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Speculation ist Erwerbs- oder (Gewinnabsicht, sagt Goldschmidt.
 *) Da der Handel eine Krwerbsthätigkeit ist, so gehört
 zu seinem Wesen die Erwerbsabsicht. Die Speculation ist
dem Handel wesentlich, aber nicht eigentümlich, sondern sie ist
Kriterium jeder Erwerbsthätigkeit. Die Speculation geht häufig,
und im Handel regelmässig, auf unsicheren und seiner Grösse
nach unbestimmten Gewinn aus. Goldschmidt fügt aber hinzu,
dass diese Ungewissheit kein wesentliches Beeriffselement der
Speculation und des Handels sei. **)
Nach Lexis***) ist Speculation die Regelung des geschäftlichen
 Verhaltens oder Verfahrens nach der Vorausschätzung der
künftigen Konjuneturen, insbesondere der künftigen Preisgestaltung
 der für den Speculierenden in Betracht kommenden Gegenstände.
 Er unterscheidet zwischen einfacher und zusammengesetzter
 Speculation. Wenn eine Ware oder ein Grundstück, das
nicht in speculativer Absicht erworben ist, bis zu einem günstigen

* Handbuch des Handelsrecht. II. Aufl. Band I, 1874 SS. 408. Goldschmidt
 führt an dieser Stelle verschiedene Definitionen anderer Autoren an,
von denen hier nur die von Schäflle und Stein angeführt seien. Schäffle
sagt: Speculation ist die beharrliche Aufmerksamkeit auf vorteilhaften Vermögensgewinn,
 und an anderer Stelle: ‚die Erspähung des Gewinnes durch
Ausmittelung und Herbeiführung eines Verkehrs zwischen der vorteilhaften
Production und begehrlichsten Consumtion. Und Stein sagt: „Speculation ist
die Wertberechnung eines Unternehmers, gegründet auf die Wahrscheinlichkeit
 des Erwerbs, — die den einzelnen Unternehmungen für die richtige Berechnung
 ihrer Production zu Grunde gelegte Werkthätigkeit.‘
Zugleich sei hier noch ein anderer, vieleitierter Satz von Scaccia de
mercatura angeführt: Mercatores consueverunt Futura pronoseciticari, ‚die Kaufleute
 pflegen das Zukünftige voraus zu berechnen.“
**) An anderer Stelle sagt Goldschmiät, jeder, der die Bethätigung
seiner geistigen Fähigkeiten zum Grgenstande des Erwerbs macht, speculiert,
— wer Handel treibt; speenliert, allein nicht die Speculation an sich, sondern
die Art derselben: die Gewinnerzielung durch Vermittelung scheidet den
Handel von allen Erwerbsthätigkeiten Der Mandel wird in der Regel um
des Gewinnes wegen betrieben, und die sittlichen Motive, welche in anderen
Berufszweigen die KErwerbsthätigkeit begleiten und adeln, fehlen ihm häufig,
wenn auch nicht notwendig. Daher kommt es denn, dass die Ausdrücke
Speculation, Speculant bei anderen Erwerbsthätigkeiten und Berufszweigen
gebraucht den sittlichen Vorwurf des Herüberziehens desselben in die Handelssphäre,
 d. h. in die Sphäre der reinen Gewinnsucht in sich zu schliessen pflegen.
 A; a. O. 412. Vergl. auch Cohn I. 467 in gleichem Sinne.
***) Art. Speculation im Wörterbuch der Volkswirtschaft Bd. II S. 587