen den früheren größeren und härteren Klassen—
gegenfätzen; man bedurfte bei der noch überwiegenden Naturalwirtschaft, bei der unvoll—
sommenen Technik und Arbeitsteilung der harten Disciplinarmittel, welche diese In—
stitutionen boten. Sie erreichten technisch und wirtschaftlich, wie wir oben (1, 8 116)
sahen, zeitweise Großes, aber nicht ohne die Überspannung ihrer disciplinarischen Herr—
schaftsmittel. Und das führte mit der Zeit zu so brutalen Mißhandlungen, zu so großen
socialen Mißständen, daß die ganzen Institutionen endlich unmöglich wurden. Der von
ihnen erzeugte Haß, die sociale Reibung machte diese schärferen Rechtsformen des herr—
schaftlichen Arbeitsverhältnisses unmöglich; die aufsteigenden unteren Klassen mußten
einer humaneren Form unterworfen werden, der der freien Arbeit. —

Einzelne freie Arbeiter, ja Gruppen von solchen hat schon die Zeit der Sklaverei
und der Hörigkeit gekannt. Die fähigsten Elemente befreite man, oder sie kauften sich
die Freiheit; wo größere Geschicklichkeit, fseinere Arbeitsteilung und Geldwirtschaft vor—
drang, wo die neuen Betriebsformen, die größeren Betriebe sich einstellten, nahm die
Zahl der freien Arbeiter zu. Die europäische Stadtbevblkerung hatte vom 14. und
15. Jahrhundert neben Lehrlingen und Gesellen verheiratete Lohnarbeiter; die Haus—
induftrie erzeugte in den italienischen, deutschen, niederländischen, französischen und eng—
lischen Städten einen breiten Stand von Leuten, der nur teilweise noch Kleinmeister,
überwiegend schon reine Lohnarbeiter umfaßte. Auch die Bauarbeiter, die Matrofen,
die Berg- und Salinenarbeiter des 168. bis 18. Jahrhunderts, die Gelegenheitsarbeiter,
die Insten, Häusler und andere Tagelöhner auf dem Lande vermehrten da und dort
die Schar der verheirateten freien Arbeiter (vergl. 18 117 S. 348). Überall war ein
gewisser volkswirischaftlicher Fortschritt — Bevölkerungsdichtigkeit, größere Arbeits-
keilung, Geldwirtschaft und Ähnliches —, dann gesteigerte wirtschaftliche Tüchtigkeit,
größere Intelligenz, eine gewiffe Hebung der Lebenshaltung der Arbeiter die Voraus—
setzung, wenn die Sklaverei und Leibeigenschaft der freien Arbeit so an einzelnen Stellen
weichen sollte.

Erst die letzten hundert Jahre aber haben die volle Befeitigung der Hörigkeit in
Kuropa, der Sklaverei in den Kolonialländern gebracht und zwar nicht sowohl wie
früher durch Einzelverträge, Einzelmaßregeln und gewohnheitsmäßige Umbildungen,
sondern überwiegend in der Form der Durchführung großer Emancipationsgesetze,
welche von den siaatlichen Gewalten angeordnet, im Laufe einiger Jahre oder Gene—
        <pb n="279" />
        721) Die Umbildung der Sklaverei und Hörigkeit in freie Arbeit. 263
rationen die große rechtliche und wirtschaftliche Umbildung vollzogen. Sie brachten
den handarbeitenden Klassen die persönliche Freiheit, die Gleichstellung in Bezug auf
Ehe, Eigentum, Freizügigkeit, Berufswahl, Vertragsfreiheit mit den übrigen Klassen,
sie schufen formell und rechtlich, definitiv und allgemein einen freien Arbeiterstand.

Die Leute, welche bisher als Sklaven oder Hörige in erblicher Abhängigkeit ge—
standen hatten, die durch die naturalwirtschaftliche Versorgung in ihrer Existenz ge—
fichert waren, sollten nun in freien, stets kündbaren Verträgen sich eine Stelle ver—
schaffen, sie sollten mit ihrem wöchentlich gezahlten Geldlohn haushalten, einkaufen, eine
selbständige Wirtschaft führen lernen. Auch soweit bisher schon freie Arbeiter existiert
hatten, standen sie doch vielfach durch die patriarchalische Verfassung, durch Natural—
löhne, mangelnde Gewerbefreiheit und Freizügigkeit, durch erbliche Sitte unter einer
analogen Sicherung ihres Lebens, wie unter einer gewissen Leitung von oben. Auch
fie sollten nun ganz auf sich stehen, durch freie Verträge, durch Geldlohn sich eine ge—
sicherte, gute Existenz schaffen.

Es war die Frage, welche Teile der bisherigen gebundenen, von oben geleiteten
Arbeiter moralisch, intellektuell, technisch und wirtschaftlich ganz reif für die Freiheit
waren, welche Gegenden und Zweige des wirtschaftlichen Lebens, welche Betriebe die
Ausbildung bereits hatten, um die freie Arbeit richtig zu gebrauchen.

Gewiß wird man die neuere Emancipation und Befreiungsgefetzgebung als
einen großen weltgeschichtlichen Fortschritt immer feiern müssen; sie hat auch über—
wiegend Segen gebracht, war für Millionen Arbeiter angezeigt. Die freie Arbeit hat
die erbliche Abhaͤngigkeit der Sklaven und der Hörigen, die Fesselung an die Scholle
und den ererbten Beruf, die harten Strafen und Zwangsmittel, die Behandlung des
Arbeiters als Arbeitstier beseitigt. Sie hat alle Arbeiter auf sich gestellt, sie appelliert
an eigene Thatkraft und Anstrengung, an die Selbstverantwortlichkeit, sie giebt dem
Arbeiter insofern ein Interesse an der Arbeit, als sie eine mehr selbft gewählte, bei
besserer Leistung besser bezahlte ist, sie bietet dem mißhandelten Arbeiter die Mög—
lichkeit, dem zu harten Druck, der zu schlechten Behandlung und Bezahlung auszuweichen,
andere, bessere Stellen zu suchen. Sie giebt freilich für all' das nur Möglichkeiten,
deren Erreichung unsicher ist. Aber schon die großen Hoffnungen und die freiere Be—
wegung mußien viele Kräfte entbinden, weitgehbende viychische, sittliche und wirtschaftliche
Folgen haben.

Immer blieb zweifelhaft, wie weit die einzelnen fähig für die Ergreifung der ge—
botenen Möglichkeiten waren. Und man darf die Resultate der neuen Freiheit nicht so
blind überschätzen, wie es zuerst und teilweise noch heute die optimistischen Illusionen
thun. Die persönlich formale Freiheit konnte weder die bestehende sociale Klassen—
schichtung, noch die ganze bestehende Eigentumsverteilung plötzlich ändern. Die all—
gemeinen Gesetze mußten die rechtliche Freiheit allen geben, sie griffen Platz, auch wo
seit Jahrhunderten geknechtete, abgestumpfte, faule Hörige, wo halbvertierte Sklaven
vorhanden waren. Sie konnten diese so wenig wie die etwas höher stehenden Arbeiter
plötzlich zu lauter geistig und koörperlich, wirtschaftlich und politisch hochstehenden
Menschen, sie innerlich den bestehenden Klafsen gleich machen. Mochte man Erziehungs—
und Übergangsmaßregeln erfinnen, welche man wollte, mochte man von den jrei ge—
wordenen Hörigen, Bauern und Insten möglichst viele mit einer Hufe, einem Ackerstück
ausstatten oder ihnen einen solchen Besitzerwerb zu erleichtern suchen, eine vollständig
neue Eigentumsverteilung und vollends eine alle bisherigen Hörigen oder Sklaven, alle
sreien Ärbeiter mit demselben Besiz, wie die übrigen Bürger, ausstattende Reu—
verteilung war unmöglich, hätte nur das bestehende Eigentum durch UÜbertragung
in unfähige Hände vernichtet.

Das große Problem blieb also immer, wie weit die unteren Klassen für die
Irzzheit reif waren, wie die neue Rechtsordnung im einzelnen dementsprechend zu ge—
— sei; wie die geistig⸗moralische und die technisch-wirtschaftliche Erziehung der
vg en Klassen, welche die Voraussetzung günstiger Folgen der Freiheit war, zu fördern

au vollenden sei: noch mehr, wie man die neue Freiheit und ihre Segnungen in
        <pb n="280" />
        264 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. (722
richtige Verbindung bringe mit der pratktisch-geschäftlichen, unabweisbaren Forderung,
daß die arbeitenden Klassen wie bisher als dienende Glieder den Familien, den länd⸗
lichen und städtischen Betrieben, den immer größer werdenden Unternehmungen eingefügt
und deren Disciplin, welche mit der Größe der Betriebe notwendig nach gewissen Seiten
sich verschärfen mußte, untergeordnet werden. Denn die Notwendigkeit einer herrschaft—
lichen Organisation der wirtschaftlichen Betriebe blieb, wie seit Jahrhunderten, zunächst
unverändert bestehen. Ein plötzlicher Übergang in genossenschastliche Betriebe war im
18. und 19. Jahrhundert ganz ausgeschlossen, hat auch gegenwärtig und in Zukunft
die größten Schwierigkeiten, gelingt bis jetzt nur einer kleinen ausgewählten Schar.
Die Aufgabe, große herrschaftliche Betriebe mit freien Arbeitern zu organisieren, war
und ist psychologisch, social, rechtlich und wirtschaftlich das denkbar schwierigste Problem
der heutigen Volkswirtschaft. An ihrer Lösung arbeiten wir seit hundert FJahren und
werden noch viele Generationen hindurch daran arbeiten.

Würde es sich bei den modernen Arbeitsverhältnissen etwa überwiegend um
Einzelverträge handeln, wie sie die Hausfrau mit einem Hausschlächter, einem Weber,
einem Schneider oder Tischler schließt, der für eine Stunde zu einer bestimmten Arbeit
ins Haus kommt oder dem Garn, Tuch, Holz zur Verarbeitung in seine Werkstatt
mitgegeben wird (locatio conductio operis), so wäre von den bestehenden Herrschafts—
und Dienstverhältnissen der größere Teil leicht abzustreifen gewesen. Der Arbeitsvertrag
über solche Einzelleistungen, über eine Stunde Arbeit, stelll Auftraggeber und Arbeiter
in freier, unabhängiger Stellung nebeneinander. Die Arbeitsverhältnisfse sind aber
überwiegend andere; sie setzen voraus, daß der Dienstbote, der Lehrling, der Geselle,
der Fabrikarbeiter, der ländliche Tagelöhner, meist auch der Heimarbeiter für Tage,
Wochen und Monate dienendes Glied eines socialen Organes werde, meist nicht bei
sich, sondern in dem Hause, dem Geschäftslokal des Arbeitgebers nach seinem Befehl
zusammenhängende Arbeitsleistungen verrichte (locatio conductio operarum). Der
Arbeiter wird damit seiner Familie für die Arbeitszeit entzogen, er muß der Lebens-
ordnung, der Technik, der Arbeitsteilung des Geschäftes sich eingliedern und unterordnen;
den hier herrschenden Sitten und Traditionen, wie den Anordnungen des Unternehmers,
der Beamten muß er sich fügen. Seine Wohnung, sein Familienleben, seine Lebens—
führung, seine ganze Existenz ist so durch das Geschäft, durch die Stelle, die er bekleidet,
durch sein Arbeitsverhältnis bedingt, und zwar um so mehr, um so schroffer, je größer
der sociale Organismus ist, in den er eintritt, je weniger er über eigenen Besitz verfügt,
ie geringer seine Fähigkeiten, seine technische Äusbildung ist.

Die fortgeschrittene Arbeitsteilung und die Geldwirtschaft haben es gewiß er—
leichtert, daß in immer komplizierterer Weise und in immer größeren Organisationen
Befehlende und Gehorchende so zusammenwirken, daß eine Unterordnung in der Dienst
zeit sich verträgt mit zunehmender persönlicher Freiheit im übrigen. Aber diese Art
des Zusammenwirkens ist doch nicht ohne steigende Konflilte möglich, setzt neue Sitten
und Ordnungen, setzt klügere, höher stehende Menschen voraus. Und so ist es wohl
begreiflich, daß in den Kolonien der Europäer die früheren Herren und die früheren
Sklaven vielfach in die Freiheit sich nicht finden konnten, daß die Emancipation die
Volkswirtschaft ganzer Länder erschütterte, daß ein Mann wie Carlyle die englische
Sklavenemancipation für eine versehlte Maßregel erklärte, daß in Rußland seit 1866,
auch in Deutschland nach der Beseitigung der Hörigkeit jahrzehntelang teilweife recht
unerquickliche, ja vereinzelt schlimmere Zustände als zuvor eintraten.

Wir werden vielleicht, wenn wir eine allgemeine Schätzung wagen wollen, sagen
können, daß der Sieg der freien Arbeit, der von 1500 an langsam veginnt, aber erst
von 1789 —1870 sich vollendete, wohl nur für das oberste Drittel der Arbeiter von
reinem Segen war, daß das zweite Drittel, bisher in Naturalwirtschaft und Bevor—
mundung befangen, lange Jahrzehnte brauchte, um auf sich selbst stehend, in der neuen
Rechtsjorm seine neuen Interefsen richtig zu erfassen, fich der Geldwirtschaft anzu—
bequemen, den freien Arbeitsverträgen die rechte Form zu geben, und daß ein Drittel,
die schwächlichsten, indolentesten Arbeiter in Lebenshaltung und Lebensglück entweder
        <pb n="281" />
        723) Persönliche Freiheit und Arbeitsdisciplin. Die Elemente des Arbeiterstandes. 265
zurückgingen oder ganz verkümmerten, weil sie unfähig waren, sich der neuen höheren
Lebensform anzupassen, die technisch-wirtschaftlichen und die moralischen Fortschritte zu
machen, ohne welche die Institution der freien Arbeit nicht günstig wirken kann.

204. Die verschiedenen Elemente des heutigen Arbeiterstandes.
Wir werden im folgenden Paragraphen näher auf die Principien des Arbeitsvertrages
zu sprechen kommen. Hier werfen wir im Anschluß an die vorstehende historische Be—
trachtung einen Blick auf die große Verschiedenheit der Personen, welche heute als
Lohnarbeiter bezeichnet werden, Arbeitsverträge abschließen. Alle Beurteilung der auf
den Arbeiterstand bezüglichen Fragen wird eine anschauliche und klare nur, wenn man
diesen Stand in seine Elemente auflöst; sie bleibt eine doktrinär schiefe, wenn man die
Arbeiter als eine unterschiedslose Masse betrachtet, die, des Kapitals und der Arbeits-
mittel beraubt, der Knechtschaft des Kapitals unterworfen sei, nur von dieser erlöst
werden müsse, um zu wirklich freien, glücklichen, wirtschaftlich vollendet wirkenden
Menschen zu werden.

1. Fragen wir zunächst nach der oberen Grenze der Lohnarbeiter, so reichen sie mit
der öffentlichen und privaten Beamtenschaft, den angestellten Technikern, Commis, Werk—
meistern überall in die höheren Schichten der Gesellschaft, mit den Hunderttausenden von
Klein- und Parzellenbauern, kleinen Handwerkern in Stadt und Land, den Heimarbeitern
überall in den Mittelstand hinein. Aber diese beiden Gruppen sind doch nach Besitz,
Einkommen, socialer und Rechtsstellung und Art des Erwerbs von den Lohnarbeitern
wesentlich verschieden. Der Beamte hat festes Jahresgehalt, gesicherte Lebensstellung,
Pension, hängt nicht vom Markt und täglicher Kundigung ab. Ein großer Teil der
allein arbeitenden Handwerker, Kleinbauern u. s. w. geht freilich nebenher auf Lohnarbeit
oder nimmt, wie die besseren Heimarbeiter, noch eine Mittelstellung zwischen Klein—
unternehmer und Lohnarbeiter ein. Die Grenze wird hier stets fließend bleiben. Aber
der Unterschied dieser Elemente von den Lohnarbeitern bleibt doch ein fundamentaler.
Wenn auch ein sehr großer, vielleicht der größere Teil der kleinen Landwirte, Gewerbe—
treibenden und Händler mehr von ihrer Arbeit als ihrer Kapitalrente oder dem Unter—
nehmergewinn leben, so sind sie doch zu den Lohnarbeitern in ihrer Mehrzahl nicht zu
rechnen, sondern höchstens zu den handarbeitenden Klassen; sie leben nicht vom Lohn,
sondern von dem Einzelverkauf ihrer Leistungen und Waren.

Auch unter den Lohnarbeitern selbst haben viele einen kleinen Besitz, ein Häuschen,
ejnen Garten, eine kleine Eigenwirtschast, welche ihnen Gemüse, Kartoffeln und
Ahnliches liefert; viele haben auch irgend eine kleine Vermögensrente, in den höheren
Arbeiter-, in den Beamtenschichten sogar eine erhebliche. Viele Tausende von jugend—
lichen Arbeitern, die den mittleren Gesellschaftsklässen angehören, erhalten von Haufe
Unterstützungen und Hülfe verschiedener Art. Wir sahen oben (JI, 8 117, S. 345),
daß fast zwei Drittel der statistisch gezählten deutschen Arbeiter unter 80 Jahre alt
sfind, daß viele von ihnen später in andere höhere Stellungen übergehen. Von den
lohnarbeitenden und Gesindedienst verrichtenden Frauen heiratet der größere Teil
und geht dann nur noch in geringerer Zahl auf Lohnarbeit. Wir haben nach—
gewiesen, daß unter den 12 —-183 Millionen deutscher Arbeiter, welche 1895 in Land—
wirtschaft, Gewerbe und Handel gezählt wurden, nur etwas über 4 Millionen Arbeiter—
en sind, daß man nur 83.7 Millionen verheiratete Männer unter diesen Arbeitern
zählte.
Daraus folgt eine Reihe der wichtigsten Schlüsse. Für alle jüngeren Arbeiter von
44-285 Jahren ist oder sollte der Arbeitsvertrag zugleich ein Erziehungsverhältnis
sein; zumal für alle weiblichen unverheirateten Arbeiter in diesem Aller sind Schutz⸗
maßregeln für Sittlichkeit und Gesundheit, für familienartige Unterkunft und Pflege
nötig, wenn nicht die schlimmsten Folgen eintreten sollen. Für alle die Arbeiter, die
aus irgend einer Eigenwirtschaft, einem Vermögen, einer Familienbeihülfe Einnahmen
beziehen, ist der Lohn nicht die einzige Einnahme. Solche Bezüge sind einerseits sehr
erwünscht; eine kleine Eigenwirtschaft beschäftigt Frau und Kinder, hebt Fleiß und
Sparsamkeit, verbilligt die Existenz; ein eigener Besitz in Sparkasse oder sonstiger
        <pb n="282" />
        266 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 724
Anlage sichert die Zukunst, stellt die Leute dem Mittelstande gleich. Andererseits er⸗
möglichen alle diese Beihülfen den Lohndruck und können so dem Arbeiterstand schaden.
Doch wäre es gewiß falsch, sie deshalb schlechthin verwerfen zu wollen; man muß nur
diese ungünstige Nebenwirkung, den Lohndruck zu hemmen suchen. Ein möglichst an
Eigentum und Besitz beteiligter und gut gelohnter Arbeiterstand kann allein Frau und
Kinder davor bewahren, zu früh, zu oft, zum Schaden von Familie und Erziehung
auf Arbeit zu gehen; er allein kann die härteste Seite des heutigen Arbeitsverhältnifses,
die Unsicherheit und zu große Abhängigkeit, überwinden.

Zunächst ist freilich die Mehrzahl der Lohnarbeiter ohne oder ohne erheblichen,
eine Rente gebenden Besitz. Und damit, sowie mit der zunehmenden Zahl verheirateter
Arbeiter, die ihre Kinder wieder Arbeiter werden lassen müssen, ist die Signatur
unseres heutigen Arbeiterstandes gegeben. Darin liegt es begründet, daß die Ordnung
der Lohnfrage und die Erziehung des Arbeiternachwuchses den Kern der socialen Frage
bildet.

2. Außer dieser Unterscheidung der Lohnarbeiter nach ihren sonstigen Einnahmen,
ihrem Alter und ihrem Familienstand gehört aber zu ihrer vollen Charakterisierung
auch eine solche nach ihren ethnischen und psychologischen Eigenschaften, nach ihren
Bildungs- und Kulturverhältnissen. Wir werden die unabsehbare Mannigfaltigkeit
der Zustände am leichtesten überblicken, wenn wir einige der wesentlichsten ethnisch und
historisch erwachsenen Typen des heutigen Arbeiterstandes nebeneinander stellen.

a) In Kolonien, wo man die Sklaverei aufgehoben hat, in wirtschaftlich sehr
niedrig stehenden Ländern, deren Einwohner den sogenannten Naturvölkern noch nahe
stehen, überall wo man Neger oder ähnliche Elemente als freie Lohnarbeiter verwenden
will oder muß, hat man es überwiegend mit Menschen zu thun, welche vielleicht schon
für ihre Eigenwirtschaft zu arbeiten gelernt haben, meist aber auch für sie noch wenig
Fleiß und Energie zeigen, jedenfalls aber der freien Lohnarbeit für andere nicht recht
fähig sind. Sie sind träge, sorglos und kurzsichtig, ihre Bedürfnisse sind gering und
schwer zu steigern, oft mit leichter Arbeit von ein oder zwei Tagen in der Woche zu
befriedigen; häufig ist ein eigener kleiner Besitz für sie ohne weiteres zu erreichen;
einen größeren erstreben sie gar nicht. Die Abneigung gegen eine planmäßige, ihnen
vorgeschriebene, 5—12 Stunden dauernde Arbeit, vollends gegen eine solche in Fabriken,
an Maschinen ist oft unüberwindlich. Nur etwa die gröbste Feld- und Hausarbeit ist
ihnen geläufig; feinere Werkzeuge und Maschinen werden in ihren Händen leicht
unbrauchbar. Daher immer wieder Vorschläge zu irgend einem System des Arbeits-
zwanges. Nur besonders geschickte Maßregeln der Erziehung zur Lohnarbeit, der
Gewöhnung an höhere Bedürfnisse, der Anleitung zu Anstrengung und Fleiß, wie sie
die Holländer in ihren Kolonien anwandten, vermögen langsam Wandel zu schaffen.
Werner Siemens erzählt anmutig, wie er am Kaukasus sich langsam durch allerlei
Lockmittel Lohnarbeiter schuf, z. B. indem er sie an bessere Wohnung gewöhnte, durch
die Eitelkeit und Bedürfnisse der Frauen die Männer so weit brachte, die ganze Woche
in die Fabrik zu kommen.

Sogar von Rußland könnte man sagen, es habe in vielen seiner Teile erst im
letzten Jahrzehnt eigentlich freie Lohnarbeiter erhalten. Die Masse der befreiten
Hörigen waren und blieben an der Scholle und ihrer Eigenwirtschaft haftende Klein—
bauern, ob sie dem Gutsherrn daneben dienten oder als Heimarbeiter gewerbliche
Produkte erzeugten und verkauften oder periodisch auf Wochen und Monate zur Stadt
und in andere Gebiete zogen, um irgend eine Arbeit zu verrichten. Noch jetzt leidet
die dortige Industrie darunter, daß ihre Arbeiter zur Bestell- und Erniezeit in die
Heimat wollen, daß man von ihnen nie weiß, wie lange fie wegbleiben. Schulze—
Bävernitz hält es für einen großen wirtschaftlichen Fortschritt, weun ganze Familien
dauernd sich vom Heimatsdorf löͤsen, sich an die regelmäßige Lohnardeit gewöhnen,
ihre Kinder dazu anleiten.

b) Schon einen abweichenden, wenn auch verwandten Typus von Lohnarbeitern
befitzen jene alten Völker der Halbkultur, wie Chinefen, Japaner u. s. w.. die bet
        <pb n="283" />
        7285) Ethnische und Kulturunterschiede im Arbeiterstande. 267
dichter Bevölkerung seit lange an Fleiß, Handwerk, Hausarbeit gewöhnt, meist mit
zäher Körperkraft ausgestattet, beispiellos nüchtern und bedürfnislos sind. Immer sind
fie mehr zu Familienarbeit und Hausfleiß als zu geldbezahlter Lohnarbeit in der Unter—
nehmung zu gebrauchen, widerstreben zunächst ihrer Regel und Disciplin. Uberwinden
sie diese Abneigung, so werden sie gefährliche Konkurrenten der europäischen Arbeiter,
werden dann aber auch ganz andere Löhne fordern und erhalten als jetzt. Einzelne
füdeuropäische Arbeiteriypen, sogar der italienische, nähern sich ihnen. Eine alte Kultur
hat den italienischen Arbeiter äußerst anstellig und fleißig gemacht, lange Mißwirt—
schaft hat seine Lebenshaltung tief herabgedrückt; das Leben in der Natur und im
Hause hat ihm den Typus eines vollen Menschen aufgedrückt, aber er ist kein Fach-,
sein Teil-, kein Maschinenarbeiter, sondern ein virtuoser Bedienter, Maurer, Erdarbeiter.

c) Die mittel⸗, nord- und westeuropäischen Lohnarbeiter, zumal die auf dem
Lande, hatten gegen 170—-1800 noch den Charakter mißhandelter, ganz in den her—
gebrachten Geleisen der Naturalwirtschaft sich bewegender Höriger. Störrisch, indolent,
in vielen Gegenden bettelhaft, dem Neuen in Technik und Wirtschaft abgeneigt, durch
langen Klassendruck bitter und mißtrauisch oder devot und ohne Selbstbewußtfein
arbeiteten sie vielfach wenig und schlecht. „Wenn der Bauer nicht muß, rührt er
weder Hand noch Fuß.“ Ohne Schulbildung, mit geringen Bedürfnissen, schlecht genährt,
oft barfuß, selbst im Winter im leinenen Kittel erschien diese Arbeiterklasse den oberen
Klassen als das natürliche Fußgestell ihrer Kultur. Man nahm ziemlich allgemein
an, Armut und Not seien nötig, um sie zur Arbeit zu treiben. Noch bei der amtlichen
Erhebung über die preußischen Landarbeiter 1849 konstatierte man, daß da und dort
nach einer guten Kartoffelernte die Tagelbhner nur 228 Tage in der Woche zur Arbeit
kämen, weil deren Verdienst zum Leben ausreiche.

In den Städten, in manchen Gewerben waren seit langem etwas höhere Be—
dürfnisse, größere Geschicklichkeit, bessere Arbeitsgewohnheiten vorhanden, aber träge
Indolenz sehlte auch da nicht. Erst die Befreiung des Bauernstandes, die Durch—
führung der allgemeinen Schulpflicht, der Sieg der Geldwirtschaft, die Gewerbe- und
Niederlassungsfreiheit, die wachsende Konkurrenz und der freie Arbeitsvertrag weckten
nach und nach von 1789, hauptsächlich aber von 1340 —-1860 an das Selbstbewußtsein
und die Thatkraft, schufen nach und nach einen wesentlich höher stehenden Arbeiter—
stand, der aber natürlich nach Rasse, technischer und wirtschaftlicher Entwickelung, nach
Gegenden und politisch-kirchlicher Umgebung, nach socialen Schicksalen und sonstigen
Einflüssen doch noch in Europa und den europäischen Kolonialländern in sehr ver—
schiedene Gruppen und Schichten zerfällt.

„ ) Zu unterst steht auch heute eine proletarisierte, in der That verelendete Schicht;
es find Leute, die nur zeitweise beschäftigt find, schlecht genährt, mit niedrigster Lebens—
haltung, vielfach in die Klafse der Arbeitsscheuen und dauernd Arbeitslosen, ja in die
der Vagabunden, Diebe und Verbrecher übergehen; viele sind freilich auch bei größtem
Elend rührend fleißig, arbeiten sich zu Tode. Die erste Art sitzt in den Großstädten,
die letztere mehr in den Kleinstädten, auf dem Lande, in den Gegenden der Haus—
industrie, des ländlichen Zwergbetriebes, der parasitischen, auf die villigsten Arbeits-
kräfte spekulierenden Industrien. Booth berechnet, daß in England von acht Millionen
männlicher Arbeiter mindestens eine Million dieser tiefsten Schicht angehören; Deutsch-
land hat wohl einen geringeren Prozentsatz; Italien, Belgien, Holland vielleicht einen
etwas größeren. Sie fehlt auch in den Ländern neuer Kultur mit Bodenüberfluß, in
Australien und den Vereinigten Staaten nicht.

o) Über ihr steht der große Stamm der ungelernten Arbeiter; die ländlichen
Tagelöhner, auch ein Teil der gewerblichen gehört hierher; aus ihm rekrutieren sich
meistens die Dienstboten. Ein Teil dieser Schicht kämpft noch mit den modernen
wirtschaftlichen Einrichtungen, hat die alte Trägheit, die Lässigkeit naturalwirtschaft—
licher Verhältnisse noch nicht ganz überwunden. Die Lebenshaltung ist mannigfach noch
eine recht kuͤmmerliche, wie z. B. in Schlefien, im bayrischen Franken, in Thüringen; daneben
auch wieder eine reichliche, wie im deutschen Nordosten, in Bayern, in Riedersachsen;
        <pb n="284" />
        268 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. Jq726
das Eindringen viel niedriger stehender Rassenelemente, wie der Iren in England, der
Slaven in Ostdeutschland und Osterreich, der Italiener in Südfrankreich, hemmt leicht
die Verbesserung der Lebenshaltung. Im ganzen ist aber auch bei den ungelernten
Arbeitern das Selbstbewußtsein und der Erwerbstrieb geweckt; Rührigkeit und In—
telligenz, Fleiß und Geschicklichkeit ist auch beim Landarbeiter im Steigen.

f) Die gelernten Arbeiter in Land und Stadt, in Gewerbe und Handel stehen
zwar entfernt nicht alle über den ungelernten; in den verkümmerten Hausindustrien
und Handwerken giebt es Tausende schwächlicher Arbeiter mit niedriger Lebenshaltung;
die Bekleidungsgewerbe haben fast überall nicht sehr hoch stehende Arbeiter (in Deutsch—
land waren es 1895 3295378); die Texrtilarbeiter stehen jetzt in England relativ sehr
hoch, in anderen Ländern nicht, sie sind teilweise ungelernt (in Deutschland zählte man
1895 748 784). Die Bergarbeiter gehören in manchen Ländern nicht zur Arbeiter—
aristokratie, wohl aber in England durch ihre neue Organisation, in Deutschland durch
ihre hergebrachte Verfassung, die freilich durch übermäßiges Eindringen anderer Elemente
noch mehr als durch die neuere Berggesetzgebung der Auflösung nahe ist (in Deutschland
1895 515 286). Die Arbeiter der Baugewerbe gehören zu einem erheblichen Teile
(deutsche 1895 829741), die der Metall- und Maschinenindustrie (deutsche 18958
925 876) und ebenso die der polygraphischen, der Kunst- und mancher anderen feinen
Gewerbe zu der führenden Elite der Arbeiter. In den sämtlichen deutschen Gewerben
zählte man 1895 auf 83,8 Millionen gelernter noch 2,0 Millionen ungelernter Arbeiter;
doch ist die ganze Scheidung eine fließende und unsichere. Die Spitze der gelernten
Arbeiter machen die Werkmeister und Vorarbeiter aus; sie gehen in die zahlreichen
technischen und kaufmännischen Beamten über. Mit ihnen erhalten wir eine Hierarchie
der Arbeitsstellungen vom letzten Lohnarbeiter bis zu den Generaldirektoren der großen
Gesellschaften, welche kaum geringere Verschiedenheiten aufweist als die Gegensätze, die
überhaupt in der Gesellschaft vorhanden sind.

3. Zuletzt ein Wort über die Gesamtheit der Personen in der modernen Gesellschaft,
welche von Arbeitsstellungen, Löhnen und Gehalten leben.

Wenn wir bedenken, daß 1895 in Deutschland zu den in Landwirtschaft, Gewerbe
und Handel gezählten 12,8 Millionen Lohnarbeitern 0,6 Millionen Beamte der Unter—
nehmungen, 0,4 Millionen wechselnde Lohnarbeiter, 1,8 Millionen Dienstboten kommen,
zusammen 15,1 Millionen, daß außerdem 1,42 Millionen Personen in öffentlichen
Beamtenstellungen, in Post und Staatsbahnen und liberalen Berufen thätig sind,
welche teils Lohnarbeiter, teils im weiteren Sinne der Arbeiterklasse zuzurechnen sind,
vielfach wenigstens ähnliche wirtschaftliche Lebensbedingungen haben, so sehen wir, daß
von den 20,7 Millionen Erwerbsthätigen und 1,8 Millionen Dienstboten, zusammen
von 22 Millionen nicht weniger als 16,65 Millionen, also gerade 874, zwar nicht alle
Lohnarbeiter sind, aber alle in einem Arbeitsverhältnis stehen. Für sie bilden die
Ausbildung des Arbeitsvertrages im weiteren Sinne, die Bedingungen der Anstellung
und alles dessen, was damit zusammenbängt, den Kern ihrer wirtschafitlichen Lebens—
interessen.

Es ist daher kaum zu viel gesagt, wenn wir behaupten, es gebe keine wichtigere
wirtschaftliche und sociale Frage, als die des Arbeitsverhältnisses. An ihr hänge die
Zukunft unserer Gesellschaftsverfassung. Die richtige Ausgestaltung und Fortbildung
aller einschlägigen Institutionen sei, wenn nicht die erste, so doch eine der wichtigsten
Aufgaben der Gegenwart und Zukunft.

205. Die principielle Erörterung des Arbeitsverhältnifsses und
„vertrages. Wenden wir uns nach diesen Bemerkungen zu einer principiellen
Erörterung des heutigen Arbeitsverhältnisses. Es umschließt die wirtschaftlichen und
rechtlichen, die pfychischen und socialen Beziehungen der Arbeiter zu den Arbeitgebern,
es findet seinen rechtlichen Ausdruck wesentlich im Arbeitsvertrag, es hat seinen wesent—
lichen Kern im Arbeitslohn, der Bezahlung der Arbeit durch den Arbeitgeber. Zwei
geschiedene sociale Klassen stehen sich individuell und gruppenweise, organisiert oder
        <pb n="285" />
        727] Ungelernte und gelernte Arbeiter. Das Lohnverhältnis im Lichte verschiedener Theorien. 2609
aichtorganisiert gegenüber, sie müssen sich über die Arbeitsbedingungen und den Lohn
immer wieder vertragsmäßig vereinigen; der ganze Gang unseres volkswirtschaftlichen
Lebens hängt davon ab, wie das geschieht.

Man wird sagen koönnen, die beiden älteren theoretischen Schulen hätten fich das
Arbeitsverhältnis durch entgegengesetzte allgemeine Vorstellungen klar zu machen gesucht.
Die Liberalen sahen in ihm nur einen Marktvorgang wie andere, die Socialisten er—
blickten in ihm nur einen socialen Kampf, welcher den einen Teil herabdrücke, ja ver⸗
nichte, den anderen mit ungerechtem Gewinn überhäufe. Beide Vorstellungen sind
nicht ganz unrichtig, aber sie sind einseitig und erschöpfen den Thatbestand nicht.

Um Marklvorgänge und Preisbildung handelt es sich in der That; Angebot
und Nachfrage treten sich auf dem Arbeilsmarkt gegenüber; ihre Größenverhältnisse
wirken ganz wesentlich auf die Lohnhöhe und die Machtstellung der einen und der
anderen Seite. Aber der Verkauf der Arbeit und der Verkauf von Waren zeigt so
undamentale Unterschiede, das Spiel von Angebot und Nachfrage hat hier so vielfach
andere tiefer greifende Folgen als auf dem Warenmarkt, es stehen sich so häufig un—
gleiche Kräfte gegenüber, der einzelne Arbeiter, vollends die einzelne Arbeiterfrau, die
aürbeitenden Kinder und jungen Leute sind gegenüber dem kapitalkräftigen Arbeitgeber
jo überwiegend die schwächeren; in Ländern mit starker Bevölkerungszunahme und ge—
ringer wirtschaftlicher Entwickelung tritt so leicht ein Uberangebot von Arbeitern zeit⸗
weise ein, daß in den letzten Jahrhunderten gar oft eine Herabdrückung des schwächeren
Teils, der Arbeiter, stattsand; ja mehr als das, eine Verkümmerung, Ausbeutung und
Bewucherung. Das kann nur verhindert werden durch vereinsmäßige Zusammen—
fassung der schwächeren Kräfte, durch gesetzliche Schutzbestimmungen, durch ein speziali—
fiertes, den Verhältnissen der einzelnen Arbeiter- und Betriebsgruppen angepaßtes
Arbeitsrecht, vielfach auch durch kollektive Verabredungen über Arbeitsverträge, ja
durch autoritativ angebahnte Minimallöhne, endlich durch eine Reihe von Institutionen
Arbeitsnachweis, Genossenschaftswesen, Versicherungswesen, Bildungseinrichtungen e.),
welche die Lebenshaltung, die Geschicklichkeit, die Wirtschaftlichkeit des ganzen Arbeiter—
standes heben.

An der Bezeichnung des heutigen Arbeitsverhältnisses als Klassenkampf ist das
wahr, daß sich neuerdings Arbeitgeber und Arbeiter bewußt als kämpfende Klassen
zegenübersiehen, daß sie organisiert mit den Mitteln des Marktes einschließlich der
Koalition und des Streikes, aber auch mit denen der Politik, der Presse, der öffent⸗
lichen Meinung, der Gesetzgebung, eventuell da und dort mit Terrorismus und Gewalt-—
akten einander bekämpfen. Aber es ist ein Kampf, der doch im ganzen innerhalb der
großen Friedensordnung, welche Sitte, Recht und Moral aufgerichtet haben, welche
don der Staatsgewalt verteidigt wird, sich vollzieht (vergl. JI 832). Und wenn selbst
bürgerliche Nationalbkonomen von den Kämpfen um den Arbeitslohn oft versichern,
die Macht entscheide allein, so meinen sie damit wohl nicht jede Art der Macht und
der Gewalt, sondern mehr nur das jeweilige Übergewicht der Machtelemente, wie sie
innerhalb Moral, Sitte und Recht sich dethätigen dürfen. Zur Machtbethätigung
schlechthin würde auch Drohung, Gewalt aller Ari, Mord und Brandstiftung gehören.
Aber nicht bloß sie sind, von Momenten des Aufruhrs abgesehen, ausgeschlossen,
sondern auch manche andere Machtbethätigungen sind durch Gesetz und Strafe unmöglich
zemacht, wie ja alle Ordnung der Kinder- und Frauenarbeit, der Arbeitszeit u. s. w.
das zeigt. Wohin kämen wir, wenn wir lehrten, über Kinderzulafsung, Frauenarbeits-
zeit, Gesundheitseinrichtungen solle überall die Macht — statt des Gesamtinteresses
und der Gerechtigkeit — entscheiden? Ja, wir werden sagen können, die Lehre, daß
die Kämpfe um Lohn und Arbeitsbedingungen nur Machtproben seien, habe praktisch
ungünstig gewirkt, habe die Kämpfe geradezu vergiftet. Wir möchten im Gegensatz
hierzu betonen: Das ganze Arbeitsrecht nach seiner privat- und öffentlichrechtlichen
Seite und die Gestaltung der einzelnen Arbeitsverträge und der kollektiven Lohn—
verabredung habe das Arbeitsverhältnis mit so großen und fest gefügten Wällen
und Grenzen umgeben, ordne so vieles im Gesamtinteresse der Gesellschaft und des
        <pb n="286" />
        270 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [728
Friedens, daß weder von reinen Klassenkämpfen, noch von bloßen Machtproben ge—
sprochen werden könne.

Gewiß bleiben die beiden großen socialen Gruppen wirtschaftliche und pfychische
Größenerscheinungen und Kräfte, deren Zahl, Besitz und Einkommen, deren psychische,
sociale und politische Eigenschaften den großen Prozeß der wirtschaftlichen Güter—
verteilung zwischen ihnen immer wieder wesentlich, aber nie allein bestimmen. Indem
beide Teile vom Staate, vom Rechte, von geschlossenen Verträgen, von sittlichen Ideen
und der öffentlichen Meinung Schritt für Schritt beeinflußt werden, unterliegt der so—
genannte Klassenkampf und die Marktbildung des Lohnes einer weitgehenden gesell—
schaftlich-ethischen Regelung. Das Arbeitsverhältnis ist uns also das auf dem
Boden der freien Arbeitsverfassung, aber unter dem Einfluß von Moral und Sitte sich
abspielende, durch eine große Zahl einflußreicher Wirtschafts- und Rechts—
institutionen modifizierte Verhältnis der Wechselwirkung der zwei
großen Klassen, der Arbeitgeber und der Arbeiter. Und wir fragen daher, wie ordnet
das heutige Arbeitsrecht dasselbe, welchen wesentlichen Inhalt hat der Arbeitsvertrag?

Um die Frage zu beantworten, müssen wir zunächst feststellen, welche Punkte
der Ordnung das Arbeitsverhältnis überhaupt biete. Es handelt sich nicht bloß
um Lohn und Arbeitsleistung, sondern um die gesamte Einfügung der Lohnarbeit in
den Lebensgang der Arbeiter und in das Getriebe der Unternehmungen. Wie wird
der Arbeiter für seinen Beruf erzogen? Wie werden die jugendlichen Arbeiter in
der eigenen, in der Unternehmerfamilie oder sonstwie untergebracht? Wie werden die
ganzen Beziehungen zwischen dem Familienleben und der Lohnarbeit geordnet? Wo
ist Frauen-/ wo Männer-, wo Kinderarbeit, wo Lehrlingsarbeit erlaubt und üblich?
Wie lange dauert täglich die Arbeitszeit, welche Pausen finden statt? Wie verhält
sich die Arbeitsanstrengung zur Arbeitskraft und zur Gesundheit? Wie wird während
der Arbeitsverpflichtung oder nachher für kranke, verunglückte, invalide Arbeiter durch
privatrechtliche Haftung, durch Armenwesen, Versicherungs-, Pensionswesen oder gar
nicht gesorgt? Auf wie lange sind die Verträge geschlossen, welche Kündigungsfristen
gelten, und welche Einrichtungen bestehen für die, welche Stellen suchen? Unter welchen
Umständen dürfen Arbeitgeber und Arbeiter ohne Kündigung zurücktreten? Welche
Disciplinarmittel hat der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitern außer der Ent—
lassung? Welches Maß von wirklicher Freiheit hat er in Annahme und Verab—
schiedung seiner Leute? Handeln bei Feststellung der Vertragsbedingungen die Arbeiter
jeder für sich allein oder viele gemeinsam? Dürfen sie die Arbeit gemeinsam einstellen?
Haben sie ein entsprechendes Vereinsrecht? Haben sie thatsächlich gut fungierende
Vereine und Kassen? Das sind nur einige der wichtigsten Fragen des Arbeits⸗
verhältnisses; es ist mit ihnen noch nicht erschöpft. Ein gewisser Teil dieser Fragen
wird überall durch das Privat- oder öffentliche Recht beantwortet. Es fragt sich, wie
die übrigen entschieden werden.

Auf dem Höhepunkt der neueren liberalen Gesetzgebung glaubte man, die denkbar
einfachste Formel der Lösung gefunden zu haben: Die Gesetze sagten: „Der Arbeits-
vertrag ist Gegenstand freier Ubereinkunft.“ Und den paar Bestimmungen
über Kündigungs- und Rücktrittsrecht fügte man etwa noch das Verbot einiger Ver—
tragsarten oder Bedingungen bei, welche man als einen Rückfall in die ältere feudale
Arbeitsordnung betrachtete; man verbot z. B. Arbeitsverträge, welche über eine größere
Anzahl von Jahren beide Teile fesseln, oder solche, welche Arbeitsleistungen an das
Eigentum eines Grundstückes binden. Man glaubte mit dieser Verweisung des Arbeits-
vertrages auf die freie Übereinkunft einerseits dem großen Princip der Freiheit der
Arbeit zu dienen; man hatte andererseits die schiefe Vorstellung, die Bedingungen jedes
einzelnen Arbeitsvertrages würden am besten individuell für sich von den zwei Be—
teiligten erwogen, beraten und festgestellt.

Dies letztere war schon in der älteren Zeit natürlich nicht zutreffend gewesen.
Man hatte im Mittelalter die Beziehungen der Bauern, der Tagelöhner, des
Gesindes zum Grund- und Gutsherrn durch Hof- und Bauernordnungen, teilweise auch
        <pb n="287" />
        729) Die Bedeutung des freien Arbeitsvertrages. 271
durch Gesetze geregelt. Die Meister- und Gesellenbruderschaften und das Zunftrecht
hatten das gewerbliche Arbeitsverhältnis in jeder Stadt, in jedem Gewerbe geordnet.
Die Verhältnisse der Bergarbeiter, der Matrosen, der Salinenarbeiter, meist auch der
Heimarbeiter waren teilweise durch Sitte und Herkommen, teilweise durch Verein—
barungen und Reglements bis in alle Einzelheiten bestimmt. Lohntarife und amtliche
Lohnfestfetzungen bestanden in den meisten Ländern, teilweise als Maximalsätze zum
Schutze der Arbeitgeber, teilweise als Minimalsätze im Interesse der Arbeiter. Viele
dieser Abmachungen waren gewiß unvollkommen; viele Lohntarife blieben zu lange
unverändert und wurden so falsch und drückend. Aber viele dieser Ordnungen waren
auch ausgezeichnet, hielten in bestimmten Arbeiterkreisen die Lebenshaltung und den
Lohn, die technische Tüchtigkeit hoch; die Arbeitszeit, die Pausen, der Stufengang der
Stellungen, die Art der Lohnzahlung waren vernünftig reauliert, eine gewisse Sicher—
heit der Existenz war geschaffen.

Die technische Revolution von 1760 — 1870 machte es gewiß nötig, daß man
das alte Zunftrecht, die hausindustriellen Reglements, das alte Bergarbeiterrecht teils
beseitigte, teils revidierte. Die Aufhebung der Leibeigenschaft und der Zünfte, die
Gewerbe- und Niederlafsungsfreiheit, das ganze Princip der freien Arbeit schien aber
mehr zu fordern: nicht bloß die Beseitigung des veralteten Arbeitsrechtes mit seinen
detaillierten Ordnungen, sondern überhaupt jede gesellschaftliche oder staatliche Ordnung
des Verhältnifses weiter gehender Art. Man versland den „freien Arbeitsvertrag“
nicht bloß in dem Sinne, daß die älteren Formen der Gebundenheit verschwinden
sollten, sondern, wie wir sahen, in dem, daß jeder Arbeiter und Arbeitgeber ganz frei
und willkürlich solle paktieren können. Alle Lohntaxen erschienen jetzt ebenso verfehlt
wie das ganze alte Arbeitsrecht. Kurze, jederzeit kündbare Geldlohnverträge, von
Individuum zu Individuum geschlossen, erschienen als das Ideal. Die Einsicht und
das Interefsse der frei und gleich gedachten Individuen erschien als der beste Bürge
für gute, beide Teile befriedigende Verträge. Man übersah ganz, daß die Natur der
Sache, die übereinstimmenden technischen und gesellschaftlichen Einrichtungen überall
die Arbeiter gleicher und ähnlicher Art zu örtlich oder beruflich übereinstimmenden
thatsächlichen Arbeitsverträgen und Ordnungen bringen müsse, daß es eine unerträg⸗
liche Zeitverschwendung für beide Teile, eine unerfüllbare Zumutung vollends für den
isolierten Arbeiter wäre, wenn er mit seinem Arbeitgeber einen langen, komplizierten
Vertrag schließen solle. Es hieß Unmögliches verlangen, daß das ganze Arbeitsverhältnis
mit seinen weit ausgreifenden Folgen in jedem individuellen Falle erörtert und ge—
ordnet werden solle. Was früher schon nicht möglich gewesen war, wurde heute in
den Riesenbetrieben und bei der Vereinheitlichung der gesellschaftlichen Oraganifations-
jormen in ganzen Ländern doppelt unausführbar.

Der sogenannte „freie Arbeitsvertrag“ im Sinne individueller Arbeits—
verträge bedeutete für die Mehrzahl der Verhältnifse ein Fortbestehen alter Traditionen
und Sitten oder ein einseitiges Machtgebot von der einen oder anderen Seite, dem,
wenn es zu drückend wurde, dann Opposition, Kampf und Revolte folgten. Der so—
genannte „freie Arbeitsvertrag“ war ein Eingeständnis, daß man zur Zeit nicht fähig
sei, an Stelle der alten Ordnung gleich eine neue zu setzen, weil man die neue Technik,
die neuen viel komplizierteren Betriebsformen, die neuen Arbeitsbeziehungen noch nicht
übersehe. Es war in gewissem Sinne natürlich, daß die neue Ordnung, das neue
Recht, die neuen gemeinsamen Verabredungen erst im Laufe einiger Generationen
entstehen konnten. Es war auch ohne Zweifel ein berechtigtes Bedürfnis, mit der
neuen Freiheit der Arbeit den unteren Klassen mehr perfönliche Verantwortlichkeit und
gehr individuelle Entscheidungen zu überlassen, als das die älteren Arbeitsordnungen

aten.

Aber andererseits mußte man sich doch gach und nach klar machen, daß die Ver—
weisung der liberalen Gesetze auf das „freie Übereinkommen“, ihr blindes Vertrauen
auf die abstrakte formale Freiheit des Vertrages doch große Irrtümer enthalten hatte.
Diese Freiheit hatte Verlängerung der Arbeitszeit, maßlose Kinder- und Frauenacheit.
        <pb n="288" />
        272 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. (730
wucherische Warenzahlung und andere schlimme sociale Mißstände erzeugt oder ge—
fördert; sie hatte viele bewährte Arbeitsverfassungen in wesentlichen Bestandteilen leicht—
sinnig zerstört, wie z. B. im deutschen Bergbau; sie war Stück für Stück eingeführt
worden, ohne daß Regierung und Parlament recht Acht darauf gaben, daß viel mehr
Doktrinäre und Unternehmer, als die Arbeiter sie gefordert hatten. Die kindliche
Fiktion, daß sie Segen stiften müsse, weil alle Menschen gleich seien, und als einzelne
Individuen ihr Interesse am besten verständen, war für die untere Hälfte der ge—
drückten, teilweise proletarisierten Arbeiter am unzutreffendsten. Man hatte das wirk—⸗—
liche Wesen der wirtschaftlichen Freiheit und ihre Folgen bei der Erörterung der
Arbeitsvertragsfreiheit vielfach gründlich verkannt.

Wir haben über das Princip oben (J S. 32—59) im allgemeinen gesprochen.
Wir haben den Segen der freien Arbeit vorhin (S. 262 ff.) geschildert und betont,
welche Banden und Schranken, welche harte Disciplinarmittel mit ihr fielen. Die
heutige freie Arbeit besteht eben in deren Beseitigung, besteht eben in der stets freien
Berufs-, Orts⸗, Arbeitgeberwahl, in dem zugelassenen Kampf um bessere Arbeits—
bedingungen und höheren Lohn, in der Einräumung der richtigen Vorbedingungen
hierfür. Es wird auch stets ein gewisses Maß der formalen Arbeitskontraktfreiheit
heute bleiben müssen. Aber daneben werden Civil- und Verwaltungsrecht, Tarif—
verträge und neue Sitten einen immer größeren Teil der Vertragsbedingungen dauernd
oder zeitweise, orts- oder berufsweise festlegen; weil nur so die Schwachen richtig ge—
schützt, der Inhalt der Verträge dauernd vervollkommnet werden kann. Die Arbeit—
geber und die Arbeiter suchen durch ihre Verbände den Verträgen einen festen, ge—
rechten, auf Grund von Verhandlungen der Marktlage und den Verhältnissen an—
gepaßten Inhalt zu geben. Durch Gesetz und Kollektivverhandlung, durch die bindende
Macht dieser Gewalten wird natürlich die formale Freiheit der einzelnen eingeschränkt.
Das kann, wo Terrorismus dazu kommt, wo Falsches erzwungen wird, ja da und dort
zu weit gehen und schaden, ist aber im ganzen ein wirtschaftlicher und sittlicher Fort—
schritt, sofern für die Mehrzahl der Beteiligten das Arbeitsverhältnis dadurch gebessert
wird. Die Einschränkung der formalen Freiheit, der Willkür, des Machtmißbrauches
an der rechten Stelle ist eben in jeder Gesellschaft immer wieder nötig. Immer wieder
folgt neuen Freiheiten in der Geschichte auch wieder neue Bindung. Jedes Arbeits—
verhältnis stellt einen Kompromiß von Freiheit und Ordnung dar. Wenn Brentano
jagt, der formell freie Vertrag des Gesetzes werde erst durch die Gewerkvereine ein
wirklich freier, so meint er damit, er werde ein vollkommenerer, ein gerechterer, ein
den Arbeiterstand fördernder. Ich möchte nicht leugnen, daß die formale Freiheit
durch Gesetz, kollektive Vertragsfeststellung, moralischen Druck an erheblichen Punkten
eingeschränkt werde. Die Webbs sagen sogar, vielleicht in etwas übertriebener Weise:
Kontraktfreiheit in dem Sinne, daß jeder thun könne, was er wolle, sei unverträglich
mit Demokratie, Arbeitsteilung und dichter Bevölkerung. Aber richtig ist, daß zu—
nehmende rechtliche Ordnung der Gesellschaft die Voraussetzung aller höheren Wirt⸗
schaftsformen ist. Das Extrem wirtschaftlicher Freiheit im Sinne der Willkür ist
überhaupt in keiner Gesellschaft realisierbar.

Schon zwei Menschen können einen Arbeitsvertrag nur schließen, überhaupt über
ihre entgegengesetzten Interessen sich vertragsmäßig nur einigen, wenn entweder der
Starke befiehlt, und der Schwache gehorcht, oder wenn beide Teile etwas nachgeben.
Sollen größere Gruppen von Arbeitgebern und Arbeitern fich so über die Arbeits-
bedingungen einigen, daß nur einzelnes im Arbeitsvertrag dem individuellen Entschluß
überlassen bleibt, das meiste generell geordnet wird, so ist das nur möglich durch einen
Kompromiß, durch eine mittlere Linie, welche Verzichte auf allerlei Wünsche, Negation
der persönlichen Freiheit an bestimmten Punkten in sich schließt. Wachsende Teile
der Arbeitgeber und Ärbeiter ziehen aber solche generelle Ordnungen und Kompromisse
vor, weil dadurch der Streit und die Reibung vermindert, das beiden Teilen Heilsame
im ganzen erreicht, die Annahme von Arbeitern, ihre Behandlung, ihre Ablöhnung
außerordentlich erleichlert und vereinfacht wird. Wie der Führer der englischen
        <pb n="289" />
        7381)] Die zunehmende Rechtsordnung des Arbeitsvertrages. — 273.
Maschinenbauer neuerdings sagte, werden so die Arbeiterstreitigkeiten aus dem Gebiete
rein physischer Machtkämpfe auf die höhere Basis der Entscheidung nach Gerechtigkeit
und Moral emporgehoben.

Wir werden im folgenden Paragraphen zu zeigen haben, welche Rolle dem
Gesetz und den kollektiven Vereinbarungen bei dieser wachsenden Rechtsordnung des
Arbeitsverhältnisses zufällt, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, welcher Ratur
das Arbeitsverhältnis sein wird, das in absehbarer Zeit aus den heutigen Reformen
entsteht.

Hier können wir vorgreifend schon sagen, was es nicht sein wird. Der Arbeits—
vertrag wird nicht in dem Sinne verschwinden, daß die Mehrzahl der Arbeitenden auf—
jörten, im Lohnverhältnis zu stehen, daß sie den sogenannten vollen Arbeitsertrag
rhielten; das Verhältnis wird auch kein solches werden, daß es durch die idealistischen
Forderungen des Rechtes auf Existenz oder des Rechtes auf Arbeit richtig bezeichnet wäre.

Das Recht auf den volblen Arbeitsertrag, das Recht auf Exristenz
und das Recht auf Arbeit stellen nicht einfache, klare Rechtssätze dar, sondern diese
Postulate enthalten allgemeine und zwar ziemlich vage, vieldeutige Vorstellungen über
den Inhalt künftiger oder idealer Rechtsordnungen der Arbeit, ja über die Verfassung
der Volkswirtschaft überhaupt, wie sie von den socialistischen Schriftstellern aufgestellt
wurden; diese Ideale könnten oder können nur durch eine Summe von gesellschaftlichen
Einrichtungen und rechtlichen Specialordnungen im Detail durchgeführt werden.

Das Recht auf Existenz ist die ältere, bescheidenere socialistische Forderung.
So weit sie eine Berechtigung hat, ist sie durch unser Armenwesen und durch eine
vernünftige staatliche Wirtschafts- und Lohnpolitik realisier. Das Recht auf
Arbeit, wie es gewissermaßen das preußische Landrecht anerkennt, und Bismarck
1884 verteidigt hat, kann sehr Verschiedenes bedeuten. Es hat Sinn und Verstand,
wenn man darunter die Pflicht von Staat und Gesellschaft versteht, möglichst
jedem Arbeitsfähigen durch Arbeitsnachweis, durch Notstandsarbeiten, durch richtige
Gewerbe- und Handelspolitik eine leidlich bezahlte Beschäftigung zu verschaffen. Das
Recht auf Arbeit aber in dem Sinne, daß der Staat jedem in seinem Beruf
eine Stelle und auskömmlichen Lohn garantieren müsse, geht viel weiter; es ist un—
ausführbar ohne Aufhebung aller freien Orts- und Berufswahl, ohne staatliche Ordnung
der Bevölkerungsbewegung, ohne staatliche Leitung der ganzen wirtschaftlichen Pro⸗
duktion. Es enthält einen wirtschaftlichen Widersinn, wenn man damit den Arbeitern
einer sinkenden Industrie auf die Dauer Beschäftigung und hergebrachten Lohn in ihr
garantieren will.

Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag — statt des Arbeitsvertrags —
ist eine von Lassalle und seinen Vorgängern aufgestellte Formel, welche von der
Fiktion ausgeht, alle wirtschaftliche Produktion sei von den Lohnarbeitern allein ge—
chaffen, also gehöre von Rechts wegen der volle Ertrag der Arbeil auch ihnen; Unter—
nehmergewinn und Rente sollen dammt als unberechtigt bezeichnet werden. Die Vorstellung
ist: der socialistische Staat, der vom Gesamtertrag der Arbeit wohl einige Abzüge für
seine Beamten und das Nationalkapital machen dürfe, solle den ganzen Rest an die
Arbeiter nach ihrer Arbeitsstundenzahl oder nach ihren Leistungen oder nach ihren Bedürf—
nissen verteilen. Die Formel ist so unklar, daß Marrx sie von Anfang an verurteilte,
daß auch die socialdemokratische Partei sie aus ihrem Programm 1891 strich. Sagt
doch selbst Kautsky neuerdings: „Die Verteilung der Guüter dürfte in absehbarer Zeit
nur in Formen vor sich gehen, welche eine Fortentwickelung der heute besteheunden Lohn—
sormen darstellen.“

206. Die verschiedenen heutigen Rechtssormen, welche das Ar—
beitsverhältnis ordnen. Wir haben den Beweis zu erbringen gesucht, daß das
Jeutige Arbeitsverhältnis in steigendem Maße einer rechtlichen Ordnung unterliege.
Wir haben nun zu untersuchen, welche Formen des Rechtes hiebei in Betracht kommen
und zusammen wirken, und wie hiedurch das ganze Arbeitsverhältnis sich uümgestalie,
ohne doch aufzuhören, ein Lohnverhältnis zu bleiben.

Schmorbler. Grunbdriß der Volkswirtschafislehre. II. 1.26. Aufl.
        <pb n="290" />
        274 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [732
Das neuere Civil- und das Handelsrecht der einzelnen Staaten hat bisher
den Arbeitsvertrag immer nur sehr kurz und kümmerlich geordnet, teilweise weil er in
seiner heutigen Bedeutung und Form elwas Neues ist, weil bisher meist die Arbeiter—
interessen den mehr nach der Vergangenheit und den Besitzinteressen schauenden Gejetz—
gebern fern lagen, teiweise auch weil das Civilrecht nur die generellsten Fragen für
alle Arbeitsverträge ordnen kann, das für den Arbeiter Wichtigste aber erst bei den
speciellen Vertragsarten in die Erscheinung tritt. Der Code civil macht den Arbeits—
oder Dienstvertrag in 88 1780—-1781, das neue deutsche Bürgerliche Gesetzbuch in
88 611 -2680 ab. Kunftige Gesetze werden ohne Zweifel weiter gehen; wenigstens
venn man allgemein den neueren Wucherbegriff auf den Arbeitsvertrag anwenden,
wenn man überhaupt die berechtigten Interessen der Arbeiter mehr schon civilrechtlich
schützen will, so muß das Civilrecht in breiterer Weise als bisher den Arbeits- und
Dienstvertrag ordnen. Immer aber wird es in dieser Beziehung nicht zu weit gehen
können, weil es, wie gesagt, nur ordnen kann, was allen so sehr verschiedenen Arbeits-
verhältnissen gemeinsam ist.

Viel umfangreicher greisen die verwaltungsrechtlichen Specialgesetze ein, die auch
manches Privatrechtliche ordnen, nämlich die Gewerbeordnungen, die Arbeiter—
schutzgefsetze, die Seemannssordnung, die Gesindeordnungen, die Berg—
geseße; doch auch fie müssen sich vielfach begnügen, gewisse Grundlinien zu ziehen,
welche dann allerdings durch specielle Bundesrats- oder Ministerialverordnungen, durch
provinzielle oder ortspolizeiliche Verordnungen und Statute ergänzt werden.

Im ganzen hat diese Gesetzgebung sich bisher auf folgende drei Hauptpunkte
beschränken müssen: 1. auf die Anordnung gewisser Bedingungen zum Schutze von
Leben und Gesundheit der Arbeiter, Beschaffenheit der Arbeitsräume, der Maschinen—
umfriedigung, der Luftzuführung, womit sich einige bescheidene Anordnungen im
Interesse der Sittlichkeit verknüpfen (uber Ankleideräume, Aborte); 2. auf die Ord⸗
nung der Arbeitszeit der Kinder und Jugendlichen, der Frauen und teilweise auch der
Männer; 3. auf die Haftung und Verpflichtung der Unternehmer oder auf die sonstige
Fürsorge im Falle der Krankheit, der Invalidität, des Alters und der Beiriebsunfälle
der Arbeiter. Als untergeordnete Punkte kommen hinzu: 1. einige Bestimmungen über
Ldohnzahlung (Verbot der Warenzahlung, Lohnbücher, Lohnbeschlagnahme); 2. über die
Arbeitsordnungen, die Strafjustiz und die Disciplin in den Betrieben; 8. über die
Führung von Arbeitsbüchern und 4. über Arbeiterausschüsse in den Betrieben. Die
Gesetze bezogen sich zuerst nur auf die wichtigsten gewerblichen Großbetriebsarten und
Bergwerke, später nach und nach auch auf alle gewerblichen Werk- und Arbeitsstätten
mit mechanischer Kraft, ja auf alle mit mehreren Arbeitern, dann auch auf Handels⸗
geschäfte, Wirtschaften u. s. w., nicht aber auf Land- und Forstwirtschaft und die häus—
läche gewerbliche Arbeit. So viele Vorgänger im älteren Rechte die Arbeiterschutz-
gesetzgebung gehabt hatte, sie war fast üͤberall in der ersten Blütezeit der Gewerbe—
freiheit verschwunden. Nur langsam brach sie sich nun aufs neue Bahn; zuerst sehr
schuchtern in Großbritannien 1802, energischer 1847. Deutschland, die Schweiz, Osterreich,
Frankreich, auch die anderen Staaten folgten. Die etwas bessere Ausbildung der Arbeiter⸗
schutzgesetzgebung gehört den letzten dreißig Jahren an. Sehr viel ist noch zu thun.

Der große Vorzug dieser gesetzlichen Fürsorge für Besserung der Arbeitsverhält-
nisse und des Arbeitsvertrags ist, daß die Reform ohne den Haß und die Bitterkeit
von Arbeitseinstellungen, nur auf Grund öffentlicher Diskussion und parlamentarischer
Kämpfe sich durchsetzt, daß sie, vom starken Arm des Staates durchgeführt, auf alle
konkurrierenden Geschäfte gleicher Art sich gleichmäßig erstreckt. Aber es ist ein Weg,
welcher nur das Wichtigsie, Allgemeinste, Gröbste anfafsen kann, ein Weg, der an
schablonenhafte Durchschnittsregeln gebunden ist, mit bureaukratischer Schwerfälligkeit
in seiner Entstehung und Ausführung stets mehr oder weniger behaftet bleibt. Man
kaun auf ihm nicht genügend individualisieren, nicht das einzelne ergreifen; man ist
auf diesem Wege unfaͤhig, die wichtigsten Fragen, z. B. die Lohnfrage, die Lohnhöhe,
die Lohnarten u. s. w. zu regeln.
        <pb n="291" />
        733) Die verschiedenen Formen der Rechtsordnung des Arbeitsvertrages. 275
Über diese gesetzliche und statutarische Regelung gehen nun aber manche Anläufe
der rechtlichen Regelung des Arbeitsverhältnisses hinaus, die nicht dem individuellen
Arbeitsvertrage entspringen, auf größere oder kleinere Gruppen von Arbeitern sich
beziehen, teils auf obrigkeitliche Anordnungen und Akte öffentlicher Behörden, teils auf
Verfügungen von Unternehmern, teils endlich auf Vereinbarung beruhen.

Die Regulierung der Arbeit, wie sie in den großen Staats- und
Kommunalbetrieben stattfindet, hat schon deshalb eine gewisse Bedeutung, weil
sie der öffentlichen Kritik mehr unterstellt ist, weil sie in den sämtlichen Betrieben des—
selben Staates oder derselben Gemeinde ähnlich stattfindet, weil sie im ganzen nicht so
von Gewinnabsichten geleitet sein kann wie die in Privatgeschäften. Dazu kommen die
neuerdings in England geforderten und durchgefetzten, nun auch auf dem Kontinent
nachgeahmten Ordnungen der Arbeit, deren Einhaltung Staat und Gemeinde
von den Unternehmern fordern, welche bei öffentlichen Submifsionen sich
beteiligen, welche öffentliche Aufträge,übernehmen; eine bestimmte Lohn—
höhe, Minimallöhne, bestimmte Arbeitszeit und Ahnliches werden so für weite Gebiete
des wirtschaftlichen Lebens gefordert und durchgesetzt.

Mehr und mehr hat aber auch in jedem größeren privaten oder Aktienbetrieb
fich das Bedürfnis herausgestellt, eine gewisse gleichmäßige, dauernde Ordnung der
Arbeit herzustellen und sie schriftlich zu fixieren. Zunächst ist in jedem größeren
Geschäfte, wie fast in jedem Haushalte, durch die Zwecke der wirtschaftlichen Thätigkeit,
durch die Technik und die Räume, durch die Zahl der Personen, durch ihr Zusammen⸗
wirken und ihre Arbeitsteilung eine gewisse Ordnung an sich gegeben, aber sie kann
rationell oder ungeschickt sein; sie beruht auf der entsprechenden organisatorischen Fähig—
keit des Befehlenden; sie muß, soll der Betrieb gut sunktionieren, in Fleisch und Blut,
in Sitte und Lebensgewohnheit aller Beteiligten übergehen; ihr realer Inhalt und ihr
inneres Leben ist die Hauptsache. Aber die schriftliche Fixierung macht die Pflichten
und Bestimmungen präcis, teilt sie jedem Eintretenden mit, gestattet die bessere, glattere
Durchführung. Der Arbeiter sieht, daß nicht Willkür mit ihm schaltet, sondern eine
aus der Natur des Geschäfts folgende Arbeitsordnung.

Die sogenannten Arbeits-, Fabrik-, Betriebsordnungen haben haupt—
sächlich im 19. Jahrhundert mit dem Großbetrieb sich ausgebildet. Sie waren zuerst
mehr einseitig herrschaftliche Anordnungen der Unternehmer. Aber seit 850-60 Jahren
forderte die Gesetzgebung einzelner Staaten solche für bestimmte Betriebe mit einem
bestimmten Inhalt; teilweise wurde eine obrigkeitliche Prüfung, eine Vorlage an die
Behörden, eine Anhörung der Arbeiter über sie gesetzlich angeordnet. So verschwanden
die übermäßig harten Disciplinarstrafen, das ungleiche Recht für beide Teile (in Bezug
auf Kündigung u. s. w.) und andere harte unbillige Bestimmungen. Fast allgemein
wird heute ihr Anschlag an sichtbarer Stelle oder Aushändigung an jeden neueintretenden
Arbeiter verlangt. In den vorangeschrittenen Ländern beruhen sie auf wirklichen Ver—
handlungen mit den Arbeitern, nehmen Vertragsform an. Ihr Inhalt ist successiv ein
umfangreicherer, auf die verschiedensten Seiten des Arbeitsverhältnisses sich erstreckender
geworden (Ansang, Ende, Pausen der täglichen Arbeitszeit, Zeit und Art der Lohn—
zahlung, Kündigungsbedingungen, Verhalten in dem Betrieb, Behandlung von Rohstoff
und Maschinen „Beleuchtungs- und Reinigungsdienst, Urlaubswesen, Wohlfahrtsein-
richtungen, Hülfskassen), und was mehr ist, sie haben immer mehr einen humanen,
billigen, nicht bloß die Disciplin fördernden, sondern auch die Ärbeiter schützenden
Charakter angenommen.

Erstrecken sich diese Arbeitsordnungen hauptsächlich auf Fabriken, Bergwerke, große
Reedereien, Schiffsbetriebe u. s. w., so sehlen sie doch auch in der Landwirtschaft nicht.
In Mecklenburg z. B. hat die Arbeiterbewegung des Jahres 1848 dahin geführt, daß
auf den Gütern unter Assistenz obrigkeitlicher Kommissare sogenannte Regulative
für die Arbeit und die Stellung der Instleute zu stande kamen, die als Gewohnheits—
recht sich bis heute erhalten und die dortigen Arbeitsverhältnisse sehr viel günstiger ge—
staltet haben als in den benachbarten preußischen Provinzen.
        <pb n="292" />
        276 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverkeilung. 734
Sind die Arbeitsordnungen der einzelnen Betriebe so teilweise schon auf vertrags—
mäßige Weise entstanden, so gilt dies allgemein von den Abmachungen über Lohn und
Arbeitsbedingungen, wie sie heute da entstehen, wo in ganzen Gewerbszweigen die
organisierten Arbeilgeber und Arbeiter nach ihren Kämpfen paktiert haben, oder wo
nach Streiks durch Vermittelung von Schieds- und Gewerbegerichten neue Ordnungen
beiderseits angenommen wurden. Man bezeichnet diese Ordnungen heute in Deutschland
als Tarifverträge, weil unter den Arbeitsbedingungen meist der lange Tarif über
die Lohn- und Akkordsätze den größten Umfang einnimmt. So schwierig ihr Zustande—
kommen ist, so sehr haben sie längst in England und anderwärts zugenommen; auch
in Deutschland vor allem durch die Thätigkeit der Gewerbegerichte als Einigungsämter
so, daß jährlich Dutzende zu verzeichnen sind. Wo die Majorität der Unternehmer
und Arbeiter bei der Vereinbarung vertreten war und sie gebilligt hat, fügt sich meist
auch die Minorität durch nachträgliche Genehmigung oder stillichweigend; das Bedürfnis
der einheitlichen Ordnung zwingt sie dazu.

Man hat diese Verträge neuerdings meist Kollektiv-Arbeitsverträge
genannt. Sie sind (wie Lotmar mit Recht betont) in Wirklichkeit nur Verträge von
Gruppen von Unternehmern und Arbeitern darüber, daß sie in bestimmter Zeit aus—
schließlich Arbeitsverträge, die den paktierten Bedingungen entsprechen, schließen wollen.
Die Annahme und Entlassung der einzelnen Arbeiter, die Eröffnung, Erweiterung und
Schließung der einzelnen Betriebe, die Zahl der anzustellenden Arbeiter, das sind
Rechtsakte und Entscheidungen, die ganz im freien Ermessen der einzelnen bleiben. Die
Bedeutung der Tarifverträge liegt darin, daß sie künftig einen immer größeren Teil
aller Arbeiter in Bezug auf den durch Gesetz nicht geregelten Teil des Arbeitsvertrags
binden, ein einheitliches Arbeitsrecht für die einzelnen Zweige des wirtschaftlichen
Lebens vorbereiten werden. Ihren Einfluß ermessen wir erst dann ganz, wenn wir
einzelne derselben, z. B. den 1896 für die deutschen Buchdrucker zustande gekommenen
und eben jetzt erneuten Tarifvertrag in die Hand nehmen und bemerken, wie ein—
gehend er das Arbeitsverhältnis ordnet. — Das Wichtigste ist, daß durch diese Tarif—
verträge auch die Lohnzahlungsmethoden und die Lohnhöhe gleichmäßig für bestimmte
Arbeitergruppen und für kürzere oder längere Zeit festgelegt sfind. Der Centralverband
der deutschen Zimmerer fagt in seinem Bericht über den zustande gekommenen Tarif—
vertrag: „es ist dadurch mindestens eine Stabilität in den Löhnen und in der Arbeits—
zeit geschaffen worden.“

Solche Verträge über die gesamten Arbeitsbedingungen kommen für ganze In—
dustrien da vor allem zustande, wo durch Praxis und Gesetzgebung es gelungen ist,
ein Schiedsgerichtsverfahren beliebt zu machen; in den letzten 5—7 Jahren hat vor
allem in den australischen Staaten die Gesetzgebung es dahin gebracht, daß, teils im
Anschluß an gewerbliche Streitigkeiten, teils auch ohne solche, staatliche Gerichtshöfe
die Löhne und Arbeitsbedingungen für bestimmte Gewerbe und bestimmte Zeit zwangs—
— ——
die jeder Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach oben überschreiten darf. Aber auch so
find sie von größter Tragweite; sie haben den Beifall der Arbeitgeber wie der Arbeiter
gefunden. Die Nachahmung wird in England ernstlich erörtert. Ein Genfer Gesetz
von 1900 scheint Ähnliches anzustreben. Wir kommen darauf bei den Schiedsgerichten
zurück (vergl. unten S. 410 ff.). Gelingt Derartiges allgemeiner, so wird ein großer
Teil aller Arbeitskämpfe beseitigt, und wird mehr und mehr der gesamte Inhalt der
Arbeitsverträge unter periodische, den einzelnen Gewerben angepaßte Ordnungen gestellt.
Jedenfalls werden wir sagen können, der Überblick über diese verschiedenen Rechts—
formen zeige uns eine zunehmende rechtliche Ordnung der eigentlichen Arbeitsverträge
durch Gruppen, durch sociale Gemeinschaften. Und doch ist mit all' dem die Rechts—
ordnung des ganzen Arbeitsverhältniffes noch nicht erschöpft. Ebenso wichtig wie die
Bestimmungen über die Arbeitsverträge selbst und uüͤber die Löhne sind die Institutionen
und Rechtsordnungen, welche den Arbeiter in seiner übrigen Exiftenz betreffen. Wir
meinen die großen Institutionen des Armenwesens,des Ärbeiterversicherungs—
        <pb n="293" />
        735) Kollektiv- oder Tarisverträge. Patriarchalisches Arbeitsverhältnis. 277
wesens, des Arbeitsnachweises, des Arbeitervereinswesens und AÄhn⸗
liches, worüber wir im folgenden Kapitel besonders handeln.

Nehmen wir all' dies zusammen, so erscheint uns das ganze heutige Arbeits-
verhältnis als eine gesellschaftliche Erscheinung, aus der zwar weder der freie Vertrag,
noch die Konkurrenz, noch die Wirkung von Angebot und Nachfrage verschwunden ist,
die aber zugleich von Gesetzen und Ordnungen, Konkurrenzregulierungen und gesell—
schaftlichen Institutionen in der umfassendsten Weise beeinflußt und umgeben ist. Und
wenn wir nach dem Geiste fragen, der in diesen Ordnungen weht, so ist es das Gesamt—
interesse beider Teile und das Gemeinwohl, es sind die Ideen der Gerechtigkeit und
der focialen Pflichterfüllung, es ist die Absicht der friedlichen Versöhnung und der
socialen Erziehung, welche mehr oder weniger in ihnen zum Ausdruck kommen. Es ist
ein Geist, der nicht auf dem Markte und nicht im Klassenkampf erwächst; es ist die
sittliche Grundlage der Gesellschaft, die hier sich wieder Bahn bricht und den Egoismus,
die Habsucht, den Klassenhaß meistert, die Arbeitgeber und die Arbeiter nach und nach
zu anderen Menschen macht. Und nicht bloß die wichtigeren sonstigen Bestimmungen
des Arbeitsvertrages, auch die Lohnhöhe wird langsam in das Netz dieser rechtlichen
Ordnung hineingezogen, wie wir schon in der Wertlehre sahen (II, 8 174 6. 118-122)
und es weiter unten noch besprechen werden. Wir wiederholen: die Staats- und
Kommunalbehörden haben begonnen, neben den sonstigen Anforderungen den sie bedienenden
Unternehmern die Zahlung gewisser Minimallbhne aufzuerlegen. Die Tarifverträge ordnen
für gewisse Gewerbe und längere Zeiten die Lohnhöhe und hindern damit die will—
kürliche Lohnherabsetzung. Wir nähern uns so langsam, wenn auch auf ganz anderem
Wege und unter viel besserer Anpafsung an Angebot und Nachfrage als früher, wieder
der Idee einer gesellschaftlichen Lohnregelung.

Das in der Zukunft so nunmehr rechtlich und sittlich geordnete Arbeitsverhältnis
wird damit nicht plötzlich ein anderes, aber die Sicherheit der Arbeiterexiftenz verbessert
sfich, die Möglichkeit einer Hebung der Lebenshaltung wächst; die wirtschaftlichen und
technischen Eigenschaften der Arbeiter werden günstig beeinflußt. Eine Elite unter
ihnen beginnt genossenschaftliche Geschäfte; alle lernen in Arbeiterausschüfsen, Gewerbe—
gerichten, Gewerkschaften auch die entgegengesetzten Interessen würdigen, die eigenen
besser abwägen und mit richtigeren Mitteln verteidigen. Diese Rechtsordnung der
Arbeit führt nach und nach in den Betrieben, welchen besonders fähige, weitsichtige und
gerechte Leiter vorstehen, das herbei, was wir wiederholt als konstitutionelle
Betriebsverfassung bezeichnet haben.

Aber diese wachsende Rechtsordnung des Arbeitsverhältnisses wird den Arbeitern
weder die Leitung der größeren Betriebe in die Hand geben, noch wird sie alle
patriarchalischen Arbeitsverhältnisse beseitigen. Sie wird die Klassengegensfätze, die
Vermögens- und Machtunterschiede in der Gesellschait nicht ohne weiteres aufheben,
fondern nur mildern.

Wir haben oben (I, 8 148 S. 437) ausgeführt, was unter patriarchalischer
Behandlung der Arbeéeiter zu verstehen sei: eine Art väterlich bevormundender
Beeinflussung derselben. Wir sahen, daß wo das geistige, moralische und wirtschaft—
liche Niveau der Arbeiter noch ein tiejes ist, daß auf dem Lande, in kleinen Geschäften,
gegenüber jungen Leuten solche Beziehungen auch heute noch nötig sind und günstig
wirken. Die Arbeitsverhältnifse sind, wie wir sahen, außerordentlich mannigfaltig;
der Landarbeiter und der Fabrikarbeiter, der Matrose und der Bergarbeiter, der Lehrling
und der Geselle, das Dienstmädchen und der Kutscher, der Werkmeister und der
gewöhnliche Arbeiter, sie werden naturgemäß verschieden behandelt, stehen mannigfach
unter abweichendem Recht, haben verschiedene Verträge, haben und ertragen ein ver—
schiedenes Maß patriarchalischer Behandlung und persoͤnlicher Freiheit. Aber jedenfalls
die Mehrzahl der heutigen erwachsenen männlichen, vor allem der verheirateten Lohn⸗
arbeiter können nicht mehr wie jugendliche Dienstboten väterlich kommandiert, sie
vnee als freie Staatsbürger im Sinne der Rechtsgleichheit mit Achtung behandelt

erden —
        <pb n="294" />
        278 Drittes Buch. Der gefellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [736
Man hat nun oft gesagt, Arbeitgeber und Arbeiter müßten heute als Gleiche
oder Gleichberechtigte einander gegenüber stehen oder treten. Es fragt
fich, was man unter diesen Worten versteht. Beide Teile ganz gleich machen wollen,
heißt Entwickelungsreihen von Jahrhunderten auslöschen. Wie sollten beide Gruppen
der Gesellschaft ploͤtzlich gleich in Fähigkeiten, Bildung, Besitz, körperlichen und geistigen
Eigenschaften, Beruf und Thätigkeit gemacht werden? Und wenn sie also materiell
ungleich bleiben, wenn ihre Funktion und Thätigkeit, ihr Einkommen und ihr Besitz
ein verschiedener bleibt, so kann auch die Gleichberechtigung nur einen beschränkten
Sinn haben; sie kann nicht bedeuten, daß Unternehmer und Arbeiter sich in die Leitung
teilen, daß etwa beide Teile abwechselnd befehlen und gehorchen sollen. Das Arbeits-
verhältnis ist ein Dienst und wird ein solcher mit Disciplin und Gehorsam für die
ausführenden Kräfte bleiben; der Unternehmer muß als letztes Mittel der Disciplin die
Entlassung behalten. Das wird auch dadurch nicht wesentlich anders, daß er verspricht,
die einzelnen nicht wegen ihrer Teilnahme an Gewerkvereinen zu entlassen; auch—
dadurch nicht, daß in Industrien mit hochentwickelter beiderseitiger Organisation der
Arbeitgeber und ⸗nehmer, die Spitzen dieser Organisationen, die sachverständigen und
marktkundigen Beamten heider Teile über Größe der Produktion, über Neueinführung
technischer Methoden und Ahnliches verhandeln und sich einigen. Nicht die Arbeiter des—
einzelnen Betriebes erhalten damit eine Nebenregierung, die überwiegend unfähig bliebe,
sondern eine fähige Gesamtvertretung der Arbeiterschaft erhält einen gewissen beschränkten
Einfluß auf einige Fragen, von denen die Lohnhöhe mit abhängt.

Im übrigen ist unter der oft besprochenen Gleichberechtigung beider Teile im
ganzen nichts anderes zu verstehen, als daß die Unternehmer die Arbeiterorganisationen
dulden, anerkennen, mit ihnen verhandeln, und daß sie dabei die Arbeitervertreter so⸗
göflich behandeln, wie sich Käufer und Verkäufer auf dem Markte zu begegnen pflegen.
Die Unternehmer müssen aufhören, die Forderung einer Lohnerhöhung oder der Kürzung,
der Arbeitszeit als Insubordination zu behandeln. Sie müssen den Arbeitern mit den
Formen der Achtung, der Rückfichtnahme, der Menschlichkeit gegenübertreten, wie sie
heute überhaupt zwischen den verschiedenen Klassen, die auf einander angewiesen sind,
die Vorausfetzung des Geschäfts- und des Verfafsungslebens, des gefellschaftlichen
Friedens sind. Wo Vertreter der Arbeiter und Unternehmer über Lohn- und Arbeits-
bedingungen verhandeln, gemeinsam in Gewerbegerichten und Einigungsämtern sitzen,
gleichberechtigt bei Enqueten vernommen werden, wo Arbeiter bei der Kontrolle der
Arbeiterschutzgesetze, in der örtlichen Selbstverwaltung mit den höheren Klafsen zusammen—
wirken, wo vollends beide Teile sich zu gleitenden Lohnskalen, zu Gewinnbeleiligungs—
verträgen zusammenfinden, wo Minister, wie Rosebery, sie zu gemeinsamen Frühftücken
einladen, da tritt die mit Recht geforderte Gleichberechtigung am deutlichften in die
Augen. Sie schließt nicht aus, daß die Arbeiter das Maß von Unterordnung, Dis—
riplin, Gehorsam, Treue und Hingebung behalten und immer wieder erlernen, ohne
das große Organisationen nicht möglich sind. Sie werden diese Eigenschaften in dem
Maße leichter erwerben, als sie richtig behandelt werden, einen legitimen Einfluß auf
die Arbeitsbedingungen erhalten, als sie den Druck und die Disciplin als notwendigen
Bestandteil der heutigen großen Geschäftsorganisationen überhaupt erkennen, und als
sie durch die richtige Freiheit in ihrer dienstfreien Zeit, durch die Freiheit, die sie als
Staatsbürger, als Konsumenten genießen, für den Druck im Geschäft entschädigt werden.

Ein gewisses Vorbild, wie Derartiges möglich sei, sehen wir an den heutigen
öffenthichen Berufsbeamten, deren Rechtsstellung und wirtschaftliche Sicherung die
letzten vier Jahrhunderte ausgebildet haben, und an den höheren Beamten der großen
Unternehmungen, deren Entstehen und Wachstum wir sebst erlebt haben; ihre Arbeits—
verträge bilden trotz aller Unvollkommenheit, trotz ihrer berechtigien Klagen doch ein
Mttuding zwischen dem öffentlichen Beamtenrecht und dem Arbeitsrecht der Lohn—
arbeiter.

Der öffentliche Beamte steht unter einem Arbeitszwang und einer Arbeitspflicht,
einer Kontrolle und strengen Disciplin wie jeder Arbeiter; sein Vorzug vor dem
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        737)] Gleichberechtigung der Unternehmer und Arbeiter. Beamtenvertrag. 279
Arbeiter ist die meist lebenslängliche Anstellung, die Pension, die Sicherheit, bei guter
Führung in Gehalt und Stellung aufzusteigen, die Unentfernbarkeit außer bei Ver—
brechen und Vergehen und auf Grund eines administrativen oder gerichtlichen Ver—
fahrens, die gesellschaftliche Behandlung als Gleichberechtigter durch den Vorgefsetzten
im Salon, im Kasino, bei Tische u. s. w. Viele Arbeiterkreise erstreben heute schon
ühnliche Rechte; man sieht es in denselben als Fortschritt an, wenn ganze Arbeiter—
gruppen, z. B. gewisse Kategorien der Bediensteten der Staatsbahnen, der staatlichen
Salinen und Bergwerke in die Kategorie der Beamten versetzt werden.

Die sogenannten Beamten der Altiengesellschaften und anderer großer Privat—
geschäfte werden als solche bezeichnet, obwohl sie kein öffentliches Amt bekleiden; man
nennt sie so, weil man bei ihnen ähnliche Berufspflichten wie bei den öffentlichen Beamten
voraussetzt, weil sie eine ähnliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Stellung haben,
teilweise Verträge auf Jahre oder Lebenszeit schließen, durch aufsteigende Gehalte und
Pensionen neben den meist vorhandenen Tantiemen an ihre Stellung gefesselt werden.
Ihre Lage im einzelnen ist freilich eine sehr verschiedene; eine große Zahl derselben
unterscheidet sich von besser bezahlten Lohnarbeitern kaum in ihren Verträgen, ihrer
Bezahlung und Behandlung.

Immer heben sich die öffentlichen und Privatbeamten von den gewöhnlichen Lohn⸗
arbeitern doch so weit ab, daß ihre rechtliche Stellung, die Bezeichnung ihrer Ver—
gütung (als Besoldung und Lohn), ihr socialer Rang allgemein noch als etwas Ver—
schiedenes gilt. Die öffentlichen Beamten haben eine gesichertere Lebensstellung, ihre
Pflichten und Rechte sind durch öffentliches Recht, Instruktionen, eingehende Verträge
testgestellt; sy find hiedurch gegen die Herabdrückung ihrer Lebenshaltung, gegen
erschöpfende Überarbeit im ganzen geschützt, ihr Thun und Benehmen im Vrivatleben
ist relativ unabhängig. J

Ganz dasselbe werden zunächst die Lohnarbeiter nicht erreichen, aber doch Ahnliches.
Sie werden, soweit ihre Stellung eine ungünstigere, unsicherere bleibt, dafür durch freies
stoalitions- und Vereinsrecht entschädigt. Für Alter, Krankheit, Invalidität wird
heute schon ähnlich bei ihnen gesorat. Die Lohnformen nähern sich teilweise der Form
der Gehalte.

Jedenfalls werden wir in der Annäherung des Arbeitsverhältnisses an das
Beamtenverhältnis einen Fortschritt sehen, der sich heute vollzieht, der das jetzt
Erreichbare darstellt, der das Schlimmste, über was der Arbeiter heute klagt, beseitigt.

207. Die wichtigeren Einzelbestimmungen des Arbeitsvertrages
rußer der Lohnhöhe: Zeitdauer und Kündigungsrecht, Form des
Vertragsabschlufses, Kontraktbruch, Arbeitszeüt, Ratural- und
Beldlohn. Gehen wir nach diesen principiellen Erörterungen zu den Einzelheiten
des Arbeitsvertrages über, so ist die Lohnhöhe natürlich das Wichtigste; ehe wir sie
aber erörtern, ist es angezeigt, auch über einige der wichtigsten anderen weciellen
Punkte des Arbeitsvertrages einige Worte zu sagen.

a) Die Zeitdauer und das Kündigungsrecht. Wie der heute über—
wiegend übliche Arbeitsvertrag aus dauernden patriarchalischen Beziehungen hervorging,
so war er früher ziemlich allgemein für längere Zeit geschlofsen, häufig auf ein ganzes
Jahr; noch heute find in der Landwirtschaft, im Gesindewesen einjährige Vertraäͤge
und längere Kündigungsfristen teilweise üblich. In der Industrie, in der Großstadt
aber hat die Dauer der Verträge sich successive abgekürzt wie die der Kündigungs—
termine; es besteht da jetzt vielsach die Übung, daß jeden Abend beide Teile sich für
den folgenden Morgen aufsagen können. Man will beiderseits unabhängig sein,
jederzeit die Arbeit einstellen können; auch die Unternehmer sind vielfach damit zu—
frieden, fie können sofort das räudige Schaf ausmerzen, die überflüssige Kraft entlassen.
Es find so vielfach recht ungünstige Zustände entstanden. Der Wechsel der Konjunktur
führt immer wieder periodisch zu großen Entlafsungen und zu großen Neueinstellungen;
die Streitigkeiten, Arbeitseinstellungen und Aussperrungen erzeugen einen —*
Versonenwechsel in den Betrieben. In einzelnen englischen Berufsjweigen (Echneiderei,
        <pb n="296" />
        280 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [1738
Dockarbeit) mit unregelmäßiger Beschäftigung und übergroßem Andrang niedrig stehender
Arbeiter hat jede dauernde Beschäftigung aufgehört; däglich melden sich Hunderte, ja
Tausende, warten stundenlang, ob sie irgend einen Auftrag für einige Stunden, einen
Tag erhalten. Auch in den kontinentalen großen Häfen in Hamburg, in Marseille
hat fich, obwohl daselbst früher fest organifierte Träger-, Packer- u. s. w. Korporationen
bestanden, in der letzten Generation diese gänzlich unregelmäßige und unorganisierte
Arbeiterbeschäftigung eingestellt. Derartiges muß möglichst wieder beseitigt“ werden.
Im übrigen aber hat man vielfach den heutigen Wechsel in den Arbeitsstellen über—
trieben, indem man Zahlen aus Jahren der Hausse und aus einzelnen Werken mit
geringem Personal anführte, indem man die Folgen der Gewerbefreiheit, der Nieder—
lassungsfreiheit, der Zunahme der ungelernten Arbeit, die angeblich jedem Arbeiter
gestatte, in jedes Geschäft zu treten, außerordentlich überschätzte. Die jungen Leute
wollen natürlich öfter wechseln, neue Orte, neue Betriebe kennen lernen, bessere Stellen,
auch solche, wo sie Neues lernen, aufsfuchen. Aber die älteren Leute wechseln auch
heute Wohnort, Beruf und Arbeitsstelle nicht so leicht, zumal die besseren Element—
nicht oder nur aus triftigen Grunden. Es giebt auch heute noch zahlreiche Werke
mit guten, gerechten Leitern, welche für die wichtigen Stellen einen ganz sesten
Stamm von Arbeitern haben, der 20 —40 Jahre bei ihnen aushält. Vielfach hat nur
die Form der Verträge gewechselt; der kurze Vertrag, das tägliche Kündigungsrecht
schließt jahrelanges Zusammensein nicht aus. Ist nichts ausgemacht, so hat! unser
Gewerberecht die 14 tägige Kündigung vorbehalten. Und die hoͤheren Arbeiter, Werk—⸗
meister, Beamten haben auch heuse noch längere, viertel-, halbjährige Verträge.

Auch in den Kreisen der intelligenteren Arbeiter beginnt die Einsicht Platz zu
greifen, daß der gar zu kurze Vertrag, noch mehr die willkürliche Entlassungsbefugnis des
Unternehmers für sie eine schlimme Kehrfeite habe. Man hat vorgeschlagen, daß die
Arbeitgeber vor der Entlassung Arbeiterausschüsse oder Schiedsgerichte hören müssen
(Slesch); thatsächlich legen humane Fabrikanten bei Betriebseinschränkungen die Frage,
wer zu entlassen sei, ihren Arbeiterausschüssen vor. In Frankreich hat das Gesetz vom
27. Dezember 1890 beiden Teilen, wenn sie einen Vertrag ohne bestimmte Zeildauer
haben, für den Fall unmotivierter Kündigung einen Entschädigungsanspruch ein—
geräumt, dessen Höhe das Gericht zu bemessen hal. Wo Gewerkoereine blühen, nehmen
fie überall eine Stimme in Anspruch, darüber mitzureden, wer mit Recht oder Unrecht
entlassen sei, beginnen sie ja vielfach, die alte zünftlerische Forderung wieder zu erheben,
daß nur Vereinsgenossen anzustellen seien, und die Fuührer der Vereine wegen ihrer
Thätigkeit nicht entlassen werden dürften.

Die Entwickelung drängt so auf eine mittlere Linie hin, die als Kompromiß
aus zwei entgegengesetzten Tendenzen sich darstellt. Man will von beiden Seiten fso
viel Freiheit und leichte, rasche Lösung der Verträge behalten, daß eine Anpassung an
die Konjunktur, ein kräftiger Lohnkampf möglich bleibt; aber man sieht beiderseits
den Wert dauernder Lebensstellung und der Sicherung guter Kräfte ein; und man ist
bemüht und bereit, dem in der verschiedensten, dem Beamtenrecht sich annähernden Form
Rechnung zu tragen. 3. B. führen die Tarifverträge, die wir vorhin besprachen, für
die meisten beteiligten Ärbeiter, sofern sie auf Monate und Jahre geschlossen sind, eine
thatfächlich längere Dauer für das Beharren des Arbeiters in derselben Stellung her—
bei, ohne freilich beiden Teilen ihr Kündigungsrecht in kurzen Terminen zu nehmen.
Große nationale Unterschiede werden in diesen Fragen bleiben. Die meisten deutschen
Unternehmer haben noch eine stärkere Neigung, ihre Leute bei schlechter Konjunktur zu
halten, die meisten nordamerikanischen werfen jeden überflüssigen Mann sofort aufs Pflaster.

Wir fügen noch bei, daß die Termine der Lohnauszahlung im ganzen denen
der Kündigung entsprechen; wo die kürzesten Verträge, ist auch die Lohnzahlung meist eine
in kurzen Terminen, z. B.wochentisch erfolgende; die höher stehenden Arbeiter und
die Beamten werden monatlich und vierteljährlich bezahlt. Im ganzen wird man
sagen können, daß eine nicht sehr hoch stehende Ärbeiterklasse nicht zu viel Geld auf
einmal in der Hand haben darf ohne in bg Tag hinein zu leben. Für sie wird
        <pb n="297" />
        739) Vertrags- und Kündigungstermine. Arbeitslöhne, Kontraktbruch. 281
also 8 tägige Lohnzahlung passend sein. Höher stehende Arbeiter vertragen 14tägige,
ja monatliche Lohnzahlungen, weil sie mit dem Geld umzugehen wissen; solche langen
Termine sparen zugleich dem Unternehmer Geschäftskoften. Die Auszahlung am
Sonnabend, wie sie bisher überwiegend üblich ist, entspricht dem Wochenende, giebt
die Möglichkeit, wenigstens am Sonntag besser zu leben, verführt aber zu unnötigen
Ausgaben, zu Trunk, ja zur Verschwendung. Deshalb zahlen manche Arbeitgeber in
der Mitte der Woche, ost auch je einzelnen Teilen der Arbeiter an verschiedenen Wochen-
tagen, was auch günstig auf die Sparsamkeit wirkt.

b) Form des Vertragsabschlusses, Kontraktbruch. Gewohnheits—
rechtliche, ceremonibse Formen des Vertragsschlusses sowie der Kündigung und Endigung
des Arbeitsvertrages gab es, je weiter wir zurückblicken desto mehr. In jenen Zeiten
stürkerer Leidenschaften, geringen Verkehrs, formalistischen Rechtes überhaupt glaubte
der Meister nur so sich die Arbeitskräfte sichern zu können, der Geselle nur so sich ge—
bunden. Der Handwerksgeselle erhielt seine Stelle durch Umschau des Altgefellen, er trat
mit feierlich abgemessenen Worten seine Pflicht an; später wurde üblich, Geburtsbrief
und Lehrlingsbrief dabei zu übergeben, auch schriftliche Kundschaft, wo er zuletzt
gearbeitet, und daß er in Ordnung geschieden. So wurde es üblich, daß in manchen
Bewerben, auch im Bergwerksbetrieb, jede Entlassung durch einen Schein obrigkeitlich
bestätigt wurde, und kein Arbeitgeber Leute ohne solchen annahm. Durch Zusammen—
heften dieser Entlaßscheine entstanden im Polizeistaat von 1780 — 1800 die Arbeits-
und Wanderbücher, die, beim Arbeitgeber niedergelegt, diesen gegen Kontraktbruch
schützen sollten, und auch sonst polizeiliche Zwecke verfolgien, die Arbeiler in Zucht und
Ordnung, aber auch in Abhingigkeit erhalten sollten. Der Selbständigkeitstrieb der
heutigen Arbeiter hat gegen die Ärbeitsbücher sich erhoben, ihre Abschaffung nicht
überall, aber überwiegend erreicht. Sie bestehen in Deutschland noch für das Gesinde,
für minderjährige Arbeiter; die sogenannten Abkehrscheine bestehen noch für die Berg—
arbeiter. Soweit die Formlosigkeit des mündlichen Vertrags abschlusses sowie der
Kündigung und Vertragsendigung gefiegt hat, ist sie der Beweglichkeit der Arbeiter
und der Geltendmachung ihrer Ausprüche zu gute gekommen; sie hat aber auch den
Kontraktbruch vermehrt wie die Neigung, nur Rechte ohne Pflichten anzuerkennen.
Sie hat ausschließlich gunstige Folgen nur da gehabt, wo ꝛin höher stehender Arbeiter—
stand durch andere moralische Potenzen, etwa auch durch die Gewerkvereine selbst, zur
regelmäßigen und pflichttreuen Erfüllung der Verträge veranlaßt wird, wo es sich um
jeste Sitten und klaren Inhalt der Verträge handelt.

Daher heute so mannigfach der Ruf nach polizeilicher Erzwingung vertrags—
mäßiger Arbeitsleistung und nach krimineller oder polizeilicher Bestrafung'des Ver—
tragsbruches der Ärbeiter von seiten der Unternehmer. Solche Strafen bestanden
früher ziemlich allgemein; sie waren ein Ausdruck des Herrschaftsverhältnisses, sie
waren ein Bedürsnis, um die rohen, ungebildeten Massen in Zucht und Ordnung zu
halten. Die neuere Zeit hat sie zum größeren Teil beseitigt. Die Humanität, die
Rechtsgleichheit, der demokratische Zug der Zeit hatte daran ebenso Anteil wie das
geringere praktische Bedürfnis und die steigende Gesittung der unteren Klassen. Es ist
natürlich, daß sich diese Aufhebung in Zeiten starker Nachfrage nach Arbeit und trotzig
wachsenden Selbstgefühls der Arbeiter nicht ohne weiteres bewährte, daß oftmals indivi—
dueller und Massenkontraktbruch die Unternehmer schädigte. Trotzdem ist eine Rückkehr
zu solchen Strafen, wo sie beseitigt sind, nicht zu empfehlen. Sie bestehen aber noch in
Deutschland für ländliches Gesinde und Matrosen, in England für vorsätzlich böswillige
Kontraktbrüche, welche Menschenleben gefährden, fremdes Eigentum der Gefahr der
Zerstörung oder ernstlichen Schadens aussetzen. UÜber die Grenzen, innerhalb welcher
o ausnahmsweife eine Bestrafung des Kontraktbruches beizubehalten sei, wird einerseits
die Gefittung und der Rechtssinn der Arbeiter, andererseits die besondere Bedeutung
der zu schützenden Interessen entscheiden.

„.. Eine neue Schriftlichkeit nicht des Vertragsabschlusses, aber der wichtigsten Be⸗
dingungen des Arbeilsbertrages liegt in den stets schriftlich fixierten Tarifverträgen, in
        <pb n="298" />
        282 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [740
den durch Einigungsämter und Schiedsgerichte vermittelten Arbeitsbedingungen. Eine
neue Art schriftlichen Abschlusses der individuellen Verträge liegt für die Hausindustrie
und für Arbeiten, die in Akkord übernommen werden, in den sogenannten Arbeits⸗
zetteln, die man jetzt vielfach empfiehlt, und deren Einführung als großer Fortschritt
empfunden wird; der Arbeiter weiß so genau im voraus, was er zu leisten und was
er zu erhalten hat. Eine ähnliche Rolle wie früher das Wanderbuch spielen jetzt
mannigfach die Quittungsbücher von Arbeiterhülfskassen, die Karten der deutschen
Alters- und Invalidenversicherung und ähnliche Papiere, die einen gewissen Ausweis
über frühere Thätigkeit enthalten, dann auch Zeugnisse, Papiere über die abgeleistete
Militärpflicht, über die Zugehörigkeit zu Arbeitervereinen, z. B. die Wanderbücher
(travelling cards), auf Grund deren die Mitglieder englischer Gewerkvereine ihre Reise—
unterstützung erhalten. Manche Arbeitgeberverbände nehmen auch heute noch nur Leute,
welche ein Arbeitsbuch oder einen Entlaßschein mit Zeugnissen von einem Arbeitgeber
haben. Auch die Lohnbücher gehören hierher, in die jedem Arbeiter jede Lohnzahlung
und die Art ihrer Berechnung eingetragen wird. Sie geben dem Arbeiter zugleich,
wie die Arbeits- und Lohnzettel, die Möglichkeit nachzurechnen, ob ihm nicht Unrecht
geschehen, ob die Zahlung des Kassierers mit seiner Forderung übereinstimmt. Er
kann sich damit auch sonst über seine Thätigkeit ausweisen.

c) Die Ordnung der Arbeitszeit ist neben dem Lohn die wichtigste Be—
stimmung des Arbeitsvertrages; sie ist stets in der Betriebsordnung festgelegt, für viele
Arten der Arbeit durch die neuere Arbeiterschutzgesetzgebung normiert. Das ganze
Arbeitsverhältnis, die ganze geistige und körperliche Entwickelung, Verkümmerung oder
Hebung des Arbeiterstandes hängt davon ab.

Eine gewisse zeitliche Ordnung der menschlichen Arbeit in ihrem Verhältnis zur
nächtlichen Ruhezeit, zu den Mahlzeiten und anderen Ruhepausen ergab sich mit aller
höheren gesellschaftlichen Kultur aus den physiologischen Bedürfnissen und dem Familien—
leben; und sehr früh wurde diese Ordnung durch die Gesellschastsorgane anerkannt
und genguer bestimmt. Die Hypothese Iherings hat viel Ansprechendes, daß zum
erstenmal in Babylon im Zusammenhang mit den großen Baufronen der siebente Tag
als Ruhezeit eingeführt worden sei, daß die späteren Kulturvölker das nachgeahmt
hätten, daß die Gottesverehrung dann auf diesen Tag fich konzentriert habe. Er
glaubt auch annehmen zu dürfen, daß die Einteilung des 12stündigen Arbeitstages
in drei Arbeitsschichten zu je 8 Stunden mit je 15/2 Stunden Ruhepause daher
stamme. Sei dem wie ihm wolle; die Juden hatten ihren Sabbath (sabbatu assyrisch,
gleich Ruhe), die Christen ihren Sonntag. Im christlichen Mittelalter wird die täg—
liche Arbeitszeit der Früh- und der Abendmette angepaßt; die zunehmende Zahl der
Fest- und Feiertage schuf genugsame Pausen für die ohnedies noch nicht so sehr
intensive Arbeitsthätigkeit. Die Nachtarbeit der Gewerbe war meist schon aus feuer⸗
polizeilichen Gründen verboten. Wo zuerst ununterbrochener Betrieb Platz griff, wie
in den Bergwerken, finden wir vom Mittelalter an auf die 24 Tag- und Nachtstunden
vier 6stündige oder drei 8stündige Arbeitsschichten. Die harte landwirtschaftliche
Arbeit wurde durch vielmonatliche Ruhepausen ausgeglichen.

Wurde die von Konstantin und der Kirche seit 821 verbotene Sonntagsarbeit
auch im späteren Mittelalter oftmals geduldet und geübt, so kehrte doch seit der
Reformation, besonders in einzelnen Kirchen und Staaten eine strengere Übung wieder.
Und wenn dann auch seit dem 16. Jahrhundert in einzelnen Gewerben, Bergwerken,
Hausindustrien schon mit dem Sinken des Lohnes, mit dem Druck auf die unteren
Klaffen eine überlange Arbeitszeit entstand — im ganzen hielt eine von Sitte, Kirche
und Verwaltungsrecht durchgesetzte billige Ordnung der Arbeitszeit vor, bis die neuere
Technik mit ihrem Bedürfnis ununterbrochener Arbeitszeitprozesse, der Großbetrieb,
die Gewerbefreiheit und die verstärkte Konkurrenz die alten Schranken beseitigte. Eine
uüberl ange tägliche Arbeitszeit bis zu 12, 18, ja 17 Stunden käglich, nicht bloß für Er—
wachsene, sondern für Kinder entstand in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Wo
rüher Schichtwechsel war, hörte er teilweise auf. Die Sonntaasarbeit und die Nacht.
        <pb n="299" />
        741)] Die Ordnung der Arbeitszeit.

283
arbeit wurde in vielen Branchen allgemein üblich. In den ogenannten Saison—
gewerben wurde es am schlimmsten. Da steigerte sich die tägliche Arbeitszeit periodisch
bis zu 16, ja 20 Stunden. Der ungezügelte Erwerbstrieb der Unternehmer und die
proletarische Not der Arbeiter reichten sich zu dieser Mißbildung die Hand. Eine kurz⸗
fichtige Geschäftspraxis glaubte so mit gleichen Kosten mehr zu produzieren; die
manchesterlich englische Nationalökonomie (Senior) brachte das Schlagwort auf, der
Gewinn des Fabrikanten werde in den letzten Stunden erzielt. Man übersah die ver—
hängnisvollen Folgen für das Familienleben, für die körperlichen und geistigen Kräfte
des Arbeiterstandes. Man bemerkte nicht oder wollte nicht bemerken, daß der längeren
Kapitalausnützung die immer lässiger werdende Arbeit der übermüdeten Leute gegen—
überstand, daß die Arbeiter von der 10., 12. Stunde an, vollends die Nachtarbeiter
bei langer Nachtschicht immer Schlechteres lieferten.

Die Folgen wurden zuletzt so, daß eine Reaktion kommen mußte. Die voran—
geschrittenen Arbeiter, die Humanität, die hygienische und sociale Wifsenschaft begannen
gegen die überlange Arbeitszeit zu kämpfen. Englische Eisenbahnunternehmer wiefsen
nach, daß in den Ländern lässiger Arbeit und niedrigen Lohnes die Arbeits—
zeit am längsten, in den Ländern der intensiven besseren Arbeit am kürzesten fei.
Einzelne weitblickende Fabrikanten machten Versuche mit kürzerer Arbeitszeit und
fanden, daß gleich Viel und gleich Gutes oder Besseres bei gleicher Ausgabe für Lohn
geleistet werde. Die Gesetzgebung begann, langsam und schüchtern, die Arbeitszeit der
Kinder und der Unerwachsenen in gewissen Gewerbszweigen, seit 1847 in England die
aller Frauen einzuschränken. Die organisierten Arbeiter, in einigen Ländern auch das
Gefetz, verlangten ebenso die Beschränkung der täglichen Männerarbeit auf 11, 10,
9 Stunden. Vielfach ist für schwere Arbeit schon der Neunstundentag üblich; allgemein
gilt er oder der Achtstundentag den Arbeitern als das künftige Ideal. Man streitet
nur darüber, ob er durch Gesetz zu erzwingen sei. Auch die Nacht- und die Sonntags—
zeit ist nach langem Kampf in den letzten zwanzig Jahren, in Deutschland 1891, ein—
geschränkt worden. Ebenso die Zeit der Offnung der Verkaufsläden am Sonntag, der
alltägliche abendliche Ladenschluß. Auch die polizeiliche Schließung der Wirtschaften und
Vergnügungslokale zu bestimmter Abend- oder Nachtstunde gehört in gewissem Sinne
hieher. Das einzelne dieser Bewegung ist hier nicht darzustellen; auch die Kämpfe
nicht, die jeder gesetzgeberischen Anderung erst vorausgingen und dann wieder folgten,
als Reaktion der kurzsichtig egoistischen, verletzten Interessen. Fast eine Schmach für
die aus politischen Parteigrunden daran Teilnehmenden ist die 1896 —1900 in Deutsch—
land erfolgte Hetze gegen die anemn des Arbeitstages der Bäckereigehülfen und
Lehrlinge auf 12, 11 und 10 Stunden. Überall hat mit der Zeit sich die Reduktion
der gewerblichen Arbeitszeit, die Wiederherstellung der Sonntagsruhe, die Einschränkung
der Nachtarbeit auf ein vernünftiges Maß als großer socialer Fortschritt, als ein
Mittel zur Hebung der Gesundheit, Gesittung und Lebenshaltung erwiesen. Gewiß
hat teilweise die Verkürzung auf eine intensivere anstrengendere Nerven- und Muskel—⸗
thätigkeit hingewirkt, aber sie ist erträglich bei 8—10 stündiger Arbeit, sie erzeugt eine
normale Auslese der Tüchtigsten und Kräftigsten.

Und man wird allgemein sagen können, je komplizierter der Gesellschafts—
organismus wird, je mehr dieselben Personen ihre Zeit geteilt der Arbeit und dem
Beschäft, der Familie und der Erholung, der Erziehung und den allgemeinen An—
gelegenheiten widmen müssen, desto notwendiger ist eine allgemeine gesellschaftliche
Ordnung der Zeitabschnitte, welche den verschiedenen Zwecken zu dienen haben.

d) Natural- und Geldlohn, Warenzahlung. Die älteste Art der
Arbeitsvergütung war überall die Darreichung von Wohnung, Speise und Kleidung,
entweder direkt, wie die Familienglieder und Sklaven sie erhielten, oder indirekt, wie
der Hörige sie durch Kate und Ackerstelle, durch Vieh-und Werkzeugüberlassung bekam.
Der Geldlohn verband sich vielfach mit dem Vordringen der persönlichen Freiheit, hat
aber keineswegs die Belohnung in Naturalien überall oder auch nur überwiegend sofort
mit dieier beseitigt. Nicht nur blieb zunächst für das häusliche Gesinde, für die Lehrlinge
        <pb n="300" />
        284 Drittes Buch. Der gefellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [742
und einen großen Teil der Gesellen sowie für alles Schiffsvolk Kost und Wohnung
ein Hauptteil des Lohnes; auch für einen sehr erheblichen Teil aller landwirtfchaft—
lichen Arbeiter erhielt sich selbst in den geldwirtschäftlich entwickeltsten Ländern, wie
England und den Vereinigten Staaten, die Naturallöhnung bis in unsere Tage vor—
herrschend oder teilweise. In Deutschland hat der Geldlohn im Südwesten wohl auch
auf dem Lande im 18. und 19. Jahrhundert gesiegt, im Norden und Osten überwog
bis in die letzten Jahrzehnte der Naturallohn und zwar häufig in der Form, daß dem
Arbeiter ein kleiner, eigener landwirtschaftlicher Betrieb, Kuh-, Schweine-, Ziegen⸗,
Beflügelhaltung ermöglicht wurde, und daß die hiedurch sich ergebenden Beziehungen
zu seinem Arbeitgeber, wie die hieraus für seine ganze Lebensführung und seine wirt
schaftlichen Sitten sich ergebenden Folgen überwiegend günstige waren.

Der niedersächfische Heuerling erhält vom Bauern oder Gutsbesitzer in Pachtform
Wohnung, Stall, Ackerland von 11/3—2 ha, Wiese und Weideland, jsowie die für ihn
nötigen Fuhren und arbeitet dafür 100 — 200 Tage; er ist im übrigen ein freier,
häufig ein trotziger, unabhängiger Mann, ein Gemeindegenofse seines Herrn, mit dem
er fast stets gut steht; er hat häufig Ersparnisse, geht nebenher auf andere Arbeit, er
braucht nicht leicht Lebensmittel zu kaufen, nährt sich gut mit seiner Familie, die
teilweise nebenbei hausindustriellen Verdienst hat. Der Heuerling ist vielleicht der
glücklichste deutsche Arbeitertypus; er rechnet in Geld, aber seine Beziehung zum Arbeit—
geber ist durch die Verbindung des Arbeitsvertrages mit der Pacht, durch die An—
rechnung des Geldlohnes auf die Pacht, durch die glückliche Ineinanderpassung der
Bauern- und Heuerlingswirtschaft auf ein Niveau gegenseitiger normaler Rücksicht⸗
nahme erhoben; es fehlt der Interessengegensatz zwischen ihm und dem Arbeitgeber;
viele Heuerlingsfamilien sitzen seit Generationen auf derselben Stelle, obwohl sie jähr:
lich kündigen können.

Der nordostdeutsche Instmann hat eine ähnliche aber keineswegs gleiche
Stellung; er erhält etwa zwei Drittel vom Gutsherrn in Naturalien, ein Drittel in Geld;
und zwar eine herrschaftliche Kate, die Erdruschquote (den 12.—80. Centner, den er
drischt, 20—70 Centner im Jahre; 25 braucht er für seine Familie, das übrige ver—
kauft er), oft auch noch in den Schlägen des Gutes wechselnde Stücke Geltreides,
Kartoffel- und Weideland; er hält bisher meist eine Kuh, Schweine, Ziegen, Hühner,
Gänse, verkauft ein Kalb, Eier, Geflügel; dafür hat Mann, Frau und ein Dienst⸗
bote gegen geringen Geldlohn auf dem Hofe zu arbeiten. Auch er hatte bisher ähn—
liche Verkaufsinteressen wie sein Herr; er hat sich meist gut genährt, war aber
schwerfällig, langsam, vielfach in demütiger Unterordnung unter den Gutsherrn, fühlte
sich nicht so selbständig und unabhängig wie der Heuerling; seine Eigenwirtschaft hob
ihn wirtschaftlich und moralisch nicht so wie jenen empor, weil sie viel geringer,
weniger geschlossen und selbständig war.

Neben ihnen sind noch die Gärtner und Deputanten zu nennen, die schon länger
in Schlesien und anderwärts an Stelle der Insten traten, in Geld-, Zeit, und Atkord—
löhnen bezahlt werden, aber gewisse feste Deputate, Wohnung, bestimmte kleine Quan—
titäten Kartoffeln, Milch u. s. w. vom Gutsherrn erhalten, keine laändliche Eigenwirt⸗
schaft mehr betreiben.

Die ersteren zwei Arten der überwiegenden Naturallöhnung sind im Begriff fich
aufzulösen; man nahm dem Insten vielfach die Kuhhaltung und damit das wichtigste
Stück feines Haushaltes und seiner Ernährung; mit dem Maschinendrusch fiel sehr
häufig die Erdruschquote. Von beiden Seiten zog man den Geldlohn vor; der Arbeiter
wollte durch ihn unabhängiger werden, der Arbeitgeber freier in seiner Verfügung
über Land, Gespann, Weide; fremde Wanderarbeiter erschienen ihm bequemer und
billiger. Alle Naturallöhnung setzt gewisse engere patriarchalische Beziehungen, ein
gegenseitiges Sich-Schicken und ⸗-Vertragen voraus. Wo der egoistische Erwerbstrieb
siegte, neue Formen der Technik und des Betriebes, intensivste Wirtschaft eingeführt
wurden, da bevorzugte man Geldlöhne und kurze Verträge; die Naturallöhnung in
ihrer alten Form setzt mindestens einjährigen Vertrag voraus.
        <pb n="301" />
        748) Von der Natural- zur Geldlöhnung. Truckverbot. 285
Immerhin werden sich auch in Zukunft gewisse Formen der Naturallöhnung er—
halten; sie sind auf dem Lande, in abgelegener Gegend mit geringer Ein- und Ver—
kaufsgelegenheit für beide Teile das Richtigere, Einfachere, Zeitsparende, Natürliche; sie
erzeugen gute Beziehungen beider Teile, wenn sie richtig angeordnet sind und aus—
geführt werden. Für einen großen Teil der ländlichen Arbeiter Europas bedeutete die
Beseitigung der Naturallohnverfassung eine erhebliche Verschlechterung der Lebens—
haltung und Ernährung; aus Brot, Fleisch, Milch, Käse und Eier essenden Land⸗
arbeitern wurden kartoffelessende Proletarier, aus Arbeitern, die dasselbe Interesse wie
ihre Herren hatten, wurde eine Klasse mit entgegengesetzten Interessen, die den Arbeit—
geber bekämpft, oft sogar haßt. Die Auflbsung der mit der Naturallöhnung verbundenen
Eigenwirtschaft beseitigte gesunde häusliche Sitten, familiären Zusammenhalt, Fleiß
und technische Kenntnisse, wie ja auch das Aufhören des Spinnens und Webens im
Arbeiterhaushalt ungünstig auf diesen wirkte. Jedenfalls gingen die Sitten und Vor—
züge der alten Zeit vorloren; und die neuen, der Geldwirtschaft entsprechenden, konnten
sich erst langsam bilden. Toynbee erwähnt im Anschluß an das Gesetz der Elisabeth,
das für jede Arbeiterkate die Zulegung von vier Acres Landes forderte, daß dieser
Zustand erst 1766—1840 mit den Einhegungen verschwunden sei. Er fügt bei, wenn
man nur !/⸗ bis 2 Acres jedem Arbeiter gelassen oder gegeben hätte, wäre die ganze
sociale Entwickelung Englands anders, d. h. gefünder verlaufen.

Tombee hat damit nicht unrecht; nur sragt sich, wie es möglich gewesen wäre,
auch den städtischen und gewerblichen Arbeitern eine solche ländliche Eigenwirtschaft
zu belassen oder zu verschaffen. Das Ungünstige lag nicht darin, daß der Geldlohn
den Naturallohn nach und nach verdrängte, sondern darin, daß der Geldlohn so vielfach
kam, ehe die Arbeiter für die Geldwirtschaft, für die richtige Ausgabenverteilung, für
die Zurücklegung von Reserven reif waren. Wie man in allen Armenverwaltungen
den Unterstützten um so mehr Naturalien, um so weniger Geld giebt, je tiefer sie stehen,
weil die Naturalunterstützung nicht so mißbraucht, nicht so falsch verwendet werden
lann, wie nur für die moralisch hochstehenden Armen Geld besser ist, ja sie sogar zu
besserer Wirtschaftsführung anleitet, so ist es auch mit dem Natural- und Geldlohn.
Der Geldlohn mußte, zumal in der Industrie und in den Städten, zur überwiegenden
Herrschaft kommen. Aber er wird zum Segen erst da, wo die Arbeiter sparen, ein⸗
aufen, an Konsumvereinen sich beleiligen gelernt haben. Dazu haben sie teilweise
Generationen gebraucht. Und in dieser Zwischenzeit sind sie am tiefsten gesunken, haben
sie die geringste Lebenshaltung gehabt. Erst der moderne, höhere Arbeitertypus erträgt
den Geldlohn und gebraucht ihn richtig. Für ihn muß er teilweise gesetzlich erzwungen
werden, nämlich da, wo nicht die alie gJute patriarchalische Form der Naturallohnung,
sondern ihre Entartung sich eingestellt hat, wo in wucherischer Absicht dem Arbeiter
statt des angezeigten Geldlohnes Waren, die er nicht brauchen kann, die schlecht und
teuer sind, als Lohn aufgendtigt werden.

Eine solche mißbrauchliche Zahlung in Naturalien und Waren entstand schon im
päteren Mittelalter in den Bergwerksdistrikten, in einzelnen Gewerben, dann in den
Hausindustrien, hat aber erst im 19. Jahrhundert in den Manusaktur- und Fabrik—
distrikten ihren Höhepunkt erreicht. Einzelne Handwerker, die ihre Waren nicht absetzen
onuten, versuchten schon 1400 1600, ihre Gesellen stait mit Geld in allerlei Waren,
häufig in den von ihnen hergestellten, zu bezahlen; das Zunftrecht verbot es. In den
Bergwerken, wo der Arbeiter häufig schwer seine Nahrung und andere Bedürfnisse
kaufen konnte, fingen Schichtmeister und Steiger an, Verkaufsläden, Wirtshäuser und
Schenken zu errichten und nötigien die Arbeuer zu teurem Einkauf bei ihnen, wenn
sie gut behandelt werden wollten. Die Bergordnungen schritten vom 16. Jahrhundert
an streng dagegen ein. In der seit dem 16. Jahrhundert aufblühenden Hausindustrie
zwang der Verleger dem Weber oder Tuchmacher, dem Schmied oder Holzarbeiter einmal
den Rohstoff, ost auch Werkzeuge und Hülfsstoffe zu teuer auf, dann kaufte er ihm
das Produkt nur ab, wenn er dafür Waren aller Art teuer aus seinem Laden nahm,
suchte ihn in Kreditabhängigkeit von sich zu bringen. Auch diese Mißstände suchten
        <pb n="302" />
        286 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [744
die hausindustriellen Reglements zu beseitigen. Als letztere aber von 1750 — 1850 mehr
und mehr außer Übung kamen, als die Gewerbefreiheit allerwärts die Warenzahlung
straflos machte, entstanden im Bergwesen, in der Hausindustrie, in dem Baugewerbe,
in der größeren Industrie die gleichen Mißbräuche mit erneuter Kraft von 1800 an
bis zu den neueren Verboten. Und sie sind heute noch in den Ländern mit unaus—
gebildeter Arbeiterschutzgesetzgebung an der Tagesordnung. Auch wo man die Waren—
zahlung (Truch) und die analogen Praktiken GKreditierung, teure Lieferung von Roh—
und Hülfsstoffen, von Werkzeugen) zu hindern suchte, gelang es meist nicht sofort,
Wandel zu schaffen.

Das erste englische Truckverbot stammt von 1831, es ist jetzt durch die Gesetze
von 1887 und 1896 ergänzt; das preußische von 1849 wirkte nicht genügend, ebenso
wenig das deutsche von 1869; erst die eingehenderen Gesetze von 18538 und 1891 be—
seitigten die schlimmeren Mißstände. Das Schwierige der Ausführung liegt darin, daß
man den Arbeitgebern (sei es allen oder nur den gewerblichen) zwar verbietet, den Lohn
in Waren zu zahlen statt in Bar, den Arbeitern Waren zu kreditieren, daß mäan
ihnen aber aus praktischen Gründen gestatten muß, den Arbeitern Wohnung, Feuerung,
Ldandnutzung, regelmäßige Bekbstigung, Arzneien und ärgztliche Hülfe, auch Werkzeuge
und Stoffe zu angemessenem Preis zu liefern. Die Grenzlinie zwischen dem Verbolenen
und Erlaubten ist schwer ganz richtig durch den gesetzlichen Wortlaut zu treffen, oft
noch schwieriger praktisch auszuführen. Die großen und brutalen Bewucherungen der
Arbeiter in dieser Form sind aber heute doch in England und bei uns verschwunden.

Das Verbot, den Lohn in Gast- und Schankwirtschaften zu zahlen, hat einen
ähnlichen Zweck; es soll den Arbeiter verhindern, ihn gleich zu vertrinken, dein Arbeit—
geber unmöglich machen, durch einen Strohmann Schenken zu besitzen und in ihnen
den Arbeiter zu falschen Ausgaben zu verlocken.

208. Die wichtigeren Einzelbestimmungen des Arbeitsvertrages
außer der Lohnhöhe: Die Bemessungsmethoden des Geldlohnes.
o) Akkord- und Zeitlohn. Je weniger in früheren Zeiten die menschliche Arbeits-
kraft differenziert war, je mehr im Haushalt und in kleinen Betrieben jeder angestellte
Arbeiter verschiedenerlei Thätigkeiten in buntem Wechsel übernehmen mußte, desto
natürlicher erschien es, alle Lohnarbeit nach der Zeit zu bezahlen. So weit eine
Arbeits- und Berufsteilung schon Platz gegriffen hatte, bezahlte man die verschiedenen
Klaffen der Arbeiter in abgestuften Zeitlöhnen, welche der Bedeutung ihrer Thätigkeit
und dem Grade ihrer technischen Ausbildung entsprachen. Diese Zeitlbhne waren und
sind teils Jahres⸗, teils Monats-, teils Wochen-, teils Tag- oder Stundenlöhne. Mit
dem Fortschritt der gesellschaftlichen Differenzierung nahmen die Klaffen der verschieden
bezahlten Zeitlöhner in den verschiedenen Berufen und Betrieben zu; innerhalb jeder
Alasse erhielt und erhält aber jeder denselben Lohnsatz, ob er nun etwas mehr oder
weniger leistet, schwierigere oder leichtere Arbeit verrichtet. Der Arbeiter hat so kein
besonderes im Lohn begründetes Interesse, sich anzustrengen. Man rechnet auf seine
durchschnittlichen Eigenschaften, auf die in patriarchalischen Verhältnissen vorhandenen
Motive der Treue, des anerzogenen Pflichtgefühls.

Auch heute noch ist die Bezahlung nach der Zeit nicht bloß in der höheren
Thätigkeit der öffentlichen und Privatbeamten, bei denen ein lebendigeres Pflicht—
bewußtsein meist vorhanden ist, sondern auch in den eigentlichen Arbeiterkreifen weit
verbreitet. Der Zeitlohn ist das Hergebrachte, die Arbeiter des älteren gemächlichen
Typus sind an ihn gewöhnt, ziehen ihn vor. Der Zeitlohn ist am leichtesten zu hand—
haben; die Berechnung führt am wenigsten zu Streit und Zweifel. Er herrscht heute
noch in der Landwirtschaft mehr vor als in der Industrie, er ist im Osten Europas
verbreiteter als im Westen. Mtan fürchtet in den noch ganz am Herkommen klebenden
Kreisen bei einer Bezahlung nach der Leistung die größere Anstrengung; vielsach ziehen
den Zeitlohn aber auch die tüchtigen industriellen Arbeiter vor, welche die Mißbräuche
and Kehrfeiten des Stücklohnes keunen. Wir kommen gleich darauf zurück.
        <pb n="303" />
        745

Zeit⸗ und Stücklohn.

287
Die Bezahlung nach der Leistung, dem Stücke, der Akkord- oder Stücklohn entstand
da, wo die Arbeiter nicht Familiengenossen des Herrn, sondern Handwerksmeister und
Heimarbeiter waren; man bezahlte das bestimmt abgegrenzte Stück Arbeit, wurden
10 und 100 Stücke geliefert, also das 10- und 100 fache. Wo, wie im Bergbau, die
Arbeiter nicht kontrolliert werden konnten, wo sie als Genossenschaften bestimmte Quanten
Erz lieferten, bezahlte man sie nach der Menge der Erze, der Kohlen. Wo man außerm
Hause spinnen und weben ließ, lag die Bezahlung nach der Länge des Gespinstes und
des Gewebes an sich nahe. Kurz wo die Technik zähl- und meßbare, gleichmäßig sich
wiederholende Einzelleistungen darbot, griff man zu einer solchen Bezahlung, und es
mußte sich bald zeigen, daß der Arbeiter durch sie ein größeres Interesse an der Arbeit
bekam, daß der Fleiß und die Leistungsfähigkeit sich damit hob. Man rechnet im
großen und ganzen heute, daß je nach Rasse, Gewerbe und Technik die Leistungen der
Arbeiter mit dem Stücklohn um 20—1000/0 zunehmen.

Der Stücklohn, der früher hauptsächlich nur der Hausindustrie und der Berg—
arbeit angehört hatte, gewann im 19. Jahrhundert zuerst in der Großindustrie immer
mehr Ausdehnung. In England wird behauptet, */10 der englischen Exportwaren seien
gegenwärtig so hergestellt. Die anderen Industrieländer folglen, zumal seit den letzten
10-50 Jahren. Mit dem Eisfenbahnbau verbreitete sich das Akkordlohnsystem aller⸗
wärts; es drang auch in die Landwirtschaft ein, besonders in die intensive; der Hack—
früchtebau, das Mähen, das Ernten, das Graben wurde nach der Fläche bezahlt. Doch
hat es z. B. im Osten Deutschlands noch lange den Taglohn nicht beseitigt. Es be—
gegnet hier wie auch noch in zahlreichen Gewerben einem hartnäckigen Widerstand der
Arbeiter, während die Unternehmer stets geneigt sind, es einzuführen, seine Erfsolge für
sie selbst wie für die Arbeiter rühmen.

Die Stückarbeit veranlaßt den Arbeiter, in möglichst kurzer Zeit viel Stücke fertig
zu machen; sie weckt den egoistischen Erwerbstrieb, die Anspannung aller Muskeln und
Nerven im Arbeiter. Aber sie hat die Kehrseite, durch die Schnelligkeit der Arbeit die
Güte zu beeinträchtigen, sie ist so bei vielen feineren Arbeiten unmöglich oder nötigt
zu einer strengen und harten Kontrolle der Qualität der Arbeit. Sie, kann zumal in
der ersten Zeit und bei nicht regelmäßig Beschäftigten zu schlimmer Überanstrengung
führen; „Akkordarbeit ist Mordarbeit“, pflegen die Arbeiter zu sagen. Das wird nur
vermieden, wo die Arbeitszeit entsprechend gekürzt ist, wo nicht der überschnelle Gang
der Maschinen die Kräfte der Arbeiter vollends überspannt, wo die Akkordsätze und die
Behandlung der Arbeiter im übrigen richtige und billige sind. Die Einführung des
Stücklohnsystems und seine Durchsührung hat große prattische Schwierigkeiten. Die
verschiedenen vorkommenden technischen Einzeloperationen müssen geschieden, jede einzelne
geschätzt und mit einem Lohnsatz für das Stück versehen werden; selbft die einfache
Schuhmacher- oder Schneiderwerkstatt erhält einen Lohntarif von einigen Dutzenden,
die große Fabrik oft von Hunderten und Tausenden von Positionen, die in ihrem Ver—
hältnis zu einander gerecht sein sollen; nur genaueste Kenntnis der Technik und der
sämtlichen Arbeiten und lange Erfahrung trifft mit der Zeit das Richtige. Wo die
Arbeitgeber noch allein diese Tarife feftsetzten, suchten sie zunächst dieselben so ein—
zurichten, daß die Leute zwar etwas mehr als den Taglohn verdienten, setzten aber,
wenn das Plus des Verdienstes wuchs, häufig wieder die Sätze herunter, was große
Erbitterung erzeugte. In diesen Schwierigkeiten einer billigen Durchführung liegt die
Hauptursache, daß selbst sehr hochstehende Arbeiter die Stückzahlung principiell und
dauernd oder zeitweise bekämpft haben. Es kam hinzu, daß die Einführung der Stück—
löhne in den meisten Berufszweigen zunächst in der Form von Gruppen-, nicht in der
von Individualakkorden stattfand, wobei der Akkordmeister allen Vorteil hatte, die
mit ihm Arbeitenden um so schlechter bezahlt und behandelt wurden, je hartherziger der
Alkkordmeister war, je schrankenloser er seine Macht brauchte. Wir kommen darauf
a rut Mit dem Wesen des Stücklohnes hat diese Art des Mißbrauches aber

ichts zu thun.
        <pb n="304" />
        288 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [746
Man wirft dem Stücklohn noch vor, daß er die Arbeitszeit verlängere, die
Arbeit gefährlicher mache, die Beschäftigungslosen vermehre, den geringeren Ärbeitern
die Arbeitsgelegenheit nehme, große Unterschiede im Verdienst der Arbeiter schaffe, daß
er die specifische Form der kapitalistischen Produktion sei. Aber auch Marx giebt zu,
daß er die Individualität, das Freiheitsgefühl, die Selbständigkeit und Selbstkontrolle
der Arbeiter entwickele.

Der Kampf der höher stehenden Arbeiter gegen ein richtig gehandhabtes Stück—
lohnsystem hat in den letzten 25 Jahren sehr nachgelassen. Die Webbs weisen nach,
daß von etwa einer Million Arbeiter, die in England den großen Gewerkvereinen
angehören, 573 000 für Stücklohn, 140 000 für ein gemischtes System, 290 000 für
Zeitlohn sind, daß die englischen Arbeiter für das eine oder andere System nicht an
fich, sondern stets dann sind, wenn es nach Technik, Sitte und Betriebseinrichtung
— DD
der Löhne unter einen angenommenen Normalsatz gebe, wenn es die gemeinsame Ver—
abredung beider Teile über Lohn und Bedingungen erleichtere, die Wilkür ausschließe.
Der Zeitlohn ist von den englischen Maschinenbauern z. B. bevorzugt, weil jede
Maschine wieder etwas anderes ist, der Stücklohn hier immer leicht der Willkür des
Werkmeisters oder Unternehmers anheimfällt. Auch angesehene Socialdemokraten haben
sich für Stücklohn neuerdings ausgesprochen oder den Kampf dagegen aufgegeben. Er
war in Deutschland ein überwiegend durch doktrinäre Vorstellungen und nicht durch
praktische Gründe erzeugter. In dem Maße, wie in zahlreichen Industrien auch in
Deutschland Tarifverträge entstanden, waren diese nur auf Grund von Akkordtarifen
möglich; jetzt sahen auch die socialdemokratischen Arbeiter ein, daß der Tarifvertrag an
sich sehr wertvoll, ja viel wertvoller als die etwaige Erhaltung oder Wiederherstellung
der Zeitlöhne ohne Tarifvertrag sei. Teilweise ist der Unterschied zwischen Zeit- und
Stücklohn heute nicht mehr sehr groß; z. B. da nicht, wo man den Maurer nach der
Stunde bezahlt, aber von ihm verlangt, daß er in der Stunde eine bestimmte Zahl
Steine vermauere, und ihm für das Minus einen Abzug macht.

Schloß hat ganz recht, wenn er die Forderung einer allgemeinen Beseitigung der
Stücklöhne mit der einer Aufhebung aller Maschinenarbeit vergleicht. Wörishoffer
betont, daß der unbefangene deutsche Arbeiter überwiegend den höheren Verdienst des
Fleißigeren, Intelligenteren, Geschickteren als richtig und gerecht empfinde. Immerhin
hat das System gewisse Nachteile, z. B. auch den, daß es vielen Arbeitern schon vom
35. Jahre ab geringere Einnahmen giebt. Sein Hauptwert aber liegt darin, daß es
teils durch Erziehung, teils durch Auslese wesentlich den neueren rührigen flinken
Arbeitertypus geschaffen hat, daß es im ganzen die Löhne und das Niveau der Lebens⸗
haltung hob, so oft es auch in mißbräuchlicher Anwendung zu ungesunder Überarbeit
und zu Lohndruck führte.

Man wird vielleicht von der Zukunft erwarten können, daß es, wo der höhere
Arbeitertypus sich fixiert habe, nicht mehr nötig sei, wie es heute schon da überflüssig
ist, wo man es mit sehr hoch stehenden Arbeitern zu thun hat. Man wird so vielleicht
teilweise wieder zu festen Löhnen und Gehalten da kommen, wo heute Akkordarbeit ist;
der Aufseher, der Werkmeister, das eigentliche Beamtentum ist schon heute ja meist
nicht mit Stücklohn bezahlt. Eine Verbindung von Zeit- und Stücklohn ist heute
schon weit verbreitet und hat den Vorzug, einerseits eine ganz sichere Einnahme zu
Jeben und andererseits einen Zusatz nach Fleiß und Anstrengung, eine außergewöhnliche
Einnahme zu bieten, wie sie jeder Mensch wünscht. Viele landwirtschaftliche Arbeiter
erhalten für die Ernte eine Erdruschquote, für den Hackfrüchtebau Geldakkordfätze, für
andere Arbeiten den festen Tagelohn. Auch für dieselbe Arbeit erhält der Lokomotiv—
führer seinen Monatslohn und seine Meilengelder, der Professor Gehalt und Kolleg⸗
geld. Es giebt in vielen Maschinenfabriken Italiens folgende Verbindung von Zeit⸗
und Stücklohnen: die Arbeiter erhalien sie periodisch abwechselnd, aber es wird stets
beides berechnet; arbeiten sie nach dem Stück und verdienen dabei weniger, so erhalten
sie wenigstens den berechneten Tägelohn.
        <pb n="305" />
        747) Alkkordlohn, Prämien, Gewinubeteiligung. 289
f) Prämien und Gratifikationen, Gewinnbeteiligung. Die eben
besprochenen Einrichtungen führen hinüber zu den Gratifikationen und Prämien, durch
welche hauptsächlich feste Zeitlöhne, aber leilweise auch Akkordlöhne ergänzt werden.
Gratifikationen als freiwillige Weihnachts- oder Neujahrsgeschenke sind in Handels—
geschäften sehr alt; sie sind oft von herkömmlichem Betrag, werden aber in guten
Geschäftsjahren erhöht; ihre vertragsmäßige Festsetzung ist im Fortschreiten begriffen.
Die Prämien werden als Zulagen fur einzelne Leistungen besonders da verabredet, wo
Akkordlohn nicht möglich, aber eine besondere Aneiserung erwünscht ist. Der Brenn—
meister in der Thonwarensabrik erhält für jeden guten Brand eines Ofens eine Prämie,
der Dampfmaschinenheizer für jeden Centner ersfparter Kohlen. Doch werden auch
sonst in der verschiedensten Art Prämien bezahlt da für die Leute, die so und so
viele Jahre im Geschäft sind, dort für die, welche nie zu spät kommen; da für die,
welche Einlagen in die Sparkasse machen, dort für die fleißigsten Kinder der Arbeiter.
Eine besonders in Amerika häufige Form ist, daß nach genauer Prüfung der tech—
nischen Operationen die Zeit festgesetzt wird, in welcher eine Leistung durchschnittlich
gemacht werden kann, z. B. fünf Stunden; wird der Arbeiter in vieren fertig, so
erhält er eine entsprechende Präͤmie; oder es werden vorher die wahrscheinlichen Zeit—
löhne berechnet, tritt dann dagegen eine Ersparnis ein, so erhalten die Arbeiter die
Hälfte davon oder auch das Ganze (gain sharing im Gegensatz zum profit sharing).
Die Gewinnbeteiligung giebt einen Zuschuß nach dem Reinertrag des Geschäftes, die
Prämie einen solchen nach der Arbeitsmehrleistung. Gratifikalionen und Prämien
müssen immer mindestens 5—200/0 der sonst gezahlten Löhne ausmachen, um eine
Wirkung auszuüben.

Den Prämien nahe verwandt sind die Tantiemen oder prozentualen Anteile am
Geschäftsgewinn, welche seit alter Zeit in kaufmännischen Geschäften für die höheren
Gehülfen üblich find. Neuerdings hat man auch versucht, das System der Gewinn—
beteiligung für alle oder wenigstens die besseren älteren Arbeiter durchzuführen. Es
wird teils der Gewinn des ganzen Geschäftes, keils der des speciellen Geschäftszweiges
zu Grunde gelegt, und den Beleiligten nun am Schlufse des Jahres ein bestimmler
Anteil des Gewinnüberschufses zugebilligt, der also in ungünstigen Jahren wegfällt,
in günstigen 8—306/0 des Lohnes ausmacht. Es bestehen jetzt einige hundert meisi
größere Betriebe dieser Art in verschiedenen Ländern, hauptsächlich in Frankreich, Eng⸗
land und den Vereinigten Staaten. Am besten ist die Einrichtung gelungen, wo
Unternehmer und Arbeiter an sich auf gutem Fuße standen; sie hat die Leute zu
größerem Fleiß, zu äußerster Sparsamkeit in Bezug auf das Material, zu guter Be⸗
handlung der Maschinen, zu lebendigem Eigeninterefse am Geschäft erzogen, den
Stellenwechsel vermindert. In manchen Betrieben ist mit zunehmender Leistung der
Arbeiter der Gesamtgewinn erheblich mehr gestiegen als der den Arbeitern bewilligte
Anteil. Dieser Erfolg hängt aber natürlich davon ab, daß die Arbeiler durch die
Gewinnbeteiligung wesentlich andere werden, und daß das Geschäftsresultat hauptsächlich
durch die Eigenschaften der Arbeiter bedingt ist. Die Gewerbe, in denen man Kunst—
produkte, Specialitäten, feine Maschinen und Ahnliches fertigt, werden also besonders
sür das System sich eignen. Unter den Arbeitern, besonders unter den radikalen,
den socialistischen und organisierten hat die Einrichtung viele Gegner gefunden, schon
weil es den Interessengegensatz beseitigt oder mildert, auf dessen Steigerung sie zunächst
bedacht sind; es wird auch betont, daß fie die Teilnehmenden zur Überarbeit veranlaffe,
so die Nachfrage nach Arbeit einschränke. Am ungünstigsten hat es gewirkt, daß einzelne
Unternehmer toͤrichter Weise sie benutzten, um ihre Leute von den Gewerkvereinen ab—
zuhalten oder um eine allgemeine Lohnerhöhung zu hindern. Von manchen Theoretikern
wird betont, daß es keinen Sinn habe, in Zeiten günstiger Lohnkonjunktur eine Er—
höhung der Arbeitereinnahme davon abhängig zu mächen, 'ob der Dirigent seiner Auf⸗
gabe gewachsen sei; sei er unfähig, so erhielien die Arbeiter keine erhöhte Einnahme
r sie sich sehr angestrengt. Dieser Einwurf erscheint besonders für die Induftrien
erechtigt, die Massenartikel verfertigen, in denen Gewinn und Verlust nicht sowohl

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.-6. Aufl. 3
        <pb n="306" />
        290 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [748
von den Arbeitern, als ausschließlich von der Fähigkeit des Dirigenten abhängen. Für
die Stapelindustrien, für die Anfertigung der Massenartikel, für die Gewerbe, deren
Gewinn hauptsächlich von der Preiskalkulation des Chefs abhängt, wird das System
also nicht angezeigt sein, nicht viel Anwendung finden. Es wird wohl überhaupt erst
eine größere Zukunft haben, wenn die heutigen socialen Kämpfe wieder einem etwas
friedlicheren Zustand gewichen sind, wenn und wo Unternehmer und Arbeiter sich wieder
mehr als Genossen betrachten.

Eine Aufhebung des Lohnverhältnisses enthält die Gewinnbeteiligung nur da,
wo die Arbeiter auch mit eigenem Kapital beteiligt sind, mit ihm am Risiko teilnehmen.
Wo das der Fall ist, nähert sich die Einrichtung einem Gesellschaftsvertrag oder einer
Produktivgenossenschaft mit herrschaftlicher Spitze. Ein Geschäft mit solcher Kapital⸗
beteiligung der Arbeiter ist leichter zu leiten als eine demokratische Produktivgenossen—
schaft (1. 446), aber immer schwieriger als jene herrschaftlichen Unternehmungen, die
in ihren Lohnverträgen auf die Gewinnbeteiligung eingehen; wo die Arbeiter erheblich
mit Kapital beteiligt sind, muß man sie auch in der Leitung entsprechend mitreden
lassen. Und da fragt es sich, ob und wo das heute schon geht.

g) Nach dem Alter abgestufte Löhne. David Schloß bezeichnet das
Prämiensystem als progressive Löhne. Ich möchte diesen Namen eher für die Lohn—
methoden in Anspruch nehmen, welche die Löhne vom Standpunkt einer Carriere, eines
Lebensganges ordnen wollen. Es kann sich das nur beziehen auf Arbeiter, die viele
Jahre oder ihr Leben lang in demselben Großbetriebe bleiben. Ihre Zahl ist in den
großen staatlichen und kommunalen Betrieben, in den Trusts und Aktiengesellschaften
eine wachsende. Für alle solche Arbeiter erscheint es, wie in dem Beamtendienst, falsch,
wenn schon der 18—20 jährige soviel wie der 40 jährige verdient, wenn vom 28. bis
55. Jahre keine Zunahme des Einkommens mehr stattfindet. Für derartige Arbeiter
ist es passend, die gesamten Löhne, die in 10 — 40 Jahren verdient werden, nach Alter
und aufsteigenden Stellungen abzustufen. Man hat z. B. in der Meißener Porzellan—
fabrik Normalakkordlöhne festgesetzt, von welchen die Arbeiter unter 27 Jahren sich
Abzüge gefallen lassen müssen, zu welchen die über 33 jährigen steigende Zuschläge bis
zu 410/0 erhalten. Vielfach ist es auch durch die Technik und die Betriebsverhältnisse
angezeigt und möglich, daß selbst die gewöhnlichen Arbeiter eine Stufenreihe von
Stellen, die mit steigenden Löhnen dotiert sind, durchlaufen. Das System wird noch
ausgeprägker und der Beamtencarriere ähnlicher, wenn eine Aufnahme nur von jungen
Leuten in die geringsten Stellen stattfindet, und alle Besetzung der höheren Stellen
durch Aufrücken nach Alter und Fähigkeit stattfindet. Im deutschen Bergbau alther—
gebracht, ist das System neuerdings wieder befestigt worden: man unterscheidet Lehr—
häuer, Schlepper 1.-3. Klasse, Vorhäuer und Vollhäuer; ihre Löhne stehen häufig
im Verhältnis wie die Zahlen 7, 8, 9, 10, 11 und 12. Wo Vorarbeiter, Steiger,
Werkführer, Monteure aus der Arbeiterschaft hervorgehen, findet dadurch für eine gewisse
Elite ein solches Aufsteigen und die Erreichung höherer Löhne statt. Das System
scheint in England nach den Nachrichten von Price und den beiden Webbs in der
ganzen großen Industrie sehr verbreitet zu sein. Die Webbs finden es viel besser als
den in manchen Gewerben noch vorhandenen Lehrlingszwang; es garantiere zugleich
dauernde Beschäftigung. Bei Geschäftsstockung hört meist nur die Neueinstellung von
jungen Leuten auf, oder werden einige Neueingetretene entlassen, alle länger Angestellten
rücken höchstens vorübergehend um eine Stufe hinab. In seiner Vollendung zeigt sich
das System in halb oder ganz genossenschaftlichen Musterfabriken, wie bei Godin in
Guise, bei dem großem Malergeschäft Leclaire in Paris, bei der Zeißschen Stiftung in
Jena. Man trifft in solchen Geschäften teils einen sogenannten Kern von gewinn—
beteiligten Genossen, in welchen die Tüchtigsten einrücken, teils eine Obergruppe von
Arbeitern, die nie entlassen werden, teils andere Abstufungen mit besonderen Benefizien,
teils auch die Einrichtung, daß selbst bei Geschästsstockungen und Entlafsungen ein
gewisser Lohn auf spätere Abrechnung fortbezahlt wird.
        <pb n="307" />
        7491

Löhne mit Altersabstufung. Gruppenlöhne.

291
bp) Gruppenlöhne. Beruht die eben geschilderte Ordnung der Löhne auf
dem Altersaufbau der Gesellschaft und der notwendigen hierarchischen Gliederung der
größeren Betriebe, so beruhen die Gruppenlöhne auf der technischen Notwendigkeit,
gewisse größere Arbeitsprozesse ganzen Gruppen von Arbeitern zu übergeben. Die
neuere Entwickelung lehnt sich an die althergebrachte genossenschaftliche Zusammenfassung
einer Anzahl kooperativ thätiger Arbeiter an. Wir haben oben (J. 415 - 416) die
älteren Arbeitsgenossenschaften kennen gelernt; sie sind nie ganz verschwunden, haben
seit dem Mittelalter im Bergbau, in Steinbrüchen, bei der Holzfällung im Walde, bei
Erdarbeiten fortgedauert. Die italienischen Maurer, die ostdeutschen und slavischen
ländlichen Wanderarbeiter, die Lippeschen Ziegelgänger pflegen heute noch in Gruppen
von zwölf oder mehr Personen unter einem Führer thätig zu sein. Sie werden im
Akkord bezahlt, teilen den Verdienst; der Arbeitgeber schließt den Vertrag nur mit
dem Vorarbeiter, der für seine Leute verantwortlich ist. Das System ist beliebt und
wirkt segensreich, wo alte Tradition und genossenschaftlicher Geist die Leute beherrscht,
und wo der leitende Vorarbeiter oder Gruppenmeister mit einem sesten bekannten
Vorteil, z. B. einer Doppelportion sich begnügt, den Leuten ebenso sehr als Genosse
wie als Herr gegenüber steht. Auch wo, wie in den Schieferbrüchen von Wales, eine
Gruppe aus je 8—4 Genossen mit einer doppelten Zahl reiner Lohnarbeiter geschäftlich
thätig ist, kann die Einrichtung sich bewähren; die jüngeren Lohnarbeiter der Gruppe,.
die sich auszeichnen, treten nach und nach in die Genossenstellen ein.

In der neueren Industrie hat dasselbe System nun aber vielfach einen ganz
anderen Charakter angenommen. Die Zwischenmeister, welche Leute in Form von
Heim⸗ oder Werkstattarbeitern beschäftigen, können sich zwar auch noch als Standes—
genossen ihrer Arbeitsgehülfen fühlen und sie gut behandeln; es ist da hauptsächlich
der Fall, wo Handwerkstraditionen sie beherrschen; sie können aber ihre wucherischen
Fronvögte werden und werden es unter dem Sruck der Konkurrenz häufig. Auch wo
in den Bergwerken oder Fabriken sogenannte Unterkontraktoren, Akkord- oder Werk—
meister größere Arbeiten im Akkord übernehmen, die Leute annehmen und entlassen,
haben diese Gruppenakkorde, zumal da, wo die Arbeiter nur Tagelohn oder minimale
Gewinnanteile erhalten, meist einen sehr schlimmen Charakter angenommen. Die Leute
werden vom Unterkontraktor bis aufs Blut zur Arbeit angetrieben; den ganzen oder
überwiegenden eventuellen Gewinn hat der Gruppenmeister. Daher der weitverbreitete
Kampf der Arbeiter, besonders der organisierten gegen die Gruppenakkorde. Sie haben
in dieser Form allen genossenschaftlichen Geist abgestreift, sind nichts als mißbräuchliche,
schweißtreibende Kleinunternehmungen, in welchen der Oberunternehmer, der Fabrikant
des Gewinnes wegen auf seine Pfuͤcht verzichtet hat, seine Unterbeamten, die Akkord—
meister zu kontrolsieren.

Wo aber eine solche Kontrolle stattfindet, und wo man an der genossenschaftlichen
Idee festhält, kann der Gruppenakkord auch heute eine sehr gute Form der Lohnzahlung
sein. Man hat, um die erwähnten Übelstände zu beseitigen, teilweise den komman—
dierenden Werkmeister auf festen Lohn gestellt, was aber leicht seinen Eifer lähmt;
man läßt ihn teilweise die Leute nicht nach Willkür annehmen und entlafssen. Oder
man läßt die Leute den gesamten Akkordverdienst nach festen Zahlenproportionen teilen,
die ihrer festgestellten Leistungsfähigkeit entsprechen; man zahlt auch teilweise feste Löhne
und giebt nur eine Gesamtprämie für schnellere und besonders gute Arbeit. Die ver—
schiedensten Kombinationen sind möglich. Alle solche Gruppenzahlungen pflegen sich
nur da ganz zu bewähren, wo die Gruppen sich auf 5, 12, 20 oder 30 Leute, die sich
lennen und kontrollieren, beschränken. Wo man, wie z. B. auf den Werften bis zu
Gruppen von 200 -400 Arbeitern aufgestiegen ist, wird leicht der kameradschaftlich ein—
heitliche, kontrollierende Geist verschwinden.

Alle diese Fragen einer feineren, komplizierteren und gerechteren Lohnbemessung
erhalten von Tag zu Tag größere Bedeutung; nicht bloß weil ein großer Teil ver
Unzufriedenheit der Arbeiter sich anknüpft an das ihnen siets sichtbarste Unrecht, das
darin besteht, daß der eine mehr leistet und doch weniger bekommt als die neben ihm
        <pb n="308" />
        292 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlauses u. der Einkommensverteilung. —[750
Stehenden; nein, auch deswegen, weil diese Lohnzahlungsmethoden zurückwirken, wie
wir sahen, auf Fleiß und Anstrengung, auf die ganze Lebenshaltung, den Geist, die
Moral der Arbeiter. Zugleich erhalten unter Beibehaltung des Lohnsystems die
Arbeiter damit, wie der letzte königliche Ausschuß in England für die Arbeiterfrage
schreibt, eine Art beschränkter Teilhaberschaft.

Bernstein meint über die zukünftige Bezahlung der Arbeiter: für jede Dienst—
leistung, die nicht sociale Dienstpflicht oder freiwillige Dienstpflicht ist, wird eine feste
Bezahlung (Lohn oder Gehalt) die Regel sein, vermehrt vielleicht durch Prämien irgend
welcher Art (Anteile an Ertragsüberschüssen u. s. w.) und ergänzt durch unentgeltliche
Leistungen der Gesamtheit. Ich möchte hinzufügen: ergänzt durch die Einnahme aus
Arbeiter-Versicherungsanstalten, Genossenschaften, Sparkassen und sonstigem eigenen
kleinen Besitze.

209. Die thatsächliche Lohnhöhe. Haben wir bisher von den Neben—
bestimmungen des Arbeitsvertrags gesprochen, so bleiben sie doch, so wichtig sie sein
mögen, an Bedeutung weit zurück gegenüber dem Lohn, der Lohnhöhe, der Kaufkraft,
welche der Arbeiter durch den Lohn erhält. Wir suchen zuerst die Thatsachen fest⸗
zustellen, geben dann kurz wieder, wie die ältere Theorie sie erklärt hat, und schließen
mit der zusammenfassenden Kausalerklärung, die wir glauben geben zu können.

Die Vorführung der Thatsachen, die hier nakürlich kurz und summarisch sein
muß, ist nicht leicht. Die Arten des Lohns sind so mannigfach, die Vergleichung ist
so schwierig, das Material aus früherer Zeit, aus vielen Ländern ist so unvollkommen,
daß jede zusammenfassende Beschreibung die größten Schwierigkeiten bietet. Und doch
hat fich neuerdings fast eine besondere Wissenschaft der Lohnstaätistik gebildet, um die
Methoden der Beobachtung und Vergleichung zu verbessern. Wohl war längft bekannt,
daß der tägliche oder wöchentliche Geldverdienst, der sogenannte Nominallohn, erst ins
rechte Licht trete durch den Reallohn, d. h. die Angabe dessen, was der Arbeiter mit
seinem Lohn kaufen, für seinen Unterhalt erreichen könne; man ergänzte also die Lohn—
angaben durch Untersuchung des Geldwertes, durch Reduktion des Geldlohnes auf Ge—
treidemengen, durch Beifügung der Lebensmittel-, Kleider- und Mietspreise, durch eine
Beschreibung der Lebenshaltung. Auch darüber war man längst im klaren, daß eine
zute Lohnbeschreibung außer dem Gelde die etwa erhaltenen Naturalien, außer dem
Hauptverdienst den Nebenerwerb, neben dem Lohn des Mannes den etwa hinzu—
kommenden von Frau und Kindern mitanführen müsse. Aber man fordert jetzt, und mit
Recht, mehr. Man will statt schätzungsweiser Durchschnitte der Wochen-, Moͤnats- oder
Jahresverdienste die wirklich gezahlten Löhne, ihre Berechnungsart, ihren Betrag für
jede Woche auf Grund von Lohnbüchern, Vernehmungen und Zählkarten feststellen. Man
will wissen, was gewöhnlicher, was Überzeitlohn war, wie viel Tage im Jahre gearbeitet
wurde, wie viele und welche Art Arbeiter jeder einzelnen Lohnklasse angehören; man
verlangt Prüfung der Angaben der Unternehmer durch die Arbeiter und dergleichen mehr.

Das wissenschaftliche Material hat sich so neuerdings teilweise sehr verbessert.
Aber die Kosten und Schwierigkeiten solcher Untersuchungen sind doch so groß, daß man
neben dem neueren besseren, aber beschränkten auch noch das ältere unvollkommenere
Material teilweise mit heranziehen muß, wenn man nicht auf alle breitere Vergleichung,
auf eine ausgedehnte empirische Grundlage für die Lohntheorie verzichten will.

Ich beginne mit den Bemerkungen über die historische Lohnbewegung in den
stulturstaaten, welche mir wissenschaftlich am wichtigsten zu sein scheint. Ich schicke
voraus, daß ich zumal für die ältere Zeit die Löhne mehr in Kilogramm Weizen
oder Roggen als in Geld angebe, um sie vergleichbarer zu machen. Ich bemerke
außerdem, daß alle Löhne des 13 —16., ja viefach auch noch die des 17. und 18. Jahr⸗
hunderts mehr Gelegenheitslöhne für eine kleine Anzahl Menschen sind, daß sie weit
wpeniger als in der Gegenwart die Gesamteinnahme der Betreffenden darstellen, also
ihre Höhe und ihre Schwankungen nicht die Bedeutung haben wie später. Wo ich
nichts Besonderes beifüge, find durchschnittliche Wochenlöhne gewöhnlicher Arbeiter gemeint.
Zur Erklärung der in Getreide berechneten Löhne sei goch“ folgendes vorausgeschickt.
        <pb n="309" />
        751) Schwierigkeit der Lohnuntersuchung. Berechnung in Getreide. 293
Die gesamten Unterhaltskosten eines Ackerknechtes nehmen die wissenschaftlichen
Landwirte des 19. Jahrhunderts auf Grund sehr zahlreicher Beobachtungen und
Durchschnitte zu 1600 bis 28500 Pfund Roggen (800 — 1250 Kilogramm) an. Als
Familienbedarf werden von denselben Gewährsmännern, in Weizen ausgedrückt, 8800 —
3600 Pfund (1900 — 3300 Kilogramm) angegeben. Nimmt man heute als jährlichen
wirklichen Cerealienkonsum 250 Kilogramm für den wesentlich von Getreideprodukten
lebenden Erwachsenen an, so giebt das gut bemessen für die Familie von zwei Er—
wachsenen und zwei bis drei Kindern und jungen Leuten etwa 1000 Kilogramm; man
wird nicht fehl gehen, wenn man den Cerealienkonsum dieser Kreise einem Drittel bis
Fünftel der nötigen Gesamtausgaben gleichsetzt; diese wären also auf etwa 7850 —1250
Kilogramm für die Person, auf etwa 3000-5000 Kilogramm für die Familie anzufetzen;
das giebt einen Wochenbedarf von 14,6—24 Kilogramm für den Mann, 57,7 —96 Kilo—
gramm für die Familie. Man wird vielleicht sagen können, was auch mit den empirisch
festgestellten, unten folgenden Zahlen übereinstimmt, daß ein Wochenverdienst, der unter
15— 24 Kilogramm Cerealien steht, kaum ausreichend für die einzelne Person, jedenfalls
ein Hungerlohn für die Familie, ein Lohn von 50—60 Kilogramm für letztere immer
noch dürftig, ein solcher von 90—120 Kilogramm ausreichend, von 200 Kilogramm
und mehr aber sehr auskömmlich sei.

So roh und schematisch diese Annahmen und Zahlen sind, so sehr sie im einzelnen
durch die Verschiedenheit des Konsums und der Bedürfnisse, durch die verschiedene
Preishöhe von Getreide, Kartoffeln, Fleisch, Wohnung und Kleidern modifiziert werden,
jo geben sie doch für historische und geographische Vergleichungen den ungefähren not—
wendigen Anhalt. Es giebt keine Ware, deren Einkauf für den Arbeiter unserer
Kulturstaaten und seinen Unterhalt wichtiger wäre, deren Preis zugleich so weitgehend
die Höhe seiner Lebenshaltung bestimmte. Und zahlreiche empirisch-hiftorische Einzel—
untersuchungen beweisen, daß die Skala von 16, 60, 120 und 200 Kilogramm Getreide
als wöchentliche Kaufkraft des Arbeiters früher wie heute die thatsächlich vorkommenden
Verschiedenheiten der Lebenslage im ganzen richtig kennzeichnei.

Für England haben wir in den Untersuchungen von Rogers, Cunningham,
Hewins, Toynbee, Arthur Young und den neueren Statistikern eine relativ leidliche
Brundlage der Untersuchung. Wir können annehmen, daß die nicht zahlreichen Arbeiter
im 13. Jahrhundert wöchentlich etwa 85 Kilogramm, nach der großen Pest und dem
durch sie erzeugten Menschenmangel von 1840 — 1850 60 — 80 Kilogramm Weizen
verdienten, und daß der Lohn noch im 15. und Anfang des 16. Jahrhunderts ähnlich
hoch blieb. Nun kamen ungünstigere Zeiten: der Rüfcgang des VBauernstandes, die
Verdrängung des Ackerbaues durch die Schafzucht, die Geldwertsrevolution, der der
Lohn nicht entsprechend folgte, wirkten auf Lohnherabsetzungen. Armenwesen und
staatliche Lohnregulierung sollten dem Vagabundenwesen und der Not der Besitzlosen
steuern. Rogers nimmt an, der Reallohn sei 1300 —1650 auf ein Viertel des einstigen
zefallen; ich berechne, er habe durchschnittlich auf etwa 80 Kilogramm Weizen gestanden.
Nach der Berechnung von Wiebe über den Geldlohn und Kulischer über den Reallohn
war das Verbhöältnis unter sofortiger Hinzufügung einiger deutscher Parallelen so:

1451-1500
1551- 1570
1571 - 1602
1603 - 1652
1653—21702

Englische Löhne Elsäfser Löhne
Gelcnhn Reallohn Geldlohn Reallohn
100 100 100 100
98 60 88 55
120 51 103 53
146 40 121 40
206 54 108 45
Münstersche Löhne

Geldlohn Reallohn
1447 - 1500 100 100
501 1520 89 80
1521 - 1550 91 87
551 21560 96 78
        <pb n="310" />
        294 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [752
Die Verschlechterung der Lage der Arbeiter war 1600 — 1700 in Europa eine
ziemlich allgemeine; doch scheint sie in diesen Zahlen fast größer, als sie ist; sie war
überall da geringer, wo Naturallöhne noch vorwogen, die Zahl der Lohnarbeiter noch
gering, die Zahl der Kleinbauern noch sehr zahlreich, die Lage der Handwerksgesellen
noch durch Zunfttraditivn, die der Hausindustriellen durch die Reglements geschützt
war. Wo diese Umstände fehlten, war die Lage allerdings schon eine recht schlechte.

In England steigen die Geldlöhne von 1860— 1700 um fast 120 *0. Cunningham
nimmt als Durchschnitt an: 1610 8 Schilling, 1688 4 Schilling, 1725 125
Schilling, 1795 9 Schilling. Das ist die Folge des allgemeinen volkswirtschaft—
lichen Aufschwungs. Die Reallöhne bleiben freilich dahinter zurück; man kaufte mit
* Schilling 17251750 40 Kilogramm Weizen, 1795 mit 9 Schilling nur 80 Kilo—
gramm. Vollends als nun die große Verteuerung des Lebens 1795— 1846 eintrat,
da mochten die ländlichen Löhne auf 9 — 10 Schilling, die gewerblichen auf 13 — 16
Schilling, ja, in einzelnen Großindustrien bis 20 und 80 Schilling steigen; mit
10 Schillingen kaufte man nur 40 Kilogramm Weizen, unter Umständen während der
Notpreise nur 20 Kilogramm oder noch weniger; in der Hausindustrie sank der Lohn
am tiefsten; die Bevölkerung nahm rasch zu, die Naturallöhnung, die alten Arbeits—
ordnungen verschwanden, die Krisen steigerten die Arbeitslosigkeit zeitweise entsetzlich. Das
Arbeiterelend war viel größer als nach und während der ersten großen Lohnfenkung
des 16. und 17. Jahrhunderts.

Ich füge, ehe ich auf das neuere Steigen der englischen Löhne eingehe, die ana—
logen Thatsachen aus den kontinentalen Staaten bei.

Nach den französischen Untersuchungen von Mantellier, die sich auf Orleans be—
ziehen, war der Tagelohn eines gewöhnlichen Lohnarbeiters in heutigem Frankengelde:
1400 - 1475 1476 - 1500 1501 - 1575
0,81 0,69 0,50
1576 - 1600 1601 - 1675 1851- 1860
1,09 1,16 2,25
Die Mine Getreide zu 383 Liter kostete in heutigem Gelde:
1400 - 1475 1476 - 1500 1501 -1575
2,09 1,97 2,66
1576 - 1600 1601 - 1675 1851- 1860
8.92 3,18 6638
d. h. der Arbeiter verdiente im 15. Jahrhundert etwa /8, im 16. Jahrhundert !/5,
im 17. und 19. wieder etwa /0 Mine. Für das 18. Jahrhundert berechnen Moreau
de Jonnos und Foville, daß eine ländliche Arbeiterfamilie, die zu reichlicher Ernährung
15 Hektoliter Weizen gebraucht hätte, verdiente:
5
Jahreslohn.. r. r. 400 Fr.
R iolüer kosteten.. 288 240, 315 d—
Verhältnis des Lohnes hierzu... 0,68 0,83 1,27
Damit ist erklärt, daß ein so großer Teil der französischen Landbevölkerung
schlecht ernährt und in elendester Lage von 1660-1789 war.
Von deutschen Berechnungen des historischen Ganges der Lohnbewegung führe
ich (außer den oben schon angeführten) Stephan Beißels Untersuchung über die Bau⸗
geschichte der Xantener Kirche an; die Zahlen sind ihm teilweise direkt entlehnt, teilweise
find sie nach ihm berechnet; der Tagelohn betrug in Tantener Denaren (2,7 heutige
Pfennige — 1 solchen):
für einen Meister.
für einen Säger ..

1356 - 1399
38 Denare
258,
1600 - 1649
166 Denare
1555

1450 - 1499 1550 - 1599
36 Denare 72 Denare
258, 758,
1650 - 1679 1882
200 Denare 820 Denare
1898, 680,

ür einen Meister ...
für einen Säger. .
        <pb n="311" />
        53)

Die historische Lohnbewegung von 1300 - 1900.

295
In einer Woche konnte mit solchem Lohn der Meister kaufen an Kilogramm
Weizen, Roggen und Gerste:
1356- 1399 1450 - 1499 1550 - 1599
150 100 48
1600 - 1649 1650 -1679 1882
86 78 78
Das Sinken des deutschen Reallohnes im 16. Jahrhundert ist auch aus zahl—
reichen anderen Untersuchungen bekannt, weniger sein Steigen nach dem großen Kriege
infolge des Menschenmangels. Doch blieb im ganzen die Lebenshaltung der unteren
Klassen eine geringe, zumal da, wo gegen 1600 der Wochenverdienst des Tagelöhners
in Roggen auf 40— 50 Kilogramm herabgegangen war, wie ich es für Sachsen be—
rechnete. Für das 18. Jahrhundert sind 13 — 18 Groschen (S 25 — 30 Kilogramm)
'm Osten, 80 im Westen als ländliche Löhne überliefert; die Verschiedenheit des Geld—
lohnes ist keine solche des Reallohnes; in den Städten kommen 30—48 Groschen vor,
die letztgenannten höheren Sätze in aufblühenden Industrien, wo sie teilweise noch
höher gehen, bis auf 8, 4 und 5 Thaler in der Woche; 18 Groschen sind gleich
25 Kilogramm, 4 Thaler — 100 Kilogramm Roggen in der Woche.

In der ganzen ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts haben sich die Löhne in
Deutschland wenig geändert; sie betrugen auf dem Lande täglich 40—–50 Pfennige
im Osten, 70 — 1006 Pfennige im Westen und in reichen Gegenden; in den not—
leidenden Gewerben, Spinnerei, Weberei, teilweise noch weniger als vor 1800, in
anderen aufblühenden schon 1,2, 1,8 Mark täglich, ja teilweise noch mehr, bei
Roggenpreisen pro Scheffel (oder 40 Kilogramm) zu 2,85—4 Mark. Bei ländlichen
Löhnen von 8 Mark (580 Pfennigen täglich) verdiente der Arbeiter immer noch über
10 Kilogramm, wenn der Scheffel 2,5 Mark kostete, nur noch etwas über 20, wenn
er 4 Mark und mehr stand; die gewerblichen Löhne von 1,8 Mark täglich, 10,8 Mark
wöchentlich, gaben bei entsprechenden Preisen 160 bezw. 108 Kilogramm. Als 1840 —
—
stiegen, vor allem 1845 —1858, wurde die Lage fuür viele Arbeiter äußerst kümmerlich;
selbst 10,08 Mark wöchentlich gaben bei den damaligen Preisen nur 50 — 60 Kilo—-
gramm, 8 Mark aber nur 8—10 Kilogramm; es waren die Zeiten, da der
Hungertyphus auf den deutschen Mittelgebirgen und in Oberschlesien so wütete, daß
man bei längerer Dauer ein Aussterben ganzer Gegenden befürchten mußte.

Immer waren das in Deutschland Ausnahmen; ich glaube, daß in Belgien und
Holland die Löhne damals noch niedriger standen; in Frankreich hatten sie sich feit
der Revolution wesentlich gebessert. In England war bis 1840 und 1850 die Lage
der unteren Hälfte des Ärbeiterstandes wohl schlechter als irgendwo auf dem Kon—
tinent, die Lage der oberen aber schon besser. Tooke giebt für 1804 den Baumwoll⸗
spinnerlohn zu 58 Kilogramm, 1814 zu 82,5 Kilogramm, 1828 zu 105 Kilogramm
Mehl an. Die Handweber freilich waren zu gleicher Zeit von 16 auf 6 Schilling
wöchentlich (bis 1831) gesunken.

Die englischen ländlichen Wochenlöhne schätzt Caird, eine große Autorität, im
Durchschnitte so: 1770 7 Schilling, 1850 fast 10 Schilling, 1880 14 Schilling; aber
—A
Weide, billige Wohnung) weggefallen. Das Labour Department setzt den Durchschnitt
1850 auf 9 Schilling, 1855 auf 11 Schilling, 1899 auf fast 14 Schilling, d. i.
18355— 1899 ein Plus von 2200; aber damals kostete der Quarter Weizen 74 — 75
Schilling, heute 25 — 26 Schilling; mit 11 Schilling kaufte man 1885 385 —36 Kilo—
gzramm, mit 14 Schilling 1809 117 Kilogramm. Der Durchschnitt von 14 Schilling
setzt sich freilich aus 12 Schilling im Süden, 20 Schilling im Norden zusammen.
Und alle unparteiischen Berichterstatter bezeichnen 20 Schilling doch noch als nicht
recht austkömmlich; der ländliche Arbeiter müßte dazu, heißt es, einen kleinen Eigen—
betrieb oder eine Alterspension bekommen.
        <pb n="312" />
        296 Vrittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [754
— Wie das Steigen der ländlichen Löhne nach Gegend, Boden, Gewerbsamkeit ver—
schieden ist, so noch mehr das der gewerblichen je nach den einzelnen Gewerben, ihrer
Blüte und ihrer Betriebsform. Im ganzen schätzen die ersten englischen Autoritäten
das Steigen von 1840- 1890 auf etwa 60 —80 Vo, mit Verschiedenheiten von 20 bis
zu 150940; lag 1820 — 1850 der Schwerpunkt bei den Wochenlöhnen von 18 — 16
Schilling, so liegt er jetzt bei denen von 20 — 85 Schilling. Die größte Steigerung
fällt in die Zeit von 1840 — 1875; die Bewegung wird dann langsamer, teilweise
stockkend, um aber 1887 — 1891 und 1896 1900 wieder einzusetzen. Die Webbs
sagen, in der Trade-Unionswelt lägen die Löhne zwischen 24 Schilling und 72 Schilling.
Den Wochenverdienst der Lancashire-Baumbwollspinner hat man 1837 auf 138 Kilo—
gramm, 1891 auf 200 Kilogramm Weizenmehl berechnet. Schulze⸗Gävernitz teilt Ein—
nahmen von Spinnerfamilien (Mann, Frau, Kinder) mit von 101 244 Pfd. Sterling
(also 2063— 4980 Mark). Die besseren Kohlenhäuer hatten (nach Nasse) in den letzten
20 Jahren sehr wechselvolle Löhne; die Jahresdurchschnitte schwanken zwischen 54 und
90 Pid. Sterling (1103—1840 Mark). Wood berechuel das Lohnsteigen 1860 - 1891 in
den einzelnen Industrien 1860 — 100 gesetzt so: Wolle 118, Eifen 125, Maschinen 186,
Baugewerbe 128, Seeleute 148, Bergbau 150, Baumwolle 176. Nach einer Schätzung
Giffens verdienen unter 20 Schilling 23,6 o/0 der 728 Millionen erwachsenen englischen
Arbeiter (einschließlich der ländlichen), 20 35 Schilling (1060-1860 Mark jaͤhrlich)
59,600, über 88 Schillinge 6,20/0. Nostitz setzt die Klasse mit über 35 Schilling auf 150/6,
die unter 15 Schilling auf 6 — 120/0. Der Fortschritt seit 1860 ist groß; aber noch
sind entsetzliche Übelstaände vorhanden, z. B. verfallen nach Booth noch 450/0 aller über
6bs Jahre Alten der Armenunierstützung; durch ein Ubermaß von Frauen- und Kinder—
arbeit ist noch immer die Zukunft erheblicher Arbeitergruppen bedroht. Die Sicherheit
der Existenz hat durch das Schwanken der Konjunktur, trotz aller Verbesserung und
Versicherung, gerade bei der großen Exportindustrie fast nicht zugenommen, die Un—
sicherheit jedenfalls nicht genügend abgenommen.

Uber Frankreich füge ich, die obigen Angaben ergänzend, hinzu, daß der Ver—
dienst einer ländlichen Arbeilerfamilie 1813 auf 400 Francs, 1860 auf 500 Francs,
1870- 1875 auf 800 Frances geschätzt wurde, und die ihnen nötigen 15 Hektoliter zu
diesen drei Epochen 815 Francs, 305 Francs und 345 Francs galten. Die Pariser
Bäckerlöhne waren nach Leroy-Beaulieu 1880 26 Francs, 1854 80, 1867 38, 1880
15 Francs. Je nach den verschiedenen Industrien berechnet E. Chevalier 1840 1880
Lohnsteigerungen von 40 —200 6/0 und 3000// und fügt bei, daß das Brot im Preise
gleich blieb, das Fleisch 500/0, die Milch 250/0, die Miete 100 6/0 teurer, die Kleider
und Gewürze viel billiger geworden seien. Die jährlichen Bergarbeiterlöhne standen
1800 etwa auf 800, 1815 898, 1877 1002 Francs. Die Löhne in der Provinz sind
nach der Untersuchung Chevaliers nicht so gestiegen wie in den großen Städten, aber
die niedrigen Lohnklafsen, die einfache Handarbeil, die Frauenarbeit ist im Werte eher
mehr als die feinere gelernte Männerarbeit gestiegen.

Die deutschen Löhne stiegen bis in die fünfziger Jahre wenig, nur in einzelnen
Gebieten und Gewerben schon etwas. Auch das Lohnsteigen 1880 —1865 übertraf die Ver—
euerung des Lebens kaum, die erste bedeutsame und allgemeine Hebung erfolgte 1865
bis 1875; kam dann wieder ein kleiner Rückgang, so folaten doch wieder mäßige Ver—
besserungen bis 1900.

Nach den agrarischen Enqueten von 1849, 1873 und 1892 ließ ich die Wochen—
öhne der freien dändlichen Arbeiter in den fechs östlichen preußischen Provinzen in
Geld und Kilogramm Roggen so berechnen:

1800 2,4 Mk.

810 3—242, — ca. 80 Kilogramm Roggen
—

1892 7.0-90 — ca. 60

Nach Goltz verdient 1873 in Pommern und Mecklenburg, Oldenburg, Ober—
und Niederbayern, auch in Württemberg, der Pfalz und Rheinbreußen der ländliche
        <pb n="313" />
        755) Die Lohnhöhe im 19. Jahrhundert. 297
Tagelöhner 54 — 69 Kilogramm, in Schlesien nur 80 Kilogramm, in Posen, Unter—
franken und der Oberpfalz 86 — 45 Kilogramm Roggen wöchentlich; d. h. der größte
Reallohn in den Gegenden, wo noch die alte Naturallöhnung vorherrscht und wieder
da, wo am frühesten und vollständigsten die Geldwirtschaft gesiegt hat. Für die
Instenfamilien des Ostens wird man einen Jahresverdiensti von 300 Mark für 1849,
von 660 für 1872 — 1875, von 706 — 1000 Mark für 1892 annehmen können; ihre
Einnahmen sind im Nordosten viel höher als die der freien ländlichen Arbeiter der—
jelben Gegend; die letzteren stellen im Nordosten den niedrigsten Arbeilertypus dar, im
Südwesten stehen die freien, besitzlosen ländlichen Lohnarbeiter gerade umgekehrt denen
mit kleinem eigenen Besitz nach der Goltzschen Statistik sehr nahe.

Von gewerblichen Lohnermittelungen führe ich an: ein Jenenfser Schriftsetzer, der
1717-1847 gleichmäßig für 1 Million m zu setzen 24 — 26 Scheffel Roggen erhielt, ver—
diente mit derselben Leistung 1860 48, 1871 83; letzterer Verdienst ist gleich einem Wochen—
lohn von 16,5 Mark oder 100 Kilogramm Roggen. Ein sächsischer erster Schuh⸗
machergeselle hatte 18866—1857 68 Htark, 1871880 12-17 Mark, 1880 1886
11— 183 Mark Wochenlohn. Rheinisch-westfälische Bergarbeiter (Häuer) können im
Durchschnitt etwa fürs Jahr so angegeben werden: 1868 600 -700 Matrk, 1874 900
bis 1000 Mark, 1886 —1888 800-900 Mark, 1890 1100 - 1200 Mark, 1898 - 1899
1300—- 1500 Mark. Die Berliner täglichen Maurerlöhne waren 18481850 22,8
Mark, im letzten Jahrzehnt 4, 5 und 6 Mark täglich.

Ich führe noch einige Berechnungen der mittleren Jahreslohnhöhe der deutschen
Arbeiter nach der Unfallverficherungsstatistik an, wobei Kinder und Alte, Mädchen und
Männer in einen Durchschnitt zusammengezogen sind. Es handelt sich dabei nur um
die sogenannten anrechnungsfähigen Löhne, die für die höberen Lobntlafsen wesentlich
hinter der Wirklichkeit zuruͤckbleiben.

Bergbau Metallindustrie Maschinenindustrie Chemische Industrie
Mk. Mk. Mk. Mk.
1895 927,24 816,09 899,838 809,79
1899 1071.78 903,88 982,84 968, 15
Textilindustrie Papierindustrie Bekleidungsindustrie
Mk. Mtk. Mk.
1895 600,29 633,07 623,28
1899 655,49 726,84 701,46

Nach dem Berliner statistischen Jahrbuch seien für 1897 noch einige Berliner
Jahreslöhne für Maänner augeführt:

Steinmetzen Metallformer Posamentierer Maurer
Mt. Mk. Mt. Mt.
höchster 1800 1700 1080 1920
niedrigster 693 1200 720 875
aee 1331 1382 920 1322

acher

Srte 5
Mk. Mk. Mk. Mk.
höchster 1586 1500 578 1046
aiedrigster 910 1350 560 980
Mittelsatz 1200 1472 569 1014
Mit 600 Mark kaufte man nach den Preisen von 1892 — 1899 in Deutschland
k600 Kilogramm Roggen und 8800 Kilogramm Weizen, mit 1000 Mark 7600 bezw.
5400 Kilogramm. Das sind Wochenverdienste von 785—146 Kilogramm; bei 1500 Mark
gehen sie uͤber 200 Kilogramm in der Woche hinauf. Jahresverdienste für den Mann
pon 600 — 1200 Mark, für die Familie, sofern mehrere Glieder mit arbeiten, von
1000-1500 Mark konnen wohl als ein miltlerer AÄusdruck heutiger deutscher gewerb—
licher Löhne gelten. Das sind Einkommen, die für den unverheirateten 18 —25 jaͤhrigen
        <pb n="314" />
        298 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Ein kommensverteilung. 7356
übergroß, für die Familie mit 1000 Mark vielfach doch noch kärglich, mit 1500 aber
schon gut auskömmlich sind. Jedenfalls ist es ein Verdienst, der dem des kleinen
Bauern und Handwerkers, des Schulmeisters und Unterbeamten im ganzen gleichsteht.
Der Weg des Fortschritts ist damit nicht ganz verschlossen, wenn die Frau tüchtig ist,
der Mann nicht trinkt, die Wohnungsverhältnisse leidliche sind. —
Wie die deutschen Löhne unter den englischen, so stehen die holländischen und
italienischen, die österreichischen und die russischen unter den deutschen, während die
dänischen den deutschen gleich sind. Die holländischen und italienischen sind Löhne,
wie sie Ländern alter Kultur mit dichter Bevölkerung, einem alten proletarisierten
Arbeiterstand entsprechen. Die österreichischen und rufsischen Löhne sind das Er—
zgebnis der eben erst aus einer trägen Naturalwirtschaft zur Geldwirtschaft sich empor—
arbeitenden Zustände; niedrigste Lebenshaltung der unteren Klassen entspricht geringer
technischer Leistungsfähigkeit. Nicht ganz dasselbe läßt sich sagen von den Löhnen der
alten Halbkulturländer Indien, China, Japan; hier ist allerdings auch bei der
Masse des Volkes eine große Bedürfnislosigkeit, aber mannigfach mit großem Fleiß
und eigentümlicher Geschicklichkeit gepaart. Man geht mit der Menschenkraft nirgends
so verschwenderisch um wie hier; Tragen der Menschen, Lastenziehen durch Kulis,
UÜbermaß von Dienstboten und Derartiges ist an der Tagesordnung; doch sind die
Löhne mit dem wachsenden Verkehr und der modernen Technik neuerdings auch er—
heblich gestiegen; immer werden die deutschen Reallöhne noch 21/—8 mal so hoch sein
wie die japanischen.

Umgekehrt stehen die Löhne in den Vereinigten Staaten, in Australien, Neu—
seeland viel höher als in Westeuropa; aber die Unterschiede sind im Reallohn nicht so
groß wie im Geldlohn. So giebt F. A. Walker eine geographische Lohnfkala an, die
mit 10 Cents täglich in Indien beginnt, mit 1,50 Dollar in den Vereinigten Staaten
endigt; den jährlichen Landarbeiterverdienst giebt ein amerikanischer Staatssekretär
neuerdings so an: Indien 150 Francs, Italien 250, Rußland 300, Deutschland 450,
Frankreich 675, Großbritannien 775, Vereinigte Staaten 1250 Fraucs. Das sind für
mehrere europäische Staaten Zahlen, die 30 — 50 Jahre zurückliegen. Nach neueren
Angaben, z. B. über Eisenbahnarbeiter in Kansas, schwankt die Jahreseinnahme
zwischen 3886 und 868 Dollar (1621 — 3633 Mark). Bei einem Tagesverdienst von
5—10 Schilling, Wochenverdienst von 30 — 60 Schilling in den Vereinigten Staaten
und englischen Kolonien darf nicht vergessen werden, einmal wie teuer das Leben, und
dann wie sehr viel unregelmäßiger meist der Verdienst ist. Wenn statt an 800 nur
an 200 Tagen im Jahr ein Lohn verdient wird, so muß er schon deshalb um die
Hälfte höher stehen. Die Labour Gazette giebt 1899 für die gut bezahlten gelernten
Arbeiter der Trustgesellschaften einen Jahres verdienst von 8000, für die ungelernten
von 1490 Mark an; vor der Fusion hatten die Verdienste nur 2680 und 1250 Mark
betragen. Der Unterschied in Lebenshaltung und Verdienst (Reallohn) zwischen den
besseren westeuropäischen und den nordamerikanischen Arbeitern dürfte so nicht mehr
als 1:2, vielfach nur 1: 1,5 sein.

Wie groß auch im selben Staate in Europa die örtlichen Lohnverschiedenheiten
sind, haben wir bezüglich der englischen ländlichen Löhne schon erwähnt. Die deutschen
amtlich für die Krankenkafsen festgestellten mittleren Tagelöhne nach Kreisen schwankten
wischen Ost und West für Männer 1891 von 88 Pfennig zu 8,25 Mark, für Frauen
von 0,50 zu 2 Mark, 1902 zwischen 1,10 und 8, 0,70 und 2 Mark. An demselben
fOrte und bei derselben Arbeit und denselben Akkordlohnsätzen sind die Löhne nach der
Rafse sehr verschieden: aus Posen wird 1892 berichtet, daß auf demselben Gute,
bei derselben Arbeit der Deutsche iäglich ß — 8 Mark, der Pole 2.8 — 3.5, der Russe
15—2 Mark verdiente.

Die Frauenlböhne sind sast überall die Hälfte bis zwei Drittel von denen der
Männer; die Stadtlöhne sind höher als die auf dem Lande, die Winterlöhne auf
dem Lande niedriger als die im Sommer. In einem und demselben Gewerbe und bei
        <pb n="315" />
        757) Geographische und berufliche Lohnverschiedenheit. 299
icheinbar gleicher Beschäftigung finden sich, je mehr man näher zusieht, die größten
Verschiedenheiten. Die Berliner Mädchen-Wochenlöhne liegen überwiegend bei 8—12
Mark, schwanken aber daneben zwischen 6 und 25 Mk. und zwar in denselben Industrien
je nach der Geschicklicheit, dem Range des Geschäfts, den vornehmeren oder geringeren
seunden. In einer Meraner Weberei verdienten in einem Jahre (1876 — 1877) die
geringsten von 444 Stuhlarbeitern 823, die besten 874 Mark jährlich, 8300 zwischen
150 und 600 Mark. Daher wird neuerdings mit Recht so viel Wert auf eine
slassenlohnstatistik gelegt, wie sie z. B. Wörishoffer für die Mannheimer Fabrik—
arbeiter machte; nach ihm verdienten von den männlichen Arbeitern 56,29/0 den
Mittelwochenlohn von 15 — 24 Mark, 20,90/0 unter 15 Mark, 22,9 0/0 24 bis über
35 Mark. Wenn man die Wochenlöhne einer Reihe deutscher Handwerke und In—
dustrien nebeneinander stellt, fsoweit mittlere männliche Arbeitskräfte in Betracht kommen,
so schwanken sie z. B. in Berlin zwischen 12 Mark für Korbmacher, 14 für Schuh—
macher, 10 für Weber, 26 für Zimmerleute, 831 für Lithographen, 35 für Steinbild—
hauer; wenn wir die neuere Statistik der Fachvereine an verschiedenen Orten und
bon verschiedenen Arbeitern ansehen, so verdienen Tischler 14 — 22 Mark, Buchbinder
35—50 Mark (meist 16—-20). Die monatliche Matrosenheuer stand 1890 zugleich auf
44 Mark in Schleswig-Holstein, 51 an der Weser, 72 an der Elbe (neben freier
Station). In den meisten größeren Geschäften und Fabriken findet sich heute eine
hierarchie der Löhne, die fast so groß ist wie die Gehaltsverschiedenheit eines großen
staatlichen Beamtenkörpers. In der vortrefflichen Lohnstatistik einer Berliner Druckerei
von 1887 haben die Lehrlinge 1,10, gewöhnliche Arbeiter 2—3, die Setzer 5 und
mehr, oft bis 7, ja 12, ein Faktor 9,20, ein Maschinenmeister 11,12 Mark täglichen
Lohn, während 1889 in Württemberg die niedrigst besoldeten Kanzleidiener 890 bis
1000 Mark, die Mehrzahl aller Beamten 2— 5000, einige wenige hohe Beamte
6—10000 Mt. oder mehr hatten. Nach Toqueville war zu seiner Zeit (etwa 1835) die
Spannung zwischen dem niedrigsten und höchsten Gehalt im amerikanischen Schatzamte
3700 -82 500 Francs, im französischen Finanzministerium von 1500 -80 000 Franes;
jeute sind die früheren hohen franzöfischen Gehälter um ein Drittel ermäßigt, alle niedrigen
Behälter erhöht; die niedrigsten Arbeiter und Diener der städtischen Verwaltung in
Paris erhalten 1200 — 1600 Franes jährlich, ein Mitglied des Staatsrats 16 000 Francs.
Zwischen gewöhnlichen Berliner Arbeitern und dem Chefredakteur des „Vorwärts“,
wischen den höchsten und niedrigsten Gehältern, welche die socialistische Pariser
Kommune bezahlte, sind und waren mindestens Verschiedenheiten wie 1: 10; Ähnliches
jat die Zeißstiftung in Jena neuerdings verfügt: der erste Direktor der Anstalt soll
aicht mehr als den 10fachen Jahresverdienst eines guten männlichen Arbeiters er—
—W Zu Polybius' Zeiten erhielt der römische Hauptmann den Doppelsold des
Soldaten; im 16. Jahrhundert erhielt der Landsknecht monatlich 4, der Feldwebel 12,
der Hauptmann 40, der Oberst 400 Gulden; im 17. Jahrhundert waren die Unter—
ichiede wieder wesentlich geringer.

Diese wenigen historisch, geographisch und gewerblich gegliederten Zahlen können

natürlich nicht den Anspruch machen, ein volles Bild zu geben; das ist hier nicht
möglich. Aber sie geben uns, wenn sie im ganzen der Wirklichkeit entsprechen, wie ich hoffe,
—
historischen Phasen der Lohnbewegung anknüpften; und dann werden sie uns in den
Stand setzen, über die Ursachen der Lohnbewegung im ganzen ein dem heutigen Stand
der Thatsachensammlung entsprechendes Urteil abzugeben.
3210. Die älteren Lohntheorien, wie sie bis gegen 1870 ausgebildet wurden,
schließen sich an die historischen Thatsachen an, die wir geschildert, sie sind Abstraktionen
zuerst aus den westeuropäischen Zuständen von 1600 — 1750, dann aus denen von
1750 - 1870.

Die Theorien bis 1750 über das Arbeitsverhältnis gehen von irgend einer
allgemeinen Vorstellung aus, welche die Thatsache einer arbeitenden untersten Volks—
schicht plausibel macht. Wie die deutsche Heldensage die Klassen entstehen läßt durch
        <pb n="316" />
        300 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 758
Zeugung des Gottes Heimdal mit verschiedenen Weibern, so führt dann die Kirche sie
auf göttliche Anordnung zurück. Dabei erscheinen aber die eigentlichen Lohnarbeiter
lange nicht als ein besonderer Stand; sie werden vom 14. — 18. Jahrhunbert meist
mit den kleinen Bauern, den Handwerkern und Heimarbeitern zusammen als die „armen
Leute“ bezeichnet. Noch für A. Smith sind die Armen und die Arbeiter eins: er
spricht von den „labouring poor“. Ein eigentlicher Lohnarbeiterstand bildete sich ja
auch erst langsam vom 15. — 19. Jahrhundert.

Das öffentliche Bewußtsein und die Wissenschaft kümmerte sich bis ins 18. Jahr⸗
hundert wesentlich nur um die oberen Klassen; ihr Aufsteigen erschien als das gesell⸗
schaftlich Wichtige; die beginnende Bettlerplage führt zu den Armengesetzen, das Sinken
der Lebenshaltung der unteren Klassen wird lange nicht bemerkt; soweit die Geldlöhne
steigen, sieht man darin eine Unbotmäßigkeit, die womöglich durch Lohntaxen zu be—
kämpfen sei. Die Armen, die Tagelöhner, die Bauern werden als „Pöbel“ verachtet,
in den rohen Außerungen ihrer Leidenschaften gefürchtet. Die allerdings meist träge,
unwissende und doch gewaltthätige Masse im Zaum zu halten, erschien als die Haust—
aufgabe von Staat und Kirche.

Der aufgeklärte Rationalismus des 18. Jahrhunderts brachte diese Gedanken dann
in eine Art System. Mandeville lehrt, es sei das Interesse aller reichen Nationen,
daß die große Masse unwissend und arm bleibe; Kenntnisse machten unzufrieden, ein
mäßiger Arbeitslohn hindere Verzweiflung und Kleinmütigkeit, ein zu hoher erzeuge
Faulheit. „In einer freien Nation, wo Sklaverei nicht erlaubt ist, besteht der sicherste
Reichtum aus einer Menge arbeitsamer Armen.“ Die bedeutendsten Schriftsteller der
Zeit vor A. Smith stimmten mit solchen Ausführungen überein. Schon Petty hatte
geklagt, billiges Getreide sei ein Unglück, weil dann der Arbeiter nicht bei der Arbeit
bleibe. Ahnlich Franklin. Temple, de Witt, A. Young schlugen Lebensmittel—
steuern vor, um Fleiß zu erzeugen. Eine tiefstehende Klasse von Arbeitern erschien als
die selbstverständliche und unabänderliche Begleiterscheinung eines Kulturvolkes. Noch
J. B. Say fügt bei, die gedrückte Lage der arbeitenden Klasse sei für die wirtschaftliche
Entwickelung des Landes ein besonders günstiger. die Produktion verbilligender
Umstand.

Bei den edleren Charakteren der philosophischen Aufklärung verbanden sich nun
aber mit der Vorstellung solcher Notwendigkeit doch die Empfindungen des Mitleides
und die Zweifel, ob nicht ein Unrecht, die Möglichkeit einer Anderung vorliege, und
eine andere Erklärung denkbar sei. Tur got hatte 1769 betont, daß der niedrige Lohn
die Folge der Konkurrenz der Arbeiter sei, daß er deshalb nur die notwendigen Unter—
haltskosten decke. Necker schrieb 1775: das Leiden des armen Volkes ist der Reichen
Werk; die kleine Zahl der Reichen hat die Macht, sie kann ihr Gesetz den zahlreichen
unter sich konkurrierenden Arbeitern auferlegen; er spricht von der Härte und Grausam—
keit dieses Zustandes. Auch A. Smith beginnt mit einem unklaren rechtsphilosophischen
Stoßseufzer: wenn es nie ein Boden- und Kapitaleigentum gegeben, hatte der Lohn
stets das ganze Produkt der Arbeit ohne Abzug umfaßt, wäre er stets entsprechend den
Fortschritten der Produktivität gestiegen. So aber habe die zahlreiche unter sich kon—
kurrierende Lohnarbeiterschaft stets den Nachteil, einer kleinen Zahl von Meistern
zegenüberzustehen, die sich leicht stillschweigend verständigten. Aber — und damit geht
er von der pessimistischen in die optimistische Stimmung über — in dem notwendigen
vebensunterhalt für die Arbeiterfamilie liege die Schranke fur das mögliche Mindestmaß
des Lohnes, und häufig stehe er höher, zumal in fortschreitenden Nationen, während
bei stabilem Zustande der Volkswirtschaft die Lage eine kümmerliche, bei rückgehendem
eine sehr traurige sei; da wachse die Bevölkerung, während die Arbeitsgelegenheit ab—
nehme. Mit Hinweis auf das England seiner Tage betont er die Möglichkeit einer
sich bessernden Lebenshaltung, die mit steigendem Lohn den Arbeiter zugleich besser
genährt, fleißiger, energischer, brauchbarer mache, und im übrigen tröstet' er ich mit
dem mechanischen Spiel einer sich selbst regulierenden Menschenzahl. Die Nachfrage
nach Menschen reauliere, wie jede andere die Vroduttin dban sfolchen; je nach dem
        <pb n="317" />
        759)] Die Lohntheorien bis auf Ricardo und J. St. Mill. 301
größeren oder geringeren Bedarf an Arbeitern nehme die Bevölkerung zu oder ab. —
Wir sehen, es handelt sich um die optimistische Vorstellung, das Uhrwerk der wirt—
schaftlichen Gesellschaft sei von einer gütigen Vorsehung so eingerichtet, daß es durch
das Spiel der Marktvorgänge stets die rechte Zahl von Waren und Menschen liefere.
Die in England 1660 —1770 steigenden Löhne bilden den Hintergrund der Auffassung
A. Smiths. Der Druck derselben von da bis 1850 beherrscht seine nächsten Nachfolger,
die wie er an der ausschließlichen Erklärung der Löhne durch Marktquantitäten fest—
halten, jeden Eingriff in dieses freie Spiel der Kräfte verurteilen.

Ricardo erörtert die Möglichkeit steigender Löhne auf Grund einer rascheren
Kapital- als Bevölkerungszunahme und mit Hülfe einer Gewöhnung an feinere, höhere
Bedürfnisse; aber, fügt er unter dem Eindruck des Arbeiterelends seiner Zeit bei, in
der natürlichen Entwickelung der bürgerlichen Gefellschaft hat der reale Arbeitslohn
ein Streben zu sinken, das Angebot an Arbeitern steigt rascher als die Nachfrage; die
Lebensmittelpreise steigen, es beginnt die Gefahr, daß die Unternehmer insolge der
steigenden Grundrente und der mit den Getreidepreisen steigenden Löhne kleinere Gewinne
machen; die Kapitalbildung stockt; der gezahlte Arbeitslohn gehört unter die Pro—
duktionskosten; für das Gesamtinteresse kommt es aber nur auf den Reinertrag der
Nation an. In dieser letzteren schiefen Wendung schien fast eine Aufforderung zur
Lohnverminderung oder zur Gleichgültigkeit gegen das Wohl der Arbeiter zu liegen.

Die Elemente der Smith-Ricardoschen Theorie — Lebensunterhalt als natür—
licher Preis der Arbeit, Steigen und Fallen je nach Kapital-und Bevölkerungsbewegung —
übernehmen nun die bürgerlichen und socialistischen Theorien der Zeit von 1820 — 1860,
die ersteren mit geringem Gedankenreichtum, die zweiten mit utopistischen Schlüssen,
beide mehr in pessimistischer als optimistischer Richtung sich bewegend.

Die ersteren sind unter dem Eindruck der Bevölkerungszunahme und des vielfach
niedrigen Lohnes jener Tage meist ehrlich genug, Ricardos düstere Auffassung weiter
auszuführen, z. B. J. St. Mill. Nach ihm bestimmt das Verhältnis der Bevölkerung
zum Kapital den Lohn; ein Sinken der Lebenshaltung sei viel leichter als eine Er—
höhung; eine Gewöhnung an langsamere Bevölkerungsvermehrung hält er nur für
möglich, wenn ein gänzlich verändertes Erziehungssystem mit einer großartigen staat⸗
äichen Kolonisation zusammentreffe und so andere, höher stehende Menschen schaffe. Die
Mehrzahl der Lehr- und Handbücher blieb bis in die neuere Zeit in diesen Bahnen. Die
sogenannte Lohnfondstheorie, die schon A. Smith und Ricardo angedeutet, Senior
ausgebildet hat, ist nur ein Ableger dieser Auffassung. Sie geht von der Vorstellung
aus, es gebe für jedes Volk in bestimmter Zeit eine durch volkswirtschaftliche Ursachen,
wie Gewinnsatz und Teilung der Gesamtproduktion zwischen Kapitalisten und Arbeitern,
est bestimmte Kapitalsumme, die in Verbindung mit der Zahl der Arbeiter den Lohn
bestimme; als Foͤlge war gedacht, daß die Kapitalsumme die Lohnhöhe unerbittlich
reguliere, daß die Forderungen und Vereine der Arbeiter dieselbe nicht ändern könnten,
daß höchstens ein Teil der Arbeiter auf Kosten der übrigen einen höheren Lohn heraus—
zuschlagen vermöchte; man suchte die Arbeiter zu überreden, daß hoher Gewinn und
niedriger Lohn sogar für sie vorteilhaft sei, weil das den Lohnfonds erhöhe. Bei
manchen Theoretikern nahm die Lehre auch eine optimistische Farbe an: da das Kapital
rascher wachse oder gar durch seine Verzinsung sich rascher vermehre als die Bevölkerung,
so müsse die Lage der Arbeiter eine gute sein. J

Die Lohnfondstheorie ist einmal eine Folge der Überschätzung der Quantitäts—
wirkung auf den Wert und dann eine Verwechslung der letzten Ursachen, welche die
Nachfrage nach Arbeit bestimmen, mit einer untergeordneten Mittelursache. Jene liegen
in der Kaufkraft der Konsumenten für Arbeitsleistungen; nur ein Mittel der Aus—
ührung hiefür ist das Kapital der Unternehmer; keiner derselben hat sich eine ganz
este jedenfalls auszugebende Summe für Arbeiterbezahlung reserviert; er zahlt dem
Arbeiter, was er muß; er stellt soviel Arbeiter an, wie er nach dem Stand der Technik
und dem wahrscheinlichen Absatz braucht; hat er nicht genügend eigenes Kapital, so
giebt es ihm der Kredit: er hät nur jederzeit für die nächsten Wochen Disbpofitibnen
        <pb n="318" />
        302 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [760
zu machen, was er für Lohnzahlungen braucht, und wie er das Kapital hiefür schaffe;
es hängen seine diesbezüglichen Dispositionen mit den Bewegungen und Kreditvorgängen
des Kapitalmarktes zusammen; aber diese sind nicht das Ausschlaggebende. Schon
Hermann hatte die Lehre bekämpft, dann Thornton so nachdrücklich, daß Mill
seine Ausführungen förmlich widerrief (1860). Brentano zeigte, daß der Versuch
Seniors, den sogenannten Lohnfonds quantitativ zu bestimmen, einen Cirkelschluß enthalte.
Walker erinnerte daran, daß in den kapitalreichsten Ländern der Lohn tief, in den
kapitalärmsten hoch stehe, daß die Arbeiter in den Vereinigten Staaten vielfach erst
nach Verkauf des Produktes bezahlt werden.

Die socialistischen Thebrien haben das Verdienst, den Blick auf die ungleiche
Macht im Konkurrenzkampf zwischen Unternehmern und Lohnarbeitern, auf die Be—
deutung der socialen Klassen überhaupt, auf den Einfluß der Maschinen und der Krisen
hingelenkt zu haben. Ihr wesentlicher Zug ist eine pessimistische Anklage, ihr Zweck
ist, theoretische Beweise für die Notwendigkeit zu erbringen, daß die gegenwärtige Ver—
fafsung der Volkswirtschaft zunächst die Verelendung der Massen, dann die Revolution
und die Beseitigung des Lohnsysfiems zur Folge haben werde. Dabei verfahren sie
teilweise noch abstrakter als ihre Gegner, mit denen sie lange das wissenschaftliche
Rüstzeug gemeinsam haben. Sie glauben vielfach an die Lohnsondstheorie, jedenfalls
zglauben sie wie Rodbertus daran, daß der Anteil der Arbeiter am Gesamtprodukt mit
dem Steigen der gesellschaftlichen Arbeitsproduktivität immer kleiner werden müsse.
Lafssalle will nicht leugnen, daß in Jahrhunderten die Lebenshaltung und der Lohn
etwas gestiegen sei; aber für die Gegenwart nimmt er einen kümmerlichen Lohn an,
der nicht steigen könne, weil jede kleine Verbesserung rasch eine entsprechende Be—
völkerungszunahme herbeiführe. Er ruft: „Die Beschränkung des durchschnittlichen
Arbeitslohnes auf die in einem Volke gewohnheitsmäßig zur Fristung der Erxistenz
und zur Fortpflanzung ersorderliche Lebensnotdurft, das ist das eherne und grausame
Gefetz, welches den Arbeitslohn unter den heutigen Verhältnissen beherrscht.“

Ihre Grundgedanken entnimmt die socialistische Theorie dem Gegensatz des Lohn—
(Arbeits-)Einkommens und des arbeitslosen Einkommens und der vagen Vorstellung,
daß alle von einer Nation zu verzehrenden Güter von den Arbeitern hergestellt, zu
einem erheblichen, ja zum größeren Teile von den Nichtarbeitern verzehrt werden.
Grundrente, Kapitalzins, Unternehmergewinn erscheinen als ungerechte Abzüge vom
Arbeitsertrag. Der Arme arbeitet, sagt Charles Hall (1805), von acht Stunden eine
für sich, sieben für die höheren Klassen. William Thompson, der Freund Owens,
bezeichnet 1825 das den Arbeitern entgehende, unrechtmäßiger Weise an die Grund—
und Kapitaleigentümer gelangende Ergebnis der Arbeit als surplus value, Mehrwert;
er hat die Gedanken und Worte geschaffen, deren sich dann Rodbertus, Marx und seine
Schüler bedienten. Von Hall und Thompson bis zu den neueren Socialisten reicht
die Kette der Schriststeller, welche mit dem Schlagwort, daß die Arbeit die Güter und
den Wert erzeuge, ausschließlich oder hauptsächlich an die mechanische, durch Arbeits—
lohn entgoltene Thätigkeit der Lohnarbeiter denken. Dabei wird, wo von Gütererzeugen,
Produzieren, steigender Produktivität der Arbeit die Rede ist, nie genauer untersucht,
welchen kausalen und quantitativen Anteil daran die Lohnarbeiter, die Beamten, die
Unternehmer, die übrigen Klassen etwa haben, welche frühere Arbeit im Boden, in den
Kapitalien, in den Plänen, Entwürfen und Vorarbeiten stecke. Höchstens wird, wie
von Marx, den Leitern der Unternehmung oder den Beamten ein etwas höherer Lohn
zugestanden und wird zugegeben, daß vom Gesamtertrag und seinem Werte für Kapital—
bildung, Staats- und Gemeindeleitung, liberale Berufe etwas abzuziehen sei. Auch die
Formel Thünens, daß der Lohn die Quadratwurzel aus den Bedürfnissen des Arbeiters
G. B. 800 Mk. jährlich) multipliziert mit dem Wert seines Arbeitserzeugnisses (z. B.
1000 jährlich, also y 860 1000 — nicht ganz 900) sein solle, hat nur einen Sinn,
wenn der Wert dieses Erzeugnisses wesentlich höher als der Unterhaltsbedarf an—
genommen und kausal auf den Lohnarbeiter, nicht auf den, welcher Plan und Entwurf
der Arbeit machte, sie leitete und auf den Markt brachte, zurückgeführt wird. Noch
        <pb n="319" />
        761)] Die sozialistischen Lohntheorien. 303
Kautskhy konnte 1881 sagen: „der Arbeitsertrag habe der Arbeiterklasse, die das Arbeits—
produkt hervorbringe, zuzufallen“. Die oben schon (S. 273) erörterte Forderung des
vollen Arbeitsertrages für den Arbeiter war bei den Socialisten bis zu Lafsalle die
naheliegende Schlußfolgerung.

Die, welche fie zogen, wollten in stürmisch revolutionärem Geiste das eherne
Lohngesetz zerbrechen, das Lohnsystem beseitigen, eine gesellschaftliche Verteilung nach
dem Bedürfnis oder nach der Arbeitszeit oder der Arbeitsleistung an die Stelle setzen.
Einem Geiste wie Marrx erschien Derartiges doch zu knabenhaft; er will vor allem
praktisch die Revolution und die Neugestaltung der Produktion durchführen, dann werde
sich alles Übrige, besonders die neue bessere Entlohnung der Arbeit von selbst finden.
Er verspottet alle derartigen Phrasen, wie Zerbrechen des ehernen Lohngesetzes, Er—
kämpfung des vollen Arbeitsertrages; er schafft eine neue eigenartige Theorie über die
Notwendigkeit des Lohnsinkens und die Verelendung der Massen, die an einzelnen
Punkten realistischer verfährt als die älteren Socialisten, aber andererseits an dem
Gedanken der Erzeugung aller Güter und Werte durch die Lohnarbeiter festhält, ihn
nicht im Detail untersucht, sondern durch künstliche Konstruktionen und mystische Formeln
zu stützen sucht und maßlos übertreibt.

Marx' Lohntheorie ist insofern nicht ganz leicht darzustellen, als er selbst
in seinen Ansichten wesentlich geschwankt hat, resp. teils als fanatischer Doktrinär, teils
als scharffinniger und wahrheitsgetreuer Berichterstatter schreibt. Ich glaube aber, die
Grundgedanken des ersten Bandes seines Kapitals, der ja allein auf die Massen gewirkt,
sind doch auch in dem zweiten und dritten noch enthalien und lassen sich so zusammen—
fassen: der Arbeiter erhält stets nur seinen gewohnheitsmäßigen Lebensunterhalt; der
Lohn kann etwas steigen oder fallen je nach der Kapitalbildung, den Sitten, dem
Gang der Volkswirtschaft, aber das macht nicht viel aus. Der Kern des Problems
liegt darin, daß aller Wert nur in der Produktionsphase entstehen kann, nicht, wie die
bürgerlichen Theoretiker meinen, in der Cirkulation. Dabei wird nun aber unter der
„gesellschaftlich notwendigen Arbeit“, d. h. der dem heutigen Stand der Technik ent—
sprechenden, bald die Gesamtarbeit aller Beteiligten, bald und häufiger nur die der
ausführenden Lohnarbeiter verstanden; die Kapitalisten und Unternehmer, die Grund—
eigentümer und Rentenbezieher werden im Sinne Thompfons als Nichtarbeiter bezeichnet,
welche das Plus über den Lohn zu Unrecht in ihre Tasche stecken. Die Fiktion Halls,
daß der Arbeiter eine Stunde für seinen Lohn, sieben für den Mehrwert der Kapitalisten
arbeite, ermäßigt Marx in die „Unterstellung“, daß der Arbeiter in sechs Stunden so
viel Wert produziere, daß er und seine Familie davon leben könne, in den übrigen
sechs aber für seinen Anwender Wert schaffe. Ob und wo dies thatsächlich zutreffe,
wird nicht untersucht, und die Erscheinung wird dadurch nicht verdeutlicht, sondern
verdunkelt, daß Marx beifügt, der Arbeitslohn sei nicht, was er zu sein scheine, nämlich
nicht der Preis der Arbeit, sondern der der Arbeitskraft. Das Lohngesetz der kapi—
talistischen Epoche wird dahin formuliert: Nachdem durch Raub und Bauernlegung,
durch Handelsprellerei und Kolonialherrschaft Kapitalisten und Besitzlose entstaͤnden
sind, müssen fich die letzteren, die Arbeiter, von den ersteren beschäftigen lassen; der
Arbeiter schafft im halben Tage, was er braucht und als Lohn erhält, muß aber den
ganzen Tag arbeiten, erzeugt also das Doppelte an Wert, und dieses Plus, diesen
Mehrwert, das Arbeilsresultat der zweiten sechs Stunden des Tages, steckt der Kapitalist
ein, dadurch entsteht erst die große systematische Kapitalanhäufung. Dieser grundlegende
Vorgang erscheint bei Marrbald als etwas Technisch Natürliches, als vdie „Magie“
des kapitalistischen Produktionsprozesses, als ein zufälliger Vorieil für die Käufer der
Arbeit, bald als ein Unrecht, als eine Erpressung.

Indem nun die Fortschritte der Technik, der Kooperation, der Großindustrie das
Produkt vermehren, wird durch die Uberlegenheit des Kapitalisten, durch Verlängerung
der Arbeitszeit, durch Einstellung von Frauen und Kindern statt der Männer, durch
die Anwendung von Maschinen an Stelle der menschlichen Arbeit neben dem absoluten
der relative Mihrwert aeschaffen, d. hwird der dobn weiter zu Gunsten des Kapiialisten
        <pb n="320" />
        304 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes n. der Einkommensverteilung. [762
verkürzt. Das konstante Kapital, d. h. die toten Produktionsmittel, die keinen Wert
an sich erzeugen (nur Arbeit kann das ja), wächst auf Kosten des variabeln, d. h. des
sür Arbeitskräfte ausgegebenen; es werden mit jedem technischen Fortschritt Arbeiter
brotlos; es entsteht die Reservearmee der Unbeschäftigten, welche in den cyklisch wieder—
kehrenden Krisen sich stetig vermehrt und immer härter auf den Lohn drückt. Das ist
das Populationsgesetz der kapitalistischen Epoche, während daneben Marx die Möglich—
keit einer Ubervölkerung im Verhältnisse zu den Subsistenzmitteln leugnet, ja behauptet,
die englische Bevölkerung würde bei rationeller Beschränkung des Arbeitstages für den
Bedarf gar nicht ausreichen. Zugleich behauptet Marx, daß die Maschine den gelernten
Arbeiter verdränge, den ungelernten Proletarier zum allgemeinen Typus des modernen
Arbeiters gemacht habe; die Herabdrückung der Kenntnisse und der Geschicklichkeit gehe
jo Hand in Hand mit dem Siege der kapitalistischen Produktion; die allgemeine Ver—
elendung der Masse des Volkes sei das unbestreitbare Ergebnis.

Marx ist beherrscht von den Eindrücken und Enqueten der englischen Textil—
industrie in ihrer social traurigsten Zeit, er leugnet nicht, daß später die Fabrikgefetz—
gebung die physische und moralische Wiedergeburt des englischen Fabrikarbeiters herbei—
geführt habe, daß die Wertbestimmung der Arbeitskraft ein historisches und moralisches
Element enthalte. Aber er konnte, alt geworden, nach 1867 von seiner Theorie des
Mehrwertes und der Verelendung doch nicht mehr loskommen. In seinen Anklagen
gegen die Maschinen ist ein großes Element der Wahrheit, das wir (18 885 S. 228)
gewürdigt haben; die Wirkungen der Krisen übertreibt er, aber sie sind ein schwer
auf den Arbeiterstand drückender Übelstand. Der eigentliche Wahn von Marx ist seine
Mehrwerttheorie; wir haben oben (II, S. 113—-118) in der Wertlehre schon erörtert,
daß und wo in der Wirklichkeit ungerecht angeeignete Mehrwerte, d. h. ungerechte
partielle Nichtbezahlung von Waren und Leistungen vorkommen. Marx ignoriert alle
übrigen derartigen Fälle, sieht nur den einen und führt ihn auf eine angeblich
phyfiologisch-technische Ursache (daß nur die Arbeitskraft Wert erzeuge) zurück. Das
ist nicht bloß eine unbewiesene Behauptung, sondern eine gänzliche Verkennung der
wahren Ursachen der Wertbildung überhaupt und der Mißstände, unter denen die
Arbeiter leiden. Wo hochbezahlte Waren große Gewinne schaffen, ist meist nicht in
erster Linie der Arbeiter, sondern der Unternehmer die Ursache. Und wo der Arbeiter
weniger für seine Arbeitskraft erhält, als ihm nach zeitgemäßen Gerechtigkeits—
vorstellungen gebührt, als ihm nach Lage des Marktes gezahlt werden könnte, sind
wucherische Verhältnisse, unvollkommene Institutionen meist ebenso sehr schuld wie ein
UÜberangebot von Arbeitskräften. Die eine wie die andere Ursache der Aneignung von
Mehrwert kann aber durch Sitte und Recht bejeitigt beziehungsweise eingeschränkt
werden; das ahnt Marrx ja auch, wie seine Bemerkungen über die Wirkung des Zunft—
rechtes, sein Ausspruch über die Fabrikgesetzgebung und seine Hoffnung auf die politische
Macht der Arbeiterschaft zeigt. Aber diese Gedankenreihen werden stets wieder zurück—
gedrängt und verdunkelt durch die schiefe Tendenz, eine sociale Geschichtsentwickelung
zu konstruieren, in welcher Technik und materielle Ursachen alles, die Menschen nichts
bewirken.

Die Theorie von Marx wie die aller älteren Lohntheoretiker bis ans letzte Viertel
des 19. Jahrhunderts enthalten Teilwahrheiten auf Grund partieller Thatsachen—
beobachtungen. Es sind schiefe oder falsche Verallgemeinerungen daraus. Erst von
1860—1900 konnte sich auf Grund des Kampfes zwischen den bürgerlichen und
ocialistischen Theorien, auf Grund einer viel breiteren historischen und statistischen
Beobachtung, in Zusammenhang mit der richtigen Würdigung der Gewerkvereine, der
Fabrikgesetze und anderer focialer Institutionen in immer weiteren wissenschaftlichen
Kreisen eine richtigere Beurteilung der Lohnbewegung bilden. Die Arbeiten Thorntons
in England, Brentanos inDeutschland, F. A. Walkers in den Vereinigten
Staaten haben dabei die Führung gehabt. Wir versuchen nun, kurz darzulegen, was
r hemaß dem heutigen Stande der Wissenschaft über die Ursachen der Lohnhöhe
'agen kann.
        <pb n="321" />
        7631

Marrsche Lohntheorie. Ursachen der Lohnhöhe. 305
211. Die Urfachen der Lohnhöhe und ihrer Bewegung. Angebot
und Nachfrage. Wollen wir die Einfeitigkeit der älteren Lohntheorie vermeiden
and doch zunächst in herkömmlicher Weise unsere Untersuchungen an Angebot und
Nachfrage des Arbeitsmarktes anknüpfen, so gehen wir dabei doch von dem aus, was
wir oben über das Arbeitsverhältnis gesagt: Wir betonten, daß es weder ein bloßer
Klassenkampf noch ein bloßer Marktvorgang sei, daß es von einer wachsenden
Rechtsordnung in bestimmte Bahnen gewiesen, sich der öffentlichen Beamtenstellung
annähere. Wir geben also wohl zu, daß hier beim Lohn wie bei jeder Wert—
bildung die Größenverhältnisse von Angebot und Nachfrage eine bestimmende Rolle
spielen, daß Nützlichkeit und Menge der Arbeitskräfte wertbildende Ursachen sind;
aber wir fügen bei, daß hier noch mehr als auf dem Warenmarkt hinter Angebot
und Nachfrage Gruppen von Menschen mit ihren Gefühlen, Sitten, Beziehungen
stehen, daß ihre fociale Stellung und Organisation, ihre Macht und ihre Schwäche,
alle die socialen Einrichtungen und rechtlichen Ordnungen, welche ihr Thun und
Lassen bestimmen, den Lohn und seine Veränderung mit beeinflussen, ja oft ihn
beherrschen.

In der Höhe des Lohnes drücken sich die Machtverhältnisse der socialen Klaffen
aus; die im Volksbewußtsein hergebrachten, befestigten, in der Lebenshaltung sich aus—
drückenden, nur langsam und schwer sich ändernden Klassenabstände spiegeln sich, wie in
der ganzen Einkommensverteilung, so speciell in der Gesamthöhe der Lohne und in den
abgestuften Löhnen der verschiedenen Arbeitergruppen wieder. Lohn, Lebenshaltung und
Klafsenabstand sind einerseits das Ergebnis der wirtschaftlichen, socialen und politischen
Versassung, der Arbeitsteilung und Besitzverteilung, kurz fest greifbarer realer Ursachen;
aber sie sind daneben und ebenso sehr ein Ergebnis massenpsychologischer Elemente; die
Verwertung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die Herrschaft religiöser und anderer
Ideale, die daraus entspringende Modifikation der Klaffenbildung, der Sitten und
Rechtsinstitutionen giebt unter Umständen den genannten realen Urfachen eine andere
Farbe, Kraft und Wirksamkeit, hebt unter Umständen die Wirkung von Angebot und
Nachfrage in ihrer zahlenmäßigen Größe fast ganz auf oder läßt sie nur beschränkt
zum Effekt kommen. Auch die bisherige Theorie, welche den Lohn allein aug Markt—
zrößen erklärte, stellte daneben die Lebenshaltung und die Möglichkeit ihrer Anderung
in den Mittelpunkt und gab damit den Einfluß der sittengeschichtlichen, der moralischen
und institutionellen Ursachen zu. Gehen wir hiervon aus.

a) Die Lohnhöhe, die Lebenshaltung der Arbeiter als der Inbegriff ihrer
herkömmlichen Lebensbedürfnisse und endlich die wirtschaftlich-technische Leistungs-
fähigkeit des Arbeiters sind drei an sich getrennte, aber durch die intimsten Be—
ziehungen verbundene, sich immer wieder ins Gleichgewicht setzende Erscheinungen. Wir
haben uns zunächst über ihre Relation klar zu werden.

Keine Arbeiterklasse kann auf die Dauer existieren, Familien gründen, einen
Nachwuchs in gleicher Zahl erziehen, wenn sie nicht einen Lohn erhält, welcher ihr ge—
stattet, ihre gewohnten Bedürjnifse zu befriedigen. Mögen Zuschüsse aus eigenem
Besitz, aus der Armenkasse, den Allmenden da und dort Ausnahmen gestatten, mag
—DDDD
zu vermehren, mag er da und dort 'mal sinken, ohne sie zu vermindern, — im ganzen
wird doch der Arbeiter auf die Dauer feinem Lohne entsprechend leben, die Be—
dürfnisse haben, die herkömmlich mit ihm zu befriedigen sind. In der herkömmlichen
Lebenshaliung liegen die Produktionskosten der Arbeit.

Ist nun der Zusammenhang zwischen Lohnhöhe und Lebenshaltung zwar im
allgemeinen sicher, aber im einzelnen doch mannigfach gestört, so entsteht die Frage,
wann und wo die Wirkung der Lohnhöhe auf die Lebenshaltung, der Lohnerhöhung
auf bessere Wohnung, Ernährung und Kleidung eintrete oder nicht, wo und in welchen
Fällen eine Lohnverminderung die Lebenshaltung vorübergehend oder dauernd herab⸗
n nis die Frage, um welche Zeiträume es sich handele, ob das Lohnsteigen oder

hr die Lebenshaltung oder ihre Veränderung mehr die Löhne beeinflusse.
Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 16. Auff. —9—
        <pb n="322" />
        306 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung —764
Je nach den Kulturzuständen und Menschen werden sich die Prozesse verschieden ab⸗
spielen. Hauptsächlich aber wird man folgenden Unterschied machen können.

Rohe, träge Ärbeiterklassen, wie schlecht ernährte, kraftlose, herabgekommene
werden ein Lohnsteigen nicht ohne weiteres zur Verbesserung der Lebenshaltung be—
nützen. Sie werden bei Mehrverdienst oft statt 6 nur noch 4 oder 3 Tage in der
Woͤche arbeiten; ihr Horizont ist nicht so weit, daß sie ein Leben feinerer Art, eine
bessere Kindererziehung, eine bessere Wohnung zu schätzen wiffen; sie werden bei Lohn—
steigerungen sich vielleicht rascher vermehren, überhaupt leichtsinniger in den Tag
hinein leben. Geistig, sitilich und technisch hochstehende Arbeitergruppen dagegen, welche
die Bedürfnisse des Mittelstandes, ja der höheren Klafsen wenigstens aus der Ferne
kennen, diese darum beneiden, werden ihre Lebenshaltung steigern, sobald es der Lohn
gestattet, immer natürlich in dem Maße, in der Art, wie ihre Nerven, ihre moralischen
Vorstellungen, ihre Sitten und Lebenseinrichtungen das Neue und Bessere in das Her—
gebrachte einzufügen verstehen.

Der Herabsetzung der Lebenshaltung leisten alle Menschen einen gewiffen Wider—
stand, aber nicht den gleichen. Er ist geringer bei Menschen niedriger Kultur, zumal
wenn sie isolierl leben, aus ihrer gewohnten socialen Umgebung herausgerissen, ganz
neuen Verhältnissen gegenüber stehen. Der Bauer alten Schlages, der Zunftmeister, der
frühere Bergmann hat ebenso gegen jsede Verschlechterung energisch gekämpft, wie es
heule der organisierte Arbeiter, der ganze Mittelstand, die höheren Klassen thun. Der
nichtorganisierte Heimarbeiter, der frühere vom Land in die Stadt gezogene Fabrik—
arbeiter, der aus der Natural- in die Geldwirtschaft versetzte Tagelöhner war meist
nicht recht fähig, seine Lebenshaltung zu behaupten; er lebte ja in ganz neuen Ver⸗
hältniffen, da sahen es seine Verwandten, seine bisherigen Nachbarn nicht, wie schlecht
er wohne, wie kümmerlich es ihm gehe. Es ist ein großer socialer Fortschritt, wenn
auch die Arbeiter sich hiergegen wehren, wenn das sociale Ehrgefühl die Verschlechterung
——— deklassieren⸗
den Lebensverschlechterung fügen will.

Die technisch⸗wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist natürlich bei den Individuen
nach körperlicher und geistiger Begabung, Erziehung, Lebensschicksal sehr verschieden.
Aber im Durchschnitt hat jede Arbeiterklasse eine gewisse Leistungsfähigkeit, welche den
Rasseeigenschaften, der Lohnhöhe und der Lebenshaltung entspricht. Lohn und Lebens—
haltung bedeuten eine gewisse Art der Ernährung und damit der Kraft, eine gewisse
Art der Schul- und technischen Bildung. Die Nationen mit hohem Lohn und hoher
Lebenshaltung der Arbeiter sind zugleich die, welche die leistungsfähigsten Arbeiter
haben. Und deshalb vor allem muß hoher Lohn und Steigerung der Lebenshaltung
ine Aufgabe jeder vernünftigen Wirtschafts- und Socialpolitik sein.

Für die Untersuchung der Lohnhöhe und ihrer Bewegung haben wir nun davon
auszugehen, welchen herkömmlichen Verdienst, welche Lebenshaltung die Personen hatten,
aus welchen sich der von 1300 -1850 entstehende Arbeiterstand rekrutierte, wie daraus
eine bestimmte Lohnhöhe sich bildete, und wie auf ihn Angebot und Nachfrage wirkten.
Wir werden sagen können, der herkömmliche Verdienst und die Lebenshaltung der ver—
armenden Kleinbauern, der überzähligen Hörigen, der Handwerksgesellen, die
nicht Meister werden konnten, habe zunächst Lebenshaltung und Lohnhöhe der eigentlichen
Lohnarbeiter bestimmt, und zwar seien vorwiegend die Personen maßgebend gewesen,
welche, aus den alten Verhältnissen gelöst, die Sitten und Gewohnheiten der Natural—

wirtichaft aufgeben, den neuen Verhältnissen der Geldwirtschaft, dem städtischen Markte,
den neuen Betriebsformen sich anpassen mußten. Es ist hiernach schon begreiflich, daß
mit der Bildung der neuen Lohnarbeiterklasse die gesellschaftliche Stufenleiter sich stärker
differenzierte als früher, daß der neue Geldlohnarbeiterstand seine Lauibahn mit mäßigen
oder gar kümmerlichen Löhnen eröffnete.

Gehen wir nun zur Untersuchung von Angebot und Nachfrage über.

b) Das Angebot san Arbeitskräften, die um Lohn zu arbeiten bereit
sind, war in den wefteuropäischen Staaten vom 16. bis 19. Jahrhundert überwiegend
        <pb n="323" />
        * — A

765) Lebenshaltung und Leistungsfähigkeit. Arbeitsangebot. * —V——
*

ein großes, oft ein übergroßes, weil es sich um bereits dicht bevölkerte e
Kultur mit geringen Flächen unbesetzten Ackerbodens, und bis zur neueren Agrabge
gebung um eine geringe Möglichkeit intenfiveren Ackerbaues handelte. Die bevolkerungs
hemmende Politik jener Zeit halte die Zunahme vermindert, aber nicht aufgehoben.
Als jene Politik 1789 — 1860 in der Hauptsache fiel, Technik und Wirtschäftslehre
den hoffnungsvollsten Optimismus predigten, wurde die Bevölkerungszunahme die
tärkste, welche je das Menschengeschlecht erlebte. Das Angebot von Arbeitskräften
mußte so in den alten Kulturländern leicht über die Arbeitsgelegenheit hinaus wachsen,
während umgekehrt in den Kolonien mit europäischer Bevölkerung unendlicher Boden—
überfluß dem Mangel an Arbeitskräften gegenüberstand. Daher hier im ganzen hoher,
dort niedriger Lohn.

In mehreren Ländern Westeuropas, in Frankreich, England, Schweden, Nor—⸗
wegen, teilweise auch in anderen Gebieten Mitteleuropas hat die Bevölkerungszunahme
seit 25— 30 Jahren erheblich nachgelassen. Es scheinen allgemeine und dauernde
Ursachen neben vorübergehenden hierauf gewirkt zu haben. Sowei ersteres der Fall
ist, liegt darin auch die Wahrscheinlichkeit einer daueraden Einschränkung des Arbeits—
angebots, einer Annäherung der ehelichen Sitten und Geschlechtsgepflogenheiten der
unteren Klassen an die des Mittelstandes, was für die Lohnverhältnifse nur günstig
sein könnte. Doch fragt es sich, ob und in wie weit das auch für Deutschland im
zanzen gelte, ob nicht, wenn es der Fall ist, die östlich slavische Zuwanderung um so
viel stärker werde.

Es genügt überhaupt nicht, die Bevölkerungsbewegung ganzer Länder ins

Auge zu fassen. Wir bemerken in jedem Lande dicht und sparfam bevölkerte Kreise und
Provinzen; hier Stabilität, dort raschen Wechsel und große innere Wanderungen, hier
Ein-, dort Auswanderung. Alle diese Ursachen bewirken zeitlich und örtlich ein sehr
derschiedenes und teilweise auch ein sehr wechselndes Angebot. Je ngch dem Umfang
der Nachfrage kann auch die sparsfam bevölkerte Provinz zeitweise ein Überangebot von
Arbeitern haben. Um ganz stabile Verhältnisse handelt es sich nirgends; es fragt sich
überall, wie die wechselnde Bevölkerungsbewegung und die wechselnden Wanderungen
sich zu dem Wechsel der Nachfrage verhalten. Und nie ist zu vergessen, daß fur diese
großen Bewegungen zwar die Lohnhöhe eine von vielen, aber keineswegs die allein
ausschlaggebende Ursache bildet, wie Ad. Smith sich einbildete, als er lehrte, Lohn—
steigen und Fallen werde auch die Bevölkerung steis richtig regulieren. Unter den
sekundären Ursachen der Bevölkerungsbewegung stehen die Bevölkerungs-, Nieder—
lassungs-, Wanderungs- und Kolonialpolitit oben an; ihr Ziel muß immer sein, das
wachsende Angebot in richtiger Proportion zur Nachfrage zu halten.
‚„. Wir sprachen bisher von der Bevölkerung im ganzen; nur ein Teil derselben,
ein recht verschiedener je nach der Verteilung des Grundeigentums, des Vermögens
überhaupt, je nach der gangen socialen Gliederung, der Erhaltung des Mittelstandes
sucht Lohngelegenheit; und vom ihm ist wieder nur ein Teil ganz besitzlos, also beim
Angebot in der schlechten Lage aufs dringlichste um jeden Preis sich anzubieten.
Eine Gegend der Kleinbauern und Kleinhandwerker, wie Südwestdeutschland, hat relatib
weniger Lohnarbeiter; die vorhandenen drücken weniger auf den Markt.

Teils lokal, teils dem Beruf nach zerfällt das Angebot der Arbeit in eine Reihe
mehr oder weniger selbständiger Teile!“ Die heutige Freizügigkeit und Gewerbefreiheit
haben zwar den Übergang von Ort zu Ort, von Beruf zu Beruf erleichtert. Aber
auch heute noch sind Wanderungen und Berufswechsel nicht so stark, wirkt ein hoher
Lohn in einem Beruf und einer Gegend nicht so rasch auf Ändrang, daß der Ausgleich
leicht und schnell sich vollzöge. In den verschiedenen Berufen und Gewerben wirb
das Angebot reguliert durch die Anziehungskraft und Beliebtheit derselben, durch die
Schwierigkeit der Ergreifung, welche von körperlichen und geistigen Eigenschaften, Er—
ziehungskosten, Gelegenheit der Vorbildung abhängl; je leichter ein Beruf zu erlernen
ist, desto größer wird der Andrang sein, defto leichter werden auch Leute in älteren
Jabren zu ihm übertreten können Für die geringsten und unangenehmsten Arbeiten

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8
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        <pb n="324" />
        308 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —766
werden sich stets alle die anbieten müssen, die sonst keine bessere Stelle gefunden,
nichts Specielleres erlernt haben.

Der lebendigste Ausdruck der Größe des Angebots liegt in der Zahl derer, die
zeitweise keine Arbeitsstelle finden, in der Zahl der Arbeitslosen. Die Furcht vor der
Arbeitslosigkeit ist das Gespenst, vor dem jeder Arbeiter zittert, das seine Schwäche
ausmacht. Die zeitweise Zunahme der Arbeitslosigkeit war seit 50 Jahren am stärksten
in den Vereinigten Staaten und England, aber auch in den Großstädten und Fabrik—
bezirken Westeuropas fehlte sie nicht; sie trat zurück zur Zeit der Geschäftsblüte, ohne
zanz zu verschwinden. Ein halb, ein Prozent der Arbeiter müssen in den erwähnten
Ländern wohl jederzeit stellenlos sein; der große Stellenwechsel, die Ortsveränderung,
die Krankheiten, die Saisonarbeit bedingen das. Sobald es aber mehr sind, ent—
steht ein schlimmer Druck auf den Lohn. Ganz sichere Zahlen haben wir nicht, da
die Statistik auf diesem Gebiete noch eine sehr unvollkommene ist. Man zählte in
Deutschland 14. Juni 1895 1,865 9/0, 2. Dezember 1895 4,780/0 der Arbeiter als
Arbeitslose. Für Nordamerika wird die Zahl zeitweise auf 309/0, für England in den
achtziger Jahren auf 7—150/0 angegeben; nach Wood schwankte sie dort 1860 - 1891
in einer Anzahl Industriezweigen zwischen 0,9 (1872) und 4,7 — 80/0 (1867 und
1886). Auf die Ursachen können wir hier nicht näher eingehen; es sei nur bemerkt,
daß die Zahl der Arbeitslosen wachsen kann, weil an sich zu wenig Stellen für den
Betreffenden da find, oder weil Angebot und Nachfrage sich nicht treffen. Dem letztern
Übelstand wird durch die Arbeitsnachweisanstalten besser als durch die ungenügenden
und oft unlauteren privaten Vermittlergeschäfte entgegengewirkt. Vereine der Arbeit—
geber und Arbeiter einerseits, paritätische Vereine und kommunale Amter andererseits
haben begonnen, erstere im einfeitigen Klasseninteresse, letztere im unparteiischen Gesamt⸗—
interesse, den Arbeitsnachweis zu organisieren. Die Entwickelung dieser Organisation
steckt noch in den ersten Anfängen; aber an dem hesftigen Kampf der socialen Klassen
um den Besitz des Arbeitsnachweises sehen wir heute schon, daß mit der Herrschaft über
den Arbeitsnachweis Machtmittel sehr einflußreicher Art gegeben sind, welche sich bis
auf die Lohnhöhe und die Arbeitsbedingungen überhaupt erstrecken. Das ist nur ver—
ständlich, wenn wir im Auge haben, daß es eben so sehr auf die Art und die Dringlichkeit
des Angebots ankommt wie auf seine Größe. Der in unparteiischen Händen unter
Gemeinde- und Staatskontrolle organisierte, über ganze Länder centralifierte Arbeits—
nachweis wird ohne Zweifel künftig nicht bloß einen großen Teil der Arbeitslosigkeit
beseitigen, sondern das ganze Arbeitsverhältnis und die Lohnhöhe bis auf einen ge—
wissen Grad beeinflussen (vergl. unter 8 224 S. 882 ff.).

Ein Teil des Arbeitsnachweises liegt jetzt schon in den Händen der gewerkschaftlich
organisierten Arbeiter. Wir können auf ihre Organisation, deren Verbreitung und Be—
deuütung an dieser Stelle nicht eingehen (vergl. unter 8 226). Wir haben hier nur daran
zu erinnern, daß durch das ganze Gewerkvereinswesen, noch mehr als durch den allge—
meinen Arbeitsnachweis, die Art geändert wird, wie das Arbeitsangebot auf den Markt
sommt und wirkt. Die englischen, gewerkschaftlich organisierten Arbeiter umfassen heute fast
zwei Millionen Arbeiter; diese bieten sich nur zu bestimmtem Lohn an; die Arbeitslosen
erhalten Unterstützung; bei ihrem Anwachsen wird ein Teil ins Ausland befördert.
Hierdurch und durch die organisierten Kämpfe um Lohn und Arbeitsbedingungen werden
nicht nur für die Gewerkvereinsarbeiter, sondern für die ganze englische Arbeiterschaft
günstige Resultate erzielt, welche eben auf der Organisation und Taktik des Angebots,
auf der so bewirkten Machtverschiebung, nicht auf der Zahl der Arbeiter beruhen.
Sind im vorstehenden die wichtigsten Fälle aus neuerer Zeit angeführt, wie
die Wirkung des Arbeitsangebots durch Organisation und Insututionen beeinflußt
werden, so ließen sich daneben aus alter und neuer Zeit noch viele Fälle nach—
weisen, wo moralische Uberzeugungen, Sitte und Recht, Marktordnungen und Kon—
lurrenzregulierung, wirtschaftliche Neb enbeschäftigung und andere Umstände bedeutenden
Linfluß auf die Art und Dringlichkeit ves Angebots ausgeübt baben. Wir geben
darauf aber des Raumes wegen hier nicht näher ein.
        <pb n="325" />
        7671 Die Organisation des Angebotes. Die Arbeitsnachfrage. 309
J c) Die Nachfrage nach Lohnarbeit setzt sich aus zwei Teilen zusammen.
Diejenige nach persönlichen Dienern und Gesinde, nach Unterbeamten und Soldaten
geht von Personen und Korporationen aus, welche der Arbeit direkt für ihre Zwecke
bedürfen; sie hat eine erhebliche Dringlichkeit und eine relative Gleichmäßigkeit, ist aber
kleiner als der andere Teil der Nachfrage; immerhin umfaßt sie z. B. in Deutschland
(1895) etwa 2—8 Millionen Personen gegen 12,8 Millionen Lohnarbeiter, die in
Unternehmungen thätig sind. Ist die Gesindezahl in Zeiten und Ländern mit einer
zeichen Aristokratie, mit niedrig stehenden breilen Volksmassen und roher Kultur sehr
zahlreich, so geht sie mit höherer Kultur und Arbeitsteilung relativ zurück; aber dafür
wächst sie absolut, und noch mehr nimmt die Zahl der Unterbeamten, Soldaten und
Perfonen in ähnlicher Stellung zu.

Der andere Teil der Nachfrage geht von den Unternehmern aus, welche der
Lohnarbeit in ihren Geschäften bedürfen, um Waren und Leistungen auf den Mackt zu
bringen. Er ist der weitaus wichtigere Teil der Nachfrage, er ist nicht so konstant,
so dringlich, er hängt vom Markt, vom Geschäftsleben, dem Absatz, der ganzen Kon—
sumtion ab. Wir scheiden dabei die Ursachen, welche den Absatz im ganzen bestimmen,
und die, welche speciell die Arbeitsnachfrage beherrschen.

Es ist klar, daß alle Ursachen, welche die Nachfrage überhaupt beeinflussen, mehr
oder weniger auch die Arbeitsnachfrage bestimmen, weil unter den Produktions—
elementen die Arbeit stets eine größere oder kleinere Rolle spielt. Wir werden sagen
können, die Nachfrage nach Waren und Leistungen hänge in jedem Lande a) von
seinem Wohlstande, seiner Konsumtionskraft, seiner Einkommensverteilung, kurz von den
Faktoren, welche wir oben bei der Lehre von der Nachfrage erörtert haben, und
d) von der Aus- und Einfuhr und allen Urfachen, die sie beherrschen, z. B. der
Handels- und Kolonialpolitik, der Seeschiffahrt, dem kaufmännischen Geiste der Nation
ab. Wir werden lehren können, Blüte oder Stabilität oder Rückgang der Volkswirt—
schaft im ganzen sei das Entscheidende, wie schon M. Smith bemerkte; man kann bei—
ügen, keine andere Klasse der Gesellschaft habe deshalb an dieser Blüte ein solches
Interesse wie die der Arbeiter; jede andere, vor allem die Unternehmerklasse, welche im
übrigen die meistbeteiligte ist, habe eher Reserven, könne bei Stockungen und Rückgang
es eher aushalten als der Arbeiter; und es sei daher natürlich, daß die aufsteigenden,
intelligenten Arbeiter Blüte und Stockung der Volkswirtschaft mit dem lebendiagsten
Interesse verfolgen.

Es ist nur ein anderer Ausdruck für dasselbe, wenn man die Stärke der Nach⸗
rage nach Lohnarbeit auf die jeweilige Produktivität der Volkswirtschaft und ihrer
einzelnen Zweige zurückführt. Wenn man fragt, was wir unter dieser Produktivität
zu verstehen haben, so werden wir sagen: a) reiche und in großer Menge vorhandene
Naturkräfte und b) gut geschulte und organisierte, kluge und technisch hochstehende
Menschen seien die Voraussetzung jedes wirtschaftlichen Zustandes, jedes Zweiges der
Volkswirtschaft, dem wir besondere Produktivität nachrühmen. Wo diese Bedingungen
zutreffen, ist reichliche Versorgung, steigende Produktion und Konsumtion vorhanden,
ist deshalb die Nachfrage groß und wöchseub Daher auf gutem Boden (alles übrige
gleich gedacht) höhere landwirtschaftliche Löhne als auf schlechtem, daher in Ländern
mit seit Jahrhunderten stabiler Technik und Betriebsformen niedriger Lohn; daher
meist mit steigender Leistungsfähigkeit der Arbeiter steigender Lohn als Folge blühenden
Beschäftslebend und steigender Gesamtnachfrage. Wo trotz reicher Naturschätze deren
Dienste einer steigenden Bevölkerung gegenüber immer karger werden, kann von einem
Jewissen Punkt an die Produktivität abnehmen; man spricht in diesem Fall von dem
sogenannten Gesetz abnehmender Erträge, das nur da nicht in die Erscheinung tritt,
wo die technischen und organisatorischen, die geistigen und moralischen Forischritte
größer find als diese Hindernisse der Produktivitaͤt. In die Schulsprache Thünenß
und der österreichischen Grenznuhentheoreliker überfetzt, heißt das: wo es sich aus
aatürlichen oder iechnischen Ursachen um eine abnehmende Produktivität handelt, ent—
scheidet das Mehrprodukt. das di— zulekt angestellten Arbeiter hervorbringen, den Werl.,
        <pb n="326" />
        310 Trittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[768
und die hiedurch entstehende Verteuerung kann die Nachfrage einschränken und so den
Ldohn drücken. Daher die Möglichkeit gedrückter Löhne bei stark steigender Grundrente,
bei wachsenden Monopolgewinnen der Großunternehmer.

Ob eine Volkswirtschaft nun aber blühe oder nicht, ein höherer oder geringerer
Grad von Produktivität bestehe oder nicht, niemals kann die Nachfrage nach Waren
oder Leistungen zeitlich immer ganz konstant sein; sie muß nach guten und schlechten
Jahren, nach Hausse- und Baissezeiten schwanken, und das noch mehr in aufsteigenden
Ländern als in stabilen, weil der Fortschritt sich nur in tastenden, oft auch sich
überstürzenden Vorwärtsbewegungen vollziehen kann. Die Rückwirkung hievon auf den
Lohn bildet eine der Haupthärten für den von Tag zu Tag lebenden Arbeiter. Wir
kommen nachher darauf zurück.

Haben wir im bisherigen angenommen, steigende und fallende Nachfrage nach
Hütern bedeute steigende und fallende Nachfrage nach Lohnarbeit, so haben wir jetzt
zu konstatieren, daß das bis auf einen gewissen Grad, aber nicht überall und jederzeit
richtig sei. Die Lohnarbeit ist ein Element der Produktion neben anderen; die Lohn—
arbeit ist teilweise ersetzbar durch Kapital, durch Maschinen. Und wir haben so
nach den Ursachen zu fragen, die, innerhalb des Rahmens der bisher geschilderten Vor—
gänge, die relative Stärke der Nachfrage nach Lohnarbeit gegenüber der Rachfrage nach
anderen Produktionselementen bestimmen. Fassen wir diese zusammen unter dem Be—
griff des Kapitals, so wird man sagen können, es frage sich, ob jeweilig mehr Pro—
dukte des Kapitals oder mehr Produkte der Arbeit begehrt seien, ob Kapital oder
Arbeit unter den Produktionselementen stärker wachse; nach der relativen Größe dieser
Begehrungen, sowie nach den disponiblen Mengen von Arbeit und Kapital bestimme
fich die Nachfrage und der Wert der Lohnarbeit. Aber mit dieser abstrakten Formel
ist das Problem so wenig ganz aufgeklärt, wie mit der an sich richtigen Be—
merkung, daß überall da, wo technisch sowohl Arbeit als Kapital für denselben Zweck
angewandt werden kann, die Höhe des Zinsfußes und des Lohnes die Bevorzugung
des einen oder anderen Produktionselementes bestimme; durch letzteren Satz erklärt es
fich, daß in einem Lande der billige Lohn z. B. Garten- und Handelsgewächsbau,
im anderen der billige Zinsfuß z. B. Viehzucht und feine Textilgewerbe hervorruft.

Um klar zu sehen, müßte man für lange Zeiträume genau verfolgen können,
wie in den einzelnen Zweigen der Volkswirtschaft sich die Nachfrage nach Kapital und
Arbeit verschoben hat, und wie derselbe Prozeß sich für die Gesamtheit der nationalen
Produktion stellt. Man müßte zugleich nach beiden Richtungen verfolgen, wie mit
der Veränderung der Betriebsformen die frühere Arbeit des Bauern, Handwerkers, Klein—
händlers sich nach und nach zum Teil in Geldlohnarbeit, für die eine Nachfrage auf
dem Markt ist, umsetzt; man müßte für jeden Zweig und die ganze nationale Pro—
duktion jederzeit das Arbeits- und das Kapitalangebot kennen. Vielleicht ist heute
eine solche Untersuchung voll ständig zu machen noch unmöglich. Wohl aber werden
wir folgendes sagen können.

Die technisch und betriebsmäßig vollendetsten Produktionen der großen maschinell
ausgebildeten Stapelindustrien haben sicher seit 100 Jahren immer mehr an Arbeit
zespart, an Kapital angewandt. Die Löhne machen heute z. B. in der nordamerikani—
schen Wollindustrie nur noch 16, in der dortigen Baumwollindustrie noch 2309/0 vom
Verkaufswert der Produkte aus, während das Verhältnis vor 50 und 100 Jahren wahr—
scheinlich das dreis und mehrfache war. Anders steht es in anderen Industrien; z. B.
machen in den schlesischen Kohlenindustrien die Löhne heute noch 416—50 0/0 aus. Es
früge sich, wie diese Relation in allen Produktionszweigen fich geändert hat. Es früge
sich dann aber weiter, wie viele Prozente des Einkommens und der nationalen Nachfrage
z. B. auf Textilwaren fällt, bei denen die Arbeit so sehr durch Kapital ersetzt wurde,
wie viele auf andere Waren und Leistungen, wo das nicht der Fall ist; z. B. im
Baugewerbe, in der Landwirtschaft, in vielen Nahrungsgewerben wird das Kapital
aicht so vorgedrungen sein. Und daneben steht die steigende Arbeitsnachfrage für das
Verkehrs- und Gastwirtschaftsgewerbe, den Lehret und Beamtenstandeu.s. p Wir werden
        <pb n="327" />
        769] Arbeits- und Kapitalnachfrage. Die Machtunlerschiede. 311
so annehmen können, daß der abnehmenden Arbeitsnachfrage in vielen hochstehenden
Industrien doch in den volkswirtschaftlich voranschreitenden Staaten eine wachsende
Gesamtnachfrage nach Arbeit gegenübersteht. Ich erinnere daran, daß ich oben schon
(18 88 S. 228) über diese Gesamtnachsrage beweisende Zahlen anführte. Preußen
zählte 1816 1,8, 1867 8,9, Deutschland 1882 10,7, 1895 12,8 Millionen in Unter—
nehmungen thätige Lohnarbeiter; Giffens Rechnung für das Vereinigte Königreich
geht dahin: 18386 9 Millionen, 1886 18,2 Millionen Lohnarbeiter mit 171 und
550 Millionen Gesamteinkommen und 19 und 412“/s Pid. Sterling jährlichen Kopi—
einkommens.

Auch aus den Berechnungen, welchen Anteil am Gesamteinkommen der Nation
die Löhne in verschiedenen Zeiten und Ländern ausmachen, kann man Rüchschlüsse
darauf machen, ob die zunehmende Kapitalanwendung dauernd in den letzten 200 Jahren
die Rachfrage nach Lohnarbeit absolut oder relativ eingeschränkt habe. Aber wir
'ommen darauf besser unten bei der Einkommensverteilung. —

Wir fügen diesen Bemerkungen über die Größe des Angebots und der Nachfrage
aach Arbeit noch ein Wort über die Intensivität ihres Auftretens, je nach den Macht—
oerhältnissen bei.

Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die Nachfragenden im großen und ganzen
gegenüber den Anbietenden die Mächtigen, die Besitzenden, die Weitsichtigeren und
Selbstbewußteren, die sind, welche den Markt besser kennen, welche zuwarten können, welche
nicht ebenso dringlich wie die Arbeiter des Vertragsabschlusses bedürfen. Die Folge
ist, daß, wo dem nicht andere Ursachen entgegenwirken, der Lohn leicht unter dem
Riveau sieht, das man nach den bloßen Zahlenverhältnissen erwarten müßte. Wo der
Lohn längft steigen müßte, bleibt er niedrig; wo er steigt, thut er es oft langsam
und ungenügend. Lange Epochen sinkenden Lohnes sind nicht ohne Heranziehung
dieser Ursachenreihe zu erklären.

Aber es wäre doch ganz falsch, diese Relation zwischen Nachfragenden und An—
bietenden überall anzunehmen. Sie kann durch eine Reihe von Umständen ein—
—V 0—
arbeitern so fehlen, daß bei ihnen die geringere Dringlichkeit vorliegt. In vielen Orten
und Gegenden mit kleinbäuerlichem und Kleinhandwerksbetrieb sind zeitweise die Lohn—
arbeiter, zumal die guten, so selten, daß bei ihnen, die ohnedies social den kleinen
Unternehmern gleichstehen, die Macht gleich oder größer ist, ja daß sie die Betriebs—
eiter mißhandeln und unter Umständen ausbeuten können. Fast in jeder stark auf—
steigenden Konjunktur wächst die Macht der Arbeiter, sinkt die der Unternehmer; wo
die Arbeiter gut organifiert sind, die Unternehmer nicht, kann das alle oben erwähnten
Vorzüge der letzteren aüsgleichen. Zunehmende technische und wirtschaftliche Bildung
der Arbeiter, zunehmender Besitz und zunehmende politische und berufliche Organisation
derselben sind das wesentlichsie Mittel, einen erheblichen Teil der Unternehmer-Über—
legenheit auszugleichen, während allerdings die neueren Riesentrusts und die Verbände
der Unternehmer auch die organisierten Arbeiter lahm legen können, die Uberlegenheit
der höheren Klafsen wieder herstellen. Wir kommen darauf im nächsten Kapitel
zurück. Die staatlliche Macht und die Wirtschastsinstitutionen haben es wenigstens
teilweise in der Hand, der zu starken, als ungerecht empfundenen Machtbenutzung der
einen oder der anderen Seite entgegenzutreten.

212. Die Ursachen der Lohnhöhe und ihrer Bewegung. Gesamt—
refultat. Die Erörterung von Angebot und Nachfrage zeigte uns die mannigsaltigsten
historischen, geographischen und beruflichen Möglichkeiten hoher und niedriger Loͤhne,
allender und steigender Lohnbewegung. Es handelt sich nun für uns darum, die
historisch und praktisch wichtigsten Ergebnisse daraus zu ziehen, hauptsächlich darum,
die wesentlichen Ursachen der großen Lohnbewegungen in den heutigen Kulturstaaten
während der letzten Jahrhunderte im Zusammenhang vorzuführen.

Dazu wird nötig sein, die Angebots- und Nachfrageverhältnisse der Arbeit im
Zusammenhang mit der Entwickelung der ganzen Volkswirischaft und deren Verfassung
        <pb n="328" />
        312 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —1770
zu betrachten. Diese Versassung entspringt natürlich in ihrem letzten Kerne wirtschaft⸗
lichen Urfachen, so der Natural- und Geldwirtschaft, dem Stande der Technik und
Arbeitsteilung, den Verkehrs- und den Betriebsformen, der Größe der Bevölkerung.
Aber das einzelne derselben ist durch die religiösen und sittlichen Ideen, durch Gewohn⸗
heit und Recht der Zeit geordnet. Und eben durch diese geistigen Imponderabilien
wird der Entwickelungsgang der Verfassung der Bolkswirischaff immer wieder im
einzelnen bestimmt, werden die Angebots- und Nachfragegrößen selbst wieder geändert
»der in ihrer Wirkungsweise modifiziert.

Das Hauptproblem, das zu erklären ist, liegt in den zwei Fragen: warum sank
der Lohn erst 1500 1650 und noch mehr 1750 — 1850, warum stieg er 1880 —18007
Niemand wird es erklären wollen, ohne die großen Veränderungen der volkswirtschaftlichen
Verfassung und der gesamten volkswirtschaftlichen Institutionen herbeizuziehen. West⸗
europa hatte von 1400 —1600 eine wachsende Bevölkerung; die Lage der Bauern ver—
schlechterte sich; die mittelalterlichen, naturalwirtschaftlichen, feudalen Institutionen, die
— sich
bilden, die Geldwirtschaft drang vor, der Kapitalbesitz, der Handel erlangte eine größere
Bedeutung. Ein Stand reiner Geldlohnarbeiter bildete sich langsam im 16., stärker
im 18. — 189. Jahrhundert. Seine Lage wurde eine kümmerlichere als die des ge⸗
drückten Bauernstandes, als die der Zunftmeisler und Gesellen, aus deren geringften
Elementen er hervorging, weil er ohne Organisation und Anlehnung an die alten
Verbände sich in der neuen Geldwirtschaft nicht sofort zurechtfinden konnte. Das
kümmerliche Armenwesen ersetzte ihm nicht, was seinen Vorfahren die Allmende und
das Gemeindeleben, die grundherrliche Verfassung und ihre Unterstützung, was ihnen
die Zunst und die hausindustriellen Reglements gewesen waren. Noch schlimmer als
im 16. Jahrhundert mußte es von 17580 —-1850 werden. Die Bevölkerung nahm in
England, Frankreich, Holland, Deutschland jetzt zu, wie nie früher. Die neuen Formen
— DDDD Kreditwirtschaft
siegte definitiv; die alten Formen des wirtschaftlichen Lebens in Stadt und Land
wurden endgültig beseitigt. Eine Konkurrenz bildete sich auf dem Boden der neuen
wirtschaftlichen Freiheit aus, wie sie bis 1800 nie bestanden hatte. Gerade in dieser
Zeit nahm der Geldlohnarbeiterstand rasch zu. Seine meisten Elemente stammlen noch
ganz — mit ihren Sitten, Ideen, Rechtsvorstellungen — aus der alten Zeit der Natural
wirtschaft, der Stadt- und Zunftverfassung, der patriarchalischen Gebundenheit, der
ocialen Demut und Unterordnung. Und sie sollten sich nun in dieser schneidigen kalten
Zugluft der ungezügelten Erwerbsinteressen, der rücksichtslosen Konkurrenz zurechtfinden.
Der einzelne Arbeiter war losgerissen von seiner Heimat, seiner Familie, seiner Gemeinde,
aus der Gebundenheit der Naturalwirtschaft in die Stadt versetzt; all' der früheren
Stützen und Hülfen beraubt, stand er rat-, hülf-, machtlos, isoliert, fich felbst überlassen,
den rasch sich bereichernden, kaufmännisch rechnenden Arbeitgebern gegenüber. Sollte da
der Lohn, die Lebenshaltung nicht sinken?

Aber in dem Maße, wie die Geldwirtschaft sich durchsetzte, das Armenwesen
reformiert wurde, der Staat die schlimmsten Mißbräuche der neuen Arbeitsverfassung
bekämpfte, der Arbeiter als Stand sich zu fühlen begann, sich organisierte, konnte es
besser werden, wurde es, wo günstige Konjunkturen hinzu kamen, besser. Das Steigen
der Löhne 1830 -1900 wurde so möglich.

Versuchen wir, in diesen allgemeinen Rahmen des Bildes nun noch einige festere,
klarere Striche einzuzeichnen. Beginnen wir mit einem Worte uüber Stabilidät und
Lohnschwankungen früher und in der Gegenwart. Es ist das einer der wichtigsten
Punkte und einer derjenigen, in denen das Arbeitsverhältnis so ganz verschieden, je nach
den Menschen und Institutionen, gestaltet werden kann.

a) Die Löhne haben stets eine gewisse Tendenz, sich im Anschluß an die be—
stehende Lebenshaltung auf gleichem Niveau zu halten. Eine solche war früher in
viel stärkerem Maße vorhanden, aber sie zeigt sich auch noch in der Gegenwart sehr
vielfach und für längere Epochen. Der Lohn wird sich jedenfalls im ganzen auf
        <pb n="329" />
        7711 Hauptursachen der Lohnhöhe von 18600— 1900. Die Lohnschwankungen. 313
derselben Höhe erhalten, wenn Angebot und Nachfrage in ihrer Größe, ihrer Dring-
lichkeit, ihrer Organisation und Macht selbst dieselben bleiben oder in gleicher Pro—
portion sich ändern.

Die Tendenz in dieser Richtung des Beharrens wird dadurch befestigt, daß bei
einem solchen Zustande die Lebenshaltung für den Arbeiter und die Arbeitskosten für
den Unternehmer dieselben bleiben, daß die Löhne sich allen Preisen und Produktions-
verhältnissen und diese ihnen sich angepaßt haben. Es handelt sich um einen Gleich—
gewichtszustand, dessen Aufrechterhaltung zunächst allen Beteiligten in gewissem Sinne
erwünscht sein muß. Ein hergebrachter Lohn gilt leicht an sich bei Unlernehmern und
Arbeitern als das Normale, ja als das Gerechte. Vollends so lange man die Ursachen
und Gesetze aller Preisveränderung noch nicht recht kannte, erschien die Aufrechterhaltung
bestehender Löhne (natürlich im Sinne der Nominallöhne, deren Unterschied von den
Reallbhnen man lange nicht kannte) als die richtige Socialpolitik.

Niemals aber war dies auf die Dauer ganz möglich. Wohl können die kleinen
Schwankungen vermindert und zeitweise verhindert werden, nicht aber die größeren
und dauernden, auf erhebliche Ursachen, auf starke Anderungen des Angebotes und der
Nachfrage, der ganzen Volkswirtschaft und ihrer Versassung zurückgehenden.

In der ganzen älteren Zeit freilich, etwa bis 1700 ja 1800, war alle Lohn—
bewegung eine gehemmte. Schon die Naturalwirtschaft mit ihrer Stabilität be—
stimmter Darreichungen schuf für einen großen Teil der Löhne feste, oft seit Jahr—
hunderten unveränderte Sätze und Zuwendungen. Die ganze Gebundenheit der ländlichen
Betriebe, die zunft- und hausindustrielle Verfassung mit ihren Lohntarifen, die
Bauern- und Gesindeordnungen hemmten die Bethätigung der sich ändernden Angebots—
und Nachfrageverhältnisse. Sitte und Billigkeit wirkten der Arbeitsentlassung in flauer
Zeit entgegen; der Arbeitgeber erwartete aber auch, daß der Arbeiter in der Hausse
nicht viel mehr verlange. Alles das konnte freilich nicht hindern, wie wir sahen, daß
im 16. Jahrhundert die Reallöhne sanken, wie sie vorher zeitweise gestiegen waren.
Immer jedoch geschah dies in gewissen Grenzen und war häufig verschleiert durch die
erhaltene Stabilität der Nominallöhne. Ein reiner Geldlohnarbeiterstand bildete
fich damals eben erst; in manchen seiner Teile blieb er durch die ältere Arbeitsverfassung
geschützt, oder war er durch das neue Aufsteigen der Industrie bevorzugt. In seiner Masse
aber sank der Arbeiterstand dann von 1750 — 1850, als die alten schütze nden
Ordnungen ganz fielen, als die Lehre von dem Segen eines unbedingt freien Spieles
der wirtschaftlichen Kräfte sich in die Wirklichkeit umsetzte. Das Recht, die Wirt—
schaftslehre und die unter dem Konkurrenzdruck wachsende Härte der rein geschäftlichen
Arbeiterbehandlung beseitigten die früheren persönlichen patriarchalischen Beziehungen
zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeiter. Beide Gruppen standen sich nun mehr
und mehr als getrennte, ja teilweise als feindliche Klassen gegenüber. Der Geldlohn
wurde für den Unternehmer, wo schrankenlose und rücksichtslose Konkurrenz waltete, zu
einem Posten der Rechnung für so und so viel Hände, an dem er durch geringere
Arbeitskräfte, Kinder- uͤnd Frauenarbeit, rücksichtslose Entlassung, wo es ging, sparte.
Es entstand im Laufe des 19. Jahrhunderts der Lohnkampf mit seinen Schwankungen,
seinen Härten, seiner Bitterkeit. Der Arbeiter erfuhr jetzt erst, wie leicht ihn die
tägliche Entlaßbarkeit zum Bettler machen könne.

Der Wechsel der Hausse-und Baissekonjunktur, die Krisen, die stoßweise
Entwickelung der modernen Volkswirtschaft haben wir in ihrer unheilvollen Wirkung auf
die Löhne schon mehrfach berührt. Wir sahen, wie durch sie schnell und stoßweise die
Nachfrage sich ändert, die Arbeitslofigkeit zu oder abniimmt. Die Löhne steigen und
fallen hiedurch von Jahr zu Jahr oder in Cyklen von mehreren Jahren starker, al—
es auch der bessergestellte Arbeiter aushalten kann. Die englischen Schiffskesselbauer
haben in den letzten Jahrzehnten in ihrem Jahresverdienst zwischen 50 und 300 Pfd.
Sterling geschwankt. Man würdigte die Bedeutung solcher Schwankungen lange nicht
recht; man itröstete sich mit dem liberalen Dogma, das freie Spiel der Preise müffe
auch auf dem Lohnmarkt herrschen, der Arbeiter müsse sich in den guten für die
        <pb n="330" />
        314 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Proztß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 772
schlechten Jahre entschädigen; es sei eben richtig, daß mit wechselnder Nachfrage nach
Waren und Arbeit auch der Lohn entsprechend schwanke. Von diesem Standpunkt
aus erschienen die gleitenden Lohnskalen, welche besonders 1860 —1880 in einigen
Stapel⸗ (Kohle, Eisen, Baumwollgarn) -Industrien, hauptsfächlich Englands, sich
bildeten, welche auf Grund kollektiver Verträge die Löhne entsprechend der Höhe der
Warenverkaufspreise (und damit indirekt entsprechend der Höhe der Unternehmer⸗
zewinne) schwanken ließen, als die Lösung des Lohnproblems.

Es liegt in dem System gleichsam eine allgemeine Gewinn- und Verlustbeteiligung
der Arbeiter einer ganzen Industrie. Die Voraussetzungen des Gelingens sind nicht
einfach, aber doch ab und zu erfüllbar: eine feste Organisation beider Teile, feste
Traditionen in den Lohntarifen, ein thatsächliches Schwanken der Unternehmergewinne
nach den Preisen, endlich aber die Möglichkeit, daß die Arbeiter die Lohnreduktionen
in Zeiten der tiesen Preise aushalten oder vielmehr sich gefallen lassen. Die Löhne
haben bei diesem System innerhalb weniger, Jahre oft wie 1: 2 geschwankt. Es
ist kein Zweifel, daß die hierauf bezüglichen Übereinkommen zeitweise die Lohnstreitig—
keiten glücklich beseitigt haben und den Unternehmern ihre Stellung wesentlich er—
leichtert, den Arbeitern eine billige Teilnahme am Gewinn verschafft haben. Doch
waren erstere stets zufriedener mit der Einrichtung als letztere. Unter den Arbeiter—
führern waren von Anfang an manche nicht einverstanden, und ihre Auffassung hat
aneuerdings mehr Beifall gefunden. Sie betonen hauptsächlich, daß die Lohnreduktion
bei fallender Konjunktur nach diesem mechanischen System für die Arbeiter unerträglich
sei; Löhne, die zum Leben ausreichten, müßten jederzeit bleiben. Die bestehenden Lohn—
skalen wurden daher mannigfach 1880—1900 wieder beseitigt. Es ist die Frage, ob
das Princip überhaupt richtig ist, die Löhne ganz ähnlich wie die Gewinne schwanken
zu lassen. Nur besitzende Klassen, und etwa Arbeiter mit großen Reserven, halten
solche starken Schwankungen aus. Der gewöhnliche Arbeiter hat mehr Vorteil, wenn
die Löhne weniger schwanken, wenn sie jedenfalls möglichst selten und kurz unter das
Maß auskömmlicher, ihrer Lebenshaltung angepaßter Lohne herabgehen. Daher neuer—
dings in England der starke und berechtigte Kampf für die „living wages“, die
Agitation für Erhaltung von Minimallöhnen, zu deren Zahlung sich zahlreiche Staats—
und Kommunalbehörden schon verbindlich gemacht haben. Es dürste auch für die
Politik der organisierten Arbeiter das Richtigere sein, nicht in jedem Moment die
zeweilige Macht terroristisch zur Geltung zu bringen. Durch leidenschaftliche Über—
spannung der Machtsiege schadet sich, wie in der Politik, so auf dem Markte häufig der
Sieger mehr, als er sich nutzt, weil er eine entsprechende Reaktion erzeugt. Vernunft,
Billigkeit, Gerechtigkeit soll hier wie überall zum Siege kommen.

Tharsächlich haben nun auch in den meisten Staaten die kleinen Lohnschwan—
kungen, entsprechend der Konjunktur, nicht solchen Umfang erlangt wie in den Ver—⸗
einigten Staaten und in England. Und aus letzterem Lande wird neuerdings vom
Arbeitsamte berichtet, daß die erheblicheren Lohnschwankungen sich seit Jahren eigentlich
auf die Berg-, Maschinen- und Schiffsbauarbeiter beschränken. Vielleicht ist das zu
viel gesagt; die Heuer des Schiffsvolks z. B. pflegt überall auch sehr zu schwanken,
vielfach auch die Löhne der Baugewerbe. In vielen Gewerben und hauptsächlich in
der Landwirtschaft zeigen sich aber nur geringe Schwankungen und wobl durchweg
geringere, als sie dem Angebot und der Nachfrage entsprächen.

An vielen Stellen ist auch heute noch die Sitte und Billigkeit stärker als die
Konjunktur. An anderen wirkt die Organisation der Arbeiter dem Sinken entgegen;
wo künftig ein guter Arbeitsnachweis oder gar eine Arbeitslosenversicherung besteht,
wird der Druck des Überangebotes stark abgeschwächt. Lohntarifverträge jür eine Anzahl
Jahre können viel Gutes im Sinne einer größeren Stabilität der Loöͤhne wirken.

Eine vollständige Beseitigung aller Lohnschwankungen aber ist in der
heutigen Volkswirtschaft nicht möglich und auch socialpolitisch nicht wünschenswert. Die
Lohnschwankungen sind unentbehrlich als Regulatoren der Arbeiterwanderungen, des
Zu⸗ und Abganas der Arbeiter in den einzelnen Berufszweigen. Sie können aber auch
        <pb n="331" />
        7731) Gleitende Lohnskalen. Die Lichtseite des Lohnschwankens. 315
moralisch und socialpolitisch gut wirken, sofern die Arbeiter in der günstigen Konjunktur
ihren Lohn und ihre Lebenshaltung steigern, in der ungünstigen möglichst für Erhaltung
des Bestehenden kämpfen. Und Derartiges traf neuerdings für die höheren Arbeiter—
chichten sehr vielfach zu; aus dieser Thatsache schöpfen wir unsere socialpolitischen Hoff⸗
nungen für die Zukunft, die Hoffnung auf ein Steigen der Löhne und der Lebens—
haltung für die nächsten Generationen.

Natürlich hängt eine solche Entwickelung nun von vielen und komplizierten Ur—
jachen ab, wie wir schon oben sahen. Die Rasse und der Volkscharakter, der körperliche
und psfychische Habitus der Menschen, die moralischen und geistigen Kräfte, die Bildung
und Entwickelungsfähigkeit, vor allem aber auch die Staats- und Gemeindeverfassung,
das ganze Bildungswesen, die gesamten soeialen Institutionen, in erster Linie die be—
stehende Arbeitsverfafsung, entscheiden. Es ist hier der Punkt, von dem aus wir verstehen,
wie die wirtschaftlichen Institutionen die Lebenshaltung und den Lohn beein—
flussen und beherrschen. Wir haben schon zu Anfang des vorigen Paragraphen darauf
hingewiesen, daß eine tiefstehende Arbeiterklasse die Haussekonjunklur nicht zur dauernden
Verbesserung der Lebenshaltung benutzen werde, in der Baissekonjunktur sich leicht an
schlechteres Leben gewöhnen, daß aber eine hochstehende, tüchtige Arbeiterklasse sich um—
zekehrt verhalten werde. Die Volksschule, die steigende technische Bildung, das Arbeiter—
dereinswesen, die Hülfskassen heben das Selbstbewußtsein, das Streben nach Vorwärts.
Die nie fehlenden günstigen Konjunkturen wurden von der oberen Hälfte des Arbeiter—
sttandes wenigstens im ganzen richtig benutzt. Natürlich fehlte auch hier nicht die
Befahr, daß in solcher Zeit gepraßt, getrunken, in den Tag hinein geheiratet wurde.
Aber es wurde doch von den besseren Elementen zugleich gespart, die Wohnung und
Tleidung wurde besser. Die Bevölkerung wuchs nicht mehr so rasch und so proletarisch.
Die Leute traten der nun kommenden ungünftigen Konjunktur anders als früher gegen⸗
über; sie wanderten eher weg oder gar aus, ergriffen einen anderen Beruf, die Ehe—
frequenz und Kinderzahl nahm etwas ab; sie kämpften energisch gegen jede Lohnreduktion
und behielten so auch in den ungünstigen Jahren einen Teil der vorher erkämpften
Lohnsteigerung, weil sie ihn zu einer besseren Lebenshaltung verwendet hatten.
by) Es geht wohl zu weit, wenn Roscher, an Derartiges denkend, sagt: die Be—
stimmung der Lohnhöhe hänge jo in einem Hauptmoment von den arbeitenden Klassen
selbst abß Wenigstens dürfen wir nicht in pharisäischer Weise jeder Arbeiterklasse mit
aiedrigen Löhnen sagen, fie sei selbst schuld daran.

Wenn die Löhne teils schon früher in gewifsen Industrien, allgemein aber von
1850—1900 erheblich steigen, so lagen die Ursachen hievon teilweise in großen all—
gemeinen Wirtschaftsänderungen und Konjunkturen, die dem Arbeiter im ganzen
günstig waren, teils allerdings in der inneren Hebung der unteren Klafssen,
die wir in erster Linie auf die Verbesserung unserer gesamten politischen und socialen
Institutionen zurückführen. Wir können beide Ursachenreihen hier nicht erschöpfen: nur
ein paar Worte seien über jede gesagt.

Die Wunder der modernen Technik, des heutigen Verkehrs, die Ausbildung des
Welthandels, der Großindustrie schufen in den vorangeschrittenften Ländern seit 1840
ꝛine rasch wachsende Produktivität der ganzen Volkswirtschaft, einen so gestiegenen
Wohlstand, daß trotz aller Schwankungen und Krisen die Gesamtnachfrage nach Arbeit
stärker stieg als das Angebot. Und dazu kam ein Weiteres: die Bewegung der Lebens—
mittelpreise und des Geldwertes. Ihre Veränderungen beeinflussen bei zunächst gleich⸗
bleibendem Nominallohn in sehr starker Weise den Reallohn: ungünstige Veränderung
schmälert ihn, günstige vermehrt ihn leicht.

Der Arbeiter giebt 410—70 *0 seines Lohnes für Lebensmittel aus; hoher Preis
derselben vermindert also seinen Reallohn, niedriger erhöht ihn. Ein dauerndes Preis—
tteigen von Brot und Fleisch muß den Arbeiter schädigen, wie es 1780-1815, 1880
ois 1860 geschah; der Arbeiter muß, wenn in solcher Zeit seine Lebenshaltung nicht
herabgedrückt werden soll, in einen energischen Kampf für höheren Lohn eintreten; der
Sieg wird ihm leichter gelinagen, wenn zualeich die Nachfrage nach Arbeit stark zumimmt
        <pb n="332" />
        316 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —(774
wie 1840 - 1860; er wird mißlingen oder nur halb gelingen, wenn die Konjunktur
ihm weniger günstig ist, wie 1800 —1840 in England. Bei einer dauernden Ver—
hilligung der Lebensmittel kann der Arbeiterstand leicht seine Lebenshaltung erhöhen,
wenn nur die Bevölkerung nicht infolge der Billigkeit allzu rasch wächst; so hat in
England 18350-1900, in Europa von 1878 —19006 die Verbilligung der Lebensmittel
die Lage des Arbeiterstandes ganz außerordentlich gehoben. Steigt aber zugleich die
Bevölkerung zu rasch, oder sinkt die Nachfrage nach Arbeit, so kann die Verbilligung
der Lebensmittel Anlaß zu dauerndem Lohndruck werden. Vorübergehende Preis—
veränderungen der Lebensmittel haben nicht dieselbe Wirkung wie dauernde. In
Teuerungsjahren schränkt sich leicht die Nachfrage nach Arbeit ein, während das Angebot
wächst; der Lohn sinkt dann vorübergehend. In sehr billigen Jahren verhält es sich
häufig umgekehrt.

Die Geldwertsänderungen haben ähnliche Folgen für den Arbeiterstand wie
die Preisveränderungen der Lebensmittel. Sinkt der Geldwert und steigen alle Preise,
so muß auch der Arbeiter für höheren Lohn kämpfen; erhält er ihn nicht, bleibt er auf
seinem bisherigen Geldlohn, so hat er geringeren Reallohn, muß sich an geringere
Lebenshaltung gewöhnen. Die Herabdrückung des Arbeiterstandes im Laufe des
16.—17. Jahrhunderts in den meisten europäischen Staaten hing mit der Geld—
entwertung eng zusammen; Sitte, Verwaltung und Gesetzgebung fahen die Forderungen
der Arbeiter nach höheren Löhnen als unberechtigte an und wußten sie zum großen
Teile zu hindern. Die Geldentwertung von 1830 —1873 freilich war von einen ent—
sprechenden Steigen der Löhne begleitet, weil die Konjunktur im übrigen den Arbeitern
sehr günstig war, und der moderne tüchtige Arbeiterthpus im Zusammenhang mit den
neuen Arbeitsinstitutionen bereits sich zu entwickeln begonnen hatte. Eine Geld—
entwertung aber, wie der Bimetallismus sie heute wünscht, könnte leicht wieder zu
Ungunsten der Arbeiter ausschlagen. Jedes Steigen des Geldwertes ist dem Arbeiter
zünstig; sein zunächst stabiler Geldlohn hat erhöhte Kaufkraft, und die Herabdrückung
ist nicht so leicht, kann indes stattfinden, wenn das Angebot an Arbeitern zu start
wächst, die Rachfrage abnimmt. Letzteres kann allerdings die Folge lang andauernder
Beschäftsflauheit sein.

So haben die großen Bewegungen der Volkswirtschaft, die großen weltgeschicht⸗
lichen und die kleinen vorübergehenden Konjunkturen, das Steigen und Fallen ves
Geldwertes und der Preise bald günstigen, bald ungünstigen Einfluß auf den Lohn.
Ihr Spiel und ihr Wechsel ist durch keine Wirtschaftspolitik ganz zu beherrschen, nur
teilweise zu modifizieren. Ein Teil des Lohnsteigens oder -fallens bleibt so den unüber—
windlichen Mächten des Schicksals anheimgegeben. Man muß nur dankbar sein, wenn
dieses, wie im ganzen 1850 — 1900 für die Kulturstaaten, die wir im Auge haben.
dem Arbeiterstand günstig war.

Wie gesagt aber erklären diese Ursachen das Lohnsteigen der letzten 50 Jahre
nicht allein. Es geht zu einem erheblichen Teil auf die psychologische und geistige
Hebung des Arbeiterstandes und diese auf die sociale Reform, die verbesserten In—
stitutionen, die steigende Macht der unteren Klassen, die wachsende Einsicht und die
Sympathie der oberen für dieselben zurück. Und diese ganze Ursachenreihe gehört der
Welt des menschlichen Handelns, der Politik an, ist abhängig von Einsicht und Willens—
bestimmung, von Idealen und moralischen Kräften.

Was hat allein die verbesserte allgemeine und technische Schul- und Volksbildung
gewirkt; welche Kräfte hat die Selbsthülse und das Genossenschaftswesen entbunden und
rzogen; wie hat das allgemeine Vereinswesen nach allen Seiten gewirkt; wie hat das
Sparkassen- und Arbeiterverficherungswesen die Leute gehoben und gesichert. Die Aus—
dehnung der politischen Rechte in Gemeinde und Staat hat das Bewußtsein und das
Selbstgefühl gehoben, teilweise ja die Arbeiterpartei schon zu einer gefürchteten Macht
erhoben. Sie haben diese Macht da und dort gemißbraucht aber ohne sie gelänge ihr
Aufsteigen nicht. Welche wirtschaftliche und moralische Erziehungsschule wurden überall
die Fach- und Berufsvereine der Arbeiter. Trotz aller häßlichen und bitteren Kämpfe,
        <pb n="333" />
        775) Lohnzusammenhang mit Geldwert, Lebensmittelpreisen und Socialpolitik. 317
die sich an diese Organisationen knüpften, ist ihre Gesamtwirkung doch heilsam. Ohne
sie hätten auch die oberen Klassen sich nicht so ihrer socialen Pflichten erinnert, wäre
die Arbeiterschutzgesetzgebung, die Verbesserung der Wohnungen, die Arbeiterversicherung
nicht so in Angriff genommen worden, wären nicht in dem Maße alle edleren und
jumanen Elemente der oberen Klassen, durch eine Zunahme des socialen Mitgefühls
bewegt, durch alle möglichen socialen Apostel angeregt, durch mancherlei Organisationen
zusammengefaßt, nach gleicher Richtung hin thätig gewesen.

Alles dies zusammen hat bei den Lohnsteigerungen direkt oder indirekt mitgewirkt.
Der abgebrochene Zusammenhang zwischen oberen und unteren Klassen ist da und dort
wieder angeknüpft; der geistig-sittliche und der technische Fortschritt der Lohnarbeiter ist
dadurch wie durch ihre selbständigen Organisationen gefördert worden. Im heutigen
besseren Arbeiterstand ist der Heroismus der Eltern, um jeden Preis ihre Kinder besser
zu erziehen, in einer Weise erwacht, wie er bisher nur im Mittelstand lebte.

So ist es nicht die Kürzung der Arbeitszeit allein, nicht die Arbeiterschutzgesetz-
zebung allein, nicht der Gewerkverein und sein Lohnkampf allein, nicht die politische
Organisation der Arbeiterpartei allein, es ist eine Summe der verschiedensten Ursachen,
die zusammen socialreformatorisch wirken, indirekt den Lohn steigern. Es ist vor allem
her Ausbau der gesamten modernen socialen Institutionen, welche die Garantie weiteren
Fortschrittes bieten, welche es wahrscheinlich machen, daß auch künftige ungünstige
ZDoniunkturen und Krisen wieder Üüberwunden werden.
»8. Die wichtigeren neueren socialen Institutionen.
Armen- und Versicherungswesen, Arbeitsnachweis, Gewerkvereine
und Schiedsgerichte.
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884. — Brentano, Erwerbsordnung und Unterstützungswesen. J. f. G.B. 1877. — v. Reitzenstein,
Die Armengesetzgebung Frankreichs in den Grundzuͤgen ihrer historischen Entwickelung. J. f. G.V.
1881, auch selbstaͤndig — Uhlhorn, Die christliche Lebesthätigkeit in der alten Kirche, im Mittelalter,
eit der Reformation. 1882-95. — Ders., Geschichte der öffenllichen Armenpflege. H.W. 2. Aufl. —
Aschrott, Das englische Armenwesen in feiner historischen Entwickelung uud in seiner heutigen
Bestalt. 1886. — AsLley, English economice bistorz and theory. 2. Bd. 18983. 8305-66.
Ubers v. Oppenheim, 1896. — Geiser, Geschichte des Armenwesens im Kanton Bern. 18894. —
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eichichte d. Bettelwesens. J. f. G.V. 1902.
Heutiges Armenwesen: Pe Gérando, De la bienfaisance publique. 2 Bde. 1839,
deutsch 13484548. — Emminghaus, Das Armenwesen und die Armengesezgebung in den europäischen
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Die deutsche Armengesetzgebung und ihre Resorm. 1887. Lasson, Armenwesen und Armenrecht.
1887. — Roscher, Edstem 'der Armenpflege und der Armenpolitik. 1894. — Die Artikel über
Armenwesen von Münsterberg, Aschrott'n. a. im H. W. 2. Aufl. — Schrift. d. Deutsch. Ver.
j. Armenpflege u. Wohlthätigkei. 62 Hefte. 1886— 1902. — Monatsschrift für die innere Mission.
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stellung des ges. Verficherungswesens. 1887. Sazti, Bolkswirtsch. Bedeutung des Versicherungs
wesens. 1868. — Makowiczka, Verficherungsanfialten in Bluntschli, St.W. 1870. — Reatz,
Geschichte des europaischen Seeverficherunge rechtes. 1870. — 5. Bramer, Das Versicherungswefen
und seine gesetzliche Regelung. Erg, Heft 8 d. 3. d pr. st. B 1871. — 8. Schmidt, Dag Ganze
des Versicherungs wesens 1871. — A. Wagner, Versicherungswesen in Schönberg, H. d. p. 8. 1888
ind später. — Elster, Lebensversicherung in Deutschtand. 1880. — Hopf, Äufdaben der Gefsetz-
zebung im Gebiete der Feuerverficherung. 1880. — W. Lewis, Lehrbuch des Versicherungsrechtes.
889. — G.und . C. Bra mer, Das Versicherungswefen. iss5. Emminghaus, Ver—
scherungswesen in H.W. 1. Aufl. 1894.2. AMufl 1001, sowie daselbst, die Specialartikel über derg
Hagel-, Lebens-, Transport-Versicherung. — Ziegker, Denkschrift zum 25jährigen Bestehen des Verbandes
dentscher Privat-Feuerversicherungs-Gesellschaften 1871096. 1897. — 6. Woedtke, Über Privat,
verficherungswesen. J. f. G. B. 1898. — F. L. Hoffmann, History of, the Prudential Insurance
pam of America. 1900. — Biermann, Die deutsche Viehversicherung und ihre Reform.
ẽ v. e oper ent — e e Vericsee in Preußen. 2 Hefte
— renzweig, Assekuranzjahrbuch. — . — Mitteilungen für die ä

deuerrgnich rungeanshten —— neen iie dic dheuttenen
Arbeiterversicherung und Hülfskassen in Deutschland: Mitteilungen, später Zeitschrift ⸗
vereins für das Wohl der arbeitenden Klassen, jehi Arbeiterfreund Ipgen ghet n 8 bh nif ee
        <pb n="334" />
        318 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[1776
und Invalidenversicherung. 1868. — Über Alters- und Invalidenkassen. S. V. * S. 5 und 9
Verhandlungen). 1874. — M. Hirsch, Die gegenseitigen Hülfskassen und die Gesenge ung. 1875. —
Die unter e Aufsicht stehenden gewerblichen Hülfskassen. 1876. — Brentano, Die
Arbeiterversicherung gemäß der heutigen Wirtschaftsordnung. 1879. — Ders., Der A.V.zwang, seine
Voraussetzungen und seine Folgen. 1881. — Ders., Die beabsichtigte Alters- und Invaliden-V.
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Der korporative —— 1882. — Ders. Arb.⸗Vers. H.W. J. Aufl. — Honigmann,
Zur Arbeiterkrankenversicherungsfrage. J. f. N. 2. F. 6. 1884 — Freund, Die Centralisation d.
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DJompulsory Insurance in Germany. 1893. - v. Landmann, Die Vereinfachung d. A.V. Preuß.
Jahrb. 77. Bd. 1894. — Osten, Grundzüge der Reform d. A.V. 1894. — Kulemann, Die
steform unserer SocialV. J. f. G. V. 1894 und selbständig. — Frankenstein, Bibliographie d. A.V. W.
1895. — Zellher, Die Vereinfachung und Verschmelzung d. A,V. 1896. — Zacher, Leitfaden der
A.V. im Deutschen Reiche. 18961902. — van der Borght, Die sociale und ethische Wirkung
d. A.V. 1897. — Bödiker, Die Reichsversicherungsgesetzgebung. 1898. — Rosin, Umschau und
Vorschau auf dem Gebiet d. A.V. 1898. — Greißl, Wirtschaftl. Unterfuchungen über die Belastung
der deutschen Industrie durch die A.V.- u. Schutzges. J. f. G.V. 1899. — Laß und Zahn, Ein—
richtung und Wirkung d. deutschen A.V. 1900. — Honigmann, Die Arbeiterversorgung, Central⸗
organ fad. ges. A.V.W. 1884 -1902. — Amtliche Nachrichten des Reichsversicherunggamtes. 1885—1902.

Die einzelnen Gesetze, rechtliche Litteratur, Kommentare: Seydel, Das Recht der A.V. 1890. —
Rofsin, Das Recht der A.V. 1880-18893.

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führung des K. V.G., das. 18858. — Freund, Das berufsgenofssensch. Principim K. V. G., das. 1887. —
eee An hen und Reform des —2 das. 1888. — v. Woedtke, Kommentar zum K.V.G.
234 ufl.

P) Haftpflicht und Unfallversicherung: Die Haftpflichtfrage. S. V. f. S. 19. 1880. —
Paasche, Das U.V.G., seine Entstehung und soc-pol. Bedeutung. J. f. N. 2. F. 9, 1884. —
v. Woedtke, Kommentar 1884 ff. — van der Borght, Die Aufgabe und die Organisation des
ihediceugaaten A. f. soc. G. 3. 1890. — Ders., Die Reform und Erweiterung d. deutschen
i J . 5 8oν Dexrs., Die Reform b. deutschen UB. Js N. 3. 3. 201600

c) Alters⸗ und Invalidenversicherung: van der Borght, Üüber d. Entw. eines Ges. betr.
A. u. IVV. J. f. N. 2. F. 18, 18889. — Ders.„Das Ges., das. Supplementheft XVI. — Ders.,
Bewährung d. berufsgen. Verwaltung. J. f. G. V. 1889. — v. Woedtke, Zur J. u. A. V., ein
Ausblick auf die Praxis. J. f. G. V. 1890. — Gebhard, Die Reform d. A. u. J. V. 1894. —
han der, Boxght, Die Reform der deutschen J. u. A.V. J. f. N. 3. F. 18, 1859. — Dersf.,
Das Gesetz, de 3. F. 19, 1900. — v. Woedtke, Kommentar. 1900. — Isenbart und Spiel—
hagen, Das Inv.G. vom 13. Juli 1899. 1900.

Die Arbeiterversicherung in den wich tigsten anderen Ländern:

1. überhaupt: Bödiker, Die Unfallgesetzgebung der europäischen Staaten. 1884. —
Ders., Die Arbeiterversicherung in den europaäischen Stäaten. 1895. — Zacher, Die Arbeiter⸗
versicherung im Auslande. 15 Hefte. 1898—1909. — Ders., Die Arbeiterversicherung in Europa
nach ihren Systemen, 1902. — Kaan, Stand, der Frage der Entschädigung für Betriebsunfälle
in den europäischen Staaten. 83. f. Volksw. u. Verw. 7. 1898. — Bulletin du Comité permanent
du Congrès international des accidents du travail et des assurances sociales. 18900- 1902. —
Die Artikel über Arbeiterversicherung im H.W. 2. Aufl. 1898.

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Ders., Neuere Litteratur über d. engl A.VB.W. J. f. G.B. 1888. — Bärnrelther, Die engl.
Arbeiterverbände und ihr Recht. 1. Bd. 1886. — Reports of the chief registrar of e
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the United Kingdom 1899—1900. 1901.

b) Frankreich: Laurent, Le paupérisme et les associations de prévoyance. 2. 6rd.

1865. — v. d. Osten, Die Arbeiterversicherung in Frankreich. 1884. — Weiteres bei Bödiker,
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Die sociale Versicherung in Osterreich. J. f. G. B. 1888. — Menzel, Die Arbeiterversicherung nach
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Arbeitsvermittelung. Arbeiterfreund 1874 v. Studn itz, Die Presse und die Vermittelung des
Angebotes und der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, das. 1876. — Chr. Hansen, Die Bekämpfung
des Heuerbaaswesens das. 1388. — wv. Reitzenste jn Beschäftigung arbeitsloser Armer u. s.w,
Schriften d. Ver. f. Armenpfl. Heft 4 u. 5. 1880 Dersbeusnachweis im H.W. J. Aufi.
1890. — Ders. Der Arbeitsnachweis. 18997. Everi Ver Abeits 4hheis. J. f. ES. 1888
        <pb n="335" />
        7777 Litteratur über die neueren socialen Institutionen. 319
Ders., Die Arbeitsvermittelung in Preußen während des Jahres 1894. 3. d. pr. st. B. 1896. —
Bärnreither, Die Statistik über Arbeitslose in England. A. f. soc. G. 1888. — Molinari, Les
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dealing with the unemployed. 1893. — Seybold, Das Gesamtverficherungsgesetz. 1893.

Arbeitslosigkeit und Arbeitsvermittelung: Bericht ü. d. Verhandl. d. evang. soc. Kongresses in
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Ol denberg, Arbeitslofenstatistik, Arbeitsvermittelung u. Arbeitslosenversicherung. Jsf. G. V. 1895. —
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1895. — Ders., Neue Beiträge z. F. d. A. 1897. — Ders, Dritter Beitrag z. F. d. A. u. Bekämpfung
der Arbeitslosigkeit. 1901. — Die beschäftigungslosen Arbeitnehmer im Deutschen Reiche. 1895. Erg.⸗
Heft z. d. V. J.heften z. Statistik d. Deutschen Reiches. 1896. — Weyl, Das Problem einer Arbeits-
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—
Arbeitsnachweis in Deutschland im Jahre 1896. 1897. — Jastrow, Arbeitsmarkt und Arbeits-
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und ihre Erfolge. 1902.

Zeitschriften: Concordia, von 1871 an, Arbeiterfreund, 1848 bis heute; Archiv für soc. Gesetz⸗
gebung u. s. w., 1888 bis heute; Sociale Praxis, von 1892 bis heute; Der Arbeitsmarkt, von 1897 an.

Gewerkvereine und Gewerkschaftenz a) in England: Mangold, Axbeiterverbindungen und
Arbeitseinstellungen in England. 3. f. St 1862. — B. A. ae Uber Arbeiterkoalitionen.
1865. — Graf v. Paris, Sie Gewerkvereine in England, franz. 1869, deutsch 1870. — Brentano,
Die Arbeitergilden der Gegenwart. 2 Bde. 1871-1872. - Ders., Über Arbeitseinstellungen und Fort⸗
bildung des Arbeitsverträgs. S. V. f. S. 45, 1890, Einl. — Howell, The Contlicts of capital
and labour. 1878 und 1890. — v. Schulze-Gävernitz, Zum socialen Frieden. 2 Bde. 1890. —
Royal Commission of labour. 1892, 22 vol.; haupts. Rules of association of employers and
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Phè history of trade unionism. 2 vol. 1894, deutsch von Berenste in 1895. — Di es. Industrial
democracy. 2 vol. 1897, deutsch von Hugo u. d. T.: Theorie und Praxis der englischen Gewerk—
dereine. 1898. — Dies., Die neueste Geschichte des Gewerkvereinswesens im Vereinigten Königreiche
und ihr mutmaßliches Ergebnis. Soc. Praxis 6-27. März 1902. — Drage, The labour problem.
1896. — de Rousiers, Le trade-unionisme en Angleterre. 1897. — Liefmann, Die Allianzen,
gemeinsame, monopolistische Vereinigungen der Unternehmer und Arbeiter in England. J. f. N.
3. F. 20, 1900. — Schmoller, Die englische Gewerkvereinsentwickelung im Lichte der Webbschen
Darstellung. J. f. ES 1ISoI.

Thé laßpour Gazette, seit 1893; Reports on strikes and lockouts, jährlich seit 1888;
Abstracts of labour vtatistics, seit 189394 Reports on coneciliation, seit 1896.

Gewerkvereine und Gewerkschaften b) in anderen Staaten, speciell in Deutschland: H.W.
Lu, 2. Aufle; Polke, Die deutschen Gewerkvereine. 1879. n. Hirsch. Die haupisächlichsten
Streitfragen der Arbeiterbewegunge i888. — Ders., Die Arbeiterfrage ünd die deutschen GVB.
893. — Ders, Die Entwidel. 8. ArbeiterberufsV. in Großbritannien und Deutschland. 1896 —
Zahn, über die Buchdrucker. S. V. f. S. Bd. 45. 1890. Bd. 47. (Verhandlungen.) 1890. —
Ferstenberg, Die neuere Entwickelung des deutschen Buchdruckergewerbes. 1892. — Oldenberg,
Ausbreitung der Gewerkschaften in Deutschland und England. J. s. G.V. 1892. — Ders., Statistik
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zinstellungen ve Hecket. Der Bohkoin If. R3. F. 10, i895.—Schmöle, Die social—
de motratischen Gewerkschaften in Deutschland seit dem Erlasse des Socialistengesetzes. 2 Bde. 1896
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Sombart, Dennoch, Aus Theorie und Geschichte der gewerkschaftlichen Arbeiterbewegung. 1900.
wz Periodische Schriften: Der Gewerkverein (Hirsch-Duncker), seil 1869; Korrespondenzblatt der

eneralkommission der Gewerkschaften Deutschlands (socialistisch) von Legien, seit 1891.
c) Vereinigte Staaten: Farnam, Die amerikanischen Gewerkvereine. 1879. — v. Studnitz,
Nordamerikanische Arbeiterverhältnisse. 1877. — Sartorius v. Waltershausen, Die nord⸗
amerikanischen Gewerkschaften. 1886. — Ders., Der moderne Socialismus in den Ver. Staaten.
1890. POwdeérIy, Thirty years of labour. 1859 - 1889. 1890. — R. T. BIly, The labour
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d, ꝙMNFrankreich: Lexis, Gewerkvereine und Unternehmerverbände in Frankreich. 1879. — v. d. Osten-
Die Fachvereine und die sociale Bewegung in Frankreich. J. f. G. V. 1891. — Mahaim, Etudes
qurx association professionelle 1801. Léon de SeTIhac, Les congrès duvriers en France
1826- 1807. 1. Bo. 1899. Bourdeau, Te mouvement syndical éën France ete. Musée
social, Févr. 1899. — Halévy, Essais sur le mouvement ouvrier en France, 1001.
e) Belgien: E. ndervelde, Les iati essi arti

an —— — Vand d s associations professionneélles d'artisans et d'ouvriers
        <pb n="336" />
        320 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 778
Über die Unternehmerverbände, soweit sie Kartelle, vergl. I. S. 413; über ihre fonstige Thätig—
keit liegt eine große Anzahl von Drucksachen vor, aber wenig darstellende und würdigende wissen⸗
schaftl. Litteratur. Anzuführen ist: Kuh, Die wirtschaftl.-soc. Bedeutung der freien Anternehmer—
berbände. Zeitschr. f. Textilind. 2. — v. Philippovich, Organisation der Berufsinteressen. 8. f.
B. W. Soc. u. V. 8, 1899. — Schomerus, Die freien Inleressenverbände für Handel und In—
dustrie und ihr Einfluß auf die Gesetgebung und Verwaltung. J. F G.V. 1901. — Landgraf,
Industr. Fachverbände u. s. w. J. . N. 3. 5 22, 19014. — H. A. Bueck, Centralverband deutscher
Industrieller. 1876— 1901) 1. Bo. 1902. — Vergl. auch Stein mann-Bucher, Deutsche Industrie—
zeitung, Organ d. Centralverbandes deutscher Industrieller. 1902 im 21. Jahrg

Gewerbegerichte, Einigungskammern, Arbeiterschiedsgerichte; Außer der obigen Litteratur über
Gewerkvereine: Rupert Kéttle, Strikes and arbitrations. 1866. — Mundeéella, Arbitration
18a mean of prèventing strikes. 1868. — G. Eberty, Gewerbegerichte und das gewerbliche
Schiedsgerichtswesen. 1869. — Ders., Denkschrift über gewerbl. Schiedsgerichte. 1872. — UÜbersFabrik⸗
gesetzgebung, Schiedsgerichte und Einigungsämter S. B. S. Bd. 3, 1873 und Bd. 4 (Verhandlungen)
8747 — Oppenheim, Gewerbegericht und Kontraktbruch. 1874. — Rickert, Das gewerbliche
Schiedsgericht. 1824. — Orompton, Industrial conciliation. 1816. — Williams, Legislation for
— ——
Alrich, Die Arbeiterausstände und der Staat. J. f. N. 2. F. 19, 1889. — Über Arbeitseinstellungen
und Fortbildung des Arbeitsvertrags u. s. w. S. V. f. S. Bd. 45 und Bd. 47 (Verhandlungen). 1890. —
Morisseaux, Conseils de l'industrie et du travail. 1890. — Stieda, Das Gewerbegericht.
1890. — Ders., Das Reichsges. betr. die Gewerbegerichte. J. f. N. 8. F. 2, 1891. — Ders., Art.
äber Einigungsämter und GGer. H.W. 2. Aufl. 18900. — Spencçe Matson, The peaceable
zettlement ot labour disputes, Contemp. Rev. Mai 1890. — Caroll D. Wright, On in-
dustrial conciliation and arbitration. 1890. — R. Jay, Die Einigungsämter in Frankreich auf
Grund des Gesetzes v. 27. Dezember 1892. A. f. F. G. 6, 1893. — Jastrow, Die Erfahrungen in
den deutschen Gewerbegerichten. J. f. N. 3. F. 14, 1897. — Reeves, Die obligatorischen Schiedsgerichte
in einigen englischen Kolonien. A. f. soc. G. 11. 1897. — Quelques expériences de conciliation
par PEtat en Australie, Rev. d'écon. pol. 11. 1897. — Deché gne, La conciliation industrielle
en Belgique, das. 11, 1897. — Lot mär, Die Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
A. f. .G. 15. 1900. — v. Schulz, Über Schiedsverträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
das. 15. 1900. — Das Genfer Gesetz uüber kollektive Arbeitsverträge. Soc. Praxis, Nr. 29, 19. April
1900. — willoucehby. L'arbitrage et la conciliation anx états unis. Musée social. Sept. 1901.

218. Einleitung. Das Armenwesen; die Entstehung und all—
gemeine Bedeutung der neueren Armenpflege. Wir haben im letzten
Kapitel gesehen, welch' bestimmenden Einfluß auf Lohn und Lebenshaltung die Einzel—
heiten des Arbeitsvertrages und die ganze Arbeitsverfassung haben. Wir schlofsen mit
der Erkenntnis, daß die Gestaltung der Arbeitsverfassung, die Reform der socialen In—
stitutionen die Zukunft des Arbeiterstandes bestimmen. Wir könnten von diesem Stand⸗—
punkt aus noch viele Punkte erörtern: die Wohnungsverhältnisse, die Einkaufsgelegen—
heiten, den Einfluß von Geistlichkeit und Schule, Ortsbehörde und Gemeindeverfassung.
Welche Bedeutung hat es, ob der Arbeiter vom Vermieter bewuchert oder gut behandelt
wird, ob er in Schuldabhängigkeit vom Kleinhändler ist oder im Konsumverein kauft
und Ähnliches mehr. Wir können jedoch in unserem Grundriß die Gesamtheit der neuen
sorcialen Institutionen, welche das Arbeitsverhältnis und die Arbeitsverfassung mit
beeinflussen, nicht erschöpfen. Wohl aber erscheint es nötig, noch kurz auf die drei großen
socialen Einrichtungen einzugehen, die neben dem Arbeitsvertrag in erster Linie heute
die Lage der unteren Klassen beeinflussen, nämlich auf das Armenwesen, das Ver—
sicherungswesen und das Arbeitervereinswesen. Wir wenden uns zunächst dem ersten
zu und zwar feiner Entstehung. —

In den Zeiten primitivfter Kultur hat in der Regel die Mutter für die uner—
wachsenen Kinder gesorgt; aber wie man daneben viele Kinder tötete, so hat man die
Alten umgebracht, die Kranken sich selbst überlassen; die Fursorge war eine fast aus—
schließlich individuelle. Der rohe Naturmensch ist mitleidlos und unbarmherzig. Es
bedeutete einen der größten socialen Fortschritte, daß mit der Entstehung der Gentil—
verbände und der patriarchalischen Familie wohl in Zusammenhang mit dem Hackbau,
der Viehzähmung, dem Ackerbau und anderen technischen Fortschritten kleine sociale
Gruppen entstanden waren, deren sympathische Gefühle stark genug, deren Mittel reich
genug waren, eine naturalwirtschaftliche Fürsorge für alle Glieder im Falle der Krank—
heit und der Not eintreten zu lassen. Die in dieser Zeit in Sippe und Familie ent—
        <pb n="337" />
        779) Die wirtschaftshistorische Entstehung der Armut. 321
standenen Sitten der gegenseitigen Unterstützung haben sich auch auf die kleinen
agrarischen Gemeinden und Genossenschaften der Folgezeit sowie auf die Grundherrschaften
als vergrößerte Familien, dann auch auf die Gilden und Zünfte als die Nachbildungen
der Gentilverbände, endlich auch da und dort auf kleinere Stämme und primitive
Staatsgebilde bis auf einen gewissen Grad übertragen. Das gemeinsame Grundeigentum,
wie die theokratische Vorstellung von einem Eigentum Gottes, das allen — also auch
den Armen — zu gute kommen müsse, die religiösen Vorschriften über Armenunterstützung,
wie sie bei den höheren Rassen schon in den Zeiten einfachen nomadischen und agrarischen
Lebens sich ausbilden, sind mit eine Folge der damaligen Geschlechtsverfassung, ihrer
Gefühle und Vorstellungen, ihrer ganzen socialen Einrichtungen.

Dabei ist aber nicht zu vergessen, daß es nur innerhalb der Familien und kleinen
Verbände eine Unterstützung in Krankheit und Not gab und zwar meist um den Preis
gänzlicher Unter- oder Einordnung der einzelnen in sie. Immer lösten sich viele
einzelne aus Familie und Verband ab oder wurden ausgestoßen, ganze Abteilungen
wurden immer wieder, wie im ver sacrum der Römer, hinausgeschickt, sich selbst eine
Eristenz zu erkämpfen oder unterzugehen. Und die größeren, höher entwickelten Gemein—
schaften, die Gemeinde- oder Kantonstaaten, noch mehr die größeren Staaten, wenn sie
eine oder mehrere Millionen Seelen umfaßten, waren nicht mehr von gleich starken
Gemeingefühlen beherrscht, hatten weder die Mittel noch die Einrichtungen, für die
nicht von den Ihrigen unterstützten Armen, Kranken, Alten, Verwitweten, Waisen und
Arbeitslosen zu sorgen. So entstand in dem Maße, wie die Gemeinwesen größer und
komplizierter wurden, wie die alte patriarchalische Familie, die alten kleinen Verbände
sich lockerten und auflösten, wie die Naturalwirtschaft zurücktrat, und die Geldwirtschaft
äegte, die Klassengegensätze stiegen, und die Bevölkerung wuchs, ohne daß sofort die
ntsprechenden technischen und organisat orischen Fortschritte der Volkswirtschaft und der
Staatsverfassung das Wachstum begleiteten, ein Massenelend, das uns im Altertum
wie in der neueren historischen Enlwickelung in bestimmten Staaten und Zeiten fast
erschreckend entgegentritt. Wo es solchen Umfang erreicht hat und zum allgemeinen
Bewußtsein gekommen ist, da ist von Armut im heutigen Sinne die Rede; das heißt,
da giebt es zahlreiche Menschen, welche sich weder selbst mehr erhalten können, noch
don ihren Verwandien und nächsten Genoffen unterhalten werden, da fühlen sich die
Armen als Klasse, als Stand durch die bewußte Gemeinfsamkeit ihres Elends. Da
entsteht das Problem, fie unschädlich zu machen, und zu unterftützen, und in irgend
velcher Form tritt die Forderung hierzu an die Wohlhabenden, an die Organe der
dirche, der Gemeinde, des Staates herau fur die Bettelnden zu sorgen, sie ohne Gegen—
leistung zu unlerstutzen.

Die Armut ist ohne Zweifel in den größeren reich gewordenen antiken Staaten
nach dem Siege individuguüstischer Wirtschaftsinftitutionen noch viel größer gewesen
als in den neueren vom 14. Jahrhundert an bis in die erste Hälfte des 19. Man
hatte im Allertum noch nicht die Gegengewichte und Einrichtungen, wie sie in den
letzten Jahrhunderten sich enlwickelten.

Freilich, wo ein solches Massenelend als Klassenerscheinung auftrat, mußten nach
und nach Gegenbewegungen entstehen. Es erwuchs erst in kleineren, daun in weiteren
streisen das Mitleid; es entstanden Versuche aller Art, der Not zu steuern. Wir sehen
. B. in Athen Ansätze zu einer Armenpflege für die Vollbürger, wir sehen in vielen
antiken Städten die Kolonifation sich mit der Fürsorge für die ärmeren Bürger ver—
binden; wir sehen die römischen Aristokraten und den Prinzipat geschäftig, für billiges
Brot oder gar für kostenlose Ernährung der Armen, wenigstens in den Hauptstädten,
zu sorgen. Am tiefsten aber hat das Christentum die Pflicht der Armenunterstützung
erfaßt; es hat in den Zeiten der fich auflösenden egoistischen antiken Welt mit der
zanzen Wucht feiner fittlichen Überzeugung diese Pflicht gepredigt und sie auch in den
ersten kleinen Christengemeinden praktisch in glücklicher Weise durch die Diakonenthätigkeit
durchgeführt. Nachdem freilich das Christentum Staatsreligion geworden war, hab es
war mit Energie an dem Gedanken, für die Armen zu sorgen, festgehalten; es wurde

Sclmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. I1 126 Aufl
        <pb n="338" />
        322 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [780
verfügt, daß ein Drittel oder ein Viertel des kirchlichen Einkommens zur Armenpflege
derwendet werde; der ganzen Folgezeit christlicher Kultur wurde das Princip der
Armenpflege so überliefert. Aber die Durchführung geschah schon im römischen Reiche
in einer Weise, die fast mehr zur Förderung als zur Linderung der Armut beitrug.
Die vergrößerten Gemeinden fanden in ihren Bischöfen und übrigen Klerikern nicht
mehr die brauchbaren Organe wie ehedem. Taufende und Abertausende von Armen wurden
ohne rechte Kritik und individuelle Untersuchung in die kirchlichen Armenlisten ein—
getragen. Es entstanden große Stiftungen, Armen⸗, Wuaisen-, Krankenhäufer, kirchliche
Zrotverteilung und Ahnliches, wozu man sich drängte. Im Laufe des Mittelalters
entzogen sich die Weltpriester meist der ausübenden Armenpflege und überließen sie den
Kloͤstern, bestimmten Orden oder auch den vornehmen reichen Herren in Stadt und
Land. Man lehrte so eindringlich wie möglich, daß der Christ durch Almosengeben
den Himmel erkaufe, aber man hatte keinen Sinn für eine richtige gesellschaftliche
Ordnung dieser Thätigkeit. Man gab planlos an der einen Stelle zu viel, an der
anderen nichts, und so ist im späteren Mittelalter, gerade als mit zunehmender Be—
völkerung und Auflösung der alten Verbände die Zahl der Mittellosen sehr stieg, das
ungeregelte, kirchlich-klösterliche und private Almosengeben, die Errichtung von Stiftungen,
die Erbauung von Krankenhäusern und Ahnliches dieser Art ein Hauptmittel gewesen, die faulen
Bettlerscharen und ein arbeitsscheues Proletariat zu vermehren. Im 15. und 16. Jahrhundert
wurden die herumziehenden Vettler zu einer förmlichen Landplage und Gefahr für die
Besellschaft. Es war die Zeit der beginnenden Geldwirtschaft, der geschlossenen inneren
Kolonisation, des endlich hergestellten Landfriedens; eine starke Bevölkerungszunahme
fand nirgends mehr Unterkommen; wir hören von der Übersetzung des Handwerkes,
der Schließung der Städte und Dörfer.

Was einzelne Städte wie Ypern und die nominalistische Geistlichkeit hauptfächlich
in Paris bereits praktisch und theoretisch ergriffen hatten, wurde nun in den pro—
testantischen Ländern mit der Einziehung der Klöster zur Notwendigkeit: eine einheitliche
weltliche Gesetzgebung über die Armenpflege, eine staatliche Unterdrückung
des Bettels und planlosen Almosengebens, die Verpflichtung der Gemeinden, für ihre
Armen zu forgen, die Einführung von Armensteuern, soweit die Stiftungen und milden
Gaben nicht reichen. Der Grundgedanke, der sich mit der Reformation durchdrang, ist
der: es soll nicht mehr durch planloses Almosengeben das Seelenheil gefördert werden,
sondern es soll aus Nächstenliebe dem notleidenden Gemeindegenossen durch eine ge—
ordnete Armenpflege das Nötigste nach genauer Prüfung gegeben, der Arme soll zur
—o Obrigkeit all'
dies ordnen. Der Gedanke der öffentlichen, staatlich geordneten Armenpflege bricht sich
mit Macht Bahn. An die Stelle der aus polizeilichem Gesichtspunkte entworfenen
Bettelordnungen traten nun erst die städtischen Armen— und Kastenordnungen des
s6. Jahrhunderts und bald auch die landesherrlichen Armengesetze, die freilich nicht
beral'das Richtige gleich trafen, noch weniger es praktisch durchzusetzen vermochten.
Das Problem war in sittlicher, wirtschaftlicher und administrativer Hinsicht zu schwierig.
Auch die germanisch-protestantische Welt ist vielfach erst im 19. Jahrhundert zu einer
guten Armengesetzgebung und -verwaltung gekommen. Aber sie hat das Princip fest⸗
gestellt. Die romanisch-katholische hat in Frankreich, Italien und anderwärts die
hlimmen Zustände des 13. -15. Jahrhunderts bis ins 19. Jahrhundert erhalten; das
Tridentinum (1545) hat ausdrücklich das Princip der Gemeinde- und Staatsarmenpflege
als falsche Konkurrenz der kirchlichen verworfen. Auch einzelne katholische Länder hatten
zuerfst im 16. Jahrhundert das Princip der Gemeinde- und Staatsarmenpflege ergriffen,
es dann aber für lange wieder ganz beseitigt. Erst neuerdings haben Frankreich und
Italien sich den germanischen Einrichtungen von Jahrzehnt zu Jahrzehnt mehr genähert.
Im ganjen hat sich von 1824-1900 die staatlich geordnete Armenpflege der Kultur—
staaten als ein wichtiger Bestandteil der socialen Ordnung, der Volkswirtschaft und
Staatsverwaltung ausgebildet; sie hat die privatrechtliche Unterstützungspflicht der Ver—
wandten und Dienstherren so wenig beseitigt wie die kirchliche, vereinsmäßige und
        <pb n="339" />
        781)] Die historische Entstehung der kirchlichen und Gemeindearmenpflege. 323
private Armenunterstützung. Aber sie hat große staatliche Gesetze und Einrichtungen
doch zum Kern und Mittelpunkt des Armenwesens gemacht; sie fehlen heute auch in
den romanischen Ländern, die keine öffentliche Pflicht der Armenunterstützung im Principe
anerkennen, sondern den Armen auf freiwillige Unterstützung verweisen, nicht.

Die heutige Armenpflege kann definiert werden als die große wirtschaftliche
und rechtliche Institution, als die Summe zusammengehöriger, teils frei—
gefellschaftlicher, teils staatlicher Einrichtungen, welche den Zweck
haben, die Verarmten ohne Gegengabe durch Unterstützungen vor der
äußersten Not zu bewahren und zwar in der Weise, daß die aufgebrachten Mittel
vom Armen nicht als sein klagbares Recht gefordert, sondern ihm von den gesellschaft—
lichen Organen als eine humane und öffentliche Pflicht dargereicht werden und so, daß
immer mehr Staat und Gemeinde mit ihrer öffentlichen Armenpflege nach festen Ver—
waltungsgrundfätzen eintreten und der freien Privat-, Vereins- und kirchlichen Armen—
pflege nur noch bestimmte ergänzende Funktionen überlassen. Die Gemeinde und die
ihr zunächst übergeordneten Selbstverwaltungsorgane wurden die Hauptträger der
Armenpflege, der Staat aber ordnet rechtlich die Ansprüche und die Organe und tritt
für einzelne Zwecke ganz, für andere unterstützend ein. —

Man hat, um die neuere Institution des Armenwesens zu rechtfertigen, sich
bemüht, verschiedene allgemein theoretische, rechts- und wirtschaftsphilosophische Gründe
anzuführen; z. B. daß der Staat das Eigentum nur schützen, die Rechtsordnung nur
aufrechterhalten könne, wenn er jeden vor äußerster Not bewahre, daß er so das zu
geringe Einkommen der unteren Klassen ergänzen müsse, daß gegenüber Zufällen und
Schicksalsschlägen die Gesellschaft die Pflicht einer Gesamthaftung habe, daß die unteren
Klassen das Recht auf Existenz hätten. Solche Theorien sind nicht falsch, aber sie
sagen nicht mehr, als daß im heutigen Staate und in der heutigen Volkswirtschaft eine
den wirtschaftlichen Zusammenhängen entsprechende sociale und staatliche Verpflichtung
zur Armenhülfe vorhanden sei. Als historische Ursachen der Armenpflege hat man das
Christentum und die Reformation genannt, als wirtschaftliche die moderne Produktions—
weise; auch das ist nicht falsch, aber zu generell, so daß nur eine konkrete Ausführung
die volle Wahrheit enthüllt. Wir haben in den einleitenden Worten schon unsere
Ansicht über die Ursachen angedeutet. Wir vervollständigen das Gesagte kurz mit
einigen Worten.

Die christliche Weltanschauung ist der sittliche Boden, auf dem das Armenwesen
der westeuropäischen Kulturvölker sich entwickelte; der Bankerott des mittelalterlichen
gedankenlosen Almosengebens und die Bettlerplage bilden den Anstoß zu den Reformen,
die seit 1800 Platz griffen. In den seit 1506 sich bildenden einheitlichen Staaten
und Marktgebieten mußte, weil eben jetzt das Elend so stieg, weil es aus den immer
enger sich knüpfenden socialen Zusammenhängen, aus der komplizierter werdenden Ge—
jellschaftsverfassung entsprang, weil auf Gemeinde und Staat damals mancherlei bisher
irchliche Pflichten Ubergingen, zumal in den protestantischen Staaten, die moderne,
durch Gesetze geordnete Armenpflege entstehen. Die wirtschaftliche Nötigung zu ihr aber
lag in den damaligen großen Fortschritten der Arbeitsteilung, der Geldwirtschaäft, in
dem Zurücktreten der Natural- und Eigenwirtschaft der Familie. Damals begannen
sich die gesellschaftlichen Kreise zu bilden, die von einem reinen Geldeinkommen leben
sollten, das aber nicht regelmäßig war und nicht regelmäßig sein konnte: die Heim—
arbeiter, die Tagelöhner, die Söldner, später die Manufaktur- und Fabrikarbeiter. Sie
verloren die alte Eingliederung in die naturalwirtschaftlichen Sippen-, Familien-,
Bemeinde⸗ und grundherrlichen Verbände; sie waren noch lange nicht fähig, für die
Zeiten des mangelnden Geldverdienstes zurückzulegen. Wirtschaftliche Umwälzungen,
wie das Bauernlegen, die Entstehung der neuen gewerblichen Betriebsformen,die
Folgen des neuen Verkehrs, trafen sie unvorbereitet; noch halb naiv und gedankenlos
alb roh und wirtschaftlich unerzogen, dem Tage lebend, sanken sie in der 8
Wirtschaftswelt zunächst eher herab, als daß sie tiegen; Trunk- und Genußsucht
Spielsucht und Faulheit nahmen teilweise zu. Das deben vom Tag zum Tage buůeb
21*
        <pb n="340" />
        324 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —1782
das alte, während die neue Wirtschaftsverfassung Vorsorge für Wochen, Monate, Jahre
forderte. Das Wesentliche war, daß die unteren Klassen die Lebensgewohnheiten und
Sitten, welche die Voraussetzung leidlicher wirtschaftlicher Existenz in der neuen Geld—
wirtschaft waren, noch Generationen und Jahrhunderte lang nicht so erlernten wie die
Mittel- und oberen Stände. So verfielen immer wieder nicht bloß einzelne, sondern
erhebliche Teile ganzer Gesellschaftsklassen leicht in dem gesteigerten Daseinskampf jener
äußersten Not, welche zu Versuchen geordneter Armenpflege nötigte. Es ist lehrreich,
daß noch die beste neuere Statistik über den socialen Stand der Verarmten, die
schwedische von 1884 -1885, uns zeigt, wie wenige Personen des Bauernstandes bis
herab zu den kleinen Häuslern der Armenpflege verfallen, wie die reinen Geldlohn—⸗
arbeiter die acht- bis zehnfache Zahl der übrigen Klassen zum Heer der Armenunter⸗
stützung stellen. Jede Ansäfssigkeit, jede Eigenwirtichaft macht die Verarmung unwahr—
scheinlicher.

Es war der erste Eintritt in die moderne Wirtschaftsverfassung, der die
Bettlerheere, das Lohnsinken und die Entstehung der öffentlichen Armenpflege im modernen
Sinne zwischen 1600 und 1650 schuf. Es war natürlich, daß der volle Eintritt in
diese Wirtschaftsverfassung von 1750—1900 die Armut noch mehr steigerte, aber auch
die armenpflegerischen Reformen zum Abschluß brachte, die von 1660 -1800 gestockt
hatten; ja eine Reihe von Institutionen (wie Sparkassen-, Genossenschafts-, Versicherungs-,
Arbeitervereinswesen) begründete, die über die öffentliche Armenpflege hinausführten.
Es war jetzt erst das volle Verständnis erwachsen, daß die öffentliche Armenpflege in
ihrem bureaukratisch-kommunistischen Charakter Schattenseiten habe, die bekampft
werden müssen, daß die Erziehung, die moralische und die geldwirtschaftliche, den
unteren Klassen allein dauernd Besserung bringen, die Quellen der Massenarmut ver—
stopfen könne.

Vom Standpunkt dieses historischen Überblickes verstehen wir auch einigermaßen die
zahlenmäßigen Nachrichten über die unterstützten Armen zu verschiedener Zeit, in
verschiedenen Ländern und Landesteilen. In England war die Zahl schon im 16. Jahr—
hundert sehr groß; wir wifsen, daß sie von 1650 -1700 noch stieg, von da bis 1750
sank, um dann gewaltig anzuwachsen, bis 1803 auf 120/0 der Bevölkerung, 1815 bis
auf 15 0/0; dann trat Rückgang bis 1842-1846 auf 80/0, bis 1897 auf 2,7 00
(J. Januar 1900 797 680 Personen) ein, während in Irland 1891 -18985 nur 2,26,
in Schottland 2,31 gezählt wurden, in Irland 1871 -1875 gar nur 1,46; das reichere
England hat trotz seiner großen Armenabnahme noch mehr Arme als die anderen
ärmeren Konigreiche, die eben nicht so dicht bevölkert und nicht so in die heutige
Geld- und Weltwirtschaft verflochten sind. In Frankreich zählte man 1881 1885
3,98, 1894 4,49 0/0, in dem viel ärmeren Hsterreich 18811885 nur 1,20 00. In
den Niederlanden hat dichte Bevölkerung, früherer großer Reichtum und sein starker
Riedergang 1780— 1815 sowie ein Ubermaß von Armenstiftungen es gegen 1800
dahin gebracht, daß in den größeren Städten 17, 25, ja 500/0 der Einwohner irgend
eine Armenunterstützung bekamen, während die Zahl für das ganze Land sich neuerdings
dort auf 5,300/0 ermaͤßigte. Norwegen zählte 1895 8,8, Schweden 5,2, Dänemark
1890 8,39, die Schweiz 1870 4,8, 1890 8,7 0/0 Arme. In Preußen war die Zahl
ficher bis 1840 viel niedriger, dann aber stieg sie in den ungünstigen Jahren
1846-1849 auf 5 9/0(776882). Nach der Deutschen Reichs-Armenstatistik von 1888 zählte
man auf 46,8 Mill. Seelen 886571 direkt und 705 815 Mitunterstützte, zusammen
4,89 Millionen oder 3,40/0; in Preußen waren es 8,8, in einigen der kleinen Staaten
1,7, in den Städten über 100000 Einwohner 6,91 (Hamburg 98,6, Straßburg 12,1,
Metz 15,9), in den ländlichen Gemeinden nur 2,169,0. Gewiß bleibt fraglich, ob
diese Zahlen alle vergleichbar sind, ob sie auch aus demselben Staat und derselben
Zeit stammend nicht wegen verschiedener Reichlichkeit der Unterstützung mehr Unter—
schiede der Armenpflege als der Atlmenzahl andeuten. Ein ungefähres Gesamtbild geben
fie aber doch. Und es vervollständigt sich, wenn wir hinzufügen, daß einige neu
dolonisierte Staaten der nordamerikaniischen Union noch gar keine Armen, der' Stact
        <pb n="341" />
        783) Statistik der Armen und Armenausgaben.

325
Neuyork aber schon eine sehr hohe Armenziffer, die Oststaaten neuerdings zeitweise
förmliche Bettler- und Vagantenheere hatten, welche zu einer ebenso schlimmen Gefahr
wurden wie die der europäischen Staaten im 16. Jahrhundert.

Die Armeneinkünfte des Staates Neuyork wurden 1895 auf s Mill. Dollar
rür die öffentlichen und 14 Millionen für die privaten Anstalten beziffert, auf 4 Dollar
zusammen pro Kopf angegeben; ein Berichterstatter glaubt, es seien mit der privaten
Wohlthätigkeit 6 oder 25,2 Mark pro Kopf der Bevölkerung. Die englische Armensteuer
zeigt folgende Bewegung: 1750 0,5 Mill. M, 1801 4,0, 1818 7,8, 1860 1,4, 1891
bis 1895 9,2; der gesamte öffentliche Armenaufwand war 1871 —18785 durchschnittlich
12 Millionen, 1892 -1898 fast 20 Mill. KM, mit der privaten Thätigkeit sicher über
30, d. h. 400 bez. 600 Mill. Mark. Für Frankreich werden 1888 184 Mill. Franes
als Ausgabe der Armenanstalten angegeben, wovon auf die Spitäler 111, auf den
Staat 7,5, die Departements 48,4, die Gemeinden 28,8 Mill. Francs fielen. In
Italien gaben 1880 die Opere pie 135, die Provinzen 20 und die Gemeinden 63 Mill.
dire für die Armen aus. In Schweden wurden 1884 auf 4,6 Mill. Einwohner
9210 Mill. Kronen (gleich 10 -11 Mill. Mark) Armenaufwand berechnet. Für den
überwiegenden Teil Deutschlands, welcher dem Gesetz von 1870 über den Anterstützungs-
wohnsitz untersteht, schätzte Adickes den öffentlichen Armenaufwand 1881 auf 50 —60
Mill. Mark; die Stalistik ergab 1885 für das Reich 92,4 Mill. Mark; es dürften
heute sicher über 100, mit der Vereins-, kirchlichen und privaten Wohlthätigkeit 140
his 150 Millionen sein. Der Stadt Berlin kostele das Armenwesen 1806 0,22 Mill.,
1861 1,8 Millionen, 1898 16,2 Mill. Mark. Die öffentliche Armenlast pro Kopf der
Bevölkerung ist in den meisten Staaten gegenwärtig 2—4 Mark, in Deutschland
etwa 8, in England etwa 6; mit der privaten, kirchlichen und Vereinsthätigkeit steigen
die Ausgaben teilweise um die Hälfte, teilweise aufs Doppelte und mehr. Auf den
unterstützten Armen gab die öffentliche Pflege in Deutschland 1888 40 —57 Mark, in
Schweden 87, in Norwegen 42 Mark aus. Mit der privaten, kirchlichen u. sJ. w.
Unterstützung wird man auch wefentlich höher kommen.

.. Was sagen uns alle diese Zahlen? Wenn wir uns auf einen optimistischen
Standpunkt stellen wollten, so könnten wir sagen, 25 65/0 der Bevolkerung sei eine
mäßige Zahl, und sie hätte ja vielfach abgenommen. Wir könnten, was die Lasten
betrifft, anführen, daß, wenn nach Giffen das englische Einkommen 1888 488 Mill. M,
die öffentliche Armenlast im gleichen Jahre 18 Mill. F betragen habe, das immer
etwa nur 3—406/0 ausmache. Aber wir dürfen daber doch nicht vergessen, welch'
jurchtbares Elend, welche Verzweiflung, welchen Hunger, welche degeneriereude Lebeng—
haltung und Roheit die 10212 Millionen öffentlich Unterstützter in Europa (8*/0 von
etwa 357 Milltonen 1890) umschließen; wir dürfen nicht vergessen, daß neben diesen
die doppelte oder dreifache Zahl von Menschen steht, die der öffentlichen Armenunter—
stützung nahe sind. Und wir müssen hinzunehmen, daß die Mittel der Unterstützung
doch noch recht kümmerliche für die vorhandene Not sind, daß es Jahrhunderte bedurfte,
bis man sie zu regelmäßiger Hebung brachte, bis man halbwegs die richtigen Formen
für die Finanzierung und Verwaltung des Armenwesens fand. Mäßig gegenüber dem
Rationaleinkommen, ist der Armenaufwand doch sehr groß und sehr drückend für die Ge—
meinden, die teilweise an der aͤußersten Grenze der Leistungsfähigkeit angekommen sind.
Es ist also nicht zu viel, wenn wir die der Armenpflege zu Grunde liegenden
Thatsfachen als eine große und furchtbare Wunde unseres socialen Körpers betrachten.
Die Ankläger unserer Gesellschaftsordnung sehen darin mit Recht das Zugeständnis
rer Unvollkommenheit, das moralische und wirtschaftliche Deficit unferes socialen
Mechanismus. Andererseits aber liegt in den Bemühungen, eine Armenpflege zu
zrganisieren, durch sie die Armut zu ündern und ihr vorzubeugen, die nun seit 2000
Jahren im Gange, seit 400 Jahren energisch von Gemeinde und Staat in Angriff
genommen sind, doch der Versuch, über das Problem Herr zu werden, mag es auch
iebt entfernt nicht ganz gelungen sein. Die führenden Kulturvblker haben in ihren
Religionsinstemen den Vunkt' gefunden von dem aus sie korrigierende Handlungen und
        <pb n="342" />
        326 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 784
Einrichtungen schusen. Und das Reformationszeitalter hat mit dem Princip einer
staatlichen Rechtsordnung der Armenpflege und der Forderung an die Selbstverwaltungs—
körper, als Träger derselben zu fungieren, einen großen weltgeschichtlichen Fortschritt
herbeigeführt; es hat mit dieser Reform den Prozeß der Übertragung der Hülfe für
Verunglückte und Verarmte von den engsten und kleinsten socialen Organen auf die
größeren und leistungsfähigen zu einem gewissen Abschluß gebracht. Es wurde damit
den öffentlichen Organen eine ganz neue Art der Verantwortung und der socialen
Pflichterfüllung auferlegt. Es handelt sich dabei um eine der großen, Staats- und
Volkswirtschaft von Grund aus umgestaltenden Institutionen, um eine der wichtigsten
Verstaatlichungsmaßregeln wirtschaftlicher Einrichtungen. Die Ausführung mochte noch
so schwierig sein, sie mochte zeigen, wie schwer Staat und Gemeinde, bezahlte Beamte
und gewählte Gemeindevertreter solche Pflichten gut erfüllen können, sie mochte von
Anfang an darauf hinweisen, daß wir durch noch bessere Einrichtungen (wie sie
z. B. im Versicherungswesen liegen) über die bisherige Armenpflege hinauskommen
müssen. Aber die Bahn großer socialer, vom Staate herbeigeführter, durch das öffent⸗
liche Recht geordneter Reformen war doch mit der Armenpflege und ihrem Principe
eröffnet. Erst nachdem sie begründet, nachdem man jahrhundertelang sich bemüht hatte,
sie zu verbessern, sie richtig einzufügen in den Mechanismus der Volkswirtschaft und
der öffentlichen Verwaltung, nachdem man hierdurch die letzten piychologischen und
wirtschaftlichen Ursachen der Armut erkannt hatte, konnte man die Einrichtungen so
verbeffern, wie es neuerdings wenigstens da und dort gelang, konnte man hoffen, noch
Besseres an ihre Stelle zu setzen.

Und auch in aller ihrer Unvollkommenheit hat die öffentliche Armenpflege doch
seit vielen Generationen unendlich viel Gutes geschaffen, hat zahllose Menschen gerettet,
in Gemeinde und Staat höhere Triebe eingepflanzt, in das roh egoistische Wirtschafts—
getriebe des Marktes und der Geldwirtschaft sympathische Gefühle und Handlungen ein—
gefügt, die schlimmsten Härten und Dissonanzen der neueren Volkswirtschaft abgemildert
und versöhnend ausgeglichen.

Das dürfen wir nicht vergessen, wenn wir unser Armenwesen als ein integrierendes
Glied unserer Volkswirtschaft richtig beurteilen wollen.

214. Die Ausführung der Armenpflege. Wollen wir nun die Aus—
ührung der neueren Armenpflege etwas näher kennen lernen, so handelt es sich zunächst
am die Frage: 1. wer sind die Armen, was ist die Ursache ihrer Armut, und wie sind
sie deshalb zu behandeln; 2. woher kommen die Mittel zur Armenunterstützung, und
3. wer sind die Träger und Organe der Armenpflege. Daran knüpfen wir 4. die
Erörterung der offenen und geschlossenen Armenpflege und 5. der Ordnung des Armen⸗
rechts.

1. Über die Ursachen der Armut gibt a) die sächsische Statistik von 1880
and b) die deutsche von 1885 folgendes Bild. Es wurden Prozente der Armen unter—
stützt wegen: Trunk. Arbeit

Tod des Verletzun Alters⸗ Großer Arbeits- Trunk, Arbeits—
——— — Gebrechen gwaghe — —5* I
2) 5511 185 1028 17,70 19,96 18,52 949
by 18,1 30,8 124 14,8 7.2 60 11.2
Wir sehen, daß zwar erhebliche Abweichungen vorkommen, und sie würden, wenn wir
eine ähnliche Statistik für verschiedene Länder und Zeiten hätten, noch mehr hervor—
treten; aber wir sehen andererseits doch, daß in der Regel die Witwen und Waisen,
die alten Leute, die Gebrechlichen und Kranken das Gros der Armenunterstützten aus—
machen, zu welchen zeitweise die Arbeitslosen kommen. Aus der bayrischen Statistik
von 18891—-95 sehen wir, daß von 183 280 Unterstützten 112 641 dauernd und 70 639
vorübergehend Bedachte sind, und daß von ersteren 59820 erwachsen, 52821 jugendliche
waren. In England wurden im Laufe des Jahres 1892 1,57 Mill. Personen unter—
stützt, O0,558 unter 16, 0,40 über 65, 0,62 16268 Jahre alt: also Kinder und Alte
        <pb n="343" />
        785) Das Armenproblem. Die Einzelursachen und Unterstützungsarten. 327
machen 0,95 Mill. aus. Nach der deutschen Reichsstatistik von 1888 waren von den
1,59 Mill. 0,88 die Selbstunterstützten, O,70 die mitunterstützten Familienglieder.

Nach diesen Angaben sehen wir schon, daß es sich um sehr verschiedene Arten von
Armen handelt, daß das Bedürfnis und die Art der Unterstützung sehr verschieden sein
müssen. Und der wichtigste Unterschied, der uns entgegentritt, ist der, daß gewisse
Arten von Armen (z. B. die vorübergehend in Not Befindlichen, die leicht Kranken, die
Witwen mit ihren Kindern, die noch etwas verdienen) am besten so unterstützt werden,
daß man sie in ihrer Familien- und Hauswirtschaft beläßt und diese ihnen nur durch
gewisse Gaben erleichtert, daß man aber andere (z. B. die schwer Kranken, die Irren,
die Blinden, die ganz alleinstehenden alten Leute) in besondere hierzu eingerichtete
Anstalten bringt. So ist der praktische und begriffliche Gegensatz der sog. offenen
und der geschlossenen Armenpflege entstanden; er besteht seit Jahrhunderten. Die
Abgrenzung der Personen, welche man der einen und der anderen Art der Pflege zu—
veist, hat stets geschwankt je nach der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Möglichkeit,
zute Anstalten mit guter Verwaltung zu schaffen, je nach dem Wohlstand und der
Technik der für die einzelnen Armenarten nötigen Hülfe. Die Hausunterstützung (offene
Pflege) ist das ältere, einfachere, billigere System; es stellt den geringeren Eingriff in
die hergebrachte Organisation der Gesellschaft dar. Die Unterstützung durch Unter—
zringung in Anstalten setzt die teure Herstellung und Verwaltung von solchen voraus,
hebt für die Betreffenden die Familienexistenz auf, kann aber eben dadurch sie unter Be—
dingungen bringen, die für ihre Heilung, Pflege, Besserung günstiger sind. Wir
verden unten zu erörtern haben, wann und wo das zutrifft, wie die neuerdings
mpfohlene Verstärkung der Anstaltspflege doch bald an ihren Grenzen ankam, zu
cchwierig wurde; wir werden sehen, daß die Vorliebe des radikalen Socialismus für die
Anstaltspflege sich falschen Hoffnungen hingab. Das principiell Wichtige an dem Streit
zwischen offener und geschlossener Pflege, Familien- und Anstaltspflege ist es, daß er
zugleich einen Streit um die großen Organisationsprincipien der Volkswirtschaft darstellt.

Bis auf einen gewissen Grad gilt dies auch von der Kontroverse, ob man die
Armen in Naturalien oder in Geld unterstützen soll. Die Hauspflege kann Geld- und
PRaturalunterstützung sein, die Anstaltspflege ist in ihrem Wesen naturalwirtschaftlich.
Ist die Geldunterstuͤtzung das modernere, so ist ihre Zunahme doch keineswegs überall
erwünscht. Naturalunterstützung im Hause wie in der Anstalt bedeutet patriarchalische
Behandlung der Unterstützten, Bevormundung und eine geringere persönliche Freiheit;
sie hindert Mißbrauch und Verschwendung der Unterstützten. Aber der unterstützte
Arme soll ja erzogen und bevormundet werden; wer nicht auf sich mehr stehen kann,
der hat vielfach die Fähigkeit verloren, Geld richtig zu gebrauchen. Sehr häufig ist
auch Lieferung von Holz, Kartoffeln, Arznei ꝛc. billiger, als wenn man die Armen diese
Dinge kaufen läßt. Die Geldunterslützung läßt sich' in den Städten und in der offenen
Armenpflege nicht vermeiden; sie ist aber unbedingt nur da von Segen, wo die Unter—
stützten noch auf einer gewissen wirtschaftlichen und moralischen Höhe stehen. In
England besteht heute noch die Vorschrist, daß die Hälfte der Gaben in der offenen
Pflege aus Naturalien bestehen soll. Die französischen Bureaux de pienfaisance, die
in den Städten unter der Stadtverwaltung stehenden Organe der freiwilligen Armen—
oflege, haben die Anweisung, möglichst nur Naturalien bei ihrer Unterstützung an die
Familien zu geben.

2.-3. Die wirtschaftlichen Mittel, mit welchen die Armen unterstützt werden,
bestehen a) aus den freiwilligen Gaben einzelner Bemittelter; b) aus den Beiträgen
und dem Vermögen von Vereinen, die sich allgemeine oder specielle Armenunterstützung
jum Ziel gesetzt haben; e) aus Dotationen und Stiftungen, welche zu diesem Zwecke
gemacht sind; d) aus den Steuern und dem Vermögen der öffentlichen Korporationen,
hauptsachlich der Gemeinden und des Staates. Die Erörterung dieser Mittel und
ihrer Aufbringung führt uns zugleich zu der der sogenannten Träger der Armen—
oflege, zu den gesellschaftlichen Organen, auf die man sie gelegt hat.
        <pb n="344" />
        328 Drittes Buch. Der gefellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. /786
Die freiwilligen Gaben der Reichen und Bemittelten an die einzelnen Armen
bleiben immer zufällig, sie treffen leicht auch Unwürdige. Nur wo edle Frauen oder
Menschenfreunde zugleich ernstlich die Bittgesuche prüfen, etwa besondere Beamte hier—
für halten, wo sie einen dauernden moralischen Einfluß auf die Unterstützten gewinnen,
können sie einen guten soeialen Einfluß ausüben. Diese Art der Hülfe fehlt meist da
ganz, wo das größte Elend herrscht. Der individuelle Kontakt zwischen Reich und
Arm ist in den Centren unserer heutigen Gesellschaft meist schwer herzustellen.

Armenvereine, die Beiträge und Vermögen sammeln und eine Anzahl befähigter,
opferbereiter Mitglieder als ausführende Organe neben den zahlenden haben, stehen
sehr viel höher; sie können viel Gutes thun; aber immer sind ihre Mittel mäßig;
auch alle Bazare, Tanz- und andere Vergnügungen zu Ehren der Armen steigern sie
nicht erheblich; sie hängen in ihrer Wirksamkeit von einzelnen energischen Leitern und
von wechselnder Mitgliederzahl ab. Sie leisten hauptsächlich nur in größeren Städten
ꝛtwas, fehlen auf dem Lande. Auch wenn man sie von Staats wegen begünstigt und
organisiert, wie in Frankreich die Bureaux de bienfaisance, sehlen sie in der Hälfte
der Gemeinden und reichen nicht aus.

Die Dotationen und Stiftungen, mit teils selbständiger Verwaltung oder mit An—
lehnung an die Organisation der Kirche, der Gemeinden, des Staates, danken ihr Ver—
mögen (Land, Waldungen, Häuser, Kapitalien) edeln Stiftern, die nach den von ihnen
beobachteten Bedürfnissen und den zu ihren Zeiten herrschenden Anschauungen dasselbe
meist bestimmten Armenzwecken widmen. Große Summen sind so schon im späteren
Mittelalter und noch neuerdings zusammengekommen. Die reichen Stiftungsmittel in
Frankreich und Italien, in Holland und den Vereinigten Staaten sind bekannt. Aber
auch diese Armenpflege hat etwas Zufälliges; sie fehlt an vielen Orten ganz, während
an anderen falscher Überfluß ist; der Stifterwille ist meist nach einigen Generationen
veraltet. Auch wo tiefeinschneidende Gesetze, wie das italienische vom 17. Juli 1890,
die Stiftungszwecke umzuwandeln erlauben, ist es schwer, den Widerstand des Bestehenden
zu überwinden. Die Verwaltung der Stiftungen wird — wenn sie nicht streng vom
Staate kontrolliert werden — meist mit der Zeit lässig, verschwenderisch, ja schlecht;
die Verwaltenden betrachten als Hauptzweck ihre Sinekuren, nicht die Armenhülfe; so
war es vor allem im späteren Mittelalter; die Verwaltungskosten sind fast stets über—
mäßig hohe, in Italien z. B. heute noch 20 —830 0/0 der Einnahme.

Über alle diese Zufälligkeiten und Ungleichheiten köommt man hinaus, wenn man
den öffentlichen Organen, die überall bestehen, die das Recht zur Steuererhebung besitzen,
die Armenpflege überträgt. Das konnte früher in Ländern mit einheitlicher Kirche das
Kirchspiel, die Kirchengemeinde sein; neuerdings sind es die bürgerliche Gemeinde
»der größere Selbstverwaltungskörper, eventuell der Staat selbst. Nur ihre Armenpflege
verteilt die Last gleichmäßig und gerecht auf alle Bürger, hauptsächlich auf die mit
größerem Einkommen; nur sie erreicht alle Armen. Die so zusammenkommenden Mittel
hängen ja nun vom allgemeinen Wohlstand, von der Ausbildung des Steuerwesens,
der richtigen Abwägung des Unterstützungszweckes zu den anderen Zwecken der öffent—
lichen Organe ab: die Leistungen der öffentlichen Armenpflege sind von der Vollkommen—
heit der Kommunal- und Staatsverfafsung und von deren richtiger Zusammenarbeit
mit der daneben verbleibenden privaten Vereins-, Stiftungs- und kirchlichen Armen—
pflege bedingt. Aber im ganzen beruht der Fortschritt der Armenpflege in den letzten
Jahrhunderten, wie wir schon sahen, auf dieser öffentlichen Armenpflege, hauptsächlich
auf der der Gemeinden.

Der Gedanke, daß die Gemeinde die Armenpflege übernehmen solle, ist sehr alt;
die ältesten Christengemeinden hatten ihn praktisch ausgeführt, das Konzil von Tours
567 n. Chr. bestätigte ihn; Karl d. Gr. verfügte: suos pauperes quaeque civitas alito;
aus dem Schiffbruch der katholischen Anstaltspflege erhob er sich veriüngt im 16. Jahr—
hundert; die seitherige Armengesetzgebung ist nicht über ihn hinausgekommen; in
Staaten mit gemischtem Bekenntnis war die bürgerliche Gemeinde vollends die natür—
liche Trägerin einer gleichmäßigen Armenpflege, Der Grundgedanke der Gemeinde—
        <pb n="345" />
        787) Privat-⸗, Vereins-⸗, Stiftungs⸗, Gemeindearmenpflege. 329
armenpflege ist einfach: die Gemeindegenossen kennen sich, bilden eine wirtschaftliche,
zine sittliche Gemeinschaft; die meisten Menschen haben den Mittelpunkt ihres Lebens
in der Gemeinde, in der sie wohnen; es handelt sich um Nachbarn, Freunde, Ver—
wandte, Kunden, Arbeitgeber und ⸗-Nehmer, die ohnedies viel miteinander zu thun
haben, wirtschaftlich von einander abhängen; zwischen Nachbarn entspringt am leichtesten
das natürliche Mitleid mit der vor Augen stehenden Not. Von dem geistigen und
moralischen Charakter der Gemeindegenossenschaft, von ihrer rechtlichen Verfassung, von
ihren Organen, ihren Vorstehern, ihren Beamten hängt es wesentlich mit ab, ob die
Gemeinde wirtschaftlich und moralisch gedeiht oder nicht. Die Gemeindeorgane haben
das größte Interesse, der Armut vorzubeugen, bei der Armenunterstützung sparsam zu
—
und Steuern geben ihnen die nötigen Mittel, ihre Organe und Beamten haben durch
die Schule, die Polizei, die Steuerveranlagung ꝛc. ohnedies mit allen Einwohnern zu thun.

Freilich gelten diese für die Gemeindearmenpflege sprechenden Eigenschaften nicht
gleichmäßig von allen Gemeinden. Sie können nach Größe, Geschlossenheit, Volks—
charakter, Entwickelung ihrer Wirtschaft, ihrer Finanzen, ihres Personals doch sehr ver—
schieden für den Zweck befähigt sein. Machen wir uns diese Verschiedenheit der Ge—
meinde, ausgehend von ihrer Größe, noch etwas klar.

In den kleinen Gemeinden bis etwa 1000 Seelen besteht wohl die genaueste
gegenseitige Personalkenntnis; es existieren teilweise auch noch starke Gemeinschaftsbande;
oft herrscht aber auch noch die rohe egoistische Härte primitiver Zeit; meist fehlt es
—V
Armenpflegern. Man beschränkt sich hier häufig auf das zweifelhafte Mittel, die paar
vorhandenen Armen reiheum bei den Familien speisen zu lassen. Für kranke, gebrechliche,
irre Personen weiß man nicht zu sorgen. In den mittleren Gemeinden von 1000 bis
20000 Seelen, die einen nicht zu sehr wechselnden Personalbestand haben, trifft das oben
gegebene Bild der Gemeinde, das für sie als Traͤgerin der Armenpflege spricht, wohl
am meisten zu; aber doch nicht immer und desto weniger, je stärkeren Zu⸗ und Abzug
fie hat. In den ganz großen Gemeinden fehlt heute vielsach der sittliche Gemeingeist
und ebenso die gegenseitige Personalkenntnis; meist ist das Elend groß. Aber wo eine
gesunde Gemeindeverfassung das sociale Pflichtbewußtsein belebt, haben doch zahlreiche
Elemente Sinn für eine gute Armenverwaltung, man hat gute Beamte und findet
zahlreiche brauchbare Bürger für eine ehrenamtliche Thätigkeit; die großen finanziellen
Mittel sind zu beschaffen; die großen technisch-organisatorijchen Fortschritte der Armen—
verwaltung in den letzten hundert Jahren gingen hauptsfächlich von großen Städten
aus. Und die Erkenntnis hat sich in allen Ländern Bahn gebrochen, daß die Zwerg—
gemeinden zur Armenpflege nicht ausreichen. Deshalb hat England seine zu kleinen
Kirchspiele zu Armenunionen bis zu 16—60000 Seelen zusammengelegt. Ahnliches
ist in Preußen oft gefordert, aber kaum ernstlich in Angriff genommen worden. Damit
hängt es auch zusammen, daß man die größeren Organe der Selbstverwaltung, den
Kreis, das Oberamt, den Distrikt, das Departement, die Grafschaft, die Provinz vielfach
zu Zuschüssen an die Gemeindearmenkassen verpflichtet oder ihnen bestimmte Zweige
und Teile der Armenverwaltung resp. der Armenlast übertragen hat. Auch der Staat
hat in steigendem Maße Derarliges selbst übernommen.

Und es hat nicht an theoretischen und praktischen Stimmen gefehlt, die dem Staate
als solchem die ganze Armenpflege und Armenlast übertragen möchten. Die Unvoll—
kommenheit der oͤrtlichen Armenpflege hat Frankreich 1793, Bayern 1808 zu einem
solchen, freilich sehr rasch wieder aufgegebenen Versuche gebracht. So angenehm diefer
Ausweg für die armen, kleinen Gemeinden wäre, so sehr er die unten noch zu be—⸗
prechenden Streitigkeiten über Heimatsrecht und Unterftützungswohnsitz einschränken
oder gar beseitigen würde — dem Staate und seinen Beamten fehlt doch die lokale
Kenntnis der Verhältnisse und Personen. Eine Sigatsarmenpflege wäre noch viel mehr
als die Gemeindearmenpflege eine kommunistische Maßregel, wobei jeder Arme aus dem
zemeinsamen Topfe möglichst viel ohne Gegengabe haben wollte, wobei das Verani—
        <pb n="346" />
        330 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —788
wortlichkeitsgefühl, das jetzt die Gemeindeorgane haben, fehlte. Die überhaupt so leicht
durch zu reichliche Armenunterstützung eintretende demoralisierende und proletarisierende
Wirkung wäre noch stärker, als sie jetzt oft schon ist. Es träte die vollständige
Bureaukratisierung der Armenpflege ein: es verschwände die individualisierende Be—
handlung, die man jetzt durch richtige Organisation der Armenpflege in der Gemeinde
doch vielfach erreicht. Freilich sehen wir auch in der Gemeindearmenpflege keineswegs
überall Organe, die Vollkommenes leisten. Die von dem englischen Friedensrichter
ꝛrnannten Armenaufseher haben bis 1834 ihres Amtes recht schlecht gewaltet. Jetzt
sttehen an der Spitze der vergrößerten Armenverbände in England gewählte kollegialische
Boards, die in wöchentlichen Sitzungen über die Anträge der geldbezahlten eigentlich
ausführenden Armenbeamten beschließen. Früher saßen in den Boards hauptfächlich
die Gentlemen of no occupation, jetzt bei dem demokratischen Stimmrecht vielfach auch
Arbeiter; ihr Eintreten in dieselben wird als heilsam gerühmt. Die Armenbeamten
werden jetzt sast ganz von der Grafschaftskasse bezahlt; sie werden vom Board gewählt,
von der Centralarmenbehörde bestätigt, welche auch die Höhe der Gehälter und ihre
etwaige Entlassung bestimmt; dadurch ist die schädliche Abhängigkeit von Lokalintereffen
beseitigt. In den Vereinigten Staaten sind die analogen Armenbeamten fast ganz die
Beute der Parteistellenjügerei geworden und daher von recht zweifelhafter Brauchbarkeit.
Gegenüber dieser mehr bureaukratischen Ausführung hat man in den größeren deutschen
Gemeinden mehr und mehr eine ehrenamtliche bevorzugt, wie sie 1832 in Elberjeld
durchgeführt wurde. Unter Magistrat und Stadtverordneten, welche die Oberleitung
haben, steht eine kollegialische Armendeputation, die unter Zuziehung von Geist—
lichen, Arzten und anderen Gemeindegliedern aus einigen Mitgliedern des Magistrats und
der Stadtvertretung besteht; unter diesen bewilligen, nach Bezirken oder Distrikten ein—
zeteilt, die ehrenamtlichen Armenpfleger die Unterstützungen; jedem solchen Armenpfleger
sind nur einige arme Familien zugeteilt, die er regelmäßig alle 14 Tage besucht und
kontrolliert; er soll der Freund und Berater der Armen sein und werden, ähnlich wie
die urchristlichen und die reformierten Diakonen des 16. Jahrhunderts. So ist eine
heilsame Decentralisation und Individualifierung der Armenpflege erreicht, wie sie
der geldbezahlte Beamte, durch dessen Hände Dutzende und Hunderte von Gesuchen
gehen, nicht leisten kann; so ist eine menschliche Teilnahme der übrigen Bürger an den
Armen herbeigeführt, die kein anderes System erreicht. März 1899 waren in Berlin
3310 Personen ehrenamtlich in der offenen Armenpflege thätig, daneben 1778 Waisen—
räte, wovon 4883 Frauen waren. Nicht bloß in Deutschland, sondern bereits auch in
Osterreich und der Schweiz hat sich dieses System verbreitet.

Neuerdings hat die Teilnahme von Frauen in der Armenverwaltung viel Gutes
gestiftet; und zwar in den Kollegien als Armenpflegerinnen wie als angestellie Gemeinde—
schwestern, Krankenpflegerinnen, Hauspflegerinnen u. s. w. Für die Anstalten handelt
es sich darum, ein gutgeschultes, aufopferungsfähiges Beamtenpersonal männlichen oder
weiblichen Geschlechts zu schaffen; religiöse Stimmung und Verpflichtung ist für die
meisten Menschen in solchen Stellungen ein wesentliches pfychologisches Förderungs⸗
mittel. Ohne starke Disciplinarmittel, formale Kontrollen, mechanische Bureau—
fratifierung kommt man in allen größeren Anstalten nicht aus. Aber die bloße
Disciplin reicht nicht hin; fie erzeugt den Unteroffizierston, über den man in vielen
deutschen Anstalten klagt. Im übrigen ist das Problem ein ähnliches wie in allen
Staats- und Gemeindebetrieben. (Vergl. 18110.)

4. Wir sind damit wieder bei dem Gegensatz zwischen offener und geschlossener
Armenpflege angelangt, dessen neueste Gestaltung wir noch ins Auge zu faffen haben.
Zwei Ursachengruppen haben die Anstaltspflege, welche von 1300 —1700 wegen ihrer
hohen Kosten, ihrer Mißbräuche, ihrer meist laͤstigen und schlechten Verwaltung mehr
als billig in Verruf gekommen war, neuerdings wieder in so viel günstigerem Lichte
erscheinen lassen. Einmal konnten alle möglichen technischen Fortschritte in der Kranken⸗
behandlung, dann aber auch in Heizung, Beleuchtung, Nachrungsmittelbereitung, sowie
m Unterricht, in der Reinlichkeit nur in großen Anstalten leicht durchgeführt werden.
        <pb n="347" />
        789) Burcaukratische u. ehrenamtliche Armenpflege. Anstaltspflege. 331
Ferner können gewisse sociale und wirtschaftliche Ziele nur oder viel leichter in An—
ttalten erreicht werden: so die Beschäftigung der Arbeitsfähigen — seit dem 18. Jahr—
qundert schwärmte man für Arbeits- und Armenhäuser und ließ die Insassen spinnen —;
aur im Armenhaus hat man die Leute ganz unter Krontrolle, kann hindern, daß fie
daneben Almosen heischen, kann fie durch scharfe Disciplin und harte Behandlung dahin
bringen, daß sie möglichst wieder sich auf eigene Füße stellen wollen, kann die unliebsame
Konkurrenz des Almosenempfängers mit den Arbeitern des freien Marktes hindern. Das
englische Allowancesystem hatte seit 1782 den Arbeitern, die, mit vielen Kindern gefegnet,
nicht mit ihrem Lohn ausreichten, Lohnzuschüfse bezahlt, und so die ganze englische
Arbeiterklasse herabgedrückt. Im Gegensatz hierzu verlangte man möglichste Verweisung
in Armenhäufer. Der Bau von solchen, in die man die Armen verwies, hatte in
England 1698 —1750 die Armenlast da und dort ermäßigt, teilweise bis auf die Hälfte.
Die Armenreform von 1834 wollte nun das Arbeitshaussystem ganz, möglichst konsequent,
durchführen. Später hat man auch in Sachsen, Meiningen, Ostfriesland in ähnlicher
Weise durch möglichst weitgehende Internierung der Armen abschreckend zu wirken
zgesucht, und dies Ziel bis auf einen gewissen Grad erreicht, die Armenzahl vermindert.

Aber unendlich weit blieb man überall davon entfernt, alle Armen in Anstalten
unterbringen zu können. Es waren 1880 in Sachsen doch nur 400/0; in Deutschlands
Bemeindearmenpflege 1888 200/0, in England 1881 - 1885 23-24 090, 1891 - 1895
21 -220,0. Selbst die arbeitsfähigen Armen, für die man vor allem das englische
Workhouse geplant, wurden 1871 575 nur zu 6, 1891 -95 nur zu !/8 da unter—⸗
gebracht, obwohl von 1876 an ein neuer Anlauf in dieser Richtung gemacht wurde.
Alle Anstaltspflege ist unendlich viel teurer. Nach Berechnungen aus der Berliner
Armenstatistik der letzten zehn Jahre (1888 —-1898) kommt in der offenen Armenpflege
zin regelmäßig Unterstützter jährlich auf 145—5160 M., ein Kind auf etwa 76 M.,
ein Krankheitsfall auf 457 M., ein in Familienpflege untergebrachtes Waisenkind auf
108 -216 M.; in der geschlossenen Armenpflege dagegen kommt der vorübergehend Erkrankte
auf 35 — 60 M., der Alte jährlich auf 300 —400 M., der Sieche auf 180 —600 M., der Irre
auf 780 M. (in der Familienkost 488 M.), das Waisenkind auf 200 — 400 M. Natürlich
iänd die in Anstalten befindlichen Armen zugleich die schwereren Kranken, die schwieriger
zu behandelnden Waisen ꝛc. Aber so viel mächen die Zahlen doch wahrscheinlich, daß
die Unterbringung aller heutigen Hausarmen in Anstalten wohl das Doppelte kosten würde,
was ihre offene Unterstützung erfordert. Wenn Berlin 1898 jen8 Millionen Mark für
die offene und für die geschlosfsene Pflege ausgab, so ist die große Frage, ob die Ver—
pflegung aller offen Unterstützten in Anstalten durch Abschreckung wieder so viel ersparte,
wie die Mehrkosten der kasernierten Unterbringung von 30 —40 000 Almosenempfängern,
F obo Hauskranken, 4—55000 in Familien untergebrachten Waisen betragen
würden.

Außerdem aber ist die Anstaltspflege häufig mit großen sittlichen Schäden verbunden,
auch wenn Beamte, Hausordnung und Disciplin noch so gut sind. Das Laster ist ansteckend.
Daß die Mehrzahl der Waisenkinder besser und viel billiger in guten Familien auf
dem Lande erzogen werden als in großen Waisenhäusern, giebt man jetzt auch in
den Ländern zu, welche bisher, wie England und die Vereinigten Staaten, letztere
bevorzugt haben; die Praxis hat durchaus für die Familie entschieden, außer wenn es
sich um kranke oder ganz verworfene Kinder handelt. Am ungünstigsten hat die
Armenkasernierung da gewirkt, wo man, wie zuerst im englischen Workhouse alle
Arten von Armen durcheinander aufnahm und gemeinsam verpflegte. Auch in England
hat man mehr und mehr die Kranken, die Kinder, die Gebrechlichen, die Alten, die
Arbeitsfähigen in den Austalten von einander getrennt. Das war ein Fortschritt, machte
die Sache aber wieder viel teurer. Auch die Arbeitsbeschaffung für die Arbeitsfähigen
macht, seit die Spinnmaschine das Spinnen im Arbeitshaus als jederzeit lohnende
Beschäftigung wegnahm, Schwierigkeiten, wenn auch nicht so große wie für die nicht
kasernierten Arbeiter. Wöchnerinnenasyle für alle gebärenden armen Frauen sind
grundijalsch: viel besser ist, ihnen Hauspflegerinnen für ihre Familienwirtschaft zu
        <pb n="348" />
        332 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[1790
stellen; nur diejenigen armen Frauen, bei deren Geburt besondere Gefahren bestehen,
gehören in Asyle.

Das Gesamtresultat ist, daß man hauptsächlich für ganz specielle Arten der Armen,
wo die Technik und die eigentümliche Behandlung es fordern, größere gut geleitete Anstalten
schafft, im übrigen aber bei der Hauspflege bleibt. Wir sind entfernt nicht reich und
nicht tugendhaft genug, um uns in der Armenpflege ganz auf den Boden des socialistischen
Zukunftsstaates und seiner Kasernierung aller Menschen zu stellen. Und vor allem so
lange der Schwerpunkt unserer Armenpflege in den Gemeinden ruht, muß die Anstalts—
pflege zurücktreten; die Zweige der Armenpflege, welche man Provinzen, Departements,
überhaupt großen Bezirken übergiebt, wie z. B. überwiegend die Irrenpflege, werden
von diesen größeren Organen mit Recht mehr in Anstaltsform betrieben, weil diese Organe
leichter die großen Mittel aufbringen können und für die Hauspflege nicht das rechte
Personal haben.

5. Dies führt uns schließlich zum Heimatsrecht und Unterstützungswohnsitz
und zu ein paar Worten über das Verhältnis der Gemeindearmenpflege zur Rolle der
größeren Verbände, der Kirche und der Privaten im Armenwesen.

Der Rechtssatz, daß die Gemeinde ihre Armen unterstützen solle, war in älterer
Zeit beschränkt auf diejenigen Bürger, welche feierlich aufgenommen oder durch Geburt
das Bürgerrecht erworben hatten. Wenn nur der Bürger Grundeigentum erwerben,
ein Gewerbe treiben, Wahlrechte ausüben, die Allmende genießen durfte, so war es
natürlich, daß auch nur er Armenunterstützung erhielt. Als man vom 15. und
16. Jahrhundert an Schutzgenossen und Beisassen mindern Rechtes wohl zuließ,
ihnen aber vielfach das Bürgerrecht und die Teilnahme an dessen Nutzungen versagte
I S. 295), da entstand die Frage, ob man ihnen im Verarmungsfall Ünterstützung
gebe oder nicht, ob man sie in solchem Falle nicht ausweisen dolle. Wo freilich die
Zahl folcher Zuzügler gering war, wurde die Frage nicht sehr praktisch. Aber anders
stellte es sfich vom 17. Jahrhundert an in größeren Städten, überhaupt in Gegenden
mit starker und regelmäßiger Zue und Abwanderung. Eine harte Ausweisung der
Nichtbürger wurde vielfach wegen Armut oder gar schon wegen ihrer Wahrscheinlichkeit
üblich; die reicheren Orte glaubten nur so sich eines Zuzuges erwehren zu können, der
hauptfächlich ihrer besseren Armenunterstützung wegen erfolge. Das englische Heimatgesetz
oon 1662 gab den Ortsbehörden ein weitgehendes Recht in diesem Sinne. Diese lokal—
reaktionäre Maßregelungsmöglichkeit wurde in England bis 1795 immer engherziger
zestaltet; erst von 1846 ab hat man die Abschiebung der Verarmenden successiv er—
schwert, den Erwerb eines Heimatrechtes, welches das Recht auf Unterstützung giebt,
erleichtert. Auch in den kontinentalen Staaten überwog lange dieselbe Tendenz und
verschärfte fich teilweise noch im 19. Jahrhundert. Osterreich, das 1754 eine liberale
Erwerbung des Heimatrechtes eingeführt, kehrte seit 1804, vollends seit 1849 und 1863
zum engherzigsten Lokalgeist zurück, milderte erst durch das Gesetz vom 5. Dezember
1896 diese Härte einigermaßen. In den Schweizerkantonen herrscht meist heute noch
der Grundsatz, daß nur der nutzungsberechtigte Vollbürger ein Recht auf Armenunter—
stützung habe, daß er dieses auch an anderen Orten, ja im Ausland in Anspruch
nehmen könne, daß der bloße Einwohner höchstens freiwillige Gaben erhalte. Das
Princip steht freilich mit der heutigen Beweglichkeit der Bevölkerung so sehr im
Dideseruch, daß es mehr und mehr wichtigen Einschränkungen auch in der Schweiz
unterlag.

Die moderne Rechtsauffassung mußte also dazu kommen, das Armenrecht vom
alten örtlichen Bürgerrecht und seinen übrigen Konsequenzen zu trennen, das Armen—
unterstützungsrecht den Einwohnern der Gemeinde als solchen zuzuerkennen, wie man
auch zum Erwerb des Grundeigentums, zum Gewerbebetrieb, zu örtlichen Wahlen die
Staatsbürger zuließ, die ein Bürgerrecht an anderen Orten hatten. Der Sieg der
Volks⸗ über die Stadtwirtschaft forderte dies. Aber die Ausführung dieses neuen
Standpunktes konnte nun doch recht verschieden geschehen. Das bayrische Heimatrecht,
das auf den Gesetzen von 1868 — 1896 beruht, ist für die Mehrzahl der Bayern ein vou
        <pb n="349" />
        791] Heimatrecht und Unterstützungswohnsitz. 333
den Eltern erworbenes Unterstützungsrecht in deren Heimatgemeinde, es geht nur durch
Erwerb eines neuen Heimatrechtes verloren; dieses wird dem Nachsuchenden verliehen,
wenn er volljährig 427 Jahre ohne Unterstützung im neuen Heimatort sich aufgehalten
hat. Aber auch der Nichtheimatberechtigte muß im Verarmungsfall in der Aufenthalts—
gemeinde vorläufig unterstützt werden; diese hat nur unter bestimmten Voraussetzungen
Erstattungsansprüche an die Heimatgemeinde oder den Staat.

In den meisten anderen Ländern hält man nicht mehr an diesem vererblichen
Heimatrecht fest, das Leuten ein Anrecht auf Unterstützung giebt, die nicht bloß 25 bis
50 Jahre aus der Heimat weg sind, sondern auch solchen, die sie nie gesehen haben,
die also weder durch sittliche noch durch wirtschaftliche Bande mit ihrer sogenannten
Heimat verknüpft sind. Das weitergehende Princip des sogenannten Unterstützungs⸗
wohnsitzes hat mehr und mehr gesiegt, wonach das Recht auf Armenunterstützung einfach
durch mehrjährige Abwesenheit verloren und mehriährige Anwesenheit von bestimmtem
Alter an erworben wird.

Besonders der preußische Staat hat dieses, die Zugehörigkeit zum Staat, nicht die
zur Gemeinde betonende Princip frühe aufgestellt und energisch durchgeführt; schon das
Armengesetz vom 28. April 1748, dann das Landrecht, die königl. Verordnung vom
3. September 1804 näherten sich diesem Ziele. Das Gesetz vom 31. Dezember 1842
und das diesem nachgebildete deutsche Bundesgesetz vom 6. Juni 1870 proklamierte ein
die Freizügigkeit möglichst begünstigendes Recht auf Armenunterstützung für jeden
Staatsbürger; und zwar seit 1870 für jeden, der sich freiwillig, ununterbrochen zwei
Jahre lang ohne Armenunterstützung, ursprünglich vom 24., jetzt vom 18. an in einem
Ortsarmenverbande aufgehalten hat; zweijährige Abwesenheit beendigt die Pflicht des
Ortsarmenverbandes, die Kosten zu tragen. Da es hiernach viele Leute geben wird, welche
am einen Ort das Recht verloren, am andern es noch nicht wieder erworben haben, so
ist ihre Unterstützung besonderen größeren Verbänden, den sogenannten Landarmen⸗
verbänden (Provinzen, Regierungsbezirken, Großstädten) auferlegt. Eine vorläufige
Fürsorgepflicht liegt dem Ortsarmenverband auch gegen die anwesenden Verarmten ob,
die den Unterstützungswohnsitz noch nicht erworben haben; er erhält aber die Kosten
von dem eigentlich verpflichteten Orts- oder Landarmenverband erstattet.

Man hat viel gestritten, ob dieses Princip richtig, ob die Frist von zwei Jahren,
das Alter von 24 oder 18 Jahren richtig sei. Es ist nicht zu leugnen, daß mit diesem
System viel Streit zwischen den Gemeinden über den Ablauf der Termine und die
Verpflichtung zur Kostenerstattung und -Tragung entsteht. In den außerdeutschen
Ländern hat man teilweise andere Zahlen gewählt: in Belgien hat die Gesetzgebung
wischen 4, 8, 5 und 8 Jahren Aufenthalt geschwankt; in Frankreich gilt, soweit ein
Rechtsanspruch auf Armenpflege überhaupt existiert, ein Jahr Aufenthalt vom 21. Jahre
an, in Hsterreich (Gesetz vom 3. Dezember 1896) 10 Jahre vom 28. Jahre an; in
England hat man die Ausweisung nach füjährigem Aufenthalt 1846 verboten und
neuerdings sie so erschwert, daß die Beseitigung der Ausweifungsbefugnis überhaupt
bald zu erwarten ist.

Alle Härten lassen sich bei keiner Art dieser Normierung beseitigen: irgend welche
Grenzziehung ist nötig, so lange Freizügigkeit existiert, und die Gemeinden als solche
die verpflichteten Träger der Armenlast bleiben; die Gründe hierfür haben wir kennen
gelernt. Die Herabsetzung des Alters und kurzer Aufenthalt wird von den Gemeinden
—
jahrelang vertretungspflichtig bleiben wollen. Soweit durch das immer weiter vor—
dringende Princip des Unterstützungswohnsitzes Härten entstehen, find sie nicht durch
Rückkehr zum Alten, sondern durch die Teilnahme der größeren, Verbände oder des
Staates an den Lasten der Gemeindearmenpflege oder durch Übernahme einzelner
Zweige der Armenpflege seitens dieser Organe zu beseitigen.

Der Staat muß, außer daß er das Armenrecht ordnet, dasselbe einheitlich kon—
trollieren, wie es am weitgehendsten in England mit seinem Centralarmenamt, seinen
Armeninspektoren und Armenrechnungsrevisoren geschehen ist; die zunehmende Thätigkei
        <pb n="350" />
        334 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverkeilung. 792
dieser Organe hat nur günstig gewirkt. Der Staat kann wie in Belgien gewisse
Armenanstalten direkt in die Hand nehmen, so die Anstalten für Arbeitsscheue, für
Alte und Gebrechliche, für die Zwangserziehung verwahrloster Jugend (letztere in Däne—
mark). Er wird überall, wo die Gemeindemittel und die der anderen groͤßeren Selbst⸗
verwaltungskörper nicht ausreichen, mit Zuschüssen eingreifen müssen.

Diese letzteren übernahm am besten die Pflege der Geisteskranken, wie in Frankreich
das Departement, in Preußen teilweise die Landarmenverbände; oft so, daß die Ge⸗
meinden für ihre Untergebrachten gewisse Zuschüsse geben; in Frankreich tritt das
Departement auch für die verlassenen Kinder ein. Auch für Blinde, Taubstumme,
Idioten, Sieche forgen teilweise besser größere Bezirke. Die ganze Tendenz, größeren
Verbänden und dem' Staate eine intensivere Rolle im Armenwesen zuzuweisen, ist in
England, Frankreich, Belgien, Dänemark, der Schweiz, selbst in den Vereinigten Staaten
bereits weiter entwickelt als in Deutschland.

Die Vereins- und kirchliche Armenpflege muß, wo die öffentliche Armenpflege
normal entwickelt ist, sich darauf beschränken, die Lücken dieser auszufüllen; wenn die
oöffentliche Pflege die äußerste Not nach festen Regeln unterstützt und beseitigt, so muß die
private nach Prüfung der Personen, mit noch größerer Individualisierung, nach Lage der
Verhältnisse und stets in Kenntnis der öffentlichen Unterstützungen das thun, was nun
noch fehlt, um den Armen zu helfen und sie wieder emporzurichten. Sie muß den
noch nicht ganz Verarmten, welche keine öffentliche Unterstützung erhalten können, bei⸗
springen, die verschämten Armen über Wasser halten. Wo die verschiedenen Organe
nicht zusammenwirken, entsteht Unheil, wird die Bettelei groß gezogen. Aus den
Niederlanden wird geklagt, daß in jeder Stadt 426 verschiedene Organe, Stiftungen,
Vereine u. s. w. bestehen, die ganz unabhängig von einander vorgehen. Je größer die
Mittel der Privaten, Vereine, Stiftungen sind, desto schlimmer wirkt solche Zersplitterung.
In England und Deutschland hat man neuerdings vielfach geholfen, 1. indem man
dieselben Personen an die Spitze der öffentlichen und der übrigen Armenpflege brachte,
2. indem man alle Organe zu einer Centralarmenbehörde örtlich vereinigte oder
3. wenigstens durch Meinungsaustausch, gemeinsame Auskunftsstellen für gegenseitige
Kenntnisnahme des Geschehenden sorgte. —

Mit all' dem ist man auch heute noch weit entfernt von einer guten, vollendeten,
in ganzen Staaten gleichmäßigen Armenpflege, so große Fortschritte auch gemacht
wurden. In Italien herrschen noch mittelalterliche Zustände; in Frankreich ist man
die Bettlerplage nie los geworden; die englische Armenpflege ist in manchem muster⸗
haft, aber sie ist bureaukratisch, wirkt nicht erziehlich. Eine falsche Verwendung über—
reicher Stiftungsmittel findet noch vielfach statt. Das ganze Problem bleibt ein
unsagbar schwieriges, was in der Natur der Armenunterstützung und ihrer gesellschaitlich—
staatlichen Organisation liegt. Die Armenunterstützung soll nur in der äußersten Not
zegeben werden; sonst vernichtet sie die Selbstverantwortlichkeit, das Ehrgefühl, die
Energie. Sie soll stets so gegeben werden, es sollen ihr solche Nachteile (Verlust des
Wahl- und anderer Ehrenrechte, Entbehrungen, wie sie das Armenhaus auferlegt)
anhaäften, daß der Tüchtige strebt, sie wieder los zu werden, daß der freie gesunde
Arbeiter nie auf den Gedanken kommt, er könnte auch Armenhülfe nachsuchen, könnte

seine Kinder einer Armenanstalt übergeben. Es soll gegenüber den Hunderten und
Tausenden, welche um Unterstützung bitten, gerecht, gleichmäßig streng, sparsam ver—⸗
jahren werden. Es handelt fich also um eine große Summe schwieriger, diskretionärer
Entscheidungen von Hunderten von Beamten, Behörden, Organen, welche in möglichster
Übereinstimmung erfolgen sollen. Geben die Organe der Armenpflege zu leicht, so
wächst, die Last ins ungemessene und unerträgliche, und man zerstört zugleich die
noralischen Eigenschaften der Unterstützten, zieht ein Proletariat von Bettlern heran.
Ist man zu strenge, haftet zu drückende Disciplin, Ehrverlust u. s. w. an der erhaltenen
Unterstützung, so erhalten nur die schamlosen Querulanten, nicht die besseren Armen,
was sie brauchen. Zwischen diesen zwei Klippen wird nur eine besonders tüchtige
        <pb n="351" />
        793) Beurieilung der heutigen Armenpflege. Versicherungswesen. 335
Armenverwaltung mit ausgezeichnetem Personal, mit guten Instruktionen, mit guter,
einheitlicher Kontrolle von oben leidlich hindurchkommen.

Das letzte Ziel muß sein, durch Sparkassen-, Genossenschafts-, Hülfskassen⸗, Ver⸗
sicherungswesen die gesamten weniger bemittelten Schichten der Gesellschaft so weit zu
zringen, daß sie der Armenunterstützung nicht mehr bedürfen. Wir stehen mitten im
Kampfe um die Erreichung dieses großen Zieles. Vieles ist schon geschehen, z. B. gerade
durch das Versicherungswesen, wie wir gleich sehen werden. Wenn trotzdem zunächst
seit 830 Jahren die Armenlast stark gewachsen ist, so liegt die Ursache darin, daß einer⸗
seits die neuen socialen Hülfen noch nicht ausreichen (für Waisen und Witwen ist
nicht gesorgt, für die Kranken meist nur mit begrenzter Wochenzahl der Pflege, für die
Allken und Invaliden so, daß sie von ihren Renten noch nicht leben können), und daß
andererseits die Ansprüche der Armen und das humanitäre Verantwortlichkeitsgefühl
der Gesellschaft bedeutend gewachfsen sind, daß man Kranke, Irre, verwahrloste Kinder
heute unendlich besser behandelt als vor 50 und 100 Jahren.

Jedenfalls aber sehen wir, daß kein civilisierter Staat heute ohne komplizierte Armen—
einrichtungen auskommt, daß der Gemeinde große wirtschaftliche Aufgaben hier erwachsen
sind, daß die manchesterliche Vorstellung von einer freien Volkswirtschaft, die nur auf
Leistung und Gegenleistung beruhte, schon durch unser Armenwesen widerlegt wird.

215. Das Versicherungswesen im allgemeinen. Seine Entstehung.
Das kirchliche und öffentliche Armenwesen ist viele Jahrhunderte alt. Das Versiche—
rungswesen reicht in seinen ersten Anfängen auch bis ins spätere Mittelalter zurück,
gehoͤrt im ganzen aber erst dem 18. und 19. Jahrhundert, in seiner höheren Aus—
dildung erst den letzten 80 Jahren an. Es knüpft in feiner einen Wurzel wie das
Armenwesen an die Unterstützungseinrichtungen der Geschlechtsgenossenschaften und
Gilden an, ist dann aber wesentlich andere Wege wie die Armenpflege gegangen. Diese
verweist den in Not Befindlichen auf die Hülfe der Gemeinde, der Kirche, der Wohl—
habenden, welche dem Armen wie ein höͤheres Schicksal entgegentreten. Die neuere
Geldwirtschaft und der Individualismus verweist den Armen auf die Sparkasse, in
die er in guten Tagen einlegen soll. Die Versicherung wählt einen Mittelweg. Sie
verlangt von ganzen Gruppen, daß sie sparen und das Gesparte zusammenlegen, damit
die in Not Befindlichen aus den gemeinsam gesammelten Mitteln unterstützt werden
können. Auf dem Boden der Geld- und Kreditwirtschaft und des modernen Privat-
rechts erwachsen, haben sich eine Reihe von Geschäften, Kassen, Genossenschaften, Kor⸗
porationen gebildet, deren gemeinsames Merkmal es ist, von socialen
Gruppen rechtlich fixierte Beiträge zu erheben und zu sammeln und
den von gewissen Schäden oder Nachteilben Betroffenen dafür recht—
lich firierte Entschädigungen zu zahlen. Alle derartigen Einrichtungen rechnen
wir zum neueren Versicherungswesen; es kann sich je nach seiner Ausbildung
im einzelnen dem Armen- wie dem Sparkassenwesen nähern, ist aber ein ganz selbständiger
und wichtiger Zweig unferer Volkswirtschaft geworden. Ob Private das Versicherungs⸗
zeschäft iresben oder Genossenschaften und Korporationen oder der Staat, der Kern des Ver—
hältnisses ist stets derfelbe: Gruppen von Individuen sind durch Zahlungen, die sie felbst
oder andere für sie in eine gemeinsame Kasse machen, zusammengefaßt, so daß jeder
selbständige Rechte für bestimmte Schadens- oder Unglücksfälle hat, als Glied der Gruppe
in diesen Fällen unterstützt wird; stets erhalten dabei einzelne vom Schicksal Getroffene
mehr als fie zahlten, andere vom Schicksal Bevorzugte zahlen mehr, als sie erhalten. Es

handelt fich wie beim Armenwesen um sociale Gemeinschaftseinrichtungen, aber mit
besserer Verknüpfung der Individual- und Gesamtinteressen, mit gerechter individueller
Abwägung der Beiträge und der Schadensansprüche; die kommunistische Gemeinschaft dort
ist hier eine rechtlich geordnete, dem modernen Wirtschaftsleben, seinem Erwerbstrieb und
Privatrecht, der Idee von Leistung und Gegenleistung angepaßte. Ganz durchwachsen
don Sympathiegefühlen und socialer Pflichterfüllung, ist das Versicherungswesen doch
durch geschäftsmäßige und kaufmännische Formen groß geworden und muß auf diesem
Boden bleiben. Die Gefahren der Seeschiffahrt, der Feuersbrünste, die Huülfe für
        <pb n="352" />
        336 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —1794
Krankheit, Alter und andere Not sind der Ausgangspunkt und heute noch der Haupt—
gegenstand aller Versicherung. Wir werfen einen kurzen Blick auf seine zwei Haͤupt
wurzeln und lernen damit zugleich die Phasen seiner Entwickelung bis ins 19. Jahr⸗
hundert kennen. Diese beiden Wurzeln sind: die älteren häufig schon mit Beitritis—
zwang verbundenen Genossenschaftseinrichtungen und das kaufmännische Ge—
schäftsleben einschließlich des Darlehensverträgs.

Die Sitte, sich gegenseitig in aller Not zu helfen und zu unterstützen, machte
das Lebensprincip der Gentilverbände aus, wie wir oben (¶ 8 89 G. 236-239) und
bei Erörterung der Anfänge des Armenwesens sahen. Von da ging sie auf die aͤlteren
Gilden, die Genossenschaften, Zünfte und andere ähnliche kleine Vereine, teilweise auch auf
Land- und Stadtgemeinden über, wie auf die Gemeinschaft der in einem Seeschiff
Fahrenden, der unter einer Admiralschaft Segelnden, der in einer Gegend Bergbau
Treibenden. Im einzelnen ging die gegenseitige Hülfe verschieden weit, bestand in
Eideshülfe, Wergeldzahlung, thätiger Unterstützung beim Bau des abgebrannten Haufes,
Tragung der Leiche, später auch in Geldunterstützung, in Krankheits- und Todesfall, in
hülfe für Witwen und Waisen. Diese alten Gepflogenheiten häben sich in abgelegenen
Dorfgenossenschaften, z. B. für den Hausbau, noch bis heute erhalten. Vielfach aber
traten die alten Unterstützungsformen mit der modernen Geldwirtschaft und dem
Individualismus zurück oder verschwanden. Die alten Verbände lösten sich auf, die
rohe Art der Verteilung der Last paßte nicht mehr recht in die komplizierteren socialen
Verhältnisse; eine neuere bessere Art war nicht sofort überall zu finden. Immer aber
erhielten sich einzelne der alten Einrichtungen: so z. B. viele geistliche Bruderschaften des
12. -17. Jahrhunderts mit ihrem Zweck der Krankenunterstützung und der Begräbnis—
hülfe, dann die Knappschaften der Bergleute, die seit dem 16. Jahrhundert häuptsächlich
in Deutschland weit verbreitet waren, die Unterstützungskassen der Handwerksmeister
und der Gesellen. Und als Nachahmungen dieser Einrichtungen entstehen im 17. und
18. Jahrhundert die Freimaurerorden, die z. B. in England mit ihren Unter⸗
stützungseinrichtungen den Kern für die besseren späteren Hülfskassen abgaben, dann
lokale gesellige Vereine mit Unterstützungszwecken, Begräbniskassen und Vereine von
Geistlichen, Lehrern und Beamten zur Unterstützung von Witwen und Waisen. Die
Staatsgewalt beginnt vom 16.-18. Jahrhundert Gnadengehalte an ausgediente
Beamte, Offiziere, Soldaten zu zahlen und erhebt bald auch Beiträge hierfür von den
Beteiligten. Die Hausbesitzer von London und Paris bilden 1630 und 1545, manche
aorddeutsche Stadteinwohner vom 15. —17. Jahrhundert an Brandgilden, die Dorf—
bewohner der Weichselniederung traten 1623—1670 zu wohlthätigen Unlerflützungs—
vereinen für den Fall des Brandunglücks und für Ernte- und Viehschäden zusammen.
Und die im Laufe des 18. Jahrhunderts bald für größere Orte, bald für ganze Land—
schaften, in Deutschland meist von der Regierung mit Zwangsbeitritt gebildeten Feuer—
lassen, welche im Falle des Brandes die Mittel zum Wiederaufbau des Hauses üefern
ollen, sind nichts als die Ubertragung des Gedankens der gegenfeitigen denossenschaft
lichen Hülfe auf größere Verbände.

Viele dieser alten Einrichtungen genossenschaftlicher Art nannten sich noch nicht
„Versicherung“ und wandten nicht die Form privairechtlicher Versicherungsverträge an,
wobei der eine Gefahr Befürchtende den Versicherungskassen oder dem Versicherungs⸗
geschäft gegenüber eine feste Zahlung oder eine Anzahl solcher verspricht und sie leistet
und dafür den privatrechtlichen Anspruch auf die ausbedungene Versicherungssumme
oder die Summen als Gegenleistung erhält. Dieser privatrechtliche Versicherunasvertrag
wurde als Rentenvertrag und Seeschiffahrtsvertrag ausgebildet.

Das erstere geschah wohl zuerft in der Form, daß mit einem Kapital bei den
Stadtkassen des späteren Mittelalters Renten auf Lebenszeit gekauft wurden; häufig
versprach die Kasse 100/0 des Kapitals an eine Wilwe oder au eine sonstige Person
in der Weise zu zahlen, daß die lebenslängliche Rente die Verzinsung und die Tilgung
des Kapitals darstellte; indem sie viele solcher Verträge schloß, gewann sie bei den
einen, was sie bei den anderen verlor. Sie hatte gegenüber den sogenannten Ewictenten
        <pb n="353" />
        795) Die Entstehung des Versicherungswesens.

337
den Vorteil einer sicheren Endigung ihrer Verpflichtung; die Käufer der Lebensrenten
varen für ihr Leben gesichert, ob sie lang oder kurz noch lebten.

In den Mittelmeerländern entstand vom 14. Jahrhundert an die Seeversicherung
zuerst in Anlehnung und in Verbindung mit einem gewährten Darlehen, so daß der Dar—
lehen Gebende zugleich gegen höhere Entschädigung die Gefahr, welche Schiff und Ladung
liefen, ganz oder zum Teil trug. Verschiedene Versicherungsformen kamen vor, das Sec—
darlehen, die commenda, die colonna u. s. w., welche den Gedanken einer Versicherung
von Schiff oder beförderten Waren nebenbei enthielten. Von 1330—-1500 begannen
Kaufleute zuerst als Neben⸗-, dann als Hauptgeschäft durch zahlreiche selbständige Ver—
träge die Versicherung der Schiffe und ihrer Ladung gegen eine bestimmte Praͤmie zu
ibernehmen, d. h. sie zahlten im Falle des Verlustes die Versicherungssumme und er—
hielten dafür die Prämien von so und so viel Prozenten des versficherten Wertes. Auch
hier war das Versicherungsgeschäft nur dem möglich, der als Geschäftsmann zahlreiche
ähnliche Verträge schloß, die untereinander den Zufall ausglichen, ihm die Mittel
lieferten, die Verträge zu erfüllen und dabei noch einen Gewinn zu machen. An der
Hand einer systematischen Gesetzgebung bildete sich die Seeversicherung vom 15. bis
17. Jahrhundert schon sehr genau und fein aus. Die Praxis kannte bereits die ver—
schiedenen Größen der Gefahr je nach dem Meere, je nach Art der Schiffe, stufte danach
die Höhe der Beiträge, der Prämien, gegenüber den Versicherungssummen ab. Aber es
zeigte sich doch im Laufe des 17. Jahrhunderts, daß der Umfang der Versicherungs—
geschäfte des einzelnen Kaufmanns, der Versicherungsverträge abschloß, viel zu gering
sei, um ihn nicht häufig bankerott werden zu lassen und die Versicherten um ihre
Entschädigung zu bringen. Und daher bildeten sich neben den privaten Versicherern
mehr und mehr von 1690— 1800 große Compagnien für das Geschäft, teilweise bereits
mit ausschließender Berechtigung.

Diese mit Gewinnabsicht gebildeten, kaufmännisch verwalteten Compagnien für
Seeversicherung, hauptsächlich in England und den Nordseehäfen im 18. Jahrhundert
zu Hause, wurden hier auch das Vorbild für ähnliche Compagnien, die nun die Ver—
sicherung von Häusern, spaͤter auch von Hauseinrichtungen gegen Brandgefahr über—⸗
nahmen, und für solche, welche auf Grund von Absterbetafeln die Auszahlung von
Witwengehalten, Waisengeldern, Alterspensionen und Kapitalbeträgen für den Todesfall
gegen einmalige oder sich wiederholende Einzahlungen gewährleisteten (Lebensversicherungs
anstalten). Auf dem Kontinent sind ähnliche Anstalten hauptsächlich erst von Anfang
des 19. Jahrhunderts an entstanden, zumeist mehr in der Form sogenannter Gegen—
seitigkeitsgesellschaften, wobei die Versicherten als Träger des Geschäfts fungieren, auf
die Spitze der Verwaltung einen gewissen Einfluß haben, bei Verluft nachzahlen müssen,
bei Gewinn einen Teil der gezahlten Beiträge zurückerhalten; später mehr in der Form
der Altiengesellschaft, die feste Prämien erhebt, den Gewinn als Dividende an die
Aktionäre verteilt. Fur die Gegenseitigkeitsgesellschaften fehlte in Deutschland und
anderwärts lange eine ihre Verfassung regelnde Gesetzgebung. Sie konnte in der älteren
Zeit entbehrt werden, da ihre Gründer, von humanitären Absichten und socialen Idealen
ausgehend, die Geschaͤfte sehr solid führten. Später bemächtigten sich aber Spekulanten,
ja teilweise auch Schwindler dieser Geschäftsform, wodurch große Mißbräuche entstanden,
eine sie bekämpfende, ihre Verfassung ordnende Specialgeseßgebung nötig wurde.

Die See-, Feuer- und Lebensversicherung hatte sich von 1700 - 1840 in
England langsam entwickelt, auf dem Kontinent waren bis 1840 erst die bescheidensten
Ansänge vorhanden. Von 1840 - 1880 nahm das ganze Versicherungswesen einen großen
Aufschwung, von da bis zur Gegenwart erreichte es erst seine volle wirtschaftliche Bedeutung,
sunächst in den genannten Zweigen und dann auch darüber hinaus. Es bildeten sich im
aufe des 19. Jahrhunderts die Verficherung gegen Hagelschaden, gegen Viehsterben und
Viehkrankheiten; es wurden Versuche gemacht, die Schäden zu versichern, welche durch
Zerbrechen von Spiegelscheiben, durch Gas und Wasferleitungsschüben, durch Einbruch
zurch Unfälle aller Art, durch falsche Kreditierung und Hypothekengeschäfte enistehen:
Das Wichügste aber war, daß die bestehenden Kranken- und Sterbegelderkassen der

Schmoller, Grundrik der Volkswirtschaftslehre. II. 1.—6. Aufs.
        <pb n="354" />
        338 Drittes Buch. Der gefellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 796
unteren und mittleren Klassen von 1840-1900 sich zu einer großartigen Arbeiter—
versicherung auswuchsen.

Der volle Sieg der Geld- und Kreditwirtschaft ermöglichte einerfeits und nötigte
andererseits zu dieser weitgreisenden Ausgestaltung des Versicherungswesens. Die stark
wachsende Kompliziertheit der modernen Technik wie des neueren Geschäftslebens, die
Unsicherheit der wirtschaftlichen Lage der meisten Geschäfte, Familien und Individuen
—
Dringlicheres, besonders in den letzten fünfzig Jahren, erscheinen.

Es kann nicht im Zwecke dieses Grundrisses liegen, alle einzelnen Zweige der
—XD
wirtschaftslehre geschieht. Wir wollen nur die wichtigsten Arten der Versicherung, die
hauptsächlich die oberen und mittleren Klassen betrifft, und dann die Arbeiterversicherung
soweit charakterisieren, daß ihre allgemeine Bedeutung für die Volkswirtschaft und die
sociale Entwickelung zu Tage tritt. Das Eigentümliche aller Versicherung ist, daß sie
stets Hunderte und Tausende zu gemeinsamen Kassen, zu einer gegenseitigen Abhängig—
keit verbindet, daß die Masse der Versicherten vom Geschäft und seinen Bedingungen
wenig versteht, daß Übervorteilung und Bewucherung leicht bei freier Privatwirtschaft ein⸗
tritt. Daher wurde überall eine weitgehende Specialgesetzgebung, fast überall eine gewisse
staatliche Kontrolle oder Ubertragung der Versicherung auf öffentliche Organe nötig.
So wurde das Gebiet der wirtschaftlichen Versicherung ein Hauptfeld des Streites der
großen wirtschaftlichen Organisationsprincipien, des Kampfes zwischen Erwerbsgeschäft
und öffentlicher Fuürsorge. Ahnlich wie die Neugestaltung der Kreditorganisation hat
die der Versicherung mehr und mehr in das Bild der modernen Volkswirtschaft neue
Züge der Vergesellschaftung, der socialen Fürsorge, der Staatsthätigkeit eingefügt.

Wir werfen zuerst einen Blick auf die ältesten Zweige, die Transport- und Feuer—
versicherung.

216. Die Transport- und die Feuerversicherung. In dem ältesten
kaufmännischen Zweige der Versicherung, der See- und sonstigen Transport-
versicherung bestehen heute noch hauptsächlich in England, Holland und Belgien,
aber auch in Hamburg und Bremen viele Privatgeschäfte, in England (die sog. Ioyd
Underwriters), freilich gestützt auf eine genossenschaftliche Organisation mit ausgebildetem,
centralisiertem Nachrichtendienst; so kann hier das kaufmännische Talent des einzelnen
noch gegen die Aktiengesellschaften aufkommen, freilich nicht ohne die Folge, daß ein
sehr heftiger Konkurrenzkampf die Prämien herabdrückt, das Geschäft teilweise unrentabel
macht. Und im ganzen siegen doch mehr und mehr die Aktiengesellschasften. Weder
Gegenseitigkeitsgesellschaften noch öffentlich rechtliche Institute sind je in diesem Ver—
sicherungszweige aufgekommen, der specifisch kaufmännisch spekulative Charakter der
Seetransportversicherung schließt das aus. Die Größe des Geschäfts mag daraus
ermessen werden, daß wir in Deutschland 1899 47 Gesellschaften besaßen, und daß in
Hamburg 1815 für jährlich 130 Mill. Mark, 1836—1840 für 380 Mill. Mark,
1886 — 1890 für 1344 Mill. Mark, 1898 für 4625 Mill. Mark Werte versichert
wurden.

Die hauptsächlich in den germanischen Ländern langsam im 18. Jahrhundert ge—
bildeten Lokal- und Landesfeuerkassen hatten die zahlreichen großen und kleinen
Brandschäden in ihren furchtbaren Wirkungen auf den Wohlstand noch wenig ab—
geschwächt; ihre Mittel reichten bei keiner groͤßeren Katastrophe aus. Auch die Feuer—
polizei, das Feuerlöschwesen hatte im 18. Jahrhundert noch geringe Fortschritte gemacht,
wirkte erst im 19. den zahlreichen und großen Bränden besser entgegen. Noch exlagen
bis zum Hamburger Brand von 1842 wiederholt ganze Städte dem Feuer. Stellte
man nicht mehr wie früher den Betroffenen Bettelbrandbriefe aus, so wurde doch für
sie gesammelt, Gemeinde und Staat griffen helfend ein, da die Feuerkassen oftmals
versagten, vielfach nur teilweise Entschädigung gaben. Das Feuerversicherungswesen
machte bis 1850 in den meisten Ländern nur mäßige Fortschritte. Die Versicherung

des Mobiliars begann damals erst langsam.
        <pb n="355" />
        797)] Transport- und Feuerversicherung. Societäten und Aktiengesellschaften. 339
Die öffentlichen Anstalten — Societäten genannt — für Gebäude—
versicherung in Deutschland, sterreich, der Schweiz und Skandinavien waren zwar
durch ihre Zwangsrechte ziemlich weit ausgedehnt, aber in ihrer Wirksamkeit veraltet
und unvollkommen. In den kleineren deutschen Staaten erhielit fich meist das Zwangs—
recht auf Beitritt aller Gebäude, in Preußen wurde es in den dreißiger Jahren auf—
gehoben unter dem Einfluß der liberalen Theorien und in der Erwartung, daß private
Gesellschaftten wie in England größere Fortschritte herbeiführen würden. Man ließ
dabei in der Hauptsache die Annahmepflicht der Societäten foribestehen, und die Folge
war, daß ihnen die schlechten Objekte blieben, die guten zu einem großen Teil entgingen.
Zugleich kam 181521850 mehr und mehr die Verfsicherung des Mobiliars
auf; dieselbe fiel zunächst ganz den wenigen damals sich bildenden Gegenseitigkeits- und
Aktiengesellschaften zu. Die letzteren hatten kaum begonnen, die ersteren waren gerade
damals, wie wir schon sahen, von edlen Menschenfreunden in gemeinnütziger Absicht
und zugleich mit großem Geschäftsverständnis in Deutschland geschaffen worden; die
Gothaer (1821) und andere wurden Musteranstalten ersten Ranges. Aber auch die
ersten Aktiengesellschaften zeichneten sich aus; die Aachen-Münchener (1828) hatte ähnlich
wie die Gegenseitigkeitsgesellschaften stark humanitär- gemeinnützige Tendenzen. Beide
Arten von Organen, übrigens von staatlicher Konzession abhängig und vom Staate
kontrolliert, führten in der Abstufung der Gefahren und der Prämien, in der Ver—
waltungsorganisation, der Reservensammlung große Fortschritte herbei; sie drängten die
Societäten von 1880—1870 sehr zurück, regten aber auch den Fortschritt bei ihnen an.
Es ist charakteristisch, daß fich Rau 182821839 gegen allen Zwang für Gebäude—
versicherung, 1862 aber wenigstens für die Fortdauer der öffentlichen Anstalten und
Zwanges unter Voraussetzung ihrer Reform nach dem Vorbild der Gesellschaften
ausspricht.

Während so in Deutschland 1830—41870 die Feuerversicherung im ganzen solide

Fortschritte machte, hatte in England und den Vereinigten Staaten die Freiheit des
Aktien- und Versicherungswesens, die übermäßige Konkurrenz der Agenten und Gesell—
schaften sehr schlimme Zustände erzeugt. Wenn auch viele der alten englischen Aktien—
gesellschaften auständig blieben, die meisten neugegründeten wirtschafteten immer leicht—
finniger, machten zu Dutzenden bankerott, veranlaßten starke Überversicherungen und
zahlreiche Brandstiftungen; die Prämien stiegen in Nordamerika auf das vierfache der
deutschen. Förmliche Brandepidemien brachen aus; 1866 schätzte man die Brandschäden
in den Vereinigten Staaten auf 200 Mill. Dollars. Die halbverkrachten englischen
Gesellschaften liehen sich zu Hunderten von größeren einverleiben, mit kolofsalen Abstanos-
summen für ihre Direktoren und Beamten, häufig ohne Zustimmung der Versicherten.
Ende 1869 standen vor dem englischen Kanzleihofe nicht weniger als 76 Versicherungs-
gesellschaften in Liquidation.
Diese „Segnungen“ der freien Konkurrenz führten in den Vereinigten Staaten
eine strenge Staatskontrolle, in England wenigstens 1870 die Cave-Akle gegen die
schlimmsten Mißbräuche herbei. In Deutschland hat nie eine ähnliche „Freiheit“ be—
standen; immerhin hat auch hier die stark wachsende Konkurrenz gewisse Mißbrauche
bei den Aktiengefellschaften erzeugt. Sie wurden aber gerade durch den Streit derselben
mit den öffentlichen Societäten in Schranken gehalten.

Als von 1861 an die preußischen Societäten auch das Recht der Mobiliar—
versicherung nach und nach bekamen, ais bis 1877 die preußische Regierung die Privat—
dersicherung weiter begünftigte, als andererseits mit dem Umschwung in den volks—
wirtschaftlichen Principienfragen die Societäten neue Freunde sich erwarben, stieg der
Streit zwischen den Societäten und den Aktiengesellschaften in Deutschland auf seinen
Höhepunkt. Die Societäten warfen den Aktiengesellschaften ihre hohen Verwaltungs⸗
kosten, ihr Agentenheer, ihre Reklame, ihre Konkurrenzpraktiken, ihre hohen Dividenden
vor; diese jenen ihre Benutzung von öffentlichen Beamten für ihre Geschäftszwecke, ihre
schablonenhafte Geschäftsbehandlung, ihre Vorrechte aller Art, die Unmöglichkeit für
den Versicherten, gegen sie durch Klage' Recht zu bekommen.
        <pb n="356" />
        340 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —(798
Durch alle Mißbräuche und Streitigkeiten der verschiedenen Organgruppen hindurch
erreichte das Feuerversicherungswesen 1880— 1900 sein Ziel, die Mehrzahl der Gebäude
und der Mobilien gegen Brändschaden zu versichern; und seine Fortschritte förderten
zugleich die Soliditaͤt'des Bauwesens und das Feuerldschwesen so sehr, daß die großen
Brände, die ganze Dörfer und Städte zerstörten, in Westeuropa immer seltener wurden.
Sehen wir die Resultate kurz an.

In Preußen waren die Gebäude 1816 zu 1418, 1828 zu 8066, 18483 zu 3309,
1861 zu 11948 Mill. Mark versichert; 1828 waren noch 69, 1861 nur mehr 8709/0 der
Versicherungen auf die Societäten gefallen. Für ganz Deutschland schätzte Masius die
versicherten Werte der Gebäude und Mobilien 1846 auf 13 896 Mill. Mark, Emming⸗
haus 1866 auf 80 168. Für Großbritannien führte eine analoge Schätzung 1849
auf 15 120, 1860 auf 24 480, für Frankreich 1861 auf 40403 Mill. Mark. In ganz
inderem Maße nahm sowohl der Wert der gesamten zu versichernden Gebäude und
Mobilien als das Maß der thatsächlichen Versicherung seither zu. Ich führe einige
Zahlen für das heutige Deutsche Reich nach den „Mitteilungen“ und Ehrenzweig an:
Immobilienversicherung Gesamte Feuerverficherungswerte
der öffentlichen Anstalten der großen Anstalten

1866 14864 Mill. Mark 1866 30 163 Mill. Mark.
18886 311918, 1884 78638 , F
1899 47769 1900 138 488 —
Es fielen auf die folgenden Arten von Organen Versicherungssummen:
1884 1890
30 Aktiengesellschaften * 42,0 Milliarden Mark 77,6 Milliarden Mark.
55 Offentliche Anstalten ..29,68 e
17 Gegenseitigkeits⸗Gesellschaften
242 preußische kleinere Vereine.

— 9 12 3* *
79.1 Milliarden Mark 139,7 Milliarden Mark.

Wenn der Chef des reichsstatistischen Amtes, Becker, 1886 das ganze deutsche Volks—
vermögen auf 178 Milliarden anschlug, so sind 782279 an versichertem Gebäude- und
Mobiluarwert eine reichliche, ohne Zweifel dem Gesamtwerte derselben wenn nicht ganz
nahe, doch die Hälfte weit überschreitende Summe. In Hsterreich-Ungarn waren 1890
ür 39,7 Milliarden Kronen bei größeren Anstalten versichert (ohne die sogenannten 269
Bauernassekurranzen); in der Schweiz 1899 für 12,2 Milliarden Francs, wovon 6,8
auf öffeniliche Anstalten, 7,0 auf Aktiengesellschaften fielen. Die Feuerversicherung ist
heute in ganz Westeuropa eine sehr verbreitete, vielfach eine ausreichende; 1897 z. B.
Zaren in Berlin pro Kopf 4250, in Ostvpreuken 1199, in Westfalen 2812 Mark Werte
dersichert.

Rehmen wir hinzu, daß die fämtlichen deutschen Feuerversicherungsanstalten 1900
ein Vermögen von 804 Mill. Mark verwalteten, 267 Mill. Mark Brutto- 188 Mill.
Mark Nettoprämien einnahmen, 120 Mill. Mark Schaden vergüteten, 48 Mill. für
Verwaltung, Abschreibung und Feuerlöschwesen ausgaben, so haben wir das Bild von
einer ganz großartigen wirtschaftlichen Organisation; dabei sind die Kapitalmittel nicht
das Vesentliche; das eingezahlte Aktienkapital beträgt nur 41 Mill.; die Societäten
und Gegenseiligkeitsgesellschaften haben wesentlich nur Garantiefonds und Reserve⸗
tapitalien gesammelt. Die große Leistung liegt in der persönlichen Organisation, die
ine Tod. od jahrige Arbeit der offentlichen und privaten Anstalten geschaffen; Millionen
von Taxierungen und Policen, Tausende von Bränden und Schadenregulierungen
kommen jährlich vor; Brämer rechnet 1894 40 000 Brände in Deutschland. Dabei
oll überall die Gefahr der Überverficherung, der absichtlichen Brandstiftung verhindert
verden. Die staatlichen, kommunalen und Versicherungsorgane haben überall in kom—
plizierter Weise zusammenzuwirken; eine Menge zweifelhafter Rechtsverhältnisse sind
billig und gerecht zu entscheiden.
        <pb n="357" />
        799) Bedeutung der heutigen Feuerversicherung. Lebensversicherung. 341
Der Rivalitätskampf zwischen den öffentlichen Feuerversicherungsanstalten mit und
ohne Monopol und den Aktien- und Gegenseitigkeitsgefellschaften ist in Deutschland,
Osterreich und anderen Ländern von größtem Interesse. Daß die Alktiengesellschaften
auf das gering eingezahlte Kapital dabei 1860—1890 durchschnittlich 24 -2500 ver⸗
teilten, ist dabei nicht so ins Gewicht fallend, denn bei kleinem Kapital und großer
Arbeitsaufwendung erscheint die Dividendenhöhe, wenn gut gewirtschaftet wird, stets
relativ sehr hoch; schwerer wiegt es, daß die deutschen Aktiengesellschaften 1881 1890
31,80/0, die Societäten 11,30/0 der jährlichen Beiträge für die Verwaltung verbrauchten.
Jedenfalls ist sicher, daß man vielerorts mit den Societäten und am meisten da, wo
sie ein Monopol haben, sehr zufrieden ist. Ebenso wird heute fast allgemein zugegeben,
daß die Konkurrenz auf diesem Gebiete etwas gänzlich anderes ist als auf dem der
gewöhnlichen Warenproduktion. Wir kommen auf diese allgemeinen Fragen zurück.
Hier sei nur noch angemerkt, daß die Ausdehnung der Feuerversicherung und ihrer
Wohlthaten in den Ländern außerhalb Westeuropas noch sehr verschieden ist. In
Rußland z. B. rechnet man heute etwa 800 Mill. Rubel (ca. 632 Mill. Mark) jährliche
Brandschäden, wovon nur 24,7 Mill. durch Versicherung gedeckt sein sollen.

217. Das Lebensversicherungswesen. Die englischen Gesellschaften für
Witwen- und Waisenversorgung sowie für Lebensversicherung begannen
1696-1721 ihre Geschäfte; in Frankreich, Deutschland, den Vereinigten Staaten traten
ahnliche Einrichtungen erst 1820 —1840 ins Leben und blieben bis 1850 in ihrer
Wirksamkeit unbedeutend. Eine wirklich große Entwickelung trat überall erst 1370 - 1900
ein und blieb bis jetzt, von kleinen Anfängen anderwärtis abgesehen, auf die reichen
Staaten beschränkt.

Das Geschäft wurde ursprünglich nur von Altiengesellschaften betrieben, in
Deutschland dann zuerst, wie wir sahen, von soliden gemeinnützigen Gegenseitigkeits—
zesellschaften. In England, Frankreich, den Vereinigten Staaten blieb es stets ganz
überwiegend in Aktienhänden, wurde rein spekulativ kaufmännisch betrieben; auch in
Deutschland traten seit 18801870 die Aktiengesellschaften mehr in den Vordergrund.
Zu Staats- und Korporationsanstalten ist man vor 1880 —-1900 nur ganz beschränkt
gekommen, es handelte sich um die Alterskassen in England und Frankreich, die den
unteren Klassen dienen sollten, aber kaum benutzt wurden.

Das Lebensversicherungsgeschäft stellte sich bis 1870 51880 wesentlich nur in den
Dienst der mittleren und höheren Klassen. Es handelt sich darum, durch einmalige größere,
meist aber durch wiederholte kleinere jährliche, vierteljährliche oder gar wöchentliche
Einzahlungen an die Versicherungsgesellschaft sich ein Recht zu erwerben im Todesfall,
in einem bestimmten Alter, für bestimmte Fälle des besonderen Bedarfs (Aussteuer,
Erziehung, Unfall u. s. w.) eine einmalige größere oder mehrmalige kleinere Summen
Renten, Witwen- und Waisenunterstützungen u. s. w.) zu erhalten. Die praktische
Hauptsache blieb immer die Sicherung einer Summe für den Todesfall; alle anderen
Verträge der Gesellschaften treten dagegen ganz zurück. Die Männer der Mittelklassen
ohne erhebliches Vermögen, aber mit gutem Einkommen suchen so für Frauen und
Kinder zu sorgen. Das Geschäft ist ein viel schwierigeres als das der Feuerversicherung.
Die letztere braucht. im ganzen nur jährlich so viel Beiträge zu erheben, daß sie die
Jahresschäden decken kann und einige Reserven für große Brandjahre erhält; die Lebens—
derficherung muß für Jahrzehnte große Kapitalien durch ihre Prämien und Beiträge
zusammenbringen, um die nach vielen Jahren fälligen Summen zu zahlen. Die Feuer—
versicherung erhebt von Hunderttausenden Beiträge und hat jährlich nur 145200 der
Beitragenden den Schaden zu vergüten; die Mehrzahl der Zahlenden erhält nie eine
materielle Gegengabe; die Lebensversicherung auf den Todesfall hat allen, die die
Prämien fortzahlen, die versicherten Summen zu zahlen; sie ist fuür jeden Einzahler
eine Sparkafse mit Sparzwang; die Berechtigten erhalten nur die gleiche Summe, ob
der Versicherte früh oder spät stirbt. Die Feuerversicherung kennt nach der Erfahrung
der letzten Jahre die Zahl der Brände, die Höhe der zu zahlenden Brandschäden; darnach
und nach der Zahl der Versicherten ist die Prämie unschwer abzustusen. Die Lebens,
        <pb n="358" />
        342 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —(1800
versicherung hat ihre Beiträge nach der Absterbeordnung des Volkes und der socialen
Klaffe, nach der individuellen Gesundheit der einzelnen, sowie nach dem wahrscheinlichen
Zinsfuß, zu dem sie das eingezahlte Kapital in 10—60 Jahren anlegen kann, zu be—
messen. Alle diese Faktoren sind unsicher, von Jahrzehnt zu Jahrzehnt wechselnd. Erst
sehr langsam konnte man die nötige Statistik beschaffen, die Absterbeordnungen ver—
bessern, die Erfahrungen von 142 Generationen verwerten. Ebenso schwierig wie für
die Todfallversicherung ist die mathematisch brauchbare Grundlage für Allers- und
Witwenrenten, für Krankheitsgelder und Ahnliches zu beschaffen. Alle diese Geschäste
haben etwas Gewagtes. Ist man sehr vorsichtig, so stellt man teure Bedingungen,
die abschrecken; lockt man durch billige Prämien und große Versprechungen, so ist die
Gefahr des späteren Deficits vorhanden. Und sie verbirgt sich doch so leicht durch
10—30 Jahre hindurch, nämlich so lange viele junge Leute eintreten, die zahlen und
nichts erhalten; werden sie alt und gelingt es dann nicht mehr, stets junge Versicherte
in steigender Zahl zu gewinnen, so ist die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft vor—
handen. Sucht man durch Agenten rasch möglichst viele Leute ohne zu ängstliche Rück—
sicht auf ihre Gesundheit zur Versicherung zu bringen, so werden sie rascher sterben,
als die angenommene Absterbeordnung besagt, d. h. sie werden viel mehr kosten, als
fie geleistet haben. Sucht man die werbenden Agenten durch hohe Abschlußproviftonen
zur kritiklosen raschen Anwerbung anzufeuern, so erhält man leicht viele Versicherte,
die nur ein oder einige Jahre zahlen, dann die Versicherung verfallen lassen; die
Gesellschaft kann so große Gewinne machen, ja Defiecite decken, aber sie betrügt damit
die Tausende, die in dieser Weise eine zeitlang umsonst bezahlt haben.

Aus diesen wenigen Bemerkungen erhellt schon die geschäftlich-technische Schwierig—
keit der Lebensversicherung und die leichte Möglichkeit großer Mißoräuche. Sie haben
fich wie beim Feuerversicherungswesen hauptsächlich in den Ländern der weitgehenden
wirtschaftlichen Freiheit 18830—1870 gezeigt. Viele Tausende, vielleicht der größere
Teil aller Versicherten, haben in dieser älteren Zeit nichts, trotz längerer oder kuürzerer
Finzahlung, erhalten; sie stellten ihre Zahlungen ein, es wurden die Verträge von den
Anstalten beanstandet, oder die Gesellschaften machten bankerott. Die in Überzahl mit
wenig Kapital und viel Leichtsinn gegründeten Gesellschaften haben sich den berechtigten
Vorwurf gefallen lassen müssen, daß sie darauf spekulieren, ihre Verbindlichkeiten los
zu werden. Erst in neuerer Zeit hat teils die anständige Praxis, teils die Gesetzgebung
darauf hingewirkt, daß jeder, der über 228 Jahre Prämien gezahlt hat und nuͤn nicht
imstande ist, weiterzuzahlen, entweder in Form des Rückkaufs seiner Police den größeren
Teil seiner Einzahlungen (z. B. 75040) zurückerhält, oder daß die bisherigen Zahlungen
ihm als eine Gesamtzahlung angerechnet werden, die ihm nun ein natürlich viel kleineres
Todfallkapital sichern.

Die Art des ökonomisch-technischen Geschäfts hier im einzelnen vorzuführen,
würde zu weit führen. Das Angeführte muß genügen, zu zeigen, um welche kompli—
zierte Berechnungen es sich handelt. Die einzelnen Versicherten können fast nie sich
einen Einblick über die Solidität des Geschäfts, über die Frage einer richtigen Absterbe—
ordnung, einer genügenden Prämienreserve (Kapitalansammlung), über die Höhe der Ver—
waltungskosten verschaffen. Sie haben gegenüber den Organen der Aktiengesellschaft meist
leine auskömmlichen Rechte; und auch in der Gegenseitigkeitsgesellschaft gelingt es nur
schwer, die Masse der Versicherten, die ja eigentlich die Unternehmer sind, zu richtiger
Aktion gegenüber der Direktion zu bringen. Äber die Gegenseitigkeitsgesellsch aften führen
wenigstens den Hauptgewinn, den sie erzielen, in Form von Dividenden au die Ver—
sicherten jederzeit ab; die Akliengesellschasten sahen fich neuerdings freilich auch genötigt,
in beschränktem Maße das nachzuahmen, einen Teil ihres Gewinnes siatt den Aktio—
nären den Versicherten zukommen zu lassen.

Wo, wie in den Vereinigten Staaten und England, eine übermäßige Konkurrenz
fich erhielt und ein skrupelloses Beamten und Agententum waltet, da Kagt man vis
in die neuere Zeit über eine kostspielige reklamehafte Verwaltung, maßlose Agenten—
drovisionen (bis 63 0/0 der ersten Jahresprämie, 7,509/0 der folgenden), über allzu großen
        <pb n="359" />
        301) Schwierigkeit der Lebensversicherung. Resultate. 343
Wiederabfall der Neuversicherten (über fünfmal so viel in den Vexreinigen Staaten als
in Europa). Die Anfätze zu ähnlichen Tendenzen in Deutschland, Osterreich, der Schweiz
wurden durch die Staatsaufsicht, durch die neueren Staatskontrollämter, aber doch in
engen Grenzen gehalten, ohne die große Zunahme des Geschäfts zu hindern, wie die
folgenden Zahlen zeigen, welche hauptsächlich nach Ehrenzweig die gesamten Ver—
sicherungen auf Kapital reduziert und die Zahl der Versicherungsverträge (Policen)
angeben. Die sogenannte Volksversicherung, auf die wir nachher kommen, ist in diesen
Zahlen nicht inbegriffen.

Die Vereinigten Staaten zeigen folgendes Bild mit zwei Aufsschwungsperioden,
unterbrochen durch eine Zeit des Stillstandes, welche durch die maßlosen Mißbräuche,
große Bankerotte und stark einschränkende Staatsgesetze herbeigeführt wurde:

504 4 Mill. Mark

1859 14 Gesellschaften 49 608 Policen auf 141.äæ MWinge
870 70 747 897 20

1880 30 608 681 143

1900 40 3671895 * 6947.1
Fur die folgenden europäischen Staaten werden die versicherten Kapitale so an—
gegeben, wobei die Zahlen für 1895 und 1900 allerdings anderen Quellen entstammen:
Vereinigtes Konigreich Frankreich Schweiz Hsterreich⸗ Ungarn
1860 3400 Mill. Mk. 184 Mill. Mtk. 5,6 Mill. Mk. 104 Mill. Mk.
1890 110158, u 3302,55 , J 228 * 1500,5 ,
—A —
1900 2980 530.28

F
Holland Skandinavien Italien
1860 9,6 Mill. Mk. 12,8 Mill. Mk. 1,6 Mill. Mtk.
1890 227,4 367 10338
Fur das heutige Deutsche Reich befitzen wir die ältere Gothaer Statistik, neuer⸗
dings die amtliche Reichsstatistik. Darnach war die Zunahme folgende:

1830 2 Gesellschaften 2027 Policen 11,7 Mill. Mk. Verficherungskapital

1850 10 36 955 1428

1869 28 — 352 019 975,1, *

1880 88 873778 316187

1900 58 J 1387000 6094 — —
Ehrenzweig giebt für 1900 1,4 Mill. Policen und 6899 Mill. Mark (ohne
Volksversicherung und die anderen Nebenzweige) an; mit ihnen 5,691 Mill. Policen
ud 7999 Mill. Kapital; die Reichsstatistik 6,072 Mill. Policen und 7597 Mill.
apital.

Die Zunahme war zumal in Deutschland und den Vereinigten Staaten bis in
die neueste Zeit außerordentlich. Die deutische Lebensversicherung steht nicht mehr sehr
weit hinter der englischen zurück; die amerikanische hat freilich mehr als die doppelte
Zahl an Policen, mehr als die vierfache Kapitalzahl als die deutsche. Der größere
Reichtum hat dies bewirkt, teilweise auch das staͤrkere Bedürfnis in den unsteteren
wirtschaftlichen Verhältnissen. In Deutschland versichert mehr der Mittelstand, in den
Vereinigten Staaten auch der Millionär; bei uns kommt 1900 ein Durchschnitt von
1394 Mk. Kapital auf eine Police dort von fast 9000.

Die Versicherungswerte entsprechen natürlich nicht dem bei den Gefellschaften
bereits vorhandenen Kapital; dies ist in Deutschland etwa 2,5 Milliarden; die
ß Milliarden Versicherungswert sind ja überwiegend erst in vielen Jahren zu zahlen,
bis dahin durch künftige Zahlungen anzusammeln. Immer ist es schon eine große
bankmäßige Aufgabe der deutschen Anstalten, 2-8 Milliarden zu verwalten, jährlich
3—400 Mill. einzunehmen, über 107 Mill. an Versicherungsberechtigte auszuzahlen,
neue Verträge über 600 —800 Mill. zu schließen, wie im Jahre 1900.
        <pb n="360" />
        344 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —1802
Die Versicherung von Renten ist den Gesellschaften nur in beschränktem Umfang
gelungen, fast gar nicht die Waisen⸗, Witwen- und Krankenversicherung, obwohl sie
piele Versuche machten. Hierfür mathematisch sichere Grundlagen zu gewinnen und ein
kaufmännisch sicheres Geschäft zu organisieren, scheint allzu schwierig zu sein. Dagegen
stt in den letzten 30 Jahren die vorhin erwähnte Volks-oder Arbeiterversicherung
in England und den Vereinigten Staaten in großartiger Weise geglückt. Sie besteht
darin, daß die Gesellschaften die kleinen Leute ohne Gesundheitsuntersuchung auf den
Todfall mit Summen von 50—800 Mk. versichern und die kleinen Prämien wöchentlich
abholen lassen. Diese Art der Lebensversicherung wird überwiegend von besonders
dierfür gegründeten Gesellschaften (Prudential Companies) betrieben und ist dort als
Ergänzung der unvollkommenen übrigen Arbeiter versicherung sehr heilsam. In den
Vereinigten Staaten waren 1. Januar 1900 über 10 Rill. Policen mit 1290 Mill.
Dollar (5458 Mill. Mk.) Todfallkapital abgeschlossen; Tausende von Kindern sind da
versichert; in gewissen Industriedistrikten bis 730/0 der ganzen Bevölkerung. In
England sollen es jetzt 1713/2 Mill. Policen mit 165,8 Mill. Pfd. Sterling (3381,0 Mill.
Mark) Kapital sein; in Deutschland auch bereits 5,6 Mill. mit T01 Min Mk. Kapital
(nach Ehrenzweig, nach der Reichsstatistik 2,7 mit 492 Mill. Mk). Die größte
englische Gefellschaft hat 18000 Personen als Beamte und Agenten; die solideste
amerikanische (Prudential in Newark N. J.) 10 000. In den großen Kosten der die Pfennige
wöchentlich abholenden Agentenheere liegt die Kehrseite. Freilich wirken gute Agenten,
die wöchentlich in fast jede arme Familie kommen, als UÜberreder zur Sparsamkeit wie
nichts anderes. Überreden sie aber zu Verträgen, von welchen wie in Eungland 62 bis
350/0 in den ersten Jahren durch Abfall wieder nichtig werden, so liegt darin doch
halb eine Beraubung der Armen zu Gunsten der Aklonare. Die Klagen in England
über die moralische Qualität dieser Geschäfte sind selbst im radikal⸗liberalen Lager und
bei der Geschäftswelt große.

218. Die übrigen Versicherungszweige: Vieh- und Hagelver—
ficherung. Refultate. Über die anderen Zweige des gewöhnlichen Versicherungs⸗
geschäftes muß ich mich ganz kurz fafsen; sie sind teils noch wenig entwickelt, teils
verden sie ihrer Natur nach nie eine sehr große Rolle spielen, wie die Hypotheken-⸗,
Blas- u. s. w. Versicherung. Auf die Unfallversicherung kommen wir nachher. Die
Rückversicherung hat keine selbständige Bedeutung; sie soll nur die schwereren Risiken
der speciellen Versicherungsanstalten tragen helfen. Wenigstens ein paar Worte seien noch
über die Vieh- und Hagelversicherung gesagt. Beide Arten gehören dem Gebiete der
Einwirkung der elementaren Naturereignifse an. Entbehren diese, wie Erdbeben, Über—
schwemmungen, Mißwachs, jeder Regelmaͤßigkeit, und verleilen sie sich nicht mit einer
gewissen Gleichmäßigkeit auf die Perfonen, Grundstücke, Orte eines Bezirks oder Landes,
so ist jede Versicherung fast unmöglich. Immerhin sind diese Schwierigkeiten bei der
Vieh- und Hagelversicherung nicht ganz unüberwindbar; groß genug sind sie auch hier,
und eben deshalb ist die Ausbildung des Versicherungswesens auch auf diesem Gebiet⸗
eine langsame gewesen und bescheidene geblieben.

Eine gewisse genoffsenschaftliche Tragung von Viehschäden in engen Kreisen,
in den Gemeinden, durch sogenanuüte Kuhgilden ist sehr ali. Friedrich der Große hat
ür die schlesischen Kammerbezirke eine Zwangsrin dviehversicherung auf Gegenseitigkeit
1765 eingeführt, die man 1828 vergeblich versuchte, auf die anderen Provinzen aus—
zudehnen. Schon 1808 hatte man in Preußen eine staatliche Entschädigung für das
nach gesetzlicher Vorschrift über die Seuchen getötete Vieh eingeführt.“ Es ist derselbe
Bedanke, der dann im Reichsgefetz vom 28. Juni 1880 und seinen tkerritorialen Aus—
führungsgesetzen fiegte; für die großen Rindvieh⸗, Pferde-, Schafseuchen müssen provinzielle
oder Staatsinstitute geschaffen werden, welche die Entschädigung der Betroffenen ordnen;
nur indem die großen Schäden so auf die Gesamtheit umgelegt werden, find sie zu tragen.
Daneben bleibt aber die Gefahr des Verlustes durch andere Ursachen bestehen. Für sie
haben fich allerwärts die zahlreichen lokalen Kassen, Kuhgilden u. s. w. auf Gegen—
eitigkeit erhalten, die aber bel jedem kleinen Anwachsen der Schäden in ihrer Existenz
        <pb n="361" />
        803) Vieh- und Hagelversicherung. Gesamtresultate. 3458
bedroht sind. In Preußen sollen 5000 dieser Art bestehen. Liegt ihre Schwäche
in ihrer örtlichen Beschränkung, so haben die von 1830—1850 langfam sich bildenden
Gegenfeitigkeitsgesellschaften für größere Bezirke an sich wohl einen richtigen Weg ein—
zeschlagen. Aber sie konnten doch nur schwer gedeihen, weil mit der Ausdehnung auch
die Kosten, die Kontrolle, die Schwierigkeit der wahrheitsgetreuen Schadensermittelung
wuchs; 1883 gab es in Deutschland 14 solcher Gefellschaften mit 48 Mill. Mk. versicherter
Viehwerte, 1900 23 mit 8353 Mill., während das Deutsche Vieh 6—7 Milliarden wert
ist. Viele der neueren Gegenseitigkeitsgesellschaften waren Schwindelinstitute zum Zweck
der Bereicherung von Gründern und Direktoren. Eine Agitation des Landwirtschaftsrates
hat einigermaßen 1894-1898 Wandel geschaffen. Der beste Ausweg scheint der in
Bayern 1896 betretene, die lokalen Viehkassen einen Teil des Schadens, den Rest ein
ttaatlich subventioniertes und geleitetes Versicherungsinstitut tragen zu lassen. Eine
Reihe anderer deutscher Staaten sind im Begriff, diesem Beispiel zu folgen. Die nicht
deutschen Länder, Frankreich, Osterreich, die Schweiz stehen noch weit hinter der
deutschen Entwickelung zurück.

Die Hagelversicherung bietet ähnliche Schwierigkeiten; Jahre ohne Hagel—
schlag wechseln mit solchen großer Schäden; die Verteilung ist nach Gegenden sehr ver—
schieden. Große weit verbreitete Anstalten sind erwünscht aber teuer. Die Anfänge der
Begenseitigkeitsgefellschaften liegen 17801850; später kamen Akttiengesellschaften hinzu.
Tüchtige Anstalten gingen mehrmals zu Grunde; alle leiden daran, Jahre lang große
Verluste, dann wieder erhebliche Gewinne zu haben. Die versicherten Werte betrugen
in Deutschland 1844 215 Mill. Mk., 1878 1124, 1900 2622 Mill. Mk, in Hsterreich
1895 500, in Frankreich 480, in Italien 120 Mill. Mk. In England sind nur 3,
in Deutschland 20 Gegenfeitigkeits- und 6 Aktiengesellschaften. In Bayern hat man
1884 mit Erfolg eine Staatsanstalt ohne Beitrittszwang gegründet, die nicht voll ent—
schädigt, aber doch steigenden Erfolg hat. In Osterreich spielt die niederösterreichische
Landesanstalt die Hauptrolle. Die Verstaatlichung oder Verländerung hat viel für
sich, aber fie begegnet einer Schwierigkeit: das Geschäft der Hagelversicherung ist viel
weniger als das der Feuerversicherung, der Kranken⸗, Unfall- u. s. w. Versicherung
bureaukratisch⸗schablonenhaft zu erledigen. Die großen ebenso reellen wie kaufmännisch
individualifierenden Gesellschaften haben sich bis jetzt doch vor allem bewährt. —

Fassen wir die Resultate unserer bisherigen Ausführungen über Versicherung kurz
zusammen. In langsamen Versuchen erwuchs aus kaufmännischen Versicherungsgeschäften
und alten genossenschaftlichen Gebilden das heutige große Versicherungswesen der mittleren
und oberen Klassen: bankartige Großbetriebe in Aktienform und große korporativ⸗
genossenschaftliche Anstalten versichern leils in freier Konkurrenz, teils in Monopol—
form Taufende und Abertausende von Teilnehmern gegen Gefahren aller Art, dehnen
hre Geschaͤfte über Provinzen, Länder, ja Weltteile aus. Ein eigentümliches System
von Geld- und Kapitalreserven ist damit geschaffen; der Ungleichmäßigkeit des wirt—
schaftlichen Bedarfs mit ihren schädlichen Folgen ist, soweit du Versicherung reicht, die
Spitze abgebrochen. Noch ist das Ziel der Versicherung lange nicht erreicht: es läßt sich
hoffen, daß es in hundert Jahren eine ganz andere Ausdehnung erlangen wird. Ein
Haupischrilt auf dem Wege nach vorwärts ist durch die Arbeiterversicherung seit dreißig
Jahren geschehen, von der wir noch zu reden haben.

Und doch ist schon heute viel erreicht. Die bestehende Versicherung erleichtert die
Tragung elementarer Unfälle; dem Tode von Eltern. Verwandten, Ernährern wird so
seine furchtbare wirtschaftliche Schärfe genommen. Die Versicherung befördert die
Sparsamkeit, den Fleiß, die Voraussicht, giebt Ruhe und Vertrauen in die Zukunft
owohl in der Familie wie im Comptoir des wagenden Geschäftsmannes. Sie wirkt
indirekt auf die Vermeidung der Gefahren, auf besseren Haus- und Schiffsbau, auf
dorfichtigere Lebensführung und Ähnliches. Ihre materielle Bedeutung mag man daraus
rmessen, daß nach E. v. Woedtke 1896 in Deutschland für 150 Milliarden Mark
Werie versichert waren; sie ist jedem sichtbar, der das Ansehen und die Macht der
zroßen Versicherungsinstitute, ihre Wirkung auf den Kapitalmarkt, ihren Einfluß durch
        <pb n="362" />
        346 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 1804
ihre Beamten- und Agentenscharen praktisch verfolgt. Die ideale, socialpolitische und
principielle Bedeutung der Versicherung liegt darin, daß sie halb auf individualistischer,
halb auf sympathisch-gemeinnütziger Grundlage ruht, die Solidarität und Vergesellschaftung
steigert und doch unter Benutzung der genau beobachteten Erfahrung, der Gefahrengrößen
Leistung und Gegenleistung berechnet. Sie will jedem das Seine nach Rechtsgrundfätzen
geben und läßt doch den Glücklichen mithaften und zahlen für den Unglücklichen. Die
Versicherung hat so eine rein privatrechtlich egoistisfche und eine human gemeinwirtschasft—
liche Seite; für den Geschäftsmann ist das erstere, für den Socialpolitiker das letztere das
anziehendere. In der Korporation und Gegenseitigkeitsgesellschaft wurde das eine, in der
Aktiengesellschaft das andere mehr betont und ausgebildet. Ein gewisser Kampf zwischen
diesen zwei Richtungen mußte naturgemäß die tastenden Versuche der. Ausbildung
begleiten.

Eine Reihe von weiteren Gegensätzen im Versicherungswesen kam zu
diesen wichtigsten hinzu: nicht bloß die kaufmännische Behandlung des Geschäftes und die
korporativ-genoffenschaftliche und bureaukratische bekämpfen sich, nein, ebenso die ganz
freie Konkurrenz und die staatlich regulierte, beschränkte, kontrollierte; der Monopol—
und Beitrittszwang und die freiwillige Teilnahme; die Anstalten des Staates und der
Selbstverwaltung stehen den Aktien- und den freien Gegenseitigkeitsgesellschaften gegenüber;
hier treffen wir eine Zusammenfassung der Geschäfte nach technischen Specialitaͤten und
Berufen, dort nach geographischen Abteilungen; hier große Centralanstalten, die freilich
der lokalen Vertretung nicht entbehren können, dort mehr lokale Betriebe, die aber
auch wieder nach Vereinigung streben. Wir fügen über diese Prinecipienfragen der
volkswirtschaftlichen Organisation, die auch im Arbeiterversicherungswesen eine sehr
große Rolle spielen, nur noch ein paar Worte bei.

Der kaufmännische Versicherungsbetrieb kann individualisieren, sich allen
Verhältnissen anpassen; er hat die technische Ausbildung des Versicherungsgeschäftes am
meisten gefördert, die Gefahr des Verlustes nötigte ihn zu möglichst richtiger Voraus—
berechnung; sein Triebrad ist der Gewinn, den er für Aktionäre, Direktoren, Agenten
herausschlagen will; die Konkurrenz hat ihn aber auch zu Mißbräuchen aller Art, zu
Verschleierungen, ja zu Betrug veranlaßt; all' das konnte so leicht sich einstellen, weil
die Versicherten kaum irgendwo das komplizierte Geschäft, das Pari von Leistung und
Gegenleistung übersehen und durchschauen können.

Der Beamtenbetrieb, wie ihn Staat, Korporation, Genossenschaft, Gegenseitigkeits—
gesellschaft führen müssen, entbehrt der egoistischen Erwerbsabsicht; er will gemeinnützig
chätig sein und wirkt so auch, so weit er ausgezeichnete, ehrliche Beamte hat; in dem
Maße, wie er solcher entbehrt, wird er träge, schablonenhaft, teuer, verschließt sich dem
Fortschritt; die Rückwirkung der Versicherten, der öffentlichen Vertretungen auf diese
Anstalten fehlt ja nie ganz; aber es fragt sich, wie sachverständig und energisch sie ist.

Die Monopolanstalt hat den Vorzug, ohne Konkurrenzkampf und ohne große
Konkurrenzkosten rasch zu Erfolgen zu kommen; hat sie gar das Zwangsrecht zur Teil—
nahme, so kann sie billig arbeiten, und der Zweck der Versicherung wird sicher und
allgemein erreicht. Die freie Versicherungsanstalt ohne Monopol und Zwang dringt
viel langsamer vor, hat teure Konkurrenzkosten, aber ihre Teilnehmer sind überzeugte
Anhänger, nicht widerwillig gezwungene; wer bei ihr versichert, ist in seinen Motiven,
ist wirtschaftlich ein anderer geworden. Konkurrierende freie Anstalten sind immer
gezwungen, durch Fortschritte, durch Entgegenkommen die Versicherten zu gewinnen.

Je größer die Gesahren einer Versicherung sind, je ungleichartiger die Risiken,
desto erwunschter sfind Anstalten mit einer sehr großen Zahl Versicherter und großer
geographischer Ausdehnung; aber je größer sie sind, desto höher sind auch die
Kosten, zumal bei sehr zerstreutem Wohnen der Verficherten. Wenn 25—350 Anstalten
nebeneinander ihre Agenten an jedem größeren Orte haben, so liegt die Frage sehr
nahe, wozu dieser große Apparat; er ließe sich, wenn das Geschäft in derselben Hand
wpäre, auf ein Zehntel der Personen und Koften beschränken. Kleinere, mehr lokale
Versicherungsvereine haben den Vorzug, mit einfachster billigster Organisation, gestützt
        <pb n="363" />
        805) Der Principienstreit über die Organisation der Versicherung. 347
auf örtliche Personen- und Sachkenntnis, zu arbeiten; sie ruhen auf den sympathischen
Gefühlen der Nachbarn, Freunde, Berufsgenossen, wie die alten Gilden. Das Kranken—⸗
versicherungswesen hat bis jetzt nicht anders gedeihen wollen, ist den kaufmännisch
organisierten Aktiengesellschaften bis jetzt stets mißlungen.

Wir sehen, daß die verschiedenen Organisations- und Betriebsformen der Ver—
sicherung je für den einen oder anderen Zweig angemessener sind: die Transport-
bersicherung taugt nur für den kaufmännischen Betrieb, die Gebäude-, die Viehseuchen—
dersicherung am ehesten sür Staats- und Provinzialanstalten, während die Lebens—
versicherung in solchen Händen nicht recht gedeiht. Im übrigen treten alle die erwähnten
Gegensätze des Betriebes und ihre Folgen je nach Rasse, moralisch-geschäftlichen Sitten
und vielen anderen Umständen doch noch wesentlich verschieden auf. Es giebt die an—
ständigsten und die unanständigsten Aktien-, die thätigsten und lotterigsten Korporations-
betriebe. Je nach der Staatskontrolle und Versicherungsgesetzgebung hält sich dieselbe
Betriebsform in diesem Lande in ganz anderen Bahnen als in jenem. Und die neueste
Verbands- und Kartellierungsbewegung hat auch in den Ländern des freiesten Ver—
sicherungswesens eine Vereinheitlichung der Bedingungen, eine Einschränkung der Kon—⸗
kurrenzmißbräuche erzeugt; sie läuft in ihrem letzten Ende auf etwas Ahnliches hinaus
wie die Staatskontrolle oder gar die centralisierte monopolistische Staatsanstalt.

Die historische Entwickelung der Betriebssormen war im 18. und 19. Jahr—
hundert klar und einfach: die alten kleinen Vereine versagten; das kaufmännische und
Aktiengeschäft drang zuerst im Transporte, dann im Feuer- und Lebensversicherungs—
zeschäft immer weiter vor, zuerst mehr Fortschritte erzeugend, dann durch die starke
Konkurrenz und ihre Mißbräuche da diskreditiert, wo schamloser Erwerbstrieb sich dieser
Betriebsformen ganz bemächtigt hatte, und keine Staatskontrolle sie in die Schranken
reellen Geschäftes wies. Die genossenschaftlichen Gegenseitigkeitsgesellschaften minderten
diese Gefahren, so lange und so weit gemeinnütziger Sinn und anständige Reellität sie
beherrschten. Aber seit 1832 —1862 greift man in England und Frankreich zu staat—
ichen Altersrenteneinrichtungen für die unteren Klassen, selbst in den Vereinigten
Staaten tauchen ähnliche Projekte auf. Und von 1870—1900 wirkte die Empfindung
sür die Mißbräuche und Schattenseiten der freien Konkurrenz auf dem Markte des
Versicherungswesens immer stärker. Verstaatlichung und Verländerung wird da und
dort die Parole; die Aktiengesfellschaften klagen über volkswirtschaftliche Reaktion und
Staatssocialismus; die korporativen und staatlichen Anstalten nehmen zu, freilich ohne
entfernt das private Geschäft zu verdrängen, das gewitzigt ist und, von staatlichen Kontroll-
ämtern beaufsichtigt, sich fuccefsiv reinigt. Die vollständige Beseitigung aller kauf—
männisch freien Versicherung wäre weit über's Ziel geschossen. Aber das Vordringen
der entgegengesetzten Form der Organisation war berechtigt. Ihren Hauptsieg erlangte
sie auf den Gebieten der Arbeiterversicherung, zu der wir uns nun wenden.

219. Die Arbeiterversicherung; ihr Wesen, ihre wirtschaftlichen
Voraussetzungen. Unter dem Namen der Arbeiterversicherung faßt man heute eine
Anzahl von Versicherungseinrichtungen zusammen, die wesentlich den heutigen Lohn—
arbeitern oder sonstigen kleinen, wesentlich von ihrer Arbeit lebenden Leuten dienen,
ihnen für die Fälle, da die Arbeitskraft versagt, geschmälert ist, aufhört, ein Einkommen
geben, die wirtschaftliche Existenz ermöglichen oder erleichtern sollen. Es handelt sich
um die Versicherung im Falle des Todes, der Krankheit, des Alters, der Invalidität,
der Schädigung durch Unfälle, der Witwen- und Waisenschaft, der Schwangerschaft;
endlich gehört ĩm weiteren Sinne auch die Arbeitslosigkeit, die Arbeitseinstellung, die
Wanderschaft zu den Fällen, in welchen eine Unterstüßung des Arbeiters angezeigt er—
scheint. Wir beschränken uns zunächst auf die zuerst genannten Fälle, kommen auf die
Arbeitslosigkteit und die Arbeitseinstellung nachher besonders.

Eine gewisse Hülfe und Unterstützung für sie bestand längst durch die Innungs—
und Gesellenkassen, die Bruderschaften, Knappschaftskassen und ähnliche Genossenschaften
aͤlterer Zeit. Aber sie reichten, je mehr die Geldwirtschaft siegte, das wirtschaftliche deben
komplizierter und wechselvoller wurde, der Arbeiterstand sich vermehrte, teilweise in
        <pb n="364" />
        348 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [1806
seiner Lebenshaltung und in seinem Lohn zurückging, nicht mehr aus. Immer dring—
licher wurde in den Tagen der wachsenden Armenlast, der Proletarisierung breiter
Volksschichten 1800— 1860 das Bedürfnis, mehr und bessere Hülfskassen zu gründen.
Und es war natürlich, daß die Ausbildung des von uns bereits geschilderten Ver—
icherungsgeschäftes, seiner Grundlagen, seiner Geschäftsformen im Laufe des 19. Jahr—
hunderts immer mehr Anlaß gab, aus den alten unvollkommenen, genossenschaftlichen
hülfskassen Versicherungsanstalten zu machen, welche auf ähnlichen mathematisch—
tatistischen Grundlagen ruhten, ähnlich feste Rechtsansprüche gäben, ähnlich in ihrer
Zukunft gefichert wären. Man wird sagen können, daß dies vor allem in den letzten
50 Jahren geschehen ist und dem heutigen verbesserten Arbeiterversicherungswesen seinen
Stempel aufgedrückt hat.

Es beruht daher heute in seinem Kerne auf denselben Gedanken wie die den
Mittelklassen hauptsächlich dienenden Versicherungsanstalten: gewisse Gefahren und
Schäden, welche die Glieder einer gesellschaftlichen Gruppe bedrohen, sollen gemeinsam
durch die Gruppe getragen, es sollen hiefür Beiträge von den Beteiligten oder von
physischen und moralischen Personen, die ein Interesse, eine Verpflichtung für sie haben,
erhoben, und die gesammelten Mittel nach festen Rechtsgrundfätzen an die Geschädigten
verteilt werden. Der Unterschied der Arbeiterversicherung von den übrigen Versicherungs—
arten besteht nur darin, daß die Arbeiterversicherung die älteren Formen der Gilde, der
genossenschaftlich-brüderlichen Hülfe, die Mittel sammelt, soweit sie kann, und giebt, was
sie eben hat, die daher nicht so streng nach Rechtsgrundsätzen verfährt, erst nach und
nach zurückgedrängt und überhaupt nie ganz abgestreift hat; ferner darin, daß auf
diesem Gebiet die staatliche Gesetzgebung, die Hülfe der Staats- und Gemeindeverwaltung,
die durch den Staat erfolgte Korporationsbildung viel stärker eingriff; endlich darin,
daß hier Zuschüsse des Staates, der Gemeinden und der Arbeitgeber eingeführt wurden.
Es war letzteres nichts Neues: die öffentliche Armenpflege basierte längst auf solchen
Mitteln; es war ferner ein uraltes sociales Princip, daß der Dienstherr, der Grund—
herr, der Schiffsführer, der Bergwerkseigentümer für seine kranken, alten, in Not
befindlichen Leute mit einzutreten hatte. Diese Verpflichtung verwandelte sich jetzt auf
dem Boden der Großindustrie und des heutigen Versicherungsrechtes in die öffentlich—
rechtliche Zuschußpflicht der Arbeitgeber zu den Arbeiterversicherungskassen oder gar in
die Pflicht, für gewisse Schäden (die Unfälle), welche sich als einen Teil der Produktions—
kosten darstellen, ganz aufzukommen.

Einige überkluge Juristen haben unter dem Eindrucke dieser bei der Arbeiter—
versicherung mitwirkenden besonderen Elemente geglaubt, den Begriff der Versicherung
überhaupt auf die neueren Kranken-, Unfall- und Invaliditätskasseneinrichtungen nicht
anwenden zu sollen; aber sie widersprechen damit dem Wortlaut der Gesehze, dem all—
gemeinen Sprachgebrauch und dem Kern der Sache. Wenn man die Arbeiterversicherung
hegrifflich in zwei selbständige rechtliche und wirtschaftliche Vorgänge, in die staatlich—
sociale Fürsforgepflicht und die Beitragspflicht der belasteten Kreise auseinanderreißt,
hut man der ganzen Einrichtung Gewalt an. Unter den Begriff der staatlichen Für—
orgepflicht fällt auch das Armenwesen, das Erziehungswesen, der Arbeiterschutz u. s. w.
Die betreffenden juristischen Theoretiker haben bei ihrem engen Versicherungsbegriff nur
die Merkmale des privatrechtlich-kaufmännischen Versicherungsvertrages im Auge; es
entgeht ihnen, daß fast bei aller Versicherung eine öffentlich-rechtliche Kontrolle vor—
ommt, eine gewisse gesellschaftliche Fürsorge mitspielt, und daß in der Mehrzahl der
Fälle aller Versicherung Leistung und Gegenleistung sich nicht direkt und glatt decken.
Doch lafsen wir diese juristisch-begrifflichen Erörterungen auf sich beruhen. Am besten
scheint mir A. Menzel die einschlägigen rechtlichen Begriffe erfaßt zu haben. Wenden
wir uns zur Sache. Fragen wir, welche realen Lebensverhältnisse au der modernen
Arbeiterversicherung geführt haben. —

Wollen wir bei den allgemeinsten Ursachen stehen bleiben, so sind es dieselben,
welche einerseits das Versicherungswesen überhaupt, andererseits das Armen- und Spar—
kassenwesen erzeugten. Die Ausldsung der Ralucal, und Eigenwirtschaft, der alten
        <pb n="365" />
        307) Wesen der Arbeiterversicherung. Entstehungsursachen. 349
Verbände, die Zunahme von Personen, welche auf mäßige, meist wechselnde, oft unsichere
Geldeinnahmen gestellt find, und welche zugleich in ihrer Ausgabewirtschaft noch nicht
gelernt haben, für die Zeiten größerer Auslagen und Kosten Rücklagen zu machen,
welche die täglichen Einnahmen auch täglich ausgeben, das sind die allgemeinen Voraus⸗
setzungen, welche die Arbeiterversicherung in der Gegenwart immer nötiger machten. In
hem Maß, wie die Geldwirtschaft, der Großbetrieb, die freie Konkurrenz, das Geldlohn⸗
derhältnis zunahm, wuchs das Bedürfnis. Es ist geringer, wo noch ein breiter Bauern⸗
tand, wo zahlreiche Parzellen- und Zwergwirte existieren, wo ein größerer Handwerker—
und Kleinhaͤndlerstand sich noch erhielt, wo die ländlichen Tagelöhner noch in Natura bezahlt
verden, die meisten kleinen Leute noch ein Allmendestückchen, einen gepachteten Kartoffel-
und Gemüsegarten haben. Alle derartigen Familien haben in ihrer Eigenwirtschaft,
in den Natucaleinnahmen einen Rückhalt, der bei Krankheit z. B. nicht gleich verfagt.
Die geographisch und zeitlich so verschieden auftretende Dringlichkeit der Arbeiter⸗
versicherung erklärt sich zu einem guten Teil aus den eben charakterisierten verschiedenen
socialen Zuständen.

Ebenso hängt mit ihnen, wenigstens teilweise, die Frage zusammen, ob die be—
zinnende geldwirischaftliche Fürsorge sich der Arbeiterverficherung oder der Sparkasse
der der Anlage im eigenen Kleinbetrieb zuwendet oder zuwenden soll. Wo die unteren
Klafsen noch eine mehr kleinbürgerliche oder kleinbäuerliche Lebenssührung haben, kann
vieljach jede ersparte Mark besser zum Ankauf einer Ziege, eines Schweines verwendet,
in die Sparkasse getragen als in eine Krankenkasfe gezahlt werden. Wir werden sehen,
wie aus solchen Zuständen heraus eine Opposition gegen das Versicherungswesen er—
wachsen ist, wie dasselbe da am frühesten Platz griff, wo diese Zustände durch Groß—
helrleb und reinen Gelbdlohn seit laͤnger am weitgehendsten verdrängt wurden. Im
ganzen werden wir aber sagen, hindern sich Sparkasse und Hülfskasse auf die Dauer
zicht; die eine giebt eine frei versügbare, die andere eine zu festem Zweck gemachte
Rücklage und Sicherung. Beide sind nötig, und wer in die Sparkasse zahlt, wird auch
leicht Mitglied einer Hülfskasse und umgekehrt. Die weitgehende deutsche Zwangs⸗
arbeiterversicherung hat nicht gehindert, daß Deutschland zugleich das entwickeltste Spar⸗
tassenwesen hat; die geringe Entwickelung der franzöfischen Hülfskassen hat dort die Svar—
asseneinlagen nicht besonders gesteigert. —

Das stärkste Bedürfnis für Kranken-, Invaliden- u. s. w. Versicherung hat der
moderne reine Geldlohnarbeiterstand. Aber auch viele andere kleine Leute, Handwerker,
Heimarbeiter, Werkmeister, Kleinbauern hängen mehr und mehr von schwankenden Geld—⸗
einnahmen ab, erhalten eine gesicherte Lebensführung nur durch die Versicherung. Wo
man, wie in Deutschland, die Arbeiterversicherung ganz auf Lohnarbeiter zuschnitt, die
Erhebung der Beitraͤge wesentlich durch dohnabzuůge seitens des Arbeitgebers ausführen
läßt, hat man den Beitritt jener anderen Elemente erschwert. Sie machen bei den
reien Krankenkassen Englands und Frankreichs /3—92 der Mitglieder aus. Man hat
auch in Deutschland mehr und mehr eingesehen, daß man ungerecht und falsch handelte,
diese Elemente des unteren Mittelstandes, deren wirtschaftliche Lage oft schlechter ist
als die der besseren Arbeiter, auszuschließen. Man veriucht ietzt mehr und mehr, ihnen
die Versicherungseinrichtungen zu öffnen.

Gehen wir nach diesen allgemeinen Vorbemerkungen zu den Bedingungen und
wirtschaftlichen Voraussetzungen der einzelnen Arten der Arbeiterversicherung über, die
fie heute so notwendig machen.

a) Alle Krankheit bringt Störung und Kosten in die Wirtschaft der Familie,
um so gröͤßere, je geringer das Einkommen, je mehr es vom Geldverdienst der Eltern
abhängt. Die Krankheit der Kinder ist noch erträglich, wenn die Mutter zu Haufe ist;
Krankheit der Mutter ist schon viel schlimmer, zumal wo nicht halb oder ganz er—
wachsene Kinder und Dienstboten in der Wirtschaft helfen; am härtesten ist die Krank—
Jeit des Vaters, zumal, wenn damit der Verdienst aufhört. Selbst in Familien mit
zesichertem Einkommen find die Kosten für Pflege und Kuren oft schwer aufzubringen;
bei den kleinen Lenten und Arbeitern vernichten sie meist die wirtschaftliche Existenz —*
        <pb n="366" />
        350 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Guterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —(1808
oder gauf lange. Die Krankheitskosten wirken für die Familienwirtschaft wie die Kriege
und Ahnliches für die Staatswirtschaft. Sie kommen unregelmäßig und unerwartet; das
zewöhnliche Budget ist nicht für sie eingerichtt. Ja wenn die 5—6 Krankentage, die
zährlich in Deutschland auf einen versicherten Arbeiter kommen, auf alle nach Aller und
und Beruf gleich verteilt wären, wenn jeder Arbeiter zweimal jährlich 8 Tage deshalb
seiern müßte, dann wäre die Last nicht so schwer zu tragen. Aber die jungen Jahre,
die kräftigsten Leute, die gesundesten Beruse haben lange Zeiten ohne Krankheitstage;
mit höherem Alter, in bestimmten Berufen nehmen sie zu; und einzelne werden, jung
oder alt, von monatelanger Krankheit und damit von Verdienstlosigkeit und großen
Kosten von 100-300 und mehr Mark befallen. Die alte Sitte, daß der Brotherr
das Gesinde, die Commis, die Gesellen, die Matrosen eine Zeitlang verpflegt, den Lohn
fortzahlt, ist auch heute noch nicht ganz verschwunden, aber sie ist doch in rascher Ab—
nahme begriffen. Wo vollends tägliche Entlaßbarkeit Sitte geworden, da macht Krankheit
den Arbeiter sofort brotlos, übergiebt den Kranken und seine Familie dem Hunger und
der Armenkasse, wenn sie nicht versichert sind. Je niedriger die Löhne stehen, desto er—
vpünschter ist es, daß auch Frau und Kinder des Arbeiters gegen Krankheit versichert
sind; fsie bleiben sonst ohne ärztliche Pflege und Arznei, der Mann kann aus seinen
laufenden Einnahmen schwer etwas für sie thun. Es ist nicht übertrieben, wenn man
behauptet hat, vor der neueren Arbeiterversicherung sei in den Kulturländern für kranke
Pferde und krankes Rindvieh meist besser gesorgt worden als für die kranken Arbeiter.
Auf Armenkosten kamen die Leute häufig erst dann ins Spital, wenn es zu spät war.
Für sehr viele Arbeiter hat eine Krankenpflege überhaupt erst mit der neueren Arbeiter—
versicherung begonnen. Um welche großen Schäden aber es sich dabei im ganzen
handelt, sei nur durch folgende Angaben aus der neuesten deutschen Krankenversicherung
die auf dem Gesetz von 18883/ 1892 beruht) erhärtet:
Zahl der Zahl der auf 100 Zahl der Krankheitstage
Versicherten Krankheitsfälle Versicherungen absolut auf einen Krankenfall
888 5,4 Mill. 1,7 Mill. 32 Fälle 29,5 Mill ˖ 16,8 Tage
1899 92 34. 38 —D 15,8
Wenn heute durch die organisierte Krankenpflege jährlich in Deutschland etwa
200 Mill. Mark (einschließlich der Berg- und Eisenbahnarbeiter) ausgegeben werden, so
erhellt die Bedeutung dieser Hülfe durch den Vergleich mit der öffentlichen Armenpflege,
welche noch nicht so viel kostet.

—DDD—
und längere Arbeitsunfähigkeit; humane Vereine, die innere Mission, katholische
Schwestern treten da mannigfach helfend ein, liefern Nahrung und Pflege für die
Betreffende und ihre Familie in solcher Zeit. Aber das reicht nicht aus. Daher ist
auch hier die Versicherung, welche sich am besten mit der Krankenversicherung verbindet,
am Platz; die Frau muß für die Zeit des Wochenbettes eine bestimmte Einnahme er—
halten. Die deutschen Krankenkassen zahlten 18907 über 2 Mill. Mk. für solche Fälle.

c) Stirbt der arme Mann oder ein Glied seiner Familie, so entstehen Kosten
aller Art; ein anständiges Begräbnis will selbst die ärmste Witwe ihrem Mann ver—
schaffen; stirbt ein verdienendes Familienglied, so wird die ganze wirtschaftliche Lage
eine andere; ein Umzug, die Anderung aller Verhältnisse macht Kosten. Daher das
Bedürfnis für die Familie, im Falle eines Todes eine etwas größere Summe von
wenigstens 50, 100, auch 200 Mark in die Hand zu bekommen, das durch die Ver—
ücherung eines Sterbegeldes befriedigt wird. Sie ist eigentlich älter als die
Krankenversicherung; die niedrigsten Arbeiter wie der Mittelstand fühlen die Notwendigkeit
und sind bereit, hierfür etwas in guten Tagen zu zahlen. Besondere Sterbekassen und die
meisten Krankenkassen dienen dieser Versicherung. Außerdem kommt die oben erwähnte
Volksversicherung diesem Bedürfnis entgegen. Wo sie sich weit ausgedehnt hat (z. B. in
Rewark, N. J. Ver. Staaten), von da“ wird berichtet,, daß früher die Häcfte aller
stterbenden Einwohner ein Armenbegräbnis in Anspruch nahmen, daß jetzt aber Derartiges
        <pb n="367" />
        809)] Notwendigkeit der Kranken-, Sterbegeld-, Unfallversicherung. 351
kaum mehr vorkomme. Wo die Krankenversicherung fehlt, wo sie, wie in den Vereinigten
Slaaten, von den Volksversicherungsbanken als zu schwierig aufgegeben wurde, ist die
Sitte, auch die Kinder vom 2. Lebensjahr an auf ein Todesgeld zu versichern, sehr
weit verbreitet; sie hat den ausgesprochenen Zweck, die Kosten von Krankheiten, welche
mit dem Tode endigen, zu ersetzen; sie hat aber den großen Fehler, die Kosten einer
glücklich verlaufenen Krankheit unersetzt zu lassen, sie steht zumal in England im Ver—⸗
dacht, den Kindsmord durch die Eltern und Verwandten der tiefstehenden Volksschichten
hervorzurufen.

In Deutschland bestanden, wie wir sahen, 2,73,6 Mill. Volksversicherungs⸗
policen 1900; von den 9—10 Mill. in den Krankenkassen Versicherten haben wohl etwa
748 Mill. zugleich ein Recht auf Sterbegelder; zwischen 0,85 und 0,99 o/0 derselben sterben
zährlich, ihre Familien erhalten das Sterbegeld. Im ganzen können wir annehmen,
daß etwa für 10—11 Mill. Deutsche, wenn wir von der Möglichkeit der Doppel—⸗
versicherung absehen, im Todesfall ein Sterbegeld gesichert ist.

d) Sterben müssen alle Menschen, krank werden sie oftmals, von den deutschen
Arbeitern heute jeder jedes dritte Jahr einmal. Unfälle, welche arbeitsunfähig machen,
sind viel seltener; aber wenigstens die schwereren unter ihnen treffen den Verunglückten
— D Ereignis eine Folge der gewöhnlichen haus—
wirtschaftlichen Thätigkeit, wie eines Sturzes vom Wagen oder der Leilter, eines Schlages
vom Pferde, eines Unglücks auf der Jagd, so trifft wenigstens keinen Dritten die Schuld.
Der Betreffende und die Familien müssen es tragen; nötigenfalls tritt die Armenpflege,
das Hospital, die Unterstützung von Verwandten ein. Wo aber besondere Gefahren mit
einem Beruf im Dienste Dritter sich verbinden, wie mit der Bergwerksarbeit, dem
Schiffergewerbe, dem Felddienst der Soldaten, da hat man seit Jahrhunderten schon
getrachtet, Stiftungen, Kassen, Invalidenhäuser zu schaffen, um die mittellosesten der
Verunglückten zu unterstüten. Aber so mancherlei derart auch geschah, z. B. für die
Ktriegs- und Berginvaliden, so wenig reichte es doch aus. Und je mehr die Groß⸗
industrie zunahm und in ihr die vielfsach gefährliche Maschinentechnik, desto dringlicher
wurde es, für die Verunglückten zu sorgen, welche im Dienste der Unternehmer ihrem
Berufe erlagen, und für welche bisher weder Rechtsschutz noch Versorgung in ausreichen⸗
dem Maße bestand. Von 18850 —1880 wurde die Frage der Betriebsunfälle in den Kultur⸗
staaten immer dringlicher. Man zählte in Preußen 1869 5999, 1876 13600 schwere
Unfälle, wopon 8135 und 8888 im Berufe erfsolgten, 4769 und 6141 tödlich waren; eine
besondere deutsche Erhebung von 1881 erzeugte die Erwartung, daß jährlich 88 722 Betriebs⸗

unfälle vorkämen, 200/0 davon über vierwöchentliche Arbeitsunfähigkeit, —3 o/ den Tod
zur Folge hätten. Im englischen Bergbau rechnete man 186176 jährlich MN01400
Opfer. Die Unfallversicherung in den Händen von privaten Versicherungsanstalten
begann in der Weise, daß die haftpflichtigen Unternehmer den Schaden, der sie treffen
donnte, bei diesen Gesellschaften versicherten. Mit den deutschen Unfall versicherungs⸗
gesetzen von 1884 an erhielt man erst eine genauere Kunde vom Umfang der beruflichen
Anfälle, auf welche die Gesetze sich erstrecken; es sind in der Hauptsache die in den gewerb—
lichen Betrieben (mit Ausschluß des Handwerks), den Verkehrsbetrieben (mit Ausschluß
des Handels) und den land- und forstwirtschaftlichen. Es sind also in dieser Statistik
nicht einbegriffen alle beruflichen Unfälle von Arbeitern in den ausgeschlossenen Be—
trieben, alle beruflichen Unfälle der Betriebsleiter und der Beamten mit über 2000 Mk.
Jahresverdienst, alle Betriebsunfälle, welche dritte Personen, Unbeteiligte, Passagiere u. J. w.
betreffen und endlich alle nicht beruflichen Unfälle, also die in der Hauswirtschaft, auf
der Inete oder sonstwie sich ereignenden. Das Ergebnis ist für das Deutsche Reich
olgendes:
a) Kleinere Berufsunfälle b) Größere Berufsunfälle Unter b) waren: Auf 1000 Versicherte kamen
mit Arbeitsunfähigkeit mit Arbeitsunfähigkeit todlich folchẽ mit dauernder 9), und b p
unter 13 Wochen uüber 18 Wochen Erwerbsunfähigkeit zusammen )allein
889 148 425 31449 5260 2908 13,0 28
894 218 368 69619 6861 1784 1516 53
899 337377 196 036 8121 18326 237 56
        <pb n="368" />
        352 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[1810
Da der Kreis der Versicherten sich in diesen drei Epochen von 18,8 auf 18,1 und
18,6 Mill. Personen ausgedehnt hat, so mußten die Unglücksfälle absolut stark wachsen; aber
fie haben 1889 -1894, und noch mehr 1894 —-1899 auch relativ zugenommen. Die Zu—
nahme der kleinen Unfälle, welche in Deutschland von den Krankenkassen behandelt werden,
ällt dabei nicht sehr ins Gewicht, weil sie wahrscheinlich zum großen Teile nur eine
statistische, nicht eine wirkliche ist; früher nicht gemeldete kleine Unfälle, die nur einige
Tage arbeitsunfähig machen, werden jetzt gebucht. Aber auch die anderen großen Un—
fälle haben sich 1888 —1899 um 820/0 relativ vermehrt; die Zahl der Toten hat sich
mehr als verdoppelt; die der dauernd Erwerbsunfähigen hat dank der zunehmenden
aͤrztlichen Kunst und besseren Behandlung allerdings wesentlich abgenommen. Da zu—⸗
zleich die Unfallverhütung sich sehr verbessert hat, so kann die wachsende Zahl der
größeren Unfälle von 2,8 auf 5,6 pro 1000 Arbeiter nur bedeuten, daß die Gefahren
der Maschinentechnik sich sehr gesteigert haben. Sie erscheinen noch größer, wenn man
die Unfälle nicht auf alle versicherten Arbeiter (von welchen viele nur einen Teil des
Jahres beschäftigt sind), sondern auf die sogenannten Vollarbeiter bezieht, d. h. auf die
Zahl von Arbeitern, die herauskommt, wenn man 800 Arbeitstage gleich einen Voll—⸗
arbeiter setzt. Nach diesen Berechnungen haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften
1899 eine durchschnittliche Zahl ernster Unfälle von 8,8 auf 1000 Vollarbeiter gezählt;
sie finkt in einzelnen Gewerben auf 1,4 (Seidenindustrie) und 0,4 (Tabak) herab, steigt
aber im Bergbau auf 12,4, in der Holzindustrie auf 11,218,7, in der Müllerei auf
14,4, in einzelnen Baugewerbegruppen auf 17,6, steht auch in der Binnenschiffahrt und
im Fuhrgewerbe auf 11,7 und 16,6. Das heißt in den gefährlichen Gewerben kommen
zährlich auf 100 Arbeiter 122, in allen Gewerben 0,85 erhebliche Berufsunfälle,
vährend an Krankheiten 88 0/0 1899 verzeichnet wurden. Die Krankheiten sind also
11mal so häufig wie die erheblichen Unfälle.

Machen diese Zahlen begreiflich, daß man sich viel früher um die erkrankten als
um die im Berufe verunglückten Arbeiter kümmerte, so zeigen sie doch auch, um welch'
harte, regelmäßige Opfer es sich dabei in neuerer Zeit handelt. Die Verweisung auf
die Armenpflege oder auf milde Gaben der Unternehmer, auf Sammlungen bei Massen⸗
anglücken konnte nicht genügen. Das öffentliche Gewissen erwachte von 1860 — 1880 und
forderte entweder Verschärfung der privatrechtlichen Haft der Unternehmer für die Un—
älle in ihren Betrieben, wodurch man diese zur privaten Unfallversicherung zwang,
oder Herstellung einer ausreichenden öffentlichen Versicherung. Wir haben davon im
nächsten Paragraphen zu reden.

e) Außer dem Berufsunfall schmälert nun aber auch die dauernde anstrengende
heutige Berufsarbeit langsam und nach und nach die korperliche Kraft vieler Arbeiter.
Besonders die schwächlicheren Individuen und die in gesundheitsgefährlichen Betrieben
Arbeitenden find oft schon vom 80., 40. oder 50. Jahr an nicht mehr fähig, harte
Arbeit zu verrichten. Die neuere Altersstatistik der Akkordverdienste zeigt, bei wie vielen
Thätigkeiten, die vor allem starke Körperkraft fordern, sehr frühe der Verdienst abnimmt.
Für viele Arbeitsstellen suchen die Unternehmer nur junge, kräftige Leute, entlassen die
älteren. Giebt es nun auch noch zahlreiche Stellen, bei denen es nicht so auf Körper—
kraft wie auf Erfahrung und Umsicht ankommt, die große Tatsache bleibt, daß in allen
Berufen, welche zugleich volle Körperkraft fordern, eine durch Krankheiten, Kräfteverbrauch,
oft auch durch schlechte Ernährung, durch sonstiges hartes Schicksal sich steigernde Ab—
gahme der Leistungsfähigkeit und Verdienstmöglichkeit sich einftellt. Auf 1Mill. ver—⸗
ficherter Personen kamen neuerdings in Deutschland jährlich In valide im Alter von
20 29 234, in dem von 80—389 340, in dem von 40— 49 164, in dem von 50—59
1150, in dem von 60—- 69 2044. Für sie alle hört mit dem Eintriit der Invalidität
die eigentliche Verdienstmoglichkeit auf. Es muß irgendwie für sie wie für die gesorgt
werden, welche vom 70. Jahre an — und das gilt für die meisten — nicht mehr voul
arbeiten können. Gewiß konnen sich manche dieser Invaliden oder Alten da und dort
noch etwas, z. B. als Vortiers. nußlich machen; zumal die älteren Frauen sind in der
        <pb n="369" />
        811] Die Notwendigkeit der Unfall-, Invaliden- und Altersversicherung. 358
Familie verwendbar. Aber es fragt sich, wie weit das geht, und inwieweit die Familien
die Last und den Unterhalt solcher Leute ertragen können.

Ein Jahrtausende währender Erziehungsprozeß hat die Pflicht den Kindern ein—
geschärft, für die alten Eltern und Verwandten zu sorgen. In der patriarchalischen
Familienwirtschaft, zumal auf dem Lande, geschieht heute noch vieles in dieser Richtung,
nicht bloß für die Verwandten, sondern auch für Dienstboten. Der arbeitsschwach ge—
wordene Bauer erhält vielfach noch von seinem Sohne, der den Hof übernimmt, den
Altenteil, d. h. Wohnung und die notwendigen Naturalien. Der schwächer werdende
alte Handwerker, Kleinhändler, Kaufmann, dem ein kräftiger Sohn zur Seite steht, kann
oft noch lange im Geschäfte scheinbar seine Rolle ausfüllen; oft freilich zu dessen
Schaden und nicht ohne harte Reibungen. Aber allerwärts wird die derartige Ver—
sorgung der Alten schwieriger, zumal in der Stadt, in der verkleinerten Famillenwirt—
schaft, bei den Unbemittelteren. Mit dem Siege der Geldwirtschaft, der heutigen Frei—
zügigkeit und Beweglichkeit, der heutigen Lockerung der Familienbande, heißt es möglichst
sür jeden einzelnen, so viel erwerben, so viel sichern, daß er im Falle dauernder
Arbeitsunfähigkeit und im Alter auf sich stehen kann.

Aller Eigentumserwerb, jedes Sparkassenbuch giebt nun eine gewisse Sicherheit für
Alter und Invalidität. Und wo kleinbürgerliche Verhältnisse vorherrschen, wo die
Arbeiter sehr sparsam find, wo leicht mit dem ersparten Kapital ein Haͤuschen, ein
Fleck Ackerland, eine kleine Schankwirtschaft, eine Hökerei zu erwerben ist, da mögen
nanche Arbeiter mit einem kleinen Kapital in der Hand sich so im Alter leidlich
stellen, auch damit gut für ihre Kinder sorgen, wie wir einleitend es schon bemerkten.
Dies hat man besonders in Frankreich betont und gegen die Altersversicherung an⸗
geführt, von Thiers im Jahre 1848 bis zu Cheysson im Jahre 1902. Aber es
ist dagegen zu sagen, daß solche Altersversorgung, je größer der Arbeiterstand wird,
desto weniger zureicht, daß auch leicht der Arbeiter, der ein Häuschen, ein kleines Ge—
schäft kauft, dabei übel fährt, sein Eigentum aufs Spiel setzt, dem Geschäft nicht recht
vorstehen kann. Das spricht auch gegen alle Altersversicherung der Lohnarbeiler auf
ein festes Kapital, statt auf eine Renie, die nicht verloren gehen kann, die den noch
möglichen kleinen Verdienst des Invaliden ergänzi. Die Invaliden- und Altersversiche⸗
rung mit dem Anspruch auf eine lebenslängliche Rente wurde daher 1888 — 1900 immer
»ringlicher in den entwickelisten Kulturstaalen angestrebt. — Ohne eine solche sind die
invaliden und alten Arbeiter der Armenkasse verfallen, wie man in England und ander—⸗
wärts sfieht.

. „AUber leicht durchzuführen ist sie nicht; sie begegnet größeren Schwierigkeiten als
die Kranken⸗, Sterbegeld- und Unfallversicherung. Die jungen Arbeiter vor der Zeit
der Verheiratung, welche am ehesten Verficherungsbeiträge für fie zahlen könnten, sehen
die Zeit der Invalidität und des Alters als eine so ferne vor sich, daß sie kein Opfer
für sie bringen wollen; auch fpäter sind nur die wenigften freiwillig dazu zu bringen;
in den ersten 8—15 Jahren ber Ehe kämpfen sie mit mehreren kleinen Kindern den
schwierigsten Kampf ums Dasein; versichern sie sich erst vom 40. Jahre an, so wird die
Sache zu teuer. Eine bloße Altersversicherung, die eine Rente jedenfalls erst vom 63.
oder 70. Jahre an giebt, nützt nichts und lockt nicht. Sehr viele Arbeiter erreichen dieses
Alter gar nicht; die meisten haben vorher schon etne geschwächte Arbeitskraft, brauchen
eine Invalidenrente für eine frühere Zeit. Nur ein Zwang zur Versicherung, wie ihn
erst die Bergwerke, dann die Eisenbahnen und andere große Geschäfte fur ihre Arbeiter,
neuerdings die Staatsgewalt in Deutschland für alle übte, hat zu brauchbaren Resul—
taten geführt. Aber sie waren nur unter Überwindung großer Schwierigkeiten und
Widerflände zu erreichen. Die große Zahl der Personen und hohe Kosten erschweren
das Werk, auch wenn man die Renten sehr mäßig ansetzt. Bödiker meinte schon im
Anfange des deutschen Versicherungsplanes, die Unfallversicherung werde 1, die Kranken—
versicherung 8, die Invalidenversicherung 50/0 der Löhne kosten. Fur die Zeit der
vollen Durchführung schätzte man schon 1888 —1889 die jährlichen Kosten auf 237 Mill.
Mark, also 60 60 Min. höher als das ganze öffentliche deutsche Armenwesen. Die
Schmoller. Grundriß der Volkswirtschaftslehre. I. 1.26. Aufl. 22
        <pb n="370" />
        354 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[1812
englischen Schriftsteller, welche neuerdings für 60-, 70- oder 78jährige Unbemittelte
Altersrenten projektierten, kommen mit 65 Jahren schon zu 200 Mill. Mk. jährlichen
Kosten, bei früher einsetzenden Renten sogar zu jährlich 400 Mill.

Außerdem sind hier kleine örtliche Kassen nicht ausreichend wie bei der Kranken⸗
verficherung; nur in großen Verbänden gleicht sich der Zufall aus; nur solche können
jür Jahrzehnte die enormen Kapitalbestände ansammeln, wie sie nötig sind, um Tausende
von Rentenzahlungen für Jahrzehnte sicher zu stellen. Die richtige Berechnung der
Beiträge im Verhältnis zu den Renten und der sie sicherstellenden Kapitalien bot sehr
große Schwierigkeiten —, man brauchte dazu Absterbetafeln und Invalidentafeln, die den
konkreten Verhältnissen der Arbeiterklasse entsprechen. Waren schon die statistischen
Grundlagen der Erkrankungshäufigkeit, auf denen die Krankenkassen, wenn sie sicher
arbeiten sollten, sich aufbauen mußten, schwer zu beschaffen — in England hat man erst
seit 1880 brauchbare —, so konnte man sie doch für die Krankenkassen eher entbehren; man
kam in Kassen mit gesichertem Mitgliederbestand aus, wenn man jährlich soviel ein—
legte, wie man im Jahre brauchte und wie genügte, eine 2—3jährige Jahresausgabe
als Reserve zu fammeln. Auch die deutsche Unfallversicherung begnügte sich mit einer
Umlage des Jahresbedarss und der Ansammlung stärkerer Reserven. Für die Alters—
und Invalidenversicherung aber muß man das versicherungstechnisch vollendete Verfahren
einschlagen, das Prämiendeckungsverfahren, das so viel für jeden Versicherten erhebt,
daß die für ihn gemachten Einzahlungen stets der Wahrscheinlichkeit seiner Invalidität
entsprechen. Die ersten halbwegs für sie brauchbaren Beobachtungen stammen in Deutsch—
land aus der Zeit 1869— 1886, und sie waren doch noch so unsicher, daß nur mit sehr
hohen Zuschlägen ihre mathematische Benutzung möglich schien. Nach den damaligen
Erfahrungen rechnete man auf jährlich 148838 Invaliden in, Deutschland, nach den
rektifizierten von 1898 sind es 88626. Daher jetzt die großen Überschüsse. Hätte man
sich nach der entgegengesetzten Seite geirrt, so wären ungeheure Deficits vorhanden. Die
ungewöhnliche Schwierigkeit der wirtschaftlichen Sicherstellung großer Alters- und In—
validenkassen springt hiemit klar ins Auge.

) Die Witwen⸗- und Waisenversicherung ist die notwendige Ergänzung der In—
oalidenversicherung. Nur selten kann eine alleinstehende Frau ohne Besitz für fich und
mehrere Kinder sorgen; geht sie den ganzen Tag auf Arbeit, so muß sie ihre Kinder ver—
nachläfsigen; auch wenn sie etwas verdient, muß sie einen Zuschuß haben, den oft Ver—
wandte oder zuletzt die Armenkasse geben, der ihr aber viel besser in der Form der Ver—
sicherung einer Rente verschafft wird. Die Schwierigkeiten der Durchführung sind auch
hier die gleichen wie bei der Invalidenversicherung: der Verdienst ist in guten Tagen
ohnedies meist nicht so groß, daß viel an Beiträgen dieser Art gezahlt werden kann. In
den Knappschafts- und Eisenbahnkassen und in den Pensionskassen großer Werke ist
freilich auch schon lange für die Witwen und Waisen einer kleinen Elite der Arbeiter
gesorgt. Große Stiftungen und Zuschüsse der Werke haben das bei mäßigen Beiträgen
auch ohne streng versicherungstechnische Grundlagen ermöglicht. Eme allgemeine Durch—
führung hat man in Deutschland bis jetzt für unmöglich gehalten. Die Grundzüge der
deutschen Invalidenversicherung von 1887 nahmen die Kosten auf jährlich 11912/4 Mill. Mk.
an, was neben den jetzigen Kosten für die Invaliden von 156 Mill. zunächst nicht auf—
zubringen sei. Auf denselben Boden stellte sich die Reform von 1899 mit der Berufung
auf den noch zu geringen Wohlstand des Landes. Der Grund dürfte bei der guten Lage
der Invalidenanstalten kaum triftig sein. Der Seeberufsgenossenschaft hat man zu ihrer
Unfall- auch die Invalidenversicherung im Gesetz vom 13. Juli 1899 (8 11) übergeben
unter der Bedingung, daß sie auch eine Witwen- und Waisenversicherung einrichte.
Die nächste Zeit wird in Deutschland und anderwärts diesen Teil der Arbeiterversicherung
gewiß zur Durchführung bringen.

220. Die Durchführung der Arbeiterversicherung im allgemeinen
und speciell in England und Frankreich. Nach diesen Bemerkungen über die
Hauptarten der neuen Arbeiterversicherung und über die Voraussetzungen ihrer Entstehung
fragen wir nach den lebendigen Kräften, die sie ins Leben riefen, und der Arl
        <pb n="371" />
        813) Witwenverficherung. Die treibenden Kräfte. 355
ihrer Ausgestaltung, ihre Organisationsformen. In ersterer Beziehung kommen
in Betracht die Arbeiter selbst, die Arbeitgeber, die Versicherungsgesellschaften, die Regie—
rungen und parlamentarischen Kreise, die Versicherungs- und socialpolitische Wissenschaft.

In der Arbeiterwelt bestanden im 19. Jahrhundert zwei starke Strömungen,
die dem Hülfskassen- und Versicherungswesen günstig waren; im übrigen aber waren her—
gebrachte wirtschaftliche Gewohnheiten, Mangel an geschäftlicher Bildung als schwere Hemm—
aisse zu überwinden. In breiten Schichten der Arbeiter und Kleinleute lebte zunächst noch der
alte Gilde- und Genossenschaftsgeist mit seiner Neigung zu brüderlicher Hülfe, mit seinen
sympathischen Gefühlen; in den oberen und mittleren Klassen viel mehr durch Erwerbs—
krieb, Genußsucht erstickt, begünstigte er in diesen socialen Schichten die Erwerbsgenossen—
schaften, die Gewerkvereine, den politischen Zusammenschluß und gesellige Vereine aller
Art, aber auch die Hülfskassenverbände. Im Anfang des neueren Hüuͤlfskassenwesens,
teilweise auch später, rief dieser Genossenschaftsgeist Gebilde ins Leben, die alle diese
Vereinszwecke zugleich umspannen wollten; später schieden sie sich mehr. Der Gildegeist
mußte fich nun aber im Arbeiterversicherungswesen mit der mehr privatrechtlich in—
dividualistischen Tendenz des Versicherungsgeschäftes auseinander setzen, was ihm nicht
leicht wurde. Es fehlte in den eigentlichen Arbeiterkreisen an den kaufmännischen Kennt—
nissen und Sitten, um Kassen mit komplizierten Rechnungen zu führen; die sich selbst
überlassenen Vereine, zumal wenn sie zugleich Geselligkeit pflegten, unterlagen immer
wieder der Versuchung, zu viel für Feste auszugeben, die Gelder zu verteilen. Mißbräuche
aller Art, schlechte Verwaltung, Unfähigkeit, mit der fernen Zukunft zu rechnen, hörten
lange nicht auf. Erst sehr langsam wich der alte, für den Moment hüljsbereite, aber
leichtsinnig in den Tag hinein wirtschaftende Sinn den festen Formen und versicherungs—
technisch geprüften Rechtsansprüchen einer modernen Hülfskasse.

„Das erwachende sociale Selbstbewußtsein des Arbeiterstandes erzeugte, wie auf
auderen, so auf diesem Gebiete den Wunsch nach Selbsthülfe, die Freude an selbst—
gegründeten oder selbstverwalteten Hülfskassen, den Sinn für eine Versicherungsthätig—
keit, wie sie im Mittelstand schon vorhanden war. Die Agitation für Hülfskassen aller
Art wurde ein wichtiger Bestandteil der ganzen neueren focialen Bewegung. Aber die
Führer derselben haulen doch mehr an der politischen, gewerkschaftlichen oder sonstigen
Bewegung Interesse als an der Arbeiterversicherung; manche Formen derselben schienen
ihnen für diese eher hinderlich als förderlich, und wir sehen daher die Arbeiterführer
oft Gesetze, Organisationen, Kaffen bekämpfen, die an sich der Arbeiterversicherung
dienten, sie praktisch förderten.

Die Arbeitgeber haben nicht überall und nicht jeder Zeit Verständnis für die
Arbeiterversicherung gehabt. Aber da und dort waren sie hergebrachtermaßen mit Hülfs—
kassen vertraut und fahen deren Nutzen. In manchen Ländern und Gegenden beseelte
ein humaner Geist der Fürsorge besonders die größeren Unternehmer; baid wuchs auch
die Einsicht, daß die Errichtung und Unterstüßung dieser Kassen ein Machtmittel, ja
eine gute Kapitalanlage sei. Je größer die Unternehmungen wurden, desto mehr ge—
schah; die durch die Patrone geführte Verwaltung war meist billig, kostete oft gar
nichts, stellte sich leichter auf richtigen versicherungstechnischen Boden als die von den
Arbeitern allein verwalteten Kassen. Meist aber verstanden diese patronisierten Ein—
richtungen nicht, in den Arbeitern das eigene Interesse entsprechend zu wecken.

Das Lebensversicherungsgeschäft machte schon im Interesse seiner Geschäfts—
ausdehnung seit 60 —60 Jahren Versuͤche, auch für die kleinen Leute thätig zu sein; wir
xwähnten schon, wie gänzlich ihm die Krankenversicherung mißlang, wie es nuͤr in
England und den Vereinigten Staaten die sogenannte Volksversicherung in weite Kreise
zu tragen verstand. Aber schon diese Versuche wirkten; die Techniker der Versicherung
dingen aus dieser Schule hervor. Die seit 18860 — 1880 beginnende Unfallversicherung der
Aktlengesellschaften war die Vorbereitung für die spateren großen Unfallkorporationen.
Die ganzen Mißbräuche des kapitalistischen Versicherungswesens wiesen auf die öffentlich—
cechtliche Ordnung des Arbeiterversicherunaswesens hin
        <pb n="372" />
        356 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Guterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [814
Schon vor 1830 haben Staatsmänner und Parlamentsführer, Menschenfreunde
und Vertreter der Wissenschaft vereinzelt Staatshülfe auf diesem Gebiete ge—
fordert; die Gründung und Förderung der Hülfskassen, wie normierende Gesetze für fie
standen längst auf der Tagesordnung, als Napoleon III. von 1851 an, von der Heydt 1854,
Gladstone 1860 energisch eingriffen. Überwog zunächst auch allerwärts von 1840 -1860
eine manchesterlich liberale Strömung, welche das Bedürfnis an die Aktiengesellschaften
oder an die ungenügende Selbsthülfe wies, und erhob sie sich verstärkt gerade 1860 bis
1880 gegen die Staatshülfe, so trat doch von da an, wesentlich durch Fürst Bismarck
befördert, eine entgegengeseßzte Bewegung ein, ebenso von der Wissenschaft wie von den
regierenden Kreisen gefördert. —

Die Betrachtung im einzelnen knüpfen wir nun besser an die drei Hauptländer
der Bewegung England, Frankreich und Deutschland an; die beiden ersteren Staaten
versolgen wir zunaͤchst nur in ihrer älteren Entwickelung, bis die deutschen Einrichtungen
auf sfie wirken. Die Begräbnis- und Krankenkassen waren allerwärts der Aus—
gangspunkt. Das Vereinigte Königreich und speciell England mit seiner frühen
gewerblichen Entwickelung, seinem seit der Agrarrevolution des 16.—-18. Jahrhunderts
entstehenden zahlreichen Geldlohnarbeiterstande, seinen zahlreichen Armen und seinem alther—
gebrachten freien Vereinswesen zeigt uns schon im 18. Jahrhundert zahlreiche Unterstützungs—
dereine, Klubs, boxes, friendly societies. Besonders französische, 1688 eingewanderte Pro⸗
testanten haben solche gebildet; der Freimaurerorden hatte sie gefördert; hauptsächlich kleine
zrtliche Vereine bestanden gegen 1800; Eden schätzt die Mitglieder aller solcher Gesell—
schaften schon auf gegen 600 000 um diese Zeit. Patronisierte Vereine entstanden dann
hauptsächlich 1816— 1860; von 1840 an schlossen sich viele Lokalkassen zu Grafschafts-,
Distrikts⸗, Centralvereinen zusammen, unter denen die sogenannten Orden mit Freimaurer—⸗
traditionen die wichtigsten waren. Von 1830 —1870 bildeten sich die reinen Begräbnis—
kafsen. Die Gesetzgebung hatte seit 17983 in zahlreichen Gesetzen einzugreifen gesucht;
aber sie wagte Vorschriften nur für die Kassen zu geben, die sich amtlich registrieren
ließen; die Registrierung war bis 1846 durch die Friedensrichter, von da an durch ein
staatliches Registeramt geschehen; es dauerte sehr lange, bis eine erhebliche Zahl sich
registrieren ließ. Eine Reihe von Enqueten deckte immer wieder die großen Mißstände
auf, an denen die meisten derartigen Einrichtungen litten; fast alle Kassen versprachen sehr
viel mehr, als sie leisten konnten, entbehrten versicherungstechnisch mathematischer Grund—
lagen. Den größten Eindruck machte endlich die Enquete von 1870- 1874; die darauf
folgenden Gesetze von 1875 und 1876 gaben den Anlaß zu wesentlicher Reform in den
größeren Kafsen und Orden, die Registrierung der letzteren nahm nun sehr zu. Auch
1880, 1882, 1896 und 1897 ergingen weitere Gesetze; sie wagten aber alle keinen
Registerzwang zu verfügen; das englische Hülfskassenwesen blieb auf dem Boden des freien
individuellen Privatvertrages und der freien Unterordnung unter die Staatskontrolle;
nur wenige zwingende Vorschriften für die nicht registrierten Begräbniskassen wurden
erlassen und beseitigten die schlimmsten der Mißbräuche.

Die Zahl der Kassen und ihrer Mitglieder ist für die ältere Zeit keine sichere:
1839 hatten die registrierten Kassen wohl 1,4 Mill. Mitglieder; 1859 schätzte Ludlow die
gesamte Zahl auf 8 Mill. ihr Kapital auf 11,4 Mill. F (2838 Mill. Mt.). Die neueste
amtliche Statistik führt, wie mir scheint, die registrierten und unregistrierten Kassen für
31. Dez. 1888 auf: 299885 Kassen oder örtliche Logen zählen 11,4 Mill. Mitglieder
mit 87,9 Mill. Y Vermögen (778 Mill. Mk.), davon auf England und Wales allein
10,2 Mill. Personen mit 86,2 Mill. V. Diese Statistik umfaßt auch heute noch außer⸗
ordentlich verschiedene Bildungen, obwohl die älteren Formen mehr und mehr zurück—
treten gegen die neueren, größeren und versicherungstechnisch vollkommeneren Organe.
Zu jenen gehören die kleinen örtlichen, oft nur ein paar Jahre dauernden Vereine,
die als gesellige Klubs oder als Sammlungen bei einem Begräbnis beginnen; bei
manchen ist der Zweck, zugleich als Sparkasse zu dienen, zum regelmäßigen Sparen
anzuhalten, am Schlusse des Jahres oder einiger Jahre jedem Mitglied eine bare
Summe von 20— 40 sh als Dividende in die Hand legen zu können; im übrigen geben
        <pb n="373" />
        815) Die ältere englische Arbeiterverficherung. 357
sie alle möglichen Unterstützungen, jedenfalls Begräbnisgeld, meist auch Krankengeld;
aber nur je nach ihren Mitteln; jede mathematische Grundlage ihrer Geschäftsführung
fehlt. Die Zusammenkünste und Trinkgelage im Wirtshaufe gaben einst noch mehr
und geben noch jetzt vielen ihren geselligen Kitt; zahlreiche derselben find in der Hand
der Schankwirte. Unzählige machlen stets wieder bankerott, sobald mehr ältere als
jüngere Mitglieder vorhanden waren. Mannigfach aber wurden ihre Einrichtungen
durch patronisierende Geistliche, Grundherren und Unternehmer, zumal auf dem Lande,
verbessert. Wenn Millionen von Armen im 19. Jahrhundert durch solche eingegangene
unvollkommene Hülfskassen getäuscht wurden, nach langer Einzahlung nichts erhielten,
so haben diese primitiven Vereine doch die gesamten unteren Klaffen zur Selbsthülfe
erziehen helfen, Sitten geschaffen, aus denen nach und nach Besseres erwuchs.

Die spätere Entwickelung hat die Kassen vergrößert und specialisiert, hat an die

Stelle des Umlageverfahrens eine versicherungstechnisch einigermaßen richtige Erhebung
von Prämien gesetzt. Die großen Unternehmer, die Eisenbahn- und ähnliche Gesjell-
schaften haben heute auch in England, wie anderwärts, für ihre Leute Kranken-, Be⸗
gräbnis- auch Alterskassen, die gut verwaltet sind, Beiträge von den Unternehmern er—
halten, jeden Beschäftigten zum Beitritt zwingen, geschaffen; viele zahlen neuerdings dem
aus dem Betrieb Austretenden einen erheblichen Teil der Beiträge zurück. Diese Art der
Kaffen ist in England noch weniger beliebt als anderwärts. Die zwei beliebten freien
Typen der englischen Hülfskassen, die heute im Vordergrund stehen, wohl 80—890 o/0 der
oben angeführten Mitglieder umfassen, sind die größeren Begräbniskassen und die großen
allgemeinen Hülfskassen, deren erheblichste, wie erwähnt, die Orden sind.
Eine Begräbniskafse zu verwalten, sie in ihrer Einnahme und Ausgabe zu über—
sehen, ist leichler, als eine Kranken- oder gar Alterskasse zu führen. Das Bedürfnis für
solche Kassen ist das dringlichste. Die ältesten sind rein lokal; ein kleiner Reservefonds ge—
nügt. Aber bald breiteten sich auch die besseren dieser Kassen auf die Grafschaft aus, ja
darüber hinaus, und jetzt giebt es ganz große über das Königreich sich erstreckende von
über 1Mill. Mitglieder. Fast die Hälfte aller in der obigen Statistik gezählten Personen
nämlich 5,65 Mill.) gehören ausschließlich Begräbniskassen resp. ihnen gleichgestellten
Volksversicherungsbanken an. Diese Kassen erstrecken ihre Thätigkeit bis in den
unteren Teil des Arbeiterstandes. Die Kassen suchen sich durch glatte Zahlung des Sterbe⸗
geldes (meist 6 O für die Erwachsenen, 8 für das Kind) beliebt zu machen. Aber sie haben
den Nachteil, daß sie, je größer sie werden, desto zahlreichere Kollekteure bedürfen, die
10—-50 6/0 der Einnahmen verschlingen. Der Zusammenhang zwischen Versicherten und
Kassen wird nur durch die Kollekteure unterhalten, welche mit der Ausdehnung der Ge—
sellschaften zu einem wahren Krebsschaden wurden. Ein großer Teil der Kollekleure und
Vorstände fanken 1840-1875 zu gewissenlosen Wucherern herab; sie gaben den Ver⸗
siche rten keine schristlichen Vertraͤge, verkauften sie beliebig an andere Gesellschaften, wie
sie auch oft ihre einträglichen Slellen um 501000 4 verkauften. Stellte sich die
Bilanz der Kasfse schlecht, so holten sie bei Hunderten die Beiträge nicht mehr ab und
stießen diese so aus der Gesellschaft; sie bewucherten auch durch Vorschüsse. Von irgend
welcher Selbstverwaltung war keine Rede mehr. Zur Generalversammlung, wo Taufende
hätten erscheinen sollen, trommelten Vorstände und Kollekteure einige Dutzend ihrer
Kreaturen zusammen. Diese namenlosen Mißbräuche ermöglichten den Aktiengesellschaften
unter Annaähme des Sammelsystems die Ausbreitung der Volksversicherung und ver—
anlaßten das Reformgesetz von 1875, das die schlimmsten der Mißbräuche beseitigte.
Ldudlow verlangte damals Staatsversicherung für die Begräbnisgelder. Das Gefetz von
1896 hat die sammelnden Begräbniskassen und die Versicherungsbanken, welche die
Volksversicherung im Umkreis von mehr als 10 englische Meilen bis zu 20 M Sterbe—
geld durch Sammler betreiben, unter dasselbe Recht gestellt.

Wer nur die englischen Begräbniskassen kennt, wird sich kaum scheuen, vom voll—⸗
ständigen Bankerott des freien Hulfskassenwesens zu sprechen. Anders, wer die großen
allgemeinen Hülfskafsen und Orden studiert, deren Reformen in eben der Zeit einsetzen
da jene Kaffen die niefste Entartung zeigen. Sie haben es bis 1899 zwar nicht, die
        <pb n="374" />
        358 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[1816
die sammelnden Sterbekassen auf 5,8, aber doch auf 3—4 Mill. Mitglieder gebracht;
14 der größten Orden hatten 1899 etwas über 2 Mill. Mitglieder und über 20 Mill. J
Vermögen, während die Sterbekassen auf ihre 5,6 Mill. nur 4,8 Mill. &amp; besaßen.
Von den 1899 gezählten 29900 Kassen werden wohl 26 000 oder mehr Lokalabteilungen
der großen Orden sein. Daß diese von 18340 -1900 verstanden, immer mehr kleine,
schlecht verwaltete Lokalkassen sich anzugliedern, ist vielleicht die wichtigste Thatsache
der Reform; die früher selbständigen Lokalkassen behielten ihre kräftige, persönliche Ver—
bindung, ihre Feste, auch den größten Teil ihrer Finanzen; sie fügten sich schwer und
langsam der Reform, die von den Centralorganen der Orden ausging; aber gerade
in der Reibung und dem Zusammenwirken der lokalen und centralen Organe liegt das
heilsame Leben dieser sich immer mehr ausdehnenden Vereine, deren größte jetzt
3—-800 000 Mitglieder und Vermögen von 6—28 Mill. Æ(128 -1683 Mill. Mk.) haben.
Ihre Mitglieder gehören freilich ebenso wie der Elite der Industriearbeiter, so dem kleinen
Mittelstande an; Kleinhändler und Handlungsgehülfen, Handwerker, hochbezahlte Dienst⸗
boten sind zahlreich bei ihnen; vornehme Aristokraten und Minister trifft man in ihren Listen.
Der Geist, der sie beseelt, ist ein religiös-geselligehumanitärer; fie feiern Feste und Um—
züge, halten an jedem Sonntag in der Loge erbauliche Vorträge, haben geheime Zeichen
und Würden nach dem Vorbilde der Freimaurer. Die einzelne Loge, mit 80 —150 Mit—⸗
gliedern, besorgt selbständig das Krankenkassenwesen; 10—-20 Logen zusammen bilden
einen Distrikt, der in der Hauptsache jetzt das Begräbnisgeldwesen an sich gezogen hat;
an der Spitze steht die Centralleitung, d. h. eine jährlich an anderem Ort tagende
Delegiertenversammlung und der dauernde, von ihr gewählte Exekutivausschuß; letzterer
hat in den großen Orden die Altersversicherung und eine Anzahl besonderer Fonds zur
Unterstützung verschiedener Zwecke in Händen. Das Geheimnis der Blüte der Orden
liegt darin, daß die besten Mitglieder in einer Hierarchie von Ehrenämtern empor—
steigen und neben sich das gut bezahlte Beamt entum der Sekretäre haben, welche teil—
weise zu den besten mathematischen Versicher ungstechnikern Englands gehören; so hat
die Verwaltung eine demokratische Basis in der Loge, aber zugleich eine aristokratisch—
bureaukratische Spitze, welche auf Centralisation, Freizügigkeit zwischen den Logen,
strenge Deckung der Verbindlichkeiten, solide Geschäftsführung immer mehr hinarbeitet.
Die Orden haben durch ihre eigentümliche Organisation das Problem gelöst, eine
Summe kleiner Lokalvereine, wie sie zur Erzeugung des genossenschaftlichen Geistes und
zur Krankenkontrolle nötig sind, zusammenzufassen zu ganz großen Kassen; und solche
sind für die finanzielle Leistungsfähigkeit und die anderen Ziele der Arbeiterversicherung er—
wünscht. Wir haben in Deutschland teils zu kleine leistungsunfähige Krankenkassen, leils
zu große finanziell gut fituierte, die aber des genossenschaftlichen Zusammenhanges ent—
behren. Die größeren Orden sind eine der wichtigsten Schulen Englands für Gesittung,
Sparsamkeit, Vorausficht und Geschäftskenntnis; das kirchliche, politische und sociale
Parteiwesen ist aus den Orden verbannt. Alle Berufe sind in ihnen nebeneinander
vertreten.

Im Gegensatz hierzu steht das Hülfskassenwesen der Gewerkvereine und die
zroßen Hülfskassen der Bergarbeiter und Lokomotivführer, welche nur Berufsgenossen auf⸗—
nehmen und unterstützen. Die Kassen der älteren Gewerkvereine mit gelernten Arbeitern
haben keine besonderen Fonds für die Arbeitslosen- Wander-, Kranken- und Sterbegeld—
unterstützung, für die Alters- und Invalidenpensionen und besonderen außerordentlichen
Hülfen, die sie bewilligen; sie betreiben die Unterstützung nicht versicherungstechnisch,
sondern verlassen sich auf ihre Sitte, leere Kassen durch erhöhte Umlagen wieder zu
füllen, und sind damit ausgekommen. Der einzelne Arbeiter hat in ihnen keinen festen
Rechtsanspruch auf irgend eine Unterstützung; wird er ausgestoßen, so erhält er nichts,
auch wenn er jahrzehntelang wöchentlich seine Beiträge gezahlt hat. Aber praktisch
wirken die Gewerkvereine wie die Hülfskafsen. Die 100 größten Gewerkvereine mit etwas
über 1 Mill. Arbeitern gaben 1802--1900 183,8 Mill. 4 (276 Mill. Mk.), darunter
2200 für Arbeitslose, 17,40/0 für Kranke, 9,600 für Allersrente, 11,80/0 für Sterbe—
geld und andere ähnliche Zwecke, zusammen 60,30/0 jür Hülfszwecke (etwa 162 Mils. Mk.,
        <pb n="375" />
        817)] Die Kassen der Orden und Arbeitervereine. Resultate. 359
im Jahre also etwa 19 Mill.) aus. Da die 14 größten Orden 1899 nur 2,7 Mill. J
(55 Mill. Mtk.) für Hülfszwecke an ihre männlichen erwachsenen Mitglieder zahlten, so
erhellt die relative Bedeutung des Gewerkvereinskafsenwesens immerhin.

Die großen Hülfskafsen der Bergarbeiter entstanden von 1863 an nach den Haupt—
distrikten des Bergbaues; es nehmen jetzt über 300 000 Arbeiter teil, jede zählt tausende
von Mitgliedern, die größte 1896 — 122 257 Bergleute; ihr Hauptziel ist die Ver—
sorgung der im Betrieb Verunglückten; sie geben den Betroffenen Krankengeld, Alters- und
Invaliden-, Witwen- und Waisen⸗-, sowie Sterbegelder; die Unternehmer zahlen Zuschüsse
von 8-200/0 der Arbeiterbeiträge; die größte, die Northumberland- und Durhamkasse
nahm 1896 2,26 Mill. Mk. ein, gab 1,75 Mill. Mk. für Versicherungszwecke aus, allein
iür Alte und ganz Erwerbsunfähige fast 1 Mill. Ein Oberverband faßt die Kassen
pusammen.

Was ist nun in Großbritannien mit der 150 jährigen Arbeit auf dem Gebiet
des Arbeiterversicherungswesens, abgesehen von den neuesten Reformen, erreicht worden?
Sehr breite Schichten des Arbeiter- und Mittelstandes, vielfach nebst Frauen und Kindern,
wohl 20—25 Mill. Personen, sind auf den Todesfall mit einem kleinen Sterbegeld
versichert; aber es fehlt einem großen Teil dieser Versicherung jeder Segen eines genossen—
ichaftlichen Vereinslebens, und ein sehr erheblicher Teil der Kassen ist heute noch mit
Wucher, Trinkgelagen, schlechter Verwaltung, Betrug, allzu häufigem Bankerott behaftet.
Gegen Krankheit sind wohl 426 Mill. höherer Arbeiter und Personen des Mittelstandes
leidlich versichetrt und zwar der größere Teil derselben in kräftig blühenden Vereinen,
die fittlich und wirtschaftlich ihre Mitglieder erziehen. Für Alter, Invalidität und
Anfall waren 1880 nur wenige Prozente versichert; auch heute ist es nur für den Unfall
etwas besser. Nach Hasbach waren zwar 1876 von 1000 Einwohnern des Vereinigten
Königreiches 191 Mitglieder von Hülfskassen; von 11804 Armenhäuslern aber waren
7391 aus Hülfskassen ausgetreten oder hinausgeworfen worden, 83918 hatten einer Kasse
angehört, die bankerott machte; davon hatten über 2000 10-40 Jahre Beiträge ge—
zahlt. Schottland und Irland ist an der ganzen Entwickelung nicht viel beteiligt.

Der Grund, daß trotz unsagbarer Anstrengung im ganzen doch nicht so sehr viel
erreicht wurde, liegt wohl auch an der früheren und teilweise noch heute vorhandenen
Unzulänglichkeit der Löhne; noch mehr aber an der langsamen Umbildung der geld—
wirtschaftlichen Sitten der unteren Klassen, an der unendlichen Schwierigkeit des
Problems, die alten Gildefitten halb zu erhalten, halb mit kaufmännischem Rechnen
iür ferne Zukunft zu verbinden, sast ohne staatlichen Zwang mit geringer Hülfe der
oberen Klassen ein gutes Arbeiterversicherungswesen zu organisieren. Das Große, was
doch — hauptfächlich in den Orden und Gewerkvereinen — erreicht ist, liegt in der
moralisch-psychischen Umbildung und Erziehung der Arbeiterelite; Millionen haben
gelernt, in human-brüderlichem Geist Opfer zu bringen, für die Zukunft zu sorgen, ohne
immer wieder den größeren Teil des gesammelten Geldes zu vertrinken, zu teilen u. s. w.;
sie haben dabei Versicherungsgeschäfle für Menschenalter zu führen gelernt; ihre Vor—

stände und Sekretäre gehören zu den führenden Geistern auf dem Gebiete der mathe—
natischen Versicherungswissenschaft. Aber sie konnten doch nur bei den höchststehenden
Vereinen und in Bezug auf Krankheit und Sterbegeld seit den letzten 25 Jahren wirklich
Vollkommenes erreichen. Das Problem der Unfall-, Alters- und Invaliditätsversicherung
ist unendlich schwieriger, setzt größere festere Körperschaften voraus, als es die Orden
und Gewerkvereine im ganzen sind.

Die guten Elemente der englischen Arbeiterversicherung haben einen fast er—
schöpfenden Kampf mit der Roheit, Indolenz und Gedankenlosigkeit der unteren Klassen,
gegen die Erwerbslust der Aktiengesellschaften, gegen die Gleichgültigkeit und Abneigung
des Parlamentes und die egoistischen Klafseninteressen der Parteien geführt. An hoch—
stehenden Geistern, die dabei auf die Seite der Arbeiter traten, hat es zwar nie gefehlt,
aber sie beherrschten das Parlament nicht. So tauchten auch in England seit dem
18. Jahrhundert Verstaatlichungspläne der Arbeiterversicherung stets wieder auf. Lord
Althorp fuchte 1833, Gladstone 1864 Altersrentens und Sterbegelder für Arbeiter bet
        <pb n="376" />
        360 Drittes Buch. Der gefellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[(1818
—0 praktisches Resultat. Erst ein
Reformgesetz von 1882 faßte die zu versichernden Summen undb das Verfahren dieser
staatlichen Altersversicherung so, daß die Wohlthat den Arbeitern zugänglich wurde.
Von 1880 beginnen die ernsteren Reformanläufe für Alters- und Unfallversicherung,
worauf wir später kommen.

Während die Entwickelung in den Vereinigten Staaten und den englischen
Kolonien eine ähnliche war wie in England, ist sie in Frankreich und den angrenzenden
romanischen Ländern eine wesentlich andere gewesen.

In Frankreich bestanden bis 1788 zahlreiche katholische und protestantische

Hülfskassen bei Bruderschaften, Zünften, Vereinen, die in althergebrachter Weise allerlei
Anterstützungen, aber ohne Rechtsverbindlichkeit, gaben. Die Revolutionsgesetze ver—
nichteten fie oder ihr offenes Beftehen, der Napoleonische Polizeistaat fürchtete alle der—
artigen Vereine als Koalitionsansätze. Doch duldete man sie nach und nach wieder,
zumal wenn sie Leute der verschiedensten Berufe aufnahmen; besonders 1830 —48 vermehrten
sich diese Hülfskassenvereine (societes de secours mutuels), am meisten in den Fabrik—
zegenden; das Sparkassengesetz von 1848 gestattete ihnen, Einlagen in die Sparkassen zu
machen, das hatten 1847 2056 im Betrag von 8,7 Mill. Fr. gethan. Die Frage der
Altersrenten- und der Hülfskassen wurde 18347 1850 im Parlament und sonst ernstlich
diskutiert. Das Gesetz vom 185. Juli 1850 und die folgenden kaiferlichen Dekrete be—
schränken die Hülfskassen in der Hauptsache auf Krankenunterstützung und Begräbnisgeld,
suchen sie durch zahlreiche Patrone, Vorsitz des Maires, lokal Beschränkung und
allerlei polizeiliche Kontrollen fowie durch Staatszuschüsse, wenn sie gewisse Bedingungen
erfüllen, in politisch ungefährliche, versicherungstechnisch gut verwaltete Organe zu ver—
wandeln. Der ganze Hochdruck der Staatsmaschine und der Kirche förderte die Be—
wegung, die bis Ende der 60er Jahre, bis die Syndikatsbestrebungen stärker wurden,
zuch einen Teil der Arbeiter leidlich befriedigte. Im Jahre 1871 bestanden 5787
Vereine (davon 42683 genehmigte, privilegierte) mit 791 901 Mitgliedern, wovon etwa
100 000 Ehrenmitglieder waren, die zahlen, aber nichts fordern.Daneben hatte man,
im Anschluß an die viel weitergehenden Pläne auf Staatshülse des Jahres 1848,
18. Januar 1850 eine vom Staat verwaltete Altersrentenkasse geschaffen, in welche jeder
Bürger, jedes Mitglied einer Hülfskasse sich einkaufen konnte, in die aber hauptsächlich
die Hülfskassen Einzahlungen für ihre Mitglieder im ganzen machten und dafür erheb⸗
liche Staatszuschüsse erhielten. Die Rentenbezieher waͤren bis Eude 1872 auf 29383
mit 6—7 Mill. Fr. Rente) gestiegen. Daneben verteilten auch noch viele Hülfskafsen
direkt, je nach ihren Überschüssen, Ältersrenten an alle Mitglieder. Ich füge gleich bei,
daß Ende 1896 die Zahl der Rentner, die Renten von der Alterskasse bezogen, auf
208 241 mit 38,8 Mill. Fr. gestiegen war, daß aber unter 1,29 Mill. Rentenbeziehern
don 18521896 nicht ganz eine halbe Million Arbeiter waren, die übrigen aus kleinen
Rentiers, Beamten, Eisenbahn- und Chausseebediensteten, Handwerkern u. s. w. bestanden.
Die ebenfalls für die Arbeiter bestimmte staatliche Lebens— und Unfallversicherungskasse
(1868 gegründet) blieb noch bedeutungsloser; sie hatte 1868 —-1896 es auf 2571 Einzel—
und 1647 Sammellebensversicherungen mit ein paar Mill. Fr. Kapital und auf jährlich
ztwa 1416 gegen Unfall versicherte Personen gebracht (1868); bis Ende 18906 waren
im ganzen 869 654 verfsichert worden.

Die Republik hat die polizeiliche Einschränkung der societs de secours mutuels
eit 1870 etwas ermäßigt, sie aber erst nach langen, 17 jährigen parlamentarischen
Kämpfen 1. April 1898 unter ein liberales Gesetz gestellt, das ihnen eine Ausdehnung
ihrer Zwecke und die Bildung von Unionen gestattet, aber ihre Versicherungstechnit
aicht auf ganz befriedigenden Boden stellt. Das wachsende praktische Bedürfnis hatte
ie 1875 1900 wesentuch vermehrt; es bestanden in den letzten Jahren zwar ca.
12000 Kassen, ihre Mitglieder werden aber auf nur 1,6—2,8 Mill. (letztere Zahl nach
Cheysson) angegeben; darunter 250000 Ehrenmitglieder, 550 000, welche prosessionelle
Vereine bilden, 200 000 kleine Unternehmer, 200000 Beamte, im ganzen 6—700 000
gewerbliche Lohnarbeiter, 22300 000 Angestellte aller Art. Das Vermögen war 1886
        <pb n="377" />
        819)] Franzöoͤsische Arbeiterversicherung. Deutsche Anfänge. 361
auf 139, 1896 auf 227 Mill. Fr., die Jahreseinnahme 1895 auf 24-28 Mill. ge⸗
stiegen, wovon 12,8 Mill. für Krankenversicherung (6 Krankengeld, 8 ärztliche Hülfe,
3,6 Arzenei) ausgegeben wurden. — Das Resultat ist kein großes, auch wenn man in
Rechnung zieht, daß Frankreich noch heute einen so großen Kleinbürgerstand hat, der
der Versicherung oder gar dem staatlichen Versicherungszwange die Sparkasse oder den
Erwerb eines Ackerstückchens vorzieht.

221. Die Durchführung der deutschen Arbeiterversicherung.
Ursprung. Die Krankenversicherung. In Deutschland trat das Beduürfms
der Arbeiterversicherung später hervor als in Westeuropa; die große Industrie
und die Bildung eines Lohnarbeiterstandes kamen später; die ländlichen Lohnarbeiter
behielten zum größeren Teil über 1850 hinaus naiuralwirtschaftliche Jahresbezahlung
und lebenslänglichen herrschaftlichen Unterhalt. Soweit ein Bedürfnis nach Hülfs
kassen vorhanden war, hatten sich die alten Einrichtungen erhalten. Den älteren
gilde- und zunftmäßigen Hülfskassen hatte die bureaukratische Polizei wohl ihre Feste
und Gelage und damit einen Teil ihrer Anziehungskraft genommen, aber keine
Revolution hatte sie vernichtet; sie erhielten sich mannigfach auch, wo die Gewerbe—
freiheit gestegt hatte. Die schon im 16. Jahrhundert vorhandenen Bruderladen der
Bergarbeiter, gespeist durch die Büchsenpfennige der Knappen und bald auch durch
einige Freikuxen (Anteile) der Werke, gaben Unterstützungen aller Art; außerdem aber drang
der gräflich Schlicksche Grundsatz der Joachimsthaler Werke mehr und mehr in alle
Bergordnungen ein, daß fündige Zechen den kranken Arbeitern acht, ünfündige vier Wochen
lang Lohn und Arztgeld zu reichen hätten. Und als von 1700 — 1854“ der Erwerbs
trieb moderner Unternehmer und die Aufldsung der alten Knappschaften diese heilsamen
Einrichtungen bedrohten, da griff Friedrich d. Gr. (z. B. 10. Rat 1767 fur die Berg⸗
werke in Cleve-Mark) und später die preußische Verwaltung von 1815— 1848 rettend und
zwingend durch; in den westlichen Provinzen wurden diese Kassen erst 1839 — 1842 unter
großem Widerstand der Unternehmer in allen Werken eingeführt. Minister von der
Heydt unifizierte und legalisierte dann diese Reform durch das Gesetz vom 10. April 1854:
alle Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwerke mußten nach ihm, zu geographischen Verbänden
gereinigt, solche Knappschaftskafsen errichten, und alle ihre Akbeiter mußten beitreten;
Werke und Arbeiter zahlen Beiträge, die ersteren nach und nach fast so hohe wie die
letzteren. Alle — auch die unstündigen — Arbeiter erhalten dafür Krankenlohn sowie Kur
und Arzenei und ein Begräbnisgeld; die ständigen daneben noch Invaliden-, Witwen- und
Waisenpension, Schulgeldbeihülfen, außerordentliche Unterstützungen. Die Verwaltung
ist eine gemeinsame. Im Jahre 1867 besaß Preußen 88 solcher Kassen mit 174 000
Bergarbeitern, Ende 1900 73 mit 618 547; damals hatten sie 10,5, jetzt schon wesentlich
über 100 Mill. Mk. Vermögen; damals 4,6 Mill., jetzt 48,6 Mill. Jahreseinnahme;
Ende 1900 empfingen 57 605 Inbaliden, 50 107 Wilwen und 42 180 Waisen Pensionen
im Gesamtbetrag von 22 Mill. neben 14,6 Mill. Ausgabe für Krankenpflege. In
inzelnen Vereinen hat man die Pensions- und Krankenkassen getrennt. Da der
Beitrittszwang und die Blüle des Bergbaues steigende Beteiligung garantiert, hat man
ron einer strengen Durchführung der Versicherungstechnik ohne Gefahr Abstaund nehmen
können. Fur die nichtpreußischen deutschen Bergwerke (mit ca. 50000 Arbeitern)
wurde von 1860—1900 im Jdanzen eine ähnliche Gesetzgebung erlassen. Auch Hsterreich
folgte 1834 und 1889. Die ganze Institution leidet wohl etwas daran, daß die Teil—
nahme der Arbeiter an ihr nicht entsprechend belebt wurde; die Klagen über zu geringe
Rechte, über das Wahlshstem fur die Arbeitervertreter, über Sicherung der Ansprüche
bei Austritt aus dem Lohnverhältnis sind stetig gewachsen; aber im ganzen hat sie
sich doch so bewährt, daß sie in den Augen der besten deutschen Unternehmer und der
Regierungen ein ideales Vorbild für alle Arbeiterversicherung wurde. Die Kassen der
Eisenbahnen und anderen Großunternehmungen wurden überwiegend darnach gebildet;
in der öffentlichen Debatte wurde 1880—1880 immer wieder auf fie hingewiesen. Die
Ausbildung von städtisch-⸗gewerblichen Krankenkassen mit Beitrittszwang von 1846 - 1866
wäre ohne diesen Vorgang wohl kaum erfolgt.
        <pb n="378" />
        362 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [820
Die preußische Gewerbeordnung von 1848 forgte für Erhaltung und Neubildung
der Gesellenunterstützungskassen, erlaubte einen ortsstatutarischen Beitrittszwang für
zünftige und nichtzünftige Gesellen, für Zunftmeister und Fabrikarbeiter. Das Gewerbe—
zesetz vom 9. Februar 1849 ergänzte und verschärfte diese Bestimmungen, verfügte die orts—
statutarijsche Möglichkeit, die Unternehmer zu Beiträgen in halber Höhe der Arbeiter—
heiträge zu zwingen und die Einziehung der beiderseitigen Beiträge den Gewerbe—
treibenden zu übertragen. Und als die Ortsbehörden, gehindert durch die Abneigung
der Unternehmer, zögerten, griff von der Heydt energisch durch (Gesetz vom 8. April
1854) und schuf die Möglichkeit eines Beitrittszwanges zu den Krankenkassen außer
durch Orts- auch durch Statute der Bezirksregierungen für weite Bezirke. Es wurde
nun mit Energie von diesen Befugnissen Gebrauch gemacht; viele humane Arbeitgeber,
zumal die noch wesentlich unter kirchlich-religiösem Einfluß stehenden, suchten von selbst
mehr und mehr Kranken- und Sterbekafsen für ihre Werke zu errichten. Und so sehen
wir von 1834-14874 eine steigende Zahl von solchen Hülfskassen sich bilden, die meisten
chon durch Ortsstatute mit dem Beitrittszwang versehen. Es waren einerfeits Kranken—
und Sterbekassen für die Arbeiter bestimmter Beruse und Gewerbe, die jeweilig an
einem Orte mit Beitrittszwang arbeiteten (Ortskrankenkaffen), andererseits Kassen,
in welche die Arbeiter eines bestimmten Unternehmens eintreten mußten (Betriebs—
safsen), welche unter einer patronisierenden Leitung der Arbeitgeber standen. Man
schätzt die Zahl dieser Kassen
1854 für Altpreußen auf 2576 mit 254420 Mitgliedern,
874 „3961, 714877
—DVVDD VV—
In ganz Deutschland werden um 1874 schon gegen 10000 Hülfskassen aller Art
mit etwa 2 Mill. Mitgliedern bestanden haben. Mehrere Staaten hatten die preußische
Gesetzgebung von 1854 nachgeahmt. Auch etwa 8350000 selbständige Gewerbetreibende
Zunftmeister) werden bis 1869 in den Kassen gewesen sein; außer den Zwangskassen
zab es freie mit nicht zu großer Mitgliederzahl und solche, welche unter dem Landes—
recht der einzelnen Staaten oder auf Grund besonderer Privilegien entstanden waren.
Die Zwangskassen mögen 1874 ein Vermögen von 40-650 Mill. Mtk. gehabt haben.
In Süddeutschland, wo es nur eine geringere Zahl Betriebskafsen gab, hatten die Ge—
meinden das Recht erhalten, von allem Gesinde und allen Arbeitern dafür einen Beitrag
zu erheben, daß sie in kranken Tagen freie Verpflegung durch die Gemeinde erhielten;
man war hier mit dieser Einrichtung zufrieden.

Mochten die Staatsbehörden bei Durchführung dieser Veranstaltungen in Nord
und Süd wesentlich an eine Erleichterung der sonst zu sehr wachsenden Armenlast
gedacht haben, mochte bei von der Heydt und anderen maßgebenden Persoönlichkeiten in
Preußen der Gedanke mitgespielt haben, durch die Betriebskassen und die Beiträge der
Arbeitgeber die Autorität der letzteren zu stärken, mochte die Verwaltung vieler Zwangs⸗
kafsen im Anfang recht unvollkommen fein, mochten sie noch lange nicht alle Arbeiter
umfassen, und die Arbeiter oft ihre Rechte durch Stellenwechsel verlieren, das ganze
System hatte sich doch so eingelebt, hatte so wolthätige Folgen erzeugt, daß selbst die
zanz liberal gefärbten Bundesregierungen 1868 —1878 keinen Augenblick ernstlich daran
denken konnten, durch Aufhebung des nun seit über 20 Jahren bestehenden Beitritts-
zwangs die gewohnten Einrichtungen zu gefährden. Der konsequenie politische und
wirtschaftliche Liberalismus forderte diese freilich. Er sah in den englischen freien
Hülfskassen sein Ideal; man kannte damals deren Schattenseiten noch nicht. Aber er
konnte in der Gewerbeordnung von 1869 nur die Aufhebung des Beitrittszwangs für die
selbständigen Gewerbetreibenden und für diejenigen Arbeiter durchsetzen, die einer anderen
reien Hülfskasse angehören, und im Jahre 1876 die beiden Gesetze vom 7. und 8. April.
Das letztere hielt die Einführung des Kaffenzwangs durch Ortsstatuten aufrecht; das erstere
gab Normativbestimmungen, nach denen sich von da an die ortlichen Zwangskassen wie
die freien Kassen richten sollten, die als eingeschriebene Hülfskaffen rechtuche Perfönlichkeit
        <pb n="379" />
        321)] Die Entstehung des deutschen Arbeiterversicherungszwanges. 363
ꝛrwarben, und deren Mitgliedschaft von der Teilnahme an den Zwangskassen befreite.
Die unter das Gesetz sich stellenden Kassen mußten eine bestimmte Verfassung, bestimmte
Organe haben, mußten sich auf Krankenversicherung und Sterbegeld beschränken, mußten
die erhobenen Beiträge und Leistungen innerhalb gewisser Maximal- und Minimal—
grenzen halten; sie waren einer gewissen Aufsicht und periodischen technischen Prüfung
unterstellt. Soweit die freien eingeschriebenen Kassen mit Arbeitervereinen verbunden
waren, nahm das Gesetz den Vorständen das Recht, Mitglieder von der Kasse aus—
zuschließen, wenn sie aus dem Verein austraten oder ausgeschlossen wurden.

Der Erfolg dieser Gesetzgebung war, daß nur wenige neue Kassen entstanden, daß
auch von den bestehenden freien Kassen nur eine mäßige Zahl sich einschreiben ließ,
daß aber die bestehenden Zwangskassen auf Grund der reformierten Ortsstatute sehr
verbessert wurden und an Zahl weiter zunahmen. Die Erwartungen der Freunde eines
freien Kassenwesens nach englischem Muster waren enttäuscht. Für die Bundes—
regierungen und die Freunde einer energischen Socialreform lag in dem Resultat ein
wesentliches Motiv, auf dem früher beschrittenen Wege weiter fortzugehen. Die Idee eines
allgemeinen gesetzlichen Kassenzwanges und der Übertragung der Arbeiterversicherung
möglichst auf öffentlich-rechtliche Korporationen mit genossenschaftlicher Verfassung ge—
wann in der Arbeiterversicherungsgesetzgebung von 1888 —1889 ihre definitive Gestaltung,
obwohl starke praktische und ideale Interessen sich dieser Wendung entgegensetzten. Das
private Versicherungsgeschäft, die individualistische Nationalökonomie und der politische
Liberalismus wetteiferten, die segensreichen Folgen freier Geschäfts- und Vereins—
thätigkeit, die Schädlichkeit bureaukratischer Schablonen und Zwangsmaßregeln zu
ichildern. Am geistvollsten bekämpfte Brentano den gesetzlichen Zwang im Arbeiter—
odersicherungswesen: die auf Freiheit und Selbstverantwortlichkeit basierte heutige
Wirtschaftsordnung müsse eine einheitliche für den Erwerb und das Unterstützungswesen
iein; ein Versicherungszwang sei bei Freiheit der Arbeit nicht durchzuführen oder ge—
stalte unsere ganze Wirtschaftsordnung im Sinne eines alle Individualität und alle
persönliche Freiheit erdrückenden Staatssocialismus um. Er übersah, daß keine
Wirtschaftsßordnung der Welt ohne Rechtszwang an vielen Punkten besteht, daß wir
jeute im Armenwesen, in der allgemeinen Schulpflicht, in der Arbeiterschutzgesetzgebung
taatlichen Zwang neben der reichlich bestehenden wirtschaftlichen Freiheit haben, daß
der Versicherungszwang dem nur ein kleines Stück beifügt. Jedes solche Stück Zwang
und Staatsordnung ändert natürlich unsere Erwerbsordnung etwas, aber dieses Stück
hut es doch nur in der Richtung, in der sie sich überhaupt heute umbildet, und sie
chut es nicht so, daß damit die wirtschaftliche Freiheit verschwvände. Brentano über—
schätzte, im Geiste des optimistischen manchesterlichen Liberalismus, die Möglichkeit, daß
Freiheit und Selbstverantwortlichkeit aus sich heraus in den unteren, teilweise prole—
tarisierten Klassen ein gesundes Hülfskassenwesen schaffe. Lasker betonte mit Recht im
Reichsstage, die Abweisung des Hülfskassenzwanges sei, weil sie an die Armenkaffe verweise,
geradezu Zerstörung der Selbstverantwortlichkeit, der Versicherungszwang erziehe zu dieser.

Eine Reihe eigentümlicher Umstände wirkten mit, daß gerade in Deutschland der
staatliche Arbeiterversicherungszwang zuerst siegte. Überall standen ihm zunächst
die liberale Wirtschaftstheorie und Praxis entgegen, wie sie 18940 — 1880 zum Siege ge—
ommen waren. In Deutschland hatte Bismarck 1867 -1878 mit ihr regiert; 1876 -1879
vandte er sich von ihr ab, teils durch politische, wirtschaftliche und sociale Zeitereignisse,
teils durch seine innersten UÜUberzeugungen bestimmt. Eine konservativ-klerikale Majorität
beherrschte den Reichstag. Die deutsche Wissenschaft hatte sich — vor allem im Verein
für Socialpolitik — von der Naturlehre der Volkswirtschaft mit Energie abgewandt,
sociale Reform und ftärkere Einmischung der Staatsgewalt in das wirtsschaftliche Ge—
triebe gepredigt; ihre ersten Vertreter stimmten Brentanos Protest nicht bei, der
äbrigens später dem Unfall- und Invaliditätsgesetz zustimmte. Die wissenschaftliche
Kritik, welche die großen Mißbräuche des Aktienversicherungswesens aufdeckte, hatten von
1870 an auch in Deutschland ein lebhaftes Echo gesunden und die Zweifel vermehrt,
daß diese Betriebsform den Arbeitern dienen könne. Die Gefahr der Socialdemokraui—
        <pb n="380" />
        364 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 822
drängte die Bundesregierungen ernstlich, durch eine Socialreform größeren Stils ihren
zuten Willen zu zeigen und eine Versöhnung mit den socialistischen Arbeitern zu ver—
suchen. Das deutsche Unternehmertum hatte zum Teil selbst Zwangshülfskassen nach
dem Vorbilde der Knappschaften gefordert; soweit es egoistisch die Lasten fürchtete, hoffte
es doch durch die Art, wie Bismarck die Maßregel erfaßte, die Zügel in der Hand zu
behalten und zugleich durch diesen Staatsmann Schutzzölle und anderes zu erhalten.
Das Wichtigste war, daß Bismarck dafür gewonnen wurde, seine Riesenkraft, seine Willens⸗
energie dafür einzusetzen, daß für eine Unfall- und Invaliditätsversicherung die Staats—
oder Reichsgewalt eintrete. Die juristisch geschulten tüchtigen Verwaltungsbeamten,
denen er die Ausführung übertrug, waren von dem Geist der friedericianischen Ver—
waltung, des socialen Königtums mehr erfüllt als vom Modeliberalismus der Zeit.
Kaiser Wilhelm J. hatte schon in der Jugend ein starkes sociales Pflichtgefühl für die
Hebung der mittleren Klassen gezeigt; er unterzeichnete gerne die von Bismarck auf⸗
gesetzte Botschaft vom 17. November 1881, welche auf die oöͤffentliche Meinung und den
Reichstag wirken follte.

Das Krankenkassengesetz kam zuerst 15. Juni 1883 zu stande und gilt
jetzt in der modifizierten Form vom 10. April 1892. Man hatte zunächst März 1881
ein Unfallversicherungsgesetz vorgelegt: eine Reichsanstalt mit Reichszuschuß follte die
seit 1871 gesteigerte privatrechtliche Haftpflicht der gewerblichen größeren Unternehmer
für Betriebsunfälle ersetzen; diese Haftpflicht hatte die Aktiengesellschaften für Unfall—
versicherung geschaffen, aber auch unendlich viel Zwist und nur für einen kleinen Teil
der verunglückten Arbeiter Entschädigung gebracht. Man erfuhr von den Privatgesell—
schaften, daß die kleinen Unfälle ihnen außerordentlich hohe, fast unerträgliche Ver—
waltungskosten machten. Es erschien als ein glücklicher Ausweg, sie den gewöhnlichen
sKrankenkassen zu überweisen. Um dies zu können, mußte das System der bestehenden
Krankenkassen mindestens auf alle gewerblichen Arbeiter ausgedehnt werden, denen aus
der Haftpflicht Rechte erwachsen waren. Der Gesetzentwurf vom 8. Mai 1882, wie der
vom 6. März 1883 verband also die geplante Unfallversicherung mit einer Neuordnung
des Krankenkassenwesens; der Reichssstag trennte beides. So kam es zunächst zum Kranken-
kassengesetz vom 15. Juni 1883.

Seine Absicht ist einerseits, die sämtlichen bestehenden deutschen Formen der
sKranken- und Sterbegeldversicherung möglichst ungeändert zu erhalten, andererseits das
System des Zwanges und der öffentlich-rechtlichen Korporation auszudehnen und zu
vervollkommnen. Man hielt für die ausschließliche Kranken- und Sterbegeldversiche—
rung kleine Kassen mit mindestens 50 —100, in der Regel einigen hundert Mitgliedern,
die zugleich durch Orts- und Berufsgemeinschaft verbunden wären, für die passendste
Organisation; die bisherigen Orts- und Betriebskrankenkassen (O.K. u. B.K.) entsprachen
dem am besten, die ersteren als die moderne, die anderen als die patrimoniale Form.
Daneben duldete man, wie bisher, 1. freie Kassen (nach dem Gesetz von 1876, reformiert
1. Juni 1884), die auch wesentlich Berufsgenossen, aber solche verschiedener Orte zu—⸗
jammenfaßten, 2. die landesrechtlichen, 8. die Zunftkassen und 4. die Knappschaftskassen;
man sah für vorübergehende Bauten 5. die Baukassen vor. Und man wies endlich 6.
die versicherungspflichtigen Personen, für welche es nicht gelang, Kassen zu organisieren,
in die bisher schon bestehende, jetzt reichsrechtlich geordnete, weniger fordernde und
ieistende Gemeindeversicherung (G.VB.). Es war Aufgabe der Ortsgemeinde, event. der
Auffichtsbehörden, auf die Bildung der nötigen Kassen hinzuwirken, die mit Ausnahme
der freien jeden versicherungspflichtigen zu ihr Gehörenden aufnehmen, jeden, der vorher
einer anderen Zwangskasse angehört, innerhalb 18 Wochen ohne Eintrittsgeld und
Karenzzeit zulassen müssen. Für jeden verficherungspflichtigen Arbeiter besteht so eine
Kafse, der er sich nur durch Eintritt in eine freie Kasse entziehen kann. Alle Kassen
sind in den Grundzügen ihrer Verfassung, dem Maximum der Beiträge, dem Mini—
mum der Leistungen gesetzlich geordnet; die konkrete Höhe der Beiträge, das einzelne
ihrer Versicherung und Verwaltung wird durch ihre von der Aufsichtsbehörde genehmigten
Statuten geordnet. Die Zwangskassen sind öffentlich-rechtliche Genossenschaften mit
        <pb n="381" />
        328)] Das deutsche Krankenkassengesetz. 365
ehrenamtlichem, gewähltem Vorstande, Generalversammlung (Delegiertenversammlung,
wenn es über 500 Mitglieder sind), mit einer großen Selbständigkeit der laufenden
Verwaltung, Arztanstellung, Entscheidung über Krankengeld u. j. w. Die Hauptfrage
ür ihre sociale und wirtschaftliche Bedeutung ist aber die, wie es gelungen ist, durch
iie genossenschaftliches Leben, gute Wahlen, tüchtige Vorstände, Sparsamkeit und aus—
fkömmliche Unterstützungen zu schaffen, die Arbeitgeber- und Arbeiterelemente im Vor—⸗
sttande in Harmonie zu halten. Wir kommen darauf zurück.

Die Mitglieder der Kassen sind von dreierlei Art: 1. die reichsgesetzlich versiche—
rungspflichtigen Lohnarbeiter, 2. diejenigen, welche durch Landesgesetz oder Ortsstatut
zur Versicherung verpflichtet werden, 8. die freiwillig Beitretenden. Die sub 1 Ge—
nannten sind die gewerblichen, im einzelnen fest abgegrenzten Lohnarbeiter, welche über
eine Woche beschäftigt sind, und die ihnen gleichstehenden Betriebsbeamten bis 2000 Mk.
Jahresverdienst; unter 2 fallen die Hausgewerbetreibenden, die landwirtschaftlichen Arbeiter,
deren allgemeine und sofortige Einbeziehung wegen ihrer Naturaljahresbezüge nicht rat—
jam erschien; unter 3 fallen seit 1892 alle nicht versicherungspflichtigen Personen mit
einem Jahreseinkommen bis 2000 Mk.; man hatte im Anfang dabei hauptsächlich die
Arbeiter im Auge, die aus einer versicherungspflichtigen Stellung austreten und die Ver—
sicherung fortsetzen wollen. Die 2 Mill. 1874 in Deutschland etwa gegen Krankheit ver—
sicherten Personen waren 1885 auf 4,2, 1900 auf über 10 Mill. (einschließlich der Berg—
arbeiter) gestiegen. Wären freilich alle Personen unter 2000 Mk. Einkommen in Deutsch—
land mit ihren Familienangehörigen versichert, so würde die Zahl wohl die dreifache sein.
Man sieht, welch' großer Ausdehnung das System künftig noch fähig ist.

Der Betrachtung über die Einnahmen und Leistungen der Kassen schicken wir die
'olgende Übersicht über ihre Gesamtzahl und ihre vier wichtigsten Arten voraus:

1885
899

885
899

8990

—899

1899

Orts⸗ Betriebb⸗ Eingeschriebene Gemeindekranken- Zusammen
rankenkassen krankenkassen Hüůlfskassen versicherung alle Kaffen
36983 5473 1805 7 024
4628 78344 1447 x31
Mitglieder in 1000:
1261 730
2898 805
Einnahme in 1000 Mk.:
63 882 18 652
Krankheitskosten in 1000 Mk.:
50 730 14 226 12 260 145 324
Vermögen in 1000 Mk.:
64 557 66 053 16377 625 152 356
Die Einnahmen bestehen a) aus den Beiträgen der Arbeiter, die bei der O.- und
B.K. 2—3 0/0 des Lohnes, bei der G.V. 11/2—2 oso desselben höchstens sein dürfen, bei
den freien Hülfskassen unbeschränkt sind; b) aus den Beiträgen der Arbeitgeber, die bei
den Zwangskassen die Hälfte der Arbeitierbeiträge betragen müssen; beide werden vom
Arbeitgeber erhoben, an die Kassen abgeführt, wie die Arbeitgeber bei ihnen auch die An—
und Abmeldung der Arbeiter besorgen; e) aus etwaigen Eintrittsgeldern, Strafen, Ver⸗
mögenszinsen. Die freiwillig Beitretenden, wie die Mitglieder der freien Kassen, zahlen
die nötigen Beiträge allein. Bei der B.K. bestreitet der Unternehmer die Verwaltung,
haftet fur ein Deficit, bei der G.V. zahlt die Gemeinde die Kosten. Diese Einnahmen
iind so bemessen, daß die Kassen die Leistungen bestreiten können und noch einen Ver—
mögensüberschuß erzielen; dafür soll !10 der Einnahmen dienen; es soll ein Vermögen
zleich drei Jahreseinnahmen nach und nach gesammelt werden; reicht man nicht, so
en b Leistungen die Baithee — genügt das nicht, so werden
letztere bis zum gesetzlichen Maximum erhöht, oder werden die Kassen geschlo i
Mitglieder anderen Kassen zugeteilt. sen geschlossen, ihre
        <pb n="382" />
        366 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [1824
Die Hauptaufgabe der Kassen ist, für die Mitglieder eine sichere und auskömmliche
Unterstützung im Krankheitsfall, mindestens für 18 Wochen (ein Vierteljahr) zu schaffen;
mehr schien zunächst nicht möglich; man nahm an, daß die meisten Krankheiten nicht länger
dauern. Reichen die Mittel, so kann das Statut seit 1892 die Unterstützung für ein Jahr
gewähren. Ein Gesetzentwurf vom März 19083 will die 13 auf 26 Wochen ausdehnen.

Alle Kassen (auch die freien Hülfskafsen seit 1892) müssen dem entsprechend vom
Tage der Krankheit an freie ärztliche Behandlung, Arzneimittel und Heilmittel liefern,
im Fall der Erwerbsunfähigkeit vom dritten Tage ab ein Krankengeld (mindestens
— 1/2 des Lohnes; 8/4 kann das Statut gestatten) zahlen. An Stelle dieser Leistungen
tritt unter bestimmten Voraussetzungen Kur und Verpflegung im Krankenhaus nebst
einem Teil des Krankengeldes für Angehörige oder als Taschengeld für den Kranken.

Dazu kommt für die Zwangskassen (nicht für die freien Kassen und G.V.) ein
Sterbegeld im 20—40 fachen Betrag des Tagelohnes und für versicherte Wöchnerinnen
eine 426 wöchentliche Unterstützung. Die Leistungen können durch das Statut nach
verschiedenen Richtungen noch erhöht werden, z. B. durch Rekonvaleszentenfürsorge, freie
Arzt- und Arzneibehandlung der Familienangehörigen, Sterbegeld für sie u. f. w.

Die Schranke aller dieser Benefizien liegt darin, daß jeder Arbeiter, der aus einer
versicherungspflichtigen Beschäftigung tritt, sie nur noch drei Wochen lang erhält, dann
alle bisher erreichten Vorteile verliert, wenn er die Versicherung nicht freiwillig jortsetzt
oder nicht in eine neue ähnliche Lohnstellung eintriti. Alle Mitgliedschaft bei den
Zwangskaffen ersolgt ipso juroe, nicht durch Akte des Versicherten, der ja auch nur aus—
nahmsweise direkt zahlt; feine Beiträge werden ihm vom Lohne abgezogen. Die Arbeits—
lofigkeit, die unregelmäßige Lohnarbeit, die Lohnarbeit in Landwirtschaft, Gesindedienst,
Hausindustrie schließt meist noch von den Benefizien aus. Es ist das eine große Un—
vollkommenheit; fie wäre teilweise durch weitere Ausdehnung des Versicherungszwanges
oder durch zunehmende freiwillige Teilnahme zu beseitigen; teilweise ist sie die Folge
des Grundgedankens der Organisation, daß nur die Arbeitgeber, nicht die Arbeiter
vom Gesetz zur Meldung und Zahlung der Beiträge verpflichtet sind. Eine andere
Schattenseite des Systemes ist, daß alle in Zwangskassen Versicherten vielfach mit der
Arbeit sstelle die Kasse wechseln, also nicht mit ihr so leicht verwachsen.

Für die Mehrzahl der verpflichteten Arbeiter aber ist durch das System eine
Krankenfürsorge auskömmlicher Art geschaffen. Millionen sind verfichert, die es ohne
den Zwang und die Zwangskafsen nicht wären. Die große Mehrzahl der Kassen arbeitet
ohne zu komplizierte, mathematisch-statistische Grundlagen gut, ist leistungsfähig und
pergrößert langsam die nötige Vermögensreserve. Grobe Mißbräuche und Mißflände,
wie fie unzählige der englischen freien Kassen zeigen, kommen dank des gesetzlichen
Rahmens und der staatlichen Aufsicht nicht vor. Von den kleinen Mißbräuchen ist die
Simulation, die Neigung, möglichst viel aus den Kassen zu ziehen, der erheblichste,
aber bei jeder solchen Einrichtung vorhanden. Die Verwaltung der Kassen ist im
zanzen ehrlich und sparsam. Die B.K. und die G. V. haben in ihrem Etat keine Ver⸗
waltungskosten. Alle Zwangskassen sparen die enormen Erhebungsausgaben, die alle
onstige Versicherung so sehr belastet. Die O.K. haben immer noch auf 124518 Mk.
Einnahmen pro Kopf 0,60-2 Mk. Verwaltungskosten, 45200/0 ihrer Ausgaben; die
freien Kaffen haben durchschnittlich auch nur 70/0 Verwaltungskosten. Jeskleiner die Kassen,
desto größer die Ausgaben. Daher verlangt der Kommunalbureaukratismus die mög—
lichste Zusammenlegung der kleinen O.K. von 100 —800 Mitgliedern zu großen; es
Vebt jetzt solche bis zu 20 000, 80 000, ja über 100 000. Diese großen Kassen sparen an
rankenkontrolle, Schreibkrästen u. s. w. sehr viel; sie sind technisch besser verwaltet,
können tüchtige Vorstandskräfte bezahlen. Aber der genossenschaftliche Geist, ja sogar
das Interesse an den Wahlen verschwindet in ihnen; die Kehrseite des gangen Syftems
writt bei ihnen noch stärker hervor, nämlich die Schwierigkeit, den Muͤgliedern außer
dem Interesse an den Benefizien ein Interesse an der Kasse, ihrer Verwaltung, ihrem
Sedeihen beizubringen. Wo die Socaldemokratie sich der Kassen durch die Wahlen
bemächtigt, hat die Verwaltung nicht gelitten, ist das Interesse der Mitglieder lebendiger
        <pb n="383" />
        325) Resultate der deutschen Krankenkaffen. Unfallversicherung. 367
geworden. Es hat sich nur der Mißstand herausgebildet, daß eine kleine, rührige
Minorität alle Stellen besetzt und sie nicht nach der Fähigkeit, sondern nach dem Partei—
zifer als Belohnung für Parteidienfte vergiebt. Die Arbeilgeber, die in Generalversamm—
lung und Vorstand ein Drittel der Stimmen haben, können das nicht hindern. Diese
Stimmenverteilung, einstens nützlich, solange bescheidene, demütige Arbeiter überwogen,
hat sich überhaupt mehr und mehr als unpraktisch gezeigt; die Arbeitgeber werden jetzt
oft so behandelt, daß sie sich ganz zurückziehen. Zu helfen wäre, wenn man an dem
Grundgedanken festhält, durch zwei einfache Mittel: man läßt die Arbeitgeber so viel
zahlen wie die Arbeiter und giebt ihnen die gleiche Stimmenzahl; oder man nimmt sie,
wie in Osterreich, ganz aus der laufenden Verwaltung heraus, giebt ihnen aber als
Korrelat ihrer Beiträge ein Vetorecht gegen bestimmte wichtige Beschlüsse. Auch der jetzt
mehrfach erörterte Vorschlag, an die Spitze wenigstens der großen Ortskassen einen von
der Gemeinde oder der Aufsichtsbehörde ernannten unparteiischen Beamten zu setzen, hat
viel für sich; er hebt nicht die Selbstverwaltung, sondern nur den Parteikampf um die
gut bezahlten Stellen auf; er schafft eine unparteiische Leitung, wie sie im Gewerbe—
gericht so heilsam wirkt.

Alle Bildung ganz großer Krankenkaffen wäre und ist nur dann nicht schädlich, wenn
man, nach dem Vorbild der englischen Orden, sie auf kleine Unterverbände von 100 bis
300 Personen stützte, die in sich ein lebendiges, genossenschaftliches Leben behalten; solche
würden ihre bewährten Leiter in die Gesamtvertretung schicken. Das Gesetz von 1892
Z46 nimimt Verbände felbständiger Ortskassen für Krankenpflegezwecke in Aussicht, statt
umgekehrt darauf hinzuwirken, daß kleine Teilgenossenschaften, welche gleichgültige in teil—
nehmende Mitglieder verwandeln würden, zu größeren, zu Gesamtverbänden zusammen—
treten: diese müßten das Sterbegeld zahlen und für Deficits der Teilgenossenschaften
aufkommen, Reformen aller Art in ihnen betreiben.
222. Die Durchführung der deutschen Arbeiterversicherung: die
Unfall- und Invalidenversicherung. Die deutsche Unfallverficherungsgesetz⸗
gebung hat, wie erwähnt, ihren Ausgangspunkt im Haftpflichtgesetz vom 7. Juni 1871 Als
wieder mal einige Bergwerkskatastrophen große Zahlen von Bergarbeitern getötet, ihre
Familien dem Elend überliefert hatten, war in der Epoche des glänzenden Geschäfts—
gewinnes das Gefühl des hierin liegenden Unrechts erwacht; die Liberalen beantragten
im Reichstag eine stärkere Hafst der Unternehmer als bisher. In den meisten Ländern
und so auch in Deutschland galt noch der römische Grundsatz, daß für ein solches Un—
glück der Unternehmer nur hafte, wenn ihn ein eigenes Verschulden treffe, oder ihm
das eines Beauftragten nachgewiesen werde, bei dessen Auswahl er es an der nötigen
Sorgfalt fehlen ließ. Der französische Kassationshof hatte seit den 1840er Jahren die
Art. 138218384 des Code civil bereits dahin ausgelegt, daß der Unternehmer für jedes
Verschulden seiner Beamten hafte. Das deutsche Gesetz von 1871 erklärte nun die
Eisenbahnen für jeden Schaden haftbar, wenn sie nicht höhere Gewalt oder eigene
Schuld des Betroffenen nachweisen, die Fabriken, Bergwerke, Gruben u. s. w. für haftbar,
wenn der Betroffene die Schuld eines Beauftragten oder Aufsehers beweise.

Es war ein großer Fortschritt. Die Versicherungsgesellschaften bildeten die privat—
rechtliche Unfallversicherung jetzt aus. Im Jahre 1875 waren in Preußen 318000
Arbeiter versichert; 18790 nahm man an, daß in den Fabrikdistrikten /8 der Arbeiter
gegen die Haftpflichtunfälle, 8—/ 10 gegen alle Unfälle versichert seien. Aber dem
einzelnen verunglückten Arbeiter war doch sicher nur geholfen, wenn er einen teuren
Prozeß führen konnte und ihn gewann. Die Prozesse steigerten die gegenseitige Er—
hitterung und hinderten oft die bisher üblichen humanen Unterstützungen. Die deutschen
Knappfchaften, die deutschen Müller und Zutkerfabrikanten sowie andere Kreise begannen,
Benossenschaften zu gemeinsamer Tragung der Schäden zu gründen. Allein auch das
reichte noch nicht weit.

Bismarck erfaßte den Gedanken, die ganze privatrechtliche Hastung durch eine
öffentlich-rechtliche Reform, durch einen gesetzlichen Versicherungszwang ur die haft⸗
        <pb n="384" />
        368 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlanfes u. der Einkommensverteilung. [826
pflichtigen Gewerbe und durch eine große Reichsanstalt mit Reichszuschuß zu erfetzen.
Drei Gesetzesentwürfe folgten sich 1884, 1882, 1884. Der Reichszuschuß, wie die
Reichsanstalt fiel; die Liberalen wollten das einträgliche Geschäft für die Aktien—
zesellschaften retten (Antrag Buhl, 10. Januar 1882). Man einigte sich endlich, die
Versicherung großen Berufsgenossenschaften der Unternehmer zu übergeben,
ihnen die kleinen Unfälle, welche eine Verpflegung unter 183 Wochen fordern, durch
Äbertragung auf die Krankenkassen abzunehmen, sowie von einem Beitrag der Arbeiter
abzusehen, den Reichszuschuß durch eine Reichshaft für die Zahlungsfähigkeit der Be—
rufsgenossenschaften zu ersetzen.

Fuür diese Berufsgenossenschaften sprachen die schon bestehenden Versuche, die
öffentliche Meinung, die Neigung der Unternehmer, endlich die Hoffnung, ihnen später
weitere sociale Ausgaben (z. B. die Invalidenversicherung) zu übergeben. Die einzelnen
mußten möglichst umfangreich gemacht werden, um leichter das große Risiko, den Wechsel
der Unfälle und die Ausdehnung der Entschädigungspflicht von den Haftpflichtunfällen
auf alle Betriebsunfälle, auch die durch Zufall herbeigeführten, tragen zu können. Die
Scheidung der Betriebe nach Berufsgruppen schien für die Tragung der Last schon des—
halb angezeigt, weil die Gefahr je nach den Berufen eine so sehr verschiedene ist; im
Jahre 1898 schwankten die Unfallausgaben der einzelnen Genossenschaften für 1000 Mk.
Löhne zwischen 1,26 und 26,78 Mk.

Dem gewerblichen Unfallversicherungsgesetz (U.V.G.) vom 6. Juni 1884 folgten
bis 1887 mehrere Gesetze, welche den Versicherungszwang auf neue Berufe, hauptsächlich
auf die Land- und Forstwirtschaft, ausdehnten; es blieben der Handel, das Handwerk,
der Gesindedienst ausgeschlossen. Uber ihre Einbeziehung und andere kleinere
Reformen wurde 1894 -1900 mit dem Reichstage verhandelt. Erstere wurde zunächst
nicht beliebt; letztere kamen am 30. Juni 18900 in einem Haupt- und mehreren Sonder—
gesetzen zum Abschluß.

Eine dreifache Form ist auf Grund dieser Gesetze für die Zwangsunfallverficherung
geschaffen. Erstens sind 65 gewerbliche Berufsgenossenschaften nach Berufseinteilung
der Betriebe, unter Einvernahme der Beteiligten mit dem Reichsversicherungsamt ge—
schaffen, welche teils alle zum Berufe gehbrigen Betriebe des ganzen Reiches, teils nur
die der einzelnen Staaten und Provinzen umfassen; zweitens sind 48 landwirtschaftliche
gebildet mit rein geographischer Abgrenzung; endlich ist 416 Ausführungsbehörden die
gleiche Unfallentschädigung der Arbeiter in den Reichs-, Staats-, Provinzial- und
Kommunalbetrieben übertragen. Der Schwerpunkt liegt in den Berufsgenossenschaften,
die als Korporationen des öffentlichen Rechtes ihre Arbeiter und Betriebsbeamten
(bis 3000 Mk. Jahresverdienst) gegen Betriebsunfälle zu versichern verpflichtet sind.
Die gewerblichen umfassen 233—28000 Betriebe, 18 000-621000 Arbeiter, die land—
wirtschaftlichen durchschnittlich 97000 Betriebe und 233000 Arbeiter. Die höchste
Zahl ist 541000 Betriebe und 960 000 Arbeiter. Die Geschäfte sind natürlich um so
schwieriger und teurer, je zerstreuter die Betriebe und Arbeiter sind; um so gefahrvoller
und teurer, je kleiner die Genossenschaft ist. Die Geschäftsführung ist den landwirt—
schaftlichen außer durch ihre örtliche Zusammengehörigkeit dadurch erleichtert, daß sie im
zrößeren Teil des Reiches den Provinzial- und sonstigen öffentlichen Behörden übergeben
ist; die der gewerblichen durch Bildung von lokalen Sektionen, welche zugleich selbständig
einen Teil der Gefahr und Lasten (30—500/0) derselben tragen; 1888 hatten nur 18
keine, einzelne bis 366 Sektionen. Von der richtigen Organisation, Abgrenzung,
Sektionsbildung, Statutenabfassung in den Jahren 1885—1890 hing die Leistung der
Berufsgenossenschaften im ganzen und die der einzelnen ab.

Jede Berufsgenossenschaft hat einen ehrenamtlichen Vorstand von 10—12 Mit—
gliedern nebst einem bezahlten Geschäftsführer; ihre Gehalte sind verschieden; einzelne sollen
durch Stellenkumulation bis 30000 Mark beziehen, viele waren frühere Unsallversiche—
rungsbeamte. Unter ihnen stehen die Sektionsvorstände, je zu etwa 6 Mitgliedern; sie
werden unterstützt durch —6000 ehrenamtliche Vertrauensmänner für kleine örtliche Bezirke.
Außerdem fungieren über 200 sogenannte Beauftragte, fest angestellte technische Beamte
        <pb n="385" />
        827)]. Der Inhalt der deutschen Unfallversicherungsgesetze. 369
im Dienste der Berufsgenossenschaften, welche die Betriebe und ihre Unfallgefährlichkeit
periodisch untersuchen, die letztere zu beseitigen trachten. Die ehrenamtlich thätigen
Unternehmer erhalten Zeit- und Reiseentschädigungen, die für einzelne aber bis auf
5000, ja 15000 Mk. im Jahre anwachsen, da fie in ganz Deutschland zerstreut, sehr
große Reisen zu jeder Sitzung machen müssen. Den Vorständen und Sektionen Arbeiler—
ausschüsse beizugeben, hatte der Regierungsentwurf beabsichtigt; der Unternehmereinfluß
mm Reichstag wußte sie zu befeitigen; es blieb nur die Zuziehung einiger gewählter
Arbeiter für Untersuchung der Unsälle und Beratung der Anfallverhütungsvorschriften.
sowie für die Schiedsgerichte.

Ein großer und komplizierter Apparat ist mit diesen 118 Berufsgenossenschaften
entstanden; sie haben für gegen 18 Millionen Menschen die Unfallversicherung zu be—
sorgen, Betriebskataster von je Tausenden von Betrieben vollzählig zu halten, jetzt jaͤhrlich
über 100 000 größere Betriebsunsälle zu erledigen, die Lasten nach den Löhnen und
Gefahrenklassen umzulegen, ein großes Vermögen zu verwalten; ein Heer von ehren⸗
amtlichen Funktionären (1888 zählte man mit den Arbeitern bei den gewerblichen B. G. schon
über 40000) ist in Thätigkeit, hat Tausende von wichtigen Entscheidungen jährlich zu
fällen. Dabei ist die ganze Maschine durch das Reichsversicherungsamt, die Schieds⸗
gerichte, die Staats- und Kommunalbehörden, die Post aufs mannigfaltigste unterstützt.
Die Kosten sind dadurch erleichtert, aber sie bleiben hoch genug. Es fragt sich, wie
gut, gerecht, wirtschaftlich fungieren diese Selbstverwaltungsorgane mit ihrer großen
Doppelaufgabe, Versicherungsgeschäfte zu treiben und zugleich humanitär-öffentliche
Pflichten zu erfüllen? Wir verschieben die Antwort, bis wir das Nötigste über die
gejetzlichen Aufgaben der Berufsgenossenschaft im einzelnen gesagt haben.

Dem Verficherungszwange unterwarf man zuerst die gewerblichen Arbeiter
der Großindustrie, die bisher einen Anspruch auf Grund der Haftpflicht hatten; fuccessiv
hat man ihren Kreis ausgedehnt, aber noch nicht auf das alte Handwerk und den
Handel, weil hier so viel weniger Betriebsunfälle vorkommen. Bei der Ausdehnung
auf Land⸗ und Forstwirtschaft glaubte man der Landesgesetzgebung die Ein beziehung
der kleinen, so vielfach von den Arbeitern nicht zu scheidenden, Unternehmer freigeben
zu müssen. Den Statuten der einzelnen Genossenschaften ist außerdem gestattet, den
Zwang auf weitere Elemente Beamte über 8000 Mt. Jahresverdienst, Hausgewerbe—
treibende, Kleinunternehmer mit Jahresverdienst bis 8000 Mek. und bis zwei Lohn—⸗
arbeitern u. s. w) auszudehnen. Auch die freiwillige Teilnahme ist Kleinunternehmern,
Reedern, Lotsen u. ß w. gestattet. In den gewerblichen B.G. waren 1885 2,9, 1899
b,6 Mill., in den landwirtschaftlichen 188958,8, 1889 11,2 Mill. Personen versichert.
Unter den 18,5 Mill. 1899 im ganzen Versicherten waren 4,5 Mill. landwirtschaftliche
cleinunternehmer und 1,8 Mill. Doppelzählungen von Personen, die je im Haupt⸗ und
im Nebenberuf versichert sind. Der große Fortschritt der Novelle von 1900 ist, daß
die für ihren Beruf Versicherten es nun auch für häusliche Unfälle sind.

Die Entschädigung erhält der versicherte Verunglückte oder Verletzte nur in
dem Falle nicht, daß er den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat; im übrigen hat er den
Anspruch, ob der Unfall vom Unternehmer und seinen Beauftragten, von den Arbeitern
jelbst oder vom Zufall, resp. der Natur des Betriebes herrührt. Man konstatierte
1807, daß bei den gewerblichen BiG.auf die aite unacheneeppe 27,40/0, auf die
weite 29,7, auf die dritte 1290/0 der Unfälle fielen. Schon hieraus erklärt sich, daß
die Entschädigung keine vollständige sein kann; sie würde sonsi auch unter Umftänden
den Leichtsinn fördern. Im Falle des Todes erhalten die Angehörigen neben Pflege
und Heilverfahren für den Verstorbenen ein Sterbegeld von Nis des Jahresarbeits⸗
derdienstes (J.A.B.), mindestens 50 Mk., die erwerbsunfähigen Witwen, bedürftige
Eltern, Großeltern, die Kinder bis zum 16. Jahre, auch elternlose Enkel erhalten Renten,
welche zusammen bis 600/0 des Jidi. B. gehen. Vleibt da Verletzte am Leben, so
ꝛrhält er außer freier Pflege und Heilverfahren eine Vollrente von 28 seines J. A.V.,
wenn er ganz erwerbsunfähig ist; sie wird bei völliger Hülflosigkeit bis 100 0/0 erhöht
und kann bei unverschuldeler Arbeitsunfähigkeit ebenso hoch angesetzi werden Bei teil⸗
Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.—26. Auft.
        <pb n="386" />
        370 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [828
weiser Erwerbsunfähigkeit wird die Vollrente herabgesetzt; es hat sich da in der Spruch⸗
praxis eine Art Knochentarif herausgebildet: der Verlust z. B. der rechten Hand giebt
66,6, des rechten Armes 75, des linken Armes 80/0 der Vollrente. Auch findet
bei Verschlechterung oder Verbesserung des Geschädigten nach gewissen Zeiträumen
Herauf- und Herabsetzung der Rente statt. Die Tendenz geht dahin, den Unfall schnell
und unparteiisch zu untersuchen, das Hauptgewicht auf die Wiederherstellung der Gesundheit,
und mag sie noch so tener sein, zu legen, dann die Renten billig festzusetzen; werden sie
angefochten, so kommt die Entscheidung zuerst vor das in der Nähe befindliche Schieds⸗
gericht, im Rekurs vor das Reichsversicherungsamt. In diesen Zusammenhang gehört
es, daß die B.G. Unfallverhütungsvorschriften erlassen und durchsetzen dürfen, daß sie
Unfall-—, Kranken- und Rekonvalescenten-Häuser bauen, daß sie schon für die ersten
13 Wochen das Heilverfahren an sich ziehen dürfen, daß fie Präͤmien für Rettung Ver—
unglückter und für bessere Unfallverhütungseinrichtungen aussetzen, Unfallstationen er⸗
richten, daß sie Beamte und Arbeiter in der ersten Hülfeleistung bei Unfällen unter⸗
richten lassen. Für solche Zwecke geben sie jährlich Millionen aus; sie fügen so zu
ihrer direkten Aufgabe, die Krüppel durchzufüttern, die höhere, produktive, die nationale
Arbeitskraft zu erhalten und zu steigern.

Die nötigen Mittel bringen die Berufsgenossenschaften nicht nach streng versiche⸗
rungstechnischen Grundsätzen durch das Prämien- oder Kapitaldeckungsverfahren auf, die für
jeden Verficherten vom ersten Jahre an gleichmäßig jährlich oder nach Jahresperioden
so viel erheben, daß die durch seine Versicherung entstehende Gefahr stets voll gedeckt ist.
So muß die Hrivatversicherung verfahren, die nie weiß, wie viele Versicherte sie im
folgenden Jahre haben wird. Die deutschen Zwangsgenossenschaften legen jährlich ihren
Bedarf um, haben das sogenannte Umlageverfahren mit der Reichsgarantie ohne Gefahr
annehmen können, wodurch die Last in den ersten Jahren sehr ermäßigt wurde; immer⸗
hin wurden eben für diese Zeit Zuschläge von 800 0/0 an, später von Jahr zu
Fahr fallende beigefügt, um erhebliche Reservefonds zu sammeln; sie betrugen 1899
138,0 Mill. Mk. Man berechnete nun pro 1. Januar 1898 ein Deficit nach dem
Kapitaldeckungsverfahren von 875,8 Mill. Deshalb hat das Gesetz von 1900 an⸗
geordnet, daß von 1901 —1930 jährlich für jeden Versicherten 13,82 Mk. mehr erhoben
werden, als das Umlageverfahren ergiebt, so daß dann die Jahresbeiträge pro Ver—
sicherten, die 1886—1897 bei den gewerblichen B.G. von 2,9 auf 8,5 Mk. stiegen und
bis 1981 wahrscheinlich auf 18,9 sich belaufen hätten, von 1901 -1930 etwas höher sein,
don da an aber durch die wachsende Zinseinnahme sinken werden. Die Ursache, daß
120—60 Jahre lang die Ausgaben steigen, liegt darin, daß die jährlich gleichmäßig
bewilligten Renten für die Verunglückten so lange steigen, bis die Rentenbezieher in
gleicher Zahl absterben, wie neue hinzukommen.

Die Ümlage des jährlichen Bedarfes geschieht am Schlusse jedes Jahres nach den
gezahlten, sogenannten anrechnungsfähigen, d. h. in ihren höheren Schichten etwas ge—
kürzten, Löhnen und nach den in jeder Berufsgenossenschaft von der Generalversammlung
eingeführten Gefahrenklassen. Die landw. B.G. legen den Bedarf meist nach gewifssen
Struern, hauptsächlich den Grundsteuern um. Die Auszahlung der Renten erfolgt
tostenfrei durch die Post. Das Gesamtresultat ergiebt sich aus folgenden, dem statistischen
Jahrbuch entnommenen Zahlen:

Versicherte Ausgaben für Bestand der Refervefonds
Personen AUnfallversicherung am Jahresschluß
1885 2,9 Mill. 6,9 Mill. Mk. 1886 5,4 Mill. Mk.
1889 13338, 33,11, F 42,1,
1800 188 384 53833 18805
Die Summe der jährlichen Kosten im späteren Beharrungszustand wird man auf
160 — 180 Mill. Mt. schätzen können. Nach Zacher kostet die versicherte Person:
in den Gewerben in der Landwirtschaft im Durchschnitt
18897....— 868 1,62 425
im Beharrungszustand 20,0 430 10.0

—
        <pb n="387" />
        829)] Die Berufsgenossenschaften, ihre Bewährung. J J 371
Seit dem Bestehen der Gesetze wurden bis Ende 1898 714 123 Entschädigungsfälle be—
handelt; Zacher giebt 1902' an, die Unternehmer hätten in der ganzen Zeit bis Ende
1901 870 Mill. Mk., und zwar 700 für Entschädigungen, 170 für den Reservefonds
und anderes aufgebracht. Es verdient noch beigefügt zu werden, daß 1895 — 1897 von
der Gesamtzahl aller Unfälle die Krankenkassen 84 070, die Berufsgenossenschaften 16 070
zu behandeln hatten, daß von der gesamten finanziellen Last aber erftere nur 12 0/0,
letztere 88 0/0 trugen.

Fragen wir nun, wie die Berufsgenossenschaften sich bewährt haben, so
ist der besonders zu Anfang ihres Bestehens immer wieder gehörte Einwand, daß für das
Unfallversicherungsgeschäft in Deutschland wie anderwärts zahlreiche bewährte Aktiengesell—
schaften bestanden, im Auslande noch bestehen und gedeihen (während die Privat—
versicherung für das Kranken- und Invalidenversicherungswesen thatsächlich nie und
nirgends etwas Erhebliches zu leisten vermochte). Daher die oft aufgeworfene Frage,
hätten fie in Deutschland nicht ebenso Gutes und es vielleicht billiger leisten können als
die B.G. Darauf ist zunächst principiell folgendes zu sagen.

Die private Unfallversicherung hat die Vorzüge und Nachteile jeder Privat—
versicherung. Auch wo sie relativegut ist, leidet sie an der Unsicherheit und dem
Wechsel ihrer Kundschaft, an den großen Kosten, welche ihr durch Ageuten, Konkurrenz
und Werbung erwachsen; sie hat aber außerdem für dieses Geschäft noch keine sichere
Erfahrungsgrundlagen, muß deshalb sehr hohe Prämien fordern, um sehr hohe Deckungs—
kapitalien anzusammeln. Sie ist darauf angewiesen, in jedem einzelnen Entschädigungs—
fall möglichst sparsam zu verfahren; sie kann ihrer privatwirtschaftlichen Gewinnabsicht
nach nicht so auf die Rettung und Heilung der Gesundheit aller Versicherten hinarbeiten
wie eine öffentliche Korporation. Daͤrin liegt eben der Unterschied privat- und gemein—
wirtschaftlicher Organisation: die erstere ist angezeigt, wo es sich um klare, kurze, über—
blickbare Geschäfte der Gegenwart, die letztere, wo es sich zugleich um zukünftige, un—
fichere Folgen für ganze Klassen, fürs ganze Volk handelt (vergl. I8 112 S. 321 324).

Die praktische Schwierigkeit, die auf die meisten unferer gewerblichen Berufs⸗
genossenschaften drückt, ift die Zerstreutheit der Beteiligten über weite Gebiete;
an dieser leidet aber die Privatversicherung noch mehr, und sie hat außerdem das gegen
sich, daß sie — auch beim kleinsten Geschäftsumfang — die verschiedensten Berufe mit
den verschiedensten Gefahren annehmen muß. Die örtliche Zerstreutheit vermeidet man,
wenn man, wie in Osterreich fur alle Unfallversicherung, bei uns für die landwirt⸗
schaftliche, provinzielle Anstalten bildet. Von solchen Gesichtspunkten aus ist es auch be—
greiflich, daß der Begründer unserer Berufsgenofsenschaften, Boͤdiker, 1808 1898 Lor
schlhug, sie nur für die wichtigsten konzentrierten Großindustrien zu belassen, die Mehrzahl
aber aufzulbsen und ihre Geschäfte den provinziellen Invalidenanstalten zu übergeben.
Auch das spricht nicht für die unbedingte Bewaͤhrung der gewerblichen Berufsgenossen—
schaften, daß 1888 1890 sowohl die einflußreichsten Großindustriellen, wie die Arbeiter
nichts davon wissen wollten, ihnen die Alters- und Invaliditätsversicherung zu über—
geben. Freilich hing diese Oppofition mit dem Fehler zusammen, den man 1884
machte, die Arbeiter nicht bei der laufenden Verwaltung zu beteiligen. Dadurch kamen
die Anstalten in den Verdacht einer Klafsenorganisgtion; die Großindustriellen wollten
unter sich bleiben; sie sahen voraus, daß sie der der übernahme der Invalidenversicherung
diese Exklusivität nicht retten könnten. Es war 1884 wie 1889 ein Bequemlichkeits
standpunkt, der den großen Zusammenhang der Dinge und das Segensreiche gemein⸗
samer Verwaltung verkannte. Indem man den B.G. weitere Aufgaben versagte, blieben
fie ein Torso, blieb ihre Verwaltung teurer, als sie durch eine Vermehrung der Auf—

gaben geworden wäre.

Wie dem aber auch sei, immer bleibt so viel richtig, daß manche der Berufs⸗
genossenschaften sich nicht durchaus bewährt haben, daß nur die mit konzentrierter
Industrie oder mit ausgezeichneter Sektionsbildung ganz gut arbeiten, daß von den
Tausenden, ehrenamtlich thätigen, aktiven Unternehmern viele keine rechte Zeit haben,
daß in vielen Berufsgenossenschaften die angestellten Beamten das Heft allein in der
        <pb n="388" />
        372 Drittes Buch. Der gefellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [830
Hand halten; ihre Gehalte machten nach Hampke 1890 530/0 der Verwaltungskosten aus.
uͤber allzu hohe Verwaltungskosten wurde anfänglich noch mehr geklagt als jetzt.
Sie berechnen sich ganz verschieden, je nachdem man dieses oder jenes einbezieht, je
nachdem man fie mit den gesamten Einnahmen oder Ausgaben oder bloß mit den ge—
zahiten Entschädigungen vergleicht. Nach Zahn haben sie 1885—1808 von 88,8 auf
9,60/0 der Gefamtausgaben abgenommen; Hampke vergleicht sie mit den Entschädigungen,
da betrugen sie 1890 noch 28,80/0 (bei Zahn 12,4). Auf den Kopf der Versicherten
machten sie im Anfang zwischen 25 Pf. und ß Mk, aus (während damals die privaten
Gesellschaften 67 Pf. bis 2,25 Mtk. brauchten und in Prozenten ihrer Gesamtleistung
10 32,80/0). Zacher berechnet für Gegenwart und Zukunft der Unfallversicherung
140 Pf. Verwaltungskosten pro Kopf der Versicherten, während 1890 1,40, 1940
6.40 Mek. Entschädigung auf ihn treffen: das giebt 28 und 65/0. Zacher berechnet
neuerdings, daß, die Privatgesellschaften durchschnittlich dreimal so hohe Verwaltungs—
sosten haͤtten. Übrigens bleiben alle diese Vergleiche wegen der scheinbar unentgelt—
lichen Hülse der öffentlichen Behörden und der Ehrenbeamten bei den Berufsgenossen⸗
schaften und wegen der verschiedenen Berechnung der Beiträge zweifelhaft. Im ganzen
aber muß man annehmen, daß eine gut organisierte öffentliche Zwangsgenossenschaft
viel billiger se,, — aus den oben angeführten Gründen. Das Wichtigste bleibt, daß
nur der Versicherungszwang alle verunglückten Arbeiter sicherstellt, daß die Vereinigung
von Versicherungszwang und freiem Unsallversicherungswesen zu einer peinlichen, läühmen⸗
den staatlichen Kontrolle der Privatgesellschaften notigt, wenn die Arbeiter ganz ge⸗
fichert sein sollen; daß die günstigen Nebenerfolge bei der Privatversicherung fehlen.
Das Princip der deutschen Berufsgenossenschaft läßt mancherlei andere, teilweise bessere
Ausführung zu, als sie jetzt fich im allgemeinen und bei bestimmten Genossenschaften
zeigt. Daß solche Anstalten ohne Gewinnabsicht, mit ihren Sold- und Ehrenbeamten
gut und besser als Privatgeschäfte funktionieren können, scheint doch wohl durch die
deutiche Erfahrung bewiesen.

Die Invaliditäts- und Altersversicherung war der schwierigste Teil des
deutschen socialen Versicherungsprogrammes, wie wir oben sahen. Im deutschen Reichstag
schon 1879 verlangt, in der kaiserlichen Botschaft 1881 in Aussicht genommen, wurde
sie sofort nach Abschluß der Unfallversicherungsgesetze in Angriff genommen; 1887—1889
durch veröffentlichte Grundzüge und Gesetzesvorlagen vorbereitet, kam sie durch das
Gesetz vom 22. Juni 1889 zum vorläufigen Abschluß und wurde durch das Invaliden—
zesetz vom 18. Juli 1899 in manchen einzelnen Punkten verbessert. Die Haupt-—
disküffion bei diesen Beratungen bezog sich auf die Organe, d. h. die Träger der
Versicherung (ob Berufsgenossenschasten, ob Reichsanstalt, ob Provinzial⸗ und Staats—
anstali), auj den Umfang der Verficherten (ob die landwirtschaftlichen Arbeiter sofort
einzubeziehen seien), auf die Gleichheit oder Differenzierung der Beiträge und der Renten
(Ortsklassen, Lohnhöheklassen u. s. w.), endlich auf die Art der Einziehung der Beiträge
(durch Marken, die erst in ein Quittungsbuch, dann in Jahreskarten eingeklebt werden
sollen). Darüber, daß Reich, Arbeitgeber und Arbeiter gemeinsam beitragen sollten,
waren alle Teile einig. Eine organische Angliederung der neuen Einrichtung an die
Berufsgenossenschaften dder an die Krankenkassen wurde von mancherlei Seiten energisch
gefordert, von Regierungen und Reichstag aber nicht ernstlich erstrebt. Große leistungs—
ähige Anstalten, eine Sicherstellung der Renten nach streng versicherungstechnischen
Grundsätzen und damit die sofortige Ansammlung ganz anderer Kapitalmassen als bei
den zwei anderen Zweigen der Arbeiterversicherung, erschienen den maßgebenden Kreisen
als unabweisbare Forderungen.

Man einigte sich auf die Errichtung von 31 geographisch nach Staaten und
Provinzen sich abgrenzenden Anstalten, zu denen eine kleine Zahl (0) vesonderer Kassen
ür Eisenbahnen und Knappschaften kamen; partikularistische Tendenzen wirkten zu dieser
Entscheidung mit; sie hatte aber den Vorteil der Kapital- und Geschäftsdecentralisation,
reilich auch die zwei Nachteile, daß bei der Freizügigkeit der Versicherten die zuletzt
die Rente zahlende Anstalt mit den anderen abrechnen mußte, in die der Betreffende früher
        <pb n="389" />
        831) Die deutsche Invaliden- und Altersversicherung. r 378
gezahlt hatte, und daß bei der Ungleichheit der Beteiligung der Versicherten an den
niedrigen und hohen Beiträgen und bei der doch sehr verschiedenen Last, die die
einzelne Anstalt, hauptsächlich infolge verschiedenen Altersaufbaues, zu tragen hat, schon
nach 10 Jahren einige der Anstalten sehr reich, andere sehr arm werden mußten. Man
juchte letzterem Übelstand 1899 dadurch abzuhelfen, daß man einen Teil der Lasten
aller Anstalten zu einer Gemeinlast, einen andern zur Sonderlast machte; für erstere find
vier Zehntel der Beiträge bestimmt. Es ist der Anfang einer finanziellen Centralisation
bei Aufrechterhaltung der gesonderten Verwaltung. Dabei blieb man aber 1899 wie
1889 stehen, daß die Beitraͤge und Benefizien in ganz Deutschland gleich sein müßten,
daß reichere Anstalten nicht etwa die Beitrage herabsetzen, die Benefizien erhöhen dürften.
Die Provinzialanstalten fielen groß genug aus: auf eine kommen jetzt etwa 400 000,
auf eine Berufsgenossenschaft etwa 160 000, auf eine Krankenkasse etwa 400 Ver—
sicherte. Eine Reichsanstalt hätte 12 —183 Mill. erhalten. Selbst die Verteidiger dieser
gaben zu, daß die Provinzialanstalten sparsamer sein werden, daß das stärkere Sonder—
interesse an ihrem Vermögen eine weniger straffe Staatsaufsicht gestatte. Der 1889 zur
Wahrnehmung der Interessen des Reiches und der Versicherten den Anstalten an die Seite
gestellte kontrollierende Staatskommissar ist daher 1809 als überflüssig beseitigt worden.
Die einzelne Anstalt ist eine öffentlichrechtliche, selbständige Korporation mit Staats—
garantie; jede hat ihr eigenes Statut; sie steht unter der Aufficht des Reichsversicherungs⸗
amtes, hat aber ein weiles Feld selbständiger Bethätigung. Ihr kollegialischer Vorstand
besteht aus etwa 6 besoldeten, vom Staats- resp. Provinzorgan ernannten Beamten; es sind
die ausgezeichnetsten Beamtenkräfte dafür gewonnen worden; das Gesetz von 1889 erlaubte,
das von 1899 fordert, daß dem Vorstande einige ehrenamtlich thätige Unternehmer und
Arbeiter beitreten; dafür ist der frühere besondere Aufsichtsrat beseitigt. Neben diesem ver—
waltenden Vorstand steht als kontrollierende und beschlußfassende Vertretung der Ausschuß, je
etwa 10 Arbeitgeber und -nehmer; er hat den wichtigsten Vorstandsbeschlüssen zuzustimmen,
dessen Ehrenbeamte zu wählen u. s. w. Als lokale ehrenamtliche Ausführungsorgane hatte
man die sogenannten Vertrauensmänner geplant; 1899 fungierten je etwa 2000 für jede
Anstalt, 66 000 im ganzen; sie haben viel Geld gekostet und sich doch nicht bewährt, find
seit 1900 beseitigt. Außerdem hat jede Anstalt etwa 12 bezahlte, die Pflichtigen kontrol—
lierende Beamte. Aber wer besorgt die eigentlichen Geschäfte der Anstalt in der Lokalinstanz?
Die Postanstalten zahlen die Rente aus; daneben verkaufen 8—9000 Stellen Marken,
—6000 Krankenkassen und etwa 8000 Gemeindebehörden ziehen Beiträge ein, indem
sie für bestimmte Betriebe und Arbeiter das Markenkleben besforgen. Der bisher im
Nebenamt thätige juristische Vorfihende des Schiedsgerichtes, von denen etwa in jedem
preußischen Kreise einer war, gab den Versicherten gern und kostenfrei Auskunft, war
nicht zu schwer zu erreichen. Die neuen Vorsitzenden der vergrößerten, für Unfall- und
Invalidenversicherung zugleich thätigen Schiedsgerichte sind im Hauptamt thätig; in
jedem preußischen Regierungsbezirk wird nuͤr einer fein; er ist also für die meisten
Versicherten, die mündlich Auskunft begehren, nicht mehr zu erreichen; diese großen Ge—
richte sind im übrigen ein Fortschritt; als eigentliche Lokalstellen kommen sie nicht
nehr in Betracht. Deshalb und weil bisher schon die unteren Verwaltungsstellen mit
den lokalen Geschäften der Invalidenversicherung sehr belastet waren, plante man in
dem Entwurf 1898 -1899, in den dichtbevblkerten Gegenden je nach Bedarf lokale Renten—
stellen zu errichten. Leider lehnte der Reichstag diese Einrichtung als zu teuer, dem
Vorstand zu wichtige Dinge abnehmend, ab; er beließ sie nur' als fakultative Ein—
chtung unter Bedingungen, die auch ihre beschränkte Einführung hindern werden.
So bleibt der Mißstand, daß die unteren politischen Verwaltungsstellen, welche ohne—
dies überlastet sind, alle Anträge auf Rentenentgegennahme prüfen, begutachten müssen,
daß sfie zugleich Auskunft erteilen, bei der Rentenentziehung, bei der Einleitung eines
Heilverfahrens mitwirken sollen. Daß man dem Beamten für einige wichtigere
Funktionen ehrenamtlich einige Arbeitgeber und Arbeiter jetzt beigiebt, bessert die Sache
etwas, hebt aber den Mangel der Einrichtung nicht ganz auf. Wenn künftig die Unfall⸗
und Invalidenkassen vereintigt würden, wird nan doch wohl auf solche Stellen trotz der
        <pb n="390" />
        374 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 8832
stosten zurückkommen müssen; sie werden immer viel billiger sein, als es ein Heer
tonkurrierender Privat-Versicherungsagenten wäre.

Versicherungspflichtig sind alle Lohnarbeiter vom vollendeten 16. Jahr an,
einschließlich Lehrlinge und Dienstboten, sowie alle Betriebsbeamten mit bis 2000 Mk.
Jahresverdienst; der Bundesrat kann alle Betriebsunternehmer mit nur einem Lohnarbeiter
und die Hausgewerbetreibenden ohne diese Schranke einbegreifen, was für die Tabak- und
Textilindustrie geschehen ist. Das Recht zur Selbstversicherung steht allen Angestellten zu,
die zwischen 2000 und 3000 Mk. Jahresverdienst haben, und allen kleinen Unternehmern
mit höchftens zwei Lohnarbeitern u. s. w. Bisher Versicherte, deren Versicherungspflicht
aufhört, haben das Recht der Fortsetzung oder Erneuerung. Die Zahl der Versicherten
war 1898 auf 11,5, 1900 auf 18 Mill. gestiegen, die der Rentenempfänger 18900 auf
571000 (1. April 1902 686 107); in den ersten acht Jahren wurden auf 335 634
Invaliden- 326307 Altersrenten bewilligt; die letztere Zahl ist so hoch wegen der be—
sonderen Erleichterung für die Altersrenten in der ersten Zeit. Auf 1000 Versicherte
berechnet Zacher im ersten Jahre 1, im fünfzigsten 1,2 Altersrenten, dagegen in den
gleichen Zeitpunkten O,0 und 11,40 Invalidenrenten. In dem Beharrungszustand nahm
schon die Vorlage von 1888289 1,25 Mill. laufende Renten an, jetzt wird man 1,5 Mill.
schätzen können; Zacher berechnet sür das 50. Jahr den Jahresaufwand für die Alters—
rente auf 186, für die Invalidenrente auf 225,6 Mill. Mk.; von 100 Mk. Rente kommen
dann 5,83 Mt. auf Altersrente und 94,07 auf Invalidenrente; die Invaliden behalten
ihre Renten oft 80 —60 Jahre, die Alten höchstens ein paar Jahre; daher wächst die
erstere Zahl so sehr viel stärker an.

Die Altersrente erhält jeder 1200 Wochenbeiträge zahlende Versicherte vom
70. Jahre an, wie auch seine Arbeitsfähigkeit sei; man muß hoffen, daß es später
möglich sei, sie vom 65. oder gar 60. Jahr an zu bewilligen. Sie soll für jeden Alten
eine Zubuße zu seinem verminderten Verdienst oder sonstigen Einkommen sein. Die
Invälidenrente erhält jeder dauernd erwerbsunfähige Versicherte, der 200 Wochen⸗
beiträge gezahlt hat. Die dauernde Erwerbsunfähigkeit gilt erwiesen, wenn der Be—
treffende insolge von Alter, Krankheit oder anderen Gebrechen dauernd weniger als /
dessen erwirbt, was gesunde Personen ähnlicher Ausbildung in derselben Gegend durch
Arbeit verdienen. Auch die über !/e Jahr (früher ein Jahr) ununterbrochen Erwerbs—
unfähigen erhalten für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit eine Rente. Wenn künftig alle
strankenkassen statt ein Viertel- ein Halbjahr unterstützen, so wird die jetzt noch bestehende
harte Lücke in der Unterstützung zwischen Krankengeld und Invalidenrenten ausgefüllt
sein. Außer diesen Renten erstatten die Anstalten in einigen besonderen Fällen einen
Teil der gezahlten Beiträge zurück, z. B. an die sich verheiratenden Mädchen, die die
Versicherung nicht fortsetzen wollen. Und endlich haben fie das Recht, die Kranken-⸗
fürsorge und Angehörigenunterstützung für solche Versicherte zu übernehmen, deren Krank—
heit sie so rechtzeitig und energisch bekämpfen wollen, daß später an Invalidenrente
gespart wird. Dieses in den letzten Jahren sehr ausgebildete Verfahren erstreckte sich
1898 auf 18 7538 Versicherte mit 2,6 Mill. Mk. Aufwand.

Die Kosten für die ganze Versicherung werden so bestritten, daß das Reich für
sede Rente 50 Mk. zugiebt, für die militärpflichtigen Dienstthuer die Beiträge übernimmt,
endlich durch die Post unentgeltlich die Rente auszahlt. Die übrigen zuerst fünfzehn-,
zuletzt viermal so hohen Kosten tragen Arbeitgeber und ⸗nehmer zu gleichen Teilen,
and zwar in der Weise, daß für die fünf gebildeten Lohnklassen (bis 880, 550,

3560, 1150 Mtk. und darüber) verschieden hohe Wochenbeiträge (von 14, 20, 24, 80
und 36 Pf.) durch den Unternehmer bezahlt werden, wovon er die Hälfte am Lohn
abziehen darf. Die Zahlung erfolgt durch Einklebung von käuflichen Wochen-, Mo—
nats⸗, Vierteljahrsmarken der einzelnen Anstalten in Jahresquittungskarten, die bei
den Anstalten gesammelt werden und zuletzt beweisen, wie viele Wochen und an welche
Anstalt für den Inhaber gezahlt wurde. Die Renten stufen sich nach der Zahl der Beiträge
und nach den Lohnklassen ab; die Altersrenten betragen in den fünf Lohnklassen 110,4
zis 230 Mk., die Invalidenrenten im Mindestbetrag 116,4 bis 160 Mk., im Maximal—⸗
        <pb n="391" />
        333] Einrichtung und Refultate der Invalidenversicherung. 375
betrag 185,4 bis 450 Mk. Die Renten werden monatlich im voraus durch die Post
bezahlt. Die Entscheidung über die Renten hat der Vorstand der Anstalt; für Streitig⸗
keiten sind die Schiedsgerichte, in höherer Instanz das Reichsversicherungsamt zuständig.

In den 11 Jahren 1891 -1901 wurden nach Zacher 907 785 Beitrags⸗-
erstattungen, 120 000 vorsorgliche Verpflegungen und 11388581 (389971 Alters-,
748 560 Invaliden⸗)Renten bewilligt, darauf etwa 600 Mill. Mk. (darunter 214 Mill.
Reichszuschuß) gezahlt, 1220 Mill. Mk. an Beiträgen eingenommen. Der Versicherte
kostete jährlich 1897 5,56 (darunter 1,78 Reichszuschuß), wird im Beharrungszustande
17,68 (darunter 8,55 Reichszuschuß) kosten. Ein Vermögen von 881,6 Mill. war 1893,
ein folches von 845,7 Mill. 1800 bereits angesammelt; es wird später 2—8 Milliarden
ausmachen; die reicheren Anstalten haben jetzt schon Beträge von 10-579 Mill. Mk.
zu verwalten. Wir haben bereits oben darauf hingewiesen, wie sie dadurch zu einer Art
socialhumanitärer öffentlicher Leih- und Baubanken geworden sind (gJ199 S. 246); sie haben
so das Arbeiterwohnungswesen gefördert, auch Lungen- und andere Heilstätten errichtet.

Es ist mit dieser großen Einrichtung zwar für die deutschen Arbeiter keineswegs

eine forgenfreie Existenz im Falle der Invalidität und des Alters geschaffen. Hätte
man die Renten so hoch gemacht, so wäre eine massenhafte Simulation und Rentenjagd
entstanden; die eigene Verantwortlichkeit wäre zu sehr abgeschwächt worden. Weite
Kreise der kleinen Leute, besonders die Kleinbauern und Kleinhandwerker, sind noch nicht
einbezogen, für die Witwen und Waisen ist noch nicht gesorgt. Aber es ist für die
Arbeiter doch eine Versorgung gewährleistet, wie keine Privatversicherung sie bieten
könnte; schon der Reichs- und Arbeitgeberzuschuß beweist das. Die Ausdehnung des
Besetzes, wie sie 1899 z. B. für die Beamten von 2000—8000 Mark Jahresverdienst
zxzielt wurde, läßt sich künftig weiter fortsetzen. Vielleicht läßt sich später auch der
Ubelstand beseitigen, daß die einzelnen Versicherten gar nicht persönlich mit irgend einer
eigenen Handlung an der ganzen Verwaltung beteiligt sind. Der ausgezeichnete Hanseatische
Anstaltsdirektor Gebhard sagte einmal, wenn der einzelne nur wenigstens selbst die
Marken einkleben müßte, würde er innerlich bei der Sache mehr beteiligt sein. Aber
krotz alledem; es ist Großes in den Jahren 1890 —-1902 erreicht. Es läßt sich noch
kaum absehen, was daraus in 50 oder 100 Jahren geworden sein wird.
Wenn einzelne die Invalidenversicherung nur als eine verbesserte Armenpflege,
die von der Gemeinde auf die Provinz und den Staat übergegangen sei, bezeichnen,
o ist daran so viel wahr, daß die Inftitution besser ist als die Armenpflege, daß sie
sene in gewissem Sinne ersetzen soll, und daß man dazu naturgemäß große ßprovinzielle
und staatliche Organe brauchte. Aber es ist falsch, wenn man mit der Bezeichnung
die Armenpflege und die Invalidenversicherung auf eine Stufe stellen will. Die Armen—
unterstützung erhält der Arme als eine Gnade, die Versicherungsrente als sein gutes
Recht. Bei letzterer wird nie die Bedürftigkeit geprüft, sondern nur das Alter und die
Invalidität. Die Versicherungsrente muß sich der Versicherte durch jahrelange Beiträge
sichern; er erhält mehr, wenn er mehr und länger gezahlt hat; er verwaltet die An—
ttalten mit. Von all' dem ist bei der Armenunterstütung nicht die Rede. Das find
undamentale, pfychologische, wirtschaftliche und rechtliche Üünterschiede, welche das Ver—
sicherungswesen in eine andere höhere Epoche der socialen Entwickelung als das Armen—
wesen verweisen.

228. Urteil über die deutsche Arbeiterversicherung; die neuesten
Reformen anderer Länder. Wir haben die deutsche A. V. nicht in ihren Einzel⸗
heiten, sondern nur in ihren Grundzügen vorgeführt; wir wollten nur ihre allgemeine
sociale Bedeutung, ihre Einfügung in den Organismus des wirtschaftlichen Lebens und
der Staatsverwaltung klar machen, zeigen, wie sie auf die unteren Klaffen wirken, wie
durch sie die Struktur der ganzen Volkswirtschaft geändert wird. Wir wollten deutlich
machen, daß es sich dabei um eines der erheblichsten Stücke im heutigen Vergesell⸗
chaftungsprozeß der Volkswirtschaft, in der Ausschaltung des gewöhnlichen didideden—
hungrigen Erwerbstriebes handele. Neben der Eisenbahnverstaatlichung ist es eine der
Irößten derartigen Maßregeln. Es ist nicht zu viel gesagt, daß die deutsche Kforn
        <pb n="392" />
        376 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Guterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —184
eine weltgeschichtliche Wendung im Sinne der Korrektur der sogenannten kapitalistischen
Volkswirtschaft fei.

Gewiß bleibt trotzdem an dieser deutschen Arbeiterversicherung viel zu tadeln. Sie
hat naturgemäß die komplementären Fehler ihrer Vorzüge. Sie trägt den Stempel
ihrer Zeit oder vielmehr der in ihr maßgebenden Männer an der Stirne. Die Riesen—
kraft, welche sie gegen Wind- und Tagesströmung durchdrückte, war keine sachverständige,
die ausführenden Persönlichkeiten wechselten, waren in sich nicht eins, hatten mehr
Sinn für einen gut funktionierenden Verwaltungsmechanismus als für die in den unteren
Klassen vorhandenen wirtschaftlichen und psychologischen Voraussetzungen und Möglich—
keiten des Hülfskassenwesens; sie kannten auch die Einrichtungen des Auslandes, ihre
Ursachen und Folgen kaum genügend. Die drei grundlegenden Reformen wurden in
neun Jahren mit dem Hochdruck aller parlamentarischen Mittel durchgesetzt; ich habe
einem der von mir hochgeschätzten Verfasser der Entwürfe einst in privater Unter—
redung eingewandt, das sei UÜUberstürzung; ich glaubte damals, man solle die Sache
mehr ausreifen lassen, vor neuen Schritten mehr Erfahrung sammeln. Es wurde
mir die schlagende Antwort: wenn das Ganze nicht unter Bismarck fertig werde,
so könnten Generationen vergehen, bis man wieder einen Schritt vorwärts komme.
Parlamentarische Verfassungen mit ihrer starken Züchtung von Partei- und Klassen—
interessen sind meist zu großer Socialreform unfähig. Man sieht es in den anderen
Staaten, die, von Deutschlands Vorbild zur Nachfolge gezwungen, doch 20 —80 Jahre
zum Zustandekommen dieses oder jenes einzelnen A. V.-Gesetzes brauchen, oft nach den
besten Vorarbeiten nichts zur Verabschiedung bringen. Nur eine ungewöhnlich starke
und die Unternehmer geschickt gewinnende Regierung konnte gegen die Socialdemokratie
und gegen einen erheblichen Teil der Liberalen und der Konservativen diese Gesetze in
so kurzer Zeit durchsetzen, welche die Unternehmer in erster Linie belastet, den Arbeitern
in erster Linie nützt. Bis 1901 sind bereits (nach Zacher) 8 Milliarden Mark Ent⸗
schädigungen gezahlt worden; die Arbeiter haben dabei die kleinere Hälfte beigesteuert,
schon jetzt eine Milliarde mehr erhalten als an Beiträgen gezahlt. Taglich geht jetzt
Mill. Mk. an die Versicherten; im Beharrungszustand werden es fast zwei sein; über
lMilliarde Vermögen ist für die Zwecke jetzt schon angesammelt, davon sind über 200 Mill.
wieder für den Bau von Arbeiterwohnungen und Heilstätten verwendet. Die bekehrten
Socialdemokraten stimmten 1899 alle für die Invalidennovelle, deren Grundgesetz fie
1889 in Übereinstimmung mit vielen Konservativen bekämpft hatten.

Die Schattenfeiten der deutschen Reform lassen sich kurz so zusammenfassen:
die drei Organisationen stehen ohne rechte Verbindung und Harmonie neben einander, sind
dadurch teurer als nötig, arbeiten teilweise gegen einander und suchen sich Kosten zu—
zuschieben. Ein Teil der ehrenamtlichen Organisation hat die auf sie gesetzten Hoff—
nungen nicht oder nicht ganz erfüllt. Die Art, wie der Zwang zur Versicherung durch
————
braucht, hat die Erziehung der unteren Klassen für Versicherung, für selbstthätige Teil—
nahme an der Organisation verlangsamt; die innere Umbildung des einzelnen Arbeiters
ist eine viel geringere als da, wo er durch seinen Entschluß einer Versicherungskasse
beitritt. Auch die Verfaffung, die Organisation, das Wahlberfahren könnte in dieser
Beziehung teilweise besser, wirksamer sein; kleinere Untergenofsenschaften müßten dies
innere Leben pflegen. Immer ist nicht zu vergessen, daß ohne den gesetzlichen Zwang
auch die großen Refultate nicht vorhanden wären, daß auch der Zwang seine erziehende
Seite hat oder haben kann. Er bildet den Teilnehmer nicht so rasch pfychologisch und
wirtschaftlich um, aber er faßt sehr viel mehr Personen und wirkt auf die Dauer doch
auf sie, wenn die Organisation nur richtig gestaltet ist. Die Ausschließung der kleinen
Leute, für die nicht ein Unternehmer Lohnabzuge machen kann, war eine große Schatten⸗
seite, aber für den Anfang erleichterte sie das Kassenwesen sehr; sie ist teilweise schon
korrigiert, wird es künftig noch mehr werden. Ebenso wird “unftig die Verschmelzung
und Ineinanderpassung der drei Organsationen besser gelingen als bisher. Man ist
bis jetzt zu schüchtern und zaghaft Vorgegangen, was in einer Zeit, in der man die
        <pb n="393" />
        8383 Beurteilung der deutschen Arbeiterversicherung. 377
Interessen der Unternehmer vor allem schonen wollte, begreiflich ist. Gewisse Tendenzen
der Vereinheitlichung in der Organisation waren aber von Ansang an vorhanden, sind
auch in der letzten Novelle etwas fortgebildet; Krankenkassen und Invalidenanstalten,
Armenwesen und Arbeiterversicherungswesen greifen jetzt schon besfer ineinander als in
dem ersten Jahrzehnt.

Viele Klagen, die erschallten, waren von Anfang an unberechtigt oder übertrieben,
wie z. B. die über das Markenkleben, über den bureaukratischen Charakter der Orga—
nisation. Man darf bei der ganzen Reform nicht vergessen, welch enormes und welch
schwieriges Werk man durchführen wollte. Man darf nicht übersehen, daß der Zwang
jür Millionen teilweise recht tief stehender Arbeiter nur mit starken Verwaltungsmitteln
und Kontrollen, mit großer Schreiberei möglich war. Wer für die Zwangsgenossen—
schaften eintrat, mußte sich klar darüber sein, daß er damit gewisse eigentümliche Vor—
züge des freien Kassenwesens aufgab. Man rettete damit Millionen schwacher Existenzen,
milderte ihren Daseinskampf; man konnte nicht erwarten, daß zugleich die Schulung
des härtesten Daseinskampfes für sie eintrete. Der Unbefangene wird jedenfalls zugeben, daß
der deutsche Volkscharakter, die deutschen Staats- und Verwaltungstrabditionen eher auf diesen
Weg der Lösung hinwiesen, als auf eine Nachahmung der englisch-französischen Versuche.

Zu einem allseitigen Urteil gehört vor allem die Abwägung der indirekten socialen
Vorteile, welche das deutsche System gebracht hat. Es hat die Arbeitgeber ganz anders
als bisher gezwungen, sich um die Arbeiterfürsorge zu kümmern, es hat ihr Pflichten—
bewußtsein gestärkt. Die öffentliche Meinung hat durch die Publikation der Verfiche—
rungsresultate und „statistik ein Interesse für alle einschlägigen Fragen gewonnen.
In die meisten Unternehmungen kam ein Verständnis und Antrieb, durch verbesserte
Technik und Vorsicht an Menschenleben und Gesundheit zu sparen. Der ganze körper—
liche Zustand der Masse des Volkes ist durch die Krankenkassen, die Krankenhäuser, die
Ausdehnung der ärztlichen Thätigkeit ein wesentlich besserer geworden. Eine unsagbare
Summe von Krankheit, Leiden und Schmerzen ift gemildert oder verhindert worden.
Die besseren und inlelligenteren Unternehmer spotten dereits über diejenigen, welche die
Kosten unserer Zwangsversicherung beklegen, in ihnen ein Hindernis der deutschen
Konkurrenzfähigkeit sehen; sie erkennen, daß die gebrachten Opfer sich reichlich durch die
große Leistungsfähigkeit uünserer Arbeiter bezahlt machen. —

Wollen wir, um zum Schluß das über England, Frankreich und Deutschland
Gesagte zu ergänzen und in weiteres Licht zu stellen, kurz anführen, was seit der
letzten Generation im Auslande infolge des deutschen Vorbildes im Arbeiter—
dersicherungswesen geschaffen ist, so müssen wir uns für die meisten Länder mit einigen
Notizen begnügen; nur die leider gescheiterten Gesamtpläne einer Zwangsversicherung
der Schweiz und Schwedens wollen wir kurz in den Gruudazügen darlegen. weil sie gerade
auch für Seutschland sehr lehrreich sind.

In der Krankenversicherung haben die geringsten Fortschritte stattgefunden.
NRur Osterreich und Ungarn haben durch die Gesetze von 1888 und 1889, Luxemburg
durch das Gesetz von 1801 den Zwang für die gewerblichen Arbeiter eingeführt, Frank-
reich hat 1884 für seine Bergleute dasselbe gewagt. JItalien (1886), Belgien (1894),
Schweden (1891), Dänemark (1892), Finmand (18807) haben für ihre freiwilligen
strankenkassen neuere Gesetze gegeben, teilweise den unter die Gesetze sich stellenden öffent—
liche Zuschüfse bewilligt. Die französische und englische Entwickelung ist in ihren alten
Bahnen geblieben. Die Zahl der gegen Krankheit Versicherten ist überall unerheblich
und auf die Gewerbe beschraͤnkt; nach Zacher sind versichert in Italien auf 9 Mill.
Lohnarbeiter 1 Mill., in Belgien auf 2 Mill. 186000, in Schweden auf 0,8 Mill.
140 000, in Dänemark auf 0,s Mill. 154000.

Viel erheblicher find die Fortschritte in der Haftpflichtgesetzgebung und im
Anfallverficherungswesen. Osterreich hat durch seine Gesetze von 1887 und 1894
die deutsche Zwangsversicherung für Gewerbe und landwirtschaftlichen Motorenbetrieb
nachgeahmt; es beftehen dafür sieben Provinzialanstalten, in welchen 224307 Betriebe
mit 1,9 Mill. Arbeitern (von 7,5 Mill. Lohnarbeitern) gegen Unfall versichert sind.
        <pb n="394" />
        378 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [836
Norwegen hat 1894 eine allgemeine Staatsanstalt mit Zwangsbeitritt für die gewerb⸗
che Unfallversicherung eingesührt; ebenso Finnland 1808. Frankreich hat die Unfall⸗
zwangsversicherung wenigstens für Seeleute bei einer Staatsanstalt angeordnet (1808),
wie Belgien schon 1868 die für Bergleute. Im übrigen haben die meisten europäischen
Staaten daran festgehalten, die Hastpflicht gewifser Unternehmerkreise für gewisse Be—⸗
triebsunfälle zu verschärfen und gewisse Garantien dafür zu schaffen, daß der verunglückte
Arbeiter eine mäßige Entschädigung erhalte.

England hat durch das Gesetz vom 7. September 1880 die gewerblichen Unter—
nehmer für die Beschaffenheit der Maschinen und Nachlässigkeit der Auffeher haftbar
gemacht, es hat damit die rechtliche Ungeheuerlichkeit, den Arbeiter schlechter als Dritte
zu stellen (weil er das Risiko kenne und übernommen habe) nur etwas abgeschwächt;
überdies schlossen viele große Unternehmer mit ihren Arbeitern Verträge, daß sie auf die
Ansprüche aus dem Gesetz zu verzichten hätten (contracting out). Nach parlamentarischen
Verhandlungen von 1893-1897 brachte Chamberlain den sogenannten Compensation Act
zu stande, der 1900 auf die Landwirischafi ausgedehnt wurde: der Unternehmer haftet
darnach für die Betriebsunfälle, die über zwei Wochen Lohnverlust bedeuten und nicht
vorsätzlich oder durch grobes Mißverhalten herbeigeführt sind; im Todesfall zahlt er
150-800 4, im Berletzungsfall die Hälfte des Lohns, höchstens 14 wöchentlich;
vertragsmäßige Ausschließung dieser Bestimmungen durch Vertrag ist nur noch mit Zu—
stimmung des ersten Registerbeamten erlaubt; er wird sie nur geben, wo gemeinsame Kassen
mindestens dasselbe bieten. Von den Wohlthaten der deutschen Institution ist diese Ord⸗
nung noch weit entfernt; Chamberlain soll sie auch nur als Ubergang zu einer der
deutschen gleichen betrachten. Auch in Frankreich hat die Majorität der Deputierten—
kammer die Unfallzwangsversicherung gegen den anm bisherigen Zustand festhaltenden
Senat nicht durchsetzen können. Aber das Gesetz vom 9. April 1898 macht die ge⸗
werblichen Unternehmer und die landwirtschaftlichen Motorenbetriebe (Gesetz von 1899),
für den sogenannten risque professionel gegenüber ihren Arbeitern und Betriebsbeamten
haftbar; die Forderungen der Beschäftigten sind sichergestellt durch im Konkurs ein—
tretende Bevorzugung und durch eine subsidiäre Bürgschaft des Staates; den Zwang zur
Verficherung bei den bestehenden Aktiengesellschaften spricht das Gesetz nicht aus, aber
der Staat kontrolliert in scharfer Weise (durch Sicherheitsbestellung) alle Privatversiche—
rung, alle Gegenseitigkeitsgesellschaften und Garantieverbände. In Italien hat man
nach allerlei Experimenten von 1879—18898 endlich durch ein Gesetz vom 17. März
1898 die gewerblichen Unternehmer gezwungen, ihre Arbeiter gegen Unfall zu versichern,
läßt ihnen aber die Wahl, ob sie das bei einer ftaatlichen (seit 1888 bestehenden) oder
bei anderen Verficherungsanstalten thun wollen. Ähnlich lautet das holländische Gesetz
vom 2. Januar 1901. Das dänische Gesetz vom 7. Januar 1898 ist ein erweitertes
Haftpflichtgefetz für gewerbliche Unfälle, ebenso das spanische vom 80. Januar 1900.
Weitere Gesetzentwürfe schweben in Belgien, Rußland, Luxemburg und anderwaͤrts.

In Bezug auf die Altexs- und Invalidenversicherung hat man bis jetzt
Abschließendes außerhalb Deutschlands kaum erreicht. Dänemark ist 1891 zu einer durch
Gemeinden und Staat zu tragenden allgemeinen Altersunterstützung gekommen, welche aber
der Armenpflege sehr nahe steht. In England und Frankreich wird jedoch der Kampf
für die Zwangsaltersverficherung energisch geführt: im englischen Parlamente wurde
schon 1885 eine Prüfungskommission eingesetzt; Charles Booth, Chamberlain und andere
haben ernsthafte Vorschläge gemacht. In Frankreich spielt die Frage bei den Wahlen
neuerdings eine Hauptrolle, jede Regierung muß sich mit ihr beschäftigen; es fragt sich
nur, wie lange der Widerstand der alten Schule und des Senats noch vorhält. Auch
in Australien scheint die allgemeine Altersversicherung in mehreren Staaten nahe Aus—
sicht auf Verwirklichung zu haben.

Vielleicht noch lehrreicher als diese fummarischen Mitteilungen dürfte es zum
Schluß sein, kurz die zwei großen A. B.⸗-Gesetzgebungswerke in der Schweiz und in Schweden
im Umrisse kennen zu lernen.
        <pb n="395" />
        837)] Die neuesten Fortschritte anderer Staaten in der Arbeiterversicherung. 379
Die Schweiz mit ihren 488 Mill. Einwohnern, ihrem überwiegend kleinbürger⸗
lich-demokratischen Socialcharakter, ihrem kleinen Grundbesitz, ihren decentralisierten
Industrien, ihren Allmenden hatte 1880—1886 es bis zu 12001400 kleinen, meist
unvollkommenen Kranken- und Sterbekassen mit etwa 200000 Teilnehmern ge⸗
bracht. Der kleine Mittelstand ist in ihnen ebenso vertreten wie der Arbeiterstand.
Für manche Gesellschaften besteht ein gesetzlich-statutarischer, für manche Kassen großer
Betriebe ein vertragsmäßiger Beitrittszwang. Im übrigen ist das Kassenwesen ein
ganz freies, in vielen Gegenden und Kantonen fast noch ganz fehlendes; nirgends be—
steht Freizügigkeit der Kassen unter einander; fast nirgends genügen die Reserven der—
selben. Eine 1877, 1881 und 1887 etwas verschärfte Haftpflicht der größeren Unter—
nehmer hatte die Versicherung von ca. 200 000- 400 000 Arbeitern gegen Unfälle, aber
auch zahllose Prozesse und eine ganz ungenügende Entschädigung herbeigeführt. Die
gänzliche Unhaltharkeit dieses Zustandes schuf eine Agitation, die zunächst (21. Rovember
1890) mit der Übertragung der Kranken- und Unfallversicherung an den Bund endigte.
Nach jahrelangen Kämpfen der Parteien und Beratungen im Schoße der Bundesorgane
war ein musterhaftes Kranken-, Unfall-⸗, fowie Militärversicherungsgesetz (5. Okt. 18099)
zu stande gekommen, das dann aber durch die allgemeine Volksabstimmung den Leiden—
schaften der Ultramontanen, der Kleinbauern, der socialistischen Arbeiler und dem
Kantönligeist zum Opfer fiel. Alle Arbeiter und Beamte bis 5000 Fr. Einkommen
waren in demselben zur Krankenversicherung verpflichtet, hatten jedoch die freie Wahl
zwischen den lokalen Kreis-, den bestehenden Betriebs- und den freien Kassen; allen übrigen
Bürgern stand der Beitritt offen; für gewisse Kategorien konnte der Kanton den Bei—
krittszwang verhängen. Man rechnete, daß nach der Durchführung 800 000 Per—
sonen versichert waͤren. Alle gegen Krankheit Versicherten waren es eben damit
gegen jeden (nicht bloß den Betriebs-) Unfall. Die Beiträge und Entschädigungen
u. s. w. waren aͤhnlich wie in Deutschland geplant. Die socialistische Forderung,
daß der Bund die freie Lieferung von Arznei, Arzt und Hospital übernehme, war
abgelehnt. Von den Gesamtkosten (25,26 Mill. Fr.) sollten die Arbeitgeber 520/0
(2/8 der Unfallkosten und ebenso große Krankenkaffenbeiträge wie die Arbeiter), die Ar—
beiter 26 0/0 (die Krankenkassenbeiträge), der Bund 22 060 (Zuschüsse zur Kranken- und
Unfallverficherung, alle Verwaltungskosten) tragen. Für die Unfallversicherung war eine
Bundesanstalt mit lokaler Vertretung, für die Krankenkafsen waren die lokalen Bezirks—
kassen als Hauptträger in Aussicht genommen.

An eine Altersversicherung hal man von Bundes wegen noch' nicht ernstlich ge—
dacht; die vielfach noch vorherrjschende Eigenwirtschaft aller Arbeiter und kleinen Leute
widerftrebt dem. Nur der Kantion Neuenburg hat durch Gesetz vom 29. März 1898
eine fakultative Kasse mit Staatszuschuß fur alle mindestens 18 jährigen Kantonsbürger
errichtet, welche Altersrente bis 1200 Fr., Kapitalversicherung bis zu 5000 Fr.
zahlbar im 60. Jahre gewährt. Außerdem haben die Eisenbahnen neben ihren Kranken-
auch Pensionskassen.

Ein großes Werk ist so durch demokratischen Unverstand gescheitert. Alle Ver—
nünftigen waren in der Schweiz für den Kranken- und Unfallversicherungszwang der
Arbeiter, für das freie Beitrittsrecht der übrigen Bevölkerung gewonnen gewesen. Die
Verbindung der kleinen lokalen Krankenkassen mit der centralen Unfallversicherungsanstalt
war eine uͤußerst glückliche; die kleinen Unfälle bis zu 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit
waren den Krankenkassen zugewiesen. Die Identität der versicherten Person war ein
großer Vorzug gegenüber der deutschen Disparität; ebenso die Einbeziehung des nicht⸗
beruflichen Unfales. Die geplanten 865—6 Miill. Bundesbeitrag waren geschickt verteilt,
auch die participierenden Kleinbürger nahmen an dieser Wohlchat teil. Die fanatische
Leidenschaft der socialistischen Arbeiter gegen Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung
und Teilnahme der Unternehmer an der Kassenverwaltung war lücklich dadurch über⸗
wunden, daß letztere nur gegen einzelne wichtige Entscheidungen der im übrigen ganz
den Versicherten überlassenen Kassenverwaltung ein Veto erhielten. Ein eidgenöfsisches
Versicherungsamt mit einem Beirat, der keilwmeise aus Arbeitgebern und Ardeitern be—
        <pb n="396" />
        380 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 838
stehe, sollte die Verwaltung wesentlich einheitlich leiten, ein Bundesversicherungsgericht
die Streitigkeiten entscheiden. —

Schweden mit seinen 4,6 Mill. Einwohnern, seiner überwiegend bäuerlichen
Bevölkerung, seinen wenigen größeren Städten, seiner mäßigen Industricentwickelung hat
doch einen nicht unbedeutenden Arbeiterstand, eine teure Armenunterstützung. Kranken—
und Begräbniskassen zählte man 1880 dort etwas über 1000 mit 188 000 Mitgliedern.
Eine Kommission untersuchte seit 1884 das Arbeiterversicherungsproblem; Gesetzentwürfe
wurden seit 1889 ausgearbeitet. Das Krankenverficherungsgesetz vom 80. Oktober 1891
behält den freiwilligen Beitritt bei, gibt aber den Kassen Staaiszuschüsse nach der Mit—
gliederzahl, wenn sie sich dem Gesetz unterstellen, gewisse Bedingungen erfuͤllen, wie
Ahnliches in Dänemark, in Frankreich und Italien geschehen war; 1892 waren 221,
1895 572 Kassen dem Gesetz unterstellt. Blieb man hier auf der hergebrachten Bahn,
so schlug man mit der einheitlichen Unfall-, Invaliden-, Alters-, Witwen⸗ und Waifen⸗
versicherung einen neuen Weg mit einer gewissen Kühnheit und Originalität ein; leider
führten die mehrmals wegen der Oppofition bescheidener gestalteten Gesetzesentwürfe
aicht zum Ziel. Sie scheiterten zuletzt an der ersten Kammer.

Der Plan war, in einer Reichsanstalt alle gegen Lohn bei Arbeitgebern eingestellten
Arbeiter (bis 1800 Kr. Einkommen, 1 Kr. — 19/8 Mkl, 2028 Mk) in drei Klassen
zegen die sämtlichen obengenannten Gefahren zu versichern, in dem Sinne, daß die
Invalidität von Mann und Frau zur Rente berechtigen. Die männlichen Arbeiter über
10 und unter 10 Kr. Wochenlohn und die Frauen bildeten die drei Klassen, die im
günstigsten Falle nach 40 Jahren je 250, 150 und 90 Kronen Jahresrente erhalten
sollten; im einzelnen waren die Renten nach der Zahl der Beitragsjahre abgestuft;
die Beiträge sollten halb die Arbeitgeber, halb die Arbeiter zahlen 660, 80, 20 Hren
— 14100 Kr. per Woche), der Staat wollte für jeden Beitrag 2 Hren zuzahlen; während
der Ehe zahlt die Frau nichts; man setzte voraus, daß das verlangte Minimum von
260 Beitragswochen, welches zur Rente berechtigte, von allen Arbeiterfrauen vor ihrer
Ehe, von allen kleinen Leuten (Handwerkern, Häuslern, Bauern) in ihrer Jugendzeit
durch eine fünfjährige Arbeitsstellung vor ihrer Selbständigkeit erreicht werde. Wer
jünf Jahre bezahlt hat, bleibt für immer berechtigt. Die freiwillige Versicherung der
Nichtarbeiter ist in den späteren Entwürfen erst beigefügt worden.

Wir haben diese zwei Entwürfe besonders angeführt, weil sie, principiell auf dem—
selben Boden stehend wie die deutsche Versicherung, doch eine gelungene Verbindung
teils der Kranken- und Unfall-, teils der Unfall⸗ und Invaliditätsversicherung dar⸗
stellen. —

Fassen wir nun noch kurz das Gesamtergebnis zusammen: die Arbeiterversicherung
kritt uns heute in drei verschiedenen Typen oder Systemen entgegen: 1. als System
der privatrechtlichen Vereinsbildung und freien geschäftlichen Versicherung bei Aktien⸗
gesellschaften; das allgemeine Vereins- und Versicherungsrecht der betreffenden Staaten
bildet die Grundlage; 2. als ein gemischtes System, welches, von der Erfolglosigkeit der
jfreien Privatversicherung für die unteren Klassen ausgehend, teils Staatsinstitute schafft,
die in Konkurrenz mit freien Vereinen und privaten Versicherungsgeschäften ihre Dienfte
anbieten, teils den privaten Versicherungsorganen, die sich gewissen Normativbedingungen
fügen, sich daraufhin prüfen und amtlich registrieren laffen, allerlei Vorteile, Staats—
und Gemeindezuschüsse, Gebührenfreiheit, bevorzugte Vermögensanlagen mit Zinsprivi—
legien, Rechtspersönlichkeit u. s. w. zuwendet; 3. als System des staatlichen Versiche—
rungszwanges und der staatlichen Schaffung von öffentlichrechtlichen Genossenschaften
oder Korporationen, welchen die Ausführung übertragen ist.

Das dritte System knüpft an mancherlei ältere Einrichtungen an; es hat in den
etzten zwanzig Jahren in Deutschland und Osterreich-Ungarn gesiegt; es schickt sich an, in
Skandinavien, der Schweiz, den australischen Staaten durchzudringen. Das erste System
Jat sich in England und Frankreich, in den Staaten der dapitalstischen Wirlschaft zur
Zeit der vorherrschenden liberal⸗manchesterlichen Doktrin entwickelt, herrscht heute noch
in den Vereiniaten Staaten. Das zweite hat seit 1830 langfsam, seit 1880 stärker in
        <pb n="397" />
        389)] Die drei Systeme der Arbeiterversicherung. 381
West- und Südeuropa Fortschritte gemacht, droht mehr und mehr auch hier dem dritten
zu weichen. Zwei Ursachenreihen beherrschen die Verteilung der drei Systeme auf die
einzelnen Staaten: 1. der allgemeine wirtschaftliche und sociale Entwickelungszustand
und 2. die vorherrschende politisch-sociale Ideenwelt, wie sie sich in der Litteratur und
Publizistik, ebenso aber auch in den Verfassungs- Verwaltungs⸗-, Rechtsformen und
Wirtschaftsinstitutionen ausdrücken.

Das germanische Mitteleuropa hatte, als das Bedürfnis der Arbeiterversicherung
sich dringlicher geltend machte, noch manche genossenschaftlich-korporative Zwangskassen
und noch keine ganz individualistisch-atomisierte Gesellschaft; die großen Geschäftsinteressen
beherrschten den Staat, die Parlamente, die öffentliche Meinung noch nicht so wie in
Frankreich und England. Man lebte noch vielfach in den Traditionen des bureau—
kratischen Beamtenstaates. In den Vereinigten Staaten, auf dem Boden rührigsten
individualistischen Kolonial- und Geschäftslebens, fast ohne alle Tradition der Ver—
gangenheit, war es natürlich, daß auch dieser Zweig des Wirtschaftslebens der freien
Initiative der Geschäftsleute und Vereine ganz überlassen wurde. In England, dem
dande der Selbsthülfe und persönlichen Freiheit, wo das Bedürfnis nach Arbeiterversiche—
rung am stärksten war, die modernen Geschäftsformen und die neuere sociale Klassen—
bildung am frühesten gesiegt hatten, kämpften der überkommene genossenschaftliche Geist
und die kapitalistische Unternehmung um das Gebiet; bis 1870 - 1880 aber siegte der
manchesterliche Doktrinarismus, der alle Parteien und Klassen beherrschte, und noch heute
ist er das Hindernis großer Reformen. Ahnlich in Frankreich, wo die Phrafe der
individuellen Freiheit Staat und Gesellschaft einseitig faßsciniert. Ihnen folgen die
anderen romanischen Staaten. Hier schwört man auf das Wort Cheyssons: la prévo-
yance übre pour les hommes debout, l'assistance ppour les hommes tombés. Als ob
nicht die Mehrzahl der der Arbeiterversicherung Bedürftigen zwischen diesen zwei
Extremen ständen.

Jedes der drei Systeme zielt im Grunde zuletzt auf dasselbe; jedes hat seine
Vorzüge und Kehrseiten. Alle drei wollen durch Umlagen und Teilzahlungen Reserve—
mittel für Notzeiten sammeln und sie durch ein kompliziertes System der Verwaltung,
der Kapitalanlage, der Berechnung den Versicherten in der Not zugänglich machen; alle
drei stellen höhere Formen wirtschaftlicher Vergesellschaftung dar; alle drei appellieren
an den Selbsterhaltungstrieb, ruhen auf einem ausgebildeten Versicherungsrecht, haben
gemeinnützige Seiten. Aber die Mittel, die Motive im einzelnen sind verschieden. Die
private Versicherung hat ihren aktiven Ausgangspunkt im Erwerbstriebe der Versicherer,
die genossenschaftliche und öffentliche im Bedürfnis der Versicherten. Die erstere hat vor—
zugsweise den Geschäftsgewinn, die letzteren haben humane Fürsorge im Auge; die erstere
arbeitet mit kaufmännischen, die letzteren mit überwiegend ehrenamtlichen und bureau—
kratischen Kräften. Die private Versicherung erzeugt eine Summe von Privatverträgen,
aber auch sehr zahlreiche Prozesse, Verluste, Bankerotte; die private und freigenossen—
schaftliche giebt meist unsichere Änsprüche; die öffentlichrechtlich geordnete schafft je nach
Form, Beamtentum, Abgrenzung gut oder schlecht arbeitende Verwaltungskörper mit
komplizierten Kompetenzen, Rechtsvorschriften, Kontrollen, Schreibereien, zahlreichen
Judikalen und Schiedsgerichtsentscheidungen. Zuletzt ist es immer der sittliche Geist
und die geschäftliche Tüchtigkeit der maßgebenden Personen, welche der einen oder der
anderen Form ihre Leistungsfähigkeit geben; aber diese geistigen Potenzen werden durch
die eine Form doch viel mehr erzeugt als durch die andere; freilich ist nicht jede Form
in jedem Lande, in jeder Volkswirtschaft möglich.

Die private Versicherung hat allerwärls die Unfallversicherung begründet; aber
sie bleibt überall teuer, lückenhaft, führt allgemein zu Kapitalabfindung, statt zu der
meist viel angezeigteren Rentenzahlung. Die private Sterbegeldversicherung hat in den
amerikanischen Neuenglandstaaten (z. B. in der Prudential-Compagny von Rewark N. J.)
auch vereinzelt sonst zu musterhaften Resultaten, im übrigen aber überwiegend zu un—
geheuren Mißbräuchen, zu schamloser Bewucherung der unteren Klassen geführt. Viele so—
genannte englische Genofsenschaften sind Wuchergeschäfte der Direktoren und Sammelagenten.
        <pb n="398" />
        382 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [840
Daneben hat die freie Vereinsbildung in den englischen Orden und Gewerkvereinen für
eine Elite der Arbeiter und für den Mittelstand moralisch und geschäftlich gleich gute
Organisationen geschaffen. Im übrigen hat das freie Vereinswesen der Arbeiter meist
in sich nicht die Kräfte gehabt, um aus sich die moderne, versicherungstechnisch aus—
reichende Verwaltung zu erzeugen, ohne welche immer wieder der Bankerott eintritt.

Die Zwangsverficherung und die öffentlichrechtliche Korporation haben ihren
Vorteil in der Ausdehnung der Versicherung, in der Sicherheit des Erfolges, der
gleichmäßig für Kranken-, Unfall-, Witwen- und Waisenversicherung eintritt, in dem Zu—
sammenwirken von Staat, Arbeitgeber und Arbeiter, in der langsam und spät wirken—
den, aber unzweifelhaft alle Volkselemente erziehenden Wirkung; ihre Kehrseite in dem
äußerlich, mechanisch wirkenden Zwang, in dem komplizierten Apparat. Die Organisation,
sowie die Beteiligung der Versicherten an der Verwaltung kann aber eine sehr ver—
schiedene sein. Alle anderen Formen sichern nur eine Elite und stoßen die Masse der
kleinen Leute für die Notzeit ins Armenhaus oder ins Elend, sie vernichten alle
Schwächeren zu Gunsten der Arbeiteraristokratie. Die öffentlichrechtliche Versicherung
mildert den Kampf ums Dasein, sucht auch allen den Schwächeren zu helsen, sie für die
Geldwirtschaft zu erziehen.

Je nach dem Geiste, der in den verschiedenen Formen waltet, nähert sich eine
Form der anderen. Auch wo die eine Form vorherrscht, dringt die andere daneben ein.
Die Länder der freien Privatversicherung haben angefangen, für Bergleute und Seeleute
staatliche Zwangsversicherung zu schaffen. Die private Versicherung der Aktiengesell—
schaften und Vereine kommt überall unter eine steigende, teils fakultative, teils zwingende
Staatskontrolle. Die Kartelle der Versicherungsgesellschaften, die Verbände der Vereine
nähern sich dem allgemeinen Zwangsfystem.

Das private Geschäft und die freien Vereine waren der natürliche Anfang der
neueren Arbeiterversicherung; die staatliche Ordnung und die gemeinwirtschaftlichen
Zwangsorgane sind mehr und mehr das Ziel der Volkswirtschaften und Staaten ge—
worden, die nicht bloß von großen Kapitalisten und vom erwerbslustigen Gewinngeist
beherrscht werden, welche ernstlich die unteren Klassen heben wollen. Sie sind da am
Platz und leisten Besseres als das Privatgeschäft, wo man ein vorzügliches Beamtentum
und einen kräftigen Genossenschaftsgeist schaffen und erhalten kann.

224. Die Arbeitslosigkeit, der Arbeitsnachweis und die Arbeits—
losenversicherung. Die Arbeitslosigkeit, ihren allgemeinen Umfang und ihre
geographische Verbreitung haben wir oben schon bei Erörterung des Arbeitsangebotes
(II S. 308) kurz besprochen. Ihre Zunahme hat es bewirkt, daß die Arbeitslosen—
versicherung heute vielfach gefordert, als Ergänzung der bisher besprochenen Arbeiter—
versicherung betrachtet wird. Wir müssen bei diesem wichtigen Gegenstande hier noch
etwas verweilen.

Die allgemeinen Ursachen der Arbeitslosigkeit haben wir in unseren bis—
herigen socialen Erörterungen mehr oder weniger schon kennen gelernt. Wir wiederholen sie
nur summarisch: die unteren arbeitenden Klassen hatten früher meist eine kleine Natural—
und Eigenwirtschaft, die sie in der Not über Wasser hielt; sie hatten als Lohnarbeiter
meist Stellungen für Monate und Jahre. Aber mit der zunehmenden Hausindustrie,
dem zunehmenden Export nach fremden Märkten, mit der Abkürzung der Arbeitsverträge,
mit dem Schwinden des Verantwortlichkeitsgefühles der Unternehmer, für ihre Leute
dauernd sorgen zu müssen, wuchs rasch die Zahl der Geldlohnarbeiter, die von heute
auf morgen bei rückgängiger Arbeitsnachfrage ihr Verdienst verlieren, die dann keine
andere Hülfe als die Armenkafse haben. Die riesenhaften Geschäfte, die in wenigen
Wochen oder Monaten große Gebäude herstellen, Straßen, Eisenbahnen und Kanäle
bauen, können nur durch vorübergehende, rasch wechselnde Arbeiterbeschäftigung ihre
großen Erfolge erzielen. Die heutigen technischen und organisatorischen Fortschritte, die
Ausdehnung der internationalen Arbeitsteilung erfolgen stoßweise, der periodische
Wechsel von Kapitalüberfluß und Kapitalmangel, der in unserem heutigen wirtschaft—
lichen Organismus Haufse, Krisis und Baisse erzeugt, verändert öfter die Arbeits—
        <pb n="399" />
        — Die Arbeitslosigkeit, ihre Ursachen und Folgen. 383
nachfrage so stark, daß bei kurzen Arbeitsverträgen immer periodisch Arbeitsmangel
und Arbeitsüberfluß eintreten muß.

Die Bettlerscharen des 14. — 16. Jahrhunderts waren die Vorläufer der heutigen
Arbeitslosen. Die englischen Armengesetze von 1576—1601 und später wiederholen
immer wieder die Mahnung an die Friedensrichter und an die Armenaufseher, sie
sollten die unbeschäftigten Arbeitsfähigen zur Arbeit setzen, Vorräte von Flachs, Hanf,
Wolle, Zwirn und Eisen zur Beschäftigung der Arbeiter kausen. Wo die Bevölkerung
wuchs, wo Bauern gelegt wurden, wo Städte und Zünfte engherziger in der Aufnahme
wurden, entstanden leicht Arbeitslose; die beginnenden Söldnerheere beschäftigten Tausende
immer nur in den Sommermonaten, oft nur auf Wochen; nachher waren die reis—
laufenden Knechte verdienstlos. Immerhin blieb die Beschäftigung im 17., 18. und in
der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts noch relativ stabil. Friedrich d. Gr. legte
allen größeren und privilegierten Verlegern der Heimarbeiter die Pflicht gleichmäßiger
Beschäftigung auf, die älteren Reglements der Hausindustrie erstrebten dasselbe. Erst die
Großindustrie, das erwerbslustige Unternehmertum der heutigen Industriestaaten, die
neuere Gewerbefreiheit und Gestaltung des Arbeitsverhältnifses erzeugten in den kritischen
Jahren 1845-1851, 1857- 1860, 18738 - 1880, 1891 - 1894, 1900 - 1902 Scharen
Arbeitsloser, wie man sie bisher nicht gekannt hatte. Die Frage der Beschäftigungs—
losen, der brotlosen Reservearmee wurde eine der brennendsten der Zeit; sie schürte das
Feuer beim Ausbruch aller revolutionären Bewegungen des Jahrhunderts, fie wurde
zum Mittelpunkt der neueren socialen Theorien. Es handelt sich um eine große, offene,
brennende Wunde am Körper unserer Volkswirtschaft. Die Armenkassen koͤnnen immer
weniger Herr über diese Not werden; die neueren Krankenkassen werden in der Arbeits—
losenzeit über alle Maßen in Anspruch genommen, verzehren dabei ihre Reserven. Wer
noch kräftig ist, noch arbeiten kann und kein Verdienst findet, geht leicht körperlich und
moralisch zu Grunde; er fängt an zu betteln, zu trinken, zu wandern, zu stromern; er
verzweifelt an sich und der Gesellschaft, er wird ein Vagabunde, oft bald auch ein Ver—
brecher. Und indem Tausende, zeitweise Hunderttausende so verkommen, kosien sie der
Armenpflege, der Krankenkasse, der Polizei, den Arbeits- und Zuchthäufern Millionen,
gehen Millionen an Arbeitswerten verloren (man hat den letzieren Posten schon für
Deutschland 1893 zu 60—90 Mill. Mt. jährlich, fur 1895 auf 134 167 Mill. Mk. be—
rechnet), wird das ganze Niveau der Lebenshaltung der unteren Klassen bedroht.

Um das UÜbel etwas genauer zu fassen, müssen wir einen Moment auf die Größe
und Art desselben, sowie auf die einzelnen mitwirkenden Ursachen eingehen.

a) Der letzte Höhepunkt der Arbeitslosigkeit, der allein etwas genauer bis jetzt
untersucht ist, liegt in den Jahren 1892 —1895. Man schätzte damals die Arbeitslosen
in den Vereinigten Staaten auf 2 Mill., auch in Großbritaännien auf 1,2522 Mill.;
in Deutschland sprach man von 200000 bis 2 Mill.; Oldenberg nimmt an, die am
2. Dezember 1893 gezaͤhlten 0,7 Mill. seien 1892 doppelt bis dreifach so hoch gewesen. Aber
die meisten dieser Schätzungen und auch viele Zählungen übertreiben sehr; man sprach 1892
in den deutschen Zeitungen von 180000 stellenlosen Handlungsgehülfen; wahrscheinlich
waren es höchstens 4000. Unter den 0,5 Mill. deutschen Arbeitslosen vom Dezember
1895 waren 0,2 Mill. Kranke, also blieben nur 0,85 Mill. Gesunde. In Stuttgart
wollte man 1892 -1893 2086 Arbeitslose gezählt haben, zur städtischen Notstandsarbeit
meldeten sich 288. In Zürich meldeten sich im Winter 1870 — 1880 554 Arbeitslose;
als man untersuchte, ergaben sich 129 bestrafte Verbrecher und Arbeitsscheue, 206 Un.
erforschliche, 183 Vermögende, 39 bereits wieder in Arbeit stehende, 167 wirklich Arbeits—
lose. Rechnet man alle, die in einem ganzen Jahre über 2 Tage ohne Arbeit waren, so
bekommt man leicht 30—550, ja mehr Prozent Arbeitslose; rechnet man in derselben
Stadt nur die an einem bestimmten Tage Arbeitslosen, so sind es vielleicht 155 —D
und nicht viel mehr, wenn man die Prozentzahl der Tage ohne Arbeitsverdienst gegen—
über allen möglichen Arbeitstagen berechnet Die Arbeitslosigkeit ist nach Gewerben
und Gegenden sehr verschieden. Im englischen eisernen Schiffsbau feierten zeitweise
1885 — 1886 53 040, während zur selben Zeit in der Spinnerei und Weberei 90/0 der
        <pb n="400" />
        384 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [842
Arbeiter brotlos waren. In den großen deutschen Städten hatten am 2. Dezember 18985 die
ostdeutschen, hauptsächlich die Seestädte, 6—10 0/0 der Arbeiter, die westdeutschen, auch die
großen Industriestädie 2—40/0 Arbeitslose. Die verschiedene gesellschaftliche Struktur,
die verschiedene Art des Arbeitsverhältnisses bewirkt das. In den Vereinigten Staaten
und Auftralien sind alle Arbeitsbeziehungen so viel loser, daß dort viel rascher große
Arbeitslosigkeit entsteht. Im Sommer sinkt die Ziffer stets; es waren Juni 1895 in
Deutschland mit den Kranken 0,29 Mill., ohne sie 0,18, während es im Dezember 0,7
resp. O,s Mill. waren. Bei allen Aufnahmen sollte man die Kranken, die Invaliden,
die alten Leute ausscheiden; auch feststellen, wie viele gesunde, erwachsene Arbeitslose
hzereits Armenunterstützung erhalten, wie viele Frauen, besonders Witwen, unter den—
selben sind; auch wie viele durch Eigenwirtschaft und eigenen Besitz, durch Arbeit von
Frau und Kindern, durch Verwandtenunterstützungen sich halten können, ist eigentlich
nötig zu wissen. Im ganzen wird man als wahrscheinlichen Durchschnitt von Westeuropa
olgendes sagen können: auch in guter Zeit wird meist 0,6—1,0 60/0 Arbeitsloser wegen
Orls⸗, Beruss⸗, Stellenwechsel vorhanden sein; sie steigen nun in den gelernten Berufen bis
auf 2238 9/0 bei flauer Konjunktur, auf 5— 10 040 in der Krisis; ausnahmsweise höher
in Gewerben wie Schiffsbau, Baugewerbe u. s. w.; die ungelernten Arbeiter aber
ommen schon in flauer Zeit leicht auf 10- 185, in eigentlicher Notzeit auf 15— 300.

Die Länder, Gebiete, Städte, welche die modernen Formen der wirtschaftlichen
Organisation am meisten ausgebildet haben, welche am meisten in den Weltverkehr ver⸗
lochten sind, welche die schroffsten Klassengegensätze und Kämpfe, die rückfichtslosesten
Unternehmer und die streiklustigsten Arbeiter haben, werden die größten Zahlen auf—⸗
veisen. Sie sind überhaupt die, welche die stärksten Wirtschaftskrisen, den stärksten
Wechsel von Hausse und Baifse auszuhalten haben.

b) Im übrigen haben auch etwas zurückgebliebenere Länder beim Ubergang in
die neueren Wirtschaftsformen zeitweise große Arbeitslosigkeit, wie z. B. sogar
Rußland und China; sie kommt da nur etwas weniger an die Oberfläche; sie wird durch
die leilweise noch vorhandene Natural- und Eigenwirtschaft, die Familien- und Gemeinde—
zusammenhänge mehr verdeckt. Und vor allem nicht bloß die eigentliche Krisenzeit kennt
die Erscheinung; sie ist chronisch teilweise Jahrzehntelang in Westeuropa da vorhanden
zewesen, wo die großen Veränderungen der Technik, der Betriebsformen, des Absatzes
Tausenden und Hunderttausenden von Kleinbauern, Halbpächtern, Heimarbeitern, Hand—
werkern und gewerblichen Lohnarbeitern ihre bisherige Existenz raubten, und der so ein—
tretende Verarmungsprozeß ein, zwei oder mehr Generationen durch Aufschwungs- und
Niedergangsperioden hindurch sich fortsetzte. Die Bauernlegungen der älteren Zeit, das
Aufhören der Handspinnerei und »weberei von 1800—1890 in England, Deutschland
und anderwärts sind Beispiele dieser Art. In den Vereinigten Staaten haben die
technischen Fortschritte in vielen Industrien 1880 —1900 zeitweise 16—62 9/0 der
Arbeitskräfte dieser Branchen aufs Pflaster geworfen. Losch berechnet, daß bei all—
gemeinstem Siege des Großbetriebes in Deutschland 2,8 Mill. Arbeiter entbehrt werden
fönnten. Meist vollzieht fich ja nun Derartiges langsam; der ÜUbergang kann gemildert
werden; die Bauernlegung konnte und ist durch richtige Maßregeln und Gesetze da und
dort gehindert worden; heute kann ein Teil des Handwerks, der Hausindustrie, des Klein⸗—
handels durch technische und kaufmännische Fortschritte erhalten werden. Immer aber
ist im Auge zu behalien, daß die ungeheuren Umwälzungen der Volkswirtschaft, denen
sich nicht alle Kreise sofort anpassen Können, ein gut Teil der zeitweisen Arbeitslofig-
keit bedingen. Die Krisen, wie diese Anderungen brechen über die betroffenen Schichten
wie ein Schicksal herein, für das sie nicht verantwortlich find.

) Das Gegenteil könnte man eher von dem erheblichen Teile der Arbeitslosen
behaupten, die als die schlechteren, ungeschickteren am ehesten dem Stellenverlust
ausgesetzt find. Die verstuͤrkte Konkurrenz hat alles gemächliche Leben, wie es früher bei
gesicherterem Markte vorhanden war, erschwert. Es findet eine zunehmende Bevor—
zJugung der Kräftigen und Fähigen statt. Karl Booth sagt von den englischen Arbeits-
sosen: „als Klafse sind sie eine Auslese der Unfähigen“. Aber so richtig das sein mag,
        <pb n="401" />
        3431 Die verschiedenen Arten der Arbeitslosen. 388
wir dürfen nicht vergessen, daß unter den am frühesten Entlassenen die Älteren und
Kränklichsten sind, daß oft die teuren Männer entlafsen und durch billige Frauen und
unge Leute ersetzt werden. Immer bleibt es richtig, daß viele Arbeitslose der tiefsten
Staffel ihres Standes angehören. Alle bloßen Gelegenheitsarbeiter der Großstädte gehören
hierher; sie arbeiten auch bei guter Zeit nur dann und wann, sind häufig dem Trunk
und anderen Lastern ergeben. Erfahrene Männer sagen vom Londoner Kast-End: „Das
Wirtshaus liegt auf dem Wege zur Arbeitslosigkeit“. Ein Teil dieser auf der Grenze
der Arbeitsfähigkeit und der Arbeitsscheu Stehenden, halb schon dem Verbrechen Auheim—
gefallenen mag zu Grunde gehen, in Zwangsarbeits- und Zuchthäuser kommen. Aber
es ist im Auge zu behalten, daß die Unternehmungen, die seit Jahren aus Gewinnsucht
aur solche Gelegenheitsarbeiter auf Stunden oder Tage beschäftigen, eine Mitverani—
wortung für diese Zustände tragen, ebenso wie unfere öffentlichen Einrichtungen, die
eine solche Klasse an Zahl so zunehmen ließen. Auch ist nicht zu verkennen, daß ein
Teil dieser Leute durch richtige Maßregeln noch gehoben werden kann, am meisten
durch regelmäßige Arbeitsgewöhnung und »gelegenheit.

d) Die oben erwähnten örtlichen und geographischen Unterschiede der
Arbeitslosigkeit bei sonst im ganzen ähnlichen volkswirtschaftlichen Bedingungen deuten
darauf hin, daß nicht bloß allgemeine Ursachen (Krisen, Übergang zu neuer Technik u.s. w.),
sondern auch viele specielle, vielleicht zu beseitigende, mitwirken. Schon die räum—
liche Verteilung der Arbeitslosen weist darauf hin. Wir sehen, daß die deutschen
Broßstädte Dezember 1895 7,4 0/0, ganz Deutschland 4,7 8/0 aller Arbeiter (Olden—
berg) als Arbeitslose zählten; London und Neuyork haben noch größere Massen
als andere Groß- und Hafenstädte. Die Landflucht hat ganze Gegenden entvölkert, es
stehen da Hunderte, ja in Ostpreußen Tausende von Arbeiterwohnungen leer, während
die Großstädte ihre Arbeitslosen nicht beschäftigen können. Gewiß hängt das mit einem
berechtigten Lohnausgleichungsprozeß zusammen; aber es fragt sich doch, liegen nicht
teilweise falsche Wanderungen vor; auch wenn man nicht die Genüsse und die Un—
gebundenheit der großen Städte als Anziehungspunkt betonen will, schon die Hoffnung
auf den größeren Arbeitsmarkt der Stadt zieht viel mehr Leute an, als er dann be—
schäftigen kann, wie K. Möller das nachwies. Man wird nicht durch eine falsche Auf⸗
hebung der Freizügigkeit helfen wollen, aber man wird sagen: hier ist Angebot und
Pachfrage nicht richtig ausgeglichen; Arbeitsnachweis und andere Mittel müssen helfen.
Selbst der radikale englische Ärbeitersührer Burns ruft: „Die Einwanderung vom Lande
nach den Städten muß zum Stehen kommen.“ Er erhofft dies von ländlicher Koloni—
sation, demokratischer Landgemeindeordnung, Arbeitsnachweis und Ahnlichem; er warnt
vor Arbeiterkolonien, vor Schaffung von flädtischen Winterwerkstätten.

J e) Ein erheblicher, vielleicht der größere Teil der heutigen Arbeitslosigkeit geht auf
die sogenannte Saisonarbeit, d. h. auf den Umstand zuͤruck, daß viele Berufe in—
olge des Klimas, der Jahreszeit, der bloß zeitweisen Nachfrage, der Organisation des Ab⸗
satzes nur periodisch in bestimmien Monaten ihre Arbeiter brauchen, für die übrige Zeit
des Jahres sie enilassen. Eine solche Gepflogenheit ist teilweise sehr alt. Die Schiffahrt
hat früher im Winter stets geruht; Erd-, Steinbruch-, Bauarbeiter haben immer im
kaͤlteren Klima große Pausen machen müssen. Aber man fsand sich früher damit besser
durch Verbindung verschiedener Verufe ab; der Schiffer war zugleich Kleinbauer an der
düste; die Bau-⸗ und Erdarbeiter der Städte wohnten in den benachbarten Dörfern, fällten
Holz im Winter, hatten allerlei Hausarbeit und ihre kleine Ackerwirtschaft. Mit Spinnen,
Weben und anderer ähnlicher Arbeit waren alle kleinen Leute in der toten Saison
zu beschäftigen. Die Gutsherren hatten im ganzen Winter und Sommer die gleiche
Instenzahl, im Winter ließ man dreschen, Gräben ziehen oder ließ auch die Leute sich
hinter den Ofen legen. Heute ist das alles wesentlich anders geworden; die haus⸗
industrielle Fuͤllarbeit wie die kleine agrarische Eigenwirtschaft ist im Rückgang; statt
Insten hält man Wanderarbeiter für einige Monate; der Winterhanddrusch ist durch
die Maschine ersetzt. Eine steigende Zahl von Bauarbeitern in den Großstädten geht
m Winter nicht mehr so wie früher aufs Land. Alle Moden, Konfeltions⸗ Schneidet⸗
Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslebre. II. 1.-6. Aufl. 28
        <pb n="402" />
        386 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [844
arbeit, vielerlei Gewerbethätigkeit für Weihnachten haben die Unternehmer und Händler,
um rasch das Neueste zu bringen, auf bestimmte Monate zusammengedrängt. Die Vor⸗
stellung der Unternehmer von einer Pflicht dauernder Beschäftigung ihrer Leute ist um
so mehr im Verblaffen, je mehr die Gewinnfucht und die Konkurrenz gestiegen ist,
e mehr falsche theoretische Harmonievorstellungen das wirtschaftliche Getriebe rück—
haltlos dem Egoismus der einzelnen gänzlich zu überlassen für berechtigt erklärten.
Zurns sagt: „Das bestehende System der Produktion um des Profites willen hat alle
Beschäftigung in die Hände einer Klasse gelegt, welche die Arbeitsstellen ohne Rücksicht
auf die socialen Konsequenzen für die Gemeinschaft und die Arbeiter öffnet und schließt.“

Um zu zeigen, welche Rolle die Saisonwechsel für die Arbeitslosigkeit spielen,
führe ich an, daß in Deutschland die gesamten gesunden Arbeitslosen 1. Juni 1895
179 004, 2. Sezember 1895 5583 640 ausmachten, daß aber von ihnen auf die wenigen
durch die Saison hauptsächlich beeinflußten Gewerbe an diesen beiden verschiedenen
Terminen fielen:
im Juni
auf die Landwirtschaft 17 150
Ziegelei .. 708
Baugeschäfte. . 6107
Maurer..6023
Kellne 0
Zus. 35 036

im Dezember
153 139
13078
21 048
79 918
11818
278991
Es find im Winter also etwa die Hälfte der gesunden Arbeitslosen, die nicht durch
Krisen, nicht durch Veränderung der Technik und der Betriebsform brotlos werden,
sondern durch die ünvollkommenẽ Organisation der Geschäfte in Bezug auf die Arbeits—
berteilung auf die verschiedenen Teile des Jahres. Auch was wir aus der deutschen und
zsterreichischen Krankenkassenstatistik darüber erfahren, wie die Zahl der versicherten Arbeiter
zwischen dein Höhepunkt im Herbst und dem Tiefpunkt von Januar bis März schwankt,
weist darauf hin, daß diese Wechsel wesentlich mit der Saisonarbeit zusammenhängen.
And man wird nicht zu viel behaupten, wenn man sagt, ein großer Teil dieser ver—
schiedenen Beschäftigung sei Folge gewisser Sitten und Unsitten, gewisser Traditionen und
Absatzgepflogenheiten, könne auch da, wo die Natur zum starken Wechsel nötigt, durch
geschicktere sociale Einrichtungen beseitigt werden. Wir kommen darauf nachher zurüd.
Wir fragen jeht, was kann gegen' das ganze Übel der Arbeitslosfigkeit
geschehen?

1) Zunächst kann und muß in den Kulturstaaten die bestehende Arm enverwal⸗—
tung mit ihrer Hülfe eintreten, und sie thut es auch; in den Zeiten zunehmender Arbeits⸗
lofigkeit wachsen ihre Ausgaben sehr bedeutend. Aber sie darf zunächst nur die unter—
stützen, welche einen Rechtsanspruch darauf haben, also in Deutschland die, welche durch
weijährigen Aufenthalt den Unterstützungswohnsitz erworben haben. Ihre Hauptaufgabe
ist, die Kranken, Alten, Witwen und Waisen vor Hunger und Not zu schützen. Gegen⸗
über den erwachsenen Arbeitsfähigen, die keine Arbeit finden, hat sie stets einen schweren
Stand gehabt, wenn sie ihnen nur Unterstützung gegen Arbeitsleistung geben wollte;
doch waͤr es früher durch Beschaffung von Heimarbeit noch leichter. Es ist jetzt am
chesten noch im Armenhaus möglich, das für entsprechende Beschäftigung der hier Unter⸗
gebrachten ja Einrichtungen haben muß. Aber schon in guter Zeit kann die Verwal⸗
dung nur einen mäßigen Teil der Arbeitsfähigen dort aufnehmen (vgl. oben II S.880 ff.).
Weun die Arbeitslofen in der Krisis stark anwachsen, wird es vollends unmöglich. Da
bleiben nur Rotstandsarbeiten übrig, welche dann besser von besonderen Gemeindeorganen
übernommen werden, schon um die“ Etats der Armenverwaltung nicht ganz über den
Haufen zu werfen. Auch wollen die Arbeiter, die etwas auf sich halten, Notstands⸗
aͤrbeit nicht von der Armenverwaltung erhalten, um ihr Wahlrecht nicht zu verlieren,
um nicht als Armenunterstützte für entehrt zu gelten.

Die in Deutschland und anderwärts seit 1884 geschaffenen Naturalverpflegungs—
tatibnen caTsso s 19057 I8398 nur noch 1150) suchen wandernden Arbeitern
        <pb n="403" />
        845) Mittel gegen Arbeitslosigkeit: Armenpflege, Arbeitsverschiebung. 387
möglichst gegen Arbeit Naturalverpflegung für kurze Zeit zu geben; sie sind mehr eine In—
stitution der Armenpflege als der Arbeitsbeschaffung. Auch die Arbeiterkolonien, die einst
in Holland entstanden, um durch Landarbeit Arbeitsscheue wieder zu ordentlichen Menschen
zu machen und zugleich unwirtliche Gebiete zu kolonisieren, haben, durch Pfarrer von

Bodelschwingh 1882 nach Deutschland verpflanzt, hier zwar manches Gute gewirkt, aber
die 29 (18098) bestehenden derartigen Kolonien mit ihren 8253 Plätzen wollen wesent—
lich nur gebrochene Existenzen retten; 8/4 ihrer Leute sind früher Bestrafte; die größere
Zahl kehrt, als gebessert entlassen, nach einigen Monaten in die Kolonie zurück. Sie
können einzelne Arbeitslose wohl gelegentlich aufnehmen; gegenüber größeren Notständen
find sie machtlos. Ahnlich verhält es sich mit der Assistance par le travail, wie sie die
Privatwohlthätigkeit in Frankreich neuerdings mit einem gewissen Erfolg organsierte,
und mit den Asylen, Kolonien und Werkstätten der Salvation army in England und
den Vereinigten Staaten.

Bleibt alles Derartige ein kleines Palliativmittel für die äußerste Not, so ist die
Grundfrage natürlich die: kann nicht die Volkswirtschaft befser organifiert, kann
aicht durch große organische Maßregeln eine gleichmäßigere Rachfrage nach Arbeit geschaffen
werden? Der Socialismus verspricht es; seine planmäßige Regelung der Produktion
soll die Arbeitslosigkeit verbannen. Es ist die Frage, ob das überhaupt möglich ist;
wir kommen auf das allgemeine Problem bei der Krisenlehre zurück. Die großen Wechset
der Technik, des Welthandels, der Bevölkerungsbewegung werden wohl stets bleiben.
Und jedenfalls ist in absehbarer Zeit auf eine solche Regelung der Volks- und Welt—
wirtschaft nicht zu hoffen; sie schlösse wohl auch eine solche Vernichtung oder Ein—
schränkung der persönlichen Freiheit ein, daß fie den heutigen Menschen unerträglich
würde. Aber deswegen brauchen wir nicht so, wie es 1880 —1890 in den meisten Kultur—
staaten üblich war, die großen wirtschaftlichen Bewegungen sich ganz selbst zu über—
lassen, auf alle Eingriffe der Wirtschaftspolitik zu verzichten. In jenen Tagen haben
die Regierungen die Haufsebewegungen mitgemacht und gesteigert (z. B. in Deutschland
1870— 1873) und nachher in der Zeit der Stockung ebenso, wie die Privatindustrien,
ihre Bauten, ihre Bestellungen eingeschränkt (auch in Deutschland 1873 -1879). Wie
hat man allein in den meisten Staaten 1868 — 1878 den Eisenbahnbau maßlos über—
trieben und dann wieder 1874 — 1879 eingeschränkt! Heute beginnt allgemein die Einsicht
zu tagen, daß die Wirtschaftspolitik zwar die Krisen nicht deschwören, aber immerhin
wesentlich einschränken könne. Man verlangt jetzt mit Recht, daß die Handels-, die
Bevölkerungs-, die Ein- und Auswanderungspolitik, die Verkehrs- und Bankpolitik, die
Verteilung der großen öffentlichen Bauten und Unternehmungen auf verschiedene Zeiten,
zauptsächlich auch mit Ruücksicht auf den Stand des Arbeitsmarktes eingerichtet werde.
Wenn zugleich die Provinzen, Kreise, Kommunen alle ihre Aufträge so einrichten, daß sie
in Zeiten des Überangebotes von Arbeit vermehrt, in Zeiten des Arbeitsmangels vermindert
werden, und wenn zugleich die ganze Staatsverwaltung, wie jetzt schon die Marine- und
Eisenbahnverwaltung. trotz aller Etatsschwierigkeiten nach ähnlichem Ziele strebt, so kann
dadurch sehr viel gebessert werden. In einer Anzahl deutscher Städte hat man mit der
„Verschiebung“ der an sich geplanten Bauten, Massenanlagen u. s. w. vom Sommer auf
den Winter begonnen und damit das günstige Rejultat erzielt, daß in diesen Städten
leine sogenannten Notstandsarbeitlen im letzten Winter (1901,02) nötig wurden. Vor
allen eigentlichen und direkten Notstandsarbeiten hat eine solche voraussehende Ordnung,
Verschiebung, Einteilung aller öffentlichen Nachfrage in Bezug auf den Arbeilsmarit
den großen Vorzug, daß es sich einerseits um notwendige heilsame Zwecke, andererseits
um Arbeitsverschaffung in der gewöhnlichen Form der Unternehmung, des Arbeits—
vertrages u. s. w. handelt. Es' scheint wohl möglich, daß eine solche Arbeits,
verschiebung“ (wie sie Flesch nennt), nach und nach die Krisen erheblich mildern,
einen großen Teil der periodischen Arbeitslosigkeit beseitigen kann.

Soweit das zunächst nicht möglich ist, werden allerdings die Kommunen, eventuell
die Kreise und Provinzen, ja der Staal in den Epochen größerer Arbeitslosigkeit so—
fortige Notstandsarbeiten einrichten müssen, wobei nicht der ausgeführte Zweck der

95 *
        <pb n="404" />
        388 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 846
Arbeit, sondern eben die Beschaffung von Arbeitsgelegenheit das treibende Motiv ist.
Befondere Kredite sind dafür nötig; meist werden solche Arbeiten in Regie ausgeführt
werden. Viele Arten von Arbeiten sind hiersür nicht vorhanden; immer wieder handelt
es sich um Schotterherstellung, Erdarbeiten, Holzzerkleinerung, Schneeschippen, Straßen⸗
reinigung u. s. w. Die aufzuwendenden Kosten sind häufig doppelt oder mehrfach so
hoch, als wenn man dieselbe Arbeit durch Unternehmer und gewöhnliche freie Arbeiter
ausführen läßt. Das erklärt sich schon dadurch, daß eine große Zahl minderwertiger,
alter, schwächlicher Arbeiter dabei thätig, daß eine starke, energische Aufsicht nötig
ist. Die Bezahlung muß so eingerichtet werden, daß die Leute noch leben können, aber
doch alle Ursache haben, sich wieder nach freier Arbeit umzusehen. Allerlei kompli—
sierte Vorschriften über die Ausführung solcher Notstandsarbeiten sind in den letzten
Jahren erlassen worden. Von einer großen Zahl deutscher Kommunen werden als
Höchstzahlen der so im Winter Beschäftigten je 100 —1400 Personen angegeben.

Außerdem können nun aber die öffentlichen Gewalten in mancherlei Weise —
ohne in den freien Arbeitsmarkt direkt einzugreifen — auf gleichmäßigere Beschäftigung
hinwirken; so, indem sie durch Beispiel und Rat es dahin zu bringen suchen, daß in
den Zeiten der Arbeitslosigkeit eher die Arbeitsschichten gekürzt, als Leute entlassen
werden, daß die Beschäftigung fremder Arbeiter, ohne verboten zu werden (die fremden
find häufig die fähigeren Arbeiter), doch vorübergehend eingeschränkt wird. Sie können
suchen, die Lehrlingszüchterei in den Gewerben, wo sie stattfindet, zu hemmen; dann
können sie möglichst, wo es geht, auf längere Verträge überhaupt hinarbeiten. Es
kann die Frage entstehen, ob sie nicht eine weitere Verbreitung der musterhaften Fabrik—
einrichtung mancher Großbetriebe fördern können, welche dahin geht, den zeitweise ent—
sassenen Arbeitern im Winter für eine Anzahl Wochen Halblöhne zu zahlen; für diese
Zahlung werden teilweise vorher, teilweise später kleine Abzüge gemacht. Schanz führt
zinige gelungene Beispiele dieser Art an; es giebt noch weitere. Es ist ferner über—
haupt eine aufzuwerfende Frage, ob die großen Geschäfte eine unbedingte Freiheit
der Vermehrung und Verminderung ihrer Arbeitsstellen haben sollen.
Wenigstens wenn man zu einer Arbeitslosenversicherung käme, könnte man bei Zunahme
der Beschäftigten, welche um gewisse Prozente die bisherige Durchschnittszahl in be—
stimmter Zeit übersteigt, besondere höhere Beiträge fordern und so indirekt auf gleich—
mäßige Beschäftigung hinwirken.

Auch auf die bisherige Art der Saisonarbeit müßte und könnte wohl einschränkend
eingewirkt werden. Bei der Mode-, Luxus-, Konfektions⸗-, Kinderspielwarenindustrie ist
sie doch wohl hauptfächlich Folge der Handelsgewohnheiten, die durch Verabredung der
Firmen nach und nach umzubilden wären. Teilweife ist auch heute noch Füllarbeit für die
Zeit der toten Saison möglich: die Pariser Arbeiterinnen der Konfektion finden fast alle
in den toten zwei Perioden durch die Maßgeschäfte Beschäftigung, welche ihrerseits ihre
Hauptarbeit hinter sich haben, wenn die Konfektion wieder thätig wird (Bericht des
Musée social). Viele Berliner Maler sind im Winter als Musiker thätig. Die
Bauarbeiter gehen noch in großer Zahl im Winter aufs Land, wohnen in den
Dörfern, was man befördern, nicht durch falsche Maßregeln beseitigen muß. Hat man
ünftig in jeder Stadt ein Arbeitsnachweisamt und eine gute Statistik der Arbeits—
beschäftigung, so hat man auch die Grundlage, in diese Dinge richtig mit Rat, mit
Vorschlägen, mit Verhandlungen einzugreifen.

8) Das Wichtigste bleibt zunächst in der Gegenwart die Sorge für eine bessere
Arbeitsvermittelung. Natürlich war es stets und wird es auch künstig Sache der ein—
jelnen Personen, die Stellen suchen, sowie der Arbeitgeber, welche Arbeitskräfte brauchen,
bleiben, sich darnach umzuthun. Aber so lange früher der Arbeitsmarkt ganz überwiegend
zin kleiner und lokaler war, gelang es der freien Thätigkeit, der persönlichen Bekannt—
schaft viel leichter, die Stellen zu finden und zu besegen. In der Gemeinde kannte
sich jedermann; Wanderungen kamen fast nur auf 1.28 Meilen ins nächste Dorf, in
die nächste Stadt vor. Soweit es etwa nötig war, hielt man im Frühjahr und Herbst
einen Gesindemarkt ab. Als die Handwerksgesellen zu wandern begannen, und die Zunft-
        <pb n="405" />
        847)] Notstandsarbeiten, gleichmäßige Beschäftigung, Arbeitsvermittelung.l 389
politik dies als Lehrschule begünstigte, entstauden für jedes Gewerbe die herkömmlichen
Straßen und Orte, die man besuchte; in jeder Stadt wußte der Altgeselle oder Herbergs-
vater, ob und welche Stellen frei seien; war keine frei, so schickte man den zugewanderten
Gesellen mit dem „Geschenk“ weiter. Nur in einigen armen, aber dichter bevölkerten
Gegenden entstanden regelmäßige, periodische Arbeiterabwanderungen für den Sommer,
aber auch in der festen Form eines bestimmten Herkommens, mit der sicheren Aussicht
auf Beschäftigung.

Das wurde in den heutigen Großstaaten mit ihrer Freizügigkeit, ihrem Bevölke—
rungsüberschuß, ihrer Verwischung der alten Berufsgrenzen des Handwerks, mit ihren
riesenhaften, schnell auszuführenden Bauten, mit ihrem Konjunkturenwechsel ganz anders.
Das alte Wanderwesen, die Gesindemärkte und Ähnliches verfielen. Aber Neues trat —
abgesehen von der Zeitungsannonce und von dem rasch zunehmenden privaten Vermittler—
geschäft, das sich übrigens zunächst wesentlich auf das Gesinde beschränkte — nicht sofort
an die Stelle. Mehr und mehr waren Hunderte und Tausende von Arbeitsstellen zu besetzen,
ebenso viele Leute suchten Arbeit, aber man fand sich nicht; nirgends bildete sich ein Überblick
über Angebot und Nachfrage; zumal die Geschäfte an kleinen Orten konnten fähige
Arbeiter und Werkmeister außerordentlich schwer bekommen. Alles drängte nach den
großen Städten. Der Arbeitsmarkt war ein nationaler, teilweise schon ein internatio—
naler geworden. Aber er entbehrte und entbehrt in der Hauptsache heute noch fast
jeder planmäßigen ausreichenden Organisation. Die Umschau, die Zeitungsannonce
giebt zufällige Nachricht; im ganzen finden sich schon in jeder größeren Stadt die—
jenigen, welche Arbeiter bestimmter Art begehren, und die, welche sie suchen, nicht.
Vollends der richtige Ausgleich zwischen verschiedenen Orten und Gegenden, zwischen
verschiedenen Berufen ist sehr erschwert; persönliches Sichkennenlernen, Prüfen, Ver—
ständigen ist meist ausgeschlossen. Unsicher und unbekannt stehen sich in der Regel die
Reueintretenden und die Arbeitgeber gegenüber. Enttäuschung und Mißmut ist die Folge.
Was als Warktorganisation nötig erscheint, ist persönliche Vorstellung bei einer zu—
verlässigen Stelle, welche die Leute und ihre Papiere, ihre Vergangenheit und Geschick—
lichkeit prüst und die Nachricht hiervon erft am Ort, dann im Kreis, dann in
Provinz und Staat den Unternehmern zugänglich macht, welche gerade eine solche
Krait suchen.

Geschäftsmäßige private, dann Stellenvermittelung der organisierten Arbeiter und
Arbeitgeber, ferner solche durch gemeinnützige Vereine, charitative Stellen, endlich korpo⸗
rative Arbeitsvermittelung durch Gemeinde und andere öffentliche Organe unter pari—
tätischer Mitwirkung der Beteiligten, das sind die Möglichkeiten, die heute vorliegen,
unter denen man zu wählen hat. Sehen wir, wie die Dinge heute liegen.

Die meisten Arbeiter erhalten wohl heute noch durch Umschau, dürch persönliche
Erkundigung, durch Freunde und Genofssen ihre Stellen; im übrigen wird in den meisten
Gegenden und Berusen Westeuropas die gewerbsmäßige Vermittelung noch vor—
herrschen. In Preußen zählte man 1895 3216 Vermittler; es waren wohl mehr. Eine
französische Erhebung von 1897 zahlt 1459 private, 609 andere Vermittelungsstellen auf;
erstere kamen 1897 auf 947 714, letztere auf 610 3881 Vermittelungen. In Osierreich zählte
man 1896 818 000 vermittelte Stellen, wovon 180692 auf die gewerbsmäßige Ver—
mittelung fielen. In Munchen freilich wurden 1901 164350 Stellen gesucht, 127 871
angeboten, 89 342 besetzt und davon nur 18000 durch die gewerblichen Vermittler.

Die ältere gewerbliche Vermittelung, in anständigen Händen, hatte den Vorzug,
daß die Vermittler bei mäßigem Geschäfisumfang die Bedürfnisse der Kunden und der
sich anbietenden Arbeiter und Dienstboten genau kannten oder erforschen konnten, daß
sie so individualisieren, jedem das Passende zuweisen konnten. Mit der Gewerbefreiheit,
mit der wachsenden Konkurrenz, mit dem größer werdenden Arbeitsmarkte hörte dieser
Vorteil teilweise auf; es drängten sich immer mehr unlautere, bestrafte Elemente in das
Geschäft; 1895 war ein Achtel der preußischen Stellenvermittler bestrafte Leute; mit
unehmender Arbeitslosigkeit konnte man den Stellensuchenden immer mehr abnehmen;
sie wurden förmlich bewuchert, ihnen für Vermittelung, Unterkunft und Speisung viel
        <pb n="406" />
        390 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [848
zu große Summen abgenommen. Die Vermittler fingen an, auf möglichst häufigen
Stellenwechsel zu spekulieren, um so öfter die Gebühren zu verdienen. Unerhörte Miß—
bräuche zeigen sich vor allem in der Matrosen-, Kunst-, Theater-, Kellnerinnenvermitte—
lung. Es ist seit den letzten 20 Jahren so schlimm geworden, daß die Gesetzgebung
überall sich anschickt einzugreifen oder schon eingegriffen hat; Konzesstonierung der Ver—
mittler und Uberwachung der Gebühren ist angeordnet; ja sogar spätere gänzliche Unter⸗
—
liche Vermittelung organisiert ist, haben diese Vermittler (wie z. B. in Wiesbaden in
kurzer Zeit) auf wenige Prozente der früheren Zahl abgenommen oder sich in
ihren Geschäftsgebräuchen sehr gebessert. Die Hoffnung Molinaris, das private Ver—
mittlergeschäft durch große Aktiengesellschaften zu einer guten und socialpolitisch einwand—
freien Institution zu machen, war gänzlich utopisch. Es sind nie solche entstanden,
werden wohl auch nicht entstehen. Große Gewinne können in diesem Gebiete nur
dunkle Ehrenmänner mit Wucherpraktiken machen.

Neben der Privatvermittelung haben nun meist die Arbeiter- und die Unter—
nehmerverbände versucht, sich der Vermittelung zu bemächtigen (vergl. oben IB
S. 808). Es lag dies um so näher, als seit alter Zeit Innungen und Gesellenverbände
einen Arbeitsnachweis teils getrennt, teils gemeinsam eingerichtet hatten. Beide sociale
slassen haben an einem geordneten Nachweise das stärkste Interesse und, wo die Ver—
mittelung nicht einseitig zum Kampfmittel gemißbraucht wird, kann sie sowohl in Unter—
nehmer-, als in Arbeiterhänden heilsam wirken. Das war aber gerade da, wo heute ein
erbitterter socialer Kampf ausgebrochen ist, sehr schwierig. Die Leidenschaft des Tages
hat beide sociale Klassen neuerdings meist zu falschem Gebrauch verführt.

Am wenigsten vielleicht bei den älteren gemäßigten englischen Gewerkvereinen,
soweit sie den Rachweis organisierten; sie verstanden es mannigfach, es so weit zu
bringen, daß die Arbeitgeber freiwillig ihren Nachweis benutzen. Aber vielfach bekämpfen
letztere ihn auch. Wo sie dies thun, können sie meist den Gewerkvereinsnachweis nicht
lahm legen. Jeder Genosse ist in jedem Geschäft ein geheimer Agent seines Nachweises;
erfährt er, daß eine Stelle frei sei, so schickt er ein Mitglied seines Vereins hin, ohne
daß der Unternehmer weiß, woher diese Meldung kommt. Im ganzen wünschen die
anparteiischen Elemente heute auch in England kommunale, paritätische Nachweise. In
Frankreich haben in den großen Städten die Arbeitersyndikate mit Hülfe großer
städtischer Mittel die Arbeiterbörsen seit 1887 ins Leben gerufen: es sind große Hotels
mit Sälen für allerlei Zwecke, hauptsächlich auch für die Arbeitsvermittelung; die Pariser
Börse kostete 2 Mill. Francs. Mögen diese Börsen (1897 waren es 82) in Arbeiterkreisen
sehr beliebt sein, dem Arbeitervereinswesen in vielfacher Hinsicht dienen; wo der extreme
politische Radikalismus herrscht, haben sie den Arbeitsnachweis doch in falsche Bahnen
zebracht; die Pariser Börse mußte zeitweise geschlossen werden; es ist jetzt (1901) eine
zweite, von der Politik der extremen Syndikate unabhängige Arbeiterbörse in Paris ge—
gründet worden. Die Kommunen hätten die Börsen nur bauen und subventionieren
sollen unter der Bedingung, daß die Nachweise paritätisch eingerichtet werden. Für
Deutschland wies schon Möller für 1892 nach, daß socialistische Gewerkschaften 3300 Ar—⸗
beiternachweisstellen haben, daß sehr viele Arbeiter nur Mitglieder werden, weil sie
nur so Stellen erhalten. Bis vor wenigen Jahren haben die Gewerkschaften jede
andere Arbeitsvermittelung abgelehnt; sie haben aber auch durch ihre Einseitigkeit, durch
den Terrorismus gegen aͤlle Nichtgenossen seit den letzten zehn Jahren die schrofferen
und entschlosseneren Elemente der Unternehmer zu gleich einseitigem Vorgehen veranlaßt.
Es waren bei den letzten Zusammenkünften der Arbeitgebernachweisfe gegen 80 derselben
vertreten, und die schneidigen Generalsekretäre derselben und die Offiziere a. D., welche
die Nachweise leiten, haben offen verkündigt, es handele sich um eine Machtfrage; ihr
Nachweis solle einen erwünschten Druck auf die Arbeiter ausüben, die Fähigen be—
fördern; paritätische Nachweise zeigten zu leicht den Arbeitern die aussichtsvollen Termine
ür Lohnbewegungen. Hauptsächlich wollen diese Nachweise die organifierten, mißliebigen
Arbeiter von allen Stellen ausschließen, sie wollen alle Unternehmer, die Mitalieder
        <pb n="407" />
        349)] Die verschiedenen Organe des Arbeitsnachweises. 391
ihrer Vereine sind, zwingen, Arbeiter nur mit ihrer Genehmigung anzunehmen. Diese
viel zu weit gehende Tendenz hat nicht verfehlt, die Mißstimmung und den Haß bei
den Arbeitern weiter zu steigern. — Eine allzu große Verbreitung haben übrigens in
Deutschland und auf dem Kontinent überhaupt weder die Arbeiter-, noch die Unter—⸗
nehmernachweise; in Deutschland sind es nur wenige Industrien, hauptsächlich die
Metallindustrie und wenige Orte, wie Hamburg, wo die Arbeitgebernachweise festen
Fuß gefaßt haben. Vom gewerkschaftlichen Arbeiternachweis meint wenigstens Wiese,
er habe nur /s Mill. Arbeiter hinter sich.

Die teilweise schon viel länger bestehenden Vereinsnachweise, die von der Armen—
verwaltung, gemeinnützigen Vereinen, von kirchlicher Seite u. s. w. angeregt und be—
gründet wurden, haben im einzelnen viel Gutes gewirkt, haben auch keine ganz geringe
Thätigkeit da und dort; so haben z. B. allein 457 Herbergen zur Heimat 1000 125 789
Sliellen besetzt. In Munchen haben charitative Vereine im letzten Jahre 5567, Arbeiter⸗
— Arten
Stellenfuchender, Frauen und junge Mädchen, entlassene Gefangene, Verarmte, entlassene
Soldaten sind sie notwendig und heilsam. Für die große Menge der gewöhnlichen ge—
lernten und ungelernten Arbeiter sind sie aber nicht das geeignete Organ. Sie stehen
isoliert, werden von Arbeitern und Unternehmern leicht mit Mißtrauen angesehen; es
fehlen ihnen oft die rechten Leiter und die nötigen Mittel.

Und daher neuerdings die allgemeine Losung: systematische Organisation des
Arbeitsnachweifes durch kommunale Ämter oder Vereine mit kommunalen Zuschüssen
und Zusammenfassung derselben zu provinziellen und centralen Organen, sowie pari⸗
tätische Mitwirkung der zwei beteiligten socialen Klassen. Das wird heute in Eng⸗
land und Frankreich, in Osterreich und Deutschland, auch in den Vereinigten Staaten er⸗
strebt, — als Erlösung von der gewerbsmäßigen, wie von der parteiischen Arbeits—
vermittelung, als großes System, dem sich mancherlei specielle berufliche und gemein⸗
nützige Nachweise einfügen und angliedern können. So jung diese Bewegung ist, so
rasche Fortschritie hat sie gemacht, so schnell ist ihr gelungen, auch schon einen Teil der
widerstrebenden Unternehmer und Arbeiter zu sich herüber zu ziehen. Nur durch eine
solche Organifation wird endlich für den Arbeitsmarkt erreicht, was der Waren⸗, der
Effekten- und andere Märkte längst erzielt haben, ein öffentliches Bewußtsein der Größen—
oerhältnisse von Angebot und Nachfrage und eine Möglichkeit richtigen Ausgleiches der⸗
selben auf dem Boden der ganzen nationalen Volkswirtschaft. Und nur öffentliche oder
halböffentliche Organe sind dazu fähig, weil sie allein ganz unparteiische und ganz zu—
verläfsige Vermittler sind, sich zu centraler Organisation leicht zusammenfassen, eine
einheitliche Statistik herstellen können, weil sie allein Gemeinde- und Staatszuschüsse er—
hallen und so den Dienst umfsonst oder halb umsonst für die mittel- und stellenlosen
Arbeiter besorgen können, was im Gesamtinteresse, schon zur Verminderung der Arbeits—
losigkeit, der Ärmenkosten, des Polizeiaufwandes wünschenswert ist. Das Geschäft und
der Klassenkampf hat auf diesem Gebiete versagt: die öffentlich-⸗rechtliche Organisation
wird sich bewähren.

Aus Vereinsnachweisen (Stuttgart 1868, Berlin 1888) gingen die kommunalen
oder kommunalunterstüßten deutschen Arbeitsämter von 1894 an hervor; die unparteiische
Leitung wurde durch Heranziehuͤng des Gewerbegerichts erreicht, das zuerst in Stutt⸗
gart die Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Vorstandes ernannte; ihnen wurde ein un—
parteiischer Vorsitzer und das nötige Hülfspersonal beigegeben. Zunächst waren die
Nachweise hauptsaͤchlich für ungelernte, männliche Arbeiter thätig; bald kamen be—
sondere Abteilungen für Frauen und gelernte Arbeiter hinzu, oder gliederten sich be—
ondere paritätische Facharbeitsnachweise an. Am frühesten gelang in Württemberg, Bayern
und Baden die Verbindung der Arbeitsnachweise unter einander und mit den Behörden
der größeren Orte, so daß der interlokale Ausgleich durch schriftliche Stellenmitteilung,
durch Telephon, Telegraph, Eisenbahn, deren Benutzung durch die Regierungen erleichtert
wurde, in kürzester Zeit möglich war. Ahnliche Verbände kamen im Rhein-Maingebiet
—
        <pb n="408" />
        392 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [850
band der deutschen Arbeitsamter bildete sich 1898 und hält jetzt jührlich Konferenzen
ab, wirkt auf einheitliche Statistik hin. Da und dort haben sich die örtlichen Gewerk—
schaftskartelle beteiligt. Die besondere Organisation des landwirtschaftlichen Arbeiter—
nachweises durch die Landwirtschaftskammern hat sich in Wiesbaden, Hamburg, Liegnitz,
bereits mit den dortigen städtischen Amtern verständigt. Auch sonst, z. B. in München,
jucht man die passenden (z. B. die neu zugewanderten) Leute auf dem Lande unterzubringen,
dem übermäßigen Zuströmen nach den Städten entgegen zu wirken. Es existieren
jetzt schon (Januar 1902) allein in Preußen 222 kommungale oder von der Koͤnmune
unterstützte Amter, im übrigen Deutschland wohl noch mehr. Jastrow giebt für
1901 von 94 Nachweisen eine Statiftik, wonach auf 837 664 Stellensuchende und
511271 Stellenanbietende 866474 Stellenbesetzungen kamen. Es ist erst ein Anfang;
noch find viele Amter nicht thätig genug, viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer miß
trauisch. Aber wenn die Bewegung in den nächsten Jahren so fortgeht, kann in
10 Jahren die zehnfache Zahl erreicht sein; dann wird auch das centrale nationale
Arbeitsamt die Verbände, ihr Angebot und ihre Nachfrage zum großen Ausgleich
zwischen Provinzen und Berufen zusammenfassen können.

Die Resultate werden allgemein gerühmt; auch das Gesinde, die weiblichen Kräfte,
die gelernten Arbeiter kommen. Wo krüchtige, unparteiische Beamte die Sache leiten,
können sie besser als jeder gewerbsmäßige Vermittler individualisieren; nur an ganz
wenigen Stellen, für bestimmte Arten von Leuten, wird nach der Nummer der An—
meldung verfahren. Das' Münchner Amt hat 1901 schon 838 803 Stellen befeht
(61,0 0/0 aller in München vermittelten Stellen). Abnahme des Wanderns, der Bettelei
und VLandstreicherei wird von da berichtet, wo gute Amter thätig sind. Sie wirken
auch als allgemeine Auskunfts- und Wohnungsnachweisstellen; in ihren Räumen treffen
sich Arbeitgeber und Arbeiter zu bestimmter Slunde, für bestimmte Berufe. „Die Arbeits—
amter werden wahre Schutzanftalten dür die arbeitende Bevölkerung.“ Die Regierungen
haben im Süden und in Norddeutschland sympathisch die Sache gefördert. Im Reichs—
tage ist ein Gesetz verlangt worden, daß auf Antrag der Beteiligten durch die Landes—
Centralbehörden, durch engere oder weitere Kommunalverbände solche Ämter errichtet
werden sollten.

h) Erst wenn eine solche Institution allgemein, national hergestellt ist und sich
eingelebt hat, wird man beurteilen können, wie viel sie von der Arbeitslosigkeit be—
seitigt, wie groß diese periodisch ist, ob es möglich und angezeigt ist, die Arbeitslosen—
oersicherung zu ihrer Beseitigung einzurichten, oder ob man zu anderen Mitteln, z. B.
dem von Schanz vorgeschlagenen Sparzwang schreiten soll.

Die Arbeitslosenversicherung ist ein äußerst schwieriges Problem, zumal wenn
sie in großem Stil, durch gesetzlichen Zwang, für alle Arbeiter geschaffen werden soll. Sie
setzt eine Anstalt voraus, bei der die meisien Teilnehmer in der ziemlich sicheren Aus—
sicht zahlen, nie etwas dafür zu erhalten; denn es sind nur die Saisonarbeiter und die
schwächsten Glieder jeder Arbeiterbranche, die sie dringlich nötig haben; ihre Hülfe ist
vor allem in den Krisenjahren erwünschi, deren Eintreten und Heftigkeit niemand vor—⸗
aussehen kann. Die Bewilligung jeder Unterstützung durch die Versicherungskasse muß
von einer sehr schwierigen Prüfung der Schuld der Arbeitslofen abhängig gemacht
werden und muß fich mit einem gewissen Zwang zur Annahme passender Stellen ver—
binden. Die Einrichtung, sagt Oldenberg, muß “ im Ernstfalle zu einer bureoukratisch-
staatssocialistischen Zwangsorganisation sühren, die wahrscheinlich zum Schaden der
Arbeiter ausschlüge“

Die bisherigen Versuche der Arbeitslosenunterstützung durch die Gewerkv ereine,
zumal in England, sind freilich gelungen; der Grund ift einfach: es handelt sich hier
um eine Auslese hochstehender, gleicher Arbeiter, mit gleicher Gefahr; die hier durch
eine Genossenschafi geüble Kontrolle und der Zwang zur Annahme von Stellen werden,
als von den Gewerkvereinsführern ausgeübt, leicht ertragen. Die Erfolge in England
ergeben sich aus folgenden Zahlen: die 100 großen Unionen mit etwa 1 Mill. Mit—
glieder gaben 18021900 durchschnittlich 22 d/ (in einzelnen Berufen nur 40/0, in
        <pb n="409" />
        851)] Die Arbeitslosenversicherung.

393

anderen 14 -48,5 0/0) ihrer Einnahmen für die Arbeitslosenunterstützung aus. Sie
hatten 1892 28,2, 1900 sast 40 Mill. Mk. eingenommen. Die Gesamtausgabe für
Arbeitslosenunterstützung schwankte 1892 —1900 zwischen 8,9 und 9,2 Mill. Mk. bei
2,427,5 0/0 arbeitsloser Gewerkvereinsmitglieder in den einzelnen Jahren, bei 4 8h
mindester, 13 sh höchster jährlicher Ausgabe auf den Kopf des Mitgliedes. Die Haupt⸗
schwierigkeit, ob Arbeitslosigkeit wegen Streiks berücksichtigt werden soll, fällt hier weg.
In Deutschland haben zuerst die Buchdrucker, dann die Hirsch'schen Gewerkvereine seit
1879 -1890, noch später die socialistischen Gewerkschaften und organisierten Handlungs-
gehülfen u. s. w. begonnen, die englische Einrichtung nachzuahmen. Sehr groß ist der
Erfolg außer in England zwar noch nicht. Immerhin haben die fast 670000 gewerk—
schaftlich organisierten deutschen Arbeiter, einschließlich der Buchdrucker, 1901 von 98,6 Mill.
Mark Einnahme, neben 1,8 Mill. für Streiks, 1,2 Mill. für Arbeitslosenunterstützung
ausgegeben. Jedenfalls ist die thörichte socialistische Bekämpfung der Einrichtung durch
die radikalsten Arbeiterelemente im Schwinden. Vielfach wird jetzt Staats- und Ge⸗
meindeunterstützung für diese genossenschaftliche Arbeitslosenunterstützung gefordert.

Was an anderen, hauptsächlich städtischen Versuchen der Versicherung vorliegt,
ist nicht sehr ermunternd. Bern und Köln haben eine freiwillige halbstädtische Kasse
für je einige Hundert Arbeiter, die in den Wintermonaten bei Arbeitslosigkeit Unter⸗
stützung erhalten, eingerichtet; sie hat vor der Armenunterstützung den Vorzug, daß die
Leute felbst etwas zuzahlen. St. Gallen hat mit seinem Experiment ganz Fiasko ge—
macht. Basel hat für einen Teil seiner Arbeiter eine fubventionierte Kasse gesetzlich
einführen wollen, die dann durch Volksabstimmung verworfen wurde; dafür waren die
begünstigten Arbeiter und die Großindustriellen gewesen, denen dadurch die Arbeiter⸗
entlassung erleichtert wurde, dagegen die kleinen und mittleren Leute und die Bürger,
die fürchteten, daß einige Tausend jetzt in Nachbardörfern im Winter wohnende
Arbeiter in die Stadt ziehen und die Kasse belasten würden. Jede städtische Arbeits—
losenzwangskasse wird große Schwierigkeiten in der Abgrenzung der örtlich, gewerblich,
nach Orts-⸗, Bürger- und Staatsbürgerrecht, Unterstützungswohnsitz u. s. w. Zuzu⸗
lassenden und Auszuscheidenden zu überwinden haben.

Immer ist es die Frage, ob man nicht zunächst durch ein deutsches Reichsgesetz
den groͤßeren Orten die Möglichkeit geben sollte, örtliche Zwangskassen da und dort
zu versuchen. Für mehr als einen Versuch aber, der gelingen und mißlingen kann,
möchte ich es nicht halten. Aber auf socialem Gebiete sind solche Versuche nicht zu
unterschätzen.

Zur baldigen Errichtung einer allgemeinen deutschen Reichsarbeitslosen—
dersicherung mit Zwangsbeitritt, mit Reichs- und Staatszuschüssen, mit Beiträgen der
Arbeiter und Unternehmer ist die Frage, wie uns scheinen will, noch nicht spruchreif, Zwar
glauben dies einige politisch vorgeschrittene Parteiführer; aber die Arbeiter selbst sind sehr
geteilter Meinung; ein erheblicher Teil sieht darin den Todesstoß für die Gewerkvereins—
bewegung, will nur die Arbeiterverbände ihre Arbeitslosenunterstützung weiter entwickeln
lassen. AÄuch die Befürworter einer solchen Maßregel sind über die Art der Aussührung
ganz uneinig: Herkner will die Sache den bestehenden Berufsgenoffenschaften, Tischen—
dörser den Krankenkassen, Freund den paritätischen Organen des Arbeitsnachweises über—
geben. Diese drei Vorschläge, wie der Elmsche, der die Gewerkschaften bevorzugt, haben
darin recht, daß es ein Unding wäre, neben unseren drei großen, in sich unverbundenen
Arbeiterversicherungsorganisationen noch eine vierte neue selbständige zu stellen, und so
zugleich das Zusammenwirken weiter zu erschweren, die Reibung zwischen den selbstän—
digen Organen zu steigern. Aber wir folgern daraus, daß man der Arbeitslosenfrage
im großen Stile erst näher treten könne, wenn man in Deutschland sich über die geseß—
liche Regelung der Arbeiterorganisation und die definitive Reform und Zusammenlegung
unserer drei Versicherungen klar geworden ist, wenn man zugleich die Arbeitsvermitte-
lung definitiv zu einem nationalen System ausgebildet hat.

Will man einstweilen etwas Großes thun, so führe man die Witwen- und Waisen—
versicherung ein, setze die Altersrenten auf das 65. (statt 70.) Jahr (dadurch sorgte man
        <pb n="410" />
        394 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [852
jür einen großen Teil derer, die jetzt am leichtesten arbeitslos werden) und arbeite dem
Sparzwang vor, wie man ihn durch Ausführung der Scherlschen Gedanken (vgl. N
S. 252) längst hätte vorbereiten können. Dann wird es in einer Anzahl Jahren Zeit
—D Zwangsarbeitslosenversicherung zu
wählen. Schanz will alle nicht anderweitig gegen Arbeitslosigkeit versicherten Arbeiter
gesetzlich zwingen, 100 Mk. in eine Sparkasse durch Lohneinbehaltung zu zahlen, die
nur für den Fall der Arbeitslosigkeit angegriffen werden dürsen. Die Arbeitgeber sollen
hierzu kleine Zuschüsse geben. —

225. Die Entstehung der Gewerkvereine, die Koalitionsgesetz⸗-
gebung, die Gewerkvereine in den verschiedenen Staaten. Habden wir
bei der Betrachtung der bisher erdrterten socialen Institutionen wohl auch zahlreiche
Anläufe von Vereinsbildung der Arbeiterwelt kennen gelernt, so mußien wir doch fest⸗
stellen, daß der Schwerpunkt dieser Einrichtungen mehr und mehr auf Staat und Ge—
meinde, auf Beamtentum und höhere, führende Gesellschaftsschichten fiel. Es handelte
fich um Organisationen, die mehr für als durch die Arbeiter ihre Gestaltung und Wirk—
samkeit erhielten. Aber daneben wuchs mit der wirtschaftlichen, geistigen und moralischen
Hebung des Arbeiterstandes ihr Selbstbewußtsein, ihr Thätigkessdrang. Wie sie neben
dem Mittelstand im Genossenschaftswesen selbständig sich zu organisieren verstanden, so
versuchten sie es in den Lohnkämpfen und in der Politik. Von den Erscheinungen auf
dem letzteren Gebiete sprechen wir noch im letzten Buch; ihre Organisation für die Lohn—
kämpfe haben wir hier noch im speciellen darzustellen, nachdem wir vei der Erdrterung
der socialen Klassenbildung und des Vereinsrechtes schon auf die Bedeutung der
modernen Arbeiterorganisation hingewiesen (18 136), bei Erörterung des Arbeits-
vertrags (II S. 216 u. 808) erwähnt haben, daß die Vereine der Abbeiter auf die
Verbesserung desselben einen wesentlichen Einfluß ausüben.

Die Gewerk- oder Fachvereine, Gewerkschaften, sind vereinsmäßige
Verbindungen der Arbeiter eines und desselben Berufes oder Gewerbes,
um ihre Inkteressen zu verfolgen, um, unterstützt durch ein gesammeltes, ge—
meinsames Vermögen, durch Verhandlung und Arbeitseinstellung den
Kampf, um bessere Arbeitsbebingungen kollektiv zu führen und ihre
Mitglieder bei Arbeitseinstellungen, Arbeitslosigkeit und in anderen Fällen zu unter—
stützen. Obwohl in der Haupijache erst im letzten Jahrhundert und überwiegend
in der zweiten Hälfte desselben enistanden, knüpfen sie doch direkt an die Zünfte und
die Gesellenverbände an. Die Innungen waren in ihrem Entstehen etwas ganz Ahn—
iches gewesen; von den späteren Innungen des 17.—19. Jahrhunderts stellten manche,
deren Meister zu bloßen Arbeitern im Auftrage der Verleger herabgesunken waren,
Interessentenverbände zum Kampfe um die Arbeitsbedingungen dar.“ Die Gesellen⸗
verbände hatten vom 14. bis 16. Jahrhundert ähnliche Ziele wie heute die Gewerk—
vereine verfolgt, sie hatten durch das Wandern und den starken internationalen Zu⸗
sammenhang bis gegen 1700 einen übermäßigen, oft knabenhaft geübten Einfluß be—
kommen; und wenn dann der Polizeistaat versuchte, fie zu beseitigen oder einzuschränken,
so haben sie doch in sehr vielen Laͤndern und Gewerben heimlich oder geduldet fort⸗
existiert. Als die moderne Gewerbefreiheit nun kam und mancherlei den Arbeiter und
Gesellen schützende Maßregeln aufhob, als die Großindustrie immer größere Mengen
von Arbeitern in denselben Betrieben und Gegenden konzentrierte und den Arbeitsvertrag
jum Mittelpunkt des Lebensinteresses von Tausenden machte, da bildeten sich rasch, teils
im Anschluß an die alten Verbände, teils infolge der beginnenden Lohnkämpfe selbständig
zahlreiche Gewerkvereine. Sie sorderten ihr altes Recht, sie widersetzten fich dem sinken—
den Lohn und der verlängerten Arbeitszeit. Die wachsende Erbitterung über ihr Schicksal,
das Gefühl, vom Staat und den befitzenden Klassen preisgegeben zu sein, und daneben
doch das wachsende Selbstbewußtsein, wie es dem demokratischen Geiste der Zeit ent—
sprach, der Anblick des Reichtums, der sich in den Unternehmerkreisen ansammelte, all'
das mußte die seit Jahrhunderten bekanuten, aber stets nur für den Augenblick wirken—
den Zufammenrottungen mehr und mehr in dauernde Verschwörungen und Vereine ver—
        <pb n="411" />
        353)] Begriff und Entstehung der Gewerkvereine. Koalitionsrecht. 395
wandeln. Erst rein lokal, dehnten sie sich bald durch die Verbindung mehrerer Vereine
zu größeren Verbänden aus, um zuletzt zu großen nationalen, ja teilweise internatio⸗
nalen Organisationen auszuwachsen. Auch traten mit der Zeit die an einem Ort befind—
ichen Vereine und Zweige zu örtlichen Kartellen und Kommissionen (Gewerkschafts⸗
kartellen), die Gewerkvereine, welche denselben oder verwandten Industrien angehören, zu
großßzen Föderationen, endlich alle Gewerkvereine desselben Staates zu gemeinsamen Kon—
zressen, Centralstellen, Kassen und Ausschüfsen zusammen.

Da neben den allgemeinen wirtschaftlichen und socialen Ursachen, welche die Ge—
werkvereine schufen, die Gesetzgebung über Vereine, Berufsvereine und gemeinsame
Arbeitseinstellung von erheblichem Einfluß auf den Gang ihrer Entwickelung war, so ist
es nötig, hierüber zuerst ein Wort zu sagen.

Wir haben oben (1I S. 407—408) gesehen, wie ängstlich der Staat in früheren
Zeiten fast stets gegenüber der Vereinsbildung der unteren Klassen war; dasselbe galt gegen—
über allen Preis- und Lohnverabredungen. Schon das römische Recht hatte sie ver—
boten; im Mittelalter hatten die egoistischen Preissatzungen der Zünfte nach den Zunft⸗
revolutionen dazu geführt, daß die Preis- und Lohnfetzung wieder allgemein zu einer
Funktion des Rates und der Obrigkeit wurde; auch die Zunftmeister durften nicht be—
lebig ihre Thätigkeit einstellen; die gemeinsame Niederlegung der Arbeit durch die
Besellen, um höheren Lohn zu ertrotzen, wurde allgemein sehr hart bestraft. Man
glaubte nur so die regelmäßige Versorgung des Marktes, die Unterordnung der teils
rohen, teils gewalttätig jugendlichen Arbeiterelemente unter die Meister garantieren zu
können. Die englische Klassenherrschaft des 18. Jahrhunderts wie der bürger- und
arbeiterfreundliche, aufgeklärte Despotismus des Festlandes, die französische Revolution
wie das Kaiserreich waren gegen 1800 im ganzen hierbei stehen geblieben, ja hatten
die harten Verbote und Strafen noch gesteigert; alle Vereinsbildung war erschwert und
verböten; die gemeinsame Arbeitseinstellung oder Aussperrung war unter strenge Strafe
gestellt, ja selbst die Verabredung, vollends aber jede Bedrängung oder Gewalt, welche
zur Teilnahme ubtigen wollte. Der absolute Staat traute sich zu, selbst Ordnung zu
machen und gerechte Arbeitsverhältnisse schaffen zu können; die absolute, individualistische
Wirtschaftstheorie anerkannte die „angeblichen“ gemeinsamen Interessen der Arbeiter
aicht, fie glaubten ja an die Harmonie der individuellen Interessen und an die natur—
gesetzliche Preisbildung aus Arbeiterzahl und Lohnfonds, welche durch künstlichen Druck
von verbündeten Personen nur gestört werden könne.

Immerhin zeigte sich da bald die Unmöglichkeit, an dieser verbietenden Negation
jestzuhalten, wo die industrielle Entwickelung weiter vorangeschritten war. In England
jah man schon 1824 ein, daß die Aufhebung der Koalitionsverbote besser sei als die
zeheimen Verschwörungen und Aufstände; man hob die bisherigen Verbote und Strafen
in Bezug auf gemeinsame Arbeitseinstellung wegen Lohnerhöhung und Arbeits⸗
bedingungen auf. Als dann aber rasch sehr viele Ausstände kamen, war der Schrecken
so groß, daß man im Gesetz von 1825 wieder alle möglichen die Arbeitseinstellung vor—
bereitenden Handlungen für strafbare Belästigung erklärte, nur Versammlungen zuließ,
welche die Lohnfrage für Anwesende beriet. In Deutschland blieben die älteren Gewerbe—
oxdnungen bis 1860 auf dem alten Standpunkt, erst von 1860-1869 agitierte der wirt⸗
schaftliche Liberalismus für Aufhebung der Koalitionsverbote, unterstützt von konservativen
Heißspornen, welche den Fabrikanten „diese Freiheit“ gönnten. Die deutsche Gewerbe—
ordnung von 1868 führte sie für die gewerblichen Arbeiter, nicht sür die übrigen ein,
erklärte alle Verabredungen über Arbeitseinstellung jedoch für rechtsunverbindlich und
jügte mäßige Strafen für Gewalt und Drohung bei. Ahnlich das französische Gesetz
von 1864, das österreichische von 1870. Je nach dem Wortlaut der Vereinsgesetze
und der Strafandrohungen war so mit dieser ganzen 1824—1870 herbeigeführten Ordnung
zwar die Moͤglichkeit vereinter Arbeitseinstellungen, aber nur ein Zustand polizeilicher
Duldung der Gewerkvereinsthätigkeit geschaffen; je nach der Handhabung der konti—
nentalen, seit 1849 —-1852 meist reaktionären Vereinsgesetze konnten ihrer Bildung und
Wirksamkeit große Hindernisse bereitet werden.
        <pb n="412" />
        396 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [834
Es war naturgemäß, daß die Arbeiter im Interesse ihrer Machtentwickelung mehr
forderten; und es ist begreiflich, daß der individualistische, damals fast staatsfeindliche
diberalismus, der auf dem Kontinent hauptsächlich 1860 —1870 die tiefgreifendsten Ande—
rungen der gewerblichen Gesetzgebung herbeigeführt hatte, dieses Verlangen unterstützte;
sah er doch in der vollständig freien Vereinsthätigkeit eines seiner wichtigsten Ideale,
und blieb man doch in diesen Kreifen noch lange, teilweise bis heute auf dem Standpunkt,
die Koalitions- und Vereinsfreiheit aus dem allgemeinen Princip wirtschaftlicher Freiheit
abzuleiten: wie der einzelne in seinem Hause frei sei, so solle er es in seinem Geschäfte
jein; und wenn einer beliebig die Arbeit einstellen dürfe, so müßten es Tausende
ebensogut dürfen. Die meisten Arbeitseinstellungen waren auch bis 1870 und darüber
auf einzelne Orte, Gewerbe und Betriebe beschränkt, also für den Gesamtgang der
Volkswirtschaft ungesährlich. Daneben wirkte natürlich die gerechte Würdigung des
Strebens der unteren Klassen, sich durch die Gewerkvereine genossenschaftlich zu erziehen,
auf die Einführung der Koalitionsfreiheit. In England hatte man durch die große
Untersuchung von 1867 —1868 gesehen, daß die Mißbräuche und Mordthaten einzelnen
Individuen, nicht den Vereinen, zur Last fielen. Es mußte endlich eine die Gewerkvereine
rechtlich anerkennende und die Grenzen ihrer Thätigkeit ordnende Gesetzgebung kommen.

Wieder ging England 1871 1876 voran, Frankreich folgte 1884, Belgien 1898;
die meisten anderen Staaten sind noch im Rückstand; von ihnen können freilich die, welche
eine sehr weitgehende allgemeine Vereinsfreiheit haben, wie die Vereinigten Staaten von
Amerika und die von Australien, Specialgesetze über die Arbeiterfachvereine am ehesten
entbehren. Die englischen Gesetze von 1871 — 1876 geben den registrierten Gewerkvereinen
die Rechte der anerkannten Hülfskassenvereine, d. h. juristische Persönlichkeit in be—
schränkter Weise, hauptsächlich die Prozeßmöglichkeit gegen Beamte, und beschränken die
Strafen für die die gemeinsame Arbeitseinstellung vorbereitenden und durchführenden
Handlungen aufs Notwendigste; sie erklären, daß die Zwecke der Gewerkvereine nicht
deshalb, weil sie eine Beschränkung der Gewerbefreiheit bedeuten, als ungesetzlich gelten
sollen. Nach der Absicht des Gesetzgebers und nach der Praxis bis 1897—1901 schloß
das bestehende Recht es aus, daß Mitglieder der Unionen und Dritte die Vereine wegen
Handlungen ihrer Beamten verklagen. Das ist neuestens durch einige Entscheidungen
der Lords dahin geändert, daß solche Klagen auf Schadensersatz zulässig seien. Die
Stellung der Unionen ist dadurch eine viel gefährlichere besonders deshalb geworden,
weil es an jeder gesetzlichen Norm dafür fehlt, in welchen Fällen die Korporationen
und ihr Vermögen nun haften sollen. Auch die energischen Verteidiger der Gewerkvereine,
wie die Webbs, geben zu, daß der Gedanke einer Haftung der Korporation principiell
richtig sei; sie verlangen nur eine dem englischen Rechte fehlende feste Umgrenzung
dieser Haftung.

Um das französische Gesetz wurde 1376 —84, um das belgische 1886 —98 heftig
gekämpft. In beiden ist den Arbeiterfachvereinen, die sich in ein öffentliches Register
eintragen lassen, unter der Bedingung freie Vereinsbildung und juristische Perfönlichkeit
eingeraͤumt, daß sie sich gewissen gesetzlichen materiellen Normativbedingungen unter—
werfen: dazu gehören im französischen Gesetz, daß die Mitglieder den gleichen oder ver—
wandten Berufen angehören, daß sie nur Zwecke verfolgen, die als Studium und Ver—
teidigung ihrer wirtschaftlichen Interessen erscheinen, daß sie nur in beschränkter Weise
Immobilien erwerben, daß ihre Unionen sich nicht aus Gewerkvereinen verschiedener
Berufe zusammensetzen, daß ihre Vorstände Franzosen und im Besitze ihrer bürgerlichen
Rechte, daß keine dem Beruf nicht oder nicht mehr Angehörige Mitglieder oder Vor—
stände sein können, daß jedes austretende Mitglied doch an der Hülfskasse des Vereins
beteiligt bleiben kann. Das dem französischen nachgebildete belgische Gesetz vom 81. Mai
1898 sucht in ähnlicher Weise die Arbeiterberufsvereine von anderen, hauptsächlich den
politischen und kirchlichen Vereinen und den geschäftlichen Gefellschaften zu scheiden, ver—
bietet ihnen die gewöhnlichen Hülfskassengeschäͤfte (Kranken-, Unfall-, Altersversicherung),
erlaubt eine Auflösung durch das Gericht wegen Verfolgung unerlaubter Zwecke. Beide
Besetze wurden von den radikalen Arbeitern heftig angegriffen, das französische zuerst
        <pb n="413" />
        8565) Neuere Koalitionsgesetzgebung. Englische Gewerkvereine. 397.
auch wenig benutzt; immer sind die registrierten Arbeitersyndikate von 1006 im Jahre
1890 auf 3287 im Jahre 1900 gewachsen. Beide Gesetze sind gewiß nicht vollkommen,
sind schwierig hergestellte Kompromisse zwischen socialistischen und gewerkschaftlichen
Tendenzen einerseits und berechtigter staatlicher Polizei und übertriebener Bourgeois—
angst andererseits. Die lehrreichen Kämpfe um sie zeigen, wie schwierig hier der richtige
niltlere Weg zwischen den vorhandenen Interessengegensätzen zu finden ist.

Aber der Weg muß um jeden Preis gefunden werden; er ist die Vorausfetzung
einer gesunden Entwickelung der Gewerkvereine. In Deutschland sind im Reichstage
und in der Litteratur immer wieder Vorschläge für ein ähnliches deutsches Gesetz gemacht
worden. Die Furcht, damit die Socialdemokratie zu fördern, die Abneigung der
Großindustrie gegen alle Gewerkvereine hat bis jetzt es leider gehindert, daß die
—D
einftellungen und Vereinsbildungen werden dadurch natürlich nicht an sich gehemmt,
sondern nur da und dort etwas erschwert, im übrigen einem ungeordneten, wilden
Wachstum überliefert. —

Blicken wir jetzt auf das Wachstum der Gewerkvereine in den verschiedenen
Ländern, so sehen wir, daß neben der Gesetzgebung der Grad moderner Wirtschafts⸗
entwickelung, der Volkscharakter und der Geist der Verfafsung und Verwaltung des
dandes, die konkrete Art der socialen Klafsenbildung und der socialen Parteientwickelung,
sowie die wechselnden Konjunkturen die Zunahme der Vereine und ihre besonderen
Phystognomien bestimmt haben.

Ihre höchste und beste Ausbildung haben die Gewerkvereine in England erreicht,
wo ihre Anfänge ins 18. Jahrhundert zurückreichen. Es waren dort zunächst die ge—
lernten Arbeiter der Tuch- und anderer Hausindustrien, welche zu Klubs und Ver—
chwörungen sich zusammenschlossen, vielfach gewaltsam für ihr altes Arbeitsrecht und
zessere Loͤhne kämpften. Mit dem Siege der Großindustrie traten die Arbeiter der
Maschinen-, Textil-, Eisen-, Bergwerksindustrie an die Spitze der Bewegung. Haupt⸗
ächlich in den großen geschäftlichen Aufschwungsperioden 1860—67, 1860 - 78, 1888-91,
1895 1900 gelingt es ihnen nach und nach, die Hunderte von lokalen, bisher selbständigen
Vereinen von je 30—800 Arbeitern zu großen, einheitlichen, provinziellen oder nationalen
Unionen der Berufsgenossen zusammenzufassen. Die älteren Vereine, wie sie bis 1890
sich entwickelten, nehmen nur ktüchtige Leute, teilweise nur die, welche eine bestimmte
dehrzeit durchgemacht, oder welche einen bestimmten höheren Durchschnittslohn verdienen,
auf; sie umfassen die besten Arbeiter des Berufes. Unionen von über 10000 Arbeitern
gab es 1900 28, von über 50000 5. Der Schwerpunkt ihrer demokratischen Verfassung
iegt einerseits in den örtlichen häufigen Versammlungen der Zweige, andererseits in
Delegiertenversammlungen der Gesamtheit der Zweige und in einem Exekutivausschuß
mit Generalfekretär. In Urabstimmungen wird über die wichtigsten Fragen entschieden.
Allgemeine Arbeitseinstellung setzt eine Zustimmung der Majorität aller Mitglieder,
leine partielle setzen die des Exekutivausschusses voraus. Was die Mitglieder neben der
Berufsgemeinschast und dem gemeinsfamen Kampf um die Arbeitsbedingungen verbindet,
ist das ausgebildete Hülfskassenwesen und das gesammelte Vermögen. Fünfzehn bis
dierzig Schilling Jahresbeitrag ist das gewöhnliche; doch wird je nach Bedarf oft mehr,
oft weniger erhoben. Ein Vermögen des Vereins von 20 Schilling pro Kopf ist gering,
10— 60 Schilling ist häusig; es kommt auch mehr vor. Die älteste wichtigste Unter—
stützung ist die im Falle der Arbeitslosigkeit (—12 Schilling die Woche), daneben
wird eine solche bei Arbeitseinstellungen und im Krankheitsfall gezahlt, überall ein
Begräbnisgeld, teilweise auch Alters- und Invalidenrenten. Sechzehn solcher gelernter Ge⸗
werkvereine nahmen schon 1889 bei 2552 Zweigen und 216674 Mitgliedern 10,6 Mill. Mk.
ein und gaben 7,6 Mill. Mk. aus, 1900 hatten die 100 größten Unionen 1,158 Mill.
Mitglieder und fast 40 Mill. Mk. Einnahme. Daß sie mit Arbeitseinstellungen successiv
vorsichtiger geworden seien, werfen ihnen die jüngeren ungelernten Gewerkvereine und
der Radikalismus vor. Daß sie vielfach trefflich geleitet seien und eine vorzügliche
Schule des genossenschaftlichen Geistes, der volkswirtschaftlichen Einsicht, der Zucht und
        <pb n="414" />
        398 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Guterumlauses u. der Einkommensverteilung. 856
Ordnung gebildet haben, wird in England jetzt so ziemlich allgemein zugegeben. Neben
sie traten seit 1870 hauptsächlich die Gewerkvereine der Bergarbeiter, die in der Haupt—
sache das Hülfskassenwesen nicht unter ihre Zwecke aufgenommen haben, und endlich seit
1889 die Gewerkvereine der ungelernten Arbeiter, von welchen es hauptsächlich die Dock—
und Hafenarbeiter und die Eisenbahnarbeiter unter geschickter demagogisch-socialistischer
Leitung rasch zu großen, aber wechselnden und bald wieder dahin schwindenden Ver—
bänden gebracht haben. Sie sind wesentlich Streik- und Kampfvereine ohne Hülfskassen,
sehen ebenso auf Staats- wie auf Selbsthülfe; in den Jahren 1898—-1900 haben sie
mehr und mehr begonnen, in die Bahn der alten Unionen einzulenken und ähnliche
wirtschaftliche und moralische Folgen wie sie zu erzeugen.

In einer Reihe der großen Stapelindustrien, welche in dicht bevölkerter Gegend
lokal konzentriert sind, gehören jetzt oft 60—1000,0 aller Arbeiter den Gewerkvereinen
an; in anderen Gegenden, in zerstreuten Gewerben, in der Hausindustrie und Land⸗
wirtschaft ist die Organisation freilich noch kümmerlich, so z. B. im Wollgewerbe, in der
Bekleidungs- und Lederindustrie, im Kleineisengewerbe. Im ganzen waren 1892 1,5,
1900 etwa 2 Mill. großbritannischer männlicher, erwachsener Arbeiter von 9 Mill. über⸗
haupt vorhandenen und 170000 Arbeiterinnen organisiert.

Föderationen, zu welchen sich eine Anzahl Unionen gleichen oder ähnlichen Berufs
vereinigt haben, um gewisse gemeinsame Interessen zu verfolgen, gewissen gemeinsamen
Beschlüssen und Befehlen nachzukommen, haben sich in den letzten 20 Jahren viele ge—
bildet; man zählte 1896 118 mit 0,98 Mill., 1900 110 mit 1,72 Mill. Mitgliedern;
einzelne umfassen mehrere Hunderttausend, z. B. im Bergwesen. Eine allgemeine
Föderation hat sich 1899 gebildet, zunächst mit 64 Vereinen und 886 000 Mitgliedern.
Auf einem Kongresse, dem sogenannten Arbeiterparlamente, kommen die Delegierten der
Gewerkvereine jährlich zusammen, debattieren über ihre Interessen und Organisationen,
stimmen über allerlei Unverbindliches ab und wählen ein sogenanntes parlamentarisches
Komitee, das gesetzgeberisch für sie wirken soll. Die an demselben Orte befindlichen Gewerk⸗
vereine verschiedener Berufe haben sich zu Gewerkschaftskartellen (Trade Councils) in den
größeren Städten meist erst feit 10 —20 Jahren vereinigt; es gab 1894 157 mit 0,71,
1900 171 mit 0,75 Mill. Mitgliedern; sie verfügen über geringe Mittel, haben aber
teilweise auf die Lokalverwaltung einen erheblichen Einfluß. Sie sind mannigfach in
Konflikt mit den Unionen und Föderationen gekommen, weil sie starke socialdemokratische
Neigungen zeigen —, auf den Kongressen haben sie wiederholt socialistische Beschlüsse
angeregt und durchgesetzt; dafür wurden sie neuerdings auf dem Jahreskongresse nicht
mehr zugelassen; das parlamentarische Komitee hat auf dem von Cardiff durchgesetzt,
daß nur noch die Unionen, und zwar nach der Kopfzahl ihrer Mitglieder, Stimmrecht
haben. Damit sollte hauptsächlich ausgeschlossen werden, daß radikale Demagogen sich
bon einigen guten Freunden ein Mandat geben lassen und nun auf dem Kongreß auf—
treten, wie die Delegierten von großen Gewerkvereinen.

Hat in England die frühe und glänzende, gegen jede Störung gesicherte gewerb—
liche Entwickelung, der nüchterne Volkscharakter, das freie Vereins-, Verfassungs- und
Verwaltungsrecht die Ausbildung der Gewerkvereine überhaupt und ihr früheres Ein—
lenken aus revolutionären und gewaltthätigen in vernünftig friedliche Bahnen besonders
begünstigt, so wird es erklärlich, daß in den anderen Staaten die analoge Arbeiter—
organisation meist später und unvollkommener erfolgte. Am mächtigsten sind die Gewerk—
vereine Australiens; es sollen dort 750/0 aller Arbeiter organisiert sein; auch die un—
gelernten und die Landarbeiter sind stark beteiligt; ihr Einfluß auf Gesetzgebung und
Verwaltung ist groß; die Ausbildung des Kassenwesens der Gewerkvereine aber gering.
In den Vereinigten Staaten haben sich derartige Vereine langsam 1880—1880, seither
stärker ausgebildet; man schätzt die Mitgliederzahl neuerdings auf fast 12/2 Mill.
Längere Zeit hindurch haben doͤrt die Verschiedenheit der Rasse und Gesetzgebung, der
rasche Berufs-, Orts- und Konjunkturenwechsel zwar riesenhafte Streiks und Boylotts,
d. h. gewerkschaftlichen Verruf gewisser Waren, die nicht mit Gewerkvereinslöhnen her—
gestellt sind, aber keine recht stetige Entwickelung der Bereine, kein geordnetes Kasfen—
        <pb n="415" />
        837). Die amerikanischen, australischen, franzöfischen, deutschen Gewerkvereine. 399
wesen, keine Schiedsgerichte von dauerndem Einfluß zugelassen. In den letzten
s Jahren jedoch scheint ein großer und gesunder Fortschritt eingetreten zu sein, ähnlich
wie in England; es sind auch glückliche Vereinbarungen mit einzelnen Unternehmer⸗
herbänden zustaude gekommen. Die Vorstände der großen Arbeiterverbände haben
Gehalte bis 20 000 Mark und Centralbureaus wie eine große Bank. Eine großartige
Zusammenfassung der organijsierten Arbeiter ist vor 1890 den sogenannten Rittern der
Arbeit (bis zu 700 000 RHtitgliedern), in dem letzten Jahrzehnt der Federation of labor
(bis 500 000, Dez. 1900) gelungen.

In Frankreich gab es bis 1860 nur geduldete, vielfach geheime Gesellenverbände,
von da an, noch mehr von 1872 an, begann eine langsame Bildung von Arbeiter—
jyndikaten; bis 1900 waren etwa 600 600 Arbeiter in den Arbeitervereinen, welche nach
dem Gesetz von 1884 registriert sind. Gewerkvereine, die den englischen glichen, sind
aber nur wenige vorhanden, hauptsächlich die der Buchdrucker und Hutmacher. Die
meisten übrigen werden von der socialiftischen, politisch revolutionären Bewegung und
bon Demagogen beherrscht, sind an dem inneren Hader der Arbeiterparteien und ihrer
ideologischen Streitsucht beteiligt; die meisten wechseln stark an Zahl und Personen;
an vielen Orten sind mehrere streitende Vereine desselben Berufes. Die halbrevolutio—
näre, halbutopische Frage des Generalausstandes wird immer wieder debattiert, die
Bergarbeiter fordern von der Regierung gesetzliche Reformen mit der Drohung des all⸗
gemeinen Streiks und suchen sich jür diesen Fall zu bewaffnen. Der arbeiterfreund⸗
siche Bourdeau sagt von den französischen Arbeitersyndikaten: fie find schwach, wenig
zahlreich; ihre gefüllten Kassen stehen unter Führern, die viel Eifer, aber wenig Er⸗
sahrung haben, die den Krieg um des Krieges, nicht um des Friedens willen begehren,
die Versöhnung von Arbeit und Kapital für unmöoglich halten, auf den Staat oder die
Revolution hoffen. Immer fehlt auch hier eine Wendung zum Besseren, eine Emanzi—
pation der Syndikate von den demagogischen Politikern, vor allem seit dem Kongreß
hon Rennes (1898) nicht. Während die belgischen Gewerkvereine, den letzten Jahr—
zehnten angehörig, 1900 etwa 80000-100 000 Personen umfassend, die Mitte zwischen
den englischen und franzöfischen halten, wird man von denen der südromanischen
Staaten sagen müssen, sie bildeten ein Mittelding zwischen verelendeten revolutionär⸗
joeialistischen Verschwörern und Gewerkschaften in unserem Sinne.

Iu Deutschland waren wie in Frankreich die Gesellenvereine und ihre interlokale
Verbindung nie ganz verschwunden. Aber nur der 1848 versuchte, 1869 —1866 infolge
der Gewerbefreiheit entstandene Verband der Buchdruckergehülfen knüpft direkt daran an.
Die von den politischen Parteien des Fortschritts und der Socialdemokratie 1868 1875
begründeten Gewerkvereine, von letzteren Gewerkschaften genannt, waren im wesentlichen
Nachahmungen der englischen Institution, überuahmen aber doch viel von den alten
Gesellentradtionen, und vis heute überwiegen in vielen die jüngeren, unverheirateten,
kampflustigen Arbeiter, im Gegensatz zu den älteren, verheirateten, besonneneren. Der
größere Tal der socialdemokratischen Vereine brach mit dem Socialistengesetz von 1878
susammen. Erst von 1888 —1888 an entstand eine neue stärkere Gewerkschaftsbewegung
und der Versuch ihrer Zusammenfafsung zu nationalen Verbänden; erst von 1820- 1800
erreichte die Bewbegung größere Bedeutung. Man hat geschätzt, es seien in sämtlichen Be—
rufsvereinen organisiert gewesen 1870 100 ooo, 18783 74 200 000 Arbeiter, dann 1878
bis 1882 etwa die Hälfte, 1889 318 000, 1900 850 000 fest und 620 000 halb organisierte
Arbeiter. Die ersteren wären 6,60/0, beide zusammen 11,80/0 der 12,8 Mill. deutscher
Arbeiter, oder 8,1 resp. 15,7 6/0 der männlichen. Von den 850000 fallen auf die
iocialdemokratischen Centralvereine etwa 600 006, auf die fortschrittlichen (Hirsch'schen)

Vereine 92 000, auf die christlichen Gewerkvereine 160000. Von den einzelnen Gewerk⸗
bereinen sind die größten 1900: die socialdemokratischen 100 000 Metallarbeiter, die
33 000 Maurer, die 26000 Zimmerer, dann die 80 000 Buchdrucker, endlich die 24000
Hirsch'jchen Maschinenbauer und Metallarbeiter.

Nee ie besschiedenen, sich bekämpfenden deutschen Spielarten der Gewerkvereine
        <pb n="416" />
        400 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [1858
kurz so charakterifieren können. Die gemäßigtsten, mit den bestverwalteten und vollsten
Ktassen, mit Traditionen von über einem Menschenalter, sind die Hirsch-Dunckerschen Ver—
eine und diejenigen socialdemokratischen, welche ihre Ausbildung empfingen, ehe sie sich
dieser Partei äußerlich anschlossen, hauptsächlich die Buchdrucker; diese Vereine haben
eine stabile Mitgliederzahl, eine Verfassung und Führerschaft, die der der englischen
aälteren Vereine sich nähert. Auch von einem Teile der organisierten kaufmännischen
Gehülfenvereine läßt sich Ahnliches sagen. Die christlichen Gewerkvereine sind noch jung,
wenig konsolidiert, haben durch den Einfluß von Geistlichen immer einen maßvolleren
Charakter. Unter den socialdemokratischen Gewerkschaften war lange viel Streit über
die Verfassungsform, über Lokal- und Centralvereine; die letzteren find jetzt die vor—
herrschenden. Sie haben noch einen sehr stark wechselnden Mitgliederbestand; ihr Ver—
mögen ist gering, ihr Kassenwesen sehr unausgebildet. Das hängt ja nun etwas mit
der staatlichen Ordnung der Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung in Deutschland
zusammen; aber ebenso sehr mit der früheren Abneigung innerhalb der Socialdemokratie
gegen alle Arbeiterfachvereinsorganisation. Der politischen Parteiorganisation, welche
rasch die Diktatur des Proletariats und die socialistische Gesellschaftsordnung bringen
sollte, erschien lange alles Kaffen- und Versicherungswesen als „Versumpfung“; die ge—
sammelten Arbeitergroschen sollten nicht zersplittert, sondern auf die revolutionär—
politische Agitation verwendet werden; Gewerkschaften wollte man nur als Vorarbeit für
den Parteidienst gelten lafsen. Jedenfalls verbrauchte man jahrelang die beste Kraft
in ärgerlichen Streitigkeiten, ob der politische Varteikampf oder die gewerkschaftlichen
Zwecke die Hauptsache feien.

Immerhin ist darin ein erheblicher Wandel eingetreten. Die gemäßigten und reali—
stischen Führer der politischen Partei haben nach und nach die Bedeutung der Gewerkschaften
erkannt; diese haben in der „Generalkommission“ eine selbständige Leitung bekommen;
die große Zunahme der Mitgliederzahl 1895—1900 war auch von erheblichen inneren
Fortschritten begleitet. Aus 62 Centralorganisationen mit 277 000 Mitgliedern 1891
sfind 58 mit 680000 1900 geworden; sie nahmen 1900 9,4 Mill. Mk. ein, hatten am
Ende des Jahres 7,7 Mill. Mk. Kassenbestand, wovon allerdings 8,7 Mill. Mk. allein den
Buchdruckern gehörten; auf den Kopf fielen also mit letzteren über 10 Mk. Vermögen, ohne
fie nur 652-7 Mk. Eine Anzahl der socialdemokratischen Centralverbände, wie die Zimmerer,
haben heute Vorstände, die aus socialistischen Parteifanatikern praktische, realistische Arbeiter—
führer geworden sind. Man begreift endlich, daß Tarifgemeinschaften und gut bezahlte
Vereinsbeamte nach englischem Vorbilde einen Fortschritt bedeuten; man macht in einer
erheblichen Zahl der Gewerkschaften immer energischer Versuche mit der Arbeitslosenunter—
stützung (vergl. oben S. 898). Die sozialdemokratischen Gewerkschaften werden im nächsten
Menschenalter zum Parteiprogramm schwören, sie werden den Machtrückhalt, den die politi—
sche Partei gibt, nicht entbehren können, aber fie werden doch innerlich etwas anderes werden,
sie werden durch ihr Schwergewicht die Partei selbst verändern. Die christlichen Gewerkvereine
fangen wenigstens etwas an, sich zu vertragen und den Konfessionsstreit zurückzustellen. Kurz,
der gesunde Menschenverstand und das praktische Arbeiterinteresse beginnt, über Partei—
leidenschaft und Utopien den Sieg davon zu tragen. Wenn diese ganze Bewegung nicht gestört
wird, so ist es nicht unmöglich, daß sich die heute noch einander bekämpfenden Richtungen
nach und nach vertragen und verschmelzen, daß in weiteren 10 Jahren 2—38 Millionen
deutscher Arbeiter in leidlich gut geleiteten Fachvereinen sfich zusammengefunden haben.
Bestätigt sich diese Erwartung, dann werden auch die mehrfach ernsthaft gemachten Vor—
schläge, man solle in Deutschland die Berufsvereine der Arbeiter von obenher organi—
sieren, keine Aussicht haben. Das Problem wäre ohnedies das denkbar schwierigste.

In Osterreich und der Schweiz ist die Bewegung eine noch geringere als in
Deutschland, die Zersplitterung und die falsche doktrinäre Ideologie ist noch stärker. Immer
scheint die Entwickelung ähnlich; es fehlt auch hier nicht an Fortschritt, es beginnt eine
Uberwindung der Irrtümer und Fehlgriffe.

So verschieden nun nach Rasse, historischer Entwickelung, Gesetzgebung, socialen Er—
gebnissen die Ausbildung der Gewerkvereine in den einzelnen Ländern ist, ihre Existenz
        <pb n="417" />
        839]) 2.BVerfaffuug und Politik der Gewerlvereine. 401
und ihre Ziele sind doch einheitliche, durch die allgemeinen wirtschaftlichen Ursachen
bedingie. Auch die Phasen ihrer Geschichte find doch vielfach ähnliche, so daß wir die
Frage, was sie gewollt und gewirkt, geschadet und genutzt, welche Bedeutung und Be—
rechtigung sie haben, unter welchen Bedingungen und Schranken sie auf die gesamte
heutige Wirtschaftsorganisation mehr günstig als ungünstig gewirkt und weiter günstig
wirken werden, in einheitlichem Zusammenhange beantworten können.

226. Die Verfassung und Politik der Gewerkvereine, die Arbeits—
einstellungen, Boykotts, Strafmittel der Vereine. Wenn die Koalitions—
freiheit mit ihren Kämpfen und die ganze Bildung der Arbeiterfachvereine bis heute so
sehr verschieden beurteilt wird, die ältere Unternehmerwelt überwiegend sie haßt und
bekämpft, die radikale Socialdemokratie sie als Halbheit verachtet, nur die gemäßigte
Socialreform sie verteidigt, so ist das nicht überraschend. Die Phasen der Entwickelung
in den einzelnen Staaten haben uns schon gezeigt, wie verschieden dieselbe Institution
sich dem unbefangenen Blicke darstellt. Wir werden das noch mehr begreifen, wenn
wir nun die Vereinsthätigkeit, ihre Zwecke und ihre Ausschreitungen, sowie die Ver—
fassung der Vereine untersuchen, wenn wir sehen, wie schwierig die Ausbildung gut
organisterter und maßvoll handelnder Vereine war, wie langsam erst die Thätigkeit
derselben sich in die bestehende Verfassung der Volkswirtschaft, in die hergebrachten
Traditionen des Geschäftslebens ohne zu viel Reibung einfügen konnte.

a) Die Arbeiter, welche zuerst den gemeinsamen Kampf um Lohn und Arbeits-

bedingungen begannen, waren sicherlich nicht die am schlechtesten bezahlten, sondern die
aufstrebenden, selbstbewußten; aber sie standen zunächst dem großen Umschwung der
volkswirtschaftlichen Organisation, der sie von 1780 -1850, ja teilweise noch später
bedrückte, ohne alles innere Verständnis gegenüber. Sie glaubten auf die alten Ein—
richtungen und Löhne ein jus quaesitum zu haben, das Staat und Gefellschaft ihnen
hartherzig weigere; allgemeine naturrechtliche und demokratische, revolutionäre und
socialistische, überwiegend utopische Gedanken erfüllten ihren Horizont. Sie begannen
als Verschwörer, als Teilnehmer zusammengetrommelter, demagogisch verhetzter Versamm—
lungen. Und so setzte die Bewegung ein mit teils kürzeren, teils längeren Epochen
der Gewaltsamkeit, der Fabrikbrände, der Morde und Attentate gegen harte Fabrikanten
und Beamte. Dem friedliebenden Philister mußte es Grauen erregen, wenn gegen 1800
die Fabriken in Lancashire mit Kanonen armiert wurden, wenn noch neuerdings die
großen amerikanischen Riesenfabriken sich in den Pincertonleuten eine Art Privatregi—
menter als Schutzwachen halten mußten. Noch heute ist da, wo die Arbeiterpartei auf
Umsturz und Revolution spekuliert, häufig die Arbeitseinstellung nur ein Vorwand zu
Terrorismus, der Gewerkverein häufig nur eine Vorschule zu Aufständen und Gewalt—
akten. Selbst Brentano gibt zu, daß es bei diesen Kämpfen bis zum Bürgerkriege
kommen könne, und der Generalsekretär der deutschen Großindustriellen rief 18900: die
allgemeine Organisation der Arbeiter bedeutet die Herrschaft der rohen Gewalt, der
jelbstsüchtigen Leidenschaften.
— bs Diese Gefahren treten nur da zurück, wo ein nüchterner Volkscharakter, eine feste
Staatsgewalt, eine gute Verwaltung einerseits, eine aufsteigende Arbeiterklasse mit wirt⸗
schaftlicher Schulung und Bildung andererseits den Frieden, die Einhaltung fester Schranken
des Lohnkampfes möglich machen und garautieren. Die Flegeljahre der Arbeitseinstellungen
und der Gewerkvereine werden am ehesten da überwunden, wo an die Stelle der heim—
lichen Verschwörungen die öffentliche Debatte, an die Stelle plötzlich zusammenberufener
Arbeitermassen, die stets dem beredten Demagogen verfallen, jahrelang zusammenhaltende
Vereine mit erprobten Führern treten.

Aber der Übergang von einem zum andern bedarf einer guten Gesetzgebung und
gerechten Verwaltung; er vollzieht sich nur unter Kämpfen und bitteren Erfahrungen,
die zeitweise gewiß fuͤr Staat und Volkswirtschaft bedrohlich werden können. Je kurz—
sichtiger und egoistischer die Unternehmer, je roher, socialistisch und revolutionär ver—
hetter, je kürzer und schlechter organisiert die Arbeitermassen sind, desto leichter bringt
jeder Fortschriit der Koalitions- und Vereinsfreiheit zunächst thörichte, übereille Arbeite—

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.26. Aufl. 96
        <pb n="418" />
        402 Drities Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Guüterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 860
einstellungen, die mit Gewaltakten verbunden Millionen kosten, die Konkurrenzfähigkeit
des Landes unter Umständen schädigen können, den gegenfseitigen Haß und die Bitter—⸗
keit steigern, unter Umständen auch den Unternehmungsgeist lähmen, das Kapital aus
der Industrie ins Auslaud, in die Staatsanleihen treiben. So hat der riesenhafte
australische Ausstand von 1890 auf Jahre hinaus das dortige Geschäftsleben gelähmt.
Diese Folgen darf man nicht optimistisch ableugnen, aber auch sie nicht über—⸗
treiben, wie es von pessimistischen Angstseelen noch häufiger geschieht; man muß fragen,
wie diese Schattenseiten nach und nach zu überwinden, die Kämpfe, Krisen und Miß—
griffe abzukürzen seien, wie man beide Parteien zu einem vernünftigen Gebrauch des
Koalitions- und Vereinsrechtes, zu einem gerechten Gebrauch der in den Vereinen ge—
sammelten Macht bringen, wie man gegen den Machtmißbrauch Gegenkräfte schaffen
könne.
c) Man hat oft gesagt, das Wichtigste sei, daß statt roher und leidenschaftlicher,
ruhige und kenntnisreiche Führer an die Spitze der Gewerkvereine kämen. Das ist
richtig, hängt aber neben Volkscharakter und allgemeinem Kulturniveau von dem Ge—
samtfortschriit der beteiligten Arbeiter, dieser aber wieder unter anderem wesentlich von
der Form der Verfafsung und Verwaltung der Vereine ab. Die älteren kleinen,
30 —800 Mitglieder umfassenden, lokalen, sich wöchentlich einmal versammelnden Ver—
eine, waren naturgemäß zuerst urdemokratisch organisiert: die wenigen Amter gingen im
Wechsel bei allen herum, alle Entscheidungen traf die Versammlung. Jede kleine Ge⸗
meinde, jeder kleine Verein wird so verfahren, kann ohne Beamte, ohne Aristokratie,
ohne ausgebildete Centralorgane auskommen. Je größer die Vereine wurden, je mehr
sokale Zweige sie umfaßten, desto weniger reichte diese demokratische Verfassung: wenn
man die Gesamtleitung abwechselnd einem lokalen Zweig und seinem wechselnden Vor—
sitzenden übergab, wenn die wachsenden Geschäfte, die immer schwieriger werdenden Ver—
handlungen und Entscheidungen von gewöhnlichen Arbeitern in ihren Abendstunden
gemacht werden sollten, wenn ein Verein von 80000 über ein großes Land zerstreuten
Mitgliedern alles Wichtige in mündlichen Urabstimmungen abmachen wollte, so mußte
zuletzt alles schief gehen, wenn nicht gerade der Zufall einen genialen Diktator an die
Spitze brachte, wie bei den englischen Schiffskesselbauern. Es ist das große Verdienst
der Webbs, gezeigt zu haben, wie die vorangeschritteneren englischen Vereine zuerst von
1846-1870, und noch intensiver von da bis zur Gegenwart die archaistisch⸗demokratischen
Formen nach und nach abgestreift haben: 600 —700 gut bezahlte, thatsächlich lebens—
längliche Berufsbeamte, aus den sähigsten Wahlbeamten ausgewählt, teilweise durch
Prüfungen gesiebt, mit Gehalten von 4000 10 000 Mk. jährlich traten als General⸗
und Distriktssekretäre, als gut geschulte Versicherungstechniker und Arbeiteradvokaten, als
virtuose volkswirtschaftliche Marktkenner und Verhandlungsdiplomaten an die Spitze der
größeren Vereine, teilweise auch ihrer lokalen Teile; neben ihnen entstand eine gewählte
Repräsentativaristokratie von etlichen 20 000 Arbeitern, die noch als Arbeiter den Tag
über mit der Hand thätig sind, aber als jahrelange Repräsentanten das Vertrauen der
Arbeitermasse mit großer Erfsahrung und Geschäftskenntnis verbinden. Unter Wahrung
des Scheines der demokratischen Verfassung sind doch in den besseren Vereinen eine Reihe
der wichtigsten Verfassungsgänderungen vorgenommen worden: die Macht der Central—
ausschüfse und der Generalsekretäre über die Finanzen, über die Arbeitseinstellungen, über
die Statuten, über alle Verhandlungen ist gewachsen. Und dadurch ist Vernunft und Billig—
keit in die Leitung der Gewerkvereine gekommen, die Streitlust, die Leidenschaft ist zurück—
gedrängt; die frühere große Wahrscheinlichkeit, daß die klugen, Angebot und Nachfrage
uͤbersehenden Führer im entscheidenden Moment die Herrschaft verlieren, daß Stimmungen
und blinde Agitation entscheiden, zu falschen Arbeitseinstellungen führen, ist sehr ver—
mindert; eine komplizierte repräsentative Verfassung mit sachkundiger Bureaukratie
ist entstanden, wenigstens in den größten und besien Vereinen. Und seither war
es der englischen Unlernehmerwelt und den ganzen oberen Klassen Englands möglich,
fich mit den Gewerkvereinen und ihrer Thätigkeit etwas mehr zu befreunden, mindestens
mit ihnen auszukommen. Wenn in den letztien zehn Jahren eher wieder eine zunehmende
        <pb n="419" />
        861] Die Arbeiterbureaukratie und ⸗Aristokratie an der Spitze der Vereine. 403
Mißstimmung über die Streiks und die Gewerkvereine sich herausbildete, so geht dies
auf die zunehmende Zahl der bei Streiks Beteiligten, auf die damit tiefer und breiter
ausgreifenden Folgen der Arbeitskämpfe zurück, wird andererseits aber auch das Ver⸗
ständigungsbedürfnis der Unternehmer vermehren.

Auf dem Kontinent hat man nur in wenigen Vereinen gute Anfünge zu solcher
Verfaffung, z. B. im deulschen Buchdruckerverband und in wenigen anderen deutschen
Sewerkvereinen und Gewerkschaften. Wo gefüllte Kassen, geschulte Generalsekretäre,
langjährige Repräsentanten ähnlich wie in England nach und nach sich einstellen, da
erscheinen auch auf dem Kontinent die Flegeljahre überwunden. Im ganzen aber ge⸗
hört diese Verfassungsentwickelung hier mehr noch der Zukunft an, und deshalb ist die
Stimmung der ünternehmer über die Vereine noch eine meist so viel ungünstigere.

Neben den erwähnten spielen noch manche andere Fortschritte in der Verfassungswelt
der Gewerkvereine eine Rolle: so z. B. das Zurücktreten des politischen Parteieinflusses,
—D——— Zweige verschiedener
Vereine desselben Orttes (Trades Councils, Gewerkschaftskartellen, Arbeiterbbrfen in Frank⸗
reich) und der fachlichen Centralleitung der Vereine, die Herstellung der Verbindung der
Vereine, die derselben Industrie angehören, die Ordnung zwischen den großen Gewerk—
dereinen und ihrer nationalen Gesamtvertretung und -leitung u. s. w. wir können
hierauf hier nicht eingehen. Von allen diesen Verfassungsfortschritten gilt das gleiche:
fie erziehen und schaffen eine führende und auffsteigende Ärbeiteraristokratie, welche nach
und nach die ihnen folgenden Berufsgruppen selber emporhebt. Die Menge mag bei
dem Glauben bleiben, daß sie herrsche; sie wird von den wenigen, zur Herrschaft ge⸗
borenen Fuhrern beherrscht, und diese Führung wird ertragen, weil die Masse die
Führer als ihresgleichen anfieht, weil die Führer gewählt und stets kontrolliert, das
Bertrauen rechtfertigen müssen, das man in fie setzt. Die bessere Arbeiterwelt, welche
in ihrem Selbstbewußtsein die ausschließliche ältere Herrschaft der Unternehmer und
hbheren Klassen nicht mehr erträgt, folgt diesen Führern, wenn sie nur geschickt ope—
rieren, im ganzen willig, und der gesellschaftliche Friede beruht auf der Verständigung
dieser Führer mit der ünternehmerwelt. Es ist ein Stück Arbeitsteilung, das sich so
ausgebildet und eingelebt hat.

d) Den Verjassungsfortschritten der Gewerkvereine geht eine immer richtiger fich
ausbildende Politik derselben zur Seite. Es handelt sich dabei um solgende Haupt—
punkte: 1. die Ausbildung des Kassen- und Versicherungswesens, 2. die Einwirkung
auf den Lohn und die Arbeitsbedingungen und die hierbei besolgten Ziele und Mittel,
3. die Anbahnung von gemeinschaftlichen Verhandlungen mit den Unternehmern und
ihren Verbänden und die Schaffung der hierzu dienenden Organe und Formen. Auf
letzteres kommen wir im nächsten Paragraphen.

Wir brauchen uns beim ersten Punkte nicht lange aufzuhalten. Die älteren
englischen Gewerkvereine sind vor allem durch ihren Sparzwang,durch ihre gefüllten
Kassen, durch die erziehende und mäßigende Wirkung dieses Besitzes, durch die An—
ziehungskraft der Unterstützungen auf die Arbeiter groß geworden. Immer aber hat
die dort im ganzen herrschende Kasseneinheit, d. h. die Möglichkeit, große Summen,
welche für Krankheit und Alter gesammelt find, für Streiks auszugeben, auch ihre
großen Schattenseiten. Die jüngeren englischen Vereine überlafsen die Kranken⸗, Alters⸗,

ünfall- und Sterbeunterftützung vielfach den besonderen Hülfskassen, den „freundlichen
Gesellschaften“. In den kontinentalen Staaten ist bisher die Ausbildung des Hülfs—
kassenwesens der Vereine sehr rückständig geblieben, teilweise hat, wie in Deutschland
und Hsterreich, der korporative Hülfskassenzwang besondere Organe für die wichtigsten
Hülfskafsenzwecke geschaffen. Auch für England behaupten Sachkenner, wie die Webbs,
als eigentliche Hülfstafse fungiere der Gewerlkverein nicht gesund. Sicher aber ist, daß
er ohne erhebliche Beiträge und ohne erhebliche Vermögensanfammlung stets schwach
bleibt, —
Politik durchführen kann, und daß er möglichst die Arbeitslosenunterstützung, die zeit—
        <pb n="420" />
        104 Drittes Buch. Der gesellichaftliche Prozeß des Güterumlauses u. der Einkommensverteilung. [862
weise Auswanderungsunterstützung beibehalten muß, um so auf das Arbeitsangebot zu
wirken.

e) .Die Einwirkung auf den Lohn und die Arbeitsbedingungen er—
scheint einsach und klar: der Gewerkverein will ihre Verschlechterung bekämpfen, ihre
Besserung befördern. Aber die Mittel sind sehr mannigfaltig und kompliziert; was im
Augenblick Besserung schafft, ist oft auf die Dauer schädlich; diese und jene Altion des
Vereins greift so unguͤnstig in die wirtschaftliche Sphäre Dritter, ja ganzer weiter Gesell⸗—
schaftskreise, daß ihre Duldung fraglich erscheint. Ein sehr langer Erziehunqgsprozeß,
schwere Kämpfe haben erst nach und nach die Gewerkvereine auf richtige Bahnen geführt.

Die Arbeiter haben zuerst (1750— 1850) sich allen technischen Anderungen, vor
llem der Maschineneinführung widersetzt, und teilweise geschieht es noch; noch heute
erzeugt jede starke Betriebs- Werkzeug- Maschinenänderung leicht schwierige Kämpfe. In
der englischen Schuhindustrie wird noch um die Einführung der Maschine gekämpft.
In der englischen Spinnerei und Weberei aber sind diese Kämpfe fseit über einem
Menschenalter vorbei; die in ihr thätigen Arbeiter sind oft mehr als die Unternehmer
für den technischen Fortschritt. Je intelligenter, technisch geschulter die Arbeiter werden,
desto leichter wird diese Schwiexigkeit überwunden, die ältere falsche Politik vermieden.

Das einfachste Mittel für den Gewerkverein, für seine Mitglieder die Marktlage
zu bessern, ist die Beschränkung und die Beherrschung des Angebots. Dazu standen
und stehen ihm folgende Mittel zu Gebot: die Aufrechthaltung der alten Zunftregeln,
Beschränkung der Frauen⸗, der Kinder⸗-, der nicht gelernten Arbeit, Terrorismus gegen
alle Nichtunionisten.

„In England giebt es noch heute Gewerbe, in welchen nur die Söhne der Arbeiter,
diese aber ohne Schranke der Zahl, zum Beruf zugelassen werden, — z. B. gehört die
Sheffielder Messerkleinindustrie hierher. Bei den englischen Kessel- und Schiffsbauern
stimmen Unternehmer und Arbeiter darin überein, daß nur fünfjährige Lehrlingschaft
und Eintritt vor dem 18. Jahr zum Gewerbe berechtige, daß auf 7 Vollarbeiter nicht
mehr als 2 Lehrlinge zu dulden seien. Bei den Steinhauern verbindet sich noch das
erbliche Recht der Söhne mit dem Princip des Lehrlingssystems. Bei den Maschinen—
bauern und Buchdruckern hat sich der Lehrlingszwang erst in den letzten 28 Jahren
aufgelöst. Die Webbs rechnen, daß auf 11/2 Millionen englischer hiefür statistisch ge—
zählter Unionisten heute noch /2 Million unter dem Lehrlingszwang stehen. Die
besten Gewerkvereine, die der Baumwoll- und Kohlenindustrie, kennen nichts mehr derart.
Die Aufrechterhaltung solcher Schranken scheint allgemein im Rückgang. Ebenso der
Kampf gewisser Gewerkvereine gegen Knabenarbeit oder für eine beschraͤnkte Zahl von
sKnaben, und gegen Frauenarbeit, während in manchen Gewerben die Arbeiter daran
iesthalten, daß jeder einen festen Stufengang der Stellung und der Lohnsätze durchlaufe,
die höheren Stellungen nur erreichen könne, wenn er die niedrigen einige Zeit bekleidet
habe. Mit diesem gesunden Princip nähern sich die Gewerkvereine den guten Gepflogen—
heiten des Beamtendienstes; der Vorzug des Princips ist, daß in Krisen meist nur die
Neueinstellung junger Kräfte aufhört (vergl. oben S. 290).

Eine weite Verbreitung hat in England noch das Festhalten gewisser gelernter
Arbeitergruppen an ihrem hergebrachten, ausschließlichen Recht auf bestimmte technische
Operationen; z. B. im englischen Schiffsbau. Noch im letzten Jahrzehnt haben die
Vereine in 86 Monaten die Schiffswerften 85 Wochen lang stillgestellt, weil die Unter—
nehmer einzelne Operationen anderen Arbeitergruppen als den bisher dazu berechtigten
übertrugen. Vernünftige und billige Vereinbarungen hierüber sind aber nicht aus—
geschloffen. J

) Einen wesentlich anderen Charakter hat die Gewerkvereinspolitik, wenn sie nur
dahin strebt, in dem bestimmten Gewerbe ein Minimum an Lohn und Gesund-—
seitsbedingungen, sowie ein Maximum an Arbeitszeit aufrecht zu erhalten.
Damit greift sie zunächst nicht oder nicht notwendig in die Sphäre dritter und weiter wirt—
schaftlicher Kreise über; sie verteidigt damit nur eine gewisse Hbhe der Lebenshaltung, und
wenn sie das Minimum zur Zeit der günstigen Konjunktur erhöht, so verbessert sie zugleich
        <pb n="421" />
        8638) Die Lohnpolitik der Gewerkvereine. Der Beitrittszwang. 405
die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Arbeiter des Gewerbes. Man hat dem System
vorgeworfen, es unterdrücke durch die Forderung gleichen Lohnes für alle den Ehrgeiz
und die Anstrengung, befördere die Mittelmäßigkeit, ja Faulheit. Davon ist keine
Rede: die Minimalloöhne sind meist Akkordfätze, womit der eine 25, der andere 80, der
dritle 40 Me. in der Woche verdient; soweit es Zeitlöhne sind, ist ihr Tarif ein ab⸗
gestufter; fast stets ist bei der Vereinbarung über Minimalldhne eine thatsächliche
höhere Bezahlung der besseren Arbeiter nicht ausgeschlossen. Der Kampf um dieses
System hat in der englischen Gewerkvereinswelt in der Hauptsache die Anwendung der
anderen äͤlteren Mittel zurückgedrängt; es wirkt ausschließend nur auf geringe Kräfte,
die den Normallohn nicht verdienen; es erzeugt ein Ausleseverfahren, nötigt die Arbeit⸗
geber, nach den Leuten mit dem besten Charakter, der größeren Intelligenz, der höheren
dechnischen Geschicklichkeit zu suchen. Es ist ein System, das die besten Betriebe, die
zünstigsten Gewerbszweige des Landes auf Kosten der rückständigen Betriebe, der Ge⸗
werbszweige mit geringeren Vorzügen fördert. Es macht wesentlich nur die Konkurrenz,
die auf buͤlige Löhne spekuliert, unmöglich. Das geforderte Minimum an Lohn und
Gesundheitsbedingungen und das gesorderte Maximum an Arbeitszeit kann natürlich
nicht in allen Gewerbszweigen gleich sein; es wird sich der Technik jedes Gewerbes, den
hier geforderten Körper- und Geisteskräften anpassen. Aber es wird die Folge haben,
daß den Zweigen der nationalen Arbeit, welche kein solches Minimum verteidigen, die
schlechteren Arbeitskräfte mit geringerem Lohn und geringerer Leistungsfähigkeit zu—
geführt werden.

g) Die Mittel zur Durchführung dieser Gewerkv ereinspolitik sind nun,
wenn vir von den Gewaltsamkeiten absehen, folgende: 1. die Agitation für den Bei—
tritt aller Fachgenossen, 2. die Arbeitseinstellung, 3. die Verrufung gewisser Werk—⸗
ftällen und Wacen und 4. die Bestrafung der Vereinsmitglieder, die nicht gehorchen.

Der Wunsch der Vereine, das gesamte Angebot der Arbeiter zu beherrschen, ist
natürlich; sie erreichen bei der gelernten Facharbeit dieses Ziel, wenn sie einerseits nur
geschickte und gelernte Arbeiter aufnehmen, andererseits es durch ihre Agitation dahin
bringen, daß 80 —98 0/0 beigetreten sind. Wer als Mitglied sich den Majoritäts⸗
beschlüfssen nicht fügt, muß austreten oder wird ausgeschlossen, verliert seinen Anteil
an dem VBermögen, ist wirischaftlich meist ein ruinierter Mann. Er findet in größeren,
besseren Betrieben keine Sielle mehr. In solchen Gewerben dulden die Arbeiter keine
Nichtunionisten neben sich. Natürlich ist Derartiges nicht möglich, wo die Gewerk⸗
— ist überall eine ähn⸗
liche; das letzte Ziel ist, wie einst bei den Zünften, der moralische, der thatsächliche, wenn
auch noch nicht der rechtliche Beitrittszwang. Die Arbeiter sind überzeugt, hierauf im
Interesse ihres Berufes, ihrer wirtschaftlichen Existenz ein Recht zu haben; fie halten
deshalb auch die Auwendung von allen möglichen Mitteln, Drohungen, Postenstehen,
um bei einer Arbeitseinftellung den Zuzug abzuhalten, für erlaubt. Die Webbs sagen,
wenn Gewerkvereinler behaupieten, daß ihre Leute durchaus auch mit Nichtunionisten
arbeitelen, so möchten sie in gutem Glauben gewesen sein, wahr sei es nicht. „Die
Verhängung des Ostrakismos über Nichtunionisten wird mehr und mehr die Seele der
Bewegung. Ohne gewisse Zwangsmethoden für' die Majoritatsbeschlüfse ist keine wirk—
same Gewerkvereinspolitik möglich.“ Holyoake, der englische Vorkämpfer für Genossen⸗
schaften sagt: „Der schwache Punkt der Unionisten ist ihre Gewalt, ihre Negation der
persönlichen Freiheit.“ Brassey meint, „der Gewerkverein ist illiberal, kastenartig, ohne
Verftändnis für andere Interefsen“. Jede Koalition der Arbeiter wie der Arbeitgeber
muß suchen, ihr ganzes Marktgebiet einheitlich mit ihren Anordnungen zu umspannen.
Der volle Sieg der Gewerkvereinsbewegung würde, wenn er eintritt, an die
Stelle der früheren lokalen Meisterzünfte nationale Arbeiterzünfte setzen; ein großes
Stuck unserer heutigen Gewerbefreiheit und freien Konkurrenz verschwaͤnde damit. Es
ragte sich dann, wo Gesetz, Verwaltung und Vereinbarung die Grenze des Zwanges
setzen, das Kompromiß zwischen individueller Freiheit und Vereinszwang errichten. Der
große leßte Maschinenbauerstreik in England (1897 —1898) endete mit gegenseitigen Zu—
        <pb n="422" />
        406 Drittes Buch. Der gefellschaftliche Prozeß des Guterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [864
geständnissen; die Unternehmer gestanden im Princip kollektive Lohnverabredung zu, die
Arbeiter aber freie Wahl der Unternehmer bei Anstellung der Arbeiter zwischen Unio—
nisten und Nichtunionisten; doch soll sie nicht nach ihrer Vereinsstellung, sondern nach
der persönlichen Tüchtigkeit erfolgen. — Ist später in immer zahlreicheren Gewerben der
faktische Beitrittszwang nahezu erreicht, so fragt es sich, ob man ihn nicht besser gesetz—-
lich anerkennte, dann aber auch die Art des Zwanges und der Aufnahme gesetzlich
ordnete. Wenn heute schon einzelne englische Gewerkvereine Eintrittsgelder von 70 — 100 sh
erheben, wenn ungelernte Unionen fröhlich den alten „Numerus clausus“ der Stellen ver—
kündeten, so kann man wohl fragen, ob solche Schranken nicht besser durch das positive
Recht geordnet würden.

n) Gemeinsame Arbeitseinstellungen hat es seit dem Mittelalter gegeben;
aber sie waren früher infolge der Verbote und der Sitte so selten, daß sie keine erhebliche
Rolle spielten; erst die Koalitionsfreiheit änderte dies; in England wurden die Streiks
von 1824, in Deutschland von 1869 an erst häufiger. Die großen Aufschwungsperioden
des Geschäftslebens in den letzten 40 Jahren haben sie dann zu einer brennenden Frage
gemacht. Erst seither haben sich auch neben die von den Arbeitern beschlossenen Aus—
stände die von den Unternehmern verhängten Aussperrungen gestellt; letztere sind immer
weniger zahlreich gewesen; sie wollen die Arbeiter zu Lohnherabsetzungen und Ahnlichem
zwingen; sie kommen häufiger in der Zeit der sinkenden Konjunktur vor.

Der Charakter der Arbeitseinstellungen ist nach und nach ein ganz anderer ge⸗
worden: aus solchen gegen einen Betrieb oder die Geschäfte eines Ortes sind nach und
nach Ausstände gegen große Industrien, gegen die Betriebe bestimmter Art in einer
ganzen Provinz geworden, und bereits wird da und dort der Generalausstand gegen
aAlle Unternehmer eines Staates erörtert. Beim Londoner Hafenstreik von 1889 waren
110 000 Arbeiter beteiligt, beim englischen Kohlenstreik 1894 waren 250000 Bergleute
ausgesperrt. Außerdem aber wird die Natur des Ausstandes und der Aussperrung da eine
andere, noch weitergreifende, wo sie andere Arbeiter, die nicht dem Vereine angehören,
auch solche in anderen Berufen in Mitleidenschaft ziehen. Als die 3500 unierten englischen
Maschinenbauer 1852 die Arbeit einstellten, nötigten sie 1500 nicht unierte Maschinen—
»auer und 10 000 ungelernte Arbeiter ungefragt zu monatelanger Brotlosigkeit. Auch
1896—1900 wird statistisch in England nachgewiesen, daß außer den direkt Streikenden
noch 18—1/4 ihrer Zahl, als indirekt erfaßt, feiern müssen. Je nach dem technischen
Zusammenhang versetzen feiernde Arbeiter, wie z. B. die Gas⸗, Kohlen⸗- und Verkehrs—
arbeiter viele Tausende anderer Arbeiter in Arbeitslosigkeit, stellen die Thätigkeit ganzer
GBegenden und Provinzen still. Worüber auch nach demokratischem Princip nur eine
Majorität aller Beteiligten entscheiden sollte, das entscheidet die Majorität eines Ge—
werkvereins, welcher vielleicht nur 20 —60 0/0 der Gesamtzahl der Feiernden ausmacht.
Der Führer der Ritter der Arbeit in Nordamerika, Pouderly, hat hauptsächlich mit
Rücksicht hierauf die Arbeitseinstellungen und die engherzige Gewerkvereinspolitik be—
kämpft.

Durch die steigende Zahl der Teilnehmer an sich und durch diese übergreifenden
Wirkungen verwandeln sich mehr und mehr die Arbeitsstreitigkeiten aus privaten, lokalen
in öffentliche und nationale Angelegenheiten, denen die Nation und die Staatsgewalt
nicht mehr gleichgültig zusehen kann. Die allgemeine Wohlfahrt, ja die Existenz des
Staates kann unter Ümständen auf dem Spiele stehen. Wir kommen auf die Konfe—
nuenzen, die hieraus zu ziehen sind, zurück.

Zunächst haben wir — anknüpfend an das vorhin über die Verfassungsände—
rungen in den Gewerkvereinen Gesagte — daran zu erinnern, daß mit der Verschärfung
und Vergrößerung der Kämpfe doch auch eine vernünftigere Handhabung parallel geht.
Die Streiks, die früher von streit- und wanderlustigen Gefellen ausgingen, werden jetzt von
seßhasten Familienvätern beschlossen. An die Stelle der plötzlich zusammengetretenen
Arbeitermassenversammlungen, die ad hboc Lohnkommissionen zur Leitung des Streiks
wählten, treten mehr und mehr die geordneten, dauernd fungierenden Vereinsorgane und
zeheime Abstimmungen wohlinstruierter Arbeiier durch geheime Stimmzettel u. s. w. Der
        <pb n="423" />
        x
*

368)]

Die Arbeitseinstellungen.

—8
ven
Terrorismus der 16—28 jährigen Schreier in den großen Versammlungen ttt zuKi
Und sind in alledem noch viele Fortschritte erst zu machen, ein Teil der falschemt And kost⸗
spieligen Arbeitseinstellungen wird doch so nach und nach verschwinden. Freilich wixd.
man uch heute noch die wirtschaftlichen Kosten und die moralischen Schäden ———
nicht gering anschlagen dürfen.

In England zählte man 1890—1900 zwischen 2,5 und 31 Mill. verlorener
Arbeitstage im Jahre; das sind hohe Zahlen an sich: auf alle Arbeiter und Jahre
verteilt, sind es allerdings nur 1,26 ausgefallene Tage auf jeden Arbeiter jährlich.
In den Vereinigten Staaten betrugen 188751804 (1. Juli) die Lohnverluste bei Aus—
dünden 166 Minl. Mk., bei Aussperrungen 79 Mill. Mk., die Verluste für die Unter—
nehmer 216 und 37 Mill. Mk. In beiden Ländern sind die Kämpfe härter und
häufiger als bei uns, haben auch immer wieder periodisch zugenommen, trotz der fort⸗
schreitenden Friedenseinrichtung, die wenigstens England schon länger besitzt.

Aber man wird die Hoffnung auf eine Epoche wiederkehrender Beruhigung, ab⸗
nehmender Kämpfe nicht aufzugeben haben. Auch wird man sagen können, daß die
Opier bisher, wenn auch im einzelnen sehr groß, für den Gesamtfortschritt nicht um—
sonst waren, daß man zu einer vernünftigen Ausstands- und Aussperrungspolitik nur
durch solche teuren und opferreichen Versuche hindurch kommen konnte, daß auch die
schlecht geleiteten, oft von einem Haufen junger Leute vom Zaun gebrochenen, den
ruhigen älteren Arbeitern octroyierten und zunächst erfolglosen Ausstände doch für den
Arbeiterstand auf die Dauer insofern Früchte getragen haben, als die öffentliche Meinung
rufgerüttelt, die Arbeiter selbst durch Erfahrung klüger, die Führer geschulter, die
nternehmer vorfichtiger und zu Kompromissen geneigter wurden, als auch diese Streiks
doch späͤter häufig zur Abstellung vieler Mißbräuche führten. Die erhebliche Lohn⸗
fteigerung der lezten 50 Jahre in England und auf dem Kontinent wäre ohne die
Koalitionsfreiheit; ohne die berechtigten und unberechtigten Arbeitseinstellungen wohl
nicht eingetreten; das Sinken der Loͤhne in der stillen Zeit wäre ohne sie stärker ge—
wesen. Mögen also durch die Ausstände beiden Teilen große Schädigungen zugefügt
worden sein, mag häufig das Publikum durch erhöhte Preise am meisten gelitten
haben, so dürften doch die unteren Klassen und die Volkswirtschaft sich heute in schlech⸗
lerer Lage befinden, wenn wir gar keine Koalitionsfreiheit erhalten, gar keine Ausstände
erlebt hätten. Die ersteren hätten 1880— 1900 um Milliarden weniger Löhne ein⸗
genommen, fie ständen an Lebenshaltung und Leistungsfähigkeit heute sicher tiefer, wofür
eine Anzahl' etwas billigerer Warenpreise kein Ersatz wäre; die Unternehmer hätten
vyeute ohne Zweifel technisch und social rückständigere Betriebseinrichtungen; häufig
nüpfte der größte technische Fortschritt gerade an Ausstände an; wir werden fagen
nüssen: so ungeheure sociale Anderungen, wie die Volkswirtschaft und die ganze Gesell—
chaftsordnung seit 100 Jahren erlebt, seien nicht ohne Krisen und Krankheiten möglich
zewesen; der übermäßige Dampf mußte entweichen; ohne das Ventil der Koalitions—
rreiheit hätte er viel zerstörender gewirkt.

Aber natürlich muß das Ziel sein, die Bitterkeit, die großen unnötigen Kosten,
die Schädigung der ganzen Volkswirtschaft durch die Ausstände zu vermindern. Die
Aufforderung dazu wird um so dringlicher, je größer und mächtiger die Verbände beider
Klassen und damit die Arbeitskriege werden, je mehr sie in die internationalen Kon—
kurrenzkämpfe schädigend eingreifen. Wir müffen also so energisch wie möglich die
richtige Ausbildung der Gewerkvereine und die Organisation der Friedensvermittelung
drbern; ja, wir müssen, wo es nicht anders geht, auch eine obligatorische Friedens—
bermittelung durch staatliche Organe eintreten lassen. Wir kommen darauf zurück.
Wo es zu allgemeinen Ausständen aller Arbeiter eines Landes kommen sollte, werden
auch außerordentliche Maßregeln nötig sein-

Die allgemeine Arbeitssseinstellung, von der in Ländern mit revolutio—
nären leidenschastlichen Arbeiterbewegungen jetzt so viel gesprochen wird, setzte freilich eine
zanz andere Organisation der Arbeiter voraus, als sie heute irgendwo existiert. Sie könnte
sagt der große französische Socialist Jaures, nur Erfolg haben, wenn die ganze Arbeuen

4.
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2
2—
*
—2
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        <pb n="424" />
        408 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumläufes u. der Einkommensverteilung. [1866
klasse mächtig für ein bestimmtes großes Ziel begeistert, wenn die öffentliche Meinung
von der Rechtmäßigkeit des Zieles überzeugt waͤre, und wenn die Arbeiiseinstellung
nicht als Gewaltanwendung, sondern nur als eine Bethätigung der Koalitionsfreiheü
erschiene. Wann wird das aber zutreffen?

So wie jetzt die Dinge liegen, wird sie stets von einer Minderheit der Arbeiter
der Masse oltroyiert werden, als Revolution erscheinen, sofort die ganze Volkswirtschaft
lähmen, namenloses Elend erzeugen, eine starke Reaktion zum Schaden der Arbeiter
hervorrusen. Die vernünftigen Arbeiterführer müfsen solche thörichte Versuche bekämpfen.
Jaures thut es auch, wenn er gleich die Furcht der oberen Klassen vor der allgemeinen
Arbeitseinstellung als psychologisches Druckmittel erhalten will.

Wo den Kohlen- und Verkehrsarbeitern durch gesetzlich geordnete, erzwungene
Friedensvermittelung bei Streitigkeiten und durch Kontrakie auf Wochen oder Monate
die Arbeitseinstellung erschwert ist, wird ohnedies ein Generalstreik schwer zu stande
kommen. Wir kommen auf einen Vorschlag hiefür nachher (S. 417).

i) Neben diesem Kampfmittel der Streiks hat sich das andere ausgebildet, das
eine Wiederbelebung der früher durch die Gesetzgebung verpönten wirtschaftlichen Ver—
rufserklärung darstellt: die Arbeiterorganisationen erklären bestimmte Waren, die in
einer nach ihrer Ansicht socialpolitisch verwerflichen Weise hergefiellt sind, die aus Be—
trieben stammen, welche sie bekämpfen, unter Umständen auch die Verkaufsgeschäfte, die
Wirtshäuser, die sie führen, in Verruf; und die Unternehmerverbände machen sich ver—⸗
bindlich, gewisse Arbeiter, weil sie einem Gewerkverein angehören, bei einem Streik eine
Rolle gespielt u. s. w., nicht mehr anzustellen; sie sertigen fogenannte schwarze Listen
hierüber an, die sie in ihren Verbänden verbreiten. Der Verruf bestimmter Waren —
nach einem Irländer Boykott genannt — ist hauptsächlich in den Vereinigten Staaten
ausgebildet worden, wo die Arbeiter z. B. für Cigarren es erzwungen haben, daß sie
ihnen Marken aufdrücken, Zettel (labes) beilegen, welche den Konsumenten deutlich an—
zeigen, daß die Waren mit anständiger Arbeiterbehandlung hergestellt seien. Jetzt finden
Boykotts auch vielsach in Europa statt. Die Versuche, hiegegen strafrechtlich ein—
zuschreiten — in Deutschland durch Bestrafung als grober Unfug — dürften sich nicht
als haltbar erweisen, zumal wenn dieselbe Judikatur die schwarzen Listen unbedingt
zuläßt. So störend beide Kampfmittel sein mögen, so laffen fie sich doch noch weniger
durch Strafen ohne weiteres beseitigen als die Ausstände und Aussperrungen, so lange
man die Freiheit von Kauf und Verkauf auf dem Markte aufrecht erhalten will.

x) Endlich ist die tief einschneidende Strafgewalt und Strafjust iz zu erwähnen,
die sich in den Arbeiter-und Unternehmervereinen der letzten 80 Jahre ent—
wickelt hat. Sie wurde das Mittel, die Vereine zusammen zu halten, ihren Vorstands—
und Majoritätsbeschlüssen größeren Nachdruck zu verleihen. Verweise, Geldstrafen, zeit—
weife oder gänzliche Ausschließung kommen überall vor, und diese Strasen werden summa—
risch verhängt, die Betroffenen werden oft kaum gehört. Die Ausschließung bedeutet für
den Unternehmer und den Arbeiter vielfach große pekuniäre Verluste, ja häufig die Ver—
nichtung der wirtschaftlichen Existenz. Wer vom Börsenverein deutscher Buchhändler
ausgeschlossen wird, ist es eigentlich auch vom Gewerbe des Buchhandels. Wer vom
Gewerkvereine ausgeschlossen wird, findet teilweise nur schwer eine Ärbeitsstelle, verliert
jedenfalls seinen Auteil am Vereinsvermögen, sofern hiegegen nicht schon gefsetzlicher
Schutz verliehen ist. Die Gründe der Ausschließung sind meist statuiarisch sehr vage
bestimmt; es heißt oft nur: „wer die Interessen des Vereins schädigt“; unter Umständen
fliegt hinaus, wer nur Opposition macht. Rechtsmittel dagegen gibt es meist nicht. Nur in
den großen Vereinen ist in der Regel ein Appell von den Lokal- an die Centralorgane
möglich. Der Art. 152 Abs. 2 der deutschen Gewerbeordnung, wonach alle diese Ver⸗
abredungen unverbindlich sein sollen, hat nirgends gehindert, daß die Vereine Mittel
finden, hre Sprüche durchzuführen, z. B. einen Arbeugeber, der eine arbeiterfeindliche
Politik nicht mitmaächte, sofort durch das Mittel der von ihm beim Verbande hinter⸗
legten Solawechsel um Taufende zu strafen. Im englischen Maschinenbauerkampf von
1897 /98 wurden die großen Firmen nur daduürch zusammengehalten, daß man denen,
        <pb n="425" />
        8671, Die Verrufung; die Strafjustiz der Unternehmer- und Arbeiterverbände. 409
die den Arbeitern nachgeben wollten, mit dem Abbruch aller Geschäftsbeziehungen, sowie
mit der Kündigung ihrer Hypotheken drohte (Cl. Edwards).

Mit Absicht haben die englischen Gewerkvereine der 70er Jahre eine Gesetzgebung zu
hindern gewußt, welche dem einzelnen Arbeiter, der sich verletzt fühlte, erlaubt hätte,
gegen den Verein zu klagen; das französische Gesetz von 1884 hat den ausgeschlossenen
Arbeiter wenigstens gegen den Verlust seines Anteils an der Hülfskasse geschützt. Die
deutsche Gesetzgebung suchte von 1876 ab aus diesem Grunde die Kranken- und Sterbe—
kassen von den Gewerkvereinskassen zu trennen. Auf die Dauer wird kaum zu vermeiden sein,
allen solchen Vereinen gewisse Grenzen ihrer Strafjustiz und den vom Verein Verurteilten
und Geschädigten gewisse Klagen gegen Mißhandlung, Rechtsansprüche auf Entschädigung
zu geben; in Frankreich haben die Gerichte bereits in diesem Sinne entschieden. Freilich
wird alles Derartige große Widersprüche erfahren und den Vereinen einen gewissen Teil
ihrer Macht nehmen. Aber der Staat kann auf die Dauer eine private Strafgewalt
nicht ohne eine gewisse Kontrolle lassen; er hat jahrhundertelang den Verfehmungen
und Verrufungen der Kirche, der Korporationen, der Zünfte, der Gesellenbruderschaften
Schranken aufzuerlegen gesucht. Er wird den neuen Erscheinungen dieser Art, wenn sie sich
nicht in engen unschuldigen Grenzen halten — und das thun sie heute schon nicht, werden
es künftig noch weniger thun, wenn sie sich weiter ausbreiten und mächtiger werden —
nicht geduldig zusehen können, ohne eine Art Anarchie und Faustrecht eintreten zu
lafsen.

Kartelle, Unternehmerverbände und Gewerkvereine, die künftig staatlich anerkannt
werden, deren Statuten künftig staatlichen Normativbedingungen entsprechen, deren
Handlungen und Beschlüsse man staatlich künftig als rechtsverbindlich anerkennt, müssen,
wie die Gemeinden und die Innungen, einer Kontrolle von staatlichen Oberinstanzen
unterstellt werden.

227. Die Unternehmerverbände, die Einigungskammern und
die Schiedsgerichte. Wir haben im bisherigen schon öfter erwähnen müssen, daß
die notwendige Folge der Gewerkvereinsbildung die der Un ternehmerverbände war.
Wir haben auf sie nun noch einen speciellen Blick zu werfen und zu fragen, wie sie
entstanden sind und gewirkt haben. Sie stellen eine ähnliche, ja teilweise viel größere
Machtkonzentration als die Gewerkvereine dar; sie geben aber zugleich die Möglichkeit
zu Verhandlungen und Vereinbarungen, sowie zur sicheren Durchführung von solchen
und von Entscheidungen, die von gewillkürten oder amtlichen Schiedsorganen ausgehen.

Dreierlei Arten von Unternehmerverbänden haben sich neuerdings, hauptsächlich
1875 — 1900, gebildet: 1. solche, welche im Interesse ihres Gewerbes auf die politi—
schen Organe, auf Staat, Verwaltung und Parlament wirken wollen, welche Zoll-,
Steuerpolitik und Ähnliches treiben; 2. solche, welche den Markt, die Preise, die Pro—
duktionsleitung im ÄAuge haben, nämlich die Syndikate, Kartelle, Trusts; diese
Gebilde stehen den riesenhaften Alktiengesellschaften mit ihren thatsächlichen oder rechtlichen
Monopolen gleich. Beide Arten von Verbänden werden stets versucht sein, auch Arbeiter⸗
politik zu treiben; und je besser organisiert, je größer sie sind, mit desto mehr Nachdruck
können sie es, desto leichter werden sie schwachen oder kleinen Gewerkvereinen überlegen
sein. Beide Arten der Verbände haben ihre Stärke in wuchtigen, gemeinsamen Interessen,
in großen Einnahmen, die Trusis in riefigem Kapitalbesitz; hiedurch kommen sie leicht
zu guten, thatkräftigen Beamten, zu energischem Auftreten. Immerhin liegt der
Schwerpunkt ihrer Aufgabe nicht in der Arbeilerpolitik, wie 3. bei denjenigen Verbänden,
die sich wesentlich unter dem Eindruck von Arbeiterausständen und zum Zweck gemein—
samen Vorgehens beim Abschluß und der Gestaltung der Arbeitsverträge
gebildet haben. Die Entwickelung dieser Verbände war eine langsame, schwierige, durch
die wirtschaftlichen Sonderinteressen der einzelnen Betriebe lange sehr gehemmte; die
Unternehmer haben nicht das solidarische Gemeinschaftsgefühl wie die Arbeiter; nur die
Not zwang sie nach und nach zum Zusammenschluß; er war zunächst ein lokaler, erst
später ein nationaler für bestimmte Gewerbe. Am fräühesten geschah es in England.
Die Vereine der Grubenbesitzer und -arbeiter der englischen Gräfschaften Northumber—
        <pb n="426" />
        410 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverkeilung. [88
land und Durham sind 18638-1870 entstanden; die lokalen Vereine der englischen
Spinnereibesitzer von Lancashire sind erst 1887 zu einem Gesamtverein zusammengetreten.
Die englische Maschinenindustrie hatte bis 1896 nur lokale Verbände. In Frank—⸗
reich haben sich Syndikate in den mittleren Industrien mehr als in der Großindustrie
gebildet. In Deutschland haben die wiederbelebten Innungen vielfach sich wesentlich als
Hrgane für die Arbeiterpolitik gefühlt; andere lokale Unternehmerverbände sind als
Wibderstandsvereine gegen die Arbeiterforderungen erst in den letzten 15 Jahren zahl—
reicher entstanden; zu großen, aber auch nur lokalen Gesamtverbänden haben sie sich erst
1896 —1900 in Berlin und in Hamburg u. s. w. zusammengefunden. Immer darf man
ihre sociale Wirkung nicht isoliert, sondern nur in Zusammenhang mit den unter 1.
und 2. genannten Vereinen betrachten.

Alle diese Verbände wollen und müssen zunächst das Interesse der Arbeitgeber
zu fördern suchen; sie find daher meist zuerst Kampf- und Abwehrvereine, sie und die
großen Riefengeschäfte weigern sich oft lange, mit den Arbeitern überhaupt auf gleichem
Fuße zu verhandeln, sind sehr schwierig in der Prüfung der Legitimation gewählter
Arbeitervertreter. Aber in dem Maße, wie die Verfassung der Gewerkvereine sich ver—
bessert, taltvolle und geschulte Führer an ihre Spitze kommen, entsteht doch nach und
nach und selbst da, wo die kapitalistische Übermacht der Unternehmer eine absolute ist,
wo die best organisierten Gewerkvereine keine Ausstände wagen, wie gegenüber den
großen amerikanischen Eisenbahngefellschaften, ein Zustand des Verhandelns, der Rück—
sichtnahme aufeinander, welcher Mißbräuche beseitigt, das Arbeitsverhältnis vervoll—
tommnet.

Ehe wir aber diese Verhandlungen betrachten, müssen wir im Anschluß an die
früheren Erörterungen über Tarifverträge (siehe oben 88 205-206) nochmals aus—
führen, warum kollektive Verständigung über die Arbeitsverträge nötig,
und wie sie früher stets autoritativ durch die Regierungen herbeigeführt wurde, wie erst
die übertriebene Theorie von der Verderblichkeit aller Staatseinmischung die nachdrück—
liche ältere Vermittelung durch Behörden beseitigte und erschwerte.

Zu allen Zeiten haben Arbeiter desselben Haushaltes oder Betriebes und ebenso
Arbeiter gleicher benachbarter Betriebe gleiche Arbeitsbedingungen gefordert; sie sahen
und sprachen sich, sie empfanden ungleiche Behandlung als unbillig, forderten gleichen
Lohn, gleiche Arbeitsbedingungen. Sie erreichten dies auch, teilweise durch Besprechungen
und Verhandlungen, teilweise durch Zunft- und städtische Statute, durch Bauer- und
Gefindeordnungen, hausindustrielle Reglements. Wo im Mittelalter oder zur Zeit des
aufgeklärten Despotismus Streit über solche auf ganze Gruppen von Leuten gleich—
mäßig sich erstreckende Vertragsbedingungen entstand, galt es als selbstverständlich,
daß der Stadtrat, die Polizei, die Regierungsorgane vermittelten oder gar durch Macht—
sprüche, die sich beide Teile gefallen ließen, eine neue Ordnung nach Lage der Dinge
und nach Billigkeit, der Zeit und Rechtsauffafsung entsprechend schufen. Machtsprüche
gegen den Willen der Beteiligten durchzusetzen, war freilich selbst der Allmacht Friedrich
Wilhelms J. immer schwer, wenn es sich um große Massen handelte. Kammerdirektor
Hille schrieb nach Berlin, es sei doch gar nicht möglich, Hunderte von Tuchmacher—
gefellen einzusperren.

Je größer die Betriebe neuerdings wurden, je mehr die Arbeiter gleichen Berufes
interlokal sich berührten, desto schwieriger wurde es, dieses auch heute seibstverständliche
Bedürfnis der gleichen Behandlung gleicher Arbeiter zu befriedigen. Formell aber
wurde die Befriedigung dieses Bedürfnifses dadurch nun noch außerordentlich erschwert,
daß die modijche, Theorie lehrte, Staat und Behörden hätten sich nicht um Markt und
Preise, also auch nicht um Lohn und Arbeitsbedingungen zu kümmern, es müsse aus
Angebot und Nachfrage von selbst durch individuelle Verträge und freie Konkurrenz
stets ein glückliches und harmonisches Refultat entstehen. Man ließ die zwei Gruppen
der Beteiligten, die beide selbstbewußt geworden, von viel stärkerem, egoistischem Er—
werbstrieb als früher erfüllt waren, die sich in einer neuen Technik und neuen Betriebs—
formen zurecht finden sollten, unorganisiert und ohne jeden Versuch autoritativer Ver—
        <pb n="427" />
        869] Gewerbegerichte und Vermittelungsorgane. 411
mittelung auf einander los. Große Reibung, Streit, Rechtsunsicherheit in wachsendem
Maße mußte eintreten.

Über kurz oder lang mußte man einsehen, daß man sich damit auf falschem Wege
befand. Immer dringlicher traten zwei Bedürfnisse hervor, die Befriedigung
heischten. Man mußte einmal für die Entscheidung der Streitigkeiten über
das bestehende Arbeitsrecht, über die abgeschlossenen Arbeitsverträge be—
sondere Organe schaffen, die sie billig und rasch erledigten; die gewöhnlichen Gerichte
arbeiten fast in allen Laäͤndern so teuer und so langsam, daß eine Verweisung auf sie der
Rechtsverweigerung für die Arbeiter gleich kam und so deren Mißstimmung und Haß
in gefährlicher Weise fteigerte. Und man mußte weiter für die allgemeinen
Streitüigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern über künftige Verträge,
über die stete Anpassung derselben an die Technik, die Marktlage, an die wachsenden
humanitären und Lohnforderungen typische Verhandlungsformen, Ver—
mittler, Instanzen schaffen, welche die Einigung erleichterten, unter Umständen
Schiedssprüche abgaben.

Das erstere geschah in Frankreich durch die schon von Napoleon J. geschaffenen
conseils de prud'hoöommes mit lokaler Kompetenz, die in verschiedenen Ländern,
z. B. Belgien, in der Rheinprovinz nachgeahmt wurden, in Großbritannien durch ge⸗
willkürte kleine Schiedsgerichte für bestimmte Industrien, welche gemeinsam von
den Verbänden der Arbeitgeber und Arbeiter geschaffen wurden, aus den zwei Sekretären
derselben oder wenigen gewählten Vertretern bestehen (joint committee); sie haben auch
in anderen Ländern Rachahmung gefunden. In Deutschland hat man lange die Ge⸗
meindeorgane mit der Entscheidung solcher Streitigkeiten betraut, von 1878—1900 dann
aber an der Schaffung lokaler Gewerbegerichke gearbeitet, die seit dem Gesetz vom
29. Juli 1890 (verbessert 80. Juni 1900) in größerer Zahl thätig, mit Arbeitern und
Arbeitgebern, unter einem Beamten als Vorsitzenden, besetzt, sehr günstig gewirkt haben,
1896 3. B. 67 356 Streitfälle zu erledigen hatten. In Belgien kamen vor 30 con-
seils de prud'hommes 1898 7872 Streitfälle.

Viel schwieriger ist die andere Aufgabe: wenn ein Streit zum Ausstand geführt
hat, wenn die Arbeitsbedingungen für große Betriebe und ganze Gewerbe einheitlich
uͤnb neu zu ordnen sind, wenn dabei verschiedene Grundauffassungen über das Arbeits—
verhältnis, über die Arbeitszeit, über die Berechtigung von Lohnforderungen, über die
Lohnsysteme sich gegenüber stehen, wenn aus der Erbitterung, dem Haffe, dem erregten
Gefühl, dem Kitzel der Machtprobe heraus, für Hunderte und Tausende eine Neuordnung
und Einigung gelingen soll, welche allen Unternehmern und allen Arbeitern genehm
sein, ihre indivduelle Billigung finden muß; dann ist ein unsäglich schwieriges Problem
aufgestellt, an dessen Loösung nun seit einem Menschenalter gearbeitet wird.

Es kbnnte scheinen, aule Schwierigkeiten wären behoben, wenn man sofort st aat⸗
liche Schiedsgerichte schüfe, welche die Beteiligten hören und dann zwingende Ent⸗
scheidungen gäben. Das setzte aber bei unvermittelter Einführung, bei mangelnder
Organisation beider Teile voraus, daß man von seiten des Staates unsere großen Unter—
nehmungen zu gewissen Geschäften und Preisen, zu einer gewissen Höhe der Produktion
zwingen, daß man alle Löhne durch die staatliche Gewalt bestimmen könnte, daß man
ein Miitel hätte, sür Wochen und Monate Tausende von Personen zur Annahme und
Besolgung von solchen Schiedsgerichtssprüchen zu bringen. Kurz, dieser Ausweg setzte
die weisesten, allwissendsten Schiedsgerichtshöfe voraus, welche zugleich besser als die
genialsten Bankdirektoren und Kartellleiter die ganze Volks⸗ und Weltwirtschaft über—
oͤlicklen und deshalb fähig wären, sie zu leiten. Der Weg ist also nicht ohne weiteres
oder nur bescheiden au einzelnen Punkten nach längerer Vorbereitung gangbar.

Man nmiuß zunächst daran festhalten, daß es nach unserm Recht und unserer wirt⸗
schaftlichen Verfassung, nach Sitte und Uberzeugungen der Beteiligten sich um freie Ent⸗
schließungen der einzelnen Arbeitgeber und ehmer handelt, daß also zunächst nur freie
Vereinbarungen zwischen beiden Gruppen uns helfen können und zwar solche, zu
welchen wenigstens bestimmte und zwar die einflußreicheren Teile beider Seiten zu—
gestimmt haben; ist das erreicht, so werden die Widerstrebenden über kurz oder lang
        <pb n="428" />
        412 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [870
zur Teilnahme psychologisch und faktisch gezwungen. Der langsame und schwierige Weg
hiezu ist der, die Beteiligten zunächst für freiwillige Anrufung von Einigungs—
lammern und Schiedsgerichten zu gewinnen, also solche entweder durch die Beteiligten
selbst oder durch Staatsanordnung mit dem Auftrage schaffen zu lassen, sich den Be—
deiligten zur Verfügung zu stellen.

In einem wie im anderen Fall wird es sich um Organe handeln, welche paritätisch
aus gewählten oder ernannten Vertretern der Arbeiter und der Unternehmer zusammen—
gesetzt sind, welche unter einem gewählten oder ernannten unparteiischen Vorsitzenden
ihres Amtes walten. Unter Einigungskammern (board of conciliation) versteht
man die Organe, welche nur eine freiwillige Einigung beider Teile
bezwecken, unter Schiedsgerichten (board oft arbitration) solche, welche im Falle
der nicht gelingenden Einigung einen Schiedsspruch über die streitigen Fragen
fällen; er wird durchgeführt, wenn die Parteien sich vorher vertragsmäßig geeinigt,
sich ihm zu unterwerfen; ist das nicht der Fall, so wird er etwa veröffentlicht, um so
durch den Druck der öffentlichen Meinung auf die Parteien zu wirken. In England
hatten Mundella und Kettle von 1865 an solche boards für einzelne Gewerbe geschaffen;
Gefetze von 1867 und 1872 sollten die Bewegung befördern. In den großen Stapel—
industrien des Eisens, der Kohle, der Baumwolle gelang auch die freie, dauernde Bil—⸗
dung von Schiedsgerichten, wobei häufig hochgestellte, nicht dem Gewerbe angehörende
Persoͤnlichkeiten Schiedssprüche fällten, die nun von den organisierten beiden Parteien an⸗
erkannt und durchgeführt wurden. In allen andern Ländern zur Nachahmung empfohlen,
gelangen sie doch bis jetzt nirgends in gleichem Umfang. Und in England selbst schwand
unter dem Eindruck der erneuerten stärkeren socialen Kämpfe von 1889 — 1900 der Glaube
an sie etwas, ohne daß freilich ihre Bildung und ihre Wirksamkeit aufhörte.

In den anderen Ländern mit erheblichen Arbeitskämpfen suchte man noch mehr
durch Gesetze nachzuhelsen. In den Vereinigten Staaten haben bis 1901 24 zu
diesem Hülfsmittel gegriffen, bis auf Massachusetts und New-York fast ohne jeden Erfolg.
In Frankreich hat das Gesetz vom 27. Dezember 1892 die Friedensrichter ermäch—
tigt, in Arbeitsstreitigkeiten auf Anrufen fakultativ zu vermitteln. Der Erfolg ist auch
hier kein sehr großer. In Deutschland hat das Gesetz vom 29. Juli 1890 dem
Gewerbegericht eine ähnliche freiwillige Vermittelung über künftige Verträge übertragen.
In wenigen großen Städten, wo der Gewerberichter eine hochstehende und besonders
befähigte Persönlichkeit war, ist ein Erfolg nicht zu leugnen; im übrigen ist er nicht
sehr groß. Bei diesen geringen Resultaten entstand immer wieder der Ruf nach obli—
gatorischen Schiedsgerichten mit staatlicher Zwangsvollstreckung.

Wir haben schon ausgeführt, welche Schwierigkeiten der plötzlichen und verfrühten
Einrichtung dieser Institution entgegenstehen. Immerhin sind sie nicht unüberwindbar. Man
wird in der Zukunft mehr und mehr zu obligatorischen Schiedsgerichten kommen, und sie
werden mit der Zeit die meisten Arbeitseinstellungen und Aussperrungen aus der Welt
schaffen. Dann wird das prophetische Wort von Rodbertus wahr geworden sein, daß
ein künftiges gesittetes Zeitalter die Zulassung solcher Kämpfe wie heute, die beliebige
Aussetzung der socialen Funktionen für die Gesamtheit, nicht mehr begreifen werde.
Aber bis dahin ist es noch lange. Und weder die Aufhebung der Koalitionsfreiheit,
noch die Octroyierung von Schiedssprüchen an Widerstrebende ist der Weg in das ge—
lobte Land des socialen Friedens. Erst müssen langsam die Bedingungen sür die Mög—
lichkeit freiwilliger Einigung und Unterwerfung unter Schiedsfprüche geschaffen werden;
dann erst können staatliche Schiedsorgane ihre Sprüche nach und nach zwangsmäßig
durchführen. Betrachten wir diese Bedingungen etwas näher.

1. Die Vereine beider Teile müssen sich dauernd mit guter Verfassung ausbilden,
wo möglich zu nationalen Berufsvereinen auswachsen; es müssen die Arbeitgeber
die Verbände der Arbeiter anerkennen, ihre Vorstände als zur Verhandlung legitimiert
betrachten, sonst hört der Streit über das Wahlrecht der Nichtunionisten, die Schwierig—
keit, legitime Vertreter zu erhalten, die beide Parteigruppen beherrschen, nicht auf. So
lange nicht beide Parteien organifiert sind, anerkannte Vertretungen haben, welche fähig
        <pb n="429" />
        871) * Art und Voraussetzungen der Einigungsthätigkete. 4413
sind, die Einigungen und Schiedssprüche ihrerseits mit aller Kraft durchzuführen, schwebt
alle Vermittelung in der Lust. Wo man jede Entscheidung ad hoc einberufenen, zu—
jälligen, von Stimmung und Leidenschaft bewegten großen Versammlungen vorlegen
muß, da baut man stets auf Sand. Zu einer beiderseitigen, genügenden Organisation
und gegenseitiger Anerkennung ist man in England nach und nach in der Hauptsache
durch die Kämpfe gelangt; ähnlich neuestens auch in den Vereinigten Staaten, wo
endlich 1900 der epochemachende Fortschritt gelang, die großen Unternehmerverbände
des Maschinenbaues, der Zeitungsgewerbe und des Bergbaues zur Anerkennung der
Arbeiterverbände und zu gemeinsamen Schiedsgerichten zu bringen. Man kann Der—⸗
artiges auch durch Gesetz begünstigen, wie in Neuseeland, wo das Gesetz vom 31. August
1894 nur den staatlich registrierten Gewerkvereinen den Zugang zu den staatlich an—
geordneten Distriktseinigungskammern und dem Centralschiedsgerichtshof öffnet, dafür aber
auch die Unternehmer zwingt, mit ihnen vor den genannten Organen zu verhandeln.
Die ganze gegenwärtige und künftige Gesetzgebung über die beiderseitigen Verbände, über
ihre rechtlichen Normativbedingungen, über ihre eventuelle Haftung für Bruch kollektiver
Verträge, wie fsie z. B. Brentano vorgeschlagen, hat natürlich großen Einfluß auf diese
erste Vorbedingung des Gelingens der Verhandlungen.

—An
Parteien, so ist stets das Wichtigste, nicht daß ein Schiedsspruch, und sei es der weiseste,
ihnen octroyiert wird, sondern daß die Parteien sich verständigen. Dazu gehört,
daß man sich gegenseitig mit Ruhe und in parlamentarischer Form anhört, und daß die
Thatsachen des Streites und die gesamten wirtschaftlichen Vorausfsetzungen der Einigung
ganz klar gestellt werden. Solange Haß und Bitterkeit vorwaltet, solange die Unter—
nehmer glauben, sich etwas durch die Verhandlung zu vergeben, ist daher ein an⸗
gesehener, unparteiischer Vorsitzender meist notwendig; je größer der Streit ist, eine um
so höher stehende, um so klügere, juristisch und geschäftlich virtuosere Persönlichkeit mit
liebenswürdigen Formen ist erwünscht. Nicht, daß er dem Gewerbe angehöre, ist das
erste Erfordernis, jeder begabte Vorsitzende arbeitet sich rasch in die Thatsachen ein,
sondern daß er eine überragende Verstandesschärfe mit der Gabe der Überredung besitze,
daß er findig sei im Aufsuchen des Einigenden, im Wegräumen des Trennenden, in der
Betonung des Gerechten und des wirtschaftlich Möglichen. Wo man durch Schieds—
gerichtsgesetze eingreist, ist ihre Hauptaufgabe 1. den rechten Mann hiefür zu designieren,
2. die Geschäftssormen zu fixieren, durch die er am besten eine Einigung zu stande
bringen kann. Das deutsche Gesetz von 1890 hat für die großen Städte und mäßige
Streitigkeiten im Gewerberichter und in seinen Beisitzern die passenden Perfönlichkeiten für
Einigung und Schiedssprüche gefunden; für ganz große Streitigkeiten, wie der Ham—
burger Hafenstreik, reichen sie nicht aus; da müßtle das Reichsamt des Innern Minister,
Handelskammerpräsidenten, große Parteiführer zur Vermittelung ernennen können. Der
englische Conciliation Act von 1896 hat in freier Weise dem Handelsamte die Möglich—
keit gegeben, Arbeitsstreitigkeiten zu untersuchen und für ihre Lösung Einigungs— und
Schiedstammern nebst den richtigen Leitern derselben zu bilden. Mit gutem Erfolg.

Die üͤbliche Scheidung des Verfahrens, wie sie in der englischen Prarxis sich
ausbildete und in den meisten Gesetzen vorgesehen ist, in ein Einigungs- und in ein
Schiedsverfahren, wobei der Schiedsspruch nur gefällt wird, wenn die Einigung
mißlingt, liegt in der Natur der Sache. Aber die Trennung ist mehr formeller, als
malerieller Art: denn auch der Schiedsspruch behält dauernde Kraft und Wirksamkeit
nur, wenn er auf einer mittleren Linie sich bewegt, der sich die Parteien sehr weit ge⸗
nähert haben, den fie aber freiwillig zu ergreifen doch noch nicht im stande sind.
In den englischen Industrien, wo das Verfahren schon eine Vergangenheit besitzt, die
Parteien dazu erzogen sind, da glaubt man neuerdings Schiedssprüche und Schieds—
richter ganz entbehren zu können. Die Parole lautet: nicht arbitration mehr, sondern
negotiation and conciliation.

Meist ist das Einigungsverfahren einem mehr lokalen oder Bezirksorgane, das
Schiedsgerichtsverfahren einem nationalen oder Centralorgane anvertraut; und zwar
        <pb n="430" />
        14 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[1872
zilt dies von manchen frei gewillkürten, wie von vielen staatlich eingesetzten Organen.
Zu den ersteren zählen die Einrichtungen mehrerer größerer englischen und amerika—
nischen Industrien, die des deutschen Buchdruckes u. s. w. Die erwähnten Abmachungen
der nordamerikanischen Maschinenindustrie vom 17. März und 16. November 1900,
wobei 3 Milliarden Dollars Kapital und 100 000 Arbeiter paktierten, sieht erst lokale,
dann nationale Entscheidungen vor. In den australischen Gesetzen sind Distriktshöfe für
die Einigung, ein Centralhof für das Schiedsverfahren eingeführt. Der Plan des
englischen Handelsministers Ritschie vom Februar 1899, der am Widerspruch des parla—
mentarischen Unternehmerausschusses zunächst scheiterte, aber von der Iron Trade Asso-
ziation gebilligt wurde, sieht ebenfalls einen Centralschiedsgerichtshof für alle Gewerbe vor.
überall ist das Motiv dasselbe: für solche centrale Instaͤnzen sind als Vorsitzende und
Beisitzer die ersten Persönlichlkeiten des Landes zu gewinnen, wie in den Vereinigten
Staaten jetzt eben Präsident Roosevelt selbst eingriff. Die lokalen Leidenschaften, die
Erinnerung an die Kämpfe müssen in dem Schiedsspruch und seiner Vorbereitung gar
teine Rolle spielen.

3. Die Grundfätze für Einigung und Schiedsspruch müssen stets gewonnen werden
aus der zuverlässigen Prüfung der wirtschaftlichen Thatsachen, des Angebotes
und der Nachfrage, der Stärke und der Mittel der Organisationen, der augenblicklichen
dage und Konkurrenzfähigkeit des Gewerbes, der Möglichkeit des Ersatzes der Arbeiter
u. s. w. Die Friedensstiftung ist stets um so leichter, je mehr sich Angebot und
Rachfrage die Wage halten, je gleicher die beiderseitige Macht ist. Weichen sie von
einander ab, aber nicht allzu stark, so ist immer noch die Einigung möglich, so
lange ein Nachgeben von der einen oder anderen Seite erzielt wird. Wo die Unter—⸗
nehmer ein Monopol oder von auswärtiger Konkurrenz wenig zu fürchten haben, ist
die Einigung deswegen leichter, weil sie Konzefsionen an die Arbeiter ohne Schwierig⸗
keit auf die Preise schlagen können. Ist das nicht der Fall, wie in den Stapel⸗
industrien des Weltmarktes, so müssen die Arbeiter lernen, daß sie während der
Baissekonjunktur nachgeben, Opfer bringen müssen. Die Erhaltung der Konkurrenz—
ähigkeit, der technische und Betriebsfortschritt der Industrie muß auch für fie das
oberste Gebot werden. Ist durch große Marktveränderungen die Macht zeitweise für
die Arbeitgeber, zeitweise für die Arbeiter über alle gewöhnlichen Verhältnisse gesteigert,
jo wird leicht die Einigung mißlingen: die auf ihr augenblickliches Übergewicht Pochen—
den fordern zu viel. Die erziehende Macht der Verhandlungen wird aber auch hier
nach und nach mäßigend wirken.

Wo man um Zahlen streitet, um bloße Erhöhung und Erniedrigung des Lohnes
und der Arbeitszeit, ist zuletzt die Einigung für vernünftige Menschen nie so schwierig,
wie wenn man um Einrichtungen und Principien kämpft. Das erstere ist z. B. auch
der Fall in Bezug auf den Aus- und Einfahrtdienst im Bergwerk, auf die erlaubte
Lehrlingszahl; das letztere, wenn man um Tag- oder Stücklohn, um Gruppenakkord,
um die ganzen Gründe für die Lohnbestimmung streitet. Mit Recht weisen die Webbs
nach, daß alle Schiedsgerichtsentscheidungen in England da leicht waren und sich leicht
Anerkennung verschafften, wo Unternehmer und Arbeiter zu demselben Princip fich be—
kannten, z. B. zu dem, die Löhne sollten nach den Verkaufspreisen der Kohle, des
Eisens u. s. w. schwanken, daß sie aber schwierig wurden, sobald entgegenstehende Prin—
ripien (z. B. ob Lohn nach den Verkaufspreisen oder Forderung auskömmlicher Löhne zum
deben), einander gegenüber standen. Alle diese Fragen münden zuletzt in die Gerechtig—
deitsgefühle und -vorstellungen, welche die Menschen stets mit besonderer Kraft erfassen.
Diese und die ganzen sittlichen Ideale, welche bei allen Einigungs- und Schiedsverfahren
den Hintergrund bilden, müssen in jedem Gewerbe, in jedem Lande sich zuletzt zu einer
zewissen Einheit in dem Kreise der Beteiligten durchringen; dann ist die Einigung
wieder möglich, dann werden die entiprechenden Schiebssprüche wieder ohne Schwierig
leit ertragen.

Der schärfste Gegensatz zeigt sich meist noch, heute wenn die Arbeitervertreter im
Interesse der Lohnhöhe oder der sonstigen Arbeitsbedingungen verlangen, über die
        <pb n="431" />
        373) Die Marktlage und die Einigungsmöglichkeiten. 415
Bröße der Produktion und die Produktionsmethoden mitzureden. Das verletzt die
Mehrzahl der Unternehmer und ihre Anwälte heute meist noch so, daß damit jede Ver—
ständigung aufhört, und auch warme Arbeiteranwälte in England bezeichnen diese
Punkte als ein noli me tangere. Dennoch liegt Derartiges in der Zeit der Kartelle
zu nahe. Warum soll nicht in der niedergehenden Konjunktur das Geschäft statt durch
starke Lohnherabsetzung durch planmäßige Produktionseinschränkung vor zu großen Ver—⸗
usten geschützt werden? Einer der größten Grubenbesitzer, Sir George Elliot, schlug
Derartiges fuͤr die englische Kohlenindustrie bei der niedergehenden Konjunktur 1898
his 18896 vor. Und neuestens sind in einer Reihe kleinerer Industrien in England
durch Mr. E. J. Smith sogenannte Allianzen gegründet worden, d. h. Unternehmer—
artelle, welche mit den Gewerkvereinen ihrer Arbeiter vertragsmäßig verbündet sind,
zugleich mit den Preisen die Löhne hochzuhalten. Der Plan ging von den Unter⸗
nehmern aus, welche die Entstehung der Gewerkvereine teilweise erst veranlaßten, um
damit ihr Kartell zu stärken. Die Unternehmer versprechen, nur Mitglieder des mit
ihrem Kartell verbündeten Gewerkvereines zu beschäftigen; die Arbeiter, nur bei Ge⸗
chäften zu arbeiten, die zum Kartell gehören: so soll die Erhaltung gerechter und be⸗
rechtigter Verkaufspreise und eines gewissen Minimalgewinnes und daneben die Rege—
lung der Löhne nach den Verkaufspreisen mit Prämien über die bisherigen Löhne erzielt
werden. Jede künftige Preiserhöhung der Waren muß von den Arbeitern genehmigt
werden; sie werden nur dafür sein, wenn dadurch der Konsum und damit die Be—
schäftigungsgelegenheit nicht eingeschränkt wird. Keine der gebildeten zahlreichen Allianzen
hat sich bisher wieder aufgelöst. Liefman sagt mit Recht, hier sei nicht durch ein Eini—
gungsamt ein bewaffneter Friede, sondern eine dauernde Interessengemeinschaft her⸗
gestellt. Die Entwickelung ist nur möglich mit gelernten Arbeitern, mit Unternehmern
hon großer socialer Einsicht, in Gebieten, wo Kartelle ohne die Hülfe der Arbeiter sich
ichwer halten. Auch auf dem Kontinent fehlt es nicht an ähnlichen Ansätzen: der ost—
schweizerische Centralverband der Stickereiindustrie, einige rheinische Kleineisenindustrie—
berbände, auch in gewissem Sinne die Tarifgemeinschaft der deutschen Buchdrucker er—
ttreben oder erstrebten Ähnliches. Das Wichtigste wäre, wenn durch solche Bildungen
zugleich die Einwirkung starker Konjunkturschwankung auf Preise, Löhne, Geschäfts—
zründung ermäßigt werden könnte. Liefmann hofft, der Staat selbst könnte bei gesetz⸗
licher Regelung des Kartellwesens auf derartige Bildungen hinwirken; es müßte dann
bei den Beratungen über Produktionskosten, Preis und Lohn ein Staatskommissar
ausschlaggebend mitwirken.

4. Ist Derartiges noch in weiter Ferne, so wird doch durch freiwillig zu stande
gekommene Einigungen und Schiedssprüche, wie sie überall jeßt zunehmen, eines erreicht:
Ruhe und Friede auf eine gewifsse Zeit. Keine kollektive Abmachung über die
Arbeitsbedingungen kann für immer gelten, aber jede wird auf eine bestimmte Zeit, auf
3, 6, 12 Monate sich erstrecken oder mit gewissen längeren Kündigungsfristen ge—
schloffen werden können. Eine periodische Revision durch dieselben Organe, welche das
erste Mal Friede gestiftet, bahnt sich so meist von selbst an. In dem tief einschneidenden
Genfer Gesetz von 1900 über Arbeitskollektivverträge ist vorgesehen, daß sie höchstens
5Jahre gelten, aber jederzeit auf Verlangen der Mehrheit kündbar sind. In Neusee—
land gelten Kollektivarbeitsverträge, die beim obersten Gericht eingetragen sind, höchstens
3 Jahre. Auch die Minimallohnregulierungen in der australischen Kolonie Viktoria
werden von den Lohnämtern der einzelnen Industrien auf bestimmte Zeit, höchstens
auf 5 Jahre, verfügt. Das Gesetz von Massachusetts bestimmt, daß die Parteien, die
einen Schiedsspruch gefordert, ihn mindestens 6 Monate gelten lassen müssen, ihn dann
80 Tage vor Schluß seiner Gültigkeit kündigen können. Das wichtige amerikanische
Bundesgesetz über Eisenbahnstreitigkeiten, die mehrere Staaten betreffen, vom 1. Juni
1898 verfügt, daß das von beiden Seiten angerufene Schiedsgericht Urteile auf ein
Jahr erlasse; die einzelnen Beteiligten müssen 8 Monate nach dem Spruch mindestens
in Dienst bleiben, 380 Tage vorher kündigen, wenn sie den Dienst verlassen wollen.
Der Friedensschluß im Berliner Baugewerbe (Juni 1899) sieht alliährliche Reuregelung
        <pb n="432" />
        116 Drittes Buch. Der gefellschaftliche Prozeß des Guterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —874
im Herbst vor. Es darf keine Bausperre verfügt werden, ehe die Einigungskommisston
des Gewerbes und als Appellinstanz das Gewerbegericht als Einigungsamt gesprochen.
Wo solche Vereinbarungen gelingen, suchen sie stets für die Folgezeit die Beteiligten
durch Vertrag zu verpflichten, jedenfalls erst nach Anrufung und Thätigkeit der Einigungs—
und Schiedsbehörden einen Arbeitsausstand oder eine Aussperrung eintreten zu lassen.
Wo man soweit ist, wird der größte Teil der Streiks verschwinden. Es wird durch
jolche zeitliche Bindung ein zeitweiser, bedingter vertragsmäßiger Verzicht auf die
Arbeitseinstellung oder Aussperrung herbeigeführt, und damit der Weg zu obligatorischen
Schiedssprüchen gebahnt.

s. Gelungen ist, wie schon erwähnt, die Einführung von solchen in Neu—
seeland durch das Gesetz von 1894, das durch eine Reihe weiterer Akte fortgebildet wurde.
In anderen australischen Staaten hatte man 1890 —1900 mit Gesetzesversuchen ebenfalls
vollständig Fiasko gemacht. Die Unternehmer setzten auch in Neuseeland dem Gesetz
großen Widerstand entgegen, sind aber jetzt ganz bekehrt. Neusüdwales und West⸗
australien haben 1900 und 1901 das neuseeländische Gesetz ziemlich wörtlich nachgeahmt.
Dasselbe ordnet folgendes an:

Jeder Gewerkverein von 7 Mitgliedern, jeder Verein von Arbeitgebern und jeder
einzelne Unternehmer kann jede Arbeitsstreitigkeit vor das Distriktseinigungsamt feines
Distrikts bringen. Dieses Amt besteht aus gewählten Vertretern der Unternehmer und
Arbeiter; kommt keine Wahl zu stande, so ernennt die Regierung. Sobald der Streit
vor dem Amte schwebt, wird jeder Ausstand und jede Aussperrung bei 50 4 verboten.
Das Amt erzwingt das Erscheinen der anderen Partei, untersucht genau, macht einen
Bergleichsvorschlag für bestimmte Zeit. Wird er angenommen, so ist er bis zu einem
neuen Abkommen oder neuen Urteil gerichtlich erzwingbar. Wird er abgelehnt, so formu⸗
liert das Amt seine Meinung über das wünschenswerte Abkommen, und die Sache kann
dann an den Centralschiedsgerichtshof gebracht werden, der aus einem Richter des Höchst⸗—
zerichts und je einem gewählten, resp. ernannten Unternehmer und Arbeiter besteht.
Dieser Hof entscheidet nach Billigkeit und bestem Gewissen, kann aber auch die Ent—
scheidung verweigern. Hat er entschieden, so wird seine Entscheidung denen des Höchst-
gerichts einverleibt, was auch für jeden frei zu stande gekommenen Tarif oder kollektiven
Arbeitsvertrag möglich ist. Die Folge ist erzwingbare Kraft auf die Dauer des Ab—
kommens, resp. bis zu einem neuen Abkommen oder Schiedsspruch.

Die Unternehmer, die zuerst dem Gesetz trotzig und hinderlich gegenüberstanden,
wurden nach wenigen Jahren ganz für dasselbe gewonnen, weil sie fanden, daß die
Lohnunterbietungen und die schädlichen Arbeitsstreitigkeiten aufhörten, im übrigen dem
Betriebsleiter freie Hand, außer in Bezug auf den Minimallohn und die Maximal—
arbeitszeit bleibe. Ende 1901 hatten sich alle wichtigen Gewerbe — außer der Land—
wirtschaft — dem Gesetze unterstellt. Streiks kamen 1894 -1902 nur noch in den
wenigen Gewerben vor, in denen keine Gewerkvereine bestanden, resp. deren Vereine und
Unternehmer die Amter nicht anriefen.

Nehmen wir hinzu, daß in der australischen Kolonie Viktoria die amtlichen
Minimallohnregulierungen, die 1896 nur für 6 Hausindustrien eingeführt wurden, durch
eine Novelle von 1900 auf zahlreiche große Industrien ausgedehnt wurden, daß hier für
jedes Gewerbe ein paritätisches Lohnamt die Minimallöhne und die Arbeitsbedingungen so
fixiert, daß sie von Amts wegen erzwungen werden, so wird die Möglichkeit, in weit⸗
gehendster Weise die kriegerischen Arbeitskämpfe autoritativ aus der Welt zu schaffen,
nicht mehr zu leugnen fein.

Freilich sagt der Verfasser des neuseeländischen Gesetzes von 1894 Mr. Reeves:
Zum Gelingen gehörte die Gunst des Volkes, ein unübertrefflicher Vorsitzender des
Centralschiedsgerichtes und das Glück eines freundlich gefinnten Parlamentes; einem
unwilligen Volke ließe sich Derartiges nicht aufdrängen. Wohl aber — so glauben
wir — kann man im alten Europa folgendes thun.

1. Man kann die bestehende Gesetzgebung über Einigungsämter und Schieds—
gerichte ausbauen in dem Sinne, daß auch für die großen Streitigkeiten vassende Ober—
        <pb n="433" />
        375) Die neuen ausftralischen Schiedsgerichte. 417
höfe entstehen, und daß auf das Anrufen einer legitimierten Seite auch die andere er—
scheinen muß. Die deutsche Gewerbegerichtsnovelle und die in Frankreich beabsichtigte
Reform zielt dahin.

AR
cruhigem, unausgesetztem Gange die ganze Volkswirtschaft abhängt (Kohlenbau, Ver—⸗
ehrsgewerbe, vielleicht auch Gas- und Wasserwerke) sofort eine feste Vereinsbildung
beider Teile, erst durch vorbereitende Verhandlung der Regierung mit den Betreffenden,
dann aber durch ein bindendes Gesetz zu schaffen, so daß vollstaͤndig legitimierte Aus—
schüsse und Vertreter vorhanden wären. Jede Arbeitseinstellung oder Aussperrung ohne
Zustimmung der Vertretung wäre unter Strafe zu stellen. Jede Arbeitsstreitigkeit
müßte von jedem der beiden Teile an die hiesür zu bildenden lokalen und centraälen
Einigungs- und Schiedsbehörden gebracht werden können; die Entscheidung des centralen
Schiedsgerichtes müßte für 8, 6, 12 Monate, je nach Lage des Marktes, gefällt werden
und fortlaufen, wenn nicht 4 Wochen vor Terminablauf gekündigt wäre. So lange der
Schiedsspruch gilt, dürfte keine Unterbrechung der Arbeit stattfinden. Das amerikanische
Bundesgesetz vom 1. Juni 1888 bewegt sich auf dieser Linie. Unser Vorschlag geht nur
in dem Punkte der staatlichen Schaffung legitimierter Vertreter über die jehßt in einer
Reihe australischer Staaten gültigen Gesetze hinaus. Im übrigen wäre nauurlich eine
Gesetzgebung, welche die freie Gewerkvereinsbildung für alle übrigen Gewerbe fördert,
die Voraussetzung, daß man sich einem dauernden Friedenszustande nähere. —

228. Schlußergebnis. Versuchen wir nochmals, kurz zu überblicken, was wir
in diesem Kapitel vorgeführt. Das Armenwesen ist seit Jahrhunderten bemüht, durch
Kirche, Vereine, Gemeinde und Staat die wirtschaftlich Schwächsten über Wasser zu
halten. Das Versicherungswesen, seit dem 17. und 18. Jahrhundert für die oberen
und Mittelklassen, seit hundert Jahren für die unteren organisiert, überträgt die wich—
tigsten individuellen Schäden und Schicksalsschläge auf sociale Gruppen und sociale
Koörberschaften. Die Arbeitsvermittelung, unvollkommen als Privatgeschäft und Klassen—
einrichtung, wird durch ihre UÜbertragung auf die Gemeinden, ihre Verbände und Central⸗
organe erst ein ausreichendes Mittel, Klarheit über Angebot und Nachfrage auf dem
Arbeitsmarkt zu schaffen, seine Schwankungen einzuschränken. Das Gewerkvereinswesen
giebt der Arbeiterklasse erst eine Organisation, die ihr ermöglicht, mit Nachdruck bei den
Kämpfen um Lohn und Arbeitsbedingungen aufzutreten. Daran schließt fich das Eini—
gungs- und Schiedsgerichtsverfahren, erst privatim sich organisterend, dann durch Gesetz
geregelt, mit gewissen Zwangsrechten ausgestattet; es ist bestimmt, die Kämpfe um Lohn
und Arbeitsbedingungen zu schlichten und zu dämpfen, durch den Druck der öffentlichen
Meinung, durch die Gründe der Billigkeit und Gerechtigkeit den socialen Frieden immer
wieder herzustellen, die beiden kämpfenden Klassen zum gegenseitigen Verständnis ihrer
Sonder⸗- und ihrer gemeinsamen Interessen zu erziehen. Das Recht auf Arbeitskämpfe
wird in der Zukunft, wie einst das Fehderecht, verschwinden.

Es handelt sich um eine Stufenleiter socialer Einrichtungen, die mehr und mehr
der heutigen Volkswirtschaft ein verändertes Gepräge geben, sie emporheben über die
bloßen Machtproben und Faustkämpfe des Marktes, um Institutionen, die in den knarren—
den Mechanismus der egoistischen Reibungen das sociale Ol von allerlei Hülfen und
Versicherungsmitteln gießen, so diesem Mechanismus wieder einen ruhigeren Gang geben.
Es handelt sich auch hier um die beginnende Socialisierung der Volkswirtschaft vom
Standpunkte der Humanität, der Sittlichkeit, des Rechtes.

Natürlich sind alle diese neuen Institutionen nicht leicht herzustellen; sie sind alle
ompliziert; sie ruhen nicht oder nur zum kleineren Teil auf dem Erwerbstrieb; nicht die
freie Konkurrenz hat die meisten geschaffen; Gemeinde, Genossenschaft, Staat und Gesetz,
Beamtentum und freiwilliger Ehrendienst sind mehr oder weniger mit beteiligt. Vielee
mußte auf diesen Gebieten ohne volle Sicherheit des Erfolges versucht werden, manches
st mißlungen, nur tastend kam man bei dem ganz verschiedenen Stand der psychi.
ischen Voraussetzungen für das Gelingen in den einzelnen Nationen und Klassen
vorwärts. Das Urteil über alle diese Umbildungen ist auch heute noch vielfach ein

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.-6. Aufl. 2
        <pb n="434" />
        418 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [1876
schwankendes, weil man sich überwiegend noch im Anfange oder in der Mitte
der Neuorganisation befindet; bei dem verschiedenen Urteil über die einzelnen Erschei⸗
nungen hat der eine die Ansänge und ihre Mißbräuche, der andere die beste irgendwo
gelungene Gestaltung oder ein künftiges Idealbild im Auge.

Wenn am meisten noch über die Gewerkvereine, die Streiks, die gewerblichen
Schiedsgerichte gestritten wird, so ist das natürlich. Wir haben die Ursachen (S. 401 ff.)
angeführt. Der heutige Zustand mit seinen Kämpfen ist ein unerquicklicher. Er kann
nicht andauern, die Friedenseinrichtungen müssen Herr über ihn werden. Aber zunächst
sind die Kämpfe so unvermeidlich wie das gestiegene Klassenbewußtsein der Arbeiier
und zahlreiche verkehrte Arbeitseinstellungen. Rur durch die Berufs- und Vereins—
organisation ist die heutige Arbeiterwelt wieder „reasonable“ zu machen, wird sie wieder
fähig, in die heutige Gesellschaft friedlich durch das Mittelglied ihrer Führer, denen sie
gehorcht, eingefügt zu werden. Nur eine solche Schule gibt ihr die Zucht, die Ordnung,
den brüderlichen Geist, das Standesbewußtsein, die schon nötig sind, um die natur—
gemäß in diesen Kreifen vorhandenen starken Gefühle und Leidenschaften zu bemeistern,
ihre socialistischen Hoffnungen auf erreichbare Ziele zu lenken.

Gewiß sind nicht alle Arbeiter fähig, Gewerkvereine zu bilden und gute Gewerk—
vereinler zu werden; gewiß dauert es noch lange, bis die Mehrzahl der Gewerkvereine
in ihrer Verfsassung so sind, wie heute eine kleine Elite, mit welcher friedlich auszukommen
ist. Der Erziehungsprozeß des ganzen Arbeiterstandes wird noch Generalionen dauern;
er wird sich nur entsprechend der fortschreitenden Volksbildung, des zunehmenden Wohl—
standes langsam seinem Ziele nähern. Noch viele Kämpfe stehen uns bevor. Noch
ebenso viel hat unser Unternehmerstand zu lernen, bis er die unabweisbaren modernen
socialen Notwendigkeiten begriffen haben wird.

Aber die Möglichkeit einer besseren, einer friedlichen socialen Zukunft, einer dauern—
den Hebung der Arbeiterklasse sehen wir mit den geschilderten Institutionen doch vor
uns. Wir begreifen auf Grund dieser institutionellen Fortschritte, daß Hand in Hand
mit der größeren Leistungsfähigkeit der Arbeiterklafse alle die geschilderten, wenn auch
komplizierten und teuren Einrichtungen sich bezahli machen, daß damit die nationagle
Gesamtkraft wächst. Wir haben, wenn wir diese Einrichtungen verstehen, die klare Er—
kenntnis, daß für die Frage des Wettkampfes der Nationen neben anderen Vorzügen
es sehr schwer ins Gewicht fallen wird, welche derselben in diesen Einrichtungen am
neisten vorangeschritten sein wird.
9. Das Einkommen und seine Verteilung.

Unternehmergewinn und Rente, Vermögens- und Arbeitseinkommen.

Allgemeine Einkommenslehre: Außer A. rin und J. St. Mill hauptsächlich Ricardo,
Grundsätze der Volkswirtschaft und Besteuerung (engl. 1817), übers. v. Baumstark 1887, dazu dessen
Boltsw. Erläuterungen 1888 und Hermann, staatswirtsch. Untersuchungen. 1832. — Schmoller,
Lehre vom Einkommen. 3. f. St.W. 18638. — Rösler, Zur Lehre vom Einkommen. J. f. N. 1. 5. 10,
1868. — Rodbertus, Zur Beleuchtung der fozialen Frage. 1875. — DBeéeroy-Beéaulieu, Liessai
zur la répartition des richesses. 1881 und spaͤter. — Robert Meyer, Das Wesen des Einkommens.
1887. 7. DersDas Einkommen. H, W. 2. Aufl. 1900. — Fr. J. Neumgun, Grundlagen der
V. W.eLehre. 1889. — Gexlach, Rodbertus' Lehre von der heutigen Verteilung des National-
zinkommens. M. Allg. Zeitung, v. 2. Olt. 1891. — J. Wolf, Socialismus und kapitalistische
Gesellschaftsordnung. 1892. — A. Wagner, Grundlegung ec. JI, Grundlagen der Volkzwirtschaft.
l,8 170-179, 1802. — Heitz, Die Grundfätze der Einkommensbildung in ee geschichtlichen Ent⸗
wickelung. 1895. — Kleĩnwächter, Das Einkommen und seine Verleilunge 18866. Mithoff—
Schönberg, Die volksw. Verteilung im H. d. 8 .4. Aufi, 1, 1806.

Unternehmergewinn: v. Mangoldt, Die Lehre vom Unternehmergewinn. 1855. — Vassalle,
Herr Bastiat⸗ Schulze von Delitzsch, der ökonomische Julian. 1864. Peschel, Der Unternehmergewinu.
Lusland 1866, so wie in Abh. 4. Erd- u. Volkerkunde 8, 1879. — Schäffle, Kapitalismus und
Socialismus 1870 u. 1878. — i ojt Die Lehre vom U.G. 1875. — Ders., UG. H. W. 2. A.
T. A, Walker, The wages quesgtion 1876 u. 18011 Mataja, Der UG. 1884.
Groß, Die Lehre v. UG. i84. Wirminghaus, Das Unternehmen, d. U.G. usw. 1886.
Z. Mars hali Prinecipies of economics. i8s i3.Smolter, Die geschichtliche
Entwickelung der Unternehmung. J. f. G.V. 1890 - 1898.
        <pb n="435" />
        83777

Die Einkommenslitteratur.

419

Grundrente, ländliche: Anderson, Drei Schriften über Korngesetze und Grundrente 1775 1801,
hrsg. v. Brentano. 18983. — West, Uesay on the application of capital to land. 1815.
— Aalthus, Inquiry into the nature and progress of rent. 1815. Ricardo, Grundsätze
d. B.W. 1817. — v. Thünen, Der isolierte Slaat in Bezug auf Landwirtschaft und Nationas-
ökonomie. 1826. — Jones, The distribution of wealtu. 18811 J. G. enpe UÜber
die wahre Natur und Bestimmung der Renten aus Boden und Kapitaleigentum, Abhandl. d. Atad.
1836 und Sammlung kl. Schriften. 1848. Garéy, Tüe pact, we present and the future.
1848. — x. Kirchmann, Sie Grundrente in ihrer Beziehung zur socialen Frage. 18580. — Rod—
bertus, Sociale Briefe an v. Kirchmann Su. 3. 1880 u. 16 chüz, Über die Renten der Grund⸗
igentümer und den angeblichen Konflikt ihrer Interessen mit denen der übrigen Volksklassen. Z. f. St. W.
1855. — Schmoller, Zur Lehre v. Wertu. d. Grundrente. Mitt. d. hallischen landw. Instituis 1865. —
Schaäffle, Theorie der ausschließenden Absatzverhältnisse ec. nebst Beittägen zur Grundrentenlehre.
1867. — Berens, Dogmengeschichte der Gruudreute. 1888 1f. a Béaulieu, La propriété
et la rente. 1868. - Platter, Zur Grundrententheorie. J. f N. 1. J. 26. 1876 Loria,
a rendita fondiaria et la sua élisioneé naturale. 1i879. Ders., Analisi della vyepige
oapitalista 1889; dazu Lexis J. f. G.B. 1894 298. Leser, Unterfuchungen zur Gesch. d. Nat.Hk.
1881. — Henry George, Forischritt und Armut. 1881.AR. Wallace, Land nationali-
zation. 1882. — Verstaatlichungs-Litteratur. J. f. N.2 F. 15, 1887 S. 151 ff. Gon J. Conrad)
3. F. 3, S. 516 ff. (Flürscheim zc. von K. Diehl) — F. W.Roth, Über die Grundrente. 1801.
—, Flatow, Kritik der Ricardo⸗Thünenschen Grundrentenlehre. Z. f. St. W. 18958. — Wygo⸗
dzinski, Bodenreformer. W.B. J. 1808. Sexis, Grundreule. H.W. 2. Aufl. 1900. — Sten—
brück, Entw. d. Preise d. städt. u. ländl. Im. Vesitzes in Halle u. s. w. 1900.

Städtische Grundrente: Arnold, Zur Geschichte des Eigentums in den deutschen Städten.
1861. — Engel, Die moderne Wohnungsuot. 18785. Pohlmann, Die Übervölkerung der an—⸗
tiken Großstädte usp. 1884. — Die Wohnungsnot der ärmeren Klassen in deutschen Großstädten.
S. Bit. S: Bd. 80 u. 31 1886, dazu die Verhandlungen Bd. 33, 1887. A11ison, Gromattates in
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q. a. O. 1889, fuͤr 18152 1892 4. a. O. 1893, für 1875— 1894 a. a. O. 15985, fur 1896 - 1900 a. a.
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—U
        <pb n="436" />
        120 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[1878
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Mitteilungen aus der Verwaltung der direkten Steuern im preuß. Staate (Einkommens- und
Frgänzungssteuerveranlagung) seit 1892 fährlich.

229. Das Wesendes Einkommens und die Einkommensverteilung
im allgemeinen. Die uralte, immer wieder aufgeworfene, niemals ganz beantwortete
Frage, warum es Reiche und Arme gebe, ist unter dem Einfluß der Tausch- und Geld⸗—
wirtschaft und der theoretisch-nationalökonomischen Erbrterungen der letzten zweihundert
Jahre zur Frage der Einkommensverteilung geworden. Nachdem sich die Theorie lange
n erster Linie mit den Specialfragen der Kapitalrente, des Lohnes, der Grundrente
beschäftigt hatte, machten A. Smith und seine Nachfolger den Versuch, eine natürliche,
das Gesamiproblem einheitlich erfassende Einkommenslehre aufzustellen; diese hat bis
etzt die Wissenschaft, vor allem auch den Socialismus beherrscht.

Wir haben über einige der wichtigsten hieher gehörigen Fragen schon gesprochen:
o über die Eigentumsverteilung (181282182), über die Kapitalrente (II 8 189-193),
äber den Arbeitslohn (118 208 5212). Wir haben nun im Anschluß hieran über das
Fanze und Principielle der hieher gehörigen Fragen und speciell über die Punkte uns
auszusprechen, die bisher, wie Unternehmergewinn, Grundrente ꝛc., noch nicht erörtert
wurden.

Wir gehen von der Frage aus, wie man zu den heutigen Vorstellungen und
Begriffen über Einkommen und Finkommensverteilung gekommen sei, knüpfen daran ein
Woͤrt über die natürliche Einkommenslehre, wie sie von A. Smith und seinen Nachfolgern
begründet wurde, und stellen dieser unsere principielle Auffassung gegenüber.

a) Nachdem die Phyjsiokraten die Begriffe des Roh⸗ und Keinertrags der Einzel—
wirtschaft in den Mittelpunkt der nationalbkonomisch wissenschaftlichen Betrachtung ge—
stellt, die Erzeugung eines Reinertraas als den Maßstab der guten Wirtschaftsführung
        <pb n="437" />
        379)] Begriff des Einkommens, seine Entstehung. 421
und Produktivität bezeichnet hatten, wurden diese Begriffe auch auf das Volk als
anzes übertragen. Es lag dies um so näher, je mehr verschiedene wissenschaftliche
und praktische Gedankengänge im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts dazu geführt
hatten, das Vermögen, den jährlichen Verbrauch, die Aus- und Einfuhr eines Volkes
als Ganzes, als einheitlich faßbare Größen hinzustellen. Und nachdem man vom Be—
zriff des Roh- und Reinertrags eines Geschäftes zu dem des Einkommens einer Perfson
gekommen war, so wurde ebenso folgerichtig dieser Begriff wieder auf das ganze Volk
uͤbertragen. Und das Volkseinkommen, obwohl es nie und nirgends zeitlich oder ört—
lich als eine Einheit zu fassen ist, erschien nun der abstrakten Betrachtung aähnlich wie
ein einheitlicher Wasserstrom von bestimmter Größe, der auf dem Markt entstanden,
in verschiedene Kanäle sich teilend den großen Gruppen der Gefellschaft und den ein—
zelnen Wirtschaften und Personen in beflimmten Zeitabschnitten zuführe, was sie an
wirtschaftlichen Gütern verbrauchen oder aufspeichern können. Diese heute weit ver⸗
breitele und zumal von den Socialisten einseitig benutzte Vorstellung enthält insofern
einen schiefen Nebensinn, als sie vorausfetzt, alles Einkommen stamme aus dem Tausch—
und Maͤrktverkehr. Der Sachverhalt ist aber doch der: alle Einzelwirtschaften genießen
einerseits eigenes Vermögen direkt und verwenden ihre eigenen Kräfte zu direkter Be—
friedigung ihrer Bedürfnisse; wo nur Kleinbauern ohne viel Tauschverkehr sind, liegt
in den Erzeugniffen ihrer Eigenwirtschaft für den eigenen Konsum auch der größte Teil
hres Einkommens; je mehr nun freilich der Tauschverkehr sich entwickelte, und je mehr
ARe Einzelwirtschaften Verkehrsgüter fertigten, ihre Glieder in fremden Dienst stellten,
hr Vermögen kreditmäßig gegen Rente weitergaben, entstand aus der Arbeits- und
Vermögensuutzung dieser Art ein komplizierter Cirkulationsprozeß, der durch Rechts-
ordnung, Sitie und Moral gebunden, aber doch in der Hauptsache von Marktpreisen
und Koͤnjunkturen beherrscht, den einzelnen einen steigenden Teil ihres Einkommens,
vielen heute den größten Teil desselben zuführt. Hiedurch hauptsfächlich ist die Vorstellung
eines Gesamteinkommens des Volkes entstanden, von dem jede einzelne Wirtschaft einen
durch Marktvorgänge bestimmten Teil abbekomme. Es ist aber klar, daß man trotzdem
heute einen allgemein anzuwendenden Einkommensbegriff nicht auf den Teil der Guter,
der am Cirkulationsprozeß teilgenommen hat, beschränken darf; denn damit würde
dem reichen Hofbauer, der auf eigener Hufe reichlich lebt, aber wenig kauft und ver—
—D 0—
lebenden Schulmeisterlein, der mit dem fünften Teil auskommen soll.

Wir koͤnnen daher definieren: Einkommen ist der Inbegriff derjenigen
Güter, Nutzungen und Leistungen, welche jährlich als regelmäßiges
Ergebnis der Arbeit und des Vermögens einer Person, einer Familie,
eines soeialen Organs rechtlich erscheinen, den Betreffenden direkt
zustehen oder im Tauschverkehr zufließen, und von ihnen für Unter—
halt und Vermögensvermehrung verwendet werden können. Fast in jedem
Jahreseinkommen von Familien steckt ein direkt in der Einzelwirtschaft hergestellter und
in' aus den Verkehrsoperationen bezogener Teil. Hauptsächlich an den letztern knüpfen
sich die großen Fragen der Einkommensverteilung an; es handelt sich da um die Auf—
deckung der Ursachen, welche der einzelnen Wirtschaft aus dem Cirkulationsvprozeß ein
Mehr oder Weniger von Gütern zuteilen.

v) Gegenuber den Einzeluntersuchungen über die Einkommenszweige hatte
A. Smith das Bedürfnis, alles Einkommen einer einheitlichen Erklärung zu unterziehen;
er that es im Sinne seiner naturrechtlichen und technisch volkswirtschaftlichen Vorstellungen
und' im Anschluß an die englischen Klassen- und Betriebsverhältnisse seiner Zeit. Er und
seine Nachfolger schieden von der Betrachtung das Einkommen der nicht direkt an der
Produktion beteiligten Klassen und Organe aus, wie das des Staates, der Beamten,
Soldaten, Lehrer ec., nannten dieses das abgeleitete, das Einkommen der wirtschaftlich
Thätigen aber das ursprüngliche Einkommen. Nur die Teilung des letzteren wollte
man wiffenschaftlich erklären. Die gesamte Volkswirtschaft erschien dabei nun als ein Geschäft,
dessen Reinertrag in soviel Teile zu teilen sei, als es Hauptklassen der wirtschaftlichen Gesell—
        <pb n="438" />
        422 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [1880
schaft gebe; als solche lagen 1. die verpachtenden großen englischen Grundeigentümer, 2. die
wesentlich mit eigenem Kapital arbeitenden Pächter, Kaufleute und Manufakturisten und
3. die Arbeiter am nächsten; jede dieser Klassen — so hieß es — leistet der Produktion einen
Dienst; die Grundeigentümer erhalten dafür die Grundrente, die sogenannten Kapitalisten
(Unternehmer) den Kapitalprofit, die Arbeiter den Lohn. Daß die kleinen Handwerker,
Bauern und Krämer dabei ausfallen, daß die Geschäftsleute ebenso oder noch mehr durch
ihre Arbeit als durch ihr Kapital wirken, daß die bedungene Kapitalrente dabei unter
den Tisch fällt, oder daß Kapital-(resp. Unternehmer-)profit und Kapitalrente dabei in schiefer
Weise zusammen geworfen werden, das bemerkte man nicht. Für die abschreibenden
Nachfolger Smiths wurde die Lehre dadurch noch schmackhafter, daß die drei Einkommens—
weige den drei angeblichen Produktionsfaktoren Natur, Kapital und Arbeit zu entsprechen
schienen, welche eine naive Abcschützenlogik als gleichwertige Faktoren oder Ursachen der
Produktion nebeneinander gestellt hatte. J. St. Mill formulierte den Gedanken dann gar
so: jede dieser drei Klassen gebe ein „Eigentum“ an die Produktion ab; die Grundeigen—
tümer erhielten also dafür die Grundrente, die Kapitalisten den Gewinn, die Arbeiter den
Lohn, jede Klasse mit gleichem Rechte. Man hatte nun eine scheinbar einfache Unter⸗
juchung: es handelte sich nur um die Feststellung der Konkurrenzverschiebungen zwischen
diesen drei Klassen, die man häufig als drei einzelne, mit einander ringende Personen
sich dachte. Gewiß war dies ein nicht gänzlich falsches Bild; nur mußte man sich
bewußt bleiben, durch welche Abstraktionen man zu diesem Bilde, zu dieser Fragestellung
zekommen war, und welche Verhältnisse, Nebenursachen und Faktoren sonst noch mit—
spielen. Wir werden auf das einzelne weiterhin zurückkommen. Hier ist nur zu be—
tonen, daß von den alten abstrakten Nationalbkonomen fast durchaus ein schiefer Ge—
brauch von dieser Fragestellung gemacht wurde, daß man in den Tag hinein ein Steigen
oder Fallen der Rente oder des Gewinnes oder des Lohnes als naturgesetzlich hinstellte,
wobei oberflächliche historische oder technische Beobachtungen die Grundlage des Urteils
bildeten. Die Ricardosche Behauptung, daß das Steigen der Grundrente notwendig
den Gewinn schmälern müsse, die socialistischen Theorien über das notwendige
Sinken des Lohnes in der modernen Wirtschaft gehören in diese Kategorie.

c) Wir versuchen dieser „natürlichen“ eine hist orische Betrachtung gegenüber zu
stellen. Wir behaupten: alle Güterverteilung ruhte von Anfang an neben der individuellen
Thätigkeit auf gesellschaftlichen Einrichtungen; sie tritt uns im Laufe der Geschichte in
den zwei Formen des Arbeits- und Vermögenseinkommens gegenüber; sie hat stets
neben wirtschaftlichen andere gesellschaftliche, politische ꝛc. Urfachen; auch in der Epoche
des entwickelten Marktverkehrs wird sie von Rechtsinstituten, von Sitte und Moral
beeinflußt, wie die Preisbildung und die Marktvorgänge selbst.

Lange ehe es ein rententragendes Vermögen gab, hat man die Produkte und die
Produktionsmittel nicht absolut gleich und nicht durchaus entsprechend der Arbeits—
leistung verteilt. Freilich war die Fürsorge zunächst eine überwiegend individuelle,
aber die Gentil-, Familien- und Stammesgemeinschaft griff doch mannigfach ein, und
über sie hinaus mancherlei andere Gruppenbildung; z. B. von dem Jagd- und dem
Fischereiertrag gab man den Führern doppelte, von der Kriegsbeute mehrfache Teile,
bei der ersten Siedlung gab man den Häuptlingen schon größere Stücke Landes. Alle
Ausbildung von etwas größeren gesellschaftlichen Körpern von 10 000 und mehr Seelen
nötigte, den Fürsten, den Kriegführern, den Priestern Geschenke zu geben, sie mit
Vieh und Grundbesitz, mit Sklaven und Diensten auszustatten. Ein solches Gemeinwesen
kann nur leben und wirken, wenn die Leitenden über größere wirtschaftliche Mittel
verfügen, sei es, daß sie ihnen freiwillig gereicht werden, sei es, daß die, welche
mehr produzieren, die Kräftigsten, auch mehr Produktionsmittel an sich gerissen haben,
damit sich der leitenden Stellen bemächtigten und sie zu weiterer Bereicherung benutzten.
Es wird die freiwillige Dotierung oder die Usurpation in dem Maße leichter möglich
werden, wie alle Teilnehmer des politischen Körpers durch Viehzucht, durch besseren
Ackerbau so weit gekommen sind, mehr zu erzeugen als sie selbst brauchen. Es können
hnen erst infolge solcher Mehrproduktion Abgaben und Diensie auferlegt werden; sie
        <pb n="439" />
        881)] Der natürliche und der historische Standpunkt in der Einkommenslehre. 423
zönnen als Unfreie oder als Pächter nun Üüberschüsse über ihren Bedarf an den Herrn,
in die abgeben, welche das Grundeigentum für sich in Beschlag genommen haben. Die
ungleiche Cinkommensverteilung kann so in öffentlich rechtlicher oder privatrechtlicher
Form sich einstellen. In der ersten Form ist sie gleichsam unter die Kontrolle der
Gesamtheit, der Regierung gestellt, in der zweiten hat sie sfich davon losgelöst, kann dann
stait den öffentlichen mehr den individuellen und egoistischen Zwecken dienen; aber diese
weite Form ist die viel leichter herzustellende, die, welche die aristokratischen Kreise
besfser sichert, daher auch, so lange die gesellschaftlichen Einrichtungen unvollkommen find,
und sie bleiben es unendlich lange, die, welche sich als unentbehrlich für alle höhere
kultur erhält. Sie ist die Form, in welcher neben dem Arbeits- ein privates Ver⸗
moögenseinkommen der höheren führenden Klassen entstanden ist, die Form, welche heute
noch neben dem wachsenden Arbeitseinkommen der Fürsten, Minister, Offiziere, Ab—
geordneten und Beamten besteht.

Die zunehmende Einkommensverschiedenheit knüpft so an verschiedene Arbeits-
erfolge (verschiedene Kraft, Geschicklichkeit u. s. w.) an, wie an verschiedene Maßstäbe
der Arbeitsvergütung (höhere Anteile der Führer), sie hat von frühen Zeiten an
eine Grundlage in der überkommenen verschiedenen Vermögensverteilung; sie ist be—
einflußt von allen Ursachen, die beide Erscheinungsreihen beeinflussen. Die großen
technischen Fortschritte einerseits, die großen gelingenden gesellschaftlich organisatorischen
Einrichtungen nebst allen daran sich knüpfenden Rechts— und Wirtschaftsinstitutionen
andererseits beherrschen die sich steigernde Differenzierung der historischen Einkommens—
berteilung. Werfen wir, um anschaulicher zu werden, schon hier einen kurzen Blick
auf die Hauptstationen dieser Entwickelung.

Die ältesten Stämme mit einiger Wohlhabenheit sind die mit besserer Fischerei
und die mit Viehzucht. Der Schiffsbau und das Gelingen der Viehzucht hat überall
neben den gewöhnkichen Stammesgenossen Reiche geschaffen; dem Mehrbesitz an
Vieh schloß sich der von Sklaven und Hörigen an; die Geschickten, die Tapferen, die
Führer von Vieh- und Sklavenbeutezügen waren die emporkommenden. Das erste Leih⸗
geschaft mit enormem Gewinn schloß sich an den Viehbesitz an ( 8 124).

Die Grundeigentumsverteilung der seßhaft gewordenen Völker knüpft sich in der
altesten Zeit an die Gentilverbände, die Dorfgemeinschaft, die Weide- und Ackerwirtschaft
der Familie an; in den Zeiten des Hackbaues ist die Teilung ohne Zweifel eine sehr
zleichmäßige; sie wird aber mit dem Viehbesitz, der Kriegsverfassung, der aufkommenden
önigs⸗ und Beamtengewalt bald eine ungleiche; neben den gleichen Hufen im Dorfe tritt
die Doppelhufe des Schulzen, die 4q28fache Hufe des Ritters, treten die Tausende von
Hufen der Könige, der Aristokratie, der Kirche. Es entsteht das Obereigentum der Aristo⸗
kratie, das Untereigentum der Bauern; wo letztere ein gegen Lastenerhöhung gesichertes
selbstaäͤndiges Recht haben, steigen sie Jahrhunderte lang (im ganzen in Westeuropa von
1000 1400) an Wohlftand 'auf; wo das nicht der Fall ist, sinken fie herab. Die
Grundeigentumsverfassung und ihre Veränderungen beherrschen die naturalwirtschaftliche
Finkommensverteilung der älteren Agrarstaaten, und immer stehen dabei nicht rein wirt⸗
schaftliche Ursachen, so die ganze sociale Klafsenbildung, die Kirchen-⸗, die Kriegs⸗, die
Lokal- und Staatsverfassung, im Vordergrund.

Mit der vom 18. 16. Jahrhundert vordringenden Geld- und Kreditwirtschaft,
der wachsenden Bedeutung der Städte, der Gewerbe, des Handels, der stärkeren Kapital—
dildung ändert sich, wie in den analogen Epochen des Altertums, das Bild der Ein—
kommensverteilunge Die Grundlage bildet auch jetzt noch die überlieferte Grundeigen—
lümsverteilung, dann die vorhandene Dorf- und Innuugsverfassung. Aber überall
schieben sich nun sprengend und ändernd die Möglichkeiten des Geld⸗ und Kapitalgewinnes,
die neuen Arten der Einkommens- und Vermögensbildung dazwischen. Die Klassen—
gegensätze wachsen, und mit ihnen differenzieren sich auch rasch die Maßstäbe der Arbeits—
dezahlung und die Vermögensunterschiede. Im Centrum der Regierungen sammeln sich
groͤße Geldeinnahmen; die oberen Hof- und Staatsbeamten, die Münzer, die Steuer—
zächter, die Kreditgeber der Päpste, der Könige, der Fürsten, die Obersten, Generale
        <pb n="440" />
        424 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[1882
und Kriegskommissare werden reich, kaufen den alten Grundbesitz aus, oder es werden
gar die großen Bankiers und die geldgierigen Kondottiere zu Fuͤrsten, wie in Italien.
Immer ändert sich bis Ende des 18. Jahrhunderts nicht zu viel an der aus dem
Mittelalter hergebrachten Verteilung. In einzelnen Ländern und Gegenden wird der
Bauer vom Gutsbesitzer, der für den Markt im großen produzieren oder hohe Pacht—
renten einziehen will, ausgekauft oder vertrieben; in einzelnen größeren Städten erzeugt
Handel, Bankwesen, steigende Grundrente eine Aristokratie des beweglichen Besitzes;
aber ein breiter Geldlohnarbeiterstand besteht noch nicht; der Zünftler und der Baͤuer
lebt noch im alten Geleise, ohne starken Erwerbstrieb, zufrieden mit der hergebrachten
„Nahrung“, vielfach durch Agrar-, Stadt-, Zunftverfassung geschützt. Die hergebrachte
Gesellschaftsverfassung mehr als das Marktgetriebe veherrschen die Vermögens- und
Einkommensverteilung Westeuropas bis 1750, ja vielfach bis 1830.

Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts schufen die Geld- und Kreditwirtschaft, der
neuere Verkehr und das neue liberale wirtschaftliche Recht (Gewerbefreiheit, Nieder
assungsfreiheit, freie Konkurrenz u. s. w.) mit den neuen Betriebsformen, der neuen
socialen Klassenbildung, der sehr vermehrten Produktion eine wesentlich veränderte Ein—
ommensverteilung. Der Erwerbstrieb ist zunächst in den Händler- und Unternehmer—
kreisen, dann aber auch in weiteren Schichten ein ganz anderer geworden, er streifte
einen großen Teil der alten moralischen und rechtlichen Schranken ab (J1 818 u. 19).
Der volle Sieg der Geldwirtschaft erzeugte die Rationalität in allem Wirtschaftsleben,
die Auflösung vieler alten Bande und Gemeinschaften, den modernen Individualismus,
die hastige Geldgier, die Rückfichtslosigkeit, den Machtmißbrauch der Reichen (18 169).
Es entstanden mit der Geldwirtschaft und Weltwirtschaft, mit den neueren Preis⸗
wechseln, den heutigen Verkehrsmitteln, den Börseneinrichtungen Gewinnmöglichkeiten für
die wirtschaftlich jähigsten und zugleich für die listigsten und härtesten, wie fie auch in
der geldwirtschaftlichen Zeit Griechenlands und Roms vorhanden gewesen und damals
noch viel größere Gegensätze und Ausschreitungen erzeugt hatten. Eine Habsucht und
eine materialistische Genußsucht erfaßte die führenden Schichten, die Großstädter, wie
kaum je zuvor. Und daneben ermöglichte der viel größere Wohlstand eine Bevölkerungs⸗
zunahme ohnegleichen und die Entstehung von breiteren Schichten Besitzloser, ohne
Figenwirtschaft, auf ein Geldeinkommen, Gehalt, Lohn u. s. w. Angewiesener, ohne
daß diese Schichten in ihrer Mehrheit sofort eine gesicherte Existenz und die Sitten und
Institutionen sich erwarben, die für solche Lebensstellung erwünscht sind.

Mochte zunächst die überlieferte Vermögens- und Einkommensverteilung einen
erheblichen Einfluß behalten, mochte Moral, Sitte und Recht ihren Einfluß me ganz
verlieren, zunächst traten die Preiseinflüsse und Marktvorgänge und eine viel stärkere
zgoistische Machtbethätigung im wirtschastlichen Daseinskampf in den Vordergrund.
Der Mechanismus der Unternehmung mit seinem schwankenden Gewinn für den Unter—
nehmer, mit dem bedungenen Zins für geliehenes Kapital, der bedungenen Grundrente
ür benutzten fremden Boden, dem bedungenen Lohn für die mitwirkenden Arbeiter
sonnte als „die Ursache“ der Einkommensverteilung erscheinen. Bald zeigte sich freilich
daneben, daß die Staats- und Gemeindefinanzen, das Stiftungsvermögen, die wachsen—
den öffentlichen und privaten Vermögen, die gesammelten Unternehmerkapitale für einen
immer größeren Teil des Volkes einen komplizierten Mechanismus des Arbeits-
einkommens schufen, der nicht bloß auf dem Markt und seinen Preisen beruht. Von
20 Millionen Erwerbsthätiger bezogen 1895 in Deutschland 16,8 ein fortlaufendes,
durch eine Summe von Institutionen mehr oder weniger gesichertes Arbeitseinkommen.
Und bei der Ausbildung dieser Institutionen spielen Vorstellungen über gerechte Be—
lohnung eine zunehmende Rolle. Nur die Einkommens- und Vermögensbildung von
0 000 —500 000 Unternehmern hängen heute in Deutschland so von Preisen und
— ab, wie die natürliche Einkommenslehre es sich vom ganzen Volke vor—⸗
tellte.

Die vier vorgesührten wirtschaftlichen Aufschwungsperioden, in welchen die
größeren Viehzüchter, die größeren Grundbesitzer, die Machthaber und Händler der Re—
        <pb n="441" />
        883)] Die Einkommensverteilung der neueren Zeit. 425
naissancezeit und die modernen Großunternehmer und Bankiers des 19. Jahrhunderts als
wirtschaftliche Aristokraten emporkamen, geben uns ein Bild der historischen Einkommens—
entwickelung überhaupt. Die engeren Kreise, welche den technischen und organisatorischen
Fortschritt herbeiführen, haben erst größeres Arbeitseinkommen als die übrigen und
jammeln dann rententragendes Vermögen in steigendem Maß; sie stehen in der Vor—
hand, steigen durch Leistung und Tüchtigkeit empor, bald aber auch durch Macht und Macht—
mißbrauch, teilweise auch durch Härte, Wucher, Habsucht. Die anderen Klafssen bleiben teil—
weise zurück, können den Fortschritt nicht ebenso rasch mitmachen, werden herabgedrückt, teil—
weise durch Preiswechsel, teilweise durch veraltete und verbildete, oder auch durch un—
hvollkommene, noch nicht fertige Institutionen. Die untersten Schichten der Gesellschaft
werden, je größer zeitweise die Umwälzung ist, je stärker zunächst die Bevölkerung
wächst, desto weniger fähig sein, an dem gesteigerten Einkommen und Vermögen sofort
entsprechend teilzunehmen. Erst aus der Empfindung der so entstandenen Mißstände
heraus erwachsen Gegenbewegungen und Reformen, die aber in älterer Zeit nur ausughms—
weise Erfolg hatten. Die ganzen mittleren und unteren Klassen leiden in der Über—
gangszeit leicht daran, daß sie die wirtschaftlichen Vorzüge der führenden Elemente sich
nicht so rasch aneignen wie deren größere Ansprüche, Lasier und Fehler.

Der Verteilungsprozeß des Einkommens ruht so bei aller höheren Kultur auf
den zwei Gruppen von Ursachen, welche das Arbeitseinkommen und welche die Ver—
mögensrente beherrschen; diese Ursachen liegen stets in wirtschaftlichen Größen-⸗, Be—
darfs-, Marktverhältnisfsen einerseits, in bestimmten Institutionen anderer—
seits. Das Einkommen aus Arbeit bleibt stets der größere, wichtigere Teil; er schließt sich
an die Leistungen der Gegenwart an. Der Lohn, die Gehälter, fast aller Verdienst
der Kleinbauern, Kleinhandwerker, ein großer Teil des Unternehmergewinnes gehört
hieher. Das Einkommen aus Vermögen knuͤpft an frühere Leistungen, die der Vorfahren,
der früheren Jahre an; es ist durch Zufälle, Glück und Preiswechsel mit beeinflußt.
Die Vermögensrente ist für die meisten Besitzenden eine Zubuße, nur für eine kleine Zahl
ist sie die einzige Art des Einkommens. Ihre Verteilung kann eine sehr verschiedene,
nehr demokratische oder sehr aristokratische sein. Die Art ihrer Verteilung giebt der
ganzen Einkommensverteilung eines Volkes, einer Zeit ihre bestimmte Farbe. Aber je
höhere Stufen die sittliche und wirtschaftliche Gesamtkuliur ersteigt, desto mehr wird
sie doch von den Institutionen des Arbeitseinkommens an Bedeutung überflügelt.

In allen älteren Zeiten haben die nicht wirtschaftlichen Ursachen stärker auf die
Vermögensverteilung gewirkt; jeder erhebliche Vermögensbesitz erhob aber auch die Be—
treffenden in den Kreis der Einflußreichen, der Herrschenden. Der Vermögensbesitz wurde
als eine Verpflichtung angesehen, gemeinnützig thätig zu sein. Der heutige Vermögens—
besitz stammt zu einem größeren Teil als früher aus individueller und wirtschaftlicher
Thätigkeit; aber die Vermögenden treten nicht so unbedingt wie früher in den Kreis
der Staat und Gesellschaft Beherrschenden. Arme Minister sind heute möglich, wie
Millionäre ohne jeden öffentlichen Einfluß, jedes Ansehen. Der Vermögensbesitz wird aber
auch weniger als früher als ein Amt, als eine Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl
angesehen. Der Reiche fühlt sich mehr nur als Privatmann, der thun und lafsen kann,
was er will. Daher aber auch die geringere Neigung heute, den Reichtum zu respek—⸗
tieren.

Marx und seine Schüler meinten, alle wirtschaftliche Verteilung sei ausschließlich
vom Produktionsprozeß abhängig; J. St. Mill lehrte im Gegenteil, die Produktion
habe physikalische (naturgesetzliche) Ursachen, die Verteilung sei ein Werk menschlicher
Anordnung. Beide Behauptungen übertreiben. Die Art des Produktionsprozesses, ihre
großen Anderungen haben den größten Einfluß auf die sociale Klassenbildung, auf
die Möglichkeit für bestimmte gesellschaftliche Gruppen, die Sahne von der Milch ab—
zuschöpfen, Vermögen zu sammeln, auf die Wahrscheinlichkeit für andere Gruppen, ge—
druͤckt, bewuchert zu werden. Aber das Detail des Verteilungsprozesses wird durch
Sitte und Recht, durch allerlei Wirtschaftsinstitutionen, die auf menschlicher Anordnung
beruhen, bestimmt. Dies gilt hauptfächlich fuür den Lohn, die Gehäller, die Badienst
        <pb n="442" />
        426 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [884
der liberalen Berufe, auch für ein gut Teil des Unternehmergewinnes; es gilt vollends
für Armenunterstützungen, Pensionen, Versicherungsrenten u. s. w. Auch ein Teil des
eigentlichen Vermögenserwerbes unterliegt dem Einfluß der volkswirtschaftlichen In—
stitutionen, man denke z. B. an das Kreditrecht, die Börseneinrichtungen, den Einfluß
der Handelspolitik.

Aller Fortschritt in der Einkommensverteilung beruht auf den Empfindungen für
das „Gerechte“, auf den immer mehr gelingenden Versuchen, praktische Maßstäbe für
das Gerechte zu finden, die Maßstäbe zu Institutionen auszubilden, welche die lebendig
vorwärtstreibenden Kräfte nicht fesseln und lähmen, fondern in die dem Gesamtinteresse
günstigsten Wege hineinweisen. Die erste Aufgabe wird immer sein, das Arbeits⸗
inkommen gerecht und so abzustufen, daß es die denkbar beste Erziehung und Schulung
für alle produktiven Kräfte herbeiführt. Dann wird auch das partiell Ungerechte, das
leicht in der Vermögensverteilung hoher Kultur liegt, leichter ertragen.

280. Die Verteilung des deutschen Nationaleinkommens im Jahre
1895. Die eben entwickelten allgemeinen Gedanken werden an Deutlichkeit gewinnen,
wenn wir versuchen, die Verteilung an einem neueren Beispiel, für das wir einiger—
maßen die empirischen Anhalte besitzen, klar zu machen. Die deutsche Berufszählung
von 1895, die Steuereinschätzungen verschiedener deutscher Länder und zahlreiche Schätzungen
bewährter Statistiker bieten die Grundlage des folgenden Versuches für Deutschland im
Jahre 1895.

Das deutsche Nationalvermögen hat Becker 18885 zu 175 Milliarden Mark, das
preußische (Privatvermögen) Evert neuerdings auf Grund der doch wohl zu niedrigen
Vermögenssteuerzahlung auf über 90 Milliarden geschätzt; man wird das deutsche 1895
auf 200 einschließlich des öffentlichen Rorporationsvermögens wohl annehmen können. Das
Finkommen der deutschen Nation (als Summierung der Privateinkommen) wäre
nach den oben (8. 139—140) angegebenen preußischen Zahlen (unter Zuschlag von
638640) nur 17—18 Milliarden; aber wir haben diese Zahlen schon dort als wesentlich
zu niedrig bezeichnet. Die Steuereinschätzungen erfassen nirgends das ganze Einkommen,
vernachlässigen das durch eigene Arbeit in der eigenen Wirtschaft erzielte meist ganz,
rechnen die Naturalbezüge viel zu niedrig, ebenso die Überschüsse, geben in zahlreichen
slafsen um ein Drittel zu wenig. Mulhall und May haben für 1895 28 Milliarden
hberechnet (für 1900 schätzt letzterer sogar 31). Ich glaube, daß wir mit 21-25 im
ganzen für 1895 richtig greifen. Ich füge noch bei, daß, wenn nach Zahn 1899 - 1901
Reich und Bundesstaaten 6—27 Milliarden Mark ausgaben, diese nicht direkt, aber in
der Hauptsache indirekt in den 24 -25 Milliarden enthalten sein werden; Zahn be—
rechnet über 3 Milliarden private Erwerbseinkünfte, die aus öffentlichem Vermögen und
Beamtenarbeit stammen, und fast 2 Milliarden Gebühren und Steuern, die aus dem
Einkommen der Privaten gezahlt sind. Zählte man die 6—7 Milliarden den 24-25
hinzu, so wären sie doppelt in der Summe enthalten. Das findet freilich auch be—
zjüglich der Summierung der Privateinkommen, aber in viel geringerem Maße statt.
Was ich meinem Arzt, meinen Dienstboten zahle, erscheint in meinem und in deren
Einkommen. Alle Doppelzählungen lassen sich eben nicht vermeiden, wenn man eine
in dividuelle Einkommenssummierung und auf Grund von ihr eine Einkommensverteilung
herstellen will. Scheiden wir nun die Haupteinkommensklassen der Bevölkerung, und
ügen wir über die Natur ihres Einkommens je ein paar Worte bei.

a) Fast nur Lohneinkommen bezogen 1895 die 12,8 Millionen in Landwirtschaft,
Gewerbe und Handel beschäftigten Arbeiter, die 1,8 Millionen Dienstboten, die
D,4 Millionen wechselnden Lohnarbeiter und die 0,7 Millionen Soldaten, Unteroffiziere,
Amtsdiener u. s. w., zusammen 15,2 Millionen Personen. Davon werden etwa
b Millionen Familiendäter sein, die, zu 900 Mk. Jahreseinkommen geschätzt, 4,8 Milliarden
Ldohn bekommen haben werden; bleiben 10,2 Millionen Personen, unter denen Kinder,
Halberwachsene, jüngere Leute, Familienangehdrige der Arbeiter, der Bauern und Hand⸗
werker in großer Zahl sind; setzen wir den Durchschnitt zu 400 Mk. Jahreseinkommen,
jo giebt das 4,08 Milliarden; also Arbeitslohn zusammen 8,68 Milliarden. Dieser
        <pb n="443" />
        885) Die deutsche Einkommensverteilung im Jahre 1895. 427
Einkommensbetrag findet eine Bestätigung in der Berechnung von May über die Lohn—
klassen der Invalidenversicherung von 1896:
d/o der Gesamtzahl
Erste Lohnklasse . .. . .. 2,46 Mill. — 21,46 à 800 Mk. — 788,8 Mill. Jahreseinkommen.
Zweite, . . . . 429, —37,46, 500, 2148.0
Dritte . 215 21,388, 720, 170
VBierte e4.1] 19,70 1000
Knappschafts⸗ u. Eisenbahnarbeiter 588, 1000
TAs6 Mill. 100,00

—R —
35 Nil. Jahresseinkommen.
Dieselbe Rechnung hat May auch für 1900 aufgemacht, sie zeigt zugleich die
Lohnsteigerung seither; sie hat folgendes Resultat:

Frste Lohnklafsfse.
Zweite
Dritte
Vierte—
Fünfte

d /o der Gesamtzahl
2,26 Mill. — 17,78 à 300 Mk. — 678,0 Mill. Jahreseinkommen.
3234 500 — 205507
zoöß, —2331 720 — 22248
304 , 16,05, 1000 2142,0,
21 — 952, 1400, 1694,08,
12717Niss. 100,00 5738 Miss. Jahreseinkommen.
Wenn 1896 11,46 Millionen Personen fast 7, 1900 12,7 fast 9 Mill. Lohn⸗
einkommen hatten, so sind für 15,2 Millionen Personen 1895 8,68 Milliarden eher
zu niedrig als zu hoch.

Über die wirtschaftliche Natur des Lohneinkommens haben wir oben gesprochen.
Wir sahen, daß das Lohneinkommen für eine Minderheit unsicher ist, für die Mehrheit
aber doch eine leidlich gesicherte Existenz bietet, so lange Gesfundheit und Kraft vorhält.
Es kommen fur die Betreffenden dazu: die Armenunterstützung, die Versicherungsrenten,
die Rente aus eigenem Besitz, eigener Hauss und Landwirtschaft. Die Armenkasfen
ahlen jährlich heute wohl 150—200 Millionen, die Versicherungskassen 860 Millionen,
paͤter wohl 700 —800 Millionen an die Arbeiter; 4 Milliarde aus eigenem Ver—
mögensbesitz wird hinzukommen, wovon wir unten noch sprechen.

b) An höheren Beamten des Staates und der Gemeinden, an Vertretern der
liberaken Bexrufe zählte man 1895 0,867 Millionen, an Unterbeamten 0,181 Millionen,
an Beamten der privaten Unternehmungen 0,621 Millionen, zusammen 1,16 Millionen.
Alle diese Personen leben überwiegend von einem Arbeitseinkommen, obwohl natürlich
die obere Hälfte derselben viel erheblichere Vermögensrenten bezieht als die Lohnarbeiter.
Wir fehen davon hier zunächst ab. *

Wir haben oben schon von der Verwandtschaft und dem Unterschied des Beamten⸗
und des Arbeitsverhältnisses gesprochen (S. 278 -279), auch einige Gehaltsskalen
S. 299) angeführt. Die wirtschaftliche Grundlage von Lohn und Gehalt ist dieselbe:
der standesgemäße Unterhalt soll gewährt werden. Aber dag, Gehalt knüpft sich an eine
neist sichere Laufbahn, es steigt mit der Erlangung höherer Amter, mit dem Dienstalter,
hat in viel früherer Zeit als der Lohn die Zusätze der Alters⸗, der Witwenpensionen
4. sJ. w. erreicht. Angebot und Nachfrage, die Kosten einer kürzeren oder längeren
Vorbereitung haben auch auf die Gehälter, Gehaltsabstufungen, Beamtenklassen ihren
Einfluß, aber doch nicht so, wie auf den Lohn. Andere politische, pfychologische,
moralische Ursachen mischen sich hier stärker ein: gewisse Amter gelten als nicht zu ver—
Jütende Pflicht jedes Staatsbürgers oder als Ehrenämter der Besitzenden; manche werden
halb mit Ehren, halb mit Geld bezahlt. Die Abstufungen der Gehälter, wie sie von
den niedrigsten, dem gewöhnlichen Taglohn gleichstehenden Beträgen, mit 600 —800 Mk.,
bis zu den höheren 10 fachen und den höchsten 20—40 fachen hinaufreichen, sfind mehr
durch Tradition, Standes- und Gerechtigkeitsgefühl als durch Angebot und Nachfrage
destimmt. Das zeigt sich recht deutlich, wenn wir in der katholischen Kirche die hohen
Stellen sehr hoch, die niedrigen sehr schlecht dotiert sehen; wenn in der protestantischen
        <pb n="444" />
        128 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [886
das nicht der Fall ist; wenn wir beobachten, daß ein ähnlicher Unterschied zwischen
den Privat- und den Staatseisenbahnen, den englischen und den deutschen Beamten—
gehältern obwaltet: wo in England einige hunderttausend Mark bezahlt werden, erhalten
die höchsten deutschen Beamten 20000 -60 000 Mtk. Historische Anderungen in diefen
Abstufungen haben wir schon oben (S. 299) angeführt, die ausschließlich auf den
demokratischen Zug unserer Zeit zurückgehen. Im ganzen gliedert sich das Gehalts—
zinkommen nach Talent, Vorbildung, freilich auch nach Konnexion. Seine richtige
Ordnung wird für die ganze Volkswirtischaft um so wichtiger, je mehr das Privat—
beamtentum zunimmt, die höheren Arbeiter beamtenartige Stellungen erhalten.

Das Einkommen der liberalen Berufsarten, der Advokaten, Arzte, Künstler,
Literaten, die nicht Gehalt beziehen, beruht auf einzelnen Verträgen, auf herkömmlichen
Honoraren und Taxen; es ist für viele ein unsicheres und schwankendes, oft ein sehr
ümmerliches, für die tüchtigsten Elemente dafür ein um so höheres. Der Erwerbstrieb
kann sich hier nicht so frei bethätigen wie in der wirtschaftlichen Produktion, weil Sitte
und Standesgefühl ihm Schranken auferlegen; doch wirken die Größe, von Angebot
und Nachfrage immer ein, und es ist nicht ausgeschlossen, daß geschickte Arzte, Advokaten
und Künstler ihr Einkommen nicht bloß durch ihr Talent, sondern auch durch Reklame
und Praktiken aller Art außerordentlich hochtreiben.

Bei der großen Zahl mäßig bezahlter Beamten und wenig verdienender Künstler,
Advokaten möchten wir für die 1116 Millionen solcher Personen nicht über 2000 Mk.
jährlichen Arbeitsverdienst annehmen; das gäbe 2,82 Milliarden Mk. und zusammen
mit dem Lohneinkommen 10 — 11 Milliarden. Dazu kommt für erstere gewiß dreiviertel
Milliarde Renteneinkommen; dieser Betrag ist ficherlich nicht zu hoch; giebt es doch
manche Carrieren, die nur Wohlhabenden zugänglich sind.

c) Wir kommen zu den Kleinbauern, handwerkern, Kleinhändlern, deren
Einkommen auch überwiegend aus Arbeit stammt. Um ihre Zahl zu bestimmen, gehen wir
davon aus, daß die Berufszählung 5,47 Millionen selbständige Erwerbsthätige, d. h.
zroße und kleine Unternehmer zählt. Wenn daneben die landwirtschaftliche Be—
kriebszählung allein 5,55 Millionen landwirtschaftliche Betriebe, die Gewerbezählung
3,14 Millionen Hauptbetriebe, also zusammen 8,69 oder 8,22 Millionen mehr als
Selbständige zählt, so liegt es daran, daß 1. die Gewerbezählung auch Gärtnereien,
Tierzucht u. s. w. aus der Landwirtschaft aufgenommen hat, daß 2. die landwirtschaft⸗
liche Zählung unter den 5,55 nicht weniger als 8,28 Millionen Betriebe unter 2 ha
aufführt, die überwiegend eine Nebenbeschäftigung von Arbeitern, Beamten, Gewerbe⸗
treibenden darstellen; die Berufszählung ergiebt nur 2,66 Millionen selbständige Land—
wirte, also nicht viel mehr als die 2,82 Millionen landwirtschaftlicher Betriebe, die
über 2 ha bewirtschaften. Wir werden also als Gesamtzahl aller großen und kleinen
Unternehmer etwas über 5 Millionen annehmen können. Und wenn wir als größere die
Bewerbebetriebe mit sechs oder mehr beschäftigten Personen und die landwirtschaftlichen
mit über 20 ha ansprechen (210258 und 307 195), so gehen von der Gesamtzahl
etwas über eine halbe Million (0,517 Million) ab. Es bleiben 41/23 Millionen
jolch' kleinere und mittlere Betriebe, d. h. solche, die mehr Arbeitsverdienst als Kapital⸗
rente geben. Und zwar machen die kleinen, d. h. die gewerblichen mit 1-2 Personen
und die landwirtschaftlichen mit 2585 ha 8,26 Millionen aus, die mittleren, d. h.
die gewerblichen mit 83—5 Personen und die landwirtschaftlichen mit 5 — 20 ha
1,35 Millionen.

Die ersteren (die kleineren Bauern ꝛc.) stehen in der Hauptsache wirtschaftlich und
social den Arbeitern, Unterbeamten, Schulmeistern gleich, ja teilweise an Einkommen, an
Sicherheit des Verdienstes noch hinter ihnen. Viele haben freilich noch ein sie stützendes
eigenes Vermögen, ein Häuschen, ein Stück Ackerland; aber viele find auch verschuldet, arbeiten
unter dem Drucke hoher Pacht. Viele der allein arbeitenden Handwerker sind prole—
tarisiert, sind verarmte Heimarbeiter. Ihr eigenes Kapital ist sehr klein, auch das der
seleinbauern, Kleinhändler reicht nicht über 500 ãj3000 Mk.; im Durchschnitt wird es

reichlich gegriffen sein, wenn man die 3,26 Millionen auf je durchschnittlich 100 Mk.
        <pb n="445" />
        387) Die deutsche Einkommensverteilung 1895. 429
ährlicher Vermögensrente einschätzt. Ihr Gesamteinkommen bloß als Verzinsung dieses
apitals von hundert und mehr Prozent hinzustellen, wie es die ältere abstrakte Theorie that,
ist eine lächerliche Verkennung des Umstandes, daß sie in der Hauptsache Arbeitsleistungen
derkaufen. Alle diese Leute suchen in erster Linie einen standesgemäßen Unterhalt aus
ihrem kleinen Geschäft zu gewinnen, höchstens etwas zu sparen und ihre Schulden ab—
züzahlen. Ihr Geschäft ist einfach, lokal, meist ohne sehr großes Risiko. Die, welche vor—
ankommen, danken es nicht kluger kapitalistischer Spekulation, sondern den Entbehrungen,
dem Fleiß und der Geschicklichkeit von Mann, Frau und Kindern. Von den großen Preis—
vechseln und Konjunkturen werden sie zeitweise wohl auch günstig und ungünstig be—
rührt; fie stehen ihnen aber im ganzen machtlos, meist auch kenntnislos gegenüber.
Wir werden etwa das Richtige treffen, wenn wir jedem von ihnen 900 Mk. Arbeits—
und 100 Mk. Vermögenseinkommen geben; das sind 2,98 Milliarden Arbeitsverdienst,
),82 Vermögensrente, zusammen 8,25 Milliarden Einkommen.

Die 1,35 Millionen mittleren Geschäftsleute stehen höher; einzelne von ihnen
tommen als Handwerksmeister und Händler empor; die Mehrzahl der Bauern lebt heute
unter schwerem Druck; viele mit über 6000 Mk. Vermögen geben heute bei der Steuer nicht
900 Mk. Einkommen an. Im Gesamtdurchschnitt, glaube ich, dürsen wir sie doch nicht
höher setzen als zu jährlich 1300 Mk. Arbeitsverdienst und 250 Mk. Vermögensrente;
Zas giebt 2,82 Milliarden Arbeits-, O,89 Vermögens-, zusammen 2,71 Milliarden Einkommen.

Die 41/3—5 Millionen kleiner und mittlerer Geschäftsleute werden also ein Ein—
kommen von fast 6 Milliarden, darunter 5,26 Milliarden Arbeitsverdienst haben.

d) Ganz anders steht psychologisch, wirtschaftlich und social die halbe Million
zrößerer Unternehmer. Wir haben ihren Unternehmungsgeist (I 8 216. 41),
hren Vermögenserwerb (18 129), das Wesen der Unternehmung, die Ursachen und
Hrganisation des Großbetriebs und der übrigen Unternehmungsformen ((18 138-146)
schon geschildert, kommen nachher auf das Wesen des Unternehmergewinns zurück. Wir be⸗
znügen uns daher hier mit der Bemerkung, daß Sombart neuerdings die Grenze der
Großunternehmer viel enger ziehend (sie mit denen identifizierend, welche über 128500 Mk.
Finkommen haben, über 50 Personen beschäftigen), nur 66000 — 70000 große Unter—
nehmer in Deutschland zählen will. Bleiben wir bei der halben Million, so werden
wir ihr Durchschnittseinkommen wesentlich niedriger als 12500 Mk., zu etwa 8000 Mk.
ansetzen müssen; 4000 Mk, Arbeitseinkommen, 4000 Mk. aus eigenem Vermögen (aus
90 000 - 120 000 Mk. pro Kopf). Das gäbe 2 Milliarden Arbeitsverdienst, 2 Milliarden
Vermögensrente, zusammen 4 Milliarden.

e) Die vier resp. fünf aufgezählten wirtschaftlichen Gruppen der Gesellschaft
werden also nach unsern Annahmen umfassen und haben:
an Arbeitseinkommen an Vermögenseinkommen

1. die 15,2 Millionen Arbeiter 8,58 Milliarden 0,25 Milliarden

2. 1,166, Beamte u. s. w. 232 9.75

3. 3,26 kleine Unternehmer u. s. w. 298 0382

4., 155 mittlere, 232 0.89

3. 039 große 2 — ——

78 15 Nilliarden 3,71 Milliarden

Das Arbeitseinkommen der Arbeiter und Beamten würde also nach unserer Rech—
nung 10,9, das der Unternehmer 7,258, das Vermögenseinkommen der ersteren 1, das
der letzteren 2,71 Milliarden Mark betragen. Es kaäme also in diesen beiden größten
Bruppen der Gesellschaft auf 18,15 Milliarden Arbeitseinkommen 8,71 Milliarden Ver—
mögensrente. Bei der Annahme von 25 Milliarden Gesamteinkommen der Nation bliebe
noch 8,14 Milliarden als Einkommen der hier nicht aufgeführten physischen und mora—
lischen Personen übrig. Als physische kommen die 1,88 Millionen Personen in Betracht,
die 1895 als berufslos angeführt sind; die meisten haben nur ein ganz geringes —*
ommen; es sind unter ihnen 0,41 Millionen Schüler und Studierende, 2,26 Millionen
Anstaltsinsassen (Armenhäusler, Gefangene ꝛc.), 0,17 Millionen sonstige Armenunter—
tützte, o,‚eg Millionen Frauen über 14 Jahre; der Rest fällt auf Pensionsbezieher und
        <pb n="446" />
        430 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 888
die mäßige Zahl Personen, die rein von ihrem Vermögen leben. Außerdem wird man
die rein privatwirtschaftlichen Einkommensteile der Gemeinden, der Staaten und des
Reiches unter den 8,14 Milliarden zu fuchen haben.

Nehmen wir die oben nachgewiesenen 8,71 Milliarden Vermögensrente und dazu
ganz die restierenden nicht nachgewiesenen 8,14 Milliarden ebenfalls als Vermögens⸗
einkommen zusammen, so giebt das 6,88 Vermögens⸗- zu 18,15 Arbeitseinkommen. Das
scheint uns kein unwahrscheinliches Verhältnis. Halten wir an der Annahme jest, daß
das deutsche Nationalvermögen 200 Milliarden betrage, so geben fast 7 Milliarden
eine Verzinsung von 31/20/0, was als Durchschnitt weder zu hoch, noch zu niedrig sein
dürste; nehmen wir statt 823/00/0 aber 40/0, so wäre die Rente 8 Milliarden; von
25 Milliarden Gesamtieinkommen kämen dann 17 auf die Arbeit. Bleiben wir bei
7 Milliarden, so kämen nach unseren Annahmen von ihnen 1 auf die 16,36 Millionen
Arbeiter und Beamten, 2,71 auf die etwa s Millionen großen und kleinen Unternehmer;
wahrscheinlich ist dieser Betrag zu klein; wir nahmen bei unserer Aufstellung nur Be—
dacht auf das im Geschäft befindliche eigene Vermögen der Unternehmer; sie werden
auch noch größere Kapitalmassen sonstwie angelegt haben. Rechnen wir 15211/2 Milliarden
Rente als Verzinsung des privaten Korporationsvermögens, so blieben 11/3—2 Milliarden
Vermögensrenie als in unserer Aufstellung nicht näher nachgewiesen; sie flössen in die
Hände der reinen Rentner und eventuell in die von Unternehmern, Beamten ꝛc.

Wenn wir 10 —150/0 des gesamten Vermögens als Staats- und Korporations-
vermögen annehmen (vgl. oben II S. 183), so wären das wie gesagt 20-30 Milliarden
Vermoͤgen, die zu 81/2 d/0 7—10/23 Mill. Mk. reine Vermögensrente geben; der deutsche
Staatseisenbahnbesitz ist nach Zahn 1900 etwa 12—183 Milliarden wert. Die Be—
deutung des Staats- und Korporationsvermögens und der Steuern, sowie der Staats⸗
schulden auf die Einkommensverteilung näher zu besprechen, ist hier nicht der geeignete
Ort. Es fehlten dazu heute auch noch vielfach die speciellen Unterlagen und Erhebungen.
Einige der wesentlichsten für diese Fragen in Betracht kommenden Gesichtspunkte haben
wir iĩ S. 304-85, 321 -22, 483 ff. erörtert. Der Kernpunkt bleibt, daß je größer
das Staats- und Korporationsvermögen ist, je größere Steuern gezahlt werden, desto
mehr die Privatpersonen auf die Formen des Arbeitseinkommens angewiesen sind.

Es versteht sich, daß in der hier berechneten Vermögensrente die Grundrente ein—
begriffen ist.

Der ganze Zweck des vorgeführten Beispiels konnte nicht sein, ganz sichere Zahlen
hinzustellen, sondern nur der, eine richtige ungefähre Größenvorstellung vom Arbeits-
und Vermögenseinkommen und von der privatrechtlich und wirtschaftlich ganz ver—
schiedenen Art des Arbeitsverdienstes und der Vermögensrente zu geben. Man wird
die Schätzungen im einzelnen mannigfach anders ansetzen können, wie wir zugeben,
das Gesamtbild bleibt ein ähnliches. Es sollte der sogenannten natürlichen Einkommens—
lehre mit ihren drei Einkommensarten Gewinn, Grundrente und Lohn ein Bild der
Wirklichkeit gegenüber gestellt werden. Dieses Bild wird in anderen Ländern und
anderen Zeiten sich natürlich vielfach anders gestalten. Daß es aber mit analogen
neueren Versuchen im ganzen übereinstimmt, und daß angesehene Forscher des Auslandes
ein ähnliches Bedürfnis wie wir fühlten, zeigt die auch von Gide übernommene Be—

rechnung von Coste für Frankreich aus der Zeit von 1890. Nach ihr zerfiele das
französische Nationaleinkommen von 28— 24 Milliarden Franes in solgende Teile und
ginge an folgende Klassen: 8 Milliarden Franes an die 8 Millionen Arbeiter,
1 Htilliarden an die 4,8 Millionen kleinen Bauern und Handwerker, 8 Milliarden an
die 2,7 Millionen mittlere und größere Unternehmer, 3 Milliarden an verpachtende
Grundbesitzer, Rentiers u. s. w. und liberale Berufe, O,5 Milliarden an die 1,6 Millionen
Armen u. s. w. Kiager hat neuerdings für die fast 2 Millionen Norweger folgende
Schätzung gemacht: 186 Millionen Kronen bezeichnet er als Haushaltseinkommen aller
Klassen durch eigene Arbeit im Haushalt, 146 Millionen leilt er den Landwirten,
88 Millionen den Manufakturisten und Handwerkern, 72 Millionen den Händlern,
Verkehrsanstalten, 837 Millionen den Schiffern, 88 Millionen den öffentlichen Beamten,
        <pb n="447" />
        389)] Das Unternehmereinkommen. 481
40—850 Millionen den Lohnarbeitern zu, es sind zusammen mit einigen weitern kleinen
Posten nahe an 600 Millionen Kronen.

231. Das Unternehmereinkommen, sein Wesen, seine Ausgleichung.
Der Unternehmergewinn ist (vgl. JI S. 416) früher bald als Kapitalgewinn, bald
als Arbeitslohn aufgefaßt worden. Er wird jetzt allgemein und mit Recht als eine
besondere Art des Einkommens betrachtet. Er unterscheidet sich von Lohn und Gehalt
sowie von dem bedungenen Kapitalzins dadurch, daß er an sich unficher, jedenfalls
seiner Höhe nach nicht im voraus festgesetzt ist, ja daß er sich in eine Zubuße
verwandeln kann; er ist nicht Kapitalgewinn und Arbeitsentgeld, weil er auf
Faktoren beruht, die von Kapital und Arbeit unabhängig sind. Er ist ein
Ergebnis der Geschäftsthätigkeit, wie es sich am Schluß des Jahres aus den Pro—
duktionskosten und den Verkaufspreisen, aus deren Vergleichung, dem Reinertrag ergiebt.
Er fließt der Einzelperson oder der Gesellschaft, der Korporation u. s. w. zu, welche
das Geschäft begründet hat, auf deren Gefahr es geführt wird. Man hat mit Rücksicht
auf die heutigen komplizierten Betriebsformen arbeitende und nichtarbeitende Unter—
nehmer (Aktionäre, Genossenschafter u. s. w.) unterschieden. Juristisch sind ja die
Dividenden beziehenden Aktionäre u. s. w. Träger der Unternehmung; in Wirklichkeit,
psychologisch und wirtschaftlich sind die Mehrzahl solcher Beteiligten nur Bezieher von
schwankenden Renten; die thaisächlichen Unternehmer sind immer diejenigen wenigen
Personen, welche die Geschäfte leiten. Daß die größeren Geschäfte in Aktien-, Trust⸗,
Benossenschaftsform ein ganz neues Element in das Wirtschaftsleben einführen, Ge—⸗
chäftsbetriebe mit beauftragten Vertrauensmännern, Beamten, mit anderer breiterer
Risikoverteilung als das Privatgeschäft darstellen, haben wir oben schon (18 188-147)
näher gesehen. Davon ist hier nicht weiter zu handeln, sondern nur von der Natur
des Unternehmereinkommens an sich.

a) Die Unternehmer stehen heute als die verantwortlichen Lenker der Produktion
und des Handels zwischen den übrigen Klassen der an der Produktion Mitwirkenden
und den Konsumenten. Sie sind es, die auf der einen Seite heute ein-, auf der andern
morgen verkaufen; sie verlangen bestimmte Mengen von Land, Gebäuden, Maschinen,
von Rohstoff und Hülfsstoff, von Kapital und Ärbeit, sie suchen diese so billig als
möglich zu erhalten; sie haben zu rechnen, welche Mengen von Produktionsmitteln und
halb fertigen Waren sie an die Produzenten der weileren Verarbeitungsstadien, von
sertigen Waren an die Händler und Konsumenten des In- und Auslandes künftig absetzen
können und zu welchen Preisen. In den stets sich fortsetzenden ungeheuren und wechsel⸗
vollen Prozessen der Gütererzeugung und des Güterumsatzes haben die Unternehmer ,tets die
aus der Vergangenheit stammenden Produktionsmittel, Rohstoffe u. s. w.· mit ihren
heutigen Preisen und den zukünftigen Bedarf mit seinen ungewissen zukünftigen Preisen
ju überblicken und nun spekulierend zu überlegen, wie sie es einrichten können, daß ihr
verkäufliches Produkt ihnen mehr eintrage, als ihre Kosten ausmachen. Sie haben in
der Regel weder die Preise ihrer Auslagen, noch die ihrer Verkaufsprodukte in der
Hand; beide bilden sich auf dem Markte, sie müssen ihre Produktenmenge, ihren inneren
Betrieb, die auszuwählenden Mittel und Wege, die Methoden diesen ihnen gegebenen
Faktoren anpassen. Ihr Einkommen hängt 1. ab von dem Maße, in dem sie die Preise der
Produktionsmittel und die der verkäuͤflichen Produkte richtig erkennen und voraussehen;
sie müssen hohe kaufmännische Fähigkeiten haben, Quellen, Bedarf, Konkurrenzverhältnisse
genau kennen oder vielmehr immer neu richtig zu schätzen vermögen. Und es ist 2.
bedingt von dem Maß, wie sie nach Innen verstehen, die rechten Leute auszuwählen
and in rechte Verbindung zu bringen, die best möglichen Maschinen und Methoden
zu verwenden, ihr Geschäft an den passendsten Ort zu legen, jede unnötige Ausgabe zu
vermeiden. Beides sind schwierige Funktionen, der kleinste Fehler auf beiden Gebieten
bringt Verlust, das Verharren in hergebrachten Geleisen genügt immer weniger, je
komplizierter der Weltmarkt und die Technik werden. Das kaufmännisch spekusierende
and das organisatorisch technische Talent muß unausgesetzt nach Verbesserungen aus—
pähen. wenn die Konkurrenz nicht das Geschäft vernichten soll. Kleine Verbesserungen in
        <pb n="448" />
        132 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[1890
der inneren Anordnung der Fabrik, in der Technik, in der Verkehrsvermittelung, wie
sie teilweise der tüchtige Werkmeister, der Commis herausfinden kann, können unter
Umständen bereits viel ausmachen, viel verantwortlicher und einflußreicher aber sind die
Dispositionen des eigentlichen Geschäftsleiters.

Von ihnen hängt es ab, ob die Kosten gedeckt, ein Überschuß, ein Reinertrag
erzielt wird. Jedenfalls will man stets a) eine Verzinsung des im Geschäft steckenden
ezigenen Kapitals erreichen, b) eine Vergütung für die Thätigkeit des Unternehmers, wie
er sie nach Geschicklichkeit und Leistungsfähigkeit sonstwo erzielen könnte; bleibt darüber noch
ein Überschuß, so hat man diesen Teil neuerdings häufig, e) als Unternehmergewinn im eigent—
lichen Sinne aufgefaßt. Das Einkommen des Unternehmers enthält so drei Elemente, die aber
äußerlich nicht geschieden sind, so sehr die Kapitalverzinsung, die gewöhnliche und die
eigentümliche unter c) erwähnte Arbeitsvergütung theoretisch sich scheiden lassen; alle
drei Teile haben einen lotterieartigen Charakter, zumal der letztgenannte. Selbst wenn
das Unternehmen im ganzen gut geht, ist nur im Durchschnitt der Jahre auf ein be—
stimmtes Unternehmereinkommen zu rechnen, da Kosten und Verkaufspreise immer
schwanken, kleinere Verluste stets störend eingreifen können. Aber der lotterieartige
Charakter des ganzen Unternehmereinkommens zeigt sich noch mehr darin, daß je nach
den Konjunkturen und Zufällen die Geschäfte überhaupt bald stocken, bald blühen, ja
biele bald mit ganzem oder teilweisem Verlust des Kapitals zu Grunde gehen, bald
vieder große Gewinne erzielen, die bei Sparsamkeit zu rascher Vermögensbildung führen.
Wer schuld an dem einen oder anderem sei, ist überhaupt, jedenfalls allen Fernerstehen—
den, schwer zu sagen. Übertreibender Neid entsteht leicht, weil die Menge mehr die großen
deriodisch sich einstellenden Treffer und nicht die zahlreichen Nieten sieht. Gotard hat
irüher für Frankreich, Wells neuerdings für die Vereinigten Staaten behauptet, nur
100/0 aller Unternehmungen glückten dauernd. Daß 10 — 200/0 aller Geschäfte meist
im ersten Jahre wieder eingehen, zeigen die ungeheuren Wechsel in den Eintragungen
unserer Firmenregister und die Statistik der Konkurse. May, ein erfahrener Kausmann,
meint, daß, wenn 1895 und 1896 in Deutschland 182 und 168 Mill. Mk. durch
Konkurse ausfielen, diese nur einen kleinen Teil der durch Akkorde verlorenen Kapital—
beträge darstellen. So bleibt der Gesamtbetrag des Unternehmereinkommens erheblich
hinter der Vorstellung zurück, welche die Arbeiter und das große Publikum in der
Regel von ihm haben. Zumal in den zahlreichen älteren Geschäften, in allen denen,
welche in hergebrachten Bahnen sich bewegen, welche keine Monopolstellung haben,
erheblicher Konkurrenz unterliegen oder gar jahrelang unter ungünstiger Konjunktur
leiden, ist es häufig nur so, daß die Gewinne die eigenen Kapitalien notdürftig zu
22380/0 verzinsen und eine mäßige Arbeitsvergütung bringen. Wo die entgegengesetzten
Umstände walten, wo geniale Geschäftsleute große technische Neuerungen, Betriebs-⸗
derbesserungen, Absatzausdehnungen durchführen, da find umgekehrt oft 15 — 60 und
mehr Prozent des Kapitals (einschließlich der Arbeitsvergütung) zu verdienen.

b) Nach diesen Bemerkungen könnte es scheinen, als ob von einer einheitlichen
zeitweisen Höhe des Unternehmereinkommens gar nicht gesprochen werden könnte. Und
es trifft dies auch bis auf einen gewissen Grad zu: wie schon die Höhe des Lohnes
und der bedungenen Kapitalrente zur selben Zeit, auf demselben Markte sich nur be—
schränkt ausgleichen, so thut es der Unternehmergewinn noch viel weniger. Zumal die
ganz großen Geschäfte mit Monopolstellung, wie die kleinen Geschäfte der Bauern,
Handwerker, Kleinhändler nehmen an der überhaupt vorhandenen Ausgleichung nicht viel
teil; erstere wegen ihrer Sonderstellung, ihres Monopols, letztere weil ihre Inhaber nicht
kaufmännisch geschult und beweglich genug sind. Für eine große Zahl von Unter—
nehmungen, die zwischen diesen Erxtremen stehen, in gut rechnenden kaufmännischen
Händen sind, trifft nun aber, soweit sie untereinander sich technisch und geschäftlich
ennen und durchschauen, soweit sie leicht ihre Geschäfte, Kapitalanlagen u. s. w. ändern
önnen, natürlich zu, daß hoher Gewinn in bestimmten Geschäftszweigen Kapital und
Unternehmer anlockt, geringer Gewinn abstößt. Steigende und fallende Gewinne be—
einflussen in dieser Weise die Produktion und den Handel.
        <pb n="449" />
        91)

Ursachen des wechselnden Unternehmergewinnes. 433
Die Prozesse, um die es sich dabei handelt, haben wir bereits oben (8 181),
als wir die Wirkung der Produktionskosten auf den Wert erörterten, in analoger Weife
dargestellt. Wir brauchen sie daher hier nicht nochmal zu analysieren. Wir sahen,
wie schwierig und wie langsam der Ausgleich auf vielen Gebieten ist, wie er teilweise
aur durch Neubewertung der fixen Kapitalien (Steigen und Fallen ihrer Geldpreise
entsprechend dem veränderten Gewinn) erfolgt, wie er aber immerhin in der Tendenz
vorhanden ist. Diese Tendenz wirkt schwächer zwischen verschiedenen Staaten, zwischen
ganz verschiedenen Geschäfts- und Berufszweigen, sie wirkt am stärksten zwischen gleichen oder
ähnlichen Geschäften derselben Gegend. Immer bleibt das Endergebnis, daß nian von
einer gleichmäßigen Durchschnittshöhe des Gewinnes ganzer Länder und Geschäftszweige
reden kann, daß man ein allgemeines Steigen oder Fallen desselben beobachten, daß
man die allgemeinen Ursachen, die hierauf wirken, untersuchen kann. Dieser Aufgabe
wenden wir uns jetzt zu.

232. Das Steigen oder Fallen des Unternehmergewinnes. Die Ur—
achen, welche die Höhe des Unternehmergewinnes bestimmen, liegen einerseits in der
Zahl, der Fähigkeit, dem Besitz, der Macht der Unternehmer und andererseits in der Zahl
und den Eigenschaften derer, die ihnen als Verkäufer der Rohstoffe und Produktions—
mittel und als Käufer der Waren gegenüberstehen. Die Spannungsverhältnisse zwischen
diesen drei Personengruppen müssen die Höhe des Gewinnes ergeben. Es handelt fich
auch hier um Angebots- und Nachfrageverhältnifse; die Unternehmer sind gegenüber
den Verkäufern der Produktionsmitiel die Rachfragenden, gegenüber den Konfsumenten
die Anbietenden.

a) Die Zahl der eigentlichen Unternehmer, ihre Zu- oder Abnahme ist schwer
zu bestimmen, ihre Abgrenzung gegenüber den kleinen Geschäftsleuten, die eigentlich nur
Arbeiter find, bleibt unsicher, wie wir sahen. Wir haben ihre Entstehung (18 188 -146)
aus dem Handel und der Familienwirtschaft geschildert. Die Ausbildung des Handels—
zeistes, der bürgerlichen Mittelklassen, die steigende Achtung und Ehre des wagenden
Unternehmerstandes, die Ausbreitung des technischen und kaufmännischen Schulwesens,
die Ordnung der kaufmännischen Karrieren, die ganze neuere sociale Klassenbildung
deherrschen die Zahl. Die neuere Kreditorganisation vermehrte besonders in den Zeiten
des Kapitalüberflusses die Möglichkeit, daß fähige Kaufleute und Techniker ohne oder
mit kleinen Vermögen selbständig wurden. Die Äusbildung der komplizierten und ver—
größerten Betriebe und Rechtsformen vermehrte teilweise (z. B. durch Zulassung be—
schränkter Haft), verminderie aber doch im ganzen die Leichtigkeit neuer Geschäfts⸗
gründungen. Der seit 30—40 Jahren stark wachsende Einfluß der Gründungsbanken
auf die Neuentstehung größerer Geschäfte erleichterie die Kapitalbeschaffung, machte aber
allen bei diesen Banken nicht gut eingeführten Anfängern den Beginn und die Aus—
dehnung der Geschäfte schwieriger. Wo sehr starke Konkurrenz der Unternehmer besteht,
wird dadurch ihre Zahl stets wieder reduziert. Wo Kartelle und Trusts fich bilden,
suchen sfie mit allen Mitteln neue Geschäfte zu hindern, vermögen es aber doch nicht
ganz, zumal wenn sie ihre Preise zu hoch setzen. In Ländern mit großem auswärtigen
Handel und mit Kolonialbesitz werden überschüssige jüngere Kräfte immer rasch wieder
untergebracht, während fie in Ländern ohne solche Entwickelung ungünstig wirken,
periodisch zu viele nicht nötige und nicht gehörig fundierte Geschäfte grüunden. So sind
es komplizierte, vielfach einander entgegenwirkende, in ihrem Gesamterfolg schwer fest—
stellbare Ursachen, welche die Zahl der Ünternehmer bestimmen. Auch der ganze Volks—
charakter, die Rasse, die Kulturstufe wirken wesentlich mit.

Ebenso wichtig wie die Zahl sind die persönlichen Eigenschaften der Unter—
nehmer (vergl. IS. 414 -415, S. 480 -486), wie sie in den neueren Kulturstaaten im
ganzen übereinstimmend, im einzelnen nach Rasse, wirtschaftlichen Institutionen u. s. w.
doch vielfach abweichend sich ausgebildet haben; die Klasse umschließt naturgemäß allerlei
Spielarten des Charakters, der Erziehung, der Herkunft; die einen rücken als Empor⸗
kömmlinge in den Stand ein, die anderen haben eine durch Generationen ererbte Schulung,
zeigen aber auch die Fehler des ererbien Reichtums. Stahlharte frühere Arbeiter.

Schmolber, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.26. Aufl. 29
        <pb n="450" />
        434 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Guterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [892
Werkmeister, Faktoren stehen neben den vornehmen königlichen Kaufleuten; dann die
verkommenen Genußmenschen, die Leute, die sich alles erlauben, was nicht ins Zuchthaus
bringt, neben denen mit peinlichster Ehrlichkeit. Im ganzen halten sich, je größer die
Geschäfte werden, desto mehr nur die eigentlichen Geschäftstalente und Genies an den
wichtigsten Stellen, die Leute mit ganz starkem Willen; es sind häufig nicht die erwerbs—
und habsüchtigsten, sondern die nach Macht und Autorität strebenden, die zum Befehlen
geborenen. Man wird heute, sagt Walker, nicht mehr Unternehmer, weil man Kapitalist
ist, sondern weil man große Geschäfte leiten kann, wie man auch nicht General wird,
wenn man über Kriegsmaterial versfügt. Natürlich wird man stets darüber streiten
können, inwieweit die führenden großen Unternehmer ganz seltene Eigenschaften haben
müssen, aber der Menschen- und Geschäftskenner der Gegenwart wird doch darüber kaum
einen Zweifel haben, daß es unendlich schwer hält, die nötige Zahl solcher Leute zu
finden; Marshall meint in diesem Zusammenhang, der Erwerb großer Vermögen sei
taum genügendes Entgelt für das, was sie Bedeutsames und Einzigartiges leisten. Walker
meint, nichts sei eine schwerere Bürde und größere Gefahr fuüͤr eine Volkswirtschaft,
als unfähige Großunternehmer. Der englische Arbeiterfreund Harrison fagt: die Be—
dingung aller großen socialen und wirtschaftlichen Fortschritte sei die freie Verfügung
über ganz große Kapitalmassen in der Hand der großen Unternehmer.

Die Entstehung einer solchen Klafse ausgesuchter Menschen ist das Werk jahr—
hundertelanger geistiger und moralischer Erziehung, geschichtlicher Entwickelung, socialer
Auslese. Die Betreffenden werden die Fehler aller Herrschenden, unter Umständen auch
schon die Laster rückgängiger Aristokratien haben. Ihre Tugenden und Fehler werden
stets mit denen ihrer Nation und ihrer Zeit im Zusammenhang stehen. Sie werden
dementsprechend von der einen Seite verehrt und gelobt, von der andern bekämpft und
gehaßt sein. Sie werden um so höher stehen, je mehr sie nicht bloß gewinnen wollen,
je mehr sie auch Sinn für das Wohl der Arbeiter, für das Gedeihen des Ganzen haben.
Je mehr sie mit List und Betrug, mit Wucher und Übervorteilung anderer zu Werke
gehen, desto mehr werden sie den Boden untergraben, auf dem sie stehen, wenn sie auch
zunächst durch solche Mittel sich noch außerordentlich bereichern. Einzelne solcher räudigen
Schafe wird es immer geben; schlimm ist es nur, wenn ihre Zahl infolge laxer Ge—
ijchäftsmoral, materialistischer Habsucht sehr zunimmt.

Weder über die Zahl, noch über die Macht und die Eigenschaften der Unternehmer
wird man ein einfaches Gesetz der hist orischen Entwickelung aussprechen können. Man
wird nur sagen können, es habe bis ins 18., ja 19. Jahrhundert in den Kulturstaaten
an fähigen kaufmännisch und technisch geschulten Unternehmern eher gefehlt, wenige
Kaufmannsfamilien hätten früher leicht eine Art Monopolstellung gehabt; es sei dann
die Zahl derselben successiv gestiegen, zuerst in Holland, England, den Vereinigten
Staaten, später in Mitteleuropa; in Osteuropa habe es an solchen bis in die neuere
Zeit eher gesehlt; daher dort die Einwanderung von westeuropäischen Technikern
und Kaufleuten, die rasch reich werden. Wo die Zahl und die Fähigkeiten stiegen,
habe die Konkurrenz zugenommen, sei ein Druck auf den Gewinn entstanden, der in
Zeiten des Aufschwunges, der technischen Fortschritte, der zunehmenden internationalen
Arbeitsteilung nachließ, in Zeiten der Krise und des Geschäftsstillstandes wieder anwuchs.
Daher seit Ende des 18. Jahrhunderts und im ganzen Laufe des 19. immer wieder
periodisch die Klage über fallende Gewinne; daher neuerdings oft der Ausspruch, nur
in neuen Industrien seien noch erhebliche Gewinne zu erzielen. Die Kartelle und Trusts
suchten den allgemeinen Druck zu beseitigen, den Gewinn wieder zu erhöhen.

TTrozdem aber wird man behaupten können, die Unterneh mer seien als Klasse die
wirtschaftlich Fähigsten geblieben, seien auch heute noch gegenüber den Verkäufern
der Produktionsmittel wie gegenüber den Konsumenten doch im ganzen die Überlegenen.
Und das fei nicht sowohl Folge ihres Besitzes (so sehr er in Betracht kommt), als Folge
ihrer Stellung in der Initiative, ihrer geschäftlchen Fähigkeiten, ihres Zusammenhanges
mit den leitenden Kredit- und Verkehrsinftituten, ihres Einflusses auf die Regierungen
und die Handels- und Wirtschaftspolitik. Und darin liegt die Erklärung, daß sie —
        <pb n="451" />
        893) Die Unternehmer gegenüber den Konsumenten, den Grund- und Kapitalbesitzern. 435
trotz aller Verluste und Gewinneinschränkungen — im ganzen heute doch die Leute mit
den großen Einkommen, die Vermögenerwerbenden sind.

b) Die, welche den Unternehmern die Waren abnehmen, sind in letzter Linie die
Konsumenten, zunächst aber oft mehr die Händler oder andere Produzenten. Die
letzteren sind ja nun häufig den Unternehmern ebenbürtig; sie sind selbst ünternehmer,
sie können den verkaufenden Produzenten sogar überlegen sein, sind es aber dann nicht,
wenn sie kleinere Leute sind. Die Käufer von Stahl und Roheisen stehen meist als
die Schwächeren den Produzenten des Rohstoffes gegenüber, oft auch die Weber als Garn—
käufer den Spinnern. Aber all' das schwankt. Das zuletzt konsumierende Publikum
hat wohl in den Konsumvereinen begonnen, sich etwas zu organisieren; im ganzen steht
es, ob reich oder arm, den Produzenten und Händlern unorganisiert, ohne allzu viel
Sachkenntnis gegenüber, läßt sich alles Mögliche gefallen, ist der schwächere Teil im
Konkurrenzkampfe, zahlt die Zeche bei Streiks, Zollerhöhungen, Preiswechseln, erhält
keine oder nicht sofort billigere Preise, wenn die Kosten sich vermindern. Abgesehen von
diesen Einflüssen der Machtstellung der Nachfragenden auf den Unternehmergewinn
—
die wir oben (I1I 8 176-178) versuchten darzustellen. Die mit dem Gesamtwohlstande
im ganzen steigende, besonders in gewissen Aufschwungsperioden rasch wachsende Nach—
frage hebt die Gewinne. Ungünstige Lage der mittleren und unteren Klassen und
Einschränkung ihrer Nachfrage muß den Unternehmergewinn herabsetzen. Diese Folge
ungleicher Einkommensverteilung hat man neuerdings häufig als Unterkonsumtion
bezeichnet und mit Recht ausgefuͤhrt, daß die entsprechende Mehrkonsumtion der Reichen
kein auskömmliches Gegengewicht bilde.

c) Die Verkäufer und Vermieter der Rohstoffe und Produktionsmittel,
die Grundbesitzer, Kapitalverleiher und Arbeiter stehen der Unternehmerklasse im einzelnen
in recht verschiedener Lage und Stärke gegenüber; die großen Kreditinstitute häufig als
die Überlegeneren, die Arbeiter oft und lange als die Schwächeren. In ihrer Gesamt—
heit aber sind diese Klassen doch in der neueren Zeit nicht eigentlich die Stärkeren ge—
wesen, wenn auch einzelne Gruppen es zeitweise waren.

Die Grundbesitzer und Kapitalverleiher haben schon dadurch eine abgeschwächte
Position, daß ein großer Teil der Unternehmer von Haus aus reich ist, über die nötigen
Grundstücke und Kapitalien ganz oder teilweise verfügt. Besonders in Bezug auf
die Grundstücksbeschaffung durch die Unternehmer gilt dies. Wo in Aufschwungs⸗
perioden städtischer und laͤndlicher Grundbesitz an Wert sich anschickte, stark zu steigen,
haben vielfach die Unternehmer verstanden, ihn vor der Haupthausse in ihren Besitz zu
bringen, ja die Steigerung dann spekulativ zu übertreiben, vor der etwaigen Baisse
aber wieder zu verkaufen. Wo die unternehmenden Landwirte noch selbst Grundeigen—
tümer (nicht Pächter) sind, fließt ihnen die periodische Grundrentenbildung zu. Die
Bergwerkseigentümer haben in den meisten Staaten ihre Feldverleihungen vom Staate
hillig erhalten; die Wertsteigerungen der Kurxen und Aktien fließen in ihre Tasche.
Ahnlich geht es mit Patentwerten, dem Wert von Wasserkräften, dem steigenden Wert
der blühenden Aktiengesellschaften. Wir kommen auf diese Art steigender Gewinne,
die im Wertzuwachs fixer Kapitalien sich ausdrücken, weiter unten zurück. Ich füge nur
noch bei, daß es sich anders verhält, wo die Landwirte Pächter sind, wo Gebäude—-,
Geschäfts-⸗, Fabrik-, Bergwerksanlagen auf einem Boden stehen, der nur auf Zeit über—
lassen ist. Da kann der Bodenbesitzer dem Unternehmer immer wieder die gestiegenen
Gewinne als Pacht und Rente abnehmen. Da können die Pächter successiv in schlechtere
dage durch zu große Konkurrenz kommen, wie es den englischen von 1820 bis 1870,
neuerdings 1876—1890 den holsteinischen Pächtern, noch mehr den irischen, belgischen,
südeuropäischen Klein- und Teilpächtern begegnete. Umgekehrt können freilich auch in einer
Zeit stark sinkender Grundrente, wie 1875—1900 die Pächter (die Unternehmer), sofern
sie sich selbst wenig Konkurrenz machen, den Hauptverlust auf die großen verpachtenden
Grundeigentümer abwälzen, wie neuerdings in England.

Der von Ricardo stark übertriebene Satz, daß aller Unternehmergewinn ausschließ—

*
        <pb n="452" />
        436 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 894
lich von der Grundrente bedroht sei, von ihr absorbiert werde, ist der Zeit der stärksten
englischen Grundrentenbildung 17880 — 18380 entnommen. Damals war allerdings aller
Gewinn durch die Teuerung des Lebens und die rasch enorm angewachsenen Grund—
renten, wie sie in England infolge seiner Handelspolitik, seines Rechtes und seiner Be—
triebsverhältnisse sich gestalteten, sehr eingeschränkt. Ähnliches fand wohl auch in be—
schränkter Weise anderwärts statt, aber doch entfernt nicht so, wie dort. Wir kommen
im folgenden Paragraphen darauf zurück.

ä) Fuür die Mehrzahl der gewerblichen und Handelsunternehmen ist jedenfalls
die Beschafsung des Kapitals wichtiger als die des Standortes; auch für den Landwirt
wird das mehr und mehr eine Lebensfrage. Teueres Kapital verteuert, billiges ver—
billigt die Produktion. Landwirt, Kaufmann, Fabrikant kann, wo es an Kapital
mangelt, an guter Kreditorganisation gebricht, in seiner ganzen Stellung bedroht sein;
was er gewinnen sollte, kann in Wucherhände fließen. Aber die Zunahme der Kapital—
bildung, das Sinken des Zinsfußes, die Verbesserung der Kreditorganisation, die wir
kennen lernten (oben I 8 194 — 202), haben es dahin gebracht, daß in den wohl—⸗
habenden Kulturstaaten der Unternehmergewinn dadurch von Tag zu Tag weniger ge—
schmälert wird. Allerdings wird das Sinken des Zinsfußes auch den Gewinn ernied—
rigen; wer früher 6— 1000 zahlte, mußte mindestens 8—120/0 verdienen, um selbst zu
leben; wer heute 3—ã80/0 Zins zahlt, braucht nur 5—70/0 zu verdienen, um dieselbe
Einnahme zu haben. Und die Abhängigkeit von gut geleiteten anständigen Kredit—
instituien ift heute für die Unternehmer kaum ein Schaden, oft ein geschäftliches Er—
ziehungsmittel. Anders freilich liegt es, wo auch heute noch die Kreditinstitute aus
dem „Abschlachten“ von Kunden ein Geschäft machen, wo die Unternehmer noch von
wucherischen Kreditvermittlern abhängen.

e) Unter den Produktionskosten des Unternehmers stehen die Ausgaben für Lohn
meist an einer der ersten Stellen; sie pflegen zwischen 15 und 800/0 aller Ausgaben zu
schwanken. Es lag also von Anfang an nahe, die Höhe des Unternehmergewinnes
mitder Höhe des Arbeitslohnes in Verbindung zu bringen. Ricardo sagt: der
Gewinn hängt vom hohen oder niedrigen Arbeitslohn, dieser vom Preise der Bedürfnisse,
der Höhe der Grundrente ab; der natürliche Verlauf in der bürgerlichen Gesellschaft
ist das Sinken des Gewinnes, weil der Mehrbedarf an Nahrungsmitteln — von einzelnen
Verbesserungen abgesehen — mehr Arbeit kostet. An ähnlichen Gedanken hielt die
ganze ältere von England beeinflußte Schule fest, die Socialisten, wie z. B. Rodbertus
mit der Umdrehung, daß sie den Gewinn steigen, den Lohn finken lassen.

Alle diese älteren Abstraktionen haben ja darin recht, daß wenn eine Mutter den⸗
selben Apfel an ihre zwei Jungen teilt, der eine immer nur auf Kosten des andern
mehr erhalten kann. Aber so einfach liegt der Fall bei der Teilung zwischen Unter—
nehmern und Arbeitern in der Regel nicht. Zunächst muß man den Unterschied zwischen
Arbeitskosten und Lohnhöhe im Auge behalten. Die ersteren können durch bessere
Methoden und fortschreitende Arbeitsleistungen fallen, während der Lohn derselbe bleibt
oder sogar steigt; dann ist die thatsächliche historische Basis Ricardos eine vorüber—⸗
gehende Erscheinung. Die von ihm 1789 —1830 konstatierte englische Lebensverteuerung
hat seit 1880, noch mehr feit 1875 einer großen Verbilligung Platz gemacht. Die
döhne sind seit 30 Jahren jedenfalls mehr gestiegen, als die Verteuerung des Lebens
ausmacht. Dann und hauptsächlich ist die Annahme eines gleichbleibenden zwischen
Unternehmer und Arbeiter zu teilenden Gesamtbetrages in den meisten Ländern und Be—
rufen nicht zutreffend. Die Produktivität kann wachsen; sie gestattete vielfach, zumal in
den Aufschwungsperioden, daß Löhne und Gewinne zügleich stiegen. Wenn und wo
zeitweise die Gewinne fielen, waren stockende Geschäfisepochen, mangelnde Fortschritte
in der Produktivität, unter Umständen periodische Grundrentensteigerungen mehr schuld
als das Steigen der Löhne. In der Zeit stabiler oder rückgängiger Loöͤhne (1790 bis
1850) sind die Gewinne nicht so groß gewesen wie z. B. 1880—1875, in welcher die
Löhne stiegen.

Das behauptete allgemeine Sinken der Gewinne ist vielleicht nicht ganz zu
        <pb n="453" />
        395) Unternehmer und Arbeiter. Sinken des Gewinnes. 437
leugnen, wenigstens für ältere Gewerbe, für Länder mit sehr dichter Bevölkerung, mit nicht
wachsendem Export, mit stabiler Nachfrage u. s. w. Es ist dies das Zeichen, daß das
wirtschaftliche Leben überhaupt schwieriger werde, daß von gewissen Punkten an der
technische und organisatorische Fortschritt größerem Widerstande begegne. Aber von der
Mehrzahl auch der west- und mitteleuropäischen Länder wird man behaupten können,
daß die erzielten Gewinne 1895 — 1900 ebenso groß oder größer waren als die von
1860 - 1873 oder gar als die von 1820 - 1840.

Marr sieht im periodischen Sinken des Gewinnes (der Profitrate) während der
überproduktion und der Krise das Fatum des Unternehmers, das zuletzt die kapita—
listische Produktion, d. h. die durch Unternehmer beseitigen werde. Der Gewinn (der Mehr⸗
wert)»entsteht für ihn ja zuerst durch Lohndruck, dann durch Maschinenanwendung,
welche Arbeiter beseitigt; damit (sagt Bernstein) schlägt aber der Kapitalist die Henne
tot, die ihm die goldenen Eier legt, denn nur lebendige Arbeit schafft ja nach Marx
Mehrwert. Die Überspekulation und Krise vernichtet dann große Kapitalmassen; nur des—
wegen ist nachher wieder eine Produktion mit beschränktem Gewinn möglich. Aber da
dieser Prozeß sich stets fortsetzt, die Betriebe und Kapitale sich immer mehr konzen—
trieren, die Ausbeutung und Verelendung der Arbeiter immer weiter steigt, so wird
zuletzt — nach Marx — die Unternehmerproduktion unmöalich durch den sinkenden
Gewinn.

Es ist ein Kartenhaus von Gedanken, das seine durchsichtige Schwäche in der falschen
Erklärung alles Mehrwertes und Gewinnes durch die Handarbeit an sich und durch
Arbeiterausbeutung hat. Der Gewinn sinkt nicht so, wie hier angenommen wird. Die
Unternehmung der Gegenwart wird in absfehbarer Zeit nicht verschwinden. Sie wird
nur, wie wir sahen (18 148 ff.), andere Formen annehmen. Die Riesenbetriebe und
Großunternehmungen, die Aktiengesellschaften und Genossenschaften, die Kartelle und
Trusts, die Gemeinde- und Staatsbetriebe sind es, welche durch ihre Verfafsung, ihre
Direktoren und Beamte, ihre Formen des Einkommens (Gehalt und Tantiemen) der
älteren privaten Unternehmung täglich Terrain abgewinnen und diese selbst modifizieren,
in vielem zur Nachahmung zwingen. Aber die Unternehmung als solche und der Unter—
nehmergewinn verschwinden damit nicht, sondern erleiden nur gewisse Umbildungen, ge—
wisse Einschränkungen der privaten Gewinnsucht; es treten eine Reihe anderer Motive
neben den Erwerbstrieb; staatliche, gemeinwirtschaftliche Gesichtspunkte und Gefsamt—
interessen kommen mehr als bisher zur Geltung.

Der berechtigie Kern des Unternehmergewinnes ist die freie Üübernahme
wichtiger gesellschaftlicher Funktionen durch Personen, die wirtschaftlich, technisch, kauf—
männisch höher stehen als die übrigen Klassen, die Leitung der Produktion und des
Handels besser als sie verstehen. So weit diefer Kern bestehen bleibt. wird der Unter—
nehmergewinn sich erhalten. —

Wir kommen nun zu der großen, viel erörterten Frage, wie zeitweise Gewinn⸗
steigerungen, die an seltene Produktionsmittel und steigende Nachfrage sich anknüpfen,
zu dauernder Vermögensrentensteigerung führt.

238. Die ländliche Grundrentenbildung und der Monopolwert
der ländlichen Grundstücke. Wir haben in der Wertlehre (I1I S. 154-1858)
und bei der Erörterung des Gewinnes gesehen, daß die Steigerung des Gewinnes,
welche die Folge beschränkter Produktionsmittel (Grundstücke, Erzlager u. s. w.) oder
beschränkter eigentümlicher Verhältnisse und Einrichtungen (rechtliche Monopole, Kartell-
verabredungen, Ruf der Firma, Folge ausgezeichneter Geschäftsführung) sind, sich
in der Regel in einen erhöhten Wert der Kapitalien und Vermögensstücke umfetzen.
Der Zusammenhang zwischen der Gewinnsteigerung und dem erhöhten Vermögenswert
ist oft nicht ganz deutlich; der letztere kann oft länger ausbleiben, oft tritt er aber auch
nur zu rasch ein; er kann lange ein schwankender und unsicherer sein, durch künstliche
Mittel beeinflußt werden. Aber im ganzen wird stets, wo der Mehrgewinn einiger⸗
maßen gesichert erscheint, der Mehrwert der Kapitalstücke, auf die man ersteren zurück⸗
führt, entsprechend dem herrschenden Zinsfuß erfolgen. Und umgekehrt werden sinkende
        <pb n="454" />
        438 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [1896
Gewinne die Kapitalentwertung zur Folge haben. Und es wird in der Hauptsache kein
Zweifel sein, daß die Gewinnerhöhung oder -verminderung die Ursache, der er—
höhte oder verminderte Kapitalwert die Folge ist und nicht umgekehrt. Es handelt
fich um eine Erscheinung, welche die Einkommensverteilung allgemein beeinflußt. Die
erhöhten oder verminderten Gewinne erhöhen oder vermindern das Vermögen und seine Rente.
Die Anfänge solcher Gewinnerhöhung werden fast immer durch gewisse technische Betriebs- und
Verkehrsfortschritte bei Unternehmern und Handelsleuten geschaffen oder veranlaßt; aber
die Gewinne werden dann konsolidiert, sie werden in verschiedener Rechtsform zu ver—⸗
erblichen Vermögensrenten, zur Grundlage von arbeitslosem Renteneinkommen und so
zu einem Gegenstand des Streites, des Neides, unter Umständen der gesetzlichen Eingriffe.

Die bekannteste, am frühesten erörterte Art dieser Gewinn- und Renten—
bildung ist die in Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betriebe und Grundbesitz
sich einstellende. An sie schließt sich die städtische Boden- und Hausrente; dann kommt die
Rente von geschäftlichen Kapitalanlagen, Bergwerken, Fabriken, Aktiengesellschaften hinzu.
Wir erörtern hauptsächlich die beiden ersten Arten der Rentenbildung, fügen dann einige
Worte über die dritte hinzu.

Wo der landwirtschaftliche Betrieb auf halbwegs fruchtbarem Boden einige
Fortschritte gemacht, der jährliche Reinertrag eine gewisse Stetigkeit erreicht hatte, erlangte
der bebaute Boden einen gewissen Wert schon infolge der Urbarmachung, und der regel—
mäßigen Bestellung, und bald stieg mit dem Getreidebau und der Viehzucht der Rein—
ertrag so, daß Abgabe von Ernteteilen, später von Teilen des Geldertrages an die Ge⸗
meinde, den Häuptling, den Grundherrn möglich wurde, daß von derselben Hufe zwei
Familien und mehr und zwar auskömmlich, ja gut leben konnten, wo früher bei un—
vollkommener Technik kaum eine hatte bestehen können. Und wo ein steigender Abfatz
der ländlichen Produkte nach der Stadt begann, wo erst 42685, dann 10 und 20, zuletzt
40 und mehr Prozent der Bevölkerung von gekauftem Getreide, Fleisch, Milch und Käse
lebten, da wuchsen die Geldreinerträge weiter, und dementsprechend stieg der Gewinn des
Bewirtschafters, der Eigentümer war, und dementsprechend der Wert seines Bodens.
Steigende Preise der verkäuflichen Produkte und landwirtschaftliche Fortschritte gingen
meist parallel, die ersteren ermunterten zu den letzteren.

In der älteren Zeit führte dieser Prozeß zu der feudalen Verfassung des
Brundeigentums. Der Obereigentümer, Grund- oder Gutsherr erhielt einen Teil des
zestiegenen Gewinnes; waren seine Rechte fixiert, so kam das spätere Steigen, wie wir
schon öfter angedeutet (z. B. IS. 292, 375-3876), dem halb- oder unfreien Bauern zu
zute; konnte er die Lasten des Bauern beliebig erhöhen, so that er es mit dem Steigen des
Ertrages; der Bauer blieb nur vereinzelt in gleicher Lage, meist kam er in schlechtere; immer
hing die Teilung zwischen Grundherrn und Bauern von der ganzen Agrar- und poli—
tischen Verfassung ab. Die schwere Beweglichkeit aller Verhältnisse, die patriarchalischen
Beziehungen zwischen Grundherrn und Hörigem, Verpächter und Pächter verhinderten
dielfach, daß die steigenden Gewinne sich voll in höhere Renten und Bodenwerte um—
jetzten. Oft stiegen auch die Reinerträge in älterer Zeit Jahrzehnte oder Jahrhunderte
lang gar nicht.

Erst wo das freie private Grundeigentum, wie in Norditalien, Nord—
frankreich, Belgien u. s. w. seit dem 15. — 18. Jahrhundert, im übrigen Europa seit dem 19.
ganz gesiegt hatte, wo an Stelle der bäuerlich-fseudalen Abhängigkeit die Geldverpachtung
auf Zeit krat, auch für den landwirtschaftlichen Betrieb und Besitz die Geldrechnung,
und die Erzielung steigender Gelderträge allgemeines Princip geworden war, entstanden
für das Leben und die wissenschaftliche Forschung und zwar zuerst in England und
Frankreich im 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts die Fragen nach dem Wesen und
den Ursachen des landwirtschaftlichen Gewinnes und der Renten, welche verpachtetes
oder selbstbewirtschaftetes Grundeigentum gebe. Diese Reinerträge und Renten, die
iogenannte Grundrente, erscheinen zuerst (den Physiokraten, Anderson, A.Smith)
in einer Zeit landwirischaftlicher Fortschritte (in England hatten eben die Segnungen
des Fruchtwechsels begonnen) als ein Geschenk der überreichen Natur, als eine heilsame
        <pb n="455" />
        897). Das Wesen der Grundrente. Ricardo. 489
Prämie für den landwirtschaftlichen Fortschritt. Dann aber, als infolge der wachsenden
Bevölkerung, der einseitigen Handelspolitik, der mäßigen damaligen landwirtschaftlichen
Fortschritte enorm wachsende Getreidepreise die Gewinne und Renten zumal in England
wie fast nie früher hinauftrieben (1770 -1850), da erschien der eben aufblühenden
Nationalökonomie (Malthus, Ricardo, Thünen, J. St. Mill) die Grundrente als
ein nationales Unglück für die Konsumenten, als ein zu bekämpfendes Monopol. Ricardo
stellte die Lehre auf, was der Landwirt und Grundeigentümer an Gewinn, resp. Grund—
rente erziele, sei allerdings teilweise Bezahlung von Arbeit und Kapital, hauptsächlich
aber Folge der ursprünglichen und unzerstörbaren Kräfte des Bodens; nur diesen
letzteren Teil nennt er „Grundrente“; er nimmt an, ursprünglich sei nur der beste und
der dem Markt nächstliegende Boden angebaut worden; es gebe, so lange er ausreiche,
keine Grundrente in seinem Sinne. Erst wenn mit dem Wachsen der Bevölkerung
schlechterer und entfernterer Boden angebaut werde, erhielten die näheren und besseren
Boöden eine steigende Grundrente in seinem Sinne. Die Grundrente stellt sich ihm so
dar als eine Folge der Kargheit der Natur, als ein Monopolgewinn der Grundeigen—
rümer, welcher die Gewinne der Unternehmer, zumal der gewerblichen und den Arbeits-
sohn immer mehr aufzehre. Im Getreidepreise stecke an sich keine Grundrente, denn er
werde bestimmt durch den Anbau auf dem schlechtesten und entferntesten Boden, dessen
Produkte noch für den Markt notwendig seien.

Wir lassen zunächst dahingestellt, ob Ricardo im ganzen recht habe; wir geben ihm
aber darin jedenfalls recht, daß im landwirtschaftlichen Gewinn des selbst wirtschaftenden
Eigentümers meist außer dem persönlichen Arbeitsverdienst und dem gewöhnlichen
Kapitalgewinn (für frühere Arbeit, für Kapitalverwendung, Meliorationen u. s. w.) noch
ein Extragewinn für seine monopolartige Stellung enthalten sei, und daß die beiden
verschiedenen Elemente (gewöhnlicher Kapital- und Monopolgewinn) auch in der Pacht-
rente des Grundeigentümers mit einander verbunden seien. Aller Streit über die
Grundrente beschränkt sich sonach darauf, in welchem Verhältnis diese beiden Elemente
———
hre allgemein historische, dann ihre geographisch-ortliche Ausbildung prüfen. Die Unter⸗
suchung ist deswegen so schwierig, weil beide Elemente im Leben stets untrennbar ver—
bunden sind, weil man die Zunahme der Grundrente (wir verstehen darunter die Ersatz⸗
plus der Monopolrente) meist nur aus der Höhe der Kauf⸗- und Pachtypreise erschließen
zann, und auf diese auch andere Momente (wie Geldwert., Zinsfuß, zufällige Umstände,
Ernten, Kriege u. s. w.) so stark wirken.

a) Die historische Frage kann für den Unbefangenen nicht dahin gehen, ob über—
haupt der stets beschränkte landwirtschaftliche Boden mit steigender Bevölkerung Extra—
gewinne und Monopolrente nach und nach gebe; alle geschichtliche Agrarverfassung,
aller steigende Wohlftand der Grundaristokratie, der freien Bauern zeigen das; es folgt
aus der Beschränktheit alles Bodens, besonders des sehr fruchtbaren (vergl. J S. 134- 135,
188); sondern nut, in welchem Maße dies geschehen sei. Es fragt sich, wie stets wieder
bessere Transportmittel, landwirtschaftliche Fortschritte, Stillstand und Rückgang der
Bebolkerung der Monopolrentenbildung entgegengewirkt haben. Hauptsächlich eine richtige
Einsicht in die Art, wie die Mehrverwendung von Arbeit und Kapital auf die Roh—
und Reinerträge der intensiver werdenden Landwirtschaft wirke, ist die Voraussetzung
eines klaren Urteils über die einschlägigen historischen Vorgänge. Daher schicken wir
darüber einige Worte voraus.

Man hat geglaubt, diese Frage mit einer einfachen Formel beantworten zu können,
die man das Gesetz der abnehmenden Bodenerträge nannte. Es geht dahin:
die Verdoppelung des Kapital- und Arbeitsaufwandes in der intensiven Landwirtschaft
kann von einem bestimmten Punkte an die Ernten nicht mehr verdoppeln; sie steigen fuccessiv
in geringerer Proportion. Die Lehre wird damit begründet, daß alles Eindringen von
Licht, Wärme und Luft in den Boden eine bestimmte Grenze habe. Thünen zeigte,
daß wenn das 4zöllige Pflügen eine Ernte von 100, das 8zöllige nur eine von 181.
gebe; Liebig sagte, die doppelte Menge von Ammoniak kann nie die doppelte Ernte
        <pb n="456" />
        140 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Guterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[1898
zeben. Roscher lehrte, daß deshalb die intensive Landwirtschaft in der Regel nur
rentiere, wenn die verkäuflichen Ernteprodukte im Geldpreise stärker steigen als die
Produktionskosten, welche durch sinkenden Zinsfuß, bessere Maschinen und Geräte sich
ermäßigen können.

So richtig das Angeführte im allgemeinen ist, so sehr es ausschließt, auf einer
Quadratmeile die Nahrung für Millionen zu erzeugen, so ist dieses sogenannte Gesetz
doch häufig von abstrakten, mit der Geschichte der Landwirtschaft unbekannten Doktrinäreu
in seinen Folgen überschätzt worden. Es hat seine Geltung nur in der bestimmten
Richtung der Löslichmachung der Nährstoffe in der Ackerkrume; es schließt nicht aus,
daß eine Summe von Arbeiten, Kapitalverwendungen, technischen Fortschritten nicht
oder nur beschränkt unter dasselbe falle. So wenn vor 400 Jahren nur 26,
vor 100 60, heute 86—90 0/0 der Flur jährlich bestellt wird; so wenn durch Drainage
und andere Wafferabfuhr die reichsten Böden, die bisher nur Sumpfgras gaben, in üppiges
Ackerland verwandelt werden, wobei das aufgewendete Kapital in 83—53 Jahren sich
schon ersetzt; so wenn man neuerdings durch Zusammenlegung der Ackerparzellen die
Produktionskosten auf die Hälfte verminderte. Ein erheblicher Teil der Fortschritte,
die heute in Geräten, besserer Saatauswahl, besserer Anspannung der Tiere, Verwendung
von Dampf und Elektrizität, nützlicherer Fruchtfolge, rationellerer Tierzucht gemacht werden,
fällt nicht unter das Gesetz der abnehmenden Erträge. Es wird noch vielfach so
irrationell und technisch falsch gewirtschaftet, daß große Ernte- und Reinertragssteigerungen
bei gleichen Kosten möglich sind. Um zu schweigen von den Wege- und Transport—
oerbesserungen, die oft jahrzehntelang Preise und Grundrenten senken, und von der
historischen Thatsache, daß der Anbau oft nicht vom guten zum schlechten Boden,
sondern umgekehrt vom schlechten zum guten fortschreitet (z4. B. wegen der ursprünglich
leichteren Bebauung der geringen Höhenbbden). Daher ist praktisch für jede Zeit und
jedes Land die Vorfrage für die Monopolrentenbildung, ob die teurer oder billiger kommen—
den Fortschritte überwiegen, was wohl schon Schüz und andere, zumal die praktischen
vandwirte betonten, die Grundrentengegner aber bis auf die neueste Zeit oft fast
ganz ignorierten.

Bei dem großen historischen Material über landwirtschaftliche
Grundrentenbildung können wir nur einige wenige, besonders sorgfältig vor—
bereitete Beweisstücke vorlegen. So die durchschnittlichen Kaufpreise und Renten des
Ackerlandes aus Frankreuch, welche Vicomte D'Avenel uns bietet. Sie stellten sich
pro Hektar für den Durchschnitt ganz Frankreichs und in heutigen Francs ohne Be—
rücksichtigung des wechselnden Geldwertes folgendermaßen:
Kaufpreis Rente
9. Jahrh.

3. *5

1200 - 1225 445 12,9
226- 1250 239 237509
.251 - 1275 220 2060
1276 - 1300 261 26,00
1301 - 1325 222 22,00
1326 - 1350 108 1080
1351 21375 83 8,50

HKaufpreis
376 - 4400
4011425
426- 1450
151- 1475
76-1500
501 1525
1526 - 1550.
1551 -2 1575. 261
1576-1600 317

—

Ronte

Kaufnreis Reute

1601- 1625 277

626- 1650 308

651- 1675 481

1676 - 1700 375

701 - 1725 265

4726 - 1750 344

1751-2 1775 515

14,20 1776 - 1790 764
19,80 1890 1600
Wir können nicht versuchen, die Fülle der Ursachen dieser Zahlenreihen zu er—
schöpfen; das Wichtigste aber ist klar. Vom 9. Jahrhundert bis Anfang des 18. die
zroße Steigerung, welche Folge der innern Kolonisation, der aufsteigenden wirtschaftlichen
Blüte, der auf gegen 20 Millionen gewachsenen Bevölkerung (JS. 171) ist; dann
Stillftand und Rückgang bis 1500; von da wieder ein Steigen, das unter Colbert
seinen Höhepunkt (166116735) hat, 50 Jahre lang dann wieder abflaut, seit Fleurys
riedlichem Regiment wieder bis 1790 zunimint; im'19. Jahrhundert Verdoppelung des
Kaufpreises bei Stabilität der Rente. Lange Epochen des Rückganges und der Stabilität
der Kaufpreise und Rente kommen vor; ihre Ursachen sind teilweise politisch-kriegerische,
        <pb n="457" />
        399)] Die historische Grundrentenbildung in Frankreich und Deutschland. 441
teilweise wirtschaftliche, so z. B. 12151 - 1275 und 1601 -1625 große agrarische Fort⸗
schritte, dann überhaupt die Einbeziehung der Weiden, des Brachlandes, des wüsten
Landes in die Bestellung. Die im ganzen kurzen Epochen der starken Kaufpreis- und
Rentensteigerung sind zugleich die der größten landwirtschaftlichen Fortschritte, der sehr
gesteigerten Fixierung von Kapital und Arbeit in den Boden. Das Sinken des Zins⸗
sfußes von 10 auf 3—40/0 erklärt einen guten Teil der späteren höheren Bodenpreise.
Der Geldwert stand nach D'Avenel (vergl. oben S. 164) 1890 zu 1 gesetzt, 1201 - 1225
auf 4,5, also ist in heutigem Geldwert der Hektar damals 135 4,6 — 607,5; 1776
bis 1790 setzt ihn D'Avenel auf 2, also wiren 764 Francs von damals — 1528 von
heute. So bleiben für die Monopolrentenbildung in dem ganzen Entwickelungsprozeß
nur mäßige, wesentlich auf die Zeit der großen Kolonisation, dann des 16. Jahrhunderts
und Colberts beschränkte kürzere Epochen. Das schließt natürlich nicht aus, daß die
Renten⸗ und Kaufpreisbildung z. B. im Zentrum (Ile de France) eine ganz andere
vor allem neuerdings war; da stand die Rente 1890 auf 80, der Kaufpreis auf 2400,
1775 - 1790 auf 32 und 1092 Francs, 1601 - 1625 auf 20 und 400.

Für Deutschland führe ich nach Lamprecht an, daß im Trierischen vom 12. bis
ins 14. Jahrhundert der Morgen Ackerland von 181 auf 472, die Ackerhufe (von
30 Morgen) von 3489 auf 14 160 Gramm Silber stieg. Das ist wieder die Folge der
großen Kolonisations- und Aufschwungszeit, die ebenso große Arbeits- und Kapital—
verwendungen auf den Boden, als Bodenspekulation und Monopolrentenbildung bringen
mußte. Fur die Zeit von 1850 an haben wir keine ausreichenden deutschen Preis—
reihen. Einiges sei immerhin angeführt. Backhaus berechnet für den Wernigeroder Hektar
an Reinertrag: 1552/57 18,5 heutige Mark, 1741 25,8, 1880/86 112,8; Graf Görtz—
Wrisberg für seine in Hannover gelegenen eigenen Güter folgende Preisänderung:
Roggenpreis
1597 100
1644 290 120
1735 311 97
1806 500 284
—1860 1400 223

Er fügt bei, die neuere Rentensteigerung gehe darauf zurück, daß die Ernten auf
das 3—8 fache gestiegen seien. Für Schlesien, dessen Blüte durch den 30 jährigen Krieg
nicht viel berührt wurde, hat Meitzen folgende Tabelle von durchschnittlichen Hufen—
derkaufspreisen aufstellen können:
1638 –1649 2438 heutige Mark.
16650- 1675 450
1676— 16909 744
700 - 1789 1392
17402 1769 1119 J

1770 - 1805 21609 heutige Mark.
1806- 1819 2865 J
1820—2 1839 4918
I840 - 1860 9018, J

Also eine Steigerung von 1638 — 1769 um das vierfache, 1770-1860 um fast das
achtfache. Aber darin steckt die ganze Verbesserung von Gebäuden und Inventar, die
ganze Umwandelung der Agrarverfassung, eine große Anderung des Zinsfußes u. s. w.
Immer bleibt sicher gerade hier eine große Monopolrentenbildung. Schlesien ist eben
erst von 1600— 1860 definitiv und voll angebaut worden. Für die letzten 120 Jahre
wird man im allgemeinen sagen können, die Grundrente und noch viel mehr die Guts—
preise seien in Norddeutschland 1780 -1806 auf das 2—8 sache, aber wesentlich unter
dem Druck des exceptionell gewachsenen Exbportes nach England gestiegen; fie seien dann
1806 —1840 stabil geblieben oder gar stark gefallen; von da bis 1878 wieder auf das
228 fache hinaufgegangen; von 1875 bis zur Gegenwart seien sie um etwa 10 80 04.
zesunken. Aus der Fülle des Materials aus dem 19. Jahrhundert erwähne ich nur
        <pb n="458" />
        142 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [900
noch, daß J. G. Hoffmann, Krug und andere aus den ersten 40 Jahren des Jahr—
hunderts noch zahlreiche Beispiele von Bauernhufen anführen, für die kaum irgend ein
Abnehmer zu finden war, daß die preußischen Domänen 1820-18383 nach der Ansicht
der ersten Sachverstündigen gerade nur das Gebäudekapital mit 50/0 verzinsten. Die
mecklenburgischen Hufenpreise verhalten sich in ihrem Steigen von 1770 — 1879 an
olgendermaßen:
Lehnhufe Allodialhufe Die Domänenpachtpreise pro Hufe waren:
1770 -1779 100 100 1843 - 1845 4393 Mk.
800 - 1809 361 331 1830 - 1835 5275 ,
1810 -1819 210 215 1860 -æ1865 8529 ,
1840 - 1849 461 657 1873 -1879 7179 .
870-2-51878 677 775

Einige Domänenpachtzahlen nach Conrad seien noch angeführt pro Hektar in
Mark nach Regierungsbezirken:

Gumbinnen Danzig Stettin
18319 99 — 27741
i8350 832 10,88 14,88
1870 18181 311892 2560
1890 2065 3015 28121

Stralsund
1819 7,62
1830 1362
1870 3188
1890 2822

Einige Domänen Niederschlesiens geben
in ihrer Pacht folgende Verhältniszahlen:
1840 100
1850 126 - 184
1875 187-383738
1900 169—-316

Im Jahre 1902 erzielten 25 preußische Domänen pro Hektar 36,50 Mk., in der
Vorperiode 46 Mk. Die große Periode der steigenden Kauf- und Pachtpreise von
1840 - 1875 enthält gewiß manche Monopolrentenbildung, aber auch das Resultat einer
viel höheren Bewirtschaftungsweise und Kapitalinvestation, der Wegeausbildung, Separa—
tion und Ablösung u. s. w.; sie wird weniger Monopolrentenbildung gewesen sein als
die Steigerung 1780 -1806. Ein Teil des 1840 -1875 erzielten Monopolwertes ging
1875— 1900 wieder verloren, wie es denn überhaupt charakteristisch für das Jahr—
hundert ist, daß auf die eine Blütezeit 1340-1875 die zwei großen langen Krisen
1806 - 1840 und 1875—1900 kommen, in welchen Grundrente und Kaufpreise fielen,
zahlreiche Bankerotte die Landwirtschaft heimsuchten.

Kann das Bild der Grundrentenbildung Frankreichs und Deutschlands von
1800 - 1900 als typisch gelten für Länder älterer Kultur, so sehen wir ein wesentlich
abweichendes Bild in dem England von 1770 —-1846 und in den Kolonialgebieten, in
WWee
erzeugten. England hatte lange Epochen niedriger, unveränderter Weizenpreise. Rogers
ührt für 1260 — 1520 einen Durchschnittspreis pro Quarter Weizen von 5!/2 Schilling
an. Und im 17. Jahrhundert war derselbe 838 Schilling, 1701 - 1766 82 Schilling
gewesen; von einer großen Monopolrentenbildung war in diesen Zeiten keine Rede, die
Getreideexportprämien von 1689 an erleichterten den überführten englischen Getreide—
narkt. Nun aber kam von 1770 an der große industrielle Aufschwung, der Kampf
mit Frankreich, die Absperrung der ausländischen Zufuhr; die innere Landwirtschaft
konnte dem Bedarf entfernt nicht folgen; der Weizenpreis stieg (1804 -1812) bis auf
38 Schilling und mehr; nach dem Krieg hielten die Schutzzoͤlle die Preise bis 1846
auf 56—66 Schilling. In dieser ganzen Epoche von 1770-1846 fand eine enorme
Monopolrentenbildung statt, eine Ausdehnung des Ackerbaues auf ganz schlechte Böden.
Aus dieser Zeit stammt die Theorie Ricardos, die Anklage gegen das Monopol der
Srundrente. Es waren außerordentliche Umstände, Krieg, eine durch Klafsfeninteressen
beherrschte Handelspolitik, einseitige Industrieentwickelung, welche ein Steigen der Pacht
per Acre von 10 auf 50, ja vereinzelt 70 Schilling (1780 — 1815), auf wenigstens noch
25—40 Schilling in der Folgezeit schufen (Porter). Zuverlässige Schäßungen gaben die
Rente der landwirtschaftlich beuutzten Grundstücke Englands 1798 auf 6,8, 1860 auf 42,9,
        <pb n="459" />
        9017] Die Grundrentenbildung Englands und der Vereinigten Staaten. 448
1872 auf 48,9 Mill. Pfd. Sterling an. Sanken die Grundrenten dann schon von
1846 -1875 ein wenig, so war die Abnahme sehr viel stärker von da an. Caird nimmt
an, die englischen Grundeigentümer hätten 1875 — 1885 schon 14,8 Milliarden Mark an
Grundwert verloren. Was so außerordentliche Umstände 1770 -1870 geschaffen, halten
Ricardo und seine Nachfolger für das Naturgesetz jeder Volkswirtschaft.

In den Kolonien mit ursprünglich überflüssigem und reichem Boden hat eine
beispiellose Bevölkerungszunahme im 19. Jahrhundert eine Grundrentenbildung ge—
schaffen, wie sie die alten Staaten Europas nur in ihren Kolonisationsperioden oder
später unter besonderen Ausnahmeverhältnissen erlebt hatten. Der englische Aere Acker—
land stieg in den Vereinigten Staaten in den letzten Jahrzehnten überall, wo Wege,
Eisenbahnen und Verkehr hindrangen, von 1 —8 Dollars auf 10, 20, 40, ja 80 bis
100 Dollars. Jede kleinste Aufschwungsperiode erzeugte eine fieberhafte Landspekulation,
die, übers Ziel hinausschießend, dann zur Krise führte. Man rechnete in den guten
Jahren auf eine jährliche Wertzunahme des Bodens von 10 — 150/0 (Sering). Alles
nahm an der Landspekulation teil; ein großer Teil der reichen Leute der Union dankt
ihr Vermögen der geglückten Bodenfspekulation. Der große wirtschaftliche Fortschritt
knüpfte vielfach gerade an diese Gewinne an; sie waren für viele Pioniere der
Kultur, des Städtebaues die Prämie für kühne Wagnisse und große Kulturleistungen,
für Hunderte der Nachtreter freilich nur unverdienter Vermögenszuwachs, für die Tausende
der falsch Spekulierenden die Ursache ihrer Bankerotte. Kein Wunder, daß die populäre
Meinung (Henry George vgl. J S. 98) diese Landspekulation heftig anklagte, in ihr
eine Bestätigung der Monopolanklagen Ricardos sah. Immer steht heute gutes
Ackerland im bevölkerten Osten pro Hektar noch nicht höher als auf 800 —1000 Mk.,
also auf der Höhe mecklenburgischer Bodenpreise, während der Heltar am Rhein auf
2000 - 4000 Mt. teilweise steht. Daher die Schwierigkeit der Konkurrenz von Gebieten
solcher Bodenpreise mit den amerikanischen Böden, die noch zu 200 -800 Mk, stehen.
Der Boden wird in weiteren zwei Generationen die europäischen Preise und Renten
erreicht haben. So riesenhaft hier die Monopolrenten sind, ein Teil der Steigerung ist
doch auch auf Urbarmachung, Bestellung, Wegebau u. s. w. zurückzuführen.

b) Stellen wir nun neben diese historischen auf die Gesamtbewegung der Grund—
rente ganzer Lünder gehenden Betrachtungen die andere Frage, wie sich örtlich und
geographisch der landwirtschaftliche Reinertrag, die Grundrente und
ihre beiden Teile, die Monopol- und die Ersatzrente, gestalte, so wird
man hier Ricardo viel mehr Recht geben können als auf dem Gebiete seiner historischen
Schlüfse. Er irrt freilich in der Annahme, daß irgend ein Boden ursprüngliche und un—
zerftörbare Kräfte habe, daß aus ihnen die Monopolrente entspringe. Jeder Boden giebt nur
durch forgfältige Pflege seine Reinerträge, ohne sie gäbe er auch keine Monopolrente. Und er
hat darin nicht recht, wie schon erwähnt, daß steis der beste Boden zuerst angebaut werde;
oft ist es umgekehrt, und das beschräukt die historische Monopolrentenbildung sehr. Aber
es ist ihm unbedingt darin zuzustimmen, daß der von Natur fruchtbarere und der dem
Marktmittelpunkt näher gelegene Boden höhere Reinerträge und damit nach und nach
auch eine Monopolrente giebt, die dem schlechteren und entlegeneren Boden fehlt. Jede
Gruͤndsteuerklaffifikalion zeigt uns, daß man bei gleicher durchschnittlicher Bewirtschaftung
auf dem Hektar geringeren Ackerlandes 10, auf dem besten 60 Scheffel Winterkorn und
dem entsprechend eine verschiedene Rente annimmt. Je nach der Nähe am Dorfe giebt
derselbe Boden doppelten oder dreisfachen Ertrag; berechnet doch Thünen, daß der Rein—
ertrag einer Gutsparzelle, die direkt beim Hofe liegt, nochmal so hoch ist als der einer
gleichen Parzelle, die etwa 8000 m entfernt liegt, und daß bei etwas über 5000 m
seder Reinertrag aufhört. Nach dem neuen Hamburger Grundsteuerkataster geht der
berechnete Reinertrag pro Hektar bei Holzungen auf 4 Mk. herab, steigt bei Gärten auf
100 und mehr Mark, er ist im sandigen Geestgebiet durchschnittlich 20—80, in der
reichen Marsch 70 Mk. Nach den guten Kaufpreisermittelungen aus Hessen waren
1877 die Durchschnittspreise für das Ackerland ganzer Steuerbezirke pro Hektar 700
bis 3439 Mk. Junerhalb der Steuerbezirke kommen nun noch die größten Verschieden—⸗
        <pb n="460" />
        144 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [902
heiten vor: selbst in der Gemarkung Mainz differierten sie zwischen 1600 und 5600;
in den Weinorten gingen sie bis 6000, 9000, ja 24000 Mk. pro Hektar für Rebland
hinauf, während das geringste Ackerland abgelegener Gegenden für 40—100 Mk. zu
daben war.

Gewiß sind diese Differenzen der Ernte, des Reinertrages, der Bodenpreise nicht
bloß in der natürlichen Fruchtbarkeit und Lage, sondern zu einem guten Teil auch in
verschiedener Kulturarbeit, Kapitalinvestation u. s. w. begründet. Die besten Rebländereien
sind kargem Felsboden durch unsagbare Arbeit und Kosten abgerungen. Aber die
hauptursache der verschiedenen Rente ist doch die Lage und der Bodenunterschied. Wenn
auͤt Baden neuerdings die Pacht für guten Tabaksboden zu 90, für anderes Ackerland zu
24—60 Mk. pro Hektar, wenn in Wuͤrttemberg die Ackerpacht zu 60—158 Mk. angegeben
wird, so ist die verschiedene Fruchtbarkeit ebenso sicher die Ursache, wie wenn in Hessen die
Bodenwertsteigerung 18837 —1877 in manchen Teilen nur 19, in anderen 1730 betrug.
Und wenn dann vor allem gesellschaftliche Anordnungen, Wegebau, Eisenbahnen, Plan—
legung, Agrarverfassung noch in die landwirtschaftlichen Reinerträge und die Grundrenten—
höhe eingreifen, so ist doch die Grundlage für diese Wirkungen meist auch durch die Lage
und die Fruchtbarkeit gegeben. Die oldenburgischen statistischen Berechnungen Kollmanns
1866 — 1893) geben uns hievon eine klare Anschauung; wir sehen, wie Guts- und
Parzellenumfang und Bodenverwendungsmöglichkeit, also Ursachen, die halb auf socialen,
halb auf natürlichen Faktoren sich aufbauen, wirken. Marschhofland und »gärten
sosteten pro Hektar 12805 Mk., Geesthofland und -gärten 4199 Mk., Marschland
an fich 2890 Mk., Ackerland (wohl in der unfruchtbaren Geest) 1808 Mk., Wiesen
1310 Mk., Holzungen 398 Mk., unkultiviertes Land 198 Mk. Im Durchschnitt des
Herzogtums war der Hektarwert bei Stücken unter 0,05 ha 274495 Mk., bei solchen von
O,10 bis 0,20 46 498 Mk., bei den von 0,20 -0,50 17 492 Mk., bei den von 0,80 - 1,0
5676 Mk., bei 12 ha 4109 Mk., bei 2-5 1906 Mk., bei 5510 829 Mk.

c) Wir kommen bei der städtischen Bodenrente auf die Unterschiede dieser Art
zurück. Hier haben wir jetzt nur kurz auszusprechen, was dieses Zahlenmaterial über
die landwirtschaftliche Rente und ihre Kapitalisierung im Bodenpreise uns lehrt.

Es ist nach dem heutigen wissenschaftlichen Material nicht möglich, in der länd—
lichen Grundrentenbildung die Grenze zwischen der Wirkung der Seltenheit (des
Monopols) und der der Arbeits- und Kapitalaufwendungen genau zu bestimmen. Aber
zweierlei erhellt aus ihm unzweifelhaft: wenn Renten- und Wertsteigerungen von
1: 10, ja 50 und mehr vorkommen, so ist das nie bloß Folge der Arbeit; der Boden
erhält zuerst in der großen Kolonisationszeit, dann auch später zeitweise Wertzusätze,
die Folge der Beschränktheit der bebauten Fläche sind, die dem Privateigentümer ohne
persönlichen Aufwand zufließen. Aber diese Werterhöhungen haben sich in den meisten
alten Kulturländern neuerdings dank der verkehrs- und landwirtschaftlichen Fortschritte
doch im ganzen in mäßigen Grenzen gehalten; sie sind für die Pioniere der Kolonisation,
des technischen Fortschrittes gerechtfertigte Prämien, für ihre Nachbarn und Nachahmer
allerdings zum großen Teil unverdiente Lotteriegewinne. Wenn im Braunschweigischen
die Einsführung des Zuckerrübenbaues die Grundrente verdoppelte, so war das für die,
welche den Anfang machten, keine zu große Belohnung, für andere allerdings ein Ver—
dienst im Schlafe. Die Vorstellungen der Bodenverstaatlicher (J. St. Mill, Wallace,
Henry George, Flürscheim) sind vereinzelten Fällen entnommen und werfen stets die
meist größere Ersatz- mit der kleineren Monopolrente zusammen; solche utopistische Pläne
entstanden neuerdings da, wo eine mit allen unlauteren Mitteln arbeitende Bodenspekulation,
wie in den Vereinigten Staaten, die ganze Volkswirtschaft in ungesunde Zuckungen versetzte
und die unehrliche Bereicherung sehr ausdehnte, oder wo ppolitische Klassenherrschait,
wie in England, die zeitweise Monopolrentenbildung unnatürlich steigerte, und wo
die Latifundienbildung den unverdienten Mehrwert in einige wenige, ohnedies schon
überreiche Hände legte. Übrigens trat in den meisten Ländern die größte Grundrenten—
steigerung in der Gegend des' Kleinbesitzes ein; in Mecklenburg ist der Hektar Ackerland
300. in der Rheinpfalz 2000 —5000 Nek. wert. Wo die Bodenwerte durch Wegebau,
        <pb n="461" />
        308) Die Resultate der Grundrentenuntersuchung.

445

Büterzusammenlegung und Ähnliches steigen, ist es nicht die Arbeit des Eigentümers,
sondern die der oͤrganisierten Gesellschaft, welche das schafft. Dafür trägt aber meist
der Grundbesitz auch höhere Lasten als anderer Besitz, Steuern, Einquartierung, Kriegs⸗
kontribution. Alle Versuche, die ganze Monopolrente als solche für den Staat ein—
zuziehen, würden die Sicherheit des privaten Eigentums zu sehr bedrohen und würden
boraussetzen, daß in den Zeiten der sinkenden Grundrente die Eigentümer auf Staats⸗
kosten eutschädigt würden, was ganz unmöglich wäre und viel zu teuer würde. In
Alen Ländern älterer Kultur ist der erheblichere Teil des Bodenwertes ein seit Gene—
rationen, teilweise seit Jahrhunderten feststehender. Die neuen Erwerber, die ein
Grundstück oder Gut entsprechend der gestiegenen oder gefallenen Gesamtrente gekauft,
haben keinen besonderen Gewinn oder Verlust; sie erhallen die mäßige landesübliche
Verzinsung, die häufig bis auf 2—30/0 herabgeht, da die Anlage eine besonders sichere
und begehrte ist. Millionen von kleinen Besitzern haben in ihrem Grundeigentum nur
eine gesicherte Arbeits- und Ernährungsgelegenheit, sie haben im Reiz des eigenen Be—
itzes das stärkste Motiv zu großem Fleiße. Im ganzen heutigen Europa ist eine starke
Senkung der Gesamtrente vorhanden. Von einem drückenden Bodenmonopol, das einen
immer größeren Teil alles Einkommens an sich ziehe, kann in Frankreich und Deutsch⸗
land heute kein Vernünftiger reden. In Großbritannien dürfte die landwirtschaftliche
Besamtrente heute 59/0, im Königreich Sachsen 7—80/0, in Württemberg 20 —X
Frankreich 400/0 des Gesamteinkommens nicht überschreiten.

Daß Länder alter Kultur mit dichter Bevölkerung in ihrem hohen Bodenwert eine
Erschwerung ihrer wirtschaftlichen Existenz gegenüber jungen mit viel tieferem haben, ist
richtig. Aber dieses Grundverhältnis würde durch Verstaatlichung des Bodens nicht
geändert; es ist der natürliche Ausdruck für die Relation des Bodens zur Bevölkerung.
Solche Länder können — das ist die unabänderliche Folge natürlicher Ursachen —
nur noch dadurch voran kommen, daß sie durch größere Anstrengung, bessere Technik,
vollkommenere sociale Einrichtungen ersetzen, was junge Länder mit wenig Menschen an
leichterer Ernährungsmöglichkeit voraus haben.

234. Die städtische Böodenrente und die durch Ertragewinne be—
zinflußte Kapitalrente. Die städtische Boden- und Häuserrente hat natürlich
einen ähnlichen Charakter wie die ländliche Grundrente; ihre Ursachen sind im Grunde
—E
zu einander bildet auch hier den Gegenstand des Streites. Aber die Erscheinungen sind
— D
beschränkten Angebot; aber auch die auf den Boden verwendeten Kapitale und Arbeits⸗
mengen sind viel größer. Die Schwankungen der Konjunktur sind so viel stärker und
wechselvoller, die Spekulationsmöglichkeiten und Gewinne so viel höher, daß immerhin
wesentlich andere Ergebnisse sich uns hier darbieten als bei der ländlichen Grundrente.

Wir sahen vorhin, daß Marschhofland in Oldenburg 1,28 Mk. pro Quadrat⸗
meter (12805 Mk. pro Hektar) wert ist, während in Paris im 18. Jahrhundert der
Quadratmeter 6—7 CEts. (der Hektar 6286—718 Francs) kostete, im 14. und 15. Jahr⸗
hzundert auf 2—83 CEts. sank, im 16. Jahrhundert auf 87 Cts., vereinzelt bis zu
375 Francs stand. Das sind Preise, welche die übrigen ländlichen Bodenpreise in
Oldenburg um das 4-10fache, in Frankreich um das 8fache im 13., um das 200 fache
im 16. Jahrhundert übertreffen. Und wie sind sie seitdem gestiegen. Jedes gewöhnliche
Ackerland (von 800 -2000 Mk. Kaufpreis pro Hektar) steigt heute, als Weinland be—
nützt, auf das 2—4fache, als Gartenland ebenso viel oder noch mehr, als Bauland für
Doctj- und Landhäuser, sowie für gewerbliche und ländliche Gebäude meist auf das
5 10 fache, als Bauland fuür städtische mehrstöckige Wohngebäude auf das 10—40 fache,
jür große Geschäftshäuser im Centrum der Städte auf das 40 — 200 und mehrfache.
In Berlin war ein Quadratmeter im 17. und 18. Jahrhundert noch zu 224 heutige
pᷣfennige, im Centrum am Hausvogteiplatz zu 20—40 Pfg. zu haben; an letzterem
stand der Quadratmeter 1800 noch auf 2 — 4 Mk., 1866 auf 72 — 430 Mk.
303 durchssninlich auf 1290 Mk. ver Bodenwert flieg da 1790 1898 von 1: 380.
        <pb n="462" />
        446 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[904
In den Vororten Berlins stieg der Hektar Ackerland mit dem Beginn des eigentlichen
Wohnungsbaues für die Berliner daselbst 18681875 von 300- 600 Mk. auf 3000
bis 12000 Mk.; der Quadratmeter stand im Anfang der Bauzeit auf 5—6 Mk., ging
dann Ende der achtziger Jahre und bis 1900 auf 18, 40, 60 —- 180 Mk. hinauf. Der
Quadratmeter in Paris stieg von 57 Ets. im 16. Jahrhundert auf durchschnittlich
4,50 Francs im 17., 28 Francs in 18. und 180 Francs Ende des 19. Jahrhunderts;
dabei steht er in den äußeren Arrondissements auf 4-8ÿ85 Franes, an den Haupthandels—
straßen auf 2000 Francs. In den kleinen Städten ist der Preis allerwärts natürlich
sehr viel niedriger. Aber immerhin stieg er auch hier neuerdings gewaltig; z. B. in
den kleinen oldenburgischen Städten 1880 —1898 für das behauste Grundeigentum um
810/0, für das unbehauste (der Spekulation und Bebauung jetzt erst unterworfene) um
309 — 8300/0. Aus Hamburg wird berichtet, daß die Bodenpreise 1842 — 1900 um
das 3—68 fache, aus Frankfurt a. M., daß sie 1880 — 1895 um 600/0, aus Karlsruhe,
daß sie seit 320 Jahren um das 2—4 fache stiegen.

Diese Wertsteigerung mag teilweise eine künstliche sein, wir kommen darauf zurück,
in der Hauptsache ist sie eine Folge der größeren Gewinnmöglichkeiten. Sie spiegelt sich
natürlich in den Häuserpreisen und Mieten wieder, aber diese sind nun viel stärker
durch den Kapitalaufwand, durch die Verbesserung der Wohnungen und Wohnweise
beeinflußt als die ländlichen Boden- und Pachtpreise. Sehen wir, wie sie gewachsen
sind. Die Untersuchungen von D'Avenel über Frankreich geben uns einen Anhalt für
mehrere Jahrhunderte; die Angaben sind in heutigen Francs ohne Berücksichtigung
des Geldwertes gemacht.

Paris
Hauspreis Sausrente
1606 —
2120
380
4420
29 600
39 800
1890 ganz Paris 180 000 7099
in den 10 alten 13 759 588 2129
Arrondiss....260000 14300

Dörfer
Hauspreis Hausrente

84 15
22 10
26 10
198 13
430 21
515 35

i. d. Ort. v.

—

51 i. d. Ort.

unt.20006.
Wir brauchen nach dem, was wir vorhin über den Geldwert und seinen Einfluß
auf die französischen ländlichen Preise sagten, hier kaum zu wiederholen, daß die Preisfe
des 18. Jahrhunderts um das 4 fache erhöht werden müßten, um sie direkt mit den
heutigen vergleichbar zu machen. Die Pariser Hauspreissteigerung von 1606 auf
260 000 ermäßigte sich damit auf 6424: 260 000 resp. 180 000, die im Dorfauf7836: 2129.
Groß genug bleibt sie, wenn man bedenkt, daß es sich hier um ganz große Durchschnitte
handelt, die in den besten Lagen um das 10—50 fache übertroffen werden. Wir werden
im allgemeinen das Resultat so fassen können. Die Hauspreise und Renten in den
Dörfern werden in ihrer ganzen Entwickelung kaum eine Monopolrente in sich bergen:
die Verbesserung der Wohnungen erklären die historische Veränderung allein hinlänglich.
Auch in den Provinzialstädten ist der Monopolmehrwert wohl ein ziemlich mäßiger,
natürlich im Durchschnitt durch die kleinen Städte ein sehr herabgedrückter. Groß ist
er in Paris und hauptsächlich in den alten Teilen der Stadt. AÄAber auch da kommt
auf die zumal im 17. und 19. Jahrhundert einsetzende unendlich verbesserte Ausstattung
der Wohnungen, auf ihre Erhöhung von 1422' auf 8—6 Siockwerke, auf die Über⸗
bauung der Höse und Gärten ein großer Teil des Mehrwertes; die Baukosten werden
teilweise teurer, im einzelnen aber auch billiger geworden sein. Wenn die Hausrente
oder Miete 1500 bis 1800 von 800 auf 14800 stieg, so dürfte ein Drittel bis
ein Viertel der heutigen Rente, vielleicht auch mehr, doch Ersatz- und nicht Monovolrente
sein. Groß genug bleibt diefe
        <pb n="463" />
        —RB

Städtische Bodenrente. Boden- und Häuserpreise. 447
So viel Material wir über Häuserpreise in deutschen Urkundenbüchern und in
der sonstigen Litteratur besitzen, so wertvoll einzelne rechtsgeschichtliche Untersuchungen
über städtisches Eigentum (z. B. von Arnold) sind, eine Zusammenfassung haben wir
nicht. Ich führe nur an, daß nach P. Voigt die Berliner Häuser im 16. Jahrhundert
72 6300 heutige Mark, durchschnittlich 12 21800 Mk., 1755 etwa 3600 - 18000 Mek.
wert waren, daß die Mietquote pro Kopf 1709 12, 1785 20-25, 1830 und 1850
57, 1890 165 Mark betrug, daß in Halle 1780 ein Haus 900 - 1800 heutige Mark
dostete, endlich daß der Magistrat von Berlin den durchschnittlichen Verkaufspreis eines be—
bauten Grundstückes für 1883 auf 173 717, 1891 auf 255 100 Mk. angiebt. Die Bau—
kosten rechnete man in Berlin 1755 auf 20—40 Mk., heute auf 80—270 Mk. für den be—
bauten Meter. Ich füge bei, daß der Durchschnittswert der Häuser 1890 in Newyortk
19 200 Dollar, in Washington 7054 Dollar war; in Berlin erzeugt die große Miets—
kaserne in erster Linie die teuren Häuser, in den Städten der Vereinigten Staaten
—DD——

Und damit stehen wir bei der heutigen Hauptkontroverse über die Boden- und
Häuserrente: ist die Verteuerung der städtischen Miete, wie sie in den größeren Städten
ieit den letzten 100 Jahren, teilweise auch früher eintrat, abgesehen von der verbesserten
Wohnweise, in ihrem ganzen Betrag unabänderliche natürliche Folge von Angebot und
Nachfrage und des Bodenmonopols, oder ist sie zu einem Teil Folge socialer und recht—
licher Einrichtungen, Folge der Art, wie man Angebot und Nachfrage wirken ließ, wie
man durch Bauordnung, Stadtbauplan, Rechtsinstitute auf die Spekulation, den Grund—
stücksmarkt, die Bauart, das Baugeschäft und seine Organisation einwirkte? Das
erstere behaupten die Geschäftsleute des Bodenmarktes und die Anhänger der alten ab—
strakten Wertlehre (neuerdings Philippovich, A. Voigt, Ph. Stein), das letztere suchen
praktische Magistratsbeamte, Menschenfreunde und die Anhänger der historischen Schule
(z. B. Adikes, Eberstadt, P. Voigt, Fuchs u. s. w.) zu beweisen.

P. Voigt hat wahrscheinlich zu machen gesucht, daß in dem Berlin von 1306
bdis 1600 kaum eine Monopolrente trotz des Anwachfens auf 10000 Seelen entstehen
connte, weil eine systematische Ratspolitik die Bebauung im Sinne der Billigkeit be—
förderte; der Rat verfügte über die Allmende, lieferte Holz und Bausteine, Ziegel und
Kalk umsonst oder sehr billig. Und gleiches will er als Folge der analogen fürstlichen
Baupolitik von 1660— 1800, für die Zeit, da die Stadt von 1000 auf 7000 Häuser,
don 8000 auf 150 000 Einwohner stieg, wahrscheinlich machen; auch damals sei eine
Monopolrente nur für Läden und wenige bevorzugte Stadtteile entstanden; der Boden—
wert, der heute 50— 80 0/0 des Hauswertes ausmache, sei damals im ganzen auf 5 bis
200/40 desselben geblieben; die Bodenspekulation habe nur in schüchternen Ansätzen be—
Jonnen.

Man hat ihm widersprochen, ohne historischen Gegenbeweis. Und Sombart will
zar neuerdings allen europäischen städtischen bürgerlichen Geldreichtum von 1200 -1600
auf städtische und ländliche Grundrentenbildung zurückführen. Sie hat gewiß in
Italien, den Niederlanden u. s. w. eine erhebliche Rolle gespielt, gewisse Monopolrenten
haben in Paris in der Zeit von 1280 — 1850 nicht gefehlt und treten uns in den
steigenden Hausrenten der deutschen Urkundenbücher von 1280—1400 auch klar entgegen.
Aber die Frage ist, wie stark sie waren, wie lange, wem sie zuflossen. Die große Zeit
des deutschen Städtebaues (1100 — 1400) macht nun nach den Quellen den Eindruck,
daß sie erfolgte durch Parzellierung des grundherrlichen, klösterlichen, patricischen Grund⸗
befitzes in der Form der Zerteilung von Hausstellen, vielfach (100“ lang, 60 breit)
gegen einen unerhöhbaren Ewigzins von 6212 Denare; der Denar enthält 1,6—0,4 8
sein Silber, also handelte es fich um Zinse von 6—1218 Silber (oder 122,5 Mk.). Die
Häuser rechnete man bis gegen 13800 zur fahrenden Habe; erst 1300 — 1500 werden sie teil—
weise aus Stein gebaut und etwas wertvoller. Die Spekulation in Bodenwerten und Häusern,
die Bildung von erheblichen Monopolwerten war bei solcher Verfassung an sich schwer, in
nge Grenzen gewiesen. Die Behauptungen P. Voigts mögen daher für 1806 — 1800
etwas übertrieben sein, einen großen Kern Wahrheit enthalten sie. Die angeführten
        <pb n="464" />
        148 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [906
niedrigen deutschen Häuserpreise (von 1500 — 1800) wären ohne das nicht ver—
sttändlich. Wo man noch im 19. Jahrhundert ähnlich verfährt, wie z. B. beim Aus—⸗
bau in Philadelphia (es werden kleine Parzellen für Einfamilienhäuser gegen mäßige
Ewigrenten, die übrigens ablösbar sind, verkauft), sind die Boden- und Häuserpreise
auch mäßig geblieben, hat die Bodenspekulation entfernt nicht den Charakter wie z. B.
in Berlin.

A. Voigt sucht den berechtigten Kern seiner städtischen Grundrententheorie so zu
begründen: es kommt für allen städtischen Bodenwert auf die Verwendbarkeit an; wie
das Ackerland, in Gartenland verwandelt, wertvoller wird, so. das Gartenland, das Ge—
bäudeland wird; das Gebäudeland mit 122 Stockwerken muß billiger bleiben als das
mit 3—6; das Terrain für Arbeiterwohnungen billiger als das für die höheren Klassen,
das Wohnterrain als das für Geschäftszwecke (die sogenannte Citybildung); der Meter—
preis von 10 Mk. für ein Terrain einstöckiger Häuser ist so natürlich wie der von 880
sür 5 stöckige Wohngebäude oder 600 und 1000 für die Handelscentren der Großstadt.
Dieser Betrachtung liegt, wie wir schon betont, eine unbedingte Wahrheit zu Grunde:
die Mieten, d. h. der mögliche Gewinn entscheidet auf die Dauer die Höhe der Grund-
rente, des Hauspreises. Aber die Grenze dieser Gewinnmöglichkeit liegt eben wesentlich
auch in Rechts⸗ und Wirtschaftsinstitutionen, sowie in der Auspressungsmöglichkeit aller
derer, welche als Konsumenten die hohen Wohn⸗- und Geschäftsmieten direkt oder in—
direkt zu zahlen haben. A. Voigt giebt selbst zu, daß an derselben örtlichen Stelle,
wo die Berliner Riesen-Mietskaserne mit 40 —60 Wohnungen, Höfen und Hinterhäusern
gestattet ist, der Meterpreis des Bodens auf 80— 120 Mk., dicht daneben, wo nur Land⸗
hausbau gestattet ist, 35 — 45 Mk. stehe. Er meint nun, der erstere sei vorzuziehen,
veil die fünfstöckigen Häuser mehr Wohnungen geben, und durch die Häufung der Etagen
auf dieselbe Fläche die Baukosten und die Miete doch billiger werden. Die Möglichkeit
dieser Verbilligung ist vorhanden; andere Sachverständige (Brandts, Eberstadt) leugnen,
daß fie so viel betrage wie die Bodenpreise da teurer geworden seien, wo man die riesigen
Mietskasernen durch den Bebauungsplan erzwinge.

Die Verschiedenheit des Urteils über das Steigen der städtischen Bodenrente und
des Häuserwerts scheint bei den einzelnen Schriftstellern wesentlich mit beeinflußt von ver—
schiedener lokaler Beobachtung. Der eine hat Gegenden und Städte vor Augen mit
mäßiger Steigerung oder gar stillstehender Grundrente, wo eine große Spekulation sehlt,
der Mehrwert wesentlich Folge der Straßen- und Hausbaukosten ist; der andere hat
die Gegenden und Städte beobachtet, wo die Spekulation und die Bauordnung ganz
andere sind, wo ein starkes Mißverhältnis von Angebot und Nachfrage eine sehr starke
Monopolrentenbildung, ja ihre Steigerung durch gefälschte Taxen und künstliche Preis—
treiberei vorhanden ist. Das eine wie das andere kam früher vor und kommt heute vor;
die Organisation des Grundstückmarktes, der Baugeschäfte, die persönliche Qualität der
beteiligten Personen kann ganz verschiedene Zustände und Preise erzeugen. Städte mit
zleicher Bevölkerung und Bevölkerungszunahme haben doch oft verschiedenen Bodenwert,
verschiedenen Mietwert; wo 7 Menschen auf das Haus kommen wie in London, und
wo 72 wie in Berlin, ist schon deshalb Bodenwert und Miete sehr verschieden. Die
Länder und Gegenden des Einfamilienhauses (Vereinigte Staaten, England, Belgien,
Nordwestdeutschland) haben mäßigeren Bodenwert, geringere Bodenspekulation als die
mit großen Grundstücken, großen Mietskasernen (Berlin). Wo hohe Umsatzsteuern oder
Steuern auf den Wertzuwachs (die Monopolrente) die Spekulation und das Zurück—
halten baureifer Gelände erschweren, ist das Steigen der Monopolrente sehr eingeschränkt.
So z3. B. ist in Kiautschau, der deutsch-chinesischen Kolonialstadt, von jedem Grund⸗
tücksverkauf eine Gebühr von 20/0 und von der Preiserhöhung eine solche von 83/800
zu zahlen; Grundstücke, die 25 Jahre in derselben Hand bleiben, zahlen diefelben 331/8 00,
außerdem hat das Gouvernement ein Vorlaufsrecht bei jeder Veräußerung und erhebt
30 vom Schätzungswert jedes Grundstückes als jährliche Steuer; diese große Ein—
schränkung hat die Bebauung in keiner Weise, wohl aber jede preisstreibende Spekulation
gehindert. Selbst A. Voigt, der für Frankfurt eine normale Preisbewegung annimmt,
        <pb n="465" />
        9071)] Natürliche und künstliche Ursachen der städtischen Bodenrente. 449
sagt im Hinblick auf die Epochen der blühendsten Berliner Bodenspekulation: „eine
Regelmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Preisbildung ist nicht zu erkennen; ihre Signatur
ist die Unberechenbarkeit“. Im übrigen verweise ich auf die Ausführungen der Wert—
lehre (II 8 172), welche die Möglichkeiten künstlicher Preistreiberei erörtern. Auch der
Vergleich mit den antiken Großstädten spricht für den starken Einfluß der veränder—
lichen gefellschaftlichen Einrichtungen und Zustände auf den städtischen Bodenwert, die
Häuserpreise und die Mieten.

Es scheint sehr wahrscheinlich, daß in den antiken Großstädten Rom, Konstantinopel,
Alexandria eine Ausbeutung der Mieter stattfand, wie niemals später, obwohl der kleine
Mann nur ein Loch als Wohnung hatte und brauchte. Wir hören von 6—10 Stock⸗
werken; die Straßen waren 5—6 mobreit, so daß Wagen in ihnen garnicht verkehren
durften. Da alle Wege zu Fuß gemacht werden mußten, stieg die Monopolrente im
Centrum maßlos. Der furchtbare Druck der Mieter erhellt schon aus den zahlreichen
kaiserlichen Schenkungen, welche die Ubernahme aller kleinen Mieten auf ein Jahr be—
treffen. Die großen Häuserwucherer, wie Crassus, hielten private Löschmannschaften:
sie erschienen mit ihnen bei den zahlreichen Bränden, begannen die Rettungsarbeiten aber
erst, wenn sie die Grundstücke zu einem Spottpreis erhandelt hatten. Craffus soll
einen großen Teil Roms besessen haben.

Wie unendlich besser ist dem gegenüber das Bild unferer Großstädte mit ihren
zewiß noch schwachen, kaum begonnenen, aber doch schon jetzt tiefeingreifenden Wohnungs—
reformen. Immerhin liegt es im Wesen der neuen Großstadtbildung, daß auch sie
eine große Monopolrentenbildung und eine Verschlechterung der Stellung der Mieter
gegenüber den Hausbesitzern herbeiführen mußte. In Berlin wohnte 1700 noch die
Haͤlfte der Bevölkerung im eigenen Haus, 1786 ein Viertel, heute 1-80/0, während
in den amerikanischen großen Städten mit über 100 000 Seelen noch 330/0 in eigenen
Häusern (1895) lebten. Heute hat ein Hausbesitzer oft 10 —60 Mieter, oft ist er Eigen—
tümer ganzer Häuserreihen. In kleinen Städten, am Rhein ist es immer noch besser.
In Elberfeld beherbergt noch über ein Viertel aller Häuser nur eine Haushaltung,
auch das Arbeiterhaus nur 2— 4. Das stellt Angebot und Nachfrage ganz anders
gegenüber. Die Organisation der Vermieter ist meist heute gut und geschlossen, die
der Mieter nicht vorhanden oder schwach; sonst wäre es nicht möglich, daß jede kleine
Gehaltsaufbefserung der Beamten z. B. sofort ohne Widerstand zur Einkassierung der—
jelben durch die Hausbesitzer führt. Je mehr das zur Bebauung kommende Gelände
der wachsenden Stadt in potenten wenigen Händen liegt, je mehr diese einen festen Ring
ihres Besitzes um die Stadt herum legen können und viele Jahre ohne Zinsen es aus—
jalten, sicher, im späteren erhöhten Bodenpreis doch eine Verzinsung von 5 —2000
sährlich zu erhalten, desto gewaltiger kann die innerftädtische Rente steigen, desto mehr
werden die Neubauten in eine zu entfernte Peripherie gedrängt. Und wo die Mehrzahl
der Hausbesitzer nun gar noch Spekulanten sind, die mit möglichst wenig Anzahlung ge—
kauft haben, um möglichst rasch nach Anziehung der Mietsschraube wieder zu verkaufen,
da kommt um so leichter zur Monopolrente, wie sie in der Natur der Sache liegt, eine
künstliche übermäßige, durch die Spekulation vermehrte.

Dabei bleibt auch für die Großstädte mit starker Monopolrentenbildung wahr,
daß die Bodenverstaatlicher sie weit überschätzen, und daß ohne eine solche, als Prämie
wirkende Monopolrente die Ausdehnung und der Umbau unserer Großstädte nicht möglich
zewesen wäre, daß ohne sie furchtbare Mißstände und periodische noch größere Miets—
steigerungen stattgefunden hätten. Ein großes Geschäftshaus auf dem Berliner Haus—
vogteiplatz z. B. wurde mit Erwerbs- und Baukosten von 2,2 Mill. Mk. zum modernen
Verkaufshaus umgebaut, was 1 Mill. Mk. Gewinn gab: das Haus erzielte jetzt Mieten,
die 8,2 Mill. Mtk. verzinsten; aber es war der Umbau ein erhebliches Wagnis, ein
gefährliches Geschäft, dessen Gewinn vorher nicht feststand. Die ersten Pioniere
solcher Umgestaltungen müssen große Gewinne machen, sonst unterbleiben sie. Aber
noch mehr gilt nun von der Stadt als vom platten Lande, daß Hunderte von andern
aachher ähnliche Gewinne im Schlafe machen.

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.6. Aufl.
        <pb n="466" />
        1450 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [908
In den Berliner Vororten wurde 1887 — 1897 eine Milliarde Mark am ge—
stiegenen Bodenwert erzielt, wovon sicher die Hälfte oder drei Viertel Monopolrente
und Spekulationsergebnis war; am Kurfürstendamm z. B. war der gesamte Bodenwert
1865 1 Million, 1885 14 Millionen, 1898 50 Millionen. In der Stadt Berlin bildeten
ich in den letzten 50 Jahren sicher 2—58 Milliarden Mark Monopolbodenwerte. Auch
in London stieg der Mietwert 1871 — 1891 von 24 auf fast 40 Mill. Pfd. Sterling,
wovon 7,15 Millionen als Monopolwert (nicht durch Arbeits- und Kapitalaufwendung
bedingt) berechnet wurde; das sind in 20 Jahren 110 Mill. Pfd. Sterling — 2200 Mill.
Mk. Kapitalwert. Wie enorm die Gesamtrente aus Häusern in England stieg, wie der
ganze Haus- den Bodenwert dort überholt hat, sahen wir (II S. 188) schon. Wenn
heute Deutschland ein Gesamtvermögen von 200 Milliarden hat, und Berlin und Vor—
orte in kurzer Zeit 2,6 —83,5 Milliarden an Monopolgrundstückswert schufen, ganz Deutsch⸗
land sicher den zwei- bis mehrfachen Betrag, so sehen wir immerhin, daß dieser Vorgang
in der heutigen Vermögens- und Einkommensverteilung eine erhebliche Rolle spielt, so
sehr sich der Prozeß auch auf die großen Städte und bestimmte Zeiten beschränkt, und
so sehr die Monopolrente nur einen Teil der steigenden Gesamtrente des städtischen Grund⸗
eigentums ausmacht. Die städtische Monopolrentenbildung ist in der Gegenwart jedenfalls
viel umfangreicher als die ländliche. Viel mehr Personen sind so in den Städten ohne
entsprechende Arbeit reich geworden. Von den hieraus etwa zu ziehenden wirtschafts⸗
politischen Konsequenzen haben wir hier nicht näher zu sprechen. Wir haben es schon
oben (18 128) gethan. Wir betonen nur, wie sehr durch solch. Erkenntnis die Forde⸗
rung verstärkt wird 1. daß die Bodenspekulation durch richtige Besteuerung in gewissen
Grenzen gehalten wird, 2. daß die wachsenden Großstädte bei Zeiten sich das Eigentum
erheblicher Baugelände sichern, um so die Privatspekulation im Zaum zu halten und 8.
daß wo doch schon Hauseigentümer von Dutzenden und Hunderten von Häusern entstehen,
dieses Eigentum und diese Großhausverwaltung möglichst in die Hände gemeinnütziger
Aktiengesellschaften oder Baugenossenschaften gebracht werden möge.

Wir fügen noch ein Wort über das Kapitalvermögen bei, das Monopol—
rentensteigerungen erlebt.

Nicht bloß der ländliche Grundbesitz und die Häuser haben als Vermögen
wechselnde, auf- und absteigende Renten und dementsprechend einen bald steigen—
den, bald fallenden Kapitalwert. Auch das in Gewerben, Handel, Verkehrsmitteln an⸗
gelegte Vermögen zeigt teilweise dieselben Erscheinungen. Und es ist in den voran—
geschrittenen Ländern vielfach schon größer als das unbewegliche Vermögen. Giffen
schätzt für das Vereinigte Königreich 1888 auf 1691 Mill. Pfd. Sterling Land- und
1926 Mill. Pfd. Sterling Haus- 7619 Mill. Pfd. Sterling gewerbliches Vermögen,
Foville für Frankreich auf 80 Milliarden Francs Land- und 40 Milliarden Francs
Haus⸗ 80 Milliarden Francs beweglichen Besitz; Sachsen hatte neuerdings auf 18 bis
14 Milliarden Mark Vermögen 7,6 Boden⸗- und Gebäude-, 4,4 Mobiliarvermögen.
Schon das Eisenbahnkapital allein beträgt in vielen Staaten 5—10/0 alles Vermögens.

Nun giebt ja ein kleiner Teil dieser großen Kapitalmassen keine oder nur eine geringe
Rente, ein größerer giebt regelmäßig und dauernd 21/—50/0; aber ein nicht unbedeuten⸗
der ist auch großen Schwankungen der Rentabilität unterworfen und zwar unter ähn⸗
lichen Bedingungen wie der ländliche und Hausbesitz; wo die Nachfrage dauernd steigt,
und durch die verschiedensten Ursachen (Seltenheit der Erzlager, günstige Geschäftslage,
Größe der Kapitalanlagen, seltene, persönliche Geschäftsleitung) die Konkurrenz nicht eine
Vermehrung der Geschäfte herbeiführt, entstehen Extragewinne, ja Monopolrenten, und
nun steigt das in den betreffenden Anlagen steckende Kapital auf 200, 300 und mehr
Prozent seines ursprünglichen Wertes; die neuen Erwerber bezahlen dann entsprechend
mehr, sie beziehen keinen Extragewinn mehr, sondern die landesübliche Verzinsung.

Das Maß, in welchem solche Extragewinne und Werterhöhungen erzielt werden,
läßt sich aber leider nicht ebenso wie beim ländlichen und städtischen Grundeigentum
feststellen. Am deutlichsten sichtbar, sollte man meinen, trete es bei den Altiengesell—
ichaften und ihren Dividenden hervor. Aber die Aktiengesellschafts- und Truststatistik
        <pb n="467" />
        g09) Monopolrenten des beweglichen Besitzes. 451
enthält meist schon das ursprünglich aufgewendete Kapital mit einem Aufschlag von
100 — 200 5/0; ist dann die Dividende vom Nominalkapital 5, so ist sie vom wirklich
aufgewendeten Kapital 10 oder 16. In den Vereinigten Staaten ist das System der
„Verwässerung des Kapitals“ am ausgebildetsten: man giebt zunächst Obligationen und
Vorzugsaktien aus, den gleichen Betrag an Aktien begeben die Gründer dann erst nach
und nach, wenn das Unternehmen blüht. Wenn also z. B. 1887 — 1895 612 7006
aller Eisenbahngesellschaften der Vereinigten Staaten den Stammaktien keine Dividende
zahlten, so heißt das nur, bei 61 — 700/0 sei die Verwässerung so groß gewesen, daß
zunächst nur die Vorzugsaktien und Obligationen etwas erhielten, aber nicht, daß das
wirklich aufgewendete Kapital keine Rente gab. Die deutschen Aktiengesellschaften, deren
Statistik van der Borght für 1896 giebt, erzielten für ihr Nominalkapital 10,7 0/0
Reinertrag, verteilten 7,59/0 Dividende; von 2870 gaben 698 keine, 680 0—8, 1029
5— 10, 454 über 10 (20 uber 40) 0/0 Dividende; etwa 1500 werden also Kurse von
120 — 6000/0 des Nominalwertes (ca. 2—3 Milliarden) erzielt haben. Die großen
französischen Eisenbahnen erzielen seit Jahren 6—160/0 Dividende; die Bank von Frank—
reich 1135 0; ihre Aktien von 500 sianden oft auf 8500, steis unendlich hoch über
Pari. So wird auch in Frankreich eine Vermögenszuwendung von Milliarden an die
Inhaber solcher guten Aktien vorhanden sein.

Eine neuere gute Arbeit über die österreichischen Aktiengesellschaften weist nach,
daß sie 1878—1899 durchschnittlich 6,750/0 des Nominalkapitals als Dividenden ver—
teilten, die Gasgesellschaften 16,6 0/0, die Versicherungsgesellschaften 18,80/0, die Banken
3,50/0, die Industriegesellschaften 5,270/0, die Maschinenfabriken 7,669/0. Das Aktien—
kapital betrug 1900 1005 Mill. fl.; wie groß dabei schon der Wertaufschlag bei der
GBründung war, erfahren wir nicht; die Kursgewinne über den Nominalwert werden bei
allen, die über 50/0 geben, erheblich sein. Ihnen stehen allerdings die Verluste der
liquidierten Gesellschaften gegenüber.

Und das ist ja nun das Charakteristische dieser ganzen Vermögensbildung; sie ist
viel unsicherer als die durch Grundrentenbildung des laͤndlichen und städtischen Bodens
entstandene. Die Extragewinne, welche den Mehrwert des Vermögens schufen, sind meist
doch schwankend, hängen von Welthandelskonjunkturen, Personen, kompligzierten Betriebs-
einrichtungen viel mehr ab als jene. Aber das hebt die Thatsache nicht auf, daß diefe
Wertbildungen doch eine ähnliche oder gleiche Ratur haben, wie die an das Grund—
eigentum sich anknüpfenden. Es ist wahrscheinlich, daß sie in der letzten Generation
diel mehr individuellen Reichtum schufen als die ländliche Grundrenté, vielleicht den
gleichen oder größeren als die städtische. Und wenn dieser Reichtum in seinem Ursprung
ganz wejsentlich auf die führenden Präsidenten, Direktoren und Leiter der großen
Unternehmen, auf ihr Geschäfistalent, ihre enorme Arbeitsthätigkeit zurückgeht, so haben
doch ebenso die unschuldigen Aktionäre an diesem Goldregen teilgenommen, welche ein
persönliches Verdienft so wenig daran haben wie die Schöneberger Bauern, die über
Nacht Millionäre wurden, weil das Berliner Baugeschäft ihre Hufen erreichte.

235. Die Verteilung des Vermögenseinkommens, Nachdem wir in
8230 —-234 eine Reihe specieller Fragen erörtert, kommen wir auf die Gesamtergebnisse der
Einkommensverteilung zurück und besprechen nun erstens die Entwickelung der Ver—
mögensverteilung (8 235) und zweitens die ganze Einkommensverteilung (8 286). Wir
cnüpfen an unsere Ausführungen in 8 229 an.

Nur ein kindlicher, aller historischen Kenntnisse barer Optimismus konnte den
Satz aufstellen, daß alle höhere wirtschaftliche Kultur oder wenigstens die wirtschaftlichen
und technischen Fortschritte des 19. Jahrhunderts die Tendenz gleicherer Vermögens,
perteilung in sich trügen. Das Gegenteil ist seit Jahrtausenden und in der Gegenwart
jedem klar, der Augen hat, um zu sehen. Nur darüber kann Streit sein, was die
Ursachen seien, bis wohin die Bewegung gehe, ob sie aus sich Gegenbewegungen erzeuge
und Schranken zulasse. Wir führen zuerst für die allgemeine Tendenz der wachsenden
Angbeichheit einige historische Beweise an, gehen nachher auf die anderen angedeutelen
Fragen ein.
        <pb n="468" />
        452 Drittes Buch. Der gefellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [910
Der Prophet Jesaia ruft wehe „über die, welche ein Haus an das andere ziehen
und einen Acker zum andern bringen, bis daß kein Raum mehr da sei, daß sie allein
das Land besitzen“. Und der Prophet Micha sagt von den Reichen, „sie reißen zu sich
Acker und nehmen Häufer, alfo treiben sie Gewalt mit eines jeden Hause und mit eines
jeden Erbe“. Von den 9000 Spartiatenackerlosen war die Mehrzahl später verschwunden,
Aristoteles zählt noch 1000 spartiatische große Grundbesitzer; 125 Jahre später soll es
nur noch 100 gegeben haben. Die Frage der Ackerneuverteilung zu Gunsten der Armeren
und die Schuldentilgung ist in Griechenland der Kern der socialen Politik und der
furchtbaren socialen Kämpfe. Demosthenes klagt, daß die Reichen zu viele Grundstücke
kaufen, früher habe der reichste Mann über 100 Talente (etwa!/2 Mill. Mk.), jetzt über
600 verfügt. Das Verschwinden des Mittelstandes, des kleinen Bauernstandes ist die
große Klage der Zeit auch in Italien. Etwa 100 Jahre v. Chr. sagt schon ein Sach—
kenner, es gebe nur noch 2000 Männer in Rom, qui rem haberent, die Vermögen
hätten. Crassus wird auf 89 Mill. Mk. heutigen Geldes, Seneca auf 80 geschätzt.
Plinius berichtet, daß sechs Herren die halbe Provinz Afrika besaßen, deshalb von Nero
getötet wurden. Latifundia perdidere Romam.

Im älteren Mittelalter kommen frühe Tausende von Hufen in den Besitz der
Könige, der Kirche, der Grundherren; aber es ist ein Obereigentum, das mehr politisch—
verwaltungsrechtliche Bedeutung hat als wirtschaftliche im Sinne sehr großen Privat—
vermögens. Die festen Abgaben setzen dem zu 95 0/0 als Streubesitz und Untereigentum
an Ritter, Bauern, Stadtbürger ausgegebenen Großgrundbesitz eine ziemlich enge
Nutzungsgrenze. Im späteren Mittelalter sind es zuerst Italien und Spanien, welche
wieder die großen Vermögensanhäufungen zeigen; die Landteilungen und Güterkonfis—
kationen spielen nicht die Rolle wie im Altertum. Aber demokratische Besteuerungen
bis zur Vermögensvernichtung waren in Florenz an der Tagesordnung. Das städtische
Grundeigentum, das kaufmännische Kapital, die Bergwerke halten dem Landbesitz teilweise
schon 1400 — 1600 die Wage. Einzelne Päpste hinterließen Schätze von 0,7 —1 Mill.
Goldgulden (à 9— 10 Mk.), Lorenzo Medici (1440) ein Vermögen von 285 187 Goldgulden,
der Bankier Chigi in Rom (1520) 800 000 Dukaten; Julius II besaß einen Schatz von
700 000. In Spanien besaßen nach Philippson im 16. Jahrhundert 1085 geistliche
und weltliche Herren den größten Teil des Landes; die Reichsten hatten Jahresrenten
von 100 000 — 180 000 Dukaten, während Karl V. über 4,5 Mill. Dukaten verfügt
haben soll; im 17. Jahrhundert gehörte Andalusien 5 Herren.

Langsamer bildeten sich die großen Vermögen in Mittel- und Nordeuropa. Aber
immer häuften sich die Besitzungen der Fürsten, der Großbankiers, des Grundadels von
1400 -1800 sehr, während bereits gewisse Schichten der mittleren und unteren Klafsen
thren Besitz ganz oder teilweise verloren. Die drei größten englischen Grundherren
haben nach Macaulay 1690 Renten von 20000 — 60000 Pfd. Sterling; die übrigen
schätzt Gregory King auf 8300—4000 Pfd. Sterling jährlicher Einnahmen. Er giebt
160 weltlichen Lords eine Durchschnittsrente von 2800 Pfd. Sterling, den 800 Baronets
eine solche von 800 Pfd. Sterling; diese Zahlen deuten auf Vermögen von 0,82-24 Mill.
heutige Mark. Deutsche Kaufleute von 50 000 -500 000 Gulden (à 83-6 Mk.) kommen
im 16. Jahrhundert in Augsburg, Nuürnberg und ähnlichen Städten vor; ja die zwei
Fugger hinterließen 1571 7 Mill. Gulden. In Basel gab es im 15. Jahrhundert
freilich nur 80—120 Personen mit über 2000 Gulden Vermögen, die reichsten hatten
12 000- 18 000. Durer hinterließ ein solches von 6848. Im ganzen überwog ein
mittlerer Besitz, an dem auch die Handwerker teilnahmen. Die Geschlechter waren
ebenso durch ihren Hufen- und Rentenbesitz wie durch ihr bewegliches Kapital und
ihren Handelsbesitz wohlhabend. Ich führe einige Vermögenszahlen nach Bücher und
Schönberg an:
        <pb n="469" />
        9111]

453
Es besaßen 1495 in Frankfurt a. Main: Es besaßen in Basel 1475 1476:

Geschichte der Vermögensverteilung.

d/0 der Gesamt⸗ 0/o0 der o/0 der

bevölkerung Handwerker Steuernden
Unter 20 Goldgulden 45,7 32,7 Bis 30 Goldgulden 44,4
20 200 7 35,0 45,1 30 - 200 7 305
200 - 2000 142 220 200 -2000 20,9
über 2000 5,1 1.0 über 2000 5 4,3

Bücher fieht das Charakteristische dieser Zahlen in dem Überwiegen der kleinen
Vermögen, in der geringen Zahl der Armen und der ganz großen Besitzer und die
Ursache dieser Zustände in dem auf die Unfreiheit des plaͤtten Landes sich aufbauenden
städtischen Wohlstand, in der Stadt- und Zunftverfassung, in der noch vorhandenen
agrarischen Eigenwirtschaft der meisten Staͤdter. Ob in Frankreich das Vermögen
damals schon mehr differenziert war, ist mir zweifelhaft; immer hatte der große
französische Kaufherr und Reeder Jaques Coeur schon 1440 etwa ein Vermögen von
10,78 Mill. heutigen Francs (Pigeonneau) und Mazarin soll 40 —60 Mill vivres
(Fouquet) hinterlassen haben. In den Niederlanden dürfte die Vermögensungleichheit
ähnlich wie in Italien vom 15. — 18. Jahrhundert gewachsen sein. Ich habe einige
Tabellen, welche die Vermögens- und Einkommensverteilung von deutschen Städten von
1406 -1600 und von England im Jahre 1688 mit dem 19. Jahrhundert vergleichen,
zusammengestellt; nach ihnen ist der Unterschied nicht so sehr groß. Aber diese Zahlen
beweisen nicht allgemein.

In den letzten 200 Jahren wird im ganzen doch der Vermö gensunterschied gegen—
über den vorhergehenden Jahrhunderten erheblich gewachsen sein (vgl. oben 8 3229
S. 422 ff.): Die enormen lechnischen und Betriebsfortschritte, die freiere Konkurrenz, der
stärkere Daseinskampf, der Sieg der Geldwirtschaft, das Verschwinden der agrarischen Eigen—
wirtschaft für die kleinen Leute verursachte die Anderung: breite Schichten und Klassen
ohne oder mit geringem Vermögen enistanden; die führenden Schichten hatten ganz
andere Erwerbsmoͤglichkeit; ihnen fielen auch die enormeu Grundrentensteigerungen und
Konjunkturengewinne am meisten zu. Immer ist das Refultat ein gänzlich verschiedenes
in den einzelnen Ländern und Gegenden.

Alle Kenner sind einig, daß kein Land eine solche Plutokratie habe wie die Ver—
einigten Staaten: nach Holmes sollten 18900 4047 Millionäre 20 6/0 bes ganzen Reich⸗
tums der Union besitzen; nach einer Schätzung, die Fopille mitteilt, 17 000 Familien
die Hälfte desselben. Ahnliches in Bezug auf England deutet die Rechnung desselben
Gewahrsmannes an, welche 11500 Famdien die Hälfte alles Vermögens giebt; nahe
kommt dem die holländische Schätzung, die 28000 Familien als die Inhaber der Hälfte
allen Vermögens über 18 000 fl. ansetzt. Für Preußen und Deutschland kann man
nach der preußischen Vermögenssteuer annehmen, daß erst die viel größeren Zahlen von
100000 resp. 170000 Familien die Hälfte des ganzen Privatvermogens (nicht bloß
des über 60090 Mk. betragenden) besitzen. Millionäre von 400 bis über 1000 Mill. Mk.
zählen die Vereinigten Staaten schon viele, das alte Europa doch nur wenige: z. B. hinter—
ließ James Rothschild 1867 640 Mill. Mk. in Preußen besaßen 1899 erst 19 Privat-
personen zusammen eine Milliarde, erst 38 die zweite und 93 die dritte; 1899 —1902
stand nur eine Person in der statistischen Spalte „über 80 Mill.“ ; sie besaß wohl
200-300 Mill. Die furstlichen Vermögen sind in unserer Statistik nicht einbegriffen.

Besonders lehrreich fuür den Umfang des Vermögensbesitzes in den mittleren
socialen Schichten in Deutschland sind die Resultate der neuen preußischen Vermögens⸗
steuer, wie sie Evert bearbeitet hat. Die Steuer erfaßte 1899 1,22 Mill. Cenfiten mit
über 6000 Mk. Vermögen, sie machten mit ihren Angehörigen 4,56 Mill. Personen
oder 13,88 00 der Bevölkerung aus. Da aber noch mindestens 1 gill. (Censiten und
Angehbrige) über 6000 Mt. deklarierten, jedoch von der Steuer befreit wurden, so ist
die wirkliche Zahl der Besitzenden viel größer, ganz abgefehen davon, daß wahrscheinlich
1—2 Mill. 6060 Mk. haͤtten und nicht deklarierten, und einige weitere Millionen
        <pb n="470" />
        454 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 912
1000 -5999 Mk. Vermögen hatten und deshalb steuerfrei waren. Fr. J. Neumann macht
mit guten Gründen glaublich, daß 10-511 Mill. Haushaltungsvorstände und Einzel—
verdienende nicht zur Vermögenssteuer Herangezogene vorhanden seien, von denen jeder
durchschnittlich 300 — 1000 Mk. Vermögen habe, die also zusammen wohl 10 Milliarden
hatten, die zu den 75 Milliarden der Besteuerten hinzukämen. — Doch haben wir hier
von all' Derartigem abzusehen, können nur das Ergebnis der amtlichen Statistik be—
trachten.

Das Hauptresultat der Untersuchung Everts ist nun, daß die Prozentzahl der
besitzenden Steuerzahler (Censiten und Angehörige gegenüber der Bevölkerung) am größten
da ist, wo der mittlere Bauernstand vorwiegt (21230/0 in den Regierungsbezirken
Hannover, Münster, Lüneburg), sehr viel geringer dort, wo der Großgrundbesitz herrscht
(8— 100/0 in den Regierungsbezirken Stralsund, Posen, Oppeln, Danzig, Breslau,
Marienwerder, Bromberg), sowie daß in den Städten mit wenigen Arbeitern die Besitzenden
eine ähnliche Ziffer erreichen wie in den Bauerngebieten (Bonn 22,26, Wiesbaden 21,86,
Frankfurt 15,14 0/0), daß dagegen in den reinen heutigen Industriestädten die Besitzen—
den noch unter das Niveau der Großgrundbesitzgegenden sinken (Königshütte 58,85, Essen
7,36, Berlin 7,80, Beuthen 8,3109/0). Das heißt: Latifundienbildung und Großindustrie
sind zunächst die Hauptursachen der modernen zunehmenden Vermögensungleichheit.
Beide erzeugen die steigende Prozentzahl Besitzloser oder wenig Befitzender, welche nicht
unter die preußische Vermögenssteuer im eben angegebenen Sinne fallen.

Knüpfen wir an diese Zahlen nun ein Wort der Würdigung. Die wachsende
Ungleichheit ist unbestreitbar. Aber sie schließt nicht aus, daß in den geldwirtschaft⸗
lichen Epochen des Altertums die Gegensätze noch viel größer waren als heute; Rod—
bertus schon betont das mit Recht. Auch für die Länder der Halbkultur trifft das
teilweise zu; Cl. Janet behauptet es z. B. von China. Wir dürfen nicht vergefsen, 1.
daß die großen Vermögen solcher Zeiten und Länder in einem viel niedrigeren Geldwert
ausgedrückt sind, also um vergleichbar mit unserer Gegenwart zu werden, auf das 3—6fache
vermehrt werden müßten und 2. daß die Besitzüberlegenheit einzelner Reicher in den ganz
kleinen demokratischen Staaten ohne feste Staatsgewalt, mit Sklaverei, mit viel härteren
Rechts- und Wirtschaftsinstitutionen, in Zeiten unbarmherzig egoistischer Habsucht ganz
anders wirken konnte als später in christlichen großen Staaten mit viel humaneren
Institutionen. Dagegen wird es nicht zweifelhaft sein, daß die Vermögensverteilung
Mitteleuropas von 1300 — 1900 eine steigend ungleichere wurde, allerdings in den einzelnen
Ländern in sehr verschiedenem Maße.

Die Erklärung des Problems, die wir vielleicht als die thörichtste bezeichnen
können, ist nun die, der Reichtum der Reichen könne nur durch Beraubung der Armen
entstanden sein. Eine solche kindliche Idee knüpft an die Vorstellung der Gleichheit
aller Menschen an, die von rechtswegen eine Gleichheit der Besitzverteilung zur Folge
haben müßte. Sie ist so wenig vorhanden, wie die entgegengesetzte Annahme ganz zutrifft,
die verschiedene Vermögensverteilung sei die direkte und notwendige Folge der ver—
schiedenen individuellen Eigenschaften, die Reichen seien die Fleißigen und Wirtschaftlichen,
die Armen die Faulen und Trägen. Der Kern des Problems liegt doch in der historischen
Entwickelung der Gefellschaft und der Volkswirtschaft; diese schließt ein: 1. die zu—
nehmende sociale Differenzierung, d. h. Entstehung verschiedener socialer Klassen, 2. die
wachsende Schwierigkeit, auf derselben Fläche für eine steigende Bevölkerung nicht bloß
gleiche, sondern zunehmend bessere wirtfchasftliche Lebensbedingungen möglichst für alle
Klassen zu schaffen, und endlich 3. die noch größere Schwierigkeit, diejenigen Rechts—
und Wirtschaftsinstitutionen aus- und stets fortzubilden, welche Produktion und Ver—
teilung richtig im Gang erhalten und zugleich den Individuen und Klassen, ihrer Leistungs⸗
jähigkeit, ihrem Verdienste einigermaßen gerecht werden. Dabei wird nie zu vermeiden
sein, daß die führenden Personen und Kreise immer wieder das größere Vermögen erwerben;
aber es wird auch stets die Frage bleiben, ob dieses Vermögen persönlichen Eigenschaften
und größeren Leistungen entspricht oder nicht, ob und in welchem Maße Unrecht, Gewalt,
Betrug, Täuschung mitwirken, ob nicht in den Zeiten des Aufschwungs und der Um—
        <pb n="471" />
        913) Die neuere Vermögensverteilung und ihre Ursachen. 455
wälzung die alte Raubtiernatur des Starken wieder zu schrankenlos zur Geltung komme,
ob nicht die höheren Eigenschaften der Aristokratie in den folgenden Generationen ver—
schwinden, ob nicht die mittleren und unteren Schichten der Gesellschaft mißhandelt,
bewuchert wurden, zu kurz kamen, ob die Ausbildung der gesellschaftlichen Einr ichtungen,
die ihnen bei dichterer Bevölkerung in komplizierter Volkswirtschaft die Existenz sichern
sollten, gelang oder nicht. In den ältern Epochen ist es die Frage der Grundeigentums—
verteilung, in den späteren sind es die geld- und kreditwirtschaftlichen Erwerbsformen,
ihre Ordnung, ihre Rückwirkung auf die Individuen und Klassen, welche den Ausschlag
geben. Die Erfolge für die Vermögensverteilung können bei der Kompliziertheit des
großen wirtschaftlichen Entwickelungsprozesses sehr verschiedene sein, trotz einer ge—
wissen Übereinstimmung infolge der großen Hauptursachen der Veränderung.

Die vorhin angeführten statistischen Zahlen aus Everts Darstellung haben schon
klare Beweise dafür erbracht. Weitere sind leicht zu beschaffen. Oldenburg ist ein
Land mit relativ großer Vermögensgleichheit; der vorherrschende bäuerliche Kleinbesitz
und agrarische Charakter bedingen es; auf 54537 Familien kamen 1890 30670, die
ein Haus oder Stück Land oder beides zusammen eigen besaßen. Aus dem Weimarschen
Thüringen berichtete Hildebrand (1868 — 1878), daß noch 700/0 aller, 80 0/0 der länd⸗
lichen Familien Grundeigentum besäßen. Viele Teile Frankreichs haben ähnlichen
Charakter. Levasseur rechnet, daß in Frankreich 4,8 Mill. Personen Land und Haus,
4 Mill. ein Haus besitzen, zusammen also 8,8 Mill. Personen, die 28—26 Mill. (von
38 Mill.) mit ihren Familienangehörigen umfassen, Grundbesitzer seien; kein anderes
Volk der Welt habe eine so günstige Verteilung. Der größere Teil Englands, des
deutschen Nordostens haben einen überwiegenden Großgrundbesitz und damit sehr große
Vermögensunterschiede überhaupt. Daß auch eine gleichmäßigere Grundeigentumsverteilung
durch das Überhandnehmen der Verpachtung (besonders der Zwergpacht) und Verschuldung
zu wirtschaftlich und socialpolitisch ungünstigeren Zuständen sühren könne, haben wir
schon oben (J S. 378 und 3887) gesehen, aber auch die Möglichkeit betont, daß diese
Entwickelung bekämpft werden könne.

Niemals kann bei hoher wirtschaftlicher Kultur ein gleich großer Teil der Bürger
Grundeigentümer bleiben wie bei niedriger; ein steigender Teil muß ohne solches
existieren; es fragt sich, ob er besitzlos wird, oder bewegliches Eigentum und in welchem
Maße er es erhält. Auf diesem Gebiete sind nun die verschiedensten Gestaltungen
möglich. Die Art der gewerblichen und Handelsentwickelung (Kleingewerbe, Haus—
industrie, Fabrik), die Art der Ausbildung der lohnarbeitenden Klasse, die Art, wie die
Geld- und Kreditwirtschaft sich durchsetzt, schafft sehr verschiedene Grade der Besitzlosigkeit
und des Groß- und Kleinbesitzes; es kann bei hoher Kultur eher zu massenweisem Elend
kommen, es kann aber auch ein Mittelbesitz und kleiner Besitz sich erhalten, es kann, wo
er sehr zurückgegangen ist, wieder besser und anders werden, als es in den Zeiten der
Umwälzung, der Proletarisierung der Massen war. Die großen geschäftlichen Aufschwungs-
perioden bringen den großen Unternehmern, Handelsherren, Bankiers, welche die Führer
des Fortschritles sind oder in der Vorhand sitzen, meist die großen Vermögen, während
—0 natürlich von der speciellen
socialen Klassenbilbung, den Erziehungsverhältnissen, dem Erbrecht und den Erbsitten
und manchem andern ab.

Mehr und mehr wird für die Arbeiter, die mittleren Klassen, die Beamten, auch
für einen Teil der höheren Klassen die Art des Vermögensbesitzes, der in irgendwelchen
Schuldtiteln liegt, die wichtigere. Die untere Hälfte der Gesellschaft hat bis vor
30 Jahren Derartiges überhaupt nicht gekannt, nicht zu nutzen verstanden. Je mehr
sie das lernt, desto mehr nimmt sie auch wieder am Vermögensbesitz teil. Sie thut es
heute schon viel mehr, als es in den Vermögenssteuerkatastern erscheint, welche Spar—
kassenbücher, einzelne Staatspapiere u. s. w. nicht entdecken. Wir haben die wichtige
Veränderung in dieser Richtung schon oben (JS. 882, 888) besprochen. Wir erinnern
ferner an die Zahlen, die wir über Sparkassen, Genossenschaftsbefitz und Versicherungs⸗
policen u. s. w. angeführt haben (18 145, I 215 -222 S. 248 — 258). Es
        <pb n="472" />
        456 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 914
giebt aber noch mancherlei andere Beweise hiefür, z. B. die zunehmende Demokratisierung
des Effektenbesitzes. In Frankreich gab es eingeschriebene Inhaber französischer Rente
1880 195 000 (2 1041 Francs), 1862 1108 000 ( 821 Francs), 1800 8096 000
(d 159 Francs); die 20 Milliarden Francs des französischen Eisenbahnbesitzes gehörten (1885)
700 000 Familien mit je 10 000 - 15 000 Francs Kapitalbesitz durchschnittlich. Die Zahl
der von der reinen süddeutschen Kapitalrentensteuer betroffenen Personen ist 18866 — 1890
von 2,5 auf 4, in Württemberg auf 7/0 der Bevölkerung (das sind 20 bis 350/0 der
Familien) gestiegen, ein Beweis, wie diese Besitzart zunimmt. Eine Vermögensstatistik,
die bis zum kleinen Eigentum von 100 Francs herabsteigt, wie wir sie für den Kanton
Zürich 1848 — 1885 haben, zeigt für diesen Kanton mit seinen demokratischen Ver—
mögens- und Gesellschaftsverhältnissen, aber zugleich mit seinen bedeutenden Groß—
industrien, mit seiner steigenden modernen Geld- und Kreditwirtschaft, daß zwar die
Besitzlosen noch zunehmen, aber nicht ohne Besitzvermehrung breiter Schichten. Wir
zählen, wenn wir 5 Personen auf die Familie rechnen:
1848
Familien.. 49517
Vermögenssteuerpflichtigee.. 48 446
Solche von 100 2000 Francs Vermögen 28991
Solche von über 2000 Francs Vermögen. . 16449

1885
65 856
51 902
20677
31225

Die Zahl derer, die nicht 100 Francs versteuerten, war also 1848 6077, 1885
13 954; aber dafür hatten 1848 etwa ein Drittel, 1885 fast die Hälfte über 2000 Francs
Vermögen. — Für das Land der Millionäre, die Union, stellte (Rovember 1902) der
Minister Root den Satz auf, der große Fortschritt des Landes sei naturgemäß zuerst
den „Köpfen“ und dem Kapital zugutegekommen, er werde mehr und mehr jetzt auch den
Arbeitern und Konsumenten sich fühlbar machen und führte als Beweis die bestehende
Landverteilung mit ihren zahlreichen kleinen Farmen, die 14—15 Mill. Lebensversicherungs—
policen, die 14 Mill. Aktionäre, welche an den 1742 Mill. Dollar Aktienkapital Anteil
hätten, die 2,7 Mill. Personen, welche an Unterstützungsgesellschaften, die 1,8 Mill.
Personen, die an 565 Mill. Dollar der Vorschuß- und Baugefellschaften Anteil hätten,
an. Eine wunderbare Ausdehnung des Vermögens auf die Arbeiter greise in der
Gegenwart Platz. Gewiß bedeutet eine politische Zweckrede nicht die vone Wahrheit.
Aber ein Kern von Wahrheit ist in ihr doch enthalten.

Es bleibt fraglich, ob und wie weit solche Gegenbewegungen siegen, andauern,
die große bestehende Ungleichheit erheblich einschränken werden. Es bleibt zweifelhaft,
ob dauernd die heutigen Erwerbsformen sich versittlichen werden, ob die Eigenschaften der
Besitzaristokratie sich verbessern oder verschlechtern werden. Je mehr letzteres der Fall
ist, je weniger sie ihre Macht und ihr Vermögen in den Dienst der Allgemeinheit stellt,
je mehr die Söhne und Enkel derer, welche das Vermögen geschaffen, nur in Eitelkeit,
Genußsucht, Liederlichkeit sich ergehen, desto weniger wird ein großer, doch teilweise
durch Zufall, teilweise auch durch zweifelhafte Mittel vermehrter Vermögensbesitz weniger
ertragen. Die Dinge können dann zur Katastrophe führen.

Aber wir dürfen andererseits nicht vergessen, daß die Mißbräuche einzelner nichts
für ganze Klassen beweisen, daß eine relativ freie Vermögensbildung die Vorausfetzung
politischer Freiheit, starker Charaktere, einer gesunden Aristokratie ist (vgl. I8 181).
Ohne solche private Vermögensbildung hätten wir unseren heutigen Reichtum nicht,
würden nicht jedes Jahr Tausende von Geschäften neu begründet. Zu allen Zeiten gingen
die größten politischen und wirtschaftlichen Neugestaltungen, Reformen, Partei— und
Regierungsbildungen aus den Kreisen hervor, in denen Talent und Charatter sich mit
der Macht verbindet, welche großes Vermögen giebt. Nur das Millionärhaus der Julier
konnte den römischen Prinzipat schaffen, der das römische Reich noch auf Jahrhunderte
rettete, seinen Wohlstand wiederherstellte, seine Verwaltuͤng und Rechtsprechung vervoll⸗
kommnete. Das Bankhaus der Medizi gab Florenz seine Renaissanceblüte. Heute steht
an der Spitze des englischen Liberalismus ein Schwiegersohn Rothschilds, und an der
        <pb n="473" />
        915) Würdigung der heutigen Vermögensverteilung. 457
des Imperialismus ein reicher Fabrikant, beide in gewissem Sinne zugleich Führer der
socialen Reform. Lafsalle konnke die deutsche Socialdemokratie nur begründen, weil er
vorher durch einen ziemlich zweifelhaften Prozeß sich die Rente eines reichen Mannes
verschafft, und heute suchen die Socialdemokraten den Vorspann der Geldmacht, den sie
brauchen, bei jüdischen Millionären; sie thun damit nur dasfelbe, was andere Klassen
und Parteien in etwas anderer Form und bei anderen Millionären sich leisten; z. B.
unser Feudaladel durch das Aufheiraten der Bankiers- und Fabrikantentöchter. Aber
auch, wo nur bescheidenere Zwecke angestrebt werden, ist die Vermögensrente in viel—
jacher Weise heilsam; sie dient als Reserve für Alier, für Witwen 'und Waisen, als
Mittel der Ausstattung der Kinder und der höheren Ausbildung der folgenden Gene—
rationen. Der größere Teil des Vermögens ist heute kein gesicherter Baumstamm, der
immer neue Früchte trägt und neue Zweige treibt, sondern ein Vorzug, der stets aufs
aeue erarbeitet und erkämpft sein will. —

Soweit es Personen und Familien dient, die allein von der Vermögensrente
leben, fragt es sich, wer sie seien. Die französische Volkszählung von 1894 giebt darauf
die Antwort, daß auf ca. 9 Mill. Familien 956729 kamen, die als reine Rentner zu
bezeichnen seien; die Hälfte hatte nur einen weiblichen Vorstand; von der andern Hälfte
mit männlichem Vorstand waren diese wieder zur Hälfte über 60 Jahre alt. Also drei
Viertel dieser Rentner waren ohne Arbeitseinkommen, weil die Natur es ihnen verbot.
Die Rente verfieht hier nur den Dienst der Alters- und Witwenversorgung. Es bleiben
etwas über 200 000 Familien, die wir als wirkliche Rentner bezeichnen können, etwa
2,200 der Familien. Von ihnen wird ein Teil koͤrperlich und geistig unfähig sein,
ein Teil wird im Dienste des Staates und der Gesellschaft ehrenamtliche Pflichten erfüllen;
die wirklichen Drohnen werden einige Tausende nicht übersteigen.

Mit solchen Ausführungen ist nicht bewiesen, daß jede Vermögensanhäufung
gesund sei und günstig wirke. Aber es ist gezeigt, wie schief die socialistische Unter—
stellung ist, als ob jeder größere Vermögensbesitz nur ungünstige Folgen habe, nur als
Polster der Faulheit wirke. Es ist wahrscheinlich gemacht, daß eine Anzahl großer
Vermögen heilsam wirken können; sie thun es, zumal wenn mittlere und kleinere in großer
Zahl neben ihnen vorhanden sind, wenn auch aus bloßem Arbeitseinkommen neue kleine
und große Vermögen sich bilden, wie wir heute annehmen können. Niemals früher
wird ein so großer Teil des vorhandenen Vermögens von den noch lebenden Eigen—
tümern oder ihren Vätern erarbeitet, ein so großer Teil Folge ausgezeichneter Eigen—
schaften und Leistungen gewesen sein. —

Wir haben nun die Einkommensverteilung im ganzen ins Auge zu faffen, wie
sie aus der Vermögensrente und dem Arbeitsverdienst zusammen sich ergiebt. Wir haben
einleitend schon gesehen, daß die Ausbildung der wichtigsten Institutionen, welche das
Arbeitseinkommen beherrschen, erst der neueren Zeit angehört. Wir haben nun ins Auge
zu fassen, in welcher Weise die beiden Einkommensarten zusammenwirken. Wir werden
sehen, daß die weitere Fortbildung des Arbeitseinkommens und seiner Bedingungen die
Hand bietet, die Verteilung der Vermögensrente, soweit sie zeitweise als eine ungesunde,
als eine zu ungleiche, zu sehr auf die obersten Klassen beschränkte erscheint, im Sinne
gerechter Gesamtverteilung und Hebung der unteren und mittieren Klassen zu korrigieren.

236. Die Einkommensverteilung im ganzen ist ein Resultat der Ver—
mögensverteilung und der Art, wie das Arbeitseinkommen sich gestaltet. Man hat das
Problem nach zwei Seiten hin zu fassen gesucht. Man hat Thebrien und Formeln all—
gemeiner Art aufgestellt, wie das Vermögens⸗ und Arbeitseinkommen sich in seinem Ver—
hältnis historisch und unter der Einwirkung bestimmter Ursachen ändere, und man hat ohne
Kücksficht auf den Ursprung der Einkommensteile die Gesamtverteilung in ihrer thatfächlichen
Gestaltung untersucht, ihre Ursachen zu fassen, die Ergebnisse zu formulieren sich bemüht.

Der erstere Verfuch entsprach dem kühneren Mut der älteren abstrakten National⸗
konomie. Wir sahen, wie Ricardo die Frage formulierte und beantwortete, Der ganze
Socialismus wollte in ähnlich vorschneller Art beweisen, daß das Vermögen inmer
nehr, die Arbeit immer weniger erhalte. Ohne die damals noch ganz fehlende Ein—
        <pb n="474" />
        458 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung [916
kommensstatistik, ohne specielle historische Untersuchungen war man mit phrasenhaften
Konstruktionen schnell fertig. Man wird zweifeln können, ob es überhaupt eine sichere
Antwort auf diefe Fragestellung giebt. Immer versuchen wir, kurz zusammenzusassen,
was man heute historisch und statistisch etwa wird sagen können.

Es ift freilich unendlich schwer, das Gesamtergebnis der wirtschaftlichen, socialen
und rechtlichen Eniwickelung der Völker nach dieser Seite hin zu formulieren. Aber
das scheint sicher: bei rohester, niedrigster Kultur giebt es keine Vermögensrente;
niemand erntet, wo er nicht persönlich geackert und gesat hat; alle Menschen leben von
ihrer Arbeit; aber alle sind arm, schlecht versorgt, jeden Tag dem Elend preisgegeben.
Indem Herrfchende entstehen, das Vieh- und Menscheneigentum sich bil det, werden größere,
Jusammenwirkende, besser versorgte Gemeinwesen möglich, entsteht auch die Vermögensrente
deben dem Arbeitseinkommen.“ Und indem das Grundeigentum entsteht mit seiner un—
gleichen Verteilung und später das bewegliche Kapital mit seinen Gewinnmöglichkeiten
und Renten, kann das Einkommen aus Vermögen neben dem aus Arbeit weiter, ja
auch auf Kosten dieses wachsen. Es geschieht 1. durch die Anhäufung des Vermögens
in den Händen einer Minderzahl, 2. durch die steigende Monopolrente der bevorzugten
Vermögensstücke, 8. durch alle die socialen Institutionen, welche den herrschenden Ver⸗
mögens inhabern die Möglichkeit bieten, der arbeitenden Masse des Volkes viel mehr als
früher abzunehmen. Diese Möglichkeit war mit der steigenden Produktivität der Arbeit
und ihrer Organisation gegeben, ob dabei die Arbeitenden etwas mehr oder dasselbe
oder weniger als früher erhielten. So werden längere Epochen einer stark angewachfenen
Vermögensrente nicht, zu leugnen sein, zumal bei Sklaven- und Hörigenwirtschaft, auch
nicht beim modernen Übergang zur Geld- und Kreditwirtschaft, zur freien Arbeit.

Aber es wirken dem nun bei höchster Kultur, größtem Reichtum und in Gesellschaften
mit verbesserten Institutionen entgegen: 1. das Sinken des Zinsfußes von 10 auf 4,
3, 2,50/0, 2. das Steigen des Lohnes, die Verbesserung der Arbeitsinstitutionen,
3. die Verbilligung des Lebens durch besseren Verkehr, durch die Einschränkung der
ländlichen Mondpolrentenbildung, 4. für die reichen exportierenden, Kolonien besitzenden
Staaten die großen hiemit gegebenen Gewinnmöglichkeiten, die vielleicht noch mehr den
Kapital besitzenden, aber auch den arbeitenden Klassen zu gute ko mmen.

Darnach scheint es richtig zu sein, wenn man die hist orische Entwickelung so
annimmt: die Vermögensrente habe von ursprünglich wenigen Prozenten bis auf ein
Drittel des Gesamteinkommens, vielleicht da und dort bis auf die Hälfte zugenommen;
immer hängt der sociale Druck einer solchen Proportion von der Zahl der Besitzenden und
Nichtbesitzenden ab. Wir werden aber annehmen können, daß neuerdings die Proportion
fich eher wieder zu Gunsten des Arbeitseinkommens verschoben habe. Führen wir einige
schätzende Rechnungen dieser Art an, so roh und wenig zuverlässig sie auch sein mögen.

Nach einer Rechnung, die ich nach der englischen Einkommenstafel G. Kings für
1688 machte, und nach den neueren Zahlen von Giffen wird man für England vielleicht
die Prozente des Arbeits- und Vermögenseinkommens so schätzen können:
Arbeitseinkommen Vermögenseinkommen
1688 72 - 73 06 17-18 090
1848 63, 37 ,
1881 66, 31,5,
Zu ähnlichem Resultat wie die englische Proportion von 1881 komme ich für
Norwegen nach Kiagers Einkommensstatistik von 1895, ebenso für Deutschland nach
meiner Aufstellung oben (II S. 429). Fuür die Vereinigten Staaten hat Atkinson
sogar nur 100/0 Vermögenseinkommen berechnet; seine Kritiker haben ihm aber bewiefen,
es sei mindestens 32—3870/0. Für Sachsen hat E. Engel 1875 60: 40 berechnet, für
Preußen sogar ein größeres Vermögens- als Arbeitseinkommen (letzteres nur zu 82,6 —2*
dabei hat er aber nur die Löhne als Arbeitseinkommen, das Einkommen der Bauern, Hand⸗
werker, aller Unternehmer als Vermögensrente angesetzt; das ist nicht richtig. Bedeutungs⸗
        <pb n="475" />
        917)] Das Verhältnis des Vermögens- zum Arbeitseinkommen. 459
voll und sicher für Zunahme des Arbeitseinkommens sprechen die Ergebnisse der sächsischen
Einkommensteuer: Gehälter und Löhne allein stiegen 1879 — 1900 von 34,9 auf
45,69/0 alles Einkommens, während die reinen Vermögensrenten nur von 10,7 auj
12,00/40 zunahmen: Grundbesitz, Gewerbe und Handel erhielten 1879 54,2, 1900
12,19/0 des Gesamteinkommens; legen wir von diesen Prozenten die Hälfte als Arbeits-
einkommen zu den Gehältern und Löhnen, so war dasselbe 1879 62 00, 1900 66,9 0/0.
Doch sind alle diese Zahlen so wenig sicher, und auch wenn sie sicher wären, besagen
sie ja nicht, ob die 33040 Vermögensrente an Millionen kleiner Leute oder an wenige
Dutzend Millionäre gehen, und stehen deshalb in der Luft. —

Uber das Verhältnis des Gesamteinkommens zum Vermögensbesitz giebt die heutige
preußische Einkommens- und Ergänzungssteuer einigen Aufschluß. Im Jahre 1902
waren 8,76 Mill. Haushaltsvorstände und Einzelsteuernde zur Einkommensteuer (über
900 Mk.) und 1,29 Mill. mit ebenfalls über 900 Mk. Einkommen zur Ergänzungs—
steuer (die mit 6000 Mk. Vermögen, in Ausnahmefällen mit 82000 Mk.) veranlagt.
Es hatten bezahlt physische Personen:

a) Einkommensteuer b) Ergänzungssteuer b O/0 von a
mit 900 -3000 Mk. Einkommen 3310 069 930 998 29,9
3000 -6000 , 291652 208 01] 69,9
6000 -95000 —* — 33
9500 -30 5000 65 259 5,1
30 500 - 100 000 18 828 5,0
über 100000 3436 80.2

L

Das heißt: schon die kleinen und mittleren Einkommen von 900 —8000 Mk. haben bis
29,90/0 zugleich Vermögensrente; bei den höheren Einkommensstufen steigen die Ver—
mögenden bis zu 950/0; die ganz großen Einkommen über 100 000 Mk. find aber wieder
bis zu ein Fünftel reines Arbeitseinkommen.

Noch etwas deutlicher sieht man das Verhältnis von Arbeits- und Vermögens—
einkommen bei Angaben aus einer einzelnen Stadt und ihrer städtischen bis zu 420 Mk.
herabgehenden Einkommensteuer. Aus Remscheid kann ich nach einer Privatmitteilung
über die städtische Einkommens- und Vermögenseinschätzung von 1897 anführen, daß
die Stadt 51777 Einwohner, 10 681 steuerzahlende Haushaltungsvorstände und 9896
einzelstehende Steuerzahler hatte, daß von den 20527 Steuergzahlern 12598 unter
900 Mk. und zwar bloßes Arbeitseinkommen hatten (darunter 6019 unter 660 Mk.,
meist Näherinnen, Arbeiterinnen, jugendliche Arbeiter), endlich daß die über 900 Mk.
Einkommen Beziehenden zerfielen in: 5560 Personen ohne Vermögensangabe (4 mit über
8000, 180 mit über 2700 Mk. Einkommen), in 79 inaktive Geschästsleute (Rentiers)
mit kleinem Vermögen, in 141 aktive mit 2000 - 6000, 1808 aktive mit 6000 - 100 000
und 232 altive mit über 100 000 Mk. Vermögen. Auf 5560 Arbeitseinkommen und
79 bloße Rentiers fallen 2181 Geschäftsleute, die in ihrem Geschäftsgewinn ein Arbeits⸗
und Vermögenseinkommen haben; die 5560 Arbeitseinkommen werden auch noch teilweise
kleine Vermögen unter 2000 Mk. gehabt haben, die in den Steuerlisten nicht erschienen. —

Kommen wir nun aber zur Hauptsache, zur Verteilung des Einkommens ohne
Unterscheidung des Ursprungs. Wir fragen, wie kam die Wissenschaft von 1750
—1870 zu ihrer ganz pessimistischen Verteilungstheorie. Einfach auf Grund von Zeit—
ereignissen, die sie zu stark verallgemeinerte. Der aufgeklärte Rationalismus hatte gegen
1750 die Formel gefunden: reiche Länder müssen eine Überzahl Armer haben, die durch
Not zur Arbeit gezwungen werden (IIS. 8300). Die klassische englische Nationalskonomie
war mit Ricardo zu der Lohn- und Grundrententheorie gekommen (II S. 801 u. 439), die
wir kennen. Daran knüpfte Marrx an; er hatte wesentlich nur die englische Wirtschafts—
geschichte von 1500 an und die englische Baumwollindustrie der Jahre 1806 — 1850
studiert. Die englische Bauernlegung, die brutale ältere englische Kolonialausbeutung,
der ältere englische Negerhandel, die ältere englische parlamentarische Klassenherrschafi,
wie fie der städtischen und ländlichen Aristokratie durch Prämien, Schutzzölle, Staats
anleihen u. s. w. die Taschen gefüllt hatte, dann aus der neueren Zeit die steigende Armen-
        <pb n="476" />
        460 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[(918
zahl, das Fabrikelend in den Baumwolldistrikten — diese Thatsachen hatten ihn zu seiner
Theorie von der Verelendung der Massen, von der Auffaugung aller kleinen Kapitalbesitzer
durch die großen gebracht. Die ehrliche historische Wissenschaft hatte dann die antiken
socialen Kämpfe aufgedeckt und als Analogie der Gegenwart verwertet. Die ersten Er—
gebniffe der Einkommensteuergesetze von 18340 —1860 zeigten die teils wirkliche, teils schein—
bare große Verkümmerung der Mittelstände und der unteren Klassen. Lassalle konnte nach
der preußischen Statistik verkünden, daß 72,550/0 der preußischen Bevölkerung in aller—
elendester Lage, 16,7589/0 in elender, 7,25 0/0 in gedrückter, 8,25 0/0 in erträglicher und
nur 0,5/0 in guter Lage seien. Ein so vorsichtiger und konservativer Mann wie Roscher
konnte noch 1892 schreiben, die Spaltung des Volkes auf höchster Kulturstufe in wenige
Überreiche und zahlreiche Proletarier scheine unvermeidlich. Die ernste Wissenschaft schien
mit den Anklagen des Socialismus einig. Einige manchesterliche Optimisten und die
Anwälte der Großkapitalisten, die zugleich deren Millionen verteidigen und deren Nicht-—
existenz beweisen sollten, nahm man in der Wissenschaft kaum ernst.

Und doch sehen wir heute, daß in dieser ganzen theoretischen und statistisch—
historischen Einkommenslitteratur große Übertreibungen lagen, daß man als allgemeines
Gesetz angesehen, was unter besonderen Verhältnissen eingetroffen war, daß man einen
großen Teil der 1842 — 1900 entstandenen, der Einkommensbesteuerung entnommenen
Statistik falsch interpretiert hatte. Man hatte die Steuereinkommen für wirkliches Ein—
kommen angesehen, auch wo letzteres um 50—100, ja mehr Prozent höher war; man
hatte die Steuernden vielfach als Familienhäupter angesehen, während unter ihnen nur
die Hälfte oder zwei Drittel solche waren, der Rest auf junge Leute von 14 Jahren an,
auf Gesinde, auf verdienende Familienglieder fiel. Bis auf den heutigen Tag scheint
mir jede Berechnung der Einkommensverteilung verdächtig, welche nicht diese Elemente
zu scheiden weiß. Vor allem aber mußte eine historische Betrachtung zwischen England
und den kontinentalen Staaten, zwischen der ersten Zeit der siegenden Geldwirtschaft
und Großindustrie und der neueren Epoche ihrer Konsolidierung, der Zeit der socialen
Reformen unterscheiden, sie mußte die großen Unterschiede zwischen der anliken und
modernen Entwickelung erkennen. So kam man zu der von uns (oben 8229 und 82385)
schon betonten, die pessimistischen Behauptungen einschränkenden Erkenntnis; man sah,
daß die Zunahme der Einkommensdifferenzierung nur in Zusammenhang mit der socialen
———
Epochen zunehmender Differenzierung auch Zeiten größerer Ausgleichung folgen können.
Die statistisch-historischen Einkommensuntersuchungen von —— in England,
von ageeahe Soetbeer, Böhmert und anderen in Deusschland schufen niach und nach
ein lorrigiertes Bild. Ich versuchte in den oben S. 420 angeführten Vorträgen von 1895
und 1897 ihm Ausdruck zu geben, vielleicht etwas zu optimistisch; aber im ganzen scheint
mir das damals Ausgesprochene auch heute noch richtig. Ich versuche das Ergebnis
der neueren Untersuchungen kurz zusammenzufassen.

Der Satz ist falsch, daß die Armen immer ärmer und zahlreicher, die Reichen
immer reicher und geringer an Zahl werden, die mittleren Einkommen verschwinden.
Das heißt: für jede dieser drei Behauptungen kann man aus den letzten zwei Jahr—
hunderten einzelne Epochen und Gegenden anführen, aber der Gesamterfolg ist doch ein
wesentlich anderer.

Die Reichen werden reicher (derselbe reichste Privatmann hatte in Preußen 1875
5, 1901 20 Mill. Mk. Einkommen), aber ihre Zahl nimmt auch erheblich zu. Ein
Einkommen über 8000 Mk. versteuerten in Altpreußen 1832 48 489, 1867 729883, in
ganz Preußen 1873 1283 284, 1894 319 317, 1902 449 741 Personen; ihre Zahl wird
in Wirklichkeit stets viel größer gewesen, aber kaum stärker gewachsen sein. Dieses Wachs—
tum bildet ja nun freilich die Anklage: „die obersten Einkommensklassen vermehren sich
rascher als die mittleren und unteren“; so wurden schon von Engel folgende Progressionen
der preußischen Steuerzahler (1832 —1878) berechnet: für die unter 3000 Mk. Einkommen
100: 124, für die von 3000836000 100: 210 -470, fur die höheren 100: 8300 - 2200.
Reumann berechnete fur 1832 —1890 ähnliche Zahlen und fügt bei: „die großen und
        <pb n="477" />
        919] Die gesamte heutige Einkommensverteilung. 461
größesten Einkommen nehmen viel stärker zu als die mittleren und kleinen, der Gegen⸗
— ergeben sich ähnliche Resultate.
Bereits Engel hat nun aber schon 1875 darauf aufmerksam gemachi, daß sich die ein—
zelnen Einkommensklassen nicht in sich vermehren, sondern daß überwiegend bestimmte
Teile der niederen in die oberen Klassen aufsteigen. Je mehr dies in den unterften
Stufen stattfindet, desto weniger nehmen sie zu; sie bleiben ftabil, ja gehen auch mal
zurück; das ist aber ein Fortschritt. Das Aufsteigen in die mittleren und oberen Klassen,
deren jede höhere schwächer besetzt ist, muß die Folge haben, daß wenn von jeder in
die nächst höhere z. B. 100 aussteigen, dies für jede folgende eine größere prozentuale
Zuwachsrate giebt, weil sie an sich geringer befetzt ist. Und stets muß die prozentnale
Zuwachsrate der obersten Stufe in ganz anderem Vichte erscheinen als alle übrigen, da
sie ihre reicher gewordenen Glieder nicht mehr an eine Oberstufe abgiebt. Man hat
daher mit Recht gesagt, diese ganze Berechnung prozentualer periodischer Zuwachsraten
der Einkommensstufenbesetzung gebe ein falsches Bild; es sei richtiger, für zwei Zeiten
nur zu berechnen, welchen prozentualen Anteil jede Einkommensstufe an der Gesamt⸗
heit der Einkommensbezieher oder Steuerzahler ausmache; z. B. für das Königreich
Sachsen zu sagen: von den Einkommenssteuerpflichtigen machten aus
die mit einem Einkommen von 800—800 Mtk. 1879 76,80/0, 1894 65,8040
8003300 209 8314
u u 3300 9600 u u 28 u u 28 u
* über 9600 , 0,5, F 0,33
Nach diesem Zahlenbilde nahm die unterste Stufe ab, die drei anderen nahmen
zu; aber die mittleren am stärksten. Der Satz vom Verschwinden des Mittelstandes
kann also nicht allgemein wahr sein; die Zunahme der beiden obersten Stusen hat
nach diesem Zahlenbilde gar nichts Beängstigendes.

Die preußischen physischen Einkommensteuerpflichtigen stellten sich neuestens in
Tausenden solgendermaßen; es gab solche

mit Einkommen von

900 ⸗8000 Mk.
3000 - 6000
6000 - 9500
„9800- 80 500
30 500 - 100 000
u über 100 000

1898
2118
N⸗

1902 absolute Zunahme
3310 1208
291 87
77 22
64 18
18 4
2.7 —74

Die Hauptzunahme der größeren Einkommen erfolgt in Aufschwungsperioden wie
18895— 1900; 1893 -1895 dagegen nahmen sie nicht unbedeutend ab, 1901/2 ebenso
wieder. Die früheren Blüteperioden 1830—5 1837, 1868 1874 waren ebenso die der
Hauptzunahme der Reichen. Aber die vorstehende Tabelle zeigt, daß auch die anderen
Klaffen erheblich an Umfang zunahmen, die meisten um die Hälfte oder ein Drittel der
Zahlen von 1893. In der einem Aufschwung solgenden Generation verteilen sich eine
erhebliche Zahl der großen angesammelten Vermögen wieder durch das Erbrecht und
andere Umstände. In der Zeit ruhiger oder gar stagnierender Entwickelung steigen
die Fähigsten nicht so über die anderen empor. Und Ähnliches gilt von den Völkern
mit langsamer Vorwärtsbewegung; die Englaänder und Nordamerikaner haben mehr reiche
Leute und große Einkommen als die meisten mitteleuropäischen Nationen, weil sie
wirtschaftlich am raschesten sich entwickelten.

Ein gewifses Zusammenschwinden des Mittelstandes läßt sich 1700 — 1900 für
die meisten Länder und für bestimmte Jahrzehnte nicht leugnen; aber ebenso wenig
trifft die Erscheinung allgemein zu, wie schon die oben angeführten fächsischen und
preußischen Zahlen zeigen. Im größeren Teile Deutschlands und Frankreichs, Skandi—
naviens ist der mittlere kleinere Bauernstand von 1700 — 1880 — wohl meist durch
agrarisch⸗ monarchische Regierungsmaßregeln — erhalten worden; er hat dann zeitweise
        <pb n="478" />
        462 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [1920
Einbußen an Zahl und Einkommen erlitten, hat sich im ganzen aber unverändert bis
heute erhalten, während er in England verschwand, in Rußland heute in schwerer Be—
drängnis lebt, in Irland, Belgien, großen Teilen Englands und der romanischen Länder
durch Pächter ersetzt ist, die teils noch einen Mittelftand, teils schon ein ländliches Prole—
tariat darstellen. Selbst im Land der Millionäre, den Vereinigten Staaten, stieg die
Zahl der Farmen 1860—1900 von 1,4 auf 5,7 Mill.; 1850 kam eine Farm ausf 16,
1900 auf 13 Personen; der Prozentanteil der Farmen von 10 — 100 Acres, also der
kleinen, machte 1880 531,60/0, 1900 52,88/0 aller Farmen aus, wozu 42,8 und 39,20/0
mit 100-500 Acres (also Mittelfarmen) kamen. In den nordöstlichen, Central⸗ und
Weststaaten sind 71 -740/0 aller Farmen, in der ganzen Union 63,70/0 durch Eigen⸗
tümer bewirtschaftet. Diese relativ günstige Landverteilung und Bewirtschaftung ist
doch wohl Folge der Reformbewegung, welche die plutokratischen Landverleihungen und
Bodenspekulationen durch die Heimstättengesetze bekämpfen wollte. Das heißt: überall
hängt die Erhaltung des ländlichen Mittelstandes mehr von nationaler Eigentümlichkeit
und Agrarverfafsung als von den allgemeinen wirtschaftlichen Bewegungen und Ursachen
der Neuzeit überhaupt ab.

Der Handwerker- und Kleinhändlerstand hat in Deutschland und manchen anderen
europäischen Ländern von 1700 -1840 an Zahl und Wohlstand bedeutend zugenommen,
allerdings da am meisten, wo ein bevormundender Beamtenstaat die Mißbräuche des
Zunftwesens beschnitt, das Kleingewerbe aber förderte, und wo zugleich die moderne
Großindustrie noch nicht gesiegt hatte. Von 1840 -1880 begann die letztere das Hand⸗
werk zu bedrängen, von 1880 — 1900 es zu verdrängen. Aber noch sind die kleinen
Geschäfte absolut etwa so zahlreich wie 1830; die, moderne Technik und moderne Ge—
schäftsgewohnheiten annehmenden, Mittelbetriebe erhalten sich und nehmen sogar zu;
selbst der Socialdemokrat Bernstein giebt dies zu und weist es für England und die
Vereinigten Staaten nicht minder als für Deutschland nach; er sagt: die Bevölkerung
Deutschlands nahm 1882-1895 um 13,5 040 zu, die kleinen Mitielbetriebe (mit 6—10
Personen) um 66,60/0, die großen Mittelbetriebe um 81,80/0. Und dazu kommt nun
die außerordentlich starke Zunahme des höheren Verwaltungspersonals in den mittleren
und größeren Betrieben (18821895 in Deutschland über 1000/0), der liberalen Be—
rufe, des Staats- und Gemeindedienstes u. s. w.; in mancher Kleinstadt sind heute
so viel oder mehr Schul- und Gymnasiallehrer, Postbeamte, Ärzte, Gemeindebeamte,
als früher Handwerksmeister. Wenn all' das nicht wäre, hätte Fr. J. Neumann nicht
für Preußen berechnen können, daß zu den Haushalten mit 900 1500 Mtk. Einkommen
1852-1854 6,900, 1888 - 1900 13, 80/0, zu solchen mit 900 3000 Mk. in denselben
Zeitpunkten 9,9 und 18,40/0 aller Haushalte gehörten; hätte nicht dieselbe Ein—
kommensstufe (900 — 8000) 1893 — 1802 von 2,1 auf 8,3 Mill. Censiten in Preußen
steigen können, wie wir sahen. Und wir dürfen dabei nie vergessen, wie viele Tausende von
Familien über 900 Mk. Einkommen haben und doch nicht zur Steuer herangezogen
werden, und welch' erhebliche Zahl der Censiten sogenannte Einzelsteuernde, nicht Haus—
haltungsvorstände sind und den Umfang dieser untersten Stufe vermehren. Wo die Steuer—
pflicht wie in Sachsen viel tiefer (bis 8300 Mk. statt 900 Mek.) herabgeht, ist diese Zahl
natürlich noch sehr viel größer.

Die Zahl der Armen und Dürftigen hat in den Kulturländern von 1700 — 1900
zeitweise sehr zugenommen; wir führten (II S. 324, 325) die Zahlen der Armenstatistik
an, konstatierten aber auch, daß die schlimmsten Zeiten wohl 1780 — 1880 waren. In
diese Epoche fällt das Siechtum der Hausindustrie, in einzelnen Ländern wie England
der volle Untergang des alten Bauernstandes, fällt für die ganzen unteren Klaffen der
stärkste Lohndruck und der schwierige Übergang zur Geldwirtschaft. Damals konnte man wohl
sagen, daß die Armen immer ärmer werden. Heute ist es ein grober Anachronismus.
Auch die Zahl der Personen mit kleinstem Einkommen nimmt ab. Wie in Sachsen die
Zahl der Einkommen unter 800 Mk. 1879 — 1894 von 76,8 auf 65.30/0 herabging, so
berechnet man für Preußen die Abnahme der kleinen Einkommen 1850 — 1892 unter
300 Mk. von 88,9 auf 79.2 0/0 der Bevölkerung. In beiden Fällen wäre die Zahl
        <pb n="479" />
        421)] Würdigung der heutigen Einkommensverteilung. 463
kleiner, die Abnahme viel stärker, wenn man Familieneinkommen statt Censiteneinkommen
vor sich hätte. Bleiben immer unsere heutigen socialen Zustände für die unteren
Schichten schlimm genug, sehr viel besser ist es in den letzten 10—50 Jahren geworden,
und es kann sich weiter bessern.

Die großen volkswirtschaftlichen Urfachen, Bevölkerungs- und Kapitalbewegung,
Landüberfluß oder Landmangel, die Preisveränderungen des Weltmarktes bleiben eine
Hauptursache der ganzen Einkommensrerteilung. Aber sie sind nicht die einzige und
je nach Staats- oder Wirtschaftsverfassung oft nicht die wichtigste. Die ganze Wirt-
schafts- und Socialpolitik ist zuletzt der entscheidende Regulaivr; eine seudale oder
kapitalistische Klassenherrschaft kann leicht eine ungünstige sociale Einkommensverteilung
erzeugen; eine gerechte über den Klaffen stehende starke Monarchie und eine maßvolle,
die sociale Reform fördernde demokratische Staatsverfafsung können ausgleichend in die
Einkommensverteilung eingreifen. Wir kommen auf diese Zusammenhänge im letzten
Buche, in dem Kapitel über die sociale Entwickelung zurück.

Im übrigen werden wir das Resultat unserer Untersuchung so zusammenfassen
können. Die neuere Entwickelung hat mit den steigenden Klafsengegensätzen die Ver—
mögens- und Einkommensungleichheit stark vermehrt; aber diese Veränderung erfolgte
mehr stoßweise in den großen Aufschwungsperioden und sehr verschieden stark je näch
Volksgeist, Staats- und Wirtschaftsverfassung. Die Bedrohung des Mittelstandes und
Herabdrückung der stark zunehmenden unteren Klassen hat in den verschiedenen Ländern
sich ebenfalls je nach den mitwirkenden Ursachen sehr verschieden gestaltet und hat erheb—
liche Gegenbewegungen erzeugt. Die Wechselwirkung der socialen Klassen unter einander,
die steigende Gesittung und technische Bildung der Volksmassen bahnt, wo günstige
wirtschaftliche Voraussetzungen mitwirken, Zeiten der Ausgleichung an. Die zunehmende
Ausbildung aller Institutionen, die das Arbeitseinkommen beherrschen, geben diesem
eine wachsende Bedeutung gegenüber dem Vermögenseinkommen. Das Arbeuseinkommen
ist an sich leichter als das Vermögenseinkommen gerecht zu verteilen. Die neuen heutigen
Formen des Eigentums (Anteil an Aktien⸗ Genossenschaftsbesitz, Sparkassen u. s. w.) ge—
statten auch den mittleren und unteren Klassen, leichter als srüher an der Vermögens—
rente teilzunehmen.

Eine wachsende Zahl von Familien mit ererbtem Vermögen ist, ob die
Portionen etwas größer oder kleiner sein mögen, immer ein Fortschritt, wenn dieser
Besitz die Erziehung, die Fähigkeiten, das Familienleben, die Charaktereigenschaften hebt,
wenn er Kraftüberschuß für höhere Zwecke schafft. Aller Vermögensbesitz und besonders
der große wird social schädlich, wo er nicht sowohl die Individuen und Familien auf
höheres geistiges und sittliches Niveau hebt, das Können, das Wollen, die Leistungen
steigert, als zur Anweisung auf Lebensgenuß oder auf die Abwege der Faulheit, des über—
triebenen Luxus, der frivolen Genußsucht führt. Nur wird eine hohe wirtschaftliche Kultur
nie ganz ohne solche Gefahren sich ausbilden können. Sie werden bedenklich, wenn
ungesunde Tendenzen und Anschauungen die Massen ergreifen, wenn diese die faulen
Drohnen auszustoßen und bei Seite zu schieben nicht mehr die Kraft haben. Ob und
wo wir heute schon so weit find, wird nicht leicht zu sagen sein: der Peffimist glaubt
es, wer an seinem Vaterland nicht verzweifelt, hofft, daß wir das Faule überwinden
werden. Er hofft es vor allem, wenn er das kräftige und gesunde Aufsteigen der unteren
Klaffen und der Mittelstände beobachtet, das neue gesunde Blut, das in die oberen
Klassen täglich einströmt, in Rechnung zieht.

Das praktische Gesamturteil über das Problem ist deshalb so schwierig, weil die
zunehmende Ungleichheit des Einkommens zunächst ein Instrument des individuellen
und gesellschaftlichen Fortschrittes ist, von einem gewissen Punkte an aber freilich durch
ihre Wirkung auf die Individuen und die Gemeinschaft versteinernd, depravierend, ver
giftend wirkt.
        <pb n="480" />
        Viertes Buch.
Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen
Lebens im ganzen.

1. Die Schwankungen und Krisen der Volkswirtschaft.

Außer den schon öfter angeführten Werken von James Steuart, Ricardo, Say, J. St. Mill,
Marx und der gesamten neueren Lehrbuchlitteratur: Büsch, Geschichtliche Beurteilung der am Ende
des 18. Jahrhunderts entstandenen großen Handelsverwirrung 1800. — Malthus, Principles of
political economy 1820. — Say, Lettres à Malthus sur les causes de la stagnation générale du
commerce, 1820. — Die Spekulationskrisis von 1821 -1825, 1826. — Simonde de Sismondi,
Nouveaux nepes d'économie politique 2 v. 1827. — Ders., Etudes sur l'éi27nomie poli-
ique 1. 1837. — Chalmers, On polsitical economy in connexion with the moral stateé ete.
1832. -Too ke and Newmarebh, Hiöstory of prices 17893-1857. Deutsch 1858 — 1859. — D. Evans
Morier, The commercial crisis 18947 - 1848, 1848. — Ders., The history of the commercial
zrisis 18571858, 1859. — Roscher, Die Produktionskrisen mit bes. Rücksicht auf die letzten Jahr⸗
jehnte, Gegenwart 1849, jetzt Ansichten d. V.W. 11. 8. Aufl. 1878. — Rodbertus, Erster und
zweiter socialer Brief an Kirchmann 1850, vierter 1884. — Ders., Die Handelskrisen und die Hypo—
hekennot der Grundbesitzer 1858, jetzt kl. Schriften ed. M. Wirth. 1896. — Ders., Zur Erklaͤrung
ind Abhülfe der heutigen Kreditnot der Grundbesitzer, 2. Bd. 1868. — Michaelis, Die Handels—
trisis von 1857, Pickfords volksw. Monatsch. ICIII, 1858, jetzt ges. Werke. — Schäffle, Die Handels⸗
rifis mit bes. Rücksicht auf das Bankwesen, d. V. J.Sch 1858, 1. — Ders., Zur Lehre von den
Handelskrisen, 3. f. St. 1888. — Ders., Der große Börsenkrach d. Jahres 1873, ders. 1874; jetzt
Jes. Aufsätze II, 1886. — M. Wirth, Geschichte der Handelskrisen 1858. 4. Aufl. 1890. — Bonnet,
Questions économiques et financières à propos des crises. 1859. — Clément Jughar, Des
rises commerciales et de leur retour périodique en France, en Angleterre et aux Etats-Unis
1862, 2. ed. 1889. — Borter, The ppanic of 1866. 1866. — A. Wagner, Art. Krisen in
Rentsch, W. d. V.W.8. 1866. — Aan Des crises actuelles de l'industrie. Journ. des
Bcon. 1867. — John Millas, On credit cycles and the origin ot commercial panics. Trangacy,
o the Manchester stat. soc. 1867 — 1868. — Neuwirth, die Spekulationskrisis von 1878, 1874.
— Perrot, Der Bank-, Börsen- und Aktienschwindel, 1873 ff. — Oechelhäuser, Die wirtschaftliche
rifis. 1876 — Glagau, Der Börsen⸗ und Gründungsschwindel in Verlin. 1876. — Ders,
Der VBörsen⸗ und Gründungsschwindel in Deutschland. 1875. Löhnis, Der Marasmus in Handel
und Industrie. 1877. Bonamy Price, Oné per cent. Contemp. Rev. 1877, Bd. 28. Dærß,
Manters on practical poltical ecopomy. 1882. — Brentanod, Die Arbeiter und die Produktions-
risen. J. s. GB. 1878. Derst Über' die Ursachen der heutigen fociglen Rot. 1839. „ Berliner,
Die wirtschaftliche Krifis, ihre Ursachen und ihre Entwickelung. 1878. — Nasse, Über die Ver—
hütung der Produktionskrisen durch staatliche Fürsorge. Jes. GB. 1879. — Ders, Ein Blick auf die
ommerzielle und industriette Vage Eunlenbs. J sn. R. g ini, is. — verig, Handel in
Schönbergs H. d. p. K. 1882, jeßt — — Ders. Überproduktion 8 1894. 2. Aufl. 18001. —
Struck,. Zur Geschichte der PVariser Börsenkrisis vom Jahre 1882. J. f. GB. 1888. — Bahr, Rodbertus“
        <pb n="481" />
        —

Die Krisenlitteratur.

465
Theorie der Absatzkrisen. 1884.— Allard, Die wirtschaftliche Krisis. 1885. — Depreéssion ot trade.
Berichte der K.Kommission 1888 1886 Auszüge daräus von Philippovich. J. R. 2. F. 12-14.
1886- 1887. — v. Gaal, Die Frage der landwirtschaftlichen Krise. 7888. — Foxwell,
Irregularity of employement and fluctuations otf prices. 1886. — D'Avis, Die wirlschaͤftliche
UÜberproduklion und die Mittel zu ihrer Abhilfe. J. f. N. 2. F. 17, 1888. Ucke, Die Agrarkrifis
in Preußen während der 20 ex Jahre dieses Jahrhunderts. 1888. — Wasserrab, Preise und Krisen.
1889. — Wittels höfer, Über das Kapital, seine Natur und feine Funktion. 1800. — Conrad,
Agrarkrifis. H.W. 18900 und 1888 D. Weiis, Récent ecoααι changes. 1891. — Busch,
Ursprung und Wesen der wirtschaftlichen Krisis 18925 Hyndmann, Commercial crises of the
19. century. 1892. — Kautsky, Ddas Erfurter Programm. 1892. — Herkner, Krisen. H. W.
1892 und 1900. — Tauss ig, Theè crisis in the UVUnited States. Econ. Jôurn. 1888. — 3. EIIis,
The Australian banking crisis. Dasf. 1898. — A. Stevens, Phéenomena of the panic in 1893.
Quart. Journ. of Beon, 1894. — p. HGalle, Die wirtschaftliche Krisis des Jahres 1893 in den Ver—
einigten Staaten von Nord-Amerika.“ J. f. 6GB. i86048— omann, Geschichte der nat.⸗ök.
Krisentheorien. 1895. — v. Ipgan-Daranowath, Die socialen Wirkungen der Handelskrisen in
England. A. f. soc. G. 18. 1890. Ders., Studien zur Theorie und Geschichte der Handelskrisen
in England. 1901.

Kampffmeyer, Wohin steuert die okonomische und staatliche Entwickelung. 1901. —
Eberstadt, Die gegenwärtige Krisis u. J.w. idoe Eulenburg, Die gegenwärtige Wirt—
schaftskrise, Symptoine und Ursachen. J. f. N. 3. F. 24 1902. — Kaufsky, Krisentheorie. Neue
Zeit v. 20. Febr. 1902. — May, Das Grundgesetz der Wirtschaftskrisen und ihre Vorbeugungsmittel
im Zeitalter des Monopols. 1902. - Pohle, Bevölkerungsbewegung, Kapitalbildung und periodische
Wirtschaftskrisen. 1902. — Spiethoff, Vorbemerkungen qe einer Theorie der Überproduktion.
J. f. G. V. 1902. — Ders. Die Krisentheorien von Zugan aranowsky und Pohle, das. 1908.
Steinberg, Die Wirtschaftskrisis 1901, ihre ürfachen, dehren und Folgen. 1902. — r ere
e Theorie der volkswirtschaftlichen Krisis. J. f. G.B. 190808 8ε, Ta cris— endu

e 1901 - 1902. 1903.

Bernstein, Die Krisen und die Anpassungsmöglichkeiten der modernen Wirtschaft, in: Die
Voraussfetzungen des Socialismus und die Aufgaben der Socialdemokratie. 18099. Neumann;
Spallart, später von Juraschet, Ubersichten über Produktion, Verkehr und Handel in der Welt—⸗
wirtschaft seit 1878. — Struck, Der englische Geldmarkt, der internalionale Geldmarkt i883 I801.
J. f G.B. 1886—1892. — Deutscher Otonomist seit 1882. — J. Basch, Die wirtschaftliche Welt
lage, Jahresberichte der Nat.-gZig. seit 18883, seit 1887 auch separat (bis 1901). — 4. Raffaloxich,
Le marché financier seit 18012 Volkswirtschaftliche Chronik in Conrads Jahrb. für Nat.Ht. u.
Statistik seit 1898.
237. Einleitung zum 4. Buch. Notwendigkeit der wirtschaft—
lichen Schwankungen. Allgemeine Ursachen. Wir haben in der Einleitung
und den drei ersten Buͤchern nacheinander die Grundlagen und die Maffenerscheinungen
der Volkswirtschaft, die einzelnen Zweige und Formen vder volkswirtschaftlichen Organi—
sation, endlich die Stationen und Ergebnisse, die typischen Erscheinungsformen des
Güterverteilungsprozesses vom historisch-ethischen und entwickelungsgeschichtlichen Stand—
punkte aus besprochen. Wir haben jetzt noch den Versuch zu machen, vom selben Stand—
punkte aus die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen zu betrachten
und damit unsere volkswirtschaftlichen Erkenntnisse zusammenzufassen. Es handelt sich
hier um die letzten und schwierigsten Fragen unserer Wissenschaft. Es fragt sich, ob
auf die allgemeineren derselben heute schon eine Antwort zu geben ist, die als ganz
gesichert gelten kann. Am ehesten werden wir diesem Ziele nahe kommen, wenn wir
das Problem in seine Teile auflösen und zunächst diejenigen derselben für sich be—
sprechen, die, obwohl weitgreifend und schwierig genug, doch heute schon eine breite
wissenschaftliche Litteraturgeschichte befitzen, durch die zahlreichsten Untersuchungen geklärt
find und deshalb in ihrer Begrenzung eher als das allgemeine volkswirtschaitliche Ent—
wickelungsproblem einer wissenschaftlichen Auflöfung fähig sind.

Es handelt sich um drei große Thatsachen- oder Entwickelungsreihen: erstens ver⸗
läuft alles volkswirtschaftliche Leben der Stämme und Völker von Monat zu Monat,
von Jahr zu Jahr unter unzähligen Störungen und Schwankungen; ihr gesamter Auf—
schwung- wie ihr Niedergang völlzieht sich in oscillierenden Stohen; wir führen zuerft
die Lehre von den Krisen vor. Zweitens spielt fich alles höhere volkswirtschaftliche
Leben unter Spannungen und Kämpfen der gesellschaftlichen Klassen ab: wir haben die
Lehre von den Klafsenkämpfen, der Klassenherrschaft und ihrer Über—
windung ins Auge zu fassen. Drittens sind alle Staͤmme und Voͤlter als wirtschaft⸗

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.-6. Aufl. 30
        <pb n="482" />
        166 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [924
liche Einheiten durch gewisse Institutionen zusammengefaßt und führen auf sie gestützt
inen kollektiven wirtschaftlichen Konkurrenzkampf mit ihren Nachbarn, mit fremden
Bolkern. Das Verhältnis von Staat und Volkswirtschaft kulminiert in der Handels—
politik. Sie halt besonders in den letzten Jahrhunderten das ganze praktische Wirt⸗
schaftsleben, wie die Schulen der Volkswirtsschaftslehre beherrjcht. Die Darlegung der
Handelspolitik wird uns im dritten Kapitel dieses Buches beschäftigen. Eine richtige
und falsche Handelspolitik, sie waren und sind Ursachen erster Ordnung für das Auf—
steigen und den Niedergang der Völker und Staaten überhaupt. — Wir beginnen mit
der Krisenlehre. —

Je tiefer der Stand der Technik und die gemeinsame gesellschaftliche Fürsorge der
organisierten Gruppen für die Individuen war, desto wechselvoller und unsicherer mußte
aile wirtschaftliche Existenz sein. Sie wurde schon durch die Übernahme gewisser Funk—
lionen auf die Geschlechter, die Stämme und Familien eine bessere, gegen Unglück und
Wechselfälle etwas gefichertere. Mit der stadt-, territorial- und volkswirtschaftlichen
Organijsation, mit ihrer Arbeitsteilung und, ihrem Verkehr traten eine Reihe der früheren
BZefahren und Übelstände noch mehr zurück.

Aber nicht bloß blieben erhebliche Schwierigkeiten, die immer für die wirtschaft⸗
liche Versorgung bestanden hatten, auch jetzt noch teilweise oder ganz bestehen, sondern
s traten neue, die in dem großen und kompligzierten gesellschaftlichen Mechanismus
lagen, hinzu. Nur ein kleiner Teil der wirtschaftlichen Fuͤrsorge konnte nach und nach
planmähig von Gemeinde, Provinz, Kirche, Korporationen aller Art und endlich vom
Slaal übernommen werden, und es fragte sich auch, soweit es geschah, ob sie ihren
Aufgaben genügten. Ein anderer Teil und zwar der größere, mußte den Familien,
später den Unternehmungen überlassen bleiben; jedes einzelne dieser Organe handelt
uͤr sich, nach seiner Einsicht, seinen Interessen und Erwerbsabsichten; das freie Spiel
von Rachfrage und Angebot auf dem Markt sollte nun, von den Preisen geleitet, die
richtige Versorgung vollziehen. Es mußte immer fraglich sein, wie weit beide Arten
bon socialen Organen richtig ineinander greifen, ob jede derselben richtig funktioniere.
die Bevolkerungsbewegung, aller Verkehr, alle Produktion, alle Konsumtion stellen
einen unendlich komplizierten Gesamtorganismus dar, in dem Tausfende und Abertausende
einzelner Glieder zwar nach gewissen einheitlichen Gesamtursachen auch gewisse über—
einstimmende, aber daneben auch notwendig verschiedene, häufig nicht harmonische,
jondern sich kreuzende Bewegungen machen. Oft wächst die Bevölkerung und nicht
benso rasch die Produktion und der Verkehr. Die Arbeitsteilung nimmt zu, aber nicht
ebenfo rasch die gesellschaftlichen Formen, die ihr glattes Funktionieren gestatten. Es
ändert sich hier die Technik und auf anderen Gebieten nicht. Kurz wo wir hinblicken,
nüssen leicht gewisse Inkongruenzen entstehen. Ihre Wiederbeseitigung macht eben den
gangen Inhalt des gesellschaftlichen Lebens aus. Es wäre unbegreiflich, wenn dem nicht
so wäre. Schon das Wachstum jedes organischen Wesens zeigt ähnliche Inkongruenzen,
die dann als Stockungen, Unbehagen, Krankheit gefühlt, durch die hierauf folgenden
Reaktionen nach und nach wieder beseitigt werden.

Rur wenn das ganze wirtschaftliche Leben stabil wäre, wenn es nicht mit wach⸗
jender Menschenzahl, mit immer neuen Organisationsformen, neuen Bedürfnissen und
neuer Technik zu thun hätte, wäre es denkbar, daß Sidrungen und Schwankungen auf—
jörten oder ganz zurückträten. Die ältere abstrakte Volkswirtschaftslehre hat freilich
hielsach mit der flillschweigenden aber schiefen Annahme einer solchen Stabilität gerechnet,
die steten historischen Umbildungsprozesse wenigstens nicht richtig gewürdigt.

Wir greifen zunächst einige der elementarsten Ursachen, welche gleichsam von außen
— — sie vorweg zu erledigen. Erst dann wollen wir
die Schwierigkeiten auseinandersetzen, die bei komplizierter Arbeitsteilung die stete An—
passung der Produktion an die Konsumtion hindern (8 288), sowie weiterhin erortern,
wie Geld und Kredit auf Markt- und Preisverhältnisse wirken, wie hierdurch falsche
Preisbildungen entstehen, durch massenpfychologische Ursachen gesteigert werden (8 289).
Damit kommen wir umn Begriff der neucren wirtschaftlichen Krisen, deren typischen
        <pb n="483" />
        925) Außerliche Schwankungsursachen. Erntewechsel. 467
Verlauf (5 240) und deren geschichtlichen Überblick (F 241) wir geben, um dann zu der
bisherigen Krisentheorie (5 242) und zu einem zusammenfassenden Urteil (8 248) zu
gelangen und mit einigen Bemerkungen über Krifenpolitik abzuschließen (F 244). — Wir
haben oben (I 8 72-78 ff.) kennen gelernt, wie die Bevölkerung früher schwankte, wie
Krankheit, Hunger, Kriege sie zeitweise dezimierten; die Bewegung war eine stoßweise, rasch
zu- und dann wieder abnehmende; im Mittelalter verdoppelte sich oft in 20 —40 Jahren
die Einwohnerzahl einer Stadt und fank dann noch viel rascher; die überlieferten
Meister⸗ und Gesellenzahlen schwanken viel mehr und häufiger als analoge Zahlen der
Gegenwart. Das mußte den Bedarf und Absatz ebenso rasch und gewaltig ändern.
Bis in unsere Tage aber greifen die großen Krankheiten, die großen Kriege, der Über—
gang von Frieden zu Krieg, von Krieg zu Frieden übermächtig in die Größe und Art
der Nachfrage ein; große Störungen müssen die Folge sein. Die preußische Krisis von
1763 an, die englische von 1815 an war mit dadurch hervorgerufen.

Das wichtigste wirtschaftliche Bedürfnis, das der Ernährung, wurde, seit der
Mensch den Acker zu bauen und das Vieh zu zähmen lernte, wohl sehr viel besser als
einstmals befriedigt; aber einst wie heute ist es von den Zufällen der Witterung, der
Ernten, des Gedeihens von Tieren und Pflanzen abhängig. Die niedrigstehenden RKassen
hatten dementsprechend, wie wir sahen (§176), in erster Linie die Kunst lernen müssen,
lange zu hungern und dann für Wochen zu fressen. Von den Buschmännern wird be—
richtet, daß sie die Fähigkeiten eines Raubtiermagens in Bezug auf Gefräßigkeit und
Hungern besitzen, von den Jakuten, daß einer wohl 40 Pfund Fleisch an einem Tage
verzehren könne. Je höher der Körper und der Geist sich ausbilden, desto gleichmäßigere
Ernährung wurde erstes Bedürfnis. Der Durchschnittskonsum an Brot und anderen
mehlhaltigen Speisen ist z. B. in Paris 1830 —1860 noch konstanter gewesen als in
den preußischen Städten. Der an Brot ist überall konstanter als der an Fleisch. Wie
steht dem gegenüber aber die Möglichkeit der Beschaffung der Nahrungsmittel? Die
Getreideernten haben offenbar früher noch viel mehr geschwankt als heute. Und dem—
gemäß haben auch die Menschen unter nichts mehr zu leiden gehabt als unter den
jeitweiligen Mißernten; in Indien und China sind noch in den letzten Jahrzehnten
wiederholt Millionen von Menschen Hungers gestorben. Heute macht die bessere Land—
wirtschaft und der Handel in Westeuropa Derartiges unmöglich. Aber die Ernteverschieden⸗
heiten blieben bis heute verhängnisvoll genug; die französische Weizenernte z. B. vetrug
1817 48, 1819 64, 1820 44,5, 1853 63, 1857 110, 1890 91, 1891 54 Mill. l.
Von 1871-1888 haben die Summen einheimischen verkauften Weizens im Vereinigten
Königreich zwischen 6,4 und 12,9 Mill. Quarter geschwankt (Fuchs). Engel hat für
Preußen und die Jahre 1846 — 1867 berechnet, daß die Roggenernte, das Mittel zu
100 gesetzt, zwischen 122 und 65 schwankte. Und die Wirkung ist um so tiefer ein⸗
schneidend, als, wie geschichtliche und naturwissenschaftliche Undersuchung uns ziemlich
sicher bewiesen haben, meist eine Reihe guter und schlechter Ernten sich direkt folgen und
zwar oft 4210 Jahre hintereinander, oft sogar so, daß in 40—50 Jahren nur wenige
reiche auf überwiegend geringe Ernten jolgen oder umgekehrt. Dafür nur einige Be—
weise aus älterer und neuerer Zeit. Nach Lamprecht kostete ein Malter Korn im Rhein—
land im 14. Jahrhundert 55 Gramm Silber, 1400 - 1450 37, 1450 - 1475 26,
1475—1500 17. In England kostete der Quarter Weizen 1700 - 1725 44 -48 Schill.,
1725—-1750 28 Schill. (Funningham). Eine landwirtschaftliche Krisis lag über einem
großen Teile West- und Mitteleuropas von 1720 bis gegen 1760 wegen der niedrigen
Preise; Toolke hat es zuerst klar nachgewiesen. Als nach den schlechten Ernten, Ver—
kehrserschwerungen und Kriegsereignissen, welche 1788 — 1815 sehr hohe Preise erzeugt
hatten, mit dem Frieden, den landwirtschaftlichen und agrarpolitischen Fortschritten von
1815, hauptfächlich von 1818 an eine lange Reihe guter Erntejahre kam, entstanden
allerwärts wieder Klagen und Bankerotte der Grundeigentümer und Pächter. England
verlor damals sehr viele seiner kleineren, schwächeren Bauern (Rae). Die Boden und
Pachtpreise sanken in Deutschland teilweise um 10-30, teilweise um 800/0. In Berlin
hatten 100 kg Roggen 1801 -1810 18,30 Mt. gekostet, 1825 601 Mt. In West—

30*
        <pb n="484" />
        468 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [926
—E
bon 1600 Bauerngüter 1000. Auch in den letzten 40—80 Jahren haben trot aller
Ausgleichung durch den Welthandel die mehrjährigen Ernteschwankungen nicht aufgehört;
ob man sie nun auf den Wechsel der Sonnenflecken und der Sonnenwärme zurückführen
mag oder nicht, man hat sie und ihre Wirkungen auf die Preise, auf die ganze Nach—
frage in direkte Parallele mit den periodischen Krisen gesetzt. Ihre Wirkung auf die
Nachfrage nach anderen Waren wird schon klar, wenn wir z. B. bedenken, daß die
deuischen Landwirte 18905 von ihrem Getreide 400—8500 Mill. Mk. weniger als nach
den Preisen von 1880 —1890 oder als nach dem Stande von 1892 einnahmen. Neben
dem Getreide spielen auch die anderen Kulturen eine entsprechende Rolle. Die Kartoffel—
krankheit von 1845 an, neuerdings die Phylloxera, die einen großen Teil der französischen
Weinberge zerstörte, Krankheiten der Seidenwürmer, welche zeitweise da ünd dort einen
erheblichen Teil der Seidenernte vernichteten, haben aufs tiefste in die Ernährung und
den Wohlstand ganzer Länder und Gegenden eingegriffen. In Baden ist der durch—
schnittliche Weinertrag /2 Mill. bl, 1880 erntete man ro hiervon, 1878 den dreifachen
Betrag. Mit der Ausbildung des modernen Welthandels ist die schwankende Zufuhr
und Ausfuhr dieser Rohstofse für das eine beziehende Land eine Ursache größter
Schwierigkeit der Bezahlung und der Handelsbilanz, für das andere exportierende oft gar
eine Frage der Existenz geworden. Wenn Großbritannien in einem Jahr für Getreide
10 -830 Mill. M mehr als sonst ans Ausland zahlen muß, so schwindet das verfügbare
Leihkapital zusammen, der Diskonto wird erhöht; daraus folgen Schwierigkeiten und
Schwankungen des Kapitalmarktes, des ganzen Kreditwesens. Wenn Rußland, Ungarn,
Indien die jetzt übliche Getreideausfuhr zeitweise nicht haben, weil überreiche Ernten
in den beziehenden Ländern eintreten, so ist das ein schwerer Schlag für diese Export—
staaten, es fehlt an Mitteln, die Einfuhr des Landes, die auswärtigen Gläubiger zu
zahlen; die ganze innere Konfumtion muß sich einschränken, die Finanzen kommen in
Not. Die Handelskrise von 1857 in den Vereinigten Staaten beruhte wesentlich mit
auf den Ernten von 1831 —1857; die amerikanischen Farmer hatten bis 1856 bei
plötzlich gesteigertem Export nach England infolge des englischen Preises pro Quarter
Weizen von 70—s80 Schill. eine ganz außergewöhnliche Kaufkraft, die 1867 zusammen—
brach, als die gute europäische Ernte den Weizenpreis auf 50 Schill. herabdrückte, die
amerikanischen Brotstoffe überflüssig machte.

Die steigende technische Vervollkommnung der Landwirtschaft, der zunehmende
Welthandel, vielleicht für das einzelne Land auch gewisse staatliche Maßnahmen werden
diese Übelstände mindern, aber sie nicht beseitigen. Ein socialistischer Weltregent, der
verspricht, sie verschwinden zu lassen, müßte zugleich Herr über die Wärme, den Regen
sowie über alle Pflanzen- und Tierkrankheiten sein. Fourier glaubte Derartiges, viel⸗
leicht find einzelne socialistische Schwärmer auch heute noch kindlich genug dazu. Die
zebildeten socialistischen Fuhrer und Schriftsteller können diesen Glauben doch wohl
nicht mehr haben. —

Neben diesen Naturereignissen stehen nun die nicht minder tiefgreifenden Verände—
rungen, welche in der ganzen in neren Verfassung der Volkswirtschaft und welche
in ihren Beziehungen und ihren Machtverschiebungen nach außen vorgehen. In letzterer
Beziehung erinnern wir z. B. daran, welche tiefe Veränderung es mit sich bringt, wenn
ein bisher sich abschließendes Land gezwungen oder freiwillig sich den Fremden auf—
schließt. Sind diese sehr überlegen, so kann der Niedergang, die Schuldknechtschaft ein⸗
treten, die zuletzt zur Fremdherrschaft wird. Jedenfalls entstehen ganz neue Konkurrenz-
verhältnisse, Absatzstockungen im Inland oder auch ein erheblicher Aufschwung des
heimischen Exportes. Die großen Verschiebungen der Welthandelsstraßen heben oder
senken die einzelnen Städte- und Volkswirtschaften. So hat die Verlegung der Welt—
handelsstraße vom Mittelmeer nach dem Ozean im 16.—18. Jahrhundert Italien tief
geschädigt, die westeuropäischen Staaten gehoben. So hat der Bau des Suezkanals
—DD—
land und seinen Zwischenhandel herabgedrückt. Kritische Epochen treten stets ein, wenn
        <pb n="485" />
        d27) Schwankungen in Macht und Verfassung der Volkswirtschaft. 469
die gesamten Aus- und Einfuhrverhältnisse sich verschieben. Von den heutigen Export—
industriestaaten glauben manche Sachverftändige, daß sie ihren Export bald verlieren
werden; von Englands Exrport berechnet Tugan, daß er 1831 -1860 um 85, 1861 -1870
um 56, 1871 - 1880 um 33, 1881 - 1890 um 7, 1891 -1899 um 00/0 zugenommen
habe. Wie muß das auf das ganze innerwirtschaftliche Leben zurückwirken!

Was die inneren Verfassungsänderungen der Volkswirtschaft betrifft, so erinnern
wir nur an den großen Umbildungsprozeß von der Natural- zur Geldwirtschaft, den
wir vielfach nach seinen Licht- wie nach seinen Schattenseiten betrachteten: er ist eine
Hauptursache der Entstehung des heutigen Geldarbeiterstandes. Wir erinnern für die
älteren Zeiten an die Auflösung der alten Geschlechtsverfaffung, für die späteren Epochen
der Entwickelung an die Ersetzung des bäuerlichen Kleinbetriebs im Altertum durch
großen Sklavenbetrieb, an die neueren Bauernlegungen, an den Generationen erfüllen—
den Kampf des Handwerkes mit der Hausindustrie, beider mit dem gewerblichen Groß—
betriebe, an alle großen, die Volkswirtschaft zeitweise lähmenden socialen Kämpfe.
Mommsen erwähnt wiederholt, daß während der großen politischen Katastrophen der
römischen Bürgerkriege auch schwere wirtschaftliche Stockungen eintraten. Viele dieser Ande—
rungen dauern Jahrzehnte, oft Jahrhunderte lang; bis die alten Formen, ihre Sitten
und Rechtsnormen beseitigt, die neuen Formen gesunden, richtig in Sitte und Recht
ausgebildet sind, bis die neue Klassenbildung mit dem Bestehenden, mit den übrigen
Gesellschaftsorganen und -einrichtungen sich auseinandergesetzt haben, wird stets ein er—
heblicher Teil der Betroffenen sich in einem leidenden Zustande befinden; ein Teil der—
selben verkümmert, stirbt zuletzt in der bisherigen Form ab; ein anderer kommt empor,
mißbraucht seine Macht, wird erst nach und nach in die richtigen Schranken gewiesen.
Die Umbildung kann mißlingen, ganzen Staaten und Völkern ihren Wohlstand, ja
ihre Macht oder Existenz kosten. Sie kann auch gelingen und der Ausgangspunkt für
einen viel größeren Reichtum, für größere Macht werden. Man hat vielfach diese großen
Umbildungen selbst, zumal sofern sie bestimmie Klassen in Not versetzen, als „Krisen“
bezeichnet. Man hat von einer Krisis des englischen Bauernstandes gesprochen und
neint sein Verschwinden teils schon früher teils 1760 —1850. Man spricht von der
serisis des irischen Kleinpächterstandes, der die irische Bevölkerung in den zehn Jahren
1841 -1851 von 8,1 auf 6,1 Mill., die Kleinpächter von 1— Acres in ihrer Zahl
ↄon 310 486 (1841) auf 62221 (1896) herabdrückte. Man spricht von einer deutschen
Handwerkerkrisis (1840-51890), von einer Krisis der Hausindustrie. Es sind jeden—
falls Krisen in der Verfassung der Volkswirtschaft; die vorher genannten, die mit der
Stellung im System des Welthandels zusammenhängen, sind Krisen in der wirtschaft-
lichen und politischen Machtstellung. Wir kommen unten darauf zurück, wie sie sich
von den Krisen unterscheiden, welche man heute als Produktions- und Handels-, als
Geld- und Kreditkrisen bezeichnet. Jedenfalls können fie mit solchen zuͤsammenfallen
und sie verstärken. So war z. B. der Zustand ganz Deutschlands 1845 — 1854 mit
bestimmt durch die erste große Not des Handwerkes, durch die Not, welche in den
Gegenden der zwergbäuerlichen Betriebe herrschte, und durch den Todeskampf der alten
Hausspinner und weber. In Rußland tritt seit der Aufhebung der Leibeigenschaft
und den Folgen der unvollkommenen Emancipationsgesetzgebung (eit 1860) die Roi—
wendigkeit der Beseitigung der alten Agrarverfassung, die Verarmung und Auswucherung
des Bauernstandes als ein schwer drückender Begleitumstand zu allen Wechsein der
Ernten, der neuen großindustriellen Entwickelung hinzu. —

Wir brechen mit dieser Aufzählung einiger wichtiger Ursachen, welche das wirt—
schaftliche Leben in seinem gewohnten, regelmäßigen Gange von außen her oder in seiner
Totalitaät stören, ab, um uns den Schwankungen zuzuwenden, welche aus dem inneren
Wesen der heutigen Anordnung der arbeitsteiligen privatwirtschaftlichen Produktion folgen.

238. Die Anpassung der Produktion an die Konsumtion in der
Arbeitsteiligen Volkswirtschaft. Wo die Eigenwirtschaft des isolierten Haus⸗
und Landwirtes noch überwiegt, da handelt es sich nur darum, daß im Sommer und
Herbst so viel Vorrat zurückgelegt werde, um für die Glieder der Familie im Winter
        <pb n="486" />
        470 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. 928
und Frühjahr auszureichen. Mit der Ausbildung der Stadtwirtschaft entstand der
regelmäßige Kauf und Verkauf auf dem städtischen Markt, der Austausch zwischen
dem städüschen Handwerk und Handel und dem umgebenden platten Lande. Der
kleine Markt war leicht zu übersehen und wurde durch seine Einrichtungen mög—
lichst in den hergebrachten Bahnen erhalten; stabile Kundenverhältnisse stellten sich für
beide Teile leicht ein. Freilich auch nicht ohne daß Schwankungen vorgekommen wären,
wie sie durch Erntewechsel, Krieg und Unruhen, durch Konkurrenz der Nachbarstädte,
durch den Versuch des Landmannes, sein Bier selbst zu brauen und Ahnliches erzeugt
wurden. Bei jedem nicht gehörig besahrenen Wochenmarkt mußte der Stadtrat Unruhen
und Tumult erwarten. Auch in der Stadt selbst erzeugte der Handel und die fort—
schreitende Technik manche Konkurrenz, welche dem verderblich wurde, der sich dem Fort⸗
schritt nicht anschloß.

In dem Maße, wie der Verkehr, die interlokale Arbeitsteilung zunahm, wie die
Territorial⸗ und Voikswirtschaft sich ausbildete, d. h. in etwas großen Staaten ein
halbwegs freier Markt mit besseren Verkehrsmitteln und eine lebendigere Konkurrenz
fich entwickelten, wurde die Sache aber jedenfalls noch viel schwieriger. Zwar blieb zu—
nächst meist dem Landmann mit seinen schwer transportabelen Waren der Absatz in der
Nähe gefichert, auch den örtlichen Handwerkern und Händlern blieb lange eine relativ
gesicherle Rachfrage der Nachbarn und der Umgegend für viele Waren; aber es begann
doch die Konkurrenz des Jahrmarktes mit der örtlichen Produktion. Das feine Tuch,
die besseren Metallwaren und ÄAhnliches kamen nun von weiter her; die größeren Städte
bedrängten die Warenproduktion der kleineren, die eine Provinz die der anderen. Und
das steigerte sich mit der Post, dem Chausseebau, den Kanälen, dem leichteren Fracht⸗
verkehr immer mehr. An einzelnen Punkten begann man fürs ganze Land und bald
auch fürs Ausland zu arbeiten; die industrielle Blüte einzelner Städte und Industrien
seit dem 18. —16. Jahrhundert beruhte meist zugleich auf dem Rückgang der betreffen⸗
den Gewerbe an anderen Orten oder auf der Thatsache, daß die ganz neuen Gewerbe
nicht mehr wie früher überall Platz griffen. So klagt man seit dem 16. Jahrhundert
über den Untergang einzelner Gewerbe, z. B. der Tuchmacherei oder Brauerei in vielen
Städten, über den Rückgang der kleinen Städte im allgemeinen. Wo man wie in Augs—
burg und Ulm für den italienischen Markt Barchent verfertigte, wo wie in England seit
1400 die Tuchmacherei wesentlich für den Export arbeitete, entstanden schon damals
jür Jahre und Jahrzehnte schwere Absatzstockungen. Und sie steigerten sich im 17. und
18. Jahrhundert, je mehr die Absatzlinien sich nach Spanien, nach den Kolonien aus—
dehnten. Manche Ware brauchte jetzt Jahr und Tag, bis sie an dem Bestimmungsort
ankam; wer wollte da sagen, wie bis dahin Krieg und Frieden, gute und schlechte Kon—
unktur sich stellen werde. Der Verkauf auf den großen Messen hing von so vielen
Zufälligkeiten ab, daß man schwer im voraus wissen konnte, ob man den mitgebrachten
Vorrat' los werde. Der Zustand war nur deshalb leichter erträglich als heute, weil
die Produktion für die fremden Märkte doch nur einen mäßigen Prozentteil des Ganzen
ausmachte, und die zunehmende Konkurrenz im Inneren der Staaten mit einem Bedarf
rechnete, den man im ganzen doch übersah, der sich nach und nach immer wieder kon—
solidierie, der durch hohe Transportkosten, oft auch durch Schutzzölle und Verbote gegen
außen gesichert war.

Im 19. Jahrhundert hat die Weltwirtschaft und die neue Verkehrstechnik die
Linien zwischen Produktion und Konsumtion unendlich viel weiter auseinandergezogen
als früher. Immer neue Märkte öffneten sich seit der Unabhängigkeitserklärung der
südamerikanischen Staaten in den zwanziger Jahren; die Kolonien und die Länder der
Edelmetallproduktion traten ganz anders als Käufer von Industriewaren auf; die Er—
mäßigung der Zolltarife und die Eisenbahnen steigerten die internationale Arbeitsteilung
von 18406 an ganz anders als jemals früher. Dabei konnten große Rückschläge nicht
ausbleiben; die Anderungen der Zollsysteme, das rasche Aufblühen neuer Industrie—
und Ackerbauländer, die völlige Unsicherheit über die Konsumtionskraft der großen
asiatischen Reiche erzeugten nalurgemäß mit den wachsenden Konkurrenzkämpfen, mit
        <pb n="487" />
        29)] Schwankungen bei zunehmender örtlicher Arbeitsteilung. 471
dem wechselnden Glück im diplomatischen Spiel der Verträge, der Annexionen, der
Kolonieerwerbungen bald übermäßige Hoffnungen, bald große Enttäuschungen. Dem
größten Auffchwung des Exportes folgte Stillstand oder Rückgang für Jahre. Wir
führen als Beispiel nur einige Schwankungen aus dem englisch⸗amerikanischen Handel
an. Der großbritannische Export nach den Vereinigten Staaten nahm 1832 —1886
von 5,4 auf 12,4 Mill. 4M zu, sank dann wieder 1837 auf 4,7 Mill.; er war 1857
auf 19 Mill. gestiegen; sank 1858 auf 14 Mill.; er war 1864 16,7 Mill., 1866
28,5 Mill., 1870 28,8 Mill., 1872 40,7 Mill., 1878 aber wieder nur 14,6 Mill.;
das sind ungeheure Wechsel innerhalb weniger Jahre: 1872 etwa 800 Mill. Mk.,
1878 292 Mill. Mk.! Es ist leicht verständlich, wie man deshalb eine Ursache fürs
Banze nehmend, die modernen Krisen durch die Ausbildung des Weltmarktes erklären
konnte (Brentano).

Neben die früher eigentlich allein vorhandene Industriewarenkonkurrenz stellte sich
die agrarische Konkurrenz und revolutionierte alle bisherigen Absatzverhältnisse. Die
reichen Ackerbaustaaten der extensiven Kultur dehnten aufs rascheste ihren Ackerbau und
ihre Viehzucht aus, wurden dabei reich, aber häufig war ihre Vorwärtsbewegung so
überstürzt, daß große Rückschläge im Export kommen mußten. In den alten europäischen
Staaten mit hohen Bodenpreisen und erheblicher Verschuldung entstand mit dem Sinken
der Rohproduktenpreise ein großer chronischer Notstand. Die Weizen- und Roggenpreise,
1847 — 1870 — 100 gesetzt, standen 1886 in Hamburg auf 53 — 54. Die Tonne
Weizen kostete in England 1800 -1870 289 Mk., 1888 145 Mk., 1896 128 Mk.

Und noch sind wir mitten in den ungeheueren Peripetien dieses Umschwunges be—
griffen; einzelne Länder produzieren heute die Hälfte und mehr fürs Ausland; noch ist
nicht sicher, wie weit die anderen auf dieser Bahn ihnen folgen müssen. Noch find
nirgends auch nur entfernt die Grenzen erreicht, die einen Abschluß der Bewegung
andeuten; die Weltwirtschaft ist heute ein halb fertiges Gebäude, über das niemand
noch einen ganz klaren Überblick hat. Nirgends können die Absatzverhältnifse als
dauernd gesicherte betrachtet werden. Und dieser Umschwung vollzog sich im Zusammen—
hang mit einer Revolution der Technik, des Verkehrs, der gesamten volkswirtschaftlichen
Finrichtungen ohnegleichen. Es fragte sich für jedes Kulturland, wie rasch es die
Anderungen nach dem Stand seiner persönlichen und Kapitalkräfte vollziehen könne, wie
rasch es sie durchführen müsse, um nicht hinter den anderen Staaten zurückzubleiben.
Und war man einige Jahre durch innere Unruhen, kriegerische Ereignisse, Erntewechsel
oder Ähnliches im Fortschritt gehemmt, so schien es nötig, nach Verscheuchung der
drohenden Wolken um so rascher voranzueilen, und es war dann immer fraglich, ob
man das Tempo richtig treffe. So hat sich England 1844 -1847 in seinem Eisenbahn⸗
bau überstürzt, ganz Europa 1880 — 1857 im Erxport von Industriewaren nach den
Boldlaändern, 1867 — 1875 Deutschland, sterreich und andere Staaten im Eisenbahn—
bau, in der Ausdehnung der Kohlenproduktion und der Eisenindustrie, in der Gründung
von Aktiengesellschaften. Die Absatzstockungen von 1847, 18857 und 1878 -1875 sind
wenigstens keilweise dadurch hervorgerufen worden. Über die letztere seien nur ein paar
Zahlen angeführt. Man hatte Kilometer Eisenbahnen gebaut in

1868
1871
1875
1877

Amerika Deutschland
4794 674

12818 1576
4264 2407
83821 1206

Ein großer Teil der Schwindelperiode von 1871 -1878 und der Depression von
1875 —79 wäre zu vermeiden gewesen, wenn es möglich gewesen wäre, diesen Eisenbahn—
bau gleichmäßig auf die zehn Jahre 1868 — 1877 zu verteilen. Der deutsche Eisen—
bahnbau hatte fsich in den sieben Jahren 1868 — 1876 vervierfacht; das bedeutete eine
Revolution im ganzen Eisengewerbe, die Neueinstellung von Tausenden von Arbeitern,
        <pb n="488" />
        F

472 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —[1930
die nachher wieder zeitweise überflüssig waren; die Lokomotivbauanstalten hatten sich
mit atemloser Hast eingerichtet, jährlich 1900 Lokomotiven bis zum Preis von
24000 Talern liefern zu können; 1876 schon brauchte man höchstens 600 und zahlte
nur noch 98300 Taler für eine. Es ist nachher leicht sagen, daß man die Möglichkeiten
überschätzt, zu rasch gebaut habe; wenn man ganz neuen Verhältnissen gegenüber—
steht, trifft das Urteil immer schwer gleich das Richtige. Und Privatspekulation wie
Parlamente und Regierungen werden gleich leicht sich irren. Man hatte in Osterreich
1867 nur 11, 1872 aber 34 Millionen Personenbillete verkauft. War das nicht
Anlaß zu den kühnsten Hoffnungen?

Die Tendenz zur Mehrproduktion, die steigenden Preise waren in den meisten
Aufschwungsperioden an sich berechtigt. Aber das Maß war falsch; man täuschte sich
über dasselbe, weil man in einer raschen Vorwärtsbewegung begriffen war, und weil
es in solcher Zeit sehr schwer ist, sicher zu sagen, bis wohin man in zwei, drei und
mehr Jahren kommen wird. Und für diese muß man nach der heutigen Verfassung
des wirtschaftlichen Lebens ja in der Gegenwart die Vorarbeiten machen. Diese
Schätzung der Zukunft ist das Schwierige und nicht etwa bloß wegen der Indi—
vidualität des Konsums, wegen des möglichen Wechsels der Mode u. s. w.
Das am schwersten ins Gewicht Fallende ist der ewige Wechsel aller gesellschaftlichen,
politischen, internationalen Verhältnisse. Die Bevölkerung nimmt in Europa jährlich
um Millionen zu, ebenso ihr Einkommen; das Tempo ist einmal langsam, dann wieder
rasch; das geschätzte Steuereinkommen war im Königreich Sachsen 1879 959, 1884
1140, 1892 1584 Mill. Mk., in Oldenburg 1866 44, 1870 46, 1875 83, 1880 88,
1885 62, 1890 67 Mill. Mk. Welche stoßweise Anderung der Nachfrage deuten nicht
schon diese wenigen Zahlen an. Soweit man fürs laufende oder nächste Jahr pro—
duziert, hat man, zumal in leidlich wohlhabenden Staaten, allerdings in den bestehen—
den Konfumtionssitten, in der vorhandenen und bekannten Einkommensverteilung einen
festen Anhalt darüber, wie 60—800/0 des laufenden Einkommens, die fürs Notwendige
erforderlich sind, ausgegeben werden; an gewöhnlichen Nahrungsmitteln, Kleiderstoffen,
Werkzeugen, Arzneimitteln wird Jahr für Jahr im ganzen die gleiche Menge gebraucht.
Aber darüber, wie der Rest des Einkommens ausgegeben, was davon verbraucht oder
erspart, wie es verbraucht werde, darüber lassen sich im voraus nur vage Vermutungen
aussprechen. Wie schwankt schon der Fleisch-, der Bier-, der Weinkonsum, der Ver—
brauch besserer Kleiderstoffe; der Berliner Fleischkonsum wechselte 1340 —1857 zwischen
88 und 129, 1888-1892 zwischen 188 und 1783 Pfd. pro Kopf, der Parifer 1847
—1851 zwischen 77 und 187 Pfd. Das hängt von den Ernten, von Krieg und
Frieden, guten und schlechten Geschaäͤftsjahren, von der Entwickelung des internationalen
Handels und zahlreichen anderen Umständen ab, welche eine „planvolle centralistische
Produktionsleitung“ ebenso wenig vorausfähe, vielleicht und sogar wahrscheinlich falscher
schätzte, als die heutigen verantwortlichen Lenker der Produktion, die für jeden Irrtum
mit ihrem Vermögen stehen. Ob das nächste Jahr fremde Staaten uns ihren Markt
verschließen, weiß man gegenüber einigen Vertragsstaaten, gegenüber anderen oft wich—
tigeren Maͤrkten nicht. Vollends ob in den nächsten Jahren irgendwo technische, von
anderen gemachte Verbesserungen uns auf fremden Märkten und zu Hause den Absatz
erschweren, wer will das im voraus in Rechnung ziehen? Wer kann vollends sicher
jagen, wie der Kohlen-, Eisen-, Maschinenbedarf in den nächsten Jahren steigen wird.

Ein Hauptmoment für die schwierige Voraussage des kommenden Bedarfes ist im
19. Jahrhundert die steigende Bedeutung derjenigen Industrien geworden, welche nicht
direkt Konsumwaren herstellen sondern Produktionsmittel: Kohle, Eisen und Stahl,
Maschinen, Baumaterialien. Ist der Bedarf an Brot und Fleisch, Baumwollgeweben
bei dem heutigen Wohlstand der Kulturvölker auch ein mehr oder weniger gleichmäßiger,
der an Produktionsmitteln und Baumaterialien ist um so schwankender. Es liegt das
in der Natur der Sache, im Gegensatz der Konsumgüter und der Produktionsmittel.
Den Bau von Häusern, Fabriken, Chausseen, Eisenbahnen kann man stets noch einige
Jahre verschieben, wenn es an Mitteln, an Stimmung, an starkem Begehr fehlt. Die
        <pb n="489" />
        931)] Die Schwierigkeit der Bedarfsschätzung auf Jahre hinaus. 473
Industrie arbeitet mit ihren alten Maschinen fort, wenn der Absatz mäßig ist. Ganz
anders, wenn der Fortschritt einsetzt, der Absatz ein flotter wird. Jetzt häufen sich die
Reubauten, die Anlagen von Fabriken u. s. w. Hat man dann aber in günstiger Zeit
Häuser, Fabriken, Chausseen, Eisenbahnen in großer Zahl gebaut, so ist in der Regel
für Jahre der Bedarf gedeckt. Erst nach längerer Zeit wieder sind die alten Maschinen,
Häuser, Bahnen eines Ersatzes, einer neuen Ausdehnung bedürftig. Die innere Nach—
frage nach diesen Produktionsmitteln, noch mehr die entsprechende Nachfrage für den
Export nach den weniger entwickelten Staaten hat ihrer Natur nach etwas Inter—
mittierendes. Die technisch entwickeltesten Kulturstaaten, hauptsächlich England und
Deutschland, haben seit 50 Jahren einen immer konstanteren Export an Konsumwaren,
einen schwankenderen von Produktionsmitteln erhalten. Der englische Erport hob sich
in der aufsteigenden Konjunktur 1878 — 1882 an Stahl, Eisen und Maschinen von
25,9 Mill. K auf 48,5, an Baumwoll-, Woll- und Leinengeweben nur von 75,1 auf
87,7 Mill. FM. Es ist das Verdienst von Tugan-Baranowsky und Spiethoff, auf
diesen Umstand neuerdings nachdrücklich aufmerksam gemacht zu haben. Sie haben
gezeigt, ein wie großer Teil des zeitweise sich unbeschäftigt ansammelnden Leihkapitals
periodisch von den Produktionsmittelindustrien aufgebraucht, ja ganz erschöpft wird, wie
der hiedurch entstandene Anstoß alle Industrieen belebt, alle Preise erhöht, aber durch
die Kapitalerschöpfung und die Befriedigung des Bedürfnifses an Eisenbahnen, Fabriken,
Maschinen, Häusern notwendig mit der Zeit an ein jähes oder langsam einsetzendes
Ende kommt, wie das Steigen und Fallen der Eisenpreise der sicherste Barometer des
wachsenden Bedarfes an Produktionsmitteln ist.

Immer, es liegt darin nur eine, vielleicht allerdings die wichtigste Ursache davon,
daß auf den heutigen National- und Weltmärkten Angebot und Nachfrage nicht jeder
Zeit in UÜbereinstimmung sein können. Die zeitliche Scheidung der Produktionsprozefse
und die weite örtliche Trennung der Produktions- und Konsumtionsorte bedingt in
Zusammenhang mit den Fortschritten der Volkszahl, des Wohlstandes, mit den Ver—
änderungen der Verkehrsmittel und der internationalen Beziehungen, des Geschmackes
und der Mode eine Unmöglichkeit, in iedem Augenblicke, an jedem Orte, das Gleich—
gewicht herzustellen.

239. Die Einwirkung der Geldwirtschaft, des Kredites, des
Markt- und Preistreibens auf die Stockungen. Haben wir im vorstehen⸗
den die in der Natur der arbeitsteiligen neueren Produktion und der Konsumtion
liegenden Schwierigkeiten, sie jederzeit in Übereinstimmung zu halten kennen gelernt, so
haben wir jetzt unsere Aufmerksamkeit noch darauf zu lenken, daß sie, je weiter die
Arbeitsteilung geht, desto weniger direkt mit einander in Verbindung stehen, daß zwischen
hnen der große Mechanismus des Marktes, der Preisbildung, der Spekulation, die
Institutionen des Geld- und Zahlungswesens, des Kredites stehen, daß dieser Mechanismus
in besonderen Personen und Organen seine Träger hat, daß diese häufig durch ihre
Sonderinteressen veranlaßt sein können, auf Kosten der Konsumenten und der Produ—
zenten Gewinne zu machen, daß sie, wie letztere, irren, daß sie durch Betrug, Habsucht,
künstliche Manöver die Anpassung der Produktion an die Konfumtion hindern können.
Die meisten Kapitel unseres 8. Buches waren damit beschäftigt, diesen großen gesell—
schaftlichen Mechanismus, dem die Vermittelung zwischen Produktion und Konsumtion
übertragen ist, darzustellen. Wir sahen, wie es der Jahrhunderte und Jahrtausende
bedurfte, um ihn, sein Recht, seine Institutionen halbwegs richtig auszubilden. Wie
konnte es fehlen, daß er oft und lang versagte, falsch wirkte. durch Fehler aller Art
das Gleichgewicht störte.

Das Ideal des Verkehrsmechanismus und der Preisbildung ist, daß ein voll—
endetes Gelde und Münzwesen besteht, daß der Geldwert stabil bleibt, daß der Kredit
nur Würdigen und Ehrlichen zu teil wird, nur der richtigen Produktion, der richtigen
Preisbildung dient, daß auf dem Markte nur ehrliche Haͤndler und Vermittler kaufen
und verkaufen, daß alle Preisänderungen der thatsächlichen Veränderung von Angebot
und Nachfrage entsprechen. Man hat sich einem solchen Ideal wohl in mancherlei Hin—
        <pb n="490" />
        174 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1932
icht genähert; in anderer aber von ihm sich entfernt. Das freie Getriebe der Kon⸗
kurrenz hat auf allen Teilen des Marktes, der Preisbildung, der Geldzahlung, der
Kreditgewährung dem Egoismus des einzelnen kleine und große Gewinnmöglichkeiten
eröffnet, die im Widerspruch zum Gesamtinteresse ausgenüht werden können und in
dem Maße mehr ausgenützt werden, als gemeine Habsucht und rücksichtsloser Erwerbs—
trieb waltet, als Ehrlichkeit, Treu und Glauben ins Wanken kommen. Ich führe nur
einiges aus der Entwickelung des Geldwesens, der Kreditwirtschaft, der Preisbildung
und Spekulation an.

Ein gut geordnetes, stabiles Gelde und Münzwesen haben bis jetzt eigentlich nur
die bestregierten Staaten, und meist auch sie erst im letzten Jahrhundert bekommen.
Früher waren Münzverschlechterung, Eindringen fremder Münze, zeitweiser Münzmangel
eigentlich stets an der Tagesordnung, und diese Umstände haben immer wieder durch
die Wertschwankungen der Münze, durch wucherische sich daran knüpfende Praktiken
fälschend und störend auf Produktion und Absatz, Einkommensverteilung und Konsum—
tion zurückgewirkt (Vergl. 5 164 —168). Stets war und noch heute ist jeder Wechsel
im Werte des cirkulierenden Mediums eine Erscheinung, welche tief in die bestehenden
Absatzverhältnisse und die Einkommensverteilung eingreift. (Vergl. 8 182 -1826). Noch
sttärker tritt Derartiges ein, wenn ein Staat durch übermäßige Ausgabe uneinlöslichen
Papiergeldes erst die Preise in die Höhe treibt und nachher bei Wiedereinziehung des—
elben fie wieder herabdrückt. (Vergl. 8S 182 b.) Die Ungleichmäßigkeit, mit der jede solch'
allgemeine Geldwerts- und Preisänderung die einzelnen und die verschiedenen Klassen
trifft, erzeugt stets eine Summe gleichsam irrationeller Gewinne und Verluste, die eine
olötzliche starke Anderung der Nachfrage, des Konfums, bei einer gewissen Stärke und
Wendung eine Absatzstockung erzeugen.

Der Kredit und seine Organisation ist in der modernen Volkswirtschaft das In—
sttrument der Ansammlung und Verteilung des Kapitals; die Zinsfußbewegung, be—
onders die kaufmännische hängt von ihm ab. Die Kreditvermittler und die Banken
wollen durch die Kreditgewährung Gewinne machen und müssen ihr Kapital so nützen;
aber sie haben durch etwas höheren oder niedrigeren Zinsfuß, durch erschwerte und er—
eichterte Kreditgewährung den ganzen Gang der Produktion, des Handels, der Speku—
lation, der Preisbildung bis auf einen gewissen Grad in den Händen, wie wir oben
S. 215) schon sahen. Sie können Angebot und Nachfrage nie voll meistern, haben
fich ihnen anzupassen; aber sie können durch richtige und falsche Kreditgewährung, durch
richtige und falsche Diskontpolitik die einzelnen Bewegungen und Oscillationen von An—
zebot und Nachfrage stets beeinflussen. Sie waren sich dessen früher nicht bewußt und
berschärften dadurch die Krisen sehr; jetzt verzichten die großen Notenbanken lieber auf
den höchsten augenblicklichen Gewinn und treiben eine dem Gesamtinteresse angepaßte
Diskontopolitik. So lange die Produzenten, Händler, Spekulanten nur auf ihr eigenes
Kapital angewiesen sind, bewegt sich ihre Aktion stets in engeren Grenzen; sobald sie
über die doppelten bis zehnfachen Summen durch den Kredit verfügen, werden sie sehr
viel kühner, waghalsiger, gewinnlüsterner; sie verlieren viel leichter die Nüchternheit
und die Vorficht. Und das geschieht umsomehr, wenn die Kreditgeber nicht fragen,
ob das einzelne Geschäft gesund sei, sondern nur, ob sie daran höhere Prozente
verdienen.

Wir haben oben gesehen, wie jede neu ausgebildete Kreditform, Giro, Wechsel,
Roten, Report und Deport zunächst vielfach zu falschem, zu übermäßigem Gebrauch führte,
zum Hüljsmittel für falsche Preisbildung und falsche Spekulgtionen wurde. Die Aus—
bildung des Kredits hat stufenweise die Üüberspekulation und Überproduktion, die Absatz-
stockungen und Krisen vermehrt. Erst langsam und nach und nach haben die Kredit—
oxgane gelernt oder fsind durch die Gesetzgebung dazu gezwungen worden, neben ihrem
Gewinn die Gesamtinteressen ins Auge zu fassen, in der Kreditgewährung vorsichtig zu
werden; sie find jetzt mehr und mehr die Organe geworden, welche durch ihre Politik
die Krisen einzuschränken fich bemühen. Am weniagsten ist es noch bezüglich der Effekten—
pekulation gelungen.
        <pb n="491" />
        389)] Geld, Kredit, Spekulation in ihrer Wirkung auf Schwankungen. 475
Die Thatsache, daß heute ein steigender Teil alles Vermögens in Effekten, die
auf den Inhaber lautend jeden Tag verkauft oder beliehen werden können, angelegt ist,
hat dazu geführt, daß diese Effeklen in ihrem wechseluden Wert ein Hauptgegenstand
der Kapitalanlage und der Spekulation würden. Der Handel auf den Börsen, zumal
der Terminhandel benutzt sie in erster Linie; die großen Banken beleihen sie; der
interlokale Zahlungsverkehr benutzt sie in weitem Umfang. Zumal die täglichen Kurse
der Aktien der führenden Gründungsbanken, der großen Industrieaktiengesellschaften, der
Bergwerke, der Baubanken wurden zum Spielball der Spekulation, der Differenzgeschäfte.
Viel künstliche Mittel werden in der Zeit hoffnungsvollen Geschäftsaufschwunges an—
gewandt, um sie in die Höhe zu treiben. Das Publikum fragt nicht mehr, werden
diese Effekten künftig wirklich sich so hoch verzinsen, sondern nur noch, werden sie weiter
einige Wochen und Monate steigen, so daß man beim Wiederverkaäuf große Gewinne
machen kann. Kurssteigerungen von 100 und mehr Prozent werden erreicht, denen
ede reale Grundlage fehlt. Tausende von gänzlich üͤrteilslosen nehmen an der Speku⸗
lation teil, und fie können es nur, weil die Banken ihnen Kredit hauptsächlich in Report—⸗
form zuletzt oft zu 20 — 40 0/0 geben, an diesem Kreditgeschäft große Gewinne machen
und meist sicher sind, im entscheidenden Falle des Kursrückganges alle diese Börsenlaien
mit dem Verlust hereinfallen zu lassen, sich selbst aber durch rechtzeitige Kreditkündigung
oder -verweigerung zu decken.

In dieser überspannung der Effektenspekulation durch den Bankkredit liegt einer
der dunkelsten Punkte unserer neueren Kreditentwickelung; die so geschaffenen falschen
Kurfe versetzen die ganze Volkswirtschaft in ungesunde Fieberhitze, erze ugen falsche Vor⸗
stellungen uüͤber alle Preisbewegung, über alle Gewinnchancen und Absatzmöglichkeiten.
Hier liegt der berechtigte Punkt einer Reform des Börsenwesens, der Terminspekulation.

Außerdem sei nun aber noch auf drei Punkte aufmerksam gemacht, durch welche
die steigende Kreditausbildung den gleichmäßigen Gang des Wirtschaftslebens gefährden
kann; es handelt sich um den Zusammenhang des Kredites mit dem Zahlungswesen und
mit den Staatsfinanzen und um den Wechsel der angesammelten unbeschäftigten Leih—
kapitale in den Banken.

Je weiter der Kredit sich ausbildete, desto mehr traten Krediturkunden an die
Stelle des Geldes. Je mehr die Geschäfte und zumal die mit Kredit gemachten sich
häuften, desto mehr wurden alle Zahlungsverbindlichkeiten auf Tag und Stunde, auf
Wochen und Monate im voraus festgelegt. Der einzelne Geschäftsmann hält keine
oder nur ganz unbedeutende Kasse. Er hat ein Depositum, ein Konto bei der Baut,
er zahlt durch fie; das gleiche Verhältnis besteht zwischen den einzelnen Banken und
der Centralbank. Alle diese Einrichtungen verbilligen und vereinfachen das Geschäfts—
leben; sie funktionieren glatt und gut, so lange von den Tausenden aufeinander Rech—
nenden jeder pünktlich zahlt, und so lange für etwaige Ausfälle die Barvorräte der
Banken ausreichen. Je gespannter aber die Kreditkette ist, desto leichter kann eine kleine
Zahlungseinstellung selbst große und jedenfalls kleine Häufser in Verlegenheit bringen. Je
leichtsinniger die Banken vorher aus Gewinnsucht Kredit gaben, desto weniger können sie
zweifelhaften, oft nicht mal den größten und besten Firmen im Moment das nötige
Veld zu Zahlungen schaffen. Und wenige Zahlungsunfähige ziehen dann Dutzende und
Hunderte, die alle nur fallen, weil ihre Eingaͤnge ausblieben, mit ins Verderben.

Je befser die großen Centralnotenbanken und ihre Diskontopolitik fungieren, desto
weniger ist Derartiges zu fürchten. Ganz läßt sich aber diese Gefahr nie beseitigen.
Am wenigsten, wenn die großen Banken in enger Fühlung mit den Staatsfinangen
stehen. Diese verfügen zeitweise über sehr große Kapital, und Geldmengen, die sie
gern zinsbar anlegen; sie haben andererseits oft auch schnell große Summen nötig, die
sie in bankmäßiger Form aufnehmen und so die Bankreservoire leeren. Dadurch
können unerwartete Eingriffe in den Kapitalmarkt entstehen; dadurch kann der Zinsfuß
plötzlich sehr verteuert oder sehr verbilligt werden, ohne daß im Markt, in der Pro⸗
duktion, in dem Absatz liegende Gründe vorhanden wären. Vollends ein Stanuts
bankerott, ein Kriegsausbruch mit sehr starken Kapitalansprüchen werden die ganze
        <pb n="492" />
        476 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —(1934
Volkswirtschaft in Mitleidenschaft ziehen. Doch ist auch für diese Zusammenhänge zu
bemerken, daß eine volkswirtschaftlich hochstehende Staatsleitung die entsprechende Rück—
sicht auf den Kapitalmarkt in allen gewöhnlichen Fällen wohl nehmen kann, ja daß sie
sogar bedrängten großen Banken durch Darleihung überflüssiger, hiedurch nicht gesähr—
deter Staatsgelder in der Zeit der Krisis im Gesamtinteresse helfen kann.

Die Ansammlung des gesparten Kapitals in den Banken ist ein großer Fortschritt,
aber sie hat die Folge, daß in den Zeiten der Depression der kaufmännische Zinsfuß
auf ein Prozent oder gar weniger sinkt. Ein englisches Sprichwort sagt: alles kann
John Bull ertragen, aber wenn der Zins unter ein Prozent sinkt, wird er toll. Ganze Theorien
wurden aufgestellt, die die Krisen ausschließlich auf dieses Sinken des Zinsfußes oder gar
auf zu starke Kapitalbildung überhaupt zurückführten. Die zeitweise Kapitalansammlung
ist an sich kein großer Übelstand, sie wird nur einer, wenn die Banken in solcher Zeit
die geringen Gewinne nicht ertragen wollen, wenn sie, um das Geschäft zu beleben,
leichtsinnig oder unvorsichtig Kredit geben, dadurch dann in 1 —3 Jahren ihre Kapi—
talien erschöpfen und nun unter Umständen zu rasch den Zinsfuß erhöhen, auch den
solidesten Geschäften Kredit verweigern müssen. Es handelt sich auch hier darum, daß
die Gewinnabsicht zu sehr entscheidet, wo höhere Gesichtspunkte den Vortritt haben
sollten.

Hier, wie bei allen erwähnten Mißständen, die durch Geld- und Kreditvorgänge
entstehen, und bei aller falschen Preisbildung der Waren handelt es sich darum, daß
das heutige Geschäftsleben zu leicht nur auf den Gewinn der Stunde und des Tages
statt auf die Zukunft sieht. Wenn in einer aufwärtsgehenden Konjunktur alle Konsum—
waren und alle Produktionsmittel, zumal Kohle, Eisen u. s. w., im Preise steigen, ist
das unvermeidlich und richtig; die etwaige Mehrproduktion, die nötige Mehreinfuhr
kann nur so geschaffen werden. Aber nie sollten die preissteigernden Unternehmer weiter
gehen als nötig, stets follten sie sich sagen, daß die Preisstelgerung den Verbrauch ein—
schränkt, daß sie nur ein Segen fürs Ganze ist, wenn sie anhält. Aber das wird
hergessen, weil man nach dem Gewinn des Tages jagt und für die ferneren Folgen
stumpf ist. Mit Betrug, mit Täuschung, mit falschen Bilancen und Nachrichten steigert
man die Preise und treibt so der Krisis zu. Wenn die Preise stets ein richtiger Baro—
meter der Marktlage wären, so wäre ja freilich Derartiges nicht möglich. Wir haben
in der Wertlehre (F 172 und 178) gesehen, daß dem nicht so ist, daß Betrug, Macht-
mißbrauch, Irrtum aller Art auf die Preisbildung Einfluß haben. —

Wenn wir hier die Sünden der Überspekulation und der Preistreiberei betont
haben, so darf man freilich dabei nie vergessen, daß in solcher Zeit Irrtümer und
Leichtsinn fich mit dem Betrug mischen, daß die Preise in den Zeilen des glänzenden
Geschäftsaufschwunges, wie in denen des plötzlichen Niederganges, oft für Moͤnate auch
von Gefühlsstimmungen beherrscht sind, die, auf Selbsttäuschung beruhend, später ganz
unverständlich erscheinen. Die Ansteckung der Massengefühle wirft auch nüchterne
Menschen um, die Gewohnheit, nur auf den Gewinn des Tages zu sehen, macht Tausende
ganz blind. Der Mechanismus des heutigen Verkehrs und der Börse hat diese pfychischen
Krankheiten gesteigert. Die Händler, Unternehmer und Spekulanten der ganzen Erde
sind heute durch den Telegraph verbunden; die einflußreichen derselben versammeln sich
täglich auf den großen Borsen; falsche und richtige Nachrichten stürmen da auf sie ein;
lautere und unlautere Elemente suchen hier für dies und jenes Stimmung zu machen;
ehrliche und bestochene Journalisten suchen hier die Kurse und Preise zu heben, dorit
sie zu drücken. Wochen und Monate lang häufen sich die günstigen Nachrichten, dann
wieder die trüben. Es gehört ungewöhnliche Nüchternheit, große Geistesklarheit, enorme
Geschäfts-, Welt- und Handelskenntnis dazu, um in diesem von Gefühlen und Leiden⸗
schaften aller Art bewegten Massengetriebe stets das Richtige zu treffen. Selbst die
Klügsten lassen sich nicht sowohl über die Bewegungen der Produktion und des Handels
als über ihr Maß käuschen; die große Masse unterliegt fast stets bald den optimistischen,
bald den pessimiftischen Gefühlen, zwischen denen die meisten Menschen unficher hin und
her schwanken. Und naturgemäß ist die Schähung der memals ganz klaren wirtschaft-
        <pb n="493" />
        935) Falsche Preisbildung. Typus des Krisenverlaufes. 477
lichen Zukunft und ein Kreditsystem, das auf dieser Schätzung der Zukunft und auf
der täglich neu zu vollziehenden Vertrauenseinschätzung von Tausenden von Personen
beruht, doppelt solchen pfychischen Wandlungen unterworfen, wenigstens so lange die
Menschen nicht in ihren Gefühlen und Leidenschaften ganz andere geworden sein werden.

240. Der typische Verlauf der wechselnden Konjunkturen bei
den modernen Kulturvölkern. Nach der bisherigen Auseinandersetzung der
wichtigsten Ursachen, welche den Ablauf des volkswirtschaftlichen Lebens überall zu
einem schwankenden, unsicheren, hin- und herwogenden machen, dürfte es klar sein, daß
wir gegenüber den so zahlreichen Möglichkeiten von Störungen keineswegs für alle
Zeiten und Völker behaupten können, die Schwankungen, sowie die Art des wirtschaft—
lichen Mißbehagens müßten in gleichen Perioden und in gleichen Charakterzügen sich
wiederholen. Aber für die neueren Kulturvölker der arischen Rasse mit ihren im
ganzen ähnlichen Lebensbedingungen und Institutionen hat sich doch mehr und mehr
seit dem letzten Jahrhundert die übereinstimmende Thatsache herausgestellt, daß ihre
volkswirtschaftliche Entwickelung in einem cyklischen Auf- und Niedergang ihres Ge—
schäftslebens sich vollzieht. Wir wollen nachher durch eine kurze historische Übersicht
den Beweis hiefür erbringen. Wir werden uns aber die Darstellung dieser Oscillationen
erleichtern, wenn wir vorher versuchen, den typischen Verlauf dieser je in Perioden von
8— 20 Jahren sich vollziehenden Aufschwungs- und Niedergangszeiten, Haufse- und
Baisseepochen, zu schildern.

Das Wesentliche ist dabei der ganz verschiedene Charakter der Hausse und der
Baisse. Zwischen beiden steht häufig, nicht immer die Krise, d. h. eine Zeit plötzlicher
Stockung des Geschäftslebens, zahlreicher Bankerotte, rascher und starker Preisverände—
rungen, vollständiges oder partielles Versagen des Kredites; die Krise dauert oft nur
wenige Tage und Wochen, oft auch länger; sie verteilt sich oft auf mehrere Anstöße,
die ein Jahr oder länger auseinander liegen. Die Krise ist nicht eine plötzlich ein—
tretende Krankheit, sondern nur der akute Ausdruck des Umschwunges vom Wellenberg
zum Wellenthal der wirtschaftlichen Bewegung. — Man hat diese drei Teile, Ausschwung,
Krise, Niedergang längst unterschieden, neuerdings aber erst hat Spiethoff die speciellen
Symptome dieser drei zusammengehörigen Glieder derselben Kette genauer unterschieden
und so die Erkenntnis des ganzen Problems wesentlich gefoördert.

Wir schicken noch voraus, daß wir diesen typischen Verlauf am deutlichsten da
konstatieren, wo eine hoch entwickelte Volkswirtschaft mit Arbeitsteilung, Kredit, Export,
moderner Technik und Betriebsweise, starker Kapitalverwendung vorhanden ist, daß die
durch Arbeitsteilung und Verkehr verbundenen Volkswirtschaften meist von gleichzeitigen
oder bald sich folgenden Bewegungen und Krisen heimgesucht werden, die in innerer
Verbindung stehen, daß dagegen weniger entwickelte Länder mit teilweise erhaltener
Vaturalwirtschaft, geringem Verkehr von diesen Krisen wenig oder nicht berührt werden.
Die entwickeltesten Länder haben stets ihren großen Aufschwung an Reichtum und Macht,
an Produktion und Technit, an Bevölkerungszahl und Kultur durch diese auf- und
niedergehenden Bewegungen hindurch vollzogen; sie standen meist am Schlusse jeder
Rückgangsbewegung doch wesentlich höher als im Beginn der letzten Aufschwungsperiode.

a. Gehen wir von der Zeit der Stockung, der Geschäftsflauheit aus. Die meisten
Preise stehen tief, der Geschäftsgewinn ist im Durchschnitt, zumal in den Hauptbranchen
des Handels und der Industrie, ein sehr geringer; der Lohn und der Zinsfuß sind ge—
drückt; es mangelt jede Unternehmungslust. Das ersparte Kapital sammelt sich in den
Banken, die Barvorräte derselben häufen sich; z. B. in der englischen Bank 1848 -1852
von 1 auf 22 Mill. M; der kaufmännische Diskonto sinkt auf 14520/0. Der Export
ist zurückgegangen; die erwerbenden Klaffen schränken sich ein; der Konsum ist meist ein
geringer. Die Zahl der Armen, der Beschäftigungslosen steigt in der Krise, bleibt nun
aber lange hoch, nimmt zeitweise noch zu. Z. B. nahmen in Preußen 1846 — 1850
die wegen Almosenempfanges von der Klassensteuer befreiten Personen von 440 000 auf
—708 000 zu. Die Geburtsziffer und die Ehefrequenz ist gering, die Zahl der Sterbe—
fälle, der Auswanderer, der Bestraften, der Bankerotte ist groß und wächst oft lange.
        <pb n="494" />
        478 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —[1936
Die württembergischen Konkurse z. B. waren 1888/36 bis 1847/48 von 1200 auf 4000,
zu Anfang der fünfziger Jahre auf 8000 gestiegen. Dabei mögen einzelne Klassen der
Gesellschaft noch so sehr von der allgemeinen Stockung unberührt bleiben, es mag sogar
bei den niedrigen Preisen der Konsum von manchen Waren steigen, das Gefühl der
Depression ist doch ein ziemlich allgemeines, alles spart, nur wenige wollen etwas
wagen. Der ganze Zustand ist, wie wir eben sahen, nicht bloß ein wirftschaftlicher,
iondern wesentlich auch ein massenpfychischer; nicht bloß Einsicht, sondern auch all⸗
gemeine Gefühle beherrschen ihn, und sie können sehr übertrieben sein; sie ändern sich meist
nur sehr langsam, um so langsamer, je größer die vorausgegangene Katastrophe war.
b. Aber zuletzt nach 2, 4, 6 Jahren ist sie doch von der Masse vergessen. Jetzt
endlich wirkt der niedrige Zinsfuß zur Anlage des vorhandenen, massenweise angesam—
melten Leihkapitals, jetzt wirken die niedrigen Preise der Konsumgüter wieder auf ver—
mehrten Verbrauch. Die vorhandenen Geschäftseinrichtungen werden nun wieder voll
ausgenützt. Der Geschäftsgeist belebt sich, die Hausse in ihrem ersten Stadium hat
begonnen. Kommen dazu nun anregende äußere Momente, glückliche technische Neue—
rungen, Verkehrsverbesserungen, der Aufschluß neuer Märkte, große politische Ereignisse,
welche die Nachfrage beleben, siegreiche Kriege, Kolonieerwerbungen, große innere Neu—
gestaltung in Verfassung, Gesetzgebung, Verwaltung, so werden vollends sichtlich die
vorhandenen schlummernden Kräaͤste ausgelöst. Das zweite Stadium der Hausse charak—
terifiert sich nun durch Neugründung von Geschäften, Fabriken, Eisenbahnen, Banken
wie durch Erweiterung der bestehenden. Dieser Aufschwung geht meist von bestimmten
Geschäftszweigen aus; das eine Mal ist es die Textilindustrie, das andere Mal die
Bauthätigkeit in den großen Städten; bald ist es das Bankwesen, bald find es die
Eisenbahnen. Je mehr die moderne Industrie vor allem der Kohlen, des Eisens, der
Maschinen bedurfte, desto mehr haben sich diese Industrien der wichtigsten Produktions—
mittel (wie erwähnt) an die Spitze der Bewegung gestellt, Arbeit und Kapital an sich
gezogen, sich rasch ausgedehnt. Ihre Gewinne, die höheren Löhne, die steigenden Preise dehnen
sich dann aber successiv in immer größeren Wellenkreisen auf die übrige Volkswirtschaft
aus, sie erhält im ganzen das Gefühl des Wachstums, der Blüte, wenn auch einzelne
Teile leidend bleiben, über Arbeiterentziehung, über Erschwerung der Kapitalbeschaffung
klagen. Die Preife sind noch nicht anormal hoch; der allgemeine Konsum kann steigen;
die Leute geben mehr aus, der Luxus wächst. Die Ehe- und Geburktenfrequenz steigt,
die Zahl der Verbrechen und Vergehen nimmt ab, in Württemberg z. B. 1882-1857
von jährlich 23 000 auf 16000, ebenso die Zahl der Konkurse; die vorhin erwähnten
jährlichen 8000 sind Ende des Jahrzehntes auf 800 reduziert. Die Sparkassen füllen
sich; der Verkehr und der Export steigen, ist oft kaum mehr zu bewältigen. Der eng—
lische Export z. B., der 1740 — 1780 stabil gewesen, steigt von 1780 — 1815 von 12
auf 60 Mill. M; der zollvereinsländische war 1833 —1840 von 480 auf 550 Mill. Mk.
gewachsen, blieb dann 1840 -1852 unverändert, stieg 1852 bis 1857 aufs Doppelte;
der deutsche Import und Export stieg 1868 —-1872 von ca. 3000 auf 6000 Mill. Mk.,
um dann wieder bis 1886 ziemlich unverändert zu bleiben; in der letzten Hausseperiode
1895 —-1900 stieg er von 8200 auf 11500. Der Glaube an die günstige Konjunktur, an das
weitere Steigen oder Festbleiben der Preise und der hohen Geschäftsgewinne wird um
so allgemeiner, je länger keine Ernüchterung kommt; man fühlt sich in sicherer Vor—
wärtsbewegung. Immer tritt mit der Zeit nun aber der schlimme Umstand ein, daß
an die Stelle der führenden klaren Einsicht vage Gefühle, unklare Hoffnungen und
Täuschungen treten. Statt zu merken, daß das Leihkapital erschöpft ist, daß die steigen—
den Preise den Konsum da und dort schon beengen, hofft die Menge auf weiteres
Steigen der Preise, der Aktienkurse, der Dividenden. Es wird weiter gegründet, der
Kredit dazu wird überspannt; die am raschesten vorangeschrittenen Industrien kommen
bereits in die Lage, mehr anzubieten, als gesucht zu werden. Man zieht den aus—
ländischen Kredit herbei, stapell Waren künstlich auf, um die Preise zu halten. Weit—
sichtige Kartellleitungen suchen in diesem Stadium bereits die Preise auf mittlerem
Niveau zu halten: die übrige Menge der Geschäftsleute will gewinnen, so lange es
        <pb n="495" />
        9371) Die Haufssebewegung, die eigentliche Krise. 479
moglich ist, will die Preise weiter treiben; die Verbraucher von Kohle, Eisen und
Maschinen fürchten, im folgenden Jahre vielleicht nicht genug zu bekommen; sie schließen
lange Lieferungsverträge zu jedem Preise. In diesem dritten Stadium der Hausse wäre
Nüchternheit und Kaltblütigkeit am erwünschtesten; sie fehlt meistens.

Man kommt so in das vierte, letzte Stadium der Hausse; die Bedingungen des
Aufschwungs sind verschwunden, haben sich in ihr Gegenteil verkehrt. Aber alle Pro—
duzenten und Händler haben ein Interesse, die Preise zu halten, zumal die Neugründungen
der letzten Jahre. Sie stecken noch in den Schwierigkeiten des Anfangs, haben teuer,
oft auch verschwenderisch gebaut, sie können ohne hohe Preise für die abzusetzenden
Waren nicht gedeihen. Alle an der Haussebewegung Interessierten suchen die Bewegung
um jeden Preis in der bestehenden Richtung zu erhalten, um ihre Gewinne zu reali—
sieren. Man verteilt, wenn immer noch neue Unternehmungen gegründet werden, die
Kapitaleinzahlungstermine über immer weitere Zeiträume; der Kredit wird immer
stärker angespannt; die Barvorräte der Banken schwinden dahin, die Notencirkulation
steigt in der Regel, ihr Wechselportefeuille füllt sich übermäßig, lauter Zeichen, daß sie
zu viel Kredit gegeben. So sank z. B. der Barschatz der Bank von England 1824 - 1828
von 13,5 auf 1,2 Mill. F, während ihre Noten zugleich von 17 auf 26 Mill. stiegen,
ihre Wechsel von 2 Mill. im Jahre 1821 auf 12 im Februar 1826 gestiegen waren.
Statt bloßer Geschäftswechsel kommen Gefälligkeits- und Reitwechsel in Cirkulation, die unter
dem Schein gemachter Geschäfte kühnhalstgen Spekulanten einen gewagten Kredit ver—
längern. Die in Zeitgeschäften à la Hausse Spekulierenden lassen sich im sogenannten
Reportgeschäft von Monat zu Monat einen Kredit geben, den sie immer teurer bezahlen
müssen; die immer höheren Zinssätze (Keportfätze, Reportwucher) hiefür deuten auf die
Überspannung des Kredites und der Spekulation klar hin.

c. Die Einsichtigen haben längst erkannt, daß es nicht so fort gehen könne,
daß die leichtsinnigen, teilweise betrügerischen Neugründungen fich nicht werden halten
können. Die Kreditbanken haben große Bestände neuer Aklien, Obligationen, fremder
Anleihepapiere, die sie nicht mehr los werden; die Lagerhäuser sind mit Waren über—
füllt; statt auf Bestellung wird auf Konsignation gearbeitet. Die Kurse und Preife
wollen längst nicht mehr steigen, werden nur durch künstliche Manipulationen gehalten.
Jetzt genügt der Bankerott einer Bank, einiger großer Industriehäuser und das Karten—
haus bricht zusammen, die Preise und Kurse fallen rasch, die umlaufenden Wechsel
werden nicht eingelost, kommen zurück, müssen von früheren Indossanten oder dem Aus—
steller bezahlt werden. Die Banken kommen in Verlegenheit, müssen, wenn sie es nicht
vorher thaten, plötzlich ihren Diskont von 8 und 400 auf 7, 10 und 120)0 erhöhen.
Die Zahlungsunfähigkeit selbst folider Häuser tritt ein, rasch werden die Konkurse von
Dutzenden, oft von Hunderten von Firmen angemeldet. Die eigentliche Krise ist da.
Der Unternehmungsgeist bleibt nun um so länger gelähmt, je größer die Entwertung
und der Schrecken war. Die Geschäftswelt kann sich meift selbst unter schmerzlichen
Opfern nicht sofort auf den reduzierten Bedarf einrichten. Oft dauert es Monate, oft
Jahre, bis sich einigermaßen das Gleichgewicht zwischen der gesunkenen Nachfrage und
der langsam sich einschräukenden Produktion wiederherstellt. Die Leiden konzentrieren
sich natuüͤrlich auf die Zweige der Volkswirtschaft, die vorher übermäßig sich ausgedehnt
haben. Aber das allgemeine Mißtrauen erstreckt sich viel weiter, kann auf fast alle
Zweige der wirtschaftlichen Thätigkeit sich ausdehnen, allerdings auch jetzt wieder in
immer schwächeren abnehmenden Wellenbewegungen.

Kommt es nicht zu einer kritischen Katastrophe, zu einer ausgesprochenen Krisis
mit zahlreichen plötzlich angemeldeten Konkursen und fast gänzlichem Versagen des
Kredites, oder hat Staats- und Bankhülfe das schlimmste Schicksal wenigstens von den
größten und einflußreichsten Häusern abgewandt, so ist das Bild ein etwas anderes.
Aber doch nur in dem Sinne, daß die notwendige Liquidation, das Sinken der Preise,
die Einschränkung der Unternehmungslust mehr in langsamer, chronischer Weise eintritt.
Das ist ein Fortschritt, wenn auch manche zweifelhafte Geschäfte sich dann noch einige
Jahre hinschleppen; so haben z. B. die englischen Konkurse, welche 1871 1875 auf
        <pb n="496" />
        180 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1938
3000 — 7000 jährlich standen, eben weil keine so starke Reinigungskrise in England wie
anderwärts 1873—1878 eintrat, sich bis 1879 gesteigert; sie erreichten damals die Zahl
von 13 130, gingen erst wieder bis 1884 auf 4190 herab.

d. Wir können uns bei der Darstellung der der eigentlichen Krifse folgenden
Depreffionszeit kurz fassen. Sie wird fast immer jahrelang dauern, ob eine akute Krise
ihr voranging oder nicht. Wir haben mit ihrer Schilderung oben (a) begonnen; sie
ist ja die Voraussetzung der beginnenden Aufwärtsbewegung. Sie muß zumal dann
eintreten, wenn das Bedürfnis für Baumaterialien, Maschinen, Verkehrsmittel, Eisen und
Produktionsmittel aller Art gleichsam vorweg in der Hausse auf Jahre hinaus befriedigt
ist. Sie besteht wesentlich darin, daß die bisherige starke Neuanlage von Kapital in
den Industrien der Produktionsmittel aufhört, daß die bestehende derartige Industrie
ihre Produkte nicht in gleichem Umfang und zu gleichem Preise wie in der Hausse ab—
setzen kann, daß entsprechend den Arbeiterentlassungen und Konsumtionseinschränkungen in
den weitesten Kreisen ein Rückgang der Nachfrage entsteht. An gewissen Punkten zeigt
sich nun eine starke, an anderen und so ziemlich überall eine gewisse, sogenannte Über—
produktion. Es ist eine Unterkonsumtion vorhanden, von der man in der Hausse nichts
wußte. Die Überproduktion hatte im dritten und vierten Stadium der Hausse begonnen,
aber man hatte in ihrem Treiben, in ihren durch steigende Preise reglisierten Gewinnen
aicht gemerkt, daß man anfange, den Markt zu überführen. Die Überproduktion ist
nun aber meist doch keine solche, daß sie außer allem Verhältnis zur Möglichkeit des
Absatzes stünde; sie ist nur zu groß für den reduzierten Verbrauch der Depression; sie
zeigt sich wesentlich darin, daß die Produzenten nur mit Verlust verkaufen können, daß
die gestiegenen Kurswerte der Aktien, daß die hoch zu Buch stehenden Neugründungen
bei dem gesunkenen Preis keinen oder einen ganz geringen Gewinn mehr geben.

Wie ist zu helfen? Eine Anzahl der zuletzt gegründeten nicht gut fundierten Ge—
schäfte macht Bankerott; die andern schränken die Produktion ein; sie können es am
leichtesten, wenn sie kartelliert sind. Die Preise fallen, man setzt sie wohl auch seitens
der Kartelle absichtlich, mit Uberlegung herab. Es ist immer die Frage, wie rasch
Derartiges hilft, wie stark die Kontraktion, die nötige Produktionseinschränkung, der
Preisfall sein müssen; durch Preisermäßigung kann man an sich wohl meist neue Be—
dürfnisse wecken; man kann Konsumartikel dadurch in weitere Kreise bringen; aber
die Preisherabsetzung von Eisen und Kohle, von Maschinen und Bausteinen schafft
in solcher Zeit nicht rasch neue Käufer; der Bedarf ist ja für länger gedeckt. Ganz
besonders schlimm gestaltet sich die Depression, wenn zugleich ein erheblicher Teil der
bisherigen Ausfuhr stockt oder gar ganz verloren geht. Ist — wenn auch mit Verlust
und starker Preisherabsetzung — in der Depressionszeit die Ausfuhr zu steigern (wie
4. B. die deutsche Eisen- und Maschinenausfuhr 1900 -1903 und ähnlich schon früher
die Ausfuhr), so ist das eine große Erleichterung. Sie erlaubt, die Arbeiterentlassung
einzuschränken, den mittleren Geschäftsgang annähernd aufrecht zu erhalten.

Man muß in jeder Depression längere Zeit mit geringeren Gewinnen zufrieden
sein; man muß längere Zeit mit ansehen, daß unbeschäftigtes Leihkapital sich sammele.
Man sucht allgemein durch Ersparnisse im Betrieb, durch technische Fortschritte sich zu
jelfen; man dehnt die Geschäftsthätigkeit auf bisher vernachlässigte Zweige aus. Staat und
Bemeinde suchen durch Notstandsarbeiten, Wegebauten und Ahnliches zu helfen. Die
Auswanderung nimmt zu, die Einwanderung ab; die Geburtenzahl sinkt, die Sterblich—
keit steigt. Das Schlimmste ist häufig die allgemeine Mutlosigkeit, die länger anhält,
als die realen Ursachen es nötig machen. Zuletzt kommt allgemein Produktion und
stonsumtion wieder ins Gleichgewicht. Die zunehmende Bevoölkerung ist in das zu
große volkswirtschaftliche Kleid gleichsam hineingewachsen. Die erft recht langfame
neue Kapitalbildung wird wieder stärker, der Kreislauf der Koniunktur beginnt aufs
neue. —

241. Historische Ubersicht der Auf- und Niedergangsbewegungen
der letzten 200 Jahre. Zwar wissen wir von mancherlei Krisen aus der Blütezeit
Hriechenlands und Roims: auch von solchen aus dem Ppäteren Mittelalter und aus
        <pb n="497" />
        939) Die Handelskrifen vor 1815.

481
dem 16. und 17. Jahrhundert; die Aufschwungsperioden der Silberproduktion in Tirol,
Ungarn, Böhmen und Sachsen von 1200 — 1600 erinnern an die kalifornisch⸗australische
und südafrikanische der Neuzeit. Der Aufschwung der Seeschiffahrt, des Sklavenhandels,
des Kolonieerwerbs durch die westeuropäischen Staaten im 16. und 17. Jahrhundert
erfolgte stoßweise; die damit verbundenen Konjunkturenwechsel treten uns in Umrissen
heute noch entgegen. In Holland erzeugte 1634—-1637 der Tulpenhandel eine Speku—
lation schwindelhafter Art, die mit einer Krisis endigte. Die Ausbildung Amsterdams
zum ersten Anlehen- und Aktienmarkt der Welt konnte nicht ohne Übertreibungen
bleiben. Aber deutlicher sahen wir diese Dinge doch erst von 168601740 an.

England hatte 1660 — 1720 einen großen Aufschwung seines Handels, seiner
Marine, seiner Industrie erlebt, in glücklichen Kriegen seine Überlegenheit über Holland
und Frankreich festgestellt; seine Ausfuhr war 1663 — 1780 von 2auf 11 Mill. *
gestiegen. Die Krisen von 1696, 1711, 1721, 1731 -1782 waren die naturgemäße
Folge. Die Preistreiberei und der Aktienschwindel von 1718 — 1720 auf dem Londoner
Markt war relativ blinder und maßloser als je später. Das Lawsche Gründungsfieber
in Paris von 1715— 1720 ging dem parallel. In Deutschland waren die Schwankungen
zwar noch nicht so stark; aber sür den preußischen Staat glaube ich doch 1680 - 1705
eine aufsteigende Konjunktur, 1705 — 1715 Stockung, Not- und Sterbejahre, 1716 — 17856
allgemeine Besserung, 1736 — 1743 wieder Krisis und Stockung, 1745 -1756 nochmals
aufwärtsgehende Konjunkturen nachweisen zu können. Frankreichs gesamter Außen—
handel war von 1716 — 1755 von 200 auf 600 Mill. Fres. jährlich gestiegen und
jank nun in den Kriegsjahren 1755—-1763 wieder auf 400, um bis 17881787 auf
1100 zu steigen. Die Kriegsjahre 1755 — 1763 hatten so große tief einschneidende
volkswirtschaftliche Anderungen erzeugt, sie waren von so großen Münzverschlechterungen
und Preissteigerungen begleitet, und es traten vom Schlufse des Krieges an dann aber—
mals folche Verschiebungen von Angebot und Nachfrage, solche Preisänderungen und
Wechselreitereien ein, daß eine jahrelange heftige Krisis und Geschäftsstockung nicht aus—
bleiben konnte. Hamburg hatte während des Krieges unerhörte Gewinne gemacht, seine
Geschäftsthätigkeit hatte ich rapide ausgedehnt, die Zahl seiner Bankfolien z. B. war
von 3000 -9000 gestiegen; jetzt litt es 1768—1766 auch unter dem Rückschlag neben
Amsterdam am hejtigsten, die Häuserpreise blieben bis 1777 rückgängige. Erst in den
achtziger Jahren begann wieder der Aufschwung.

Die wirtschaftliche Epoche von 1775 -1815 ist bedingt durch den amerikanischen
Unabhängigkeitskrieg, die französische Revolution und die daran sich knüpfenden Kriege
und Verschiebungen im Kolonialbesitz und Welthandel. Einzelne Staaten und Gegenden
erleben einen ungeheuren Aufschwung, andere starken Niedergang und Stockung. Preußen,
Norddeutschland, Hamburg zeigen uns zuerst bis 1806 das Bild einer raschen Ent—
wickelung: der Getreideexport steigt, die Güterpreise gehen rapid in die Höhe; alle
Preise stehen hoch, der Handel nimmt einen Aufschwung wie nie; Luxus und Speku—
lation gedeihen. Freilich nicht, ohne daß es 1799 zu einer heftigen Stockung in
Hamburg kommt, die aber doch rasch vorübergeht und wieder einer Aufwärtsbewegung
bis 1806 Platz macht; von da an tritt für Veutschland mit den ungünstigen Kriegs-
ereignissen der Rückgang ein, der auch nach dem Frieden sich kaum bessert, ja (wie wir
schon sahen) in den zwanziger Jahren durch die reichen Ernten und den stockenden Roh—
produktenabsatz zu einer hestigen landwirtschaftlichen Krise sich steigert. Großbritannien
hat 1763 bis 1772 -1778 wie der Kontinent eine Depression, erschöpft sich dann im ameri—
kanischen Unabhängigkeitskriege vollständig, ist 1788 nach dem Frieden von Versailles
fast vankerott, nur langsam weiß der jüngere Pitt es durch seine Zoll- und Kolonial—
reform wieder zu heben. Dann kommen die napoleonischen Kriege, die neben allerlei
kleinen Handelsstockungen (z. B. 1793, 1799, 1802 und 1810) England einen feltenen
Aufschwung bringen, indem es ihm gelingt, den Handel und die Kolonien fast der
ganzen Welt an sich, zu reißen; aber 1815 erzeugen die Rückkehr zum Frieden und
die damit gegebenen Änderungen eine längere Stockung. Auch Frankreich erlebt 1799,
1804, 1810/11 erhebliche Krisen.

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.26. Aufl.
        <pb n="498" />
        482 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirischaftlichen Lebens im ganzen. [1940
Von 1815-1850 vollendet sich in England das System der Großindustrie und
der industriellen Übermacht auf den fremden ihm zugänglichen Märkten; aber nicht ohne
daß die stets zu weit ausgedehnte Produktion, der Handel nach Amerika, die Ausbildung
Londons zum Kreditmarkt der Welt, zum Zentrum des Zwischenhandels immer wieder
große Rückschläge bringt. Die Krise von 1825 schloß sich an die maßlose Export—
steigerung nach Südamerika und andere Länder, an den übermäßigen Kapitalexport
und die Gründerthätigkeit an; sie wirkte schon etwas auf den Kontinent und die Ver—
einigten Staaten zurück. Die Stockung war aber schon 1827 überwunden; ein Ge—
schästsauffchwung trat ein, der in der Krisis von 1837 sein Ende fand; hgupt—
sachlich die Waren- und Kapitalausfuhr nach den Vereinigten Staaten hatte die Über⸗
treibung herbeigeführt; dort hatte die Bodenspekulation und Bankgründung wahre Orgien
zefeiert. Im Jahre 1839 folgte nochmals eine Geld- und Kreditkrisis in England; der
Tiefstand für die Baumwollindustrie trat 1842 ein. Dann kam wieder ein Auf⸗
schwung bis 1847; die damalige Krisis haben wir schon erwähnt. Die Vereinigten
Staaten und bis auf einen gewissen Grad auch Frankreich haben teils gleichzeitige,
teils etwas nachfolgende Krisen (1815 - 1850) erlebt.

Deutschland überwand die Agrarkrisis von 1818 —1826 nach und nach von 1830
an, hatte dann eine Aufschwungsbewegung, die an die Zollvereinsgründung, den be—
ginnenden Eisenbahnbau, die erstere größere Kreditorganisfation anknüpfte, bis in die
vbierziger Jahre. Nun kam aber eine fast zehnjährige Depressionszeit; Kartoffelkrankheit,
Revolution, Handwerker- und hausindustrielle Krisis, Not der Zwergbauern wirkten
dem beginnenden Ausbau der Großindustrie entgegen.

Von Anfang der 1850 er Jahre, hauptsfächlich vom Krimkrieg an beginnt in ganz
Westeuropa und in den Vereinigten Staaten ein beispielloser Aufschwung, der in der
Hauptsache bis 1878 - 1875 reicht: Großindustrie, Bank- und Eisenbahnwesen vollenden
hren ersten definitiven Ausbau, die Landwirtschaft blüht bei hohen Preisen; Deutsch—
land und Italien erreichen ohne lange Kriege ihre politische Einheit; die Freihandels—
bewegung verstärkt die internationale Arbeitsteilung; Kalifornien und Australien haben
durch ihre Goldschätze eine enorme Kaufkraft, der Edelmetallstrom begünstigt die steigen—
den Preise. Und der Aufstieg wird erreicht trotz der zwei großen internationalen Krisen
von 1857 und 1878 und mehreren kleinen partiellen. Die Krise von 1887 ging von
der UÜberführung der Vereinigten Staaten mit europäischen Waren und Kapital aus;
seine Kaufkraft versagte durch Erntewechfel. Große Überfpekulation und Übergründungen,
maßloser Reitwechselmißbrauch hatten sich daran geknüpft. Das weniger als England
und Deutschland betroffene Frankreich hatte schon 1856 durch eine Börsenkrisis die wirt⸗
schaftliche Luft etwas gereinigt. Doch hatten auch die anderen Staaten die Krise bald
wieder, meist schon 1858 — 1889, überwunden. Die Ursachen der Aufwärtsbewegung
waren zu stark geblieben. Im Jahre 1864 erlebte England schon wieder eine Geld—
krise, 1866 (im Mai am schwarzen Freitag) eine Kreditkrise infolge seiner übergroßen
Kredite nach den Vereinigten Staaten. Die in England hierauf folgende Depression
hinderte, daß der bald eingreifende neue Geschäftsaufschwung dort zu stark wurde. Der
sKrieg und die Niederlagen Frankreichs legten diesem Lande 1870 -1878 Reserven auf.
Um so größer war der Aufschwung in dem siegreichen von 4 Milliarden Mk. Kriegs⸗
entschädigung überfluteten Deutschland, sowie in Osterreich, in den Vereinigten Staaten
und anderwaͤrts. Der Eisenbahnbau, die Bankgründungen, der Ausbau der Großstädte,
die Fortschritte im Bergwesen, in der Eisen- und Maschinenindustrie, im ganzen Welt⸗
handel führten zu einer durch Aktiengründung, Effektenspekulation, Schwindel und Betrug
beispiellos gesteigerten wirtschaftlichen Fieberhitze. Die eigentliche Krise setzte 1873 ein,
hielt aber in den verschiedenen Ländern lange an; die Depression wollte fast ein Jahr—
jehnt nicht weichen.

Nur ein mäßiger Aufschwung trat 1879 —1882 ein, er endete in Frankreich mit
einer Börsen-, Kredil- und Gründungskrise (Fall der Union générale unter Bontoux,
deren Aktien in 8 Jahren von 500 auf 2880 stiegen, dann in 425 Monaten auf
340 fielen): in den Vereinigten Staaten mit einem Eisenbahnkrach. In England trat
        <pb n="499" />
        941)] Die Handelskrisen des 19. Jahrhunderts. 483
1884-1887 wieder eine starke Depreffion ohne vorausgegangene eigentliche Krise ein.
Allerwärts in Europa verschärfte die landwirtschaftliche Not die Lage. Erst in den Jahren
1887— 1890 besserten sich die Geschäfte. London und die anderen großen Börsenplätze
übernahmen jetzt zu große Anlehen für die ganze Welt, auch sür halbbarbarische, bankerotte
Staaten, was so lange den Export dahin steigerte, als sie Zinsen zahlten. Als der argentinische
Finanzagent Baring 1890 in London fiel, begann dort keine Krise, aber eine starke
Depression; in den Vereinigten Staaten setzte aber eine große Krise 1893 ein. Man
hatte dort, als der Rückgang 1890 einsetzen wollte, durch den erhöhten Schutzzoll und
starke Silberprägungen eine künstliche Hausse in Scene gesetzt. Um so furchtbarer war
die Krisis: die Zahl der Konkurse 1880 68 700, 1890 188 800 stieg 1898 auf 331422.
642 Banken stellten ihre Zahlungen ein, ein Siebentel des Eisenbahunetzes war bankerott.
In manchen anderen Ländern trat der Tiefstand erst 1894 ein. Von 1895 begann
wieder eine allgemeine Besserung, wenn auch Ende des Jahres eine Art Börfenkrisis
sich einstellte.

Von den Jahren 1875 —18985 könnte man fast sagen, daß sie für alle Kulturstaaten
eine geringere wirtschaftliche Vorwärtsbewegung bedeuteten als 18835—1875. Aber sie
hatten auch geringere Schwankungen der Konjunktur. Daß sie aber nicht fehlten, zeigen die
folgenden Zahlen George de Laveleyes über die in den einzelnen Jahren an den Börsen
der Kulturstaaten durchgeführten Effektenemissionen, die freilich durch die Konversionen,
die Aktiengründung im Anschluß an bestehende Geschäfte u. s. w. viele Posten enthalten,
die nicht neugebildetes und neuangelegtes Kapital bedeuten. Sie betrugen in Mill. Mk.:

1871 12472
1872 10114
1873 8727
1874 3373
1875 1368
1876 2922
1877 6324
1878 3649

1879
2BS.
81

782
288

7524
36

1884 401
1885 2592
1886 53366

1887
88
29

3997
aogn
142
8110
172
42 2008
1893 6318
1894 24252

Y

1895 5224
1896 13376
1897 7676
1898 8432
1899 9016
1900 9492
19001 7948

Dieses Zahlenbild zeigt am deutlichsten die Aufschwungs- und Depresstonsepochen,
zeigt, wie erheblich der Wechsel der Konjunktur — auch ohne große Krisen wie sie 1857
und 1878 stattfanden — war. Ein anderer Barometer ist der Eisenpreis: die Tonne
schottischen Roheisens stand 1878 117 Mk., sank bis 1879 auf 47, bis 1886 auf 40, stand
1890 auf 50, 1894 auf 47 und blieb 18935 —1899 auf 44-47. Rheinisch-westfälisches
Gußroheisen Nr. 1 stand 1886 55 Mk., 1890 94, 1896 - 1899 67-69, 1900 - 1901
93, Dezember 1901 685.

Die neue Aufschwungsperiode von 189521900 war eine in den Vereinigten
Staaten, in Deutschland und Belgien sehr erhebliche, in England, Frankreich und den
anderen Staaten eine gemäßigte, in Rußland eine durch den Schutzzoll künstlich ge—
steigerte. Die Handelsverträge, günstigere Ernten, die wachsende innere Nachfrage, der
Fortschritt der Elektrizitätsanwendung, die wachsende Goldproduktion hatten allerwärts,
zumal in Deutschland, die Bewegung inauguriert, sie blieb bis 1899 immerhin in
gewissen Grenzen. Über den sehr großen Aufschwung der deutschen Produktion seien
nur einige Zahlen angeführt: Deutsche Aus- und Einfuhr 1892-1894 je 7 Milliarden
Mark, 1899 —1901 je 19; preußische Steinkohlenproduktion 1892 65 Mill. Tonuen,
1900 102; Roheisenproduktion 1892 1898 5 Mill. Tonnen, 1900 8,5; deutsche Stahl⸗
produktion 1894 6 Mill. Tonnen, 1899 9,6; nach Eulenburg nahmen zu 1896— 1900:
die Metall- und Maschinenindustrie um 82, die elektrische Industrie um 110, die Bau⸗
gewerbe um 74, die Industrie der Steine und Erden um 510/0; deutsche Aklien—
gesellschaften wurden 1893 95 mit 77, 1899 364 mit 544 Mill. Mk. Kapital begründet;
die deutschen Kreditaktienbanken (von 1000000 Mk. Kapital aufwärts) hatten eigenes
und fremdes Kapital (ohne Accepte) 1893 2636, 1900 5664 Mill. Mk. Die Steigerung

31*
        <pb n="500" />
        184 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. s942
des Aktien- und des Bankkapitals ist freilich teilweise eine bloß rechtliche resp. nominelle,
infolge von Umwandlungen und Einverleibungen. Der deutsche Roheisenkonsum war
pro Kopf 1880 51,6, 1880 88,6, 1895 104, 18900 162,5 kg, ein Zeichen, wie sehr die
Haussekonjunktur von der Industrie der Produktionsmittel geführt wurde.

Von 1898 — 1901 erfolgten starke Preiserhöhungen, das Kapital begann zu
mangeln, der Kredit überspannte sich. Im Herbst 1899 begann die Panik in Rußland,
in Ost- und Nordeuropa mangelte das Kapital, der westeuropäische Kredit schränkte sich
stark ein. Die Deutsche Reichsbank erhöhte am 19. Dezember 1899 den Diskont auf
70/0, höher als jemals; das war ein Sturmsignal. Die Kurse begannen im Laufe
von 1900 zu weichen, im Frühjahr 1900 setzte eine vorübergehende Stockung in den
Vereinigten Staaten ein. Oktober 1900 bis Mitte 1901 fielen eine Anzahl deutscher
Hypotheken⸗ und Kreditbanken, sowie Industriegesellschaften. Eine eigentliche Gelde und
Kreditkrisis brach aber nicht aus. Doch steigerte sich Furcht, Unbehagen, Preisdruck,
stursfall noch einige Zeit und ging dann in chronische Depression über, die bis heute
dauert (März 1903). Die Zahl der eröffneten Konkurse, 1896 auf 6190 gesunken, er⸗
reicht 1901 98387; betrügerische und leichtsinnige Handlungen von Bankdirektoren und
Bankbeamten sind zahlreich ans Tageslicht gekommen, wahrscheinlich auch zahlreich ver—
tuscht worden. Der Tanz ums goldene Kalb zerstört stets die Moral und die Nüchtern—
heit der schwächeren Charaktere. Die Löhne sanken, die Arbeitslosigkeit nahm nicht
stark aber immerhin so zu, daß allerwärts Notstandsarbeiten begannen. Zahlreiche Eisen⸗
und Maschinenwerke, welche 1898 — 1899 auf 200 — 800 im Kurs standen, sind auf
100, teilweise auch auf 40 — 60 gefallen; viele, die 1899 noch 10 — 800/0 Dividende
gegeben, mußten 1901 eine solche verweigern. Alle Dividenden sanken sehr bedeutend.

In den Vereinigten Staaten haben die Schutzzölle, die künstliche Vermehrung
der Aktiennotenbanken, die riesenhaften Trustbewegungen von 1900 bis Mitte 1902 die
Lage gehalten; aber der Kredit ist maßlos überspannt, es mangelt immermehr 1902
an Kapital. Ob eine Krise noch kommt, ist nicht sicher; die Depression wird sich ein⸗
stellen, vielleicht wie schon öfter einige Jahre nach der europäischen.

Allerlei äußerliche Ursachen (Ernten, Transvaalkrieg, Chingexpedition) haben mit⸗
gewirkt. Die Grundursachen liegen wie früher darin, daß ein berechtigter Aufschwung
überschätzt, durch Überspekulation, Übergründung, Preistreiberei, durch Schwindel und
Betrug, durch übermäßige Kreditausdehnung über sein in der Natur des Bedarfs, der
Produktivkräfte, des vorhandenen Kapitals liegendes Maß hinauf getrieben wurde und
so einer Depression Platz machen mußte. Sie ist immer sehr viel mäßiger geblieben
als 1873 — 1879, in erster Linie weil unser Bankwesen fester stand, besser organifiert
war, weiter blickte, weil die Kartelle etwas regulierend eingriffen, die maßlose Konkurrenz
hjinderten, weil unsere Staatsleitung die Krife besser begriff als 1873. Wir kommen
darauf zurück.

242. Die bisherigen Krisentheorien und die Krisenlitteratur.
Ehe wir nun zusammenfafsen, was aus unserer bisherigen Darlegung folgt, schicken
wir einige Bemerkungen über die älteren Krisentheorien und die neuere srrisenlitteratur
boraus. Die älteren Theorien beruhten wesentlich auf einer zu geringen Ausdehnung
des Beobachtungsmaterials.

Wir werden sagen können, daß man bis gegen 1700 überhaupt keine wissenschaft⸗—
lichen Vorstellungen uüber die wechselnden Konjunkturen, die Aufschwungs-, Krisen⸗ und
Riedergangszeiten hatte. Man sah die schlimmen Zeiten als Strafe Gottes für mensch—
liche Schlechtigkeiten an. Die Aufklärung des 18. Jahrhunderts kam nun wohl darüber
etwas hinaus; man fing an, die Krisen zu beobachten. Aber der Merkantilismus stand
ihnen zuerst ratlos gegenüber, sah wesentlich nur die fallenden Staatseinnahmen, suchte
durch erhöhte Tarife, strengere Kontrolle zu helfen, so in Preußen 1718 -1720, 1736
-4748, 1765-1772, auch noch 1799. Freilich sehen wir daneben auch die Anfänge
einer gesunden Krisenpolitik z. B. bei Friedrich Wilhelm J. 1713 - 1720, bei Friedrich
dem Großen nach dem 7jährigen Kriege. Und in kluger Weise hat der feine und
klare Beobachter James Steuart die Krisen beurteilt; er sagt: das Gleichgewicht
        <pb n="501" />
        948) Die älteren Krisentheorien.

485
zwischen Angebot und Nachfrage kann kein absolutes sein; die kleinen Schwankungen
stören aber nicht viel, solche Vibrationen gehören zur wirtschaftlichen Entwickelung. In
die großen Störungen aber (Erhöhung der Produktionskosten, Stockung des Absatzes)
muß der „leitende Staatsmann“ regelnd, helfend, Absatz und Luxus ermunternd, Aus—
und Einfuhr beherrschend eingreifen.

Die Krisen und Stockungen von 1780 — 1815 hatten eine lebendige öffentliche
Meinung und eine theoretische Spekulation über das Problem geschaffen. Die erstere
führte das, was man als Überproduktion empfand, auf die Maschinen zurück, klagte
über die zeitweise Arbeiterentlassung. Dieser Auffassung trat die abstrakte Naturlehre
der Volkswirtschaft gegenüber. J. B. Say, James Mill und Ricardo waren
ihre Wortführer. Im einzelnen abweichend, in den Hauptpunkten übereinstimmend
lehrten sie im Anschluß an Tucker und die Physiokraten, daß man in letzter Instanz
ja doch Produkte stets mit Produkten kaufe, daß, wenn allerwärts gleichmäßig mehr
produziert werde, keine Uberproduktion entstehen könne, da das Plus an einer Ware
stets einen Gegenwert in einer anderen finde, daß wenn irgendwo partielle Überproduktion
stattfände, das in einer partiellen Unterproduktion an anderer Stelle oder in zufälligen
äußeren Ereignissen, wie Mißernte und Krieg, seine Ursache habe, daß der als Kapital
verwandte Teil des Einkommens stets den Reichtum des Landes hebe, daß wenn kleine
Absatzstörungen vorkämen, die natürliche Ordnung der Dinge rasch das Gleichgewicht
herstelle. Die Lehre von den „Absatzwegen“ erschien bei Say und seinen Nachsolgern
gleichsam als der Mittelpunkt ihrer ganzen harmonistischen Theorien; sie wollten zu—
gleich mit ihrer Lehre alle Staatseingriffe abhalten, alle Schutzzölle bekämpfen, jener
Forderung entgegentreten, welche die Maschinen im Interesse der Arbeitsgelegenheit
verbiete. Say und Ricardo haben freilich dann bei näherer Untersuchung der Dinge
ihren Gegnern in den späteren Auflagen ihrer Schriften große Konzessionen gemacht, die
ihre optimistische Lehre stark einschränkten. Aber ihre liberalen Nachtreter blieben doch bis
heute in ihren Wegen. Das Richtige an ihrer Theorie war, daß auf die Dauer, nach Jahren
und Jahrzehnten betrachtet, natuürlich Produktion und Konfumtion sich immer wieder
zuletzt die Wage halten; der Streit war nur, ob das Gleichgewicht so leicht, so rasch
sich herstelle, wie groß die Störungen, und was ihre Ursachen seien. Es sei noch bei—
gefügt, daß der Streit sich natürlich nicht darum drehte, ob eine abstrakt-objektive
ÜÄberproduktion möglich sei, d. h. eine folche, welche auch bei billigsten Preisen, günftigster
Einkommensverteilung und normalstem Verkehrsmechanismus nicht Absatz finde. Eine
jolche hat nie irgend jemand angenommen, auch kaum eine solche, die in allen
Zweigen der Produktion ganz gleichmäßig stattfinde; man sah stets, daß die Erscheinung
von einzelnen Zweigen ausgeht; man nannte sie nur eine allgemeine, wenn sie den
größeren Teil der Volkswirtschaft mehr oder weniger in Mitleidenschaft zog.

Die ersten Gegner der Say-Ricardoschen Theorie waren der von R. Owen an—
geregte Malthus und der socialpolitisch fühlende Sismondi, beide nicht so opti—
mistisch, nicht so doktrinär wie Say und Ricardo, beide realistische Beobachter des Lebens.
Der erstere sagt, wie es Übervölkerung giebt, so stellt sich leicht Überproduktion ein,
und zwar durch zu starke Kapitalansammlung in den Händen der Reichen; überall in
der Volkswirtschaft müssen die rechten Proportionen der untereinander verbundenen
Elemente herrschen, und daran fehlt es oft heute. Sismondi klagt die Plan- und
Regellosigkeit der modernen Produftion an, welche partielle Überproduktion erzeugen.
Dem Satze Ricardos, daß wenn Land⸗- und Tucharbeiter beide gleichmäßig ihre Pro—
duktion vermehrten, sie beide untereinander auch das Plus tauschten, wirft er die be—
rechtigte Frage entgegen, ob denn ländliche Arbeiter, wenn es ihnen gut gehe, plötzlich
entsprechend mehr Röcke, Tucharbeiter plötzlich ebensoviel mehr Brote begehrten?
Aber nicht bloß eine partielle, sondern eine allgemeine Nichtübereinstimmung von Pro—
duktion und Nachfrage gebe es; sie folge aus der Ungleichheit der Einkommensverteilung,
dem Lohndruck, dem heutigen System der freien Konkurrenz; das rücksichtslose privat-
wirtschaftliche Gewinnstreben erzeuge leicht eine falsche Produktion, da fie nicht durch den
Bedari, sondern nur durch den augenblicklichen Preisstand und die Gewinnmöglichkeit
        <pb n="502" />
        486 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. 1944
hervorgerufen werde. Dem egoistischen Interesse der Unternehmer ständen zu schwache
Gegengewichte gegenüber. Besser werde es nur, wenn die Solidarität der Unternehmer
und Arbeiter anerkannt werde, wenn die ersteren für die Arbeiter im Falle der Krank—
heit, des Alters, der Unfälle, der Arbeitslosigkeit sorgten, wenn die große Masse des
Volkes konsumtionsfähiger werde.

Haben Malthus und Sismondi auch mancherlei übersehen, wie z. B. die Nach—
frage, welche in den Händen der Kapital Ersparenden und es produktiv Anwendenden
entsteht, so waren sie doch die ersten, welche das doktrinäre Übersehen aller komplizierten
Zwischenglieder zwischen Produktion und Konsumtion korrigierten; sie beobachteten und
würdigten die Schwierigkeiten, die ihrer steten Anpassung entgegenstehen. Die nächste
Generation hat im ganzen nicht viel Neues gebracht; die einen, die abstrakten Theoretiker,
sichlossen fich Say und Riecardo, die anderen Malthus und Sismondi an. Von den vierziger
Jahren an aber haben die Socialisten die Anklage der letzteren erweitert, die Krisen
aus der ganzen heutigen unvollkommenen Wirischaftsordnung abgeleitet, fie als deren
Folge und Totengräber darzustellen gesucht.

Proudhon führt die Krisen auf das Eigentum und den Kapitalzins zurück,
will fie durch unentgeltlichen Kredit heilen; ein ganz phantastischer Gedanke. Louis
Blanc hat die Sünden der freien Konkurrenz verfolgt und dargestellt. Rodbertus
erklärt die Krisen nicht aus dem geringen Anteil der Volksmasse an der Produktion
an sich, sondern aus dem Fallen des Arbeitsanteiles an ihr bei steigender Produktivität.
Martx sieht in ihnen die Folge des Sinkens der Profitrate und der Akkumulation im
System der kapitalistischen Wirtschaftsordnung; sie sind ihm das Zeichen, daß die Pro—
duktivkräfte der heutigen bürgerlichen Eigentums- und Produktionsordnung über den
Kopf gewachsen sind; nur vorübergehend schaffe die Kapitalvernichtung und -entwertung
wieder etwas Luft, nur vorübergehend steige der Profit wieder durch technische Fort
schritte und Lohnherabsetzung (vergl. 8 282). Die Krisen kehrten stets in verstärktem
Maße wieder, erzeugten immer größeres sociales Elend, eine stärkere proletarische Re—
servearmee; die Konsumkraft der Nation stocke immer weiter, durch die antagonistische
Distribution, statt zu wachsen, bis die letzte große Krise mit der socialen Revolution die
Herrschaft des Proletariats und die kommunistische Ordnung der Produktion bringe.

So berechtigt und natürlich es war, die Krisen mit den letzten Grundlagen unserer
Volkswirtschaft in Zusammenhang zu bringen, so wenig wurden doch solche halb phan—
tastische Geschichtzs-⸗ und Zukunftskonstruklionen dem Wesen der Sache gerecht. Alle
—D
fie über den einen allgemeinen Gedanken nicht hinaus: das geringe Einkommen der
Arbeiter und der großen Volksmasse, die zu geringe Kaufkraft der Majorität, die
sogenannte Unterkonsumtion einerseits und die planlos anarchische Produktion, die
Gewinnsucht der Unternehmer andererseits seien die Hauptursachen. Auch bürgerliche
Theoretiker schlossen sich dieser Lehre mannigfach an.

Was die Unterkonsumtionslehre betrifft, die Marx teils gebilligt, teils getadelt,
sKautsky neuerdings noch als die letzte Grundursache der Krisen bezeichnete, Tugan aber
abgelehnt hat, so wird nicht zu leugnen sein, daß ein wesentlich hoͤheres Einkommen
der Arbeiterklasse den Konsum und die innere Nachfrage erhöhen, die Widerstandsfähig—
keit der großen Volksmasse in den Depressionszeiten heben, die Nachfrageschwankungen
vpermindern würde. Man wird also zugeben können, daß die zu leicht und zu rafch
sich einschränkende Konsumtion als eine krisenverstärkende Ursache zu bezeichnen ist, und
daß ein höheres Einkommen der unteren Klassen die Kapitalbildung der höheren Klassen
rinschränken würde. Das letztere könnte zeitweise die starke Ansammlung unbeschäftigter
Leihkapitale, die oft zu Übertreibungen in der Gründungsthätigkeit Anlaß giebt, ver⸗
mindern, aber würde wahrscheinlich das periodische Sinken des Zinsfußes doch nicht
aufheben; denn es würden dann die Sparpfennige der Kleinen fich so viel stärker an—
sammeln. Und würde infolge davon überhaupt weniger gespart und Kapital gebildet,
so ist die Frage, ob das nicht der wirtschaftlichen Gefamtentwickelung mehr schädlich
als der Krise nütßlich wäre. Jedensalls aber denken sich die Socialisten die Unterkonsum—
        <pb n="503" />
        948)

Die neueren Krisentheorien.

487
tion als einen dauernden Zustand, nicht als ein plötzlich eintretendes Ereignis. Damit
setzen sie sich mit den realen Thatsachen in Widerspruch. In der Hausse ist keine
Unterkonsumtion, sondern eine stark wachsende, teilweise nicht zu befriedigende Nachfrage
aller Klassen, auch der Arbeiter vorhanden. Die Hausse bricht zusammen, weil die
übermäßig gestiegenen Preise sich nicht halten lassen. Erst mit der Krise und in der
Depresffion beginnt die Einschränkung des Konsums, die sogenannte Unterkonsumtion.
Und das Hauptgebiet der unverkäuflichen Überproduktion liegt neuerdings nur beschränkt
auf dem Markt der Konsumwaren. Unverkäuflich sind hauptsächlich Kohle, Eisen,
Maschinen. Auch ein erheblicher Mehrkonsum der Arbeiter würde diese Art der Über—
produktion nicht beseitigen.

Viel mehr Berechtigung hat die Zurückführung der Krisen auf die Thatsache,
daß die ganze wirtschaftliche Produktion ohne einheitlichen Plan und ohne Rücksicht
auf den Gesamtbedarf erfolge, daß die augenblicklichen Gewinnabsichten von Tausenden
egoistisch Verfahrender den Markt, die Produktion, den Handel beherrschen. Die speku—
lativ⸗privatwirtschaftliche Geschäftsorganisation unserer Volkswirtschaft mit ihrer Preis—
bildung, ihrem Markt- und Verkehrsmechanismus, ihren Konkurrenzvorgängen ist doch
wohl die letzte und innerste Ursache der Krisen. Das haben aber nicht bloß die Socia—
listen, sondern auch Schäffle und andere betont. Die Bezeichnung dieser ganzen Vor—
gänge aber als anarchische Planlosigkeit ist stark übertrieben, ja verfehlt. Denn der
immer wachsende Nachrichtendienst, die Handelsstatistik, die kaufmännische Berichterstattung
suchen immer ein Bild von der Nachfrage und ihrer Zukunft zu geben; die steigenden
und fallenden Preise suchen die Produktion und den Handel durch die starken Motive
künftigen Gewinnes und künftigen Verlustes auf die rechte Bahn zu leiten; und sie
thun dies auch bis auf einen gewissen Grad und für ruhige Zeiten mit Erfolg; diese
Mittel genügen, wenn die Menschen nüchtern, anständig, reell handeln, wenn sie neben
ihren egoistischen Gewinnabsichten Rücksicht auf andere und die Gesamtheit nehmen,
neben dem heutigen Gewinn die Zukunft im Auge behalten. Der Geschäftsmechanismus
ruht auch heute bei den meisten Menschen nicht bloß auf Gewinnsucht und rücksichts⸗
losem Egoismus; soweit er so verfährt, bedarf er der Korrekturen; wir sind mitten in
ihrer Ausbildung begriffen, und soweit sie gelingen, schränken sie auch die Krisen, die
falsche Preisbildung, die Überspekulation ein. Wir werden unten weiter davon sowie
von den nötigen Reformen und Umbildungen zu reden haben. Wir kommen hier nur
zu dem von den Socialisten abweichenden Schlusse: Die heutige Volkswirtschaftsordnung
hat ihre Fehler, und sie zeigen sich am deutlichsten in der Hausse und Überspekulation,
in den Krisen, in den nachfolgenden Depressionszuständen; aber aus diesen Fehlern
folgt nicht der Zusammenbruch dieser Ordnung und ihre plötzliche Ersetzung durch eine
socialistische, sondern nur die successive Bekämpfung dieser Fehler. Man muß die psycho—
logischen und sittlichen Ursachen zu ändern, die bestehenden unvollkommenen Einrichtungen
zu modifizieren suchen. Die Welt wird nicht mit großen Schlagworten, sondern mit
ernster, nuchtexner, freilich von großen Gesichtspunkten getragener vetailarbeit reformiert.

Solche Überzeugungen giebt auch die neuere wissenschaftliche Krisenlitteratur, so—
wohl die von Socialisten, wie Bernstein, Kampfmeier, Tugan-Baranowski, wie die der
bürgerlichen Nationaloökonomen, Tooke, Clément Juglar, Schäffle, Michaelis, D'Avis,
Lexis, Herkner, Wells, Spiethoff. Sie hat uns eine bessere Detailkenntnis aller ein—
schlägigen Vorgänge gegeben, hat uns gezeigt, wie die einzelnen hiehergehdrigen Teil—
prozesse und -erscheinungen zu beurteilen sind. Wir wissen jetzt, daß die Geld- und
Kreditvorgänge nicht die primäre Ursache der großen Produktionskrisen sind, aber daß
fie dieselben sehr steigern und auch für sich Störungen verursachen können. Wir über—
sehen jetzt, welche Rolle das sich in der Depression ansammelnde, in der Hausse sich
erschöpfende Leihkapital spielt, daß es aber falsch wäre, darauf allein die Schwankungen
des Wirtschaftslebens zurückzuführen. Wir können jetzt den Einfluß der Grundungs⸗,
UÜberspekulations- und ähnlicher Vorgänge, die Tragweite des in der Haussezeit ent—
stehenden Schwindels und Betruges einigermaßen richtig ermessen. Wir haben begonnen,
die Vorgünge der Preisbewegung und des Arbeitsmarktes genauer zu studieren und zu
        <pb n="504" />
        488 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. 946
messen. Die Enquete des Vereins für Socialpolitik über die neueste Krise wird weiteres
Licht in dieser Richtung bringen. Unsere obige Darstellung der Krise beruht auf dieser
ganzen neuen Litteratur. Sie wird uns auch befähigen, ein vorläufig abschließendes
Gesamturteil nun abzugeben.

243. Zusammenfassendes Urteil. Arten der wirtschaftlichen
Schwankungen und Stockungen, der Krisen. Wir haben anzuknüpfen an
die einleitenden Bemerkungen in 8 288: Jeder volkswirtschaftliche Körper (und je größer
und komplizierter er ist, desto mehr) muß Stockungen, Schwankungen, Übergangszeiten,
Blüte- und Rückgangsepochen haben, denn er ist, wie alles organische Leben dem
Wachstum, dem Leben und Sterben unterworfen. Aber wir werben jetzt hinzufügen
können: diese Schwankungen werden im Laufe der volkswirtschaftlichen Entwickelung
nach Größe und Art sich ganz wesentlich geändert haben. Die Ursachen dieser Anderungen
und den typischen Verlauf derselben gilt es zu erkennen.

Die Schwankungen mußten bei primitiver Technik, geringer Beherrschung der
Natur, großen Erntewechseln, bei wenig ausgebildeter socialer Organisation, bei dem
Leben in Stämmen und Kleinstaaten, die sich ewig befehdeten, an sich viel größer sein
als später. Die territoriale und die Volkswirtschaft, die Verbindung vieler Volks—
wirtschaften zur Weltwirtschaft, die damit gegebene Arbeitsteilung mit wachsendem Ver—⸗
kehr, mit langen Friedensepochen, sie schuüfen einen durch Naturursachen, Krieg und
Seuchen viel weniger bedrohten Zustand, aber zugleich die Störungen im Mechanismus
der Cirkulation der Güter; und diese mußten zunächst mit der Größe der Märkte
wachsen; nur die vollendetste Organisation des socialen Mechanismus, der das inter—⸗
nationale Zusammenwirken reguliert, kann nach und nach wieder mehr Herr über die
Störungen werden. — So überblicken wir heute die notwendige Entwickelung der
Störungen, ihre Verschiedenheit, ihre weit auseinander liegenden Ursachen. Wir haben
das Bedürfnis nicht mehr, alle diefe Stockungen und Krankheiten und alle ihre Phasen
gleichmäßig mit dem Worte „Krise“ zu bezeichnen.

Zunächst scheint es jedenfalls zweckmäßig, zwei große länger dauernde Gruppen
von wirtschaftlichen Gesamterscheinungen, die man oft auch als Krisen bezeichnet hat,
von den periodischen Auf- und Abwärtsbewegungen zu scheiden, wie sie als typisch in
8240 geschildert find. Wir meinen erstens die Jahrhunderte umfaffenden Aufschwungs⸗
und Niedergangsperioden der Völker und ihrer Volkswirtschaft überhaupt und zweitens
die kritischen Umbildungsprozesse der Verfassung ihrer Volkswirtschaft und ihrer Stellung
nach außen, die meist auch Jahrzehnte, oft noch länger dauern.

Die erstere Erscheinung haben wir in der Blüte und dem Verfall der antiken und
einzelner moderner Völker vor uns; der Niedergang kann auch ein vorübergehender
sein, wie der von Italien und Deutschland vom 16. Jahrhundert an. Wirtschaftliche
Ursachen stehen sicher dabei im Vordergrunde; fie können zum Teil ähnliche sein, wie
bei den heutigen modernen Produktionskrisen. Im ganzen handelt es sich aber um
etwas Anderes, viel Allgemeineres. Die heutigen Produktionskrisen sind hauptsächlich
Wachstumsfieber der modernen, reich werdenden Staaten; fie sind auch bei niedergehen⸗
den Völkern nicht ausgeschlossen, werden da aber doch einen anderen Charakter haben.
Die Untersuchung wird unklar und verwirrt, wenn man, wie es die älteren Socialisten,
hauptsächlich Marx, thaten, die heutigen Krisen gar nicht für sich, sondern nur als
ein Symptom der steigenden Degeneration unserer Kulturepoche, unserer ganzen volks⸗
wirtschaftlichen Verfassung betrachtet. Auch Tugans im ganzen so gutes Buch leidet
daran, daß er mehr den volkswirtschaftlichen Niedergang Englands durch die Anarchie
des Kapitalismus beweisen, als die englischen Krisen für sich erkennen will.

Die zweite erwähnte Erscheinung haben wir oben 8288 für sich betrachtet: die
inneren Umwandlungen in der Verfassung der Volkswirtschaft und die veränderten Macht—
und Wirtschaftsbeziehungen nach außen.“ Es sind Teilerscheinungen der oben betrachteten
großen Auf- und Niedergangsbewegungen Sie zeigen ihre Schärfe dann, wenn sie
mit Produktions-, Kredit⸗ Geldkrisen zusammentreffen und steigern diese. Aber sie sind
etwas für sich Bestehendes, und man follle sie lieben als volkowirtichaftliche Verfassungs⸗
        <pb n="505" />
        947) Die verschiedenen Arten volkswirtschaftlicher Schwankungen und Krifen. 489
änderungen, als sociale Notstände, als handelspolitische Machtverschiebungen bezeichnen.
Jedenfalls muß man sich darüber klar sein, daß der Untergang des englischen Bauern—
standes, daß das Verschwinden der Handspinnerei und -weberei von 1780 — 1870 etwas
wesentlich Anderes ist, als die Handelskrisen von 1825, 1857, 1878.

Bleiben wir nun bei diesen, und lassen wir den Einfluß, welchen die Ernten, die
Seuchen und die oben erwähnten wirtschaftlichen Verfassungssragen und Machtverschie⸗
bungen auf sie ausüben, beiseite, so handelt es sich um periodisch wiederkehrende Er—
scheinungen der neuen arbeitsteiligen Volkswirtschaften, die sich regelmäßig in Aufschwung,
Krise und Niedergang gliedern. Ihren Ausdruck finden sie in psychischen Mafsen—-
zuständen, die zwischen Optimismus und Pessimismus wechseln, und in Anläufen zu
wirtschaftlicher Mehrproduktion und -konsumtion, die in gleichem Tempo sich nur einige
Jahre fortsetzen, dann in Stockung geraten, in der Krife zu allgemeiner Laähmung des
Verkehrsmechanismus führen, in der Depression, in einer Jahre dauernden Verlang⸗
samung, teilweise Verkümmerung des volkswirtschaftlichen Lebensprozesses endigen. Es
sind Erscheinungen, die überwiegend der Industrie, dem Handel, dem Bank- und Kredit—
wesen, der Börse, nur zum geringeren Teil der Landwirtschaft angehbren, die aber durch
die Preisveränderung, durch die Rückwirkung auf das Einkommen und sonst bald größere,
bald nur kleinere Teile der Volkswirtschaft in Mitleidenschaft ziehen.

In ihren wesentlichen Symptomen zeigen sie so übereinstimmende Züge, daß wir
oben eine typische Schilderung ihres Verlaufses geben konnten. Aber immer weisen sie im
einzelnen wieder so erhebliche Abweichungen auf, daß man sie in Gruppen klassifizieren
und eine historische Veränderung derselben behaupten könnte. Wir werden nachher
darauf zurückkommen, wie sie sich historisch gewandelt haben. Wir verweilen zungachsit
bei der Krisenklassifikation, die sich an die einzelnen Ursachen und Haupiorgane,
die beteiligt sind, anschließen.

Man hat früher alle derartigen Erscheinungen als Krisen schlechtweg oder als
Handelskrisen bezeichnet; der letztere Name knupft daran an, daß die Krisen im Ver—
kehrsmechanismus, in den Preisen, in der Absatzstockung am deutlichsten zum Ausdruck
Lommen. Lexis hat nun die reine Warenhandelskrise, die reine Börsen-, die reine Geld⸗,
die reine Kreditkrise den Produktionskrisen als der wichtigften und verderblichsten Krisen⸗
art entgegengestellt. Auch noch weitere Einteilungen hat man versucht.

Mit dem Zusatz „reine“ Geld- u. s. w. Krise will man sagen, daß eine solche
für sich vorkommen, aber auch mit einer Produktionskrise sich verbinden könne. Man
versteht unter Geldkrisen Stockungen im Zahlungswesen; es fehlt an Geld infolge
von Edelmetallausfuhr oder von gestiegenem Geldbedarf, der sich an die viel größeren
Umsätze anschließt; oder infolge von revolutionären Bewegungen (1848); oder es fehlt
an gutem Geld, an Vertrauen in die cirkulierende Münze. Man versteht unter
Kreditkrisen Stockungen des Kredits, hauptsächlich des kaufmännischen; wenn vor⸗
her zuviel Wechsel und Noten ausgegeben sind, wenn das Papiergeld stark an Wert
verliert, so tritt leicht ein Mangel an weiterem soliden Kredit ein; alle Zahlungen,
diele Geschäfte können dadurch bedroht werden. Man versteht unter einer Kapital—
krifis die Erschöpfung an flüssigem Leihkapital, welche die Fortführung der Geschäfte,
besonders der neubegruündeten, bedroht. Unter Spekulationskrifen begreift man
die Effekten- und Gründungskrisen, die Landspekulationskrisen, die
Handelswarenkrifen. Die Effektenkrisen bestehen darin, daß zu viel Effekten,
Aktien, Anleihen ausgegeben wurden, daß ihr Kurs künstlich in die Höhe getrieben
wurde, und daß dann die Kurse plötzlich fallen; besonders ein UÜbermaß an der Börfe
ausgeführter waghalsiger und schwindelhaster Gründungen führt dazu; daher auch der
Rame Gründungs- und Börsenkrisis. Wirft sich die Spekulation auf städtische
Grundstücke und Bauten, wie in Wien und Berlin 1870 1873, in Berlin 1898 - 1901,
oder auf die überrasche Ausdehnung der Landwirtschaft, auf den Ankauf ländlicher
Brundstücke, wie früher oft in den Vereinigten Staaten, heute noch da und dort in
Kolonialländern, so entsteht die Terrainspekulationskrisis. Ist das Gebiet
der Spekulation aber der Warenmarkt, die Warenvreisfleigerung, arbeite sie mit funn
        <pb n="506" />
        490 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —[948
lichen Mitteln, Einsperrung in Lagerhäusern, überlanger Zurückhaltung des Angebotes,
so entsteht die Warenhandelskrisis, wenn die Vreise endlich wieder auf ihr wahres
Niveau fallen.

Alle diese Krisenarten können sich und werden sich häufig mit der Produktions—
krisis verbinden. Treten sie selbständig auf, so werden sie leichter überwunden; sie
haben dann mehr nur psychologische Ursachen, liegen wesentlich auf dem engeren Gebiete
der Börse, des Marktes, des Zahlungs- und Kreditmechanismus. Werden sie und die
Störungen des Verkehrs aber erzeugt durch eine zu große Produktion an Produktions-—
mitteln oder Konsumwaren, durch den Bau von zu viel Fabriken, Eisenbahnen, Berg⸗
werken, dann ist die Korrektur und Heilung schwieriger, dauert länger. Die großen
Krisen des letzten Jahrhunderts waren solche Produktions-, Industrie-, teilweise
auch Ackerbaukrisen.

Diese Krisenart allein hat es mit einer realen Überproduktion zu thun. Eine
solche an landwirtschaftlichen Rohstoffen kann in den Ländern der alten Kultur nur
ausnahmsweise durch eine Reihe überreicher Ernten, durch ganz große technische Fort—
schritte, durch Sperrung des bisherigen auswärtigen Absatzes entstehen, dagegen ist fie
in den Gebieten jungfräulichen, unbebauten Bodens leicht möglich, zumal wo der Export
an Rohstoffen sehr schwankt, wie in den Vereinigten Staaten, Argentinien, Australien.
Die UÜberproduktion in Industriewaren ist viel leichter möglich, zumal ihr Absatz an
sich schwankender ist, und häufig zum inneren ein erheblicher auswärtiger Absatz kommt.
Die Mehrproduktion wird durch eine Reihe von Gelegenheitsursachen den Produzenten
nahe gelegt (neue Märkte, technische Fortschritte, große Verkehrsmittelverbesserungen,
Kapitalüberfluß). Kommt dazu ein allgemeiner Optimismus, ein erhebliches Preis—
steigen, ja sogar eine allgemeine Angst vor unzureichender Produktion irotz ihrer Ver—
mehrung (wie 1899 — 1900 in Deutschland die fast nur imaginäre sogenannte Kohlen—
not), so geht die Mehrproduktion gar zu leicht und für die meisten unsichtbar in
UÜberproduktion über. Die Schätzung des wachsenden zukünftigen Bedarfs für
Konsumartikel ist vielleicht noch leichter, wird für die Produktionsmittel aber immer
schwer bleiben. Es handelt sich um den Bedarf künftiger Jahre. Für die Mehr—
produktion find Vorbereitungen von Jahren nötig. Häusig treten die neuen Geschäfte,
Verkehrsmittel, Banken erst in Aktion, wenn der Umschwung bereits eingesetzt hat.

Nur tastend, ausprobierend läßt sich das Ziel erreichen, den wechselnden und
wachsenden Bedarf richtig im voraus zu schätzen. Und nur sehr langsam läßt sich,
wenn man nach gewissen Seiten zu viel Kapital und Arbeit auf bestimmte Branchen
derwendet, die Korrektur vornehmen. Anders als durch Preiswechsel, Krise, Deprefsion
hindurch läßt sich die Anderung in der Verteilung der Produktivkräfte nicht vornehmen.

Gewiß find nun die Kapitalverluste und die Arbeitslofigkeit, wie sie die Krise
und die Stagnation charakterisieren, sehr zu beklagen, noch mehr vielleicht die moralischen
Mißbräuche, welche den Aufschwung gesteigert haben und in der Krise zu Tage treten.
Immer darf man aber eines nicht ganz übersehen. Wie in allem menschlichen Leben hat
der Wechsel auch seine guten Seiten. In der Hausse ist viel Bleibendes geschaffen
worden; fast alle Kreise sind wohlhabender, einzelne sehr reich geworden; die Löhne
find neuerdings meist erheblich gestiegen und sinken dann in der Depression nicht so stark,
wie fie vorher gestiegen sind. Die Krise merzt die unsoliden und schlecht geleiteten
Geschäfte vor allem aus: die Arbeitslosigkeit trifft hauptsächlich doch die schlechteren
Arbeiter. In der Hausse haben in erster Linie die Produktionsmittel- und die großen
Stapelindustrien zugenommen; jetzt in der Baisse nehmen alle möglichen mittleren und
kleineren, in der Hausse zurückgebliebenen Industrien, die liberalen Berufe, die Beamten
wieder etwas zu. Man finnt jetzt auf neue Absatzwege, auf Ersparnisse, sociale und
wirtschaftliche Verbesserungen; die Bevölkerung nimmt weniger rasch zu, die Auswande—
rung wird stärker, freilich auch die Sterblichkeit. In den Jahren 1842 -1852, 1878
bis 1888 ist in Deutschland der Grund zu vielen Reformen und Fortschritten gelegt
worden, an die in Hausfsezeiten niemand gedacht hätte. Ohne Not und besondere Au—
sttöße schläft die Gesellschaft ein.
        <pb n="507" />
        949) Beurteilung der Krisen, die Veränderung ihres Wesens. 491
Der periodische Wechsel der Konjunkturen, wie er jetzt seit 2— 8 Jahrhunderten
besteht, wird ficher in absehbarer Zeit nicht ganz aujhören. Massenpsychische und ge—
schäftlich technische Ursachen erzeugen ihn. Schon Marx wies darauf hin, daß die Um—
schlagsdauer des fixen Kapitales die Wiederkehr bedinge. Man könnte auch sagen, die
Zeit, innerhalb welcher das Bedürfnis großer Produktionsausdehnung erst gefühlt, durch
die Preislage dann angeregt wird, innerhalb welcher dann die Ausführung der Fort—
schritte möglich ist, die meist längeren Epochen, welche für eine Umstimmung und Um—
bildung der Marktmeinung und des Preisstandes notwendig sind, erzeugten die 2—5-
jährigen Aufschwungs- und die ebensolangen Depressionsperioden. Die Gesellschaft er—
hält in jedem solchen Cyklus eine neue materielle Wirtschaftsgrundlage; dazu gehört
eine Arbeit von Jahren. Das Tempo der Periodicität im einzelnen wird von den
Erfindungen, der Weltmarktsausdehnung, der Kapitalansammlung, den politischen und
wirtschaftlichen Neuerungen bestimmt werden und wechseln. Im ganzen sind die Epochen
eher länger, die Krisen seltener geworden. Daß der Wechsel ganz aufhörte, können wir
uns heute nur denken, wenn wir annehmen, es werde kein technischer Fortschritt, keine
Bevölkerungszunahme mehr stattfinden, der Weltmarkt habe seine letzte Ausbildung er—
halten. Dann gäbe es aber auch keine erhebliche Entwickelung mehr.

Dabei wird man aber, wie schon erwähnt, nicht behaußten können, die Schwan—⸗
kungen und Krisen seien genau dieselben geblieben. Auf die große Verschiedenheit der
älteren Stockungen und der neueren Krisen haben wir schon zu Eingang des Para—
graphen hingewiesen. Seit 1650 bis heute sind die an den neueren Verkehrsmecha—
nismus geknüpften Auf- und Niedergangsbewegungen aus mehr lokalen immer mehr
nationale und weltwirtschaftliche geworden; aus der Stockung einzelner Gewerbe
wurden die vieler, ja der Mehrzahl der Produktionszweige. Mit der zunehmenden
Arbeitsteilung und Weltwirtschaft, mit der größeren Kompliziertheit der Zahlungs- und
Kreditorganisation trat eine raschere und weitere Ausbreitung der Störungsgefühle und
der direkten wirtschaftlichen Störungsursachen ein. Andererseils wird man sagen können,
daß die sich ausdehnenden Wellen weniger hoch waren, daß die Stöße sich zeitlich und
örtlich viel mehr verteilten.

Die mit der Haufsse und der Krise sich zeigenden Mißbräuche, Schwindel, Agiotage,
hlinde Preistreiberei waren im 18. Jahrhundert größer als im 19.; das gewinnjüchtige
Uberspannen, des Kredites war bis 1860 viel' schlimmer als seither; die Gründer—
mißbräuche sind bis 1878 in Europa gewachsen, sie haben seither abgenommen.

Wenn die dunklen Seiten der ganzen Erscheinung zusammenhängen mit dem
Verblassen religiöser und fittlicher Gebuündenheit der Völker und besouders bestimmter
Berufskreise, wenn die Ausbildung eines schrankenlosen Erwerbstriebes, einer skrupellosen
Habsucht die Krisen teilweise erst möglich gemacht und jedenfalls sie in ihrer häßlichen
Seite gesteigert hat, so werden wir begreifen, daß sie in den Ländern am stärksten
waren, wo diese Wandlung sich am frühesten und intensivsten vollzogen hat. Gewisse
Kolonialgebiete und junge Volkswirtschaften hatten mit ihrem Riesenwachstum und
ihrer Neuheit und Ungebundenheit auch die stärksten und schwindelhaftesten Krisen.
Man wird vielleicht annehmen können, daß von dieser psychisch-moralischen Um bildung
aus im alten Europa da und dort noch Steigerungen möglich seien. Aber andererseits
haben auch starke Gegenbewegungen längst begonnen. Wir kommen gleich näher auf
sie. Jedenfalls haben die Socialisten, die nur die vamyyrartige Kapitalistenhabsucht
kennen, so wenig Recht wie die banausischen Handelskammersekretäre und Gelehrten
bürgerlicher Art, welche so gerne der Socialethiker spotten und die immergleiche Gewinn—
sucht in der Ausnützung jeder Konjunktur als ein unwandelbares Gesetz der Geschäfts—
welt, der kapitalistischen Produktion bezeichnen. Als ob psychische Faktoren, die in
relativ engen Kreisen unter ganz bestimmten gesellschaftlichen und rechtlichen Voraus—
setzungen seit zwei Jahrhunderten entstanden sind, unverrückbare Elemente wären. Beide
Arten von Schriftstellern zeigen nur ihr geringes Maß historischer Kenntnisse.

Die Behauptung mancher Socialisten, die Krisen seien siets größer, zumal für
den Arbeiterstand härler geworden, entbehrt der Begründung. Gewiß sind einige der
        <pb n="508" />
        492 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [950
älteren Krisen, wie die von 1857, rascher vorübergegangen; die neueren waren ohne so
akute Zusammenbrüche, allerdings von einer längeren Depressionszeit begleitet. Weil keine
starke Geld-und Kreditstockung 1882, 1890 —- 1891, 1900 —- 1901 so viel Bankerotte erzeugte
wie 1857, 1847, 1825, so hielten sich viele Geschäfte und Häuser, ein Teil von ihnen fiel
dann später. Es waren die faulen Geschäfte; daß die guten sich hielten, war ein Fort—
schritt. Die Arbeitslosigkeit war in den 1830 er und 1840 er Jahren, dann wieder 1878
bis 1879 in Europa viel größer als je seither. Es ist schon ein gewisser Fortschritt,
wenn die akuten Krisen, die zu plötzlichen Preisänderungen wegfallen, wenn die
Aufschwungsperiode in die Depression übergeht, ohne zu viele Existenzen plötzlich zu
vernichten. Und das war seit den 1870er Jahren in steigendem Maße der Fall. Noch
wichtiger ist der Fortschritt, wenn die Aufschwungsperiode den Boden des natürlichen
gesunden Wachstums weniger verläßt. Auch das ist zu behaupten.

244. Bekämpfung und Milderung der Krisen, Krisenpolititk.
Die socialdemokratische Theorie verspricht, die heutige anarchische Planlosigkeit der Pro—
duktion durch eine planvolle einheitliche Leitung zu ersetzen. Man hat ost gesagt, das
wäre nur denkbar, wenn man auch die Freiheit des Konsums aufhebe. Der Einwurs
ist theoretisch richtig, wiegt aber praktisch vielleicht doch nicht so schwer. Warum sollten
nicht Lagerhäuser das ausgleichen können? Wichtiger scheint uns, daß eine nationale
einheitliche Produktionsleitung heute schon lange nicht genügte, eine internationale aber
so undenkbar ist wie die Verlegung der ganzen Aus- und Einfuhr in die Hände einer
staatlichen Centralbehörde. Noch wichtiger ist für uns die Undenkbarkeit, fähige Central—
und Lokalbehörden des socialistischen Staates zu bekommen, die mit weniger Irrtum
die Zukunft, die nächsten Ernten, die Kapitalbeschaffung, den Bedarf an Konsumwaren,
die Vorbereitung für vermehrte künftige Produktion, den Bedarf an Ausfuhrewaren
schätzten, als die heutigen verantwortlichen Leiter des wirtschaftlichen Produktionsprozesses.
Viel eher können wir uns denken, daß Berufskartelle, nationale Kartellvereinigungen,
internationale Kartelle u. s. w. in der Zukunft einen steigenden Teil der Produklion
und des Handels planvoll und einheitlich leiten könnten.

Einen nicht minder kühnen Zukunftsplan als die Socialisten hat neuerdings
May entworfen. Er sieht die Ursachen aller Wirtschaftskrisen in den zu hohen Preisen
und zu hohen Unternehmergewinnen; die Hausse ist ihm ein Zeichen wachsender Pro⸗
duktivität der Arbeit; ihr entsprechend müßte man die Löhne und Gehälter erhöhen und
die Verkaufspreise der Waren herabfsetzen. Das, meint er, wäre möglich, bei voller
Freiheit der Produktion im übrigen, durch gesetzliche Beschränkung des Unternehmer—
gewinnes auf etwa 7—80/0. Er hofft, so würden alle Überproduktion und alle Krisen
vermieden. Die hohen Dividendenpapiere würden einmal im Kurse fallen. Alles übrige
bliebe unverändert. Es würde zu weit führen, auf die großen Schwierigkeiten der
Ausführung eines solchen Planes näher einzugehen. Er ruht auf der Unterkonsum—
tionstheorie und der Annahme, daß starke Lohnerhöhungen jede Überproduktion hinderten.
Uns will scheinen, der Plan würde durchgeführt nicht sicher sein Ziel erreichen, und er
sei noch schwerer realifierbar, als die einheitliche socialistische Leitung aller Produktion.

Mögen Ideologen immerhin nicht ohne gewissen Nutzen solche Zukunstspläne auf—
stellen und erörtern; — der Socialismus ist der Traum von einer besseren und ge—
rechteren Zukunft der Menschheit, den sie immer wieder mal zu träumen, durch die sie
immer wieder ihre Hoffnungen zu beleben fortfahren wird. Realistische Praktiker und
Belehrte aber bleiben besser auf dem Boden des Möglichen und des in nächster Zukunft
Ausführbaren. Für sie handelt es sich in der Krifenfrage um dreierlei Möglichkeiten
der Besserung: 1. wird man suchen müssen, die zukünftige Nachfrage auf Grund besserer
Informationen richtiger zu erkennen, 2. wird man das heutige rücksichtslose Gewinn—
streben wieder so weit zu bändigen suchen, daß es mit den öesamtinteressen und der
gesunden Gesamtentwickelung in Einklang bleibt; und 8. wird man fur diese beiden
Bestrebungen nicht bloß durch Ratschläge eintreten, sondern die entsprechenden wirt—
schaftlichen und rechtlichen Einrichtungen schaffen müssen, die —X
Produktion und Preise in der Zeit der Aufwärtsbewegung in den rechten Grenzen hälten.
        <pb n="509" />
        9451)]

Die Mittel der Krisenverhinderung. 4938
Während man früher die Krisen überhaupt nicht verstand, und auch lange im
19. Jahrhundert sie falsch beurteilte, wird dies mehr und mehr anders. Wir verfstehen
jetzt ihre Ursachen; Staatsmänner, Politiker, Bank- und Kartellleiter, welche die wissen—
schaftliche Litteratur kennen, werden heute jedes Herannahen einer Krise voraussehen
können; die Symptome der Hausse sind heute leicht zu verfolgen. Damit ist eine viel
leichtere Bekämpfung der Übertreibungen gegeben. Die Statistik, der Nachrichtendienst,
die Telegraphen vermitteln eine Übersicht, die früher fehlte. Es wird so auch möglich
werden, das Anschwellen der optimistischen und pessimistischen Gefühle, welches die Be—
wegungen und Krisen so sehr verstärkte, etwas leichter als früher zu bekämpfen.

Von dem heutigen Erwerbstrieb in seiner gesteigerten rücksichtslosen Bethätigung
haben wir oben schon gesprochen; wir haben zugegeben, daß er vielleicht da und dorl
noch zunehme, aber geleugnet, daß er eine unveränderliche Potenz darstelle. Seine
Ausartungen in der Überspekulation, Übergründung, Preistreiberei, in Betrug, Schwindel
und Wucher haben heute schon da und dort nachgelassen. Es gibt heute an den ver—
schiedenen Centralplätzen des Handels, in den verschiedenen Schichten der Beteiligten,
in den verschiedenen Börsen, kaufmännischen Zeitungen ein recht verschiedenes Maß von
Anstand, Ehrlichkeit, Wahrhaftigkeit, Reellität. Sollte es unmöglich sein, das Gute
weiter zu fördern, das Schlechte zu bekämpfen, da wo große Mißbräuche sich zeigen,
durch die Einrichtungen, die an anderer Stelle das Gute gefördert haben, Ähnliches
herbeizujühren? Unser ganzer Band hat fast Kapitel für Kapitel die einschlägigen
Fragen erörtert. Wir haben gesehen, wie man die unlautere Konkurrenz bekämpft, wie
man die Börseneinrichtungen im Sinne des Anstandes zu bessern sucht, wie man die zu
weit gehende wirtschaftliche Freiheit modifiziert. Wir haben gesehen, wie die große
Reform des Notenbankwesens die Mißbräuche zu leichtsinnigen Kreditgebens einschränkte,
wie von 1840 bis heute die Schaffung der großen Centralnotenbanken und ihre tief
einschneidende Diskontopolitik der falschen Hausse Zügel anlegte, die Krifen milderte.
Wir sahen, wie die Mißbräuche der Bodenspekulation und der Hypothekenbanken zu
Reformen führte, die ähnlichen Schwindel in der Zukunft hindern sollen. Wir ließen
offen, ob die Geschäftsführung der Kredit- und Effektenbanken nicht auch künftig einer
regelnden Gesetzgebung unterliegen werde; sie wird vielleicht das Depotwesen, den Äccept—
und Reportkredit gewissen Regeln unterstellen. Die Aktiengesetzgebung hat versucht, die
schlimmsten Gründungsmißbräuche zu hindern. Gewiß bleibt es immer fraglich, wie
weit solche Reformen helfen. Wo alles innerlich faul ist, da werden sie nur äußerlich
die Formen ändern, da wird man alle Vorschriften zu umgehen wissen. Aber wer
wollte allgemein sagen, daß dem so in unseren Kulturstaaten seiß Man wird vielleicht
behaupten können, gerade mit steigendem Wohlstand wachse der Anstand und die Ehr—
lichkeit in Handel und Wandel, wenn diese Eigenschaften nur in Sitte und Recht die
notwendigen Stützen und Hülfen bekommen. Auch das Steigen der Löhne, die Arbeiter⸗
schutzgesetzgebung, unser Arbeiterversicherungs-, Gewerkschafts- und Genossenschaftswesen
wie der Arbeitsnachweis, die Notstandsarbeiten und Ähnliches greifen in dieses Gebiet,
in den moralischen Geist unseres Geschäftslebens, wie in die Krisenwirkungen tief hin⸗
ein. Sismondi hat, wie wir sahen, wesentlich die Arbeiterversicherung als Hülfe gegen
die Krisen verlangt.

Eine Hauptursache für die ganze Art, wie Hausse, Krise und Baisse sich heute
abspielen, ist die Preisbewegung. Fast alle Schäden wären beseitigt, wenn die Preise
sich stets normal, dem wirklichen Bedarf entsprechend bewegten, wenn sie nicht erst zu
hoch stiegen, dann zu plötzlich sänken und zuletzt zu lange lethargisch tief blieben.
Aller Schwindel, alle unreelle Gewinnsucht arbeiet mit künstlichen Preis- und Kurs—
treibereien. Jede bessere Organisation des Marktes bezweckt richtigere Preisbildung, jede
Milderung der zu großen Preiswechfel mildert zugleich die Schäden der Krisen. Tin
richtiger, billiger, gerechter Wert ist slets auch der beste Regulator des wirtschaftlichen
Lebens. Der salsche Wert führt irre, giebt die Möglichkeit zu Mißbrauch, zu Wucher und
Ausbeutung. Und werden wir nicht sagen können, daß da maunches sich gebessert habe,
wahrscheinlich noch mehr sich ändern werde?
        <pb n="510" />
        494 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. 1952
Wir haben in der Wert- und Preislehre (4 173 -174) gesehen, daß sittlich und
rechtlich unerlaubter Machtgebrauch auf die Preise mannigfach einwirkt, daß diese Ein—
flüsse aber auch zu bekämpfen sind und bekämpft werden. Die ganze moralische und
rechtliche Ordnung des Geschäftslebens strebt dahin; teilweise dienen dazu auch genossen—
schaftliche und staatliche Preisnormierungen, Taxen, Tarife u. s. w. Hieran anknüpfend
haben wir ein Wort über die Einwirkung der Kartelle und Trusts zu sagen.

Wir haben ihr Wesen (18 146) dargestellt, wir haben (I18 159, S. 49) die
Wirksamkeit der amerikanischen Trusts (8 174, S. 122), deren Preispolitik erörtert.
Kartelle und Trusts können natürlich, wenn sie von gewissenlosen Geldmachern beherrscht
werden, die Krisen steigern, die Preisbewegung statt regelmäßiger zu machen, noch in
extremere Bahnen führen. Sie können die Produktion zu monopolistischen Zwecken
einschränken, auch wenn sie in der Haussezeit ausgedehnt zu werden verdiente; sie können
in der Baisse, statt sie einzuschränken, versuchen, die Preise zu lange hoch zu halten.
Kurz, ihre Politik ist, wie ich oben sagte, entweder segensreich oder unheilvoll, je nachdem
die Leiter staatsmännisch und maßvoll oder kurzsichtig und habsüchtig sind. Auch in dem
größten und bestgeleiteten deutschen Kartell, dem rheinisch-westfälischen Kohlensyndikat,
hat die weitfichtige und maßvolle Leitung durch Kirdorf-Gelsenkirchen sich bei vielen
Teilnehmern immer wieder starke Angriffe zugezogen; man verhöhnte diese Leitung als
eine solche von „Mäßigkeitsaposteln“; sie mußte öfter der Majorität der „Geldmacher“
sich fügen. Daraus erhellt die Schwierigkeit guter Kartell- und Trustleitung.

Aber sie ist möglich, und sie wird doch mehr und mehr wenigstens in den Ländern
fiegen, deren Volkscharakter tüchtig, deren Geschäftswelt noch nicht ganz von Habsucht
zerfressen ist; man wird die Geschäftsformen finden und durchsetzen, welche eine gute
weitsichtige Leitung herbeiführen. Es liegt in der Natur der Sache, daß je höher eine
leitende Stelle steht, sie desto mehr nicht bloß auf den Gewinn des Tages sehen kann,
desto mehr neben dem eigenen Vorteil die Gesamtinteressen berücksichtigen wird.

Würden die Kartelle bloß monopolistischen Gewinn verfolgen, wie ihre Ankläger
behaupten, so wären sie vom UÜbel. Dann wäre es wahr, daß das isolierte Kartell
zwar in seiner eigenen Sphäre und zu seinem Vorteil vielleicht Produktion und Preis
richtig regulierte, aber dafür auf die übrige Geschäftswelt, auf den übrigen Markt um
so schlimmer einwirkte. Immerhin scheint es doch, daß die besseren Trusi- und Kartell—
leitungen etwas weiter blicken, und daß sie auch zu Verständigungen untereinander
kommen. Gelingt dies, so werden sie noch mehr krisenmildernd wirken als jetzt. Daß
unsere deutschen Kartelle 1893—1901 alle richtig gehandelt hätten, wollen wir damil
gewiß nicht behaupten. Aber für ganz falsch halten wir den Vorwurf, daß sie die Krise
verurfacht und verschärft hätten. Im Gegenteil, ohne das Kohlensyndikat wäre die Krise
in Rheinland und Westfalen viel schlimmer geworden. Richtig bleibt, daß auch der
Einfluß großer Kartelle und Kartellverbindungen nicht allmächtig Produktion und Preisfe
regulieren kann; ihr Einfluß auf die Produktion hat enge Grenzen; der auf die Preise
ist größer. Sie werden daher unter Umständen geneigt sein, lieber durch Preisregulierung
als durch Produktionsregulierung sich zu bethätigen, auch wenn das letztere für die
Gefamtheit richtiger wäre. All' das hindert nicht anzuerkennen, daß diese Organisation
eine wichtige Verfassungsänderung der Volkswirtschaft, eine bedeutsame Einschränkung
der freien Konkurrenz und ihrer ungünstigen Wirkungen darstellt, daß durch fie jeden—
falls eine etwas größere, vielleicht schon heute eine sehr viel größere Gleichmäßigkeit
in die Produktions- und Preisbewegung kommen kann.

Auch wenn wir zuletzt fragen, was die Kommunal- und Staatsorgane in Bezug
auf die Krisen und ihre Milderung respektive Bekämpfung thun können, so ist die Ant—
wort eine ähnliche wie bezüglich der Kartelle. Man wird sagen müssen, es komme
wesentlich darauf an, welche Kenntnisse, welche Fähigkeiten die maßgebenden Personen
besitzen, in welchem Geiste die ganze Verwaliung gesührt werde. Man hat früher in
Preußen bis in die vierziger Jahre ohne weiteres rasch und energisch eingegriffen,
zu helfen gesucht. Man hat dabei oft gefehlt, oft auch das Richtige getroffen. Die
merkantilistische Industriepolitik des 18. Jahrhunderts bat die Geschäftsausdehnung in
        <pb n="511" />
        953) Kartell⸗ und Regierungspolitik gegenüber den Krisen. 495
der Hausse da und dort durch hausindustrielle Reglements gehindert, jedenfalls in der
Baisse gegen Arbeiterentlassung und für Warenabsatz gesorgt. Der Überspekulation der
1840er Jahre trat der preußische Finanzminister noch mit energischen kalten Wasserstrahlen
entgegen. Später siegte auch in Preußen das Laisser-faire wie anderwärts. Wer an
die Nichtexistenz der Uberproduktion glaubte, durfte ja auch nichts thun. Delbrück er—
klärte als Reichsstaatssekretär im Höhepunkt des Schwindels 1878, der Staat könne
die Leute, die ihr Geld los sein wollten, doch nicht daran hindern, und Camphaufen
meinte, als er zur selben Zeit überflüssige Millionen Staatsgelder an die Seehandlung
zu minimalem Zins gab und damit die Hausse weiter steigerte, das Geheimnis der
Finanzen sei, keine Zinsen zu verlieren. Die ganze Überproduktion der Jahre 1870
—1873 wurde in Deutschland durch die ungeschickte Übertragung der frauzösischen
Milliarden Kriegskosten nach Deutschland, die unzeitige zu rasche Kuündigung von
Staatsanleihen und die maßlos gehäuften Staatsaufträge sehr gesteigert.

Heute haben wir in der Kommunal- wie in der Staatsverwaltung eine richtigere
Einsicht in das Wesen der Krisen, und man handelt dementsprechend richtiger. Über die
Thätigkeit der Kommune in Bezug auf Arbeitsnachweis, Arbeitsverschiebung, Notstands⸗
arbeiten, Arbeitslosenversicherung haben wir oben (8 224) gesprochen und brauchen das
dort Gesagte nicht zu wiederholen. Auch was die Staatsbehörden in Bezug auf die
zeitliche Verteilung ihrer großen Aufträge und Bauten zu thun haben, daß sie sie
möglichst in die Depressionszeiten zu verlegen haben, wurde dort besprochen und er—⸗
wähnt, wie die deutsche Marine-, die preußische Eisenbahnverwaltung jetzt das beherzigen.
Im übrigen wird in Bezug auf den Staat zu unterscheiden sein, was er im Höhepunkt
der Krise, und was er im ganzen für deren Fernhaltung thun könne.

Ist die Krise vor der Thüre oder ausgebrochen, so darf der Staat nicht etwa
künstlich im Spekulanteninteresse die hohen Preise und Kurse halten wollen, die Über—
produktion dadurch weiter fördern, die übertriebene Bauspekulation durchfüttern; er dars
nicht unsolide große Geschäfte, deren Fall im Interesse der Moral und des Marktes
notwendig ist, halten. Die leitenden Staatsmänner, der Chef der Centralnotenbank
müssen sich klar sein, daß der Umschwung der Preise nötig und zur Gesundung der
Volkswirtschast unentbehrlich sei. Wenn zu viel produziert, zu wenig konsumiert wird,
so ist die Einschränkung der Produktion, die Steigerung der Nachfrage durch Preis—
ermäßigung das notwendige Hülfsmittel, um das Gleichgewicht herzustellen. Aber es
ist andererseits ihre Pflicht, die gesunden Geschäftsunternehmungen zu stützen, den über—
mäßigen Schrecken zu dämpfen, die Panik zu mildern. Die Regierung kann unter Um—
ständen Darlehenskassen errichten, den großen gesunden Banken Staatsgelder auf kurze
Zeit anvertrauen. Sie kann große Notstandsarbeiten rasch ins Leben rufen. Auch so
weit Handelsverträge und Zollgesetzgebung es gestatten, kann sie durch kleine Hülfen in
die Aus- und Einfuͤhr eingreifen. Freilich unlerliegt das immer dem Bedenken, daß
die anderen Staaten AÄhnliches verfügen, was uns dann schadet. J

Wichtiger bleibt immer, daß die ganze Handels- und Wirtschaftspolitik von weiter
Hand her die Auf- und Niedergangsbewegungen verfolgt und in rechter Weise zu be⸗
einflussen sucht. Sie hat in ihrer Finanz-, Anlehens⸗-, Geld⸗-, Notenpolitik, in ihrer
Eisenbahn⸗, Tarif-⸗, Verkehrspolitik, in ihrer Kolonifations- und Domänenpolitik, in
ihrer Aus- und Einwanderungspolitik, in ihren großen Bauten und in ihrer sonstigen
großen Natural⸗(3. B. Militaͤr⸗)verwaltung, in ihren eigenen großen Betrieben eine
Summe von Miitteln, die aus den Gang der Volkswirtschaft bestimmend wirken.
Sie kann gewiß weder die Hausse, noch die Baisse ganz hindern, aber sie kann beide
sehr verstärken und wieder sehr mildern. Sie ist vor allem durch ihre auswãrtige
Politik, durch die Zoll- und Handelsverträge dafür mit verantwortlich, ob der Export
wächst, stillsteht, abnimmt, ob der Import uns fördert oder schadet, sie hat es damit
bis auf einen gewissen Grad in der Hand, wie die ganze internationale Arbeitsteilung
fich gestaltet, ob sie auf fester dauernder Grundlage sich aufbaue oder jeden Tag bedrohi
sei. AUnd das ist für die älteren Kulturstaaten heute einer der wesentlichsten Punkle.
Leicht sind gewiß diese Aufgaben nicht. Die parlamentarische Maschine, das Etatsrecht,
        <pb n="512" />
        7—

496 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1954
die heutige Ressortscheidung erschwert jede solche Leitung der Volkswirtschaft durch die
verschiedenen Ministerien. Sie wird oft unmöglich oder in falsche Bahnen gelenkt, wenn
agrarische, industrielle, bankokratische Einflüsse egoistischer Art in die Staatsleitung her—⸗
einreichen. Aber das hebt die Wahrheit nicht auf, daß eine gute, feste, zielbewußte,
über Klassen und Parteien stehende Regierung auch hier große Aufgaben hat und sie
»xfüllen kann. —
2. Die Klassenkämpfe, die Klassenherrschaft und deren Rückbildung durch Staat,
Recht und Reform.
Im allgemeinen ist auf die Litteratur zu verweisen, welche über den Socialismus J S. 84,
S. 332 99, die Arbeitsteilung J S. 824, die Eigentumsverteilung J S. 367, die gesellschaftliche
Klassenbildung J S. 891, das Ärbeitsverhältnis IJ S. 259 ff., die soclalen Institutionen IJ S. 317 ff.,
die Einkommensverteilung II S. 418 ff. angeführt und hier nicht wiederhohlt wird.

Antike Socialgeschichte: Nitzsch, Die Gracchen und ihre nächsten Vorgänger. 1847. —
Derf., Geschichte der römischen Repuͤblil. 2 Bde. 1884. — Mommfen, Römische Geschichte. 123.
1854 55, feither oft. — Ders., Römisches Staatsrecht. 2 Bde. 1871-76, 1887-88. —, Der s.,
Ubriß des römischen Staatsrechts. 18983. — Hirschfeld, Untersuchungen auf dem Gebiete der
römischen Verwaltungsgeschichte. 1877. — J. G. Droysen, Geschichte des Hellenismus. 8 Bde.
2. Aufl. 1877. — H. Nifsen, Der Ausbruch des Draertriee Hist. Zeitschr. N. F. 8 u. 10.
1880. — Derf, Italische Landeskunde. 1, 1883, 2 (1-22), 1902. — E Meher, Geschichte des
Altertums. 5 Bde. 1884-1902. — Beloch, Griechische Geschichte. 2 Bde. 1893 ff. — Pohlmann,
Beschichte des antiken Kommunismus und Socialismus. 1, 1898, 2, 1901. — M. Weber, Die
ocialen Gründe des Unterganges der antiken Kultur. Die Wahrheit, Halbmonatsschr. 1896. VI. 3. —
Ders., Agrargeschichte des Allertums. H.W. 2. Aufl. 1898.

Über die Klassengeschichte der neuern Zeit kommen ee die allgemeinen Geschichts⸗
werke, wie die speciellen über Rechts- und Verfafssungsgeschichte in Betracht. Die ersteren sind all—
gemein bekannt, von den letzteren sind die Specialwerke und die Monographien am wichtigsten; es
würde aber nicht möglich sein, sie in einiger Vollständigkeit wiederzugeben, und ich führe deshalb
aur folgendes an.

England: Gneist, Das englische Verwaltungsrecht. 2 Bde. 2. Aufl. 1867. — Ders. Eng⸗
lische Verfassungsgeschichte. 1882. — Stubbs, Constitutional history. 3v. 1874ff. — ashles,
An introduction to éenglis éeconomie history and theory. 2 v. 1888 u. 1893, deutsch 1896.

Frankreich: Cheruel, Histoire de l'adminisstration monarchique en France. 2 v.
1855. — A. Thierry, Essai sur l'histoire du tiers état. 2 y. 1856-58. — D'Avenel,
Richelieu et la monarchie absolue. 4v. 1884ff. — Glass on, Histoire du droit et des insti-
tutions de la France. 4v. 1887 ff. — Tocqueville, L'ancien régime et la révolution. Deutsch
»on Broscowitz. 1857. — Taineé, Les origines de la France contemporaine. 8 v. 1876ff.
Deutsch von Katscher. 1877 ff.

Deutschland; Lamprecht, Deutsche Geschichte. I258. 1891 -95. — Brunner, Grundzüge
der deutschen Rechtsgeschichte. 1901. — v. Inama-Sternegg, Stände, Geschichte des deutschen
Ständewesens. H.W. 2. Sup. 1897.

Agrarische Klassengeschichte der neueren Zeit: England: Systems of land tenure in various
ountries. 1870. — Rae, vhy bave the Jjeomanry perished. Contemp. Review. Oct. 1883. —
Zasgaqh, Die englischen Landarbeiter in den letzlen 100 Jahren und die Einhegungen. 1894.
S. V. f. S. Bd. 59. — Brentano, Der Untergang des englischen Bauernstandes. Nation
. Sept. 1807, sehßt ges. Aufs. l. i809.

Irland: Montgommery, The history of land tenures in Ireland. 1889. — Moritz
Jaffé, Vier Aufsätze über irische Agrar- und Verfassungsgeschichte. J. f. G. V. 1893-95. —
Seer, Die irische Landbill, Neue Zeit. 2. Mai 1903.

Frankreich: Domio“l, Histoire des classes rurales en France. 1857 und 1865. — Ders.,
a révolution francaise et la féodalité. 1874. — Ders., Serfs et vilains au moyen âge. 1900.
— Babeau, Le village sous l'ancien ré gime. 1879. — Ders, La vie rurale dans l'ancien
sfrance. 1888. — Léonce de Lavergne, Economie rurale de la France depuis 1789.
1860. — v. Reitzenstein, Agrarische Zustände in Frankreich. 1884. (S. V. f. S. Bd. 27.)

Deutschland und Hsfterreich: G. Hanssen, Die Aufhebung der eoenshest und die Um⸗
gestaltung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse in Schleswig und Holstein. 18661. — G. FeKnapp,
Die Bauernbefreiung und der Ursprung der Landarbeiter. 2 Bde. 1887. — Ders. Die Bauern⸗
besreiung in Ofterreich und Preußen. J. f. GB. 1804 — Ders, und Kern, Die ländliche Ver—
J Niederschlesienzs. J. f. G. B. 1805. — Ders. Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland.
Hist. Zeitsch F. 42, I886. — Ders. Die Landarbeiter bei der Stein-Hardenbergischen Gesetz-
Jebung. Allg. Zeitung. 6. Mai 1901. — Fuchs, Der Antergang des Bauernstandes ünd das Auf—
ommen der Gulsherrschaften Meuvorpommern und Rügen). 1880. — Dexs., Die Epochen der deutschen
Agrargeschichte und Agrarpolitik. 1888. Großmaun, Die gutsherrlich-bäuerlichen Rechtsverhält⸗
aisse in der Mark Braudenburg v. 16.—18. Jahrh. 1880 — Waultich, Die Grundherrschaft in Nord⸗
        <pb n="513" />
        955) Die Litteratur über Klassenkämpfe und Klassenherrschaft. 497
westdeutschland, 1896. — Brentano, Warum herrscht in Altbayern bäuerlicher Grundbesitz? Allg.
Zeitg. 7.—9. Jan. 1896, jetzt Ges. Aufs. 1899. — Hötzsch, Der Bauernschutz in den deutschen
Terxitorien vom 16.—519. Jahrh. J. f. G.V. 1902. — Grünberg, Die Bauernbefreiung und die
Auflösung des gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisses in Böhmen, Mähren und Schlefien. 2Bbe.
189394. Ders., Studien zur öster. Agrargeschichte. 1901.

Rußland: Joh. von Keußler, Pe— Geschichte und Kritik des bäuerlichen Gemeindebesitzes in
Rußland. 128. 1876 87. — Von demselben viele Auffätze in der ruffischen Revle Bo. 814.
Engelmann, Die Leibeigenschaft in Rußland. 1884. — Wladimir'GEr. Simkhowitsch, Die
Bauernbefreiung in Rußland. H.W.B. AAufl. 1899.

Reuere Entwickelung des Socialismus, der Socialdemokratie und der Arbeiterbewegung
Kautsky, K. Marx' ökonomische Lehren. 1887. — Ders., Das Erfurter Programm. 1892.
Oldenberg, Der rujssische Nihilismus. 1888. — Sartorius von Waltershausen, Der
moderne Socialismus in Amexika. 1890. — Th. Barth, Die socialdemokratische Gedankenwelt.
1890. — E Rich ter, Die Irrlehren der Socialdemokratie. 18890. — A. Wagner, Sas neue social⸗
demokratische Programm. 1892. — Berghoff⸗-Ising, Die socialistische Arbeiterbewegung in der
Schweiz. 1895. — Sombart, Friedrich Engels. 1805. — Stegmann und Hugo, Handbuch
des Socialismus. 1896. — 8. Stein, Die sociale Frage im Lichte der Phildsophie. 1807.
P. Voigt), Wandlungen in der Socialdemokratie. Soc. Prax. 8, 1898. — Lehmann und Parvus,
Das hungernde Rußland. 1900. — G. Adler, Zukunft der socialen Frage. 1900. — Pohle, Die
Socialdemokratie eine vorübergehende Erscheinung. 1900. — H.W. 2. Aufl. 1901 Artikel uüͤber Social—
demokratie, social⸗-konservative Bestrebungen. — Bernste in, Die Entstehung des Socialismus. 1809.
Ders., Zur Geschichte und Theorie des Socialismus. 1901. — Peter Lawrow, Fisiorische Briefe,
übers. von Davidow (ocialistische Philosophie im Gegensatz zu Marx). 1901. — M. Beer, Socialer
Imperialismus. Neue Zeit, 16. Nov. 1901. — The crisis in engush industry (tendenziöse Unter—
nehmerangriffe). Timss. Nop. 1901 — Januar 1902. Antwort darauf von Uawards Contemp.
Review. Januar 1902. — Jaurès, Aus Theorie und Praxis, deutsch von Südekum. 1902.
Vandervelde, Die Entwickelung zum Socialismus, deutsch von dems. 1902. — Lavy, L'ocuvre
de Millerand. 1902. - 6. HowelIl, Labour legislation, Iabour movement and labour leaderes.
1902. — O. Lang, Der Socialismus in der Schweiz. 1902. — David, Socialismus und Land—
wirtschaft. 1. Bd. Die Betriebsfrage. 1903. — Ifsaieff, Der Socialissmus und das öffentliche
Leben leinseitig socialdemokratisch). 1903. — Brodnitz, Die Krisis der englischen Arbeiterbewegung.
J. f. N. 8. F. 25. 1903. — Lämprecht, Zur jüngsten deutschen Vergangenheit. II, 1. Wirtschafts-
leben. Socisle Entwickelung. 1903. — Pistor, Em Beitrag zur Pfychologie des Amerikanischen
Arbeiters. J. f. N. 3 F. 28. 1903.

Im übrigen ist auf die periodischen Organe der Socialdemokratie, die „Neue Zeit“ und die
„Socialistischen Monatshefte“, auf die Veröffentlichungen des Musée socialein Paris, auf die
Sociale Praxis“ in Deutschland, auf ‚Brauns Archiv für sociale Gesetzgebung ꝛc.“ zu verweisen.

Socialistische Klassengeschichte: D. Blanc, Histoire des dix an 1830 40. 833. 1841 4,
auch deutsch. — VBers., Histoire de la révolution françgaise. 12 9. 184762 — Marx, Der
18. Brumaire, des Lonis Bonaparte. 1852. — Ders., Die Klassenkämpfe in Fraukreich 1846-50.
ad. Engels. 1895. — Kautsky, Thomas More und seine Utopie. 1888. Ders., Klasseninteresse,
Sonderinteresse, Gemeininteresse. N. Zeit. Mai 1903. — Mehring, Die Lessinglegende, eine Rettung.
1893. — M. Beer, Ein Beitrag zur Geschichte des Klassenkampses im hebräischen Altertum. Neue
Zeit. Bd. 11. — Ders., Imperialistische Politik. Das27. Dez. 1902. — Paepeé, La lutte des
cdlasses et l'organisation duvriôre. Avenir social, No. 8, 18097. Plechanow, UÜber die An⸗
faͤnge der Lehre vom Klassenkampf. Neue Zeit. November und Dezember 1020. Jaurès, Bistoire
spcialiste. 1789-- 1900. tomeé J. La Constituante. 1789 1791. (12 weitere Bände von ver—
schiedenen Autoren stehen in Aussicht.) IJ

Aus der neueren Staats- und Parteilehre: Bluntschli, Charakter und Geist der politischen
Parteien. 1869. — Koser, die absolute Monarchie in der neueren Geschichte. Hist. Zeitsch. N. F.
25. 1889. — Schmoller, Der deutsche feamtenstaat vom 16.18. Jahrt. gefr G68 1894, jeßt
U. U. — Ders,, Begriff und historische Entwickelung des Behörden- und Amtswesens. Einleitung
zu Acts Borussica, Behördenorganisationen, 1, 18945 — Pohlmann, Die Entstehung des Cäsaris,
mus. Aus Altertum und Gegenwart. 1895. — Breysig, die sociale Entwickelung der führenden
Völker Europas in der neueren und neuesten Zeit. J. fG. B. 1806 und 1897. Ders. Kultur—⸗
geschichte der Neuzeit. Bd. U, 1 und 2 Altertum und Niittelalter. 1901. — — Roschers
politische Entwickelungstheorie. J. f. G.B. 1807. — 6. Adler, Die imperialiftische Socialpoltut
1897. — v. Treitschke, Politif. 2 Bde. 1897-1898. — v. Bezold, Republik“ und Monarchie
in den italienischen Staaten des 15. Jahrhunderts. gig Zeitsch. N. F. 45. 1890. — A. Merfk el,
Fragmente zur Socialwissenschaft (Wissensch. Parleilehre). 18098. — Ders. Ges. Abhandlungen aus
dem Gebiete der Allg. Rechtslehre. 1. 1888. Rehm, Allgemeine Staatslehre. 1890. Fester,
Macchiavelli. 1900. — R.Schmidt, Allgemeine Staatslehre. I, Aa u. b, 1901 1808 (habe ich
nur noch flüchtig ansehen können). — A. Menger, Neue Siaatslehre. 1903.
245. Einleitung. Beziehung zwischen Staat und socialen Klassen
überhaupt. Alteste Klassenverhältnisse. Wir haben im vorigen Kapitel
auch auf die Klassenkämpfe als Störungen der volkswirtschaftlichen Entwickelung hin⸗

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.26. Aufl. 90
        <pb n="514" />
        498 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1956
gewiesen. Wir müssen auf sie nun noch näher eingehen, sie im Zusammenhang mit
der wirtschaftlichen Entwickelung der einzelnen Völker und der ganzen Menschheit be—
trachten. Wir haben oben schon das Wesen der socialen Klafsen, wie sie auf Grund
der Arbeitsteilung entstehen, im Zusammenhang mit der Eigentumsverteilung sich aus—
bilden, erörtert, auch die Hauptphasen ihrer vereins- und korporationsmäßigen Organi—
sation vorgeführt (C88 183-1837). Aber wir haben nur kurz angedeutet, was das
Gefamtresultat der Entwickelung sei, wir haben dabei nicht das Wesen der Klassenkämpfe
und der Klassenherrschaft, nicht ihre Folgen für Staat und Volkswirtschaft erörtert.
Das ist hier nachzuholen.

Es ist eine sehr schwierige Aufgabe, welcher die ältere Naturlehre der Volkswirt—
schaft gar nicht näher trat; sie kannte von ihrem harmonistischen Standpunkte aus die
Klassen und ihre Kämpfe nicht oder ignorierte sie. Und wenn der Socialismus dann
die Klassengegensätze und Kämpfe erkannte und analysierte, so gab er doch meist ein
schiefes, sensationell übertreibendes Bild von ihnen; er kam zu keiner wissenschaftlich
brauchbaren Lehre von den Klassenkämpfen. Die neuere Geschichtswissenschaft von Nie—
buhr, Thierry, Guizot an und eine große gesellschaftlich deskriptive Litteratur hat die
Bausteine zu einer solchen nun wohl geliefert. Die Staatslehre und das Staatsrecht
haben aber kaum begonnen, sie zu beachten und zu verwerten, wie man z. B. aus der
Politik“ von Treitschke und Roscher ersieht. Und doch handelt es sich bei dem schwierigen
Problem, dem wir näher treten, gerade um die Thatsache, daß alles, was wir Klassfen—
kämpfe, Klassenherrschaft, sociale Revolution und sociale Reform, sociale Gefamtentwicke—
lung nennen, auf dem Grenzgebiete liegt, wo wirtschaftliche und sociale Klassenbildung
einerseits, Staatsverfassung und -verwaltung, Recht und Institutionen andererseits sich
berühren und ineinandergreifen. Die Rechts- und Verfassungsgeschichte hat uns ebenso
behülflich zu sein wie die Wirtschafts- und Socialgeschichte, um zu einer klaren Er—
kenntnis zu kommen. Es fehlte bis vor kurzer Zeit fast noch an der Fragestellung,
noch mehr an guten Vorarbeiten, von einzelnen Geschichtswerken, wie z. B. die von
Mommsen und Nitzsch über römische Geschichte abgesehen. Erst in den letzten zehn Jahren
haben uns die Arbeiten von Beloch, Eduard Meyer, Max Weber, Lamvrecht, Breysig
und anderen wesentlich auf diesem Gebiete gefördert.

Wir versuchen zuerst, über das ganze Verhältnis der Staatsgewalt zu den
socialen Klafsen ein Wort zu sagen, um so zu einer richtigen Fragestellung zu kommen.

Jeder soriale Körper von einigem Umfang muß eine führende Spitze haben; aus
Häuptlingen, Richtern, kriegerischen Fuhrern werden Fürsten und Könige, entwickelt sich
eine Staatsgewalt mit gewissen Befehls- und Herrschaftsrechten (vergl. 18 101). Diese
Staatsgewalt kann nur herrschen, Feinde abwehren, den Frieden aufrecht erhalten, Recht
sprechen, wenn sie eine Macht ist, wenn sie innerhalb des socialen Körpers die stärkste
GBewalt hat. Sie entsteht daher vielfach durch Usurpation, sie stützt sich, wo die Gesell⸗
schaft in Klassen zerfällt, zunächst auf die oberen, stets auf die einflußreichsten, auf die
ur den Stagt interessiertesten, am besten auf die für die Führung der Staatsgeschäfte
brauchbarsten Klassen. Alle Staatsgewalt steht so in ihrem Handeln unter entgegengesetzten
Motiven und Tendenzen: sie muß ihrer inneren Natur nach auf Recht und Billigkeit, auf
Gerechtigkeit für alle gerichtet sein; aber sie wird stets auch der Gefahr unterliegen, dem
Egoismus, der Habsucht, der Leidenschaft der Herrschenden, der Mächtigen zu dienen.
Ihr Besitz wird stets das Ziel der Klassen sein, welche ihre Interessen am besten geltend
machen koͤnnen; sie werden das Recht, die Gewalt, die Institutionen so zu gestalten suchen,
wie es ihnen paßt. Auf dem Markt entsteht durch die Ungleichheit der Kontrahenten
die Übervorteilung und der Wucher, im Staat entstehen aus der Ungleichheit der Klaffen
die Klassenherrschaft oder wenigstens Ansätze dazu. Die Klassenherrschaft äußert sich in
der Staatsverfassung, in den Staatsformen, in dem Maß der individuellen und vereins—
mäßigen Freiheit, in der Ordnung der Selbstverwaltung, in der Stellung der Korpo—
rationen, in den ganzen Rechts- und Wirtschaftsinstitutionen, in der Steuer- und
Lastenverteilung, in den Eingriffen des Staates in die Eigentumsordnung, in der Be—⸗
einflussung der Betriebsformen und Arbeitsordnungen.
        <pb n="515" />
        957) Staatsgewalt und Klassenkämpfe. Älteste Klassenherrschaft. 499
Die langsame historische Ausbildung der Staaten und der Staatsgewalt, die
wechselnde Schwäche oder Kraft der letzteren, sowie die wechselnde Macht und Organisation
der socialen Klassen erzeugen die verschiedenartigste Gestaltung dieser Grundbeziehungen
zwischen Staat und Gefellschaft. Wir werden versuchen festzustellen, welches der not—
wendige oder wahrscheinliche Gang dieser Relationen gewesen ist und künftig sein wird.
Zu diesem Zwecke und um überhaupt eine empirische Grundlage für unsere Schlüsse zu
gewinnen, führen wir einen kurzen Umriß der Klaffengeschichte hier vor, so schwierig
er auch zu geben ist. Er ist für das Urteil der Nichthistoriker unentbehrlich. Wir
beginnen mit einem Wort über die ältesten uns bekannten Zustände, über die Klaffen⸗
verhältnisse vor der griechisch-römischen Kultur.

Wir erblicken da einen scheinbar unerklärlichen schroffen Widerspruch. Wir sehen
Zustände mit ganz geringem Klassengegensatze und solche mit härtester Klassenherrschaft.

In den kleinen älteren socialen Körpern mit primitiver wirtschaftlicher Lebensweise,
roher Technik, unentwickelter Staatsgewalt herrschen familien- und geschlechterartige
Beziehungen vor. Es giebt keinen erheblichen Besitz, keine oder nur eine unbedeutende
Arbeitsteilung; die Häuptlinge, Zauberer, Krieger ragen auch nicht viel, oft mehr in
der Vorstellung als in Wirklichkeit, als Göttersöhne, von den Geistern Bevorzugte,
über die anderen empor; alle behandeln sich untereinander im ganzen wie Verwäandte.
Wo einfache Naturalwirtschaft ohne die Formen der Geldwirtschaft und des Kredites
noch vorherrscht, wird von dieser älteren Gleichheit der Unkultur, von dem starken Ge—
meinschaftsgefühl der primitiven Stämme immer ein erheblicher Teil sich erhalten.

Es wird anders, wo die socialen Körper auf 10000 Personen bis über 1 Million
anwachsen, wo eine stärkere Herrschergewalt sich bildet, wo größere Viehbesitzer, mächtige
Priester, tapfere Kriegshäuptlinge emporsteigen. Es bildet sich da unter Umständen
frühe eine halb geistig-politische, halb technisch-wirtschaftliche Ubermacht einer Minder—
jzahl, die aber des verschiedensten Gebrauches je nach Rasse, Recht, Sitte, Religion fähig
ist. Sie führt aber faft stets zu härtestem Gebrauch, oft zu barbarischem Mißbrauch,
wo ein Stamm, ein Volk höherer Rasse tiefer stehende Rafsenelemente unterwirft, eine
dauernde Herrschaft über sie begründet. Sobald das der Fall ist, fehlt die natürliche
Begrenzung aller älteren Klassenherrschaft, die in dem starken Gefühl der Bluts— und
Geschlechtsgemeinschaft liegt. Da bildet die Vorstellung der Rechtlosigkeit des Fremden,
des Nichtstammverwandten die pfychologische Grundlage der gesellschaftlichen Zustände.
Und wir werden so sfagen können, von den ältesten Zeiten bis auf den heutigen Tag
sei jeder erhebliche Raffengegensatz mit seinen materiellen und pfychischen Folgen ein
wichtiges Element der Klassengegensätze für die Staaten, in denen er vorhanden ist.

Wo solche Zustände vorwalten, bilden sich die ersten starken Herrschergewalten,
bilden sich große Gegensätze des Besitzes, der Ehre, des Rechtes, entsieht die intensive
Ausnützung der Unterworfenen, Sklaverei, Kastenwesen und Knechtschaft verschiedener
Art; es können umfangreiche Eroberungsreiche entstehen, deren Rafsen und Klassen, deren
Städte und Gebiete in sich keine erhebliche innere Geineinschaft haben, nur durch die
härteste Gewalt zusammengehalten werden. Daraus erklärt es sich, daß die härtesten
Klafsengegensätze sich entwickeln. Sie fixieren sich oft für viele Jahrhunderte. Größere
Staaten find in älterer Zeit nur so möglich; auch ihre Kulturthaten, ihre großen Bauten
und sonstigen technisch-militärischen, agrarischen Leistungen sind nur denkbar auf dem
Fußgestell roher Klafsenherrschast, die nur da und dort durch Priesterweisheit etwas
ermäßigt, oft freilich auch durch engherzigen und bornierten Priesteregoismus verstärkt
wird. Nicht ohne schwere Kämpfe würden solche meist rein naturalwirtschaftliche Staats-
und Gesellschaftszustände einst in Asien, Ägypten, Centralamerika begründet, aber einmal
befestigt, können sie Jahrhunderte lang ohne allzu große Konflikte destehen. Die rohen
Unterworfenen und Geknechteten fügen sich in naiver Demut den kräftigen, begabten
Minoritäten, die sie beherrschen, zumal wenn letztere, von Sitte und Priestersatzung
gebändigt, sich zu großer Mißbräuche der Gewalt enthalten. Strengsie Eheverbote,
Aufrechterhaltung verschiedener Religion, Sprache, Sitte, getrenntes Wohnen, gänzlich
verschiedenes Recht scheiden die Regierenden von den Unterworfenen. Aber die gespannte

392 *
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        500 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1958
Klassenordnung wird als gottgewolltes Schickfal ertragen; die Vorstellung der Gleichheit,
ja der Zufammengehörigkeit, fehlt, wie das in späterer Zeit vorhandene Ehrgefühl und
Klassenbewußtsein der Unterdrückten. Vor allem die indischen Zustände sind ein Bei—
spiel hierfür. Die unteren Klassen haben, wo ein solcher Zustand sich fixiert hatte,
oft lange Zeiten hindurch sogar mit Liebe und Treue an ihren Herren gehangen. Unter
dieser Voraussetzung hat Tarde recht, daß große sociale Ungleichheiten leichter ertragen
werden als kleine. Die abnehmende Ungleichheit und ihre schwierige Erträglichkeit tritt
eben erst ein, wo eine Annäherung und Blutsmischung stattgefunden hat, wo eine
andere psychologische Ideenwelt über gesellschaftliche Beziehungen, über Pflichten der
Herrschenden, über die Grenze der Lasten der Beherrschten entstanden ist.

Wir halten uns bei dieser älteren Art roher Klassengegenfätze nicht auf. Wir
wissen auch über die historische fociale Geschichte der älteren asiatischen Völker, ja sogar
Agyptens, der älteren Indogermanen zu wenig Gesichertes. Auch die der heutigen
Natur- und Halbkulturvölker erschließen sich uns erst jetzt nach und nach, und ihre Ver—
gleichbarkeit mit den historischen Völkern bleibt immer etwas problematisch. Wir
begnügen uns zunächst mit dem Versuch, das Nötigste über die Klassengeschichte der
Griechen und Römer, sowie der späteren Völker Mittel- und Westeuropas zu sagen.

246. Die griechischen Klassengegenfätze und Klassenkämpfe. Über
die socialen Verhältnisse der ältesten griechisschen Zeit und des mykenischen Reiches mit
seinem Großkönigtum wissen wir nur, daß diese der pharaonischen entsprechende Monarchie
über fronpflichtige Bauern gebot, daß sie auf dem Eindringen ägyptisch-phönizischer
Kulturelemente beruhte; wahrscheinlich haben die Herrscher den Handel zur See und
mit der Fremde für sich monopolisiert und haben sich auf eine feudale Berufskrieger—
schaft, die sich in und um ihre großen Burgen sammelte, gestützt. Man nimmt an,
die asiatische Wagenkampftechnik habe diese Kriegerschaft erzeugt, und aus ihr sei der
spätere kriegerische Adel hervorgegangen (Max Weber).

Nachher im griechischen Mittelalter (1000 —700 v. Chr.) sehen wir die griechischen
Stämme, die eben noch große Wanderungen und Schiebungen durchgemacht hatten,
ähnlich wie die germanischen Stämme nach der Völkerwanderung, definitiv seßhaft werden;
sie haben zunächst noch die Gliederung in Phylen und Phratrien, d. h. in Geschlechts
und Blutsgenossenschaften; sociale Gleichheit herrscht noch vielfach vor, bei den Dorern
noch im 7. Jahrhundert, als sie dem spartanischen Staate seine definitive Kriegs— und
politische Verfassung geben. Mit der Seßhaftigkeit fallen die größeren Stämme aus—
einander; die lokalen, die Gaugemeinschaften werden die Hauptsache; die kräftigsten der—
selben geben sich unter Führung des kriegerischen Adels in der Stadt einen religiösen,
militärischen, priesterlichen, politischen Mittelpunkt II 8 95). Die kleinen Bauerngüter
von 30—40 Morgen herrschen vor. Aber daneben haben die großen Viehbesitzer, die
Häuptlings- und Königsfamilien, und hauptsächlich die Krieger, die zugleich die Priester
sind, nach und nach einen größeren Grundbesitz erworben, der bis 700 und 600 v. Chr.
immer mehr wächst. Er bildet die wirtschaftliche Grundlage des Adels, während seine
berufsmäßige, die ihm eine gewifse geschlossene Organisation giebt, der Waffendienst ist.
Er schiebt in dieser Zeit das alte, wenig ausgebildete Königtum wie die alte Volks—
versammlung ohne Kampf beiseite, er besetzt in den Gauen und Stadtstaaten ausschließ—
lich den Rat der Alten, er wird in den einzelnen Dörfern zum Schutz(Grund⸗)herrn
und Patron der Kleinbauern. Der Besitzgegensatz bleibt aber ein mäßiger; noch zu
Solons Zeit haben die ganz Reichen etwa 250, die schwer bewaffneten Hoplitenbauern
(der Mittelstand) 100 -5150 Morgen im Durchschnitt (Ed. Meyer). In den meisten
griechischen Gebieten sind große Güter durch die Natur ausgeschlofsen; der steigende
Reichtum des Adels beruhte daher mehr auf Handel, Schiffahrt und Kolonisation, die
im Anfang der Epoche überwiegend in seinen Händen liegen, ohne seine militärischen und
politischen Eigenschaften zu sehr zu ändern. Die Konigsgeschlechter und der Adel zeichnen
sich lange durch hochgemuten Sinn, politischen und ritterlichen Dienst für die Gemein—
schaft aus; Maß zu halten, Gewinn und Neid zu verachten wird ihm immer wieder
eingeschärit; er vereinigt die Vorzüge des Ritter- und Vriestertums in sich; es ist die
        <pb n="517" />
        —B

Griechische Klaffengeschichte.

501
Homerische Heldenzeit. Edle Abkunft, Schulung und Vermögen sind nach Aristoteles
die Grundlagen dieser Aristokratie, welche erst von 700 an den Bauern, den städtischen
Handwerkern, den Krämern, den Matrosen in den zuerst wirtschaftlich aus der alten
Gebundenheit herauswachsenden jonischen Stadtgebieten als ein übermütiger und sie
mißhandelnder Herrenstand erscheint.

Der Handel und das Gewerbe hatten sich zuerst an der kleinasiatischen Küste,
sowie in Korinth, Megara, Aegina entwickelt; die Kolbniegründung des 8. u. 7. Jahr-
hunderts schuf neue wirtschaftlich sördernde Verbindungen; die in Lydien zuerst geprägte
Münze verbreitete fich im 7. Jahrhundert in den Handelsstädten, hob den Wohlstand
der Kaufleute, Reeder, Gewerbtreibenden sehr. Die AÄdeligen wurden rasch wohlhabender.
Ein zunehmender Teil der Bauern kam in Schuldabhängigkeit von ihnen. Vie alten
Formen des aristokratischen Staates, der Blutsgenossenschaften, der Wehrverfassung, des
Rechtes genügten nicht mehr. Die alten Geschenke für Rechtsprechung entarteten zu Be⸗
stechung. Eine steigende sociale Gärung erfüllte das 7. Jahrhundert. Wir hören schon
in seinem Aufang (um 700) die Klagen des ersten individuellen Dichters, Hefiod, der
sich auf die Seite der unteren Klassen stellt. Die Idee der Gleichheil lebt noch in den
alten Blutsverbänden, in der nie ganz beseitigten Volksversammlung, sie reagiert gegen
die wachsende Ungleichheit. In den sich steigernden Parteikämpfen steht fich nun Arm
und Reich, stehen der Grund- und Kapitalaristokratie die hörigen Bauern, die Hand—
werker, die Kaufleute und Matrosen, die zusammen als Demos bezeichnet werden, gegen⸗
über. Ein Teil des alten Adels übernimmt defsen Führung. In den reichsten Handels—
städten wie Milet und Megara kommt es schon zum Bürgerkrieg: hier schlachten die
Armen schon gelegentlich die Kinder der Reichen massenweise ab. Aber in der Mehrzahl
der langsamer sich entwickelnden Stadtgebiete gelingt eine große politische, militärische
und sociale Reform: das dem Stadtstaat naheliegende Ideal einer fürsorgenden, alle
Verhältnisse ordnenden, die socialen Gegenfätze ausgleichenden Politik entsteht mit diesen
Kämpfen und wird hier von klugen und starken Thrannen, wie Periander in Korinth,
dort von weisen großen republikanischen Gesetzgebern wie Solon, die für bestimmte Zeit
diktatorische Gewalt vom Volk erhalten, durchgeführt. Die meisten dieser Männer
zgehören den alten Königs- und Adelsfamilien an. Solon, der Aristokrat und vielgereiste
Großkaufmann, der Bauern- und Arbeiterfreund, ist durch seine Mäßigung, seine Kunst
der Versöhnung das höchste Idealbild eines solchen Socialreformators. Ihre Thätigkeit
fällt hauptsächlich in die Zeit von 650 —556; sie führen die größte Zeit Griechenlands
herauf; fie ermöglichen die Siege über die Perser 880560 und damit den Sieg der
höheren Griechenkultur über die der Barbaren des Orients.

Es handelt sich socialpolitisch um den Interessenausgleich zwischen den geldleihenden
Großgrundbesitzern und den hörigen Bauern, zwischen der am Allen hängenden, doch
mehr agrarischen und der neuen Handels-, Gewerbe- und Kolonialentwickelung, zwischen
der alten Zucht und Ordnung und dem neuen Individualismus, zwischen den alten
Bluts- und den neueren Nachbarverbänden, zwischen der alten und neuen Religion,
zwischen dem Adelsstaate und dem neuen Staate der gesamten Bürgerschaft. Der Aus—
gleich erfolgt in dem Sinne, daß nicht mehr Hauptstadt und Adel über das platte
Land herrschen sollen, daß die großen Sklaven- und Grundbesizzer beschränkt werden, der
Bauern- und Mittelstand zur Geltung, ja Herrschaft kommen soll, daß der Bauer befreit, ihm
ein gesicherter Absatz garantiert werden soll. Die Tyrannis ist noch mehr kleinbürger⸗
lich und bauernfreundlich als die Reform, z. B. Solons; es sind agrarische Züge in
der Reform, aber gepaart mit einer geldwirtschaftlichen Forderung des Handels, des
Verkehrs, mit ganz merkantiliftischen Zuügen, wie Derartiges zumal den jonischen Küsten⸗
städten entsprach.

In Korinth gab der Tyrann Periander den Bauern das dem Adel genommene
Land, erschwerte aber ihr Hereinziehen in die Stadt. In Lokri verbot Zaleukos allen
Zwischenhandel, damit der Bauer den Verkauf auf dem Markte behalte. In Athen
weigerte Solon dem Adel Land zu Neuverteilungen zu nehmen, aber ex hinderte dessen
Ausdehnung auf weitere Äcker; er hob die auf Grundstücken und Personen haftenden
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        502 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. (960
bäuerlichen Schulden auf, verbot jede künftige Schuldknechtschaft, kaufte die in die Fremde
wegen Schulden verkauften Bürger auf Staatskosten zurück. Die volle Rechtsgleichheit
in Stadt und Land wurde hergestellt; jeder Bauer durfte nun in Attika direklt klagen,
hrauchte es nicht mehr durch seinen Patron zu thun. Die Amterzugänglichkeit wurde
an das nach Klassen abgestufte Vermögen geknüpft. Der bäuerliche Mittelstand (die
Zeugiten mit 100 bis 150 Morgen) wurde in Athen zum Dienst der Schwerbewaffneten
verpflichtet; in ihrer Phalanx lag seit dem Zurücktreten des adeligen Reiterkampfes die
militärische Macht des Staates.

Der Kultus wurde verstaatlicht. Die Bauerngottheiten, Dionys und Demeter,
traten in den Vordergrund, in Attika Athena, die Pflegerin des Olbaues und die Schützerin
des Handwerkes. Fremde ließ man in Athen leichter als sonstwo zu; freie Bewegung
jür jeden tüchtigen Mann war die Lofung; aber die Gesetze stellten doch strenge Zucht
und Ehrbarkeit her, und die freie Ausfuhr wurde im Interesse der billigen Ernährung
der Mäfsen für alle Rohprodukte (außer Ol in Attika) untersagt. Die kühne Handels-
und Kolonialpolitik, sowie große Tempel-, Wasserleitungs ꝛc. Bauten, schufen Be—
schäftigung und Verdienst, sfowie für die Verarmten neues Land in den Kolonien; die
Schulen wurden allen zugänglich gemacht. Auch die Besitzlosen mußten in der Flotte
gegen Lohn oder Verpflegung dienen, sie erhielten dafür aber auch Stimmrecht in der
Volksversammlung; den Reichen wurden steigende Lasten, die Schiffsgestellung, das Aus—
richten von Festen und Ahnliches auferlegt. Das Recht wurde aufgezeichnet, nur die
geschriebenen Strafen durften verhängt werden. Das Gerichtswesen wurde vielfach ver—
bessert. Der Friede wurde gesichert, die alte Blutrache zurückgedrängt.

Die Voraussetzung für all' diese Reformen war eine starke, kühn und energisch
gehandhabte Staatsgewalt. Die Monarchie der Tyrannis, überall als Gegner der
Adelsherrschaft entstanden, besaß sie an sich; sie hob in Milet, Korinth, Athen zeitweise den
Staat auf seine wirtschaftliche und politische Höhe. Aber sie konnte sich meist gegenüber
dem Adel und der Volksgunst nicht befestigen. Wo der Freistaat blieb, half die zeit—
weise, oft auf 10 Jahre übertragene Diktatur großer Gesetzgeber und dann die Aus—
bildung des Amtswesens, die verbesserte Amterordnung in den Händen einer immer noch
zroßen Aristokratie. Die Besitzlosen waren noch nicht sehr zahlreich; die rechtliche Gleich—
heit, wie sie Solon und Kleisthenes geschaffen, gaben dem Mittelfstand die Entscheidung;
Stadt und Land hielten sich noch die Wage; die Führung blieb den großen, dem socialen,
demokratischen Fortschritt sich anschließenden Aristokraten wie Themistokles. Die letzten
sdonsequenzen des demokratischen Geistes waren noch nicht gezogen. Und so entsteht in
dem Athen von 5390 —462 das von den edelsten Aristokraten geleitete, aber doch ganz demo—
ratische Gemeinwesen, das die materielle Voraussetzung für das griechische, damals sich
»ildende Staatsideal wurde. Aschylos feiert den Staat als den Inbegriff aller Sitt—
lichkeit; alle Bürger sollen im Staatsgefühl, im Leben für den Staat aufgehen; der Staat
soll seine Thätigkeit auf alle Gebiete erstrecken; er kann es zunächst in dem kleinen
Stadtstaat, in diesem attischen Kantonstaat, der noch als der gottesfürchtigste aller
zriechischen Staaten gefeiert wurde, in dem Solon und Kleisthenes den soeialen Frieden
hergestellt, Peisistratos den Bauernstand geschützt hatte. Themistokles und Aristides
hatten die Flotte, die Seemacht und den von Athen beherrschten Delischen Bund ge—
schaffen, woran sich ein beispielloser wirtschaftlicher Ausschwung knüpfte; er gab der
rasch zunehmenden Bevölkerung, vor allem der städtischen, reiche lohnende Beschäftigung.

Dieses Gleichgewicht der Stände, diese höchste wirtschaftliche Blüte, diese Erhaltung
der Zucht, der Einsicht, der Herrschaft der Fähigften in dem demokratischen Gemeinwesen,
lkonnte sich jedoch nicht allzu lange erhalten. Themistokles, der die Größe Athens begründet,
der einzige, der den Seebund zu einer dauernden Großmacht erheben konnte, wurde 469
verbannt. Die Leidenschaft für Freiheit und Individunalismus steigerte sich, die Geld—
wirtschaft siegte und schuf rasch die größten Vermögensunterschiede; die große Sklaven—
einfuhr erzeugte Großbetriebe, Sklavenherden in den Händen einzelner. Die Volksmenge
purde ärmer und begehrlicher, die bewegliche Stadtbevölkerung entschied allein in der
Volksversammlung. Hatte man früher schon das 10 jährige Archontenamt einjährig, die
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        961)] Die attische Demokratie und Griechenlands Untergang in Klassenkämpfen. 503
Amtszeit der Ratsabteilungen 35 tägig gemacht, einen steigenden Teil der Amter durch
das Los besetzt, statt eines Feldherrn 10 gewählt, die taäͤglich miteinander wechselten,
den Vermögenszensus als Bedingung bestimmter Amter mehr und mehr herabgesetzt, ja
beseitigt, jeden nur zweimal zu den Amtern zugelassen, damit möglichst jeder Bürger
daran käme, so schuf man jetzt immer größere Richter- und Beamtenkollegien, so daß
Tausende jährlich amtierten, einen großen Teil des Jahres Amtsgeschäfte versahen. Man
gab ihnen nun Tagegelder (461), beseitigte den Areopag als höchsten Gerichtshof, der
allein noch lebenslänglich war. Die öffentlichen Feste vermehrie man, zahlte auch für
ihren Besuch Schaugelder, von denen der arme Mann an diesem Tag leben konnte. Es
gab nun, seit Perikles die Volksversammlung leitete, keinen wirklichen dauernden
Regierungsapparat mehr, sondern nur noch die Autorität der Volksversammlung. Wenn
zwei Volksführer um ihre Gunst stritten, wurde der eine durch ein Scherbengericht ver—
bannt, damit dem Sieger die Leitung allein zufalle. Perikles, aus dem Königsgeschlecht
der Alkmänoiden, verstand es, sie jahrelang unumschränkt zu beherrschen. Der Semagog
wurde so zum Tyrannen, aber um den Preis täglicher Beseitigung durch irgend eine
Volksleidenschaft.

Diefser attische Demos, etwa 150 000 Seelen, 80 000 Bürger stark, von denen
sicher 10- 12 000 Amter bekleideten, deren weitaus größere Hälfte in der Stadt lebte,
war gegenüber seinen 100 000 Sklaven und der 10 —s80 fachen Zahl der beherrschten
und ausgebeuteten Bundesgenossen immer noch eine Art Aristokratie; er stand auf hoher
Stufe der Begabung; er war für eine kühne Eroberungspolitik, für eine imperialistische
Handelspolitik. So lange Perikles mit seinen Kriegen und Friedensschlüssen Glück hatte,
folgte er seiner Leitung. Als aber Perikles starb, die sizilische Expedition scheiterte,
Athen im peloponnesischen Kriege erlag, da war es um die Macht und die wirtschaftliche
Blüte des Staates geschehen. Oligarchie und Demokratie bekämpften sich hier nun so ge—
hässig und maßlos wie anderwärts in Griechenland, bis die makedonische Herrschaft und
später die römische diesen entsetzlichen socrialen Kämpfen ein Ende machte.

Der Gegensatz von Reich und Arm hat von 400 v. Chr. an bis zur römischen
definitiven Unterwerfung (147 —146) immer mehr in fast ganz Griechenland zugenommen.
Die sociale Revolution war durch die Gehässigkeit der Spannung gleichsam in Perma—
nenz erklärt. Schon die socialen Umwälzungen in Korkyra 427, in Leontini 422, in
Samos 402, in Agos 870 waren mit solchen Massenmorden verknüpft, daß ein be—
friedeter Zustand nicht mehr daraus hervorgehen konnte. Immer wieder werden gewalt—
same Schuldkassierungen und Neuverteilungen alles Landes versucht; Staatsstreiche finden
zu Hunderten statt. Das Land verarmt dabei, die Bevölkerung geht zurück; der Besitz
häuft sich noch mehr in wenigen Händen an. Die Beraubten und Verbannten bedrohen
immer wieder die gewaltsame Neuordnung, die schon an sich allen Kredit, allen Verkehr
vernichtet, dem Proletariat Augenblicksgewinne hringt, die es aber moralisch noch tiefer
herabzieht. Selbst die bestgemeinten socialen Umgeftaltungen, wie in Spartä durch Agis
und Kleomenes, mußten scheitern. Alle großen Denker, Sokrates, Plato, Aristoteles,
klagen gleichmäßig die Pöbelherrschaft an. Socialistische Pläne aller Art durchschwirren
die Luft. Was allein hätte helsen können: eine feste, starke, gerechte Regierung, war
weder mit den Reichen noch mit den Armen herzustellen. Nur die Fremdherrschaft, die
darum ein Polybios als das einzige Heil für Griechenland erklärte, konnte helfen. In
den neuen hellenistischen, absoluten Großstaaten, die Alexander und seine Nachfolger
begründeten, erblühte griechisches Leben und griechische Kultur nochmals, zumal in
Agypten, wo die althergebrachte Königsmacht mit ihrem arbeitsamen Beamtentum die
Vorbedingung für jede wirtschaftliche Blüte und jede sociale Verbesserung darbot —
eine feste, einigermaßen über den Klassen und Parteien stehende Regierungsgewalt.

247. Die römische Socialgeschichte hat äußerlich manche Ähnlichkeit mit
der griechischen, aber sie ist innerlich doch weit von ihr geschieden. Das kleine römische
Gemeinwesen des b. und 4. Jahrhunderts v. Chr. (noch 8982 v. Chr. nicht größer als
30 Geviertmeilen mit 1500000 Bürgern) war ein bäuerlich-kriegerischer Siaat, der sich
frühe durch den starken formalen Rechtssinn, durch die schlichte Ehrfurcht vor seinen
        <pb n="520" />
        504 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [(962
Priestertümern und Göttern, durch die scharfe Ausbildung der Amtsgewalten aus—
zeichnete. Schon die Könige hatten die Blutrache beseitigt, die Süuhnung des Mordes
zur Staatssache gemacht. Auch die ihnen zu Anfang des fünften Jahrhunderts folgenden
gewählten Jahresbeamten, die Konsuln sowie die anderen Amtsträger, hatten eine selten
amfassende, schroff befehlende Amtsgewalt, so sehr sie der Kontrolle der Bürger, dem
Widerspruchsrecht der Kollegen, die jede Amtshandlung hindern konnten, event. der
selage nach Endigung des Amtes unterlagen. Die Griechen hatten gegen 500 v. Chr.
eine ideale weitausgreifende Staatsidee, die Römer hatten fast zur selben Zeit
die Amtsgewalten des Rechtsstaates ausgebildet.

In diesem Staate stehen sich auch die zwei geschiedenen socialen Klassen, die
Patrizier und Plebejer, ähnlich wie in Griechenland, gegenüber. Die Patrizier als
eine Klasse etwas größerer Grundbesitzer mit großen Herden, einigen Sklaven, nicht
ohne Beteiligung am Handel, der aber mehr ein passiver, nicht stark entwickelter ist;
aber diese patrizischen Großbauern sind zugleich Priester, Offiziere, Amtsinhaber der
Jahresämter, Patrone oder Grundherren ihrer bäuerlichen plebejischen kleinen Nachbarn,
bereinzelt auch schon ihre Gläubiger; die Naturalwirtschaft herrscht noch vor. Die ihnen
zegenüberstehenden Plebejer, durch die Geschlechtsverfassung ganz von ihnen getrennt,
änd kleine Garten- und Landbesitzer, ihr Acker ist klein, ihre Weiden sind ziemlich groß;
fie sind gewöhnt zugleich als Milizsoldaten jährlich einen oder ein paar kurze Feldzüge zu
machen. Nicht große, grundverschiedene Wirtschaftsinteressen scheiden die beiden Klassen,
beide sind naturalwirtschaftliche, kriegerische Bauern, beide wollen mehr Land, freilich
schon frühe mit dem Unterschied, daß die Patrizier mehr auf Ausdehnung ihrer Vieh—
und Sklavenwirtschaft, die Plebejer auf kleine Hufen für ihre jüngeren Söhne zielen.
Die kriegerische agrarische Ausdehnung ist das Band, das sie immer wieder einigt.
Als streitig zwischen ihnen erscheint zunächst die Abstreifung der plebejischen Abhängig—
keit, das Maß der politischen und priesterlichen Ehren- und Amtsrechte, die den Plebejern
einzuräumen seien, der Nutzungsanteil am eroberten Lande, die Ordnung des Schuld—
rechtes, die Beseitigung der plebejischen Verschuldung, die Ehe zwischen Plebejern und
Patriziern, die Forderung eines festen, aufgezeichneten Rechtes. Die sagenhafte Geschichte
hat spätere geldwirtschaftliche Klassenkämpfe in die Zeit von 600—800 v. Chr. hinein—
verlegt. In dieser ganzen Epoche vollzieht sich das Ringen um die Ausgleichung der
socialen Gegenfätze, nicht ohne harte Zusammenstöße, doch stets so, daß die Pͤlebejer nicht
unterdrückt werden, emporkommen, sich Rechtsgleichheit und politischen Einfluß erkämpfen.
Die kluge Nachgiebigkeit der Aristokratie, das Maßhalten der Plebejer über—
wiegt in dieser großen älteren Zeit bis zu 282 resp. 262 v. Chr., bis ganz Italien mit
Ausnahme Tarents unterworfen ist. Bleiben wir bei dieser Epoche noch einen Moment.

Die Plebejer erhielten zunächst, als Sondergemeinde organisiert, ihre machtvollen
eigenen Beamten, die Tribune, die jedes Gesetz hindern konnten; sie bekamen von 589
bis 409 den Zugang zu allen Amtern, ja zum Senat, 300 zu den höchsten Priester—
würden, 445 das Connubium. Im ganzen überließen sie die Amter der tüchtigen
Aristokratie, aber die großen plebejischen Konsuln und Heerführer, wie Dentatus, haben
doch gerade 300—280 die eigentliche Entscheidung gehabt. Die städtische Plebs, die
vom Handel und Handwerk lebenden Freigelassenen, waren einflußlos. In der Volks—
versammlung, die nach geographischen Bezirken (Tribus) und nach Vermögensklassen
abstimmte, hatte nur der Grundbesitzer von einigen Morgen aufwärts Stimme und
Bewicht; die Glieder der Volksversammlung bildeten das Heer. Der Schwerpunkt des
Heeres lag in der Phalanx der Klein- und Mittelbauern. Der militärische Geist be—
herrschte die Volksversammlung; man trat geschlossen an, man debattierte nicht, hörte
nur die Beamten an, stimmte schweigend ab. Die Patrizier und die wohlhabend
zewordenen Plebejer, die beide dem Kleinbauern als Nachbarn rechtlichen Rat erteilten,
wie fie sie im Feld kommandierten, bildeten, soweit fie hohe Ämter bekleideten, den
Senat; die Konsuln leiteten den Senat und die Volksversammlung. Rom wurde von
500 bis über 200 v. Chr. von einer Amts- und Besitzaristokratie regiert, wie die Welt
keine zweite gesehen; Züge von Klafssenregiment fehlten nicht, aber sie traten zurück und
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        y63) Die römische Klassengeschichte bis zur Eroberung Italiens. 505
wurden durch eine Reihe glücklicher Verfassungseinrichtungen immer wieder eingeschränkt.
Unter ihnen steht die 448 geschaffene Censur voran: zwei fünfjährige Censoren schätzten
alle Bürger nach ihrem Vermögen, ordneten die Tribus- und die Vermögensklafsen und
damit das Stimm- und Standesrecht, konnten ohne Widerspruch jeden aus Senat oder
Ritterliste wegen sittlicher Mängel streichen; sie bildeten den Wall gegen Parteileiden—
schaft, den Regulator der Verfassung.

An ihnen scheiterten die wiederholten Versuche der Claudischen Familie und ähn—
licher Parteiführer, den Handel- und Gewerbetreibenden, den Städten, gleichberechtigtes
Stimmrecht zu geben. Die Politik blieb bis tief in das dritte Jahrhundert nach innen
und außen eine Bauernpolitik. Immer wieder schuf man Raum für den Nachwuchs
durch Koloniegründungen; solche von 800, aber auch von 6000, ja 20000 kleinen
Bauernstellen kommen vor. Die Assignationen in den Kolonien dauerten bis 177
o. Chr. fort; die Eroberung des Pothales im 3. Jahrhundert v. Chr. geschah zu Gunsten
der Bauern. Den formalen Höhepunkt der rustikalen Tendenzen bildet die Gesetzgebung
von Licinius Stolo (367 v. Chr.), welche die vom keltischen Einfall niedergedrückten
Bauern heben sollte, über deren Ausführung wir freilich nichts Genaues wissen. Soweit
der Bauer verschuldet ist, darf er die Zinsen vom Kapital abziehen, den Rest in drei
Jahren tilgen; niemand darf vom eroberten Staatsland mehr als 500 Morgen okku—
hbieren, auf die Weide des Staatslandes darf kein Bürger mehr als 100 Stück Groß—
und 500 Stück Kleinvieh treiben; keiner darf in seinem Betriebe mehr als eine
hbeschränkte Sklavenzahl halten, um die Nachfrage nach freier Arbeit nicht sinken zu
lafsen. Sogar Unmögliches setzten die Bauern oft gesetzlich durch, so 342 das Gesetz des
Genucius, das alle Zinsen verbot. Auch als längst neue Tendenzen herrschten, haben
die besseren Staatsmänner an den bäuerlichen Assignationen und der Koloniegründung
zu Gunsten der Kleinbauern festgehalten.

Zwei große Thatsachen legten Bresche in diesen wunderbaren, von Aristokraten
regierten, erobernden Bauernstaat, die enge zusammenhängen: 1. der Gegensatz zwischen
freier und unfreier Arbeit, zwischen der Sklavenwirtschaft der Reicheren (Patrizier und
Plebejer) und der kleinen freien Bauernwirtschaft und 2. der Streit, ob die Eroberungen
uüͤber Italien auszudehnen seien, und ob damit die Handel- und Gewerbetreibenden Macht
und Einfluß in dem agrarischen Gemeinwesen erhalten sollten.

Als Italien bis auf die große Handelsstadt Tarent unterworfen war, zum großen
Teil in der Form gehorchender Bundesgenossengemeinden oder ⸗staaten, mußte die
Frage entstehen, ob der römische Staat dabei stehen bleiben könne. Die Bauernpartei,
die alten aristokratischen Staatsmänner wollten es; die vom Geschlecht der Claudier
geführten Haudelsinteressen drängten weiter auf die Bahn einer erobernden Macht, die
Handel und Reichtum fördern, Untertanenlande gewinnen wollte. Der Konflikt mit
Tarent und seinem Bundesgenossen Pyrrhus 282, die von einigen Sizilianern begehrte
Hülfe 262 drängte auf diese zögernd betretene Bahn. Der erste (282241) und der
weite Krieg (218—202) mit der Welthandelsmacht Karthago war die Folge. Sizilien
und Sardinien wurden schon 241 unterthänige, auszubeutende Provinzen; die Einmischung
in die griechischen und asiatischen Welthändel war die weitere notwendige Konsequenz.
Eine ungeheure Veränderung für den Staat, für die Parteien und Klassen, für die
Volkswirischaft vollzog sich so 282 — 134; aus einem italisch-agrarischen Mittelstaat war
in 150 Jahren das beherrschende Weltreich, die erste Handelsmacht der Erde erwachsen.
Der bessere Teil der alten Aristokratie, an ihrer Spitze das große Haus der Scipionen,
hatte versucht, den ungeheuren Umschwung durch eine Politik der Mäßigung in
zesunde Bahnen zu lenken: nicht Eroberung unterthäniger Provinzen, sondern Bildung
zines von Rom abhängigen Staatensystems, Erhaltung des Mittelstandes und der
Bauern, der alten Beamlenehrlichkeit, Beschränkung der Habsucht des neuen Kaufmanns-—
und Kapitalistenstandes war ihre Losung. Sie erreichten ihr Ziel nicht, weil sie es mit
den Mitteln der alten Verfassung, den Jahresämtern, der Senatsherrschaft, den Volks—
wahlen der Stadt Rom erreichen wollten, während sie, was allein helfen konnte, eine
dauernde Monarchie verabscheuten. Livius erzühlt, man habe schon Seipio Africanus
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        506 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —[1964
umfonst die lebenslängliche Diktatur angeboten. Die Senatsherrschaft der
Nobilität dauerte fort, aber sie war 200 —-134 immer unfähiger geworden; sie war
156.-134 so weit gekommen, überall die direkte ausbeuterische Fronherrschaft der
römischen Statthalter einzuführen, ohne auch nur die italischen Bundesgenossen den
Römern gleichzustellen und so die populären Elemente der römischen Bürgerschaft zu
verstärken; der Handelsneid verbot das.

Die fsociale und wirtschaftliche Umwälzung von 282-1834 läßt sich kurz so
harakterisieren: die 269 eingeführte Silberprägung war der Ausdruck der siegenden
Beldwirtschaft, des zunehmenden Handels; mit den Kriegen war eine große staatliche
Flotte, die zugleich den römischen Handelsinteressen diente, und eine einheimische Reederei
entstanden. Die großen Kriege schufen kapitalistische Handelshäuser und -gesellschaften,
die dem Staate Vorschüsse machten, seine Flotten bauten, seine Heere ausrüsteten und
verpflegten, die Domänen, Bergwerke, Steuern in den Provinzen pachteten, wo es ging
den Handel für die Römer monopolisierten. Sie führten von Syrien und Griechenland
rasch billige Sklavenmassen ein, die im Handel, den Gewerben, der Landwirtschaft den
Großbetrieb, die Arbeitsteilung, die bessere Technik förderten. Die fähigeren dieser
Sklaven wurden freigelassen. In Rom und den größeren anderen Städten bildete sich
aus denselben, die in der ersten und zweiten Generation noch ganz von ihren Herren
abhängig blieben, eine halb mißachtete, halb reich werdende Klasse von Händlern,
GBeschästsführern, Spekulanten, Krämern, Handwerkern; sie standen, zumal für alle
ichmutzigen Geschäfte, der Grund- und Kaufmannsaristokratie zur Verfügung.

Die alten, im Senate sich zusammenfassenden reichen patrizischen und plebejischen
Aristokratenfamilien, die neue Nobilität, schied sich von der Kaufmannsaristokratie, welche
wesentlich identisch war mit den Familien des Rittercensus in der Censorliste, vor allein
durch den Grundsatz, daß an den Erwerbsgeschäften die Inhaber der großen Ämter
nicht teilnehmen durften. Die bäuerliche Partei setzte 218 das Verbot der Reederei—
geschäfte für die Senatoren durch. Aber mehr und mehr wurden doch auch die sena—
torischen Familien in die Geschäfte der Kaufleute (Kitter, Publikanen, Steuerpächter)
hineingezogen; sie nahmen mit ihrem Kapital an den guten Geschäften der Publikanen
deil; in der Provinz reichten sich der senatorische Statthalter und Quästor und die
Steuerpächter die Hand, sie raubten und erpreßten gemeinsam. Wurde früher die
Herrschaft nur um der Ehre und Herrschaft wegen, so wurde sie jetzt des Geldes wegen
begehrt. Galt früher der römische Beamte und der römische Kaufmann für den ehyr—
lichsten der Welt, so begann nun dieser Ruf zu schwinden. Griechische Bildung war
in diese Kreise eingezogen, aber meist auch orientalischer Luxus, Sittenlosigkeit, un—
zezügelte Genußsucht und in ihrem Gefolge die schamloseste Habsucht. Die Jriechisch—
afiatischen Feldzüge verdarben Generale und Soldaten von Grund aus. Wenige Aus—
erlesene verbanden die alte Tugend und Frömmigkeit, die alten staatsmännischen und
Feldherrntalente mit der neuen Bildung; den meisten gelang es nicht. Von 160 an
zalt auch der Senat als bestechlich, wie die Volksmassen in Rom mehr und mehr der
Umschmeichelung, den Festen, zuletzt dem Gelde der Aristokraten zugänglich wurden.

Der Bauernstand war schon im 2. punischen Kriege durch den überlangen Dienst,
die großen Aushebungen, die Verwüstungen sehr bedroht. Aber er erholte sich noch
durch allerlei kleine Reformen und Koloniegründungen; die Zahl der römischen Bürger
Freilich nicht identisch mit den Bauern) nahm noch bis 169 v. Chr. zu; von da an
ab. Immer größere Güter bildeten fich; immer häufiger mußte der Bauer verkaufen
und zog nun als Bettler nach Rom. Das billigere Korn der Provinzen und der Sklaven⸗
züter vernichtete ihn. Die zunehmenden Sklaven wurden maßlos von den hartherzigen
Geldmachern mißhandelt; der erste italische Sklavenaufstand krat 187 in Apulien ein;
7000 von ihnen wurden ans Kreuz geschlagen.

Wenn in der Zeit von 282-134 der römische Staat noch seine größten Feldherren
und Staatsmänner gehabt hat, wenn ihre politisch⸗militärischen Großthaten die ihrer
Vorfahren mannigfach sogar übertreffen, wenn das damals blühende Haus der Scipionen
noch heute wegen jseiner Gesittung, seiner Charaklere, seiner inneren und äußeren Politik.
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        —A
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8
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965) Die römischen Klassenkämpfe bis Julius Cäsar.
seiner Bildung, als einer der seltenen Höhepunkte der Menschheit gilt, so Zann

das nicht vor der Einsicht verschließen, daß die überwiegende alte Senaß arennokratie
gegen 184 das Weltreich nicht mehr zu regieren, über die beginnenden socktar ree
klüftungen und wirtschaftlichen Entartungen nicht mehr Herr zu werden vermochseet
Nachdem man alle Gegner niedergeworfen, Karihago und Korinth aus Handelsneid
zerstört, den Handel von Capua, Tarent, Syrakus, Rhodos auch lahmgelegt hatte, stand
diese vielfach bereits von habsüchtigen Wucherern abhängige und geleitete Senatsaristo—
kratie 146—90 v. Chr. vor dem politischen Bankerott und der socialen Revolution.

Die neue Epoche (184 —80 v. Chr.) charakterisiert sich durch große Reformanläufe,
blutige Bürgerkriege und Massenschlächtereien, sociale und politische Staatsstreiche und
Diktaturen; sie endigt mit der definitiven Herstellung der Monarchie. Die Klassen—
kämpfe und die Klaffenherrschaft spielen dabei die Hauptrolle. Die soeialen Zustaͤnde
sind keine wesentlich anderen als schon 242—5134; ihre Symptome treten nur immer
greller und ungünstiger hervor. Die Zahl der Sklaven wie ihre furchtbare Mißhand—
lung wächst; entsetzliche Sklavenaufstände (134—182, 102 - 106, 78 ꝛc.), die jahrelang
große römische Heere beschäftigen, verwüsten Sizilien und Italien. Der Bauernstand
nimmt weiter ab, obwohl die gracchischen Gesetze 80 000, die julianischen 120 000, die
pompejanischen 20000 neue Ackerstellen (beide letzteren vornehmlich für Veteranen)
schaffen. Die ungeheuren, von Beamten und Publikanen zusammengerafften Reichtümer,
sowie Sitte und Zwang, sie in italischem Grund und Boden anzulegen, sind damals
wie später verhängnisvoll für die Bauern geworden. Die Freigelassenen und der besitz-
lose hauptstädtische Pöbel nimmt weiter an Zahl und Einfluß zu. Die hauptstädtische
Masse entartet zu einem anarchischen, für Jeden käuflichen Lumpengesindel in der Hand von
liederlich- verbrecherischen Bandenführern und Kanaillen. Die Habhsucht der kapitalistischen
Kaufleute und Geldmänner entartet in Asien fso, daß Mithradates unter dem Beisall
aller Bedrückten (88) in Kleinasien 80 000 oder 150000 italische Personen, d. h. Publi—
kanen und ihr Personal an einem Tage, bald darauf 20000 in Delos morden lassen
konnte; die Publikanen, hieß es, entvölkerten ganze Provinzen durch ihre Sklavenjagden;
„vor ihnen ist alles Recht eitel und die Freiheit der Bundesgenossen nichts;“ vergeblich
hatten die edelsten Staatsmänner, die Scipionen, Amilius Paulus, Cato ?ꝛc. für Ein—
schräukung ihrer Rechte und ihrer Macht gestritten; sie werden die unbarnhherzigen
Gläubiger der Senatoren und der Bauern, der fremden und bundesgenoffischen Stadte;
sie kaufen bei der Mafsenkonfiskation des Sulla, Marius ꝛc. die Vermögensstücke der
Gemordeten und verdienen daran 1000—2000 0/0. Gegen das Jahr 100 v. Chr. hieß es,
es gebe nur noch 2000 reiche Leute in Italien. Marius hat dann 50 Senatoren und 1000
Ritter, Sulla deren 40 und 1600 gemordet, um sie ihres Vermögens zu berauben; der Ertrag
war im letzteren Falle 81 Millionen Mark, der wirkliche Wert war der 10-20 jache.
Es hat wohl nie vorher und nie nachher eine klügere, aber auch nie eine habsüchtigere
und gemeinere Klasse von Geldmännern gegeben als diese Publikanen der Bürgerkriege,
die in ihrer Doppelftellung als Steuerpächter, Gerichtsherren, Reeder, Bankiers, Plantagen⸗
besitzer und Sklavenjäger alles an sich rissen. Nicht das Kapital an sich hat sie so
entarten lassen, sondern eine Reihe einzigartiger Gesellschafts- und Staatszustünde;
hauptsächlich der Umstand, daß alle große Politik zur Geldsache entartet war. Man
könnte sagen: die erste große Epoche geldwirtschaftlicher Ungebundenheit und kapitalistischer
Freiheit in einem alle Konkurrenten vernichtenden Weltreich mußte solche Entartung er—⸗
zeugen. Die Menschheit mußte auch hier ein furchtbares Lehrgeld zahlen.

Die letzte Ursache aber für all' diese Mißstände wie für die Revolutionen und
Bürgerkriege lag darin, daß die alte große Aristokratie seit 200 v. Chr. im Niedergang
war, daß die aristokratische Senatsregierung mit ihrer Schwerfälligkeit, ihrem Faktions—
treiben zur Regierung der Provinzen wie zu großen Reformen unfähig war, daß die
durch Volkswahl geschehende Besetzung der Jahresämter keine feste Regierung mehr auf—
kommen ließ, daß in den Komitien früher ein ehrbarer Bauernstand, jetzt ein genuß—
süchtiger, besitzloser, fauker, bestechlicher Stadtpöbel entschied, daß die Wahlen nur ein
Borsen- und Geldgeschäft geworden waren, daß Konsulat, Tribunat, Ceusur entarteten

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        508 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [966
der Kampf um die Jahresämter die Bewerber, die Wähler, die Staatsverfafsung
korrumpierte. J

Zwei Wege der Anderung öffneten sich; beide führten in ihrem letzten Ziel zur
Monarchie, d. h. wieder zu einer festen Regierungsgewalt. Der eine war der, daß
kühne und groß angelegte Abkömmlinge der Aristokratie, wie die beiden Gracchen (184
und 121), Livius Drusus (91), Sulpicius (88) und zuletzt Julius Cäsar in seiner ersten
Zeit (60) und neben ihnen die entarteten Demagogen wie Cinna und Catilina ver—
suchten, aus den Gegnern der alten Senatsaristokratie (Kittern, Bauern, hauptstädtischem
Proletariat) eine starke populäre Bewegungspartei zu schaffen, um mit ihr große sociale
Reformen durchzuführen. Diese Zusammensassung heterogener Klassen war aber in dem
freien Verfaffungsstaat nur möglich durch gefährliche Lockmittel, durch noch gefährlichere
xtrem demokratische Verfassungsänderungen, teilweise sogar nur durch Gewaltmiltel wie
Brutalisierung der Volksversammlung. Die kühnsten Demokraten wie die Gracchen
und die weitsichtigsten Konservativen wie Drusus, standen an der Spitze dieser gewaglen
Bewegungen. Ihre socialen Grundziele waren berechtigt: Hebung und Wiederherstellung
des Bauernstandes, Neugründung von Kolonien, Verwendung der Staatsdomänen für
die kleinen Leute statt für die großen, Erleichterung der Schuldner, Ausdehnung des
Bürgerrechts auf die Italiker ꝛc. Aber sie mußten, um diese Ziele zu erreichen, die
Publikanen und Ritter auf ihre Seite ziehen durch die verderbliche Einräumung der
Richterstellen, durch Herabsetzung der Steuerpachten, durch allerlei Begünstigung, die
wesentlich die Macht dieser Kapitalisten und damit ihre Habsucht, ihren Einfluß
steigerte, ja diese Klasse zu ihrer schlimmsten Entartung brachte. Und sie mußten, um
das hauptstädtische Proletariat zu gewinnen, das Sümmrecht auf die Freigelafsenen
ausdehnen, die Getreidelieferungen zu geringem Preis oder fast umsonst in Rom ein—
führen und so einige hunderttausend Faulenzer zu Staatspensionären machen, sie mußten
Schulderlaß bis zu 8/4 und allgemeine Sklavenbefreiungen versprechen, fie mußten den
Pöbel durch überteure Spiele, Gladiatorenkämpfe, Theater amüsieren und so vollends
diese Demokratie zu jeder gesunden inneren Umbildung verunfähigen. Mit allen ihren
extremen Mitteln brachten es die Führer der Demokratie vor Cäsar zu keinem dauernden
Erfolg, zu keiner festen Macht, zu keiner die Erfolge sicherstellenden Verfassungsänderung.
Sie wagten das Außerste nicht, die Antastung der Republik.

Den anderen Weg schlugen die Generale ein. Seit der Bauernstand zurückging,
und die Eroberung der Welt immer größere oft jahrelang abwesende Heere nötig
machte, hatten die großen reichen Aristokraten, zumal wenn der Senat kurzsichtig
tnauserte, wie schon Scipio Africanus, begonnen, Freiwilligenheere zu sammeln. Spaͤter
verweigerten die Bürger auch vielfach den Dienst. Marius machte dann die Frei—
willigenwerbung zum System; nur noch Besitzlose wurden so geworben, ihre Fechtweise
aber vervollkommnet; dem militärtechnischen Fortschritt stand die sociale Kehrfeite
gegenüber, daß diese Soldheere große Beute, große Geschenke und vor allem Land—
anweisungen bei der Entlassung forderten. Marius, der rohe Volksmann und Bauern—
sohn, wie der geistreich cynische Aristokrat Sulla, der vorsichtige, mit allen Parteien
paktierende Pompejus, wie der geniale demokratische Politiker und Offizier Casar in
seiner späteren Zeit, fie waren alle darin gleich, daß sie zunächst ihre großen Heere nach
den Siegen befriedigen mußten, daß ihre vorübergehende oder dauernde Diktatur, mochte
sie die alte Aristokratie retten wollen oder große sociale und demokratische Anderungen
anstreben, zunächst eine Herrschaft entarteter Soldaten war. Sie schufen damit eine
neue feste, unumschränkte Staatsgewalt, aber auch eine Art Klassenherrschaft: die der
Soldaten. Sie mußten mit so fuͤrchtbaren Konfiskationen und Hinrichtungen beginnen,
daß fie Staat, Gesellschaft, Verwaltung hierdurch vergifteten und verdarben. Erst Cäsat
wagte sich den extremen socialistischen Forderuügen zu widersetzen. Auch so weit die
Senerale gesunde sociale, sowie richtige Verfaffungs- und Verwaltungsresormen durch-
sührten, litten sie unter der Verknüpfung mit der' Militardiktatur und dem Fluch da
Gewalt, dem Fluch der Unterdrückung aller politischen Freiheit.

Aber es war in dem Sumpf der soeialen Klafsenzustände und der Bürgerkriege
        <pb n="525" />
        967) Der Untergang der Republik durch die Klassenkämpfe. 509
der einzig mögliche Ausweg: je zerklüfteter, materialistischer, genußsüchtiger eine Gesell—
schaft alter und hoher Kultur geworden ist, je bitterere und blutigere Klassenkämpfe sie
durchgemacht hat, desto dringlicher bedarf sie einer Frieden stiftenden, ganz festen un—
erbittlich herrschenden Staatsgewalt. Und Sulla, Cäsar und Augustus, dann die
Imperatoren der ersten zwei Jahrhunderte des Principats verstanden eine solche, und
zwar unter dem Schein der Erhaltung der republikanischen Staatsformen, aufzurichten
und zugleich große fociale und Verwaltungsreformen, soweit sie mit dieser Gesellschaft
noch möglich waren, durchzuführen. Die eigentlichen Klassenkämpfe hörten nun für
einige Jahrhunderte auf. Eine wirtschaftliche und kulturelle Nachbluüte des großen
Reiches kam noch auf 1-2 Jahrhunderte zu Stande. Dann begaunn die volle innere
Auflösung.

Die Epoche des Principats bis 300 n. Chr. des diokletianisch-konstantinischen Kaiser—
reichs bis ins 6. Jahrhundert, zeichnet sich gegenüber der Zeit der Bürgerkriege durch
ein festes Regiment und die Verschmelzung von Italien mit den Provinzen, durch
gleiches Recht für alle aus; zweihundert Friedensjahre, wie sie die Welt weder vorher
noch nachher sah, wurden zunächst durch den Principat geschaffen. Aber während einst
(300-200 v. CEhr;) die Kämpfe zwischen Patriziern und Plebejern die innerliche Ver—
söhnung und das Überragen der Gemeingefuühle, die allgemeine Hingabe an den Staat
gebracht hatten, vermochte der Principat nur die äußere Ruhe, den Schein der Republik
und die Unterdrückung der gröbsten Klassensünden und -brutalitäten zu schaffen. Doch
das war schon viel. Mehr war nicht zu erreichen; das Schlimmste in der ganzen Zeit
der kaiserlichen Verwaltung war die Erbschaft der Klassenkämpfe und Bürgerkriege, der
Tendenzen, des Geistes, den sie geschaffen hatten.

Den allgemeinen Schulderlaß und die allgemeine Neuverteilung des Grundbesitzes,
den seine Partei forderte, hat Cäsar nicht bewilligt und so die Besitzenden von der
Todesangst, die sie seit Marius und Sulla drückte, befreit. Aber die rückständigen
Zinsen wurden niedergeschlagen, die gezahlten vom Kapital abgezogen; eine strenge
Wucher- und Konkursgesetzgebung in Italien und den Provinzen nach Vorbild der
ägyptisch-solonischen durchgeführt, welche jede perfönliche Schuldknechtschaft für künftig
unmöglich machte. Nirgends mehr Massenkonfiskationen und -hinrichtungen, sondern
Versöhnung, gegenseitige Duldung, Amnestie war die Losung. Neue große italische
und überseeische Bauern- und Veteranenkolonisation, aber auf freiem Staatsland oder
gekauftem Boden wurde jetzt und später üblich. Die neuen Kolonistenstellen erklärt
Cäsar für unverkäuflich auf 20 Jahre. Geldgeschenke an die Soldaten hörten nicht auf,
aber Cäsar verdoppelte den Sold, und die besseren Kaiser hielten die Heere möglichst an
der Grenze. Die Überzahl der hauptstädtischen Getreideempfänger (820 000) wurde auf
150 000 wirklich Arme reduziert; bei dieser Zahl sollte es bleiben. Aus einer socia—
listischen Pöbelfütterung sollte eine geordnete Staatsarmenpflege werden. Große Bauten
in Rom und anderwäris follten Beschäftigung geben. Auf den großen Viehgütern
erzwang man wieder die Beschäftigung von einem Drittel freier Arbeiter. Die jähr—
lichen Getreidepreisschwankungen von 1: 10 suchte eine successiv sich ausbildende große
staatliche Annonarverwaltung zu beseitigen. Das Äl zum Salben in den Bädern
wurde umsonst verabreicht. Das Familienleben und die Kinderzahl suchte man zu
fördern, den Luxus zu hindern. Die namenlose Ausplünderung der Provinzen durch
die oligarchischen Vögte und die Publikanen wurde durch die kaiserliche, viel strengere,
kontroklierte Verwaltung, durch die zunehmende Beseitigung der Steuer⸗, Domänen- ꝛc.
verpachtung an die Publikanen, durch die Übertragung italischen Rechtes und italischer
Municipalverfassung, durch die Auswanderung der Italiker in die Provinzen so er—
mäßigt, daß Mommsen darin das wichtigste Mittel sieht, den italischen Kampf der
Reichen mit den Armen zu mildern und auszugleichen. Kein Wunder, wenn gerade in
den Provinzen, in Gallien, Spanien, Nordafrika wieder ein viel größerer Wohlstand
sich zeigte, und sich hier viel länger ein Stand mittlerer und kleiner Bauern erhielt. Aber
auch in Italien blühte im ersten Jahrhundert des Principats der landwirtschaftliche
Fortschritt durch die hohe Technik und Kapitalverwendung einer intenfiven Kullkur
        <pb n="526" />
        510 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [968
Freilich die ungesunde Anhäufung des Grundeigentums dauerte fort, wie die ent—
setzliche Sklavenbehandlung. Diese milderte sich erst, als die Sklavenzufuhr aufhörte,
der Großbetrieb sich in einen Kleinpachtbetrieb von Sklavenfamilien umsehte, der so—
genannte Kolonat entstand (vergl. JI S. 373). Damit wurde der wie Vieh gehaltene, oft
gefesselte, in den Sklavenkasernen zur Zucht verwendete Sklave wieder der Familie, dem
eigenen Haus, der Eigenwirtschaft zurückgegeben. Es beginnen im 4. Jahrhundert die
Sklavenreformen: das Verbot des Verkaufs der Sklaven aus der Provinz, die Klage⸗
erteilung gegen die Lastenerhöhung (325), das Verbot der Familientrennung (384),
der Trennung der Sklavenfamilien von ihren Hufen (357). Der Menschenmangel.
die wieder siegende Naturalwirtschaft, die fiskalischen und Militärinteressen der Kaiser
haben an dieser außerordentlichen socialen Besserung so viel Teil wie das von der Stoa
beeinflußte Recht und das Christentum. Die Sklavenfreilassung hatte schon früher
sugenommen; gute Hausgfklaven befreite man vielfach nach 6 Jahren. Die Freigelassenen
hatte die kaiserliche Verwaltung stets hauptsächlich verwendet und begünstigt, den wohl—
habenden z. B. die Ratsstellung in den Municipien zugänglich gemacht. Die Ver—
vendung von Tausenden von Sklaven und Freigelassenen in der großen kaiserlichen
Haus- und Staatsverwaltung hatte die beiden Stände ebenso gehoben wie die That—
jache, daß seit dem Ende der Republik die meisten Millionäre, unfähig ihre Vermögen
jelbst zu verwalten, diese Verwaltung Sklaven und Freigelassenen überlassen mußten;
viele Sklaven wurden so frei und wohlhabend.

Die beiden obersten bisher herrschenden Klassen, die alte grundbesitzende Senats—
aristokratie und die Ritterschaft (die Publikanen, die Geldaristokratie) wurden vom Prin—
cihat in feste Schranken gewiesen, reformiert, mußten sich in gewisse Amts- und Einfluß—
sphären teilen. Die Ernennung zum Senat wurde Sache des Principats; nur wer mit
einem gewissen Vermögen gewisse Ämter bekleidet hatte, wurde Senator; die Söhne der
Senatoren pflegten sich um die Ritterwürde zu bewerben Augustus schuf 5000 Ritter—
tellen; sie wurden einer gewissen kaiserlichen Cenfur unterstellt, mußten zuerst als
Offiziere dienen, konnten dann die höheren Ämter in dem kaiserlichen Dienft und in
den kaiserlichen Provinzen in bestimmtem Turnus erwerben. Die senatorischen und die
Ritterämter wurden mit Gehalten versehen. Beide Stände wurden aus einer über—
wiegenden Besitz- wieder viel mehr eine Amtsaristokratie. Der Ritterstand verlor seinen
Charakter als wucherischer Geldadel. Beide Stände stellten die Spitze der großen
Berufsbeamtenschaft dar, die außer ihnen aus Freigelassenen, armen Freien, Stlaven
hestanden. In den Municipien wurde der lokale Stand der größeren Grundbesitzer, die
sogenannten Decurionen, in ähnlicher Weise wie für das Reich die Senatoren und Ritter,
verpflichtet, den Rat zu füllen, die lokale Amtsverwaltung zu führen, für die Steuern
zu haften. Auch hier sollte der Vermögensbesitz durch Amispflichten innerlich gehoben
werden. Wir haben die Ausbildung dieser ganzen Amtsverfassung und specielt des
zunehmenden geldbezahlten, arbeitsteilig geordneten Berufsbeamtentums, dessen definitive
Ausbildung erst Diokletian vollendete, hier nicht darzustellen. Nur das sei bemerkt:
diese Staatsmaschine war gewiß nicht vollkommen; sie war im 83.—5. Jahrhundert
von Härte und Habsucht entstellt; fie zeigt die häßlichen und greisenhaften Züge einer
inkenden Kultur. Aber sie war ein heilsames Gegengewicht gegen die Anspruche und
Einflüsse des Prätorianerheeres; die Beamten hatten doch noch viel von dem alten Rechts⸗
sinn und den festen Rechtsformen der älteren Juristen bewahrt. Sie haben, wie Mommsen
nit Recht betont, den Staat noch einige Jahrhunderte aufrecht erhalten und immer
viel besser regiert als die Senatsaristokrätie und die Publikanen von 200 v. Chr. bis
zum Principat.

Das damalige Beamten- und Militärregiment hat keine neue Gesellschaft zu
chaffen vermocht, aber dafür auch keine eigentlichen Klassenkämpfe geduldet, die häßlichsten
brutalsten Züge der älteren Klassenherrschaft beseitigt. Es hat keinen neuen gefunden
Mittelstand geschaffen; die Gesellschaft blieb im ganzen eine solche von Millionären und
Bettlern mit all' den traurigen Folgen eines solchen Zustandes. Aber die Millionäre
regierten nicht mehr allein und konnten das Regieren nicht mehr hauptsächlich als
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        969) Der Principat als Ergebnis der Klassenkämpfe. 511
Geldgeschäft betreiben. Soweit schädliche Gewinnsucht eine Rolle spielte, war es die der
Soldaten, des hauptstädtischen Adels, des hauptstädtischen Plebs, die zusammen unter
Umständen den erledigten Thron an den Meistbietenden verkauften. Die Klassenordnung
war mehr und mehr nicht sowohl auf den Besitz als auf die Amtshierarchie und die
mehr und mehr erblich werdenden Berufsunterschiede gegründet, die immer peinlicher
mit Unterschieden des Titels, der Tracht, der Etikette umkleidet wurden. Niemals
früher und später hat man wohl in Europa so allgemein an diese Außerlichkeiten der
Standesunterschiede sich geheftet, sie gehütet, an sie geglaubt wie in jenen Jahrhunderten.
Die erbliche Scheidung in Stände und Berufe entsprach der sinkenden Bevölkerung,
der verschwindenden Geldwirtschaft, der wieder überwuchernden Naturalwirtschaft. Die
große, teure Riesenstaatsmaschine konnte nur noch dadurch bestehen, daß sie die Flucht
aus den höheren Ständen mit ihren starken Pflichten, wie aus den niedrigen, die mit den
verschiedensten staatlichen Naturaldiensten belegt waren, durch erblichen, auf Vermögen
und Personen sich erstreckenden Zwang unmöglich machte (vergl. I. S. 401 -402).
Das Bild der römischen und vollends der byzantinischen Gesellschaft vom 4. Jahr—
hundert an, sowie das der entsprechenden Staats- und Wirtschaftsinstitutionen ist gewiß
kein anziehendes, befriedigendes. Es ist eine Zeit des Niederganges, der Auflösung.
Die Rasse ist entartet; Ehelosigkeit, Verzweiflung an der Zukunft, Weltflucht, Gleich—
gültigkeit gegen den Staat herrscht vor. Der äußere Apparat der alten Kultur löst
sich mehr und mehr auf. Nur neue Säfte, jüngere Rafsen können die Lücken des
Bauernstandes, des Heeres ausfüllen. Aber das ist andererseits nicht zu leugnen, daß
überall in der Auflösung des Alten sich schon die neuen Keime einer besseren Zeit
zeigen: die zunehmende Verbreitung des Christentums und die Ausbildung der römi—
schen und byzantinischen Kirche, die steigende Ehre der Arbeit, die vordringende Bedeutung
der liberalen Beruse und des Beamtenstandes, die Ermäßigung der Sklaverei, die Huma—
nifierung der antiken Rechtsinstitute. Das waren große sociale Fortschritte, die nicht
durch Klassenkämpfe, sondern im Zusammenhang mit der Auflösung der alten Kultur,
durch innere sittliche Fortschritte, sowie durch Kirche und Staatseinflüsse sich durchsetzten.
248. Die mittelalterliche Klafssengeschichte bis ins 15. Jahr—
hundert. Die feudalagrarischen Klassen, die städtischen. Über die
Klaffengeschichte der neueren europäischen Volker und ihre Wandlungen und Kämpfe
haben wir in den Kapiteln über Arbeitsteilung, Eigentumsverteilung, sociale Klassen—
bildung und Unternehmung (J 88 118 -147) und auch in manchen Kapiteln dieses
zweiten Bandes, hauptfächlich bei Erörterung der Kapitalrente (K 182 ff.) und des
Arbeitsverhältnisses (F 203 ff.) sowie in der Einkommenslehre (z. B. 8 229) schon
manches zu sagen gehabt. Doch bleibt auch für sie das Bedürfnis, das Wichtigste hier
im Zusammenhang vorzuführen, gerade auch im Gegensatz zur antiken Klassengeschichte.
Die antike wie die neuere Entwickelung beginnt mit großen naturalwirtschaftlichen
Staaten (dem mykenischen, merowingisch-karolingischen ꝛc.), die dann wieder mit dem
Fortschritte zu höherer Kultur und besserer Verwaltung, zum Städtewesen in kleinere
zerfallen. Äber während hierbei das griechische und römische Königtum rasch ver⸗
schwindet, der Republik und einem Adelsregiment Platz macht, hat das germanische
Königtum sehr frühe einen kräftigeren Charakter. Der Kampf mit Rom, die germa—
nischen Völkerbündnisse, die großen Flächen Mitteleuropas, die römischen und kirchlichen
Uberlieferungen der Äntike hatten aus dem germanischen Königtum eine viel intensivere
Amtsinstitution gemacht; fie schlug so ties, Wurzel, daß die europäische Staatenwelt
nicht wie die antike, in republikanischer, sondern in monarchischer Staatsform ihre
wichtigsten Entwickelungsjahrhunderte durchlebte. Zwar sank auch das germanische
Königlum da und dortk für einige Zeit zum Schein- und Wahlkönigtum herab; in
Städlen und Stadtstaaten regierten auch im Mittelalter da und dort patrizische und
populäre Senate. Die oberen Klassen (Priester, Krieger, Großgrundbesitzer, Haͤndler)
hatten in vielen Staaten die Möglichkeit starker korporativer Organisation und einer
gewissen Klassenherrschaft. Aber selbst in Italien und Deutschland verschwindet das
Königtum nicht ganz; in Deutschland setzen sich bald die Territorialfürsten, in Italien
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        512 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —1970
die Tyrannenhäuser, viel dauernder als einst in Griechenland, an die Stelle. In Eng—
land und Frankreich erhebt sich das Königtum schon im 11. —13. Jahrhundert wieder
zu neuer Macht. Vom 15.—19. Jahrhundert vollends findet die neue große nationale
Staatenbildung unter Leitung großer erblicher Fürstenhäuser statt. Die republikanische
Zeit mit ihren furchtbaren Klafsenkämpfen blieb hierdurch den neuen Völkern im ganzen
und großen ebenso erspart wie die Rettung aus ihr durch eine brutale Militärs und
Soldatendiktatur. Die Kämpfe zwischen Adel und Königtum führen meist zur ständischen
Verfassung, später zur konstitutionellen. Beide Formen traten gewiß überwiegend in
unvollkommener Ausbildung auf, beide schlossen zeitweise übermächtige Klasseneinflüsse
nicht aus. Beide aber stellen einen Verfassungsfortschritt ohne gleichen gegenüber den
antiken Zuständen dar. Das Extrem von Klassenmißbrauch und Klassenherrschaft in der
antiken Geschichte entspringt doch aus dem unmöglichen Versuch, mit der in dem Stadt—
staat ausgebildeten souveränen Volksversammlung neue große Staaten zu regieren.
Leidenschaft, Zufall, Terrorismus, Käuflichkeit, Pöbelherrschaft wurden in diesen späteren
Volksversammlungen bestimmend. Nichts Derartiges zeigt das neuere Verfassungsleben;
jedes Parlament steht turmhoch über jeder Volksversammlung.

Dazu kommt, daß die sociale Differenzierung, der Fortschritt der Geld- und Kredit⸗
wirtschaft sich in den neueren Staaten, auf ihren größeren agrarischen Flächen, viel
langfamer als in Griechenland und Rom durchsetzte. Die Umbildung der wirtschaftlichen
Motive, des ganzen Seelenlebens, der Institutionen war damit ebenfalls langsamer,
von weniger Gefahren begleitet. Auch der ruhigere germanisch-nordische Volkscharakter,
sowie der Einfluß des Christentums, die lange und einheitliche Beherrschung aller Klassen
bis ins 18. und 19. Jahrhundert durch die christlichen Ideale und Lehren, ermäßigte
die Spannungen, hielt die Leidenschaften, die Gehässigkeiten, die Korruption mehr zurück.
Der harte wucherische Egoismus bildete sich nicht mehr so aus, das Mitleid, das sociale
Verantwortlichkeitsgefühl wurden im ganzen doch stärker. Alle socialen Institutionen
blieben menschlicher als in den antiken Staaten.

Die unteren Klassen entarteten nie so wie im Altertum zu einem auf Staats—
kosten gefütterten, amüsierten, arbeitsscheuen Pöbel, sondern blieben fleißige Arbeiter,
Tagelöhner, Hausindustrielle und Kleinbauern. Die antike Sklaverei, erst durch die
habsüchtigen Kapitalisten und Unternehmer des sinkenden geldwirtschaftlichen Griechen—
lands und Roms zu einer gänzlich barbarischen, ausbeuterischen Institution gemacht,
war von etwa 300 n. Chr. an durch Sitte und Recht, Christentum und veränderte
Wirtschaftsbedingungen gemildert worden, wie wir bereits gesehen. Das Institut an
fich dauerte formell und vereinzelt zwar bis 1200, ja bis 1500 n. Chr. fort, verschwand
aber dann vollständig. Und als sie von 1700 an in den europäischen Kolonien
unter ähnlichen Bedingungen wie im Altertum sich wieder einstellte und verbreitete,
wagte man sie doch in Europa nicht wieder herzustellen, und trat ihr im 19. Jahrhundert
das Rechtsbewußtsein der Kulturvölker und die starke Staatsgewalt in den Kolonien
so entgegen, daß fie auch da, wo eine gewisse Unfreiheit vielleicht noch am Platze gewesen
wäre, wo ihr Verbot den wirtschaftlichen Rückgang erzeugten, wieder verschwand. Das
sociale Rechtsbewußtsein war stärker als das Wirtschaftsinteresse der Besitzenden.

Weder hundertjährige Bürger- und Klassenkriege mit ihren immer neuen Massen⸗
morden und Massenkonfiskationen des Vermögens der Reichen, wie in Griechenland und
Rom, sind in der neueren Geschichte je vorgekommen, noch Arbeiter- und Sklavenkriege,
gegen die man ganze Heere jahrelang vergeblich aufbot. Der Haß zwischen Reich und
Arm hat nie mehr die Höhe wie im Altertum vom 4. Jahrhunderte v. Chr. an erreicht.
n der extremste sociale Radikalismus steht heute auf viel höherer Stufe als der
antike.
Doch kommen wir zum einzelnen, zunächst zur älteren Zeit bis gegen 1400.
„ Die germanischen Völker haben bereits erhebliche Standesunterschiede bei ihrer
Seßhaftwerdung, wenn auch der freie Mann mit kleiner Habe überwiegt. Wir treffen
Königs- und Häuptlingsgeschlechter, einen Adel und neben den Freien Unfreie ver—
schiedenen Grades; die Stände unterscheiden sich in den leges der ältesten Zeit durch
        <pb n="529" />
        971)] Der sociale Gegensatz zwischen Altertum und Neuzeit. Der Bauernstand. 513
ein einfaches bis zwei-, dreis, ja achtfaches Wergeld. Die ganz Unfreien, die Liten in
Sachsen, die Britten in England, die Kelten in Frankreich, die früheren Kolonen in
Italien haben teilweise eine sehr schlechte, fast fklavische Lage; aber auch wo es recht—
lose Hörige find, sitzen sie meist doch auf einem Bauerngut. Der größere Teil der
ursprünglich freien Hufenbauern sinkt vom 7. —12. Jahrhundert in Abhängigkeit herab:
der König, die Kirche, die Großen werden ihre Grundherren. Ihre Lasien sind teil—
weise große, ihre Behandlung eine rohe; sie schlagen dafür auch immer mal wieder
einige Grundherren tot. Im ganzen aber bedeutet ihre Unfreiheit Befreiung von den
schweren staatlichen Lasten des Heer- und Gerichtsdienstes und sicheren Schutz durch den
Grundherrn; sie können nun ganz ihrer Wirtschaft leben, Dreifelderwirtschaft und andere
Fortschritte durchführen. Ihre Abgaben und Dienste sind zu einem guten Teil firxiert;
wo das der Fall, kommen die steigenden Gewinne lange mehr ihnen als den Grundherren
zu gute; sie sind meist durch das genossenschaftliche Hofrecht geschützt. So lange die
innere Kolonisation, in Deutschland die Wanderung nach dem Osten, dauert, sind die
Menschen begehrter als die Grundstücke, die beginnende Städtebildung mit ihrer Ver—
leihung persönlicher Freiheit und ihrem Menschenbedarf hindert von 1100 -1400 jeden
sehr starken Druck auf den Bauern. In Oberitalien, den Niederlanden, Nordfrankreich,
England ermöglicht auch schon die beginnende Geldwirtschaft einem Teil der Hörigen,
sich von einzelnen Lasten frei zu kaufen.

So wird der Bauernstand von 600— 1400 zwar seiner Altfreiheit beraubt, er
hat die Fortschritte des hohen und niederen Adels und des Klerus nicht mitgemacht;
er ist teilweise durch diese höheren Stände herabgedrückt, er ist von ihm abhängig.
Aber er hat sich doch in der zweiten Hälfte dieser 800 Jahre wirtschaftlich und kulturell
gehoben; die Sklaven und ganz Unfreien sind mit den Hörigen zu der einheitlichen
Bauernschaft verschmolzen. Wenn diese teilweise keine festen Besitzrechte hat, so findet
ein großer Teil der Bauern doch Schutz bei der Kirche und der Krone, und durch die
alte Genossenschaftsverfassung. Wo wie in Skandinavien, Friesland, Ditmarschen, der
Schweiz noch die volle alte Bauernfreiheit besteht, ist der Bauer noch ganz der alte,
aufrechte, selbstbewußte Mann, aber Bevölkerung, Kultur, Wohlstand ist hier auch am
wenigsten gewachsen, die alte rohe Ungeschlachtheit aus der Vorzeit dauert hier fort.
Sociale Kämpfe um seine Rechtsstellung hat der Bauer wohl da und dort geführt.
Aber zu kriegerischen ernsten Klassenkämpfen zwischen dem Bauern und seinem Herrn
ist es doch nur vereinzelt und hauptsächlich da gekommen, wo andere Ursachen des
Druckes hinzukamen: die Erhebung der Stellinger in Sachsen im 9. Jahrhundert war
ein Kampf gegen die fränkische Herrschaft und das Christentum; der Kampf der
Bauern in der Normandie gegen den Adel im 11. Jahrhundert war eine Er—
hebung gegen hochmütige Fremdherrschaft, die Stedinger Bauernempörung 1207 und
1230 ein Protest gegen Kirchenherrschaft und kirchliche Mißbräuche, die französische
Jacquerie 1358 und der englische Bauernaufstand unter Wat Tyler 1381 waren in
erster Linie blutige Proteste der Bauernschaft gegen Fürsten und Grundherren, welche
im Zusammenhang mit den französisch-englischen Kriegen die Steuern und Lasten maßlos
erhöht, die Lage der unteren Klassen unerträglich gemacht hatten. Es waren plötzliche
Ausbrüche der politischen und kirchlichen Volksleidenschaft, teilweise auch schon gegen
die Unfreiheit, gegen die harten bäuerlichen Lasten, gegen zu hohe Renten gerichtet,
aber nicht wie die Bauernerhebungen 1480 — 1530 durch jahrzehntelange sociale Gärung
vorbereitet.

Die Thatsache bleibt, daß die europäische Bauernschaft von 600—1400 wohl gewisse
technisch⸗-wirtschaftliche Fortschritte gemacht hat, aber doch gegenüber den höheren Klassen
zurückblieb; sie repräsentierte jetzt die alte Zeit, war im Begriff, mit dem Verlust der Freiheit
den Zusammenhang mit dem Staat zu verlieren, in örtlicher Gebundenheit zu stagnieren.
Diesem ganzen unteren, drei Viertel oder mehr des Volkes umfassenden Teil ftehen nun
die königlichen und fürstlichen Häuser, ihre Gefolgschaften, ihr Beamtentum, die Kirche
und die Geistlichen als die aufsteigenden, den Fortschritt repräsentierenden Klafsen
gegenüber. Ihre Amtsfunktionen, ihre höhere specialisterte neue Berufsthätigkeit ist die

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.-26. Auil. 898
        <pb n="530" />
        514 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. 972
treibende Ursache der neuen Klassenbildung, der große Grundbesitz ist die Folge, große
Leistungen politischer, kirchlicher, wirtschaftlicher Art sind die Mittel des Emporsteigens
im einzelnen.

Das ältere germanische Königtum von den Goten bis zu den sächsischen Kaisern
ist durch die vorhin (S. 511) erwähnten Ursachen emporgekommen, hat gleichsam vom Sattel
aus kriegerisch und heroisch regiert, hat in kühnen heldenhaften Familien seinen Aus—
druck gefunden. Es ist rasch dürch Eroberung und Guͤterkonfiskation, durch das Boden⸗
regal, durch die Ubernahme der Markenleitung zu einem ungeheuren Bodenbesitz gekommen.
Dieser gesiattete ihm, als die Wehrpflicht der kleinen Ackerbauern unmöglich wurde,
seinen Hof- und Bezirksbeamten (den Grafen), seinen Gefolgschaften und Reitersleuten,
bebenslänglichen Grundbesitz als Benefizium zuzuweisen, was zuerst eine ungeheure
Stärkung des Königtums bedeutete; alle diese Beamten, Diener, Reiter schwuren als
vassi dem König den Treueid. Der große Grundbesitz wurde vom König und seiner
Amtsaristokratie zur Ausbildung der großen Grundherrschaften benutzt (vergl. I8 104);
diese bedeuteten technischen, wirischaftlichen, organisatorischen, arbeitsteiligen Fortschritt.
Als aber die Benefizien erblich wurden, Benefizialwesen und Vasallität
zum Lehnswesen verschmolzen, Ämter und Grundbesitz sich unlbslich, wie ein Privatrecht
der Beliehenen, miteinander verbanden, da wurde aus den Senioren, Herzögen, Grafen,
Bischöfen und Äbten ein hoher Adel, der bald dem Königtum Widerstand leistete. Für
Jahrhunderte löste sich die Regierung in Fehden zwischen König und hohem Adel auf;
der hohe Adel führte in engerem Gebiete Fortschritte aller Art durch, er wurde in Deutsch—
land von 12001500 zum Fürstentum; die Auflösung des Reiches in Territorien war
damit gegeben. Im mittleren Frankreich wurde der König schon im 18., in ganz
Frankreich 1300 —1650 Herr über den hohen Adel. In England hat der normannische
Lehnskönig einen hohen selbständigen Adel gar nicht aufko mmen lassen, indem er nur
zerstreute Lehen überirug, die unteren Lehensleute direkt an sich band. Im übrigen ist
die ganze Entwickelung des hohen Adels in den verschiedenen Ländern fast mehr eine
politisch.administrative als eine sociale Thatsache. Sein großer Besitz ist aus politi—
schen Ursachen entstanden, hat wesentlich den volitischen Zwecken der Kleinstaatsbildung
gedient.

Ähnliches läßt sich von der katholischen Kirche und ihrem ungeheuren
Grundbesitz sagen, der wie der königliche zu Grundherrschaften, Vasallen⸗ und
Lehnsbenefizien führte, im übrigen kirchlichen, Erziehungs-, humanen Zwecken diente.
Schon im 8. Jahrhundert war er so riesenhaft, daß. die Karolinger einen großen Teil
für Staats- und Militärzwecke säkularisierten. Ähnliches hat sich später bis ins
19. Jahrhundert da und dort wiederholt. Unter den Ottonen wurden die Bischöfe in
Italien und Deutschland mit Grafenrechten ausgestattet, willfährige und geschäftskundige
Diener des Kaisers. Nirgends sieht man deutlicher als hier, daß nicht der große Besitz
den Stand, sondern die Leistungen des Standes den großen Besitz schufsen. In den
kirchlichen Gebieten waren die geistlichen Herren lange Vertreter des technischen Fort—
schrittes und gütige Herren ihrer Bauern, förderten zuerst auch die Städte. Erst als
Kaiser und Papst um die Herrschaft stritten, erst als die katholische Kirche ein poli⸗
tisches Herrschaftsmittel des Papstes, die Domkapitel fette Pfründen des Adels wurden,
verior der große kirchliche Grundbesitz zu einem großen Teil seine innere Rechtfertigung,
zumal als im 15. Jahrhundert auch die Kloster-und die Pfarrgeistlichkeit tief sank, das
Pontifikat unter den Borgias und Medicis zu einem kunsiliebenden, aller Sittlichkeit
und Religiofität baren oligarchischen Tyrannenhof wurde.

Unler dem weltlichen und geistlichen hohen Adel entwickelten sich in ganz Europa
aus den Gefolgschaften der älteren Könige die Reitersleute, die vom 8. — 14. Jahrhundert
deren Kriege und Fehden führten. Freie und Hörige traten in diesen ehrenvollen Beruf
ein. Ein sester Lebensgang, mit bestimmten Stufen, die Ritterwürde als Ziel, entwickelte
fich; genossenschaftliche Organisationen der Ritter bildeten sich. Ursprünglich beim Herrn,
auf seinen Burgen lebend, erhalten die Reiter einige Hufen zu Lehen; selten in älterer
Zeit (bis ins 18. Jahrhundert) mehr als 8—8, wopon sie außer sich selbst 2—3 berittene
        <pb n="531" />
        973) Großgrundbesitz, hoher und niederer Adel im Mittelalter. 515
Diener zu stellen hatten; in vielen Dörfern saßen mehrere Reitersfamilien; manche
übernahmen daneben Meier- und andere Beamtenstellen mit gewissen Gefällen. Im
Laufe des 11. und 12. Jahrhunderts werden die Reiterlehen auch erblich; aber die
Ritter find noch im 12. und 18. Jahrhundert nicht überall ein geschlossener Stand,
wenn auch eine solche Tendenz vorhanden ist, von einzelnen Fürsien gefördert wird;
Hörige treten noch lange in denselben ein; Ritter heiraten noch Bauerntöchter; noch gili
der Grundsatz, daß wer morgens zu ackern geht, nachmittags zu Turnieren reiten mag;
städtische Bürgersöhne find zahlreich unter ihnen. Erst von 1800 an werden die Ritler
definitiv ein erblicher Stand, rücken wesentlich über die Bauern empor, werden als
niederer Adel behandelt, heiraten nur noch unter sich, pochen auf ihre Lehen, suchen
ihre Lehenspflichten einzuschränken. An Zahl im 14. und 15. Jahrhundert noch zu—
nehmend, verlieren sie im Westen und Süden Deutschlands schon damals ihren eigent⸗
lichen Lebenszweck oder treten in Solddienst, viele verarmen, werden plündernde Wege—
lagerer. Hstlich der Elbe erhält fich der Ritter viel länger in seinem Berufe, er hat
hier von Anfang an etwas größeren Besitz bis zu 10 und mehr Hufen, fängt im 15. Jahr—
hundert schon an, Landwirt und Krautjunker zu werden, was dem westdeutschen in den
alten dichtbesetzten Kulturgebieten aus Standesgefühlen heraus und aus Platzmangel
nicht recht möglich ist. Die Ritter waren so 800— 1250 eine nicht sehr weit an Besitz,
wohl aber an Ehre über den Bauernstand emporragende Berufsklafsse; ihre Standesehre,
ihr erblicher Besitz hob sie dann 1150 — 1500 zu einer Klasse, der des Kleinadels empor;
jugleich aber nahm ihnen das aufkommende Söldnertum ihren Beruf. Sie mußten sich
dem Staats- und Heeresdienst zuwenden, soweit ihnen nicht die feudale Lokalverwaltung,
ihre Gefälle oder ihre eigene Landwirtschaft einen Lebensinhalt und -unterhalt gaben. Viele
verkamen bereits 1400 - 1600. Ein erheblicher Teil erhielt sich bis in die neueste Zeit.

In ähnlicher Weise wie der bloße Reiterdienst hat der Haus-, Hof- und Beamten—
dienst vom 10.-13. Jahrhundert eine große Anzahl unfreie, abhängige, aber fähige
Ldeute um Könige und hohen Adel in Deutschland gesammelt: die Ministerialen.
Sie stellen die Anfänge eines brauchbaren, feudalen Beamtenstandes in der Zeit dar,
in welcher die freien Lehensbeamten bereils unbotmäßig, zu selbständig waren. Die
Ministerialen verschmelzen aber im 138. —14. Jahrhundert, ebenfalls mit Ritterlehen
ausgestattet, mit dem übrigen Ritterstand, werden wie dieser ein Besitzstand, bilden einen
Teil des niederen Adels. Die auf Zeit angestellten, absetzbaren, mit Naturalien und
Geld bezahlten Beamten treten vom 14. —16. Jahrhundert an ihre Stelle.

Königtum, Fürstentum, hoher weltlicher und geistlicher Adel, Rittertum und
niederer Adel, abhängige Bauernschaft bilden im hohen Mittelalter eine hierarchische
Kette von Gesellschaftskreisen; jeder abhängig von dem höheren, alle verbunden durch
Grundbefitzverleihung, sowie durch Amts- und Dienstpflichten, vor allem durch den ein⸗
heitlichen christlichen Kirchenglauben. Das Feudalsystem ruht so auf dem Lehens⸗ und
Hofrecht; es ist eine sociale Lebensform, die der damaligen geistig-fittlichen Ausbildung
der Menschen, ihren wirtschaftlichen Verhältnissen, dem politischen Zweck der Gesellschaft
entspricht. Kirchlicher und sittlicher Horizont ist bei hoch und niedrig derselbe; die oberen
Klassen verfolgen mehr Machtzwecke als Befitzerwerb; oft roh und brutal, find fie nicht
von der Art der Habsucht erfüllt wie später die führenden Klassen der Geldwirtschaft;
im äußeren wirtschaftlichen Leben unterscheidet sich lange Ritter und Bauer nicht sehr;
beide können weder lesen noch schreiben; die bestehende Klassenabstufung wird als göttliche
Einrichtung ertragen, durch mannigfache patriarchalische Beziehungen erträglich gemacht.
Erst als die mittleren Glieder (mit der Erblichkeit der Lehen und der Amter) den oberen
den Gehorsam versagten, als die oberen Schichten auf die unteren, die Bauern im
14. -15. Jahrhundert härter zu drücken begannen, verwandelte sich die feudale Monarchie
in feudale Anarchie; es entstand eine Summe kleiner, unkontrollierter örtlicher Despotien.
Die neue Monarchie vom 14. —18. Jahrhundert mußte sie zu unterdrücken. den Baueru—
stand zu schützen suchen. Wir kommen darauf zurück.

Die Städte (vergl. über ihre Entstehung J 8 97) entstanden im 10. —183. Jahr⸗
hundert aus der Bevölkerung des platten Landes; persönliche Freiheit und der neue

22*
        <pb n="532" />
        516 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —(1974
Erwerb durch den Markt, Gewerbe und Handel lockten. Oft verschmolzen mehrere Land⸗
gemeinden, oft dehnte ein Fronhof, eine Burg, ein Dorf sich aus; die älteren und neuen
Bewohner einigten sich rasch zu der von den Schranken des Feudalismus befreiten
Bürgerschaft. Stadtherren und Fürsten förderten vielfach die Bewegung durch Privilegien;
auch Verschwörungen und Aufstände (in Frankreich die sogenannten Kommunen) halfen
teilweise nach, das neue Stadtrecht, die unabhängige Selbstverwaltung des Rates durch—
usetzen. Die Bewegung war im ganzen eine friedliche; man würde nicht ohne starke
—— fagen können, die Städte seien wesentlich durch Klassenkämpfe entstanden
oder zu ihren Rechten gekommen. Innerhalb der aufkommenden Städte findet noch keine
eigentliche Standestrennung Platz; Dienstmannen, Ritter, freie Bürger und Kaufleute,
erst frei werdende Ackerbürger und besitzlose Handwerker gehen noch lange in einander
über. In Italien, das nur vereinzelt einen hohen Adel kennt, sitzt die Ritterschaft
mehr als sonstwo in den Städten. Erst im 183. Jahrhundert scheiden Beruf und
Besitz die städtische Bevölkerung definitiv in die zwei Gruppen des Patriziats (Ge—
schlechter) und der übrigen Bürgerschaft. Zur ersteren gehbren die Ritter und Dienst—
mannen, sowie die größeren städtischen Grundbesitzer, zur letzteren vor allem die Hand⸗
werker, im ganzen auch die Kaufleute, die teilweise aber auch eine Mittelstellung
einnehmen; je größer irgendwo der Handel, desto mehr nehmen auch die Geschlechter
an ihm teil. Die letzteren besetzen allein den Rat, führen allein die patriarchalische,
wenig kontrollierte Berwaltung. Die Bürgerschaft traut dem Rat, gehorcht ihm willig,
weil er besser als Stadtherren und fürstliche Beamte die städtischen Interessen fördert;
oft ist der Rat freilich auch noch ein halb bischöflicher oder landesherrlicher. In Italien
versuchen die Staufer 1159—1250 eine Stadtregierung durch kaiserliche Einzelbeamte,
Podestas, einzuführen, die sich aber nicht halten kann. In Deutschland verbindet der
erste Groll der Zünfte und niederen Bürgerschaft gegen die Ratsregierung sich da und
dort mit den bischöflichen Stadtherren (Koln 1258, Straßburg 1266).

Die ganze spätere städtische Klassengeschichte (vom 18. Jahrhundert an) ist nun
wesentlich abhängig von der Frage, ob die Städte einer festen großen verständigen
Regierungsgewalt untergeordnet waren oder nicht. Daran fehlte es im ganzen in
Italien und Deutschland, während es in England, in Frankreich, in Flandern mehr
oder weniger der Fall war. Wo König und Regierung, Furstenium und Stadtherren
die Leitung behielten, da hinderten sie die brutalen Klassenkämpfe zwischen Stadt und
Land ebenso wie die verzehrenden, von Jahrzehnt zu Jahrzehnt sich wiederholenden
Kämpfe zwischen Bürgern und Pfaffen, Patriziat und Zünflen, Stadtrat und gemeiner
Bürgerschaft, Reich und Arm; es handelte sich bei allen diefen Gegensätzen um Ver—
fafsungs- und Besitzfragen zugleich, sie steigerten sich zu Klassenkämpfen, wo die Regierung
es nicht verstand einzugreifen, zu versöhnen und zu vermitteln.

In Italien, wo durch Übertragung der Grafenrechte an die Bischöfe frühe eigent—
liche Stadtstaaten mit kleinen Territorialgebieten und voller Freiheit nach oben sich
bilden, entsteht 1150—1500 eine hohe wirtschaftliche und sonstige städtische Kultur.
Aber die Städte verzehren sich dabei durch den steten handelspolitischen Kampf unter
sich und durch die unaufhörlichen inneren patrizischen Faktions-, Verfassungs- und
Klassenkämpfe, sowie durch Privatfehden aller Art, welche durch ihren blutigen Verlauf,
ihre Verbannungen, Konfiskationen, durch ihre fast jaͤhrlich sich erneuernden Rechts—
veränderungen beinahe an die antiken erinnern. Das letzte Ende ist die schon vom 13. und
14. Jahrhundert an beginnende, meist brutale, furchtbar harte Tyrannis von Heer—
jührern, großen Geldmännern, geistlichen Fürsten und zuletzi die Fremdherrschaft, die
vom Ende des 15. Jahrhunderts bis ins 19. auf Italien lastet. Die Mißregierung
des schönen Landes, die tiefe Herabwürdigung der unleren Klafsen von 1300—1800 ist
die Rachwirkung davon, daß von 1200 —1500 das zufällige Spiel von Klassenkämpfen,
Aufständen, Revolutionen, Gewaltthaten alle Schicksale bestimmt hat.

.ZDen schroffsten Gegensatz hierzu bildet die englische Geschichte: die normannische
Militarmonarchie hat alle Klaffen unter ihr hartes Regiment gebeugt; die Städte werden
nie so selbständig wie in Italien und Deutschland, sie bleiben königliche Landstädte, aber
        <pb n="533" />
        975) Sociale Entwickelung und Klassenkämpfe der mittelalterlichen Städte. 517
das Land hat auch keine Städtekriege, keine solche Zunftrevolutionen und Patrizier⸗
reaktionen gehabt; Stadt und Land lösen sich nie so voneinander; die Könige begünstigen
die Städte früh durch allerlei Freibriefe; schon im 13. Jahrhundert fitzen 160 Städte
unter den Grafschaftsvertretern gemeinsam im Parlament, treiben bald mit ihnen ge⸗
meinsame staatliche Wirtschaftspolitik. Die Rechts- und Steuergleichheit, die frühe
Beugung aller Stände unter königliche Richter, die versöhnliche Haltung von städtischer
und ländlicher Aristokratie erspart dem Lande unendlich viel unnötige sociale Reibung.

In Deutschland haben die Städte in dem Versuche, fich zu Territorien aus—
zuweiten, es nicht sehr weit gebracht; sie bleiben dem Könige und den Fürsten in loser
Weise untergeordnet. Aber die freien und die gewöhnlichen Reeichsstädte, die fogenannten
eivitates mixtas und viele größere Landstädte erringen doch eine große politische und
wirtschaftliche Selbständigkeit. Die Reichs- und Hansestädie haben lange ein freies
Bündnisrecht, führen Kriege, schließen Frieden wie Staaten. Der wirtschaftliche Interessen⸗
gegensatz zwischen den Städten und dem niederen Adel, sowie den Fürsten steigert sich so,
daß es zu verheerenden Kriegen, hauptsächlich 188688, 1446 -80, zwischen ihnen kommt.
Der König ist zu schwächlich, den zwei großen socialen Gruppen Frieben und billigen
Schiedsspruch zu diktieren, Keine Partei siegt, man sucht sich nur gegenseitig so viel
wie möglich zu schaden; die Ritter werden zu Schnapphähnen, die den Kaufmannszügen
auflauern; auch die kriegführenden Städte machen vielfach nun Raubzüge aufs Land
und freuen sich, wenn es dann durch sie mal recht billige Lebensmittel in der Stadt
giebt. Zu einer großen föderativen Städtepolitik reichen die Bündnisse der Städte
nicht; früh versagt auch schon der Hansabund. Die auswärtige Stadtpolitik wird immer
urzsichtiger und schwächlicher, die Fürsten fiegen schon 1889, 1450; auch in der
Reformationszeit ist die Stadtpolitik kurzsichtig. Der Sieg des Fürstentums schnürt
von 1400-1800 einer Stadt nach der andern die Lebensadern zu. Die Städte müssen
von 1600 an innerhalb der Territorien ein neues Leben beginnen.

Auch in ihren inneren Kämpfen fehlt meist die rechtsprechende und vermittelnde
Obergewalt. Die bloß lokalen Stadtherren, z. B. die Bischöfe, siehen nicht hoch genug,
um zwischen Patriziat und Zünften gerecht die Wage zu halten. Nachdem von 1206
his 1450 die allein den Rat beherrschenden Geschlechter sich mehr und mehr als Stand
abgeschlosfsen, die Gewerbetreibenden in ihren Zünften sich organisiert, sich so zu einem
Machtfaktor gemacht haben, kommt es hauptsächlich 130051150 zur Epoche der Zunft—
revolutionen. Die Händel der Patrizierfaktionen unter sich, die steigende Steuer- und
Schuldenlast mit ihrer Heimlichkeit und finanziellen überlastung der Mittel- und unteren
Klassen, sowie die Frage der selbständigen Polizei- und Gerichtsgewalt der Zünfte
nebst anderen kleinen streitigen Punkten des Zunftrechts (Tuchausschnitt, Preissetzung
durch Rat oder Zünfte), endlich einzelne Mißbräuche junger Patrizier (z. B. Prügeln
von Handwerkern, die den Geschlechtern die Rechnungen überreichen) geben die Anlasse.
Die Zünfte wollen mit im Rate sitzen oder als besondere Vertretung neben ihm in
gewissen Dingen gehört werden. Sie erreichen ihr Ziel hauptsächlich im Südwesten;
oftmals auch durch blutige Aufstände; Hinrichtungen und Verbannungen der Rats—
herren, wie bald darauf der Zunftführer fehlen nicht, wenn diese Ausschreitungen auch
gegenüber den italienischen verschwindend bleiben. Viele billige und vernünftige
Kompromisse der Verfassung und viele Verbesserungen der Verwaltung schließen sich an
die Kämpfe. Vielfach aber wird durch die sociale Revolution die Macht der Städte be—
droht, oft auch die Blüte von Handel und Gewerbe gestört und geknickt; zeitweise beseitigen
die socialen Friedensschlüsse wieder diese Gefahren. Die deutschen Städte steigen an
Wohlstand und Gesittung wohl bis ins 16. Jahrhundert. Aber im ganzen ist es doch
häufiger die zufällige momentane Gewalt und nicht die größere Einsicht und die Ge—
rechtigkeit, welche die Kompromisse diktiert. Und das innere Versaffungsleben der
Städte geht, nachdem von 1380— 1500 eine Art patrizischer Reaktion und eine gewisse
Verfaffungs- und Verwaltungsreform die größten Fehler des Zunftregimentes in den
bedeutendsten Städten beseitigt, doch von 1500 -1700 rasch zurück. Wo das Zunft⸗
regiment andauert, fiegt ein kleinlicher Philistersinn; wo die sogenannte Ehrbarkeit definitiv
        <pb n="534" />
        518 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —[1976
oben bleibt, ist von da an eine zunehmend engbrüstige und geldgierige Oligarchie
herrschend.

Das ganze Jahrhundert der sogenannten Zunftrevolutionen ist übrigens kein solches
eines großen Klafsenkampfes, sondern das Verlangen eines erstarkten gewerblichen Mittel—
standes, in der Stadt mitzuregieren, einige kleine Verwaltungsmißbräuche abzustellen;
Geschlechter und Zünftler haben beide reiche Leute unter fich, denken über Kirche,
Eigentum, Arbeitsverfassung kaum principiell verschieden. Die Menge der unterhalb der
Zünfte Stehenden klagt von 18860—1500 ebenso über das egoistische Zunftregiment
wie die Zünfte vorher über das Patrizierregiment. Wenn eine Staatsgewalt die
Patrizier und Zünftler in Deutschland versöhnt und für größere Zwecke erzögen hätte,
würde das tiefe Herabsinken der Städte für mehrere Jahrhunderte haben verhindert werden
önnen. Die Teilnahme der Städte an den ständischen Verhandlungen der Territorial—
staaten von 1400 -1700 hat wohl da und dort einiges gebessert. Im ganzen blieb es
in den deutschen Städten traurig, bis der fortschriltlichste Staat, nämlich Preußen,
den Augiasftall der oligarchischen Stadtverwaltung von 1700 -1800 ausmistete, Ord—
nung und Ehrlichkeit wieder herstellte und dann auf dieser Grundlage es möglich
machte, daß Stein die Städteordnung von 1808 durchsetzte.

Die von neueren Socialisten auch zu einem proletarischen Klassenkampf aufgebauschte
Gesellenbewegung, die von 1800— 1600 dazu führte, daß die Gesellenbruderschaften an—
erkannt, diese oder jene Lohnforderung gebilligt wurde, war mehr ein Streit der Alten
und Jungen innerhalb derselben Klasse um die Detailfragen der Arbeitszeit, um die
Güte der Mahlzeiten, um Kneiperei und Verrufserklärung, um Ceremonien und Vereins
juftiz. Verheiratete Gesellen wurden ja im ganzen grundsätzlich in den Bruderschaften
nicht geduldet. Fast mit demselben Rechte könnte man die Streitigkeiten über Schüler—
und Studentenverbindungen als Klassenkämpfe bezeichnen. Nur wo ein verheirateter
bohnarbeiterstand sich bildete, wie bei den Webern, den Salinen- und Bergarbeitern,
wurden deren Bruderschaften zu einem Element beginnender Klassenkämpfe.

249. Die neuere Klassengeschichte bis ins 19. Jahrhundert.
dönigtum und Landstände. Ritterschaft und Bauern. Die Zeit von
1400 an charakterisiert sich als die der Auflösung der alten Rechts- und Wirtschafts⸗
ormen: die römische Kirche entartet, das Feudalwesen (Grundherrschaft, Ritterdienft,
Lehenswesen, erbliches Lehensamt) ist nirgends mehr recht fähig, seinen Dienst zu thun.
Die Geldwirtschaft, der Handel, das staͤdtische Gewerbe nehmen zu ; der überall ein⸗
dringende Kredit löst die alten Zustände und Formen auf; die stark wachsende Be—
oölkerung hat nicht mehr Platz im Rahmen der alten wirtschaftlichen Verfaffung. Das
alte Recht, die alten Sitten passen nirgends mehr. Der Humanismus, die wieder
erwachende Philosophie und die Naturwissenschaften, der Individualismus und Ratio—
nalismus dringen vor, gestalten um, wollen neue Ideale predigen. Eine steigende
Summe innerer Reibungen (zwischen Stadt und Land, Patrizier und Handwerker, Grund⸗
herren und Bauern) und äußerer Kämpfe (zwischen Territorien und bald auch zwischen
Staaten) um geographische Ausdehnung, um Absatz, um Welthandel und Kolonialbesitz
drängt auf Verstärkung der herrschenden staatlichen Gewalten. Man versucht den
neuen Zeitbedürfnissen zunächst in den kompliziert sich ausbildenden Stadtverfaffungen
1380 -1600), bald aber energischer in den neuen fuͤrstlichen Staaten (1400 -1800)
zerecht zu werden. Die italienischen Tyrannen, die patriarchisch⸗ständischen deutschen
Fürsten, Ferdinand von Arragona, das Haus Habsburg in Hfterreich und Spanien,
die Tudors und Cromwell in England, die Oranier in Holland, die großen franzoͤsischen
Könige, Kardinäle und Minister von Ludwig XI. bis Lüdwig XIV., nachher die Hohen⸗
zollern in Brandenburg-Preußen begründen die neuen Terrlorial⸗ und Rationalstaaten
nit ihrer starken Furstengewalt, ihren Geldsteuern und Schulden, ihren Beamten,
Heeren, Flotten und beherrschten Kolonien (vergl. J8 89 und 8 106). Es ist die Zeit
des Merkantilismus, des aufgeklärten Despotismus, die Epoche, in der zum erstenmal
der Versuch gemacht wird, große Staaten mit 228 Millionen Menschen zu einem
Wirtschaftsganzen zu machen, sie durch inneren Verkehr, Arbeitsteilung, Polizei, Wirt—
        <pb n="535" />
        977) Königtum, Landstände, ständische Verfassung von 1400-- 1800. 519
schaftsinstitutionen so zu verschmelzen, wie es früher nur für Städte und Stadtgebiete
möglich gewesen war. Der Kampf der Staatsgewalt gegen die hergebrachten Rechte der
Kirche, des Feudaladels und der städtischen Oligarchie, gegen deren Mißbräuche und Klassen—
herrschaft war damit gegeben. Die meisten der fähigen und großen Fürsten und Minister
dieser Zeit waren Bürger- und Bauernfreunde. Aber ihnen standen die gewöhnlichen
Minister und Fürsten gegenüber. Und auch die höherstehenden konnten nicht sociale Ziele
allein verfolgen. Je nach der ständischen Verfassung, je nach dem Druck der auswärtigen
Feinde, je nach der Größe des Staates war das aufgeklärte Fürstentum in seiner socialen
Politik gehemmt. Je nachdem ein fähiges Staatsbeamtentum entstand, je nachdem die
Natural- und Domänenwirtschaft noch vorherrschte, je nachdem Geldwirtschaft und neue
sociale Schichtung rascher oder langsamer vordrang, sehen wir ganz verschiedene sociale
Wirkungen der im ganzen übereinstimmenden Gesamttendenzen.

Wo die Gebiete sehr kleine blieben, fehlte der fürstlichen Gewalt leicht der Sinn
und die Möglichkeit der politischen und socialen Reform. Da wurde Heer und Beamten—⸗
tum zur Karikatur, da wuchs nur eine außer Verhältnis zum Wohlstand stehende
Steuerlast. Die Einrichtungen blieben oft die grundherrlich-feudalen, überhaupt die
mittelalterlichen, was freilich die gute Seite hatte, daß die socialen Klassenunterschiede auch
nicht so rasch sich steigerten wie in den großen Ländern mit wachsender Bevölkerung
und hoͤheren wirtschaftlichen Lebensfformen. Wir kommen darauf zurück, daß der große
Bauernkrieg in solchen Gebieten ausbrach. Alle Länder der Kleinstaaterei, Italien,
die Schweiz, der größere Teil Deutschlands blieben bis 1800, ja fast bis 1850 volks—
wirtschaftlich im Rückstand, hatten aber auch geringere sociale Differenzierung.

Der Hauptgegenfatz von 1400— 1800 ist der der ständischen Verfassung und des
fürstlichen Absolutismus; die erstere bedeutet feudale Klassenherrschaft, der letztere den
Kampf dagegen. Aber doch wäre es ganz falsch, nicht anzuerkennen, daß das Empor—
kommen der Stände und der ständischen Verfassung von 1300 — 1500 ein Fortschritt
war. Umfaßten die Stände und ihre Körperschaften auch nur die oberen Klassen,
Geistlichkeit, Adel, städtische Bürgermeister, nur ausnahmsweise, wie in Tirol, die Ver—
treter der Bauern, so lag doch in ihrer Vereinigung zu ständischen Beratungen eine
Korrektur fürstlicher Mißbräuche, eine Gewöhnung, die Landesinteressen zu fördern, eine
gewisse Repräsentation des Volkes, die man besser damals nicht haben konnte, ein ge—
wisses Zusammenwachsen der Landesteile. Der feudale oder sonstige Klassenegoismus
der Stände trat natürlich überall hervor; in ganz schlimmer Weise aber nur da, wo
Fürsten- und Beamtentum schwach und unfähig waren. Mehr im Osten und Norden
Europas; so in Schweden, Dänemark, Polen, Böhmen, Ungarn 1480—1520, in den
nordostdeutschen Territorien 1330 — 1660. In England, Spanien, Frankreich, Oster⸗
reich dagegen war 1300 — 1600 der ständische Einfluß fast durch das Königtum beiseite
geschoben; in Holland hielt 1600 — 1650 das oranische Haus der Kaufmannsaristokratie
wenigstens noch die Wage; erst später siegte hier die kaufmännische Aristokratenherrschaft,
wie auch in England erst nach Cromwells Diktatur der überwiegende Einfluß der
Parlamentsaristokratie hauptsächlich von 1689 an das Königtum beiseite schob.

Wo das Königtum die ständischen Einflüsse und damit die ständische Klassen⸗
herrschaft beseitigte oder zurückdrängte, war die große Frage, ob es die Hebung der
mittleren und uteren Klaffen als Ziel der Politik richtig ergriff, und ob es fähig war,
dasselbe mit den notwendigen anderen Zwecken der Macht, der Heeres— und Beamten⸗
organisation, der Finanzen, der Kolonialpolitik in Verbindung zu bringen. Die Aus—
bisdung der Steuern und der finanziellen Mittel war oft so schwierig, daß z. B. in
Frankreich die häufigen Staatsbankerotte und die maßlose Steuerlast die Bauern mehr
ruinierte als vorher der feudale Klassendruck. Ahnlich in Rußland im 18. und 19. Jahr—
hundert. Die neumodische Fürstengewalt stellte sich in Italien zu sehr in den Dienst
der Kunst, in HOsterreich und Spanien zu sehr in den der katholischen Kirche, in Frank—
reich zu sehr in den des höfischen Glanzes und Luxus, um socialpolitisch wirklich
segensreich zu wirken. Immer haben in Frankreich Sully und Colbert auch nach socialet
Richtung Gutes geschaffen; in England haben die Tudors und Cromwell socialen Sinn
        <pb n="536" />
        520 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —(1978
gezeigt; in Brandenburg-Preußen sind es die Regenten von 16401786, in Hsterreich
Maria Therefia und Joseph II., in manchen kleinen Staaten einzelne Fürsten und
Minister des 18. Jahrhunderts, die eine segensreiche innere Socialpolitik mit dem
Merkantilismus, teilweise mit einer großen und kühnen auswärtigen Politik zu ver—
binden verstanden.

Mit der griechischen Tyrannis verglichen, hat der aufgeklärte Despotismus seine
geficherte erblich monarchische Basis und eine ganz andere Dauer der Wirksamkeit voraus.
Verglichen mit dem römischen Principat sind seine Leistungen besser und dauernder,
weil er nicht so von brutalen Soldheeren abhängt, nicht einen durch hundertjährigen
Klassenkampf vergifteten Boden vor sich hat, weil er nur das mäßige Klassenregiment
der Stände zu beseitigen, die Völker erst in die Stufe der Geld-, Kapital- und Kredit-
wirtschaft einzuführen hat.

Seine Kehrseite lag in seinem patriarchalischen Ursprung und seiner Verbindung
mit teilweise bereits überlebten kirchlichen und soeialen Gedanken, in seinem geringen
Sinn für politische Freiheit und Verfassungsteilnahme der Bürger. Überall nahm die
staatliche Verwaltungsthätigkeit, die Einmischung des Staates in alle Lebensgebiete,
vor allem in das Wirtschaftsleben, so zu, daß sie bald an eine gewisse Grenze gesunder
Durchführbarkeit ankam. Der Merkantilismus glaubte an seine absolute Fähigkeit zur
Ordnung des Marktes, der Preise, der gesellschastlichen Beziehungen. Indem er überall
bevormundete, lief er Gefahr, das Volk zu entwöhnen, selbst thätig zu handeln. Die
unteren Klassen zumal versanken leicht in träge Indolenz, auch wo oder teilweise gerade
weil die Regierung für sie thätig war.

Der aufgeklärte Despotismus stellte sich zu oft auf den Standpunkt „Alles für das
Volk, nichts durch das Volk“. Er hörte doch immer leicht mehr die Gutsherren, die
staufleute und Fabrikanten, die neuen Bankiers als die kleinen Leute; der volkswirtschaft—
iche Fortschritt, den er im Auge hatte, schien doch zunächst von diesen oberen Zehntausenden
ibhängig. Und in deren Kreis sah man niemals so hochmütig auf den Pobel herab wie
1550 — 1750. Auch Litteratur und Kunst beschäftigten sich wesentlich nur mit den
Honoratioren. Man merkte in deren Kreisen kaum, ob überhaupt und daß vielfach
die Massen an Lebenshaltung, Gesittung, Wohlstand herabsanken; ihre Armuit erschien
als das notwenige Fußgestell der höheren Kultur überhaupt. Man mierkte noch weniger,
daß doch an vielen Stellen Haß, Groll, Unzufriedenheit sich ansammelte. Meist freilich
trugen die unteren Klassen still und stumpf ihr Schicksal, kümmerten sich nur noch um
die dürftigste Notdurft des Tages, um ihre Hantierung. Volksschule, Presse, Litteratur
hatten die Massen noch nicht erreicht. Nur die Kirche kam mit ihnen in Berührung;
aber auch sie war vielfach zu einem Herrschaftsinstrument der Besitzenden entartet. —

Dies der allgemeine sociale Charakter der Zeit. Der specielle ergiebt sich daraus,
daß so sehr Gewerbe, Handel und Geldwirtschaft bis in die erste Hälste des 19. Jahr—
hunderts zunahmen, und so sehr diese Zunahme und ihre Pflege als die Hauptaufgabe
des Merkantilismus erschien, doch die meisten Länder vorwiegend agrarische bis 1800,
cesp. 1850 blieben. Siebzig bis neunzig Prozent der Bevölkerung blieben landwirt—
chaftlich, gehörten dem platten Lande oder Ackerstädten an (vergi. JS. 267-269).
And deshalb war die sociale Grundfrage der ganzen Epoche, ob und inwieweit die
agrarisch-naturalwirtschastliche Verfassung des Mittelalters mit ihrer Grundbesitzver—
teilung, mit ihrer Betriebsordnung und Arbeitsverfassung sich erhalte oder umgestalte,
wie der Feudaladel, die Bauern, die ländlichen Tagelöhner zu einander stünden, resp. in
ihrer Stellung sich verschöben, wie die vordringende Geldwixtschaft, wie die notwendig
vordringenden besseren intensiveren Betriebsmethoden sociale Änderungen nach sich zögen,
wie den gesamten ländlichen Mittel- und unieren Klassen der geiftige und technisch⸗
wirtschaftliche Fortschritt gelinge, wie das vordringende freie Grundeigentum und die
reie Arbeit, die Geldwirtschaft, der Kredit, die Absahveräͤnderungen von den beteiligten
Klassen gut oder schlecht erfaßt wurden, wer dabei finke oder steige. Die große sociale
Frage der Zeit war von 16001850 die Bauernfrage; die socialen Kämpfe bezogen
ich auf die Bauernerhaltung und »befreiung; die Bauernunruhen und
        <pb n="537" />
        979) Die Socialpolitik des aufgeklärten Despotismus. Die Bauernfrage. 521
Bauernkriege waren die Höhepunkte der daran sich knüpfenden Kämpfe. Die sociale
Politik der Regierungen und der Stände drehte sich um die Ausdehnung oder Einschrän—
kung des Herrenlandes, um die Erhaltung besitzender Bauern oder Ersetzung durch Groß—
und Kleinpächter, um die Gestaltung der neuen Arbeitsverhältnisse, um die durch große
Agrargesetze, Ablösungen, bessere Bodenverteilungen ꝛc. herzustellende Neuordnung einer
geldwirtschaftlichen, dem Geist der modernen Unternehmung angepaßten Agrarverfassung.

Die hier in Frage stehende Gesamterscheinung ist im Grunde dieselbe wie die
18 126 behandelte Frage der neueren Grundeigentumsverteilung und die IIS. 454 —-55
eroͤrterte über den Einfluß der letzteren auf die Einkommensverteilung; die Folgen der
Umwälzung haben wir gestreift bei Erörterung der Geldwirtschaft (118 169), der Lohn—
geschichte (18 209) und ihrer Erklärung (8 212). Erschöpfend ist die Frage nur in
einem speciellen Werke über Agrarpolitik zu besprechen. Hier können wir nur versuchen,
die klassengeschichtlichen Gesamtresultate aphoristisch zusammenzufassen.

Italien, besonders Ober- und Mittelitalien, hat vom 12.-15. Jahrhundert
schon die volle Auflösung der älteren feudalen Agrarverfassung durch die vordringende
Geldwirtschaft erlebt. Der Boden wird damals schon nahe zu freiem Eigentum, die
Bauern werden Halb- und Geldpächter, was, so lange die Volkswirtschaft aufwärts
geht, günstige Wirkungen hat. Nachher aber hören die Fortschritte auf. Das Boden⸗
eigentum steht der Kirche, dem in den Städten lebenden Adel, den städtischen Kapitalisten
ganz überwiegend zu. Die Mobilisierung hat jetzt nur noch die Folge, daß etwas größere
Pachtungen mit entsetzlich armen Tagelöhnern und eine Bebauung durch immer tiefer
finkende und ausgebeutete Halbpächter entstehen, die agrarischen Zustände charakterisieren.
Eine gerechte bauernfreundliche Regierungspolitik kommt nur vereinzelt, z. B. durch
Leopold II. in Toskana, vor. Die Geld-, Kredit- und Kapitalwirtschaft hat — freilich
in Verbindung mit Fremdherrschaft und einheimischer Nichtregierung, sowie mit der
allgemeinen volkswirtschaftlichen Stagnation von 1386— 1806 — hier nur auflösend,
social zerstörend gewirkt.

In Irland (vergl. I S. 374) hat eine entgegengesetzte Ursache, die überlange Er—
haltung der vorfeudalen Clanwirtschaft, im ganzen Ahnliches, nur noch Schlimmeres bewirkt.
Trotz langer nomineller englischer Herrschaft, trotz früheren Eindringens zahlreicher
normannisch⸗-englischer Adelsgeschlechter bestand dort im 16. Jahrhundert noch ganz
überwiegend die rohe Form des Claneigentums: über 100 sich stets gegenseitig befehdende
Clane standen unter barbarischen Häuptlingen, die von jedem Clanmitglied hohen Tribut
erhoben, jedem einen Fetzen Land zuteilten, das Beste für sich und ihre Gefolgschaft in
Beschlag nahmen. Gänzlich barbarische Zustände, die aus sich heraus keinen Fortschritt
erzeugen konnten, den kleinen, viehzüchtenden, in einer Lehmhütte ohne Fenster lebenden
Iren aber befriedigten; er trug den gleichen Ramen wie sein Herr und war Mitbesitzer des
Claneigentums, der Weiden und Seen. Heinrich VIII., Elisabeth, Jakob J. und Crom—
well wollten zuerst in guter Absicht, aber stets zu gewaltsam, mit den englischen
modernisierten Grundeigentumsformen helfen, sie wollten diesen Halbbarbaren zugleich
ihre Hochkirche statt des für sie viel passenderen Katholizismus aufdräugen, Cromwell
wollte zuͤletzt die ganze irische Rafse in das gebirgige Connaught versetzen. Ein fast
hundertjähriger blutiger Kampf, Konfiskationen von */s des Landes, Vergebung und
Verschleuderung desselben an die Hochkirche, die Staatsgläubiger, den englisch⸗protestan⸗
tischen Adel, die Cromwellschen Soldaten war die Folge. In der äußerlichen Ruhezeit
des 18. Jahrhunderts ertrugen die irischen Kleinbauern das Joch der Fremdherrschaft,
—
als die Nachfolger ihrer Häuptlinge betrachteten; sie glaubten noch Miteigentümer ihres
Claneigentums zu sein, wurden vom englischen Recht aber als jederzeit kündbare Pächter
angesehen; ein Heer von wucherischen Zwischenmännern erhob von ihnen das 2—2 fache,
was der englische, in London lebende Landlord erhielt. England vernichtete im 18. Jahr—
hundert zugleich die irische Industrie und den irischen Handel im merkantilistisch—
egoistischen Interesse des Hauptlandes. So hob weder ein freier wirtschastlicher Auf—
schwung noch eine gerechte fürstliche Agrarpolitik diese sich stark vermehrenden proletarisierten
        <pb n="538" />
        522 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —[1980
Kartoffelesser (1700 1 Million, 1800 5 Millionen, 1841 8 Millionen Einwohner),
bis die Hungersnot und die Revolution der 40 er Jahre des letzten Jahrhunderts, dann
die Agrarmorde, sowie die Fenierbewegung der 60er Jahre einen Umschwung herbei—
jührten. Massenauswanderungen machten Platz für größere Weidepachtungen; eine Reihe
von Gesetzen suchten von 1870 an die Pächter gegen Pachterhöhung zu schützen und sie
in kleine Erbpächter oder Eigentümer zu verwandeln. Aber noch heute ist die Grund—
besitzverteilung trotz einiger Besserung eine ungesunde; auf etwa 12 000 Grundeigentümer
zab es 1870 über 600000 Pächter, 77,29/0 davon jährlich vertreibbare tenants at
wvill; 1901 hatten von 490301 landwirtschaftlichen Betrieben noch über 80000 unter
5acres, 216 000 unter 15 acres. Die heilsamen Agrargesetze von 1870, 1881, 1885 und
später kamen hundert und mehr Jahre zu spät; sie wollen Ahnliches wie der hannoversche
and preußische Bauernschutz des 16.-18. Jahrhunderts, sie wollen die vernichtende
sreie Konkurrenz der Kleinpächter beschränken, aus Halbwilden moderne Kleinbauern
machen. Das ganze furchtbare Drama hatte wohl halb das Anfehen eines Klassen—
kampfes, und doch war es mehr Religions- und Rassenkampf, mehr Fremdherrschaft und
'alsche Verwaltungspolitik, mehr Vernichtung eines zu wirtschaftlichem Fortschritt durch
seine ganz veralteten Institutionen nicht recht fähigen Barbarenvolkes als wirklicher
Klafsenkampf. Man hat die englischen Maßnahmen von 16058 — 1829 nicht mit Un—
recht mit der Art verglichen, wie assyrische Könige einst die feindlichen Stämme unter—
warfen, dezimierten, in andere Länder versetzten.

In England selbst hatte ein früheres Vordringen der Geldwirtschaft die
Feudalverfassung von 1300 — 1500 aufgelöst. Die Rittergüter waren unter den Tudors
scchon verkäuflich und teilbar, die bäuerlichen Lasten meist in Geld verwandelt, die Fron—
höfe aufgelöst, das Ackerland an Bauern verpachtet. Die Tudors, besonders Elisabeth,
schützten den Bauern; die Einhegungen des 16. Jahrhunderts förderten wohl in den
Mitlandgrafschaften die etwas größeren Weidewirtschaften, schadeten aber dem Bauern—
stand im ganzen nicht; Bauern und städtische Mittelklassen kauften 1306—1700 noch
manche Rittergüter. G. King schätzt für 1688 180000 erbliche Freisassen zu 350 584
ährlichem Einkommen und 180000 bäuerliche Pächter zu 44 &amp; jährlichem Einkommen;
das 17. Jahrhundert ist der Höhepunkt der englischen freien wohlhabenden Yeomanrie;
Cromwells gottselige eiserne Schwadronen sind fanatifierte protestantische Bauernsöhne,
denen der Protektor in Irland 35 000 Landlose zuwenden will. Weder die Bauern,
noch ein Proletariat, noch eine andere unterdrückte Klasse haben die englische Revolution
von 1640 -350 gemacht; es ist ein politischer Kampf zwischen der Parlamentsaristokratie
und dem Stuartschen Absolutismus, dem allerdings ein Bauern- und Kleinbürgerheer
unter Cromwell ein Ende macht, ohne aber für sich etwas zu erreichen als die Diktatur
ihres Genexals für 10 Jahre. Nach seinem Tode steht alles beim Alten; nur ist das
definitive Ubergewicht der parlamentarischen Oligarchie nun vollendet. Die damals
entstehenden und von nun an herrschenden Parteien der Tories und Whigs repräsentieren
nicht zwei sociale Klassen, sondern zwei grundbesitzende Adelsfaktionen; die Tories haben
allerdings mehr Kleinadel und Hochkirche, die Whigs Großadel, städtische Interessen
und liberales Kirchentum zur Grundlage gehabt.

Die wirtschaftliche Revolution, welche den großen Teil der englischen Kleinbauern
ind Kleinpächter und die */2 Million Kötter mit eigenen Katen und 4 acres Landes,
sowie mit Weiderecht beseitigte, fällt in der Hauptsache erst in die Zeit von 1760 bis
1860. Die steigenden Produktenpreise, die intensive Landwirtschaft, die lange Unfähig—
keit der Kleinbauern zu technischen Fortschritten drängte auf größere Pachtungen; um
sie herzustellen vertrieb man die Kleinpächter und die selbst wirtschaftenden Tagelöhner,
ju Tausenden kaufte man die kleinen Eigentümer aus, hegte man vollends ein, was
an Gemeinland noch vorhanden war und vernichtete dadurch die agrarische Wirtschaft
aller kleinen Leute, die bei der Neuordnung nichts oder nicht viel Entschädigung be—
'amen. Es kam hinzu, daß ein großer Teil der kleinen Landleute von 1300 -1830
halb von Hausindustrie gelebt hatte; das hörte mil dem Fabriksystem auf. Das Gesetz
der Elisabeth von 1589, das gebot, in jede ländliche Kate nur Leine Familie zu setzeü
        <pb n="539" />
        981)] Die agrarisch-sociale Entwickelung in Irland, England, Frankreich. 523
und 4 acres Land ihr zu geben, wurde 1775 auf Betrieb der Großpächter und Land—
lords beseitigt. Die Hemmung der Freizügigkeit, die entsetzliche Mißbildung des Armen—
wesens, die Zerstörung von Tausenden von Arbeiterkaten, um Armensteuern zu sparen,
vollendeten die Härte der Umbildung. Das platte Land Englands, 1740 -1750 noch
von einer Stufenleiter besitzender Arbeiter, Kötter, Kleinbauern, größerer Freisassen und
Landedelleuten bewohnt, wurde 1800—1860 die Heimat der Schlösser einiger tausend
Adeliger und Kapitalisten, die jetzt auch vielsach mehr in der Stadt lebten, einer etwas
größeren Zahl Mittel- und Großpächter und einer ganz besitz- und wurzellosen, vielfach
in der Form von Wandergängen arbeitenden, nur einige Monate im Jahre beschäftigten
proletarisierten Tagelöhnerschar. Ihre Überzahl stürzte sich mit Hunderttausenden aus
ihrer Heimat fliehender irischer Proletarier in die Induftriestädte und -gegenden.

Das englische einst unter den Tudors bauernfreundliche Königtum war dieser un—
geheuren Veränderung gegenüber einflußlos und wohl auch verständnislos. Die
herrschende Aristokratie, Tories, Whigs, Landadel und Kapitalisten wollten höhere Renten,
glaubten, wie viele Nationalbdkonomen, mit den Großpachtungen und Bauernaustreibungen
dem wirtschaftlichen Fortschritt zu dienen. Die unteren Klassen kamen 1815 — 1850 in
immer bedenklichere Gärung; aber auch der Chartismus, obwohl eine Arbeiterorgani—
sation, wußte keine andere Rettung als gleiches Stimmrecht. — Man hat mit Recht die
englische Regierung von 1688 bis ins 19. Jahrhundert ein Klassenregiment genannt;
die oligarchischen Mißbräuche waren vielfach schlimmer als in Frankreich bis 1789.
Aber die freie Verfassungsform half darüber hinweg, und die großen Staatsmänner an der
Spitze der Aristokratie wie Pitt, Huskisson, Peel, Gladstone, Disraeli wußten doch in
großem Stil zu regieren, den Volkswohlstand zu heben, die drohende Revolution durch
Reformen zu beschwören, der beginnenden Arbeiterbewegung von 1824 an die nötigen
Ventile zu öffnen, die unerläßlichsten Konzessionen zu machen.

Auch in Frankreich hat das Königtum und die beginnende Geldwirtschaft von
Ludwig dem Heiligen (1226) bis zum Ausbruch des englischen Krieges (1837) einen
Teil der Natural- in Geldlasten, schlechtes in besseres bäuerliches Besitzrecht ver—
wandelt. Und nach den schlimmen Kriegszeiten (1837-1421) folgte ein ähnlicher
Aufschwung bis zu einschließlich Sullys bauernfreundlichem Regiment. Richelien mußte
dann freilich schon Bauernaufstände niederwerfen. Immer war der agrarische Zustand bis
zum Ende von Colberts Ministerium noch ein leidlicher. Der Adel lebte noch überwiegend
auf dem Lande; der Verkehr mit Grundstücken war ziemlich frei; der Bauer teilte schon
vielfach im Erbgang. Erst von der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts an wurde
der kleine Eigentümer und Pächter, und zwar am meisten von den Staatssteuern und
lasten erdrückt und verarmte; die französische Kirche mit ihrem ungeheuren Befitz in den
Händen der Großwürdenträger behandelte den Bauern nicht mehr milde und pfleglich
wie im Mittelalter; der Adel war bis zu *10 ein dem Lande und den Bauern ent—
fremdeter Hofadel geworden. Das französische Königtum hatte seine socialen Pflichten
zunz vergessen, lebie nur noch einer glänzenden Eroberungspolitik, einem verschwende⸗
rischen Hosleben, einer Begunstigung der Privilegierten, während das französische Volk
1680 — 1750 fast verhungerte, an Zahl stark zurückging. Und wenn es dann auch 1750 bis
1789 wieder besser wurde, der Bauer in manchen Provinzen emporkam, überhaupt in
seiner Rechtsstellung nicht wesentlich verschlechtert worden war, “s des Bodens 1789
wohl als Erbgut besaß, auch vom großen Besitz als Pächter, Halbbauer oder sonstwie
viel inne hatte, so war doch nirgends das Feudalsystem und vor allem der große kirchliche
Grundbesitz so verhaßt. Ein großer Monarch oder Minister hätte über Schmarotzer,
Privilegierte, Adel und Kirche Herr werden, durch Beseitigung des Staatsbankerotts
die Revolution verhindern, die Feudallasten ordnungsmäßig ohne Beraubung beseitigen,
einen relativ freien Bauernstand im 18. Jahrhundert herstellen können. So blieb es
bei Anläufen, welche dann überstürzt und gewaltthätig die Revolution, gesetzlich geordnet
Napoleon J. zu Ende führte. Die Revolution hatte keine eigentliche Klassen herrschaft
abzuschütteln, sondern nur ein schwächliches königliches Regiment und seine Mißbrauchung
durch ein Heer von Privilegierten. Die Bauern blieben in West-, Mittel- und Süd
        <pb n="540" />
        524 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [982
frankreich im ganzen während derselben ruhig; im Norden und Osten standen sie gegen
den Adel auf, als man ihnen weis machte, der König habe es befohlen, und verbraunten
alle Dokumente ihrer Belastung, häufig mit der Bemerkung, es thue ihnen leid, daß sie
gegen so gute Seignéurs so übel vorgehen müßten.

Die Konfiskation des Kirchengutes und der adeligen Besitzungen änderte an der
social-agrarischen Gestaltung Frankreichs nicht allzu viel; die seudalen Lasten waren
beseitigt; aber Dorsverfassung, Klein- und Teilpacht, Teilnahme aller kleinen Leute und
Landarbeiter an der Allmende blieb. Nirgends ein plötzlicher Umschwung zur Großpacht,
nirgends eine Austreibung von Hunderttausenden von Bauern und Kottern wie in
England. Heute wie 1789 giebt es in Frankreich ein erhebliches großes, aber meist in
kleine Pachtungen ausgegebenes Grundeigentum (/8—/2 des Landes); aber über
2 Millionen Bauern beschäftigen keine fremde Arbeitskraft; sie machen ein Drittel der
Nation aus; beinahe 5 Millionen Betriebe haben weniger als 10 ha zu bewirtschaften.
Und deshalb ist Frankreich heute noch mehr ein Land der besitzenden, sparenden Bauern
und Kleinbürger als der besitzlosen Arbeiter. Dieser Zustaͤnd ist weder durch die
Revolution noch durch heftige ältere Klafsenkämpfe geschaffen worden. Er ist das Er—
gebnis der Geschichte, der Monarchie, des Umstandes, daß Frankreich früher niemals
dauernd von seinem Feudaladel oder von spekulativ kapitalistischen Landwirten so
beherrscht wurde, daß, wie in England, zu Gunsten einer steigenden Grundrente und
steigender Großpächtergewinne die kleinen Dorfbewohner in einen besitzlosen Tagelbhner—
stand verwandelt worden wären. Der technisch-wirtschaftliche Fortschritt war dafür von
1750 bis zur Gegenwart langsamer als in England.

Die deutsche agrarische Entwickekung von 1400— 1900 ist dadurch be—
dingt, daß sie von 1400 -1550 bereits anfing, eine geldwirtschaftlich-kapitalistische zu
werden, von 1550-1700 aber ein wirtschaftlicher Stillstand, ja teilweise eine Rück—
bildung zur Naturalwirtschaft eintrat. Im Südwesten, dem Gebiet der kleinsten
Territorien und der reichsten mittelalterlichen Entwickelung war die
Bevölkerung von 1200 -1500 fehr gewachsen, die alte Agrarverfasfsung durch Teilung
im Erbgang, freien Kauf und Verkauf des Bodens, große Verschuldung schon 1450
wesentlich aufgelöst; in Stadt und Land gab es schon vielfach Besitzlose; der Kleinadel
war in Verfall. Die kleinen Landesherren und die Grundherren erhöhten die Steuern
und andere Lasten maßlos. Die religiöse Gärung hatte seit den Tagen der hussitischen
Bewegung die Lande erfüllt, den Haß gegen die entartete Kirche, gegen Ritterschaft
und Kleinfürsten gesteigert. Nun kam die große politische Bewegung der Reichsreform
hinzu. Die Verschuldung an die Juden hatte schon 1440 —1500 vielfach zu Juden—
vertreibungen, aber nicht zur Ermäßigung der Verschuldung geführt. Die Reichsritter—
schaft war 1522 aufgestanden, um das Kirchengut zu säkularifieren, sich und die Städte
direkt unter den Kaiser zu stellen. Die ganze Bauernschaft vom Thüringer Wald bis
in die Alpen war von 1432 an immer wieder in Gärung und lotale Aufstände
geraten; jetzt (1525) kam es zum Bauernkrieg, der blutig von den meisten Fürsten
niedergeschlagen, von den klügsten und besten freilich durch glückliche Reformen vermieden
oder beendigt wurde (so von Ludwig V. von der Pfalz, von Philipp von Hessen). Seit
Jahren hatte man den Kampf erwartet; im Bauernsiande lebie noch seine alte Kraft,
aber auch das Bewußtsein seines Sinkens, seiner Mißhandlung. Warum sollte ihm
nicht gelingen, was die Schweizer gegen Esterreich und Burgund erreicht?

Was er forderte, war im ganzen maßvoll. Abgesehen von Schwäarmgeistern, die
alle Schulden kassieren, alle Lasten beseitigen (in Tirol auch alle Staͤdte aus der Welt
schaffen) wollten, verlangten ihre Führer politisch ein kaiserliches einheitliches Regiment,
unter das Bauernschaft, Städte und Adel sich gleichmäßig beugen sollten. Wirtschaft—
lich verlangten fie a) die Beseitigung der schon halb untergegangenen schädlichen In—
stitute der Leibeigenschaft, des Todfalles, des Viehzehntens,b) die Verwendung des Korn⸗
jehntens zur Pfarrbesoldung und zu Gemeindezwecken unter Schutz gutgläubiger Erwerber
des Zehntens, e) die Wiederherstellung des alten Rechtes auf freie Jagd, freien Fisch—
sang und, soweit Kaufrechte nicht entgegenstehen, freien Holzbezug, d) Sistierung in der
        <pb n="541" />
        983) Die deutsche agrarisch-sociale Entwickelung 1400 -1700. 525
Erhöhung der Frondienste und Lasten, e) Untersuchung der Gülten (Schulden) und ihre
Einschränkung auf ein erträgliches Maß, 5) Wiedererstattung der der Gemeinde ent—
fremdeten Wiesen und Acker. — Die radikalen Elemente hatten schwere Blutschuld auf
sich geladen; in wenigen Monaten lagen Tausende von Bauern erschlagen; große Scharen
wurden enthauptet, hart an Geld und Gut gestraft.

Es war der Versuch einer socialen Revolution, aber ein resultatloser. Einige
Forderungen der Bauern waren eigentlich unerfüllbar, so die Wiederherstellung der Dorf⸗
gemeinde, wie sie vor 800 Jahren gewesen, ehe so viel Menschen lebten, ehe die Geld—
und Kreditwirtschaft eingesetzt hatte. Im übrigen hatten die Bauern nur Billiges
gefordert, was mehr oder weniger später territoriale Gesetze und die agrarische Reform
des 19. Jahrhunderts brachte.

Der ganze Westen und Süden Deutschlands blieb ein Land der Klein- und
Parzellenbauern. Wo wie in Bayern der Adel Miene machte, Bauern zu legen, um
große Gutswirtschaften einzurichten, hinderte es die Regierung direkt oder indirekt durch
Erschwerung der Einführung hoher Frondienste und des Gesindezwangsdienstes. In
Bayern war überdies die Hälfte der Bauern der Kirche unterthänig, und die war nicht
mehr mit landwirtschaftlichem Fortschritt wie im Mittelalter beschaͤftigt, wollte nur die
hergebrachte agrarische Verfassung erhalten. Die nicht allzu hohen feudalen Lasten, die
i815—48 noch auf dem sfüd- und westdeutschen Bauernstand ruhten, die Zehnten und
Gulten beseitigte dann die Ablösungsgesetzgebung des 19. Jahrhunderts, wie sie auch
dem meist schon mit erblichem Besitzrecht ausgestatteten Kleinbauern das volle freie ver⸗
erbliche Eigentum brachte. Kam es dabei auch zwischen 1789 und 1850 zu einzelnen
Gärungen und Erhebungen, der ganze neue, überwiegend gesunde Zustand ist durch
vernünftige Gesetze und gute Staatsverwaltung, nicht durch eigentliche Klassenkämpfe
hergestellt.

Auch im Nordwesten GGannover, Braunschweig, Westfalen, Olden—
burg) erzählt uns die Geschichte nichts von solchen. Freilich haben die niedersächsischen
Grundherren ihre unfreien, nicht erblichen Kleinbauern (die sogenannten Laten) vielfach vom
12. —153. Jahrhundert gelegt und deren einzelne Hufen zu 2—4 Hufen fassenden Pacht⸗
gütern zusammengelegt; aber es scheint dies in der Zeit der östlichen Kolonisation und
der Städteblüte ohne zu große Benachteiligung der Betroffenen möglich gewesen zu
sein. Und die freien großen Pachtbauern (Meier genannt) wurden dann im 16. Jahr—⸗
hundert durch die fürstlichen Gewalten im Steuerinteresse gegen Abmeierung und
dastenerhöhung so geschützt, daß sie mehr und mehr unter landesherrlicher Aufsicht
stehende erbliche Besiher mit Anerbenrecht, ihre früheren Grundherren bloße Rentenbezieher
wurden. Der nicht zahlreiche niedersächsische Adel konnte so keine großen Güter erwerben,
die Bauern nicht mit Fronen oder anderen hohen Lasten bedrücken. Der niedersächsisch⸗
westfälische Bauernstand blieb bis heute der kräftigste, hat es auch zu der gesundesten
Arbeitsverfassung für die ihm dienenden Tagelöhner, aum Heuerlingsswstem (8 207
S. 284) gebracht.

Die hannoverisch-vraunschweigischen Lande hatten 1600 - 1866 wohl
eine staͤndisch-aristokratische Verfassung; aber die regierenden Adels- und bürgerlichen
Familien haiten sich doch viel mehr als im Osten in eine Amtsaristokratie umgebildet,
da ihre gutswirtschaftlichen Interefsen unbedeutend waren. Man wird überwiegend von
den mittel-, sud- und westdeutschen größeren weltlichen Territorien,
auch so weit sfie eine ständische Verfassung hatten, sagen können, daß sie mehr eine
Fursten-⸗, Beamten- und Schreiber⸗, als eine ftändisch-feudale Klaffenherrschaft bis 1800
hatten; dieselbe war vielfach kleinlich, patriarchalisch, zu großen Reformen und zu
cühner allgemeiner Politik nicht gemacht. Sie erhielt die socialen Zustände vielfach bis
1800 auf dem Niveau des 16. Jahrhunderts, aber fie milderte die socialen Gegensätze
mehr, als daß sie ihre Verschärfung gestattete.

Anders im Osten, östlich der Elbe, in den später preußischen und öster—
reichischen Fanden, in Mecklenburg, schwedisch Pommern, in Ostholstein
und vollends in den Slavenländern. Da hat sich die Lage des Bauernstandes
        <pb n="542" />
        J

526 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —[1984
fast durchaus bis ins 18. oder 19. Jahrhundert verschlechtert und zwar überall in dem
Maße, als die fürstliche Gewalt nicht mehr stark genug war, die Bauern gegen den
seudalen Druck des Adels zu schützen. Zugleich wirkte freilich die allgemeine volks—
wirtschaftliche Umbildung und das gegen Westeuropa tiefe technische und geistige Niveau
der bäuerlichen Klassen mit. In die im ganzen noch rohen, rein naturalwirtschaftlichen
Zustände drang von 1500 ab doch überall das Bedurfnis besserer, intensiverer Wirt—
schaft und die Möglichkeit eines größeren Absatzes von Rohprodukten auf den Strömen
und nach dem Westen ein. Dazu war ein groͤßer Teil des Bauernstandes, besonders
soweit er slavischer Abkunft war, nicht recht fähig. Die gegen 1500 noch sehr zahl—
reiche Ritterschaft hatte den landwirtschaftlichen eigenen Betneb nie so aufgegeben wie
die west- und süddeutsche; sie suchte ihn nun auszudehnen, ihre örtliche Stellung durch Er—
werbung der obrigkeitlichen Gerichts-, Polizei-, Finanz- Kirchenrechte zu verstärken.
So konnte sie die Gutsherrschaft und die Rittergulsbetriebe ausbilden (IJ S. 298) und
zwar in dem Maße um so leichter, je mehr fie oͤrtlich, im Kreise und in der Regierung
des ständischen Territorialstaates die bestimmende Macht wurde. Von 1550 16506
konnte man einzelne dieser Territorien fast Adelsrepubliken nennen. Da dieser Prozeß sich
aber zugleich überwiegend in größeren Staaten (Preußen, Hsterreich) abspielte, da hier die
fürstliche Gewalt im 17. und noch mehr im 18. Jahrhundert wieber an Macht gewann
und damit bauernfreundliche Politik trieb, da mehr und mehr die ständische Verfaffung
beseitigt oder einflußlos wurde, so entstand überwiegend ein Adel ohne politische parla—
mentarische Gewohnheiten, ohne specifische Fähigkeit, einen großen Staat zu regieren, ein
Adel, der nun in der lokalen Selbstverwaltung und in seinen Wirtschaftsinteressen auf⸗
ging. Er war erwerbssüchtig geworden, was dem Bauer noch fehlte; er wurde aber
neben den fürstlichen Domänen und ihren Pächtern der Träger des landwirtschaftlich
technischen Fortschrittes, während der Bauer hierfür erst langsam im 19. Jahrhunderi
Sinn bekam.

Die rechtliche und wirtschaftliche Umbildung vollzog fich hauptsächlich in folgenden
Punkten. a) Die früher unbedeutenden Spann- uͤnd Handdienste wurden in dem Maße
vermehrt und erhöht, als das herrschaftliche Land zu⸗, das bäuerliche abnahm; ständische
Gesetze, einzelne Verträge, Gewohnheit, gutspolizeiliche Gewalt wirkten darauf neben—
einander. b) Die Kinder der unterthänigen Bauern wurden erst herkömmlich, dann
zwangsmäßig einem mehrjährigen, sehr gering bezahlten Gesindedienst unterworfen; in
Brandenburg und Osterreich seit dem 16. Jahrhundert, in Kursachsen erst 165117685.
) Die Hutungs-, Holz⸗, Fisch- und ähnlichen Rechte wurden fuccessiv zu Gunsten der
Herrenwirtschaft für die Bauern, Kötter und Einlieger eingeschränkt. d) Die Aus—
dehnung des herrschaftlichen Hoflandes erfolgte vom 16. Jahrhundert an durch privat⸗
rechtlichen Auskauf, durch das stecht, Bauern wegen Ungehorsams, Mutwillen, Rückständen
oder wegen des Bedarfes der Herrschaft gegen Entschädigung zu entfernen. Aber auch
ohne Entschädigung, ja mit Gewalt erfolgte manche Austreibung. Nach dem 80 jährigen
Kriege waren viele Bauernhöfe öde und konnten ohne weiteres zum Herrengut geschlagen
werden. Im 18. Jahrhundert forderte die verbesserte Schlagwirtschaft dazu auf; soweit
Polizei und Gesetz es nicht hinderte, erreichte die Bauernbeseitigung 1780 - 1840 ihren
Höhepunkt. Die Ansetzung von Köttern, Häuslern, Einliegern, Insten an Stelle der
Bauern schuf eine viel tiefer stehende ländliche Bevölkerung. e) Die ganze Legung
gelang um so eher, je beschränkier das Erb⸗ und Eigentumsrecht des Bauern an seinem
Hofe, seinem Hause, seinem Vieh war; überall herrschte die Tendenz, die Rechtslage des
Bauern zu verschlechtern, den Gutsherrn mehr und mehr als den römisch⸗rechtlichen
Eigentümer des Bauernlandes, den Bauern als angesetztes entlaßbares Gesinde hin—
zustellen; der Bauer wurde vielfach auch da, wo bisher Einsetzung auf Lebenszeit üblich
war, und wo stets der Sohn als Erbe folgte, beliebig entsetzbar, zuletzt wurde er zum
Zeitpächter auf wenige Jahre gemacht; die Zeitpächter nahmen freilich erst am Ende
des 18. Jahrhunderts zu; es war 1806 im preußischen Staat erst ein Zehntel, in
schwedisch Pommern überwogen fie schon. f) Alle diese Verschlechterungen hemmten die
Bevolkerungszunahme, steigerten die Neigung zur Flucht in die Stadt uͤder in Nachben
        <pb n="543" />
        985) Die deutsche und russische neuere Agrarentwickelung. 527
gebiete, und um das zu hindern griff man mehr und mehr dazu, den Bauern an die
Scholle zu fesseln (ihn leibeigen oder erbunterthänig zu machen), seine Heirat, feine
Zuwendung zu einem Gewerbe von gutsherrlicher Erlaubnis abhängig zu machen.

Nicht oͤhne viele Unruhen und Erhebungen war diese Entrechtung des ostdeutschen
Bauernstandes verlaufen: so 1573 in Krain, Steiermark, Kärnten, 1394-1597 in Ober—
und Niederösterreich, 1619 — 1680 in Böhmen, 1790 —1800 in manchen östlichen Gegenden
wie in Kursachsen und Schlesien. Es waren Verzweiflungsausbrüche ohne große Ideen,
wie sie die bäuerlichen Führer 1825 gehabt. Immer träger, stumpfer, fauler war die
ganze bäuerliche Bevölkerung dabei geworden. Nur langsam brach die Überzeugung
von der Notwendigkeit, sie zu schützen bei den Regierungen sich Bahn; das Steuer- und
militärische Interesse legte es den Fürsten nahe. Den älleren bauernfreundlichen Fürsten
des 16. Jahrhunderts folgten die des 18.: Friedrich Wilhelm J. und Friedrich d. G.
Friedrich Wilhelm III. Naria Theresia und Joseph DV., Friedrich VI. von Dänemark
und Schleswig-Holstein. Sie verboten erst jede Legung von Bauern, jede Ein—
schränkung des Bauernlandes (Preußen 174041807, sterreich 17698—-1848), sie
schränkten die Frondienste zuerst auf den Domänen ein, machten die Domäuenbauern
erblich (Preußen 1779, sserreich 1777), vererbpachteten die Domänengüter (Osterreich
1776 78, Schleswig-⸗Holstein 1766 —87), hoben die Leibeigenschaft, den Gesindezwang
und Schollenpflichtigkeit auf (Preußen 1807, Sachsen 1832—85), suchten endlich die
Privatbauern zu freien Eigentümern gegen Entschädigung zu machen (1811 - 50).

Gerade vei der Einführung der tiefgreifenden bauernrettenden Reform gegen 1800
und bis 18850 gelang es natürlich dem widerstrebenden Adel noch vielfach, seine ent—
gegengefetzten Interessen geltend zu machen, noch viel Land zu erwerben, viele, besonders
kleine Bauern zu legen. Immer bleibt diese Bauernrettung und -vbefreiung die größte
sociale Reform der neueren deutschen Geschichte vor den in der zweiten Hälfte des
19. Jahrhunderts für die Industriearbeiter ergriffenen Maßregeln. Und sie war im
ganzen eine That des Fürsten- und Beamtentums, fast ebenso dem trägen, widerstrebenden
Bauern als der Majorität des egoistischen Adels abgerungen. Die revolutionären Be—
wegungen von 1789, 1830, 1848 haben wohl da und dort die Reform in Fluß gebracht
und gefördert; aber im ganzen ist sie nicht das Resultat von eigentlichen Klassenkämpfen,
ist nicht etwa da am günstigsien für den Bauern verlaufen, wo der Bauer sich revolutionär
erhob. Die Kehrseite der Reform ist, daß man bei ihr ausschließlich an den Bauern
dachte, nur ihm zu freiem Eigentum, zu einer besseren Wirtschaft verhelfen wollte. Die
große Masse der Kossäten, der Häusler, der Tagelöhner auf dem Lande, die gerade
1750 1850 so sehr wuchs, ging dabei nicht nur leer aus, sondern verlor in Zusammen-
hang mit der Agrarreform Allmendeanteile, Weiderechte, auch manche Besitzrechte; sie
stand nach der großen Umbildung schlechter da als vor ihr, wenn sie auch nicht so
ungünstig behandelt wurde und so tief sank wie in England.

Nur noch wenige Worte seien über die ähnliche Umbildung in Polen und
Rußzland gesagt; die letztere liegt wesentlich im 19. Jahrhundert, gehört aber auch
in diesen Zusammenhang. F

Von Polen sei nur ausgesprochen, daß der Niedergang der koniglichen Gewalt,
die Ausbildung einer habsfüchtigen Adelsherrschaft und die tiefe Herabdrückung des
Bauernftandes die drei wichtigsten inneren Veränderungen des 16.-18. Jahrhunderts
sind; fie haben wesentlich den Untergang des Staates von 1700 - 1815 herbeigeführt.
Der Adel zerfiel in einen kleinen Kreis sehr reicher Magnaten, die alle Genüsse
und Laster Westeuropas bei sich heimisch gemacht, unfähig waren, ein gesundes
republikanisches Aristokratenregiment zu begründen. Die Mehrzahl des kriegerischen
Kleinadels war bettelarm, käuflich, ohne Bildung, ohne iede politische und wirtschaitliche
Fähigkeit.

ch in Rußland (vergl. 1 S. 876 u. 378) sank der noch fast barbarische
aber freie, sehr lose gesiedelte, erst langsam zur Dreifelderwirtschaft übergehende Bauern⸗
stand des 14.—16. Jahrhunderts in der Folgezeit tief herab. Der Zar hatte ihn noch
im 14. Jahrhundert geschützt; im 15. und 16. kam er unter den Adel, die Bojaren
        <pb n="544" />
        528 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1986
und Dienstmannen, deren die Regierung bedurfte; die staatliche Steuerlast wuchs
zewaltig an. Die bestehende Freizügigkeit lockte den Bauern, von dem kleinen zum
zroßen, Vorschüsse gebenden Adel überzutreten oder sonst zu entweichen. Man fesfelte
ihn 1597 nicht rechtlich, aber thatsächlich an die Scholle. Eine feste Verknüpfung des
Bauern mit seinem Ackerland bestand im 15.—16, Jahrhundert deshalb noch kaum,
weil der Boden überwiegend gleich und noch im Überfluß vorhanden war. Erst die
wachsende Steuerlast und die zunehmende Bevölkerung änderte 1597—1700 die ganze
Agrarverfassung; der Bauer leistete außer den hohen Staatssteuern seinem Grundherrn
erhebliche Ertragsquoten und Fronen; 1649 trat an die Stelle des Vertrages zwischen
Grundherr und Bauer die staatliche Eintragung in die Land- und Steuerrolle. Um
die Lasten erträglich zu machen, begann man in den dichter bevölkerten Gegenden,
soweit Ausfiedelung nicht mehr möglich war, die periodische Neuverteilung des Bodens
dorzuschreiben, die teilweise erst spät, im 18. und 19. Jahrhundert und keineswegs
äberall eingeführt wurde. So ist der russische Gemeindebesiß aus Steuerdruck und
Schollenpflichtigkeit erwachsen, er beförderte die Bevölkerungszunahme, hinderte den
technischen Fortschritt. Im 18. Jahrhundert waren alle Bauern Leibeigene, die Grund—
steuer wurde von Peter d. G. in eine Kopfsteuer verwandelt, der Gutsbesitzer für sie haftbar
zemacht und damit seine Gewalt außerordentlich vermehrt. Der Bauer war jetzt recht—
und befitzlos, er wurde Sklave seines Grundherrn und seiner Gemeinde, die ihm den Aus—
crritt verbietet, weil sie für die Steuern haftet. Die Bauernaufstände, das Symptom des
jurchtbar gesteigerten Druckes, begannen 1760, erreichten im Pugatscheffschen (1774) den
Tharakter eines Bauernkrieges, wiederholten sich bis 18834 immer wieder. Von damals
an datieren auch die Reformanläufe, bis sie 18837—61 definitive Gestalt annahmen.
Die neue Gesetzgebung ist vom Kaiser und der Regierung ausgegangen; die egoistischen
Adels- und Großgrundbesitzerinteressen haben sie so weit zu verschlechtern verstanden,
daß es zweifelhaft erscheint, ob sie dem Lande und dem Bauernstande zum Segen
gereicht.

Sie gab den Millionen Leibeigenen die Freiheit, ließ aber den Gemeindebefitz
und damit die Abhängigkeit von der Gemeinde bestehen. Das Schlimmste aber war
die Art der Auseinandersetzung des Bauern mit dem Grundherrn über den Landanteil,
den der Bauer erhält, und die Ablösung der Lasten. Der Bauer erhielt zu wenig Land,
und er mußte für die Befreiung zu hohe Lasten auf sich nehmen. Er verarmte dabei
weiter; statt des patriarchalisch für ihn sorgenden und denkenden Grundherrn kam er
in noch größere Abhängigkeit von der Gemeinde und von den reicheren Bauern, den
„Gemeindefressern“ und den Wucherern. Die Gemeinde kann er auch heute definitiv
aur verlassen, wenn er sein Ablösungskapital abgezahlt hat. Die an sich nötige
Scheidung der großen landlosen Bevölkerung in eigentliche Bauern und bloße Arbeiter
wird durch das Recht auf den Landanteil nicht gehindert, aber zugleich in der schäd—
ichsten Weise vollzogen. Die Mehrzahl der Bauern verarmt, verschuldet sich, ist bis
zur Kraftlosigkeit unterernährt; 50 0/0 aller Bauern auf der schwarzen Erde hat heute
'ein Vieh oder nur ein Stück; 70,7 0/0 der Bauern können von ihrer Ernte nicht leben,
peitere 200/0 ihr Vieh nicht ausreichend unterhalten. Die zunehmende Hausindustrie,
Wanderarbeit, Fabrikarbeit genügt nicht, das Deficit zu decken; die von der Gemeinde
zu den letztern Zwecken Beurlaubten verpachten ihre Landfetzen an Zurückbleibende, ohne
daß diese dadurch eine genügende Existenz bekommen. Wenn im Gouvernement Moskau
3050 aller Fabrikarbeiler beurlaubte Bauern find, so entsteht damit kein normaler
Fabrikarbeiterstand (vergl. II S. 266). Die Regierung hat immer wieder die Ablösungs-
tenten, die sie erhebt, herabgesetzt. Nur eine große weitere Reform, Aufhebung des
Zemeindebefitzes, Verwandelung der noch zu rettenden Bauern in fefte nutzungsberechtigte
Inhaber mit gewissen Verschuldungs-, Veräußerungs-, Vererbungsschranken koöͤnnte helfen.
Kaum irgendwo hat ein so massen hafter Proletarisierungsprozeß sich an die Umbildung
der älteren unfreien Agrarverfassung in moderne freie Formen geknüpft. —

Versuchen wir kurz das Resultat dieser agrarischen Klassenentwickelung der
europäischen Staaten zu ziehen. Wir bemerken im voraus, daß der Prozeß nicht
        <pb n="545" />
        9871 Gesamtrefultat der neueren socialen Agrarentwickelung. 529
vollendet ist; er geht täglich mit der Industrialifierung der Landwirtschaft weiter;
wir kommen gleich darauf. Zunächst haben wir zu fragen, was das Ergebnis von 1500
bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts war.

Wir sehen auf der einen Seite gewisse einheitliche Ursachen und Folgen, auf der
anderen sehen wir doch eine recht verschiedene sociale Schichtung entstehen, die nicht bloß
Folge der älteren mittelalterlichen Verschiedenheit der Agrarverfassung und Social—
gliederung ist. Ich möchte das Einheitliche so formulieren: nicht das Kapital an sich,
sondern die Geld-, Absatz-⸗, Verkehrs-, Kreditwirtschaft mußte die feudale mittelalterliche,
naturalwirtschaftliche Verfafsung mit ihrer Eigenwirtschaft auflösen, auf freies Eigentum,
freie Arbeit, intenstvere Betriebssysteme, Einfügung der agrarischen Betriebe in die
nationale und weltwirtschaftliche Arbeitsteilung hinführen; eine neue Agrarverfassung,
eine neue ländliche Arbeitsverfassung mußte damit entstehen wie eine neue sociale
Schichtung der ländlichen Bevölkerung. Und überall wurde diese neue Schichtung
— schon weil sie die ältere und breitere gegenüber der industriellen war — auch von
Einfluß auf diese und die ganze Gesellschaft (vergl. IS. 377 oben).

Das Abweichende in den einzelnen Staaten ist nun, daß zwar alle die drei
socialen Schichten, die der großen Grundbesitzer und Pächter, die der Bauern und die
der Tagelöhner, sich mehr oder weniger allerwärts erhalten, aber in so verschiedener
Zahlenproportion und mit so verschiedenen wirtschaftlichen und technischen Eigenschaften,
mit so gänzlich verschiedener socialer Physiognomie, daß das Gesamtbild des ländlichen
und damit des ganzen socialen Aufbaues in den verschiedenen Ländern ein so ab—
weichendes geworden ist. Der große Umbildungsprozeß hat hier die eine dort die andere
der drei Schichten emporgehoben oder niedergedrückt; die Rückwirkung einer günstigen
oder ungünstigen Gesamtlage der Volkswirtschaft, der Einfluß aller auf geistige und
wirtschaftliche Erziehung der betreffenden Klassen wirkenden Ursachen, vor allem aber
die verschiedene politische und finanzielle Verfassung des Landes — monarchische
Socialpolitik oder ständisch-feudale, kapitalistische Klassenherrschaft, liberales laissez
faire —, sie haben die verschiedene Wendung herbeigeführt. Je ungünstiger die ge—
jamte wirtschaftliche Entwickelung eines Landes war, desto weniger konnte ohne staatliche
Eingriffe und Hülfe der Bauernstand sich erhalten, sich aus der alten in die neue Ver—
fassung zeitig und gesund umbilden. Feudal⸗ständische Klafsenherrschaft hat da und
dort schlimm gewirkt (fo in Ostdeutschland 16550 bis 1750, resp. bis 1850), aber an anderen
Stellen tat es die freie kapitalistische Entwickelung nicht minder (so in Italien, in
England). Despotischer Fiskalismus hat in Frankreich (1680 —1789) wie in Rußland
(1597 -1900) fast schwerer auf dem Bauern gelastet wie der Feudalismus. Wo eine
rasche ländliche Bevölkerungszunahme stattsand (wie in Irland 1700 - 1840, in Ruß—
land 1600 — 1860, in Deutschland 1815 — 60), hat sie mannigfach die Lage der Bauern
und Tageldhner verschlechtert; aber auch der Menschenmangel hat da und dort (1550
bis 1800) zur Verschlechterung der Rechtslage, zur Fesselung an den Boden geführt.
Wo die ländliche Bevölkerung rasch wuchs, da war die große Frage, ob innere Koloni—
sation noch möglich sei (wie in Preußen 1718 -1786), ob eine starke Auswanderung
sich bilde (wie in Irland von 1840 an, in Südwesideutschland 1830—60), ob die
Bevölkerungsüberschüsse in den Städten und im Gewerbe Verwendung finden, ob die
Güterzerschlagung durch Hausindustrie erträglich werde, oder ob mit der Verkleinerung
der Güter und Pachtungen ein lebensunfähiges, hungriges Zwergbauerntum entstehe;
endlich ob der Bevolkerungsüberschuß, der mit Lohnarbeit auf dem Lande bleibt, in
eine gesunde oder eine ungesunde Ärbeitsverfassung komme. Auch fuür die letztere Frage
war es von Bedeutung, ob man die Dinge sich selbst überließ, oder ob schon die An—
fänge einer zielbewußten Arbeiterpolitik der Regierung vorhanden war (veral. oben D
8 206 S. 275 unten).

Zeigt sich äußerlich der Unterschied der socialen agrarischen Schichtung in den
einzelnen Gebieten an dem Prozentverhältnis der Personenzahl und des innegehabten
Grundbesitzes zwischen den drei heutigen Hauptschichten (Großgrundbesitzer und Groß⸗
pächter, Mittelschicht, d. h. Pächter, Groß-, Mittel- und Kleinbauern, läuüͤdliche Arbeiter

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II.J 1.—6. Aufl. 24
        <pb n="546" />
        530 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —[(1988
aller Art), so sind die verschiedenen pfychischen, gesellschaftlichen, technischen, be—
riebs- und arbeitsverfassungsmäßigen Eigenschaften der drei Schichten doch mindestens
ebenso wichtig.

Wo nur 123 840 des Bodens dem Großbesitz und -betrieb angehören wie in Süd—
deutschland, sind gänzlich andere Zustände, als wo 40— 700 / ihm angehören wie mannig—
jach in Großbritannien, Ostdeutschland, Böhmen, Ungarn. Aber auch das bedingt wieder
verschiedene Zustände, ob der Großbesitz zu einem guten Teil sehr reichen Magnaten
Jehört, wie in vielen Teilen Englands, Schlesiens, Böhmens, oder einem mäßig be—
züterten, hart arbeitenden Kleinadel, wie in Pommern, Brandenburg, Ostpreußen.
Auch das schafft großen Unterschied, ob dieser Adel überwiegend auf dem Lande lebt
und selbst wirtschaftet (wie in Ostdeutschland) oder verpachtet und in der Ferne lebt
wie in Irland); ob ein großer Teil dieses Besitzes in kaufmännisch kapitalistische,
bürgerliche Hände übergegangen ist oder nicht; ob die Gewohnheiten und Ideen des
Feudaladels oder des reich gewordenen Bürger- und Unternehmertums diese Kreise
beherrschen, wie dementsprechend das Verhältnis dieser Schichten zum Bauern⸗ und
Arbeitertum, zum Beamtentum, zum Offiziersstand, zur Selbstverwaltung und parla—
nentarischen Laufbahn sei. Ein zum Geldmacher, Bauernleger, Börsenspekulant und
zjum agrarischen Heißsporn und Scharfmacher gewordener Junker ist etwas gänzlich
anderes als ein vornehmer, bauern- und arbeiterfreundlicher patriotischer Gutsbesitzer,
der in den Ideen der noblesse oblige lebt. Auch die Verpachtungsart des großen
Besitzes bewirkt die stärksten socialen Unterschiede: größere und mittlere, modern wirt—
ichaftende, mit Kapitalbefitz ausgestattete Pächter, wie im großen Teil Englands erzeugen
ganz andere sociale Zustände als proletarische, wucherische Klein-,Zwerg- und Halb—
pacht, wie in vielen Teilen Irlands, Belgiens, Italiens.

Auch wo wie in Frankreich und einem großen Teile Deutschlands noch 40 — 80 60
alles Bodens den Groß-, Mittel- und Kleinbauern gehören, kann doch die sociale
Schichtung noch sehr verschieden sein, je nachdem die ersteren oder letzteren überwiegen,
je nachdem die wirtschaftlich-technische und die geistig-moralische Bildung und Ge—
itiung sich gestaltet, die Verschuldung vorangeschritten, die Verbindung der ländlichen
Wirtschaft mit Nebenerwerb hergestellt oder verschwunden ist. Die tiefe Herabdrückung
der Kleinbauern in Irland, Italien, Rußland beruht nicht etwa darauf, daß dort da⸗
noderne Kapital, der moderne Kredit, die neuen Unternehmungsformen stärker auf den
Bauern drückten, sondern auf dem tiefen technisch-geistigen Niveau der Mittel— und
unteren Klassen. Viel mehr die Schule, der landwirtschaftliche Wanderlehrer hat hier
zu helfen, als etwa die Klafssenorganisation. Bei uns in Deutschland hat seit 50 Jahren
das Genossenschaftswesen und das landwirtschaftliche Bildungswesen den Bauern vor
dem Wucher, dem städtischen Kapital so weit gerettet, daß er sich trotz der Ungunst der
nternationalen Konkurrenz behauptet.

Die zunehmende Klasse der ländlichen Tagelöhner und Arbeiter mit ihrem meist
darken Bevölkerungszuwachs wurde durch den Einfluß ihrer Lebenshaltung und ihrer
dohnansprüche maßgebend für den Arbeiterstand überhaupt. Um so wichliger ist es
ür sie, ob fie vom Erwerb auch des kleinsten Grundbesitzes ausgeschlosfen ist, wie
mannigfach in den Gegenden des ganz großen Grundbesitzes, ob sie bei der Separation
ganz leer ausging, ob sie wie in den Gegenden der Kleinbauern dem Parzellenbesitzer
aahe steht und in ihn übergeht. Hasbach hat gezeigt, wie die neuere englische Agraͤr—
verfafssung ebenso gut bei richtigem Eingriff von oben zu ganz anderen besseren Arbeiter—
zuständen hätte führen können. Die deutsche Agrarunterfuchung des Vereins für
Socialpolitik von 1892 (Max Weber, Kärger ꝛc.) hat gezeigt, daß die alten Arbeits-
verhältnifse (Insten-, Häuerling-, Dreschgärtnerinstitutionen) sich heute auflbsen,
daß aber das, was neu sich bildet, sehr verschieden sein kann, daß auch unter der
vollen Herrschaft der modernen Unternehmung je nach der Reugestaltung der Arbeits-
verfassung ein ganz verschiedener ländlicher Arbeiterstand sich erhalten, resp. neu bilden
läßt. Die soczalen Inflitutionen bleiben für alle sociale Sahichiung wichtiger als
Technik, Markt und Kapital.
        <pb n="547" />
        989)] Die staatlichen Voraussetzungen der neueren Klassenkämpfe. 531
Geben diese Bemerkungen auch kein einheitliches, so doch wohl ein wahres Bild
einer der größten socialen Umbildungen. Sie zeigen, daß die unteren ländlichen Klassen
von 15600 -1850, zu selbständiger Aktion noch ganz unfähig, überwiegend nur da sich
hoben, wo die Regierungen ihre Pflicht thaten, daß die Klassenherrschaft in dieser
Entwickelungsreihe keine ausschlaggebende, die Klassenkämpfe von unten her keine Rolle
spielten, daß die freie moderne wirtschaftliche Bewegung wohl vereinzelt nicht überall die
Hebung förderte, auf gefunde sociale agrarische Verfassung und Bodenverteilung hinwirkte.

2580. Die europäische Klassengeschichte im 19. Jahrhundert.
Bourgeoisie, industrielle Arbeiter, Socialdemokratie, sonstige
Klassen. Die agrarische Klassengeschichte, die wir eben schilderten, gehört der Ver—
fassungsepoche europäischer Geschichte an, welche sich durch den Niedergang der älteren
ständischen Verfassung, den Sieg des aufgeklärten Despotismus und des Beamtenstaates,
die Anfänge der konstitutionellen Monarchie charakterisiert.

Die europäische Klassengeschichte der neuesten Zeit, hauptsächlich die des letzten
halben Jahrhunderts vollzieht sich in Ländern, die überwiegend die absolute Monarchie
hinter sich haben, welche in Staat und Selbstverwaltungskörpern eine Vertretung des
Volkes mitreden lassen, welche fast alle auf dem Boden der modernen Rechts- und
Steuergleichheit, der modernen Vereins⸗, Versammlungs-, Preßfreiheit eine starke öffent—
liche Meinung, ein erhebliches Parteileben ausgebildet haben. Auch so weit es sich um
Republiken handelt, existiert eine Staatsgewalt mit Ministern, Beamtentum, Heer,
Polizei und Gerichtsgewalt, welche den alten Monarchien nachgebildet sind. In den
monarchischen Staaten ist teilweise, wie in England, Belgien, Norwegen, Italien die
königliche Gewalt so in ihrem Einfluß beschränkt, daß sie sich von Republiken wenig
mehr unterscheiden. In anderen Staaten, hauptsächlich in den deutschen und österreichisch—
ungarischen, hat die erbliche Monarchie noch immer eine führende Stellung über den
Parlamenten und Parteien. So ziemlich überall aber stehen neben Parlament, fort⸗
schrittlichen Parteien, öffentlicher Meinung die alten politisch-socialen Mächte, Kirche,
Heer, ein Teil der alten Korporationen, und vor allem das Beamtentum, zumal da,
wo es herkimmlich trotz Parteien und Parlament regiert, wie in Frankreich, in Deutsch⸗
land, in Hsterreich, in Rußland.

Der Übergang von der absoluten zur konstitutionellen oder gar parlamentarischen
Monarchie, von der absolutistischen Bevormundung der Provinzen, Kreise, Gemeinden
zur neueren freien Selbstverwaltung ist in Nachahmung Englands mit wenigen Aus—
nahmen in allen Kulturftaaten vollzogen worden. Der Liberalismus hatte dafür durch
Generationen gekämpft; die Ausschließung des Volkes von der Regierung hatte sich
überall als unhaltbar gezeigt; das alte Beamtentum war unfähig geworden allein zu
regieren; die aufstrebenden Mittelklafsen, das reich gewordene Unternehmertum hatte
türmisch seinen Anteil am Staatsleben gefordert. Wo man, wie in Hsterreich und
Preußen, bis 1849 mit der Konzession einer Verfassung gezögert, hatte es sich unlieb—
sam gerächt. Aber andererseits konnte es nicht fehlen, daß die große Veränderung des
öffentlichen Lebens überall ähnliche Gefahren erzeugen mußte wie in England schon im
18. Jahrhundert. Der steigende Einfluß der Gesellschaft auf Staats- und Gemeinde—
verwaltung brachte Klasseneinflüsse, erzeugte Ansähe zur Klassenherrschaft, die der auf—
geklärte Despotismus nicht gekannt, nicht geduldet hatte. Das echt liberale Bourgeois—
ideal von der starken Gesellschaft und dem schwachen Staat bedeutete doch zunächst, daß
die Unternehmer den Staat nach ihrem Sinne regiert haben wollten, für später, daß
die Arbeiter das Gleiche forderten.

In der ersten Zeit freilich trat es da nicht schroff hervor, wo die alten monarchischen
Traditionen vorhielten, wo die politischen Parteien mehr um ihre politischen Ver—
fassungsideale als um praktische und wirtschaftliche Interessen stritten. In England
blieben die alten Parteien der Whigs und Tories bis zur zweiten Parlamentsreform
von 1868 mehr zwei Adelsfaktionen, die beide oligarchisch um die Ministerstellen
stritten. Auf dem Kontinent gruppierten sich die gesellschaftlichen Elemente, die sich
um das politische Leben kümmerten, überwiegend nach den Stichworten „konservativ und

94 *
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        532 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —[1990
liberal“, d. h. nach den natürlichen Gegenfätzen, die alles Staatsleben beherrschen. Man
kann im Staate mehr das Bestehende verteidigen oder mehr an seiner Fortentwickelung
arbeiten; man kann die Zusammenfassung und Synthefe der Kräfte zu einheitlicher
Aktion oder ihre eigenartige Entwickelung und freie Bewegung für das Wichtigere halten.
Man kann den Staat von oben und von unten her betrachten. Beide Tendenzen werden
immer neben- und gegeneinander stehen; es muß im freien Staate stets Parteien beider
Art geben; jede ist in gewissem Sinne gleichberechtigt, die erstere muß für alle großen
Aktionen vorwiegen, die letztere in ruhigeren Zeiten, wo das Neue sich bildet, um Leben
und Anerkennung ringt.

Naturgemäß aber stehen nun hinter den abstrakten politischen Gesichtspunkten der
Parteien nationale, kirchliche, sociale und wirtschaftliche Interessen, die sich mit den
genannten beiden großen Tendenzen kombinieren und in dem Maße, als sie die rein
politischen Gedanken und Ideale in den Hintergrund drängen und überflügeln, werden
die Parteien einseitig, ja schädlich, so die Konservativen, wenn sie nur dem Großgrund—
besfitz höhere Renten, die liberalen Unternehmer, wenn sie nur dem Geschäftsgewinn freie
Bahn, die radikalen Arbeiter, wenn sie nur den unteren Klassen Besitz und Einkommen
schaffen wollen. Der berechtigte politische Parteikampf kann so zum extremen Klassen—
kampf, beim einseitigen Sieg einer Partei zur Klassenherrschaft werden. Das sind die
GBefahren unseres Zeitalters. Man wird sagen können, das 19. Jahrhundert weise in
den meisten Kulturstaaten eine Einschränkung der monarchischen Gewalt und der konser—
oativen Kräfte, eine steigende Demokratisierung der Staatseinrichtungen, einen zunehmenden
Einfluß erst des städtischen Bürgertums, dann der industriellen Arbeiter und der unteren
Klaffen überhaupt auf. Und es sei für den einzelnen Staat die Frage, wie weit diese
Demokratisierung gehe, wie weit die alten Mächte Widerstand leisteten, ob die Demo—
kratisierung nicht mehr Klassenherrschaft, als früher vorhanden war, erzeuge, ob sie nicht
bereits zu jenem Extrem gekommen sei, das einst in den antiken Staaten fast die Auf—
ibsung des Staates resp. Fremdherrschaft und Militärdiktatur herbeigeführt habe. Wir
dürfen aber hier bei diesen Fragen nicht verweilen; es war nur einleitend an diesen
politischen Hintergrund unserer socialen Entwickelung zu erinnern. —

Der beherrschende sociale Gegensatz unserer Zeit ist der zwischen den Unternehmern
und den industriellen Arbeitern. Wir haben auf ihn schon öfter einzugehen gehabt
(8 113- 147, 208 - 228), ihn auch zahlenmäßig schon zu sassen gesucht (S8 208 und
230). Hier ist nur von dem inneren Wesen, der Psychologie der zwei Klaffen und ihrer
Wechselwirkung an sich, von ihren Tendenzen und ihrer Stellung gegenüber den anderen
Klassen zu sprechen.

Die Welt der Unternehmer ist die modernste Form einer aktiv thätigen Aristo—
kratie; sie rekrutiert fich aus den Talenten aller Klaffen, erhält ihren Stempel aber am
meisten durch ihre Fähigkeit zu Spekulation, Handel, Geschästsorganisation. Energische
Thatkraft, kaufmännische Bildung, zum Teil auch hohe technische Kenntnisse und Er—
indungsgabe, Welt- und Menschenkenntnis, meist auch großer Besitz, charakterisieren
diese Kreise. Der Unternehmer ist von Hause aus liberal, verlangt vor allem fur sich
reie Bahn; stolz auf seine Leistungen, im Gefühle, an verantwortlichem Posten zu
stehen, erfüllt von der großen Aufgabe, die moderne Volkswirtschaft zu organisieren,
denkt er leicht von Ministern und Beamten, Offizieren und Gelehrten, Feudaladel und
Bauern nicht allzu hoch; seine Arbeiter sieht er leicht nur als „Haͤnde“, als mechanische
Gehülfen an. Er will von der Polizei, von Schußzgesetzen, von Arbeiterrücksichten in
seinen Kombinationen nicht beschränkt sein. Er lebt in dem Gefühl, daß ihm die heutige
Welt gehöre, daß er mit seinem Gelde wenn nicht alles, so doch sehr viel erreichen könne.
Wenn man von Bourgeoifie spricht, so meint man die unschönen, harten, materialistischen
Züge der Klasse, die Reigung zu rücksichts- und fkrupellofer Gewinnjagd, die Tendenz,
Staatsmaschine, Parlament, Börse und Presse nur als Mittel des Geldmachens an—
zusehen, event. zu erkaufen. Schon Burke sagt von den englischen Unternehmern seiner
Zeit: das Hauptbuch ist ihre Bibel, die Boͤrse ihre Kirche, das Geld ihr Gott. In
den einzelnen Ländern und Staaten macht freilich der so geartete Teil des Unternehmer—
        <pb n="549" />
        901) Die heutigen Klassen der Unternehmer und der Arbeiter. 533
tums einen sehr verschiedenen Bruchteil des Ganzen aus. Die häßlichen Züge sind da
und dort mehr eine vorübergehende Erscheinung gewifsser Haufseperioden gewesen. Ganz
fehlen sie nirgends. Und die unter dem Drucke des Unternehmerregiments Stehenden
und Leidenden, die Arbeiter, sehen diese Züge natürlich vergrößert, durch einzelne
Skandale und die übertreibende Fama aufgebauscht. Wo die Unternehmer in unbezahlten
Ehrenämtern der Selbstverwaltung thätig sind, haben sie einen edleren humanen
Charakter; ebenso wo Kirche und Religion fie noch beherrscht. Um so schlimmer steht
es, wo sie nur gesellschaftlich glänzen, den Adel und Orden erwerben, durch Equipagen
und Pferde, durch gesellschaftlichen Lurus die Augen auf sich ziehen wollen. In den
Parlamenten haben nur wenige eine große Rolle gespielt; um so mehr suchten sie
durch ihre Beamtenschaft und ihren Anhang hier Einfluß. Die Zahl der Direktoren
und Verwaltungsräte von Aktieugesellschaften, Eisenbahnen, Versicherungsgesellschaften,
die sie in das englische, französische, öfterreichische, nicht ebenso zahlreich in die deutschen
Parlamente brachten, ist groß. Ein erheblicher Teil des verlotterten Feudaladels trat
durch Geldheiraten, Verwaltungsratsstellen und Ähnliches in ihren Dienst. Fähige und
unfähige Söhne und Schwiegersöhne suchten sie, soweit es ging, in das hohe Beamten—
tum, in die Ministerien einzuschieben. Die erheblichste Steigerung ihrer Klassen macht
haben die Unternehmer durch ihre Verbände, deren hochbezahlte Generalsekretäre, durch
die Kartelle und Trusts, durch die Gründung und Beherrschung zahlreicher Zeitungen,
durch große Subventionen, die sie (vor allem in den Vereinigten Staaten) den poli—
tischen Parteien zahlen, sowie durch die persönliche Verbindung der führenden Männer
mit Fürsten, Ministern und Parteiführern erreicht.

Eine ganz einheitliche Klasse, vollends eine mit straffer Disciplin bilden sie aber
nicht. Ihre Mitglieder gehören heute den verschiedensten politischen Parteien, in
Deutschland den Konservativen, der Reichspartei, dem Zentrum, den Liberalen, dem
Fortschritt an. Socialpolitisch gehen sie weit auseinander: die extremsten Scharfmacher
wie die humansten praktischen Socialreformer sind unter ihnen. In Deutschland haben
fie vielfach sich mit dem Feudaladel verbunden, dessen Sitten und Gedanken an—
genommen.

Die Arbeiterwelt der neuen Großindustrie ist so wenig wie die Unter—
nehmerwelt ein einheitliches Ganze mit gleichen Eigenschaften, aber sie schloß sich doch wohl
noch mehr als jene zu einer im ganzen einheitlichen Klasse zusammen. Teilweise schon in
der zweilen und dritten Generation Fabrikarbeiter, teilweise vom Lande kommend, Tage—
löhner⸗ und Kleinbauernkinder, teilweise frühere Gesellen, Kleinmeister-, Handwerker—
kinder, frühere Hausindustrielle, sind die meisten anfänglich nur, wenn es ihnen recht
schlecht ging, in die Fabrik eingeireten. Die Mehrzahl verlor damit den Zusammen⸗
hang mit Heimat, Verwandten, Geistlichem; in schlechten, früher in entsetzlichen Woh—
nungen der Fabrikdistrikte untergebracht, Frauen und Kinder frühe und überlange in
die Fabrik schickend, verloren sie die Gewohnheiten eines fittigenden Familienlebens, ja
es löste sich fur viele Familienwirtschaft und Familienleben fast ganz auf, Die an⸗
strengende, 12— 15 stündige Arbeit der Zeit von 1770 -1850 in den großen Werkstätten
und Fabrikräumen, die noch aller hygienischen Einrichtungen entbehrten, dem Lärm, dem
Staub, der Hitze ausgesetzt, an eine oft ungesunde Teilarbeit gebunden, entarteten viele
körperlich und geistig. Vollends wo jede Volksschule, jeder Einfluß edler Geistlicher
fehite, wo die Armeuverwaltung, wie in England bis 1834, ein Institut wurde, das
dohnzuschüffe an Stelle der Fabrikanten zahlte, wo die Wucht der Krisen alle paar
Jahre 83830 00 der Arbeiter für Monate brotlos machte, da entstand mit der Massen⸗
anhäufung in den Fabrikdistrikten, mit der Massenarbeit in den Fabriken, mit dem
Maͤssenelend, das sich so schroff von den glänzenden Villen der Unternehmer, von ihrem
Reichtum und Luxus abhob, zuerst eine Massenstumpfheit und ⸗roheit, dann ein Massen—
groll, ein Massenneid als Bindeglied, als pfychisch einheitlicher Zug dieser täglich
fich berührenden, von der politischen, geistigen und Bildungswelt der höheren
Klassen ganz geschiedenen Arbeiter. Es fehlte in den ersten Generationen dieser neueren
Entwickelung zwar keineswegs an zahlreichen Versuchen human⸗patriarchalischer Ein—
        <pb n="550" />
        534 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [992
wirkung auf die Arbeiter, aber sie traten in den eigentlichen Fabrikgegenden mit ihren
Wohnverhältnifsen unter der Wucht der Konkurrenz doch zurück. Gar zu leicht entstand
in den großen Fabriken die Thatsache, daß Lohnzahlung und barsche Befehle die
wesentlichen Begegnungspunkte der Herrschenden und Gehoͤrchenden waren; das Ver⸗
hältnis, wie es jeder gute Offizier zu seiner Mannschaft hat, daß man immer wieder
Freud und Leid, Arbeit und Gefsahr teilt, trat nur allzu jehr zurück. Und der liberale
Staat kümmerte fich auch nicht um diese Beziehungen, ja er hob nach einander die
alten schützenden Gesetze (in England die Elisabethischen, auf dem Kontinent die alten
Zunftgesetze, das alte Bergrecht, die alten hausindustriellen Reglements), auf den Wunsch
der Unternehmer, trotz allen Protestes der Arbeiter auf.

So bildete sich teilweise schon im 18., mehr in den ersten zwei Dritteln des
19. Jahrhunderts ein Arbeitertypus schlimmer Art: die schwächlichen Elemente gingen
zu Grunde, die kräftigen hielten sich, aber wurden roh, gewaltthätig, von Haß erfüllt;
die klugen wandten sich den extremsten socialen und politischen Ideen zu. Dem Staat
und den höheren Klassen standen sie ohne jedes Verftändnis gegenüber. Die letzteren
verachteten sie als Faulenzer, Heuchler, Leuteschinder. Die Massenorganisation der
Fabrik erschien ihnen als Vorbild einer socialistischen Massenorganisation der Volks
wirtschaft. So entstand pfychologisch das moderne Proletariat von 17650 — 1870. In
der ersten Generation zu Aufstand und Gewaltthat nur zu sehr geneigt, so im 18. Jahr⸗
hundert in der englischen Strumpfwirker-, dann 1800 — 18506 in der englischen Baum⸗
wollindustrie, wo Revolten auf Revolten folgten. Die Losung Blut oder Brot ging
1816 durch die englischen Fabrikdistrikte; 1831 schrieben die Lyoner Seidenweber auf
ihre Fahne: vivre en travaillant ou mourir en eombattant. Auch in Preußen mußten
1840-50 die Weberaufstände mit Militär unterdrückt werden.

Es war die Zeit, da Owen, St. Simon, Fourier, L. Blanc, Proudhon, ihre
Theorien ersannen; sie drangen noch kaum in die weiteren Arbeiterkreise ein; erst von
1848 an breiteten sich dann langsam die Lehren von Lassalle und Marx aus. Die
Regierungen waren eben in dieser Zeit (1830—70) daran, das Füllhorn wirtschaftlicher
und politischer Freiheiten über Westeuropa auszugießen, das der Liberalismus verlangte.
Man hoffte optimistisch, damit werde auch jede wirtschaftliche Not verschwinden, freilich
vergebens. Neben der neuen wirtschaftlichen Blüte nahm 1840 -70 die Not der untereu
selassen zu, und die neue Hffentlichkeit, die Presse, die Litteratur verkündeten sie aller
Welt. Ein Teil der Arbeiter fing an sich zu fühlen, mancherlei zu lernen, sich zu
organisieren, so vor allem die englischen Gewerkvereiuler. Ob der Arbeiterstand im
zanzen steige oder sinke, ob die Gewaltthaten und Roheiten zunähmen oder abnähmen,
war bis gegen 1870 schwer zu übersehen. Die erschreckten Kulturschwärmer und viele
Unternehmer, ein großer Teil der Befitzenden wurden verängstigt, beriefen sich auf den
alten aristotelischen Satz, daß Handarbeit stets verrohe und ungeschlacht mache. Wie
man den Bauern 1525—1800 entrechtet und geknechtet hatte, wie die amerikanischen
Sklavenbarone das Sklavenrecht erst 1830 — 60 ganz unmenschlich gestaltet hatten, so
bildete fich in den westlichen Kulturstaaten schon 1800 — 1866, in Deutschland von Ent—⸗
stehung der Socialdemokratie an, eine Unternehmergruppe der socialen Reaktion aus,
velche die Arbeiterrechte und das Wahlrecht einschränken, die Koalitionsfreiheit und die
Bewerkvereine unterdrücken, ein hartes Regiment mit der Zuchtrute einführen wollten.
Sie hatte darin nicht Unrecht, daß die alles entscheidende Frage die pfychologisch⸗sittliche
ei: geht es in wirtschaftlichen Tugenden und geistig aufwärts oder abwärts mit dem Arbeiter-
tand? wird er immer roher und gewaltthätiger oder gesitteter, vernünftiger, fleißiger,
eistungsfähiger? Die billig denkenden und weitfichtigen Beobachter glaubten aber schon
on 1865 an prophezeien zu können, daß trotz aller Roheiten die Presse und Schule, die
teigenden Löhne und die allgemeinen Kultureinflüfsse einen zunehmenden Teil der Arbeiter,
und zwar gerade den, der sich zu organisieren beginne, mehr und mehr emporheben.

. Unter diesen komplizierten, seils herabdrückenden, teils hebenden Einflüfsen
st die neuere sociale Bewegung entstanden, hat sich das Verhältnis der beiden neuen
ocialen Hauptklassen untereinauder und zut Staatsgewalt und zu den anderen Klassen
        <pb n="551" />
        993)] Die Entstehung des heutigen Proletariats. England. Vereinigte Staaten. 535
eigentümlich und neu gestaltet, relativ verschieden in den einzelnen Staaten und doch in
gewissen Grundzügen uͤbereinstimmend. Die Verschiedenheit ist fast mehr Folge der
geistig-politischen Specialgeschichte des einzelnen Volkes, die UÜbereinstimmung mehr
Folge der gleichen technischen und wirtschaftlichen Umbildung.

In England hatte sich 17891882 ein verknöchert-toristisches reaktionäres
Regiment ausgebildet und erhalten, das von einer liberal-fortschrittlich whigistischen
Opposition längst bedrängt, unter Königin Viktoria von ihr abgelöst wurde. Langsam
folgten sich politische und wirtschaftliche Keformen, erst im Sinne des städtischen Bürger—
tums, dann auch im Sinne arbeiterfreundlicher Socialreform. Die Verelendung der
Massen war in diesem ersten Lande der Großindustrie bis gegen 1880 am größten,
hier war das Bauern- und Handwerkertum am stärksten vom Großbetrieb bedrängt und
eingeschränkt; die individualistisch-liberale Wirtschaftspolitik hatte hier den Unternehmern
die freiefte Bahn gegeben. Es bildet sich hier nun 1838 —1850 der rein politische
Chartismus als radikal-revolutionäre Partei, um von 1850 an wieder rasch zu ver—
schwinden. Es entsteht später keine nennenswerte politische Socialdemokratie, einfach
weil die alten freien Verfassungsformen den Arbeitern und ihren Reformtendenzen freien
Spielraum gewährten, weil der nüchterne praktische Sinn des Volkes sich in der Arbeiter—
schutzgesetzgebung, in der Hülfskassen-, Genossenschafts-, Gewerkvereinsbewegung, in einer
gewifsen Demokratisierung der Staats- und Gemeindeverfafsung, im sogenannten Munizipal—
socialismus erreichbare Ziele und sichtbare Erfolge verschafft hatte, weil von 1840 -70
an die beiden alten Parteien der Tories und Whigs und die führenden Aristokraten⸗
kreise offenen Sinn für die im einzelnen kleine, im ganzen aber doch wirksame Social—⸗
reform hatten, weil beide Parteien die Arbeiter für sich gewinnen wollten. Der bis
1850 so starke Haß der Arbeiter gegen die Unternehmer verwandelt sich in den folgenden
50 Jahren in ein erträgliches praktisches Zusammenwirken; die Arbeiter verlassen sich
auf ihre Selbsthülfe, der beste Teil der Aristokratie sucht den Klassenabstand durch
Hebung der Bildung und andere humane Maßregeln zu überbrücken. Auch der seit
1880 etwas stärker hervortretende Staatssocialismus wird den Grundzug dieser ruhigen
maßvollen socialen Bewegung nicht ändern, wenn auch die Befriedigung der Arbeiter⸗
ansprüche 1840 —80 durch Englands Monopolstellung leichter war als seither, seit der
volkswirtschaftliche Fortschritt langsamer geworden ist.

Ähnliches läßt sich von der socialen Bewegung in den Vereinigten Staaten
und Australien sagen. Nur haben im letzteren Lande die republikanischen Parlamente
bereits arbeiterfreundliche Majoritäten und eine dementsprechende Gesetzgebung; in diesem
Arbeiterparadies giebt es wohl Schwärmer für Bodenverstaatlichung, aber keine die
oberen Klassen hafsenden Socialdemokraten, wie in Deutschland und Frankreich. Auch
in den Vereinigten Staaten hat der Bodenüberfluß und die Lohnhöhe wie der beispiellose
Glanz der wirtschaftlichen Entwickelung die Arbeiter im ganzen von Extremen zurück⸗
gehalten. Die obere Schicht der Arbeiler hat eigene kleine Häufer, kleidet sich wie der
Mittelstand, hat Gewerkvereine, wählt aber entweder republikanisch oder demokratisch.
Die Arbeiterklasse hat sich nicht als Partei für die Wahlen organisiert, will keine Ver—
staatlichung fämtlicher Produktionsmittel, die hier nur ungeheure Dieberei im Sinne
der New HYorker Tammanyhall bedeutete. Im übrigen freilich ist die politische Ent⸗
wickelung keine ganz gesunde. Die Demokratisierung der Staatseinrichtungen ging hier
am weitesten. Sie hat zur Folge gehabt, daß der anständige bessere Teil der oberen
Klassen sich fast ganz von der Politik zurückzieht, daß der gewissenlosere, habfüchtige
Teil einen steigenden politischen Einfluß durch Bestechung jeder Art sich sichert, daß
unter scheinbar demokratischen Formen eine immer weitergehende Herrschaft der großen
Geldmagnaten und einiger Hunderttausend von ihnen abhängender Professionspolitiker
und Stellenjäger sich ausbildete. Alle vier Jahre gehört der bei der Präsidentenwahl
siegenden Partei die Beute, d. h. alle Beamtenstellen des Bundes, und in den Einzelstaaten
istes ähnlich. Es entsteht damit eine im ganzen sehr schlechte Verwaltung, die nur
durch den Reichtum des Landes und die große Gewalt des Präsidenten und seiner
nächften Gehülfen erträglich ist. Es besteht da nichts von einer varlamentarischen
        <pb n="552" />
        536 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1994
Regierung, von einer Herrschaft der Kammermajorität wie in den meisten europäischen
Staaten. Ein amerikanischer Minister konnte unlängst die Verfassung als einen auf
konstitutionelle Formen geftützten und durch sechs Personen ausgeübten unverantwort
lichen Despotismus bezeichnen. Es ist der Anfang des bekannten historischen Umschlags
jeder extremen Demokratie in die Diktatur.

Im Gegensatz zu den englisch redenden Staaten, zu ihrer socialen Mäßigung und
relativen Abwesenheit social⸗revolutionärer Kämpfe von 1880 190 ist Frankreich seit
1789 das Land der Verschwörungen, der Revolutionen, der Putsche, wie es zugleich
das Land der geistreichsten Konzeptionen, der kühnsten phantasievollen socialistischen
Zukunftspläne ist. Büreaukratisiert und centralisiert wie kein anderes ist es zugleich
das Land der Bauern, der Handwerker, der Kleinbürger, der Manufaktur geblieben;
seine Großindustrie hat nicht die Bedeutung wie die englische und deutsche aber seine
alte Geldwirtschaft und Börsenspekulation hat die stärksten plutokratischen Tendenzen
erzeugt, den Haß gegen das Kapital und die Bourgeoisie, die unter Louis Philipp,
unter Napoleon III. wie unter der Republik gleichmähig zu erwerben und zu herrschen
verstanden, großgezogen. Die Arbeiterschaft hat, wie wir sahen (I1 S. 399) keine große
Gewerkvereinsbewegung zu schaffen verstanden, schon weil sie zu sehr in Schulen,
Fraktionen und Parteien sich spaltet. Aber eine erhebliche Zahl socialistischer Ab—
geordneter hat doch in der Kammer seit den 90 er Jahren Eingang gefunden, jetzt
gegen 50. Auch saß ein socialistischer Handelsminister (Millerand) 1809 — 1902 im
Ministerium Waldeck-Rousseau, und dem großen opportunistischen Redner Jaurès war
es 1902 gelungen, eine große Mehrheit der Socialdemokraten (80 Abgeordnete, 550 000
Stimmen) unter seiner Führung zu vereinigen, während die extreme Richtung (die
Guesdisten und Blanquisten) viel schwächer blieb (7 Abgeordnete, 351 000 Stimmen).
Doch haben diese Umstände neue heftige Kämpfe, erbitterte Angriffe der Radikalen gegen
Millerand und Jauros erzeugt. Was aus diesen Bewegungen unter der republikanischen
Staatsform, dem allgemeinen Stimmrecht, dem leidenschaäftlichen Volkscharakter noch
werden wird, ob nicht doch wieder die katholische Kirche, das Heer, die Börse, das große
Kapital zur Restauration gelangen werden, ist heute schwer zu sagen.

Deutschlands sociale Bewegung ist die ernsteste und tiesste, obwohl es bis 1860
nur eine politisch-radikale, kleinstaatlich-demokratische, Gewerbefreiheit und Freizügigkeit
jordernde Agitation des Groß- und Kleinbürgertums besaß. Preußen hatte, als kon—
stitutioneller Staat, 18860—1858 seinen feudalen Klaffen und der katholischen Kirche eine
starke Parteiorganisation und mancherlei Einfluß gestattet; im ganzen aber herrschte
hier, wie im übrigen Deutschland, ein liberales, gerechtes, anständiges Beamtentum,
das den Zollverein und manche arbeiter- und bauernfreundliche Reformen geschaffen, wie
z. B. den preußischen Arbeiterschutz von 1889, die Hülfskassengesetze von 1849 -534, die
definitive Bauernbefreiung von 1850, den allgemeinen Schulzwang von 1815 an;
letzterer hatte am meisten die unteren Klassen gehoben. Das Handwerk hatte trotz be—
ginnender Krise 1830— 1870 noch im ganzen gute Tage gehabt; das Bauerntum war
wohlhabend in dieser Zeit geworden. Großes proletarisches Elend war nur in den haus—
industriellen Bezirken. Ein erheblicher Teil des Unternehmertums war 1840 1870
human, ja arbeiterfreundlich. Einen eigentlich politischen Einfluß hatten diese Kreife
wohl zeitweise in Osterreich, in Preußen nur einige Monale 1848, und dann wieder
ganz beschränkt 1867 —1873; von einer Bourgeoisherrschaft war in ganz Deutschland im
ganzen 19. Jahrhundert nirgends die Rede. Und nuͤn 1863 die Begründung des
socialdemokratischen allgemeinen deutschen Arbeitervereins durch Lassalle,
1869 der Partei der internationalen deutschen Sorialdemokrabie unter
Marx' und Liebknechts Führung, die sich 1875 mit den Laffalleanern verschmolz,
von da bis zur Gegenwart es auf 81 Mandate im Reichstage, auf über 8 Millionen
Stimmen bei den Reichstagswahlen brachte, heute eine poutisch-wirtschaftliche Macht
ersten Fanges und zwar im Sinne republikanisch-revolutienärer Tendengen ist.
Gewiß bildet auch in Deutschland die Umwälzung der Technik und der Betriebs—
sormen, der Sieg der freien Konkurrenz und derz Gedwirtschaft Ader Fortschritt der
        <pb n="553" />
        9095) Neuere sociale Entwickelung in Frankreich und Deutschland. 537
Großindustrie und der Großstädte den Untergrund der Klassenbewegung; die Plötzlich—
keit und Raschheit des nationalen volkswirtschaftlichen Aufschwunges von 1866 —1900
kam hinzu. Äber die Erklärung, daß kein anderes Land eine solche socialdemokratische
politische Klassen- und Parteibildung hat, liegt doch in specifisch deutschen Ursachen:
das Land der besten Volksschule, der besten Büreaukratie, der besten Kasernen und der
allgemeinen Wehrpflicht, sowie der vollendeten Disciplinierung der Arbeiter in Riesen—
betrieben wie den Kruppschen war kein ungünstiger Boden für die Disciplinierung der
Industriearbeiter in einer politischen Partei unter diktatorischem Befehl. Der idealistisch
doktrinäre Volkscharakter, die philosophisch-spekulative Neigung weiter Kreise bildete
ein Förderungsmittel unpraktisch socialistischer Gedankensysteme. Die Kleinstaaterei und
der absolute Beamtenstaat hatten die Massen nicht für praktische Politik erzogen; am
Rhein, in Sachsen, in Süddeutschland blühte ein auf Unkenntnis ruhender thörichter
Preußen- und Hohenzollernhaß, eine kindliche Schwärmerei für Republik und Volks—
souveränität, für französisch-parlamentarische Freiheitsphrasen. Rasch und plötlich
hatte man 1848-1875 ein Füllhorn politischer Rechte über den deutschen Staatskörper
zusgegossen, deren Gebrauch nicht ohne weiteres ein ganz richtiger sein konnte.
Die politischen Parteien und ihre Führer waren nicht fähig, den von 1860 an sich
erhebenden Arbeiterwünschen und Arbeiterinteressen so weit Rechnung zu tragen, daß
dieselben, wie in England, Glieder der herkömmlichen Parteien hätten bleiben können.
Bismarck war zunächst mit der Herstellung der Reichseinheit beschäftigt; er hatte in
seiner Verstimmung über die Bourgeoisie das allgemeine Stimmrecht und die Koalitions—
freiheit verwilligt, war auch nicht ohne tieferes Verständnis für die Arbeiterfrage, wie
er dann von 1880 —1890 die großen Versicherungsgesetze durchführte; fie genügten aber
in diesem Stadium und in dieser Form zur Versöhnung nicht. Bismarck sah in der
revolutionären Tendenz der socialdemokratischen Arbeiterbewegung eine solche Gefahr, daß
er 1878 —1890 mit dem Socialistengesetz sie erdrücken wollte; er förderte hierdurch mehr
die socialdemokratische Bewegung, hinderte eine maßvolle Gewerkschaftsbildung.

Immer erklären alle diese Momente noch nicht die Thatsache, daß Deutschland
als das Land des geringsten socialen Druckes die revolutionärste politische Arbeiter—
bewegung bekommen hat. Sie hätte in ganz anderen, sehr viel weniger exzentrischen
Bahnen verlaufen können, wenn nicht zwei wirklich große Männer sie leidenschaftlich
in solche gerissen hätten: Lassalle und Marx.

Beide echt jüdische, zersetzende Geister, beide nationalbkonomisch nur auf dem Juden
Ricardo, politisch und historisch ganz auf der englisch-französischen Geschichte von 1789
bis 1830 fußend, dem Geiste der Revolution, der radikalen Volkssouveränitätslehre
ergeben, philosophisch von Hegelscher Dialektik und dem Materialismus der 1840er Jahre
beherrscht, war Lafsalle ein ehrgeiziger Demagoge und Redner ersten Ranges, Marx ein
geistvoller, talmudistisch spintisierender Socialphilosoph und internationaler Verschwörer.
Beide setzten ihr Leben an die Sache der Arbeiter, sie brachten den Stein der socialen
Bewegung ins Rollen. Sie fanden bei scholastisch angelegten, fanatischen Politikern
zunächst den nötigen litterarischen Anhang; die Masse der gelernten, bald auch der
übrigen deutschen Arbeiter war gerade geiftig so weit geweckt, um durch ihre Theorien
fich begeistern zu lassen, politisch, philosophisch, volkswirtschaftlich so wenig gebildet,
um an sie kritiklos zu glauben. Viele ihrer grundlegenden Sätze hatten von 1750 bis
1860 zum Rüstzeug der individualistisch-philosophischen Aufklärung gehört. Die Arbeiter
glaubten mit diesen Sätzen auf den Bahnen der Wissenschaft zu wandeln, konnten nicht
sehen, daß sie damit die Kleider anzogen, die die Wissenschaft eben als verbraucht und
unhaltbar ablegte. Ein gutes Menschenalter hindurch war es psychologisch natürlich,
ja notwendig, daß die socialdemokratische Theorie zum Dogma wurde, daß scharffinnige
Ketzerrichter wie Kautsky jede Abweichung verdammten. Die socialdemokratische Partei
ließ sich eine Diktatur Weniger um so leichter gefallen, als sie wohl sah, daß diese
straffe Einheit politisch ihre Macht fördere.

Wir haben die nationalbkonomischen Theorien Lafsalles und Marx' (J S. 96
—97, I 308 —303) dargestellt; über ihre Klafsenlehre, die auch außerhalb Deutich—
        <pb n="554" />
        538 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —[1996
lands die radikalsten Arbeiter für sich gewann, ist hier noch ein Wort beizufügen. Alle
Menschen (so lehren sie) sind von Naltur gleich; nur die socialen Einrichtungen haben
die Ungleichheit geschaffen (Voltaire, Roufsseau). Wie alle Geschichte nichts war als
eine Geschichte von Klassenkümpfen, so hat der sogenannte Mehrwert die neuere Kapital—
anhäufung und diese die Großindustrie geschaffen; damit blieb als einziger socialer Gegen—
satz in der neueren Zeit der der Bourgeoisie und des Proletariats übrig. Die Herrschaft der
ersteren beruht darauf, daß sie sich aller Produktionsmittel bemächtigt hat. Bis ins
18. Jahrhundert herrschte der Feudaladel, von da erhob sich die Bourgeoisie; ihr Sieg,
hre Klassenherrschaft datiert von der Revolution von 1789; die nächste große in den
1840 er Jahren hauptsächlich für Deutschland erwartete Revolution, welche zugleich als
Steigerung der bisherigen Krisen, als großer Zusammenbruch der ganzen heutigen Gefsell—
schaftsordnung erscheint, bringt den Sieg, die Herrschaft, die Diktatur des Proletariats;
diese wird keine Klassenherrschaft mehr sein, da die Interessen der Arbeiter die der
Gesamtheit find. So lange die ausbeutenden Kapitaleigentümer herrschen, nimmt die
Zahl der Besitzlosen immer mehr zu, die Masse verelendet immer mehr, das Kapital
häuft sich in immer weniger Händen an. Nur der Übergang aller Produktionsmittel in
die gesellschaftlich geeinten Hände des Volkes bringt die sociale Rettung. Bis dahin
erzeugt die Steigerung des Klassengegensatzes immer größere härtere Klassenkämpfe. Um
sie zu führen, muß das Proletariat zum Bewußtsein seiner Interessen kommen, muß
es alle nationale Besonderheit, alle anderen Gefühle abstreifen, zum internationalen
Weltbunde kommen. Die Proletarier müssen eine und zwar die stärkste politische Macht
werden, die kein anderes Klafseninteresse neben sich duldet. An die Stelle der kapita—
listischen Großbetriebsorganisation tritt durch den Sieg des Proletariats die demokratisch—
ko NIektivistische, technisch vollendete Großproduktion, die in den Händen des demokratischen
Volkes, der Arbeiterschaft liegt. Es ist ein historischer, unaufhaltsamer Prozeß, der
aicht durch Ideale, durch einzelne geniale Personen, durch sittliche Fortschritte, sondern
allein durch den immanenten Fortschritt der bkonomischen Entwickelung sein Ziel erreicht.

Diese Lehren und die auf ihrer Grundlage entstandenen socialdemokratischen
Programme enthalten eine eigene Mischung berauschender Phrasen und Übertreibungen
neben ernsten Wahrheiten und berechtigten Forderungen. Mit den ersteren wurden die
Massen, hauptsächlich die roheren, ungebildeten Elemente hypnotisiert, in Gärung und
Bewegung gebracht, mit den letzteren die höheren Elemente des Arbeiterstandes und die
Edeln unter den Gebildeten für die sociale Reform gewonnen. Wir müssen einige
Worte über das Falsche und Wahre der Lehre sagen.

Daß alle Menschen von Natur gleich seien, schmeichelte früher und schmeichelt
heute noch der schwieligen Faust, dem kleinen Manne; aber kein anthropologisch Ge—
bildeter glaubt es heute mehr. Der Versuch, alle patriotisch-nationalen Gefühle aus—
zurotten, die Internationalität der Arbeitersache zu betonen, war ein echt weltbürgerlich—
jüdischer und deutscher Gedanke und erschien zugleich als ein gutes Mittel, die herrschenden
Gewalten herabzusetzen, ihren Sturz vorzubereiten; praktisch hat der heutige Weltverkehr
überall stärkere internationale Beziehungen hergestellt: die Fürsten, die Aristokratie,
der Geldmarkt, die Wissenschaft, die Arbeiter sind internationaler geworden als früher;
aber fie hören damit nicht auf, nationale selbständige Interessen zu haben. Die englischen,
amerikanischen, französtschen Arbeiter bleiben bei allem Kampf für ihre Interessen gute
Patrioten, und die deutschen Socialdemokraten sind es auch viel mehr, als sie es zu
zestehen wagen dürfen. Die Hoffnung auf eine große Revolution im Sinne von
1789 -1793, aber mit ganz anderem Erfolg, auf eine Revolution, welche die Herrschaft
des Proletariats, das Verschwinden aller socialen Klassen begründe, war ein Erbstück
des bürgerlichen Radikalismus, sie ist bis heute der Kitzel, um die untersten Schichten
des Arbeiterstandes mit chiliastischen Hoffnungen zu erfüllen; Marx selbst war im
Anfang wütender Revolutionär im blutigen Sinne, im Sinne einer Gewaltdiktatur
la Robespierre, später wurde er ruhiger, wissenschaftlicher Evolutionist; die heutigen
denkenden Führer wissen recht gut, daß jede eigentliche Revolution mit ihren Schrecken,
hren Kreditstockungen den Arbeiter am meisten schädigt; aber sie brauchen den Popanz
        <pb n="555" />
        9977 Die deutsche Socialdemokratie, ihr Wesen und Wirken. 539
noch. Die Lehre von der Verelendung der Massen, dem Schwinden des Mittelstandes,
der Vermögenszusammenballung in wenigen Händen konnte 1840—1878 mit einem ge—
wissen Anschein von Wahrheit vorgetragen werden (vergl. oben II S. 489 -460), heute
wird sie von Engels, Bernstein und anderen Socialdemokraten selbst in die Rumpel—
kammer der socialistischen Antiquitäten verwiesen, aber als Agitationsmittel von den
Heißspornen immer wieder hervorgezogen. Die Förderung des zielbewußten Klaffen—
geistes hat ihre Berechtigung, wenn sie nicht in fanatischen Haß und Neid, in die
Zerreißung und Verachtung aller friedlichen Beziehungen zu den anderen Klassen aus—
artet. Marx war ein Pefsfsimist, ein Fanatiker des Hasses; da seinem socialen Gedanken—
kreis jeder psychologische und moralpolitische Unterbau fehlte, da seinem Geiste der
Mechanismus aller Verfaffungsgeschichte, die Rolle des Rechtes und der öffentlichen
Gewalt als der stets unentbehrlichen Friedensstifterin und Versöhnerin fern lag, so
hbilligte er alles, was die Unzufriedenheit der Proletarier, den Klassenhaß zunächst
steigerte. In seinem Flüchtlingsgroll, seinem Tyrannenhaß, seiner heftigen Leidenschaft
einerseits, in der brutalen Roheit der tiefsten Proletarierschichten und der blinden Dema—
gogen andererfeits liegt die Ursache, daß die ganze deutsche socialdemokratische Bewegung
in diese schiefe Bahn gehässiger Leidenschaftsschürung einmündete; es ist ihre schlimmste
Beigabe; sie erscheint dadurch nicht bloß den feineren Naturen so leicht als brutale
Gemeinheit und Ruüpelhaftigkeit, sondern verführt stets wieder die Regierungen zu Maß—
regeln der Unterdrückung, wie es das Socialistengesetz von 1878 war, führt immer
wieder die Angstseelen der Partei der Scharfmacher zu. Der grobe, sinnliche
Materialismus, den Marr und viele Socialdemokraten zur Schau tragen, war in den
Jahren 1840 -1860, da Moleschott die Bildungsphilister beherrschte, verzeihlich, heute
ist er ein Zeichen geistiger Rückständigkeit, ganz ebenso wie der Haß gegen Kirche und
Religion. Auf die Frage der Möglichkeit einer politischen Herrschaft des Proletariats
und die sonstigen politisch-radikalen Wahnvorstellungen von Marx kommen wir
unten (S. 554 -555) noch.

Das Berechtigte und Packende in der socialdemokratischen, hauptsächlich Marristi—
schen Theorie liegt in ihrem großen entwickelungsgeschichtlichen Stil, in der Erkenntnis
des engen Zusammenhanges der volkswirtschaftlichen Produktions- und Lebensformen
nmit der Klafsenbildung und der politischen Verfassung, in der Betonung, daß der große
soeiale Gegensatz der Unternehmer und der Industriearbeiter heute in erster Linie stehe,
daß die neueren Betriebsformen eine steigende Vergesellschaftung bedeuten. Es ist das
Verdienst des Socialismus, gezeigt zu haben, daß die Freiheits- und Konkurrenzlehre
Adam Smiths eigentlich eine Volkswirtschaft mit Kleinbetrieben und ziemlich gleicher
Vermögensverteilung zur Voraussetzung gehabt habe, daß die neuere Großbetriebsform
eine Verfassung der Volkswirtschaft bedeute, welche eine viel stärkere Vertretung der
Gesamtinteressen in ihrer Leitung fordert. Über das Maß dieser großen weltgeschicht-
lichen Anderungen wird man streiten können; aber daß die Genossenschafts-, Altien-,
Kartell⸗, Trust--Gemeinde- und Staatsbetriebe andere Eigentumsformen schaffen, die
Betriebsleitung durch Beauftragte an Stelle der Eigentümer setzen, daß alle wirtschaft—
lichen Prozesse heute in steigende Abhängigkeit von der Gesamtheit kommen, daher auch
Rechtsnormen und wirtschafllichen Centralorganen mehr sich unterordnen müssen, haben
wir immer wieder in unseren Detailausführungen gesehen. Ebenso wahr ist, daß diese
großen Änderungen in der Produktionsform andere Verteilungserscheinungen nach sich
ziehen. Und zuletzt war das Wichtigste: der Socialismus erkanute richtig, daß die
unieren Klassen bei der beispiellos großen volkswirtschaftlichen Veränderung und ihren
Kämpfen entweder tiefer finken und geknechtet werden, oder geistig, technisch, wirtschaft-
lich fich heben und für ihre Rechte kämpfen müssen. Um dies zu erreichen, griff er zu
dem Mitlel revolutionärer Aufrüttelung und socialistisch-utopistischer Lehren, die an
sich schief, ja zum größten Teil hohl und falsch find, damit gewiß erhebliche Gefahren
der Störung und salschen Entwickelung schufen, die aber doch auch die oberen Klassen
aus ihrem socialen Schlummer weckten, in ihrem denkenden und edel fühlenden Teil
die Gewissen schärften und die unteren Klassen in ihrem geistigen und wirtschaftlichen
        <pb n="556" />
        540 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —[1998
Aufsteigen, wenn auch auf vielen Quer- und Zickzackwegen, unterstützten, weil sie ihr
Nachdenken förderten, ihren Wissenstrieb hoben, ihren Zusammenschluß und ihre Disci—
plinierung erleichterten. Zu einem abschließenden Urteil über die Socialdemokratie
kommen wir weiter unten (S. 553 ff.).

Hier ist nur noch zu betonen, daß so in der Gegenwart fast wichtiger als die
Existenz der Unternehmer- und der gewerblichen Lohnarbeiterklasse die Art ihrer
Organisation in Korporationen, Fachvereinen, politischen Parteien und die Art des
Geistes ist, der in diesen Verbänden waltet. Dies gilt vor allem von dem Geiste der
deutschen socialdemokratischen Organifation. Sie ist durch ihre führenden Elemente,
ihre philosophischen ÜUberzeugungen, sowie durch die Taktik, die freilich wesentlich mit
durch die Unterdrückungsversuche ihrer Gegner bedingt war, eine alles beherrschende
Weltanschauung, eine Art Religion geworden. Es entspricht das auch dem Bildungs-,
Gefühls-, Ideenniveau der unteren Klassen. Die socialdemokratische Lehre hat die
Bekenner erfaßt, wie es früher nur eine neue Religion that; sie hat etwas wie den
früheren Religionsglauben und Religionshaß erzeugt. Erst ein hohes Bildungsniveau
hat Kulturgemeinschaft und politisches Zusammenwirken mit Andersgläubigen ermög⸗
licht; dem fanatisierten Socialdemokraten erscheint leicht schon jede gesellige Berührung mit
Andersdenkenden als falsch, als sittlich unstatthaft. Zu strammer Centralisation und
Disciplinierung neigen die Menschen einer solchen Kulturstufe an sich; die Führer haben
es verstanden, diese Tendenzen aufs schroffste auszubilden, damit zugleich den Haß, den
Kampfgedanken zu schüren, jedes Verhandeln als Verrat erscheinen zu lassen. Hier
liegt — wie schon erwähnt — die Hauptgefahr der Partei für das Gesamtwohl, die
Haupischwierigkeit für Kompromisse, Annäherungen, Versöhnung.

Im übrigen ist nicht zu vergessen, daß nur ein kleiner Kern der Socialdemokraten
auf diesem Boden steht, daß die steigende wissenschaftliche Bildung der jungen Führer
ihn immer mehr beseitigt, daß die Arbeiterwelt immer mehr in eine Reihe verschiedener
Schichten zerfällt, die teilweise sich bereits gesondert organisiert haben (oben II S. 294 -400),
teils innerhalb der Socialdemokratie in dem Maße eine Sonderstellung einnehmen, wie
sie selbst größer wird. Die Oberschichte der Werkmeister, der Commis, mancher hoch—
bezahlter Arbeiter ist schon heute vielsach selbständig organisiert, die deutschen Buch—
drucker gehorchen der politischen Parteileitung längst nicht mehr ganz. Alle Gewerk—
vereinsbildung fördert die Selbständigkeit der Teile. Die nicht socialdemokratischen
Gewerkvereine werden jetzt (August 1908) wohl schon 7—800 000 Mitglieder zählen.
Die untere Schichte der ungelernten Arbeiter ist fast überall eine Welt für fich, wie die
ländlichen Arbeiter. Sie stimmen wohl teilweise socialdemokratisch, wie es viele kleine
Bauern, Handwerker, Unterbeamte thun, aber sie sind keine „zielbewußten Genossen“.

So ist die Phrase, daß es heute nur ein einheitliches Proletariat gebe, so falsch,
wie daß neben ihm nur die eine Klafsse der Bourgeoisie übrig geblieben sei. Die Mehr—
zahl unserer Gutsbesitzer und Bauern sind so wenig Bourgeois wie die große Mehrzahl
unserer Handwerker und Kleinhändler. Wir haben von der verschiedenen Lebens- und
Klassenstellung dieser Kreise schon gesprochen bei der Einkommensverteilung (II S. 426
bis 429), brauchen das dort Gesagte nicht zu wiederholen. Es sei zu der Thatsache, daß
wir heute etwa 3 Millionen socialdemokratischer Wähler haben, nur noch beigefügt, daß
wir heute 12,5 Millionen wahlberechtigte Personen und etwa ebenso viele Familienväter
haben, daß von den 8 Millionen socialdemokratischer Stimmen vielleicht 2 Millionen
Arbeiter waren, während wir 45 Millionen verheirateter männlicher Arbeiter zählen.
Wir fügen noch bei, daß wir oben ca. 500 000 Unternehmer (also Bourgeois einschließ⸗
lich der Großgrundbesitzer) zählten, die zusammen mit den 8 Millionen socialdemokratischer
Stimmen erst 8,6 von 12,5 Millionen Wahlberechtigten ausmachen.

Das ist die Lehre, daß die Gesellschaft heute nur noch in Bourgeois und Proletarier
zerfalle. Sie wird auch dadurch ganz ad absurdum geführt, daß die höheren Gemeinde—
und Staatsbeamten, die Unterbeamten und die rasch wachsenden Privatbeamten, sowie
die sämtlichen Vertreter der liberalen Berufe (veral. die Zahlen II S. 429) eine der
        <pb n="557" />
        99) Deutschlands sociale Klassen der Gegenwart. 541
Zahl nach rasch wachsende, in ihrer ganzen socialen Stellung von den Unternehmern und
den Arbeitern sich stark abhebende Klasse sind.

Das Beamtentum war in der Zeit des absoluten Staates in Deutschland und
vielfach auch anderwärts sogar eine herrschende Klasse; es hat diese Stellung heute
nicht mehr; mit Recht hat das übrige Volk das Monopol der Klasse und die Sünden
der Büreaukratie bekümpft. Aber es ist heute noch in vielen Staaten eine wichtige, ja
ür die Staatsleitung die wichtigste Klafse, besonders wo sie nicht in Abhängigkeit von
der Feudal- oder Geldaristokratie kam. Wir sprechen von ihren Eigenschaften und ihrer
politischen Bedeutung noch im folgenden Paragraphen. Zusammen mit den Künstlern,
Schriftftellern, Journalisten und mit den Privatbeamten werden sie in Deutschland bald
eine Klasse oder eine Gruppe von Klassen bilden, die 2 Millionen erreicht, die wirt—
schaftlich zwischen Bourgeois und Arbeitern steht, mit den ersteren die höhere Bildung,
mit den letzteren das Leben von Gehalt und Arbeitsverdienst gemein hat.

Sie haben den Vorzug, sich aus den Talenten aller Klassen, mehr als die
Bourgeoisie, zu ergänzen; ihr geistiger Horizont und ihre sittlichen Traditionen sind die
des Mittelstandes; sie können in den Klassenkämpfen ein Gegengewicht nach oben und
unten bilden, nach beiden Seiten Brücke und Vermittelung darstellen. Das Privat—
beamtentum ist, wie wir schon sahen (oben IS. 278 -79, 16. 436-87), ein Element
steigender Bedeutung für die Leilung der großen Unternehmungen. Es ist eine Klafse,
die selbst um gesichertere Lage, besseres Einkommen, höhere Ehre kämpft. Und doch
wird sie nicht leicht ganz mit der Arbeiterschaft sich identifizieren. Alle diese Dinge
muß man im Auge behalten, wenn man die heutige Klassenschichtung, hier zunächst vor
allem die deutsche, richtig beurteilen will.

Die deuische soriale und politische Entwickelung von 1850 bis zur
GBegenwart wird im ganzen vor allem dadurch charakterisiert, daß zwei große Be—
wegungen, die in anderen Staaten 50, 100 und mehr Jahre zeitlich getrennt waren,
bei uns zusammenfielen, aber jede für sich selbständig, ohne gegenfeitiges Verständnis,
nebeneinander hergingen.

Die polilische Geschichte Deutschlands brachte es mit sich, daß die deutsche Einheit
erst 1866— 70 hergestelli wurde. Es war überwiegend das Werk der Monarchie, des
Heeres, des Beamtentums, der Elemente, die sich in Preußen auf den monarchisch
gefinnten Kleinadel stützten, sowie der großen Männer, die Kaiser Wilhelm umgaben.
Sowohl die Monarchie als die konservativen Kräfte wurden dadurch außerordentlich
verstärkt, Parlament, Bourgeoisie, Unternehmertum, Demokratie eher zurückgedrängt,
bwohl man ihnen einige erhebliche Konzessionen machte. Ein wirtschaftlicher und
— — Bismarckschen
Regiments.

Die überrasche wirtschaftliche Entwickelung erzeugte unter dem Einfluß der oben
— DO ——— welche, geblendet
durch theoretische, auf auslaͤndischem, ganz anderem Boden gewachsenen Ideale, für die
historische Größe und Leistung Kaiser Wilhelms und Bismarcks keinen Sinn und kein
Verständnis haben konnte; die unteren Klassen, bisher dem politischen Leben fremd,
sahen nur in extremer Demokratisierung des Staates und Socialisierung der eben noch
kleinbürgerlichen und dann manchesterlich geleiteten Volkswirtschaft das Heil.

Die zwei denkbar verschiedensten Geistesrichtungen stellten sich so nebeneinander;
chre Annäherung ist schwer, hat noch nicht viel Fortschritte gemacht. Immer ist schon
damit viel gewonnen, daß es nicht zum Kampf, zum Aufstand, zur Gewalt kam.
Furopa und Deutschland haben von 1789-1850 mancherlei blutige sociale Kämpfe
Jehabt; seither kaum mehr. Darin liegt eine Wahrscheinlichkeit, daß das Ventil der
ͤffentlichen Meinungskämpfe, die Wahlschlachten ausreichen, um den Frieden zu erhalten,
nach und nach eine Annäherung zu ermöglichen. Wie einst der preußische Militärstaat
ind die große deutsche Litteratur sich lange unverstanden gegenüberstanden und doch
zuletzt sich verschmolzen, so ist auch hier eine Versöhnung denkbar.
        <pb n="558" />
        542 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1000
Wir kommen darauf zurück, nachdem wir zuerst versucht haben werden, das
Gesamtresultat unserer historischen Betrachtungen zu ziehen.

251. Resultate: Die Klafssenkämpfe, die Klafsenherrschaft und
deren Uberwindung. Die Klassengegensätze, die Klafsenkämpfe, die Klassenherrschaft
hängen in jedem Staate und in jeder Zeit ab 1. von dem Maße der Einheitlichkeit
oder Verschiedenheit der Bürger; diese sind durch Rasse, Berufsteilung, Einkommens—
und Eigentumsverteilung, geistige und religiöse Kultur bedingt; 2. von der Art der
Sonderung und eigentümlichen Organisation der Klassen; 8. von der Kraft und
Organisation der Staatsregierung, welche die Einheit und den Frieden der Gesellschaft
vertritt. Jede größere Gesellschaft zeigt historisch das Bild eines focialen Differenzierungs-
prozesses, dem aber die Einheit der Abstammung, der Sprache, des Blutes, dann die
Einheit der Gesittung, der Religion, der gesamten Bildungselemente, zuletzt die Einheit
des Rechtes, der Institution, der Staatsgewalt entgegenwirkt. Jeder thatsächliche
Zustand ist eine Diagonale dieser zwei entgegenwirkenden Ursachenreihen.

Je kleiner, primitiver, roher die gesellschaftlichen Körper sind, desto geringere
Klassengegensätze find vorhanden. Große, alte Kulturvölker haben steis erheblche
Klassengegenfätze; sie wachsen vor allem mit den großen volkswirtschaftlichen Fort—
schritten; die fiegende Geld- und Unternehmerwirtschaft hat sie am meisten gesteigert und
zu Klassenkümpfen geführt. Und das Entscheidende dabei war stels, daß zu den
wachfenden wirtschaftlichen Gegensätzen die Auflösung der bestehenden älteren heistig—
moralischen und religiösen Einheit des Volkes kam; die oberen auffteigenden Klassen
nahmen in diesen Zeiten im ganzen mehr an Intellekt und technischwirtschaftlicher
Fähigkeit als an socialen und politischen Tugenden zu; die unteren blieben leicht in
Verstandesbildung und wirtschaftlich-technischen Eigenschaften zurück, verloren einen Teil
ihrer alten Tugenden (Treue, Gehorsam, Genügsamkeit), ohne sofort den Ersatz in anderen
höheren Eigenschaften zu erhalten. Die Wiedergewinnung von einigenden obersten
Idealen der Moral und der Gesellschaftsverfassung war in solcher Zeit der Auflösung
der alten Gesellschaftsverfassung und Religionsvorstellungen schwer, oft gar nicht, vft er
nach längeren Kämpfen und Irrungen möglich.

Das Maß der Klassengegensätze, der Klafsenkämpfe, der Klassenherrschast ist in
jedem Volke je nach den eben angegebenen Ursachen ein recht verschiedenes. Verständigen
wir uns zunächst über die Natur der Klassenkämpfe, dann über die der Klassenherrschaft,
zuletzt über die ihr entgegenwirkende Rechts- und Verfassungsentwickelung, sowie über
die Entscheidung der Klassenkämpfe.

a) Wo es verschiedene Klassen giebt, haben sie einerseits verschiedene, getrennte,
ja entgegengesetzte Interessen, andererseits aber auch gemeinsame; die ersteren sind über—
wiegend äußerer, praktischer und wirtschaftlicher Art, sind auf die nächsten Ziele gerichtet,
die letzteren sind mehr idealer und geistiger Art, sind auf die Gesamtzwecke der Gesell—
schaft, des Staates und die Zukunfl gerichtet. Die ersteren haben teilweise keine oder
eine mehr lose, nur unter bestimmten Umständen eine feste Organisation; die letzteren
haben in Sitte und Moral auch eine lose, aber in Staat und Kirche, in Recht und
Institutionen stets eine gewisse festgefügte Machtorganisation, die freilich zu verschiedenen
Zeiten eine sehr verschiedene Krast besitzt. Je stärker die gemeinsamen Gefühle und die
großen nationalen Zwecke hervortreten, je fester die staatliche Machtorganisation mit der
Zeit wird, desto mehr sind die gesonderten Klasseninteressen immer wieder genötigt, sich
unterzuordnen, sich untereinander zu vertragen und zu versöhnen. In größern Staaten
mit ausgeprägter Klassenbildung aber werden sie auch stets zeitweise sich geltend machen
und zwar mit Recht, denn nur aus gewissen Reibungen und Kräftemessungen geht der
Fortschritt, der Sieg des Besseren hervor. Die ganze innere Entwickelung der Staaten
beruht so auf dem Spannungéverhältnis, den Kämpfen und Friedensschlüssen der socialen
Klaffen, auf der Kunst und der Weitsicht der Regierung, auf der Kraft und Macht der
führenden Geister, diese Friedensschlüsse herbeizusühren, dem Gesamtinteresse den Sieg
über die getreunten Klasseninteressen zu verschaffen.

Die volkswirtichaftliche, sociale und staatliche Geschichte zerfällt demnach in
        <pb n="559" />
        001] Begriff, Vorkommen und Ziel der Klafsenkämpfe. 543
Epochen des socialen Friedens und in solche der socialen Kämpfe. Auch
in der ersteren sehlen die Klassengegensätze nicht; aber sie sind entweder noch latent,
ganz beherrscht von großen gemeinsamen Gefühlen, Interessen und Organisationen, oder
sie sind nach gewissen Kämpfen wieder zurückgetreten, weil es gelungen ist, in bestimmten
Rechtssätzen und Institutionen zu einer Unterwerfung oder Versöhnung, zu einem er—
träglichen Gleichgewichtspunkt zu kommen. Vor allem in Zeiten langer wirtschaftlicher
und technischer Stabilität wird ein solcher Friedenszustand eintreten; die Gefühle und
Beziehungen der Klassen haben sich einer bestimmten Macht-, Berufs-, Besitzteilung,
einer bestimmen Staats- und Rechtsordnung angepaßt; die socialen Reibungen sind auf
ein geringes Maß reduziert; soweit von einer Klafsenherrschaft die Rede ist, wird sie
mehr oder weniger von allen als berechtigt anerkannt.

Diesen Zeitaltern stehen die der socialen Kämpfe gegenüber; sie werden stets
entstehen, wenn die wirtschaftliche oder sonstige Berufs- und Arbeitsteilung eine andere
wird, wenn neue höhere Klassen sich mit dem technischen, geistigen oder sonstigen Fort—
schritt bilden, bestehende oder neue untere und mittlere Klassen mit Untergang oder
Herabdrückung bedroht sind. Aus dem Ringen nach Macht und Herrschaft, nach Ver—
mögen und Einkommen, auf Grund der neuen Lebensbedingungen muß ein Kampf der
Klassen, nicht bloß der Individuen entstehen. Er kann längere oder kürzere Zeiten
dauern, zu Reformen oder Revolutionen führen, er kann zum Untergang der betreffenden
Staaten und Völker den Anlaß geben oder auch wieder mit irgend einem Gleichgewichts—
punkt, mit einem beruhigten socialen Zustand endigen.

Die Kämpfe werden sich stets auf drei Punkte beziehen: 1. auf die Verfassungs—
rechte, Besetzung der Amter, Ernennung oder Wahl der Beamten, Wahl der Volks- und
Gemeindevertretung, auf das Vereins-, Versammlungs-, Presserecht, auf die Heeres- und
Gerichtsverfassung, auf die Stellung der Kirche und Schule, auf die Abstellung von
Mißbräuchen der Verwaltung; 2. auf das eigentliche Standes- und Eherecht, auf
Standes- und Klassenprivilegien und deren Beseitigung, und 83. auf die Verteilung
des Einkommens, wie sie einerseits durch das Spiel der freien Kräfte auf dem
Markte erfolgt, und wie sie andererseits durch die rechtliche Ordnung des wirtschaftlichen
Lebens gestaltet wird. Auf beides wirken die bestehenden Machtverhältnisse, dann auch
Moral und Sitte; vor allem aber ist es das Recht, sind es die großen Institutionen,
welche den einzelnen Klassen ihre Stellung im Kampf um die wirtschaftlichen Vorteile,
um die Zugänge zu Erwerb und Vermögen erleichtern oder erschweren; die ganze recht—
liche Abgrenzung zwischen Gemein- und Privatvermögen, zwischen Gemein- und Privat⸗
wirtschaft ist bestimmend für die Begünstigung der oberen oder der unteren Klassen.
Die höheren wirtschaftlichen Klassen haben stets mehr oder weniger verstanden, Sitte und
Recht zu ihren Guͤnsten zu entwickeln, ihr Einkommen, ihr Vermögen hierdurch zu
steigern, im Verkehr ihre Stellung günstig zu gestalten. Die mittleren Klassen haben
teils Ähnliches erstrebt, teils mit Erfolg oder Mißerfolg den oberen sich entgegengestellt.
Die unteren waren stets zu Derartigem am wenigsten in der Lage; aber Sitte und
Recht hat sie zu schützen gesucht, wie jede intelligente Staatsgewalt; und wo ihr Selbst⸗
bewußtsein erwachte, ihre Bildung und Leistungsfähigkeit wuchs. wo sie sich organisieren
konnten, da haben fie wie der Nittelstand nach veränderter Einkommens- und Besitz-
verteilung, nach Erleichterung ihrer Lasten, nach besserer Erwerbsmöglichkeit, leichteren
Arbeitsbedingungen, höherem Lohn oder gar nach gleicher Vermögens- und Einkommens⸗
—D erträglich in all'
diesen Beziehungen hielt, erschien einem verfeinerten Rechtsgefühl später hart und un⸗
erträglich. Und so war es teils die wirkliche, ungleiche Verteilung der Güter, teils das
wechselnde Urteil darüber, das immer wieder die socialen Klassen nach zeitweiser Ruhe
zum Kampf um Veränderung und Verbesserung in die Schranken führte. In älteren
Zeiten ging man dabei direkt aufs Ziel los: die oberen Klaffen behielten ohne weiteres
don erobertem Land, von erbeutetem Vieh, von Sklaven oder Hörigen den Löwenanteil.
Die unteren umgekehrt verlangten und setzten große Vermögenskonfiskationen der Reichen,
neue Ackerteilungen. Maxima für Land und Bieh der Wohlhabenden, Schulderlafse öder
        <pb n="560" />
        544 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1002
ermäßigungen, Zuweisung von Hufen in den Kolonien oder gar Bezahlung des Besuches
im Theater und in der Volksversammlung, Brotspenden und Ahnliches durch. Je
komplizierter eine Volkswirtschaft ist, und je mehr man es mit sehr verschiedenen Klassen,
mit einer alten Arbeitsteilung und Klassenscheidung zu thun hat, desto weniger kann
man hoffen, daß so direkte Eingriffe, so plumpe Versuche der Neugestaltung und Neu—
verteilung gelingen. Freilich gehören auch noch der neueren Zeit tiefe Einschnitte an.
Die rechtliche Freierklärung von Sklaven und Hörigen 1600— 1860, die Ablösung der
bäuerlichen Lasten, die Schaffung eines freien Bauernstandes und freien Grundeigentums
varen außerordentlich tief greifende Maßregeln; die Einführung der Gewerbefreiheit,
unentbehrlich für die Neugestaltung der Volkswirtschaft, war ein tiefer Schnitt in die
bestehende Rechtsordnung des Erwerbslebens, hob zunächst den höheren Unternehmerstand,
wie er den Handwerker- und Arbeiterstand herabdrückte. Der Kampf um die Steuern
und andere staatliche Lasten stand bei allen socialen Kämpfen in erster Linie, und jede
tiefgreifende Anderung (wie z. B. eine neue stark progressive Einkommens- und Erbschafts-
steuer) kann hier der einen Klasse großen Vorteil, der andern Schaden bringen. Im
ganzen aber steht heute auch der einigermaßen vernünftig gewordene Radikalismus, der
rechte Flügel der Socialdemokratie, auf dem Standpunkt, keine wohlerworbenen Ver—
nögensrechte antasten, die Produktionsmittel nur gegen Entschädigung und Ablösung
in Kollektivbesitz verwandeln zu wollen, wie ja auch die Gleichheit aller Löhne und
Gehälter von den Maßvolleren so wenig mehr gefordert wird wie die Beseitigung
jedes privaten Eigentums. Langsame Umbildung, Hinwirken auf künftige gerechtere
Gestaltung des socialen Organismus wird auch hier mehr und mehr die Parole. Die
gewaltsame Umsturzbewegung würde dabei freilich nicht stehen bleiben. Es fragt sich,
ob sie zu hindern ist. Wir kommen darauf zurück.

b) Alle Klassenkämpfe erscheinen als die Folge dessen, was man Klassenherr—

schaft nennt. Verständigen wir uns über den Begriff; der Sprachgebrauch ist ein dop—
velter, ein engerer und ein weiterer. Man versteht darunter 1. die socialen Abhängigkeits—
verhältnisse, welche durch die regelmäßigen wirtschaftlichen Beziehungen der oberen und
interen Klassen untereinander, der Herren und Sklaven, der Unternehmer und der
Arbeiter, der Kreditgeber und -nehmer, der starken Verkäufer und der schwachen Ein—
käufer sich ergeben. Wir haben von ihnen im ganzen vorigen Buche bereits ge—
jandelt; sie liegen auf dem Boden des Privatrechtes, haben ihren Ursprung in der ver—
ichiedenen geistigen, technischen, wirtschaftlichen Kultur der Betreffenden, machen sich
stets bis auf einen gewissen Grad geltend, wie auch Moral, Recht, Institutionen,
Staatsverfassung beschaffen seien. Immer wird, je höher diese geistigen Mächte stehen,
desto leichter es sein, wenigstens die gröbsten Mißbräuche, die hier entstehen, einzuschränken
»der zu beseitigen. Man versteht aber unter Klassenherrschaft auch 2. ein Weiteres —
und in diesem Sinne redet man richtiger und reden wir hier hauptsächlich von ihr:
nan meint die Abhängigkeit der schwachen von der starken Klasse, die dadurch entsteht,
daß die letztere die Staatsgewalt beeinflußt und beherrscht, daß sie nicht bloß die
virtschaftliche Uberlegenheit, sondern die politische Macht, die Staatshoheitsrechte, die
Amtsgewalt für ihre Sonderzwecke, für ihren wirtschaftlichen Vorteil ausnutzt. Wo
Derartiges der Fall ist, werden auch die eben geschilderten privatrechtlichen Mißstände
um so größer sein. In diesem Sinne handelt es sich also um den ausgedehnteren,
dedeutsameren, gleichsam staatsrechtlichen Begriff der Klassenherrschaft. Er erscheint nicht
bloß als eine gleichsam natürliche, nie ganz zu ändernde Erscheinung, sondern stets
zugleich als eine Entartung, als eine mit allen Mitteln zu bekämpfende Thatsache.
Denn im Wesen der Staatsgewalt liegt es, daß sie im Gesamtinteresse und nicht im
Sonderinteresse einer Klasse benützt werden soll.
— Zur Beantwortung der Frage, wann und wo eine Klassenherrschaft in diesem
Sinne stattgefunden habe, welche ganz verschiedenen Grade sie haben könne, haben wir
aeben unseren oben gegebenen historischen Ausführungen zurückzugreisen auf das, was
vir oben (C 8 101) und in der Einleitung zu diesem Kapitel (9 245) über das
Wesen der Staatsverfassung gesagt haben.
        <pb n="561" />
        008) Begriff der Klassenherrschaft, ihre Ursachen. 545
Wenn wir von ganz kleinen, aus fast gleichen Bürgern bestehenden Gemeinwesen ab⸗
sehen, die sich leicht durch einen wechselnden Vorsitzenden und eine Versammlung aller
Bürger demokratisch ohne Zwangsgewalt und Machtapparat regieren können, so haben
alle etwas größeren Staaten eine herrschaftliche Staatsgewalt mit weitgehenden Staats⸗
Joheitsrechten, mit starker Zwangsgewalt entwickelt, weil die Macht im Wesen des
Staates liegt, nur mit überragender Macht ein Staat nach innen gut zu regieren ist,
nach außen seiner Feinde Herr wird. Diese Macht kann nie bloß auf einzelnen
Perfonen beruhen und ebenso wenig von der Gesamtheit von Tausenden und Millionen
Staatsbürger direkt ausgeübt werden. Sie bedarf, um handlungs- und entschlußfähig
aufzutreten, einer Organisation von Amtsträgern, von Herrschenden und Befehlenden.
xEs müssen Gruppen von Kriegern, von Priestern, von Adelsgeschlechtern, von Beamten
hestehen, deren feste Organisation unter einer einheitlichen Spitze eben die Macht
hegründet. Mit einem Häuptling oder König, unterstützt durch eine Aristokratie, einen
Senat, beginnt alle höhere ältere Staatsverfassung; die Masse des Volkes, ursprünglich
in der Volksversammlung mitredend, sinkt, auch wo sie gewisse Rechte behält, doch mehr
und mehr zu einem meist passiven Gliede des Staatslebens herab. Sklaven und Hörige
haben ohnedies nichts zu sagen. Die Könige, deren Überhebungen und Mißbräuche
man viel deutlicher sah als ihre heilsamen Funktionen, wurden, wie wir anführten, in
Griechenland und Rom von der Aristokratie beseitigt; die Aristokratie, nun von oben nicht
mehr in Schranken gehalten, verfiel leicht über kurz oder lang dem Machtmißbrauch;
die eigentliche Klassenherrschaft begann. Man suchte durch Ausdehnung der politischen
Rechte auf weitere Kreise zu helfen, wie in Rom durch die Heranziehung des bäuer—⸗
lichen Plebs. Es gelang, wenn wie dort die Amts- und Regierungsrechte feste und
weitgehende waren, wenn die Zugelassenen eine ganz besondere Schule öffentlicher Pflicht-
erfüllung durchgemacht. War dies nicht der Fall, so entstand die Gefahr der Geltend⸗—
machung egoistischer, kurzsichtiger, unmöglicher Forderungen und Klasseninteressen der
demokratischen Masse; Revolution und Umsturz folgten, zuletzt half nur die Diktatur,
die fast alle großen socialen Revolutionen und Bürgerkriege abgeschlossen hat.

e) So scheint die sociale Klassen- und die Verfaffungsgeschichte der größeren kompli—
zierten Staaten wesentlich in folgenden Stadien zu verlaufen: 1. Herstellung einer
esten Staatsgewalt, die ausschließlich auf den Befugnissen bestimmter monarchischer oder
aristokratischer Kreise ruht; diese engeren Kreise regieren zuerst gut und gerecht, verfallen
aber mit der Zeit dem Mißbrauch der Gewalt, die Klafsenherrschaft beginnt. 2. Man
jucht weitere Kreise, zuletzt die breiten Massen zu Einfluß, Stimmrecht und Amter—
dekleidung heranzuziehen; das hat zunächst, wenn es richtig, maßvoll geschieht, gute
Folgen, hauptsächlich solange sich dabei eine feste, starke Regierung erhält; geht man
zu weit, erhalten politisch Unfähige zu großen Einfluß, erstreben die breiten demo—
ratischen Schichten nur augenblicklichen Vorteil und Gewinn, so tritt an die Stelle der
alteren aristökratischen die noch schlimmere demokratische Klassenherrschaft; jede feste
sichere Staatsleitung, jede gerechte Regierung hört aus. 83. Das kann nur verhindert
werden, wenn mit' dem steigenden Einfluß egoistischer Klasseninteressen in den freien
Staaten die Vervollkommnung und Stärkung des Regierungsapparates gleichen Schritt
hält, wenn die Staatsgewalt in reinen Händen und mächtiger bleibt als die Klassen—
zgewalt und die Klasseneinflüsse. Und das ist möglich durch die Ausbildung eines immer
eineren und gerechteren Verfassungs- und Verwaltungsrechtes, durch die Erziehung von
unparteiischen, über den Klassen stehenden Trägern der Staatsgewalt, die von oben bis
n richtig verteilt und einheitlich zusammenwirkend Staat und Gesellschaft geistig

eherrschen.

Wir stehen also vor der Erkenntnis, daß es zwar kein Volk höherer Kultur gebe
ohne gewisse Ansätze und Neigungen zur Klassenherrschaft, ja daß alle Ausdehnung der
staatsbürgerlichen Rechte diese Gefahren zunächst steigere, daß aber andererseits jedes
Volk höherer Kultur im Rechtsstaat, in der Ausbildung der Rechtsgefühle und Rechts—
kontrolle das Gegengewicht gegen Klassenherrschaft und staatlichen Machtmißbrauch suche
und bis auf einen gewissen Grad auch gefunden habe. Die Entwickelung des sittlich-recht-

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.-6. Aufl. 2
        <pb n="562" />
        546 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1004
lichen Urteils ungezählter Generationen arbeitete darauf hin, gewisse Rechtsgrundfätze zur
höchsten Macht auf Erden zu erheben. Der roheste Häuptling schon, der Recht spricht,
hüllt sich wenigstens in den Mantel des Rechts, gibt vor, im Gesamtinteresse zu
handeln. Immer nötiger wurde es für alle Herrschenden, Rücksicht auf das Gesamt—
interesse zu nehmen, ihren Klassenegoismus zu bezähmen. Und trotz aller Rückfälle,
aller neu entstehenden Klassenmißbräuche, zeigt die Geschichte doch einen Fortschritt, der
einerseits auf der wachsenden Einsicht in die politischen und socialen Zusammenhänge,
auf der zunehmenden Ausbildung des feineren Rechtsgefühls in den regierenden und
regierten Kreisen ruht, andererseits auf der Ausbildung der Rechtsinstitutionen und
Verfassungsformen, welche die Klassenmißbräuche hindern und trotz derselben eine feste
und gerechte Regierung leichter machen als früher, welche darauf hinarbeiten, allen Klassen
ihren legitimen Einfluß zu sichern, aber keiner allein die Herrschaft auszuliefern. Nie
natürlich wird dieses Ziel ganz erreicht. Aber immer wieder streben die großen voliti—
ichen Bewegungen darauf hin.

Die griechischen Staatsideale, das römische Amtsrecht in der Zeit des Freistaates,
das harte Imperium der Cäsaren, das durch das Christentum humanisierte Recht des
Mittelalters, die mittelalterliche Kirche mit ihren Instituten, die aufkommende moderne
Staatsgewalt, der aufgeklärte Despotismus mit seinen Kämpfen gegen das feudal⸗ständische
Klaffenregiment, mit feiner Bemühung um ein gutes Gerichtswesen, um eine lautere
Verwaltung, die neueren konstitutionellen Verfassungen mit ihren Rechtsgarantien, die
Versuche der neueren Demokratie, den unteren Klassen eine bessere und gerechtere Stellung
zu verschaffen, das sind alles Stationen auf dem schwierigen, dornenvollen Wege der
Menschheit, zu einer großen und festen Regierung ohne zu viel Klassenmißbräuche
zu kommen.

Die weltgeschichtliche Rolle des Cäsarismus und der erblichen Monarchie war es,
die starken unerschütterlichen, von Polizeigewalt, Beamtentum, Heeresverfaffung ge—
tragenen Staatsgewalten herzustellen; die Rolle der konstitutionellen und demokratisch—
republikanischen Bewegungen war es, die Mißkbräuche dieser Gewalten wieder zu bekämpfen.
In dem Maße wie es möglich sein wird, feste, dauernde Staatsgewalten auch in
aristokratischen und demokratischen Republiken und hauptfächlich solche ohne Klassen—
herrschaft zu haben, wird vielleicht die Monarchie als Staatsform zurücktreten. Bis
jetzt hat es kaum diesen Anschein. Die heutigen großen Republiken und die ihnen
angenäherten schwachen Monarchien zeigen entweder plutokratische oder feudale Klassen—
herrschaft oder eine zur Alleinherrschaft populärer Staatsmänner und Diktatoren neigende
Staatsform. Die europäischen Staaten also, welche mit einer festen erblichen Monarchie
eine freie Verfassung verbinden, scheinen zunächst immer noch die beste Garantie gegen
zu große Klassenmißbräuche zu bieten.

Ihre Aufgabe wird ihnen in der Gegenwart hauptsächlich durch folgende Um—
stände erleichtert: 1. durch die politische Arbeitsteilung, welche besondere Stände und
Klassen geschaffen hat, die ihre Lebensarbeit dem staatlichen Dienste und den öffent—
lichen Interessen widmen, 2. durch die steigende Macht der öffentlichen Meinung und
3. durch die Thatsache, daß die heutigen socialen Klafsen zwar stärker organisiert, im
Kampfe oft sogar egoistischer als früher geworden, aber doch in den europäischen Groß—
staaten auch weiter gespalten als früher, durch das Recht mehr am rücksichtslosen Vor—
gehen gehindert, sich gegenseitig im Schach halten. Schon in den Priesterstaaten
beruhte das relativ gute Regiment auf der Thatsache einer Specialschulung der
Herrschenden für die Herrschaft; teilweise war es auch in der kriegerischen Aristokratie
so; Platos Idee einer Philosophenregierung entspringt demselben Gedanken, den dann
der Principat in der Schaffung seines Beamtentums freilich noch unvollkommen aus—
führie. Erst die letzten Jahrhunderte haben nun aber in den meisten europäischen
Staaten einen Kreis von Juristen, Beamten, Offizieren, Geistlichen, Lehrern geschaffen,
die, häufig aus allen Kreisen der Gesellschaft sich rekrutierend, doch gleichmäßig auf
den Universitäten gebildet, teils durch Besitz, teils durch Besoldung wirtschaftlich sicher
gestellt, ihr ganzes Leben den öffentlichen Geschäften widmen. Diese Kreise sind teilweise
        <pb n="563" />
        1005) Der historische Kampf gegen Klassenherrschaft, seine Elemente. 547
jelbst zu einer engherzigen, für sich sorgenden Klasse geworden, besonders da, wo nicht die
zffentliche Gewalt und die Teilnahme der übrigen Bürger am öffentlichen Leben die Miß—
hräuche der Bureaukratie hinderte. Aber im ganzen ist die Staatsmaschine durch diese
Art der Arbeitsteilung, durch diese Schulung der Regierenden, durch die hier entstandenen
anständigen Traditionen und Gedankenkreise doch zu einer Kraft und festen Organisation
zekommen, wie früher nie, und andererseits zu einem Bollwerk gegen Klassenherrschaft,
wie es den antiken und den mittelalterlichen Staaten sehlte. Diese Kreise sind die
Träger einer idealen Staats- und Wirtschaftsauffafsung; selbst soweit sie der Feudal—
aristokratie oder der Bourgeoisie entstammen, ist ihr Horizont nicht mehr der des
Erwerbstriebes, der reinen Standesvorurteile: sie verstehen die Interessen der unteren und
mittleren Klassen, mit denen sie in tägliche Amtsberührung kommen, besser als die
ꝛrwerbenden oberen Klassen; sie bilden mit den Rechtsanwälten, Arzten, Künstlern,
Journalisten eine Art neutraler Sphäre gegenüber den eigentlich kämpfenden Klassen.
Und dazu kommt nun die heutige öffentliche Meinung, soweit sie eine freie, nicht von
herrschenden Klafsen gekaufte ist.

Neben aller Klassenzerklüftung und leidenschaftlicher Agitation für Klaffeninterefsen
hat sich mit der heutigen Litteratur und Presse, so sehr sie auch in einzelnen Organen
den Klossen dient, doch eine gesunde öffentliche Meinung entwickelt, deren Hauptfunktion
eine gefühlsmäßige Reaktion gegen Regierungs- wie Klafsenmißbräuche ist. So oft die
öffentliche Meinung auch kleinmütig und kurzsichtig ist, vernünftige Reformen hindert,
mmer mündet sie doch zuletzt wieder in starke Akkorde für das Edle und Gute, für
Recht und Wahrheit ein. Jede tüchtige und kluge Regierung hat zuletzt die öffentliche
Meinung auf ihrer Seite. wenn sie den Klafssenegoismus und die Klassenmikbräuche
bekämpft.

Sie kann dies um so leichter heute, weil die moderne Gesellschaft großer Staaten
nie bloß in zwei Klassen, eine herrschende und eine beherrschte zerfällt, sondern in eine
zanze Reihe von Klassen mit sehr verschiedenen Interessen. Freilich auch schon in
senen einfachen Verhältnissen, wo es sich nur um zwei Klassen handelte, hat immer
wieder eine zielbewußte fürstliche Gewalt über die ihr feindliche Aristokratie hinweg dem
Volke die Hand gereicht und so sich befestigt. Alle ältere Königsgewalt beruhte darauf,
wie der neuere aufgeklärte Despotismus oder der Cäsarismus Cromwells und der
Napoleons. Vor allem aber war und ist das divide et impera da leicht, wo eine
geistliche und kriegerische Aristokratie, wo eine ländliche und städtische Klafse von Eigen—
kümern, wo Grundbesitzer und Fabrikanten sich gegenseitig im Schach halten, wo neben
beiden die Geld- und Bankaristokratie mit selbständigen Interessen steht, wo ein einfluß—
ceicher Stand liberaler Berufsarten sich gebildet hat, der mit wenig oder ohne großen
Besitz einen Hauptfaktor der Regierung und der öffentlichen Meinung bildet, bald den
höheren besitzenden, bald den nicht besitzenden Klassen zustimmt. Neben den aristokratischen
einflußreichen Kreisen steht heute in den meisten Ländern ein breiter Mittelstand von
Bauern, Pächtern, Kleinhandwerkern und Kleinhändlern, welcher dem Klassenegoismus
der oberen und der unteren Klassen entgegenzutreten bereit ist. Alle Arten von Bünd—
nissen der Arbeiter mit den Grundbesitzern, mit der Bourgeoisie, mit dem Mittelstande,
'ommen in der Gegenwart vor. Auch der geistvolle Verteidiger einer rein socialistischen
sKlassengeschichte, Loria, muß dies zugeben und leitet daraus die meisten bisher erzielten
socialen Fortschritte ab. Wenn englische Tories die —E 00
hauptsächlich durchsetzten, und wenn Bismarck mit Lafsalle verhandelte, das allgemeine
Wahlrecht als Schachzug gegen die Bourgeoisie gab, so liegt darin ein schwerwiegender
Beweis fur die Wirksamkeit solcher Kombinationen der verschiedenen Klasseninteressen
und fur ihre Kraft zur Überwindung des entgegenstehenden Klafssenegoismus.

d) Glauben wir so nachweisen zu können, daß notwendige innere Ursachen der
staatlichen Entwickelung die Klassenherrschaft immer mehr einschränken können und werden,
so haben wir damit noch nicht bewiesen, daß die Klassenkämpfe verschwinden werden.
Wohl aber werden wir hoffen können, daß ihre Art des Auftretens, ihre Entscheidung
zine andere, bessere, billigere, vernünftigere werde.
        <pb n="564" />
        348 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1006
Je weniger ausgebildet Recht und Staat früher waren, desto leichter führten die
socialen Kämpfe sofort zum Außersten, zum Aufstand, zur Revolution, zur Gewaltthat,
zu Massenhinrichtungen, großen Konfiskationen. Im Altertum sind ganze Jahrhunderte
von solchen Vorgängen erfüllt. In der neueren Geschichte sehen wir sie wenigstens
seltener werden. Es lohnt überhaupt noch ein Wort zu sagen über die Ursachen, die
in den einzelnen Klafsenkämpfen die Entscheidung und die Art ihrer Durchsetzung,
durch Revolution oder Reform, herbeiführen.

Stets ist natürlich die Stärke und Macht der Regierung, das Maß ihrer Ein—
sicht und Gerechtigkeit das Wichtigste; dann die Kraft und Organisation der das Alte
verteidigenden, der das Neue fordernden Klassen. Der Rechtszustand bezüglich der
Organisation der Klassen, die Möglichkeit der psychischen Ausbildung eines starken
Klaffenbewußtseins stehen dabei im Vordergrund. Wir haben davon oben (18 138
bis 136) schon gesprochen, auch betont, daß in älteren Zeiten so leicht nur die höheren
Klafsen zu einer festen Organisation kamen, die der unteren dagegen fehlte oder gehindert
vurde, während heute diese oft stärker organisiert seien. Neben der Art und Kraft der
Organisation der Klassen und Parteien kommt es aber auch auf den ganzen öffentlichen
Rechtszustand, auf seine Starrheit oder Biegsamkeit, auf das Maß der zugelassenen
zffentlichen Diskufssion der Übelstände, auf die Möglichkeit, für die Reformen die
Staatsorgane, die maßgebenden Volksversammlungen oder Parlamente zu gewinnen,
an. Je größer die Biegsamkeit des öffentlichen Geistes durch die neueren Verfassungen
geworden ist, desto mehr wird es möglich sein, die Explosionen zu vermeiden.

Immer aber haben sie zeitweise stattgefunden. Noch öfter wurden sie nieder—
geschlagen; oft hat aber auch die usurpatorische Gewalt mit Blut gesiegt. Und keines—
wegs war stets das Unrecht auf der unterliegenden, die Gerechtigkeit auf der siegenden
Seite, die entschied. Gar zu leicht haben zufällige Umstände, Kopflosigkeit und taktische
Fehler der Regierung, Geschicklichkeit oder Ruchlosigkeit der aufständischen Führer, Ein—⸗
mischung auswärtiger Mächte einer Klasse einen vorübergehenden Sieg verschafft, der

keine Garantie der Dauer bot. Und daher folgte so leicht der Revolution die Reaktion,
wie einst in Griechenland, in Rom, in den mittelalterlichen Städten. Daraus kann
zar leicht eine Kette von immer neuen Erschütterungen folgen; ein beruhigter Friedens—
zustand tritt lange nicht ein; die unteren Klassen kommen dabei unter Umständen in noch
schlechtere Lage als vorher. Jede, auch die schlechte Gewaltregierung ist besser als
stete Anarchie; daher Fremdherrschaft und Militärdiktatur das letzte Ende der Klassen—
kämpfe früher und teilweise auch in neueren Zeiten noch war.

Alle Vernünftigen haben deshalb stets nach Reformen gerufen, die Revolution ver—
urteilt. Auch das Altertum hatte gelungene sociale Reformen, wie die Solons, die
Roms im 5.—8. Jahrhundert v. Chr. Aber die Leidenschaften der Masse, der Druck
des socialen Unrechtes haben es doch immer wieder zu revolutionären Streichen von
unten und oben kommen lassen, so sehr sie das unsicherste Würfelspiel bleiben. Bei
aller Verurteilung derselben und allem Hinarbeiten auf ihre Vermeidung darf man aber
ꝛines nicht vergessen: oft ist das formale Recht zweifelhaft; oft handelt es sich um den
Konflikt eines höheren materiellen und eines VRII— Auch
mißlungene Revolutionen können in der Nachwitküng auf die Jolgezeit, auf andere
Staaten sich als heilsame Anstöße erweisen. Und wo geniale weitsichtige Führer
den Aufstand rasch wieder bändigten, neue bessere Zustände mit Gewalt durchfetzten,
hat sie stets die Nachwelt gepriesen. Das Neue kann nicht immer friedlich zum Siege
dbommen.

Immerhin heute können wir hoffen, müssen wir wünschen, daß die freie Diskussion
genüge, auch die großen socialen Reformen friedlich herbeizuführen, daß nicht Gewalt
und Terrorismus sie durchsetzen, daß eine hochstehende Regierung für sie gewonnen
werde, sie in aller Form Rechtens zu stande bringe und ihnen damit auch die Garantie
auf dauernden Bestand verleihe. So ist auch allein zu hoffen, daß nur sociale Ver—
änderungen unserer Institutionen Platz greifen, die den persönlichen sittlich-geistigen
Eigenschaiten der verschiedenen Klassen entsprechen, daß nur die Klassen neue bessere
        <pb n="565" />
        1007)] Die Entscheidung der Klassenkämpfe, Revolution oder Reform. 549
Rechte erhalten, die als Träger des Fortschrittes erscheinen, deren Emporkommen dem
Gesamtinteresse des Staates entspricht.

Wir werden sagen können, auch früher sei keine Klasse auf die Dauer empor—
gekommen, die nicht zugleich Staat und Volkswirtschaft im ganzen förderte, keine sei
gesunken, die nicht zugleich ihre Pflichten gegen das Ganze vergaß, in Vorzügen und
veistungsfähigkeit, in politischen oder wirtschaftlichen Tugenden zurückging. Jede bedrohte
Mittelklasfse wird sich nur behaupten, wenn sie sich wirtschaftlich und geistig regeneriert,
wenn ihre Existenz und Thätigkeit noch heilsam für die Gesamtentwickelung ist. Keine untere
Klasse kann dauernd emporkommen, wenn sie bloß mit Knütteln dreinschlägt, nur Haß
und Unverständnis den oberen Klassen entgegensetzt, nur unausführbaren Utopien nach—
jagt. Sie kann nur größere politische Rechte und größeres Einkommen sich erringen,
wenn sie technisch, wirtschaftlich und moralisch emporsteigt, wenn sie als Träger des
Gesamtfortschrittes sich dokumentiert, wenn sie in den engeren Reihen Gehorsam und
Zucht ausbildet, sich fähigen, maßvollen Führern und nicht bloß hetzenden Demagogen
unterordnet. — Alle Klassenmißbräuche und alle Klassenherrschaft werden nie ganz ver—
schwinden. Renan sagte einmal, der jüdische Geist sei in der Weltgeschichte der Träger
der socialen Gerechtigkeit, aber er suche auch überall jede feste, mächtige Regierung zu
vernichten, die nun eben mal, wie die Menschen seien, nicht ohne gewisse sociale Miß⸗
bräuche denkbar sei. Darin liegt ein wahrer Gedanke. Der Geist socialer Ge—
rechtigkeit muß mit der harten Notwendigkeit fester, machtvoller Regierungen Kompromifse
schließen und thut es eventuell zuletzt dadurch, daß die äußerste Demokratie immer mit
der Tyrannis, dem Cäsarismus endet.

Zunächst handelt es sich für die Völker unserer Kulturperiode um die Hoffnung,
daß große Staatsmänner, die fähig sind zu regieren und ihre Staaten emporzuheben,
zugleich die sociale Reform in die Hand nehmen und mit starker Hand, aber auf fried⸗
lüchem Wege durchführen. Als Hardenberg Derartiges versuchte, schrieb ihm Niebuhr
einmal: Sie wandeln den schwindelnden Weg, auf dem die Reaktion Sie ebenso an—
greift wie der revolutionäre Radikalismus. Gewiß ist jeder solche Weg der Social⸗
reform in dieser Weise bedroht. Um so größer ist das Verdienst, wenn er zum Ziele
führt. Es kann ohne Gewalt geschehen, nicht ohne Macht und Kühnheit. Die Macht
kann heute durch Popularität und demokratische Tendenzen, sie kann bei uns wahrschein—
lich aber doch noch leichter im Anschluß an die aroßen Traditionen der Monarchie
erreicht werden.

252. Die sociale Gesamtentwickelung. Der gegenwärtige Stand.
Haben wir im Vorstehenden den Zusammenhang zwischen Klassenherrschast und Ver—
assungsentwickelung im allgemeinen erörtert, so bleibt jetzt noch übrig, den gesamten
socialen Entwickelungsgang kurz zu charakterisieren und einen Blick auf die heutigen
Kämvie und ihre währscheinlichen Folgen zu werfen.

4) Was den ersteren betrifft, so steht der socialistischen optimistischen Hoffnung auf
ein Verschwinden aller Klassengegensätze die pessimistische Lehre gegenüber, die nur eine
zunehmende Steigerung der Klassengegenfätze in der Geschichte findet. Der socialistische
Gedanke setzt ein Verschwinden aller Ärbeits- und Berufsteilung, aller Unterschiede der
Rafse, der Talente, der Begabungen, eine Beseitigung von Stadt und Land, eine Ver⸗
nichtung aller Höherbegabien wie ein Verschwinden aller roheren und geringen Kräfte,
wondaghch ein kunstüches Züchtungssystem voraus, das lauter gleiche Menschen des
Mittelschlages schufe. Wir sehen nicht, wie es da noch einen, Fortschritt gäbe; noch
weniger wie, durch welche Ursachen und Institutionen wir iemals zu einem iolchen
Zustand kommen könnten.

Aber auch eine stets zunehmende Klassenverschiedenheit ist historisch nicht nach—
weisbar; sonst müßten in den heutigen Staaten die unteren Klassen so tief stehen wie
die Australier oder Feuerländer. Glieder desselben Volkes, derselben Völkerfamilie werden
stets durch Blutsmischung, Sprache, sonstige geistige und materielle Berührung und
Nachahmung auf einander wirken. So fehr stets Einzelne und ganze Klassen zeitweise
in jedem Bolke emvporsteigen und als Aristokratie sich behaupten, so sehr findet auch
        <pb n="566" />
        550 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —(1008
wieder in der Folge ein Aufsteigen der Mittel- und unteren Klassen, ein Ausgleichungs—
prozeß statt. Die zwei Bewegungstendenzen können sich teils partiell zu gleicher Zeit,
teils und in der Regel werden sie historisch nach einander sich geltend machen; beide folgen
mit Notwendigkeit aus psychologischen und gesellschaftlichen Ursachen. Außerdem werden
wir behaupten können, daß über ein gewifses Maß der Spaltung die Kluft zwischen
höheren und niedrigen Klassen nicht gehen könne, ohne daß die Völker darüber durch
mörderische Kämpfe zu Grunde gehen. Der Fortschritt der Menschheit an Geistes- und
Gemütskräften, an Wohlstand und Technik, an Recht und Moral schließt also jedenfalls
in sich, daß auch die unteren Klassen der vorangeschrittensten Völker ihren Anteil daran
haben; es ist nur die Frage, wie groß er sei, wie stark zeitweise die Differenzierung
der Klassen wachsen, die Ausgleichung zurücktreten könne. Und da scheint uns die
Geschichte doch die Antwort darauf zu geben, daß die älteren größeren Eroberungsstaaten
mit ihrem Kasten- und Sklavenwesen, ihren Eheverboten, ihrer strengen rechtlichen
Klassenscheidung, ihrer Erblichkeit der Berufe, ihren Menschenopfern, ihrer rohen Mitleids—
lofigkeit viel größere Gegensätze kannten als die antiken Kulturstaaten, diese als die
neuere Zeit. Wir haben heute nirgends eine Klafsenherrschaft der Reichen, wie sie in
Griechenland und Rom vorkam, auch keine zeitweise Pöbelherrschaft, kein Verschwinden
der Mittelstände wie damals, weil wir als Erben der griechisch-römischen Kultur ein
viel höher stehendes Recht und viel selbständigere, festere Staatsgewalten, selbst in den
Republiken haben. Wir haben heute in den Kulturstaaten homogenere Rassenverhältnisse,
gleichmäßigere Bildungs- und Gesittungsverhältnisse, trotz aller neuen Zunahme der
Gegensätze. Nirgends herrscht heute der große Grundbesitz oder die Kapitalistenklasse
wie damals, nirgends ist der Arbeiterstand so entrechtet, so tiefstehend, wie es die
antiken Sklaven waren, so schlecht und politisch unfähig wie der damalige Stadtpöbel.
so mord- und beutegierig wie die antiken Soldheere.

Die Ursachen sind im ganzen einfache: die geistigen und sittlichen Fortschritte
haben sich im Laufe der Geschichte immer mehr auf alle Klassen ausgedehnt; die
geläuterten Religionssysteme, in Europa das Christentum, beherrschten bis vor kuürzem
die gesamten Völker ziemlich gleichmäßig. Der Gesamtwohlstand ist so gewachsen, daß
der größere Reichtum der oberen Klassen doch Raum auch für die bessere Lebenshaltung
der unteren läßt. Alles Recht, alle politischen und wirtschaftlichen Institutionen sind
humanisiert, haben die erbarmungslose Härte der älteren Gesellschaftszustände abgestreift.
Die Rechtsgleichheit, die freie Berufswahl, die Niederlassungsfreiheit, die Ehefreiheithhat
überall Berührungen, Fortschrittsmöglichkeiten, Blutmischungen zugelassen, die fruͤher
fehlten. Hat die antike Kultur schon mit Weltreligionen und Weltsprachen geendigt,
so hat heute der Weltverkehr eine social förderliche Einheit des geistigen und maäteriellen
Lebens geschaffen, er hat die Anfänge eines Weltrechtes, die rasche Nachahmung aller
jocialen Fortschritte von Volk zu Volk, wie z. B. die Beseitigung der Sklaverei, die
Arbeiterschutzgesetze ins Leben gerufen, was noch vor 2—300 Jahren undenkbar war.

Das Wichtigste bleibt stets einerseits die Veränderung in der Welt der geistigen
Kräfte, der Erziehung, der Ideen, welche natürlich an gewisse materielle Voraus—
setzungen gebunden, aber mit ihnen nicht im einzelnen gegeben ist, und andererseits
die Veränderung in den gesamten politischen, socialen und wirtschaftlichen Institutionen.
Wir sagen in Ergänzung des letzten Paragraphen darüber noch ein paar Worte.

Es wächst mit der höheren Kultur zwar stets auch der Individualismus, der
Egoismus, der Erwerbstrieb; aber ebenso bilden sich die gesamten höheren Gefühle, die
Sympathie, das Mitleid, die Mitempfindung mit Nichtverwandten, mit Berufsgenossen,
die Vaterlandsliebe, das sociale Pflichtgefühl aus. Je dichter die Menschen wohnen,
desto mehr lernen sie, Rücksicht auf einander nehmen. Die Bedürfnisse, die Sitten, die
Lebensgewohnheiten, die Umgangsformen werden einheitlicher. Wie jeder heute jeden
mit „Sie“ anredet, so ist an der Kleidung der Millionär oft kaum vom Arbeiter mehr
zu unterscheiden. Die Zunahme städtischen Lebens steigert den Gleichheitsdrang und
die Gleichheitsidee; die zunehmende politische Freiheit läßt die Verantwortlichkeit
wachsen: mit der zunehmenden Arbeitsteilung entflehen stets auch wieder Solidaritäts—
        <pb n="567" />
        1009) Der weltgeschichtliche Fortschritt in der socialen Schichtung. 551
gefühle. Die steigende Einsicht in die Zusammenhänge der Gesellschaft macht die
Menschen rücksichtsvoller. Vor allem aber greift der sociale Erziehungsprozeß, wie ihn
die höhere Kultur gestaltet hat, tief in die sociale Gliederung ein. Solange es keine
andere Erziehung giebt als durch die Eltern oder die von ihnen bezahlten Lehrer, bleibt
der Fortschritt im engsten Kreise der Aristokratie, steigert er sich nur in der bereits
höher stehenden Familie. Anders wird es mit allem Schulwesen. Der größte sociale
Resormatör des Altertums, Solon, ging, nachdem er die Schuldknechtschaft beseitigt,
die Ehre des Gewerbebetriebes gehoben hatte, daran, die bisherigen aristokratischen
Schulen und gymnastischen uübungsplätze dem größeren Teil des Volkes zugänglich zu
machen. Eine demokratische Schulresorm sollte der Schlußstein der socialen sein. Die
einsichtigsten heutigen englischen Verwaltungsbeamten Indiens, die einsehen gelernt
haben, daß jeder direkte Kampf gegen das Kastenwesen unmöglich sei, sprechen neuer—
dings die sichere Hoffnung aus, daß es dem vordringenden Schulwesen gelingen werde,
es in absehbarer Zeil zu beseitigen. Und es ist klar, nur eine allgemeine gesellschaft—
liche Organisation des Unterrichts für alle, wie sie im Keime mit der christlichen Kirche
gegeben war, wie sie für die höheren Stände schon im Mittelalter entstand, wie sie
dann von den Reformatoren für das ganze Volk erstrebt, von den vorangeschrittensten
Staatsgewalten, hauptsächlich den deutschen, in den letzten 100 Jahren endlich in
unserer Volksschule neben den höheren Schulen durchgeführt wurde, ermöglicht zunächst
eine gewisse Freiheit der Berufswahl, giebt die Moͤglichkeit, die Talente der unteren
Klassen in höhere Schulen zu bringen, beseitigt den schroffsten focialen Gegensatz, welcher
die stärkste Abhängigkeit bedingte. Nur auf der gänzlichen Vernachläfsigung der staat—
lichen Pflichten im Schulwesen beruhte die Verkommenheit des englischen Arbeiter—
proletariats in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderis; schon R. Owen sah den
Schwerpunkt der socialen Reform in Schulen für die Arbeiterkinder. Nicht die Schule
Tlein, aber sie doch wesentlich und in Verbindung mit den anderen Mitteln und Ein—
richtungen körperlicher, intellektueller und moralischer Zucht beherrscht die Zukunft
unserer unteren Klassen. Je weiter unser ganzes Bildungs- und Unterrichtswesen sich
loslöst von der Familie, je mehr es sich als eine große selbständige Organisation in
den Händen des Staates, der Gemeinden, der Korporationen, der Vereine gliedert, je
mehr neben die Volks- die Fortbildungsschule, die Fachschulen, die Kunst- und Gewerbe—
schulen für alle Arbeiter, Werkmeister, für den ganzen Mittelstand treten, desto mehr
werden die geistigen Bande der Gemeinsamkeit wachsen, desto mehr werden den un—
günstigen erblichen Klasseneinflüssen Gegengewichte geschaffen. Wo man ein breites
uͤrchliches und Privatschulwesen zuläßt, wird die ganze Institution weniger einheitlich
werden, als wo der Staat mehr oder weniger das Schulwesen in der Hand hat.

Wir werden deshalb nicht heute schon, wie demokratische Optimisten glauben,
behaupten können, alle erbliche Überlieserung höherer Eigenschaften trete gegen die
Erziehungseinflüsse ganz zurück, es habe sich heute schon jene starke Biegsamkeit aller
körperlichen und geistigen Eigenschaften gebildet, die gestatle, aus jedem Individuum
alles zu machen. Aber sicher ist, daß Schule, Presse, Theater, öffentliche Meinung auf
die ganze Bevölkerung mehr und mehr einen einheitlichen nivellierenden Einfluß aus⸗
üben, Es ist ein geistiges Fluidum entstanden, das in alle Poren dringend die Gesell—
schaft gewissermaßen demokratisiert. Am stärksten ist neuerdings die Bevölkerung der
von Euͤropäern kolonisierten Gebiete nivelliert, wo das europäische Proletariat und die
europäische Aristokratie fehlt, wo eine allgeneine Volks⸗, aber noch keine breite höhere
Schul, und Geistesbildung vorhanden ist, wo eine Auslese derb kräftiger Einwanderer
und Kolonisten einen sehr breiten Mittelschlag zum Typus der ganzen Bevölkerung
macht; hier treffen wir eine ganz nivellierte —XD—
Gegensätze des Vermögens als in Europa. Auch die Schweiz zeigt im Zusammenhang
mit ihrem Schul- und Bildungswesen ähnliche Züge.

Sind so das staatliche geordnete Schulwesen und, wie wir im vorigen Paragraphen
sahen, die ganzen Rechts- und Verfassungseinrichtungen die Haupthebel für den socialen
Foörtschriit so kommen natürlich die gesamten Wirtschafts-, zumal die eigentlich socialen
        <pb n="568" />
        552 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1010
Institutionen nicht weniger in Betracht. Ist es ja doch der Grundgedanke unseres ganzen
Brundrifses, daß die socialen Institutionen es seien, die immer verbessert, immer mehr
ethisiert, das Naturspiel der Erwerbskräfte, die Beutegier der Starken, der Reichen, die
steigenden wirtschaftlichen Verschiedenheiten des Einkommens und ihre Ursachen immer
vieder in gewisse Schranken weisen. Wir haben oben (JS. 65—66) schon gezeigt, daß
zwar aller Fortschritt von Streit und Kämpfen begleitet sein müsse, daß der Preis des
Fortschrittes der Untergang der zu schwächlichen, zu unvollkommenen Individuen und
socialen Gruppen sei, daß aber wie im internationalen Kampfe, so auch im
nationalen die Friedensordnung wachse, die Kampfarten und Kampfmittel
immer mehr eingeschränkt werden. Daß an die Stelle der brutalen Niederwerfung die
Intscheidung von Schiedsgerichten resp. die einer gerechten Staatsgewalt trete, daß die
Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnisse sich mehr und mehr in solche der Anpassung,
Verträglichkeit, der Erziehung und sittlichen Wechselwirkung verwandeln, daß immer
wieder auch die unteren und mittleren Klassen sich teils selbst emporheben, teils vom
Staate geschützt und gehoben werden.

Man muß nur mit Jahrhunderten rechnen, um z. B. zu sehen, wie die ägyptisch—
attische Wuchergesetzgebung, von Cäsar nach Rom übertragen, das ganze Mittelalter
beherrscht hat, nach der kurzen Verdrängungszeit 1830 — 80 jetzt wieder aufersteht und
im Begriff ist, auf das ganze Privatrecht sich auszudehnen. Man muß in Bezug auf
den Kleinbauernschutz sich erinnern, wie er in der älteren Blütezeit Griechenlands und
Roms vorhanden, von den späteren Kaisern wieder aufgenommen wurde, wie dann die
Kirche und die agrarischen Genofssenschaften selbst ihn in die Hand nahmen, wie das
erstarkende Königtum ihn vom 16. —18. Jahrhundert wenn auch nicht überall, aber
doch mannigfach handhabte, wie im 19. Jahrhundert die reformatorischen Agrargesetze
don 1807-50, das irische Pachtrecht von 1870 an, das amerikanische Heimstättenrecht
und seine kolonialen Nachahmungen mit ähnlicher Tendenz eingriffen und wirkten.
Sollen wir hier noch daran erinnern, wie Jahrhunderte lang das Innungswesen und die
hausindustriellen Reglements die kleinen Gewerbetreibenden schützten, hoben, erzogen?
daran erinnern, wie die heutige Hebung des Arbeiterstandes auf seinem Vereinsrecht,
seinen Gewerkvereinen und Schiedsgerichten, seinen Genossenschaften, seinem Versicherungs⸗
recht, seinem Arbeitsnachweis, sowie auf dem Arbeiterschutzrecht und den neuen kollektien
Arbeitsverträgen, endlich auf seiner durch das heutige Recht zugelassenen politischen
Organisation, seiner Vertretung in Parlamenten und lokalen Verwaltungen ruht? Sollen
wir wiederholen, was wir oben über die zunehmende Beschränkung der ganz freien
Konkurrenz, über die Zunahme von Gemeinde- und Staatsbeamten, über die veränderte
Rechtsverfassung der privaten Betriebe sagten? Die große Unternehmung wird, wie wir
zu zeigen suchten, in genossenschaftlich-gesellschaftlichen Formen mehr und mehr eine
halb öffentliche, durch wirtschaftliche und staatliche Organe, durch die Offentlichkeit
kontrollierte Anstalt. J

Sind das nicht lauter tiefeinschneidende Anderungen unserer socialen Institutionen,
die alle dahin wirken, die brutalen Klafsenkämpfe einzuschränken, die Schwachen zu
heben, den Machtgebrauch der Starken einzuschränken, die Mittelstände nicht so leicht
finken zu lassen wie früher? Niemals früher ist so wie im 19. Jahrhundert die Lage
der unteren Klassen untersucht worden; niemals früher hat die Offentlichkeit sich so mit
hnen und der Verbesserung ihrer Lage beschäftigt; nie war ihr politischer Einftuß und
ihre Macht so groß, wenn auch andere Zeitalter in kleinen Republiken viel demo—
tratischere Verfassungen hatten.

Daß freilich mit all' dem die socialen Mißstände der Gegenwart überwunden werden,
olgt noch nicht mit Notwendigkeit aus den geschilderten Institutionen und geistigen
Bewegungen. In jedem einzelnen Volke kommt es zugleich darauf an, in welchem
Tempo die Bevölkerung zunehme, die wachsende zu Hanse dder in Kolonien, durch Absatz
auf fremden Märkten reichlich zu beschäftigen sei, ob der technische Fortschritt andauere
und die wirtschaftliche Existenz weiter erleichtere, vor allem auch ob die Macht des
einzelnen Staates in der Staatengesellschaft zu- oder abnehme, ob sein Verfassungsleben
        <pb n="569" />
        1011) Beurteilung unserer nächsten socialen Zukunft. 553
glücklich verlaufe, ob die inneren Kämpfe das Land so schwächen, daß es zurückgehe oder
gar Beute fremder Eroberer werde, ob die sociale Versöhnung gelinge, ob die großen
Staatsmänner und Parteiführer erscheinen, die, die Leidenschaften des Tages beherrschend,
neutralisierend, abdämpfend, sie herbeizuführen im stande seien.

b) Dies führt uns auf die zweite der aufgeworfenen Fragen, auf die, wie die
heute vorhandenen socialen Spannungen und Kaͤmpfe verlaufen werden. Eine sichere
Antwort ist darauf weder für das einzelne Land, noch für unsere ganze heutige Kultur—
welt zu geben. Aber einige Wahrscheinlichkeiten wird man doch aussprechen können,
hauptfächlich über den Kampf des Proletariats, der Socialdemokratie mit den oberen
Klassen, speciell den Unternehmern, dann auch mit den bestehenden Regierungen, wenigstens
über seinen Verlauf in den nächsten Jahrzehnten.

Wir haben heute noch mancherlei Stimmen, welche in der Entstehung der social—
demokratischen Partei nur ein Unglück und eine Verirrung, in ihrem möglichen Siege
das Ende aller höheren Civilisation, den Rückfall in die Barbarei sehen. Sie wollen
ieber heute als morgen die Socialdemokratie, ihre Presse und Organisation gewaltsam
anterdrücken, das allgemeine Stimmrecht aufheben, im Sinne der Scharfmacher, des
Broßkapitals und des Großgrundbesitzes regieren. Jede brutale Revolution der Arbeiter
könnte heute bei uns, wie anderwärts eine solche Reaktion erzeugen; sie könnte aber
auch leicht die Blüte unserer Volkswirtschaft vernichten. Ohne provozierende Revolution
von unten wäre eine solche Reaktion im Staate der allgemeinen Schulpflicht und der
allgemeinen Wehrpflicht, in einem Staate, der fast 40 Jahre das allgemeine Wahlrecht
gehabt, ein frivoles und falsches Experiment. Die Vorstellung, daß die ganze politische
und berufliche Organisation der Arbeiter ein Übel sei, verkennt, daß man die von unten
aufsteigenden Klassen, wie einst die Zunftmeister, später die Gesellen, nur durch solche
Organsationen vernünftig machen und erziehen kann, daß sie nur hierdurch Führer
bekommen, denen sie gehorchen, die mit der Staatsgewalt und den übrigen Klassen wenn
nicht schon heute, so doch künftig unterhandeln. Es giebt nur eine Wahl: entweder man
drückt die ganze Arbeiterwelt wieder auf das Niveau von rechtlosen Sklaven und Hörigen
herab, und das ist unmöglich, oder man erkennt sie als gleichberechtigte Staatsbürger an,
hebt ihre geistige und technische Bildung, läßt sie sich dann aber auch organisieren, räumt
ihnen den Einfluß ein, den sie brauchen, um ihre Interessen zu wahren. Wir dürfen
auch nicht vergessen, daß nur diese Organisation der Arbeiter die Regierenden und die
Besitzenden so nachdrücklich an ihre socialen Pflichten erinnerte, daß eine ernste Social—
reform in Angriff genommen wurde; die sich geltend machenden Stimmen der Wissen—
schaft, der Kirche, der Humanität waren in den Tagen des Tanzes um das goldene
Kalb viel zu schwach. die selbstbewußte Organisation des Arbeiterstandes an sich ist
der Ausdruck der weltgeschichtlichen Thatsache, daß die Menschheit eine Kulturhöhe
erreicht hat wie nie früher, eine Kulturhöhe, die auch die unteren Klassen nicht mehr
zum pasfiven Fußgestell der oberen, sondern zu einem selbstbewußten aktiven Gliede des
Gesamtorganismus machen will und kann.

Gottlob werden die Stimmen der reaktionären Heißsporne immer seltener; man
hört immer seltener die harten Entrüstungsworte über die Partei des Umsturzes, die
Rotte der Elenden und Ahnliches. Große Staatsmänner wie Bismarck und alle
ruhigen Beobachter haben längst von dem berechtigten Kern der socialdemokratischen
Forderungen gesprochen. Andere Staaten, zumal die mit stärkerer Demokratifierung
hrer Staatseinrichtungen, haben seit Jahren begonnen, Kompromisse mit den Arbeiter—⸗
organisationen einzugehen, haben Arbeitervertreter in die Regierung gerufen.

Ein Teil derer, die Gleiches für Deutschland fordern, glauben einen guten Aus—
zgang prophezeien zu können, auf Grund der Veränderung, die innexhalb der social—
demokratischen Partei sich heute schon vollzogen habe. Gewiß ist die Überzeugung der
Führer seit dem kommunistischen Manifest von 1848, ist auch die Partei selber schon
eine andere, gemäßigtere geworden. Die Partei hat in Deutschland 1891 scheinbar
ganz die Marxistischen Principien anerkannt, und doch hat gerade seither Engels (1895)
den hlutigen Revolutionsgedanken widerrufen; ihre wissenschaftlich gebildeten Führer
        <pb n="570" />
        554 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —(1012
lassen die Verelendungstheorie, die fsocialistische Krisentheorie, die Theorie von der
wachsenden Kapitalanhäufung in den Händen Weniger mehr oder weniger fallen. Marx'
dritter Band (1894) trug am meisten dazu bei, die Mehrwerttheorie als ein Gedanken—
phantom zu offenbaren. Der energische Kampf um die politische Macht, d. h. zunächst
um eine größere Stimmenzahl in Parlament und Gemeinde ist eigentlich an sich schon
ein Verzicht auf die Revolution, ein Übertritt auf den Rechtsboden des heutigen Staates.

Aber jeder solche Umbildungsprozeß kann nur ein sehr langsamer sein. Zunächst
herrschen noch die ältern extremen leidenschaftlichen Fuührer und suchen die Massen für
Revolution und Vernichtung der bestehenden Gesellschaftsordnung zu entflammen, ob—
wohl sie sehen, daß eine Straßenrevolte nur der Reaktion dienen, Elend und Not unter
den Arbeitern verbreiten würde, obwohl sie wissen, daß die Arbeiter heute unfähig wären,
die Leitung der Produktion in die eigene Hand zu nehmen. Hier liegt die Gefahr der
extrem radikalen Bewegung: es fragt sich, ob nicht auch einem Bebel und Singer rasch
die Zügel entgleiten, auf noch radikalere Genossen übergehen würden. Katastrophen
und blutige Kämpfe sind also gewiß nicht ganz ausgeschlossen, zumal wenn in der ent—
scheidenden Stunde schwache Staatsmänner an der Spitze ständen. Aber solche Kata—
strophen können ebenso gut vermieden werden, wenn man statt gewaltsamer Unterdrückungs—
versuche fest den Frieden in der Gesellschaft aufrecht erhält und ohne äußere Einmischung
in die socialdemokratische Partei die steigende wirtschaftliche, geistige und moralische
Hebung des Arbeiterstandes fördert, den vernünftigen Politikern in der Partei den Sieg
über die Demagogen erleichtert. Dann wird auch nach und nach der blinde Haß gegen
alle anderen Klaffen und alle Staatsautorität sich mildern; dann werden auch die
falschen politischen Ideale, die heute die Socialdemokratie noch beherrschen, sich soweit
modifizieren, daß die Arbeiter fähig werden, mit den anderen Klassen und der Regierung
praktisch zusammen zu wirken.

Die Politik und die Taktik nicht aller Arbeiter, aber der extrem radikalen, beruht,
ähnlich wie das immer in der Geschichte der Fall war, auf der psychologischen That—
jache, daß ihr Denken und Handeln mehr durch Gemütsaffekte als durch Verstand, mehr
durch Rationalismus als durch Weltkenntnis beherrscht wurde. Alle extrem radikalen
Parteien haben etwas jugendlich Knabenhaftes (Kohmer-Bluntschli). Sie halten sich für
die „Guten“, alle andern Parteien und Klassen sür die „Schlechten“, wie einst auch Abt
die Partei der Liberalen für die einzig „gute“ hielt; freilich hat auch Stahl die Kon—
servativen für die allein „auf die göttliche Ordnung“ gestützte erklärt. Die Arbeiter
sind zunächst nicht recht fähig, die oberen Klassen, die Regierenden von innen heraus auch
nur zu begreifen. In ihrer Verhetzung, in ihrer Hoffnung auf den Sieg des Proletariats
können sie nicht verstehen, daß jede Partei und jede Klasse, um ohne gewaltsamen Umsturz
oder um überhaupt dauernd ihre Ziele zu erreichen, sich auf bestimmte erreichbare Zwecke
beschränken muß, während dieses beschränkten Kampfes alle anderen Gebiete und Ein—
richtungen des Staats- und Gesellschaftslebens gleichsam als eine Sphäre des Gottes—
friedens betrachten muß. Die historische Wahrheit, daß jede höhere Kulturstufe auf
einer Mischung und Versöhnung heterogener Institute, z. B. demokratischer und aristo—
kratischer, republikanischer und monarchischer, beruhe, ist ihnen noch verschlossen. Den
ganz berechtigten demokratischen Zug der Zeit übertreiben sie bis zur Karikatur, bis
zum Rückschritt um Jahrtausende. Darüber noch einige Worte.

Der demokratische Gleichheitsgedanke, wie ihn das Christentum schuf, wie die Auf—
klärung des 18. Jahrhunderts ihn dann abstrakt formulierte, brachte den meisten
Staaten erst die Beseitigung des Stände- und Privilegienstaates, die Rechts- und
Steuergleichheit, die Teilnahme des Volkes an Regierung und Selbstverwaltung. Die
breite Ausdehnung des politischen Stimmrechtes sür Staats- und Gemeindewahlen in Eng—
land, Frankreich, Deutschland und anderwärts mag man an bestimmten Punkten für falsch
oder verfrüht halten, im Prinecip kann kein Geschichtskundiger sie ganz verwerfen; sie
war notwendig und heilsam, um uns vor Verschwörungen und Überraschungen zu
bewahren, um das ganze Volk politisch zu erziehen, von älteren Klassenmißbräuchen zu
befreien. Aber das erträgliche Maß dieser Tendenzen ist verschieden; es muß dem
        <pb n="571" />
        1013) Die falschen politischen Ideale der Socialdemokratie. 555
Bildungsstand der unteren Klassen, den Leistungen der oberen, dem verschiedenen Be—
dürfnis einer starken und festen Regierung angepaßt sein.

Vor allem aber giebt es gewisse extreme demokratische Einrichtungen, die in kleinen
Gemeinden oder Kantonen gesund, in Großstaaten nur schädlich wirken. Daher ist es
nicht unlogisch, wenn viele Radikale, wie schon Owen und Fourier, alle Großstaaten
wieder in Kanton- und Kleinstaaten oder gar in kleine Gemeinden auflösen wollen;
sie vergessen nur, daß sie damit alle höhere Kultur und alle nationale Selbständigkeit
aufhöben. Diejenigen Socialisten, welche am Großstaat festhalten wollen, haben meist
über die Vorbedingungen seiner Entstehung, über die internationalen Machtkämpfe, die
ihn bedrohen, über die innere Machtstruktur, die er voraussetzt, keine oder ganz unklare
Vorstellungen. Sie glauben ihn verträglich mit einer Verfassung, wie ihn ein Arbeiter—
verein von 530—100 Mitgliedern haben kann. Die direkte Gesetzgebung durch das
ganze Volk (obligatorisches Referendum), das imperative Mandat der Abgeordneten,
das diese zwingt, statt nach ihrer Sachkenntnis und Überzeugung nach dem jeweiligen
Wunsch der Wähler zu stimmen, das Einkammersystem, die jährlichen Wahlen, das
absolute Kopfzahlsystem bei allen Wahlen, die Entscheidung über Krieg und Frieden
durch das ganze Bolk — das sind die extrem demokratischen Forderungen, welche auf
dem Gedanken der Volkssouveränetät ruhen, die großen Entscheidungen von Regierung
und Parlament auf die Massen und ihre Stimmungen und Leidenschaften verlegen
wollen. Sie gehen von der falschen Vorstellung aus, daß die unteren Klafsen sich
stets durch Weisheit und Tugend auszeichnen, daß ihre Stimmen summiert die höchste
Einsicht repräsentieren. Dabei ist ganz übersehen, daß alle Massenentscheidungen stets
mehr durch Gefühl und Leidenschaft als durch Verstand und Sachkenntnis erfolgen, daß
die Summierung aller Stimmen einer in ihrer Bildung abgestuften Gesellschaft das
Resultat stets herabziehen auf die niedrigen Bedürfnisse, Vorurteile und Gedanken, die
allen gemein sind, daß selbst bei den Gebildetsten und Charaktervollsten der Verstand
in dem Maße abnimmt, wie sie zu größeren Versammlungen vereinigt in der Erregung
abstimmen. Daher hat man seit Jahrhunderten in allen größeren Kulturstaaten die
setzten großen Entscheidungen einem Manne, andere einem kleinen Kollegium
von 5—10, wieder andere Senaten und Kammern von 200-600 übertragen.
An dem Versuche, durch das ganze Volk zu regieren, sind die antiken Republiken zu
Grunde gegangen. Der größte politische Fortschritt seither, die Regierung durch Minister
und Parlamente, wird durch obige demokratische Forderungen annulliert.

Und das Gleiche gilt von der Forderung einer jährlichen Wahl aller Beamten und
Richter, einer Beseitigung der stehenden Heere. Der Radikalismus will durch ersteres
die feste Organisation der heutigen Staatsgewalt vernichten; er vernichtet aber dadurch
biel mehr: die Rechtserrungenschaft von Jahrhunderten, die Besorgung der Staats⸗
geschäfte durch unabhängige, charakterfeste, berufsmäßig geschulte Männer, den Ver—
waltungsmechanismus, der in vielen Generationen langfam und kunstvoll entstanden
ist, ohne welchen auch die heutige Volkswirtschaft in Ländern dichter Bevölkerung nicht
leben kann; er setzt damit die Anarchie an Stelle fester Ordnung, er übergiebt bestech—
lichen Stellenjägern die Staatsgeschäfte, macht den Staatsdienst zu einem unsicheren
Erwerbsgeschäst, führt die Korruption in Gemeinde und Staat noch in ganz anderem
Maße ein, als sie leider schon heute vor allem in den am meisten demokratisch und
parlamentarisch regierten Staaten besteht. Die Basierung des Heeres auf allgemeine
Wehrpflicht mit kurzer Dienstzeit ist gewiß eine berechtigte demokratische Forderung;
aber fie wirkt nur gut durch die Beifügung der aristokratischen Einrichtung der Berufs—
offiziere und ⸗unteroffiziere.

Der vernünftige Socialismus und Radikalismus der neuesten Zeit, wie z. B. der
der englischen Fabier, hat daher auch bereits alle diese demokratischen Forderungen als
archaistische und falsche erklärt. Die englische Gewerkvereinswelt hat seit 40 Jahren die
Leitung ihrer Geschäfte mehr und mehr einer Arbeiteraristokratie und einem Arbeiter—
beamtentum übergeben (vergl. oben S. 402). Praktisch geschieht Ahnliches mehr und
mehr auch in Deutschland; in der Socialdemokratie wächst die Gewalt und Autorität
        <pb n="572" />
        556 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [(1014
der Führer täglich; nirgends ist der Autoritätsglaube mehr Bedürfnis als hier; es
bildet sich bereits ein Heiligenkultus für die verstorbenen Führer aus. Aber es handelt
sich bei dieser Umbildung um einen langsamen Prozeß; es handelt sich noch mehr um
einen politischen Erziehungsprozeß, den man durch möglichste Heranziehung der Arbeiter
zjur Selbstverwaltung fördern, nicht durch ihre falsche Ausschließung erschweren sollte.

Es handelt sich im heutigen Staate darum, die Arbeiter in jeder Beziehung
gerecht, billig, sachlich zu behandeln, ihnen nicht das Opfer ihres Glaubens, den Verrat
aän ihren Führern, den Verzicht auf ihre jetzigen Rechte zuzumuten; bei aller Provo—
s'ation, bei allen einzelnen rohen oder ungebührlichen Exzessen, wie sie bei dem Bildungs—
niveau der unteren Klassen vorkommen müssen, ruhig zu bleiben, sich weder in Angst
noch in Leidenschaft versetzen zu lassen. Es handelt sich vor allem darum, alle Be—
hörden und Gerichte anzuweisen, nicht — was so leicht unbewußt geschieht — Partei
für die Unternehmer und Besitzenden zu ergreifen. Ein Menschenalter solcher Verwaltung
löst sicher einen großen Teil der socialen Frage.

Dann aber handelt es sich natürlich in den großen Fragen der politischen Ver—
iassung und der wirtschaftlichen Organisation darum, die richtige Mitte zwischen den Kon⸗
zessionen, die man den Arbeitern macht, und der energischen Verteidigung des bestehenden
Eigentums, der bestehenden Staatsverfafsung, des Einflusses, den höhere Bildung,
große staatliche Traditionen haben müssen, der Machtorganisation, auf dem das Deutsche
Reich beruht, innezuhalten. Gelingt diese Mitte, so ist in Deutschland leichter als in jedem
anderen Lande ohne Revolution durch langsam maßvollen Gang der Reform das Ziel der
Versöhnung zu erreichen. In Westeuropa und den Vereinigten Staaten hat die Staats—
regierung geringere Macht, resp. sie hat eine genügende nur durch Annäherung an
die Diktatur eines populären Staatsmannes, eines Präsidenten. In Ost- und Süd—
europa steht die Arbeiterschaft noch viel tiefer; hier sind die Pläne noch viel utopifcher,
hier glaubt die Masse noch mehr an Putsche und Revolutionen; hier kommen noch
heute die anarchischen Mordthaten vor; die Erhebungen werden hier leichter nieder—
geschlagen werden, ohne zu Reformen zu führen.

Auch in Deutschland wird es, wie gesagt, wahrscheinlich noch ernste Kämpfe kosten;
aber es wird nicht unmöglich sein, sie auf dem Boden des Rechtes festzuhalten, sie nicht in
Umsturz und Pöbelherrschaft enden zu lassen. Es wird endlich auch der Soeialdemokratie
dämmern, daß sie als politische Partei nur ein Teil des Ganzen, nicht das Ganze sei,
daß sie mit Teilerfolgen zufrieden sein muß, daß ihr gerade in Deutschland noch große
und starke Gewalten entgegenstehen. Sie wird lernen müssen, einzusehen, daß im
historischen Leben jede Bewegung wie die ihrige nach einem Höhepunkt wieder abwärts
geht, daß sie wie einst der Liberalismus froh sein muß, mit der starken Monarchie
und den bestehenden konservativen Mächten im Staate zu paktieren. Die liberale
Partei war 1800—1875 die Kraft, welche das Neue, die Bewegung vertrat, vielfach
im Bunde mit den Regierungen; dann ist der eine Teil konservativ geworden, der
andere ist zur neuen Bewegungspartei, zur socialistischen übergegangen. Dauernd er—
reichen kann diese nur etwas in Deutschland, wenn sie Krone, Beamtentum, einen Teil
der Gebildeten für sich hat. Dazu muß sie ihre Forderungen herabstimmen.

Um so mehr, als allgemein konservative, centralistische, die Staatsgewalt fördernde
Strömungen überhaupt näher rücken und wahrscheinlich die nächste Generation beherrschen
werden. Das ist schon zu erwarten nach dem, was Wundt das Gesetz der Kontraste
nennt, was Ranke so oft über den Wechsel der historisch vorherrschenden Geistesrichtungen
zesagt hat. Es ist auch nach konkreten Thatsachen zu erwarten. Die internationalen
Spannungen wachsen und machen starke feste Führung des Staates noch nötiger als
die inneren Spannungen. Wir haben schon betont, daß auch in den Ländern der
Demokratisierung der Kultus der großen Männer wächst. Imperialistische Politik, wie
jetzt die Vereinigten Staaten und Großbritannien sie treiben wollen, bedürfen der
Männer mit eäsarischem Stil, wie es Disraeli war, Chamberlain sein will. Auch
Roseberry und Sidney Webb schwenken jetzt in das Lager, eines liberal socialistischen
Imperialismus ein. Nicht die Varlamente, nicht die Parteien und die Maioritäten,
        <pb n="573" />
        015)] Die Möglichkeit einer Versöhnung von Monarchie und Arbeiterklasse. 557
sondern die leitenden Staatsmänner, die Volk und Parlament hinter sich haben, werden
in solcher Zeit das Steuer führen. Vielleicht bekommt auch England nochmal den über
den Parteien thronenden König, den schon Bolingbroke gegen die Suͤnden des be—
stechlichen Whigregiments forderte. In den Vereinigten Staaten kann jeder ganz
hopulare und vollends jeder mehrmals gewählte Präsident so gut wie einst Jackson und
dincoln als Diktator auftreten.

Bei uns kbunte die Socialdemokratie selbst nur durch einen Diktator regieren;
Lassalle hatte noch groß von dem auf den Knauf des Schwertes gestützten preußischen
önigtum gedacht und seine Berliner Gemeinde beschworen, im letzten entscheidenden
Kampf zwischen Bourgeoisie und Königtum auf der Seite des letzteren zu stehen. Das
große Erbe der Hohenzollern ist noch nicht verbraucht. Noch weiß das Volk von den
Zauern- und bürgerfreundlichen Königen des 18. Jahrhunderts, von Friedrich Wilhelm J.,
der die altmärkischen Junker von Schulenburg, von Alvensleben und von Bismarck für
die vornehmsten aber auch für die schlimmsten Vasallen erklärte, denen man den
Daumen auf die Augen halten müsse, von dem alten Fritz, der ein neues Ideal des
monarchischen Fürstentums für ganz Europa aufstellte, das des ersten Dieners des
Slaates. Bismarck und Kaiser Wilhelm haben seine Politik erneuert und damit die
Monarchie aufs neue befestigt. Die von Stein, Gneist, Treitschke und anderen auf⸗
gestellte Lehre vom Berufe des socialen Königtums hat Wurzel geschlagen, trotz aller
Verhöhnung durch die Socialisten. Auf der Tradition der Monarchie ruhen alle unsere
großen Institutionen, Verfassung, Heer, Beamtentum, Bauernschutz ꝛc. Und wenn es
Jeuerdings oft schien, als versaglen die monarchischen und Beamtentraditionen sich der
Socialresorm, als wären fie definitiv zu einem Bündnis mit Großgrundbesitz und
Broßkapital entschlossen, so war dies wohl mehr Folge einer konstitutionellen Rücksicht
auf die Reichsstags— und Landtagsmajorität als innere Uberzeugung, sowie die Folge
davon, daß die Socialdemokratie bis jetzt sich den specifisch nationalen Forderungen,
die im Maͤchtinteresse des Staates und Reiches gestellt wurden, so gänzlich versagte.

Das dann anders werden, das schließt einen spaäͤteren Bund zwischen Monarchie
und Arbeiterwelt in Deutschland nicht aus, so wenig er auch in allernächster Zeit sich
einstellen wird. Schon heute können wir sagen, die Monarchie nebst ihren Organen
und die Arbeiterwelt stellten die lebendigsten politischen Kräfte in Deutschland dar,
denen gegenüber die alten Parteien und die übrigen Klassen wohl die Majorität, aber
auch die gesättigten trägeren Elemente des Staatslebens bilden. Und wer glaubt, daß
die stärksten Muͤchte in einem Staate sich behaupten, der wird nicht fehl greifen, wenn
er prophezeit: wie einst der Liberalismus mit der deutschen Beamten- und Militär—
monarchte in der Stein-Hardenbergischen Zeit und 1848 -650, 18890 63, 1867 - 75
ich zu gemeinsamen Reformen zusammengefunden habe, so werde es einst der Socialis⸗
nus, In der deutschen Volkswirtschaft der Zukunft würden dann erhebliche weitere
Umbildungen im Sinne der socialen Reform, im Interesse der Arbeiter Platz greifen;
die Förderung einer centralistischen Leitung der, ganzen Volkswirtschaft wird unsere
Bank- und Kaͤrtellaristokratie schon an sich betreiben und so die Staatsgewalt stärken.
Die Socialdemokratie hätte auf ihre wirtschaftlichen und politischen Utopien verzichtet,
wie auch die bürgerliche Demokratie in der Haupisache auf die ihrigen verzichten mußte.
Der Geist der Socialdemokratie wäre aber damil nicht untergegangen, er hätte als
wesentliches Ferment bei der Umbildung mitgewirkt. Die Verschmelzung wäre X
anbegreiflicher, als daß einstens die Proletarierlehre der Christen nach einer Ver—⸗
folgung durch einige Jahrbunderte sich zuletzt auf dem Throne der römischen Cäsaren
aiederließ.

Es würde sich damit nur das allgemeine historische Gesetz erfüllen, daß große
entgegengesetzte politische Kräfte innerhalb desselben Staates doch immer zuletzt den
Puutt der Vereinigung und des Zusammenwirkens finden. Es würde ein Wort Kaiser
Wilhelms II. aus dem Anfang seiner Regierung wahr, daß der preußische Staat, weil
er die festeste monarchische Versafsung und Verwaltung habe, auch fähig sei, die sociale
Reform am kühnsten in die Hand zu nehmen. —
        <pb n="574" />
        558

Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —[(1016

3. Die wirtschaftlichen Beziehungen und Kämpfe der Staaten unter einander,
die Handelsvpolitik.
Über die Geschichte des Handels und Verkehrs siehe die Litteratur oben S. 122 dieses Bandes.
Außerdem über Handelspolitik im allgemeinen: Cohn, Nat.«“Ok. des Handels 1898, Roscher,
Nat.«Ok. des Handels, 7. Aufl., ed. Stieda 1899; Lexis, Handelspolitik im H.W., 2. Aufl., und
Handel in Schönberg H. d. p. O., ebenda Riecke-Zeller, Zölle. — Rathgen, alle handelsp.
Artikel im W.V. — van der Borght, Handel und Handelspolitik 1900.

Antike Handelspolitik:; Heeren, Ideen über die Politik, den Verkehr und den Handel der vor⸗
gehmsten Völker der alten Welt, 1793, 2. Aufl. 1804 ff. — Pardessus, Collection des lois maritimes
antérieures au 18. siècle 1. 1828. — Mommsen, Das römische Gastrecht und die römische Klientel,
Röm. Forfch. 1. 1863. — Reinaud, Relations politiques et commerciales de ltempire romain
et de FAsié orientale pendant les cinq premiers siècles 1868. — Lumbroso, Recherches sur
'é6ckonomie politique de l'Egypte sous les Lagides 1870. — Schömann, Griechische Alter⸗
rümer, 3. Aufl., 1873. — Du Mesnil Marigny, Histoire de l'économie politique des anciens
beuples, 8. vol., 8. ed. 1878. — Mel tzer, Geschichte der Karthager 1879. — Herzfeld, Handels—
zeschichte der Juden des Altertums 1879. — von Wilamowiß-Möllendorf, Kidathen 1880.
— Ders., Demotika, die attischen Metöken, Hermes 1886. — H. Droyfsen, Athen und der Westen
zor der sizilischen Expedition 1882. — Böckh, Staatshaushalt der Athener, 8. Aufl., ed. Fränkel
1886. — Rv. Ihering, Die Gastfreundschaft im Altertum, Deutsche Rundschau 1887. — Beloch,
Die Handelsbewegung im Altertum, J. f. N. 3. F. 18. 1899.

Mittelalterliche italienische Handelspolitik: Thomas, Capitolare dei Visdomini del fontego
Jei Todeschi in Venezia 1874. — Heyd, Geschichte des Levantehandels im Mittelalter, 2 Bde. 1879.
— Dexrfelbe, Das Haus der deutschen Kaufleute in Venedig, Hist. Zeitschr. 1. F. Bd. 32. —
H. Simonsfeld, Der Tondaco déi Tedeschi, 2 Bde. 1887. — Schulte, Geschichte des mittel⸗
alterlichen Handels und Verkehrs zwischen Westdeutschland und Italien, 2 Bde. 1900.

Deutsche mittelalterliche städtische Handelspolitik: Außer den städtischen Urkunden- und Rechts-
büchern, Stadtrechtssammlungen: Handelsgesch. d. Stadt Leipzig 1772. — Falke, Gesch. des deut—
cchen Handels, 2 Bde. 1859. — Ders., Gesch. des deutschen Zollwesens 1869. — Baader, Nürn—
herger Polizeiordnungen aus dem 13.4515. Jahrhundert 1861 — Osenbrüggen, Die Gastgerichte
des deutschen Mittelalters, Heimerls östr. V.J.Schr. f. R.u. St. W. 18658. — Schmoller, Straßburg zur
Zeit der Zunftkämpfe 1875. — Ders., Die Straßburger Tucher- und Weberzunft 1879. — Gengler,
Deutsche Stadtrechtsaltertümer 1882. — Grammich, Die Verfassung und Verwaltung von Würz⸗
»urg vom 183.-15. Jahrhundert 1882. — Jastrow, Über Welthandelsstraßen in der Geschichte des
Abendlandes 1887. — W. Naudsé, Deufsche städtische Getreidehandelspolitik vom 15.-17. Jahr⸗
hundert mit bes. Berücksichtigung Stettins und Hamburgs 1889. — Hegel, Städte und Gilden der
zermanischen Völker im Mittelalter, 2 Bde. 1891. — Varges, Zur Entstehung der deutschen Stadt⸗
—
im 15. und 16. Jahrhundert. — Über das Fremdenrecht als handelsvolitische Institution eristiert
—

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und ihre Handelspolitik 1885. — v. d. Osten, Die Handels- und Verkehrssperre d. deutschen Kauf—
nanns gegen Flandern 1358 —1360, 1889. — R. Ehrenberg, Hamburg und England im Zeitalter
der Königin Elisabeth 1896. — Hanfische Geschichtsblätter seit 1872. — Hansisches Urkundenbuch,
J Bde. von 1870 an. — Han'arezesie in 3 Abtl. und 20 Bön. von 1870 an. Hansische Geschichts⸗
ruellen, 9 Bde.

Territoriale kleinstaatl. Handelspolitik vom 14.-518. Jahrhundert; Kurz, sterreichs Handel
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merk. Staatspraxis in Deutschland, J. f. N. 1. F. 20 1864. — Falke, Die Gesch. d. Kurf. AÄugust
»on Sachsen in volksw. Bez. 1868. — Pöhlmann, Die Wirischaftspol. d. florent. Renaissance
18728. — Ochenkowski, Englands wirisch. Entwickel. im Ausgaänge des Mittelalters 1879. —
Schanz, Englische Handelspol. gegen Ende des Mittelalters 1881. — von Below, Neuorganisation
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Z.Afhley, An introduction to englich econowic history and théory 2 Bde. 1888 1898, deutsch
806. — Gokthein, Wirsschaftsgeschichte des Schwarzwaldes 18028 gKorn, Der neue Grenuzzoll
in Schlesien 1892.. Luschin von Ebengreuth, Die Handelspol. der öfterr, Herrscher im Mittel⸗
alter 1803. Rachfahl, Die Gesamtstaalsverwaltung Schlesiens 1894. — W. Naudé, Die Ge—
treidehandelspolitik der eurovischen Slaaten d. 13. 18 abhche 1896Spahn. Verfassungs- und
        <pb n="575" />
        1017)] Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. 559
Wirtschaftsgeschichte Pommerns v. 1478-51625 1896. — E. v. Meier, Hannoversche Verf.“ und
Verw.«Gesch. 2 Bde. 1898 -1899. — Haß, Das brandenb. Zollwesen im 16. Jahrh., J. f. G.V. 1903.

Der Merkantilismus im allgemeinen: J. J. Becher, Pol. Diskurs von den eigentlichen Ur—
sachen des Auff- und Abnehmens der Städte, Länder ec. 1667. — Forbonnais, Rléments du
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5 Bde. 1769 ff. — Bidermann, Über den Merkantilismus 1870. — Schmoller, Das Merkantil-—
system in s. hist. Bedeutung, J. f. G.V. 1884 u. U.l. — Cunningham, A. Smith und die Merkan—
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Kolonial⸗- uͤnd Flottengesch. des 16.—18. Jahrh.: Siehe J S. 159, dann Raynal, Histoire
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Bonnassieur, Les grandes compagnies du commerceę 1892. — Chailley-Bert, Les compagnies
de colonisation sous l'ancien régime. — Mahan, Über den Einfluß der Seemacht auf die Gesch.
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Merkantilismus, Spanien, Portugal: Saalfeld, Geschichte des portugiesischen Kolonialwesens
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1888. — Ders., Die Geschichte der Fuggerschen Fenolung in Spanien 1897. — Zimmermann,
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Merkantilismus, Holland: Tjafsens, ZeéPolitie der vereenigde Nederlanden 1670. —
Ricard, Le négoce d'Amsterdam 1722. — Elias Lu zac, Der Reichtum von Holland 1778. —
Lüder, Geschichte des holländischen Handels 1788. — Saalfeld, Geschichte des holländischen
Kokonialwesens in Ostindien 18120. — Dtto van Rees, Ursprung und Charatter der niederländi—
schen Handels- und Gewerbepolitik im 17. Jahrhundert 1866. — Beaujon, The history of Dutch
séa fisheries 1884. — Pringsheim, Beiträge zur wirtschaftlichen Entwickelungsgeschichte der ver—
rinigten Niederlande im 17. u. 18. Jahrh. 1890. — Nachod, Vie Beziehungen der niederl.-ostind.
Kompanie zu Japan im 17. Jahrh. 1897.

Merkantilismus, Frankreich: J. u. Ph. L. Savary, Dictionnaire du commerce, 5 vol.
1748 u. 1759. — Delamare, Traité de police, 4 vol. 1792. — Pierre Clement, Histoire
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instructions eèt mémoires de Colbert, ꝰ vol. 18601871. — Bacquès, Essai historique des
douanes françaises 1862. — De Segur-Dupeyron, Histoire des négociations commerciales
du règne de Louis XIV. 1867. — Moreau de Jonnès, Etat économique et social de la
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von Dumreicher, Über den franzöfischen Nationalwohlstand als Werk der Erziehung 1879. —
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Stourm, Les ßnances de lancien régime et de la Révolution, 2 vol. 1888. — Callery,
Histoire du systeme général des droits de donane au 16. et 17. sicle 1888. — Pigeonneau,
Histoire du commerece de la France, 2 vol. 18885. — Montchrétien, Traicté de Gconomie
politique ed. Funck-Brentano 1889. — Afanafsiev, Le commeree des céréales en France au
18. sicle sso — Eberstadt, Das französische Gewerberecht und die Schaffung staatlicher Gesetz-
gebung und Verwaltung in Frankreich bis 15681 1889. — Levasseur, Histoire des classes
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politik 1860. — Cunningham, The growthä ot english industry and commerce 18815 2.ed,
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Bücher zur socialen Gesch. Englands 1881. — Kikian, Die Pittschen Finanzreformen 1784 -1702,
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im 17. und 18. t, J. f. G VB. 1800. — Schorer, Der englischefranz. Handelsvertrag
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Merkantilismus, Deutschland, Preußen, sterreich: Hertzberg, Huit dissertations lues dans
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halt in den veiden letzten Jahrh. 1866. — Reichard, Die maritime Politik der Habsburger im
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        <pb n="576" />
        560 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —[1018
Thätigkeit für die Landeskultur, 3 Bde. 1878 ff. — Zimmermann, Blüte und Verfall d. Leinen—
zewerbes i. Schlesien 1888. — Fech ner, Die handelspol, Beziehungen Preußens zu Österreich 1741 1806,
1886. — W. Schultze, Gesch. d. preuß. Regieverwaltung 17661786, 1888 (dazu Schmoller, Die
Finf. d. preuß. Regie d. Fr. d. Gr. S. B. d. Ak. d. Wiss. 1888, Deutsche Rundschau 55, 1888). —
Sch ück, Brandenb.Preußens Kolonialpolitik 1647 -1721, 1889. — Ring, Afiatische Handelskompa—
nien Frad, Gr. 1890. — Töche-Mitther, Der Friedrich Wilhelms-Kanal und die BerleHamb.
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Theresia (Arch. f. österr. Gesch.) 1803. — Ders., Die österr. Handelspol. unter Maria Theresia und
Joseph V. (das) 1898. — v. Schrötter, Die schles. Wollenindustrie im 18. Jahrh., Forsch. 3.
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und Kriegsmagazinverwaltung Brandenburg-Preußens bis 1740, 1901. — Hintze, Vie Behdrden—
arganisgtion und allg. Verwaltung in Preußen beim Reg.Antritt Friedrichs I., 1901.

Über die allgemeinen Theorien der Handelspolitik von den Physiokraten bis gegen 1860 siehe
die Litteraturübersicht Band 18 39., über Fr. List 8 49.

Allgemeines über Handelspolitik des 19. Jahrhunderts; Moreau de Jonnès, Le com-
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Geschichte des Welthandels im 19. Jahrh., 8 Bde. 1864ff. — Die Handelspolitik der wichtigeren
Kulturstaaten in den letzten Jahrzehnten, 4 Bde., S. V. f. S. 49., 50. 51. 57. 1892 T898.
R. Mayr. Lehrbuch der, Welthandelsgeschichte 1834. — Peez, Zur neuesten Handelspolitik
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Die handelsp. Bedeutung der Ausfuhrprämsen 1902.

Neuere Handelspolitik, Rußland: Mathäi, Der ausw. Handel Rußlands 1874. — Laves,
Studien über Getreideproduktion und -handel im europ. Rußland, J. f. V.G. 1881. — Mathäj,
Die wirtschaftlichen Hülfsquellen Rußlands u. deren Bedeutung ꝛc. 1888. — Wallace, Rußland,
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das. 2. F. 14 1887. — Ders., Der Zolltarif Rußlands, das. 8. F. 7 1894. — Wittschewsky,
Die Zolhs- und Handelspolitik Rußlands während der letzten Jahrzehnte, S. V. f. S. Bd. 49 1892.
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chluß eines deutsch-russischen Handelsvertrages, daf. 91 1901.

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ipplied to United States 1888. — Ders., The Taritf history of the U. St. 1888 u. 1894. *
Hock, Die Finanzen Nordamerikas 1867. — James, Studien über den amerik. Zolltarif 1877. —
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dilanz d, Ver. St. 1900. —, Ballod, Die deutsch-amerikanischen Handelsbeziehungen, S. VB.f.
S5. 91 1901. — Calwer, Die Meistbegünstigung d. Ver. St. von RA. 1902

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Wolowsky, La Liberté commerciale et les résultats du traité de commeérce dé 1860 1869.
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sur les traités de commerce, 2 v. 1876. — Girault, Lé nouveau régimeé douanier des colo-
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tree trade 1881. — Marquis of Lorne, Imperial fedération 1888. — Froude, Oceana or
Ingland and her colonies 1886. - Ders., Thé Barl of Beaconsfield 1891. - Dilke, Problems
of greater Brittain, 4. ed. 1891. — Fuchs, Die Hande opolitt Englands u. s. Kolonie in den
letzten Jahrzehnten S. V. f. S. 57, 1883. — Lord Brassey, Imperiai fodération and coloni-
ation, 1895. — Rathgen, Der Plan eines britischen Reichszoilvereins, P. J. 86. 1806. — Ders.,
Die Kündigung des englischen erteienenag u. ihre Gefahren, J. f. G. V. 1897. — Ders. Die
englische Handelspolitik am Ende des 19. Jaͤhrh, SV. f S. v1, Agdl. DEggerton, M' short
aĩstory ot Brittish Colonial history 1897. Ashley, The tariff problem 1903.

Neuere Handelspolitik, Deutschland: Das preußische Zollwesen, Histor.“pol. Zeitsch. 1832. —
        <pb n="577" />
        019 Die handelspolitische Litteratur. 561
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über den deutschen, Zollverband 1840. — Dieterici, Der Volkswohlstand im preuß. Staäate 1846.
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Wurm, Die Aufgabe der Hanfestädte gegenüber dem Deutschen Zollverein 1847. — Junghans,
Der Fortschritt des Zollvereins 1848. — Z6pp rig Der Rückschritt des Zollvereins 1848. — Rau,
Die Krisis des Zollvereins im Sommer 1852, 1855. — Ägidi und Klauhold, Die Krisis des
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Rathgen, Moderne Handelspol., ‚Pr. J. 69, 1892. — Sombart, Die neueren Handelsverträge,
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1891. — v. Matlekovits, Die Zollpolitik der österrzung. Monarchie und des Deutschen Reiches seit
1868, 1891. — v. Bazant, Die Handelspolitik sterreich⸗· Nůgarns 1875- 1892, 1894. — Ein Zoll⸗ und
Handelsbündnis, mit Deutschland, Verh. d. Gesellsch. österr. Volkswirte 1900 — Beiträge zur neuesten
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Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.—6. Aufl.
        <pb n="578" />
        562 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. (1020
2653. Begriff und Wesen der Handelspolitik. Wir sind mit Recht
gewohnt, Handel und Verkehr unserer Kulturstaaten auf den individuellen Erwerbstrieb
und individuelles Thun der Händler, der Einzelunternehmungen zurückzuführen. Aber
daneben müssen wir, wenn wir die Entwickelung des Handels im ganzen überblicken
und nach seinen Vorausfetzungen uns umschauen, zugeben, daß er ein Ergebnis gesell—
schaftlicher Veranstaltung sei. Aller Handel setzt sociale Sitten, Rechts- und Wirtschafts—
institute voraus, die ein Niederschlag socialer Gemeinschaft sind. Der erste Markt setzte
schon eine Anordnung von Behörden, der erste Tausch zwischen zwei Stämmen die An—
fänge eines Völkerrechts voraus. Aller Handel kann sich nur auf Grund von Ver—
anstaltungen entwickeln, welche von organisierten Menschengruppen ausgehen, seien sie
Geschlechter und Stämme, Gilden und Korporationen oder Gemeinden und Städie,
Landschaften und Staaten. Diese organisierten, durch Vorstände handelnden Gruppen
mußten ein Privatrecht anerkennen, sich üuber Maß und Gewicht, über Münze und
Markt einigen; sie mußten neben diesen privatrechtlichen und formalen Anordnungen
vom Standpunkt ihres Gesamtinteresses aus die Zulassung zum Markt, vor allem das
Berhältnis der Mitglieder der ordnenden Gemeinschaft zu den Personen, Gemeinschaften,
Bütern und Gebieten, die außerhalb derselben stehen und doch eine Handelsberührung
mit jenen suchen, ordnen. Jeder Handel, der so über den engeren Kreis der politifchen
Bemeinschaft hinausgeht, hat eine staats- und völkerrechtliche Seite; die ist in erfter
Linie gemeint, wenn heute von Handelspolitik die Rede ist.

Man jspricht heute freilich auch neben dieser äußeren von einer inneren Handels—
politik. Man versteht unter dieser letzteren alle die Maßnahmen, Veranstaltungen und
Ordnungen, welche den inneren Handel betreffen: neben dem Privat- und Handelsrecht
das Markt-, Geldwesen und Ahnliches, wovon wir in den ersten Kapiteln dieses Bandes
zehandelt haben. Wir kommen darauf hier nicht zurück. Hier interessiert uns wesent—
ich die ußere Handelspolitik, d. h. die Bestrebungen, Maßnahmen und
Veranstaltungen, welche die Handels- und die allgemeinen durch den
ßandel berührten Wirtschaftsinteressen der Mitglieder eines politi—
schen Körpers gegenüber Nichtmitgliedern, Fremden, dem Auslande
geltend machen und fördern sollen. Sie sind der Gegenstand dieses Kapitels.

Jede äußere Handelspolitik setzt eine gewisse Geschlossenheit, Organisation und
Konzentration des politischen Körpers, eine Vorstellung über gemeinsame Wirtschafts—
interessen, ein starkes Gefühl der Gemeinsamkeit, eine Ausbildung des gemeinsamen
Wirtschaftsegoismus voraus. Alle äußere Handelspolitik scheidet zwischen den eigenen
und fremden Wirtschaftsinteressen, will die ersteren fördern, die letzteren eniweder schädigen
oder wenigstens nicht so wie die eigenen fördern. Alle äußere Handelspolitik knüpft
daher an die politische Organisation an, gebraucht die Macht des socialen Körpers, des
Staates, die Souveränitätsrechte auf dem eigenen Gebiete, unter Umständen die diplo—
matische Verhandlung oder die kriegerische Macht nach außen, um zum Ziele zu kommen.
Die äußere Handelspolitik ist in den höher entwickelten Gemeinwesen der Mittelpunkt
des Verhältnisses zwischen Staat und Volkswirtschaft geworden. Durch sie wirkt die
Staatsgewalt auf den Handel an sich und auf die vom Absatz, vom Handel abhängigen
Produktionszweige. Daher steht, seit es eine Wissenschaft von der Volkswirtschaft giebt,
und seit in ihr das Verhältnis zur Staatsgewalt die wichtigste Frage wurde, die
Handelspolitik im Mittelpunkt der verschiedenen theoretischen volkswirtschaftlichen Systeme.
Ihr Gegensatz dreht sich am meisten um die Frage, ob und in wieweit die Handels—
politik die wirtschaftliche Blüte der Staaten thatsächlich beherrsche, sowie beherrschen
solle und dürfe oder nicht.

Träger und Organe einer Handelspolitik können alle menschlichen Ge—
meinschaften sein: so ursprünglich die Geschlechter und Stämme, welche den
Handel mit Nachbarn ordneten; dann die Mark- und Dorfgenossenschaften,
pelche die freie Nutzung der Allmende mit dem Verbote verknüpften, Holz, Steine, Vieh,
Wolle, kurz Produkte, die aus der Nutzung der Allmende stammen, hinaus zu lassen;
die unbeschränkte Nutzung war nur denkbaͤr für den eigenen Konfum der Mitglieder,
        <pb n="579" />
        1021)] Allgemeines Wesen der Handelspolitik. 563
fie wurde durch einen starken Export einzelner unmöglich. Später haben vor allem
die Städte und Stadtstaaten, dann die Territorien, erst bei hoher Kultur
die größeren Staaten und Staatenbünde Handelspolitik getrieben. Je kom—
plizierter die Gemeinwesen wurden, desto mehr mußte die Handelspolitik in den Händen
der souveränen Gewalt liegen; der moderne Staat muß der Stadt, der Provinz die
selbständigen Zwangsmaßnahmen der Handelspolitik verbieten. Aber er muß dulden,
daß Städle, wirtschaftliche Vereine, Provinzen, Parteien für gewisse Zwecke der Handels—
politik Propaganda machen, versuchen auf die staatliche Handelspolitik einzuwirken.

Jede menschliche Gemeinschaft, welche Handelspolitik treibt und damit das gesamte
wirtschaftliche Gedeihen ihrer Glieder fördern will, ist einerseits beherrscht von dunklen,
egoistisch-patriotischen Gemeinschaftsgefühlen, von dem Gedanken eines gemeinsamen Kampfes
ums Dasein, andererseits von der Einsicht in das zeitweise berechtigte Vorwalten be—
stimmter Handels- und Produktionsinteressen, die heute anderen vorgezogen werden,
zu anderer Zeit wieder hinter jene zurücktreten. Es handelt sich stets darum, die
seweilige richtige Diagonale der Interessen und Kräfte zu finden; es können die zeit⸗
veiligen Interessen der Herrschenden den Ausschlag geben, die der Beherrschten, der
unteren Klassen übersehen werden. Den reinen Handels- stellen sich bald die Pro—
duktionsinteressen, die letzteren den Konsumenteninteressen, die industriellen den agrarischen
gegenüber. Es wird so immer leicht ein Kampf der Parteien um die jeweilige Handels—
politik stattfinden. Nur erleuchtete, hochstehende Regierungen, die sich auf eine aus—
gebildete, gut geleitete öffentliche Meinung und eine normale Staatsverfassung stützen,
werden sicher die Wege richtiger Handelspolitik finden und verfolgen.

Alle Handelspolitik ist verknüpft mit der Ausbildung der politischen Körper, mit
der ganzen Macht- und Staatsbildung der Stämme und Völker, hängt aufs engste mit
den Rivalitätskämpfen der Staaten untereinander zusammen. Alle Fortschritte in der
Handelspolitik knüpfen an die Fortschritte des Völkerrechts und der Bundes-, Staats⸗
and Reichsverfassungen an. Darnach bestimmen sich die Mittel der Handelspolitik. Die
Vorstadien der Handelspolitik beginnen mit rohen Vernichtungskämpfen, mit Fremd—
herrschaft, Vergewaltigung der Nachbarn; letztere geht dann langsam über zu dem
völkerrechtlich geordneten friedlichen Verhältnis des Warenaustausches der Stämme
und Staaten.

Hiernach können wir uns den Entwickelungsgang der Handelspolitik
vorstellen. Natürlich hat im Verhältnis der Stämme und Völker von den ältesten
Zeiten an der friedliche Austausch nie ganz gefehlt. Aber leicht überwog in den älteren
rohen Zeiten ein solcher, der direkt oder indirekt mit Gewalt sich verband. Seeraub, Vieh- und
Menschenraub haben lange sich mit ihm verknüpft. Der älteste Handel lag vielfach, und oft
monopolisiert, in den Händen von Häuptlingen und Fürsten, die oft mehr Tribut er—
—
zu Lande in Form von Karawanen- und Schiffszügen ausdehnten, gründeten sie
Riederlassungen und Burgen bei Nachbarn und in der Ferne, die oft zur Fremdherr—
schaft, zur Unterwerfung ganzer Völker, zu ihrer wirtschaftlichen Ausbeutung, mindestens
zu ihrer Schuldknechtschaft führten. Wo schwächere Stämme in der Nachbarschaft besseren
Boden, gute Salz- oder Erzlager, günstig gelegene Küsten, Handelswege oder -plätze
hatten, da suchte man sie zu vertreiben. Die politische Herrschaft über die wichtigsten
Meere, Küsten, Inseln, Flüsse und Handelswege war stets ein wichtiges Stück der
aktiven Handelspolitik, und ist es heute noch. Alle WVerschiedenheit in kriegerischer
Organisation, Zahl und Macht, in wirtschaftlicher Technik und Handelsgeschicklichkeit
haben ältere Zeiten naiv, später verschleiert irgendwie erobernd, ausbeutend, durch alle
Mittel der kriegerischen wie der Handelspolitik wirtschaftlich auszunützen versucht. Die
Erwerbung von Ackerbau-, Plantagen-, Bergbau- und anderen Kolonien im Altertum,
Mittelalter und der neueren Zeit war stets halb Handels-, halb Kriegs- und Erobe—
rungsfache und bedeutete stets Gewinnabsiht und, wenn nicht Ausschließung aller
Konkurrenten, so doch in erster Linie nationale Förderung.

Eine strenge Geischlossenheit für Ab- und Zuwanderung hatten die rohesten

6 *
        <pb n="580" />
        — 564 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —[(11922
Stämme nicht. Aber mit etwas höherer Kultur und stärkerer Zusammenfassung der
Kräfte, mit definitiver Seßhaftigkeit, mit der ersten Ausbildung starker Centralgewalten
bildeten sich Gewohnheiten und Einrichtungen, welche für die einzelnen das definitive Ver—
lassen der Heimat ebenso wie die Aufnahme Fremder in die Stämme erschwerien oder un⸗
möglich machten, vielfach alle innere Bewegung der Bürger kontrollierten und erschwerten,
das vorübergehende Betreten des Stammesgebietes durch Fremde teils gar nicht gestatteten,
teils an Bedingungen und Kontrolle aller Art knüpften. Pfychologische, kulturelle, politische
und wirtschaftliche Ursachen aller Art haben diese Abschließungstendenzen erzeugt. Sie
waren für viele Völker auf gewisser Kulturstuse die Vorausseßung fester Ordnung und
Überliejerung ihrer Sitten und Rechtsordnungen, teilweise auch die Voraussetzung der
Erhaltung ihrer Kunstfertigkeiten. Handelspolitisch entstand daraus das ältere Fremden—
recht, auf das wir gleich näher kommen. Da die Waren in aller älteren Zeit meist
persönlich vom Eigentümer, vom Händler auf den Markt gebracht wurden, da es
Verkehrsinstitute, die sie ohne ihren Besitzer beförderten, nicht oder nur in geringem
Maße gab, so bestand die Zulassung oder Nichtzulassung aller fremden Konkurrenz da—
mals in den Ordnungen über den Kintritt, den Aufenthalt, die Rechte, die Verkaufs⸗
erlaubnis für Fremde. Erst langsam, und allgemeiner seit dem 16. bis 18. Jahr⸗
hundert, seit es selbständige Posten, eine große Schiffsbeförderung, ein ausgebildeles
Frachtgewerbe und einen Kommissionshandel gab, trat die Ordnung der persönlichen
Fremdenzulassung handelspolitisch zurück hinter die der Warenzulassung. Das humaner
gewordene Völkerrecht ließ jetzt die Fremden im ganzen ohne Bedenken in die Kultur—
staaten hinein und heraus, die Handelspolitik konzentrierte sich jetzt darauf, die Waren—
Aus- und -Einfuhr zu erlauben oder zu verbieten, die Waren nuͤn gegen Steuer und
Zoll oder ohne solche Belastung herein- und hinauszulassen.

Alle Handelspolitik älterer und neuerer Zeit wird ganz wesentlich dadurch be—
ein flußt, daß zwar wohl da und dort mal eine Anzahl gleich siarker, wirtschaftlich und
technisch im ganzen gleich entwickelter Stämme und Länder miteinander verkehren, daß
aber doch viel häufiger die verkehrenden Staaten an politischer Macht, an maritimen
Kräften, an Kapitalreichtum und Technik, an Arbeitsgeschicklichkeit fich weit von einander
unterscheiden. Ein großer Teil des Verständnisses aller Handespolitik ruht auf dieser
Verschiedenheit. Niemals hat in der Geschichte bei den stärkeren, höher stehenden Völkern
die Tendenz zu einer gewissen Handelsherrschaft gefehlt. In der Form hat
die Bethätigung dieser Übermacht gewechselt, das Völkerrecht hat nach und nach ge—
wisse Formen der Geltendmachung verpönt, z. B. die Eigentumserklärung von großen
Meeren durch einzelne Staaten; aber in der Sache ist auch heute noch der Unterschied
vorhanden. Und es liegt in der Natur der Handelsbeziehungen, daß die stärkeren
Staaten bei jeder Handelsvertragsverhandlung ihre Mäacht fuͤhlen lassen, daß die
schwächeren die Konkurrenz der stärkeren durch allerlei Mittel, z. B. das der Absperrung,
abzuschwächen juchen. Niemals konnte die Erscheinung fehlen, daß die jüngeren, kleineren,
wirtschaftlich tiefer stehenden Staaten sich bemühen, durch ihre Handelspolitik auf eine
ähnliche Stufe der Handels- und Industrieentwickelung zu kommen, wie die voran—
geschritteneren sie erreicht haben. Nur fragte es sich immer, ob dieses Ziel besser durch
freien Verkehr oder durch Abhaltung der Konkurrenz der stärkeren Staaten erreicht werde.

Nachdem wir uns so in kurzen Strichen das Wesen der Handelspolitik, die wich—
tigsten treibenden Ursachen und die Hauptphasfen ihrer Entwickelung klar gemacht, ver⸗
juchen wir, die letztere im einzelnen und historisch etwas näher zu charakterisieren.

254. Die Handelspolitik kleiner, naturalwirtschaftlicher
Stämme war und ist natürlich eine wenig ausgebildete. Die Eigenwirtschaft waltet
auf dieser Stufe vor; die meisten Stammesmitglieder verzehren und brauchen nur, was
sie selbst herstellen. Nur ein geringer Austausch von Seltenheiten, Waffen, Werkzeugen,
Schmuckgegenständen zwischen benachbarten Stämmen und Stammeshäuptlingen findet
in der Regel statt. Aber doch giebt es zwischen den Stämmen und ihren Gliedern
bereits vielerlei Interessengegenfätze: es gild die Grenzen festzustellen, es sind Bündnisse
und Friedensverträge zu schlüeßen, es sind Tributzahlungen, Streitigkeiten über Frauen—
        <pb n="581" />
        1023) Die älteste Handelspolitik kleiner Stämme. 565
und Viehraub zu ordnen, es sind Grenzmärkte und Ähnliches herzustellen. Wir hören von
den heutigen afrikanischen Negerstämmen, daß sie ihre nachbarlichen Stammesbeziehungen
durch zahllose ungeschriebene Verträge ordnen, welche die Interessensphären der Dorf⸗
fürstentümer abgrenzen; die Boten und Gesandten, die solche Verträge abschließen, sind
die angesehensten Stammesmitglieder, sie bewahren mit wunderbarem Gedächtnis jedes
Wort der getroffenen Abreden noch nach vielen Jahren.

Die Verträge beziehen sich wohl mehr auf andere Gegenstände, z. B. Bündnisse,
gemeinsame Kriegszüge, aber doch auch auf wirtschaftliche Gegensätze und Interessen,
hauptsächlich auf die Zulassung zum Verkehr, auf die Erlaubnis, daß Stammesfreide
das Stammesgebiet betreten, auf ihre Behandlung, ihren Handel.

Es wäre falsch, anzunehmen, daß die Mehrzahl dieser älteren Stämme sich stets
und überwiegend kriegerisch und feindlich gegenüberstehen. Sind sie doch oft desfelben
Blutes, haben dieselbe oder eine ähnliche Sprache, stehen in Bündnis- und Kriegs—
gemeinschaft. Daher ist oft auch die Sitte der Fremdenbehandlung eine freundliche,
oft freilich ist fie auch eine harte, barbarische. Es kommt in erster Linie darauf an,
wie bluts- und rassenverwandt die Stämme sich fühlen, welche Leidenschaft erregende
Kämpfe voraus gingen, welche religiöse Vorstellungen schon die uralt barbarische Auf—-
fassung von der Rechtlosigkeit jedes Stammesfremden ermäßigt haben. Zunächst ist die
Grundlage jeder Fremdenbehandlung die Thatsache, daß an sich kein Fremder an den
schützenden, friedenstiftenden Stammeseinrichtungen der Blutrache, des Strafrechtes, der
Rechtshülse der Geschlechts- und Stammesgenossen Teil hat. Der Todschläger des
Fremden ist noch nach westgotischem, doch schon so fremdenfreundlichem Recht straflos,
h. d. er ist nicht friedlos, braucht nicht landflüchtig zu werden; bis tief ins spätere
Mittelalter ist jedes gestrandete fremde Schiff dem freien, straflosen Raube in den
meisten europäischen Staaten preisgegeben.

Aber daneben treffen wir bei barbarischen Rassen und Stämmen häufige Auf—
nahme Fremder in Sippe und Familie, wenn sie gerade Bedarf an Menschen haben,
neben Verfklavung und Todschlag zu anderer Zeit und gegen andere. Und sehr früh
treffen wir freundliche Behandlung von Herolden, Gesandlen, Wallfahrern, kurz von
unverdächtigen, vorübergehend das Stammesgebiet Betretenden. Ja, bei den Kultur—
rassen mit etwas geläuterten Religionsvorstellungen tritt uns frühe eine unter dem
Schutz der Götter stehende Gastfreundschaft entgegen, die jedem Fremden zu Teil wird,
der nur gewisse Ceremonien erfüllt, z. B. die Schwelle des gastlichen Hauses berührt
hat. An einzelnen Stellen hat auch durch kriegerische Schicksale, Eroberung. Verpflanzung
ganzer Stämme und Stammesteile eine frühe Mischung verschiedener Rafsen und Volks—
elemente stattgefunden, welche teils zur Abmilderung der Fremdenbenachteiligung, teils
zur schroffen Klassenherrschaft der höͤher Stehenden führte.

Neben all' dem steht nun als relativ selbständige Erscheinung die Fremdenbehand⸗
lung derer, die als Händler in fremde Stämme und Länder eindringen. Das Institut
der Gastfreundschaft einerseits, das der alten Rechtlosigkeit der Fremden andererfeits, sie
standen naturgemäß an der Wiege des nun sich ausbildenden Fremdenrechtes, dessen
Zweck der Handel war. Die thatsächliche Voraussetzung derartiger Beziehungen war
meist, daß in der Technik des Handels und der Gewerbe geschulte, höher stehende Ele—
mente um des Gewinnes willen in die Gebiete niedriger, primitiver Kultur eindrangen.
Die Gefühle und Interessen, auf welche sie hier stießen, konnten auch keine ein—
fjachen sein. Die fremden Händler konnten zumal den Häuptlingen, dem Adel als
Bringer höherer Kulturgüter und Käufer der heimischen Rohprodukte willkommen
jein; sie waren aber stets auch anderen — zumal der großen Menge, die nichts kaufte
und wenig zu verkaufen hatte, — verdächtig, ja verhaßt. Daher die Möglichkeit sehr
verschiedener Ausbildung der Rechtsinstitute, die auf die fremden Händler Anwendung
fanden und noch finden. Die Verschiedenheit ist ferner bedingt durch die Zahl und
die Art der eindringenden Händler, wie durch die Geschlossenheit und politische Kon—
zentration, die Verfassung der einlassenden Stämme und Völker.

Die meist zuerst in größeren Zügen, Karawanen, Schiffsgeschwadern unter ein—
        <pb n="582" />
        566 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1024
heitlichem Befehl kommenden Fremden können nur landen, Markt halten, verkaufen,
wenn ihnen durch Sitte oder Vertrag ein zeitweiliger Aufenthalt erlaubt wird, wenn
man ihnen Schutz, Wergeld, ein sogenanntes Gastgericht eingeräumt hat, wenn sie dafür
Gebühren zahlen, Geschenke machen, sich Preistaxen, oft auch einer Warenschau unter—
werfen, kurz, wenn eine Summe von Beschränkungen der alten Rechtlosfigkeit der
Fremden eingetreten ist. Aber ebenso häufig verlangt man, daß sie nach bestimmter
Frist wieder abziehen; man will ihre dauernde Festsetzung nicht, weil sie leicht zur
Fremdherrschaft wird. Man läßt nur gewisse, für unschädlich gehaltene Waren zu, oder
verlangt solche Geschenke und Abgaben, daß das Geschäft unmöglich wird. Und je stärker
der Fremdenzufluß ist, je umfangreicher ihre Geschäfte werden, desto allgemeinere Gefahren
verbinden sich damit, Gefahren, die leicht viel bedeutsamer erscheinen als der Vorteil
dieses ganzen Verkehrs.

der Fremdkaufmann wird nicht bloß leicht ein harter Gläubiger und zuletzt ein
dauernd sich festsetzender Tyrann; er und sein Verkehr bedrohen die ganze Ver—
fassung, die Sitten und Lebensgewohnheiten der Stämme, die sie besuchen. Der Ver—
kehr mit fremden Händlern, zumal mit solchen einer viel höheren Kultur, mit ganz
anderen Sitten, auch mit ganz anderen Lastern, mit ganz anderen Religionsvorstellungen
löst leicht das ganze psychische und sittliche Gefüge einfacher Stämme auf, erzeugt unter
Umständen eine Erschlaffung der vorhandenen Spannkräfte, eine Unbestimmtheit im
Entschlusse und im Handeln, die leicht sehr schädlich wirken. Der Europäer, der oft
zuerst nur Spiritus, Schießpulver und Syphilis zu den rohesten Stämmen brachte, hat
ihnen meist viel mehr — durch den zu großen Kulturgegensatz — geschadet als genützt.
Vor allem aber zerftört leicht die Einführung billiger Waren der höheren Kultur eine
bereits entwickelte Technik und schadet so unendlich. Th. Waitz weist nach, daß die
Indianerstämme durch europäische Waren ihre alte Kunst der Kupferbereitung und viele
andere Geschicklichkeiten verloren. Schweinfurt zeigt das Gleiche für die Negervölker
und ihre Eisenbereitung, für die sämtlichen nordafrikanischen und muhamedanischen
Stämme und ihren ganzen Gewerbfleiß. Manche amerikanische Indianerstämme, die
früher Jagd und Ackerbau verbanden, haben durch den Pelzhandel mit den Europäern
und seinen vorübergehenden Gewinn erst die Jagdtiere in ihrem Gebiete erschöpft und
dann gemerkt, daß sie auch den Ackerbau verlernt hatten; sie sind verarmt, an Zahl
sehr zurückgegangen (Th. Waitz). Die blühenden malaischen Reiche, welche zur Zeit
der Ankunft der Europäer eine erhebliche Kunstfertigkeit und einen eigenen Handel be—
saßen, sind fast alle durch diese Berührung zurückgegangen und verfallen: nur ein kleiner
Teil des Handels blieb in malaischen Händen.

Daher hat überall, wo ein lebendiger Stammes- und Staatszusammenhang, eine
weitsichtige Regierung vorhanden war, sich eine Reaktion gegen die Fremdenzulassung gebildet,
die im ganzen durchaus berechtigt und heilsam war, so oft sie im einzelnen übers Ziel
hinaus schoß und zu Engherzigkeit, ja zu barbarischer Vertreibung und Tötung der Fremden
führte. Häufig kommt es zu einer die Fremden benachteiligenden, ja ausschließenden Politik,
aber erst nachdem sie vorher lange zugelassen waren, nachdem die ungünstigen Folgen sich
gezeigt, eine starke Volksleidenschast fich gegen sie gebildet, die Anfänge eines eigenen
Handels Schutz gegen die Fremden verlangt haben. So ist wohl die Ausschließung
der Fremden im allen Agypten erst in einer Epoche relativ hoher Kultur eingetreten;
die Griechen haben die phönikischen Kolonien an ihren Küsten vertrieben, nachdem sie sie
Jahrhunderte lang geduldet. Die Japaner kamen 1550 zuerst mit Europäern, den
Portugiesen, in Berührung; Fortschritte im Handel und Schiffsbau waren zunächst die
Folge. Aber von 1634 an bis 1858 überwog die Absperrungspolitik; man verbot
zuerst den Ausländern in Japan zu landen, den Japanern ins Ausland zu fahren.
Es kamen dann gewisse Ausnahmen für die Holländer und die Chinesen, die Be—
schrankung des Fremdhandels auf gewisse Quantitäten, auf einen Hafen, Nagasaki, bis
Mitte des 19. Jahrhunderts der Umschwung zu einer freien Fremdenzulaffung erfolgte.
Die englische fremdenfreundliche Handelspolitikt hat erst im 16. und 17. Jahrhundert
einem harten Fremdenrecht Platz gemacht, wie wir noch sehen werden.
        <pb n="583" />
        025)] Die Handelspolitik Karthagos.

567
Im ganzen ist der entscheidende Punkt für die Berechtigung jeder solchen Ab—
sperrungspolitik der, ob der zugelassene Handel der Fremden mehr erzieherisch auf den
heimischen Bürger wirke, oder entnervend, bestehende Institutionen und technische Fertig—
keiten vernichtend. Viel hängt davon ab, wie weit die ganze Kultur der zwei Völker
von einander abstehe; je größer die Kluft, desto leichter eine ungünstige Wirkung. Es
kommt dann auf die Art der getauschten Waren, auf die Zahl der Fremden, auf die
Frage an, ob sie nicht bloß wirtschaftliche Ausbeutung, sondern auch politische Herr⸗
schast, ja Knechtung der Einheimischen anstreben, wie z. B. die arabischen Händler in
Afrika zu einem großen Teil aus klugen, kleinen Haufierern sich zu Despoten der von
ihnen ausgebeuteten Negerstämme hinaufarbeiteten. —

255. Die Handelspolitik der antiken Völker und Staaten ist uns
heute zwar etwas mehr als früher erschlossen, bleibt uns aber doch in vielen Punkten
dunkel. Wir versuchen das Wichtigste, was festzustehen scheint, kurz zusammenzufassen.
Die Handelspolitik dieser Epoche knüpft an die Einrichtungen der ältesten Zeit, wie
wir sie eben kennen lernten, vielfach an, geht aber mit der höheren wirtschaftlichen
Kultur der größeren Staaten doch weit darüber hinaus, nähert sich an einzelnen
Punkten schon modernen Einrichtungen.

a. Die Phöniker hatten Hunderte von Handelsniederlassungen etwa 1600 - 700
v. Chr. gegründet, sie aber meist nicht zu eigenen Staaten ausgeweitet; sie wurden da
und bdort z. B. durch die rasch aufstrebenden und gelehrigen Griechen von der Küste
Kleinasiens, den Inseln des ägäischen Meeres relativ leicht von 1100-800 vertrieben.
Im Westmeere, zumal in Karthago, hielten sie sich länger. Über seine Handelspolitik
find wir etwas unterrichtet. Karthago hatte 800-600 v. Ch. in Numidien und
im mauretanischen Spanien sich ein System von Bundesgenossenstädten und Unterthanen⸗
landen angegliedert, 600 —500 v. Chr. Sizilien und Sardinien teilweise unterworfen; es
dehnte seine Machtsphäre bis auf die westafrikanische Küste und Südgallien aus; mit Etrurien
hatte es zahlreiche Verträge geschlossen. Es scheint längere Zeit mit den griechischen
Kolonien, mit Massilia und anderen Feinden in dem heftigsten politischen und Handels—
kampf gestanden, die Griechenstädte in der Hauptsache vom westlichen Mittelmeerbandel
derdrängt, durch ein System von Handelsverträgen (2. Hälfte des 6. Jahrhunderts)
iich teils das Handelsmonopol gesichert, teils eine kartellartige Gebietsabgrenzung gegen—
über den Rivalen vorgenommen zu haben, die dann jahrhundertelang im ganzen vor—
hielt. Dabei hatte es die meisten seiner eigenen Bundesgenossen so in Abhaͤngigkeit gebracht,
baß aller fremder Handel zu ihnen über Karthago gehen mußte. Mit den Fremden
paktierten die Punier so, daß sie für sich das groͤßtmögliche Marktgebiet zum ausschließ—
lichen Handel behielten. Mit den Etruskern hatten sie sich gegen die Griechen ver⸗
hunden; sie hatten jenen Korsika überlassen, dafür verzichteten diese auf den sardinischen
Handel und den nach den ferneren spanischen Gebieten über das Kap de la Noa und
die Süulen des Herkules hinaus. Ähnlich waren die Verträge mit den Massiliern; diese
sollten in der Hauptsache nur den Handel nach Norden und der Bai von Biskaya
dehalten. Der erste Haudelsvertrag mit Rom, 509 v. Chr. (Datierung nach Nissen,
Ritzsch, Meltzer) geht dahin, daß die Römer auf jeden Handel jenseits des schönen Vor—⸗
Jebirges verzichten, daß Sizilien beiden Kontrahenten freisteht, daß die Römer nach
Karthago, Sardinien und der lybischen Bundesstadt wohl handeln, aber nur in Gegen⸗
wart staatlicher Beamter verkaufen duͤrfen, welche nach der Zollzahlung für den Kaufpreis
haften. Ähnliche Vertragsbestimmungen wie die letzteren find im Mittelalter häufig,
. B. im Bertrag zwischen Agypten und Genug 1290; Derartiges räumt der stärkere
dem schwächeren Handelsstaat ein, dem er gewisse Konzessionen machen muß, den er aber
im ganzen in Schranken halten will und kann. Weiter versprachen die Karthager den
Römern dafür, daß sie auf das ganze westliche Mittelmeer verzichten, kein Kastell in
datium zu bauen, keine Bundes- oder unterthänige Stadt Roms anzugreifen, eine etwa
in Latium eroberte Stadt den Römern auszuliefern. Im zweiten Vertrag (348 v. Chr.)
kommen die monopolistischen und Machttendenzen der Punier noch mehr zu Tage: den
Römern wird jetzt der Handel nach Sardinien und Afrika (außer nach der Stadt
        <pb n="584" />
        568 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [(1026
Karthago) ebenso wie der nach Spanien und den Säulen des Herkules verboten. Fünf
Jahre später setzt ein dritter Vertrag dasselbe für das von Rom einderleibte Kampanien
fest. Ein vierter (etwa 806 v. Chr.) hat nach Meltzer im ganzen Ähnliches enthalten,
macht aber doch dem römischen, seither gestiegenen Handel etwas mehr Zugeständnisse:
Rom soll nicht in sizilische, Karthago nicht in die italischen Verhältnisse eingreifen, Korfika
von keinem der beiden Kontrahenten besetzt werden.

Wir sehen, es ist eine auf maritime Macht gestützte, die Konkurrenten beseitigende
oder einschnürende Handelspolitik: Karthago will seinen Stapel vermehren; es will
billig allein in Spanien und sonst einkaufen; seine Kunden sollen teuer allein in
Karthago, nicht etwa in Utika und andern Bundesstädten einkaufen. Eratosthenes, der
Vater der Geographie (278—-194 v. Chr.), erzählt, daß die Karthager jeden fremden
Schiffer, den sie auf verbotener Straße trafen, ins Meer stürzten. In Karthago war
jeder fremde Händler stets, wie später in Venedig, streng kontrolliert. Mominsen ver—
mutet, daß Karthago seine Bundesstädte — mit Ausnahme Utikas — handelspolitisch
schlecht behandelt habe, und daß deshalb dieselben so viel weniger treu gewesen seien
als die Roms. Es war die Klippe aller antiken bundesgenössischen Handelspolitik, auch
der attischen, und im Mittelalter der hansischen. —

b. Aus der Entwickelung der griechischen Handelspolitik treten uns, so
weit wir sie zu erkennen vermögen, die zwei entgegengesetzten Züge aller älteren Fremden—
politik entgegen. Wir sehen einerseits, daß Stammes- und Religionsgemeinschaft, Bündniffe
und liberale Verwaltungspolitik in der Aufnahme der Fremden zur Niederlassung in
den blühenden jonischen Staaten, hauptsächlich in Athen, einen modernen, humanen
Zug der griechischen Handelspolitik erzeugen. Aber daneben entsteht auch ein brutaler
Handelsneid der konkurrierenden, reich gewordenen Städte untereinander. Die Faktoreien,
die Milet, Samos, ÄAgina in Agypten erwarben, wurden den übrigen griechischen Städten
verschlossen. Das Märchen von der Freiheit griechischen Handels und Verkehrs, das
Heeren im Geiste A. Smiths sich erdacht, hat schon A. Böoͤckh zerstört. Er sagt, die
Athener scheuten keinen Handelszwang, sobald er ihnen vorteilhaft schien. Wo Attika
an fremder Küste Niederlassungen und Märkte gründet, hat die Stadt den dortigen
Handel ebenso ausschließlich ihren Bürgern vorbehalten, wie später die Portugiesen, die
Holländer, die Engländer. In einem Vertrag mit Keos bedingt sich Alhen aus,
die Rötelausfuhr ganz allein betreiben zu dürsen. Mit dem bosporischen Fürsten
Leukon verabredet Athen Befreiung der attischen Kaufleute von Ausfuhrzöllen und
andere Begünstigungen. Die Getreideausfuhr aus dem Schwarzen Meer sucht es ganz
in seine Gewalt zu bringen; neben der Zolffreiheit, die die anderen nicht haben, ver—⸗
langt es das Recht, seine Schiffe stets zuerst laden, auch in Hungerjahren ausführen
zu dürfen. Von allem nach Athen kommenden Getreide mußte Zweidritiel der Ladung
in Athen bleiben; attische Bürger dursten Getreide nur nach Athen führen. Häufige
und lange Handelssperren kommen vor, spielen bei Ausbruch des peloponnesischen Krieges
eine Rolle. Im Jahre 445 v. Chr. muß Athen in dem es demütigenden Frieden ver—
sprechen, Sparta und dessen Bündner (also hauptsächlich Korinths nicht mehr vom
freien Verkehr auszuschließen. Bei der Expedition nach Sizilien scheint es sich wesentlich
um Zulassung und Nichtzulassung der einzelnen Städte zu dem wichtigen Industrie—
absatz nach und Kornbezug aus dem Westen gehandelt zu haben. Was die Gleich—
stellung der attischen Bundesgenossen in Handelssachen betrifft, so läßt Thukydides
den attischen Gesfandten in Sparta gegenüber den Klagen der Bündner naiv erklären,
es sei recht und sei würdig, daß der Schwächere von dem Stärkeren eingeschränkt werde.
Xenophon sagt, die attische Demokratie scheint es vorzuziehen, daß die Bundesgenossen
nicht wohlhabend werden, sondern nur so viel behalten, um zu leben und zu arbeiten,
und damit außer stande sind, an Aufstände zu denken. Über die Fremdenbehandlung
sagt derselbe Autor, Athen würde sehr gewinnen, wenn man die fremden Handelsleute,
die ihrer Geschäfte wegen nach Athen kommen, auf eine ehrenvollere und gaftfreiere
Weise behandelte.

Mag die spätere Zeit, in der Xenophon lebte, Athen längst zurückging, eng—
        <pb n="585" />
        1027)] Die griechische und römische Handelspolitik. 569
herziger als früher gewesen sein, das bleibt, daß der griechische Lokalgeist und Lokal—
egoismus auch in seiner besseren Zeit über eine egoistische Stadtwirtschaftspolitik nicht
recht hinauskam, daß daran gerade die Bundesverfassungen scheiterten. Es war schon
viel, daß Versuche solcher Bündnisse und Handelsvereine überhaupt gemacht wurden:
zur Idee der vollen handelspolitischen Rechtsgleichheit im Bunde erhob man sich noch
nicht. Daß in den hellenistischen großen einheitlichen Reichen die engherzige städtische
Handels- und Fremdenpolitik nach innen zurücktrat, von der einheitlichen Reichspolitik
bekämpft wurde, ist wahrscheinlich. Nach außen aber werden diese größeren Reiche ohne
Zweifel eine egoistisch-merkantilistische Politik verfolgt haben, wie es Lumbroso für das
Lagidische Reich nachweist.

c. Für die römische Handelspolitik ist bis zur Unterwerfung Italiens
die Ausbildung des Bundesverhältnisses das Wichtigste. Mommsen sucht nachzuweisen,
daß der Stadt Rom gelang, was Athen und Karthago durch ihre engherzige Handels—
politik gegenüber ihren Bundesgenossen mißlang.“ Das Foedus Gascianum von
498 v. Chr. giebt allen Gliedern des latinischen Bundes Commeércium und Connubium,
Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit im Bundesgebiet. Man war in Rom noch
nicht handelspolitisch egoistisch, weil noch die Interessen und Anschauungen eines
Bauern- und Kriegerstaates vorwalteten, weil auch die Patrizieraristokratie nur kin
Interesse an guter, leichter Ausfuhr ihres Viehes, ihrer Wolle, ihrer Häute hatte.
Solche agrarischen Aristokraten sind stets fremdenfreundlich. Der Handel war über—
haupt noch nicht sehr bedeutend. Nach dem Latinerkrieg (388 v. Chr) verwandelte sich
das Bundesverhältnis in eine Hegemonie der Stadt Rom, jede einzelne latinische
Stadt trat in ein besonderes Rechtsverhältnis zu Rom, einzelnen wurde Commercium
und Connubium, allen das freie Bündnisrecht genommen. Aber Rom scheint zunächst
keine Handelsvorrechte beansprucht zu haben. Auch die Ausdehnung auf Samnien und
Etrurien erfolgte durch ein System von Verträgen und Unterwerfungen, die von mili—
tärischen, agrarischen und Steuergesichtspunkten, nicht von handelspolitischem Egoismus
erfüllt find. Ein liberales Gastrecht bildete sich aus; ein System von Familien- und
Gemeindeverträgen über das Gastrecht entsteht, letztere werden auf Kupfertafeln im Tempel
der Fides aufgestellt; im einzelnen sind fie vielfach abweichend, im ganzen liberal, so
lange die ältere Politik vorherrschte, welche Cato und die Scipionen noch vertraten,
welche nicht Beherrschung und Ausbeutung von Vogteilanden, sondern ein billiges
Bundesgenossensystem anstrebte. Aus diesem liberalen Fremden- und Bundesgenossen—
recht heraus ist das jus gentium in der Hand des Praetor peregrinus (242 v. CEhr.
eingesetzt) entstanden. Das wurde nach den punischen Kriegen, nach der Eroberung
Griechenlands und Kleinasiens, mit dem Siege der kapitalistischen Publikaneninteressen
anders. Jetzt entschieden Geld-, Kapital-⸗, Handelsinteressen das Verhältnis zu den
Nichtrömern. Jetzt wies man (187 v. Chr.) auf einmal 12000 Bundesgenossen und
Latiner aus der Stadt Rom aus; jetzt suchte man, selbst wo man die eroberten Pro—
vinzen nicht einverleibte (wie Mazedonien 168 v. Chr.), ihren Handel zu vernichten:
man teilte Mazedonien in vier selbständige Teile, denen jeder gegenseitige Handel, sowie
die Ausfuhr von Schiffsholz untersagt wurde, wodurch man zugleich dem Bundes⸗
genossen und Handelskonkurrenten Rhodos einen Stoß gab. Jetzt strebte man, wie
187 v. Chr. in Ambracia, nach differentieller Zollfreiheit, nach Bevorzugung und
Monopolen aller Art. Jetzt vernichtete man die wichtigsten Handelskonkurrenzstädte:
Karthago, Korinth und andere, während man den italischen Bundesgenossen die längst
begehrte volle Rechtsgleichheit aus Handelsneid verweigerte.

Volle Klarheit über die Handelspolitik der letzten 150 Jahre der Republik haben
wir nicht. Wahrscheinlich ist aber eine sehr starke egoistische Entartung im angegebenen
Sinne, dem erst der Principat ein Ende zu machen fuchte. Die verstärkte Central—
gewalt schuf nach und nach Rechtsgleichheit der Provinzen und Gemeinden und damit
einen relativ freien Verkehr im Inneren des großen Reiches, eine Art Handelsfreiheit.
Freilich behielten manche Städte ihre selbständige Zoll« und Handelspolitik, wie wir
es von Byzanz, Palmyra, Athen wissen. Hadrian bestimmte, daß von der Hlernte
        <pb n="586" />
        570 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1028
Attikas stets 1/8 im Interesse des Lokalbedarfes von der Ausfuhr ausgeschlossen sei. Aber
die im Inneren vorkommenden Aus- und Einfuhrzölle waren sehr mäßig, wesentlich
Finanzzölle, und betrugen in der Regel nur 2—50/0. Die Saächkenner nehmen an,
die die römischen Bürger einseitig begünstigenden Handelseinrichtungen der früheren
Zeit seien von den Kaisern beseitigt oder ermäßigt worden. Ver Handel über das
Reich hinaus unterlag kaum einer handelspolitischen Ordnung, sondern mehr einer mili—
tärischen und Sicherheitsregelung; es wurde an gewissen Punkten die Ausfuhr von
Waffen und Kriegsmaterial, auch von Ol, Getreide, Salz und Geld verboten; es
wurde an gefährdeten Stellen den Römern das Betreten des Auslandes, den Barbaren
das des Inlandes verboten. Das ist ähnlich unter Karl d. Gr. und später an der
slavisch-deutschen Grenze bis ins 17. und 18. Jahrhundert vorgekommen, hatte stets
lokale Ursachen, nicht große handelspolitische Zwecke. —

Wollen wir kurz sagen, was das Wichtigste und Neue in dieser antiken Handelspolitik
war, so ist es einerseits der Fortschritt von einer bloßen Stadt- zu einer Bundes- und
Reichshandelspolitik. Das Fremdenrecht spielt noch eine große Rolle, wird aber in Athen
und Rom zeitweise human ermäßigt. Neben einer Politik, welche nur die Handelsüberlegen—
heit der seefahrenden Zwischenhändler steigern will, kommt schon eine Handelspolitik
vor, die auf Aus- und Einfuhrförderung von Industrie-Waren, ja von Getreide und
Nahrungsmitteln zielt. Neben der barbarisch-monopolistischen Härte der punischen und
teilweise auch der griechischen und römischen Handelspolitik beginnen entgegengesetzte
Strömungen infolge von Bundesverhältnissen und großer einheitlicher Reichsbildungen.
Immer bedeutet die Handelspolitik in der antiken Staatenwelt nicht so viel wie in der
neueren Zeit, weil damals Natural- und Eigenwirtschaft vielmehr vorherrschen, weil nicht
wie in den letzten Jahrhunderten ein so großer Teil aller Produktion und Einkommens—
verteilung vom Handel und den Institutionen abhängt, die seine Entwickelungen fördern
oder hemmen können.

256. Die mittelalterliche Handelspolitik der Städte, haupt—⸗
sächlich der italienischen und deutschen; die hanseatische Handels—
politik. Die mittelalterliche Handelspolitik ist wieder wefentlich eine städtische. So⸗
weit größere Staatsbildungen vorhanden sind, stellen fie lose agrarische Körper dar, die
finanzielle, kriegerische, kirchliche Zwecke haben, die da und dort die Reste antiken
Handels erhalten, den neu sich bildenden Verkehr fördern, den Kaufleuten Rechtsschutz
verleihen, das Gast- und Fremdenrecht, soweit es barbarische Züge trägt, mildern
wollen, die aber eine eigentliche Handelspolitik nicht treiben.

Wir begnügen uns, über die Handelspolitik der italienischen und deutschen Städte,
sowie über die des hanseatischen Bundes, einiges zu sagen.

a. Der italienische Handel des frühen Mittelalters hat aus dem Altertum
mancherlei Gewohnheiten, Einrichtungen und Verbindungen gerettet. Italien blieb
neben Byzanz das Bindeglied für die Versorgung des Abendlandes mit den Waren des
Orients. Die zwei Städte, die zuerst durch ihren Handel emporkamen, dankten es der
langen Erhaltung ihrer politischen und sonstigen Beziehungen zu Byzanz. Aber die
ttaatliche Einheit Italiens ist verschvunden. Die großen Kommunen gehen die Wege
einer egoistischen Stadtwirtschaftspolitik; jede sucht der anderen zu schaden, ihr den Zu⸗
gang zu den Schätzen des Orients zu sperren, dort ein Monopol zu erreichen, wenn es
geht, den Rivalen zu vernichten. Es handelt sich um eine durchaus kriegerische, gewalt⸗
same Handelspolitik, vielfach auch um ein schroffes Fremdenrecht.

War Amalfi von etwa 800 bis 1031 in der Vorhand gewesen, so verlor es
durch seine Einverleibung in den Normannenstaat 1031 seine Vorrechte in Byzanz und
11835 durch seine Eroberung seitens einer pisanischen Flotte so ziemlich seinen Handel.
Pisas Handelsblüte fällt in die Zeit von 1017 bis 1284; im erstern Jahre hat es
Sardinien erobert, war dann durch die Kreuzzüge und zahllose auswärtige Stationen
und Burgen (man zählte 554) reich geworden; es beherrschte das westliche Mittelmeer,
bis es 12184- 1300 den Kämpfen mil Genua erlag. Genuas Glanzzeit liegt 1206— 1381;
wie vorher der Kampf mit Pisa, so steigerte später der mit Venedig seine Kräfte; es
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        029)] Die italienische städtische Handelspolitik, die venetianische. 571
zelingt Genua, die große handelspolitische Schöpfung Venedigs, das lateinische Kaisertum
1204 — 1261 vbestehend) zu stürzen (1261), das Schwarze Meer für sich zu monopoli—
sieren; es droht Venedig durch seine Festsetzung in Chioggia lahm zu legen: da stürzt
der Handelskrieg mit Venedig 1378 —1881, die Vernichtung seiner Flotte, der Verlust
Chioggias Genua von seiner Höhe. Der venetianische Handel bleibt jetzt als Sieger auf
dem Platze, bis er von Ende des 15. Jahrhunderts an durch das Vordringen der
Türken, durch die neuen Seewege nach Ostindien, durch das Emporkommen der West⸗
mächte langsam zurückgedrängt wird.

Wo die Laͤnder, mit denen die italienischen Handelsstädte im Mittelmeer Verkehr
hatten, schwach genug waren, richteten diese ihre direkte politisch⸗militärische Herrschaft
iuf; die Venetianer unterwarfen sich ganz Dalmatien, später errichteten sie das so⸗
genannte lateinische Kaisertum, in dem sie hauptsächlich herrschten; in den Kreuzfahrer⸗
staaten ließen sie sich ein Drittel der Städte und Landschaften anweisen. Wo das in
der Levante nicht ging, gründeten die Italiener in den fremden Städten wenigstens ihre
exterritorialen Handelsquartiere, die sie befestigten, die nur ihrer Gerichtsbarkeit unter⸗
standen. Die ganzen Kreuzzüge waren für alle diese italienischen Handelsstädte wesent—
lich ein Mittel des Fracht- und Handelsgewinnes und noch mehr ein Mittel der Er—
werbung von Macht, Einfluß, Festsetzung und Privilegien.

Alle diese Tendenzen steigerten aber auch die handelspolitischen Rivalitäten der
italienischen Städte unter sich. Wie der oben angedeutete Aufschwung der einzelnen Haupt⸗
handelsstädte sich an ihre Kriege und Seeschlachten gegen Dritte und untereinander an—
inupfte, so haben fie auch im kleinen sich stets bekämpft, nicht bloß durch Preisherab⸗
jetzung und vessere Warenlieferung, sondern ebenso sehr durch List, Seeraub und andere
solche Miltel. Zumal Pisa und Genua haben lange den Seeraub begünstigt, wenn er
nur der eigenen Schiffe schonte. Wo die Italiener in derselben Stadt Quartiere und
Faktoreien nebeneinander hatten, wie vor allem in Byzanz, war es stets fraglich, ob
die Italiener zusammen bei der heimischen Bevölkerung verhaßter seien als die Italiener
unter sich. Immer wieder bedrohte ein Quartier das andere, griff es an, äscherte es
ein. In Byzanz suchte der Kaiser selbst, um ihren wucherischen Handelsfreunden etwas
am Zeuge zu flicken, häufig das eine Quartier heimlich gegen das andere aufzuhetzen;
1162 überfallen 1000 Pisfaner das Quartier der 300 Genuesen; 1265— 1258 wurde
ganz Syrien durch den offenen Krieg der Genuesen und Venetianer verwüstet. Zuletzt
wich man sich aus; wie die Venetianer den Genuesen das Schwarze Meer überließen,
so dominierten die Venetianer dann allein in Ägypten, Griechenland und auf vielen Infeln.

Wo man sich im Orient gegenseitig dulden mußte, kämpfte man um niedrigere
Zölle als audere Fremde und als die Einheimischen und um ein befsseres Fremdenrecht.
AÄls Dank fur kriegerische Hülfe gegen die Normannen erhielten die Venetianer 1082
im ganzen byzantinischen Reich Zollfreiheit und freien Verkehr; andere Städte und
Stattonen zahlten 2, 4, 10, 12 070 des Wertes als Zoll; nicht verkaufte Waren durften
die Venelianer wieder absühren, andere nicht. Die in Alexandrien von Venetianern
gekauften Waren wurden nach einer Tare bezahlt, die eine Kommission machte; sie war
halb vom venetianischen Konsul, halb von der muselmännischen Zollbehörde ernannt.

Das Ziel der italienischen Handelsstädte, vor allem Venedigs, ging dahin, die
orientalischen Waren erst in Byzanz, später im Schwarzen Meere und in Syrien, zu—⸗
letzt in Agypten selbst zu holen, sie möglichst allein auf den einheimischen Markt zu
bringen, andere, besonders deutsche Kaufleute, nicht in den Orient kommen zu lassen.
Venedig sollte der Brennpunkt des Welthandels werden, wo der Osten und Westen,
aber duͤrch die venetianische Zwischenhand, sich trifft. Venedig wurde, soweit es ging,
zum Zwangsstapel- und Umschlageplatz des damaligen Welthandels gemacht; forenses.
hon possint aliquam Mercantiam Levantis conducere Veneétias (Schulte); es wurde
vom 10.—16. Jahrhundert, was Byzanz vom 6.—-9. gewesen war. Die venetianischen
großen Handelsschiffe waren staatlich; die Räume wurden an die Venetianer versteigert;
kein Nichtbürger durfte auf hnen verfrachten. Mit den aufstrebenden oberdeutschen
Städten hatte Venedia das ÄÜbkommen getroffen, daß kein Venetianer Waren nach
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        572 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [(1030
Deutschland zum Verkauf bringe, sie höchstens durchführe und dann erst in Köln aufbinde;
daß aber der Deutsche seine Waren selbst (aber keine unterwegs in Italien gekauften)
nach Venedig bringe, daß er dort im deutschen Kaufhaus am Rialto (Fondaco) unter
strenger Aussicht wohne, nur an Venetianer im Fondaco verkaufe, nur von ihnen einkaufe,
kein Schiff betrete, mit keinem Gast handle, für alle mitgebrachten deutschen Waren wieder
venetianische, kein Geld mitnehme. Eine harte Schranke und doch auch für die Deutschen
von Gewinn; sie wurden damit die schwere italienische Konkurrenz in Deutschland los,
während in Frankreich der Geld- und Großwarenhandel bis ins 16. und 17. Jahr—
hundert in italienischen Händen blieb.

Dalmatien und die Städte der terra ferma, die Venedig unterthan wurden,
durften keinen erheblichen Außenhandel treiben; in Venedig sollten sie ein- und ver—
kaufen; ein Kastell an der Pomündung wachte darüber, daß die venetianischen Land—
städte nicht in die See führen; der enorme Salzhandel Dalmatiens zu Lande wurde
durch hohe Ausfuhrzölle erschwert; das dalmatinische Salz follte von Venedig aus die
jämtlichen Levantehäfen versorgen. Die Industrie wurde hauptsfächlich in Venedig und
den umliegenden Inseln mit allen möglichen staatlichen Mitteln gepflegt; die Glas-,
die Seidenindustrie, die Brokat- und Samtweberei, die Waffen- und Goldschmiedekunst
erreichten damit hohe Blüte. Konkurrierende Waren wurden zur Einfuhr verboten; die
Ausfuhr von gutem Rohstoff (z. B. dem Sande für das Glas) wurde unlersagt, wie
die Auswanderung der Arbeiter.

Es war ein städtischer Merkantilismus mit einer klugen, vorsichtigen Staats—
lenkung der ganzen städtisch-territorialen Wirtschaft, wie nur eine große kaufmännische
Aristokratie ihn so geschickt durchsführen konnte; es war ein Geist des Monopoles und
Handelsneides, wie nur eine Welthandelsstadt mit 200 000 Seelen sie gegenüber anderen
schwächeren Staaten und Ländern und gegenüber dem eigenen, ganz abhängigen Land—
und Inselgebiet ausdenken konnte. Daß die Wurzel der venelianischen Handelsgröße
in seiner Lage, in seinen Bürgern, seiner politischen aristokratisch-centralisierten Ver—
fassung lag, wird kein Kundiger leugnen; aber ebenso wenig, daß nur dieses Monopol—
system den Wohlstand und die Macht zu solch' seltener Höhe führen konnte. Daß
dieses System dann in seiner harten Überspannung auch viel Schaden anrichtete, ist
nicht zweifelhaft, wohl aber, ob ein Umschwung zu anderer, liberalerer Handelspolitik
pfychologisch und politisch möglich und wirtschaftlich segensreich in dem geographisch
so gestalteten Küstenstaat gewesen wäre.

Seinem Umfang nach war Venedig schon ein erheblicher Territorial- und Kolonial—
staat; seine Bevölkerung erreichte im 15. —16. Jahrhundert 1,3—1,6 Mill. Menschen,
sein Gebiet über 100 000 4km, sein jährlicher Handelsumsatz 100 Mill. heutige Mark;
aber seine Handelspolitik blieb eine städtische, so modern, so centralistisch sie war, so
sehr sie die staatliche merkantilistische Politik vorbereitete, die moderne Verwaltung und
Statistik begründete. — Auf die liberalere Handelspolitik Genuas, sowie die der anderen
italienischen Städte einzugehen, verbietet der Raum. Die Handelspolitik Toskanas
(16. Jahrhundert 22149 4km, 0,8 Mill. Seelen), des Kirchenstaates (41828 qkm,
1,8 Mill. Seelen), Mailands (Stadt 135 000, Gebiet 1 Mill. Seelen), Neapels und
anderer ähnlicher Gebiete vom 15. —18. Jahrhundert gehört schon ganz der territorialen
Epoche an. —

b. Die mittelalterliche Stadtwirtschaft haben wir wesentlich im An—
schluß an deutsche Zustände J1 8 105 S. 298—2898 geschildert; wie die Unter—
»rdnung unter die Staatsgewalt und die socialen Kämpfe in den einzelnen Ländern
beschaffen waren, sahen wir oben II 8S 248 S. 516—-518. In Deutschland erreichte
ceine Stadt die Selbständigkeit und Handelsgröße wie Pisa, Genua, Venedig. Aber
eine große Zahl der Reichs- und Landesstädte erblühte doch vom 12. —15. Jahrhundert
so, daß fie eine selbständige Handels- und Wirtschaftspolitik, wenn auch in viel engerem
Rahmen als die italienischen Kommunen, treiben konnten.

Das Hauptziel der städtischen deutschen Handelspolitik im Mittelalter
ist, der beherrichende Mittelpunkt und Markt ihrer agrarischen Umgebung zu werden,
        <pb n="589" />
        1031)] Die deutsche städtische Handelspolitik, das Gastrecht. 573
der letzteren Handel und Gewerbe zu erschweren oder zu verbieten, sie durch das Wochen⸗
markts- und Fürkaufsrecht, sowie durch besondere Abmachungen zu zwingen, alle Roh—
produkte in der Stadt zu verkaufen, alle Kunst- und Gewerbeprodulkte dort einzukaufen.
Ihr weiteres Ziel ist, durch das Zunftrecht, den Zunftzwang, die Jahrmarktsordnung
den städtischen Zunftmeistern den Absatz in Stadt und Umgebung zu sichern; gewerb—
liche Produkte anderer Städte, selbst Wein und Bier, auch den Verkauf fremder Waren
durch die örtlichen Krämer erschwerte man oft, ja verbot ihn zeitweise. Jahrmarkt
und Messen sind die periodisch geöffneten Ventile für den freien Verkehr von außen
her (vergl. oben II S 163 S. 19—285). Wir brauchen dabei nicht zu verweilen. Wohl
aber wollen wir etwas von dem damaligen deutschen Gast- oder Fremdenrecht
jagen, weil es das wichtigste Institut für die Handelspolitik im Mittelalter überhaupt,
hauptsächlich für den beginnenden Groß- und Zwischenhandel ist.

Das Gastrecht, wie wir es in den deutschen Staaten von 1200 —1600 in der
Hauptsache finden, behandelt den nichtdeutschen Kaufmann und Handwerker, wie den
aus anderen deutschen Gegenden und Städten im ganzen so freundlich, ja noch freund—
licher als die älteren fürstlichen Anordnungen von Karl dem Großen an. Viele
Städte sichern sich gegenseitig sogar volle Rechtsgleichheit zu, alle sagen dem Fremden
ein rasches Gastgericht, oft auch Nichthaftung für die Schulden von Mitbürgern, Ver—
abfolgung des Nachlasses im Sterbefall zu. Aber die Rechtsgleichheit ist in zivil- und straf⸗
prozeßrechtlichem Sinne, nicht in dem der Marktbethätigung gemeint. Die zwei grund—
legenden Sätze gelten fast in allen Städten von einiger Bedeutung gleichmäßig: „Der
Gast soll außer dem Jahrmarkt nicht im einzelnen verkaufen und zweitens, der Gast
soll nicht mit dem Gast, sondern nur mit dem Ortsbürger kauffchlagen“. Der erste Satz
schützt den Kleinhändler und Handwerker, mit Ausnahme der Jahrmarktszeit, gegen die
iberlegene Konkurrenz des fremden Kaufmannes und Handwerkers; der zweite soll den
zrtlichen Kaufmann, hauptsächlich den Großhändler, davor schützen, daß zwei Fremde
in seiner Stadt über seinen Kopf weg Geschäfte machen: der Straßburger und Mainzer
soll in Köln mit dem Fläming nicht direkt Handel treiben. Ausnahmen von diesen
Vorschriften kommen in geschickter Anpassung an besondere Verhältnisse wohl zahlreich
vor, heben aber das Princip so wenig auf wie der zeitweise Nachlaß in der Hand⸗—
habung der Vorschriften, der in guten Zeiten immer wieder eintritt, um in schlechter
Zeit, wenn die Konkurrenz drückt, wieder aufzuhören; man läßt z. B. Fremde da und
dort Wein und Salz jeder Zeit detaillieren, weil das dem Ortsbürger nicht schadet;
»der man macht Ausnahmen, wo man durch Nachgiebigkeit fremde Händler anlocken will.

Alle weiteren Schranken des Gästerechts sind Konsequenzen aus den zwei genannten
Sätzen: oft ist das Aufenthaltsrecht des Fremden zeitlich beschränkt; an Stelle der
Jahrmarktstage sind oft nur 2—8, oft auch 28, 42, 60 Tage des Aufenthaltes im
Fahre erlaubt; häufig ist dem Fremden nicht erlaubt, eigen Feuer und Rauch zu haben.
Fine Folge des Verbotes des Detailverkaufes ist es, daß man dem Fremden hausieren⸗
zen Verkauf auf dem platten Lande untersagte; in Nürnberg ist den Wirten verboten,
die Gäste aufs umliegende Land zu begleiten, ihm dazu Pferde zu geben. Oft sind
den Fremden bestimmte Plätze im Kaufhaus, oder wo sie sonst marktpolizeilich kon⸗
trolliert werden können, angewiesen; verkauft er vom Wagen herab, so ist diesem die
Stelle bezeichnet. Unter steter Kontrolle der Gastwirte, Unterkäufer, Messer joll der
Fremde handeln; oft darf er kein eigen Maß und Gewicht haben. Die Sätze, daß kein
Bürger mit einem Gast Gesellschaft haben oder mit des Gastes Pfennigen einkaufen
soll, haben den Zweck, die Verwischung der Grenze zwischen Bürger- und Gastgeschäft
zu hindern. Sie sind seit dem 15. Jahrhundert in den großen Handelsstädten nicht
mehr aufrecht zu erhalten. Von Zoll sind einzelne fremde Städte und ihre Bürger
frei, hauptfächlich auf Grund von Gegenseitigkeitsverträgen oder auf Grund königlicher
and fürstlicher Privilegien; andere, deren Konkurrenz man fürchtet, zahlen höheren Zoll,
höhere Stätte-, Unterkaufs- und andere Gebühren. Es besteht fast überall ein
ompliziertes Differentialsystem von Zahlungen, das zu unzähligen Unterschleifen Anlaß
giebt, o—bwohl Eide der Bürger und der Gäste jeden zur Ebhrlichkeit verpflichten.
        <pb n="590" />
        574 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [(1032
Im einzelnen geht das Gastrecht oft noch weiter: man zwingt die Gäste zu
einem Taxpreis zu verkaufen, den die Stadtbehörde gemacht; man verbietet Waren un—
verkauft wieder weg zu führen; man verbietet, am Ort Eingekauftes wieder am Ort
zu veräußern. Getreide zu kaufen ist dem Gast oft ganz verboten; vielfach gilt der
Satz, daß ein erheblicher Teil des eingeführten Getreides in der Stadt bleiben muß.

Aller Handel ging ja in früheren Zeiten in kleinen Stationen vor sich, und jede
Stadt wollte sich ihren Gewinn und Anteil daran sichern; das that sie am besten, wenn
sie die Verbindung zwischen Ost und West, Nord und Süd, zwischen Produzent und Kon—
sument sicher und allein in der Hand behielt; es ist die Politik der Phöniker, der
Griechen, der Venetianer In der mittelalterlichen Landstadt wurde das Princip zu
einer Art spießbürgerlich-lokaler Einrichtung, ganz vom städtischen Kirchturmsinteresse
beherrscht, vom Stapel-, Straßen- und Jahrmarktsrecht unterstützt.

Es ist natürlich, daß die Landesherrn, von weiteren Gesichtspunkten beherrscht,
oft ermäßigend in dieses enge Gastrecht eingriffen. Karl IV. befreite die Venetianer
und Griechen, Nurnberger und Augsburger vom Prager Verbot des Handels von Gast
zu Gast; auch weitsichtigere Stadträte thaten Ahnliches. Der Braunschweiger Rat ver—
fügte z. B. 1412: ok mach hir ghast myt ghaste wol kopslagen. Auf die Ermäßigung
des Gastrechts zwischen den Hansestädten kommen wir gleich noch. Es sei zum Schluß
nur auf die generellen Ursachen hingewiesen, die von zwei entgegengesetzten Seiten
her dieses städtisch-egoistische Gastrecht untergruben: 1. wo die Städte machtlos ⸗inem
kräftigen feudalen Fürstentum gegenüberstanden, das fremde Kaufleute und Handwerker
als kulturfördernd begünstigte, wie in ganz Nordeuropa, und 2. wo der einheimische
Handel und das städtische Gewerbe sich so stark und übermächtig fühlten, daß man keine
fremde Konkurrenz mehr fürchtete, da konnte man liberaler sein, war es freilich nicht
immer. Das schlagendste Beispiel für ersteres ist England vom 14. —16. Jahrhundert,
das für letzteres Flandern, dann auch Mailand und Genua. In Deutschland kommen
die Ausnahmen später und langsamer. Hamburg hat trotz seines so überaus glänzenden
Aufschwunges im 17. Jahrhundert sein Stapel- und Gastrecht erst langsam im 18. Jahr—
hundert ermäßigt.

Ansätze zu einer mittelalterlichen Reichshandelspolitik hat es in Deutschland kaum
gegeben; höchstens der vergebliche Versuch Kaiser Sigismunds 1418 —14383, den deutsch—
venetianischen Handel zu vernichten, an seine Stelle teils den Donau-, teils den Handel
nach Genuag zu setzen, wäre hier zu nennen. Auf die territorialen Anfänge der Handels—
politik kommen wir nachher noch. Über die bündnerischen Versuche einer deutsch—
städtischen Handelspolitik aber ist hier noch ein Wort zu sagen.

Die große Zahl deutscher Städtebündnisse vom 12.-17. Jahrhundert
hat ihren Hauptzweck im Landfrieden, im Kampf mit den Fürsten und dem Kaiser;
dazu kamen dann oft auch wirtschaftliche, münz-, zoll-, verkehrs-, handelspolitische Zwecke.
Aber doch nirgends steht die Handelspolitik so im Centrum wie beim Hansabund.

c. Der hansische Bund ist im 18. und 14. Jahrhundert entstanden aus einer
Summe einzelner Verträge und kriegerischer Unternehmungen deutscher Städte, welche
den gemeinsamen Handel in Wisby, London, Bergen, Stockholm, Kopenhagen u. s. w.
und die Fischerei an der Küste von Schonen betrafen. War man zu Hause noch
egoistisch stadtwirtschaftlich, draußen in den nordischen Reichen hielt man bruderschaftlich
zusammen, züchtigte die nordischen Könige und setzte sie ab, sperrte oftmals gemeinsam
den Handel in das betreffende Land. Außerdem errichtete man draußen gemeinsame
Niederlassungen und eng geschlossene Handelscomptoire, erwarb gemeinsame Rechte,
Privilegien und Monopole, verlegte zur Strafse für eine fremde Handelsstadt den Stapel
der Deutschen auf längere Zeit nach anderen Orten. Man begründete gemeinsam die
deutsche Handelsherrschaft in England, Dänemark, Norwegen, Schweden und Rußland.
Das alte dort wie allerwärts gültige Fremdenrecht mit seinen Schranken und Nach—
teilen verstand man umzubilden in eine deutsch-hansische Fremdenbevorzugung. Die
ein heimischen Fürsten und Aristokraten hatten dazu oft freiwillig zugestimmt, häufiger
als unfreie Schuldner, als bestochene oder befiegte Regierung. Staͤtt kurzen Ausfent—
        <pb n="591" />
        10383) Die Hansische Handelspolitik. 575
haltes erwarben die Hansen für ihre Kaufleute und Handwerker das Recht, auch im
Winter, jahraus jahrein zu bleiben, eigen Gewicht, eigene Packer, eigene Leichterfahrzeuge
zu brauchen, überall im Lande umher zu reisen, im Detail zu verkaufen; sie ließen sich
Freiheit von allen Verkaufstaxen der Landesobrigkeit verwilligen, und was die Zölle
betrifft, niedrigere als die aller Fremden, oft als die der Bürger, oft sogar volle Zoll⸗
reiheit, wo die Landeskinder Zoll zahlten; wo Wertzblle bestanden, sicherten sie sich
altherkömmliche niedrige Wertdeklarationen. Als die hanseatischen Privilegien im
Londoner Stahlhof 1552 aufgehoben, 1554 wieder hergestellt wurden, berechnete der
hanfische Syndikus den Zollgewinn in elf Monaten auf 1,2 Mill. heutige Mark. Als
Elisabeth den Tuchausfuhrzoll von 40 000 Tuchen etwas erhöhte, zahllen die Hansen
tatt 2500 28000 4; sie hätten 56 000 4 gezahlt, wenn sie damals schon den anderen
Fremden gleichgestellt worden wären. Solche geradezu exorbitante Privilegien, die
eigentlich jede Konkurrenz ausschlossen, mußten den bittersten Unmut der Landeskinder
und der anderen Nationen erregen. Nur die Italiener waren teilweise auch so stark wie
die Deutschen in England privilegiert.

So groß die politisch-diplomatische, die wirtschaftlich-maritime und zeitweise
kriegerische Leistung war, welche so die Räte, Patrizier und Kaufleute und teilweise
auch die Handwerker der niederdeutschen Städte mit Aufrichtung dieser nordischen
Handelsherrschaft für einige Jahrhunderte vollbrachten, so wenig gelang es doch dem
ganz losen, stets nur durch schlecht besuchte Tagfahrten zusammengehaltenen Bunde von
etlichen 70 Städten, die Hunderte von Meilen auseinanderlagen, zu einer festen und
dauernden Verfassung zu kommen und neben die nordische äußere Handelspolitik eine
innere einheitliche Wirtschaftspolitik zu stellen. Auch bei der Politik nach außen, bei
dem was man in London, Brügge, Nowgorod erstrebte, versagten stets wieder viele
Mitglieder. Das einzige Mittel des Zwanges, die Verhansung der widerspenstigen
Stadt, d. h. der Ausschluß aus dem Bunde, versagte oft; die ausgeschlossene Stadt
machte dann Handelspolitik auf eigene Faust, schloß sich den Gegnern, den deutschen
oder nordischen Fürsten an. Ganze Quarttiere des Bundes, wie die holländischen Städte,
traten aus und prosperierten dabei; die preußisch-livländischen Städte konnten oft gar
nicht gehorchen, ohne sich selbst zu ruinieren. Wohl führte man einige Mal gemeinsam
zlückliche Kriege, erhob den gemeinsamen Pfundzoll, schuf ein einheitliches Seerecht,
einige kleine Vereinigungen in der Gewerbepolitik (wie z. B. einheitliche Größe der Bier—
und Heringstonnen). Und was wohl das Wichtigste war, man ermäßigte das harte
Fremdenrecht für die Hansestädte unter sich weitgehend: jeder Hansebürger darf in der
andern Hansestadt als Gast weilen, Bürger werden, dort in Gesellschaft treten, Fracht
dort nehmen, Schiffe und Schiffsparten kaufen u. s. w. Aber auch in dieser Beziehung
wurde doch keine volle Einheit des hansischen Bürgerrechts erzielt; jede Stadt behielt
sich allerlei in Stapel- und in anderen Fragen vor. Und ebenso wenig behandelte man
aun in allen Hansestädten die Buten-Nicht-hansen gleich, wenn auch gewisse Grundsfätze
in der Behandlung derselben mehr und mehr siegten; z. B. darf kein Butenhanse auf
einem hansischen Comptoir je aufgenommen werden, keiner soll nichthansische Schiffe
befrachten; auch Schiffe sollte man im 15. Jahrhundert den Buten hansen nicht ver⸗
kaufen, ja sie nicht einmal für sie bauen; das letziere Gebot konnte ein blühender Schiffs⸗
bauplatz wie Danzig freilich nicht anerkennen. Die Schiffahrtspolitik war eine ähnliche,
vielleicht zeitweise noch strengere als die der späteren englischen Navigationsakte.

Die wesentliche und leßte Ursache der innern Uneinigkeit des Bundes lag in seiner
geographischen Zerstreutheit und den ganz heterogenen Handelsinteressen, welche die
einzelnen Städte, von ihren nordischen Privilegien abgesehen, hatten. Diese Divergenz
machte es so schwierig für Lübeck, ähnlich zur herrschenden Macht zu werden, wie es
Athen im attischen Seebund, Venedig gegenüber seinen dalmatischen und lombardischen
Städten geworden war; es kam dazu, daß viele Hansestädte zugleich im territorialen
Verbande standen, daß die Hansestädte nirgends zu größeren Landgebieten fich aus
weiteten, so nicht zu einer Verbindung mit großen Landesinteressen kamen, daß der
aiserlichen Gewalt ein Verständnis für ihre Interessen ganz sehlte. Lübeck hatte
        <pb n="592" />
        576 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1034
Schleswigs und Wisbys Handel bekämpft, diese Städte zu Grunde gerichtet; es hatte
m, 12. und 18. Jahrhundert verstanden, es dahin zu bringen, daß alle Ostseewaren
auf seinen Markt kamen, daß alle Weststädte dieselben in Lübeck aus der Hand der
Lübecker kaufen mußten. Bis 1370 hatten auch die Holländer dies gethan; die Fläminge
und Friesen, die nie zum Bunde gehört, hatte man ohnedies nie nach der Ostsee gelaffen.
Als die Holländer von 1370 -1425 in die Ostsee drangen, suchte Lübeck das zu hindern,
verteidigte bis tief ins 16. Jahrhundert den Satz, die Holländer dürften nicht durch
den Sund fahren. Die holländischen Städte mußten also aus dem Bunde scheiden, sie
wurden in Kopenhagen und Stockholm die Todfeinde der Hansen. Auch die preußischen
und livländischen Städte wollte Lübeck an seinen Stapel binden, sie nicht durch den
Sund fahren, keinen direkten Handel nach Westen treiben lassen. Je mehr ihr Handel
iich entwickelte, desto weniger paßten sie in einen von Lübeck in seinem Stadi- und Stapel—
nteresse geleiteten Bund. Auch Kölns Interefsen wurden mehr und mehr denen Luübecks
und des Bundes entgegengesetzt; die kleinen Siädte und die Landstädte mußten ohnedies
vielfach nun andere Wirtschaftspolitik wünschen; sie wurden stets auf den Tagfahrten
shlecht behandelt. Rur eine feste Staatsgewalt mit Zwangsrechten hätte aus diesem
Wirrwarr entgegengefetzter lokaler Wirtschaftsinteressen heraus eine mittlere Diagonale
herstellen und durchfetzen können.

Alles drängte auf eine territoriale und staatliche Handelspolitik vom 15. Jahr—
hundert an hin. Sie allein konnte über die entgegengesetzten Lokal-, Klassen⸗, Pro—
duktions- und Handelsinteressen, über die handelspolitische Interessenanarchie Herr werden.

257. Die Handelspolitik der Territorien und Kleinstaaten vom
18. ÿ14. Jahrhundert an. Die großen, rein agrarischen Reiche des älteren Mittel—
alters hatten sich so ziemlich überall in kleine feudale Herrschaften aufgelöst. Nachdem
die Städte sich umgebildet, ein Teil des hohen Adels aus Beamten zu Fürsten geworden,
ein Teil der Könige wenigstens in engerem Gebiet wieder zu festerer Gewalt gekommen
war, entstanden vom 18.-17. Jahrhundert in den meisten europäischen Ländern
Territorialgebilde und Kleinstaaten von einer halben bis 1,2 und 8 Millionen Seelen,
von 20000 bis über 150 000 qkm, die mit einem Streben nach politischer Einheit
nun notwendig auch das nach einheitlicher wirtschaftlicher und Handelspolitik verbanden.
Die Verwaltung Siziliens unter Friedrich II., dann die italienischen Tyrannenstaaten
des 14—6. Jahrhunderts, die Herrschaft Karls IV. in Böhmen, das bis Flandern
iich ausbreitende burgundische Herzogtum, das französische Königtum in den Central—
landschaften Frankreichs vom 12. -515. Jahrhundert, die englische, hauptsächlich die
Mittel-, Süd- und Westgrafschaften centralisterende Normannenkönigsherrschaft, der
deutsche Ordensstaat und die schon vom 13.—-18. Jahrhundert entstehenden, vom
16.-19. Jahrhundert sich konsolidierenden größeren deutschen Territorialstaaten — das
iind die politisch-wirtschaftlichen Gebilde, die wir im Auge haben. Es kann nicht davon
die Rede sein, sie alle in ihrer Handelspolitik nacheinander vorzuführen; aber auch von
ihrem Durchschnitt läßt sich kein klares Bild geben. So seien hier nur zwei Typen
herausgegriffen: die deutschen Territorien und das England bis zum Tode Elisabeths.

a. Deutschland war von 1400 -1550 trotz seiner politischen Zerrissenheit dank
seiner damaligen günstigen Handelslage zwischen Oft und West, dank der Ausbildung
einer stadtwirtschaftlichen Institution ein reiches, im Südwesten ein dichtbevölkertes
Land geworden; Technik, Kunst, Lebensgenüsse, Silberproduktion, allerlei Gewerbe
hatten große Fortschritte gemacht, der Zinsfuß war von 8—10 auf 4-800 gefunken;
Augsburg war neben Antwerpen der Mittelpunkt des europäischen Geld- und Kredit—
handels gegen 1500 geworden. Aber die bestehende wirtschastspolitische Verfassung des
Reiches hatte sich seit 1800 überlebt: die Städte und Stadtbezirke waren zu klein, ihre
dandelspolitik nicht mehr im Einklang mit dem neuen gewachsenen Verkehr und feinen
Formen. Die Selbständigkeit der Reichsstädte hinderte jede große wirtschaftlich-einheitliche
Politik, wie z. B. den Versuch einer Reichsaußenzollinie und eines einheitlichen Zoli—
ystems (15281523). Die Städte haderten untereinander, alle Slädte mit dem platten
Lande. Die socialen Gegensähe nahmen zu; die Geldwertsrevolution steigerte alle
        <pb n="593" />
        1035 Die deutsche territoriale Handelspolitik 1300-1700. 577
Preise, nur die Löhne nicht. Die Welthandelsstraße, die bisher von Venedig über
Deutschland nach Antwerpen ging, verlegte sich nach dem großen Ozean und dessen
Küstenplätzen. Während Portugal, Spanien, Frankreich, Holland, England, auch die
nordischen Reiche sich monarchisch konsolidierten und wirtschaftlich emporkamen, lebte
Deutschland in der langen Friedenszeit 1450—1620 gemächlich dahin, in trägem
Schlendrian; die religiösen Kämpfe machten vollends eine einheitliche politisch-wirtschaft-
liche Reform unmöglich. Als der 30 jährige Krieg zu Ende ging, war das Reich ver—
armt; es hatte schon seit 1550 im ganzen stagniert. Die Geldwirtschaft und der
Handel gingen nun zurück, die Naturalwirtschaft nahm wieder zu; die früheren blühenden
Reichsstädte verkümmerten und verarmten von 1600-1800, sie wurden immer enger
von den sie umklammernden Fürstentümern eingeschnürt, gehindert und lahmgelegt.

Von den paar hundert Fürstentümern war die Mehrzahl noch weniger als die
Reichsstädte wirtschaftlich fähig voranzuschreiten; die 10— 15 größeren aber wurden
seit 1300 mehr und mehr politisch und wirtschaftlich die führenden, den Fortschritt
vertretenden Organisationen (vergl. I S. 299 —8300). War ihr Wohlstand mäßig,
blieben die Formen ihrer Finanz, ihrer Verwaltung hinter denen der Reichsstädte noch
lange zurück, so hatten sie doch eines voraus, nämlich daß sie unter einer erstarkenden
Staatsgewalt größere Gebiete, 10000 -50 000 qkm, eine Reihe von Städten, neben
den Städten weite Gebiete der Grundherrschaften, des platten Landes, größere Strom—
teile und Stromgebiete zusammenfaßten, deren widerstrebende Interessen sie nach und
nach einigermaßen auszugleichen versuchten. Sie konnten so dem Bedürfnis einer
modernen Handelspolitik, wenn auch noch in teilweise recht unvollkommenen Anfängen,
genügen, während die Reichsstädte auf dem Standpunkt der Wirtschaftspolitik verharrten,
der dem 12.— 14. Jahrhundert entsprochen hatte.

Die größeren Territorien wurden bis auf einen gewissen Grad politisch und wirt—
schaftlich einheitliche Körper durch die Ausbildung der einheitlichen Landesgesetzgebung,
durch die territoriale Centralisterung des Münzwesens, der direkten und indirekten
Steuern, des Zunft- und Gewerberechts. Das Land erschien mehr und mehr als ein
einheitliches Ganzes, dessen Produktion vor allem den Landeseinwohnern dienen sollte,
dessen Handel, Verkehr, Schiffahrt man im Landesinteresse beeinflussen und leiten wollte.
Hatten bis ins 16. Jahrhundert z. B. in Brandenburg die Städte die Verhandlungen
mit den Nachbarn über Handel und Schiffahrt geführt, nach 1550 ging diese Funktion
auf die Landesregierung über. Die Städte, die Mitglieder der Hansa gewesen, schieden
aus ihr aus; allerwärts fsuchten von 1440 -1750 die Fürsten die alte reichsstadtartige
selbständige Politik der Städte zu brechen. Wo man stadtwirtschaftliche Einrichtungen
beließ, ja sie befestigte oder verteidigte, wie z. B. die Stapel-, Straßen-, Meßrechte der
großen Städte, in Sachsen die Leipzigs, in Schlesien die Breslaus, da geschah es
im Landesinteresse, während man zugleich die entsprechenden Rechte der kleinen Städte
beseitigte oder beschränkte. Der anarchische Privat- und Lokalkrieg zwischen Stadt
und Land um Landhandwerk, Landbrauerei, städtischen Wochenmarkt und seine Preise,
um Zulassung fremder Hausierer, um die Bringung der Rohprodukte auf den nächsten
städtischen Markt oder über die Landesgrenze hinaus verwandelte sich durch Landtags-
abschiede und fürstliche Ordnungen in einen Friedenszustand, den man vom Standpunkt
der überwiegenden Landesinteressen zu fixieren suchte. Die Interessen der Junker und
der Städte standen sich dabei vom 15.-517. Jahrhundert in den meisten nord- und
ostdeutschen Territorien schroff gegenüber. Wo die ständische Junkerherrschaft politisch
Platz griff, siegte sie auch auf diesem wirtschaftlichen Gebiete; aber der Zustand war
immer besser, als die lokale Anarchie im übrigen Deutschland. Alle Fragen der eigent—
lichen territorialen Handelspolitik, vor allem die der ganzen Landesein- und ausfuhr,
des Zoll-, des indirekten Steuerwesens, standen unter dem Einfluß dieser Tendenzen.

Aus- und Einfuhrverbote für gewisse Güter hat jede ältere politisch-geographische
Gemeinschaft teils dauernd, teils zeitweise gekannt: das Dorf und die Mark, später
die Stadt, jetzt das Territorium. Die Ausfuhr aller wertvollen Naturprodukte wie
Vieh, Getreide, Holz, Metalle erschien jahrtausendelang dem alten naiven Gemeinschafts—

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.-26. Aufl. 27
        <pb n="594" />
        578 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1036
gefühl der Genossen als eine Gefährdung der Versorgung der eigenen Gemeinschaft;
man verbot sie bald ganz, bald gab man den Gliedern der Gemeinschaft ein Vorkaufsrecht
oder erhob gewisse Steuern und Zölle für die Ausfuhr. Daher beginnt das Landes—
zollwesen so ziemlich überall mit Ausfuhrzöllen. Die Tendenzen dieser Art haben sich
in den Städten und Stadtstaaten des Mittelalters besonders energisch ausgebildet;
man hat sie auch als aggressive Mittel ausgebildet; die Städte verhängten oftmals
Sperren untereinander für allen Handel. Straßburg hat wiederholt den Rheinhandel
gesperrt. Die Ausfuhr der notwendigen Lebensmittel verboten die meisten älteren Städte,
wenn die Versorgung bedroht erschien. Und wenn in älterer Zeit diese Sperren und
Verbote nicht immer große Wirkung ausübten, weil der gesamte Handel doch keine
sehr erheblichen Mengen umfetzte, weil der Verkehr doch mehr nur sporadisch thätig
war, je mehr der Handel zunahm, desto stärker wirkten sie doch. Die zunehmende Ein—
heit der Territorien und Staaten ließ nun die städtische Sperrpolitik als einen Ana—
hronismus erscheinen; die Aus- und Einfuhrverbote, die Sperren mußten von den
Städte- auf die Landesregierungen übergehen. Es geschah in Deutschland zuerst im
Ordensstaat, im 16. Jahrhundert in Brandenburg, Pommern und anderwärts. Meist
haben die Landeshauptstädte, z. B. Stettin und Magdeburg, sich erst nach langem
Kampfe darein gefügt, daß fie nicht mehr im Stadtinteresse allein die Getreideausfuhr
verbieten sollten. Die Wollausfuhr haben bis gegen 1500 oft auch die Städte erschwert,
dann machte das Reich 1548 -1559 einen vergeblichen Versuch derart; endlich ging
die ganze Ordnung der Wollmärkte und der Ausfuhr auf die Territorien über. Die
Art, wie die Aus- und Einfuhrverbote begründet und durchgeführt werden, ist noch
lange eine naive, unvollkommene. Man verbietet z. B. in Osterreich die Zinneinfuhr
ür einige Zeit, weil das inländische Zinn nicht genug Absatz finde. Die bayrische
Landesordnung von 1557 meint, zu Anrichtung eines wohlfeilen Kaufes sei nichis
förderlicher, als daß die Pfennwerte so viel wie möglich in und nit außer VLandes ver—
kauft werden. Kursachsen verbietet 1621 die Ausfuhr des sehr seltsam gewordenen
Eisens, bis Landstände und Unterthanen sich genügend versorgt hätten. Da meist noch
jede sichere Bewachung der Außenzollgrenze fehlte, mußte die Burchführung sehr un—
vollkommen sein. Aber immer steigern sich in den deutschen Territorien, wie in den
xrößeren Staaten die einschlägigen Maßregeln und deren Handhabung von 1400 -1700.
Die Landeszollverwaltung wird verbessert, wenn auch zunächst mehr im fiskalischen
Interesse, und ohne daß eine wirklich strenge Kontrolle eintritt; ein Landesgrenzzollsystem
entsteht. Das bisherige lokale Fremdenrecht beginnt, sich in ein territoriales umzubilden.
Die Sorge für das Gedeihen der territorialen Brauerei beginnt mit den territorialen
Malz- und Bierfsteuern.

Immer sind die Ansätze zu dieser deutschen territorialen Handelspolitik auch bis
1650 noch mäßige. Die Territorien find zu klein, zu wenig arrondiert, zu wenig am
Meer gelegen, umfassen teilweise die alten bedeutenden Städte nicht; die Regierungen
waren noch zu schwach, teilweise von ständisch-feudalem Drucke beherrscht. Sie sind
vielfach über die Stadtwirtschaftspolitik und die der Grund- und Gutsherrschaften nicht
recht Herr geworden. Erst in Brandenburg-Preußen und Osterreich wurde es von
1640 - 1700 an wesentlich anders.

b. In England hatte die starke normannische Militärmonarchie die alte Klein⸗
staaterei überwunden; die feste Centralgewalt schuf Frieden, Gedeihen der Landwirtschaft
und der Städte, der französische Besitz der Könige mancherlei Verkehr dahin; eine
erhebliche Fischerei und Schiffahrt war im Mittelalter die Folge der Insellage und der
zroßen germanischen Einwanderung von Küstenstämmen gewesen. Aber das Land war
bis ins 18. und 14. Jahrhundert ein im ganzen armes, agrarisch-kriegerisches geblieben;
und die Thronstreitigkeiten, die Kämpfe der Adelsfaktionen, die langen Kriege mit
Frankreich brachten es wirtschaftlich noch weiter im 14. und 15. zurück. Hauptsächlich
die alte Schiffahrt ging vom 13. bis ins 15. Jahrhundert mehr und mehr unter, die
Pflicht der Hafenstädte, ihre Schiffe zu königlichem Dienst zu stellen, war zu drückend;
der Schiffsbau machte anderwäris mehr Forischritte; die hansfische, flandrische, gascogner
        <pb n="595" />
        1037) Die englische Handelspolitik bis 1600.
Konkurrenz siegte. Es wurde ihr durch die fremdenfreundliche königliche Politik er—
leichtert.

England hatte im ältern Mittelalter wie andere Länder ein die Fremden hart
behandelndes Recht; auch von Stadt zu Stadt hatte das Gilderecht manche Schranken
aufgerichtet. Zumal in London, Bristol u. s. w. galten die gewöhnlichen Verbote des
Detailhandels, des Handels von Gast zu Gast, des längeren Aufenthaltes. König,
Aristokratie und Klerus kämpften aber dagegen, weil die fremden Reeder, Kaufleute und
Handwerker ihnen bessere und billigere Waren lieferten, große Kredite gaben, die zu
verkaufenden englischen Rohprodukte besser bezahlten. Die carta mereatoria von 13808
zab allen Fremden freien Detailverkauf, freies Aufenthaltsrecht und Ahnliches. Eine lange
Opposition der Städte knüpfte sich an sie und andere königliche Privilegien; wir ver—
solgen deren Schwankungen nicht. Es kam bis zu Aufständen gegen die Fremden—
kolonien; aber das Bedürfnis und das königliche Interesse war den Fremden immer
wieder günstig; die englischen Bürger waren auch nicht einig; die der kleinen Städte
wollten in London direkt mit den Fremden verkehren, nicht bloß durch den Londoner
Bürger. Die heftigsten Kämpfe im Parlament und in den einzelnen Städten, die ihre
Lokalstatuten gegen die königlichen Privilegien verteidigten, hörten im 15. Jahrhundert
nicht auf. Eduard IV. (1461 —1468) machte den ersten Versuch, die fremden Gewerbe—
kolonien mit dem einheimischen Gewerbe zu verschmelzen, jene den Städten zu unter—
stellen. Seine Konflikte mit den Hanseaten führten zu einem Kriege und Einfällen
derselben in England, so daß der König nachgeben, ihnen im Utrechter Frieden wieder
alle ihre alten Vorrechte einräumen mußte (1474). Sein Nachfolger, Richard III., wagte,
wenigstens die Italiener in sehr viel engere Schranken zu weisen. Die beiden ersten
Tudors, Heinrich VII. und VIII. gingen langsam vorsichtig weiter, den wachsenden
Fremdenhaß zügelnd, die Fremden, die noch viel zu mächtig waren, deren man nicht
ntraten konnte, langsam etwas zurückdrängend; sie versuchten einen Teil der fremden,
hauptsächlich deutschen Kaufleute und Handwerker zu naturalisieren, das Handelsjoch
ber Venetianer abzuschütteln; den Hansen nahm man 1540 einen Teil der für sie so
gewinnbringenden Ausfuhr ungeschorener Tücher, um die Fertigmach ung im Lande zu
begünstigen.

Erst in der Zeit von 1652—1597 fällt die Entscheidung: England wird aus
dem fremdenfreundlichsten das fremdenfeindlichste Land; es bekampft die fremde Kon—
kurrenz hauptsächlich durch die tief einschneidende Umgestaltung des Fremdenrechtes. Ein
großer englischer Kaufmann, Thomas Gresham, der an der Spitze der Exporteure, der
Merchant adventuroers steht, hat der Regierung dabei die Hand geführt. Die Gleich—
tellung der Hansen mit den übrigen Fremden 1552 durch Eduard VI. wurde freilich
1554 nochmal durch die katholische Maria widerrufen. Aber Elisabeth hob alle Sonder⸗
rechte der Hansen 1579 auf, und im Anschluß an die hieran sich knüpfenden Streitig⸗
keiten erfolgte die Schließung des hansischen Stahlhoses in London und damit die Ver—
nichtung des hansischen Handels nach England (1687). Es war die natürliche Reaktion
gegen eine faft 800 jährige handels- und schiffahrtspolitische Fremdherrschaft, welche
hauptsächlich die Italiener und die Hansen unter Verletzung aller Rechtsgleichheit in
zrückender Weise ausgeübt hatten. Es war begreiflich, daß man nun geneigt war,
übers Ziel hinauszuschießen, und in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts beschränkte
nan alle Fremden durch ungünstige Rechtsbestimmungen, höhere Zolle und Gebühren,
Verbot alles Detailverkaufes, so in England und Irland, daß iede ernstliche Konkurrenz
derselben unmöglich wurde (Montchretien).

Außer mit dem Fremdenrecht haite man freilich schon längst noch mit zwei
anderen Waffen zu kämpfen verstanden: einmal mit den kartellartigen Organisationen
der englischen Kaufleute und dann mit Schiffahrtsgesetzen. Schon im 18. Jahrhundert
sehen wir die englischen Könige bemüht, im finanziellen und wirtschaftlichen Interesse
die Ausfuhr der wichtigsten englischen Rohprodukte, Wolle, Häute, Butter und Käse,
Zinn und Blei so zu organisieren, daß die englischen Kaufleute sie auf staatlich bestimmte
Stapelplätze, Brügge und Dortrecht, später Antwerben und Calais bringen und hier

37*

579
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        580 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. (1038
verkaufen; alles unter der Leitung des englischen Stapelmajors. Die Blüte der Stapler—
gesellschaft fällt in die Zeit bis gegen 1400. Neben ihr hatten sich seit Ende des
14. Jahrhunderts die exportierenden englischen Tuchkaufleute, die sog. Merchant
ad ventureérs ähnlich organisiert; ihre Hauptblüte fällt ins 16. Jahrhundert, ihre
Vorsteher sind die Seele des Kampfes gegen die Fremden. Kaufleute aus ganz England
umfassend, suchen sie in belgischen (Antwerpen) und, als die Konflikte mit den spanischen
Niederlanden sich steigern, in deutschen Häfen, in Hamburg und Emden sich festzusetzen;
korporgtiv organisiert, Beiträge erhebend, handeln sie draußen stets einheitlich und in
steter ÜUbereinstimmung mit der englischen Regierung. Unter Elisabeth erreicht die
Gesellschaft ihre höchste Macht und Blüte. Nach der Erschütterung des niederländischen
Verkehrs durch den Unabhängigkeitskampf der Niederlande traten eine Reihe anderer
regulierter Compagnien (1381 -1600) an ihre Seite und an ihre Stelle. Für den Auf—
schwung der englischen Volkswirtschaft im Sinne nationaler Selbständigkeit hat diese
kaufmännisch-nationale Kräftekonzentration viel gethan.

Dem Niedergang der englischen Schiffahrt hatte man schon seit 1882 etwas zu
begegnen gesucht; aber zunächst ohne Erfolg. Erst die Tudors suchten neben der lang—
jamen Schaffung einer staatlichen Flotte die private Schiffahrt ernstlich wieder zu
hbeleben: 1456—1489 durch die Vorschrift, die Weine aus Guyenne und Gascogne,
so weit es gehe, nur in englischen Schiffen einzuführen. Hauptsächlich aber griff die
Akte von 1588 ein, die Prämien für die englischen Schiffe, Maximaltaren für die
Fracht, Begünstigung der Fremden, die englische Schiffe benutzen, und Ahnliches einführte.
Elisabeth behielt alle Küstenschiffahrt den englischen Schiffen vor und belegte alle auf
frremden Schiffen eingeführten Waren höher; die englische Fischerei wurde durch Ab⸗
gabenfreiheit begünstigt. Das waren die Vorläufer der spätern englischen Navi—
gationsakte.

England ist beim Tode der Elisabeth (1608) noch eine kleine, keineswegs reiche Macht;
noch ohne eigentliche Kolonien; hinter Spanien, Portugal, Frankreich, Holland weit
zurück; aber es ist im raschen Aufschwung begriffen; seine kühnen Seefahrer dringen
schon in Amerika ein; sein Tuchexport wächst, wie seine Marine; seine Zolleinnahmen
sind, durch befsere Verwaltung 1890 —1604 von 50000 auf 270000 4 gestiegen.
Allerlei Maßregeln zur Industrieförderung, hauptsächlich Heranziehung von Nieder—
ländern und Deutschen, haben Platz gegriffen; auch Schutzzollmaßregeln beginnen. Aber
im ganzen wurde 1485— 1604 der internationale wirtschaftliche Kampf durch die
Schiffahrtsgesetze und die Fremdenrechtsordnung geführt. An die Personen und die
Schiffe mußte man sich halten, solange ein großer Verkehr sich nicht gebildet hatte, der
die Waren ohne ihren Eigentümer von Stadt zu Stadt, von Land zu Land beförderte.
Immerhin zeigt die Handelspolitik der Tudors schon ein gänzlich anderes Bild als
die der deutschen Territorien. Das Land umfaßt 150 000 qkm, 2,5 Mill. Menschen,
ztwa drei- bis viermal das Kurfürstentum Brandenburg. Seine Bevölkerung und seine
Regierung sind vom gleichen großen nationalen Schwunge erfüllt; beide führen kühne
Schläge im Geiste des nationalen wirtschaftlichen Egoismus, der aber im 17. und
18. Jahrhundert zu noch ganz anderen kühneren Griffen nach der Welthandelsherrschaft
sich erhebt, zu ganz anderen wirtschaftlichen Institutionen führt.

258. Der Merkantilismus; Portugal, Spanien und Holland
bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Neben den Territorien und Kleinstaaten
des 15. — 17. Jahrhunderts gab es damals auch schon größere Staatsgebilde, z. B.
das französische Reich, das aber nur in feinen centralen, dem Königtum unterworfenen
Provinzen anfing, eine politische und wirtschaftliche Einheit zu sein, dann die spanische
und die österreichische Monarchie; sie blieben aber mehr Konglomerate von Reichen
und Territoxrien, als wirtschaftspolitische Einheiten. Immerhin, die Einheitstendenzen,
welche Venedig, welche das England der Tudors beherrschten, fie griffen vom 16. Jahr—
hundert an weiter, sie schufen im 17. und 18. Jahrhundert mehr und mehr den Kern
und das Wesen der heutigen europäischen Nationalftaaten: Staaten von 200000 bis
500 000 und mehr qkin, von 3-28 Mill. Menschen unler einer dentralisterlen machtvollen
        <pb n="597" />
        10391]

Die Voraussetzungen der merkantilistischen Handelspolitik. 581
Regierung (vergl. oben 5 89, 106 und 249) mit zunehmender Geld- und Kapital—
wirtschaft, mit stehenden Heeren und staatlichen Flotten, vielfach mit Kolonien, mit
expanfiven Tendenzen. Zufällige politische Schicksale, Bündnisse, fürstliche Ehe- und
Verwandtschaftsverhältnisse, Krieg und Frieden, sowie Annexionen bewirkten äußerlich
diese Staatenbildung. Innerlich war es das steigende geistige Leben in Litteratur,
Kunst, Wissenschaft, Religion, das mit dem erleichterten geistigen Verkehr, mit dem sich
bildenden Rationalgeist auch auf die politische Einheit der Nationalstaaten hindrängte;
es war ebenso der wachsende Verkehr, der mit Ausbildung der Posten (15860-1700),
dem verbesserten Schiffs-, Kanal- und Straßenbau die interlokale Arbeitsteilung förderte,
die vordringende Geldwirtschaft, die zunehmende Kapitalbildung, der beginnende Kapital⸗
nmarkt, die großen Messen, welche Tausende von wirtschaftlichen Maschen enger knüpfte.
Der Handel bewegte jetzt neben den Gewürzen die neuen Kolonialwaren Kaffee und
Thee; Indigo und Zucker, Gewebe, vor allem Getreide, Holz, Teer, Metalle wurden
seit 1600 in viel größeren Mengen auf größere Entfernungen verführt. Die Formen
des Handels wurden andere: der Kaufmann brauchte seine Waren nicht mehr so wie
ruher persönlich zu begleiten; es entstand der Kommisstonshandel, der Kauf nach Proben
auf den Messen; es bildete sich der Geld- und Kredithandel in Zusammenhang mit
den Staatsfinanzen, sowie die Anfänge des Spekulationshandels. Lauter große wirt-
schaftliche Zusammenhänge entstanden so, welche die Produktion in Abhängigkeit vom
Absatz, von Grenzen, von Zöllen viel mehr als früher brachten, welche größere Märkte
ndtig, die Beseitigung der bestehenden engen mittelalterlichen Schranken erwünscht
machten. Das wirtschaftliche Bedürfnis nach größeren Staaten und nach freierem Verkehr
in ihrem Inneren stieg außerordentlich; und noch mehr nötigte die Machtkonzentration
die Völker, die sich behaupten wollten, dazu, sich politisch und wirtschaftlich zusammen—
zufassen, sich auszudehnen, um Absatz draußen, um Machtsphären und Kolonien zu
kämpfen.

Der Welthandel war seit 1600-1700 ein wesentlich anderer geworden. Seine
Hauptlinie hatte früher von Indien über Agypten nach Italien, Deutschland und den
Riederlanden geführt, und in kleinen Stationen reichten sich auf dieser Linie die Städte
und Kleinstgaten, die sich in ihn teilten, die Hand. Die Türkenherrschaft in Vorder—
asien und Ägypten hatte alle Straßen nach Indien in die Hand bekommen; die
Europäer hatlen bis ins 16. Jahrhundert nur im Mittelmeer und der Ostsee einen
erheblichen Handel. Das große Zeitalter der Entdeckungen änderte das. Die Portu⸗
giesen hatten den Seeweg nach Ostindien, in die Länder der Gewürze 1497 gefunden,
die Spanier den nach Centralamerika. Die ersteren hatten rasch den arabisch⸗ägyptischen
Seehandel gewaltsam vernichtet und Lissabon das Monopol des Gewürzhandels verschafft.
Die Spanier hatten sich in den Besitz der großen amerikanischen Silberbergwerke gesetzt und
große abhängige Reiche dort gegründet. Die anderen am Ozean liegenden Staaten und
Völker suchten diesen Bahnen zu folgen, am neuen ozeanischen Handel, am neuen
Kolonialbefitz teilzunehmen. Der weit ausgedehnte direkte Handel einerseits nach Ost—
indien und den Gewürzinseln (den Molukken), andererseits nach Westindien und Central⸗
amerika, dessen Besitz Spanien so kaufkräftig durch jeine Silberflotte machte, das großer
Mengen europäischer Manufakte bedurfte, galten von 1550 - 1800 als die Hauptquellen
des Reichtums. Ausgebeutete Kolonien mit Plantagen und abhängigen Bevölkerungen
hatten die Punier und die Römer und im Mittelalter die großen italienischen Rommunen
in Syrien, Kleinasien, auf den griechischen Inseln gehabt und daraus einen Hauptteil
ihres Reichtums gezogen. Jetzt handelte es sich um viel Größeres. Die europäischen
Bölker begannen weite Gebiete auf der ganzen Erde, vor allem in der heißen Zone, in
Besitz zu nehmen; sie mußten hier die Herrschaft von Millionen Menschen niedriger
Kultur, ja teilweise roher Barbaren übernehmen; das Problem war unendlich schwierig;
gewaltfame und voreilige Christianisierung wurde versucht; teilweise begann ein brutaler
Vernichtungskampf gegen die Wilden; die Erziehung der farbigen Menschen zur Arbeit,
ihre Be- und Ausnutzung auf den Plantagen und Bergwerken war unsagbar schwer;
die Formen harter Sklaverei und Hörigkeit stellten sich wieder ein. Aber wo es *
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        582 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen [(1040
um die wertvollsten Produkte handelte, um Silber, Gewürze, Zucker, da mußten solche
Versuche gemacht werden, um die europäische Herrschaft mit Gewinn auszudehnen. Die
neue Kolonialpolitik enthielt die zwei großen, gleich schwierigen Probleme, 1. der Be—
herrschung und wirtschaftlichen Nutzung der Kolonien und 2. der Ordnung des Handels
nach Europa, wobei der erobernde Staat die Vorhand, ja das ausschließliche Monopol
behalten wollte. Die Kolonialpolitik wurde für alle oceanischen Staaten Europas ein
Hauptteil ihrer national-staatlichen Wirtschafts-, ihrer Handelspolitik. Der Kampf der
Staaten untereinander um diese Kolonien wurde 1550 — 1815 ein Hauptelement der
nternationalen Macht- und Wirtschaftskonkurrenz. Um hier nicht verdrängt zu werden,
mußte man über Macht, über staatliche Flotten, über eine große kaufmännische Marine,
über Admiralitätskollegien, die den Seehandel lenkten, über große nationale, staatlich
anterstützte Handels- und Schiffahrtscompagnien verfügen. Diese Kolonialrivalitäten,
wie die wirtschaftlichen und Machtkämpfe im alten Europa erzeugten vom 16. Jahr—
hundert an ein Zeitalter von ewigen Kriegen mit wirtschaftlichen und handelspolitischen
Ursachen und Zwecken, sie lösten das Zeitalter der Religionskriege ab. Schon die Kriege
von 1579 —1648 (der niederländisch-spanische, der 80jährige Krieg, die schwedisch—
polnischen Kriege) sind halb religiösen, halb handelspolitischen Ursprungs. Und es
war natürlich, daß die kämpfenden Mächte, wenn sie zeitweise wieder Kanonen und
Flotten ruhen ließen, wenigstens mit Schiffahrtsgesetzen, Aus- und Einfuhrverboten,
Schutzzöllen, Exportprämien einander weiter bekämpften.

Nur mit diesen wenigen Worten sollte der historische Hintergrund geschildert
werden, auf dem sich das merkantilistische Zeitalter und die moderne europäische
Staatenbildung erhebt. Wir hatten diese Erscheinungen schon einleitend bei der
Litteratur (18 89) und bei der Darstellung der Entstehung der Volks- und Staats—
wirtschaft (18 106) zu besprechen. Hier handelt es sich speciell um die Handelspolitik
der großen Staaten vom 16. bis ins 19. Jahrhundert. Dabei ist die Vorführung der
wichtigsten Beispiele nötig, um ein allgemeines Urteil zu begründen. Wir sagen nur
wenige Worte über Portugal und Spanien, um dann uns auf die Vereinigten Nieder—
lande und Frankreich, auf Großbritannien und Preußen zu beschränken. Auf Osterreich,
Sch weden, Dänemark und andere kleine Staaten einzugehen, müssen wir uns versagen.

a) Portugal hatte durch seine Seefahrten und Entdeckungen im 15. Jahrhundert
das große Ziel erreicht, sich den Seeweg zu den Gewürzen und Kostbarkeiten Asiens zu
bahnen; es hatte dort 1321-1557 eine harte drückende Handelsherrschaft errichtet, die
fich mit brutaler Katholisierung, Vernichtung des arabischen Handels verband, un—
geheure Handelsgewinne lieferte. Portugal war 1580 an Spanien gefallen, wodurch das
Monopol Lissabons noch drückender wurde. Die Holländer fuhren nun direkt nach
Indien und den Molukken; die portugiesische Handelsgröße zerfiel so rasch, wie sie
gewachsen war.

b) Spanien war unter Karl V. der größte, mächtigste und reichste Staat
Europas geworden: die österreichischen Erblande, Burgund und die Niederlande, ganz
Amerika gehorchten neben Spanien seinem Scepter. Auch als Hsterreich an seinen
Bruder, das übrige Reich an seinen Sohn fielen, blieb Spanien bis auf die Tage
Ludwigs XIV. die erste Macht Europas, die belgischen Niederlande, große Teile Italiens
gehörten dazu; bis 1789 war es eine große Macht; erst in unferen Tagen verlor es
den Rest seiner einst so ergiebigen Kolonien. Und doch war es stets ein Koloß auf
thönernen Füßen gewesen; Karl V. kam nie aus der Schuldknechtschaft der Fugger und
anderer Großkapitalisten heraus; Spanien war keine voll moderne, einheitliche Monarchie,
war über Provinzen, Stände und Städte nicht recht Herr geworden; es hatte sich seiner
fähigsten Bürger beraubt, erst die Mauren und Juden vertrieben, dann den Pro—
testantismus erwürgt, sich durch den 70 jährigen Kampf mit Holland erschöpft. Es
hatte im 16. Jahrhundert wohl eine schöne Industrie und einen erheblichen Handel,
eine große Schiffahrt, aber nicht die Fähigkeit, fie zur vollen Entfaltung zu bringen;
deutsche und französische Händler und Kapitalisten schöpften den Rahm ab; von 18550
an ging es weiter zurück. Es war eine Nation von Edelleuten, Kriegern, Abenteurern,
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        1041] Portugiesische und spanische Merkantilpolitik. 583
Priestern und gedrückten Bauern, durch die Inquisition in die Barbarei des Mittel—
alters zurückgeworsen. Die merkantilistischen Maßregeln wurden falsch und so über—⸗
trieben angewandt, daß sie das wirtschaftliche Leben töteten, statt es zu fördern. Das
große amerikanische Reich wurde als ein Land betrachtet, wo man den Adel und die
Kirche mit reichen, ja ungeheuren Gütern ausstatten, eine Anzahl hoher Beamten an⸗
stellen könne, nicht als ein Kolonisations-, Absatz und Handelsgebiet; allen Fremden
streng verschlossen, war es auch den Spaniern nur mit besonderer königlicher Erlaubnis
zugänglich. Die Abschließung der hörigen indianischen Bevölkerung gegen europäische
Berührung war im Prinecip nicht falsch, sondern segensreich, durste aber nicht zur Er—
starrung, sondern mußte nach und nach zur Erziehung, zur Emporhebung auf euro—
päisches Kulturniveau führen. Spanische Waren dahin auszuführen, verbot man vielfach
im 16. Jahrhundert, damit sie in Spanien nicht zu teuer würden. Der große Bedarf
an europäischen Waren wurde seit Philipp II. zu */10 von Holland, Frankreich, Eng—
land u. s. w. geliefert, die über Sevilla oder direkt im Schmuggelwege nach Westindien
kamen. Die bald nötige Negereinfuhr nach Amerika, die ungeheure Gewinne gab, kam
nach und nach ganz in fremde Hände. Aller Handel nach Amerika stand unter strengster
Staatsaufsicht, geschah auf der staatlichen Flotte, die jährlich das Silber zurückbrachte;
im Hafen von Vortobello wurden im Admiralsschiff alle Preise festgesetzt; stets wußten
wenige große Häuser den Markt zu beherrschen, mit 100 -300 00 Gewinn zu ver—⸗
—
spater versucht, scheiterten aber an der Starrheit des konservativen indischen Rates in
Madrid. Jin Laufe des 17. und 18. Jahrhundert drangen die Engländer, Holländer,
Franzosen immer mehr in Westindien vor; Spanien begnügte sich mit dem Schein der
Herrschaft, verbrauchte seine indischen Silbereinkünfte in nutzlosen europäischen Kriegen,
die doch den Rückgang seiner Macht seit dem 17. Jahrhundert nicht hinderten. Auf
den gaunzen großen merkantilistischen Aufschwung Mittel- und Nordeuropas hat Spanien
keinen erheblichen Einfluß ausgeübt. Portugal und Spanien waren die zwei Staaten,
die durch Übertreibung der Monopole, durch falsche Anwendung des Kolonialsystems
und Merkantilismus früh ihren kurzen wirtschaftlichen Aufschwung rückgängig machten.
c) Die Vereinigten Niederlande entstanden als selbständiger Staatenbund
1379 1648 durch den 70 jährigen Kampf um ihren protestantischen Glauben und ihre
Unabhängigkeit von Spanien. Die zwei wichtigsten der Landschaften waren Holland
mit Amsterdam und Seeland. Die glückliche Sage an der Rheinmündung, die Traditionen
aus der Römerzeit, die Teilnahme am Hansabund, später am Schicksal und der Blüte
Burgunds hatten die bedachtsam schlichten, fleißigen und rechnenden Holländer zu aus⸗
gezeichneten Schiffern, Fischern, Kaufleuten und Gewerbetreibenden ebenso wie zu klugen
Holitikern gemacht. Von der Hansa bekämpft, waren sie von 1425 -1600 schon mehr
und mehr Herren der Ostsee und die begünstigten Fremden an den nordischen Höfen
geworden. Während sie noch überwiegend in den Institutionen der Stadtwirtschaft
und der kleinen Landschaft befangen waren, hatte ihnen der lange Kampf mit Spanien
doch eine gewisse staatliche Einheit, vor allem für die maritimen Zwecke gegeben. Wie
einft Antwerpen das Erbe Brügges, so hatte Amsterdam nach der zweimaligen katholischen
Unterwerfung Antwerpens 1576 und 1588 das Erbe dieses Welthandelsplatzes angetreten;
die Stadt wurde von 1388 —1750 das Centrum des Welt⸗- und Kolonial-, des Kredit⸗
und Geldhandels. So lange der Krieg gegen Spanien dauerte und das oranische Haus
unitarisch die Kräfte zusammenhielt, beseelte Patriotismus, Glaubenseifer, eine schlichte
herdische Große diese stadtrepublikanischen Fischer und Kaufleute. Der lange Krieg war
eine seltene Schule der Schiffahrt, des Seeraubs, ein gutes Mittel, die Gegner überall
zu verlreiben und niederzuwerfen. Als man in dem spanisch gewordenen Lissabon die
Holländer sich nicht mehr mit Gewürzen versorgen ließ, fuhren sie hauptsächlich von
598 an selbst nach Ostindien und den Molukken, vernichteten dort die portugiesische
Herrschaft, gründeten die ostindische Compagnie (1602), die einige Menschenalter den
Gewürzhandel nach Europa, sowie einen erheblichen Teil des asiatischen Zwischenhandels
monopdoisserte. Die asiatischen Fürsten mußten versprechen, nur an die Compaqnie zu
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        584 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [(1042
berkaufen; kein fremdes Schiff wurde in Asien geduldet, das nicht einen holländischen
Paß für 6—8000 fl. erworben; kein Hollaͤnder durfte in fremdem Dienst nach Ost⸗—
indien fahren (1617, 1632). Keine anderen als holländische Waren dursten in die
asiatischen Kolonien kommen; die Gewürze wurden in Europa für das 8212fache
der Selbstkosten verkausft. Die Dividenden der Compagnie schwankten 100 Jahre
lang zwischen 12,8 und 750/0. Die Westindische Compagnie (gegründet 1621) war zur
Bekämpfung Spaniens und seiner amerikanischen Kolonien, zur Wegnahme seiner Silber—
flotten bestimmt; sie errichtete — freilich nicht auf die Dauer — ein holländisch—
brasilianisches Reich; von 1628— 1636 machte sie für 90 Mill. fl. Prisen bei 45 Mill.
Kosten. Als Portugal 1640 wieder selbständig geworden, 1661 mit den Niederlanden
Frieden geschlossen, verstanden sie bis 1703, da England durch den Methuenvertrag
an die Stelle trat, dieses Land als Marktgebiet fast ganz und allein wirtschaftlich zu
beherrschen. Nach Spanien trieben sie bis zum Friedensschluß von 1648 einen enormen,
gewinnbringenden Schmuggelhandel. Von da an wurden sie die Hauptlieferanten für
Spanien und seine Kolonien an europäischen Waren. Im Mittelmeerhandel hatten
zis 1612 die Franzosen und Spanier allein neben den Italienern geherrscht. Die aus
Spanien vertriebenen, in Holland gastlich aufgenommenen Juden richteten nun den
holländischen Handel dahin mit großem Erfolg ein; er erhielt 1624 eine feste staatliche
Organisation, Kriegsschiffe zur Begleitung u. s. w. Erst Colbert verstand, ihn wieder
leilweise für Frankreich zu gewinnen.

Noch viel breitere Stützen ihres Reichtums erhielten die Niederlande im 17. Jahr—
)jundert durch die Befestigung und Ausdehnung ihres Ostseehandels, durch ihre Handels—
niederlassung in Nordrußland (Archangel), durch ihre große Fischerei, durch den
Kredit- und Warenhandel, durch welchen sie ihre nächsten Landnachbarn, hauptsächlich
Deutschland, bis auf einen gewissen Grad auch Frankreich von sich abhängig machten.
AÄberall halfen dem Kaufmann und Schiffer die staatischen Machtmittel nach; Antwerpens
Handel sollte für immer durch die im Friedensschluß mit den Spaniern durchgesetzte
Schließung der Schelde vernichtet werden; zahlreiche Rheinstädte hatten staatische
Barnisonen wegen Schulden an Holland erhalten. Acht⸗ bis zwölfhundert holländische
Schiffe fuhren jährlich in die Ostsee, dreizehnhundert holländische verkehrten auf dem
Rhein. Deutschland und ganz Ost- und Nordeuropa konnten ihr Getreide, Wachs,
Holz, Pech, Eisen, Taue, Honig wesentlich nur an die Holländer verkaufen, konnten
Bewürze, Kolonialwaren, Wein, Branntwein, auch viele Manufakte, Porzellan wesentlich
nur von ihnen kaufen. Amsterdam war im 17. Jahrhundert der erste Weltgetreideplatz.
Die Heringsfischerei, früher an den Küsten Schonens von den Hanseaten betrieben, fand
jetzt in der Nordsee, wohin der Hering gezogen, durch die Holländer statt; 1601 liefen
1500 Heringsbuyzen, bald 2—53000 jährlich aus; die Fischerei, das Einsalzen, die
Kontrolle der Tonnen, der ganze Betrieb war reglementiert und kontrolliert; aller Hering
mußte auf den Markt nach Holland. Die Ausfuhr der besonderen Geräte, Herings—
tonnen und Schiffe, die Auswanderung aller gelernten Wallfischfänger und ähnlicher
Personen war untersagt. Den Wert der Heringe schätzte der englische Gesandte 1667
für höher, als den der gesamten englischen und französischen Manufakte; zu alledem
kam der große Frachtverdienst für eigene und fremde Rechnung; Colbert schätzte, daß
von 20000 Kauffahrteischiffen der Welt den Niederlanden 16000 gehörten.

Im Innern des Landes bestanden die mittelalterlichen stadtwirtschaftlichen Ein—
richtungen teilweise fort; die Städte behandelten das platte Land mit nacktem Egoismus;
die Städte und Landschaften untereinander behielten allerlei Schranken und Verkehrs—
hemmungen bei; Amsterdam suchte in kleinlichster Weise den Schiffsbau an der Zaan
zu hindern. Alle möglichen lokalen indirekten Steuern und Zölle hemmten die Be—
wegung. Nicht einmal die gemeinsam 1597 —-1603 eingeführten Konvoyen und Licenzen
auf alle Aus- und Einfuhr konnte man zu ganz übereinstimmender Hebung bringen;
jsede Stadt und Landschaft suchte die Ihrigen bei der Erhebung zu degünstigen; die
Verwaltung lag in den Händen der einzelstaatlichen Admiralitäten. Die Tariffätze
machten 1-5 050 des Warenwertes aus: für den Eingang waren die Sätze etwas
        <pb n="601" />
        itik der Ni — —X
1043)] Die Handelspolitik der Niederlande 1880 1800. 5
niedriger, besonders für die Rohstoffe der Industrie; rohe Wolle und Fischnetze war
verboten auszuführen. Da Sir Walter Raleigh bemerkte, die Tariffätze seien niedriger
als in England und Frankreich, so kam er zum Schluß, die angebliche Handelsfreiheit
sei die Ursache der holländischen Handelsblüte, und die Ursache der niedrigen Zölle sei,
daß die Kaufleute an der Regierung beteiligt wären.

Die teilweise alte Industrie der Städte war durch Zunftstatuten und gewerbliche
Reglements geordnet; letztere galten für die Grundlage ihrer Blüte; die Einwanderung
aus dem spanisch gebliebenen Belgien hatte viele Gewerbe, hauptsächlich die Woll⸗
industrie, sehr gehoben. Doch hatten auch erhebliche Schutzzölle gegen England 1620
nachgeholfen (524 fl. pro Stück Tuch: Leser). Immer blieb der industrielle Schutz
ein mäßiger. Das Verbot der Einfuhr englischer Ware, 1652 und 1667 beim Kriegs⸗
ausbruch verhängt, wurde mit dem Frieden jedesmal wieder beseitigt. Auf den harten
Schlag des französischen Tarifs von 1667 verlangte die populäre Stimmung in Holland
Retorsionen; trotz alles Widerstrebens der Admiralitäten und De Witts kam es zum
Zollkrieg 1671 (Verbot des französischen Branntweins, hohe Belegung bis 500/0 von
Salz, Battisten, Leinwand Porzellanwaren) und zum wirklichen Krieg 1672; noch vor
dem Frieden hob man die Kampfzölle aber als zu schädlich wieder auf (der holländische
Zwischenhandel mit den französischen Waren nach Nordeuropa drohte vernichtet zu
werden), Frankreich allerdings auch seinen Tarif gegen Holland im Jahre 1678. Und
zu einem eigentlich industriellen Schutzsystem kam es erst im 18. Jahrhundert, als die
holländische Volkswirtschaft zurückzugehen begann. Der Höhepunkt der Macht der
stiederlande liegt in der Zeit bis 1648, höchstens bis 1672. Von da an stieg wohl
noch die Bevölkerung und der Kapitalreichtum; aber schon 1655 hatte Cromwell über
Holland gesiegt; der Krieg von 1672 war ein schwerer Schlag; in den großen Kriegen
von 16885251718 kämpften die Niederlande im Gefolge Englands gegen Frankreich;
die Siegesbeute fiel England allein zu. Nun wurde man bis 1800 ängstlich und
friedfertig um jeden Preis. Holland war 1750 — 1800 nicht mehr das bewunderte Vor—⸗
bild für die anderen Staaten.

Die Gunst der Lage und des historischen Schicksals, die wirtschaftlichen und
politischen Fähigkeiten seiner Kaufmannsaristokratie, der Heldenmut und die Fähigkeiten
des führenden Fürstenhauses der Oranier haben die Republik der Niederlande zu ihrer
Höhe uͤnd zu ihrem Reichtum geführt; das Wesentlichste aber war, daß die centralistische
Staatsgewalt während des Kampfes mit Spanien alle Mittel staatlicher Macht mit
seltener Energie, Klugheit und Weitsicht zugleich für Unabhängigkeit und Glauben wie
Ar die materiellen Interessen des Handels, der Kolonieerwerbung, der Fischerei u. s. w.
einsetzte. Es ging so lange glänzend aufwärts, als die Kaufherren die Führung der
Oraunier ertrugen; als sie aber in falschem Tyrannenhaß Cromwell 1655 versprachen,
dieses Haus für ewig von der Statthalterwürde auszuschließen, begann auch der Sieg
der Kraͤmer- und Monopolpolitik über staatsmännische Leitung, begann die zu starke
Mißhandlung der unteren Klassen (des verachteten Jan Hagels), der Kolonien, die
allzu kurzsichtige Mißhandlung der europäischen Konkurrenten und wirtschaftlich aus—
zgebeuteten Rachbarn. England und Frankreich, an Macht überlegen, führten die ersten
Revanchestreiche; Deutschland fing an, seine Waren aus den Kolonien direkt über
Hamburg zu beziehen; Frankreich, die österreichischen Niederlande, Preußen und andere
industrielle Konkurrenten emancipierten sich; aus Portugal wurden die Holländer 1708
durch England verdrängt, aus Rußland ebenso im Laufe des 18. Jahrhunderts. In
den großen Compagnien und städtischen Verwaltungen wuchs Korruption, Nepotismus,
Fugherzigkeit. Gegen 1780-1800 ist die Republik innerlich verfault und trotz ihrer
noch reichen Kolonien zu klein und zu ohnmächtig, fich in einer großen Katastrophe
zu erhalten. Das Hauptland ist stets ein schmaler Küstenstrich mit 2583 Mill. Seelen
geblieben; es ist stets ein zu loser Staatenbund geblieben; das napoleonische Zeitalter
beseitligte den Staat: nur die Rivalität der Großmächte stellt ihn 1815, resp. 1830
wieder her.
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        586 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1044

259. Der Merkantilismus; die französische Handelspolitik bis
1814. Frankreich ging aus der Auflösung der karolingischen Monarchie, deren
Mittelpunkt es gewesen, mehr als geographische denn als politische Einheit hervor. Von
drei Meeren umfpült, mit alten Kulturelementen erfüllt, fiel das reiche große Land, doch
noch auf dem Standpunkt der Naturalwirtschaft verharrend, in eine Summe von Grund⸗
herrschaften, Territorien, geographische Sprach- und Rassegruppen auseinander. Das neue
kapetingische Königshaus (967 —51828) hatte zunächst nur über die Landschaften um
Paris herum volle Gewalt, im 12. Jahrhundert gehörte halb Frankreich dem englischen
Koönige; aber drei große Fürsten, Philipp August, Ludwig der Heilige und Philipp
der Schöne (1180— 1314) wußten, gestützt auf die rasch emporblühenden Städte, die
königliche Gewalt zu stärken und auszudehnen. Waren die Städte auch nie politisch
und 'wirtschaftlich so selbständig wie die deutschen, so blieb doch ihre lokale Handels-,
Zunft⸗, Stapel⸗, Fremdenpolitik zunächst das Maßgebende für die wirtschaftliche Organi—
sation. Und unter den schwachen ersten Regenten des Hauses Valois (von 1878 an)
hemmte der aufs neue ausbrechende hundertjährige Krieg mit England (bis 14858)
um Krone und zahlreiche Provinzen das wirtschaftliche Gedeihen und die Ausbildung
der Staatsgewalt. Die mit mildem Rechte zugelafssenen Fremdkaufleute, erst die Juden
von 1180 an angefeindet und vertrieben), dann die Italiener, auch Deutsche, Flamänder
beherrschten den ganzen Handel Frankreichs in der Blütezeit des 18. Jahrhunderts.
Sie erzogen zuletzt die Franzosen wirtschaftlich und zum Handel, viele naturalisierten
ich später im 14. Jahrhundert. Zunächst beuteten hauptjfächlich die Italiener die
Franzosen ziemlich unbarmherzig aus; sie waren zu einer einheitlichen großen privi—
legierten Korporation für das ganze Land verbunden. Die französischen Kaufleute und
Reeder, erst die der einzelnen Städte, dann die ganzer Stromsysteme und Landschaften,
die einheimischen Gewürzhändler ganzer Provinzen unter ihren Rois des Merciers, die
halb Genossenschaftspräsidenten, halb königliche Beamte waren, suchten durch ihre
Organisation gegen die Fremden aufzukommen. Auch nach dem Ende der verheerenden
englischen Kriege, als Ludwig XI. (1461-1488) und seine nächsten Nachfolger, haupt—
ächlich Franz J., die Monarchie wieder aufrichteten, begann zwar die Centralisation der
wirtschaftlichen Gesetzgebung, aber zunächst auch ein neuer Strom der Einwanderung
von italienischen Bankiers, Finanzleuten, Industriellen und Handwerkern, welche vom
Königtum halb befördert, halb in Schranken gewiesen wurden, letzteres um Platz für das
einheimische Bürgertum zu machen. Ludwig XI. verbietet z. B. die Gewürzeinfuhr unter
fremder Flagge oder durch fremde Kaufleute; sein Tresorier antwortet den Lyoner
slagen über die Fremdenbeschränkung, es handle sich darum, ob die Venetianer oder
die Franzosen die großen Gewinne machten. Der Hof, die Finanz, der Geldhandel blieb
his Colbert von Italienern beherrscht, obwohl immer wieder gewisse Gegenmaßregeln er—
griffen wurden; die für Frankreich so verhängnisvolle Steuerpacht haben die Italiener von
1500 an eingeführt. Colberts ganze Finanze, Zoll- und Induftriepolitik hatte den
Zweck, das französische Volk endlich wirtschaftlich selbständig zu machen und zu erziehen,
nicht die Abhängigkeit von Holländern und Engländern an die Stelle der Italiener
treten zu lassen, nachdem man zugleich durch die Kriege 1635—1659, 16671668 die
Übermacht Spaniens zu brechen, ihm in Nord und Süd wichtige Grenzlande abzunehmen
gewußt hatte.

Von 1461 bis auf Ludwig XIV. hat das Königtum Schritt für Schritt die
Provinzen und die Städte der Monarchie und ihrem Beamtentum unterworfen, eine
centralistische einheitliche Gewerbegesetzgebung und national-französische Handelspolitik
durchgesetzt. Die Bewegung wurde durch den 88 jährigen Religionskrieg (16621598)
und den Aufstand der Fronde (16418—1658) unterbrochen, aber durch die drei großen
Staatsmänner Richelieu, Mazarin, Colbert vollendet. Franz J. hatte allen provinziellen
Organen die Polizei der Kornaus- und einfuhr im Innern des Landes und nach außen
aAbgenommen und der Krone übertragen; 1567 und 1577 wurde die interprovinziale
Getreidehandelsfreiheit noch fester ausgesprochen. Von 1839-1581 war das ganze
Gewerbe-, Zunft-, Riederlassungs-, Tax- und Marktwesen mehr und mehr durch königliche
        <pb n="603" />
        1045) Die französische Handelspolitik des 16.—18. Jahrhunderts. 587
Ordonnanzen einheitlich geordnet worden. Es war diesen Tendenzen entsprechend, daß
auch eine staatliche Industriepflege von Ludwig XIJ. bis Richelieu entstand, deren
Vollendung dann Colbert in die Hand nahm.

Sie veginnt unter Ludwig XI. mit dem Versuche, in Lyon und Tours eine
— wiederholt im 16. Jahrhundert
Tuche aus Katalonien und Perpignan, 1540 die Sayetterie (Kammgarnstoffe) aus
Flandern; man suchte die Einfuhr gewisser feiner italienischer Stoffe ausschließlich über
drei Orte, hauptsächlich Lyon, zu leiten. Neben den Lokal- und Flußzöllen hatte man
schon 1305 angesangen, die Ausfuhr von Rohstoffen und Fabrikaten aus Frankreich
staatlich zu belegen. Eine Reihe verschiedener Zoölle für die Ausfuhr aus den mittleren
Provinzen sucht man im 16. Jahrhundert zur Hebung zu bringen, die Erhebung befser zu
ordnen; es entstehen daraus die sog. 6 grosses fermes, die vereinigten Steuerpachten (1598
und 1607), damals etwa 4000, spaͤter elwas mehr Geviertmeilen von den 9000 des Reiches,
12 der mittleren und nordöstlichen Provinzen umfassend; neben ihnen stehen von da bis
1789 die sog. Provinces reputéés étrangères, die man nach und nach (von 1667 an) halb
n das Centralzollsystem einbezog, und das sog. Ptranger effectif (Elsaß-othringen, Frei—
häfen), die ganz freien Verkehr mit dem Ausland hatten. Die Einfuhr wurde seit
bem 16. Jahrhundert auch langsam mit einigen Zöllen belegt, zunächst mehr noch aus
fiskalischen als Schutzzollgründen. Etwas erhöhte Einfuhrtarife von 1682 und 1644
mit Schutztendenz hatten keine große Bedeutung, da aller Handel damals stockte. Erst
Colbert brachte die große hundertjährige Zollreformbewegung 16621664 zum Abschluß,
die man nur richtig als Glied seiner andern Reformen versteht. Er hat die Finanzen
und Staatsschulden zu Redlichkeit und Ordnung zurückgeführt, die Staatspost verbessert,
Kanäle, Häfen, Wege gebaut, dem Lande ein einheitliches Handelsrecht, den großen
Hausindustrien neue bessere Reglements gegeben, die französische Kunst zu nationaler
Hohe erhoben. Er wollte auch dem nationalen Handel und dem nationalen Gewerbe
anen großen Aufschwung, einen nationalen Stil geben. Dazu gehörte der freie innere
Markt der mittleren Provinzen. Colbert fuchte 1662 die noch vorhandenen Fluß- und
dokalzölle soweit es ging zu beseitigen und umgab 1664 die 5 grosses fermes mit einer
einheitlichen Außenzollinie, einheitlichen Aus- und Einfuhrzöllen, die den zahlreichen
bisher getrennten Zöllen im gauzen entsprachen; der Tarif enthielt keine Verbote; die
Hoͤhe der Zölle war mäßig, niedriger als 1816—1860, meist 5—100/0 des Wertes
betragend. Ein ganz liberales Transit- und Freihafensysten sollte die Zolleinrichtung
ergänzen; es kam dann freilich nur partiell zur Durchführung. Das System hatte
natürlich den Zweck, die Industrie der inneren Provinzen zu fördern, in den Rivalitäts⸗
kampf mit Spanien und Italien einer-, Holland und England andererseits einzugreifen.
Colbert glaubte (wahrscheinlich in unterschätzender Weise), die franzöfische Ausfuhr (von
Wein, Salz, Getreide, Branntwein, Leinen u. s. w.) decke seine Einfuhr nur zu — und
das könne so nicht fortgehen. Die Hauptmittel der Industrieförderung waren nicht die
Zolle, fondern Bestellungen, Prämien, Vorschüffe, staatliche Heranziehung fremder Unter⸗
nehmer und Arbeiter. Colbert erreichte einen seltenen Aufschwung der französischen Tuch⸗
und Leinen-, Teppich- und Seidenindustrie, der Produktion von Kohlen, Eisen, Blei
und Kupfer, der Schiffsbauindustrie. Die Handeltreibenden rühmten, daß der Kaufmann
von 1664 an seine Waren nicht mehr persönlich zu begleiten brauche wegen der Ver—
einfachung resp. innern Zollfreiheit. Wenn dann Colbert sich von den Industriellen
dazu dräugen ließ, für eine Anzahl besonders englischer und holländischer Waren 1667
die Einfuhrzölle ums doppelte und mehr zu erhöhen, wenn bald auch einzelne feine fremde
Waren zur Einfsuhr verboten wurden, wenn der französische Tarif von 1667 das
Signal jür schwere Zoll- und Handelskämpfe wurde, so fragt es sich, ob diese Maß—
nahmen richtig waren. Im ganzen lagen sie im Geist der Zeit; die thorichtsten Über—
treibungen des nun solgenden Zeitalters gingen mehr von Holland und England aus.
Das 1701 verhängte, 1742 stark verallgemeinerte französische Einfuhrverbot sehr vieler
Manufakte (bis 1786 dauernd) knüpft an den spanischen Erbfolgekrieg an, wovon unten.
        <pb n="604" />
        588 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. 1046
Zunächst nur noch einige Worte über die andern Maßnahmen der französischen Handels—
volitik seit Colbert.

Was die Getreidehandelspolitik und die Landwirtschaft betrifft, so hat Colbert
nicht wie Sully in letzterer den Schwerpunkt der Volkswirtschaft gesehen; aber er suchte
sie durch freien innern Verkehr, Wege- und Kanalbau zu fördern, durch Steuerermäßigung
zu erleichtern. Je nach dem Ernteertrag erschwerte oder verbot er die Getreideausfuhr,
häufiger ließ er sie frei; soweit er sie sperrte, geschah es aus militärischen und Ernie—
ursachen, sowie um den getreidearmen innern Provinzen ihre Ernährung zu sichern; die
getreidereichen waren die Seeprovinzen, die in schlechten Jahren bisher mehr den
Fremden als den Centralprovinzen zu Hülse gekommen waren. Erst von 17001768
überwog ein falsches System dauernder Getreideausfuhrsperren, an dem man dann
1765—1789 ängstlich und unsicher herumexperimentierte. (Galiani, Naudé.)

Die Schiffahrt hob Colbert mit großem Erfolg: die königliche Flotte nahm von
1661-1671 von 80 auf 196 große Schiffe zu; 1675 standen 87 alte englische gegen
97 neue französische Kriegsschiffe; erst im Kriege von 1700 - 1718 verfällt fie, um dann
wieder zu steigen und im 7 jährigen Krieg (mit der französischen Handelsmarine) von England
vernichtet zu werden. Die Handelsmarine hob Colbert durch Prämien für fremde Schiffe
und Schiffer, die sich naturalisieren ließen; ihre Frachtthätigkeit suchte er durch eine
Cromwell nachgeahmte Navigationsakte 1659 zu fördern; da man die holländischen
Schiffe nicht entbehren konnte, so erlaubte man die Ein- und Ausfuhr auf fremden
Schiffen, aber nur gegen eine Abgabe von 50 Sous pro Tonne; man beseitigte sie aber
schon 1662 für die Holländer bei der Einfuhr. Das Freihafensystem, der Vertrag mit
der Türkei 1673, der große Zollermäßigung brachte, und andere Mittel stellten den
ranzösischen Mittelmeerhandel wieder her, hoben den füdfranzösischen Tuchabsatz sehr.
Pläne, sich Agyptens zu bemächtigen und den Suexzkanal zu bauen, kamen ireilich nicht
zur Ausführung.

Den ältern meist resultatlosen Rolonialplänen und Compagniegründungen (1599
bis 1648) folgte mit Colbert eine neue AÄra solcher, die auf den vst- und westindischen
Handel, auf Canada, Louisiana, die Mifsfissippigebiete, den nordischen und levantischen
Handel gerichtet waren; viele scheiterten; es fehlle die religiöse Duldsamkeit der Holländer
und Engländer in den Kolonien; in den Compagnien fritten sich die Kaufleute der
einzelnen Städte zu sehr; die alles dirigierende Staatsleitung machte diese Fehler nicht
zut, sfondern fügte andere hinzu. Doch war Frankreich bei Colberts Tod (1683) eine er⸗
hebliche Kolonialmacht, hatte sich in Canada, in Westindien, den heutigen Vereinigten
Staaten und sonst festgesetzt. Im 18. Jahrhundert erfolgte ein weiterer Aufschwung, mit
durch Laws liberalere Kolonialpolitik, besonders in den Antillen. Die franzöfische Herr—
schaft drohte bis 1760 die englische in Indien und Nordamerika zu überflügeln. Erst der
Tjährige Krieg und die Revolutionszeit raubte Frankreich seinen Kolonialbesitz und
Hhandel. Nach Moreau de Jondos betrug der französische Kolonialhandel (Aus- und
Finfuhr) 1716 47, 1788 347 Millionen Fr. (bei 2183 und 1128 Mill. Gesamthandel).

Im ganzen hat Frankreich von 1688—1786 die Colbertsche Handelspolitik bei—
behalten, aber sie immer schlechter im einzelnen ausgeführt. Die Anläufe zur Ver⸗
besserung (wie der liberale französisch-englische Handelsvertrag von 1713) mißglückten.
Der Hauptgrund aber, daß Frankreich volkswirtschaftlich und politisch nicht so wie
England emporkam, liegt nicht in seinem Merkantilismus an sich, sondern darin, daß
»s in seinem Innern von 1683—-1780 schlecht regiert war, und daß es mit seiner
Handels- und Kolonialpolitik eine Landeroberungspolitik verbinden wollte, erft gegen⸗
iber Italien, dann gegen Spanien und die spanischen Niederlande, endlich gegen
Deutschland, daß es 1700 den spanischen Thron und den westindischen Handel für einen
ranzösischen Prinzen erobern wollte, und so eine Koalition ganz Europas gegen sich
ju stande brachte. Frankreich hätte im 17. Jahrhundert stets Holland gegen England
tützen sollen. Die Einfälle einer königlichen Maitresse führten es in den 7 jährigen
Krieg, in dem es Indien, einen Teil der Antillen, Canada, Senegal und Louisiana
derlor. Immer war es auch nachher zur See noch stark genna, die Vefreiung der Ver—
        <pb n="605" />
        1047)] Die englische Handelspolitik 1600 -1815. 589
einigten Staaten durchzusetzen und England im Frieden von Versailles 1788 fast zu
demuͤtigen. Erst die Revolution und der falsche Doppelplan Napoleons, zu gleicher
Zeit halb Europa zu erobern und in jeder Beziehung, auch handelspolitisch, zu miß⸗
handeln und zugleich England seine Welthandelsherrschaft nehmen zu wollen, entschied die
definitive handelspolitische Vormachtstellung Älbions und den dauernden Ausschluß
Frankreichs von dem Anspruch hierauf.
260. Der Merkantilismus; die Handelspolitik Englands von
1600 - 1815. Englands Handelspolitik bis zum Tode der Elisabeth haben wir kennen
gelernt. Die Tudors hatten in dem überwiegend agrarischen Lande die Schiffahrt
energisch zu heben gesucht; sie hatten alle Fremden ausgewiesen oder unter ein hartes
beschränkendes Fremdenrecht gestellt; sie halten die nationale Industrie — die Woll-
industrie — möglichst zu heben, den Export der Wollwaren durch die Begünstigung
der geschlossenen Korporation der Merehant adventurers zu fördern gesucht. Die Ver—
einigung der nach Ostindien fahrenden Reedergesellschaften zu einer großen Compagnie
war eben vollzogen (1600); die ersten Niederlassungen von Dissenters und Puritanern in
Nordamerika fallen in die Zeit von 1620 an. Noch war das Land arm gegen Holland.
Und die rasch aufstrebende holländische, bald auch französische Wollwarenindustrie, be—
sonders die der Kammgarngewebe, in denen England zurück war, brachte schwere Kon—
kurrenz und Absatzstockung für das Gewerbe, das unter Jakob J. /10 aller brittischen
Ausfuhr stellte. Aber der geistig-moralische und der nationale Schwung, den das Land
unter Elisabeth, zumal seit dem glänzenden Siege über die spanische Armada (1888) er—
halten, war ein großer. England war jetzt erst voll ein protestantischer Staat geworden,
seine Staatskirche wurde eine nationale Institution, der Kampf gegen Spanien und die
katholischen Mächte konnte nur zur See, mit einer nationalen Flotte geführt werden;
sie zu fördern, eine große Seemacht zu werden, wurde im 17. und 18. Jahrhundert
aus einem Regierungsprincip der Herzenswunsch aller Klassen. So erklärt sich die
kühn und rücksichtslos mit Navigationsakten, Seekriegen, Schutzzöllen, Prämien aller
Art fortschreitende, alle Gegner und Konkurrenten niederschlagende englische Handelspolitik
der Merkantilepoche.

Staatsgesetze und staatliche Unterstützung zu Gunsten der einheimischen Schiffahrt
haben die Italiener, Spanier und Hanfen, die Engländer selbst von 188121650 schon
dielfach gehabt; wir zählen etliche 18ß englische Navigationsakte vor der Cromwells
von 1657. Die Bedeutung dieser besteht nun darin, daß sie mit der ganzen Brutalitüt
und Kühnheit des revolutionären Diktators die wichtigsten möglichen Maßnahmen zur
Beförderung der Schiffahrt zusammenfaßte und sie in Zusammenhang mit der glänzenden
kolonialen, auswärtigen und kriegerischen Politik Cromwells und feiner Nachfolger brachte
und ausführte. Ihre wesentlichen Bestimmungen (einschließlich ihrer Ergänzungen im
Laufe des solgenden Jahrhunderts und der kolonialpolitischen Maßnahmen) sind in der
Hauptsache folgende: 1. nach England dürfen aus den europäischen Staaten eine
Anzahl der wichtigsten Waren nur in englifchen Schiffen oder in solchen des Ursprungs-
landes, und im letztern Fall mit doppentein Zoll eingeführt werden, gewisse schwere
Waren durfen nur aus dem Ursprungsland nach England kommen (damit wurde der
holländische Zwischenhandel sehr eingeschränkt); 2. aller Küstenhandel ist den englischen
Schiffen vorbehalten, alle nicht von brittischen Schiffen gefangenen und eingeführten
Fische zahlen doppelte Steuer; 8. nach den brittischen Kolonien dürfen nur englische
Schiffe (mit 8/4 englischer Besatzung), in denselben nur Engländer, nicht holländische
Faktoren Handel treiben; die dort eingeführten Waren müssen direkt aus England
—
England oder andern englischen Kolonien gebracht werden; 4. gewisse englische Kolonial—
waren werden in England begünstigt, der Tabaksbau in England verboten, für aus
England wieder ausgeführte Produkte der Kolonien wurden Rückzölle gewährt; 5. gewisse
konkurrierende Industrien (Eisenhämmer, Zuckerraffinerien, Wallfischfang) werden in den
Kolonien nach und nach verboten oder durch Zölle bei der Einfuhr nach England er—
        <pb n="606" />
        590 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. (1048
schwert; für die Produktion und Einfuhr anderer Produkte aus den Kolonien nach dem
Mutterland zahlt man Prämien.

Es war ein mit sehr harten Mitteln arbeitendes System, zum Zwecke, die kon—
kurrierenden Handelsmarinen zu schädigen, die englische rasch zu heben, aus England den
bestversorgten Zwischenhandelsmarkt zu machen, die Kolonien ganz zu dienenden Gliedern
der mutterländischen Volkswirtschaft, zu guten Absatzmärkten für die englische Industrie
zu machen. Das System verteuerte den rasch forcierten Schiffsbau, die Frachten, die
Matrosenlöhne, die europäischen Waren für die Kolonien, die Kolonialprodukte, die
über England nach andern Staaten gingen; es schädigte den bestehenden englischen
Handel nach Norwegen, Rußland, Grönland; es erzeugte verschiedene Retorsionsgesetze
(Frankreich 1659, Schweden 1670) und eine Reihe von Kriegen. Es war von Anfang
an nur ausführbar durch zahlreiche Ausnahmen, die man bald für immer, bald für
Zeit einführte. Die nicht enumerated articles (Getreide u. s. w.) durften die englisch—
amerikanischen Kolonien bis 1760 führen, wohin sie wollten; ein virginisches Statut
von 1660 ließ fremde Kaufleute zu; im Wallfischfang ließ man bald als englische
Schiffe solche mit */8 englischer Matrosen gelten; an der nordamerikanischen Kuͤste
bestand bis 17683 eigentlich keine Zollkontrolle; man duldete hier, wie zu Hause, einen
großen, die Härten korrigierenden Schmuggel; die holländischen Schiffe ließ man seit
1667 neben den holländischen deutsche Waren einführen. Erst von 1748, noch mehr
pon 1763 an überspannte man das System, suchte es in seiner ganzen Strenge durch—
zuführen, verbot man brutal alle Industrie in den Neuenglandstaaten; man ruinierte
damit Jamaica. Die Folge war der schon 1750 von Turgot prophezeite Unabhängig—
keitskampf der Vereinigten Staaten. Nach 1789 wuchsen die zugelassenen Ausnahmen
des Systems noch mehr als von 1661 -1750.

Und trotz aller dieser großen Schattenseiten hat der Freihändler A. Smith recht,
daß die Navigationsakte von der fürsorglichsten Weisheit englischer Staatsmänuer ge⸗
schaffen sei. Die Seemacht, die Handelsmarine und der Kolonialbefitz Englands wären
ohne sie nicht entstanden, jedenfalls nicht so glänzend gewachsen, England hätte ohne
fie Holland und Frankreich nicht so rasch und sicher an Macht und Reichtum überholt.
Freilich eine Reihe von Umständen begünstigten das Überwiegen der guten Folgen.
England war ohnedies durch Lage, Volkscharakter, geschichtliche Umstände don 1480 an
auf die maritime Bahn gewiesen; eine großartige englische Piraterie hatte seit 1600
iich in Westindien festgesetzt, Spanien zu bekämpfen, Schmuggel nach den spanischen
Kolonien zu treiben. Die Niederhaltung der spanischen Macht erschien seit Elisabeth
die Lebensbedingung für England, und Cromwell erreichte das Ziel zugleich mit der
Eroberung der bald wertvollsten Kolonie, der bisher spanischen westindischen Insel
Jamaica. Aber nicht bloß das katholische Spanien, auch das protestantische Holand
erschien als das Hindernis der englischen Seehandelsblüte. Der englisch-hollaͤndische
Handel beschäftigte unter Jakob J. 560 englische, 500 holländische Schiffe. Cromwell
wagte den Schlag gegen Holland mit der Navigationsakte, weil er sich mit seinen
besseren neuen Schiffen, mit seinen bronzenen Kanonen stark genug fühlte, den Krieg
von 1651-16585 folgen zu lassen, in dem er den Holländern 1600 Schiffe wegnahm.
Und schon 1668 —1664 wuchs die nationale, auf Handelsneid ruhende Leidenschaft
gegen Holland in England so, daß der erneute Krieg mit einer Piratenerstürmung
RNew-Amsterdams (Newyorks) durch englische Flibustier begann und zur Erorberung
der wichtigen, die brittischen Neuenglandstaaten verbindenden Kolonien Neuyork und
Neujersey sowie Neubelgiens und asrikanischer Plätze führte. Nochmal 1672 -1674
chlug England gemeinsam mit Frankreich gegen Holland los. Und als dann die
Niederlande schon halb gebrochen, von der franzoͤsisch-spanischen Gefahr bedroht, nachdem
hr Statthalter, Wilhelm von Oranien, König von England geworden war, unter
englischer Führung die großen Kriege 1660—1713 mitmachten, da verstand es die kluge
englische Politik, die niederländischen Geld- und Flottenkräfte wohl zu nutzen, aber den
Siegespreis ganz allein für sich zu behalten. Ludwig XIV. hatte 1700 geplant, Spanien
zu erwerben, die Engländer und Holländer ganz von Südamerika und Westindien aus—
        <pb n="607" />
        1049) Die Navigationsakte und die Kriege Englands. 591
zuschließen, er verschloß beim Kriegsausbruch den Schiffen beider Nationen die spanischen
Zäfen. Da verabredeten England und Holland, Westindien für sich zu erobern, Spanien
nicht in französische Hände fallen zu lassen. Dieses Ziel wurde nicht erreicht, ein
Bourbon bestieg den spanischen Thron, aber die Engländer setzten durch, daß der 1701
von Spanien Frankreich eingeräumte ungeheuer luükrative Assientovertrag, d. h. das
Recht, Neger in Afrika zu fangen und nach Westindien zu verkaufen, auf sie übertragen,
und daß ihnen große Handelsvorteile in Spanien eingeräumt wurden, während sie zu
zleicher Zeit einen heimlichen Vertrag mit Spanien abschloßen, den Niederlanden dieselben
Vorteile nicht einzuräumen. Auch der während des Krieges von England mit Portugal
abgeschlofsene Handelsvertrag (1703), der die portugiesischen Schutzzölle gegen englische
Weinzollvergünstigungen aufhob und die portugiesische Industrie zum Vorteil Englands
vernichtete, kam nur England, nicht seinem Verbündeten, Holland, zu gute; England
ließ fich ausdrücklich gegen die Niederlande gerichtete Begünstigungen versprechen.

So ist von 165141718 und ähnlich von da bis 1818 die englische Schiffahrts—
gesetzgebung und Kolonialpolitik nur zu verstehen als ein Teil der Eroberungs- und
riegerischen Kampfpolitik, welche die Konkurrenten niederschlagen wollte. Eine solche
war nur möglich mit einer großen Kriegs- und einer noch größern Handelsflotte. Den
sogenannten Schmugglerkrieg von 1739 — 1748 mit Frankreich und Spanien, der wegen des
Versuchs entstand, den englischen Schmuggel in Westindien einzuschränken, hat Walpole
hindern wollen; der Krieg wurde durch die Kaufleute, die öffentliche Meinung, die
Dichter, wie Johnson, erzwungen; er brachte England für 40 Mill. Mk. franzöfische
und spanische Prisen; sogar an neutralen holländischen Schiffen nahmen die Engländer
für 18 Mill. fl. weg. Der 7 jährige Krieg brachte England wieder ähnliche Kapergewinne,
ind, da Frankreich durch Preußen lahm gelegt war, den Erwerb der französischen Kolonien
Tanada, Neuschottland, das Ohio- und Mississippigebiet und die Zurückdrängung Frank—
reichs in Ostindien. Der Unabhängigkeitskrieg der Vereinigten Staaten war die Folge
des überspannten Kolonialsystems; England ging finanziell gelähmt aus ihm hervor;
aber auch Frankreich verblutete sich fast daran. Der jüngere Pitt wußte bald die Finanzen
wieder zu ordnen, und England behielt doch den Haupthandel nach den Vereinigten Staaten.
Die Revolutionskriege 1793 — 1813 gaben England vollends Gelegenheit, die holländischen
und französischen Kolonien zu besetzen und einen erheblichen Teil, wie Kapland zu be—
halten, sowie die Kriegs- und Handelsflotten aller andern Nationen zu zerstören.

Büsch sagt 1790: in den letzten 144 Jahren hat England 66 in blutigen Kriegen
zugebracht, um allen fremden Handel zu vernichten; Seely rechnet, von 1688—–1815
habe England allein mit Frankreich 64 Kriegsjahre gehabt. Kant sagt: England ist
der gewaltsamste, herrschfüchtigste, krieggerregendste Staat. Die meisten seiner heute so
wertvollen Kolonien hat es andern europäischen Staaten mit Gewalt abgenommen.
Ein erheblicher Teil seines im 18. Jahrhundert erworbenen Reichtums stammt aus
seinem blutigen Negerhandel, aus der barbarischen Unterwerfung Indiens, aus den
Sklavenplantagen in Westindien (Jamaica) und dem Kapersystem. Das Privateigentum
der Feinde zur See nicht zu achten, war allgemein Sitte; keine Nation aber hat
während ihrer Kriege so sehr private Seeräuber (Kaper) mit der staatlichen Erlaubnis
ausgestattet, befreundete und neutrale Handelsschiffe (unter dem Angeben, sie führten
Zriegsmaterial) aufzubringen. Hunderte und Tausende von Schiffen fielen so in englische
hände; Macpherson verzeichnet den Wert von vielen einzelnen zu 16 000 -300 000 9.
Daher waren die Kriegszeiten (1680—-1718, 1756-1768, 17938-1815) zugleich die
Epochen der stärksten Reichtumssteigerung, wie sie die der stärksten Zunahme der Marine
und des Handels waren. Die Partei der Whigs, welche die städtischen Geldmänner,
Fabrikanten, Reeder u. s. w. einschloß, ist die Partei, die immer für die Kriege war,
weil sie dabei große Reichtümer sammelte; wir werden sehen, daß sie auch die fanatischen
Schutzzöllner und Sperrpolitiker waren, während die konfervativen Tories Handels—
vertraͤge und freien Verkehr verteidigten. Die staatliche Flotte zählte 1547 12455,
1608 17 110, 1660 57 463, 1702 159017, 1760 321 104 Tonnen, die englische Handels—
marine verdovpelte sich 1661 -1670, 1704 zählte sie 261222 Tonnen (8281 Schiffe),
        <pb n="608" />
        592 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —[(1050
1760 483 922 (6103 Schiffe), 1770 593 962 (7898), 1790 1184 581 (10053), 1800
466 632 (11 487). Die schottischen Schiffe (1000 -2600 mit 60 000 - 150 000 Tonnen)
sind dabei nicht einbegriffen. In den Kriegszeiten waren stets Hunderte, 1810 1506
private Handelsschiffe für den Staat geheuert. Die englische Aus- und Einfuhr betrug
1697 7 Mill. M, 1730 16,8, 1770 29,8, 1805 64,6, 1815 96,8 Mill. 4 (1977 Mill.
Mark).

Liegt der Schwerpunkt des englischen Merkantilismus auch in der Schiffahrts-,
Fischerei-, Kriegs⸗, Kaper- und Kolonialpolitik, so ist doch auch die Industrie- und
Landwirtschaftspolitik sehr charakteristisch. Das wichtigste Gewerbe war das der Wolle,
das an den ausgezeichneten englischen Rohstoff anknüpfte. Vom 14. —17. Jahrhunderi
wurde sehr viel rohe Wolle nach dem Kontinent ausgeführt, daneben auch ungefärbte
und ungeschorene Tücher, die in Flandern und Deutschland fertig gemacht wurden. Die
Ausfuhr der Wolle hatte man oft schon durch hohe Zölle zu erschweren gesucht; von
1614-1688 griff man zu Ausfuhrverboten, zunächst ohne Erfolg. Die Technik des
Wollgewerbes durch flandrische Meister zu heben, hatte man von Eduard III. an bis
zu Elisabeth, dann wieder 16860—1700 durch Hugenotten mit Vorteil versucht. Im
16. Jahrhundert hatte der handelspolitische Kampf im Lande darüber geschwebt, ob
man rohe Tücher noch auszuführen erlauben sollte, wie die Kaufleute wuͤnschten, oder
ob man überwiegend nur fertige hinauslasse, wie die Färber, Fertigmacher und Groß—
verleger verlangten. Die Ausfuhr lebender Schafe hatte Elisabeth 18665 verboten. Als
im 17. Jahrhundert neben die Tücher die Kammgarnstoffe traten, sowie die Färberei
und Zubereitung der Wollstoffe immer wichtiger wurden, und als die holländische und
ranzösische Wollindustrie einen sehr großen Aufschwung gerade in den neuen Stoffen
zahm, erschien das englische Wollgewerbe bedroht; und zumal die Ausbildung der
ogenannten New-Draperie, der feinern, mehr Leute beschäftigenden, war für England bis
iber 1700 eine Lebensfrage, wie bis über 1750 die Wollindustrie überhaupt das große
nationale Gewerbe war. Für 1700 schätzt Davenant den Wert der englischen Wolle
auf 2, der erzeugten Wollwaren auf 8, der exportierten Stoffe auf 824,8 Mill. F
(bei einer Gesamtausfuhr von 8,6—7 Mill. 1617-1710). Daher 1666 das Gesetz,
alle Leichen in Wolle zu kleiden, daher von 1688 an die streng kontrollierte Durch⸗
ührung des Wollausfuhrverbots, wodurch man die Konkurrenzländer zu schädigen hoffte,
daher 1690 die Vernichtung der irischen Wollindustrie durch überhohe Ausfuhrzölle,
daher 1700 das Verbot der Einfuhr indischer Seiden- und bedruckter Calicostoffe, daher
1718 das Verbot der Auswanderung aller gelernten Wollarbeiter. Und mit daher
auch seit 1678 das so sehr wichtige Verbot der Einfuhr der meisten französischen Waren.

Frankreich und England haben im 17. Jahrhundert mehrere Handelsverträge
geschlossen, andere zu schließen versucht, auch vorübergehende Einfuhrverbote waren
vorgekommen; als von 1660 an aber die französische Industrie einen großen Aufschwung
nahm, die englische Mode die französischen Waren beguünstigte, die Wein⸗ Brauntwein-,
Linnen-, Papier⸗, Wollgewebe-, Seidenwareneinfuhr nach England rasch stieg, während
der französische Tarif von 1667 die englische Einfuhr nach Frankreich sehr hemmte, da
entstand in England große Mißstimmung und Klage über die ungleiche Bilanz;
England, hieß es, verarme; vergeblich zog Ludwig XIV. seinen Freund Karl II. zum
Kampf gegen Holland herbei, suchte ihn noch durch völkerrechtliche Konzessionen zu ge—
winnen. Volk und Parlament haßten Frankreich immer mehr; 1675 schon hatte man
der Regierung einen whigistisch großindustriellen Handelsbeirat aufgedrängt, der das
Berbot der französischen Waren forderte. Im Jahre 1678 knüpfte man an notwendige
Seldbewilligungen für den König die Bedingung, das Verbot für französischen Wein,
Branntwein, Tuch-, Seide-, Leder-, Gold- und Silberwaären u. s. w. auf drei Jahre
durchzuführen. Es hat dann einige Mal hohen Zollen Platz gemacht, ist aber immer
wieder, zumal in den Kriegsjahren, hergeftellt worden. Du die Absicht Bolingbrokes
und der Tories, das Verbot 1713 durch einen vernunftig billigen Handelsvertrag zu ersetzen,
dem Ansturm der whigistischen Fabrikanten im Parlament mit neun Stimmen erlag, blieb
es erhalten bis 1788. Schon nach wenigen Jahren haätten fich die Seiden- und zahl⸗
        <pb n="609" />
        051) Das englische Schutzzollsystem 1600 - 1800. 593
ceiche andere Industrien durch das Verbot derart entwickelt, daß es dann nicht leicht
nehr aufzuheben war. Bald kamen, zumal gegen 1700, weitere Einfuhrverbote hinzu,
auch für Waren aus anderen Ländern. Walpole ordnete in seinem langen Ministerium,
hauptfächlich 1727682 1729, das Chaos der Zollgesetze etwas, hob die Ausfuhrzölle für fertige
Waren, manche Einfuhrzölle für Rohstoffe auf, bildete aber zugleich das System der
Kückzölle, Prämien und Schutzzölle nach allen Seiten weiter aus. Die Rückzölle und
Prämien stiegen bis auf die Hälfte der Zolleinnahme; sie waren das große Instrument,
um Parlamentsstimmen zu kaufen, Handel und Industrie zu leiten, auch nach Gunsi
und Willkür Wohlthaten durch die Regierung zu erweisen. Die Sperre von 1678,
der Sieg der Whigs über den torystischen Handelsvertrag von 1713 und das lange
Walpolesche Ministerium sind die Höhepunkte der nun bis 1788 immer weiter sich
überspannenden merkantilistischen Schutzpolitik. Und von 1750 bis gegen 1840 hielten
die urteilslose Maffe sowie viele Parteiführer und Minister gerade diese Übertreibungen
für die Ursache der englischen Größe, während die späteren größeren nationalen Industrien
der Baumwolle, des Eisens, der Maschinen und der Kohle fast ohne Schutz, durch
aatürliche Urfachen und die Handelsblüte des Landes begünstigt, von 1770 -1860
emporkamen, und es seit den Tagen A. Smiths jedem Kenner klar war, daß das
unendlich wirre System der Zölle, Prämien, Rückzölle meist an der einen Stelle mehr
schadete als an der anderen nützte.

Die englische Getreidehandelspolitik, bis gegen 1400 mehr im Dienst der
Konfumenten, hatte im 185. Jahrhundert schon die freie Ausfuhr im Dienste der Grund—
besitzer angestrebt; die beiden ersten Tudors hatten öfter wieder die Aussuhr gehemmt,
aber von 1562—1689 überwog freie Ausfuhr, die Elisabeth möglichst auf englische
Schiffe konzentrieren wollte, die man je nach dem Stand der Getreidepreise erlaubte.
Karl I. schuf einen Getreideeinsuhrzoll, der bei niedrigen Preisen die Zufuhr hemmte.
Daneben trat 1689 das Gesetz, das die Getreideausfuhr je nach dem Preisstand mit
Prämien förderte. Es war die Konzession an die Grundbesitzer und Torypartei, welche
sie für die merkantilistische Politik gewinnen sollte. Da die Getreidepreise bis 1765
anormal niedrig in ganz Westeuropa waren, deshalb in vielen Ländern schwere agrarische
Krisen erzeugten, so war die Wirkung dieser Prämien überwiegend günstig für England;
sie förderten den Ackerbau, ohne zu hohen Preisen zu führen. Aüe Sachktfenner,
A. Young, Anderson, Marshall usw. sind einig, daß die Prämien im ganzen heilsam
für England waren, zugleich die heimische Marine förderten, da sie nur für Ausfuhr
in englischen Schiffen gezahlt wurden. Als von 1765—18183 die Bevölkerung rasch
wuchs, und die schlechten Ernten überwogen, versuchte man es wieder teils mit Aus—
fuhrverboten, teils mit neuen Gesetzen, welche die Getreideausfuhr erfschwerten, die
Einfuhr erleichterten.

Über Zolltechnik und Zolleinheit noch ein Wort. Die älteren Zölle waren
wesentlich Ausfuhrzölle auf Rohstoffe und Fabrikate, meist Stückzölle; von Einfuhrzöllen
waren die Weinzölle seit alter Zeit von Bedeutung; 1660 zählte der Tarif schon
1700 einfuhr-, 550 ausfuhrzollpflichtige Waren. Der Schmuggel war bis zur Zoll—
reform Pitts von 1787 ein maßloser; bis dahin zahlte jede Ware verschiedene Sätze
und Zuschläge mit bestimmter Verwendung. Die Zölle trugen 1666 127000 Æ, 1714
l,4, 1800 7,8, 1809 18,4 Mill. V. Schottland, seit Jacob J. mit England in
Personalunion vereinigt, wurde erst 1707 in die Zolllinie einbegriffen, weil die schottische
Regierung begann, eine eigene, die englische kreuzende Handelspolitik zu treiben. Irland
blieb bis 1801 zollpolitisches, von England wie eine auszubeutende Kolonie miß—
handeltes Ausland; als seiner Regierung etwas größere Handelsfreiheit im 18. Jahr—
hundert eingeräumt wurde, benutzte sie sie sofort gegen England; daher 1780 Ein—
beziehung in die Schiffahrtsgesetze, 1801 in die Zolllinie mit gewissen Vorbehalten
und 1828 -1824 volle Vereinigung.

261. Der Merkantilismus; Deutschlands und Preußens Handels—
politik bis 1806. Während West- und Nordeuropa einschließlich Rußlands und
Polens staatlich und wirtschaftlich 1360—1700 emporkamen, ging Deutschland durch seine

3cbmoller, Grundriß der NVolkswirtschaftslehre. II 1.—26. Aufs I
        <pb n="610" />
        594 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. (1052
Zersplitterung und die großen Kriege, hauptsächlich den 80 jährigen, zurück. Die Be—
völkerung war 1650 in vielen Teilen auf die Hälfte oder noch weniger reduziert. Der
Viehstand, die Wollproduktion war vollends durch den großen Krieg ruiniert; vieler
Orts nur noch Schubtarrenverkehr, Spaten- statt Pflugkultur, das ländliche Schul—
wesen fast verschwunden, das Kapital vernichtet, der Zinsfuß 10—80/0, während er
in Holland auf 3—560/0 stand. Viele Tausende von Privaten, die meisten Kleinstaaten
und Gemeinden waren bankerott, erbettelten und erhielten lange Moratorien. Hundert—
thausende von Häusern in Stadt und Land waren niedergebrannt, die Bodenpreise auf
/4 gesunken. Brauerei, Weinbau, Papiermacherei und Buchdruck, Woll- und Leinen—
gewerbe waren teils verschwunden, teils reduziert. Taufsende vagabundierten; die Genuß—
sucht hatte zu-, die Arbeitsamkeit abgenommen. In weitesten Kreisen galten Servilität,
List, Betrug und Gewalt als die besten Mittel wirtschaftlichen Fortkommens; aber die
schlichte Frömmigkeit und die mehr spießbürgerlichen privaten Tugenden hatten sich doch
in der Masse des Volkes, im Beamtentum, in den bessern Fürstenhäufern erhalten.

Das Wesentliche in wirtschaftlicher Beziehung war das breite Zurücksinken auf den
Standpunkt der Naturalwirtschaft. Es wurde befördert durch die politische Thatsache,
daß Deutschland in einige Hundert jetzt vollends ganz selbständiger Kleinstaaten zerfiel;
die kleinsten waren Dörfer und Rittergüter, Kleinstädte und Abteien; auch die Graf—
schaften und Fürstentümer waren meist nur 300 -8000 qkm groß; nur 10- 18 größere
Territorien bestanden, die, wie wir oben schon sahen, die Träger des wirtschaftlichen
Fortichritts in Deutschland wurden; doch waren auch von ihnen mehrere nicht gehörig
geographisch abgerundet, lagen zerstreut im Gemenge mit anderen Gebieten, waren auch
im 80 jährigen Kriege zurückgegangen. Und fast noch mehr als im 16. Jahrhundert
hdielt man im Elend von 1680—1700 an den alten Stapelrechten, Lokalzöllen, länd⸗
lichen Feudaleinrichtungen fest, war es schwer, zu Wirtschaftsreformen zu gelangen.

Gegen die neuen, besser eingerichteten Nachbarstaaten stand Deutschland nach allen
Seiten offen; sie drangen Land abreißend, Kredit gebend, wirtschaftliche Abhängigkeit
exzeugend von überall her vor; Holland beherrschte den Niederrhein, Frankreich den
Oberrhein; seine Waren und seine Mode fingen 1660—1700 an, Deutschland zu über—
ichwemmen; mit Subsidien und Pensionen erkaufte es alle Höfe (mit 300 Mill. Fr.
von Richelieu bis Ludwig XIV., mit 187 Mill. 1750- 1772). Schweden hatte die
Weser- und Odermündung, die meisten Ostseezölle in der Hand, hatte 1600 1768
aus der Ostsee fast ein schwedisches Binnenwasser gemacht; Dänemark drohte Hamburg
zu annektieren und nahm den Hansen ein gut Teil ihrer Handlung; Polen bestand
noch in alter Größe; seine Rohproduktenaussuhr, seine Kolonialwaren-⸗, Wein-, Salz-,
Manufakteneinfuhr war die Hauptstütze des ost- und norddeutschen Handels; die Weichsel
mit Danzig war ein polnischer Strom geworden; Ostpreußen war ein polnisches Lehen. —
Wir können hier nur das Emporkommen Preußens als merkantilistisches Gegenstück
zur mittelalterlichen Kleinstaaterei des übrigen Deutschlands betrachten.

Die Kur- und Neumark Brandenburg (86 680 qkm) hatte durch die Er—
werbung (1609) Cleve-Mark-Ravensbergssam Niederrhein (6449 qkm) und durch
die Ostpreußens (1618, 86 098 qkm) eine große politische Bedeutung, durch die Erwerbung
ßinterpommerns, Magdeburgs, Halberstadts und Mundens (1648 bis
1680) einen sesten wirtschaftlichen zusammenhängenden Kern selbständiger Staatsexistenz
Jewonnen (1688 1089 730, die inneren zusammenhängenden Lande 70 800 qkw). Unter
Friedrich dem Großen erreichte der Staat 185 650 qkm mit 51,2 Mill. Seelen. Er
blieb bis 1806 ein zusammengesetzter Territorialstaat, dessen Außenteile jahrzehntelang
mehr nach dem nichtpreußischen Ausland, nach den bisherigen Handelsverbindungen
hin gravitierten; jedes der vande behielt bis 1806 einen Teil seiner Wirtschafts-, Zoll⸗,
Steuer- und politischen Verfafsung; nur die mittleren Gebiete suchte eine energische
Wirtschaftspolitik 1660— 1740 mehr und mehr zu einem einheitlichen Gewerbe⸗ und
Handelssystem zu vereinigen, dem Schlesien nicht 1740 aber von 1758 -1765 auch
überwiegend angegliedert wurde. Die Grenzen blieben unregelmäßig, die Beherrschung
der Ströme und Handelswege war bedeutsanm. abher blieb dach im anzen ungenügend.
        <pb n="611" />
        1053) Deutschlands und Preußens Lage im 17. und 18. Jahrhundert. 595
Nirgends natürliche Grenzen; der Staat war wie durch Zufall aus dem übrigen
Deutschland herausgeschnitten. Doppelt schwierig war seine Handelspolitik; seine wirt⸗
schaftlichen Hauptgegner und Konkurrenten blieben fast mehr deutsche Nachbarn als
fremde Mächte: so bis 1740 Schlesien mit seinem großen, polnisch-rufsischen, Brandenburg
und die Meßstadt Frankfurt schädigenden Handel; das reichere Sachsen mit seiner Leipziger
Meßhandelspolitik; das bis 1720 schwedische Vorpommern mit Stettin, das in schwedischen
Händen den großen Kurfürsten hinderte, seine Seemachtsplüne auszuführen und den
Oderhandel zu heben; die Seestädte Hamburg und Danzig, welche Brandenburg von
1500 -1700 in immer größere Abhängigkeit brachten; Osterreich, das den Verlust
Schlesiens nicht verschmerzen konnte, zuletzt wie Sachsen in dauernden Zollkrieg mit
Preußen kam.

Der große Kurfürst gebot in seinem Kernlande über ganz verarmte gedrückte
Bauernschaften, einen unbotmäßigen nach polnischem Aristokratenregiment schielenden
Kleinadel und verkümmerte Landstädte, und doch gelang ihm, gestützt auf Heer und
Beamtentum und auf die Mittel seiner reicheren westlichen Lande, eine kühne monarchisch-
politische Reform und damit auch der erste Anlauf einer freilich oft versagenden staatlich—
merkantilistischen Politik. Seine Nachfolger, vor allem Friedrich Wilhelm J. (1718 bis
1740) und Friedrich der Große (1740 — 1786) vollendeten mit wesentlich auf ein Schutz⸗
ystem eingeschränkter Tendenz seine Ziele. Drei Hauptzwecke hat dabei die preußische
Handelspolitik 1640—1806 verfolgt, 1. die Herstellung einer inneren wirtschaftlichen
Einheit, 2. den Versuch, Preußen zwischen West- und Osteuropa doch eine gewisse maß—
zebende Handelsstellung zu verschaffen, 3. die eigene Industrie und die eigene Land—
wirtschaft zu schützen und emporzuheben. Betrachten wir sie nacheinander.

a. War die innere Wirtschaftspolitik zunächst in jedem Territorium darauf ge—
richtet, den Verkehr zwischen den Städten und Gutsherrschaften gerecht zu ordnen, beide
unter die Landeshoheit und das Landesinteresse zu beugen, die hinderlichen Stadt-,
Markt⸗, Stapel⸗, Abzugsrechte, die Auswüchse des lokalen Zunfte und Fremdenrechtes
zu beseitigen, das bestehende örtliche Zoll- und Steuerwesen in ein landesherrliches um—
jubilden, so trat von 1660 an dazu das Bemühen, die Territorien sich wirtschafitlich zu
nähern, z. B. zuerst Hinterpommern und die Neumark zu verbinden. Als Stettin
1720 preußisch geworden war, suchte man die Kaufmannschaften von Stettin, Berlin,
Magdeburg, nach 1740 auch die von Breslau zu einer gemeinsamen Ordnung des
Oderhandels und des Handels über Stettin hinaus bis nach England, Frankreich,
Spanien zu bringen. So schwer es Stettin geworden war, aus einer schwedischen Stadt
nit schwedischen Handelsinteressen eine preußische zu werden, noch schwieriger wurde es
dem Herzogtum Magdeburg, seine engere Verbindung mit Sachsen und Hamburg auf—
zugeben; erst nach langen Schwankungen und Kämpfen kam es dazu, das Magdeburgisch⸗
Halberstädtische überschüssige Getreide statt nach Hamburg nach Berlin, das Magdeburgische
Salz, statt nach Sachsen und Thüringen zu führen, zur Versorgung des ganzen preußifchen
Staates zu verwenden und so von Halle aus einen großen Verkehr bis Stettin, Königs—
berg, Breslau zu organisieren; nur schwer ertrug es Magdeburg, seine Wollüberschüsse
und Hammel statt nach Braunschweig und Sachsen nach Brandenburg abzugeben.
Straßen, Zolle, Stapelrechte, Schiffahrtsordnung und Postorganisation mußten dazu
gänzlich geaͤndert, neuorganisiert werden. Die preußische Staatspost, von 1660 - 1670
hegründet, 1690 aus Reit- in Fahrkurse umgewandelt, war bald eine der besten und
bisligsten, der centralistertesten, auch auf viele Nachbarlande sich ausdehnenden, von Memel
dis Holland reichenden Postanstalten in Deutschland. Der Müllroser Kanal, 1662 - 1668
erbaut, sollte die Oder mit der Havel und Elbe verbinden, da der untere Oderhandel
eit det Sperre von 1562 und 1572 verfallen und Stettin bis 1720 in schwedischen
Händen war; er machte aus Berlin einen erheblichen Umschlagsplatz, wurde von Kur—
sachsen als Unrecht gegenüber den bestehenden Stapel- und Straßenrechten betrachtet
und bekämpft. Ebenso der Bau der Saalschleusen (169441697), den Sachsen fast
hundert Jahre lang gehindert hatte, der erst den Wasserverkehr für Salz, Holz, Kohle
don Halle abwärts und ostwärts erlaubte. Dazu kam zu gleichem Zweck der Plauensche

20 *
        <pb n="612" />
        596 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1054
Kanal 17483; er ersparte jährlich 20 000 Thaler Salz- und Holzfrachten. Eine Reihe
ostpreußischer Kanäle (1688 —1788), der Finowkanal, der die Unteroder mit der Havel
und Berlin verband (1742-1746), der Bromberger Kanal 1772, die Schiffbarmachung
der Netze und Ruhr, die Oderkorrektionen, die anderweitigen Flußverbesserungen
vollendeten ein Wasserstraßennetz, wie es kein anderer deutscher Staat besaß. Das
Fremdenrecht war in Preußen im 18. Jahrhundert aus einem städtischen und territorialen
mehr und mehr nach langen Kämpfen ein staatliches geworden. Die gleiche Accise- und
Gewerbeverfafsung umschloß mehr und mehr den ganzen Staat; einer inneren Freizügigkeit
näherte man sich ebenso wie einer mehr und mehr erleichterten inneren Wareneirkulation,
die aber bis 1806 immer noch weit entfernt war, ganz unbehindert zu sein. Schon
die Thoraccise jeder Stadt hinderte diese Freiheit, und jede Provinz und jede Stadt
hatte etwas andere Acecisetarife. Die erschöpfenden Reformarbeiten von 1670-1756
an den alten Lokal- und den Territorialzöllen des 16. Jahrhunderts hatten wohl
einige Besserung und Erleichterung gebracht, aber — wesentlich wegen der drohenden
finanziellen Ausfälle — keine gründliche Anderung.

b. Die Pläne des Großen Kurfürsten, um jeden Preis Pommern und Stettin zu
erwerben, die Schweden von der deutschen Ostseeküste zurückzudrängen, Polen nicht ans
Meer kommen zu lassen, eine staatliche Flotte zu erwerben, die Handelsmarine in
stönigsberg und Kolberg zu heben, eine feste Stellung in Emden und Stationen in
Ostafrika und Westindien zu bekommen, beruhten auf dem richtigen Gedanken, den durch
die kleinliche hanfeatische Stadtwirtschaftspolitik an Holland, Schweden und Dänemark
berlorenen Ostseehandel wieder an eine deutsche, an die erstarkte preußische Macht, zu
bringen. Lange Verhandlungen und Verträge mit Holland, England, Dänemark,
Frankreich, Braunschweig, Lüneburg zielten ebendahin; Harburg sollte ein braunschweigisch—
brandenburgischer Ausfuhrhafen werden. Diese Ziele waren in der Hauptsache durch den
Handelsneid der großen europäischen Mächte nicht realifierbar. Aber der Grundgedanke
war richtig. Der werdende preußische Staat hatte eine seiner wichtigsten wirtschaftlichen
Aufgaben darin, eine Vermittlerrolle zwischen West- und Osteuropa zu erlangen;
er konnte dies nur mit einer eigenen Industrie, deren Pflege der Große Kurfürst auch
begann; aber außerdem dadurch, daß er die eigene Kaufmannschaft hob, die demütigende
Abhängigkeit und Ausbeutung von Holland und Schweden, dann auch die von Hamburg,
Danzig, Leipzig, Breslau abzustreifen, einen steigenden Teil des Warenstromes von Osft
nach West und umgekehrt über Brandenburg-Preußen zu leiten suchte; das mußte erst
in der Form des Fracht- und Speditions-, dann auch in der des Eigenverkehrs erstrebt
werden. Der Müllroser Kanal, die Versuche der Belebung des Oderhandels, der Bau
des Hafens in Swinemünde, die Staatspost dienten dazu, wie der den Engländern,
trotz der hohen Bestechung der russischen Bureaukratie durch sie, abgejagte einträgliche
Tuchabsatz nach Rußland 1722 51738. Immer war Friedrich Wilhelm J. in diesen
Bestrebungen vorsichtiger, der innere Schutz der heimischen Arbeit war ihm wichtiger,
als seinem vom Kammerdirektor Hille zu kühnen Plänen angeregten Sohne. Friedrich
der Große erschöpfte sich in Versuchen, Handelsverträge mit Frankreich, Spanien, den
Mittelmeerstaaten zu stande zu bringen, den Emdener Handel zu heben. Erx sah im
Erwerb Schlesiens vor allem ein Mittel, dessen große Handelsstellung in HOsterreich,
Polen und Rußland, den großen Absatz von Tuch, anderen Manusakten, Gewürzen u. s. w.
nach dem Osten nun für Preußen zu erhalten. Teilweise gelang ihm dies; Osterreich
aber weigerte sich, zumal von 1753—1756 ab, die Schlesier und ihre Waren wie
bisher zuzulassen. Dann griff der König zur Wiederherstellung des Magdeburger
Stapelrechtes, zum Verbot der Hamburger Schiffe in seinen Staaten und zum Magde—
burger Transitozollsystem (Anfang 1748, ungünstige Ordnung 1755, noch mehr 1768,
zut wirkende 1768). Diese Mittel sollten den großen Durchfuhrhandel von Hamburg und
Ldüneburg nach Schlesien, Sachsen, Thüringen aus einem Fremd—- in einen Eigenhandel
der Magdeburger und Berliner verwandeln, und sie erreichten auch zu einem Teil das
Ziel. Den gleichen Zweck hatte das schlesische Transitozollsystem (von 1765), das
den volnisch-fächsischen Durchfuhrhandel zu einem schlesischpreußischen machen sollte.
        <pb n="613" />
        10551 Preußens Centralisierung, Export- und Durchfuhrhandel. 597
Vor allem aber hatte die Erwerbung Westpreußens, der sich der Erwerb Danzigs an—
schließen follte, und der Polen (19. März 1775) octroyierte Handelsvertrag den Zweck,
durch das preußische Gebiet allen polnischen Handel zum Meere hin zu beherrschen. Alle
polnisch-preußische Ein⸗ und Ausfuhr, welche die Waren in preußische Hände brachte,
ahlte 20/0, die bloße Durchfuhr durch Preußen erst 8280, später 12,8, teilweise noch
twas weniger Prozente. Polnisches Getreide ließ man vielfach gar nicht herein. So—
lange Polen als selbständiger, von den Großmächten abhängiger Staat bestand, war es
so ein für Preußens Handel und Industrie wichtiger, ausgebeuteter Markt.

Reben dem preußischen Absaß nach dem Oflen war übrigens auch der nach dem
Westen nicht unwichtig: Holz, Getreide, Leinwand ging in großen Mengen nach England
und über England nach Spanien und den Kolonien. Immer aber ist der ganze Versuch,
Preußens auswärtigen Handel zu stärken, auf zu große Schwierigkeiten, auf die
natürliche Handelseifersucht der Westmächte gestoßen; er wäre vielleicht besser geglückt,
wenn der Große Kurfürst 1648 oder 1679 ganz Vorpommern und Stettin erworben
hätte; da der Staat durch Magdeburg, Halberstadt und Schlesien sich ganz nach dem
neren Deutschland ausdehnte, mußte es statt einer See- und Handels- eine agrarisch—
gewerbliche Landmacht werden, und Friedrich der Große hat daher mit Recht die Pläne
des großen französischen Admirals De la Bourdonnaie, der in seiner Heimat mißhandelt,
eine preußische Flotte schaffen wollte, zurückgewiesen. Im 18. Jahrhundert fand übrigens
auch der preußische Industrieerport in Mitteleuropa wachsende Schwierigkeit durch die
zuͤnehmenden gewerblichen Schutzzölle in Osterreich, Sachsen, Dänemark, Schweden und
Lüneburg-⸗Hannover.

c.“ Hie Pflege der eigenen Gewerbe, der eigenen Landwirtschaft, die Ausfüllung
der Bevölkerungslücken, die Tendenz auf innere Arbeitsteilung und auf inneren Verkehr
nußte so mehr und mehr von 16801806 der Mittelpunkt der preußischen Handels—
politik werden. Der eigene Markt mußte der inländischen Produktion und den in—
sändischen Händlern möglichst ausschließlich verschafft werden. Hier konnte man der
überlegenen auswärtigen Konkurrenz (auch bei geringerer politischer Macht, als die kon—
kurrierenden Staaten sie besaßen) die Stirne bieten.

Die hierher gehörigen handelspolitischen Maßregeln würden in ihrer Entstehung
und in ihrem Wirken viel deutlicher werden, wenn wir hier auch schildern könnten,
welche Refte älterer Gewerbe vorhanden waren, wie eine zahlreiche verarmte Bevölkerung
nach Arbeit und Brot verlangte, wie auf ganz Deutschland von 1660-1750 in
steigendem Maße der schwere Druck der übermächtigen westeuropäischen Konkurrenz
lastete, wie Preußen durch eine planvolle Hereinziehung auswärtiger höher stehender
wirtschaftlicher Elemente, hauptsächlich der französischen, der pfälzer u. s. w. Kolonisten
ins Land sich die Möglichkeit großer technischer und organisatorischer Fortschritte schuf,
wie der Staat im Inuneren durch Regulierung der Hausindustrie, durch Gründung und
Unterstützung größerer Privat- und Aktienbetriebe, durch staatliche Musterbetriebe aller
Art, durch Errichtung von staatlichen Woll- und Seidenmagazinen, durch einen gewissen
Zwang für Kaufleute und Konsumenten zum Waxeneinkauf die Industrie förderte. Aber
wir mussen uns versagen, darauf einzugehen, so sehr gerade die richtige Ineinanderpafsung
dieser und der eigentlich handelspolitischen Maßregeln den Erfolg garantierte.

Die handelspolitische Hauptstreitfrage in den ostdeutschen Territorien von 1600
bis 1700, die auf den Landtagen zwischen Ritterschaft und Städten aufs heftigste er—
zrtert wurde, war: soll die Regierung im Interesse der Getreide, Wolle, Vieh,
Holz u. s. w. exportierenden Ritterschaft die fremden holländischen, englischen und sonstigen
Händler und Faktore, die sog. Lieger, auch andere fremde Hausierer, die die Waren
der höheren Kultur billiger liefern als die Städte und die Rohprodukte dem Adel besser
bezahlen, leicht zulassen, oder soll sie im Interresse der Städte ihr Hereinkommen er—
schweren, den Adel auf die einheimischen städtischen Märkte verweisen, im Interesse der
staͤdtischen Gewerbe den Export von Wolle, Häuten u. s. w. erschweren, im Interesse der
städtischen Nahrung, so oft die Preise steigen, die Ausfuhr von Getreide und anderen
Rohprodukten Wwerren?
        <pb n="614" />
        —598 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [(1056
Das ständische Klassenregiment in Preußen, Brandenburg, Pommern, Magdeburg
hatte es bis gegen 1660 — 1666 verstanden, die Entscheidungen mehr zu Ungunsten der
Städte zu beeinflufssen. Aber je mehr der Große Kurfürst seine Gewalt befestigte, desto
zfter entschloß er fich, die städtischen Interessen zu berücksichtigen, die fremden Händler
und Hausierer zu beschränken, je nach den Ernteausfällen und den Landesinteressen die
Ausfuhr von Getreide, Vieh, Hopfen, Flachs, Hanf, Leder, Fellen zu verbieten, aller—
dings oft mit Ausnahmen für den Adel. Es war ein Fortschritt, daß die Landes—
herrschait der maßgebende Faktor wurde, aber die Handhabung der Verbote war oft
noch verfehlt, wie wir es oben schon (S. 578) schilderten. Doch wurde manches anders.
Neben Verboten für kurze Zeit beginnen jetzt auch dauernde Ausfuhrverbote aus der
Mark: 1664 für alles Kupfer im Interresse des Neustädter Kupferhammers, 1685 für
Hadern zum Papiermachen, 1694 für alles Eisen. Es beginnen auch vorübergehende
und dauernde Einfuhrverbote, so 1668 für fremde Mühlsteine, da der Kurfürst bei Pirna
Brüche erworben hatte und das Land damit versorgte; so immer wieder 1611-1710
iür Glaswaren, 1634 für Kupferwaren, dann für Eisenwaren von 1666 an; die freie
Salzeinfuhr hörte mit der Ausdehnung des Salzregals und der Versorgung des Staates
durch das Magdeburger Salz von 1680—-1750 auf. All' das waren aber immer noch
uinvollkommene, oft schlecht ausgeführte Anfänge einer landesherrlichen Handelspolitik.

Ein feineres Instrument für dieselben bot sich, als 1680 — 1690 in den sämtlichen
mittleren Provinzen die öfter einzuführen versuchte, 1667 definitiv in den Städten
durchgeführte Accise ganz in Staatsverwaltung übergegangen war, wesentlich zu einer
Thorsteuer mit strenger Kontrolle alles Einganges in die Städte geworden war. Nun
fkonnte man durch Abstufung der Accisetarife und strengeres Verbot von Handel und
Bewerbe auf dem platten Lande in diesem geographisch zerklüfteten Staate die Aus—
und Einfuhr doch einigermaßen sicher besteuern, kontrollieren, verbieten. Die Handels—
politik ist so von 1686 — 1806 überwiegend Accisetarifpolitik.

Nachdem man 18681 die einheimischen Tücher mit 1, die geringen fremden mit 2,
die feineren mit 40/0 des Wertes belegt hatte, schritt man 1687 — 1689 zur Ermäßigung
der Ausfuhrbesteuerung für einheimische Tücher, zum Verbot der Einfuhr geringer Tücher,
zur Belegung der fremden feinen Tücher mit 6 und 100/0; 1701 folgte eine Differen—
—RR
ür die Stoffe in Kraft, die man brauchte und zunächst nicht im Lande machen konnte.
Stockung der Geschäfte, Menschen- und Viehsterben, hohe Wollpreise und die Klagen haupt—
ächlich der hugenottischen Geschäftsleute erzeugten dann 17183 —-1728 eine Verschärfung
des Systemes: möglichst Gewichts- statt Wertsätze, Ausdehnung der Einfuhrverbote auf
eine Anzahl Waren, Erhöhung mancher Sütze auf 10-400/0 des durchschnittlichen
Warenwertes, hauptsächlich aber das nun auch für die Rittergüter der fämtlichen
nittleren Provinzen durchgeführte Verbot der Wollausfuhr nebst Beschränkung der
zostlichen Getreideeinfuhr auf die Durchfuhr, charakterisieren diese von Minister Grumbkow
durchgeführte Schutzzollverschärfung. Sie hob in Zusammenhang mit dem Export nach
RKußland und anderen günstigen Umständen und Maßnahmen die Industrie und den
Wohlstand sehr, erzeugte aber 1718 -1728 einen starken handelspolitischen Kampf mit
Kursfachsen, der glücklicherweise mit einem billigen Handelsvertrag 1728 endigte; dieser
zeließ die bestehende Sperre, resp. die hohe Belegung für die jedem Staate besonders am
Herzen liegenden und geschützten Industrien, gab aber im übrigen den Verkehr relativ
frei; Sachsen konnte z. B. seine große Leineneinfuhr nach Brandenburg beibehalten;
der Vertrag blieb bis 1753 in Kraft.

Die schlechten Geschäfts- und Erntejahre 1737 —1748 brachten allgemein etwas
erhöhte Accisetarife 1759, Vermehrung der Einfuhrverbote (1741 sind es 19 Waren⸗
zruppen) und einzelne spezielle Schuͤtzzoüerhöhungen. Friedrich der Große sucht energischer
zinzugreifen, verschafft sich seit 1749 eine aussührliche, ihn in seinen Maßnahmen be—
herrschende Handelssiatiftik, führt mehrfach Export- oder Produktionsprämien ein. Im
zanzen aber bleibt das System ähnlich wie 1713— 1740, bis der Konflikt mit Sachsen über
das Transitoaollsystem (1755) und der Übergang Hsterreichs zu einem schroffen Sperr⸗
        <pb n="615" />
        atee 8
1057) Preußens Schutzsystem und seine Resultate. 99
ystem (1763 -1756), zu einer großen Zahl Einfuhrverboten und Tariferhöhungen führen,
die zunächst provisorisch als Retorsionen gedacht waren, aber in der Hauptsache dann
dauernd blieben, da die Kommerzienverhandlungen mit Sachsen und Osterreich vor und
nach dem Kriege resultatlos verliefen.

Nach dem Kriege hat der König den Druck der Accise wohl durch Aufhebung und
Ermäßigung der Sähe für die Nahrungsmittel der kleinen Leute ermäßigt, aber im
aübrigen das System noch sehr verschärft, die Einfuhrverbote auf Hunderte vermehrt,
durch die eingeführte Grenzbewachung die Kontrolle zum ersten Mal nachdrücklich gemacht,
hzurch Staatsmonopole, Ausdehnung des Wollausfuhrverbotes auf Schlesien, durch
Schließung der ganzen Ostgrenze für die polnische Getreideausfuhr zum inneren Konsum,
durch Ausbildung des Transitozollsystems, durch die viel schärfere Kontrolle des Frank—
urter Meßverkehres, durch die dauernde Sperrung alles Handels nach Kursachsen und
Ssterreich große Unzufriedenheit, hauptsächlich in den Jahren 1764—-1773 erzeugt. Von
1774 an hat der wirtschaftliche Aufschwung die Klagen wieder zurücktreten lassen. Der
noch größere Aufschwung von 1790 —1806 war mehr Folge der Lähmung der französischen
und holländischen Volkswirtschaft als des preußischen Handelssystems. Von 1786-1806
hat ein ungeschickter Zickzackkurs in der preußischen Handelspolitik gewaltet, an ihren
vesentlichen Grundlagen aber nichts geändert; einige Schärfen wurden gemildert, andere
aber hinzugefügt. J

Das Resultat im ganzen war trotz der starken Ubertreibungen 1765 — 1806
ein günstiges. Jedenfalls war Preußen 1680—1806 das europäische Land mit der
ttärksten Einwanderung und der stärksten jährlichen Bevölkerungszunahme (111/2 00).
Seine Aus- und Einfuhr betrug 1752 120 Mill. Mk., 1795 -1796 312; durch den Sund
uhren 1769-1774 jährlich 25300, 1804 2012 preußische Schiffe; Stettin besaß 1751
79 Handelsschiffe mit 4675, 1782 150 mit 17911 Lasten; die Aus- und Einfuhr
Stetlins war wohl von einer halben auf drei Millionen Rthl. 17560 -1785 gewachsen.
An Wollwaren wurden 1785 sür 6—8 Mill. Rthl. produziert, für 1 Mill. exportiert.
An Leinwandwaren schätzt Herzberg die Produktion zu 9 Mill. Rthl., an Seidenwaren
zu 8 Mill.; von beiden ging auch ein großer Teil ins Ausland. Preußen hatte eine
zlühende Landwirtschaft und eine erhebliche Industrie. Die Ausbildung der königlichen
Betreidemagazine mit ihren großen Ein- und Verkäufen hatte die Getreidepreise von
17140 21786 so ziemlich auf gleicher mittlerer Höhe gehalten, was der Landwirtschaft
vie den Gewerben gleichmäßig zu Gute kam. Berlin war eine der schönsten und die
billigste Groß- und Industriestadt Europas geworden. Die preußische Rechtspflege galt
für die unabhängigste; die persönliche Freiheit und Sicherheit, die unabhängige Mein ungs—
aäußerung wär garantiert. Durch den ganzen Staat und seine Wirtschaft wehte die Luft
rationellen Fortschrittes. Und wenn der Merkantilismus und die Beamtenthätigkeit
auch bis zur staatssocialistischen Vielregiererei sich gesteigert hatte und der Korrektur
jarrte, ohne die treibenden Regenten, ohne die starke staatliche Zusammenfassung der
raufte, ohne den Schutzzoll und die aggressive Handelspolitik wäre in diesem Lande ohne
ühnes weitblickendes Bürgertum, mit feinem kleinen lokal und provinziell fühlenden
Feudaladel, mit seinen armen Bauern der Aufstieg zur modernen Volkswirtschaft und
zu einem mäßigen Wohlstand nicht möglich gewefen.

Ohne die Politik, die Kriegführung, den Merkantilismus Preußens wäre nirgends
in Deutschland ein fester Halt gegen Ost, Süd, West und Nord gewesen. Unser Vater⸗
land wäre im 18. oder 19. Jahrhundert wahrscheinlich wie VPolen von den anderen
großen Mächten geteilt worden.

262 Bedrutung und Kritik des Merkantilismus. überblicken wir
die Maßregeln des Merkantilismus, so könnte es scheinen, daß sie weit auseinander-
liegen. Die meisten Staaten freilich haben ihr Hauptaugenmerk auf den Kolonial—
rwerb und den Kolonialhandel, auf das Monopol dieses Handels gerichtet (wie Portugal,
Spanien, Holland, später Frankreich und England). Aber die einen haben damit das
Ziel verbunden, sich zum Mittelpunkt des europäischen Zwischenhandels zu machen und
shre Handelsmarine zu stärken (Holland und Enaland), die anderen haben diese Ziele
        <pb n="616" />
        300 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1058
nicht oder in geringerem Maße verfolgt (Portugal, Spanien, Frankreich). Einige
wollten in erster Linie eine große eigene Industrie und einen starken Industrieexport
sich schaffen; sie erschwerten die Ausfuhr der industriellen Rohstoffe, die Einfuhr der
konkurrierenden Industriewaren (Frankreich, England, Preußen); bei andern tritt dies
Ziel wenigstens hinter der Handelsförderung zurück (Portugal, Spanien, Holland). Einige
hatten einen im ganzen freien Getreidehandel (Holland), andere erschwerten die Getreide—
ausfuhr, um villige Lebensmittel für die Städte und die Industrie zu schaffen (Frank—
reich), wieder andere zahlten Getreideexportprämien, um die Preise im Intereffje der Land—
wirtschaft zu heben (England) oder erschwerten die Einfuhr billigen konkurrierenden
Getreides (Preußen). Bei einigen hat es den Anschein, daß' ihre Politik den
ausschließlichen oder überwiegenden Handelsinteressen diente, wie das schon bei den
Puniern und Venetianern, später bei den Holländern hervortritt, bei andern erscheint
die Förderung der großen einheimischen Produktionszweige, Industrie, Bergbau, Land—
wirtschaft als die Hauptsache; sie geschieht allerdings auch hier durch die Handels—
beeinflufsung; daher der Name: Handels- oder Merkantilsystem.

Die Verschiedenheit dieser Mittel entspringt der Verschiedenheit der Natur, der Größe,
der Lage, der wirtschaftlichen Entwickelungsstufe der Länder, teilweise auch der verschiedenen
Einsicht der Regierenden und dem verschiedenen Maß der vorherrschenden Klasseninteressen.
Alle Staaten aber gleichen sich darin, daß sie für diese verschiedenen Zwecke ähnliche Mittel
Aus- und Einfuhrverbote, Aus-, Einfuhr- und Durchfuhrzölle, Prämien, Navigations—
Jgesetze, Kolonialgesetze u. s. w.), kurz eine weitgehende wirtschaftliche Staatsverwaltung und
einmischung anwenden; überall soll der Absatz und die Bewegung der Waren und
Produkte in bestimmte Richtung direkt gezwungen oder indirekt gelockt, das wirtschaft—
liche Handeln der Bürger, indirekt auch das der Fremden, der Konkurrenten, der wirt—
ichaftlichen und politischen Feinde weitgehend beeinflußt werden. Und zuletzt werden
wir sagen können, alle diese verschiedenen Mittel einschließlich der Zoll- und Handels⸗
kriege beständen in der Einsetzung staatlicher Machtmittel für die speziellen Wirtschafts—
und Handelsinteressen, deren Förderung im Moment als das Wichtigste für die Nation
und den Staat erschien. Und wir werden weiter behaupten können, daß die sich ver—
größernden Nationalstaaten des 15. 418. Jahrhunderts alle mehr oder weniger eine
solche Politik und solche Mittel angewandt haben, und daß durch sie diejenigen empor—
kamen, die mit Klugheit und Energie, mit Anpassung an ihre Machtmittel, mit richtiger
Schätzung der vorhandenen wirtschaftlichen Kräfte und Widerstände merkantilistische
Politik trieben. Alle Staaten standen 1300-5 1800 nur vor der Wahl, entweder
merkantilistische Politik zu treiben und damit zur inneren Einheit und äußeren Anerkennung
zu kommen oder in der alten lokalen und naturalwirtschaftlichen Wirtschaftsform zu
verharren, in ihrer losen Struktur von den merkantilistischen Staaten überholt. bei
Seite geschoben, ausgebeutet zu werden.

Die merkantilistischen Institutionen halfen höhere Wirtschaftsformen ausbilden,
Kolonialbefitz erwerben und nützen, auswärtigen Handel und heimische Marine, große
Hausindustrien und die ersten Großbetriebe schaffen; sie förderten die innere Arbeits—
teilung, den zunehmenden inneren Waren- und Geldverkehr, das Kreditwesen, die Steuer—
und Finanzkraft des Landes, sie begünstigten das Bürgertum, die aufstrebenden Mittel—
flafsen, das neue Unternehmertum. An der modernen Staatenbildung hat der Merkan—
tilismus wesentlich mitgewirkt; er war für nationale Einheit und Zusammenfassung
der Kräfte thätig. Aus dem nie ruhenden damaligen handelspolitischen Kampf um
die Märkte, um den Industrieabsatz und die Kolonien ging das Übergewicht der größeren
Staaten, aber auch die Anstrengung der kleinen hervor, die sich gegen die Unterdrückung
der größeren wehrten. Wie England und Holland im Kampf gegen Spanien, so kam
Preußen im Gegensatz zu den Westmächten und Osterreich empor. Und stets ging das
politische und das wirtschaftliche Emporsteigen Hand in Hand. Die kleinen Staaten
ersetzten durch moralische Kräfte, Energie, kluge uͤmsicht, was ihnen zunächst noch an
Macht, an Kapital, an Kolonien, an Seetüchtigkeit fehlte. Und das letzte Ergebnis
war gegen 1750 — 1850 doch ein Sieg des humaneren Rölkerrechtes über die merkan—
        <pb n="617" />
        1059] Die Berechtigung des Merkantilsystems. 601
tilistischen Brutalitäten, die sich die Großmächte erlaubten, ein schon im 18. Jahrhundert
viel besprochenes Gleichgewichtssystem, das dann den großen Teil des 19. Jahrhunderts
und bis heute vorhielt, das neben den großen Mächten die kleinen erhielt und sie wirt—
schaftlich vorankommen ließ.

Von den einzelnen merkantilistischen Maßregeln waren gewiß recht viele falsch;
viele erreichten ihren Zweck nicht. Auch die richtig geplanten und ausgeführten haben
mit ihrem starken Eingriff in bestehende Verhältnisse oft nicht sofort, sondern erst
später dazu beigetragen, den Wohlstand zu heben; sie haben meist nicht direkt Industrie,
Absatz, Handel schaffen können, mehr nur indirekt über Schwierigkeiten weggeholfen,
psychische Kräfte entwickelt, den Nationalgeist gehoben, das Zutrauen der Geschäftswelt
gestärkt, da und dort an Stelle zu schwächlicher individueller Aktionen die staatliche
Gesamtkraft gesetzt. Das ganze System erzeugte die stärkste und innigste Verbindung
von Staat und Volkswirtschaft, die bisher in größeren, geldwirtschaftlich entwickelten
Staaten vorgekommen war.

Es lag in der Natur der Sache, daß für die neuen großen und schwierigen Aui—
gaben den leitenden Staatsmännern ebenso oft die Einsicht, der weite Überblick, die breite
Kenntnis der komplizierten nationalen und internationalen Verhältnisse fehlte, wie die
Möglichkeit, die rechten ausführenden Organe, integre Beamte, gutes Zollpersonal, lautere
Kolonialgouverneure u. s. w. sich zu schaffen. Nur tastend, immer wieder fehlgreifend,
probierend kam man vorwärts. Es ist so verständlich, daß nur wenige große Staats-—
männer, sowie in jedem Lande nur wenige Epochen als die erscheinen, die das Merkantil—
system glänzend und ganz erfolgreich durchgeführt haben. Es ist ebenso begreiflich, daß
der schwer verantwortliche und schwierige Gebrauch politischer Macht für wirtschaftliche
Zwecke — so notwendig er war, um die neuen Staaten zu schaffen, sie finanziell zu
heben, ihren Handel auszubilden — immer wieder übers Ziel hinausschoß und miß—
braucht wurde. Und es konnte ferner nicht anders sein: das wissenschaftliche Nach—
denken über diese großen Zusammenhänge mußte zunächst teilweise fehlgreifen, mußte
am Außern haftend, den Geldbesitz, die Industrieförderung, gewisse Handelszweige schief
beurteilen, mußte zu voreiligen Generalifationen kommen; aber das Gesamtziel der
merkantilistischen Politik war doch zunächst das richtige.

Wir versuchen uns die notwendigen Kehrseiten des Systems, die Haupt—
irrtümer seiner Theorie noch etwas klarer zu machen.

Der Grundgedanke des Systems, daß die Staatsgewalt ihre Macht für die wirt—
schaftlichen und Handelszwecke brauchen solle, lag im Wesen der neueren Staatsbildung,
der geldwirtschaftlichen Arbeitsteilung, des stark anwachsenden internationalen Groß—
handels, der Ausdehnung der europäischen Kultur' auf alle Erdteile. Auch in aller Zu—
kunft werden alle großen Kulturstaaten immer wieder an den Punkt kommen, wo sie
nach innen und außen die politische Macht für wirtschaftliche Zwecke einsetzen müfsen.
Die entgegenstehende Vorstellung, Staatsgewalt und Wirtschaftszwecke gänzlich zu
trennen, ist unhaltbar. Nur handelt es sich natürlich in bezug auf ihre Verbindung
darum, die richtigen Vorausfetzungen hierfür zu finden und dem entsprechend bestimmte
Maße und Grenzen einzuhalten. Es giebt einen richtigen und falschen Machtgebrauch,
einen gerechten und ungerechten, einen maßvollen und einen mgßlosen. Die ganze Zeit
des Merkantilismus neigte im Inneren und nach außen zur Überschätzung und Uber⸗
spannung der staatlichen Machtbenutzung. Im Inneren, weil dem aufgeklärten Despo—
tismus die Gegengewichte fehlten; das Ubermaß von Polizei- und Staatszwang in
wirtschaftlichen Dingen erzeugte zuletzt das Gegenteil: die optimistische und individua—
listische Freiheitslehre. Und doch hatte der Machtgebrauch nach innen immer eine
natürliche Schranke, die nach außen fehlt: das starke solidarische Gefühl der einheit—
lichen Gesamtinteressen, des Gesamtwohles, die Rücksicht auf die einzelnen Teile, be—
sonders die schwächeren. Nach außen fehlt dieses Korrettiv. Und daher — zumal
da das Völkerrecht noch so roh und unentwickelt damals war — so leicht Macht—
mißbrauch jeder Art gegen andere, zumal die schwachen Staaten, gegen die Kolonien,
gegen unterworfene Stämme anderer Rafse. Wo freilich in den Zeiten des Meerkantil—
        <pb n="618" />
        302 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1000
ystems kleinere schwächere Staaten sich durch Fremdenrecht, Schiffsgesetze, Schutzzölle gegen
größere, stärkere, sie mißhandelnde sich handelspolitisch wehrten, wird niemand das salsch
finden. Aber wo die starken sich zu brutal benahmen, ist das Gegenteil der Fall; da
schlossen sich leicht auch für sie — neben den ersten Machterfolgen — später die größten
Nachteile an den Machtmißbrauch. Portugal und Spanien mußten das erleben, wie
England durch den Verlust der Vereinigten Staaten.

Ein erheblicher Teil der handelspolitischen Kümpfe des Zeitalters knüpft an das
ältere unvollkommene Völkerrecht an. Als der Papst die Weltmeere durch einen Strich
auf der Weltkarte zwischen Portugal und Spanien geteilt, empfand dies die übrige Welt
als ein grobes Unrecht und schwere wirtschaftliche Schädigung. Es entstand der lange
Streit, ob es ein staatliches Eigentum an den Meeren gebe. Die Holländer ließen
durch Hugo Grotius die Freiheit der Meere verteidigen, führten aber praktisch die Un—
freiheit in den afiatischen Meeren durch. Ähnlich bekehrten sich die Engländer rasch
vom mare liberum zum mare clausum Brittanicum. Selden behauptete, das brittische
Reich reiche bis zu den gegenüberliegenden Küsten. In den neu erworbenen Kolonien
iehlte leicht jede Kontrolle und Schranke der staatlichen Macht; man denke an die
Greuel der Negerjagd und des Negerhandels, an die Barbareien, durch welche England
in Indien Herr wurde, an die vielsach maßlosen Einschränkungen alles wirtschaftlichen
Lebens in den Kolonien. Auch weitere Punkte des Völkerrechts waren von durch—
schlagender Bedeutung für die damalige Handelspolitik. Wir sahen, bis zu welchen
Gewaltthaten das Kaperwesen führte. Allen Neutralen zeitweise jeden Handel zu ver—
bieten, ihre Schiffe zu nehmen, haben die starken Mächte, besonders England, bis 1815
in Kriegszeiten sich angemaßt. Nur langsam siegte von 1600 - 1856 ein etwas civili—
sierteres Seekriegsrecht, das die neutralen Staaten schützte, dem Grundsatz „frei Schiff,
rei Ware“ Geltung verschaffte. Die Vorstellung, daß Handelsverträge nur ihr Ziel er—
reichen, wenn die stärkeren und klügeren dabei die schwächeren und ungeschickteren Staaten
betrügen, gehört recht eigentlich der Zeit des Merkantilismus an. Mit Bestechung wird
auch heute da und dort in der Diplomatie gearbeitet, aber doch entfernt nicht mehr so,
vie in der Handels- und anderen Politik des 17. und 18. Jahrhunderts.

Das sind die schwarzen Schatten des Merkantilsystems: ein Teil der Erfolge
war Machtmißbräuchen zu danken, die in ihren ferneren Folgen ungünstig wirken
mußten, die politische und wirtschaftliche Organisation vergifteten, zu Reaktionen und
päteren Niederlagen die Keime legten.

Dazu kam nun die technische Unvollkommenheit der Mittel, mit welchen der
Merkantilismus arbeitete. Das Beamtentum war meist noch nicht geschult und integer
zenug. Das Übermaß der Staatsthätigkeit erzeugte bei seiner ersten großen Ausdehnung
ju viel Korruption, Täuschung, Betrug, Mißgriffe aller Art. Nehmen wir nur die
Ausbildung der Zolltarife; von wenigen Dutzend Positionen waren sie vom 16. bis
18. Jahrhundert auf Hunderte und Taufende gestiegen; meist waren es noch Werttarife,
die zu lauter falschen Deklarationen führten. Die Zollpflichtigen waren meist schutzlos
der Willkür der Beamten ausgesetzt. Bei den Tendenzen zu nationalem Schutz schritt
nan fast allerwärts zu rasch von Zöllen im Betrag von 5—250/0 zu solchen von
50-200 0/0 des Wertes, verwandelte zu häufig die Zölle in Aus- und Einfuhrverbote;
zu lange ließ man die Ausfuhrzölle des Mittelalters, die Rohstoffzölle bestehen. Die
Folge war ein maßloser Schmuggel, Bestechung der Zollbeamten, Betrug aller Art.
In Westindien wurden */10 der Einfuhrwaren geschmuggelt. Von den ehrbaren Gründern
der Vereinigten Staaten waren sehr viele notorische Schmuggler. In England schätzte
man 1780, daß 2 Mill. Menschen am Schmuggel beteiligt seien; von 181/2 Mill. Pfund
Thee wurden 7 Mill. geschmuggelt; von der französischen wirklichen Einfuhr nach Eng—
sand von 24 Mill. Livres waren 18 geschmuggelt. Eine unerhörte Korruption ver—
breitete sich so über allen Handel. Und diese Korruption setzte fich fort in die Parla—
Zente und in die Regierungskreise; die Interessenten wußten für sich Zölle, Prämien,
Rückzölle durchzusetzen. Immer mehr entschieden in vielen Staaten nicht die Gefamt⸗,
sondern habsüchtige Privatinteressen. RDer ganze Apparat des Zollwesens war nun
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        1061] Die übertreibungen und falschen Mittel des Merkantilsystems. 608
meist so kompliziert geworden, daß nicht mehr zu übersehen war, wie er im einzelnen
wirke; der Zoll auf den Rohstoff verteuerte die Halbfabrikate, der auf Gespinste die
Weberei. Wenn man mit Rückzöllen und Prämien die Ausfuhr der durch Zölle ver—
teuerten Waren durchsetzte, erzeugte man neue Erschleichungen und Betrügereien aller
Art. Meist waren die Abgaben, die aus verschiedener Zeit stammten, noch nicht uni—
fiziert, flossen oft nicht in eine Kasse; der Aufenthalt und die Hemmung, die hieraus
sich ergaben, wurden um so unerträglicher, je mehr der Verkehr wuchs. Bei allen Ande—
rungen, die in den Parlamenten und in den Ministerien beschlossen wurden, fehlte die
heute vorhandene internationale Kenntnis der Produktionskräfte, des fremden Handels.
Jeder Staat hütete seine Kenntnisse, oft sogar seine Tarife, jedenfalls die Instruktionen
zu ihnen als Geheimnis.

In Frankreich ist der handelspolitische Verwaltungsdienst vom Tode Colberts an
zurückgegangen; England bot von 1760—517883, in der Zeit, da A. Smith es be—
obachtete, das Bild einer ganz entarteten Handelspolitik, einer durch Unverstand und
Handelsintriguen der Unternehmerkreise beherrschten Kolonialpolitik; der Wohlstand
stagnierte, das Land stand beim Frieden von Versailles 1788 vor dem finanziellen
Bankerott. In Preußen erschien seit dem Tode Friedrichs des Großen das alte System
überlebt. Der Boden war so allerwärts vorbereitet für eine neue Theorie und eine
neue Ära der Handelspolitik.

Waren es so wejentlich die praktischen Übertreibungen und technischen Unvoll—
kommenheiten der Ausführung, die das System bei den Staatsmännern diskreditierten,
in der öffentlichen Meinung konnten sich auch die theoretischen Formulierungen
seiner Gedanken immer weniger halten. Wir kommen im nächsten Paragraphen auf die neue
sreihändlerische Theorie, welche die merkantilistische bekämpfte, ergänzte. Wie diese, ein—
seitig auf dem internationalen Kampfgedanken aufgebaut, die politische Seite der Handels⸗
instikutionen entwickelt hatte, so ging jene von der ebenso sehr vorhandenen anderen
Seite des Handels, seinem Nutzen für die Tauschenden, seinen individualistischen Ursachen,
seinen Preiswirkungen aus. Auch sie mischte Wahres mit Falschem, trat zunächst ein—
seitig, übertreibend auf, aber sie war gegenüber den Einseitigkeiten des Merkantilismus
ein befreiender Fortschritt. Wir werden das sehen. Hier sei nur über die wichtigsten
falschen oder übertriebenen Theorien des Merkantilismus noch ein Wort gesagt.

Eine Hauptstütze des alten Systems war die Einteilung des Handels in ver—
schiedene Zweige und der versuchte Nachweis, daß von diesen einzelne ebenso nützlich,
wie andere schädlich seien. Es wird der Zwischen- und der Frachthandel, der Kolonial—
handel und der Exporthandel von Manufakten, die dem Inland Arbeitsverdienst ge—
geben haben, sowie die Einfuhr von zu verarbeitenden Rohstoffen ebenso gelobt, wie
die Einfuhr von Luxuswaren und die von solchen Waren, welche man auch im Inland
machen kann, deren Bezug die Beschäftigung der inländischen Arbeiter vermindere, ge—
tadelt. Hauptsächlich wird aller inländische Handel gegenüber dem auswärtigen, der
allein die Geldmenge im Lande vermehren könne, gering geschätzt. Die Art, wie die
späteren Merkantilisten diese Einteilung vortragen, z. B. Forbonnais, dem Friedrich
der Große beinahe wörtlich folgt, enthält manches Richtige, aber auch vieles Schiese.
Auf die Bilanz kommen wir gleich. Nur das Eine sei hier noch angemerkt. A. Smith
stellte diesen Betrachtungen nun eine umgekehrte Überireibung gegenüber. Er sieht
den Kolonial- und allen Zwischenhandel fast für schädlich an, weil sie das Kapital nicht
rasch umsetzen. Er hält allen Binnenhandel für wohlthätiger als den Außenhandel.
Er übersieht dabei, daß (wie Torrens nachwies) der Austausch zwischen alten Kultur—
und Gewerbeländern und dünnbevölkerten, aber fruchtbaren fernen Ackerbaugebieten einer
der gewinnbringendsten ist, weil er für beide Arten von Ländern wichtige Bedürfnisse
am billigsten befriedigt. Und derartigen Handel förderte das Merkantilsystem für Holland
und England teilweise allerdings auf Kosten ihres Binnen- und Nachbarhandels.

Der theoretische Grundgedanke nun aber des Merkantilsystems war die halb
völkerrechtliche, halb volkswirtschaftliche Lehre, die z. B. auch Voltaire so sehr betont,
daß im internationalen Handel der Vorteil des einen Staates stets den Nachteil des
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        304 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1062
anderen bedeute. Diese Theorie hatte ihren Ursprung in den Kolonialkämpfen, in der
Ausnutzung der Machtungleichheit, in den Übervorleilungen und Ausbeutungen des
Zeitalters. Dieser pessimistische Satz ist gerade so übertrieben, wie der entgegengesetzte
optimistische der Freihandelslehre, daß bei jedem Tauschgeschäft und allem internatto—
aalen Handelsverkehre stets beide Teile gleichmäßig gewinnen. Je nach den Kräften
und Spannungen kann das eine wie das andere der Fall sein. Vielleicht überwog im
17. und 18. Jahrhundert mehr das erstere, im 19. mehr das letztere. Daß der Gewinn
des einen der Verlust des anderen sei, war wahr, als die Holländer alle anderen euro—
päischen Staaten aus den Molukken hinauswarfen, als sie die Schelde auf ewig sperrten,
als Cromwell mit der Navigationsakte und den Seeschlachten den holländischen Zwischen—
Jandel vernichtete, war wahr, als England den Franzofen Canaba und Indien nahm.
Es war wahr bei vielen Handelsvertraͤgen und ihren Folgen. Es ist heute noch wahr
im Kampf um den Kolonialbesitz, um die großen und wichtigsten Handelsstraßen (Suez,
Panama usw.). Noch 1897 konnte die „Saturday Review“ ausrufen: wenn Deutsch—
land morgen aus der Welt vertilgt würde, so gäbe es übermorgen keinen Engländer,
der nicht um so viel reicher würde.

Alle Menschen, alle Staaten und Volkswirtschaften stehen sich auf der einen Seite
feindlich, auf der anderen freundlich gegenüber. Sie kämpfen um Vorteile, suchen die
anderen auszustechen, ja zu vernichten, und daneben brauchen sie einander wieder und
nüfsen sie sich gegenseitig fördern. (Vgl. oben J, 8 82.) Aller Handel und alle
dandelspolitik hat dieselbe Doppelnatur: eine feindliche und eine friedliche Seite; die
Staaten haben stets bald friedlichen Verkehr, bald Kämpfe aller Art bis zum Zoll⸗ und
zum wirklichen Kriege; nach dem Kampfe streben sie wieder nach Staatsverträgen, nach
sompromissen, die beiden Teilen nützen wollen. Je mehr der Friede der Staaten unter—
einander, das geläuterte Völkerrecht siegt, je gleichere Gewalten einander gegenüberstehen,
desto mehr wird der friedliche Austausch mit gegenseitiger Förderung, mit beiderseitigem
Bewinn den breiteren Raum in den gegenseitigen Beziehungen einnehmen.

Nur eine Unterart des Gedankens, daß der Gewinn des einen siets der Verlust des
anderen sei, ist die im 17. und 18. Jahrhundert entstandene Handelsbilanzlehre
(vgl. J, S. 880 -86). Sie vergleicht den Geldwert der Ausfuhr eines Landes mit der
Einfuhr; ein Plus der Wareneinfuhr über die Ausfuhr erklärt fie für eine ungünstige,
ein Plus der Warenausfuhr über jene für eine günstige Bilanz, weil sie Geld und
damit Reichtum, Verkehr ins Land bringe; jede Ausfuhrsteigerung erscheint als will—
kommen, zumal eine solche von Manufakten, an dem Einheimische viel Arbeitslohn
und Unternehmergewinn verdient haben. Die Theorie trat mit manchen schiefen, ja
alschen Forderungen auf; sie ist aber in ihrem Ursprung, ihrem Grundgedanken nicht
so falsch, vie Hume und A. Smith gemeint haben.

Ihre Wurzel liegt in der historischen Thatsache, daß die sich ausbildende Geld—
wirtschaft in allen Gebieten ohne Edelmetallproduktion mit einem chronischen Mangel
an Metall und Münze, vor allem an guter eigener Landesmünze zu kämpfen hatte.
Daher suchten feit dem Mittelalter alle Städte und Gebiete ihre Münze, oit auch das
Rohedelmetall festzuhalten, verboten oder erschwerten ihre Ausfuhr, kontrollierten allen
Handel mit fremden Kaufleuten, zwangen sie ganz oder teilweise, ihren Erlös nicht
bar, sondern in Landesprodukten mitzunehmen. So geschah es am weitgehendsten in
Venedig, dann in England, noch im 18. Jahrhundert im schlesisch-polnischen Handel.
—AD——— Absatz zu schaffen.
Aus einer geldpolitischen wurde nach und nach eine handelspolitische Maßregel.

Als die größeren Staaten sich konsolidiert hatten, als fie anfingen, ihre Volks—
wirtschaft, ihre Ein- und Ausfuhr als ein Ganzes zu betrachten, als letztere vom 16.
bis 18. Jahrhundert von immer größerer Bedeutung fur alle Produktion und allen Absatz
wurde, war es natürlich und heilsam, daß man sich eine Vorstellung von dem Wert
der gesamten Warenausfuhr und einfuhr verschaffte; man berechnete sie erst ganz roh
durch eine Multiplikation der Zolleinnahme. Von 1697 an stellte England, von 1716
an Frankreich, von 17418 —50 an Preußen die erfte wirkliche Wareibandeléstalifstik fur
        <pb n="621" />
        oes

Die Theorien des Merkantilismus.

605
ganze Länder her; es war ein großer Fortschritt in der Erkenntnis einer der aller—
wichtigsten Erscheinungen der Volkswirtschaft. Nun erst sah man, so unvollkommen
auch die Zahlen waren, einigermaßen klar für alle staatliche Beeinflussung des Handels
und der Produktion, für allen Abschluß von Handelsverträgen. Das Detail und der
jährliche Wechsel an dieser Statistik waren das Wertvollste. Das öffentliche Interesse
aber heftete sich an die Hauptsummen, an die hieraus berechnete sogenannte günstige
oder ungünstige Bilanz. Immer war die Frage, was ergeben diese Hauptsummen,
ergeben sie Verlust oder Gewinn des Landes zum Vorteil oder Nachteil anderer Staaten,
sür den nicht ganz unnatürlich, der nicht an die harmonistische Fiktion glaubt, bei
jedem Handel müßten stets beide Teile gleich gewinnen. Es war nur zweifelhaft, ob
aus diesen Hauptsummen eine sichere Antwort über Gewinn und Verlust des Staates,
ja über Zu- und Abnahme des Geldvorrats herauszulesen war. Man war nicht fähig,
die Zahlen kritisch zu prüsen, noch weniger die Edelmetallaus- und Einfuhr richtig
restzustellen. Man kannte den Mechanismus der Bezahlung durch Wechsel noch nicht
zehörig. Man überschätzte den Einfluß des Geldvorrates auf den Nationalwohlstand,
wähnte, jede Geldzunahme sei Reichtumssteigerung, während die letzten Ursachen des
steigenden Reichtums in den produktiven Kräften der Nation, in ihrer wirtschaftlichen
Organisation, in dem steigenden Absatz ihrer Produkte im In- und Auslande liegen,
eine steigende Geldsumme mehr die Folge als die Ursache dieser Erscheinungen ist.
Vollends war es falsch zu glauben, wie in England von 1670 an, wenn Frankreich
mehr nach England als umgekehrt an Waren einführe, so bedeute dies Verarmung und
müsse durch ein Verbot der meisten französischen Waren gehindert werden. Die Bilanz mit
dem einen Lande kann ja stets durch eine umgekehrte mit anderen Ländern ausgeglichen
werden. Die Engländer hatten sich auch längst durch ihre großen Handelsschriftsteller
belehren lassen, daß ihre große überwiegende Geldaussuhr nach Ostindien durch den
überreichen Verkauf ostindischer Waren an andere europäische Staaten ausgeglichen
werde. Auch andere Schwächen der älteren Bilanzlehre hatten schon Mun, North,
Forbonnais, Galiani aufgedeckt. Im ganzen aber herrschte freilich der Aberglaube bis
zu Adam Smith unbedingt vor, daß jedes Land verarme, das nicht seinen Geldabfluß
durch hohe Zölle und Verbote hindere. Der berechtigte Kern aber, der in falscher
Formulierung in dieser Lehre steckte war der: man sah, daß die ärmeren zurück—
gebliebenen Staaten (wie es England noch bis in die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts
gegen Holland und Frankreich war) im Handelsverkehr mit reichen leicht verlieren
fönnen; man sah, daß manche Staaten, besonders die ohne Indüustrie, ohne aktiven
Handel, durch die übermäßigen Luxuskonsumtionen ihres Hofes und Adels oder andere
ümstände zeitweise von ihrer Geldeirkulation zu viel verlieren; man sah, daß aktive
voranschreitende Staaten mit reicher lebendiger Geldcirkulation Fabrikwaren exportieren
und hielt ihre Geldmenge für die wesentliche Ursache des Wohlstandes, während sie nur
eines der Hülfsmittel, teilweise nur die Folge des wirtschaftlichen Fortschrittes war.
Nicht im Sinne des momentanen Geldverlustes, sondern im Sinne dauernder Handels—
und Wirtschaftsblüte ist der Satz von Forbonnais wahr: la balance du commeree est
eéritablement la balance des pouvoirs.

Auf die neuere Kritik der Handelsbilanztheorie und ihre heutigen Kontroversen
kommen wir unten (S. 649) zurück.

268. Die Entstehung der Freihandelstheorie und ihre schutz—
zöllnerische Kritik 1751 —5 1860. A. Smith, Fr. List, Marx- Wenn die
Betonung der Handelskämpfe und des Handelsneides, die schutzzöllnerische Absperrung
der Stagaten unter einander und die Leitung alles Handels und aller Produktion durch
staatliche Maßnahmen das Wesen des Merkantilsystems ausmachte, so mußte eine neue
Theorie, welche das alte System beseitigen wollte, ebenso von der individuellen Freiheit
und von der natürlich-harmonischen Ordnung des wirtschaftlichen Lebens ausgehen;
wie man bisher vom Staate, von seinen Eingriffen, vom Zwange, vom Nauonal—-—
interesse allen Fortschritt erwartet hatte, so jetzt vom Erwerbstrieb, vom geläuterten
undividuellen Egoismus. Alle die bisher unter der staatlichen Ordnung gelitten, von
        <pb n="622" />
        606 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1064
ihr geringen Vorteil gehabt hatten, alle, die an den endlichen Sieg der Vernunft
glaubten, alle, die von den idealistischen und individualistischen Ausklärungsidealen
1750-18650 erfüllt waren, stellten fich in den Dienst der Freihandelsideen.

Einen freieren Verkehr von Land zu Land hatten schon einzelne der großen
englischen Handelsschriftsteller des 17. Jahrhunderts, dann zu Anfang des 18. die
englischen Tories wie Bolingbroke verlangt. Roch mehr thaten es die Physiokraten, die
vor allem freie Ausfuhr für das französische Getreide wünschten (,, S. 89. 90). Hume
hjatte die Handelsbilanz- und Geldlehre der Merkantilisten angegriffen. Aber erst
A. Smith (vgl. J. S. 90) gab der Freihandelslehre ihre siegreiche Formulierung. Zwar
läßt er Zölle für Industrien, die der Landesverieidigung dienen und für die heimische
Marine, auch Retorsions- und Steuerausgleichszolle zu und empfiehlt die Aufhebung der
Schutzzölle für von alther geschützte, viele Menschen beschäftigende Gewerbe in langsam
schonender Weise. Aber alle übrigen Maßnahmen des Merkantilsystems erscheinen ihm
jalsch, durch Klassenherrschaft der Interefssenten erschlichen; die Schutzzölle, die Aus—
und Einfuhrverbote, das Kolonialsystem leiten Kapital und Arbeit in falsche Bahnen,
verteuern, schaffen ungerechte Monopole. Seine Hauptvorstellung, die er wesentlich
dem Unterschied der Klimate, der geographischen Ausstattung der Staaten entnimmt,
ist folgende: die einen Staaten koönnen diese oder jene Waren billiger und besser
als andere herstellen; alle gewinnen, wenn jede Ration das produziert, was sie
billiger und besser machen kann, wenn jede da verkauft, wo sie höheren Preis er—
hält, da einkauft, wo die Ware billiger als zu Hause ist. Wo man nicht darnach
handelt, verteuert man das Leben, dermindert die Konsumtion. Die Schutzzölle
önnen die Gesamtproduktion gar nicht erhöhen, da fie von der vorhandenen Kapital—
menge abhängt. Das Interesse der Konsumenten an der größtmöglichen Billig—
eit der Waren soll allein die Handelspolitik beherrschen. Die Gefahren, die der
Merkantilist sieht, scheinen A. Smith gar nicht vorhanden. Nur eine kleine Zahl von
Industrien kommt für den internationalen Handel in Betracht. Der Transport von
Betreide, Vieh, allen schweren Waren ist von Land zu Land viel zu teuer; England
ührt höchstens 1/571 seines Jahresbedarfes an Korn ein; wie soll ihm da freier Handel
gefährliche Konkurrenz machen. Auch werde der Freihandel kaum je Arbeiter brotlos
machen. Die wenigen etwa entlaffenen fänden stets leicht wieder andere und zwar pro—
duktivere Beschäftigung.

Der geographische Kern der neuen Lehre war ebenso wahr wie der Vorwurf der
Verteuerung und der Monopole infolge vieler merkantilistischer Maßnahmen und die
Betonung der damaligen Transportverteuerung, die schon ganz genügend fremde Konkurrenz
abhalte. Vor allem, die Lehre war zeitgemaäͤß für das damalige England, das Smith
allein näher kannte, aus dessen Zuständen heraus er allein argumentierte. Ihre große
Wirksamkeit erhielt die Lehre aber dadurch, daß sie mit dem großen Befreiungskampf
zgegen die Mißbräuche und die maßlose Vielregiererei der Zeit zusammentraf, daß fie
der Mittelpunkt eines großen optimistischen Gedankensystems wurde, das Freiheit des
wirtschaftlichen Handelns auf allen Gebieten forderte. Die Verkündigung dieser all—
zemeinen Freiheitslehre entsprach den politischen und philosophischen Tendenzen der
Zeit; sie wurde der Kernpunkt der ganzen Raturlehre der Volkswirtschaft; sie wurde
von den fähigsten Köpfen der Zeit mit Enthusiasmus, fast als eine neue Offenbarung
zufgenommen, entsprach dem theistischen Optimismus, den besten Instinkten der Zeit.
Sollte man nicht jubeln, wenn Hume, den Handelsneid verurteilend, erklärte, England
Snne sich nur freuen, wenn auch Fraukreich, Deutschland und andere Lünder wirtschaft⸗
lich emporkämen, wenn A. Smith die Thorheiten des Merkantilsystems, die Brutali—
täten des Kolonialsystems geißelie. Das neue Zeitalter der Völkerharmonie und des
Friedens schien mit dieser Lehre anzubrechen. Wie Quesnay schon fich auf den „ge—
rechten und guten Gott“ berief, der mit jedem freien Handel einen gegenseitigen Handels⸗
vorteil verknüpfe, so ließ noch Cobden in seinen Reden einfließen, daß „Gott und die
Ratur“ den freien Handel wollten. Alles was der siegreich vordringende volitische und
        <pb n="623" />
        * .*

2*

1065) Die Freihandelslehre A. Smiths. vn

*

wirtschaftliche, durch und durch individualistische Liberalismus von 1776 — forderte, —*
stand in Einklang mit dieser Lehre. C —*

Und doch dar nicht schwer einzusehen, daß diese allgemeinste Freihei Ee
schaftlichen Handelns in Widerspruch mit Sitte, Recht, Strafrecht, allen staacktt
Institutionen stand. A. Smith hatte deshalb ja auch seine Handelsfreiheit für so
undurchführbar erklärt, wie die Utopia des Thomas Morus. Seine Nachfolger aber
waren nicht so bescheiden.

Die neue Lehre fingiert eigentlich lauter gleiche Menschen und lauter wirtschaftlich
gleich starke Staaten, die nur von Natur verschieden ausgestattet, ihre kleinen UÜber—
schüsse tauschen sollten. A. Smith sprach von der Thorheit, durch Schutzzölle eine
Weinproduktion in Schottland zu erzeugen. Ricardo wählte immer das Beispiel des
Verkehrs von England mit Portugal und Polen. Aber waren diese Beispiele maß—
gebend für den Verkehr zwischen England mit Holland, Frankreich, Deutschland? oder
auch für den Verkehr mit Wilden und Barbaren, welche der Freihandel damals wie
heute tötete. Und war denn der keineswegs ganz, sondern nur relativ freie Verkehr
Englands mit Portugal und Polen nicht auch, bei Lichte besehen, eine Niederhaltung
und Ausbeutung dieser Agrargebiete, deren Naturprodukte man billig kaufte, um ihnen
englische Fabrikate möglichst teuer zu verkaufen? Smith sagt, der Schneider wird doch
die Stiesel nicht selbst machen, die er besser und billiger vom Schuster bekommt; und
was für ihn, den Hausvater, richtig ist, muß es doch auch für eine Nation sein. Er
vergißt, daß der Schneider mit Recht nur an die Gegenwart denkt, eine Nation aber
an die Zukunst; ein Schneider, der persönlich zugleich das Stiefelmachen lernen will,
ist etwas gänzlich anderes, als eine Nation, die sich eine Eisenindustrie durch zeitweisfe
Verteuerung des Eisens erzieht, nach 30—60 Jahren eine ebenbürtige Eisenindustrie
durch den Schutzzoll erhalten kann. Und doch führen noch heute große deutsche
Gelehrte das Smithsche Schneiderlein, das schlechte Stiefel macht, mit sich aufs Katheder
und erzielen damit Lach- und Beifallserfolge.

A. Smith und alle seine Nachsolger sehen nur die Individuen und die Welt—
wirtschaft, sie übersehen die Staaten, ihre nationalen Interessen, ihre nationale Organi—
sation, ihren nationalen Egoismus und dessen notwendige Folgen. Sie vergessen, daß
unbedingt sreier Handel zwischen allen Ländern zwar den von Natur und historischer
Entwickelung begünstigten steigenden Absatz und wachsende wirtschaftliche Blüte bringt,
den ärmeren, von Natur vernachlässigten aber leicht ihre Gewerbe, ja unter Um—
ständen einen Teil ihrer Bevölkerung entzieht. Das kann sich kein selbstbewußtes Volk
gefallen lassen, ohne sich zu wehren. Der Trost, daß der Freihandel irgendwo fonst
in der Welt eine billigere und bessere Produktion erzeuge, kann den benachteiligten
Ländern nicht genügen.

Die ganze Lehre ist unhistorisch. A. Smith kannte nicht oder vergaß, durch
welche Mitlel und Kämpfe England groß und reich geworden war; er sah in dem
damaligen Zustand der englischen produktiven Kräfte kein Werk politisch⸗staatlicher Er⸗
ziehung, sondern ein solches der Natur. Und jeder staatliche Eingriff in die natürliche
Gegebenheit erschien ihm falsch, verteuernd, auf dem Unverstand „der hinterhaltigen
Tiere beruhend, die man Staatsmänner nenne“. Die Lehre ist von einem optimistischen,
psychologisch unhaltbaren Glauben an die Harmonie aller Interessen erfüllt; nach ihr sind
die Individuen, die Klafsen, die Staaten in ihrem Handeln von einer unsichtbaren
höheren Macht gelenkt, die alle Widersprüche ausgleicht, allen Verkehr aller Menschen
zum Besten ausschlagen läßt. Für diesen Standpunkt giebt es keine Übervorteilung,
keine Ausbeutung; jede Steigerung des Handels beruht aui richtiger Einsicht und bringt
allen nur Vorteil.

So wahr die Lehre von der verbilligenden Wirkung der internationalen Teilung
der Arbeit ist für gewisse große Verschiedenheiten der Länder in Klima, in technischer
und historischer Entwickelung, so wenig ist daneben zu leugnen, daß die meisten Länder
des gemäßigten Klimas für die gewöhnlichen Gewerbszweige ähnlich befähigt sind und
sie bei richtiger ökonomischer Erziehung erhalten können. Die internationale Teilung
        <pb n="624" />
        508 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [(1066
der Arbeit ist nur soweit von Segen für alle, als sie nicht die ärmeren zurückgebliebenen
Länder in anormaler Abhängigkeit erhält, wie einft die Engländer von Hansen, Vene—
tianern und Holländern in ihrer Schiffahrt und ihrem ganzen Handel gehalten wurden.

Es war daher ganz natürlich, daß in zwei von England in solcher Abhängigkeit
zehaltenen Ländern, in den Vereinigten Staaten und Deutschland, ein Menschenalter
nach A. Smith eine neue ebenbürtige Theorie des Schutzzolls entstand; sie geht aus
von Alexander Hamiltons Réport on NManufactures 1781 und von Friedrich Lists
Schristen 1827 1848, hauptsächlich von dessen nationalem System der politischen
Ofonomie 1841.

Alexander Hamilton, der Gehülfe Washingtons, der Mitbegründer der Verfasfung
der Vereinigten Staaten, der größte Finanzminister der Union, der die Bundesfinanzen
in Ordnung brachte, einer der größten Staatsmänner, den die Vereinigten Staaten
gehabt, wollte die fast auseinanderfallenden Einzelstaaten durch Centralisierung des
Schuldenwesens, durch eine Centralbank und ein Schutziystem zusammenhalten. Sein
praktischer Blick sagte ihm, daß die bloß agrarische Entwickelung für eine große Nation
nicht genüge; er wünschte raschere Induftrieförderung als sie der bloße Freihandel
zestatte; die Gewerbe, sagt er, steigern die Arbeitsteilung, die Maschinenanwendung,
zie Beschäftigung der Selbstthätigen, die Hebung aller Kräfte, die Ausbildung der Unter—
nehmungsformen; nur das einheimische Gewerbe schafft eine gleichmäßige, sichere Nach—
frage nach landwirtschaftlichen Produkten. Ohne besondere Hülfe sind die Schwierig⸗
eiten des Anfanges nicht zu überwinden; die Abhaltung der fremden Konkurrenz, die
Verteuerung schade nicht so viel; die innere Konkurrenz werde bald die kleinen Nachteile
zut machen. Das Wichtigste seien in bezug auf den Verkehr die Belebung, die inneren
Verbindungen, das innere Zusammenwachsen von Nord und Süd, Osten und Centrum—
Aber ein System von fördernden Prämien sei den Schutzzöllen, deren Nachteile und
chwierige Festsetzung er nicht verkennt, vorzuziehen. Zwischen England und den
Vereinigten Staaten sei keine solche Verschiedenheit, daß ein starker Austausch der
Waren jetzt vorteilhaft sei. Ein Handel der letzteren mit den alten Kulturländern Europas
önne ohne Schutz nicht billig — on equal terms — sich vollziehen. Die Vereinigten
Staaten würden — als zu unentwickelt — bei freiem Handel verarmen.

Friedrich List ist in seinen Gedanken von Hamilton beeinflußt, aber er hat
die Theorie des Schutzsystems auf breitere Grundlagen gestellt (vergl. IGS. 116-117).
Er setzt dem Individualismus und den weltwirtschaftlichen Harmoͤnieerwartungen die Be—
dürfnisse und Zwecke der nationalen Volkswirtschaft entgegen. Er geht aus von einer
Theorie des Stufenganges der Volkswirtschaft. Es folgen sich nach Ihm 1. die Periode
)es Hirtenlebens, 2. die Ackerbauperiode, 8. die Agrikultur-, Manufakturperiode, endlich
b. die Agrikultur-⸗, Manufaktur-, Handelsperiode, Stufen, die er mit der Dichtigkeit der
Bevölkerung in Verbindung bringt. Er folgert, daß die Handelspolitik auf diesen ver—⸗
chiedenen Stufen der Entwickelung verschieden sein müsse. Er verteidigt das Schutz—
iystem als Mittel der Erziehung einer Industrie in den Ackerbaustaaten, während er
ür die Zeit vorher und nachher die Vorteile des freien Handels einsieht. Daher die
Bezeichnung seiner Theorie als einer solchen der Erziehungszölle. Der Erziehungszoll
ist ihm aber nur ein Teil der für die entsprechende Periode nötigen sonstigen großen
volkswirtschaftlichen Reformen, wie er z. B. die Durchführung eines nationalen Ver—
ehrs- und Eisenbahnsystems, eine nationale Marine, ein nationales Banksystem als
ergänzende Glieder fordert. Kommt so List zu einer historischen Volkswirtschaftslehre,
o hat er nicht minder die psychologischen und sittlichen Ursachen der wirtschaftlichen
äntwickelung ins Auge gefaßt und in ihr Recht neben Preiserscheinungen und dem
dapitalvorrat wieder eingesetzt. Er sieht ein, daß nicht die Kapitalmenge über die
Produktionsentwickelung so entscheide, wie Smith glauble. Und er betont, daß zeit⸗
weilige Wertverluste durch Schutzzollverteuerung zurücktreten können, wenn dafür die
produktiven Kräfte der Nation, die Intelligenz und Moralität der Menschen, die Ge⸗
hicklichteiten und technisch-wirtschaftlichen Keuninisse, die ötonomisch-gesellschaftlichen
kinrichtungen an Kraft, Vollkommenheit und Wirksamkeit wachsen. Mit dieser Theorie
        <pb n="625" />
        067) Die Schutzzolltheorie von Hamilton und Fr. List. 609
der produktiven Kräfte, die er in Gegensatz stellt zur Smithschen Theorie der Tausch—
werte, hat List in der That den springenden Punkt für die Erkenntnis des Wirtschafts-
und Handelskampfes der Völker gefunden. Der größere Teil aller Schutzzollpolitik des
19. Jahrhunderts hat aus den Listschen Gedanken seine geistige Fundamentierung
erhalten.

Es wird zum Abschluß dieser Betrachtung über die handelspolitische Gedankenwelt
der Zeit von 1776 —1870 nicht ohne Interesse sein, anzumerken, wie der größte Socialist
der Zeit, Karl Marx, sich zu der Handelspolitik seiner Zeit in seiner Rede über den
Freihandel (1849) stellt.

Er sieht in der damaligen englischen Freihandelsagitation gegen die Kornzölle
nur eine Agitation für billige Löhne und Gewinnerhöhung. Der Freihandel werde
das Elend der beschäftigungslos werdenden Arbeiter vermehren, die Härte der ökonomischen
Besetze steigern. Der Freihandel sei heute nur die Freiheit des Kapitals, der inter—
nationale Freihandel sei die internationale Ausbeutung. Die Freihändler begriffen
reilich nicht, daß ein Land sich auf Kosten des anderen bereichern könne; aber das sei
nicht wunderbar; dieselben Herren begriffen ja auch nicht, daß innerhalb des Landes
die wirtschaftliche Freiheit und freie Konkurrenz die eine Klasse auf Kosten der anderen
bereichere.

Man könnte darnach erwarten, daß Marx den Schutzzoll gut heiße. Davon ist
aber nicht die Rede: der Freihandel ist ihm die Waffe der Bourgeoisie gegen Feudalismus
und Staatsgewalt; das Schutzzollsystem ist konservativ, der Freihandel wirkt zerstörend,
zersetzt die Nationalität, treibt den Gegensatz zwischen Proletariat und Bourgeoisie auf
die Spitze, er beschleunigt die sociale Revolution. „Nur in diesem revolutionären Sinne“,
ruft Marx, „stimme ich für den Freihandel.“

In diesen pathetischen Worten stecken starke Übertreibungen und zu sehr gene—
ralisierende Phrasen. Aber einen Kern von Wahrheit enthalten sie doch. —

Wir verfolgen die theoretische Bewegung der Handelspolitik zunächst hier nicht
weiter. Neue Gedanken traten kaum bis 1880 hervor. Freihandel und Schutzzoll
waren im ganzen 19. Jahrhundert die Fahne, um welche die Interessen und Parteien
sich sammellen. Die theoretischen Gedanken und Schriften spielten nun eine wesentlich
zroͤßere Rolle, als im 17. und 18. Jahrhundert die merkantilistische Littexatur. Diese
dar mehr im Gefolge der Staatspraxis entstanden; jetzt übernahmen die Theorien ge—
wissermaßen die Führung. Zuexst bis gegen 1875 die freihändlerischen, dann die schutz⸗
zöllnerischen.

Der Freihandel stützte fich hauptsächlich auf das Konsumenten-, der Schutzzoll
auf das Produzenteninteresse; jenem hängen die exportierenden, diesem die den inländischen
Markt noch nicht ausfüllenden Industrien an. Die exportierende Landwirtschaft ist frei⸗
haͤndlerisch, die vom Ausland bedrängte schutzzöllnerisch. Alle Händlerkreise sind über—
wiegend freihändlerisch, kosmopolitisch; das Handwerk ist mehr schutzzöllnerisch. Abstrakte
Verstandesrichtung neigt zum Freihandel, historisch-nationale Gesinnung zum Schutz—
—DD—— optimistisch, der Schutzzöllner eher pessimistisch. Freihändlerische
Stimmungen sind stets in den Ausschwungsperioden, schutzzöllnerische in den Perioden
der Stockung und des wirtschaftlichen Niederganges vorgedrungen. Der Freihandel
rechnet auf den Segen der internationalen Arbeitsteilung, der Schutzzoll auf die Ent—
wickelung der nationalen Kräfte; der Freihandel will die schwächeren Produktionszweige
preisgeben, hofft sicher auf Ersatz durch Entwickelung der national begünstigten Pro—
duktionszweige in der Zukunft, der Schutzzoll traut dieser Verweisung auf künftige
Entwickelung nicht, er will direkt, sofort wirken, das Bestehende verteidigen. Freihandel
und Schutzzoll sind natürliche Antithesen in jeder modernen sich entwickelnden Volks—
wirtschast. — Sehen wir uns zunächst die praktische Durchsetzung der freihändlerischen
Gedanken von 17883 -1875 an.

264. Die praktische Durchsührung der freihändlerischen Handels—
politit von 1783-1875. In dem Jahrhundert, das sich an A. Smiths National—
reichtum anschließt, drangen die Freihandelsideen in den meisten Kulturstaaten siegreich

Schmoller, Grundriß der Volkswirtichaftslehre. II. 1.-6. Aufl 2
        <pb n="626" />
        310 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [(10608
vor. Sie entsprachen dem praktisch-wirtschaftlichen Bedürfnis der durch das Merkantil—
system konfolidierten Staaten, wie dem abstrakt individualistischen Liberalismus, den
weltbürgerlichen Neigungen, der langen Friedenszeit der an sich seit 1815 in ein gewisses
Bleichgewicht gekommenen Staatengesellschaft.

Aber zunächst standen der Freihandelslehre die Wucht und Kraft des Bestehenden,
die starken Interessen der durch Zoll, Schiffahrtsgesetze, Prämien Geschützten und Be—
vorzugten ebenso entgegen, wie die letzten heftigen Handels- und Kolonialkämpfe zwischen
England und Frankreich 1797351815. Es war natürlich, daß die einzelnen Länder
nach Lage, Wohlstand und wirtschaftlicher Entwickelungsstuse das Reformbedürfnis sehr
verschieden fühlten, daß einzelne jetzt erst nachholen wollten, was die Westmächte im
17. und 18. Jahrhundert erstrebten. Die verschiedene Verfassung der Länder gestattete
den neuen Tendenzen und den verschiedenen socialen Klassen, die je nach ihrem Erwerb
mehr schutzzöllnerisch oder mehr freihändlerisch waren, einen sehr verschiedenen Einfluß.
Broße Staatsmänner und revolutionäre Bewegungen konnten dem Neuen hier Ein—
zgang verschaffen, der dort erst ein oder zwei Menschenalter später stattfand.

a. Die physiokratischen Einflüsse haben Frankreich 1764 freie Getreideein-und
ausfuhr verschafft, haben 1786 den englisch-französischen Handelsvertrag ermöglicht,
welcher den seit über 100 Jahren für die meisten Waren gesperrten Verkehr gegen
mäßige Zölle von meist 10— 150/0 des Wertes wieder herstellte, haben das formell
und materiell gute Zollgesetz von 1791 geschaffen, welches mit Aus- und Einsuhrzöllen
von * 4— 12 00 und ganz wenigen Aus- und Einfuhrverboten auskam, dem Staate
endlich die volle Freiheit des inneren Marktes gab. In England war es die schlechte
Lage der Finanzen und der Volkswirtschaft, die dem großen Pitt es möglich machte,
die erdrückende gegen ihn vorhandene Unterhausmajorität von 1788 an zu brechen, die
Zollverwaltung in großem Stil zu reformieren, den Schmuggel sehr einzuschränken,
wichtige Zölle herabzusetzen, den Tarif zu unifizieren, den französischen liberalen Vertrag
don 1786 zur Annahme zu bringen; alles im Geiste A. Smiths. Die Vereinigten
Staaten hatten sich zuerst schutzzöllnerisch, ja mit Einfuhrverboten gegeneinander ab—
geschlossen; nachdem die neue Verfassung die Markteinheit und innere Verkehrsfreiheit
gebracht, kamen 1789 —1807 Kompromisse zwischen dem Bedürfnis der überwiegenden
Agrargebiete nach freiem Handel und Hamiltons Schutzgedanken zu stande; aber die
Schutzzölle blieben minimal; erst im Krieg mit England 1812 51815 wurden sie auf
30 35 0/0 erhöht.

b. Im ganzen haben die napoleonischen Kriege diese ersten freihändlerischen
Anwandlungen wie ein Frühjahrsfrost die zu früh herausgekommenen Blüten zerstört.
Der Krieg zwischen England und Frankreich nötigte beide Staaten zu hohen
Finanzzöllen und zur Rückkehr zu allen barbarischen Mitteln des Merkantilismus:
Verbot der gegenseitigen Waren, hohe Belegung auch der Rohstoffeinfuhr in Verbindung
nit Rückzöllen bei der Ausfuhr der Fertigware, gegenseitiger Versuch der Vernichtung alles
Handels; die französische Kontinentalsperre (1806—1814) wollte ganz Europa von England
abschließen. Nach dem Frieden 1814 —-1815 behielten diese Tendenzen in Großbritannien
und Frankreich die Uberhand; und in den meisten anderen größeren Staaten folgte man
diesem Beispiel. Die wirtschaftlichen Krisen, die 18915 —1830 folgten, und die lange Ge⸗
chäftsdepression gaben Anlaß, Rettung in gesteigerten Schutzzöllen zu suchen. Rußland
verbot von 1810 an alle fremden Fabrikerzeugnisse; im Jahre 1822 wurden 301 Artikel
zur Einfuhr, 22 zur Ausfuhr verboten; alle anderen Waren wurden bis 1844 sehr
soch besteuert. Die Vereinigten Staaten erhöhten ihre Schutzzblle bis 1882, in
Sätzen bis zu 85, ja 1309/0 des Wertes, um einigermaßen gegen Eüglands Wettbewerb
zeschützt zu sein. In sterreich widerstrebte ein liberaler hoher Beamter, Stahl,
dem extremen Schutzzoll; er konnte nicht durchdringen; die Länder mit Ausnahme
Angarns wurden zu einein Zollgebiet geeinigt, aber die Zollordnung von 1835 hatte
1600 hohe Zolltarifposttionen, 69 Einfuhr- 10 Ausfuhrberbote; die Absperrung der
den ien und Menschen sollte zugleich die westeuropäischen und deutschen Ge—

en abhalfen
        <pb n="627" />
        1009] Die Anfänge des Freihandels und der schutzzöllnerische Rückschlag 1793 1840. 611
Immerhin, Amerika, Rußland, Hsterreich waren wirtschaftlich unentwickelte, weit
gegen Westeuropa zurückgebliebene Agrarstaaten, für die eine große fremde Konkurrenz
leicht als schädlich, Erziehungszölle wohl angezeigt erscheinen konnten. Aber die alten
reichen merkantilistischen Staaten, Frankreich und England, wetteiferten mit ihnen in
der Sperr- und Schutzpolitik.

Vergeblich hatten die Böourbonen in Frankreich März und April 1814
eine Rückkehr zum Zollgesetz von 1791 geplant. Der Bund der Großgrundbesitzer und
der Großindustriellen rettete die Prohibitionen Napoleons; 1814, 1816, 1820, 1822
wurde das sogenannte Solidarschutzsystem für Gewerbe, Landwirtschaft, Bergbau und
Reederei ausgebildet: zahlreiche Verbote, Zölle bis 1200/0 des Wertes, ein kompliziertes
Rückzollsystem für die hoch belegten auswärtigen Rohstoffe, Baumwolle, Wolle u. s. w.
Das System war so maßlos, daß man schon 1827 —1830 eine Milderung vorbereitete,
daß Louis Philipp 1830—1834 mit dem freihändlerischen Versuch einer Reform begann.
Vergeblich; es wurde gemäß den Wünschen der geldoligarchischen zweiten Kammer 1841
bis 1842 nochmals verschärft.

In Großbritannien hatte das engherzig reaktionäre Toryregiment nach
1815 die seit 1791 bestehenden Getreideeinfuhrzolle wesentlich erhöht, als mit Wieder⸗
herstellung des Friedens die Absperrung Englands aufhörte, und die Getreidepreise
sanken. Als die Zollerhöhungen nicht genügten, wurde 1828 die sogenannte gleitende Ge—
treidezollskala eingeführt, welche den hohen Zoll von 31 sh. pro Quarter, der bei einem
Preis unter 51 sh. galt, stufenweise mit dem Steigen der Preise ermäßigte. Wurde so
die industriell-agrarische Koalition im Parlament verstärkt, so hatte doch schon 1820 die
von Tooke verfaßte Bittschrift der Londoner Kaufmannschaft ans Parlament eine Erwägung
freihändlerischer Reformen angeregt; Canning und Huskisson führten sie dann
hauptsächlich 1823 —1825 durch: Verwandlung des Einfuhrverbotes für Seidenwaren in
einen Zoll von 309/0, Aufhebung des Verbotes der Wollausfuhr, Ermäßigung mancher
Zölle auf Rohstoffe und Kolonialwaren, definitive Zollvereinigung Großbritanniens
mit Irland, allerlei Erleichterungen der Navigationsakte, um den Handel hauptsächlich
nach den befreiten südamerikanischen Staaten zu erleichtern. Es war nicht viel; und
aur unter den heftigsten Kämpfen war das Wenige der herrschenden Schutzzollmajorität
abgerungen; Huskisson mußte 1828 gehen. Aber es war doch ein Anfang der frei⸗
händlerischen Reform.

c. Ein ganz anderer, viel größerer und dauernderer Erfolg der liberalen Handels—
politik war es, daß Preußen im Zollgesetz vom 25. Mai 1818 sich zu ihr bekannte.
Preußen war 181451815 von 154100 qku auf 273 750 angewachsen; der neue
Staat mit seinen 100/2 Mill. Menschen bestand aus 117 früher geschiedenen Gebiets—
teilen; die alten Provinzen, in denen einst das starre Sperrsystem geherrscht, machten
nicht die Hälfte des Staates aus. Auch in ihnen war es 18071815 schon durch—
söchert; die neuen Provinzen waren nach Lage und Herkommen nicht fähig, es an⸗
zunehmen; für die östlichen Grenzprovinzen hatte man (8. Mai 1815) schon einen
Staatsvertrag mit Rußland über relativ freien Verkehr abgeschloffen. Immer war
1816 18187 zu überlegen, ob man nicht gegen die östlichen und westlichen Sperrsysteme
zu einem System der Zollretorsionen greifen solle. Man verzichtete teils aus principiellen
Vründen darauf, teils weil die äußere Politik zu friedlichem Verhalten, zum Vermeiden
eines Zollkrieges nötigte. So rieten die äußere Lage, das Bedürfnis, dem ganzen
Staat Line einheitliche Zoll- und Handelsverfassung zu geben, die Rücksicht auf die
deutschen Nachbarn, die man durch hohe Zölle sehr geschädigt und gereizt hätte, ebenso
wie die Finanzen des Landes, die bei mäßigen Zoͤllen höhere Erträge versprachen, und
die liberalen Überzeugungen der leitenden Staatsmänner zur Annahme des freiesten
europäischen Zollgesetzes. Eine konstitutionelle Verfaffung hätte durch die Wünsche der
Fabrikanten und Gruͤndbesitzer sicher höhere Zölle gebracht. In dem absoluten Staate
entschieden der König, Hardenberg, W. v. Humboldt, Maaßen und die anderen leitenden
Maͤnner. Es war eine große That für die Zukunft Preußens und Deutschlands, für
die ganze europäische Handelspolitik.
        <pb n="628" />
        312 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —[(1070
Das Zollgesetz brachte nicht sofort die Verwirklichung der Ideale Steins von
1814, die auf ein einheitliches deutsches Handelssystem gingen; das war bei der Ab—
neigung Osterreichs und bei dem starken Seldständigkeitsgesühl der Mittelstaaten damals
unmöglich. Aber schon der freie innere Markt für ganz Preußen war ein enormer
Fortschritt. Eine gute Grenzbewachung, eine musterhaste Zollverwaltung sicherte den
Erfolg, trotz der langgesteckten, schwer kontrollierbaren Landesgrenzen, welche die Kosten
der Zollerhebung steigerten. Im ganzen Staate waren die alten inneren Zölle schon
1816 beseitigt, bald verschwanden auch die Stapelrechte, die Flußschiffahrtsabgaben.
Fast alle Ausfuhrzölle und -verbote, alle nichtsteuerlichen Einfuhrverbote waren 1818
beseitigt. Der Zoll war nach Maß und Gewicht, in möglichst wenig Klassen festgesetzt,
um die Erhebung zu vereinfachen. Die Finanzzölle auf Wein- und Kolonialwaren
waren bei der Einfuhr auf etwa 80/5, die Schutzzölle für Fabrikwaren auf etwa 100/0,
uur für Eisen und einige andere Metallwaren auf etwa 180/0 des Durchschnittswertes
estgesetzt. Die Halbfabrikate und Rohstoffe der Gewerbe waren frei; ganz bescheidene
Betreidezölle gegen die russisch-polnische Konkurrenz kamen erst in den zwanziger Jahren.
Die Durchfuhrzölle waren aus finanziellen Gründen und als Pressionsmittel gegen die
Mittelstaaten in ziemlichem Betrag beibehalten. Der einheitliche Gewichtszoll von 100/0
für eine Warengattung, die pro Centner teils 100 teils 1500 Thaler wert war, hatte
die Folge, daß der Schutz für die ordinären Waren ziemlich weit über 100/0, der für
die feineren oft nur ein Minimum betrug. Doch schadele das nichts: die feineren Gewerbe
waren in Preußen noch nicht erheblich.

Trotz einzelner Fehler, wie sie jedes Tarifgesetz hat, war die Institution geradezu
musterhaft; und fie war es, weil die maßgebenden Beamten nicht sowohl ihre theoreti—
schen Uberzeugungen, als ihre praktischen Erfahrungen und Kenntnisse dabei zur Geltung
gebracht hatten. Der Schutz genügte gerade, um die 1814-1818 sehr schwer auf
Deutschland lastende englische Konkurrenz so weit abzuhalten, daß 1818 -1840 ein
Aufblühen der Gewerbe möglich wurde; die dabei bleibende starke Konkurrenz des Aus—
landes nötigte zu höchster Anspannung und zur Bevorzugung der Gewerbe, in denen
der Staat besondere Vorteile voraus hatte. Die Entrüstung der deutschen Nachbarn über
die Absperrung legte sich in einigen Jahren, wie die der neuen Provinzen über die
neue scharfe Zollkontrolle. Ganz Deutschland lernte von 1818 —1852 einsehen, daß das
preußische System das für Deutschlands Lage, Technik, Handel und Entwickelungsstufe
richtige sei, daß es die übrigen deutschen Staaten mit Vorteil annehmen könnten.

Die größeren unter ihnen, zumal die 1802 -1815 vergrößerten, haben 1750 bis
1830 mancherlei Anläufe gemacht, ihre inneren Zölle zu beseitigen, sich nach außen
durch eine Zolllinie abzuschließen. Auch die, welche Schutzzölle für nötig und heilsam
hielten, mußten wegen der Kleinheit der Länder und der hohen Grenzbewachungskosten
bdei niedrigeren Sätzen, als sie Preußen hatte, stehen bleiben; andere, wie Baden und
Sachsen, hatten fast ganz freien Handel; nirgends erzielte man die erwünschten Ein—
iahmen. Als 1818 —-1828 alle Versuche und alle Beratungen über gemeinsame deutsche
dandelsmaßregeln gescheitert waren, einigte sich Bayern und Württemberg, sowie Preußen
und Hessen-Darmstadt 1828 zu je einem Zollverein. Beide verschmolzen am 1. Januar
1834 zum großen deutschen Zollverein, der sich dann 1842 -1854 auf den größeren
Teil des nichtösterreichischen Deutschlands ausdehnte (nur die Hansastädte, Mecklenburg,
Holstein waren nicht im Verein), obwohl England, Frankreich, Hsterreich alles thaten,
das große Werk der volkswirtschaftlichen Einigung Deutschlands zu hindern. Palmerston
hatte diesen Zollverein für eine gegen England gerichtete Makregel erklärt, gegen die
man Reprefsalien ergreifen müsse.

Der Zollverein, wie er 183421867 bestand, 1888—-1854 schon ein Gebiet
bon 485 830 qkm mit 82,7 Mill. Menschen erreichte, war freilich keine vollendete
Wirtschaftseinheit. Es fehlte ihm die einheitliche Gesetzgebung über Gewerbe, Nieder—
lafsungs⸗ Patentwesen, indirekte Steuern; er war unbehülflich in seiner Entwickelung,
da jede ÄAnderung seiner Gesetze und seines Tarifs die Zustimmung der kleinsten Re—
Jgierungen und ihrer Kammern brauchte. Er war 1851 1858, wie 1862 -1866 von
        <pb n="629" />
        1071)] Die deutsche Handelspolitik 1818 —1860, die englische von 1840 an. 613
Auflösung infolge inneren Haders bedroht. Preußen wie der Zollverein waren bei
allen handelspolitischen Verhandlungen mit dem Ausland durch die mangelnde Macht
und Einheit in schlechter Lage. Preußens dringlichste und berechtigtste Wünsche, wie
J. B. bessere Behandlung der schlesischen Leinwand und des deutschen Holzes in Eng—
(and, der deutschen Fabrikate in Rußland, wurden stets glatt abgewiesen. Ahnlich
vurde der Zollverein von Frankreich mißhandelt. Alle Handelsvertragsverhandlungen
waren erschwert; es wurde in dieser Beziehung nicht viel erreicht. Die wenigen
Handelsverträge, die zu stande kamen, waren ohne große Bedeutung, einzelne fast un—
günstig. Und doch war die Epoche von 1834-1865 für den Zollverein eine solche
großer Fortschritte und rasch steigenden Wohlstandes. Die Gewerbe erhoben sich vielfach
schon zur Großindustrie; auf dem großen inneren, sich stetig erweiternden Markte war
Raum für ihren Absatz; die innere Arbeitsteilung war die Hauptsache, zu sehr großem
Export und Import war noch nicht viel Veranlassung; immer stieg der Wert der Aus—
und Einfuhr von etwa 740 Mill. Mk. 1834 auf etwa 1100 1848 -1852, auf
21-2400 1860- 1864; Deutschland erzeugte 1849 —1850 etwa noch 950/0 seiner
Ldebensmittel selbst, hatte bis Mitte der 7T0oer Jahre einen Überschuß der Ausfuhr an
Weizen und anderen Lebensmitteln; es exportierte daneben damals schon erhebliche Mengen
Seiden-, Wolle-, Leinen--Baumwollwaren, importierte von Fabrikaten fast nur Baum—
wollgespinste und Eisenwaren. Eine mäßige Schutzzollerhöhung für Baumwolltwiste,
Roheisen und Eisenwaren und einige andere Fabrikate war 1842 -1851 eingetreten,
im Anschluß an die Listsche Schutzzollagitation, an die Stockung jener Jahre, an die
Mißhandlung durch das Ausland, an die englischen Schleuderpreise. Doch hatte Preußen
von 1851-1860 wieder jeder weiteren Zollerhöhung widerstrebt, nur die Zollthore
zegen Osterreich differentiell etwas geöffnet; freilich geschah das nicht sowohl aus Über—
zeugung, als aus politischer Notwendigkeit. Osterreich wollte 1349—1858 in den
Zollverein eintreten, um Preußen die Herrschaft in ihm streitig zu machen und ihn
zugleich am Schutzsystem festzuhalten. Preußen hatte dies abgelehnt, aber wenigstens
im sogenannten Februarvertrag (1853) Hsterreich die differentielle Zollbegünstigung ein—
räumen müssen, die den Handel dahin etwas, aber nicht zu sehr belebte. Die Zoll—
herabsetzungen hatten den stärksten Widerspruch der österreichischen Industriellen erzeugt
und damit die österreichische Regierung gehindert, bei Zeiten in die für 1860 zugesagten
Beratungen über die Zollunion zwischen Osterreich und dem Zollverein einzutreten.

d. Unterdessen hatte die große westeuropäische Freih andelsbewegung eingefsetzt,
die 1860-1870 ihren Höhepunkt erreichte. In England ruhten die Gedanken
A. Smiths und Huskifsons nicht; die mit Königin Victoria ans Ruder gekommenen
Whigs und die ins Parlament 1832 eingetretenen Mittelklassen standen ihnen näher
als die Tories. Der Fortschritt in Handel und Industrie ließ das sonst noch un—
veränderte alte Handelssystem von Jahr zu Jahr veralteter erscheinen. Noch be—
standen 1840 zahlreiche Aus- und Einfuhrverbote, eine Besteuerung von Halbfabrikaten,
bdiele Ausfuhrzoͤlle; man hatte 1840 sogar alle Zölle wegen des Defizits um 800 er—
höht. Die gleitende Skala der Getreidezölle vermehrte die Preiswechsel, statt sie zu ver—
mindern, durch die damit verbundene Wirkung auf die Spekulation. Die großen
Fabrikanten betrachteten mehr und mehr die Kornzölle als eine unerträgliche Ver—
teuerung der Industrie und der Exportwaren. Im Jahre 18837 entstand in Manchester
die Anükornzollliga und wußte seit 1842 mit Kosten bis zu 1Mill. O jährlich unter
der Führung glücklicher Agitatoren wie Cobden und Bright die öffentliche Meinung zu
gewinnen. Die Versuche der whigistischen Minister, einiges zu bessern, glückten nicht
recht. Da griff der große, durch eine Enquete bekehrte Toryminister Peel ein, setzte
die Einkommensteuer als finanzielle Vorbedingung von Zollreduktionen 1842, und seine
zroßen Zollreformen 1842 und 1845—1846 mit Hülfe der Whigs und einem Teil der
'hym treu gebliebenen, weitsichtigeren Tories durch. Daran schlossen fich die Gladstone—
ichen Zollreformen von 1888 und 1860. Der komplizierte Tarif von 1150 Positionen
wurde sehr vereinfacht, auf wenige einträgliche Finanzzölle beschränkt, die Einfuhr—
berbote und Ausfuhrzölle wurden beseitigt; die landwirtschaftlichen Schutzzölle fielen
        <pb n="630" />
        314 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [(1072
ganz; der Weizenzoll betrug 184951869 noch 15b. pro Quarter. Die Navigations-
akte wurde aufgehoben (1849), nur die Küstenschiffahrt den Engländern vorbehalten;
alle Kolonien erhielten die Erlaubnis, England und andere Siaaten gleichzustellen,
wie England die Differenzierung der Kolonialprodukte aufhob; Rohstoffe und Halb—
fabrikate wurden prinzipiell fuͤr frei erklärt. Ganzfabrikate zahlten 1842 höchstens
noch 20 90 (Seidenwaren allerdings noch 25 —40 9/0), 1808 nur noch 100/0, 1860 gar—
nichts mehr. Auch die Finanzzöhle wurden so weit ermäßigt, als man glaubte, daß
die Ermäßigung den Konsum und Zollertrag steigere.

Vollständiger Freihandel war damit auch in England nicht erreicht. Zoll—
kontrolle, erhebliche Finanzzölle blieben. Die nun von 1860 an geschlossenen Handels—
verträge waren eigentlich nicht nach dem Sinne der abstrakten Freihändler. Aber sie,
wie die Tarifreformen von 1842 —1860 waren ein gutes Geschäft gewesen. Die Staalts—
männer, die sie durchgesetzt, waren überzeugte Freihändler, universaliftische Optimisten,
die auf billigen Einkauf und teuern Verkauf schwuren. Aber in erster Linie waren
fie doch dem Zug der Zeit gefolgt, weil sie glaubten, Großbritannien habe nirgends
mehr in der Welt eine ernstliche Industrie- und Schiffahrtskonkurrenz zu fürchten, es
werde die stets in erster Linie beim Welthandel gewinnende Werkstatt und Börse der
zanzen übrigen wirtschaftlich tiefer stehenden Welt sein und bleiben. Daß diese eine
agrarische zu bleiben, höchstens einige specielle Gewerbeartikel zu liefern habe, stand für
sie fest. —
e. Napoleon II. hatte es mit erlebt, daß das übermäßig schutzzöllnerische,
auf die reiche Bourgeosie sich stützende Regiment Louis Philipps zusammenbrach. Er
vollte, Kaiser geworden, eine Handelspolitik im Interesse der großen Masse des Volkes
reiben. Er beseitigte provisorisch bei der Teuerung 1833 den mobilen Kornzoll,
owie das Tonnengeld und den Flaggenzuschlag für Schiffe mit Getreide, setzte die Vieh—
zölle herab. Weitere Anläufe im Sinne der Einschränkung der Induftriezölle folgten;
die gesetzgebende Kammer leistete Widerstand. Da er ihre Zustimmung zu Handels—
derträgen nicht brauchte und zugleich eine politische Annäherung an Englaud wünschte,
ließ er sich durch den französischen Nationalökonomen Michel Chevalier und durch Cobben
ür einen Handelsvertrag mit England 1859 gewinnen; am 28. Januar
1860 unterzeichnet, wurde er der Eckstein einer neuen europäischen freihändlerischen
dandelspolitik. Das Tarifgesetz Gladstones von 1860 war die erste Folge; eine große
Summe von liberalen Verträgen Englands und Frankreichs mit anderen Staaten die
weitere.

Der englisch⸗franzöfische Vertrag beseitigte die französischen Einfuhrverbote, ver—
prach die englischen Waren in Frankreich zu Zöllen höchstens von 80, von 1864 an
don 25040 des Wertes zuzulafsen; England bot dafür eine große Weinzollherabsetzung
und die Gladstonesche Bill. Der neue französische Specialtarif für englifche Waren
wurde dann im einzelnen verhandelt, die Garnzoͤlle wurden dabei sogar auf 8—10,
die Gewebezölle auf 1500 des Wertes gesetzt, die meisten Wert- in specifische Gewichts
zölle umgewandelt, die Rohstoffe wurden zollfrei, die Ausfuhrprämien für Garne und
Gewebe wurden beseitigt, die gleitende Getreideskala in einen ganz niedrigen festen Zoll
amgewandelt; der höhere bisherige franzöfische Generaltarif blieb für die auderen Staaten
in Kraft. Wer an der Eröffnung des reichen französischen Marktes teilnehmen wollte,
mußte eilen, einen ähnlichen Verirag mit Frankreich wie England abzuschließen. Auch
England, das 1860 sofort seine Zölle geseßlich und allgemein herabgesetzt, wußte zahl⸗
ceiche Staaten teils durch politische Gründe, teils durch die Ausficht auf Bindung seiner
Zollreduktion auf 10 Jahre, teils durch Versprechen von Anleihen auf dem englischen
Markt und Derartigem zu ähnlichen Handelsverträgen zu locken.

Frankreich schloß Meistbegünstigungs- und Tarifverträge mit Belgien 1861, mit
Preußen und dem Zollverein 1862 und 1868, mit Italien und der Schweiz 1864, mit
den Niederlanden, den Hansestädten, Mecklenburg 1865, dann auch mit Schweden, Spanien,
Portugal, Ofterreich. Großbritannische Vertraͤge folgten 1862 mit Belgien, 1868 mit
Italien. 1865 mit Deutichland und Ssterreich.
        <pb n="631" />
        1073)] Die allgemeinen Freihandelssiege von 1860 1875. 615
. Im deutschen Zollverein war Preußen seit 18851 für Zollermäßigungen
eingetreten; die großen Industrien und die Mittelstaaten waren eher für Zollerhöhungen.
Seit 1848 hatten sich in den Seestädten Vereine für Handelsfreiheit gebildet; der volks—
wirtschaftliche Kongreß war seit 1858 in gleichem Sinne thätig, forderte Beseitigung
der Durchfuhrzölle, der Zölle auf Lebensmittel, auf Roh- und Hülfsstoffe der Industrie
und Herabsetzung der Industriezölle. Die Landwirtschaft, hauptsächlich der östliche
Großgrundbesitz, war infolge seines Exportes nach England auch ganz freihändlerisch,
meinte sich durch die Eisenzoͤlle benachteiligt. Der englisch-französische Vertrag bot
Preußen einen Anlaß, mit Frankreich zu unterhandeln (1861). Der 1862 (11. März)
zu stande gekommene Handelsvertrag mit Frankreich war Preußen (so wenig es von
seinem Partner ausreichende Konzesfionen erhalten hatte) willkommen, weil damit die
liberale Handelspolitik im Zollverein festgelegt war. Preußen erklärte den schutz-
zöllnerischen Mittelstaaten, es erneuere den Zollvereinsvertrag nur mit den zustimmenden;
der bisherigen differentiellen Begünstigung Osterreichs, seinen etwaigen Wünschen, in
den Zollverein einzutreten, war damit die Spitze abgebrochen. Der preußische Landtag
stimmte fast einstimmig dem französischen Vertrage zu; die Mittelstaaten gaben nach
langem Kampfe 1865 nach; mit dem von Bismarckk durch politische Mittel gewonnenen
Osterreich gelang am 11. April 1866 ein freihändlerischer Meistbegünstigungsvertrag,
der die Sonderstellung dieses Reiches aufhob. Tarif- und Meistbegünstigungsverträge
des Zollvereins mit Belgien, England, Italien folgten noch 1865, weitere mit anderen
Staaten 1868 —1870. Zwei autonome freihändlerische Tarifreformen 1870 und 1878
schlossen die Bewegung in Deutschland ab; ein neues Zollgesetz von 1869 hatte die
Zollverwaltung dem Geiste des Freihandels und der neuen Verkehrstechnik angepaßt.
So berechtigt die Wendung der deutschen Zollpolitik 18601878 im ganzen war, so
wird man doch sagen müssen, daß sie fast mehr aus Gründen der inneren parlamen—
tarischen und Parteipolitik, aus Motiven der auswärtigen Politik, aus etwas über—
spanntem Doktrinarismus, als aus sachlicher Prüfung der Lage unserer Industrie ent⸗
sprang; es kommt hinzu, daß man nicht verstanden hatte, das Finanzinteresse des
Zollvereins richtig zu wahren und für die Herabsetzungen entsprechende Zollkonzesstonen
anderer Staaten einzutauschen. Und die letzte große Eisenzollreduktion für die Jahre
1878 -5 1877 beschloß man in dem Moment, als der Ausbruch der größten Wirt—
schaftskrisis des Jahrhunderts Vorsicht geboten hätte. Man hatte so 1869-1877 den
Freihandel in Deutschland etwas übertrieben.

Zunächst aber waren Regierungen und öffentliche Meinung zufrieden mit der
scharfen Wendung nach dieser Seite. Hatten doch auch die Vereüinigten Staaten
unter der Leitung der demokratischen südstaatlichen Pflanzeraristokraten, welche Baum—
wolle und andere Rohprodukte gut exportieren, Fabrikwaren billig in Europa kaufen
wollten, 1832 -1860 sich mehr und mehr dem Freihandel genähert; und wenn man
dann zu Schutzzöllen zurückkehrte, so waren die Zölle doch zunächst nicht allzu hoch
und wurden 1872 um 100/0 reduziert. Auch Rußland hatte von 1844 an, haupt—-
sächlich 1880 und 1887, seine Schutzzölle ermäßigt; die Binnenzollgrenze zwischen
Rußland und Polen war 1861 gefallen. Schweden, Belgien, die Nieder—
lande, Dänemark hatten an der freihändlerischen Bewegung teilgenommen. In
der Schweiz hatte bis 1849 jeder Kanton seine besonderen Zölle; die Zolleinigung
von 1849 begann mit geringen Durchfuhrzöllen, wenigen Ausfuhrzoöllen, sehr mäßigen
Einfuhrzöllen; liberale Verträge mit Frankreich, Italien, Deutschland, Hfterreich de⸗
festigten und erhielten das freihändlerische System der Schweiz bis in die 80er Jahre.
Piemont war durch Cavonr 185521861 ganz dem Freihandel zugeführt worden,
und Italien schloß sich dann 1860—41875 dem westeuropäischen Konzert der Handels—
verträge an. —

—* Doktrinäre und Heißsporne des Freihandels wurden 1860—1870 nicht müde,
der Welt zu verkünden, in wenigen Jahren werde die ganze Erde und zwar auf immer
für die neue liberale Handelspolitik gewonnen sein. Es kam anders. Zuerst aber
haben wir das Facit der Evpoche zu ziehen.
        <pb n="632" />
        616 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [(1074

265. Würdigung der Freihandelsära. Handelsstatistisches Bild
des 19. Jahrhunderts. Haben, wie wir oben sahen, die meisten Kulturstaaten
und im Zusammenhang damit fast die sämtlichen Staaten der Erde an den frei—
händlerischen Verträgen und der Herabsetzung der Zölle sowie an der Beseitigung der
andern Hemmnisse des internationalen Verkehrs teilgenommen, so thaten die Kultur—
staaten es doch aus verschiedenen Motiven und Ursachen. Hochentwickelte, alte und
reiche Industriestaaten wie England, aber auch Belgien und Frankreich, verließen sich
auf ihre Überlegenheit und sahen in der Aufschwungsperiode 1880 —1878 ein, daß sie
des Schutzes gegen Konkurrenz nicht mehr so wie früher bedürften, daß die alten Ver—
bote, Zölle und Schiffahrtsgesetze dem Fortschritt ihres Wohlstandes mehr schadeten
als nützten. Überwiegende Agrarstaaten, wie Rußland, die Vereinigten Staaten,
Osterreich, Italien, Dänemark, wollten ihren Urproduktenexport fördern, hielten damals
eine stärkere Industriekonkurrenz für ungefährlich, ja vorteilhaft. Staaten, die in ihrer
Entwickelung in der Mitte standen, wie Deutschland, glaubten ihre Industrie und
ihren Industrieexport wie ihre Landwirtschaft so am besten zu fördern. Bei vielen
wirkten die verschiedensten politischen Motive mit. Napoleon III. wollte sich populär
machen und England gefällig zeigen. Preußen hatte 1818 keine Retorsionszölle ein—
geführt, um nicht mit seinen Alliierten zu brechen, es wollte 1831—-18685 durch frei—
händlerische Politik Osterreich vom Eintritt in den Zollverein abhalten. Cavour wollte
durch feinen Freihandel Napoleon III. gewinnen. Die halb civilisierten und ärmeren
Staaten mußten teilweise dem politischen Drucke weichen, der im Interesse der mächtigen
Staaten auf sie geübt wurde, teilweise sahen sie selbst ein, daß ihre alte Absperrung
jetzt nicht mehr möglich sei, daß sie Staatsanleihen und sonstigen Kapitalzufluß, Eisen-
bahnen und überhaupt die Einrichtungen der Civilisation nur erhalten konnten, wenn
sie sich etwas mehr als bisher nach außen öffneten.

Bei allen Staaten ist aber daneben doch eine gemeinsame Grundstimmung. Der
große Zug der freihändlerischen Theorie hatte alle mehr oder weniger angestedkt; die
Einsicht, daß Barbarei, Brutalität, Unverstand, thörichter Handelsneid einen erheblichen
Teil des alten Merkantilsystems gezimmert hatten, war endlich von 1340— 1870 in die
konservativsten Köpfe, in die starrsten Verteidiger des Alten eingedrungen. Etwas vom
Segen internationaler Arbeitsteilung verspürte man in der langen europäischen Friedens—
zeit und in der Ara des Eisenbahnbaues, der vorwärtsdringenden Groß- und Massen—
industrie überall. Die glänzende Aufschwungsperiode hatte überall den Druck fremder
Konkurrenz stark vermindert. Die klügsten Staatsmänner, Hardenberg, Huskisson, Peel,
Gladstone, Napoleon III., Cavour, der jüngere Bismarck (bis 1877) und Andrassy
standen nicht umsonst auf seiten des Freihandels. Fast die ganze europäische Wissenschaft
ebenso. Völkerrechtlich, verwaltungsrechtlich und volkswirtschaftlich waren die günstigen
Folgen des siegenden Freihandels schon früher, aber jedenfalls in der Zeit von 1850
bis 1870 mit Händen zu greifen. Suchen wir nach diesen drei Seiten hin die Folgen
noch etwas näher darzulegen.

1. a. Die Beziehungen der Staaten untereinander und das Völkerrecht, das sie
ordnete, waren im 19. Jahrhundert andere geworden als im 17. und 18. Die Idee
des Kampfes der Staaten untereinander trat nach und nach zurück, ebenso die Tendenz
der führenden Staaten auf eine gewaltsam zu erringende Welthandelsherrschaft. Frank—
reich mußte Derartiges 1814 —51815 ohnedies aufgeben. Großbritannien hatte in den
Kriegen von 1793—1815 seinen Kolonialbesitz sehr vermehrt, sein handelspolitisches
Uvergewicht sehr gesteigert. Aber eßs war nun 1818—1870 mit jseinen inneren Fragen
beschäftigt, trat nach außen friedlich, kosmopolitisch auf; es schien der kühnen aus—
würtigen Politik zu entsagen. Die frei gewordenen nordamerikanischen Kolonien und
die von Spanien und Portugal losgelöste mittel- und südamerikanische neue Staaten—
gesellschaft boten England in freiem Verkehr ein genügendes Feld des Absatzes. Ja, es
kamen bald die Tage der vom Freihandel beeinflußten politischen Lehre, daß die Kolonien
und die große Flotte überwiegend eine Last feien; man machte die vorangeschrittenen
Kolonien von 1840 an fast selbständig und rechnete auf die Tage, da England seiner
        <pb n="633" />
        1075) Der Freihandel, das Völker- und Fremdenrecht, die Kolonialpolitik. 617
Kolonien ledig würde und doch dabei gewänne. Rußland schien durch Polen gesättigt,
die Vereinigten Staaten durch den Ankauf des großen Mississippigebietes (1808) von
Napoleon J.; die spätere Ausdehnung nach dem Westen berührte Europa zunächst nicht
viel. Die ganze Staatengesellschaft bot 1815—1870 das Bild verträglicher größerer
und kleiner politischer Körper, die sich ihren inneren Aufgaben, dem friedlichen Wett—
bewerb ganz ergeben konnten.

Das Völkerrecht schien seine alten Härten zu verlieren. Die Freiheit der Meere
war, von Küstenstrichen und Fischereigebieten abgesehen, anerkannt; auch das Schwarze
Meer wurde 1856 allen Handelsschiffen eröffnet. Der Sundzoll fiel 1887. Das
Piratengewerbe war verschwunden; Kaperbriefe an private Schiffe zu erteilen verzichtete
man allgemein; Schonung der Fischereiflotten im Kriegsfall wurde allerseits pro—
Aamiert; viele Staaten verzichteten auf das Beuterecht der Kriegsschiffe im Kriege an
schwimmendem Privateigentum. Selbst England erkannte 1856 das Recht der neutralen
Flotten im Kriegsfalle an.

b. Das alte harte Fremdenrecht war im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts
wohl längst in Rückbildung, aber felbst in den Kulturstaaten noch nicht ganz ver—
ichwunden. Preußen schlug 1818 noch Rußland ab, polnische Kommissionäre in den
Ostseestädten zum Handel ohne Eintritt in die dortigen Gilden zuzulassen, und hielt im
Handelsvertrag mit Dänemark (1818) das Vorrecht der Bürger dieser Städte auf den
Handel mit polnisch-russischen Waren aufrecht. Aber nun wuchsen langsam 1820 - 1860,
rasch und allgemein seit 1860 die Gleichstellungen der fremden Händler und Gewerb—
treibenden mit den Einheimischen, in Aufenthalt, Handel, Gewerbebetrieb, teilweise auch
im Erwerb von Grundeigentum. Freilich in Rußland, in Rumänien, in Ostasien blieb
noch bis heute ein teilweise einschränkendes Fremdenrecht, aber wenigstens mit gewissen
Schranken, für gewisse Handelsplätze öffneten sich auch diese Staaten. Es konnte, zumal
1860 - 1880, oft scheinen, daß es im Weltverkehr wirtschaftlich gar keinen Unterschied
mehr zwischen In- und Ausländern gäbe. Von 1880 an trat ireilich ein erheblicher
Rückschlag ein.

o. Die althergebrachte wirtschaftlich AUsbeutung der Kolonien durch das
Mutterland war in der öffentlichen Meinung schon 1770 —1820 verurteilt. Gegen
ihre Schäden hatte A. Smith manch' triftiges Wort gesagt, wenn er auch gerade auf
diesem Gebiete stark übertrieb und von Torrens, Roscher und anderen in manchen einzelnen
Punkten widerlegt wurde. In der Hauptsache hatte er mit seinen Angriffen recht; das
alte System war eine völkerrechtliche Brutalität und eine wirtschaftliche Schädigung der
Kolonien. Das spanische Kolonialsystem war schon von 1765 an durch Zulassung aller
Spanier in den Kolonien, durch Aufhebung des Handelsverbotes zwischen den Kolonien
in voller Auflösung. Das englische zeigte seine Unhaltbarkeit seit dem Frieden von
1783; nun fsollten die englisch-westindischen Inseln statt aus dem freien Neuengland aus
dem englisch gebliebenen Kanada sich mit Getreide und Holz versorgen; eine unnatürliche
Verteuerung. In der napoleonischen Zeit wollte man in den eigenen englischen Kolonien
die alten Schranken beibehalten, in den beschlagnahmten, bisher fremden ließ man sie
fallen. Im ganzen trat mehr und mehr an die Stelle der alten Verbote und Zwangs—
vorschriften ein Differentialzollsystem, das den Handel Englands mit seinen Kolonien nur
ndirekt fördern sollte. Dieses fiel dann 1846—18563. Zu gleicher Zeit wurde die
ostindische Compagnie mit ihrem Monopol und ihren Mißbräuchen nach und nach be—
seitigt; seit 1767 schützte die Regierung die Direktoren gegen die Dividendengier der
Aktionäre; seit 1773 nahm ein königlicher Gouverneur, seit 1784 ein Minister die
Hauptgewalt in Anspruch, 1833 fiel ihr Monopol des Thee-, des Japan- und China—
handels, 1887 -1858 wurde Indien Kronkolonie. Das Wort A. Smiths „die Regierung
einer ausschließlichen Kaufmannscompagnie sei wohl die schlechteste Verfassungsform von
allen“ war endlich als Wahrheit erkannt. Die andern Staaten mit großem Kolonial—
zesitz, hauptsächlich Holland, mußten folgen: man erlaubte, die indischen Waren nicht

bloß in Holland zu verkaufen; die Kolonialdifferentialzölle wurden 1865 ermäßigt,
1872 beseitigt; Rechts- und Zollgleichheit siegte auch hier. Die freie Zulassung der
        <pb n="634" />
        618 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —(1076
fremden Europäer und ihrer Waren in den meisten Kolonien war einer der größten
oölkerrechtlichen Fortschritte der Freihandelsepoche.

d. Wie die Anderung des Kolonialfystems, so war die Beseitigung der alten
Schiffahrtsgesetze ein Resultat des vordringenden Freihandelsprincips. Beides ging
Hand in Hand, bedingte sich. Die alten Schiffsgesetze waren in den meisten Ländern
ein Teil der Kolonialpolitik. Die englische Navigationsakte mußte seit 1788, noch
mehr in den Freiheitskriegen, gelockert werden. Als Preußen 1822 die Küstenschiffahrt
seinen Schiffen vorbehielt und Retorsionen für die Länder mit differentieller Schiffs—
belastung einführte, gab dies den Anstoß zu weiteren Ausnahmen der englischen Ravi—
gationsakte und zu Verträgen Englands mit seinen Nachbarn über Ermaäßigung; von
1839-1848 blieben noch differentielle Schiffszölle in England; 1850 wurden die sremden
Schiffe auch zur indirekten Fahrt nach England zugelassen, 18354 wurde sogar die Küsten—
ahrt für sie freigegeben. Die englischen Fischereiprämien dauerten bis 1880. Billige
Seefrachten und zu diesem Zwecke freie Schiffahrtskonkurrenz erschienen von 1820 — 1870
überall, am meisten in England, als dringliches Bedürfnis. Viele andere Staaten
hatten schon vor den englischen Reformen die fremden und einheimischen Schiffe teils
allgemein, teils mit der Ausnahme der Küstenschiffahrt gleichgestellt; andere haben
wenigstens eine Meistbegünstigung billiger Art statuiert. Selbst Frankreich, das eine
schützende Schiffahrtsgesetzgebung lange beibehielt, ging seit 1860 auf freiere Bahnen
über, beseitigte 1867 die Tonnengelder für fremde Schiffe, 1869 den Flaggenzuschlag
für indirekte Fahrt. Teilweife lenkte es neuerdings in die alten Bahnen zurück, aber
durch die Gesetze von 1881, 1898, 1902 doch wesentlich nur in der Form von Schiffs—
bau⸗ und Fahrtprämien für französische Schiffe. Im ganzen und in den meisten
Staaten blieb die Befreiung des Schiffsverkehrs erhalten; die deutschen Anläufe 1846
bis 1847 und 1881, die direkte Fahrt aus anderen Weltteilen nach Deutschland gegen
die indirekte (über England, Holland u. j. w.) zu bevorzugen, verliefen resultatlos; man
sah ein, daß solche Differentialbesteuerung Deutschland mehr schaden als nützen würde.

sô. Betraf die internationale Verkehrserleichterung durch die Reformen in der
Kolonial- und Schiffahrtsgesetzgebung wesentlich nur die Seemächte, so ging die veränderte
internationale Warenbehandlung alle an; sie übertraf bald die Fremdenbehandlung
an Bedeutung. Die Beseitigung der Aus- und Einfuhrverbote, die Beseitigung der
Durchfuhrzölle und der meisten Ausfuhrzölle, die Herabsetzung der Einfuhrzölle ist das
Hauptstück der Freihandelsreform. Sie wurde zu einem kleinen Teile durch autonome
Gesetze, zum weitaus größten Teil durch Handelsverträge erreicht. Und die bestimmte
typisch⸗völkerrechtliche Form, die die meisten Handelsverträge annahmen, war dabei von
großer Bedeutung.

Handelsverträge gab es seit Jahrtausenden. Die ältesten, auch die mittelalter—
lichen, sahen meist nur eine Milderung des Fremdenrechtes vor, enthielten einzelne Zoll⸗
begünstigungen, beendigten Handelskriege und Sperren. In der Zeit des Merkantilismus
wurden sie mit der wachsenden Bedeutung des Handels nur von den großen Staaten,
nicht mehr von den einzelnen Städten abgeschlossen. Auch jetzt aber war ihr Haupt—
inhalt die Ordnung der gegenseitigen Personen-, Schiffs- und Warenzulassung überhaupt,
des Gerichtsschutzes; sie erstreckten sich selten auf die Zölle, die Aus- und Einfuhrverbote;
und wenn sie es thaten, so statuierten sie Sonderrechte, differentielle Begünftigungen;
häufig wurde versprochen, die Vorteile anderen Staaten nicht einzuräumen; so gaben eine
Reihe türkisch-französischer Verträge (1853 —1740) den Frangofen Alleinrechte im Levante⸗
handel. Der Geist des Mißtrauens, die Tendenz der Übervorteilung beherrschte diese
Verträge, daher verurteilte die Naturlehre der liberalen Volkswirtschaft alle Handels—
verträge. Immer aber hatten einzelne Verträge schon begonnen, 1. die Fremden in
einzelnen Punkten den Einheimischen, 2. in anderen sie der meistbegünstigten Nation
zleichzustellen. Z. B. hatten die Spanier 1659 letzteres Recht in Frankreich erlangt; sie
sollten dort als meistbegünftigt, d. h. so wie die Holländer und Engländer behandelt
werden. Mit der langsamen Ausdehnung dieser völkerrechtlichen Formel von 1660 bis
        <pb n="635" />
        1977)] Freihandel und Schiffahrtsgesetze, die Handelsverträge. 619
1860 erwarb die Idee sich immer weitere Ausdehnung, daß die Fremden in den Punkten,
in welchen sie nicht den Einheimischen gleichgestellt werden können, wenigstens unter
sich gleichzustellen seien. Das bedeutete eine fortschreitende Rechtsgleichheit und eine
ortschreitende Gleichstellung in der Konkurrenz.

Immer war man aber bis 1860 von dem Siege dieses Princips noch sehr weit
entsernt. Auch Preußen und der Zollverein schlossen mancherlei Verträge, die rechtlich
oder thatsächlich eine differentielle Behandlung der Nachbarn bedeuteten, so den öster⸗
reichischen von 1853, den belgischen von 1844. Und ebenso behielt man sich früher häufig
oor: künftige Konzessionen, die man anderen Staaten auf Grund von Gegenleistungen
zgemacht, den an sich meistbegünstigten Nationen nur Zug um Zug, d. h. auch nur gegen
besondere Gegenkonzessionen einzuräumen; so in Art. 11 des griechisch-preußischen Ver—
A 1839, und im Art. 9 des deutschen Vertrages mit den Vereinigten Staaten
don

Immerhin haben schon vor 1860 die europäischen Handelsverträge immer umfang—
reicher die Klausel der Meistbegünstigung mit der Tendenz, gewisse Konzessionen
zu verallgemeinern. Aber erst die Verträge von 1860—2 1870 haben die breite Tendenz,
uͤberall die Zollaus- und Einfuhrverbote zu beseitigen, die Durchfuhrzölle zu verbieten,
die Tarise möglichst weitgehend herabzusetzen und sie für die Vertragsdauer von 10 bis
12 Jahre zu binden; erst sie haben, und zwar hauptsächlich erst von 1865 an, die
Meistbegünstigung in dem Sinne, daß jede einem anderen dritten Lande eingeräumte
Vergünstigung sofort und ohne Gegenleistung allen meistbegünstigten
Ländern zufallen solle. So konnten jetzt an ein paar Tarifermäßigungsverträge ein
Dutzend oder mehr bloße Meistbegünstigungsverträge sich knüpfen; die Folge war breite
internationale Zollermäßigung, Beseitigung fast aller Differentialzölle, Gleichheit aller
Teilnehmer im internationalen Konkurrenzkampf.

Die doktrinären Freihändler hatten, wie A. Smith, alle Handelsverträge bis 1870
bekämpft; jetzt sah man, wie Recht schon Fr. List gehabt hatte, daß die Handels—
verträge die Nationen dem freien Weltverkehr allmählich zuführen würden. Jetzt
erst, von 1865 — 1880, entstand die Lehre, daß die Handelsverträge mit Meistbegünstigung
aur wesentlich freihändlerische Hülfsmittel seien. Sie waren es durch die Art, wie sie
damals sich mit Tarifermäßigungen und Tarifbindungen zwischen lauter Staaten ver—
knüpften, die alle geneigt waren, sich liberale Konzessionen teils im eigenen Interesse,
leils im Interesse des Princips und der kosmopolitischen Tendenzen der Zeit zu machen.
Sie wirkten günstig und fielen gut aus, weil die Regierungen in billiger und gerechter
Weise die gegenseitigen Interessen abwogen und friedlich ineinanderpaßten, weil, man
allerseits sich an Maßhalten damals gewöhnte. Diese Verträge wirkten am günstigsten,
wo wirtschaftlich gleich hochstehende, aber doch von Natur verschieden ausgestattete
Staaten sie schlossen. Die wirtschaftlich zurückgebliebenen Staaten schlossen auch damals
teils keine Verträge, teils nur mit geringen Konzessionen. Wo sie deren große machten,
bekamen sie mit der Zeit die Empfindung, daß die überlegenen Staaten dabei allein oder
überwiegend gewännen.

Wenn man näher zusieht, so bemerkt man auch, daß die Schablonenregel der
Meistbegünstigung, die verspricht, jede günstige Konzession an Dritte sofort und ohne
Begenleistung auch dem älteren Vertragsstaat einzuräumen, in ihren letzten Folgen ungünstig
wirken kann, daß die Regel von Anfang an gewisse Ausnahmen erlitt. In vielen oder
jast allen Vertragen werden, sofern es sich um Gleichstellung mit den eigenen Unterthanen
— ED der Hausierbetrieb der Fremden,
hre Küstenschiffahrt verboten, die Behandlung der fremden Fischereiflotten wird in die
Gleichstellung nicht einbezogen; die Zulassung von fremden Aktiengesellschaften wird an
gewiffe, oft strenge Bedingungen geknüpft. Von der allgemeinen Meistbegünstigung
werden ausgenommen: gewisse Grenzverkehrserleichterungen, gewisse Zollherabsetzungen
der Seeeinführ, gewifse Erleichterungen des Veredelungsverkehrs, gewisse Konzessionen
an fernere Halbkulturländer; so nimmt schon 1786 im französisch-englischen Vertrag
England die Vergünstigungen an Vortugal, so Portugal im Vertrag mit Deutschland
        <pb n="636" />
        620 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. (1078
von 1872 die an Brasilien aus. Die im Frankfurter Friedensvertrag von 1871 ver—
abredete ewige Meistbegünstigung zwischen Frankreich und Deutschland bezieht sich nur
auf die künstigen Konzessionen, die beide Staaten sechs der wichtigsten europäischen
Staaten machen; neuerdings werden die Zollvereinsbildungen als von der Meist—
begünstigungsklausel nicht erreichbar bezeichnet.

Seit der neuen schutzzöllnerischen Strömung (von 1875 an) hat sich ein gewisses
steigendes Mißtrauen gegen die Meistbegünstigungsverträge ausgebildet, das sür
mancherlei Fälle nicht ohne Berechtigung ist. Wo Zwei Staaten sich formell die Meist—
begünstigung zugefichert haben, wovon der eine hohe, ja extreme Schutzzölle beibehält,
der andere seine Zölle nach und nach ermäßigt, muß sich der letztere übervorteilt fühlen.
Ebenso ist klar, daß die europäische Gewohnheit und Formulierung der Meistbegünstigung
von der amerikanischen, welche für jede künftige Konzession Gegenleistungen fordert, so
weit abweicht, daß Verträge auf dieser verschiedenen Basis nur schwer möglich find
und, wenn trotzdem ohne genaue Bestimmungen über das abweichende Princip geschlossen,
nur zu Hader und Streit führen müfsen. Wir kommen unten (S. 652) darauf zurück.

2. Wir sahen oben, daß die verwaltungsrechtliche Unfaͤhigkeit des Merkantil—
jystems wesentlich zu seinem Sturze beigetragen hat: die Korruption, der Schmuggel,
die Unbehülflichkeit der Tarife, die überwiegend nach dem Wert normierten, zu falschen
Deklarationen führenden Zölle, die Unvollkommenheit der Kontrollen, die Vestechlichkeit
der Behörden, all' das war bis Ende des 18. Jahrhunderts maßlos. Die zolltechnischen
Reformen Pitts, das französische Zollgesetz von 1791, das preußische von 1818 sind
die entscheidenden Wendepunkte zu einer besseren Zollverwaltung, zu geordneten über—
sichtlichen Tarifen, zum Siege der Gewichts- über die Wertzölle, zur Beseitigung des
maßlosen Schmuggels, zur Herstellung unbestechlicher Beamten, zur freien Bewegung
der Waren innerhalb der Staaten. Das einzelne dieser Fortschritte ist hier so wenig
darzustellen wie die heute noch vorhandene Rückständigkeit mancher Staaten in diesen
Punkten, oder die neueren Rückfaäͤlle in übermäßig komplizierte Tarife, in Wertzölle u. s. w.
Zu betonen ist nur, daß die meisten und erheblichsten dieser Fortschritte mil dem freien
Handel von 1783—-1875 zusammenhingen, aber auch unter der Rückkehr zu Schutzzöllen
seither im ganzen erhalten blieben.

3. Was war nun der wirtschaftliche Gesamteffekt dieser ganz außer⸗
ordentlichen Veränderungen in der internationalen Ordnung des Handels, wie sie ver⸗
einzelt schon früher, allgemein von 1840—1880 eintrat? Doch wohl, daß die örtliche
Teilung der Arbeit, die bisher auf enge Grenzen und auf gewisse Gegenden und
gewisse Waren beschränkt war, nun ganz andere Ausdehnung annahm; daß damit die
Großindustrie, der Massenverkehr, die Geldwirtschaft, die Konkurrenz viel stärker zunahmen
als in früheren Zeiten. Alle wirtschaftliche Produktion specialisierte sich mehr, paßte
sich den natürlichen und socialen Vorzügen der Gebiete und Länder mehr an; die Ge—
samtproduktion, die Bevölkerung, der Konsum konnte steigen wie früher lange nicht.
Die ganze wirtschaftliche Physiognomie der Gegenden, der Provinzen, der Staaten
differenzierte sich mehr. Jetzt erst entstanden Industriestaaten, die nicht bloß einige
wenige, sondern 30, ja 700/0 ihrer Lebensmittel aus der Fremde bezogen, Agrarstaaten,
die einen großen Teil ihrer Ernte ausführten; die Überlegenheit der reichen Gegenden
über die ärmeren mußte wachsen; vielfach nahmen aber auch die ärmeren so weit zu,
als ihre Natur und der Verkehr ihnen jetzt gewisse vorher begrenzte Erwerbsmöglich—
keiten erleichterte und vermehrte. J

Dagegen ist es nun natürlich eine große Übertreibung, wenn die Fanatiker des
Freihandels jedes Steigen des Konsums, der Bevölkerung, des Wohlstandes allein auf
den internationalen Frethandel zurückführen. Er hat nur im Verein mit den technischen
Verkehrsfortschritten und der Frachtenverbilligung so gewirkt. Eine Hauptursache der
Blüte der Landwirtschaft von 1840 1870 in vielen dändern war der Chaufsee⸗ und
Eisenbahnbau. Und von den interlokalen Fortschritten der Arbeilsteilung und ihrer
Produktivitätssteigerung fällt wohl ein gleicher, wahrscheinlich ein größerer und der
natürlichste, sicherste Teil nicht auf das Fallen der inmecnatigtalen, sondern der bis—
        <pb n="637" />
        1079) Der Freihandel und die Zollverwaltung. Die Handelszunahme. 621
herigen rechtlichen Schranken innerhalb der Staaten. Bilden doch die meisten heutigen
Staaten und Reiche erst seit 1789 -1874 wirkliche freie innere Märkte: Frankreich und
die Vereinigten Staaten seit 1791, Großbritannien und Irland seit 1801 -1825,
Rußland und Hsterreich seit 1315—1851, die Schweiz seit 1830, Deutschland seit
18833—1867, Italien seit 1839— 1870, Schweden-Norwegen seit 1824 -1874, die
anadischen Staaten seit 1867. Was damit unter Hülfe der Gewerbe- und Nieder—
lassungsfreiheit an Bewegungsspielraum, an Steigerung der Produktivität gewonnen
wurde, ist ohne Zweifel noch mehr als der internationale Freihandel die Ursache der
polkswirtschaftlichen Blüte der meisten Staaten von 1800 —-1880. Zumal für die großen
Staaten mit Flächen über 800000 Geviertkilometer, mit über 10—80 Mill. Menschen
ällt die Hälfte oder mehr von dem, was die kleinen Staaten als Außenhandel rubri—
zieren, unter den Begriff des Innenhandels.

Schon deshalb sind die statistischen Angaben über das allgemeine Anwachsen des
Außenhandels kein sicherer oder kein ausreichender Gradmesser für das Steigen des
Nationalwohlstandes; vollends nicht die Kopfzahlen des gesamten Aus- und Einfuhr—
handels, die naturgemäß in den kleinen Staaten, wie Belgien, Schweiz, Dänemark u. s. w.
inormal hoch sind; der Kopfbetrag der Aus- und Einsuhr war 1886—1890 in der
Schweiz 429 Mk., in Belgien 872, in Deutschland 188, in den Vereinigten Staaten
96 Mk. Immerhin aber lohnt es, einen prüfenden Blick auf die folgende Übersicht
des geldwerten Aus- und Einfuhrhandels der sechs wichtigsten Staaten im 19. Jahr-—
hundert zu werfen. Die Zahlenreihen sind nach den besten wissenschaftlichen Zusammen—
stellungen von Scheel, Rathgen und anderen gegeben, für die neueste Zeit auf Grund
des zuverlässigen Gothaer Hofkalenders ergünzt. Um nicht zu wiederholen, sind die
Zahlen gleich bis 1900 resp. 1902 beigefügt.

Übersicht über den Gang des Ein-und Ausfuhrhandels der sechs
folgenden Staaten im 19. Jahrhundert.
Broßbritannien und Irland
Mill. Pfund Sterling
ꝛinfuhr Ausfuhr Zusammen
28

1800

1825

1840

1860

1880 —
1890 421
1900 523
1901 522

2
33

708 - 1800
825
1840
860
1880
1890
1900

*
86
28
354
348

749
877
879

Preußen*, Zollverein **, Deutschland ***
Specialhandel mit Edelmetess
Mill. Mar*
Aus: uhr
9
—

*17 95

*1828
**1840
**1860
***1880
***1890
***1900
*x**1901

Einfuhr

153

255

503

1113

2876 1
4272 3409
6043 4752
5710 4513

3

3

53
—2182
5975
7681
10795
10223

Asec
—2

Frankreich
Mill. Francs

Einfuhr Ausfuhr Zusammen

268 254 522

110 544 954

47 695 1442
1297 2277 4174
5038 3468 8501
4436 3758 8189
4698 4109 8807

Vereinigte Staaten
Mill. Dollars
Einfuhr Ausfuhr Zusammen
71 91 162
72 63 135
24 98 222
362 378 735
761 833 1614
823 881 1704
929 1470 2399
925 1571 2496
        <pb n="638" />
        1

322 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1080
Rußland ohne Finnland und Asien Ssfterreich⸗ Ungarn
Mill. Rubel Mill. fl.
Finfuhr Ausfuhr Zusammen Ausfuhr Zusammen
1824 - 1828

lohne Polen)

1844 - 1848

ohne Polen) 252
1861 86 535
1871 *414 814 725 1878 579 1277
—1880 560 476 1036 1890 651 1426
1890 361 608 967
1900 626 716 1342 1900 870 1004 1874
sach A. Wagner war der Gesamthandel (Ein- und Ausfuhr) in Mill. Mk. in:
Großbritannien u. Irland Deutschland Frankreich den Vereinigten Staaten
1860 7510 2173 3339 2834
1873 13 046 b 746 5874 5138
1885 11680 5805 5791 5559
1890 14 980 7683 6552 7778
1900 17 5348 10796 7045 10407
Die Überficht kann nur ein rohes ungefähres Bild der fortschreitenden Handels—
entwickelung geben. Selbst die Zahlen der einzelnen Staaten, welche sich auf den ge⸗—
schätzten oder deklarierten Warenwert beziehen, sind nicht ganz vergleichbar: die Aufnahme—
nethoden, das Geld der Angaben (Papiergeld, Metallgeld), teilweise auch die Landes—
grenzen haben sich in den meisten Staaten geändert. Die Gewichtsmengen haben vielfach
ganz anders gewechselt als der Wert; z. B. stieg in Deutschland der Gesamtverkehr
1880 - 1900 in Geld von 6 auf 10 Milliarden Mark, in Gewichts-Tonnen von
30 auf 77 Millionen. Vollends die Zahlenreihen der verschiedenen Staaten sind durch
ühnliche, aber noch stärker ins Gewicht fallende Ursachen eigentlich nicht direkt ver—
gleichbar. Die Ausfuhrwerte sind überall weniger zuverlässig als die besser kontrollierten
Einfuhrwerte. Aber immerhin, gewisse Aufschlüfse lassen sich aus den Zahlen doch
gewinnen.

Wir sehen zunächst eine ungeheure Zunahme des Handels 1800 — 1900, im Ver—
hältnis wie 1: 13 in Rußland, 1: 145415 in England und Frankreich, 1: 34 in
Preußen-Deutschland, 1: 149 in den Vereinigten Staaten. Diese Zahlen lehren un—
widerleglich, daß ein großer Teil der wirtschaftlichen Versorgung heute eine internationale
zgeworden ist; der Handel hätte nicht so wachsen können, wenn nicht der Warenbezug
uus anderen Ländern sehr große wirtschaftliche Vorteile hätte; er hätte mit dem Völker—
recht und den Merkantilinstitutionen des 18. Jahrhunderts nicht so wachsen können.
Was aber das sehr verschiedene Tempo des Wachstums in den sechs Staaten betrifft,
jo darf man nicht vergessen, daß das stärkere Anwachsen, das Deutschland und die
Vereinigten Staaten zeigen, wesentlich auf dem Umstand beruht, daß sie von 1800
bis 1850 wirtschaftlich viel weiter zurück waren als England und Frankreich. Den
zeutigen Rang der Staaten im Welthandel zeigen die vergleichenden Zahlen A. Wagners:
Broßbritannien setzte 1900 17,5, Deutschland und die Vereinigten Staaten 10,7 und
10,4, Frankreich 7,0 Milliarden Mk. um.

Die Veranlassung nun für das einzelne Land, seinen Außenhandel zu steigern,
liegt in sehr verschiedenen Ursachen und entspricht keineswegs bloß dem Grade seines
Reichtums oder dem Tempo seines wirtschaftlichen Fortschrittes. Kleine Seestaaten
haben den relativ stärksten Handel, große Reiche, die durch alle Klimate reichen, alle
Arten von Bodenschätzen haben, den relativ kleinsten. In gewissem Sinne deutet ein
starkes Anwachsen des Handels auf Mißstände, z. B. auf mangelnde Rohstoffe, Erze
aund Kohlen, Wolle und Baumwolle, auf mangelnde Nahrungsmittel. Die geographische
        <pb n="639" />
        1081)] Die verschiedenen Ursachen des zunehmenden Handels. 623
und Grenzgestaltung der Staaten weist erhebliche Teile einzelner Länder auf stärkeren
Auslandsverkehr an als andere. Für alle Staaten, die sich ausdehnen, wie Preußen
1815, der Zollverein 1834 -1870, für alle Länder, deren innere Zollschranken fallen,
sommen längere Epochen, in denen ohne starke Zunahme des Außenhandels der Schwer⸗
ounkt auf der Zunahme des inneren Verkehrs liegt. Das Wachsen des Außenhandels
ist so stets ein sehr kompliziertes Ergebnis verschiedener Ursachen und nicht bloß von
zünstigen. Aber immerhin bleibt der Satz wahr, daß eine Zunahme eher auf Fort—
schritt, eine Stabilität oder Abnahme eher auf ungesunde wirtschaftliche Zustände
hzinweift.

In das komplizierte Spiel der Ursachen, die den Außenhandel beherrschen, greift
nun die jeweilige Handelspolitik als eine von vielen, häufig nicht als die wichtigste
ein. Stets ist der Bedarf fremder Ware und die Zahlungsfähigkeit der Nation resp.
die Möglichkeit, Gegenwerte zu beschaffen, das eigentlich Entscheidende für den inter—
nationalen Handel. Sind diese letzien rein wirtschaftlichen Ursachen stark vorhanden,
so wächst der Handel bedeutend auch bei Schutzzollsperre; und ein armes Land hat mit
Alem Freihandel keine große Aus- und Einfuhr. Großbritanniens Gesamthandel stieg
7871840 unter dem Sperrsystem von 84 auf 184 Mill. E, 1840- 1880 unter
— Der
franzoͤsische Handel nahm 18251860 zu von 954 auf 4174 Mill. Fres. (1:4), 1860
his 18860 anf 8301 (1: 2); wenn er dann bis 1900 nur auf 8807 Mill. Fres, stieg, so
ist immer die Frage, sind die Schutzzölle oder die wirtschaftlichen Bedarfsursachen die
Hauptsache. Natürlich übt aber jede freihändlerische Politik einen Reiz zur Zunahme,
oͤde schußzzöllnerische eine umgekehrte aus; und beide wirken auf die Art sowohl der
Produktion als des Verkehrs, also auf die einzelnen Zweige und Richtungen des inter—
Jationalen Handels. Das wissenschaftlich Bedeutungsvollste, was aus der Handels—
statistik fich für wirtschaftliche und handelspolitische Zwecke herauslesen läßt, ergiebt
sich also erst aus ihrem Detailstudium nach Handelsrichtungen und Warengattungen.
Doch hierauf hier einzugehen, fehlt der Raum.

Wir werden als Gesamtergebnis der obigen Zahlen nur sagen können: die
europäische Handelsstatistik zeigt 1800 —1840 einen mäßigen Fortschritt, der ebenso auf
den damaligen mäßigen Wohlftand und geringen Verkehr zurückgehen wird wie auf die
Schutzzölle; sie zeigt ein enormes Wachsstum von 1840 -1880, was mit der liberalen
Handelspolitik, aber wohl noch mehr mit andern Ursachen zusammenhängt; sie zeigt in
England und Frankreich 1880—1900 eine gewisse Stabilität, die nicht (edenfalls nicht
ür“ England) aus der Handelspolitik allein, sondern wesentlich auch aus andern Ur⸗
achen zu erklären ist; Rußland, die Vereinigten Staaten, Osterreich zeigen 1880—1900
Fortschritte, die trotz der höheren Schutzzölle erfolgen, die auf die Agrarausfuhr und
sonstiges Gedeihen zurückgehen; Deutschland zeigt eine sehr starke Zunahme seines
Außenhandels, fie ist also wenigstens durch seine Schutzzölle nicht gehindert worden; sie
beruht hauptsächlich auf seiner Kaufkraft für Rohstoffe, Kolonialwaren und Lebensmittel,
für die wir durch Industrie- und Kapitalexport, sowie durch unsere großen Reedereien
die Zahlung zu beschaffen imstande waren.

Wir haben dabei vorgegriffen auf die Zeit von 1875 - 1900. Ihre veränderte
Handelspolitik haben wir nun zu erklären. — Das Hauptverdienst der Freihandels—
heriode war die Milderung der älteren handelspolitischen Kämpfe, die völkerrechtliche
Frmöglichung eines großen internationalen Handels, wie die Weltgeschichte ihn bisher
nicht gekannt hat. In diese Bewegung kommt nun ein gewisser Stillstand, es folgt
eine neue Zeit stärkerer Kämpfe, die aber doch wesentlich anderer Natur sind als die
des 17. und 18. Jahrhunderts.

266. Die Rückkehr Rußlands und der Vereinigten Staaten zum
Hochschutzfystem im leßten Viertel des 19. Jahrhunderts. Von 1780
dis 1875 waren die freihändlerischen Gedanken im Vordringen gewesen, von 1875 bis
heute führen sie bald kümmerliche, vald wirkungsvolle Rückzugsgefechte. Eine neue Epoche
des Schutzzolles, ja des Merkantilismus beherrscht die Welt. Bei aller wirtschaftlichen
        <pb n="640" />
        624 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. (1082
und sonstigen Verschiedenheit der Staaten zeigen sich allerwärts ähnliche Tendenzen.
Einige große allgemeine Ursachen müssen das bedingt haben.

Nach langer Friedenszeit wird der relativ stabile Gleichgewichtszustand teils gleich
starker, teils sich wenigstens respektierender Staaten von verschiedener, aber doch mäßiger
Bröße exschüttert durch allerlei Kriege, Gebietsausdehnungen, staatliche Einheitskämpfe,
Eroberungen und Kolonialerwerbungen. Große Riesenreiche bilden sich, eine neue
Teilung der von den Kulturstaaten noch nicht in Besitz genommenen Welt beginnt.
Die neuen Verkehrsstraßen haben nach innen und außen alle wirtschaftlichen Be—
ziehungen geändert. Und so jetzt eine neue Epoche der Spannungen und Kämpfe ein.
Die staatlichen Bedürfnisse für Heer, Marine, Kolonien, Kriege wachsen von 1870 an
riefenhaft. Große Zollerhöhungen erscheinen fast überall schon aus Finanzrücksichten
unvermeidlich.

Nach der großen Aufschwungszeit von 1840 -18785, die überall intensivere Land—
wirtschaft, größeren Verkehr, die neue Großindustrie geschaffen, die Bevölkerung sehr
vermehrt hatte, zeigt sich in den alten Kulturstaaten, daß dieser erste rasche Fortschritt
nicht gleich leicht im selben Tempo sich fortsetzen läßt; die weitere Steigerung der
intensiven Landwirtschaft, der Industrie, des Absatzes, die weitere Unterbringung der
wachsenden Menschenzahl wird schwieriger; die Konkurrenz wird nach innen und außen
stärker, die Krisen schwächer an sich, gehen nicht mehr so rasch vorbei wie 1824 1866.
Man sucht nach Hülfen, findet sie in der Fernhaltung fremder Konkurrenz.

Unter den großen Verschiebungen, welche den Aufschwung von 1840 —1875 er—
zeugt, steht die Thatsache des Massenverkehrs mit Lebensmitteln oben an. Die großen
Agrarstaaten, hauptsächlich Nordamexika und Rußland, beginnen (statt der Küsten⸗
zebiete an Nord- und Ostsee, statt sterreich-ngarns) das dichtbevölkerte industrielle
Westeuropa, hauptsächlich England, mit Geireide zu versorgen. Die großen Agrar—
staaten gewinnen ungeheuer durch diesen Export, und eben deshalb wollen sie auch
hald die Bezahlung ihrer Ernteüberschüsse nicht mehr durch die Fabrikwaren der Be—
zugsländer nehmen, sie verlangen eine eigene Industrie und schaffen sie sich durch
Schutzzölle. Daraus entspringen heftige Kämpfe, wie die große Frage, welche Folgen
der einseitige Industrie- und Agrarstaat habe.

So entstehen überall neue Interessen, neue Machtgruppierungen, neue Fragen der
Handelspolitik und des Völkerrechtes. Und die uralie natürliche Folge jeder staat—
lichen Macht zeigt sich: die Macht wird für die großen nationalen Wirtschaftszwecke
gebraucht, der kosmopolitische Idealismus der Freihandelsepoche tritt zurück, die
doktrinären Freihandelstheorien verlieren an Kredit, werden durch analoge Doktrinen
des Schutzzolles abgelöst. Das Wahre und Bleibende aus der Zeit von 178061875
wird verkannt und unterschätzt. —

Wir betrachten zunächst die Handelspolitik der zwei Riesenreiche, welche die
Reaktion am stärksten ausgeführt haben: Rußland und die Vereinigten Staaten.

a. Der rusfsfische Tarif von 1868 war noch ein gemäßigter Schutzzoll gewesen;
der russische auswärtige Handel war 1861 —51880 mit den geringen Zöllen von 3083
auf 1086 Mill. Rubel gestiegen; sein Getreideexport hatte ich 1872 1878 mehr als
verdoppelt, der deutsche Export dahin hatte sich 1868 — 1882 vervierfacht. Aber der
türkische Krieg hatte die Finanznot gesteigert, in eine schlimme Papiergeldwirtschaft
hineingeführt. Der rasche teure Eisenbahnbau mit ausländischem Kapital und die
Zinszahlungen ans Ausland hatten die Bilanz sehr verschlechtert, die Zolleinnahmen
erschienen zu gering. Man ließ die Zölle vom 1. Januar 1878 an in Gold zahlen, was
eine Erhöhung von 38 00 bedeutete, und schlug 1880 noch 100/0 dazu. Die Verstimmung
gegen Deutschland war seit dem Berliner Kongreß im Wachsen; die Panslavisten wollten
Rußland von Europa und vor allem von Deutschland loslösen. Zuerst versuchte Finanz⸗
ninister Bunge noch mit maßvollen Mitteln unter Schonung und Förderung der
Millionen armer Bauern zu helfen. Als aber der kaiserliche Entschluß zu starken
eventnellen Vorstößen nach West und Oft feststand, als eine aggressive Machtpolitik
mit stärkster Heeres- und Flottenvermehrung einsetzte, mußten kräftigere Mittel ergriffen
        <pb n="641" />
        1083)] Die russische Schutzzoll- und Wirtschaftspolitik 1880 — 1900. 6258
werden. Die Losung wurde: stärkste Erhöhung aller Steuern, auch der Finanzzölle,
hohe Zollbelegung auch der Rohstoffe und der Halbfabrikate, steigende Schutzzölle für
die Eisen- und Maschinenindustrie, die Textilgewerbe, die Industrie von Zucker, Bier,
Chemikalien, kurz für alle möglichen neuzuschaffenden Großgewerbe, bis endlich der neue
Tarif vom 11. Juni 1891 alle Erhöhungen von 1881 an zusammenfaßte und noch
steigerte, bei Sätzen von 60—150, ja von 2000/0 des Wertes, bei einem die Ver—
einigten Staaten übertreffenden Hochschutzsystem ankam. Einführung von Rückzöllen
und Prämien, Verminderung der Einfsuhr, Steigerung der Ausfuhr um jeden
Preis, zugleich Vollendung der russischen Eisenbahnen, Verminderung der Eisenbahn⸗
tarife, Ausbildung und Verbilligung des Kredits, Vermehrung der russischen Ausfuhr
nach dem Osten, nach Persien, China, Centralafien, Rückkehr zu einem sehr beengenden
Fremdenrecht in sämtlichen Westgouvernements durch das Gesetz vom März 1887, das
den Fremden den Erwerb von Grundeigentum verbietet und die zahlreichen Unter⸗
nehmungen in westeuropäischen, hauptsächlich deutschen Händen rufsifizieren will, —
das waren die Ziele der russischen Finanz- und Wirtschaftspolitik, die bis heute mit
aller Energie festgehalten werden.

Zwei energische, rücksichtslose Finanzminister, der zweite 1893 — 1903 amtierende, Witte,
ein genialer Finanzmann im Stile John Laws, wußten ein System der Geldbeschaffung
um jeden Preis für eine kühne Expansionspolitik auszubilden, hauptsächlich der letztere
verstand Gründungen aller Art zu fördern, Kartelle zu schaffen, dabei alle Fäden' des
privaten Erwerbslebens, des Kreditwesens, der Finanzen in seiner Hand zu vereinigen,
und doch dem privaten Erwerbstrieb der Großfabrikanten die weitesten und günstigsten
Chancen zu eröffnen. Die wichtigsten Industrien, vor allem die Eisen- uüd Textil⸗
industrien machten, zumal 1881—1888 riefenhafte Fortschritte. Der Jahresproduktions—
wert der russischen Industrie ist 188741897 von 1334 auf 2889 Mill. Rubel ge—
stiegen. Das fremde Kapital strömte massenhaft herein; Dividenden von 1000/0 waren
—
Geschäfte eingingen, so blieben doch die meisten Fabriken bestehen und gingen eventuell
in andere, womoͤglich russische Hände über. Die russische Ausfuhr, noch 1868 226 Mill.
Rubel, stieg auf 75800 Mill. Die Einfuhr besteht jetzt überwiegend aus unentbehr—
lichen Materialien und Maschinen für die Neugründungen; an Konsumwaren trifft man
in Rußland fast nur noch russische. Das russische Reich hat sich 1800 — 1899 von 18 auf
22,4 Millionen qkm, von 42 auf 128,9 Millionen Seelen ausgedehnt; vom äußersten
Norden reicht es bis in die warme Zone, erzeugt schon !/s feines Baumwollbedarfes selbst.
Rußland erhielt erst durch seinen Eisenbahnbau 1870 —1900 das Gefühl seiner Einheit
und Aktionsfähigkeit, durch das massenhafte Einströmen fremden Kapitals die Möglichkeit
eines ganz großen Aufschwunges. Aber es wollte nun allzu rasch die kapitalistische Ab—
hängigkeit vom Auslande durch eine fast gewaltsame Handels-, Fremden-, Eroberungs—
und Kolonisationspolitik überwinden.

Freilich die Verschuldung des Staates ist ungeheuer, fast bis zur politischen Ge—
jahr gewachsen; an Schuldzinsen hierfür und für Eisenbahnen, Aktien u. . w. waren schon
1896 jährlich 180 Mill. Rubel ans Ausland zu zahlen; das Leben ist verteuert, alle
Preise sind sehr gestiegen; die Eisenbahn- und Industriegesellschaften hätten um Millionen
billiger entstehen können. Die Steuern erdrücken das Volk. Eine kleine Schichte Kultur—
menschen mit westeuropäischer Bildung steht über Millionen Barbaren niedriger Stufe,
ein großer Teil des Bauernstandes ist ruiniert und halb verhungert. Der Dirigent
des ganzen Systems ist entlafsen, nachdem einer der Großfürsten die Not der Provinzen
durch eine Inkognitoreise festgestellt und dem Kaiser berichtet hatte: Wir müssen den
Abenteurer, der Rußland an den Rand des Abgrundes gebracht hat, so schnell wie mög—
lich los werden. Andere Stimmen versichern, er habe keinen andern Ausweg mehr ge⸗
wußt, als das Einlenken in konstitutionelle Bahnen, und sei deswegen gefallen.

Immer bleibt Rußlands wirtschaftlicher Aufschwung durch das Schutzsystem von
1882-1904 und seine Eroberungen nach Osten eine große weltgeschichtliche That⸗
ache. Es ist eine Merkantilpolitik ähnlich der westeuropäischen im 16. und 18. Jahr⸗

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.—6. Aufl.

Li
        <pb n="642" />
        626 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1084
hundert. Rußland mußte im Zeitalter des Eisenbahnbaues außerordentlich an Macht
und Wohlstand zunehmen; eine industrielle Schutzzollpolitik war nicht falsch in solcher
Zeit. Aber sie hätte, maßvoller und langsamer durchgeführt, besser und gesunder
gewirkt, sie hätte dann nicht den Bauernstand zu ruinieren, die Unterthanen durch
Steuern auszupressen, das Gefüge der Volkswirtschaft nicht so heillos kapitalistisch zu
korrumpieren, den Staat nicht so zu verschulden brauchen. Es war zu sehr eine Politik,
die auf Kosten der 830/0 landwirtschaftlicher Bevölkerung, zu Gunsten einer kleinen
Minorität von Industriellen, Kaufleuten und des Teils der Beamten, die sich mit ihnen
verbündeten und bereicherten. Es ist eine Politik, wie sie nur ein bureaukratischer
Despotismus treiben kann, der noch nicht genügend über reine Hände verfügt, der noch
keine aufgeklärte öffentliche Meinung, keine genügend starken Organe einer gesunden
Selbstverwaltung besitzt.

b. Eine Parallele zur Handelspolitik des östlichen, über ganz Nordasien sich aus—
dehnenden Riesenreiches bildet die der Vereinigten Staaten von 1860 bis heute.
Hier wie dort eine großartige agrarische Ausdehnung mit der Zeit der Eisenbahnen
und im Anschluß daran das Verlangen nach einer durch die Handelspolitik herbei—
zuführenden ebenso glänzenden gewerblichen Entwickelung, die zuletzt in eine imperia—
sistische Eroberungspolitik einmündet. Die 18 Neuenglandstaaten nebst den von England
abgetretenen Gebieten bis an den Mississippi, die 1783 —1803 die Union bildeten, um⸗
faßten 1800 etwas über 2 Mill. Geviertkilometer und etwas über 5 Mill. Seelen;
dazu kam 18083 der Ankauf des französischen Louisiana zwischen Mississippi und Mexiko
von ähnlicher Größe; dann von 1845 —1890 der große Erwerb bis zum Stillen Ozean;
1890 zählte man 7,2, 1900 9,88 Millionen qkm; die Bevölkerung zählte 1850 28,
1880 50, 1900 76,3 Millionen Seelen (darunter 8,2 der rasch sich vermehrenden Neger).
Auf einem reichen Boden mit den größten Naturschätzen und den besten natürlichen
Verkehrsmitteln hatte eine auserlesene Mischung europäischer Einwanderer mit den sitt⸗
lich-politischen, den geistigen und technischen Traditionen der höchsten Kultur ein ein—
heitliches Kultur- und Staatensystem geschaffen, so großartig, wie es kein zweites giebt.

Wir haben oben (S. 610) auf die Anfänge der Handelspolitik der Union hin—
gewiesen. Sie war stets beherrscht von der Thatsache, daß die Zölle die Haupt—
einnahme der Union waren, daß die Landwirtschaft bis in die Gegenwart die Grund—
lage des wirtschaftlichen Lebens und die Rohproduktenausfuhr der Hauptfaktor im
auswärtigen Handel blieb, daß aber niemals daneben die gewerbefördernden Schutzzölle
sehlten. Die Begründer der Union schon, Washington, Hamilton, Jefferson, Madison
vareu Schutzzöllner gewesen; auch in der sogenannten Freihandelsepoche 1832 —1860 blieben
die Zölle auf 20 —25 0/0 des Wertes der zollpflichtigen Waren stehen, obwohl die süd—
taatliche Pflanzeraristokratie damals herrschte und möglichsten Freihandel nach Europa
vünschte. Der ungeheure Aufschwung von 1340 — 1860 — eine Folge der Ausdehnung
nach dem Westen, der Eisenbahnen, des kalifornischen Goldes, der zunehmenden Menschen⸗
und Kapital-Einwanderung — ließ keinen erheblichen Druck der englischen Konkurrenz
aufkommen. Die Krisen von 1837—1839 hatten, wie die von 18357, freilich kurze
mäßige Zollerhöhungen gebracht.

Man hat behauptet, ohne den Bürgerkrieg um die Einheit der Union und um
die Sklaverei 18601865 und die damit gegebene Finanznot wären die Vereinigten
Staaten freihändlerisch geblieben. Es ist nicht wahrscheinlich; aber später und maß—
voller wäre die Veränderung erfolgt. Die Verlegung der politischen Macht in den
Nordosten, in das Bevölkerungscentrum der Union, die stärkeren Krisen, der stärkere
Konkurrenzkampf mit Europa, der Großbetrieb, die Trusts, die kapitalistische Organi—
jation der führenden Kreise, all' das drängte auf eine Erhöhung der Zölle ebenso hin,
wie das Finanzbedürfnis.

Der Morilltarif von 1860 hatte schon vor dem Bürgerkrieg die Woll- und Eisen—
industrie etwas besser geschützt. Die Durchschnittshöhe des Zolles erreichte 1862 37,2,
1864 47,06 0. Und wenn man dann 1872 die Zölle um 10/0 ermäßigte, 1875 that
man diesen Schritt zurück. Einzelne Herabsetzungen bis 1882 waren unerheblich; 1888
        <pb n="643" />
        1085)] Das Hochschutzzolliystem der Vereinigten Staaten 1860-1900. 627
machten die Zölle 380/0 im Durchschnitt (6—2000/,0 im einzelnen) aus; 1887 waren
die unveränderten Zollsätze gegenüber dem allgemeinen Sinken der Preise auf 47,10 0/0 ge—
stiegen. Immer empfand man damals die europäische Konkurrenz deshalb nicht so stark,
weil der Brotstoffexport, schon 1861 1864 sehr erheblich, 1871 —-1883 riesenhaft an—
wuchs (1830 7, 1850 13, 1860 24, 1870 72, 1880 288 Mill. Doll.). In den 80er
Jahren trat ein gewisser Rückschlag dieser Ausfuhr ein; auch die agrarische Kolonisation
im Westen wurde langsamer; das gute Regierungsland ging zu Ende; den Riesengrund—
besitz der Eisenbahnen zwangsmäßig rasch zugänglich zu machen, konnte man nicht
wagen. Die Geschäftsflauheit wollte lange nicht weichen, die Trustbildung begann;
man suchte in hohen Zöllen das Mittel rascher industrieller Entwickelung. Der Kampf
zwischen den Demokraten (für mäßigen) und den Republikanern (für hohen Zoll) wurde
immer zum Mittelpunkt aller Politik. Die im Amt befindlichen Republikaner kauften sich
weitere Stimmen durch zunehmende Pensionen an angebliche frühere Krieger und ihre
Witwen (1877 28 Mill., 1897 147,5 Doll. Pensionen jährl.). Sie hinderten die Tarif—
reform des nach langer Zeit wieder ersten demokratischen Präsidenten Cleveland (1887)
und wußten 1890 dem extremen Hochschutzzoll in der Mac Kinley-Bill den Sieg zu
verschaffen. Sein Erfolg schien aber so ungünstig, die Preise stiegen so, der Mißmut über
das Treiben der Trusts wuchs so, die Krisis von 18983 zeigte so deutlich die Nicht—
erfüllung der angeblichen lohnsteigernden Folgen des Schutzzolles, daß die Demokraten
wieder siegten. Aber sie konnten nur eine mäßige Milderung des Tarifs 1894 (Wilson—
tarif) durchsetzen. Die Republikaner kehrten unter Mac Kinley in die Amter zurück und
setzten im Dingleytarif 18906 die Rückkehr zu den Principien von 1890 durch.

Das Gesetz von 1890 belegte die verzollte Einfuhr mit durchschnittlich 48,60,
das von 1894 mit 41,7, das von 1896 mit 54,5 0/0 des Warenwertes. Die wichtigsten
Industriewaren belegte man 1896 mit 50—90 /0, viele mit Gewichts- und Wertzöllen
zugleich; auch die wichtigsten Rohstoffe der Industrie, wie Wolle, und die Halbfabrikate
find hoch belegt; ebenso Getreide und verschiedene Lebensmittel, da sie ja vereinzelt über
die Grenze kommen, hauptsächlich über die kanadische. Die Zollverwaltung, die Prüfung
der Wertdeklarationen hat 1890 und 1896 eine Strenge erreicht, wie nirgends sonst; die
Zollbeamten selbst schlagen die Milderung vieler Bestimmungen vor. Manche Artikel,
die in anderen Ländern als Finanzquelle besteuert sind, bleiben in den Tarifen von
1890 —-1896 frei; so 1896 Thee, Kaffee, Vanillebohnen. Es geschah in der Absicht,
diese Freiheit den mittel- und südamerikanischen Staaten als Lockmittel anzubieten, wenn
sie für die amerikanische Industrie Gegenkonzessionen machten, sonst sie ihnen zu entziehen.
Die Tarife waren schwere Schläge für den europäischen Export von Induftriewaren;
sie haben einzelne und wichtige amerikanische Industrien zu fieberhaftem Fortschritt durch
zeitweise Preissteigerungen veranlaßt; sie haben die Einfuhr sehr vermindert. In den
Parlamentskreisen entstanden, sind diese Tarife ganz das Ergebnis der führenden Trusts
und der Parteipolitik, die so viel Zölle einsetzten, als sie für große Majoritäten brauchten.
Immer entsprach die Bewegung der nationalen, auf Selbständigmachung gegenüber
Europa gerichteten Volksstimmung. Und der Erfolg sprach im ganzen nicht gegen die
Politik. Auch die Fabrikatenausfuhr stieg stark; z. B. an Eisen- und Stahlprodukten
1i886 14,7, 1890 41, 1897 70,8 Mill. Dollar; die Weizen- und Mehlausfuhr 1870
bis 1880 2,8 jährlich war von 18811890 83,75, 1891 - 1899 4,84 Mill. Tonnen.

Wie die Bexeinigten Staaten sich 1860—-1880 dem Konzert der europäischen
Meistbegunstigungsverträge ferngehalten, so blieben sie auch in der Folgezeit spröde.
Die Klaͤuseln des Dingleygefetzes erlauben wohl Verträge mit bestimmten Redulktionen
für wenige Waren und solche mit einer allgemeinen Zollermäßigung im Maximum von 20 00,
aber es dam bei den Verhandlungen nicht viel heraus. Die Verträge mit Frankreich und
Portugal waren ziemlich nichtssagend. Die Union suchte ihre Meistbegünstigung in
den Saaten mit mäßigen Tarifen festzuhalten, ohne selbst Erhebliches zu konzedieren.
Die einstige freie Zulassung, ja Förderung der fremden Einwanderung verwandelte sich
in eine rigorose Fernhaltung erst der Chinesen, dann auch der Europäer. Die liberale
Behandlung der Waren, die in fremden Schiffen kommen, nach den Gesetzen von 1815

40*
        <pb n="644" />
        9

6828 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1086
und 1828, verwandelte sich, als die amerikanische Handelsmarine von 1860 an zurück—
ging, schon von 1864 an in einen Zollzuschlag von 100/0 für alle Waren, die in
remden Schiffen kommen, wovon freilich die Reciprocitätsstaaten frei blieben. Von
1884 an begünstigte man in den Tonnengeldern die Schiffe, die aus andern amerikanischen
Häfen kommen, von 1891 an zahlte man Postsubsidien und wollte die Begünstigung des
Schiffsbaues durch freie Einfuhr von Schiffsbaumaterialien in den letzten Jahren durch
einen großen Plan der Subvention der inländischen Marine ergänzen. Da dies den
großen Eisenbahn- und Bankkönigen zu langsam ging, kauften sie einen großen Teil
der englischen Dampferlinien und vereinigten sie mit den amerikanischen zu dem großen
Morganschen Schiffstrust, der bestimmt und fähig ist, den Vereinigten Staaten eine
seste und große Stellung in der Welthandelsmarine zu geben (19002-1903).

Und all' diese Anläufe gipfelten zuletzt in dem Streben, die großen Erwerbungen
von 1845—18853 fortzusetzen, einen steigenden Teil des übrigen Amerika in direkte oder
indirekte Abhängigkeit von der Union zu bringen, die Europäer aus ganz Amerika zu
verdrängen, den Stillen Ozean zu beherrschen. Die Hoffnung auf eine Annexion
Kanadas ist weit verbreitet. Das seit 1824 begehrte Cuba wurde Spanien abgenommen,
die Hawaiinseln, Portorico und die Philippinen wurden annektiert. Ein Gleiches droht
St. Domingo. Die Engländer wurden aus dem Vertrag von 1850 über den Kanal
zwischen beiden Weltmeeren herausgedrängt, der künftige Panamakanal kommt in volle
und alleinige Abhängigkeit von der Union. Die Unionsregierung hat eine große im—
perialistische Kolonial- und Eroberungspolitik unter dem Jubel fast der ganzen Nation
begonnen. Die Union steht heute vor derselben Frage, wie die Römer, als sie Sicilien,
sKarthago, Griechenland, Kleinasien und Syrien unterwerfen mußten, um Ruhe zu be—⸗
'ommen; damals wollten die besseren Aristokratenhäuser daraus ein gerechtes Bundes—
ystem machen, die beutegierigen Publikanen machten aber rasch brutal beherrschte, aus⸗
zusaugende Vogteilande daraus. — Die Monroedoktrin, 1823 gegen die heilige Allianz
erlassen, welche Spanien seinen Kolonialbesitz in Amerika retten wollte, ging nur dahin,
europäische Eingriffe in unabhängige amerikanische Staaten nicht zu dulden, versprach
aber Nichteingriff in die europäischen Kolonien und Dependenzen der neuen Welt und
in die europäischen Fragen. Jetzt ist die Losung: ganz Amerika für die Amerikaner
resp. für die Vereinigten Staaten und Einmischung derselben in alle Verwickelungen
Furopas, Afrikas, Australiens und Asiens.

Die Macht und die Größe der Union, der Reichtum derselben erklären, die ver—
änderte Stellung. Das riesenhafte Wachstum und der nationale Stolz, der Überschuß
an Energie, an politischer und wirtschaftlicher Fähigkeit erklären die Betretung der
Bahn, auf der das Schutzzollsystem, die Trusts, die Eroberungspolitik ebenso wie das
Parteitreiben, die Mißstände des Verfassungslebens, die Gefahren für die politische
Freiheit liegen. Auf dieser Bahn nationalen Fortschritts ringen zwei Geistesrichtungen
miteinander: der alte politisch-moralische Idealismus der Begründer der Union, wie
er heute noch weit verbreitet, vor allem in den alten Neuenglandstaaten lebt und z. B.
'n Roosevelt sich repräsentiert, und der Wuchergeist der Geldmacher, der nur den momen⸗
tanen Gewinn kennt, rückfichtslos und strupellos alle Grundsätze preisgiebt, wenn
Millionen zu sammeln sind. Er schuf das Beutesystem in der Amtervergebung, die
Wahlbestechungen (1888 6 Mill. Doll. Kosten für die Präsidentenwahl), die Erkaufung
der politischen Parteien (Tamannyhall in Newyork), er stand Pathe bei dem Schutz⸗
ystem von 1890 an; er wird überstürzt weiter auf Eroberungen und Annexionen dringen;
er entrechtet die Neger, er führt das Geschäftsleben in immer neue größere Krisen
hinein; er versucht die Preise künstlich zu heben und zu senken zu Gunsten einer kleinen
Minorität. — Die große Frage der Zukunft ist, ob die Geldmacher oder die anständigen
auf die Zukunft sehenden Leute die Oberhand behalten. Davon wird es auch abhängen,
ob der Schutzzoll wieder auf ein vernünftiges Maß ermäßigt, einem billigen handels—
politischen Verhältnis zu anderen Staaten weichen wird. Davon wird es weiter abhängen,
ob die Eroberungspolitik und der Imperialismus zu einer korrupten Oligarchie der
Kavitalmagnaten oder gar zur Despotie führt, ob mit weiterer sich überstürzender
        <pb n="645" />
        1087)] Der Hochschutzzoll Frankreichs 1888—-1900. 629
Eroberungspolitik große Kriege und die von Alexander von Humboldt schon bei der
Annexion von halb Mexiko prophezeite Zerreißung der Union kommen werden. Die
Idee einer Welthandelsherrschaft, die einst Spanien, dann Frankreich und England be—
seelte, zu großen Thaten, aber auch zu falscher ungerechter Politik lockte, ist die neue
Fata Morgona, welche jetzt die Yankeewelt blendet, berauscht und verführt. Wenn die
Dinge so weiter treiben, so ist die Zeit nicht fern, da die Weltherrschaftskämpfe,
einstens im Altertum und Mittelalter an den Mittelmeergestaden, von 1500 - 1815
sn der Allantis ausgefochten, im Stillen Ozean, den die Union für ihre Domäne
ansieht, zwischen ihr und den übrigen Großmächten entschieden werden müssen. Deutsch⸗
land wird an diesen Kämpfen weniger beteiligt sein als England, Rußland, Frankreich,
China und Japan.

Als charakteristisch verdient hier noch angemerkt zu werden, daß sowohl der am
despotischsten, wie der am demokratischsten regierte Großstaat europäischer Rasse dem
höchsten Schutzzoll und der aggressivsten Eroberungspolitik huldigt. Die republikanische
Demokratie wie der Absolutismus münden in die gleichen Wege ein.

267. Die neuere Hochschutzzollpolitik Frankreichs. Ganz im Gegensatz
zu den zwei jugendlich wachfenden agrarischen Riesenreichen steht Frankreich mit seiner
Aten Kultur, seinen alten Gewerben, seiner stabilen Bevölkerung. Und doch macht es
in der Kückkehr zum Hochschutzzoll von 1885 an den beiden fast den Rang streitig.
Fin reiches Land der Kleinbürger und Kleinbauern wird es doch seit 1815 bei
wechselnder Regierungsform stets plutokratisch im Interesse der Großgrundbesitzer, Groß—
fabrikanten und Großbankiers regiert. Die alte merkantilistische Politik wird von
Rapoleon J. und den beiden folgenden Regierungen überboten; erst Napoleons III.
Diftatur bringt eine Milderung des Systems (S. 619), aber in der Mehrzahl der
maßgebenden Personen nicht eine Anderung der schutzzöllnerischen Überzeugungen. Die
Worte Thiers von 1851 gegen die internationale Arbeitsteilung bleiben unvergessen:
mit unserin Wein, unserer Seide, unseren Luxruswaren können wir nicht gegen die eng—
cischen Riesen Kohle, Eisen, Baumwolle aufkommen; die Natur des Landes fordere gleich⸗
mäßige Ausbildung aller Erwerbszweige; der Freihandel, der alles dem Zufall über—⸗
lassen wolle, meinte er, sei eine Beleidigung der Gedanken Gottes.

Schon in den sber Jahren hatte man bei jeder kleinen Stockung nach dem Schutz⸗
zoll gerusen. Nach dem Kriege von 1870-1871 machte die Steigerung der Staats⸗
ichuld eine Zollerhöhung nötig. Thiers war Präsident und der schußzöllnerische Baum—
vollspinner Pouyer-Quertier sein Finanzminister; er hatte Bismarck in Frankfurt die

ꝛwige Meistbegünstigung Deuischlands in Frankreich, statt eines vieljährigen Handels⸗
vertrags vorgeschlagen, weil der letztere die sofortige Erhöhung der Schutzzölle hindere,
die ewige Meistbegünstigung aber nicht.

Die Gesetzesentwürse von 1871 zielten auf hohe Rohstoffzölle, kompensatorische Zölle
rür Textilwaren, Ausfuhrzölle, eine schutzzöllnerische Marinepolitik; sie wurden in der
Hauptsache im Parlament durchgesetzt, scheltlerten aber an dem Widerspruch der Vertrags—
aaten 1878 — 1875. Um so mehr pflegte man die indirekten Ausfuhrprämien, die rechtlich
noch bestanden, die admission lemporaire von fremden Rohstoffen (die Scheine dafür
wurden gehandelt und mißbraucht). Thiers war 1873 gefallen. Unter der Präsident⸗
schaft von Mac Mahon (13738—1879) hatte die Regierung keinen fest ausgesprochenen
Standpunkt. Man machte Rußland 1874, Spanien 1877 handelspolitische Konzessionen,
suchte die Verträge mit den anderen Staaten zu verlängern, bereitete endlich 187741879
incn neuen Tarif vor, der nur mäßige Erhöhungen hatte. Oberhandelsrat und Corps
legislatif waren noch für die Fortsetzung des Handelsvertragssystems. Und wenn dann
379 1881 die schutzzollnerische Stimmung wuchs, die Kammerkommission viele wichtige
Zollpositionen weit ůüber den Regierungstarif erhöhte, so wußte der Minister Tirard
soch eine Majorität von Agrariern und Freihaändlern gegen die gewerblichen Schutzzöllner
zu vereinigen. Das Zollgesetz vom 7. Mai 1881 hat einen Generaltarif für die Staaten

ohne Vertrag, der 24 ö/ höher im Durchschnitt ist als der bisherige Vertragstarif. Der
73 Verlraßtarif enthält nur geringe Erhöhungen. Immer hat er in den wichtigsten
        <pb n="646" />
        330 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. (1088
Gewerbe- und Eisenzöllen meist ziemlich höhere Sätze als der deutsche Tarif von 1879. Aber
die Rohstoffe für die Industrie und die Lebensmittel blieben im ganzen frei, nur Vieh
und Trauben waren belegt, Wertzölle fast ganz verbannt. Das Gesetz vom 29. Januar 1881
hatte freilich dem nationalen Wunsche auf Schiffsbau- und Schiffahrtsprämien nach—
gegeben, und viele umstrittene Punkte, wie Vieh und Getreide, Rohzucker waren aus dem
Vertragstarif, über den man allein mit den anderen Staaten verhandelte, ausgeschaltet,
um die Schutzzöllner zu beruhigen. Aber im ganzen war die Erhaltung des Napoleoni—
schen Systems zunächst gelungen. Und eine neue Kette von Meistbegünstigungs- und
Tarifverträgen mit Belgien, Italien, Portugal, Schweden, Norwegen, Spanien, Schweiz
und Osterreich knüpfte sich an das Zollgesetz. England behielt seine Meistbegünstigung
durch ein besonderes französisches Gesetz, Deutschland durch den Friedensvertrag von 1871.

Es war ein Pyrrhussieg gewesen. Die akute Krise von 1882, die Depression bis
1890 steigerte die Schutzzollagitation, Landwirtschaft und Großindustrie verbündeten
äich; die Weinbauer waren durch die Reblaus aus Freihändlern Schutzzöllner geworden.
Die Kammern setzten 1884 die Erhöhung der Zuckerzölle und die Zuckerausfuhrprämien,
1885 die der Weizenzölle auf 8 Fres., 1887 auf 5 Fres., sowie analoge Steigerung der
Viehzölle durch. Mit Italien kam es 1888 zu einem erbitterten Zollkrieg. Tirard
trat ab. Beseitigung des ganzen Vertragssystems, Herstellung eines Maximal- und
Minimalta rifss wurde 1890—1892 die Losung. Die Interessenten bekamen die ganze
Frage in die Hand, die Regierung ließ sich schieben, trat ihre Rolle dem Vorsitzenden
der Kam merkommission Méline ab. Der Senat überbot noch die Kammer an Schutz—
zollerhöh ungen.

Das französische Zollgefetz vom 11. Januar 1892 hat einen Marimaltarif für
die Staaten ohne, einen Minimaltarif für die mit Handelsabkommen; im letzteren fehlen
wie im bis herigen Vertragstarif viele Sätze, um für sie vollste Freiheit zu wahren;
keine Handelsverträge sollten mehr geschlossen werden, sondern nur Abkommen über
Annahme oder Ablehnung des Minimaltarifs. Der letztere war etwa 40, der Maximal—
tarif 60/0 gegen bisher erhöht. Gewisse Rohstoffe blieben frei; die agrarischen Zölle
waren sehr stark erhöht und wurden bald weiter heraufgeschraubt, z. B. Weizen 1894
auf 7 Fres., die Weinzölle 1898. Höhere Belegung außereuropäischer Waren, die aus
europäischen Ländern kommen, europäischer, die nicht aus dem Ursprungsland kommen,
ist vorgesehen, ebenso Erhöhungen und Verbote für Zollkriege. Die Einbeziehung
Algeriens ist 1867 begonnen, 1884 ausgesprochen, 1892 vollendet worden; 1887 halt
man Indochina, durch das Gesetz von 1892 eine Anzahl anderer Kolonien assimiliert;
d. h. französische Waren gehen dort zollfrei ein, fremde zahlen dort die französischen
Zölle; einzelne Kolonialprodukte dieser assimilierten Kolonien aber zahlen in Frankreich
m Finanzinteresse hohe, andere die halben Zölle des Minimaltarifs. Der Zweck ist
eine teilweise Wiederherst ellung des alten Kolonialsystems, Bevorzugung des Mutter⸗
landes in den Kolonien und umgekehrt. Zwei neue Schiffahrtsgesetze (1803 und 1902),
die besser als 1881 den Schiffsbau und die Fahrten der franzöfischen Marine fördern
sollen, ergänzten dieses Hochschutzzollsystem.

Dasselbe hat gewiß den franzöfischen Außenhandel nicht vernichtet, aber ihn auch
nicht gehoben. Die Fabrikatenaus- und einfuhr blieb 1892 — 1901 gegen die neun Vor—
jahre fast stabil; die Einfuhr von Nahrungsmitteln nahm durchschnittlich von jährlich
1504 (1883—-1891) auf 1045 Mill. Fres. (1892 — 1901) ab; dabei fiel der Weizenpreis
noch von 18,26 auf 16,36 Fres., noch mehr fielen die Fleisch- und Butterpreise; der
Getreidekonsum und die Getreideproduktion nahmen zu. Die Industrie blieb bis 1898
sast stabil, nahm dann nur wenig an der aufsteigenden Welthochkonjunktur teil. Die
hohen Weizenzölle werden durch' die freie Einfuhr aus Algier etwas korrigiert. Die
Zollabkommen mit den Nachbarn waren nicht leicht. Der Zollkrieg mit Italien dauerte
für die Schiffahrt bis 18906, für den Warenverkehr bis 1898, der Zollkrieg mit der
Schweiz von 1892-1898. Beide schlugen der französischen Volkswirtschaft tiefe Wunden,
steigerten den dauernden Verkehr dieser Länder mit ihren anderen Nachbarn. Das bloße
Anerbieten eines unabänderlichen Minimaltarifss zeicke sich dabei wie dei den Berhand—
        <pb n="647" />
        089) Die neuere französische und italienische Handelspolitik. 631
lungen mit den anderen Staaten als ein unmöglicher Weg; man mußte den Tarif
nachträglich immer wieder modifizieren.

Man hat gesagt, das System von 1892 habe Frankreich keine glänzende Ent—
wickelung, aber eine ruhige Erhaltung seiner Landwirtschaft und Industrie gebracht, es
entspreche seiner Bevölkerungsstagnation, seinem Rentnergeist, der geringen Initiative
einer Kaufleute und Industriellen. Aber dieses schöne und große Land hat fich zu
zleicher Zeit in Algier und Tunis ein zweites Frankreich geschaffen von 0,89 Mill.
Zugbrattilometer und 6,9 Mill. Seelen, die bald zu 20-30 anwachsen werden,
Ind bdaneben ein großes Kolonialreich mit über 9 Mill. qkm und 52,6 Mill.
Seelen. Frankreich kann richtig regiert noch einer großen Zukunft entgegen gehen.
Aber nicht mit den alle paar Monate wechselnden Minifterien, die stets von heute auf
morgen das Zusammenschwinden der stützenden Majorität fürchten müssen, und nicht,
denn engherzige Baumwollspinner, Zuckerfabrikanten und andere Interessenten, die
mehr an ihren Geldbeutel als an das Vaterland, mehr an die heutigen Kurse als an
— Handelsgesetzgebung machen. In
Rußlands und Nordamerikas neuester Handelspolitik ist ein brutaler, aber doch ein
zroßer Stil, in der französischen Kolonialpolitik ist kluge Kühnheit; seine Handelspolitik
aber seit 1888 ist kleinlich und kurzsichtig, nicht sowohl wegen seiner hohen Agrarzölle,
als wegen des herrschenden Geistes der Kammermajorität, wegen ihres Nichtverständ—
aisses der heutigen Weltwirtschaft. Gemeinsames Vorgehen mit anderen gegen die Ver—
einigten Staaten hätte z. B. die Mac Kinley⸗-Bill abgewendet; Frankreich wagte es
nicht, hoffte auf einige kleine Sondervorteile für sich. Der schädliche Zollkrieg gegen die
Schweiz entstand wesentlich aus thörichtem Deutschenhaß; man wollte der Schweiz nichts
sonzedieren, was auch Deutschland zu Gute komme. Die ganze Furcht vor neuen
Handelsverträgen 18900-1892 entsprang wesentlich dem Arger, daß aus den neuen
Berträgen, wie aus denen von 1881 -1888 Deutschland auch wieder Vorteil ziehe
ani Grund der ewigen Meistbegünstigung. Mit solchen Gefühlsstimmungen macht man
keine große und gesunde Politik.

268. Die neuere Handelspolitik Mitteleuropas, hauptfächlich
Deutschlands. Die bisher betrachteten Staaten waren nie ganz zum Freihandel
bekehrt gewesen; von den zwei agrarischen Riesenreichen kann man sagen, es sei natürlich,
daß sie eine Industrie haben wollten; von Frankreich, daß es als stabiler Staat sich
ähnlich wie einst das Holland des 18. Jahrhunderts den Schutzzöllen zugewandt habe.

Aber auch die meisten übrigen europäischen Staaten machten die Umkehr mehr oder
weniger mit. Freilich wenn das, von moderner Technik noch kaum berührte, von fremden
Manusakten und fremdem Handel beherrschte Spanien 1877 zu hohem Schutzzoll und von
Aen Staaten zuerst zu einem Maximal- und Minimaltarif überging, wenn das junge
Königreich Rumänien seine freihändlerische Epoche, die zugleich die Zeit feiner Abhängigkeit
und Ausbeutung durch England und Hsterreich war, 1886 durch einen Schutzzolltarif
und Zollkrieg mit Osterreich beendigte und 1891 seine Zölle weiter erhöhte, — so waren
das nur Symptome der Unbefriedigtheit rein agrarischer Zustände. Aber auch Italien,
die Schweiz, sterreich- Angarn, dann Schweden, Norwegen und Belgien schritten zur
Umkehr. Und Holland und Dänemark konnten als kleine See- und Zwischenhandels⸗
staaten natürlich am wenigsten im selbständigen Schutzzoll eine Rettung ihrer schwierigen
Lage finden; dazu waren sie zu klein; und den Zollanschluß an arößere Staaten hinderte
zunächst die politische Eifersucht.

a. Für das agrarische Jtalien, das den Freihandel von Cavour und Piemont
iüberkommen, erschien aus Gründen der Finanz und der Industrieerziehung schon 1870
bigz 1874 eine Enquete angezeigt, die pruüfte, ob der Freihandel eigentlich etwas tauge;
30. Mai 1878 folgte der neue etwas höhere Tarif, der zugleich die meisten gemiß—
brauchten Wert- in Gewichtszölle verwandelte; 1887 eine Enquete und 1887 (4. Juli)
in stark erhöhter Generalzolltarif, der den Handelskrieg mit Frankreich erzeugte. Seither
hat das Land das Maß industriellen Aufschwunges hauptsächlich in seiner Gewebe—
ustaie alebt, die ihm ohne Kohlen- und Eisenschätze möglich ist.
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        632 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1090
Osterreich-Ungarn hat sich, als seine besondere differentielle Begünstigung in
Deutschland (1884-1865) durch die westeuropäischen Meistbegünstigungsverträge des
Zollvereins in die Brüche ging, durch seine Handelsverträge 18686—1869 überstürzt
der Freihandelsbewegung angeschlossen. Das Getreideexportbedürfnis Ungarns und der
dortige landwirtschaftliche Aufschwung drängten dazu. Die starke allgemeine Ermäßigung
der Industriezölle brachte 1867 51875 die Vernichtung vieler rückständiger gewerbuücher
Unternehmungen, die freilich zugleich aufrüttelnd waͤkte, zum technischen Fortschritt,
zur Specialisierung hinführte. Diese Vorgänge und die Krifis von 1878 an erzeugten
aber zugleich den handelspolitischen Umschlag. Osterreich kündigte schon 1876 die Handels⸗
verträge; das Zollgesetz vom 27. Juni 1878 erhöhte 87 Artiket, hauptfächlich Garne
und Gewebe, erheblich und alle um 1300 durch die Goldzollzahlung, drohte den nicht—
meistbegünstigten Staaten mit 100/0 Zuschlag; die Ungarn wurden aus Freihändlern
mehr und mehr agrarische Schutzzöllner, doch setzten sie diesmal noch keine Getreide—
und Mehlzölle gegen den konkurrierenden Osten durch. Diese österreichische autonome
Aktion war das Signal für eine starke handelspolitische Verstimmung zwischen Hsterreich
und Deutschland, die von 1876—1890 dauerte, oft dem Zollkrieg nahe war; er wurde
nur kümmerlich durch stete Verlängerung der Meistbegünstigung vermieden. Es fehlte
infolge der schutzzöllnerisch wachsenden Streitlust in Berlin und Wien das Verständnis
und die Fähigkeit, die im ganzen doch kleinen Differenzen durch einen billigen Vergleich,
oder was damals noch leichter als heute möglich war, durch eine Zollunion zu über—
brücken. Der deutsche Tarif von 1879 wurde für Osterreich der Anlaß zu dem viel
höheren Tgrif von 1882 mit seinen Vieh- und Getreidezöllen, mit seiner Absicht, allen
Hamburg⸗Hsterreichischen Handel nach Fiume und Triest zu verlegen. Und als Deutsch⸗
land mit einigen Erhöhungen folgte, kam es zum österreichischen Tarif von 1887, der
weit über das Maß des von den Beteiligten selbst Geforderten hinausging, von den
Ungarn wohl nur als vorübergehender Schreckschuß gegen Deutschland, geplant war.
Alle agrarischen und industriellen Produkte waren stark erhöht. Diesen Übertreibungen
wurde durch den Dezembervertrag mit Deutschland 1891 ein Ziel gesetzt; da dieser
Vertrag aber im ganzen an dem System nicht allzuviel änderte, er hauptfächlich nur
weitere Erhöhungen bis 1903 verbot, so blieb der überhohe specialisierte, alles schützende
Tarif bis heute bestehen, erzeugte wohl eine starke industrielle Gründung, aber auch
Zollkriege und Spannung mit den östlichen Nachbarn, auf deren Handel und Versorgung
das Reich besonders angewiesen ist. Bei der heutigen Vorbereitung neuer Verträge
(1900- 1908) ist man in Ungarn und Osterreich schutzzöllnerischer als je. Und die
beiden staatsrechtlich selbständigen Hälften des Reiches stehen sich feindlich gegenüber;
Ungarn will sehr hohe Agrarzoölle, die den Handelsvertrag mit Rumänien unmöglich
machen, und deren Belastung fast nur Hsterreich, nicht Ungarn trifft; HÖsterreich will
seine neue Industrie auch künftig durch hohe Industriezölle schützen, aber Ungarn sucht
den Verbrauch österreichischer Fabrikate in Ungarn indirekt trotz der Zolleinheit zu
hindern, weil es selbst eine ungarische Industrie schaffen will.

Die kleine Schweiz kam mit ihrer entwickelten Industrie und ihren minimalen
Zöllen von 1851 durch die Zollsysteme ihrer Nachbarn in eine recht peinliche Lage,
bis es ihr gelang, erst mit Sardinien 1881, dann mit Frankreich 1865, mit Italien
und Hsterreich 1868, mit Deutschland 1869 liberale Handelsverträge abzuschließen. Ein
günstiger Wellenschlag der europäischen Handelspolitik hatte der Schweiz so ein Treib⸗—
holz zugeführt, das sie froh war, 1868 - 1869 auf dem Trocknen zu fehen (Frey).
Das folgende Jahrzehnt verlangte höhere Einnahmen; ein erhöhter Tarifentwurs, der
noch nicht Gesetz war, wurde 1878 1882 zur Erneuerung der Verträge, die unendlich
viel Schwierigkeiten machten, benutzt. Von 18821887 dauerte die Bewegung, die
auf wesentliche Zollerhöhung für Lebensmittel, Vieh, gewerbliche Erzeugnifse, haupt—
sächlich aber darauf gerichtet war, durch die Erhöhungen und die damit möglichen Kon—
zessionen zu guten Verträgen zu kommen: der Tarif vom 16. Dezember 1887 ermög—
lichte aber nur Verlängerungen der Verträge bis 1892. Für die wichtigen neuen
Verträge von 1801 1898 warde der Tarif nochmals wesentlich erhöht (10. April 1891),
        <pb n="649" />
        091) Neueste Handelspolitik sterreichs, der Schweiz, Skandinaviens. 633
obwohl die Einsichtigen klar sahen, daß die großen schweizerischen Industrien keinen
Schutz brauchen, die Agrarzölle das Leben verteuern, nur große Länder heute vernünftige
Schußzollpolitik treiben können. Aber die Bauern und Handwerker forderten die Schutz—
sölle, und die klugen Lenker der schweizerischen Politik benutzten den „Trutz⸗ und
— F Ausland. Deutschland mußte
wegen dieses Tarifs von 1892 an viel höhere Zölle im Durchschnitt in der Schweiz
bezahlen als vorher, mit Frankreich entstand durch denselben der schon erwähnte Zoll—
crieg 1892 — 1896. Die deutsch-schweizerische Aus- und Einfuhr ist trotzdem gestiegen;
fie deirug 1888 286, 1800 368, 1805 368, 1900 462 Mill. Mk. Mäßige Zoll—
erhöhungen wie die schweizerischen von 1887-1892 überwindet eben die Kraft, die in
der wirtschaftlichen Entwickelung an sich liegt.

In Schweden wurden die zahlreichen Aus- und Einfuhrverbote 1824 verringert
und zugleich die zollpolitische Verschmelzung mit Norwegen angebahnt; 1817 51858
ging man zum Freihandel über; 1879 —1880 erhöhte man die Finanzzölle, 1888 kamen
die agrarischen und gewerblichen Schutzzölle; ein harter Kampf vor allem der Bauern
gegen die freie Handelspolitik hat den Umschwung herbeigeführt; nur noch gewisse
Handelskreise und Arbeiter vertreten den Freihandel. Belgien ist seiner Größe und
—E Industrieentwickelung erleichterte
ihm den Übergang zu einer liberalen Handelspolitik 183121861, die 1870 - 1881
vllendet wurde. Der Tarif vom 8. Mai 1881 war aber schon gegen 1861 erhöht,
1887 kam mit den ultramontanen Ministern ein agrarisch-industrieller Schutztarif, der
aber immer nur Zölle von 10—150/0, vereinzelt bis 200/0 brachte.

Wichtiger für das allgemeine Interesse ist die Veränderung in der Handelspolitik
der beiden specifischen Freihandelsländer Deutschland und England. Wir bleiben zunächst
beim ersten stehen.

b Wir sahen oben, daß die Hinwendung des neuen deutschen Reiches zum
Freihandel ebenso sehr politischen als wirtschaftlichen Ursachen zu danken war. Bismarck
regierte 1867 — 1876 mit den Liberalen gegen die Ultramontanen und die Konfservativen.
Seine finanziellen Gehülfen standen nicht voll auf der Höhe; die Leiter der Reichs⸗ und
der preußischen Finanzen vertrauten 1867 — 1877 zu sehr guf die guten Jahre, keine
erhebliche Reform und Einnahmesteigerung fand statt. Die Uberführung der französischen
Milliarden-Kontribution nach Deutschland wurde ungeschickt gemacht, steigerte die UÜber—
spekulation 1871 -1873 und die Krise von 1873. Die lange nun folgende Depression
überschwemmte Deutschland mit fremden, hauptsächlich englischen Waren; die Erhöhung
der Eisenbahnfrachten von 20*/0 unmittelbar nach Ausbruch der Krise war ein ebenso
großer Fehler wie die Herabsetzung der Eisenzölle von 1878 —1877. Die freihändlerische
Reichstagsmajorität war unfähig, die wirtschaftliche Lage richtig zu beurteilen.

Die Gegenmächte organisierten fich; 1876 entstand der Centralverband deutscher
Industrieller, in dem die schuzzoͤllnerijschen Spinner und großen Eisenhüttenwerke vor—
herrschten. Der Rückgang des deutschen Lebensmittelexportes nach England und die
Dende Getreidekonkurrenz machte einen steigenden Teil der Rittergutsbesitzer zu Schutz-
zöllnern. Der Liberalismus war im ganzen 1878 —1880 im Rückgang. Die Auf-—
afsung von den wirtschaftlichen Aufgaben des Staates wurde durch die Erfolge der
deutschen Politik und die Wandelung in der deutschen Staatswissenschaft eine wesentlich
andere. Das Rationalgefühl hatte sich gesteigert; man wollte sich handelspolitisch
hom Auslande nicht mehr alles so gefallen lafsen wie in den Tagen des Zollvereins.

In Bismarcks Personlichkeit führte die Mißstimmung über die handelspolitischen

Übergriffe und Vorstöße des Auslandes, Hsterreichs, Frankreichs, Rußlands zunächst zum
Wunsche nach gewissen Handhaben der Retorsion; zweimal schlug der Reichstag einen
Wesehesentwurf über Ausgleichsabgaben fälschlicher Weise ab, ebenso die Vertagung der
Fisenzollaufhebung (gegen die freilich auch die Minister Camphausen und Achenbach
waren). Der Rucktritt Delbrücks (Mai 1876), des talentvollsten Vertreters des Frei—
„andels in der Regierung, von seiner Stellung als Präsident des Reichsamtes des
Innern nötigte Bismarck, sich mehr um die Handels- und Finanzpolitik zu kümmern;
        <pb n="650" />
        534 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. (1092
ß

er ließ Reichssteuerprojekte aufstellen (1877), verhandelte mit Bennigsen über sie und
dessen Eintritt in die Regierung, was, wenn gelungen, einen Kompromiß mit der alten
Wirtschaftspolitik bedeutet hätte. Bennigsen und der Reichstag versagten (Ende 1877,
Anfang 1878), der preußische Finanzminister Camphausen, ebenfalls Freihändler, trat
auch zurück. Bismarck ging nun mit einem neuen Reichstag, in welchem die Schutz-
zöllner sehr verstärkt waren, energisch auf sein Doppelziel der Reichsfinanz- und Tarif⸗
reform los. Eine Enquete über die Textil- und über die Eisenindustrie sollte das
Material für den Umschwung beschaffen. Noch im Oktober 1878 erklärte Bismarck,
nur eine Erhöhung des Tarises werde neuen Verhandlungen mit dem Auslande Erfolg
verschaffen; eine Preiserhöhung werde bei den geringen Zollerhöhungen nicht eintreten;
aber das Konsumenteninteresse dürfe nicht mehr allein entscheiden, das Produzenten⸗
interesse sei wichtiger. Erst nach und nach wurde Bismarck aus einem Retorsions- ein
Schutzzöllner. Der neue, mit unzweifelhafter Mäßigung nach einem Entwurf des Central⸗
verbandes deutscher Industrieller von einer Specialkommission hergestellte Tarifentwurf
nebst Zollgesetz gelangte mit 836 gegen 217 Stimmen zur Verabschiedung.

Das Zollgesetz vom 15. Juli 1879 enthielt trotz seiner Neigung zu allgemeiner
Zollpflicht keine Zölle auf die Rohstoffe Baumwolle, Flachs, Hanf, Wolle, Kohle, Häute,
nur sehr geringe Getreidezolle (1 Mk. für 100 ks Weizen und Roggen) und sehr mäßige
Viehzölle, einen Roheisenzoll von 1Mk. (wie bis 1870); Eisenhalbfabrikate zahlten
2—2,50, Eisenwaren 7,850—15 Mk., Maschinen 358 Mk.; die Garne und Gewebe
wurden mehr als bisher specialisiert und in den feinen Nummern erhöht, im ganzen
betrugen sie aber nicht über 135—300/0, die Finanzzölle 30—750/0 des Wertes; ein
Kampfzollparagraph gab die Erlaubnis der Erhöhung bis aufs Doppelte bei deutscher
Benachteiligung. Mancherlei Erhöhungen hatte der Tarif auch in Deutschland durch die
feilschenden Parteien erfahren. Konservative und Zentrum hatten entschieden; aber im
ganzen hatte auch Bennigsen zugestimmt, der Tarif blieb ein mäßiger Schutztarif, weit
unter dem der meisten Nachbarstaaten. Die Erhöhungen 1885 und 1887 bezogen sich
hauptsächlich auf Holz und Getreide (letzteres auf ß8 und 5 Mk. pro 100 kg), waren
Antworten auf die österreichisch-ungarischen und russischen Erhöhungen, wenn die
offiziellen Motive das auch nicht aussprachen.

Die Freihändler und noch mehr das Ausland klagten heftig über die deutsche
Veränderung der Handelspolitik; sie war im ganzen doch richtig. Sie sicherte der
deutschen Produktion den damals bedrohten inneren Markt; sie hob die deutschen Zoll—
einnahmen 1877—-1890 von 1038 auf 857 Mill. Mk. Auch ihr Gegner Schäffle giebt
zu, daß sie eine gewisse erziehende, kompensierende, krisenmildernde Wirkung gehabt habe.
Die Getreide- und Lebensmittelpreise stiegen unter den neuen Zöllen bis 1887 kaum,
erst von da an etwas, aber nicht ganz um den Betrag der Zölle. Die Tonne Weizen
kostete 1860-1880 in Preußen 328 Mk., 1881 -1890 174 (Conrad); die Tonne
Roggen 1870-1879 169, 1880-1889 154 Mk. (Dade). Von einer Verteuerung des
Lebens war also nicht die Rede, sondern nur von einer kleinen Ermäßigung des Preis—
sturzes, wie sie für die Landwirtschaft notwendig war. Der Tarif, wie er 1879 bis
1892 beschaffen war, wollte seinen Schutz zu sehr allen Zweigen der Volkswirtschaft
angedeihen lassen. Einen wesentlichen Aufschwung nahmen 1877-1892 doch nur die
zroßen Hauptindustrien, die in Deutschland längst entwickelt, besondere Vorzüge hatten.
Diese organisierten sich unter dem Zollschutze zu Vereinen und Kartellen, stärkten dadurch
ihre Stellung, fingen an Ausfuhrprämien an die Mitglieder der Verbände zu zahlen.
Die Fabrikatenaussuhr litt 1880 1890 nicht gerade unter dem erhöhten Tarife, aber
sie nahm doch auch nicht erheblich zu, wesentlich weil überall die Zollschranken stiegen
und Deutschland nicht, wie man 1879 wohl erwartet hatte, den neuen Tarif zu
neuen einschneidenden Tarifsverträgen benutzte. Man begnügte sich, mehr und mehr
ohne Gegengabe als meistbegünstigter Staat an den Tarifverträgen anderer Staaten,
hauptfächlich Frankreichs, teil zu nehmen, selbst nur Meistbegünstigungsverträge oder
jsolcheImit kleinen Tarifkonzessionen, z. B. in Finanzzöllen zu schließen. Bei Bismarck
rabhm die Neigunga, die Zollpolitik ganz autonom zu behandeln, zu, ebenso die, die
        <pb n="651" />
        10931 Die deutsche Handelspolitik 1878-1892. 635
Retorsionen hauptsächlich gegen Rußland und Hsterreich zu steigern, sie durch andere
unfreundliche Maßregeln (Paßzwang, Nichtbeleihung russischer Papiere bei der Reichs—
bauk) immer härler zu gestallen. Freilich gelang Bismarcks Staatskunst dabei das
scheinbar Unmögliche, nämlich trotz der steigenden handelspolitischen Nadelstiche, die er
ihnen versetzte wie sie uns, den von Rußland seit 1887 drohenden Krieg abzuwenden,
jaͤ in leidlichen allgemeinen politischen Beziehungen zu Rußland zu bleiben. Dazu
proklamierte er seine kühne, nachher von platten Nachtretern oft wiederholte Theorie,
daß man stets die allgemeinen und die handelspolitischen Beziehungen der Staaten
untereinander ganz getrennt behandeln müsse. Nur den größten Staatsmännern wird
Derartiges vorübergehend in Ausnahmefällen gelingen. Fuͤr gewöhnlich geht allgemeine
und Handelspolitik Hand in Hand; in den meisten Fällen hat auch Bismarck
die Haͤndelspolitik als Mittel der allgemeinen Volitik verwandt, iene dieser unter—
geordnet.

In die letzten 10— 11 Jahre der Bismarchschen Regierung fallen auch einige weitere
Thatsachen von großer handelspolitischer Bedeutung, hauptsächlich der Erw erb deutscher
Kolonien und die Förderung der großen deutschen Dampfschiffahrtslinien durch
staatliche Subventionen sowie die Verstaatlichung der Eisenbahnen. Die beiden
ersten Maßregeln hängen zusammen; beide waren Abwendungen von seinem früheren
Standpunkte. Dem Erwerb von Kolonien war er so lange abgeneigt, als er annahm,
die Deutschen würden infolge der liberalen internationalen Verträge überall, hauptsächlich
in den englischen Kolonien, wirklich gleich behandelt. Als er immer wieder erfuhr,
daß die Gleichheit mehr nur formelles Recht als materielle Gleichstellung bedeute, trat
er für den Kolonialerwerb ein. Die Unterstützung der Dampferlinien sollte in erster
—
Ansehen der deutschen Kaufleute auf der ganzen Erde dienen. Beide Maßregeln ent—
sprangen der Einsicht, daß die großen Wege des Handels nicht zu beschreiten sind,
wenn nicht die staatliche Macht mithilft, im Hintergrunde steht. Die Eisenbahnver—
staatlichung giebt der Gesamtheit die Tarifpolitik in die Hand, welche heute ein ebenso
einschneidendes Mittel der Förderung und Hemmung aller Produktionszweige ist wie
die eigentliche Handelspolitik.

Bismärcks Handelspolitik von 1879 -51890 war im ganzen eine notwendige
und heilsame Wendung. Aber er hatte seit 1885 zu sehr den Kampfgedanken des alten
Merkantilismus in sie hineingetragen, und als er abging in dem Moment, da es sich
um eine Erneuerung aller Handelsverträge handelte, hinterließ er deshalb eine für
Deutschland peinliche und schwierige handelspolitische Lage. Die meisten Nachbarn
waren über Deutschlands Handelspolitik seit Jahren entrüstet, am meisten Rußland,
Sfterreich und Frankreich. Frankreich kündigte für den 1. Februar 1892 alle seine
Verträge, wesentlich aus Mißstimmung darüber, daß Deutschland auf Grund seiner
ewigen Meistbegünstigung ohne Gegengabe an alien französischen Verträgen mit anderen
Staͤaten teilnahm. Auch die anderen Staaten kündigten und erhöhten ihre Tarife.
Deutschlund stand vor der Gefahr, am 1. Februar 1892 in den meisten Staaten hohen
Generaltarifen zu begegnen, seine ziemlich stabile Ausfuhr vielleicht zu einem großen
Teil zu verlieren. Allerwärts im Ausland hieß es, die autonome deutsche Handelspolitik
wolle ohne Bezahlung an fremden Tischen mitessen, das müsse aufhören.

Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. und Caprivi entschloß sich rasch, mit der
Zollautonomie zu brechen, an die Spitze des europäischen Handelsvertragssystems zu
treten, so wie es 1860 und 1881 Frankreich gethan, wieder Meistbegünstigungsverträge
mit Tarifkonzefsionen und Tarifbindung auf 12 Jahre zu schließen, zunächst mit
Osterreich Ungarn, Italien, der Schweiz und Belgien, dann mit Rumänien, Serbien,
Spanien, zuletzt auch mit Rußland und den Vereinigten Staaten (1891 -1894). Nur
so war dem drohenden allgemeinen europäischen Zollkrieg zu begegnen, war aus der
allgemeinen andauernden gegenseitigen Schutzzollsteigerung, die allen internationalen Handel
bedrohte, herauszukommen. Im Hintergrunde stand sogar 1890 - 1891 der Gedanke eines
mittelkeutopäischen Zollvereins, der bei Fürsten, Staatsmännern, Politikern ver—
        <pb n="652" />
        336 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —(1094
ichiedener mitteleuropäischer Staaten damals zuerst ernstlicher erwogen wurde, sich dann
aber zunächst als unrealisierbar zeigte, schon weil alle Staaten von 1877—1890 sich
durch gegenseitige Zollsteigerungen verfeindet und erbittert hatten. Die einzelnen Staaten
waren im Augenblick zu egoistisch-schutzzöllnerifsch, um sich mehr zu konzedieren als
für zwölf Jahre die Bindung der wichtigsten Zölle und einige gegenseitige mäßige Zoll—
herabsetzungen. Das war aber immer schon viel: die Hochflut handelspolitischer Feind—
jeligkeit kam zum Stillstand, die begonnenen oder drohenden Zollkriege wurden beseitigt
(für Deutschland hauptsfächlich der schlimme russische von 1893 —1894), die internationale
Teilung der Arbeit, die große Kapitalauswanderung der reichen Staaten konnte wieder
in Ruhe ans Werk gehen. Verträge über gerechte gegenseitige Eisenbahn-, Fluß-,
Schiffahrts-, Veterinärpolitik schlossen sich den Handelsverträgen an.

Das Werk war auch in dieser Beschränkung kein leichtes. Die extremen Schutz⸗
zöllner und Zollautonomisten griffen es in jedem Lande erbittert an; die Freihändler
begrüßten es als neue Ara, waren aber allerwärts in der Minorität. Kaum waren
die Verträge geschlossen, so erklärten die Deutschen sich von den Hsterreichern, diese von
den Deutschen übervorteilt. Die Hauptkonzession Deutschlands gegenüber seinen
agrarischen Konkurrenten war die Herabsetzung der Getreidezölle von 5 auf 3,50 Mk.
In Osterreich überschätzt, war sie im Deutschen Reichstag nur möglich geworden, weil
wir 1891 eine Teuerung hatten, die durch hohe Preise alle Agrarzölle überhaupt be—
drohte. Sie wäre auch in der Folgezeit nicht so heftig von den Landwirten angegriffen
worden, wenn nicht durch zufällige Ernte- und Welthandelskonjunkturen der Roggenpreis
pro 100 kg 1891-1894 von 20,4 auf 11,8 Mk. gefallen wäre. Dadurch entstand
in Deutschland der Bund der Landwirte und die heftigste agrarische Opposition gegen die
Staatsmänner, die die Verträge von 1891 -1894 geschlofssen hatten. Wie einstens
barbarische Völker ihre Könige wegen Ernteungunst oder Regenmangel totschlugen, so
wissen heute noch europäische Oppositionsparteien Minister aus gleichem Grunde zu
türzen. Wie Tirard in Frankreich fiel, so mußte Caprivi, v. Marschall, v. Bötticher
der parlamentarischen Mißgunst der Konservativen und Schutzzöllner weichen; ihre Nach—
'olger führten sich mit unfreundlichen Worten gegen die Handelsverträge von 1891
bdis 1894 ein, um dann nach wenigen Jahren selbst doch wieder in eine ähnliche
Handelsvertragspolitik einzumünden; sie sahen bald, daß bei aller Neigung, die agrarischen
Zollwünsche zu befriedigen, ein ähnlicher Weg wie 1891 -1894 in den Jahren 1901
bis 1905 zu beschreiten sei.

Mögen die Handelsverträge von 1891 —1894 nicht in jeder Beziehung voll—
ommen gewesen sein, hätte man vielleicht besser den Tarif vorher revidiert, hätte man
für die Verhandlungen besser vorbereitet gewesen sein können, im ganzen waren sie doch
eine „rettende That“. Und die Epoche der Vorbereitung der neuen Verträge von 1897
an, die unter dem Hochdruck schutzzöllnerischer Interessenagitation stattfand, dieser
zast allein im „wirtschaftlichen Ausschuß“ das Wort gab, ließ lange eine sichere
lare politische Leitung vermissen. Daß man an eine mäßige Erhöhung der Getreide—
zölle auf 5—6 Mk. dachte, war richtig; aber daß man eine Menge Rohstoffe im Ent—
wurf hoch belegte, zahlreiche Erhöhungen ohne Not vornahm, zuerst in falscher Nach—
ahmung des spanisch-französischen Vorbildes einen Maximal- und Minimaltarif aus—
arbeitete, war falsch. Man steigerte so die extremen Schutzzollhoffnungen; es schien,
als ob nicht die Regierungen, sondern die großen Wirtschaftsverbände den Tarif ent—
worfen hätten. Die Bindung der Regierung an einen Doppeltarif bei den Verhandlungen
mit anderen Staaten wäre ein Mißtrauensvotum gegen die Regierung gewesen, hätte
den Schwerpunkt statt in die Regierung ins Parlament verlegt. Einige der schlimmsten
Fehler des Tarifentwurfes haben dann schon der Reichskanzler und die Bundesstaaten
korrigiert. Die Verhandlungen des Reichstages über den Tarif, der fast ein Jahr lang
in der „Schwätzerkommission“, welche Bezeichnung sogar Paasche wiederholte, hin und her—
gezogen und verschlechtert wurde, war ein trauriges Schauspiel. Der Entwurf war zuletzt
gegen die maßlose Obstruktion nur in der verschlechterten und gesteigerten Form der Kom—
mission, nicht in der der Regierung (Dezember 1902) zu retten. Die Beratung im Reichstag
        <pb n="653" />
        1095)

Die deutsche Handelspolitik 1892 -1903.

637
war ein neuer Beweis der geringen Fähigkeit großer Parlamente, gute Zolltarife zustande
zu bringen.

Immer kann man hoffen, daß eine besonders kluge und geschickte diplomatische
Aktion auch mit diesem Zolltarif gute Handelsverträge und damit einen in der Haupt—
sache nicht zu hohen Vertragstarif zu stande bringe. Der Reichskanzler hat gezeigt,
daß er sich von den schutzzöllnerisch-agrarischen Heißspornen nicht zu voreiliger Kündigung
der Verträge und zum Zollkriege drängen läßt. Leicht ist die Stellung Deutschlands
im handelspolitischen Kampfe der Gegenwart nicht. Wir müffen einerseits unsere
deutsche Landwirtschaft vor dem Niedergang der englischen bewahren; wir müssen anderer⸗
seits ünserer gesunden Exportindustrie große Märkte im Ausland erhalten, schon um die
28 Milliarden Mk. Nahrungsmittel uünd Rohstoffe, die wir von draußen gegenwärtig
brauchen, zu bezahlen. Wir konnen die Hochschutzzollpolitik und die Eroberungslust
der großen Riesenreiche nicht hindern, wir müssen nur suchen, sie zu ermäßigen und
unsern großen Verkehr mit ihnen zu erhalten. Wir führten nach Großbritannien 1902 für
965, nach Rußland für 842, nach den Vereinigten Staaten für 886 Mill. Mk., zusammen
für 1600 Mill. Mk. Waren aus; wir müssen suchen, diesen Export uns zu erhalten,
also günstige Verträge mit diesen Reichen zu schließen. Wir werden aber dieses Ziel
um so beffer erreichen, wenn wir zugleich uns stärken durch gute Verwaltung und
Fortschritte in unseren Kolonien, durch Vermehrung unserer Flotte und dadurch, daß
wir sjuchen, mit den anderen mitteleuropäischen Staaten den Mittelpunkt eines handels—
politischen Systems zu bilden, das einerseits gegen die Rückfälle in den brutalen Merkan—
silismus arbeitet, den Verkehr in Mitteleuropa steigert, andrerseits die schwächeren
Staaten schützt, ihren Befitz garantiert. Deutschlands Ausfuhr nach seinen zehn mittel⸗
ruropäischen Nachbarn (einschließlich des Hamburger Freihafens) war 1902 2275 Mill.
Mark und ließe sich noch sehr steigern; eine solche Steigerung brächte beiderseits nur
Gewinn, keine politische oder wirtschaftliche Gefahr. Daneben erhalten alle diese Staaten
durch engeren wirtschaftlichen Anschluß an Deutschland eine Verstärkung gegen allerlei
Gefahren. Wie die Einheit Italiens 1866 nur durch das deutsche Bündnis möglich
wurde, so hat nur Deutschland den russischen Krieg gegen Osterreich- Angarn gehindert.
Belgien wäre heute französisch, wenn Deutschland auf Napoleons III. Wünsche ein⸗
gegangen wäre. Hollands Kolonien können heute, wie die spanischen, die Beute eines
Machtigeren werden, wenn nicht ein Bund mit Deutschland sie schützt. Auch die
ftandinavischen Staaten würden in Deutschland den besten Schutz haben. Hätte die
deutsche Reichsregierung von 1894 an den Gedanken einer mitteleuropäischen Zollunion
weiter wie 18900 1891 gepflegt, statt die Hochschutzzollagitation zu dulden, zu streicheln
und zu fördern, so wären wir heute in besserer handelspolitischer Lage, so stände man
kräftiger den wirtschaftlichen Riesenmächten und aussichtsvoller der mitteleuropäischen
Vereinigung gegenüber. Eine solche wird jetzt sogar von den Männern gefordert und
erhofft, welche sie andererseits praktisch durch immer weitere Agitation für Erhöhung
der Zollmauern unmöglich machen, welche Deutschland leichten Herzens in Zollkriege
hineintreiben möchten. Sie sollten sich erinnern, daß 1816—1854 bei allen klugen
Slaaismännern Veutschlands nichts so feststand, als daß die deutsche Zolleinheit nur
mit maßvollen Schutzzöllen der Einzelstaaten untereinander gelingen könne.

269. Der Imperialismus Großbritanniens von 1874 bis zur
Gegenwart. Großbritanniens Bekehrung zum Freihandel hatte darauf beruht, daß
der idealistisch⸗freiheitliche Kosmopolitismus der Englaͤnder 1840—1870 sicher darauf
rechnen konnte, die bermacht des englischen Handels und der englischen Industrie, der
englischen Kolonien und der politischen Macht des Staates werde so den besten und
gesichertsten Spielraum der Bethätigung erhalten. In dem Maß, wie diese Voraus⸗
setzung aufhörte, trat der bedingungslose Glaube an den Freihandel zurück. Zuerst in
den englischen Kolonien, dann in dem Mutterlande.

Schon R. Peel hatte 1842 ursprünglich feine Tarifreform (wohl im Anschluß an
die Gedauken von Torrens) so geplant, daß alle Ermäßigungen fremden Völkern nur
unter der Bedingung der Reciproecität zufallen, daß Kolonien und Mutterland sich
        <pb n="654" />
        638 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —[1096
gegenüber allen anderen Schutzzollstaaten wechselseitig bevorzugen sollen, daß so die
Verkehrsfreiheit der Kolonien mit dem Mutterland ein großes einheitliches Zollsystem
schaffe. Aber die freihändlerische Hochflut schwemmte diese national-egoistischen Vor—
behalte weg. Kanada (1840), Australien (von 1842 an), Kapstaat (1870) erhielten
parlamentarische Regierungen und das Recht freier Zollgesetzgebung auch gegen das
Mutterland; nur Differentialzölle wurden ihnen verboten und das Recht, Handelsverträge
zu schließen, dem Mutterland vorbehalten. Der Zug nach Selbständigkeit wurde dadurch
verstärkt, daß die kanadischen Staaten 1867, die australischen und südafrikanischen
neuerdings zu Bundesverfassungen und Zollvereinen sich zusammenschlossen. Das niemals
ganz freihändlerische Kanada erhöhte seine Finanzzölle 1888 von 150/0 auf 20 -25
und ging 1879 zu einem Schutztarif von 830—358/0, 1884-1887 zu noch höheren
Zöllen über. Von den australischen Staaten blieben einzelne, auf Agrarexport aus—
schließlich angewiesen, bis in die neuere Zeit freihändlerisch; andere, hauptsächlich Victoria,
gingen 1878 —1900 zu starken Schutztarifen über, 1895 freilich wurden die Schutz—
zölle in Victoria ermäßigt, 1896 die Schutzzollpartei in Kanada gestürzt. Der neue
australische Common wealth hat einen Kompromißtarif angenommen, in dem aber, wie
es scheint, Victoria den Ausschlag gab. Im Kapstaat wurden die Finanzzölle haupt—
ächlich 13872 —1884 auch so erhöht, daß sie als Schutzzölle wirkten. England sah all'
dies mit Widerstreben, suchte sich durch Beseitigung der Zölle auf Baumwollgarne und
Gewebe in der Kronkolonie Indien 1873 —1882 zu entschädigen. Aber es donnte die
Schutzzollbewegung im ganzen nicht hindern; einzelne differentielle Begünstigungen
hatten die Kolonien auch dem Mutterland — trotz entgegenstehenden Rechtes — direkt
oder versteckt vorbehalten. So lange der liberale Glaube vorhielt, die Kolonien müßten
einstens selbständige Staaten werden, war es ja auch natürlich, daß jede eine Industrie
fich erziehen, auch darin selbständig werden wollte. Die englischen Freihändler hofften
immer wieder auf die baldige Bekehrung der Kolonien zum Freihandel. Der weiter
blickende Disraeli hatte freilich schon 1868 im Unterhaus gerufen, man habe sich zu
überlegen, ob England bereit sei, auf seine Kolonien zu verzichten oder die Verbindung
mit ihnen, selbst mit großen Kosten zu unterhalten; scheue man die Kosten, so gingen
nicht bloß die Kolonien verloren, sondern drohe die Invasion in England selbst.

Die Annexionsgefahr, die von den Vereinigten Staaten für Kanada und Britisch—
Westindien droht, hatte 1861 -1865 ganz England Partei für die südstaatlichen Rebellen
ergreifen lassen. Als die Union erhalten blieb und nun immer weiter emporkam, als
1860- 1900 außer der amerikanischen die kontinentale Industrie sich gewaltig ent—
wickelte, als zuerst vorübergehend 1868 und 1873—1878 der englische Export stockte,
dann aber dauernd 1880—1903 seine Zunahme immer schwächer wurde, da trat langsam
aber unwiderstehlich der Umschwung ein. Der Cobdenklub verlor seine Herrschaft über
die Ziele der Regierung zuerst wäͤhrend der Ministerien Disraelis 1874 —1879 und
1885—1892, dann unter Salisbury und Chamberlain von 1895 an noch mehr.

Schon 1868 hatte die Geschäftsstockung die Gesellschaft der Revivers of trade,
welche Reciprocität im internationalen Zollwesen forderte, erzeugt; 1874 -1881 kam
das Schlagwort des Fair trade auf; die hiefür gegründete Liga forderte jährlich künd—
bare Handelsverträge, Nichteinbeziehung der Kolonien in die Meistbegünstigung, Ein—
juhrzölle gegen Schutzzollländer, hauptsaͤchlich Verzollung ihrer nach England gesführten
Nahrungsmittel, freie Einfuhr von Getreide u. s. w. aus den Kolonien. Der Nieder—
gang der englischen Landwirtschaft trat erst von den achtziger Jahren an ein; vom
konsumierten Weizen gehörten schon 1890 67 9/0, vom Fleisch 330/0 dem Import an;
daß darin eine gewisse Gefahr liege, konnten ernste Politiker nicht verkennen. Parkin
sagte: keine andere Nation der Geschichte hat unter solchen künstlichen Bedingungen
gelebt, wie das England von heute. Gegenüber dem allgemeinen Schutzzollparoxismus
von 1887— 1892 zeigte sich die volle Huülflosigkeit der bisherigen enguͤschen Handels—
polititk. Man half sich nur mit Palliativmitielchen, suchte ab und zu fremdes Vieh
durch die Veterinärsperre abzuhalten, verbesserte die Veterinärgesetze 1878, 1884 -1892,
versuchte die unbequeme deutsche Induftriekonkurrenz eiwas, aͤber ganz vergeblich durch
        <pb n="655" />
        pbritannij iali —1908. 639
1097)] Der großbritannische Imperialismus 18741908
das Handelsmarkengesetz von 1887, das jede deutsche Ware zu dem Stempel „made in
Germany“ nötigte, abzumildern und schrieb Alarmbücher, in denen eine angeblich deutsche
Uberlegenheit ebenso übertrieben dargestellt wurde wie der Rückgang des englischen
Exports.

Nur in zwei Punkten hatten die konservativen Ministerien möglichst in aller
Stille eine große Umkehr vorbereitet; sie haben die rückständige englische Kriegsmarine
wieder zu ihrer alten Höhe und Überlegenheit emporgehoben, und Disraeli hat die neue
Kolonialeroberungspolitik 1874 — 1879 in Südafrika, Cypern und anderwärts begonnen;
1882 erfolgte die Besetzung Ägyptens, 1886 die Birmas, 1890- 1894 die großen und
wichtigen ostafrikanischen Erwerbungen Sansibar, Witu, Uganda, Matabeleland. Das
großbritannische Ländergebiet dehnte sich 1866—251899 von 12,6 auf 27,8 Mill. gkm,
d. h. um 15,2 Mill., das 30fache des Deutschen Reiches aus; die Bevölkerung umfaßte
1886 schon 350 Mill., davon 50 europäischer Rasse. Das geschah, während Disraeli,
Salisbury und andere Staatsmänner stets der übrigen nicht englischen Welt verficherten,
keine aggressive und erwerbende Politik zu treiben; sie suchten durch Geld, Anzettelung
von Aufständen und Flibustiereinfälle möglichst still, möglichst ohne große Kriege zu
ihrem Ziele zu kommen; zuletzt scheuten sie auch einen großen Krieg nicht, wie wir bei
der Unterwersung der Buren in Südafrika sahen.

Schon 1850 hatte das Edinburg Review gerufen: confugiendum est ad
Imperium. Disraeli hat das britische „Empire“ geschaffen, Chamberlain will es
bollenden. Der sogenaunte Imperialismus, erst die Losung einzelner Politiker und Ge—
lehrter wie Seely und Froude, dann der Konservativen, jetzt schon der Majorität des
Volkes hat das Doppelziel: 1. die Ausdehnung und maritime Stärkung der britischen
Herrschaft, so daß sie Rußland sowohl als den Vereinigten Staaten gewachsen ist, daß
sie alle kleinen Staaten bedrohen, einschüchtern kann und 2. die militärische und handels—
politische Zusammenfassung seiner weit auseinander liegenden Teile, welche bei aller
Verschiedenheit der Rassen, der Interessen, der volkswirtschaftlichen Bedürfnisse und
Zustände doch in der führenden Aristokratie der englischen Rasse eine Einheit haben,
welche durch die englische Herrschaft ihren heutigen Wohlstand, ihre Kultur garantiert
sehen. Immer bleibt das Ziel unendlich viel schwieriger als die analoge Politik Ruß—
lands und der Vereinigten Staaten, weil die Teile des Reiches so weit auseinander⸗
liegen, einzelne derselben schon sehr selbständig sind, jeder falsche Zwang leicht Gefahren
wie in Irland und Südafrika heraufbeschwört.

Das liberale Ministerium Gladstone 1892 -18985 hinderte möglichst den Fort—
schritt der imperialistischen Gedanken; das neue konservativ⸗ unionistische Kabinett mit
Chamberlain als Kolonialminister seit 1805 förderte sie in jeder Weise. Wir haben
die Geschichte dieser Agitation, der ihr dienenden Ligen und Konferenzen nicht hier zu
erzählen. Sicher ist, daß der föderalistische Gedanke seit 1895 große Fortschritte machte.
trlina Colonies Duty Act von 1895 erlaubte den Kolonien Zollbegünstigungen
untereinander einzuführen. Man kämpfte in England immer energischer gegen die
schutzzöllnerischen Zuckerprämien der andern Staaten und erreichte endlich auch ihre
Beseitigung durch eine internationale Konvention (8. März 1902). Man kündigte den
deutschen und belgischen Handelsvertrag, der diesen meistbegünstigten Staaten die Gleich⸗
stellung außer in dem englischen Mutterland auch in den Kolonien garantierte (auf
30. Juli 1898), nachdem Salisbury schon vor Jahren die Klausel als eine unglückliche
bezeichnet hatte, von der er nicht begreise, wie sie ein englischer Staatsmann angenommen
habe. Man ermäßigte in Kanada die Zölle auf die englischen Produkte und die der
meisten englischen Kolonien differentiell, erst um *8, dann um Ua4, 1900 um s. Neu⸗
seeland ist Ende 1903 diesem Beispiel gefolgt. Australien hat in seinem neuen ein—
heitlichen Tarif noch keine Begünftigung des Mutterlandes. Es wird die Frage sein,
ob die klugen, vorsichtigen Lenker seiner Politik in ähnlicher Weise England Vorzüge
einräumen, ohne der Gegengabe in England, eines Differentialzollsystems, dort sicher

u sein.
uuj Der Reichskriegsverein, d. h. die Teilnahme der Kolonien an dem Schutze des
        <pb n="656" />
        s

d
340 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [(1098
Reiches, der zuerst mehr diskutiert wurde, ist jetzt hinter dem Reichszollverein zurück—
getreten. Dieser wird mehr und mehr gedacht als ein Zollverband, der in den Kolonien
die englischen Fabrikate gegen nichtbrittische, der im Mutterlande die wichtigsten
Nahrungs- und Rohstoffe der Kolonien gegen fremde bevorzugt. Das bedeutet für
England eine wenn auch mäßige Belegung von Weizen, Wolle, Vieh, Fleisch, sofern
sie nicht aus den Kolonien kommen; die etwaige Verteuerung soll durch Herabsetzung
der Finanzzölle auf Thee, Kaffee, Zucker und ähnliche Waren wett gemacht werden.
Chamberlain und seine Leute sagen nicht mit Unrecht: das brittische Reich hat nur
die Wahl, entweder bald ganz auseinander zu fallen oder durch diese neuen Klammern
der Einheit zusammengehalten und gestärkt zu werden. Die Gefahren des jetzigen
—
empfindet in England, daß die Stockung in der Fabrikatenausfuhr durch den Rückgang
der englischen Handelsmarine noch gefährlicher wird, daß der Ersatz der Fabrikatenausfuhr
durch die Kapital- und Kohlenausfuhr nicht ohne Bedenken ist. Die Kapitalausfuhr
ziebt hohe und gute Zinsen, aber vermindert die Arbeitsgelegenheit im Lande; Nicholfon
ꝛrinnerte schon 1884 daran, daß Holland ein ähnlicher Gläubigerstaat erst wurde, als
eine Macht abnahm. Mit Steinkohle zahlte früher England nur einen kleinen, jetzt
einen großen Teil seiner Einfuhr; es exportierte 1850 8,8, 1900 58,4 Mill. Tonnen
letztere im Wert von 48,3 Mill. J. — 987 Mill. Mk.); man fragt, ob das nicht
Raubbau, bedrohlich für die Zukunft sei. Die steigende amerikanische Eisen- und Stahl—
einfuhr der letzten Jahre, mit Preisunterbietungen des offenen englischen Marktes
von 32-84040, als Folge der Riesentrusts, der Ausfuhrprämien, hat den Wunsch nach
Schutz durch Zölle sehr gesteigert. Die amerikanische Gefahr wird heute ganz anders
als noch vor wenigen Jahren angesehen. Der Reichszollverein soll helfen; er soll die
Ernährung sicherer gestalten, die Angst vor amerikanisch-russischen Sperren beseitigen,
der englischen Industrie Luft für ihren Absatz machen, die Einfuhr anderer Staaten in
den Kolonien etwas verringern. Es fragt sich nun natürlich, welches Maß die
differentielle Belegung in den Kolonien und im Mutterland haben soll. Die Heiß⸗
porne sprechen schon von Zöllen im Betrag von 25—750/0, ja Verboten für ameri—
anische Waren. Derartiges würde den großen Handel Englands nach Amerika, Deutsch—
and, Frankreich vernichten, Zollkriege und ungeheure Veränderungen des Welthandels
herbeiführen. Der Trost, man könnte die Schädigung des Zwischenhandels durch Frei⸗—
häfen paralysieren, ist gering. Es wird hoffentlich Chamberlains Einsicht und seinem
vachsenden Einfluß gelingen, die extremen Schutzzöllner im Zaum zu halten; nur ein
zanz maßvolles Differentialsystem zwischen England und seinen Kolonien, das den
übrigen englischen Handel schont, hat einige Aussicht auf dauernden Erfolg. Ein solches
würde Deutschland nicht so sehr schädigen: ob die Engländer nur kanadisch-australisches
Mehl oder auch amerikanisch-argentinisches verzehren, kann uns gleich sein; eine Industrie—
onkurrenz in England mit den Kolonien halten wir aus, ob sie dort einen kleinen
Vorsprung haben oder nicht; auch aus dem Fabrikatenabsatz nach den Kolonien ver—
drängt uns eine ähnliche Bevorzugung nicht ganz. Billige Handelsverträge mit uns
verden England und seine Kolonien immer wieder schließen müssen.

Ob aber der so gestaltete Reichszollverein für England Rettung bringt, ist schwer
zu sagen. Er hat viele Ahnlichkeit mit dem früheren Kolonialsystem; je mehr er ein—
ichneidend wirkt, desto mehr nötigt er Gebiete, die um die halbe Erde auseinander liegen,
zu einem Tausche, den sie billiger und besser in der Nähe und mit anderen Staaten
haben können. Der Selbständigkeitsdrang ist in Australien und Kanada sehr groß.
Sie werden ihre Industrien auch ferner gegen England schützen wollen. Wenn ihnen
Ashley rät, wenigstens keine neuen zu begründen und ihnen vorstellt, eine mehr agrarische
Entwickelung bewahre sie vor den Gefahren des Industrialismus und vor übermäßigen
ocialen Kämpfen, so ist das wahr. Aber es ist fraglich, ob die demokratisch- jugendlichen
dolonien solche Ratschläge hören und ihnen folgen
„.. ‚Chamberlain ist aus dem von ihm beherrschten Kabinett ausgetreten, um als
Agitator größten Stils zu wirken Er ist die erste politische Größe Enalands. er
        <pb n="657" />
        1099 Der Plan des großbritannischen Reichszollvereins. 641
versteht die Zeit und die Behandlung der Massen. Wenn er das Ziel erreicht, vor
allem Kanada und Australien enge handelspolitisch mit England zu verbinden, so wird
er der Neubegründer der englischen Macht sein. Wir Deutsche haben davon vielleicht
zunächst einige Schwierigkeiten, aber wir können uns doch darüber freuen. Denn so oft
Albion uns geschädigt hat, so sehr seinen meisten Söhnen das Verständnis für unser
Gedeihen fehlt, der Niedergang Englands würde nur die handelspolitischen Gefahren,
die von Rußland und den Vereinigten Staaten, von ihren Weltherrschaftsgedanken der
übrigen Welt drohen, vermehren. Unser Gedeihen und das aller kleineren Reiche ist
gesicherter, wenn die drei Riesenmächte sich im Schach halten, als wenn die uns durch
die Rasse, Kultur und Religion nächstverwandte Macht, die mit den besten Verfassungs⸗
formen und der besten Socialpolitik, vom Platz an erster Stelle ausschiede.

270. Die Würdigung der neuesten Schutzzollära. Die neueren
theoretischen Argumente, die Frage des Industrie- und Agrarstaates.
Es bleibt uns nach dieser Betrachtung der einzelnen Staaten übrig, 1. den großen Um—
schwung der Handelspolitik aller Staaten in den letzten 25 Jahren einheitlich zu er—
klären und in richtigen Zusammenhang zu bringen mit den beiden vorausgegangenen
Epochen des Merkantilismus und des Freihandels und 2. einen Blick zu werfen auf
die Theorien und Argumente, mit welchen heute in der Handelspolitik gekämpft wird.

a. Die ganze neuere Handelspolitik von 1800—1900 in ihrer weitgreifenden
Bedeutung beruht auf der steigenden Herausbildung zweier großer Thatsachenreihen,
einer wirtschaftlichen und einer politischen.

Die wachsende persönliche und geographische Arbeitsteilung, der volle Übergang
von der Eigen- zur Verkehrswirtschaft hatte die Folge, daß ein immer größerer Teil
aller Produktion vom Markt und Verkehr abhängig wurde. Und dieser Absatz und
Verkehr war der Beeinflussung durch gesellschaftliche Institutionen, durch rechtliche und
staatliche Konkurrenzregulierung zugänglich. Je mehr Absatz und Verkehr über die
Grenzen der Staaten hinausgriff, desto mehr wurde zugleich ein steigender Teil der
ganzen Produktion abhängig von der auswärtigen Politik, hauptsächlich von der Handels—
und Kolonialpolitik. Waͤhrend diese früher nur die Personenbewegung, den Zwischen—
handel und die Produktion weniger wertvoller, weitversandter Waren hatte beecinflussen
können, erschienen seit den letzten Jahrhunderten mehr und mehr die gesamte wirtschaftliche
Produktion, ihre Richtung, ihr Gedeihen oder wenigstens ganz erhebliche Teile derselben
abhängig von der Handelspolitik.

Die älteren großen Reiche hatten, auch wenn einige Arbeitsteilung stattsand, von
der Fremdenpolitik abgesehen, nicht die Mittel der Verwaltung, eine eingreifende Handels—
politik zu treiben. Das ist zuerst in den Stadtstaaten, dann vom 14. —16. Jahrhundert
in den Kleinstaaten, seit 1600—1800 in den europäischen Nationalstaaten, heute auch
in den Riesenreichen der Kulturrassen anders geworden. Geldwirtschaft und Steuern,
Beamtentum und staatliche Marine schufen einen wachsenden Verwaltungsapparat, der
Grenzen bewachen, allen Handel kontrollieren, Zollsysteme durchführen, Kolonien erwerben,
ihre Produktion und ihren Handel mit dem des Mutterlandes verbinden konnte. Gute
Finanzen wurden die Voraussetzung guter Politik. Gute Finanzen waren nur möglich
bei rasch fortschreitender Volkswirtschaft. Die Handelspolitik wurde das Hauptinstrument,
um diese Ziele zu erreichen, bald auch um einen großen Teil der Volkswirtschaft zu
lenken. Sie wurde zugleich, neben den aus handelspolitischen Gründen geführten Kriegen,
das dauernde Instrument der staatlichen Machtförderung. Die Staatenbildung von
1500 bis heute beruht ebenso wie die Volkswirtschaftsbildung auf der immer intensiver
ausgebildeten Handelspolitik. Englands maritime Größe beruht heute noch mit auf
Cromwells Schiffahrtspolitik, wie die Preußens auf der Handelspolitik seiner Fürsten
von 1640 — 1786. Die Züge der französischen Volkswirtschaft tragen heute noch die
Spuren von Colberts Gesetzen und von der Handelspolitik Napoleons J. wie die der
deutschen die Züge des Zollgesetzes von 1818.

Die Zeit des Merkantilismus hat die Möglichkeit der handelspolitischen Ein—
wirkung auf den Wohlstand und die Art der wirtschaftlichen Entwickelung gleichsam

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.-6. Aufl.
        <pb n="658" />
        642 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. /1100
in der ersten Freude über die Möglichkeit solch' staatlicher Aktion weit überschätzt; es
war ein Versuch vielfach mit untauglichen, vielfach mit zu groben, zu ungerechten
Mitteln, mit einer viel zu unvollkommenen Verwaltungsmaschinerie. Daher der Rück—
ichlag zur harmonistischen Naturlehre der Volkswirtschaft, die alle staatliche Handels—
politik verurteilte, alle Beziehungen der Volkswirtschaften untereinander dem ganz
reien Spiel der natürlichen Kräfte überlassen wollte. Daraus ging die Episode des
fiegenden Freihandels in der Friedenszeit des 19. Jahrhunderts, hauptsächlich 1840
bis 1875, hervor. Der Freihandel hat das Völkerrecht, soweit es den Handel beherrscht,
unendlich verbessert; er hat die natürliche und gesunde Arbeitsteilung der Nationen
befördert; er hat den elementaren Wirtschaftskräften, die in gewissen Grundzügen durch
deine Politik zu ändern sind, ihr Recht zurückgegeben. Aber er mußte wieder einer
elbstbewußten aktiven Handelspolitik der Staaten Platz machen, als die Friedenszeit einer
neuen Kampfzeit gewichen war, als eine neue Epoche der Staaten- und Weltreichs—
zildung, als die Zeit der Aufteilung Afrikas, Asiens, des spanischen Westindiens ge—
'ommen war, als eine ganz andere, die schwächeren und zurückgebliebenen Staaten be—
drohende Konkurrenz und Verkehrsentwickelung einsetzte, als eine Reihe neuer Macht—
nittel, wie Eisenbahnpolitik, Kartelle, Trusts, Schiffahrtsorganisationen und Prämien
ür den internationalen Wirtschaftskampf entstanden. Da trieb das unvertilgbare Gefühl
des staatlichen Egoismus zu neuer Machtbenutzung, zur solidarischen Anwendung der
zeeinigten nationalen Wirtschaftskräfte. Die neuen größten Staatsbildungen (Rußland
und Amerika) stürzten sich naiv und brutal fast ganz wieder in die Bahnen des alten
Merkantilismus, schon ihre Finanzen nötigten sie dazu, nicht minder ihr überquellendes
Kraftgefühl. Alte Kulturstaaten, wie Spanien und Frankreich, suchten, vom Stoß der
Weltkonkurrenz bedroht, Schutz hinter erhöhten Zollmauern. Die anderen Staaten
zuchen die Mitte zu halten; die jungen Agrarstaaten wollen durch Schutzzoll sich In—
dustrie schaffen. England will sich halb zum Schutzzoll und halb zur merkantilistischen
Kolonialbegünstigung zurückwenden, weil es seine Welthandelsstellung bedroht fühlt, diese
um jeden Preis verteidigen will.

Der Unterschied der Handelspolitik der einzelnen Staaten seit dem letzten Menschen—
alter beruht 1. auf den verschiedenen geographisch-natürlichen Grundlagen, auf Größe,
Boden, Klima und Meereslage, 2. auf der wirtschaftshistorischen Stufe der Entwickelung,
3. auf der Handelspolitik ihrer Nachbarn und auf den bestehenden Handelsbeziehungen
zu denselben, 4. auf dem Maß, in dem die neumerkantilistische Ideenströmung das
einzelne Volk erfaßt, 5. auf den Verfassungszuständen, der Geschicklichkeit der Partei—
sührer und Staatsmänner, 6. auf der Macht, über die der einzelne Staat verfügt, und
der nationalen Neigung, sie maßvoll oder übertrieben zu gebrauchen.

Die heutige handelspolitische Strbömung im ganzen ist so natürlich und
innerhalb gewisser Grenzen so heilsam wie einst die merkantilistische und dann die
freihändlerische. Sie ruht auf den neuesten großen Machtverschiebungen und den neuen
Ldebensinterefsen der heutigen Staaten. Man muß nur hoffen, die Kulturnationen
zätten, nachdem sie die Übertreibungen, Mißgriffe und Kehrseiten sowie die Schranken
der beiden älteren Systeme erlebt haben, heute aus der Vergangenheit so viel gelernt,
daß fie die früheren Fehler meiden. Bis auf einen gewissen Grad ist dies auch ohne
Zweisel der Fall. Sperrungen, Ein- und Ausfuhrverbote, Kolonialmißhandlung und
Handelskriege wie 16001815 werden heute nicht mehr leicht vorkommen. Das Handels—
vertragssystem, das 1860 — 1900 entstand, kann keine heutige UÜberspannung der Autonomie
vieder beseitigen. Der heutige Welthandel kann nicht wieder tot gemacht werden, durch
ein Sperrsystem der Welt. Die englischen Kolonien mit Schutzzöllen beginnen schon
wieder etwas, ihre Zollmauern zu ermäßigen. Deutschland hat 18891 —1894 den extremen
Zollleidenschaften ein gewisses Maß geboten und wird es hoffentlich durch seine neuen
Verträge wieder thun. In den Vereinigten Staaten regen sich mit den wachsenden
Erportinteressen die Neigungen zu billigen Verträgen mit dem Ausland. Rußland hat
pum 8* Mal 1894 zu Handelsverträgen mit Tarifermäßigung und Bindung sich

emnf.
        <pb n="659" />
        1101] Würdigung der heutigen Schutzzollära, die Argumente dafür und dagegen. 643
Aber zunächst fragt es sich freilich, inwieweit diese Mäßigung vorhält; die ent—
gegenstehenden Klassen-, Partei-, Nationalinterefsen, der Chauvinismus und Eroberungs—
geist, die Finanzverlegenheit der Finanzminister drängen zu Rückfällen in die Über—
treibungen des Merkantilismus. Die Fanatiker des Schutzzolles halten heute jeden
Zollkrieg für nützlich, jede Zollerhöhung an sich für segensreich. Die großen Interessen-
verbände treiben eine Agitation, deren Erfolg weniger von der Wahrheit der Argumente,
als von ihren Geldmitteln abhängt. Die Parteien, die Parlamentsmajoritäten werden
von Stimmungen und Einpeitschungen beherrscht. Nur wo große, fernblickende, ziel⸗
bewußte Staatsmänner die Leitung behalten und dabei die Volksmasse hinter sich haben,
kommt Gutes heraus. Die Wissenschaft wird nicht viel gehört. Sie weiß freilich auch
heute noch in vielen ihrer Vertreter nur zu wiederholen, was einst Adam Smith
1776 und Friedrich List 1828 -1848 unter ganz anderen Voraussetzungen gesagt
haben.

bp. Die freihändlerische Partei, deren Sache heute in Deutschland wesentlich durch
Brentano, Conrad, Lotz, Dietzel, Alfred Weber und den Abgeordneten Gothein ver—
tkreten wird, hatte alle Ursache, gegen die Übertreibungen der Schutzzöllner fich zu
wehren. Aber ihr Erfolg in der Offentlichkeit war gering, doch wohl mit dadurch,
daß sie zu dogmatisch und abstrakt verfuhr, zu wenig der heutigen weltwirtschaftlichen
Kampfessituation Rechnung trug. Gewiß waren einige ihrer Vertreter gebildet genug,
die Berechtigung von Erziehungs⸗, Notstands- und Krisen⸗, auch Retorsionsschutzzöllen
unter Umständen zuzugestehen. Brentano hat 1889 (später allerdings nicht mehr) die
deutschen Agrarzölle verteidigt. Conrad und Lotz haben die Agrarzölle von 1892 jetzt
nicht herabsetzen wollen. Im übrigen ist und bleibt ihr Hauptargument der Kon—
fumentenstandpunkt, die Klage, daß Schutzzölle die Waren verteuern. Sie über—
sehen dabei, daß das Produzenteninteresse gleichberechtigt und für die Klassen- und
Parteiorgane das dringlichere, das akute ist, und daß die Betonung der momentanen
Verteuerung durch Schutzzölle nicht ausreicht. Der Staat muß immer ebenso sehr oder
mehr auf die nationale Zukunft, auf die Entwickelung des Ganzen als auf die augen—
blickliche Preis- und Marktlage sehen.

Das andere Hauptargument der Freihändler ist der Vorteil der internatio—
nalen Arbeitsteilung, wie ihn A. Smith entwickelt hat. Sie haben damit ganz
recht; sie übersehen nur, daß im nationalstaatlichen Interesse es zeitweise mehr liegen
kann, die vielfach auch heute noch fehlende und doch natürlich und politisch angezeigte
nationale Arbeitsteilung mehr zu fördern; sie ist, je größer die Staaten werden, desto
häufiger noch unvollkommen und doch die Voraussetzung des inneren festen Zusammen—
haltes der Staaten. Eine Hauptstütze für den Beweis, daß jede internationale Arbeits-
leilung förderlich sei, finden heute Dietzel, Brentano und andere in der Formel, daß in
den Kulturstaaten der Gegenwart die landwirtschaftliche Produktion dem Gesetz der ab—
nehmenden, die industrielle dem Gesetz der zunehmenden Erträge unterliege. Sie wollen
dainit sagen, in dicht bevölkerten Kulturstaaten sei eine große Mehrproduktion von
Nahrungsmiiteln nur mit rasch wachsenden Kosten und unter Zahlung immer höherer
Grundrente, also unter starker Verteuerung des Lebens möglich, während in denselben
Staaten die Mehrproduktion von Fabrikwaren infolge des Großbetriebes, der technischen
Fortschritte und der unbeschränkten Ausdehnungsfähigkeit der Gewerbe leicht und immer
billiger möglich sei. In den Agrarstaaten mit Bodenüberfluß und geringer Grundrente
verhalte es sich umgekehrt, also gewännen Agrar⸗ wie Industriestaaten, wenn jene ihr
billiges Getreide gegen die billigen Fabrikate diefer tauschten. Hindere man diesen Tausch,
so vermindere man den Wohlstand beider. Wir kommen auf die Frage Agrar- und
Industriestaat nachher zurück, hier wollen wir nur bemerken, daß diese Lehre in thesi richtig
ist, in praxi aber wenig beweist, wenn man nicht konkret im einzelnen nachweist, ob
und inwieweit diese zwei sogenannten Gesetze, d. h. durchschnittlichen Bewegungstendenzen,
denen so viele Ursachen kreuzend und aufhebend entgegenwirken, sich gerade jetzt in den
einzelnen Ländern geltend machen. Wir haben S. 489—440 schon die Schranken an—
geführt, denen das Gesetz der abnehmenden Bodenerträge unterliegt. Wir fügen bei,

41*
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        644 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —(11102
daß neuerdings ein so energischer Freihändler wie Alfred Weber meint, daß das Gesetz in
Deutschland im 19. Jahrhundert durch die agrarisch-technischen Fortschritte verbilligender
Art ganz außer Kraft gesetzt gewesen sei. Auch ich glaube, daß unsere deutschen Ernten
durch bloße Rationalisierung des Betriebes heute noch ohne Verteuerung um 25—30,
vielleicht gar mehr Prozent zu steigern sind, freilich nur durch Bildungsfortschritte
unserer Landwirte, deren Herbeiführung nicht ganz leicht ist. Vollends die größere Billig—
keit der Fabrikate alter Kulturländer trifft nicht zu. Man denke an die niedrigen
Produktionskosten der amerikanischen gegenüber denen der europäischen Länder. Die ab—
strakte Formel dieser zwei sogenannten Gesetze überzeugt daher niemand, der die Dinge
— nicht bloß abstrakt — sondern in ihrem Detail verfolgt.

é. Viele der neueren Schutzzollargumente sind freilich ebenso schwach. So die
bloße Verherrlichung der Autonomie und Autarkie, der absoluten wirtschaftlichen Selb—
ständigkeit; kein Kulturstaat, und je kleiner er ist desto weniger, kann heute des Ver—
kehres mit anderen Staaten entbehren. Nur so weit es sich um unentbehrliche wirt—
schaftliche Machtmittel, um solche Produktionszweige und Produkte handelt, deren kürzere
oder längere Entziehung den Staat tödlich treffen könnte, hat der Gedanke, sich unab—
hängig vom Auslande zu machen, Sinn. Die Verteidigung der Schutzzölle mit der
Formel, daß alle gewerblichen, landwirtschaftlichen und sonstigen wirtschaftlichen Intereffen
zleichberechtigt seien, gerechter Weise gleichen Schutz genichen müßten, enthält die Auf⸗
debung des Zweckes selbst: wenn jeder seine Arbeit oder Ware durch den Zoll gleich viel
leurer verkauft, so gewinnt schließlich keiner. Die praktisch angewandte sogenannte Soli—
darität (in England seit 1890, dann wieder 1816—-1846, in Frankreich 1816 -1856
und seit 1887, in Deutschland von 1879 an) war stets ein Bündnis gewisser Groß—
zrundbesitzer und Großindustrieller, die im Parlament die Mehrheit der Stimmen für
sich zu gewinnen wußten. Untergehende Gewerbszweige dürfen nicht so geschützt werden
vie aufsteigende, zukunftsreiche. Kein Land schützt heute die Rohstoffe der Industrie
ebenso wie die Fabrikate, Deutschland schützt die Fertigindustrie nicht so wie die der
Halbzeuge. Der Rechtstitel für heutige agrarische Schutzzölle liegt nicht darin, daß
heute oder früher bestimmte Industrien solche hatten, sondern darin, daß es eine Lebens—
frage der Gefamtheit ist, unserer Landwirtschaft über den Stoß der internationalen,
iicher einmal vorübergehenden Konkurrenz hinweg zu helfen.

Das zumal in Nordamerika viel gebrauchte Argument, daß Schutzzölle im Arbeiter⸗
interesse seien, die Löhnne steigerten oder in ihrer Höhe gegen die niedrigen europäischen
Löhne hielten, ist zunächst häufig pharisäisch gebraucht worden, am meisten, um 1890
die Mac Kinleybill durchzusetzen, der bald ein starker Lohnsturz solgte. In Europa
hat das Freihandelsland England den höchsten, das Hochschutzzollland Rußland die
aiedrigsten Löhne. Dilke berichtet über seine Studien in Kanada und Australien, daß
er die Schutzzölle weder als lohnerhöhend, noch als lohnerniedrigend gesunden habe.
Jedenfalls sind meist andere Urfachen für die Lohnhöhe ebenso wichtig wie die Handels—
holitik, und innerhalb der Handelspolitik wird die richtige Anwendung von Freiheit
ind Schutz im einzelnen das Wesentliche sein. Aber das wird sich sagen lassen, daß
die intelligenten Arbeiter und ihre aufgeklärtesten Führer (in Deutschland z. B. Calwer,
David, Schippel) mit Recht nicht mehr auf dem bloßen Konsumentenstandpunkt stehen,
nicht mehr jeden Schutzzoll als verteüernd angreifen, sondern das Produktionsinteresse
mit abwägen; eine schutzzöllnerische Handelspolitik wird in den australischen Parlamenten
gerade durch die Arbeiter gefordert, weil sie sehen, daß sie zunächst auf die Förderung
der Produklion zielt, die Ärbeitsgelegenheit, die Nachfrage nach Arbeit vermehrt. Eine
solche Politik, sofern sie ihr Ziel erreicht, kann auch eine Brot- und Fleischverteuerung

mäßigen Umfanges erträglich, ja wünschenswert machen.

Was die amerikanischen Schutzzöllner Careh, Gaunton, Patten (der letztere lehrt
an einer für den Schutzzoll gegründeten Universität) anführen, ist teilweise nicht neu, geht
auf Hamilton, List und andere zurück, teilweise ist es dilettantisch, subjektiv, widerspruchs—
voll, enthält schiefe Generalisationen amerikanischer Verhältnisse. Patten behauptet, der
Freihandel sei für alternde Staaten, der Schützzoll für dynamische, d. h. vorwärts⸗
        <pb n="661" />
        1103) Der theoretische Kampf um Agrar- und Industriestaat. 645
schreitende; er beseitige die Grundrente und alle Monopole. Und doch hat kein Land
seit 1860 solche Grundrentenbildung und solche gewerbliche Monopole (die Trusts)
erlebt wie die Vereinigten Staaten. Diese amerikanischen monopolistischen Riesen—
organifationen sind ja gerade eine der Ursachen, daß die europäischen Staaten, die keine fo
großen und starken Monopolorganisationen haben, sich durch Zölle gegen ihre Schleuder—
preise und riesenhaften Spekulationen und Marktüberführungen schützen müssen.

d. Hat sich so der theoretische Streit in der Handelspolitik vielfach in den alten
Geleisen ziemlich unfruchtbar und einflußlos bewegt, so hat er größere wissenschaftliche
und praktische Bedeutung, ja einen großen Stil durch die Kontroversfe „Industrie- oder
Agrarstaat“ in Deutschland erhalten. Oldenberg hat zuerst in umfassender Weise und
im Anschluß an die Statistik der deutschen Berufszählungen die Frage aufgeworfen, ob
es richtig sei, daß so viele Staaten sich heute in die Bahnen des überwiegenden Induftrie—
staates stürzen, die England seit 1840, Deutschland neuerdings verfolge: eine rasch
wachsende Bevölkerung, die zu 60—7000 (wie in England) auswärtiger Nahrungsmittel
bedürse und diese nur durch steigenden Fabrikaten-, Kohlen-, Kapitalerport dezahlen
könne, riskire große politische und wirtschaftliche Gefahren; durch gleichzeitige Sperren
der rufsischen und nordamerikanischen Zufuhr könne Großbritannien ohne Schwertstreich
ausgehungert werden. Es sei vor allem die Frage, wie lange eine solche Industrie—
staalsentwickelung sich fortfetzen könne. Die Nahrungsmittelstaaten würden über kurz
oder lang keinen Nahrungsüberschuß mehr haben, sich bald auch nicht mehr in Fabrikaten
zahlen lassen; früher seien sie als Schuldnerstaaten in Abhängigkeit von den kapital—
starken gewerblichen Gläubigerstaaten gewesen; das Verhältnis werde sich mit der Zeit
umdrehen, unter Umständen würden die Agrarstaaten ihre Schulden gegen die Industrie—
staaten kassieren, zuletzt sie mit Abhängigkeit und Ruin bedrohen. Deutschland dürfe
nicht denselben falschen Weg gehen wie Großbritannien; es müßie bei Zeiten umkehren,
seine Landwirtschaft erhalten, in seiner Steigerung der Exportindustrie Maß halten. Die
Zeichen des Industriestaates seien Verarmung des Gemütslebens, immer ungleichere
Verteilung der Güter, Unmöglichkeit, dauernd eine gesunde Socialpolitik zu treiben,
einseitige Herrschaft des Kapitals, ungesunde Bevölkerungssteigerung und »anhäufung
in den Städten und Industriebezirken.

Diese mit Geist und pessimistischer Ubertreibung vorgetragenen Gedanken fanden bei
Ballod, P. Voigt, A. Wagner, Pohle und anderen teils modifizierte Zustimmung, teils weitere
Ausführung; die praktische Folgerung, die Oldenberg übrigens ganz zurückgestellt hatte,
war in der Hauptsache die Forderung ausgiebiger ja hoher Agrarzölle, Hemmung der
starken Industriezunahme und des Arbeiterabflusses nach den Städten und Gewerbe—
centren. Brentano, Dietzel, Huber, Helfferich, Alfred Weber, Fr. Naumann traten der
Thatjsachenschilderung wie den Folgerungen entgegen, fuchten zu zeigen, daß die Gefahren
nicht bestünden, daß in den nächsten Generationen die Industriestaaten immer leicht
fremdes Brot und auswärtige Märkte für ihre Manufakte fänden, daß eine möglichsie
Steigerung der internationalen Arbeitsteilung gerade in dem Sinne „Brot gegen
Fabrikate“ den Reichtum aller am besten steigere, keine einseitige, sondern nur stets
gegenseitige Abhängigkeit erzeuge.

Auf beiden Seiten wurde mit großen Gesichtspunkten und mit einem breiten
Thatsfachenmaterial gekämpft. Der Streit hat nach allen Seiten aufklärend gewirkt.
Man hat sich nach den ersten gegenseitigen Übertreibungen vielfach genähert. Die Ver—
teidiger der Agrarzölle versichern jetzt, daß sie Deutschland nicht zum reinen Agrarstaat
zurückschrauben wollen, die des Industriestaates, daß sie mäßige Agrarzölle, wie bisher,
nicht verwerfen. Der Erfolg der Streitschriften ist eine Untersuchung der Parallel⸗
bewegung der Berufsstatistik und der Handelsverschiebungen, eine genauere Prüjung der
Exportindustrien, ob sie gesund oder ungesund seien, eine Erörterung darüber, ob an die
Stelle des Handels nach der Formel „Fabrikate gegen Nahrungsmittel“ nicht vielmehr
ein solcher treten könne nach der Formel „Fabrikate gegen Fabrikate, Nahrungsmittel
gegen Nahrungsmittel“. Man hat ganz anders als bisher auf genauer geographisch—
volkswirtschaftlicher Basis und mit Zugrundelegung der einzelnen Industrie- und Land—
        <pb n="662" />
        n

646 Viertes Buch. Die Entwickelung des voltswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1104
wirtschaftszweige die Möglichkeiten der Nahrungsmittelzufuhr und der Fabrikatenausfuhr
und die daran sich küpfenden Folgen geprüft.

Auf solchen sichereren Grundlagen wird man praktisch wenigstens leichter zu den

notwendigen Kompromissen kommen. Man wird für Deutschland in der Agrarzollfrage
—
wirtschaftenden Grundeigentümer und Pächter vor dem Bankerott schützen; wir müfsen
als Kompromiß die Zollhöhe so bemessen, daß ohne starke Verteuerung der Lebensmittel
und ohne Erhöhung der Grundrente doch die Landwirte bestehen können, und zugleich durch
den bleibenden Preisdruck ein gewisser Impuls erhalten bleibe, durch technische Fort—
schritte besser und mehr zu produzieren. Wir werden am leichtesten eine solche Zoll⸗
politik rechtsertigen können, wenn die Regierung durch starke bäuerliche Kolonisation
zeigt, daß die Zollerhöhung nicht wesentlich im Dienste der reichen Großgrundbesitzer
eschieht.
Im übrigen wird von den streitenden Parteien im Kampf um „Agrar- und
Industriestaat“ sich theoretisch keine den Sieg allein zuschreiben können. Es handelt
sich um Zukunftsmöglichkeiten, um Entwickelungstendenzen, die in jedem Staate durch
politische und wirtschaftliche Ursachen aller Art beeinflußt werden, die für Deutschland
auch nicht allein durch etwas höhere oder niedrigere Agrarzölle sicher zu dem einen
oder anderen Ziele führen. Einen Niedergang der Landwirtschaft wie England werden
wir nicht erleben, und ein Industriestaat bleiben wir, wie auch unsere Agrarzölle aus—
fallen werden.

Wichtiger für die Sicherstellung der Ernährung der dichtbevölkerten Industriestaaten
als die Zölle werden in nächster Zeit die Zollunionen, der Imperialismus, das Verhältnis
zu den Kolonien sein. Wir sahen schon, daß der Plan Chamberlains die Ernährung
Englands durch den Reichszollverein sicher stellen will; Frankreich hat in Algier seine
Kornkammer. Für Deutschland würde ein mitteleuropäischer Zollverein, der Ungarn,
Rumänien und vielleicht weitere Teile der Balkanhalbinsel umfaßte, wenigstens in er—
heblichem Maße die nötigen Mehrgetreidezufuhren erleichtern.

Die letzte Frage der heutigen Handelspolitik betrifft so die ganze Gestaltung der neuen
Zollgrenzen auf der Erde überhaupt. Die fortschreitende internationale Arbeitsteilung
hat wieder, wie oftmals früher, die Frage aufgerollt, inwieweit können Länder und
Gebiete, die sich wirtschaftlich gegenseitig dringend bedürfen, verschiedenen, unter Um—
ständen feindlichen Staatsgewalten angehören? Alle Umwandlung der Klein- in Groß—
staaten, alle ältere und neuere wirtschaftliche Bundespolitik wurde von solchen Ursachen
(vergl. J 288—87) beherrscht. Wenn Dutzende und Hunderte von Kleinstaaten ebenso
leicht einen großen Verkehr entwickeln könnten, so wären einstens der attische Seebund
und das Romische Reich, im 19. Jahrhundert der Zollverein, heute der kanadische und
australische Zollverband nicht entstanden, so wäre nicht immer wieder die starke Tendenz
der größten Mächte auf Welthandelsherrschaft vorhanden.

Die zwei Wege, politische Eroberung und Bundespolitik (Zollverein) wollen
zuletzt dasselbe: die rechtlich gefestigte Herstellung immer größerer, freierer Markt- und
Verkehrsgebiete. Auf dem ersteren wandelten unsere heutigen Riesenmächte; auf dem
letzteren entstand Deutschland, wird vielleicht ein mitteleuropäischer Zollverein entstehen.
Wir erwähnten, daß 1880 —1894 mancherlei Stimmen für ihn sich erhoben. Von da
an ist der Plan hauptsächlich durch die wachsende Schutzzollagitation so in den Hinter—
grund geschoben worden, daß es eine Zeitlang den Anschein hatte, nur Gelehrte seien noch
für denselben. Die drei großen Weltmächte stehen ihm natürlich feindlich gegenüber; die
Eifersucht und Kurzsichtigkeit der kleinen wird das noch größere Hindernis sein. Nur
eine ganz große und kühne, dabei zugleich maßvolle, die kleinen Staaten schonende und
schützende Politik (vergl. oben S. 637) könnte dasZiel erreichen. Vielleicht am ehesten
durch allerlei Übergangsstadien. Jedenfalls müßte man zunächst den teilnehmenden
Staaten ihre Finanz- und gewisse Industriezölle als Reservatrechte lassen. Die Wahr—
scheinlichkeit, daß er zu stande kommt, erscheint heute nicht groß. Sicher ist aber, daß
dann auch die handelsvolitische Lage der mitteleuropäischen Staaten eine immer
        <pb n="663" />
        1105) Der mitteleuropäische Zollverein. Grundgedanken aller Handelspolitik. 647
schwierigere wird. Ganz können die besten Handelsverträge da, wo eine Zollunion
möglich und angezeigt wäre, diese nicht ersetzen.

271. Schlußbetrachtung über Handelspolitik, Handelsbilanz,
Meistbegünstigung. Blick in die Zukunft. Die ältere Handelspolitik war
eine naive, durch die handgreiflichen Interessen der Gemeinschaften und ihrer Herrscher
bestimmte. Mit dem Merkantilsystem und der Freihandelslehre entstanden theoretische
Formulierungen in Anpassung an die Interessen und Ideen der Zeit, die mit der
Prätension allgemein gültiger Regeln für alle Zeiten und Völker auftraten, auf die
einzelnen teils paßten, teils ihnen Zwang und Schaden anthaten, in steigendem Maße
aber neben den direkten Interessen anfingen, die Handelspolitik zu beeinflussen. Die Lehre
der Merkantilisten war gedacht vom Standpunkt eines ewigen wirtschaftlichen Kampfes
der Länder untereinander, die Freihandelslehre von dem eines ewigen harmonischen
Friedens unter ihnen. Die Listsche Erziehungstheorie führte den Gedanken eines
historischen Stufenganges der Volkswirtschaft in die theoretische Betrachtung ein, dem
die Handelspolitik anzupassen sei; aber sie erschöpfte diesen Gedanken nicht, kannie nur
die Erziehungszölle für Schaffung einer großen modernen Nationalindustrie, denen Frei—
handel voran gehen und folgen sollte. Die Geschichte ist viel reicher an verschiedenen In—
leressen, Gedanken und Staatsbildungen, an handelspolitischen Mitteln und Institutionen,
an Abwandlungen der Handelspolitik, um in diesem Schema aufzugehen. Dem wollte
unser Standpunkt gerecht werden. Er versucht, an der Hand der Geschichte die Wechsel
zwischen Kampf und Frieden in der Handelspolitik, zwischen Abschluß und Aufschließung,
den Fortschritt in den verschiedenen Mitteln der Handelspolitik, ihren Zusammenhang
mit dem Stande der Produktion und des Verkehrs, wie mit der Staatenbildung, den
Finanzen und dem Völkerrecht darzulegen. Da wir erst über einzelne Zeiten und Ge—
biete abschließende wissenschaftliche Untersuchungen haben, konnten wir freilich nicht viel
mehr als bruchstückweise die Hauptphasen und ihre Hauptursachen vorführen. Aber es
damit doch wohl die Grundzüge des handelspolitischen Entwickelungsprozesses
estgelegt.

Wir sehen demgemäß heute in Schutzzoll und Freihandel nicht mehr eine
Principienfrage, sondern nur wechselnde Mittel für die Handelspolitik der Staaten;
wir sehen im Schutzzoll nicht mehr ein sicheres Bereicherungsmittel, aber auch nicht mehr
eine ganz unbefugte Einmischung in die harmonische Naturordnung der volks- und
weltwirtschaftlichen Prozesse. Wir wissen heute, daß die handelspolitisch älteren gesell⸗
schaftlichen Körper von kleinem Umfang an zu immer größeren Staaten und Staaten⸗
bünden sich entwickelten, daß sie mit der Ausbildung stärkerer Staatsgewalten und einer
ausgebildeten Verwaltung einerseits, mit Arbeitsteilung, Verkehr und Geldwirtschaft,
mit wachsendem internationalen Austausch andrerseits immer mehr zu handelspolitischen
Maßnahmen kamen, welche die Volkswirtschaft bis auf einen gewissen Grad zu fördern,
zu beeinflussen und zu lenken suchten. Wir sahen, daß damit der Staat überhaupt das
wichtigste Mittel der Beeinflussung der Volkswirtschaft erhielt. Wir verstehen jetzt,
daß, wer jede staatliche Beeinflussung der Volkswirtschaft verurteilt, principiell Frei—
händler sein, wer die Volkswirtschaft ganz durch den Staat lenken will, nicht bloß
Schutzzöllner sein muß, sondern allen internationalen Handel zu verstaatlichen streben
muß. Das thut auch der konsequente Socialismus. Nur der inkonsequente oder der,
welcher absichtlich die heutige Gesellschaft ruinieren will, kann noch principiell frei—
händlerisch sein.

1. Den Grundgedanken aller Handelspolitik werden wir kurz so formulieren
können: jeder Stamm, jede Stadt, jedes Land, jeder Staat, sofern er zu Einheit und
Zusammenfassung der Kräfte kommt, hat eine gewisse Tendenz, auch als wirtschaftliche
Einheit gegen außen aufzutreten, sich gegen stärkere Nachbarn abzuschließen, auf
schwächere Einfluß zu erhalten, sie wirtschastlich zu benützen. Jede fortgeschrittenere
Phase des wirtschaftlichen und staatlichen Lebens, jede Gebiets- und Handelsausdehnung,
alle großen Produktionsänderungen, wie andrerseits auch alle erheblichen Rückgänge au
Macht, Gebiet und Wohlstand erzeugen immer wieder eine Veränderung in der wirt—
        <pb n="664" />
        648 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —[11106
sichaftlichen Spannung zu Nachbarn und Konkurrenten und damit neue Versuche teils
des Abschlusses, teils des Aufschlusses. Jede Neugestaltung im Sinne abschließender
Maßregeln (Erschwerung der Fremdenzulassung, Schiffahrtsgesetze, Einfuhrverbote, Schutz⸗
zölle) wird wesentlich dann auf einen gewissen Erfolg rechnen können, wenn sie als
Blied eines politischen, geistigen, technisch-wirtschaftlichen Aufschwunges einsetzt, den wirt—
chaftlichen Mitteln, der Macht des Gemeinwesens angepaßt ist. Sie wird leicht versagen,
wenn diese Begleiturfachen und Voraussetzungen ganz oder teilweise fehlen. Die Ein—
schränkung bisheriger Abschlußmaßregeln (freiere Fremden-, Schiffs-, Warenzulassung)
wird immer wieder angezeigt sein, wenn ein Staat bereits einen Aufschwung erreicht
hat und sich den Nachbarn gleich oder überlegen fühlt, wenigstens durch freien Verkehr
mehr eine belebende Konkurrenz als wirtschaftliche oder politische Abhängigkeit, Ver—
ichuldung, Ausbeutung, den Verlust unentbehrlicher Produktions- und Handelszweige
zu fürchten hat; er wird zu solcher Politik vor allem dann greifen, wenn der Absatz
im Inland zu enge wird, Versorgung mit gewissen Waren von außen nötig erscheint.

Jedes Aufsteigen und jeder Niedergang der Staaten und Volkswirtschaften kann
so zu Anderungen in der Handelspolitik führen. Neben den Erziehungs- sind Krisen-,
Ausgleichs-, Retorsionszölle, Zölle zum Schutze stabiler und leidender Volkswirtschaften
und Wirtschafstszweige unter Umständen angezeigt. Die Wirksamkeit aller mehr be—
schränkenden und aller mehr liberalen Maßregeln hängt in erster Linie von der richtigen
Schätzung und Erfafsung der heimischen Kräfte und der auswärtigen Gegenkräfte ab.
Nicht Freihandel oder Schutzzoll ist zu tadeln, sondern schlecht eingerichteter und falsch
angewandter Freihandel und Schutzzoll. Meist ist und war in neueren Zeiten ein
Kompromiß beider Systeme nötig. Kein moderner Staat hat je absoluten Freihandel
gehabt, keiner sperrt sich ganz ab. Die Mittel der Handelspolitik verbessern sich, ver—
seinern sich, humanisieren sich. Früher mehr von vorherrschenden Einzel- und Klassen—
interessen einseitig beeinflußt, kommen sie nach und nach unter die Herrschaft der Ge—
samtinteressen, unter die Kontrolle einer gerechten Regierung, einer weitblickenden Welt—
kenntnis und Wissenschaft, einer starken öffentlichen Meinung, wenn auch immer wieder
die egoistischen Klasseninteressen durch ihre Organisation allen Einfluß an sich reißen
möchten. So thun es heute die Trusts, die Kartelle, die Interessenverbände, die gewiß
an sich berechtigt und heilsam sind, aber nur segensreich wirken, wenn eine starke Re—
gierung sie im Zaum hält, und nicht eine schwache von ihnen sich leiten läßt.

Eine gute Handelspolitik setzt mehr und mehr auch voraus, daß der Einzelstaat
nicht bloß sein egoistisches Interesse mit übertreibender Leidenschaft verfolge, jede augen—
blickliche Machtüberlegenheit benutze; der einzelne Staat muß sich als Glied der Staaten—
gesellschaft fühlen, auf deren friedlichem Verkehr auch die größte einzelne Volkswirtschaft
ruht. Gewiß bergen alle internationalen Wirtschaftsbeziehungen nationale Interessen—
kämpfe in sich, aus denen unter Umständen Kriege, Grenzverschiebungen, Eroberungen,
Gewalt, Kontributionen, Zerstörungen hervorgehen. Aber auch diese Gewaltmittel können
gerecht, vernünftig und maßvoll oder ungerecht und brutal angewandt werden, und im
letzteren Falle schaden sie leicht dem Sieger ebenso oder noch mehr als dem Besiegten.
Und jedenfalls ruht der regelmäßige heutige internationale Verkehr auf einem humani—
sierten Völkerrecht, auf friedlichem und gerechtem Austausch, der beiden Teilen nutzen
kann und nutzen soll.

Über die Art, wie heute die fortschreitende Wissenschaft, die Verbesserung der
Gesellschafts- und Staatsverfassung sowie die des Völkerrechts und der Handelsverträge
auf eine richtige Handelspolitik einwirken können, sind noch ein paar Worte zu sagen.

—ADDD—
die eigentlich wissenschaftlichen Untersuchungen haben heute für die Handelspolitik einen
ganz anderen festeren Boden geschaffen, als ihn noch A. Smith und List besaßen. Wir
erwähnten vorhin die Untersuchungen über Agrar- und Industriestaat. Auch die Arbeiten
ü ber Verteuerung durch Zölle, sowie die über den Einfluß von staatlichen oder Kartell—
prämien zeigen erhebliche Fortschritte. Nor allem aber ist hier zu nennen und mit ein
        <pb n="665" />
        1107)] Der wissenschaftliche Fortschritt in der Bilanztheorie u. s. w. 649
paar Worten noch zu besprechen die Art, wie wir jetzt über die Theorie der so—
genannten Handelsbilanz aufgeklärt find (vergl. oben S. 604).

Hume und A. Smith hatten das Ziel der alten Merkantilpolitik, eine günstige
Bilanz, d. h. eine größere Geldmenge für das Inland durch das Verhältnis der
Warenein⸗ zur Warenausfuhr zu erzielen, für gänzlich wertlos und falsch erklärt. Jedes
Land bekomme von selbst und jederzeit die nötige Menge Edelmetall und Geld. Fließe
mal zu viel Geld ins Ausland ab, so werde alles billig; das Sinken der Preise ver—
mehre die Ausfuhr entsprechend; komme zu viel Geld ins Land, so würden die Preise
zu hoch, die Ausfuhr nehme dann entsprechend ab. Eine gewisse Tendenz zu derartigen
Vorgängen ist gewiß unter normalen Verhältnissen vorhanden; aber wie schnell solche
Selbstkorrektur eintrete, welche und wie viele Umstände diese Folgerungen hemmen
können, das ist die entscheidende Frage. Die neueren Verteidiger solch automatischer
Regulierung der Bilanz betonen jetzt auch mehr als die Preisveränderung die Wirkung
der Wechselkurse, der richtigen Bankdiskontpolitik (s. oben S. 84 und 223), welche stets
oder in der Regel übermäßiges Geldabfließen hemme, zu starkes Einströmen hindere.
Daran anschließend behaupten aber die heutigen Nachfolger Humes (z. B. Petritsch)
immer noch, wie einst Hume, „passive wie aktive Bilanz sei stets nur ein momentaner,
vorübergehender, niemals ein dauernder Zustand“, er brauche also auch nie durch die
Handelspolitik beeinflußt zu werden. Wir werden gleich sehen, daß diese Annahme für
gewisse Fälle wohl richtig ist, daß deshalb aber doch nicht jede aktive eingreifende
Handelspolitik überflüssig ist.

Die neueren Untersuchungen über die thatsächliche Handelsbilanz auf Grund der
Aus- und Einfuhrstatistik über Waren und Edelmetall haben uns zunächst gezeigt,
1. daß ihre Zahlen zwar den größeren Teil, aber entfernt nicht die ganze Summe
der gegenseitigen Zahlungsvorgänge umfassen, weshalb man heute die Ergebnisse der
Warenstatistik als Handel sbilanz, die Gesamtheit aller gegenseitigen Zahlungen
und ihre Vergleichung als Zahlungsbilanz bezeichnet; 2. daß die Abwickelung
—
Jahres also häufig durch die der solgenden thatsächlich korrigiert wird; 3. daß unsere
Warenwertstatistik in der Regel, wie schon erwähnt, die Ausfuhr unvollständig und
außerdem deshalb gegen die Einfuhr zu niedrig enthält, weil die Einfuhr einschließlich
der Frachtkosten, die Aussuhr ohne diese angeschrieben wird, 4. kommen neben dem
Warenverkehr folgende Wertübertragungen und Zahlungen in Betracht: a) die teilweise
nach vielen Millionen zählenden Zinsen, die von den Schuldner- nach den Gläubiger⸗
staaten gehen; sie werden teilweise in Warenform bezahlt und erscheinen dann in der
Warenstatistik; sie können aber auch in Effekten übermacht werden und so die Ver—
schuldung vermehren, b) die Reedereiverdienste, welche einheimische Schiffe im Aus—
lande verdienen, e) die großen Beträge, die durch die Post, den Reiseverkehr, Effekten—
sendungen, Aus- und Einwanderungen, Erbschaften u. s. w. hin und her gehen. Durch
folche Zahlungen kann jede Warenbilanz um Dutzende, ja Hunderte von Millionen ver—⸗
ändert werden; erst diese Posten (soweit sie nicht in der Warenbilanz stehen) unter
Hinzurechnung einer nicht falschen, sondern richtigen Warenbilanz würden die thatsächliche
Zahlungsbilanz ergeben, die man aber von keinem einzigen Lande genau kennt.

Darnach ist es richtig, wenn die Wissenschaft heute überall den Warenbilanz⸗
zahlen besonders den sogenannten ungünstigen Bilanzen sehr kritisch gegenübersteht. Es ist
richtig, daß die meisten reichen Staaten heute dauernd eine sogenannte ungünstige
Bilanz haben und ohne Schaden ertragen, weil sie als Gläubigerstaaten oft 100, 500

und mehr Mill. Mk. Mehreinfuhr allein durch ihre auswärtigen Zinsen haben. Es
ist auch nicht zu leugnen, daß die reicheren Staaten mit gutem Geldwesen und guter
Kreditorganisation und Kreditverbindung nach dem Auslande zeitweise Bilanzver—
schlechterungen und Edelmetallausfuhren infolge von Kriegen, Ernteausfüällen und ähn—
lichen Ursachen meist ohne jeden Schaden ertragen und in wenigen Monaten oder
Jahren durch die Wechselkursänderungen, Kreditoperationen und die Diskontpolitik wieder
lorrigieren. Aber daneben bleibt die Thatsache, daß eine derartige Selbstkorrektur den
        <pb n="666" />
        350 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1108
armen verschuldeten Staaten, auch solchen ohne begehrte Exportwaren, solchen mit
drohender Papiergeldwirtschaft nicht immer gelingt. Haben sie dauernd eine schlechte
Bilanz, d. h. zu geringe Warenausfuhr, so können sie ihren Edelmetallschatz, ihr Bar—
geld verlieren, können genötigt sein, ihre Staatsschuldtitel und andere Effekten zu um—
angreich zu exportieren. In solchen Fällen kann, abgesehen von anderen Gründen, die
ür eine Schutzzollpolitik sprechen, die Erschwerung der Einfuhr aus finanz⸗, kredit⸗
und geldpolitischen Ursachen angezeigt sein. Und man wird die Maßnahmen solcher
Staaten, durch welche sie die Ausfuhr steigern, die Einsuhr hemmen, nicht von dem
»ptimistischen Standpunkt Humes verurteilen dürfen.

3. In der Erkenntnis der Ursachen der Handelspolitik der einzelnen Staaten und
Epochen haben wir den großen Fortschritt gemacht, daß wir ziemlich klar zwei Ursachen—
reihen unterscheiden. Die erste besteht für jedes Land und jede Zeit in den wirtschaft⸗
lichen Zuständen, Bedürfnissen, Produktionsmitteln, vorhandenen Handelszweigen und in
der bestehenden natürlichen Entwickelungstendenz; damit sind gewisse wirtschaftliche Not⸗—
vendigkeiten gegeben, die hier mehr auf Schutzzoll, dort mehr auf Freihandel hinweisen.
Aber diese Realitäten können klar oder unvollkommen erkannt werden; außerdem giebt
»s verschiedene Wege und Grade, sei es des Freihandels, sei es des Schutzzolles, die
möglich sind. Und ob nun der richtige Weg und in richtigem Maße ergriffen wird, das
zängt von der Regierung, der Verfassung, dem Einflusse bestimmter Klassen, der öffent⸗
lichen Meinung, der Kraft der Wissenschaft, den notwendigen Rücksichten auf auswärtige
Politik und Ähnlichem ab. Wir werden nicht zu viel behaupten, wenn wir sagen, rein
wirtschaftlich sei in der bestimmten Art der Ausführung weder die deutsche Handels—
bolitik von 1816—1840, noch die von 1879, noch die von 1891-18094 absolut nötig
zewesen; und Ahnliches gilt von der englischen Handelspolitik von 1783—-1789, von
1815 - 1840, von 1822 -1860, von der französischen, russischen, nordamerikanischen in
allen ihren wichtigeren Wendungen. Stets waren bestimmte Staatsmänner, Theorien,
Parteien, Klasseneinflüfse ausschlaggebend für das Maß und für die Detailausführung.
Wir werden sagen können, im 18. Jahrhundert habe öfter die mangelnde Information
und Fähigkeit der Regierungen, im 19. hätten mehr die parlamentarischen Einflüsse,
die koalierten Klasseninteressen, neuerdings das Gewicht der Kartelle und Trusts gewisse,
m Principe wohl angezeigte Mittel der Handelspolitik übertrieben, falsch, ja zeitweise
maßlos angewandt. Aber immer läßt sich ein Fortschritt nicht verkennen. Er liegt
in dem Anwachsen einer unparteiischen öffentlichen Meinung, soweit nämlich die Presse
nicht eine erkaufte ist, in dem Bestehen fester Regierungen, die sich nicht von Klassen⸗
und Parlamentsmajoritäten zu sehr schieben lassen, in der wachsenden wissenschaftlichen
Erkenntnis und ihrem Einfluß auf immer weitere Kreise.

Damit schränken sich auch nach und nach die falschen übertriebenen Vorstellungen
ein, die Schutzzöllner wie Freihändler, besonders aber die ersteren über die direkte Wirk—
samkeit handelspolitischer Maßregeln, je weiter wir zeitlich zurückgehen, hatten. Wir
wissen heute mehr und mehr, daß das wirtschaftliche Leben jedes Volkes und der Ver—
ehr der Völker untereinander auf gewissen großen elementaren Thatsachen GBoden,
Bevölkerung, Kapital, Stand der Technik, der Bedürfnisse, der Zahlungsfähigkeit) ruhen,
und daß daran wohl Schutzzölle, Prämien, Schiffahrtsgesetze oder wieder freihändlerische
Maßnahmen nach und nach manches, aber rasch nie sehr viel und vieles überhaupt
nicht ändern können. Und wir wissen heute auch, daß fast jede geplante handels—
politische Wirkung durch neue, vorher unbekannte oder nicht in ihrer Größe meßbare
Urfachen beschränkt, ja aufgehoben werden kann. Ein Schutzzoll soll fremde billigere
Konkurrenz abhalten, die betreffende Ware im Inlande verteuern, dadurch hier größeren
Bewinn und Ausdehnung der Produktion erzeugen. Von allen diesen Folgen kann
jede ausbleiben; die fremde Konkurrenz kann, genoͤtigt, um jeden Preis Absatz zu suchen,
zleich stark wie bisher auftreten; auch wenn sie sich vermindert, der Preis steigt, hängt
die Ausdehnung der inneren Produktion noch von vielen anderen Ursachen mit ab.

Jede Veränderung der handelspolitischen Mittel (Zolle u. s. w.) hat die Absicht,
die Verteilung der natißnalen Wirtschaftskräfte zu ändern. Kapital und Arbeit in andere
        <pb n="667" />
        1109) Fortschreitende Erkenntnis und Zukunft der Handelspolitik. 651
Bahnen zu lenken. Sie kann dabei zugleich indirekt belebend oder hemmend wirken;
aber die nächste und erste Wirkung z. B. hoher Agrarzölle, kann und soll sein, die
Arbeitskräfte und das Kapital der Landwirtschaft zuzuführen. Man weiß jetzt viel
klarer als früher, daß somit jede Anderung an der einen Stelle förderlich, aber auch
an einer anderen schädigend, einschränkend wirken muß oder wenigstens wahrscheinlich
virkt. Daher ist man heute überhaupt vorsichtiger als früher, und mit Recht. Man
weiß heute, daß man durch keine Handelspolitik die Grundbedingungen einer Volks—
wirtschaft äandern, den Bedarf und Konsum ganz umgestalten, die Produktionsmittel
beliebig vermehren kann. Man fragt sich daher klarer als früher, was möglich, was
erreichbar sei, und macht deshalb etwas weniger falsche und übertriebene Experimente.
Diejenigen, welche heute in alten Industriestaaten mit großem Fabrikaten- und Kapital⸗
xport die Landwirtschaft wieder heben wollen, machen sich, wenigstens wenn sie wissen⸗
schaftlich geschult sind, einigermaßen klar, inwieweit das möglich sei, wie weit die
Verteuerung des Lebens durch Lebensmittelzölle erträglich sei.

Man erörtert heute deshalb, weil man die Schwierigkeiten und Kehrseiten hoher
Schutzzölle kennt, wieder mehr die etwaigen Ersatzmittel derselben, z. B. ein System innerer
Prämien, wie es schon Hamilton vorzog; oder in Bezug auf die leidende Landwirtschaft
ein großartiges staatliches Auskaufen der Grundbesitzer, die sich nicht mehr halten können,
um so neue leistungsfähigere Betriebe mit nicht zu teueren Bodenpreisen zu schaffen.
Derartige Mittel finden nur deshalb so wenig Beifall, weil sie gerecht noch schwieriger
auszuführen sind, einen noch vollkommeneren Beamtenapparat fordern als Zölle, und
weil sie den Finanzministern sehr viel Geld kosten, während die Schutzzölle zugleich
dem Staate Geld bringen.

4. Die heutige Welle einer schutzzöllnerischen, kolonienerobernden und
imperialistischen Handelspolitik wird nicht rasch vorübergehen. Die expansive Politik
der größeren Staaten wird ihnen, auch wenn sie mehr widerstrebten, vielfach durch die Ver—
hältnifse aufgezwungen. Sie müssen Fabrikate, Menschen, Kapital ausführen, weil es zu
Hause zu enge wird; und sie stoßen da auf Gebiete, die von Wilden, Barbaren, halbkulti—
vierten Rassen bewohnt, von ganz unzuverläfssigen Regierungen beherrscht sind. Wollen
sie ihren Handel dahin ausdehnen, die tiefstehenden Gebiete höherer Kultur zuführen, sich
Absatz sichern, so müssen sie sie häufig irgendwie unter ihre Kontrolle bringen. Erst
nach einer neuen Konsolidierung des heutigen Staatenfsystems wird daher diese Politik
der Expansion und des Kampfes der Mächte um Absatz, Einflußsphäre, Kolonien, Be—
zugsgebiete wieder mehr zurücktreten. Bis dahin werden wir wohl noch große Kämpfe,
bielleicht auch große Veränderungen der Macht- und Besitzverhältnisse erleben. Dann
aber wird wieder ein beruhigterer Zustand und daher eine mehr freihändlerische Epoche
kommen. Auch dieser neue, wie der heutige Zustand internationaler Beziehungen, wird
aus einem Kompromiß nationaler Macht- und Interessenbethätigung und völkerrechtlicher
verkehrserleichternder Fortschritte bestehen. Wie in den Einzelstaaten über die Klassen—
kämpfe nur durch Vernunft und Mäßigung, so ist über die großen Kämpfe der Völker,
ihrer Volkswirtschaften, ihres Handels nur durch den gleichen Fortschritt hinaus⸗
zukommen. Es ist hier schwieriger, weil hinter dem Voölkerrecht und den Staats—
berträgen keine absolut zwingende Macht steht. Aber je mehr die wirtschaftliche Völker—
gemeinschaft wächst, je mehr sie durch eine steigende Summe von Verträgen aller Art
zeordnet ist, desto mehr wird doch gegen die brutalen, ungerechten, gewaltthätigen Mittel
der Handelspolitik der gemeinsame Widerstand wachsen, wie das heute schon in breiter
Weise gegen früher geschehen ist. Die Mißhandlung der Schwachen, wenigstens so
weit fie nicht im Interesse des Fortschrittes nötig ist, wird nach und nach noch mehr
zurücktreten.

Die nächstliegenden Fortschritte — von Kolonienverteilung, Zollvereinen und
Ahnlichem abgesehen — werden auf dem Gebiete der internationalen Handelsverträge,
ihtes Inhalts und ihrer Form liegen. Man wird suchen müfsen, über versteckte Ver—
zünstigungen, die eine anständige loyale Konkurrenz erschweren, sich international viel
mehr als bisher zu einigen. Wie man sich über die Abschaffung der Zuckerprämien
        <pb n="668" />
        4e7

ß

652 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. (1110
verständigte, so wird das ganze Prämienwesen, auch das der Trusts und Kartelle, inter—
national geregelt werden müssen. Ebenso wird man über Begünstigungen und Benach—
teiligungen im Verkehrs-(Eisenbahn-) und Veterinärwesen sich umfangreicher als bisher
vertragen müssen. Vor allem aber wird die Frage der Gleichstellung der Fremden mit den
Einheimischen und die Gleichstellung aller Fremden und aller Waren, die meistbegünstigt
sind, einer weiteren einheitlichen und billigen Ausgestaltung entgegenzuführen sein.

Wir haben oben (S. 619) auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die sich seit der
neueren Schutzzollära durch die heutige Form der Meistbegünstigung in dem Verhältnis
der Staaten mit hohen zu denen mit niedrigen Zöllen ergeben. Das Versprechen, jede
anderen Staaten gemachte Konzession auch künftig sofort und ohne Gegenleistung
den Meistbegünstigten einzuräumen, werden die Vereinigten Staaten nach ihren Reci—
procitätsgrundsätzen nicht geben. Und dann müssen ihnen die europäischen Staaten
dasselbe ebenso weigern. Die englischen Kolonien haben begonnen, England Konzefsionen
zu machen, die fie allen anderen Staaten verweigern. Ein gewisses Maß von Differential—
zöllen entsteht so jedenfalls wieder, wie es ja auch bisher da und dort noch bestand. Daß
solche aber zwischen im ganzen gleich stehenden benachbarten, durch regen Verkehr ver—
bundenen Staaten der alten Welt Platz greifen, ist nicht erwünscht. Hier ist die Er—
haltung der Rechtsgleichheit von überwiegendem Vorteil. Es fragt sich, wie zwischen
diesen beiden Systemen die Grenzlinie zu ziehen sei, bis wohin die 1860— 1900 in
Europa hergestellte Art der Meistbegünstigung gehen, wo an ihre Stelle das Reciproci—
tätsprincip mit Differentialzöllen treten solle, ob und in wie weit größere Ausnahmen
als bisher in das europäische System der Meistbegünstigung kommen sollen.

Zunehmende internationale Beratungen über die Grundfätze der Handelspolitik
und Einrichtung von internationalen Schiedsgerichten für Zoll- und ähnliche Streitig—
keiten werden das gegenseitige Verständnis und damit die Möglichkeit freundlichen Aus—
gleiches vermehren. Man wird den Glauben aufgeben müfssen, bei allen solch inter—
nationalen Verhandlungen und Verträgen handele es sich stets darum, den einen Teil
zu betrügen. Wenn man mit Sachkenntnis und Billigkeit die gegenseitigen Interessen
klar abwägt, kommt man, zur Möglichkeit schiedlich gerechter Abmachungen. Sie sind,
wie in der Welt der Klassen- so in der der handelsbolitischen Kämbfe das aroße Ziel
einer besseren Zukunft.
4. Die wirtschaftliche und die allgemeine Entwickelung der Menschheit und der
einzelnen Völker. Aufsteigen, Blüte und Verfall derselben.
Die meiste hierher gehörige Litteratur ist bereits an andern Stellen angeführt und wird hier nicht
wiederholt. Nur einige besonders wichtige und hauptsächlich neuere Schriften seien genannt: Hegel,
Vorlesungen über Philosophie der Geschichte, Werke 8. Aufl. Bd. 9. 1848. — Fagett, Philo⸗
sophie der Geschichte. 1878. — Feserkein, UÜber Vicos Eigenart und Leistung. Hist. 3. N. F. 18.
1883. — O. Lorenz, Die Geschichtswissenschaft in Hauptrichtungen und Aufgaben. IBde.“1886
bis 1891. — Mongéalle, Les principes de lLhistoiré. 1886. — Patzig, Über Staatswirtschaft
in den altorientalischen Staaten. 1886. — Schallmayer, Über die drohende körperliche Entartung
der Kulturmenschheit. 1891. — Waentig, Aug. Comte und seine Bedeutung für die Entwickelung
der Socialw. 1394. — Ploetz, Die Tüchtigkeit unserer Rasse. 1895. — Martens, Ein socialistischer
Broßstaat vor 400 Jahren (das Incareichß, 1895. — Lamprecht, Alte und neue Richtungen in
der Geschichtswissenschaft. 1896. — Ders. Was ist Kulturgeschichtes D. 3. s. Gesch.Wissensch, RxF. J.
1896/97. — Der s., Die kulturhistorische Methode. 1900. — Rachfahl, Deutsche Geschichte vom wirt—
schaftlichen Standpunkt. Preuß. Jahrb. Bd. 83. 1896. — Ders., Über die Theorie einer kollektiviftischen“
Beschichtswissenschaft. J. f. N,8. F. 18. 1897. — Hintze, Über individualistische und kollektiviftische
Beschichtsauffahung. Hist. 3. N. F. 42. 1897. — Derf. Staatenbildung und Wsoheeentwiaemng
diß 3. N. F. 32. 1902. — Barkh, Die Philosophie der Geschichte als Sociologie. I805 Raßel,
Politische Geographie. 1897. — Sombar!, Die gewerbliche Arbeit und ihre Organisation. A. f.
oc. G. 14. 1899. — Kistiakowski, Gesellschaft und Einzelwefen. 1899. — Lawrow, Historische
Briefe, deutsch. 1901. — Thurnwald, Staal und Wirtschaft im alten Agypten. Z3. f. Soc. W. 4.
1801. Breysig, Der Imperialismus unserer und aller Zeiten Lotse, Okt. 1800. — Ders.,
Lin Versuch begriffsmaßiger Geschichtsschreibung. J. f. G. V. 1801. — Ders., Ich und Welt in der
Geschichte. Juf G.v. 19808 VerZahlreiche Aufsäbe in Hardens Zucunft von un u 25. Jan.,
d.Juli 18082, 12. Dez. 1908 und 80. Jan 88Shsnebtet Zur Entwickelung der Geschicht—
ichreibunalRankes. J. sAchBnose ATabe rbliche Eniainne, bengt dunnee rue 903
        <pb n="669" />
        1111] Spezielle und allgemeine Ursachen des wirtschaftlichen Fortschrittes. 653
272. Das Wesen des volkswirtschaftlichen Fortschrittes. Die drei
vorstehenden Kapitel unseres vierten Buches über Krisen, Klassenkämpfe und Handels—
politik haben einen solchen Umfang erreicht, daß wir uns in dem vierten, welches die
wirtschaftliche Gesamtentwickelung, den wirtschaftlichen Fortschritt, den Stufengang dieses
Prozesses behandeln soll, kurz fassen müssen. Wir betonten schon (II, 465), daß wir
uns bei diesen letzten Fragen unserer Wissenschaft am wenigsten auf einem gesicherten
Boden befinden. Wir dürfen ihnen aber deshalb doch nicht ausweichen.

Schon die Fragen, ob alles wirtschaftliche Leben der Menschheit eine Einheit
bilde, einen einheitlichen Entwickelungsprozeß darstelle, einen Fortschritt zeige, können
wir nicht mit empirischen Beweisen bejahen. Lange hat die denkende Menschheit den
Fortschritt geleugnet, auch heute noch wird er bezweifelt, wenigstens nach manchen
Richtungen hin. Zu einer bewußten Einheit ist das Wirtschaftsleben aller Völker und
Stämme erst teilweise gekommen. /Aber die Wissenschaft der Gegenwart und der Glaube
der gebildeten Völker nimmt *— überwiegend den Fortschritt und die Einheit der
menschheitlichen Entwickelung an. Wir gehen davon aus. Wir haben uns in unserm
zanzen Werke auf den entwickelungsgeschichtlichen Standpunkt gestellt; wir fragen also
letzt, worin besteht der wirtschaftliche Fortschritt, wie haben wir uns den einheitlichen
wirtschaftlichen Entwickelungsgang der Menschheit, das Aufsteigen und den Niedergang
der einzelnen Völker und ihres Wirtschaftslebens zu denken.

Der wirtschaftliche Fortschritt, rein für sich genommen, besteht darin, daß die
Menschen die äußeren materiellen Mittel für ihre Existenz besser und sicherer beschaffen
lernten, daß ihre Arbeit produktiver, ihre gesammelten Wirtschaftsmittel und -vorräte
zrößer, ihre Konsumtion reichlicher wurde. Niemand leugnet heute mehr, daß ein
Fortschritt derart bestehe. Aber schon die Frage, wie er gekommen sei, ist strittig. Die
einen wollen die Frage auf rein wirtschaftlichem Boden beantworten, die anderen glauben,
dazu r auf eine breitere gesellschaftliche, staatliche, geistig-sittliche Grundlage stellen
zu müssen.

Bleiben wir, von den Zusammenhängen des gesellschaftlichen Lebens abstrahierend,
zunächst auf dem ersteren Standpunkt, so können wir natürlich von den wirtschaftlichen
Bedürfnissen und Trieben ausgehen, versuchen, sie und ihre Ausbildung rein wirtschaftlich
zu erklären. Wir können daraus die wirtschaftliche Thätigkeit, die Arbeit ableiten,
ihre Ausbildung durch die Technik, durch das Zusammenwirken mehrerer und die
Arbeitstetlung verfolgen. Wir können daraus die zunehmende Produktion und Kapital⸗
bildung wie die zunehmende Menschenzahl entstehen lässen; wir können versuchen, zu
berechnen, wie hiedurch die Produktivitaͤt der Arbeit gestiegen sei; wir können im An—
schluß an die Mehrproduktion der einzelnen den Tausch- und Marktverkehr, die Wert⸗
und Preisbildung erklären; wir können so versuchen, alle höhere volkswirtschaftliche
Entwickelung aus wenigen wirtschaftspsychologischen Prämissen, aus der Technik, der
zunehmenden Menschenzahl und Kapitalmenge abzuleiten. Aber wir bewegen uns dabei,
obwohl wir so die äußeren Momente des Prozesses erfassen, doch in einer Summe von
Absträktionen, aus denen die letzten Elemente der Kausalität herausgenommen sind.

Wollen wir z. B. die Bedürfnisse und ihre Steigerung erklären, so kommen wir
nicht voran, wenn wir uns vorstellen, der Mensch habe successiv mehr essen, mehr Wohn—
räume haben wollen; das wollte er nie, sondern er wollte in der Gesellschaft glänzen;
sein ästhetisches Gefühl entwickelte sich; er bekam durch die Gesellschaft die höheren Ge—
ühle und die höheren Bedürfnifse; darum mußte er sich mit dem immer größeren Kultur⸗
—
Erwerbstrieb erst in einem späteren Stadium der wirtschaftlichen Kultur, nachdem die
Menschheit Jahrtausende ohne ihn in Stamm, Geschlecht und Familie gewirtschaftet hatte.
Die Arbeitsthätigkeit ist die Folge einer gesellschaftlichen Schulung von Jahrtaufenden.
Das Hauptgeheimnis alles wirtschaftlichen Fortschrittes liegt im Zusammenwirken
mehrerer; die älteste Kooperation, später die Arbeitsteilung, die Entstehung der Betriebs—
forinen, die sociale Klassenbildung, die staatliche Wirtschaft, sie sind nie bloß wirtschaftlich,
sondern nur aus dem gesamten Seelen- und Gefellschaftsleben, aus allen natürlichen
        <pb n="670" />
        54 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [(1112
und geistig-moralischen Ursachen desselben zu erklären. Sie sind das Ergebnis von
Sprache und Gemeinschaftsgefühlen, von Bluts- und Geschlechtszusammenhängen. Auch
die höhere Technik ist nur verständlich im Zusammenhang der Ausbildung unseres
zanzen Geisteslebens. Die wirtschaftlichen Tugenden sind nicht rein wirtschaftlich,
ondern nur in Verbindung mit dem Wesen und Begriff der Tugend überhaupt er—
klärbar. Alle großen socialen Gemeinschaften sind ein Ergebnis der menschlichen Natur
überhaupt, beruhen auf Sprache und Schrift, auf Sitte, Recht, Moral, Religion,
Verkehr.

Geldwesen, Handel, größere Betriebe entstehen mit der Thätigkeit für den Markt,
auf dem Markt spielen wirtschaftliche Größenverhältnisse eine Hauptrolle; aber der
Markt entsteht nur als socialrechtliche Einrichtung, und alle Marktvorgänge bewegen sich
in gefellschaftlichen fittlich- rechtlichen Ordnungen, und diese wirken auch auf Angebot und
Rachfrage maßgebend zurück. Kurz, wir kommen überall zu dem Satze, daß der volks—
virtschaftliche Entwickelungsprozeß mit den Kategorien „steigende Beduͤrfnisse, technischer
Fortschritt, dichtere Bevölkerung, Mehrproduktion“ nur von außen gefaßt sei; daß wir
das Wesen desselben besser treffen, wenn wir sagen: er beruhe auf der Entwickelung
des Menschen überhaupt und zwar speciell auf der Entwickelung nach der Seite größerer
wirtschaftlicher Fähigkeitn und Tugenden und der Herstellung größerer und kom—
plizierterer, immer besser eingerichteter socialer Wirtschaftsorgane und -gemeinschaften.
Die Geschichte dieser Zusammenhänge erklärt es in erster Linie, daß aus armen tier—
artigen, isolierten Menschenhorden endlich reiche Millionenvölker wurden, die heute
nit ihrem Verkehr den Erdball umspannen. Die Art, wie aus den ehemaligen natür—⸗
ichen Gruppen weniger zusammenlebender Menschen Gemeinden und Staaten, Klassen
und Korporationen, Betriebe und Unternehmungen als wirtschaftliche Organe sich
bildeten, wie durch Sitte, Recht, Moral und Religion die Stäͤmme, die Stadt- und
Volkswirtschaften als wirtschafiliche Körper entstanden, geordnet wurden, wie in die
socialen und Marktkämpfe immer mehr sociale Ideale, Vorstellungen von Gerechtigkeit
und Solidarität eindringen, das ist das eigentlich zu erklärende Rätsel.

Der wirtschaftliche Fortschritt, wie wir ihn in der Geschichte der Menschheit er—
kennen, besteht also gewiß einerseits in einer Steigerung der Bedürfnisse, in einem
Fortschritt der Technik, in der Zunahme des Kapitals und der Bevölkerung, andererseits
aber und noch mehr in dem immer wieder versuchten, oft mißlingenden, in Stockung
zeratenden, aber auch immer wieder besser gelingenden Prozeß der gesellschaftlichen
Organisation, der moralisch-politischen Zucht. Nur diese Zucht kann größere, harmonischer
pusammenwirkende wirtschaftliche Körper erzeugen, in denen eine bessere Familien-,
Bemeinde- und Staatsordnung, bessere und größere Organe der Produktion und Ver—
eilung, vollendetere sociale Institutionen vorhanden sind. Vollendetere Institutionen
gelingen nur körperlich, geistig und sittlich vollendeteren Menschen. Die Wechselwirkung
wischen den menschlichen Eigenschaften und den socialen und wirtschaftlichen In—
titutionen ist der eigentlich springende Punkt. Die Schwierigkeit des Fortschriktes
iegt immer darin, daß größere Gesellschaftskörper, kompliziertere Organe gebildet werden
müssen, daß hiefür wenigstens die Führer, eine Elite schon fähig sein muß, daß die
ibrigen Glieder der Gemeinschaft wenigstens die Möglichkeit der Erziehung und
Emporhebung bieten. Gerade die Neubildung wirtschaftlicher Organisationen, wie z. B.
eder Schritt der Arbeitsteilung, wie die Einfügung der neuen Erwerbswirtschaft in
die alte Eigenwirtschaft ist das Schwierige, steis von massenpsychologischen Prozessen
Abhängige; so, wenn die Klassenbildung und Vermögensverschiedenheit beginnt, das
Zusammenwirken von Unternehmern und Arbeitern, so aule Neubildung von Gesellschaften
ind Genossenschaften, so das Zusammenwirken der Staats- und Gemeindewirtschaft mit
der Privatwirtschaft. Das sind lauter Probleme der socialen Ordnung, der Verträglich—
eit; alles wirtschaftliche Handeln für die Zukunft, für andere, für die Allgemeinheit,
vie es die höhere Kultur bringt, ist dem Naturmenschen zunächft unverständlich und
insympathisch; erst eine höhere geistige und sittliche Kultur ermöglicht Derartiges. Je
dichter die Menschen leben desto verträglicher müssen sie werden. Je mehr eine Ge—
        <pb n="671" />
        11131 Zusammenhang der wirtschaftlichen mit der sonstigen Kulturentwickelung. 655
jellschaft an die Grenze ihres Nahrungsspielraums mit ihrer hergebrachten Technik und
Drganisation kommt, desto mehr steht sie vor der schwierigen Aufgabe neuen technischen
Fortschrittes, neuer Betriebsorganisation, vor dem Problem der Auswanderung, der
Markteroberung; das sind komplizierte gesellschaftliche Prozefse, die meist nur auf Grund
socialer Kämpfe und Reibungen, großer socialer Reformen, neuer Gesetze und staatlicher
Aktionen und zuletzt großer geistig-sittlicher Fortschritte gelingen.

Sie gelingen ebenso oft nicht, gerade weil der wirtschaftliche Fortschritt an so
diele Bedingungen und Umbildungen socialer und staatlicher Natur, an so viele indi—
viduelle, körperliche und psychologische Fortschritte, an so viele Anderungen der Sitten und
Gewohnheiten gebunden ist. Die niedrig stehenden Rassen sind viele Jahrtausende oder
Jahrhunderte auf demselben Niveau der Bedürjfnisse, der Technik, der wirtschaftlichen
Fultur geblieben. Auch die höher stehenden sind oft zeitweise mehr stabil geblieben,
sind dann erst wieder langsamer oder schneller vorangekommen. Und deshalb vollzieht
sich der wirtschaftliche Fortschritt nicht in einer geraden Linie, nicht stets bei denselben
Stämmen, Völkern und Rassen, sondern in tausendfsach stockenden Auf- und Abbewegungen,
in Kämpfen, Siegen und Untergang aller Art. Im Kampfe der Stämme und Völker
gehen immer wieder die schwächeren unter; wahrscheinlich ist eine viel größere Zahl so
hdon der Bühne der Geschichte abgedrängt und vernichtet worden als vorangeschritten
und emporgekommen. Aber auch die zeitweise gewachsenen, zu Macht und Wohlstand
gekommenen werden mit der Zeit von anderen uͤberholt. Neue Völker und Volkswirt—
schaften kommen empor, übernehmen die Führung im Fortschritt. Und je weiter die
Kultur steigt, desto mehr berühren sich die Stämme und Völker untereinander, desto
mehr vollzieht sich dieses Auf- und Niedersteigen in friedlicher oder feindlicher Be—
rührung und Wechselwirkung. Gerade diese Berührungen und Kämpfe, diese Wechsel⸗
wirkungen zeigen uns deutlich, daß ein einheitlicher Zusammenhang, eine Gesamt—
entwickelung der Menschheit bestehe; wir fragen heute nach dem Sinne und den Ur—
fachen derselben. Wir versuchen dieses große Rätsel irgendwie zu lösen oder zu deuten.

Wir glauben zu beobachten, daß die wechselnde Führung der Menschheit den
Völkern zufalle, die dem Fortschritt am besten dienen. Wir sehen aber auch, daß dieser
nie ein bloß wirtschaftlicher ist, daß der wirtschaftliche aufs engste mit den Fortschritten
auf den übrigen Gebieten des Lebens zusammenhänge. Und so weit die einzelnen
Völker als Güeder der Gesamtentwickelung in Betracht kommen, soweit sie aufsteigen,
blühen und wieder verfallen, glauben wir zu beobachten, daß ihre gesamten körperlichen
und geistig⸗moralischen Eigenschaften dies bedingen. Wir sehen, daß kein Volk mächtig
und reich wurde, dessen Moral, Religion, Recht und Verfassung tiefstehend war, daß höhere
Kunst und Wissenschaft immer mit der Blüte anderer Seiten der Kultur verknüpft war.
Dieser innere Zusammenhang der gesellschaftlichen Kulturgebiete ist gewiß heute noch
wenig erforscht. Aber so viel hat uns Geschichte, Staatswissenschaft, Litteratur, Religions—
und Kunstgeschichte doch schon gelehrt, daß der Zusammenhang besteht, und daß er auf
gemeinsame Ursachen zurückgeht. Wir wissen auch schon ziemlich sicher, daß meist die
historische Abfolge der Blüte der einzelnen Kulturgebiete bei den verschiedenen Völkern
eine ähnliche ist, z. B. daß die religiöse und kriegerische Kulturblüte in der Regel der
technisch⸗wirtschaftlichen und künstlerischen vorausgeht. Aber das einzelne dieser Zusammen—
hänge ist doch meist noch dunkel; ebenso wie die langsame Umbildung der seelischen
uind körperlichen Grundkräfte der Völker, die wir als die Ursache der einheitlichen Ent—
wickelung und ihrer einzelnen Stufen ansehen. Auch das Verhältnis der einzelnen in
der Kulturblüte sich folgenden Völker werden wir versucht sein, auf analoge jeelische
Ursachen und ihre Folgen zurückzuführen. Wenn wir nur schon mehr Gesicherteres
uüber diese Zusammenhänge wüßten!

Immer würden wir unvollständige Rechenschaft von unsrer Wissenschaft und von
hrem Zusammenhang mit dem allgemeinen Problem des menschlichen Wissens ablegen,
wenn wir nicht versuchten, kurz vorzuführen 1. wie man sich bisher die Gesamtentwickelung
des wirtschaftlichen Lebens für sich und in ihrem Zusammenhang mit den psychischen Grund—
kräften und anderen Seiten der Kultur zurecht gelegt habe, und 2. was wir über Auf—
        <pb n="672" />
        556 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1114
teigen, Blüte und Verfall der einzelnen Völker sagen können. Beides führt uns
zugleich auf die Einteilungsversuche, welche die Geschichte der Menschheit und der
einzelnen Völker durch ein Schema von Entwickelungsstufen begreiflich machen wollen.
Die Einteilungsprincipien sind teilweise specifisch wirtschaftlicher, teilweise allgemeiner
Art; auch im letzteren Falle aber wollen sie die wirtschaftliche Seite des Völkerlebens
neben den anderen mit erklären.

273. Allgemeine historische Entwickelungstheorien. 1. Mechanische.
Wir teilen diese Versuche am besten darnach ein, ob sie von den materiellen Elementen
wie Natur, Rasse, Technik ausgehen und so das Aufsteigen der Menschheit, die Blüte
der Kulturvölker erklären wollen, oder ob sie umgekehrt von den geistigen Elementen
aus versuchen, den Entwickelungsprozeß zu erklären. Das erstere ist die mechanische
materialistische), das letztere die idealistische Methode. Wir bleiben zunächst bei den
mechanisch⸗materialistischen Theorien.

a. Zu ihnen gehören auch die Betrachtungsweisen, welche aus Klima, geographischer
Lage, Bodenbeschaffenheit die Schicksale der Völker ganz oder überwiegend ableiten
wollen. Derartiges versuchten schon die Alten; dann haben Montesquieu, Herder und
andere diese Versuche wiederholt. Wir haben die begrenzte Richtigkeit solcher Lehren
(I 8 52-257) nachzuweisen versucht; haben uns dabei auf den Standpunkt von Ritter
und Ratzel gestellt, die alle diese Einflüsse zugeben, aber auch zeigen, wie fsie zumal bei
zöherer Kultur nicht allein ausschlaggebend sind, jedenfalls nicht die Entwickelung der
einzelnen Völker vom Anfang bis zu ihrer Blüte und ihrem Verfall, die ja alle unter
zleichen äußeren Naturbedingungen sich abspielen, erklären und ebenso wenig über den
Zusammenhang der sich folgenden Kulturvölker einen befriedigenden Aufschluß geben. Auch
Buckle, der weitgehend aus Reis und Datteln die Geschichte Indiens und Agyptens
ableiten will, betont doch, daß bei den neueren Kulturvölkern der geistige Fortschritt
die Hauptsache sei. Ein allgemeines Entwickelungsprincip der Völker findet zwar heute
noch Mongealle in der Geographie, aber er ist ein einsamer Sonderling; auch unter
den gebildeten Geographen findet er keine Nachfolge.

b. Wesentlich höher schon steht der Versuch, den Gang der menschlichen Kultur—
entwickelung an die Rafssen, ihre Unterschiede und ihren Rang anzuknüpfen. Er ist
reilich ein Versuch, der nicht bloß Natürliches, sondern ebenso die geistigen, moralischen
Eigenschaften der Rassen und Völker zum Ausgangspunkt hat. Wir haben oben
IS 58-607) den Zusammenhang zwischen Rafse und Volkswirtschaft untersucht und die
Bedeutung dieser Einflüsse zu bestimmen gesucht; wir haben angenommen, daß in ge—
wissen körperlichen und geistigen Rasseeigenschaften gleichsam ein über Jahrtausende sich
erstreckender Niederschlag historischer Schicksale und körperlich-geistiger Fortschritte stecke,
aund daß deshalb die Rasseeigenschaften stets für die Weiterentwickelung ein eminent wich—
tiger Faktor seien. Aber wir nahmen an, sie wirkten eben als eine Art Kondensations—
instrument, das auf die dahinter stehenden Ursachen zurückweise. Wir verweilen um so
weniger länger hiebei, als die einschlägigen VProbleme noch zu wenig untersucht und
überaus strittig sind.

c. Die ältesten und heute noch verbreitetsten mechanischen Versüuche, die ganze wirt—
ichaftliche Entwickelung des Menschengeschlechtes als eine Einheit zu begreifen, knüpfen
an die äußeren sichtbaren Fortschritte der Technik an. Entweder an die Entstehung der
technisch geschiedenen Hauptproduktions- und Berufszweige, oder an die
einzelnen Mittel und Methoden der Technik oder an die technische Art des
Verkehrs.

Schon die Griechen und Römer schieden einen okkupatorischen Naturzustand vom
Hirtenleben und vom Ackerbau. Die Neueren sind ihnen darin gefolgt, indem sie
·ꝛine Gewerbe⸗ und Handelsstufe beifügten. Damit hat List seine historische Schutzzoll⸗
cheorie begründet; Schönberg hat neuerdings noch als Wirtschaftsftufen unterschieden:
das Jäger- und Fischer-, das Hirten- oder Nomaden⸗-, das seßhafte reine Ackerbauvolk,
das Gewerbe⸗ und Handelsvolk, das Industrievolk. Die deuischen handelspolitischen
Streitigkeiten über Agrar- und Industriestaat haben wir oben kennen gelernt (S. 645).
        <pb n="673" />
        1115) Technische Geschichtseintellung. Morgan, Marx. 657
Man wird nicht leugnen können, daß dieses Schema des wirtschaftlichen Stufenganges
gewisse große Züge der Entwickelung richtig erfaßt; aber andererseits sind manche
andere Teile desselben, besonders die alteren schief oder falsch, wie wir in der Geschichte
der Technik (18 76ff.) sahen, und das Schema stellt die Epochen neben einander, ohne
die kausalen Fäden des inneren Zusammenhanges klarzulegen; zu schweigen davon, daß
eine Reihe der wesentlichsten Unkerschiede wirtschaftlicher Cpochen und Zustände damit
gar nicht erfaßt werden: so z. B. die Größe der wirtschaftlichen Körper, die ganze Ver—
schiedenheit gesellschaftlicher Organisation der Wirtschaft auf den einzelnen Stufen und
anderes mehr.

d. Die Prähistoriker und Anthropologen haben neuerdings die Geschichte
des technischen Fortschrittes nach dem Stoffe der Werkzeuge eingeteilt und so ein Slein-,
Bronze- und Eisenzeitalter unterschieden, wie ähnlich ja schon' die Alten vier Zeitalter
der Welt nach den Metallen unterschieden hatten. Was einst eine spielende Analogie,
wurde jetzt zu einer technisch-historischen ernsten Theorie; aber sie war nirgends fähig, das
Banze der Geschichte und ihre einzelnen Epochen zu erklären. In gewissem Sinne schloß
sich 8L. H. Morgan an die Anthropologie und ihre technische Geschichte an. Er unter—
scheidet die wilden, die barbarischen und die Kulturvoͤlker mit je drei Stufen: die
Wilden aßen auf der Unterstufe rohe Früchte, kamen auf der Mittelstuse zur Fisch—
nahrung und Feuernutzung, auf ihrer Oberstufe zur Töpferei; die Barbaren auf ihrer
Unterstufe zur Tierzähmung, sowie zum Mais- aund Getreidebau, auf ihrer Mittelstufe
zu den Bronze- und Eisenwerkzeugen und auf ihrer Oberstufe zur Erfindung des
Alphabets und zur Schreibekunst; damit beginnen die Kulturvölker. Morgans großes
Werk ist ein epochemachender Versuch, die Geschichte der älteren Technik im Zusammen—
hang zu begreifen, aber er generalifiert, wie Ratzel gezeigt hat, viel zu sehr, übertreibt
die grenzbildenden Kriterien seiner Einteilung. Er hat Bausleine zu einer Geschichte der
Technik geliefert, wie Tylor, Lubbock, Lenormant, Hehn, Schrader, Ihering und andere.
Aber einen ganz einheitlichen Zusammenhang hat er nicht in diese Reihen gebracht,
aoch weniger die Folgen der Technik für die sociale Struktur der wirtschaftlichen
Gesellschaft ganz klar erkannt; in dieser Beziehung überläßt er sich socialistischen Träumen
von einem kommunistischen Anfang der Geschichte, zu welchem sie zurückkehren werde. —
Wir haben oben versucht ((8 76—86), ein Bild der technischen Entwickelung zu geben,
und für die Kulturraffen ein Zeitalter der Werkzeug- und der Maschinentechnik unter—
schieden. Wir suchten zu zeigen, daß wohl in ganz großen Zügen die erheblichen Fort—
schritte der Technik die Stufen des wirtschaftlichen Lebens abgrenzend und maßgebend
bestimmen, daß aber jede große Thatsache der Technik (z. B. Ackerbau, Metallwerkzeuge,
Maschinen) sich in einer langen Reihe kleiner Fortschritte mit recht verschiedenen Folgen
vollzieht, daß die verschiedenen Teile der Technik (Kriegstechnik, Bau⸗, Schiffs-, Acker—
bautechnik) oft ein recht verschiedenes Tempo des Fortschrittes zeigen. Bücher betonte,
daß Völker die Beile aus Eisen machen, doch oft ohne Pflug und eiserne Pflugschar
den Boden mit hölzernem Grabscheit bebauen. Wir wissen, daß Rasse, Moral, Religion,
Sitte und Recht, Wohnsitz und Landesgröße auf analogen Stufen des technischen
Könnens doch recht verschiedene Volkswirtschaften erzeugen. Wir sahen bei unserer Er—
örterung (JS. 228) zuletzt, daß der Sprachgenius mit dem Begriff der Kulturvölker
eine Klafsifikation vorgenommen hat, die mit Kultur im Sinne Herders, Burkhardts,
Jodls, Gotheins ebenso eine gewisse Höhe der Technik wie der geistig-moralischen und der
staatlichen Entwickelung (Humanität, persönliche Freiheit, Verfassung, Rechtsschutz) aus—
drücken will. — Ahnlich verhält es sich ja auch mit den Morganschen Begriffen der
„Wildheit“ und der „Barbarei“.

e. Marx' Ableitung der Wirtschafts- und Soeialgeschichte aus den „materiellen
Produktivkräften“ ist im ganzen ebenfalls eine technologische Konstruktion. Ursprünglich
freilich ging er von der Hegelschen Dialektik aus: die wirtschaftliche Geschichte verläuft nach
ihm in der Thesis: Arbeiter im Besitze der Produktionsmittel, der Antithesis: Arbeiter von
den Produktionsmitteln getrennt, und der Synthefis: Arbeiter und Produktionsmittel auf
—

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.-6. Aufl. 42
        <pb n="674" />
        658 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. (1116
heitliche Geschichtskonstruktion: die Gedanken über Arbeitsteilung, sociale Klassenbildung,
rechtliche Stellung des Arbeiters mischen sich in seine technische Geschichte ein. Aber
im ganzen und überwiegend versteht Marx doch unter den alles Wirtschafts- und
Geistesleben beherrschenden „Produktivkräften“ die jeweilige technische Gestaltung des
Wirtschaftslebens. Er sagt: „Die Handmühle ergiebt eine Gesellschaft mit Feudalherren,
die Dampfmühle eine Gesellschaft mit industriellen Kapitalisten. Nicht was gemacht
wird, sondern wie, mit welchen Arbeitsmitteln es gemacht wird, unterscheidet die öko—
nomischen Epochen“, d. h. ein bestimmter Stand der Technik ergiebt bestimmte Betriebs⸗
formen und Klassenverhältnisse, diese ergeben Eigentums-, Gesellschafts? und Bewußt—
seinsformen (Verfassung, Ideen, Religion u. s. w.).

Wir haben die Marrschen Theorien schon öfter berührt und kritisch besprochen
(I, 97; I, 302 ff., 537 ff.). Wir haben anerkannt, daß die Betonung wirtschaftlicher
Ursachenreihen eine Berechtigung gegenüber der früheren überspannten idealistischen Methode
gehabt habe. In der Form aber, wie Marr und Engels, noch mehr wie ihre Nach—
treter die Theorie aufstellen, ist sie falsch oder einseitig. Sie verkennt, daß alle öko—
nomisch⸗technischen Verhältnisse nur durch das Mittelglied menschlichen Denkens, Fühlens
und Handeins auf die weitere historische Entwickelung wirken, daß alle neuen dkonomischen
Eindrücke in der Seele fich mit allen anderen vorhandenen seelischen Vorstellungen,
Erinnerungen, Krästen verbinden, daß so in jedem Augenblick moralisch-politische
Ursachen in Verbindung mit den technischen wirken. Marx macht den Menschen
zu einem Automaten der technisch-ökonomischen Zustände; in Wirklichkeit gestaltet der
Mensch diese nach Ideen und höheren Zielen. Schon alle Betriebsformen, Klassen—
verhälinisse, Eigentumsformen sind neben ihrer technischen Bedingtheit nur aus den
immer wachsenden, geistig⸗moralischen Ursachen zu erklären.

f. Wenn schon Engels und Marx teilweise versuchen, die Arbeitsteilung zum
Gradmesser des wirtschaftlichen Fortschrittes und der menschlichen Kultur zu machen, so
hat Dürkheim das noch einseitiger versucht: eine Gesellschaft ohne Arbeitsteilung hat
nur eine mechanische, eine mit Arbeitsteilung eine organische Solidarität; jene wird
durch Strafrecht und Religion, diese durch Kontraktrecht zusammengehalten. Nicht die
Ideen erzeugen den Fortschritt, sondern die Arbeitsteilung mit ihrer größeren Güter—
erzeugung. Es ist eine äußerliche Betrachtungsweise; die pfychologischen Bedingungen
und Folgen der Arbeitsteilung werden verkannt, wie die gesellschaftlichen Schwierigkeiten
und Kämpfe, die aus der Arbeitsteilung zunächst sich ergeben, die nur durch moralisch—
politisch höherstehende Institutionen überwunden werden können. Die politisch-radikalen
und socialistischen Ideale Dürkheims bestimmen mehr als die historisch-realistische Unter—
suchung seine Ergebnisse.

g. Tiefer als die angeführten Einteilungsversuche greift derjenige, welcher an den
wirtschaftlichen Verkehr und seine technischen Mittel anknüpft; der Verkehr ist eine
Folge der Arbeitsteilung, er beeinflußt die gesellschaftlichen Beziehungen des Menschen
von Grund aus, er gestaltet alles wirtschaftliche Denken und Handeln der Menschen um.
Freilich geschieht das nun noch mehr als bei der Produktion unter Einwirkung nicht
lechnischer, sondern geistig-gesellschaftlicher Ursachen. Wir haben oben (II 8148-151)
eine älteste Epoche des zufälligen Nachbarverkehrs, eine zweite des regelmäßigen Klein—
und Lokalverkehrs (in der Zeit der Stadtwirtschaft) und eine dritte des Groß- und
Fernverkehrs unterschieden; letztere ist in Anfängen schon im alten Orient, bei Griechen
und Römern, im mittelalterlichen Mittelmeer- und nordischen Handel vorhanden; aus—
gebildeter tritt sie uns erst seit den letzten Jahrhunderten, seit es eine Territorial⸗,
Volks- und Weltwirtschaft giebt, entgegen. Aber noch wichtiger erscheint die Einteilung in
Natural- und Geldwirtschaft, oder wie Hildebrand sagt, in Natural⸗-, Geld- und Kreditwirt—
schaft. Wir haben oben (II 8 162—-169) versucht zu scheiden a) die Epoche der Zahlung
mit Waren, hauptsächlich mit typischen Waren, mit Metallstücken, die nicht gemüngzt
sind; b) die Epoche der ersten, mehr nur periodischen Münzprägung (in Deuischland bis
ins 12.—14. Jahrhundert), sie entspricht den stadtwirtschaftlichen Zuständen; e) die
Evoche regelmäßiger Prägung von Groß- und Kleinmünze (14. — 18. Jahrhundert in
        <pb n="675" />
        1117] Geschichtseinteilung nach dem Verkehr; idealistische Methoden. 659
den Territorien und Kleinstaaten); d) die Epoche der großen Prägungen mit geordneter
Scheidemünze, mit gutem Gelde; sie setzt sich nur langsam in den modernen Staats—
und Volkswirtschaften seit 1800 durch, kommt erst im 19. Jahrhundert voll zum Siege.

Die Hinzufügung einer besonderen Epoche der Kreditwirtschaft scheint uns nicht
zweckmäßig, obwohl die Kreditzahlung die heutigen Verhältnisse gewiß tief beeinflußt.
Aber sie hat doch nicht so umgestaltend eingegriffen, wie der langsame, drei Jahrtausende
umfassende Übergang von der Natural- zur Geldwirtschaft. Wir haben oben (8 169)
eingehend davon gesprochen, welche beherrschende wirtschaftliche Wirkung derselbe gehabt
hat, und brauchen das dort Gesagte nicht zu wiederholen. Wir stehen heute noch
nitten in den Versuchen, die neue volle Durchführung der Geldwirtschaft von ihren
Gefahren und Schattenseiten zu befreien. Aber so fehr wir betonen mögen, daß wir
kaum eine größere Veränderung der wirtschaftlichen Prozesse von technischer Seite her
kennen als diese, so dürfte sie als einziges Princip zur Erklärung der ganzen wirt—
schaftlichen Entwickelung der Menschheit doch nicht ausreichen. Sie kann ja die ver—
schiedenartigen volkswirtschaftlichen Gestaltungen, die vor und nach dem Siege der Geld—
wirtschaft neben einander sich unseren Blicken zeigen, so wenig erklären wie die Ver—
schiedenheit der Klassenverhältnisse, alle Einzelheiten der Arbeitsteilung, alle Verschiedenheit
in der Gestaltung der Privat- und Staatswirtschaft, des Eigentums u. s. w.

Unser letzter Schluß ist: die Entwickelung der Technik ist eine der grundlegenden
Ursachen der volkswirtschaftlichen Entwickelung, aber nicht die einzige. Die Theorien,
die sie als solche hinstellen, führen uns Erscheinungsreihen vor, die nicht bloß tech—
aischer Natur sind, wie Betriebsformen, Klassenkämpfe, Geldwirtschaft. Die steigende
Geldwirtschaft setzt Staat, Recht, Moral, eine hohe geistige Entwickelung voraus.
Das moderne Geldwesen ist eine staatliche Institution, das Münzwesen war die erste
volkswirtschaftliche Verstaatlichungsmaßregel.

274. Allgemeine historische Entwickelungstheorie. 2. Teleologisch—
metaphysische, psychologisch-geistige. Im Gegensatz zu diesen mechanischen
Geschichtserklärungen und -einteilungen stehen nun die, welche vom geistigen Leben
ausgehen. Sie sind teils religiös-metaphysisch, Versuche einer theologischen oder teleo—
logischen Begreiflichmachung des Sinnes aller Geschichte, teils psychologisch-empirisch,
Versuche einer Kaufalerklärung der psychologischen Kräfte und des menschlichen Handelns
aus der Ideenentwickelung, die die Geschichte beherrscht.

a. Zur ersteren Gattung gehdren die stoische, die christliche, die Geschichtstheorien
der neueren döogmatischen Philosophie, z. B. die Hegels. Die Stoa nahm ein ur—
sprüngliches goldenes Zeitalter an, in dem das reine Naturgesetz geherrscht habe; ihm
müsse die Menschheit sich wieder nähern. Das Christentum ging vom Dualismus
von Gott und der Welt aus: die ursprünglich sündlosen und gleichen Menschen haben
durch den Sündenfall Staat, Eigentum, sociale Klassen, Verbrechen und alles Schlechte
erhalten. Augustin nimmt die Analogie der Geschichte mit den menschlichen Lebens-
aliern in seine Theorie auf: den sechs Epochen menschlichen Lebens entsprechen die fünf
Weltmonarchien des Altertums, die fsechste Epoche bildet der Gottesstaat der christlichen
Kirche, der immer weiter sich verwirklicht. Die geistlichen und weltlichen Schriftsteller
des Mittelalters bis ins 17. Jahrhundert (.. B. Thomas von Aquino und Otto
von Freisingen, Bossuets discours sur l'histoire universelle 1681) blieben bei solchen
dehren, deren Grundvorstellung freilich zuletzt eine ähnliche war wie Lessings „Er—
ziehung des Menschengeschlechtz“ (1786). Auch Vicos (1668-1714) drei große
gistorische Zeitalter (das göttliche, das heroische und das menschliche) wollen die Voͤlker—
geschichte ähnlich als eine Einheit begreifen, die mit dem stoisch-christlichen Idealzustand
beginnt, im heroischen Zeitalter zur Bändigung der rohen und schlechten Menschen
durch große Staatengründer führt, im menschlichen diese Notstaaten durch Humanität,
Billigkeit und Streben nach allgemeiner Wohlfahrt reinigt und emporhebt. Tiefsinniger
als die platte Einteilung in alte, mittlere und neue Geschichte, wie sie feit dem
17. Jahrhundert für den Handwerksbetrieb der Historiker üblich wurde und noch heute
estgehalten wird, waren alle diese Betrachtungsweisfen.
        <pb n="676" />
        360 Viertes Buch. Die Entwickeluug des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [(1118
p. Die großen Historiker und Philosophen von 17860 —-1800 haben dann die Vor⸗
stellung der Erziehung, den Sieg des Geisies oder eines göttlichen Planes, die Herr—
schaft der Ideen auf ihre Fahnen geschrieben. Kant läßt aus dem Wechselspiel der
Selbstsucht und des Geselligkeitstriebes den Staat, aus der Reibung der Staaten und
dem Völkerrecht den ewigen Frieden hervorgehen. Hegel sieht in der Geschichte der
zrientalischen und europäischen Völker den Fortschrikt im Bewußtsein der Freiheit, die
Verwirklichung des Weltgeistes. Der Weltgeist manifestiert sfich nach ihm in einem
Stufengang von Volksgeistern und deren Thaten, den welthistorischen Reichen, die als
Repräsentanten großer Ideen erscheinen, in ihrer Folge, durch den dialektischen Prozeß
bestimmt, von der Thesis zu ihrer Negation, von dieser zu einer höheren Position
voranschreiten. Die Idee kehrt durch die Natur und die Geschichte zu sich selbst zurück.
„Die Idee ist der Seelenführer der Geschichte.“ Die geistige Freiheit ist ihr letztes
Ziel. „Von der Unfreiheit der Asiaten geht die Entwickelung durch die halbe Freiheit
der Griechen und Römer zur vollen Freiheit der modernen Welt.“ Hegel giebt neben
seinen allgemeinen Formeln massenpsychologische Schilderungen von den großen Kultur—
bölkern, aus denen er alle einzelnen Seiten ihrer Kultur abzuleiten sucht. Er unter—
scheidet objektive und subjektive Epochen, d. h. solche der Neubildung und der Auf—
öfung. Er giebt uns eine konstruktive Klassifikation der aufeinander folgenden Zeitalter
im Sinne ihres geistigen Charakters, ihrer Idee, aber er erklärt nirgends kausal das
Entstehen der Ideen und der Volksgeister.

Barth sagt mit Recht, der Glaube an die Ideen war Gemeingut der Zeit.
Schiller, W. v. Humboldt, Ranke sind vom Glauben an sie erfüllt. Und die
Ideen treten in jener Zeit bald als mystische, überirdische, göttliche Wesen, als Gedanken
Bottes, die von außen her die Geschichte beherrschen, bald als bloße Synthese und
Besamtausdrücke für die geistig-sittlichen Kräfte und die großen Ziele einer Zeit auf.
Man hat bis heute gestritten, ob sie bei Ranke mehr das erstere oder mehr das letztere
seien. Seine Gegner behaupten jenes, seine Anhänger dieses. Er selbst sagt, „es sind
immer Kräfte des lebendigen Geistes, welche die Welt von Grund aus bewegen; vor—
bereitet durch die vergangenen Jahrhunderte, erheben sie sich zu ihrer Zeit, hervor—
gerufen durch starke und innerlich mächtige Naturen, aus den unerforschten Tiefen des
menschlischen Geistes; es ist ihr Wesen, daß sie die Welt an sich zu reißen suchen; es
sind moralische Energien, die wir in der Entwickelung erblicken“. Das klingt realistischer
als bei Plato, Humboldt und Hegel. Und doch ist Rankes Verwandtschaft mit Hegel oft und
nit Recht bemerkt worden. Beide sind die Hauptrepräsentanten einer idealistischen
Ideenlehre, als Grundlage der Geschichtserklärung: bei Hegel folgt die Ideenentwickelung
einem logisch-dialektischen Gesetz; bei Ranke fehlt jede nähere Ausführung über die
historische Abfolge der Ideenentwickelung. Beide haben das Verdienst, die Geschichte
auf den Weg der Untersuchung der großen geistigen Zusammenhänge verwiesen zu haben.
In ihrer Wirkung auf die folgende Generation waren sie sehr verschieden. Hegel fand
wohl in Rechtsphilosophen und Socialpolitikern direkte Schüler; die Grundideen Gneists,
L. von Steins, Rodbertus', Lassalles und Marrx' sind halb oder ganz hegelianisch; im
übrigen forderte die dialektische Methode Hegels rasch ziemlich allgemeinen Widerspruch
heraus. Die historischen Schüler Rankes hielten sich mehr an seine kritisch-empirische
Methode, an seine künstlerische Stoffgestaltung, als daß sie seine Ideenlehre ausgebildet
hätten. Immer wird man die Völkerpfychologen, wie Steinthal und Lazarus, obwohl
sie direkt an Herbart anknüpfen, und einzelne historische Philosophen wie Dilthey doch
auch als Fortsetzer der Rankeschen Ideenlehre bezeichnen können.

Wenn man Ranke neuerdings oft Mystik, einseitigen Idealismus, einseitige Ab—
leitung aller Geschichte aus dem Leben und den Ideen der leitenden Staatsmänner und
der großen Persönlichkeiten überhaupt vorwirft, so ist das gewiß nicht ganz falsch; eine
realistische Umkehr mußte kommen. Aber jede Zeit hat ihre speciellen Aufgaben, und
weder bei Ranke, noch bei manchen seiner direktesten Anhänger fehlt die realistische
Erfafsung, die Erklärung aus wirtschastlichen, militärischen, kirchlichen, pädagogischen
Ursachen, neben den allgemeinen geisteswissenschaftlichen ganz. Aber allerdings die durch—
        <pb n="677" />
        —1119) Hegel und Ranke. Geistig-realistische Geschichtseinteilung. 661
schlagende Betonung solcher Ursachenreihen mußte durch Gelehrte erfolgen, die im Gegen—
satze zur Ideenlehre und zur Identitätsphilosophie standen oder nach und nach zu ihr
kamen, von entgegengesetzten Ausgangspunkten aus ihre Systeme entwarfen.

e. Die empirisch nach Ursachen fragenden Geschichtstheorien konnten teils die
individual- und massenpsychologischen Elemente alles Geisteslebens, teils die direkten
Ergebnisse des, geistigen Lebens, Staat, Verfaffung, Recht, Eigentum, sociale Klassen—
bildung und Ahnliches in den Mittelpunkt ihrer Systeme stellen oder beides mit
zinander verbinden. Schon das Altertum hatte Anfätze zu beidem.

Plato teilt die Gesellschaften nach dem Seelenzustand der Regierenden ein, ohne
daraus eine historische Entwickelung abzuleiten. Aristoteles fügt seiner Einteilung
der griechischen Stadtstaaten nach der Zahl der Regierenden (Monarchie, Aristokratie,
Demokratie) einen zweiten Entwickelungsgrund nach dem sittlüchen Wert derselben bei
und kommt so zur normalen und anorinalen Ein-, Viel- und Volksherrschaft. Die
von ihm beobachtete historische Folge der Aristokratie auf die Monarchie, der Demokratie
auf die Aristokratie hat die politischen Entwickelungstheorien bis in die Gegenwart
beherrscht.

d. Mit St. Simoun und Auguste Comte beginnen die neueren halbphilo—
ophisch-⸗socialistischen, halb rechts- und wirtschaftsgeschichtlichen Geschichtskonstrukt onen.
St Simon sucht den Kern des Problems nicht in der Entwickelung der politischen
Verfassungen, sondern in der Geschichte der wirtschaftlichen Formen (Eigentumsformen,
lafsfenentwickelung u. s. w.) einerseits, in der Geschichte der Ideen andererseits: jedes
gesellschaftliche System ist auf ein philosophisches gegründet. Die europäische Geschichte
der letzten 1012 Jahrhunderte zerfällt für ihn in eine feudal-⸗militärische Epoche,
in eine Epoche der Juristenherrschaft und in die künftige industrielle, von der Wissen—
schaft beherrschte Epoche. Eine Zeit, die einheitlich von großen Gedanken beherrscht ist,
nennt er organisch; kritische Zeiten sind die, in welchen neue Gedanken auf neue Formen
der Gesellschaft hin arbeiten. Die ganze Geschichtseinteilung ist eine ähnliche, wie die
Comtes, der durchaus empirisch die herrschenden geistigen Zustände zum Mittelpunkt
der großen Epochen macht und so im Anschluß an Turgot die Epochen der herrschenden
Theologie, der herrschenden Metaphysik und des Positivismus (der empirisch-positiven
Wissenschaft) unterscheidet. Die Geschichte der Gesellschaft ist nach ihm beherrscht von der
Geschichte des menschlichen Geistes. Jeder bestehende Gesellschaftszustand entsteht aus
geistigen Strömungen, die sich zu Sitten und Institutionen verdichten, die in jeder
Zeit und in jedem Volke auf eine Übereinstimmung aller gesellschaftlichen Einrichtungen
hinwirken. Indem Comte so die geistige Gemeinschaft als die centrale Ursache alles
gesellschaftlich-geschichtlichen Lebens hinstellt und daraus die Epochen des Staats- und
Wirtschaftslebens ableitet, hat er bei allen einzelnen Irrtümern in feiner historischen
Darstellung, bei aller Anfechtbarkeit seiner Methode und seiner praktischen Ideale doch
einen großen Fortschritt vollzogen; er hat die Sociologie als fociale Centralwissenschaft
und (neben den Deutschen) eine eigentliche Philosophie der Geschichte begründet.

e. Bei der phantastischen Trieb-⸗, Harmonisierungs- und Periodenlehre Fouriers
wollen wir uns nicht aufhalten, obwohl sie nicht ohne gewissen Geist und nicht
ohne Tieffinn ist. Lafsalle hat den Sinn der wirtschaftlichen Entwickelungsgeschichte
zuerst in der steigenden Einschränkung des individuellen Eigentums, des Rechtes auf
Ausbeutung anderer Menschen gefunden. Er hat dann dementsprechend drei sociale
Epochen unterschieden: im Mittelalter herrscht die Feudalaristokratie durch den Grund—
besitz; mit der Industrie, der Arbeitsteilung, der Kapitalbildung siegt mehr und mehr
die Bourgeoisie; er setzt ihren Sieg ins Jahr 1789; diese Epoche wird in der Zukunft
durch den Sieg des Arbeiterstandes abgelöst werden, die Freiheit des Arbeiterstandes
wird die Freiheit der Menschheit sein. Ahnliche Gedankenreihen, aber ausgebildeter,
treten uns bei Rodbertus entgegen.

Rodbertus, ebenso von historischen Detailstudien wie von der deutschen Philo—
sophie seiner Zeit ausgehend, machte den Versuch, das gesamte gesellschaftliche, wirt—
schaftliche und politisch-rechtliche Leben der Menschheit als eine Entwickelungsreihe immer
        <pb n="678" />
        se

l
662 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. —(1120
vollkommenerer Bildungen zu begreifen, welche er mit der Entwickelung der einfachen
Zelle bis zum Menschen vergleicht. Einem ältesten Zustand der anorganischen Periode,
wo die Menschen keinen socialen Organismus bilden — einem Nachklang des natur⸗
rechtlichen prähistorischen Individualismus — folgt die organische Periode, in welcher
die geiftige, wirtschaftliche und sonstige Gemeinschaft der Menschen beginnt. Diese selbst
jerfällt nach ihm nun in eine Epoche des Stammes-, des Staats—- und des ganz ein⸗
heitlichen Menschheitslebens. Die mittlere, in der wir leben, zerfällt in Staatenordnungen,
velche durch verschiedene sociale Grundeinrichtungen geschieden sind, und weiter jede
Staatenordnung in Staatenarten, welche nur durch die verschiedene politische Verfassung
fich von einander abheben. Die heidnisch-antike Staatenperiode ist die erste der Ord⸗
nungen; sie charakterisiert sich durch das Menscheneigentum und dessen rechtliche und
wirtschaftliche Konsequenzen; Theokratie, Kastenstaat, satrapische Despotie, griechisch⸗
römischer Städtestaai sind ihre Unterarten. Die Eigen- und Naturalwirtschaft des
patriarchalischen Hauses, ohne erheblichen Geldverkehr, mit Sklaven herrscht vor. Die
christlich germanische Staatenordnung hat das Menscheneigentum in den schweren Kämpfen
—
Kapitaleigentum prägt der ganzen großen Periode die konkrete historische Gestalt auf;
Geld- und Kreditverkehr und die daran sich knüpfenden Umsätze beherrschen die Ver—
teilung des Einkommens; im einzelnen zerfällt die Epoche in die Zeit der bischöflich—
kirchlichen Herrschaft, den Ständestaat, die bureaukratische Monarchie und den Repräsen-⸗
tativstaat; der Übergang von einer dieser Formen zur anderen kann schwierig fein, wie
wir an der französischen Revolution sehen; er ist aber verschwindend gegen die großen
focialen Wandlungen von einer Staatenordnung zur anderen. Wir stehen jetzt wieder
vor einer solchen: es wird die Zeit kommen, da das Arbeits- und Verdiensteigentum
fiegen, und damit Lohn und Gehalt ebenso vorwiegen wird, wie heute Grundrente und
Kapitalgewinn vorherrschen, eine Lohnverteilung nach Verdienst, nach individuellem
Normalwert stattfinden wird (vergl. J S. 96).

Große geistvolle Gedanken und ideale Wünsche für die Zukunft; es war ein er—
heblicher Forischritt, daß Rodbertus stets Staats- und Privatwirtschaft als ein Ganzes
aͤnsah, daß er wie Aristoteles die Bedeutung des Fortschrittes von der Haus- zur Er—
werbswirtschaft einfah. Aber es fehlt die kausale Begründung der Zusammenhänge, die
in einer etwas nebelhaften Höhe über uns schweben bleiben.

k. L.von Stein hat seine staatswissenschaftlichen Ausführungen überall durch eine
historische Theorie unterbaut, welche die Aufeinanderfolge des Geschlechterstaates, der
seudal⸗ständischen Staatsverfassung und der modernen staatsbürgerlichen Epoche als das
Charakteristische ansieht. Der große englische Rechts- und Kulturhistoriker Sir Henry
Sumner Maine saßt das Ergebnis seiner Studien in der Formel zusammen, die
ihm vielfach von liberal-individualistischer Seite nachgeschrieben wurde: from status to
eontraet. Er meint damit, daß in älterer Zeit Blutsbande, Grundeigentumsverfassung
und andere starre feste Statusrechte die Gesellschaft beherrscht hätten, während heute sich
die gesellschaftlichen Zusammenhänge mehr in einer großen Summe freier Privatverträge
darstellten. Die wirtschaftlichen Thatsachen Englands in der Zeit von 1340-1870
sind die Grundlagen dieser Theorien. Ahnlich hat die lange Friedenszeit von 1818—1875
und die Vorliebe für englisch-nordamerikanische rein individualistische Wirtschaftspolitik
Herbert Spencer veranlaßt, neben der Vorführung zahlreicher anderer Ursachen—
reihen gesellschaftlich-staatlicher Entwickelung doch zuletzt und hauptsächlich den Sinn
der Geschichte im Übergang vom kriegerischen zum friedlichen Gesellschaftstppus zu er—
blicken. Es ist ein Gedankengang, mit dem er an St. Simon und Comte anknüpft, dem
eine gewisse Wahrheit nicht abzusprechen ist. Die ältere Staats- und Wirtschafts-
verfafsung ist wesentlich durch die Kriegsverfassung teils entstanden, teils bedingt.
Spencer hat nicht unrecht, wenn er sagt, beim kriegerischen Typus herrscht Autorität
und Unterordnung, beim friedlichen persoͤnliche Freiheit, beim ersteren ist das Individuum
um des Ganzen willen da, beim letzteren umgekehrt das Ganze um der einzelnen
wi llen. Aber er vergißkt hinzuzufügen. daß der iriedliche Typus mit seinem Individua—
        <pb n="679" />
        1121] Socialistische Geschichtskonstruktion. Maine, Spencer, Lamprecht. 663
lismus auch die Staaten auflöst, schwächt, die Individuen in Egoismus untergehen
läßt. Er überfieht die anderweit mitwirkenden Ursachen der Staats- und Gesellschafts—
bildung, er ist sich nicht bewußt, wie sehr er bei seiner Verherrlichung des friedlichen
Gesellschaftsthpus in der Tagesmeinung des englischen Manchestertums stecken ge—
blieben ist.

g. Seit den letzten zehn Jahren haben zwei jüngere deutsche Historiker große An—
läufe genommen, im Gegensatz zur alten idealistischen und politischen Geschichtsschreibung
don einem realistisch-kulturgeschichtlichen Standpunkt aus die Geschichte der Menschheit
als ein Ganzes zu begreifen und nach einheitlichen Gesichtspunkten, Begriffen, Ursachen⸗
reihen sie einzuteilen: Lamprecht und Breysig.

Der erstere hat seinen Standpunkt als einen kollektivistischen gegenüber dem bisherigen
individualistischen bezeichnet. Er hat mit jugendlicher Kampfeslust Ranke und seine An—
hänger angegriffen, sich als den Reformator der ganzen Geschichtsschreibung, die er mit
seiner Methode erst zu Wissenschaftlichkeit und zu Begriffen erheben werde, eingeführt.
Die Einteilung, die er zuerst seiner deutschen Geschichte zu Grunde legte, waren die
wirtschaftlichen von List und Hildebrand (S. 636—7), aber mit zwei Beigaben; er fand,
daß jede der größeren Epochen in eine erste socialistische und eine zweite individualistische
Hälfte zerfalle: z. B. die Ackerbauperiode ist in der Zeit der Mark- und Dorf⸗
Jenofsenschaft socialistisch, in der der Grundherrschaft und des bäuerlichen Sondereigens
individualistisch. Und er versuchte dann von seinem wirtschaftsgeschichtlichen Stand—
punkt vorzudringen zu der Erfafssung der geistigen Züge, welche die letzten Ursachen
dieser Epochen seien. Die letztere Tendenz hat er dann weiter verfolgt und ist so zu
einem Doppelschema geistiger und wirtschaftlicher Einteilung der deutschen und in
analoger Weise aller Geschichte gekommen. Einer seiner Kritiker hat sie kurz so zu—
sammengefaßt:

Geistige J
Kultur

Animismus

Symbolismus

Urzeit

vor Säk. 10
J

Materielle J okkupatorische dualistisch—
Wirtschaft okkupatorische

Kultur eret

Typismus

Konventio⸗
nalismus
Säk. 10—18 Säk. 13-15

Naturalwirt⸗
schaft mit
collektivisti⸗

schem
Vorgehen

Naturalwirt⸗

chaft mit indi⸗

idualistischem
Vorgehen

Indivi⸗ Subjekti⸗
dualismus vismus
Säk. 15—18 Säk. 19.

Geldwirtschaft Geldwirtschaft
mit gemein⸗ mit individua—

schaftlicher listischer
Bewältigung —X
des Handels

Auch Freunde und Anhänger Lamprechts haben in den Schlagworten, mit denen
er geistig die Epochen charakterisiert, nicht die letzten Ursachen aller historisch-gesellschaft—
lichen Erscheinungen finden wollen; sie erklären jedenfalls Recht, Verfassung, Klaffen—
oerhältnifse, Betriebsformen der einzelnen Epochen nicht; es sind Benennungen, die
überwiegend dem Kunst- und Gemütsleben abgelauscht sind. Und Lamprecht hat sie in
seiner neuesten deutschen Wirtschaftsperiodifierung auch nicht mehr zum Ausgangspunkt
gewählt; er hat hier die psychologische Distanz zwischen Bedürfnis und Befriedigung, ihr
Wachstum und ihre Projektion in die Welt der Betriebsformen hinein in den Mittel—
punkt gestellt: Urzeit und Stammeszeit, älteres und späteres Mittelalter, neue und
neueste Zeit werden ihm zu Doppelpaaren von Zeitaltern, in welchen subjektiv Bedürfnis
und Genuß auseinander treten, durch die Mittelglieder von Überlegung, Gedächtnis,
Wertvorstellung getrennt und verbunden werden, während ebenso in der Welt der realen
wirtschaftlichen Prozesse Produktion und Konsumtion durch Arbeitsteilung und Verkehr
geschieden und wieder vereinigt werden. In dem ersten Paar jener Zeitalter herrscht
dach Lamprecht der Konsument, in dem zweiten der Produzent, in dem dritten der
Häudler und Unternehmer; in der neuesten Zeit geht die freie Unternehmung in die
durch Kartelle und andere Einrichtungen gebundenere über, wodurch Ruhe und Gleich—
maß wieder in die Kämpfe und die Überspannung der Gegenwart komme. — Lamprecht
        <pb n="680" />
        J
9

664 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [(1122

ß

zeigt hier wie stets, daß er glänzend und geistreich schildern, auch alte, von anderen
vorgetragene Wahrheiten in neuer Formulierung vortragen, in neue Beleuchtung rücken
kann, daß er die letzten Probleme groß und tief anzufassen versteht. Aber er zeigt auch,
daß er die Fülle seiner Gesichte nicht recht ausreifen läßt. Wenn er alle paar Jahre
eine neue Formel der weltgeschichtlichen Entwickelung giebt, so kann er damit gewiß
immer neu anregen, aber er diskreditiert selbst seine älteren Theorien.

Breysig geht im Anschluß an Gedanken, wie sie schon Droysen, Nitzsch, dann
Eduard Meyer und andere ausgesprochen, von der Vergleichung der Geschichte der
griechischen, römischen und germanischen Völker aus; er findet bei ihnen eine im ganzen
übereinstimmende Entwickelung: Urzeit, Altertum, frühes und spätes Mittelalter, neue
und neueste Zeit dieser Völker verläuft für ihn in ziemlich analoger Abwandlung politischer
und wirtschaftlicher Institutionen; und dazu gesellt sich ihm eine entsprechende Eut—
wickelung des Glaubens, der Kunst, der Wissenschaft und der Litteratur. Und zu diesen
parallelen Epochen der Völkergeschichte, sowie zu den in derselben Epoche neben einander
vorkommenden Erscheinungen des politischen, wirtschaftlichen, kirchlichen, künstlerischen,
wissenschaftlichen Lebens sucht er nun die einheitlichen psychologischen Ursachen und findet
sie in dem geistigen Gegensatz, welcher jede Menschenseele erfüllt und sich ausdrückt in
den Formeln: ich und die Welt, ich und die anderen, ich und die Natur, ich und Gott.
Daraus läßt er die zwei neben und gegen einander wirkenden Seelenkräfte, den Persön—
lichkeits- und Gemeinschaftsdrang, den Herrschasts- und den Hingebungstrieb hervorgehen,
die in allen möglichen NUancen und Verbindungen vorkommen, wobei der eine immer
zugleich Spuren des anderen mitenthält. Aus diesen Elementen hofft er die Seele, den
Charakter, die Atmosphäre jedes Volkes und jeder Zeit erklären, alle Seiten ihres
Handelns wie ihres Schauens, ihres Willens wie ihrer Phantasie, zuletzt ihrer Gefühle ab—
leiten, die Institutionen als notwendige, in gleichmäßiger Abfolge kommende und gehende
begreifen zu können. J

Zunächst freilich ist Breysigs Augenmerk ganz überwiegend darauf gerichtet, das Über—
einstimmende in den politischen und wirtschaftlichen, kirchlichen, künstlerischen und wissen—
schaftlichen Entwickelungsreihen des Altertums und der neuen Zeit unter Zurückstellung des
Abweichenden zur Darstellung zu bringen. Er ist nicht Kollektivist wie Lamprecht, er
erhebt mit Nietzsche die großen Männer als die Leuchten und Ecksteine der Zeiten. Er
räumt wohl der Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte eine Art kaufalen Vorranges vor
der geistigen Geschichte ein; der handelnde Mensch bestimmt in erster Linie nach ihm die
Beschichte; aber er ist doch ein entschiedener Gegner des bkonomischen Materialismus
von Marx. Seine Geschichtsparallelen gehören zum Lehrreichsten, was neuerdings auf dem
Bebiete vergleichender Staatengeschichte geschaffen wurde, und seine Antithese von Per—
fönlichkeits- und Gemeinschaftsdrang trifft sicherlich den Centralpunkt menschlichen Seelen—
lebens. Individuum und Gemeinschaft sind in aͤhnlicher Weise auch früher oft als die
zwei Pole alles Seelen- und Gesellschaftslebens bezeichnet worden. Sie bilden aber erst
dann eine tragfähige Unterlage der Geschichtserklärung, wenn fie als Elemente einer
wissenschaftlichen Pfychologie überhaupt und einer pfychologischen Geschichte nachgewiesen
werden. Daran scheint es mir bis jetzt bei Breysig zu fehlen.

h. Zuletzt sei die Geschichtstheorie eines bedeutenden russischen Socialisten erwähnt,
des Peter Lawrow. Der Fortschritt der Menschheit besteht für ihn in der physischen,
intellektuellen und moralischen Entwickelung des Individuums, die in letzter Linie eine
piychologische ist; sie wird herbeigeführt durch kritisches Denken, durch das Bewußtsein
der Individuen in Bezug auf den Fortschritt, durch den aufopfernden Kampf der voran—
geschrittensten Individuen sur Wahrheit und Gerechtigkeit, der die höheren Formen der
Gesellschaft erzeugt, die höheren Formen der sittlichen Solidarität herbeiführt. Sein
letztes Ziel ist socialistisch: die geistigen Führer müssen sich mit den arbeitenden und
leidenden Massen verbinden, um rine dauernbe höhere Kultur zu schaffen; nur indem
die Volksmaffe sich an der höheren Civilisation beteiligt, kann diese felbft sichergeftellt
werden. Aber Lawrow giebt zu, daß die Mehrheit uerst eine glücliche Minderheit
auf die Schultern nehmen mußte, um voran zu' kömmen. Er giebt zu, daß alle älteren
        <pb n="681" />
        1123)] Geschichtstheorie von Breysig und Lawrow. 665
kleinen Staaten gegenüber Nachbarn und Feinden zu schwach waren, deshalb sich ver—
größern mußten, daß dies nur durch eine starke Staatsgewalt mit hartem Zwangscharakter
möglich war. Mit dieser Vergrößerung und diesem Zwangscharakter, sowie mit der
Herrschaft von kleinen Minoritäten entstanden nun stets die inneren Ungleichheiten und
Ungerechtigkeiten, entwickelte sich die Klassenherrschaft. Die sittliche Solidarität primitiver
Art verschwand; die so mißbildeten Staaten mußten durch innere oder äußere Stürme zu
Grunde gehen. Immer neue Versuche der Staatshildung und Gesellschaftseinrichtung
mußten kommen, wobei nach und nach die bloße Überlieserung und Sitte, die bloßen
Machtintereffen zurücktreten gegenüber der moralischen Macht der Wahrheit und Ge—
rechtigkeit, wobei das Monopol der herrschenden Klasse auf politische Gewalt, Reichtum
und Gedankenarbeit gemildert, zuletzt gebrochen wird; dabei schieben sich zunächst gesell⸗
schaftliche Zwischenschichten zwischen die Herrschenden und die leidende Masse ein, Höhere
politische Formen, verbesserte Ideale, Kunstformen, Religionen, wissenschaftliche Systeme
entstehen. Zuletzt wird der Egoismus so aufgeklärt, daß er den höchsten Genuß in der
Pflichterfüllung, im socialen Fortschritt findet; alle Menschen werden zur Arbeit verpflichtet,
das private Eigentum wird abgeschafft. Die focialistische Gesellschaft ist das Resultat einer
okonomischen ebenso wie einer politisch-moralischen und intellektuellen Evolution. Der höher
ausgebildete Mensch nimmt in seiner allgemeinen Weltanschauung den ganzen Prozeß der
Geschichte in sich auf, und damit entsteht in ihm ein Maßstab des Fortschrittes, eine Kraft
des socialen Ideals, so daß die volle Solidarität möglich, eine vollendete Wissenschait,
Philosophie, Kunst, eine Beseitigung aller falschen Ideale und Institutionen möglich wird;
es bildet sich eine Gesellschaft gleicher, durch übereinstimmende Interessen und Über—
zeugungen verbundener und unter gleichen Kuliurbedingungen lebender Personen, die mög—
lichst alle trennenden und feindlichen Affekte, den Kampf ums Dasein untereinander in
allen seinen Gestalten beseitigt haben.

Der Nüchterne wird diese Hoffnung als eine Utopie betrachten. Aber der Ge—
schichtskundige wird dieses Bild des fortschreitenden Sieges der Gerechtigkeit und Wahr—
heit nicht ohne Teilnahme und Hochachtung in sich aufnehmen. Er wird in ihm mehr
historische Wahrheit finden als in Marx' Klassenkampf- und Geschichtskonftruktion,
die übrigens Lawrow nicht als ihm widersprechend, sondern als äußerliche Teilerscheinung
des von ihm geschilderten großen geistigen Prozesses betrachtet. Läßt man die socialistischen
Spitzen weg, so ist Lawrows Theorie in ihren Grundzügen nicht gar so wesentlich ent⸗—
fernt von Lessings Erziehung des Menschengeschlechts, von Hegels Sieg des obiektiven
Geistes, von Rankes Ideenlehre —

Wir verlassen diesen flüchtigen Überblick über die Periodisierungstheorien und
genetischen Erklärungsversuche der ganzen Menschheitsgeschichte mit der Empfindung, daß
die Wissenschaft auf ihrer heutigen Stufe nicht wieder davon lassen kann, solche Ver—
suche zu machen, daß es sich aber bis jetzt doch mehr um wissenschaftliche Versuche, teil⸗
weise mehr um teleologische Deutungsversuche, als um für immer gesicherte Wahrheiten
handelt. Mögen Empiriker und Specialisten sie deshalb scheel ansehen, eine Annäherung
an die Wahrheit enthalten sie doch. Und sie sind nicht so grundverschieden, wie sie er—
scheinen. Teilweise benennen sie gleich Gedankengänge mit verschiedenen Namen;
teilweise unterscheiden sie fich nur dadurch, daß die eine Gruppe das Innere, die andere
das Außere zusammenhängender, ja identischer Erscheinungen zum Principe der Er—⸗
klärung macht; der eine faßt die psychische Seite oder den Geist der Institution, der
andere die Institutionen von ihrer wirtschaftlichen, politischen, rechtlichen und klafsen—
geschichtlichen Seite. Alle möchten einheitliche Formeln finden, monistisch und nicht
dualistisch die Dinge erklären; sie übersehen nur, daß dieses höchste Ziel heute wohl
noch nicht erreichbar ist.

Wir wollten in unserem Grundriß uns nicht so hoher Dinge unterfangen. Der
ganze Schwerpunkt seiner Darstellung liegt in dem Streben, zunächst die einzelnen
wichtigen Entwickelungsreihen des volkswirtschaftlichen Lebens pfychologisch, rechts- und
wirtschaftsgeschichtlich zu erklären, sie socialpolitisch zu würdigen, ihre kuünftige Ent—
wickelungstendenz nachzuweisen. Diese einzelnen Seiten und Reihen darüber hinaus
        <pb n="682" />
        J

der

J

866 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1124
wieder zu einem Ganzen zu vereinigen, haben wir allerdings auch einen bescheidenen
Versuch gemacht; ihn hier nochmals aufzunehmen, ist die Aufgabe des folgenden
Paragraphen.

275. Die historische Stufenfolge der wirtsfchaftlichen Verfaf—
sungsformen. Der Grundgedanke unserer Volkswirtschaftslehre ist der, daß das
Wirtschaftsleben der Menschheit sich vollzieht in einer Summe von politisch⸗-gesellschaft—
lichen Körpern, die teils neben-, teils nacheinander als Einheiten sich unserem Blicke
darstellen. Jeder dieser Körper erhält für unsere Vorstellung, seine Einheit wohl auch
durch Gebiet und Grenzen, durch die jeweilige Technik und Ähnliches, aber doch in
erster Linie durch die Bluts- und geistige Einheit, durch die Vergesellschaftung der Be—
teiligten, als deren sichtbare Symptome Rasse, Sitte, Recht, Moral und Religion, dann
und hauptsächlich politische und volkswirtschaftliche Institutionen erscheinen.

Um den Entwickelungsgang des volkswirtschaftlichen Lebens und seine Formen
im ganzen zu erklären, hatten wir uns also eine Vorstellung davon zu machen, wie
das menschliche Gesellschaftsleben sich überhaupt von Horde zum Stamm, dann zu
Stammesbündnissen und Eroberungsreichen, weiterhin von Stadt und Klein- zum Mittel⸗
oder Territorialstaat, von diesem zum neueren Nationalstaat, endlich zu den modernen
Riesenreichen und der Weltwirtschaft entwickelte; und wir hatten weitler uns klar zu
werden, wie diese verschieden großen und verschieden organisterten Körper sich nach außen
teils feindlich kämpfend teils friedlich tauschend berühren, wie sie nach innen gegliedert
sind in die Individuen, Familien, Gemeinden, Körperschaften, Unternehmungen, Re—
zierungen, wie diese Organe die wirtschaftlichen Funktionen unter sich teilen, ferner wie
innerhalb der Staaten die Individuen und deren Gruppen und Klassen sich untereinander
hekämpfen und mit der Regierung ringen oder friedlich miteinander verkehren und zu—
sammen wirken.

Zu dem über diese Punkte in unserem ganzen Grundriß (hauptsächlich 88 8 und
5, 87 ff,, 101 - 147, 245.-252) Gesagten fügen wir teils ergänzend, teils refümierend
hier noch einiges bei:

Die Menschheit hat unendlich lange Zeiträume, in kleine Horden und Stämme
zegliedert, ohne feste Verknüpfung mit dem Boden, wandernd gelebt. Die innere Ver—
bindung derselben war sehr lose; aufs leichteste fielen Horden und Stämme auseinander.
Auch wo die Stämme etwas größer, bis zu 5000 und 10000 Personen stark wurden und
bereits seßhaft waren, kam es nur selten und an begünstigter Stelle, durch große Führer
und glückliche Institutionen zu Stammesbündnissen von 20 000 Personen und mehr; es
war damit ein ebenso großer als schwieriger Fortschritt vollzogen. Die Mehrzahl der
älteren Stämme aber ist nie so weit gekommen; es giebt viele, die seit Jahrtausenden
es nicht über Körper von 1000 Personen und Dorffürstentümer hinausgebracht haben.
Offenbar weil ihnen der nötige wirtschaftliche Fortschritt, die sociale Zucht und Unter—
ordnung, die kriegerischen und politischen Institutionen, die für die Buͤndnisse, die Ver—
cchmelzung nötig waren, nicht gelangen; an Zahl zunehmend, teilten sie sich immer
wieder oder beschränkten absichtlich ihre Geburten.

Eher gelang auf günstigem Boden einzelnen höher stehenden Stämmen und
Rassen, zumal den Hirtenvölkern die starke kriegerische Organisation, welche zur Unter—
werfung anderer Stämme führte. So bildeten sich die ersten größeren Gemein—
wesen und Staaten; meist freilich auch so, daß der innere geistige und wirtschaftliche
Zusammenhang zunächst ein loser blieb; die Zusammenfassung der Eroberungsstaaten be—
ruhte nur auf Gewalt, daher drohte die Auflösung immer wieder. Auch später, als
längst einzelne größere Staaten gezeigt hatten, wie vorteilhaft für Verteidigung, Er—
oberung, wirtschaftlichen und anderen inneren Fortschritt die Vergrößerung sei, als längst
eine starke Vergrößerungstendenz im Leben der politisch-socialen Körper vorhanden war,
rat immer wieder die Thatsache ein, daß die immer erneuten Anläufe zu größeren
Staatsgebilden zwar zunächst den besser organifierten Stämmen äußerlich gelangen, daß
aber die Mittel des dauernden Zusammenschlusses falsch oder zu schwach waren. Die
so hergestellten Gemeinwesen unterlagen immer wieder über kurz oder lang ihren kräftigeren
        <pb n="683" />
        1125] Die Bildung größerer Wirtschaftskörper. Die älteren Eroberungsreiche. 667
Nachbarn, oder gingen an der Unvollkommenheit ihrer inneren Verbindung, oder auch
an der Degeneration, die mit der Macht und dem größeren Reichtum leicht sich einstellt,
über kurz oder lang zu Grunde. So weit unsere heutige Geschichtskenntnis reicht, werden
wir behaupten können, die Entwickelung zu solchen großen socialen und politischen
Körpern sei in zwei nacheinander folgenden großen Epochen verlaufen: a) bis in die
graue Vorzeit zurück reicht die Bildung der naturalwirtschaftlich-kriegerischen Reiche, in
denen über rein lokalem und blutsgenossenschaftlichem, primitivem Wirtschaftsleben doch
schon ein theokratisch-kriegerisch-wirtschaftlicher, despotischer Oberbau sich erhebt; b) dem
klassischen Altertum und der neueren indogermanischen Geschichte gehört die andere Ent—
wickelungsreihe an, die langsamer zu größeren Bildungen kommt, aber eine bessere innere
Verbindung der Glieder und Teile herftellt, durch kompliziertere Organisationen und ihre
Arbeitsteilung (geistliche und weltliche Gewalt, politische und wirtschaftliche, centrale,
provinziale und lokale, allgemeine und Berufsorgane u. s. w.) sich Festigkeit giebt, die
höhere sittliche, rechtliche, wirtschaftliche und sonstige Kultur erreicht. Sehen wir die
aͤltere und die jüngere Entwickelungsreihe noch etwas näher an.

1. Tie orientalischen Staaten bis zum großpersischen gehören zu dieser älteren
Reihe; dann auch die älteren indischen und malaischen, das chinesische und das ältere
japanische Reich, fserner die arabisch-muhamedanischen und die centralamerikanischen des
15. und 16. Jahrhunderts, aber auch die älteren ägyptischen, das griechisch-mykenische
und das merowingisch-karolingische und ottonisch-deutsche Reich. Einzelne spätere Phasen
dieser Reiche, noch mehr das alexandrinische und die Reiche der Diadochen, sowie das
römische von der Zeit feiner großen Eroberungen an, stehen nicht mehr ganz in dieser
Linie, sie bilden bereits den Ubergang zu den modernen Großstaaten und Volkswirt-
schaften. Uber die Größe und Menschenzahl dieser alten Reiche wissen wir nicht viel,
aber doch einiges. Agypten hatte nur 27 000 qkm anbaufähiges Land, soll aber im
ganzen bis 400000 umfaßt haben. Seine Bevoͤlkerung wird in verschiedenen Zeiten
auf 83 und 7 Mill. angegeben. Das assyrisch-babylonische Reich setzt Ratzel in seiner
bewohnten Fläche auf 130 000 qkm, im ganzen auf 1,5 Mill., erst das persische auf
5 Mill. 4km; man hat geglaubt, letzterem 80 Mill. Einwohner geben zu können; es
hat aber auch nur etwa 250 Jahre existiert, ist dann durch das alexandrinische mit
4,5 Mill. qkm abgelöst worden, das freilich noch rascher wieder zerfiel. Dem römischen
Reiche giebt man beim Tode des Augustus 8,8 Mill. qkm und 53 Mill. Einwohner.
Das Inkareich hatte 83 Mill. qkm, war aber ein kaum eroberter Komplex von Tribut—
staaten. China hat heute 11 Mill. qkm mit 8380 Mill. Einwohnern. Einzelne dieser
Reiche hatten durch gesicherte geographische Lage und etwas höhere Entwickelung ihrer
Centralorgane eine Existenz von Jahrhunderten und Jahrtausenden, andere nur eine
solche von wenigen Generationen. Alle kamen bei jedem großen inneren Entwickelungs—
prozeß in Gärungen, die Zerreißung und Untergang drohten, wie heute das türkische und
chinesische Reich auseinanderzufallen beginnen.

Alle diese Reiche hatten weder eine Staats- noch eine Volkswirtschaft in unserem
Sinne. Alle waren mehr oder weniger theokratische Eroberungsreiche; alle waren noch
mehr oder weniger auf dem Standpunkt der Naturalwirtschaft; die Mehrzahl der
Menschen wirtschaftete überwiegend für ihren eigenen Bedarf; der Geldverkehr fehlte
ganz oder war gering. Die wirtschaftliche Verfassung blieb eine lokale, familienhafte,
geschlechts- und dorfartige oder grundherrliche; so weit Städte vorhanden waren, hatten sie
nicht sowohl die Arbeitsteilung, der Handel und das Gewerbe, sondern kriegerische, kirch—
liche, politische Zwecke geschaffen; die Teile des Reiches hatten keine oder minimale wirt—
schaftliche Verbindung durch Arbeitsteilung und Verkehr. Aber über den mechanisch ver—
bundenen Teilen stand die despotische Staatsgewalt mit ihren Priestern, Kriegern, Fron—
vögten und Naturalsteuererhebern. Teilweise nahm die Staatsgewalt ein allgemeines
Bodeneigentum in Anspruch und verteilte periodisch die Lose; jedenfalls forderte sie
Kriegs- und Frondienste, hohe Naturalabgaben, speiste, kleidete, bewaffnete aber auch
in der Not oder für allgemeine Zwecke die Volksmasse, die zeitweise beliebig in andere
Gegenden versetzt, wie eine Schafherde geleitet und geschoren wurde. Sie ist rechtlos,
        <pb n="684" />
        F

ez,

368 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. 1126
arm, ausgepreßt, ihr wirtschaftliches Leben geht bei niedriger Technik, geringen Bedürf—
nissen fast ohne Erwerbstrieb in demütiger Hantierung, Aberglauben, Ünwifsfenheit
dahin. Es ist eine Art Staatskommunismus, der wohl einmal in den Händen einzelner
weniger großer Herrscher, wie Kyros, auch den Massen, meist nur dem Hofe und einer
leinen Aristokratie, daneben freilich gewissen großen Staatszwecken zu gute kommt.
Die ersten großen, äußerlich befestigten Religionssysteme, riesenhafte Tempel-, Straßen-,
Wasserbauten entstanden. Auch einzelne Einrichtungen für Handel und Verkehr wurden
damals geschaffen; die Anfänge der Wiffenschaft, die erste höhere Kriegsverfassung und
Flottenbildung wurden durch die Auspressung und Mißhandlung von Millionen ermöglicht.
So beruhten die ersten großen politisch-militärischen, theokratischen, staatswirtschaftlichen
Bildungen auf einer kleinen emporgestiegenen Aristokratie der Regierenden und auf der
zünzlichen Rechtlosigkeit der Massen; diese wurden dem Moloch der Gemeinschaft ge—
opfert. Daher konnten auch diese Gemeinschaften nur da länger dauern, wo sie un—
bedroht von außen, in Sitten und Herkommen streng firxiert waren, damit aber auch ver—
fnöcherten, jeden Fortschritt ausschlossen. Mit der Zeit mußten alle diese natural—
wirtschaftlich⸗ despotischen Reiche sich auflösen, zerfallen und vergehen.

2. Die zweite große weltgeschichtliche Entwickelungsreihe, zu der die griechisch—
römische Kultur sich als Anfang und Einleitung verhält, deren Haupterscheinung aber
die romanisch-germanische Staalen- und Wirtschaftswelt seit der Völkerwanderung aus—
macht, unterscheidet sich von der älteren 1. durch einen günstigeren historischen Schau—
platz, 2. durch das reiche Erbe sittlicher, rechtlicher und religidser, technisch-künstlerischer
und wiffenschaftlicher Kultur, das fie von der Vorzeit, die germanische hauptsächlich
von Griechenland und Rom empfängt, 8. dadurch, daß ihre Träger den hochstehenden
Rassen angehören. Ihre Entwickelung kam so im ganzen rascher voran und blieb doch
mannigfach auch wieder auf den großen Flächen, in nördlichem Klima langsamer und deshalb
gesünder als die ältere und die griechisch-römische. Die Hauptsache ist, daß die Ent—
wickelung vom barbarischen Stammesleben zu Klein-, Mittel- und Großstaaten beffer gelingt,
daß trotz aller Ansätze zu barbarischen Weltherrschaftsreichen viel mehr und viel länger
sich eine Staatengesellschaft erhält, welche sich in der Form der befruchtenden Wechsel⸗
wirkung und Koexistenz kleinerer und größerer Gemeinwesen darstellt. Die Kirche als
hristliche Oberbehörde im Mittelalter, das Völkerrecht seit den letzten Jahrhunderten
zalfen dieses Ziel verwirklichen. Und aus der Wechselwirkung und den Kämpfen dieser
Wirtschafts- und Staatskörper heraus entwickelten sich nun die Nationen zu koͤrperlichen
wie geistig⸗sittlichen großen Gemeinschaften, und es gelang eine Ausbildung höherer poli—
tischer, kirchlicher, wirtschaftlicher und socialer Formen, als die Vorzeit sie gesehen. Wir
nennen unter diesen Formen als die wichtigsten: die bessere Ausbildung der Geldwirtschaft
und der Arbeitsteilung, das höher stehende Arbeitsrecht und die gefündere Klassenbildung,
die bessere Sicherung der individuellen Freiheit von Person und Eigentum, die Ver—
'assungsformen mit einer Teilnahme des Volkes an Regierung und Verwaltung, die
großen centralisierten Staatshaushalte neben der freien Unternehmung von einzelnen,
Gesellschaften und Genossenschaften. All' Derartiges hatte früher gefehlt oder war un—
vollkommen gewesen.

Diese ganze Entwickelungsreihe glaubten wir nun am besten vom specifisch-wirt—
ichaftlichen Standpunkt aus in die vier oder fünf folgenden Abschnitte zu zerlegen:
l. die Epoche der agrarischen Eigenwirtschaft und des Stammeslebens (wobei eine
kriegerische Zusammenfassung von Stämmen zu politischer Einheit nicht ausgeschlossen
st); es handelt sich für die abendländische Geschichte um die Zeit bis ins 10. und
41. Jahrhundert; 2. die Epoche der Stadtwirtschaft und der stadtwirtschaftlichen Gebiete,
die wieder nicht ausschließt, daß eine Anzahl solcher Gebiete unter schwachen feudalen
Obergewalten steht; es ist die Zeit vom 15. bis 16. Jahrhundert; 3. die Epoche der
Mittel- und Territorialstaaten vom 14. bis 18. Jahrhundert; 4. die Epoche der größeren
nationalen Staaten- und Volkswirtschaftsbildung vom 16. Jahrhundert beginnend, haupt—
sächlich erst im 18. und 19. Jahrhundert sich vollendend; 5. die Epoche der neuen Welt—
staaten und der vordringenden weltwirischaftlichen Beichungen. Fie nit dem Kolonial—
        <pb n="685" />
        1127)] Die Stufen der neueren wirtschaftlichen Verfassungsformen. 669
erwerb der europäischen Staaten beginnt, aber erst seit 50 Jahren eine große Aus—
dehnung annimmt, bis jetzt aber auch nur zu einem gewissen Gleichgewicht zwischen
drei mächtigen Riesenreichen (Großbritannien, Rußland, Vereinigte Staaten), zwei loser
gefügten von gleichem Umfang (China, Brasilien) und, den teilweise gewachsenen (Frank⸗
reich, Deutschland) oder seit lange stabilen Großstaaten (Osterreich-Angarn, Spanien u. sJ. w.),
jowie der übrigen mittleren und Kleinstaaten geführt hat. Wir suchten zu zeigen, daß
der eigentliche Begriff und die Thatsache der Volkswirtschaft erst seit dem 17. und
18. Jahrhundert mit den modernen Nationalstaaten, ihrer inneren geistigen und wirt—
schastlichen Verbindung und mit ihren Wirtschaftskämpfen untereinander entstanden sei.

Diese unsere zuerst 1884 näher begründete Einteilung, und der damit behauptete
Stufengang ist dann von Bücher neun Jahre später in etwas abweichender, aber doch
ähnlicher Weise als Resultat seiner felbstaändigen Studien wiederholt worden. Auch
Sombart ist trotz aller Kritik an seinen Vorgängern doch zu einer analogen Einteilung
gekommen. In einem großen Teil der volkswirtschaftlichen und historischen Litteratur
des In- und Auslandes, ja sogar bei heftigen wissenschaftlichen Gegnern von mir, ist
heute der mit dieser Einteilung geschaffene Sprachgebrauch weit veroͤreitet.

Über die Abweichungen Büchers und Sombarts seien nur zwei Worte ein—
geschoben. Bücher geht von der Arbeitsteilung und dem Verkehr, dem Gegensatz der
Eigen- zur Verkehrswirtschaft, der Weglänge des produzierten Gutes von der Produktions—
zur Konsumstelle aus, ich von den wichtigsten wirtschaftlichen Organen; er rückt die
Form der wirtschaftlichen Beziehungen, die Entstehung der heutigen Wirtschaftskategorien
in den Mittelpunkt, prüft, wann und wie sie entsprechend der wirtschaftlichen, weiteren
Ausbildung entstanden. Was er sagt, ist mehr nur willkommene Ergänzung und Aus—
iührung meiner Theorien, als eine Ersetzung derselben. Sombart, in seiner Neigung,
alle älteren Worte und Begriffe zu verwerfen, ein Heer von neuen zu bilden, belehrt
uns erst darüber, was er unter Wirtschaftseinheit, Betriebsform, Wirtschaftsform,
Wirtschaftsprincip, Wirtschaftsordnung, Wirtschaftssystem, Wirtschaftsstufe verstehe; er
jagt uns dann, daß er eine Legion von Wirtschaftsordnungen, zehn Wirtschaftssysteme,
acht Betriebsformen, drei Wirtschaftsstufen und zwei Wirtschaftsprincipien (Bedarfs—
deckungs- und Erwerbswirtschaft) annehme. Neben all' den neugeprägten Begriffen
»raucht er aber auch die bisherigen, wie z. B. Familienwirtschaft und Stadtwirtschaft.
Seine drei Stufen, Individual-, Übergangs- und Gesellschaftswirtschaften haben doch in
ihrer letzten Bedeutung die gleichen Einrichtungen und Zustände im Auge, wie die Ein—
teilung Haus⸗, Stadt⸗, Volkswirtschaft. Und am Ende versichert er uns, eine wissen—⸗
schaftlich brauchbare Systematik der wirtschaftlichen Organisation müsse sich auf eine
bestimmte empirische Geschichtsepoche (europäisches Mittelalter und neuere Zeit) be—
schränken, und die typischen Betriebsformen dieser Epoche findet er im Handwerk (das
ür ihn den älteren Bauern- und Handelsbetrieb mit umfaßt) und in der kapitalistischen
Unternehmung. Diesen selben empirischen Zeitaltern ist eben meine und Büchers Ein—
teilung im wesentlichen entnommen.

3. Wir wiederholen hier nun nicht, was wir in unserem ganzen Grundriß da und
dort über die genannten Wirtschaftsepochen gesagt haben. Wir suchen sie nur noch etwas
näher zu erläutern. Die Einteilung geht vom Wesen der wirtschaftlichen Vergesell—
schaftung aus. Das schließt zweierlei in sich.

a. Wir sehen, daß die wirtschaftlich zusammenwirkenden Körper nach bewohnter
Fläche und Menschenzahl successiv größer werden. Wir werden als typische
Zahlenbilder der sich folgenden Stufenreihen etwa folgende hinstellen können: erst
Stämme von 1000- 25 000 Menschenseelen über einige Hundert oder auch tausend
Geviertkilometer hin gesiedelt; dann Stadtgebiete bis zu 10000 ja 200 000 Seelen,
dichter auf engerem Raum gesiedelt; weiterhin Mittel- und Territorialstaaten mit
1-2 Mill. Seelen auf Gebieten von 5000- 150 000 qkm; endlich Staaten und
Volkswirtschasften von 2550 und mehr Mill. Menschen auf Flächen von 0,2-0,8 und
mehr Mill. qkm; zuletzt, seit neuerer Zeit, Weltreiche von 2528 Mill. qkm mit 80,
100, ja bis 400 Mill. Seelen. Wo in älterer Zeit solch' größere Staaten entstanden,
waren sie ohne oder fast ohne freien inneren wirtschaftlichen Zusammenhang: jetzt isi
        <pb n="686" />
        670 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. (1128
dieser wachsende innere Kitt das Wesentliche dieser Gebilde. Die Vergrößerung der
wirtschaftlichen Körper besteht zugleich in innerer Verdichtung wie in äußerer An—
gliederung von Ländern und Menschen durch Bündnisse, Eroberung und Verschmelzung.
Die Vergrößerung erfolgt, jetzt wie früher, teils natürlich, noch vielmehr aber abfichtlich,
weil die kleinen Gebilde mit ihrer unvollkommenen Spitze zu schwach nach außen und
unfähig zu großen inneren, vor allem auch zu großen wirtschaftlichen Fortschritten sind.
Die älteren Stufen, die Stammes-, die Stadt-, die Territorialwirtschaft, bleiben, je auf
einem gewissen Punkte der Entwickelung angekommen, still stehen, machen weder geistig
noch wirtschaftlich weitere große Fortschritte, reiben sich innerlich durch Klassenkämpfe
auf, können ihren Bevölkerungsüberschuß nicht mehr unterbringen. Nach außen zeigt
jede dieser Verfafsungsformen Zeiten des Friedens und dann wieder des Kampfes. Vor
allem der UÜbergang zu größeren Körpern hat in der Regel mit der verbesserten Kriegs—
verfassung zu Reibungen und Rivalitätskämpfen führen müssen; sie dauerten, bis all⸗
zemeiner die neuen größeren, auf breiteren geographischen Grundlagen ruhenden Gemein—
wesen gebildet waren. Daher Epochen mit zahlreichen Stammes-, Stadt-, Territorial⸗
und Staatskriegen, denen dann wieder befriedetere Zeiten mit wachsendem geistigen und
Warenverkehr folgen. Aller Fortschritt der Menschheit beruht auf der Rivalität, der
Wechselwirkung, den Kämpfen, dem friedlichen Verkehr und der Nachahmung der Staaten
und Wirtschaftskörper untereinander.

b. Innerhalb der so geschilderten wirtschaftlichen, successiv sich vergrößernden Körper
oollzieht sich nun die wirtschaftliche Vergesellschaftung immer in der Doppelform von
rentralen und peripherischen Wirtschaftssorganen. Alle diese Organe entstehen
ursprünglich in Anknüpfung an die schon länger bestehende Vergesellschaftung und Organ—
bildung, wie sie durch Bluts- und Geschlechtszusammenhang, gemeinsame Siedlung, Kriegs—
uind Friedensverfassung sich gebildet hat: Muttersippen, Geschlechter, Stammesorgane ent—
vickeln sich seit ältester Zeit, so lange die wirtschaftliche Fürsorge fast noch eine ganz
individuelle ist. Aber sie übernehmen nun successiv einzelne und immer mehr wirtschaft-
iche Funktionen: es entsteht die Haus- und Familienwirtschaft einerseits, die Mark-, Dorf⸗
und Stammeswirtschaft, die agrarische Feudalverfassung andererseits. In der stadt—
wirtschaftlichen Epoche stehen neben der fürstlichen und bischöflichen Fronhofswirtschaft
und der städtischen Ratswirtschaft: a) die Grundherrschaften und die Dorfwirtschaften der
Amgebung, b) die Einzelwirtschaft der Händler und Handwerker, der Hufner und Köter
in Stadt und Land. Im Territorium sehen wir einen großen fürstlichen und einen
rentralständischen Haushalt neben denen der Städte, Grundherren, Dörfer und allen
EFinzelwirtschaften in ihnen. In der Volkswirtschaft endlich entstehen die modernen
ffentlichen Finanzwirtschaften von Staat, Provinz, Gemeinde; es kommen zu den
»isherigen privaten Haushalten alle neueren Erwerbswirtschaften und Unternehmungen,
zuletzt die Aktiengesellschaften, Kartelle und Trusts. Und stets ist die Art des Zu—
sammen- und Gegeneinanderwirkens der centralen und der peripherischen Wirtschaftsorgane,
die Arbeitsteilung zwischen diesen zwei Sphären das für die jeweilige Verfassung des
Wirtschaftslebens Entscheidende. Nirgends werden mehr, wie in den älteren Despotien,
die unteren Wirtschaftsorgane nur ausgepreßt, sondern sie stehen auf festem Rechtsboden,
saben im Absatz und Marktverkehr eine gesicherte freie Selbstbetätigung. Ein freies
System der Arbeitsteilung ist durch die Geldwirtschaft möglich geworden. Innerhalb
and neben den wachsfenden Privat- und den öffentlichen Wirtschaften erhält sich die
Hauswirtschaft, die Dorfwirtschaft, die Stadtwirtschaft, wenn auch umgebildet und mit
anderen Funktionen als früher.

4. Nur noch mit wenigen Worten kann es sich darum handeln, den Fortschritt
von der alten Eigen- und Bedarfsdeckungswirtschaft zur neueren Erwerbswirtschaft, von
der Natural- zur Geldwirtschaft, von dem erst lokalen Kundenverkehr zum heutigen inter—
lokalen und weltwirtschaftlichen Warenverkehr, von den alten kleinen zu den heutigen
großen Betrieben, von den alten einfachen zu den heutigen komplizierten Gemeinwirkschafts—
ormen und all' die weiteren Fortschritie zu schildern, die in dieser Stufenfolge enthalten find.

a) Auf der ersten der genanuten Wirtschaflsstufen hal der viehzücthande Adersmann
        <pb n="687" />
        1129] Haus-⸗, Stadt-, Territorialwirtschaft. 671
eine Hauswirtschaft, die in der Hauptsache nur für den eigenen Bedarf, nicht für den
Markt produziert; aber er steht in genossenschaftlicher Abhängigkeit von der Dorfwirt—
schaft und kommt nach und nach in grundherrliche von dem Feudalherrn, dem er zinst
und front. Auch die Fürsten, die Bischöfe, die Ritter haben vergrößerte ähnliche Haus—
und Ackerwirtschaften, die zunächst auf Eigenwirtschaft beruhen, aber durch Abgaben und
Dienste ergänzt werden. Der Bauer hat kaum je, auch der Grundherr nur vereinzelt
große Überschüsse. Die Kapitalbildung ist gering, wie der wirtschaftliche Fortschritt.
Alles wirtschaftliche Leben ist stets von Fehden, Mißwachs, Viehsterben bedroht.
Dauernde politische und kirchliche Gewalten, kriegerische Organisationen zu bilden
ist nur möglich durch das Obereigentum an großem Grundbesitz. Aber der Bauer ist
doch vielfach gegen den Druck der Herren durch seine genossenschaftliche Verfassung ge—
schützt. Immer entstehen aus dem Spannungsverhältnis zwischen Bauern und Grund—
aristokratie sociale Kämpfe, die Bauernkriege. Bis zur Gegenwart ist die große agrarisch—
sociale Frage, ob und wo und wie der Bauer sich erhalte, ob und wie Großgrundbesitz
und Pachtwesen nebst besitzlosen Landarbeitern entstehe.

b) Auf dem städtischen Markt, auf dem Adel und Bauern die Überschüsse ihrer
verbesserten Ackerwirtschaft, städtische Händler und Handwerker ihre Waren, ihre Arbeit
und ihre Produkle verkaufen, entsteht der erste erhebliche freie Verkehr in Form lokalen
Güterumlaufes; dabei bleibt der Städter und der Landmann lange doch überwiegend auf
seine Eigenwirtschaft angewiesen; nur für wenige Luxuswaren entsteht ein Fernhandel;
Produzent und Konsument bleiben sich als Kunden nahe, meist persönlich bekannt. Nur
langsam bildet sich der Unternehmungsgeist, der Erwerbstrieb, der Kapitalbesitz und
seine Geldrente im Kreife der Patricier, Kaufleute, größeren Meister aus. Auf derselben
Fläche leben jetzt mehr Menschen als früher, die Arbeitsteilung ist größer, der Klassen—
gegensatz wächst, centrale Wirtschaftsorganisationen in der Hand der Fürsten, Bischöfe,
Stadträte, die über dem älteren ländlichen Fronhof stehen, bilden sich. Die Stadträte
der größeren Städte schaffen mit ihren Speichern, Ratskellern, Bauten, Banken, Steuern,
Kriegsvorräten einen weitausgreifenden großen Haushalt, der alle Bürger berührt; sie
schaffen mit ihrer Handels-, Markt-, Zunftpolitik eine neue Abhängigkeit der Stadt—
bürger und Landbewohner von der Stadtgewalt. Interessenkonflikte und sociale Kämpfe,
Zunftrevolution und patricische Reaktionen, Handelskämpfe zwischen Nachbarstädten, Markt—
kämpfe zwischen Stadt und Land bedrohen den ruhigen Gang des Wirtschaftsprozesses;
im ganzen aber bewegt sich Angebot und Nachfrage auf engem Raum, in gleichmäßigem
Geleise, bis die starke interlokale Arbeitsteilung beginnt. Die daran teilnehmenden
Städte wachsen weiter, die anderen stagnieren und gehen zurück; kurzsichtiger Stadt—
egoismus, anarchische Krähwinkelkämpfe, bornierte Patricierherrschaft, verrottetes Zunft—
leben herrscht leicht, bis die Stadt einem größeren staatlichen Körper eingefügt wird.

e) In den Mittel- und Territorialstaaten des 15. —18. Jahrhunderts erhielt sich
vielfach die alte Haus- und Eigenwirtschaft, die alte Dorfwirtschaft, die alte Feudal- und
grundherrliche Verfassung, sowie die Stadtwirtschaft. Aber wie wir (F 106 S. 800
u. 8 257) sahen, tritt doch über all' die lokalen und Klassengegensätze eine stärkere Ge—
walt, ein mächtiger bereits geldwirtschaftlicher Haushalt der erstarkten Fürsten, teilweise
auch ein folcher der Stände; die fürstliche Verwaltung ahmt die stadtwirtschaftliche auf
breiterer Grundlage nach, bereitet die merkantilistisch-staatliche vor; Arbeitsteilung, Geld—
wirtschaft, Kapitalbildung nehmen zu; neue Betriebsformen, Hausindustrie, fiskalisches
Berg⸗, Hütten- und Salinenwesen, großindustrielle fürstliche Musterbetriebe entstehen;
die Bauern werden teilweise schon von der Staatsgewalt geschützt. Und gerade, daß
diese Umbildungen und Neuerungen in mittleren, nicht gleich in übergroßen Gebieten
geschehen, ermöglicht die gesunde UÜberführung der alten Eigen- in die beginnende neue
Erwerbswirtschaft. Soweit die Regierungen zu schwach sind, die alten Institutionen
zu zähe sich erhalten, die Stände in Stadt und Land durch ihre Herrschaft den Fort—
schritt hemmen, wird der Absolutismus, die nationale Staatenbildung, der Merkantilismus
als Mauerbrecher einer neuen Zeit nötig.

d) Die moderne Volkswirktschaft entsteht vom 15. — 19. Jahrhundert in einer Zeit
        <pb n="688" />
        d

—

672 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [(1130

9

ß
9

*
1

mehrhundertjähriger Handels- und Kolonialkriege. Nach innen bildet sich die königliche
Gewalt in centralistischer Weise unter Zurückdrüngen der ständischen Verfassung, unter
Einschränkung der lokalen Gewalten, der Städte, der Grund- und Gutsherrschaften, der
Kirche, der Korporationen aus. Große eentrale staatliche Haushalte, Geldsteuern, Staats—
schulden, Heer, Flotte, Beamtentum, große staatliche Domänen-, Forst-, Bergwerks-, Salinen—
betriebe bilden die Signatur der merkantilistischen Zeit. Die Klassenkämpfe, die Händel
zwischen Stadt und Land, zwischen einzelnen Städten und einzelnen Provinzen treten zurück
oder ruhen, weil die starke Staatsgewalt schiedsrichterlich Frieden stiftet. Es ist zugleich
die Zeit, in welcher die geistige und die wirtschaftliche Einheit ganzer Nationen sich voll—
endet. Der Buchdruck, die Prefse, die Schule, die religiös-kirchliche, wie die weltliche
Bildungspropaganda schaffen geistig-nationale Einheiten und eine öffentliche Meinung,
wie sie früher nicht bestanden. Die Verkehrsmittel, die Gewerbe- und Niederlaffungsfreihen,
ie freie Konkurrenz fördern dann im 19. Jahrhundert auf dem freien inneren Markt
ine Arbeitsteilung, eine Marktproduktion, wie nie früher; die alte Haus- und Eigen—
irtschaft tritt zurück, die Familienwirtschaft giebt mehr und mehr die eigentliche Güter—
roduktion auf, beschränkt sich auf die Konsumtion; die altväterischen, an die Familie
angelehnten Kleinbetriebe mit lokalem Absatz werden in steigendem Maße durch kaufmännisch
zeleitete, auf moderne Technik gestützte größere moderne Unternehmungen verdrängt.
Der neue private Großbetrieb drückt der modernen Volkswirtschaft zunächst seinen Stempel
auf: die Gefichtspunkte technisch vollendeter billiger Produktion und gewinnbringenden
Absatzes gelangen zum erstenmal voll zur Herrschaft, aber die neue Betriebsform treibt
auch den wirtschaftlichen Egoismus der Unternehmer, die Ausbeutung der Arbeiter, die
Klassen herrschaft der Bourgeoisie da auf die Spitze, wo die Gegengewichte fehlen. Unter
dem Mantel der wirtschaftlichen Freiheit will eine kleine Geschäftsaristokratie Staat und
Volkswirtschaft von fsich abhaͤngig machen.

Solche Ziele hatte der Merkantilismus noch durch seine bevormundende Staats—
gewalt gehemmt. In der zweiten Phase der modernen Volkswirtschaft (1789 — 1860),
deren Ideal der schwache Staat und die starke Gesellschaft, der manchesterliche Liberalismus
ist, vollendet sich dieser Sieg der freien privaten Unternehmung; aber das nun von
1860 — 1900 zunehmende Gefellschafts-, Aktien-⸗ Trustwesen zeigt schon durch seine korpora—
tiven Formen eine Umbildung und entgegengesetzte Richtung. Außerdem erzeugen die
Arbeiterorganisationen, das Genossenschaftswesen, die socialen Kämpfe, der Arbeiterschutz
eine Gegenbewegung gegen die Allgewalt der Unternehmer, ihre Härte, ihren Gewinn. Hier
walten die Ideen brüderlicher Solidarität, gerechter Güterverteilung, socialer Hülfe umd
Emporhebung der Schwachen vor. Die seit 1870 wieder zunehmende wirtschaftliche
Tätigkeit von Staat und Gemeinde, die Eisenbahnverstaatlichung, die staatliche Leitung
der Centralnotenbanken, die staatliche Ordnung des Arbeiterversicherungswesens, die
ganzen socialen Reformbestrebungen sind gewissermaßen der andere Flügel der Gegen—
bewegung gegen die Schattenseiten der vein großindustriellen Entwickelung. Wir haben
im letzten Paragraphen des ersten Bandes (8 147) gesehen, wie diese Strömungen mit
einander ringen, der modernsten Volkswirtschaft einen neuen veränderten Charakter geben.
Wir haben im Kapitel über die Handelspolitik nachgewiesen, wie der die Weltwirischaft
begünstigende Freihandel einer neuen Ära der Schutzpolitik Platz macht, die auch wieder
den staatlichen Einfluß auf das Wirtschaftsleben stärkt.

Wir dürfen weder die heutigen socialen Fragen, noch die weltwirtschaftlichen Tendenzen,
noch diese neuesten Betriebsorganisationsfragen hier nochmals erörtern. Wir haben hier
aur zum Schluß zu konstatieren, daß der geschilderte Stusengang der volkswirtschaftlichen
Organisationsformen eine immer größere und intensivere Vergesellschaftung der wirt⸗
schaftenden Personen und Organe bedeutet, und daß diese Vergesellschaftung das große
Instrument der Produktionssteigerung, der wachsenden Produttivität der Arbeit, der
besseren Sicherung der wirtschaftlichen Eristenz der gesamten Menschheit ist.

Freilich wird dadurch auch der Organismus jeder einzelnen Volkswirtschaft wie
der der ganzen Weltwirtschaft immer komplizierter, die Gefahr von Stockung und
Kämpfen, von Stillstand und Niedergang wächsft, wenn nicht die Menschen immer besser,
        <pb n="689" />
        1131)] Die neuere Volkswirtschaft. Blüte und Verfall der Völker. 673
klüger, edler, selbstloser, die Institutionen immer vollendeter werden. Dies führt uns
auf die letzte hier zu behandelnde Gedankenreihe.

276. Aufsteigen, Blüte und Verfall der einzelnen Vöolkerundihres
Wirtschaftslebens. Haben wir versucht, die historische Stufenfolge der wirtschaft—
lichen Organisationsformen darzulegen und damit einen Überblick über den allgemeinen
Gang des wirtschaftlichen Lebens der Menschheit zu gewinnen, so bleibt uns noch die
Frage der speciellen Ursachen des Aufsteigens, der Blüte und des Niederganges der
einzelnen Stämme, Völker, Staaten und Volkswirtschaften zu erörtern übrig.

1. Die Thatsache, daß die einzelnen Gemeinwesen emporsteigen und wieder vergehen,
daß jeweilig die vorangeschrittensten eine Führer- und Herrscherrolle spielen, diese aber
dann wieder nach Generationen oder Jahrhunderten anderen abtreten müssen, war schon
den Alten klar. Am nächstliegenden war die Erklärung durch die Analogie mit den
menschlichen Lebensaltern. Man sprach von einer Jugend, einem Mannes- uͤnd Greisen—
alter der Völker und nahm an, daß diesem Gesetze alle gleichmäßig unterliegen. Aber
es ist mit diesem Vergleich nicht viel gewonnen; er giebt uns nicht die speciellen
Ursachen, er erklärt uns nicht, warum manche Stämme niedrigerer Rasse seit Jahr—⸗
tausenden in gleicher Größe, Verfassung und Wirtschaftstechnik und -organisation ver—
harren, andere rasch vorankommen und wieder zu Grunde gehen. — Zunächst ist für
den Niedergang der Stämme und Völker zu unterscheiden, ob sie nur politisch als
selbständige Gemeinwesen verschwinden, oder ob sie zugleich wirtschaftlich und kulturell
zurückgehen, an Zahl abnehmen, mehr oder weniger vernichtet werden.

Nach dem, was wir über den notwendigen Vergrößerungsprozeß der Staaten,
über das stetig sich wiederholende Verschwinden der kleineren in den größeren politischen
Körpern wissen, werden wir annehmen können, die Mehrzahl aller Stämme, Klein- und
Mittelstaaten seien überhaupt nicht eines natürlichen Todes gestorben, sondern durch
Unterwerfung und Einverleibung in größere politische Körper verschwunden. Das kann
ihr Schicksal gewesen sein, weil sie bereits geschwächt, an Zahl und politischer Fähigkeit,
an Wohlstand und physischer Kraft zurückgegangen waren, wie die Griechen, als sie
Macedonien und Rom erlagen. Das gleiche Geschick hat aber auch das kräftige Sachsen—
volk ereilt, als Karl d. Gr. es unterwarf. Und unzählige andere aufsteigende jugend—
kräftige Stämme und Völker sind in ähnlicher Weise als politische Gesamtvpersönlichkeiten
von der Weltbühne abgetreten.

Der heutige Begriff der Nation ist in gewissen Anfängen bei den Griechen und
Italikern vorhanden, ausgebildet tritt er uns erst infolge des Geistes-, Staats- und
Wirtschaftslebens der europäischen Völker seit dem späteren Mittelalter entgegen; im
Orient, im früheren Mittelalter fehlte er, wie bei den Naturvölkern teils ganz, teils
wenigstens in der heutigen Ausbildung. Daher können wir für diese Zeiten auch nicht
von einem Aufsteigen, Blühen und Untergehen der Nationen reden.

Was in den altorientalischen Reichen emporkam, war eine despotisch-kriegerische
und theokratische Staatsgewalt, und ihre gewaltthätige, centrale Wirtschaftsverfafsfung;
die unterworfenen Stämme, Dörfer, Städte, Gebiete nahmen daran mehr passiv als
aktiv teil. Bei dem meist durch Kriege herbeigeführten Zusammenbruch der älteren
Reiche trat meistens eine neue andere Gewalt an die Stelle der vorher herrschenden, die
besser wie schlechter sein konnte, für die Unterworfenen Erleichterung oder Erschwerung
ihrer wirtschaftlichen Existenz und Kultur, aber nicht notwendig neue Blüte oder
Verfall bedeutete. Nur für den Kern, die herrschenden Stämme dieser Reiche können
wir deutlich ein Aufsteigen, eine Blüte, einen Verfall behaupten, die erst das Entstehen
der kriegerisch-theokratischen Herrschaft und damit Macht, Reichtum, Kultur bedeuteten,
während dann mit dem Untergang der Herrschaft auch diese ihre Folgen verschwanden.

Die typischen Beispiele des Aufsteigens und des Verfalles großer Kulturvölker sind
die Griechen und die Römer. Ihr Vorbild hat man meist auch für das Schicksal der
neuern Völker im Auge. Und doch ist der Vergleich gerade nach der Seite des Unter—
ganges ein hinkender. Die Griechen haben es infolge ihrer geographischen Lage und Ge—
schichte nie zu einem größeren Einheitsstaat gebracht. Ihre wunderbar rasch und

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.-6. Aufl. 42
        <pb n="690" />
        ——

374 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1132

b

glänzend aufblühenden Stadtstaaten sind über lose Bündnisse nicht hinausgekommen.
Sie erlagen dann der großen, kräftigen makedonischen Monarchie und dem römischen
Weltreich, nachdem sie sreilich durch ungesunde Verfassungs- und sociale Entwickelung,
durch zersetzenden Individualismus, egoistische Genußsucht, Verlust ihrer kriegerischen
kigenschaften und politischen Tugenden ihre sittlichen, wahrscheinlich auch ihre
körperlichen Kräfte zerstört hatten. Die Römer brachten es zum ersten Rechtsstaat der
Welt und zu einem blühenden Ackerbaustaat bis gegen 280 v. Chr. Als Italien unter—
worfen war, und die Unterwerfung der übrigen Mittelmeerküsten begann, trat auch der
Riedergang der Verfassung mit den Bügerkriegen ein (II S. 5056 —508). Die Militär—
diktatur und der Principat schufen dann nochmals für 200 Jahre einen Aufschwung.
Das Reich wurde ein geordneter Städtebund mit führender Spitze (I S. 258), nicht
ein centralistischer Staat und eine einheitliche Volkswirtschaft wie heute die Großstaaten.
Aber die Schäden der socialen Zerrüttung dauerten fort (II S. 5310—-611); eine ganz
gesunde politische und wirtschaftliche Neugestaltung wurde nicht erreicht. Ob zuletzt
mehr der innere Niedergang (die sittliche Auflösung und militärisch-finanzielle Schwäche)
»der der Andrang der Germanen den Untergang herbeiführte, läßt sich schwer sagen.
kin einheitliches Volk war im römischen Reiche gar nicht entstanden; es hatte sich nur
im Westen eine römisch redende, im Osten eine griechisch redende Oberschichte der Gesell—
schaft über die einzelnen Stadtgebiete und Provinzen gelagert, die in sich wenig Einheit
hatten, die verschiedensten Sprachen redeten, den verschiedensten Völkern und Rassen
angehörten. Der Untergang dieses Reiches hat mehr Ahnlichkeit mit dem der älteren
Broßreiche als mit irgend einer neueren Geschichtserscheinung.

Von einem Ende und Niedergang der neueren Völker, ähnlich dem der Griechen und
Römer, können wir eigentlich nicht reden. Denn wenn Italien von 1300 —-1800 zurückging
uind verarmte, so ist es heute mit seiner politischen Einheit wieder emporgestiegen; ebenso
Deutschland, nachdem es politisch seit 1250, wirtschaftlich seit 13560 zurückgegangen war.
Wohl haben Spanien und Portugal, die Niederlande und die ftandinavischen Staaten
Zeiten größerer Macht, größeren Kolonialbesitzes, größerer Schiffahrt hinter sich; ob sie
se reicher waren als heute, steht dahin. Ihr Machtrückgang ist wesentlich Folge des
geringeren Wachstums, der Thatsache, daß sie nicht so an Zahl, Macht, Reichtum zu—
nahmen wie andere Staaten, daneben freilich auch, daß sie manche geistige, kirchliche,
noralische, technische Fortschritte gar nicht oder langsamer machten als die an der Spitze
sttehenden Staaten.

Wir sehen aus diesen paar fsummarischen historischen Thatsachen jedenfalls, daß
die Frage der Blüte und des Niederganges der Völker überhaupt und ihres Wohl—
ttandes im speciellen 1. eine sehr komplizierte ist und 2. jedenfalls aufs engfte mit der
politischen Staaten- und Machtbildung zusammenhängt. Die Zeit der Blüte jedes
Volkes und Staates ist einmal eine solche großer innerer geistig-moralischer, technischer,
organisatorischer Fortschritte und dann eine solche der Machtüberlegenheit oder der
Machtsteigerung gegenüber dem Auslande, wodurch direkt und indirekt der Reichtum
befördert wird. Der absolute oder relative Machtrückgang bedroht stets auch den Wohl—
tand; das ist allerdings um so weniger der Fall, je mehr ein befriedetes, völkerrechtlich
zeordnetes Gleichgewichtssystem der Staaten sich ausbildet und die Oberhand über neue
Machtproben gewinnt.

2. Suchen wir nach diesen wenigen allgemeinen Bemerkungen etwas konkreter uns
die Vorgänge des Aufsteigens, der Blüte und des Rückganges der uns bekanntesten
Völker klar zu machen, ohne dabei aber auf das einzelne der specifisch wirtichafts- und
socialpolitischen Fragen und Institutionen einzugehen.

Wir fragen zunächst, wann erfolgte der glänzendste wirtschaftliche Aufschwung?
Bei den Griechen nach den Perserkriegen, bei den Römern von der Unterwerfung Mittel⸗
italiens bis zum Ende der punischen Kriege; im mittelalterlichen Italien, nachdem einige
große Handelsstädte sich zu Mittelstaaten erweitert hatten; in Frankreich nach der
Lentralisation durch Ludwig XI., Ludwig XIV., Rapoleon'I.; in Holland nach dem
Unabhängigkeitskrieg gegen Spanien, in Englande nach den kühnen Regierungen
        <pb n="691" />
        1133) Politische Macht, wirtschaftlicher Aufschwung, fittliche Entartung. 675
Elisabeths, Cromwells, Wilhelms von Oranien und nach den Napoleonischen Kriegen,
welche die Handelsherrschaft über die damalige Welt vollendeten; in Schweden unter
den großen Wasakönigen des 16. und 17. Jahrhunderts; im neuen Deutschland und
Italien nach ihrer Einigung 1839-1870, in den Vereinigten Staaten, nachdem
sie 180321850 sich von einem Ozean zum anderen ausgedehnt hatten. Überall hat
die Machterweiterung den Hauptanstoß zu großem wirtschaftlichem Aufschwung gegeben;
überall, schon in den orientalischen antiken Reichen, hat die politische Gebietsausdehnung
Handel und Verkehr mächtig gefördert. Aber wichtiger wohl noch ist die Thatsache,
daß in solchen Zeiten politischen Aufschwungs auch fast allein große wirtschaftliche und
sociale Resormen (in Geldwesen, Kreditwesen, Verkehrswesen, in der Ordnung des Ver—⸗
hältnisses der socialen Klassen u. s. w.) gelingen. Und sie gelingen, weil allein in
solchen Zeiten ganz große Staatsmänner sich finden, und die Völker ihnen gehorchen.
Das geschieht, weil der geistig-moralische Prozeß, von dem alles Leben der Volker
abhängt, in solchen Zeiten eine Belebung, Kräftigung und Versittlichung erfährt wie
sonst nie: ein hohes Maß von Gemeinsinn und Pflichtgefühl schiebt die niedrigen Triebe,
den Egoismus bei allen Gliedern des Gemeinwesens zurück. Und die starken, großen
Individuen suchen nicht in kleinem Egoismus, in Habsucht und Genußsucht, sondern in
politischem Ehrgeiz großen Stils, in Hingabe an große allgemeine Ziele ihre Befriedigung.

Der wirtschaftliche Aufschwung folgt meist erst ein oder zwei Generationen später
als der politische. Die Symptome des Aufschwunges sind bekannt: die Bevölkerung
steigt, erhält höhere Bedürfnisse; es wird mehr und besser produziert; das ganze Volf
oder wenigstens die obere Haͤlfte lebt besser, der Komfort und Luxus machen Fort—
schritte. Aber nach kürzerer oder längerer Zeit verlangsamt sich der wirischafkliche
Fortschritt. Der aus der großen politischen Aufschwungszeit stammende Geist der
Spannung, der Hingabe an das Gemeinwohl verschwinden oder treten zurück. Die her⸗
gebrachten Ideale verblassen; die neue Zeit mit ihrer dichteren Bevölkerung, ihren ge—
steigerten Bedürfnissen, ihrem Drang nach neuen Lebensformen, die sie nicht rasch finden
kann, kommt in eine Epoche des Unbehagens, der Stagnation; der Erwerbstrieb nimmt
neue, meist häßliche Formen an; er wird zur Habsucht, zur socialen Härte; die Klassen—
kämpfe beginnen, Verweichlichung, Luxus und Genußsucht dringen in den jüngeren Genera—
tionen ebenso vor, wie die Arbeitsenergie, der kriegerische Geist, die Pflichttreue ab—
nehmen. Große führende Staatsmänner und Geister fehlen, die Parteien zersplittern
sich; die Festrennung des gesellschaftlichen Lebens in einen hart gebackenen Kuchen von
Sitten und Gesetzen (wie Bagehot sagt), hindert den neuen Forischritt. Man verliert
sich in äußerlicher Form, in Etikelte und Eitelkeit. Geldheiraten, Ehebruch, Mai—
tressenwirtschaft beherrschen die oberen Klassen. Symptome einer Rassendegeueration
beginnen, die teils auf die alte städtische Kultur überhaupt, teils auf die moralischen
Ursachen der Niedergangsperiode zurückgehen. Man nennt heute allgemein als solche:
Abnahme der Kinderzahl wie der Verheirateten und der Bevölkerung überhaupt, späte
Heiraten und als Folge schwächliche Kinder, rachitische Becken der Gebärenden, zunehmende
Unfähigkeit der Frauen zu stillen, stärkere Fortpflanzung der unteren als der oberen
Klaffen, stärkere Fortpflanzung der Schwächlichen und Kranken, zunehmenden Alkohol⸗
genuß, Syphilis, zunehmende Tuberkulose, Anwachsen der Nerven- und Geisteskranken.
Es ist schwer zu sagen, wie weit heute, wie weit früher Derartiges Platz griff. Daß
das die Symptome einer materialistischen, hyperkritischen, frivolen Zeit sind, wird kein
Geschichtskundiger leugnen, ebenso, daß sie zusammenhängen mit der Auflbsung des alten
kirchlichen Glaubens, der meist bisher nur jür eine Minorität durch andere versittlichende
Kräfte ersetzt ist.

Wohl können, auch wenn die Seele eines Volkes schon erkrankt ist, Wissen und
Kunst, Technik und Wohlstand noch längere oder kürzere Zeit voranschreiten, aber nicht
mehr auf die Dauer, wenn nicht eine innere Neubildung zur Harmonie, zur Wieder—
belebung der fittlichen Kräfte beginnt. Und fehlt sie, so werden über kurz oder lang
außere Katastrophen oder innere Prozesse die Erkrankung des ganzen socialen Körpers
offenbaren; dann sinkt auch Wissen, Technik, Kunst und Wohlstand von seiner Höhe herab.

43*
        <pb n="692" />
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376 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1134

3. Die so geschilderten Cyklen des erst politischen, dann wirtschaftlichen Aufschwunges
und des daran sich knüpfenden späteren Niederganges umfassen stets mehrere Generationen,
oft Jahrhunderte, während die oben besprochenen, rein wirtschaftlichen Auf- und Nieder—
zangsbewegungen (88 2872 248) sich in Perioden von 5—215 Jahren wiederholen.
Beruhen die letzteren überwiegend auf Ungleichmäßigkeiten in den rein wirtschaftlichen
Prozessen der Produktion, des Absatzes, der Geld- und Kreditvorgänge, so liegt die
Ursache der ersteren viel tiefer. Sie beruhen auf dem inneren Zusammenhang aller
körperlichen und geistig-moralischen Seiten des gesellschaftlichen Lebens, auf der Wechsel⸗
wirkung zwischen beiden, auf irgend welchen wesentlichen, nicht sofort wieder ausgeglichenen
Disharmonien zwischen Körper und Geist, zwischen Bedürfnissen und Mitteln, zwischen
den sittlichen Kräften und dem Egoismus, zwischen Wissen und Charakter, zwischen
Gesellschaft und Staat, zwischen den oberen und unteren Klassen, zwischen den großen
Aufgaben einer neuen Zeit und den geistigen Kräften der Herrschenden oder der
Majoritäten.

Der Umfang und die Wirkung solcher Dissonanzen können aber nun sehr ver—⸗
schieden sein. Das Zusammentreffen äußerer Schicksalsschläge und innerer Niedergangs—
resp. Entartungsperioden kann Völker vernichten, die vielleicht ohne solchen Stoß sich
zrhalten hätten. Der sittliche und körperliche Niedergang kann stärker oder schwächer
iein, er kann sich mehr auf die oberen Schichten eines Volkes beschränken und dann mit
dem Aufsteigen der unteren und mittleren Schichten, mit politischen und socialen Reformen
zeheilt werden. Der Niedergang Deutschlands 1360 — 1640 hat den Aufstieg Preußens
1640 -1786 so wenig gehindert, wie eine gewisse Auflösung 1786—1806 die sittliche,
politische und wirtschaftliche Wiedergeburt Preußens und Deutschlands im 19. Jahr—
jundert ausschloß. Der große politische und volkswirtschaftliche Aufschwung Deutsch—
lands 1880 —1880 hat heute gewiß vielfach einem praktischen Materialismus, einer ge—
wissen politischen und gesetzgeberischen Unfähigkeit, häßlichen socialen Kämpfen und
schwieriger wirtschaftlicher Lage, auch manchen bedenklichen Entartungserscheinungen
Platz gemacht. Aber das wird einen neuen Aufschwung nicht hindern. Sobald die
Agemeine Stockung, der moralische und physische Niedergang nicht zu groß ist, wird
olch' kritische Zeit gerade oft zur Geburtshelferin neuer Aufschwungsperioden. England
hat gewiß 1880—1875 einen glänzenderen Aufschwung gehabt, als seither; ob die
heutigen Zustände aber nun Symptome des Alterns seien oder die Vorbereitung für
noch Größeres, ist schwer zu sagen; eher ist letzteres zu vermuten. Holland bot im
18. Jahrhundert das Bild einer alternden Volkswirtschaft, das hat neue Fortschritte
uind große Leistungen im 19. doch nicht gehindert.

In früheren Zeiten konnte der volle Zusammenbruch viel leichter eintreten, 1. wegen
der Kleinheit der meisten Staaten, 2. wegen der viel geringeren Festigung ihrer In—
ttitutionen und 3. wegen des fast fehlenden inneren Zusammenhanges, soweit sie bloße
Eroberungsreiche waren. Wo heute größeren Staaten und Volkswirtschaften dieser
zeistige und wirtschaftliche Zusammenhang fehlt, wie z. B. in der Türkei, in China, ist ein
Auseinanderfallen eher möglich, während die großen Nationalstaaten, und teilweise auch
die Weltreiche, die Vereinigten Staaten, Rußland, Großbritannien und seine Kolonien
eine so feste Kohäsion, einen so stark gefügten, politischen und wirtschaftlichen Organismus,
so starke Staatsgewalten haben, daß über sie entfernt nicht so leicht, wie einstmals über
die orientalischen Reiche, über Griechenland und Rom, über die arabisch-muhamedanischen
Reiche vernichtende Katastrophen hereinbrechen können. Und eben deshalb wird man
den heutigen Staaten und Volkswirtschaften eine ganz andere Langlebigkeit als jenen
zuschreiben können. Die meisten bergen immer wieder Kräfte der Regeneration in sich;
der „hartgebackene Kuchen“ der bestehenden Sitten und Gesetze wird durch unser heutiges

zeistiges Leben und unsere freieren Verfassungsformen immer wieder erweicht werden können.
.Die Voraussetzung der Langlebigkeit, der Regeneration nach Niedergangsperioden
ist freilich immer die sittliche Gesundheit oder Wiedergeburt des Volkes oder großer
ührender Teile desselben. Wir kommen damit zum letzten Punkte, über den wir ein
Wort zu sagen haben.
        <pb n="693" />
        1185)] Die sittlichen Kräfte, ihre Wirkung auf Blüte und Verfall. 677
Wir sahen, daß den großen volkswirtschaftlichen Aufschwungsperioden Zeiten
geistig⸗-sittlichen Fortschrittes vorausgegangen waren. Wir erblicken die letzte Ursache
untergehender Völker und Volkswirtschaften in dem Erlbschen ihrer sittlichen Kräfte.
Was verstehen wir darunter?

Wir haben das nützliche als das zweckmäßige Handeln auf dem Gebiete der
niedrigen äußeren Zwecke, das sittliche Handeln als das zweckmäßige auf dem Gebiete
der hoͤheren und socialen Zwecke definiert (( 8 62). Alles politische und volkswirt—
schaftliche Leben, sofern es auf einem Zusammenwirken von Menschen beruht, gehört
diesem Gebiete an. Die steigende Erkenntnis der gesellschaftlichen und psychologischen
Folgen des menschlichen Handelns bahnt uns den Weg zum Sittlichen; der Sieg der
höheren edlen Gefühle über die niedrigen giebt uns die Kraft, sittlich zu handeln. Der
künftige oder sofortige Sieg der edlen, sür Wahrheit und Gerechtigkeit kämpfenden Helden,
Staatsmänner, Apostel und Märtyrer über die Gemeinheit, Dummheit, den Egoismus
hebt die Völker empor, schafft fittliche Kräfte in breiteren Schichten. Indem die
Menschen nicht bloß dem Augenblick und dem Genuß, sondern zugleich der Zukunft,
der Gesellschaft, dem Staate, der Menschheit leben wollen, erheben sie sich zu sittlichen
Charakteren. Wo die Menschen diese Höhe des Standpunktes nicht einnehmen oder wieder
verlieren, nur sich und ihrem Egoismus leben, sinken sie herab, lösen und bedrohen
fie die Bande der Gesellschast. Alle Bildung von führenden Aristokratien und Re—
gierungen beruht darauf, daß sie einerseits Vertreter der geistig-technischen Fortschritte,
andererseits zugleich die sittlichen Fuhrer ihres Volkes sind. Sobald sie aufhören dieses
zu sein, schwächt sich ihre Stellung, beginnt die Klassenherrschaft, das Unrecht. Für
aͤlle höher entwickelten Völker ist es daher eine der wichtigsten Fragen, ob und wie
weit Regierende und obere Klassen dem Gesamtwohl dienen oder dem eigenen Vorteil,
dem eigenen Genuß und Erwerb. Wo sie in letzterer Weise handeln, ahmen ihnen not⸗
wendig bald auch die übrigen Klafsen nach; das ganze Volk degeneriert moralisch.

Dabei verlangt natürlich die sittliche Pflicht niemals, daß der einzelne, stehe er
hoch oder niedrig, nicht für sich, seine Familie und Kinder, für seinen Erwerb und sein
Vermögen, seine Gesundheit, sein Emporsteigen sorge; das ist erlaubt und sogar Pflicht.
Eine Ration von Idealisten, die das vergäße, die den Selbsterhaltungstrieb ausrotten
wollte, ginge zu Grunde. Aber die selbstischen Sorgen sollen nie allein die Menschen
beherrschen; es soll ein Gleichgewicht zwischen ihnen und dem höheren Streben vorhanden
sein; und dieses Gleichgewicht wird sich in den Regeln der Moral, der Sitten, des Rechtes,
in den Institutionen zeigen. Wenn veränderte äußere und innere Umstände die alten
Regeln und Institutionen auflösen, so müssen bei der Neubildung derselben nicht bloß
der Egoismus, sondern ebenso Pflichtgefühl und Hingabe an das Gemeinwohl Pate stehen;
zumal in den Zeiten der Auflbsung des Alten, der Bildung des Neuen müssen solche
Kräfte, die wir die sittlichen nennen, stark genug im ganzen Volke und bei seinen
Führern vorhanden sein.

Man hat oft gesagt, es gebe keinen sittlichen Fortschritt, sondern nur einen
folchen des Wissens. Auch Goethe sagt: „klüger und einsichtiger werden die Menschen,

aber nicht befser, glücklicher und thatkräftiger oder nur auf Epochen.“ Manche meinen,
nur die Inflitutionen würden besser, nicht die Individuen. Aber diese wirken doch
auf die Menschen zurück. Ursprünglich war der Mensch fast ein Tier, heute wird er
von VBernunft, höheren Gefühlen, kluger Einsicht und Fernsicht, steigendem Wissen be⸗
herrscht, und das macht ihn besser. Ich möchte den Satz Goethes umkehren: der Mensch
ist körperlich, geistig und moralisch unendlich fortgeschritten; aber der Fortschritt ist
schwierig und schwankend; gar leicht wird bei Umbildung zu neuen Zuständen die Harmonie
hon Korper und Geist, von Wissen und Charakter, von Egoismus und Pflichtgefühl gestört;
und deshalb werden immer wieder vorüber gehende Epochen des körperlichen, des geistigen,
des moralischen Verfalles kommen. Immer wieder wird der Mensch vor größere Aufgaben
gestellt, denen er, denen die Gefühle, Ideen, Institutionen der Gegenwart noch nicht
—— nach mancherlei Schwankungen, Irrfahrten, Rückschlägen
        <pb n="694" />
        J

678 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1136
bewältigt. Durch diese Kämpfe hindurch erklimmt er aber zugleich die höheren Stufen
der sittlichen Kraft.

Er erreicht diese höheren Stufen nur durch höhere Systeme der Religion und
Moral, durch die Wirksamkeit der großen Propheten und Lehrer der Menschheit, durch
Ausbildung immer feinerer und komplizierterer Verbindungen von Selbstbethätigung
und Hingabe, von starken Ichimpulsen und Aufopferung. Und die immer komplizierleren
Organisationen des Staates und der Volkswirtschaft, der Kirche und der Schule, des
Vereins- und Korporationslebens, sie sind ja nur die äußere Projektion dieser inneren
Vorgänge und Verbindungen. Ein erschöpfendes Bild dieser geistigen und sittlichen Ent⸗
wickelungsgeschichte und ihres Zusammenhanges mit den Institultionen ist heute wohl
überhaupt kaum zu geben. Es ist jedenfalls nicht unseres Amtes, einen Versuch dieser
Art hier zu machen. Wenn es später mal eine psychologische, geistige und moralische
Geschichte der Menschheit geben wird, so wird sie auch fur die historische Entwickelung
der Volkswirtschaft eine der wesentlichen Grundlagen bilden.

Nur mit dem einen kurzen Ausblick auf die pfychologisch-moralische Grund—
frage der neueren Volkswirtschaft wollen wir schließen. Erst die neuere wirtschaftliche Kultur,
hauptsächlich die Geldwirtschaft hat in Zusammenhang mit dem geistigen und politischen
Leben der klassischen und neueren Staaten den heutigen Erwerbstrieb geschaffen. Er
ist nur ein anderer Ausdruck für die Ausbildung der Individualitäl; durch ihn
vollzieht der moderne Mensch eine Ichbejahung, die die älteren Epochen durch koͤrper—
liche Stärke, Waffenthaten, Gewaltakte vollzogen. Ohne solch' moderne Individualität,
»hne Erwerbstrieb, ohne eine Ichbejahung in diesem Sinne gäbe es die heutige
geistige und politische Kultur, gäbe es unsere Großstaaten und Volkswirtschaften, gäbe
es auch viele unserer großen Persönlichkeiten nicht. Aber die Kehrseite dieser Entwickelung
ist der habfüchtige Wuchergeist, die sociale Hartherzigkeit, die Durchsetzung unseres
gesellschaftlichen und politischen Lebens mit Lastern aller Art, mit socialen Kämpfen,
—— Fehler zu bekämpfen,
zu mildern. Das Christentum ist das größte Glied in der Kette dieser Bestrebungen.
Immer wieder hofften wir das Ziel zu erreichen, immer wieder sank die Menschheit
zurück, weil die Aufgaben und die Versuchungen zunächst noch größer wurden, weil die
Geldwirtschaft ihre letzte Ausbildung noch nicht erreicht hatte. Aber das schließt nicht
aus, daß wir einstens — nicht den Erwerbstrieb — aber die Habsucht in allen führenden
höherstehenden Menschen so gut ausrotten werden, wie wir die Brutalitäten der körper—
lichen Gewaltmenschen ausgerottet haben. Auch dazu brauchte es Jahrtausende. Es wird
die Zeit kommen, da alle guten und normal entwickelten Menschen einen anständigen
Erwerbstrieb und das Streben nach Individualität, Selbstbehauptung, Ichbejahung
verstehen werden zu verbinden mit vollendeter Gerechtigkeit und höchstem Gemeinfinn.
Hoffentlich ist der Weg dazu nicht so lang wie der war, der von den Brutalitäten der
törperlichen Kraftmenschen zum heutigen Kulturmenschen führte
        <pb n="695" />
        Register
zum ersten und zweiten Teil des Grundrisses.
Die Zahlen geben die Seiten an. — Dehnt fich die Erörterung des Themas über mehrere Seiten aus, so ist nur die
erste und letzte Seitenzahl, getrennt durch einen schrägen Strich, genannt, z. B. 1)4. — Zur Erleichterung des Auf⸗
iindens ist der Seitenzahl eine kurze Andeutung des Zusammenhanges beigefügt, in dem das Stichwort behandelt wird;
ei nur einmaligem Vorkommen des Stichwortes ist die Angabe des Zusammenhanges unterblieben. — AN sist bei Ae,
Subet De u. s. w. eingeordnei.
die Seiten 1—457 betreffen den ersten, die Seiten 450 — 1136 den zweiten Teil; letztere Zahlen finden sich am inneren
Rande der Seiten.
J. VersonenRegister.
Die Autoren aus den vor den einzelnen Abschnitten angeführten Litteraturangaben
Text erwähnten Personen sind hier verzeichnet
Abt 1012.

Aceursius 658.

Achenbach 1091.

Achenwall 112.

Adam, Mae 464.

Adickes, öffentl. Armenaufwand

783; Wietssteigerung 905.

Amilius, Paulus d66

üschylos 960.

Agis 861.

Agrikola 395.

Alexander Severus 402.

Althorp 817.

Althusius, Naturrecht 82; Volks⸗
souveraͤnität 83.

Ammianus Marcellinus, alle⸗
mannische Grenzdörfer 207;
Findruck städtischer Mauern auf
die Germanen 268.

Ammon 410.

Andraffy 1074.

Anton 1183.

Arendt, Geldschriftsteller 119;
Beldfunktion Wertgrund der
Edelmetalle 548/9.

Aristoteles, geselliger Trieb 27;
empirische Ethik 71/72; Ge—
schichte d. Staatswissenschaften,
. Volkswirtschaftslehre 77/78;
Aindsmord und Freigebung der
Kinderzeugung 173; körperliche
Folgen der Handarbeit 356;

Marktaustausch gleicher Werte
78; verteilende u. korrigierende
gerechtigkeit 576; Zinsen 657;
Zinstheorie 662; spartiatische
ßroßgrundbesitzer 910; Grunb⸗
agen d. homerischen Aristokratie
959; Pöbelherrschaft 961; Ent⸗
wickelungstheorie 1119; Haus—
und Erwerbswirtschaft 1120.

Arkwright, R. 214.

Arndt, E. M. 156.

Arnold, W., deutsche Wirtschafts-
geschichte 1183 Wassermühlen,
dau 209; Siedelung nach Hof—
oder Dorfsystem 2613; redhts—
geschichtliche Untersuchung städt.
Eigentums 905.

Ashley, W. J., Geschichte der
Nationalökonomik 1805 In—
dustriegründung in Kolomen
1098.

Asinius Pollio 13.

Atkinson 916.

Iudiganne 121.

Mugustin 71.

Augustus, Bibliotheksgründung
8; Handwerkerkollegien 402
Zinsfuß 664; unerbittl. Staats
zewalt 967; neue Ritterstellen
368.

Aulnis de Bouronik 665.

sind hier nicht wiederholt; nur die im

d'Avenel, Geldwert 622; Zins—
fuß Frankreichs 665; histor.
Kaufpreise und Renten franz.
Ierlandes 898: desgl. Häuser
Baboeuf 98.

Bachofen, Mutterrecht 281; regel-
lose Geschlechtsgemeinschaft oder
allgemeine Gruͤppenehen 234.

Backhaus 899.

Bacon, Naturrecht 82; lex
naturalis 83.

Bär, K. E. v., Einfluß der Natur—
yerhältnisse auf die Menschen
127; Zurückführung wirtschaͤft⸗
licher Kultur auf Boden und
Klima 138.

Bagehot 1138.

Ballod 1103.

Barbaret, J. 121.

Baring, Privatbankhaus 690;
Acceptverbindlichkeiten 691;
Krach 941.

Barth 1118

Basch, J. 692.

Bastian 116.

Bastiat, Fr. individualistische
Nationalökonomie 92; wirt
schaftliche Konkurrenz 503

gaudrillart, Luxus 23; Wirt⸗
schaftsgeschichte 121.
        <pb n="696" />
        ugt

J

se

—380
Bauer, St. 428.

Bazard 94.

Bebel, Bevölkerungsfrage 175;
Beurteilung des Maschinen—
zeitalters 224; radikale Gefahr
1012.

Becher, Johann Joachim, Mer⸗
kantilismus; Lehrbuch 87; em⸗
pirische Nationalökonomie 112;
Zepollerungspolitit 174; Taxen
2.

Beck, Metallwerkzeuge 201; Holz-
sägemühle 209.

Becker, K., jährliche deutsche
Kapitalbildung 635; deutsches
Volksvermögen 641, 884; jähr⸗
licher Zuwachs desselben 642.

Becker, S. 541.

Beckmann 118.

Beesly 120.

Behm 171.

Beißel, St. 752.

Beloch, Methode d. Bevölkerungs⸗
tatiftik 103; Bevölkerungsgröße
anriker Reiche 170; Bevolker⸗
ungszahl Roms 259; Klassen⸗
kämpfe 956.

Benecke 71.

Bennigsen, v. 1092.

hentham, Gefühlsmessung 23;
Theorie des Selbstinteresses 32;
ensualistisch-materialistische
Fthik 71; Legaltheorie in der
Figentumsfrage 390; Wucher
657, 660; Zinstheorie 662.

Bernardino de Feltere 705.

Bernoulli 159.

tBernstein, deutscher Socialismus
38; Maschinenanwendung und
Unternehmergewinn 895; Ein⸗
ommensverteilung, Mittel- u.
Kleinbetriebe 920; Krisentheorie
345; Verelendungstheorie 997.

Bessemer 216.

Beust 466.

Billeter 664.

bismarck, Beeinflussung der
Staatsleitung d. jüdische Ge—
ichäftsleute 152; Folgen d.
zrivaten deutschen Eisenbahnen
321; Recht auf Arbeit 731;
Inaugurierung d. Arbeiter—
ersicherung 814; Versicherungs⸗
wang 821; Durchführung d.
Urbeiterversicherung 822; Un⸗
allversicherung 826; persönl.
Anteil a. d. Arbeiterversicherung
334; Socialdemokratie 9955
zolit.⸗ wirtschaftl. Aufschwung
Deutschlands 999; Lassalle
905; berechtigter Kern d.
Socialdemokratie 1011; Politik
Friedrichs d. Gr. 1015; Frei—
andelsära 1073/4; französische
Meistbegünstigung 1087; Ur—
achen s. Freihandels 1091;
Schutzzollpolitik 1091/3: Kold

Register.
rial⸗ EisenbahnverstaatlSchiff⸗
ahrtspolitik 1093.

Zlane, Lonis, Socialismus,
dauptwerk, 95; wirtschaftliche
Konkurrenz 503; Krisentheorie
944.

Bleichröder 690.

zlenck 641.

Block, Maurice 115.

Blumenbach 140.

Bluntschli 1012.

Zodelschwingh, v. 845.

Zodinus, Naturrecht, Haupt—
werk, 82; monarchische Staats—
allmacht 83.

Bodio, Luigi, italienische Statistik
1153 Anteil d. Urproduktion
u. Gewerbe an d. Bevölkerung
358; Besetzung verschiedener
liberaler Berufe in verschied.
dändern 359; Boden⸗ u. Häuser⸗
wert Italiens 641.

Böckh, A., realistische Forschung
116: Geldwert 622; griechische
Handelsverfassung 1026.

Bödiker, prozentuale Unkosten d.
Arbeiterversicherung v. Lohne
311; Reform d. Berufsgenossen⸗
schaften 829.

zhm⸗Bawerk, v., Stellung i. d.
sationalökonomie 119; kapita—
istische u. moderne Maschinen—
»roduktion 226; Werttheorie
66; Abhängigkeit d. objektiven
causchwertes v. subjektiven
Zchätzungen 569/,70; Preis⸗
estimmungsgründe 570; Nutzen
. egoistischen Marktverkehrs
72; Analyse d. Nachfrage 601;
kinteilung d. Zinstheorien,
dritik derselben 6623; natür—
icher“ Zins; Gegenwarts- u.
Zukunftsgüter 668/4.

böhmert, Victor, „Arbeiter—
freund“ 119; Einkommens-
untersuchung 918.

bötticher, v. 1094.

ßoisguillebert 88.

zolingbroke, über d. Parteien
thronenderKönig 1015; Handels⸗
»ertrag m. Frankreich 1050;
freier Verkehr 1064.

gonald, L. G.A., Vicomte de 118.

zontour 692, 694.

booth, ekue i. d. National⸗
zkonomie 120; verelendete
Proletarier 725;3; Armenunter—
tützung 754; Alters- u. In—
zalidenvers.⸗Vorschläge 836;
Unfähigkeit d. Arbeitslosen 842.

ßossuet 1117.

zourdeau, Salzkonsum 591;
—— Arbeitersyndikate

»e la Bourdonnaie 1055.

vßrämer 798.

Bräf 699.

1188
Krandts 906.

—XX

Zratriug 349.

Braun, H. 119.

Breutauv, L., Hauptarbeiten
119; Städtebevölkerung 276;
Princip des Zusammenschlusses
das Prineip der Schwachen 407;
Fewerkverein u. freier Arbeits⸗
pertrag 730; Seniors Lohnfonds
60; Bedeutung s. Lohnunter⸗
uchungen 762; Freiheit u.
—DD
vesen 821; Gefahren d. Gewerk⸗
»ereinskämpfe 859; Haftung f.
Zruch kollektiver Verträge 871;
krisenerklärung 929; Frei⸗
Jandel 1101; Agrarzölle 1101;
ibnehmende u. zunehmende Er—
räge in Landwirtschaft u. In—
oustrie 1101; Agrar- u. In—
dustriestaat 1108.

Breysig, K., Klassenkämpfe 956;
Geschichtstheorie 1121/2.

Bright, individualistischeKational—
ökonomie 92; freihändl. Agi—
tation 1071.

Brissot 93.

zrutus, Marcus, Zinsen 657, 664.

zuchenberger 1283

Zuchez 445.

Buckland 133.

Buckle, Einfluß der Natur a. d.
Menschenleben 127: mechanische
Entwickelungstheorie 1115.

zücher, K., Methode d. Be—
völkerungsstatistik 108; mono⸗
zraphische deutsche Wirtschafts—
zeschichte 1183 A. Wagners
Lehrbuch 123; Mobilisierung
»er Bevölkerung, Wirkung des
Zuges nach der Stadt 272;
gewerbliche Arbeitsteilung 325;
ßeschreibung und Klassifikation
der Arbeitsteilung 326; Hand⸗
verke Frankfurts i. 14. Jahrh.
349; Terminologie gewerbl.
Urbeitsteilung 350; Berufs—
ählung i. J. 1880 i. Basel 352;
gerufsgliederung d. Bevölker⸗
ing Frankfurts 358; Theorie
der Klassenbildung 395; Be—
prechung der von B. gegen die
Schmollersche Theorie d. Klassen⸗
hildung erhobenen Einwände
398; Vermögensverteilung i.
Frankfurt 911; Eisen u. Acker—
bau 1115; wirtschaftl. Ent—
wickelungsstufen 1127.

Bbühring 697.

Büsch, J. G., Specialforschung,
Werke 118; d. Städten durch
Beziehungskosten von Holz
u. J. w. gezogene Grenzen 267
— 441; engl.Handels⸗
kriege 1049.

Büsching 112.
        <pb n="697" />
        1139]
Büttner 370.

Buhl 826.

Buunge 1082.

Bunsen 216.

Burckhardt, Einwohnerzahl italie⸗
nischer Städte 266; fahrende
Gelehrte 353; Kultur 1115.

Burke, Bedeutung für England
113; engl. Unternehmer 990.

Burns, Zuwanderung v. Lande
848; gleichmäßige Arbeiter—
beschäftigung 844.

Butter, Nathaniel 14.

Cäsar, Handwerker-Kollegien 402;
Verschuldung der Gallier 6566
soc. Reform 966; Befriedigung
d. Heere 966; Widerstand g.
extrem soc. Forderungen 966;
unerbittl. Staatsgewalt 867;
Verweigerung allgem. Schuld⸗
erlasses 967; Kolonistenpolitik
967; Wuchergesetzgebung 1010.

Cahn 665.

Caird, Lohnuntersuchung 753:
Grundwertveränderungen 901
Eesme Taxen 577; Zinstheorie
Calwer 1103.
Camphauseu, Regierungs-Krisen⸗
polititf 953; Handelspolitik

1091/2.

Canning 1069.

Caprivi, 1098/4.

Carey, Siedlung nach Hofsystem
261; Wertbestimmung durch Re—⸗
produktionskosten 609; Schutz⸗
zoll 1102.

Carlyle, Th., Stellung i. d.
Gefchichte d. Nationalökonomik
120; Sklavenbefreiung 722.

Carmer 697.

Castro, Paul de 658.

Catilina 966.

Fato, Wucher 657; Publikanen
968; Fremdenrecht 1027.

Cauwoes, Stellung i. d. fran—
zöfischen Nationalökonomie 121;
Werke 123; wirtschaftl. Kon—
kurrenz 508.

Cavour 1074.

Chamberlain, Unfallversicherung
836; Alters⸗ u. Invalidenvers.
836; casfarischer Stil 1014;
Imperialismus 10097/8.

Chevalier, E., 754.

Thevalier, Michel, Steigerung
d. menschlichen produktiven
Kraft 221; Maschinenzeitalter
224; wirischaftl. Konkurrenz
503; Geldwert 622; engl.⸗franz.
Handelsvertrag 1072.

Cheysson, Haushaltbudgets 600;
Altersversicherung 811; frei—
willige Versicherung 889.

Chigi 910.

Child, Josiah, Merkantilismus;
Hauptwerke 87; Grenzen der

Register.

Bevölkerung in d. Ernährungs⸗
möglichkeit 174; wirtschaftliche
nsnrren 503; Zinsgeschichte

Thristians, deutsch. Effektenbesitz
6409; deutsche Effektenbank—
statistik 692/3; russische staatl
Hypothekeninstitute 700.

Thristus 657.

Thwolson 151.

Fibrario 266.

Ticero 193.

Finna 966.

Tlément, Pierre 121.

Tleveland 1085.

Tlodius 402.

Tobden, individualist. National-
özkonomie 92; Freihandels—
theorie 1064; Agitation 1071;
engl.⸗franz. Handelsvertrag
1072.

Foeur, Jacques 911.

Tohn, G., Blutszusammenhang
u. roher Egoismus 28; Wirt—
schaftsgeschichte Englands 119
Lehrbuch 123.

Folbert, Streben des Merkan—
tilismus nach Herbeiführung
einheitlicher wirtschaftl. Ord⸗
aung 88; Kammergut 304;
Kanalbau 464; Monopolrenten
hdildung seiner Zeit 899; soc
Wirksamkeit 977; franz. Mittel⸗
meerhandel 1042; niederländ.
dauffahrteiflotte 1042; Ziel s.
dandelspolitik 10443 Dar—⸗
stellung s. Reformen, Handels—
politik 1045/6.

Tomte, Auguste, metaphysisch⸗
idealistische Ethik 71; Socio—
logie 72; Positivismus u.
Geschichte d. Nationalbkonomie
120: Zurückführung wirtschaftl.
Kultur auf Naturverhältnisse
138; Geschichtstheorie 1118.

Tondorcet 138.

Fonfutse 151.

Conrad, J., Agrarpolitiker 117;
Jahrbücher für Nationalökono⸗
mie und Statistik 119; Hand—
wörterbuch der Staatswissen—
schaften 120; Preisstatistik 622
Domänenpachten 900; Ge—
treidepreise 1092; Freihandel
1101; Agrarzölle 1101.

Tonsidérant, Victor 95.
Fontarini 677.

Coot᷑ 140.

Coste 888.

Cotta, Zusammenhang d. Boden⸗
verhältnisse u. d. wirtschaftl.
Entwickelung 133; Sonderung
d. Menschen nach Gebirgs—
formationen 144.

Court, Peter de la 491.
Trassus, Häuserwucher 907:

Vermögen 910.

681]

Crompton, 8 120.

Trompton, S. 214.

Cromwell, Territorialstaat 976;
socialer Sinn 977; irische
Grundeigentumsreform 979;
mit d. Volk gegen Aristokratie
1005; Sieg uͤ. Holland 1043:
Handelspolitik 1047/8.

Crũger 448.

Cunningham, W., Stellung in
der Geschichte der National—
ökonomik 130; Faktoren, nach
denen der maschinelle Betrieb
einzurichten 224; Lohnunter⸗
suchung 751/2; engl. Getreide—
preisschwankungen 925.

Cunow 231.

Curtius, E. 127.

Dade, Getreidekonsum 590; Ge⸗
treidepreise 1092.

Dargun, älteste Familienver—
fassung 231; individuelles u.
kollektives Bodeneigentum 369.

Darwin, Charles, Kampf ums
Dasein; Princip d. Zuchtwahl
64/5; Konstanz d. Tierrassen
141; Vererbung tugendhafter
Neigungen 141; einheitlicher
Ursprung aller Menschen 142;
Rassenscheidung 142/3; Ueber—⸗
schätzung d. Vererbung er—
worbener Eigenschaften 148;
Ffher im Kampf ums Geld

Davenant, Charles, Merkanti—
lismus, Hauptwerk, 87; Staats-
einkünfte d. Holländer 283;
wirtschaftl. Konkurrenz 503:
engl. Wollindustrie 1050.

David 1102.

Davies 374.

VAvis 945.

De Candolle, Zukunft europäischer
Kultur bei Einführung jüdischer
Staatsideale 152; Erblichkeit
v. Neigungen 397.

Delbrück, F 169.

Delbrück, R. Regierungs-Krisen—
politik 953; Freihandel 1091.

Demosthenes 910.

Depping 121.

Diesel 213.

Dieteriri, Methode der Be—
völkerungsstatistik 102; Ver—
mögensberechnung 640.

Dietzel, Erwerbstrieb als wirt—
schaftlicher Sinn 33; Ausläufer
d. englischen deduktiven Schule
1109; A. Wagners Lehrbuch 123;
Werttheorie 5665; Kritik der
Grenznutzen-Theoretiker 566;
Freihandel 1101; ab- und zu—
nehmende Erträge in Land—
erwasn * nre 1101;

grar- u. Industriestaat 1103.

Dilke 1102.
        <pb n="698" />
        fki
9

582

Dilthey, gefellschaftl. Organ—
bildung 62; Geschichtstheorie,
Ideenlehre 1118.

Diodor, Schrift 12; Bevölkerungs
abnahme Agyptens d. Fremd—
herrschaft 170.

Diokletian 968.

Disraeli, Regierungsweise 981;
cäsarischer Stil 1014; Cobden⸗
lub 1096; koloniale Erobe—
rungspolitik 1097.

Dove 127.

Droysen 1122.

Drude, Einfluß d. Natur auf d.
Menschenleben 127; Verhältnis
zwischen geographischer Ver—
breitung von Tier u Pflanze 137.

Drusus, Livius 966.

Ducpétiaurx, Haushaltungsbud⸗
—

Duhring 98.

Dürckheim, sociologische Behand⸗
lung der Arbeitsteilung 325
zunehmende Arbeitsteilung und
wachsende Solidarität 862:
wirtschaftl. Fortschritt; Arbeits-
teilung 1116.

Dürer 910.

Duncker 282.

Dunoyer, Charles 91.

Dupin 5986.

Fberstadt, Hypothekenverschul⸗
dung 647, 699; Miets-
steigerung 905; Mietskaserne
906.

Eden 814.

Eduard IV. v. England 1037.

Eduard VI. v. Eugland 1037

Ehrenzweig, feuerversicherungs—
statistische Daten 798; Lebens—
versicherungspolicen 801/2.

Elisabeth v. England, Bauern—
chutz 980; Geseß v. 1589 980/1
dansische Vorrechte 1037;
Küstenschiffahrt 1038; Verbot
d. Schafausfuhr 1050; Ge—
treidehandelspolitik 1051.

Elliot, G. 878.

Ellison 515.

Elm 851.

Fister 120.

Fmin Pascha 163.

Emminghaus 798.

Encyklopädisten 71

Enfantin 9495.

Fugel, Ernst, Statistik 115
Altersaufbau d. preuß. Be—
völkerung 161; Kostenberech—
nung f. verschiedene Arten
mechan. Kraft i Verkehr 219;
rädtische Wohnweise 276
Statistik d. preuß. Staats
beamten 313; Preisregel 608
Arbe itss u. Vermbgensein—
ommen 916; Würdigung s. Ein⸗
ommensuntersuchungen 9is;
Progression d. Eintommens

Register.

klassen 918/9; preuß. Ernte—
schwankungen 925.

Engels, Friedr. Socialismus
95, 98; Bevölkerungsproblem
175; Arbeitsteilung 865
Privateigentum an produktivem,
nit individuell körperlicher
Arbeit des Eigentümers zu—
ammenhängendem Kapital881
Arbeitsteilung und Klassen—
zildung 409; wirtschaftliche
Konkurrenz 503; Verelendungs⸗
heorie 997; Revolutionsgedanke
1011; Geschichtstheorie 1115/6.

Fpikur, Ethik 71; Stellung in
d. Geschichte d. Staatswissen—
schaften 78; Einfluß auf Staats—
wissenschaft d. Mittelalters 80

Frasmus 357.

Fratosthenes 1026.

Fulenburg, Einwohnerzahl
Pfälzer Dörfer im 15., 18. u.
19. Jahrh. 263; deutsche Pro—
duktionssteigerung 941.

Evert, preußische Privatvermögen
884; preuß. Vermögensver—
teilung 911/2.

Faucher, Jul. 92.

Faucher, Léon, 121.

Fechner 22.

Feil 349.

Ferdinand v. Arragona 976.

Ferguson 325.

Feuerbach 71.

Fichte, staatswissenschaftl. Haupt⸗
werke 93; Eigentumstheorie
389; Taxen 577.

Fischer 295.

Flesch, Arbeiterentlassung 738
„Arbeitsverschiebung“ 845,
Flürscheim, deutscher Socialis⸗
mus 88; empirische Grundlage

seiner Bodenreform 902.

Forbonnais, Merkantilismus,
Hauptwerk 88; auswärtiger
Handel 1061; Handelsbilanz⸗
—*— 1068.

Forssae 199.

Fouquet 911.

Fourier, Werke, Lehre 95;3 Ma—
schinenzeitalter 224; wirtschaftl.
Konkurrenz 503; Beseitigung
d. Wirtschaftsschwankungen aus
Naturereignissen 926; Auf—
ösung d. Großstaaten 1018
Periodenlehre 1119.

roville, Volkseinkommen 596.
V. Frankreichs 640; Lohnunter⸗
suchung 752; Land- u. Haus—
oermögen i. Frankreich 908
amerikanische Plutokratie 911.

Francke, E. 112.

Franklin, Definition d. Menschen
190;: Arbeiterträgheit 758.

Franz J. v. Frankreich, Auf⸗
richtung d. Monarchie 1044;
Handelspolititk 1044.

1140
Franz 269.
freifingen, O. v. 1117.
zreund 851.

edeeee 566.

Friedrich der Große, Quelle von
Moral und Recht 63; Taxen
577; Kreditrecht, Schutz d.
Zchwachen 657, 659; Land⸗
chaften 697; Viehversicherung
302; Krankenversicherung 81935
zleichmäßige Arbeiterbeschäfti—
iung 841; Krisenpolitik 942;
Bauernschutz 985; Ideal mo—
archischen Fürftentums 1015;
Handelspolitik 1053,7; Über—
schätzung d. auswärt. Handels
1061.

Friedrich Wilhelm, d. große
Kurfürst 1058/7.

Friedrich Wilhelm J., autorita—
tive Beilegung v. Arbeits-
streitigkeiten 808; Krisenpolitik
942; Bauernschutz 985, 1015;
Handelspolitik 1053/7.

Irende 1097.

Fuchs, Carl Johannes, Agrar—
geschichte 119; amerikanische
Volkswirtschaft 119; Liver—
pooler Baumwollhandel 515;
Mietssteigerung 905; engl.
Ernteschwankungen 925.

Fugger, Bankgeschäft 677; Ver—
moͤgen 910; Schulden Karls V.
1040.

Gaius 389.

Galiani, Speeialforschung 1183;
Zinstheorie 662, 663; franz.
Handelspolitik 1046; Handels⸗
bilanzlehre 1063.

Balton, Francis, Vererbung er⸗
worbener Eigenschaften 143;
Blutsverwandtschaft bedeuten—
der Männer 398.

Banilh 118.

Sans 280.

Gassendi 71.

Baunton 1102.

Gebhard 838.

Geering, Tr., monographische
Wirtschaftsgeschichte 118; Be—
rufsarten d. Baseler Safran⸗—
zunft 349.

Feiger, L. 192.

Genovesi, Antonio 87.

Benucius 963.

Beorge, Henry, Würdigung 88;
Landspekulation 901; einseitige
Beobachtung 902.

Bérando 121.

—A

Gide, französische Nationalökono—
mit 121; Werke 128; Behand⸗
lung der Einkommenslehre 888.

Hiffen, englisches Volksvermögen
444; Volkseinkommen 596; Eng⸗
lands Volkseinkommen 639/40;
zgl. Effektenvermögen 642:
        <pb n="699" />
        1141)]
engl. Arbeiterlöhne 754; engl.
Arbeiterstatistik 769; Land-,
Haus- u. gewerbl. Vermögen
Englands 908; desgl. Arbeits—
u. Vermögenseinkommen 916
Bedeutung 918.

Gladstone, Postsparkasse 708;
Inaugurierung d. Arbeiterver⸗
sicherung 814; Verstaatlichung
derselben 817; Regierungsweise
981; Zollreform 1071, 1078;
Imperialismus 1097.

Gneist, v. 264; Lehre v. Beruf d.
soc. Königtums 1015; Ge—
schichtstheorie 1118.

Gobineau, Rassentheorie 140;
Resultate d. Rafssenfrage 158;
Klassengegensätze u. Rasse 395;
Zurücksinken ganzer Völker durch
Verlust ihrer Aristokratie 410

Godin 95.

Godwin 93.

Gürtz-⸗Wrisberg 899.

Goethe, Arbeitsteilung 866
menschlicher Fortschritt 1185.
Goschen, Diskont u. Wechselkurs

Einkommensuntersuchung

Gossen 566.

Gotard 890.

Gothein, E., Bodenverhältnisse
u. wirtschaftl. Entwickelung
133; Ansätze z. öffentlicher
——— ation i. 16. Jahrh.

Gothein, G., Freihandel 1101.

Gracchen X h

Graunt, John 112.

Gresham, Thomas 1087.

Grimm 3842.

Grisebach 127.

Grosse 231.

Grote 546.

Grotius, Hugo, geselliger Trieb
27; Ethik 71; Naturrecht,
Hauptwerk 82; socialer Trieb
83; Eigentumstheorie 390;
Freiheit d. Meere 1060.

Grotjahn 594.

Grünberg 119.

Gus6rard, Wirtschaftsgeschichte
121; Geldwert 622.

Guillaumin 121.

Guizot, französische Wirtschafts-
geschichte 121; Klassenkampfe
956.

Guttenberg 18.

Guyot, A. 127.
adrian 1028.
ahn, Ed., Einfluß der Natur
auf d. Menschenleben 127; zeit⸗
liche Folge v. okkupatorischer
Thätigkeit, Hackbau, Viehzäh—
muͤng, Ackerbau u. Viehwirt—
schaft 195; Entstehung d. Vieh—
zähmung 186; älteste Fort⸗—
schritte d. Landbaues 201;

Register.

Rinderherden geheiligtes Stam⸗
meseigentum 370.

—XW

alle, v. 119.

aller, K. L. v. 118.

dalley 112.

damilton, Alexander, Schutz-
zolltheorte 1066; Vereinigte
Staaten 1068; Prämien 1109.

dampke, C., Hallische Haushalt—
rechnungen 600; Verwaltungs⸗
kosten u. Entschädigungen d—
Berufsgenossenschaften 830.

danauer 665.

Sann 127.

vansemann 640.

hansen, G. 276.

Hanssen, G. 117.

dee friedl. Socialreform
1007; Zollreform 1069; Frei⸗
handel 1074.
argreaves, J., 214.
arrison, F., Positivismus 120;
wirtschaftl. Fortschritt u. Unter—
nehmer 892

Hartenstein, Offentlichkeit 15;
Institutionen 63.

Hartley 28.

Hasbach, W., Wirtschaftsgeschichte
Englands 119; engl. Hülfs—
kafssenfrequenz 817; engl. ländl.
Arbeiterzustände 968.

durzngrn 275.
axthausen, Rentabilität d. Güter
in Rußland und Mitteleuropa
132; Zusammenhang d. Boden⸗
verhältnisse u. d. wirtschaftl.
Entwickelung 133.

Heckel 310.

—* 172.
eeren, Göttinger kulturhistori—
sche Schule 113; wirtschaftl
u. sonstige Kultur u. Natur—
verhältnisse 188; griechische
Handels⸗ u. Verkehrsfreiheit
soes⸗

hegel, öffentliche Meinung 14
Institutionen 63; Ethik 71
Stellung i. d. Geschichte d.
Staatswissenschaften 1138; Be—
rufsteilung 366; Eigentums⸗
theorie 389; Marx' Anknüpfung
11156; Geschichtstheorie
11179.

egewisch 118.

ehn, Einfluß der Natur auf
Menschenleben 127; Untergang
des römischen Reiches durch
Rassenmischung 147; Weinbau
592; Entwickelungstheorie 1115.

zeinrich VII. v. England 1037
zeinrich VIII. v. England 1037.
seinrich J., König, 264.

zeld, A. 119. —

delferich, E. v., monographische
Specidiforschung 119; Geld—
vert 622.

683

Helfferich, K. Münzverschlechte—
rung 529; Agrar⸗- u. Industrie⸗
staat 1108.

Helvetius, Egoismus 82; Zurück⸗
führung d. Volkscharakters auf
d. geistigen Kollektivkräfte 145.

Henning 262.

Heraklit 77.

Herbart, Sprache u. menschliche
Gesellschaft 11; Ethik 78;
Marktaustausch gleicher Werte
573; Geschichtstheorie 1118

Herbert von Cherbury 82.

Herder, Sprache und Schrift 12;
Natur und Völkerleben 127;
Zurückführung d. wirtschaftl.
u. sonstigen Kultur auf d.
Naturverhältnisse 138; Rassen⸗
u. Völkerunterschiede 140; me⸗
chanische Entwickelungstheorie
1114; Kultur 1115.

Herkner, Industrie- u. Arbeiter—⸗
schilderung 119; Neuzuziehende
in Mühlhäusen 295; Anteil d.
Arbeiter u. Unternehmer an d.
Bevölkerung Frankreichs 345;
Arbeitslosenversicherung 8351
Krisentheorie 945.

Hermann, E., menschlicher Kör—
per und Maschine 190; moderne
n 220; Kartoffelkonsum

Herrmann, F. B. W., Altruis⸗
mus und Egoismus zur Er—
klärung wirtschaftl. Handlungen
33; individualistische National⸗
ökonomie, Hauptwerk 91; Preis⸗
bestimmungsgründe 570; Ka⸗
pitalbegriff 6363 Lohnfonds⸗
theorie 760.

dertzka, deutscher Socialismus
98: Valutaentwertung 629.

Herzberg 1057.

Hesiod 959.

»ettner 138.

dewins 751.

beydt, Arbeiterversicherung 814;
Knappschaftsversicherung 819;
Versicherungsbeiträge d. Unter⸗
nehmer 820; 8wangskranken⸗
versicherung 820.

Highs, Th. 214.

Hildebrand, Bruno, historische
Nationalökonomie, Hauptarbeit
117; Jahrbücher für National⸗
zkonomie u. Statistik 119; land—
wirtschaftl. u. gemischte Be—
triebe i. Thüringen 346; Na—
tural⸗ u. Geldwirtschaft 552;
Grundeigentumsverteilungs183;
Entwickelungsstufen u. Theorie
1116.

Hildebrand, R. 371.

HFille 868.

hillebrand 154.

zue 119.
        <pb n="700" />
        J

584.

Hobbes, Bedingtheit des Sitt⸗
lichen 43; Quelle von Moral
u. Recht 63; Ethik 71; Natur—
recht, Hauptwerk 82; monarchi⸗
sche Staatsallmacht 83; Legal⸗
theorie in d. Eigentumsfrage
390.

Hobson, Großtechnik u. öffentl.
Korporationen 222; Maschinen⸗
zeitalter 224.
ölderlin 365.
offmann, J. G., realistische
Schriften, Ausbildung d. Sta—
tistik 115; Zunahme d. Be—
völkerung 168; Hausierhandel
514; Natural- u. Geldwirt—
schaft 555; Hufenpreise 900.
olmes 911.
olyoake, genossenschaftl. Agita⸗
tion 445; Intoleranz d. Unio—
nisten 863.

Homer 199.
orn 269.
orwiez 72.
owe, Elias 215.
owell, G. 120.
uber, F. C., europäische Aus—
fuhr nach Indien 488; Agrar—
u. Industriestaat 1103.
uber, V. A. 445.
übbe⸗Schleiden 182.
üllmann 113.

Humboldt, A. v., Erdkunde u.
realistische Forschung 116;
Nährfähigkeit eines Bananen- u.
Weizenfeldes 181; Abhängigkeit
d. Menschen, Tiere u. Pflanzen
hvon d. Natur 137; Knaben—
zgeburtenüberschuß in Neu—
spanien 163; Araber, Begründer
d. physikal. Wissenschaften 207;
Schätzung d. Muünzbedarfs 541.

dumboldt, W. v., Zollreform
1069; Geschichtstheorie 1118.

hume, David, Ethik 72; indivi⸗—
dualistische Nationalökonomie
90; Bevölkerungslehre 159;
Methode d. Bevölkerungsstatistik
102; Zusammenhang d. mensch⸗
lichen Eigenschaften mit d.
iußeren Natur 137; Volks—
harakter u. geistige Kollektiv—
kräfte 145; Natural- u. Geld—
wirtschaft 555; Bestimmungs-
zrund der Zinshöhe 635;
dandelsbilanzlehre 1062/3, 1107
bis 1108; Freihandelstheorie
1064.

duskisson, Regierungsweise 9881
freihändl. Reform 1069.

Hutcheson 72.

—8 690.
utten 357.
Jackson 1015,

Jaffs, E., engl. Privatbankiers
680; Zukunfted. engl Wechsel⸗
makler u. Diskonthauser 691.

Register.

danet, El. 912.

anngsch 359.

Fastrow 850.

Jaurdos, Generalstreik 865; social⸗
dem. Mehrheit f. opportun.
Politik 994.

Ibu Batutu 256.

Jefferson 1084.

Fellinek 57.

Jenks, Konkurrenzkosten 507
Bankkorruption 514; Groß—
betrieb u. Konkurrenzsteigerung
516; Preispolitik d. Kartelle
580.

Fesaia 910.

Jevons, Messung d. Gefühle 23,
Werttheorie 566; Kritik d.
Produktionskostentheorie 607.

Ihering, R. v., Wanderbrauch d.
Indogermanen, Xer sacrum
der Roͤmer 177; Übergang vom
Holz⸗ zum Steinbau 204; Ent⸗
stehung d. Sonntags 740; Gesch.
d. Technik 1115.

Inama-Sternegg, K. Th. v.,
deutsche Wirtschaftsgeschichte
118; Siedelung nach Dorf⸗- u.
Hofsystem 261; Vermögens
berechnung 640.

ngram, J. K. 120.
odl 1115.
ohnson 1049.

ones, Lloyd 120.

Juglar, Cloͤment 945.
nlius II. 910.

zung 259.

Juraschek, österreichische Aktien—
gesellschuaften 444; Noten u.
Papiergeldstatistik620; Wechsel⸗
statistik 654.

Justi, J. H. G. v., merkanti⸗
listische Lehrbücher 87/88; Be⸗
völkerungspolitik 174.

Justinian 657.

därger 988.

dampfmeier 945

daut, Ethik 71; England 1049;
Entwickelungstheorie, ewiger
Friede 1118.

dapp, E. 127.

darl der Große, Unterdrückung
d. Vereine u. Schwurgenossen⸗
schaften 403; Armenpflege 786
dandelspolitik 1028; Gastrecht
1031.

darl V. v. England 1051.

darl IV. 1032.

sKarl V., Einkommen 283, 910
Fuggersche Schuldknechtschaft
1040.

daufmann 310.

Kautsky, deutscher Socialismus
98: Gewinne kaufmännischer

Fabrikleiter 337; Recht auf
Arbeit 731; Lohntheorie 761;
Interkonsumtionstheorie 944
detzerrichter 995.

[1142
Kawelin 379.

Kay, John 214.

Ketile 870.

Keußler, Vorkommen kleiner Dör—
fer u. Höfe nebeneinander in
Rußland 262; Einwohnerzahl
russischer Dörfer im 16. Jahrh.
u. jetzt 263; Beginn städtischen
Lebens in Rußland 267; Land⸗
politik für Rußland 379.

diaer, Einkommensberechnung f.
Norwegen 888; Arbeits⸗ u.
Vermögenseinkommen 916.

dindlinger 260.

King, Gregory, Preisregel 603;
Vermögensverteilungsdaten
910; desgl. Arbeits- u. Ver—
mögenseinkommen 916; engl.
Agrarstatistik 17. Jahrh. 980.

dirdorf 952

dleisthenes 960.

dleomenes 961.

dlüber 555.

stelüpfel, Verhältnis zwischen
Edelmetallproduktion u.⸗Cirku⸗
lation 549, 618.

Knapp, G. F., Statistik 115;
Agrargeschichte 117 -119; Mei⸗
tzensche Siedelungstheorie 262;
Großbetrieb d. Gutsherrschaft
als Anfang kapitalistischen Be—
triebes 418.

Knebel 710.

Knies, Karl, Altruismus und
Egoismus z. Erklärung wirt—
ichaftl. Handlungen 33; Sta—⸗
istik als Wissenschaft 115;
vistorische Nationalökonomie,
dauptwerke 117; Marx' Kapital⸗
begriff 637; Zinstheorie 663;
mittelalterliche Kreditorganisa⸗
tion 678; Notenverbot 682;
öffentl. Hypothekarkredit der
Schweiz 699.

Kohl, J. G., Zusammenhang von
Natur u. Geschichte 127; Ab⸗
hängigkeit d. Verkehrslinien
von“ d. Erdoberfläche 133;
englisches Wesen 156.

Kollmann, Volkseinkommen 596;
Oldenburgs Vermögen 640;
Grundrentenbildung 902.

draus, Ch. J. 91.

drause, 3 W. 690.

drause, K. Ch. Fr. 389.

Krünitz, J. G. 112.

Krug 900.

Krupp, Organisation d. Groß—⸗
betriebs 483; Sparprämien 710.

Kruse 529.

Kulischer 751.

Labounlaye 230.

Lamarck, Vererbung erworbener
Eigenschaften 148; Volkscharak—⸗
ter u. geistige Kollektivkräfte 145.

damprecht, K., deutsche Wirt—
schaftsgeschichie 118; bevölke—
        <pb n="701" />
        1143)

rungsstatistische Berechnungen
des Trierischen Gebietes 188
Wassermühlen der deutschen
Dorfgenossfenschaften 208; All—
mendegröße j. Trierischen 371
Trierische Ackerpreise 899; Ge—
treidepreisschwankungen 925;
Klassenkämpfe 956; Geschichts-
theorie 1121/2.
Landau 261.

Lange, F. A. 409.

Lapouge 410.

Lasker 821.

Laspeyres, Preisstatistik 622.

Lassalle, Bedürfnislosigkeit 26;
persönliche Freiheit und Rechts-
regulierung 58; Anlehnung an
Ricardo 95; Würdigung als
Socialist 96; Stoff und Gedanke
zur Förderung der Erkenntnis
103; Legaltheorie in d. Eigen—
tumsfrage 390; Abstinenztheorie
663; Recht auf vollen Arbeits⸗
ertrag 731; Lohntheorie 760;
Vermögen, Voraussetzung s.
politischen Thätigkeit 915; Ein—
kommensverteilung 918; Be—
deutung f. Charakter d. deutsch
Socialdemokratie 995; Bis—
marck 1005; preuß. Königtum
1015; Geschichtstheorie 1118
wirtschaftl. Entwickelungstheo⸗
rie 1119/20.

Lauderdale, Arbeit ersparende
Wirkung d. Geldes 555; Zins⸗
theorie 662.

Laurent, E. 121.

Laveleye, Emil de 121.

Laveleye, George de, Effekten⸗
oe 645; Emiffionssiatiftik

Laves 856.

Law, Gründungen 889; liberale
Koͤlonialpolitik 1046.

Lawrow, Geschichtstheorie 1122/8.

Lazarus, Gefühl d. Zugehörig⸗
leit 31; Definition d. Sitte
49; Geschichtstheorie 1118.

Leber 622.

Lehmann 520. —

deibniz, metaphysisch⸗idealistische
Ethik 71; Taren 577.

Lenormant, F., Schmiedekunst
348 Entwictelungstheorie 1115

Le Play, Beschreibung d. socialen
Gegenwart, Haushaͤltungsbud
gets 121, 596, 600; Frauen⸗
und Familienfrage 231; man—

gelnde Stabilität des heutigen
Familienlebens 247.

Leroy⸗-Beaulien, zukünftige Be—
völkerungszahlen 182; Pariser
Löhne 754.

Leser 10438.

Leslie, Th. E. Cliffe, 120.

Lessing 1117.

Letronne 622.

Register.

Levassenr, Ernest, französische
Statistik, Hauptwerk 1155 fran⸗
zösische Wirtschaftsgeschichte,
Zauptarbeit 121; Einwohner—⸗
zahl v. Paris gegen 1800 266;
Bröße u. Einwohnerzahl ver—
schiedener Staaten 283; Geld⸗
wert 622; Haus- u. Grund—
besitzverteilung 913.

Lexis, W., Statistik 115; fran—
zösische Volkswirtschaft 119;
GBeld⸗, Bank- u. Börsenwesen
119; Münzgewichte 539; Pa—
rallelwährung 546; internatio⸗
nale Doppelwährung 550; Edel⸗
netallproduktion 618; Krisen⸗
theorie 945; Krisenklassifikation
917.

dieinius, Stolo 968.

Liebig, Gesetz d. abnehm. Boden
ertraͤges 220, 897.

diefmann 873.

Lincoln 1015.

dippert 193.

rift, Friedrich, Bedeutung f.
Volkswirtschaftslehre, Werke
116/117; Schutzzolltheorie
10667;3 Folgen d. Agitation
1071; Handelsverträge 1077
Erziehungstheorie 1105; Ent
wickelungstheorie 1114.

Liverpool, Lord, engl. Volks⸗
einkommen 602.

Livingstone 145.

Livius 963.

Locke, Bedingtheit des Sittlichen
43; Ethik 71; Naturrecht,
Hauptwerk 82; angeborener
socialer Trieb, Stellung unter
d. Vertretern d. Naturrechts
83; Volkssouveränität 83; indi⸗
vidualistische Volkswirtschafts—
lehre 88/89; geistige Kollektiv⸗
kräfte u. Volkscharakter 145
Eigentum u. „Arbeitstheorie“
389.

Lombroso, lagidischer Merkanti—
lismus 1027.

dongstaff 276.

Loria, soe. Bündnisse 1005.

Losch 842.

dotmar 7384.

Lotz, J. F. E. wirtschaftl. Selbst⸗
interesse 82; individualistische
Ieionoalblonemler Hauptwerk

Lotz, W., Monographien d. Geld⸗
u. Bankwesens 119; Freihande!
1101; Agrarzölle 1101.

Lotze, Trachten nach Lust als
Triebfeder prakt. Wirksamkeit
20; über Gefühle 21; Urteil
anderer als Stellvertreter eige—
nen Gewissens 31; gesellschaftl.
Organbildung 62; Ethik 72
Kenntnis d. Thatsachen 108

685
Grundlage d. technischen Ent—

wickelung 190.

Louis Philipp v. Frankreich 1069.

Lubbock, sittliche Urteile 48; per⸗
sönl. Freiheit bei Wilden 49;
realistische Forschung 116; regel⸗
lose Geschlechtsgemeinschaft oder
allgemeine Gruppenehen am
Anfang menschlicher Entwicke—
pn 234; Entwickelungstheorie

Ludlow, J. M., Stellung in d.
Geschichte d. Nationalökonomik
120; ——— Agita⸗
tion 45; ältere Hülfskassen⸗
Inesit 814; Begräbnisgelder

Ludwig der Heilige 1044.

Ludwig XI. von —
Aufrichtung d. Monarchie 1044;
Handelspolitik 10445.

Ludwig XIV. von Frankreich,
Handelspolitik 1048; Kampf
gegen Holland 1050; Bestechun⸗
gen 1052.

Luiher, Wirtschafts- u. Social⸗
politik 80; fürstliche Einkommen
283; Kaufleute 357; Tarxen 577;
Kreditverurteilung 658.

Lux 214.

Lyell 189.

Maaßen, Zollreform 10689.

Mably 93.

Macaulay 910.

Macchiavelli 85.

Macculloch, große Sterblichkeit
Londons im 16. u. 17. Jahrh.
172; Kapitalbegriff 637.

Mac Kinley 1085.

Mac Lennan 234.

Macleod, Werttheorie 566; Kri⸗
vr d. Produktionskostentheorie

7.

Mac Mahon 1087.

Macpherson 1049.

Madison 1084.

Maine, H., Institutionen in d.
Entwickeluͤng d. Gesellschaft 63;
realistische Forschung, Haupt—
werke 116; patriarchal. Fami—
lienverfassung 281; Händler d.
Dorfes in nicht Ge⸗
meindemitglied 334; irisch⸗kelti⸗
sche Eigentumsverhältnisse 370;
keltische Equites, röm. Patricier
u. attische Eupatriden u. Vieh—
besitz 371; Entwickelungs⸗, Ge⸗
schichtstheorie 1120.

Maistre, J. de 1183.

Malthus, Bedeutung für d. Be—
völkerungslehre 159; bevölke⸗

rungspolitisches Ideal 1743;
Lehre, Würdigung, Folgen 175;
Unwirksamkeit seiner Empfeh—
lung der Enthaltsamkeit 1763
Zinstheorie 662/3; Grundrente
897; Krisentheorie 948.
        <pb n="702" />
        35
4

686

Mandeville 758.

Mantellier, Geldwert 622; Lohn⸗
untersuchung 752.

Mantuanus 3095.

Marc Aurel 664.

Marheinecke 49.

Marius, Massenkonfiskation 965;
Freiwilligenwerbung, Befrie—
digung d. Heere 966.

Marlo 98.

Maroussem, Graf 121.

Marres, de la 112.

Marschall, v. 1094.

Marshall, Maschinenzeitalter 224
moderne Unternehmer 892

MNartin 216.

Marrx, Karl, Anlehnung an Ri—
zardo 95; Lehre und Kritik,
Hauptwerke 96/98; Würdigung
seiner soeialen Theorien im Zu⸗
sammenhang mit seiner Rassen⸗
zugehörigkeit 152; Bevölke—
rungsproblem 175; Maschinen⸗
zeitalter 224; Erweiterung d.
rüheren Beobachtungen über
Arbeitsteilung 325; Arbeits⸗
zerlegung — Arbeitsteilung d—
Manufakturperiode 351; Kritik
d· von Marrx behaupteten Folgen
d. steigenden Maschinenanwen—
dungs852; Verlangen nach centra⸗
liftisch geleiteter Arbeitsteilung
363; Privateigentum an pro—
duktivem, mit individuell kör—
perlicher Arbeit des Eigen—
tümers zusammenhängendem
Kapital 881; Zurückführung
d. Klafsenbildung auf Ver—
mögens⸗ u. Einkommensun—
gleichheit Z58; Terminus Manu⸗
faktur 433; Reduktion d. Pro—
duktionskosten auf Arbeit 608;
Beispiele gesunkener Produk—
tionskosten 615; Kapitalbegriff
637, 638; Ausbeutungstheorie
363; Recht auf Arbeit 7313;
Akkordlohn 746; Lohntheorie
7602; Verteilungsproblem 883;
Sinken d. Unternehmergewinns
395; Beurteilung d. Einkom⸗
mensverteilung 917/8; Krisen⸗
theorie 944; eien
3246; Periodizitätslehre 9495
Bedeutung f. Charakter d.
deutsch. Socialdemokratie 995;
Revolutionist, Evolutionist 996;
Fanatismus, Klassenhaß 997;
3. Bd. d. „Kapital“ uͤ. Mehr⸗
werttheorie 1012; Freihandels⸗
theorie 1067; Geschichtstheorie,
Hegels Dialektik 111546, 1118
sitti. Fortschritt 1185.

Masius 798.

Maurice M45.

Maury, F. 212.
May, Vermögensberechnung 641;
deutsches Bolksceinkosnmen ge⸗

Register.

deutsches Lohneinkommen 885
deutsche Konkursverluste 890
Krisenpolitik 950.

Mayr, Georg v., Statistik,
nporwerie 115; Altersaufbau

Mazarin, Vermögen 911; Politik
1944.

Medizi, Bankgeschäfte 677; Ver⸗
mögen 910; Bedeutung privater
Vermögen 914.

Mehring 98.

Meiners 118.

Veitzen, August, Statistik, Haupt⸗
arbeit 115; Agrargeschichte,
dauptwerke 117; Weidegenossen⸗
chaften d. Kelten u. Germanen
198; Markgenossenschaft 237
Ziedelungstheorie, Dorf⸗ u.
dofsystem 261/2; Vieheigentum
eltischer Viehweidegenossen⸗
schaften 370; Differenzierung
d. Germanen nach Viehbesit
371; Hufenpreise 899.

Delanchthon, Stellung zur sog.
natürlichen Religion 82; Er—
klärung der Ungleichheit der
Stände 895.

Meline 1088.

Melon 88.

Meltzer, erster römisch-kartha—
gischer Handelsvertrag 1025;
desgl. vierter 1026.

Nendelssohn 690.

Menger, Carl, englische deduktive
Schule 110; Stellung als
nationalökonomischer Forscher
119; Werttheorie 566; Kapital⸗
begriff 638; Zinstheorie 6683.

MNenzel, A. 806.

Deyer, Ed., semitische Charakter⸗
züge 144; Klassenkämpfe 956;
griechische Besitzgegenstände 958
Breysigs Anknüpfung 1122.

Miaskowski, A. v. 117.

Micha 910.

Michaelis 945.

Mill, James 943.

Dill. J. St., Verlangen nach
Reichtum als Ursache der Volks—
wirtschaft 33; Ethik 71; Utili⸗
arismus 73; individualistische
Rationalökonomie, Hauptwerk,
)1/2; Methodenlehre 110; Ne—
Jation eines allgemein menschl.

Lharakters, Herleitung d. Volks⸗
virtschaftslehre aus überall
leichem Erwerbstrieb 140;
zerhältnis des Engländers zur
Arbeit u. Langeweile 156; pessi⸗
nistische Bevölkerungslehre 175
Enthaltsamkeit im Geschlechts—
oberkehr 176; Frauen- und
Iucenteme 231; Uebersetzung
des engl. Detailhandels 864
aatürlich-ökonomische Eigen⸗
umstheorie 889; wirtschaftl.

1144
sonkurrenz 503; Theorie d.
Tauschwertes 565; Einteilung
d. Angebots 607; drei Pro—
duktionsfaktoren, Kapitalbegriff
336; Lohntheorie 759/60; Ein⸗
kommenslehre 880; Verteilungs⸗
problem 883; Grundrente 897;
empirische Grundlage s. Boden⸗
reform 902.

Millerand 994.

Miquel 640.

Mirabeau 174.

Mischler, E. 115.

Mithradates 965.

Möller, K. 848.

Möser, Justus, nationalök.
Litteraturgeschichte 113; Hof—⸗
system 260.

Mohl, R. v., Sociologie 72;
Familienwirtschaft 231.

Moleschott 997.

Molingaeus 662.

Molinari 848.

Mommsen, Th., historisch-rea⸗
listische Forschung 116; Ent—
wickelung d. individuellen Eigen⸗
tums bei den Römern 869;
römisches Geldwesen 554;
römische Wirtschaftskrisen 927;
Klassenkämpfe 956; kaiserliche
Verwaltung d. Provinzen 967;
röm. Beamte 968; röm. Handels⸗
politik 1027.

Mone, Hof- oder Dorfsystem 261:
Einwohnerzahl badischer Dörfer
i. 15. 16. u. 19. Jahrh. 263.

Mongealle 1114.

Montchretien 1037.

Montesquieu, Natur u. Menschen⸗
leben 127; Zurückführung der
wirtschaftlichen u. sonstigen
Kultur auf Boden u. Klima
138; Legaltheorie i. d. Eigen⸗
umsfrage 390; mechanische
Entwickelungstheorie 1114.

Moreau de Jonnès, Statistik 115;
Lohnuntersuchung 752; franz.
Kolonialhandel 1046.

Morel 579.

Morelly 983.

Morgan, Lewis H., realistische
Forschung, urgeschichtliches
Hauptwerk 116; Menschenzahl
der Indianer-Bunde 169; Er—
findung der Töpferei 194; das⸗
elbe der Eisengewinnung 201;
ilteste Familienverfassung 231;
regellose Geschlechtsgemeinschaft
oder allgemeine Gruppenehen a.
Anfang d. menschlichen Ent⸗
wickelung 234; Entwickelungs⸗
theorie 1118; „Wildheit“ „Bar⸗
barei“ 1115.

Morgan, P. 1086.

Morus, Thomas 983.

Moser, J. J. 467.

Müuhrn 127.
        <pb n="703" />
        1145]

Müller, A. 118.

Müller, J. v. 664.

Mulhail, Getränkekonsum 593
Volkseinkommen verschiedener
dänder 596/7; Einkommens-⸗
berwendung zu verschiedenen
Zwecken 599; Vermögensberech⸗
nung 641; deutsches Volksein⸗
kommen 884.

Mun, Thomas, Merkantilismus,
Hauptwerke, 87; Handels⸗
bilanzlehre 1063.

Mundella 870.

Napoleon J., Ertragssteuersystem
307; Pfandleihhäuser 706;
conseils de prud' hommes 869:
Feudalsystem 9813 Grundlage
Casarismus 1005; Handels
politik 1047; Louifiana 1075.

Naͤpoleon III., Credit Mobilier
692; Credit Foncier 701:
Arbeiterversicherung 8143 Frei—
handel 1072, 1074; Wünsche
bᷣez. Belgiens 1095.

Nasmyth 216.

Rasse, Ei, Specialforschung 119
mittelalterliche Kreditorgani—
sation 678; Häuerlöhne 154
Einkommensuntersuchung 918.

Naudé, W. 1046.

Raumann, Fr. 1108.

Recker, Bedeutung s. Arbeiten
113; urfachen d. Lohndrucks 758:

Nero 910.

Nesfield 393.

Neumann, J. F., Begriffsunter⸗
suchungen 105; objektiver u.
subjektiver Wert 566; Ver—⸗
mögensbegriff 638; Vermögens⸗
steuerstatistik 912; Progression
d. Einkommensklassen 918:
Einkommensentwickelung 920.

Neumann, Kaspar 112.

NReumann, M. 665.

Reumann-Spallart 654.

Neymark, engl. u französischer
Efsseltenbesiz 642; Zinsherab⸗
setzung v. Effekten 665/6.

Nicholson, Maschinenzeitalter
221; Gläubigerstaat u. Macht
abnahme 1098.

Niebuhr, B. G., Bedeutung f.
ealisusche Forschung 1163
Klaffenkämpfe 956; friedliche
Socialreform 1007.

Nietzsche 1122.

Nissen, italische Städtebaukünste
88 erfler romisch⸗ karthagischer
Handelsvertrag 1025.

Ninzsch, Bedeutungf. d national⸗
zonomisch⸗realistischegorschung
116; Bedeutung f. d. Wirt⸗
schaftsgeschichte 1183 Tribur
2614; Klaffenkämpfe 9563; erster
römisch⸗karthagischer Handels—⸗
bertrag 1025; Breysigs An—
fnüpfung 1122.

Register.

Rorth, wirtschaftliche Konkurrenz
503; Handelsbilanzlehre 1063

Nostiz, v. 754.

Nowacki, A. 195.
Dettingen, v. 115.

Oldenberg, Arbeitslosigkeit 1892
u. 1895 841, 843; Arbeits⸗
losenversicherung 880; Agrar⸗u.
Industriestaatsproblem 1108/4

Oppenheimer, Franz, Konkurrenz
bei Käufern und Verkäufern
505/6; Konk. i. d. Landwirt—
schaft 506.

Dresmius 532.

Zwen, Robert, englischer Socia—
lismus, Hauptwerk, 84; ge⸗
nossenschaftliche Agitation 445
demokratischesschulreform 1009
Auflöfung d. Großstaaten 1013.
aasche 349.

aee 1071.

zantaleonis 640.

dapin 212.

bassy 224.

ßatten, Theorie d. Nachfrage
586/7; Schutz zolltheorie 1102/3.

Paul, L. 214.

Pauli 665.

Paulsen 72.

Pausanias 257.

Peel, Einkommensteuer 807;
Regierungsweise 981; Zoll—
reform 1071; Reciprocität 1095

Pereire 692.

eriander 959.

perikles 961.

beruzzi 432.

Beschei, Einfluß d. Natur auf
d. Menschenleben 127; Europas
schlechtes Wetter u. seine Kultur
139; Volkswirtschaft u. äußere
Natur 137; Voltscharakter u.
Wohnort 144; planmäßige
Pflaͤnzen⸗ u. Tierzucht 195:
Geldwert 622.

Peter d. Gr. 986.

PFetritsch 1107.

Petty, William, Merkantilismus,
Hauptwerke, 87; empirische
Nationalökonomie 112; Toten—
listen Londons 112; Arbeiter
trägheit 758

Pe August v. Frankreich
Philipp d. Schöne 1044.
Philippovich, E. v., Lehrbuch,
Stellung z. abstrakt. Schule 128;
Mietssteigerung 905.
Bhilippson 910.
zietet 116.
igeonneau 911.
pindar 138 /134.
ditt, Einkommensteuer 307
Zoll⸗ u. Kolonialreform 989;
Regierungsweise 981; Finanz—

687
reform 1049; franz. liberaler
Handelsvertrag 1068.

Plato, Ethik 71; Geschichte d.
Staatswissenschaften 77; Kinds⸗
mord u. staatl. Regulierung d.
Kinderzahl 173; Mißachtung
des Handels 356; Eigentums-
theorie 390; ginsen 657: Pöbel⸗
herrschaft 9861; Philosophen⸗
regierung 1004; Entwickelungs⸗
theorie, Idee 1118/9.

Plinius, Salz 591; Pfeffer 591;
Vermoͤgensverteilung 910.

Pohle 1708.

Zolybios 961.

—XD—

orter 900.

zouderly 864.

zonyer⸗Quertier 1087.

Prince Smith 92.

Proudhon, Socialismus, Haupt⸗
werke, 95; wirtschaftliche Kon⸗
kurrenz 503: Werttheorie 565:
Krisentheorie 944.

Ptolomuus 263.

Pufendorf, Hauptwerk 82;
Stellung unter d. Vertretern
d. Naturrechts 83; monarchische
Staatsallmacht 83.

Quesnay, Francçois, physiokra⸗
tische Voltswirtschaftslehre 89;

Wertkategorien 564; Handels⸗
theorie 1064.

Quetelet, L. A. J., belgische
Statistik 115; wissenschaftliche
Bevölkerungslehre 159.
Rae 925.

Raiffeisen 714.

Raleigh, Sir Walter, Grenzen d.
Bevölkerung i. d. Ernährungs⸗
möglichteit 174; Holländische
Handelsfreiheit u. ⸗blüte 1043.

Ranke, L., Geschichtswissenschaft
116; Abhängigkeit d. ägyptischen
u. persischen Religion von der
geographischen Lage 129; Wechsel
histor. vorherrschender Geistes—
richtungen 1014; Geschichts-
theorie 1118; Lamprechts An—
griff 1121.

Raͤthgen, Siedelungsweise Japans
256; Handelsstatistik 1079.
Ratzel, F., realistische Forschung,
Hauptwerke 116; Einfluß d—
Natur auf d. Menschenleben
127, 129; Klima u. menschl.
Eigenschaften 131; Boden—
verhältnisse u. wirtschaftl. Ent—
wickelung 133; Naturverhält⸗
nisse u. Rassen- u. Völkerbildung
144; Wirkung d. Beschäftigung
auf d. Rassentypus 145; schlechte
Figenschaften d. Mischlinge 147;
Abweichungen im Gesamtgleich—
gewicht der Geschlechter bei
Halbkulturvölkern 1683; Dichtig⸗
        <pb n="704" />
        *
J

*

eit d. Bevölkerung auf ver—
chiedenen Stufen ökonomischer
dultur 183; Erfindung d.
Töpferei 194; wirtschaftl. Eigen⸗
chaften d. Nomaden 197; mecha⸗
nische Entwickelungstheorie
1114; Korrektur Morgans 1115;
Größe Assyriens 1125.

Rau, Selbstinteresse 32/33; indi⸗
vidualistische Nationalökonomie,
Hauptwerk 91; Einteilung der
Volkswirtschaftslehre124; Wert⸗
kategorien 564; Werttheorie 566.

Rawson 166.

Redtenbacher 213.

Reeves 874.

Renan, Ernst, Verurteilung
jüdischer Rasseneigenschaften
151; jüdischer Geist u. soe.
Gerechtigkeit 1007.

Reuleaux, Charakteristik der Ma—
schine 191; Wasserversorgung
d. alten Rom u. Londons 2073;
Maschinenzeitalter 224.

Reybaud 121.

Ribot, Nervenmasse der Wilden
u. der Kulturmenschen 144
Erziehung u. Charakter 146:
Erblichkeit persönlicher Eigen—
schaften 397.

Ricardo, David, individualisti—
sche Nationalökonomie, Haupt⸗
werk 91; anknüpfende realistische
Reaktion 120; Theorie d. Tausch⸗
wertes 565; Abstufung d. Pro⸗
zuktionsbedingungen 66647;
Auflösung d. Produktionskosten
308; Lohntheorie 759; Schmä—
erung d. Kapitalgewinnes d
steigende Grundrente 880, 894
Grundrententheorie 897; histor.
Grundlage s. Grundrenten⸗
theorie 900/1; örtliche u.
geographische Grundrenten⸗
differenzen 901; Einkommens⸗
verteilung 915; Krisentheorie
343; Freihandelslehre 1065.

Richard III. v. England 1037.

NRichelieu, Bauernaufstände 981
Politit 1044. Bestechungen 1058.

Riehl, Volkscharakter der Pfälzer
155; socialpolitische Behand—
lung d. Frauens u. Familien⸗
frage 2315 patriarchalische Fa—
milie 241.

Ritschie 872.

Ritter, K., Bedeutung für Erd⸗
kunde u. realistische Forschung
116; menschl. Kultur u. natürl
Bestaltung d. Erde 127; Rähr-
fähigkeit eines Bananen- u
Weizenfeldes 181; mechanische
Entwickelungstheorie 1114.

Roberts, R. 214.

Rodbertus persönliche dreee
u. Rechtsregulierung 58; An⸗
lehnung an Ricardo 95; Socia—

Register.

ismus, Hauptwerke 96; Ab—
ösung d. Volks⸗- durch Staats⸗
virtschaft 303; Reduktion d.
Produktionskosten auf Arbeit
308; Geldwert 622; Aus—
heutungstheorie 663; Lohn—
heorie 760; Abhängigkeit zw.
sewinn- u. Lohnhöhe 894
antike Vermögensungleichheit
312; Krisentheorie 944; Ge—
chichtstheorie 11183; Ent
vickelungstheorie 1119/20.

hogers, Th. E., Hauptarbeiten,
Stellung in d. Geschichte d.
ingl. Nationalökonomie 120;
Sinwohnerzahl engl. Städte im
14. Jahrh. 266; städt. Be—
dölkerung Englands im Jahre
1377267; Geldwert 622; Lohn⸗
geschichte 751.

Rohmer 1012.

Roosevelt 872.

Root 914.

Roscher, Luxus 23; Altruismus
u. Egoismus 33; Göttinger
ulturhistor. Schule 113; histor.
Nationalökonomie, Hauptwerkt
17; Charakteristik seiner Werke
283; Epochen von Viehzucht u.
Ackerbau 195; Ackerbau bei den
Alten 200; Hofsystem auf
rniederer Kulturstufe 260; ver—

ältnismäßige Besetzung ver—
chiedener Berufe 357; Banke—
otte durch Uebersetzung d. engl.
etailhandels 364; Eigentums⸗
— DD
ation 483; wirtschaftl. Kon⸗
urrenz 503; Transportfähig⸗
eit d. Edelmetalle 526; Nach⸗
rageänderungen 602; drei
ßroduktionsfaäktoren, Kapital-
egriff 6363 Zinstheorie 662
zinsfuß im 13. u. 16. Jahrh.
364; Lohntheorie 773; Renta⸗
bilität intensiver Landwirtsch.
398; Einkommensverteilung
318; Klassenkämpfe 956; Smith—
sche Kolonialtheorie 1075.
dosebery, Verkehr mit Arbeiter—
vertretern 736; Einfluß großen
Vermögens 9153 liberal socialist
Imperlalismus 1014.

stossi 566.

Kothschild, Privatbankhaus 690;
Monopolstellung 692; R.⸗
Gruppe 695; Vermögen 911;
gsungen privater Vermögen

Rougemont 192.

Rousseau, Bepölkerungspolitik
174; Arbeitsteilung 865

Rümelin, Gustav, Statistik 115;
Zeiträume d. Generationen 148;
chwäbischer Volkscharakter 155;
Kormalzahl d. Eheschließungen
164; Städtebevölkerung 276

1146

landwirtschaftl. Nebenerwerb in
Württemberg 8346; Volksein⸗
kommen 596; württembergisches
Vermögen 640.

Ruskin 120.

Sacharoff 170.

—A
Ungleichheit der Stände 3095.

Sen ⸗Chamans, Viromte de

Zalisbury, koloniale Eroberungs⸗

politik 1097; Meistbegünstigungs⸗

klausel 1097.

Zalmasius 662/8.

Sartorius 118.

Daregriud von Waltershausen

Zauerbeck 622.

Savary, empirische National⸗
okonomie 112; Pariser Gewerbe⸗
korporationen i. J. 1760 349;
Compagnien 441.

Sax, Emanuel Hans 119.

Sax, Emil, Bedürfnisse 28;
Altruismus u. Egoismus 33.

Say, J. B., individualistische
Nationalökonomie, Hauptwerk
91; Arbeitszerlegung 851;
Kapitalbegriff, drei Produktions⸗
jfaktoren ü. Einkommenszweige
336; Zinstheorie 662; Theorie
d. A ene 943.

Zay, Leon 640.

Zay, Louis 118.

Zayous 696.

Z„chäffle, A. v., Ideal socialer
Mechanik 60; sociale Organe 68;
Sociologie 72; Zeitschrift f. d.
gesamte Staatswissenschaft 119;
Würdigung seiner Werke 123;
Ackerbau u. Vernunftentwicke—
ung 200; Einfügung d. Fa—
nilienwirtschaft in das System
». Nationalökonomie 2313; staats⸗
vissenschaftliche Verwertung
der biologischen Gedankenreihen
über Arbeitsteilung 325; Aristo⸗
kratie u. Kultur 410; Nutzen
d. egoistischen Marktverkehrs
572; öffentliches Taxwesen 586;
Planlosigkeitd. Produktion 945;
Krisentheorie 945; Schutzzölle
1092.

Schall 640.

Schanz, G., Wirtschaftsgeschichte
Englands 119; Finanzarchiv
119; Halblöhne 846; 8wangs⸗
arbeitslosenversicherung 852.

Scharling, W. 684.

Scheel 1079.

Schelling, Ethik 71; Einfluß auf
deutsche Socialisten 113.

Scherer, W. 11.

Scherl, August 710.

Schiller, Arbeitsteilung 365
Geschichte theorie 1118.

Schippel 1102.
        <pb n="705" />
        1147)]

Schlick 819. Sigismund, Kaiser 1082.
Schlözer 112. Simmel, Arbeitsteilung 83285;
u 746. untere Klassen Repräsentanten
Schmoͤller, G., monographische rückständiger Zeiten 393; Geld

Wirtschaftsgeschichte 118; Jahr⸗ u. moderner Individualismus

buch für Gesetzgebung, Ver- u. persönliche Freiheit 556.

waltung u. Volkswirtschaft im Zaint Simon, Hauptwerke, Lehre

Deutschen Reich 119; Arbeit u. Schüler 984/93; Geschichls

über Arbeitsteilung aus dem theorie 1119.

Jahre 1889 8325; frühere Aus- Singer 1012.

lassung über die klassenbildende Sismondi, Socialismus, Haupt—

Wirkung d. Arbeitsteilung 397 werk 98; christliche Grundlage
Schnapper⸗Arndt 119. 118; Gegensatz zur Sayschen
Schönberg, G. v., eeeee Schule 121; Maschinenzeit—

Wirtschaftsgeschichte Us; Hand. alter 224; Krisentheorie 943;

buch der politischen Oekonomie Arbeiterversicherung als Krisen⸗

120; Vermögensverteilung i. politik 951.

Basel 911; Wirtschaftsstufen Sivert, H. 127.

IIIA. Zmith, A., Sympathie d. Men⸗
Schönlank 88. . schen 30; Streben nach Aner⸗
Schrader, O., realistische For- ennung 31; Selbstinteresse 32

schung, Hauptwerke 1165 Eigen- Fthik 72; individualiftische

tumstheories89; Entwickelungs⸗ Nationalökonomie, Bedeutung
theorie 1115. für d. Volkswirtschaftslehre
Schüz 898. 20/91; Bevölkerungspolitik 174;
Schulte, Al., Gotthardverkehr Städtewesen, Kritik 274. Staats
470;venetianische Handels⸗ 4. Finanzverwaltung 281; Be—

politik 1029. rohung durch übermäßige u.
Schulze(⸗Delitzsch), genossenschaft· ungerechte Steuern 3083 Be

lche Agitation 445; Solidare amtenwirtschaft 8312; Arbeils-

haft, Generalversammlung, periæ eilung 825; Ausgangspunkt
odische Revisionen 407; städtische d. Arbeitsteilung 327; Irbeits

Vorschußvereine 712. erlegung 851; Produktipitat
Schulze-⸗Gävernitz, v., russische don Landwirtschaft, Gewerbe

Lohnarbeiter 724; engl. Löhne und Handel 357; Kompanien

754. 141; Unternehmerverbände 449
Schumacher, H., amerikanische Schranken des Gewerbe⸗ u

Volkswirtschaft 119; chinesischer dandelsbetriebs 491; wirt—

Karrenverkehr 492. chaftl. Konkurrenz 503; Wett⸗
Schwabe 276. ewerb seiner Zeit 507; Wert
Seipio, Sceipionen, Mäßigungs-⸗ ategorien 564 Theorie d.

poͤlitik 963; lebenslängliche Tauschwertes 565; Gebrauchs—

Diktatur 968/4; Charakteristik vert 565; Natur, Arbeit, Ka—

964/5; Kampfg. Publikanen 9653 dital 635/6; Einteilung d. Ka

Freiwilligenheere 66; Fremden- ditals 688; Zinstheorie 662

recht 1027. Identität v. Armen u. Ar
Seckendorff 577. beitern 758; Lohntheorie 758/9
Seely, engl. Handelskriege 10483 Lohnregulierung d. Bevölke

Imperialismus 1097. rungsbewegung 765; volkswirt
Selden 1060. ichaftl. Allgemeinzustand u.
Seneca 910. Löhne 767; Einkommenslehre
Senior, Streben nach Wohlstand 37849; Charakteristik s. Frei

32; Zinstheorie 663; Fabri⸗ eits- u. Konkurrenzlehre d

kantengewinn u. letzte Arbeits- Socialismus 997; Navigations-

ftunden 741; Lohntheorie 759. ikte 1048; engl. Handelspolitil
Sering, M., Agrarpolitik 1183 einer Zeit 1061; Binnen- u.
amerikanische Volkswirtschaft Lußenhandel 1061; Handels

1158; Wertzuwachsrate landw. ilanzlehre 1062/3 1107 Frei

Grundstücke i. Amerika 901. handelstheorie 1063/6; Beküm
Serra, Antonio 87. pfung d. List 1066.7; Kolonien
Sruiteßaft i Auseutung. 1Orß dandels
Shaftesburh Ethik 72; natürliche verträge 1077.

Und unnatürliche Neigungen 88. Smith, E. J., Allianzen 580, 878.
Siemens, Werner v., Groß⸗ Soetbeer, Specialforschung 119;

industrie 394; kaukasische Ar- gleichzeitige Niederschlagung

beiter 724. von Steuern u. Staatszins-
Siemens, William 216. zahlungen 810; Münzvorräte
Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.-6. Aufl.

689

541; Verhältnis zwischen Edel—
metallcirkulation u. Produk—
tion 549; Volkseinkommen 596;
Einkommensverteilung 598;
Edelmetallproduktion 618; Geld⸗
wert 622; Einkommensunter⸗
suchung 918.

Sokrates, Unentgeltlichkeit 353;
Pöbelherrschaft 961.

Solon, soeiale Achtung d. Ge⸗
werbe 356; Schuldrecht 657/8;
Ideal d. soc. Reformators 959;
rechtl. Gleichheit 960; demo⸗
kratische Schulreform 1009.

Sombart, Handwerksbetrieb 419;
Begriff d. kapitalistischen Unter⸗
nehmung 637; Kategorie Groß⸗
unternehmer 887; Geldreichtum
aus Grundrentenbildung 905;
wirtschaftl. Entwickelungsstufen
1127.

Sonnenfels 174.

Zophisten, Bedingtheit des Sitt⸗
lichen 43; Ethik 71; Geschichte
d. Staatswissenschaften 77.

Zpencer, Kontrolle d. menschl.
Handlungen 45; Ethik 72;
Sociologie 72; historische u.
onstige realistische Forschung
116; angeborene Denkformen
141; ethnographische Beschrei—
v d. niedersten Rassentypen
148/150; Tierarten u. Völker
erschiedener Kulturhöhe u.
Dpfer d. Nachkommenserzeugung
ibl; Bevölkerungsfrage 175;
unehmende Lebensdauer d. El—
tern in d. patriarchalischen
Familie u. höhere Kulturleistun—
gen 242; zerstreute u. dichte
Siedelung 2785; Zusammen—⸗
wirken verschieden beanlagter
Menschen in Gruppen 280;
taatswissenschaftl. Verwertung
d. biologischen Gedankenreihen
über Arbeitsteilung 825; Ver—⸗
trauen auf d. Priester bei pri—⸗
mitiver Kultur 830; Folgen d.
Arbeitsteilung 365; Vererbung
von Stellung u. Funktion als
Princip soeialer Dauerhaftig-⸗
keit 400; Geschichtstheorie 1120.

Zpiethoff, A., reproduktiver
Konsum 931; Analyse d.
hensiadien 935; Krisentheorie

Spinoza, Naturrecht 82; Selbst⸗
sucht 83; Volkssouveränität 83.

Zpittler 118.

Stahl, Fr. J., Eigentumstheorie
389; konservative Partei 1012.

Stahl, Ritter v. 1068.

Starke 231.

Stein, Karl v. 1070.

Stein, Lorenz v., Hauptwerke
113; Charakteristik, Bedeutung
für d. Wissenschaft 114; Charak—

14
        <pb n="706" />
        —

teristik d. Werke 123; Einfügung
der Familienwirtschaft in das
System d. Nationalökonomie
231; Lehre v. Beruf d. soc.
Königtums 1015; Geschichts-
theorie 1118.

Stein, Ph. 905.

Steinthal 1118.

Zteuart, James, wirtschaftlicher
Mechanismus ein Werk des
Staatsmannes 85; englischer
Merkantilismus, Hauptwerk 87,
38; Grenzen d. Bevölkerung i.
d. Ernährungsmöglichkeit 174:
Krisentheorie 943.

Stieda, W., deutsche Wirtschafts—
geschichte 118; städtische Etats
im 14. Jahrh. 282.

Stobbe 665.

Struck, Specialforschung 119
Diskontbewegung 672.

Struensee 113.

Süß 549.

Süßmilch, Johann Peter, Haupt⸗
werk, empirische Forschung u.
Statistik 112113; Bevölke—
rungslehre 159; ältere Zahlen
über Eheschließungen 165;
desgl. über Todesfälle 166;
Bevölkerung d. ganzen Erde
171; Bevölkerungspolitik 174:
städtische Wohnweise 276.

Zulla, Handwerkerkollegien 402
Massenkonfiskationen 965; un.
erbittliche Staatsgewalt 967:
VBefriedigung d. Heere 966.

Sully, Kammergut 304; soc.
Wirksamkeit 977; Bauern—
freundlichkeit 881; Landwirt—
schaft 1046.

Sulpicius 966.

Zupan 171.

Sume. D. 120.
Tacitus, Hof- oder Dorfsystem
bei d. Germanen 262; Geringe
Nawnge mit gleichem Besitz

Tarde, Nachahmung 10; Erträg-⸗
lichkeit großer u. kleiner soc
Ungleichheit 958.

Temple, Sir William, empirische
Nationalökonomie 112; Be—
oölkerungspolitik 174; Lebens—
mittelsteuer 758.

Themistokles 960.

Thiel 506.

Thierry, französische Wirtschafts—
pichte 121; Klassenkämpfe

56.

Thiers, Altersversicherung 811;
internationale Arbeitsteilung,
Schutzzoll 1087.

Thomas von Aquino, meta⸗
physisch⸗idealistische Ethik 71;
Zinsen 658; Zinstheorie 662
Geschichtstheorie 1117.

22

Register.

Thompson, William, theoretischer
Begründer de engl. Soeialigmus
Hauptwerk 94; Lohntheorie 760

Thornton, Stellung in der Ge—
schichte der Nationalökonomie
180; Lohnfondstheorie 760; Be⸗
tung s. Lohnuntersuchungen

Thorwart 685.

Thünen, A. v., Bedeutungef
Volkswirtschaftslehre 117; land⸗
wirtschaftl. Rentabilität u. Ent⸗
fernung zwisch. Grundstück u.
Wohnstätte 272, 901; örtliche
Arbeitsteilung 354; Lohnformel
760, 767; Grundrente 897
Besetz d. abnehmenden Boden-
erträge 897.

Thukydides 77.

Thun 119.

Tirard, Handelspolitik 1087/8
Sturz 1094.

Tischendörfer 851.

Tooke, Th., Geschichte d. Preise:
Stellung in d. Geschichte d.
Nationalökonomie 120; Wechsel⸗
umlauf 654; Notenfreiheit 689;
Lohnuntersuchung 753; land⸗
wirtschaftl. Krisis 1720 -1760
925; Krisentheorie 945; frei⸗
händl. Reform 1069.

Toqué 600.

Toqueville 757.

Torrens, Außen⸗ u. Binnen⸗
handel 10613 Smithsche Kolo⸗
nialtheorie 1075; Reziproaität
1095.

Toynbee, A., Stellung in d. Ge⸗
schichte d. Nationalökonomie 120;
Natuͤralloöhnung, Landzuwei—
—— 743; Lohnuntersuchung
751.

Trajan 664.

Treitschke, v., untere Stände d.
Jungbrunnen d. Gesellschaft
410; Klassenkämpfe 956; Lehre
v. Beruf d. soe. Köniatums
1015.

Trendelenburg, Eigentumstheorie
389; Marktaustausch gleicher
Werte 573; Marktpreis u. sittl
Wert 576.

Tucker 943.
kugan⸗-Baranuowsky, v., engl.

Exportentwickelung 927; Pro—
duktionsmittel⸗Industrie 931
Ablehnung d. Unterkonsum—⸗
tionstheorie 944; Krisentheorie
945; Krisenbuch 946.

kdurgot, physiokratischer Volks—
wirt 89/90; Messen 483; Wett—⸗
bewerb seiner Zeit 507; Kapital⸗
hegriff 635; Wucherfreiheit
560; Zinstheorie 662; Ursache
niedriger Löhne 758; Folgen
engl. Handelspolitik 1048; Ent
vickelungastheorie 1119.

[1148

Tylor, Bedeutung f. d. realistische
Forschung 116; Entwickelungs⸗
theorie 1115.

Unger 280.

Urquhart 365.
Vauban, individualistische Natio—
nalökonomie, Hauptwerk 88;
Bevölkerungslehre 174.

Berri 86.

Bico 1117.

Biebahn 269.

Vierkandt, Charakteristik d. Se—
miten 152: Zusammenfassungen
über Rassenfragen 158.

Villermée 121.

Voigt, A., Mietssteigerung 905;
Grundrententheorie, Miets—
kaserne 906; Gesetzmäßigkeit d.
Bodenpreisbildung 906/7.

Voigt, P., städtische Bodenrente
905; Agrar⸗ u. Industriestaat
1103.

Bollgraf 140.

Vossius, Isaar 171.
Wagner, Adolf, Einteilung d. Be⸗
duͤrfnisse 23; Specialforschung
119; Lehrbuch, Stellung in
der Nationalökonomie 123;
karitatives System neben Pri—
dat- u. Gemeinwirtschaft 317;
Terminologie d. Eigentums—
theorien 3889; Legaltheorie in
d. Eigentumsfrage 390: Han—
delsstatistik 1080; Agrar- u.
Industriestaat 1108.

Wagner, Moritz, Migrations⸗
theorie 129; Rassenscheidung
142/148; Bedeutung der Migra⸗
tionstheorie 176; Ursache d.
Den technischen Fortschritte

Waitz, Th., realistische Forschung
u. Anthropologie, Hauptwerk
116; Zusammenhang d. Civili—
sation u. d. äußeren Natur
137; indianischer Pelzhandel
1024.

Walker, F. A., geographische
Lohnskala 756; Lohnfonds⸗
theorie 760; Bedeutung s. Lohn⸗
untersuchungen 762; Unter⸗
nehmercharakteristik 892.

Wallaee, A. R. 902.

Wallace, A., Einfluß d. Natur
auf das Menschenleben 127;
Konstanz d. Tierrassen 141.

Wallon, H. 121.

Walpole, Schmugglerkrieg 1049;
Reform, merkantilist. Handels⸗
politik 1051.

Walras 566. V

Wappüus, Bevölkerungsstatistik
n 159; flädtische Wohnweise

76.
Warschauer, R. 690.
        <pb n="707" />
        1149)
Washington 1084.

Wat⸗Tyler 971.

Webb, Beatrice, Sidney und
Eheleute, Würdigung 88;
Siellung in d. engl. National⸗
ökonomie 120: Anteil der
Arbeiter an d. engl. Gesamt⸗
bevölkerung 345; Konkurrenz
bei Käufern u. Verkäufern 506
Konkurrenzverabredungen 508;
Gegensatz zwischen Kontrakt⸗
freiheit, Demokratie, Arbeits—
teilung, dichter Bevölkerung 80;
Arbeiterschaft u. Akkordlohn
746; Lohnuntersuchung 754
Vermögenshaftung der Gewerk.
vereine 854; Abstreifung ar—
chaistisch-demokratischer Ver—⸗
waltungsformen der Gewerk—
vereines 860; Gewerkverein
als Hülfskasse 861; Verhalten
der Gewerkvereine gegen Nicht⸗
unionisten 863; principielle
Fragen b. Schiedsgerichtsver—
handlungen 872; liberal socia
list. Imperialismus 1014.

Weber, Adolf, Clearinghäuser
651; Depositen d. Bank v.
England 684; desgl. deutsche
Effektenbanken u. engl. Joint⸗
stock. 693.

Weber, Alfred, Freihandel 1101;
Gesetz d. abnehmenden Boden—
erträge 1102; Agrar- u. In—
dustriestaat 1103.

Weber, M., Agrarpolitik 119
Ersetzung d. römischen Hufen—
verfassung mit Feldgemeinschaft
durch freies Bodeneigentum 378—
Klassenkämpfe 956; Entstehung

Register.
d. griech. Adels 958; landwirt⸗
—D

Veismann 143.

—A

Wells, technischer Fortschritt u.
Freisetzen v. Arbeitern 223;
Staatsausgaben u. National⸗
einkommen Großbritanniens
322; verringerte Produktions⸗
kosten 615; Prosperitätswahr⸗
scheinlichkeit neuer Unterneh—
mungen 890; Krisentheorie 945

Welser 677.

Wertheim 4883.

Westergaard, W. 115.

Westermarck, Abweichungen im
Gesamtgleichgewicht d. Geschlech⸗
ter 163; älteste Familienver⸗
fassung 231; Ehebegriff 281;
befestigte patriarchalische Fami⸗
lienverfassung 234.

Wiebe, Geldwert 622; Lohnunter⸗
untersuchung 751.

Wiedfeldt 689.

Wiese, v. 849.

Wieser, v. 566.

Wilhelm J., Deutscher Kaiser,
kaiserl. Botschaft 822; Politik
Friedrichs II. 1015.

Wilhelm II., Deutscher Kaiser,
preuß. Staat u. soc. Reform
1015; Handelsverträge, Han—
delspolitik 1098.

Winkelblech s. Marlo.

Witt, de, Lebensmittelsteuer 758;
holländ. Zollkrieg gegen Eng—
land 1043.

Wittich 119.

Woedtke, E. v. 803.

Woeikoff 127.

691

Wörishoffer, Akkordlohn 746;
Mannheimer Löhne 757.

Wolf, Christian, Naturrecht,
Hauptwerk 82; monarchische
Staatsallmacht 83; Merkan—
tilismus 88.

Wolf, Julius 122.

Wood, Löhne 754; Arbeits—
losigkeitsschwankungen 766.

Wagh Th. 120.

Wundt, Eihik 72; Geistes- u.
Naturwissenschaften 111; Gesetz
d. Kontraste 1014.
Renophon, Geschichte der Staats⸗
wissenschaften 77; Staatsein⸗
nahmen Attikas 282.

Young, Arthur, nationalökonom.
Sammelwerke 112; Lohnunter⸗
ng 751; Lebensmittel⸗
steuer 758.

Zacher, Kosten d. deutsch. Arbeiter⸗
versicherung 828, 829; Ver⸗
waltungskosten u. Entschä—
digungen d. Unfallversicherung
80; Altersversicherung, Renten.
Aufwand 832; gezahlte Ent—
schädigungen 834; ausländ
——

Zahn, Größe d. stehenden Heere
u. d. Zahl d. Erwerbsthätigen
332; Verwaltungskosten d.
Berufsgenossenschaften 830
Budgetstatistik 884; Wert d.
Sꝛ Staatseisenbahnbesitzes

—8 959.
eno 79.

II. HachRegister.

Absatz, Abhängigkeit vom Klima
138; Handwerk 419; Haus⸗
industrie 425; Großbetrieb
129/480, 482, 483/4; Regu-
lierung durch Zünfte 41920;
durch“ Kartelle 449 450/13
freier Markt 456; Schwierig-
keit d. Absatzschätzung auf Jahre
hinaus; wirtschaftl. Schwan⸗
kungen 80/1.

Abstinenztheorie, Zinstheorie 6b3.

Abzugsrecht. Grundherrschaft
915 Stadtrecht 295.

Accept, Gefahr f. Banken, Eng⸗
land'691; Deutschland 694.

Ackerbau, Abhangigreit der Ent⸗
stehung von den Bodenverhält-
rnissen 182; A. folgt dem Wasser
34; Einfluß auf die Wande—
ungen 177; historische Auf—
inanderfolge der Epochen des
A. und Viehzucht 195; Hack
zau 195; A. mit Pflug u. Zug
ieh im Anschluß an das Ge
ingen der Rindviehzähmung
96/7; A. die weiblichen u. fried⸗
ichen Eigenschaften fördernd
198; Unterschied zum Hackbau
198; Bedeutung des A. für
Fntwickelung der Technik und

Kultur 199/200; verschiedene
Systeme 200/1; Sklaven- und
Vieheigentum älterer A.⸗
Stämme 369/71; ältere Grund⸗
eigentums-Verfafssung der A.⸗
Volker 371/3.

Ageut 493.

Agio, Begriff 626.

Agrar⸗ u. Industriestaatsfrage,
Maß der Umbildung verschie—
dener Territorien 359; neuere
Kontroversen 1103/4.

Agrarwesen, deutsche Haupt⸗
autoren 117, 118/19; agrarisch-
sociale Entwickelung, Bauern—

14 *
        <pb n="708" />
        jj

2
2*

frage: Italien, Irland 9879;
England 980/1; Frankreich
381/2; Deutschland 98245;
Rußland 985/6; Gesamtresultat

d. agrar. Klassenentwickel. 986/9.

Ukkordlohn, Begriff, Entstehung
745; Zunahme der Arbeits-
leistung 745; Ausbreitung 745;
Mißbraͤuche, Gruppenakkord—
ohn 745; Vorzüge u. Nachteile
74546; Bekämpfung durch die
Arbeiter 746; Tarifverträge
146; Zukunft, Verbindung m.

Zeitlohn 746; Gruppenakkord⸗
sohn 749/50.

üktiengesellschaft, historische Vor⸗
läufer 441; Wandelung des
A.⸗Rechts 442; Wesen u Ver⸗
fassung 442/3; Schwierig-⸗
keiten und Schattenseiten 443;
Vorzüge 444; Statistik 444;
Kapitalgewinn, Kapitalver⸗

wäerung 908/9.

Alkoholika; Konsummenge 592/3
Konsumwert 598.

N peineValawirtschestolehre
124.

Alliancen, Preis- und Lohnver—
abredungen 580; Entstehung,
Thätigkeit 873.

Allmende, Verschwinden der römi⸗
schen A. im ager publicus 258;
Dorf- u. Markgenossenschaft
287/8; Teilung u. Folgen für
den Bauer 289; Stadtwirtschaft
297; im Eigentum moderner
Sinwohnergemeinden 316, 377;3
größe im Trierischen Lande im
18. Jahrhundert 371.

Alternativwährung, Begriff,
Vorkommen 546.

Altersaufbau, A. in verschiedenen
Staaten 160; verschiedene Be—
etzung der Altersklassen nach
dem Stande der Kultur 162;
Stadt u. Land 162; Bedeutung
für die Sterblichkeit 167.

Altersklassen, wirtschaftliche
Stellung u. numerische Be—
deutung 160/1; reifere A. und
Kultur 161/2.

Altersverhältnisse der Bevölke—
rung 159/62.

Amtsbezirk 285.

Angebot, allgemeine Erklärung
567; Voraussetzungen z. rich
tigen Würdigung uͤ. Kenntnis
56718; Bedeutung d. Quanti—
äten u. Intensitäten 5689;
Beschränkung durch den Kreis
der zum Tausch Kommenden;

konstellation der subjektiven
Tauschwerte 569; Abhangigkeit
. drei Ursachen 604, verschie—
dene wirtschaftl Entwickelungs⸗
tufen 604/5; Einfluß d. Rach-
rage 605; natürliche Rroduttn

Register.

räfte 605; Arbeitskräfte und
dapital 605/6; Beschränktheit
Produktivkräfte; Abstufung d.
Lroduktionsbedingungen 6067;
iltere Einteilung in drei
vruppen, Ricardo, Mill. 607;
Broduktionskosten, ältere und
ieuere Theoretiker 607; Ver—
ältnis v. Produktionskosten u.
Preis Regulator d. A. 611/2;
sinfluß d. Veränderungen auf
breis 612/77; Bedingungen d.
dapital⸗A., Folgen 667/8; An⸗
vendung in Lohntheorie 763;
A. von Arbeitskräften, histo—
ꝛischer Wandel, Bevölkerungs—
eng Dandengen rn
ichkeit 764/5; selbständige Teile
). Arbeits.⸗A. 7656; Organi⸗
sation, Arbeitsnachweis 7654/6.

Anerkennungstrieb, Schilderung
u. Würdigung 30; sittliches
Zuchtmittel 45; Zusammenhang
mit der Klassenbildung 393.

Anweisung 650.

Arbeit, Definition 38; Erziehung
zur A. 838/9; Bedeutung als
virtschaftliche Tugend 39; A.
uind Maschine 283; Arbeits—
eilung 364/5; absolutes Wert⸗
naß 365; Reduktion d. Pro—
zuktionskosten auf A. 608;
Wertmesser 624; Gegensatz v.
dapital u. A. 682, 637; Be—
zriff bei Smith 636; Produk—
ionsfaktor 636; Institution d.
reien A. 720; Folgen derselben
u. Arbeitsvertrag 730; Recht
uf A. 731; Arbeitsangebot,
sistor. Wandel, Bevölkerungs⸗
ewegung, Wanderung, Dring⸗
ichkeit 74/5; selbständige Teile
. Arbeitsangebots 765/6; Or—
anisation, Arbeitsnachweis
66; Arbeitsnachfrage, Be—
ingungen 767; Probduktivität
. Volkswirtschaft 767/18; Zu⸗—
ammenfallen v. A. u. Waren—
tachfrage 767;3 Abweichungen
siervon, andere Produktions—
lemente, Nachfrage n. Kapital
68; Wandl. d. Nachfrage n.
dapital u. A. 768/9; Dring⸗
ichkeit d. Anbietenden u. Nach⸗
enden; Machtunterschiede

Irbeiter, Arbeiterstand, Ent⸗
tehung eines breiten Lohn—
irbeiterstandes im Anschluß an
»ie Großtechnik 223; Wirkung
der Maschine auf Lebens—
saltung, Gesundheit, Kraft,
Bildung 228/4; allgem. Gesichts⸗
unkte über die Entstehung
ines gehorchenden Arbeiter—
tandes 387/8; unfreie u. halb⸗
reie A. 339/42; Entstehung

[1150
des neueren freien Arbeiter—
tandes 342/3, 719,23; Wesen
des letzteren 344; Elemente u.
Bröße des A. in Preußen im
Ldaufe des Jahrhunderts 344;
zrocentualer Anteil an der Be—
völkerung 344/5; gegenwärtiges
Zahlenverhältnis in Deutsch—
and zwischen Unternehmern,
Bbeamten u. A. 345, 85823
andwirtschaftliche Thätigkeit
ndustrieller Lohnarbeiter 3473
zelernte und ungelernte A.,
Ztatistik 352/3; notwendige
Forderungen für die A. gegen—
ber den schädlichen Folgen der
Arbeitsteilung 367; Problem
der Organisation der A. 407/93
echtsverhältnis der A. im
Sroßbetriebe: patriarchalische
Verfassung 437/8; freier Ar—
eitsvertrag 438/9; Reform 4395
Finfluß der freien Konkurrenz
14/5; Folgen von Geldwerts⸗
u. Preisverschiebungen 6255
reie A. z. Zeit d. Sklaverei u-
dörigkeit 720; Umbildung aus
Sklaven u. Hörigen, Emanci—
zationsgesetze 720/2; Schwierig⸗
eiten uü. Gefahren d. Über⸗
jangs f. d. einzelnen 721;
Folgen für den einzelnen 7223
Problem, Schwierigkeit des
Urbeitsvertrages 721/2; Wür⸗
digung d. Umbildung 721;
klemente d. heutigen Arbeiter—
tandes 723/6; obere Grenze,
Begensatz dieser zu Lohn—
arbeitern 723; Nebenberuf,
Uergangsstellung, Differenzie⸗
ung, Einkommen, Alter und
Familienstand 723; Folgen für
Ärbeitsvertrag 72304; ethnische
ind psychische Differenzierung
724/6; Kolonialarbeiter, niedere
thnische Herkunft, Arbeits—
wang 724; alte Halbkultur⸗
arbeiter, Chinesen, Japaner
124/5; mittel⸗, nord⸗ u. west⸗
uropäische A. 725/6; ver⸗
elendete Proletarier, Zahl in
erschied. Ländern 7255 unge—
ernte A., Tagelöhner, Dienst⸗
doten 7285/635 gelernte A.,
dierarchie 726; Gesamtzahl d.
Arbeitsverhältnis Stehenden
726; sociale Klasse 9912;
Proletariats92; England 998;
Australien, Ver. Staaten 9934;
Frankreich 994; deutsche A.,
Bewegung 994/9; Versöhnung
o. Monarchie u. Arbeiterstand
1015.

Arbeiterbeamtentum, Annähe⸗
rung d. Arbeitsverhältnisses a.
Beamtentum 736/7.

Arbeiterbörse 848.
        <pb n="709" />
        1151]
Arbeiterkolonien 845.

Arbeiterversicherung s. Versiche⸗
rungsweseu.

Arbeitsamt 8409.

Arbeitsbuch 739/40.

Arbeitseinkommen, s. Lohn; An—
teil am deutschen Einkommen
1895 887; Verhältnis zw. A.
u. Vermögenseinkommen 916/7.

Arbeitseinstellung, Gewerk⸗
vereinspolitik 864/5; General⸗
—
Schiedsgerichte 870; Bestrafung

in gewissen Gewerben 875.

Arbeitsgeld 557.

Arbeitsgenossenschaft, ein Aus—
gangspunkt d. Unternehmung
415/6; Gruppenlöhne 749/50.

Arbeitslosigkeit, Statistik 766,
841/2; Lohnhöhe, Arbeitsnach—⸗
weis 766; Ursachen 840/1; ver⸗
schiedene Arten 841,2; Auslese d.
—B—
Freizügigkeit 848; Saisonarbeit
848/4; Bekämpfung 844,52;
Armenwesen, Naturalver⸗
pflegungsstationen, Arbeiter—
kolonien 844/5; Regelung der
Produktion, Arbeitsverschie—
bung 845; Notstandsarbeiten
845/6; Halblöhne 846; Freiheit
d. Vermehrungu. Verminderung
d. Arbeitsstellen, Art. d. Saison⸗
betriebes 846; Arbeitsver⸗
mittelung 846/50; A.⸗Versiche⸗
rung, s. diese 880,2; Steigerung.
Depression 935; Abnahme,
Hausse 936.

Arbeitsmaschine, im Gegensatz
zur Kraftmaschine 218; Voraus⸗
fsetzungen u. Wirkungen 219.

Arbeitsnachweis, ⸗vermittelung,
Lohnhöhe, Regelung d. Arbeits-
angebots u. d. Nachfrage 766;
gegen Arbeitslosigkeit 846; in⸗
divbiduelle Arbeitssuche, Umschau
84677; gewerbsmäßige Ver—
mittelung 847; Gewerkvereine
848 Unternehmerverbände
818/9; Arbeiterborsen 848;
Vereinsnachweise 849; kommu—
nale, paritätische A. 849;
Arbeitsaͤmter 849; Centrali—
sation 849/50.

Arbeitsordnung 7833.

rbeitsteilung, in asiatischen
Reichen 205; Vorläuferin der
Arbeitsmaschine 219; zwischen
Mann und Frau in den frühesten

Zustaͤnden 2832; die patriarcha⸗
Asche Familie als Erzeugerin
einer natürlichen A. 242; Or⸗
ganisation der A. in der patri⸗
archalischen Familie 243; A. in
der modernen Familie 249/50;
Städtebildung 265; Grund⸗
Fereschaft 290/1; gesellschaftl.

Register.

u. wirtschaftl. A. 324/67;
Dogmengeschichte 325; Ent—
tehung u. Wesen 326/7; Stoff—
einteilung 328/9; Thatsachen d.
A. 328/59; Priester⸗ u. Krieger⸗
tum 329/33; Händler 338/7.
Entstehung eines Arbeiter
tandes 387/8; Sklaven 888/40
Jalbfreie Arbeiter 34042
reuerer freier Arbeiterstand
342/45; Scheidung von Gewerbe
und Landbau 346/7; landwirt⸗
schaftliche A. 347/8; gewerbl.
Al; Wesen u Termini; Zahl d.
verschied. Gewerbe, Würdigung
348/53; A. der liberalen Be—
rufe 353/4; räumliche A.
35463 ältere Beurteilung
der A.; Altertum, Kirchen-
»äter, Physiokraten, Smith
356/7; zahlenmäßige Erfaffung
358/9; vier Typen gesellschaft—
icher Ordnung der A. 3602;
echnisch⸗wirtschaftliche Bedin⸗
zungen 359/60; sociale Institu⸗
ionen als Vorbedingung 362;
sychologische Vorbedingungen,
domplizierung der menschlichen
Notive 362/8; Ursachen 360;
Zusammenfassung der Ursachen
i. Bedingungen 368/4; sociale
desultate 362; gesellschaftliche
Folgen 364/5; individuelle
Folgen 365/6; Schattenseiten,
iotwendige Forderungen für
zie Arbeiter ihnen gegenüber
367; socialistische Beurteilung
368, 365, 366/7; manchesterliche
Beurteilung 863; Anklagen
»om individuellen Standpunkt
365,/7; Einfluß auf Klassen—
ildung 396/8; Zusammenhang
nit geldwirtschaftl. Entwickelung
25, 555/6; Anpassung d. Pro⸗
zuktion an Konsum in arbeits—
eiliger Volkswirtschaft; wirt—
chaftliche Schwankungen bei
zunehmender örtl. A. 927/1,
politische A., Gegengewicht
J. Klassenmißbräuche 1004;
vachsende persönliche u. geo—
—DDD—
1099/ 1101.
Arbeitsverhältnis, principielle
Erörterung 726/31; im Lichte
herschied. Theorien; Marktvor—⸗
zang oder socialer Kampf 727/8;
Wesen 728; teilweise Regelung
d. Privat- u. öffentl. Recht
128/9; Regelung durch „freien
Arbeitsvertrag“ 729/30; zu⸗
rehmende rechtl. Ordnung 730/1;
erschiedene heutige Formen d.
Regelung 731/50, s. Arbeits-
ertrag; Totalität d. heutigen
Irdnung 735; konstitutionelle
Verfassung 785: patriarchalisches

693

A. 735; Gleichberechtigung v.
Arbeiter u. Unternehmer 736;
Annäherung an Beamtenver⸗
hältnis 736/7.
Arbeitsverschiebung, Begriff d.
Arbeitsteilung 350; Regelung
d. Produktion; Bekämpfung d.
Arbeitslosigkeit 845.
Arbeitsvertrag, Persönliche Frei⸗
heit u. Arbeitsdisciplin 72248;
Terminologie 726; neben Privat⸗
u. öffentl. Recht verbleibende
Punkte d. Arbeitsperhältnisses
128; „freier A.“ 728; Folgen
d. freien Arbeit, Einschränkung
ormaler Freiheit 730; zu⸗
nehmende Rechtsordnung 730/1;
Recht auf vollen Arbeitsertrag,
ruf Existenz, auf Arbeit 731;
Formen der Rechtsordnung
31/7; Civil⸗- u. Handelsrecht,
zewerbeordnungen ꝛc. 732;
Staats⸗- u. Kommunalbetriebe
733; öffentl. Aufträge 7383;
Arbeits-, Fabrik-, Betriebs—
)rdnungen 733; Guts-Regu⸗
ative 733; Tarifverträge,
dollektiv- A. 734; Beamten⸗
ertrag 736/7; Einzelbestim⸗
nungen d. A. 737/50; Ver—
tragsdauer, Kündigungstermin
u. zrecht 737/9; Form d. Ver—
rragsschlufsses, Schriftlichkeit,
Arbeitsbuch, Kontraktbruch,
Bestrafung 739/40; Arbeitszeit
740; Natural- u. Geldlohn,
Warenzahlung 741/4.
vrbeitszeit, historische Ent—
wickelͤng d. Regelung, Ent—
stehung d. Sonntags, Nacht-—
arbeit 740; Saisongewerbe,
Übertreibungen 741: Reaktion,
moderne Regelung 741.
Arbeitszerlegung, Begriff 350;
Schilderung und Würdigung
351/2. —
Aristokratie, Priester-A. 330/1;
Krieger⸗A. 831/2; Händler⸗-A.
333, 385, 337; Mittel des
Emporkommens, procentualer
Anteil an der Bevölkerung,
Stütze durch dienende Kräfte
338; Arbeitsteilung zwischen
A. und Hörigen 841; Kriterium
der Berechtigung ihres großen
hrundbesitzes 378; Erbrecht u.
L. 884/5; Rechtfertigung durch
F. A. Lange u. a., Bedeutung
ür Emporsteigen der Völker
109/10; griechische A. 958/61;
Patrizier u. Plebejer 962; i.
. römischen Klassenkämpfen
363/9; feudalagrarische Klassen
d. Mittelalters 972,3; neuere
dlassengesch., Königtum, Land—
tände, Ritterschaft 976/89:
Anternehmer-A. 990/1.
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        ri

Armenwesen, Recht auf Existen;
731: Entstehung d. Armenpflege,
Geschlechtsverfassung 7789;
Entstehung d. Armut, Massen—
elend 779; Christentum 779/80
weltliche Gesetzgebung 780
historische Ursachen d. Armen—
pflege 781: die moderne Wirt⸗
schaftsverfassung 782; Statistik
—182/3; Beurteilung, Erfolge
783/4; Ausführung d. Armen—
pflege 784/93: Ursachen d.
Armut 784: offene u. geschlossene
Pflege 785, 788/90; wirischaftl.
Mittel?7856: Träger; Gemeinde,
Staat 786/8; Teilnahme der
Frauen 788; Disciplinarmittel
788: Heimatrecht u. Unter—⸗
stützungswohnsitz 790/2; Beur⸗
teilung der heutigen Armen⸗
pflege 792/3; Bekämpfung d.
Arbeitslosigkeit 844/5; Stei—
gerung d. Unterstützung i. De—⸗
pression 9353 Abnahme in
Hausse 936.

Armenpflegerkongreß 119.

Arrondissement 284.

Auttion, Entstehung, Stellung
i. d. modernen Marktorgani—
sation 486.

Ausbeutungstheorie, Darstel—
lung, Begründung, Kritik 663

Ausgleichungsverkehr, A. der
Messen 482; s. Clearinghaus.

Ausland, völkerrechtliche Ab—
machungen u. Handelsverträge
286/73 Teil des für ausländische
Waren ausgegebenen deutschen
Nationaleinkommens 356, 1
Handelspolitik.

Ausstellung, Rolle der Welt⸗ u.
nationalen A. i. d. modernen
Marktorganisation 487.

Auswanderung, Bevölkerungs-
politik 177/9; Statistik der
neueren A. 180/2; staatliche
A.Politik 181.

bancharotti 676.

bancherii 676.

Banknoten, s. Notenbanken.
Statistik 620: Vergleich mit
Papiergeld 626: Wirkung auf
Beldwert 627: Entstehung 651
Begriff, 651: Umlaufsgröße
652; Notenfreiheit 680, 689;
Stellung im Geldwesen; Wechsei
u. B., Stücklung 681/2; Ge—
fahren, Verbot 682; Regu—
lierung d. Ausgabe u. Deckung
3823. Bank v. England 688/4
B. v. Frankreich 684/5 Deutsche
B. 688/6; Ver. Staaten 687

BZankwesen, Litteratur 674/76
deutsche Hauptautoren 119.
arbeitsteilige Enstehung 885
GBroßbetrieb im B. 438; ecen⸗
tralistische Tendenzen 48

Register.

Meßverkehr 482; Statistik der
Bankgeschäfte 492; Korruption
bei Emissionen u. Verlockung
Börsenspiel 513/4; Depositen-
Biro⸗, Clearing⸗-Verkehr ver—
chiedener Banken 650/1; Noten⸗
»erkehr 651/2: Wechselverkehr
3534; B. als Kapitalreservoire,
Bankzins 669/74; Diskontpolitif
378/4; Antike, Mittelalter
376/77; B. von 1650 an, Ent⸗
stehung der Notenbanken:
Notenbankgesetzgebung 678/88
neueres Notenbankwesen, d.
zroßen Centralbanken 683/9
Privatbankiergeschäft 689/90
englische Aktienbanken 690/2
deutsche Effektenbanken 692/6
zemeinwirtschaftl. Grundkredit⸗
nstitute 696/700; Hypotheken—
danken 700/5; Pfandleihhäuser
705463 Sparkassen 706/11
städt. gewerbl. Vorschußvereine
711/13; ländl. Darlehns- u.
Sparkassen 714/16; Einfluß
auf wirtschaftl. Schwankungen
u Stockungen 9831/4: Kapital-
ansammlung i. d. Depression
935; Kreditgewährungen i. d.
Hausse; Stand d. Bankaus—
weise 937.

Bankzins, s. Zins, Diskont:
Verhältnis z. landesüblichen
8 669/70; Differenzierungen
Depositenzins 670; Report
Deport 640/1; Wechsel 671/8.

Bauer, Veränderung durch Um—
bildung der genossenschaftlichen
Dorfwirtschaft 289//90; Grund⸗
herrschaft 291/2; Anteil am
deutsch. Einkommen 886/7; in
d. mittelalterl. Klassengeschichte
970,2;: neuere Klassengesch.
B.⸗Erhaltung,-Befreiung,⸗Un
ruhen, -Kriege 978/89.

Baugewerbe 380.

Kaumwolle, Statistik der Baum—⸗
wollspindeln 214; Chevaliers
Berechnung der Steigerung der
produktiven Kraft in der Baum⸗
wollverarbeitung 221: Konsum
595.

Baumwollspinnmaschine 214.

Beamtentum, Bedeutung für die
staatliche Wirtschaft 312; Größt
des Beamtenpersonals in ver—
schiedenen Staaten u. Verwal—
ungen 312/3; Oganisation des
B.⸗Apparates 313; Zahlen⸗
derhältnis in Deutschland
zwischen Unternehmern, B. u.
Arbeitern 345, 852; Zahl der
B. 1882 u. 1895 in Landwirt⸗
schaft, Gewerben, Handel und
Verkehr 436; Beamtentum des
Broßbetriebes 436/7; Arbeits
herhältnis d. öffentl. Berufs

11152

beamtentums, Annäherung d.
Lohnarbeiter 736/7; Einkommen
885/6; als soc. Klasse, Rolle i.
Klassenkampf 992.
Bedürfnis, Litteratur 20; ge—
meinsame B. Bildner wirtschaftl.
Bewußtseinskreise 19; indivi—
duelle B. 22/6; Definition 23;
B.⸗Befriedigung, Ausgangs⸗
punkt alles Handelns 283; Ein—
teilung 28; Erklärung 24; Be⸗
rechtigung der wirtschaftl.
B.⸗Steigerung 25; Gefahren
der B.⸗Steigerung 25/6; Ver⸗
einheitlichung der B. treibende
Ursache des Großbetriebes 482.
Begriffsbildung, allgemeine B.,
Überschätzung, Begriffsschema—
tismus 104; Zweig der
Methodenlehre 103/5: Aufgabe,
Bedingungen 103; Bedeutung
f. d. Volkswirtschaftslehre 105.
Beobachtung, Methode 100/8;
Definition 100; Objekte und
Hülfsmittel 101; Verhältnis zu
Induktion und Deduktion 102.
Bergbau, Verwendung der Wasser⸗
kraft im 14. u. 18. Jahrhundert
209; Großbetrieb 432.
Bergwerk, Veräußerung staatl.
B. von 1800 ab 304/5; Rolle
im Etat verschiedener Staaten
305; ältere Verfassung 4283;
neuere Reform 424
KReruf, Klassifikation 356/7; Ver⸗
hältnismäßigkeit der Besetzung
357; Erblichkeit 399/400; Be—
rufserblichkeit im indischen u.
römischen Kastenwesen 400/2;
Kritik der Erblichkeit, Kampf
dagegen 400/5; Aufhebung der
Erblichkeit u. ihre Ursächen
4056; freie Berufswahl 466.
Berufsgenossenschaften, Gesetz⸗
gebung, Organisation 826/7;
Umlageverfahren 828; Be—
währung, Kosten 828/30.
Berufsstatistik 358/9.
Berufsteilung, asiatische Reiche
205; Wesen u. Begriff 349/50;
Wesen u. Begriff der Speciali—
sation der B. 350; historisch⸗
statistische Erfassung 358/9:
Klafsenbildung 386 /8.
Beschäftigung, Rassentypus 145.
Beschreibung, Methode 10048;
Definition 101; Verhältnis zur
Beobachtung 101/2; Verglei—
Ips als Hülfsmittel der B.
ber?lkerung, merkantilistische Re—
gelung 85; Verteilung auf die
nördl. und südl. Hälfte d. Erde
128; Abhängigkeit von Flora
u. Fauna 186/7; durch natürl.
Fruchtbarkeit d. Bodens u.
Klimas bedinate Verschiedenheit
        <pb n="711" />
        1153)
der Dichtigkeit 136; Altersver⸗
hältnisse 159/62; Geschlechts⸗
berhältnis und Verehelichung
162/5; Geburten u. Todesfälle
165/8; Zunahme u. Abnahme
168/9; absolute Größe der B.
verschiedener Volker und Länder
zu verschiedenen Zeiten 169/71;
Hemmungen 171/6; Ausbrei⸗
tung nach außen, Eroberung,
Kolonisationen, Wanderungen
176/82; Schätzung der voraus⸗
sichtlichen B. einzelner Nationen
nach hundert Jahren 182; Ver⸗
dichtung der B. 182/6; Ver⸗
teilung auf Stadt u. Land im
Mittelaͤlter 267; relative u. ab⸗
solute Verteilung der B. auf
Stadt u. Land, verschiedene Be⸗
völkerungszunahme; Statistik
269,71; Anteil der B., der bei
verschiedener Kulturstufe und
Militärverfassung Kriegsdienst
thut 332; Einfluß der B.szu⸗
nahme auf die Bildung der
Hausindustrie u. des modernen
Arbeiterstandes 343; Teilung
nach Berufen 358/9; Lohnhöhe
765; Schwankungen, Wirt⸗
schaftsstockungen 9267; Be⸗
wegung in d Depression 929;
Hausse⸗Einfluß 930.
Bevölkerungslehre, Gegenstand
I Anfänge 159; Malthus
Bevölkerungspolitik, Hemmun—
gen bei primitiven Völkern 173
B. des aufgeklärten Despotis-
mus 174; pessimistische B., Ver⸗
treter, Folgen mancherlei die
Bevölkerungszunahme hindern⸗
der Gesetze 175; Wanderungen
ganzer Stämme 177; Koloni—⸗
fation seßhafter Völker 177/8
Richtlinien für eine deutsche B
der Gegenwart 187.
Bevölkerungsproblem, B. und
die Wege seiner Lösung 171/87.
Bevölkerungsverdichtung, Sta—
tistik der B. 182/4; natürliche
Vedingungen der B. 184; tech⸗
nische? wirtschaftlichorganisa—
torische Vervollkommnung als
Vorbedingung 185/6; Bedeu⸗
tung und Grenzen der B. 186
B. Bedingung der Städte—
gründung 265; Verhältnis der
verschiedenen Wohnplätze zur
— Sta⸗
tistik 269/71.
Bewußtseinskreise, Litteratur 15;
allgemeines Wesen 16/17; die
einzelnen B. 18/20; religiös—
kirchliche B. 19; wirtschaftliche
B. 19420.
Biologie, Lehre von der Arbeits—
teilüng 325.

Register.

Blutsmischung, sociale B. 145;

Ursache neuer Rassentypen
—146/7.

Blutszusammenhang, Princip ge⸗
sellschaftlicher Gruppierung 7.

board of arbitration 870.

board of conciliation 870.

VBoden, Bodenverhältnisse und
virtschaftl. Entwickelung 133;
Bodenwert und Volksvermögen
341/2; Bodenverschuldung 647;
Bodenkredit s. Grundkredit; Ge⸗
etz abnehmender Bodenerträge
167, 897/8; Folgen f. Handels⸗
»olitik 1101; beschränkte Gel⸗
ung d. Gesetzes; 19. Jahr—⸗
zundert 1101/2; Einfluß dieses
uf Lohnhöhe 767; auf Grund⸗
rente 897/8; histor. Entwicke
ung der landwirtschaftl. Boden⸗
preise 898/901; das. städt. Boden⸗
preise 903/5.

Zgönhase, Marktrecht 478.

Börse, deutsche Hauptautoren 119
Entstehung, Organisation, Dif
ferenzierung, technische Ein
eichtung, volkswirtschaftl. Be—
deutung 487/9; Terminhandel
der B. 494/5; Verleitung zum
Börsenspiel; Korruption 5183/4
Banken u. Börsenspekulation
694/5.

Bourgeoisie, Terminologie 990;
Zerfallen d. Gesellschaft i. B. u.
Proletariat 998/9.

Boykott 866.

Brauerei, ältere Brauverfassung
p Wochenmarktsgesetzgebung

Brennwirtschaft 200.

Bronze 202.

Buchkredit, Darstellung 650:
Zins 671.

Buchpfandkredit s. Hypotheken⸗
wesen.

Budget s. Haushalt.

Bürger, Bürgerschaft in der
älteren Stadt; Rechte der Mit—
glieder 295; Naturaldienst⸗
eistungen in der älteren Stadt
297; Bürgerrecht und Markt—⸗
recht 478.

Bürgerliches Gesetzbuch, Arbeits—
vertrag 732.

Bürgermeisterei 285.

Burg, älterer deutscher Gebrauch
des Namens 263; Beziehungen
zwischen Burgbau und Städte—
gründung 264.

ahiers des charges 516.

dampsores 676.

Taritatives System 317.

Tentralisation, Steigerung des
centralistischen Zuges in der
Leitung der Volkswirtschaft 453,
455, 467; Beurteilung letzterer
455; Sieg im Notenbankwesen

695

387; Effektenbanken 695/6;
Sparkassen 708; centralistische

Organisationen d. Vorschuß⸗

vereine 713; desgl. Darlehns⸗

dassen 715; Arbeiterversicherung

329, 837/8; Arbeitsnachweis

849 /50.

Thaussee s. Straße.

Theck, Unterschiede g. Papiergeld
626; Entstehung, Darstellung,
Ausbreitung 650/1.

Thristentum, Einfluß auf die
Staatswissenschaften; Stellung
in ihrer Geschichte 79/80; Be—
völkerungsfrage 174; Wucher,
Zinsrecht 657/18; Armenpflege
779/81.

Tlearinghaus, Statistik 620;
Vergleich m. Papiergeld 626;
Entstehung, Darstellung, Um—
fang 650/1.

Tobdenklub, Geschichte d. Libe—
ralismus 92; Freihandelsbe—
wegung 1071/2; Verlust d. Herr⸗

schaft 1096.

dolIegia 401.

ollegiati 402.

conseils de prud' hommes 869.

Coupon 648.

crédit mobilier, Gründung,
Typus 692.

Dampf, Kraftquelle 212; —5
gegenüber Wasser und Wind,
Schattenseiten 213; die Dampf⸗
kräfte Deutschlands im Vergleich
zur Größe anderer mechanischer
Kräfte 218; Kosten der Dampf⸗
kraft im Vergleich zu anderer
im Verkehr 219.

Dampfmaschine, Entwickelung
2123; Verbreitung, technische
Leisiung, wirtschaftliche Be—
deutung 218.
Dampfschiff, Dampfschiffahrt,
Übergewicht 212; Entwickelung,

Stellung im Verkehr, 465;
deutsche Subventionen 1093.

darlehnskasse, s. Genossenschafts⸗
wesen; landschaftliche D. 698;
ländliche Darlehnskassen, Ent⸗
stehung in Deutschland 714;
Einrichtung, Thätigkeit, ge—
schäftl. Grundsätze, christlich—
humanitärer Charakter 714;
Geldausgleichung 715/6; Ent—
wickelung, Ausdehnung in
Deutschland 715; Würdigung
715; centralistische Organisa—
tionen: Staatshülfe 715: andere
Länder 715.

Deduktion, Methode 109; Zu—
sammenwirken mit der In—
duktion 109/10.

Definition, siehe Begriffsbildung;
Zweig der Methodenlehre 103/8;
Zweck, Bedingungen, Grenzen.
Beispiele 103; Möalichkeit ver—
        <pb n="712" />
        x

396

schiedener D. 104; Nominal⸗
und Real-D. 104.

Demokratie, attische D. und
Griechenlands Untergang 960/1;
Patrizier u. Plebejer 962/8;
i. d. römisch. Klafsenkämpfen
368/9; Zunahme i. 19. Jahrh.
990; falsche Ideale 101114.

Denar, D. perpetuus, Denaren⸗
epoche, Verschlechterung 528/9;
römischer D. 538.

Deport, Darstellung 670; Höhe
der Sätze 6701; Vorkommen,
Würdigung 670/1.

Depositen, Entstehung, Dar—⸗
stellung 650; moderner Umfang
651; Antike, Mittelalter 676/73
bei d. älteren Girobanken 677/8;
Verzinsung 670; bei Noten⸗
hanken 680, 683; Bank v. Eng⸗
and 684; deutsche Notenbanken
885: amerikanische Notenbanken
687; englische Aktienbanken
690/1; deutsche Effektenbanken
693; Deckung b. Effektenbanken
694 /5.

Depositenbanken, England 6901.

Depression, Geldweris⸗ u. Preis-
inderungen 625/6; Analyse d.
Konjunkturschwankungen 935;
typischer Verlauf 935/6, 938.

Deputant, Charakteristik, Lohn—
methoden 742.

Detailhandel, Beurteilung des
englischen D. durch Mill und
Roscher 364; während d. älteren
Marktwesens 475/82; neueres
Marktwesen u. stehender D.,
Specialh., Ursachen der Ver—
mehrung, Lage 495/6; kapitali—
stischer Großbetr. 496; älterer
Wanderhandel 480; neuere Ent⸗
wickelung 49677; Klagen 499.

Deutschland, Abhängigkeit seines
Ackerbaulebens v. s. geographi⸗
schen Lage 129; Größe des zu—
ammenhängenden Landgebietes
1. deren Beziehungen zur geo—
graphischen Lage 129.

differenzierung, Gefahr 128.

Diskont, Begriff 671; Wechsel⸗
diskont 6715 Privatdiskont6713;
Veränderungen, Konjunktur—
schwankungen, offener Markt
6723; Centralnotenbanken
672/3; Diskontpolitik 678;
Wirkung von Diskonterhöhung
4. Diskonterniedrigung 6735
Einfluß auf Zahlungsbilanz u.
Wechfselkurse 678/4; Einfluß d.
Diskontpolitik auf wirtschaftl.
Schwankungen und Krisen 938;
Depression 988/6. 938; Hauffe
3367 Krisis 9378

dee Statistik 908/9.
ollar, Verwan
ngr· Ie dschaft m. Thaler

Register.

Domünen, Veräußerung von 1800
ab 304/5; Rolle im Etat ver—⸗
schiedener Staaten 8305.

Domänenwirtschaft, Vorzüge
gegenüber der Naturaldienst⸗
verfassung 304; Würdigung 305.

Doppelwährung, s. Währung;
Begriff, Opposition 546; Ver—
eidigung, Wolowski, Kritik
347/8; internationale D. 548;
Aussichten, Kritik 5494503;
Stabilisierung d. Geldwertes
o24.

Dorf, natürliche Bedingungen
83; Hackbau als Erzeuger 200;
Definition 255; Hack- uü. Acker⸗
nau entsprechend 256; Ein—
oohnerzahl badischer u. russischer
D., dasselbe von 58 Pfälzer D.
m 15. 18. u. 19. Jahrhundert
263; Zahl der Familien nach
Neitzen, welche gemeinsam Dorf⸗
luren erwerben und D. anlegen
261; kleine D. früher als Höfe
262; moderne Einwohnerzahl
268/71; Markgenossenschaft
287148.

Dorfgenossenschaft, Verfassung,
Irgane, Eigentumsrecht, Ge—
amtwirtschaft 288,9; Umbil—⸗
ↄung 289; Handelspolitik 1020:
1022/5.

Ddorfsystem, Dorf⸗ oder Hofsystem
das ältere? 260/2; Vorzuͤge des
D. und Prognose seiner zu—
ünftigen Ausdehnung 2623;
tatistische Erfassung des terri⸗
orialen Gegensatzes von Hof—
und Dorfsystem 368.

dorfwirtschaft, wesentl. Merk⸗
nal früheren Wirtschaftslebens
b; Zwecke, Verfassung, Wesen
)er älteren D. 287/90; histo—
ische Stufenfolge d. Wirt—
schaftsepochen, Typus 1124/81.

Drachme 538.

Dreifelderwirtschaft 200.

Dukaten 530, 338.

sSconomĩe politique 300.

x*ᷣdelmetall, Angebot u. Geldwert
5318/9; Verhältnis z. Edelmetall⸗
dorrat u. Erzeugung 618; in—
ustrieller Verbrauch 618;
Statistik u. Geschichte d. Edel—
netallproduktion 618/20; Nach⸗
rage u. Bedarf 620/1; Kredit
1. Edelmetallbedarf 620; Ab—⸗
uß b. Papiergeldwirtschaft 628.

vüfekten, Effektenbesitz verschied.
Länder, Anteil am Kapitalbesitz
342/9; Entstehung, öffentlicher
dredit 648; private Nach—
ahmung, Begriff, heutige Aus—
»ehnung u. Bedeutung 649;
Zzinshöhe u. Kapitalwert 667;
Effektenspekulation, wirtschafth

[1154
Schwankungen, Krisen 932/8;
Smissionsstatistik 1871 -1901
21.
*ektenbank, Deutschland, Ent⸗
tehung, Hauptvertreter 692;
Terminologie 693; Typus, zwei
Zeiten 693; Geschäftsgrundsätze
393; Entwickelung Deutschland
398/4; Reformen, Trennung in
Depositen- u. reine E. 694/5;
Differenzierung, Centralisation,
Gegner, Beurteilung 698546.

xᷣgoismus, Dogmengeschichte 32;
Erwerbstrieb u. E 36; Moral⸗
systeme 73; Erfolg e. Markt⸗
verkehrs 572.

Ehe, Statistik, Ursachen der
Schwankungen 168/53 Kon—
rolle der Eheschließung bei
Zklaven, Halbfreien als Be—
»ölkerungshemmnis 174; unter
»em aufgeklärten Despotismus
174; steigende Ehelosigkeit ꝛc.
ils bedenkliches Symptom volks⸗
virtschaftl. Organisation 176;
tichtlinien einer Ehepolitik 187;
Zegriff 281; Fehlen der E. in
den frühesten Zuständen 232/3;
Bruppenehen 234; Umbildung
. Eherechtes 248; Eheschließung
ind ⸗scheidung 251; Ehefrequenz
. d. Depression 935; desgl.
daufse 936.
herecht, Grundherrschaft 291;
Stadtrecht 295; im Kastenwesen
400; Einfluß der germanischen
Ständebildung 403.

Ehre 17.

Ehrenamt 313/4.

xigenproduktion, E. und Haus—
virtschaft 204/5; patriarchalische
Familie 242/3; Dorfwirtschaft
88; Grundherrschaft 200;
Stadtwirtschaft, Ubergang zur
Zundenproduktion 296; E. im
jeutigen Deutschland an Kar—
offeln, Brot, Schweinefleisch
322; Parallelismus mit Epoche
ufälligen Nachbarverkehrs 478;
zurückdrängung durch modernen
dandel 492; heutiger Umfang
97: historische Stufenfolge
)d. Wirtschaftsepochen, Typus
1124/31.
gentum, über Grundeigentum
iehe dieses; Wesen und Grund—
üge der Verteilung 867/91;
zedeutung und Begriff 868;
erstes Vorkommen des Eigen—
umsbegriffes und ⸗schutzes 368
is 369; individuelles E. früher
als kollektives 369; Entwickelung
ndividuellen E. am Viehstand
69/70; Sklaven und Vieh—
ꝛigentum älterer Ackerbauer u.
dirten 369/71; städtisches
Frundeigentum 379/80;: Pri—

7
        <pb n="713" />
        11551

vateigentum am Kapitalbesitz,
Angriffe dagegen; seine Not—
wendigkeit u. Möglichkeit einer
Demokratisierung 380/3; antike
Entwickelung 38546; neuere 386;
Würdigung der bestehenden
Eigentumsordnung 387/8; De—
finitionen 388; individualistische
Eigentumstheorien 389/90; cen⸗
traliftische Eigentumstheorien
390; Legaltheorie 390; Einfluß
der Eigentumsverteilung auf
sociale Klassenbildung 398;
steigende Vergesellschaftung und
Freiheit des E. 122; größeres
E. als Grund für die Ausbil—
dung des Vaterrechtes 239;
dem Großbetrieb angemessene
Eigentumsform 485/6.

Einfelderwirtschaft 200.

Eingeborene 180.

Einigungskammer 870.

Einkommen, s. Verteilung; Klei—
dung 215; Ernährung und
Wohnung 220; Einkommens-
verteilung und Klassenbildung
398; Einfluß auf Konsum 595
statistische Quellen, Autoren,
Haushaltbudgets 596; Volks—
einkommen, Methoden d. Er—
fassung, effektive Höhe verschied.
Länder 596/47; Verteilung, Er—
fassung, Verhältnisse verschied.
Länder 597/8; Einfluß auf Rach—
frage und Konsum 5884601;
Verwendung z3. verschiedenen
Zwecken, bei verschied. Höhe
599/600;: Veränderung d. Nach⸗
frage bei wechselndem E. 602/3
drei Einkommenszweige 636,
880; natürliche Einkommens—
lehre 87819; Physiokraten 878/9;
Begriff 879; Smith, Mill,
Ricardo, soc. Theorie 879/80;
historische Betrachtung d. Ein—
kommenslehre, vier Perioden
380/3; deutsches Nationalein—
kommen 1895 884; Lohnein⸗
kommen 884/5; Beamte und
liberale Berufe 885/6; Klein—
bauern, Handwerker, Klein—
händler 88677; Unternehmer—
einkommen 887: Vermögens.
einkommen 887/8; ländl. Grund⸗
renteneinkommen 903; histor.
Entwickelung 916; Verhältnis
d. Gesammkeinkommens z. Ver—
mögensbesitz 916/7.

Fisen, E. im Besitz der Afrikaner
192; Wichtigkeit der Eisen—
produktion fuͤr die Menschheit
201; älteste Eisenbereitung und
„verwendung 20243: dasselbe
bis in die letzten Jahrhunderte
209/10; Specialbetrieb d. Eisen⸗
herstellung 210; Eisenverbrauch
im 16.17. Jahrhundert 210

Register.

Ztatistik der Produktion und
Fortschritte der Gewinnungs⸗
echnik im 18. u. 19. Jahrhundert
216/7; Steigerung der produk⸗
iven Kraft in der Eisenbereitung
221; Konsummenge 595; Rolle
zei allgem. Konjunkturschwan—
ungen und Überproduktionen
30/1.

Fisenbahn, Wirkung auf Größen⸗
tlassen der Städte 271; Ver—
taatlichung 321; Technik, Ge—
chichte 492/3; Organisation,
Folgen f. Organisation der
Volkswirtschaft 493/4; Verkehrs⸗
örderung 494/5; Revolutionie
zung der Volkswirtschaft 495/6,
Fisenbahntarife 582/6; Kapital⸗
gewinn 668; Perioden d. Eisen⸗
bahnbaues und Konjunktur—
schwankungen 929/80.

FElberfelder System 788.

Elektricität, Ausnutzung der
Wasserkraft 212; Kraftquelle
Konkurrent des Dampfes 21344;
Hausindustrie 428.

Elemente der Volkswirtschaft
125, 228.

Eltern, Entstehung der Fürsorge
für die E. 242.

Fmissionsgeschäft, England 691
big 692; deutsche Effektenbanken
694.

Fmpirisch, empirische Ethik 71/2;
empirische Beobachtung und In⸗
duktion 110; Anfänge einer
empirischen Wissenschaft der
Volkswirtschaftslehre 112/4.

ẽntwicke lung, beherrschende
wissenschaftliche Idee unseres
Zeitalters, gemeinsames Merk—
mal der besten neueren volks—
wirtschaftlichen Werke 122: siehe
Geschichtstheorie.
vbrecht, Sippenverfassung 288;
datriarchalische Familie 241;
Vorkommen auf den ältesten
Ztufen menschlicher Wirtschaft;
unter Mutterrecht 369; Ur—
prung, allgem. Rechtfertigung
383; Folgen, Bedingungen der
Berechtigung 384/5; Reform⸗
vorschläge 385.

vẽòrbschaftssteuer, Stadtwirtschaft
295; als Modifikation des Erb—
rechts 385.

xᷣrdoberflüche, Land u. Wasser ꝛc.
128; Entstehung 132; Ergebnis
der an die E. anknüpfenden
oolkswirtschaftl.geographischen
Betrachtung 134.

nährung, Rassenbildung 145;
Fortschritte durch Gebrauch des
Feuers 193; Schonung d. Nah—
ungsquellen 184;: älteste Fort⸗
chritte bis zum Hackbau u. d.
Viehzucht 194/775; Hermann⸗

—

697

Zweifel über die Fortschritte

moderner E. 220; Einkommens-
nanspruchnahme 220, 588: Ge⸗

chlechtsverkehr, Stammesleben,

Wohn- und Wirtschaftsweise

233/4; ältere Zusammensetzung

588;: Mindestmaße d. modernen

Physiologie 589; moderne E.,
Wandlungstendenzen 58995;

oerschied. Beanspruchung d. Ein—

kommens 600.

Ernte, Einfluß auf Nachfrage 602;
auf Preise 603; Schwankungen,
Wirtschaftsstockungen 9267.

Frtragswert, Entstehung d. Kate⸗
gorie 564;3 Wertgrund, Be—
ziehung z. Gebrauchswert 564;
Maßstabe 565; Fr. J. Neu⸗
mann 566.

Erwerbsthütige, in Deutschland
1895 im Hauptberuf 246;
———
1895 346.

Frwerbstrieb, Literatur 32; Dog⸗
nengeschichtliches 32/3; auf den
ersten Wirtschaftsstufen 334;
Entstehung 34/5; Verbreitung
35; Ausbildung 35: Entartung
35/6; Würdigung 36/8: Steige⸗
rung durch das Maschinenzeit—
alter 225; bei der Entstehung
der Unternehmung 414/5; Groß⸗
betrieb 430; Voraussetzung aller
eueren Unternehmungs-Gesell⸗
chaften 440; E., Markt u. Ge—
ellschaft 477; Steigerung d.
freie Handelskonkurrenz 497;
Einfluß auf Art der Konkurrenz
504.

Erzeugungswert, Entstehung d.
Kategorie 564.

Frziehung, Zweck socialer Ge—
meinschaften 9; Aristoteles 78;
Einfluß auf den Rassentypus
u. Überschätzung desselben durch
die Socialisten u. manche So—
iologen 1454663 Kompromisse
zwischen den Erziehungs-, Pro—
duktions⸗ u. Familieninteressen
47; Frauenerziehung 251, 253;
ocialistisches Erziehungsideal
25112; Einfluß auf Klassen—
bildung 398; ältere E. aus—
schließlich in der Familie;
Begünstigung der Kastenbildung
399; ÄAnderung des Erziehungs-
wesens als Ursache für Auf—
lösung des Ständetums 4056.

Fthik 71/2.

v*thnographische Einzelbeschrei⸗
hung, niedrigste Rassen 1489;
Neger und verwandte Stämme
149/50; Mongolen 150/1: mittel⸗
ändische Rassen, Semiten 151/2;
Indogermanen, Russen, Ita—
liener, Franzosen 1524: ger—
manische Völker, Deutsche 1546 *
        <pb n="714" />
        398

Engländer, Nordamerikaner
15648.

Export, Schwankungen u. wirt⸗
schaftliche Konjunkturen 929;
in d. Depression 935/6, 938.

Fahian society, Würdigung 98;
Aufgeben falscher demokratischer
Ideale 1013.

Fabrik, Zusammenhang der F.e In⸗
dustrie mit den Bodenverhält⸗
rissen 133; Begriff und Wesen
438.

Fabrikordnung 1738.

Familie, Gleichgewicht der beiden
Beschlechter als Grundbedingung
162; Verschiebung der Funk—
ionen von F., Gebietskoͤrper⸗
schaft und Unternehmung 222
158/7; Litteratur 2301; Begriff
232; älteste Familienverfassung
232/6; Wichtigkeit des Princips
der Exogamie 233; Mutterrecht
285; Sippenverfassung 288;
Groß⸗F. siehe patriarchalische F.,
Umbildung der patriarchalischen
F. in die neuere verkleinerte,
Bröße u. Aufgaben der letzteren
244/5; Wirtschaft der neueren
F. 246; Statistik der deutschen
Familienhaushalte 2463 An⸗
orderungen der Familienwirt⸗
chaft und der arbeitsteiligen
Thätigkeit ihrer Glieder 2473;
Kompromisse zwischen den F.,
Frziehungs- und Produktions-
nteressen 247; Umbildung des
Familien⸗, Ehe⸗ ꝛc. Rechtes 248:
Leitung der modernen Familien⸗
virtschaft 249; Arbeitsteilung
in der modernen F. 249/50;
virtschaftl. u. sittl. Fortschritt
n der heutigen F.Verfassung
248/50; Auflösung d. Familien⸗
virtschaft 250/3; Verbindung
hrer Eigenwirtschaft mit der
genossenschaftl. Dorfwirtschaft
288; Familienwirtschaft Aus—⸗
zjangspunkt der Unternehmung;
Entwickelung dazu 416/7.

reldgemeinschaft, Hack- u. Acker⸗
hau 199; primitive Form des
agrarischen Lebens; Hinweis
auf d. Dorfsystem als ursprüng—
liche Siedelungsweise 260;
Gegenwart 289.

Feldgraswirtschaft 200.

Feudalsystem, in d. Klassen—
geschichte, Grundlagen 9723.

Feuer, Verbreitungsmöglichkeit
des Menschen 198; erste Be—
autzung; Priestertum u. Magie
192/3; Bewahrung und erste
ünstliche Art des Feuermachens
183: erste wirtschaftliche Ver—

suen 198.

Anuncial compan England
hinea penggze Eng

Register.
Finanzbehörden 310/11.

rinanzverwaltung, Organe 310
his 311, 312; Schwierigkeiten,
vistorisch⸗statistische Belege für
ie letzteren 811/2; Wichtigkeit
yon Schrifttum, Buchführung,
ẽtatsaufstellung 8318.

Finanzwirtschaft, Entstehung der
taatl. F. und ihre Aufgaben
80 / 1; historischer Überblick über
5. der Gebietskoörperschaften
82/5; Grundherrschaft 291;
ltere Stadt 297/8; Natural-
bgaben⸗ und Dienstverfassung
03/4; Domänenwirtschaft 804
is 305; Regalwirtschaft 305;
jeldsteuersystem 306/8; Staats⸗
hatz, Staatskredit, Staats—
hulden 309 /10; Münzverschlech⸗
rung und Papiergeldausgabe
99; Zinslast und ihr Verhält⸗
is zum Überschuß der privat—
dirtschaftl. Staatseinnahmen
10; Finanzbehörden und die
Zchwierigkeit aller Finanzver⸗
valtung 310/4; moderne Ein⸗
vohnergemeinde 316/7.

Finanzwissenschaft, F. u. Volks—
wirtschaftslehre 278.

Fischfang, Steigerung seines Er⸗
rages durch gute Werkzeuge,
Bedeutung f. die Verbreitungs⸗
nöglichkeit des Menschen 192;
Erzeuger von Wohlstand 195.

Fleisch, Konsummenge 590; Kon⸗
sumwert 598.

leiß 39.

lurzwang, Hack- und Ackerbau
199; Wesen 288.

Forsten, Veräußerung von 1800
ab 304/5; Rolle im Etat 305.

zrachtgewerbe 385, 490; neueres
492; Frachtpreise 582; deutsche
Eisenbahnfrachten 584.

Franc, Gewicht 537/8; Ver—⸗
schlechterung 589.

Frau, numerisches Verhältnis
62/3; Bewahrerin d. Feuers
93; in frühesten Zuständen
erstreuten Wohnens 232; Horde
32/3; bessere Ernährung auf
rimitiver Stufe ihr Verdienst
34; Mutterrecht 234/6; pa⸗
riarchal. Familie, Ausbildung
es Frauenkaufes 2402; all-
aäliche Erhebung der Frauen⸗
ellung seit Umbildung der
atriarchalischen Familie 248;
lrbeitsteilung zwischen F. u.
dann in der modernen Familie
49/50; Ideal der Gleichheit
on Mann und F., der So—
ialismus 251/8; Frauenfrage
51/3: Verschiedenheit zwischen
zrauen- und Männerlöhnen
56/7; Thätigkeit i. d. Armen—
flege 788

1156

Freihandel, freihändl. Theorie in
England 92; in Frankreich 92;
SFinfluß auf Konkurrenz, Folgen
511/2; Raleigh über Hollands
ingebl. F. 1043; Entstehung
. Freihandelstheorie; A. Smith
063/4; Würdigung, Kritik
064/6; schutzzöllnerische Kritik,
damilton, List 1066/73 Marx
067; Durchführung freihändl.
handelspolitik 1783 —1875
067/81;: Anfänge d. Freihandels
i. schutzzöllnerische Rückschläge
793- 1840 1068/7 1; allgemeine
——
072/3; Würdigung d. Frei—
sandelsära 1074/,81; Völker⸗
echt 1074/5; Fremdenrecht
075; Kolonialpolitik 1075/6;
Schiffahrtsgesetze 1076;3 Han—
elsverträge 107677; Meistbe—
zünstigung 1077/8; Förderung
. Zollverwaltung 1078; wirt⸗
chaftl. Gesamteffekt der Frei—
sandelsära 1078/81; schutzzöll⸗
rnerischer Rückschlag 1081/2;
vachsende persönl. u. geograph.
Arbeitsteilung, Sieg d. Ver—
ehrswirtschaft 1099,1100; Ur—
achen d. verschied. Politik ver—
chied. Staaten 1100; neueste
reihändlerische Vertreter in
Deutschland 1101; Argumente
»er internationalen Arbeits—
eilung; Gesetz d. abnehmenden
vrtrages i. d. Landwirtschaft,
». zunehmenden i. d. Industrie
101/2; Arbeiterinteressen 1102;
eine Principienfrage mehr
105; Agrar- u. Industriestaat
.108/4; Grundgedanken aller
dandelspolitik 1105/6; Wirkung
sandelspolit. Maßnahmen 1108.

Rreiheit, Gründe persönlicher F.
57; desgl. wirtschaftlicher und
»olitischer F. 58; Beurteilung
d. Forderung nach F. 74; F.
es Individuums u. des Eigen⸗
ums nicht zu beseitigen 122;
zusammenfallen d.neuen privat⸗
virtschaftl. Großbetriebes mit
dem Siege der persönl. F. 431;
sinschränkung d. wirtschaftl. F.
durch centralistische Leitung
153; persönliche F. u. Geld⸗
virtschaft 556; wirtschaftl. F.
u. Regelung des Arbeitsverhält⸗
nisses 780.

dreizügigkeit, Grundherrschaft
291; Stadtrecht 295; F. und
Broßbetrieb 437/9; Bedeutung
f. Konkurrenz 511; Arbeits-
iosigkeit 848.

Fremdenrecht, städtischer Markt
179/80: Messe 481; anfänglich
vesentlicher Faktor d. Handels⸗
»olitik 1021/2 Fremdenbehand-—
        <pb n="715" />
        1157)

lung bei naturalwirtschaftlichen

Stämmen 1028/4; mittelalterl.

deutsches städtisches Gastrecht

1031/2; England bis 1600 1037;
Folgen d. Freihandelsära 1075.

Friede, F. u. Kriegsgemeinschaften
als Ausgangspunkte der Gesell⸗
schaftsentwickelung 7/8; Markt⸗
friede 499; Geschichtstheorie
1120.

Fronhof, Mittelpunkt späterer
ehe 264; Grundherrschaft

— 478/9.

undierte Schuld 649.

Gastrecht s. Fremdenrecht.

Gebietsbildung, natürliche Ein⸗
flüsse 129; wirtschaftl. Be—
deutung der Größe u. Grenzen
für Gebietskörperschaften 286/7.

Bebietskörperschaft, erste Siede—
lungs⸗ u. Wirtschaftsgemein⸗
schaften 8; Verschiebung zwischen
den Funktionen von Familie,
G. und Unternehmung durch die
moderne Technik 222; Ent—
stehung d. Wirtschaft 279; Wesen
u. Ursachen 279/80; historischer
Überblick über territorialen Um⸗
fang, Einwohnerzahl u. Größe
d. Finanzen 282/5; verschiedene
Gemeindebildungen verschieden.
Staaten 284/8; historische Ent⸗
wickelung größerer u. kleinerer G.
neben u über einander 285/6;
wirtschaftliche Bedeutung der
Größe u. Abgrenzung der G.
286/73 Markgenossenschaft, erster
Familienverband, der G. wird
387; Dorfwirtschaft 287/90;
Grundherrschaft 290/8; Stadt⸗
wirtschaft 293/8; d. Staat u.
seine Wirtschaft 298,314; mo⸗—
derne Einwohnergemeinde 8314
bis 317; Teilung d. wirtschaftl.
Funktionen zwischen G. Unter-
ehmung, Familie 818, 319,
453/7; die bei dieser Teilung
den G. zufallenden Aufaaben
319/24

Gebrauchswert, Entstehung der
Kategorie 564; Ausgangspunkt
aller underen wirtschaftl. Wert⸗
urteile 564; Entstehung, Ver—
haͤltnis z. Ertrags⸗ u. Tausch⸗
wert 564/5; G. 'u. Nützlichkeit
565; subjektiver G. Grenz—⸗
nutzentheoretiker 566; Preis⸗
bildung 570.

Gebrechliche 161.

Gebühr, Entstehung und, Wesen
306; Ausbildung, Pflicht der
Gemeinden 316.

Geburten, bei Naturvölkern höhere
Geburtenzahl 161; Verhältnis
der beiden Geschlechter bei
Kuͤlturvölkern 162; Überwiegen

Register.

der Mädchengeburten 168:

physiologisch mögliche Ge—

zurtenzahl 163; thatsächliche

Beburtenzahlen 163/4; Ursachen

der Schwankungen 164; Ge⸗

zurtenzahl u.Sterblichkeit 167/8;

in der Depression 985; in der

Hausse 986.

Befüße 198.

Befühle, Litteratur 90; s. a. Ge⸗
meingefühle; individuelle 20/2;
vom Intellekt zu regulierende
Wegweiser 21; Wertung 22.

Geld, deutsche Hauptautoren 119:

Merkantilismus, dessen Geld—
politik 88; älterer Socialismus
557; Geldgeschäfte d. Messen 482;
xẽntstehung 522; Naturalgeld
528/4; Metalle 524/6; Ent—⸗
tehung d. Münze 528; Epochen
des europäischen Geldwesens
26/85; mehrfache Waren⸗ oder
hüterwährung 526; Begriff d.
wWährung 526; Eindringen
remder Münze 526/7; erste
Munzprägung mitteleuropäisch.
Nünzwesen 8.—18. Jahrh.,
denarenepoche 5827/9; chinesi⸗
ches Geldwesen 529; Epoche von
800- 1900 529/34; Italien,
zrankreich, England 531
deutschland bis 1800 531/4
iltere Schwierigkeit der Auf⸗
ringung d. Prägekosten 532/33
Zcheidemünze, Entstehung, Be—
zriff 333; Folgen des schwanken
zen Edelmetaällgehaltes 538/4
vohlhabende Kulturstaaten des
9. Jahrh. 53445; Begriff,
Funktionen 5834/5; moderne⸗
Nünzwesen, Normen, Politik
Zysteme 535/43; Münzbedarf,
Zedingungen, Größenangaben
341/2; Erhaltung d. heimischen
Münze 542; Begriff u. Arten
der Währung 543/6; Neben⸗
inander von Gold u. Silber
343/46; Entstehung der Wäh—
ungstheorien 546; Wesen,
kpochen u. Folgen der Geld—
virtschaft 551/8; Präcisierung
u. Rationalisierung der Wirt⸗
chaft, Tauschmesser 555; höhere
gergesellschaftung 555/6; losere
Formen der wirtschaftl. Be—
ehungen 556; sittliche Schäden
56/7; s. Papiergeld; Geld⸗
darlehen 645; Geldmenge u.
Zinshöhe 672.

Reldwert, Vergleich verschiedener
Zeiten u. Länder des 18. u.
19. Jahrh. 596; G. u. Vreise
317/8; Ursachen zeitlicher Ande—
zungen 618/21; Geld⸗ u. Edel⸗
netallangebobt, Produktions⸗
osten 618/20; Nachfrage nach
Fdesmetall 620,/1; Kreditum—

699

s'aufsmittel 621: lokaler G. 621;
zeschichtl. Wandlung d. G. u.
allgem. Preisbewegung 621/83;
Beurteilung, Wertmesser 624;
Stabilisierung 624: Folgen
d. Geldwertänderungen 62463;
Entwertung b. Papiergeldwirt⸗
schaft, Folgen 628/30.

Geldwirtschaft, Zeitpunkt der
Entstehung 525/52; Münz⸗
umlauf ohne G. 527; Siegen
des Geldwirtschaftsverkehrs in
Mitteleuropa 529/30, 534;
Begriff 551; Verhältnis zur
staluralwirtschaft 551/4; Gang
der Ausbildung 551/2; typisches
Wesen 552/3; Stufenfolge u.
Epochen 558/4; Folgen der G.
355/8; sittliche Schäden; Beein⸗
flussung d. unteren Klassen 556//7;
Papiergeldwirtschaft 62731;
Finwirkung auf wirtschaftl.
Stockungen 931/4.

Bemeinde, Einwohnerzahlen 269;
territorialee Umfang 284;
Finanzwirtschaft 2883; Um—
bildung der Dorfgenossenschaft
in die Einwohner⸗ u. Orts⸗
zemeinde 289; rechtl. Stellung
u. Verfassung der modernen Ein⸗
vohnergemeinde 31405; Auf⸗
gaben u. Abgrenzung von den
Staatsaufgaben 3155 moderne
B.⸗Finanzwirtschaft, Vermögen,
Zchulden, Einnahmen 316/7;
Teilung wirtschaftl. Funktionen
wisch. Familie, Unternehmung,
Femeinde, Staat 222, 318/9,
153/7; die der G. hierbei zu—
rallenden Funktionen 319/20;
Monopoleinrichtung, Konkur—
renzregulierung 516; Armen⸗
pflege 786/8.

Bemeinderschaft 241.

Bemeingefühle 9.

Benerationswechsel 159/60.

Benossenschaft, s. Markgenossen⸗
schaft; G.der stark wandernden
Nomaden 188; mittelalterliche
germanische G. 403/4; Ent⸗
stehung u. Ideale der neueren
wirtschaftlichen G.444/5; 8wecke
u. Arten 445/6; Recht u, Ver⸗
fassung 446/4; Statistik 447/8:
G. Marktmonopolist 476

Gens, s. Sippe.

Gentilverfassung, s. Sippenver⸗
fassung.

Benußgut 638.

Benußwert, s. Gebrauchswert.

Beographie, Wirtschaftsbeein⸗
flussung 127; geographische
Figenschaften der verschiedenen
Erdteile u. Länder 128/30; Ein—
fluß der geograph. Lage auf
die Kultur u. Größe des zu—
ammenhängenden Landgebietes
        <pb n="716" />
        n

700

der Staaten 129; der geograph
Nachbareinfluß auf die Wirt
schaft der Voölker u. der Wander⸗
gang der Kultur 130; Geschichts⸗
theorie 1114.

Geologische Verhältnisse 182/8.

Gerechtigkeit, Princip der G. kein
einfaches, aus dem alle ihre
Forderungen ableitbar 7445;
Idee der G. individualistisch 74;
gerechter Wert u. Preisbildung
575/6.

Gerichtswesen 320.

Germanen 260/8.

Geschichtstheorie, mechanische
1114/5; Prähistoriker u. An—
thropologen 1115/6; wirtschaftl.
Verkehr 1116/7; idealistische
11178; geistig⸗realistische 11193;
oecialistische 1119/20; realistisch⸗
kulturgeschichtlich 1121/2; histor
Stufenfolge d. wirtschaftl. Ver—
fassungsformen 1124/31; Auf—
steigen, Blüte u. Verfall der
Völker u. ihres Wirtschafts—
lebens 1131/6.

BGeschlecht, Geschlechtsverbindung
als Princip gesellschaftlicher
Gruppierung 7; Gleichgewicht
der beiden Geschlechter 162;
Abweichungen davon 168; Ur—
sachen der Geschlechtsbestim—
mung 163; Geschlechtsbeziehun⸗
zen der zerstreut wohnenden
Menschen 232; dasselbe in der
Horde 232/3; Regeln der Ge—
schlechtsvermischung in frühester
Zeit 233; Einfluß des näheren
Zusammenwohnens, besserer Er⸗
—
verkehr 233/4; Geschlechts⸗
verkehr unter dem Mutterrecht
234/5; Schranken u. Regelung
des Geschlechtsverkehrs in der
Sippenverfassung 237.

Geschlechtstrieb 28.

Gesellenbruderschaften; genossen⸗
schaftl. Handwerks-Verf. 404;
Klassenkämpfe 976.

Gesellschaft, Gesellschaftswesen,
die psychischen, sittlichen und
rechtlichen Grundlagen 6/75;
Zwecke und Mittel des gesell—
schaftl.Zusammenschlusses 6/10;
Litteratur 6; gesellschaftl. Tadet
als sittliches Zuchtmittel 45;
gesellschaftl. Institutionen u.
Organe 61/4; vier Typen gesell—
schaftl. Organisation d. Arbeits⸗
teilung 360/2; Arbeitsteilung
ein gesellschaftl. Prozeß, ihr
gesellschaftl. Erfolg 363/5; Ent⸗
wickelung d. Gesellschaftswesens
im Altertum u. Mittelalter 440;
moderne Gesellschaftsformen
441/53; G. u. Maͤrkt 501.

Gesetze 108/109

Register.

gesundheitspflege 9.

Betreide, Getreidespenden in
Rom 2859; Nährwerte, Konsum—⸗
nengen 589/90; Konsumwert
393; Konsumschwankungen 601;
Wertmesser 624; Getreideleihe
44/5; merkantilistische G.⸗
dandelspolit. Frankreichs 1046;
desgl. Englands 1051.

Sewerbe, deutsche Hauptautoren
der Gewerbegeschichte und Po—
itik 118; Abhängigkeit der G.
hon Flußläufen ꝛc. 188; Wir—
ung der modernen Technik
219/20; Veränderung im Stand⸗
ort durch Technik u. Verkehr
221/2; Scheidung von Land⸗
virtschaft: Zahl der gemischten
Betriebe 1895 346/7; Begriff
»er gewerbl. Thätigkeit, Ent—
tehung aus der Arbeitsteilung
348; Wesen und Termini der
zewerbl. Arbeitsteilung, Wür—
igung, Zahl der verschiedenen
8. zu verschiedenen Zeiten
48/53; interlokale Arbeits⸗
eilung 855/6; Anteil an der
Bevölkerung 8358/9; gewerbl.
Anternehmungsformen,s. Unter⸗
riehmung; gewerbl. Großbetrieb,
Hanufaktur, Fabrik 483; Sta—
istik über Zahl und Größe
der Betriebe in Deutschland
1882 u. 1895 433/4.

Vewerbefreiheit, Konkurrenz⸗
Veränderungen 510; Taxwesen
577, 579; Beseitigung älterer
Arbeiterschutzgesetzgebung 732.

Bewerbegericht 869.

Bewerkverein, Einfluß auf, freien
Arbeitsvertrag“ 730; Tarif⸗
berträge734; Arbeiterentlassung
vegen Teilnahme 736: Mit—
oirkung bei Arbeiterentlassung
738; engl. Hülfskassen 816/77
Arbeitsnachweis 848; Arbeits-
osenversicherung 850/1; Begriff
352; Entstehung 852/8; Koa—
itionsgesetzgebung 852/5; Haf—
ung 854; England 855/6
lustralien, Vereinigte Staaten
56/7; Frankreich, Belgien,
üdromanische Staaten 857;
deutschland 857/8; Gefahren
59; Verfassung u. Verwaltung,
Arbeiterburegukratie und -aris⸗
okratie 860/1; Politik, Spar—
wang, Hülfskasse 861/2; Ein—
virkung auf Lohn u. Arbeits—
edingungen 862/3; Beitritts—
wang 8683/4, Arbeitseinstellung
ßeneralstreik 864/6; Verrufs
rklärung, Boykott, schwarze
risten 866; Strafgewalt- und
justiz 866/7; gesetzl., zwangs—
veise Vereinsbildung in be—
immten Gewerben 875.

[1158

Bewicht, Markteinrichtung 475;
Entstehung von Naturalgewicht
519; staatliche Ordnung 520;
nnere Einheit von Maß- und
Bewichtssystem 520; geschichtl.
Entwickelung konentionellen G.
320/3; mittelalterliche Zer—
plitterung 521; moderne Ein⸗
jeitsstaaten, neueste Ordnung
522/3.

Bewinnbeteiligung, Lohnergän—
zung, Ausdehnung, Bedin—
gungen, Beurteilung 747, Ver⸗
eruns d. Lohnverhältnisses
748.

Bewohnheit 49.

Bewürgze, Konsum 591.

vilde, s. a. Zunft, Innung; Markt⸗
gilde 476.

viroverkehr, Statistik 620/1;
Vergleich m. Papiergeld 626;
Entstehung, Darstellung 650;
unverzinsliche Depositen 670;
Geschichte d. Girobanken; pri—⸗
vate und staatliche 677/8

slas 194.

Bleichheit, Beurteilung der For—
derung der G. 74; natürliche G.
aller Menschen, Ausgangspunkt
früherer Volkswirtschaftslehre
139.

Blückslehre 78.

dnner kulturhistor. Schule

Bold, Goldwährung, s. Währung,
Wertverhältnis zwischen G. u.
Silber 544/5, 547/9; Gold⸗
»rägung mit gesetzlicher Über—
tarifierung 545; Goldproduk⸗
ion 547/9; Sieg der Gold—
vährung 547; Verhältnis
—
cirkulation 549; Gründe für
Sieg der Goldwährung 550/1.

Boldgulden 530, 588, 548.

Boldprämienpolitik, Bank von
Frankreich 684.

Bottesdienst 9.

Brän 537.

Brafschaft 284.

Vrntatlon, Lohnergänzung

Brenzbildung 286/7.

Breuzuutzentheorie, Entstehung
des Wertes 562; Grenznutzen⸗
cheoretiker 566; Dietzels Kritik
3566; Definition, Bedeutung f.
Preisbildung 570; Nachfrage⸗
ntensität 586; Kritik der Pro—
duktionskostentheorie 607; Zins⸗
höhe 668; Lohntheorie 7678.

Broschen 530, 538.

Uroßbetrieb, Anfänge des G. im
Zusammenhang mit der besseren
derstellung des Eisens 2103;
Begünstigung durch Technik,
Folgen 232; Landwirtschaft 386.
        <pb n="717" />
        1159]
482; Anfänge 428/9; Begriff
429; Vorbedingungen; Ver—
kehrswesen 429/30, Handelsgeist,
Kapital, Kredit 430, Technit
480 / 1, persönliche Freiheit und
Klassendifferenzierung 431/2;
treibende Ursachen 432; ver—
schiedene Gestaltung in versch.
Gewerben 4832/3; Verbindung
der kaufmännischen und tech—
nischen Seite 433; Statistik der
Fortschritte 484; gesellschaft⸗
lüches Problem; in individuellem
Privat⸗ oder in Kollektiveigen⸗
tum 4385/6; Beamtentum 486/7;
Rechtsverhältnis der Arbeiter
487/9; Reform der Verfassung
439; Entstehung v. Monopolen
515/6; Konkurrenzsteigerung
516.
Großfamilie 282.
Großstädte 221/2.
Gründungswesen, England 691
bis 692; deutsche Effekten⸗
banken 694; Konsortialgeschäfte
595; Einfluß d. neueren G. auf
Neuentstehung von Unter—⸗
nehmungen 891.
Grundeigentum, Veräußerung in
der Vorfgenossenschaft 289;
Veräußerung unter der Grund⸗
herrschaft 291; Hypothese von
bem früheren Vorkommen indi—
viduellen als kollektiven G.
369; ältere Grundeigentums—
verfassung der Ackerbau⸗ und
Hirtenvölter, 8371/8; Schwierig⸗
keit von Neuverteilungen 372
bis 373; neueres kleines G. der
Germanen und Slaven 373458;
Entstehung des großen G.87516;
ürsachen und, Wirkungen der
derschiedenen Grundeigentums⸗
derteilung 3767; heutiges
Grundeigentumsrecht 37783
Reformvorschläge 378, 387; G.⸗
Reform in Rußland, Indien;
Landpolitik der Vereinigten
Staalen 378/9; Kriterium der
Berechtigung weitgehender Un⸗
gleichhen der Grundeigentums-
Jerteulung 3783; städtisches G.,
Reformpvoͤrschläge 879/80; Ver⸗
leilungsproblem 913; mittel⸗
allerl. G. der Kirche und des
Abdels 972/8: neuere Verteilung
de
GBrundherrschaft, Verhältnis zur
Martgenossensch. 2878; Wesen,
lerritoriale Größe, Einwohner⸗
zahl, wirtschaftl. Verfassung
290/1; Befteuerungsrecht 2913
kulturhistorische Bedeutung 291
bis 292; Eintritt u. Austritt
n den Verband der G. 291;
Umbildung zur Gutsherrschaft
51 Wwurdigung 292; Vor—

Register.

eexungen 292/3; Auflösung
Brundkredit, Kategorie 645/7

ODrganisation 696 705; Land—

schäften 697/8; Landeskxedit⸗

anstalten: Deutschland, ster⸗
reich, Schweiz, Rußland, Austra⸗

lien 698, 700.

grundrente, s. Rente; Be—
urteilung durch Thompson 94;
durch Enfantin 94; Schmälerung
des Kapitalgewinns 880; drei
Finkommenszweige 880; Ursache
395/6, landwirtschaftl. G. 896
Beurteilung, Physiokraten, Ri—
ardo 896/7; Ersatz⸗ u. Monopol⸗
rente 897; Gesetz d. abnehmenden
Bodenerträge 897/8; historische
Brundrentenbildung Frankreich
398/9; Deutschland 899/900;
England 900801; Kolonial-
änder, Vereinigte Staaten 901;
zrtliche u. geographische Unter—
chiede 9012; Resultate 902/3
Anteil am Volkseinkommen 9083
tädtische G. 903/8; histor. Ent⸗
vickelung 908.4; Ursachver⸗
hältnis zwischen G. u. Miets—
öhe 905/6; Quelle des Geld—
eichtums 905; natürliche u.
tünstl. Ursachen der städt. G—
906/7.

zrundriß, wissenschaftl. Stand⸗
punkt dieses G. 122/8; Stoff⸗
einteilung u.-abgrenzung 123/8;
161; Schwerpunkt der Dar—
stellung 1128.

Grundschuld 647.

Grundsteuer, Physiokraten 89;
Vorliebe der Gemeindepolitiker
316; in Preußen den Gemeinden
überlassen 317.

Brundstücke, Folgen u. Reformen
d. Spekulation 275; Grund—
stücksleihe 644/5; Verschuldung
in Deutschland 647; histor. Ent⸗
vickelung der landwirtschaftl.
Grundstüͤckspreise 898/901:
desgl. städtische 908/5.

Gruppenbildung 647; s. a. Klas⸗
senbildung.

But 3; Einteilung d. G. 638.

Butsbezirk 269.

Butsherrschaft, Entstehung als
Form der Grundherrschaft, Be—
griff 291/2; Würdigung, Fol⸗
gen 293.

dackbau, Abhängigkeit der Ent⸗
stehung von den Bodenverhält⸗
nissen 132; Hahnscher Terminus

195; Entstehung 194/5; durch
ihn hervorgerufene wirtschaft⸗
iche Kultur 195; erste Vieh—
ähmung in der Epoche des H.
96; die mit dem H. eintretende
Veränderung der Familien—
IAganisation u. des Geschlechts—

701

berkehrs 234; Siedelungs⸗ und
Wohnweise d. Hackbauern 256/7;
Eigentum bei primitiven Hack⸗
baustämmen 368/9.

Haftpflicht, Deutschland, gewerbl.
Unfaͤlle 825/6; s. Versicherungs⸗
wefsen; Ausland 835/6.

dalbfreiheit, Halbfreie; drei⸗
facher Ursprung 340; Rechts⸗
verhältnis, Ordnung d. Arbeits⸗
verhältnifsses, Arbeitsteilung
zwifchen Aristokraten u. H.,
Befreiung der H. 341; Zahlen⸗
verhältnis 342; Voraus-—
setzungen, Gegensatz z. Insti⸗—
tution d. freien Arbeit 720.

dalblöhne 846.

dändler, Fremde als H. 334;

Epoche der im Nebenamt thätigen
H. 334; Entstehung der arbeits⸗
eilig thätigen H. 3385/6; Be⸗
deutung u. Steigerung des Ein⸗
dusses der H., Mächtmittel,
Begengewichte 3367;7 Miß—
achtung 356/7; Differenzierung
190/1; Umbildung d. freie
Konkurrenz 497.
zandel, Rolle der Metalltechnik
203; Einfluß der modernen
Mafschinen 219; Veränderung
m Standort der händlerischen
Unternehmung 221; erster H.
»hne Händler 333; H. durch
Fremde833; H. als Nebenerwerb
334; selbständiger H. 33546;
Specialisterung nach der Be—
ufs⸗- und Gewerbestatistik 3363;
Ztreit über seine Produktivität,
Sntscheidung 357; Anteil an
der Bevölkerung 359; Keim der
Anternehmung 414/5; Handels⸗
geist, Vorbedingung des Groß⸗
zetriebes 480; Großbetrieb im
5. 482; Größe u. Zahl der
Handelsgeschäfte 1882 u. 1895
133; Begriff 461; Transport⸗
zeschäft u. Warenhandel neben—
inander u. getrennt 462; Ur—
sache 462; Rechts- u. Ver—
waltungsordnung d. Handels⸗
verkehrs 473/5; ältester Markt
175; Differenzierung d. älteren
Märkte 477/83; H. d. Wochen⸗
narktes 479; Jahrmarkt 480,
Messe 480/3; Marktwesen d.
neueren Zeit, Warenhaus,
Auktionen, Ausstellungen,
Börsen 483/9; H. u. persönliche
dandelsorganisation 1500 bis
1850 489,91; Ansässiger und
'ahrender H., Hausierh. Kleinh.
490; Großh., Differenzierung,
Aufgabe, Macht 491; H. ü.
dandelsorganisation von heute
191,/7;3 Differenzierung von
Kredit- u. Warenh., Arten des
lekteren 493; Statistik der
        <pb n="718" />
        J
X
—3J

Handelsunternehmungen 492;
Eigen⸗ und Kommissionsh.
Vorrats- u. Spekulationsh.
Speditions-, Lagerhausgeschäft
493; Makler, Agenten, Kom⸗
missionäre 493/4; Lieferungs⸗
u. Terminhandel 487; Speku⸗
lationshandel, Terminhandel
d. Börsen 494/5; stehender
Detailh. Warenhaus, Special⸗
eschäft 495/6; Wanderh. 496/7
ane der modernen Ent—
wickelung 497/500; Korruption
durch Konkurrenz 512/4.
dandelsbilanz, Lehre des Mer—
kantilismus 85/6, 1062/3; Er⸗
haltung d. heimischen Münze
542; liberale Theorie, Hume,
Smith 110677; 8Zahlungs- u.
H. 1107; Analyse, Würdigung
107/8.
dandelsgesellschaften, s. Kom⸗
panie: Rolle bei der Aus—
wanderung 178; wirtschaftliche
Leistungen, Zahl u. Größe der
offenen H. in Deutschland 441;
ältere H. 441.
öandelspolitik, s. Freihandel,
Schutzzoll; Merkantilismus
85/86; richtige H. Bedingung der
Bevölkerungsverdichtung 187;
Begriff 1020; allgemeines
Wesen 1020/1; Träger u. Or—
gane 1020/1; Entwickelungs—
gang 1021/2; früheres Vor—
herrschen der Fremdengesetz⸗
gebung, Handelsherrschaft
1021/2; H. kleiner, natural⸗
wirtschaftl. Stämme; Fremden—
behandlung 1022,5; Phöniker
1025/6; griechische H. 1026/7;
Rom 1027/8; mittelalterl. ita⸗
lienische Städte 1028/80; mittel⸗
alterliche deutsche Städte
1031/3; Hansabund 1032/4;
—
—13.- 14. Jahrh. 10346; desgl.
England bis 1600 1036/8;
Voraussetzungen merkantilis⸗
tischer H. 1038/40; desgl. Be—
deutung u. Kritik 1057/63
Geschichte merkantilistischer H.
Portugal 1040; Spanien 1040/1.
Holland 1041/3; Frankreich bis
—1814 1044,7;3 England 1600
bis 1815 1047 /51; Deutschland
u. Preußen bis 1806 1061/7
Anfänge des Freihandels und
schutzzoͤllnerische Rückschläge
1798 1840: Frankreich 1068/9;
desgl. Großbritannien 1069;
Preußen, Zollverein 1818 1860
1069,71; England 1840; Frank-
reich 18601875 10723;
deutsch. Zollverein 1860 1878
1073; Würdigung d. Frei—
handelsära, Voͤlkerrecht, Freem—

Register.

denrecht, Kolonialpolitik, Han—
delsverträge, Meistbegünstigung,
Zollverwaltung 1074/8; han⸗
selsstatistische Übersicht d. 19.
Jahrh. 107881; Rückkehr Ruß—
ands zum Hochschutzsystem
082/4; desgl. Amerika 1084/7;
neuere Hochschutzzollpolitik
Frankreichs 1087/93 neuere
dandelspolitik Italiens 1089;
desgl. Osterreich Angarn 1090;
desgleichen Schweiz 109041;
Schweden, Norwegen, Belgien
1091; Deutschland: Bismarcks
übergang z. Schutzzoll 1091/83;
Deutsche Handelsverträge von
892 an 10983/4; deutsches Zoll⸗
carifgesetz v. 1902 1094,5; Im⸗
perialismus Großbritanniens v.
1874 ab 1095/9; Würdigung
d. neuesten Schutzzollära 1099
bis 1102; Agrar- u. Industrie⸗
taat 1103/4, mitteleuropäischer
Zollverein 1093, 1104; Ver—⸗
bindung v. H. u. allgemeiner
Politik 1092/83; Grundgedanken
aller H. 1105/6; Wirkungen d.
d. 1108/9; künftige Aufgaben
u. Ziele 1109/10.

dandelsvertrag, Entstehung,
Benutzung 1076/7; Meistbe
günstigung 1077; freihänd—
erische u. schutzzöllnerische Be—
arteilung 1077; die französische
Handelsvertragsära 1072ff. die
nitteleuropäischen H. 1098/4;
Ausbildung internationaler
H. 1109/10.

Handwerk, Handwerker, frühestes

Vorkommen 205; Bedürfnis
iach H. Bedingung der Städte⸗
»ildung 265; die ersten H.
348/9; Zahl d. Handwerke zu
derschiedenen Zeiten an ver—
chiedenen Orten 8349; hand⸗
verksmäßige Berufs- u. Pro—
uktionsteilung 348/50; Organi⸗
ation im indischen Kastenwesen
100/1; dasselbe in Rom 4012
nittelalterliche Innungen 404:
Begriff 419; als Unterneh—
nungsform 419; Bedingungen
einer Blüte 419/20; Statiftik
d. deutschen u. preuß. H. im
19. Jahrhundert 420/1; Vor⸗
‚jüge und Schwächen 421;
gegenwärtige Lage 421; Ein—
dringen in den Kleinhandel,
Ladengeschäfte 496; Einkommen
in Deutschland 886/7.

Haus, Entwickelung in Anknüpf—
ung an den Feuerherd der
Frau 193; definitive Seßhaftig⸗
eit verbunden mit Hausbau
199; technische Entwickelung
204; Baumaterial des deutschen
H. im 12. - 13. u. 15. - 16. Jahr⸗

[(1160
hundert 207; städtisches Haus—
zigentum, Reformen 379/80;
Häuserwert u. Volksvermögen
841/2; Hausleihe 644/5; Ver⸗
schuldung i. Deutschland 647;
histor. Entwickelung d. Häuser—
preise 90845.

daushalt, Haushaltetat verschie—
dener Städte, Staaten, Fürsten
ꝛc. 282/5; H. der älteren
Stadtwirtschaft 297/8; Ent⸗
tehung großer Staatshaus⸗
jalte 3005 zunehmende Bedeu—
ung des Staatshaushaltes
302/3; rei en und
Dienstverfassung 308/3; Domä⸗
ienwirtschaft 304/5; Rolle der
Steuern, Domänen u. Forsten in
zerschiedenen Staatshaushalten
305; Regalwirtschaft 305; Geld⸗
teuersystem 306/8; Wichtigkeit
der Aufstellung von Haushalt⸗
ztats für die Finanzwirtschaft
313; Verhältnis zwischen H. und
Volksvermögen in England und
Preußen 322; private Haus—
haltrechnungen, Autoren, Ein⸗
kommens u. Nachfragenachweise
596; Verwendung d. Einkom—
mens z. verschied. Zwecken b.
verschied. Höhe 600.

dausierhandel, Rolle i. d. Markt⸗
organisation, Würdigung, rechtl.
Behandlung 1500 21850 490:
neuere Entwickelung 496/7.

dausindustrie, Definition 103;
in ihr zuerst Abnahme der regel⸗
mäßigen Arbeitsgelegenheit
228; Wurzel 348; Vorkommen
u. Begriff 424; Unternehmungs⸗
form 425; ältere Verfassung,
Reglements 425/6; wirtschaft⸗
liche Lage der Heimarbeiter
4267: heutige Formen 427/8;
heutiger Umfang 428; Würdi—
gung 428; Beseitigung der
Reglements 510.

hauskommunion, s. Zadruga u.
patriarchalische Familie.

dausse, Geldwerts- u. Preis—
änderungen 625/6; Analyse d.
Konjunkturschwankungen 985;
typischer Verlauf, mehrere
Stadien 936/7; Stand d. Bank—⸗
ausweise 937.

38 196.

auswirtschaft, wesentl. Merk⸗
mal früheren Wirtschaftslebens
14; Technik der H. der patriar⸗
chalischen Familie 204/5; Auf⸗
lösung 245/6; Ausgangspunkt
der Unternehmung 416/7; his⸗
torische Stufenfolge d. Wirt—
schaftsepochen, Typus 1124/31.

Zeer 332.

deimarbeiter 426/8.

Zeimatrecht 790/2.
        <pb n="719" />
        II61]
Heirat, Heiratsalter 164; Grund⸗
herrschaft 291; Stadtrecht 295;
Kastenwesen 400.

Heloten 340.

Heuerling, Charakteristik, Lohn⸗
methoden 742; Auflösung 742.

Hirten, Siedelungs- und Wohn⸗
weise 255/6; Sklaven⸗ u. Vieh⸗
eigentum älter. H. 369/71; ältere
Grundeigentumsverfassung der
Hirtenvölker 3713.

istorische Forschung in der
Rationalökonomie, Übersicht
über Litteratur und Hauptver—
treter 116/21; Bedeutung für
die nationalökonomische Wissen⸗
schaft 116; ältere historische
Schule 116/8; jüngere histo—
rische Schule Deutschlands
118/203 Hauptvertreter in
England 120; Hauptvertreter
in Frankreich 121.

Historische Perioden 195, s.
Wirtschaftsstufen.

Historische Staats⸗ und Gesell⸗
schaftsauffassung 113 ff. s. Ge⸗
schichtstheorie.

Hörigkeit, Begriff 340; siehe
Halbfreiheit.

Hof, Begriff 255; Größe der
römischen Höfe (villae) 259.
Hofsystem, mitwirkende Nachteile

260; Streitfrage, ob H. oder
Dorfsystem das ältere 2602;
wirtschaftliche Vorzüge des H.
und Prognose für seine künf—
tige Ausdehnung 262/3; sta—
tistische Erfassung des terri—
torialen Gegensaßes von H.

und Dorfsystem 268.

Horde, Begriff, Größe, Verhält—
nis zum Stamm 231; Größe,
Bedingungen des Vorkommens,
Geschlechtsbeziehungen, Eintei—
sung 232438.

dülfskassen, s. Versicherungs⸗
wesen.
üttenindustrie 215/6.

Hufe, Wirtschaft, Größe 288/9;
Grundeigentumsverfassung in
der Hufenverfassung 373/4.

Hypothekenwesen, Hypotheken⸗
kredit als Realkreditform 646/7
Entwickelung, Altertum, Mittel⸗
alter 646/735 moderne Formen,
heutige Hypothekarverschuldung
647; privater Hypothekarkredii
697; Landschaften, Pfandbriefe
69708; Landeskreditanstalten
698/700; öffentliche Sparkassen
6899; ere deutschen 8

ypothekarkredits u. d. Hypo⸗
ede 699; Ver—
staatlichung 7005 Hypotheken-—
banken, Entstehung, Gründe
700/1; Deutschland 701; Frank⸗
reich 701; Osterreich 701/2;

Register.
Italien 702; neuere deutsche
Entwickelung 702/3; Grund⸗
sätze d. Regulierung 70834
Gesamtentwickelung 704/5.

Ideale 73/5.

Fdealistisch, Vertreter i. Moral⸗
systeme 71; Formeln u. Zweck⸗
gedanken der ĩ. Moralsysteme 73:
Geschichtstheorie 11178.

ZImperialismus, neuere Hoch—
schutzzollpolitik Rußlands 1082
bis 1084; desgl. Amerika
084/7;3 desgl.“ Frankreich
1087/93 J. Großbritanniens
eit 1874 1095/7; Chamberlain,
großbritann. Reichszollverein
097/8; Einfluß auf Deutsch⸗
and 1098/9; Sicherstellung der
Industriestaaten 1104.

zIndianer, ethnographische Be—
schreibung 149; von allen nie⸗
deren Rasfen die größte bündisch—
oölkerrechtliche Menschenvereini⸗
zung gelungen 169; ihre demo⸗
kratisch⸗kriegerische Rechtsgleich⸗
heit auf Abwesenheit des Vieh—
besitzes beruhend 370.

Individualistische Volkswirt⸗
ichaftslehre, Hauptvertreter
38/93; Anfänge und Grund—
lagen 88/9; die französischen
Physiokraten, namentlich Ques⸗
ray und Turgot 89/90; eng⸗
ische Vertreter des 18. Jahr—
junderts, namentlich Hume,
Smith 901; 19. Jahrhundert
91; freihändlerische Ausläufer
92; Würdigung 9823; Irrtümer
d. Preislehre 571; Handels—
»olitit Ioss/7, 10748

Indogermanen, ethnographische
Beschreibung 152/7; organi—⸗
siertes Fortwandern überschüssi⸗—
ger Volksteile 177; Siedelungs—⸗
und Wohnweise in älterer Zeit
257.

Induktion 110.

Industrie, s. Gewerbe; deutsche
Effektenbanken 694/6; Gesetz d.
zunehmenden Ertrages 1101/2

Innungen 404.

Institution, gesellschaftliche J.
831/4; Definition 61; Bedeutung
ür die Auffassung des Merkan—
ilismus 63; Liberalismus 63
Aberschätzung durch den älteren
Zocialismus und Stellung der
Socialdemokratie 63; Stellung
uind Rolle in einem vollendeten
ocialen Zustande 64; Bedeu⸗
ung des Studiums der J. für
die Erkenntnis des socialen
aörpers 64; wirtschaftl. Fort—
schritt gebunden an gute J.
34; Argumentieren aus ihnen
hderaus Fortschritt der Volks—
virtschaftslehre 108; Bedeu—

703

ung der richtigen Ausbildung
.das Bevölkerungsproblem 176;
die wichteren neueren sog. In—
stitutionen, Armen- u Ver—
sicherungswesen, Arbeitsnach-
weis, ee Schieds⸗
gericht 775/876; Schlußergebnis
hierüber 875/6

Instmann, Regulative 738;
Charakteristik, Lohnmethoden
742; Auflösung 742.

Interessensphären 180.

Jäger, Familienverfassung der
Jägerstämme 283; Eigentum
primitiver Jägerstämme 368/9.

Jagd 194/5.

oint committeée 869.

Jointstockbank, Entstehun g, Be—
deutung 690/1; Größe d. De—
positengeschäftes 693.

—X——

JFuden, Wirkung des j. Rassen⸗
elementes in den Kulturstaaten
147; ethnographische Beschrei—
hung 151/2; Stellung zur Bevöl⸗
kerungsfrage 174.

dameralistik 68.

dammergut, Bedeutung im Mit—
telalter 304; Veräußerung von
1800 ab 304/5; Rolle im
FEtat verschiedener Staaten 305;
Bröße im preußischen Staat
des 18. Jahrhunderts 305.

dampf ums Dasein 64/9; Dar—
wins Lehre, Übertragung auf
gefellschaftliche Erscheinuͤngen
645; jede sociale Gruppen—
bildung Modifikation des K.
u. De 65/6; Unzulässigkeit
direkter Ubertragung des für
das Tier- und Pflanzenleben
Beltenden auf die menschliche
Besellschaft 66; Beurteilung des
Kampfgedankens durch die ver⸗
chiedenen wirtschaftlichen Theo⸗
rien 6677; K. u. D. als psy—
hologisch, gesellschaftl. wirt⸗
chaftlicher Prozeß 67; Aufgabe
der Streitordnungen 67; Not—
wendigkeit und Zulässigkeit der
Regelüng des K. u. D. durch
Sikte, Moral u. Recht 68; K.
u. D. und Zuchtwahl keine Er—
klärung für die Verschieden—
heiten der Rassen 142.

danal, frühere Kanalbauten 464,
neuere Kanalbauten 465; Ge—
bühren, Frachtsätze 582.

2apital, Beurteilung durch
Thompson 94; Kapitalist und
F. bei Marx, Kritik 97; stei—
zender Kapitalüberfluß äußeres
dauptergebnis der Maschinen⸗
echnik 221; vermehrte Kapital⸗
aufwendung bei fortschreiten⸗
der Technik 226; erheblicher
dapitalbesitz Vorbedingung des
        <pb n="720" />
        Großbetriebes 430; Kapital—
verkehr der Messen 482; Beein⸗
flussung der Produktionskosten
6123 Kapitalverwässerung 618;
Gegensatz von Kapital u. Arbeit
632, 637; Entstehung, indivi⸗
duelle u. gesellschafti. Prozesse
633; moderne Kapitalbildung,
verschiedene Arten u. OQuellen
634; quantitativer Anteil d
verschied. Klassen a. d. deutsch
Kapitalbildung 635; Rechts—
sicherheit u. Krediteinrichtungen
u. Kapitalbildung 635; Ent—
stehung u. Wandlung d. Be—
griffs, verschied. Autoren u.
Schulen 635/7; Kapitalist
kapitalistische Unternehmung
637;: Definition 638; Ein—
teilung u. Arten 636, 688/9
Geld u. Nutzwert 639; statis
tische Erfassung 639,/42; Me
thoden derselben 639/40; Kopf
quoten 640/1; historische Stei—
gerung 641/42; absoluter Besitz
641; Umfang d. Hauptkategorien
641/2; selbst u. durch andere
genutztes K. 642; wirtschaftl.
Bedeutung 643/4; Vorratsamm—
lung, Versorgungssicherung
643; Produktionssteigerung.
„Produktivität“ 648/4; Kapital⸗
herrschaft 644; Ursachen und
Folgen der Verteilung 644
Kapitalangebot u. ⸗nachfrage
u. Zinshöhe 667/8; Zahlungs⸗
bilanz u. Kapitalangebot 674;
Kapitalnachfrage u. Lohnhöhe,
Wandel i. d. Nachfrage nach
Kapital u. Arbeit 768/9; An—
sammlung i. d. Depression 935
steigende Anlegung i. d. Hausse,
Stand d. Bankbilanzen 9367
Laveleys Emissionsstatistik 941.
sapitalbildung, Bedingung der
Stadtebildung 265; Jaheliche
K. verschiedener Länder und
Zeiten 642: Bestimmungsgrund
d. Zinshöhe 667; Einfluß d—
Zinshöhe 667/8.
Kapitalgewinn, Enfantin 94;
Folgen 644; Bestimmungs—
grund d. Zinshöhe 668; drei
Einkommenszweige 880; Schmä—
lerung durch Grundrente 880
893/4; Monopolgewinne 908/9.
stapitalismus, Marx 498; Be—
griff 637; Kapitalherrschaft
644
dapitalrente s. Zins.
Kapitalverkehr, Abhängigkeit v.
Geld 555) geschichtl Ent—
wickelung d. Kreditrechts s.
dieses 656/62; s. Bankwesen.
Karat 337.
Kartell, s. g. Trust, ältere kartell—
artige Bildungen, ältere Urteile

Register.

449; staatliche Behandlung
249 /50; Veranlassung zu neueren
Bildungen 450; Begriff u. Ent
stehung der modernen K. 450/1
Phasen der Entwickelung 451
Verfassung, Aufgaben 451
Vorkommen 451/2; Beurteilung
152/3; Beseitigung von Unvoll⸗
kommenheiten der Unterneh—
mungen durch sie 456/7; Er—
sparung von Konkurrenzkosten
507; Konkurrenzregulierung
508; Preispolitik 580; Unter
scheidung von anderen Unter
nehmerverbänden 867; Krisen
politik 952.

Kaste, Definition 399; Ursachen
399/400; indisches Kastenwesen
400/1; Kastenwesen im römi—
schen Reich 401/2

dauf, K. auf Wiederkauf 646.

dausalität 107.

Kelten 260/8.

dempten, Hochstift 262.

dind, Kindersterblichkeit, Ge
burtenzahl und Bepölkerungs
zunahme 16748; Kindersterb⸗
lichkeit der Kulturvölker im
Mittelalter 172; Kindsmord
als Bevölkerungshemmnis 173;
Kinderfürsorge in der patriar—
chalischen Familie 242.

dirchspiel 284.

tlan 289.

classen, sociale, Gefahr zu starker
Differenzierung der socialen K.
1283; Einfluß der modernen

Technik auf die Stellung der
'ocialen K. 221; im Stände- u.
Kastenwesen 400/4; im Staate
der Rechtsgleichheit 406/9; weit⸗
gehende Differenzierung der K
Lorbedingung d. Großbetriebes
81; Einkommensverteilung,
donsumverschiedenheiten 5906
his 600; Verhältnis zwischen
Staat u. socialen K. 956/7
älteste Klassenherrschaft 957/8
griechische Klassengeschichte 958
his 961; Rom 861/9; mittel⸗
ilterlicher Bauernstand 9702
eudalagrarische Klassen 972,3
ieuere Klassengeschichte bis
19. Jahrh. 97689; Königtum
1. Stände 876/8; Bauernfrage,
agrarisch-sociale Entwickelung
978/89; europäische Klassen-
geschichte im 19. Jahrh. 989 bis
1000; Unternehmertum 990/1
Arbeiterwelt d, neueren Groß—
industrie 991/3; Proletariat
392; Stadien der Klassen—
geschichte 1003; heutige sociale
Klassen, Gegengewicht gegen
lassenmißbräuche 1004; Ent
wickelungsgang der Klassenent
vickelung, Verschärfung odern

[1162
Verschwinden der Gegensätze
1007/10.

Klassenbildung, soeiale, Fort⸗
setzung der durch Lebensweise,
Beschaͤftigung und Ernährung
hervorgerufenen Verschiedenheit
der Völkertypen 145; Definition
392; Vorkommen 892; psycho—⸗
ogische Ursachen 393; Wesen u.
Außerung 394; Zurückführung
der Klassenunterschiede auf gött—
liche Einrichtungen 395; Haupt⸗
ursachen 3985/9; Einfluß der
Rasse 396; Einfluß der Berufs⸗
u. Arbeitsteilung 396/8; Ein⸗
fluß d. Erziehung, Einkommens⸗
und Besitzverteilung 39849;
Kasten- und Ständebildung
älterer Zeit 399/404; neuere
sociale Gliederung 405/7; starke
oder schwache Elemente zuerst
Klassen bildende 407; kultur⸗
geschichtl. Bedeutung 40910;
allgemeine Würdigung 410/11:
K. d. Arbeiterstandes 991.

dlassenherrschaft, älteste K. 957
bis 958; römische K. d. Sol⸗
daten 966; allgem. Bedingungen
1000; Klassenkämpfe als Folgen
1002; Begriff 1002: Vor—
kommen, Ursachen 100283; ent⸗
gegenwirkende Rechts- u. Ver⸗—
fassungsentwickelung 1003/4;
historifscher Kampf gegen K.,
Elemente 1004/5; weltgeschichtl.
Fortschritt 1007/11.

dlassenkampf, Arbeitsverhältnis
als K. 727; Ursache wirtschaftl.
Stockungen 927; neuere de—
striptive Litteratur als Grund—
lage einer Lehre d. K. 956;
Staatsgewalt u. K. 856/7;
älteste Klassenkämpfe 957/8;
Griechenland 958/61; Rom
961/9; Gegensatz zwischen Alter⸗
tum u. Neuzeit 969/70; mittel⸗
alterl. Städte 973/6; Königtum
u. Stände 97648; agrar⸗soc.

Entwickelung, Bauernuͤnruhen,
kriege, Bauernfrage 978/89;
sttaatliche Voraussetzungen der
neueren Klassenkämpfe 9889/90;
K. der Arbeiterwelt d. Groß—
industrie 991/ 1000; Natur, Be⸗
griff, Vorkommen 1000/1; Ziele
1001/2: Folge d. Klassenherr⸗
ichaft 1002; Entscheidung der
Klassenkämpfe, Reform oder
Revolution; ihr endliches Ver—
schwinden 1005/7; weltgeschichtl.
Fortschritt soc. Schichtung, Ur⸗
sachen 1007/11; Beurteilung d—
nächsten Zukunft, Proletariat
gegen Untiernehmer u. bestehende
Regierung 1011/5.
lassenordnung, Begriff und psy⸗
chologische Urfsachen 393; Maß⸗
        <pb n="721" />
        1163)

Register.

stäbe 393/4; Rangordnung ver⸗ durch Kartelle ꝛc. 450; auf dem
schiedener Klassen 394. Wochenmarkt 479; freiere K. d.
Klassenstandpunkt 122. Inearkin 8 freie K. d.
selaffifikativn, Zweig der Me- zeueren Handelsorganisation
thodenlehre 1043; Niuac . 674500; Wesen 5015 Voraus.
genetische K. 104/5. ngen 33 ——— —
leidung 215; Ei ⸗ urrenz, ihr Gegenstan
e giruna 600 inemoensver Ausleseversahren 02/3; Beur⸗
Kleinbürger 295. ceilung durch verschiedene öko⸗
eeen z in gere bWos e ee rige
ve er u. Nachteile 508/4; Verschieden⸗
schiedenen Zonen 181; Wir— ——— —*
nen uf das wirtschaftche n er onurrenzverhumisse
Leben 131/2; Einfluß auf die pfychische en
—
Geschichtstheorie 1114/. —77
n Marktes 504/5; Geschästsdring
sKlimatologie 127. gre
ichkeit, Unterschied zwischen
Koalitionsrecht, älteres Recht Käufer und Verkäufer 505/6
407/8, 858; Aufhebung d. Koa⸗ wischen Landwirt u. Fabrikant
litionsverbote 833; neueree 56; zwischen d. socialen Klafsen
Recht 8545. 50673; Unterschiede in der K
Kollektiveigentum, später als in⸗ SBleicher oder Verschiedener 507
dividuelles 869; Entstehung an dosten der K. 507 /8; Konkurrenz⸗
Grund und Boden 372; Groß⸗ eegulierungen als Folge des
betrieb im K. 435/6. dampfes 508; Konkurrenz—⸗
Kollektivkräfte, geistige, Litte regulierung durch OÖffentlichkeit
ralur 185 allgemeines Wefsen 58/9; ältere Form der Kon—
15/18; Einfluß auf Rasse und urrenzregulierung in Stadt⸗
Völkertypus 145. virtschaft, aufgeklärter Despo
Kolonialbanken, England 6923 lismus 509; freie K. 509/10
Kontinent 695. erec ꝙ e
olovnien, Slellung im Merkan⸗ Jung der Hausin dustrie⸗-Regle
ilismus 8ð /6 im Allertum zum uents 510; Aufhebung d. Kon
Menshenabschubes ssionszwanges 51013 Frei
778; der hehen Wein e äizgigkeit, Riederlassungs- u
nächst' nicht zur Siedelung de— nternat. Wanderungsfreiheit
—⏑— 11; Mißstände der freien K.
schiedene AÄrten i79/80 Aude, 1373 Korruption d, Handels
rungen d. Kolonialpolitik durch 24 Einfluß d. freien K. aus
Freihandel 1075/6. Fue u. Arbeiterstand 514/5
—XDDD— Atstehung w Monopolen 515
politschen Grunden bei seshaft en Agigerung urch Großbetriet
Voltern 17718; innere Ke1793 18 egulierung durch Gewerk
Wirkung der neueren K. auf Irge o Negulierung
F Bevölkerungsverhältnisse ens des nee 3
Kome 87 neuere Konkurrenzreaulierund
aedissionshandel 4934. , arn. Konsuexhäuft
ompanie, Auswanderung 178; 8 u Wern enr nßße
Wisen Leift ungen Umfang der it undee ursverluste 800,
regutierten K.441; Urteile nree i. Depression
ee imdisch drümdenen Abnanme in Hausse 86.
ou de ntsche 1047 donsolidierte Schuld 6a8
donjunktucs. Kusen, Schwan- donsortialgeschäft 685.
kungen; Einfluß auf Nachfrage sonsum, Abhängigkeit vom an⸗
zo25 Analyse: Hausse, Krisis, bietenden Detailhandel 492;
Depression 985; der typische Analyse der Nachfrage 586/604,
Verlauf d. wechselnden Kon⸗— J. Nachfrage; K. an Nahrungs⸗
junkturen 935/8; Depression nitteln 588/95; Kleider, Papier,
938/6,938; Hanssfe 936/7; Krisis Eisen 595; Einfluß d. Ein—
937/8 histor. Ubersicht d. Auf⸗ ommens 595/601; Anteil d.
Riedergangsbewegungen d. verschied. K, am Einkommens⸗
letzten 200 Jahre 93842. verbrauch 599,600; Schwan⸗
Konturrenz, ürfache des Groß kungen bei Nahrungsmitteln
hetriebes 482; Belebung durch 60175. Anpassung d. Produktion
Beschränkung der Unternehmer- an K. in arbeitsteil. Volks⸗
Verbande 449; Regulierung, wirtschaft 927/31; K. in der
Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.-6. Aufl.

705
Depression 935/6, 938; Krisis
937; Hausse 936/7.

Konsumverein, Begriff, Dar⸗
stellung, 448/6; Entwickelung,
Ausdehnung 447/8; Berechti-—
gung, Kampf dagegen 499.

Kontingentierung, direkte Noten⸗
kontingentierung 682; desgl.
indirekte 683.

donzession, Konzessionszwang,
Entstehung, Würdigung, Auf—
hebung 51001; cahiers des
charges 516; mittelalterliche
Kreditorganisation 676/7; No—
tenbanken 682/3; Hypotheken⸗
banken 702, 708.

dorner, 495.

Kostengesetz, s. Produktionskosten.

Kraft, Charakteristik der Kraft⸗
maschine 218; mechanische K.
der Menschen in Deutschland
verglichen mit der Tier-, Dampf⸗
ꝛc.⸗Kraft 218/9; Steigerung u.
Verbilligung der prodüktiven K.
durch die Kraftmaschinen 219;
Michel Chevaliers Berechnung
der Steigerung der menschlichen
produktiven K. in verschiedenen
Gewerben 221.

Zraftstuhl 215.

Krankenkassen, s. Versicherungs⸗
wesen.

Kredit, Kreditgeschäft d. Messen
182; Krediteinrichtungen und
Kapitalbildung 638; Korrektur
d. Eigentumsverteilung 644;
Begriff 644, 654; Hauptformen
—DDDD
chaftl. K. 644/5; ältere Land⸗
u. Häuser⸗-, Vieh- u. Getreide⸗
eihe 644/5; zinsloser K. 645;
Belddarlehen 645; Haupt- oder
Nebenvertrag 645; Konsumtiv⸗,
Produktiv⸗, Besitz⸗, Meliora—
ions⸗, Betriebskredit 645; Per⸗
onal⸗ und Realkredit 645/6;
Satzung, Kauf auf Wiederkauf,
Pfandleihe, Lombardkredit 646;
sewahrsamkredit 646; Hypo—
heken⸗, Buchpfandkredit 64673;
jffentl. K. 648/9; Effekten 649;
kurzer kaufmännisch. Zahlungs—
redit 649/54; Depositen⸗- und
Birogeschäft 650; Anweisung,
Scheck, Clearinghaus 650/1;
Banknote 651/2; Wechsel 662/4;
Begriff 654; Voraussetzungen
354/5; Bedeutung, Folgen 655/6;
jistorische Entwickelung des
kreditrechts 656/62; Gegensätze,
reundnachbarlicher und wuche⸗
rischer K. 6567, 659/60; Antike
657; Christentum, Kirche 657/8;
Juden 658; Westeuropa 1600
bis 1850 659/60; liberaler
Optimismus, Wucherfreiheit
660/1;: pessimistische Reaktion,
        <pb n="722" />
        —
e
J

706

neue Wuchergesetze bbl; moderne
Aufgaben 661; GErziehung 3.
Kreditgebrauch 661/2; Natur d.
K.nf. Landwirte, Handwerker,
kleine Leute 696; Befriedigung
desselben 705/,17; Einwirkung
auf wirtschaftl. Stockungen
331/4; in d. Depression 838/6,
938; Hausse 936/7; Krisis 937/8.

reditgeld, Scheidemünze als K.
540; Nebeneinander v. Gold u.
Silber 544; historische Bei—
spiele 626.

kreditgeschüft, Antike, Mittel⸗
alter 676/73 K. d. Girobanken
677; staatl. K. d. Notenbanken
378/9, 681; Regulierung d. K.
d. Notenbanken 6883; Bank v.
England 684; Bank v. Frank—
reich 684/5; deutsche Noten⸗
banken 685/6, Verein. Staaten
587; Privatbankiers 689/90;
englische u. kontinentale Unter—
schiede 690/6; K. nicht aus
Gewinnabsicht, gemeinwirt—
schaftl. 696/7, 700; große Züge
der allgem. histor. Entwickelung,
Tendenzen 716.

dreditorganisation, s. Bankwesen;
allgem. Stellung der Kredit⸗
organe 676; Antike, Mittelalter,
Epoche der Girobanken 676/8;
iltere K. u. Staatsgewalt 678;
Epoche des Notenbankwesens
678/89; Sieg d. Centralisation
im Notenbankwesen 687;
städtisch-kaufmännische Banken,
Privatbankiergeschäft, Depo—
siten-⸗, Diskonto⸗, Effekten-,
Kolonialbanken 689/96; frühere
Übereinstimmung, neuere Diffe—
renzierung d. K. d. einzelnen
Länder 690; englische Ent—
wickelung 690/2; kontinentale
Entwickelung 692/6; Differen⸗
zierung, Centralisation, Filialen
695/6; Grundkredit 696/705;
gemeinwirtschaftl. K. 686/700;
zwei Epochen gemeinwirtschaftl.
Realkreditorganisation 700;
Kreditanstalten d. kleinen Leute
u. Arbeiter 705/17; große Züge
d. allgem. histor. Entwickelung,
Tendenzen, Bedeutung f. moö—
derne Wirtschaftsweise 716/7.

Kreis 284.

Krieg, Beispiele der Menschen—
vernichtung durch K. 173; hoch⸗
stehende Kriegstechnik der alten
westasiatischen Völker 203, 205;
Bedeutung der besseren Eisen—
herstellung im 16. bis 17. Jahr⸗
zundert für die Kriegstechnik
210; Einfluß auf Nachfrage 602;
Geschichtsiheorie 1180

crieger, Entstehung arbeitsteilig
thätiger K. 331/3? heutider Eim

Register.

fluß im Vergleich zu dem der
Priester und Händler 337.

driegs⸗ und Friedensgemein⸗
schaften 78.

driegsverfassung 332/8.

drisen, s. Konjunktur, Schwan—
kungen; Erklärung durch Rod—
vertus 96; Einfluß auf die Ge—
hurtenzahl 166; freie Kon—
urrenz als Ursache 503; Noten⸗
reiheit 680, 689; Effekten⸗
anken 692, 694; Verfassungs
risen 927; Notwendigkeit wirt
chaftl. Schwankungen 924
iußerl. Ursachen dafür 925/31
vinfluß zunehmender örtl
Arbeitsteilung 927/31; Ein—
virkung der Geldwirtschaft u
). Kredits 931/8; Spekulation,
Breistreiberei 933/4; Krisen-
imalyse: Hausse, Krisis, De—
oression 935; der typische Ver—
auf der drei Stadien: De—
oression 985/6, 938; Hausse
386/7; Krisis 937; Vermeidung
d. akuten K., allmählicher Über—
zang v. Hausse zu Depression
—338/9, 950; histor. Übersicht d.
Auf⸗ u. Niedergangsbewegungen
d. letzten 200 Jahre 938/42
drisentheorien 942/63; Say—
ticardo 943; Sismondi⸗-Mal—
hus 943; Socialismus 944
Anterkonsumtionstheorie 944/5
teuere Theorien 945/6; Arten
». wirtschaftl. Stockungen 946
dis 947; Krisenklassifikation
2478; Periodieität 949; histor.
Beränderung d. Krisenverlaufs
349/50; Bekämpfung u. Mil—
derung d. K. 950/3; Socialis-
mus 9850/1; Kartelle, Trusts
952; Regierungspolitik 953/4

dündigung, Kündigungsrecht,
Mitwirkung von Arbeitsaus—
schüssen, Gewerkvereinen 738/9
Termine 739.

dultur, Bestimmung ihrer Rich—
tung durch die natürlich-geo—
graphischen Bedingungen 129;
Beziehungen ihres Wander—
zanges zu den Nachbarbezie—
jungen 130; gemäßigte Zone
ils Wiege 132; höhere viel—
eitige K. meist nur in Vor—
ergen und Stufenländern 183
Lordringen von den Küsten und
Flußmündungen die Thäler
zufwärts 134; mit steigender
d. kein Loslösen des Menschen
von der Natur 189; Wichtig—
eit reichlicher Besetzung der
reiferen Altersklassen 161/23
jöhere Kultur durch die Völker
nit größerer Bevölkerung er—
reicht 172; Verdichtung der Be—
»ölkerung Voraussetzung höherer

11164

st. 182/4; Lipperts Zurückfüh—
rung der höheren K. der nörd—
lichen Rassen auf ihre bessere
Feuerpflege 193; Bedeutung des
Ackerbaues 199/200; Verhältnis
wischen höherer K. und höherer
dechnik 2267; Definition 228;
Definition von Halb⸗ u. Ganz⸗
ulturvölkern 228; Wichtigkeit
der zunehmenden Lebensdauer
—A
chen Familie 242; Stödtebil—
dung und höhere K. 263; Ein—
fluß der Arbeitsteilung 365;
höhere K. verschiedene sociale
Ieen bedingend 409; Begriff
115.

Kulturgeschichte 127; s. Geschichts⸗
theorie.

Kunst 9.

Lagerhaus 493.

Land, Anteil an der Erdober—
fläche, davon bebau⸗ und be—
wohnbar 128; Anteil der heißen
Zone 131; Größe des landwirt⸗
schaftlich bebaubaren Teiles
133; Sterblichkeit in Stadt und
2. 167; relative und absolute
Lerteilung der Bevölkerung auf
Stadt und L. 269/71; Gründe
der Überlegenheit der Stadt
iber das platte L. 275; körper⸗
iche und psychologische Folgen
des Wohnens auf dem L. 2767;
Landvermögen; Anteil am
Volksvermögen 641/2; Land-—
leihe 644/5.

randeskreditanstalten, Preußen
697/8; Mitteldeutschland 698;
Schweiz, Österreich 699; Ruß—
land, Australien 700.

dandeskreditkassen, Entstehung,
Umfang, Vorkommen, Organi⸗
sation 698.

Landeskulturrentenbank, Vor—
kommen, Aufgabe 699.

dandflucht, Ausgehen von isolier—
ten Wohnungen 262; Betrach⸗
tung unter Berücksichtigung
der absoluten Zahlen der Land—
bevölkerung und Grundbesitz-
ꝛerteilung 270; Folgen für das
Individuum, Ziel und Umfang
der Wanderungen, allgemeine
Ursachen 272.

randgemeinde 269.

dandschaft, Entstehung 697; Or⸗
ganisation, Art d. Geschäftes
697; landschaftl. Darlehnskassen
698; Ausbreitung, Wirkung
698/9.

dandstraße, s. Straße.

dandwirtschaft, s. a. Ackerbau,
der der L. zugängliche Teil der
Erdoberfläche 128; in Rücksicht
auf die geologischen Verhält—
nisse bebaubater Teil 133
        <pb n="723" />
        1165

Schwierigkeiten des landwirt—
schaftlichen Fortschrittes, Be—
deutung für die Bevölkerungs—
verdichtung 185; landwirtschaft—
liches System 200/1; die neuesten
technischen Fortschritte 217/83;
Rolle der modernen Maschinen—
technik 220; räumliche Ver—
änderung im Standort der
landwirtschaftlichen Unter—⸗
nehmungen durch neueren Ver—
kehr und Technik 221; Schei—
dung von 8V. und Gewerbe,
Zahl der gemischten Betriebe
1895 346/7; Arbeitsteilung in
der L. 347/8; räumliche Arbeits⸗
teilung, Einwirkung der Trans—
portkosten 354; Anteil an der
Bevölkerung 358; Großbetrieb
386, 432; Wegebau, Dampf—
verkehr 467/8; Unterschied der
Konkurrenz i. L. u. Industrie
506; Folgen der Geldwerts—
änderungen 625; Gesetz des
abnehmenden Ertrages 1101/2.

Lateinische Münzunion 536.

Lebenshaltung, Einfluß der Ma—
schine 228/4; Steigerung im
Gefolge der modernen Techni
225; L. und Lohnhöhe 768/4;
Widerstand gegen sinkende L.764

Legierung 537.

Lehn, Größe der L. der grund—
herrschaftlichen Dienstleute ꝛc.
290; 8L. im Zusammenhang mit
der Entstehung des Großgrund—
eigentums 375; mittelalterl.
Klassengeschichte 972.

Lehrbücher 123.

Leihe, s. Kredit; ältere Land- u.
Häuserleihe 644/5.

Liberale Berufe, Nichtbezahlung
und Bezahlung 353; Entsteh⸗
ung der Arbeitsteilung, gesell—
schaftliche Bedeutung 353/4
Anteil an der Bevölkerung 8359

Liberalismus, individualistischer,
Auffassung über Institutionen
63; Anlehnung an d. Naturrecht
83; verschiedene Auffassung
über politisches und wirtschaft⸗
liches Vereinswesen 407; Be—
urteilung der Messen u. Märkte
484; Konkurrenzbeurteilung in
Litteratur 503; Wirtschafts⸗
politik gegenüber der Kon—
kurrenz 509/12; Bank⸗ u. Noten⸗
freiheit 679/80; Auflösung d.
Arbeitsverhältnisses 727; Rege—
lung desselben, „freier Arbeits⸗
vertrag“ 728/9; Krisentheorie
943; Handelspolitik s. diese.

Liquidationskasse 495.

Liten 340.

living wages 772.

Loge, Hülfskassenwesen in Eng—
sland 815/6.

Register.

Lohn, Steigerung mit Maschinen—
lechnik 221; Konkurrenzregulie—
rung durch Minimallohn 516
ꝛbsolutes Wertmaß 565; Folgen
des egoistischen Marktverkehrs
72; gerechter Preis 5756
dern d. soc. Frage 724; Ge—
amtzahl der im Arbeits
erhältnis Stehenden 726; auf
»em Arbeitsmarkt andere Preis
hildung als am Warenmark
727; Recht auf vollen Arbeits.
ertrag 731; Tarifvertrag 734
dermine der Zahlung 138/9
Naturallohn 741/2; Übergang
zum Geldlohn 742/3; Waren.
ohn, Mißbräuche 748; Truck—
verbot 744; Bemessungs—
nethoden des Geldlohns 744/50;
zeitlohn, Herkunft, Verbreitung
144; Akkordlohn s. d. 745/67
Främien, Gratifikationen, Ge—
vinnbeteiligung 747/8; Ab—
tufung nach Alter 748;
Bruppenlohn 749; Bedeutung
der Lohnmethoden 749/50; tat⸗
ächliche Lohnhöhe 7507; Fest—
ellungsmethoden, Real⸗- und
Nominallohn 750; historische
Lohnbewegung d. Kulturstaaten
3.-18. Jahrh. 750/8; 19.
Jahrh. 758/5; geographifche u.
herufl. Verschiedenheit; Mann
u. Frau 756/7; Lohntheorie s. d
157462; Ursachen der Lohnhöhe
und ihrer Bewegung 76375
Verwendung steigender L. 764
zleitende Lohnskala 772; lebens—
auskömmlicher L. Minimallohn
772; deutsches Lohneinkommen
1895 884/5; Lohn- u. Unter⸗
nehmergewinn 894.

Lohntheorie, ältere L. bis Smith,
histor. Grundlage 757/8; Smith,
Ricardo, Mill histor. Grund—
age 758/9; Lohnfondstheorie,
gritik 759/60; socialistische L.
hernes Lohngesetz 760/1;
Marx, histor. Grundlage, Kritik,
761/2; die Ursachen d. Lohnhöhe
i. ihrer Bewegung 763/9; aͤllgem.
Bedeut. v. Größenverhältnissen,
Angebot u. Nachfrage 763
Nachtverhältnis der socialen
dlassen 763; Lebenshaltung
163/4; technisch-wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit 764; histor.
Ausgangspunkt f. d. Lohnhöhe
»es entstehenden Geldlohn—
irbeiterstandes 764;: Angebot
»on Arbeitskräften 764/6; Ur—
achen des Lohnsinkens 1500
bis 1650, 1750 - 1850, des
Ldohnsteigens 1850 - 1900 770;
Stabilität und Schwankungen
770/2; Lichtseiten des Lohn—
chwankens 772/3: wirtschaft—

—R
* 4 *
—8 *
A —
3
55 3—
liche eere — *
wert, Lebensmittelprte erj v
politit 788. n
dombardkredit, Darstellung
Zins 671; Bank v. Frankreich
685; deutsche Notenbanken 685
deutsche Effektenbanken 698.

dot 537.

Lustgefühle 20/2.

Luxus 28.

Machtsphären 180.

Makler, ältere Entstehung 491;
Neuzeit 493; engl. Wechsel⸗
makler 691.

Malaye 149.

Manchesterschule 92; Bevölke—
rungsproblem 175; Arbeits-
teilung 863; Preisbildung 572;

s. Liberalismus, Handelspolitik,
Freihandel.

Mann, numerisches Verhältnis
162,3; Verhältnis zwischen M.
u. Frau in den frühesten Zu—
ständen, zerstreuten Wohnens
232; in der Horde 282/8
uinter Mutterrecht 284/5; Steige⸗
rung seines Einflusses durch
Ziehzähmung, Hausbau 2895
Stellung in der patriarchalischen
Familie 240/1; Arbeitsteilung
wischen M. und Frau 243
dasselbe in der modernen
Familie 249/50; gleiche Stellung
von M. und Frau, der Socialis⸗
mus 251/8.

Manufaktur 4388.

Mark, Größe der germanischen
M. (nach Meitzen) 261, 284.

Mark, Münzgewicht, Schwere,
Einteilung 536; Reichsmark,
Feinheit, Gewicht 537/8.

Markgenossenschaft, Zahl ihrer
Familien und Seelen 287;
Bröße und Rolle bei der Siede—
ung 261; Zusammenfallen mit
der Hundertschaft, erster Fa—
nilienverband, der zur Gebiets⸗
örperschaft wird 287; wirt—⸗
chaftliche Zwecke, Verfassung,
territoriale Größe, Einwohner—
ahl, Zurücktreten gegenüber
Dorf, und Grundherrschaft
287/8; Handelspolitik 1020
1022/5

Markt, Beziehungen zwischen
Marktverleihung und Städte—
zründung 264; Bedürfnis nach
Markt Bedingung der Städte
entwickelung 265; Begriff 474/5
)rei Veranlassungen zur Ent—
tehung 475; älteste Markt—
einrichtungen: Friede, Recht,
Bann, Maß, Gewicht, Münze,
Zoll, Preissetzung, Warenschau
175/6; Verleihung, absichtliche
Schaffung 476; Bedeutung fuͤr
iltere Volkswirtschaft 4367

18 *

**
        <pb n="724" />
        9
960
9
VLarktaesen gat u. Erwerbs⸗

trieb 477; Differenzierung des
älteren M. 477/83 täglicher
M. der Stadt 478; Wochen⸗
markt 478/80; Jahrmarkt 480;
Messe 480/2; Ergebnis älteren
Marktwesens, Ursachen der
specifischen älteren Markt⸗
organisation 482,/33 M. der
neueren Zeit 488/9; neuerer
Wochenmarkt 485; Markthalle
485/6; neuere Jahr⸗ u. Special⸗
märkte 486/7; Warenhaus 486
bis 496; Auktionen 486;
neuere Messen, Ausstellungen,
Musterlager 486/7; Börse 487/9;
494/5; heutige Handelsorgani⸗
sation 491/7.

Marktwert, s. Tauschwert.

Maschine, Hermanns Vergleich
mit dem menschlichen Koͤrper
190; Reuleaux' Charakteristik
191; komplizierte Kriegsma—
schine der westasiatischen Völker
205, 207; Beschreibung des
modernen westeuropäisch. ameri⸗
kanischen Maschinenzeitalters
211/8: Würdigung desselben
218/25; Unterschied zwischen
Werkzeug und M., Arbeits⸗ u.
Kraftmaschine 218; Wesen und
produktive Wirkungen der M.
218/21; Begünstigung des Groß⸗
betriebes 222; Einfluß auf
die Arbeiter 223/4; Zusammen⸗
fassendes Urteil über das
Maschinenzeitalter 224/8.

Massenerscheinungen der Volks
wirtfchaft 125 bis 228.

Maß, Markteinrichtung 475
Entstehung v. Naturalmaß 519;
staatliche Ordnung 520; innere
Einheit von Maß- u. Gewichts—
system 520; geschichtl. Ent—
wickelung konventioneller Maße
520/3; mittelalterliche Zer—
plitterung 520; moderne Ein—⸗
heitsstaaten, neueste Ordnung
522/38.

Materialismus, ökonomischer
96/7; Geschichtstheorie 11147.

Matriarchat 234.

Meier 290.

Deistbegünstigung, Entstehung,
Ausbreitung 1077; Wirkung
d. Schablonenregel 1077/83
neueres Mißtrauen 1078;
amerikan. Reciprocitätsgrund⸗
sätze, Differentialzollsätze 1110

Meliorationen 132

merehants, englisches Bankwesen
69]/2; m. ad ventuùrers 1088/47.

Merkantilismus, Institutionen
63; Anlehnung an das Natur—
recht 83; volkswirtschaftlicher
Standpunkt 84/6; Litteratur
u. Hauptvertreter 86/8; hervor—

Register.

tretende Besonderheiten des
jolländischen M. 86/87; das⸗
selbe vom italienischen, eng—
ischen 87/8; vom deutschen 87/8
hom französischen 88; in der
'oc. Entwickelung u. Klassen—
geschichte 976 ff; Voraus
etzungen merkantilist. Handels⸗
olitik, moderne Staatenbildung
0O88/40; Geschichte m. Handels
zolitik; Portugal, Spanien,
dolland 10838/48; Frankreich
044/7;3 England 1047/51
Deutschland, Preußen 1051/7
Bedeutung, Berechtigung 1057
dis 1059; Übertreibungen falsche
Mittel 1059/62; Handelsbilanz⸗
lehre 1062/3.

Messe, Entstehung, Schilderung,
Bedeutung d. älteren M. 480/2
neuere M., Umbildung 487.

Metall, Bedeutung, Geschichte
verschiedener Metalle 201/2;
wirtschaftliche Folgen d. Metall⸗
technik 203; Bedeutung f. Geld⸗
wesen 524/6.

Meteorologie 127.

Methoden der Volkswirtschafts⸗
lehre 99/111; Litteratur 99/ 1003;
Beobachtung und Beschreibung
100/3; Begriffsbildung 103/53
typische Reihen und Formen,
ihre Erklärung, die Ursachen
105/8; Gesetze, induktive und
deduktive M. 108/11.

Miete, Einfluß des egoistischen
Marktverkehrs 572; Zins, Be—
standteile 666; Ursachen steigen⸗
der Mieten 905/6.

Migrationstheorie, die für die
ursprünglichsten Wanderungen
und Ausbildung eigentümlicher
Tier⸗- und Pflanzenarten be—
timmenden Faktoren 129; ihre
Frklärung der Rassenscheidung
142/3; die ihr von M. Wagner
beigemessene Bedeutung für die
Weltgeschichte 176.

milites agrarii 265.

Minimallohn, s. Lohn.

Ministerialen 973.

Mittelländische Rassen 151/2.

Mittelstand, Wirkung wirtschaft—
licher Freiheit u. freier Kon⸗
kurrenz 514: Grenzen zwischen
M. u Arbeiter 728; Ein—⸗
ommen, Tendenz der Ver—
mehrung oder Abnahme 919/20

Monarchie, Stellung Roms z. Zeit
d. Scipionen 963/4; römisches
Principat 9867/9; Mittelalter
272; neuere Klassengeschichte
376/89; Einschränkung im 19.
Jahrh. 990;3 M. u. Social-⸗
demokratie 999; Garantie gegen
Zlafsenmißbräuche 1003/5, 10073
Beurteilung d. nächsten soc.

1166
Kämpfe 1011/4; Möglichkeit d.
Versöhnung mit Arbeiterwelt
1015.

Mongolen, ethnographische Be—
schreibung 150/1; mongolische

Nomadenwirtschaft 197/8.

Monopol, Gegenteil 512/3; Ent⸗
stehung in freier Konkurrenz
515; Begriff, Vorkommen 515/6;
cahiers des charges 516;
ältere Taxen 577; neuere Taxen,
Verkehrsanstalten, Kartelle 578
bis 586.

mnontes pietatis, Zinstaxe 659;
Entstehung 678; Gründung in
Italien, Organisation, Wirk—⸗
samkeit 705/6.

Moral, Entstehung neben und
über Sitte und Recht 55/57;
Abhängigkeit von religiösen
Glaubenssystemen 56; Defini⸗
tion 56; Aufgabe 56; Bildung
derschiedener Moralsysteme 565
Selbständigkeit gegenüber Sitte
und Recht, Verhältnis zu diesen
56/57; Differenzierung von
Sitte, Recht und M. 57/59; die
neuere Volkswirtschaftslehre
eine moral⸗politische Wissen⸗
schaft 122; Einfluß auf Art
der Konkurrenz 504.

Moralsysteme, der sie schaffende
geistig-⸗methodologische Prozeß
689/70; Erfahrung u. Hypothese
70; Möglichkeit verschiedener
M. 70; die sensualistisch-⸗mate—
rialistischen und metaphysisch—
idealistischen M. 71; empirische
Ethik 71/72; Leitideen und
Ziele der verschiedenen M. und
ihre Bedeutung für das volks—
wirtschaftliche Leben 73.

Mühlen, Mahlen im Altertum
208; Verbreitung der Wasser—
mühlen in Deutschland vom
13. Jahrhundert ab 208/9; Zahl
der jährlichen Normalarbeits—
tage der Windmühlen 212;
Steigerung der produktiven
Kraft in der Mehlbereitung 221.

Münze s. Geld; Münzverschlech—
terung u. Finanzwirtschaft 309;
Markteinrichtung 475; Ent—
stehung 525; Epochen d. euro⸗—
päischen Münzwesens 526485;
Münzregal als Finanzquelle
527/31; Münzverschlechterung
528/31; Münzverrufung 528;
ꝛwiger Pfennig 529; Problem
d. Nebeneinanderbestehens von
Bßroß- u. Kleinmünzen 530;
Zersplitterung d. älteren Münz⸗
dechtes 531; ältere Schwierig—
eit, Prägekosten aufzubringen
332/8; Entstehung d. Scheide⸗
münze, Rechtsbegriff 538;
Prägetechnik u. -kosten 533;
        <pb n="725" />
        1167)

modernes Münzwesen 538/48
Wesen u. Grundlagen 535/6
deutsche Münzvertraͤge 535/6
Münzhoheit und -regal 586
Grundgewicht, Gewicht, Le—
gierung, Feingehalt 886/7;
Münzfuüß 837;5 Münzsystem
537/9; Scheidemünze im mo—
dernen Münzwesen 539/40
Schlagschatz i. modernen Münz⸗
wesen, Kosten der Münzpver—
waltung 540; Privatprägung
541; Muͤnzbedarf, Bedingungen,
Größenangaben 541/2; GErhal⸗
tung d. heimischen Münze 542;
Nebeneinander von Gold- u
Silbermünzen 548/6; allgem
wirtschaftl. Folgen d. Muͤnz⸗
verschlechterung 626.

Münzer 475.

Münzerhausgenossenschaft, Kre—
ditorganisation 676.

Musterlager 487.

Muttergruppe, Begriff 282; Wirt⸗
schaft, Stellung, Recht 285;
Funktionen in der Sippenver⸗
fassung 238.

Mutterrecht, Entstehung und
wesentlicher Inhalt 23446;
Gründe der Beseitigung 289;
Auflösung durch Islam unt
Thristentüum 240; Erbrecht 369

Nachahmung 9/10.

Nachfrage, allgemeine Erklärung
567; Voraussetzungen zur rich⸗
tigen Würdigung uͤ. Kenntnis
56718; Bedeutung d. Quanti—
täten u. Intensitäten 568/9;
Beschränkung durch den Kreis
der zum Tausch Kommenden,
Konstellation der subjektiven
Tauschwerte 569; psychische
Grundlagen 586; Methoden d.
Untersuchung, Pattens Kon—
sumtionslehre 586/7; Größen⸗
begriff, Gesamt⸗ und Markt⸗
nachfrage 587; Personen u
Organe d. N. 587/8; Entwicke⸗
lung d. N. n. Nährmitteln 588/9;
moderne RN. nach Nährmitteln
589/95; Kleidungsgegenstände,
Eisen 595; Einfluß des Ein⸗
kommens 598 /98; Einkommens⸗
verteilung, N. d. verschied. so⸗
eialen Klassen 598/9; Schwan⸗
kungen bei Nahrungsmitteln
6013 Ursachen wechselnder N.
Mode, Krieg, Konjunktur 601/8,
Preishöhe u. Umfang d. N.
503/4; Kapitalnachfrage u.
Zinshöhe 668/9; Anwendung
in Lohntheorie 763; N. nach
Arbeit 767/9.

Nation 1131.

Nationaldomünen 180.

—IXC—
kommen.

Register.

Nationalökonomie, s. a. Volks
wirtschaftslehre 122.

Natürlich, Theorie einer n. Ge—
sellschaft und n. Volkswirtschaft
und ihre Verkennung der Be—
deutung von Moral, Sitte und
Recht 58; historische Erklärung
dieser Theorie 58; n. Kräfte
59/60.

Natur, Abhängigkeit der Volks—
wirtschaft 126/39; Behandlung
in der Litteratur 127; der Ein—
fluß auf Rassen⸗ und Völker⸗
zildung 1445; Begriff bei
Smith 685/6; Produktions⸗
faktor 636.

Naturalabgaben- und Natural⸗
dienstverfassung, Vorkommen,
Wesen, Würdigung 308/4; Um—
bildung in ein Geldsteuersystem
304; UÜbergang zur Domänen⸗
wirtschaft 304/5; Naturalab⸗
gaben u. -leistungen in der
Gegenwart 80546.

Narnratverxflegungestatienen
845.

Naturalwirtschaft, Begriff 551;
Verhältnis zur Geldwirtschaft
551/4; Typus 552; persönliche
Verkettung 556; Entwickl. der
Wirtschaftsstufen 1124/80.

Naturleben 126/7.

Naturlehre, individualistische 88
bis 93; Reaktion in der Volks—
wirtschaftslehre 112/4; kritisches
Verhalten ihr gegenüber 182
Segen der freien Konkurren;
515; Taxen 577.
aturrecht, allgem. philosophische
Grundlagen 82; Hauptvertreter
u. Lehre 82/83; die beiden sich
entgegengesetzten praktischen
Ideale seiner Vertreter: mo—
narchische Staatsallmacht und
Volkssouveränität 88; Würdi—
gung 834.

Laturvölker, ethnographische Ein⸗
zelbeschreibung 148/50; jugend⸗
icherer Altersaufbau als bei
Kulturvölkern 162; Geschlechts—
verhältnis und Verehelichung
3 Bevölkerungshemmungen
173.

Navigationsakte, Inhalt d. engl.
N. v. 1651 1047; Folgen, Be—
urteilung 1048/9; Aufhebung
1072.

Neger, ethnographische Beschrei⸗
bung 149/50; Überschuß der
Mädchengeburten 163; Größe
der Stämme 169; Siedelungs-
und Wohnweise 255/6.

Neumalthusianismus 176.

Nomaden, Nomadenwirtschaft,
natürliche Bedingungen 186;
zeitliches Verhältnis von N.
und Ackerbau 195; Frage, ob

H

709

N. Ackerbau mit Rindvieh und
Pflug begründeten 196/7; mon—
zolische N. 197/18; Voraus—
setzungen des Entstehens und
heutigen Bestehens 197; Siede⸗
lungs⸗ und Wohnweise 25546.

dotenbanken, Diskont d. Cen—⸗
traln. 672/3; Diskontpolitik673;
Entstehung im Dienste des
Staatskredits 678/9; desgl.
kaufmännische Kreditbedürfnisse
679/80; Centralisation oder
Decentralisation 680, 687/8;
Notenfreiheit 680, 689; Cha⸗
akteristik 680; Grundsätze d.
Technik und Politik 6808;
Zreditgeschäfte mit Staat 681;
Zeld⸗ U. Währungswesen 681/2
Grundsätze der Gesetzgebung
Regulierung d. Notenausgabe
u. d· erlaubten Geschäfte 682/8;
Bank v. England 688/4; Bank
o. Frankreich 684/8; deutsche
N. 68566; Belgien, Skandina—
oien, Osterreich- Ungarn, Ruß—
liand 686; Ver. Staaten 686/7;
Sieg d. Centralisation 687;
Staatsbanksystem 688; Ver—
waltung u. Leitung d. Central—⸗
banken 688/9; Einfluß der
Centralnotenbanken auf wirt—
schaftl. Schwankungen u. Krisen
933; Bankausmweise i. d. Hausse
u. Krisis 937.

Notstandsarbeiten, gegen Arbeits-
losigkeit 845/6.

Nutzkapital, Begriff 638.

Nutzungstheorie 668.

Oberämter 284.

Objektiver Wert, Grenznutzen⸗
theoretiker 566; Fr. J. Neumann
566; Kritik, Umdeutung 566;
Bildung des objektiven Tausch⸗

Wwertes 567/72, s. Tauschwert.

öffentlichkeit, Definition u. Be—
deutung der öffentl. Meinung
14; Konkurrenzregulierung 508
Gegengewicht gegen Klassen—

mißbraͤuche 1004.

dkonomischer Materialismus

86/7; Geschichtstheorie 1115/7.

Ilmühlen 209.

sterreichische Schule, Stellung
z. realistischen Forschung, Haupt⸗
vertreter 119; Grenznutzen⸗
theoretiker 5663 Produktions⸗
kostentheorie 607.

Organ, gesellschaftliche O. 61/4;
Definition 61; Geschlechtsge—
meinschaft als Ausgangspunkt
61; Struktur u. Verfassung 62
Unterscheidungsmerkmale und
Zusammenwirken verschiedener
D. 62/3; Bedeutung des Stu—
diums der O. für die Erkennt—
nis des socialen Körpers 64:
        <pb n="726" />
        i
4
i

wirtschaftl. Fortschritt gebunden
an komplizierte Organbildung
34; die drei hauptsächlichen
Gruppen socialer O. 23303; stei⸗
zende centralistische Leitung
volkswirtschaftl. O. 452/8.
Arganisation, Notwendigkeit
einer der veränderten Technik
entsprechenden wirtschaftl. O.
225/6; Verhältnis zwischen
nolkswirtschaftlicher O. und
Technik 227; starke od. schwache
Flemente sich zuerst organi—
ierend? 407; gegenwaͤrtige
Fähigkeit der verschiedenen
Klassen zur O. 408; heutiges
Problem der Organisation der
Arbeiter und übrigen Klassen
407/9; Ansätze zu größeren
zewerbl. O. in genossenschaftl.
und korporativer Form bis
gegen 1800 421/4.
Ortsgemeinde 238.
bapiergeld, Rolle in der Finanz⸗
wirtschaft 309; Geldwertstabi⸗
isierung 624; Entstehung 626
Arten, andere papierne Um—
aufsmittel 626/7; Begriff,
Wesen 627; Papiergeldwirt—
schaft, Einteilung und Grade,
vistorische Beispiele 627/8;
allgem. wirtschaftl. Folgen ent⸗
verteten Papiergeldes 628/30;
Wiederaufnahme d. Barzahlung
330/1; Zukunftsgeld 631; wirt⸗
schaftliche Schwankungen 932.
Papiermühlen 209.
barallelwährung, Begriff, Vor—
kommen 546.
batriarchalische Familie, Regu⸗
lierung der Bevölkerung 174;
eine p. Familienverfassung bei
größeren Stämmen vor der Zeit
oes Hackbaues u. der Rodungen
234; Größe 239, 241; Ent—⸗
tehung, Gründe dafür 289/40;
Organisation, Wirtschaft, histo—
cische Bedeutung 2404.
zatriarchalische Verfassung,
Entstehung, Bedingungen, Zu—
unft i. d. Großindustrie 4379;
Ieiidverholdnis, Umbildung
Geriöken, Ursprung ihrer Hörig⸗
keit 340; Vorkommen in Städten
und gewerbl. Betrieben 341.
Liandbrief, Pfandbriefinstitut,
Grundkredit, Terminologie
Höhe d. Pfandbriefschuld
Eiandkredit, Realkreditform 646;
älteres u. neueres Pfandrecht,
Buchpfandkredit 646/7; moderne
Formen, Ausdehnung, Folgen
47; Grundkredit 696708;
Pfandleihhauser, Darftellung,
dritik 705/6. *

Register

Wferd 197.

fanzen 135/7.
lanzengeographie 127.
fund 536.

zhalansterien 95.

bhratrie 232.

bhysiokraten, die französischen
39/90; wirtschaftliche Kon—
urrenz 503; Roh- u. Rein—⸗
ertrag 878/9; Handelspolitik
Frankreichs 1068.

bisge 5838; Verhältnis z. Thaler

Bolygamie 240, 241.

Polypolium, Folgen für Kon—
kurrenten 512/3.

bost, Verstaatlichung 321; im
Altertum im Dienste des
Staates; Entstehung im Dienste
des Verkehrs 335; Organisation
i. 16. u. 17. Entwickelung bis
19. Jahrh. 466/7; Tarife 582.

Prägerecht, privates 541; Doppel-
waͤhrung 545.

Prämie, Arbeitsp. 747; Ersatz
f. Zölle 1109; Exportp. 1040,
1051, 1058; Schiffahrtsp. Eng⸗
land 1038, Frankreich 1046,
Amerika 1086.

breis, Regulierung durch Zünfte
125; dasselbe in der Haus—
industrie 425; durch Kartelle
1249, 450/1; Regulator und
Kontrolleur der Produktion
156/7; Preissetzung älterer
Märkte 476; Einfluß d. Termin⸗
jandels u. Spekulation 495;
Heldwertänderung, Währungs⸗
politik 547/50; in Natural⸗-⸗ u.
geldwirtschaft 552; Verhältnis
). Wert- u. Preislehre 564;
Preisbildung s. Tauschwert;
ndividuelle u. gesellschaftl. Ein—
lüsse 574; gerechter P. 575/6;
lteres Taxwesen 576/8; feste
kreise579; Preisseried. Pariser
zaugewerbes 579; Urteil über
neueres Taxwesen 580; Preis⸗
zolitik d. Kartelle 580; Ge—
chichte d. Tarife d. Verkehrs⸗
instalten 581/8; Wertbestim⸗
nungsgründe f. Verkehrstarife
583/4; Preisbildung b. Ver—⸗
ehrsanstalten 584/6; Zukunft
». öffentl. Taxwesens 586;
usammenhang zwischen Preis⸗
‚öhe u. Umfang d. Nachfrage
308/4; Analyse d. Angebots s.
dieses; Produktionskosten⸗
heorie, Vertreter, Kritiker 607;
Analyse d. Produktionskosten
307/10; Wirkung d. Produk—
ionskosten 61173; Zusammen—
assung, Produktionskosten und
Lreis, Ausgleich beider 616/7;
Seldwert s. diesen; historische
Besamtbewegung 621/8; Folgen

(1168
der Preisänderungen 6246;
Papiergeldp. 628/80; Preis⸗
zildung a. Arbeitsmarkt 727;
vistor. Entwickel. d. landesübl.
Sodenpreise 898/901; dass. f.
tädt. Boden- u. Häuserp. 903/5;
Lreistreiberei u. wirtschaftl.
Schwankungen 934; Depression
335/6, 938; Hausse 986/7;
Krisis 937/8.

Briester, P. und Richter in einer
Person 52; Entstehung 329/30;
Entstehung und Bedeutung der
Priesterherrschaft 330/1; Be⸗
eitigung letzterer 331; heutiger
Einfluß im Vergleich mit dem
der Krieger und Händler 337.

ßrincipat 968/9.

Brivatbankiergeschüft, Charak—
teristik 689; Entwickelung in
Preußen, Deutschland 19. Jahr—
hundert 689; Aufgaben 690;
gegenwärtige Lage, Zurück—
drängung 690.

Privatwirtschaft, Abgrenzung
zwischen privater und öffent—
licher Thätigkeit; Zahlenbei—
piele 321/2; centralistischer
Zug in heutiger P. 453; Un⸗
entbehrlichkeit der privatwirt⸗
schaftl. Unternehmungen 457.

eroduktion, Abhängigkeit vom
slima 181; Vermehrung und
Lerbilligung durch die moderne
Technik 219/21; indirekte Be—
influssung durch die Maschinen—
echnik 221; Verlängerung des
Produktionsweges beifort—
chreitender Technik 226; in der
Dorfwirtschaft 289; Grundherr⸗
chaft 290; Stadtwirtschaft 296;
Anteil der Bevölkerung an vers
chiedenen Zweigen 358/9; Ein⸗
luß der Arbeitsteilung 364/5;
sandwerksmäßige 419, 421;
jausindustrielle 424/5; im Groß⸗
etriebe 429; Festlegung durch
etzteren 431; in Manufaktur
ind Fabrik 433; Regelung durch
kartelle 451; dasselbe durch
die Preise 456; Abhängigkeit
om bestellenden Handel 492;
sSinfluß der Konkurrenz 503/4;
drei Produktionsfaktoren 636;
Anpassung d. P. an Konsum—
tion in d. arbeitsteiligen Wirt—
chaft 927/31; in d. Depression
335/6, 938; Hausse 986/7;
Krisis 937/8; Planlosigkeit als
Krisenursache 944/5.

roduktionskosten, Bestimmung
d. Tauschwertes, Smith, Ricar—
do, Mill 565; absolute Wert—
naße d. P., Arbeit, Marx 565;
dritiker des Kostengesetzes,
Zrenznutzzentheoretiker 566;
Preisbildung 570; Eisenbahn—
        <pb n="727" />
        169)
barife 5845;3; Produktions-
kostentheorie, Vertreter, Kritiker
607, 616/77; Analyse 607/11
verschiedene Schulen, Auf
lösung in Arbeit, Marx, Rod
bertus 608; Art d. Feststellung
609; Elemente, Seltenheit,
Renteb09; Reproduktionskosten
Zeitelement 609/10; Kapital⸗
zins 610; Zusammengesetzte P
610/11; Verkehrs- u. Handels
kosten 611; Wirkung auf Wert.
verschiedene Fälle d. Verän
derung d. Nachfrage u. P.
611,73 Zusammenfassung, Ver—
hältnis zwischen P. u. Preis,
Ausgleich beider 61677; P. d.
Arbeit 763.

Produktiousmittel, i. d. Geld—
wirtschaft 555; Maßstab ihrer
Wertung 564; Einfluß a. An—
gebot 605/6.

Produktionsteilung 850.

Produktionswert s. Erzeugungs⸗
wert.

Produktivgut 638.

Produktivität, P. verschied. Ar⸗
beitszweige nach Ansicht ver—
schiedener Schulen 357; P. d.
Volkswirtschaft, Lohnhöhe 7678.

Produktivitätstheorie, naive P.
662; motivierte P. 662/3.

Broletariat, Bestandteil d. Ar—
beiterschaft, Zahl i. verschied.
Ländern 725; Entstehung als
Klasse 992; Zerfallen d. Ge—
sellschaft i. P. u. Bourgeoisie
998/9; Zukunft d. Kampfes
zw. P. u. oberen Klassen 1011/5.

Prostitution, Zusammenhang mit
Bevölkerungshemmungen 173;
bedenkliches Symptom 176.

Protektoratsländer, s. Schutz-
länder. J

Bsychologie, pfychologisch, Schlüs⸗
sel zu allen Geisteswissenschaften
107; Notwendigkeit einer pf.
Völker⸗ und Klassenkunde 107;
ps.⸗esittliche Betrachtung, Eigen⸗
schaft der besten neueren na—
tionalskonomischen Werke 122
ps. Völkerbilder s. ethnogra—
phische Einzelbeschreibungen;
of. Vorbedingungen der Ar—
beitsteilung 86243.

Rasse, Feststellung der eigentüm⸗
lichen Züge der verschiedenen
R. Schlüssel für die Erkennt—
nis verschiedenen wirtschaftl.
Handelns 139/40; Princip der
Vererbung 14044; Theorien
der Entstehung der R. 142/4
Ursachen der Rassenbildung
144/6; Folgen eines Eindringens
niederer R.für die höherstehen⸗
den 147; ethnographische Ein—
zelbeschreibung der wichtigsten

Register.

R. 148/58; Einfluß auf Klassen⸗
hildung 896; Geschichtstheorie
1114; Zeichen d. Begeneration
1133.

Hassenmischung, Definition und
Vorkommen 146; Einfluß auf
die Variation der R. 146; Ent⸗
stehung neuer Rassentypen;
Beispiele; Würdigung 146/7.

stassenthevrie, R. von Vollgras
und Gobineau 140.

stat der Stadt 294.

hecht, Entstehung 51; ältere Ver
bindung zwischen Sitte u. R.
51/2; Grenze zwischen Sitte
u. R. 52, 55; Scheidung von
R. u. Sitte 53; Definition;
Ziele 54; formale Natur 54;
Bedeutung der Differenzierung
»on Sitte, R. u. Moral 57/9.
Rechtsformen d. Handels 4738
zis 475; Markt- und Bannr.
476, 478/81; Meßrecht 481/8;
Rechtssicherheit und Kapital—⸗
hildung 635; historische Ent—
vickelung d. Kreditr. 656/62.

beform, soc., friedl. R. an
Stelle d. Revolution; endlicher
Ausgang der Klassenkämpfe
1006/77; Zunahme bei Ver—
schwinden des Gegensatzes zw
Monarchie u. Arbeiterwelt 1015.

Reformation, Bedeutung für die
Staatswissenschaft 80; R. und
die Anfänge der neueren Wissen⸗
schaft 81.

Regalwirtschaft 305.

Reinertrag, landwirtschaftlicher
Abhängigkeit des landwirt—
schaftlichen R. von der Vege—
tationszeit u. A. 132; Roh—
u. R. 878/9; Gesetz des ab⸗
nehmenden R. 897/8.

Religion, Erzeugerin großer, ein⸗
heitlicher Gesittungskreise 19;
Ursache sittlicher Umbildungen
46/8; Bedeutung des Ver—
blassens der religiösen Vor—
stellungen 4748.

Remedium 540.

hente, s. Grundrente, Kapital⸗
gewinn, Begriff 609; Produk—
tions kostenelement 609; Renten
kauf 646/7; Anteil am deutschen
Einkommen 1895 887/8; Ursache
895/6; Monopolrenten d. bewegl.
Besitzes 908/9.

Rentenbank, Entstehung, Vor—
— Aufgaben, Umfang

Rentenbrief 698/9.

Report, Darstellung 670; Höhe
der Sätze 670/1; Vorkommen,
Würdigung 670/1; Deutsche
Effektenbanken 693.

NRindvieh 196

711

Risiko, Zinselement 666, Unter⸗
nehmertum 8809/90.

Rivalitätstrieb 831/2.

Rubel, Verwandtschaft m. Thaler
530. 538.

Säuglinge 161.

Saisonarbeit, Quelle d. Arbeits⸗
losigkeit 3484; Umbildung 846.

Zalinen 422/3.

Zamtgemeinde 285.

Satzung 646.

Schankwesen 319.

Scheidemünze, Entstehung, Po—
litik, Rechtsbegriff 533;3 im
modernen Münzwesen 539/40.

Schiedsgericht, Beförderung kol⸗
lektiver Arbeitsverträge 734;
oint committee 8695 staatl.
Sch. und, freie Vereinbarung
369/70; Einigungskammer 8705
Entwickelung versch.Länder 870;
Bedingungen d. Gelingens 870;
nationale Berufsvereine 870/1;
VLerständigung u. Octroyierung,
Finigungs- u. Schiedsverfahren
371; Marktlage u. Einigungs—
nöglichkeit 872/3; Allianz 873;
zjeitweise Einigung 873; Neu—
seeland-Gesetz 874; künftige
Politik in Europa 874/5.

Schiffahrt, erste Flußschiffahrt
463; Anfänge d. Seeschiffahrt
164/5; neuere Fluß⸗ u. See—
schiffahrt 465/6; s. Schiffahrts⸗
gesetze, Segel-⸗, Dampfschiffahrt.

Schiffahrtsgesetze, England bis
1600 1037/8; Colbert 1046;
engl. Merkantilismus 10478;
Inhalt d. Navigationsakte v.
1651 1047; Folgen des Frei⸗
handels 1076; Amerika 1085/6;
deutsche Sch.⸗Subventionen
1093.

Schiffe, Größe während des stadt⸗
wirtschaftl. Verkehrs 463; Größe
u. Schnelligkeit bei den Römern
163; neuere Fluß⸗ und See—
schiffahrt 465.

Schiffspartnerschaft 440.

Schilling 330, 538

Schlagschatz, Begriff 528; Höhe
während der jährlichen Ver—
rufungen 528; Oresmius 532;
bis zum 18. Jahrh. 532/3; im
neueren Münzwesen 540/1.

Schlosserei 210.

Schmerzgefühle 20/2.

Schmied, Urtypus des Gewerbs—
mannes 203; Aufblühen des
Schmiedehandwerks im 16. bis
17. Jahrhundert durch bessere
Technik der Eisenherstellung 210.

Schnellschütze 214.

Schrift, Litteratur 10; psycho—
logisches Mittel der Ver—
ständigung 11/2; Verbreitung
und Vervielfältigung 13.
        <pb n="728" />
        .

712

Schule, Zweig nationaler Organi⸗
sation 13; soc. Reform, Klassen—
gegensätze 1009.

Schulpflichtige Kinder 161.

Schulwesen 8321.

Schutzländer im Gegensatz zu
Kolonien, Beispiel 180.

Zchutzzoll, s. Handelspolitik,
Merkantilismus. Schutzz. Kritik
d. Freihandelslehre, Hamiltons,
Lists Schutzzolliheorie 1066/73
Anfänge d. Freihandels u. schutzz.
Rückschläge 1793 -1860 1068
his 1071; Meistbegünstigung
1077/8; Rückschlag nach der
Freihandelsära 1081/2; Rück⸗
rehr Rußlands und Amerikas
4. Sch. 10827; neuere Hoch⸗
chutzzollpolitik Frankreich 1087
bis 1089; Bismarcks Übergang
z. Sch. 1091/3; großbrit. Im—
perialismus seit 1874 1095/9;
Würdigung der neuesten Schutz⸗
zollära 1099, 1105; wachsende
persönl. u. geographische Ar—
—
wirtschaft 1099/1100; Ursachen
die verschiedene Politik versch.
Staaten 1100; Berechtigung
der neuesten Schutzzollpolitik
1100/1101; neuste freihändler.
Stellung in Deutschland 1101;
Begenargument der internatio⸗
nalen Ärbeitsteilung; Gesetz
der abnehmenden Erträge in
der Landwirtschaft, der zu—
nehmenden in der Industrie
1101/2; Mteon u. Autarkie,
Schutz der nationalen Arbeit
1102; Arbeiterinteresse 1102;
amerikan. neuere Theoretiker
1102/3; Agrar- u. Industrie⸗
staat 1103/4; Ersatzmittel 1109;
keine Principienfrage mehr
1105; Wirkung haͤndelspol.
Maßnahmen 1168.

Schwänze 495.

Schwankung, s. Konjunktur,
krisen; RNotwendigkeit wirt⸗
schaftl. Sch. 924; äußerliche
Ursachen 925/31; Bevölkerungs⸗
wechsel 925; Ernteschwankung
928/8; Macht u. Verfassung
der Volkswirtschaft 926/77; Sch.
bei zunehmender örtl. Arbeits-

eilung 92731.

Schwebende Schuld 649.

Segelschiff, Verdrängung durch
Dampf 212; ältere Stellung
* gegenwärtige Bedeutung

Selbsterhaltungstrieb, allgem.

„Schilderung u. Würdigung 27/8.

Selbstverwaltungskörper, siehe
Gebietskörperfchaft. Entstehung
oon S. zwischen Staat und
Bemeinde 28

Register.

zh 239.
AV
Ziedelung, Bedeutung der Kennt⸗
nis der natürlichen Bedingun—
gen für das Verständnis der
3. 1383/4; S. der heutigen
Barbaren und asiatischen Halb⸗
ulturvölker 255/6; Siedelungs⸗
veise der Germanen u. Kelten
60/3; Begriffe der Siedelungs⸗
tatistik 268; Ergebnisse mo—
»erner Siedelungsstatistik 269
»is 271; Motive f. konzentrierte
ind zerstreute S. 272/3; Zu⸗
ammenwirken v. Individuum u.
»ffentl. Gewalt 273/4; Siede—
ungsreformen 275; Folgen der
oerschiedenen S. 27547.
Siedelungsgemeinschaften 8/9.
Zilber, Silberwährung, s. a.
Doppelwährung. Wertverhält⸗
nis zwischen S. u. Gold 544/5
47/9; Vorkommen 546/7;
Zteigerung u. Verbilligung der
Produktion; Sieg der Gold—
vährung 547; Verhältnis zw.
Zilberproduktion u.⸗cirkulation
549; Demonetisierung u. Preise
623. Vegrif 8
Zippe, Begriff, Verhältnis zum
en 2313 Größe 231, 237;
Unterscheidung von Vater⸗ und
Muttersippe, Zweck, Prineip
der Einteilung 231/2: Furcht
oor blutsnahen Geschlechtsver—
indungen Veranlafsung der
Zippenbildung 233; Entstehung
»es Sippeneigentums durch ge⸗
neinsame Rodung 2834; stärkere
Ansätze zur Sippeneinteilung
»es Stammes, meist in der
uterinen Form, mit Ausbrei—
ung des Hackbaues und der
Rodungen 234; Rolle und Ent⸗
tehung der uterinen S. im
Mutterrecht 284/5; Entstehung
er Vatersippe 236; Zahl der
5. eines Stammes 2386/7;
gemeinsame Veranstaltungen
287/8; Recht der Vormundschaft
ind Erbfolge 238; Funktionen
der S. gegenüber Muttergruppe
u. Familie 238; Übergang zur
patriarchalischen Familie 289.
z.ppenverfassung, Entstehung
n der uterinen Form 234
Intstehung der späteren Vater⸗
ippe 236; Darstellung, Vor—⸗
aussetzungen der Blüte, Wür—
digung 236/9.
itte, Definition 49; Gewohn⸗
jeit und S. 49/50; äußeres
Leben als Objekt der S. 50;
ulturgeschichtliche Herleitung
der einzelnen Form 50; Ent—
tehung 50/1; volkswirischaft⸗
iche Bedeutung 51: ältere Ver—

—11170

indung mit dem Recht 51/8;
grenze zwischen S. und Recht
52, 55; Scheidung von S. und
Recht 53; Bedeutung der Diffe—
renzierung von S., Recht und
Moral 5749.

ttlich, Wesen 41/8; Handeln
11/2; Urteil 42/8; historische
5ntwickelung 43/4; Ziele 44/5;
ittliche Zuchtmittel 45/8; sittl.
Imbildung durch religiöse Vor⸗
tellungen 46; sittl. Ordnungen
des gesellschaftl. Lebens 48/59;
Normen des sittl. Handelns 48;
illgem. Zusammenhang zwischen
nolkswirtschaftl. u. sittt. Leben
9/75; sittl. Kräfte 60/1; Folgen
ittlich. Ideale 73/5; fehlende
ittliche Lebensordnung für die
ichtige Benutzung der neuen
Technik 225; Arten des Wertes,
Aberwiegen des sittl. Wertes
61; sittl. Werturteil u. wirt⸗
chaftl. Wert 562; Grenze des
ittl. Werturteils über Markt—
orgänge 575; sittliche Kräfte,
ittliche Entartung in ihrer Be—
»eutung f. Aufsteigen u. Verfall
der Völker 118246.

Stlaverei, indirekte Hemmung
»er Bevölkerungszunahme 1745
WBurzeln, Voraussetzungen der
Familienverfassung u. Technik;
Rechtfertigung in der Rassen—
ifferenz; die durch sie herbei—
eführte Arbeitsteilung; kechni⸗
che Leistungen, verschiedene
kechtslagen und Formen 339;
Imbildung und Aufhebung
40; Zahlenverhältnis zur son⸗
tigen Bevölkerung 341; Skla⸗
eneigentum der älteren Acker—
auer und Hirten 369/71; Vor⸗
russetzungen, Gegensatz z. In—
titution der freien Arbeit 720;
Imbildung dieser aus Sklaverei
und Hörigkeit 721/8.

5lacht 239.

eialdemokratie, Recht auf den
»ollen Arbeitsertrag 731; Ge—
vinnbeteiligung 747; soc. Ar⸗
»eiterbewegung i. Deutschland
94./9; allgem. deutscher Arbeiter⸗
»erein 994; Entstehung 994/5;
Arsachen des revolutionären
Tharakters 995/6; Charakteristik
d. Lehre; Wahres u. Falsches;
Wesen u. Wirken d. Partei 9967;
3. u. Arbeiterschaft 998; Ein—
luß auf soeciale u. polit. Ent⸗
vickelung Deutschlands 999 bis
000; Anerkennung berechtigten
drns 1011; Umbildungsproceß
1011/12; falsche politische Ideale
012; Regierungsfähigkeit, Be—
ingungen dauernder Erfolge
014/5;5 Möoalichkeit d. Ver—
        <pb n="729" />
        1171)]

söhnung zw. Monarchie und
Arbeiterwelt 1015.

Sociale Körper, Entstehung 8.
279/80.

Socialer Trieb, kein selbständiger
Trieb 30; Ansicht über ihn bei
Hugo Grotius, Pufendorf, Locke,
überhaupt im Naturrecht 83.

Socialismus, über Institutionen
b3; Anlehnung an das Natur—⸗
recht 83; Litteratur 9348; ältere
socialistische Gedanken 93; stei—
gende Bedeutung u. Ausbildung
mit dem Hervortreten gewisser
wirtschaftl. u. socialer Erschei—
nungen 883; englische Vertreter
94; französische 94/5; deutsche
95/8; Würdigung u. Kritik 98/9
kritisches Verhalten dem S
gegenüber bei Anerkennung des
Berechtigten 122; Neigung, auf
die geistigen Kollektivkräfte
Milieun und Erziehung den
Volkscharakter u. den des Indi
viduums zurückzuführen 145
Standpunkt gegenüber dem Be—
völkerungsproblem 175; Familie
250/3; Gesellschaftsform, die
ohne Steuern bestehen kann 308
Kritik seiner Beurteilung des
Handels 337; Beurteilung der
Arbeitsteilung 363, 365, 36673
Zugeständnisse hinsichtlich des
Privateigentums an Gütern des
persönl. Gebrauchs u. Kapital⸗
gütern des Bauern und Hand—
werkers 881; über Folgen des
individuellen Eigentums 390
Auffassung über Vereinsrechit
407/8; Beurteilung d. privaten
Unternehmung 456; Aussichten
und Kritik seiner Verfassungs—
vorschläge des Unternehmungs⸗
wesens 455; wirtschaftl. Kon—
kurrenz 503; Abschaffung des
Geldes; Arbeitsgeld 557; Be—
griff des Kapitals, Kapitalisten,
kapitalistischer Unternehmung
637; Sparkassenbeurteilung
711; Arbeitsverhältnis ein
Klafsenkampf 727/8; Recht auf
Existenz, auf Arbeit, auf den
vollen AÄrbeitsertrag 731; Lohn⸗
theorie, ehernes Lohngesetz760/1
das. Marr, histor. Voraus⸗
setzung, Kritik 761/2; Krisen⸗
theorie48/4; Krisenbekämpfung
950; Verschwinden aller Klassen⸗
zegensätze 1007/10; Geschichts⸗
heorie 1119 bis 1120.

societas 401.

Sociologie, Aufgabe 72; als
Stütze für eine empirische Ethik
und die allgemeinen Fragen
socialer Specialwissenschaften
72; geistige Kollektivkräfte und
Volkscharakter 145.

Register.

odalitates 401.

Zöldnerwesen 178, 966.

Solidarhaft 46/447.

Sparkasse, Hypothekengeschäf!
b99; Anfänge, Entwickelung 706
Entstehungsgründe 70673 De—
inition 707; Organisation
ẽͤngland, Frankreich 707
Lreußen 708; Postsparkassen
Benutzung 708; Centralisation
08/9; Centralbank 710; Um—
ang i. Deutschland 709; Re—
ormen, Pfennig-⸗, Grofchen—⸗
Schulsparkassen, wöchentl. Ab—
jolungsdienst 709; Prämien,
gesperrte Bücher 710; Zinshöhe,
Kapitalanlage 710; Staatsauf—⸗
icht. Gewinn 711; Würdigung

Sparsamkeit, Teil der Wirtschaft⸗
lichkeit 420; Bedingungen 40.

Sparzwang, Arbeitslosenversiche,
rung 852.

Seeteue Volkswirtschaftslehre

Speditionsgeschäft 498.

Spekulation, Spekulationshandel
193/4; Banken und Bbrsen⸗
spekulation 694/5; Einfluß auf
wirtschaftl. Schwankungen 931
bis 934
ninnerei, technische Entwicke
ung der mechanischen Sp.
Statistik der Spindeln 214/5
Verhältnis der Leistungsfähig—
keit zwischen Hand⸗ u. mecha—
nischer Sp. 215.

Sprache, Litteratur 10; psycho⸗
logisches Mittel der Verständi—
gung 10/11.
aat, wirtschaftlich-gesellschaft—
liiche Veranstaltung: Bedingung
der Volkswirtschaft 6; staatliche
Strafen als sittliche Zuchtmittel
45/46; Verknüpfung von St.
u. Volkswirtschaft im Merkan—
ilismus 85; Beziehungen zwi⸗
schen der Natur, bes. geo—
zraphischen Lage der St. und
hrer Größe 129; historischer
Werblick über Größe, Ein—
vohnerzahl, Finanzen verschie—
»ener St. 282/5; wirtschaftl.
Zeite des Strebens der St. nach
Zelbständigkeit, Vergrößerung
weckmäßiger Grenzbildung 286
—
298/314; Teilung der wirtschaftl
Funktionen zwischen St., Ge—
neinde, Unternehmung, Familie
222, 318/9, 458/7; die dem St.
sierbei zufallenden Funktionen
ind ihre Vergrößerung 3204;
Zustand der Staatsorganisation
ur Zeit des Ständetums 404;
St. u. Gemeinde i. d. Armen—
oyflege 786/8: Versicherungs—

713

wesen 808/5; Arbeiterversiche⸗
rung 814, 821/2; Reichsarbeiis⸗
osenversicherung 851; Koa⸗
itionsrecht 407/8,. 883; Ver⸗
jalten gegenüber Kartell, Unter—
nehmerverband, Gewerkverein
367; Verhältnis zw. St. u. soe.
dlassen 956/7; Ausbildung d.
Staatsidee bei d. Griechen 962;
Rechtsstaat bei d. Römern 962;
Organisation u. Klaffenherr⸗
ichaft 1000 ff. Stärke d. St.
u Klassenkämpfe 1006/7.
taatliche oder sonst öffentliche
Wirtschaft, Bedeutung der Be—
amten, ihre Zahl in verschiede—
nen Staaten und Verwaltungen
3123; Schwierigkeiten und
hülfsmittel 318/45 Abgrenzung
wischen privater u. öffentlicher
wirtschaftl. Thätigkeit, Zahlen⸗
beispiele 821/2; außerordentl.
Ausdehnung in der Neuzeit, in
derschiedenen Staaten, ver—
schiedene Gründe dafür 282/8,
322/4.
Staatsallmacht, Naturrecht 83;
Merkantilismus 85.
Staatsbildung, Nomaden früher
gelungen als Hack- und Acker—
bauern 198; Entstehung 280;
moderne europäische St., Mer—⸗
kantilismus 1088/40.
Staatsgewalt, Entstehung und
Aufgaben 280/1; Monopolein⸗
richtung 516; St. u. Klassen⸗
kämpfe 956/7.
Staatshaushalt, siehe Haushalt.
Staatskredit, Rolle in d. Finanz⸗
wirtschaft; geschichtl. Entwicke—
lung 309; öffentl. Kredit, Ge—
schäftsformen 648/9; ältere u.
neuere Organisation 648/9;
Entstehungsursache d. älteren
Notenbankwesens; heutige Ver—
bindung 678/9, 681.
Ztaatspraxis, merkantilistische
St. 300/1; liberale St. 801/2.
Staatsschatz 309.
Ztaatsschulden, Beurteilung nach
Verwendung u. Vermögenslage
des Staates 309; St. verschie⸗
dener Staaten und ganz Euro—
pas 310; sociale Wirkung 310;
Zinslast versch. Staaten 809/ 10;
ältere u. neuere Kreditorgani—
sation, konsolidierte, fundierte
und schwebende St. 648/9.
Ztaatswirtschaft, Entstehung des
Terminus 800; Bedeutung des
Terminus im 18. Jahrhundert,
dasselbe gegenwärtig 303.
Stadt, natürliche und geologische
Bedingungen 133; natürl. Be—
dingungen größerer od. kleinerer
Stadte 183; Entstehung größerer
Städte durch den Wasserverkehr
        <pb n="730" />
        4

24

134; Unterschied im Altersauf—
bau zwischen St. u. Land 163;
Sterblichkeit in St. u. Land
167; Ackerbau als Erzeuger der
St. 200; Aussehen der deut—
schen Städte des 12. und 13.
Jahrhunderts 207; Fortschritte
d. städtischen Technik des 11. bis
17. Jahrhunderts 208; Begriffs—
definition 255; antike Städte—
bildung, St. und Stadtbezirk,
Größe u. Einwohnerzahl einiger
Städte 257/9; Vorliebe in den
Mittelmeerländern f. städtisches
Leben u. Wohnen 259; Groͤße
badischer Städte im 16. u. 19.
Jahrhundert 263; Städtewesen
vom Mittelalter bis 1800 2637
Entstehungszeit d. älteren deut⸗
schen Städte 268/5; Ent—
tehungszeit der Bezeichnung
„Stadt“ 264; Wesen, Ent—
stehungsgründe u.-bedingungen
265; Privilegien der aͤlteren
deutschen Städte 265; Entwicke⸗
lung u. Bedeutung der Stadt—
freiheit 2663 Einwohnerzahl
einiger älterer deutscher und
anderer Städte 266; Ursachen
des Aufblühens der deutschen
Städte von 1200 -1500 u. des
späteren Stillstandes 266/7
Städteentwickelung anderer
Länder 267; Anteil der städti—
schen an d. Gesamtbevölkerung
im Mittelalter 267; steigende
Specialisation 273; Gründe d
Überlegenheit der Städte über
das platte Land 275; psycho⸗
logische u. körperliche Folgen d.
städtischen Wohnens 276/7
historischer Überblick üb. territo
riale Größe, Einwohnerzahl
Finanzen verschiedener Städte
282; ältere Stadtwirtschaft
293/8; Rat 294; Bürgerschaft
295; Austritt 295; Stadtwirt⸗
schaftspolitik 296; Stadthaus-
halt 2978; Marktwesen, täg—
licher, Wochen⸗- u. Jahrmarkt
478/83; gutes Münzwesen als
Konkurrenzmittel 530; Schäden
d. städt. Münzwesens 5331; soc.
Entwickelung u. Klassenkämpfe
d. mittelalterl. Städte 9736;
mittelalterl. städtische Handels⸗
politik 1028/34; Gaftrecht 1031
bis 1032.
Stadtgebietswirtschaft, Begriff
Entstehung, Schilderung
Stadtrecht, Begriff 265; Inhalt
2845; Marktrecht u. St. 478.
Stadtwirtschaft, Begriff 4; dabei
dreterlei zu unterscheiden 294
Unterschied gegenüber der Wirt
schaft des Dorses u. der Grund,

Register.

herrschaft 293; Organisation
294/298; Würdigung 298; Ver⸗
—V—
d. Wirtschaftsepochen, Typus
1124/31.

Stände, römische Ständebildung
401/2; germanische Stände—
bildung 408/4; Zustand der
allgemeinen Staatsorganisation
zur Zeit des Ständetums 404,
Kampf gegen das Ständetum
104/5; Aufhebung und ihre
Ursachen 405/6; Landstände
Ständeverfassung 1400 -1800
Klassengeschichte 976/7.

Ztahl, Geschichte seiner Technik
216; Statistik der Produktion
und Konsumtion 217.

Stamm, Stammesmwirtschaft,
Merkmal früheren Wirtschafts⸗
lebens 4; Stammesbündnisse d
Nomaden früher gelungen als
Ackerbauern 198; Begriff, Ver—
hältnis zu Horde, Sippe, Volk
231; Entstehung von Stammes⸗
ꝛigentum durch Stammesokku—
»ation 234; Vorzüge der
Stammesverfassung gegenüber
den Horden 288; Eigentumsrecht
im St. primitiver Völker 868
bis 373; Handelspolitik 1020
1022/5; Fremdenbehandlung
1023.

Stapelrecht, Begriff 265; Meß-
plätze 481.

Staplergesellschaft 1036.

Station 180.

Ztatistik, Wertschätzung im Mer—⸗
kantilismus 85; Methode em—
pirisch-realistischer Forschung
114; Grenzen ihrer Leistungs⸗
jähigkeit, Bedeutung 1145:
Hauptvertreter in den verschie
denen Ländern 115; Bevöl—
kerungs-⸗St. 160/87; Handels
St. 1056, 1078, 1106.

Sterblichkeit, Statistik u. Ursachen
der Verschiedenheiten 167/8
zeitweise außerordentliche St
172/8; periodischeschwankungen
mit Hausse u. Depression 983546.

Zteuer, Entstehung und Wesen
306; Schwierigkeiten der Um—
egung 307; Schwierigkeit, alle
Staasausgaben auf St. zu
basieren 307; Steuerhoheits-
u. Bewilligungsrecht 307; Be—
griff u. Wirkung indirekter St.
308; St. und die Volkswirt—⸗
schaft 308.

Steuerfundation 627.

—AD
sche Ethik 71; in der Geschichte
der Staatswissenschaften 78:
Einfluß auf die staatswissen⸗
schaftlichen Lehren des Mittel—
alters 80

—11172
Stör 478.

AD

Strafe, sittl. Zuchtmittel 45/6;
Strafgewalt der Arbeiter- und
Unternehmerverbände 866/7.

Straße, Landstraße der Römer
464; Chausseebau 464; Wege⸗
bau, Wegegelder, Dichtigkeit d.
Straßen 467/8; Straßenzwang
d. Meßplätze 481; Frachtsätze 582.

Zubjektiver Wert, Grenznutzen—
theoretiker 5663 Fr. J. Neu—
mann 566; Kritik, Umdeutung
566; Konstellation d. s. Werte
bestimmt objektiven Tauschwert
569/70.

Andhitntiondwert, Preisbildung

Sympathie 232.

—A

Systematik, Bedingungen der
Berechtigung 124; S. dieses
Grundrisses 125.

bableau é(conomique von Ques—
nay 89.

Tadel 45.

Tagelöhner, Rückgang der deut—
schen T. mit eigenem Landwirt—
schaftsbetrieb 246; Arbeiter⸗
typus 725.

Tarif, Geschichte d. Tarifes d.
Verkehrsanstalten 581/3; Wert⸗
bestimmungsgründe f. Verkehrs⸗
tarife 588/4; Preisbildung b.
Verkehrsanstalten 584/6; Wert⸗
und Klassifikationstarife 584;
Wagenraum-⸗, Gewichtstarife 584
bis 585; Tarifhöhe, Verkehrs⸗
umfang u. Einnahmen 603.

Tarifvertrag, Lohnregelung 734
Verlängerung d. Arbeitsverhält⸗
nisses 738; Akkordlohn Vor—
bedingung 746; Notwendigkeit
868; Schiedsgerichte u. Eini—
gungsämter 868/76.

kauschwert, Entstehung d. Kate⸗
gorie 564; Beziehung z. Ge—
brauchswert 564; Dogmen⸗
geschichte, Smith, Ricardo, Mill,
Marrx, absolute Maßstäbe 565;
Kostengesetz 565; Zurückgehen
auf Gebrauchswert 365/6; Rau,
Friedländer, Rossi, Macleod,
Srenznutzentheoretiker; Fr. J.
Neumann, subjektiver und ob—
jektiver Wert 566; Bildung
d. Tauschwertes auf Grund v.
Angebot u. Nachfrage 567/72;
allgem. Erklärung v. Angeboit
und Nachfrage 567; Voraus—
setzungen z. richtigen Kenntnis
u. Wuͤrdigung von Angebot u.
Nachfrage 567/8; Bedeutung d.
Quantitãt u. Intensität, zahlen⸗
mäßige u. psychische Wirkung
v. Angebot u. Nachfrage 568/9
überlieferter T. Ausganaspunkf
        <pb n="731" />
        1173)]
d. Marktverhandlung 5849;
Beschränkung von Angebot u.
Nachfrage durch den Kreis der
zum Tausch Kommenden, Kon—
tellation der subjektiven Tausch⸗
werte 569,70; Analyse d. Be⸗
stimmungsgründe d. Preishöhe
570; Ungleichheit von Markt⸗
kenntnis, Macht, Bildung 5701
Zusammenfassung über Preis—
und Tauschwertbildung 571/2
Marktaustausch gleicher oder
ungleicher Werte 573/4.

Taxe, älterer Markt 476, 479
gerechter Preis 575/6; Ent—
stehung u. Grundlagen d. älteren
Taxwesens 576/77;3 Doktrinen
577; gewerbefreiheitl. Taxver⸗
bote 577/8; Urteil über ältere
T. 578; neuere Anläufe 578/80;
feste Preise, Preisserie d. Pariser
Baugewerbes 579; Urteil über
neuere T. 580; T. u. Tarife d.
Verkehrsanstalten 580/6, siehe
Tarif; Zukunft d. T. 586;
Zinstaxe 659, 661, 664/5.

Technik, techn. Fortschritte Be⸗
dingung der Bevölkerungsver—
dichtung 185/6; Entwickeluͤng d.
T. volkswirtschaftl. Bedeutung
187 /228; Definition 189; Ein—
teilung techn. Perioden 190; Ur⸗
sachen der T. 190/2; Wanderung
der T. 191; die ersten techn.
Fortschritte, älteste Waffen und
Werkzeuge, Feuer, Töpferei 192
bis 194; älteste Fortschritte der
Ernährungstechnik 194,7; No—
madenwirtschaft und Ackerbau
197/201; Bedeutung des Acker—
baues für die Entwickelung d.
T. 199; Geschichte der älteren
Metalltechnik 201/3; drei große
technische Fortschritte der alten
westafiatischen Völker 203; T
des Hausbaues daselbst 204
T. der Staatsbauten der west
asiatischen Völker, Verteidi—
Jungs⸗ und Kriegstechnik 208
Verhältnis zwischen Höhe der
T. und Kraft der Völker 20546
T. der Griechen 206; T. der
Römer 2073; ärabische T. 207
mittelalterlich-abendländische T
207 /11; Einführung der Wasser⸗
kraft in die T. 208/10; Beschrei⸗
bung d. mod. westeuropäisch—
amerikanischen Maschinenzeit⸗
alters 211/8; Würdigung des
letzteren 218125; Einfluß auf
Vermehrung und Verbilligung
der Produktion 219,21; Grenzen
d. technischen Fortschrittes 221;
andere Wirkungen der modernen
T. 221/2; Wirkung auf die
Arbeiter 223/4; Urteil über das
Maschinenzeitalter 224/5; Not⸗

*

Register.

vendigkeit einer neuen sittlichen
ebensordnung zur richtigen
zenutzung d. ktechnischen Fort—
hritte 225; steigende Kapital⸗
ufwendung und Verlängerung
es Produklionsweges bei fort⸗
chreitender T. 226; höhere
dultur und höhere T. 226/7;
olkswirtschaftl. Organisation
ind T. 227; Wechfelwirkung
wischen d. einzelnen Elementen
der T. 228; entwickelte T. Vor⸗
bedingung des Großbetriebes
430/1: Verkehrstechnik 488/97.
erminhandel, Begriff, Bedeu—
tung f. Marktorganisation 487;
Technik, Wirkung 494/5.

kerritorialwirtschaft, Voraus—
etzungen des gemeinsamen
virtschaftlichen Lebens 299;
xEntstehung und Wesen 800;
dandelspolitik d. 18. bis 14.
Jahrh. 1034/8; histor. Stufen⸗
olge d. Wirtschaftsepochen,
Typus 112431.

Textilindustrie 214/5.

Thaͤtigkeitstrieb 28/9.

Thaler, 15. Jahrhundert 580;
16. Jahrhundert 537; Th. von
1857 537/8; Verschlechterung
566- 1871 539; Verhältnis
zu Goldgulden, Friedrichsd'or,
Pistole 5483.

Tiere, Verteilung u. wirtschaft⸗
liche Rolle 185/7, Zähmung
zuerst bei Hackbauern 195/6.

Tiergeographie 127.

Todesfälle, Statistik d. T. 166/7;
Deutung und Bedeutung der
Sterbeziffern 167/8.

Töpferei 194.

ownship, in der amerikanischen
Selbstverwaltung, Größe und
Einwohnerzahl 285; Grund⸗
eigentum im Westen der Verein.
Staaten als Schulfonds 316.

rade union s. Gewerkverein.

ravelling cards 740.

Triebe, Litteratur 20; Definition
und Erklärung 265; historische
Entwickelung 27; Klassifikation
27; Schilderung 27/32; Trieb⸗
lehre des Naturrechts 88.

Triebhandlungen 27.

Truck, Ubung, Mißbräuche 748:
Truckverbot 744.

Trust, s. Kartell, financial trust.
Verfassung 451; Mitwirkung d.
Banken 5143 engl. Gründungs⸗
vesen 691/2; deutsche Trust—
esellschaften 695; Strafgewalt
Staatsaufsicht 866/7; Schei⸗
»ungsmerkmale gegenüber an—
deren Unternehmerverbänden
367; Kapitalverwässerung,
Monopolgewinne 908/9;: Krisen⸗
olitik 952.

715

Tugenden, wirtschaftliche, Regu⸗
latoren des Erwerbstriebes
37/8; verschiedene w. T. 38/41.

Typische Reihen und Formen,
ihre Erfassung erster Schritt
zu wissenschaftlicher Erkenntnis
105; Ursacherklärung 106.

überproduktion, ältere Theorien
943/4; neuere Theorien 94546;
Würdigung 948; histor. Über—
sicht d. Auf⸗ u. Riedergangs⸗
bewegungen d. letzten 200 Jahre

988/42. J

übervölkerung, relative U. als
Ursache der Auswanderung 181;
absolute und relative u. 186/7.

Imlageverfahren 828.

mniversitates 401.

Unterkonsumtionstheorie 94/5.

Internehmer, Anteil der größeren
U. und ihres Besitzes an der
Schaffung des modernen Ar—
heiterstandes 343; gegenwär—
iges Zahlenverhältnis in
Deutschland zwischen U., Be⸗
amten und Arbeitern 345, 352;
Begriff 413; unter Kontrolle
der Preise u. Druck der Ge—
amtinteressen 456/77; wirt⸗
chaftliche Stellung 889; Ein—
luß auf Unternehmergewinn
391/2; Zahl 891; Eigenschaften,
Entftehung als Klasse, Wür—⸗
digung 891/8; Verhältnis z.
donsument 893; zu Grund- u.
Kapitalbesitzern 893/4; soziale
Klasse 990/1; nächste Zukunft
d. Kampfes zw. U. u. Prole⸗
tariat 1011/5.

laternehmergewinn, Subsum—⸗
nierung 414; Zinshöhe 668;
drei Einkommenszweéige 880;
Bedrohung durch Grundrente
380, 893/4; Anteil am deutschen
kinkommen 1895 887; Wesen,
Abgrenzung gegen anderes Ein—
ommen 889; Bedingungen
389,90; Einheitlichkeit, Aus—
zleichung 8801; Ursachen d.
Wechsels 891/5 Zahl d. Unter—
nehmer 891; Eigenschaften ders.
391/2; Beeinflussung durch
Konsum, Kapital, Produktions-
mittel 893,4; Verhältnis v. U.
u. Lohn 894; allgem. Sinken
894/5; Berechtigung 895.

UInternehmerverbände, Arbeits-
nachweis 848; Entstehung,
Arten 867/8; Einwirkung auf
Arbeitsvertrag 867; Kampf,
Abwehr, Verhandlung 868;
gesetzl, zwangsweise Vereins—
bildung bestimmt. Gewerbe 875.

Unternehmung, Verschiebung
wischen den Funktionen voñ
Familie, Gebietskörperschaft u.
U. durch die moderne Technik
        <pb n="732" />
        *

716

222; dasselbe als Folge zu—
nehmender Vergesellschaftung
318/9, 453/7; Begriff 418/4
Ausgangspunkte; Handel 414/5,
iltere Arbeitsgenossenschaft
—115/6, Familie 416/7; landwirt⸗
schaftliche U. 418; gewerbliche
U.; Handwerk 419/21, Ansätze
zu größeren Betrieben bis gegen
1800 421/4, Hausindustrie
124/8; Großbetrieb, Fabrik
428/39; offene Handels⸗ und
Aktiengesellschaft 440/4; neuere
wirtschaftliche Genossenschaften
244/8; Kartelle, Ringe, Trusts
148 /53; Gesamtbild des Unter⸗
nehmungswesens 453/7; kapi⸗
talistische U. 637; Bankerott⸗
häufigkeit 890.
unternehmungsgeist, Entstehung
und Bedeutung 40/1; ent—
wickelter U. Vorbedingung des
Großbetriebes 430.
Unterstützungswohnsitz 790/2.
Unze 536.
uarbes regales 264.
Urproduktion 358.
Ursacherklärung, Hauptaufgabe
der Wissenschaft 106; Ursäche,
Folge, Bedingungen 106; volks⸗
wirtschaftliche Erscheinungen
bedingt durch materielle und
zgeistige Ursachen 106073 Me—
thoden der U. in der Volks—
wirtschaftslehre 107/11.
asuarii 676.
Utilitarismus 73. J
Bariabilität, Princip 141; Vor—⸗
aussetzungen, Zustandekommen
von Variationen 141/2; Grund⸗
age der einheitlichen Entstehung
der Rassen 142/3: Maß der
V. 148/5; Wirkung der Rassen⸗
nischung auf die Variation
146; Entstehung neuer Rassen⸗
ypen, Beispiele, Würdigung
—146/7.

zaterrecht, sein Sieg der Über—
gang, zur patriarchalischen
Familie, Grund der Auͤs—
bildung 239,40; Islam und
Christentum Förderer d. V. 240.

Lerein für Socialpolitik 119.

Vereinsbildung, im alten Rom
101/2; zuerst Jeitens der starken
oder schwachen Elemente vor—
genommen? 407.

tereinsrecht, im alten Rom
401/2; im deutschen Mittel⸗
alter 403/4; Auffassung des
diberalismus und Socialismus
107/8; Geschichte des moder—
nen V. 408; Verlangen nach
VB.Freiheit; Kritik 408/9.

zererbung, Princip der V. und
stassenbildung 14045 VPVrincip

Register.

der V. begrenzt durch das der
Variabilitaͤt 141.

Berfassung, siehe Institution;
Schwankungen, Wirtschafts—
tockung 9267; Ziel d. Klassen⸗
ämpfe 1001; Stadien d. Ver—
assungsgeschichte 1003; der
dlassenherrschaft entgegenwir⸗
kende Verfassungsentwickelung
1008/7; historische Stufenfolge
d. wirtschaftl. Verfassungs—
formen 11244831.

bergesellschaftung, steigende wirt⸗
chaftliche Vergesellschaftung
22; zunehmende wirtschaftliche
Thätigkeit öffentl. Organe als
Ergebnis wachsender V. 317/24;
teigende V. durch Arbeits-
eilung 364/5; wachsende V.
des Unternehmungswesens 457;
höhere V. d. Geldwirtschaft
555/6.

Lergleichung 102.

VBerkehr, Abhängigkeit vom Klima
132; desgl. von Bodenverhält—
nissen u. Wasserläufen 188/4;
Rolle der Metalltechnik 203;
Fortschritte bis 1700 210;
Dampfkraft 218; Kosten der
erschiedenen ihm dienenden
nechanischen Kraft 219; Ver—
ehrserleichterung als größte
Virkung der modernen Maschi⸗
ien 219; Veränderung im
Standort der landwirtschaftl.,
zewerbl. u. händlerischen Unter
tehmungen ꝛc. 221; Entwicke—
ung der verschiedenen Verkehrs⸗
nittel 267; Anteil an der Be—
rölkerung 359; V. u. Arbeits⸗
eilung 862; Vorbedingung des
ßroßbetriebes 429/30; Groß—⸗
etrieb 432; Größe u. Zahl d.
eutschen Verkehrsgeschäfte 483;
üBegriff 461; Transportgeschäft
1. Warenhandel 462; Ursache
62, technisch⸗historische That⸗
achen 462/6; älteste Epoche zu—
älligen Nachbarverkehrs 462
ẽpoche regelmäßigen Lokalver⸗
ehrs 462/3; Epoche d. großen
zerkehrs 468/4; technisch-wirt⸗
chaftliche Thatsachen 464/73;
ieuere Fluß- u. Seeschiffahri
165/6; neueres Post⸗ u. Wege⸗
vesen, Landstraßenverkehr 466
»is 468; Eisenbahnen 468/72;
Imgestaltung d. Volks⸗ und
Weltwirtschaft472/3; Paralleli⸗
ät von Wirtschaftsstufen u.
Berkehrsepochen 473; Rechts⸗
ind Verwaltungsordnung des
dandelsv. 473/5; cahiers des
harges der Verkehrsanstalten
516; Abhängigkeit von Geld—
entwickelung 325; Tarifbildung
d. Verkehrsanstalten 580/6 f.

[1174

Tarif; Selbstkosten d. Verkehrs—
anstalten 585; Tarifhöhe u.
Umfang d. V. 603; Verbillig—
ung, Produktionskostenermaͤ—
ßigung 615.

Berkehrswert, s. Tauschwert.

Vermögen, s. Verteilung; Un—
gleichheit mit dem Viehbesitz be—
zinnend 370; erste Unterschiede
des Besitzes auf persönlichen
Unterschieden beruhend 3713;
Einfluß des Erbrechts auf die
Lermögensverteilung 384; Ge—
zensatz v. Kapital u. Arbeit
332; Entstehung 633/5; Wand—
ungen d. Begriffs 635/6; De—
inition 638; statistische Er—
assung 639,42; Methoden
derselben 689/40; Kopfquoten
640/1; historische Steigerung
641; absolute Volksv. 6413
Hauptkategorien 641/2; Boden⸗
u. Gebäudewert 641; Effekten
642; Ursachen u. Folgen d.—
Vermögensteilung 644.

Lermögenseinkommen, 1895 in
Deutschland 887/8; geschichtl.
Entwickelung 910/2; Arbeits—
u. V. 916.

Bermögenswert, Fr. J. Neu—
mann 566.

Berrufserklärung 866.

Verschuldung, V. d. Grundbesitzes;
Grad in Deutschland; Hilfs—
mittel 378; preuß. Bodenv. 647;
Entschuldung 647; wucherische
oh: Verschuldungsgrenze

Persicherungswesen, Definition
793; Entstehung 793/6; Trans⸗
»ort und Feuerversicherung;
Irgane, öffentl. Anstalten 796/9;
ebensversicherung 799/812;
Biehversicherung 802/3; Hagel—
dersicherung 803; Principien-—
treit über die Organisation des
3. 803/5; Arbeiterversicherung,
Vesen, Voraussetzungen 805/6
Entstehungsursachen 806/7;
Krankenversicherung 807/8;
Vochenbettversicherung 808;
Begräbnis-, Sterbegeldversiche—
ung 808/9, 814/5; Unfallver⸗
icherung, Unfallfrequenz 809
ais 810; Invalidenversicherung
310412; Witwen- u. Waisen⸗
ersicherung 812; Durchführung
d. Abeiterversicherung, treibende
Kräfte, Staatshülfe 81244;
iltere engl. Arbeiterversiche—
rung, Logen, Gewerkvereine
314/6; Frankreich 818/9; deutsche
Durchfüͤhrung, Anfänge der
Arbeiterversicherung 819/20;
taatl. Arbeiterversicherungs⸗
wang 821/2; Krankenkassen⸗
zesetzgebung, Resultate 8225:
        <pb n="733" />
        1175)

Unfallversicherungsgesetzgeb.
Berufsgenossenschaften 825/80;
Invaliditäts- u. Altersversiche—
rungsgesetzgebung, Resultate
830/8; Beurteilung d. deutschen
Arbeiterversicherung 833/5;
Centralisation 829, 837/8; aus⸗
länd. Reformen, Krankenver—⸗
sicherung 835; Unfallversiche⸗
rung Osterreichs, Englands 838
bis 836; ausländ. ree
versicherung 836; Arbeiterver⸗
sicherung der Schweiz 837/8;
Schweden 838; drei Systeme
d. Arbeiterversicherung 838/40;
Arbeitslosenversicherung, Pro⸗
blem 850/1; Gewerkvereine 850
bis 851; städt. Versuche 851;
Reichsarbeitslosenversicherung
851; Sparzwang 852.

Berstaatlichung, Kritik der V.
des Grundbesitzes 380, 886;
s. a. Staat; Eisenbahnen 321,
494; V. des Geldwesens 585;
Notenbanken 688; Hypotheken⸗
banken 700.

Verteilung, Notwendigkeit neuer
Formen der V. 122; Betonung
der ungleichen Einkommens—
verteilung durch Sismondi u.
manche Socialisten in der Be—
völkerungsfrage 175; gleich—
mäßige Einkommensverteilung
Bedingung der Bevölkerungs-
verdichtung 187; Einkommens—
verteilung. u. Arbeitsteilung
362; Viehbesitz 370; erste
Differenzierung 371; Erbrecht
384; Erfassung der Einkom⸗
mensverteilung 896/7; Gegensatz
von Kapital u. Arbeit 632;
Ursachen u. Folgen der Kapital⸗
u. Vermögensverteilung 644;
Einfluß des Kredits 644; Vor—⸗
aussetzung des Kredits 654/5;
zwei Ursachkomplexe: Markt⸗
verhältnisse und Institutionen
883; Abhängigkeit vom Pro—
duktionsprozeß u. menschl. An⸗
ordnung, Marx, Mill 883/4;
V. des deutschen Nationalein—
kommens 1895 884/9; Tendenz
der Vermögensverteilung 909;
Geschichte, Ursachen der Ver—
mögensverteilung 910/12; Ur⸗
sachen u. Würdigung 912/5; Ein⸗
tommensverteilung im ganzen
915/21; ältere Erklärungen
915/6; historische Entwickelung
916/73 Verteilung des Ein—
kommens ohne Unterscheidung
des Ursprungs 917/21; ältere
Theorien darüber 917/8; Er—
gebnis der neueren Unter⸗
suchungen darüber 918/21;
ungleiche Einkommensvertei⸗
lung, Krisen u. Überproduk

Register.

ionsursache, Unterkonsum⸗
ionstheorie 944/5; Resultat
er Würdigung der heutigen
zinkommensverteilung 921;
besitzverteilung des älteren
zriechenlands (Solon) 9858;
unahme der Ungleichheit 961:
Jesitzscheidung in mittelalterl.
tädt. Bevölkerung 974; neuere
Brundeigentumsverteilung 987
bis 988; Einkommensverteilung
Ziel des Klassenkampfs 1001.

bertragsbruch 739.

ßerwaltung, s. Institution.

berwandtschaft, Definition der
Begriffe der wichtigsten Ver—
wandtschaftsgruppen 231/2.

vieh, historische Aufeinanderfolge
der Epochen der Viehzucht u. des
Ackerbaues 195; Entstehung der
Viehzähmung bei Hackbauern
95/6;3 Ed. Hahns Hypothese
iber Entstehung der Viehzucht
96; Viehhaltung die männlich⸗
riegerischen Eigenschaften der
Stämme fördernd 198; Stei—
zerung des Einflusses des Man—
aes durch die Viehzähmung 239;
VLieheigentum der älteren Acker⸗
bauern und Hirten 369/71;
Viehleihe 645.

hielmännerei, Vorkommen und
Ursachen 163; in Zusammen—
hang mit Bevpölkerungshem⸗
mungen 178.

A

Bölkerrecht, Folgen der Frei—
handelsära 1074/5.

LBölkerschaften, Größe der V. ver⸗
schiedener Rassen und Zeiten
169,70; Größe in Gallien zu
Cäsars Zeit 257.

völkerscheidung, Theorien ihrer
Entstehung 142/3; einzelne Ur⸗
sachen 144/7.

Bolk, einheitlicher Bewußtseins
treis 18/9; physiologisch⸗
osychologische Einheit 189; die
erschiedenen Völker und das
tzrincip der Vererbung 140/4;
thnographische Einzelbeschrei⸗
ung der wichtigsten Völker
48/58; Definition der Begriffe
halb⸗ und Ganzkulturvölker
28; Begriff, Verhältnis zu
dorde, Sippe, Stamm, Ent⸗
tehung 231; wirtschaftl. und
allgem. Entwickelung d. Völker,
Aufsteigen, Blüte, Verfall
1110/36.

Bolkseinkommen, Verhältnis zw.
Staatsbudget u. V. in England
u. Preußen; effektive Höhe des
B. in letzterem 322; Methoden
der Erfassung 596; effektive
Zöhe verschied. Länder 596,7:

717

Verteilung i. verschied. Ländern
IIe Liverpools Schätzung
holksgeist, Summe der nach Ein—
heit drängenden Bewußtseins—
kreise 16; die einheitlichen Ge—
fühle eines Volkes 18.
Bolkswirtschaft, Litteratur über
den Begriff 1; staatswissen⸗
chaftlicher Kollektivbegriff 1;
Analyse des Begriffes 2 ff.;
Begriff 46; Princip der V.
die gesellschaftliche Gestaltung
der wirtschaftl. Vorgänge 5163
Ztaat Vorbedingung 65 psy—
hische, fittliche und rechtliche
hßrundlagen 6775; Elemente uͤ.
Massenerscheinungen 125/228;
Abhängigkeit von den äußeren
Naturverhältnissen 126/89; Ver⸗
inderung durch die moderne
vroßtechnik 222; Verhältnis
wischen volkswirtschaftl. Leben
4. Technik 227; gesellschaftl.
Verfassung 229/457; Voraus—
etzungen des gemeinsamen wirt⸗
chaftl. Lebens 299; vier histor.
spochen 299; heutige Bedeutung
des Terminus 303; V. u. Steuer
308; heutige V. Ergebnis der
Arbeitsteilung 3655; Gesamt⸗
bild der gesellschaftl. Verfassung
der V. 453,7; Marktwesen be—
herrscht Verkehrsseite älterer
V. 501; Wesen d. volkswirt⸗
sichaftl. Fortschrittes 1111/4;
Entwickelungsstufen 1124/81;
Typus d. modernen V. 1129/81;
Aufsteigen, Blüte, Verfall der
einzelnen V. 1181/6.
Vrspociruschaftlicher Kongref
Volkswirtschaftl. Organisation,
Hauptzweck 346; Schlußergeb⸗
nis u. Gesamtbild 483/7.
Volkswirtschaftslehre, Anfänge
76; Definition 76; geschichtl.
xIntwickelung der Litteratur
77124; Methoden 99/110; Be—
»eutung des UÜberblickes über
Nachbarwissenschaften, über—
zaupt einer universalen Bil—⸗
zung 111; Ausreifung zur
Wissenschaft im 19. dalth
11/24; heutiger wissenschaft⸗
icher Standpunkt 122/3; Ein—
zeilung durch Rau 124; Ein—
iteilung in diesem Grundriß 124.
Korschußvereine s. Genossen—⸗
chaftswesen; Unterschiede gegen⸗
über Sparkassen 711; Ent—
tehungsgründe in Deutschland
712; Geschäftsführung, eigenes
dapital, Kredite 718; Ent—
vickelung in Deutschland, Mit—
zlieder, Umsätze 712/3; Dipi-—
dendenpolitik 713; Abnahme
        <pb n="734" />
        i
ir

der Werbekraft 713; Würdigung
713; andere Länder 713; cen
tralistische Organisationen 713.
Währung, Begriff 526, 348;
mehrfache Waren- oder Güterw.
526; Arten 543, 546; Neben—
einander v. Gold- u. Silber—
münzen 543/6; Geschichtliches,
Systembildung 548/4; Wert—
normierung, schwankendesWert—
verhältnis v. Gold u. Silber u.
seine Folgen 545/6; Hülfsmittel
d. Nebeneinander 545; Ent—
stehung der Währungstheorien
546; Doppelwaͤhrung, Ver—
teidigung, Kritik 547/8; Aus—
sichten ünd Kritik der inter—
nationalen Doppelwährung 548
bis 550; Sieg der Coldwährung
550/1; gleiche Weltwährung
551; Zukunftsaufgaben 551.

Waffe, Identität und Differen
nierung von Werkzeug u. W.,
Definikion, die ältesten W. 192;
aus Metall 201/3; Fortschritt
der Waffentechnik zur Kunst 210.

Wanderungen, geographische Fak—
toren bestimmend für die ur
sprünglichsten W. der Pflanzen,
Tiere und Menschen 129; Ab—
hängigkeit des Wanderganges
der menschlichen Kultur von
den natürlichen Nachbarbezie—
hungen 130; Bedeutung der
menschlichen W. für die Be—
pölkerungsgröße der Länder
168; die halb und ganz kriege—
rischen W. der rohen Natuͤr—
völker in ganzen Stämmen 177;
W. der seßhaften Völker in
Form von staatlicher Kolonisa⸗
tion 177/8; moderne W. ein—
zelner Individuen und Fa—
milien 178/9; Ursachen der W.
des 18. und 19. Jahrhunderts
181; Umfang und Bedeutung
moderner W., „Zug nach der
Stadt“ 271/2.

Warant 493.

Warenhaus, moderne Unter—
nehmungsform 432/3; Glied
moderner Marktorganisation,
Schilderung, Würdigung 486,
496; Kampf dagegen 499.

Warenschau 476.

Wasser, Anteil an der Erdober—
fläche 128; Bedeutung seiner
Verteilung, der Quellen, Flüsse,
Meeresküften für die wirtschaft⸗
liche Entwickelung 183; Wasser—
technik, Wassermühlen, Be—
nutzung der Wasserkraft im
Bergbäu 208/9; Rolle als Kraft
quelle 212; Entstehungszeit der
Wassermuühlen 214.

Weberei 215

Register.

Wechsel, Meßverkehr 482; Sta—⸗
tistik 620/1; Unterschied gegen
Zapiergeld 626; Entstehung
352; mittelalterliche Funktion
352; Wechselrecht 6588; ge—
ogener u. eigener W. 653; Be⸗
zeutung als Zahlmittel, Ge—
schäfts⸗ u. Bankwechsel 6583;
als Kreditmittel, Accept, Tech⸗
aik 653; Umfang des Wechsel⸗
»erkehrs 6583/4; Wechselzins
371/2; Wechselgeschäft Bank
von England 684; desgl. Bank
oon Frankreich 685; deutsche
Notenbanken 685; englisches
Wechselgeschäft 691; deutsche
Itienbanden 693; Sparkassen

Wechselkurs, Definition, Papier—
zeldwirtschaft 629; Einfluß auf
Zinshöhe 672; Beeinflussung
d. Diskontpolitik 673/4.

Wehrpflicht 333.

Wehrpflichtige, ihr prozentualer
Anteil an der Bevölkerung
Deutschlands 161; dasselbe
durchschnittlich auf verschiedener
Kulturstufe 332/3.

edede ersr 261.

Veidewirtfchaft 200.

Veiler 253.

Weltwirtschaft, Begriff 5; Not—
wendigkeit steigender Annähe⸗
rung an die W. 123; vierte
sistorische Epoche der Wirt—
chaftsorganisation der neuen
Zeit 299; Entstehung großer W.
300; heutige W. Ergebnis der
Arbeitsteilung 8356, 865; Aus—
ichten einer socialistischen Cen⸗
ralleitung 456/7; Einfluß des
Verkehrs 471/3; Parallelität v.
W. u. Großverkehr 473.

Werkzeug, Entstehung 190/1;
Identität und Differenzierung
von Waffe und W., Definitionen,
die ältesten Werkzeuge 192; W.
aus Metall 201/3; Unterschied
zwischen W. und Maschine 218.

Wert, Wertbewußtsein u. Geld—
entwickelung 525, in Natural⸗
u. Geldwirtschaft 552; Analyse
des W. überhaupt 560; psycho—
ogischer Ursprung der Wert—
gefühle und -urteile, individu—
elle u. gesellschaftl. Grundlage
561; Arten des W., UÜberwiegen
»es sittl. W. 561; wirtschaftl.
W. u. sittl. Werturteil 562
üntstehung d. wirtschaftl. Wert⸗
irteile 562; Grenznutzen, Wert⸗
zrund 562/3; Wesen, Definition
363; Wertmaß u. -ausdruck
Preis 564; Verhältnis v. Wert
u. Preislehre 564; Arten d.
wirtschaftl. W. 564; Gebrauchs⸗
vert als Ausgangspunkt 564:

—11176

Entstehung d. Gebrauchsw.
364/5; Dogmengeschichte und
Theorie d. Tauschwertes, Smith,
sicardo, Mill, Marrx 565;
Zurückgehen auf den Gebrauchs—
vert, subjektiver u. objektiver
W., Grenznutzentheoretiker; Fr.
J. Neumann 5685/6; Bildung
. objektiven Tauschwertes auf
zrund v. Angebot u. Nach—
rage 567/72 s. Tauschwert;
erschiedene Werturteile der—
elben Person über dieselbe
Pare 573; Marktaustausch
zleicher oder ungleicher Werte
73/4; individuelle u. gesell—
chaftliche Einflüsse 5745 ge—
rechter W. 575/6; Wertbe—
timmungsgründe f. Verkehrs—
arife 5834; Analyse d. Nach—
rage s. diese; Analyse des
Angebots s. dieses; Produk—
ionskostentheorie, Vertreter,
dritiker 607; Analyse d. Pro⸗
»uktionskosten 607/11; Wirkung
o. Produktionskosten auf W.
311,773 gleiche Produktions—
'osten, steigende Nachfrage 612
bis 613; gleiche Produrtions—
'osten, sinkende Nachfrage 618/4;
gleiche Nachfrage, steigende
Zroduktionskosten 6143; gleiche
achfrage, sinkende Produk—
ionskosten 614/5; sinkende
Transportkosten 615/63 Zu—
ammenfassung, Produktions—
osten und Pleis Ausgleich
ꝛeider 616/7; Geldwerts. diesen;
Zinsfuß u. Kapitalwert 667.
Wertmesser, Geld oder andere
Güter 624; Papiergeld 627.
Wirtschaft, Begriff des Wirt—
schaftens 2/3; Begriff der W.
als gesellschaftliches Organ 3/6:
private u. öffentl. W.; Teilung
der Funktionen 318/9, 3224;
s. a. Privatwirtschaft, staatl. W.
WVirtschaftliches Handeln, erste
Veranlassungen 33; Wichtigkeit
der Feststellung der eigentuüml.
Züge der verschiedenen Rassen
ür die Erkenntnis verschiedenen
w. H. 1389/40.
wirtschaftlichkeit, Definition 89;
Bedingungen 40; wirtschaftl.
Tugend 40; W. und Erwerbs—
trieb x0.
Wirtschaftsgemeinschaften 8/9.
Wirtschaftsgeschichte, Haupt—
autoren in Deutschland 118/9;
nwdland 120; in Frankreich
Wirtschaftsstufen, Parallelität
von Wirtschafts- u. Verkehrs-
stufen 473; historische Stufen—
folge 1124/31.
        <pb n="735" />
        1177)
Wissenschaft, Anfänge der neue⸗
ren W. 80/82; Vorwiegen prak⸗
tischer Ideale während der ersten
Anfänge 80; Aufgaben der
strengeren W. des 19. Jahrh.
100; Aufeinanderwirken der an⸗
einandergrenzenden W. 10248;
Bedeutung der Begriffe 105;
Feststellung der Ursachen die
wichtigste Aufgabe 106; Aus—
reifung d. Volkswirtschaftslehre
zur W. im 19. Jahrh. 111/24;
heutiger Standpunkt d.national⸗
okonomischen W. 122; in den
besten neueren volkswirtschaft⸗
lichen Werken die National⸗
ökonomie eine moral-⸗politische
W. 122.

Wohlstand 225.

Wohnplätze, Definition verschie—
dener Begriffe 255; britisch—
indischer Census der W. 256;
Verhältnis der verschiedenen
W. zur Fläche u. Bevölkerungs⸗
dichtigkeit 269; Motive für
konzentrierte u. zerstreute W.
272/3; wachsende Differen⸗
zierung der Eigentümlichkeiten
und Typen 2738.

Wohnung, Wohnweise, die älteren
menschlichen W. 203/4; pro—
zentuale Inanspruchnahme des
Einkommens durch die Aus—
zaben für W. 220; Hermanns
Zweifel, ob unsere W. besser
sei als die der Griechen 220;
Einfluß des Zusammenwohnens
in frühester Zeit auf Geschlechts⸗
verkehr 233/4; Wohnweise der
älteren Völker unter Mutter—
recht 285; dasselbe unter patri—⸗
archalischer Familienverfassung
243; Vergleich der älteren und
modernen W. 248/9; Einfluß
der Individuen und öffentlichen
Gewalten, Reform der W.278/5;
psychologische und körperliche
Folgen der zerstreuten und
dichien W. 275/7; Einkommens⸗
verbrauch bei verschiedenen
Klassen 600; Wohnungsmiete
u. Grundrente 90546.

Wolle, Konsum 595.

Wucher, Wechsel- u. Wucher⸗
doktrin 482; gerechter Preis
5746; historische Entwickelung
d· Wucherrechts u. W.theorie 656
his 662: Antike 657: Christen—

Regifter.

um, Kirche 65718; Juden 658;
Vesteuropa 1600- 1850 659/60;
Vucherfreiheit 660/1; neue
Wuchergesetze 661; Bekämpfung
2. Kreditorganisation 661, 7053
heoretische —— d.
Wucherlehre 662; Kreditan—
talten d. kleinen Leute 705/173
Pfandleihhäuser, montes pie-
atis 705/6; Sparkassen 706/10;
Anwendung des Begriffs auf

Arbeitsvertrag 732.

Zadruga, Größe 241; Grund—
eigentumsverfassung im Gebiet
ihres Vorkommens 875.

zahlungsbilanz, Münzvorrat

542; Einfluß auf Zinshöhe
72, 674; Beeinflussung durch
Diskontpolitik 678/4; Kapital⸗
angebot 674; Theorie, Analyse
1197.

zahlungswesen, Messen 482;
sJ. Geld; Papiergeld, Kreditum—
laufsmittel 626/7.

Zechine 530.

Zeichengeld, Scheidemünze als 8.
540; Nebeneinander v. Gold u.
Silber 544.

Zeißsche Stiftung, Lohnabstufung
nach Alter 748.

zeitgeschäft, s. Terminhandel.

Zeitung, Litteratur 10; Geschichte
und eused 14; deutsche
taatsw. 8. 119/20; Mittel der
sonkurrenzregulierung 508;
Korruption513/4; Klassenmacht
d. Unternehmer 991.

'ins, sinkender Z. in Zusammen⸗
vang mit der modernen Ma—

chinentechnik 221; Zinslast
erschiedener Staaten, prozen—
uales Verhältnis ersterer zum
Lerschuß der privatwirtschaftl.
Staatseinnahmen 309/10; Pro—
uktionskostenelement 610;
gistorische Entwickelung d. Zins⸗
echts 656/62; Antike 657;
Thristentum, Kirche 657/8;
Juden 658; Westeuropa 1600
»is 1850 659/60; Zinsfreiheit
360/1; neue Wuchergesetze 661;
Zinstaxen 659, 661; Zinstheorie
362/4; Antike, Christentum 662;
Physiokraten 662; Einteilung
». Böhm⸗Bawerks 662; naive
Produktivitätstheorie 662; mo—
ivdierte Vroduktivitätstheorie

719

62/3; Nutzungstheorie 663;
Abstinenztheorie 663;3; Aus—
eutungstheorie 668; natürlicher
Zzins, v. Böhm-Bawerk 6634;
veschichte d. landesüblichen
Zzinsfußes 664/6; periodische
S„chwankungen, territoriale
Differenzen, Zukunft 666; Ur⸗
achen d. Zinshöhe 666/9; roher
3. reiner Z. andere Elemente
366; gleiche Höhe des reinen 8.
366; Zinsfuß u. Kapitalwert
367; Bestimmungsgründe;
dapitalbildung, Kapitalangebot,
dapitalgewinn 667/8; Sinken
d. Zinsfußes 669; Zinshöhe u.
Kapitalbildung 667/8; kauf⸗
männischer, Bankzins 669/74;
Sinken i. Deprefsion 934/8;
Haufse u. Krisis 936/7.

Zinsfuß, Terminologie 664; Ge—
schichte d. Zinsfußes s. Zins.

Zoll, Marktzoll 47546; s. Handels⸗
politik; Freihandel, Schuttzzoll⸗
politik.

Zollverein, deutscher Zollverein
1834-1867 1070715 derselbe
850- 1870 1073; mitteleuro⸗
äischer Zollverein, Aussichten
1890- 1891 1093/4; derselbe,
Bedeutung f. d. Zukunft 1104
zroßbritannischer Reichszoll—
derein 1097/8; Sicherung d.
Industriestaaten 1104.

Zone, Einteilung der Erde in
3. 130; Klima, Fruchtbarkeit
und wirtschaftl. Bedingungen
der verschiedenen Zonen 181/2.

Zunft, s. a. Innung; Fort⸗
setzung d. Sippe 239; römische
83. 401/2; Taxen 577; Zunft⸗
regiment, Klassenkämpfe 975.

zweifelderwirtschaft 200.

zweikindersystem 176.

wischenhandel, ältere Wochen—
narktsgesetze 479; Jahrmarkt,
Messe, 481/2; liberale Beur—
eilung 484; Absatzwege als
Heheimnis 484, 497; Verab-—
edungen auf dem Markt 485;
teigende Abhängigkeit von ihm,
Beurteilung 498; Streben, über⸗
dlüfsige Glieder auszuschalten
oo unberechtigte Klagen

zwischenmeister, Gruppenlöhne
        <pb n="736" />
        Bierersfche Hofbuchdruckerei Stephan Geibel &amp; Co. in Altenburg.

—D 60 t
        <pb n="737" />
        <pb n="738" />
        <pb n="739" />
        <pb n="740" />
        ulun

i

L db
0650944 3436
        <pb n="741" />
        20
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8)

Begriff der Klassenherrschaft, ihre Ursachen. 545
Wenn wir von ganz kleinen, aus fast gleichen Bürgern bestehenden Gemeinwesen ab—
jen, die sich leicht durch einen wechselnden Vorsitzenden und eine Versammlung aller
irger demokratisch ohne Zwangsgewalt und Machtapparat regieren können, so haben
e etwas größeren Staaten eine herrschaftliche Staatsgewalt mit weitgehenden Staats—
heitsrechten, mit starker Zwangsgewalt entwickelt, weil die Macht im Wesen des
taates liegt, nur mit überragender Macht ein Staat nach innen gut zu regieren ist,
ch außen seiner Feinde Herr wird. Diese Macht kann nie bloß auf einzelnen
rsonen beruhen und ebenso wenig von der Gesamtheit von Tausenden und Millionen
aatsbürger direkt ausgeübt werden. Sie bedarf, um handlungs- und entschlußfähig
zutreten, einer Organisation von Amtsträgern, von Herrschenden und Befehlenden.
müssen Gruppen von Kriegern, von Priestern, von Adelsgeschlechtern, von Beamten
stehen, deren feste Organisation unter einer einheitlichen Spitze eben die Macht
zründet. Mit einem Häuptling oder König, unterftützt durch eine Aristokratie, einen
nat, beginnt alle höhere ältere Staatsverfassung; die Masse des Volkes, ursprünglich

der Volksversammlung mitredend, sinkt, auch wo sie gewisse Rechte behält, doch mehr
d mehr zu einem meist passiven Gliede des Staatslebens herab. Sklaven und Hörige
ben ohnedies nichts zu sagen. Die Könige, deren Überhebungen und Mißbräuche
in viel deutlicher sah als ihre heilsamen Funktionen, wurden, wie wir anführten, in
iechenland und Rom von der Aristokratie beseitigt; die Aristokratie, nun von oben nicht
hr, in Schranken gehalten, verfiel leicht über kurz oder lang dem Machtmißbrauch;
eigentliche Klassenherrschaft begann. Man suchte durch Ausdehnung der politischen
chte auf weitere Kreise zu helfen, wie in Rom durch die Heranziehung des bäuer⸗
hen Plebs. Es gelang, wenn wie dort die Amts- und Regierungsrechte feste und
itgehende waren, wenn die Zugelassenen eine ganz besondere Schule öffentlicher Pflicht⸗
üllung durchgemacht. War dies nicht der Fall, so entstand die Gefahr der Geltend—
ichung egoistischer, kurzsichtiger, unmöglicher Forderungen und Klasseninteressen der
nokratischen Masse; Revolution und Umsturz folgten, zuletzt half nur die Diktatur,
faft alle großen focialen Revolutionen und Bürgerkriege abgeschloffen hat.

c) So scheint die sociale Klassen- und die Verfassungsgeschichte der größeren kompli—
xten Staaten wesentlich in folgenden Stadien zu verlaufen: 1. Herstellung einer
ten Staatsgewalt, die ausschließlich auf den Befugnissen bestimmter monarchischer oder
stokratischer Kreife ruht; diese engeren Kreise regieren zuerst gut und gerecht, verfallen
er mit der Zeit dem Mißbrauch der Gewalt, die Klafssenherrschaft beginnt. 2., Man
ht weitere Kreise, zuletzt die breiten Massen zu Einfluß, Stimmrecht und Amter—
leidung heranzuziehen; das hat zunächst, wenn es richtig, maßvoll geschieht, gute
lgen, hauptsächlich folange sich dabei eine feste, starke Regierung erhält; geht man

weit, erhalten politisch Unfähige zu großen Einfluß, erstreben die breiten demo—

tischen Schichten nur augenblicklichen Vorteil und Gewinn, so tritt an die Stelle der
eren aristokratischen die noch schlimmere demokratische Klassenherrschaft; jede feste
jere Staatsleitung, jede gerechte Regierung hört auf. 3. Das kann nur verhindert
rden, wenn mit' dem steigenden Einfluß egoistischer Klasseninteressen in den freien
aaten die Vervollkommunung und Stärkung des Regierungsapparates gleichen Schritt
n wenn die Staatsgewalt in reinen Händen und mächtiger bleibt als die Klassen⸗
alt und die Klasseneinflüsse. Und das ist möglich durch die Ausbildung eines immer
neren und gerechteren Verfassungs- und Verwaltungsrechtes, durch die Erziehung von
parteiischen, über den Klassen stehenden Trägern der Staatsgewalt, die von oben bis
sggus verteilt und einheitlich zusammenwirkend Staat und Gesellschaft geistig
Jserrschen.

Wir stehen also vor der Erkenntnis, daß es zwar kein Volk höherer Kultur gebe
ne gewisse Ansätze und Neigungen zur Klassenherrschaft, ja daß alle Ausdehnung der
atsvürgerlichen Rechte diese Gefahren zunächst steigere, daß aber andererseits jedes
olk höherer Kultur im Rechtsstaat, in der Ausbildung der Rechtsgefühle und Rechts—
ntrolle das Gegengewicht gegen Klassenherrschaft und staatlichen Machtmißbrauch suche
d bis auf einen gewissen Grad auch gefunden habe. Die Entwickelung des sittlich-recht⸗

Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.-6. Aufl. 35

2
—

2
—5
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
