des Sparens gar nicht mit Smith übereinstimmt, doch hierin ganz
im Smith’schen Sinne aus, dafs „keine bedeutende und dauernde Vermehrung
 des Reichtums ohne den Grad von Mäfsigkeit erfolgen könne,
welcher jährlich die Verwandlung von einigem Einkommen in Kapital
nach sich zieht und einen Überschufs des Erzeugten über das Verbrauchte
 herbeiführt.“ 1!) Bereits Justi hatte diesen Smithschen Gedanken
 dahin ausgedrückt, dafs auch, wenn wir „die wichtigsten Einkünfte
 hätten und wenn auch Gewerbe und Nahrungsmittel in dem
besten und glücklichsten Zustande wären,“ wir wollten aber „alle davon
 fallenden Nutzungen und Vorteile auch alle Jahre richtig wieder
verzehren, man unmöglich jemals Vermögen erwerben könnte.“ „Die
grofse Kunst, zu sparen, ist also in gewisser Betracht der einzige Weg,
anser Vermögen zu vermehren.“ ?) ®)
Sehr ähnlich wie Lauderdale geht Lassalle vor. Er sucht in
seiner Polemik gegen Schulze-Delitzsch *) nachzuweisen, „dafs die Entstehung
 der Kapitalien und zwar auch in Bezug auf ihre privatrechtliche
 Verteilung mit dem Sparen nicht das Geringste zu thun hat.“
Wenn er Schulze gegenüber betont, dafs Kapitalien auch auf andere
Weise entstehen könnten als durch Sparen, z. B. durch „die gesellschaftlichen
 Zusammenhänge,“ so berichtigt er damit die von Schulze
vertretene Smithsche Auffassung, der, wie wir sahen, Vermögensbildung
 durch Okkupation nicht berücksichtigt hatte, mit Recht.
Lassalle geht aber weiter, er sieht darin einen Gegensatz, dals Schulze
einmal „die positive Arbeit, das andere Mal das negative Nichtverzehren
 einer Sache als Quelle der Kapitalbildung“ gesetzt habe
Lassalle greift diese Ansicht so an, als ob sie von Schulze stammte,
während ein genaueres Lesen von Ad. Smith ihn davon hätte überzeugen
 müssen, dals diese selbe, im übrigen, wie wir sahen, durchaus
zutreffende Ansicht sich bereits bei Ad. Smith findet. Lassalle unterscheidet
 zwischen Gegenständen, die gespart werden könnten und
solchen, die nicht gespart werden können. Gespart können nur die

‘) Principles, S. 8 bis 9.
?) Johann Heinrich von Justi: Staatswirtschaft oder systematische Abhandlung
 aller ökenomischen und Kameralwissenschaften, die zur Regierung eines
Landes erforderlich sind. Bd. I 8.402 u. 403. Siehe auch Bergmann, Geschichte
der nationalökonomischen Krisentheorieen S. 32, 118, 121, 141 u. 28,
®) Ähnlich wie Lauderdale urteilt Storch in Cours d’economie politique ou
exposition des prinecipes qui determinent la prosperite, St, Petersburg 1815,
Bd. I S. 308.
4) Ferdinand Lassalle: Herr Bastiat-Schulze von Delitzsch. Berlin 1877.