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Ebenso kann auch umgekehrt jemand indirekt zur volkswirtschaftlichen
 Ersparnis beitragen, ohne selbst zu sparen, wenn ich
nämlich durch Tüchtigkeit und Fleils Mehrwerte schaffe, sie aber
nicht selbst anlege sondern verzehre, sodafs die Leute, die von meinen
Ausgaben Vorteil ziehen, meine Lieferanten etc., davon profitieren
und ihrerseits in die Lage versetzt werden, beizulegen. Hier kommt
e8 auf die verschiedenen Arten des Konsums an; bei einigen derselben
 werden mehr Güter vernichtet und kann weniger von dem
Produzenten verdient werden als bei anderen. Natürlich wäre die
volkswirtschaftliche Ersparnis noch gröfser, wenn das Einkommen von
vornherein angelegt worden wäre. (Siehe unten 3, Kapitel.) Wir
unterscheiden hier mit Anlehnung an Rodbertus drei weitere besonders
typische Fälle, ?)
Erstens, Wenn jemand von seinem Einkommen 1000 Mk.
spart, die sonst für ausländischen Wein verausgabt worden wären,
und davon sein Haus vergröfsert, Ländereien melioriert, Aktien einer
im Bau begriffenen Eisenbahn kauft, so geht hier eine volkswirtschaftliche
 Ersparnis mit der privatwirtschaftlichen Hand in Hand.
Zweitens, Legt der betreffende Sparer seine Ersparnisse im
Ankaufe von Grundstücken, älteren Aktien, Pfandbriefen etc. an, so
entscheidet sich die Frage, ob dabei volkswirtschaftlich neues Vermögen
 entsteht, je danach, wie der frühere Eigentümer den aus dem
Erlös erhaltenen Betrag verwendet. Von seinem Handeln hängt es
ab, ob man diese Ersparnis als eine privatwirtschaftliche auf blofser
Vermögensübertragung beruhende oder aber als eine volkswirtschaftliche
 anzusehen hat.
Drittens. Wenn durch erhöhte Nachfrage nach Grundstücken,
älteren Aktien, Pfandbriefen der Wert derselben steigt, so wäre nach

konventionelle Verschwendung und andrerseits durch Pauperismus kennzeichnet.“
Im allgemeinen läfst sich dies von der Sparsamkeit absolut nicht sagen, volkswirtschaftlich
 liegt in dem angeführten Falle in der That keine Ersparnis vor
und vom volkswirtschaftlichen Standpunkte hat Domela ganz recht, nicht so vom
privatwirtschaftlichen. Privatwirtschaftlich werden wir eine allmählich sich
vollziehende Vermögensbildung, weil aus relativer Konsumbeschränkung entstehend,
 stets als Ersparnis ansehen. Ein einmaliger Raub ist nur eine Vermögensübertragung,
 also auch privatwirtschaftlich für den Räuber keine Ersparnis,
 wenn er aber systematisch aus Raub eine jährliche Einnahme erzielt
und dieselbe nicht verbraucht sondern zurücklegt, so müssen wir diese Vermögensbildung
 eine privatwirtschaftliche Ersparnis nennen, ganz gleich, ob dieselbe
 auf Recht oder auf Unrecht basiert.
1) Roscher, Grundlagen der Nationalökonomie 8 45 Anm. 3.